Bundestagswahl am Sonntag, den 15. September 1957
von 8 bis 18 Uhr
Sehr geehrte Wählerin, sehr geehrter Wähler!
Nach den Unterlagen des Wahlamtes sind Sie an der Wahl zum Bundestag teil-nahmeberechtigt und in der für Ihre Wohnung maßgebenden Wählerliste ein-getragen.
Die Wählerkarte berechtigt nur zur Stimmabgabe in dem auf der Vorderseitebezeichneten Wahllokal; zur Abstimmung in einem anderen Wahllokal desWahlkreises sowie zur Briefwahl ist ein Wahlschein nötig.
Eine notwendige Berichtigung Ihrer Eintragung( Wohnungswechsel, Berufs-änderung, Schreibversehen) kann in der Zeit vom 25. 8. mit 1. 9. 1957, die Aus-stellung eines Wahlscheines in der Zeit vom 2. 9. mit 14. 9. 1957 bei der für IhreWohnung zuständigen Bezirksinspektion beantragt werden.
( Amtsstunden: An den Sonntagen von 9-12 Uhr, Montag mit Samstag von11-18 Uhr, Samstag, den 14. 9. 1957, von 8-12 Uhr).
Die Wählerkarte ist bei der Abstimmung dem Wahlvorsteher vorzu-zeigen und soll nach der Wahl aufbewahrt werden. Bringen Sie bitteIhren Personalausweis mit.
Wahlamt