Vortrag von Prof. Kubo 1995 10. November. Gästehaus der Universität zu Trankfurt Hugo Sinzheimer und die Arbeitsrechtswissenschaft in Japan Im Zusammenhang mit der nunmehr bevorstehenden Publikation des Buches „Hugo Sinzheimer. Vater des deutschen Arbeitsrechts- Eine Biographie“ habe ich einer ganzen Reihe von Personen zu danken. Zunächst Herrn Prof. Hanau, der sich der Mühe der Herausgabe bzw. Redaktion unterzogen hat, dann Frau und Herrn Marutschke, die sich um die Übersetzung des schwer verständlichen Japanisch bemüht haben, sowie den Damen und Herren von der Otto-Brenner-Stiftung. An alle möchte ich meinen herzlichen Dank richten. In Japan kann man von der Existenz einer Arbeitsrechtswissenschaft eigentlich erst in der Zeit nach dem ersten Weltkrieg sprechen. Die Tatsache, daß sich etwa ab 1920 eine ganze Reihe von führenden Wissenschaftlem des Privatrechts für das Arbeitsrecht interessierten, hängt mit der sozial- und politisch orientierten Demokratiebewegung zusammen, die in Japan in der Zeit um die 20er Jahre begonnen hatte. Die jungen Privatrechtswissenschaftler hatten damals besonders ihr Augenmerk auf die Arbeitsrechtslehre der Weimarer Zeit gerichtet und man kann sagen, daß bis etwa Mitte der 30er Jahre der überwiegende Teil der japanischen Arbeitsrechtswissenschaft in Wirklichkeit eine Rezeption oder Nachahmung der Arbeitsrechtslehre aus Deutschland der Weimarer Zeit darstellt. Auch in Japan wurde nach dem ersten Weltkrieg eine restriktive Gesetzgebungspolitik gegenüber der Gewerkschaftsbewegung durchgesetzt. Die zahlreichen, seit 1920 vorgelegten Regierungsentwürfe eines Gewerkschaftsgesetzes konnten nicht zur Verabschiedung gelangen, lediglich 1925 kam es zur Schaffung eines Gesetzes über die Kontrolle von Arbeitsstreitigkeiten. Es fehlte in Japan demnach völlig an einer Basis zur Entwicklung einer Dogmatik des kollektiven Arbeitsrecht. Man mußte also insoweit auf dem Stand der deutschen Arbeitsrechtslehre zur Zeit der Weimarer Zeit verharren und sich damit begnügen, ein Idealbild der Arbeitsrechtsprinzipien zu entwerfen. Ein Beispiel dafür ist etwa die Lehre eines der Väter des japanischen Arbeitsrechts, Sonda Hideharu(1886 1976), der auf der Grundlage genauer Untersuchungen der deutschen Arbeitsrechtslehre der Weimarer Zeit und der Genossenschaftstheorie von Otto von Gierke das Bild eines am Prinzip der Menschlichkeit orientierten Arbeitsrechts entwarf. Sonda vertrat die Auffassung, das Leitprinzip des Arbeitsrechts bestehe darin, das Arbeitsmenschentum von Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu strakturieren und klarzustellen. Sonda hielt sich ab 1920 etwa für drei Jahre zu Studienzwecken in Deutschland auf. Ihm folgte 1933 für etwa zwei Jahre der Arbeitsrechtler Tsumagari Kuranojô(1900- 1909), der in Anlehnung an Sonda kurz vor seinem Auslandsaufenthalt im Jahre 1932 ein Buch herausbrachte mit dem Titel„Prinzipien des Arbeitsrechts“, in dem er ebenfalls ein Adealbild dieser Prinzipien zeichnete. Anders als Sonda, der bei Walter Kaskel studiert hatte, ging Tsumagari noch einen Schritt weiter, als es Hugo Sinzheimer in seiner Lehre von der abhängigen Arbeit getan hatte und versuchte von Anfang an von einem marxistischen Standpunkt aus die Grundlagen der Prinzipien des Arbeitsrechts zu entwickeln. Da es in Japan auch in den 20er und den 30er Jahren nicht gelang, die Probleme des damaligen Arbeitsrechts in Gesetze zu fassen, die auch zu einer Weiterentwicklung der Lehre hätten führen können, bzw. die Arbeiten an einer solchen Gesetzgebung äußerst schwerfällig vorankamen, mußte sich die Lehre darauf beschränken, Rechtstheorien und Rechtsprechung aus Deutschland der Weimarer Zeit in Japan vorzustellen. Vor allem die damals von Philipp Lotmar, Hugo Sinzheimer, Simon Rundstein und anderen entwickelte frühe deutsche Lehre vom Tarifvertrag übte auf die japanischen Arbeitsrechtswissenschafter der damaligen Zeit einen besonderen Reiz aus. In der„Geschichte der Tarifvertragslehre“, die der Arbeitsrechtler Gotô Kiyoshi(1902- I991), der 1928 für etwa zwei Jahre in Deutschland studierte, im Jahre 1933 nach Auswertung umfangreicher Literatur, die er bei einem jüdischen Antiquar in Berlin erworben hatte, herausbrachte und die auch heute noch in Japan ein grundlegendes Werk zum Tarif vertragsrecht darstellt, ist z. B. der Wandel der Tarifvertragslehre Sinzheimers, die 1907/1908 mit„Der kollektive Arbeitsnormenvertag begonnen hatte, sehr deutlich beschrieben. Äußerst fraglich ist allerdings, inwieweit Gotô damals ein praktisches Problembewußtsein im Hinblick auf den deutschen Tarifvertrag gehabt hat. Die deutsche Arbeitsrechtswissenschaft der Weimarer Zeit wurde von Hugo Sinzheimer, Walter Kaskel, Erwin Jakobi und Heinz Potthoff vertreten. Natürlich steht es mir als einem Außenseiter nicht zu, etwas über die Richtigkeit der dazu erfolgten Bewertungen der japanischen Literatur zu sagen. Da es aber bemerkenswerte Aufzeichnungen der japanischen Juristen, die in den 20er Jahren in Deutschland studiert haben, zu Sinzheimer und Kaskel gibt, möchte ich diese hier kurz vorstellen. Allerdings kann dies aus Zeitgründen nur in sehr knapper Form geschehen. Als erstes möchte ich auf einen bekannten Strafrechtler hinweisen, Takigawa Yukitoki(1891- 1862), der etwa ab den 30er Jahren einer der Vertreter der objektiven Strafrechtslehre in Japan war. Er studierte ab 1922 für etwa 2 Jahre in Deutschland, vor allem an der Universität Frankfurt unter Max Ernst Mayer. Takigawa wurde 1933 von der japanischen Regierung mit der„grundlosen Begründung“ aus der Universität entlassen, er sei Marxist. In seinen 1937 veröffentlichten Aufzeichnungen findet sich folgender Abschnitt: Ich zitiere: „Im Oktober 1922 wechselte ich von der Universität Berlin an die Universität Frankfurt und hörte dort Vorlesungen von Max Ernst Meyer zum Strafrecht und zur Rechtsphilosophie, von Berthold Freudenthal zum Strafprozeßrecht und zur Strafrechtspolitik sowie von Hugo Sinzheimer über„das Recht der Arbeitstarifverträge“ und „Arbeitsrechtliche Zeit- und Streitfragen in der Literatur“. An den Vorlesungen von Mayer und Freudenthal nahmen jeweils nur 50 bzw. 15 Studenten teil, demgegenüber fanden Sinzheimers Vorlesungen in dem größten Hörsaal der Universität statt, der mit etwa 400- 500 Personen völlig überfüllt war. Sinzheimer war damals etwa 46 Jahre alt. Er hatte eine gesunde Gesichtsfarbe und sprach immer sehr lebhaft. In den 45 Minuten, die die Vorlesung dauerte, redete Sinzheimer wie ein-Wasserfall. Wenn die Zuhörer im vollbesetzten Auditorium maximum am Ende der Stunde mit den Füßen trampelnd ihre Ovationen darbrachten, fühlte man sich wirklich, als ob man einem Sturm ausgesetzt sei. Sinzheimer hatte eher die Statur eines Politoders als die eines Wissenschaftlers. Ursprünglich war ich in Sinzheimers Vorlesung mit der Erwartung gegangen, eine Vortragsveranstaltung zu hören, wie sie die für rechtswidrig erklärte kommunistische Partei in Japan immer abhielt. Mein Eindruck war daher: so läuft eine solche Veranstaltung also in deutscher Sprache ab.“(Zitatende) Diese Worte muß man auch in Zusammenhang mit der folgenden Meinung Takigawas sehen: In einer etwa 1953 gehaltenen Vorlesung sagte er einmal (ich zitiere:) „Es gibt Leute unter den japanischen Juristen, die ins Ausland gehen und sich dann damit brüsten, sie hätten die und die Professoren besucht und mit ihnen diskutiert. Ich glaube immer zuerst, daß der Betreffende die Unwahrheit sagt, eher als mich dies inhaltlich interessiert. Die Diskussion diffiziler juristischer Probleme läßt sich schon auf japanisch kaum in Worte fassen, und eine entsprechende Diskussion oder Auseinandersetzung in einer Fremdsprache zu führen, das ist so gut wie unmöglich, wenn man nicht gerade ein sehr begabter Experte ist. Außerdem sind die Japaner ohnehin ziemlich ungeschickt, Diskussionen oder Gespräche zu führen. Wenn man Zeit hat, Konversation zu üben, sollte man diese lieber dazu verwenden, einige Seiten der zahlreichen ausländischen Literatur genau zu lesen. (Zitatende) Ich selbst habe mich immer wieder an diese deutlichen Worte von Professor Takigawa erinnert, der in Japan als hervorragender Jurist anerkannt ist, und so bin ich nun selbst schon 75 Jahre alt geworden, ohne in der Lage zu sein, mich in einer Fremdsprache zu unterhalten. Eine weitere Person, die ich in diesem Zusammenhang zitieren möchte, ist der bereits erwähnte Sonda Hideharu, der in den 20er Jahren intensiv bei Walter Kaskel studierte und der die Lehre eines menschlichkeitsorientierten Arbeitsrechts vertrat. Das enge Verhältnis zwischen Kaskel und seinem Schüler Sonda habe ich bereits in dem jetzt erscheinenden Buch„Hugo Sinzheimer. Vater des deutschen Arbeitsrechts“ kurz angesprochen. Ergänzen möchte ich dies noch um die bemerkenswerten Aufzeichnungen, die Sonda in dem von ihm1958 herausgegebenen Buch„Pioniere des Arbeitsrechts“ niedergeschrieben hat.(Ich zitiere): „Nachdem ich im September 1921 über Bern nach Berlin gekommen war, besuchte ich eines nachmittags in diesem Monat Kaskel zu Hause, um ihn um Privatunterricht im Arbeitsrecht zu bitten. Nachdem Kaskel sich damit einverstanden erklärt hatte, wollte ich ihm als Honorar für einen 2-stündigen Unterricht 100.000 MM anbieten, was Kaskel völlig überraschte. Aber ich hatte ja von der japanischen Regierung ein monatliches Stipendium, das etwa 48mal höher lag. Eines Tages beim Unterricht schaute aus meiner Aktentasche das Buch von Sinzheimer„Grundzüge des Arbeitsrechts - Eine Einführung“, von 1921 heraus. Kaskel ergriff dieses Buch, warf es auf den Tisch und rief mit lauter Stimme: Dieses Buch dürfen sie nicht lesen, das ist kein Buch der Arbeitsrechtswissenschaft, sondern bloß eines über die Sozialpolitik. Das hörte sich so fürchterlich an, wie wenn ein Löwe brüllte. Kaskel rief sogar, Sinzheimer müsse man totschießen. Warum zeigte Kaskel Sinzheimer gegenüber eine derart feindliche Gesinnung? Das mag einerseits an den unterschiedlichen 14 Methoden in der Arbeitsrechtswissenschaft gelegen haben, ich dachte aber es wird sicher auch eine gefühlsmäßige Sache sein.(Zitatende) Erst nach Beendigung des 2. Weltkrieges, also ab August 1945, kann man davon sprechen, daß das Arbeitsrecht in Japan auch die sog. Bürgerrechte in die Rechtswissenschaft integriert hat. Der verlorene Krieg war Anlaß dafür, daß Gewerkschaften wie Pilze aus dem Boden schossen. Gesetze, wie das Gewerkschaftsgesetz vom Dezember 1945, das das Koalitionsrecht, dass Recht Tarifverträge abzuschließen und die Gewährleistung des Streikrechts zum Inhalt hatte, bildete nunmehr die Grundlage für eine solide Entwicklung der Arbeitsrechtswissenschaft. Die vor 1945 entwickelten Arbeitsrechtslehren nützten jedoch überhaupt nichts, um die Aufgaben, denen sich das Arbeitsrecht angesichts der Erschütterungen des politischen Systems in den JahrenI946 und 47 und den Veränderungen der Gesellschaft genüber sah, zu bewältigen. Die wesentlichste Frage, die die Arbeitsrechtswissenschaft in Japan in den Jahren zwischen 1945 und 50 beschäftigte, war die nach der Legitimität des Arbeitskampfes. Dabei war es schwierig, sich in irgendeiner Form an die Arbeitsrechtswissenschaft der europäischen Staaten anzulehnen, denn die Theorie eines Arbeitskampfrechtes war auch in Europa erstaunlich weit zurückgeblieben. So ist zum Beispiel auch in Sinzheimers„Grundzüge des Arbeitsrechts, 2. Aufl.“ von 1927 zwar ein rechtssoziologischer Standpunkt festzustellen, im letzten Abschnitt über den Arbeitskampfe wechselte er aber in eine rechtsdogmatische elion über, was die damaligen Verehrer und Bewunderer Sinzheimers in Japan zutiefst enttäuscht und entmutigt hat. Nach 1850, als die Politik, Wirtschaft und das Gesellschaftssystem in Japan erkennbar gefestigt waren, trat auch die japanische Arbeitsrechtswissenschaft in einen grundlegenden Entwicklungsprozeß ein. In der Gewerkschaftsbewegung gab es dabei zwar auch linksextremistische Tendenzen, insgesamt beherrschend für das Arbeitsrecht war jedoch die rechtssoziologische Forschung. Das war auch der Grund dafür, daß sich die damals 30jährigen Arbeitsrechtler vorrangig mit der Untersuchung von Sinzheimers„Grundzügen, 2. Auflage“ beschäftigten und sich so etwas wie ein Sinzheimer-Orakel entwickelte. Was mich selbst betrifft, so kehrte ichanc der Front des pazifischen Krieges zurück und wurde"1952 Dozent an der Universität Kobe. In der dortigen Bibliothek waren sämtliche Werke Sinzheimers vorhanden, angefangen von Lohn und Aufrechnung von 1902; nur die Grundzüge 2. Aufl. fehlte. Deshalb begann ich meine Forschungen mit der genauen Lektüre von Kaskels Arbeitsrecht von 1928 und Jakobis Grundlehren des Arbeitsrechts von 1927 und gelangte durch die wörtliche Übersetzung beider Bücher zu einem rechtsdogmatischen Studium des Themas. Ich glaube, daß mir das bei meinen weiteren Forschungen viel geholfen hat. Im Jahre 1855 erschien zwar eine Übersetzung von Sinzheimers Grundzügen 2. Aufl., die junge Wissenschaftler gefertigt hatten, aber schon 2 Jahre vorher, 1953 hatte ich mir dieses Buch geliehen und, da es damals noch keine Kopierautomaten gab, dieses Buch, das man etwas übertrieben auch als„Bibel der Arbeitsrechtswissenschaft“ bezeichnen kann, Seite für Seite von Hand abgeschrieben, so etwa wie wenn man buddhistische Surren kopiert. Übrigens ist nach dieser Übersetzung der Grundzüge Sinzheimers ein weiteres Lehrbuch zum deutschen Arbeitsrecht erst vor kurzem, 194 in japanischer Übersetzung erschienen. Es handelt sich dabei um das Lehrbuch zum Arbeitsrecht 10. Aufl. von Peter Hanau/Klaus Adomeit. Einer der Übersetzer, Prof. Tezuka studierte in Köln unter Prof. Hanau. Es ist aber sicher nicht übertrieben zu sagen, daß für den 1941 geborenen Tezuka und seine Altersgenossen das Bild vom Sinzheimer-Orakel bereits völlig inexistent ist. Zum Schluß möchte ich noch ganz kurz auf ein Werk Sinzheimers hinweisen, das mich besonders stark beeindruckt hat. Es handelt sich dabei um das hervorragende, rechtssoziologisch orientierte Werk„Der Korporative Arbeitsnormenvertrag“(1907- 1908), das für mich, der mich die Theorie vom Arbeitstarifvertrag ein Leben lang beschäftigt hat, den Ausgangspunkt tarifvertraglicher Forschung überhaupt darstellt. Allerdings möchte ich hier nur am Rande bemerken, daß ich leider, was die Rechtsnatur des Tarifvertrages betrifft, eher die Lehre Erwin Jakobis vom kollektiven Schuldvertrag unterstütze. Was mich aber darüber hinaus besonders stark beeindruckt hat, ist Sinzheimers Werk aus der Zeit an der ˶Jüdische Klassiker der deutschen Amsterdamer Universität, Rechtswissenschaft“ von 1938. Dieses Buch wird in Japan auch sehr gerne von Rechtssoziologen und Rechtsphilosphen gelesen. Ich möchte schließlich noch drei Abhandlungen nennen, die ich in Bezug auf Sinzheimers Lehre besonders schätze. Zwei davon stammen von holländischen Juristen. Es sind dies der Aufsatz von Ernst Fraenkel, in der Juristenzeitung vom 1. August1958 erschienen mit dem Titel„Hugo Sinzheimer“, dann„Hugo Sinzheimers Arbeiten in der Emigation“ von dem Amsterdamer Professor Johan Valkhoff im Recht der Arbeit vom März 1967 und drittens„Zur Aufgabe der Rechtsoziologie, Eine Auseinandersetzung mit Hugo Sinzheimer“ von dem Professor an der Universität Utrecht, Josephus van der Ven, veröffentlicht in Jus humanum, Das Menschliche und das Rechtliche, von 1981. Erlauben Sie mir meine Ausführungen mit folgender Bemerkung zu beschließen: Seit ich im Februar 1664 zum ersten Mal am Flughafen Fuhlsbüttel in Hamburg deutschen Boden betreten habe, bin ich- diesen Aufenthalt mit eingeschlossen- nun sechs mal in Deutschland gewesen. Für mich wird dies wohl der letzte Aufenthalt in Deutschland sein. Daß mir die Gelegenheit zu diesem Vortrag gegeben wurde und mein 1 986 verfaßtes Buch nunmehr auf deutscher Sprache erscheinen kann, empfinde ich als allerhöchste Ehre, und dafür möchte ich mich nochmals ganz herzlich bei Ihnen bedanken. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Eine Sinzheimer-Biographie Hans-Peter Benöhr 10. November 1895 Güstenius der Universität zu Trankfurt Sehr verehrte. Damen und Herren, Begrüßung als Pro-Dekan des Fachbereichs Rechtswissenschaft darf ich Sie, in Vertretung des Dekans, Herrn Professor Albrecht, der heute nachmittag leider durch einen anderen Termin in Anspruch genommen ist, alle herzlich begrüßen. Die eigentlichen Gast-Geber sind jedoch die Professoren Kittner, Kempen und Simitis. Im Mittelpunkt stehen aber Herr Professor Kubo aus Japan, begleitet von Herrn und Frau Dr. Marutschke aus Hagen, und Herr Kollege Hanau aus Köln, den ich deswegen als letzten begrüßen darf, weil ich ihn von allen hier Anwesenden schon am längsten kenne. le sujet de Vous avez retouriré dans Der große Unbekannte in diesem Raum dürfte leider Herr Professor Kubo sein. Unbekannt, weil aus unserem Verschulden eine hohe Sprachbarriere uns von ihm trennt, während Herr Kubo uns nämlich versteht und kennt, weil er sich die Mühe gemacht hat, unsere Sprache zu lernen. Es ist wohl das Allerdringendste, daß ich zuerst unser Versäumnis in dem Maße auszugleichen versuche, wie es so rasch nur möglich ist (hoffentlich ohne allzuviele Informations-Fehler), bevor ich etwas über die eigentliche Hauptperson dieses Nachmittags, über Hugo Sinzheimer, nachtrage: — Herr Professor Kubo stammt aus Kobe, geboren in der Zeit, als Sinzheimer, nach dem 1. Weltkrieg, in Frankfurt lehrte( 1920), hat 1974 den Abschluß an der Fakultät für Rechtswissenschaft und Literatur an der Kaiserlichen Tohoku-Universität erlangt, und mußte dann noch am Krieg teilnehmen. Begann«1952 als Dozent an der Juristischen Fakultät der Universität Kobe. 1965 wurde er zum ordentlichen Professor in Kobe ernannt. Dieser Universität ist er dann fast 20 Jahre lang treu geblieben bis zu seiner Emeritierung(1984). Herr Professor Kubo hat seit 1449 eine beachtliche Reihe von Büchern und Aufsätzen zum japanischen Arbeitsrecht veröffentlicht. Wegen seiner bedeutenden Leistungen in Lehre und Forschung wurde Herrn.-Kubo 1974 die"Verdienstmedaille am Blauen Bande" verliehen. Weitere seiner Bücher betreffen das deutsche Arbeitsrecht, nämlich über die Mitbestimmung in Deutschland, die Entwicklungsgeschichte des deutschen Arbeitsrechts und das geltende deutsche Arbeitsrecht insgesamt. Bereits wegen dieser Werke sind wir Herrn Rubo außerordentlich dankbar für die bewußte Verbreitung des deutschen Arbeitsrechts in Japan und überhaupt in Ostasien. V. Vous avez Aber den krönenden Abschluß bildet dasjenige Werk, das wir heute präsentieren: "Hugo Sinzheimer- Vater des deutschen Arbeitsrechts, Eine Biographie, in Takio bereits 1 986 erschienen. Seine Bücher bilden ein weiteres Beispiel für die enge rechtswissenschaftliche Verbindung zwischen Deutschland und Japan. Angesichts der großen Entfernung, die unsere beiden Länder trennt, mußte sich Herr Kubo in den ersten Jahren mit dem Recht Deutschlands befassen, ohne das Land tatsächlich erleben zu können. Aber 1964 kam Herr Kubo wirklich nach Deutschland, um in dem Land, dessen Arbeitsrecht für Japan eine Zeit lang vorbildlich gewesen war, zu arbeiten. et de Vous avez euublié dans le le reste de ses ames. — Glücklicherweise gibt es eine zunehmende Zahl junger Menschen, die jetzt japanische Sprache und japanisches Recht studieren. In einer wachsenden Zahl von Vorlesungen werden auch in Deutschland Einführungen in das japanische Recht gegeben. An derartigen Vorhaben sind Frau und Herr Dr. Marutschke beteiligt, die ich noch einmal sehr begrüßen möchte. Sie sind Vermittler zwischen den Kulturen, beide Japanologen, Herr Dr. Marutschke außerdem Jurist. Beide haben Erfahrungen mit dem japanischen Wissenschaftsbetrieb(Kobe) und dem deutschen(Fernuniversität Hagen). Ihnen haben wir die vorzügliche Übersetzung in sprachlicher und juristischer Hinsicht des Buches von Herrn Rubo zu verdanken. Dabei ist es ihnen offensichtlich gelungen, den Geist des Autors in der neuen Sprache sprechen zu lassen. Sie haben sich sogar die Mühe gemacht, die in dem Werk wiedergegebenen Original-Zitate in den deutschen Ursprungsschriften wieder aufzusuchen und sich nicht mit der Rückübersetzung aus dem Japanischen zu begnügen. Monsieur le Comte de la Chineau Ohne die Hilfe von Herrn und Frau Dr. Marutschke wäre die große Leistung Herrn Professor Kubos für Deutschland verloren geblieben, also herzl Dank. Man kann Herrn Kollegen Hanau als Herausgeber nur gratulieren, daß er dieses Werk für Deutschland gewonnen hat. Selbstverständlich ist weiter der Otto-Brenner-Stiftung für die Aufnahme des Werkes in ihre Reihe, für Betreuung und Druck zu danken, und als ihrem Repräsentanten Herrn Professor Dr. Killner. Die Otto-Brenner-Stiftung hatte übrigens bereits vor 20 Jahren Sinzheimers Aufsätze und Reden erscheinen lassen. Monsieur le Comte de l’honneur Herrn Kubo ist es gelungen, ein in mehrfacher Hinsicht sehr persönliches und sehr allgemeines Werk zu schaffen. Persönlich ist die Biographie schon wegen des"Glaubens" an Sinzheimer, etwa wegen (ich zitiere im folgenden ein paar Worte aus dem neuen Buch) des Blicks in"Sinzheimers Gesichtszüge" und wegen der Art, wie Herr Rubo Sinzheimers Gegner verfolgt, beispielsweise Kaskels"Engstirnigkeit". Herr Rubo charakterisiert sein Buch als"mit innigsten Gefühlen geschrieben". Die Biographie ist auf der anderen Seite allgemein in dem Sinne, daß sie Sinzheimers Person und Werk in die deutsche Geschichte einbettet, von dem Gothaer Vereinigungsparteitag in Sinzheimers Geburtsjahr 1875 bis zur Hinrichtung Seyss-Inquarts als Reichsstatthalters der Niederlande ein Jahr nach Kriegsende und nach Sinzheimers Tod. Bei der Lektüre wird deutlich, daß Sinzheimer in jeder historischen Periode, die er erlebt hat, ein grundlegendes Werk hervorgebracht hat: in der Kaiserzeit den"Korporativen Arbeitsnormenvertrag", im ersten Weltkrieg das"Arbeitstarifgesetz", in der Weimarer Republik die"Grundzüge des Arbeitsrechts", in der Nazizeit die"Jüdischen Klassiker der deutschen Rechtswissenschaft", posthum, nach der Befreiuung, die"Theorie der Gesetzgebung". Wir übernehmen die von Herrn Kubo vorgeführte Verflechtung von Persönlichem und Allgemeinen in Sinzheimers Leben und Werk, auf der Suche nach Antwort auf vier Fragen unter den Stichworten: 1. Antisemitismus, 2. persönliche Beziehungen, 3. Anwaltspraxis, 4. Politik alle vier Fragen, die auch schon Herr Kubo aufgeworfen hatte, zu denen wir ein paar weniger bekannte Beobachtungen beisteuern können. 3. Aplaten zu kosten. dʼun autre de (1.) Zur ersten Frage, nach dem Antisemitsmus, d. h.: Wie begegnete Sinzheimer dem Umstand, daß er Jude war? Antisemitismus schlug Sinzheimer vielleicht schon in seiner Jugend entgegen, gewiß in dem Unterausschuß der Nationalversammlung zur Friedensfrage und bei seinem Anfang als Professor in Frankfurt. Dennoch widmete Sinzheimer sein Arbeitsrechtsbuch dem nichtjüdischen Arbeitsrechtler Heinrich Potthoff und er bekämpfte sich mit Kaskel, der jüdischer Abkunft war. In einem nicht zur Veröffentlichung gegebenen Aufsatz aus jüngeren Jahren empfahl Sinzheimer, die Juden sollten alle ihre Besonderheiten aufgeben. Aber das ging offensichtlich nicht so weit, daß Sinzheimer daran gedacht hätte, die Religion seiner Väter zu verlassen. Fol. 1. Märzner. (Was sagt Sinzheimer hierzu in seinen"Chroniken" in der Zeitschrift"Justiz", auf die Herr Kubo ganz allgemein hinweist? In diesen erörtert Sinzheimer beispielsweise die deutsche Außen- und Militärpolitik in Bezug auf den Dreyfus-Prozeß, behandelt den Faschismus und die NEDAP, umgeht aber in auffälliger Weise den Antisemitsmus. Vor 1933 schweigt er auch über die jüdische Herkunft Karl Fleschs, Hermann Hellers und anderer, die er noch nennt.) In den Sachregistern zur"Chronik' und zu Sinzheimers gesammelten Aufsätzen, auf die Herr Kubo hinweist, treten die Stichworte Jude und Antisemitismus nicht auf. Ein wenig Aufschluß erlauben seine Parteizugehörigkeiten, eine Zeit lang bei der Demokratischen Vereinigung, deren Gründer, Theodor Barth, gleichzeitig Präsident des Vereins zur Abwehr des Antisemitssmus war. dann war er bei der Fortschrittlichen Volkspartei, die"Gleichberechtigung des religiösen Bekenntnisses" verlangte. Zum Schluß blieb er bei der SPD, der einzigen Partei, die immer entschieden den Antisemitsmus ablehnte. je ne sais pas à l’honneur dans la foisse In den"Jüdischen Klassikern" verneint Sinzheimer gerade einen spezifisch jüdisch-juristischen Geist und meint: "So wie die Werke der jüdischen Klassiker in deutschem Geistesleben entstanden, so gingen sie in dieses Geistesleben wieder ein“. Nur selten erlaubt sich Sinzheimer eine Bemerkung wie 1922 in seinem Nachruf auf Philipp Lotmar: "Er, der Begründer der deutschen Arbeitsrechtswissenschaft, der nie einen Lehrstuhl auf einer deutschen Universität erhalten konnte, weil er Sozialist und Jude war, hörte nie auf, ein Deutscher zu sein“. Ein Jahr-Zehnt später hätte Sinzheimer wohl dieselben Worte auf sich selbst beziehen können. (2.) So wie uns Herrn Rubo zu dieser ersten Frage nach dem Judentum angeregt hat, Monsieur le Comte de l’honneur de la 2. so zu der anderen Frage nach Sinzheimers persönlichen Beziehungen in der Stadt und Universität Frankfurt. .(a) Eine besondere Bedeutung hat in der Stadt Frankfurt Karl Flesch gespielt: Über den"Sozialpolitiker Karl Flesch und seine literarisch-wissenschaftliche Tätigkeit" hat Sinzheimer 1915 eine bewegende Ansprache gehalten. Dem Andenken des gut zwanzig Jahre Älteren hat er seine"Grundzüge des Arbeitsrechts" gewidmet, neben dem Andenken an Philipp Lotmar, der ebenfalls aus Frankfurt stammte. Auf Flesch kommt Sinzheimer wieder in den"Jüdischen Klassikern" zurück. Flesch entstammte einer hier seit 1634 ansässigen, konvertierten jüdischen Familie, ist hier 1853 geboren und 1915 gestorben. Als hauptamtlicher Stadtrat organisierte Flesch Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, Arbeitsvermittlung, Arbeiterwohnungsbau, diesen zusammen mit jüdischen Philanthropen, und (davon nicht zu trennen!) Volkshochschule. Dahinter stand der Gedanke, dem wiederum Sinzheimer Ausdruck gab, daß nämlich"die Ausübung aller politischen Freiheitsrechte an soziale Voraussetzungen gebunden" ist. Die heutige Aktualität dieser Idee liegt auf der Hand. Sinzheimer betont weiter, daß Flesch das erste gewerbliche Schiedsgericht einführte, also die Vorform der heutigen Arbeitsgerichte, das vorbildlich für die anderen in Deutschland wurde, und daß Flesch als erster forderte, das Kündigungsrecht des Arbeitgebers zu beschränken. Sinzheimer war auch dadurch fasziniert, daß Flesch"als Praktiker Gelehrter" gewesen sei und der Rechtswissenschaft"wertvollste Anregungen" gegeben habe. de mon frere. Vous ne (2 b) Herr Kubo weist vor allem auf einen anderen Strang von Sinzheimers persönlichen Beziehungen hin, - nämlich im Zusammenhang mit der Univeristät die Heranziehung eines in jeder Hinsicht exzeptionellen Schülerkreises, vor allem Fraenkel, Kahn-Freund, Neumann und Morgenthau. Zu Sinzheimers Schülern gehört außerdem Richard Mainzer, später Anwalt in New York. Wolfgang Abendroth mußte 1933 das Vorhaben aufgeben, bei Sinzheimer zu promovieren. Auch weniger der Arbeiterbewegung nahestehende junge Juristen waren zeitweilig bei Sinzheimer tätig, etwa ein späterer Spezialist für internationales Steuerrecht (Franz M. Joseph), oder Hans Thieme, einer der bekanntesten heutigen Rechtshistoriker, emeritiert in Freiburg i. Br. Einer der letzten Schüler Sinzheimers war Franz Mestitz(1904- 1904), den ich selbst noch habe kennenlernen dürfen, über den ich gern noch ein paar Worte sagen möchte: Nach Studium und Promotion in Wien kam er hierher, um bei Sinzheimer zu arbeiten. Er war dann auch hier Dozent an der Akademie der Arbeit. 1933 mußte er Deutschland verlassen. In der Tschechoslowakeit erlebte er zuerst die Bedrohung durch Deutschland, dann die Besetzung, schließlich die Höhen und Tiefen des kommunistischen Systems, das ihm mehrfach in hohe — Beamten-Posten und -- die Professur einsetzte, mehrfach ihn aber wieder von allem ausschloß und dann wieder rehabilitierte. Seinen Lebensabend konnte er in Frankfurt verbringen, und von hier aus erlebte er die Wende und die letzte Rehabilitierung. An Herrn Mestitz war zu erinnern, weil Herr Rubo zu recht die Arbeiten von Mestitz über seinen Lehrer Sinzheimer und über die Arbeitsrechtsgeschichte herangezogen hat. Monsieur le Comte de la et le (3.) Mestitz hatte- wie andere Assistenten- auch in Sinzheimers Kanzlei gearbeitet. Auf die Anwaltspraxis darf ich als Drittes eingehen, weil sie Sinzheimers Leistungen auch außerhalb des Arbeitsrechts zeigt. Die Kanzlei war auch der Ort, um Strafprozesse vorzubereiten. Besonders zwei machten damals geradezu Neusation: (a) In dem einen verteidigte Sinzheimer die Krankenschwester Wilhelmine Flessa, die1925 einen sehr angesehenen Arzt erschossen hatte. Das Schwurgericht verurteilte sie wegen Mordes zum Tode. Sinzheimer erreichte die Revision und die Rückverweisung der Sache. Bei der erneuten Schwurgerichts-Verhandlung warf ihm der Staatsanwalt psychologische Tüfteleien vor, worauf Sinzheimer die"juristischen Tüfteleien" des Staatsanwalts brandmarkte. Das erneute Urteil lautete nun auf Totschlagsversuch in Tateinheit mit fahrlässiger Tötung, deswegen sieben Jahre Zuchthaus. .... (3 b) Andere Strafverfahren waren von unmittelbar politischer Brisanz, so der Fall Bullerjahn. Bulierjahn wurdeI926 beschuldigt, den Alliierten ein geheimes Lager mit verbotenen Waffenteilen verraten zu haben. Beweismittel waren allein Zeugenaussagen des ermittelnden Kriminalbeamten und des Untersuchungsrichters. Und diese beriefen sich allein auf einen angeblich unbedingt zuverlässigen, aber anonym bleibenden Zeugen. Dieser war der Generaldirektor der Munitionsfabrik war und hatte seinerseits die Aussage eines anderen weitergegeben. Das Reichsgericht verurteilte Bullerjahr wegen Hochverrats zu fünfzehn Jahren Zuchthaus. Zusammen mit dem Rechtsanwalt und Abgeordneten Paul Levi erwirkte Sinzheimer die Wiederaufnahme des Verfahrens, und- gerade noch 1932- den Freispruch. le reste de ses (4.) Nach diesem Blick in Sinzheimers Anwaltstätigkeit sind wir schon bei dem vierten, dem letzten Bereich, dem der eigentlichen Politik, auf die Herr Rubo zu recht immer wieder eingeht. (a) Sinzheimer war von seiner Fraktion als Ersatzmann für den Verfassungsausschuß nominiert worden. Daß er dort der Urheber des berühmten Räte-Artikels der WaV war, brauche ich nicht weiter zu betonen, darauf ist auch Herr Kubo wieder im einzelnen eingegangen. Weniger bekannt ist, daß er dort "das Recht auf Arbeit" durchsetze und die Meinungsfreiheit gegen Eingriffe aus dem Arbeitsverhältnis absicherte. Außerdem sprach er sich für das Erbrecht des Staates, erleichterte Enteignung, Sozialisierung und Bodenreform aus. Im Plenum der Nationalversammlung verläßt Sinzheimer nur zweimal den Bereich der Arbeits- und Sozialpolitik: einmal mit der Rede zum Etat des Justizministeriums und dann vor allem als Mitglied in dem aufsehenerregenden Untersuchungsausschuß über die Friedensmöglichkeiten während des Ersten Weltkrieges. (4 b) Für diesen Ausschuß erstattete Sinzheimer in öffentlicher Sitzung das klar gegliederte, fesselnd vorgetragene Einleitungsreferat. Nach offensichtlich gründlichem Aktenstudium betonte er den entscheidenden Punkt: daß die deutsche Führung an der Jahreswende 1916/17 auf die Wilson’sche Friedensaktion nicht ausreichend reagiert habe. Es war dieser Ausschuß, in dem Hindenburg die gefährliche Dolchstoß-Legende aufbrachte. Sinzheimer nahm während der Anhörung nur selten die Gelegenheit zu fragen wahr. Er ist aber der Autor des wiederum umfangreichen Schlußberichts, in dem er die Meinungsverschiedenheiten zwischen Regierung und militärischer Führung herausstellt. Ein großer Teil der Öffentlichkeit wünschte aber 1919 offensichtlich nicht, die Wahrheit über die Schuld der Hindenburgs und Ludendorffs über die verpaßten Friedenschancen zu hören. de mon frere. So haben wir, den Spuren Herrn Kubos folgend Judentum und Antisemitsmus, Persönliche Beziehungen mit Älteren und Jüngeren, allgemeines und politisches Strafrecht, Verfassunggebung und Untersuchungsausschuß noch einmal gesehen. Stets verfolgte Sinzheimer die soziale Aufgabe des Rechts, ja forderte ein soziales Recht. — Vielfach, vor allem im Plenum der Nationalversammlung, rief er nach einer — gründlichen Justiz- und Ausbildungsreform. Es müsse einerseits der blanke Materialismus vieler Studenten bekämpft und andererseits das soziale Verständnis der künftigen Juristen geweckt werden. Sie müßten neben der unerläßlich bleibenden Rechtstechnik auch die Lösung rechtspolitischer Aufgaben lernen. votre Mutig, brillant, arbeitsam, human, Vorbild als Mensch, Freund, Jurist und Politiker, so wird Sinzheimer von Herrn Kubo porträtiert, Für dieses Portrait danken wir Herrn Kubo. le reste de le reste de le reste de ses Vor diesem Portrait liegt nun nichts näher, als nach Hugo Sinzheimer einen Preis zu benennen. Angesichts seines Engagement für die Arbeiterbewegung. und das Arbeitsrecht ist es besonders erfreulich, wenn die Otto-Brenner-Stiftung für eine arbeitsrechtlich orientierte Dissertation diesen Preis aussetzt. Für die Ankündigung dieses Preises möchte ich mich schon jetzt bedanken. Vor allem die Doktoranden werden dankbar sein, wenn ihnen durch eine großzügige Subvention die Erstellung und die Publikation ihrer Dissertation erleichtert wird. Der Gewinn für den Stifter ist weniger offensichtlich. Aber die Heranziehung hervorragender Talente und die Bearbeitung der aktuellsten Probleme in einer unverstellten, jungen Sichtweise dürfte gerade für eine große, gesellschaftliche Organisation zukunftsreich sein. 0 1 1 1/2 1/4 Ich glaube, daß diese wie andere Bildungs-Investitionen auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten auf Dauer ihre Früchte tragen werden. Gerade in einer Zeit, in der sich der Staat aus vielen Bereichen zurückzieht, in der auch die Mittel für Bildung und Forschung gekürzt werden, ist es notwendig, daß andere Institutionen dem Beispiel folgen. Universität wie gesellschaftliche Institution können nur gewinnen, wenn auf diese und andere Weise die Kommunikation intensiviert wird. Ich wiederhole namens der juristischen Fachbereiche meinen Dank an die Otto-Brenner-Stiftung für die Stiftung eines Hugo-Sinzheimer-Preises und darf damit das Wort an Herrn Kollegen Kittner weitergeben. Keiji Kubo-kurzes Lebensbild Am 15. August 1 986 hat Keiji Kubo sein 66. Lebensjahr Vollendet. Der im Kobe geborene Gelehrte hat nach einem Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Tohoku 1943 promoviert. Nach der Rückkehr aus dem Zweiten Weltkrieg in Stiller Ozean war er als Mitarbeiter auf dem Gebiet des Gewerkschaftsrechtes des Kobe Arbeits-forschungsinstituts tätig. 1252 Beginn der hauptamtlichen Tätigkeit in Universität Kobe, wo errend Ausserordentliche Professor wurde.ancen würde er zum Ordentliche Professor gewählt.I 984 wurde er in den Ruhestand getreten. Im gleichen Jahr wurde er Ehrenprofessor an der Universität Kobe verlieh. Wichtige Bibligraphie von Keiji Kubo Mitbestimmungsrecht in Deutschland, Takyo1956. Entwicklungstendenzen des deutschen kollektiven Arbeitsrechts,anc TokAo 1860. Tarifverhandlungsphasen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, Takyo 1664. Tarifverhandlungs-und Tarifgestaltungspolitik, Tokyo 1266 Arbeitsrecht, Kyoto, 1870. Arbeitsrechtliche Rechtsprechungen, Kyoto 1922. Wie Studiert man Arbeitsrecht? Kyoto 1975. Grundlehren des Tarifvertragsrechts,anc Tokjo ØS78. Arbeitsrechtsdenker Hugo Sinzheimer, Tobyo 1886. "Arbeitsrechtsdenker Hugo Sinzheimer Ein humanistisches Leben, 1886" von Keiji Kubo Prof.(emer.) an der Universität Kobe (Sanseido-Verlag,Tokyd) Inhaltsverzeichnis A Einleitung Vater des deutschen Arbeitsrechts: Hugo Daniel Sinzheimer (1 Kurze Biographie (2) (3) Geburtsjahr 1875,Heinz Potthoff- Julius von Gierke Emil Lask- Carl Severing- Thomas Mann B Jugend- und Mannesalterzeit(1875-1918) I Sinzheimer und Humanität Geburtsstadt Worms, (1) (2) Gesichtszüge II Studentenzeit und Lujo Brentano deutschgeschichtliche Tragweite: Reichsgründung (1 Student Sinzheimer und"Deutsche und Antike Welt" von (2) Ludwig Curtius Lujo Brentano und"Mein Leben im Kampf um die soziale (3) Entwicklung Deutschland Dissertation"Lohn und Aufrechnung" und Rudolf Stammler (4) III Verein für Sozialpolitik und Gesellschaft für soziale Reform Zweiälteste Bruder Ludwig Sinzheimer und Brentano (1) Ludwig und Verein für Sozialpolitik,Hugo und Gesellschaft (2) für Soziale Reform IV Rechtsanwalt Sinzheimer und Deutscher Juristentag Goethestrasse I/26 in Frankfurt,hervorragender Verteidiger (1) Berichte in Deutscher Juristentag (2) Berichte in Gewerbe- und Kaufmannsgerichtsverbandstag (3) Tarifrechtliche Studien und Philipp Lotmar Tarifrechtliche Studien (1) Philipp Lotmar,Fanny Imle,Simon Rundstein,Roman Boos, (2) Waldemar Zimmermann und Otto von Gierke Lotmar und Sinzheimer,"Deutsche Menschen. Eine Folge von (3) Briefen" von Walter Benjamin Kurze Biographie von Lotmar (4) VI Erste Weltkrieg Nationalsozialer Partei,Demokratischer Vereinigung, (1) Ausbruch des Weltkrieges kam zur SPD (2) Gedankenaustausch in Gustav Radbruchs Heidelberger Wohnung am 24. Juli 1910 (3) Frankfurter Stadtverordnete und Theodor Thomas (4) Kriegsziele,Niederlage und Revolution C Spätmannesalterzeit(1918-1933) I Bürgerkrieg und Nationalversammlung (1) Soldaten- und Arbeiterräte, Frankfurter Polizeipräsident (1) (2) Mitglieder der Nationalversammlung, Sinzheimer-Artikel in der Weimarer Reichsverfassung. (3) Berufung zum Reichsarbeits- und Reichsjustizminister II Akademie der Arbeit und Universität Frankfurt Eröffnung der Akademie der Arbeit und Lehrgänge,Adolf (1) Kummernus und Willi Richter (2) Ausbreitung der Volkshochschule ordentlicher Honorarprofessor für Arbeitsrecht an der (3) Universität Frankfurt reaktionäre T (4) radition in der Universität,Sinzheimers Lehrfächer auf den Universität Frankfurt III Entwicklungstendenzen des kollektiven Arbeitsrechts in der Weimarer Republik (1) Entwicklung des kollektiven Arbeitsrechts im 19. Jahrhundert und bis zum 1. Weltkrieg Philipp Lotmar und Heinz Potthoff (2) Arbeitsrecht als Lehrfächer auf den Hochschulen (3) (4) Frankfurter schule, Berliner Schule, Leipziger Schule. Kölner Schule (5) Walter Kaskel und Erwin Jacobi (6) Heinrich Hoeniger und Rudolf Joerges 17 Berichte in Deutscher Juristentag IV wichtige Werken in der Weimarer Zeit (1) Grundzüge des Arbeitsrechts. Eine Einführung, 1921 Wie studiere ich Arbeitsrechts?, 1924 (2) (3) Grundzüge des Arbeitsrechts, 2. Aufl., 1927 Über einige Grundfragen der Soziologie des Rechts und (4) der Gesetzgebung (5) Sinzheimers juristischer Anthropologie Sinzheimer-Schule Ernst Fraenkel und"Zur Soziologie der Klassenjustiz, 1927' (1) (2) Franz Neumann und"Koalitionsfreiheit und Reichsverfassung, 1932 (3) Hans Morgenthau und"La Réalité des Normes, 1934" (4) Otto Kahn-Freund und"Das soziale Ideal des RAG, 1931" Kahn-Freund und Bob Hepple VI Vorarbeiten für das einheitliches Arbeitsgesetzbuch,"Die Justiz' als die Zeitschrift des Republikanischen Richterbundes (1) Arbeitsrechtsausschuss im RAM (2) Unterschied zwischen der Sinzheimer'schen und Hachenburg'schen Chronik VI menschlicher Sozialismus und Hofgeismarkreis Wert des Sozialismus, Marx'11. These über Feuerbach (1) Hofgeismarer Tagung, Vortrag"Sozialistische Politik im (2) neuen Deutschland" von Sinzheimer Gedankenaustausch in Sinzheimers Frankfurter Wohnung am (3) 10. März 1928, Heppenheimer Tagung und Vortrag"Sozialismus und persönliche Lebensgestaltung" von Sinzheimer VIII Vorträge auf dem Gewerkschaftstag Vortrag,gehalten auf der Düsseldorfer Tagung des AfA 1921; (1) Vortrag,gehalten auf der Leipziger Tagung des ADGB 1922 (2) Vortrag,gehalten auf der Saarbrücker Tagung des Verbandes (2) der Bergarbeiter DeutschlandI926; Vortrag,gehalten auf der Frankfurter Tagung des Deutscher Holzarbeiterverbandes 1927 "Vom Sachenrecht über das Schuldrecht zum Arbeitsrecht' (3) in: Wirtschaftsdemokratie hrsg. von Fritz Naphtali Vortrag,gehalten auf der Düsseldorfer Jagung des Verbandes (4) der Buchbinder und Papierverarbeiter Deutschlands 1928; Vortrag,gehalten auf der Kölner Tagung des Gesamtverbandes der Gemeinde- und Staatsarbeiter 1928 Rechtsgutachten (5) X Frage der Reform des Schlichtungswesens und der Berliner Schiedsspruch Verbindlicherklärung des Schiedsspruches (1) Abhandlung"Zur Frage der Reform des Schlichtungswesens (2) Mannheimer Tagung 1929 der Gesellschaft für Soziale Reform Bad Oeynhausener Schiedsspruch vom 10. Juni 1930 und (3) Berliner Schiedsspruch vom 8. November 1930,Schlichter Sinzheimers Kummer Ende des sozialen Kompromisses (4) Hannoverscher Tagung 1933 der Gesellschaft für Soziale (5) Reform D Lebensabendzeit(1933-1945) I Hochschule und Wissenschaft im Dritten Reich deutsche Professoren und der IS (1) Bücherverbrennung und schwarze Listen (2) Vertreibung und Auswanderung der Wissenschaftler (3) Selbst-Gleichschaltung der Hochschulen, Stosstruppfakultät (4) in Bezug auf Kieler Universität tragischer Verfall: Georg Platow und Richard Joachim (5) II Forschungs- und Verstecksleben in Niederlande Forschungsleben in der Lehrstuhl für Rechtsoziologie, (1) George van den Bergh und Johan Valkhoff Einige Emigration nach Niederlande (2) Rechtssoziologie und Arbeitsrecht in Niederlande (3) Sinzheimer und Walter Auerbach(ITF) (4) Verborgenheit 1940-1945,Anne Frank und Johan Huizinga, (5) Sterbeort Bloemendaal III Rechtswissenschaftler im Dienste der NS Nationalsozialistischer Rechtswahrerbund(bringing), Akademie (1) für Deutsches Recht wundersame Tagung der Reichsgruppe Hochschullehrer des (2) NDRB vom 3./4. Oktober 1936, Sinzheimers beantwortende Schrift„Jüdische Klassiker der deutschen Rechtswissenschaft, Amsterdam 1938 Arbeitsrechtslehrer im Dienste des IS (3) IV Sinzheimers Arbeiten in der Emigration menschliche Freiheit und soziale Gerechtigkeit (1) "De taak der rechtssociologie,Haarlem 1933" und Georges (2) Curvitch (3) Nachlass"Theorie der Gesetzgebung,Haarlem 1449" und Paula Johanna Sinzheimer (3)