Nr.SS4.»«.z-Is»» BezngSpretS: «l-rteljährl. 1JX Ri. uunolLZWSRt freiinS HauL voraus zahchar. Swzeine Sfciniirtern 10 Pjenmq> i'offfitgUij MoilaUich iBO SKL. exil. ZusleAurigK- gtvüöt. Umer Hrrmbonb iür De mich» '.anb u. Leilerrerch-Ungarn-.75 RI. >ar das übrige ÄllSland S.75 Mi. bei ii-zlich eiranaliqei Zuiteümig 7.76 Ml. üosldeuellungen nekmeu an Düne- v.arl. Holland. Luremburq. Schweden und die Schwbig. Smgetragen m die Loll.�eliunvs. i-re>el,f!e. Dec.LorwlMS' ericheint wochenlüglich zwewial. sonntagd ennmil. leiegramni-Lbrest«! .eoziaidemoirat iSerlt»�, AbendAnsqabe. **% Vevlinev Volksblellt. ( 10 Pfennig) Ailzeiqcupretö: Die achtgeivaltre»: SionvareillezeUe loiiel 1,20 Ml.„Kleine Sln�eigen", das ietlliedruS:eWor:50Pfg.(zuläsiig 2 iettgedruckle Äorie). jede? ivcilcre Morl 25 Pfg. Slellengeinche UN» Echiafstellenanzeipen daS erlic Wort tv Pfg., ,edes weiler» iZort 20 Psg. Äorie über 15 Luchiiade» ,Zh>c2 iür zwei Warle. Teueruiig-'zulchlag 50»,» Familien-Anzeigen, volittichc und aeweriichaitlichs Vereins» ilnzeigen 1,20 Ml. die Zeile, ilnzeigen in: die iächste Vummer müsien bis.» Übe nachniittagS NN HanPtgeichllst. Berlin SA. SO, LindenitratzeGÄ. adaegcben werden. Sieüstnet von 8 Uhr irllh bis 5 Uhr abends. ZcntmXorqan der rozialdcmokratt fchen parte» Deutfcblands. Neüaktion und Expedition: SW. öS, Lindenstr. Z. ««rnsvrechcr: Amt Moritzpla«, Ar.»ZI SV— IS»97. Donnerstag, den 8. Mai ISIS. mmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmammmamm ärts»verlag G.m.b. h.» SV. b8. Lindenftc. Z. Fernsprecher: Amt Moritzplatz, Nr.»17 SZ— S». M> lieber alles Maß! Versailles, 8. Mai. sEigener DraWericht des! P»se» mit Lissa, Birnbaum, SchneibemM, auf West. „Vorwärts".) Tie historische Sitzung dauerte etwa eine Preußen mit Tborn, Graudenz und einem breiten Streife« bis Stunde, der Speisesaal deö Trianonhotels war überfüllt von zur Ostsee von westlich Elbing bis westlich Putziger Nehrung, ein- Vertretern der 27 alliierten Staaten, unter denen die farbigen schließlich der Freistadt Danzig, gugunste» Polens, Vertreter exotischer Völkerschaften auffielen. Man hatte den endlich Abstimmung in Nord, und Mittelschleswig nach drei Zonen, Eindruck, däst hier tatsächlich die ganze Welt gegen nördliche? Drittel im ganzen, die beiden südlichen nach Gemeinde« Was sollen wir tun? Bon Erich Kuttner. mit einfacher Stimmenmehrheit. Teutschland versammelt ist. Ehemalige Landsleute und Mitkämpfer, wie Polen und Tschechen, finden wir auf den Bänken unserer Gegner wieder. Der ganze Wahn- sinn der alldeutschen WelteroberungS- Politik wird durch dieses Bild einer feindlichen Weltver» vindnna gegen unS illustriert. (5 l e m e n c e a u ist der einzige Wortführer der Entente. Neben ihm sitzen Wilson, mit undurchdringlicher Miene etwas schreibend, und Lloyd George, nach allen Seiten verbindlich lächelnd. Clemeneeau bestätigt in seiner kurzen, der Grenze Luxemburgs. die Grenzen. Die Festsetzung der Grenzen besagt: 1. Mit Belgien: Nordostgrenze des ehemaligen Territoriums von Neutral.- Mdresnct, sodann Ostgrenze des Kreises Eupen, so- dann Grenze zwischen Belgien und Kreis Montjoie, sodann Nord. ostgrenze deö Kreises Malmedy bis zu ihrem Schnittpunkt mit schneidenden Rede die Erscheinung einer Äampfnatur, die sich am Ziel ihrer Wünsche sieht. Brockdorff-Rantzaus Antwort machte einen würdigen Eindruck, sie wurde fest und bestimmt vorgetragen und ohne äußere Zeichen des Widerspruchs oon den Entenrcvertretern aufgenommen. Bei Eintritt und Austritt der Deutschen herrschte ei» steifes Zeremoniell: von keiner Seite der Gegner war auch nur der geringste Anklang an einen Ver- söHnnngKwillen bemerkbar. Tie Abfahrt der Deutschen erielgte hinten durch den Park innerlwlb der Sperrzone. Die alliierten Staatsmänner wurde» von einer nicht übergroßen «cha« Neugieriger mit Jubelrusen begrüßt. Was den Vertrag selbst anbetrifft, der in französischer und englischer Spruche auf 294 Seiten in 200 gedruckten Exemplaren üoerreicht wurde, so übertrifft er an Sinnlosigkeit der Forderung jeder Erwartung. Tie Delegation dürfte die ihr gewährte Frist zu dem Versuch benutzen, den Eeg- nern die Unmöglichkeit seiner Absichten darzutun und die Sache auf den Weg der Verhandlungen zu brin- gen. WaS geschieht, wenn, wa§ wahrscheinlich erscheint, dieser Versuch scheitert, muß Sache späterer Erwägungen bleiben. Hier herrscht nur eine Meinung, daß uns noch viel Schweres bevorsteht und nur die Einhei-tlichkeit des Volkswillens Rettung bringen kann. Friedrich Stampfer. Geratungen üer Reichsregierimg. Sitzungen des �riedensausschuffes. Die Reichsregierung befaßt sich gegenwiirtig i« einer bereits heute mittag begonnene« Sitzung mit den Friedensbcdingungen. Wie es heißt, wird sie der heute nachmittag um SUHr in Berlin zusammentretenden Sitzung des FriedenSanSschuffeS der Nationalversammlung ihre Stellungnahme un. t e r b r e i t e». Die Sitzung wird geheim sei«, doch soll am Svätabend ein Bericht über die Beratungen für dir Morgen- vlättce gegeben werden. � Die Znedensbedingungen. Versailles, 7. Mai. Der Band mit den Friedens- beding nngen enthält in französischer und englischer Sprache aus 208 Seiten 440 Artikel, die in folgende 13 Teile zerlegt sind: Pakt der Gesellschaft der Nationen, Grenzen von Teutschland, europäische politische Klauseln, deutsche Rechte und Futeresien außerhalb Deutschlands, militärische, maritime und Luftklauseln, gegen Wilhelm II. sowie gegen P e r ö n l i ch k e i t e n, die g e g e n die Ä r i e g S g r b r ä u ch e gehandelt haben, W i e d e r he r st e l l u n g e n, finanzielle Klauseln, wirtschaftliche Klauseln, Luftschiffahrt, weiter Häfen, Wasserstraßen und Eisenbahnen, weiter Arbeit, sodann Bürgschaften der Ausführung, verschredene Klauseln. Die Gebietsabtretungen. WTB gibt bekannt: Berfailleb. 7. Mai. Die trrri. torialen Bestimmungen de« FriedeuSeatwnrfs enthalte« außer dauerndem Berzicht auf Elsah-Lothrin- gen zehnsährigen Verzicht auf Kehl und Berzicht auf alle Rheinbeücken bis z«m rechten Ufer» ferner Berzicht auf da« S a a r g e b i e t einschließlich erheblicher Teile der bayeri- scheu Pfalz auf 15 Jahre mit enbgÄltignn Berhlst der Gebiet?- Hoheit, wenn dir Saarbergwerkr nach Ablauf her Frist nicht in Gold zurückgekauft werde« ober ei« Plebiszit für Frankreich rntfcheidet, sodann Berzicht auf Neutral-MoreSnet und P r e»- ßifch-MorrSnet, sowie die Krrise Enpen und Malmedy, die au Belgien falle». Weiter Verzicht aus Oberschlesie», 2. Mit Luxemburg: die Grenze vom 3. August 1914 bis zu ihrer Berbindng mit der Grenze Frankreichs am Juli 1870. 3. Mit Frankreich: Grenze am 18. Juli 1870 von Luxem- bürg bis zur Schweiz unter Borbehalt der Best immun- gen über das Saarbecken. 4. Mit der Schweiz: die gegenwärtige Grenz«. 5. Mit Oesterreich: die Grenze vom 3. August 1914 von der Schweiz bis zur nachträglich abgegrenzten T sch e ch o- slotvakei. 6. Mit der Tschechoslowakei: Grenze am 3. August 1914 zwischen Deutschland und Oesterreich von ihrem Treffpunkt mit der alten BerwaltungSgrenge, die Böhmen und die Provinz Ober- Österreich trennt, bis zur Nord spitze deS Borsprungs der ehemaligen ProSinz O«sterreichisch-Schlesien ungefähr 8 Kilometer öst- lich von Neustadt. 7. Mit Polen von dem soeben angezeigten Punkte nach Norden und die zur Spitze des VorsvrungS der Ost grenze des Kreises Falkenberg ungefähr 3 Kilometer östlich Puschm«ine auf dem Gebiete östlich von Znlz zu ziehende Linie, von da die Ost grenze des KreiseS Falkeicherg, sodann die Grenze zwischen Ober- und Mittel-Schlesien, sodann die Westgrenze von Posen bis zur Bartsch, sodann den Lauf dieses Flusses stromabwärts, sodann die Grenze zwischen den Kreisen Guhrau und Gl ogau nach Norden, sodann die Grenze Posen gegen Nord- osten bis zu ihrem Treffpunkt mit der Grenze zwischen den Krei- sen Lissa und Franstadt; von da' nach Nordwesten und bis zu einem auf der Straße zwischen den Orten Unruhstadt und Kopnitz festzusetzenden Punkte: eine Linie, die ai dem Gebiete westlich der Ortschaften Geyersdorf, Brenno, Fehlen, Altklostcr, Riedel und östlich der nachfolgenden Orte: Ulbersdorf, Nuchwald. Ilgen, Weine, Lupitze, Schwenten verläuft; von da nach Norden und bis zum nördlichsten Punft de? ChlopseeS: ein« Linie festzusetzen, auf dem längs der Mittellinie der Seen verlaufen- den Räume; wobei indessen die Stadt und Station von Ben t- scheu einschließlich der Linienkreuzung SchwiebuS— Bentsckien und ZüHichmi—©entfchen auf polnischem Gebiete verbleiben; von da nach Nord-Nordost und bis zum Treffpunkte der Grenzen der Kreise Schwerin, Birnbaum und Meseritz: eine in dem Raum« östlich von Betsche festzusetzend« Linie; von da und nach Norden die Grenze zwischen den Kreisen Schwerin und Birnbaum, sodann nach Osten die Nordgrenze der Pro- vinz Posen, sodann nach Nordosten die Grenz« zwischen den Kreisen Filehne und Czarnikau, sodann den Netze- lauf flußaufwärts, sodann nach Norden die Ostgrenze de? KreiseS Czarnikau bis zu seinem Treffpunkte mit der Nord- grenze Posens; von da nach Nordosten und bis zu einem Punkte der Grenze PosenS, gelcgeib am äußersten Borsprunge un- gefähr fünf Kilometer Westnordwest von Schneide- mühl eine in dem Räume festzusetzende Linie; von da die Grenz« Posens bis zu ihrem Treffpunkte mit der Grenze zwischen den Kreisen Flatow und Deutsch-Krone; von da nach Nordosten und bis zur Cotc Z0ö. ungefähr ftinf Kilometer Westnordwest von Könitz; eine in dem Räume ungefähr pa- rallel zur Eisenbahn von Schneidemühl— Könitz und ungefähr acht Kilomeier westlich von dieser festzusetzende Linie, die inr Westen der Orte Annafeld, Gresonse, Friedland, Steinborn, Jenznik, Wiesewanz und östlich der Orte Sakollno, Wengerx Gursen, Radawnitz, Sanken, Damnitz, Schlochau(unter Belassung der Eisenbahn Hammerstein— Schlochau— Prechlau), Lichtenhagen, Richnau Verläuft, von da nach Norden die Grenze zwischen den Kreisen Könitz und Schlochau, sodann die Grenze Westpreußens bis zum äußersten Norden des Bor. sprung» ungefähr acht Kilometer südostlich von Lauenburg, van da nach Norden nd bi» zur Ostsee:«ine Lini« in dem Räume Mich der Dörfer Hohenfelde, Saulin, Ehottschow, der Mittellinie der östlich dieser Ortschaften gelegenen Seen fol- gend und über die Cote 32 ungefähr fünf Kilometer nordnordwest von Offecken verlaufend. (Fortsetzung auf der A Seite.) Ueber ben Vertragsentwurf, den die Entente in Versailles überreicht bat, kann es nur ein Urteil geben: er ist ein reines Produkt des siegerischen Imperialismus und verleugnet seine Herkunft in keinem Punkte. Wenn das siih- rende Blatt der Unabhängigen, die„Freiheit", es fertig be- kommt, in den Bedingungen einen Kompromiß zwischen dein Geiste Wilsons und Clemenceaus zu sehen, so fingen wir mit Erstaunen, wo d�nn die Spuren des Wilsonschen Geistes noch zu finden sind. Je länger wir den Vertragseutivurf studieren, desto mehr Clemeneeau und desto weniger Wilson sehen wir; fast jedes neu bekannt werdende Detail trägt deutlich den Stcm- pel„Clemeneeau" aufgedrückt. D All die Ungeheuerlichkeiten uns Unmöglichkeiten der uns zugeinuteten Bedingungen nochmals einzeln tritisiereu? Du lieber Gott, man weiß kaum noch, wo man anfangen soll. Denken wir nur daran, daß von den drei Zentren unserer Schwer- industrie— Nuhrgebiet, Saargcbiet und Oberschlesien— uns die zwei letzten entrissen werden sollen, daß der ganze Vertrag durchsetzt ist von Klauseln, die uns bald dieses, bald jenes wich- tige Objekt unieres Volksvermögens abtnopse», und daß dann dieses nach allen Regeln der Kunst ausgenommeue und uui seine Produktionsmöglichkeiten gebrachte Deutschland inimer noch un- geheuere Entschädigungen zahlen soll. Denken wir nur an oll die Verluste rein deutschen und gemischtsprachigen Gebiets, die der Vertrag uns zumutet und für die man vergebens irgendeinen Rechtsgrund suchen wird. Es ist des Unrechts so viel, daß seine bloße Aufzählung eine ganze Zcitungsmimiuer füllen könnte." Aber hinstellen und klagen hat keinen Zinn. Die Frage, die es allein zu erörtern gilt, lautet: Was kann geschehen, kann noch etwas geschehen, um dieses u n g c- h e u r e Unheil von Deutschland und der Welt abzuwenden? Man könnte beim Lesen dieses Vertrags- entwurfes zu der Auffassung kommen: es ist ziemlich egal, ob man so etwas unterschreibt oder nicht unterschreibt. Es läuft nur auf die Fonnalie heraus, ob man die seidene Schnur selbst um den Hals legt oder von einem anderen legen läßt. Wir würden rein menschlich eine Aufwallung verstehen, die den Ver- trag, eben nur zur Kenntnis genommen, ohne weiteres dem Sieger verächtlich vor die Füße wirst, sei es mit, fei es ohne Unterschrift. Das wäre eine Geste, die vielleicht aus die Welt einen ge- wissen Eindruck machen würde, aber eben nur«ine Geste. Ein Weg. das Unheil abzuwenden oder zu verkleinern, ist es nicht. Die Verantwortung, die ans imsern Staatsmännern lastet, er- heischt aber, daß das letzte Mittel der Verzweiflung, falls überhaupt, erst dann angewendet wird, wenn alle übrigen Mittel und Wege erschöpft sind Was wir in Vor- ahnung der kommenden Bedingungen ausführten, daß es in aller Erregung gelte, Vernunft und sachliches Denken zu bewahren, das betonen wir heute nochmals. Die Pflicht. das sich aufbäumende Gefühl mit dem Verstände zu meistern, gilt heute für da* ganze Volk. Einstweilen ist uns noch ein Weg ftei gelassen, der, so schmal und unsicher er auch sein mag, doch eben noch ein Weg ist: d i e Verhandlung. Alle weittragenden Entschlüsse über Annahme oder Nichtannahme des Vertrages. sind erst zn fassen, wenn das Ergebnis der Verhandlungen vorliegt, zu denen uns die Entente durch die Aufforderung, binnen 1-l Tagen unsere Einwendungen zn erheben, eingeladen hat. R'an könnte fteilich einwenden, daß durch vorangehende Verhandlungen, die negativen Erfolg haben, der Eindruck des Diktatsricdens a b- geschwächt wird. Das wird aber im wesentlichen daran liegen. wie unsere Unterhändler die Diskussion führen. Läuft die Vei- lxmdlung darauf hinaus, daß man unseren Widerspruch zu den Asten nimmt und im übrigen darüber zur Tagesordnung übergeht. so wird diese Tatsache den Eindruck des Tiltatfriedens nicht abschwächen, sondern erhöhen. Aber schließlich kann man nicht annehmen, daß die Entente zu Verhandlungen auffordert, wenn sie von vornherein beabsichtigt, keinerlei Konzessionen zu machen. Wietveil sie hierin gehen wird, das ist freilich eine schwer zu beurteilende Frage. Im allgemeinen lehrt die Erfahrung, daß die Sieger nicht bereit sind, wesentlich von dem Grundgedanken ibrer Vor- schlage abzllgehen. Es muß aber mit aller Deutlichkeit aus- gesprochen werden, daß die Vorschläge der Entente einer d u r elf- greifenden Aenderung in ihrem Grundgedanken be- dürfen, um auch nur im bescheidensten Sinne des Wortes für Deutschland annehmbar und erträglich zu werden. Die eigentliche Gefahr der Verhandlungen besteht also darin. daß die Entente in ein paar nebensächlichen Punkten Nachgibt, umaufGrundunbedeutenderKonzessio- n e n den Frieden als ein Produkt der Verständigung und der Verhandlung hinstellen zu können. Wir verkennen diese Gefahr nicht. Aber ihr gegenüber steht der Vorteil, dast die Verhandlungen zum w i ch t i g st e n Propaganda mittel für Deutschlands Recht und Exi st enzmöglich. leiten werden können, wenn sie von unserer Seite in der richtigen Weise geführt werden. Wir haben oft ausgesprochen, daß die Hoffnung Deutsch. kands nicht auf imperialistischen Staatsmännern der Gegenseite beruht, sondern nur auf der wachsenden Erkenntnis der Volker und dem Siege des Gerechtigkeits» gefühls in ihnen. Diesen Verhandlungen lauscht die ganze Welt. Auch die Entente kann sie ihren Völkern nicht geheim hallen. Sie sollen dazu führen, d i e W e I t s e h e n d z u m a» ch e n. Die Welt muß sehen, daß diese Friedensbedingunaen nicht zu einem besseren Zustand, nicht zur Tilgung des Hasses und des Mißtrauens zwischen den Völkern führen können. Unsere Unterhändler stehen vor einer gewaltigen Aufgabe, und wir hoffen, daß sie diese in der besten Weise lösen werden. Schon um dieses Mittel nicht aus der Hand zu. geben, muß von voreiligen Entschlüssen Abstand genommen werden. Wir kennen fürs erste nur den Friedensentwurf, nicht die Kräfte, die er auslösen wird. Vielleicht werden Bewcgungeu darunter sein, welche die Macher des Entwurfs nicht vvTausge- sehen haben, wie es oft Menschen ergeht, die raffiniert, aber einseitig rechnen. Die Parole heißt daher: Verhandeln, aber jede Freiheit derHandlung vorbehalten. Die Krieöensbeöingungen. (Fortsetzung von der t. Seite.) 8. Mt TSncniark: Die Grenze, wie sie in den Artikeln über Schleswig festgesetzt wird. Bis hierher geht Artikel 27. Artikel 28 beschäftigt sich mit den Grenzen OstpreutzenS vor- behaltlich der in Abschnitt 3 über Ostpreußen getroffenen Bestim- müngen. Die Grenze läuft von einem Punkt von der Küste der Ostsee eineinhalb Kilometer nördlich der Kirche des Dorfes Prob- bernau und in einer von Norden nach Osten zu berech. neitdcn Richtung von 150 Grad; eine Linie von etwa Mei Kilo- meter, die an Ort und Stelle tcstimmt werden soll; von da in gerader Linie auf das Leuchtfeuer, das im Bogen des Kanals von Elbing ungefähr auf der Höhe von 54 Grad 1054 Minuten nördlicher Breite und 19 Grad 26 Minuten östlich liegt; von da bis zur östlichsten Mündungder Nogat in einer ungefähren Linie, die von Norden nach Osten zu zählen ist von 200 Grad; von da dem Lauf« der Nogat entlang stromaufwärts bis zum Punkt, wo dieser Fluh die Weichsel verläßt; von da ab den HauptschkffahrtSkonal der Weichsel aufwärts? so- dann südlich der Grenze d�» KreiscS Marienwerder, dann des Kreises Rosenberg nach Osten, und zwar bis zu dem Schnittpunkt mit der ehemaligen Grenze von Ostpreußen; von dort die ehemalige Grenze zwischen Ost» und West- Preußen sowie die Grenze zwischen den Kreisen Osterode und Neideniburg, sowie stromabwärts den Fluß Skottau, sowie stromaufwärts dem Neide laufe enilang bis zum Punkt, der etwa fünf Kilometer westlich Bialutten liegt und der ehemaligen russischen Grenze am nächsten ist; endlich von da gegen Osten, und zwar bis zu einem Punkt unmittelbar im Süden des Schnitt- Punktes Nuie—Neidenburg— Mlafca— und der ehemaligen russischen Grenze; von da ist ein« Linie an Ort und Stell« zu bestimmen, die nördlich von Bialutten verläuft; von da der alten russischen Grenz« entlang bi» östlich Schmalleningken, sodann stromabwärts den Hauptschiffahrtskanal der Memel und sodann den Ski�wietharm des DsltaS entlang bis zum Kurischen Ha�; von dort eine gerade Linie bis zum Treffpunkt O st u f e r Kurische Nehrung mit der Verwal- tungSgrenzlinie Ost ettra vier Kilometer südwestlich von Nidden; von da längs dieser VerwaltunaSlinie bis zum w e st- lichen Ufer der Kurischen Nehrung. Völkerbund. ' Der erste Abschnitt des Dokuments umfaßt die Normen beiref. fend den Völkerbund entsprechend dem Pariser Statut vom 14. Fe- bruar und dessen späteren fast geringfügigen Abänderungen. Für Deutschland ist nur folgendes wichtig: Das Statut sieht nur zwei Gruppen von Mitgliedern des Völkerbundes, die ihm von An. fang an zugchörcn sollen, vor. Die erste Gruppe umfaßt diejenigen Staaten, die gegen uns gekämpft und die diplomatischen Beziehungen zu uns abgebrochen haben. Alle tiefe Staaten sind von selbst Mitglieder des Völkerbundes. Tie zweite Gruppe umfaßt Neutrale aus dem gegenwärtigen Kriege. namentlich die Nordstaaten. Holland und die Schweiz. Diese Staa- ten find«ingeladen, sich binnen zwei Monaten durch vorbehaltlose Erklärung dem Völkerbund anzuschließen. Wichtig ist also die Tat- fache, daß das Deutsche Reich einstweilen in die Or- ganisation nicht«inbegriffen werden soll, und «S kann nur nachträglich durch eine Art Ballotoge Mitglied weiden. Erforderlich dazu ist Zweidrtttel-Mehrheit innerhalb der Staatenversammlung, und die Aufnahme ist an die Voraussetzung geknüpft, daß ein«rußenstehender Staat wirkliche Garan- iien seiner aufrichtigen Absicht gibt, seine internationalen Per- pflichtungen einzuhalten. Sestimmungen über europäische Politik. Belgien. Deutschland erkennt an, daß die Verträge von 1839, die vor dem Kriege das Regime Belgiens festsetzten, nicht mehr den äugen» blicklichen Verhältnissen entsprechen und erklärt sich mit der Außerkraftsetzung dieser Verträge«inverstanden. Deutschland erkennt die unumschränkt« Herrschaft Bel» gienS über das gesamte strittige Gebiet von Neutral» MoreSnet an. Deutschland verzichtet zugunsten Belgiens auf das Recht und den SfechtStitel auf das Gebiet von V r« u ßi fch. M or e S n e t. das westlich von der Linie Lüttich-Aachen gelegen ist; der Teil. der am Rande diese» Gebietes verlaufenden Straße wird Belgien gehören. Deutschland verzichtet ferner zugunsten Belgiens auf all« Rechte und Rechtstttel über die Gebiet«, welche die Kreise E u p e n und Malmedh umfassen. Di« Einwohner der genannten Ge» Stete werden da» Recht haben, fchrifttich in Listen ihrem Wunsche Ausdruck zu geben, ob diese Gebiete ganz oder teilweise unter deutscher Oberherrschaft erhalten werden sollen. Der belgischen Regierung steht eS zu, das Resultat dieser Volksabstimmung zur Kenntnis der Liga der Nationen zu dringen, deren Entscheidung Belgien im vornherein anzunehmen sich verpflichtet. Eine Kommission, bestehend aus sieben Mitgliedern, von denen die alliierten und assoziierten Großmächte fünf ernennen. Deutsch. land und Belgien je eines, wird vierzehn Tag« nach Inkrafttreten diese? Vertrages«ingesetzt werden, um an Ort und Stelle Grenzlinien zwischen Deutschland und Belgien festzusetzen; hierbei hierbei soll der wirtschaftlichen Lage und den Verbindungswegen Rechnung getragen werden. Sobald die Uebertragung der Oberherrschaft über diese Ge- biete endgültig sein wird, werden alle in diesen Gebieten wohnen- den Deutschen unter Ausschluß der deutichen Nationalität voll- rechtlich die belgische Nationalität endgültig er- worden haben. Während zweier Jahre nach der endgültigen lieber- tragung der Souveränität über die Belgien kraft dieses Vertrages zugeteilten Gebiete können deutsche Staatsangehörige über achtzehn Jahre, welche in diesen Gebieten ansässig sind, für die deutsche Staatsangehörigkeit optieren; die Option des Ehemannes hat diejenige der Frau, die Option der Eltern diejenige ihrer Kinder unter achtzehn Jahren zur Folge. Personen, welche das hier vorgesehen« Optionsrecht ausgeübt haben, müssen in den darauffolgenden zwölf Monaten ihren Wohnsitz nach Deutsch- land verlegen; es wird ihnen freistehen, den Jmmobilrenbesitz. welchen sie in den von Belgien erworbenen Gebieten besitzen, zu bebakten. Sie können ihren Mobiliarbcsstz aller Art mitnehmen und haben infolgedessen keinerlei Austritts- noch Eintrittszoll zu bezahlen. Luxemburif. Teutschland verzichtet hinsichtlich des Großher zog tumz Luxemburg auf den Nutzen aller zu seinem Vorteil in den Verträgen vom 8. Februar 1842, 2. April 1847, 30. und 23. Oktober 1863, 18. Agust 1866, 21. Februar und 11. Mai 1867, 10. Mai 1871, 11. Juni 1872, 11. November 1902 sowie aller aus diesen Verträgen folgenden Konventionen. Deutschland erkennt an, daß das Großherzog tum Luxemburg vom 1. Januar 1010 an aufgehört. hat. einen Bestandteil des deutschen Zollvereins zu bilden, verzichtet auf alle Rechte auf den Betrieb der Eisenbahnen, schließt sich der Abschaffung deS ZeutralitätSregimeS des Großherzogtums an und nimmt im voran» alle von den alliierten und assoziierten Mächten bezüglich Luxemburgs abgeschlossenen internationalen Abmachungen an. Deutschland verpflichtet sich, dem Großherzogtum Luxemburg auf ein Ersuchen, welches ihm von den hauptsächlichsten alliierten und assoziierten Mächten gestellt werden wird, die Vorteile und Rechte genießen zu lassen, welch« in wirtschaftlicher Hinsicht, in Hinsicht auf Transport und Luftschiffahrt zugunsten der besagten Mächte oder ihrer Untertanen durch den vorliegenden Vertrag festgesetzt werden. Linkes Nheinufer. ES ist Deutschland untersagt. Festungen zu erhalten oder zu bauen, sei eS auf dem linken Nheinufer, fei es auf dem � rechten Ufer westlich von einer fünfzig Kilometer östlich von diesem Flusse gezogenen Lim«. In der laut Artikel zwciundvierzig definierten Zone sind die i Unterhaltung oder Zusammcnzichung bewaffneter Kräfte, sowie � militärische Manöver jeglicher Art und alle materielle Erleichterung für eine Mobilisation gleichfalls verboten. Im Falle Deutschland, auf welche Art es auck> sei, den Vor- schriftrn der obigen Artikel zuwiderhandeln sollte, wird diis alS feindseliger Akt gegenüber den S-igna'armäcfiten dieses Vertrages bezeichnet und als den Wettfrieden störend angesehen werden. Saarrevier. Als Ersatz für die Zerstörung der Kohlenbergwerke Nordfrankreichs und als Abschlagszahlung auf die von Deutschland als Kriegsentschädigung zu zahlende Summe überträgt Deutschland an Frankreich den vollständige« und unbeschränkten Besitz der im Saarrevier belegene« Kohlengruben. Um da? Recht und Wohlergehen der Bevölkerung sicherzustellen und Frankreich daZ unbeschränkte Ausbeutungsrecht der Gruben zu garantieren, nimmt Deutschland die Dispositionen der Artikel 1 und 2 des beigefügten Annexes an. In angebrachter Zeit ein endgültiges Statut des Saar- beckenS unter Berücksichtigung der Wünsch« der Bevölkerung stst- zusctzen, nehmen Frankreich und Deutschland die Maßnahmen des dritten Kapitels deS nachstehenden Anhanges an. Zlnanzielle Klauseln. Der gesamte Besitz und alle Einnahmen Deutsch- lands sowie der deutschen Gliedstaaten haften an erster Stelle sür die Bezahlung der Kosten der Wiederherstellungen sowie aller an- deren Lasten, die sich auS vorliegendem Vertrag oter irgendwelchen sonstigen Abmachungen zwischen Teutschland und den alliierten und assoziierten Mächten seit Abschluß deS Waffenstillstandes er- geben. Insbesondere darf die deutsche Regierung bis 1. Mai 1021 über die Ausfuhr von Gold verfügen, wenn die Kommission für Wiederherstellungen im Namen der alliierten und assoziierten Mächte die Erlaubnis hierzu erteilt. Im einzelnen muß Deutschland die Unterhaltungskosten aller alliierien und assoziierten Heer« in den besetzten deutschen Gebieten seit dem 12. November bezahlen. Die Kommission für Wiederhcc- stellungen setzt fest, welche von Teutschland auf Grund deS Waffen. stillstandsvertrages geleisteten Lieferungen auf die von Deutsch. land zu leistenden Zahlungen anzurechnen sind. Dabei wer- den Zahlungen für Versorgung Teutschlands mit Nah- rungSmitteln und Rohstoffen sowie Zahlungen, die nach Ansicht der Entente den Zweck haben, Deutschland zur Leistung der Wie- derherstellungen zu befähigen, den Vorzug haben. Tie Entscheidung hierüber steht bei den alliierten und assoziierten Regierungen. Das Recht dieser Regierungen, über Guthaben und Eigentum Deutscher im Bereiche ihrer Gerichtsbarkeit zu verfügen, wird, soweit dieser deutsche Besitz sich bei Inkrafttreten deS vor- liegenden Vertrages in diesen Gebielen befindet, nicht berührt. Dasselbe gilt von den Pfändern oder Hypotheken, die sich im Besitz der alliierten und assoziierten Regierungen oder ihrer SlaatSange- hörigen befinden und bei denen deutsche Staaten oder ihre Staats- angehörigen Schuldner sind, soweit diese Verpflichtungen aus der Zeit vor Eintritt des Kriegszustandes zwischen Deutschland und den betreffenden Regierungen stammen. Die Mächte, denen deutsches Gebiet abgetreten ist. übernehmen einen Teil der deutschen Reichsschuld sowie des betreffenden deutschen Staates nach dem Stand vom 1. A u g u st 1014. Hiervon ist jedoch Elsatz-Lothringen ausgenommen sowie derjenige Teil der aus Polen entfallenden Schuld, der nach Ansicht der Kommission füx Wiederherstellungen aus Maßnahmen zu Zwecken der deutschen Kolonisation stammt. Ebenso sind hiervon die Teile der Schuld ausgenommen, welche zum EÄverb des Eigentums des Deutschen Reiches oder der deutschen Staaten in den betreffenden Gebieten gedient haben. Zu diesem Besitz gerechnet wird alles Eigentum der Krone, des Deut- schon Reiches und der deutschen Staaten sowie das Privateigentum des ehemaligen Kaisers und anderer Fürstlichkeiten. Frankreich übernimmt dieses in Elsaß-Lothringen gelegene Eigentum ohne jede Verpflichtung einer Zahlung. Dasselbe Recht erhält Belgien für die in seinen Besitz übergehenden Gebiete. In den früheren deutschen Gebieten,»die durch Beauftragte für den Völkerbund verwaltet werden, übernimmt weder dieses Gebiet noch die verwaltende Macht irgendeinen Teil de? deutschen Schulden- dienstoS. Zugleich gehen alle in diesen Gebieten gelegenen Be» sitzungen des Deutschen Reiches oder der deutschen Staaten an die beauftragte Macht über, ohne daß hierfür eine Entschädig gung geleistet wird. Deutschland verzichtet aus alle Rechte irgendwelcher Ark für sich tutd seine Staatsangehörigen aus Verträgen betreffend Verwaltung und Kontrolle von Kommissionen., Agenturen, Staatsbanken sowie sonstigen imernattonalen finanziellen tmd wirtschaftlichen Kontrollkörpcrschasten oder Verwaitunos- körporn in sämtlichen alliierten und assoziierten Ländern sowie ur Oesterreich-Ungarn, Bulgarien und der Türkei eimchließb.ch ihrer Besitzungen und im Gebiete des früheren Rußlands. Deutschland verpflichtet sich weiter, zugunsten der Entente in näherbezoichnetev Weif« die mit der Türkei sowie der österreichifch-ungarischen Regie- rung abgeschlossenen Finanztransaktionen rückgängig zu machen und bestätigt seinen Verzicht aus die Rechte au! den Verträgen von Bukarest und Brest-LitowSk sowie den Zusatzver- trägen. Innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten dieses Vertvages muß Teutschland der Kommission für Wiederherstellungen eine Liste dieser Rechte und Interessen einreichen. Die m dieser Liste nicht aufgeführten Rechte und Interessen Deutschlands sowie seiner Staatsangehörigen sind nichtig und fallen in den Bs» sitz der alliierten und assoziierten Regierung. Deutschland über» trägt diesen Regierungen alle seine Forderungen an Oesterreich, Ungarn, Bulgarien und die Türkei. Di« in Gold von Deutschland zu zähl enden Summen müssen»ach Wahi der Gläubiger in Pfund, Dollars, Franken oder Lire geleistet wenden. Die dsuische Regierung garantiert der brasiliani» schon Regierung die Rückzahlung cktnschließlich fünf Prozent Zinsen der beim Hause Bleichröder deponierten Beträge, die aus den ZwangSverkäufen au» dem Besitz des Staates Sao Paulo in Hamburg Bremen Antwerpen und Trieft stammen und zwar zum KuvS der Mark vom Tage an dem die Beträge hinterlegt sind. wirtschaftliche Klauseln. Deutschland verpflichtet sich, die Einfuhr aus sämtkichen alliierten und assoziierten Staaten mit keinerlei Zöllen oder Losten einschließlich innerer Steuern zu belegen, die die Sätze übersteigen, welche irgendwelchen anderen Staaten auferlegt werden. Ferner darf eS solch« Einsuhr nur verbieten oder beschrän- ken, wenn dieselbe Maßregel für alle anderen Staaten gilt. Deutschland verpflichtet sich ferner, die E i n f u h r a u S alliier- ten und assoziierten Staaten nicht indirekt in diScriminie» rcnder Weise zu erschweren.(Kenso gesteht Deutschland den alliierten und assoziierten Regierungen das Rerbt der Meiübe» günstianng bei der Ausfuhr zu. Alle Vorrechte im Außen- und Transithandel, die Deutschland irgendeinem Staate einräumt, fallen automatisch den alliierten und assoziierten Ländern zu. Jedoch haben elsaß» lothringische Erzeugnisse fünf Jahre lang das Recht zollfreier Einfuhr nach Deutsch- land. wobei die Art und Menge der in dieser Wette bevorrsch» tigten Erzeugnisse jährlich von der französischen Regierung sefr- gesetzt wird. Dabei dürfen die durchschnittlichen Mengen der Jahre 1011/1013 nicht überschritten werden. Außerdem gesteht Deutschland den eksaß�othringischen Textilwaren für diese Zeit den zollfreien VeredelungSberkrhr zu. In dersebben Weise haben sämtliche Erzeugnisse deS früher deutschen Gebietes von Polen auf drei Jahre das Recht zollfreier Ein» fuhr nach Deutschland. Schließlich behalten sich die alliier- ten und assoziierten Regierungen da? Recht vor, dieselfen Bestimmungen auf fünf Jahre für die Erzeugnisse Luxemburgs zu verlangen. Während der ersten sechs Monate nach Inkrafttreten des Friedensvertrages dürfen Einfuhren aus Ländern der alliierten und assoziierten Mächte nickt mit höheren Sätzen belegt werden, als am 31. Juli 1014. Für weitere dreißig Monate gilt die? für alle Waren des am 31. Juki 1014 in Kraft befindlichen deutickea VertragStarifcS einschließlich aller Deine. Pflanzenöle, künstlicher Seide, gewaschener oder entfetteter Wolle. Falls die alliierien und assoziierten Regierungen es im Interesse der Bevölkerung der besetzten Gebiete für nötig halten, behalten sie sich das Recht vor. für die Einfuhr und Ausfuhr ein besonderes Zollsystem in diesen Distrikten einzurichten. Die Schiffe und Fahrzeug« der alliierten und assoziierten Mäckte genießen innerbalb der deut'cken Ge- Wässer für Fischfang, Küssensahrt und Schleppfahrt zur See die Vorrechte meistbegünstigter Nationen. Teutschland verpflichtet sich, olle Maßnahmen zum Schutze der Er- Zeugnisse der alliierten und assoziierten Länder gegen un- lauteren Wettbewerb zu treffen, insbesondere gegen Ver- Wendung falscher Angaben über Ursprung, Art, Charakter oder besondere Oualität dieser Waren. Unter Voraussetzung der Gegenseitigkeit verpflichtet sich Deutschland, sich den in einem alliierten oder assoziierten Lande geltenden Gesetzen sowie der Rechtsprechung anzupassen, die sich auf Wein oder Spi- rituoscn beziehen. Deutschland verpflichtet sich, StaatSa.nge» hörige alliierter und assoziierter MSSxte nach dem Grundsätze meistbegünstigter Nationen zu behandeln, sowohl waS ihr Gewerbe irgendwelcher Art, wie!br Eigentum, ihre Rechte und Interessen einschließlich der Gesellschaften und Verbände, denen sie angehören, anbelangt. Zur Regelung der Bezavkung der Schulden. zwischen Angehörigen feindlicher Länder wird jede der verlrag- schließenden Regierungen binnen drei Monaten ein Bureau zur Prüfung und Ausgleichung(Office de Verification et de Eompensations) einrichten, welches auSschließ'ich für Leistung und Empfang solcher Zahlungen bestimmt ist. Jede Regierung ist für die Zahlung der von ihren StaatSangehö- rigen geschuldeten Beträge verantwortlich. Die Vorschriften dieses Artikels gelten für Zahlungen zwischen Deutsch- land und den alliierten und assoziierten Ländern nur unter der Voraussetzung, daß daS betreffende alliierte oder assoziierte Land binnen sechs Monaten hiervon in Kenntnis gesetzt wird. Dia Kriegsmatznahmen.'welche Deutschland in bezug auf Eigen- tum. Rechte und Interessen vvn Staatsangehörigen der alliierten und'assoziierten Mächte während des Krieges getroffen hat. werden umgehend fi. stiert, falls die Liquidation noch nicht beendet ist, und die Inhaber werden wieder in ihre Rechte eingesetzt. Hin- gegen behalten sich die alliierten und assoziierten Mächte da« Recht vor, alles Eigentum. Rechte und Interesse« deut- scher Staatsangehöriger auf ihrem Gebiete zurück- zubehalten und zu liquidieren. Dabei gelten diejenigen nicht als deutsch« Staatsangehörige, die durch diesen Bertrag die Msröprozeß Liebknecht 5« frohen SckwurgerichtSsaal in Moabit begann heute vor» Mittag vor dem Felb'negZgerkf/t deS Gsrdekavallerie-Schutzenkorps die Hauptverhandlung gegen die wegen deZ Mordes an Karl Lieb» Znecht und Rosa Luxemburg Angeklagten. Die Verbandlung leitet KriegsgerichtSrat Ehrhardt, außer ihm gehören ein Kriegs- gerichtsrat. ein Kapitänleutnant, ein Offigierstellvertreter und ein Mann dem Gericht an. Die Anklage vertritt KriegSgerichiSrat Jörns. Angeklagt sind: Husar Runge, Kapitänleutnant Horst v. Bflug-H arttun g, Qtcrleutnani zur See Ulrich v. Ritt- gen, Oberleutnant zur See Heinrich Stiege, Leutnant Äeinz v. Pflug-Harttung. Leutnant zur See Bruno S eb u l z e. Leutnant der Reserve Rdolf L i e p m a n n, Oberleut- nent Bogel, Hauptmann der Landwehr Weiler. Sämtliöte Angeklagte werden vom Rechtsanwalt Grün- s p a ch verteidigt. RaSdem die Zeugen aufgerufen wHren. wurden sie vom Bor- sibendcn, K.-G.-R. Ebrhardt ermahnt, sich bei ihren Aussagen n:�.t durck politifck? Eesiöttspunkte leiten zu lassen, sondern ohne jede Rücksicht der Wahrheit die Ehre zu geben. Ter Angeklagte Runge ist am 22. Mai 1S75 geboren und von Beruf Dreher. Die ange- llaaten Offiziere sind geboren: Horst v. Pflug-Harttung t8?g. v. R i t t a e n t8si4. Stiege 1892, L i e p m a n n sin Zivil Snid. vbil.s 1394. Heinz v. Pflug-Harttung 1899, Vogel 1883, DZller 18A, Schulze 1893. Sämtliche Offiziere sind Inhaber des Eisernen Kreuzes erster und zweiter Klasse und ande- per Orden. Ihre militärischen OualifikationSberichte lauten durch- weg'ehr pünstiq. Dar Angeklagte Runge wird beschuldigt, seinen Posten vor der' Edenhotel eiaenmäcbtia verlassen und einen Kolbenschlag gegen Liebknecht, zwei Kolbenschläoe gegen Rola Luxemburg geführt und sich dadurch der versuchten Tötung schuldig gemacht zu haben. Er gibt an: Ich stand vor dem Edenhotel Posten, erfuhr, daß Lieb- knech't einaelielert würde. Ich war gegen ihn erbittert, weil ich durch Liebknechts Agitation von den Arbeitern im SiemenSbetricbe zum Streik im November gezwungen worden bin. Als Liebknecht in da? Edenhotel eingeliefert wurde, habe i'ch in meiner Wut auf ibn ein oder zwei Kolbenschläoe geaen seinen Kopf geführt, als er im Auto saß. Ich glaube wicht, daß ich ibn aetrokien habe, jeden- rallS wrß ich?? nicht. Ez kann sein, daß die Schläge nur daS Auto getroffen haben. Ail-i Befragen gibt der Angeklagte als Ursache seiner Wut auf Lieblnecht und Rosa Luxemburg an. er wollte sich dem Demonstra- tionsstrerk im November nicht anschließen. Eine Menge Arbeiter standen um ibn bcrum. Unter ihnen waren Liebknecht und Rola Luxemburg. Liebknecht biest mir eine Pistole vor und drohte, ich werde über den Haufen geschossen, wenn ich den Betrieb nochmals betrete. Ebenso sprach ssrau Luxemburg zu mir.— Vors.: Sie sollen gesagt haben, als Liebknecht und Rola Luxembura eiuaeliesert wurden:.Die kommen hier nicht lebendig raus." Anackl.: Das babe ich nicht gesagt, sondern der Chauffeur bat es gcsaat. Die beiden Chauffeure sprachen darüber. Acich der Jäg"r D r ä g e r beteiligte sich an dam Gespräch. Er sagte, wenn er nicht 29 999 M. Schweinegeld bekommt, läßt er da? ganze Edenhatel bochf'iegen. Am nächsten Tage bade ick mir von Spartakisten falsche Papiere ge- kauät. damit bin ich Nack Flensburg gefahren. Eins der Pavier« lautete auf den Namen Jobann Dönnwald. In Flensburg ließ ich Mick als Freiwilliaer anwerben, wurde von drot nach Celle verfeßt, dort am 11. April festgmommen und nach Benin transportiert. Vors.: Hat Sie irgend jemand veranlaßt. L'ebknecht und Rosa Lunemburg zu töten? Angell.: Nein, dazu bin ich von keiner Seite, weder von ziviler noch von militärischer, veranlaßt worden. Der Vorsibende erörtert die Angaben über den angeblich mir- cTB asten Geisteszustand des Angekl. Runge. Er bat ISN in der Fabrik einen lk"ia>l erlitten. Ein Splitter drang.bn in? Auge, er führt« einen Rechtsstreit wegen einer Unfallrente, die ibm 1913 zugesprochen wurde. Während der Prozeß schwebte, äußerte er in einer Eingabe an die BerufSyenosscnschaft. er werde die ganze Be- rirfSgewossen�chatt totschießen, wenn er kerne Rente bekomme. Später erlitt der Angeklagte noch einen unbedeutenden Unfall, der auf feinen Geisteszustand keinen Einflust ausgeübt haben kann. Den Kriea hat er bis 1913 mitaemacht und ist währenddem als Nerven- tranker im Lazarett behandelt worden. Vors.: Nun wollen wir wieder zur Anklag« kommen. Sie, Angeklagter, sind also, nachdem Sie den Kolbenschlag amen Lieb- knecht geführt hatten, wieder auf ihren Posten zurückgegangen. Später wurde Frau Luxemburg gebracht, Sie haben zwei Schläge gegen ihren Kopf geführt. Satten Sie die Absicht, sie totzuschlagen? Angekl.: Nein, ich weiß überhaupt nicht, ob ich mit aller Kraft zugeschlagen habe. Vors.: Als alter Soldat müssen Sie doch wissen, Staatsangehörigkeit einer alliierten oder assoziierten Macht erwer- beu. Vertrage zwischen Feinde« gelten als nichtig vom Augenblicke des Kriegsausbruches an, ausgenommen solch« Per- träge, deren Ausführung eine Regierung der alliierten und asso- ziierten Mächte zugunsten eines ihrer Staatsangehörigen binnen sechs Monaten verlangt. Diese Bestimmungen gelten nicht für Der- träge zwischen amerikanischen, brasilianischen, japanischen sowie andererseits deutschen Staatsangehörigen. Jede alliierte oder asso- ziierte Macht einerseits und Teutschland andererseits errichten bin- neu drei Monaten einen gemischten Schiedsgericht?» Hof. zu dem ein dritter Delegierter von beiden Regierungen ge» meinsam oder, falls nötig, vom Conseil des Völkerbundes oder bis zu dessen Konstituierung von Herrn Gustav Ador(schweizerischer Bundesrat) benannt wird. das Schicksal üer Kolonien. Pari«. 7. Mai.(Reuter.) Amtlich. Der Dreierrat he- schloß, über die �MAtsche« Kolonien wie folgt ,« verfügen: Pezügliih der Zuraw von To go l a nd nnb Kamerun werde» Frankreich und Großbrittanien dem BSllerbund gemeinsame L o r f ch l S g e machr». Was dir anderen L-onien betrifft, so wer- den die Mandate folgendermaßen verteilt werden: Deutsch-Ost. a f r i k a fällt an Großbritannien, Südwestafrika an die südafrikaaischr Union, die deutschen Ziam»ai»sel» fallen an R e u- S e e l a a d, die andern deutsche» Besitzungen im Ttillen Ozean südlich des AequatorS an Australien mit SuS- nnhme von Nauru, für welches Groß-Britannicn ein Mandat erhält, die deutschen Insel» im Stillen Ozran nördlich de? AequatorS falle» an Japan. deutschlanü unü Gesterreich. Hinsichtlich Oefterreichs enthält der Friedensvertrag einen einzigen Artihel de« Wortlautes: Deutsch'-nd erkennt die Unabhängigkeit Oesterreich« an und wird sie in Zukunft in de» durch diesen vertrag festgesetzten Greo- «en als unabänderlich strikte respektieren. Eine Ausnahme ist nur mit Zustimmung de« Rare« der Gefcllschast der Nationen möglich. Mit Annehme dieses Wortlauts würde der beabsichtigte und von beiden Völkern gewünscht-e Zusammenschluß Deutsch* lands mit Oesterrelch vorlausig zur Unmöglichkeit. unö kbsa Luxemburg. daß ein Schlug mit einem Karabinerkolben einen Menschen töten kann. Sie wollen auch nicht gesehen haben, daß Frau Luxemburg zu Boden gestürzt war, daß sie blutüberströmt in den Wagen ge< schleppt wurde. Sie wollen auch keinen Schuß gehört haben? Angekl.: Nein. Ich habe mir das alles nickl überlegt. Nachdem ich die Schläge geführt halte, ging ich ins Wachlokal, denn meine Postenzeit war abgelaufen und ich ersuchte um Ablösung. Angeklagter Horst v. Pslug-Harttung ist nebst anderen angeklagten Offizieren der vorsätzlichen Tötung beschuldigt. Er giebt an: Ich war mit einer zuverlässizen Patrouille ins Edenhotel beordert. Ich ging mit meinen Leuten hin, meldete mich beim Hauptmann Palst und erhielt die Weisung, den festgenommenen Liebknecht nach Moabit zu transportieren. Liebknecht traf ich in Begleitung von zwei Offizieren in einem Zimmer deZ ersten Stock. Als mir gemeldet wurde, das Auto fei zur Fahrt bereit, beschloß ich, nicht den direkten Weg nach Moabit zu fahren. Ich beorderte noch einen zweiten Wagen mit einem leickten Maschineng owebr und Handgranaten, um uns gegen etwaige Angriffe zu decken. Mein Bruder sollte das Auto eigcnt- lich fokbren. Wir beide suchten auf der Karte den Weg. Lieb- knecht stand dabei. Später kam noch ein Pol'zeioffizier. der die Persönlichkeit des Liebknecht feststellen wollte, denn Liebknecht be- stritt seine Identität. In diesem Disput mit Liebknecht lernte ich L'ebknecht als einen au'rcchten Mann kennen, der von feiner Idee überzeugt war. und den ich als ehrlichen Gegner achten mußte. Ich forderte Liebknecht auf. mir zu folgen, wies ihm ein« Pistole und sagte zu ihm. daß ich bei einem Fluchtversuch sofort af ihn schießen würde. Beim HinaSgehen gingen wir zuerst auf den HauptauSgang zu, bogen dann ober nach einem. NebcnauS- gang ab, durch den wir das Hotel verließen. Diese von mir ausgegangene Abficht war den Herren rn meiner Patrouille ntchs bekannt. Vor der Tür war viel Publikum, meine Leute mußten erst mit dem Karabiner Platz machen. AIS ich mit Liebknecht im Auto fuß, erhi-It er von hinten einen Schlag, der ihn aber nicht beschädigt babcn kann, denn wir sprachen nachdem noch miteinander. Auf meinen Befehl wurde dann schneller gefahren. Im Tiergarten am Neuen See erlitt das Auto eine Panne und konnte nickst weitsrfahren. Ich be'chloß. nach der Charlottenburger Chaussee zu geben, um dort' einen Waaen zu nehmen. Liebknecht er- klärte auf meine Frans, er fühle sich kräftig genug, diesen Weg zu Fuß zu rn ackert. Wir traten also den Weg an. Rechts neben Liebknecht ging ich, links Leutnant Stiege, rechts vor ihm Leutnant Schulz? und links vor ihm ein Mann. Ich ging am Neuen See entlang, bis ich rechts einen Nebenweg sah. Ich entfernte mich einen Augenblick, um mich über den Wog zu orientieren. Als ich zurückkehrte, sah ich Liebknecht vor mir laufen. Ich rief„Halt!", und da der Ange- rufen« nicht stand, schoß ich. Liebknecht lief noch ein paar Schritte und brach dann zusammen. Ich ging als erster zu ihm. Er lag mit dem Gesicht am Boden und war anscheinend tot. Inzwischen war das Auto nachgekommen. Wir trugen Liebknecht in den Wagen, rühren nach der Unfallstation an der Charlotbenhurger Ck'aussee, die aber geschlossen war. Dann ftlbren wir nach der Unfallstation am Kursürst:ndamm in der Nähe deS Eben hoielS und lieferten dort die Leiche ab. Eine Per- abrcdung zwischen mir und den Herren meiner Patrouille hat nicht stattgefunden. Vors.: Haben Sie nicht abgewartet, ob Lieb- knecht auf den Anruf halten würde? Angekl.: Nein, dazu hotte ich keine Veranlassung. Ich hatte ihm ja gesagt, daß ich bei einem Fluchtversuch sofort schießen würde. Ich konnte auch nicht warten. denn er ließ nicht erkennen, daß er halten würde, und ich mußte daShabb damit rechnen, daß er entkommen könte. Der Anklagevertreter macht dem Angekl agten Vorhalte aus den Wstt e n, wonach er sich in der Vor» Untersuchung anders geäußert bat, wie jetzt. Der Verteidiger� widerspricht der Verlesung aller Protokolle über Vernehmungen.�ssei denen außer dem Untersuchungsführer andere Personep(Vertreter des Zentralrats und des Vollzugs- auSfckmsseS sowie ein Staatsanwalt) anwesend waren. Anklagevertreter K G. R. Jörn? bemerkt, daß die höchste Mi- litärbehör�e und daS ReichSjustizamt die Zulassung verfügt habe und er leine Bodenken dagegen geltend machen könne. DaS Gericht beschließt: Die Verlesung der beanstandeten Pro- tokolle ist zulässig Durch die Zulassung dritter Personen ist die richterliche Unabtängigkeit des Untersuchungsführers nicht beein- flußt. Tie Zulassung eines Staatsanwalts stützt sich aus öffenilich- rechtliche Gründe, die anderen Personen sind nach Ermessen des Untersuchungsführers zuzulassen. Der Verteidiger hält trotzdem seinen Widerspruch aufrecht, er bezeichnet die Zulassung dritter Personen bei den Vernehmungen als ungesetzlich, die Regierung habe durch die betreffende Verfü- gung zuungunsten der Angeklagten in das Verfahren eingegriffen. öörsenschließun�. verlin. 7. Mai. Unter dem Eindruck der vernichten- den FriedraSbedingungcn, die dem deutschen Volke zu- gemutet werden, ha« der Börsenvorstaud beschlossen, die Börse auf drei Tage zu schließen. ' GewerkschcObewegung Bauspcrre für Zimmerer. Die yrtsverwaliung Beilin und Umaegend drS Verbandes der Zimmerer macht daraus ausmeitsam, daß folgende Firmen gesperrt sind: � August Höbne. Lichterfelde, Bau Dahlem. Gertrudenkchule. Uebe. Charloltenb., Kai'«r»Fnedri
5. Lezirtskomtnando.— M. Test. 2Ä0. Ja.— Elbing 3S. I. Darüber sind wir nickt informiert, 2. Ja, in einer Anzabi von Fällen find die Hhpotbetenzinsen erböbt. Das Mtctcinigungsmnt wäre sofort unznrusen. Miete darf nicht cinbcbalten werden.— X.)> Z. 100. Ja. — I. N. 87. Wir haben Ihren Wunsch der P�exkominitiron übermittelt. — H. 1500. Wenden Sie ück znrächst an den Magistrat Berlin.— P. M. 4L. 1. Nein. 2. 10 Stück einer beliebigen Klasse, vor Ablauf von 2 Jabren limtauick.— C. W. 10. Von 16 liegt Verjährung vop. Für die übrige Zeit sind Sie haftbar.—