161 Haue Meshit ANHANG EINIGE ERINNERUNGEN AN HUGO SINZHEIMER I. Hugo Sinzheimer lernte ich eigentlich kennen, noch bevor ich persönlich mit ihm zusammengetroffen bin. Schon in den letzten Semestern des Studiums an der Wiener Universität habe ich mich entschlossen, mich in meinem Berufsleben als Jurist dem Arbeitsrecht zu widmen, und habe deshalb in arbeitsrechtlichen Seminaren an der Universität- da erfuhren wir freilich nichts über Sinzheimer-, vor allem aber in der Wiener Kammer für Arbeiter und Angestellte mitgearbeitet. So lernte ich sehr bald Sinzheimers"Grundzüge des Arbeitsrechts" kennen, die 1927 in 2. völlig umgearbeiteter und stark erweiterter Auflage erschienen waren. Karl Marx und Max Weber, Gustav Radbruch und Hans Kel- das war mein sen, dazu eben Sinzheimers"Grundzüge" wissenschaftliches und juristisches Bildungserlebnis jener Jahre; zugegeben, recht chaotisch, aber auch recht fruchtbar. Die"Grundzüge" wirkten auf mich durch das Bestreben, nicht eine dogmatische Interpretation des Arbeitsrechts zu geben, sondern das Arbeitsrecht und seine Ausformungen aus der Struktur und dem Funktionie ren der antagonistischen gesellschaftlichen Kräfte zu erklären, die in den modernen Arbeitsbeziehungen gegen einander, aber auch miteinander wirken. Dies gehörte zu dem, was Sinzheimer, wie ich später erkennen sollte, immer wieder betonte: die unabdingbare Notwendigkeit einer rechtsdogmatischen Methode, aber gleichzeitig die ebenso unabdingbare Notwendigkeit, sie durch eine soziologische Analyse zu ergänzen. So ergab sich dann die Möglichkeit einer richtigen Erkenntnis und einer sachgerechteren Anwendung des Rechts und eine Grundlage für eine"legislative Rechtswissenschaft) in der 162 nach Sinzheimers Vorstellungen die Rechtswissenschaft erst ihren Beruf erfüllt. Erst viel später erkannte ich, worin eigentlich Sinzheimers große Leistung für die Rechtswissenschaft und für das Arbeitsrecht bestand und wodurch er zum"Vater" nicht nur des deutschen Ar beitsrechts wurde. Hatte Philipp Lotmar das moderne Arbeitsverhältnis in seiner Eigenart und Komplexität für die Rechtswissenschaft entdeckt und dabei auch die wesentlichen Momente des Tarifvertrags erkannt und formuliert, so war es Hugo Sinzheimer, der die grundlegen de rechtstheoretische und rechtspolitische Relevanz kollektiver, antagonistischer gesellschaftlicher Kräfte erkannte, der das Wirken dieser Kräfte in dessen Organisations- und Konfliktformen und das Ergebnis dieses Wirkens als Normschöpfung auf neuen Wegen juristisch deutete und der daraus weitgehende gesellschaftspolitische Folgerungen zog, deren einige einen Niederschlag im Verfassungsrecht der Weimarer Republik fanden. Bewußt wurde mir das alles erst später, als ich Sinzheimers andere Arbeiten, etwas das"Arbeitstarifgesetz' von 1916 und vor allem seine Vorlesungen kennenlernte. Aber das, was ich 1927 aus den“Grundzügen" zu Recht oder Unrecht herauslas oder eher: herausfühlte, zog mich so an, daß ich, als ich nach der Promotion die Moglichkeit hatte, noch ein Jahr weiterzustudieren, nach anfänglichem Schwanken zwischen Erwin Jacobis positivistisch ausgerichtetem Institut für Arbeitsrecht in Leip zig und Hugo Sinzheimer mich für diesen entschied und im Herbst 1928 nach Frankfurt ging. Ubrigens mit einem Empfehlungsschreiben der Wiener Arbeiterkammer, zu der Sinzheimer als Mitherausgeber der eben von der Kammer gegründeten"Zeitschrift für soziales Recht" in Bezie hung stand, ebenso übrigens wie zu einem der anderen Mitherausgeber, zu Karl Renner. 163 II. Kurz nachdem ich im Herbst 1928 nach Frankfurt gekommen war, begann Sinzheimer mit seinen Vorlesungen über Rechtssoziologie. Und schon die erste Vorlesung vermittelte mir einen tiefen Eindruck seiner Lehrerpersonlichkeit. Die Vorlesung fand im überfüllten Auditorium maximum statt. Sinzheimer hielt mit der Fülle der Gedanken und mit der Anschaulichkeit und Kraft der Darstellung den ganzen Saal buchstäblich im Banne; als er z.B. erklärte wie der Verkauf eines Bergwerks mit seiner ganzen Einrichtung und als Existenzgrundlage für Hunderte von Ar beitnehmern und deren Familien juristisch das gleiche sei wie der Verkauf eines Bleistifts, und was sich aus dieser formalen Identität ergebe, hätte man eine Steck nadel zu Boden fallen hören können Nach der Vorlesung übergab ich mein Empfehlungsschreiben, wurde überaus freundlich- auch in die Familie aufgenommen, und damit begann meine Zugehörigkeit zum engsten Schülerkreis Sinzheimers. Freilich war meine Beziehung zu Sinzheimer von vornherein eine andere und wohl auch nicht so enge wie etwa die Ernst Fraenkels, Franz Neumanns und Otto Kahn-Freunds, die in Sinzhei- mers Anwaltskanzlei die Referendarpraxis absolvierten. Als Rechtsanwalt- erfolgreich auch in Strafprozessen, vor allem politischen"- war Sinzheimer"nur” Honorar professor, der keinen Anspruch auf einen Assistenten hatte. So versah ich die übliche Arbeit eines Assistenten sozusagen als Assistent de facto. Es gab kein Institut für Arbeitsrecht, und Sinzheimer hatte, soviel ich mich erinnere, nicht einmal ein Arbeitszimmer auf der Fakultät. So vollzog sich meine Tätigkeit als Assistent ohne den sonst üblichen Zusammenhang mit der Fakultät und eigentlich außerhalb der Universität, was übrigens technisch dadurch erleichtert wurde, daß ich ganz zufällig und ohne es zu wollen und zu wissen, eine 164 Wohnung ganz in der Nachbarschaft der seinen fand. Zwei Arbeiten, die mir Sinzheimer übertrug, möchte ich aber erwähnen, weil sie über meine Assistententätigkeit Aufschluß zu geben vermögen. Die eine erweckt, bedenkt man die damalige Situation in Deutschland, im nachhinein beinahe den Eindruck einer geradezu gespenstischen Ahnungslosigkeit. Sinzheimer plante noch im Herbst 1932 für drei Semester im voraus Seminare, die Problemen gewidmet sein sollten, wie sie uns damals wichtig erschienen: für das Wintersemester 1932/33 über die Idee des Ständestaates, für das Sommersemester 1933 über das Eigentum und für das Winter semester 1933/34 über Romantik in der Rechtswissenschaft, mit"Stoßrichtung" auch gegen Carl Schmitt. Ich sollte in diesen Seminaren assistieren, zunächst den Aufbau und die technische Leistung des ersten entwerfen, in dem ich auch über die Realisierung des Ständestaates im faschistischen Italien referieren sollte. Es gelang mir, für dieses erste Seminar den bekannten Links-Katholiken Ernst Michel von der Akademie der Arbeit zu gewinnen, in manchem ein scharfer Kritiker Sinzheimers. Das erwies sich schon bei der ersten Vorbesprechung zu diesem Seminar im Oktober 1932 als sehr fruchtbar, nur war leider mit dieser Vorbesprechung alles zu Ende. Konnten wir wirklich nicht ahnen, daß der Nationalsozialismus, der kaum ein Vierteljahr später zur Macht gelangen sollte, alles so umstürzend verändern wird, daß derartige Vorhaben schlicht überrollt wurden, sachlich wie personell? Und die andere Arbeit: Sinzheimer trug sich mit dem Gedanken, seine"Grundzüge" neu zu gestalten, und zu diesem Zweck arbeitete ich in ein durchschossenes Exemplar die ganze Rechtsprechung ein- eine Kärrnerarbeit, bei der ich aber sehr viel lernte; beim Abschied 1933 habe ich ihm das Buch übergeben, habe es aber in seinem Nachlaß leider nicht mehr vorgefunden. Was lag diesem 165 Unternehmen zugrunde? Sinzheimer, der doch immer in der akademischen Zunft als Rechtsanwalt, als Sozialist und wohl auch als Jude im Grunde ein Außenseiter war was ja nicht nur für seine Stellung, sondern auch für die Situation in der deutschen Rechtswissenschaft der Weimarer Zeit aufschlußreich sein mag,- Sinzheimer also wollte dartun, daß seine von der traditionellen Lehre nur wenig anerkannte Methode sehr wohl in der Lage sei, mit einer solchen Anreicherung den praktischen und didaktischen Anforderungen besser gerecht zu werden als die gängigen Lehr- und Handbücher mit ihrer dogmatisch verengenden Weise. Freilich meine ich heute, daß es ganz gut war, daß es zu einer Neubearbeitung dieser Art nicht gekommen ist. Ich war zwar sehr für das Unternehmen eingenommen, als Sinzheimer mit mir darüber sprach, aber später wurde mir klar, daß das Buch ein unglücklicher Zwitter aus den originellen"Grundzügen" und den üblichen Lehrbüchern und Kompendien des Arbeitsrechts geworden wäre. Sinzheimer als Lehrer- ich habe den einfühlsamen Würdigungen durch Otto Kahn-Freund und auch Ernst Fraenkel nicht viel hinzuzufügen. Ich will hier nicht auch davon sprechen, was der Mensch Sinzheimer denen gab, die ihm näher treten durften. In meiner Erinnerung steht er als akademischer Lehrer, der seine große und oft begeisternde Wirkung im Kolleg und im Privatissimum entfaltete, weniger in der Anleitung und Betreuung seiner Schüler bei deren wissenschaftlicher Arbeit; vielleicht war es der Mangel an Zeit und Muße in seiner anstrengenden Doppelexistenz als Rechtsanwalt und Universitäts lehrer, was ihn daran hinderte. Was heißt das aber, Schüler eines solchen Lehrers zu sein? Als ich Otto Kahn-Freund im Jahr 1977 besuchte- er war damals 77, ich 73 Jahre alt-, sprachen wir auch über unser Ver hältnis zu Sinzheimer, und Otto überraschte mich mit der Frage, ob ich meine, daß er von Sinzheimer beein 166- flußt sei. Nun, ich meine, daß das, was seine Schüler Sinzheimer verdanken, ein Doppeltes ist. Einmal verstand er es, den Horern seine Erkenntnis, daß Arbeitsrecht ein radikal neues Instrument der Entwicklung von Gesellschaft und Recht darstelle, in einer einzigartigen Weise zu vermitteln; einzigartig deshalb, weil der Hörer mit einem über das professionell Juristische weit hinausreichenden, die ganze Personlichkeit Sinzheimers erfassenden Engage ment für dieses Neue konfrontiert wurde. Sodann eine be stimmende Richtung, die Sinzheimer dem wissenschaftlichen Denken seiner Schüler gegeben hat: Ernst zu machen mit der Erkenntnis, daß Arbeitsrecht ein gesellschaft liches Phänomen ist, das in Entstehung, Inhalt und Ent wicklung in besonderer Weise Ausdruck des Gegen- und Miteinanders in ihren Interessen antagonistischer kollektiver Gesellschaftskräfte ist, seinerseits aber in die Gesellschaft hineinwirkt und das daher sinnvoll nur von da aus erfaßt und angewendet werden kann; weshalb denn, wie schon gesagt, für das Verständnis gerade des Arbeitsrechts und für seine Anwendung die rechtsdogmatische Feststellung und Auslegung des Norminhalts zwar unabdingbar, aber nicht ausreichend ist. Erkenntnisse übrigens, die in den 20-er Jahren bei weitem nicht so selbstverständlich waren, wie sie heute erscheinen mögen, und die, wie ich denke, in der sozialwissenschaftlichen Auffassung des Arbeitsrechts nachklingen, wie sie heute in der Bundesrepublik,vor allem in Frankfurt,gepflegt wird. Und noch eines kam vielleicht hinzu. Ich glaube, daß dieses Verständnis des Arbeitsrechts als überaus brisantes politisches Phänomen auch das politische Wollen mancher seiner Schüler ansprach: es ist vielleicht kein Zufall, daß nicht wenige von ihnen- nicht nur, aber auch- durch Sinzheimers Einfluß politische Haltungen einnahmen oder in ihnen bestärkt wurden, deren gemeinsamer Nenner bei aller Verschiedenheit"Sozialismus 167 hieß. Haltungen, für die die geschichtliche Entwicklung manche Wandlungen und auch Niederlagen und Enttäuschun- gen bereit hielt, denen sie jedoch standhielten. III. Ein wesentliches Stück meiner Erinnerungen an Sinzheimer ist verknüpft mit der Akademie der Arbeit in der Univer sität Frankfurt. Getragen vor allem von den Gewerkschaften aller Richtungen und dem Staat Preußen, war die Akademie eine der wichtigsten und interessantesten Institutionen der Arbeiterbildung in der Weimarer Republik Zusammen mit dem Vorsitzenden des Dachdeckerverbandes Theodor Thomas war Sinzheimer der entscheidende Initia tor der Akademie. Sie setzte sich ein ehrgeiziges Ziel, nämlich, wie es in einer wohl von Sinzheimer konzipier ten Denkschrift hieß,"ihrem Teilnehmer eine Arbeiter bildung im höchsten Sinn zu vermitteln, die sein Denken und Schaffen mit allgemeinen Ideen verbindet und auf seine allgemeine Lebensanschauung einwirkt". Ein solcher Anspruch, den Menschen zu bilden- etwas wesentlich anderes als die Ausrüstung künftiger Funktionäre der Arbeiterbewegung mit dem notwendigen Fachwissen-, fand für Sinzheimer seine Rechtfertigung in der damaligen gesellschafts- und staatspolitischen Situation, wie er sie sah:"Für einen demokratischen Staat und die sich zur Gemeinwirtschaft umbildende kapitalistische Welt bedürfen wir eines neuen Bildungsinstituts, welches auch die Angehörigen der abhängigen Arbeit zur Wahrneh- mung selbständiger Funktionen im Staat und in der Wirtschaft befähigt". Von diesem Bildungsziel her erschien dann eine personelle und technische Eingliederung in die Universität sinnvoll. Mit diesen Zielen wurde die Akademie 1921 gegründet; 1933 wurde sie bald nach der Machtergreifung liquidiert und 1946 wieder eröffnet. Sinzheimer hat das nicht mehr erlebt. Er selbst und sporadisch auch Ernst Fraenkel 168- und andere seiner Schüler lehrten an der Akademie bis 1930, als ich, auch durch Sinzheimers Zutun, als haupt amtlicher Dozent den rechtswissenschaftlichen Unterricht in toto übernahm; meine Antritts- und Probevorlesung galt dem Österreichischen Betriebsräterecht. Sinzheimers Wirken an der Akademie und die nachhaltige Wirkung, die er auf die Hörer ausübte- sie wird durch die Erinnerungen vieler von ihnen belegt- zeugen von seiner Fähigkeit, Wissenschaft ohne irgendwelche Abstriche einer nicht-akademischen Hörerschaft zu vermit teln und Hörer dieser Art zu selbständigem Denken anzuleiten. Aber es ging auch hier um mehr als"nur" um eine pädagogisch-didaktische Fähigkeit. Was sich in der Konzeption der Akademie manifestierte und worin Sinzheimers Wirken an der Akademie und sein Denken und Wirken überhaupt wurzelte, war ein aufklärerischer Optimismus. Mitten im Ersten Weltkrieg schrieb Sinzheimer: "Wir glauben an die Vervollkommnungsfähigkeit des sozialen Daseins"1. Es wäre ein Leichtes, nach dem Erleb nis der"Dialektik der Aufklärung" mit einem solchen Optimismus zu polemisieren. Aber dessen existenzielle Bedeutung für die Personlichkeit Sinzheimer macht sich, so scheint es mir, in der Tatsache kund, daß auch seine Schriften aus der holländischen Emigration von jenem Glauben an die Möglichkeit einer besseren Gesellschaft getragen sind. Dieser Optimismus mündete in einem echten Pathos sozialer Gerechtigkeit und dem Glauben an die gestaltende Kraft dessen, was Sinzheimer"die frei organisierten Kräfte der Gesellschaft" nannte. Die"Idee der sozialen Selbstbestimmung im Recht", dieser Baustein seiner Arbeitsrechtslehre, war letztlich eine Sublimierung, eine"Verrechtlichung" dieses Pathos und dieses Glaubens. IV. In den letzten Jahren vor der Emigration nach Holland verlagerte sich allmählich der Schwerpunkt von Sinzheimers 169 wissenschaftlichem Interesse. In den Vordergrund traten- ausgehend zwar vom Arbeitsrecht- immer mehr Probleme der Rechtssoziologie und der juristischen Anthropologie: das Problem des Menschen im Recht war eines der Hauptprobleme, das seine weiteren Schriften wie ein roter Faden durchzog. Und in diesem Zusammenhang eine neuerliche und eindringliche Befassung mit Karl Marx, angeregt auch durch die damals entdeckten Jugendschrif ten Marxens. Die Leistungen, in denen diese Neurorien tierung allmählich gipfelte- z.B."Die Aufgabe der Rechtssoziologie" oder"Die Theorie der Gesetzgebung" die als Torso posthum herausgegeben wurde- gehören der holländischen Zeit Sinzheimers an und liegen so außerhalb des Rahmens meiner unmittelbaren persönlichen Erinnerungen. Sie wären aber unvollständig ohne ein paar Bemerkungen zu Sinzheimers Sozialismus-Verständnis und zu seinem Verhältnis zu Marx und zum Marxismus, dessen Bedeutung für ihn schon seit seinen frühen größeren Arbeiten lebendig war und es auch weiterhin blieb. Sinzheimer war ein Liberaler und, wie es seinem Tempe rament entsprach, ein leidenschaftlicher Liberaler. Sein bedingungsloses Eintreten für die Freiheitsvorsteld lungen des Liberalismus zeigt besonders schön die Ansprache, die er im Auftrag des Arbeiterrates am 11. November 1918 als provisorischer Frankfurter Polizeipräsident an den Senat der Universität richtete. Aber er war ein Liberaler, der vor allem durch Karl Marx die Erkenntnis gewonnen hatte, daß Freiheit ohne ökonomische Befreiung nur formal sein könne, daß Freiheit daher nur im Sozialismus zu verwirklichen sei. Der, ich glaube, von Bakunin stammende Satz:"Freiheit ohne Sozialismus ist eine Phrase, Sozialismus ohne Freiheit ist Sklaverei", dürfte Sinzheimers Sozialismusverständ- nis wiedergeben. Hier trafen sich der Liberale, der zum Sozialisten wurde, und die Arbeiterbewegung, die 170 die"verwaisten Positionen des deutschen Liberalismus' bezogen hatte. Sinzheimer war nicht Marxist. Gewiß war er kein Antimarxist, weder von der Art des land- und medienläufigen rabiaten Ignorantismus, noch von der Art der herablas senden Uberlegenheit, die man nicht selten bei den"Ge bildeten unter den Verächtern" des"überholten" Marxis mus antrifft. Was Sinzheimer in seiner Arbeit- in sei ner Arbeitsrechtslehre wie in seiner Rechtssoziologie immer wieder suchte, war eine schöpferische Auseinander setzung mit Marx und dem Marxismus. Er war stark beeinflußt von Marxens Geschichtsphilosophie und Klassenkampflehre: die als Klassenlage definierte Existenzlage des abhängige Arbeit Leistenden ist ein grundlegender Gedanke seiner Arbeitsrechtslehre; die rechtstheoreti- schen Ansätze und Gedanken, die sich bei Marx und Engels finden, rezipierte er voll in der Gestalt, die ihnen Karl Renner zuerst 1904 gegeben hatte. Aber in der Auseinandersetzung über das Rätesystem in den Jahren 1918- 1920 wurde seine Distanz zum Marxismus deutlich. Er lehnte die Diktatur des Proletariats ebenso ab wie die Institutionalisierung der Räte als tragendes Organ der politischen Macht. Das war nicht bloß eine taktische Einschätzung der Möglichkeiten der Arbeiterbewegung in der aktuellen politischen Situation im damaligen Deutschland, sondern eine grundsätzliche Abgrenzung. Die Räte sollten institutionelle Gestalt gewinnen durch ihren Einbau als Organ der sozialen Selbstverwaltung in eine demokratische Wirtschaftsverfassung, die er gänzend neben die politische Verfassung der Demokratie treten, nicht aber diese"ständestaatlich" ersetzen sollte. Man kann wohl sagen, daß der Marxismus bei Sinzheimer die Rationalisierung eines genuinen liberalen und demokratischen Humanismus beförderte. Politisch führte dies zu einem radikal reformerischen Sozialismus, dessen nächstes Ziel die Herstellung einer"gerechten", weil auf sozialer Selbstbestimmung und sozialer 171 Selbstverwaltung beruhenden Wirtschaftsdemokratie war; in ihr sah Sinzheimer einen Schritt zur Verwirklichung einer sozialistischen Gemeinwirtschaft und eines sozia-11 listischen Gemeinwesens Trotz der Beeinflussung durch die Marxsche Geschichts- philosophie ging es Sinzheimer letztlich darum, die Notwendigkeit einer sozialistischen Umgestaltung der Gesellschaft aus der Ethik zu begründen, aus der Freiheit und Würde des Menschen. Es ist deshalb verständlich, daß die Ende der 20-er Jahre entdeckten und auch deutsch herausgegebenen Jugendschriften Marxens Sinzheimer zu einer neuerlichen und tief eindringenden Befassung mit dem Marxismus anregten. Er unterlag aber nicht wie manch anderer der Versuchung, den"alten" durch den"jungen' Marx zu revidieren und zu widerlegen; vielmehr sah er hier, wie es später Erich Frommformulierte,"die Kontinuität des Marxschen Denkens", die gegründet ist in Marxens humanistischer Philosophie. Sinzheimer sah hier die Möglichkeit und Notwendigkeit einer Rückbesin- nung auf die Ursprünge der Marxschen Theorie(August Rathmann), was ihn gerade um 1930 in den Kreis der "Neuen Blätter für den Sozialismus" führte, die unter dem bestimmenden Einfluß vor allem Paul Tillichs und Eduard Heimanns eine Erneuerung und Wiederbelebung sozialistischen Denkens"aus dem Glauben" anstrebten Dieser Versuch einer, man könnte sagen,"Ethisierung des Marxismus blieb für Sinzheimer auch in der hollän dischen Emigration aktuell. Vor allem in seinen großen rechtssoziologischen Arbeiten, die sich darin freilich nicht erschöpften. Hier liegt ein fundamentaler Unterschied zwischen Sinzheimers"Weiterdenken über Marx hinaus" und dem etwa der Frankfurter Schule. Während diese, zuerst vor allem in den Arbeiten von Herbert Marcuse, den"Abschied vom Proletariat" einleitete, die Erfahrungen mit dem Nationalsozialismus und Faschismus als"Wegfall" des Proletariats als tragendes Subjekt 172 der Entwicklung zum Sozialismus interpretierend und im weiteren Verlauf die Psychoanalyse rezipierend, lagen diese Gedanken Sinzheimer durchaus fern. Seine Gedanken lagen auf einer anderen Ebene, ihm ging es um etwas anderes. Er knüpfte an den Unterschied an, den Marx zwischen seiner eigenen und der Dialektik Hegels so faßte: seine, Marxens Dialektik sei das"gerade Gegenteil der Hegelschen", indem bei ihm(Marx) das"Ideelle nichts anderes als das im Menschenkopf umgesetzte und übersetzte Materielle" sei. Von hier aus fragte Sinzheimer, ob der"Menschenkopf" bei der Umsetzung und Übersetzung des Materiellen ins Ideelle"aktiv etwas aus sich hervorbringt, was nur durch ihn oder in ihm gegeben ist". Er suchte"dieses geistige Element im Recht", wobei er bei der Beantwortung der Frage, was dieses geistige Element sei und wie es wirke, auf der "Idealsoziologie von Max Scheler" fußte, von dem er sogar behauptete:"er ist ersichtlich von Marx inspiriert" worden. Das Ergebnis war dann die Erkenntnis, daß"Rechtswirklichkeit auch eine geistige Wirklichkeit" sei, wofür Sinzheimer eine Bestätigung in einer Interpretation gerade der Marxschen Jugendschriften zu finden glaubte. Dieses"Geistige", das der"Menschenkopf" aktiv hervorbringt und das nur durch ihn und in ihm gegeben ist, bedeutete für Sinzheimer einen Freiraum für die Freiheit des Menschen gegenüber der aus der Marxschen Geschichtsphilosophie erfließenden 15 unausweichlichen Gesetzmäßigkeit der Geschichte In einem Nachruf auf Hugo Sinzheimer hieß es:"In der Persönlichkeit von Sinzheimer vollzieht sich ein Stück sozialistischer Geschichte, eine merkwürdige Rückkehr via Marx zu einer idealistischen Philosophie"1 Auf diese weitschichtige Problematik soll hier nicht eingegangen werden; es geht ja um bloße Erinnerungen an Hugo Sinzheimer. Auch nicht auf die Frage, wie weit dies ein Denken war, das über Marx hinausgehend ihn fortsetzte oder aber in Widerspruch zu ihm stand. Es 173 sollte nur die Entwicklung angedeutet werden, die Sinzheimers so stark von Marx beeinflußtes Denken genommen hat. V. Vielleicht war es aber nicht nur eine denk-immanente Entwicklung, die zu jener Themenänderung führte, die auch eine Bewußtseinsänderung war. Es mögen auch zwei andere Momente mitgewirkt haben, die eng zusammenhängen. Sinzheimer mußte schon seit 1928 ein allmähliches und immer weiter fortschreitendes Abbröckeln dessen erleben, was er für das Arbeitsrecht geleistet hatte. Im sog. Ruhreisen-Streit richteten die Arbeitgeber einen massi ven Angriff gegen das Schlichtungswesen und damit gegen die Gewerkschaften, die in der damaligen wirtschaftlichen und politischen Situation im Schlichtungswesen einen Schutz ihrer Position und Politik sahen. Und die Arbeitgeber hatten Erfolg mit ihrem Angriff. Eine konstruktive Reform zur Stärkung des Schlichtungswesens, die damals den Interessen der Gewerkschaften entsprochen hätte und für die sich Sinzheimer einsetzte, konnte nicht durchgesetzt werden. Die Tarifautonomie Sinzheimer erkannte sehr und sprach es auch deutlich aus, daß sie und damit die Stellung und das Gewicht der Gewerkschaften das Hauptangriffsziel der Arbeit- geber und der sog, antimardistischen Front sei diese Tarifautonomie wurde besonders durch die Brüningschen Notverordnungen immer mehr durchlochert. Die Weltwirtschaftskrise und als ihre Folge die verheerende strukturelle Arbeitslosigkeit ließen Sinzhei mer für die bestehende Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung überhaupt an dem Sinn und der Möglichkeit eines Arbeitsrechts, wie er es auffaßte, zweifeln; es war ja für ihn stets ein Instrument für die Umgestaltung von Wirtschaft und Gesellschaft gewesen. Er erlebte die Grenze dessen, wofür er gedacht und gekämpft hatte: 174 er sah eine"Krisis des Arbeitsrechts" an dessen Entstehung er einen nicht wegzudenkenden Anteil gehabt hatte: "Was hat das Arbeitsrecht für einen Sinn, wenn es höchstens nur noch das Recht für eine Arbeitselite ist, die das Glück hat, in Arbeit zu stehen, wenn neben der Existenz eines Arbeitsrechts ein wirtschaftliches Totenfeld"struktureller Arbeitslosigkeit" sich auftut? Wenn die"Naturgesetze" der Wirtschaft nicht sinnvoll im Dienst der Arbeit gebändigt sind? Damit ist das Problem des Arbeitsrechts zum Problem der gesamten Wirtschafts- "18 ordnung geworden Und dazu kam ein schweres persönliches Erlebnis. Im Sommer 1930 wurde Sinzheimer im Lohnkonflikt in der Berliner Metallindustrie vom Deutschen Metallarbeiterverband als Beisitzender in die Schlichtungsstelle entsendet. Um Argeres zu vermeiden, hielt er es für richtig, einem stufenweisen 6 3-igen Lohnabbau zuzustimmen in der damals herrschenden Not eine schwere Einbuße die zudem Schule machte. Dies und die Reaktion des tief enttäuschten Metallarbeiterverbandes war für Sinzheimer, der der Gewerkschaftsbewegung so eng verbunden war, eine der schlimmsten Erfahrungen. Und noch eines. Was mir für Sinzheimer so ungemein bestimmend zu sein scheint, war die Verbindung von sozialy reformerischem Radikalismus, wie es, glaube ich, Ernst Fraenkel genannt hat, mit einem entschiedenen, leidenschaftlichen, sicher nicht immer klaren sozialistischen Wollen- das war im Kern das, was Paul Tillich mit "gläubigem Realismus" gemeint hat. Zu dieser fundamentalen ideologischen Position kam das Miterleben einer Politik, die immer deutlicher unter der Drohung der heraufziehenden nazistischen Barbarei stand und mit der sich Sinzheimer, als Chronist der"Justiz" fortlaufend sie kommentierend, auseinandersetzte. Sinzhei 175 mer sah sich in einer Schaffenskrise; im Juli 1932 schrieb er an Gustav Radbruch:"Ich bin in der letzten Zeit, ich kann wohl sagen, seit über einem Jahr vollkommen niedergeschlagen und finde keine Kraft, irgendTrotzdem vermochte er 1932 etwas zu produzieren im Frankfurter Institut für Sozialwissenschaft einen großen und seine späteren Arbeiten anbahnenden Vortrag über das"Weltbild des bürgerlichen Rechts" zu halten' Jedenfalls meine ich, daß diese Momente: das Abbröckeln des auf seiner Idee der sozialen Selbstbestimmung im Recht aufgebauten kollektiven Arbeitsrechts und die auf steigenden Zweifel an Möglichkeiten und Sinn eines Ar beitsrechts als vorwärtstreibendes Element einer gezield ten gesellschaftlichen Entwicklung; das daraus entspring gende aktuelle Bedürfnis nach einer wiederbelebten sozialistischen Ideologie und die damit verbundene intensive und eindringliche Befassung mit Marx; die Bedrohung der Grundwerte einer Kultur, der er so ganz ver haftet war- daß all dies zu dem auffallenden Themen- wechsel in Sinzheimers Schaffen beigetragen hat, der eine Besinnung auf die philosophischen und soziologischen Fundamente seiner Lehre bedeutet hat. Es war des halb nur folgerichtig, daß er in der Emigration nicht mehr Arbeitsrecht lehrte, sondern in Amsterdam eine Professur für Rechtssoziologie und in Leiden eine für Soziologie des Arbeitsrechts bekleidet hat VI. Bevor ich im Februar oder März 1933 Frankfurt verlies, suchte ich Sinzheimer noch einmal, ich glaube, in Königstein auf, wohin er sich nach der Machtergreifung und seiner Entlassung aus einer kurzen"Schutzhaft" auf kurze Zeit aus Frankfurt zurückgezogen hatte. Es war das letzte personliche Zusammentreffen, voll Weh mut und Aussichtslosigkeit. Aus Holland schickte mir Sinzheimer noch einige seiner Schriften, so die Amster 176 damer Antrittsvorlesung über"Das Problem des Menschen im Recht" und die"Jüdischen Klassiker der deutschen Rechtswissenschaft"- eigentlich ein irreführender Ti tel, denn Sinzheimer wies hier gegenüber Carl Schmitt gerade nach, daß es keine"jüdischen" Klassiker, sondern eben nur"Klassiker" gebe. Ich konnte Sinzheimer von Wien aus einige meiner Arbeiten schicken. Dann kam bald die Zerstorung der Tschechoslowakei, der Krieg und die Okkupation Hollands. Und damit brach dann jeder Kontakt ab. Erst 1976 kam wieder eine persönliche Beziehung zustande, als ich bei der Gedächtnisveranstaltung zu Hugo Sinzhei mers 100. Geburtstag seine älteste Tochter in Frankfurt wiedersah. Im selben Jahr habe ich sie dann in New York aufgesucht, um den Nachlaß ihres Vaters zu sichten. 177 ANMERKUNGEN Erweiterte Fassung eines Beitrages in Bd. 12/13 der Wiener Beiträge zur Geschichte der Neuzeit, Wien 1986, S. 334 ff. Auch der Stil der Schriften Sinzheimers läßt die brillante Rhetorik des plädierenden Anwalts ahnen, die aber nicht auf Kosten des Inhalts geht. Vgl. dazu etwa Theo RASEHORN, Justizkritik in der Weimarer Republik. Das Beispiel der Zeitschrift "Justiz", Frankfurt 1985. Vgl. Hubert ROTTLEUTHNER, Drei Rechtssoziologen: Eugen Ehrlich, Hugo Sinzheimer, Max Weber, in: Historische Soziologie der Rechtswissenschaft, Ius commune, Sonderheft 26, Frankfurt 1986, S. 227 ff. Die Privatissima, die anders als das Kolleg, vor allem dem Arbeitsrecht gewidmet waren, fanden in Sinzheimers Wohnung statt und schlossen immer mit einem geselligen Beisammensein, an dem auch Frau Sinzheimer teilnahm. Von den Teilnehmern sind mir ENTHAU, der spätere noch in Erinnerung z.B. Hans MORGEN amerikanische Politologe, und Maria SEVENICH, damals auf der äußersten Linken, nach 1945 als Mitglied der CDU Arbeitsminister in Nordrhein-Westfalen. Es war für mich ein großes Glück, einem so inspirie renden Lehrer wie Hugo Sinzheimer zu begegnen. Und doch gab es da auch ein negatives Erlebnis, das nach haltige Wirkungen haben sollte. Zu Sinzheimer war ich mit leichtem wissenschaftlichem Gepäck gekommen viel Marx und Radbruch, ein wenig Kelsen und viel zu wenig Max Weber. Aber sonst wissenschaftlich vol ler Unschuld, auch als Jurist, was mit der frustrie renden Art des Jurastudiums an den damaligen öster reichischen Universitäten zusammenhängen mochte. Nach etwa zwei Jahren begann ich auf Sinzheimers An regung eine Arbeit, mit der ich mich eventuell ha bilitieren sollte. Ihr Arbeitstitel: Der Begriff des Sozialen bei Gierke. Ich machte mich an die Ar beit ohne Kommunikation mit meinem Lehrer, die An regung, auch Anleitung und Rat bedeutet hätte. Sinz heimers Sache war eben diese Art von Lehrer-Schüler Kommunikation nicht. Das Ergebnis: ich ertrank im Material und saß ratlos vor einem Haufen Notizen und Exzerpta: ich besitze sie noch heute und finde manch 10 11 12 13 178 mal unter ihnen in einer Menge schülerhafter Stümperei ganz interessante Bemerkungen. Dann wandte ich mich einem bequemeren Gebiet zu: ohne Sinzheimers Wissen schrieb ich eine größere Arbeit über französisches Arbeitsrecht und dessen Theorie.(Wenn ich das heute, nach mehr als 50 Jahren schreibe, wird mir klar, was sich alles geändert hat. Die Arbeit war nach den damaligen Maßstäben nicht schlecht, dank vor allem der vorzüglichen Ausstattung der damaligen Stadt- und Universit tsbibliothek. Aber sie war vom grünen Tisch aus geschrieben, ohne Untersuchungen an Ort und Stelle heute wohl undenkbar.) Als noch objektive Hinder nisse zu dieser Entmutigung hinzukamen: die Zerfahren heit und Zerrissenheit meines Lebens nach 1933, war dann das Resultat: Sammeln von vielem und vielfachem Material, wobei ich viel gelernt habe, und bestenfalls Torsi. Jetzt dazu ausführlich Norbert REICHLING, Akademische Arbeiterbildung in der Weimarer Republik, Münster 1983, S. 149 ff. Z.B. Willi RICHTERs, des späteren Vorsitzenden des DGB, vgl. Gerhard BEIER, Willi Richter. Ein Leben für die soziale Neuordnung, Köln 1978, s.v. Sinzheimer, Das Organisationswesen der Gegenwart(1915), in: Hugo SINZHEIMER, Arbeitsrecht und Rechtssoziologie, Gesammelte Aufsätze und Reden, Frankfurt-Köln 1976, Bd. I, S. 388 ff., S. 390 Abgedruckt z.B. in: Frankfurt am Main. Augenblick und Ewigkeit, Frankfurt 1961, S. 257 f. Die Frank furter"Volksstimme" meldete am 9. November 1918, daß der Vollzugsausschuß des Soldatenrates den 'sozialdemokratischen Stadtverordneten Dr. Sinzhei mer zum provisorischen Polizeipräsidenten und Lebens mitteldiktator ernannt" habe. Vgl. die Abhandlungen und sonstigen äußerungen Sinz heimers zum Räteproblem in ArbR.u. RSoziol. Bd. I, S. 321 ff. Erich FROMM, das Menschenbild bei Marx, 8. Aufl., Frankfurt 1980, S. 69 ff. Sozialismus aus dem Glauben. Verhandlungen der sozialistischen Tagung in Heppenheim a.d.B. Pfingsten 1928, Zürich 1929. Zu den"Neuen Blättern für den Sozialis 179 mus" etwa Fritz BORINSKI, Die"Neuen Blätter für den Sozialismus". Ein Organ der jungen Generation von 1930 bis 1933, in: August RATHMANN, Ein Arbeiterleben. Erinnerungen an Weimar und danach, Wuppertal 1983, S. 173 ff. Karl MARX, Das Kapital Bd. I, Nachwort zur zweiten 14 Auflage, MEW Bd. 23, S. 27. Dazu besonders drei Arbeiten Hugo SINZHEIMERS: 15 "Das Transformationsproblem in der Soziologie des Rechts"(ArbR.u. RSoziol. Bd. II, S. 207 ff),"Die Aufgabe der Rechtssoziologie"(ebda., Bd. II, S. 85 ff und besonders S. 130 ff) und"Theorie der Gesetzgebung"(ebda., Bd. II, S. 245 ff); diese letzte Ar beit ist ein Torso geblieben. P. HOOGENBOOM, Hugo Sinzheimer, Burger van twee 16 werelden, De vrije katheder, 6.Jg., no.8 8 Juni 1946), S. 116 ff, S. 117. Die Reform des Schlichtungswesens, 1930(ArbR.u.R.So- 17 ziol. Bd. I, S. 236 ff, S. 245). Die Krisis des Arbeitsrechts, 1933(ArbR.u. RSoziol. 18 Bd. I, S. 135 ff, S. 141)- die letzte Arbeit, die Sinzheimer vor der Emigration in Deutschland verÖffentlichen konnte. Die Kenntnis dieses Briefes verdanke ich Herrn Dr. 19 Theo RASEHORN. 20 ArbR.u. RSoziol. Bd. II, S. 313 ff. Über die Hintergründe und Schwierigkeiten von Sinz21 heimers Berufung nach Leiden vgl. die Einleitung des Herausgebers in: Max G. ROOD(ed.), Fifty Years of Labour Law and Social Security, Deventer 1986, S. 1 ff; vgl, auch J. VALKHOFF, Hugo Sinzheimers Arbeiten in der Emigration, RdA 1967, S. 81 ff. Sinzheimers Wirken in Holland scheint tiefe Spuren hinterlassen zu haben. Davon zeugen die Vorträge von A.J. HOEKEMA über Sinzheimer und die Rechtsso- ziologie, und von T. van PEIJPE über Sinzheimer und das niederländische Arbeitsrecht, die im Novem ber 1983 bei einem Symposium gehalten wurden, das dem Andenken Hugo Sinzheimers aus Anlaß des 50. Jahrestages seiner Berufung an die Universität Amsterdam gewidmet war.