Kr. 214.- 32. Jahrg. Ndonnement5-ke, 42(f. Jnf.-Regt. Nr. 365). Landsturm-Jnfanterie Bataillone I Witsch is Jnf.-Regt. Nr. 334), II Halberstadt, Marieu bürg, I Saarbrücken, Woldenberg. 2. Landsturm-Infanterie-Ersatz- Bataillon des 4. und 2. des 15. Armeekorps. Jäger-Bataillone Nr. 1, 6; Neservc-Bataillone Nr. 17, 24. Radfabrer-Kompagnie Müller des Gouvernements Liban. Maschincngewehr-Abteilungen Nr. 3, 6, 7; 2. Maschinengswehr-Kompaguie Namur; Feld-Ma- schinengewehr-Aiige Nr. 35, 61, III(f. Jnf.-Regt. Nr. 91), 243(s. Landsturm-Jnf.-Regt. Nr. 3); Fcstungs-Maschinengcwehr-Abtei- lungen Nr. 2(Thorn), 3(Thorn) und 8; Reserve-Feswngs-Ma- schiuengewehr-Abteilung Nr. 2. Kavallerie: Dragoirer Nr. 9, 11, 14, 18, 22, 24; Husaren Nr. 11, 13; Reserve-Husaren Nr. 8; Ulanen Nr. 1, 2 is. Kav.-Regt. Frhr. v. Schlotheim); Jäger zu Pferde Nr. 4, 9. 13; Regiment flrbr. b. Schlotheim; 1. mobile E rsatz-E Skadron des 5. Armeekorps(siehe Kav.-Regt. Frhr. v. Schlotheim). Feldartillerie: 5. Garde-Regiment; 1. Garde-Reserve-Regt.; Regimenter Nr. 3, 18, 26, 33, 36(s. Landw.-Feldart.-Regt. Nr. 9 urch Feldfliegertruppe), 39, 47, 53, 70, 83, 84; Reserve-Regimenter Nr. 20, 29, 51, 66; Landwehr-Regimcnt Nr. 9. Fußartillerie: 1. Garde-Regiment; 2. Garde-Reserve-Regiment; Reserve-Regimenter Nr. 4, 8, 11; Landw.-Bataillon Nr. 20; Ref.- Batterie Nr. 24; Schwere Feld-Haubitz-Batterie Nr. 249. Pioniere: I. Garde-Bataillon; Regimenter Nr. 18, 23, 25, 29, 86; Bataillone: I. Nr. 2, L und II. Nr. 7, II. Nr. 17, I. Nr. 21, I. Nr. 28; Kompagnie Nr. 303; Reserve-Kompagnie Nr. 49. Leichte Minenwerser-Abteilung Nr. 261; Mittlere Minenwerfer-Abteilung Nr. 156. Berkehrstruppen: Militär-Eisendahndirektion Nr. 2; Eisen- bahn-Regiment Nr. 2. Feldfliegcrtruppe. Kraftfahr-Bataillon. Train: Train-Abteilungen Nr. 1, 4, 6, 9(f. Feldfliege rtrnppe); Train-Ersatz-Abteilungen Nr. 7 und l7. Fuhrparkkolonne Nr. 5 des 1. und Nr. 7 des 21. Armeekorps; Magazin-Fuhrparkkolonne Nr. 16 des 21. Armeekorps und Nr. 186; Etappen-Fuhrparkkolonne Nr. 4; Feldbäckereikolonne Nr. 1 des 17. Armeekorps; Bäckerei- kolonnc Nr. 11 der 11. Jnfanterie-Division. Munitionskolonnen: Artillerie-Munitionskolonne Nr. 5 des 15. und Nr. 6 des 20. Armeekorps; Reserve-Artillcrie-Munitions- kolonnen Nr. 13 und 46; Fußartillerie-MunitionSkolonne Rr. 3 der 56. Jnsanlerie-Division. Sanitäts-Formationen: Samtäts-Kompagnie Nr. 2 des 7. Nr. 3 des 10. Armeekorps. Armierungs-Bataillone. KriegsbekleidungSämter. .Die. b ah e rs sch e Verlustliste Nr. 208 meldet Verluste deS 7., 8., 11.� 16., 17., 19., 20. Infanterie-Regiments; Maschiuen- gewehr-Zug Nr. 1(1. Division); Reserve-Jnfanterie-Regimeuter Nr. 3, 5, 7, 10, 11, 12. 14, 16. 18, 19, 21; Landwehr-Jnf.-Regi- menter Nr. 1, 2, 7, 12; Brigade-Ersatz-Bataillone Nr. 4, 7, 19; Landsturm-Jnf.-Bataillon Bamberg, l'schluß folgt.) Soziales. Zum Koalltiousrecht. In den letzten Fahren hatten die Organisationen der Krankenpfleger wiederholt Veranlassung, sich über Koalitionsverbote seitens einiger preußischer Landeshauptleute zu beschweren. Dem unterstellten Krankenpflegeperso- nal waren für den Fall der Zugehörigkeit zu einem Berufsverband allerlei Zwangsmaßnahmen, als schlimmste die Eni- lassung, angedroht worden. Sämtliche bisher gewährten Ver- günstigungen, wie der Bezug von Lebensmitteln, Kohlen usw., ja sogar Wohnungsgeldentschädigung sollten hinfällig werden, sobald die Pfleger von ihrem Koalitionsrecht Ge- brauch machten. Bei Kriegsbeginn hatte sich nun der auf christlich-nationaler Grundlage stehende Deutsche Verband der Krankenpfleger und -Pflegerinnen mit Eingaben an die Landeshauptleute gewandt, um unter Berufung auf eine Reihe behördlicher Verfügungen auch die Aufhebung der Koalitionsverbote zu erbitten. Es ist nun bezeichnend, daß von den eingegangenen Antworten, die in der„Sozialen Praxis" veröffentlicht sind, überall nur die Ablehnung der Eingabe entnommen werden kann. Die Begründung ist in den Antwortschreiben fast über- all von denselben Gedankengängen getragen und zusammen- fassend in dem Bescheid des Landeshauptmanns der Provinz Westpreußen folgendermaßen niedergelegt: „Ihrer Anregung zu einer veränderten Stellungnahme gegen- über den Bestrebungen Ihres Verbandes vermag ich nicht zu ent- sprechen. Der wohlverstandene Vorteil des Pflegepersonals der wcstpreutzischen Heil- und Pftegeanstalten wird von dem Pflegepersonal selbst, von den Direktoren und Aerzten und von der' Pro- vinzialvermaltung nach Kräften wahrgenommen. Insbesondere hat es die� Provinziatverwaltung jederzeit für ihre Pflicht er- achtet, sich über die Lage der Pfleger in den übrigen Landesteilen :zu unterrichten und Ungleichmaßigkeiten soweit möglich zu bc- heben. Daß nicht alle, auch nicht alle berechtigten Wünsche erfüllt werden können, ist eine Erfahrung, die der Stand der Kranken- Pfleger msi allen menschlichen Berufsständen teilt. Mit der orga- irisierten Selbsthilfe kann ihm in einem Rechtsstaat nicht gedient sein. Niemand wird in Preußen gezwungen, Staats- oder Kom- munalbeamtcr zu werden. Wer diesen Beruf unter den ihm be- kannten Bedingungen ergreift und alsdamr Vereinigungen bei- tritt, die sich die Aenderung des Anstellungsvertrags in einseitiger Richtung zur Aufgabe machen, verstößt gegen die Treupflicht des Beamten. Sic wollen hieraus ersehen, daß es sich bei der von Ihnen be- rührten Frage keineswegs um„unbedeutende Einzelsachen" han- delt, soirdern um einen allgemeinen und von jedem gesunden Ge- meinwesen befolgten Grundsatz, nicht um eine parteipolitische For- derung, sondern um eine solche der Beamtendisziplm. Der disziplinierte Körper des deutschen Heeres und des deutschen Beamten- standes bildet das feste Rückgrat der einmütigen Erhebung unseres Volkes, auf die Sie sich für die Bestrebungen Ihres Verbandes nur aus Mißverständnis berufen können. Die auch mir am Herzen liegende Einheit der Nation wird jedenfalls weniger gestört, wenn sich Untergebene mit begründeten Anliegen an vorgesetzte Be- Vörden wenden, als wenn sie weitverzweigte Bereinigungen bilden, aus die der Staat oder der anstellende Landcsteil keinen Einfluß ausübt. gez. Freiherr von Sensft-Pilsacb." Für die Kommission des Reickistags. die zur Beratung einer Vereinsgesetznovelle eingesetzt ist, sollten diele Vorgänge recht beachtenswertes Material sein. Wer ist der Arbeitgeber? Zwei Putzer verklagten beim Gewerbegericht den Maurer .Koppe, den sie als ihren Arbeitgeber in Anspruch nebmen, während der Beklagte behauptet, er sei gar nicht selbständiger Gewerbe- treibender. Unstreitig bat er den Klägern die Putzarbeiten auf einem Villenneubau im Grunewald versprochen. Sic nahmen des- halb keine andere Arbeit an, sondern warteten auf den Beginn der versprochenen Arbeit, die sie aber nicht bekamen. Sie beanspruchen deshalb Bezahlung der Wartezeit. Nach Angabe des Bs-« klagten ist er von dem Bauherrn, einem Amtsrichter, mit der Lei- tung der Bauarbeiten beauftragt worden, nachdem der Zimmer- Meister Schulz, welcher die Ausführung des Baues als selbständiger Unternehmer übernommen hatte, als Soldat im Felde gefallen war. Der Beklagte sagt, er betrachte sich nur als Angestellter des Amts- richters, der seine Villa in eigener Regie baue. Die Kläger ver-< weisen demgegenüber darauf, daß an dem Bau ein Schild ange- bracht war mit der Aufschrift:„Baugeschäft von Schulz. Aus- führung der Maurerarbeiten Gustav Koppe." Hiernach müsse doch — sagen die Kläger— der Beklagte Koppe als selbständiger. Ge- werbetreibendcr angesehen werden. Uebrigens habe er schon früher selbständig Bauarbeiten ausgeführt. Ter Beklagte bemerkt hierauf, er habe die Absicht gehabt, mit dem Zimmermeister Schulz cm Kompagniegeschäft einzugehen, diese Absicht sei aber noch nicht ver- wirklicht worden. Zusammengearbeitet habe er mit techulz schon früher. Mit Rücksicht auf die zweifelhafte Rechtslage machte die Kammer 3 des Gcjverbegerichts einen Vergleichsvorschlag, der dem Beklagten aber zu hoch erschien, weil er als Maurergeselle arbeite und von seinem Lohn nicht soviel abstoßen könne. Es handelte sich um 60 M., die Hälfte der geforderten Summe. Eine noch geringere Abfindung lehnten die Kläger ab.— Darauf wurde die Klage wegen Unzuständigkeit des Gcwerbcgerichts abgewiesen mit der Begründung. der Beklagte sei kein Baugewerbetreibender. Wenn er auch im vorliegenden Falle die Ausführung eines Baues über- nommen habe, so habe er doch nicht zu erkennen gegeben, daß er dauernd einen selbständigen Gewerbebetrieb führen wolle. Aus diesen Gründen seien auch nicht die Kläger als gewerbliche Arbeiter de» Beklagten anzusehen. Eine bedenkliche Wurstsortc. Die bedenkliche Wurstsorte, von der gestern an dieser Stelle die Rede war, ist nicht, wie der Druckfehlerteufel leichtfertigerweise angab, nach Bibterfeld, sondern nach Bittorferfeld versandt worden. Fürsorge für Schwerhörige. Der Vorstand des„SchutzverdandeS der Schwerhörigen Berlin" teilt uns folgendes mit: „Die vom Verband geplante Fürsorge der durch den Krieg schwerhörig gewordenen und ertaubten Soldaten hat in zwei Rich- tungen zu gescheheri: 1. in pädagogischer, 2. in sozialer, 1. Der Schutzvcrband der Schwerhörigen ist bereit, in dem libm von der Loge„Galilei" zur Verfügimg gestellten Raum den schwerhörig gewordenen und ertaubten Kriegern kostenlosen AVieh- Unterricht durch geeignete Lehrkräfte zu erteilen. Bei Ertaubten selbstredend, bei Schwerdörigen, die beiderseits geflüsterte Zahlen nur mehr in einer Entfernung von 50 Zentimeter und weniger vom Ohre entfernt verstehen, muß das Absehen des Gesprochenen eingehend geübt werden. Bei Schwerhörigen ist außerdem ein ge- eignetcr Hör- und Sprachunterricht vorzunehmen. Der Abseh- Unterricht ist zwecks Erlangung eines dauernden Erfolges genügend (lange Zeit lv bis 1 Jahr fortzusetzen. Wiederbolungskurse sind durchaus zu empfehlen. Bei Bedarf soll auch positiver Unterricht. wie Uebungen im schriftlichen Ausdruck, Korrespondenz, Steno- grapvie usw., betrieben werden. 2. In dieser Zeit hat auch die Fürsorge in sozialer Richtung zu geschehen. Diese plant die Errichtung eines Stellen- und RrVeitsnachweiseS, in Verbindung mit den bestehenden offiziellen Arbeitsnachweisen, um den Gehörgeschädigten kostenlos passende Berufe und Arbeitsgelegenheiten zu verschaffen. Als geeignete Handwerke sind zu bezeichnen: Gärtner, Schuhmacher, Schneider. Buchbinder, Schriftsetzer, die meisten graphischen Berufe(Litho- graphie. Gravieren, Ziselieren, Formcnstecher, Reproduktionsphoto- graphie usw.). Zum weiteren Ausbau dieses Unternebmens ist der Verband bereit, eine Sammlung ins Leben zu rufen, um den gehörgeschädigten Kriegern bei ihrem Ringen nach neuen Berufen auch finanzielle Unterstützung zu teil werden zu lassen. Der Verband ist ferner in der Lage, den Gehörgeschädigten durch den Ankauf geeigneter und guter, von Kapazitäten der �brenheilkimde empfohlener Hörapparate mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. In seiner ständigen Ausstellung von Hörappa- raten bei Herrn Heppner, SW. 47, Großbeerenstr. 54, ist Gelegen- heit geboten, sich passende Hörapparate einzuhören und auszu- probieren. Durch ein Verzeichnis von guten wie minderwertigen Fabrikaten gerade auf diesem Gebiete kann der Schwerhörige durch diese Einrickitung vor leichtfertiger Ausbeutung bewahrt werden." k. i 2. BerlinepReielistagswatilkr. Abt. 8, Bez. 135. Den Mitgliedern zur Nachricht, daß unser Genosse, der Gastwirt Paul Arndt Lachniannstr. 5 nach lanzer, schwerer Krankheit verstorben ist. Ehre seinem Andeukcu'. Die Beerdigung findet am Freitag, den v. August, nach- mittags 5 llhr, von der Leichen- balle des Jerusalems-Kirchhoses, Neukölln, Hermannstr., aus statt. Rege Beteiligung erwartet ■205/16 Der Vorstaud. ''letorier'Fs'igrCasrnnr� Schankwirte DeDtsehlanils. Zahlstelle B e p 1 i n. Den Mitgliedern zur Nachricht, dafi der Kollege Patai Apndi Lachmonustr. 5, Bezirk S, verstorben ist. Ehre seinem Andenken: Die Beerdigung findet am Freitag, den 6. August, nach- mittags 5 Uhr, von der Halle des Jerusalems-Kirchhoses. Neukölln, Hermannstratze, aus statt. " Um rege Beteiligung ersucht 74/1 Die Ortsverwaltung Centseher Transportartieiter■ Vertianl Eezirksverwaltung GroB- Berlin. Den Mitgliedern zur Nach- richt, daß unser Kollege, der Zlrberter kVanzi Berg am 2. August im Alter von 27 Jahren verstorben ist. Ehre seinem Andenken! Die Beerdigung findet heute Donnerstag, den 5. August, nach- mittags 3'/- Uhr. von der Leichen- Halle des Bartholomäus-gried- hoscs in Weitzensee aus statt. 3 Die Bezirksverwallung. Sozialdeinokratiseher Vahlverein Ld. 4.Berl.Reiehstagswalillffels. Stralauer Viertel, Bez. 338. Den Mitgliedern zur Nachricht. daß unser Genosse, der Portier Nilkeim Ssusler Litthaucr Str. 8 gestorben ist. Ehre seinem Andeukcu! Die Beerdigung findet beute Donnerstag, den 5. August, nach- mittags 3 Uhr, von der Leichen. Halle des Zentral- Friedhofes in Friedrichsselde aus statt. frankfurter Viertel. Bez. 280 I. Den Mitgliedern serner zur Nachricht, daß unser Bezirkssührer, der Tischler Paul unedler Richthoscnstr. 33 im Garnifonlazarett gestorben ist. Ehre seinem Andeukcu t Die Beerdigung findet heute Doimerstag, den 5, August, nachmittags 3 Uhr, von der Halle des Garnisoukirchhoses, Müllcrstr. 32, aus statt. Gürlitzer Vierlel. Bez. 161. Den Mitgliedern ferner zur Nachricht, daß unsere Genosfin Prau Ida Paullek Lausitzer Str. 46 gestorben ist. Ehre ihrem Andenke»! Die Beerdigung findet am Freitag, den 6. August, nachmittags 3'/, Uhr, von der Halle des Zentral. Friedhofes in Fried- richsfelde aus statt. Uniiaberger Viertel. Bez. 404. Den Mitgliedern ferner zur Nachricht, daß unser Genosse, der Dreher frusl Schulz Straßmannstr. 16 im Lazarett gestorben ist. Ehre seinem Andenken! Die Beerdigung findet am Freitag, den 6. August, nach- mittags 4'/, Uhr, von der Halle des Zentral-Friedhojcs in Fried- richsselde aus stall.. Um rege Beteillgung ersucht 213/16 Bep Topstand. Verhand der Bureanangestellfen Deutschlands. Ortsgruppe Groh-Bcrliu. Auf dem Schlachtfelde fielen folgende Kollegen: Am 15. Juli 1915 Richard Pick Krankenkassenangestellter. Am 25. Juni 1915 46/10 Oskar Rieß Krankenkassenangestellter. Ehre ihrem Andenken! Die Ortsverwaltung. Bentscher Holzarheiterrerhand. Zahlstelle Berlin. Den Mitgliedern zur Nachricht, daß unser Kollege, der Tischler Paul l<ücdler IRichthofensw. 33) im Aller von 41 Jahren ge- storben ist. Ehre seinem Andenken! Die Beerdigung findet am Donnerstag, den 5. August, nach- millaoS 3 Uhr, aus dem Garnison- Kirchhof in der Müllcrstr. 32 statt. 86/8 Die OrtSverwaltnng. Am 21. Juli 1915 starb den Heldentod infolge Kopfschusses unser lieber, unvergeßlicher Paul Göhring Füsilier im 3. Garde, Reg. zu Fuß im noch nicht vollendeten vier- undzwanzigsten Lebensjahre. Du hast gehostt, geglaubt an eine Wiederkehr, Doch ach, Dein Platz m unserem Heim bleibt immer leer, Du starbst!— so jung!— so gut!— Wir dursten nicht die Hand zum Abschiedsgruß Dir geben, Schlaf wohl, für uns bist Du nicht tot. In unserem Herzen wirst Du ewig leben l 13A Ruhe in Frieden! Gewidmet von Deiner Familie Zlttllop und L-elunann. Den Heldentod fürS Vaterland I erlitt am 17. Juli 1915 bei einem ! Sturmangrist durch Kopfschuß I unser lieber Kollege und Mit- | arbeitet, der Gefreite der Reserve Paui Weiz. Wir werden das Andenken de§ so früh dahingerasttcn Freundes stets in Ehren halten. 21Z3b Das gesamte Personal der Geschöftsbüchcrfabrik, Buch- druckcrci und des Kontors der Firma Emil Jagcrt. Getreu seiner Pflicht im Kampfe fürs Baterland fiel am 16. Juli unser lieber Sohn und Bruder, der Ersatzreservist' Friedricli Jäntsch im 27. Lebensjahre. In tiefstem Schmerz S9A fsiglirteh Huth nebst Frau «nd Geschwistern Neukölln, Knesebeckstratze 84. Als Opfer des Weltkrieges fiel am 17. Juli bei einem Sturm- angriff durch Kopfschutz mein un- vergeßlicher, innigstgeliebter Mann, unser herzensguter Vater und einziger Sohn, Schwager, Neffe und Onkel 2127b .loseM Schumacher (Jnfanterie-Reg. Nr. 58). In tiefer, unermeßlicher Trauer prau CreptP. Schamacher und Kinder nebst Eltern. Am 16. März fiel als Opfer des Weltkrieges durch Kopffchuß mein lieber, guter Mann, der Landsturmmann 2128b Karl Leidender? im 44. Lebensjahre. In tiefer Trauer Tpaa Klara �»eidenberg geb. Doli Nowawes. Karlstraße 25. ReutersWerke . 3 Bäob« 4 Mark• Buchhandlung Vorwärts Allen Freunden und Bekannten die traurige Nachricht, daß meine liebe Frau und gute Dllitter prau Anna Schulz geb. KecbBer nach langem, schwerem Leiden am 2. August im 52. Lebensjabre verstorben ist. 2126b Der tiestrauernde Gatte n. Sohn .llallii» Scholz Wilhelm Schnl« Britzer Str. 22. Die Beerdigung findet am Freitag, den 6. August, nach- mittags 3'/z Uhr, von der Leichen- halle deS neuen Jakobi-Kirchhojes, Hermannftr. 95-105, aus statt. Danksagung. Für die zahlreiche Teilnahme bei der Beerdigung meines lieben ManneS jage hiermit allen Freunden und Be- kannten sowie den Herren Meister Viernioke und Meister Scharnow, den Kollegen und Kolleginnen, dem Unter- stützungsverein sämtlicher Berufe und den Mitgliedern deS Wahlvereins so- wie auch für die zahlreiche» Kranz- spenden meinen herzlichsten Dank. Berlin, den 5. August 1915. Witwe Karle Kiersch. Bollastr. 43. 6421 Wichtige Neuerscheinung! Die deutsche Sozialdemokratie und der Weltkrieg von Dr. Paul Lensch Preis 1 Mark Ungekürzte Vereinsausgabe 40 Pf. : Aus dem Inhalt: Imperialistische: * Politik der Großmächte in den; • letzten fünfzehn Jahren:: Die- : englische Weltherrschaft u. ihre: : Erschütterung durch den Krieg::: • Der russische Zarismus:: Frank-; • reichu.derKrieg::DeutscheVer-• : gangenheit und deutsche Zukunft: Zu beziehen durch die Buchhandlung Vorwärts, Lindenstraße 3 und alle Vorwärtsausgabestellen SW* Hk-rzu 1 Beiloge u. UnterhaltnngsdI. Nr. 214. 33. Iahrgaug. Mge des Amäck" Kerlim Wsdliilt. Dounerstag, 3. Aupst 1915. verflcherungsftagen. Erne Konferenz der Vertreter der Versicherten bei den LqndeSoerstcherungSanstalten, die erste dieser Art. hat am 2. August im Reichstagsgebäude getagt. Während die beamteten Vor- sttzettden der Landesversicherungsanstalten alljährlich auf Kosten der Versicherungsanstalten zusammenberufen werden, sieht das Gesetz derartige Zusammenkünfte für das Laienelement nicht vor, die Vertreter der Arbeitgeber und der Versicherten haben keine Gelegenheit, ihre Meinungen und Erfahrungen auszutauschen. In der Erkenntnis, daß gerade mit Rücksicht auf die den Landes Versicherungsanstalten aus der Kriegsfürsorge erwachsenden Auf gaben ein gemeinsames Vorgehen der Vertreter der Versicherten erforderlich ist, hatte deshalb die Gcneralkommission der Gewerk. schaften in Verbindung mit dem Generalsekretariat des Gesamt- Verbandes der christlichen Gewerkschaften, dem Generalrat des Verbandes der deutschen Gewerkvereinc und dem Vorstand der polnischen Berufsoereinigung die Konferenz einberufen, die von allen Landesvsrsicherungsanstalten zahlreich besucht war und zu der auch daS Reichsamt des Innern, da» Reichsversicherungsamt und das Königlich sächsische Landesversicherungsamt Vertreter cnt jandt hatten. In das Referat über den ersten Punkt der Tagesordnung: „Die grunchätzliche Bedeutung des§ 1274 R.V.O. und die Fürsorgefür die Kriegsteilnehmer" hatten sich Reichstags- avgstlrdneter GieSberts und Arbeitersekretär Wissel! geteilt. Dkr � 1274 R.V.O. gestattet bekanntlich den Versicherungsanstalten, stnit Genehmigung der Aufsichtsbehörde Mittel aufzuwenden, um allgemeine Mahnahmen zur Verhütung des Eintritts vorzeitiger Invalidität unter den Versicherten oder zur Hebung der gesund- höstlichen Verhältnisse der versicherungspflichtigen Bevölkerung zu fördern oder durchzuführen. Während Abg. Giesberts sich auf mnige allgemeine Bemerkungen und auf eine kurze Charakteristik der Finanzgebarung der Landesversicherungsanstalten beschränkte und der Ansicht Ausdruck verlieh, daß es nötig sei, einmal eine größere Einheitlichkeit herbeizuführen, sodann das ganze unter ein bestimmtes System zu bringen und schließlich den Charakter der Versicherungsanstalten als Renteanstolten nicht zu sehr verwischen zu lassen und die Verwendung der Gelder, namentlich die Verwen- dung der Mittel für die Kriegsfürsorgc, in einen ordnungsmäßig bestimmten Rahmen zu bringen, verbreitete sich Wissell eingehend über die Aufgaben, die den Landesversicherungsanstalten im ein- zelnen erwachsen. Gr ging davon aus, daß die großen psychischen Einwirkungen und die riesenhaften Anstrengungen des heutigen Krieges an die Kriegsteilnehmer Anforderungen stellen, denen sie .feestsch und körperlich vielfach nicht gewachsen sind. Von unseren rm Felde stehenden Brüdern werden gar viele geschwächt und zu Krankheiten und Siechtum disponiert zurückkehren, auch wenn sie nicht verwundet sind, und bei ihnen wird die Invalidität früher eintreten, als es sonst der Fall gewesen wäre. Für sie alle mate- riell und gesundheitlich ausreichend zu sorgen, ist nicht nur eine Ehrenpflicht des Staates, sondern auch eine wirtschaftliche Not- wendigkeit. Die Durchführung dcS Heilverfahrens ist in erster Linie Sache der Militärverwaltung, aber diese wird sich vielfach darauf beschränken müssen, die erste Heilung vorzunehmen, und die Behandlung wird selbst bei dem besten Willen vielfach nicht so ein- gebend sein können, um Invalidität im Sinne unserer Invaliden- Versicherung zu verhüten. Recht oft werden sich die Folgen des Krieges erst später bemerkbar machen, wenn die im Kriege er- wordene Disposition unter der Einwirkung irgendwelcher Um- stände zu akuten Krankheiten Anlaß gibt. Sehr oft könne es strittig sein, ob es sich dabei um Nachfolgen des Krieges handelt, aber es wäre beklagenswert, wenn sich etwa zwischen den Trägern der Invalidenversicherung und der Heeresverwaltung ein Streit darüber entspinnen würde, wer die Durchführung des Heilver- sahrens zu übernehmen habe. Ter Krieg hat die Landesversiche- rungsanstalten vor eine weitere Aufgabe gestellt, die möglichst voll- ständig durchzuführen unbedingt erforderlich ist. Es handelt sich um die geschlechtlichen Erkrankungen unter den Kriegsteilnehmern. Tie Militärverwaltung könne nur die erste Heilung bewirken, das andere sei Aufgabe der Landesversicherungsanstalten. Aber diese können ihrer Aufgabe nur gerecht werden, wenn die Militärver- waltung ihnen die zu ihrer Kenntnis gekommenen Fälle einer ernsteren geschlechtlichen Erkrankung meldet. Also auch hier müßten Landesversicherungsanstalten und Militärverwaltung zusammen- wirken. Auch vom gewerkschaftlichen Standpunkt aus sei eine möglichst vollständige Wiederherstellung der Kriegsverletzten und der Äriegsverwundeten dringend notwendig. Man dürfe nicht ver- gessen. daß heute zahlreiche Frauen und Jugendliche in der Jndu- strie beschäftigt sind. Das sei ein Beweis dafür, daß es möglich sei, auch Kriegsverletzte zu beschäftigen. Im Laufe der Zeit würden weniger Leistungsfähige in manche Berufe in erheblicher Zahl ein- dringen, und darin liege eine große Gefahr für die Aufrecht- erhaltung der bisherigen Löhne. Ihrer beschränkten Erwerbs, fähigkeit wegen würden sich die weniger leistungsfähigen Arbeiter mit ungünstigeren Arbeitsbedingungen zufrieden geben. Deshalb sso schwer verletzt, daß ihm im Reservelazarett der Fuß abgenommen werden mußte.— Das Leben genommen hat sich der 44 Jahre alte Schneider Ernst KneS aus der Ehaussce- straße 110. Er vergiftete sich mit GaS.— Nächtliche Fahrrad- diebsiähle nehmen in den westlichen Vororten, namentlich in Schönebcrg und Wilmersdorf, überhand. Kaum ein Tag der- geht, an dem nicht bei den dortigen Polizeibehörden mehrere An« zeigen einlaufen, daß aus unvermieteten leerstehenden, oder ver- 'chlossenen Läden Fahrräder gestohlen werden. In den letzten beiden Nächten sind nichl weniger als neun derartige Diebstähle vor- gekommen, so in der Hauplstr. 96 und 99, Badensche Straße 41, Meineckestr. 14, Nachodstr. 3, Wilhelmsaue 184/35, Präger Str. 0 und Aschaffenburgrr Str. 3. Hausverwalter und Portiers seien vor dem Fahrradmarder gewarnt; sie werden gut tun. falls nicht ein geeigneterer Raum zur Aufbewahrung der den Mietern gehörigen Räder vorhanden ist. in den Ladcirtüren von innen den Schlüssel stecken zu lassen.— Unter dem Verdacht des KindeSmordes wurde ein Dienstmädchen ?lnna Pausmar vom Schiffbauerdamm verhastet.— Auf einen KindeSmord läßt auch ein Fund in der Hosen, annstraße schließen. Tort fand eine Pförtnersrau im Garten eines Grundstücks die Leiche eines neugeborenen Knaben, die nach den Ermittelungen wahrschein» lich von dem Nachbargrundstück, Naugarder Str. 38, über den Zaun herübergcworfcn worden ist. Flus den Gemeinden. Aus der Gemeindevertretung Adlershof. Der nächste Verkauf von �Schinken durch die Gemeinde findet am Donnerstag, den 5., und Sonnabend, den 7. August, in der Zeit KeryntwortliHer Rxdakteur: Alfred Scholz, Neukölln. Für den von 9—12 Uhr vormittags, in der alten Schule, Bismarckstraße, an die Inhaber von Kartoffelkarten statt. Es kommt nur allerbeste in- ländische Ware in Stücken von 4— 6 Pfund zum Verkauf. Der Preis beträgt 1,80 bis 2,00 M. pro Pfund. Der Vorrat ist nur gering; es empfiehlt sich daher, den Einkauf rechtzeitig vor- zunehmen. In der letzten geheimen Gemeindevertretersitzung wurde be- schlössen, die Gemeindevorsteherwahl auszuschreiben und eine Kam- Mission zur Vorbereitung dieser Wahl in der nächsten öffentlichen Sitzung zu wählen. Die Dienstaufwandsentschädigung für den zweiten Gemeinde- schöffcn wurde gestrichen. Industrie und Handel. Kriegsgewinne. Das Lederwerk Wiemann A.-G. in Hamburg, das für 1914 20 Proz. Dividende verteilte, erhöht das Aktienkapital um 2 000 000 M. Die Gründe für die Erhöhung liegen in den umfang- reichen Aufträgen für Militärzwecke. Die Akt.- Ges. für Kartonnagenindustrie in DreSden-Loschwitz kann trotz erhöhter Abschreibungen ihre Dividende von 2 5 Proz. beibehalten. Der Bruttogewinn stieg von 1,35 auf 1,48 Millionen Mark. Den Süddeutschen Lederwerken A.-G. in St. Ingbert brachte daS Geschäftsjahr laut eigenem Bericht mit dem bei Kriegsausbruch eingetretenen ganz außerordentlichen Leder- bedarf für Militärzwecke eine ungeahnte geschäst- liche Belebung: die Gesellschaft konnte ihre Umsätze nicht unwesentlich erhöhen, namentlich nachdem sie die Her- stellung von Leder für den Heeresbedarf aufgenommen hatte. Aus der Aufwärtsbewegung der Preise für die Fertigfabrikate konnte sie bei ihren ziemlich belangreichen Vorräten guten Nutzen ziehen. Der FabrikationS- gewinn stieg von 173 443 M. auf 521 248 M., aus dem 10 Proz. (i. V. 0) Dividende verteilt werden sollen. Der Reserve sollen zur Auffüllung auf die gesetzliche Höhe 97 961 M.<2039 M.) zugewiesen, auf Maschinen weitere 35 625 M. und auf Gebäude 43 302 M. ab- geschrieben werden, wonach diese nur noch mit 30 000 M. «72 917 M.) bezw. mit 230 000(275 053 M.) zu Buch stehen. Ferner soll ein Erneuerungsfonds mit 30 000 M. gebildet, ebenfalls 30 000 M. als Sonderrücklage dem Aufsichtsrat zur Verfügung gestellt und 38 743 M. vorgetragen werden. Die Eisenindustrie zu Menden und Schwerte A.-G. nimmt für das verflossene Geschäftsjahr die Dividenden- zahlung wieder auf, nachdem sie in den letzten beiden Jahren ge- ruht hatte. Die Baumwollspinnerei H. Liebermann Nach f. A.-G. in Falkenau zahlt 4 Proz. Dividende, während im Vorjahre keine Dividende ausgeschüttet werden konnte. Die Osnabrücker Kupfer- und Stahlwerk A.-G. wird 5 Proz. Dividende(im Vorjahr keine) zahlen. F. Tbörls Bereinigte Harburger Oelfabriken A.-G. erhöhen ihre Dividende von 12 auf 16 Proz. Der Reingewinn stieg von 2,77 auf 3,88 Mill. Mark. Einzahlungen auf die zweite Anleihe. In der letzten Juliwoche sind auf die zweite Kriegsanleihe noch 26 Millionen Mark eingezahlt worden, so daß jetzt 8959,2 Millionen Mark gleich 98,4 Proz. der Gesamtzeichnung eingegangen sind. Die Neueinzahlung ist nicht mit Hilfe der Darlehnskassen erfolgt: denn die von diesen für die Zwecke der zweiten Kriegsanleihe bergegebenen Gelder sind mit 354,1 Millionen Mark am 31. Juli um 6,4 Millionen Mark geringer gewesen als am 23. Juli. Schiffahrtslinien nach Dentsch-Südwestafrita. Nach einer Meldung der„TimeS" beabsichtigen nicht weniger als vier englische Dampfschiffahrtsgesellschaften in Zukunft, am Frackitengeslbäst nach Deutsch-Südwestafnka zu profitieren. Es sind die Union Castle Steamship Company, ferner die Linien von Clan, Ellerman und Bucknall. Die Dampfer werden Swakopmund und Lüdsritzbucht anlaufen. Gerichtszeitung. Eine ländliche Idylle aus Schlesien. Eme recht milde Strafe erhielt ein Rittergutsbesitzer von der Strafkammer in Glogau für ein vom Gericht selbst als verabschenungswürdig bezeichnetes robes Verfahren. Angeklagt war der schon wiederholt wegen Körperverletzung, Bedrohung und Beleidigung vorbestrafte Rittergutsbesitzer Otto Sitz aus Ober-LangheinerSdorf, Kreis Sprottau, wegen der gleichen Vergehen. Der bei ihm beschäftigte Arbeiter Kutzke und der Vogt Stähr� bekamen eines Tages von ihm den"Auftrag, mit Getreide nach Sprottau zu fahren. Vor Beginn der Fahrt wollte Kutzke die Getreidesäcke auf dem Wagen nachzählen. Der Herr Rittergutsbesitzer kam dazu und untersagte dies dem Kutzke mit den Worten:„Nachzählen gibt es nicht, die Zahl stimmt!" Daraufhin fuhren beide Fuhrwerke ab. Der Vogt mit seinem hinter Kutzke. Bei der Uebergabe in Sprottau fehlte ein Sack, obwohl der zuletzt fahrende Stähr auf das bestimmteste unter feinem Eide bekundete, daß kein Sack vom Wagen gefallen fein konnte, ohne daß es von ihm bemerkt worden wäre. Wieder zu Haus angekommen, wurde der Verlust dem Rittergutsbesitzer ge. meldet. Dieser war schnell mit der Behauptung bei der Hand, der "Arbeiter hätte den Sick Getreide verkauft und den Erlös dafür versoffen. Das wurde nicht nur von Kutzke, sondern auch von Stähr entschieden in Abrede gestellt. Als dann der erstere seine Pferde tränken wollte, kam der Rittergutsbesitzer auf ihn zu und schlug ihn mit einem dicken Stock so über daS G e- ficht, daß das Blut in Ströme« floh. Roch einige Schläge versetzte der Rittergutsbesitzer dem Manne, als dieser sich bückte, um sich vom Blut zu reinigen. Acht Tage war der Be- daucrnswerte arbeitsunfähig. In einem anderen Falle schlug der Besitzer einer galizischen Arbeiterin so wuchtig mit einem dicken Stock über das Gesäß, daß sie blutunterlaufene Strie- mcn auf dem Rücken und Gesäß hatte. Außerdem be- drohte der Prügelheld die geschlagene Arbeiterin mit weiteren Mißhandlungen, wenn sie gegen ihn Anzeige erstatten würde. Ein galizischer Knecht, der sich über das Essen beschwerte, wurde mit einem Ochsenziemer so bearbeitet, daß er rote und blaue Striemen am Körper davontrug. Der Gerichtshof sah diese Ueberschreitunaen zwar als sehr schwere an, verurteilte den Angeklagten, der fein Verhalten mit „hochgradiger Nervosität" und mit„nie erfüllbaren Forderungen der Arbeiter" zu entschuldigen suchte, nur zu einer Geldstrafe von 1000 Mark. In der Urteilsbegründung führte der Borsitzende aus, daß das Verhalten des Angekloyten verabschcuungswürdig sei. Wenn ein Tienstgebcr seine Arbeiter und Gesinde prügelt, dann könne es niemanden mehr wundern, wenn die Flucht vom Lande zunehme. Rohheitsdelikte mit Geldstrafe sühnen, widerspricht einem oft von Gerichten anerkannten Grundsatz. Gegen die„hoch- gradigc Nervosität" des Angeklagten und die Möglichkeit solcher Zustände wäre freilich wirksamer als Strafen die Auf- Hebung der in Preußen gegen ländliche Arbeiter und Gesinde bestehenden Sondergesetze._ Alkoholfolgrn. Eine Szene, die sich am 1. Pfingstfeiertage auf offener Straße abgespielt hatte, führte gestern den Techniker Paul Znjergtentest veranUvu Ttz. Glocke, Berlin, Druck».Verlag:Lorwärts Heyne unter der Anklage der Verübung groben U n- f u g s und der Bestechung vor die Ferienstrafkammer des Landgerichts II. Der bisher unbescholtene Angeklagte beabsichtigte am ersten Pfingstfeiertag einen"Ausflug zu unternehmen. Er kam jedocb nicht sehr weit, denn schon in Treptow setzte er sich bei einem Frühkonzertschoppen fest. Einige Stunden später gondelte der Ange- klagte in Grünau, mit einem Mordsrausch behaftet, durch die Straßen. Plötzlich rief er aus offener Straße:„Nieder mit Deutschland" und„A basso Gioletti". Ein zufällig des Weges kommender Unteroffizier machte dem Gendarmeriewachtmeister Moritz auf den?lngeklagten aufmerksam, der von dem Beamten festgenommen wurde."Auf der Polizei ließ sich Heyne in seiner Altoholstimmung zu einer neuen Torheit verleiten. Er hielt dem Beamten einen Zehnmarkschein hin mit der Bitte, ihn laufen zu lassen. Als der Gendarm dieses Ansinnen entrüstet zurückwies, legte ihm H. den Schein auf das Notizbuch. Vor Gericht behauptete der Angeklagte, daß er erst wieder zu sich gekommen sei, als er abends in der Arrestzelle in AdlerKhof ausgewacht sei. Die Zeugen bekundeten jedoch übereinstimmend, daß H. zwar angetrunken, aber nicht sinnlos betrunken gewesen sei. Der Staatsanwalt beantragte eine Geldstrafe von 350 M., da mit Rücksicht auf die bisherige Ilnbescholtenheit des Angeklagten noch einmal van einer Gefängnisstrafe Abstand genommen werden könnte. Das Urteil lautete auf 200 Mark Geldstrafe. Mus aller Welt. Vernichtung einer englischen Kraftftation. „Daily News" berichtet: Die elektrische Kraftstation in den Ebb- valewerken bei Newport wurde am Sonntag durch Feuer völlig zerstört. Tausende wurden arbeitslos. Alle Industrien am Orte kamen zum Stillstand. Das Feuer scheint durch Kurzschluß entstanden zu sein. Schiffszusammsnstost. Die Blätter melden aus Montreal: Ein Zusammenstoß erfolgte im Nebel zwischen den britischen Dampfern„Bengorehad" und„Ba- tiscan" bei Harrisland, 80 Meilen unterhalb Quebec. Das eine Schiff lies auf den Strand, das andere erreichte Montreal. Der Schaden fcheint beträchtlich zu sein. Verheerungen durch eine Wasserhose. Meldung des Reutersche» Bureaus. In Eri(Pennsylvania) brachen gestern infolge einer Wasserhose die Dämme. Die kommer- ziellen und Wohnviertel�der Stadt wurden überflutet. DaS Wasier reicht bis zum zweiten Stock. Es zerstörte die Telephon- und Tele- graphenverbindungen und schwemmte die Beleuchtungsanlagen weg. Die Fabriken stellten die Arbeit ein. Die Zahl der Toten wird auf 25 geschätzt, die der Obdachlosen auf 2000. Der Schaden geht in Millionen. Selbsthilfe gegen ungerechtfertigte PreiSerhvhuuge» übten in EberSwalde die Frauen auf dem Wochenmarlt. Eine auswärtige Händlerin war mit einem größeren Posten neuer Kartoffeln er- schienen, die bei mäßigem Preise guten Absatz fanden. Als die Frau merkte, daß die Kauflust rege war. schlug sie mit dem Preise zweimal auf. Bei der zweiten Preiserhöhung griff allgemeine Empörung Platz. Im Nu war der. Stand von den Kriegerfrauen umringt. Die Säcke wurden ergriffen und umgestürzt, so daß die Kartoffeln weit umherkollerten. Einige Hände griffen zu und so war der Vorrat bald geräumt. Ein„fetter" Posten. Die„Fränkische Tagespost" berichtet: Der städtische Wald- und Fluraufseher Schobert, der seit 15 Jahren im Dienste der Stadt Kirchenlamitz steht und das hohe Gehalt von monatlich 25 M. bezieht, kam um 5 M. Teuerungszulage pro Monat ein. Nachdem nun das Gemeindckollegium fast einstimmig die Zu- läge genehmigte, auch in Anbetracht, daß allen städtischen Beamcen bereits dies- und vorjährig entsprechende Aufbesserungen resp. Teuerungszulagen bis zu 300 M. pro Jahr genehmigt waren, trat wider Erwarten der Stadtmagistrat dem Beschluß nicht bei, und ber der hierauf angesetzten gemeinschaftlichen Sitzung wurde das be- scheiden« Gesuch Schoberts, der �n seinem früheren Gewerbe eine Hand verloren hat, mit einigen Stimmen Mehrheit abgelehnt. parteiveranftaltungen. Charlottenburg. Die Jugcndscktion hält am Donnerstag- abend im VollShause vorn 1 Treppe ihren DiskussionSabend ab.—?lm Sonntag, den 8. d. M.. treften sich die Mitglieder pünktlich 6 Ubr früh gm Bahnhof Charlottenburg»um Masse nausjluI der Arbeiterjugend «Zrosi. Berlins. Freunde der Bewegung sind mitzubnngen. Tempelhof. Am Freitag, den S. August, 8'/, Uhr, findet im Se- nossenschastshause, Dorsitr. 50, eine Mitgliederversammlung mit sehr wich- tiger Tagesordnung statt. Das Erscheinen aller wird erwartet. Der Zahl- abend sällt dafür aus. Ohne Mitgliedsbuch kein Zutritt. Sitzungstage der Stadt- und Gemeindevertretungen- Rosenthal. Die nächste Sitzung der Gemeindevcrtretnng findet am Donnerstag, den 5. August cc., abends 6 Uhr, im großen Sitzungssaal des VcrwaltungsgeiäudeS. Hauplstr. 04, statt. Gichwalde. Freitag, 6. August, abcndS 6 Uhr, Berichte aus den Kommissionen. Tiefe Sitzungen sind öffentlich. Jeder EcmcindeangchSrigc ist b«> rechtigl, ihnen als Zuhörer beizuwohnen........ Sriefkaften der Redaktion. R. M. 101. 1. Der Mieter ist an den Vertrag, da er nicht gekündigt ist, gebunden. Sie können aber für die Dauer des Krieges nicht klagen. weil er im Felde steht. 2. Die Betreffende fall sich an den Lieierungs- oerband, also an diejenige Stelle wenden, von der sie KriegSuntecstütznng erhält. 3. Ja— H. S. 58. 1. Nein. Die Witwe soll ihren und ihrer Kinder Anspruch aus Rente durch die Polizei bei der Militärbehörde geltend machen. 2. Die Militärbehörde entscheidet. Gegen deren Entscheid ist eoent. Klage beim ordentlichen Gerich! zulässig. 3. Maßgebend sind die Be- stiinmungen des Militär-Hinterbliebencngesetzes. Deren Inhalt haben wir wiederholt dargelegt. Den Text des Gesetzes können Sie in jeder Buch- Handlung erhalten.— B. 18. Sie sind als Infanterist sür die Garnison, ober nicht sürS Feld verwendungsfähig, können also eingezogen werden. Ob und wann daS geschieht, lann leiner voraussagen. — St. B. 90. Da die Mutter verstorben ist, so erben der überlebende Dater und die Geschwister des Verstorbenen.— Sch. 89. Die Beschlag- nähme cnlspricht dem Gesetz. Sic würden gegen dieselbe nichts ausrichten können.— Vormund Bruder, l.— 3. Leiber ja. 4. Eine bestimmte Ar. beitSzeit besteht nicht. 5. Ein Anspruch ars Taschengeld besteht nur soweit. al« die Anstalt oder der Vormund eS sestgeietzt hat.— H. B. 1. Anspruch aus die Familienunterstützung, sowohl aus die sogenannte staatliche wie auf die gemeindliche, haben nur Frauen, deren NnterstützungSbedürstigkeit an- erkannt ist. Unterslützungsbedurstigkeit soll nicht im arrnenrechtlichen Sinne ausgesaßi werden. Gegen den ablebnenden Bescheid würde man es bei her Aussichtsbchörde mit einer Beschwerde versuchen können. In Ihrem Falle scheint Bedürftigkeit nicht vorzuliegen. 2. Die kriegsgetraute Frau Hot genau dieselben Rechte wie jede andere Ehefrau, also eoenll. auch das Recht aus Witwenrente.— R. 46. Ein iolchcr Vertrag kann geschlossen werden. Er ist aber, selbst wenn er notarielle oder gerichtliche Form er- hält, seitens der Gläubiger, die durch den Bertrag geschädigt werden, an- fechtbar.—(Sc. T. Köpenick. Wenn nicht etwa Ihr schrisllicher Vertrag dem entgegensteht, so ist die Kündigung ungültig. Da die rcstierende Miete nach dem Kriege gezahlt werden muhte, ist vielleicht der Vorschlag des Ver- mieters annehmbar, wenn er gleichzellig aus jedes Psandrecht verzichtet.— Robert. Schwerhörig, aber kriegsverwendungSsähig.— W. 876. Rein. TSetterauSsichten für das mittlere Norddeutschland bis Freitagmittaft. Zunächst ostwärts sortschrcitcnde neue Trübung, und besonders im Norden zahlreiche Regensällc. Nachher bisweilen heiter, aber sehr veränderlich und etwas küblcr.___________ Buchdruck?reji u, VerlagSanltalt Paul Slnger& Co, iö erlig SÄ