Ar. 328, II. Jahrg. HbonnementS'Bedlngomsen: Hbonnememä• Stet« ptämnnetanio Siertcljätirl 3,90 Ml. monatl ILO Ml. wöchenlllch 30 Pfg, ttet m« Hau«. Einzelne Ntttiunet 6 Vsg. Sonntag«« munmet mü Uluftticitet Sottniagä« Beilage.Die Reue Welf 10 Pia, Poit- Abonnement! 1,30 Marl wo Monat. Eingetragen in die Post» Zeitung«- Preisliste, Unter Kreuzband rät Deutschland und Oesterreich. Ungarn ?,50 Marl, für da« übrige Ausland « Marl Wo Monat, Postabonnement« nehmen an Belgien, Dänemark bolland, Italien. Luxemburg, Portugal kumüiüen. Schwedin und die Schweis kllchelii: läailt*. f 5 Pfennig) Die TnFertlonS'Gebüljr WtBgt für die sechZgesbaltene Kolonel- zeile oder deren Raum SO Psg„ sür politische und gewerlschaitliche Perei»«- und Versammlung«- Anzeigen SO Psg, „Atelne Knreigen", das tcngedruilie Wort 20 Psg.(zulässig 2 setlgedruckte Wortes, jede« weitere Wort 10 Psg, Stellengesuche und Echlasstellenmi- zeigen das erste Wort 10 Psg. jedes «eitere W ort b Psg, Worte über lö Buch» stoben zählen sür zwei Worte. Fnseraie tßr die nächste Nummer ntüsien bis 5 Uhr nachmittags in der Expedition »bgegeden werden. Die Exveditio» tjt bis 7 Uhr abends geöjjnet. Verlinev Volksblntt. relegramm-Abresse: �«llZliIcm«3räl llilltl". Zcntralorgan der rozialdemokratifchen Partei Deutfchlands. Neüaktion: SW. öS» Linöenstraße Z. Fernt'vrecher: Amt Morttzvlav. Nr. IS1 S0— IS1 g7. Mittwoch, den 29. November 1919. Expeüition: EW. öS, Linöenstraße Z. kfernsprecker: Amt Moritzplatt. Nr. ISI SV— IS1 97. Der Reichstag vor der Cntfcheldung. Einnahme von Giurgin.— Der Alt ist überschritten.— Curtea de Arges beseht.— Die Abwehrschlacht bei Makovo und Gruniste. Amtlich. Großes Hauptquartier, 28. No- vember 1916.(W. T. B.> Westlicher Kriegsschauplatz. Äeiue größereu Kampfhandlungen. westlicher Kriegsschauplatz. Front des GeneralfeldmarschallS Prinz Leopold von Bayern. Südwestlich von Düuaburg verstärkte sich zeitweilig das Feuer der russischen Artillerie. Sonst zwischen Meer und Tujestr keine besonderen Ereignisse. Front des Generaloberst Erzherzog Joseph. Au der siebenbürgischea Ostfront stellenweise lebhafteres Feuer; russische Aufklärungsabteilungen wurden mehrfach abgewiesen. Der Alt ist überschritten. Die weiteren Operationen sind eingeleitet und haben mit guten Kampferfolgen für uns begonnen. Curtea de Arges ist in unserem Besitz. Balkan-Krirgsschauplatz. Heeresgruppe des Generalfcldmarschalls von Mackcnscu. Ju der Dobrudscha geringe GefechtStätigkeit. Die Donau-Armee hat Gelände gewonnen. Giurgin ist gestern genommen worden. Mazedonische Ffront. Heftiges Feuer zwischen Prespa-See und Cerva leitete starke Angriffe ein, die zwischen Trnova snordwestlich von Monastir) und Makovo sim Cerna-Bogen) sowie bei Gruniste von Russen, Italienern, Franzosen und Serben gegen die deutsch-bulgarischen Linien geführt wurden. Der große gemeinsame Angriff der Entente-Truppen ist völlig gescheitert. Unter der vernichtenden Wirkung unseres Artillerie« und Jnfantericfcucrs hat der Feind schwere, blutige Ver- luste erlitten, ohne den geringsten Erfolg zu erzielen. Ter Erste Gencralquarticrmeister. Lude udors f. �lbenübericht. Amtlich. B e r l i n, 28. November, abends.(W. T. 85.) An der Somme nichts Besonderes. Ju den Karpathen griffen Raffen mehrfach an, Kämpfe sind noch im Gange. Ju Rumänien gehen die Bewegungen vorwärts. An mazedonischer Front scheiterten Augriffe Nordwest- lich von Monastir. Marincluftschiffe über Mittelengland. Amtlich. Berlin, 28. November.vird. Auch eine Sicherung der Rechtsverhältnisse der Reklamierten muß gewährleistet werden, damit die Reklamationen von den Arbeitgebern nicht als Druck- mittel aus unbequeme Arbeiter ausgenutzt werden können. Voraussichtlich soll diesem skandalösen Mißbrauch durch eine Verfügung des Kriegsamts an die Generalkommandos, die ihm unterstellt worden sind, ein Ende gemacht werden. Die sozialdemokratische Fraktion wird heute, wenn ihr der genaue Text des Gesetzentwurfs vorliegt, auf Grund der Berichte ihrer Vertreter bei den Vorberatungen gewissenhaft ui prüfen haben, ob sie es mit ihren Pflichten vereinbaren kann, dem neuen Gesetz zuzustimmen oder nicht. Die Fraktion bat- bisher gezeigt, daß sie die allgemeinen Interessen des Landes zu würdigen weiß und sich nicht scheut, sie unter dem Zwange der Notwendigkeit auch ihren besonderen und be- rechtigtcn Parteiinteressen voranzustellen. Von diesen Er- wägungen wird sie sich auch jetzt leiten lassen. Aber sie wird sorgsam ini Auge zu behalten haben, daß von dem Hilfsdienst- gesetz in erster Linie die Arbeiter betroffen werden, da sie '.ahlenmäßig die große Mehrzahl der Hilfsdienstpflichtigen bilden. Daß das Gesetz in irgendeiner Fonn zustande kommen wird, steht außer Frage. Die bisherige Mitarbeit der sozial- demokratischen Fraktion läßt hoffen, daß die endgültige Fassung den Arbeiter- und Angestellteninteressen mehr Rech- nung tragen wird, als dies der Fall gewesen wäre, wenn sie eine von vornherein ablehnende Haltung eingenominen hätte. Bei der Durchführung wird die Mitarbeit der G e w e r k- schatten von entscheidender Bedeutung sein, deren Stärkung damit zu einer Lebensfrage der Arbeiter und Angestellten wird, mehr denn je! « Angesichts der Widerstände, die sich im Hauptausschuß des Reichstages gegen die von den Arbeiterabgeordneten Bauer, Becker. Behrens, Giesberts und Legten gestellten sozialen Verbesserungsvorschläge zum Gesetzentwurf über den Vaterländischen Hilfsdienst geltend gemacht haben, haben die in der Arbeitsgemeinschaft für das einheit» l i ch e A n g e st e l l t e n r e ch t vereinigten Verbände der Handungsgehilfen, Bureauangestellten und technisch-industri- cllen Beamten noch in letzter Stunde eine dringende Eingabe an den Reichstag gerichtet, die bereits in der Hauptausschuß. sitzung von gestern zur Verteilung gelangte. Die Angestellten richten an Bundesrat und Reichstag das dringende Ersuchen, den Gesetzentwurf durch soziale Bestimmungen zu ergänzen, die den Privatangestellten eine ausreichende Sicherung gegen Gehaltsdruck, gegen Beschränkung ihres Arbeits- und Moalitionsrechts wie überhaupt gegen eine Verschlechterung ihrer materiellen und rechtlichen Lage gewährleisten. Zu diesem Zweck wird dem Reichstag die Annahme der von den erwähnten Gewerkschaftsvertretern gestellten Anträge, in denen auch ein Mitbestimmungsrecht der Privatangestellten i»«:eits vorgesehen ist. dringend empfohlen. «« • Cin Bürgermeister a. D. schreibt uns: Mit der staatlichen Verbrauchsregelung war ein tiefer Eingriff in den Handel als den Vermittler zwischen Erzeugerund Verbraucher oerbunden. Ganze HcMdelSschichten find in den Dienst der Kom- rnunalverbände und Kriegsgesellschaften eingereiht, andere sind zu FwangSgenossenschaften vereinigt. Soweit der Handel als zum Er- ;cnger gehörig betrachtet wird, war dies der erste Eingriff in die Produktion und bedeutungsvoll genug. Viel bedeutungsvoller ist nun der Schritt fctS Gesetzes über den vaterländischen H i l f s d i e n st. C* erfatzt alle Produktionsbetriebe der im§ 2 des Gesetzes bezeichneten Art dadurch, datz er ihnen die erforderlichen Arbeiter von Staats wegen bereitgestellt. Daraus folgt mit Not- wendigkeit, daß der Staat diese Betriebe nicht mehr srei schalten lassen kann, sondern dafür sorgen muß, daß sie ihre Schuldigkeit gegenüber der Gesellschaft und den entlohnten Mitarbeitern tun. Beide hat er vor allem vor Ausbeutung zu schützen. Er bat dafür zu sorgen, daß das in diesen Betrieben steckende Privatkapital keine wucherischen Gewinne einstreicht, und daß die Arbeit anständig und angemessen entlohnt wird. Ebensowenig wie die Leitung und der höhere Stab eines solchen Betriebes unmäßig hohe Gehälter beziehen darf, ebensowenig darf der unteren Mitarbeiterschaft an hrem Lohne gezwackt und gedrückt werden. Das Kapital darf keine hohen Dividenden einstreichen und es dürfen keine geheimen Profite auf Abschreibungen und stille Rücklagen gemacht werden. Ter vaterländische Hilfsarbeiter hat Anspruch darauf, daß zwischen ihm und dem Vaterlande sich kein Vermittler einschiebt, der das Bild des Vaterlandes verzerrt und ihm seine Arbeit vergällt. Im Heeres- dienst ist er davor bewahrt. Dort steht zwischen ihm und dem Vaterlande kein Profitmacher, der ihn zu Privatzwecken aus- »ätzen kann. Auch in den»vaterländischen Pro- duktionsbetrieben" muß dieser Weg gefunden werden, >o riesengroß auch die Aufgabe der Staatskontrolle in diesen Hunderttausenden von Betrieben sein mag. Es ist deshalb vor allem nötig, den Grundsatz dieser Kontrolle im Gesetz festzulegen, slwa folgenden Inhalts: »Betriebe der im§ 2 bezeichneten Art werden, soweit sie noch nicht unter unmittelbarer Staatsaufsicht stehen, einer solchen Aufsicht unterstellt. Diese hat dafür zu sorgen, daß 1. die Mitarbeiter deS Betriebes einschließlich der Leitung angemessen entlohnt werden, 2. das im Betriebe arbeitende Kapital keinen größeren Gewinn als sechs vom Hundert aus ihm herauszieht. Aus meinen vorstehenden Darlegungen geht wohl hervor, wie lies das neue Gesetz in seinen vernünfrigen Konsequenzen in die Sozialisierung der Produktion hineingreift. Ihre Partei, der ich allerdings nicht angehöre, wird deshalb das lebhafteste Interesse an einer gründlichen öffsrnlichen Erörterung desselben haben. Deshalb habe ich den Brief an Sie gerichtet und stelle Ihnen anheim, den- selben in Ihrer Zeitung zur Erörterung zu stellen. Wilsons beunruhigendstes Problem. Ter New Uorker Vertreter des W. T. B. teilt durch Funk- spruch eine lange Depesche aus Washington mit, die von der Associatcr Preß veröffentlicht wurde und, wie der Funkspruch sagt,„offenbar inspiriert" ist. Sie erörtert die„verhängnisvolle und verwickelte" internationale Lage sowie die Stellungnahme des Präsidenten Wilson. Wilson müsse sich„entscheiden, wie sich die Vereinigten Staaten einerseits der durch die deutschen Unter- i e e b o o t e geschaffenen Lage gegenüber und andererseits den Handelsbeschränkungen der Entente st aate» und ihrer Alliierten gegenüber stellen sollen; ferner ob Ke Gesetz- gebung der Wiedervergeltung nachdrücklich betrieben werden soll, ob die überlieferte Lehre der Abgesondertheit zugunsten eines vereinigten Vorgehens der neutralen Staaten auf- gegeben werden soll, ob die Vereinigten Staaten eine aggressive oder passive Politik gegenüber der Friedenskonferenz, gegenüber dem Kriege, nach dem Kriege und der permanenten Liga zur Erzwingung des Friedens, welche der Präsident in der Theorie angenommen hat, befolgen sollen". Die Depesche nennt das durch die Unterseebootfrage geschaffene Verhältnis zu Deutschland„das beunruhigendste von diesen Problemen". Im Falle irgendeiner Art von allgemeinem Unterseebootkrieg könnte Amerika es schwierig finden, Berwicke- lungen zu vermeiden. Das Andauern der Ueberfälle an der Küste von New England„würde nicht gestattet werden, da es tatsächlich eine Blockierung der amerikanischen Häsen bedeuten würde". Die Beziehungen zu den Staaten der Entente und ihren Alliierten werden als„wenig gefährlich" gekennzeichnet, aber sie seien vielleicht ärgerlicher. Tie kriegerischen Maßnahmen dieser Staaten werden als eine„tatsächliche Vernichtung alles auslän- dischen, den Alliierten feindlichen Handelsverkehrs und als eine Ablenkung alles amerikanischen Handels zum Nutzen der Eng- länder bezeichnet". Der Bericht hebt als das Wesentlichste von allem, um die Völler gegen einen neuen Krieg zu schützen, die Empfehlung einer Liga der Nationen durch den Präsidenten hervor.«Der englische, der französische und der deutsche Staatssekretär des Auswärtigen haben den Plan in der Theorie gebilligt; für die Vereinigten Staaten bleibe nun übrig, ihn in die Wirksamkeit umzusetzen. Zum Schluß wird angedeutet, was eine hervorragende politische Persönlichkeit Washingtons über den verschärften U-Bootkrieg Deutschlands geäußert habe: „Deutschland mag glauben, es handele geschäftlich klug, wenn es die englische Handelsflotte dezimiert. Möglicherweise ist es in diesem Punkte durch gewisse englische Berichte irregeführt wor- den, die offenbar einen doppelten Zweck verfolgen, nämlich Deutsch- land in seinem sinnlosen Vorgehen zu ermutigen und gleichzeitig die Vereinigten Staaten gegen Deutschland aufzubringen. Wie auch Präsident Wilson in Wirklichkeit Deutschlands Berechnungen ansehen mag. es ist klar, daß er sehr stark, wenn nicht hoffnungs- los in Schwierigkeiten verwickelt ist durch die beständige Gefahr, die sich aus dem Wiederaufleben des Unterseebootkrieges ergeben." Der bulgarische Kriegsbericht. Die Schlacht in Mazedonien.— Dobrudscha-Kämpfe.— Donauübergänge.— Besetzung von Kalafat. Sofia, 27. November.(W. T. B.) Bulgarischer General- siabsbericht vom 27. November. Mazedonische Front: Nach einer Artillerievorbe- reitunq, die fast den ganzen Tag andauerte, griff der Gegner die Höbe 1050 und ihre westlichen Gegenhänge östlich vom Dorfe T a r n o V o an. Der feindliche Angriff wurde von deutschen Truppen teilweise im Handgranatenkampf zurück- geschlagen. Beim Dorfe G r u n i s ch t e brachten wir einen Angriff schon im Keime zum Scheitern. Am linken Ufer des W a r d a r griff der Feind nach einer ziemlich heftigen Artillerie- Vorbereitung abends die Stellungen südlich vom Dorfe B o g o r o d i z a an. Der Angriff wurde abgeschlagen. Auf dem übrigen Teile der Front Artillerietätigkeit. Rumänische Front: In der Dobrudscha Artilleriefeuer auf der ganzen Front. Durch einen starken Gegenangriff warfen wir den Feind von der Höhe 234 und aus dem Dorfe Erkezek zurück und zersprengten zwei Bataillone in der Nähe dieser Ortschaft. Wir schlugen ziemlich leicht einen von Teilen der dritten russischen Kavallerie-Divisionen unter- nommenen Angriff gegen einen schmalen Streifen Bodens östlich des Taschavlu-Sees sowie einen Jnfanterie-Angriff südlich der Ortschaft Ester zurück. Türkische Artillerie ver- jagte feindliche Infanterie, die sich gegenüber der Front der türkischen Truppen verschanzte. Zwei russische Schiffe be- schössen ergebnislos unsere Stellungen in der Nähe des Taschavlu-Sees. An der Donau zwischen R u st s ch u k und Cernavoda Artilleriefeuer. Der Feind befestigt in Eile das linke Donauufer. Unsere Truppen sowie die Truppen unserer Verbündeten der Donauarmee, welche die Donau bei S v i st o v überschritten hatten, setzten ihren Vormarsch plan- mätzig in der Walachei fort. Bei der Stadt O r e h o v o überschritten unsere Truppen die Donau und besetzten B e k e t, andere bulgarische Truppen überschritten die Donau bei den Städten L o m und V i d i n und besetzten das gegenüber- liegende Ufer. Die Stadt Kalafat befindet sich in unseren Händen. » Die Kämpfe gegen Rumänien und auf dem Balkan. Feindliche Kriegsberichte. Rumänischer Bericht vom 27. November. Nord- und N o r d w e st f r o n t. An der Westgrenze der Moldau keine Ver« änderung. An der Nordgrenze der Walachei Artilleriefeuer bei Tablabutzi, im Prahovalale und in der Gegend von Dragoslavle. An der Westfront auf dem linken Flügel griff der Feind gestern an, wurde aber zurückgeschlagen. Unsere Truppen find vom Alt und T r o p o l o g ein wenig nach Osten zurückgezogen. Bei Smardicasa heftige Kämpfe.— S ü d f r o n t. An der ganzen Donau Arlilleriefeuer. In der Dobrudscha nichts Neues. Russischer Bericht vom 27. November. Rumänische Front. In der w e st l i ch e n Walachei gehen die Kämpfe weiter. Unter Ausnutzung der natürlichen Hindernisse ziehen sich die Rumänen zurück und halten die Offensive des Feindes auf.— Donaufront. Truppen des Gegners, die bei Z i m n i c e a über den Fluß gegangen sind, schoben ihre Posten gegen den V e d e a- Fluß vor und besetzten am Mittellauf V a l l e n i und R o u s s e- d e v a d e.— In der Dobrudscha Scharmützel von vorgeschobenen Infanterie- und Kavallerieabteilungen. Versuche des Feindes, unsere Truppen ans Estme(?) zwischen dem Tachanl-See und dem Meere zu vertreiben, wurden abgewiesen. Italienischer Bericht vom 27. November. In M a z e- d o n i e n dauert das energische Vorrücken unserer Truppen in der bergigen Gegend von Peristeri westlich von M o n a st i r und gegen das Dragortal nordwestlich von derselben Stadt mit glücklichem Erfolge an. Am 24. besetzte eine unserer Einheiten trotz dichten Nebels eine westlich von N i z o p o l e gelegene Höhe und entsandte Abteilungen gegen den Crvenastena-Gipfel, während andere Abteilungen gegen T r n o V a vorrückten. Am 26. nohmen uniere Truppen, nachdem sie den erbitterten Widerstand des Feinde» über- wunden hatten, die Höhen 2220 und 2227 südwestlich von Nizopole und machten ungefähr 40 Gefangene. Französischer Bericht vom 23. November nachmittags. Orientarmee. An der C e r n a s r o n t wurde ein bulgarischer Gegen- angriff gegen die serbischen Stellungen in der Nacht vom 26. auf den 27. November mit blutigen Verlusten für den Feind abgewiesen. Nördlich von M o n a st i r dauert der Artilleriekampf von beiden Seiten heftig fort. Auf unserem linken Flügel rücken die italienischen Truppe» in der Gebirgsgegend von D i h o V o weiter vor. Bukarest. Bern, 27. November.(W. T. B.) Der Bund meldet nach einem Petersburger Bericht: Bukarest ist in ein Kriegslager umgewandelt; eine Masse Militär ist dort anwesend. Die Hälfte der Bevölkerung hat schon die Residenz verlassen. Der Straßcnbahnverkehr ist gering. Die Teuerung nimmt zu.„Rjetsch" zufolge gibt der Kom- Mandant von Bukarest bekannt, daß die große Zahl von Offizieren auf den Slraßen die Ausmcrkiamkeit auf sich lenke. Infolgedessen sollen alle rumänischen Offiziere, die keine bestimmte Aufgabe in Bukarest haben, sofort an die Front zurückkehren. Offiziere, die dienstlich in Bukarest zu tun haben, dürfen sich nickt mehr auf den Straßen zeigen. Die Mehrzahl der französtscken Offiziere von der Sondermission Berthelots ist jetzt an der Front. Die noch in Bukarest gebliebenen studieren die Organisation hinter der rnmäni- schen Front. der türkische Kriegsbericht. Aonstautinopel, 27. November.(W. T. V.) Amtlicher Bericht vom 27. November: Kaukasusfront: Auf dem rechten Flügel hatten wir glückliche Zusammenstöße von Erkirndungs- abteilungcn. An den übrigen Fronten kein wichtiges Ereignis. Der Vize-Generalissimus. Gegen üie Vergewaltigung üer Mhener Vierbunü-Gesanüten. Oesterreichisch-ungarischer Protest. Wider das Vorgehen der Entente gegenüber den am griechischen Hof beglaubigten Gesandten Oesterreich-Ungarns und seiner Verbündeten erhob die österreichisch-ungarische-Regierung bei den Regierungen Frankreichs, Großbritanniens, Italiens und Rußlands Prolest, von dem den Regierungen der verbündetnn und neutralen Staaten Mit- teilung gemacht wurde. Nach der von Wolff erstatteten Meldung des Wiener K. K. Telegr.-Korrespondenz-Bureaus sagt der Protest: „Dieser Gewaltakt, durch den die Zahl der von den Entente- mächten im Laufe des Krieges begangenen Verletzungen deS internationalen Rechtes eine neuerliche Erhöhung erfährt, zeigt mit voller Deutlichkeit, daß diese Mächte die heiligsten Grundsätze des Völkerrechts ohne Unterlaß mit Füßen treten. Die österreichisch- ungarische Regierung protestiert auf das entschiedenste gegen das geschilderte Vorgehen, welches eine Verhöhnung des Grundsatzes der Unverletzlichkeit der Gesandten und ein Attentat auf die souveränen Rechte eines neutralen Staates darstellt." Die„Kölnische Zeitung" meldet laut W. T. B. aus Athen vom 25. November u. a.: Die Abreise der Gesandtschaften bedeutet natürlich keinen Abbruch der diplomatischen Beziehungen des Vier« bundes mit Griechenland. Dieses muß sich den unerhörten Gewalt- akt, wie schon viele frühere, mit Entsagung gefallen lassen. Daß dadurch seine Sympathien für die Mittelmäckte noch wesentlich ge- stärkt wurden, ist selbstverständlich und verbeißungsvoll sür die künftigen Beziehungen des VierbundeS zu Griechenland. » England und Venizelos. London, 27. November.(Unterhaus.) Der Abgeordneie Griffith lenkte die Aufmerksamkeit auf Griechenland und bat dle Regierung, eine Versicherung abzugeben, daß allcö geschehen würde, um Venizelos nickt nur als Haupt der tatiäcklichen Regierung (äs facto governrnent), sondern auch als Verbündeten anzuerkennen, den mit allen Mitteln des Reiches zu unterstützen, England bereit sei. Auch andere Sprecher drängten auf kräftigere Unterstützung von Venizelos. Untcrstaatssekrelär Lord Robert Cecil bezog sich in seiner Antwort auf das diplomatische Vorgehen der Alliierten in der griechischen Frage. Er lehnte die Zumutung ab, daß Großbritannien in der griechischen Frage die Führung übernehmen solle. Mit Bezug auf Venizelos sagte er: BenizeloS regiert im Namen des Königs; er führt nach seinen Absichten die RegierungS- geschäfte in dem Teile von Griechenland, in dem er regiert. Daher ist eS klar, daß die einzige von RecktS wegen bestehende Regierung (de jure government) die des Königs ist. Ebenso klar ist es, daß die Regierung von BenizeloS die Verwaltung in den Bezirken hal, über die sie sich erstreckt. Cecil erllärte, es sei nicht ein Körnchen Wahrheit an der Ve- hauptnng. die britische Regierung lasse sich durch dynastische Rück« sichten oder durch den Wunsch, den König zu stützen, bestimmen. Die Politik der Alliierten bestehe darin, ihr Bestes im Interesse der Kriegsühreiiden und im Interesse Griechenlands zu tun, weiter nichts. Durch die Festlegung einer neutralen Zone hoffrcn sie, Zusammenstöße zu vermeiden und einen Bürgerkrieg zu ver- hindern. Der Gedanke, England sei bereit, BenizeloS preis« zugeben, sei ebenso unwahr.„Wir kennen sehr wohl," sagte Lord Robert Cecil,„die große» Dienste, die Venizelos nicht nur Griechenland, sondern auch den Alliierten geleistet hat, wir werde? ihn nie verlassen."(W. T. B.) » Die Widerstandsbewegung gegen die Entwaffnung. London» 28. November.(T. U.) Ucber die Maßnahmen, welche die königslreuen Offiziere getroffen haben, um die Reservisten zu organisieren und sich dem Versuch deS Vierverbandes, Griechen- lands Kriegsmaterial gewaltsam an sich zu reißen, mit bewaffneter Hand zu widersetzen, wird dem„Daily Telegraph" auS Athen gemeldet: Die Häuser der Venizelisten sind mit einem roten Kreis bezeichnet worden. Es wird, so sagt der Korrespondent des Blattes, geradezu eine Bartholomäus- nacht inszeniert. In Larissa zogen schon am Sonntag Reservisten mit Revolvern und Gewehren bewaffnet durch die Straßen der Stadt und schössen aus die gezeichneten Gebäude. Einige Fenster von Häusern, in denen Anbänger von Venizelos wohnen, wurden zertrümmert. Die Gendarmen und die Polizei verhielt sich ruhig und griff nicht ein. Em Zug mit Waffen, die dem Armeekorps ge« hören, das nun nach dem Pelleponnes verlegt worden ist, wurde in Athen angehalten. Die Gewehre wurden von den Reiervissen be- schlagnahmt, welche damit bewaffnet durch die Straßen zogen. Die„Daily News" meldet weiter, datz König Konstantin von neuem eine Mahnung zur Besonnenheit an diejenigen griechischen Offiziere erlassen habe, welche mit der Gründung eines neuen Militärvereins beschäftigt sind. Di« Offiziere erklären, daß sie unter keinen Umständen dulden, daß das Kriegsmaterial Griechenlands ausgeliefert werde, auch wenn der König seine Einwilligung dazu geben sollte.— Admiral Fournet wurde von König Konstantin in Audienz empfangen. Er wies den König aus den Ernst der Lage hin; alsdann besuchte er einige griechische Kaufleute, welche der Benizelospartei angebörten und versprach ihnen im Notfall seinen Schutz. Am Montaqmittag hatte Fournet eine Besprechung mit dem Bürgermeister von Athen. Genf, 27. November(W. T. B.) Aus Athen wird gemeldet: Nach Wiederherstellung der Eisenbahnverbindungen zwischen Monastir und Saloniki hat S a r r a i l die F o r d e r u n g an die griechische Regierung wiederholt, ihm 56 Waggons für den Transport von Proviant und Munition zu liefern. Infolge der neuen Versenkungen in der Nähe des Piräu» laufen die Dampfschiffe nicht mehr in den Hafen ein._ Die noröschleswigschen Staatenlosen. Zur Lösung der Frage der nordschleswigschen Staatenlosen durch die Annahme eines dänischen Gesetzes, durch das alle Staatenlosen dänisches Staatsbürgcrrecht erhalten, veröffentlicht „Politiken" einen Leitartikel, in dem es am Schlüsse unter anderem heißt: Unter den Staatenlosen befanden sich einige, die vorher der Wehrpflicht in Dänemarl genügt Ratten. NiKi zum mindesten fstr den deutschen mit:-' lärischen Gedankengang mutzte es abstotzend wirken, datz Soldaten auf diese Weise zwei Kriegsherren erhallen konnlen, da so- ivohl bei der dänischen als auch bei der deutschen Regierung der aufriibtige Wunsch bestand, diese Schwierigkeiten zu beseitigen. DaS erste Ergebnis war das kleine dänische Gesetz, das im Frühjahr den Minister des Innern ermächtigte, Personen dänischer Ab- stammung in die dänischen Stammlisten einzutragen und aus Ansuchen das dänische Staatsbürgerrecht zu ber- leilsen. In beiden Ländern mutzte man jedoch wünschen, die schwierige Frage vollständig aus der Welt zu schaffen. Durch das neue Gesetz, über das zwischen der dänischen und der deutschen Re- gierung eine Einigung erzielt ist, und dem alle politischen Parteien Dänemarks zugestimmt haben, werden alle Staatenlosen ohne Ausnahmen zu dänischen Untertanen gemacht. Datz die schwierige zwischenstaatliche Frage damit beseitigt wird, kann auf beiden Seiten der Grenze nur Befriedigung hervorrufen.(W. T. B.) Der Seekrieg. V-Boot-Kreuzerkrieg in der biskayischen Bucht. Kopenhagen, 27. November.(W. T. B.).Politiken" meldet: Tie Besatzung des vor einer Woche in der Bucht von Biskaha ver- senkten d äni s ch e n Dampfers.T h er e s e" ist hier eingetroffen. Tie Besatzung berichtet, datz sie, da bei der Versenkung des Dampfers schwerer Sturm herrschte, von dem Unterseeboot auf- genommen worden und im ganzen 18 Stunden auf ihm verblieben sei. Der Dampfer sei, nachdem er von der Besatzung verlassen worden, durch Brandbomben zum Sinken gebracht worden. Am nächsten Tage hätte das Unterseeboot einen norwegischen Dampfer angehalten, der mit Kohle von England nach Italien unterwegs gewesen sei. Auch er sollte versenkt werden, da aber für dessen Besatzung an Bord des Unterseebootes kein Platz mehr war. mutzte er die Besatzung der„Therese", die 19 Mann stark war, von denen etwa die Hälfte Engländer waren, aufnehmen und sich verpflichten, sie nach Brest zu bringen. Hierdurch rettete er sich vor der Versenkung. Inzwischen hatte sich ein eng Iis cher Dampfer genähert, hinter dem ver st eckt ein englischer Torpedojäger sich befand. Der Torpedojäger eröffnete sofort das Feuer auf das Unterseeboot. Dieses konnte indessen noch recht» zeitig unter dem Wasser verschwinden. * Ter deutsche v-Boot-Kreuzerkrieg und die Neutralen. Eine englische Verteidigung. Ein weitzer Rabe zeigt sich im Kreise der englischen Presse. Der .Fairploy", die bedeutendste englische Schiffahrtszeilung, fällte am 2. November folgendes Urteil über den deutschen TJ-Boolkrieg: Tie Zeitungen überhäufen Deutschland jetzt mit Schimpf und Schande wegen seines UnterseehandelSkriegeS gegen die Neutralen. Aber es fleht ihm nach dem Völkerrecht, wie es in verschiedenen Deklara- tionen und Abkommen niedergelegt ist, frei, Schiffe, die es nicht gut in die eigenen Häfen bringen kann, zu zerstören. Und Deutschland ist schlau genug, nicht nur dieses Recht in Anspruch zu nehmen, sondern es auch seinen eigenen Bedürfnissen gemätz auszulegen. Wo neutrale Interessen mit den eigenen zusammenstotzen, ist man sich selbst der Nächste. Wo es sich um einen Feind handelt, ist es Deutschlands Pflicht, die Auswahl zu treffen und zu zerstören. Ver- sehen, die dabei unglücklicherweise vorkommen, werden natürlich bezahlt. * Für Bewaffnung aller Handelsschiffe! London, 27. November.„Daily Telegraph" tritt energisch dafür ein, datz alle Handelsschiffe der alliierten Mächte mit einem Geschütz bewaffnet werden sollen. Das Blatt sagt, die Reeder wünschten sowohl auf dem Vorderdeck als auf dem Hinterdeck Ge- schütze zu haben. Auch sei der Gedanke erwägenswert, die Kapitäne der Handelsschiffe mit Bomben auszurüsten, um sie gegen ein feindliches Untersuchungskommando zu verwenden, das sich an Bord des Schiffes begibt.(W. T. B.) London, 21. November.(SB. T. B.) Der parlamentarische Korrespondent der„Daily News" schreibt: Die defensive Be- waffnung unserer Handelsmarine macht von Woche zu Woche Fort- schritte, aber eS geschieht in Konkurrenz zur Munitionserzeugung und zur Armee. « Englischer Kreuzer gesunken. Rotterdam, 23. November.cr Gewerbeordnung gilt und i.n denen in der Regel mindeitens einhundert Arbeiter beschäftigt werden, müssen ständige Arbeiter- ausschüsse bestehen. Soweit für solche betriebe ständige Arbeiter- ausschüsse nach§ 134h der Gewerbeordnung oder nach den Berg- gesetzen nicht bestehen sind sie zu errichten. Die Mitglieder dieser Arbeiterausschüffe weichen von den volljährigen Arbeitern des Be- triebes oder der Betriebsleitung aus ihrer Mitte in unmittelbarer und geheimer Wahl nach den Grundsätzen der Verbalwisse gewählt. Das Nähere bestimmt die Landeszentralbehörde. Für die Äugest e l I t e n sind besondere � ngestel lte« auSsch u s s e zu § 10 blieb unveränder». Er lautet:„Dem ArbeiterauS- sckuß liegt es ob, das gute Einvernehmen innerhalb der Arbeiter- schaft des Betriebes und zwischen der Arbeiterschaft und dem Arbeitgeber zu fördern. Er hat Anträge. Wünsche und Beschwer- den der Arbeiterschaft, die sich auf die Betriebseinrichtungen, die Lohn- und sonstigen Arbeitsverhältnisse des Betriebes und seiner Wohlfahrtseinrichtungen beziehen, zur Kennwis deS Unternehmers zu bringen und sich darüber zu äußern. Auf Verlangen von mindestens einem Viertel der Mitglieder deS ArbeiterauSschusseS muß eine Sitzung anberaumt und der beantragte Beratungsgegen- stand auf die Tagesordnung gesetzt werden." Zu 8 11(Schlichtungsausschüsse) wurde auf Zentrums- a n t r a g ein Zusatz angenommen, wonach auch in den in- dustriellen Betrieben der Heeres- und Marine- Verwaltung Arbeiterausschüsse im Sinne dieses Ge- fetzes z u errichten sind. Die Schlußbestim münzen wurden:m wesentlichen un- verändert angenommen. Letzte Nackrichten. Die Ladung der„Deutschland" im Unterhaus. Haag, 28. November.(T. U.) Lord Robert Eeoil sagte auf eine Anfrage des Unionisten Macmester, datz die„Deutschland" von Amerika abgegangen sei, bezüglich der Ladung habe er keinerlei offizielle Informationen, namentlich bezüglich des Nickels nicht. Seit Beginn des Krieges sei jegliche Vorsorge getroffen worden, um das kanadische Nickel in Händen zu behalten. Dies sei in lieber- einstilmnung mit der kanadischen Regierung geschehen.(„Frf. Ztg.") Zwei große russische Transportschiffe untergegangen. Stockholm. 28. November,(W. T. B.) Wie„Aftonbladet" aus zuverlässiger Helsingforser Quelle erfährt, sind zwei große russische Transportschiffe, von Helsingfors nach Reval unterwegs, Ende Oktober mit dem 428. Regiment wahrscheinlich infolge einer Minenexplosion untergegangen�_ Bratianus Ende? London, 28. November.(T. U.) Nach hier eingelaufenen Meldungen steht ein tief eingreifender Personenwechsel in der politischen und militärischen Leitung Rumäniens bevor. Bra- tianus Stellung gilt als erschüttert, da seine Regierung durch ungenügende Vorbereitung deS Krieges, falsche AuStoahl der Befehlshaber und Billigung des verfaßten FcldzugplanS den jetzigen Mißerfolg verursacht habe.__(„Frkf. Ztg.".) Emile Verhaercn tödlich verunglückt. Amsterdam» 28. November.(W. T. B.)„Allgeineen Handels- blad" wird aus Parts gemeldet, daß der belgische Dichter Emile Verhaereu, der nach Ronen gekommen war, um dort einen Vortrag zu halten, auf der Rückreise nach Paris von einem Eisenbahnzug überfahren und getötet worden sei. Verhaerens Bedeutuiig als lyrischer Dichter, ist unbestritten groß. Sein Name ist über Belgien hinaus ein Markstein in der neuesten Eutwicktung der Lyrik geworden. Die Wirklichkeit deS Einzelnen weitete sein durchglühendes Empfinden zu großen Welt- Perspektiven. Der sozialistischen Arbeiterschaft steht er als mächtiger Gestalter sozialer Themen da, in denen ihr Fühlen und Hoffen und Kämpfen pulsiert. Er hat den stärksten neuen Hymnus der Arbeit gesungen. In St. Amand bei Antwerpen wurde Verharren am 21. Mai 1866 geboren. Gewerksihastliches. Verlin und Umgegend. Tie Generaloersammlung der Berwaltungöstelle Berlin des Deutschen Mctallarbeiterverbandes nahm an»wei aufeinander- folgenden Sonntagen den Kassenbericht für das dritte Quartal 1816 entgegen und nahm Stellung zu dem„Gesetz rntwurf über den vaterländischen Hilfsdienst". Nach dem vorliegenden Kassenbericht betragen die Einnahmen der Hauptlasse 461 768,22 M. Unter den Ausgaben befinden sich 321 678,16 M., die an die Hauptkasse eingesandt sind. Die Etn- nahmen der Lokalkasse betragen 1 831 613,88 M., der Kassenbcstand am 1. Oktober 1816: 1 716 183,44 M. Wie Henning als Kassierer weiter ergänzt, habe sich die Wcrbekraft unserer Organisation auch im letzten Quartal wieder erwiesen. 4443 männliche Neuaufnahmen seien zu verzeichnen, zum Militär abgemeldet hätten sich 3281 Kollegen, so daß ein Zu- gang von 1242 neuen Mitgliedern zu verzeichnen sein müßte. Das sei jedoch nicht der Fall, sondern das dritte Quartal schließe mit einem Rückgang von 747 männlichen Mitgliedern. Die Zahl der weiblichen Mitglieder sei ständig im Wachsen begriffen und von 6643 zu Beginn des Krieges auf jetzt rund 14 888 gestiegen. Die Ursache der unregelmäßigen Beitragsleistung liege darin, daß ein recht erheblicher Teil unserer Mitglieder es mit der pünktlichen Zahlungspflicht nicht genügend ernst nehme. Vielfach müßten Kollegen, die über 13 Wochen restierende Beiträge zahlen wollen, abgewiesen werden, da dies nach dem Statut nicht zulässig sei. Diese Saumseligen zur Zahlung der Beiträge anzuhalten, sei Pflicht der Vertrauensleute. Er bitte diese, die Kontrolle der Mitgliedsbücher schärfer zu handhaben. Tie neuen Mitglieder der Organisation zu erhalten, sei unsere Aufgabe und werde uns das mit Hilfe der Hauskassierung ja auch gelingen, und bitte er. daß ruhige, hilfsbereite Kollegen zur Durchführung der Haus- kassierung sich baldigst als Beitragssammler bei ihm melden möchten. Zum Schluß ersucht Kollege Henning die Vertrauens- lcute, die Sammellistentätitzkeit zu beleben, damit den zu Weih- nachten sich erfahrungsgemäß steigernden Ansprüchen der Ange- hörigen unserer im Felde stehenden Kollegen genügt werden könne. In der Fortsetzung der Generalversammlung wurde zu dem oben genannten Gesetzentwurf Stellung genommen. Wie Kollege S i e r i n g, der das einleitende Referat übernommen hatte, kurz ausführt, habe das eigenartige Zustandekommen des Gesetzentwurfs diesen blitzlichtartig gekennzeichnet. Art und Inhalt des Entwurfs und der Ausführungsbestimniungen fordere zu schärfstem Protest heraus. Auch sei die Eile der Regierung bezeichnend. Die Ar- beiterschaft habe sich bis jetzt ihrer Pflicht nicht entzogen, darum sei es Pflicht der Regierung gewesen, die Arbeiterschaft rechtzeitig zu informieren. Nach den bisherigen Erfahrungen mit Behörden könne die Arbeiterschaft diesen kein unbedingtes Vertrauen cnt- gcgenbringen, ihnen also auch die Ausführung des Gesetzes nicht überlassen. Wir könnten die unbedingte Notwendigkeit des Gesetzes nicht anerkennen, hallen dasselbe vielmehr für überflüssig, wenn nicht andere, durchschlagendere Gründe als bisher ins Feld geführt werden können. Sollte sich im Reichstage trotzdem eine Mehrheit für die- Notwendigkeit des Gesetzes finden, so müßten unsere Ver- treter bemüht sein. Garantien für die Arbeiterschaft in dasselbe hineinzubringen. S ie r i n g unterbreitet der General- Versammlung schließlich eine Resolution, die die von der Arbeiter- schaft geforderten Garantien enthält. In der hierauf folgenden lebhaften, fast fünfstündigen D e- batte sprechen sich sämtliche Redner in obigem Sinne aus. Schließlich wurden folgende Resolutionen, die erste vom Kollegen Siering, die letztere vom Kollegen Müller, einstimmig an- geuom me«: Resolution 1. 'K. SAe am 26. November 1916 stattfindende Generalversammlung der Verwaltungsstelle Berlin des Deutschen Metall- arbeiterverbandes sieht in dem Gesetzentwurf betr. den Vater- länd-ischen Hilfsdienst die Befürchtung weiter Arbeiterkreise be- stätigt, daß dieses Gesetz und ganz besonders seine Ausführungs- bestimmungen im wesentlichen sich gegen die Arbeiter richtet, indem es ihnen die Freizügigkeit raubt, ohne ihnen irgendeine Sicherung für Aufrechterhaltung gefunder, den heutigen Zeitverhältnissen entsprechender Lohn- und Arbeitsverhältnisse zu geben. L. Die in den Richtlinien erwähnten Einigungsämter oder Schiedshöfe schalten durch ihre Zusammensetzung den Einfluß der am Arbeitsprozeß beteiligten Parteien beinahe vollständig aus, in- dem sie die Entscheidung in letzter Linie in die Hände von dem gewerktätigen Leben vollständig fernstehenden Personen legen. Sie sind aber auch unzureichuid m bezug auf das ihnen erteilte Zu- ständigkeitsgebiet, da ihre Tätigkeit sich nur auf den Arbeits- Wechsel, nicht aber ans sonstige, aus dem Arbeitsverhältnis her- rührende Streitigkeiten erstreckt. Das Vereinigungsrecht der Ar- heiter ist in dem Entwurf keineswegs sichergestellt. C. Die Generalversammlung kann nach dem bisher in der Oeffentlichkeit bekanntgewordenen Material eine unbedingte Not- wendigkeit für- das Gesetz nicht anerkennen. Sollte aber die Mehrheit des Reichstages trotzdem der Gesetzesvorlage dem Grunde nach zustimmen, dann darf das nach Meinung der Generalver- sammlung nur geschehen, wenn: 1. Die Ausübung des VereinigungS- und Versammlungsrechts dadurch nicht beeinträchtigt wird,. 2. die Entscheidung über alle Streitigkeiten ans dem Ar- beitsverhältnis paritätisch aus Vertretern der Unternehmer und Arbeiter zusammengesetzten Schiedshöfen übertragen und Ver- Handlungszwang für beide Parteien ausgesprochen wird, 3. die Beauftragten der Arbeiter in ihrem Beschäftigungs- Verhältnis vor Benachteiligung durch den Betriebsinhaber oder seine Vertreter wegen Vertretung der Arbeiterinteressen hin- reichend geschützt sind, 4. den Unternehmern jede Möglichkeit genommen ist, die für einen Betrieb vom Heeresdienst beurlaubten, reklamierten Ar- beiter dadurch zu maßregeln, daß sie diese Arbeiter den mili- t arischen Stellen als abkömmlich melden, ohne ihnen die Mög- lichkei! zu geben, die Gründe dieser Meldung nachprüfen zu können,.,-<. 5. Vorsorge in Aussicht genommen wird, daß durch die massenhafte Hereinziehung betriebsfremder Arbeiter, die Lohn- und Arbeitsbedingungen nicht herabgesetzt und die Gefahren für Gesundheit und Leben der Arbeiter dadurch nicht vergrößert werden. Resolution 2. Die Vertrauensleute der Metallartxriter Groß-Berlins nehmen in ihrer Generalversammlung vom 26. November 1916 Stellung zum Gesetz über den Vaterländischen Hilfsdienst. Die General- Versammlung erblickt in diesem Gesetz ein Ausnahmegesetz für die Arbeiter, das auch durch keine Schutzbestimmungen seines Eha- vakters entkleidet werden kann. � Die von den Gewerkschaftsvertretern dem Reichstag über- mittelten Vorschläge geben keine Gewähr für die Wahrung der Arbeiterinteressen. Die zu Eins geforderten Arbeiter- und Ange- stelltenausschüsse sind wertlos, wenn den Arbeitern das Streilrecht genommen wird. Tie zu Zwei und Drei geforderten Emigungs- ämter resp. Schiedsgerichte entsprechen den bisherigen Kriegsaus- schüssen, deren Tätigkeit oftmals nicht den Beifall der Arbeiter gefunden hat. Die schwersten Bedenken erhebt die Geiieralversammlung gegen die zu Vier geforderten Ausschüsse, welche über„b e t r i e b s- technische und allgemein wirtschaftliche Fragen' entscheiden sollen._ Damit würden die gesamten Arbeiterinter- essen diesen Ausschüssen ausgeliefert, deren Zusammensetzung als ungeeignet bezeichnet werden mutz. Die Generalversammlung ersucht die beiden sozialdemo- krati scheu Fraktionen, das Gesetz abzulehnen. Die Generalversammlung erklärt weiter, daß die Produktion in der Kriegsindustrie noch erheblich gesteigert werden kann durch ' Gewährung auskömmlicher Verdienste und Zufuhr notwendiger Nahrungsmittel, insbesondere Fett und Fleisch. Dagegen würde eine Verschärfung der gegenwärtigen Zustände durch Ausnahme- gssetze die Arbeitsfreude vernichten und die Produktion lähmen. Die Erhöhung der Teuerungszulagen in der Schuhindustrie beschäftigte am Montag eine sehr gut besuchte Versammlung aller in der Schuhindustrie beschäftigten Arbeiter und Arbeiterinnen. Hamm acher berichtete über die Verhandlungen mit dem Fabrikanienverbande, dem die Forderung der Schuharbeiter und -Arbeiterinnen wegen Erhöbung der Teuerungszulagen auf 25Proz unterbretlet worden war. Die bisher gezabtlen Teuerungszulagen bewegten sich nur zwischen 3 und 18 Proz. Auf die Unterbreitung der Forderung von 25 Proz. antwortete zunächst der Ler- treter des Fabrikantenverbandes, daß er der Forderung per- iönlich wohlwollend gegenüberstehe und daß nächstens ver- handelt werden solle. Inzwischen wurde aber bekannt, daß die erst durch Bundesratsverordnung vom 14. Juni eingeführre 48stündige wöchentliche Arbeitszeit bald wieder abgeschafft und wieder durch die normale Arbeitszeit ersetzt werden soll; sie wurde schon zum 1. Dezember erwartet. Nach einer Versicherung des Neichsamis des Innern ist dieser Termin als zu früh anzusehen. Jedenfalls nahm der Fabrikamenverein die in Aussicht stehende Auf- Hebung der 48stündigen Arbeitswoche zum Anlaß, zu erklären, man möchte erst die neue Verordnung abwarten. Eine solche Vertagung bis zu einem völlig ins Dunkel gehüllten Termin wurde von den Vertretern der Arbeiter abgelehnt mir der Betonung, daß man solche Vertagung als Ablehnung ansehen würde.— Darauf kam es doch zu Verhandlungen. Die Fabrikanten lehnten aber eine Erhöhung der Teuerungszulage auf 2ö Prozent ab. Dagegen erklärten sie nach längeren Verbandlungen sich zu folgenden Zugeständnissen bereit: An Teuerungszulagen sollen, unter Aufrechterhattung der bisher be- stehenden Zulagen, ferner erhalten: Ledige Arbeiter und Arbeiterinnen unter 16 Jahren wöchentlich IM.; ledige Arbeiter und Arbeiterinnen über 16 Jahre wöchentlich 2 M.. Verheiratete mit einem Verdienst bis 24 M. wöchentlich 4 M., Verheiratete mit einem Verdienst bis 27 M. wöchentlich 3,ö0 M. und Verheiratete mit einem Verdienst von mehr als 27 M. wöchentlich 3 M. Für nichterwerbsfähige Kinder unter 1ö Jahren wird ein Zuschuß von 7S Pf. gezahlt. Zu diesem Angebot nahm die Versammlung in einer lebhasten Debatle Stellung. Die Diskussionsredner erklärien das Angebot für zu gering. Die Versammlung beschloß mit übergroßer Mehrheit, die Vorschläge des Verbandes der Fabrikanten abzulehnen. Ferner wurde der Antrag angenommen, auf der Grundlage der Forderung von 25 Proz. mit den Fabrikanten weiter in Verhandlung zu treten. Im.Verschiedenen' sprach sich ein Redner in längeren Aus- führungen gegen das„Gesetz über die vaterländische Zivildienstpflicht' aus. Eine von ihm eingebrachte Resolution, die sich entschieden gegen das vaterländische Zivildienstgeietz ausspricht und dem Reichstagsabgeordneten Kollegen Simon die Ablehnung des Gesetzes empfiehlt, wurde einstimmig angenommen. Tarifbewegung der Schneider. Nachdem bereits in verschiedenen Branchen des Berliner Schneidergewerbes die Tarife von den Arbeitnehmern, entsprechend dem Beschluß des Verbandstages, gekündigt sind, hat am Montag auch die Branchenversammlung der Mililärschneider beschlossen, ihren Tarif am 1. Dezember zu kündigen.— Um Irrtümern vorzubeugen. sei bemerkt, daß hierbei nicht die Lohntarife berührt werden, die während des Krieges unter Mitwirkung des BekleidungSamteS ver- einbart wurden. Es handelt sich um den vor Jahren mit den Unternehment der Osfizieruniformbranche abgeschlossenen Tarifvertrag. Gefordert wird eine allgemeine Lohnerhöhung von 25 Proz., die nicht als Teuerungszulage, sondern als dauernde Lohnaufbesserung gelten soll. Die Versuche der Arbeit- nehmer, zeitgemäß« Teuerungszulagen zu erhalten, sind daran ge- scheitert, daß die Unternehmer erklärten, so lange die Tarife nicht gekündigt seien, gelten lediglich die Tariflöhne. Da diese im Frieden vereinbart worden find, also den gegenwärtigen Teuerungsverhält- nissen in keiner Weise Rechnung tragen, machte sich die Tarifkündi- gung notwendig._ Wünsche der Schneidermeister. Die Berliner Schneidermeister, welche direkte Austräge vom Be- kleidungSamt des Gardekorps erhalten, haben hinsichtlich ihrer ge- tchäftlichen Beziehungen zum Bekleidungsamt verschiedene Wünsche, die sie in einer Versammlung am Montag besprachen. Die Verordnung betreffend die Verarbeitung von Web-, Wirk- und Strickwaren ist seit dem 18. Okiober auch auf die Militär- schneiderarbeüen ausgedehnt. Das bat zur Folge, daß die Schneider- meister den von ihnen beschäftigten Arbeitskräften, wenn die durch die Verordnung bedingte Herabminderung des Lohneinkommens eintritt, einen Lohnzuschlag von 18 Prozent zu zahlen haben, wovon die Auftraggeber der Schneidermeister sieben Prozent der gesamten Lohnsumme zu vergüten haben. Das Bekleidungs- amt des Gardekorps, welches von den Schneidermeistern in diesem Sinne als Auftraggeber in Anspruch genommen wird, lebnt aber die Rückvergütung ob. Wie in der Versammlung ausgeführt wurde, können die Schneidermeister den Zuschlag von 18 Proz. nickt tragen, da sie nach den mit dem Bekleidungsamt abgefchlossenen Verträgen nur den Zivischenmeisiergewinn von 25 Proz. der festgesetzten Löbne erhalten. Ferner wurde bemerkt, daß da» Bekleidungsamt in Zu- kunft nur unter der Bedingung Arbeiten an Schneidermeister ver- geben will, daß diese sich einer Lieferuitgsgenoffeiischaft anschließen, was eine weitere Kürzung des Verdienstes zur Folge hoben würde, da die Lieferungsgenossenichasten berechtigt sind, zur Deckung ihrer Unkosten 8 Proz. voin Verdienst ihrer Mitglieder abzuziehen. Die Versainmlung beschloß eine Petition an den Reichstag des Inhalts, es möchten die Bekleidungsämter veranlaßt werden, die Rückvergütung von 7 Proz. an die Schneidermeister zu gewähren und den Anschluß an eine Lieserungsgenossenschafl nicht zur Be- dingung der Weiterbeschäftigung zu machen. Ferner kam zur Sprache, daß die Handwerkskammer als Ver- teilungöstelle für die vom Bekleidungsamt an Schneidermeister zu vergebenden Arbeiten in Aussicht genommen ist. Hiergegen erhob die Versammlung Protest durch einstimmige Annahme einer Reio- lution, welche die Handwerkskammer ersucht, von der beabsichtigten Arbeitsverteilung Abstand zu nehmen und das Bekleidungsamt zur weiteren direkten Beschäftigung der Schneidermeister zu veranlassen. Zu dem Bericht über die Teuerungszulage« der Charlottenburger Gemeindearbeiter in Nr. 272 vom 28. November er. des.Vorwärts' wird uns mitgeteilt, daß die Kriegslobnzulage von 18 Pf. pro Stunde den GaSarbeitern nicht ab 15. Oktober, sondern ab 15. November gewährt wird. ftuslanö. Wieder ein Bergarbeiterstrcik in Südwales in Sicht. London, 24. November.(W. T. B.) Der parlamentarische Kor- respondent der.Times' berichtet, daß das Handelsamt Verband- lungen mit den Bergleuten und den Grubenbesitzern von Südwales begonnen habe. Der ausführende Ausschuß der Bergleute wird zur Besprechung mit dem Handelsamt nach London kommen. Der Sonderberichterstatter der.Times' schreibt in einem Briefe vom 23. November: Entscheidend ist, daß die Bergleute unbestreitbar im Begriff sind zu streiken, und es ist unbedingt notwendig, ihre Ab- ficht zu ändern, bevor es zu spät ist. Bergarbeiterstreik in Australien. Haag, 28. November.(T. U.)„Daily Telegraph' vom 2g. d. M. berichtet aus Sydney, daß der Kohlenbergarbeiterstreik dort immer noch andauert. Die Bergarbeiter weigern sich, eine Abstimmung M � � über die Fortsetzung des Streiks vorzunehmen, auch von dem Streik Veräntw. Redakt.: Herrn. Müller, Tentpelhof. Inseratenteil verantw-TH. Glocke, Berlin. Druck u. Verlag: Vorwärts Buchdr. u. VcrlagSanst. abzulassen. Die Wirkung des Streiks macht fich allgemein onan- genehm fühlbar. Melbourne, 22. November. fW. T. B.) Die Bergleute haben sich geweigert, über die Einstellung des Ausstandes abzustimmen, und das hat Ueberraschung und Enttäuschung hervorgerufen. Mus öer Partei. James Guillaume gestorben. IX. Mit James Guillaume, der vorige Woche 72jährig in Neuenburg starb, ist eine der charakteristischsten Gestalten der alten Jntetnationale dahingegangen. Er war in London 1344 geboren, verlebte seine Schuljahre in Neuenburg, studwrle später in Zürich' Philosophie und gründete 1866 die Sektion der Jniernalionate in Locle. lieber seine revolutionär-syndikalinische Agitationsarbeit be- richtet er viel Interessantes in feinen Leben-Zerinnerungen. wie er sich denn überhaupt publizistisch hervorragend betätigt hat. Er war Mitarbeiter am großen pädagogischen Lexikon von F. Buison und bearbeitete im Auftrage der französischen Regierung die Akten des Konvents. Seine letzte Lebenszeit, die er in Neuenbürg verlebte, war durch körperliche und seelische Leiden schwer getrübt. Mus Industrie und Handel. Die Erhöhung der Kohletipreise. lieber die Ergebnisse der Verhandlungen, die die Regierung über die Erhöhung der Kohlenpreise führt, ist noch nichts bekannt. Vor dem 1. Dezember soll keine Mitteilung erfolgen. Die Koblen- interesienten versuchen eine durchschnittliche Preiserhöhung von 2 M. pro Tonne durchzudrücken, obwohl alle Abschlüsse zeigen, daß es ihnen glänzend geht. Die Regierung wird gut tun, in letzter Stunde zu berücksichtigen, daß nicht nur der Staat und das Reich als wichtigste Käufer benachteiligt werden, da die weiterarbeitende Industrie, besonders die Rüstungsindustrie auf die Kohlenpreis- erhöhung nur wartet, um ihrerseits mit neuen Preissteigerungen vorzugchen. Die preußische Regierung wird sich auch erinnern müssen, daß die Verbraucher von Hausbrandkohle und die Kon- sumenten von Gas durch die Preissteigerungen auf allen Markt- gebieten bereits so schwer getroffen find, daß unmöglich den Koblen- interesienten erlaubt werden kann, eine ebenso hohe Gewinnrenie zu erzielen, wie die Rüstungsindustrie. Kühnes Verlangen. Die Zuckerfabrik Fraustadt hat ihren Brutto- gewinn aus der Zuckerfabrikation von 17,3 auf 18,4 Millionen Mark erhöht. Der Reingewinn beträgt 665,841 gegen 529,529 M. im Vorjahre und erlaubt eine Dividende von 26 Proz. Es müssen 152 666 M. für die Kriegssteuer zurück- gelegt werden. Dem Unternehmen geht es also glänzend. Trotzdem wagt diese Zuckerfabrik in ihrem Geschäftsbericht zu schreiben: „Die Zustellung von Rohzucker geschah weiter durch die von der Regierung eingerichtete Verteilungsstelle; seit April bringt die Reichszuckerstelle den fertigen Zucker in Verkehr. Wenn auch nach dem Inkrafttreten der Regierungsbestimmungen Schwierigleilen zu überwinden waren, so arbeitet sich die Reichszuckerstelle dock äugen- scheinlich immer mehr ein. Unbegreiflich ist unS dabei aber die Preispolitik, die nur dahin strebt, den Zucker- fabriken den Verdienst zu schmälern(!>. aber nicht daran zu denken scheint, daß die wichtigste Aufgabe sein muß, Zucker zu schaffen. Zucker bleibt das billigste Nahrungsmittel, die Rüben find aber für den Landwirt das schlecktest bezahlte Produkt, so daß zu befürchten ist. daß. wenn nicht bald eine Lenderung in der Preispolitik für Zucker eintritt, der Rübenbau immer mehr eingeschränkt wird.' Das Zitat spricht für sich und die Verwirrung des Denkens selbst, und zeigt, mit welcher Kühnheit, um kein schärferes Wort zu gebrauchen, die Politik der Regierung ge- tadelt wird._ Aus dem Berliner Wirtschaftsleben. Nach einer Wiener Meldung der„Voss. Ztg.' will die Oester- reichische Industrie- und HandelS-Bank in Berlin Anfang 1917 eine Filiale errichten. Später soll im Bcdürfnisfalle eine Zweigstelle i» Hamburg gegründet werden. Die Bank will den Devitenbandel und die Verwaltung von Kapitalien unter be« sonderer Berücksichtigung der österreichischen Geschäfte pflegen. Die Elektrische Licht- und Kraftanlagen- Aktiengesellschaft vertellt aus ihrem Reingewinn von 1,87 Millionen Mark, wie in den beiden Vorjahren eine Dividende von 5 Proz. Die Aktiengesellschaft für Elektrizitäts-An- l agen in Berlin verteilt wie im Vorjahre 8 Proz. Die Schrauben- und Mutternfabrik vormals S. Riehm u. Söhne, Akt.-Ges. in Berlin, verleilt eine Dividende von 15 gegen 12 Proz. im Vorjahre. Der Reingewinn beträgt 278 884 gegen 281 827 M. Die Bergschloß-Brauerei-Aktiengesellschast kann ihre Dividende von 13 auf 28 Proz. steigern. Von dem Brutto- gewinn von 1,27 Millionen Marfl gegen 1,85 Millionen Mark im Vorjahre verbleibt nach nicht unwesentlich gesteigerten Abschreibungen ein Reingewinn von 483 589 M. gegen 388 313 M. im Vorjahre. Die Weißbier-Aktienbra uerer vormals H. A. Bolle hat einen Bruttogewinn von 33 888 M. einschließlich Vor- trag zu verzeichnen. Nack Abschreibungen werden 1588 M. vorge- tragen. Dividende wird nicht gezahlt. Gründung einer großen Aluminiumfabrik in Bayern. Bei Mühl- dorf am Inn werden die Bayrischen Aluminiumwerke mit 38 Millionen Kapital eine Aluminiumfabrik gründen, die ein Drittel des deutschen Bedarfes decken soll.. Die Rositz er Braunkohlen- Aktiengesellschaft, die in eng« Be- ziehungen zur Deutschen Erdöl-Geiellschaft eintritt, erhöht ihr Kapital um 53/4 Millionen auf 121/j Millionen Mark. Die neuen Aktien werden zu 118 Proz. den alten Altionären angeboten. Die Kottbuscr Maschinenbau-Anstalt und Eisengießerei Aktien» Gesellschaft zahlt 7 Proz. gegen 5 Proz. bew. 0 Proz. in den beiden Vorjahren. Die Bereinigten Margarine-Fadrikeu Jürgens in Holland erhöhen ihr Kapital um 18,8 Millionen Mark. Tie Paulancrbräu Salvator-Brauerei Aktie»- Gesellschaft in München verleilt aus ihrem von 1,15 Millionen Marl auf 1,2 Millionen Mark gestiegenen Reingewinn eine Dividende von wieder 12 Proz. Auch diese Brauerei hat im zweiten Kriegsjahr gute Gewinne gemacht. Eingegangene Druckschriften. Kritiken und Gedanken über daS Drama. Von Dr. 3). Franz. Brosch. 2 M.— Birk u. Co.. München. „Das Reich«. Vierteljahresschrist sür Geistcswissenschast und Kunst. Herausgegeben von A. Freiherr v. Bernus. 3. Buch. 2,58 M.— H. Sachs Verlag, München. Zwischen Dag«nd Dranm. Roman von H. Hyan. IM.— Kronen-Verlag, Bertin 81V 68. Die belgische Groftindustrie vor und während des Krieges. Von Ingenieur H. Baclcsse-Luxemburg. IM.—»Zentralblatt der Hütten- und Walzwerke'. Berlin IV S. Ter Krieg tu de» Diesen der Menschheit. Von Dr. K. Deule. Geb. 2 M.— Franckb, Stuttgart._____ Paul Singer& Co., Berlin SW. Hierzu 1 Beilage und Untrrhaltungsbl. flr. 328 33. JawiMg. SnlW des.Hmiick" Kerlim WlWM Mtwoch. 29. fllwembnlSfö. Das Dienstpflichtgesch im yauptausschuß. das dienftpflichtgesetz � im Reichshaushaltsausschuh. Vor Gintritt in die Verhandlung weist der Vorsitzende Abg. Spahn darauf hin, daß die bisherigen Verhandlungen ergeben haben, eine ausdrückliche Verpflichtung zum Schaden- ersatz könne unmöglich in das Gesetz aufgenommen werden; auf der anderen Seite aber bestehe doch auch Uebervinstimmung dar- über, dah gewisse Fälle eine Entschädigung erfordern. Nur sei es nicht möglich, die Voraussetzungen, unter denen die Entschädigungen gezahlt werden sollen, festzusetzen. Daher sei es unvermeidlich, daß diese Angelegenheit dem einzusetzenden Fünfzehneransschutz überlassen bleiben müsse. Es käme auch in Betracht, ob nicht durch einen Härteparagraphen die Möglichkeit geboten werde, zu der- hindern, daß in einzelnen Fällen besondere Härten eintreten. Abg. Gothein(Vp.) begründet den Vorschlag, bei Ausführung des Zivildien ftp flicht- gesetzes dafür Sorge zu tragen: 1. daß das Kriegsamt Betriebe gleicher Art zu Betriebsvcr- cinigungen(Syndikate) erforderlichenfalls im Wege des Zwangs derart zusammenfaßt, daß die Betriebsvereinigung die von ihr still- gelegten Betriebe aus sich heraus entschädigt; 2. daß das Kriegsamt bei Betriebszweigen, bei denen die in Arbeit verbleibenden Betriebe wegen zu geringer Zahl oder zu ge- ringer Verdienstmöglichkeit oder nach ihrer Wesensart zu leistungs- fähigen Betriebsvereinigungen nicht zusammengeschlossen werden können oder die Vereinigungen außerstande sind, auch nur die be- sonders schweren, durch die Stillegung hervorgerufenen Scdäden auszugleichen, solche aus Rechtsmitteln lindert; ä. daß Mehrgewinne von Betrieben des Vaterländischen Silks- diensteS, die infolge der auf Grund dieses Gesetzes erfolgten Matz- nahmen erzielt werden, durch eine Sondersteuer erfaßt werden, deren Ertrügnisse zur Entschädigung stillgelegter Betriebe zu dienen haben; 4. daß bei der Entschädigung über die Stillegung von Betrieben die zuständigen amtlichen Interessenvertretungen, Handelskammern, Landwirtschaftska-inmern, Handwerkskammern sowie etwa vor- handene Fachvercinigungen gutachtlich gehört werden. Abg. Erzberger(Z.) weist darauf hin, daß namentlich kleine Handwerker derartig geschädigt werden könnten, daß eine Eni- schädigung unbedingt erfolgen müsse. Ebenso könnte es bei Ar- heitern liegen. Hier müßte die Reichsleitung eine Erklärung ab- geben, daß die notwendigen Entschädigungen auS dem 4-Mllionen- fonds gezahlt werden solle». Staatssekretär Dr. Helfscrich gibt diese Erklärung ab, versichert aber, daß gar nicht daran gedacht werde, die kleinen Betriebe stillzulegen. Ueberhaupt sei ja in dem ganzen Gesetz keine Bestimmung enthalten, die sie Betriebsinhaber unmittelbar zu Betriebsänderungen zwingt. Ter Zwang erstrecke sich einzig und allein auf die Entziehung und Zuweisung von Arbeitern. Die Bildung von Syn- 'dikaten usw. müsse in Güte herbeigeführt werden. Eine auSdrück. liche Bestimmung hierüber in das Gesetz aufzunehmen, sei jetzt noch nicht nötig. Werde hier vorschnell gearbeitet, dann würde eine große Unruhe m die weitesten Kreise der Unternehmer getragen. Schon jetzt besteht bei vielen Unternehmern die Furcht, es sollte mit dem Gesetze weiten Kreisen des Erwerbslebens die Existenzmöglichkett entzogen werden. Das sei nicht beabiiuiugt; vielmehr sollen die notwendigen Maßnahmen derartig durchgeführt werden, daß möglichst das Bestehende geschont werde. Für erwerbslose Arbeiter würde selbstverständlich der Viermillionenfonds die Mittel geben, um eine Unterstützung in der Weise durchzuführen, wie es in dem Ledergcwerbe und in der Textilindustrie bereits der Fall ist. Ter Präsident des Kriegsamts Generalleutnant v. Gröncr erklärt ausdrücklich feine Uebervinstimmung mit den Ausführungen des Staatssekretärs. Es liege gar kein Grund vor, jetzt alles Bis- herige umzustürzen. Am allerwenigsten seien Maßnahmen gegen kleinere Betriebe angebracht. In allen Fällen würde stets geprüft werden, ob der Vorteil, der erreicht werden könne, im Einklang stehe mit dem Nachteil, der bei jeder Vernichtung von Existenzmöglichleiten unvermeidlich sei. Abg. v. Gamp: Die Preise für Kriegslieferungen könnten in den meisten Fällen nur dann herabgesetzt werden, wenn das Reich in den.Fällen, wo eine große Schädigung der Unternehmer eingetreten ist, Entschädigungen zahlen würde. Im übrigen habe die Kriegsgewinnsteuer die Kvicgsgewinne schon aufs äußerste M a ß getroffen. Abg. Tittmann(Soz. Arbg.): Um die Entschädigungsfrage komme die Reichsleitung nicht herum, wenn man den kapitalistischen Charakter der Betriebe für Heeresbedarf aufrechterhalten will. Die Regelung der Entschädi- gungSfrage biete aber ungeheure Schwierigkeiten,«scyon aus diesem Grunde wäre es am besten, wenn der Reichstag dem Antrage seiner Fraktion zustimme und alle Betriebe in Reichs- Verwaltung übernehmen würde. Dieser Grundsatz sei auch gestern bereits anerkannt worden. Jedoch habe der Staatssekretär ausgeführt, dah man die Betriebe wohl in Zwangsverwaltung nehmen und die Direktoren, Angestellten und Arbeiter der Werke zwingen könne, für das Reich weiter zu arbeiten; aber, meinte der Staatssekretär, man könne die Aktionäre nicht zwingen, ihr Kapital herzugeben und neue Fabriken zu bauen. Das heißt doch: Nur, wenn den Kapitalisten der hohe Kriegsprofit gelayen werde, sind bic Herren willens, alles für das Vaterland zu tun. Diesen Geld- beutclpotriotismus habe der Staatssekretär als selbstverständlich hingestellt. Im Volke aber werde man anderer Meinung sein. j.ort werde man fragen, warum das Reich, wenn es die Arbeits- kräfte beschlagnahmt uiid unter Zwangsverhältnis bringen will. nicht gleichzeitig die Betriebe und das Kapital bcschlaanabmt und zwangsweise der Allgeminheit nutzbar macht. Der Redner ging dann auf d:e Kriegsgewinne ein, die die großen Werke in Rhein- land und Westfalen infolge der hohen Preise für die Kriegsliefe- rungen erzielt haben. Bereits vor längerer Zeit ist ein Ausiwuß gebildet worden, der die Verträge über die Kriegslieferungen prüfen soll. Weshalb tritt der Ausschuß noch immer nicht in Kraft? Die hohen Kriegsgewinne rufen immer wieder Empörung in den weite- sten Kreisen des Volkes hervor. Staatssekretär des Innern Dr. Helfscrich erhebt Einsvruch da- gegen, daß seine Ausführungen in einem Sinne ausgelegt werden, in dem sie nicht gemeint waren. Er habe nur daraus hingewiesen, daß die Aktiengesellschaften zur Enveitcruug ihrer Betriebe nicht das nötige Kapital zur Verfügung haben und es nur dann auf- treiben können, wenn sie den Aktionären eine cntsprecherrde Rente gewähren können. Abg. Hoch(Soz.): Em auffälliger Unterschied liegt darin, daß im Gesetz ztrmr der Zwang zur Arbeit ausgesprochen ist. aber der Zwang gegen die Unternehmer, den Anforderungen der Kriegsindustrie Rechnung zu tragen, nach den Ausführungen des Staatssekretärs absichtlich weggelassen wurde. Ticscr Zwang sei aber durchaus so notlvendig als letztes Mittel, wie der Arbcitszivang. Man könne das alles auch nicht dem Fünfzehnerausschuß überlassen; denn der Ausschuß müsse sich in dem Rahmen halten, der durch oas Gesetz gezogen ist. Daher sollte in dem Gesetz allgemein fest- gelegt toerden, daß die Unternehmer verpflichtet sind, den Anord- nungen der Reichsleitung zu folgen in bezug auf die Bildung von Zwangssyndikaten, auf die Art, wie diese Zwangssyndikate zu ge- stalten sind, auf die Berechnung und die Begrenzung der Gewinne, auf Abschreibungen usw. Bezüglich der Entschädigung arbeitslos gewordener Arbeiter se« in der Lederindustrie ausdrücklich erklärt worden, daß mit dem Inkrafttreten des Dienstpflichtgesetzes die Entschädigungen wegfallen. Jetzt vertröste der Staatssekretär die Arbeiter, daß sie in derselben Weise entschädigt würden, wie die Entschädigung in der Lederindustrie erfolge. Staatssekretär Helsferich: In bezug auf den letzten Punkt muß ein Mißverstäirdnis vor- liegen. In der Lederindustrie werden die Maßnahmen getroffen, die zu einer vollen Beschäftigung und zum vollen Verdienst der Arbeiter führen sollen und, wo dieses erreicht wird, fällt auch, die Unterstützung weg. So weit aber tatsächlich arbeitslose Arbeiter noch vorhanden wären, würden auch die Unterstützungen lveiter- gezahlt. In diesem Sinne habe er auf diese Maßnahme verwiesen. Er bitte dringend bei diesem Gesetz nicht von einem Gegensatz zwischen Arbeitern und Unternehmern auszugehen; der Zwang richte sich in gleicher Weise gegen Arbeiter und Unternehmer, jeder der müßig geht, werde zur Arbeit herangezogen. Daneben müsse allerdings Rücksicht auf die Betriebe genommen werden, nicht auf den einzelnen Unternehmer; denn die Betriebe seien doch für die weitere Arbeit der Industrie von großer Wichtigkeit Abg. Gröber(Z.) begrüßt die Erklärung des Staatssekretärs. Der Zwang für die Unternehmer sei freilich in dem Gesetz nicht unmittelbar, wohl aber mittelbar ausgesprochen. Abg. Strcsemann(natl.): Genau so wie bei der allgemeinen Wehrpflicht kein Klassenunterschied in Betracht komme, so auch nicht bei der allgemeinen Dienstpflicht. Das Gesetz habe keinen Klassencharakter. Im Kriegsamt sollten auch die stillgelegten Betriebe einen Vertreter haben, und ebenso die Angestellten. Abg. Gicsbcrts(Z.) verlangt, daß die Arbcitslosenunter- stützung schon jetzt auch für die Zeit in Aussicht genommen werden soll, in der die Arbeiter, die aus der Kriegsindustrie wieder ent- lassen sind, nicht so schnell andere Arbeit finden. Ganz besondere Maßnahmen seien notwendig gegen die großen Fabriken, die auf Grund ihrer Patente ein Monopol haben. Staatssekretär Helsferich: Die Fragen, die bei dem Uebergang von der Kriegs- in die Friedenswirtschaft auftauchen, werden schon jetzt gründlich vorberaten, können aber den Reichstag erst später beschäftigen. Ab<;. Südekum(Soz.): Abg. Giesberts sollte nur die Namen derjenigen Fabriken, die auf Grund ihrer Patente außergewöhn- liche Gewinne erzielen, der Reichsleitung anzeigen. Nach dem Patentgesetz kann die Reichsleitung in solchen Fällen ohne weiteres das Patent aufheben. Damit ist die allgemeine Beratung geschlossen. Es trat eine Pause ein, um den Parteien Gelegenheit zu geben, zu dem neuen Entwurf Stellung zu nehmen. Nach der Pause wird dann in die Beratung des neuen Entwurfes eingetreten. Abg. Legien(Soz.): In dem neuen Entwurf fehle durchaus der Schutze den die Arbeiter verlangen müsse, v um.stch gegen Mißbrauche) mit dem Gesetz zu schützen. � Im§ 2, in dem die Betriebe aufgezählt wer- den.die als Vaterländischer Hilfsdienst anzuerkennen sind, fehlen die Gewerkschaften, die Arbeitcrsekretariate. Dann sei dem§ 2 eine Bestimmung neu hinzugefügt:..Hilfsdicnstpflichtige. die vor dem 1. August 1916 in einem landwirtschaftlichen Betriebe tätig waren, dürfen aus diesem Betrieb nicht zum Zwecke der lieber- Weisung in eine andere Beschäftigung im Vaterländischen HilsS- dienst herangezogen werden" Das ist eine Ausnahmebestimmung zugunsten der Landwirtschaft, während in allen andern Betrieben stets geprüft werden muß. ob die beschäftigten Personen auch wirklich notwendig sind oder nicht. Dann sind Ausschüsse in dem neuen Entwurf vorgesehen zur Schlichtung wichtiger Streitfragen. In diesen Ausschüssen sind auch Vertreter der Arbeiter und Unter. nehmer. Die Vertreter werden vom Kriegsamt ernannt. Die Gewerkschaftsvertreter hatten jedoch beantragt, daß die Emern nung stattfinden müsse nach den Vorschlägen der Berufe o r g a n i sa t i o n e n. Im§ 8 sei nur gesagt, die zur Wahrung der ivirtschaftlichen Interessen der Arbeitaeber und der Arbeit- nehmer gebildeten Organisationen können das Kriegsamt bei seiner Auswahl durch Einreichung von Vorschlagslisten unterstützen. Ties ist durchaus ungenügend; vielmehr muß eine bindende Vor. schrift in dos Gesetz, wonach das Kriegsamt gezwungen ist, die Vertreter aus den Vorschlägen der Organisation auszuwählen. Der Entwurf schreibt ferner A r ö e i t c r a u s s ch ü ss e vor nur für die Betriebe, für die der Titel VIl der Gewerbeordnung gilt. Nach der Vorlage seien also Staatsbetriebe, insbesondere auch die Eisenbahnbetriebe, ausgeschlossen. Für diese Betriebe eine Aus- nähme zu machen, liege gar kein Grund vor: denn der Arbeits- zwang gelte doch auch für sie. Demgemäße müsse auch der Schutz gegen Mißbrauch des Arbritszwangs unbedingt in das Gesetz hinein. Die Rechte der Arbeiterausschüsse sind dahin festgelegt worden: Dem Arbeiterausschutz liegt es ob. das gute Einvernehmen innerhalb der Arbeiterschaft des Betriebes, zwischen der Arbeiterschaft und dem Arbeitgeber zu fördern usw. Das ist eine ganz unpassende Formulierung der Befugnisse der Ausschüsse. Jetzt, während des Krieges— und das Gesetz gilt ja nur für die Zeit des Krieges, muß klipp und klar gesagt werden, was in den Ausschüssen der� Unternehmer mit dem Ausschuß als dem berufenen Vertreter seiner Arbeiter über die Betriebsein- richtungen, über die Bezahlung und Behandlung der Arbeiter zu verhandeln hat. Für den Fall, daß die Arbeiicrausschüffe nicht zu einer Verständigung mit den Unternehmern gelangen können, soll, nach dem Entwurf eine Berufung an eine Schlicktungs stelle zulässig sein,„sofern nicht ein Gewerbcgericht oder Bergwerks- gericht oder ein Einigungsamt bei der Einigung als Einigungsamt tätig wird". Tas muß gestrichen toerden, damit in allen Fällen ohne weiteres die Berufung zulässig ist und keine Verschleppung in der Sache eintritt. Von den anderen Forderungen der GeWerk- schaften ist nicht aufgenommen worden die, daß die Reklamierten nicht den Militärgesetzen unterstellt werden sollen. Tas Kriegs- amt habe sich bereiterklärt, diese Sache in einem Erlaß zu regeln. Unerläßlich sei aber, daß in den Entwurf, was bis jetzt noch nicht geschehen fei, eingefügt werde die Sicherung des Vereins und Versa in m l u n g s r c ch t e s für alle Arbeiter und Ange- stellten. Dieses sei ganz unerläßlich, tvenn nicht von vornherein den Arbeitern jedes Zutrauen zu dem neuen Gesetz genommen werden und jede Aussicht dafür abgeschnitten werden soll, daß auch die Arbeiter an der Durchführung dieses Gesetzes bereitwillig mitarbeiten, und diese Mitarbeit ist ganz unentbehrlich. Zu 8 1 begründet Abg. Dittinann lSoz. Arbg.) einen Ab- änderungsantrag. wonach die allgemeine Dienstpflicht bestehen soll nicht bis zum vollendeten 60., sondern nur bis zum vollendeten 45. Lebensjahre. Er weist darauf bin, daß der Industriearbeiter berects mit 40 Jahren das höchste Matz seiner Leistungsfähigkeit erreich! habe, daß mancher Unternehmer es ablehnt, ältere Arbeiter einzustellen. Ferner beantragt er. daß die Kriegspflicht sich nur erstrecken sollte auf Arbeiten„innerhalb des Deutschen Reiches", Durch diese Abänderung soll verhindert werden, daß dalkfche Ar- beiter in besetzte Gebiete verschleppt werden können.— Abg. Westarp(kons.) beantragt, daß dem 8 1 folgendes hinzugefügt werde: Männliche Deutsche vom vollendeten 13. bis zum vollendeten 17. Lebensjahre unterliegen bei genügender körperlicher Entwickc- lung der gleichen Verpflichtung, sofern sie nicht im Schuluntcr- richt oder Lehrverhältnis stehen.— Abg. Eberl(Soz.) erklärt, daß seine Fraktion gegen diesen Zusatz Einspruch erhebt. Zu§ 2 wünscht Abg. Becker-Arnsberg, daß den Kranken- kassen nicht ihr notwendiges Personal entzogen werden soll.— Abg. Wiemer ersucht, daß dasselbe auch für die Berufsorganisation der Unfallversichernng gelte.— Abg. v. Gamp fordert, daß den kleinen Städten ihr Personal gelassen toerde.— Staatssekretär Helfscrich verspricht, daß diesen Wünschen Rechnung getragen werden soll.— Abg. Tittmnnn beantragt, daß ausdrücklich in das Gesetz die Rücksicht auf die Zeitungen eingefügt werde. Es fei sehr leicht möglich, daß mißliebige Blätter gemaßregelt werden könnten.— Staatssekretär Helsferich beruft sich darauf, daß er schon in der früheren Aussprache die weitgehendste Berücksichtigung der Presse zugesagt habe. Es sei aber unmöglich, alle Einzelheiten n. das Gesetz aufzunehmen.— Abg. Behrens bittet darum, daß die Sonntagsblätter ebenso berücksichtigt werden wie die großen Tageszeitungen.— Staatssekretär Helsferich: Unterschiede müßten gemacht werden: das gilt auch für das Verhältnis zur Presse.— Ferner hat zu§ 2 die sozialdemokratische Fraktion beantragt, daß die Ausnahmebestimmung zugunsten der Landwirtschaft gestrichen werde. Der ß 4 bestimmt die Körperschaften, die die Frage zu eni- scheiden haben, ob und in welchem Umfange die Zahl der in einem Berufe, einer Organisation oder in einem Betriebe tätigen Per- sonen das Bedürfnis übersteigt. Für die Entscheidung dieser Frage sind Ausschüsse in dem Bezirk jedes stellvertretenden General- kommandos zu bilden. Gegen die Entscheidungen des Ausschusses findet Beschtverde bei der beim Kriegsamt einzurichtenden Zentral- stelle statt. Die Abgg. Sachse und Bauer weisen darauf hin, daß zu diesen Instanzen keine Vertreter der Unternehmer und Arbeiter zugezogen werden, und wünschen, daß eine entsprechende Aende- rung vorgenommen werden.— Staatssekretär Helsferich erklärt, daß er ein Bedenken gegen diese Aenderung nickü habe.— Abg. Südekum wünscht, daß auch die Vertreter der Gemeinde berück- sichtigt werden, in dem die Betriebe ihren Sitz haben. — Staatssekretär Helsferich: Sowohl die Gemeinden als auch Handelskammern und andere Körperschaften sollen zur Mitarbeit herangezogen werden. In welcher Weise und in welchem Umfange das geschehen soll, muß aber durch Anweisung des Kriegsamts erfolgen. Abg. Dittmann beantragt zu§ 6, daß die Einstellung in den Vaterländischen Hilfsdienst erfolgen soll auf Grund freiwillig! r Meldung durch Vermittlung paritätischer Arbeitsnachweise.— Abg. Becker-Arnsberg beantragt, daß die Aufforderung. Arbeiten im Vaterländischen Hilfsdienst anzunehmen, erfolgen soll unter Angabe der für die Beschäftigung dieser Arbeiter in Betracht kommenden Betriebe.— Staatssekretär Helsferich erklärt sich mit diesem Zu- satz einverstanden.— Abg. Sachse wünscht, daß auch die Unter- nshmer bestraft werden, wenn sie die ihnen zugewiesenen Arbeiter nicht einstellen. 8 7 schreibt vor, daß niemand einen Arbeiter in Beschäftigung nehmen darf, der in einem Betriebe des Vaterländischen HilfS- dienstes steht oder Fn den letzten 14 Tätest gestanden hat. sofern der Arbeiter nicht eine �Bescheimgung" seines letzten Arbeitgebers darüber beibringt, daß er die Arbeit mit Zustimmung des Ärheft-.' gebers aufgegeben hat. Weigert sich der Arbeitgeber, dem Arbeiter diese Bescheinigung auszustellen, so kann der Arbeiter Beschwerde bei einem Ausschuß einlegen. Ter Ausschuß kann die Bescheinigung dem Arbeiter ausstellen, wenn ein wichtiger Grund für das Au.- scheiden vorliegt. Abg. Beckcr-Arnsberg beantragt, daß hier zugefügt wird: Als wichtiger Grund gilt insbesondere die Berbesscrnng der Arbeitsbedingungen. Staatssekretär Helsferich warnt vor der Annahme einer solckwn Bestimmung. So berechtigt ein solcher Antrag auf den ersten Blick erscheinen könnte, so darf doch nicht vergessen werden, daß es sich hier um eine zwingende Notwendigkeit zur Verteidigung des Vater- landes handle. Trift eine Härte für den Arbeiter ein, die unver- meidlich ist mit Rücksicht auf die Verteidigung des Vaterlandes, dann muß eben die Härte hingenommen toerden.— Abg. Bauer kann diese Einwände nicht anerkennen. Gerade wenn das Gesetz seinen Zweck erfüllen soll und die Arbeiter sich mit ganzer Kraft der vaterländischen Dienstpflicht hingeben sollen, kann gar nicht auf den Zusatz verzichtet werden. Außerdem muß da- für gesorgt werden, daß nicht die Unternehmer ohne einen wichtigen Grund Arbeiter entlassen. Dazu mahnen uns die Erfahrungen, daß manche Nnternebmer solche Arbeiter gemaßregelt haben, die für ihre Mitarbeiter eingetreten sind.— Abg. Westarp verlangt, daß in landwirtschaftlichen Bezirken die Beisitzer nur auL der Land- Wirtschaft genommen werden.— Abg. Gothein erkennt an, daß den Arbeitern und Angestellten die Möglichkeft gewahrt werden muß. möglichst günstige Stellen sich auszusuchen.— Abg. Dittmann: Alle Bemühungen, den Interessen der Arbeiter Rechnung zu tragen. werde scheitern an 8 7. Deshalb muß unter allen Umständen diese Bestimmung beseitigt werden. Ter 8 7 ist unter allen Umständen absolut unannehmbar. Die Arbeiter denken ebenso. Der Redner beruft sich hier auf Beschlüsse von gewerkschaftlichen Versammlungen, die das Gesetz entschieden ablehnen.— Abg. v. Gamp erklärt sich gegen den beantragten Zusatz. Es könnte soweit kommen, daß die Landwirtschaft höhere Löhne bezahlt, als die Munitionsindustrie und dann würden der Munitionsindustrie die Kräfte entzogen wer- den.(Allgemeine Heiterkeit.)— Abg. Erzberger betonte die ab- solute Notwendigkeit solch einer Schutzmaßnahme.— Staatssekretär Hefferich und der Vorsitzende des KriegSanfts General Grüner ersuchen wiederholt, von einem solchen Zusatz Abstand zu nehmen. — Abg. Giesberts versichert, daß es einfach unmöglich ist, bei den Arbeitern für das Gesetz Stimmung zu machen, wenn nicht der Zusatz angenommen wird.— Abg. Spahn empfiehlt, eS bei der jetzigen Fassung zu lassen, da auch dann nach dem Verlause der Aussprache der in dem Zusatz entihaftene Gesichtspunkt in vollem Maße gewürdigt werden müsse.— Abg. Bauer wendet sich gegen die Anregung des Abg. Westarp, der ein Borrecht für die Landwirt- fchaft verlange.— Abg. Bayer fürchtet, daß durch den Zusatz der Zweck des Gesetzes vereitelt wird. Er empfiehlt, daß als wichtiger Grund die Verbesserungen der Arbeitsbedingungen nur gelten soll. wenn nicht überwiegende Interessen der Landesverteidigung ent- gcgenstchen. (Schluß im Hauptblatt.) Lanötagsausfchuß unö Crnährungs- fragen. Weniger Kartoffeln, teurerer Zmker! Die verstärkte Staatshaushaltstommisfion des Abgeordnetenhauses behandelte in ihrer Sitzung am 23. und 27. November die Kartoffel-, Zucker- und S t i ck st o f f v e r s o r g u n g. Dem amtlichen Bericht entnehmen wir: Ter Mini st er der öffentlichen Arbeiten gab einen Ueherblick über___;_' WT WmTTWTJTTW auf der Eisenbahn. Infolge der Anordnung, daß der Wagenbcdarf für Kartoffeln vorzugsweise zu decken sei. habe sich die Wagen- gestcllung ohne allzu große Schwierigkeiten vollzogen. Freilich seien bei den ungeheueren Anforderungen, die in diesem Herbst gestellt worden seien, � Wagenausfalle nicht zu vermeiden gewesen.� Der Betriebsmittelpark sei auch während des Krieges in einem Umfange verstärkt worden, wie nie zuvor. Wenn es trotz dieser umfassenden Matznahmen nicht gelinge, den Wagenbedarf überall voll zu befriedigen, so sei das in den Kriegs- Verhältnissen begründet. Wesentlich spreche dabei die teilweise A u s s ch a ltung der Wasserwege mit. Durch Verkehrs- be schränkungen werde man der eingetretenen Verlegenheiten Herr werden. Auch sei zu hoffen, daß nach Einbringung der Ernte, wie alljährlich, eine wesentliche Erleichterung eintreten werde. Der Landwirtschaftsmini st er führte aus, die 1915 und 1916 vorgenommenen Jndividualerhebungen der Kartoffel- anbaufläche können als zuverlässig angesehen werden. Der Anbau von Kartoffeln sei danach nicht zurückgegangen, sondern habe 1916 um 22 000 Hektar zugenommen. Von nach- tciligster Wirkung sei es gewesen, datz der Saatkartoffelverkehr erst durch die Verordnung vom 6. Januar 1916 zugelassen worden sei. Dadurch sei der Saatwechsel in vielen Fällen verhindert worden. Die Kommission legte insbesondere Wert darauf, datz für rechtzeitige und gute Lieferung der Saatkartoffeln Sorge getragen werden müsse. Die StaatSrrgierung teilt mit, daß die Kartoffclration vom 1. Januar ab herabgesetzt werden würde; die städtische Bevölkerung würde% Pfund pro Kopf, die ländliche Bevölkerung in den Mo- naten Januar und Februar 1 Pfund und von da ab IX Pfund erhalten, während gewerbliche Schwerarbeiter durchweg 2 Pfund pro Kopf bekommen sollten. Ein Redner erhob gegen die verschiedene Behandlung der städtischen und ländlichen Bevölke- rung Widerspruch. Die Regierung führte aus, datz im Januar und Februar die Arbeiten auf dem Lande geringer seien, datz aber von da ab jeder ländliche Arbeiter als Schwerarbeiter zu betrachten sei. Auf Anregung aus der Kommission erklärte die Regierung, datz der Anbau von Frühkartoffeln diesmal anders organisiert, werden solle; Frühkartoffeln sollen künftig erst vom 1. August ab bewirtschaftet werden. Bei der Besprechung dcS Anbaue? der Z u ckerr ü b e n wurde hervorgehoben, datz es an Stickstoff, Arbeitskräften und Gespannen fehle. Die Anlieferung der Rüben sei auch deshalb noch besonders schwierig und wirtschaftsstörcnd, weil sie an die Anforderungen der Fabriken gebunden sei. Die Aussichten für den Rübenbau seien zurzeit gering; es schwebten schon Verhandlungen wegen der Stillegung von Zuckerfabriken. Eine Erhöhung des Zuckerpreises sei nicht zu umgehen. Von anderer Seite wurde der Erhöhung des Rübenpreises widersprochen und der Hauptwert darauf gelegt, datz die Wünsche der Rübenbauer auf Belassung der vollen Schnitzel, Bevorzugung bei der Verteilung von künstlichem Dünger und Arbeitskräften berücksichtigt würden. Die Mehrzahl der Redner stellte sich aber auf den Standpunkt, datz man neben diesen Matznahmen auch eine Erhöhung des Rübenpreises nicht werde der- meiden können, um dem sonst unvermeidlichen Rückgange des Anbaues vorzubeugen. Angeregt wurde aus der Kommission auch noch die Förderung der Rübensaftherstellung und der Ersatz des raffinierten Zuckers für den Verbrauch durch Rohzucker. Gerügt wurde ferner, datz bei der Beschlagnahme von Pferden zu rücksichtslos gegen die Rüben- bauer vorgegangen werde und datz auch der Austausch von Pferden unsachgemätz erfolgt sei. Ein Redner aus der Kommission empfahl Zwang beim Anbau. Auf die Frage über die Menge des im Jahre 1915 ins Ausland ausgeführten Zuckers erwiderte der Landwirtschafts- minister, es könne eine zahlenmäßige Antwort nicht gegeben werden. Er könne aber auf das bestimmteste versichern, datz die Aussuhr sich in den eng st e n, durch den notwendigen Austauschverkehr gegebenen Grenzen gehalten habe und die Menge gegenüber den für die Versorgung der inländische» Bevölkerung matzgebenden Zahlen nicht ins Gewicht falle. Wegen des vorgeschlagenen Anbauzwanges sei den AuSfüh- rangen aus der Kommission zuzustimmen, es könne höchstens davon die Rede sein, die letztjährigen Anbauverträge im Wege der Verordnung für das nächste llahr aufrechtzuerhalten. Neuerdings sei Vorsorge getroffen, datz die Landwirte mit Genehmigung der Landräte den für den Bedarf der eigenen Wirt- schüft nötigen Rübensaft selbst herstellen dürften. Im übrigen werde die Kriegs-Rübensaft-Gesellschaft die Abnahme des Rüben- saftes in Zukunft möglichst beschleunigen. Weiter wurde aus der Kommission empfohlen, den Apothekern mehr Sacharin zur Verfügung zu stellen. Ueber die Beschaffung des Stickstoffs schildert zunächst Geheimrat Professor Dr. Oftwald aus Bothen i. S. ein neues Verfahren zur Gewinnung von Stickstoff. Seine Aus- führungeu fanden den Beifall der KommissionSmitgsiedcr. Mus Groß-öerlin. Tie Schuhsohlenfrage wird immer dringender, je ungünstiger das Wetter sich gestaltet. Die Lederknappheit ist infolge anderweitiger nötiger Jnanspruch« nähme der Vorräte so groß, datz die Schuhmacher längst auf den humoristischen Titel.Besohlungsanstalt' haben verzichten müssen; manche haben schon von sich aus eine Art Rationierung mit vier- zehntägiger Voranmeldung eingeführt. Dabei sind die Preise für Schuhsohlen so hoch und das dafür verwendete Leder ist häufig so minderwertig, datz ein Paar Sohlen schon einen gewaltigen Posten im HauShaltSetat der weitesten Bolksschichten bedeuten. Da erinnert man sich wieder so einer verblichenen Versprechung, wie es ihrer ja mancherlei in der Kriegswirtschaft gegeben hat. z. B. bei der sagenhasten Nährhefe. Vor längerer Zeit hictz eS plötzlich, die Dresdener Werkstätten in Hellerau hätten ganz vor- züglichs und dabei auch gefällig aussehende K r i e g s st i e f e l aus imprägniertem Stoff mit biegsamen und von jedermann selbst anzubringenden Holzbrettchensohlen hergestellt. Wo sind denn diese Kriegsstiefel eigentlich? Man sieht sie nicht und kriegt sie nicht. Sie sollten so etwa 10 M. kosten, wer aber heute neue Stiefel braucht, mag sich nur gleich das Drei- oder Bierfache mitnehmen. DaS Nächstliegende wäre, datz von Reich, Staat oder Gemeinde für gute Beschuhung der Unbemittelten und für erträgliche Preise für die Minderbemittelten gesorgt würde. Aber eS scheint bisher nicht, datz man sich zu solchen Matznahmen, die nur durch Zuschüsse aus den öffentlichen Geldern möglich wären, entschlietzen will. Da es jedoch ohne ganze und feste Sohlen nicht geht, mützten unter solchen Umständen eben Holzsohlen eingeführt werden, die dann natürlich überall zu haben sein und entsprechend wohlfeil sein mützten. Sie dürften aber nicht zum beschämenden Zeichen der Armut werden, sondern eS wäre dafür zu sorgen, datz alles Zivil auf Holzsohlen läuft. Das Geklapper brauchte uns weiter nicht zu stören, daran würden wir uns bald gewöhnen. Wir haben uns an ganz andere Dinge gewöhnen müssen. Weizengebäck ohne Hefe! Wie wir erfahren, werden in der Versuchsbäckcrei der Neichsgetreidestelle nicht nur von sämtlichen Mehlen der ihr angeschlossenen Mühlen Backproben hergestellt, sondern es werben auch zweckmäßige Mehlmischungen und Backverfahren ausprobiert. Herrn F. Nebelung, dem Leiter der Versuchsbäckcrei der Reichsgetreidestelle, ist es gelungen, durch besonderes Backvcrfahren Wcizenmchlgebäcke ohne Hefe herzustellen. Die Gebäcke unterscheiden sich kaum weder in Form, Farbe und Geschmack von den sonst üblichen, und haben noch den Vorteil längeren Frisch- bleibens als diejenigen mit Hefe hergestellten. Das Back- verfahren ist daher von großer Wichtigkeit, weil durch diese Erfindung bei allgemeiner Einführung erhebliche Mengen Roh- stoffe erspart und der nienschlichcn Ernährung auf einfache Art zugänglich gemacht Iverden könnten. Die Reichsgetreide- stelle stellt dieses sehr einfache Verfahren, das auf einer Neu- züchtung von Roggensauer auf Weisen beruht, im Interesse der Allgemeinheit kostenlos durch Veröffentlichung in den Bäckerfachzeitungen zur Verfügung. lDelversorgung und Oclpreise. Amtlich wird mitgetcilr: Der Kriegsausschutz für Oele und Fette läßt den bei weitem grötzten Teil des ihm zur Verfügung stehenden Oeles zur Margarineherstellung verwenden, weil die Bc- völkerung in den meisten Teilen Deutschlands Margarine noch nötiger braucht als Oele. Speiieöl kann durch den KricgsausschUtz deshalb zurzeit nur noch in solche Bezirke abgegeben werden, deren Bevölkerung an die Verwendung von Rüböl und Leinöl statt anderen Fettes im Frieden besonders gewöhnt ist. Soweit der Kreisausichutz Oel abgibt, berechnet er für das unter seine Aufsicht gestellte Oel den Kommunalverbänden 4,50 M. für das Kilo. Dieser Preis steht genau im Verhältnis zu dem Margarinepreis und ergibt sich aus dem Durchschnitt der Preise sür inländische und den zur- zeit sehr teuren ausländischen Oelsaaten, Oelen und Fetten. Für die Kleinhandelsspannung bestehen zurzeit keine allgemeinen Be- stimmungen. Der Kleinhandelspreis für das KriegSausschutz-Oel betrügt in der Regel 5— 5,50 M. das Kilo. Daneben kommt anderes Oel verschiedener Art und Herkunft zum Preise bis zu 86.— M. für das Kilo in den Handel. Dieses Oel ist zum Teil aus Haselnüssen und anderen, dem freien Verkehr belassenen Früchten hergestellt, zum Teil ist es freilich vielleicht auch auf gesetzwidrigen Wegen in den Handel gekommenes Rüböl usw. Die Herstellung von Haielnutzöl und einigen anderen im freien Vcr- kehr vorkommenden Oelen ist wegen der Kostspieligkeit der meist im Auslande zu erwerbenden Grundstoffe so leuer, datz selbst in einzelnen Fällen bei Preisen bis zu 25 M. das Kilo, wenn es sich wirklich um solche Feinöle und nicht um widerrechtlich verkaufte Rüb- und Leinöle handelt, noch keinen übermäßigen Gewinn darzu- stellen brauchen._ Volkszählung am 1. Dezember. Auf Grund eines Beschlusses des Bundesrats findet am 1. Dezember eine allgemeine Volkszählung im Deutschen Reiche statt. Die Zählung erfolgt von Haus zu Haus und von Haushaltung zu Haushaltung. Für jede Haushaltung ist eine HauShaltungSliste A bestimmt, in die jede Person einzeln einzu- tragen ist. Die Haushaltungslisten werden den Haushaltungen von den Hausbesitzern oder ihren Stellvertretern übermittelt werden, an die sie nach Ausfüllung und Unterzeichnung bis zum 2. Dezember wieder auszuhändigen sind. Die Hausbesitzer oder deren Stellvertreter erhalten die Haushaltungslisten in einem Um- schlage von Beamten der Scbutzmannschaft zugestellt und haben sie in demselben Umschlage nach erfolgter Ausfüllung bis zum 3. Dezember bei dem zuständigen Polizeirevier abzugeben. Bei diesem ist auch ein etwaiger weilerer Bedarf von Haushaltungs« listen abzuverlangen. Wer sich weigert, die vorgeschriebenen Ein- tragungen in die Haushaltungsliste zu machen, oder wer wissentlich wahrheitswidrige Angaben macht, wird mit Geldstrafe bis zu 1500 M. bestraft. Am gleichen Tage findet im ganzen Reiche auch eine Vieh- z ä h l u n g statt. Sie erstreckt sich auf Pferde, Rindvieh, Schafe, Schweine. Ziegen und Federvieh. Die Zählung wird durch vom Magistrat beauftragte Zähler vorgenommen. Insbesondere soll durch die Zählung ein Ueberblick über die Fleischmengen gewonnen werden, die durch die heimische Viehzucht sür die Volksernährung versügbar werden._ Tie neuen Ansfertignngsstellcn für KleiderbezugSscheine. In Berlin sind nun die AuSfertigungsstellen für Kleiderbezugs- scheine weiter auf 30 vermehrt worden. Man hat zu grotze Aus- fertigungSstellenbezirke geteilt und für die abgezweigten Bezirks- Hälften eigene Ausfertigungsstellen eingerichtet. Auch hat man einigen Bezirken kleine Teile abgenommen und diese den Nachbar- bezirken angei'ügt. Wir geben eine Liste aller jetzt bestehenden Aus- fertigungsstellen mit den ihnen jetzt zugewiesenen Gebieten. In der von uns gewählten Reihenfolge ist, soweit möglich, die Folge der Stadlbezirksnummern berücksichtigt. Für die Stadtbezirke: Ausfertigungsstellen: 1—14, 143—144...... Klosterstr. 47-59(Stadthaus). 15—30......... Lindenstr. 97/98. 31—37, 39—40...... Königin-Augusta-Str. 85. 38, 41—49........ Kurfürstenstr. 141. 50—53. 55—63...... Königgrätzer Str. 90. 54, 64—73........ Johannilerstr. 8. 74— 78......... Dicffenbachstr. 51. 79-97, 137—142..... Melchiorstr. 20. 98—105, 165—166..... Andrcasstr. 1/2. 106—113........ Görlitzer Ufer 2. 114— 136........ Brandenburgstr. 37. 145—164........ Lange Str. 31. 167— 177........ Warschauer Platz(Fachschule). 178—181........ Zellestr. 12. 182-188, 189, A,D,F, 194— 201 Georgenlirchstr. 11. 189B, C, E, 190-191, 1930. G Elbinger Str. 4. 192A, B, 193A, B, D, E, F, H. Danziger Str. 61. 202—215........ Hinter der Garnisonsirche 1 218—236........ Cboriner Str. 74. 237—245........ Eberswalder Str. 10. 246— 248........ Carmen-Sylva-Str. 24— 26. 249— 254........ Schönhauser Allee 103. 255—268, 272- 278.... Strelitzer Str. 41a/42. 216—217, 269—271, 279—283. Friedrichstt. 126. 284-287........ Elaudiusstr. 12. 288—290........ Zwinglistr. 2. 291—296, 309...... Buaenhagenstr. 6a. 297—306........ Rathenower Str. 54. 307, 308, 310— 314.... Mnllerstr. 30. 315—326........ Grünthaler Str. 6. Tie Einäscherung gefallener Zkrieger. Die Einäscherung von Leichen der im Felde gefallenen oder in den Lazaretten gestorbenen Krieger stieß bisher insofern aus Schwierigkeiten, als die gesetzlichen Vorschriften über die Beschaffen- heit der Särge und die Bekleidung der Leichen schwer zu erfüllen waren. Um aber dem ausgesprochenen Wunsche der Verstorbenen entsprechen zu können, bat der Minister des Innern genehmigt, datz die Einäscherung der Leiche ohne Aenderung �der Kleidung in dem Transportsarge erfolgen kann, sofern die übrigen Bedingungen, hauptsächlich das Vorhandensein der letztwilligen Anordnung des Verstorbenen, ersüllt sind. Richtige Anbringung von militärischen Gesuchen. Beim Kriegs- Ministerium oder beim Kriegsminister persönlich gehen fortgesetzt Gesuche um Urlaub, Versetzung, anderweitige Verwendung usw. von Mannschaften ein. Für die Entscheidung solcher Gesuche ist nicht das Kriegsministerium, sondern die dem Betreffenden vorgesetzte mili« tärische Kommandostelle zuständig. Zur Vermeidung von Rückfragen empfiehlt es sich, die Gesuche zunächst durch die zuständige Zivtl- behörde auf ihre Notwendigkeit hin begutachten zu lassen. Sodann find sie dem Truppenteil des Mannes oder dem sür den Wohnort des Antragstellers zuständigen stellvertretenden Generalkoinn:ando einzureichen. Die Eingabe an das Kriegsministerium führt nur eine Verzögerung herbei.__ Berliner Lebensmittclnachrichten. Nach der heute veröffentlichten Bekanntinackmng des Magistrats entfällt auf Abschnitt 7 der Lebensmittelkarte Marmelade, und zwar auf einen einzelnen Abschnitt ein halbes Pfund, auf je drei gemeinsam abgegebene Abschnitte entfallen zwei Pfund, sodatz be- sonders für Familien eine kleine Vergünstigung besteht. Wer Marme- lade zu beziehen wünscht, mutz in der Zeit vom 30. November bis 2. Dezember seine Karlenabscdniite in einem der durch Aushang ge- kennzeichneten Kleinhandelsgescbäfte gegen Enipfangsbeschcinjgung abgeben. Etwa Mitte Dezember kann daiiii die Marmelade bei den betreffenden Kleinhändlern gegen Rückgabe der Empfangs« beschcinigung in Empfang genommen werden. Der Beginn des Ver- kaufs wird öffentlich bekannt gemacht. 13» Zentner Käse beschlagnahmt. Dem Schleichhandel geht man jetzt mit sichtbarem Erfolg zu Leibe. Ein neuer Fall, bei dem es sich um Tilsiter Käse handelt, der weit über den Höchstpreis hinaus verkauft worden ist. Der Droschkenbesitzer S ch u n k e aus der Ackerstr. 125 erregte seit einiger Zeit dadurch Aufmerksamkeit, datz er sich plötzlich dem Handel mit Käse zuwandte. Die Polizei stellte Ermittlungen an. die ergaben, datz Schunke eine grotze Sendung Käse in seiner Remise aufbewahrte. Es wurden 19 grotze Rollen und 10 Kisten Tilsiter Käse beswlag- nahmt. Es wurde weiter ermittelt, datz der Lieferant des Käses ein angeblicher Molkereibesitzer F u r e r in Lichnow in West- preutzen und der Vermittler der bereits verhaftete Ingenieur S ch r o w e waren. Schunke ist in Haft genommen worden und auch Furer wird auf Anordnung der hiesigen Kriminalpolizei festgenommen werden. Alle drei haben den Handel gemeimam be« trieben. Furer zahlte den Erzeugern in West- und Ostpreußen 1.30 M. für das Pfund Käse, während der Höchstpreis 1 M. beträgt. Schrowe sollte für das Pfund 8 bis 9 Pf. Provision erhallen. Schunke zahlte 2,80 M. sür das Pfund und lietz sich 3.60 M. bezahlen. Auf den Kauipreis der beschlagnahmten Sendung, die 34 000 M. kostete, zahlte er an Furer bei dessen letzter Anwesenheit in Berlin 9000 M. an. Die Hauptabnehmer Schunkes waren die Konsumvereine der Siemensstadl und der A.E.G.-Kaniinen, die deu Käse mit eigenen Fuhrwerken abholen ließen. Lieber verfaulen lassen. Unter dieser Ueberschrift teilt das Berliner Polizeipräsidium miff Frau Rittergutsbesitzer Marie B l u h m in Gieiebiy bei Slolp ver. kaufte im Mai und Juni 1916 an Bauern der Umgegend von Giesebitz Stroh zum Preise von 5 M. für den Zentner, während der angemessene Preis im Kleinverkauf höchstens 3 M. betrug. Sie wurde deshalb am 2. November 1916 wegen übermäßiger Preis- steigerung zu 750 M. Geldstrafe verurteilt. In der Haupt- Verhandlung vor dem Schöffengericht in Stolp erklärte sie auf Vor« halt de? Vorsitzenden, sie würde das Stroh lieber verfaulen lassen, als es zu dem billigen Preise von 3 M. abgeben. Die Störungen beim Krankentransport beseitigt. Der Magistrat schreibt: Durch die herrschenden Verhältnisse waren auch beim Berliner Krankentransport iu letzter Zeit gewisse Schwierigkeilen entstanden, die es nicht immer ermöglichten, auf Anfordern recht« zeitig oder überhaupt einen Krankenwagen zu senden. Durch ent- schiedenes Eingreifen der städtischen Verwaltung ist bereits eine erhebliche Besserung erzielt worden, so datz in den beiden letzten Tagen kein Fall mehr zu verzeichnen war, in dem kein Kranken- wagen geschickt werden konnte. Weitere Matznahmen, die in Aus- ficht genommen find, werden in Wirksamkeil treten, sobald die nach-- gesuchte Zustimmung der zuständigen staatlichen Behörden erfolgt ist. Ein tragischer tödlicher Eisenbahnunfall hat sich auf dem Rathe nower Bahnhof der Städtebahn zugetragen. Als gegen 12 Uhr mittags der aus Brandenburg kommende Personenzug auf der Rathenower Station einlief, geriet die auf dem Bahnhof angestellte 47jährige Frau Busse aus der Schützenstratze 7 aus bisher noch nicht geklärte Weise unter den von ihrem Ehemanne, dem Schaffner B., geführten Zug, wurde überfahren und auf der Stelle getötet. Nach den bisherigen Feststellungen trifft den Zugführer keine Schuld. Speck und Wurst statt Konfektion vertrieb ein Kaufmann G. aus Kattowitz, der gestern abend in einem hiesigen Hotel verhaftet wurde. Es wurde festgestellt, datz er den Speck zu 8,50 bis 10 M., die Wurst zu 7,50 bis 9 M. das Pfund verkaufte. Seine Abnehmer waren Leute aus Berlin W., die in der Lage sind, diese Preise zu bezahlen. In den drei Koffern des Verhafteten fand man noch 53 Seiten Speck, 6 Sülzwürste und 100 Plockwürste. Wenn G. einen Kunden gefunden hatte, so ging er jedesmal nach dem Hotel und holte ein grötzeres oder kleineres Paket von seinem Vorrat ab. Alles wurde beschlagnahmt. Eine Schwindlerin und Diebin hat eZ besonders auf kranke Frauen abgesehen, die gestern in der Frankfurter Allee wieder auf- trat. Eine Frau in Trauerkleidung kundschaftet aus, wo eine Haus- frau krank und bettlägerig ist. Sie stellt sich dann als Beauftragte der Unfallstation vor und erzählt, sie sei von der WohlsahitSstelle mit Nachforschungen darüber betraut, ob die Kranke eine Pflegerin brauche. Diese werde von der Station ganz umsonst gestellt. Die Frauen wundern sich zwar mitunter über diese unvermutete Für« sorge, fteuen sich aber, datz man auch ohne ihre Anregung an sie denkt und lassen die.Beauftragte' arglos in ihrer Behausung sich umsehen. Erst später entdecken sie, datz sich hinter der freundlichen Helferin eine Diebin verbarg. So stahl diese gestern wieder einer Kranken, die mit einem vierjährigen Kinde allein war, während ihr Mann in der Fabrik arbeitete, aus der Küche ein Portemonnaie mit Inhalt und verschiedene Nahrungsmittel. Die Diebin ist etwa 20 Jahre alt, mittelgroß, schlank und schmal. Treibriemendiebstähle sind jetzt häufiger als sonst. Die Spitz« buben zerschneiden die Riemen und verkaufen das gestohlene Leder an Schuhmacher usw. Die Bestohlenen werden doppelt geschädigt. Einmal durch den Verlust der Riemen und dann noch durch den Schaden, der durch BetriebSeiustellungen entsteht, sowie durch die großen Schwierigkeiten, schnell Ersatz zu schaffen. Zirkus Busch. DaS reichhaltige und vom Publikum mit großem Beifall aufgenommene Novemberprogramm ge- langt am Donnerstag zum letzten Male zur Aufführung. Auch in diesem Jahre bringt der ZirkuS Busch in den Nachmittagsvorstellungen eine grotze Weihnachtspantomime mit dein Titel.Beim Weihnachtsmann'. Die erste Aufführung findet am Sonnabend nachmittag 3�/z Uhr statt. Es empfiehlt sich, da der Andrang stets sehr groß ist, Eintrittskarten für die Sonnabend- und Sonntagvorstellungen schon im Vorverkauf, der ab Donnerstag vor« mittag 10 Uhr beginnt, zu lösen. Für die Nachmittagsvorstellungen hat ein angehöriges Kind freien Zutritt. Verkehrsunfälle. Ein schwerer Unfall ereignete sich auf der Friedrichsbrücke. Ein junger Mann, namenS Gustaw Howe, Wittenbergplatz 2 wohnhaft, stürzte von einem Straßenbahnwagen der Linie 54, den er während der Fahrt besteigen wollte, und geriet unter den Wagen. Er kam so unglücklich zu Fall, daß ihm beide Beine abgequetscht wurden. Im Hedwigskrankenhaus mutzten dem Verunglückten beide Beine bis zum Knie abgenom- men werden.— In der SiemenSstratze am Nonnendamm stürzte der Sattlermeister Karl Schenkel aus der Nostocker Straße 31 während der Fahrt von einem Stratzenbahnwagen der Linie 164. Er zog sich einen schweren Schädelbruch zu.— In der Rubensstratze lief beim Spiel der zehnjährige Georg Gallendi gegen ein Auto und kam so unglücklich zu Fall, datz ihm ein Rad übers Gesicht fuhr. Der Autoführer schaffte das Kind ins Krankenhaus. WetteranSstldten tür das mittlere?iorddeutilti>an» MS Tonnerstag mittag. Ziemlich kalt, zunächst trocken und oielsach heiter. An vielen Orten Nachtsrost; später ün Nordosten Trübung und geringe NiederschläM Mus öen Gemei'nöen. Schöncberg. Der Schöneberger Magistrat verteilt vom 30. No- vember bis einschließlich S. Dezember sür jeden Haushalt eine Dose kondensierter Milch auf den Abschnitt 35 der roten Lebensmittelkarte Es kostet eine Dose Auslandsware 1,30 M., eine Dose Inlandsware 1,10 M. Vom 4. Dezember ab ist bei der Auskunftsstelle der Nah- rungsmittelstelle im neuen Rathaus, 2. Stock, Zimmer 261, zu ersehen, in welchen Geschäften noch Ware vorhanden ist. Schöneierg. Das zweite Volksunterhaltungskonzert der Stadt Schöneberg findet nächsten Sonntag, nachmittags iVe Uhr, in der Aula der Hohenzollernschule, Belziger Str. 48—53," statt. Mitwirkende: A. N. Harzen-Müller(Bariton), Prof. Florian Zajie (Violine), Frau Gertrud Steiner-Roihstein(Violine), Prof. Hans Hasse(Viola), � Königl. Kammervirtuos Hugo Dechert(Violincello). Einlaßkarlen sind in der Parteispedition Meininger Str. 9, Konsum- verein, Apostel-PauluSstr. 41, und Konsumverein, Ebersstr. 28, zum Preise von 35 Pf. zu haben. Köpenick. Die Gemeinde gibt auf Lebensmittelkarten 16 Pfund A e p f e l für 4 M. ab. und zwar in guter Qualität. Ein Schlachtefest im Walde veranstalteten Spitzbuben. In der königlichen Forst wurden früh morgens Kopf, Beine, Knochen usw. eines Schweines gefunden. Die Schinken mit dem Speck und anderen Teilen waren nicht zu entdecken. Dem Landwirt Fr. Rauch aber war in selbiger Nacht ein drei Zentner schweres Borsten- tier aus dem Stalle gestoblen worden, das die Einbrecher, nachdem sie es auf dem Grundstück abgeschlachtet, auf Latten fortgetragen hatten, ohne die Genehmigung zur Schlachtung abzuwarten. Der Prozeß?vers. In dem Prozeß gegen den Justizrat Dr. Franz Jvers wurde die Betveisaufnahm« fortgesetzt. Als erster Zeuge wurde Rechts- an-walt Müller aus Eberswalde, der Neffe der Frau Buchdruckerei- besitzer Müller in Eberswalde, der als Nebenkläger zugelassen ist und als Geschäftsleiter des Unternehmens die mündlichen und schriftlichen Verbandlungen mit dem Ängeklagen geführt hat, der- noinmen. Der Zeuge fragte den Angeklagten, welche Anhaltspunkte er für die Beschuldigung gegen den Ehemann Müller, seinen Vetter, hätte. Justizrat Jvers antwortete, er habe zuerst die ganze Sache für ein Gewäsch gehalten, bis er selbst die Mädchen, an denen die sittlichen Verfehlungen begangen seien, gesprochen habe. Er besitze jetzt darüber eidesstattliche Versicherungen, insbesondere von einer Nichte der Frau Müller. Von Geld sprach er noch nicht bei der ersten Unterredung; er deutete immer nur durch die Blume den materiellen Hintergrund an. Der Angeklagte führte sich auch mit der Erklärung ein, daß er nicht als Anwalt, sondern als Mensch und väterlicher Berater käme. Dann wies er jedoch gleich darauf hin, daß der Sohn gerade Soldat sei und daß deshalb die Angelegen- heit besonders unangenehm für ihn werden könnte. Er sei Kriegs- gerichtsrat gewesen und erst vor drei Wochen wegen eines Augen- leidens aus dem Schützengraben entlasten worden. Als solcher habe er in unzähligen Fällen erlebt, daß<Äldaten wegen ähnlicher Ge- schichten, wie sie dem jungen Müller vorgeworfen würden, aus dem Schützengraben herausgeholt worden und dann in die zweite Klasse des Soldatenstandes versetzt worden seien. Dann führte der An- geklagte schon nach zehn Minuten das Gespräch auf Privatangelegen- heiten und machte ihm das Anerbieten, ihn vermöge seiner guten Verbindungen beim Militär einen angenehmen Posten in Branden- bürg in einer Schreibstube zu verschaffen. Nach allem hatte der Zeuge sofort die Ansicht gewonnen, daß es sich hier um eine Er- Pressung handelte. Dabei machte ihm gegenüber Justizrat Jvers einen vollkommen klaren Eindruck; was er vortrug, sei durchaus lo- gisch gewesen, aber an der ganzen Ausdrucksweise des Angeklagten habe er zu erkennen geglaubt, daß Justizrat Jvers in gewissen Kreisen sehr gut bekannt sei und mit ihnen regen Verkehr unter- halte Später ist dem Zeugen als besonders auffällig erschienen, daß in dem Druckereibetriebe Mädchen unter 18 Jähren, an denen sich der junge Mann vergangen haben sollte, gar nicht beschäftigt wurden. Auf Grund dieser ersten Unterrodung hat Rechtsanwalt Müller dann eine Unterredung mit seinem Vetter veranlaßt, deren Resultat war, daß dieser ihn beauftragte, gegen Justizrat Jvers Anzeige wegen Erpressung zu erstatten und gegen seine Frau die Ehescheidungsklage anzustrengen. In Briefen bat dann der Ange- klagte um eine Unterredung mit der Mutter des Mannes, Frau Josephine M. Da der Zeuge der Meinung war, daß der Angeklagte in ihrem Beifein deutlicher werden würde, so veranlaßte er Frau M., zu ihm zu kommen. Er sprach in seiner Privatwohnung zu- nächst allein mit dem Angeklagten, während der Prokurist Panzer und eine Stenographin im Nebenzimmer saßen. Auf seine Frage, wie sich der Angeklagte die Sache weiter denke, antwortete er, seine Mandantin müsse so gestellt werden, daß sie gut leben könnte. Von Renten halte er jedoch nichts, das gäbe immer von neuem Anlaß zu Streitigkeiten; er schlage deshalb ein Kapital von 120 000 Mark vor. Auf weiteren Vorhalt machte er dann den positiven, früher bereits mitgeteilten Vorschlag über die Art und nähere Verwendung dieses Kapitals, von dem 40 000 Mark bekanntlich der Frau Martha M. zur freien Verfügung, teilweise unter seiner Verwaltung stehen sollten. Jetzt rief der Zeuge die Schwiegermutter, Frau M., herein, und nun legte der Angeklagte nach der Angabe des Zeugen in schonungslosester Weise, mit großen Ueber- treibungen den Sachverhalt dar, um die Dame nach feiner Ueberzeugung in Angst und Schrecken zu versetzen. Jvers habe der Frau in Aussicht gestellt, ihr Sohn würde minde- stens ein Jahr lang in Untersuchungshaft sitzen. Wenn sie dann an den Gefängnismaueru vorbeikomme, hinter denen ihr Sohn schmachte, müsse sie sich doch Gewissensbisse machen. Frau Müller habe schließlich der Ueberzeugung Ausdruck gegeben, daß die Vor- würfe gegen ihren Sohn nicht auf Wahrheit beruhten, und sie sagte sie würde es darauf ankommen lassen, glaube nicht, daß sie irgendetwas zahlen werde und— so war die vorher verabredete letzte Antwort— werde ihm Bescheid geben. Als dieser ausblieb, kam zuletzt der zur Anklage stehende Brief, nach dessen Durchlesen die Familie M. die beste Bestätigung in ihm für ihre Ansicht er- halten zu haben glaubte, daß es sich hier um eine Erpressung handelte. Es wurde daraufhin sofort Anzeige erstattet. Ebenso wurde die Ehescheidungsklage eingeleitet, die noch in der ersten Instanz schwebt. Die darauf vernommene Frau Josephine M üll e r- Ebers- Walde bestätigte diese Aussage völlig. Ww sie angibt, ist ihr Sohn, der Ehemann der Frau Martha Müller, ein etwas leichtsinniger junger Mann, der wider ihren strikten Willen seine Frau geheiratet habe. Diese sei auch nicht in den Kreis der Familie aufgenom- men worden. Dtr Stein kam später dadurch ins Rollen, daß das Gerücht auftauchte, Frau Martha M. sei, nachdem ihr Mann ins Feld gerückt war. auf eheliche Abwege geraten, und als nun in der Familie erwogen wurde, eine Trennung oder Scheidung des Ehepaares herbeizuführen, da ihr die letztere mit Rücksicht auf die katholische Religion unmöglich erschien, so habe, wie ihr Neffe, Rechtsanwalt Müller, ihr erzählte, Justizrat Jvers als Be«uf- tragter der Schwiegertochter vorgeschlagen, eine Trennung gegen eine Abfindung zu vereinbaren. Sie habe jedoch dies abgelehnt, indem sie sich sagte, sie Wille keine Mittel dazu geben, damit ihre Schwiegertochter das gerügte Leben weitere führe. Der Angeklagte Jvers habe bei seinen Angaben über ihren Sohn den Sachverhalt in krasser Weise dargestellt, immer von„Schweinereien" gesprochen, die ihrem Sohn mindestens fünf Jahre Zuchthaus sowie die De- gradation einbringen würden. Es würde ein Schandfleck für die ganze Familie sein. Auf die Frage was sie denn machen solle, sei ihr geantwortet worden: Die Frau Martha M. sicherstellen. und zwar mu 120 000 Mark. Er habe auch durchblicken lassen, daß ihr selbst Unannehmlichkeiten erwachsen könnten, da sie das Treiben ihres Sohnes begünstigt habe. Aus allem habe sie den Eindruck gewonnen, daß ihr ein Man« gegenüberstand, der Geld von ihr haben wollte, der aber keineswegs geisteskrank war und genau wußte, was er wollte. Die nächste Zeugin ist die Mutter der Frau Martha M., eine Frau Schröder. Bei ihr erschien eines Morgens in aller Frühe der Angeklagte stark angetrunken und sagte, daß die Frau Josephine Müller jetzt Geld hergegeben habe, um ihre, der Zeugin, Tochter in einer Irrenanstalt unterzubringen. Er wolle deshalb zur Toch- ter nach Swinemünde fahren, und sie möchte ihm dazu Geld borgen. Die Zeugin gab ihm darauf 300 Mark die er ihr wieder- geben wollte. Von einem Vorschutz für seine Gebühren sei dabei keine Rede gewesen. Der Angeklagte sei auch öfter betrunken zu ihr gekommen, so daß er nicht fort konnte. Im ganzen sei der Angeklagte ihr seltsam vorgekommen, er sei nach ihrer Meinung nicht ganz richtig gewesen und sie habe Angst vor ihm gehabt. Die nächste Zeugin ist Frau Martha Müller selbst. Sie bleibt zunächst unvereidigt und wird eindringlichst ermahnt, keine Winkelzüge zu machen Sie hat sich im Jahre 1906 mit dem jungen Müller verheiratet und, wie schon mitgeteilt, Justizrat Jvers auf der Eisenbahnfahrt von Eberswalde nach Berlin kennen gelernt. Da ihre Vernehmung sich sehr ausdehnt, bittet der An- geklagt« um eine Pause. Das Gericht trägt der Bitte dadurch Rechnung, daß es die Verhandlung auf Mittwoch vertagt. Soziales. Zur Ausführung des Familicnunterstützuugsgesctzes. Zur Ausführung des Familienunterstützungsgesetzes liegt ein Beschluß des Bundesrats vor, der von allgemeiner Bedeutung ist. Bekanntlich hat der Reichstag in seiner vorletzten Tagung den Reichskanzler ersucht, zu veranlassen, daß, wenn die den Familien der Kriegsteilnehmer gewährte Unterstützung durch den Tod der Mutter eine Verringerung erleidet, der auf die Mutter entfallende Unterstützungsbetrag an die Person ausgezahlt werde, welche mit dem Unterhalt und der Erziehung der Hinterbliebenen Kinder be- auftragt ist. Der Bundesrat steht nun auf dem Standpunkt, daß eine delnentsprechende Uebertragung einer nach den gesetzlichen Be- stimmungen fortfallenden Faniilienunterstützung in dem Geseke keine Grundlage findet. Er erhebt außerdem das Bedenken, daß Familien, in denen die Mutter schon vor dem Kriege verstorben ist, dann eine geringere Unterstützung erhalten würden als Fa- milien, in denen der Tod der Mutter während des Krieges eiiwe- treten ist. Aus diesem Grunde hat er der Entschließung des Reichs- tages in der vorgeschlagenen Weise keine Folge gegeben. Anderer- seits verkennt der Bundesrat nicht, daß durch den Tod der Mutter die Familien von Kriegsteilnehmern tatsächlich in eine schlimme Lage kommen. Einmal erfahren ihre Einnahmen durch Fortfall der Unterstützung für die Mutter eine nicht unwesentliche Ver- ringerung, und sodann entstehen den Familien auch noch— wenigstens in vielen Fällen— besondere Kosten durch Annahme einer Hilfskraft zum Ersatz der Mutter. Aus diesem Grunde hält er es, da eine Weitergewährnng der der Mutter gezahlten Familienunter- stützung nicht in Frage kommen kann, für notwendig, daß die Kriegswohlfahrtspflege helfend eintritt und der Ausfall an Unter- stützung durch Gewährung von Zuschlägen zu'den für die Kinder weiterzuzahlenden Mindestbeträgen oder durch Erhöhung etwa schon gezahlter Zuschläge ausgeglichen wird. Die Lieferungsverbände oder die Gemeinden sollen je nach Lage des einzelnen Falles über die Höhe des zu gewährenden Zuschlags Entscheidung treffen, und zwar sollen sie in �solchen Fällen um so weniger enghmia sein, weil die gewährten Zuschläge zum größten Teil aus Staats- und Reichs- Mitteln zurückerstattet werden. Unterstützung unehelicher Kinder gefallener Kriegsteilnehmer. Bekanntlich haben uneheliche Kinder zwar Anspruch auf Fa- nrilienunterstützung, es steht ihnen aber im Falle des Todes des Vaters kein Anspruch auf Kriegswaisengeld zu. Um die sich hieraus ergebenden Härten zu mildern, ist bekanntlich in den Mililäretat ein Fonds eingestellt, aus dem uneheliche Kinder gefallener Kriegs- teil nehmer eine Unterstützung erhalten können. Hinsichtlich der Bewilligung von Zuwendungen aus diesem Fonds bestand nun seitens der Militärintendanturen bisher keine einheitliche Praxis. Neuerdings hat das Preußische Kriegsministerium entschieden, daß die Zuwendungen aus dem Fonds neben den Familienunter- stützungen gewährt werden dürfen, doch sollen grundsätzlich die Zu- Wendung und die Familienunterstützung zusammen den Betrag nicht übersteigen, den der Gefallen« vor seinem Tode bzw. vor seinem Dienstantritt in das Heer tatsächlich als Unterhaltsbeitrag für das uneheliche Kind geleistet hat oder— falls eine Verurteilung zur Zahlung von Unterhaltsbeiträgen noch nicht erfolgt war, sowie bei nachgeborenen unehelichen Kindern— nach Lage des Falles voraussichtlich hätte leisten müssen, wenn er am Leben geblieben wäre. Auch darf die Zuwendung die Höchstgrenze von 150 M. jährlich für die Halbwaise und 225 M. jährlich für die Vollwaise nicht übersteigen. Uneheliche Kinder stehen den Vollwaisen gleich, wenn die Mutter zum Empfang der gesetzlichen Hinterbliebenen- bezüge nicht berechtigt ist. Diese Einschränkung sowie die Be- grenzung auf gewisse, die gesetzliche Höhe nicht voll erreichende Höchstsätze schien notwendig, um zu verhindern, daß uneheliche Kinder günstiger gestellt werden als eheliche. Hiernach können also künftig, falls die Unterstützungsbedürftigkeik in gleichem Um- fange wie vorher fortbesteht, die Zuwendungen aus dem Fonds auf die Kriegsfamilienunterstützung mit der Maßgabe angerechnet werden, daß entweder die Höhe der bisherigen Unterstützung oder die Höhe des von dem Gefallenen früher geleisteten UnterhaltungS- bei träges durch Zuwendung und Rest der Unterstützung erreicht wird. Verbleibt ein geringerer Betrag für die Unterstützung als der Reichssatz, so ist doch mindestens der volle ReichSsatz von 7,50 M. weiterzuzahlen._ Die Wirkung der Hernbsctzung der Altersgrenze in der Invalidenversicherung. m. Wie die Herabsetzung der Altersgrenze vom 70. auf das 65. Lebensjahr gewirkt hat, kann man aus den Veröffentlichungen in den„Amtlichen Nachrichten des Reichsversicherungsamts" er- sehen. Im Jahre 1914 liefen 82 914 Altersrenten, sür welche 13 336 046 Mark Rente ausgezahlt wurde. Durch die Post wurde im März 1916 1 095 698 Mark an die Altersrentenempfänger aus- bezahlt� die nicht bei den 10 besonderen Kasseneinrichtungen ver- sichert sind. Man kann aus der Summe schließen, daß hier 81 600 Rentenempfänger in Frage kommen. Im Juni trat das neue Ge- setz in Kraft. Nun wurden im August durch die Post 2 634 965 Mark an Altersrenten ausbezahlt. Aus dieser Summe kann man schließen, daß 197 926 Monatsbeträge ausgezahlt sind. Da die Reuten, welche im Laufe des Jahres bewilligt sind und an solche Leute bezahlt werden, die schon vor dem 1. Januar das 65. Lebens- jähr überschritten haben, vom 1. Januar nachbezahlt sind, so kann man zwar nicht annehmen, daß die Zahl der Rentenempfänger von 81 600 auf rund 198 000 gestiegen ist, aber mehr als verdoppelt wird sich die Zahl der Rentenempfänger haben. Man kann nicht an- nehmen, daß schon alle Rentenanträge erledigt sind. Wahrschein- lich wird aber die Zahl der Rentenempfänger auf das Zweieinhalb- fache steigen._ Gerichtszeitung. 50 Lehrlinge, 2 Gesellen. r. Ein Drehsriehrling in der Zahnradfabrik von Otto Döring klagte vor der Kammer 5 des Gewerbegevichts auf Lösung des Lehrvertrages. Die Klage wurde damit begründet, daß die Mög- lichkeit der Ausbildung nicht gegeben sei und daß der Kläger durch den Meister Gräber mißhandelt worden sei.— Hinsichtlich der Mißhandlung wurde festgestellt, daß der Meister dem Lehrling mehrere Ohrfeigen verabreicht hat, weil der Kläger— wie der Meister angab— andere Lehrlinge„aufgehetzt" habe, indem er ihnen sagte, die Arbeitszeit sei zu lang, sie würden dadurch ausge- beutet. Die weitergehende Behauptung des Klägers, er sei vom Meister nicht nur geohrfeigt, sondern mit einem Rohrstocke ge- schlagen worden, konnte nicht zweifelsftei bewiesen werden, well sich die Angaben der Angenzeugen des Vorganges widersprechen. Während zwei Lehrlinge angaben, sie hätten gesehen, daß der Kläger Schläge mit einem Rohrstock bekam, behauptete ein Ar- bester, der auch dabei war, von Schlägen mit einem Liohrswck nichts gesehen zu haben. Der Meister selbst gab zu. daß er den Klüger mehrmals geohrfeigt habe, behauptete aber, mit dem Rohrstock den Kläger nur bedroht, aber nicht geschlagen zu haben. Das Gericht erkannte auf sofortige Lösung des Lchrverhält- nisses, jedoch nicht wegen Ueberschveitung des Züchstgungsrechts durch den Meister, da die Ohrfeigen nicht als eine Ueberschrestung des Züchtigungsrechts angesehen werden könnten uich die� Mißhandlung mit einem Rohrstock nicht klar erwiesen sei. Wäre ste erwiesen, dann würde das ein ausreichender Grund für die Lösung des Lehrverhältnisses sein, denn gegenüber einem 18jährigen jungen Mann, wie es der Kläger sei, könnten Schläge mit einem Robr- stock in keinem Falle als angemessene Züchtigung angesehen werden. Als zulässige Züchtigung könnten Schläge mit einein Rohrstock allenfalls bei jüngeren Leuten und ganz groben Ausschreitungen angesehen werden. Als Gründe zur Lösung des Lehrverhältnisses betrachtete das Gericht den Umstand, daß der Meister, als sich der Kläger nach der erhaltenen Züchtigung angezogen hatte, sagte er solle machen, daß er fortkommt, sowie den ferneren Umstand, daß die Möglichkeit einer sachgemäßen Ausbildung im Betriebe des Beklagten nicht gegeben sei, weil in dem Betriebe neben 50 Lehr- lingen nur 2 Meister, ein Vorarbeiter, 2 Gesellen und 9 bis 10 Mascksincnarbester beschäftigt seien. Das Mißvcrhälknis zw'st-ben der Zahl der Lehrlinge und der Gesellen und Meister sei so stark, daß sie selbst unter Berücksichtigung der Schwierigkeit, geübte Ar- bestskräfte zu erhalten, das zulässige Maß weit überschreite. Dazu komme, daß der Beklagte in letzter Zeit noch Lehrlinge eingestellt habe, obwohl ihm die zur Ausbildung derselben hinreichende Zahl gelernter Arbeitskräfte fehlte._ Ablieferung feuchter Brotkartcnabschnitte. An eine Berliner Brotkommission, die die Menge der an sie abgelieferten Brotkarten- abschnitte durch Nachwiegen feststellte, waren aus dem Be- triebe des Bäckermeisters Stege Brotkartenabschnstte im feuchten Zustande abgeliefert worden. Das Gewicht, das sie nach dem Aus- trocknen hatten, war beträchtlich geringer als das im feuchten Zu- stände festgestellte Gewicht. Stege wurde wegen Uebcrtretung der Berliner Magistratsberordnung vom 5. März 1915 angeklagt, weil die Marken in einem Zustande abgeliefert worden seien, der beim Nachwiegen einen Irrtum über die Menge ergeben mußte. Das Landgericht sprach den Angeklagten frei,� weil die angezogene Verordnung den vorliegenden Fall nicht treffe. Das Kammergericht hob das Urteil aus und verwies die Sache zu nochmaliger Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht zurück, indem es ausführte: Allerdings lasse die Per- ordnung vom 5. März 1915 eine Verurteilung hier nicht möglich erscheinen. Wohl aber sei eine Verurteilung möglich auf Grund der ebenfalls vom Berliner Magistrat erlassenen Verordnung vom 31. März 1915, welche durch ihren Z 9 die Hersteller von Brot verpflichte, die in ihrem Betriebe in Empfang genommenen Brot- kartenabschnitte jeden Montag bei der zuständigen Brotkommission im verschlossenen Umschlag abzuliefern. Einer der Zwecke der Be- stimmung sei, der Gemeindebehörde die Feststellung zu ermöglichen, wieviel Mehl sie in der zukünftigen Zeit bedürfe und wieviel sie infolgedessen bei der übergeordneten Behörde einzufordern beftigt und verpflichtet sei. Habe aber die Verordnung auch diesen Zweck. dann könne es keinem Zweifel unterliegen, daß die Hersteller von Brot die Brotkartenabschnitte in einer Act und in einem Zustande abzuliefern hätten, die die Berechnung des notwendigen Quantums ermöglichten. Wenn diese Feststellung nicht durch Nachzählen erfolge, sondern, wie hier, durch Nachwiegen, so sei es die Pflicht des Betressenden, die, Abschnitte in einem Zustande abzuliefern, daß die Behörde durch das Nachwiegen nicht über die Menge des verbrauchten Mehls in Unklarheit und Irrtum versetzt werde. Wenn jemand dagegen verstoße, so mache er sich strafbar nach§ 57 der Bundesratsverordnung voui 28. Juni 1915, betreffend den Ver» kehr mit Brotgetreide' und Mehl.— Das Landgericht müsse in der neuen Verhandlung nachprüfen, ob der Angeklagte gewußt habe. daß die Menge der Brotkarkenabschnitte durch Wiegen festgestellt wurde, und ob er schuld Haft die Brotkommission in Irrtum versetzt habe. Mus aller Welt. vom Balkanzng überfahren. Berlin, 28. November. Amt- liche Meldung. Gestern abend 8 Uhr wurde auf einem Ueberwege bei Bahnhof Guben durch Balkanzug ein Fuhrwerk überfahren, wo- bei der Besitzer deS letzteren und seine Gattin getötet wurden. Schuldfrage wird untersucht. Bankuiiterschlaguiig. A s ch a f f e n b u r g, 28. November.(T. U.) Beim Bankhauie Fleischmann u. Theobald sind Unterschlagungen in der Höhe von 00 000 M. festgestellt. Als Defraudanten kommen die langjährigen Prokuusrcn des Bankhauses Eisler u. Fausch in Be- stacht. Eisler wurde verhaftet, Fausch ist flüchtig. Krankenbaiisstiftung. Wie der„Mannheimer Generalanzeiger" erfährt, hat die Firma Heinrich Lanz eine„Heinrich-Lanz-Kranken- haus-Stiftung" mit einem Kapstal von 2 500 000 M. gegründet. Alles Geschäft. Unter dieser bezeichnenden Ueberschrift macht die Wiener„Arbeiter-Zestung" daraus aufmerksam, daß in Wiener Blättern Fenster der hocheleganten Straßen, durch die der Leichen- zug Kaiser Franz Josephs gehen wird, zu gewaltigen Preisen als vermietbar angezeigt werden. Die Leute, die da wohnen, brauchen das Geld wahrhaftig nicht und die Wiener„Arbetter-Zeitung" regt a», daß der Ertrag der Feustervermietung zu irgend einem Kriegs- fürsorgezweck bestimmt werden soll. In der Tat gäbe daS Kriegs- ieistungsgcsetz den Behörden ohne weiteres die Möglichkeit zu solcher Anordnung. Der Leichenzug wird übrigen? einen weit größeren Teil der inneren Stadt berühren, als zur direkten Erreichung des Stefans- doms und der 5kapuzinergruft nötig wäre. Große Brände in London. London, 22. November.(W. T. B.) London ist von zwei großen Schadenfeuern heimgesucht worden. An, Sonnabend brannte ein großes Lagerhaus von Luxuswaren in der Nähe der St. PaulZ-Kathedrale und am Dienstag ein Lager- hauS am Themsehafen, hauptsächlich mit Reis und anderen Lebens- Mitteln. Der Schaden wird beide Male auf 200 000 Pfund geschätzt. Sriefkasten üer Neüaktion. Die lurtsttsch- Evr-chslunde findet für«donnenten Linden»».», Nt. Pr>i cechts, varterre, am Montag bis Freitag von 4»IS 7 Ugr, am Sonnadend von S bis S Uhr statt. Jeder fllr den B r t e f l a st e n bestimmten ilnsrag« ist ein Buchstabe und eine Labt als Merkzeichen beizufügen. Briefliche Antwort wird nicht crleitt. Anfragen, denen leine AbonnementSauitlung beigefügt ist, werden nicht beantwortet. Eilige Fragen trage man in der Svrechstunde dar. Bcrträge, Echriftslückc und derglrichr» bringe mar in dir Lprechstiinde mit. A. E. 57. Bei einer Metalldrahtlampe pro Stunde l1/, Pf, bei einem Kilowattstundenpreis von 40 Pf Bei einer Kohlendrahtlainpe ist der Verbrauch höher.— P. R. in R. Das lägt sich so ohne weiteres nicht sagen. Um sich Beruhigung zu verschaffen, ist ärztlicher Rat zu emp- fehlen.— W. T. 38. Enthält a— 15 Proz. je nach Zubercitling mehr oder weniger nährhaltige Extraltstoffe nud kann daher sehr wohl bis zu einem gewissen Grade als Nährmittel angesprochen werden, nat ürlich nur bei cnt- sprechendem Genutz von festen Nährstoffen.— S. K. 50. Meldung zur Ausnahme in die Schwesternschnlc beim Krankenhaus Moabit oder auch beim Virchow-Krankenhaus. Bedingung: nicht über 35 und in der Regel nichi unter 20 Jahre alt, gute Gesundheit und ausrachelide Allgemeinbildung. Wäsche haben Sie selbst mitzubringen. Dagegen wird Wohnung. Beköstigung und Diensikleidmig frei gewährt und autzcrdcm ein Taschengeld pro Monat, anjangS 10, später 15 M.— Ballett. Wenden Sie sich an Mt BafftflWttfe M Nnlglichn» OPernhai�eZ oder diZ Deutschen OpernhauleZ in Charlottenburg.— A. G. ÜO. 1.— t. Zu crjahicn in jeder Miisikalienhaiidlmig. Adressen im 2. Bd. des Adreßbuches, Teil 4, S. 281. — P. B. 33. Derartige Abbandlungen können im Brieskastcn nicht erfolgen, weil viel zu umsangrcich. In jeder Bibliothek, unter anderem auch in der Ocffentlichen Volksbibliothet»nd itescballe, Adalbertstratze 41, geöffnet täglich von S'/,— 10 Ubr, ist Ihnen Gelegenheit geboten, im Lexikon diese Verschiedenheiten zu studieren.- N. H. K. An den städtischen itommissar sür Fletschoertellung, Städtischer Schlachlhos, Eingang Lands« bcrgcr Allee, Trichinenschaugebäude Zimmer 3—4.— A. 333. 1. Darüber läßt sich nichts Sicheres mitteilen. 2. Das ist ein Irrtum von Ihrer Seite. Im Reichstag sind wohl dahingehende Wünsche ausgesprochen worden. Zu entscheiden darüber haben aber nur Ihre Vorgesetzten.— Taub. Darüber läßt sich jetzt, solange nlch t positive Dorschläge vorliegen, noch nichts sagen. — I. F. 95. 1. und 2. Der Mißstands berechtigt Sic leider nicht, den Vertrag ohne Auskündigung zu lösen. Sie müßten deshalb erst Klage auf Lösung des Vertrages einreichen. Wir würden Ihnen aber»mpsehlcn, sich an die Kcsundheilspolizei mit einer Anzeige zu wenden, die jedensalls ver- anlassen wird, dag der Hauswirt den Uebclstand beseitigt. 3. Zur Einleitung der Klage würde ein Attest eines Arztes oder Gutachten eines Sachverständigen notwendig fem. 4. Ob in diesem Fall die Mieisbeihilsc weiter gewährt wird, erscheint uns zweiselhast.— E. ti. Eine Beschwerde dagegen wird aussichtslos sein. Sie müssen zunächst die Gebühren zahlen, dann werden Ihnen auch die Akten ausgehandigt werden.— K. L. 10. I. Rein. 2. Wenn Klage eingereich! wird, müßten Sie Antrag aus Aussetzung des Versahrens stellen.— A. U. 93. Nein. — P. St. 100. Sie haben keinen Anspruch aus daS Erbteil Ihrer Ehe« stau, sondern nur die Kinder.— 31. 2. Hilfsdienst. Da das Gcietz vom Reichstag noch nicht angenommen ist, können wir Ihnen darüber einstweilen noch keine Austunst geben.— 33. Bt. 370. Da die Geschwister des Mannes und der Frau keinen PflichtteUsanspruch haben, ist das Testament in der von Ihnen angegebenen Form zulässig.— E. 34. 1. Die vom Manne eingebrachte!, Sachen kann die Schwieger- muttcr für sich allein als Erbteil nicht in Anspruch nehmen. Ist die Ehe kinderlos, so erbt die Schwiegermutter die Halste dcS Nachlasses, ausgenommen von der Wirtschast, die der Ehestau im voraus allein zusällt. 2. und 3. Nein. 4. Ja. 5. Witwenrente er- hält die Frau von der Angestelltenvcrsicherung nicht, wohl aber wird ein Teil der Beiträge zurüllerstattet.— Tausend. Nein. Zsntratoerliantl der Zlmmeref DeatscMaBiis. I Zablttsllfl Berlin und Umgegend. Bezirk 5. Den verussgenossen zur Nach- I eicht, daß unser Mitglied gemricd Herr mann 1 am 25. d. W. verstorben ist. Ehre seinem Andenke»! Die Beerdigung findet heute i Mittwoch, nachmittags 3 Uhr, aus dem Ostkirchhos in Ahrensfelde statt. Um reg« BeteMgung ersucht 2SS/3 Der Vorstand. i«» ßentscliEr BanarliEitEf-ierhaiitl. Zweigverein Berlin. Bezirk SO. Am«. November starb«nser l Mitglied, der Maurer AArlill Älbrecht. Ehre seinem Andentr«! Di« Beerdigung findet DonnerS- tag, den 30. November, nach- mittags 4 Uhr, von der Halle des St. Michael-KirchhoseS in Neu- kölln, Mariendorser Weg, auS stall. Um rege Beteiligung ersucht 143/7 Die örtl. Verwaltung. |VeFl]!U!(iil.BaEli-D.StEiniirBckerEl- iölllsaFbEitEr nnd ÄrhEiterinnEn DEQtsctilands. Ortsverwaltung Berlin. Am 26. November verstarb J nach kurzem Krankenlager unser j Mitglied Friedrich Wogt j im Alter von 53 Jahren. Ehre seinem Andenken! Die Beerdigung findet am ! Freitag, den 1. Dezember, nach- mittags 3 Uhr, auf dem Jakobi- Kirchhos, Hermannstraße, statt. J 27/19 Die Ortsverwaltung. OeaiseliBF ietallarliBilEF-fEFöaflii Verwaltungsstalle Berlin. Knchmf. Den Mitgliedern zur Nachricht daß unser Kollege, der Klempner Rodert Kionke Lichtenberg, Lückstr. 10, am 22. November gestorben ist. Ehre seinem Slndenkrn! Den Mitgliedern ferner zur Nachricht, daß unser Kollege, der Fräser Frit? Lange am 25. November an Nierenleiden gestorben ist. Ehre seinem Andenke«! Di« Beerdigung findet am Mittwoch, den 29. d. M, nachmittags l1/, Ubr, von der Leichenballe deS Siädii'chen Friedhofs, Sccstraße, Ecke Müllerstraße, aus statt. Rege Beteiligung erwartet Tie OrtSverwaltnng. Zeiitral?EFb8!id derSeliolmiaelier Dentsclilands. Geschäftsstelle Berlin. Den Kollegen zur Nachricht. daß unser Mitglied, der Ein- leister Nrnst Blum verstorben ist. Die Beerdigung findet am Donnerstag, den 30. November, nachmittags um 3 Uhr, aus dem Friedens-Kirchhof in Niederschön- Hausen-Nordend statt. Zahlreiche Beteiligung erbittet 169/16 Die Drtsverwaitung. IVSaiH*Ren£ liefer» sei» I SV S •Jean Holze HAMBIJJRG., I S 'ZentFalvEFhand dBF Maschinisten jii. BeizEf sowie SEFiiIsg. DsutseM, Geschäftsstelle Groll-Berlin. Am Montag, den 27. November, ! verstarb unser Mitglied Theodor Hirsch (Bezirk Südost). Ehre seinem Andenken! Die Beerdigung findet am öonnabcnd, den 2. Dezember, I nachm. 31/, Uhr, von der Halle des Phitippus-Apostcl-Kirchhoses, j Müllerslraße, aus statt. Tie Ortsverwaltung.| Berliner (Eingetragene Genosienlchast mit be- schräntter Haftpflicht.) Am 16. Dezember, abends 8 Uhr, Gerichtstr. 33: Ordentllelze General-Versammlung. Tagesordnung: 1. Berich! des Vorstandes und Aus- fichtsrals, Vorlegung der Bilanz »nd Belchlußsassung über dieselbe. 2. Der Bericht des gerichtlichen Bücher- revtsois. 3. Enllalluug des BorstandeS und Ausstchlsrates. 4. Neuwahlen. 5. Siatuteuänderunae». 6. Anträge und Berschtcdenes. Tie Bilanz liegt den Mitglledern im Kontor, Gerichtstr. 23, zur Ein« ficht aus. 104/13 Ter Borstand. A. Michaelis. PaulLenz. Äv/Eorlu dS SWtwfi/—tKan�riltch' �5(Pfy Billige Preise! KatzBckende Plflseboiaiitel aas bsdtam saalplftscb, Seideapifisah. mil•chlea PsiebesAtzan. Verbrämungen, flotte Formen, auch glatt, 260,- 200,- 170,- 140.- 115.- Mohar-Plflscb auf Plösobfutter, Astrachan, Krimmer, aas cuteu, alten. ▼onabrijan Materialien sehr hiäiigl Prmeht- Ulster, SXantelklelder, dicke, weiche, mollig:® Stoße, mit Pelzbes&tzen, fflr den strenesten t'rcst, Phantasie- Modelle,waDdorbareMadelie 100,— 75,- 5a- 42,— 85.- Yorjlbn�e Stoffe, wunderbare Ulster, 24,- • FUr Geschenke!, Praoht-Ülster, 20,— Kostüme.... 80,—| | Seideom&ntel. 83,— j Uummimantel. 26,— ' vorjährige beste Qualitäten! in Ihrem Interesse: Soantagrs Beüflaet 12— 2 üiix. Godlej-one Folxzn&atel Eehter Persianer. 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St.-A. s. ß.)(Nachdruck verboten) 41(SOO)«0 18« 464 610 862 1132 235 61 403 22 EOO 11 40 6'3 741 862(SOO) 91 908 2043 76 I3C00) 204(300C) 80 311 479 (lOSO) 621 777 822(600) 2 CO 7 160 228 399 632 64 911 95 853 60 923 4«S5 219 48 84 307 414 60(1000) 669 741 8C0 991 6207 37 46«a 31 11600) 676»36 866 941«217 36 69 367 467 653 748 84* 96 7 01B 113 37 242 376 670(1000) 639«100 211(ISCO, 27 438 607 60» 869 61 881 0102 3 261 06 626 36 713 SS 674 913 fbeco 68400) 127 es 247 64 383«27 40(600) 76 603 13 69« 11627 32 207(600) 481 71(1000) 629 624 42 744 972 1 2147 231 (lüOjö 496 73 501 28 769 87 9 016 1*324 671 849 924 60 1 4042 SO if.3 67 7« 93 95 418 74 79 887 94 733 863 61(3000) 1B001 25 87 171 Sß7 340 620 92 667 73 1*094 99 419 37 41 83 669 691(1400)»46 69 90<3000) 17030 89 409 26 29 664 66 67 769 924 ßCC) 135190 289 370 80 481 768 666(800) 963 1 0070 92 83 219 MO) 333 486 646(1000) 63 995(3000) a»075 170 212 431(1000)3642 80 661 73 8r0 905(1000) 6 21067 228 33 63(1900) 488 91(600) 649 84 810 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Für den Inseratenteil verantw.: Th. Glocke, BKlin. Druck u. Verlag: BorwaM Buchd?uckerei und V?rMöanstalt Paul Singer& Co., Berlin S.W, bö,