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Beschluss der Arbeiter- Wohlfahrt New York

zur Frage der Mitarbeit im Ko- ordinations-Komitee deutsch - amerikanischer Hilfsorganisationen.

New York , 21. Mai 1947

Der Arbeiter- Wohlfahrts- Ausschuss New York hat den Bericht ueber die Verhandlungen zurBildung eines Ko- ordinations Komitees der deutsch - amerikanischen Hilfsorganisationenzur Kenntnis genommen. Die Versammlung dankt den Delegierten fuer ihre Taetigkeit undbeschliesst, sich an dem zu bildenden Ko- ordinations Komitee zu beteiligen unter denim Bericht gegebenen Bedingungen und Vorbehaltlich der Zustimmung der Labor League forHuman Rights( AF of L)

Voraussetzung dieser Zusammenarbeit mit anderen deutsch - amerikanischen Hilfsorganisatio-nen ist, dass die in der Sitzung des Ko- ordinations Komitees vom 13. Mai aufgestelltenRichtlinien streng eingehalten werden. Diese Richtlinien sind:

Ziele hat;

1) Dass das Ko- ordinations Komitee keine ueber das Hilfswerk hinausgehendendass Mitglieder des Komitees sich aller Angriffe auf andere Hilfsorganisationenenthalten sollen;dass Komiteemitglieder, die sich an diese Regel nicht halten, aufgefordertwerden, aud dem Komitee zurueckzutreten.

2) Mitglieder des Komitees sollen sich fuer die Dauer ihrer Mitarbeit politischerTaetigkeit enthalten.

3) Oeffentliche Kundgebungen, Delegationen nach Washington etc. sollen nur fuerZwecke des Hilfswerks erfolgen oder entsandt werden.

Arbeiter- Wohlfahrt unterstellt, im Sinne der obigen Entschliessungen vorausgegange-nen Beratungen, dass die Mitwirkung von Kommunisten und deren fellow travellers sowie vonNazis und deren fellow travellers als Funktionaere der dem Ko- ordinationskomiteeangeschlossenen Gruppen nicht zulaessig ist, damit das Hilfswerk nicht als Front fueranti- demokratische politische Zwecke missbraucht werden kann.sexxerxerdaghtxeinexsteenxMixxxxx