Forschungsberichte und Rezensionen 781 gewährleistet sieht. Zudem sollte die umfassende Bearbeitung der Geschichte einer Stadt die Verknüpfung sozialstruktureller Analyse und ereignisgeschichtlicher Erzählung erleichtern. Diese Vermutung bestätigt das vorliegende Buch nicht. Das mag mit daran liegen, daß diese Verknüpfung cher mit Verweisen auf z. B.»l’absence de toute mutation culturelle«(S. 385) als mit Kausalerklärungen versucht wird. Vielleicht hätte die stärkere Auseinandersetzung mit (sozialwissenschaftlicher) Theorie die Aussagekraft dieser wichtigen Studie noch erhöht; die Lesbarkeit dieses flüssig geschriebenen Buches wäre wohl kaum noch verbessert worden. Friedrich Lenger Karl-Hans Schloßstein, Die westfälischen Fabrikengerichtsdeputationen— Vorbilder, Werdegang und Scheitern(= Rechtshistorische Reihe, Bd. 20), Verlag Peter Lang, Frankfurt/Bern 1982, 219 S., kart., sFr. 49,—. In dieser juristischen Dissertation von 1981, die 1982 in der Rechtshistorischen Reihe des Lang-Verlags erschien, befaßt sich der Verfasser mit den westfälischen Fabrikengerichtsdeputationen, die 1829 nach dem Vorbild der Berliner Fabrikengerichtsdeputation in den südwestfälischen»Industrie«städten Schwelm, Iserlohn, Altena, Lüdenscheid, Plettenberg, Hagen,(Hohen-)Limburg und Siegen eingerichtet wurden. Sie sollten zur Schlichtung und Entscheidung zwischen Gewerbetreibenden und Arbeitern dienen und stellten— so Schioßstein—»die notwendige Ergänzung zum materiellen Recht dar«. Dabei handelt es sich nicht um reine Laiengerichte, sondern die Rechtsprechung oblag Berufsrichtern, denen»Gewerbetreibende mit kaufmännischen Rechten« als»technische Mitarbeiter« beigegeben waren. Letztere wurden durch Wahlen in den genannten Fabrikorten bestimmt, an denen sich alle»Gewerbesteuerpflichtige des Gerichtsbezirks« beteiligen durften oder besser: mußten. Obgleich sich der Westfälische Provinziallandtag von 1826 in einer Petition für die Errichtung von»Fabrikengerichten« ausgesprochen hatte,»welche die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Fabrikherren und Arbeiter festsetzten, die Vervollkommnung der Fabrikation beförderten und die sittliche Ausbildung der Arbeiter, vornehmlich der in den Fabriken arbeitenden Kinder bewirkten«, kam die Etablierung der Deputationen nach Berliner Vorbild nur zögernd voran. Schloßstein macht dafür einmal die Berliner Ministerien verantwortlich, die sich»das Konzept einer künftigen Gewerbeordnung durch weitere Ausdehnung der Berliner gewerbegerichtlichen Sonderinstanzen nicht zerstören lassen wollte[n]«, zum anderen den Widerstand der märkischen Kaufleute/Fabrikanten, die bedingt durch die Fabrikendeputationen ihre bisher gehandhabte Praxis, die bergischen Fabrikenzeichen als Gütesiegel auf ihren Fabrikationen nachzuahmen, in Gefahr sahen und deshalb um ihren Absatz fürchteten. Ein weiteres Motiv der Fabrikanten, das in deren späteren Protesten deutlich wird, führt Schloßstein allerdings nicht an, daß nämlich die Arbeiter, obwohl sie von den Wahlen der »Sachverständigen« ausgeschlossen blieben, in den Deputationen doch ein Forum erhielten, vor dem sie»kostenlos« ihre Beschwerden gegen die Fabrikanten vorbringen konnten und diese, wie die Schwelmer Fabrikanten klagten,»mißbrauchen werden zur Qual und Schikane ihrer Brotherren«, Trotz dieser Widerstände wurden die Deputationen eingerichtet, durch Wahlboykott der Fabrikanten aber kaum funktionsfähig, um insgesamt der»ihnen zugedachten ordnungspolitischen Funktionen nicht gerecht zu werden«, Schloßstein führt für das Scheitern mehrere Gründe an. Finmal hätten in den 1830er Jahren die entsprechenden »Fabrikgesetze« gefehlt, die eine Erfüllung der sozialen Absicht, die der westfälische Landtag 1826 mit der Errichtung der Fabrikengerichte verband, abgesichert hätten, Zum anderen habe»eine breite Basis« dafür gefehlt, die Gerichte zum»gerechten Interessenausgleich zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern« zu nutzen. Dazu sei auch noch der Widerstand der märkischen Unternehmer gegen die Zeichenschutzgesetzgebung und das Interesse an der Beibehaltung der Kinderarbeit gekommen. Finen weiteren wichtigen Grund für das Scheitern 782 Forschungsberichte und Rezensionen sieht Schloßstein ferner in der mangelnden Rücksicht auf»die besonderen Verhältnisse der märkischen Gewerbeverfassung«. Die Produktion in der märkischen Industrie sei noch stark dezentralisiert von Kleingewerbetreibenden ausgeführt worden, die im Rechtssinne nicht als lohnabhängige Arbeiter gelten konnten. Die märkische Arbeitsverfassung sei in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts»noch nicht von massenhaft auftretenden Abhängigkeitsverhältnissen, von einem Fabrikproletariat geprägt« gewesen, vorherrschend noch die»patriarchalischen Gegebenheiten«, die»arbeitsrechtlichen Streitigkeiten« deshalb selten. Die westfälischen Deputationen blieben aus diesen Gründen, so das Fazit, in den 1830er Jahren»blutleere Gebilde«, Die Gewerbeordnung von 1845 zeichnete einen anderen Weg vor, der das staatliche Interesse an den Deputationen erheblich verminderte. Wer sich mit Preußens Wirtschaftspolitik des Vormärz befaßt, dem bietet diese Arbeit wichtige Details im Hinblick auf Aktionen und Reaktionen der staatlichen Behörden und der Unternehmer in der»Industrieprovinz Westfalen«, d.h. in ihrem südlichen Teil, dem Regierungsbezirk Arnsberg. Die Studie verdeutlicht die ersten Versuche, den Auswüchsen des Wirtschaftsliberalismus durch erste Sozialgesetze(Einschränkung der Kinderarbeit; Truckverbot) beizukommen, aber auch die Unfähigkeit, eine rechtliche Handhabe gegen die sozialen Mißstände zu schaffen. Dem Leser werden vom Verfasser als mögliche Alternative die liberalen französischen conseils de prud’hommes vorgestellt, wie sie z. T. im Rheinland wirksam waren und die der westfälischen Industrie eher entsprochen hätten als das Berliner Vorbild. Enttäuscht wird von dieser Arbeit sicher der Leser sein, der eine Deutung der westfälischen Fabrikendeputationen vom sozialgeschichtlichen Ansatz her erwartet. Dabei bietet getade die Diskussion um die Errichtung der Deputationen, die Argumentation der Fabrikanten, der Beamten(Oberpräsident, Landräte), vor allem des Richters v. Nettler(S. 99#f.), wichtiges Material zur Herausbildung und Situation des Proletariats in diesem frühen Industriegebiet. Es ist Schloßstein zuzustimmen, daß nach viele der hier Arbeitenden als Heimgewerbetreibende quasi im Einmann-Betrieb tätig waren, doch schritt der Konzentrationsprozeß weitaus schneller voran, als Schloßstein dies wahrhaben möchte. Wenn auch nicht von»massenhaft auftretenden Abhängigkeitsverhältnissen« gesprochen werden darf, wie sie erst in der Hochindustrialisierungsphase der 1870er Jahre entstanden, so existierten in den 1830er und 1840er Jahren im märkischen Industriegebiet doch keineswegs mehr die»patriarchalischen Verhältnisse«, wie Schloßstein sie gegeben sicht(S. 147). Kritische Zeitgenossen aus diesem Raum wie Ludwig Nohl, Albert Florschütz und zu Beginn der 1840er Jahre durchaus auch noch Friedrich Harkort konstatierten bereits für den Vormärz die Herausbildung einer Klassengesellschaft in diesem Raum und kritisierten das rücksichtslose Vorgehen der Fabrikanten auf der einen und das trotzige Verhalten der Arbeiter auf der anderen Seite. Die Aktionen des sozialen Protests der 1840er Jahre in der Grafschaft Mark liefern dafür einen weiteren Beweis. Vor diesem Hintergrund gewinnen die Argumente der Unternehmer(S, 117 ff.) ein ganz anderes Gewicht, wenn diese die Konflikte mit der »zanksüchtigen Klasse der Arbeiter«(S. 117) lieber durch die Polizei als durch einen neutraJen Richter entschieden wissen wollten, fungierte dieser doch voraussichtlich nicht unbedingt als langer Arm der Fabrikanten, wie dies in Konfliktfällen, so bei dem sozialen Protest der Iserlohner Arbeiter 1840, bei dem schließlich auch Militär eingesetzt wurde, Landrat, Bürgermeister und Polizei taten. Der Wahlboykott der Fabrikanten hatte demnach wohl handfeste Gründe. Unter diesem Aspekt hätte auch die Argumentation des Richters v. Nettler einer eingehenderen Interpretation bedurft, der vorschlug, alle Gewerbesteuerpflichtigen wählen zu lassen, um die Kleinproduzenten als ausgleichenden Faktor zwischen Arbeitern und Fabrikherren wirken zu lassen, da diese»entgegengesetzte Interessen hätten«, die dann in den Prozessen ausgetragen würden. Zu oberflächlich im sozialhistorischen Sinn gerät Schloßsteins Studie auch deshalb, weil der Verfasser auf eine eingehende Analyse der divergierenden Interessenstrukturen in den Mini Forschungsberichte und Rezensionen 783 sterien und den untergeordneten Behörden verzichtet. Während man in den Berliner Ministerien den Aufbau der preußischen Industrie in Konkurrenz zu England weitgehend nur durch die Anwendung eines rücksichtslosen Manchesterliberalismus gewährleistet sah und dabei von den sozialen Folgekosten nichts wissen wollte— vgl. dazu den 13 Jahre währenden Kampf um die Durchsetzung des Regulativs zur Einschränkung der Kinderarbeit von 1839—, sahen sich die Oberpräsidenten und Landräte, konfrontiert mit der sozialen Frage vor Ort, doch eher durch diese Problematik in ihren politischen Forderungen bestimmt. Sie befürworteten deshalb weitgehend ein Eingreifen des Staates in die Autonomie der Wirtschaft. Vincke, der 1818 zur Regelung der wirtschaftlichen und sozialen Probleme noch für die Wiedereinrichtung der Zünfte gesprochen hatte, trat nun in Westfalen als Promotor der Fabrikendeputationen auf, um soziale Konfliktfälle zumindest durch einen unabhängigen Richter entschieden zu wissen, In dem Bemühen, Kontinuitäten aufzuzeigen bzw. Institutionen vorzustellen, die in vorindustrieller Zeit eine ähnliche Funktion wie die Fabrikengerichtsdeputationen erfüllten, widmet Schloßstein ein langes einführendes Kapitel der Rolle der Zünfte und ihren Reformen im 17. und 18. Jahrhundert. Dabei basiert er fast ausschließlich auf Robert Wissell. Die neueste historische Literatur zu diesem Thema(Grießinger, Stürmer), die den äußerst dynamischen Prozeß gerade auch in der Auseinandersetzung zwischen Gesellen und Meistern um die eigene Gerichtsbarkeit deutlich macht, berücksichtigt er nicht, so daß dieses Kapitel wohl kaum auf dem neuesten Forschungsstand steht. Das gleiche gilt auch für die Beurteilung der wirtschaftlichen Situation in der Grafschaft Mark im ausgehenden Ancien Regime und das Wirken des dortigen Fabrikenkommissars Eversmann, über den die wichtige Hamburger Dissertation von H. Breil präzisere Vorstellungen vom Zusammenwirken von Staat und Wirtschaft vermittelt, als es hier der Fall ist. Arno Herzig Bernd Haunfelder, Die politischen Wahlen im Regierungsbezirk Münster 1848—1867, 2 Bde., Verlag Regensburg, Münster 1982, VII 794 S., kart., 48 DM. In dieser von Manfred Botzenhart angeregten und betreuten Dissertation untersucht der Verfasser sehr eingehend die insgesamt 15 Wahlen, die von 1848—1867 im Regierungsbezirk Münster stattfanden. Der Autor folgt in seiner Analyse durchgehend einem festen Schema: Er schildert die Wahlbewegung in der Stadt Münster und in den einzelnen Landkreisen dieses Regierungsbezirks, ferner die Wahlen, das Wahlergebnis, daran anschließend bringt er eine Skizze der jeweiligen Legislaturperiode, Der Anhang, in einem 2. Band, bietet neben dem Anmerkungsapparat kurze biographische Angaben zur Person der einzelnen Parlamentarier sowie eine Aufstellung der Parlamentarier der einzelnen Legislaturperioden nebst Angaben ihrer Fraktionszugehörigkeit. Zu seinem eigenen Bedauern hat es der Verfasser hier mit einem Regierungsbezirk zu tun, dessen»politisches Leben« während des Untersuchungszeitraums nahezu bedeutungslos gewesen ist. Abgesehen von der Revolutionszeit 1848/49, kam das»politische Interesse weitgehend zum Erliegen«, von vereinzelten Aktivitäten während des Verfassungskonflikts einmal abgesehen(S. 503). Der Verfasser zeigt sich enttäuscht, daß sich»nur wenige Vergleiche mit dem politisch lebendigeren Rheinland«, das O. Röttges, H. Schlierbaum und P. Schmidt eingehend untersucht haben, deren Akzentsetzung und methodischem Ansatz B. Haunfelder weitgehend folgt, ziehen lassen(S. V). Wichtigster politischer Meinungsbildner war während der Revolution 1848 die katholische Kirche primär durch ihr Vereinswesen. Daß aber plötzlich Ende 1848 die Demokraten das Feld behaupteten, erklärt der Verfasser Tapidar damit, daß das»mehr oder minder unpolitische Gebaren[der katholischen Vereine]