Nr. 4Ä. 38. Jahrg. Bezugspreis i Vlerteliahrl. IBOMl. monoli, l�OOTl. frei ms Haus. vorauszahlSarXiinzeMe Nummern U> Pf«. Poftbemg: Monat- Iich lL0 MI. Unter Kreuzband für Teutschland und Oesterreich-Ungarn L,— Mt, für das übrige Ausland 4, SO MI. monatlich. P erfand ms Feld bei direller Bestellung monaU.1�0 MI. Poscheslellungen nebmen an Däne- niarl, Holland. Luxemburg. Echwedkn und die Schweis eingetragen M die Post-Jeitungs-Preisliste. Erschein« täglich. Tetegranun- Adreffe: »Sozialdemokrat Berlin". Vevlinev Vollrsblcrkk. Zentvalorgan der fozialdemokratifcbcn Parte» Deutfcblands. (lO Pfennig') Anzeigenpreis: DiefiebengefvalteneKolonelzeilelosfet 60 Pfg.„Meine Anzeigen", das fettgedruckte Wort 20 Psg.(zuläfsig 2 fettgedruckte Wortes, iede§ weitere Wort 10 Pfg. Stellengesuche und Echlafstellenanzesgen das erste Wort 10 Pfg., jedes weitere Wort ö Pfg. Worte über 15 Buchstaben zäblen fiit zwei Worte. Teuerungszuschlag 20°<<>. Familien« Anzeigen 5« Big.. volitische u. gewerlfchafUiche Berews- Anzeigen 40 Pfg die Zeile. Anzeigen für die nächste Nununer niüffen big 5 Uhr nachmitt. im Hauvtgeschäfb Berlin SC. 68, Lindenftraste 3, abgegeben werden. Neöffnet von S Uhr früh bis 7 Uhr abends. Oer Wortlaut des Friedensvertrags. Der wichtigste Inhalt des Ukrainerfriedens läßt sich etwa folgendermaßen zusammenfassen: Wo die Ukraine an das Gebiet des Vierbunds, d. h. Oesterreichs, grenzt, bleiben die Grenzen unverändert im kitatus quo ante, dem Zustand vorher. Die Grenzen gegen daskünfti'gePolen sind nach ethnographischen Gründl sähen festgelegt, mit denen die Ukrainer sehr, die Polen viel- leicht weniger zufrieden sein werden. Brest-Litowsk verbleibt der Ukraine, so daß der Frieden auf ukrainischem Boden ab- geschlossen ist. Die Grenzen des neuen Staates gegen Rußland können naturgemäß nur in einem Verkrag mit diesem Staate festpcscht werden, sind also noch unbestimmt. Somit ergibt sich der außerordentliche Zustand, daß dos G e- biet noch nicht fertig umgrenzt ist, für das der Friedensver- trag gilt.' Ter erste Frieden, der im Weltkrieg geschlossen wurde, ist ferner ein Frieden ohne Entschädigungen. Ohne offene und verkappte Entschädigungen, soweit sich auf dem ersten Blick aus den wichtigen wirtschaftlichen Bestim- mungen des Vertrags erkennen läßt. Wer den größeren Vor- teil daran hat, wird von den staatlichen Preisfest- s e h u n g e n abhängen. Sehr interessant ist � nämlich, daß der Austausch der wichtigsten Agrar-, und In- dustrieprodukte unter Vermittlung von Konimissionen durch staatliche Zentralstellen erfolgen soll. Tie Ein- und Ausfuhr wird also beiderseits in der Hauptsache staatlich geregelt. Im übrigen wird der deutsch-russische Han- delsvertrag, wie er vor dem Kriege bestand, bis auf weiteres wieder in Kraft gesetzt. Ueber seine Bedeutung unterrichtet ein Aufsatz, den wir im gestrigen„Sonntag" ver- öffentlicht haben. Indes handelt es sich nur um eine kurz- fristige Verlängerung, nicht um eine dauernde Inkraftsetzung dieses Vertrags, der, wie wir gestern ausführten, vom frühe- reu Gesamtrußland als drückend empfunden wurde. Da die Ukraine ein hervorragendes Ausfuhrland für landwirtschaft- lwhe Erzeugnisse und sonstige Rohprodukte ist, trifft für sie alles zu. was über Rußlands Auffassung von dem früheren, jetzt für die Ukraine vorläufig wieder in Kraft gesetzten Han- delsvertrages gesagt worden ist. Von besonderer Bedeutung ist dann der Abschnitt FV des Art. VII, weil sich auf seinem Hintergrunde die Umrisse zweier großer Wirtschaftsimperien der Zu- kunst deutlich abzeichnen. Tie Ukraine verzichtet auf alle han- delspolitischen Begünstigungen, die Deutschland Oesterreich- Ungarn oder einem andern an Deutschland oder an Oester- reich-Ungarn angrenzenden Staat gewähren wird. Umge- kehrt verzichtet Deutschland auf alle Vergünstigungen, die die Ukraine den ihr angrenzenden Staaten gewähren wird. Das heißt: es ist auf der einen Seite ein mitteleuropäischer, auf der andern Seite ein gesamtrussischer Zollbund vorgesehen. Man kann an den alten deutschen Zollverein denken, der jetzt als mitteleuroväischer Zollverein seine Auferstehung in größeren Maßstaben feiern soll, und man erkennt hier die Tendenz einer neuen Zusanrmenfassung. Auf der andern Seite soll vom weiland russischen Reich wenigstens ein russi- scher Zollverein übrig bleiben, und damit tväre ein Pfahl eingerammt, an dem sich auch eine neue russische Reichseinheit emporranken könnte. Ueber die handelsvolitische Zugehörigkeit Polens und des Baltikums ist nichts gesagt, es kann abe.r kaum ein Zweifel daran bestehen, daß sie in den Plänen der Berliner und Wiener Regierungen schon dem mitteleuropäischen Zoll- verein zugerechnet werden. Hieraus ergäbe sich für diese Länder eine wirtschaftspolitische Abtrennung vom Osten, die namentlich von der �polnischen Industrie sehr schmerzlich empfunden werden würde. Polen hat durch den Friedensschluß mit der Ukraine auf- gehört, ein„Königreich ohne König und ohne Grenzen" zu sein, der König fehlt zwar noch, aber die Grenzen sind da, nur im Nordosten bleibt noch ein Territorium strittig und ebenso harrt die galizische Frage der Lösung. Mit Ga- lizien würde Polen ein gewaltiges Stück ukrainischen Volks- tums in sich aufnehmen, wie umgekehrt im- westlichen Teil der Ukraine das Polentmn noch vertreten. Eine rein etbno- graphische Scheidung hat sich also nicht ermöglichen lassen. Das am 7. Februar publizierte Gesetz über den pol- uischen Staatsrat und die Zusammenlegung dreier östlicher Besetzungsgebiete zu einem einheitlichen Li- tauen lassen noch genauer erkennen, wie von feiten der Mittelmächte die Lösung der Ostfragen gedacht ist. Die Selbständigkeit der Ukraine ist durch den Friedensvertrag in keiner Weise angetastet. Würde nun Polen, Litauen und Kurland eine ähnliche selbständige Stellung eingeräumt wer- den»vre der Ukraine, eine Stellung, die es ihnen ermöglichte, zu dem künftigen Rußland in ein ähnliches Verhältnis zu treten wie die kleinrussische Republik, so dürste man das wohl ein gutes Ende nennen, denn der dauernde Friede im Osten wäre damit gesichert. Aber das scheint keineswoss iL der Absicht der Mittelmächte zu liegen. Offen bleibt nur die Frage, ob die besetzten Gebiete durch sanfte, lösbare Bande mit dem mitteleuropäischen- Zollbund vertnüpftz oder mit Fesseln an sie geschmiedet werden sollen, die nur mit Gewalt zu zerreißen sind. Dies letzte würde wohl die unheilvollste aller denkbaren Lösungen sein. Ueber den künftigen Friedcnszustand im Osten ist mit dem Ukrainerfrieden erst das erste Wort gesprochen worden. Nun ist zu wünschen, daß das letzte Wort bald gesprochen wer- den und daß es nicht schlechter als das erste sein möge! Brest-Litowsk, Ist. Februar. Friedensvertrag zwischen Teutschland, Oesterreich-Ungarn, Bulgarien und der Türkei einerseits und der ukrainischen Volksrepublik andererseits. Da das ukrainische Volk sich im Laufe des gegenwärtigen Welt- krieges als unabhängig erklärt und den Wunsch ausgedrückt hat. zwischen der ukrainischen Volksrepublik und den mit Rußland im Krieg befindlichen Riächien den Friedenszustand herzu- stellen, haben die Regierungen Deutschlands, Ocsterreichs-Ungarns, Bulgariens und der Türkei beschlossen, mit der Regierung der ukrainischen Volksrepublik einen Friödensllertrag zu vereinbaren; sie wollen damit den ersten Schritt tun. zu einem dauerhaften und für alle Teile ehrenvollen Weltfrieden, der nicht nur den Schreck- wissen des Krieges ein Ende setzen, sondern auch zur Wieder- Herstellung der freundschaftlichen Beziehungen zwischen den Völkern auf politischem, rechtlichem, wirtschaftlichem und geistigem Gebiet führen soll. Zu diesem Zweck find die Bevollmächtigten der vorbezeichneten Regierungen, nämlich für die Kaiserlich deutsche Regierung: der Staatssekretär des Auswärtigen Amts. Kaiserlicher Wirklicher Geheimer Rat Herr Richard von Kühlmann, für die K. u. K. gemeinsame österreichisch-ungarische Regierung: der Akinister des Kaiserlich und Königlichen Hauses und des Aeuße- ren, Seiner K. u. K. Apostolischen Majestät Geheimer Rat, Ottokar Graf C z e r n i n von und zu Chudnitz, für die Königlich bulgarische Regierung: der Ministerpräsident, Herr Dr. Wassil Radoslawoff, der Gesandte Herr Andrea T 0 s ch e f f, der Gesandte Herr Ivan Stoyanovitch, der Mili- tärbevollmächtigte Herr Qberst Peter G a n t s ch e w, Herr Dr. Theodor Anastassoff, für die Kaiserlich Osmanische Regierung: Seine Hoheit der Großwesir T a l a a t Pascha, der Minister des Aeußern Ahmet N e s s i in i Bey, Seine Hoheit Ibrahim H a k t i Pascha, der Gene- ral der Kavallerie Ahmet I z z e t Pascha, für die Regierung der ukrainischen Volksrepublik: die Mit- glicder der ukrainischen Zentralrada Herr Alexander S s e w r j u k, Herr Mykola L j u b y n s j k y j und Herr Mykola L e w y t s j k y j zur Einleitung von Friedensverhandlungen in Brest-Litowsk zu- sannnengetreten und haben sich nach Vorlage ihrer in guter und ge° höriger Form befundenen Vollmachten über folgende Bestimmungen geeinigt: Artikel I. Deutschland, Oesterreich-Ungarn, Bulgarien und die Türkei einerseits und die ukrainische Volksrepublik andererseits erklären, daß der Kriegszustand zwischen ihnen beendet ist. Die vertragschließevden Parteien sind entschlossen, miteinander fortan in Frieden und Freundschaft zu leben. Artikel II. 1. Zwischen Oesterreich-Ungarn einerseits und der ukrainischen Volksrepublik andererseits werden, insoioeit diese beiden Mächte an- einander grenzen werden, jene Grenzen bestehen, welche vor Ausbruch des gegenwärtigen Krieges zwischen der österreichisch-un- garischen Monarchie und Rußland bestanden haben. 2. Weiter nördlich wird die Grenze der ukrainischen Volksrepublik von Tarnograd angefangen im allgemeinen in der Linie Bsigoraj — Szoezebrzszyn— Krasnostow— Pugaszow— R�idin— Meshi- retschie— Sarnati— Melnik— Wyseko— Litowsk— Kamenictz — Litowsk— Pruschany— Wydonowskojesce verlaufen. Im ein- zelnen wird diese Grenze nach den ethnographischen Verhältnissen und unter Berücksichtigung der Wünsche der Bevölkerung durch eine gemischte Kommission festgesept werden. 3. Für den Fall, daß die ukrainische Volksrepublik noch mit einer anderen der Mächte deS Vierbundes gemeinsame Grenzen haben sollte, werden hierüber besondere Vereinbarungen vorbc- halten. Artikel III. Die Räumung der besetzten Gebiet« wird u n- verzüglich nach der Ratifikation des gegenwärtigen Friedensvertrages beginnen. Die Art der.Durchführung der Räumung und die Ucbcrgabe der geräumten Gebiete worden durch Bevollmächtigte der inter- essierten Teile bestimmt werden. Artikel IV. Die diplomatischen und konsularischen Beziehungen zwischen den vertragschließenden Teilen werden sofort nach der Ratifikation des Friedensvertrages ausgenommen werdest. Wegen möglichst weikgehender Zulassung der beiderseitigen Konsuln bleiben besondere Vereinbarungen vorbehalten. Artikel V. Die vertragschließenden Teile verzichten gegenseitig auf den Er- faß ihrer Kriegskostr«, das heißt der staatlichen Aufwendungen für dio KriegfüHvung, sowie auf den Ersatz bei KrtegsschSdeu, das heißt Artikel VI. Die beiderseitigen Kriegsgefangenen werden in ihxe Heimat entlassen werden, soweit sie nicht mit Zustimmung des Aufenthaltsstaates in seinen Gebieten zu bleiben oder sich in ein anderes Land zu begeben wünschen. Die Regelung der hiermit zusammenhängenden fragen erfolgt durch die in Artikel VIII vorgesehenen Einzelverträgc. Artikel Vll. Ueber die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen den vertragschließenden Teilen wird folgendes vereinbart: I. Die vertragschließenden Teile verpflichten sich gcgenjeitig un- verzüglich die wirtschaftlichen Beziehungen anzuknüpfen und den Warenaustausch aus Grund folgender Bestimmungen zu organi- sieren: bis zum 81. Juli des laufenden Jahres ist- der gegenseitige Austausch der Ueberschüsse der wichtigsten landwirtschaftlichen und industriellen Produkte zur Deckung der laufenden Bedürfnisse nach Matzgabe der folgenden Bestimmungen durchzuführen: a) die Mengen und die Art der Produkte, deren Austausch in vorhergehendem Absatz vorgesehen ist, werden auf jeder Seite durch eine Kommission f e st g e st e l l t, die aus einer gleichen Anzahl von Mitgliedern beider Seiten besteht und sofort nach Unterzeichnung des Friedensvertrags zusammentritt. b) die Preise der Produkte beim erwähnten Warenaustausch werden auf Grund gegenseitiger Vereinbarung durch e i n e K 0 ui- Mission sestgestell:, die aus der gleichen Zahl von Mitgliedern der beiden Seiten besteht. c) die Verrechnung erfolgt in Gold auf folgender Basis: 1 30 0 deutsche Reichsmark in Gold der ukrainischen Volksrepublik—'4 6 2 Rubel Gold des früheren russischen Kaiserreiches(1 Rubel— Vi® Imperial) oder 1000 österreichische und ungarische Kronen Gold— 393 Karbowanjec 76 Grosch Gold der ukrainifchen Volksrepublik— 393 Rubel 78 Kopeken Gold des früheren russischen Kaiserreiches(1 Rubel Vir Imperial), d) der Austausch der Waren, die durch die in Absatz a vor- gesehene Kommission festgestellt werden, erfolgt durch die st a a t- lichen Zentral st ellen oder durch vom Staate kontrollierte Zentralstellen. Der Austausch jener Produkte, welche durch die oben vorgesehenen Kommissionen nicht festgestellt werden, erfolgt im Wege des freien Verkehrs unter den Bedingungen des provisorischen Handelsvertrages, der in der folgenden Ziffer II vorgesehen ist. II. Soweit nicht in Ziffer I anderes vorgesehen ist, sollen den wirt. schaftlichen Beziehungen zwischen den vertragschließenden Teilen provisorisch bis zum Abschluß eines endgültige» Handelsverträge», jedenfalls aber bis zum Ablauf von mindestens sechs M 0 n n t e n nach Abschluß des Friedens zwischen Teutschland, Oesterreich-Ungarn, Bulgarien und der Türkei einerseits und den zurzeit mit ihnen im Krieg befindlichen europäischen Staaten, den Bereinigten Staaten von Amerika und Japan andererseits folgende Bestimmungen zugrunde gelegt werden: a) für die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen dem Deutschen Reiche und der ukrainischen Volksrepublik diejenigen Vereinbarun- gen, die in den nachitelienden Bestimmungen des deutsch-russischen Handels- und Schis ohrtsbertrages von 1894/1904 niedergelegt sind, nämlich: Artikel 1— 6, 7 einschließlich der Tarife a und b, 8— 10, 12, 13— 19 ferner in den Bestimmungen im Schlußprotokoll erster Teil, zu Artikel 1 Absatz 1 und 3, zu Artikel 1 und 12 Absatz 1, 2, 4, 5, 6, 8, 0 zu Artikel 3, zu Artikel 6 Absatz 1 und 2, zu Artikel 6, 6, 7, 9 und 10, zu Artikel 6, 7 und 11. zu Artikel 6— 9, zu Artikel 6 und 7, zu Artikel 12 Wsatz 1, 2, 3, 5, ferner in dem Schlußprotokoll, vierter Teil, die§8 3, 6, 7. 12, 12b, 13, 14, 15, 16, 17, 18(mit Vorbehalt der entsprechenden Aenderung der Behördcnorganisationcn), 19, 20. 21. 23. Tabei besteht Einverständnis über folgende Punkt«: 1) Der allgemeine russische Zolltarif vom 13./2K. Januar 1903 bleibt aufrechterhalten. 2) Der Artikel 5 erhält folgende Fassung: .Die vertragschließenden Teile verpflichten sich, den gegenseitigen Verkehr durch keinerlei Einfuhr-, Ausfuhr- oder Durchfuhr- Verbote zu hemmen und die freie Durchfuhr zu gestatten. Ausnahmen sind nur für solche Erzeugnisse zulässig, welche auf dem Gebiete eines der vertragschließenden Teile den Gegenstand eines St aatsmonopols bilden öder bilden werden, sowie auch für gewisse Erzeugnisse, für die aus Rücksichten auf die Gesundheit, die Veterinärpolizei und die öffentliche Sicherbcit oder aus anderen schwerwiegenden politischen und wirtschaftlichen Gründen außer- ordentliche Berbotsmaßregeln insbesondere im Zusammenhang mit der auf den Krieg folgenden Uebergangszeit ergehen könnten." 3) Kein Teil wird die Begünstigungen in Anspruch nehmen, welche der andere Teil irgendeinem anderen Staate auf Grund einer bestehenden oder künftigen Zolleiniguug, wie sie z. B. zwischen dem Deutschen Reiche und dem Großherzogtum Luxemburg besteht, oder im kleinen Grenzverkehr bis zu einer Grenzzone von 15 Kilometern Breite gewährt oder gewähren wird. i) Artikel 10 erhält folgende Fassung: „Die Waren aller Art, welche durch das Gebiet eines der beiden Teile durchgeführt werden, sollen wechselseitig von jeder Durch» gangsabgabe ftei fein, sei ts, daß{je unmittelbar durchgeführt fuerteu, sei es, daß sie während der Durchfuhr abgeladen, eingelagert und wieder aufgeladen werden." S. An Stelle des Artikels 12a soll folgende Bestimmung dreien: „a) hinsichtlich des gegenseitigen Schutzes des Urheber- rechts an Werken der Literatur. Kunst und Photograhie sollen im Verhältnis zloischen Deutschland und der ukrainischen Volks- republik die Bestimmungen des zwischen dem Deutschen Reiche und Rußland geschlosienen Vertrages vom 28. Februar 1913 gelten.� b) hinsichtlich deS gegenseitigen Schutzes der Warenbezeich» n u n g e n sollen die Bestimmungen der Deklaration vom 23./11. Juli 1873 auch in Zukunft maßgebend sein." 3. Die Bestimmung des Schlußprotokolls zu Artikel 19 erhält folgende Fassung:_ „Die vertragschließen Teile werden einander im Elienbahn. tarifwesen, insbesondere durch Erstellung direkter Tarife, tun- lichst unterstützen. Zu diesem Zweck sind beide vertragschließenden Teile bereit, möglichst bald in Verhandlungen miteinander zu treten." 7.§ S des 4. Teils des Schlußprotokolls erhält folgende Fassung: „Es besteht beiderseitiges Einverständnis, daß die Zollämter der beiden Länder an allen Tagen des Jahres geöffnet �bleiben mit Ausnahme der Sonntage und der gesetzlichen Feiertage." b) Für die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Oestenmich-Ungarn und der. ukrainischen Volksrevublik djesenigen Verein- barungen. die in den nachstehenden Bestimmungen des Oester- reichisch-Ungarisch-Russischen Handels- und Schiffahrtsvertrages vom iü. Februar 1906 niedergelegt sind, nämlich: Artikel 1, 2, S ein- schließlich der Tarife a und b, Artikel 6, 7, 9— 13, Artikel 14 Absatz 2 und 3, Artikel 15— 24, ferner in den Bestimmungen im Schluß- Protokoll zu Artikel 1 und 12 Absatz 1. 2. 4, 5 und 6. zu Artikel 2, zu Artikel 2, 3 und 5, zu Artikel 2 und 5, zu Artikel 2, 4, 5, 7 und 8, zu Artikel 2, 5, 6 und 7. zu Artikel 17 sowie zu Artikel 22 Ab- satz 1 und 3. Dabei besteht Einverständnis über folgende Punkte: 1. Der allgemeine russische Zolltarif vom l3./26. Januar 1903 bleibt aufrechterhalten. 2. Artikel 4 erhält folgende Fassung: „Die vertragschließenden Teile verpflichten sich, den gegen- seitigen Verkehr zwischen ihren Gebieten durch keinerlei Einfuhr-, Ausfuhr- oder Durchvcrbot« zu hindern, Ausnahmen hiervon dürfen nur stattfinden: a) Bei Tabak, Salz, Schießpnlver oder sonstigen Sprengstoffen sowie bei anderen Artikeln, welche jeweils in den Gebieten eines der vertragschließenden Teile den Gegenstand eines Swatsmonopols bilden: b) in Beziehung auf Kriegsbedürfnisse unter außerordentlichen Umständen; c) aus Rücksichten der öffentlichen Sicherheit, aus Gesundheitsund Veterinärpolizeirücksichten; cl) bei gewissen Erzeugnissen, für die aus anderen schwerwiegenden politischen und wirtschaftlichen Gründen außerordentliche Ver- botsmstßregeln, insbesondere im Zusammenhang mit der auf den Krieg folgenden UebergangZzeit ergehen könnten." 3. Sfein Teil wird die Begünstigungen in Anspruch nehmen, welche der andere Teil irgendeinem anderen Staate auf Grund einer bestehenden oder künstigen Zolleinigung, wie sie z. B. zwischen Oesterreich-Ungarn und dem Fürstentum Liechtenstein besteht, oder im steinen Grenzverkehr bis zu einer Grenzzone von 15 Kilometern Breite gewährt oder gewährt wird. 4) Artikel 8 erhält folgende Fassung: »Die Waren aller Art, welche durch die Gebiete eines der ver- vertragschließenden Teile durchgeführt werden, sollen wechselseitig von jeder Durchfuhrabgabe frei fein, sei es, daß sie unmittelbar durchgeführt werden, sei es, daß sie während der Durchfuhr abge- laden, eingelagert und wieder aufgeladen werden." 5) Die Bestimmung des Sckstuhprotokolls zu Artikel 21 erhält folgende Fassung: „Die vertragschließenden Teile werden einander im Eisenbahn- taristvesen, insbesondere durch Erstellung direkter Tarife, tunlichst unterstützen. Zu diesem Zweck sind beide vertragschließenden Teile bereit, möglichst bald in Verhandlungen miteinander zu treten." c) Was die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Bulgarien und der ukrainischen Volksrepublik betrifft, so sollen sich diese bis gum Abschluß eines definitiven Handelsvertrages nach dem Rechte der meistbegünstigten Nation regeln. Kein Teil wird die Begünsti- gungen in Anspruch nehmen, lvelche der andere Teil irgendeinem anderen Staate auf Grund einer bestehenden oder künftigen Zoll- einigung oder im kleinen Grenzverkehr bis zu einer Grenzzone von 15 Kilometern Breite gewährt oder gctvährcn wird. ä) Was die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen dem OSmanischcn Reiche und der ukrainischen Volksrepublik betrifft, so werden sich beide Teile bis zum Abschluß eines neuen Handelsvertrages gegenseitig dieselbe Behandlung gewähren, welche sie auf die meistbgünstigte Nation anwenden. Kein Teil wird die Begünstigungen in Anspruch nehmen, welche der andere Teil irgendeinem anderen Staate aus Grund einer bestehenden oder künftigen Zolleinigung oder ini kleinen Grenzberkehr gewährt oder gewähren wird. III. Die Gültigkeitsdauer der in Ziffer II des gegenwär- tigen Vertrages für die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Deutschland, Oesterreich-Ungarn, Bulgarien und dem Osmanischen Reiche einerseits und der ukrainischen Volksrepublik andererseits vorgesehenen provisorischen Bestimmungen kmin im beiderseitigen Einverständnis der Parteien verlängert werden. Wenn die nn ersten Absatz der Ziffer II vorgesehenen Termine nicht vor dem 30. Juni 1919 eintreten sollten, steht es jedem der beiden vertrag- schließenden Teile frei, die in der obengenannten Ziffer enthaltenen Bestimmungen vom 30. Juni 1919 an sechsmonatlich zu kündigen. IV. %) Die ukrainische Volksrepublik wird keinen Anspruch erheben auf die Begünstigungen, welche Deutschland an Oesterreich-Nngarn oder an ei» anderes mit ihm durch ei» Zollbündnis verbünde- neS Land, daö an Deutschland unmittelbar oder durch ein anderes mit ihm oder Oesterreich-Nngarn zollvcrbündetes Land mittelbar angrenzt, oder welche Deutschland seinen eigenen Kolonien, auswärtigen Besitzungen und Schutzgebiete« oder drnrn der mit ihm zollvrrbündrten Länder gewährt. Deutschland wird keine,« Anspruch erheben auf die Begünsti- gungen, welche die ukrainische Volksrepublik an ein anderes mit ihr durch ein ZollbünbniS verbundenes Land, das an die vkraine unmittelbar ober durch ein anderes mit ihr zollvcr- bündctcs Land mittelbar angrenzt, oder den Kolonien, auSwärtigeu Besitzungen und Schutzgebieten eines der mit ihr zollvcrbündeten Länder gewährt. b) Im wirtschaftlichen Verkehr zwischen dem VertragSzollgebirt der beiden Staaten der östcrreichifch-ungarischcn Monarchie einer- feitS und der«krainischeu Volksrepublik andererseits wird die ukrainische Volksrepublik keinen Anspruch erheben auf die Begünstigungen, welche Oesterreich-Nngarn an Deuffchland oder an ein anderes mit ihm durch ein Zollbüudnis verbundenes Land gewahrt, das an Oesterreich-Nngarn unmittelbar oder durch ein anderes mit ihm oder Deutschland zollverbündrteS Land mittelbar angrenzt. Kolonien, auswärtige Besitzungen und Schutzgebiete werden in dieser Bszichung dem Muttcrlande gleichgestellt. Oester- icich-vngarn wird keinen Anspruch erheben auf die Begünstigungen, welche die ufrninisc t Volksrepublik an ein anderes mit ihr durch ein ZollMndniS verbundenes Land, das an der Ukraine vnmittrlbar oder durch ein andere« mit ihr zollverbündeteS Land mittelbar an- Erkmtdungsgefechte in Flandern, an der Maas und in Lothringen.— Artillerietätigkeit auf der Hochfläche der Sieben Gemeinden. Amtlich. Großes Hauptquartier, 10. Februar 1918.(8B. T.».) Westlicher Kriegsschauplatz. Heeresgruppe Kronprinz Rupprecht. An einzelnen Stellen der Front Artilleriekampf. Ja Er- kundungsgefcchtcn wurden nahe an der Küste Belgier und Franzosen, nordöstlich von Apern, sowie zwischen Cambrai und St. Quentin Engländer gefangen. Heeresgruppe Deutsch er Kronprinz und Herzog A l b r e ch t. Im MaaSgebict, beiderseits der Mosel und in einzelnen Abschnitten nordöstlich und östlich von Nancy erhöhte Tätig- keit des Feindes. Französische Erkundungsabteilungcn dran- gen in der Selle-Nicderung vorübergehend in unsere Linien bei Ullendorf ein; in der Gegend westlich von Blemont wnr- den sie vor unseren Hindernissen abgewiesen. Von den anderen Kriegsschauplätzen nichts NnreS. Der Erste Generalquarticrmcister. Ludcndorff. Abendbericht. B e r l i», Ist. Februar 1918, abends. Amtlich. Bon de« Kriegsschauplätzen nichts Neues. Der österreichische Bericht. vien, den Ist. Februar 1918. Amtlich wird»er- lantbart: Auf Vr Hochfläche der Sieben Gemeinden und östlich der Lrrnta lebhaste Artillrrietätigkeit. Der Chef des Generalstabes. grenzt, oder den Kolonien, auswärtigen Besitzungen und Schutz- gebieten eineS der mit ihr zollvcrbündeten Länder gewährt. V. a) Soweit in neutralen Staaten Waren lagern, welche aus Deutschland oder der Ukraine stammen, die aber mit der Ver- pflichtung belegt sind, daß sie weder unmittelbar noch mittelbar nach den Gebieten des anderen vertragschließenden Teiles ausgeführt werden dürfen, sollen derartig« Veriügungsbeschräntungen im Ver- hältnis zu den vertragschließenden Teilen aufgehoben werden. Die beiden vertragschließenden Teile verpflichten sich daher den Regie- rungen der neutralen Staaten von der vorerwähnten Aufhebung dieser Verfügungsbeschränkung unverzüglich Kenntnis zu geben. b) Soweit in neutralen Staaten Waren lagern, welche aus Oesterreich-Ungarn oder der Ukraine stammen, die aber mit der Verpflichtung belegt sind, daß sie weder unmittelbar noch mittelbar nach den Gebieten des anderen vertragschließenden Teiles ausge- fiihri werden dürfen, sollen derartige Verftigung�beschränkungen im Verhältnis zu den vertragschließenden Teilen aufgehoben wer- den. Die beiden vertragschließenden Teile verpflichten sich �daher, den Regierungen der neutralen Staaten von der vorerwähnten Aufhebung dieser Verfügungsbeschränkung unverzöglich Kenntnis zu«Ben. Artikel Vlll. Die Herstellung der öffentlichen und privaten Rechtsbeziehungen, der Austausch der Kriegsgefangenen und der Zivisinternierten, die Amnestiefrage sowie die Frage der Behandlung der in die Gewalt des Gegners geratenen Handelsschiffe werden in Einzelverträgen mit der ukrainischen Volksrepublik geregelt, welche einen wesent- lichen Bestandteil des gegenwärtigen Friedensvertrages bilden und, soweit tunlich, gleichzeitig mit diesem in Kraft treten. Artikel IX. Die in diesem Friedensvertrag getroffenen Vereinbarungen bilden ein unteilbares Ganzes. Artikel X. Bei der Auslegung dieses Vertrags find für die Beziehungen zwischen Deutschland und der Ukraine der deutsche und der ukrai- nische Text, für die Beziehungen zwischen Oesterreich-Ungarn und der Ukraine der deutsche, der ungarische und der ukrainische Text, für die Beziehungen zwischen Bulgarien und der Ukraine der bul- garische und der ukrainische Text und für die Beziehungen zwischen der Türkei und der Ukraine der türkische und der ukrainische Text maßgebend. Schlußbestimmung. Der gegenwärtige Friedensvertrag wird ratifiziert werden. Die Ratifikationsurkunden sollen tunlichst bald in Wien ausgetauscht werden. Der Friedensvertrag tritt, soweit darin nichts anderes bestimmt ist, mit seiner Ratifikation in Kraft. ' Zu Urkund dessen haben die Bevollmächtigten diesen Vertrag unterzeichnet und mit ihren Siegeln versehen. Ausgefertigt in fünffacher Urschrift in Brest-LitowSk am 9. Februar 1918. gez. Unterschriften. Der in Artikel VIII vorgesehene deutsch-ukrainische Zu- satzvertrag ist gleichfalls am heutigen Tage unterzeichnet worden. Er enthält Bestimmungen über folgende Gegen- stände: Wiederherstellung der konsularischen Beziehungen, Wiederherstellung der Staatsverträge, Wiederherstellung der Privatrcchte, Ersatz für Zivilschäden, die durch Kriegsgesctze oder völkerrechtswidrige Akte angerichtet worden sind. Aus- tausch der Kriegsgefangenen und Zrvilinternierten, Pflege der Grabstätten der in Feindesland Gefallenen, Fürsorge für Rückwanderer, Amnestie, Behandlung der in die Gewalt des Gegners gefallenen Kauffahrteischiffe. Die Veröffentlichung des Wortlautes dieses Zusatzver- träges muß vorbehalten bleiben, da wegen Ueberlastung des Drahtes der sehr umfangreiche Text noch nicht nach Berlin übermittelt werden konnte. Die Stunöe öes ersten Meöens- fchlustes. feierliche Schlutzsitzuug und Unterfertigung. Brest-LftowSk, 10. Februar. Bei Eintritt der letzten Verhand- lungspause konnte bekanntgegeben werden, daß die Grundlagen für den Abschluß«in es Friedens zwischen dem V i e r b u n d und der ukrainischen Volksrepublik gefunden seien. Seit Rückkehr der Delegation nach Brest-LitowSk war auf diesen Grund- lagen weiter verhandelt worden. Dank energischer, unermüdsicher Arbeit aller Kommissionen und dank dem Geiste der Versöhnlichkeit und des Entgegenkommen?, der alle Teile beseelte, war es im Laufe des gestrigen TageS gelungen, eine Einigung in sämtlichen Punkten herzustellen, so daß zur Schlußredaltion der Verträge und zu deren Unterzeichnung geschritten werden konnte. Die mit der Herstellung von fünf Verträgst exten verbundenen technischen Schwierigkeiten führten dazu, daß die feierliche Schlußsitzung und Unterfertigung erst in den ersten Morgenstunden des 9. Fe- bruar möglich war. Staatssekretär von Kühl mann er- öffnete als Vorsitzender die Sitzung kurz vor 2 Uhr nachts mit fol- gender Ansprache: „Meine Herren! Niemand ivird sich der historischen Bedeutung dieser Stunde verschließen können, in der die Vertreter der vier verbündeten Mächte mit den Vertretern der ukrainischen Volks- republik in diesem Saale zusammengekommen sind, um den ersten Frieden zu unterzeichnen, der in diesem Weltkrieg zustande kommt. Daß dieser Friede unterzeichnet wird mit dem jungen Staatswesen, das aus den Stürmen des großen Krieges hervorgegangen ist, gereicht den Vertretern der verbündeten Delegationen zur besonderen Genugtuung. Möge der Friede der erste von einer Reihe segensreiüer Friedens- schlüsse sein, segensreich sowohl für die verbündeten Mächte als auch für die ukrainische Volksrepublik, für deren Zukunft wir alle die besten Wünsche hegen." Der Vorsitzende der ukrainischen Delegation, Herr S s e w r j u k, entgegnete: „Mit Freuden stellen wir fest, daß vom heutigen Tage an d c r Friede beginnt zwischen dem Vierbund und der Ukraine. Aller- dings waren wir hergereist in der Hoffnung, es zu einem allge- meinen Frieden bringen zu können und ein Ende zu machen dem brudcrinordrndcn Kriege. Die politische Lage ist aber so, daß nicht alle Mächte sich hier zusainmengefuiiden haben, um einen all- gemeinen Frieden zu unterzeichnen. Beseelt von der glühendsten Liebe zu unserem Volke und in der Erkenntnis, daß dieser lange .Krieg die kulturellen und nationalen Kräfte unseres Volles erschöpft hat, müssen wir nunmehr alle Kraft darauf verwenden und das unsere tun, um eine neue Zeit der Wiedergeburt herbeizuführen. In der festen Ueberzeugung, daß wir diesen Frieden abschließen im Interesse unserer breiten demokratischen Massen und daß dieser Friede beitragen wird zur allgemeinen Beendigung des großen Krieges, stellen wir hier gerne fest, daß die lange und zähe Arbeit, die hier in Brest-LitowSk geleistet wurde, von Er- folg gekrönt ist und wir einen demokratischrn und für beide Teile ehrenvollen Frieden erzielt haben. Vom heutigen Tage an tritt die' ukrainische Volksrepublik, zu einem neuen Loben geboren, als selb- ständiges Reich in den Kreis der Staaten ein. Sie stellt auf ihrer Front den Krieg ein und wird dafür Sorge tragen, daß alle Kräfte, die in ihr verborgen find, zum neuen Leben erstehen, und erblühen." Staatssekretär von Kühlmann lud sodann die bevollmächtigten Vertreter ein, zur Unterzeichnung des FriedenSver« tr i g« s zu schreiten. Um 1 Uhr 59 Minuten unterzeichnete Staats- iekretär von Kühlmann als erster die für Deutschland bestimmte Ausfertigung des Friedensvertrages. Um 2 Uhr 20 Wimuten waren sämtliche Unterschriften geleistet. Der Weltkrieg als göttliche Züchtigung- Eine Rede Wilhelms ll. Homburg v. d. Höhe, 19. Februar. Bei einer Huldigung, die aus Anlaß des Friedensschlusses mit der Ukraine die Hamburger dem Kaiser heute darbrachten, erwiderte dieser auf eine An- spräche des Bürgermeisters mit folgenden Worten: „Meine lieben Homburger, ich danke Euch von ganzem Herzen für die schlichte Feier und die warmen Worte, die Euer Stadtober- Haupt soeben zu mir gesprochen hat. Es sind schwere Zeiten über uns hingegangen, ein jeder hat feine Last zu tragen gehabt, Sorgen und Trauer, Kummer und Trübsal. Nicht zum mindesten der. der jetzt vor Euch steht. In ihm vereinigte sich Sorge und Schmerz um ein ganzes Voll und sein Leid. In diesem selben Hofe habe ich damals im Jahre 1870/71 als kleiner Junge die Homburger stehen sehen, unter Führung vom alten Jacob«, als sie nach großen Sieges- Nachrichten Meiner seligen Frau Mutter ihre Huldigung darbrach- ten.©in Bild, das sich Mir ewig in die Seele eingeprägt hat! Ich habe damals nicht geahnt, daß es Mir bestimmt sein sollte, zur Er- Haltung dessen, das damals Mein Großvater und mein seliger Vater erworben und errungen haben, kämpfen zu müssen. Es bat unser Herrgott entschieden mit unserem Deutschen Volle noch etwas vor, deswegen hat er es in die Schule genom- men, und ein jeder ernsthaft und klar Denkende unter E««ch wird Mir zugeben, daß es notwendig war. Wir gingen oft falsche Wege. Der Herr hat uns durch diese harte Schule darauf hin- gewiesen, wo wir hin sollen. Zu gleicher Zeit ist die Welt aber nicht auf de»n richtigen Wege gewesen, und wer die Ge- schichte verfolgt hat, kann beobachten, wie es unser Herrgott mit einem Volle nach dem anderen versucht hat. die Welt auf den richtigen Weg zu bringen. Den Böllern ist es nicht gelungen. Das römische Reich ist versunken, das fränkische zerfallen und da? alte Deutsche Reich auch. Nun hat er uns Aufgaben gestellt. Wir Deut- scheu, die wir noch Ideale haben, sollen für die Herbei- führuug besserer Zeiten wirken, wir sollen kämpfen für Recht, Treue und Sittlichkeit. Unser Herrgott will den Frieden haben, aber einen solchen, in dem die Welt sich anstrengt, das Rechte und das Gute zu tun. Wir sollen der Welt den Frieden bringen, wir werden es tun auf jede Art. Gestern ist? im Gütlichen gelungen. Der Feind, der, von unseren Heere« geschlagen, erkennt, daß es mchts mehr nützt zu fechten, und der unS die Hand entgegenhält, der erhält auch unsere Hand. Wir schlagen ein. Aber der, welcher den Frieden nicht an- nehmen will, sondern im Gegenteil seines eigenen und unseres Volles Blut vergießend, den Frieden nicht haben will, der mutz dazu gezwungen werden. Das ist jetzt unsere Aufgabe, dafür müssen jetzt alle wirken, Männer und Frauen. Mit den Nachbarvölkern wollen wir in Freundschaft leben, aber vorher muß der Sieg der deutschen Waffen anerkannt werden. Unsere Truppen werden ihn weiter unter unserem große» Hindcnburg erfechten. Dann wird der Frieden kommen. Ein Frieden, lnie er notwendig ist, für eine starke Zukunft des Deutschen Reiche« und der den Gang der Welt- grschichte beeinflussen wird.(Bravo und Hurra!) Dazu müssen uns die gewaltigen Machte des Himmels bei- stehen, dazu muß ein jeder von Euch, vom Schulkinde bis zum Greise hinauf, immer nur dem einen Gedanken leben: Sieg und ein deutscher Frieden. Das deutsche Vaterland soll leben hurra. Gorkis Statt und der ukraimsche frieden. Im Leitaussatz der„N o w a j a S h i s n" vom 27. 1. führt W. Basarow aus: Was denkt die bolschewistische Regie- r u n g zu tun, um ein selbständiges Vorgehen der Ukraine zu parieren? Einerseits setzt sie ihre Taktik der Zersetzung der Rada von innen heraus fort, indem sie den Ktewer Dcle- gierten, die über keine Vollmachten verfügen sollen, die das»wirk- liche" Volk vertretenden, dem Sowjet stets folgsamen Delegierten der Charkow« Rada gegenüberstellt. Andererseits verspricht sie die äußere, militärische Erledigung der Rada. Man kann sich unschwer davon überzeugen, daß im gegebenen Falle beide Methode» ihren Zweck nicht erreichen können. OaS hauptsächlichste Ziel der Deutschen bei Abschluß eines Sonder- friedens mit der Rada ist tne Ausfuhr des ukrainischcu Ge« treibe«, und da zur Verwirklichung dies« Aufgabe bei den or- ganisatorischen Fähigkeiten der Deutsche» lehr wenig Zeit erforderlich ist, so steht Deutschland aller Wahrscheinlichkeit nach der Frage der Beständigkeit der jetzigen ukrainischen Regierung ziemlich gleichgültig gegenüber. Deutschland wird diejenige der konkurrienden Regierungen ctner- kennen, die ihr im gegenwärtigen Moment für die schnellste Verwirklichung der beabsichtigten Hcmdclsuntcrnehmung am geeignetsten erscheint, und wird dann diese Regierung, so lange es nötig sein wird, sowohl von inneren wie äußeren Gefahren zu schützen wissen. Gegen eine solche Taktik dcZ deutschen Imperialismus könnten die Bolschewiki nur an den Ausstand des deutschen Proletariats appellieren, an die Wcltrevolution, jene Hoffnung, die sich immer noch nicht verwirklichen will. Das einzige wirksame Mittel, um die Katastrophe abzuwenden, wäre der sofortige Abschluß eines llebereinkommens mit der Nada, um eine einheitliche Front gegen Deutschland herzustellen. Leider besteht aber gar keine Hoff- nung daraus, daß das Smolny-Jnstitut sich zu solch einem Berständigrrngsschritt entschließen sollte. Hierfür wäre eine Eigen- schafi erforderlich, die unseren Helden der»proletarischen Revolu- tion" vollständig fehlt: die Eigenschaft, die Interessen des Volkes über das Parteiprestige und ihre füh- re nde Clique z u stellen. wsißnWfthfc Mtonomiebeftrebungen. Polnischer Widerstand. Stockholm, lv. Februar. Die von den Bolschewiki am 18. De- zember in Minsk zerstreuten Delegierten der Weißrussen werden sich demnächst wieder versammeln und die Autonomie Weißrußlands feierlich proklamieren. Weißruß- land soll folgende Gouvernements umfassen: Wilna, Grodno, Minsk, Ditedek, Mohilow, die westsichen Kreise der Gouvernements Smolensk und die nördlichen Teile des Gouvernements Tscheruikow. Di« weißrussische Versammlung soll eine Resolution von der un- entgeltlichen Verteilung des Bodens an die Be- völkerung verkündigen und ein Dekret über die Gründung einer nationalen Armee erlassen.— Die Weißrussen stoßen in ihren Vorsätzen auf große Schwierigkeiten bei den Polen, die den größten Teil der erwähnten Gouvernements militärisch besetzt halten, Die Kämpfe in§mn!anA. Kopenhagen, 9. Februar. Der nach Finnland entsandte Berichterstatter von»Berlingske Tidende" drahtet von Bovd des schwedischen Hilssschisfes weiter: Polnische und ukrai- nische Soldaten hatten sich in Sveaborg in der Festung ver- sammelt, da sie die Rote Garde nicht unterstützen wallten. Am letzten Sonntag wurden sie aber von russischen Matrosen überfallen, eine große Anzahl von ihnen wurde getötet oder verletzt, und Sveaborg kam wieder in die Hände der Matrosen. „Berlingske Tidende" meldet aus Stockholm: Die finnische Gesandtschaft teilt mit, daß die bürgerlichen Truppen nach elftägigem Kampfe den wichsigen Ort K u o p i o im Innern Finnlands erobert und dabei ö(K> Mann von der Roten Garde ge- fangen genommen haben. Nystod befand sich bis gestern in den Händen der bürgerlichen Truppen, diese mußten aber dann die Stadt räumen und sich in Stärke von 509 Mann über das Eis nach Aland zurückziehen In Tornea wurden gestern 11 Russen, darunter der russische Bolschewiki-Kom- miss er S m i r n o w, der an der Organisation des Ausstandcs in Finnland teilgenommen hat, vom Kriegsgericht zum Tode ver- urteilt und erschossen. Stockholm» 9. Februar. SvenSka Telegrambyran meldet: Sonn- tag geht eine neue HilsSeLpedision nach Finnland ab zur Abholung der dor weilenden Schweden. Die Expedision besteh: aus denselben Schiffen unter derselben Führung wie die erste Expedition. Gegen üie LKilztärjustiZ! Interpellation in der französischen Kammer. Bern, 9. Februar. Die französische Kammer verhandelte gestern über eine Interpellation Renaudel betretend die Handhabung der Militärjustiz. Unter großem Beifall seiner Partei- genossen führte Renaudel aus, wenn Clemenceau in Unkenntnis des sranzösischen Gesetzes gehandelt habe, müsse er wegen grober Ignoranz eines seiner Mitarbeiter im Kriegsministerium ab- danken. Unterstaatssekretär Jgnaoe bestritt namens der Re- gierung, daß Unregelmäßigkeiten vorgekommen seien. Renaudel dagegen verlangt kategorisch eine parlamentarische Untersuchung. Der Führer der Minderheit M o u t e t erklärte, die Regierung stuhc ihre Politik ausschließlich auf daL Kriegsgericht. Wer den Mut zur Verhaftung Malvys und Caillaux besessen habe, solle zum mindesten ebensoviel Mut aufbringen, um feststellen zit lassen, ob die Regierung das Recht verletzt habe oder nicht.(Beifall aus der äußersten Linken.) Clemenceau ver- langte sodann die Ablehnung des sozialistischen Antrages und An- nähme der einfache» Tagesordnung. Er stellte die ausdrückliche Vertrauensfrage. Tie einfache Tagesordnung wurde mit ZVS gegen 113 Stimme» angenommen. Bern, 19. Februar. Ter„Bund" schreibt zu den von ftanzöst- fchc» Beamten auf Schwerer Gebiet veranstalteten Erhebungen: Was hat man unter den erwähnten schweizerischen Agen- ten, welche die Pariser Kommissare begleiten, zu verstehen? Kanto- nale Funktionäre? Zu den Ermittelungen in der Schweiz betreffend die Affäre Caillaux muß bemerkt werden, daß diese letztere rein p o l i tischer Natur ist. Der vormalige französische Minister- Präsident ist keines gemeinen Vergehens beschuldigt. Nach dem schwe:zerisch-srastzüsischen Auslieferungsvertrag von 1869 ist die Aus l i e s e r u n g SP fl i ch�t bei politischen Vergehen ausgeschlossen. Die Schweiz und Frankreich gewähren ein- ander demgemäß auch leine gtechtolsilfe bei Untersuchung oder Ver- folgung politischer Vergehe». Rur bei gemeinen Vergehen greift die?« Platz. Von französischer Seite können in der Schweiz amtlich leine auf den Fall Caillaux bezüglichen Erhcbun- gen gemacht werden. �llöeutfther Vorftoß in öer bayerischen Reichsratskammer. Die Kammer der bayrischen Reichsräte beschäftigte sich am 9. Dezember mit folgender Jntcupellasin des Grafen Preh sing: Ist die Siaatsregierung bereit, über die durch die Kriegs- lasten geschaffene finanzielle Gesamtlage im Reiche in ihrer Rückwirkung auf die Bundesstaaten, besonders aus Bayern, einen allgemeinen Ueberblick zu geben? Wie denkt sich die Siaatsregierung angesichts dieser Lage insbesondere die Aufbringung der Mitte! für die Versorgung der Kriegsbeschädigten und die wirtschaftliche Auftichtung�der durch den Krieg geschädigten oder zerstörten Existenzen? In seiner Begründung schilderte Graf Preysing die Finanz- läge Teutschlands in den schwärzesten Farben. Die Belastung durch den Krieg betrage 139 Milliarden, jährlich würden 19,6 Milliarden %cxl aufzubringen sein. Wenn es nicht gelinge, die Lasten tcilwesise auf die Feind« abzuwälzen�, so sei eine \ Vermögens konfiskation von 49 bis 59 Milliarden unausbleib- sich. Durch die LuSschöpfung der bundesstaatlichen Steuerreserven seitens des Reiches wäre deren polisische Selbständigkeit bedroht, Bayern würde aufhören, ein selbständiger Staat zu sein. In seiner Erwiderung stellte Minister v. B r u m i g fest, daß etwa 19 Milliarden mehr an fortlaufenden Einnahmen zu beschaffen seien, als vor dem Kriege erforderlich waren. Er rechne bei einer noch kurzen Kriegsdcmer mit etwa 14 Milliarden fortlaufender Ausgaben. Zu ihrer Deckung werde einesteils das Kriegs- steuergefetz eine Ausdehnung auf das Jahr 1917 und die erste Zeit nach Kriegsschluß 1918 erfahren, andernteils müßte ein ziem- lich erheblicher Betrag von neuen Steuern im laufenden Jahre be- willigt und ein großer Rest in naher Zukunft beschafft werden. Der Minister fuhr fort: „Daß es unter solchen Umständen für den Reichsschatzsekretär und jeden bundeSstaatlichcn Finanzminifter von besonderem Wert ist, tunlichst einen entsprechenden Beitrag zur Abbürdung dieser Lasten vom Gegner zu ver- langen, ist so selbstverständlich, daß die wiederholte Betonung dieser Auffassung als überflüssig erscheinen möchte. Freilich von der weiteren EntWickelung der militärischen und poli- tischen Gesamtlage wird es abhängen, wieweit die Ncichsleitung eine solche Forderung zur Geltung z« bringen in der Lage ist. In der weiteren Debatte führte Reichsrat Graf Törring aus: Nach den bestimmten Crklärnngeu der Rcichsleitnng wird von deutscher Seite auf der Forderung einer Kriegsentschädigung nicht bestanden. Aus diesem Grunde erscheint es nicht angezeigt, bei Besprechung der Frage der Kriegsrostendeckung einen Einnahme- Posten von so zweifelhafter Möglichkeit in die Be- rechnung einzubeziehen. Es besteht kein Zweifel, daß unsere Gegner nichtdieAbsicht haben, den Frieden auf der Basis einer Kriegs- entschädigung zu schließen. Wenn wir auf der Einsetzung einer solchen Forderung bestehen bleiben, so würde unS nichts übrig- bleiben, als den Krieg weiterzuführen. Schließsich bemerkte Reichsrat Freiherr von und zu Franckenstein, es dürfte im ganzen Deutschen Reich nur wenige geben, die so kriegerisch gesinnt seien, um zu sagen,»es muß solange weitergekämpft werden, bis eine Kriegsentschädigung zu erhoffen ist". Das Zentrum gegen KursWechfel. Zu den jüngsten Ereignissen schreibt die„Germania": Wir haben die Haltung der Sozialdemokratie bei dem Aus- stand nicht zu billigen vermocht. Ein wesentlicher Punkt, ihr damaliges Zusammengehen mit den„Unabhängigen", ist seitdem bereits geklärt: die feindlichen Brüder liegen wieder im schärfsten Streit über ihre Schuld äm Scheitern der Bewegung. Weiter hat der„Vorwärts" festgestellt, daß eine Aenderuyg i» der politischen Haltung der Mehrheitssozialisten nicht vorliege. Nun darf man nicht übersehen, daß die Reichsregierung selbst einen ausschlaggebenden Faktor für die augenblickliche lßarteikonstellasion bildet. Gerade in den kritischen Streiktagen hat aber der Vizekanzler von P a y e r sein Amt übernommen, nachdem et zuvor mit dem Grafen Hertling eine längere Aussprache gepflogen. Deren Er- gebnis war, daß auch die Reichsleitung einheitlich und geschlossen an der Vereinbarung zwischen ihr und den Parteien vom November festhält. Von allen MchrheitSparteien, mit Einschluß, wie gesagt, der Sozialdemokraten, gilt das gleiche. Jeder Realpolitiker, der die Staatskunst nicht als eine Gefühlssache betrachtet, wird unter solchen Umständen keinen Anlaß zu einem Kurs- Wechsel sehen, muß vielmehr die Versuche der Alldeutschen und. der Unabhängigen Sozialisten, die Mehrheitsparteien zu sprengen, für aussichtslos halten. Wir haben unseren Standpunkt am Freitag dargelegt. Die Sozialdemokratie lehnt ein sachliches Zusammenarbeiten mit anderen Parteien, wo und solange dies möglich ist, nicht ab. Andererseits wird sie sich durch ein solches Zusammen- arbeiten von dem Tun, das sie für richtig hält, nicht abholten lassen._ Gewerkschaften gegen Lwabhangige. Auf die durchaus unberechtigten Angriffe der Un- abhängigen gegen die Haltung her Gewerkschaften während des Streiks antwortet das„Correspondenzblatt" der Gene- ralkommission der Gewerkschaften, indem es sich kein Blatt vor den Mund nimmt, u. a. folgendes: Die ReichSrcgierung erkannte die wirtschaftliche Organisation der Arbeiter als verhandlnngssähig an, weil sie in der Tat eine Vertretung der Arbeiterklasse darstellt, die„unabhängigen" Draht- zieher in Berlin ließen die Arbeiter lieber mit dem Gefühl der Besiegten in die Betriebe zurückkehren, als daß auf dem VerHand- lungswege mit den Gewerkschaften gemeinsam ein möglicher Aus- gleich gesucht wurde. Die Unabhängigen haben durch ihr Ver- halten die Politik der schlimmsten Arbeiterfeinde gefördert und die Arbeitermassen schmählich preisgegeben. An Stelle eines ge- ordneten Abbruchs des Streiks, nachdem er den einzig möglichen Zweck einer Tenronstration erreicht hatte, verdanken die Berliner Arbeiter den Unabhängigen eine politische und Wirt- schaftliche Niederlage, wie sie schlimmer in Berlin nie zu verzeichnen war. Solche Auseinandersetzungen sind unter den gegen- wärtigen Umstanden gewiß peinlich, sie sind aber dadurch not- wendig geworden, daß die Unabhängigen die Schuld an dem unbefriedigenden Ausgang der Bewegung der Partei und jten Gewerkschaften in die Schuhe zu schieben versuchen. Auch setzt wieder schreibt der unabhängige„Zeitungsdienst": Worauf cS bei der beabsichtigten Aktion der Generalkommission abgesehen war, steht nach alle/l Tatsachen nunmehr fest: Es sollte die Regierung veranlaßt werden, ein paar schöne Worte zu machen und diese sollten den Arbeitern als ein Erfolg vorgespic- gelt werden. Wir möchten die Unabhängigen fragen, was bei dem Ganzen mehr erreicht werden konnte als eine mehr oder we- niger befriedigende Erklärung der Regierung, und die Zlrbei- ter möchten wir fragen, ob sie nicht liebsr mit einem Achtungs- erfolg in die Betriebe zurückgegangen wären als �— s o! Die Unabhängigen haben aber selbst einen Achtungserfolg, indem sie die Intervention der Gewerkschaften ablehnten, verhin- dert und wissen jetzt nichts anderes zu tun als auf Partei und Gewerkschaften weiter zu schimpfen. Mbeiterschlch oöer Nachrichttnschwinöel. In Berlin hat sich ein„Arbeiterschutzverband" gebildet der, wie aus einem von ihm veröffentlichten Aufrufe hervorgeht, am 39. Januar 1918„nach dreijähriger Borarbeit" seine„öffentliche Tätigleit" aufgenommen hat. Welcher Art diese„Vorarbeit" ge- wessen ist und welcher Art! die„öffentliche Tätigkeit" sein wird, ersieht man ans dem Blättchcn des Bundes, daS sich„Arbeiterschutz- Zeitung" nennt und dessen zweite Nummer unS vorliegt. Aus den Inhalt in seiner Allgemeinheit brauchen wir nicht einzugehen. Er stellt sich als«ine fortgefetzte Bel-bimpfung der Arbeiterbewegung nach reichsverbändleri sitzen und gelben Methoden dar, wobei ein' bisher noch unerreichter Rekord an Ungeschicklichkeit und llnv erfrorenheit erreicht wird. Als Herausgeber zeichnet ein in we> testen Kreisen unbekannter Herr W. Freund, Berlin. Wir würden uns mit dem Geschreibsel nicht weiter beschäftigen, wenn das B:at: inmitten einer ganzen Serie von Unwahrheiten nicht folgende Be- hauptungen aufstellte: „Am Donnerstag, den 24. Januar, nach der ReichStagsauZ- schußfitzung, traten im Reichstage die beiden sozialdemo- krati scheu Parteien gemeinsam zusam m e n, das erstemal seit ihrer Trennung, und beschlossen einmütig, den Streik zu fördern und in die Hand zu nehmen." Um die Berührung mit dem Urheber dieser Behauptung mog- lichst abzukürzen, stellen wir in aller Kürze fest: Diese Be- hauptung ist von dem ersten bis zum letzten Buch- st a b e n e r f u n d e n. Es hat weder die geschilderte, noch eine ähnliche Zusammenkunft stattgefunden. Am 24, Januar ist überhaupt keine Besprechung gewesen. Eine arge Geschmacklosigkeit. Die Abendausgabe der„München-Allgsburger Abend' zeitung" vom 8. Februar 1918 enthält solgende Todesanzeige' Arn 31. Januar 1918 starben in treuester Pflichterfüllung gemeinsam den Heldentod fürs Vaterland Herr Gustav G.... Leutnant d. Res. � Jnh. d.Pr. E. K. 2. Kl. u. d. Bayer. Mil.-Berd.-Kr. 3. Kl. m. Kr. u.Schw. und Pionier Peter M.... Die Kompagnie wird den beiden Helden allezeit ein ehrende? und dankbares Gedenken beivahren. Im Namen einer Bayer. Pionier-Kompagnie. I. V.: Brunnrr Leutn. d. Res. und Komp.-Führer. Die beiden starben»in ireucster Pflichterfüllung gemein« sam"— so sagt die Anzeige— und trotzdem die ängstliche Klassenunterscheidung, die nur dem gefallenen Offizier das Prädikat„Herr" zuerkennt._ Wie in Punib regiert wird. Unter den Anzeigen der„Punitzer Rundschau" vom 39. Januar 1918 findet sich auch folgende: Aus der Schule entlassene Kinder werden von Frauen, die Kriegsfamilienunterstützung erhalten, vielfach noch zu Hause be- halten, ohne daß diese Kinder genügende Arbeit haben. Tie Schubmacherfrau Matuszewski duldet sogar, daß ihren Jung.» bis spät in die Nacht hinein andere Bengels besuchen, die dort Äartenlotierie spielen. Wenn alle diese Bengcls nicht bald nr festen Arbeitsstellen, an denen hier kein Mangel ist, untergbracht sind, dann werden wir die Fürsorgeerziehung einleitete außerdem ober dafür sorgen, daß den Müttern die Unterstützung entzogen wird, damit diese arbeiten lernen. Die Posizeiverwaltung. Daß das Schimpfen zu den amtlichen Obliegenheiten eiurr Polizeiverwaltung gehört, lvar uns bisher unbekannt. Aber in Punik scheint das anders zu sein. Znöustrie unö ßanöel. Organisation üer Einfuhr aus öer Ukraine. Die„Frkf. Ztg." teilt mit: Anläßlich des PräsiminarfriedenS mit der Ukrai na eröffn et sich nunmehr die erste greifbare Aussicht aus eine I n g a n g f e tz u n a der vorbereitenden E i n f u h r s y n- dikate. Es entzieht sich der öffentlichen Kenntnis, für welche Einfuhrstoffe die Organisationen tatsächlich schon �arveitsoereit sind. Die Sicherung der nötigen Einfuhrbereitschaft müßte besonders leicht gewesen sein, hinsichtlich eines Rohproduktes von der Art der südrussischen Eisenerze und O e l e. Schwieriger schon in bezug aus Hanf und Flachs, noch verwickelter wahr- scheinlich in bezug auf die zahlreichen Gattungen l a n d w i r t- sch a stl ich e r Produkte. Trotzdem ist mehrfach erwähnt worden, daß die Vorbereitungen auch auf dem Gebiete der Ge- treide- und Futtermittel schon feste Gestalt angenommen haben. die äußerlich erkennbar wurde durch die Gründung und Einkra- gung der HandelSvereinigung für Getreide, Fut- ter mittel und Saaten G. m. b. H., deren Kapital nur der Form nach auf 699 999 M. bemessen wurde und die zur Hälfte von Behörden und zur Hälfte von.dem alten deutschen Einfuhr- Handel gegründet worden ist. Diese G. m. b. H. bildet den Mittel- und Ausgangspunkt der beiderseitigen Interessen. Sie stellt die als Bindeglied notwendige Rechtsperson dar, mit der die behörd- lichen BewirtschastungSstellen für die einzuführenden Stoffe einer- seits und die beim Jmporthandel tätigen Firmen andererseits Verträge zu schließen haben werden.' Die Einsuhrfirmen selbst sollen untereinander sich vertraglich zu einem großen Kommissionär-Syndikat zusammen- schließen. Ist auch dieses Syndikat zur Stunde noch nicht voll- ständig gruppiert und müssen im Gegenteil die Listen der einzel- nen anzuschließenden Firmen noch verlängert werden, so sind die Grundzüge der ganzen Organisation doch bereits festgestellt, inL- besondere die Stellung, die der Handel als künftiger Einfuhrkom- missionär einnehmen soll. Jede Firma wird mit einer bestimmten Haftsumme, d. h. mit einer Höchstgrenze ihrer Verluftbeteiligung eingereiht. Im Verhältnis der Haftsumme nehmen an Gewinn und Verlust des Syndikats teil. Die Geschäftsführung für das ge- meinschaftliche Geschäft wird der HandelSvereinigung übertragen. Die beteiligten Firmen dürfen während des vorläufig einjährigen Bestehens des Vertrages kein Geschäft für eigene Rechnung in oen Waren der gleichen Herkunft machen. Die Firmen erhalten be- stimmte Provisionssätze, über deren Höhe freilich zurzeit noch mit dem Schatzamt Meinungsverschiedenheiten bestehen. Sie sollen ferner eine Unkostenvergütung er- halten, deren Festsetzung im voraus sich besonders dadurch er- i ichwert, daß die Verhältnisse an Ort und Stelle unbekannt sind. Schließlich muß das unter den jetzigen Verhältnissen gewaltige Einfuhrrisiko selbswerstöndlich dem Handel, da et den deutschen Organen gegenüber nur als Kommissionär austritt, zum großen Teil von dritter Seite garantiert werden. Dann hat man auch gegenüber Südrutzland heute noch Verlustfaktoren in Rechnung zu stellen, beispielsweise TranSportbeschädiguilgen, Beschlagnahme, Beraubungen usw. Die Abnehmer der Handelsvereinigung G. m. b. H., in der die für die Syridikalislen beschafften Einfuhrgüter zusammenlaufen, sind bis auf weiteres die inländischen Zentralvertci- lungSorgane, denen gegenüber der paritätisch zusammengc- stellte AufstchtSrat der G. in. b. H. den Berkausspreis nach gewissen Richtlinien bestimmt. Tann sollen die gegenüber den EinstandS- preisen vorznnehmenden Aufschläge 1. die von den SyndikatSmit- gliedern zu tragende Gefahr decken, und 2. einen normalen, aber nicht übermäßigen kaufmännischen Verdienst lassen. Wenn sich die Hoffnungen, die sich in Brest-Litowsk an die ersten Abmachun- gen mit den ukrainischen Vertretern geknüpft haben, nun auch in per Praxis verwirklichen lassen, wenn man also in den südrussi- scheu Stapelplätzen tatsächlich in der Lage ist, die Einkäufer der Mittelmächte sicher zu empfangen, richtig zu_ informieren und sie mit verläßlichen Offerten zu verseben, so müßte cS Wohl bald zu einleitenden Schritten kommen. Bis zum schließlichen Warenver- kehr selbst bedarf es natürlich noch geraumer Zeit. Es ist nicht nur die Frage der Transportmittel, der Arbeitskräfte und besonders auch der Vorraishöhe, sondern auch die Frage der Einkaufs- fin an zierung, die in befriedigender Form noch gelöst wer- den muß. Mit der Frage der Bezahlung der Importe ist aufs engste verknüpft die Entwicklnng der Ausfuhr von deutschen Erzeugnissen, deren die Ukraine bedarf, beispielsweise lind- wirtschaftliche Maschinen. Weitere Verständigungen mit den Bun- desgenossen und ihrem Handel wären natürlich außerdem erwünscht. GWLrkschgflsbevMUW Gewerkschaftliche Fortschritte in der westfälischen Groftindnstrie. Es ist allgemein bekannt, welckie Gleichgültigkeit die Arbeiter der rbeinisib-westsSUichen Großeiienindustrie gegenüber der gewerl« scbafllichen Organisation an den Tag legten. Darin scheint sich nun während des Kriegs ein bemerkenswerter Wandel zu vollziehen. Wie die Verwaltungsstelle des Bezirks Dortmund des Deutschen Metallarbeiterverbandes mitteilt, konnte sie ihren Mitgliederstand von 1274 am 1. Januar 1l>17 auf 3359 am 1. Januar 1918 steigern; das ist eine Zunahme von 20 85 Mitgliedern! ES besteht Aussicht, bis zum Ablauf dieses Vierteljahrs die Mitglieder- zahl auf über 4900 zu erhöhen. Auch die anderen Verbände der Metallarbeiter sollen gute Fort- schritte machen. Die Angestellten der Privatbadcanstaltcn Groß-Bcrlins haben den Arbeilgebern einen Antrag unterbreitet, nach welchem zu dem Tarif- lohn eine Teuerungszulage von 75 M. monatlich ab 1. Januar d. I. gezahlt werden sollte. Bestimmt festgesetzte Löhne, wie in andern Gewerben üblich, werden in den Grojz-Bcrliner Privalbadcanstolten allerdings noch immer nicht gezahlt. Als Lohn sieht der Tarif Stücksätze für die verschiedenen Arten von Bädern vor, welche den Angestellten in Form von Bedienungsgeldern gewährt werden, so z. B. für ein Schwitz- und Massagebad an Privaibadegäste 5V Pf., an Krankenkafsenmitglieder 35 Pf. Da nun der Geiainrlohn eines Angestellten von der inehr oder minder größeren Zahl der Bade» gaste abhängt, so schreibt der Tarif vor. da§ denr Badeineister in der Dampfabteilung 150 M., in der Wannenabteilung 130 M., der Bademeisterin 110 bezw. 100 M. als monatliches Mindesteinkommen vom Arbeitgeber garantiert werden; d. h. letzteier hat bis zu diesen Mindestsätzen hinzuzuzahlen, wenn die aufgerechneien Bedienungs- gelder eine niedrigere Summe ergeben. Es liegt auf der Hand, dast dieses vorsintflutliche Entlohnungssystem eine dauernde Quelle von Ilnzuträglichkeiten bei der Abrechnung zwischen Arbeitgeber und Ar- beitnehmer in sich birgt und ängstliche Gemüler unter den letzteren leider nicht selten dazu bestimmt, die tarifliche Zuzahlung erst gar nicht geltend zu machen. Trotzdem scheiterte die Beseitigung dieses Systems bei den Tarifverbandlungen im Jahre 1911 am Wider- stand der Arbeitgeber, obwohl sich das Berliner Gewerbegerichr im Schiedsspruch dafür ausgesprochen hatte. Bei den gegenwärtigen schweren Existenzbedingungen litten natürlich die Angestellten unter den unzureichenden Garantielohnsätzen, selbst wenn sie tatsächlich be- zahlt wurden, außerordentlich. Das war um so mehr der Fall, als infolge der Kohlenverordnung die Privalbadeanstallen nur noch an 1 Tagen in der Woche von 1 Uhr nachmittags ab Bäder verabsolgien und die Garantielobnsäyc noch um 15 M. herabgesetzt wurden. Nachdem nun neuerdings die Badeanstalten bereits um 10 Uhr vormiltags geöffnet werden und im Laufe der Zeit von den Badeanstalis- besitzern die Bäderpreise wiederholt wesentlich erhöht worden sind, haben die Angestellten mit der Forderung einer Lohnerhöhung nicht mehr länger zögern können.� Ihr in jeder Beziehung gerechtfertigtes Vorgehen fand aber bei einem Teile der Badeanstalls- besitzer, welcher den Vorschlag auf Einbertiiung der SchlichtungS- kommifston nicht einmal beantwortete, kein Verständnis; die'e Herren mußten erst durch daS Berliner Gewerbegerichl aus ihrer Ruhe auf- gescheucht werden. Jedoch auch die unter Vorsitz des Herrn Magistrats- rat Schultz stattgehabte erste Beratung scheiterte an dem mangelnden Entgegenkommen der Arbeitgeber. In zwei langwierigen Sitzungen. in denen sich auch Vertreter der Generalkommission der Krankenkassen vermittelnd bemühten, kam endlich eine Einigung zustande. Es wurden— mit Gültigkeit vom 1. Januar 1918 ab— die oben angeführten garantierten Mindesilohnsätze nach dem Tarif wieder in Wirksam» keit gesetzt und dazu ein Kriegszuschlag von 50 M. monatlich für alle Bademeister und Bademcisterinnen bewilligt. Andererseits haben sich die Angestellten im Hinblick auf die eingeschränkte Bade- zeit und den dadurch häufig eintretenden Andrang der Bade- gaste verpfiichtet, an den Badetagen 2 Stunden vor der Badezeit und an einem der ficien Wochenlage 4 Stunden zum Zwecke der ihnen tarifmäßig obliegenden Reinigungs- arbeiten zur Verfügung zu stehen. Bei später eintretender Vollösfnung der Badeanstalten fällt diese Verpflichtung wieder fort. Ein werlvolles Zugeständnis ist gegen Ende der Verhandlungen von den Arbeitgebern noch gemacht worden; sie erklärten, darin einig zu sein, daß die infolge der Kriegsverhältnisse erzwungene SonnlagL- ruhe in den Privatbadeanstalten auch in die Friedenszeit hinüber» genommen werden muß. Die Angestellten, welche darum schon lange kämpften, werden diese Zusage im Gedächtnis behalten. DerVaierlandspartei und ihrer, das politische Leben Deutschlands vergiftenden wüsten Agitation zum Trotz ist es Pflicht der arbeitenden Klaffen, die Reihen dichter zu schließen und einig zu sein im Kampfe für Frieden und Freiheit! Darum tretet ein in die Sozialdtmvlratl'We Partei SeutschlaudS! Grsß-Serliner Parteinochrichten. Sozialdemokratischer WaUverein Pankow. Zusammenkunft der Mitglieder des sozialdemokratischen Wahlvereins in Pankow am Dienstag, den 12. Februar, abends 8 Ilhr, zur„Hütte, Pan-ow, Breite Str. 16. Tagesordnung: 1. Die Konsnwierung der Orts- gruppe Pankow. 2. Unsere Arbeiten zur Reichstagswahl. Das Er- scheinen aller Mitglieder ist dringend notwendig.__ Ich erkläre hiermit meinen Beitritt zur„Sozialdemo- kratischen Partei Deutschlands". Name:. Beruf: Genaue Adresse:--------------- Dieser Schein ist ausgefüllt an Theodor Fischer, Berlin SW. 68, Lindenstraße 3, zu senden. GrofrBerlm Das Serlmer KeUerkarnickel. Die Freunde einer guten Mahlzeit werden mir bestätigen, daß der Feinscf inecfer wohl eine norddeutsche, süddeutsche, Wiener n. a. Küche kennt, ober keine Berliner,. In vergangenen Zeiten erschöpfte sich die Kochkunst der Spreeathenerin in der Aufgabe, von einer mehr oder minder großen Menge Gehacktem Klopse in verschiedenen Abarten, als da sind Bouletten, Brisolctts, falscher Hase usw., herzustellen. Die Einführung der Fleischkarte setzte diesen schrankenlosen Ta- lenten der Berliner Hausfrau ein Ziel. Nun ist es ja eine alte Jacke, daß sich der Berliner nicht so leicht verblüffen läßt. War es nicht naheliegend, daß er sich, vom ostelbischen Hinterlande aufs schnödeste im Stiche gelassen, zum Balkon- und Kelleragrarier entwickelte? Ich will die Ergebnisse seiner landwirtschaftlichen Kul- tur in Blumentöpfen und echtem H e i d e s a n d einer späteren Würdigung überlassen und lediglich auf seine Viehzucht in wenigen Worten eingehen. Als Objekt seiner ökonomischen Bemühungen auf diesem Gebiete wählte er das durch seine Langmut berühmte Kar- nickel. Da die Raumverhältnisie der Berliner Wohnungen die Anlage ausgedehnter Weide- und Tummelplätze nicht zu- lassen, wurde den Tieren der 5t e l l e r zum Gedeihen und zur Betätigung ihrer sprichwörtlichen Vermehrungskräste überlassen. Tie praktischen Erfahrungen, die mm mit diesen Tieren gemacht worden sind, laufen derartig den bisher in der Wissenschaft vorherrschenden Anschauungen über die Lebens- gewohnhcitcn dieser Erdenpilger zuwider, daß eS Wohl ange- bracht ist, auf diesen Widerspruch hinzuweisen. So behauptet die Wissenschaft, daß das Kaninchen Kartoffeln, Kleie, Heu und Möhren fresse, was von unseren Gewährsleuten energisch bestritten wird, nach deren Aussagen das Vieh nur Kohlrüben, und Kartoffel schalen zu sich nimmt. Aller- dings muß es dahingestellt bleiben, ob sich das Tier für dieses Futter nur in Ermangelung obengenannter Nahrung interessiere. Weiter wurde in bezug auf Fortpflanzung gerade das Gegenteil der in der OeffentliSkeit darüber verbreiteten Meinung festgestellt. Die Gewährsleute versichern, daß sie im Herbste nicht die? mehr als die Hälfte dieser edlen Tierrasse auS dem Stalle zu nehmen brauchten, als sie im Frühjahre hineingcsetzt hatten. Unerklärlich ist auch die Tatsache, daß Tiere, die beim Beginn der„Mästung" etwa drei Pfund gewogen haben, bei der Schlachtreife nur noch zwei Pfund Gewicht auszuweisen haben. Beim Ab- ziehen des Felles ist genau darauf zu achten, daß die dünne Fleischschicht zwischen Fell und Knochen nicht am Felle hängen bleibt, da gerade dieses Fleisch, wenn es mit reichlich Butter oder Fett zubereitet wird, sehr schmackhaft ist. Ter Retter als Räuber. Einem außergewöhnlich dreisten Straßenraubs ist dieser Tage die Gattin eines Kaufmanns in der Ztähe der Untergrundbcchnstation Hohenzollerndamm in Wilmersdorf zum Opfer gefallen. Die Dame batte von Berlin kommend nachts gegen M12 Uhr einen Zug der Untergrundbahn zur Fahrt nach Hause benutzt und in einem Abteil der zweiten Klaffe Platz genom- nien. Außer ihr befanden sich in dem Wagen nur noch zwei elegant gekleidete Herren, der eine etwa Ende der zwanziger Jahre, der andere schon in höherem Aller stehend. Die Dame fühlte sich wäh- rend der ganzen Fahrt ständig von dem jüngeren Manne beobachtet, was in ihr ein außerordentlich ängstliches Gefühl erweckte. Als der Zug endlich die Station Hohenzollerndamm erreicht hatte, wandte sich die Dame, als sie den Bahnhof Verlaffen, an den älteren Fahr- gast, der einen durchaus refpettable?! Eindruck machte und bat ihn. ihr doch für den kurzen Weg zu ihrer Wohnung seinen Schutz an- gedeihen zu lassen. Zur Begründung fügt sie hinzu, daß sie von dem jungen Manne beraubt zu werden fürchte. In dem Augenblick blieb ihr Begleiter stehen, während der Jüngere sich entfernte, zog einen Revolver und richtete die Waste aus die zum Tode Erschrockene mit den Worten:„Und wer sagt Ihnen denn, daß ich Sie nicht be- rauben will? Sofort geben sie mir Ihren Pelzmantel und Ihr Portemonnaie, falls Sie nicht von mir niedergeschossen werden wollen. Bei einem Hilferuf sind Sie ein Kind des Todes." Der einer Ohnmacht nahen Frau blieb wohl oder übel nichts anderes übrig, als dem Befehl des Räubers Folge zu leisten. Leider hat die Dame die Angelegenheit der Polizei nicht gemeldet, um etwaigen Scherereien aus dem Wege zu gehen. Wieder ein Spielernest ausgehoben. Nachdem erst bor einigen Tagen in Berlin W. ein Spielerncst in den Räumen eines Kaffee- Hauses in der Bülowstr. 101 aufgehoben worden ist, gelang es wiederum einen Spielklub, der in einer Privatwohnung im Hause Motzstr. 76 sich befand, in vollster Tätigkeit zu ermitteln und auf- zuhebcn. In einem eleganten Ouartier hatten sich etwa 30 Personen aller Stände zum unerlaubten Glücksspiel zusammengefunden. Die Teilnehmer, unter chnen ein Russe, mutzten den Weg zur Wache antreten, um sich zu legitimieren. Unter ihnen ist auch der Leiter des Spielklubs, der in derselben Woche bereits in dem in der Bülow- stratze 101 aufgelösten Spielernest angetroffen worden war. Schuhbesohlung für Schöneberg. Die Schuhbesohluna für die Einwohner von Berlin-Schöneberg ist an die Schuhbesohlung für Berlin angeschlossen worden,©ine Anzahl Schuhmachermeister deren Namen demnächst amtlich bekannt gegeben werden, erhält von der Zentralwerkstatt. Berlin, Kommanoantenstr. 80/81, die erforder- lichen Rohmaterialien, nimmt die ihnen zur Besohlung über- brachten Schuhe an. und liefert fie, soweit sie die Reparatur wicht selbst vornehmen können, an die Zentralwerkstatt ab. Für die minderbemittelte Bevölkerung ist eine besondere Annahmestelle in Aussicht genommen, die die Ausbesserung zu ermäßigten Preisen ausführt. Es handelt sich selbstverständlich bei dieser Regelung nicht um Ledersohle, sondern um Ersatzsohlen verschiedenster Art. Nowawes. Lebensmittel. Vom Montag, den 11. d. auf den Kartenabichnitt 32 der Zuckerkarte und auf abschnitt 15 der Zuckerzusatzkartc die Ausgabe von Die Karteninhaber haben gegen Rückgabe der vom ausgestellten Bescheinigung den Zucker bis zum 16> 1918 in Empfang zu nehmen. — Am Dienstag, den 12. d. M., kommt Hühner Verteilung. Die Geflügelhalter mit den Buchstaben W sich in unserer Kriegswirtschaftsabteilung, Rathaus, zur Empfangnahme der Bezugscheine melden. Auf Huhn entfällt ein Viertelpfund Futter. M.. ab findet den Karten- Zucker statt. Kleinhändler Februar f u t t e r zur bi? Z wollen Limmer 6, das einzelne Arbeitcr-Waffersport-Bcrband(Kreis Ij. Nächste Kreis- schwimmwaristunde am Dienstag, den 12. Februar 1918. Damen- übungSstunde abends 8 Uhr im Stadibad Neukölln, Gangboferstraße Sitzung abends 9 Uhr für sämtliche Schwimmwarte im Lokal„Zur Badeanstalt". Jnbabcr Frank, Ganghoferstraße. Pflicht sämtlicher Schwimmwartc ist, zu der Sitzung zu erscheinen. Die technische Kommission. WctterauSsichten für da? mittlere Nordbentfchlanb bis Diens- tagmittag. Mild und zeitweis« aufklarend, fevoch vorwiegend trübe. Im Süden meist geringe, im Norden besonders an der Küste viel- fach starke Regenfälle. Verantwortlich sür Politik: Erich Zkuttner, Berlin; für den übrigen Teil des Plattes: Alsrcd Scholz. Neukölln; sür Anzeioen: Theodor Glocke, Berlin. Verlag: Borwärts-Berlag richt, daß der Kollege läCasH Glasen (Köpenickcr Str. 145, Bezirk 4) verstorben ist. Ehre seinem Andenke«: Die Beerdigung findet am Dienstag, den 12. Fe- bruar, nachmittags 3'/, Uhr, von der Halle des Emmaus- kirchhosS in Neukölln, Her- mannstratze, aus statt. Um rege Beteiligung ersucht Die Ortsverwaltung, Spezialarzt J>r. med. 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