Nr. 27.- 32. Jahrg. Abonnements- Bedingungen: Abonnements Brets prānumerando: Bierteljährl 3,30 W monatl 1,10 R wöchentlich 25 Bfg. frei ins Haus. Einzelne Nummer 5 Big. Sonntags mimmer mit illuftrierter Sonntags Beilage„ Die Neue Welt" 10 Big. Bost Abonnement: 1,10 Marf pro Ronat Eingetragen in die Bost Zeitungs. Breislite. Unter Streusband für Deutschland und Desterreich Ungarn 2,50 Mart, für das übrige Ausland 4 Marf pro Monat. Bostabonnements nehmen Gn: Belgien, Dänemart, Holland, Italien, Luxemburg, Portugal, Rumänien, Schweden und die Schweiz Eridelat täglich. Vorwärts Berliner Volksblatt. 5 Pfennig Die Infertions- Gebühr beträgt für die sechsgespaltene Kolonel. geile oder deren Raum 60 Big.. für politische und gewerfjojaftliche Bereits und Bersammlungs- Anzeigen 30 Big. Kleine Anzeigen", das fetigebrucie Bort 20 Bfg.( zulässig 2 fettgebrudte Borte), jedes weitere Wort 10. Big. Stellengesuche und Schlafstellenan zeigen das erste Wort 10 Bfg., jedes weitere Bort 5 Bfg. Borie über 15 Buchstaben zählen für zwei Worte. Inserate für die nächste Summer müssen bis 5 Uhr nachmittags in der Ervedition abgegeben werden. Die Expedition ist bis 7 Uhr abends geöffnet. Telegramm- Adresse: Sozialdemokrat Berlin". Zentralorgan der fozialdemokratifchen Partei Deutschlands. Redaktion: SW. 68, Lindenstraße 3. Fernsprecher: Amt Morisplatz, Nr. 151 90-151 97. Mittwoch, den 27. Januar 1915. Expedition: SW. 68, Lindenstraße 3. Fernsprecher: Amt Moritplass, Nr. 151 90-151 97. Schwere englische Verluste in Flandern Westlicher Kriegsschauplatz. Die Meldung des Großen Hauptquartiers. Der französische Tagesbericht. Amtlich. 26. Januar 1915. Großes Großes Hauptquartier, den ( W. T. B.) Weftlicher Kriegsschauplah. Zum Zusammentritt des preußischen Landtags. Einen eigenartigen Anblick wird das preußische Abgeordnetenhaus bieten, wenn es am 9. Februar: nach viermonotiger Pause wieder zusammentritt. Der Tod hat große Paris, 25. Januar. Amtlicher Bericht von 3 Uhr nachmittags: In Belgien sind wir östlich von St. Georges Leicht vorgerückt. Auf der übrigen Front fand ein Artilleriefampf statt. Zwischen Lys und Dise zeitweilig aussehende Der Feind nahm gestern wie gewöhnlich den in die Reihen seiner Mitglieder gerissen, aber entBeschießung. Auf der Front an der Aisne ist nichts Middelkerke und Westende- Bad unter Artil- gegen dem in anderen Barlamenten üblichen Brauch sind die zu melden, außer von Berry- au- Bac, wo ein feind- leriefeuer. Eine größere Anzahl Einwohner sind Rücken in der Zwischenzeit zwischen den Seſſionsabschmitten innstrittenen Schützengräben blieben also in unseren Händen. Darunter der Bürgermeister von Middelkerke. entgegenstellten, Hindernisse, die in der Natur des Dreiinnstrittenen Schügengräben blieben also in unseren Händen. Durch dieses Feuer getötet und verletzt worden, sondern weil ſich dieſent Blan unüberwindliche Hindernisse Die nicht ausgefüllt worden. Nicht aus Mangel an autent willen, Mihiel durch unsere Artillerie beendet. Jn Lothringen, dichter Nebel. Paris, 26. Januar. Amtlicher Bericht von gestern abend 11 Uhr: Es ist nichts zu melden. Hlassenwahlrechts begründet sind. Bekanntlich weist dieses System neben anderen Schönheiten auch das der indirekten In der Champagne zerstörten wir mehrere deutsche Schanzarbeiten und Unterstände. In den Argonnen und Unsere Verluste gestern waren ganz gering. im Grurie walde wurde sehr lebhaftes Gewehrjener Beiderseits des Kanals von La Baffee Wahl auf, d. h. die Wähler wählen zunächst Wahlmänner, und durch wirksames Feuer unserer Batterien angehalten. Angriffen unsere Truppen die Stellungen der Eng- die Wahlmänner wählen die Abgeordneten. Nun sind aber der Maas wurde die Zerstörung der Brücken von der Maas wurde die Zerstörung der Brücken von Saint- länder an. Während der Angriff nördlich des nach der Verordnung vom 30. Mai 1849 mit Ausnahme des Falles der Auflösung der Kammer die Wahlen der Wahl. bei Embermenil überraschten wir eine bayerische Abteilung Kanals zwischen Givenchy und Kanal wegen männer für die ganze Legislaturperiode dergestalt gültig, daß und nahmen sie gefangen. In den Vogesen und im Elsaß starker Flankierung nicht zur Wegnahme der bei einer erforderlich werdenden Eriakwahl eines Abgeord englischen Stellung führte, hatte der Angriff der neten nur an Stelle der inzwischen durch Tod, Wegziehen aus Badener südlich des Kanals vollen Erfolg. Hier dem Urwahlbezirk oder auf sonstige Weise ausgeschiedenen Wahlmänner neu zu wählen sind. Die in den Urwahlen des wurden die englischen Stellungen in einer Front- Jahres 1913 gewählten Wahlmänner find also mit wenigen Erneute Kämpfe in Nordflandern. breite von 1100 Meter im Sturm überrannt, Ausnahmen noch heute im Amte; auch wenn sie im Felde übung Anspruch. Daraus ergeben sich technische Schwierig. aus der Nordfront in Flandern, hat dort der Kampf feit drei Tagen 110 Mann gefangen genommen, ein Geschüß, feiten, die es der Regierung geraten erscheinen lassen, von London, 26. Januar.( 2. 11.) Nach Meldungen der„ Times 3wei starke Stützpunkte erobert, drei Offiziere, stehen, behalten sie ihr Wahlrecht und haben auf seine Ausmit erneuter Heftigkeit wieder begonnen. Es werden von beiden drei Maschinengewehre erbeutet. Die Engländer der Besetzung der erledigten Mandate einstweilen Abstand Gegner Anstrengungen gemacht, die feindlichen Berteidigungs- versuchten vergeblich, die von uns sofort für au nehmen. Das spricht Bände, es bedarf keines Kommen linien zu durchbrechen, doch muß der Anfang der Offensive auf die Deutſchen zurüdgeführt werden. Das Blatt bemerit weiter, daß unsere Zwecke ausgebauten Stellungen zurück- des Syſtems der indirekten Wahl, von der Herr v. BethDer Kampf vorläufig feinem der beiden Gegner irgendwie nennens- 3uerobern, wurden aber mit schweren Verlusten mann sollweg schon im Jahre 1910 erklärt hat, daß sie Bresse verbreitete Meldung von einer Räumung Middelfertes oder nismäßig gering. Auf den Höhen von Craonne Preußen nach Friedensschluß diese Lehre des Krieges bewerte Erfolge eingebracht habe und daß die in der französischen zurückgeschlagen. Unsere Verluste sind verhält sich überlebt habe, an der aber trotzdem die Mehrheitsparteien festhalten wollten. Werden die gesekgebenden Körperschaften südöstlich Laon fanden für unsere Truppen er- herzigen und neben vielem anderen, was sich überlebt hat, folgreiche Kämpfe statt. Mariakerkes durch die Deutschen absolut unrichtig sei. Im Südteil der Vogesen wurden sämtliche Angriffe der Franzosen abgewiesen, über 50 Gefangene fielen in unsere Hand. Die Kämpfe an der Yser. Amsterdam, 25. Januar.( Privattelegramm des Borwärts".) Der belgische Striegsberichterstatter des " Het Bolt" meldet aus Beurne, daß seit November, wo die Stämpfe an der ser abgeschwächt wurden und die Geschüßduelle die Hauptrolle spielten, beiderseits möglichst wenig Mannschaften in den Laufgräben dem Tode preisDeftlicher Kriegsschauplay. gegeben wurden. Die Gefechte von Crouy änderten dies. Nordöstlich Gumbinnen griffen die Russen Heute morgen sah ich zwei Regimenter belgischer Reiter nach der Front ziehen. Tagsüber durchzogen wiederholt lange Indie Stellungen unserer Kavallerie erfolglos an. fanteriefolonnen Veurne. Die Artillerie wird verstärkt, um Auf der übrigen Front in Ostpreußen fanden gebrauchen. Veurne litt bisher wenig unter dem Bombarde heftige Artilleriekämpfe statt. ment. Die Station ist wiederholt getroffen worden, aber der Kleinere Gefechte nordöstlich Wlozlawek Zugverkehr ist ungestört. Alle historischen Gebäude find un- waren für uns erfolgreich. beschädigt. eventuell das überschwemmnte Gebiet als Operationsplatz zu Die Einnahme von Moorslede. Amsterdam, 24. Januar.( Privattelegramm des „ Vorwärts")." Tijd" meldet, daß das zwei Kilometer von der Bahnlinie Rousselaere- Meenen- Lille gelegene hochwichtige Moorslede, dessen Besetzung die Allierten vor einigen Wochen offiziell meldeten, tags darauf wieder verIoren ging, worüber der Offizialbericht der Allierten schwieg. Die deutsche Behörde befahl des Freiblicks halber die Entholzung der holländischen Grenzstrede von Antwerpen bis zur Nordsee. In Polen westlich der Weichsel und öfflich der Pilica ereignete sich nichts von Bedeutung. Oberste Heeresleitung. tars und beweist schlagender als alles andere die Haltlosigkeit auch dem indiretten Wahlsystem den Todesstoß versezen? Ein ungewöhnlich großes Quantum gesetzgeberischer Arbeit hatte die Regierung für die im Januar 1914 eröffnete laufende Seffion in Aussicht genommen, so groß, daß der Landtag im Juni nicht geschlossen, sondern vertagt werden mußte. Während der Vertagung sollten die Kommissionen die großen Gesezentwürfe vorberaten, und am 10. November sollte das Plenum aufs neue zusammenkommen, um zu den Arbeiten der Kommissionen Stellung zu nehmen. Der Krica bat die geschäftlichen Dispositionen durchkreuzt, die großen Gefebentwürfe, die ihrer Erledigung harren, find awar nicht zurückgezogen, aber ihr Schicksal ist ungewiß. Unerledigt ist zunächst der Gefeßentwurf über Teilung land- und Forstwirtschaftlicher Besitzungen, ein neues Kampfgefeß, das sich in erster Linie gegen gegen die Polen richtete. Nachdem die Regierung wiederholt feierlich erflärt hat, daß sie angesichts der Opfer, die mit den übrigen Schichten des Volkes auch die Bolen gebracht haber, ihre bisherige Bolenpolitik nicht mehr für gerechtfertigt hält, wäre es das Einfachste, den Gesegentwurf zurüdzuziehen: aber dann würden auch seine sonstigen Bestimmungen, z. B. die darin vorgesehene Einschränkung des Verfügungsrechts über das Privateigentum an Grund und Boden sowie die VorDer österreichische Generalstabsbericht. schriften über die innere Solonisation beseitigt und ichreWieu, 26. Januar.( W. T. B.) Amtlich wird ver- lange Vorarbeiten mit einem Schlage vernichtet sein. Soviel lautbart: 26. Januar 1915, mittags. Die allgemeine Lage steht fest, daß der Entwurf seines politischen Charakters enthat sich nicht verändert. kleidet werden muß und einer Umarbeitung von Grund aus Im Geschützkampf, der gestern beiderseits der Weichsel bedarf. Ebenso wie der Entwurf des Grundteilungsgejekes hat auch der zur Abänderung des Kommunalabaabengesebes stärker als in den letzten Tagen tagsüber anhielt, wirkte und des Kreis- und Provinzialabgabengefeges erst die erste unsere schwere Artillerie westlich Tarnow mit Erfolg. Ein Zefung in der Stommission passiert. Die Hauptschwierigkeiten Fuhrwerkspark des Gegners wurde zersprengt, mehrere feind- gilt es noch zu überwinden, über grundlegende Bunkie iſt Le Havre, 26. Januar.( T. U.) In Uebereinstimmung mit liche Kompagnien bei Zglobics, südwestlich Tarnow, ver- zwischen Regierung und Wehrheit des Abgeordnetenhauses den Militärbehörden hat der Admiral Charlier eine Reihe neuer trieben. Das Artilleriefeuer dauerte bei einer Gruppe an der keine Einigung erzielt worden und mehr als einmal war die Brschriften zum Schutze der Stadt Le Havre und der Vororte Saint- Nida die Nacht hindurch bis zum Morgen an und segic mit Regierung nahe daran, auf die Weiterberatung zu verzichten. Adresse, Sanvic, Graville- Sainte- Honorine et Marfleur gegen An- Tageslicht erneut verstärkt ein. Die äußere Rage hat die Schwierigkeiten nicht verringert, griffe feindlicher Luftschiffer erlassen. Danach müssen von jetzt ab In den Karpathen wurde auch gestern gekämpft. Im sondern eher vergrößert, denn nunmehr ist die Regierung bom Eintritt der Dämmerung an bis zum Sonnenaufgang alle oberen Inglatorcza und Nagyagtale mußte der moralisch verpflichtet, mit all den veralteten Bestimmungen Fenster in den Privathäusern mit dichten Vorhängen versehen sein beleuchtungen lommen vollſtändig in Fortfall, die eigentliche Stadtund dürfen kein Licht nach außen hin zeigen. Die Schaufenster. Gegner nach von ihm wiederholt unternommenen, aber verbeleuchtung wird auf ein zur Sicherheit der Bassanten notwendiges Minimum beschränkt. Die brennenden Straßenlaternen müssen alle eine besondere Einrichtung erhalten, durch welche sie nach obenhin abgeblendet werden. Schuhmaßregeln gegen Angriffe in der Luft und zur See. Weiter ganz besonders strenge Schuhmaßregeln find für die Hafenanlagen usw. getroffen worden. geblichen Gegenangriffen, die ihm schwere Opfer kosteten, einige wichtige Höhen räumen. In der Bukowina keine Kämpfe. Am südlichen Kriegsschauplatz herrscht Ruhe. Der Stellvertreter des Chefs des Generalstabes: von Hoefer, Feldmarschalleutnant. find die Schwierigkeiten bei dem Familienfideikommißgeject und ein Vorrecht für die Besitzenden bedeuten. Noch größer aufzuräumen, die der Arbeiterklasse zum Nachteil gereichen und bei der vom Herrenhause bereits erledigten Novelle zum Landesverwaltungsgesek. Unmöglich kann nach einem Kriege, in dem das Volk sein Alles geopfert hat, der führende deutsche Bundesstaat die Grundlage einer inneren Verwaltung aufrechterhalten, durch die die große Masse des Volkes von jeder aftiven Teilnahme ausgeschloffen wird. Das Wohnungsgejes Ə schließlich ist zwar zur Beratung im Plenum reif, aber auf I waffenunfähig befunden worden sind oder bis zum 31. Juli 19141, Blücher" joll von einem Eisenregen überschüttet worden sein, feine Verabschiedung wird kaum jemand dringen, am aller auf dem Wege der Generalmusterung aus dem Heere oder der und als eine 34- Sentimeter- Granate explodierte, wirfte dies wenigsten derjenige, dem es mit einer Verbesserung der Marine entlassen worden find, 2. die im Jahre 1895 und wie die Eruption eines Vulkans. Vermutlich ist„ Blücher", Wohnungsverhältnisse ernst ist, es sei denn, daß er die 1896 geborenen Landsturmpflichtigen und 3. diejenigen in den nachdem sich die englischen Schiffe auf ihn eingeschossen hatten, Garantie hat, daß das Gesetz fein Polizeigesetz wird. Jahren 1878, 1879, 1880 und 1881 geborenen LandsturmZu diesen großen Gefeßentwürfen kommen noch eine pflichtigen, die, ohne früher in der österreichisch ungarischen zurückgeblieben und war so der Wirkung der Granaten über Reihe kleinerer und eine große Anzahl von Initiativanträgen, Monarchie wehrpflichtig gewefen zu sein, die österreichisch- ungarische der Wasserlinie am meisten ausgesetzt, bis er sant. „ Daily Telegraph" nennt die Schlacht einen die ihrer Erledigung harren, darunter auch der über die Be- Staatsbürgerschaft erst nach dem 31. Dezember des Jahres erlangt freiung der Dissidentenkinder vom Religionsunterricht. Aber haben, in dem sie das 38. Lebensjahr vollendet haben, und sich un- Triumph der Schlachtfreuzer. Dieser Schiffstyp jei mögen die Entwürfe im einzelnen von Bedeutung sein oder beschadet ihrer Landsturmpflicht keiner Musterung zu unterziehen der einzige gewesen, den die Deutschen für ihre Küstenangriffe nicht, verabschiedet fönnen sie während des Krieges nicht wer- hatten. Die Ginberufung der bei der Musterung als geeignet Be- gebrauchen konnten, und auch der einzige, der diesen Angriffen den. Es gilt zunächst den weiteren Verlauf der Dinge abzu- fundenen zur Dienstleistung wird für einen späteren Zeitpuntt er ein Ende bereiten konnte. Die Schlachtkreuzer seien mit warten und dann an eine völlig neue Orientierung folgen. Kanonen des gleichen Kalibers wie die Schlachtschiffe ausge stattet, sie hätten aber sechs bis sieben Knoten mehr Geschwindigkeit. Sie seien die einzigen Schiffe gewesen, die men der inneren Politik Preußens heranzugehen. Dann Budapest, 26. Januar.( W. Z. B.) Heute ist eine Bekannt werden auch die Vorbedingungen ermöglicht werden für Ge- machung über die Eintragung, Vorstellung und Einberufung der setze, die einen freiheitlichen Geist atmen. Ob es dahin neunzehn, zwanzig- und vierundzwanzigjährigen and sturm- gebrauchen konnte, um die Deutschen bei Helgoland zu fount, wissen wir nicht, aber das eine wissen wir, daß die pflichtigen veröffentlicht worden. Gesetze, die heute zustande kämen, in ihrem Wesen sich nicht von den bisherigen unterscheiden würden. Der Seekrieg. schlagen, die einzigen auch, die 7000 Meilen weit nach dem Süden des Atlantischen Ozeans geschickt werden konnten, unt Admiral Cradock zu rächen, die einzigen schließlich auch, die Voraussichtlich wird dem Landtage als einzige Borlage das Gefecht in der Nordsee erfolgreich gestalten konnten. Von der Etat zugehen. Irgendwelche Neuerungen von grund- Beschädigung eines kleinen Kreuzers. diesen Schiffen besitzt England zehn. Bei Ausbruch des legender Bedeutung wird er nicht enthalten. Zwar hat die Berlin, 26. Januar.( W. T. B.) Wie wir von zuständiger Strieges besaß Deutschland deren vier. Dazu kam„ Derfflinger", Regierung die Aufstellung eines Etats versprochen, der der Wirklichkeit möglichst nahekommt, aber trokdem wird er mebr Stelle erfahren, ist am 25. Januar der kleine Kreuzer während„ Goeben" verloren gegangen sei, so daß Deutschland als irgendein Etat früherer Jahre auf Schäßungen beruhen." Gazelle" in der Nähe von Rügen von rinem feindlichen jekt nur noch vier Schiffe dieses Typs besize, während EngKein Mensch kann voraussagen, ob die veranschlagten Ein- Unterseeboot angegriffen und durch einen Torpedeschuß verletzt land feine volle Stärke behalten habe. nahmen ganz oder auch nur teilweise eingehen werden, kein worden. Die erlittenen Beschädigungen find gering. Der Kreuzer ist Mensch kann vorausiagen, wie sich die Zukunft gestaltet. in einem deutschen Ostseehafen eingetroffen. Menschenverluste Die Etatsberatung selbst soll sich nach dem Wunsche der Re- find nicht eingetreten. H in Portorico. * DesKopenhagen, 26. Januar.( W. T. B.) Berlingste Tidende" schreibt: Wenn die englische Presse behauptet, daß die Parteien im Geetampf in der Nordsee in der Anzahl der gierung und der Mehrheitsparteien in möglichst engem Rah- Ein Kohlenschiff der„ Karlsruhe" schweren Kanonen gleich gewesen seien, so ist dies richtig. Aber trohmen halten, alle Debatten über parteipolitische Fragen sollen. vermieden und der Schwerpunkt der Verhandlungen soll in dem ist festzustellen, daß, wenn man die Art der Schiffe berücksichtigt und von den Kreuzern und Torpedojägern absieht, die britische die Budgetkommission verlegt werden. Die sozialdemoWashington, 26. Januar.( W. T. B.) Der britische Stärte von vornherein start überlegen war. fratische Fraktion hat zu diesen Vorschlägen noch keine olendampfer Farn", der am 11. Januar den Hafen halb kann man, wenn der letzte Vorgang in der Nordsee auch eine Stellung genommen; tritt sie ihnen bei, so wird sie einen San Juan auf Portorico anlief und unter dem Befehl eines Stärke probe von nicht geringer moralischer Siz in der Kommission erhalten und dort Gelegenheit haben, Offiziers der Karlsruhe" stand, wurde von den Behörden ver- wirtung war, fie doch in feiner Weise als eine große alle ihre Wünsche vorzutragen. Von einer völligen Mund- ständigt, daß er entweder den Hafen verlassen oder interniert Seeschlacht von entscheidender Bedeutung bezeichnen, da totmachung im Plenum kann auch für den Fall ihres Ein- werden müßte, da er als Warinetender zu betrachten fei. fein Teil der eigentlichen Stampfflotte beider Gegner bisher im tritts in die Budgetkommission feine Rede sein; ihre ableh- Farn" erhält eine Frist von 24 Stunden von einem bestimmten Feuer gewesen ist. nende Haltung gegenüber Forderungen, die sie früher be- Datum an, welches im Intereffe der Neutralität nicht bekanntfämpft hat, zu begründen, wird man ihr auch dann nicht vergegeben wird. wehren, und ebenso wenig würde ihr dadurch die Möglichkeit genommen sein, etwa die wichtige Frage der Kriegsfürsorge und andere wirtschaftlichen Fragen in breitester Oeffentlichfeit zu erörtern. In einer ähnlichen Lage befinden sich die Bolen, nur mit dem Unterschied, daß ihnen auf alle Fälle ein Sitz in der Budgetkommission zusteht. Ihnen liegt vor allem daran, von der Regierung bindende Zugeständnisse zu erlangen, daß sie der bisherigen Politik ein Ende macht. Ueber die Taktif, die die Polen einschlagen wollen, scheinen die Ansichten in ihren eigenen Reihen vorläufig noch nicht geflärt zu sein. Bon langer Dauer wird der Sessionsabschnitt nicht sein, man hofft, in drei bis vier Wochen den Etat verabschiedet zu haben. Ob die Session dann geschlossen, oder ob der Landtag aufs neue bertaqt wird, darüber ist sich die Regierung noch Ein armiertes englisches Handelsschiff gesunken. land: Nachdem wir am Sonntag heftigen und langandauern Amsterdam, 26. Januar.( W. T. B.) Einem Amster. damer Blatt melden Augenzeugen aus Nes bei A meden Kanonendonner in nordöstlicher Richtung gehört hatten, sahen wir später drei Unterseeboote und zwei Amsterdam, 26. Januar.( W. Z. B.) Nieuws van den Torpedo boote in östlicher Richtung vorbeifahren. In Dag melden aus London: Die Admiralität hat gestern be- der Nacht hörten wir mehrere Signale und Dampfpfeifen. Die fannt gegeben, daß sie das bewaffnete Handelsschiff Küstenwache vermutet, daß nicht weit vom Lande Bitnor", das seit einigen Tagen vermißt wird, als ein Kriegsschiff gesunken ist. Vom Strande aus ist mit Difizieren und Mannschaft untergegangen be- nichts zu sehen. trachten müsse. Einige Leichen und Wrackstücke wurden an der nordirischen Küste angespült. Man vermutet, daß das Schiff während des letzten Sturmes untergegangen oder aus dem Kurs geraten und auf eine deutsche Mine gestoßen ist. " nicht ſchlüſfia geworden. Für den Schluß der Seſſion spricht. Die Seeschlacht in der Nordsee. daß dann alle gesetzlichen Vorarbeiten beseitigt und die Bahn frei wäre für neue grundlegende Reformen. Andererseits wäre es erwünscht, wenn der Landtag nur vertagt würde, damit er während des Krieges jeden Augenblick zusammentreten kann, um über notwendig werdende Maßnahmen auf dem Gebiete der Kriegsfürsorge zu entscheiden. Der Boss. 3tg" wird aus Amsterdam vom 26. Januar gemeldet: Der Marinemitarbeiter der„ Daily Mail" betont, daß das Gefecht in der Nordsee die bisher größte Seeschlacht des Krieges gewesen sei. Mit Ausnahme von„ Blücher" Kann sich die Arbeit, die des Landtages harrt, auch nicht waren alle deutschen Schiffe an dem Angriff entfernt mit der früherer Sessionen messen, so ist die Tagung auf Scarborough beteiligt. An der Stelle des Kreuzers trotzdem nicht von untergeordneter Bedeutung. Gewiß wird Keine Verlustlisten in Frankreich. Baris, 26. Januar.( 2. 2. B.) Wie der„ Temps" meldet, hat der Kriegsminister Millerand auf das Ersuchen der Liga für Menschenrechte um Veröffentlichung amtlicher Verlust Listen geantwortet, der Zeitpunkt für die Veröffentlichung sei noch nicht gekommen, da die Regierung annehme, daß eine große Anzahl von Soldaten gefallen sei, ohne daß hierüber volle Gewißheit bestehe. Ein holländisches Urteil. Amsterdam, 25. Januar.( Privattelegramm des ,, Vorwärts".) Die holländische Presse hebt hervor, daß Die Ueberlegenheit der englischen schweren Artillerie die Secschlacht in der Nordsee entschied. Vom südafrikanischen KriegsSchauplage. Die Buren und der Krieg. Amsterdam, 24. Januar.( Privattelegramm des„ Vorwärts"). Der„ Rotterdamer Courant" meldet aus Johannesburg, daß sind unter den Deutsch- Südwest- kolonisten viele holländische Afris afrita. man auf allen Seiten bestrebt sein, stürmische Auseinander." Blücher" nahm damals„ von der Tann" an dem Angriff vermutlich nicht alle Dienstpflichtigen des Unionsheeres gegen DeufchAuseinander- Blücher" fegungen zu vermeiden und unerquidlichen Debatten aus dem teil, der aber am Sonntag nicht mitkämpfte. Sum erstenmal Südwestafrika einberufen werden. Denjenigen, denen die HeeresWege gehen; aber damit ist nicht gefagt, daß nicht jede fämpften jest in der Nordsee Dreadnought gegen verwendung außerhalb der Unionsgrenze widerstreben sollte, foll der Deren find, wie der Aufstand zeigte, nicht Partei nachdrücklichst ihren Standpunkt ver- Dreadnought. Das Geheimnis einer erfolgreichen See- verwendung außerhalb der Unionsgrenze widerstreben sollte, soll der tritt. Von der Sozialdemokratic feben wir schlacht bestehe darin, im gegebenen Augenblick mit einer Dienst erlaſſen werden. das mit Bestimmtheit voraus, und wenn vielleicht Uebermacht angreifen zu können. Daß sowohl bei den Falf- wenige; auch blieb die Haltung der Deutschen, welche die geauch die Formen, in denen sich die Beratungen vollziehen, landinseln wie in der Nordsee die Engländer in der fangenen Holländer meistens freiließen, nicht wirkungslos. Ueberbies von denen der letzten Jahre abweichen, so wird doch der Geist, Ueber macht waren, sei der Strategie der Admiralität zu von dem unsere Genossen beseelt sind, der alte Geist sein. danken. Bizcadmiral Beatty habe eine Uebermacht in der ander, die der Bur ungern bekämpft. Die Deutschen nehmen Artillerie zur Verfügung gehabt, die seine Leute vorfeilhaft den Angriff nicht ernst; fie sonderten sogar noch Kräfte zu verwenden wußten. Die englischen Schlachtschiffe feien von gegen Angola ab. Der Büstengürtel schüßt Deutsch Südwest. fleinen Kreuzern und einer Torpedojägerflottille begleitet geDa das Parlament im Februar Auſammentritt, wobei Botha wesen, vermutlich der berühmten dritten Flottille. Diese steht unter dem Kommando des Kommodore Tyrrwhitt, dessen nötig ist, fönnen ernste Operationen schwerlich vor März beginnen. Flagge an der„ Arethusa" weht. Diese dritte Flottille habe Bezüglich der gefangenen Aufständischen besteht die Absicht, sie bei bereits an verschiedenen Gefechten teilgenommen. Die deut- dem Krügerdorper Monument in ein großes Lager zufammenschen Schlachtschiffe wurden von einem gleichen Geschwader zuziehen und zur Ablösung der Unionstruppen in Deutsch- Südwest Viele seien zweifellos auch unter den Händen begleitet. Zweifellos beabsichtigten sie ein neues Bombarde. 3u trainieren. De wet wird gut verpflegt, aber man will ihn für ment von Yarmouth, Hartlepool, Scarborough und anderen geistestrant hinstellen und plant seine zeitweilige Internierung Küstenplägen. Der Außenwelt mag es so vorgekommen sein, Maritz' Einfall in die Kapkolonie. als hätte die englische Marine während der letzten beiden Angriffe tatenlos zugesehen. Aber es sei ein MärPretoria, 26. Januar.( W. T. B.) Meldung des Reuterschen chen, daß die englische Flotte hinter dem Schutz von Torpedo- Bureaus. Der Angriff auf Upington war die Folge von Deutsche Kriegsgefangene im Hafen von negen in den Häfen vor Anker liegen bleibt. Operationen gegen Marit und Kemp. Anfang voriger Woche Portsmouth untergebracht. Am Sonntag herrschte nebeliges Wetter. Die deutzog sich der Feind nordwärts zurüd. Aber er machte offenbar eine Amsterdam, 26. Januar.( T. U.) Es war gegen die Engländerfchen Kreuzer sollen sich in schnellster Fahrt be- Umgebungsbewegung und setzte den Einbruch in die Er marschierte oftwärts, machte eine der Borwurf erhoben worden, daß deutsche Gefangene und funden haben. Sie fuhren vermutlich 24 Anoten, denn Raptolonie fort. Verwundete auf Kriegeschiffen gebracht und im Hafen von 25.8 Knoten ist die größte Geschwindigkeit der„ Blücher" und schwenkende Bewegung und zog dann südwärts nach Upington, to Bortsmouth installiert worden seien, um auf diese Weise eine Be- jeder Admiral hält mindestens einen Geschwindigkeitspunkt in er britische Truppen unter van Deventer angriff. fchießung des Hafens durch deutsche Schiffe möglichst zu verhindern, der Reserve. Der Kommandant der Flotte war vermutlich da bei einer Befchießung vor allem diese Gefangenen gefährdet würden. Diese Nachricht ist nun durch eine Zufchrift an das British Medical Journal durch den Sanitätsoffizier Nobbs bestätigt, in der dieser die Verpflegung der Gefangenen und Verwundeten auseinander feßt. Er fagt hierin, daß die Gefangenen in einem schwimmenden Gefängnis im Hafen von Portsmouth untergebracht seien. Die Zahl der Gefangenen sei augenblidlich größer als 1200. 200 Verwundete feien auf dem Wege der Besserung; es feien die gefangene Matrofen, die bei dem Seegefecht bei Helgoland von den Engländern aus dem des Feindes gestorben, welche nur mit großer Beripätung und wahrscheinlich ungenaue Nachrichten übermittle. Durch Jrrtümer fönnten aber die Familien unnötigerweise in Trauer versetzt werden. Sobald die Umstände es erlaubten, werde die Regierung Listen veröffentlichen. Wasser gezogen wurden. Vom österreichisch- russischen Kriegsschauplatz. Einberufung des österreichischen und ungarischen Landsturms. Admiral Hipper, dessen Flagge auf der„ Seydlig" wehte. Die Schiffe waren klar zum Gefecht. Plöglich kamen aus dem Nebel die Umrisse des großen Schlachtschiffes Lion" zum Vorschein. Diesem folgte der noch größere Tiger", ein funkelnagelneues Schiff und dahinter dampften„ Prinzeß Royal" und" Newzeeland". Den Schluß bildete die„ Indominable". Sofort wurde Bolldampf voraus kommandiert und alles aus den großen Turbinen herausgeholt. Die großen Schlachtschiffe liefen mun 28 Knoten, die höchste Geschwindig keit, die sie erreichen können. Diese dreiknoten mehr Geschwindigkeit machten es den Deutschen unmöglich, dem Kampfe auszuweichen. im Irrenhause bei Pretoria. Der türkische Krieg. Türkische Darstellung der Lage im Kaukasus. Konstantinopel, 26. Januar.( W. T. B.) Amtlich. Die rufitige Breife bat in den legten Zagen fortgefezt übertriebene und zu der Wirklichkeit im Gegensatz stehende Nachrichten über angebliche Erfolge der russischen Armee im Stau tafus veröffentlicht, wonach lettere ein ganzes türfifches ArmeeWir stellen fest, daß der torps gefangen genommen haben soll. at be stand folgender ist: Die türkische Armee hat nach einer langen Baufe in den Den Verlauf der Schlacht schildert„ Daily Mail" Operationen die Offenfive ergriffen. Nach erfolgreichen Kämpfen folgendermaßen: Die Geschüße eröffneten das Feuer auf die wurden die Ruffen auf der ganzen Front zurüd. Blücher", die als langsamstes Schiff des deutschen Ge- getrieben und gezwungen. Stanonen, Maschinengewehre und große schwaders zum Schluß fuhr. Die hinteren Schiffe sollen mit Mengen von Beute zurüdzulaffen. Durch diesen Vorstoß waren die Wien, 26. Januar.( W. Z. B.) Auf Grund einer allerhöchst ihren Vordedkanonen gleichfalls auf„ Blücher" gefeuert haben, türlichen Hauptstreitkräfte bis nach Sarykamiſch, zwanzig KiloDie Ruffen zogen bedeutende angeordneten aufbietung des gesamten österreichischen so meter öftlich der Grenze gekommen. und ungarischen Landsturms werden zur Dienstleistung 10 daß dies. Schiff unter ein mörderisches Feuer gekommen sein Berstärkungen heran und konnten nur mit großer Mühe die türkische mit der Baffe, sofern sie bei der Musterung, die in der Zeit vom muß. Die englischen Schiffe konnten den Abstand von der Offensive aufhalten. Nach heftigen Kämpfen, die beinahe einen 10. Februar bis zum 8. April 1915 erfolgen wird, hierzu geeignet feindlichen Flotte nicht mehr verringern. Die Geschosse des Monat dauerten und in denen die Ruffen schwere Berlufte erlitten, befunden werden, einberufen: 1. die im Jahre 1891 geborenen Blücher" fonnten zwar unbeschützte Teile der englischen ging die türkische Armee wegen des schlechten Wetters an der Landsturmpflichtigen, die bei der Stellung oder bei der Ueberprüfung Schiffe zerstören, aber ihre Panzerung nicht durchdringen. Grenze zur Defensive über. Alle Versuche der Russen, unsere Stellungen zu nehmen, find gescheitert, was übrigens auch die ami- licher Mangel an Erfindungsgabe läßt die Zeitungen über einen lichen russischen Mitteilungen der letzten Tage beweisen. In den gewissen eisernen Bestand an Lügen, unter denen die Meldungen legten Tagen zogen sich die Russen vor einem Teile unserer über den Tod des Kaisers, seine schwere Erkrankung, über Revo in Front zurüd. Sie mußten ihre Stellungen befestigen und konnten lution Wien, Prag oder Budapest, über Hungersnöte andere dieser Meldungen durch vertrieben. Türkischer Dampfer in Grund gebohrt. Politische Uebersicht. Dr. Helfferichs Amtsantritt. Der Reichsanzeiger" meldet: Seine Majestät der sie halten. Während sich diese kämpfe im Kaukasus abspielten, und Arbeitseinstellungen usw. gehören, nicht hinausgelangen. Staiser und Stönig haben Allergnädigst geruht: errangen unfere in der Provinz serbeidschan operierenden Kaum ist die eine oder den Staatssekretär des Reichsschaamts, Truppen überall Erfolge, ausgenommen bei Choi, in dessen uns ein entschiedenes Dementi für einige Zeit zum Verstummen mittelbarer Umgebung die Kämpfe andauern. Die Russen wurden gebracht, so taucht fie plötzlich an anderer Stelle wieder Staatsminister Kühn mit Ablauf des 31. Januard. J. aus allen bedeutenden Orten von Aserbeidschan, Täbris inbegriffen, auf, so daß man eigentlich fortwährend dementieren oder auf auf seinen Antrag von seinen Aemtern unter Belassung des frühere Dementis zurücverweisen müßte, ohne Hoffnung, die Zügen- Titels und Ranges eines Staatsministers zu entbinden und quelle damit endgültig zu verstopfen. Vielleicht genügt es für eine neuer- ihm die Brillanten zum Roten Adlerorden 1. Klasse mit liche Mobilifierung solcher Gerüchte die in der Monarchie wirklich Eichenlaub und der Königlichen Strone zu verleihen, den Direktor der Deutschen Bank, Wirklichen Legationsherrschende Stimmung durch die symptomatischen Tatsachen zu charakterisieren, daß nahezu täglich alle 23iener Theater ausrat, Prof. Dr. Helfferich unter Verleihung des Charakters vertauft waren und daß Budapest nach den unparteiischen als Wirklicher Geheimer Rat mit dem Prädikat Erzellenz zum Berichten von selbst der Monarchie nicht allzu freundlich gesinnten Staatssekretär des Reichsschazzamts zu ernennen und mit der Blättern des neutralen Auslandes in seinem öffentlichen Leben nicht Stellvertretung des Reichstanzlers im Geschäftstreise des die geringste Aenderung gegen die Friedenszeit aufweist. Jeder Reichsschazamts nach Maßgabe des Gesetzes vom 17. März Reisende, der die Grenze überschreitet, tamn sich schon nach einigen 1878 zu beauftragen. feinerlei Erscheinungen zeigen, die Zweifel an der Entschlossenheit Tagen Aufenthalts davon überzeugen, daß in der Monarchie sich Die sozialdemokratische Reichstagsfraktion der Monarchie und an der Fähigkeit, im Weltkriege durchzuhalten, tritt am Dienstag, den 2. Februar, im Reichstag zusammen. rechtfertigen würden. Für die Beratungen sind zwei Tage vorgesehen. Petersburg, 26. Januar.( T. U.) Bei Sinope wurde der türkische Dampfer, Georgios", der 16 Flugmaschinen an Bord hatte, von einem Schiffe des russischen Geschwaders in Grund gebohrt. Die Lage am Suezkanal. Ropenhagen, 26. Januar.( T. U.)„ Polititen" erfährt aus Stairo, daß teine ernste Furcht vor einer türkischen Invasion in Aegypten bestehe(?), doch haben die Engländer immerhin verschiedene Maßnahmen getroffen, um eine feindliche Aktion zu verhindern. Der Suezlanal sei umfassend verteidigt. Jm Kanal selbst lägen mehrere Striegsschiffe. An vielen Stellen feien Flieger stationiert und Ambulanzzüge stehen gebrauchsfertig bereit. Das Kasino in Alexandrien ist als Hospital eingerichtet. Indische Verwundete aus Europa sollen dorthin gebracht werden, weil eine Heilung der Wunden im milden Klima schneller vor sich geht. Die ägyptischen Truppen an den Pyramiden feien vorzüglich eingerichtet; fogar eine Wasserleitung sei vorhanden. Für die nächsten Tage werden weitere Truppenverstärkungen erwartet, darunter 200 Maoris, eingeborene Strieger aus den vornehmsten Familien Neuseelands. Die russische Politik. Petersburg, 26. Januar.( W. T. B.) Ju der Budgetfommiffion der Duma bat der Abgeordnete Kowalewsky um Aufklärung über die russischen Beziehungen zu Jtalien, Rumänien, Bul garien und Schweden und um Klärung der Frage der Meer engen und der noch schwebenden Fragen bezüglich Balasti nas, Persiens und Afghanistans. Es sei ferner von Wichtig feit, zu wiffen, ob die Regierung geneigt sei, die Meinung der ge jetzgebenden Körperschaften und der Organe der öffentlichen Meinung anzuhören, bevor sie daran gehe, die Bedingungen für einen Frieden auszuarbeiten, denn eine ganze Reihe von Fragen könne sachgemäß mit Leuten von Erfahrung, wie es die Mitglieder der Duma seien, besprochen werden. Der Abgeordnete Strupensty erörterte die Frage über die russischen Beziehungen zu Japan und China. Der Minister des Aeußeren gab über alle Fragen zu friedenstellende Antworten und erklärte, er werde die kaiserliche Genehmigung einholen, um in der Plenarsigung der Duma ins einzelne gehende Erklärungen abgeben zu dürfen. In Beantwortung der Anfrage eines anderen Abgeordneten stellte Saisonow fest, daß England eine weit schwerere Last, als man annehme, zu tragen habe. Auf die Frage des Abgeordneten Milutoff, ob nicht die Gefahr bestehe, daß ein verfrühter Friede( 1) geschlossen würde, antwortete Sassonow mit der Erflärung, daß die Regierung dem Geiſte des kaiserlichen Manifestes treu bleiben und im Einvernehmen mit ihren Verbündeten beharren werde. Die Abreise der„ Dacia". Galveston( Teras), 26. Januar.( Meldung des Reuterschen Bureaus.) Die" Dacia" wartet wichtige Papiere aus New York ab, bevor sie abreift. Vermutlich werden die Papiere, die aus Dofumenten über den llebergang des Schiffes aus deutschen in ameritanischen Besitz bestehen sollen, morgen eintreffen; hierauf wird die „ Dacia" sofort abreisen. Die Kriegslieferungen der Amerikaner. Genf, 26. Januar.( T. U.) Die Vereinigten Staaten, die der Entente dauernd Waffen und Munition liefern, lassen nach Bostoner Meldungen französischer Blätter alle für Deutschland bestimmte Baumwollballen Röntgenstrahlen durchleuchten, um zu verhindern, daß Striegsfonterbande ausgeführt werde. Dieser Untersuchung wohne der englische Konsul mit amerikanischen Zollbeamten bei. * mit Mit dieser Getvissenhaftigkeit steht in lebhaftem Gegensatz die Tatsache, daß Amerita nach den Feststellungen der New Yorker Handelszeitung" bereits am 20. November 1914 an unsere Gegner Striegsmaterial im Werte von 900 Millionen Mark geliefert hatte. Gegen die„ Greuel"-Agitation. Amsterdam, 24. Januar.( Privattelegramm des„ Vorwärts".) Н Zum Verbot der Danziger Volkswacht". Am 23. Januar hat der Kommandant der Festung Danzig die dortige Volkswacht"„ bis auf weiteres" berboten. Grund zu dieser Maßnahme war die Wiedergabe einer Rede, die der Reichstagsabgeordnete Giebel fürzlichin Danzig über die Pflichten der Stadtgemeinde gegenüber den Kriegerfrauen hielt. Außerdem foll die Redaktion noch dadurch gefehlt haben, daß sie ihren Lesern mit kurzen Worten das Verbot der Hamburger Parteibersammlungen und die Weihnachtsdepesche des Parteivorstandes an den Labour Leader mitteilte. forreftur. Sozialismus ohne Sozialdemokratie? In einer Besprechung der neuen Maßnahmen zur Regelung des Brotkonsums schreibt die Zägl. Rundschau": " Und vieles davon( d. H. von den staatlichen Maßnahmen) wird weit über diese Gegenwart hinaus wertvollster Gewinn und Lehre für eine spätere friedliche Zufunft bleiben. Scheute man sich vor dem Wort, Schein und Wesen des Sozialismus? Hat man nicht gerade in dieser Zeit lebendig erfahren, daß Sozialdemokratie und Sozialismus sozusagen nichts miteinander zu tun haben? Daß Sozialismus möglich ist ohne Sozialdemokratie? Und daß der friegerische Staatss sozialismus des monarchischen Staates wirksamer als je wurde Der Vorfämpfer neutraler Konsumvereine, Professor Gide, und seinen unersetzlichen Wert erwies zu einer Zeit, da die richtete einen Brief an den Vorsitzenden der Antipornographie- Liga, Sozialdemokratie mit allen anderen Parteien und mit den Senator Berenger, sowie an den Vorsitzenden des Sozialallen Klüngeln und Feigenblättern des na dten Inter effentampfes in der Versenkung verschwunden war?" Die„ Tägliche Rundschau" vergißt dabei, daß gerade die hygieneverbandes, Léon Bourgeois, in dem er ihre Intervention gegen die populäre Verbreitung des offiziellen Berichts Sozialdemokratie am ehesten und fortgesezt am dringder genannten über deutsche Greuel fordert, da dies die öffentliche lich sten eine staatliche Organisation Ohne unbescheiden Moral gefährde. Gide bemerkt, die Deutschen könnten mühe- Lebensmittelversorgung gefordert hat. zu sein, kann die Sozialdemokratie die letzten Maßnahmen los auch einen Bericht über Franzosengreuel fabrizieren. Die Humanité" stimmt diesem Protest bei und als einen Erfolg für sich buchen. Wer anders als sie hat die Organisierung der Konsumtion und vor allem der Propolemisiert gegen den„ Temps", welcher schrieb, daß die Kinder aus duktion zum politischen Programm erhoben? Der Eindiesem Bericht lesen lernen sollten( 1), um den Deutschenhaß einzuwurf: Sozialismus ist ohne Sozialdemokratie möglich, fällt faugen. Ebenso wendet sich die„ Humanité" gegen den Matin", daher in sich zusammen. Höchstens wäre eine( nationales Die portugiesische Krise. welcher in Riefenplakaten den Abdrud des Berichts ankündigt. Der Arbeiterbewegung in bestimmten Situationen ohne Sozia London, 26. Januar.( W. T. B.) Nach einer Meldung franzöfifche Patriotismus benötige teiner sadistischen Aufpeitschung. lismus, das heißt vorübergehend ohne sozialistisches Aber auch da sorgen die in der Arbeiter, des Reuterschen Bureaus aus Lissabon beriet der Die Humanité" behauptet zwar, daß die Franzosen nie Verbrechen Ideale, denkbar. Ministerrat dieser Tage über die Bestrafung der berbegeben fönnten, wie gewisse deutsche Soldaten; sie erklärt aber, flasse lebenden Sträfte durch eine gesunde Opposition mit hafteten Offiziere. Die Prozesse sollen, wie eine Mit- daß die Erfindung in folcher Materie leicht fei. Es sei auch mehr oder minder schnellem Erfolg für die notwendige Selbft teilung des Kriegsministeriums besagt, vor den gewöhnlichen zweifelhaft, ob diejenigen, welche bisher für die Franzosensache nicht Militärgerichtshöfen zur Verhandlung kommen, da die Hand- gewonnen feien, es durch Aufzählung von Zaten werden könnten, Yungen, deren die Offiziere angeklagt find, nicht politischer für welche keine andere Bürgschaft vorliege, als die Zeugnisse hoher Natur seien, sondern als Mangel an Respekt vor den Vor- französischer Regierungsbeamter. gesetzten ausgelegt werden müßten. Das Stabinett hat beschlossen, diejenigen Blätter, die direkt oder indirekt zu militärischem Ungehorsam aufgefordert oder solchem Vorgehen Beifall gespendet haben, zu suspendieren, sowie kammerausschuß für das Unterrichtswesen und die Paris, 26. Januar.( W. T. B.) Der„ Temp 3" meldet: Der jeden Bersuch zur Schaffung öffentlicher Unruhen zu unter- schönen Künste nahm die Berichte des Unterrichtsministers Sarsuchung; die Untersuchungsgebühr beträgt einen 1 Pf. für jedes drücken. Nach den eingelaufenen Berichten soll die Ordnung im ganzen Lande ungestört sein. Das Präsidium der Republit aut und des Unterstaatssekretärs Dalimier entgegen. Sarraut Silogramm, wenigstens jedoch 50 Pf. für jede Sendung. teilte mit, daß 25 000 Mitglieder der höheren Lehrersandte eine Note an die Presse, in der mitgeteilt wird, daß der schaft zum Heere eingezogen und daß bisher 3500 getötet tuell eintretenden Mangel an Diese Einfuhrerleichterungen sollen den Zwed haben, den even Butter und Schmalz teilweise Präsident entschlossen sei, mit den Führern der Parteien und oder verletzt wurden. Die Institute für den Medizinunterricht auszugleichen. In Friedenszeiten ist stets von der Sozialanderen Persönlichkeiten über die Lösung der Minister wurden sämtlich der Verwundetenpflege nutzbar gemacht. Die demokratie die Abschaffung der Bestimmung, daß nur ganze Tiere frisis zu beraten. Mehrzahl der Schulen wurde von den Behörden in Anspruch ge eingeführt werden können, gefordert worden. Wünschenswert wäre nommen. Es wurden Maßnahmen getroffen, damit der Unterricht, indessen, daß das Verbot nicht nur für frisches Fett aufgehoben der anfangs infolge Mangels an Lehrern in den Schulen größten worden wäre. teils eingestellt werden mußte, bald überall in normaler Weise Ferner darf gemäß dem Beschluffe des Bundesrats nach Anordwieder aufgenommen werden kann. Die Zahl der Studenten nungen der Landesregierungen für die Dauer des gegenwärtigen in Frankreich ging von 23 000 auf 10 500, die 3ahl der Strieges von der bisher vorgeschriebenen Untersuchung vor der Schüler in den Gymnafien und Lyzeen von 98 500 auf 73 600 Schlachtung bei Rindvieh, Schweinen, Schafen, Ziegen und Hunden zurück. Der Unterstaatssekretär Dalimier berichtete, daß Maß abgesehen werden, sofern die Untersuchung nach der Schlachtung nahmen getroffen wurden, die Kunstschäße in den Museen in durch Tierärzte erfolgt. Auch das entspricht einer alten Forderung Sicherheit zu bringen und die Bauwerke zu schüßen. Die Wieder- der Sozialdemokratie, die nochmalige tierärztliche Untersuchung an herstellungsarbeiten an den zerstörten Bauwerken soll beginnen, fo- der Grenze fallen zu lassen. bald die Bauwerke endgültig nicht mehr in der Gefahrzone liegen. Verlängerung der Landwehrpflicht in Holland. 2yon, 26. Januar.( W. Z. B.) Der„ Lyon Republicain" teilt mit: Das gesamte portugiesische Kabinett hat demissioniert. General Pimento Castro hat vorläufig den Vorsitz im Ministerium und die provisorische Führung fämtlicher Portefeuilles übernommen. Wie die Revolte verlief. Krieg und Unterricht. Vorübergehende Einfuhrerleichterungen. Die vorübergehenden Einfuhrerleichterungen für frisches Fett und die Festsetzung einer Untersuchungsgebühr sind im Reichs- und Staatsanzeiger" befannt gegeben. Danach darf frisches Fett, aus genommen Speck, auch ohne Zusammenhang mit dem Tierkörper, nicht anhaften. Frisches Fett unterliegt einer tierärztlichen Untereingeführt werden. Dem Fette dürfen jedoch Teile von Muskelfleisch) Amerikanische Flottenausgaben. Washington, 26. Januar.( W. T. B.) Das Reprä fentantenhaus hat eine Gesezesvorlage angenommen bie 20 200 000 Pfund Sterling zum Ausbau der Flotte vorfieht. abgeordneten. London, 26. Januar.( W. T. B.) Daily Chronicle" hat aus Badajoz vom 23. d. M. folgenden Bericht über die Lissaboner Offiziersrevolte erhalten. Generalmajor Martino Garvalho begab sich in der Nacht des 19. Januar mit anderen von den Regimentern der Lissaboner Garnison abgesandten höheren Offizieren zum Kriegsminister und forderte die Aufhebung der Versehung eines Offiziers. Der Kriegsminister beachtete den Protest nicht, sondern hielt an der Versetzung des Amsterdam, 26. Januar.( Privattelegramm des Offiziers feft. Am folgenden Morgen wollten die Offiziere des Vorwärts".) Die 8 weite Rammer nahm den Ent2. und 5. Infanterieregiments sowie des 2. und 4. Kavallerieregi- wurf über die Dienstverlängerung der Landwehrpflichtigen ments zu dem Präsidenten der Republik gehen und die an. Gegen den Entwurf stimmten nur Zum Prozeß gegen die sozialdemokratischen DumaEntlassung der Regierung fordern; aber die Regierung 14 Sozialisten und ein Demokrat. Troelstra brachte hatte Maßregeln getroffen. Der Palast des Präsidenten war von eine Resolution ein, in der bedauert wird, daß die Kammer Infanterie, Kavallerie und Artillerie bewacht. Auch einige Kasernen feine Gelegenheit erhielt, die Regierungsgründe für die Aufmaren von Truppen eingeschlossen. 64 Offiziere wurden verhaftet rechterhaltung der Mobilisation näher kennen zu lernen. Sie und auf ein Kriegsschiff gebracht. Die Regierung behauptet, die wurde gegen 14 Fraktionsstimmen abgelehnt. Die VerhandBewegung sei monarchisch; aber Tatsache ist, daß die Mehrheit der lung verschärfte die Oppositionsstellung der Arbeiterpartei. verhafteten Offiziere bekannte Republikaner find. Einige von ihnen Presseverbote in Indochina. haben sogar an der Revolution teilgenommen, welche die Republik Amsterdam, 25. Januar.( Privattelegramm des begründete. Am 21. Januar meldeten sich, um ihre Sympathie Vorwärts".) Das Soerabayascher Handelsblad" meldet mit den gefangenen Kameraden zu befunden, die Offiziere des Genieforps, mit drei Ausnahmen, ferner fast alle Ofifziere des die Verhaftung des Herausgebers und Hauptredakteurs des 1. Artillerieregiments und alle Offiziere der Lissaboner Festung Saigoner Blattes" Opinion" am 20. November. Der Gouverund der Stüſtenbatterien, einschließlich des tommandierenden Gene- neur Indochinas verbot den Verkauf aller nicht franzörals und der Obersten, freiwillig als Gefangene. sischen, englischen und japanischen Zeitungen. Das Verbot ist offenbar gegen die Eingeborenenpresse gerichtet. Die Lügen über Oesterreich. Verbot der deutschen Sprache. " " Der Protest gegen die Verhaftung und gerichtliche Verfolgung der des„ Hochverrats" angeklagten fünf sozialdemokratischen Dumaabgeordneten hat insofern eine große Wirkung ausgeübt, als der bereits erlassene Befehl, die Abgeordneten triegsgerichtlich aburteilen zu lassen, zurückgezogen und die Angelegenheit dem Zivilgericht übergeben worden ist. Diese Wendung der Angelegenheit gibt der russischen liberalen Presse bereits Veranlassung, der Regierung für ihre Weisheit" Anerkennung zu spenden, ohne Rücksicht darauf, daß auch der jetzt gewählte Weg der allgemeinen Zivilgerichtsbarkeit" sich für die angeklagten Genossen wie 1907; fir die des" Hochverrats" angeklagten sozialdemokratischen Abgeordneten der zweiten Duma- in ein Ausnahmegericht verwandelt. Kein Geschworenengericht wird in aller Deffentlichkeit über das von den verhafteten Genossen begangene Verbrechen", gemeinsam einen Bericht an die Stopenhagener Friedenskonferenz ausarbeiten zu wollen, ein Urteil fällen, sondern wie alle politische" Prozesse wird auch dieser gerichtshof zum Austrag kommen. Wien, 25. Januar.( Meldung des Wiener K. K. Telegr.- Porr.. Petersburg, 26. Januar.( W. T. B.) Nach Meldung der„ Netsch" vom Bureaus.) Seit Beginn des Strieges wiederholte die fein b18. Januar it jeder öffentliche Gebrauch der deutschen, liche Preise in ermüdender Monotonie die immer gleichen offen- ungarischen und türkischen Sprache vom Hauptchef des Har zur Ermunterung der eigenen Bevölkerung bestimmten Griewer Militärbezirks bei Androhung einer Geldstrafe von 3000 Rubel Prozeß hinter geschlossenen Türen vor einem Sonder findungen über die Monarchic. Ein geradezu erstaune oder drei Monaten Gefängnis verboten. Ilgemein- Verichiedenes Truftreie Cigarettenfabrik. 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Bolle fünf Monate hat es gedauert, bis die Regierung fich endlich zu einem Teil der Maßnahmen entschlossen hat, die wir von vornherein als dringend notwendig für die Ver sorgung des Volkes mit den wichtigsten Nahrungsmitteln während der Kriegszeit gefordert haben. Es soll nicht jetzt noch einmal untersucht werden, warum die Maßnahmen so spät getroffen worden sind und welche Streise für die Verzögerung, die sich die ganze Zeit hindurch unangenehm bemerkbar gemacht hat und auch der jetzt beschlossenen ReMilitärfiskus, der Marineverwaltung oder der Zentralstelle zur Beschaffung der Heeresverpflegung in Berlin, oder im Eigentume des Kommunalverbandes stehen, in dessen Bezirke sie sich befinden; b) Borräie, die im Eigentume der Kriegs- Getreide- Gesellschaft m. b. S. oder der Zentral- Einkaufs- Gesellschaft m. b.. in Berlin stehen; III. Enteignung. §14. Das Ergentum an den beschlagnahmten Borräten geht durch Anordnung der zuständigen Behörde auf die Person über, zu decen Gunsten die Beschlagnahme erfolgt ist. Beantragt der Berechtigte die Uebereignung an eine andere Person, so ist das Eigentum auf diese zu übertragen; sie ist in der Anordnung zu bezeichnen. § 15. Die Anordnung, durch die enteignet wird, kann an den einzelnen Besizer oder an alle Bejizzer des Bezirks oder eines Teiles des Bezirkes gerichtet werden; in ersteren Falle geht das Eigentum über, sobald die Anordnung dem Besizer zugeht, im IckBlattes, in dem die Anordnung amtlich veröffentlicht wird. teren Falle mit Ablauf des Tages nach Ausgabe des amtlichen c) Vorräte an gedroschenem Getreide und an Mehl, die zuBei Unternehmern landwirtschaftlicher Betriebe ist vor der Entsammen einen Doppelzentner nicht übersteigen. eignung festzustellen, welche Vorräte sie nach dem Maßstab des§ 4 § 3. An den beschlagnahmten Gegenständen dürfen Verände- Abs. 4a für die Zeit bis zum 1. August 1915 zur Ernährung und gelung mancherlei früher vermeidbare Schwierigkeiten berungen nicht vorgenommen werden und rechtsgeschäftliche Ver- Frühjahrsbestellung nötig haben. Diese Vorräte sind auszusondern reiten wird, die Schuld und Verantwortung tragen. Das fügungen über sie sind nichtig, soweit nicht in den§§ 4, 22 etwas und von der Enteignung auszunehmen; sie werden mit der Ausstaatliche Getreidemonopol ist nun Tatsache ge- anderes bestimmt ist. Insbesondere ist auch das Verfüttern ver- fonderung von der Beschlagnahme frei. boten. Den rechtsgeschäftlichen Verfügungen stehen Verfügungen worden und es wird sich ergeben, daß wenn alle be- gleich, die im Wege der Zwangsvollstreckung oder Arrestvollziehung trieben stammt, die sich in den letzten zwei Jahren mit dem BerSaatgetreide, das nachweislich aus landwirtschaftlichen Beteiligten Streise die in dem Erlaß des Staatsministeriums erfolgen. gewünschte Bereitwilligkeit zur Erleichterung der Durchfaufe von Saat getide befaßt haben, ist gleichfalls auszusondern 4. Die Befizer von beschlagnahmten Vorräten sind berechtigt und von der Enteignung auszunehmen; es wird mit der Ausfondeführung zeigen, eine Lösung selbst so komplizierter und verpflichtet, die zur Erhaltung der Vorräte erforderlichen Hand- rung von der Beschlagnahme frei. Aufgaben wie die Brotversorgung durchaus möglich lungen vorzunehmen. und auch praktisch ist. Sollten sich unerwartet größere Angefangene Transporte dürfen zu Ende geführt werden. Schwierigkeiten zeigen, so darf nicht vergessen werden, daß es Zulässig sind Verkäufe an die Striegs- Getreide- Gesellschaft nt. sich um einen ersten Versuch handelt und man wird nicht b. H. beziehungsweise an den zuständigen Kommunalverband(§ 1), der Theorie die Mängel zuschreiben dürfen, die eine zurzeit der Kriegs- Getreide- Gesellschaft m. b. H. beziehungsweise des zu sowie alle Veränderungen und Verfügungen, die mit Zustimmung notwendigerweise unzulängliche Praxis zeigen könnte. Man ständigen Kommunalverbandes erfolgen. Veräußerungen eines wird vor allem nicht übersehen dürfen, daß heute das Ge- Kommunalverbandes an einen anderen Kommunalverband bedürfen treidemonopol mit seiner Beschränkung der Privatwirtschaft der Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde und find der allein dasteht in einer Welt, die sich sonst völlig auf Reichsverteilungsstelle(§ 31) anzuzeigen. privatwirtschaftliche Initiative, Interessen und Bedürfnisse aufbaut, was wiederum notwendig zu allerlei böswilligen und unbeabsichtigten Störungen und Reibungen führen kann und wird. Leider ist die jetzige Regelung ja nur als vorübergehende Notstandsaktion gedacht, während sie ihre vollen Segnungen auch für Kriegszeiten nur als dauernde Institution erweisen könnte. Was den Aufbau des Getreidemonopols an betrifft, so ist die Verbrauchsregelung einer obersten Behörde, der Reichsverteilungsstelle in Berlin, übertragen worden. am Troß der Beschlagnahme dürfen § 16. Der Erwerber hat für die überlassenen Vorräte einen angemessenen Preis zu zahlen. Soweit anzeigepflichtige Vorräte nicht angezeigt sind, wird für jie kein Preis gezahlt. In besonderen Fällen fann die höhere Verwaltungsbehörde Ausnahmen zulassen. a) Unternehmer landwirtschaftlicher Betriebe zur Ernährung Bei Gegenständen, für die Höchstpreise festgesebt sind, wird der der Angehörigen ihrer Wirtschaft einschließlich des Gesindes auf Webernahmepreis unter Berücksichtigung des zur Zeit der Enteig den Kopf und Monat neun Kilogramm Brotgetreide und zur nung geltenden Höchstpreises sowie der Güte und Verwertbarkeit Frühjahrsbestellung das erforderliche Saatgut verwenden; statt der Vorräte von der höheren Berwaltungsbehörde nach Anhörung eines Kilogramm Brotgetreides können achthundert Gramm Mehl von Sachverständigen endgültig festgesezt. verwendet werden. Den Angehörigen der Wirtschaft stehen gleich Bei Gegenständen, für die keine Höchstpreise festgesetzt sind, fritt Naturalberechtigte, inbesondere Altenteiler, und Arbeiter, soweit an Stelle des Höchstpreises der Durchschnittspreis, der in der Zeit sie kraft ihrer Berechtigung oder als Lohn Brotgetreide oder Mehl vom 1. bis einschließlich 15. Januar 1915 an dem maßgebenden zu beanspruchen haben; Marktorie gezahlt ist. Ist ein Durchschnittspreis nicht zu ermitteln, so sind die tatsächlich gemachten Aufwendungen zu berücksichtigen. § 17. Der Befiber der enteigneten Vorräte ist verpflichtet, sie zu verwahren und pfleglich zu behandeln, bis der Erwerber sie in jeinen Gewahrsam übernimmt. Dem Besizer ist hierfür eine angemessene Vergütung zu gewähren, die von der höheren Verwaltungsbehörde endgültig festgesetzt wird. b) Unternehmer landwirtschaftlicher Betriebe und Händler Saatgetreide für Saatzwede liefern, das nachweislich aus landwirtschaftlichen Betrieben stammt, die sich in den letzten zwei Jahren mit dem Verkaufe von Saatgetreide befaßt haben; anderes Saatgetreide darf nur anit Genehmigung der zuständigen Behörde für Saatzwede geliefert werden; c) Mühlen das Getreide ausmahlen; das Mehl fällt unter die Beschlagnahme zugunsten des Kommunalverbandes, in dessen Bezirke die Mühle liegt; d) Mühlen der Marineverwaltung im Februar 1915 das Mehl liefern, zu dessen Lieferung in diesem Monat sie aus einem unregelmäßigen Verwahrungsvertrag oder einem ähnlichen Vertragsverhältnis verpflichtet sind; e) Händler und Handelsmühlen monatlich Mcht bis zur Hälfte der vom 1. bis einschließlich 15. Januar 1915 fäuflich gelieferten Mehlmenge veräußern; § 18. Bezieht sich die Anordnung auf Erzeugnisse eines Grundstücs, so werden diese von der Haftung für Hypotheken, Grundschulden und Rentenschulden frei, soweit sie nicht vor dem 1. Februar 1915 zugunsten des Gläubigers in Beschlag genommen worden sind. § 19. Ueber Streitigkeiten, die sich bei dem Enteignungsverfahren ergeben, entscheidet endgültig die höhere Verwaltungsbehörde. § 20. Wer der Verpflichtung des§ 17, enteignete Vorräte zut verwahren und pfleglich zu behandeln, zuwiderhandelt, wird mit Gefängnis bis zu einem Jahre oder mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mark bestraft. f) Bäcker und Konditoren täglich Mehl in einer Menge, die drei Bierteilen des durchschnittlichen Tagesverbrauchs vom 1. bis einschließlich 15. Januar 1915 entspricht, verbaden, die Be schränkung auf diese Menge gilt auch, soweit sie beschlagnahme- nahme und Enteignung auch auf den Halm. freies Mehl verwenden; IV. Sondervorschriften für unausgedroschenes Getreide. § 21. Bei unausgedroschenem Getreide erstrecken sich Beschlagg) Bäcker im Februar 1915 das Mehl verbacken, das zur Erfüllung ihrer Lieferungsverpflichtungen an die Heeresverwaltungen oder an die Marineverwaltung erforderlich ist. Mit dem Ausdreschen wird das Stroh von der Beschlagnahme frei. Wird erst nach der Enteignung ausgedroschen, so fällt des Eigentum am Stroh an den bisherigen Eigentümer zurück, sobald das Getreide ausgedroschen ist. § 22. Der Besizer ist durch die Beschlagnahme oder die Enteignung nicht gehindert, das Getreide auszudreschen. Die Reichsverteilungsstelle hat die Aufgabe, mit Hilfe der Kommunen und der Kriegsgetreidegesellschaft" für die Verteilung der vorhandenen Vorräte an Getreide und Mehl zu sorgen. Die Kommunalverbände haben die ihnen zugewiesenen Vorräte für den Verbrauch zu verteilen. Sie können das, indem sie das Mehl an die Bäcker, Konditoren und Kleinhänder oder mit Hilfe der Bäckereien Brot direkt an die Verbraucher abgeben.( Vergleiche§ 36 der Bekanntmachung.) Die gesamten Getreide- und Mehlbestände gehen 1. Februar 1915 in den Besih der Kriegsgetreidegesellschaft" bezw. der Kommunen über. Soweit nicht Verkäufe der Besizer an die genannten Stellen zustande kommen, werden sämtliche Vorräte beschlagnahmt. Nur für bestimmte Zwede( z. B. Lieferungen an Reichs- und Militärbehörden, Getreidedeputate für landwirtschaftliches Gesinde, und Saatgetreide) werden Vorräte von der Beschlagnahme nicht betroffen. Damit die ReichsverteiTungsstelle eine vollkommene Uebersicht und damit die Möglichkeit zweckentsprechender Verteilung erlangt, müssen in der Zeit vom 1. bis 5. Februar sämtliche Vorräte von ihren§ 5. Die Wirkungen der Beschlagnahme endigen mit der EntEigentümern der zuständigen Behörde angezeigt werden. eignung oder mit den nach§ 4 zugelassenen Veräußerungen oder Also auch Vorräte, die sich in privaten Händen befinden und Verwendungen. § 23. Die zuständige Behörde kann auf Antrag desjenigen, zu soweit sie einen Doppelzentner übersteigen, werden beschlag bis ergeben, entscheidet die höhere Berwaltungsbehörde entgültig. das Getreide von dem Bejizer mit den Mitteln feines landwirt § 6. Ueber Streitigkeiten, die sich aus der Anwendung der§§ 1 dessen Gunsten beschlagnahmt oder enteignet ist, bestimmen, daß nahmt und unterliegen der Anzeigepflicht. Damit nicht vor § 7. Wer unbefugt beschlagnahmte Vorräte beiseite schafft, be- schaftlichen Betriebes binnen einer zu bestimmenden Frist ausge dem 1. Februar, dem Termin der Beschlagnahme, größere schädigt oder zerstört, verfüttert oder sonst verkauft, kauft oder ein broschen wird. Kommt der Verpflichtete dem Verlangen nicht noch, Mengen von Mehl unnötigerweise zur Aufspeicherung im privaten anderes Veräußerungs- oder Erwerbsgeschäft über sie abschließt, so kann die zuständige Behörde das Ausdreschen auf dessen Koſten Haushalt aufgekauft werden, ist gleichzeitig ein Verbot des wird mit Gefängnis bis zu einem Jahre oder mit Geldstrafe bis zu durch einen Dritten vornehmen lassen. Der Verpflichtete hat die Verkaufs von Mehl in den letzten Januartagen erlassen worden. zehntausend Mark bestraft. Vornahme in seinen Wirtschaftsräumen und mit den Mitteln seines Da die Reichsverteilungsstelle und die Kommunen erst in Betriebes zu gestatten. einigen Wochen den Konsum werden selbst regeln können, sind cinige Uebergangsbestimmungen getroffen worden. Bäcker und Konditoren dürfen täglich Mehl in einer Menge, die drei Vierteilen ihres durchschnittlichen Tagesverbrauchs in der ersten Hälfte des Januar entspricht, verbacken. Händler und § 8. Wer Vorräte der in§ 1 bezeichneten Art sowie Hafer mit Handelsmühlen dürfen monatlich Mehlmengen bis zur Beginn des 1. Februar 1915 in Gewahrsam hat, ist verpflichtet, die Hälfte ihres in der ersten Hälfte des Januar betätigten Vorräte und ihre Eigentümer der zuständigen Behörde anzuzeigen, Berkaufs veräußern. Gefängnis- und Geldstrafen bedrohen in deren Bezirke die Borräte lagern. Die Anzeige über die Vorräte, Vergehen wider die Anzeige- und Auslieferungspflicht. Die die sich zu dieser Zeit auf dem Transporte befinden, ist unverzüglich Uebernahme der Vorräte durch die berechtigten Zentralstellen nach dem Empfang von dem Empfänger zu erstatten. foll gegen Erstattung eines angemessenen Preises" geschehen. Bei Personen, deren Vorräte weniger als einen Doppelzentner Soweit Höchstpreise erlassen worden sind, sollen diese inne- betragen, beschränkt sich die Anzeigepflicht auf die Versicherung, daß gehalten werden. die Borräte nicht größer sind. Ebenso wird bestraft, wer die zur Erhaltung der Vorräte erforderlichen Handlungen pflichtwidrig unterläßt, oder wer als Saatgetreide erworbenes Getreide zu anderen Zwecken verwendet oder mer entgegen der Vorschrift in§ 4 Abs. 4i beschlagnahmefreies Mehl verwendet. II. Anzeigepflicht. Ueber die Verkaufspreise von Mehl und Getreide Die Anzeigepflicht erstredt sich nicht auf Vorräte, die im Eigenist in der Verordnung nichts gesagt. Es bleibt also den Einkaufs- Gesellschaft m. b. S. stehen, tume der Kriegs- GetreideGesellschaft m. b. H. oder der ZentralKommunen überlassen, selbst für eine möglichst niedrige§ 9. Die Anzeigen sind der zuständigen Behörde bis zum Bemessung zu sorgen. Viele Vorteile der staatlichen 5. Februar 1915 cinzureichen. Die Landeszentralbehörden haben Regelung fönnten wieder dadurch verloren gehen, wenn der bis zum 20. Februar 1915 der Reichsverteilungsstelle ein Verzeichnis Organisationsapparat unnötig hohe Kosten verschlingen sollte. der vorhandenen Vorräte und der Zahl der unter§ 4 Abs. 4 a Die Heranziehung von Konsumvereinen und Pro- fallenden Personen getrennt nach Kommunalverbänden einzureichen. duktionsgenossenschaften, die ohne Gewinn ar- In dem Berzeichnis sind diejenigen Vorräte gesondert anzugeben, beiten, wird sich jedenfalls auch in dieser Hinsicht sehr frucht. Die im Eigentume des Reichs, eines Bundesstaats oder Elsaßbar erweisen. Unſeren Vertretern in den Stadtparlamenten lothringens, insbesondere eines Militärfiskus, der Marineverwalerwächst da ein weites Feld für wachsame Kontrolle, An- ung oder der Zentralstelle zur Beschaffung der Heeresverpflegung regungen und nugbringende Mitarbeit. Bekanntmachung über die Regelung des Verkehrs mit Brotgetreide und Mehl. Vom 25. Januar 1915. Der Bundesrat hat auf Grund des§ 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maßnahmen usw. vom 4. August 1914( Reichsgefeßbl. S. 327) folgende Berordnung erlassen: I. Beschlagnahme. stehen. Für die Anzeigen sind die bom Bundesrate festgestellten Formulare zu benutzen. § 10. Bäder. Konditoren, Händler und Handelsmühlen, die von den Befugnissen des§ 4 Abs. 4 Gebrauch machen wollen, haben zugleich mit der Anzeige nach§ 8 anzuzeigen, wieviel Mehl sie in Der Zeit vom 1. bis einschließlich 15. Januar 1915 als Bäder oder Konditoren verbaden oder als Händler oder Handelsmühlen käuflich geliefert haben. $ 11. Mühlen, Bäder, Konditoren und Händler, die von den Befugnissen des§ 4 Abs. 4 Gebrauch machen, haben nach näherer Bestimmung der Landeszentralbehörde über die eingetretenen Beränderungen ihrer Bestände der zuständigen Behörde Anzeige zit er§ 1. Mit Beginn des 1. Februar 1915 find die im Reiche vor- statten. handenen Borräte von Weizen( Dinkel und Spelz), Roggen, allein§ 12. Die zuständige Behörde ist berechtigt, zur Nachprüfung oder mit anderer Frucht gemischt, auch ungedroschen, für die Kriegs- der Angaben die Vorrats- und Betriebsräume des AnzeigepflichGetreide- Gesellschaft m. b. H. in Berlin, die Vorräte von Weizen-, tigen zu untersuchen und seine Bücher prüfen zu lassen. Roggen, Hafer- und Gerstemehl für den Kommunalverband be-§ 13. Wer die Anzeigen nicht in der gesetzten Frist erstattet, schlagnahmt, in dessen Bezirke sie sich befinden. Mehlvorräte, die oder wer wissentlich unrichtige oder unvollständige Angaben macht, sich zu dieser Zeit auf dem Transporte befinden, sind für den wird mit Gefängnis bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis Kommunalverband beschlagnahmt, in dessen Bezirke sie nach beende- zu fünfzehnhundert Mark bestraft. tem Transport abgeliefert werden. § 2. Von der Beschlagnahme werden nicht betroffen: a) Vorräte, die im Eigentume des Reiches, eines Bundesstaats oder Elsaß- Lothringens, insbesondere im Eigentume eines Gibt ein Anzeigepflichtiger bei Erstattung der Anzeige Vorräte an, die er bei der Aufnahme der Vorräte vom 1. Dezember 1914 verschwiegen hat, so bleibt er von der durch das Verschweigen terwirkten Strafe frei. § 24. Der lebernahmepreis ist gemäß§ 16 festzusehen, nach dem das Getreide ausgedroschen ist. § 25. Ueber Streitigkeiten, die sich aus der Anwendung der §§ 21 bis 24 ergeben, entscheidet endgültig die höhere Verwaltungsbehörde. V. Verhältnis der Kriegs- Getreide- Gesellschaft m. b.. zu den Kommunalverbänden. § 26. Die Kriegs- Getreide- Gesellschaft m. b. S. ist verpflichtet: a) Getreide, das in ihrem Eigentume steht oder zu ihren Gunsten beschlagnahmt ist, dem Kommunalverband, in dessen Bezirk es sich befindet, auf sein Verlangen bis zur Höhe des auf ihn entfallenden Bedarfsanteils(§ 32) zu übereignen oder die Enteignung zu seinen Gunsten herbeizuführen; b) auf Verlangen eines Stommunalverbandes das für diesen beschlagnahmte Mehl, soweit es nach Güte, Menge und Lagerung den Lombardbedingungen der Darlehnskasse Berlin genügt, zu übernehmen sowie für den Verkauf des beschlagnahmten Mehls bemüht zu sein; c) auf Wunsch cines Kommunalverbandes das Getreide, das sich mit Beginn des 1. Februar 1915 in seinem Bezirk befindet, nach Möglichkeit dort bis zur Höhe des auf ihn entfallenden Bedarfsanteils(§ 32) zu belassen und zum Ausmahlen die Mühlen des Bezirks heranzuziehen. VI. Mahlpflicht und Regelung des Mehiverkehrs. § 27. Die Mühlen haben das Getreide zu mahlen, das die Kriegs- Getreide- Gesellschaft m. b. H., die Zentral- Einkaufs- Gejellschaft m. b. H. oder der Kommunalverband, in dessen Bezirke sic liegen, ihnen zuweist. Die höhere Berwaltungsbehörde sett erforderlichenfalls einen angemessenen Mahllohn fest; die Entscheidung ist endgültig. $ 28. Die Mühlen dürfen Mehl, das in ihrem Eigentume steht, nur an die Kriegs- Getreide- Gesellschaft m. b. H. oder an Kom munalverbände abgeben. Dies gilt nicht für die nach§ 4 Abs. 4d und e zugelassenen Lieferungen. Die Kriegs- Getreide- Gesellschaft m. b. H. darf Mehl nur an Kommunalverbände, an die Heeresverwaltungen oder die Marineverwaltung abgeben. Der Uebernahmepreis ist erforderlichenfalls bei der Abgabe an Kommunalverbände, an die Heeresverwaltungen oder an die Viarineverwaltung unter Berücksichtigung des Einstandspreises und des Mahllohns(§ 27) im Falle des Abs. 1 von der höheren Verwaltungsbehörde, in deren Bezirke die Mühle liegt, im Falle des Abs. 2 von dem Reichskanzler endgültig festzusehen. § 29. Beim Ausmahlen von Getreide, das unter die Beschlag nahme fällt oder das eine Mühle von der Kriegs- Getreide- Gesellschaft m. b. H. oder von einem Kommunalverband erhalten hat, ist die Mühle verpflichtet, die entfallende Atleie, soweit sie in ihrem Eigentume steht, an die vom Reichskanzler zu bestimmenden Stellen abzugeben. Hat die Mühle das Getreide von einem Kommunalverband er Halten, so hat sie auf Berlangen des Kommunalverbandes die Kleic] an ihn abzugeben. XII. Schlußvorschrift. $ 53. Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Berkundung in Der Preis wird unter Berüdsichtigung des Höchstpreises fowie Kraft. Der Reichstanzler bestimmt, mit welchem Tage die Border Güle per Stlete von ser höheren närmalhungsbehörbe, in ferie Der mit Bezirke die Mühle liegt, nach Anhörung von Sachverständigen endgültig festgesest. § 30. Wer der Vorschrift des§ 27 Abs. 1 zuwiderhandelt, oder wer entgegen den Vorschriften der§§ 28, 29, soweit sie für Mühlen gelten, Mehl oder Kleie abgibt, wird mit Gefängnis bis zu fechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu fünfzehnhundert Mark bestraft. Berbrauchsregelung. VII. § 31. Unter der Bezeichnung Reichsverteilungsstelle wird eine Behörde gebildet. Die Behörde besteht aus sechzehn Bevollmächtigten zum Bundesrat, und zwar außer dem Vorsitzenden aus vier Königlich Breußischen, zwei Königlich Bayerischen, einem Königlich Sächsischen, einem Söniglich Württembergischen, einem Großherzoglich Badischen, einem Großherzoglich Hessischen, einem Großherzoglich Mecklenburg- Schwerinschen, einem Großherzoglich Sächsischen, einem Herzoglich Anhaltischen, einem Hanseatischen und einem ElsaßMujerzem gehören för je ein Lothringischen Bevollmächtigten. Bertreter des Deutschen Landwirtschaftsrats, des Deutschen Hangelstags und des Deutschen Städtetags an. Der Reichskanzler erläßt die näheren Bestimmungen. $ 82. Die Reichsverteilungsstelle hat die Aufgabe, mit Hilfe der Kriegs- Getreidegesellschaft m. b. S. für die Verteilung der vorhandenen Vorräte über das Reich für die Zeit bis zur nächsten Ernte nach den vom Bundesrat aufzustellenden Grundsätzen zu jorgen. § 33. Die Kommunalverbände haben auf Erfordern der Reichs. verteilungsstelle Auskunft zu geben und überschüssige Mehlvorräte an die von ihr bezeichneten Stellen abzugeben. $ 34. Die Kommunalverbände haben den Verbrauch der Vorräte in ihrem Bezirke zu regeln, insbesondere die Verteilung von Mehl an Bäder, Konditoren und Kleinhändler vorzunehmen. Dabei darf nicht mehr abgegeben werden als die von der Reichsverteilungsstelle für den betreffenden Zeitraum festgesezte Menge. § 35. Die Kommunalverbände können den Gemeinden die Regelung des Verbrauchs(§ 34) für den Bezirk der Gemeinden übertragen. Gemeinden, die nach der letzten Volkszählung mehr als zehn tausend Einwohner hatten, tönnen die Uebertragung verlangen. § 36. Die Kommunalverbände oder die Gemeinden, denen die Regelung ihres Verbrauchs übertragen ist, können zu diesem Zwecke insbesondere a) anordnen, daß nur Einheitsbrote bereitet werden dürfen; b) das Bereiten von Kuchen verbieten oder einschränken; c) das Durchmahlen des Getreides auch in solchen Mühlen gestatten, die das gefeßliche Ausmahlverhältnis nicht erreichen, aber wenigstens bis zu fünfundsiebzig vom Hundert durchmahlenfönnen; in diesen Fällen sind sie befugt, das Ausmahlverhältnis entsprechend festzusetzen; d) die Abgabe und die Entnahme von Brot und Meht auf bestimmte Mengen, Abgabestellen und Zeiten sowie in anderer Weise beschränken; e) Händlern, Bädern und Konditoren die Abgabe von Brot und Mehl außerhalb des Bezirks ihrer gewerblichen Niederlassung verbieten oder beschränken. § 37. Die Landeszentralbehörden oder die von ihnen bestimmten höheren Verivaltungsbehörden können die Art der Regelung ( S$ 34 bis 36, 40) vorschreiben. § 38. zur Durchführung dieser Maßnahmen sollen in den Kommunalberbänden und den Gemeinden, denen die Regelung ihres Verbrauchs übertragen ist, besondere Ausschüsse gebildet werden. $ 89. Verbraucht ein Kommunalverband innerhalb eines Monats weniger als die ihm für diese Zeit zugeteilte Getreides oder Mehimenge, so hat ihm die Kriegs- Getreidesellschaft m. b. H. ein Zehntel des Preises der ersparten Menge zu vergüten; der Kommunalverband hat die ersparte Menge der Kriegs- Getreidegesellschaft m. b. S. zur Verfügung zu stellen. Die vergüteten Beträge find für die Volfsernährung zu verwenden. § 40. Die Kommunalverbände oder die Gemeinden, denen die Regelung ihres Verbrauchs übertragen ist, haben den Preis für das von ihnen abgegebene Mehl festzusehen. Etwaige Ueberschüsse find für die Volfsernährung zu verwenden, $ 41. Die Kommunalverbände oder die Gemeinden, denen die Regelung ihres Verbrauchs übertragen ist, können in ihrem Bezirke Lagerräume für die Lagerung der Vorräte in Anspruch nehmen. Die Vergütung setzt die höhere Vertvaltungsbehörde endgültig fest. § 42. Die Landeszentralbehörden können Bestimmungen über das Verfahren beim Erlaß der Anordnungen treffen. Diese Bestimmungen können von den Landesgesehen abiweichen. $ 43. Heber Streitigteiten, die bei der Verbrauchsregelung (§§ 84 bis 41) entstehen, entscheidet die höhere Verwaltungsbehörde endgültig. $ 44. Wer den Anordnungen zuividerhandelt, die ein Kommunalberband oder eine Gemeinde, der die Regelung ihres Verbrauchs übertragen ist, zur Durchführung dieser Maßnahmen erTassen hat, wird mit Gefängnis bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu fünfzehnhundert Mart bestraft. VIII. Ausländisches Getreide und Mehl. $ 45. Die Vorschriften dieser Berordnung beziehen sich nicht auf Getreide und Mehl, die nach dem 31. Januar 1915 aus dem Ausland eingeführt werden. Das aus dem Ausland eingeführte Getreide und Mehl darf von dem Einführenden nur an die KriegsGetreidegesellschaft m. b. S., an die Zentral- Einkaufsgesellschaft m. b. S. oder an Kommunalverbände abgegeben werden. IX. Ausführungsbestimmungen. 46. Die Landeszentralbehörden erlassen die erforderlichen Ausführungsbestimmungen. Sie können besondere Vermittelungsstelfen errichten, denen die Unterverteilung und Bedarfsregelung in ihrem Bezirk obliegt. § 47. Wer den von den Landeszentralbehörden erlassenen Ausführungsbestimmungen zuwiderhandelt, wird mit Gefängnis bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu fünfzehnhundert Mart bestraft. § 48. Die Randeszentralbehörden bestimmen, wer als Kommunalverband, als Gemeinde, als zuständige Behörde und als höhere Verwaltungsbehörde im Sinne dieser Verordnung anzusehen ist. X. Uebergangsvorschriften. § 49. Die Abgabe von Weizen-, Roggen, Hafer- und Gerstenmehl im geschäftlichen Verkehr ist in der Zeit vom Beginne des 20. Januar bis zum Ablauf des 31. Januar 1915 verboten. Nicht verboten find Lieferungen an Behörden, öffentliche und gemeinnügige Anstalten, Händler, Bäcker und Konditoren, § 50. Wer der Vorschrift des§ 49 zuivider Wiehl abgibt eder ericht, wird mit Gefängnis bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu fünfzehnhundert Mark bestraft. § 51. Bis zur Durchführung der Verbrauchsregelung vurch die Reichsberteilungsitelle fönnen im Falle dringenden Bedarfs die Landesgeniralbehörden oder die von ihnen bezeichneten Behörden die lebereignung von Mehl aus dem Bezirk eines Kommunal verbandes an einen anderen Kommunalverband anordnen. Ge hören die Stommunalrerbände verschiedenen Bundesstaaten an, so hat der Reichsfanzler die gleiche Befugnis, der sich zuvor mit den beteiligten Landeszentralbehörden ins Benehmen zu sehen hat. Die übereigncien Mengen sind der Reichsverteilungsstelle anzuzeigen. XI. Zwangsbefugnis. §. 52. Die zuständige Behörde fann Geschäfte schließen, deren Inhaber oder Betriebsleiter sich in Befolgung der Pflichten unzuverlässig zeigen, die ihnen durch diese Verordnung oder die dazu erlassenen Ausführungbestimmungen auferlegt sind. Gegen die Verfügung ist Beschwerde zulässig; sie hat feine auffchiebende Wirkung. Neber die Beschwerde entscheidet die höhere Berwaltungsbehörde endgültig. Der Reichstanzler bestimmt den Zeitpunkt des Außerkrafttretens dieser Verordnung. Berlin, den 25. Januar 1915. Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Delbrüd, Bekanntmachung über die Sicherstellung von Fleischvorräten. Vom 25. Januar 1915. Der Bundesrat hat auf Grund des§ 3 des Gejebes über die Ermächtigung des Bundesrats, betreffend die wirtschaftlichen Maßnahmen usw., vom 4. August 1914( Reichsgesetbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen: Einwohnern sind verpflichtet, zur Versorgung der Bevölkerung mit § 1. Die Städte und Landgemeinden mit mehr als fünftausen> Fleisch einen Vorrat an Dauerwaren zu beschaffen und ihre Auf: Umfang und die Art des zu beschaffenden Bedarfs. bewahrung sicherzustellen. Die zuständige Behörde bestimmt den §2. Zur Erfüllung dieser Verpflichtung kann den Gemeinden der einem Dritten das Eigentum an Schweinen von der zustän digen Behörde übertragen werden. und an Behörden, an Gemeinden oder an die Zentral- EinkaufsSchweine, die auf Grund von Mäftungsverträgen zum Mästen gesellschaft m. 5.. in Berlin zu liefen sind, unterliegen der Enteignung nicht. Auf das Verfahren finden die Vorschriften des§ 2 des Gesetzes, betreffend Höchstpreise, in der Fassung der Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 17. Dezember 1914( Reichsgesetzblatt S. 516) entsprechende Anwendung mit der Maßgabe, daß der llebernahmepreis unter Berücksichtigung des Martipreises festgefekt wird. Die Festjegung erfolgt endgültig durch ein Schiedsgericht von drei Mitgliedern. Die höhere Verwaltungsbehörde ernennt den Vorsitzenden und die Beijißer, und zwar je einen auf Vorschlag der amtlichen Vertretungen des Handels und der Landwirtschaft. § 3. Als Marktpreis gilt die amtliche Preisfeststellung des Schlachtviehmarktes der von der Landeszentralbehörde für den Abnahmeort als maßgebend bestimmt wird, nach dem Durchschnitt der beiden letzten Hauptmarkttage vor dem Eigentumsübergange. welchem der Verkäufer die Kosten der Beförderung trägt. Abnahmeort im Sinne dieser Verordnung ist der Ort, bis zu § 4. Die Landeszentralbehörden erlassen die Bestimmungen gur Ausführung dieser Berordnung. Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Delbrüd. Saben wird, um auf Grundlage der Gerechtigkett endlich ein neugeborenes Europa aufbauen zu können. Wenn wir diese Gewißheit des Erfolges haben, verdanken wir diese unserer Armee und Marine, welche uns gemeinsam mit der englischen Marine die Seeherrschaft gibt. · Der Tag des endgültigen Sieges ist noch nicht gekommen, bis dahin wird die Aufgabe hart sein und sie kann langwierig sein. Bereiten wir unsern Willen und unsern Mut darauf vor. Um die gewaltigste Ruhmeslast, die das Volk tragen kann, zu erben, erklärt sich Frankreich im voraus zu allen Opfern bereit." Trotzdem kein Wort der Fraktion. Aber drei Tage später, am 25. Dezember, hat sie in der„ Humanité" erklärt, warum sie ge= schwiegen hat: Getreu der Disziplin der Einigkeit, welche die Nation sich dem Feinde gegenüber auferlegt, hat die sozialistische Fraktion im Parlamente auch nicht mit einem Worte die von allen Fran= zosen beschlossene Einheit trüben wollen. Sie hat sich jeder Erflärung enthalten. Sie hat bei dem allgemeinen Zusammenschluß die Losung akzeptiert, welche die verantwortliche Regierung formuliert hat. Viviani gehört:„ Kampf ohne Gnade!"" Rache!" Diese Sojung kennen wir, wir haben sie weiter oben von Hören wir, was die sozialistische Kammerfraktion weiter in ihrem Aufruf zu sagen hat: Die Genossen, welche wir in der Stunde der Gefahr in die Regierung der nationalen Verteidigung delegierten, haben in deren Sibungen schon den Geist der Entschlossenheit und der Kühnheit bekundet, der unsere Partei beseelt. Sie haben alles getan, um die Kräfte des Landes in einem großen, zugleich populären und methodischen Kriege aufzurichten und zu organisieren, in deni es noch einmal den Sieg finden muß. Wir fämpfen, damit die französische Unabhängigkeit und Einheit niemals wieder in Gefahr geraten. Wir fämpfen, damit die vor 44 Jahren gegen ihren Willen annettierten Provinzen freien Willens zu ihrem Vaterlande ihrer Wahl zurüdfehren Wir kämpfen, damit der preusische Imperialismus, damit alle Imperialismen aufhören, deren ( der Völker) freie Entwickelung zu hindern. Wir kämpfen,... damit der Friede nicht der lügnerische Friede der Rüstungen, sondern der fanfte Friede der befreiten Völker, über Europa und über die Welt herrsche. Wir kämpfen endlich, damit die Proletarier, die gerade die ungeheuren Lasten der Rüstungen tragen, aufatmen und ihren Befreiungskampf fortsetzen können. Wir kämpfen, damit endlich aus dem Frieden die Gerechtigkeit hervorgehe und damit unsere Entel nicht wieder die Rückschläge der Barbarei erfahren." -w Wir wissen nun, warum die französischen Sozialisten in der Kraft. Der Reichskanzler bestimmt den Zeitpunkt des Außerfraft- wollen fämpfen, damit Elsaß- Lothringen zu Frankreich kommen § 5. Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kammer nichts gesagt haben. Sie wollen die Einheit der Nation nicht stören, sie bekennen sich zur Losung ihrer Regierung. Sie tretens. Berlin, den 25. Januar 1915. fönne; sie wollen diesen schrecklichen Strieg" durchkämpfen( er wird uns nicht mürbe machen" jie wollen also durchhalten!), damit nicht der lügnerische Friede der Rüstungen, sondern der befreiten Völker über Europa und der Welt herrsche"; das heißt nach Lage der Dinge: Kampf bis zur Vernichtung des Gegners. Von den Genossen, die in die französische Regierung der nationalen Verteidigung eingetreten sind, wird gesagt, daß jie den Geist der Entschlossenheit und Kühnheit bekundet haben, der unsere Partei beseelt". In einer Kundgebung dieser Regierung unsere Partei beseelt". hiej cs: Stimmen aus der Parteipresse. Im Hamburger Go" veröffentlichte Genosse Scheidemüssen" folgenden Artikel: mann unter deut Titel Warum wir durchhalten Kein verständiger Mensch würde einen für alle Beteiligten ehrenvollen Frieden bis übermorgen verschieben wollen, wenn er morgen abgeschlossen werden fönnte. So weit sind wir aber leider noch nicht. 1914 die Striegstredite bewilligte, ließ fie eine Erklärung abgeben, Als die sozialdemokratische Reichstagsfraktion am 4. August in der es u. a. hieß: Wir fordern, daß dem Kriege, sobald das Ziel der Sicherung erreicht ist und die Gegner zum Frieden geneigt sind, ein Ende gemacht wird durch einen Frieden, der die Freundschaft mit den Nachbarvölkern ermöglicht." Das war deutlich genug. Als dann die zweite Kreditforderung am 2. Dezember 1914 bewilligt wurde, erklärte die Fraktion erneut: " Wir bleiben bei dem, was wir am 4. August gesagt haben: Wir fordern, daß dem..." Durch die Wiederholung wurde die erste Erklärung in marfantester Weise unterstrichen. In der Weihnachtsnummer des englischen Labour Leader" war ein Neujahrswunsch des Vorstandes Der deutschen Sozialdemokratie. " Unsere tapferen Verbündeten, die Russen, marschieren cutschlossenen Schrittes auf Berlin." übrig lassen, der leje, was der alte Kommunard Vaillant, der seit Wem derartige Sundgebungen an Deutlichkeit zu wünschen dem Tode unseres Freundes Jaurès Hauptwortführer der„ Humanité" ist, geschrieben hat: " Der Krieg muß so lange fortgeführt werden, bis der deutsche Imperialismus vernichtet ist. Mit ihm verhandeln, hieße mit ihm Frieden machen." des deutschen Imperialismus heißt in diesem Falle nichts anderes Wir dürfen uns keinen Täuschungen hingeben: die Vernichtung als Vernichtung der deutschen Heere,„ Kampf ohne Gnade", also Vernichtung unserer Brüder im Waffenrock. Damit das Ziel ficher erreicht werden tann, ruft Vaillant nach der Hilfe Japans, während Jules Guesde, gleich dem Engländer Hyndman, Italien auffordert, seine Neutralität aufzugeben. Unter dem 17. Januar meldet das W. T. B. aus Lyon, daß die sozialistische Gruppe am 15. Januar in der Deputiertenkammer zu einer Beratung zusammengetreten sei. Der Beratung hätten die französischen Minister Genossen Sembat und Guesde, sowie der belDie deutsche Sozialdemokratie hat also dreimal öffentlich in gische Minister Genosse Vandervelde beigewohnt.( Vandervelde, unzweideutiger Weise vom Frieden gesprochen. Was hat sie für der Minister, ist gleichzeitig Vorsitzender des Internationalen soziaAntworten bekommen? Eine Aufforderung der englischen Arbeiter- listischen Bureaus.) Bon Vandervelde heißt es in dem Telegramm: führer zur Rekrutierung überholte die andere! Am 15. Oktober veröffentlichten 60 Arbeiterführer und Abgeordnete Englands eine Erklärung, in der es u. a. hieß: " Frieden kann es nicht geben, bis die Macht, die Belgien geplündert und fast ganz Europa in dies entschliche Elend, Leiden und Schrecken Schrecken des Krieges gestürzt hat, niedergeschlagen ist." Hyndman, einer der hervorragenditen Arbeiterführer, der Vorfigende der sozialistischen Partei, forderte Italien auf, aus seiner Neutralität herauszutreten, unt sich offiziös den Mächten anzuschließen, die sich als eine Riga gegen den brutalen Militarismus von Berlin zusammengefunden haben. Es gibt recht gute Gründe für eine solche Entscheidung: 1., 2., 3. 4. um Italien das Recht zu sichern, solche Abtrennungen von Gebieten zu fordern, die es mit vollem Recht wünscht. Das sowohl aus historischen wie aus Gründen der Nasse. Wenn Stalten noch zögern würde, eine derartige Entscheidung zu fällen, so scheint es mir, daß es sowohl moralisch wie politisch einen Fehler begehen würde. Diejenigen, welche nicht wagen, ein kleines Risiko auf sich zu nehmen, werden nie erwarten fönnen, besonders beachtet zu werden, wenn der Kampf beendet ijt." " Dieser unterbreitete den Vorschlag der englischen und belgischen Sozialisten bezüglich einer eventuellen Zusammenkunft der Sozialisten der verbündeten Staaten, um die Bedingungen, unter denen der Krieg fortgeführt werden solle, zu prüfen, und ihre Gesichtspunkte über den Krieg darzulegen. Die Gruppe ist dem Vorschlag im allgemeinen günstig gestimmt, sie ist jedoch für eine Weiterführung des Krieges bis zum vollständigen Siege der Verbündeten. Ein endgültiger Beschluß wurde nicht gefaßt." Nur mit großem Schmerz kann ein deutscher Sozialdemokrat von alledem Kenntnis nehmen. Aber es tann in dieser schweren 3eit wirklich nur mit Tatsachen gerechnet werden. Und deshalb müssen wir unseren deutschen Genossen, die von allen diesen Dingen bisher ivenig oder gar keine Kenntnis crhalten haben, Teider noch mehr sagen: alle Schritte, die zur Verlegung des Internationalen Bureaus oder zur Veranstaltung internationaler Stonerenzen und Kongresse von Genossen aus neutralen Ländern aus eigener Snitiative getan worden sind, wurden verdächtigt als Machenschaften der deutschen Sozialdemokratie, die wahrscheinlich im Einverständnis mit der deutschen Regierung" handle. Wir müssen uns, so schwer es jedem einzelnen auch werden mag, mit allen diesen Tatsachen abfinden. Alle unsere Bekundungen des guten Willens, dem Frieden die Wege zu ebnen, haben ein gleichtöniges Echo nicht hervorgerufen. Ja, Schlimmeres und Grnsthaftes muß festgestellt werden: Jede Kundgebung der Friedensbereitschaft wird gedeutet als Zeichen der Schwäche! Und deshalb können wir ein viertes Mal taum jagen, was dreimal ungeachtet geblieben ist oder nur Verdächtigungen und Vernichtungsdrohungen hervorgerufen hat. Wir wollen nicht verschweigen, daß die kleinste der soziaTistischen Gruppen in England, die J. P. 2., sich entschieden gegen den Krieg gesträubt hat. Aber was bedeuten die paar sympathischen Versammlungen und Zeitungsartitel der Genossen Macdonald, Keir Hardie und anderer gegenüber den erwähnten Kundgebungen der Bertreter der englischen Arbeitermajen! Und gerade in diesem Augenblick fällt unser Blid wieder auf die" The Daily Citizen", in dem unausgesezt mit Riefenlettern zum Einiritt ins Heer aufgefordert wird. Und der Schlußjak lautet stets: Gottliche Zustände in Deutschland". Solche Berichte werden versegne den König! Nach Hyndman soll Italien also ein kleines Risiko" auf sich nehmen; es soll sich an dem furchtbaren Striege attiv gegen Deutschland beteiligen, um die Zostrennung von Gebietsteilen, die es wünscht, fordern zu können. Das sind einige englische Stimmen. Von Rußland können wir leider nichts berichten. Die sozia liftischen Abgeordneten des Landes, das gemeinsam mit Indiern, Senegalnegern, Turtos und Franzosen gegen die deutsche Barbarei, für Menschheit, Freiheit und einen sanften Frieden kämpft, find längst eingesperrt worden. Also zu Frankreich! In der Deputiertenkammer hat die sogialistische Fraktion fein Wort geredet; weder am 4. August noch am 22. Dezember. Und doch hatte Viviani, der Ministerpräsident, in der zweiten Sihung u. a. gesagt: In der jebigen Stunde ist nur eine Politik möglich: Kampf ohne Gnade bis zur endgültigen, durch einen völlig fiegreichen Frieden gesicherten Befreiung Europas Die Reden von der absoluten Notwendigkeit der Niederswingung oder Vernichtung der deutschen Barbaren und„ Boches" tüßen sich auf die Berichte der ausländischen Presse über entjesöffentlicht, um die Hoffnung auf den Sieg immer wieder zu nähren, den Willen zum Kampf bis zur Vernichtung des Feindes immer wieder zu beleben. Wir hätten in Deutschland, so wird behauptet, nahezu nichts mehr zu essen, da uns England die Zufuhr sperre; wir hätten weder Kupfer noch mancherlei andere Dinge, die zur Striegführung unentbehrlich seien. Da fehlte in der Tat nichts weiter, als eine vierte Bekundung unserer Bereitschaft zum Frieden, um die Ueberzeugung in England und Frankreich felfenfest zu machen: Deutschland fann nicht mehr, es ist am Ende seiner Straft! Run noch eine äußerste Kraftanstrengung der Verbündeten, und die deutsche Barbarei ist vernichtet!" Diese Täufajung jenseits der Grenzen tönnte eine wesentliche Verlängerung des Krieges zur Folge haben. Und viele Tausende unserer Brüder, Söhne und Genossen, die im Felde stehen, müßten ihr Leben dafür opfern. Das will aber niemand bei uns. Deshalb bleibt uns gar nichts anderes übrig: wir müssen durchhalten! Das Wort geht vielen gegen den Strich und mancher deutet's falsch. Durchhalten heißt bei uns nicht, wie es uns aus dem feindlichen Ausland entgegenklingt: Kampf bis zur Vernichtung des Gegners!" In unserem Sinne heißt es: Getreu feiner Unterschrift im Vertrage vom 4. September, wo es seine Ehre und somit sein Leben einfekte, wird Frankreich die Waffen erst niederlegen, wenn es das verlegte Recht gerächt, die gewaltsam geraubten Provinzen für immer an das fran- Durchhalten, bis das Ziel der Sicherung des zösische Vaterland geschmiedet, das heldenmütige Belgien Baterlandes erreicht ist und die Gegner zum wiederhergesteűt und den preußischen Militarismus zerbrochenrieden geneigt sind! Gewerkschaftliches. Bedarf an Militärausrüftungsgegenständen so gestiegen, daß auch gemäß die Beschäftigung. Es war Kündigungsausschluß vereinbart, Bederivarenfabriken Beschäftigung in diesem Zweige fanden. Die aber die Firma behielt die eingeklagten Beträge ein. Sie motivierte Portefeuiller und Täschner hätten die neue Arbeit erst erlernen dies damit, es sei für den Fall eine Strafe von 10 Mart festErhöhte Wertschätzung geschulter Arbeiter. müssen und in der ersten Zeit nur 12 bis 24 W. in 60- bis 70ftündi- gefekt, daß der Austritt vor dem 15. Januar erfolge. Die Beklagte ger Arbeitszeit verdient. Der Berliner Militärsattlertarif könne hielt sich dazu für berechtigt, weil die Jungen häufig erst vier Der Umstand, daß durch die Einberufung des Kernes für die Striegsarbeiten nicht in Betracht kommen, denn er berüc Wochen vor Neujahr eintreten, beim Jahreswechsel die angeblid) des Proletariats unter die Fahnen und seiner Verwendung fichtige nur die Verhältnisse geübter Militärsattler auf Friedens- reichlichen persönlichen Zuwendungen der Kunden einkaffieren in der Fabrikation für den Heeresbedarf in manchen Branchen arbeit. Aus diesen Gründen seien in den neuen Betrieben höhere und dann schleunigst ihre Stellung aufgeben. Anders glaubte jich ein Mangel geschulter Arbeiter eingetreten ist, hat viele Unter- Affordlöhne vereinbart, die auch so hoch bleiben müßten, weil jonit die Firma nicht dagegen schüßen zu können. Sie gab selbst zu, daß nehmer in Verlegenheit gebracht. die weniger geübten Arbeiter so wenig verdienen würden, daß sie die Kaution lediglich für etwaige Unredlichkeiten haften sollte. Der Geschäftsführer des Verbandes ostdeutscher In- auf Bederausrüstung nicht weiterarbeiten könnten. Wohl hätten Das Gericht bezeichnete das Gebaren der Beklagten mit Recht dustrieller, Dr. W. John, führt in der„ Ostdeutschen In- fich die männlichen Arbeiter jest so eingearbeitet, daß sie bei mehr als einen Verstoß gegen die Vorschrift des§ 122 der Gewerbeorddustrie", der Zeitschrift dieses Verbandes, aus, daß die als 70stündiger Arbeitszeit 45 bis 50 W., vereinzelt auch darüber, nung und sprach dem Kläger die geforderten Beträge zu. meisten Fabriken im Osten nach Ausbruch des Krieges ihren ihre Mahlzeiten nicht im eigenen Haushalt einnehmen könnten verdienen, doch seien die Arbeitspausen so furz, daß die Arbeiter Betrieb wesentlich eingeschränkt hätten, und daß und dadurch erhöhte Ausgaben hätten. Für die in den alten Affordarbeit und Kündigung. ihn einige sogar hätten völlig einstellen müssen. Der Weilitäreffettenfabriken beschäftigten Sattler, die durch jahrelange Die völlig unzulängliche Klarheit der Regelung des Hauptgrund hierfür sei der Mangel an Arbeit auf die gleichen Artikel besonders geübt seien und infolge- Akkordes durch die Gesetzgebung beleuchtete wieder eine BerArbeitskräften, namentlich an gelernten Arbeitern, dessen über das normale Maß hinausgehende Verdienste erzielen, handlung, die gestern vor dem Gewerbegericht stattfand. wegen ihrer Einberufung zu den Fahnen. Hierunter hätten bleibe der Beschluß des Striegslederausrüstungsverbandes ohne Ein Schlosser der A. G. G. hatte wegent Materialmangels so besonders die Eisen- und Metallindustrie, vor allem der Schiff- jeden Einfluß, weil in diesen Betrieben nie über den Tarif und den häufig aussehen müssen, daß er es vorzog, sich eine andere Stellung zu suchen. Die bot sich fhm auch, doch nur, wenn er sofort anbau und die Maschinenindustrie, sowie zahlreiche Betriebe der Der Artikel spricht am Schluß die Hoffnung aus, daß es gelingen treten konnte. Er war deswegen nicht in der Lage, einen Afford, Holzveredelungsindustrie und des Buchdruckgewerbes(? Red. möge, unter Mitwirkung des Kriegsministeriums eine Bermitte- den er ebenfalls wegen Materialmangels hatte unterbrechen müssen, d. B.), die vorzugsweise gelernte Arbeiter beschäftigten, zu lung zur baldigen gütlichen Beilegung der ohne Schuld der Arbeiter zu beenden. Seine Kollegen, die an dem Afford mitbeteiligt waren, Leiden. Seit Jahren mache sich in der östlichen Industie ein entstandenen Meinungsverschiedenheiten herbeizuführen. haben diesen dann fertiggestellt, so daß der Firma nicht der mingroßer Mangel an brauchbaren Arbeitern bemerkbar, Verhandlungen dieser Art sind inzwischen bereits eingeleitet beste Schaden entstand. Es ergab sich vielmehr noch ein namhafter namentlich in denjenigen Industriezweigen, in denen größere worden. Sie werden geführt vor dem Ginigungsamt des Berliner Ueberschuß. Von diesem verlangte nun der Stläger den Anteil, der Geschicklichkeit und Zuverlässigkeit verlangt werde. Dieser Gewerbegerichts. An den Verhandlungen nehmen Vertreter der auf seine geleisteten 55 Arbeitsstunden entfiel. Auf diese Zeit hatte Mangel sei durch den Krieg erheblich ge- Fabrikanten, des Sattlerverbandes und des Kriegsministeriums teil. er nur den üblichen niederen Abschlagslohn erhalten. Tatsächlich war steigert worden. Viele Betriebe tönnten Vom Buchbinderverband sind etwa 500 Mitglieder auf Militär. also der Ueberschuß von ihm mit erarbeitet. Er ist auch keineswegs tros aller Bemühungen teine handwerks- ausrüstungsgegenstände beschäftigt, zum Teil in Fabriten der eigenen den anderen Mitbeteiligten zugefallen, sondern er würde lediglich mäßig ausgebildeten Arbeitsträfte erhalten. find. Der Buchbinderverband hatte sich bemüht, eine Lohnregelung Branche, die zur Fabrikation von Ausrüstungsartikeln übergegangen der Firma zugute kommen. Die Firma berief sich auf ihre Arbeitsordnung, worin es heißt, Jedenfalls würden manche beschäftigungslose in diesen Betrieben herbeizuführen. Er hielt in dieser Angelegen- daß Arbeiter, die aufhören, ohne den ihnen übertragenen Afford Arbeiter aus anderen Gegenden des Vaterlandes zur heit am Montag eine Versammlung ab, wo Hauptmann als fertigzustellen, nur Anspruch auf Bezahlung der geleisteten Arbeit zeit lohnende Beschäftigung im Osten er- Vertreter des Sattlerverbandes von den erwähnten Ginigungsver- im Stundenlohn haben. langen. Handlungen Mitteilung machte und bemerkte, wenn ein abgeDer Vorstand des Verbandes ostdeutscher Industrieller schlossenes Ergebnis vorliege, dann werde der Sattlerverband die hat zur Beratung der Frage, welche Maßnahmen getroffen übrigen in Frage kommenden Gewerkschaften davon in Kenntnis werden sollen, um dem Arbeitermangel in den östlichen sehen. Provinzen zu steuern, einen Ausschuß eingesetzt. Zu diesem Thema geht uns nachträglich noch nachstehender Bericht zu: Auf Grund dieser Vereinbarung sah das Gericht einstimmig den Anspruch des Klägers als hinfällig an und riet zur Stagezurüdnahme. Der Kläger befolgte auch diesen Nat. Da das Gericht einstimmig den Anspruch des Klägers für unberechtigt hielt, blieb dem Kläger ja nichts übrig, als zwecks In einer öffentlichen Sitzung der Erfurter Handelskammer Sostenersparnis die nicht berufungsfähige Klage zurückzuziehen. Uns dünkt aber, sein Anspruch war dennoch berechtigt. wurde von einem Vertreter der Metallindustrie der Wunsch Um eine Beunruhigung in der Herstellung von Bederaus- Denn der Passus der Arbeitsordnung, auf den die Abweisung ausgesprochen, daß die Stammer beim Striegsministerium vor rüstungsstüden zu vermeiden, finden in den Räumen des Berliner fich stigt, kann als gültig nicht erachtet werden. Er steht mit stellig werden sollte, um die Freistellung geschulter die Freistellung geschulter Arbeiter vom Militärdienst zu erreichen. Geschulte Leute Kaufmannsgerichts zurzeit Verhandlungen statt zwischen den Ver- dem strikten Gebot des§ 122 der Gewerbeordnung in Widerseien in jeder Betriebskategorie nicht zu ersehen, wohingegen der Sattler und Bortefeuiller, an denen auch das Kriegsministerium, müssen, Werden, wie hier, an die Kündigung des Arbeiters tretern des Kriegslederausrüstungsverbandes und dem Verbande spruch, daß Kündigungsfristen für beide Teile gleich sein der ungeschulte Arbeiter die Produktion unnötig verteuere. vertreten durch mehrere höhere Offiziere, teilnimmt. Nachteile geknüpft, so liegt eine gefeßlich unzulässige UngleichVor allem sei es notwendig, daß das Kriegsministerium mehr Es soll für Friedenszeiten ein Tarifvertrag mit einem Attord- beit der Kündigungsmöglichkeit, eine Art Strafe für die KünRücksicht auf kleine Betriebe nehme. Bisher feien Gesuche wohntarif, der gleiche Löhne für ganz Deutschland vorsicht, gedigung des Arbeiters vor. Aus ähnlichem Grunde wie in um Freistellung nicht mit besonderer Rücksicht behandelt schaffen werden. dem oben mitgeteilten Fall der Hellersdorfer Milchkuranſtalt Diese Verhandlungen werden mehrere Tage in Anspruch hätte dem Klagebegehr stattgegeben werden sollen. worden. M. Unter diesem Mißstand leide die Volkswirtschaft sehr. Bon auswärtigen Firmen, die für den Heeresbedarf arbeiten, nehmen, sowie auch von staatlichen Betrieben würden obendrein un- Tederausrüftungserbandes, wonach am 15. Januar nur noch der Am ersten Tage wurde beschlossen, den Beschluß des Kriegsglaublich hohe Stundenlöhne von 1 M. und 1,20 m. geboten, lederausrüstungserbandes, wonach am 15. Jamuar nur noch der um tüchtige Arbeiter zu erhalten, was gleichbedeutend mit Berliner Tarif mit dem üblichen Kriegszuschlag gezahlt werden einer Schädigung der einheimischen Industrie sei. Von darf, nicht in Ausführung zu bringen, sondern die bisherigen Löhne besonderem Interesse waren die Ausführungen eines Vertreters bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des neuen Tarifs zu zahlen. der in Erfurt stark vorhandenen Schuhindustrie. Er verlangte Demnach dürfen vorläufig in feinem Militär. Deutschlands irgendwelche mehr Rücksichtnahme bei der Einberufung der Arbeiter, durch effektenbetriebe deren Entfernung große Teile des Betriebes in Mitleiden ohnherabsetzungen vorgenommen werden. schaft gezogen würden. In der Schuhbranche bedürfe es oft jahrelanger Einübung, bis Arbeiter auf bestimmten Posten leistungsfähig seien. Gerade die Teilarbeit erfordere einen Stamm tüchtiger Arbeiter. Die Kammer beschloß im Sinne der Ausführungen beim Kriegsministerium zu wirken. Eine solche Wertschäßung geschulter Arbeiter ist in normalen Zeiten etwas Seltenes. Doch kann von unglaublich hohen Löhnen" keine Rede sein, wenn man die hohen Gewinne berücksichtigt, die die Fabrikation für den Heeresbedarf tatsächlich abwirft. Berlin und Umgegend. Damit dürfte zunächst für die beteiligten Arbeiter eine befriedigende Lösung gefunden sein. Es ist zu hoffen, daß sich auch barung schaffen läßt. für die Dauer eine alle Beteiligten zufriedenstellende VereinRückforderung von Gehaltsabzügen. Prozesse, in denen sich herausstellt, daß der Krieg in unberechtigter Weise zum Vorwand für eine Herabsetzung der Gehälter mißbraucht wird, reißen beim Kaufmannsgericht nicht ab. 78untal in einem walle die Arbeiter ſich ſchriftlich zu einer elf- ſchließlich:„ Es muß Ihnen doch schließlich darauf ankommen, daß Deutsches Reich. Vor der 2. Kammer des Berliner Kaufmannsgericht flagte ein Reisender, der bei Kriegsausbruch einen bis zum Ablauf des Jahres 1914 laufenden festen Vertrag mit der Beklagten, der Schneiderartikelfirma M. Hiller Nachf., hatte. Auf Veranlassung des Inhabers der Firma, des Stadtrats Leop. Jacoby, mußte der Perfonalchef W. wie das andere Personal so auch den Kläger zu einent Einverständnis mit einer Gehaltsminderung zu bewegen suchen. Da M. Frau und Kinder zu ernähren hat, trug er Bedenken, in die Die Bergolder hielten am Montag ihre Mitgliederversammlung Serabseßung des Schalts während der Vertragszeit zu willigen. ab. Aus dem Vorstandsbericht ist zu entnehmen, daß das Jahr Um dem Wunsche der Firma mehr Nachdruck zu verleihen, stellte der 1914 gleich mit großer Arbeitslosigkeit eingefest hat. Differenzen Personalchef den Kläger vor die Mternative: Entweder Ginvermit den Unternehmern waren mehrere zu verzeichnen, desgleichen ständnis oder sofortige Entlassung. Zur Bekräftigung dieser AnMaßregelungen von Verbandsmitgliedern. Mit zwei Firmen drohung wurde H. noch eine Rechtsauskunft" vorgelegt, nach welcher fonnten Verträge abgeschlossen werden. In der Holzpoliererei ist jeder Chef den mit einer Gehaltsminderung nicht zufriedenen die Konjunktur etwas besser geworden. Sofort hat auch das leber- Gehilfen ohne weiteres auf die Straße sehen könne. W. redete stundenunwesen eingesezt, was in schärfster Weise verurteilt wurde, dem zögernden Angestellten immer wieder gut zu und äußerte stündigen Arbeitszeit verpflichtet haben. Von einer Firma wurden Sie auch später eine Gristenz haben." Schließlich gab W. dem Lohnregulierung in der Militär- Lederausrüftungsbranche. unter Umgebung des Nachweises Arbeiter zu einem Wochenlohn Stläger noch Bedentzeit bis zum nächsten Tage. In der sicheren Der mit dem Ausbruch des Krieges eingetretene erhöhte Be- von 25 M. eingestellt. Verhandlungen sind dagegen bereits im Annahme, daß seine Griftens bis über den Krieg hinaus gesichert darf an Militärausrüstungsgegenständen rief eine Anzahl neuer Gange. ist, gab M. unter dem Drucke der Verhältnisse endlich sein EinBetriebe dieser Branche ins Leben, und Arbeiter aus den ver. verständnis. Er büßte dadurch 450 2. von seinem ihm vertraglich schiedensten Berufen suchten und fanden Beschäftigung bei der zustehenden Gehalt ein, die er jest vermittelst der Klage von der Herstellung von Rederausrüstungsartifeln, eine Arbeit, die sonst Die Arbeitslosigkeit im Glasergewerbe. Firma zurüdfordert. Denn die Beklagte hat den An in der Hauptsache von gelernten Sattlern angefertigt wurde. Für Scion in normalen Zeiten war die Arbeitslosigkeit im Glafer stellungsvertrag nicht einmal mit dem ermäßigten Gehalt erdiese sind die Löhne durch einen Tarifvertrag geregelt, der schon gewerbe infolge der daniederliegenden Bautätigkeit fehr groß; feit neuert, sie erklärte sich nur bereit, den Kläger als Stadtreifenden stand. In den ersten Wochen des Krieges hatte die Tariffommission Glaser vorgenommene Arbeitslofenzählung ergab, daß im vierten als ihm im August die sogenannte Rechtsauskunft vorgelegt wurde, vor dem Kriege in den Fabriken für Militär- Lederausrüstung be- Striegsausbruch ist sie noch größer geworden. Eine vom Verband der provisionsweise weiter zu beschäftigen. Kläger meint, dabei könne er unter den jezigen Verhältnissen mit seiner Familie verhungern. Der Militärjattler Deutschlands mit den Fabrikanten vereinbart, Duartal 1914 von 2356 Mitgliedern, über die berichtet wurde, 909, müsse Stadtrat Jacoby schon gewußt haben, daß nach den amt dag auf die Tarifpreise cin Ariegszuschlag von 20 Broz. gezahlt das find 38 Broz, arbeitslos waren. An Unterſtügungen wurden lichen Bekanntmachungen alle Berträge innegehalten werden müß werde. Aber schon turze Zeit nach dieser Vereinbarung erhöhten 12 112 m. gezahlt. Solche Zahlen sprechen deutlicher als alle Worte ten. Der als Zeuge erschienene Personalchef erklärt, daß er die die Unternehmer aus freien Stücken den Zuschlag auf 30 Pros. Acußerung von der späteren Verlängerung des Vertrages und Die während des Strieges neuentstandenen Betriebe meist für die Einführung der staatlichen Arbeitslosenversicherung. von berufsfremden Unternehmern errichtet fühlten sich nicht an von der Sicherstellung der Existenz nur gesprächsweise und pribie tariflichen Abmachungen gebunden. Für sie handelte es fich batim, nicht im Auftrage des Stadtrats Jacobh, gemacht habe. zunächst darum, eine Anzahl geübter Militärjattler zu bekommen, Aläger hätte auch durch die Provisionen sich auf 200 M. pro Monat Das Ergebnis der Abstimmung unter den Bergleuten von Best stehen können. um mit ihnen die leitenden Stellen im Betriebe zu beseßen und sie zum Anlernen berufsfrember Arbeiter zu verwenden. Una tüchtige Dorfihire wurde nicht veröffentlicht; es heißt aber, daß sich eine Kräfte zu bekommen, zahlten dieje Unternehmer ungewöhnlich hohe Mehrheit dafür ausgesprochen hat, den Grubenbefizern zu fündigen. Löhne. Schließlich betamen auch die angelernten Arbeiter in den Man hofft, daß es möglich sein wird, einen Kohlenstreit abzuwenden neuen Betrieben höhere Affordpreise als die in den alten Fabriken die Lage ist aber ernst. seit Jahren arbeitenden und an die Tariflöhne gebundenen gefernten Sattler. Anscheinend hat es ein großer Teil der angelernten Arbeiter zu einer großen Fertigkeit in dem neuen Beruf gebracht, sodaß sie, namentlich bei ausgedehnter Arbeitszeit, einen ungewöhnlich hohen Wochendienst erzielen sollen. Ausland. Der drohende Kohlengräberstreif. Soziales. Ortskrankenkassenkonferenz. Konferenz der allgemeinen Ortstrankenkassen Durch die Lohnsteigerungen in den neuen Betrieben fühlten Der Hauptverband deutscher Ortskrantentassen hat auf den sich die Inhaber der alten Militärausrüstungsfabriken beeinträch-| 8. Februar, 9% Uhr, nach der„ Neuen Philharmonic" in Berlin, tigt, weil mancher ihrer Arbeiter, veranlagt durch die Aussicht auf Stöpenicker Str. 96/97, eine höheren Lohn, in die neuen Betriebe überging. Die alten Firmen empfanden das Verhalten der neuen Betriebe als unlauteren Wettbetverb. Sie wandten sich deshalb an das Kriegsministerium, cinberufen. Auf der Tagesordnung steht: 1. Die statutarische Rewelches den Beschwerden der Fabrikanten Gehör gab und am gelung der hausgewerblichen Strantenversicherung. 2. Die Schädi9. Oktober verfügte, daß den Firmen, welche durch Angebot höherer Löhne anderen Firmen Arbeitsträfte abspenstig machen, die Auf- gung der Ortstrankenkassen durch die Befreiung von der Berficherungspflicht. 3. Die Bundesratsverordnung zur Ausführung des träge der Heeresverwaltung entzogen werden sollen. weiteren Wahrnehmung ihrer Interessen haben die Fabrikanten 518 R. V. O. Demnach scheint der Hauptverbond deutscher Oris. cinen Kriegslederausrüstungsverband gegründet, der feine Weit.frankenkassen die Fortdauer des Notgefeßes vom 1. August, das glieder verpflichtet, die Tariflöhne mit einem Zuschlage von die Beiträge erhöhte und die Leistungen auf die Regelleistungen 33% Broz, zu zahlen. Wenn diese Verfügung des Striegslederaus- für die Dauer des Krieges herabfeste, noch für wünschenswert zu rüstungsverbandes ganz allgemein befolgt werden sollte, so würde halten. Uns erscheint eine Aufhebung dieses Gesezes möglich und das für alle die Betriebe, welche jetzt höhere Löhne zahlen, cine nötig, auch nachdem die Bundesratsverordnung über die Wöchnein vielen Fällen erhebliche Lohnherabjegung bedeuten. rinnenhilfe ergangen ist. nimmt zu dieser Angelegenheit Stellung. Zur Kündigungsfreiheit unter Strafe. Die legte Nummer der Sattler- und Portefeuillerzeitung" Der Vorstand des Sattlerverbandes und die Tariffommission geben bekannt, daß sie Es besteht zwar Kündigungsausschluß, wer aber davon an den Lohnfestsetzungen des Kriegslederausrüstungsverbandes nicht mitgewirkt haben. Ferner wird in einem längeren Artikel aus Gebrauch macht, zahlt 10 Mark Strafe. Diesen sehr sonder geführt, daß sich die in Frage kommende Arbeiterschaft mit aller baren Standpunkt wollte die Milch turanit alt el. Entschiedenheit gegen den Beschluß des Kriegslederausrüstungs- Iersdorf" ihren Burschen gegenüber zur Anwendung brinerbandes wende, und zwar aus folgenden Gründen: Nach Ausbruch gen. Das Gewerbegericht hat in seiner gestrigen Sigung eine des Krieges feien fast alle Lederwarenfabriken geschlossen und die derartige Vereinbarung als ungültig verurteilt. Arbeiter entlassen worden, so daß der Sattlerverband in den ersten Ein Arbeitsbursche der genannten Firma erhob Anspruch auf acht Wochen des Krieges über 100 000 M. Arbeitslofenunterstübung 4,68 M. Restlohn und Rückzahlung von 7 M. nach und nach einbe= zahlen mußte. Erst in der zweiten Hälfte des September sei der haltener Staution. Der Kläger verließ am 5. Januar ordnungsDas Kaufmannsgericht schlug einen Bergleich in Söhe von 225 M. vor und empfahl der Beklagten dringend die Annahme. Denn der Kläger habe, wie der Borsigende ausführte, der Firma tatsächlich 450 M. geschenkt, ohne daß er dafür einen Gegenwert crhalten habe. Hinzu komme noch, daß es sich um eine finanziell gesicherte Firma von Ruf handele, für die der Betrag teine Rolle spiele. Der Kläger wollte sich auch mit dem Vergleich zufrieden geben, aber der Vertreter der Firma lehnte tros dringenden Anratens des ganzen Richterfollegiums ab. Bücherrevisor festgestellt werden, ob Kläger durch Provisionen 200 Das Kaufmannsgericht beschloß daraufhin, es soll durch einen Mart im Monat hätte verdienen können. Blutarme u Kranke Irinken wahrend der Reconvalescenz Käuflich in Apotheken. Santa Lucia Drogerien und Delikatel Gefchäften Stärkungs Rotwein Flafche 150u.2 Mk Nachahmung bitte zurückweisen Persil für Kinderwäsche! Henkel's Bleich 600 Soda Die herzlichsten Glückwünsche gunt 60. Geburtstage unserem alten Otto Meyer. Der Bezirk 131a. II. Kreis. Sozialdemokratischer Wahlverein I. d. 6. Berl. Reichstagswahlkreis. 9. Abt. Bez 594. Am Sonntag, den 24. Januar, verstarb unsere Genossin Frau Luise Roy Graunstr. 21. Ehre ihrem Andenken! Die Beerdigung findet am Donnerstag, den 28. d. M., nachmittags 3, Uhr, bon der Halle des Städtischen Friedhofes, Millerstraße Ede Seestraße, aus ftatt. 2 18. Abt. Bez. 805. Am Sonntag, den 24. Januar, verstarb unser Genosse, der Gastwirt Albin Müller Gropiusstr. 1. Ehre seinem Andenken! Die Beerdigung findet heute Mittwoch, den 27. Januar, nachmittags 3 Uhr, vom Trauerhause aus nach dem alten Bauls- Kirchhose in der Seestraße statt. Um rege Beteiligung ersucht Der Vorstand. Verband der freien Gast- und Schankwirte Deutschlands. Zahlstelle Berlin. Den Mitgliedern zur Nachricht, day der Kollege Albin Müller Gropiusstr. 1, Bezirk 2 verstorben ist. Ehre seinem Andenken! Die Beerdigung findet hente Mittwoch, nachmittags 3 Uhr, vom Trauerhause aus statt. 45/18 Die Ortsverwaltung. Deutscher Transportarbeiter- Verband. Bezirksverwaltung Groß- Berlin. Den Mitgliedern zur Nachricht, daß unser Kollege, Bierfahrer der Bernhard Karbaum von der Firma Brauereiniederlage Schultheiß, Ober Schöneweide, am 25. d. Mts. im Alter von 31 Jahren verstorben ist. Die Beerdigung findet am Donnerstag, den 28. Januar, nachmittags 3% 1hr, von der Leichenballe des Michaels- Kirchbojes, Renkölln ,, Mariendorfer Beg, aus statt. Den Mitgliedern ferner zur Nachricht, daß unser Kollege, der Autodroschkenführer Reinhold Steineck von der Firma Andree, Nassauische Straße 36, am 24. d. Mts. im Alter von 41 Jahren verstorben ist. Die Beerdigung findet Donnerstag, den 28. Januar. nachmittags 2 Uhr. von der Veichenhalle des Wilmersdorfer Friedhofes, Berliner Straße, aus statt. ant Den Mitgliedern ferner zur Nachricht, daß unser Kollege, der Arbeiter Gottfried Paul am 24. d. Mts. im Alter von 60 Jahren verstorben ist. Die Beerdigung findet am Mittwoch, den 27. d. Mts., nachmittags 3 11hr, von der Leichenhalle des Friedhofes in Marzahn aus statt. Ehre ihrem Andenken! 11m rege Beteiligung ersucht 70/11 Die Bezirksverwaltung. Deutscher Metallarbeiter- Verhand Verwaltungsstelle Berlin. Den Kollegen zur Nachricht, daß unser Mitglied, der Draht zicher Otto Baller am 23. d. Mts. gestorben ist. Die Beerdigung findet am Donnerstag, den 28. Januar, nachmittags 2, Uhr, von der Leichenhalle des Neuto Uner Gemeinde- Friedhofes, Mariendorjer eg, aus statt. Den Kollegen ferner zur Nach richt, daß unser Mitglied, der Schloffer Franz Voigt an Magenkrebs gestorben ist. Die Einäscherung findet am Donnerstag, den 28. Januar, nachmittags 2 Uhr, im Strema torium, Gerichtstraße, statt. Ehre ihrem Andenken! Nege Beteiligung erwartet 131/5 Die Ortsverwaltung. Sozialdemokratischer Wahlverein I. d. 2. Berl. Reichstagswahlkreis. Bezirk 89. Am 21. Januar verstarb durch Unfall unser Mitglied, der Bierjahrer Gustav Lemke Staybachstraße 11. am Ehre seinem Andenken! Die Beerdigung findet Donnerstag, den 28. Januar, nachmittags 3 Uhr, von der Halle des Heilig Kreuz- Kirchhofes in Mariendors, Eisenacher Straße, aus ftatt. 221/1 Der Vorstand. Verband d. Brauerei- u. Mühlenarbeiter u. verw. Berufsgenossen. Ortsverwaltung Berlin. Den Mitgliedern diene zur Nachricht, daß unser Kollege, der Mitfahrer Scied Dem Undenten unserer auf dem Kriegsschauplak gefallenen Genoffen! Im Lazarelt zu Neustadt( Ober- Schlesien) starb am 14. Dezember der Genosse Albert Holze Gruppe 51. 10/19 24 Jahre alt Sozialdemokrat. Kreis- Wahlverein Niederbarnim, Bez. Lichtenberg. Allzu früh und fern von seinen Lieben starb im Westen infolge schwerer Verwundung, im Lazarett am 15. Sanuar, mein lieber, un vergeßlicher Mann und treuforgender Vater, unser lieber Sohn, Bruder, Schwiegerjohn, Schwager, Onkel und Neffe, der Unteroffizier der Reserve 9535 Gustav Lemke Johannes Haß Bockbrauerei Abt. I, infolge Unjalles verstorben ist. Wir werden sein Andenken in Ehren halten. Die Beerdigung findet am Donnerstag, nachmittags 3 Uhr, von der Halle des heiligfrenz Kirchhoses, Mariendorf, Eisenacher Straße 62, aus statt. Rege Beteiligung erwartet 47/15 Die Ortsverwaltung. Verband der Maler, Lackierer, Anstreicher usw. Filiale Berlin. Nachruf. Den Kollegen zur Nachricht, day unser Mitglied, der Maler Peter Cassan ( Neukölln) am 22. Januar 1915 verstorben ist. Ehre seinem Andenken! 138/7 Die Ortsverwaltung. A Im Kampje für das Baterland erlitt den Heldentod auf den Schlachtfeldern im Osten mein langjähriger, treuer Mitarbeiter Dear Otto Getzke Herr Reservist im Snf.- Reg. 151. Das Andenken dieses braven, teuen hannes wird in meinem Herzen nie erlöschen. 952b Julius Blum. Den Heldentod fürs Vaterland starb am 10. Januar 1915 in Frankreich mein lieber Mann und Bater seines lieben Kindes, der Reservist Willi Schenk im Alter von 28 Jahren. Dies zeigt im tiefsten Schmerz an Anna Schenk geb. Lange und Söhnchen Werner. Otto Schenk, als Vater. Artur Schenk, Otto Schenk ( 3. 3. im Felbe), als Brüder. Familie Joswig. Witwe Lange, Badstr. 17. Du warst meine Hoffnung, mein einziges Blüd, Nun fehrst Du nimmer zu uns zurüď. Lieber Bater, ruh' in Frieden! Unsere Liebe deckt Dich zu. Ruhe sanft! Sozialdemokratischer Wahlverein Neukölln. Am 25. Januar verstarb unser Parteigenosse August Potschien Münchener Straße 29. 23. Bezirk. Ehre seinem Andenken! Die Beerdigung findet morgen Donnerstag, den 28. Januar, nachmittags 4 1hr, von der Leichenhalle des Neuen JakobiStirchhofes, Hermannstraße, aus ſtatt. Um rege Beteiligung ersucht 246/9 Der Vorstand. Zentral- Kranken- Unterstützungsverein der Schmiede. Zahlstelle Berlin X. Hierdurch geben wir bekannt, daß das Mitglied unserer Sterbe tajje 292/ Luise Roy am 24. Januar 1915 verstorben ist. Ehre ihrem Andenken! Die Beerdigung findet am 28. Januar, nachmittags 3 Uhr, auf dem städtischen Friedbufe Müllerstraße, Ede Seestraße statt. im Alter von 27 Jahren. Dies zeigen tiefbetrübt an Berlin- Bittenau, Frau Anna Hak geb. Nee und Sohn. Er ging von uns mit schwerem Herzen Und hosste auf ein Wiedersehn, Doch größer ist jetzt unser Leiden, Da dieses nicht mehr fann geschehn. Er war so gut, er starb so früh, Wer ihn gekannt, vergißt ihn nie. Du gutes Herz, rub still in Frieden, Ewig beweint von Deinen Lieben. Nube sanft in Feindesland! So blößlich aus dem Leben und unserem schönsten Glüd gcriffen wurde in Erfüllung seiner Pflicht am 25. Ottober 1914 in den Kämpfen in Westslandern mein herzensguter, lieber Mann und Bater, unser unvergeßlicher lieber Sohn, Britder und Schivager Leo Sander im Alter von 28 Jahren. Dies zeigen an in fiesstem 957b Schmerz Die trauernden Hinterbliebenen Berlin- Treptow, Brüdentopf Langen- Lipsdorf, Chemniz. Am 24. Januar, abends 11 1hr, entschlief nach langem schweren Leiden meine liebe Frau Luise Roy geb. Lange im Alter von 27 Jahren. Um stille Teilnahme bittet Der trauernde Gatte Otto Roy. am Die Beerdigung findet Donnerstag, nachmittags 3 11hr, auf dem städtischen Friedhofe in der Müllerstraße( Ete Seestraße) statt. Danksagung. Für die vielen Beweise herzlicher Teilnahme bei der Beerdigung meines lieben Mannes sage ich allen Betei teiligten meinen herzlichsten Dank. 9545 Witwe Helene Korpion. Danksagung. Allen Teilnehmern und für die Kranzspenden bei der Beerdigung des Weißgerbers Aug. Kleine jagen wir unseren Dant. 9565 Frau Wwe. Kleine nebst Kinderit Chr. Kleine als Bruder. Spezialarzt Freie Volksbühne Donnerstag, den 28. Januar, abends 81 Uhr, im Gewerkschaftshause( gr. Saal), Engelufer 15: General- Versammlung. 1. Vortrag: Herr Deri über Krieg und Kunst. 2. Geschäftsbericht des Vorstandes über das letzte Halbjahr. 3. Diskussion. Die Mitgliedskarte legitimiert. Der Vorstand. 214/ 15* In Vertr. Die Geschäftsstelle. G. Winkler. Deutscher Holzarbeiter- Verband Verwaltung Berlin. Bodenleger. Heute Mittwoch, den 27. Januar, abends 8 Uhr: Branchen- Versammlung in Hermels Vereinshaus, Holzmarktstr. 21. Branche der Maschinenarbeiter. Versammlungen am Sonntag, den 31. Januar, vormittags 10 Uhr, Für die Bezirke Südost, Süden, Südwesten, Neukölln und Briz Dr. med. Wockenfuß, Friedrichstr. 125,( Oranienb. Tor). für Syphilis. Harn- u. Frauenleiden Ehrlich- Hata- Kur( Dauer 12 Tage) im Reichenberger Hof, Reichenberger Str. 147. Blutuntersuchung. Schnelle, sichere alte Nummer 127. schmerzlose Heilung ohne Berufs- Bezirk Osten bei Fredersdorf, Große Frankfurter Str. 24, Bezirk Norden bei Kaczorowski, Ravenéftr. 6. störung. Teilzahlung. Spr. 11-2 u. 5-8, Sonnt. 9-10 Haben Sie Stoff? Ich fertige davon Anzug od. Paletot nach Mass, schid, dauerh. Zutaten von 25 Mark an. Moritz Laband, Neue Promenade 8, 11.( Stadtb. Börs.) Eine wichtige Neuerscheinung! Krieg und Sozialdemokratie Drei Auffäße von Konrad Haenisch Preis 25 Pfennig Die drei Abhandlungen führen folgende Ueberschriften: Die Sozialdemokratie und der Krieg Der deutsche Berrat" an der Internationale/ Burgfriede u. Klaffenkampf Buchhandlung Vorwärts Lindenstraße 3. Deutscher Metallarheiter- Verband Verwaltungsstelle Berlin. N 54, Linienstr. 83-85. Telephon: Amt Norden 185, 1239, 1987, 9714. Bureau geöffnet von 9-1 Uhr und von 4-7 Uhr. Donnerstag, den 28. Januar 1915, abends 8% Uhr: Allgemeine Klempner- Versammlung in den Musiker- Festsälen, Kaiser- Wilhelm- Straße 31, Tagesordnung: 1. Vortrag des Kollegen A. Wuschick. 2. Diskussion. 3. Verbands- und Branchenangelegenheiten. Das Erscheinen aller Kollegen ist dringend erforderlich. Metallarbeiter- Пotizkalender 1915 Stück 60 Pf., find im Burcau und bei den Bezirkskassierern zu haben. 131/4 Die Ortsverwaltung. Berlin SO. 16, H.& P. Uder, Engel- afer 5. Tabak- Großhandlung und Tabaktabrik. In Freien Stunden Spezialität: Nordhäuser Kautabak von Die Wochenschrift für Arbeiterfamilien Wöchentlich 1 Heft für 10 Pf. G. A. Hanewacker, Grimm& Triepel. Stets frisch zu den äußersten Engrospreisen. Amt Moritzpl. 3014. Tagesordnung in allen Versammlungen: 1. Bericht des Obmanns. 2. Wahl der Delegierten. 3. Verbands. und Branchenangelegenheiten. Bautischler. Montag, den 1. Februar 1915, abends 5% Uhr: Branchen- Versammlung im Lokal Gütig, Neukölln, Erkftr. S. Sagesordnung: 1. Bahl der Delegierten zur General Berjammlung. 2. Verbands. und Branchenangelegenheiten. Stellmacher. Donnerstag, den 28. Jannar 1915, abends 8½ Uhr: Branchen Versammlung im Rosenthaler Hof, Rosenthaler Str. 11/12. Zagesordnung: 1. Bericht und Neuwahl der Kommission. 2. Bericht und Neuwahl der Zentralkommission. 3. Stellungnahme zur Wahl des Gefellenausschusses und der Schiedsgerichtsbeijizer. 4. Berbandsangelegenheiten. Es ist Bilicht eines jeden Kollegen, in diesen Versammlungen zu erscheinen. Die Ortsverwaltung. 96/1 Spezialität: Große Weiten Eine Woche Plüschmäntel- Pelzmäntel Echte aus reinseid. Damassee, beste Sealplüschmäntel sonst bis 156.-, 124.-für diese Woche nur 80.Feine Wollplüschmäntel Ciarantie 10 Jahre, sonst b. 102.-, 85.für diese Woche nur Rein- Plüsch- und Krimmermäntel, seidene I. Qual. 45.einfach glatt, auf feinst. Futter, sonst bis 168.-, 69.132., 100.} für diese Woche nur } Seidenpl. 33.Elegante Pelzmäntel a. best. Fellen, Persianer, Sealbisam, Orenburger, Electric, lang u. ganz lang, sonst bis 1200,-, 1000.- 600,-, 400.je nach Qualität 500.- 320. 210.- 130. für diese Woche Feine Astrachanmäntel für diese Woche 39.-, 25.( sonst bis 63.-) für dieso Woche. Gediegene Ulster, Modelle, sonst bis 106.einf. Fassons, sonst bis 50.-, für diese Woche . 25.15.Kostüme, hoch elegante, praktische und einfache Ausführungen, fünf Serien: für diese Woche 50.- 40. 30.- 20.- 10.sonst bis 225.- 150.- 120.- 75.Lodenmäntel Echte Gummimäntel sonst bis 43., für 15.Feine Staubmäntel sonst bis 48., für 15.Echte Lodenkostüme. 42.sonst bis 42.-, für 15.Lodenpelerinen sonst 26.-, für 81/2 sonst bis 52.-, für 20.Röcke und Blusen für diese Woche kolossal billig. Einsegnungskleider. I. Mohrenstraße 37 a ( Kolonnad.) nahe Jerusalemer St. Sonder- Abt. Trauermagazin. Westmann II. Große Frankfurt. Straße 115, nahe Andreasstr. Sonntag 12-2 geöffnet Verantwortlicher Redakteur: Alfred Wielepp, Neukölln. Für den Inseratenteil verantw.: Th. Glode, Berlin. Drud u. Verlag: Vorwärts Buchdruckerei u. Berlagsanstalt Paul Singer& Co., Berlin SW. Nr. 27. 32. Jahrgang. 17. Armeekorps. 2. Beilage des„ Vorwärts" Berliner Volksblatt. Mittwoch, 27. Jaunar 1915. Verlustlisten. Die Verlustliste Nr. 135 der preußischen Armee enthält Verluste folgender Truppen: Generalkommandos des Garde- Reservekorps, des 14. und des Stab der Garde.- Erf.- Div., der 1. und 41. Inf. Div., der 1., 17. und 21. Reſ.- Div., der 2., 4., 14. und 18. Inf.- Brig, der 22. Landw.- und der 35. Res. Inf.- Brigade; 2., 4. und 5. GardeRegiment; 1. Garde- Crs. und 2. Garde- Res.- Reg.; Garde- Gren.Regimenter Alerander, Franz, Elisabeth und Nr. 5; Garde- Füs.Reg.; Garde- Jäger- Bat.; Gren.- bzir. Inf. bzw. Füs.- Regimenter Nr. 5, 6, 8, 9, 11, 12, 13, 14, 15, 23, 24, 25, 26, 28, 34, 37, 46, 54, 59, 62, 64, 65, 67, 70, 73, 74, 75, 81, 83, 84, 86, 87, 91, 93, 95, 96, 97, 98, 99, 109, 110, 111, 112, 113, 114, 116, 117, 118, 130, 131, 146, 147, 148, 150, 151, 156, 164, 169, 171, 173, 175; Inf.- Reg. Nr. 1 der Brig. Doussin; Erf.- Regimenter Königsberg II und III; Res.- Inf.- Regimenter Nr. 9, 11, 12, 13, 15, 16, 21, 24, 28, 31, 32, 37, 51, 55, 56, 64, 65, 69, 71, 72, 78, 80, 81, 83, 93, 99, 110, 130, 202, 207, 210, 211, 212, 213, 214, 215, 216, 217, 218, 223, 236, 238; Landw.- Inf.- Regimenter Nr. 2, 7, 11, 13, 18, 20, 34, 39, 47, 48, 49, 55, 75, 81, 99; Landiv. Erf.- Bat. Rulm; Brig. Ers.Bataillone Nr. 41, 44; Landit.- Bataillone II. Aachen, II. Bochum, Glogau, Samter, IV. Trier; Res.- Jäger- Bataillone Nr. 4, 5, 23; Maschinengew.- Abt. Nr. 3 und Posen; Res-- Maschinengewehr- Abt. Nr. 3; Maschinengew.- 3üge Nr. 4 und 23; Maschinengewehr- Komp. Nr. 10 der 6. und 2. Eri.- Maschinengew.- Komp. des 20. Armeekorps; Festungsmaschinenget.- Abt. Nr. 6. 1. Garde- Ulanen; Grenadiere zu Pferde Nr. 3; Dragoner Nr. 6, 13, 15, 24; Res.- Drag. Nr. 3; Husaren Nr. 13; Ref.- Sus. Nr. 1; Ulanen Nr. 6; Ref.- Ulanen Nr. 4; Jäger zu Pferde Nr. 3; Kav. Reg. v. Bettendorff; 4. Landst.- Est. des 5. Armeekorps. Stab der 8. und 11. Feldart.- Brigade und der Landst.- Feldart. Brig. des 1. Armeekorps; Feldart.- Regimenter Nr. 1, 4, 7, 35, 59, 75, 79; Res.- Feldart.- Regimenter Nr. 1, 3, 11, 49. Garde- Fußart.- Reg.; Fußart.- Regimenter Nr. 4, 5, 9, 13; Res- Fußart.- Regimenter Nr. 5, 7, 8, 9, 14. Bionier- Regimenter Nr. 19, 23, 24, 29, 31; Pion.- Bataillone: I. und II. Nr. 1, I. und II. Nr. 2, II. Nr. 6, II. Nr. 8, I. Nr. 9, I. und III. Nr. 16, I. und II. Nr. 21, II. Nr. 27, 1. Nr. 28; 50. Ref.- Pion- Komp.; 2. Landw.- Pion.- Komp. des 6. Armeekorps; 1. Landst.- Pion.- Komp. des 7. Armeekorps; Pion.- Abt. der 3. Kav. Div.; Minenwerferzug des 14. Armeeforps; Scheinwerferzug des 22. Reserveforps. Fernsprech- Abt. des 6. Armeekorps; Kraftfahrtolonne Nr. 68; Etappen- Kraftivagenparf der 4. Armec. Sanitäts- Komp. Nr. 3 des 16. Armeekorps; Feldlazarette Nr. 29 des 6. Reservekorps; Nr. 2 des 11. und 16. und Nr. 1 des 17. Armeekorps; Kriegslazarett( ohne Angabe der Nummer) des 21. Armeekorps; Kriegslazarett- Abt. der Armee- Abt. Falkenhausen sowie des 4. und 11. Armeekorps. Divisions- Brückentrain Nr. 13; Feldbäckerei- Kol. Nr. 1 des 4. und Nr. 2 des 16. Armeekorps. Pferdesammelstelle Stolp. Kriegsbekleidungsämter des 8. und 17. Armeekorps. Feldpost der 13. Division. ** Der Schluß der bayerischen Verlustliste Nr. 143 bringt Berluste des Res. Feldart.- Reg. Nr. 1; Res.- Fußart- Reg. Nr. 1, 3, 6; Pion.- Reg.; 1. Bion.- Bat.; 1. und 2. Landw.- Pion.- Komp.; Fernſprech- Abt. 2; Fernsprechzug der Ers.- Div.; Festungs- EisenDie württembergische Verlustliste Nr. 102 enthält VerJuste des Brig.- Ers.- Bat. Nr. 52; Inf.- Reg. Nr. 120; Füs.- Reg. Nr. 122; Inf.- Reg. Nr. 124; Landw.- Juf. Reg. Nr. 124, 125; Inf. Reg. Nr. 180; Feldart.- Reg. Nr. 49; 1. Bion.- Bat. Sir, 18. Die württembergische Verlustliste Nr. 103 bringt VerLuste des Brig.- Ers.- Bat. Nr. 51; Res.- Inf.- Reg. Nr. 119; Inf.Reg. Nr. 120; Landw.- Inf.- Regimenter Nr. 120, 121. bahnbau- Bat.; Sanitäts- Komp. Nr. 2. Aus Groß- Berlin. Gemeinde- und Bankinteresse. Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern. Haben nun diese Mädchen mehrere Tage ohne Erlaubnis auf Stellungsuche gegangen Genossenschafter ein so unmittelbares Interesse an den Ver- und trotz aller Arbeit ungebührlich lange ausgeblieben sei. Gegenhandlungen in dieser Sache, daß sie nach§ 44 der Städte- über einem Mädchen, das so die Pflicht vernachlässige, brauche doch ordnung von den Verhandlungen fernzubleiben haben? Nach auch sie keine Rücksicht zu nehmen. Die Ausgesperrte hätte ja über dem Sinn und dem Geist der Städteordnung bejahen wir Nacht auf dem Hausflur bleiben und auf der Treppe siten können, diese Frage unbedenklich. Wird doch von Interessenten der oder sie hätte eine Verwandte, die bei einer Herrschaft in CharlottenBank offen erklärt, daß durch die verlangte Garantieüber- burg in Dienst war, aufsuchen und dort nächtigen können. Das habe nahme der Stadt der Konkurs abgewendet werden sie, die Frau Professor, sich gesagt, als sie vom Fenſter aus das Mädkönne. Man kann das Schicksal der Interessenten bedauern chen mit dem Wächter weggehen sah, und hiermit ſei für sie die und wünschen, daß ihnen irgendwie Hilfe wird und sie vor Sache erledigt gewesen. " Bon neuem regte der Vorsitzende cine 3urücknahme des schwerem Schaden bewahrt bleiben; aber das umumittelbare Interesse der Beteiligten ist durch diesen Umstand klipp und Strafantrages an. Frau Professor Lehnte ab: Sie müssen flar gegeben. Damit sind die Bedingungen für die Nicht- sich in die Lage einer Hausfrau hineinverseßen-!"," Gnädige Fran," beteiligung der Genossenschafter der Bauf an den Berhand- antwortete ihr einer der Beifiker,„ wir Richter müſſen uns in dje lungen erfüllt soweit Stadtverordnete in Frage kommen. Lage aller Menschen hineinversetzen können. Auch Sie müssen uns Der einfache Taft sollte schon die Interessenten von der Mit- ein wenig entgegentommen." Der Vorsitzende mahnte:„ Wir gehen doch jetzt alle darauf aus, cinander das Leben so leicht wie möglich beratung fernhalten. Es ist eingewendet worden, daß es sich bei Beratuna su machen." Frau Prof. Manzel blieb fest: Jch würde vorkommender mitgeteilten Petition zunächst nicht um eine materielle denfalls wieder genau ebenso handeln. Ich glaube auch nicht, daß mein Mann den Strafantrag zurücknehmen würde. Er hat gar Beschlußfassung der Sache gehandelt habe, sondern nur um keine Veranlassung dazu.. Ich lehne ab, ihn dazu zu bewegen. Ich ein Prüfung der Sachlage. Dieser Einwand ist nicht stich würde," schloß sie, ihn sogar bitten, den Strafantrag aufrechtzuhaltig. Einmal schließt unter Umständen eine solche Prüfung erhalten." eine gewisse materielle Zustimmung zur Sache selber in sich, dann aber hat die erste Beschlußfassung einen vorbereitenden Rechtsanwalt Bachsner beantragte Freisprechung. Ein Erempel Somit mußte zu Ende verhandelt werden. Der Verteidiger Charakter im Sinne der Interessenten. Wer eben nicht wegen. Unbotinäßigkeit zu statuieren, sei der Fall wirklich nicht gejagen will, vermeidet auch A zu sagen. eignet. Die Angeklagte habe ein Recht gehabt, den Dienst sofort zu Nach alledem ist die Haltung unserer Genossen in der verlassen. Ihr habe der Ausgehesonntag vertraglich zugestanden, das Lichtenberger Stadtverordnetenversammlung zu der beregten Ausgeheverbot sei ungerechtfertigt gewesen, ungerechtfertigt auch die Angelegenheit eine vollständig korrekte und man hätte nur Strafe, fic in falter Winternacht auszusperren. Diese Behandlung wünschen müssen, daß die ostentative Absonderung einiger und obendrein die Drohung mit Anzeige wegen Hausfriedensbruch Genossen und die recht sonderbar anmutende Kampfesart sei geradezu rechtswidrig. Der Staatsanwalt fand das Vercines diffentierenden Genossen in einem Lichtenberger Blatt halten der Frau Prof. Manzel berechtigt, das des Mädchens unbenicht geschehen wäre. Im Interesse des Ansehens unserer rechtigt. Die Berufung sei zu verwerfen. Sache liegt das nicht. Lange beriet das Gericht. Dann wiederholte der Vorsitzende in einer nochmaligen, sehr warmen und eindringlichen Mahnung an der Friedrichsberger Bank ersucht uns Genosse Brühl um Strafantrages. Zu der Erklärung des Genossen John- Lichtenberg in Sachen Frau Prof. Manzel den Vorschlag einer Zurücknahme des Das Gericht habe in seiner Gesamtheit sich hierfür ausgesprochen. In seiner Gesamtheit sei es auch der Meinung, folgende Klarstellung: Fraktionsbeschluß zugrunde lag. „ Es ist richtig, daß meinem Geschäftsordnungsantrag fein dag die Entscheidung, wie sie auch fallen möge, nicht dazu beitragen In der Fraktionssißung, in fönne, den sozialen Frieden zu fördern, der uns jetzt allen am welcher die Ablehnung der Petition der Friedrichsberger Bank Herzen liegen müsse. beschlossen wurde, ist über die geschäftliche Behandlung im Plenum Jezt endlich ließ die Frau Professor sich um stimmen. Dic überhaupt nicht gesprochen worden. Trotzdem hat die überwiegende Mehrheit meiner Parteifreunde sowohl als auch der bürgerlichen Angeklagte solle einen Entschuldigungsbrief schreiben, dann werde die Herren meinen Antrag:„ daß sich gemäß§ 44 der St.-O. während ganze Sache aus der Welt geschaffen sein. Frl. Ritter erflärte sich schafter) der Bank zu cutfernen hätten" der Beratung und Beschlußfassung die Interessenten( Genossen- dazu bereit, und das Gericht beschloß Vertagung. Es sieht der Zuzugestimmt. Allge- rücknahme des Strafantrages entgegen. meine Entrüstung in Parteitreisen erregte es, als nunmehr der Genosse John, welcher ebenfalls Genosse der Bank ist, mit einer jeitenlangen Erklärung in cin bürgerliches Organ ging und mit den stärksten beleidigenden Ausdrücken gegen mich und alle diejenigen vorging, welche für den Antrag gestimmt. Eine von der Richtenberger Parteileitung in Gemeinschaft mit der Fraktion Rechtzeitige Aufgabe von Inseraten. Unsere geehrten tagende Konferenz verurteilte nahezu einstimmig das Verhalten Johns und erklärte unsere Haltung in der Bankangelegenheit für Inserenten und Vereinsvorstände bitten wir die für morgen vollständig richtig. In der Stadtverordnetensizung hat es alsdann den 28. Januar bestimmten Inserate, soweit sie nicht direkt gerade Genosse John wieder für richtig gehalten, seinen Artikel an unserer Expedition aufgegeben werden können, uns durch zu verteidigen, ohne die Beleidigungen gegen die Fraktion zurück- Rohr post zu übermitteln, da die Post einfache Briefe heute 3unehmen. Nunmehr erst habe ich die Beschimpfungen der Fraktion nur vormittags befördert. Daß ich, entsprechend der durch Genossen John herbeigeführten Protest gegen den ungenügenden Straßenbahnverkehr. zurückgewiesen. Die Zustimmung der Fraktionsmehrheit bewies mir, veränderten Situation, richtig gehandelt habe." Die amerikanischen Weihnachtsgaben werden an 300 Kriegsmaiſentinder am 28. Januar im Eispalast in der FriedrichStraße zur Verteilung gelangen. Die Schöneberger Stadtverordnetenversammlung beschäf= tigte sich in ihrer Sizung am Montag mit einem Antrage der libeHerrschaft und Gefinde vor Gericht. ralen Fraktion, der verlangte, beim Zweckverbande vorstellig zu Ein Hausmädchen Frl. Ritter sollte bei den Prof. Manzel- werden, um die Straßenbahngesellschaft zu zwingen, den früheren schen Eheleuten in Charlottenburg den Dienst unberechtigter Betrieb wieder aufzunehmen. In der Begründung betonte der weise verlassen haben. Wegen dieser Uebertretung der Ge- Stadtv. Gottschalt, daß der Leutemangel nicht als Ursache des findeordnung wurde auf Antrag des Prof. Manzel durch richterliche schlechten Verkehrs zu betrachten sei. Ausreichende Arbeitskräfte Strafverfügung eine Geldstrafe von 15 Mark festgesetzt. Fri. Ritter seien vorhanden. Bekäme die Straßenbahngesellschaft solche nicht, erhob Widerspruch, aber das Schöffengericht Charlottenburg sprach sie dann solle sie bessere Löhne zahlen und die Kalamität wäre beseischuldig unter Ermäßigung der Strafe auf 5 Marf. Auf die von tigt. Jest würden niedere Löhne gezahlt und den Angestellten die Unser gesellschaftliches Leben mit seinen verschiedenartig ihr eingelegte Berufung hatte gestern das Landgericht Berlin III freien Tage genommen, so daß das Publikum auf Kosten des Pergestalteten Interessen tritt auch im Genreindeleben in starke durch Straffammer 4 das Urteil nachzuprüfen. sonals fährt. Redner forderte ein Eingreifen der Aufsichtsbehörden und des Zweckverbandes. Erscheinung. Die einzelnen Maßnahmen der Gemeinde Das Vorkommnis, das der Strafsache zugrunde liegt, spielte. Diesen Ausführungen schlossen sich die Genossen Mohs und werden vielfach unter dem Gesichtspunkte der Interessenten schon vor ziemlich 12 Monaten. Am 10. Februar 1914 wollte das Küter an, wobei letterer die besonders schlechten Verkehrsverhält betrachtet. se nach dem Charakter der Gemeinde werden Mädchen nach einem Streit mit der Tochter des Prof. Manzel die nisse nach dem Sachsendamm bemängelte. Er forderte die Verdiese Interessen verschieden sein. In einer aufstrebenden Steilung sofort aufgeben und erhielt dann auch ein von diesem Tage sammlung auf, einen wirksamen Proteft zu erheben, damit endlich Gemeinde mit großem unbebautem Grundbesitz wird vor- datiertes Entlassungszeugnis. In ihm stand unter anderm die Be- diese unhaltbaren Zustände beseitigt würden. Genosse Moltennehmlich das Grundbesizerinteresse in der Gemeinde eine merkung:„ Gänzlich ungeeignet für einen geordneten Haushalt", doch buhr bemerkte, daß auch der Zweckverband an diesen Verhält große Rolle spielen; in einer anderen Gemeinde mit größerer die Frau Professor scheint hinterher wieder anderen Sinnes gewordennissen nicht viel ändern werde. Die Straßenbahngesellschaft ist nicht Industrie werden andere Gesichtspunkte im Vordergrunde zu sein. Durch Vermittelung der Polizei kam noch an demselben Tage private Erwerbsgesellschaft, deren Bestreben in erster Linie darauf der Allgemeinheit und des Verkehrs wegen da, sondern sie ist eine des Gemeindelebens stehen. Bei der Zusammensetzung der eine Einigung zustande, und Frl. Ritter verpflichtete sich, bis 1. Märs gerichtet ist, den Aktionären hohe Dividenden zu gewähren. Se Gemeindevertretung dürften aber Bank-, Börsen- und Grund zu bleiben. Sic ging dann mehrere Male aus, um sich nach einer weniger Wagen fahren, desto stärker werden die Arbeitskräfte ausbesiberinteressen auch in der Gemeinde ihren direkten und neuen Stellung umzutun, was bei einem solchen Zeugnis nicht leicht genußt und um so größer werde der Profit. Die Straßenbahnindirekten Ausdruck finden und eine ausschlaggebende Stel- war. Weil sie nicht um Erlaubnis gebeten hatte und dabei zu lange gesellschaft verstehe es wohl, alle Rechte in Anspruch zu nehmen, Tung einnehmen. Damit die einzelnen Interessen nicht gar wegblieb, wollte ihr die Frau Professor den ihr sonst zustehenden aber gegen die Erfüllung ihrer Pflichten muß erst immer prozu offen und direkt zum Schaden der Gemeinde wahrgenom- Ausgehesonntag versagen. Frl. Ritter ging am Sonntag, den 22. Fe- sessiert werden. Nachdem Stadtv. Gottschalf noch einmal auf men werden, hat der 8 44 der Städteordnung bestimmt, daß bruar, trotz Verbot aus, um in Berlin eine Tante zu besuchen. Als die Pflichten der Straßenbahngesellschaft einging, wurde der Antrag an Verhandlungen über Rechte und Verpflichtungen derjenige sie nach Toresschluß heimkehrte und die Haustür durch den einstimmig angenommen. Für Mietunterstübungen mobiler Mannschaften wurden noch Teil nicht teilnehmen darf, dessen Intereſſe mit dem der Ge- Wächter öffnen ließ, bot sich ihnen an der Wohnungstür folgender 120 000 2. bewilligt. Die Versammlung stimmie dann dem Ortsmeinde in Widerspruch steht. Diese Bestimmung der Städte- Bettel dar: ordnung ist verschiedentlich kommentiert worden. Gewöhnlich Heut wird fein Dienstbote mehr ins Haus gelassen. -im engeren Sinne wird angenommen, daß es sich um Wer sich erlaubt, heut( Sonntag, den 22. d. M.) nach 10 11 hr ein unmittelbares, persönliches( individuelles) interesse abends bis zum 23. d. M. 6 Uhr morgens hier am Hause oder irgendwelcher Art, nicht bloß Vermögensinteresse, des ein- an beiden Gartentüren zu klingeln, wird wegen Hauszelnen handeln muß, was in Widerspruch tritt zu dem Ge- friedensbruches verklagt werden. ſamtinteresse. Wächter! Nicht klingeln, um ctia Dienstboten hereinzulassen. Professor Ludwig Manzel, Die Frage der Teilnahme von Interessenten an der Beratung und Beschlußfassung der Gemeindekörperschaft hat jetzt Präsident der Königl. Akademie der Künste." in Lichtenberg eine große Rolle gespielt aus Anlaß einer Daraufhin lehnte der Wächter ab, dem Mädchen auch die WohBetition, die an die Stadtverordnetenversammlung in Lichten- nungstür aufzuschließen, deren Schlüssel gleichfalls nur ihm von der berg gerichtet war. In dieser Petition wurde von der Stadt Herrschaft übergeben worden war. Frl. Ritter ging wieder auf die Lichtenberg die Uebernahme einer Garantie für ein Darlehen Straße hinaus, bat erfolglos die Polizei hier einzugreifen, und wurde im Betrage von 4 Millionen Mark verlangt, das der schließlich von einem spät heimfommenden Mädchen einer Familie Friedrichsberger Bank von einer Berliner Großbank zuge- des Nachbarhauses aufgenommen und über Nacht beherbergt. Am sichert war. anderen Morgen gab sie dann den Dienst bei Prof. Manzel sofort auf. Wir wollen im Augenblick unerörtert laffen, ob es über- Daß sie nach der Gesindeordnung wegen harter Behandlung hierhaupt Aufgabe der Gemeinde ist, privaten Bankgründungen zu berechtigt gewesen sei, wollte das Schöffengericht nicht gelten mit städtischen Mitteln beizuspringen- denn auch eine Ga- lassen. Als ungewöhnliche Härte im Sinne der Gesindeordrantieübernahme bedeutet nichts anderes und ob eine nung könne man jene Aussperrung nicht ansehen. Gemeinde nicht auf einen sehr schiefen Weg gerät, wenn sie In der Straffammerverhandlung machte der Vordas tut. Was schließlich einer privaten Bank recht ist, fann sigende Landgerichtsdirektor Ehre de vorerst den Versuch, auf die unter Umständen einem in der Gemeinde wohnenden, in als Zeugin geladene Frau Prof. Manzel dahin einzuwirken, daß sie finanzielle Schwierigkeiten geratenen Fabrikbefiber billig sein. ihren Gatten zu einer Zurücknahme des Strafantrages bewegen Aber bleiben wir lediglich bei der Frage des Interessen- möchte. Man solle in jetziger Zeit" doch nicht um so etivas" vor fonflifts im vorliegenden Falle. Es ist allgemein bekannt, Gericht gehen, meinte er, aber die Frau Professor lehnte den Vordaß in der Stadtverordnetenversammlung von Lichtenberg schlag ab. In ihrer Zeugenaussage erklärte Frau Prof. Manzel, eine ganze Anzahl Personen direkte Interessenten der schon wegen ihres andern Personals habe sie nicht dulden können, Friedrichsberger Bank find, und zwar interessiert in ihrer daß ein Mädchen ungestraft wegliefe. Zu der angekündigten AusEigenschaft als Genossenschafter der Bank, ganz abgesehen von sperrung bei Nacht sci fic berechtigt gewesen, nachdem das statut über die Krankenversicherungspflicht der Hausgewerbetreibenden zu. Dem Kriegsministerium wurde für das Ost- und Westheer cine Spende von 25 000 W. zur Verfügung gestellt, jedoch nur für solche Zwecke, die nicht von der Reichsregierung zu erfüllen find. Um größere Vorräte an Fleischkonserven und Dauerware zu beschaffen, wurden der Lebensmittelfommission 200 000 M. überwiesen. Zur Erwerbslosenfürsorge in Charlottenburg. Aus Holzarbeiterfreisen erhalten wir folgende Zuſchrift: Wie die städtischen Behörden bestrebt sind, die Auszahlung der Erwerbslosenunterstübung zu verhindern, beweist das Verfahren auf dem städtischen Arbeitsnachweis. Bei der Nachfrage nach ungelernten Arbeitern wird von jedem gelernten Arbeiter verlangt, daß er diese Arbeit annimmt, ganz gleich, ob er in der Gasanstalt oder als Erdarbeiter in Schlesien oder bei anderen derartigen ArStundenlohnes( 45 Pf.), förperlicher Unfähigkeit oder Mangels an beiten tätig sein soll. Lehnt der Arbeitsuchende wegen des niedrigen zeichen versehen, das diese Mitteilung enthält. Im Entwurf über Kleidung die Arbeit ab, so wird der Meldezettel mit einem Kenn= die Erwerbslosenfürsorge ist vorgesehen: Zur Gewährung von Unterstüßung ist die Bescheinigung vom städtischen Arbeitsnachweis erforderlich, daß sich der Erwerbslose mindestens 3 Tage vergeblich um Arbeit bemüht hat." Durch diese Praris wird es den Arbeitslofen schwer gemacht, Unterstübung zu erbalten. Auf eine Beschwerde an den Magistrat ging folgende Antwort ein: " 7 „ Es steht selbstverständlich jedem frei, ob er angebotene Arbeit annehmen will oder nicht. Anspruch auf die städtische Arbeitslosenunterstüßung tann aber nur der erheben, wer keinerlei Arbeit, die er zu verrichten vermag, erhalten konnte. Im allgemeinen fönnen ge= funde Arbeiter aller Berufe auch Erdarbeiten verrichten. Wer glaubt, förperlich hierzu nicht fähig zu sein und dies im Arbeitsnachweis mitteilt, wird durch den zuständigen Stadtarzt untersucht und, wenn dieser seine Angaben bestätigt, van der Verpflichtung zur Uebernahme derartiger Arbeiten freigestellt. Der Vermittelungsbeamte hat sonach durchaus nach seiner Anweisung gehandelt. Unterschrift." Das Verfahren, welches hier geübt wird, ist als soziale Erwerbslosenfürsorge nicht zu bezeichnen, und es ist wünschenswert, daß so schnell als möglich derartige Bestimmungen beseitigt werden. Pferdewettrennen in Karlshorst und Friedrichsfelder Steuerordnung vom 30. Mai 1913. Um die Gültigkeit der Friedrichsfelder Steuerordnung vom 30. Mai 1913 handelte es sich in einem Rechtsstreit des Vereins für Hindernisrennen zu Berlin gegen den Gemeindevorstand in Berlin- Friedrichsfelde. Das Oberverwaltungsgericht hatte seinerzeit, als der Verein für seine Pferderennen in Karlshorst auf Grund der Bustbarkeitssteuerordung vom 5. Februar 1909 zur Rustbarkeitssteuer herangezogen worden war, den Berein freigestellt, weil seine Veranstaltungen feine Rustbarfeiten seien. Nummehr hat die Gemeinde Friedrichsfelde, zu der Karlshorit gehört, über die Besteuerung von Wettrennen und Wettspielen cine Besteuerung unter dem 30. Mai 1913 erlassen, die sich nicht mehr auf den§ 15 des Kommunalabgabengesezes stützt, der die kommunale Besteuerung von Luftbarkeiten zuläßt. Vielmehr stützt sich Diese Steuerordnung von 1913 auf den§ 13 des Kommunalabgabengesezes, der den Gemeinden allgemein das Recht gibt, indirekte Steuern zu erheben, sofern die Gesetze nicht entgegenstehen. Auf Grund dieser Steuerordnung war der Verein für Hindernisrennen wegen eines Pferdewettrennens, das am 17. Juni 1913 in Marlshorst stattfand, mit 983 M. besteuert worden. Kreisausschuß und Bezirksausschuß wiesen die vom Verein erhobene Klage auf Freistellung ab. Sie erachteten die Steuerordnung vom 30. Mai 1913 sowohl für gültig, als auch auf die Pferderennen des Vereins in Karlshorst für anwendbar. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte am Dienstag das Urteil mit folgender Begründung: Die Gemeinden seien durch § 13 des Kommunalabgabengesetzes zu der Einführung indirekter Steuern durch Steuerordnung ermächtigt, sofern nicht Reichsgesetze oder das Kommunalabgabengeset selber entgegenstehen. Wenn nun die§§ 15 und 16 des Kommunalabgabengefezes eine Anzahl bestimmter indirekter Steuern aufführten, u. a. Rustbarkeitssteuer, so seien das nur Beispiele. Sie hätten nur die Bedeutung, daß diese Steuern auf jeden Fall zu genehmigen seien, wenn sie erlassen werben. Wie weit andere indirekte Gemeindeſteuern eingeführt werden könnten, hänge eben ab von der Zustimmung des Bezirksausschusses und der höheren Aufsichtsbehörden. Deswegen tönne eine Gemeinde Wettrennen jeder Art, gleichgültig, ob es Lustbarkeiten seien oder nicht, besteuern, wenn sie die Genehmigung dazu erlange. Daraus ergebe sich die Gültigkeit der Friedrichsfelder Steuerordnung vom 30. Mai 1913 sowie ihre Anwendbarkeit auf die Wettrennen des Vereins für Hindernisrennen. zu bemerken sei noch, daß die Wettrennbestimmungen der Bustbarkeitssteuerordnung von 1909 durch die jetzt angewandte Steuerordnung von 1913, die Wettrennen und Wettspiele a IIgemein betreffe, aufgehoben seien. Kriegsfürsorge in Köpenick. In der letten Stadtverordnetenversammlung wurde zunächst die Neutonstituierung des Vorstandes vorgenommen. Als Vorsteher wurde Herr Zucht, als Stellvertreter Herr Dr. Schulze und als Schriftführer Genosse Galle wiedergewählt. Für die Hinterbliebenen der bisher in städtischen Dienst befindlichen Beamten, Angestellten und Arbeiter wurde der Beschluß gefaßt, daß die den Gefallenen zustehenden Bezüge auch noch weiter bis zum Kriegsende weitergezahlt werden; höchstens jedoch 6 Monate, von dem auf den Todestag folgenden Quartalsersten an gerechnet. Eventuelle Unter stüßungen, die die Militärverwaltung zahlt, werden von der Hinterbliebenenunterstüßung abgezogen. Einstimmig wurde sodann die Magistratsvorlage über die Schaffung eines Mieteinigungsamtes angenommen. Von unseren Vertretern wurden die Genossen Silberschmidt und Woid als Beifizer für das Einigungsamt gewählt. Eine andere Magistratsvorlage will Mietbeihilfe an Kriegerfamilien gewähren. Dieselbe soll höchstens 50 Proz. der Wohnungsmiete betragen, und zwar für kinderlose Frauen höchstens 15 M., für Frauen mit einem Kinde 12,50 M., mit zwei Kindern 10 M., mit drei Kindern 7,50 M. und mit vier Kindern höchstens 5 M. monatlich. Die Beihilfen sollen vom Januar an nachträglich gezahlt werden, frühere Mietreste bleiben unberücksichtigt. Die Regelung der Mietbeihilfen wird von den städtischen Unterstützungskommis fionen vorgenommen. Bei der Zahlung der Beihilfen an den Vermieter muß sich dieser verpflichten, die Familie weiter in der Wohnung zu belassen. Von unseren Vertretern waren verschiedene Abänderungsanträge gestellt, die vom Genossen Silberschmidt begründet wurden und verlangten, daß anstatt bis 50 Proz. bis zu 75 Proz. Mietbeihilfe gewährt werden soll, und nur dann, wenn der Vermieter mit einem Mietnachlaß von 20 Proz, einverstanden ist. Nur der Antrag, bis zu 75 Proz. Mietbeihilfe zu gewähren, wurde mit der Magistratsvorlage angenommen. Dadurch erhöhen sich die oben genannten Säße auf 18 M., 15 M., 12,50 M., 10 M. und 7,50 M. Ein weiterer Antrag unserer Genossen, zur Sicherung der Volfsernährung dadurch beizutragen, daß das vorhandene Brachland und die unbebauten Grundstücke sofort kultiviert werden und eventuell in fleinere Parzellen den Bewerbern unentgeltlich zum Anbau von Kartoffeln und Gemüse zur Verfügung gestellt werden, wurde einstimmig angenommen. [ Mit einem Helfershelfer arbeitet ein Schwindler und Schlaf- Personalveränderungen in der Deutschen Bank. stellendieb, der in Neukölln aufgetreten ist. Der etwa 24 Jahre alte Mann, der sich für einen Druder ausgibt, mietet möblierte Zimmer, Sigung die Wahl des Herrn Emil Georg Stauß, der ſeit Der Aufsichtsrat der Deutschen Bank beschloß in seiner bezieht sie gleich abends, wenn er abgeschlossen hat und verspricht, 15 Jahren dem Verbande der Deutschen Bant angehört und feit in den nächsten Tagen den Mietspreis im Voraus zahlen zu wollen. Langer Zeit ihren Petroleumunternehmungen vorsteht, Die vorsichtigen Vermieterinnen achten wohl darauf, daß der neue zum Mitgliede des Vorstandes der Zentrale und Filialen. Ferner Mieter nicht etwa mit Pateten ausgeht. Der angebliche Drucker beschloß der Aufsichtsrat die Ernennungen des Herrn Bergassessors rechnet mit diesem Mißtrauen, bleibt ruhig über Nacht da und ver läßt erst am nächsten Morgen, nachdem er sich mit der Wirtin noch des bisherigen stellvertretenden Direktors der Bergisch- Märkischen a. D. May Pohl zum stellvertretenden Direktor bei der Zentrale, unterhalten hat, so wie er steht und geht, die Wohnung, angeblich, Bant, Filiale der Deutschen Bank in Elberfeld, Herrn Dr. Friedrich um zum Barbier zu gehen. Von diesem Gang kommt er nicht v. Koch zum Direktor dieser Filiale in Düsseldorf, Herrn Otto wieder, und nun entdecken die Wirtinnen, daß er es doch verstanden Neerforth zum Direktor der Zweigstelle M.- Gladbach. hat, sie zu beſtehlen. Er muß seine Beute, besonders Kleidungsstücke, zur Nachtzeit einem Helfershelfer heimlich aus dem Fenster auerfen. Vor diesem Gauner mit dem neuen Kniff ſei hiermit loses Gesicht und trägt ein graues Jadett, cine dunkle Hose und gewarnt. Er ist schlank gewachsen, hat blondes Haar und ein barteinen schwarzen, steifen Hut. Auf dem Wege durch die Soldiner Straße bis Koloniestraße 111 verlor am Sonnabend, den 23. Januar, ein Arbeiter 50 Mart in Scheinen. Der Finder wird gebeten, Nachricht an Wilhelm Buchter, Stoloniestraße 111, of III, zu senden. Gerichtszeitung. Schiebung. Als eine Schiebung, wie sie auf dem Baumarkte leider nicht selten ist, bezeichnete gestern der Staatsanwalt das Vorgehen des Kaufmanns und Tischlereibesizers Louis Engelmann, der sich wegen falscher Angaben beim Registerrichter, Konkursbergehen und fahrlässigen Falscheides vor der Strafkammer des Landgerichts III zu verantworten hatte. Beendigung der Ausfuhrvergütung. das Rheinisch- Westfälische Kohlensyndikat beschlossen, die Wie die Kölnische Zeitung" aus Essen a. Rh. erfährt, hat bisher für die Ausfuhr von Eisenerzeugnissen gewährte Ausfuhrvergütung mit Wirkung ab 1. Februar 1915 wieder wegfallen zu lassen. Die Vergütung sollte die Ausfuhr von Eisenfabrikaten, die infolge des Konjunkturrüdganges auf dem Weltmarkt im Preise zurücgingen, lohnend machen und dadurch den Verbrauch von Kohle im Inlande anregen. Kleine Nachrichten. Erdbeben in Dortmund? Am Montagabend 8 Uhr 17 Minuten erfolgte in Dortmund ein heftiger Erdstoß; einem scharfen Knall folgte eine Sekunde später eine vertikal wirkende Erschütterung, die so start war, daß Biegel von den Dächern auf die Straße flogen, Kronleuchter ton den Decken fielen und sogar Deckenteile einstürzten oder große Risse bekamen. Die Figur der Germania auf dem Hohen Wall Es handelte sich um einen jener Fälle, in welchen sich völlig verlor einen Arm und am Körnerplatz wurden mehrere Schornsteine vermögenslose Personen zu Eigentümern von Grundstücken zu herabgeschleudert. Ob ein Erdbeben oder eine unterirdische Ermachen verstehen. In der Emser Straße in Neukölln tamen zwei plosion vorliegt, war noch nicht zu ermitteln. Die Erscheinung hatte der als Geschäftsführer einer„ Grundstücksbewertungs- Gesellschaft meter dicke Mauer barst, eine große Banik zur Folge. Auf Grundstücke zur Subhastation und wurden von dem Angeklagten, in vielen Stadtteilen, besonders aber im Zentrum, wo eine 55 Zentim. b. H." auftrat, unter Ausfall mehrerer Hypothekengläubiger, der Straße liefen die Leute zusammen, Kinder schrien und Frauen erworben. Diese Gesellschaft wurde anscheinend auf Anregung eines an dem Erwerb der Grundstüde interessierten Gläubigers fielen in Ohnmacht. ad hoc gegründet. Obwohl dem Richter bei der Eintragung gesagt worden war, daß ein Grundkapital von 20.000 M. eingezahlt wornicht einmal der Stempel und die Gerichtskosten entrichtet werden. den sei, war tatsächlich gar kein Vermögen vorhanden, es fonnten Die famose G. m. b. S. war eigentlich schon vom ersten Tage ab zahlungsunfähig und der Angeklagte hätte sehr bald den Antrag auf Konfurseröffnung stellen müssen, was er aber nicht getan hat. Der Bücherrevisor hat die Geschäftsbücher in unzulänglichem Zustande vorgefunden. Der Angeflagte wurde seinerzeit von der Gerichtskasse zum Offenbarungseide gezwungen und soll dabei Vermögensstüde nicht angegeben haben. Falscheides frei und verurteilte ihn im übrigen mit Rücksicht darDas Gericht sprach den Angeklagten von der Anklage des auf, daß er bisher unbescholten und mehr der Geschobene als der Schieber war, nur zu einer Geldstrafe in Höhe von 1200 M. Die falsche Rote- Kreuz- Kurrende. Eingeschäftspatriotischer" junger Mann ist der Metallbildhauer Robert Rusch, der sich gestern vor der 3. Straffammer des Landgerichts II zu verantworten hatte. Im November v. Js. erschien in mehreren Häusern Neuföllus eine Gruppe von Knaben, die auf den Höfen unter Leitung eines jungen Mannes, der die bekannte Sanitätermüze des Roten Kreuzes trug, vaterländische Lieder sang. Da die Zuhörer glaubten, es handele sich um eine zum Besten des Roten Kreuzes getroffene Einrichtung, regneten die Groschen und Fünfer reichlich auf den Hof hinunter. Als diese Rote- Kreuz- Kurrende eines Tages auf dem Hofe eines Grundstücks in der Hobrechtstraße einige Lieder zum Besten gab, erschien ein Schußmann und verlangte von dem jezigen Angeklagten eine Legitimation zu sehen. Der Beamte war nicht wenig erstaunt, als er erfuhr, daß der Angeklagte, da er und sein Vater infolge des Krieges die Arbeit verloren hatten, eine Ansah Kinder von eingezogenen Wehrmännern zusammengetrommelt hatte und mit diesen auf den Höfen umherzog. Der Verdienst wurde unter ihnen gleichmäßig geteilt. Das Schöffengericht nahm nicht Betrug, sondern Betteln an und verurteilte den Angeklagten, da nur ein Fall erwiesen werden fonnte, zu 1 Tag Haft. Gegen dieses Urteil legte die Staatsanwaltschaft Berufung ein mit dem Einwande, daß Betrug vorliege, da durch die Note- Kreuz- Müße eine Täuschung hervorgerufen worden sei. Die Straffammer nahm zwar ebenfalls Betrug an, verurteilte jedoch den Angeklagten mit Rücksicht auf seine bisherige Unbescholtenheit zu nur 5 Mark Geldstrafe. " Frauenwürde". In den Flammen umgekommen. märkischen Schweiz gemeldet. Bei dem Brande der Häuser und Stallungen des Bierverlegers W. Neumann an der Neuen Bromenade konnten die Bewohner nur das Leben retten. Alle Gegenstände verbrannten. Als die Feuerwehr die Brandstelle aufräumte, fand man eine verkohlte Leiche. Es stellte sich nun heraus, daß die Mutter des Bierverlegers bei dem Brande ums Leben gekommen war. Auch mehrere Pferde tamen in den Flammen um. Ein schiveres Brandunglück wird uns aus Budow in der Englische Heereslieferanten. Wie ein Telegramm aus London meldet, wird die bekannte Nahrungsmittelfirma J. 2 hans u. Co. gerichtlich verfolgt, da sie angeflagt ist, für das Heer große Lieferungen schlech ten Fleisches gegeben zu haben. Es wurden eine große Anzahl Zeugen verhört, die sehr zum Nachteil der Firma aussagten. Die Firma Bright wird gerichtlich verfolgt, da sie 40 000 Pfund Verhandlungen sind noch nicht zum Abschluß gebracht. Auch die pulver versezt war. Die Firma hat vorläufig eine Strafe von Butter für das englische Heer in Frankreich lieferte, die mit Mi Ich9 Pfund Sterling erhalten. Auch nach Abzug der 180 M. Strafe wird für den englischen Patrioten immer noch ein reichlicher Profit übrig bleiben. Die Strafe für den Kientoppbesuch. Dem Zeißer Volksboten" wird aus Tech wit berichtet: Gine hier wohnende Frau, deren Mann im Kriege ist, und die sich mit ihren sechs Kindern schwer durch die jetzige trübe Zeit schlagen muß, bekam neben der staatlichen Unterstützung wöchentlich von der Gemeinde noch zwei Brote geliefert, wie auch die anderen hilfebedürftigen Frauen der Kriegsteilnehmer in der Gemeinde. Sie ging fürzlich mit einer Freundin in ein Zeißer Kino und opferte 20 Pf., um mal etwas anderes als nur immer das graue Glend zu sehen. Sie sollte diese ihre Vergnügungssucht" schwer büßen, denn es wurde in der Gemeinde bekannt, daß sie im Kino gewesen war, und ihr deshalb vom Pfarrer Vorhaltungen gemacht. Auch wurden ihr die bisher gewährten Brote entzogen, die Frau glaubt auf Veranlassung des Pfarrers. Die Freundin, die mit im Kino war, ebenfalls eine hilfsbedürftige Frau eines Striegsteilnehmers und Mutter von sechs Kindern, wurde ebenfalls bestraft. Sie hatte eine Eingabe an den Gemeinderat gemacht, um ebenfalls Brot zu bekommen. Der Pfarrer machte ihr nach dem Besuch im Kino die Mitteilung, daß sie auf Erfüllung ihrer Bitte nicht zu rechnen brauche. Wir glauben, daß das„ Vergehen" der Frauen nicht so schwer war, um sie und ihre hungernden Kinder so empfindlich zu bestrafen und hoffen, daß den Frauen doch noch die entzogene kleine Hilfe seitens der Gemeinde weiter gewährt wird. Parteiveranstaltungen. Der Redakteur des in Stendal erscheinenden„ Altmärker" Rudolf Taschmann ist am 2. November von der Stendaler StrafLammer zu 6 Monaten Gefängnis wegen Beleidigung von 65 Damen des Vaterländischen Frauenvereins verurteilt worden. Der „ Altmärker" hatte in einem Artifel Frauenwürde auf dem Stendaler Bahnhof" behauptet, Damen der besten Stendaler Gesellschaft hätten sich den französischen Gefangenen aufgedrängt, sie mit Liebesgaben des Roten Kreuzes gefüttert, ja jogar verhätschelt, die 4. Wahlkreis. Stralauer Viertel. Am Donnerstag, den deutschen verwundeten Strieger jedoch unbeachtet gelassen. Dies 28. Januar. findet in Stellers Feitsälen, Stoppenſtr. 29, ein Lichtbilder- Bor Benehmen habe allgemeines Aergernis erzeugt und werde durch trag des Reichstagsabg. Gen. Robert Schmidt:„ Ein Besuch der Kriegs. Augenzeugen bestätigt werden. Tatsächlich waren die Behauptun- schaupläge in Ostpreußen" ftatt. gen, über die die Zeitung sich entrüstet ſtellte, erfunden. Der An- Neukölln. Heute abend 8%, Uhr bei Bartsch, Hermannstr. 49: Vergetlagte gab zu, daß er düpiert jei. Aber es sei, meinte er in jammlung der Jugendsektion. Beginn des Vortragskursas Dr. Dunder. seiner Revision, zu Unrecht eine Beleidigung für vorliegend er- 1. Bortrag Wesen und Entstehung der Moral". achtet, denn er habe den Artikel nicht in beleidigender Absicht verDas Reichsgericht verwarf die Revision. Gesangaufführung bei Verwundeten. Die beiden Arbeiter- faßt gehabt, sondern aus patriotischer Gesinnung heraus, um MißGesangvereine Männerchor Ost" und Sängermor ständen, wie sie in dem Kriegsjahr 1870/71 bestanden haben, recht- i Wedding" erfreuten am Sonntag unter Leitung ihres Chorzeitig gegenüberzutreten, und dies in einem öffentlichen Blatte zu meisters Herrn Emil Thilo durch Gesangaufführungen die zahlreichen tun, dazu sei er als Redakteur berechtigt. Der Schutz des§ 193 Verwundeten, die gegenwärtig in der als Kriegslagarett bergerichteten Str.-G.-B. müsse ihm zustatten kommen. neuerbauten Jrrenanstalt Buch untergebracht sind. Dicht gedrängt Tauschten die Verwundeten in der Festhalle den Vorträgen und fpendeten ihnen am Schluß reichen Beifall. Der in Arbeiterkreisen befannte Schauspieler Herr Emil Kühne brachte Rezitationen und Lieder zur Laute humoristischen Inhalts zu Gehör. Vom Direktor der Anstalt wurde den Gästen herzlicher Dant ausgesprochen. Die Verwundeten brachten zum Ausdruck, daß der Abend einer der chönsten gewesen sei, den sie im Lazarett verlebt hätten. Eine glänzende Entlohnung. Zu der mit dieser Ueberschrift verfehenen Notiz in Nr. 23 über den Zwischenmeister in Neuföln, bei dem einer Arbeiterin für die Näharbeit an Militär- Unterhosen ein Lohn von 15 Bf. pro Stüd angeboten sein sollte, ist ergänzend nachzutragen, daß die Arbeiterin nicht auch die Knöpfe anzunähen hatte. Der Zwischenmeister Herr Helmich. Thüringer Str. 41 teilt uns mit, daß es sich bei dieser Arbeit überhaupt nicht um Militär- Unterhosen, sondern um Gefangenen- Unterhofen handle, und day ant diesem schnell herzustellenden Massenartikel auch bei dem Lohnfaz von 15 Pfennig den Arbeiterinnen noch ein ausreichender Verdienst möglich sei. Seinen Wochenlohn im Betrage von 31 Mark hat am Sonnabendabend 11 lbr auf dem Wege vom Prenzlauer Berg bis Alerander plaz ein Arbeiter verloren. Der Finder des Portemonnaies wird gebeten, feine Adresse an Ernst Füri, Neukölln, Warthestraße 60, gelangen zu laffen. Aus Industrie und Handel. Rückkehr der Bankwerte nach Paris. Sic„ Daily Chronicle" erfährt aus Genf, daß zweieinhalb Milliarden Franken in Effekten und Wechseln, welche die Pariser Banten in der Zeit, wo ihre Stadt bedroht war, bei ihren Genfer Zweigstellen in Sicherheit gebracht hatten, am Freitag unter starkem Geleit nach Paris zurückgebracht worden sind. Zinssat der belgischen Notenbank. Briefkasten der Redaktion. Die juristische Sprechstunde findet für Abonnenten Lindenstr. 3, IV. Sof rechts, parterre, am Montag bis Freitag von 4 bis 7 Uhr, am Sonnaben von 5 bis 6 Uhr statt. Jeder für den Brieftast en bestimmten Anfrage ist ein Buchstabe und eine Zahl als Mertzeichen beizufügen. Brieflie Antwort wird nicht erteilt. Anfragen, denen feine Abonnements quitting beigefügt ist, werden nicht beantwortet. Eilige Fragen trage man in der Sprechstunde vor. Verträge, Schriftstüde und dergleichen bringe man in die Sprechstunde mit. R. 2. 33. Grlaffen Sie zunächst gegen den Schuldner einen Zahlungs befehl. A. E. 100. Wenn Sie als Refrut eingezogen werden, hat die Mutter feinen Unterstüßungsanspruch G. K. 1011. Ja, Sie müssen das Geld umwechseln... 38. Lassen Sie es doch darauf ankommen. Sie könnten event. den Beweis erbringen, daß die Frau schon vorher an gegeben hat, Vorspiegelungen falscher Tatsachen vorzunehmen. R. J. Sie können die Aussage verweigern. daß die stündigung rechtzeitig erfolgt ist. R. 50. Ja, in der Voraussetzung. G. 3. 62. 1. und 2. a. G. 5. Das Vermögen muß angegeben werden. Steuerbeträge fönnen nachverlangt werden. D. 12. 1. Das unebeliche sind ist nur der Mutter gegenüber erbberechtigt. 2. Grundigen Sie sich bei der Bank. H. 2. 50. Die Frau fann abwarten. Sie erhält inzwischen die Kriegsunterſtützung weiter; fic foll den Todesfall dem Arbeitgeber melden.§. 3. 14. Ja. C. 6. 77. 1. Wenn Militärarbeit angefertigt wird, ja. 2. Benden Sie fich mündlich an die Stiftungsdeputation des Magistrats, Boststraße 16. zahl nicht zutreffen. G. C. 100. Sie sind zurückgestellt, aber auf Hautkrankheit fann die A.. 31. Sie haben Anspruch auf Unterstügung, aber nur für einen Sohn. Führen Sie Beschwerde beim Kreisausschuß. Der Verwaltungsrat des Notendepartements der Société Générale de Belgique hat den Zinsfuß für akzeptierte Wechsel auf 4 Proz., den Zinsfuß für Darlehen auf Wertpapiere und Vorschüsse in laufender Rechnung auf 5 Proz. festgesetzt. " Société Générale" ist die Bank, der vom deutschen Gouver= Wetteraussichten für das mittlere Norddeutschland bis nement das Recht der Notenausgabe erteilt worden ist und die Donnerstagmittag: Etwas fälter, zeitweise aufklärend; aber noch vormun an die Stelle der früheren belgischen Zentralbant getreten ist. Diten etwas stärkeren Schneefallen. berridjend mollig mit öfter wiederholten, im Westen meist geringen, im