Ar. 254.-32. Jahrg. flbonnementS'Bedlngungtn: IHiotmcmeitö• Vreis vränumerand«! Vierleljährl. 330 MI. motiail. 1,10 2SI, wöchenttilb 2ä Pfg, frei inj Haut. Einzelne Nurniner S Psg. Sonniagi- nmnmer mü illuslrienn Sonnlng». Beilage.Die Neue Welt' 10 P°a, Bast» Nbannelnent: 1.10 Marl Uro Ä! c> n a r. Eingerragen in die Voil< Zcilungi- Preisliste, llnter Kreuzband ftk Deutschland und Oesterreich» Ungarn 2,Z0 Marl, iür das übrige tlusland 4 Mark pro Monat, Pastabonneinent» nebmcn an: Belgien, Dänemarl, Holland, Italien, Luxemburg, Portugal Rumänien, Schweden und die Schweis erscheint 1-gilch. ( 5 Pfennig) Die Insertion!-Lebühr Beträgt für die sechsgespaltene Kolonel- geile oder deren Raum SO Psg,, für politische und gewerlschastliche Vereins- ltird Bersammlungs-Anzeigen SO Psg, „icleine Anzeigen", das fettgedruckte Wort 20 Psg,(zulässig 2 settgedruckte Worte), jedes weitere Wort 10 Psg, Stellengesuche und Schlafstellenan- zeigen das erste Wort 10 Psg,, jedes weitere Wort 5 Psg, Worte über lö Buchstaben zahlen für zwei Worte, Insernie für die nächste Nummer müssen bis S Uhr nachmittags in der Expedition ilbgegeben werden. Die Exvediuon ist bis 7 Uhr abends geöffnet, Verlinev Volksblstt. �entralorgan der rozialdemokratifcbcn Partei Deutschlands. Telegramm- Adresse: „Sozialdemokrat Reriin". Reöaktwn: SW. v8, Linüenstraße Z. Fernsprecher: Amt Moritzplatz. Nr. ISl, SV— 1S1 S7. Dienstag, de« 14:. September 1915. Expedition: SW. öS, Linüenstraße Z. Fernsprecher: Amt Moritzplatz, Nr. lol 90—151 97. lelönng des Stollen iMnotlie». Amtlich. Großes Hauptquartier, den 13. September 1915. ,W. T. 33.) Westlicher Kriegsschauplatz. Die Lage ist unverändert. Ein feindliches Flugzeug wurde bei Courtrai, ein zweites über dem Walde von Montfaucou(nordwestlich von Verdau) abgeschosien. Die Insassen des ersten sind gefangen, die des anderen tot. In letzter Nacht wurde ein Luftangriff auf die Bc- feftigungen von Southend durchgeführt. Oestlicher Kriegsschauplatz. Heeresgruppe Oes Lenerslfeltlmsrlchzlls v. Hinäendurg. Auf dem linken Ufer der Düna, zwischen Friedrich- stadt und Jakobstadt, ist der Feind aus mehreren Stellungen geworfen. Weiter südlich wich er aus; die folgeudcu deutschen Spitzen erreichten die Straße Eckengrafcn s3<) Kilo- meter südwestlich von Jakobstadt)— Rakischki. Auch zwischen der Straße Kupischki— Tünaburg und der Wilija unter- halb Wilna ist die Vorbcwegung im statten Gange. Die Bahnlinie Wilna— Dünaburg— St. Petersburg wurde au mehreren Stelleu erreicht. Im Njemeubogen östlich von Grodno blieb die Ver- folgung im Fluß. An der unteren Zelwianta sind mehrere starke Gegenstöße des Feindes abgeschlagen. Es wurden gestern über 33<>>) Gefangene, ein Geschütz und zwei Maschinengewehre eingebracht. Heeresgruppe cles LenerälleMmarlchZlls Prinz Coopold von Bayern. Der Feind ist im Rückzug; es wird dichtauf gefolgt. Ueber 1909 Russen wurden zu Gefangenen gemacht. Heeresgruppe des Cieneralfeldmarlchalls v. llladienlen. Der Widerstand des Gegners ist auf der ganzen Front ge- brache«; die Verfolgung in Richtung auf Pinsk ist im Gange. Südöstlicher Kriegsschauplatz. Die deutschen Truppen haben gestern westlich und südwestlich von Tarnopol mehrere starke feindliche Angriffe blutig abgewiesen und dabei einige Hundert Gefangene gemacht. In der Nacht wurde eine günstige Stellung, einige Kilometer westlich der bisherigen gelegen, unbehindert vom Gegner eingenommen. Ober st c Heeresleitung. Nr MnWUe delieWÄsWW. Wien, 13. September,(W. T. B.) Amtlich wird ver- lautbart: Wie», 13. September 1915. Russischer Kriegsschauplatz. Die russischen Angriffe gegen unsere oftgalizischc Front dauern an. An der Seretlimiiudnng wurden starke feindliche Kräfte zurück- geworfen. Der Kampf führte an zahlreichen Stellen zu einem Handgemenge in den Schützengräben. Nordwestlich von Strusow brache» mehrere russische Vorstöße, unter dem Kreuz- seuer unserer Batterien zusammen. Andere wurden mit dem Bajonett abgewiesen. In der Nacht bezogen die bei Tarnopol kämpfenden verbündeten Truppen eine auf den Höhen von Kozlow und Jezicrna eingerichtete Stellung, die an unsere auf dem Ost- ufer der mittleren Strypa befindliche Front anschließt. Tie Bc> wcgung wurde vom Gegner nicht gestört. Bei N o w o- A l e k- s i n i e c sind heftige Kämpfe im Gange. Ocstlich von D u b n o sind unsere Truppen an die Eisenbahn vorgedrungen. In der Gegend von Dcrazno warfen wir den Feind an mehreren Punkten. wobei sich das Wiener Landwchr-Jnfantcrie-Rcgimcnt Nr. 24 besonders hervortat. Die k. und k, Streitkräfte in Litauen »ahmen bei ihrem vorgestrigen Sturme auf daS Dorf S z u r a t y neun Offiziere und eintausend Mann gefangen und erbeuteten fünf Maschinengewehre. Italienischer Kriegsschauplatz. An der küstcnländischcn Front nahmen gestern die Kämpfe iu den Räumen von Flitsch und Tolmein mit unverminderter Heftigkeit ihren Fortgang, Wieder wurden alle Angriffe unter schweren Verlusten der Italiener zurückgeschlagen, wieder be- haupteten unsere Truppen ausnahmslos alle Stellungen. Im Räume von Flitsch setzte der Feind, nachdem vormittags ein Angriff auf den Roombon und ein Durchbruchsvcrsuch gegen die Hänge dieses Berges gescheitert war, nachmittags Kräfte von Südwesten her gegen den Jaworcck und die Golobar-Planina an. Gestern abend war auch dieser Borstoß abgewiesen. Italienische Artillerie beschoß hier die Ansammlungsmulden ihrer eigenen Infanterie mit sichtlicher Wirkung. Im B r s i c- G e> biete, wo der Gegner schon im vorgestrigen 5ianipfe über fünf- hundert Mann verloren hatte, brach gestern nachmittag wieder ein Augriff zusammen. Den Tolmeincr Brückenkopf griffen die Italiener viermal vergeblich an. Weiter südwärts herrschte verhältnismäßig Ruhe. An der Tiroler Front waren neuerliche Annäherungsversuche des Feindes gegen unsere Popcna- stellung ebenso fruchtlos wir alle früheren. Bor der Grenzbrücke liegen weit über hundert tote Italiener. Der Stellvertreter des Chefs des Gcneralstabes: v. H o e f c r, Feldmarschalleutnant. Der ruPsche Generalstabsbericht. Petersburg, 12. September.ds Verbandes Markischer Arbeitsnachweise macht sich aus dem leiblichen Arbeilsmarkt die schon seit einiger Zeit beginnende Verschlechterung der Lage weiter fühlbar. Das Angebot weiblicher Arbeilskräfte übersteigt vielfach auch bei ge ringeren Lohnsätzen dasjenige der offenen Stellen. Beim Zentral verein für Arbeitsnachweis war in der Berichlswoche die Vermute lung weiblicher Arbeitskräfte wieder ungünstiger geworden. In den Metall- und Mimitionsfabriken fanden Entlassungen statr. In der Nahrungsmitteli/idustrie und in der Militärkonfeklion war ein Rück gang noch nichl bemerkbar. Für Strastenarbeil und Kohlentransport wurden wieder Frauen als Ersatz für männliche Arbeitskräfte ein- gestellt. Au? dem kaufmännischen Arbeilsmarkt ist für weibliche Au gestellte di� Zahl der offenen Stellen in allen Zweigen für Bureau- und Verkaufspersonal zurückgegangen, der weibliche Arbeilsmarkt zeigte al'ch auch hier die gleiche Verschlechterung wie für gewerbliche Arbeiterinnen. Die Kesselschmiede hatten auch in der ersten Zeit des Krieges unter der katastrophalen Veränderung der Industrie schwer zu leiden. Nachdem die Unternehmer sich aber von der ersten Bestürzung wieder erholt hatten, wurden die Verhältnisse für die Kesselschmiede wieder b/sser. In einer Versammlung am Sonntag wurde lebhaft beklagt, daß angesichts der großen Teuerung die Betriebe, darunter Welt- berühmte, es abgelehnt haben, eine Teuerungszulage zu ge- währen. Die Arbeiter waren gezwungen, durch vermehrte Ausnutzung ihrer Arbeitskraft einen etwas höhern Verdienst heraus- zuholen. Sie konnten dadurch ihre Lebenslage wohl ein wenig ver- bessern, doch nur auf Kosten ihrer Gesundheit. Von A. B o r s i g wurde berichtet, daß dort sogar noch unter Ausnützung der Kriegs- zeit erhebliche Lohnabzüge vorgenommen worden sind, und zwar in der Abteilung v den in, Tcnderbau beschäfligten Preßluitnietern ein Abzug von 3,60 M. auf 2,50 M. bei 100 Stück Nieten. Ein Redner teilte in der Versammlung mit, daß er auf Diffe- renzen hin von einer Firma, wo er reklamiert war. bei der Militär- bebörde gemeldet worden ist und daraufhin seine Einberufung zum Militär erhielt. In 14 Tagen soll eine weitere Versammlung aller in der Kessel- schmiederci Groß-BerlinS beschäfligten Arbeiter stallfinden. Die in Betracht kommenden Arbeiter der Firmen A. B o r s i g und Schwartzkopff sind besonders eingeladen. Kriegsbeschädigtenfürsorge in der Holzindustrie. Auf Anregung der Berliner Lokalverwaltung des Deutschen Holzarbeiterverbandes haben die Verbände der Aroeitgeber und Ar- beiter der Holzindustrie Berlins folgende Vereinbarung getroffen: «Die durch Teilnahme am Krieg vorübergehend oder dauernd in ihrer Erwerbssähigkeit bcschränlien Arbeiter der Holzindustrie haben in erster Linie Anspruch auf Beschäftigung in ihrem bisherigen Berufszweig, und zwar in dem Betriebe, in welchem sie vor ihrer Einberufung zum Heeresdienst gearbeitet haben. Diejenigen Kriegsbeschädiglen, welche vor ihrer Einberufung arbeitslos oder anderweitig beschäftigt waren, solle» gleichfalls in ihrem erlernten Berufszweig wieder aufgenommen werden. Den Kriegsbeschädigten ist jede Möglichkeit zu geben, vermöge der Anpassungsfähigkeit ihrer verletzten Gliedmatzen ihre Arbeits- leistung bis zu der eines Vollarbeiters zu steigern. Kriegsbeschädigten, die infolge ihrer Verletzungen nicht mehr in ihrem erlernten Beruf in der Holzindustrie arbeiten können, sich je- doch als Hilfskräfte für schriftliche oder rechnerische Arbeiten oder zur Anfertigung von Werk- und Matzzeichnungen eignen, ist die hierzu notwendige Gelegenheit zur Ausbildung zu geben. Zu diesem Zwecke ist die Verbindung mir Fach- und Fortbildungsschulen anzustreben. Die Vertragschließenden verpflichten sich, zwecks Erlangung der erforderlichen Existenzmittel für die Dauer der Ausbildung der Kriegsbeschädigten mit allem Nachdruck bei den Reichs-, Sraats- und städtischen Behörden einzutreten sowie auch sich um Hergabe von Stipendien und Zuschüssen aus Stiftungen zu bemühen. Läßt die Art der Verletzung eine Wiederaufnahme des Kriegs- beschädigten im bisherigen Berufszweige nicht zu. so soll die Ein- slellung desselben in Spezialbetrieben oder anderen verwandten Branchen der Holzindustrie ermöglicht werden. Zur Beratung der Kriegsbeschädigten wird eine Kommission, be stehend aus je fünf Arbeitgebern und Arbeitnehmern, eingesetzt. Die Arbeitsvermittlung der Kriegsbeschädigten crsolgt durch den paritätischen Arbeitsnachweis der Berliner Holzindustrie, sofern nicht die Wiederaufnahme der Arbeit nach der Entlassung vom Heeresdienst an der alten Arbeitsstelle möglich ist. In Ausnahmefällen kann die Vermittlung auch durch die Berufs- berater erfolgen. Eine besondere Abteilung für Kriegsbeschädigte beim Arbeits- Nachweis wird nicht eingericvtet. Die Einmischung berufsfremder Organisationen in die Arbeitsvermittlung ist zu vermeiden. Die Entlohnung der Kriegsbeschädigten erfolgt bei Akkord- arbeitern nach den im allgemeinen Arbeitsvertrag für die Berliner Holzindustrie festgelegten Bedingungen und dem bestehenden Tarife. Lohnarbeiter müssen ihren Leistungen entsprechend be zahlt werden, steigernde Erwerbsfähigkeit bedingt gebührende Bo rücksichtigung. Die dem Verletzten rechtlich zuerkannte Rente darf zur Begründung einer geringeren Ernlohnung nicht angerechnet werden. In Slreitsällen über die Ernlohnung oder sonstigen Differenzen aus dem Arbeitsverhältnis enrscheidel die SchlichlungSkommission der Berliner Holzindustrie. Die Vertragschließenden verpflichten sich, gemeinsam bei den Behörden dahin zu wirken, in die Submissionsbedingungen sinn- gemäß Bestimmungen aufzunehmen, Arbeilen nur an solche Firmen zu vergeben, welche vorstehende Vereinbarungen erfüllen. Vorstehende Vereinbarung bildet einen selbständigen Anhang zu den am 10. Februar 1913 abgeschlossenen Verträgen der Berliner Holz- industrie. Bei etwaiger Kündigung, Aenderung oder Aushebung der Verträge behält vorstehende Vereinbarung Gültigkeit. Die Schlichtungskommisfion Berlin, den 31. August 191S. der Berliner Holzindustrie." veutsches Reich. Gegen die Arbeitslosigkeit. Der Arbeitsausschuß für die Bekämpfung der Not in der West- sälischen Tex tilinduslri e har u. a. beschlossen, beim Bundesrat zu beantragen, daß durch besondere Anordnung die wöchentliche Beschränkung der Arbeitszeil auf fünf Tage in den textil- industriellen Betrieben auch auf die Heimarbeiter an- gewendet werden möge, damit die Streckung der Arbeits- gelegenheit nicht durch übermäßige Beschäftigung der Heimarbeiter zum Nachteil der Fabrikarbeiter verhindert wird. Ruslanü. Schweizerischer Gemeinde- und Staatsarbeiterverband. In dieser Gewerkschaft besteht seit Jahren eine innere Krise, die zum Austritt der Sektion Zürich führte und die Sektion Bern ver- anlaßte, ebenfalls den Austritt zu beschließen, den sie aber bisher noch nicht ausführte. In der am Sonntag in Zürich abgehaltenen Delegierrenversammlung wurde die Aufhebung des ständigen Se- krelariats, das zum Teil der Stein des Anstoße« war, beschlossen, und erhielten die Arbeiterunion Zürich sowie der Gewerkschastsbund den Auftrag, die Sektion Zürich zum Wiedereintritt in den Verband und die Sektion Bern zur Wiederaufhebung ihres Austrittsbeschlusses zu veranlassen. Das unsolidarrsche und gewerkschaflswidrige Ver- halten dieser städtischen und staatlichen Arbeiter findet in der Presse scharfe Verurteilung. flus der Partei. Erhöhung des Aboniieuieutsprelses. Das„Volksblart für Anhalt" hat vom 1. Oktober ... infolge der wachsenden Herstellungskosten der Zeitungen den Abonnementspreis von 05 auf 75 Pf. pro Monat erhöht. ab fius Industrie und Handel. Die Gestaltung des englischen Außenhandels. Englische Blätter veröffentlichen die Außenhandelszahlen für den letzten Augustmonat. Sie zeigen, daß die Einfuhr(besonders von Nahrungsmitteln, wie Getreide, Reis, Zucker, Kaffee, Fischkonserven und von bestimmten Rohstoffen: Flachs, Hanf, Häute, Jute, Roh- gummi) noch immer steigt, während andererseits der englische Export sich mehr und mehr erholt und den neuen Verhältnissen des Well- Marktes anpaßt. Im ganzen besteht jedoch das ungünstige Ver- hältnis zwischen Ein- und Ausfuhr fort, wie denn auch im August wieder die Einfuhr 70,4 Millionen Pfd. Sierl., die Ausfuhr nur 32,4 Millionen Pfd. Sterl. beträgt, so daß sich ein Einfuhrüberschuß von rund 38 Millionen Pfd. Sterl. ergibt, ungefähr lO3/« Millionen Pfund Sterling mehr als im August des vorigen Jahres. Rechnet man kür die abgelaufenen 13 Monat seit Kriegsbeginn zusammen, was England mehr an Waren eingeführt als ausgeführt har. er- gibt sich die hohe Summe von ungefähr 458,4 Millionen Pfund Sterling. Kein Wunder, daß trotz aller möglichen Ausgleichs- operationen der Wechselkurs des Sterlings immer wieder sinli. Hinzu kommt, daß in dieser Aufstellung alle die von der Re- gierung direkr für die Truppen eingefübrlen Waren, also auch alle Kriegsmaterialien, nicht mit enthalten sind, und daß serner die Wertzunahme der Einfuhr keineswegs der Zunahme der Menge und des Gewichts der eingeführten Waren entspricht— Eng- land muß vielmehr für dieselben Einfuhrmengen heule durchweg einen viel höheren Preis zahlen als vor dem Krieg. Kriegsindustrien in Argentinien. Zu den eigenartigen neuen Entwickelungen, die der Krieg hervor- gerufen hat, gehört es nach dem„New Statesman" vom 4. Scp- tember, daß Argentinien, ein bisher vollkommen landwirtschaftliches Gebiet, nun auch in die Reibe der Jndustriemächle einzulreken beginnt. In Buenos Aires werden jetzt bereits 5500 Arbeiler mir der Herstellung von Militärtuchen und Decken beschäftigt. Während der letzien sechs Monate sind als neue Artikel Verbandstoffe und Lampen- dachte hinzugekommen. Argentinische Zeitungen sehen mit großem OplimismuS in die Zukunft und hoffen, daß Argentinien in kurzer Zeit seine Wolle auch selbst verarbeiten wird. Außerdem rechnet man auf Gründung einer Baumwollindustrie, und die Regierung hat bereits die großen Oelquellen des Landes zum Nalionaleigentum erklärt und ihre Ausbeulung und Verschiffung begonnen. Für Zurückziehung des gemünzten Goldes aus dem Verkehr tritt der Leitartikel von„Daily News and Leader" vom 4. September em. Das Blatt sagt: Rußland beabsichtigt, alles Goldgeld einzuziehen, und es ist kein Grund vorhanden, weshalb wir nicht das Gleiche tun sollten. Es wäre bedeutend nützlicher, die Goldstücke aufzustapeln, als daß sie unnützerweise im Umlauf bleiben und in jedem Hafen des Landes teilweise verschwinden. Soziales. Wann gilt der Arbeiter als eingestellt? Ueber diese Frage hatte die Kammer 3 des Gewerbe- gerichts aus Anlaß des folgenden Streitfalles zu entscheiden. Die Baufirma Jurth hatte beim Arbeitsnachweis de« Bau- arbeiterverbandes zwei Arbeiler(Flechter) bestellt. Als dieselben auf dem ihnen bezeichneten Bau erschienen, wurden sie nicht ein- gestellt. Der Polier wies sie ab mit der Bemerkung, es würden keine Arbeiter mehr gebraucht. Entschädigung für den Zeitverlust wurde den Arbeitern verweigert. Sie klagten deshalb beim Gewerbegericht auf Zahlung eines Tagelohns. Hier machte' die beklagte Firma den Einwand, die Kläger seien nicht ein- gestellt worden, weil sie betrunken zur Arbeitsstelle gekommen seien. Als sich die Kläger gegen diese Behauptung ent- schieden verwahrten, schränkte der Vertreter der beklagten Firma seine Angabe dahin ein: Am fraglichen Morgen hätten sich sieben Arbeiter, darunter die Kläger, auf der Baustelle gemeldet. Von den sieben seien einige angetrunken gewesen, deshalb seien alle sieben nicht eingestellt worden. Ob die Kläger angetrunken waren, könne nicht erwiesen werden. Hierauf machte die beklagie Firma geltend: Mit der Bestellung beim Arbeirsnach- weis seien die Arbeiter noch nicht eingestellt. Die Einstellung werde erst durch die Firma vorgenommen, nachdem die Arbeiler bei ihr eingetroffen seien. Bevor die Einstellung auf diese Weise voll- zogen sei, habe die Firma keine Verpflichtung den Arbeitern gegen« über. Das Gericht hat eine Auskunft vom Arbeitsnachweis des Bauarbeiterverbandes eingeholt. Dieselbe geht dahin: Es sei üblich, daß die beim Arbeitsnachweis bestellten Arbeitskräfte auch eingestellt würden. Unler Hinweis auf diese Auskunft erkannte da? Gericht auf Ab- Weisung der Klage wegen sachlicher Unzuständigkeit� des Gewerbegerichts. In der Begründung des Urteils wurde gesagt: Das Gericht habe sich nicht überzeugen können, daß durch die Be- siellung beim Arbeitsnachweis der Arbeitsvertrag bereits zustande gekommen fei. Wenn auch die Einstellung der bestellten Arbeitskräfte üblich sei, so ergebe sich daraus nicht, daß diese Uebung in jedem Falle besolgt werde. Im vorliegenden Falle habe die Einstellung erst durch den Arbeitgeber erfolgen sollen. Ein Arbeitsverhältnis zwischen den Klägern und der be- klagten Firma habe also noch nicht bestanden. Da das Gewerbe- gericht nur für Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis zuständig sei, habe die Klage abgewiesen werden müssen. Die Kläger könnten ihre Ansprüche beim Amtsgericht geltend machen und zwar mit Aussicht auf Erfolg, denn die Beklagte habe bei den Klägern Hoffnungen auf Arbeit und Verdienst erweckt und sie durch Nicht- erfüllung dieser Hoffnungen geschädigt. Nentscl»«« Theater. Direktion; Max Eeinhardt. 71/j Ukr: Faust. I. Mittwoch: Judith. KaninicrKpiele. 8 Uhr: Die deutsclien Kleinstädter. Mittwoch: Der Weibsteafel. Volksbühne. Theater a. Bülowpl. 8>/, Uhr: Die Räuber. Mittwoch zum er.sten Male: Der Kaufmann von Venedig. Wieder- Erö(rnimg;| ggWi'ckg, im 18. Sejitemlerg Der Vorverkauf(ohne Aufgeld) hat bereits begonnen.[ Kassenstunden: lft/e Ü',r vor'| mittags bis abends 6 Uhr. UnsereMarine" m Beste 2 Pf. Cigarefte t Deutsches Fabrikat- Trushfrei GEORG A. JASMATZl AKTIENGESELLSCHAFT Casino s Theater Theater lür Dienstag;, 14. September. Berliner Theater s uhr: Extrablätter. Deutsches Künstler-Theater. s uhr; König Saloino. Lessins-Theater. s uhr; Stein unter Steinen. Deutsches Opernbaus Charlottbg. s uhr; Die Fledermaus. Friedrich-Wilhelmsfädt. Theater. 8'uUhr; Lelimanns Kinder Gebr. M GITRIGICS- Theater s uhr; Benjamin macht alles. Kleinet« Theater. 8-/.u.- Ein kostbares Leben. Komische Oper. s uhr: Jung muß man sein. Sonnt. 31/, U.: Gold gab ich für Eisen. Kustspieihaus. V/.u.; Berrsehaitl Jener gesiieht JlontiB Operetten-Theater Gastspiel Louis Treumann. 8 Uhr; Hoheit tanzt Walzer Residenz-Theater s'/.uhr; Der SonoeoYogel. Schiller-Theater O. 3 uhr; Rosmersholm. Schiller-Th.Charlottenbg. s uhr; Der 6'wissenswurm. Thalia-Theater. s uhr; Drei Paar Schuhe. Theater am Xollendorfpl. 8./.U.- Immer feste druff! Theater des Westens 8 uhr: Der brave Fridolin Theater in der Königgräfzer Straße s uhr; Oeber die Kraft. Trianon Theater. 8'/. u.; Die Hydra. 'Wieder-' Eröffnung! Donnerstag, den 16. Septbr. mit einem Rose-Theater. Ansang S'ft Uhr: Tie Stunde kommt! ionntag 3 Ubr: Di- Eiisgerbi-aul. Walhalla-Theater. Uhr; Der Goldfuchs. [Kolossalen Prosrnminj 14 Scliiager 14 Aniang 8 Uhr Kleine Preise!| Vorverkauf v. 11—1 an der Kasse. 3d Stelen stenaen ________ Die——— Wochenschrift für Arbeiterfamilien Wöchentlich I hefl für 10 Pf. URftNIA Tauben straBe 48/49. 8 Uhr: Von den Karpathen bis Brest>Litowsk. Reichshailen-Tbeater. Stettiner Sänger. Ans. 8 U. Zum 233. Male: "I" Militärisch. Zeit bild von Meysel. Militärperjonen u. deren Angehi- rigen vollkommen freier Zutritt zu d.Stett. Sängern. \r oigt-Tlieater. Badstr. 58. Badstr. 58. Beginn der Wiutersaisou: 20. September 1013. Abonnements werden entgegen- genommen. Lothringer Str. 37. Tägl. 8 Uhr: Die neue Berliner Volkspofle Familie Schuase. Urbcrlin. Handlung. Urbertin. Figuren. Vorher der erelfri. Sperialitaten-Teil. Vorverk. f.d. ganze Woche v. 11— 2 Mr. Sonnt. 4 Uhr; Die grnte Mama. Thetäor Falics Capnoe- 0� Posxn-Thea/er 9k Onkel Mendelsohn Citrons geben sich die Ehre mit Leonhard Haskel und Siegirled Berlsch. Tägl. 8 Uhr. Sonnt. 31/, u. 8 Uhr. H. D.Vrys neue Allegorien: Unsere Helden (Weddigen, Mackenten, Minden- bürg, BOlow, Haeseler usw.) II. Steldls neuest. Schlager: Im Kossener Uager. Fern.: Margwills— Hildegard Clermonts Wanderzirkus u das groBe Eröffnungs- Pf°8ft_ Neukölln. Inseratenteil verantw. �Z��Berft��ck�Perla�VoWärtSBuchdr. u-VerlagsanftattPaul Singer Lr Co., Berlin SVii. Hierzu 1 Beilage u. Unterhaltungsbl. Nr. 254. 32. Iahrglmz. Entlastung öer Gerichte. Zur Entlastung der Gerichte hat der Bundesrat eine im gestrigen„Reichs-Anzeiger" veröffentlichte Verordnung er- lassen. Die aus 31 Paragraphen bestehende Verordnung führt für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten, auch für solche, die vor dem Land- gerilbt zu verhandeln sind, daS Mahnverfahren ein, gestaltet das Sühneverfahren vor den Amtsgerichten aus, engt das Beschwerde- und Berufungsrecht ein und enthält einige Erleichterungen im Verfahren. Die wichtigsten Vor- schriflen sind folgende: Geht beim Ämtsgericht oder beim Landgericht eine Klage ein, deren Anspruch im Mahnverfahren verfolgt werden kann, so soll der Vorsitzende einen Zahlungsbefehl erlassen, wenn nicht der Kläger glaubhaft macht, daß der Beklagte den Anspruch bestreiten und sich auf die Klage einlassen werde. Wird gegen den Zahlungs- befehl Widerspruch erhoben, so findet mündliche Verhandlung statt. Wird kein Widerspruch erhoben, so wird der Zahlungsbefehl für vorläufig vollstreckbar erklärt. Gegen den Vollstreckungsbefehl ist der Einspruch zulässig. Im Verfahren vor den Amtsgerichten soll das Gericht, wenn beide Parteien im Termin erscheinen, vor Eintritt in die mündliche Verhandlung die Sühne versuchen. Berufung und Beschwerde ist nur zulässig, wenn der An- spruch 50 M. übersteigt. Die Anwaltskosten sind von der unterliegenden Partei nicht mehr zu ersetzen, wenn der Streit- gegenständ nicht mehr als 50 M. beträgt und im Verfahren auf auf P r i v a t k l a g e. Sind vor dem Amts- oder Landgericht die Parteien durch Anwälte vertreten, so kann mit deren Ein- Verständnis ohne mündliche Verhandlung entschieden werden, wenn daS Gericht den Sach- und Streitstand auf Grund einer stüheren mündlichen Verhandlung und nach dem Ergebnis einer etwaigen Beweisaufnahme für hinreichend aufgeklärt erachtet. Von den weiteren Vorschriften ist hervorzuheben, daß für einen Antrag auf Bewilligung des Armenrechts es endlich der Bei- bringung eines obrigkeitlichen Zeugnisses über das Unvermögen des Klägers nicht mebr bedarf, wenn ein uneheliches Kind seinen Anspruch aus Unterhalt geltend machen will. Die Verordnung tritt am 1. Oktober 1915 in Kraft. fius Groß-öerlin. Bestandserhebung von Militärtuchen. Das Oberkommando in den Marken erläßt eine Bekanntmachung betreffend Bestandserhebung von Militärtuchen in Friedensfarben, die am 15. September er. in Kraft tritt. Maßgebend für die Melde- Pflicht ist der am Beginn des 15. September 1915(Stichtag) tatsäch- lich vorhandene Bestand. Die Meldungen sind bis zum 25. Sep- tember 1915 unter Benutzung der vorschriftsmäßig auszufüllenden amtlichen Meldescheine für bunte Militärluche an das Webstoffmelde- amt der Kriegs-Rohstoff-Abteilung des Königlich Preußischen Kriegs- Ministeriums, Berlin SW 48, Verlängerte Hedemannstr. 11, zu erstatten. Die Bekanntmachung wird im Wortlaut in der„Nord- deutschen Allgemeinen Zeitung" zum Abdruck gebracht werden. Bestandaufnahme von Strümpfen und Handschuhen. Das Reichsamt des Innern hat für den 15. September eine Zählung der im Deutschen Reich bei den Fabrikanten im Groß« und Kleinhandel vorhandenen Strümpfe und Handschuhe angeordnet. Die Fragebogen werden laut„Kons." in diesen Tagen durch die Handels- kammern(im Königreich Sachsen durch die Orlsbehörden) ausgegeben. Vorräte von Stoffhandschuhen und Strümpsen, die zusammen weniger als. 50 Dutzend betragen, sind nicht anmeldepflichtig. Für Angestellte des Zentralarbeitsnachweises. Der Magistrat Berlin hat dem Zentralverein für Arbeits- Nachweis eine außerordentliche Beihilfe bis zum Betrage von 8780 M. bewilligt für Kriegsteuerungszulagen an die An- gestellten, die Gehälter bis höchstens 2000 M. beziehen. Vom Zweckverband. Unter dem Vorsitz des Landrats v. Achenbach, wegen Ver- Hinderung des Oberbürgermeisters Mermuth, trat gestern der Ver- bandsausschuß des Zweckverbandes Groß-Berlin im Berliner Rat- Hause zusammen. Der Verbandsausschutz genehmigte die Uebernahme der Verwaltung der Potsdamer und Tegeler Forst. Die beantragte Zustimmung für die Aufteilung des Geländes des ehemaligen Joachünstalschen Gymnasiums in Wilmersdorf wurde wegen Un« Zuständigkeit des Verbandes abgelehnt. Von dem vorgelegten Be- bauungsplan für Alt-Landsberg wurde ein kleiner Plan genehmigt. der übrige vorläufig zurückgestellt. Genehmigt wurde serner die Verlängerung der Reichenberger Straße über den Landwehrlanal nach Treptow und Neukölln. Der Bauplan für den Breitenbachplatz in Wilmersdorf-Steglitz, an der Dahlemer Grenze, wurde gut- geheißen, obgleich von der Verwaltung des Gutsbezirks Dahlem Schwierigkeiten bereitet wurden. Dem Plenum des Verbandes soll eine Vorlage gemacht werden, um die Zustimmung des Verbandes herbeizuführen. Teure Milch. Auch der Verein Märkischer Milchproduzenten E. V. schließt sich dem Streben nach höheren Milchpreisen an. In einem Rundschreiben an seine Mitglieder heißt es: „Wir teilen unseren Mitgliedern mit, daß Verpachtungen— 22Vz Pf. ab Stall, 24Vz Pf- frei Berlin gerechnet— bereits ab- geschlossen wurden. Große Nachfrage nach Milch täglich, Angebot fehlt gänzlich. Die Geschäftsstelle." Der organisierte Milchhandel legt Gewicht darauf, öffentlich fest- gestellt zu sehen, daß er trotz aller Bemühungen nicht in der Lage ist, an diesen Zuständen etwas zu ändern. Er sieht sich gezwungen, die geforderten Preise zu zahlen, wenn er Milch zum Verkauf über- Haupt erhalten will. Die seinerseits den Landwirten gemachten Hin- weise darauf, daß es deren patriotische Pflicht sei, die Milch zu billigeren Preisen abzugeben, umsomehr als sie alle anderen Artikel beresis teurer bezahlt erhalten, wurden dahin beantwortet, daß mit der Betätigung solchen Patriotismus.ihre eigene Existenz gefährdet" sei; sie müßten unbedingt an den Preisen festhalten und könnten die Milch ohne Verdienst nicht abgeben. Der organisierte Milchhandel hat. wie der Vorstand des Reichsverbandes deutscher Milchhändler versichert, alles getan, was er zu tun in der Lage war. und er hat kein Mittel zur Hand, sich weiterhin noch gegen die Forderungen der Milchproduzenten zu wehren. Hiernach hätten wir die Aussicht, daß die Milchpreise wie eine Schraube ohne Ende hinaufgeschraubt werden. Und da soll die Bevölkerung ruhig zusehen müssen, ohne daß dieser Teuerung ernst- lich gesteuert wird? Bureaukratismus oder Ueberfiskalismus'i Es geht uns folgende Beschwerde zu: Die Stadt Berlin baut zurzeit in Struveshof bei Sputendorf eine Erholungsanstalt; die Arbeiten sind an Berliner Unternehmer vergeben, welche ihre Arbeiter aus Groß-Berlin nach der Arbeits- stätte entsenden. Bisher war der Weg der meisten Arbeiter folgender: sie lösten in Berlin eine Arbeiter- Wochenkarte der Stadtbahn bis Groß- Lichterfelde-Ost und von dort auf der Fernbahn eine Wochenkarte nach Ludwigsfelde, die nächst« Bahnstation für Struveshof. Jetzt nun wird plötzlich den Arbeitern von den Beamten auf der Station Groß- Lichterfelde- Ost die Wochenkarte mit dem Bemerken ver- weigert, sie müßten sich eine solche in Berlin auf dem Anhalter Bahnhof lösen. Was bedeutet daS? Nun, daß Arbeiter, die in Vor- orten wie Neukölln, Schönsberg. Mlmersdorf Weißensee usw. wohnen, entweder statt direkt nach Lichterfelde-Ost, erst nach dem Anhalter Bahnhof zu fahren hätten, was ihnen erstens Zeitverlust und zweitens die Extrakosten der Fahrt nach dem Bahnhof ver- Ursachen würde, oder aber neben der Fahrkarte vom Anhalter Bahn- Hof nach Ludwigsfelde doch noch die Fahrt von ihrem Wohnort nach Lichterfelde-Ost zu zahlen hätten, was ihnen mindestens eine in Be- tracht kommende Mehrausgabe auferlegte. Die Maßregel wird mit der Erklärung begründet, daß man auf Wochenkarten keine Neben- karte haben dürfe. Wenn das nicht bloß ein Mißgriff untergeord- neter oder nicht eingeschulter Beamten ist, so wäre eS ein nicht scharf genug zu rügender FiskalismuS, wie man ihn kaum einem beliebigen Krähwinkel verzeihen könnte, der aber des Verkehr?- instituts einer Weltstadt durchaus unwürdig ist. Wir hoffen, daß die königliche Eisenbahndirektion hier Abhilfe fchafft. Geld spielt keine Rolle. Seit der Totalisator auf den Rennplätzen wieder in Betrieb ge« setzt ist, sind auch die Rennen wieder stark besucht. DaS konnte man Sonntag bei den Rennen in Hoppegarten von neuem beobachten. Da sieht man auch, daß Geld keine Rolle spielt, wurde doch am Sonntag am Totalisator die Summe von 809 000 M. eingesetzt, wovon auf Eintrittsgelder 37 000 M. entfielen. Aus dem Wasser gezoge». Unter verdächtigen Umständen wurde am Sonntagnachmittag die Leiche eines unbekannten Mannes vor dem Grundstück Uferstr. 9 aus der Panke gelandet. Die Beine waren mit einem Strick zu- sammengeschnürt und an der Nase befand sich eine blutige Ver- letzung. So dachte man erst an ein Verbrechen; die verdächtigen Erscheinungen wurden aber bald aufgeklärt. Knaben hatten die Leiche an der GropiuSstraße gefunden und, weil dort die Landung schwierig war, nach der anderen Stelle hingezogen. Dazu hatten sie ihr einen Strick um die Beine geschlungen. Die Verletzung an der Nase stammt wohl auch von diesen Bemühungen der Knaben her. Jedenfalls ist sie, wie bald festgestellt war, erst nach dem Tode de? Mannes entstanden. Der unbekannte Tote macht den Eindruck eines Arbeiters. Er ist etwa 55 Jahre alt und mittelgroß, hat graugemischtes Haar und Schnurrbart und trug ein dunkelbraunes Jackett mit Weste, eine gestreifte Hose, ein grünweiß-gestreifteS Vor hemd mit weißem Umlegekragen und schwarzem Schlips und schwarze Stiefel. Aus dem Landwehrkanal gelandet wurde gestern morgen an der Freiarchenbrücke am Gartenufer die Leiche einer unbekannten Frau, die dem Mittelstande angehört zu haben scheint. Die Ertrunkene ist etwa 25—30 Jahre alt, 1,70 Meter groß und dunkelblond und trug eine schwarzweiß-gestreifte Bluse, einen dunklen Rock, schwarze Strümpfe und Halbschuhe und am kleinen Finger einen goldenen Ring, der mit dem Monogramm ,E. G." gezeichnet ist. Straß cnunfälle. Beim Ueberschreiten des FahrdammeS in der Tiergartenstratze von einem GesckästSauto überfahren wurde gestern nachmittag die 24jährlge Korrespondentin Margarete Israels aus Hannover, die hier bei Verwandten zu Besuch weilte. Ein Arzt stellte Brustquetschung, Rippenbrüche und eine Wunde am Kopf fest.— Beim Abspringen von fahrenden Straßenbahnwagen find am Sonntag zwei Personen verunglückt: In der Kolonnenftraße in Schöneberg verließ eine Frau Biber trotz der Warnung des Fahrers den Vorderperron eines Triebwagens der Straßenbahnlinie I, der sich bereits in der Einfahrt zur Haltestelle befand. Sie kam zu Fall und erlitt eine Gehirnerschütterung. Die Ver- unglückte wurde nach ihrer Wohnung gebracht. Ein ähn- sicher Unfall ereignete sich gegen 7 Uhr abends in der Scharnweberstraße in Reinickendorf. Dort sprang der Soldat Elvers während der Fahrt von einem Wagen der Linie 26 ab, stürzte und trug eine Wunde am Hinterkops davon, die ihn von einem in der Nähe wohnenden Arzt verbunden werden mußte.— Beim Abspringen von einem in Bewegung befindlichen Straßen- bahnwagen kam gestern vormittag eine Frau Jabnke in der Birken- straße zu Fall und erlitt einen Bruch des rechten Oberschenkels. Sie mußte nach dem Krankenhause Friedrichshain gebracht werden.— Beim Besteigen eines fahrenden Straßenbahnwagens ist am gestrigen Montagmorgen gegen 7 Uhr ein Herr Martin Tasch ver- unglückt. Er wollte in der Spreestratze in Charlottenburg auf einen vorüberfahrenden Straßenbahnwagen der Linie 164 aufspringen, kam jedoch zu Fall und erlitt einen Bruch der rechten Hand und Quetsch- wunden am Hinterkopf. Der Verunglückte erhielt auf der nächsten Unfallstation Notverbände und wurde von dort nach dem Kranken- hause Westend gebracht. Ein gewaltiger Andrang herrschte am Sonntag auf dem Königs- platz, wo der„Eiserne Hindenburg"— er soll erst eisern werden— benagelt wird. Dabei verunglückte der elf Jahre alte Sohn Hans des Botenmeisters Lawrentz aus der Melanchthonstraße 17. Der Knabe kletterte, um das Nageln besser sehen zu können, auf das Roondenkmal, fiel hinunter und zog sich einen Unterschenkelbruch und andere Verletzungen zu. Er mußte nach der CharitS gebracht werden.__ Ms öen Gemeinden. Meldung der Dienstuntauglichen. In den nächsten Tagen haben sich die am 8. September 1870 und später geborenen, mit dem gelben Schein als dauernd untaug- sich ausgemusterten Personen den örtlichen Behörden zur Nach- Musterung anzumelden. Für Neukölln findet diese Anmeldung im Polizeipräsidium Kaiser-Friedrich-Str. 193/94 in der Zeit von 8 Uhr vormittags bis 6 Uhr nachmittags statt und zwar für die Jahrgänge 1895—1883 am 14. September, die Jahrgänge 1887—1880 am 15. September, die Jahrgänge 1879— 1870 am 16. September. Für Lichtenberg wird die Meldung im Lokal von Paul Schwarz, Möllendorfstr. 25/26, in der Zeit von 9—2 und 4—7 Uhr entgegen- genommen. Und zwar für die Jahrgänge 1870—1881 am 14. September, für die Jahrgänge 1882—1887 am 15. September, und für die Jahrgänge 1888— 1895 am 16. September. Neue Brot- und Mehlbestimmungen für de« Kreis Teltow. Am 20. September tritt für die dem Kreis Teltow außerhalb der Berliner Brotkartengemeinschaft angehörenden Gemeinden eine neue Regelung des Brot- und Mehlverkehrs in Kraft. Danach ent- fallen für jede Kalenderwoche auf den Kopf der Bevölkerung höchstens 2250 Gramm an Roggen- und Weißbrot und an Mehl höchstens 1575 Gramm. Das bisherige Einheitsgewicht für Weißbrot ist von 75 auf 50 Gramm herabgesetzt worden. Zwieback wird nach Gewicht verkauft. Roggenbrot darf nur im Gewicht von 1000, 1500 und 2000 Gramm hergestellt werden. Höchstpreise für Gebäck find nicht festgesetzt worden. Kuchen darf entsprechend den Berliner Be- stimmungen nicht mehr wie 10 Proz., Obstkuchen bis Ende Oktober nicht mehr wie 20 Proz. des Gewichts an Brotgetreidemehl ent- halten. Mit der Gültigkeit dieser Regelung treten die bisherigen Verordnungen der Gemeinden über Zusatzbrotkarten außer Kraft. Aerztliche Fürsorge für die Kriegerfamilie« in Neukölln. Auch in Neukölln wird seit Beginn des Krieges den An- gehörigen der Kriegsteilnehmer im Bedürstigkeitsfalle Krankenhilfe in Form von freier ärztlicher Behandlung und Unterbringung in Krankenhäusern, Kliniken, Heilstätten, freie Geburtshilfe und im Falle des Ablebens ein angemessenes Begräbnis gewährt. Die Versorgung erkrankter Personen mit ärztlicher Hilfe ist seit Beginn dieses Jahres durch ein Abkommen zwischen dem Magistrat und der Aerzteschast besonders geregelt worden. Nach diesem über- nehmen die sämtlichen in Neukölln ansässigen Aerzte die Behandlung erkrankter Angehöriger von Kriegsteilnehmern gegen Erstattung der Mindestgebühren nach der Gebührenordnung sür approbierte Aerzte durch die Stadt Neukölln. Durch einen vom zuständigen Bezirksvorsteher auf den Namen des gewünschten Arztes ausgestellten Krankenschein werden die Erkrankten den Aerzten über- wiesen. Die Kosten für die von dem Arzte verordneten Medika- mente, Heil- und Stärkungsmittel werden, falls dem Unterstützten ein weiteres Einkommen neben der Kriegsunterstützung nicht zufließt, gleichfalls vom Lieferungsverbande übernommen. Dies geschieht in der Weise, daß die ärztlichen Verordnungen im Militärbureau abgestempelt werden, worauf die Neuköllner Apotheken die Medikamente kostenlos verabfolgen. Bruchbänder, Brillen und sonstige chirurgische Heilmittel und Apparate werden im Falle besonderer Bedürftigkeit gleichfalls auf Kosten des Lieferungsverbandes geliefert. Bei schweren Erkrankungen wird im Falle mangelnder häuslicher Pflege für Rechnung der Stadt- gemeinde Neukölln Hauspflege geübt. Es ist bei all diesen Einrichtungen besonder? darauf Bedacht genommen worden, daß die öffentliche Armenpflege ausgeschaltet wird._ Brotpreise für Köpenick. Die von der Bäckerinirung mit Genehmigung deS Magistrats festgesetzten Brotpreise betragen für Weizenbrot im Gewicht von 50 Gramm 3 Pf., für ein Zweipfund-Roggenbrot 40, Dreipfund 60 und für das Vierpfundbrot 80 Pf. Besonders hervorgehoben wird, daß Herstellung und Verkauf von Brot im Gewichte von 1050 Gramm untersagt ist. Die Brote müssen also volle Pfund wiegen. Roggen- brot hat das Einheitsgewicht 24 Stunden nach Beendigung des Backprozesses aufzuweisen._ Arbeiter-Samariterkursns für Charlottcnburg. Ein neuer Samariterkursus, veranstaltet von der Arbeiter- Samariterkolonne, wird am 23. September beginnen. Damen wie Herren, die sich daran beteiligen wollen, müssen sich Donnerstag, den 16. September, abends Uhr, im Restaurant, Wallstraße. Ecke Sesenheimer Straße, melden." Der Kursusbeitrog beträgt 2,50 M. und ist spätestens am ersten Unterrichtsabend zu entrichten. Gerichtszeitung. Postdiebstahl. Nach 26 j ä h r i g e r Dienstzeit ist der Postschaffner Emil Hirsch f eld, der gestern der ersten Ferienstrafkammer aus der Untersuchungshaft vorgeführt wurde, zum gemeinen Dieb geworden. Im April kam in dem Postamt 17 in der Fruchtstraße dem im Nachtdienst die Geldbriefe bearbeitenden Postsekretär E. ein Geld- brief mit 200 M., der von einem hiesigen Bankinstitut an einen Marine-Freiwilligen in Pola adressiert war, auf unaufgeklärte Art abhanden. Herr E. muß Schadensersatz leisten. In jener Nacht befand sich außer ihm nur noch der Angeklagte im Dienstraum. Unter ganz gleichen Verhältnissen arbeitete Herr E. am 24. Juni im Nachtdienste. Unmittelbar neben dem Sortierpult, in welches er die Geldbriefe zu verteilen hatte, saß der Angeklagte und dieser muß eine ganz kurze Spanne Zeit, in welcher ihm E. den Rücken wandte, dazu benutzt haben, um einen von der Firma Mendelssohn u. Co. mit 600 M. deklarierten Brief mit einem schnellen Griff sich anzueignen. Der Postsekretär E. merkte bald das Verschwinden des Brieses und ließ den Angeklagten, der inzwischen aus kurze Zeit den Dienstraunr verlassen hatte, bei seiner Rückkehr körperlich untersuchen. Da fanden sich denn in seiner Brieftasche die aus dem vermißten Briefe stammenden Zinsscheine der österreichischen Kreditanstalt im Gesamtbetrage von 1700 M. vor. Das dazu gehörige Schreiben und den Brief- Umschlag hatte er vernichtet.— Der Angeklagte bestritt entschieden den Diebstahl im April. Das Gericht mußte mangels Beweises im ersten Falle zur Freisprechung kommen, verurteilte aber im übrigen den Angeklagten zu einem Jahr Gefängnis und zwei Jahren Ehrverlust. Außerdem wurde ihm die Be- fugnis zur Bekleidung öffentlicher Aemter auf zwei Jahre ab- erkannt._ Getreide-Schiebung. Als eine unzulässige Getreide-,, Schiebung" be- zeichnete der Staatsanwalt die Handlungsweise der drei Angeklagten, die sich gestern vor der Ferienstrafkammer des Landgerichts III wegen Verkaufs beschlagnahmter V o r r ä t e zu verant- Worten hatten. Die Kartoffelhändler Franz F l ä n d r i ch und Emil Julius Schroeter sowie der Kaufmann Emil Buntschuh waren beschuldigt: 1 beschlagnahmte Vorräte von Hafer, unbefugt gekauft und verkauft zu haben und 2. den von der LandeSpolizei- behörde erlassenen AuSsührungsbestimmungen zuwider den Verbleib des verkauften Hafers der zuständigen Behörde nicht unter Bezeichnung des Erwerbes nachgewiesen und nicht in p l o m- bierten Säcken weiter gegeben zu haben.— Der An- geklagte F. ließ sich von einem Speditionsgeschäft in Lauterbach- Rügen von einem Rittergute stammende 11384 Kilogramm Hafer schicken, den er zum Zwecke des Weiterverkaufs ankaufte und der, um die Beförderung zu er- möglichen, als„Saathafer" bezeichnet wurde. Wäre es wirk- lich Saathafer gewesen, so hätte er nach der Ausführungsanweisung des Handelsministers vom 16. Februar 1915 nur an eine der inr „Tarif- und Verkehrsanzeiger" veröffentlichten Saatgutwirtschaften abgesandt und nur in plombierten Säcken geliefert und weiter ver- kauft werden dürfen. Da dies nicht geschehen ist, so handelte es sichjim vorliegenden Falle nicht um von der Beschlagnahme freigegebenen Hafer. Von diesem Hafer kaufte Schroeter 94,5 Zentner und verkaufte sie an jeden Abnehmer weiter, ohne sich darum zu kümmern, ob er zu Saatzwecken verwendet werden könnte. Dasselbe tat auch der Angeklagte B., der 60 Zentner von F. erwarb und an unbekannte Personen verkaufte. Dadurch haben die letzten beiden insofern gegen die Aussührungsanweisung verstoßen, als sie nicht in der Lage sind, den Verbleib des gekauften Jpafers unter Bezeichnung des Erwerbes nachzuweisen.— Der Staatsanwalt beantragte gegen Flän brich 1000 Mark, gegen Schroeter 500 Mark und gegen Buntschuh 300 Mark Geldstrafe.— Das Gericht berücksichtigte einerseits die bisherige Unbescholtenheit der Aa« geklagten, andererseits aber, daß ein solches Kriegsgesetz im Jnter esse der Landesverteidigung gegeben ist und Verstöße dagegen emp> findlich bestrast werden müssen. Hierauf wurde F. zu 500 Mark, Sch. zu SOO Mark und B. zu 200 Mark Geldstrafe, hilfsweise für je IS Mark 1 Tag Gefängnis verurteilt. Zu einer Brotverordmwg. Die bekannte Streitfrage, ob in Potsdam von außerhalb eingeführtes schwereres Brot verkauft werden dürfe, hat das Kammergericht jetzt zuungunsten der Potsdam benachbarten Bäcker entschieden. Nach den Vorschriften seines Landkreises, die auf Grund der Bundesratsbekanntmachung über die Regelung des Verkehrs mit Brotgetreide und Mehl ergangen find, durfte Bäckermeister Schulze Schwarzbrot im Gewicht von zwei Kilogramm herstellen. Brot m diesem Gewicht führte er nach dem benachbarten Potsdam ein, wo es zum Verkauf gebracht wurde. Nach der am S. Februar ISIS vom Potsdamer Magistrat erlassenen Bekanntmachung darf aber in Potsdam Schwarzbrot nur im Gewicht von anderthalb Kilogramm bereitet werden. Es erfolgte darum gegen Schulze Anklage wegen Uebertretung der Strafvorschristen der Bundesratsbekanntmachung, die die Uebertretung der Anordnungen der Kommunalverbände und Gemeinden betreffen. DaS Landgericht in Potsdam erkannte aber auf Freisprechung und führte aus: Der Potsdamer Magistrat habe nur das Bereiten von Einheitsbrot im Gewicht von anderthalb Kilogramm angeordnet. Die Anordnung spreche nicht vom Verkaufen eingeführten Brotes. Die Strafvorschrift der BundeSratSbekannlmachung könne deshalb nicht auf den Verlauf des schwereren Brotes aus dem Nachbarkreise angewendet werden. Die Bereitung deS schwereren BrSteS sei aber in dem Nachbarkreise Zauch-Belzig selber zulässig gewesen. DaS Kammergericht hob auf die Revision der Staats- anwaltschaft daS Urteil auf und verwies die Sache zu anderweiter Entscheidung an die Vorinstanz zurück. Es nahm an, daß unter einem Bereiten im Sinne der Anordnungen der Kommunal- verbände und Gemeinden im Sinne der Bundesratsbekanntmachung auch daS Verkaufen falle. Sittenpolizei und Fiskalismus. Am Freitag erklärte das Kammergericht eine Sitten- Poüzeiverordnung für ungültig, die scheinbar im Gesund- heits-, tatsächlich im fiskalischen Interesse erlassen ist. Ein Abonnieren auf zukünftige Krankenhausbehandlung ist in Elbing in den fittenpolizeilichen Vorschriften den Prostituierten zur Pflicht gemacht worden. Durch die Abonnementsbeiträge sollen die Kosten gedeckt werden, die für eine etwaige Behandlung an Ge- schlechtskrankheiten im Krankenhause entstehen. An jedem Stell- tage sollen die betreffenden weiblichen Personen eine Quittung vorlegen, die angibt, daß sie jede Woche für den gedachten Zweck 23 Pf.«ingezahlt haben. Wegen Uebertretung dieser Vorschrift war Fräulein Lietz von der Strafkammer Elbing auf Grund deS § 361 Ziffer 6 des Strafgesetzbuchs verurteilt worden. DaS Kammergericht hob das Urteil auf und sprach die Angeklagte mit folgender Begründung frei: Nach K 361 Ziffer 6 des Strafgesehbuchs sei mit Haft zu bestrafen eine Prostituierte, wenn sie die mit Bezug auf ihr Ge- werbe und die polizeiliche Aufsicht zur Sicherung der Gesundheit, der öffentlichen Ordnung und des öffentlichen Anstandes erlassenen polizeilichen Vorschriften übertrete. Hier könne es sich nur darum handeln, ob die fragliche polizeiliche Vorschrift zur Sicherung der Gesundheit erlassen sei. Nach Annahme� des Kammergerichts könne aber unter den§ 361 Ziffer 6 des Strafgesetzbuchs nicht eine Vorschrift fallen, wonach Prostituierte für die Benutzung einer Heilanstalt Geld zahlen sollen, wie es hier in den sittenpolizei- lichen Vorschriften bestimmt sei. Denn bei der fraglichen Vorschrift handle eS sich nicht um eine solche, die zur Sicherung der Gesund- heit erlassen sei, und zwar schon deshalb nicht, weil die Gemeinden auch sonst derartige Personen bei entsprechender Erkrankung ohne Bezahlung in ein Krankenhaus ausnehmen müssen. In der Beziehung sei u. a. auch noch besonders auf das Gesetz von 1003, betreffend die Bekämpfung ansteckender Krankheiten, zu verweisen. Die somit lediglich fiskalische und nicht durch§_ 361 Ziffer 1 deS Strafgesetzbuchs gestützte, hier angewendete polizeiliche Vor- schrift sei darum ungültig, weshalb die Angeklagte� von der Beschuldigung ihrer Uebertretung freizusprechen sei. Verlustlisten. Die Verlustliste Nr. 326 der preußischen Armee enthält Verluste folgender Truppen: Etappen-Jnspektion der 11. Armee. Feld-Jntendantur des 22. ReservekorpS. � � Infanterie usw.: Garde: 1., 3. und 5. Garde-Reg. z. F.; Garde-Gren.-Regimenter Alexander und Elisabeth; Garde-Fui.- Reg.; Garde-Res.-Jäger-Bat. Lehr-Jnf.-Reg. Gren.-, bezw. Ins.-, bezw. Füs.-Regimenter Nr. 1, 6, 10, II, 12, 15 is. Retz-Just-Reg. Nr 229),19 ts. Jnf.-Sieg. Nr. 329', 27, 29, 30, 31, 34, 37, 39, 44 (s.?nf.-Reg. Nr. 372), 49(s. Ref.-Inf.-Reg. Nr. 229), 50, 63, 53, 56, 57; 58, 61, 62, 64, 65, 66, 76, 79, 81, 82, 85, 86, 87, 92, 93, 94(s. Res.-Jnf.-Reg. Nr. 229), 95, 96(s. Res.-Jnf.-Reg. Nr. 229), 98, 09, 110, 128, 131, 135, 137, 146, 153, 156, 158, 160, 16o, 166, 170, 172, 173, 173, 189, 329, 330, 332, 334, 336, 344, 357, 361, 364, 369, 372 und Reg. Tschad i ts. Jef.-Reg. Nr. 344). Res.-Jnf.-Regl- menter Nr. 1, 5, 6(s. Jnf.-Reg. Nr. 82), 7, 16, 18, 21, 26, 27, 29, 30, 31, 48, 59, 60, 61, 65, 67, 72, 7o, 76, 77, 84, 87, 98, 99, 110, III, 130, 204, 205, 208, 210, 212, 214 is. Feld-Maschinengew.- Zug Nr. 159), 220, 221, 223, 220, 236, 237. 233, 231, 257, 250, 260. 262. 263, Ers.-Jnf.-Reg. Nr. 23 und Königsberg Nr. 2. Landw.-Jnf.-Regimenter Nr. 2, 3, 18 is. Landw.-Jnf.-Reg. Nr. 84), 26, 83(s. Res.-Jnf.-Reg. Nr. 59), 37. 53, 74. 78, 80, 83, 84, 99, 109. Landw.-Ers.-Jnf.-Reg. Nr. 2. Landst.-Jnf.-Regimenter Nr. 3 und 8. Brig.-Ers.-Bat. Nr. 57 ss. Ers.-Jnf.-Reg. Nr. 28). Landw.-Brig.- Ers.-Bat. Nr. 38. Landst.-Jnf.-Bataillone: Nr. 52 ts. Jnf.-Reg. Nr. 334), I Laubau, l Lötzen, Muökau, Neusalz ss. Jnf.-Reg. Nr. 3361, I und V Posen, II Potsdam, Pr.-Stargard, Recklinghausen, Weitzenfels, Woldenberg. Landst.-Jnf.-Ers.-Bataillone: 1. Bremen, II Meschede. Etappen-Sammelkompagnien Nr. 10, 20, 23. Garni-- son-Komp. Tiedenhofen. Jäger-Bataillone Nr. 2 und 14: Ref.- Bataillone Nr. 2, 7 und 24. Feld-Maschinengewehr-Züge Nr. 140 ts. Res.-Jnf.-Reg. Nr. 220), 143(f. Landw.-Jnf.-Reg. Nr. 26), 159, 229 ts. Res.-Jnf.-Reg. Nr. 2291, 236(s. Landst.-Jnf.-Reg. Nr. 3). Kavallerie: Nachrichten-Abtlg. der 6. Kav.-Div.; Garde- Husa«n ts. Garde-Kav.-Reg. v. Massow); Garde-Reg. v. Massow; Dragoner Nr. 20 ts. Nachrichten-Abtla. der 6. Kav.-Div.); Res.- Dragoner Nr. 2; Husaren Nr. 1, 2, 12; Res.-Husaren Nr. 1; Ulanen Nr. 3; Jäger zu Pferde Nr. 6; 4. Landst.-Eskadron des 17. Armee- korpS; Res.-Abtlg. Nr. 80. Feldartillerie: 1. Garde-Res.-Reg.: Regimenter Nr. 3, S, 6, 10, 33, 57; Res.-Regiinenter Nr. 13, 16, 36. Fußartilleric: Regimenter Nr. 4, 6, 7; Res.-Regimenter Nr. 3, 9. 13; Res.-Bat. Nr. 21; Ers.-Bat. Nr. 27; Batterie Nr. 211; Schwere Feldhaubitz-Batt�rie Nr. 214; Batterie Pfister(s. Res.» Fußart.-Reg. Nr. 13). Pioniere ts. auch Train): Regimenter Nr. 18, 20, 20, 31; Bataillone: I. Nr. 1, I. Nr. 2. II. Nr. 4, I. Nr. 6. I. Nr. 7. III. Nr. 8, I. Nr. 9, II. Nr. 10, I. und II. Nr. 13, II. Nr. 26, I. Nr. 27; Res.-Bat. Nr. 32; Ers.-Bataillone Nr. 27 und 28. � Kompagnien Nr. 108, 205, 237; Res.-Kompagnicn Nr. 44, 40, 76, 84. 1. Landw.-Komp. des 7. und 1. Landst.-Komp. des 17. Armeekorps. Mittlere Minenwerfer-Abteilunge» Nr. 126, 138, 155. Verkehrstruppen: Eisenbahn-Neg. Nr. 1(s. Res.-Jnf.-Reg. Nr. 59). FestilngS-Tclegraphen-Baukomp. Nr. 2. Schwere Funken- station Nr. 24. Feldlnstschiffer- und Feldflicgertruppc. Elappcn- Krafiwagciipark der 19. Armee. Train: Train-Ers.-Abtlg. Nr. 2. Korps-Brückentrain Nr. 21. Res.-Brückentrain Nr. 25. Etappen-Fuhrparkkolonne Nr. 157. Feldbäckereikolonne Nr. 1 des 1. Armeekorps. Pferdesammelstellen des 20. Armeekorps und Tongern. Munitionskolonnen: Jnf.-Munitionskolonne Nr. 1 der 119. Jnf.-Div.; Res.-Jnf.-Munitionskolonne Nr. 35; Res.-Art.-Mun.- Kolonne Nr. 06; Fußart.-Munitionskolonne Nr. 104. SanitätS-Formationen: Res.-Sanitäts-Komp. Nr. 47; Etappen- SanitätSkraftwagen-Abtlg. der Bug-Armee. Armierungs-Formationcn: ArmierungS-Bataillone. Armie- rungs-Komp. Lüttich. Bewachungskommando des Gefangenenlagers Bergerdamm. Kriegsbekleidungsamt des 6, Armeekorps. Bezirkskommandos: 1 Bremen und II Dortmund. ** * Die bayerische Verlustliste Nr. 220 veröffentlicht einen Auszug aus den Verlustlisten Nr. 1 bis 12 der Kaiserlichen Schutz- truppen usw. Ferner meldet sie Verluste des 1., 2., 3., 4., 5., 6., 7.. 8., 9.. 10.. 11., 12., 13., 14., 15., 16., 19. Jnf.-Reg.; Res.-Jnf.-Regi- menter Nr. 2, 5, 6, 7, 10, 11, 12, 16, 21; Landw.-Jnf.-Regimenter Nr. 1, 2, 5, 8, 12; Brig.-Ers.-Bataillone Nr. 1, 4, 6, 7, 8; Landst.- Jnf.-Bat. Neustadt; 6.. 11., 10. Feldart.-Reg.; Res.-Feldart.-Reg. Nr. 8; Landst.-Art.-Abtlg. Nr. 1 und 2; 3. Fußart.-Reg. Ingolstadt; Res.-Fuhart.-Negimenter Nr. 1 und 2; Res.-Fußart.-Bat. Nr. 6; 1. Landst.-Futzart.-Bat., 3. Armeekorps; Armierungs-Bat. Nr. 1 und Nr. 5; 1. Munitions-Kolonnen-Abtlg., 1. Armeekorps. Die württembergische Verlustliste Nr. 261 enthält Ver- lüfte des Gren.-Reg. Nr. 119; Jnf.-Reg. Nr. 124; Berichtigungen früherer Verlustlisten._ Mus aller Welt. Marktszenen. Zu einer„Ouarkschlacht* kani eS auf dem Wochenmarkt in H o h enst ei n- Er n stt h a l. Eine Chemnitzer Händlerin halte eine große Menge Quark angekauft, den sie nur zu hohem Preis verkaufen wollte. Als das Publikum sich darüber beschwerte, äußerte die Frau:.Tunkt eure Erdäpfel in Salzll!"' Diese Worte entrüsteten natürlich die empörten Frauen noch mehr, und es dauerte nickt lange, so stürzte der Ver- kaufsstand um und damit ein Zentner Quark auf die Straße. Dieser wurde der Händlerin zum Teil an den Kopf geworfen, während wieder andere Frauen ihre Töpfe und Scküsieln mit dem nun .billig" gewordenen Quark füllten und abrückten. Die Händlerin selbst flüchtete. In Zittau benutzten die über die hohen Preise empörte» Hausfrauen als Wurfgeschosse Eier und Butter. Der Handels- übliche Preis für ein Stück Bulter war dort 00 Pf. Eine Händlerin soll nun 1,08 M. verlangt und, als die Käufer über diesen Preis empört waren, die Äußerung gebraucht haben:.Da freßt doch keine!" Das hat dem Faß den Boden ausgeschlagen. Die em- pörten Käufer nahmen den Eierkorb und stülpten ihn der Händlerin über den Kopf, und als diese den Korb dann hinter den Frauen herwarf, nahmen diese die Bulter und warfen sie der Händlerin an den Kops. Einem anderen Händler, der schleunigst den Markt mit seinem Wagen verlassen wollte, hat man die Körbe vom Wagen ge- rissen und dem Händler an den Kopf geworfen. Weilhin trug der Platz die Spuren vernichteter Eier und Butter, aber auch die Kleidungsstücke verschiedener Marklbesucher nahmen Andenken davon mit nach Hause. Natürlich erschien auch bald die Polizei und suchte durch eine Ansprache die empörten Gemüter zu beruhigen, dabei die Regelung der Preise versprechend. Zweihundert russische Flüchtlinge ertrunken. Einer Petersburger Meldung der„Kölnischen Volkszeitung" zufolge geriet beim Transport von Flüchtlingen und wertvollen Maschinenteilen aus Riga nach Reval der Dampfer„Z e r- b i n o" auf eine jedenfalls russische Mine und sank. Mehr als 200 Personen, die angeblich den wohlhabenderen Ständen ange- hörten, sind umgekommen. Eine Kronprinzenehrung für Leutnant». Forstner. Wie die Tägl. Rundschau" mitteilt, hat der deutsche Kronprinz den Eltern des gefallenen Leutnants v. Forstner sein Beileid ausgesprochen und einen prachtvollen Lorbeerkranz übcrsandt. Ein schwerer Raubmord in dem vornehmsten Viertel der Stadt erregte in New'Jork großes Aussehen. In der vergangenen Nacht drangen drei maskierte Männer in das unweit der fünften Avenue gelegene Haus einer Frau N i ch o l s ein. Nachdem 'ie die Dienstboten überwältigt hatten, erdrosselten sie Frau Nichols und raubten aus ihrem Geldschrank Juwelen im Werte von zwei Millionen Mark. Nach eingehendem Verhör ge- stand ein Diener der Ermordeten, daß er den Mördern den Ein- tritt in das Haus erleichtert habe. Fünf andere Verhaftungen wurden bereits vorgenommen. Tobesfturz eines dänischen Fliegers. Der dänische Flieger Peter H u s s e ist am Sonntag vormittag auf dem Flugfeld Bourget tödlichabgestürzt. Brennende Benzinlager bei�Pari». In St. Ouen gingen die dortigen Benzinlagerräume am Tonnabend in Flammen auf, Paris wurde in dichte Rauchwolken gehüllt. Tie Pariser Feuerwehren üchten die Nachbargebäude zu schützen. Da bis nachmittags 3 Uhr alle Bemühungen, den Brand zu löschen, vergeblich waren, muhten drei Züge zur Verstärkung geholt werden. Starke Regengüsse in Mittelitalien.„Secolo" meldet aus Rom, daß fürchterliche Regengüsse in den letzten sechs Tagen der Landwirtschaft großen Schaden zugefügt hätten. parteiveranftaltungen. vierter Wahlkreis, Jugendfektion. Mittwoch, den 15. Sep- tember, abend« 8>/, Uhr. findet im Lokal Andreastestsälc, Andrcasilr. 21, eine Versammlung der jungen Wahlvereinsmitglieder von 18—21 Jabren statt. Vortrag de« Genossen Peters über„Materialistische Ge- chichtSaussassung" und DiSlussion. Sechster Wahlkreis, Jugendabteilung Die Versammlungen der jugendlichen Mitglieder finden am Mittwoch, den 15. Sevtembcr, abends 3 Uhr, in nachstehenden Lokalen statt: Stark, Schönhauser Allee 134», Kerfin, Pankstr. 60 und Schröder, Stromstr. 36. Referenten sind die Genossen Dr. Diederich, W. Pätzel und E. Neu- mann._ Der Borstand. Sitzungstage der Stadt« und Gemeindevertretungen. Diese Sitzungen find»ssentlich. Jever Gemcindeangchörige ip de- rechtigt, ihnen alS Zuhörer deizuwohnen. Martendorf- Dienstag, den 14. September, nachmittags 5 Uhr, im RathauöfitzungSsaale, Kaiserstraße. Sriefkasten üer Redaktion. s. G. 22. Sie könnten durch den Erlaß eine« Zahlungsbesihls die Schuld von den Erben der Verstorbenen eintreiben. Der Antrag ist beim Amtsgericht de« Bezirks, in dem die Schuldnerin wohnt, ctp, ureichen.— S. E. 77. Sie können gegen den Strasbesehl Einspruch einlegen.— 2.«4. 1. Allgemeine Körperschwächc. 2. Ja.— Wilhelm 7. Ja. — K. H. 100. Ihre Frage ist in der Nr. 245 vom 5. September beant- wartet worden.— H. 13- 1. Hoher Grad von Kropf. 2. Sie müssen 'ich stellen.— E. St. 32. 1. Wochenbeihilse wird auch gewährt, wenn der Vater sich in Garnison befindet. 2. Der Antrag aus Auszahlung ist an die Krankenkasse in Witten zu richten.— O. X. 93, Neukölln. Sie müssen sich melden.— B. H- 0. 1. und 2. Ja.— W. 37. Ueber die Einstellung Ihres DohneZ ins Heer entscheidet der Militärarzt.— M. 2., Mariendorf. Ja.—«.