Mr. 285. Erscheint täglich außer Montags. Preis pränumerando: Vierteljährlich 3,30 Mart, monatlich 1,10 Mt., wöchentlich 28 Pfg. frei in's Haus. Einzelne Nummer 5 Pfg. Sonntags: Nummer mit illuftr. Sonntags- Beilage Neue Welt" 10 Pfg. Poft- Abonnement: 3,30 mt. pro Quartal. Unter Kreuzband: Deutschland u. Defterreichs Ungarn 2 Mt., für das übrige Ausland 3 Mt.pr.Monat. Eingetr. in der Post Beitungs- Preisliste für 1894 unter Nr. 6919. Vorwürts 11. Jahrg. Insertions- Gebühr beträgt für die fünfgespaltene Petitzetle oder deren Raum 40 Pfg., für Vereins- und Versammlungs- Anzeigen 20 Pfg. Inserate für die nächste Nummer müssen bis 4 Uhr Nachmittags in der Expedition abgegeben werden. Die Expedition ist an Wochentagen bis 7 Uhr Abends, an Sonn unb festtagen bis 9 Uhr Vormittags geöffnet. Ensprecher: Amt 1, Nr. 1508. Telegramm- Adresse: Sozialdemokrat Berlin Berliner Bolksblatt. Zentralorgan der sozialdemokratischen Partei Deutschlands. Redaktion: SW. 19, Beuth- Straße 2. T Freitag, den 7. Dezember 1894. Expedition: SW. 19, Beuth- Straße 3. Arbeiter! Parteigenossen! Trinkt kein boykottirtes Bier! Die Umfturzvorlage. Entwurf eines Gesetzes, Preußen 2c. betreffend die Ehe oder das Eigenthum durch beschimpfende Aeußerungen öffentlich angreift, wird mit Geldstrafe bis zu Endlich ist sie da, die Umsturzvorlage, deren Geburts: 600 M. oder mit Gefängniß bis zu 2 Jahren bestraft." wehen bereits einem Reichskanzler und einem preußischen Dehnbar genug wäre diese Fassung, um eifrigen Staats- Aenderungen und Ergänzungen des StrafgesetzMinisterpräsidenten die Aemter gekostet haben und alle bürger- anwälten und Richtern noch umfangreichere politische Ver- buchs, des Militär- Strafgesetzbuchs und des lichen Parteien monatelang in Aufregung erhielten, nicht folgungen zu ermöglichen als jetzt. Der Ausdruck beschimpfen" aber die Sozialdemokratie. Und mit dem nämlichen Gleich ist von so unbestimmter Tragweite, daß das subjektive Gefühl Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Gesetzes über die Presse. muth, mit dem wir sie erwarteten, betrachten wir sie jetzt, des Richters da den weitesten Spielraum hat. Er fann da sie vor uns liegt: ein ohnmächtiges Ding, ohumächtig eine Beschimpfung erblicken in allem, was im Bolke nur als verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des und wäre sie zehnmal schärfer noch abgefaßt, zehnmal eine berechtigte sachliche Kritik von„ Religion, Monarchie, Bundesraths und des Reichstags, was folgt: wuchtiger ausgefallen und von zehnmal geschickteren Händen Eigenthum und Ehe" empfunden wird. Artikel I. geführt, als die sind, die jetzt zu ihrer Handhabung bereit In dem Strafgesetzbuch werden die§§ 111, 112, 126, 180, gehalten werden. Im neuen§ 131 liegt die Verschärfung darin, daß 131 durch nachstehende unter den gleichen Zahlen aufgeführte Wir geben nachstehend unseren Genossen den ganzen nicht nur verurtheilt werden kann, wer wissentlich Bestimmungen ersetzt und die folgen den neuen§§ 111a, 129 a Text der Vorlage sammt der ausführlichen bundesräthlichen unwahre Thatsachen behauptet, die geeignet sind Staats- eingestellt. § 111.1) Begründung. Bei den neuen Paragraphen des Strafgesetz- einrichtungen u. dgl. herabzuwürdigen, sondern auch wer buches haben wir in Anmerkungen hervorgehoben, worin die nach dem fujektiven Urtheil der Richter den Um st än den strafbaren Handlung auffordert, ist gleich dem Anstifter zu be Wer auf die im§ 1102) bezeichnete Weise zur Begehung einer Neuerungen gegenüber den alten Paragraphen bestehen. In nach annehmen muß, daß sie erdichtet oder entſtellt strafen, wenn die Aufforderung die strafbare Handlung oder einen besonderen Fußnoten haben wir dann diejenigen Paragraphen find. Dadurch sollen eingestandenermaßen die Zeitungen strafbaren Versuch derselben zur Folge gehabt hat. mitgetheilt, auf die im Text der Vorlage Bezug genommen werden. Es wird dann überhaupt nicht mehr möglich sein, strafe bis zu sechshundert Mark oder Gefängnißstrafe bis zu wegen der Kritik von staatlichen Mißständen getroffen Ist die Aufforderung ohne Erfolg geblieben, so tritt Geldwird. So haben unsere Leser und Genossen das ganze Material in Händen, um bei den bevorstehenden Verhand- irgend welche Uebergriffe der Behörden zu besprechen, einem Jahre und, sofern es sich um die Aufforderung zu Lungen sich stets über den Gegenstand unterrichten zu ohne daß die kleinste Unrichtigkeit den Veröffentlicher in einem Verbrechen handelt, Gefängnißstrafe bis zu drei Jahren den Negen des Strafgesetzbuches hängen bleiben läßt. ein. Die Strafe darf jedoch, der Art oder dem Maße nach, Eine ausführliche Besprechung der Vorlage und der Alles andere soll in der nämlichen Weise zur Erleichterung eine schwerere sein, als die auf die Handlung selbst angedrohte. Begründung müssen wir uns vorbehalten. Heute wollen der gegen uns geplanten Verfolgungen dienen. Es sollen Gegen denjenigen, welcher auf die im§ 110 bezeichnete wir nur kurz hervorheben, in welchen Bestimmungen am Staat gerichtetes Vergehen oder Verbrechen öffentlich loben, 124, 125, 240, 242, 253, 305, 317, 3213) vorgesehenen Vergehen wir nur kurz hervorheben, in welchen Bestimmungen am insbesondern überall diejenigen, die irgend ein gegen den Weise ein Verbrechen oder eines der in den§§ 113 bis 115, schärfsten die Absicht zu tage tritt, der Sozialdemokratie und der Arbeiterschaft die Flügel zu beschneiden; der Sozial- genau so bestraft werden können, als wer dazu angeftiftet anpreist oder als erlaubt darstellt, finden die Strafvorschriften demokratie sagen wir, denn obschon der Vollständigkeit hat, und wer dazu angeftiftet hat, soll der Strafe nicht halber noch allerhand andere Bestrebungen daneben genannt entgehen, auch wenn das geplante Bergehen oder Verbrechen und sogar auswärtige anarchistische Publikationen, deren nicht zu stande gekommen ist. Auch diese Kautschukbestim- neuen. Urheber in Deutschland gar nicht faßbar sind, zur Be- mungen erweitern den Spielraum der subjektiven richtergründung herbeigezerrt werden, wird sich niemand darüber lichen Urtheile. täuschen, daß ihr Zweck ist, die politische wie die wirthtönnen. schaftliche Arbeiterbewegung Deutschlands zu schädigen. Am wirksamsten glauben die Urheber der Gesetze die Arbeiterbewegung dadurch zu schädigen, daß sie ihr das im neuen Reiche der Gottesfurcht und guten Sitte sowieso fümmerliche Recht der freien Meinungsäußerung noch mehr verkümmern. Dazu sollen vor allem die Abänderungen der §§ 130 und 131 des Reichs- Strafgesetzbuchs dienen. Der § 130 hat den Busaz erhalten: Wer in einer den öffentlichen Frieden gefährdenden Weise die Religion, die Monarchie, die Familie, Feuilleton. Am Exil. § 111a. 1) Der alte§ 111 enthielt nur den ersten Absah des 2) Der§ 110 lautet: Wer öffentlich vor einer Menschenmenge, oder wer durch und verschärfte Quälereien und Verfolgungen über unsere gehorsam gegen Gefeße oder rechtsgiltige Verordnungen oder Kommt das Gesetz zu stande, so werden zweifellos neue ftellung von Schriften oder anderen Darstellungen zum Un Verbreitung oder öffentlichen Anschlag oder öffentliche Aus Genossen überall in Deutschland hereinbrechen, und so gegen die von der Obrigkeit innerhalb ihrer Zuständigkeit gemancher mißliebige Publizist oder Agitator anderer Parteien troffenen Anordnungen auffordert, wird mit Geldstrafe bis zu wird gleichfalls so nebenbei sein Theil abkriegen; aber es fechshundert Mark oder mit Gefängniß bis zu zwei Jahren gehört eine wirklich an das Urtheil des Kanzlers Oxenstiana bestraft. über die Weltregierung gemahnende Kurzsichtigkeit dazu, Gefeßen, von Befehlen und Anordnungen der Verwaltungswenn man glaubt, daß durch solche Verfolgungen die Sozial- bebörden oder von Urtheilen und Verfügungen der Gerichte be demokratie geschädigt, die Arbeiterbewegung in ihrer Ent- rufen ist, in der rechtmäßigen Ausübung seines Amtes durch Gewickelung gehemmt, der Sieg der sozialistischen Ideen ver- walt oder durch Bedrohung mit Gewalt Widerstand leistet, oder hindert werden könne. wer einen solchen Beamten während der rechtmäßigen Ausübung Fee, eine Zauberin zu sein, oder mindestens über eine Polizeimacht zu gebieten, fügte sie hinzu: Ich bin gutmüthig! Ich könnte Sie ja zappeln lassen. ( Nachdruck verboten.] Aber ich will Ihnen mein Geheimniß lieber gleich ver 21 rathen. Henri hat mich über alles, was Sie gesagt und gethan haben, auf dem Laufenden erhalten. Roman von Georges Renar d. Autorisirte Uebersetzung von Marie Runert. René gefiel es, diesem Geplauder zuzuhören, das frisch dahinfloß wie das leise Geplätscher einer Quelle. Es freut mich, sagte er, daß Sie in der deutschen Schweiz Ihren Frohsinn nicht verlernt haben. Aber wie haben Sie es fertig gebracht, sich in Basel den echten Pariser Atzent anzunehmen? Denn Sie haben ihn wirklich, Fräulein, oder ich müßte mich nicht darauf verftehen! Ach, sagte Annette mit ihrem schönsten Lachen, in meiner Benfion waren auch Pariserinnen, die ich mir zu Freundinnen und Muſtern erwählte! Warum auch nicht? Meinem Herzen nach bin ich Französin. D, so haben Sie mich also verrathen, sagte René zu Henri und drohte mit dem Finger. Wenn unter uns Verräther find..." intonirte Henri mit einer Baßftimme, die beständig in die hohen Töne der Knabenstimme umschlug. Genug! Genug! flehte die ganze Gesellschaft, und das Echo der Felsen wiederholte undeutlich: genug! Halt! hier ist ein Echo, sagte Henri. Und für einige Minuten amüsirte er sich wie ein Kind damit, von den Felsen Gutturaltöne wiederholen zu lassen, die nichts Menschliches hatten, oder auch fremdsprachige, gelehrte Worte, wie die Berge fie, so lange sie standen, gewiß noch nicht gehört hatten. Bist Du mit Deinen barbarischen Versuchen bald fertig? unterbrach Jules ihn sichtlich gereizt. wie Sie. Annette fönnte uns aber als richtige kleine Lerche, die sie ist, etwas vorsingen. Bravo! Unterstützt! rief René. Gerade so wie ich Franzose, rief Henri. Es lebe Frankreich. Poztausend! Da Ihr nicht wollt, daß ich finge! er Der schöne Jules zuckte die Achseln. Er schien sich dar- widerte Henri. Wenn Ihr Andern doch an meiner Stelle über zu ärgern, daß seine Kousine mit René, den sie doch etwas fingen wolltet! Ich bin sicher, Fräulein Rosa, daß nur zufällig unterwegs getroffen hatte, so intim plauderte. Sie alle Arten von hübschen Barcarolen singen können. Von Zeit zu Zeit wandte er sich mit unwilliger Miene um. Ich? entgegnete sie. Ich singe beinahe ebenso falsch Toch nahm die Unterhaltung deshalb ungestört ihren Verlauf, im vertrauten Gespräch die verschiedensten Dinge berührend, bald zu fröhlichen Scherzen abschweifend, bald von verhaltener Erregung durchzittert. René begann zu erzählen, was er während dieser sechs Jahre getrieben. Doch Annette unterbrach ihn; sie wußte alles, sie fonnte ihm Nur zu, Schwesterchen! Einen schöneren Konzertsaal ganz genau sagen: In dem Sommer haben Sie Italien wirst Du niemals haben. Wir werden an den Felsen vor: besucht, in jenem Winter haben Sie den und den Vortrag über fahren, um das Echo zu vermeiden und im Takte die gehalten. Alles, was er geschrieben, hatte sie gelesen. Sie Ruder in die harmonischen Fluthen tauchen. Das wird wußte sogar, daß er sehr traurig gewesen war, ja, mein ganz lamartinisch werden. Herr, jehr traurig." Das junge Mädchen zögerte noch. René sagte: Ich würde mich so sehr freuen, Sie einmal zu hören. Als René sie mit komischem Staunen beschuldigte, eine Auch Jules glaubte seine Bitten denen der übrigen hinzufügen zu müssen, und Henri fuhr fort: 3) 118. Wer einem Beamten, welcher zur Vollstreckung von Sie sah ihn an, senkte die Augen wieder und lächelte. Dann begann sie plöglich entschlossen: Wohlan! Sei es denn! Nur will ich Ihnen gleich sagen, daß ich mich rächen werde, Herr Messant. In meinem Liede werden Sie sich selbst zur Hälfte wiederfinden. Ich werde Ihnen die Blume des Vergessens" fingen. René fuhr erstaunt von seinem Platze auf. Es war ein Lied, das er selbst nach einer alten, melancholischen Weise gedichtet und in seiner Zeitschrift veröffentlicht hatte, als er einmal Mangel an Füllstoff hatte. Er hatte sich von seinem Staunen noch nicht erholt, als Annette, die im Boote aufrecht stand, zuerst mit schüchterner Stimme, die aber nach und nach immer sicherer wurde und rein und frisch durch die stille Luft scholl, zu singen begann. Das Lied war eine rührende Klage über die Einsamkeit des Erils. Um seine Leiden zu vergessen, wünschte der Dichter sich jene fagenhafte Blume des Vergessens, die Lotosblüthe, welche die Erinnerung an sein Heimathland in seinem schmerz erfüllten Herzen auslöschen sollte. Das junge Mädchen hatte in die letzten Verse, die sie schlicht und schmerzlich ergriffen vortrug, ihre ganze Seele hineingelegt. Bravorufe ertönten. Und während René, dem die Kehle wie zugeschnürt war, leise ein ersticktes Dank!" stammelte, tommandirte Henri: 11 Ein Bravo für die Sängerin! Die Hände schlugen im Takt zusammen. Ein doppeltes Bravo für den Dichter! Und in noch schnellerem Rythmus erschollen die vier feierlichen Salven. Dann entstand eine Pause. René, dem die Sympathie, die Annette ihm so naiv und frei müthig gezeigt hatte, innig wohlthat, fühlte sich weich gestimmt und wie berauscht, als wenn er den ersten lauen Hauch des Frühlingswindes einathmete. Während seine Augen seine Dankbarkeit aussprachen, verharrte er in staunendem Entzücken. Liebesträume schwebten vom Himmel herab und senkten sich in sein Herz. Er wagte nicht zu sprechen, aus Furcht, sie damit zu verscheuchen. ( Fortsetzung folgt.) Artikel II. In dem Militär- Strafgesehbuch erhält der§ 42 Abf. 24) folgende Fassung: Anwendung, die nach§ 111 Abfah 2 für den Fall der Auf- der Obrigkeit verächtlich zu machen, wird mit Geldstrafe bis forderung zur Begehung einer solchen strafbaren Handlung gelten. zu sechshundert Mark oder mit Gefängniß bis zu zwei Jahren § 112. bestraft. Wer einen Angehörigen des deutschen Heeres oder der kaiserlichen Marine auffordert oder anreizt, dem Befehle des Oberen nicht Gehorsam zu leisten, wer insbesondere eine Person, welche zum Beurlaubtenstande gehört, auffordert oder anreizt, der Einberufung zum Dienste nicht zu folgen, wird mit Gefängniß bis zu zwei Jahren bestraft.( Alles folgende ist neu.) Diese Strafvorschrift findet auch auf denjenigen Anwendung, der einen Angehörigen des Landsturmes auffordert oder anreizt, dem Aufrufe nicht Folge zu leisten. Gefängniß von einem Monat bis zu drei Jahren trifft denjenigen, der es unternimmt, einen Angehörigen des aktiven Heeres oder der aktiven Marine zur Betheiligung an Bestrebungen zu verleiten, welche auf den gewaltsamen Umsturz der bestehenden Staatsordnung gerichtet sind. Hat der Thäter in der Absicht gehandelt, ein bestimmtes, auf den gewaltsamen Umsturz der bestehenden Staatsordnung gerichtetes Verbrechen zu fördern, so tritt Zuchthausstrafe bis zu fünf Jahren ein; auch kann auf Zulässigkeit von Polizei- Aufsicht § 126. erkannt werden. gewiesen werden, welche die königlich preußische Regierung im Jahre 1889 bei dem Bundesrath gestellt hat und die, obwohl fie, von anderen Aufgaben zurückgedrängt, nicht zu einer Vorlage an den Reichstag führten, dennoch in weiten Kreisen bekannt geworden sind. Als das Ausnahmegeseh vom 21. Oftober 1878 nach mehrWird gegen eine Person des Beurlaubtenftandes während fachen Verlängerungen seiner Geltungsdauer, am 1. Oktober: 1890 der Beurlaubung wegen einer in dem Strafgesetzbuch für das außer Kraft getreten war, mußte jene Frage wieder zu vers Deutsche Reich Theil II Abschnitt 6( Widerstand gegen die Staats- stärkter Bedeutung gelangen. Daß den Versuchen, breite Schichten gewalt) oder Abschnitt 7( Verbrechen und Bergehen wider die der Bevölkerung mit den Grundbedingungen unseres staatlichen öffentlichen Ordnung) vorgesehenen strafbaren Handlung auf und gesellschaftlichen Lebens zu verfeinden, nicht lediglich Gefängniß von mehr als sechs Wochen erkannt oder erfolgt mittels des Strafgefeßzes entgegengewirkt werden tann, die Verurtheilung einer Person des Beurlaubtenstandes während daß vielmehr zu ihrer erfolgreichen Bekämpfung auch Maßs der Beurlaubung wegen einer strafbaren Handlung der im nahmen gehören, welche offenkundige Schäden unserer wirths § 37 Abfah 2 Nr. 25) bezeichneten Art, so tann ein besonderes schaftlichen Entwickelung zu bessern und vor allem die Lage dur Verfahren des Militärgerichts zur Entscheidung darüber an- unteren Bevölkerungsklassen zu heben bezwecken, haben die vers geordnet werden, ob auf Dienstentlassung oder Degradation zu bündeten Regierungen unter Zustimmung des Reichstags durch erkennen ist. wiederholte Afte der Gesetzgebung anerkannt. Dieser Weg joll auch in Zukunft nicht verlassen werden. Aber man darf tch dabei der Erkenntniß nicht verschließen, daß eine gesetzgeberische Thätigkeit, welche die Klaffengegenfäße mildern, Auswüchse in unferer gesellschaftlichen Entwickelung abschneiden und den wirthschaftlich schwächeren Boltselementen in ihrem stampfe um eine befriedigende Existenz Beistand gewähren will, vers gebliche Arbeit thut, fo lange auf der anderen Seite die Bevölkerung durch böswillige Herabwürdigung der wichtigsten gesellschaftlichen Inftitutionen, durch Aufstachelungen gegen die staatliche Gewalt, durch die Verbreitung grundloser, die MißDieses Gesetz tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. achtung der Staatsordnung fördernder Beunruhigungen in ihrer Urkundlich zc. Gegeben zc. Auffaffung von der Aufgabe des Staates und von der Bedeutung unferer Kultur geradezu vergiftet wird. Artikel III. In dem Gesetz über die Presse vom 7. Mai 1874( ReichsGefeßbl. S. 65) wird die Nr. 3 des§ 286) durch die nachfolgende Bestimmung ersetzt: § 23. Wer durch Androhung eines Verbrechens den öffentlichen 3. wenn der Inhalt einer Druckschrift den Thatbestand einer Frieden stört, wird mit Gefängniß bis zu einem Jahre bestraft. der in den§§ 85, 95, 111, 111a, 112, 126, 130 oder 1847) des ( Der alte Paragraph enthält nur den vorstehenden Absatz mit Deutschen Strafgesetzbuchs mit Strafe bedrohten Handlungen beder Einschränkung der Verbrechen auf gemeingefährlich e.) gründet. Hat der Thäter in der Absicht gehandelt, auf den gewaltfamen Umsturz der bestehenden Staatsordnung hinzuwirken, oder barauf gerichtete Bestrebungen zu fördern, so tritt Zuchthausstrafe bis zu fünf Jahren ein; auch kann auf Zulässigkeit von PolizeiAufsicht erkannt werden. § 129a. Artikel IV. Begründung. Mancherlei Vorgänge aus neuester Zeit im Auslande wic auch im Inlande drängen zu ber Ueberzeugung, daß gesetz Saben mehrere in der Absicht, auf den gewaltsamen Umftura Schon bald nachdem das Strafgesetzbuch für das Deutsche geberische Abwehrmaßnahmen nach der foeben bezeichneten der bestehenden Staatsordnung hinzuwirken, die Ausführung eines Reich in Geltung getreten war, ließen manche Wahrnehmungen Richtung hin nicht länger aufgeschoben werden dürfen. Auch bein Verbrechens verabredet oder sich zur fortgesetzten Begebung mehrerer, erkennen, daß die neuen strafrechtlichen Vorschriften, soweit sie ruhigsten Beobachter tann nicht entgehen, daß die Aufrechterhal wenn auch im einzelnen noch nicht bestimmter Verbrechen ver- ben Schutz der Staatsordnung und des öffentlichen Friedens und tung der staatlichen Ordnung mit wachsenden Schwierigbunden, so werden sie, auch ohne daß der Entschluß der Berübung damit die Sicherung der Grundlagen unseres staatlichen und feiten und Gefahren zu kämpfen hat. Die Erleichterung des Berbrechens durch Handlungen, welche einen Anfang der gesellschaftlichen Lebens zum unmittelbaren Zwed haben, an und Ausdehnung aller Verkehrsbeziehungen trägt bazu Ausführung enthalten, bethätigt worden ist, mit Zuchthaus Rücken franken, welche auf die Dauer nicht ohne bedenkliche bei, krankhafte und verbrecherische Bestrebungen, die zu bestraft. Folgen bleiben können. Unter dem Einfluß einer vertrauens- nächst in den eigenartigen Verhältnissen anderer Staaten sich § 180. vollen, die Gefahren der politischen, wirthschaftlichen und entwickelt haben, auch in unser Vaterland zu verpflanzen und gesellschaftlichen Zersehung unserer Zeit nicht ausreichend ihnen bis in die entlegensten Theile des candes Verbreitung zu würdigenden Stimmung hatten die Borschriften des Gesetz schaffen. Vervollkommnungen der Technik und der Verkehrsbuches, wie fie aus Den Berathungen des Reichstags mittel haben das Emporwuchern einer Tagesliteratur begünstigt, hervorgegangen waren, gegenüber dem früheren Rechte der welche in den Dienst jener Bestrebungen fich stellt und bis in die meisten deutschen Staaten und dem seitens der verbündeten Re- fleinsten Orte und bis in die unreife Jugend hinein ihre Ideen gierungen vorgelegten, im wesentlichen diesem älteren Rechte sich verbreitet. Das noch immer steigende Wachsthum der großen anschließenden Entwurfe mannigfache Abschwächungen erfahren. Städte erleichtert es, große Boltsmassen rasch mit gefährlichen Die Unzulänglichkeit des neuen Rechtes machte sich immer fühl- Anschauungen zu erfüllen und zu einer Staat und Gesellschaft barer, seitdem der wachsende Einfluß neuer gesellschaftlicher und bedrohenden Haltung zu verleiten. Die Ueberwachung und wirthschaftlicher Theorien mehr und mehr dahin führte, Grund- Unterdrückung staatsfeindlicher Kundgebungen und sonstiger lagen unserer öffentlichen und privaten Rechtsordnung, welche Angriffe gegen die bestehende Ordnung wird unter solchen den Bestand und die gedeihliche Entwickelung des gesammten Verhältnissen mehr und mehr erschwert, und die Wirkung der Kulturlebens bedingen, zum Gegenstande gehässiger Kritik und Angriffe gestaltet sich zugleich bedrohlicher. wühlerischer Angriffe zu machen. Es ist nicht zu erwarten, daß diese Verhältnisse in Bälde Wer in einer den öffentlichen Frieden gefährdenden Weise verschiedene Klassen der Bevölkerung zu Gewaltthätigkeiten gegen einander öffentlich anreizt, wird mit Geldstrafe bis zu fechshundert Mark oder mit Gefängniß bis zu zwei Jahren bestraft.( Von hieran alles neu.) Dieselbe Strafe trifft denjenigen, welcher in einer den öffentlichen Frieden gefährdenden Weise die Religion, die Monarchie, die Ehe, die Familie oder das Eigenthum durch beschimpfende Aeußerungen öffentlich angreift. § 131. Wer erdichtete oder entstellte Thatsachen, von denen er weiß oder den Umständen nach annehmen muß( das vorstehend gesperrte ist neu), daß sie er dichtet oder entstellt sind, öffentlich behauptet oder verbreitet, um dadurch Staatseinrichtungen oder Anordnungen feines Amtes thätlich angreift, wird mit Gefängniß von vierzehn Zagen bis zu zwei Jahren bestraft. Sind mildernde Umstände vorhanden, so tritt Gefängnißstrafe bis zu einem Jahre oder Geldstrafe bis zu eintausend Dieselben Strafvorschriften treten ein, wenn die Handlung gegen Personen, welche zur Unterstützung des Beamten zugezogen waren, oder gegen Mannschaften der bewaffneten Macht, oder gegen Mannschaften einer Gemeinde, Schuß- oder Bürgerwehr in Ausübung des Dienstes begangen wird. Mark ein. 114. Wer es unternimmt, durch Gewalt oder Drohung eine Behörde oder einen Beamten zur Vornahme oder Unterlassung einer Amtshandlung zu nöthigen, wird mit Gefängniß nicht unter drei Monaten bestraft. Unter dem Eindruck solcher Wahrnehmungen wurden schon eine Aenderung erfahren und daß die daraus entspringenden bei der ersten Revision des Strafgesehbuchs, welche die Novelle Bewegungen an Energie und Erfolgen einbüßen werden. Im vom 26. Februar 1876 zum Ergebniß hatte, von den verbündeten Gegentheil liegt die Besorgniß nahe, daß demnächst auch die bis Regierungen Aenderungen und Ergänzungen zu den Abschnitten jetzt noch unberührt gebliebenen Boltsschichten unter dem ver des Strafgesetzbuchs über den Widerstand gegen die Staats- giftenden Einflusse staatsfeindlicher Bestrebungen zu leiden haben gewalt und über die Vergehen wider die öffentliche Ordnung in wer en. Vertreter und Verführte der zügellofesten Abart staats Borschlag gebracht. Es gelang damals nicht, der Erkenntniß feindlicher Theorien, des Anarchismus, sind bemüht, durch von den drohenden Gefahren in dem Reichstag zum Siege zu Thaten wahnwißigen Hasses gegen Ordnung und Gesittung verhelfen. Die verbündeten Regierungen saben sich genöthigt, weite Boltsfreise in Erregung zu feßen und mit Zweifeln an der von weiteren Erfahrungen, die auch für größere Kreise das Berechtigung der jetzigen Staats- und Gesellschaftsordnung zu unzureichende des strafgesetzlichen Schutzes der allen Volksrlassen erfüllen. Wenngleich der Anarchismus das Feld seiner ver gemeinsamen Interessen erkennbar machen würden, die Verbrecherischen Thätigkeit bisher hauptsächlich im Auslande gesucht folgung ihrer Vorschläge abhängig zu machen. hat, so ist doch die Besorgniß nicht abzuweisen, daß er im Ins Die ganze gefeggeberische Reform trat demnächst in den lande an Boden gewinnt. Schon haben sich in größeren deutschen Hintergrund, als infolge der Zeitereignisse und namentlich Städten Verbindungen anarchistischer Richtung gebildet und der verbrecherischen Anschläge wider das Leben des vers weitere derartige Verbindungen sind in der Bildung begriffen. Sind mildernde Umstände vorhanden, so tritt Gefängniß- ewigten Raisers Wilhelm 1. mit dem Gesetze gegen die gemein- In letzter Zeit hat sich auch der Zuzug einer nicht unbeträcht strafe bis zu zwei Jahren ein. gefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie" vom 21. Oftober lichen Zahl von Personen bemerkbar gemacht, welche wegen ihrer 115. Wer an einer öffentlichen Zusammenrottung, bei 1878 der Weg der Ausnahmemaßregeln gegen die Ausschreitungen anarchistischen Wirksamkeit aus benachbarten Staaten, vor. welcher eine der in den§§ 113 und 114 bezeichneten Hand- bestimmter Barteirichtungen eingeschlagen wurde. Aber auch unter nehmlich Frankreich und der Schweiz, ausgewiesen worden lungen mit vereinten Kräften begangen wird, Theil nimmt, diesen veränderten Verhältnissen hat die Frage, ob nicht auf dem find. Deffentliche Versammlungen, in denen aufreizende und wird wegen Aufruhrs mit Gefängniß nicht unter sechs Monaten Boden des gemeinen Rechts eine Verstärkung der staatlichen nahezu aufrührerische Kundgebungen erfolgen, sowie anarchistische bestraft. Schutzmittel gegenüber den offenkundigen, Ordnung und Sitte Schriften, die in einzelnen Orten und Gegenden in augenscheins Die Rädelsführer, sowie diejenigen Aufrührer, welche eine untergrabenden Bestrebungen mancher unferem Staats- und lich vorbedachter Weise verbreitet werden, treten der Thätigkeit der in den§§ 113 und 114 bezeichneten Handlungen begehen, Kulturleben feindlichen Elemente herbeizuführen sein möchte, jener Vereine und Personen zur Seite. Was insbesondere die werden mit Zuchthaus bis zu 10 Jahren bestraft; auch kann auf wiederholt praftische Gestalt gewonnen. Dahin gerichtete Vorschläge Berbreitung von Schriften betrifft, so kommen außer einem in Zulässigkeit von Polizei- Aufsicht erkannt werden. Sind mildernde sind sowohl aus der Mitte des Reichstags als auch aus dem Berlin in bedeutender Auflage erscheinenden Tageblatte, dessen Umstände vorhanden, so tritt Gefängnißstrafe nicht unter sechs Schooße der verbündeten Regierungen heraus gemacht worden. Jubalt selbst unter dem jezigen Rechte zu zahlreichen firaf Monaten ein. In letzterer Hinsicht darf insbesondere auf die Anträge hin- rechtlichen Verfolgungen Anlaß gegeben hat, und außer den in 124. Wenn sich eine Menschenmenge öffentlich zusammenunregelmäßigen Zwischenräumen erscheinenden Heften eines, rottet und in der Absicht, Gewaltthätigkeiten gegen Personen 4) Derselbe lautete bisher: als anarchistische Bibliothek" sich bezeichnenden Unternehmens oder Sachen mit vereinten Kräften zu begehen, in die Wohnung, Erfolgt die Verurtheilung einer Person des Beurlaubten namentlich die aus dem Ausland eingeführten Preßerzeugnisse in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besigthum eines standes während der Beurlaubung wegen einer strafbaren Hand- des Londoner Klubs" Autonomie" in betracht. Dieser Klub Anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen lung der im§ 37 Absatz 2 Nr. 2 bezeichneten Art, so tann ein ist wiederholt in gerichtlichen Urtheilen als der Mittelpunkt Dienst bestimmt sind, widerrechtlicheindringt, so wird Jeder, welcher besonderes Verfahren des Militärgerichts zur Entscheidung der anarchistisch sozialistischen Thätigkeit bezeichnet worden, an diesen Handlungen Theil nimmt, mit Gefängniß von einem darüber angeordnet werden, ob auf Dienstentlassung oder auf die insbesondere auch den Umsturz der bestehenden Ordnung in Monat bis zu zwei Jahren bestraft. Degradation zu erkennen ist. Deutschland verfolgt. Unter den im Inland ermittelten An schärfften Färbungen deffelben vertreten oder ihn zum politischen hängern des Anarchismus fehlt es an solchen nicht, welche die dieser Art hat eine fürzlich vor dem Berliner Schwurgericht zur Beschönigungsmittel für gemeine Verbrechen machen. Einen Fall Verhandlung gelangte Straffache enthüllt, welche die Berurtheis lung der Angeklagten, und zwar die des Hauptangeklagten zu einer zwölfjährigen Zuchthausstrafe und zu Ehrenftrafen, zum genommenen umfaffenden Saussuchungen haben die Annahme Ergebniß hatte; die im Laufe dieser Untersuchung nahe gelegt, daß anarchistische Verbrechen in der Vorbereitung begriffen waren. 125. Wenn sich eine Menschenmenge öffentlich zusammenrottet und mit vereinten Kräften gegen Personen oder Sachen Gewaltthätigkeiten begeht, so wird Jeder, welcher an dieser Zusammenrottung Theil nimmt, wegen Landfriedensbruches mit Gefängniß nicht unter drei Monaten bestraft. 240. Wer einen Anderen widerrechtlich durch Gewalt oder durch Bedrohung mit einem Verbrechen oder Bergeben zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nöthigt, wird mit Gefängniß bis zu einem Jahre oder mit Geldstrafe bis zu 600 M. bestraft. Der Versuch ist strafbar. 242. Wer eine fremde bewegliche Sache einem Anderen in der Absicht wegnimmt, dieselbe sich rechtswidrig zuzueignen, wird wegen Diebstahls mit Gefängniß bestraft. Der Versuch ist strafbar. 253. Wer, um sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvortheil zu verschaffen, einen Anderen durch Gewalt oder Drohung zu einer Handlung, Duldung oder Unterlaffung nöthigt, ist wegen Erpressung mit Gefängniß nicht unter einem Monat zu bestrafen. Der Versuch ist strafbar. 305. Wer vorfäßlich und rechtswidrig ein Gebäude, ein Schiff, eine Brücke, einen Damm, eine gebaute Straße, eine Eifenbahn oder ein anderes Bauwert, welche fremdes Eigenthum find, ganz oder theilweise zerstört, wird mit Gefängniß nicht unter einem Monat bestraft. Der Versuch ist strafbar. 317. Wer vorsätzlich und rechtswidrig den Betrieb einer zu öffentlichen Zwecken dienenden Telegraphenanlage dadurch verhindert oder gefährdet, daß er Theile oder Zubehörungen der selben beschädigt oder Veränderungen daran vornimmt, wird mit Gefängniß von einem Monat bis zu drei Jahren bestraft. 5) Auf Versehung in die zweite Rlaffe des Soldaten Ghrenrechte, wenn die Dauer dieses Verlustes nicht drei Jahre standes muß erkannt werden, neben dem Verlust der bürgerlichen übersteigt. tann erkannt werden: Auf Verfegung in die zweite Klaffe des Soldatenstandes Raubes, Expreffung, Hehlerei, Betruges oder Urkundenfälschung 2. Wenn die Verurtheilung wegen Diebstahls, Unterschlagung, erfolgt, auch wenn der Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte nicht eintritt. 6) 23. Gine Beschlagnahme von Druckschriften ohne richter. liche Anordnung findet nur ftatt: Angesichts diefer Sachlage fann die Gefeßgebung sich der Pflicht nicht entschlagen, Anreizungen zur Mißachtung von Gesetz 3. wenn der Inhalt einer Druckschrift den Thatbestand einer und Obrigkeit, Verhöhnung und Schmähung der rechtlichen und der in den§§ 85, 95, 111, 130 oder 184 des deutschen Straf- fittlichen Grundlagen von Staat und Gesellschaft, Verherrlichung gesetzbuchs mit Strafe bedrohten Handlungen begründet, in den oder Androhung von verbrecherischen Handlungen, planmäßige Fällen der§§ 111 und 130 jedoch nur dann, wenn dringende Borbereitung oder Förderung des gewaltsamen Umsturzes der Gefahr besteht, daß bei Verzögerung der Beschlagnahme die Auf- bestehenden Staatsordnung nachdrücklicher als bisher zu treffen. forderung oder Aureizung ein Verbrechen oder Bergehen unmittel- Daß eine in den bezeichneten Richtungen unzulängliche Straf bar zur Folge haben werde. gefeßgebung die fittliche Verwilderung und die Erschütterung des Rechtsbewußtseins in der Bevölkerung leicht fördern, eben damit aber einer Ausbreitung des staatsfeindlichen Treibens Vorschub leisten tann, ist eine Erkenntniß, die sich gerade in der letzten Beit immer mehr Geltung verschafft hat. 7) Die§§ 85, 95 und 184 folgen hier im Wortlaute. Die übrigen finden sich schon oben abgedruckt. 85. Wer öffentlich vor einer Menschenmenge, oder wer durch Verbreitung oder öffentlichen Anschlag oder öffentliche Aus stellung von Schriften oder anderen Darstellungen zur Ausführung einer nach§ 82 ftrafbaren Handlung auffordert, wird mit Bucht haus bis zu zehn Jahren oder Festungshaft von gleicher Dauer bestraft. Die hiernach erforderlichen Aenderungen der Strafgesetze brauchen den Boden des allgemeinen Rechts nicht zu verlassen. Berfolgen sie auch zum Theil den ausgesprochenen Zweck, die Förderung von Umsturzbestrebungen oder die Verleitung zu solchen Sind mildernde Umstände vorhanden, so tritt Feftungshaft unmittelbar zu treffen, so lassen sich doch solche Bestrebungen, von einem bis zu fünf Jahren ein. ebenso wie hochverrätherische oder landesverrätherische oder 95. Wer den Kaiser, seinen Landesherrn oder während gemeingefährliche Unternehmungen, unabhängig von jeder politis seines Aufenthaltes in einem Bundesstaate deffen Landesherrn schen oder wirthschaftlichen Parteirichtung denken. Die dagegen 321. Wer vorsätzlich Wasserleitungen, Schleusen, Wehre, beleidigt, wird mit Gefängniß nicht unter zwei Monaten oder gerichteten Strafbestimmungen sollen daher für jedermann Deiche, Dämme oder andere Wasserbauten, oder Brücken, mit Feftungshaft von zwei Monaten bis zu fünf Jahren gelten und es fommt nur darauf an, daß ihnen, um auch Fähren, Wege oder Schuhwehre, oder dem Bergwerksbetriebe bestraft. nicht den Schein eines willkürlichen Ermessens bei ihrer dienende Vorrichtungen zur Wasserhaltung, zur Wetterführung 184. Wer unzüchtige Schriften, Abbildungen oder Dar. Anwendung entstehen zu laffen, eine möglichst bestimmte Be oder zum Ein- und Ausfahren der Arbeiter zerstört oder bestellungen verkauft, vertheilt oder sonst verbreitet, oder an Orten, grenzung gegeben werde. Zu diesem Zwecke hat der Entwurf tar schädigt, oder in schiffbaren Strömen, Flüssen oder Kanälen das welche dem Publitum zugänglich sind, ausstellt oder anschlägt, Thatbestande behufs näherer Kennzeichnung jener Bestrebungen Fahrwasser stört und durch eine diefer Handlungen Gefahr für wird mit Geldstrafe bis zu dreihundert Mark oder mit Gefängniß durchweg den Begriff des gewaltsamen Umsturzes der se bas Leben oder die Gesundheit Anderer herbeiführt, wird mit bis zu sechs Monaten bestraft. stehenden Staasordnung" verwendet. Jm Sinne des Gute Gefängniß nicht unter drei Monaten bestraft. Gleiche Strafe trifft denjenigen, welcher aus Gerichts- murfs gehören zur Staatsordnung nicht nur die eigentlichen Ift durch eine dieser Handlungen eine schwere Körper- verhandlungen, für welche wegen Gefährdung der Sittlichkeit die Verfassungseinrichtungen, sondern auch die gesellschaftlicher verlegung verurfacht worden, so tritt Zuchthausstrafe bis zu Deffentlichkeit ausgeschlossen war, oder aus den diefen Verhand- Grundlagen des staatlichen Berbandes, soweit fie im geltenden fünf Jahren und, wenn der Tod eines Menschen verursacht lungen zu Grunde liegenden amtlichen Schriftstücken öffentlich Rechte Anerkennung und Schuß finden, vor allem die Familie worden ist, Zuchthausstrafe nicht unter fünf Jahren ein. Mittheilungen macht, welche geeignet sind, Aergerniß zu erregen, und das Eigenthum, ohne welche der Bestand eines geordneten EtaatZwesenS für unsere Anschauungen aufgeschlossen ist. Auf der anderen Seite soll aber die Strafbarkeil des Handelnden stets von der Voraussetzung abhängig sein, daß seine Absicht auf den geivaltsamen— also den mit verbrecherischen oder sonstigen gewaltthätigen Mitteln herbeizuführenden— Umsturz gerichtet ist. Hiernach und da die Anwendung dieser wie der übrigen Strafvorschristen des Entwurfs ausschließlich in der Hand der ordentlichen Gerichte liegt, werden die vorgeschlagenen Be- stimmungen für die wissenschaftliche Thätigkeit ebensowenig ein Hemmniß bilden, wie für solche politische Bestrebungen, die lediglich eine Weiterentwickelung der von ihnen vertretenen Ideen aus dem Boden der staatlichen Ordnung sich zum Ziele setzen. Die allgemeine bürgerliche Freiheit und deren be- rechtigte Ausübung bleiben daher unberührt. Aus den dargelegten Erwägungen beruhen die Bestimmungen des Artikels I des Entwurfs. Sie bestehen in einer Aenderung der KZ III, 112, 128, 130, 131 des Strafgesetzbuchs und in der Einschaltung zweier neuer Paragraphen(111a, I29a). Indem der Entwurf sich auf diese wenigen Bestimmungen beschränkt, darf um so eher der Erwartung Ausdruck gegeben werden, daß die Noihwendigkeit derselben bei der überwiegenden Mehrheit des Volkes Anerkennung finden wird. Im Zusammenhange mit den Aenderungen des Strafgesetz- buchs schlägt der Entwurf unter Artikel III für die Bestimmung des Gesetzes über die Presse vom 7. Mai 1874, betreffend die vorläufige polizeiliche Beschlagnahme, eine Erweiterung und Ver- schärfung vor. ohne welche ein wirksames Eingreifen der Staatsgewalt aus dem hier in Rede stehenden Gebiete nicht zu erhoffen ist. Endlich ist, in dem Artikel II. eine das Militär-Strafgesetz. buch ergänzende Bestimmung aufgenommen, welche es ermöglichen soll, im Wege eines militärgerichtlichen Verfahrens Offiziere oder Unteroffiziere des Beurlaubtensiandes, die nach dem Urtheil der bürgerlichen Gerichte sich einer schweren Auflehnung gegen die Staatsgewalt schuldig gemacht haben, aus ihrer autoritativen, mit einem solchen Verhallen nicht verträglichen Stellung zu entfernen. Im Einzelnen ist Folgendes zu bemerken: Artikel!. 8 III, III». Der Z III des Strafgesetzbuchs richtet sich gegen denjenigen, der öffentlich vor einer Menschenmenge zur Begehung einer straf- baren Handlung auffordert, sowie gegen de», der eine solche Auf- forderung durch Verbreitung oder öffentlichen Anschlag oder öffentliche Ausstellung von Schriften oder anderen Darstellungen bewirkt. Nach der Vorschrift im Absatz 2 soll, falls die Aus- forderung ohne Erfolg geblieben ist, Gefängnißstrafe bis zu einem Jahr eintreten. Diese Strafandrohung reicht indessen nicht für alle Falle ans. Hat die Aufforderung die Begehung eines Verbrechens zum Gegenstand, so kann die Gesinnung. aus der sie hervorgeht, eine derart rechtswidrige und die Gefahr, die der öffentlichen Ordnung erwächst, eine derart ernste sein, daß erst in einer erheblich höheren Strafe die angemessene Ahndung für eine solche Slraflhat und der nöthlge Schutz der Staatsordnung zu erblicken ist. Die steigende Leidenschaftlichkeil, mit welcher vor der Oeffentlichkeit durch Rede und Schrift gegen die durch das Strafgesetz geschützte Ordnung agitirt wird, läßt es rathsam erscheinen, die gellende Strafvorschrifl zu ergänzen. Der Entwurf will deshalb im Absatz 2 des§ 111 das Strafmaß, soser» es sich um die Auf- forderung zu einem Verbrechen handelt, bis auf drei Jahre Ge- fängniß ausdehnen. Nicht minder aufreizend und gefährlich, als die unmittel- bare Aufforderung zur Begehung strafbarer Handlungen, ist es unter Umständen, wenn solche Handlungen gerühmt oder als erlaubt dargestellt werden. Letzteres geschieht häufig in der Weise, daß zwar die Gesetzwidrigkeit der Handlung nicht in Abrede gestellt, diese aber vom Standvunkt einer angeblich gerechteren Weltanschauung zu entschuldigen oder zu be> schönigen versucht wird. Ein derartiges Vorgehen kann, mag es aus die Verherrlichung und Verlheidigung schon ver- übler Strafthaten oder auf die Anpreisung und Rechtfertigung etwaiger möglicher verbrecherischer Handlungen gerichtet sein, nach der Absicht des Thälers wie nach der Wirkung vollständig die Bedeutung einer Aufforderung haben. Es ist eine offenbare Lücke unserer SIrafgesetzgebung, daß sie die bezeichneten Fälle, abgesehen von der Sonderbestimmung im§ 10 Absatz 2 des Gesetzes gegen den verbrecherischen und gemeingesührlichen Gebrauch von Sprengstoffen vom 0. Juni 1884(Reichs-Gesetzbl. S. 61) nicht berüclsichligt. Dieser Mangel hat sich schon wieder- holt, und zuweilen unter dem Ausdrucke der Entrüstung weiter Volkskrcise, fühlbar gemacht. Es braucht, um das Bedürfniß einer Abhilfe nachzuweisen, nur an die in öffentlichen Reden und in Preßerzeugnisjen unternommene Vertheidigung der in neuerer Zeil im Auslande vorgekommenen anarchistilchen Ver- brechen erinnert zu werden. Der Eulwurf droht daher im tz lila für die hierher gehörigen Fälle die Strafe an. welche nach tz III Absatz 2 eine erfolglos gebliebene Aufforderung trifft. Dabei wird jedoch, um unbedingt in den Grenzen des- jenigen zu bleiben, was in allen besonnenen Volkskreisen als straf- würdig empfunden wird, das Anpreisen und die Rechtfertigung von strafbaren Handlungen nicht allgemein unter das Gesetz ge- stellt, sondern nur insofern, als eS sich um Verbrechen oder um solche Vergehen handelt, die unmittelbar und in besonders be- denklicher Form gegen die Staatsmacht sich richten oder die das Gefühl der Sicherheit in der Bevölkerung am ehesten gefährden. Der Kreis der unter diesem Gesichtspunkt aufgenommenen Ver- gehen beschränkt sich im Wesentlichen auf gewaltsamen Wider- stand gegen Beamte(§ 113), gewaltsame Nöthigung zu Amts- Handlungen(ß 114), öffentliche Zusammenroilung(§Z 115, 124), Landfricdensbruch(§ 125), Nöthigung(§ 240), Diebstahl (§ 242), Erpreffung(253) und Zerstörung von Bauwerken, Ver- kehrs- oder Sicherheilsanstalten(§§ 305, 317, 321). Ter Entwurf geht hiernach nicht so weit, wie der Entwurf zur Slrasrechtsnvvelle von 1875(Rnchstags-Trucksache Nr. 54 von 1875), welcher im Z III jeden, der eine strafbare Hand- lung als verdienstlich oder erlaubt darstellt, mit Strafe bedrohen wollte, oder wie einzelne deutsche bis zum Jahre 1871 in Geltung gewesene Strafgesetzbücher, z. B. dos preußische vom 14. April 1851 (§ 87) und das lübeckische vom 20. Juli 1863(§ 67), wonach die durch öffentliche Rechtfertigung erfolgende Anpreisung jedes Ver- gebenö bestraft wurde, ferner das Strafgesetzbuch für das König- reich Sachsen vom 1. Oktober 1868, welches im Artikel 127 mit Gesäugnißsirafe bis zu einem Jahre denjenigen bedrohte, der vom Gesetze verbotene Handlungen als ehrenvoll oder verdienst- lich oder Personen wegen dergleichen Handlungen als lobens- werlh darstellte. Auch ausländische Gesetze gehen zuin Thcil weiter als der Entwurf. Einzelne ausländische Slrajbestimmungen sind in der Anlage 1 zusammengestellt. Es bedarf kaum der besonderen Hervorhebung, daß die Strafbarkeit der von dem Entwürfe mit Strafe bedrohten Handlung nur dann eintritt, wenn der Thäler in rechtswidriger Absicht gehandelt hat. In dieser Beziehung wird vorausgesetzt, daß er bewußtermaßen die gegen das Gesetz verstobenden Hand- lungen unter Umständen verherrlicht oder entschuldigt hat, welche andere zu einem auflehnenden Verhalten gegenüber der Staatsgewalt hinzuleilen geeignet sind. Schon die Stellung des Z 111» in dem auf den Widerstand gegen die Staatsgewalt bezüglichen Abschnitte des Strafgesetzbuches läßt über diesen Sinn der Bestimmung keinen Zweifel. Dieselbe steht sonach wissenschaftlichen Zarlegungen und namentlich einer sachlichen Besprechung und Beurtheilung geschichtlicher Vorgänge in keiner Weise entgegen. ß 112. Nach dem geltenden Rechte wird mit Gefängniß bis zu zwei Jahren bestraft, wer eine Person des Soldatenstnndes auffordert oder anreizt, dem Be' hle des Oberen nicht Gehorsam zu leisten. wer insbesondere eine Person, welche zum Beurlaubtenstande gehört, auffordert oder anreizt, der Einberufung zum Dienste nicht zu folgen. Diese Bestimmung erscheint unter den jetzigen Verhältniffen nicht ausreichend, um von den An- gehörigen der bewaffneten Macht gefährliche, auf Untergrabung der Disziplin hinzielende Einflüsse fern zu halten. Seit einiger Zeit fehlt es nicht an Anzeichen, daß die Anhänger der gegen die bestehende Staatsordnung sich richtenden Bestrebungen bemüht sind, ihre Anschauungen auch in das Heer und die Marine zu verpflanzen. Wenngleich ihre Bemühungen bisher im Ganzen erfolglos geblieben sind, so kann doch der Gesetzgeber sie um so weniger unbeachtet lassen, als neuerdings unter den alljährlich neu eingestellten Mannschaften sich in manchen Gegenden eine größere Zahl solcher junger Männer findet, die von Kindheit an in ihren Umgangskreisen den Einwirkungen staatsfeindlicher Grundsätze ausgesetzt waren. Es ist zu besorgen, daß in Zu- kunst die Verfuhrung bei diesen Elementen am ersten einsetzen wird, und es erscheint als ein Gebot der Vorsicht, solchen Ver- suchen vorzubeugen. Vor allem bedarf es einer Straf- androhung gegen diejenigen, welche Angehörige des aktiven Heeres oder der aktiven Marine zur Betheiligung an Be- strebungen zu verleiten suchen, die schließlich eine Vergewaltigung der bestehenden Staatsordnung zum Ziele haben. Zwar wird eine solche Betheiligung unter Umständen zugleich einen Un- gehorsam gegen Befehle der Vorgesetzten enthalten und unter diesem Gesichtspunkte für den, der die Verleitung unternimmt, schon auf grund des jetzigen Gesetzes die Strafbarkeit begründen. Es sind jedoch zahlreiche Fälle denkbar, in denen ein bestimmter Dienstbefehl, der nach der Absicht des Thäters übertreten werden soll, sich nicht nachweisen läßt. Dahin können beispielsweise ge- hören das heimliche Niederlegen von Flugschristen, welche den im Entwürfe bezeichneten Bestrebungen dienen, in Kasernen, in militärischen Etablissements, aus Werften oder Schiffen, oder die Einführung von Soldaten in geschlossene Versammlungen oder Gesellschaftskreise, die gleichen Bestrebungen gewidmet sind. Die Höhe der Strafe muß der Größe der Gefahr entsprechen, welche an das Gelingen derartiger Handlungen sich knüpft. Die be- treffende Vorschrift, welche Gefängniß von einem Monat bis zu drei Jahren festsetzt, ist in den 8 ll2 als Abs. 2 ausgenommen. Indem die Vorschrift sich auf alle Angehörigen des aktiven Heeres und der aktiven Marine bezieht, umfaßt sie neben den Personen des Soldatenstandes auch du Beamten der Militär- und Marine- Verwaltung. Die Thätigkeit der letzteren ist zum Theil von großer Bedeutung für die wirksame Aktion der bewaffneten Macht. Es ist daher zu besorgen, daß auch auf sie die ver- führerischen Versuche sich erstrecken werden- bei einzelnen Be- amtenklnssen, wie bei den Verwaltern und Aussehern innerhalb militärischer, der Herstellung oder der Ausbewahrung von Kriegsmitteln dienenden Etablissements. wird sogar das Be- dürsniß, sie gegen die Verleitung zur Förderung staatsfeindlicher Gewaltthaten zu schützen, namentlich in unruhigen Zeilen, ein dringendes sein. Ter gleichfalls neu hinzugefügte Absatz 3 bedroht mit be- sonders schwerer Strafe(Zuchthaus bis zu 5 Jahren) denjenigen, der mit seiner Handlung ein bestimmtes, auf den gewaltsame» Umsturz der Etaateordnung gerichtetes Verbrechen zu fördern beabsichtigt. Dieser Fall kann z. B. vorliegen, wenn der Versuch gemacht wird, die vor Magazinen oder Kasernen stehenden Wacht- Posten zu bestimmen, dem Thäter oder seinen Gesinnungsgenossen den Eintritt nicht zu verwehren, und wenn dabei die Absicht obwaltet, die i» den bewachten Räumen lagernden Vorräthe von Waffen oder Munition für ein gegen die Staatsordnung sich richtendes, gewaltsames Vorgehen in die Hand zu bekomnien. Die im Vorstehenden begründete Ergänzung des Z 112 durch zwei neue Absätze bietet zugleich Anlaß, einige Lücke» zu beseitigen, welche den Absatz I betreffen. Die erste be- steht darin, daß die Aufforderung und Anreizung zum Un- gehorsam zur Zeil nur strafbar ist. wenn sie an Personen des Soldatenstandes, sei es der aktiven Armee oder Marine, sei es des Beurlaubtenstandes gerichtet wird. Es erscheint aber auch hier, entsprechend dem zu Absatz 2 Ausgesührten, nicht gerechtfertigt, zwischen de» Soldaten und den zum Heer und der Marine gehörenden Beamten einen Unterschied zu machen. Die Vorschrift ist demgemäß ergänzt. Der zweite Punkt, in dem eine Erweiterung des§ 112 Absatz 1 sich empfiehlt, betrifft die Augehörigen des Land- sturms, dessen Verhältnisse durch das Gesetz, betreffend Aenderungen der Wehrpflicht vom 11. Februar 1888(Reichs- Gesetzblatt S. 11), neu geregelt sind. Wenn die Landsturm- Pflichtigen auch nicht zum Beurlaubtenstand und überhaupt nicht zum Heere gehören, so sind sie doch von dem Augenblick ab, wo der sie betreffende Aufruf ergeht, gemäß§ 26 des ge- nannten Gesetzes den für die Landwehr(Seewehr) geltenden Vorschriften unterworfen. Es wird deshalb keiner näheren Rechtfertigung bedürfen, wenn der, welcher durch Aufforderung oder Anreizung Landsturmpfllchttge von der Befolgung des Auf- rufs abzuhalten sucht, der gleichen Strafbestimmung unterstellt ist, wie derjenige, der Personen des Beurlaudtenstandes zum Un- gehorsam gegen Dicustbefehle, insbesondere zur Nichtbefolgung der Einberusuugsordre, anreizt. 8 126. Unter den Mitteln, welche zur Vorbereitung oder För- derung von Unternehmungen, die gegen die bestehende Staatsordnung sich richten, jeder Zeit, namentlich auch neuerdings von anarchistischer Seite benutzt worden sind, steht die Einschüchterung und Beunruhigung der Bevölkerung durch das Androhen von Verbrechen i» erster Reihe. Es liegt darin der sicherste Weg, um die Energie der Bevölkerung lahni zu legen und sie davon abzuhalten, die obrigkeitlichen Gewalten bei der Abwehr oder Unterdrückung solcher Unternehmungen zu unterstütze». Der bisherige§ 126 gewährt in dieser Beziehung nicht den genügenden Schutz. Er bestimmt, daß mit Gefängniß bis zu einem Jahre bestraft wird, wer durch Androhung eines gemein- gesährlicheu Verbrechens den öffentlichen Friede» ilört. Gemein- gefährliche Verbrechen sind die im 27.Abschnitt TH.II des Str-G.-B. enthaltenen, nainentlich Brandstiftung, Herbeiführung einer Ueber- schiveinniung, Gefährdung von Eisenbahn- und Telegraphenanlagen, von Wasserstraßen und �dergleichen. Auf die in de» übrigen Thcilen des Strafgesetzbuchs behandelten Verbrechen findet der tz 126 keine Anwendung; so beispielsweise nicht auf Mord, Tod- ichlag, Raub, schweren Diebstahl, Aufruhr, schweren Landfriedens- bruch, ebensowenig auf die im Sprengstoff- Gesetze vorgesehenen Verbrechen besonderer Art. Wird mit solchen Thaten gedroht, so ist die Handlung nur strafbar, sofern sie etwa den Thal- bestand einer anderen Strafvoischrift, beispielsweise den des 8 241(Bedrohung bestimmter Einzelpersonen mit der Begehung eines Verbrechens) erfüllt. Diese Voraussetzung wird aber häufig nicht zutreffen, insbesondere dann nicht, wenn die Androhung lediglich durch den allgemeinen Hinweis auf bevorstehende ver- brecherische Ereignisse die gesammte Bevölkerung in Unruhe und Furcht zu versetzen bezweckt. Demzufolge soll der 8 120 zunächst dahin erweitert werden, daß er jeden trifft, der.durch Androhung eines Verbrechens den öffentlichen Frieden stört". Es liegt kein Grund vor. unter den Verbrechen noch eine Auswahl zu treffen. So weit sie über- Haupt geeignet sind, um, in Form allgemeiner Drohungen an- gekündigt, die Stimmung der Bevölkerung zu vergewaltigen, so- weil muß gegen ihre Verwendung zu solchen Zwecken Vorsorge getroffen werde». Besonders verwerflich und gefährlich wird die An- drobung, wenn sie sich mit der Verfolgung von Bestrebungen verbindet, die de» gewaltsamen Umsturz der Staatsordnung zum Ziele haben. Der neu nusgenommene Absatz 2 sieht daher Zuchthausstrafe bis zu fünf Jahren für derartige Fälle vor. Die Bestimmung soll auch dann Anwendung finden, wenn der Thäter nur bezweckt, Umsturzdestrebungen. die bereits von Anderen ein- geleitet sind, zu l-nterstütze». Unter den gegenwärtigen Ver- hältnissen, unter welchen es so leicht ist, verbrecherische Be- strebungen von weit entlegenen Orten, vielleicht vom AuSkand aus zu leiten, ist es ein Gebot der Selbsterhaltung für den Staat. jeden strafend zu treffen, der den Bestrebungen seine Hilfe leiht. 8 122». Während einzelne ausländische Gesetzgebungen allgemeine Strafvorschristen gegen Personen enthalten, welche gemeinschast- lich die Ausführung eines Verbrechens verabredet oder sich zur Begehung mehrerer, wenn auch noch nicht bestimmter Verbrechen verbunden haben(Artikel 265 ff. des französischen Code Penall, kennt das deutsche Strasrecht Bestimmungen, welche das Komplott als solches treffen, nur in bezug aus einige wenige schwere Verbrechen. Das Strafgesetzbuch(§ 83) und das Militär-Srraf- gesetzbuch(ß 59) bedrohen die Verabredung mehrerer zur Aus- führung eines hochverrätheriscben Unternehmens oder eines Kriegsverraths mit Strafe. Entsprechende Etrafvorschriften finden sich im§ 6 des Gesetzes gegen den verbrecherischen und gemeingefährlichen Gebrauch von Sprengstoffen vom 9. Juni 1884(Reichs-Gesetzbl. S. 61) und im§6 des Gesetzes gegen den Verrath militärischer Geheimnisse vom 3. Juli 1393(Reichs- Gesetzbl. S. 205). Der 8 6 des Sprengstoff-Gesetzes geht insofern noch weiter, als er neben der Verabredung bestimmter Hand- lungen auch die Verbindung Mehrerer zur fortgesetzten Be- gehung von noch nicht im einzelnen bestimmten Verbrechen gegen das Eigenthum, die Gesundheit oder das Leben Anderer durch Anwendung von Sprengstoffen mit Strafe bedroht. Im An- schluß hieran will der Entwurf Verabredungen und Verbindungen. welche zur Vorbereitung von Verbrechen irgend welcher Art drenen, unter Strafe stellen, falls die Theilnchmer in der Absicht gehandelt haben, auf den gewaltsamen Umsturz der Staatsordnung hinzuwirken. Die anderwärts gemachten Wahrnehmungen zeigen, wie nahe zufolge der in anarchistischen Versammlungen und Schriften beständig wiederkehrenden Auf- reizungen gegen die bestehende Ordnung die Gefahr liegt, daß Anhänger solcher Bestrebungen sich zusammenschließen, fei es um unmittelbar zur Thal überzugehen, sei es, um sich, ohne zunächst schon bestimmte Handlungen ins Auge zu faffen, für die gelegent- liche Ausführung ihrer verbrecherischen Pläne in Bereitschaft zu setzen. Die Höhe der angedrohten Strafe wird keiner besonderen Rechtfertigung bedürfen. 8 180 lautet i» seiner gegenwärtigen Fassung: „Wer in einer den öffentlichen Frieden gefährdenden Weise verschiedene Klassen der Bevölkerung zu Gewaltthätig- leiten gegen einander öffentlich anreizt, wird mit Geldstrafe bis zu sechshundert Mark oder mit Gefängniß bis zu zwei Jahren bestraft." Die Bestimmung setzt mithin eine Anreizung zu Gewalt- thätigkeilen voraus. Diese Einschränkung des ThatbeiiandeS, welche sich weder in den frühere» Strafgesetzen der Einzelstaaten. noch in dem Entwürfe des deutschen Strafgesetzbuchs findet, hat Veranlassung gegeben, daß die Vorschrift vielfach für unzuläng- lich erachtet worden ist. Der Entwurf hat gleichwohl von einer Erweiterung der Strafvorschrist abgesehen. Bei der Würdigung ihrer praktischen Tragweite sind vielfach irrige Auffaffungen leitend gewesen. Wenn die Anwendbarkeit der Vorschrift davon abhängig sein würde, daß die Anreizung sich unmittelbar aus die Herbeiführung von Gewalltdätigkeiten richtet, so könnte die Zulänglichkeit des geltenden Gesetzes berechtigten Zweifeln unter- liegen. Die Rechtsprechung ist aber darin einig, daß die Vor- schrift eine weiterreichende Bedeutung hat. Nach wiederholten Entscheidungen des Reichsgerichts erfordert sie nicht, daß die Anreizung geeignet sei, Geivaltthätigkeiten alsbald hervor- zurufe» oder unmittelbar den Ausbruch von Gewallthätigkeiren nahe zubringen; es genügt vielmehr, wenn eine zu Gewalt- thätigkeilen gegen andere Bevölkerungsklassen geneigte Stim- mung erzeugt wird, die zu einem Ausbruche der Gewaltthätig- leiten bei einem sich bietenden günstigen Anlasse führen kann, und wenn damit zugleich eine, sei es auch nur entferntere, Gefahr für den öffentlichen Frieden geschaffen wird.(Urlheile des Reichsgerichts vom 22. Dezember 1836 und 17. April 1888- Entscheid, in Straff. Bd. 15 S. 116, Bd. 17 S. 309). Noch in einem Urtheil vom 25. Okiober 1894 hat der höchste Gerichtshof diese Rechtsauffassung gegenüber einer An- geklagten zur Geltung bebracht, welche in öffentlicher Ver- sammlung die Revolution von unten als nahe bevorstehend be- zeichnet, den Sieg der Sozialdemokratie in dem Kampfe um die Macht angekündigt und die Anwesenden zur Theilnahme an dem gewaltsamen Vorgehen des Proletariats ermuntert hatte. Wird die Borschrift so verstanden, dann darf bis aus weiteres erwartet werden, daß sie in ausreichendem Maße die Möglichkeit, zum Schutze der staatlichen Ordnung gegen gemeingefährliche Klassenverhetzungen einzuschreiten, gewährt. Dagegen erscheint eine Ergänzung des§ 100 nach anderer Richtung geboten. Das friedliche Zusammenleben der verschiedenen Bevölkerungskreise wird nicht blos durch unmittelbare Ausreizung von Personen und Klassen gegen einander, sondern unter dem Einflüsse extremer sozialistischer oder politischer Theorien auch dadurch gefährdet, daß vor der Oeffentlichkeit höhnende Angriffe gegen die Religion und die sonstigen Grundlagen unseres ganzen Kulturlebens geschleudert werden, uni auf diese Weise die Achtung des Volkes vor den sittlichen, politischen und ivirthschaftlichen Institutionen, von welchen sein Leben beherrscht wird, zu ver- Nichten. Die monarchische Idee, ohne welche eine gedeihliche Entwickelung unserer politischen Zustände nicht gedacht werden kann, Familie und Ehe, die das gesammte sittliche Leben deS Volkes bedingen, die Institution des Privateigenthums, von welcher die wirtbschaftliche Existenz des Einzelnen wie des ganzen Volkes abhängt, sind vornehmlich die Gegenstände solcher An- griffe. Gegen eine Kritik, welche nicht agitatorische Zwecke ver- folgt und die von Schmähungen sich fern hält, lassen sie sich nun einmal nicht schützen. Aber Kundgebungen, die öffenr- lich Schmähungen gegen sie richten und mit solchen Mitteln weite Bevölkerungskreise zu dem Glauben zu verführen trachten. daß die Grundlagen unseres gegenwärtigen nationalen und ivirthschaftlichen Zusammenlebens aus Unwahrheit oder Nn« gerechiigkeit beruhen, können mindestens ebenso verderblich wirken. wie Aufreizungen zum Klassenhaß. In Würdigung dieser Gesabr haben schon ältere Gesetze des Auslandes wie des Inlandes solche Angriffs mit Strafe bedroht. Eine Zusammenstellung der einschlägigen Vorschriften der früheren deutschen Gesetzgebung findet sich in der Anlage II. NeuerdingZ hat das ungarische Strafgesetzbuch(8 172 Absatz 2) Aufreizungen gegen die„Rechtsittstitute des Eigenthums oder der Ehe" für straffällig erklärt, und auch der Entwurf eines österreichischen Strafgesetzbuches enthält eine Bestimmung gegen Schmähungen „der Institute der Ehe, der Familie oder des Eigenthums" (8 l�>). Das deutsche Straf- Gesetzbuch läßt Ausschreitungen der gedachten Art in der Regel straflos; der geltende 8 100 ist hier unanwcndbar, und auch sonstige strafrechtliche Gesichtspunkte. wie der der Gotteslästerung oder der Religionsbeschimpiung im Sinne des 8 106, werden gerade bei den bier in Rede stehenden Angriffen, die sich nickt gegen konkrete Einrichtungen zu richten pflegen, nur selten zutreffen. Wiederholt schon ist sowohl seitens der verbündeten Regierungen(z. B. im Entwurf zur Strafgesetz- buch-Novelle von 1875 8 130), wie auch im Reichstag, namentlich bei der Berathung des Gesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie, durch den Antrag Hänel (Reichstags-Drucksache von 1878, Heibstsession S. 92, die Anregung gegeben worden, den» berührten Uebelstande durch eine Erweiterung des Strafgesetzbuchs abzuhelfen. Der Entwurf nimmt diesen Versuch durch Einstellung eines neuen Absatzes in den 8 100 wieder auf. Die Fassung desselben wird die Gefahr einer mißbräuchlichen Anwendung ausschließen. Strafbar soll nur sein, wer die fraglichen Einrichtungen„in einer den öffent- lichen Frieden gefährdenden Weise durch beschimpfende Aeuße- rungen öffentlich angreist". Für Meinungsäußeruiigen, die eine friedenstörende Wirkung weber besweden, noch befürchten lassen, und dem Baumeister Wallot, ber bei ben geftrigen| Erklärung sagt, daß die Verfassung die Sozialisten ver für Aeußerungen ferner, die fich eines in beschimpfende Formen Hoffeierlichkeiten so vollständig vergessen worden war. hindert, gegen diese Artikel zu stimmen, doch bebaure die gekleideten Angriffs enthalten, namentlich also für wissenschaftliche Die Erwähnung des genialen Meisters rief ein lautes Partei, daß das Land so viele Millionen hierfür ausgebe, Untersuchungen, die in den Schranken sachlicher Erörterung bleiben, Bravo hervor, das wohl genügender Ersatz ist für jene Ver die man besser verwenden könne. geßlichkeit. wird damit kein Hinderniß bereitet. § 131. Alkoholmonopol in Italien. Die hoffnungslose Der§ 131 will den Staatseinrichtungen und den An- Nach Schluß der Rede des Herrn Präsidenten hatten Finanzlage Italiens veranlaßt seine Finanz- und Staatsordnungen der Obrigkeit Schutz gegen diejenige Herabwürdigung einige Junker und Antisemiten das Bedürfniß, einen kleinen männer, sich an den letzten Rettungsanker, an die Monopoli verleihen, welche durch das öffentliche Behaupten oder Verbreiten Standal zu provoziren. Als nämlich der Präsident firung von Industrien, zu flammern. Wie das italienische erdichteter oder entstellter Thatsachen erfolgt. In der gegen das Hoch auf den Kaiser ausbrachte, blieben die wenigen Blatt Fanfulla" nämlich meldet, soll die Regierung das wärtigen Fassung hat die Vorschrift ihren Zweck nur unvoll im Saale anwesenden Abgeordneten unserer Partei sitzen. Alkoholmonopol, dessen Einführung von ihr erwogen wurde, tommen erreicht, weil sie vermöge der Worte wissend, daß sie Darüber stießen nun die Junker und Antisemiten ein einer Privatgesellschaft zu übergeben beabsichtigen; sie er crdichtet oder entstellt find", die Strafbarkeit, obwohl die Ab- wahres mit Pfui vermischtes Indianergeheul aus. wartet nur noch die Konstituirung dieser englischen Gesellficht einer Herabwürdigung der Staatseinrichtungen u. f. w. zu Tage liegt, auf das nachweislich wider besseres Wissen Später monirte auch der Präsident noch das Sigenschaft, mit der sie nur noch die zu leiftende Garantie zu geschehene Vorbringen unwahrer Thatsachen beschränkt. bleiben und nun brüllte die ganze Rechte noch einmal vereinbaren hat. Für das Monopol fordert die Regierung Die Einschränkung ist wegen der großen Schwierigkeiten wie eine wild gewordene Heerde. Von unserer Seite gab jezt nur noch 20 Millionen Mark gegen früher beanspruchte bedenklich, welche sich in der Regel dem Nachweis ent- Singer eine ebenso entschiedene wie die Sachlage treffend 40 Millionen Mark. gegenstellen, daß der Thater gewußt hat, das von ihm Behauptete charakterisirende Antwort. Zum Panamino- Skandal liegen eine Reihe von tele, fei erdichtet oder entstellt. Hierdurch wird die Wirksamkeit des Zu dem nun folgenden Antrag auf vorläufige Siftirung graphischen Meldungen aus Rom vor. Dieselben lauten: Gesetzes insofern erheblich beeinträchtigt, als die Vorschrift häufig des Strafverfahrens gegen den Abgeordneten Herbert hatten Die Kammer nahm davon Kenntniß, daß der ehemalige felbst in solchen Fällen versagt, in welchen nach Lage der Dinge die Konservativen beantragt, diese Sache der Geschäfts- Unterstaatssekretär im Minifterium des Innern in dem Kabinet dem Thäter die Ueberzeugung sich aufdrängen mußte, daß die Begründet wurde der Antrag Giolitti, Rosano, sein Mandat niedergelegt habe. von ihm zur Herabwürdigung staatlicher Einrichtungen und An- ordnung zu überweisen. Der ehemalige Unterstaatssekretär Rosano hat an seine Wähler ordnungen verwertheten Angaben unwahr seien. Diese Fälle von dem Junker Manteuffel damit, daß es sich in will der Entwurf treffen; er will demjenigen, der sich der Un- diesem Falle um eine Majestätsbeleidigung handle und ein Schreiben gerichtet, in welchem er ihnen anzeigt, daß wahrheit der Thatsachen bewußt war, den gleichstellen, der die da verlange der Respekt vor der Majestät, daß man vor er sein Mandat als Deputirter niedergelegt habe und zugleich Unwahrheit den Umständen nach annehmen mußte. Die der Entscheidung den Fall besonders prüfe. Selbst aber, lebhaften Protest gegen die Anschuldigung erhebt, daß er Dokumente der Banca Romana entwendet habe; dieses sei eine bös Tragweite dieses Zusages bedarf keiner näheren Erläuterung, da wenn man von einer solchen Prüfung angesichts des an- willige Lüge. Wenn man in dem Banca Romana- Prozesse, heißt er sich bereits an anderer Stelle des Strafgesetzbuchs( 8 259) scheinend sehr gelinde liegenden Falles absehen wollte, fo, es in dem Schreiben, die Organe der öffentlichen Sicherheit als findet. Er enthält keine unbillige Beschränkung der Rede- und meinte Herr v. Manteuffel, mache der Vorgang bei Beginn Schuldige behandeln will, so wird man Giolitti und zum mindeſten Preßfreiheit, da der darin enthaltene Thatbestand nicht allein, der Sigung nämlich das Sigenbleiben beim Hoch-mich logischer Weise als deren Häupter anklagen müssen. Ich sondern erst in Verbindung mit der Absicht, die behaupteten fordere diese Anklage und beanspruche ein Urtheil, denn es wird unrichtigen Thatsachen zur Herabwürdigung staatlicher Ein- eine besonders strenge Prüfung erst recht zur Pflicht. richt ungen oder Anordnungen zu verwerthen, die Strafbarkeit Diese faft albern klingende Begründung, welche nur beweisen müffen, daß die Beschuldigung der Unterschlagung von nach sich ziehen soll. Er wird aber denjenigen, der sich ge aus dem Bestreben der agrarischen Junker erklärlich wird, Schriftstücken eine schmachvolle Verleumdung ist. drung en fühlt, staatliche Einrichtungen durch seine Mittheilungen ihre oppofitionelle Haltung aus der letzten Zeit durch hyper- Der" Opinione" zufolge soll der Oberstaatsanwalt des Appellhofes zu Rom an den Großsiegel- Bewahrer nicht die Bitte verächtlich zu machen, dazu führen, diese Mittheilungen, bevor loyales Gebahren vergessen zu machen, fand mit Ausnahme gerichtet haben, bei der Kammer die Ermächtigung zum Vorgehen er sie in die Deffentlichkeit wirft, zunächst auf ihre thatsächliche der Rechten nirgends Anklang im Hause. Der Antrag gegen Giolitti nachzusuchen, sondern soll einen Bericht überfandt Richtigkeit zu prüfen. Dem Treiben untergeordneter Breß- Manteuffel wurde mit erbrückender Mehrheit abgelehnt, haben, in welchem die Kammer gebeten wird, sich über die Frage organe, welche sich kein Gewissen daraus machen, durch jämmtliche Anträge auf Siftirung der diversen, gegen Ab- der Ermächtigung zum Vorgehen vor den ordentlichen Gerichten tritiflose Veröffentlichungen das das allgemeine Urtheil irre oder der Anklage- Erhebung vor dem als obersten Gerichtshof au führen, wird die Borschrift eine wohlthätige Schrante ziehen. geordnete anhängigen Prozeffe angenommen. Für die bevorstehenden Umsturzdebatten können die konstituirten Senat zu äußern. Nach den Bestimmungen des Militär- Strafgesetzbuchs tritt heutigen Vorgänge im Reichstag wohl als typisch gelten. für die Offiziere und Unteroffiziere des Beurlaubtenstandes, falls Unter Hervorkehrung ekelhafter byzantinischer Speichelgegen sie durch die bürgerlichen Gerichte während ihrer Be- leckerei hofft die agrarisch- junkerliche Sippe, im Bunde mit Hinsichtlich des Prozesses megen Beseitigung von Dokumenten urlaubung auf Buchthaus, auf Verlust der bürgerlichen Ehren- den Schlotjunkern aus dem Westen, ihre diversen Raubzüge im Prozeß der Banca Romana steht allem Anschein nach ein neuer Standal bevor. Die Feinde Giolitti's thun alles, um den rechte oder auf Unfähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Aemter am Volke durchführen zu können. Ob der Coup gelingt, früheren Ministerpräsidenten vor Gericht zu ziehen. Die Freunde erkannt ist, der Verlust ihrer Dienststellung als Vorgesezte von wird sich bald zeigen. Was an uns liegt, soll nichts ver- Giolitti's versichern, dieser werde der Rammer wichtige kom. Rechts wegen ein. Jm Uebrigen fann nach§ 42 Absatz 2 promittirende Enthüllungen machen, falls man die Autorisation dafelbst die Dienstentlassung oder Degradation im Wege eines fäumt werden, das unsaubere Spiel zu stören. militärgerichtlichen Verfahrens herbeigeführt werden, sofern Bismarc's Nachfolger. Die Weltgeschichte hat doch verlange, gegen ihn vorzugehen. Rofano, der Unterstaatssekretär unter Giolitti war, sagte einem Abgeordneten, er habe das Wahleine Berurtheilung durch durch das bürgerliche Gericht wegen noch Humor. Die Möbel des Zimmers, in welchem die mandat niedergelegt, um ein eventuelles Strafverfahren gegen Diebstahls, Unterschlagung, Raubes, Erpressung, Hehlerei, Be truges oder Urkundenfälschung erfolgt ist. Die Erfahrung hat sozialdemokratischen Abgeordneten jetzt ihre Fraktions- ihn zu erleichtern. Sollte man ihn nicht anklagen, so würde er ergeben, daß diese Fälle au eng begrenzt sind. Wenn eine im figungen abhalten, sind dem Bundesrathszimmer des alten sich entweder als Zeuge oder als Bertheidiger in den Prozeß ein Rang eines Vorgesetzten befindliche Person nach gerichtlichem Reichstagsgebäudes entnommen; auf den Stühlen, die mischen, um alles zu enthüllen. Herr Crispi wird von diesen Vorgängen wenig erfreut Strafurtheil sich schwerer Vergehungen schuldig gemacht hat, die früher die Rückseite der Bundesräthe, dieser berufensten Artikel 11. führen, daß die Autorität einer solchen Stellung bedenklich erwerden. Der National- Zeitung" wird hierzu aus Rom teles graphirt: sich unmittelbar gegen die Staatsgewalt oder gegen die Autorität Stüßen der Gesellschaft gastlich beherbergten, brüten jetzt sein, das wurmstichige Gebäude wird vielleicht früher über der Behörden richten, so ist es ein Widerspruch, daß diese die sozialdemokratischen Abgeordneten„ Umsturz" und Revo- seinem Haupt zusammenfallen als er selbst fürchtet. Person selbst noch die Stellung eines Vorgesetzten in der belution aus, und auf dem Sessel, von dem einst Bis- Bulgarien wird Kulturnation, es eifert den anderen waffneten Macht beibehalten soll. Es kann dies nur dahin mar d seine hausmeierlichen Blize herabschleuderte, wiegt Staaten in der Schaffung indirekter Steuern und in der schüttert wird. Im Interesse der Disziplin muß dem vorgebeugt sich jetzt der Vorsitzende der sozialistischen Fraktionssigungen. Förderung der Interessenpolitik der Agrarier und Industries schüttert wird. Im Interesse der Disziplin muß dem vorgebeugt enn unsere Gegner das erfahren, klingt ihnen wohl so magnaten nach. Ein Telegramm aus Sofia meldet hierüber: Der Entwurf schlägt eine Ergänzung des§ 42 Absatz 2 etwas in die Ohren, wie Zukunftsmusit". In der Sobranje brachte die Regierung einen Gesezentwurf dahin vor, daß das militärgerichtliche Verfahren auf Dienst Die Bismarckpreffe wirft auch dem aller neuesten ein betreffend die Einführung von verschiedenen Accisen für fol entlassung oder Degradation auch dann angeordnet werden fann, wenn gegen die Difiziere oder Unteroffiziere wegen einer Kurse Prügel zwischen die Beine. Während Caprivi gende Artikel im oder ausländischer Produktion, als: Spiritus, im Strafgesetzbuche Theil II Abschnitt 6( Widerstand gegen die länger mit der Antwort zögerte, scheint Hohenlohe gleich Petroleum, Zucker, Zuckerfabrikate, Kaffee, Kaffeesurrogate, Bier, Staatsgewalt) oder Abschnitt 7( Verbrechen und Vergehen wider energisch dreinfahren zu wollen. Er läßt die Norddeutsche Rum, Cognac, Liqueure, Zündhölzchen, Thee und verschiedene die öffentliche Ordnung) vorgesehenen Handlung auf Gefängniß Allgemeine Zeitung", das ehemalige Bismarckorgan, gegen Parfümerie- Artikel. In der Begründung des Gesezentwurfs wird von mehr als sechs Wochen erkannt worden ist. bie Hamburger Nachrichten", das im Dienst des Herzogs die Nothwendigkeit betont, die Aderbau treibende Be völkerung von Abgaben zu entlaften und das von Lauenburg stehende Blatt schreiben: Nach der Bestimmung im§ 23 Nr. 3 des Reichsgesetzes„ Mit welchen Mitteln in einzelnen deutschen Zeitungen Verüber die Presse ist aus dem Grunde, daß der Inhalt einer suche, das Auswärtige Amt herabzuwürdigen, betrieben werden, Druckschrift den Thatbestand einer im Strafgesetzbuch vor- dafür liegt ein neues Beispiel in den„ Hamburger Nachrichten" gesehenen strafbaren Handlung darstellt, die Beschlagnahme ohne vor. In einer Reihe unvollständiger oder unwahrer Angaben richterliche Anordnung nur zulässig in den Fällen der§§ 85 über die Preßbeziehungen, die das Auswärtige Amt unter dem ( Aufforderung zum Hochverrath), 95( Majestätsbeleidigung), 111 alten und dem neuen Kurse unterhalten haben soll, wird der ( Aufforderung zur Begehung strafbarer Handlungen), 130( An- Verdacht ausgesprochen, daß ein unfreundlicher Artikel, den der reizung verschiedener Klassen der Bevölkerung zu Gewaltthätig- Londoner" Standard" bei dem Tode der Fürstin Bismarck teiten gegen einander) und 184( Verbreitung und 184( Verbreitung unzüchtiger gebracht habe, auf offiziöse Einflüffe aus Berlin zurückzuführen Schriften u. f. w.). Für die Fälle der§§ 111 und 130 gilt fei. Das Hamburger Blatt fügt dann die selbstverständliche Beaußerdem die Beschränkung, daß die Beschlagnahme nur statt hauptung, daß die offiziöse Presse nicht den Beruf habe, unseren finden darf, wenn dringende Gefahr besteht, daß bei Ver- ersten Reichskanzler im Auslande zu verleumden, in der Form zögerung der Beschlagnahme die Aufforderung oder Anreizung eines Wunsches für die Zukunft hinzu. ein Verbrechen oder Vergehen unmittelbar zur Folge haben werde. Artikel III. Ein weiterer Gleichgewicht im Staatshaushalte herzustellen. Gesezentwurf bezweckt die ebung der bulgarischen Industrie; derselbe räumt jeder neu zu errichtenden Fabrik die Bes freiung von Steuern und Einfuhrzöllen, die Reduktion der Eisenbahntarife und andere Begünstigungen ein. Depeschen. Wolff's Telegraphen- Bureau. Berlin, 6. Dezember. In der heutigen Sigung des Bundes raths wurde die Vorlage, betreffend den letzten Theil der Entwürfe von Bestimmungen über Ausnahmen von dem Verbot der Sonntagsarbeit in gewerblichen Anlagen dem IV. Ausschusse überwiesen, Wir sind zu der Erklärung ermächtigt, daß diese unwürdige Für die Berathung des Gefeßentwurfes, betreffend Aenderungen Infinuation jeder Begründung entbehrt und daß der einzige und Ergänzungen des Strafgesetzbuches 2c.( sog. Gesetz gegen den Artikel, der beim Tode der Fürstin Bismarck auf Beranlassung die vortragenden Räthe Geheimräthe Dr. Freiherr v. SeckenUmfturz) im Reichstage sind als Kommissare des Bundesraths des Auswärtigen Amtes erschienen ist, der Nachruf war, den die Norddeutsche Allgemeine Zeitung" am 27. November Abends brachte. " dorff und Dr. Kelch und Regierungsrath Bumm bestellt worden. Petersburg, 6. Dezember. Bei Morschanst entgleifte am 30. v. M. ein Güterzug; die 23 Wagen desselben, welche Petroleum, Spiritus, einer auch Bündhölzchen, enthielten, stürzten bie Böschung herab. Durch die Wucht des Sturzes geriethen die Trümmer des Zuges in Brand. Sämmtliche Fahrbeamte bis auf den Maschinisten und vier im Zuge befindliche Arbeiter, im Ganzen acht Personen, fanden den Tod in den Flammen. rathung des Budgets der Dotationen brachten die Sozialisten Brüssel, 6. Dezember. Repräsentantenkammer. Bei der Berepublikanischen Ueberzeugungen gegen die Bivillifte und die eine Erklärung zur Verlesung, in der sie im Namen ihrer Dotation des Grafen von Flandern Protest einlegen. Als am Schlusse der erregten Berathung der Ministerpräsident die Versammlung zu einem Hoch auf den König aufforderte, rief die Rammer, die liberale Linfe und die Progressisten mit ein geschlossen, lange: Es lebe der König!" Die Sozialisten ers Wenn wir keinen besseren finden, nehmen wir natür widerten mit dem Rufe:„ Es lebe das Volt! Nieder mit den Rapitalisten!" London, 6. Dezember. Nach einer Meldung der Morgens blätter aus Shanghai ist der frühere Kommandant von Kintschou wegen des Verlustes dieser Stadt degradirt worden. General Tschang wurde bestraft, weil er die Plünderung von Rintschou durch chinesische Truppen nicht verhinderte. Ueb' immer Liebknecht- Beblichkeit Bis an Dein kühles Grab, Und weiche feinen Singer breit Vom Grillenberger ab! " " Diese Vorschriften genügen dem damit verfolgten Zwecke nicht. Sie werden häufig gerade in solchen Fällen verjagen, in welchen ein schleuniges polizeiliches Einschreiten mittels vor Läufiger Beschlagnahme von Druckschriften erforderlich ist, um eine Schädigung der öffentlichen Interessen zu verhindern, die Die Marmortafel. Wir meinten vorgestern, es wäre später nicht wieder gut gemacht werden kann. Denn bei den gegenwärtigen entwickelten Geschäfts- und Verkehrsverhältnissen uns eigentlich ganz lieb, daß man die bewußte Marmorwird regelmäßig die Beschlagnahme nur dann von wirklichem tafel am neuen Reichstags- Gebäude frei gelaffen hat, weil Erfolge sein, wenn sie vor der Verbreitung der Druckschrift statt- wir dadurch in die Lage gesetzt sind, in der kommenden findet. sozialdemokratischen Gesellschaft, wenn wir das schöne Ges Auf grund dieser Erwägungen schlägt der Entwurf vor, bäude für unsere Zwecke in Benutzung genommen haben, neben den schon jetzt angezogenen Paragraphen des Strafgefeß eine passende Bezeichnung in jene Tafel zu meißeln. buch noch die§§ 111a, 112, 126 einzufügen, sowie die erwähnte Die Kölnische Zeitung" hat dafür den folgenden schönen Beschränkung hinsichtlich der§§ 111 und 130 in Wegfall zu Spruch ausgeheckt: bringen. Die lettere Aenderung erscheint mit Rücksicht darauf geboten, daß die gefährliche Wirkung, welcher durch die polizeiliche Beschlagnahme vorgebeugt werden soll, nicht blos in der unmittelbaren herbeiführung strafbarer Handlungen besteht, sondern vornämlich auch in der Erregung von Stimmungen und Leidenschaften, aus welchen späterhin verbrecherische Ausschreitungen hervorgehen können. Die Zulässigkeit einer vorläufigen Beschlag- lich den. nahme der Druckschrift auch in den Fällen der neu aufgenommenen Zur Kamerunschande. Der Termin vor der Dis§§ 111 a( Anpreisung von Verbrechen und sicherheitsgefährdenden Bergehen), 112( Berleitung von Angehörigen des Heeres und der ziplinarkammer in Potsdam gegen den Assessor Wehlan Marine zu Ungehorsam und Umsturzbestrebungen), 126( Störung wird wahrscheinlich auf den Januar anberaumt werden. des öffentlichen Friedens durch Androhung von Berbrechen) er: Die Vorverhandlungen haben eine geraume Zeit in AnLondon, 6. Dezember. Nach einer Meldung der„ Times" giebt sich aus dem auf den Schutz der Staatsordnung gerichteten spruch genommen, da Assessor Wehlan nicht, wie es bei Gesammtzwecke des Gesetzes und wird einer besonderen Recht- dem Kanzler Leist der Fall war, Reichsbeamter ist. Assessor aus Odessa vom 3. d. M. haben die Transportdampfer Drel" fertigung nicht bedürfen. Wehlan ist preußischer Gerichtsaffessor und wurde nur im und Saratoff" Befehl erhalten, Truppen aus Sebaftopol und Odessa nach Batum zu transportiren, um die russischen Truppen Reichsdienst verwendet. Als daher seine Vorladung vor an der türkischen Grenze zu verstärken. Man glaubt, daß dieser einer Disziplinarkammer in Frage tam, mußte das Aus- Schritt mit den Unruhen in Armenien im Zusammenhange steht. wärtige Amt mit dem preußischen Justizministerium in ( Depeschen- Bureau Herold.) Unterhandlungen treten, dem der Assessor Wehlan unter- Warschau, 6. Dezember. Wie verlautet, soll das Gesetz, Berlin, den 6. Dezember. Aus dem Reichstag. Die erste Sigung des steht. Diese Verhandlungen sind, wie der Boff. Btg." welches den Juden verbietet, sich innerhalb der Entfernung von Reichstags im neuen Haus war natürlich zunächst mitgetheilt wird, in befriedigender Weise abgeschlossen. 50 Werft von der Grenze anzusiedeln, aufgehoben werden. Brüffel, 6. Dezember. Anläßlich der Debatte über die In Ungarn dürfte die in der Luft liegende Bivilliste fand heute eine äußerst erregte Rammerfißung statt. dem neuen Haus gewidmet. Die Mitglieder betrachteten sich dasselbe nach allen Richtungen und in allen Einzel- Ministerkrise nun zum offenen Ausbruch kommen. Die sozialistischen Abgeordneten gaben wiederholt heiten. Und das muß gesagt werden: der Eindruck ist im Der Ministerpräsident Weckerle, der Justizminister Szilagyi republikanischen Gesinnung Ausdruck und antworteten auf das Ganzen ein sehr günstiger der Sizungssaal ist nicht und der Minister des Junern Hieronymi, die energischsten vom Ministerpräsidenten de Burlet auf den König ausgebrachte Befürworter der firchenpolitischen Vorlagen, Hoch mit dem Rufe:„ Es lebe das Bolt!" Morgen findet Fort blos weit schöner, sondern auch bequemer als der alte segung der Debatte statt. auch die Afuftit scheint eine bessere, indeß das Urtheil tann dürften aus dem Amte scheiden. Paris, 6. Dezember. Der bekannte spanische Revolutionär da noch kein abschließendes sein. Die belgische Sozialdemokratie und die Zivilliste. Borilla erflärte einem Redakteur des Matin" gegenüber, er Mit Fug und Recht waren auch die Eröffnungsworte Unser Brüffeler Parteiblatt, der Beuple", veröffentlicht werde demnächst ein revolu.ionäres Manifest an alle Abgeord des Herrn von Levehow, der bis zur Konstituirung des eine Erklärung der Partei, welche dieselbe bei der gestrigen neten und Senatoren richten und dieselben darin zur Ausrufung Bureaus das Präsidiums führte, dem neuen Bau gewidmet Diskussion, die Zivilliste betreffend, abgegeben hat. Die der Revolution auffordern. Politische teberlicht. " Berantwortlicher Redakteur: J. Dierl( Emil Roland) in Berlin. Drud und Verlag von Maz Bading in Berlin SW., Beuthstraße 2. ihrer Hierzu zwei Beilagen. 1. Beilage zum„Vorwärts" Berliner Volksblatt. Zlr. 383. Freitag, den Dezember 1894. 11. Jalzrg. V�vlninenksveriehke. Deutscher Reichstag. 2. Sitzung vom 6. Dezember, 1 Uhr. Am Bundesrathsiisch: v. Bölticher, v. Marschall Nieberding, v. Mittnacht. Präsident v. Levetzow: Quod felis faustumque sit!*) Ich eröffne die Sitzung, die erste in dem neuen Hause. Meine Herren! Ein großarliger Bau, der seines gleichen sucht, weite Hallen, prächtige Säle anstatt unserer bisher gewohnten einfachen Heim- stätte, die wir wegen ihrer Wohnlichkeit, ihrer praktischen Ein- richtung und ihrer Bequemlichkeit noch oft vermissen werden (Lebhaste Zustimmung) nehmen von heute ab den Reichstag auf. Schon der Anblick so vieler Herrlichkeiten, wie sie deutsche Kunst, deutsches Gewerbe, deutsches Handwerk hier vereinigt haben, muß ein deutsches Herz erheben und erfreuen, muß uns dankbar stimmen für den genialen Baumeister(Leb- haster Beifall), der das Werk ersonnen und ausgeführt hat.(Er- neuter Beifall.) Ihm und seinen Gehilfen sei unser Dank dar- gebracht! Meine Herren! Dieser Reichstag und der Bundesrath ist dem Vaterland zu Nutz und Frommen errichtet, auf daß hier ein dauerhafter Webstuhl stehe, bestimmt, wesentlich mitzu- weben an den ferneren Geschicken des Reiches. Aber nicht nur iür die Gegenwart und Zukunst wird dieses Haus dienen, es erinnert auch an eine große Zeit, an diejenigen, die für die Aufrichtung gekämpft und geblutet haben, mit dem Schwerte und mit dem Geist, mit der Faust, mit ihrer Einsicht, ihrer Festigkeit und ihrem hohen Math. Sie haben die Grundlage und die Mittel in schweren Tagen uns gewonnen. Nicht blos nach seiner eigentlichen Bestimmung und feiner monumentalen Gestaltung, sondern auch weil es ein Denkmal jener Helden, eine nationale Siegessäule ist, hat das Haus einen hohen vaterländischen Werth.(Beifall.) Diesen vaterländischen Werth zu erhalten, zu pflegen und zu erhöhen, ist die Ausgabe des Reichstages. Diese Aufgabe kann und wird nur gelöst werden, wenn wir und unsere Nachfolger uns mit allem was wir berathen und beschließen uns ganz und gar in den Dienst des Vaterlandes stellen(Beifall), wenn wir nur dienen wollen dem Kaiser, dem Reiche und dem Volke. Ihr Wohl ist Zweck und Ziel dieses Hauses, die suxrewa lex(höchstes Gesetz) des Reichstages. Dem Kaiser, als dem Haupte, dem Reiche und dem Volk, auf daß sie alle Zeit einig und vereint, stark und ge- segnet bleiben, gilt der Ruf, unter dem wir von diesem neuen Heim Besitz nehmen: Seine Majestät der Kaiser lebe hoch! hoch! hoch!(Die Mitglieder des Hauses mit Ausnahme der wenigen im Saale anwesenden Sozialdemo- traten haben sich von den Sitzen erhoben und stimmen drei- mal in diesen Ruf ein. Großer Lärm, Rufe rechts: Pstxi! Schämt Euch! Frechheit! Hinaus!— Rufe bei den Sozial- demokraten: Nur langsam, schämt Euch selbst!) Eingegangen ist dieUmsturzvorlage und eine Mittheilung des Reichskanzlers, das spanische Handelsprovisorium betreffend. Abg. G e s ch e r(dk.) zeigt in einem Schreiben die Erlöschung seines Mandats infolge seiner Beförderung zum Oberregierungs- rath an. Auf der Tagesordnung steht zunächst die Wahl der Präsidenten und der Schristsührer. Abg. Graf Hompesch(Z.) beantragt, den bisherigen Präsi- denten v. Levetzow durch Zuruf für die Dauer der ganzen Session wiederzuwählen.(Beifall.) Da hiergegen kein Widerspruch erhoben wird, konstatirt Präsident v. Levetzow unter dem Beifall des Hauses, daß das Haus ihm zum Präsidenten erwählt habe und nimmt die Wahl mit folgenden Worten an: Meine Herren! Ich meine, Sie hätten vielleicht gut gethan, wenn Sie in dem neuen Hause einen neuen, geschickteren Präsidenten gewählt hätten (Heiterkeit), und vielleicht wäre es auch für mich besser gewesen. Ich habe die Ehre gehabt, so lange Präsident zu sein, und hätte mich damit begnügt und einer frischeren Kraft Platz gemacht. Jede Zeit hat ihre Männer und jeder Mann hat seine Zeit, und gefährlich ist es, wenn ein Mann nicht im rechten Augenblick zurücktritt. Aber Ihr mir heute erwiesenes Vertrauen lockt mich doch, die sachlichen Erwägungen sind bei Ihnen, und deshalb nehme ich die Wahl dankend an.(Beifall.) Wie schon so oft, so richte ich auch heute an Sie die Bitte um Ihre Nachsicht und wohlwollende Unterstützung. Meinerseits verspreche ich Ihnen guten Willen, Unparteilichkeit(Beifall), Sorge für die Würde und die Aufgaben des Hauses.(Beifall.) Wenn Sie meine Bitte erfüllen und wenn ich mein Versprechen halte und wen» durch dieses Haus immer der Geist der Vaterlandsliebe weht, so hoffe ich mit Gottes Hilfe die Pflichten meines Amts ersüllen zu können.(Beifall.) Auf Antrag des Abg. v. M a n t e u f f e l(dk.) werden die Abg. v. B u o l(Z.) zum ersten und Abg. B ü r k l i n(nl.) zum zweite» Vizepräsidenten durch Zuruf wiedergewählt. Abg. v. Buol: Indem ich dankend die Wahl annehme, schließe ich niich dem, was der Herr Präsident eben gesagt hat, auch hinsichtlich der Bitte, die er an das Haus gerichtet hat, vollkommen an.(Beifall.) Abg. Bürkliu: Ich nehme die Wahl dankend an und werde mich bemühen, meines Amtes zu walten nach besten Kräften ohne Ansehen der Person. Auch ich bitte hierfür um Ihre nachsichtige Unterstützung.(Beifall.) Bei der Wahl der 8 Schristsührer bemerkt Abg. Singer(Soz.) zur Geschästsordnung: Jch� gestatte mir, den Herrn Präsidenten zu bitten, die Vorschläge, die in bezug auf die Schriftsührerwahl eventuell beim Bureau eingegangen sein sollten, zu verlesen, und außerdem gestatte ich mir, für die Wahl zum Schristsührer den Abg. Fischer vor- zuschlagen. Präsident v. Levetzow: Mir ist ein gedruckter Zettel zu- gegangen, welcher neun Namen enthält. Ob eine Verständigung darüber stattgefunden hat, weiß ich nicht. Der Zettel enthält die Namen: Braun, v. Cegielski. Fischer, Hermes, v. Holleuffer, Krebs. Kropatscheck, Merbach. Pieschel. Der Namensaufruf wird vollzogen und die Stimmzettel werden abgegeben. Auf Vorschlag des Abg. v. Bennigsen wird die Zählung und Feststellung des Ergebnisses nach Schluß der Sitzung vom Bureau vorgenommen werden. Z» Quästoren werde» die Abgg. B ö t t ch e r und Rintelen ernannt, welche das Amt annehmen. Präsident v. Levetzow: Ich habe zu meinem großen Leidwesen eines Vorganges zu gedenken, der sich hier im Hause ereignet hat. Es kam nicht unerwartet, daß ein Hoch ans seine Majestät den Kaiser ausgebracht wurde, und es sind einige Mit- qlieder auf der äußersten Linke» dieses Hauses auf ihren Plätzen sitzen geblieben. Das entspricht nicht der Sitte deutscher Männer. (lebhafte Zustimmung rechts und links), nicht der Gewohnheit dieses Hauses(erneute Zustimmung), es beleidigt die Gefühle der Mitglieder dieses Hauses(großer Bestall) und ich kann nur be- dauern, daß ich kein Mittel habe, um ein derartiges Versahren zu rügen.(Lebhafter Beifall.)' �........-c Abg. Singer(zur Geschäftsordnung): Ich bitte um die Er- laubniß, gegenüber der Bemerkung des Herrn Präsi- *) Möge es gut und glücklich von Statten gehen. deuten ebenfalls eine Bemerkung machen zu dürfen und hier zu erklären, und zwar namens meiner Fraktion, daß wir uns nie und nimmer dazu verstehen werden und zwingen lasten, ein Hoch auszubringen auf jenen Mann, der gesagt hat, es könnten:(Großer Lärm im ganzen Hause, Rufe: Pfui, hinaus! Glocke des Präsidenten.) Präsident v. Levetzow: Herr Abg. Singer, ich kann nicht zugeben, daß die Person seiner Majestät in die Debatte ge- zogen wird. Abg. Singer(fortfahrend): Ich muß mich dem Gebot des Herrn Präsidenten fügen, erkläre aber, daß wir gegenüber dem Umstände, wonach befohlen war oder in Aussicht gestellt worden ist zu befehlen, daß Soldaten, die Söhne des Volkes, auf ihre Brüder, ihre Mütter und Väter schießen sollen, und gegenüber der Thatsache, daß wir jetzt eine Gesetzvorlage zu machen haben, die sich gegen uns richtet, es mit unserer Würde und Ehre nicht vereinbar finden, in ein solches Hoch einzustimmen.(Lebhafter Widerspruch.) Der Präsident schlägt vor, die üblichen Fachkommissionen demnächst zu wählen. Da! Haus stimmt dem zu. Das Haus tritt hierauf in die Berathuug deZ Antrages Auer und Genosten wegen Einstellung des gegen den Abg. terbert schwebenden Strafverfahrens für die Daner der ession. Hierzu liegt ein Antrag des Abg. v. Manteuffel und Genossen vor. den Antrag Auer der Geschästsordmmgs- Kom- Mission zu überweisen. Abg. Singer(Soz.): Ich weiß nicht, weshalb die Herren von dem bisher geübten Brauch, solchen Anträgen kurzer Hand stattzugeben, abweichen wollen. Herbert ist in erster Instanz mit dem niedrigsten Strafmaß belegt worden und hat nun Revision eingelegt. Er bat aus einem ultramontanen Blatt eine Notiz übernommen(Oho! im Zentrum) in welcher im Anschluß an die Erzählung der Thatsache, daß der Kaiser einen Offizier direkt vom Exerzierplatz aus zu Pserde nach Dresden geschickt hat, ge- fragt worden war, ob es denn keine Eisenbahn nach Dresden gäbe, eine— Notiz, welche auch von vielen anderen Blättern gebracht wurde, ohne daß gegen den Redakteur Anklage erhoben wurde. Die Umsturzvorlage hat wohl ihren Schatten schon vor- ausgeworfen! Wenn Sie den Antrag v. Manteuffel annehmen und die Kommissionsberathung recht lange hinausgeschoben wird, so gelingt es Ihnen in der That, hier einen Gegner der Umsturz- vorläge zu entfernen. Abg. v. Manteuffel(konservativ): Das letztere ist absolut nicht unser Wunsch. Die Ausführungen Singer's sind nicht im stände, unsere Bedenken gegen eine sofortige Annahme zu be- seitigen. Wenn wir auch den Worten Singer's glauben, durch Ihr Verhalten und Ihre Thaten wüsten wir aber in unserem Antrage nur bestärkt werden. Sie haben ja die Majestätsbeleidigung zum System und Prinzip erhoben!(Leb- hafte Zustimmung rechts.) Sie greifen die Majestät an— uns ist sie theuer. Ein Trost ist es mir. daß die Worte Singer's nicht den Nachhall schwächen werden, den die Worte des Präst- denten im ganzen Deutschen Reich gefunden haben. Abg. Gröber(Z.) erklärt, daß das Zentrum die bisher geübte Praxis weiter befolgen werde. Abgg. Rickert und v. Marquardsen(nl.) geben für ihre Fraktionen dieselbe Erklärung ab. Abg. v. Stumm(Rp.): Die Praxis ist keineswegs gewohn- heitsrechilich gleichmäßig geübt. Wir haben wiederholt Anträge auf Kommissionsberathung gestellt. Wenn wir dieses privi- legium odiosum weiter unbedingt gelten lassen, dann ent- steht im Volke die Auffassung, als ob der Reichstag sich nichts aus Majestätsbeleidigungen mache; allerdings mit Unrecht. Ich bin in der Beurtheilung dieser Frage frei von parteipolitischen Tendenzen, von irgendwelcher Animosität gegen die Sozialdemo- traten, aber wenn mir irgend etwas es erleichtert, für den An- trag v. Manteuffel zu stimmen, so ist es heute das Verhalten der Sozialdemokraten. Abg. v. Manteuffel bemerkt, daß sein Antrag nicht außer- halb der Praxis des Hauses läge, seine Partei habe vielmehr schon öfter solche Anträge gestellt. Abg. Richter: Ter Zwischenfall am Beginn der Sitzung war durch die Worte des Präsidenten abgethan(Abg. v. Man- teufsel: Meinen Sie?), den Eindruck dieser Worte können solche Bemerkungen eines einzelnen Abgeordneten nicht er- höhen. Der Antrag Manteuffel ist durch den Zwischenfall nicht hervorgerufen, er lag schon vor deniselben auf unseren Plätzen. Durch den Antrag kämen wir zu einqx Beurtheilung sämmllicher Strafprozesse und zur Würdigung der einzelnen Parteien, heute der sozialdemokratischen, im anderen Falle viel- leicht der antisemitischen oder sonst einer Partei. Dadurch würde der Reichstag seinen eigentlichen Arbeiten in einem Umfange entzogen, wie es dem Ansehen des Parlamentarismus nicht ent- spricht. Wir könnten nur prüfen, ob durch solche Anträge eine Verdunkelung des Thalbestaudes möglich wäre, und das ist hier nicht der Fall. Wir dürfen also von der bisherigen Praxis nicht abgehen. Abg. v. Manteuffel: Ich habe es nicht so dargestellt, als ob mein Antrag durch zenen Zwischenfall hervorgerufen ist. Das Vorgehen der Herren hat uns nur in der Ueberzeugitng bestärkt, daß wir mit unserem Antrage richtig handelten. Für uns liegt die Majestätsbeleidigung eben Kars ligne. Damit schließt die Diskussion. Im Schlußwort bemerkt Abg. Singer: Der blinde Eifer gegen die Sozialdemokratie führt Herrn v. Stumm dazu, Dinge hereinzubringen, um die es sich hier gar nicht handelt. Unsere Stellung bezüglich des Zwischenfalles habe ich genügend skizzirt. und wir lassen uns durch das Wohlwollen oder Mißwollen eines Abgeordneten nicht beeinflussen. In den Kreisen, auf deren Urtheil wir Werth legen, d. h. im deutschen Volk, wird die Sache richtig gewürdigt werden. (Lackien rechts.) Herr v. Manteuffel ist entrüstet über die Majestäts- beleidigung. Als der Abg. Schippe! aus der Zeitung des Bundes der Landwirthe die Stelle von den»grünen Jungens" in sehr verständlichem Zusammenhange zitirte, und als ein Mitglied der konservativen Partei und des Bundes der Landwirthe sagte: „Wenn die Regierung und der König es nicht thut, werden wir Sozialdemokraten"— da merkte man nichts von Ihrer Ent- rüstung.(Beifall bei den Sozialdemokraten.) Herr v. Stumm schien uns nur den neuen Reichstag mit einer königslreuen Demonstration nach oben einweihen zu wollen.(Beifall bei den Sozialdemokraten.) Ter Antrag v. Manteuffel wird abgelehnt(für den- selben stimmen nur die Konservativen und die Reichspartei), der Antrag Auer wird angenommen. Die Anträge Auer und Köhler auf Einstellung des Straf- Verfahrens gegen den Abg. Schippe! bezw. Hirsche! werden ohne Debatte angenommen. Es»st ein schleuniger Antrag Zim mer mann und Ge- »offen eingegangen: den Reichskanzler zu veranlassen, das gegen den Abg. Werner schwebende Strafversahren für die Dauer der Session einzustellen. Der Präsident schlägt vor. diesen Antrag in der nächsten Sitzung. Dienstag. 12 Uhr, zu erledigen und sodann nach Ber- lesung der Interpellation der Abgg. Dr. P a a s ch e und Fried- berg wegen Abänderung des geltenden Zuckersteuer-Gesetzes, mit der ersten Berathung des Reichs-Haushaltsetats zu beginnen. Abg. Richter schlägt vor, die Interpellation erst an dritter Stelle zu verhandeln; es sei nicht richtig, einen derartigen speziellen Gegenstand der bei der Etatsberathung üblichen allgemeinen politischen Erörterung vorangehen zu lassen. Abg. v. Manteuffel schließt sich diesem Vorschlage an; seine Partei habe auch die Absicht, verschiedene Anfragen an die verbündeten Regierungen zu richten, möchte ihnen aber zu- nächst Gelegenheit geben, sich über die allgemeine politische Lage zu äußern. Nachdem Abg. v. Bennigsen noch darauf hingewiesen hat, daß formell den Interpellanten das Recht nicht verschränkt werden könne, zu verlangen, daß ihre Interpellation auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung gesetzt werde, erklärt Abg. Paas che, daß er und sein Mit-Jntecpellant mit dem Vorschlage des Abg. Richter einverstanden seien. Schluß gegen 3Vs Uhr. Nächste Sitzung: Dienstag 12 Uhr. (Schleuniger Antrag Zimmermann und Genossen, erste Be- rathung des Reichs-Haushaltsetats und Interpellation Paasch« und Friedberg.) 5>c»rlk«»re»rk«rtsrsxes. Den Mitgliedern des Reichstages sind bis jetzt folgende Vor« lagen zugegangen: Verzeichniß der Mitglieder des Reichstages. T Reichshaushalts- Etat für 1895/36. Entwurf eines Gesetzes betr. Aufnahme einer Anleihe für Militär- und Eisenbahnzwecke. Etat für die Kolonien. Bericht der Reichsschulden- Kommission. Gesetz betr. Kontrolle des Reichshaushalts ec. Uebersicht der Reichsausgaben. Uebersicht der Etatsüberschreitungen in Ein- nähme und Ausgabe. Uebersicht der Einnahmen und Ausgaben der Kolonien für 92/93 und 93/94. Rechnungen über den Reichs» Haushalt für die Jahre 1884 bis 1899. Ferner eine Anfrag« von Dr. Pasche in betreff der Zuckersteuer- Gesetze, und endlich seitens»mserer Parteigenossen die folgenden schleunigen Anträge: I. Auer und Genossen. Der Reichstag wolle beschließen: den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, zu veranlassen, daß gegen den Abgeordneten Herbert wegen Beleidigung des Buch- druckereibesitzers Graßmann zu Stettin, des Restaurateurs Bothmeyer zu Stettin, und wegen Beleidiglmg der Offiziere und Unteroffiziere der Armee, sowie wegen Majestätsbeleidigung schwebenden Strafverfahren für die Dauer der gegenwärtigen Session eingestellt werden. II. Auer und Genossen: Der Reichstag wolle beschließen: den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, zu veranlasien, daß das gegen den Abgeordneten Schippe! bei dem Landgericht I Berlin wegen Beleidigung durch die Presse(ZZ 186, 186, 194, 196, 200 des Straf-Gesetzbuches) schwebende Strafverfahren auf die Dauer der gegenwärtigen Session eingestellt wird. »» Die sozialdemokratische Fraktion beschloß in ihrer letzten Sitzung, auch während der lausenden Session wie früher, die regelmäßigen Fraktionssitzungen jeden Mittwoch abzuhalten. Der vorläufige Arbeitsplan im Reichstag ist in folgen, der Weise festgestellt. Am nächsten Dienstag beginnt die Etats- debatte. Für dieselbe sind 3 Tage in Aussicht genommen. Im Anschlüsse an die Etatsdebatten wird die Interpellation Paasch« und Genossen wegen Beibehaltung der Zuckerprämien ihre Er- ledigung finden. An die Verhandlungen über den Etat und die Zuckerinterpellation soll sich die über die Umsturzvorlag« anschließen. Nach den bis jetzt in Aussicht genommenen Geschäftsplan soll die Umsturzvorlage am Freitag nächster Woche auf die Tagesordnung gestellt werden. Ob sich das Pensum in der vorstehend angegebenen Weise erledigen lassen wird, begegnet um deswillen gerechten Zweifeln, als dieses Mal besonders die Etatsdebatte» einen breiten Raum einnehmen dürften. Auch die Zuckerprämienfrage wird zu sehr lebhaften Debatte führen, so daß die Annahme, in drei Tagen mit diesen beiden Punkten fertig zu werden, als eine sehr san» guinische erscheint. Von der sozialdemokrati?chen Fraktion sind für die Be- rathung der Umsturzvorlage die Abgeordneten Auer, Frohme und Singer als Redner bestimmt worden. Zur Zucker-Jnterpellation werden von unserer Seitdie Abgeordneten Wurm eventuell Schippe! oder Bock sprechen. Initiativanträge im Reichstag. DaS ReichstagSbureau ist gestern, nach der„Vossischen Zeitung" mit Initiativ» antrügen überschüttet worden. Jede einzelne Partei suchte der anderen den Rang abzulaufen. Im vorigen Jahre hatte das Zentrum mit einem ganzen Bündel von Anträgen den ersten Platz erhalten, und die Folge davon war, daß Monate hindurch die Schwerinstage fast nur von den Wünschen btZ Zentrums widerhallten. Diesmal waren die übrigen Parteien klüger und reichten gleichfalls unmittelbar nach der Eröffnung des Reichstages ihre Anträge ein. Nicht weniger als 28 Initiativ- antrüge sind gestern im Reichstagsbureau eingegangen. Dieser Wettlauf ist eine Folge des§ 35 der Geschäfts- ordnung des Reichstages, in dem es heißt:„Auf die Tages- ordnung dieser Sitzung(am Schwerinstage) werden die vorliegenden Anträge und Petitionen in der Reihen- folge gebracht, in welcher sie eingegangen, beziehentlich zur Verhandlung im Plenum vorbereitet sind." Es läßt sich nicht l Eignen, daß dadurch eine Reihenfolge der Anträge hergestellt wird, vie sehr häufig als ungerecht empfunden worden ist. Diesmal dürfte aber die Bestimmung des§ 35 gänzlich versagen Denn wenn nicht etwa der Bureaudirektor des Reichs- tages mit der Uhr in der Hand gestern die eingehenden Anträge numerirt hat, was kaum anzunehmen ist, so sind alle 28 Anträge gleichberechtigt. Es ist nun nicht recht ersichtlich, nach welchen Grundsätzen man bei der Reihenfolge der Anträge verfahren will; eine Aenderung oder wenigstens Ergänzung des§ 35 wird aber allgemein für nothwendig erachtet. Die nationalliberale Fraktion will den Seuiorenkonvent auffordern. Vorschläge wegen einer anderweitigen Regelung der Behandlung der Initiativanträge zu machen, wobei man an eine Reihenfolge nach der Stärke der Parteien zu denken scheint. Die freisinnige Volkspartei in Verbindung mit der deutschen Volkspartei beantragt dagegen, in dem Z 35 der Ge- schäftsordnung des Reichstages einzufügen: „Alle Anträge, welche innerhalb der ersten 14 Tage der Session eingebracht»verde», gelten, sofern sie nicht schon vor dem Ablauf dieser Frist zur Verhandlung gelangt sind, als gleichzeitig eingebracht. Ueber die Priorität unter ihnen entscheidet das Laos." Der starke Wettkampf der Parteien bei Einbringung der Initiativanträge ist insofern nicht ohne allgemeine Bedeutung, als er die Verlegung des Schwerpunktes von der Regierung auf den Reichstag bedeutet. Thatsüchlich ist es ja auch heute so, daß die Regierung nur langsam den Ideen nachhinkt, die von den einzelnen Fraktionen längst zur Erörterung gestellt worden sind. Damit sind allmälig die Schwerinstage zu einer Bedeutung ge- kommen, die sie früher nicht besaßen. " Als die sozialdemokratische Fraktion durch ihren Ver- 1 Stadtv. eo vermist jeden Rechtsgrund für die den Haus- 1dreiunddreißig Arbeiter dauernd dem Elend, für immer der treter im Seniorenkonvent den Boften eines Schriftführers für wirthen angefonnene Belastung; vor der Hand brauche man übrigens Griſtenzlosigkeit, also dem langfamen Zugrundegeben überliefert fich reklamirte, verlangten die Vertreter der übrigen Parteien, thatsächlich diese Steuerquelle nicht. werden sollen, nicht mehr zeitgemäß fei, indem jene„ dreiundindem sie sich bereit erklärten dem Verlangen nachzukommen, die Stadtv. Liebenow: Der Grundgedanke des Gesetzes, breißig" bereits wieder in Arbeit sein sollen. Die Börsentante Zusage, daß der von der Fraktion in Vorschlag gebrachte Schrift- daß eine Entlastung des Grundbefizes nicht eintreten soll, wird glaubt sich berechtigt, den„ akademischen" Mitgliedern der Boykottführer sich der Repräsentationsaufgabe, die mit dem Posten ver- durch den Antrag Spinola verlegt, es würde eine fommission" den Rath ertheilen zu dürfen, für einen weniger verbunden sei, nicht entziehen werde. pofitive Entlastung Der Hausbesitzer die Folge fein alteten Aufruf Sorge zu tragen. Auch dem Begriffstuzigsten muß heut Singer behielt sich definitive Antwort bis nach Rücksprache( Widerspruch). Ja, das ergiebt ja die einfachste Rechnung. Hlar sein, meint sie, daß die betreffende Behauptung jenes Aufrufs mit seinen Fraktionsgenossen vor, und wandte sich zugleich gegen Nach den Ausschußanträgen tommt noch eine halbe Uebertreibungen ärgster Art sind und es heiße in der That, fich die Auffassung, als ob mit dem Schriftführerposten die Auf- Million Erleichterung dem Berliner Grundbesitz zu gute. Wie lächerlich machen, wenn wegen der Weigerung der Brauereien, gabe verbunden sei, bei Hofe und bei den Ministern zu erscheinen, Bauplah- und Umsatzsteuer den augenblicklichen Grundbesih be- die dreiunddreißig einzustellen, immer noch in dem Aufrufe von überhaupt bei offiziellen Veranstaltungen und Festlichkeiten lasten sollen, ist mir unerfindlich. Der Grundbesiz tranft in dauerndem Elend und Existenzlosigkeit fabulirt werde". Nun, mitzuwirken. Nach einer längeren Erörterung, in welcher die Wirklichkeit an den ganz falschen, übertriebenen Ertrags- Be- Die Börsentante beweist durch ihre geistreich sein sollenden DarVertreter der sämmtlichen übrigen Parteien, auch die freifinnige rechnungen, die man seit einer Reihe von Jahren aufgestellt legungen, daß sie nicht zu den Begriffstußigsten, denen alles und süddeutsche Volkspartei, die Meinung ausgesprochen, daß die hat; an diesem Fehler laboriren wir. Die erlassene Mieth- flar ist, zu rechnen ist. Aus Mitgefühl mit ihrer Geistesschwäche Repräsentation des Reichstages für den Schriftführer einen Theil steuer werden die Hausbesizer in wenigen Jahren durch Mieth wollen wir ihr ein klein wenig das Licht der Erkenntniß leuchten feines Dienstes bilde, erklärte Singer als seine persönliche Ansicht, teigerungen estomptiren( Widerspruch), und nicht lange wird es laffen. Die B. B.- 3." beweist sehr wenig Hochachtung vor daß er glaube, nach dem Vorangegangenen werde der Reichstag dauern, daß auch die Erhöhnng des Kanalisationsgebühr zum ihren Nährmüttern, wenn sie es für sehr geringfügig erachtet, von dem Unglück verschont bleiben, einen sozialdemokratischen Anlaß genommen werden wird, die Miethen weiter in die Höhe daß die Arbeitsgelegenheit in 32 Brauereien den geächteten Schriftführer zu erhalten, zu schrauben. Arbeitern für immer verschlossen sein soll. Mag man Stadtv. Dr. Neumann verbreitet sich, wie schon in erster nun darüber denken, wie man will, Thatsache ist und bleibt, Lesung, ausführlich über die Frage, ob die Kanalisation eine daß es die Absicht der Brauereien war, durch den geforderten allgemein nügliche, hygienische Maßregel oder eine vorwiegend dauernden Ausschluß der Dreiunddreißig" dieselben dem Glend, den Hausbesitzern zu statten fommende Einrichtung sei, im Sinne der Existenzlosigkeit, dem langsamen Zugrundegehen zu überder ersteren Alternative. Die heutigen Klagen über die üble liefern. Daß den Brauereien dies vorerst nicht gelungen, ist ja Lage des Grundbesitzes bewiesen ja, daß die Kanalisation den erfreulich, aber wahrlich nicht Verdienst der Ringbrauereien. einzelnen Grundbesißern feinen Vortheil gebracht habe. Die„ Dreiunddreißig" verdanken ihr momentanes Unterkommen lediglich der Solidarität ihrer ausgesperrten und arbeitslosen Kollegen, welche bei Besetzung offener Arbeitsstellen den Geächteten den Vorrang ließen. Ob die Dreiunddreißig" augenblicklich in Arbeit sind oder nicht, ist ziemlich gleichgiltig. Die Hauptſache ist die vorhin gekennzeichnete Absicht der Ringbrauereien, welche der Arbeiterschaft immer wieder zu Gemüthe geführt werden muß, sowie die Frechheit der Ringbrauereien, obgleich sie in dem tobenden Bierkriege gewaltig den Rürzeren ziehen, der Arbeiterschaft Friedensbedingungen, und gar so ehrlofe, diktiren zu wollen. Für uns liegt gar kein Grund vor, den Wunsch der Börsentante zu erfüllen und den Aufruf der Boykottkommission nicht mehr zu veröffentlichen. Derselbe ist sehr zeitgemäß und wird es so lange bleiben, als die Ringbrauereien von ihrem dreisten Verlangen und ihrer bezweckten Absicht nicht Abstand nehmen. Lächerlich gemacht hat sich lediglich wieder einmal die Börsens tante! In der zur Erledigung der Angelegenheit stattfindenden heutigen Sitzung des Seniorentonvents gab Singer Namens der sozialdemokratischen Fraktion die Erklärung ab, daß die Fraktion auf ihren Anspruch bezüglich eines Schriftführers beharre, es jedoch ablehne, demselben irgend welche Verpflichtungen auf Repräsentation aufzuerlegen. Hinsichtlich der gestern im Geniorentonvent ftatt gehabten Diskussion fügte Singer hinzu, daß die Fraktion es grundfäßlich ablehne, an höfifchen und ministeriellen Veranstaltungen theilzunehmen. In weiteren Ausführungen theilte Singer mit, daß er im Plenum des Reichstages der Wahl der Schriftführer durch Afflamation widersprechen und dem Hause die Wahl des Abg. Fischer zum Schriftführer vorschlagen werde. Ferner machte Singer dem Seniorentonvent Mittheilung von feiner Abficht, einen Beschluß des Reichstages herbeizuführen, ob die Repräsentation des Reichstags zu den Pflichten der Schriftführer gehöre, da die Geschäftsordnung des Reichstags- und diese sei nach feiner Ansicht allein maßgebend eine derartige Bestimmung 1 pet., der mit 82 gegen 25 Stimmen angenommen wird. nicht enthalte. Stadtv. Cassel spricht sich im Sinne des Stadtv. Liebenow aus. Schon jetzt gingen in Berlin Hausbesitzer mit Mieths. verträgen vor, in welchen für den Fall der Aufhebung der Miethssteuer eine Miethserhöhung ftipulirt wird.( Hört, hört und Bewegung; Widerspruch der Hausbesizer). Wie aus dem Sigungsbericht ersichtlich, wurde die Wahl der Schriftführer durch Stimmzettel vorgenommen und das Resultat derselben nach Schluß der Sigung durch die gewählten Präsidenten und die provisorischen Schriftführer feftgestellt. Natürlich hat die überwiegende Majorität des Reichstags nur Schriftführer gewählt, die nichts dagegen haben, so oft es ge= wünscht wird, in Eskarpins und Schnabelschuhen zu kaßenbudeln, Kommunales. Stadtverordneten- Versammlung. Oeffentliche Sigung Dom Donnerstag, den 6. Dezember, Nach m. 5 Uhr. Zur Kommission, die nach Deutz zur Besichtigung der Langenschen Schwebebahn entfendet werden soll, gehört auch der Stadtv. Vogtherr. Bieres. steuer von 65 Pf. pro Hektoliter von auswärts eingeführten Stadtv. Sentig beantragt die Einführung einer BierVerhandelt wird zunächst über die Mieth3fteuer, deren völlige Aufhebung der Ausschuß in Uebereinstimmung mit dem Magistrat beantragt. Ohne Debatte wird dieser Antrag fast ein ftimmig angenommen. Ein Schlußantrag wird angenommen. In namentlicher Abstimmung wird der Ausschußantrag ( Erhöhung auf 2 pet.) mit 68 gegen 48 Stimmen abgelehnt; ebenso der Antrag, 1/ 2p Ct. zu erheben, mit 63 gegen 53 Stimmen. Es verbleibt bei dem Sage von Ohne Debatte wird festgesetzt, daß das Verhältniß von 3: 2 zwischen Gemeindegrundsteuer und Einkommensteuer play greifen soll, so lange nicht über 150 pCt. Grundsteuer erhoben werden. Die Erhöhung des Schulgeldes von 100 auf 130. an den städtischen Lehranstalten und auf 120 M. an den Vorschulen hat der Ausschuß ebenfalls gut geheißen. Stadtv. Schwalbe beantragt und befürwortet die Ablehnung dieser Erhöhung, die finanziell keine große Bedeutung habe, aber einem Theile unserer Mitglieder die Möglichkeit, ihren Kindern eine höhere Schulbildung angedeihen zu lassen, erfchweren würde. Stadtv. Hermes erklärt die beabsichtigte Erhöhung für eine durchaus reaktionäre Maßregel, die er mit seinem Liberalismus nicht mitmachen könne. Der Mittelstand werde unter der Erhöhung schwer zu leiden haben. " Achtung, 4. Wahlkreis! Den Genoffen geben wir hiermit bekannt, daß die Zahlstelle des Wahlvereins für den 90. Stadtbezirk von Herrn Weiland, Reichenbergerstr. 160, nach dem Lokale des Herrn Fürstenau, Manteuffel- und Reichenbergerstraßen- Ecke, verlegt ist. Der Grund zu dieser Maßregel besteht darin, daß Herrn Weiland von Seiten des Reviervorstandes mitgetheilt wurde, daß ihm, wenn er die Zahlstelle des Stadtbezirks in seinem Lokale weiter dulde, die Konzession für seinen Schantbetrieb von 12 auf 11 Uhr herabgesetzt werde. Stadtv. Singer: Mit dem Schlagwort„ reaktionär" Zur Lokallifte. Ueber W. Neutamm in Steglit, Fichte. schreckt mich Herr Hermes nicht; ich werde einem Antrage, der firaße 32, ist die Sperre aufgehoben, weil in diesem Geschäft das sich mir als berechtigt darstellt, trotzdem meine Zustimmung boykottirte Flaschenbier abgeschafft ift. Ebenfalls schänkt Günther, Zur Berathung stehen die Vorschläge des Ausschusses zur geben. Wenn Herr Hermes solchen Nachdruck auf den ge- Steglitz, Madsteinstraße, jest wieder boykottfreies Bier. Der Neuordnung der Gemeindesteuern. schädigten Mittelstand legt, so hat er doch nicht bewiesen, daß Nachfolger von Kentsch, Stegliz, Schüßenstraße, schänkt wieder Die Ausschußvorschläge sind unseren Lesern bekannt. Refe- die Schüler der höheren Lehranstalten sich aus den minder be- Ringbier. Der Besuch rent ist der Stadtv. Streitling. Der Vorsteher giebt Kenntniß mittelten Mitteltlaffen der Bevölkerung rekrutiren. Im neuen Reichstags- Gebäude werden bei den diversen von zahlreichen zu dem Gegenstande eingelaufenen Petitionen. Dieser Anstalten ist heute wesentlich ein Privilegium der Be Au cäumearbeiten 2c., wie sich heute die Abgeordneten übers Von mehreren Seiten wird die Ablehnung des Ausschußantrages sitzenden. Der Hinweis auf die Freistellen ist schon zeugen fonnten, Soldaten in Uniform der hiesigen Garnison be= betr. die Erhöhung der Kanalisationsabgabe von 1 auf 2 pet. früher erfolgt; ich habe schon damals festgestellt, schäftigt. Während also Tausende von in Berlin ansässigen Ars und die Beibehaltung des bisherigen Sazes von 1 pet. resp. die daß für die Kinder der Arbeiter die Freistellen Erhöhung auf nur 11/2 pet. beantragt. allein nicht hinreichen, daß die Mittel zur Erhaltung der Kinder beitern ohne Arbeit und Verdienst sind, beschäftigt man in einem erscheint es fast tomisch, wenn immer wieder die Herren sich auch der Budgetkommission auf diesen Mißbrauch zu sprechen. Das das Brot weg. Hoffentlich kommt einer der Abgeordneten in auf der Schule den Eltern fehlen. Angesichts dieser Thatsache offiziellen Gebäude Soldaten und nimmt so den Zivilarbeitern Schichten der Bevölkerung Bildung verbreiten wollen. Wollen Angebrachteste aber erscheint uns, daß von zuständiger Stelle Sie das wirklich, dann heben Sie das Schulgeld auf, geben Sie sofort die Anweisung erfolgt, die Soldaten von den Räumungs. die Lehrmittel frei und geben Sie einen Zuschuß zur Unter- arbeiten abzurufen. haltung der Kinder, dann erst wird man Ihnen glauben dürfen. Bezeichnend für den Charakter des Hoffeftes, das am Eine Viertelstunde, nachdem Sie aus der Kaffe der gesammten Mittwoch im Reichstags- Palast stattfand, ist die durch die Presse Steuerzahler die Liebesgabe von 23/4 Millionen den Besißenden be- gehende Mittheilung, daß zur Erinnerung an die Einweihungswilligt haben, wollen Sie auch noch die Schulgelderhöhung ablehnen? feierlichkeit eine Medaille geprägt wird, die den Raiser in Wenn das feine Interessenvertretung ist, dann weiß ich nicht, was eine der Uniform der Gardes du Corps darstellt! solche ist; die liberale Berliner Stadtverordneten Versammlung O, rühre, rühre nicht darau! Ueberaus bezeichnend für hat die Agrarier bei weitem geschlagen!( Große Unruhe.) Das die Feigheit und innere Erbärmlichkeit der kapitalistischen Presse höhere Schulwesen ist eine Leistung für einen abgeschlossenen Theil der Mitbürger; hier tommt das Kommunalsteuer- Gesetz in Be- ist das Schweigen, das von dem größten Theil der sonst so bau gegenüber beobachtet wird. Von der fast unerhört zu bühr verlangt. Sie werden ja selbverständlich ihre Interessen nennenden Ausnutzung, der die Arbeiter unterworfen waren, die an tracht, welches für solche besondere Leistung der Stadt eine Ge- sensationslüfternen hiesigen Blätter den Vorgängen am Schloßentscheiden lassen( Oho!); warten wir ab, ob Sie wirklich die diesem vornehmsten Haufe des christlich- monarchischen Musterstaates Liebesgabe noch erhöhen werden, zu der auch der ärmste Theil Preußen arbeiteten, von der Entweihung der Religion, die durch der Bevölkerung beitragen muß. die Arbeit an Sonntagen und am hohen protestantischen Feier tage, wenigstens von christlich- staatserhaltender Anschauung aus hier geübt wurde, haben nur das„ Bolt", die„ Bolts- Zeitung", Die Kanalisationsgebühr soll nach den Ausschußvorschlägen verdoppelt werden, von 23/4 auf 5/2 Millionen Mart. Referent Stadtv. Kreitling giebt fich nochmals die möglichste Mühe, die Hausbesitzer in und außer der Versammlung davon zu über zeugen, daß sie mit Unrecht gegen diefe Mehrbelastung protestiren und daß sie auf eine Entlastung bei Gelegenheit dieser Steuerreform erst recht keinen Anspruch haben. Wie aussichtslos diefes Abgabe von 1 pet. unverändert beizubehalten und darüber Bestreben, erkennt man am besten aus dem Antrag Spinola, die namentlich abzustimmen. Der Ausschuß hat die 2 pet. mit 10 gegen 5 Stimmen angenommen. " Stadtv. Salge ist der Meinung, daß aus dem Grundbesik unter den heutigen Verhältnissen das zweite Prozent nicht heraus- Stadtv. Cassel hält die Annahme eines finanziellen Ergepreßt werden kann. Der Grundbesißer sei in der folges der Maßregel für durchaus irrig. Jemehr höhere Bürger traurigsten 2age und mit Steuern bereits überlastet. schulen errichtet werden, desto fragwürdiger werde der finanzielle Die„ Germania" und die„ Kreuz- Zeitung" kurz Notiz genommen. Stadtv. Singer erklärt sich für den Ausschußantrag. Die Effekt. Herr Singer wisse doch sehr gut, daß durch die 10 pet. Alle übrigen Blätter haben die von uns ans Licht gezogenen Zus Gründe dafür seien bereits ausgiebig erörtert worden, eine Um- Freistellen das Bedürfniß für die arbeitenden Klassen gedeckt sei. stände bislang durch Schweigen zu vertuschen, oder sagen wir, mit stimmung der Einzelnen nicht mehr erreichbar. Das trübfelige( Widerspruch Singer's); für den Mittelstand aber habe bem Mantel chriftlicher Liebe zuzudecken gesucht. Wir wollen Bild des Vorredners von der fläglichen Lage der Hausbesitzer eben Herr Singer fein Interesse. Diejenigen, welche den Aus- nicht weiter viel davon reden, daß die Bost", die ebenfalls treffe gewiß in einzelnen Fällen zu. über seitdem das schußantrag bekämpfen, wollen der Bildung und der Kultur mit Eifer in Christenthum und Erhaltung der Religion macht, Wohnungsvermiethen in Berlin ein Gewerbe geworden sei, Raum laffen. müßten sich diese Gewerbetreibenden eben auch gefallen Bürgermeister Kirschner: Wer diese Ansicht hegt, geht von dieser Entheiligung des dritten Gebots mit feinem Worte erwähnte. Das Organ des in Herrn Stumm drastisch verkörperten lassen, von ungünstigen Konjunkturen betroffen zu werden. Wenn ganz falschen Voraussetzungen aus. Wäre der Antrag kulturfeind rücksichtslofesten Ausbeuterthums fann sich ja von seinem der Vorredner auf die Verluste hinweise, die der humane, lich, so hätte ihn der Magistrat nicht vorgebracht. Wer jährlich 100 M. " Moralstandpunkt" aus einfach mit der Ausrede herauss daß ja auch die menschenfreundliche Wirth dadurch erleide, daß er die Leute, die zahlen kann, wird auch 130 M. zahlen können.( Widerspruch.) reißen, in Sträflinge Sibirien feine Miethe zahlen, noch Monate lang umsonst wohnen läßt, so Auch den Eltern der Schüler dieser Lehranstalten wird ja die am Sonntag arbeiten müssen. Warum sollen denn sozialdemo sprächen doch die stetig wachsenden Zahlen der im städtischen Miethssteuer erlaffen, die doch viel höhere Beträge als 30 M. fratische Arbeiter in Deutschland einer geringeren Ausbeutung Obbach untergebrachten Gemittirten eine ganz erreicht. Eine Auswanderung von den städtischen Schulen wird unterworfen sein? Und die anderen in Berlin mehr oder minder andere Sprache. Der Beschluß des Ausschusses sei wohl erwogen schwerlich eintreten. Wenn ich 410 000 M. zur Verfügung habe, maßgebenden nationalliberalen und freisinnigen Organe? und durchaus atzeptabel. tann ich damit auch an andern Stellen in der Schulverwaltung Du lieber Himmel! In den Augen der Freifinnigen, Stadtv. Spinola: Die Sozialdemokraten wollen ja über- reformiren.( Sehr richtig!) Vossischen und Berliner Zeitung, sowie des haupt das Privatkapital, das Eigenthum an Grund und Boden Stadtv. Meyer I: Der Ausdruck reaktionär" war jeden Berliner Tageblatts und anderer tühner Verfechter zertrümmern; es ist also nicht verwunderlich, daß sie für die falls nicht glücklich gewählt; aber thatsächlich sind auch die Aus- des Manchesterthums mag die Sache gar nicht so schlimm aus. 2 pЄt. sind.( Gelächter bei den Sozialdemokraten). Die Kanali- führungen des Bürgermeisters nicht geeignet, die Sache annehmbar sehen, wie sie ist. Die Sonntagsarbeit und die Arbeit an besitzer; diese sollen eine Mehrbelastung erfahren, während man Je schwerer es dem Manne im Mittelstande wird, sagen wir des freien Arbeitsvertrages, des nach der Manchesterlehre unverleglichen. Und die Religion? den reichen Leuten, die nicht Hausbesizer find, mit dem Erlaß 250 jährlich für jeden Sohn, der die höhere Schule besucht, auf des freien Arbeitsvertrages, des nach der Miethssteuer ein folossales Geschent macht. Es bleibt eine zubringen, um so schwerer wird es ihm fallen, 280 m. aufzu Heuchlerphrase von ihrer Erhaltung wird zwar auch von Ungerechtigkeit, für eine allgemein hygienische Maßregel der bringen. Hausbesitzer allein in Anspruch zu nehmen. Neben diesen Lasten Auch über diefen Ausschußantrag wird namentlich absoll der Grundbesitzer in Zukunft auch noch Bauplatz- und Um- gestimmt. Die Erhöhung auf 130 M. wird mit 56 gegen 47 fatzsteuer tragen.( Ruf: Nanu! Heiterkeit.) Belaffen Sie es Stimmen abgelehnt, desgl, ein Antrag Esmann, das Schulauf 1 pCt., wir kommen damit aus, da wir die Bauplatzsteuer geld auf 120 M. zu erhöhen, mit 54 gegen 46 Stimmen. verdoppelt haben. Die Weiterberathung der Steuervorlage und die Sigung wird darauf um 9 Uhr vertagt. Kämmerer Maaß bestreitet, daß diese Rechnung richtig ist. Die bisher den Berechnungen zu Grunde gelegten Zahlen seien nur Verhältnißzahlen; im nächsten Etat würden erheblich höhere Ausgabeziffern in Betracht kommen.( Bewegung.) Tokales. Stadtv. Friedemann tritt für den Antrag Spinola ein. Gerade die letzte Ankündigung des Kämmerers müsse bedenklich Die Sprechstunde des Rechtsanwalts wird heute Abends machen. Man dürfe aber auch keinen einzelnen Stand besonders von 71/2 bis 81/2 Uhr abgehalten. " Nun, die diesen Organen mit mehr oder weniger merklichem Augenverdrehen im Munde geführt, aber zunächst gilt es doch nach ihrer Ansicht, das heilige Recht der Ausbeutung mit aller Straft zu schüßen; wozu soll man da wegen einer solchen Lumperei, wie es die Feiertagsarbeit im königlichen Schloß ist, viel Geschrei erheben? Sie find ja alle, alle ehrenwerth, diese mehr oder minder in Religionsheuchelei geübten Organe, und alle sind sie interessirt an der Erhaltung eines chriftlichen Staates, in dem zu gleicher Zeit dem Volke die Religion mit oder ohne neue Kirchen und mit oder ohne neue Strafparagraphen erhalten werden soll; aber das Erste, das Höchste, das Heiligste ist ihnen im Grunde ihres belasten. Man durchbreche mit der Verdoppelung das Prinzip der Die Liste der boykottfreien Gastwirthe und Restau- Herzens der Profit, das Recht, den Arbeiter so unbeschränkt wie irgend möglich auszubeuten. Gerechtigkeit, man begünstige den mobilen Besitz zu Lasten des Haus- rateure wird der am Sonnabend erscheinenden Nummer des Und darum heißt es: rühret, rühret nicht daran, laßt uns befizes. Jedes Grundstück werde um den kapitalisirten Betrag der Erhöhung der Kanalisationsgebühr entwerthet. Nicht jeder Vorwärts" wieder beigelegt werden. Veränderungen in der Liste auch in Bußtagsentheiligung" im föniglichen Schloß mit dem Mantel christlicher Liebe zudecken und vergnügt sein, daß uns Grundbefizer in Berlin sei Kapitalist und Spekulant. müssen von den hierzu beauftragten Kontrolleuren bis spätestens von erhabenem Orte aus ein so vortreffliches Beispiel gegeben Stadtv. Kalisch: Letzteres hat auch niemand behauptet; Freitag Vormittag 10 Uhr in der Druckerei von Max Bading, ist, wie man seine sozialen Aufgaben im christlichen Musterstaat aber das Staatsgesetz fordert ja gerade die Bertheilung der Beuthstraße 2, Hof 3 Treppen, abgeliefert werden. zu erfüllen hat! Steuerlast in der Weise, der Ausschuß vorschlägt. Es wäre eine schreiende ungerechtigkeit, Den Grund- Boykottschmerzen hat schon wieder einmal die„ Berliner besitzern diese zweidreiviertel Millionen einfach zu schenken. Börsen- Zeitung". Diesmal bereitet ihr Unbehagen die an der ( Stürmischer Widerspruch der Haus befizer.) Spize unseres Beiblattes täglich erscheinende Aufforderung der Bei Ablehnung dieses Postens müßte doch Ersah geschafft werden, Boykottkommission betreffend Durchführung des Bierboykotts. und dabei würde doch wiederum der Grundbesitzer herangezogen Mit wenig Wig und viel Behagen hat die Börsentante heraus werden müssen. geflügelt, daß der Passus des Aufrufs, in welchem es heißt, daß Der diesjährige Weihnachtsmarkt wird in zwei Haupt. theilen abgehalten werden: im Norden Berlins auf dem Arfonas play, Swinemünder-, Granseer, Wolliner-, Ruppinerstraße; im Often: in der Großen Frankfurterstraße, den Frankfurter Linden, vor dem Frankfurter Thor und, wenn nöthig, auch in der Frank urter Allee. Auf beiden Märkten werden zusammen etwa 1000 " Eine Leiftung. Die Voffische Zeitung" schreibt: Der Rentner Herr Heinrich Höhn, Hausbenzer und Ehrenbürger, Leipzigerstr. 110, macht uns die erfreuliche Mittheilung, daß er nunmehr feit 50 Jahren Abonnent der Vossischen Zeitung" sei. Wir wünschen dem wackeren Leser, daß er sich der Lektüre der Bossischen Zeitung" noch recht lange in ungeschwächter Gesund heit erfreuen möge." Fünfzig Jabre lang ohne Gefahr für die Gesundheit die Vosnische Zeitung" verdauen, das ist in der That eine beachtens werthe Leistung. Aus einem boykottirten Lokal. Die Rechnung ohne die Gäfte gemacht hat ein Wirth in der Kommandantenstraße. Am Dienstag Abend waren in seinem sehr geräuschvollen Lokal die beiden Gastwirths W. und B. eingefehrt, die sich bis spät in die Nacht hinein von zarter Hand bedienen ließen und auch den Lokalinhaber als Kollegen an ihren gastfreien Tisch zogen. Als fich W. und B. gegen 2 Uhr entfernen wollten, wurde ihnen eine Rechnung über 17,50 M. gemacht, auf der unter anderem zwei Flaschen Wein verzeichnet standen. Da nun aber der Wein nicht von ihnen, vielmehr nur an einem Nachbartische geWirth 0 * Buden aufgeftellt werden, außerdem im Südwesten auf dem nossen haben durch ihre Haltung, die sie in den gegenwärtigen Umfange wahrzunehmen: beschließt der Vorstand dem nächsten Belleallianceplate 100 Buden, auf dem Dranienplage( Südosten) schweren Kämpfen an den Tag legten, die allgemeine Bewunde- zusammentretenden Verbandstage einen Vorschlag vorzulegen 40 und vor dem Rosenthaler Thor und in der Lothringerstraße rung und Anerkennung der Genossen im Reiche gefordert. Gine über den Anschluß des Landarbeiter Verbandes gleichfalls 40 Buden. Der Hauptmarkt für Weihnachtsbäume Diskussion fand nicht statt und so trennte fich die Versammlung, an die sozialdemokratische Organisation." wird in der Friedenstraße stattfinden. nachdem sie ein begeistertes Hoch auf die Sozialdemokratie aus- Dieser Beschluß kommt nun in allen Abtheilungen des Verbandes zur Abstimmung. Der Agitationsausschuß der sozialgebracht hatte. demokratischen Partei hat auf Ersuchen beschlossen, Redner in Wahlkreiskonferenzen. Die Konferens für den Wahlkreis die Abtheilungen zu entfenden, um über den Sozialismus Aufmainz Oppenheim, die am legten Sonntag in Mombach flärung zu geben. stattfand, war von 19 Delegirten beschickt. Zu den Beschlüssen bes Parteitages, über den Genosse Joest berichtete, bekundeten Die Bürgerausschuß Wahlen in Stuttgart sind zu die Delegirten ihre Zustimmung. Beschlossen wurde noch, in gunsten der Ordnungsparteien ausgefallen. Von 13 Sigen fielen, Kürze eine Reihe von Versammlungen über die Agrarfrage ab wie die Schwäb. Tagwacht" mittheilt, 11 der deutschparteilich zuhalten und den Vortrag, den Genosse Joest halten wird, als fatholisch- tonservativen Allianz zu, zwei Sige errangen die FreiBroschüre zur Vertheilung zu bringen. Zugleich ersuchte die finnigen. Auch in Eßlingen und Tübingen ſiegten die Konferenz auf Anregung des Genossen Joest das Landeskomitee Mischmaschparteien, während an mehreren anderen Orten die der sozialdemokratischen Partei in Hessen, eine Enquete über die Parteigenossen von der Aufstellung eigener Randidaten Abstand ländlichen Verhältnisse, soweit möglich, im Großherzogthum aufnahmen, um Geld und Kraft für die demnächst stattfindenden Landtagswahlen zu sparen. nehmen zu lassen. Der Wahlkreis Altena ferlohn hielt Polizeiliches, Gerichtliches 2c. 25. November eine Konferenz in Lüdenscheid ab. Anwesend Ausgewiesen wurde von der Chemnizer Amtswaren 36 Delegirte, die 15 Orte vertraten. Durch die Berichte der Delegirten zogen sich wie ein rother Faden die Klagen über Hauptmannschaft der Parteigenosse Joseph Beidler aus Delsnig i. E., ein Desterreicher. Man hatte den Genossen der Mangel an Lokalen, die Lokalfrage ist überall eine brennende. Beschlossen wird, den Kreis in drei Bezirke einzutheilen; an den Amtshauptmannschaft vorgeführt und fand bei einer Visitation drei Hauptorten Iserlohn, Altena und Lüdenscheid in seinem Notizbuch eine Anzahl Parteimarken, eine Mitgliedstrunken war, wurde die Zahlung verweigert. Der follen Agitationstomitees gebildet werden. Ferner wurde noch farte des Delsniger Produkten- Bertheilungsvereins und dergleichen Das war Grund genug für die wollte aber nicht nachgeben und hielt Die folgender Antrag angenommen: Die Parteigenossen des Wahl staatsgefährliche Gegenstände. Ausgangsthüre verschlossen. Als nun W. seine Frei- treises Altena jerlohn beschicken den Parteitag der deutschen Ausweisung. Binnen sechs Tagen muß Beidler den Boden heit verlangte, fielen acht Personen über ihn her und ent- Sozialdemokratie bei einer jedesmaligen Tagung durch einen Dele: Sachsens verlassen haben. Freigesprochen wurde der Redakteur der Fachs riffen ihm unter Mißhandlungen Hut, Ueberzieher und Stock. girten. Derselbe wird auf der Parteifonferenz gewählt und werDaran hat sich der Wirth selbst betheiligt. Die Folge davon den die Delegationsfosten gemeinschaftlich von den Genossen des zeitschrift: Der Handschuhmacher" vom Stuttgarter LandEr war vom Schöffengericht wegen Beleidigung eines war, daß gegen den Inhaber des Wirthshauses wegen Freiheits- Wahlkreises getragen. Der Delegirte ist, wenn möglich, abgericht. beraubung und Körperverlegung Anzeige erstattet wurde. wechselnd aus den einzelnen Orten zu wählen. Liegnißer Fabrikanten zu 50 M. Geldstrafe verurtheilt worden. Das Gesuch des Redakteurs der Münchener Zu dem Verbrechen an der Nazarethkirche geht uns aus dem Kreise unferer Abonnenten eine Darstellung zu, welche die vielfach verbreitete Ansicht, daß das Verdienst, den Mörder entdeckt zu haben, wesentlich einem Sicherheitsbeamten zuzuschreiben ift, einigermaßen forrigiren dürfte. Nach der uns zugegangenen Mittheilung tamen am Sonntag Abend der Arbeiter Erich und der Maler Giente zwischen halb und dreiviertel elf Uhr an den An lagen der Nazarethkirche vorbei, wo sie von dem Wächter des Reviers, der in Begleitung eines jungen Mannes war, gefragt wurden, ob sie nicht das verschwundene Kind gesehen hätten. Auf die verneinende Antwort wurden sie ersucht, es mit suchen zu helfen. Natürlich erklärten sich die beiden zur Hilfeleistung bereit und bald gesellten sich noch verschiedene Leute der Gruppe hinzu, so daß im ganzen etwa zehn Personen die Anlagen um die Kirche abstreiften. Nach kurzer Zeit fab Erich rechts der Kirche im Gesträuch einen weißen Lappen liegen. Einen Schritt weiter stieß sein Fuß auf den Mörder, der fich erschreckt zu halber Höhe emporrichtete. Unter ihm lag das ermordete Kind. Erich gab dem Menschen einen Schlag auf den Kopf und packte ihn, doch riß der Mörder sich los und stürzte aus dem Gebüsch heraus, wo er aber gleich von Giente und dem Restaurateur Meißner in Empfang genommen wurde. Diefe überlieferten ihn dem inzwischen zur Stelle gekommenen Wächter. Die Leiche der ermordeten Anna Mosler ist am Mittwoch von der Staatsanwaltschaft freigegeben und noch am Abend nach der Wohnung der unglücklichen Kannenberg'schen Eheleute in der Antonftr. 2 gebracht worden. Von hier aus wird die Beerdigung wahrscheinlich am Sonntag erfolgen. Ein schwerer Eisenbahn- Unglücksfall hat sich gestern früh in Nauen zugetragen. Als der Hamburg- Berliner Schnellzug frül in der fünften Stunde in Nauen einen Straßenübergang paffirte, befand sich auf dem Geleise ein Berliner Bierwagen. Es erfolgte ein furchtbarer Zusammenstoß, wobei der Wagen gertrümmert und der Kutscher getödtet wurde. Die Pferde batten fich rechtzeitig losgeriffen. Der Zug selbst ist unversehrt davon gekommen. Der Bierwagen soll der Schultheißbrauerei gehören, die in Nauen eine Niederlage hat. = hielt am Die Leipziger Stadtverordnetenwahlen.( Telephon- Post", Genossen Eduard Schmid, auf Wiederaufnahme des VerBericht des Vorwärts".) Bei den heutigen Stadtverordneten- fahrens wegen angeblicher Beleidigung des Landgerichtsdirektors Wahlen haben die Sozialdemokraten 4 Abgeordnete und einen in Mülhausen, wurde abgelehnt. Genosse Schmid hat somit die Ersagmann durchgebracht. In den anderen zwei Bezirken sind ihm zugesprochene dreimonatliche Gefängnißstrafe zu verbüßen. 4 Ordnungsparteiler gewählt. Die sozialdemokratische Liste ver- Schmid hatte nachgewiesen, daß er zur Zeit, als der Artikel in einigte 8000 Stimmen auf sich, während es die Gegner auf über der Münchener Post" stand, gar nicht in München war, sein 5000 brachten. Die Zunahme der sozialistischen Stimmen beträgt Name also irrthümlich unter der Zeitung stand. gegen das Vorjahr über 2000 Stimmen. ( Genauerer Bericht folgt morgen.) * Gewerkschaftliches. Bei den Stadtverordneten Ergänzungswahlen in 3 wid au machten von 3196 ftimmberechtigten Bürgern 1759, Achtung, Musikinstrumenten Arbeiter! Die Kollegen d. h. 55 pCt. von ihrem Wahlrecht Gebrauch. Die Ordnungs- der Pianofabrik von Görs u. Kallmann, Berlin, Arnot partei siegte; die rein sozialistische Liste erreichte ein Resultat, straße 14, 80-90 Mann, meist Familienväter, befinden sich seit bas mehr einen Rückschritt als einen Fortschritt gegen das Vor- bem 4. d. M. im Streif. Die Hauptveranlassung dazu gab die jahr bedeutet, fodaß die ernste Mahnung an die dortigen Partei- Maßregelung von 5 Kollegen, welche infolge Gintretens für die genossen am Plage erscheint, ihre Aufmerksamkeit mehr als bisher Arbeiterfache auf's Pflaster geworfen wurden. Kollegen, zeigt den städtischen Angelegenheiten zuzuwenden. Euch solidarisch und haltet vor allen Dingen den Zuzug fern. In Leuben bei Dresden wurde der sozialdemokratische Kandidat zum Gemeinderath mit großer Mehrheit gewählt. Für die Landagitation ist vom Sozialdemokratischen Verein zu Bremen eine Maßregel beschlossen, welche hoffentlich recht gute Früchte tragen wird. Es soll nämlich in Zeitabständen von etwa vier Wochen ein kleines Blatt in Form einer Zeitung auf dem Lande verbreitet werden, in welchem in einfacher und leicht verständiger Weise die gegenwärtigen politischen Zustände im sozialistischen Sinne behandelt werden sollen. Zunächst ist eine Auflage von 15 000 Exemplaren festgestellt, da sich diese Art der Agitation in erster Linie auf das Bremer Landgebiet erstrecken foll; wenn die Sache sich jedoch praktisch bewährt, soll die Ver breitung des Blattes über ein größeres Gebiet erstreckt werden und wird sich die Vorortkommission dann mit den Bertretern benachbarter Kreise in Verbindung sezen. Parteipreffe. An die Stelle des Genossen Groth ist der Schriftsteller Hoffmann Berlin in die Redaktion der Bielefelder, Boltswacht" eingetreten. 12 Monate Sämmtliche Arbeiterzeitungen werden um Abdruck gebeten. Achtung, Filzschuharbeiter! Die Differenzen in der Filzschuh- Fabrit von Simon u. Co., Neue Königstr. 39, sind durch schnelles und einmüthiges Handeln trotz der schlechten Konjunktur au gunsten der Arbeiter beigelegt worden. Die Forderungen der Arbeiter sind bewilligt. Die Hauptforderungen waren Kommissions- und Musterarbeit in Lohn, für alle Arbeiter gleichmäßige Arbeitszeit und die Bestimmung, daß vor Weihnachten tein Arbeiter entlassen werden darf. Die Agitations Rommission. Im Auftrage: Karl Willner. An die Schmiede Berlins! Kollegen! Die Arbeitslofigkeit nimmt auch in unserem Gewerbe in erschreckender Weise zu. Die Landstraßen werden von unseren Berufsgenossen immer mehr bevölkert, unstät ohne Existenz, ohne Unterkommen sinken die Aermsten oftmals von Stnfe zu Stufe, um zuletzt im Korrektionshaus oder Gefängniß anzukommen. Jeder Arbeiter müßte sich gegen diese Zustände auflehnen und tüchtig zugreifen, wo eine Besserung dieser Zustände herbeizuführen ist. Leider ges schieht dies nicht. Viele unserer Kollegen erwarten Hilfe von einer Seite, wo uns gerade die Unterdrückung zu Theil wird, während andere gleichgiltig dem Uebel gegenüber stehen. Kollegen! Es gilt selbst Dieser Standpunkt verschlimmert unsere Lage. Hand ans Werk zu legen, eifrig an dem Gelingen der Organis fation mitzuarbeiten. Nur unsere eigenen Kräfte, unser Zusammenhalten gegen diese auf uns einstürmenden Widerwärtigfeiten können uns zu einer achtunggebietenden Stellung gegenüber unseren Feinden verhelfen. Das muß Aufgabe eines jeden ehrlich denkenden Arbeiters sein, dieser muß er sich voll und ganz widmen. Versäume deshalb Niemand, Mitglied der Vereinigung aller in der Schmiederei beschäftigten Personen" zu werden. Die Wahlrechtsbewegung in Desterreich, getragen Am Sonntag, den 9. Dezember, Vorvon unseren Parteigenossen, wird mit ungeschwächten Kräften mittags 10 Uhr, findet bei Reichert, Müller. fortgeführt. In einer Versammlung, die einer der letzten Tage traße 7, eine Versammlung statt, von der wir hoffen, daß sie in Wien stattfand, sprachen der Genosse Dr. Adler, der von unseren Berufsgenossen recht zahlreich besucht wird, und Abgeordnete Bernerstorfer und andere über den Gegen die indifferenten Kollegen darauf aufmerksam gemacht werden. stand. Pernerstorfer rief dem Parlamente, das reforms bedürftig sei, ein memento mori zu. Genosse Adler wies in längerer Rede die völlige Unfähigkeit, eine Wahlreform herbei zuführen nach. Die Redner ermahnten die Anwesenden, sich von ber in den Straßen in großen Massen vertheilten Polizei nicht provoziren zu lassen. Nach Schluß der imposanten Versammlung zogen die Arbeiter in fleineren Trupps ihren Bezirken zu. Genoffe Voigt, früherer Redakteur der Rheinisch- WestPolizeibericht. Am 5. d. M. Abends gerieth in der Arbeiter- Zeitung". marktstraße ein dreijähriges Mädchen unter die Räder eines fälischen Arbeiter Beitung", hat am 5. d. M., nachdem er Arbeitswagens und erlitt so schwere Verlegungen, daß es bald 13 Monate hinter Schloß und Riegel gesteckt, die Gefangendarauf starb. In der Gollnowstraße fuhr ein Kutscher mit anstalt zu Münster verlassen. Bekanntlich erhielt Paul Boigt feinem Geschäftswagen gegen einen von einem Hausdiener ge- ben größten Theil seiner außerordentlich hohen Strafe" auf grund eines Artikels über nationalliberale führten Handwagen. Hierdurch wurde der Hausdiener zur Seite geschleudert, er gerieth zwischen beide Wagen und erlitt bedeutende Wahlbeeinflussungen, wodurch ein Landrichter und ein BergBerlegungen an der Hand und am Fuße. Im Hause Neue hauptmann beleidigt sein sollten. Die hoch taxirte Ehre dieser Königstr. 19b fiel Abends ein Schuhmacher von der Treppe und Herren ist jetzt gerächt. Hoffentlich hat Boigt teinen Schaden 30g sich eine erhebliche Verlegung am Kopfe zu. Im Laufe an seiner Gesundheit gelitten. des Tages fanden sieben kleine Brande statt. Witterungsübersicht vom 6. Dezember 1894. Stationen. reduzirt auf Barometerstand in mm, d. Meeressp. OGO Windrichtung Swinemünde. Hamburg Berlin Wiesbaden. 762 München Wien Windstärke Wetter A 50 Temperatur 922034NO( nach Celfins . 40 R.) 3 bedeckt 760 D3D 1 Nebel 760 GD 1 • Regen 762 Still 764 St 5 bedeckt Regen 765 a. 1 bedeckt 754 MNW 1 halb bedeckt -2 759 3 bedeckt -1 762 1 halb bedeckt 6 759 1 0 • 764 2 9 . Haparanda Petersburg Cort. Aberdeen Paris 2 heiter wolfig Wetter- Prognose für Donnerstag, den 7. Dezember 1894. Biemlich trübes, mildes Wetter mit leichten Regenfällen und schwachen südwestlichen Winden. Berliner Wetterbureau. Parteinachrichten. " Von Genoffe Bebel geht uns eine Erklärung auf den in Der legten Nummer veröffentlichten Artikel der Münchener Post" zu, die wir, da sie heute zu spät tam, morgen zum Abdruck bringen werden. 4 * Die Ortsverwaltung der Zahlstelle Berlin. " Zu dem Streik in der Werkstatt von Springer in weißensee ist zu berichten, daß die Streifenden voll und ganz auf ihrem Posten sind, um die Arbeitsuchenden von der den ersteren widerfahrenen Behandlung seitens des Meisters in Kenntniß zu feßen. Die Streitbrecher, welche dort arbeiten, haben schon die Aufmerksamkeit der Passanten auf sich gezogen. Mit Gendarmen von und zur Arbeit gebracht, kommt man unwillkürlich zu dem Gedanken, daß man es hier mit freiwilligen Gefangenen zu thun hat. Um den Weißenfeeer Arbeitern Gelegenheit zu geben, sich über das Verhalten des Herrn Springer gegenüber seinen Arbeitern zu informiren, findet am Sonnabend, den 8. Dezember, im Lotale des Herrn Pro 3. Langhansstr, 106, eine öffentliche Volksversammlung statt, in der Kollege Wiedemann das Referat übernehmen wird. Den Arbeitern ist der Besuch dieser Versammlung recht dringend zu empfehlen. Die„ Sozialdemokratische Arbeiterpartei" Hollands, berjenige Theil der proletarischen Bewegung, der sich von Nieuvenhuis losgesagt hat, umfaßt bereits 26 Abtheilungen. In einem Schreiben aus Holland an den Sozialdemokrat" heißt es weiter: Unserer jungen Bewegung geht es verhältniß mäßig gut, wenigfiens so gut, wie unserem großen" revolutionären Bruder(?), dem sozialdemokratischen() Bund. Haben unsere Organe auch einen schweren Kampf uns Dasein zu führen, mit den ibrigen sieht es nicht besser. Ihre 130 Abtheilungen, mit welchen man Humbug macht, bestehen für wenigstens ein Drittel nur noch in den Spalten des Recht voor Allen". Der Sozialdemokratische Bund" von Holland wird an den Chrifttagen seinen Parteitag in Amsterdam während des Töpferstreits in Arbeit getretenen fremden Gesellen abhalten. " Vorsicht bei Streifs. Das Schöffengericht zu Rostock verurtheilte einen Töpfer auf grund§ 153 der Gewerbe- Ordnung zu einer Gefängnißstrafe von 3 Tagen, weil er zu einem hier Streitbrecher gesagt und mit Beziehung auf diesen geäußert hatte, solchen Streitbrechern müsse man das Genick brechen". Ein Der Anschluß des dänischen Landarbeiter Verbandes anderer Töpfer, der bezüglich desselben Gesellen in„ unanan die Sozialdemokratie. Die ländlichen Arbeitgeber hatten genehmem" Tone ausgerufen hatte:„ er wolle ihm hiermit sagen, kürzlich eine Versammlung abgehalten, in der über Maßregeln daß in Rostock gestreift würde!" wurde freigesprochen. gegen die entstandene Organisation der Landarbeiter berathen Statistisches über die englische Arbeiterbewegung. und die Gefahr des Anschlusses derselben an die Sozial- unter dem Titel„ Report on the Work of the Labour Departdemokratie diskutirt wurde. Als Antwort darauf hielt der Bor- ment" veröffentlicht das Arbeitsbureau foeben einen Bericht, der, Von der Agitation. Die gegenwärtige politische stand des Landarbeiter Verbandes in Roskilde eine Versammlung mit vielen statistischen Tabellen versehen, in erschöpfender Weise Lage und die Sozialdemokratie, so lautete das ab, in der folgende Resolution angenommen wurde: Indem die Gewerkvereine, Genossenschafts- und andere Hilfsvereine, Thema des am Sonrabend im großen Saale des Trianon" ab- der dänische Landarbeiter Verband feinen Streiks, Löhne und Zahl der Arbeitsstunden in den bedeutendsten gehaltenen öffentlichen Vortragsabends des sozialdemokratischen Anschluß an das Programm der Sozial Industrien und andere Gegenstände von sosialpolitischem Interesse Bereins Tresden- Altstadt. Der Saal war bereits eine halbe bemotratie ausspricht und in der Erkenntniß, daß die ganze behandelt. Der Franti. 3tg." wird hierzu geschrieben: BemerkensStunde vor Beginn des Vortrages dermaßen überfüllt, daß die soziale Entwickelung und besonders die wachsende Macht der werth find unter anderem die Zahlen über die Mitglieder großer zablreich vertretenen Polizeiorgane die Absperrung der Eingangs- Arbeitgeber- Organisation es nothwendig macht, daß die ArbeiterArbeiterverbände. Den Trade Unions gehörten im vorigen thüren veranlaßten. War es denn auch ein Wunder, daß bewegung eine Einheit bildet, die eine Hauptbedingung für ihre Fahre 1 237 367, den Begenseitigen- Unterstüßungstaffen 8 320 262, die Versammlung so überaus zahlreich besucht war? Hatte doch Stärke ist, und gegründet auf eine langjährig bestätigte Er den Genossenschaftsvereinen 1 126 744 Personen an. Das Kapital, der alte Borkampier in der proletarischen Bewegung, der Genoffe labrung; daß nur in den Bereinigungen, beren Mitglieder in welches diese Gesellschaften besaßen, belief sich bei den Trade Wilhelm Liebknecht versprechen, den oben bezeichneten größerem oder geringerem Maße von sozialistischen Ideen erfüllt sind, unions auf 1844 174, den Unterstüßungstaffen auf 26 003 061, Vortrag zu halten. Mit jubelndem Beifall wurde er bei seinem es gelingt, eine wirkliche lebenstüchtige Arbeiterbewegung zu stande den Genossenschafte verbänden aur 14 105 181 Pfd. Sterling. Eintritt in den Saal und beim Besteigen des Podiums zu bringen; daß die außerordentlichen Kräfte, die dazu gehören, den Doch muß man zu diesen rund 840 Mill. Mark gewiß noch die begrüßt. Die Versammlung zeigte während und nach dem zwei- zahlreichen Bandarbeiterstand zum Bewußtsein seines Menschen bei den Bau- Banken und Vereinen angelegten 890 Mill. Mark flündigen Vortrage eine musterhafte Ruhe und lauschte auf- rechtes zu erwecken und ihm die Bedeutung des Zusammen: rechnen, um ein genaueres Bild von der Ausdehnung und Geldmertfam den interessanten Ausführungen Liebknecht's. Zur Ein schlusses zu lehren, nur in der Sozialdemokratie vorhanden sind; macht der Verbände des englischen Arbeiters und kleinen Mannes leitung feines Vortrags schickte er zunächst voraus, daß er sich daß die Sozialdemokratie nur in demfelben Maße, wie sie Anrecht wohl fühlte, wenn er zu den Genossen in Dresden, feiner schluß seitens der Landbevölkerung findet, lernen kann, all' die zu erhalten. politischen Heimath sprechen könnte. Gerade die Dresdener Ges besonderen ländlichen Interessen zu verstehen und im volften Briefkaffen der Redaktion. Wir bitten bei jeder Anfrage eine Chiffre( 8wei Buchstaben oder eine BaD) anzugeben, unter der die Antwort ertheilt werden soll. Sozialdemokrat. 1. Ift Betrug. 2. Schriftliche Aufforderung nicht erforderlich. Rudi. 1. Läst sich ohne Einsichtnahme der Police nicht beantworten. Gehen Sie damit zum Rechtsanwalt. 2. Nein. 3. Darüber kann nur das Polizeipräsidium oder der Magistrat Auskunft ertheilen. 3. S. 533. 94. 1. Sie müssen selbst die Zwangsvollstreckung auf grund des Urtheils durch einen Gerichtsvollzieher bewirken Lassen. Das Gericht thut dies nicht. 2. Es scheint nach den gemachten Angaben in den beabsichtigten Verträgen eine rechtlich unzulässige und sogar strafbare Handlung zu liegen. 3. Ent. scheidet in erster Linie das, was vereinbart ist. Für den Inhalt der Inserate übernimmt die Redaktion dem Publikum gegenüber keinerlei Verantwortung Theater. Freitag, 7. Dezember. Opernhaus. Der Freischüß. Schauspielhaus. Halali. Post festum. Deutsches Theater. Gespenster. Berliner Theater. Madame SansGêne. Lessing Theater. Gespenster. Schiller- Theater. Des Meeres und der Liebe Wellen. Friedrich- Wilhelmstädt. Theater. Pariser Leben. Residenz- Thenter. Der Unterpräfett. Vorher: Villa Vielliebchen. Neues Theater. Figaro's Hochzeit. Theater Unter den Linden. Der lustige Krieg. Tanz- Divertissement. P. W. Dagegen tönnen Sie nichts machen. 7. S. 37. Kommt auf den Vertrag an. Zwei Barbiere. 1. Drei Monate, 2. Empfohlen wird ber Unterricht nach der Methode Toussaint Langenscheidt( 36 Briefe à 1 M.). Sie thäten aber beffer, erst Deutsch zu lernen. 3. Bebel: Unsere Biele", 30 Pig. " Eingelaufene Druckschriften. der Sozialdemokrat, Zentral- Wochenblatt der sozialdemokratischen Partei Deutschlands( Expedition in Berlin SW., Beuthstraße 2). Bu beziehen durch alle Zeitungsspediteure. Das Abonnement beträgt durch die Post oder in Berlin durch die Zeitungsspediteure pro Quartal 1,20 M. Kreuzband 1,80 M. Die Nr. 45 vom 6. Dezember hat folgenden Inhalt: Wochenschau. Aus England. Brief aus Holland. Das Rechtssyftem der Soztaldemokratie. Wie man uns behandelt. Parteinachrichten.- Todtenliste. Die Handhabung des VereinsZur Ausandersehung in der Partei. und Versammlungsrechtes in Hamburg. Kommissionsbericht über den Neue freie Volksbühne im Central- Theater, Alte Jakobftr. 30. Sonntag, 9. Dez., II. Abth., 2/2 Uhr: Die Raben von Henri Becque. Sonntag, 16. Dez., u. Mittwoch, 26. Dez.: Schlimme Saat von Otto Vischer. Adolph Ernst- Theater Charley's Tante. Schwank in 3 Akten v. Brandon Thomas. Vorher: Die ewige Braut. Liederspiel mit Tanz in 1 Akt von W. Mannstädt und J. Kren. In Scene gesetzt von Ad. Ernst. Anfang 71/2 Uhr. Morgen: Dieselbe Vorstellung. Castan's Panoptikum. Bellealliance Theater. Ueber'n Englische Marionetten. Stand hinaus! Central- Theater. D! diese Berliner. Adolph Ernst- Theater. Charley's Tante. Vorher: Die ewige Braut. Alexanderplat Theater. Ein Modell. Vorher: Zimmermann's Lene. National Theater. Der Tod als Pathe. Reichshallentheater. SpezialitätenVorstellung. American- Theater. SpezialitätenVorstellung. Apollo Theater. Vorstellung. SpezialitätenKaufmann's Variété. Spezialitäten. Vorstellung. Schiller- Theater. ( Wallner- Theater.) Wallner- Theaterstrasse. Freitag, den 7. Dezember, Abends 8 Uhr: Des Meeres und der Liebe Wellen. Sonnabend, den 8. Dezember, Abends Illusions- Caroussel. Passage- Panopticum. 51 wilde Weiber aus Dahomey. Die Herenschaukel, neueste Illusion. Circus Renz Carlstrasse. Freitag, den 7. Dezember 1894: Abends 7/2 Uhr: GPS Bulmanfireif. Bum Solinger Streit. Tiches. Vermischtes. Literarisches. -WAY Agrarisches. Gewerkschafts Von der Neuen Zeit"( Stuttgart, J. H. W. Diet' Berlag) ist soeben bas 10. Heft des 13. Jahrganges erschienen. Aus dem Inhalt heben wir hervor: Andere Beiten. Die Bauernfrage in Frankreich und Deutschland. Von Friedrich Engels. Die Arbeiterpartet Belgiens. Bon Emil Bandervelde. Notizen: Das Gotteshaus als Afyl für banterotte Kaufleute. Arbeitsersparniß im Kohlentransport. Feuilleton: Sibirische Etappeneindrücke. Ein Beitrag zu dem Denkmal Alexander III. und seines Regierungssystems. Bon G. Grigto.( Schluß.) Pater Ambrofius. Charakterbild ans dem fränkischen Bauernkrieg von Wilhelm Blos. Nürnberg, Wörlein u. Comp. 64 Seiten oftav. Preis 25 Pf. Gehirn und Seele. Von A. Forel. Bonn, Berlag von E. Strauß. Preis 8. Heiberg's gesammte Werks. 2. bis 4. Lieferung, à 40 Pf. Leipzig, Verlag von W. Friedrich. 1 M. 32 Seiten. Heiter und Herb. Lieder und Epigramme von F. Good. Berlin, Strzeczet's Kommissionsverlag. 103 Seiten. Modernes Geschäftsleben. Von F. Luckhardt. Heft 1: Kyllmann u. Comp. Efizzen aus dem Leben. Verlag von Hühn, Kaffel. 33 Seiten. Todes- Anzeige! Unserem Freunde und Kollegen, dem Karnickelvater, Taubenzüchter und Allen Verwandten, Freunden und Schrippenhändler( Scharfer May) zu Bekannten die traurige Mittheilung, seinem heutigen Wiegenfefte ein don- daß meine liebe Frau nerndes Hoch! 1454b Unserem dicken Adolf aus der Boeckhstr. 46 die besten Wünsche zum heutigen Tage. Hoch Stiefel![ 1453b Die Mitgl. der Lotterie- Gesellschaft. Unserem Badenbudiker Emil Dieke zum 30. Wiegenfeste ein donnerndes 1452b Hoch! Die Backenbrüder von„ Morgenroth". Diskussion der Freien Vereinigung der Metallschleifer 14456 findet jeden Sonntag vor dem 1. und 15., Vormittags um 10 Uhr, im Sofal " von Röllig, Neue Friedrichstr. 44, statt. Diskussion: Was ist der Staat?" Amtung! Achtung! Kupferschmiede! Sonntag, 9. Desbr., Vorm. 101/ a Uhr, bei Feindt, Weinstr. 11: Oeffentliche Elisabeth, geb. Hoffmann, nach viertägigem schwerem Leiden an Blutvergiftung verstorben ist. B Allen Verbandten, Freunden und Bekannten, sowie der Firma Hirsch horn, dem Gesangverein Collegia I und dem Metallarbeiter Verband für die rege Theilnahme bei der Beerdigung meines lieben Mannes, sowie für die reichen Blumenspenden meinen herz14426 lichsten Dant. Frau Horchert u. Geschwister. 11748 Verein der Schäftebranche. Die Beerdigung findet am Sonntag, den 9. Dezember, Nachm. 3 Uhr, von der Leichenhalle des Dankes- Kirchhofes aus statt. Der trauernde Gatte W. Fabrowsky und Tochter. Interesen- Verein der Buchdruckerei- Hilfsarbeiter Berlins und Umgegend. Allen Kollegen die traurige Nach richt, daß die Frau unseres Kollegen Waldemar Fabrowsky Sonnabend, den 8. Dezbr., Ab. 9 Uhr, Neue Friedrichstr. 44, bei Röllig: Bersammlung. TD.: Schließen wir uns der Bens tralisation an? Zahlreiches Erscheinen nothwendig. 14465 Elisabeth Elisabeth Fabrowsky Anders zugefügt, nehme ich zurück u. geb. Hoffmann. verstorben ist. Die Beerdigung findet am Sonntag, den 9. Dezember, Nachm. 3 Uhr, von der Leichenhalle des Dantes- Kirchhofes aus statt. Um recht zahlreiche Betheiligung der Kollegen bittet 86/1 Der Vorstand. H. Versamml. der Kupferschmiede. J. A.: S. Jahn 3, Borfihender. Tagesordnung: 1. Vortrag. 2. Bericht der Revisoren über den Stand des Dispositionsfonds und Neuwahl der selben. 3. Bericht des Delegirten der 4. Lohn " statistik. 5. Verschiedenes. Um zahlreiches Erscheinen ersucht 14446 Der Einberufer. Die gegen Frau Thilo, Ziethenstr. 64, ausgesprochenen Worte nehme ich zurück und erkläre diefelbe für eine ehrenhafte 1450b Frau. Achtung! Danksagung. Allen Verwandten, Freunden und Bekannten für die liebevolle Theilnahme und Kranzspende bei der Beerdigung meines lieben Mannes sage ich hiermit meinen innigsten Dank. Wittwe Bertha Schröder, Schwedterstr. 5. 1443b Die gegen Frau Thilo, Ziethenstr. 64, ausgesprochenen Worte nehme ich zurück und erkläre diefelbe für eine ehrenhafte A. Wanzlik. A. Grau. Frau. Achtung! 1451 Brägerinnen und Hilfsarbeiterinnen. Montag, den 10. Dezember, Abends 8½ Uhr, im Lokale der Arminhallen, Kommandantenstr. Nr. 20: Große öffentliche Versammlung Tages Ordnung: 1. Die Lage der in Prägereien und Steindruckereien beschäftigten 8 Uhr: Zum 1. Male: Hries im Große Komiker- Vorstellung. arbeiterinnen und wie ist dieselbe zu beffern? Referentin wird in der VerFrieden. Lustspiel in 5 Akten von G. v. Moser und F. v. Schönthan. Sonntag, den 9. Dezember, Abends 8 Uhr: Krieg im Frieden. Dichter- Abende: Jm Bürgersaale des Rathhauses, Ab. 71/2 Uhr: SchillerAbend. National- Theater. Große Frankfurterstraße 132. Sensationelle Novität! Der Tod als Pathe. Ausstattungs- Komödie in 5 Akten von Ernst Bluhme mit theilweiser Benuhung einer Idee von August Blanche. Dekorationen von Müller und Schäfer. Beleuchtungseffekte vom Ober- Beleuchter Collander. Maschinerien vom Theatermeister Weisse. Lichtbilder von Ludwig Richter. Tanz- und Flugevolutionen vom Balletmeister G. Zinner arrangirt. Die lebenden Land- und Wasserthiere Auftreten der besten Clowns in fammlung bekannt gemacht. 2. Diskussion. ihren wirkungsvollsten Nummern. U. a. Gebr. Vailland, Herr Merkel, Busto etc. Ferner das Apportirpferd Mohr und Prinz Carneval und sein Gefolge, vorgef. vom Dir. Fr. Renz. Jeu de barre, tomische Reitpiece. Mikado und das Springpferd Blitz, geritten von Frau Renz- Stark etc. Zum Schluß: Tjo Ni En. Neue Musikeinlagen, sensat. Tänze. Sonnabend: Tjo Ni En. Romiker Vorstellung. Croissance électrique. In anbetracht der wichtigen Tagesordnung wird um zahlreiche Betheiligung ersucht, besonders sind die Prägerinnen eingeladen. Der Einberufer: R. Schöpke. 167/16 Achtung! Lichtdrucker Berlins Die Beleidigung, die ich Herrn erkläre denselben als einen Ehrenmann. 14496 D. Berendt. Erkläre hiermit, daß ich das boy. fottirte Flaschenbier abgeschafft habe, jezt nur ringfreies Bier führe und mich jeder Zeit der Kontrolle unterwerfe. W. Neukamm, 1447b Steglitz, Fichteftr. 72. 1424b Bekanntmachung. Theile meinen Freunden u. Bekannten mit, daß ich mein Geschäft Jüdenstr. 24 ( Ecke Parochialftraße) eröffnet habe u. empfehle Mittag-, Frühstück- u. Abendtisch zu soliden Preisen. Kein Ringbier. Auch ist ein Vereinszimmer zu Pfigner. vergeben. Meyer's Lexikon, letzte Ausgabe, tadellos, vollständig neu, zur Hälfte des Werthes zu verkaufen. Näheres Friedrichsberg, Anton Kopp, Friedrich Karlstr. 4. Zu taufen gesucht: Kritik der po. litischen Oekonomie von K. Marg. Erschienen bei Dunder u. Co., Berlin 1859. Offerten sub Philipp Fauft, Wiesbaden, Goldgaffe 10. Bigarrengeschäft für den Inventarpreis zu vert. Bid. Miethe. Hochstr. 32b. Berliner Kaffee- Mischung Pfund 40 Pf., empfiehlt Ed. Schreiber, Weinmeisterstr. 8 Hoffmann's Festfäle, Oranien straße 180. Sylvester Abend, 5. u. 1458b 6. Januar 1895 noch frei. Sonntag, den 9. Dezember, Vorm. 11 Uhr, bei Röllig, Freitag und Sonnabend frische Nene Friedrichstr. 44: Wurst, wozu ergebenst einladet R. Kunisch, Badftr. 47/48. Große öffentliche Versammlung. W. Flade, ar= Zages Ordnung: 1. Die Mißstände in den verschiedenen Lichtdruckereien und wie können Uhrmacher, Sonntag: 2 Borstellungen. 4 Uhr diefelben beseitigt werden? Referent Kollege R. Schöpke. 2. Distuffion.[ 113 Brunnenstraße 113 Nachmitt. ermäßigte Preise. Neu einStudirt und mit neuer Ausstattung: Die lustigen Heidelberger. Abends 71/2 Uhr: Tjo Ni En. Fr. Renz, Rommissionsrath. aus dem Aquarien- Institut von Otto Circus G. Schumann. Preusse, Alexanderstr. 28. Garderoben und Requifiten vom Ober- Garderobier Paul Hildebrandt. Musik von Adolph Wiedecke. Regie: Max Samst. Rassenöffnung 6%, Uhr. Anf. 71/2 Uhr. Morgen: Gaftspiel des Frl. Bertha Rother: Ein Modell. Borher: Der Tod als Pathe. Central- Theater Alte Jakobkraker. 30. Emil Thomas a. G. Anna Bäders. Josefine Dora. Zum 99. Male: O, diese Berliner! Friedrich Karl- Ufer. Täglich Abends 7½ Uhr: Texas Jack's American Prairie Life- Show. Illustrationen aus dem Amerikan. Plantagen- und Prairieleben. mit Cigarren- Geschäft ist Die Kollegen der Firma Neumann sind hierzu besonders eingeladen. Um zahlreiche Betheiligung ersucht 167/17 Der Einberufer. Große öffentliche Versammlung Uhren, Ketten, Gold- und Silberwaaren. 1180L Reparatur- Werkstatt. der Müller und Mühlenarbeiter Berlins u. Umg. ohnungen, Eleine, fofort zu ver am Sonntag, den 9. Dezember, Nachmittags 2 Uhr, im Lokale ,, Zum Freischütz", Fruchtstrasse No. 36 a. Tages Ordnung: 1. Die wirthschaftlichen Umwälzungen und ihre Begleiterscheinungen. Referent R. Millarg. 2. Diskussion. 3. Bericht des Gewerkschaftsdelegirten. 4. Raffenbericht, Neuwahl der Agitationskommission. 5. Verschiedenes. Es wird dringend ersucht, zu dieser Versammlung recht zahlreich und pünktlich zu erscheinen. Die Agitations- Kommission. 196/11 Zentralverband der Maurer Deutschlands ( Zahlstelle I und II). Restaurant in Berlin in flotter Werkehrsgegend Umstände halber sofort Sonntag, den 9. Dezember, Abds. 7 Uhr, im Lokale der billig zu verkaufen. Reflektirende wollen ihre Adresse in der Zeitungsspedition Lübeckerstr. 16 niederlegen. 1459b [ 1457b Arminhallen, Kommandantenstraße 20: Versammlung mit Frauen. Referent: Der Verbandsvorsitzende Rollege Bömelburg aus Hamburg. Nach der Versammlung: Gemüthliches Beisammensein und Tanz. Freie Bereinigung der Schüler's Jungfernhaide- Schlösschen 71, Seestraße 71. Borzügl. ringfreies Bair. Bier der 190/10 Große Posse mit Gefang und Tanz Genossenschafts- Brauerei Hohen- Schön- C in 6 Bildern von Julius Freund. hausen, Seidel 10 Pf., gr. Weiße 20 Pf. Musik von Julius Einödshofer. Saal für Versammlungen u. Vereinsz. Am 8. Dezember Jubiläums- Wohl- Allen Genossen bestens empfohlen. thätigkeitsvorsteliung zum Besten des Unterstützungsfonds des Vereins Berliner Presse zum 100. Male: O, diese Berliner! Armin- Hallen Evora- Bräu Fürth- Nürnberg, in vorzügl. Qualität empfiehlt in Gebinden von 17 Litern an, auch in Flaschen. Kommandantenstraße Nr. 20. Otto Linke, Lagerhof 3. Säle und Vereinszimmer Telephon Amt III Nr. 404. Berlins. Die Bevollmächtigten. Bauarbeiter miethen Badstraße 47/48, 4£ r., bei Zimmermann. 1456b Arbeitsmarkt. Redakteur für spätestens 1. April 1895 an füds deutsches Parteiblatt( Mainlinie) ge sucht. Gute journalistische und zeitungstechnische Schulung Hauptjache, auf literarische Produktion und mündliche Agitation wird weniger Gewicht gelegt. Mittleres Anfangsgehalt, später steigend. Offert. unt. H. G. Fr. M. an die Exped. d." Borwärts".[ 11768* Musikinstrumenten- ArbeiterStreik! Die Kollegen der Piano Fabrit von Görs& Kallmann haben infolge Maßregelungen und Lohnforderungen die Arbeit nieder. gelegt. Buzug ist strengstens fernDie Lohnkommission. Sammellisten find täglich Abends 8 Uhr im Lokal von Rohr, Naunynstraße 78, in Empfang zu nehmen und werden die Kollegen ers sucht, hiervon Gebrauch zu machen. 198/13 Am Sonntag, den 9. Dezember, Nachmittags 3 Uhr, in halten. Wilke's Lokal, Andreasstraße 26: Mitglieder- Versammlung. Tages Ordnung: 1. Vortrag des Genoffen Th. Glocke über: Klaffengegenfäße und Klaffentampf". 2. Diskussion. 3. Vereinsangelegenheiten und Verschiedenes. Gäste haben Zutritt. Nach der Versammlung gemüthliches Beisammensein, verbunden mit Tanz und Vorträgen. Zum Besten der ausgesperrten Brauerei- Arbeiter. Eintrittskarte 10 Pf.- Herren, die am Tanz theilnehmen, zahlen 30 Pf. nach.- Um rege Betheiligung ersucht Der Vorstand. 80/8 Zuschneider für Kragen, Manschetten, Oberhemden fuchen Kraft& Jacobi, 253M Marienburgerstraße 9. von 20-600 Personen. Verkauf v. Kalbfleisch, Liegnigerst. 41. Verantwortlicher Redakteur: 3. Dierl( Emil Roland) in Berlin. Druck und Verlag von Mag Bading in Berlin, SW., Beuthstraße 2, 2. Beilage zum„ Vorwärts" Berliner Volksblatt. Ur. 285. Freitag, den 7. Dezember 1894. 11. Jahrg. Idewauß gezong Arbeiter! Parteigenossen! Trinkt hein boykottirtes Bier! Wucherprozeß polloss sid Gu Mendel Trenherz und Genossen. Dritter Tag. Von den in großer Bahl erschienenen Beugen werden zur heutigen Verhandlung etwa 30 zurückbehalten, die übrigen auf spätere Tage vorgeladen. Bei einzelnen Zeugen lautet die Vor: ladung auf Donnerstag, den 13. d. M.; der Vorsitzende spricht die Befürchtung aus, daß es vielleicht nicht möglich sein werde, den Prozeß bis zum 15. d. M. zu Ende zu führen. bezahlt worden sei, da er fein gesammtes Geld schließlich an Ilistischen Produktion und zeigte dann, wie mancherlei Praktiken jenem Hause verloren habe. Auf Befragen des R.-A. Leopold das Unternehmerthum bei Zeitlohn wie bei Stücklohnzahlung Meyer bestätigt der Beuge, daß er f. 3. ein sehr bedeutendes anwendet, um die Rate des Mehrwerthes oder den Grad der Guthaben an dem Hause gehabt und dies auch dem Angeklagten Ausbeutung der Arbeiter möglichst zu steigern. Zum Schuß gegen Bruck gesagt habe. Dieser habe ihn für einen wohlhabenden diese Praktiken, die bisweilen, wie bei dem zu späten FeierabendMann halten müssen. Er habe das Geld gebraucht, weil er an- Anfagen, geradezu in Prellerei ausarten, empfahl Redner An gefangen hatte, Schaufenster auszubrechen. Ob Bruck dies genau schluß an die Organisation. Unter Vereinsangelegenheiten nahm, gewußt, oder ob er diesem nur von Meliorationen gesprochen, nachdem der Vorstand das Ergebniß seiner diesbezüglichen Untertönne er nicht fagen. fuchung mitgetheilt hatte, Genosse Lange den in der vorigen Versammlung gegen einen anderen Genossen geschleuderten Vors wurf der Verleumdung zurück. " " Nur zur Illustration soll folgender Fall dienen, bei welchem ein beabsichtigtes Geldgeschäft nicht zum Abschluß gekommen ist! Auch heute wird der Beginn der Verhandlungen durch das Ein Grundstücke befizer Pauster in Leipzig befand sich im 3 ſpäte Guſcheinen einzelner Zeugen verzögert. Gegen einen Jahre 1892 in Geldverlegenheit und suchte durch ein Inferat im Zeugen Reichardt und einen Zeugen Köhlmann wird deshalb eine Leipziger Tageblatt" einen Gläubiger für eine zweite Hypothet Ordnungsstrafe von je 20 M. ausgesprochen. Der Zeuge Köhl zu 1000 M. Hierauf meldete sich der Agent Rothert in Leipzig, mann erklärt auf den bezüglichen Antrag des Staatsanwalts und mit welchem Bruck zusammen arbeitet, und dieser versprach, von auf die Frage des Vorsitzenden, was er zu seiner Entschuldigung einem Geldmann" Geld zu beschaffen. Darauf erschien Bruck zu sagen habe, mit lächelnder Miene: Gar nichts, dann werde und offerirte gegen Ausstellung eines Wechsels über 1000 M. ich das Geld bezahlen." Der Gerichtshof, welcher sich zur Be- ein Darlehn von 850 M. Daraufhin tam das Geschäft nicht zu rathung zurückzieht, erklärt diese Art der Antwort für eine Un- stande. gebühr und der Staatsanwalt beantragt gegen den Zeugen noch Kaufmann Hans Schönfeld in Leipzig wünschte sein eine Ordnungsstrafe von 30 Mark. Obgleich der Zeuge erklärt, Geschäft zu vergrößern und brauchte dazu Geld. Auf ein bezügdaß es ihm fern gelegen habe, den Gerichtshof brüstiren zu liches Inserat meldete sich der Agent Rothert und brachte den Ordnungsstrafe von 100 Mart. ein Dreimonats- Atzept über 1150 W. 940 m., was einem Bins Als erster Zeuge wird heute der Kaufmann Friedrich fabe von ca. 100 pet. entspricht. In den Jahren 1892 bis 1894 Lüdicke vernommen. Derfelbe brauchte zur Regulirung von hat sich dieses Wechselgeschäit noch zweimal wiederholt. Geschäften eine Summe 2-3000 Mart und wandte sich Rechtsanwalt Leop. Meyer stellt durch Befragen des Zeugen an Spiegel, auf welchen ihn ein Bekannter aufmerksam gemacht fest, daß der Beuge S. sich in guter Vermögenslage befindet und hatte. Er trat mit ihm in eine länger dauernde Verbindung, daß der Angeklagte Bruck den Zeugen für einen durchaus nicht bei welcher es sich um eine Gesammtsumine von 7-8000 m. noihleidenden Kaufmann halten fonnte. handelte. Er mußte pro Jahr 6 pet. Zinsen, 4 pCt. Provision und 10 pet. Depotabzug bezahlen. In direkter Nothlage hat er fich nicht befunden. den Beugen eine Referendar Hähnel befand sich im Jahre 1890 in Berlin zur Absolvirung des Assessor- Examens. Er entnahm hier von Spiegel 120 M., wogegen er ein Dreimonate- Atzept über 150 Mt. aus: stellte. Da der Wechsel am Berfalltage nicht eingelöst wurde, Der Agent Rotbert aus Leipzig bestätigt letteres. Er hat in etwa 40 bis 50 Fällen geldsuchende Leute an Bruck gewiefen und für jeden dieser Zälle eine kleine Provision von diesem erhalten. Um die näheren Bedingungen, unter denen diefer das Geld gab, bat er sich nicht bekümmert, dugegen betätigt er, daß Bruck an den Ort des Darlehnssuchers zu reifen und ziemlich hohe Reisespesen zu berechnen pflegie. Ter Zeuge Ein Ponbeamter Jahn fußte H. einen neuen Deimonats- Wechſel liber 200 M. auéftellen, so wird nicht vereidigt. n bat von Spiegel mebrfach Geld auf daß er thatsächlich für ein Darlehen von 120 M. für 6 Monate 80 M. Zinsen hat zahlen müssen. Der Zeuge erklärt, daß er sich absolut nicht in einer Nothlage befunden babe. Daffelbe erklärt der Oberförster v. Riez entbal, der von Spiegel einmal eine fleinere Summe entnommen hat. Er befundet, daß er bei feiner sehr zahlreichen Familie, sich einnial etwas zu sehr verausgabt hatte und es ihm deshalb angenehm gewesen wäre, etwas flüssiges Geld zu erhalten. Eine Entnahme beim Beamtenverein sei ihm zu umständlich gewesen. Er versichert nochmals, daß von einer Nothlage bei ihm teine Rede gewesen sei. zahlen mußte. Das Freimaurerthum behandelte der Genosse Saffen. ba ch in einer Versammlung des Wahlvereins für den fünften Berliner Wahlkreis, die am 4. Dezember abgehalten wurde. In seinem Vortrage gab der Referent eine eins gehende Schilderung der geheimen Gesellschaften, die man als Freimaurerlogen bezeichnet; ihrer Entstehung und ihrer Wirf am feit bis auf die heutige Zeit. Nach der Ansicht des Vortragenden ist das Freimaurerthum hervorgegangen aus den in England zu Anfang des 18. Jahrhunderts bestehenden Verbindungen zur Pflege der Naturerkenntniß und entfaltete seine Wirksamkeit auch gelegentlich der Volkserhebungen 1789, 1830 und 1848: Die hundert, die Encyklopädisten waren fämmtlich Freimaurer. Der Redner glaubt, daß diese Bewegung trotz alles Firlefanzes, der ihr anhänge, früher wenigstens segensreich im fortschrittlichen Sinne gewirkt babe. Heute wo der Schwerpunkt aller Aftionen in den Massen liege, fet auch das Freimaurerwesen nahezu bedeutungslos geworden.( Beifall.) Eine Tiskuffion des Vortrages trat nicht ein. Da der zweite Schriftführer und der zweite Raffirer ihre Aemter niedergelegt haben, wurden an deren Stelle die Genossen Tabbert und Kober gewählt und sechs Personen als Bezirksführer von der Versammlung bestätigt. Die in der letzten Versammlung schon behandelte Angelegenheit Auer und Fleischer zeitigte wiederum eine längere Tebatte, deren Endergebniß darin bestand, daß dem Vorstand auch diese beiden Fälle zur Erledigung übertragen wurden. Karl Dreimonatswechsel erhalten, welches er dazu brauchte, um seiner In der Versammlung des sozialdemokratischen Wahl. Tochter eine musikalische Ausbildung angedeihen zu lassen. Er vereins für den 6. Berliner Reichstags- Wabl. hätte das Geld ja schließlich auch bei der Post- Sparkasse er freis erfolgte in erster Linie die Verlesung der aus dem Wahl halten tönnen. mehrmals von auf vereine ausgeschlossenen Mitglieder, früher gefaßten Wechsel über 800 Mart, welche auf drei Monate lautelen, die Beſchluſſe geinänen Wiring, perffentlicht werben sollen. Summe von 260 Mart erhalten, giebt aber zu, daß er dem Es sind dies die Schankwirthe Otto Meischke, Kolbergerstr. 17; Spiegel nie gesagt, daß er sich in einer Nothlage befände, viel Karl Beier, Zionetirchplay 1; Eduard Bethge, Schönhauser mehr habe dieser aus seinem ganzen Auftreten annehmen müssen, Alee 156; Ernst Lasse, Jennfr. 15; Johann Devrient, Schön. daß dies nicht der Fall sei. hauser Allee; Dito Böhm, Hagenauerstr. 1b; Gustav Krause, Der Baumeister Hirt führte im Jahre 1892 verschiedene Ackerstraße 86; Friz Bläsing, Stendalerstraße 8; Die nächsten Fälle betreffen den Angek!. Brud. Von ihm Tiefbauten aus und brauchte zur Zahlung von Löhnen und an Richter, Hochstr. 32c; Friedr. Koch, Hochstr. 30; Josef Kalbehauptet die Anflage folgendes: Er empfing außer von Trcu- deren geschäftlichen Ausgaben Geld. Er trat mit Bruck in Ver- towsky, Calvinstr. 1; Franz Jenich, Ali Moabit 54; Emil hers insbesondere von einem Bruder in Breslau die Mittel zu bindung und erhielt gegen Ausstellung von zwei Dreimonats Romeife, Thurmstr. 82; Gustav Schnee, Bremerstr. 51; Gustav feinen Geschäften. Er verlegte einen Theil seines wucherischen Akzepten über je 3000 M. insgesammt 5000 M. Das Geld gab Kuba, Wilhelmshavenerstr. 23; Karl Deckwirth, Stromstr. 21/22; Treibens nach Dresden und Leipzig, wo er Agenten anwarb und der in Breslau wohnende Bruder Brud's. Da Hirt nicht zahlen Wilhelm Richter, Perlebergerstr. 48; Karl Fiet, Torfstr. 32; in Zeitungen bekannt machte, daß er Geld verleihe. Die Unter- fonnte, wurden am Fälligkeitstage neue Wechsel ausgestellt und Karl Steffler, Rostockerstr. 24; Wilhelm Schöne, Speners handlungen mit den Darlehnssuchern führte Bruck stets felbft, für je 3000 m. 500 M. Zinsen gezahlt. Die Prolongation erfolgte itraße 21; Hugo Kühnel, Müllerstr. 162a; Leopold Weck, auch wenn sie auswärts wohnten. Er reiste deshalb an den 3-4 Mal. Außerdem erhielt Hirt auch auf einen dritten Wechsel Lynarstr. 8 und Franz Wichmann, Grünkramhändler, Lehrter betreffenden Ort des Geldfuchers und ließ sich nicht unerhebliche über 3000. im Jahre 1892 von Bruck noch ein Darlehn von nraße 52. Der Ausschluß aus dem Wahlverein ere Reisetosten geben. Einzelne der Geldfuchenden haben die 2500 M. Sirt nahm ferner noch durch Vermittelung des Agenten folgte, weil die Genannten Ringbier in ihrem Geschäft führen. Empfindung gehabt, als ob es Bruck weniger um das Zue Wilhelm Zeidler in Eteglitz bei Treuberz ein Darlebn von Aus anderen Gründen wurden ausgeschlossen: Georg Hohenstein, standekommen des Geschäfts als um die vorweg geforderten 4500 M. auf, für welches er auf drei Monate 122 pet. Zinsen Kaufmann, Schliemannstr. 23; Hermann Seifert, Kürschner, Trista Gebühren zu thun gewesen wäre. Bruck selbst erflat, daß er ftraße 4; Karl Scharte, Maurer, Wollinerstr. 64; Wilhelm nur Vermittler gewesen sei. Auch dieser Zeuge glaubt nicht, bei Aufnahme der Darlehne Böhm, Arbeiter, Stargardterstr. 80; Rudolf Hörig, Marer, Ein Premierlieutenant Schulz brauchte Geld zur Be- gesagt zu haben, zu welchen wirthschaftlichen Zwecken er das Rostockerftr. 22; Karl Klifenbom, Arbeiter, Rostockerstr. 1; zahlung von Schulden und zur Bestreitung verschiedener Lurus Geld gebrauchte. Er bekundet, daß er sich an Bruckt gewendet habe, Wilhelm Feuerbach, Kaufmann, Beusselstr. 67; Hermann Lefebre, ausgaben. Er empfing auf sein Ansuchen im Oktober 1892 von weil er die Gifahrung gemacht habe, daß man bei Banken das Geld Schneidermeiner, Thurmstr. 47a, und Hermann Schulz, Dreh Bruck, den er durch eine Annonce fennen lernte, ein Darlehn auch nicht billiger erhalten könne. Er habe beispielsweise bei der orgelspieler, Müllerstr. 163b. von 4000 M., für welches er zwei Dreimonats- Afzepte über je Berliner Bant( nicht B. Kreditbank!) auch solche Zinsen zahlen Der Vorsitzende gab sodann befanut, daß das Protokoll des 2500 M. ausstellen mußte. Der eine Wechsel wurde prolongirt müssen.- Rechtsanwalte Leop. Meyer und Dr. Löwenstein Parteitages in Frankfurt a. M. nicht, wie ursprünglich in Auss und für die Prolongation wieder 500 M. Vergütung ent- laffen auch durch diesen Zeugen bestätigen, daß die Angeklagten ficht genommen war, zum Preise von 10 Bf., sondern zum Preise richtet. Jm April 1898 stellte Schulz 2 Wechsel auf je 3000 m. ihn für einen Mann in guter Vermögenslage balten fonnten und von 20 Pf., dafür aber die Broschüre über die Ursachen der aus für eine Valuta von 4800 M., die theils in baaren Tar- daß Bruck nur als Vermittler aufgetreten sei und nur eine kleine heutigen Arbeitslosigkeit unentgeltlich und die Broschüre über lehen, theils in Prolongationen fälliger Wechsel bestand. Im Provision erhalten habe. Gustav Adolf zum Preise von 15 Pf. an die Vereinsmitglieder ganzen hat der Zeuge vom Oktober 1892 bis April 1893 etwa Der Agent Wilb. Beidler erklärt, daß er bei der zur Verausgabung gelangen sollen. Des Weiteren beantragte der 6-7 Wechsel über je 2-3000 m. ausgestellt und hierfür Ver- Vermittelung des Geschäfts mit Trenherz dieſem nichts das Vorstand, veranlaßt durch die Diskussionen über den Frankfurter gütungen in der bezeichneten Höhe gegeben. von gefagt habe, zu welchen Zweden Hirt das Geld Parteitag, die Versammlung möge fich damit einverstanden er Angeklagter Brud erklärt hierzu, daß er das Geld hierzu gebrauchte. Er habe mit Trenherz öfter solche Geschäfte ge- tiären. daß die nächste Vereinsversammlung einen Dis. von dem inzwischen flüchtig gewordenen Pariser beschafft macht, derfelbe sei ja als Geldmann allgemein bekanit gewefen. t ffionsabend bilde über das Erfurter Parteiprogramm habe. Letzterer habe an dem Darlehn ein schönes Stüc Der nächste 3e ge ist der Assinent v. Lindenhofen. Ter mit besonderer Berücksichtigung der Erläuterungen zum Geld verdient, er selbst habe nur eine kleine Provision verdient. felbe wollte für seine beiden Söhne, die sich als Rechtsanwälte Punft 5 von Kautsky. Die Versammlung beschloß demgemäß. Der Zeuge erklärt auf wiederholtes Befragen des Rechts- niederlaffen wollten, Anwaltsbureaus einrichten. Er entlieb in Im Anschluß hieran bielt Genosse Borgmann einen Vortrag anwalts Leop. Meyer, daß er fich nicht in etner den Jahren 1888-1890 mehrfach Tarlehen von 100-300 W. über den Sozialismus der gebildeten Stände". Derfelbe stellte Nothlage befunden habe. Ein Kamerad habe Bürg von Spiegel und hatte dafür 20 pCt. Binsen pro eine Besprechung und Kritik der Broschüre gleichen Titels von schaft geleistet, er hätte aber das Geld welches Jahr zahlen müssen. Spiegel's Adresse in ihm in seinem dem Generalsekretär der rheinisch- westfälischen Hüttenwerke dar, er zur Begleichung von Rechnungen, die ihm lästig bureau genannt worden. Er hat auch mehrere Male in welcher den gebildeten Ständen, Professoren, Pastoren 2c. Der waren, gebrauchte, fofort erhalten fönnen, wenn er sich an seinen Bigarren von Spiegel gekauft, folgte dabei aber seinem eigenen Vorwurf gemacht wird, daß fie der Nährvater der sozialdemo Bater gewandt hätte. Es handelte sich bei ihm weder um Antriebe. Auf Befragen des Rechtsanwalts Dr. Goßmann fratischen Lehre in Deutschland seien. Der Referent war der Spiel- und Wettschulden, sondern um andere außergewöhnliche bestätigt der Zeuge, daß er sich in geordneter Lebenslage befinde; Meinung, daß der Sozialismus der bürgerlichen Ideologen Ausgaben, die er hätte vermeiden können. daß Spiegel durch seine Unterhaltung mit ihm auf eine Noth feine Gefahr für die proletarische Bewegung sei. Er nabm Angeklagter Bruct versichert, daß nach den von ihm ein- lage nicht schließen fonnte und die Söhne zu der qu. Beit schon deufelben vielmehr als Beweis für die siegreiche Idee gezogenen Erkundigungen der Zeuge einer sehr wohlhabenden 1/2 Jahr Assessoren waren, eine Alimentationspflicht für den des Sozialismus. Wenn die bürgerlichen Jdeologen auch Familie angehöre und ein eigenes Bermögen von 50 000 Mart Bater also nicht mehr bestand. Er hätte sich das Geld auch bestrebt seien, durch ihren Sozialismus die heutige Gesellschaftsbefize. durch feine Familie beschaffen können. ordnung in ihrem Bestande zu bestärken, so würde das Proletariat Der Mechaniker Maaß entlieb 1891 und 1892 von Epiegel Die folgenden Fälle bieten dasselbe Bild. Der Angeklagte diesen Sozialismus schon zu forrigiren wissen. Das Proletariat drci Darlehen von 300 m., 300 m. und 200 M., für welche er Spiegel hat den Zeugen Zinsen in Höhe von 20-40 pet. jähr fei auf die bürgerlichen Jdeologen nicht angewiesen und könne 40 pCt. Zinsen pro Jahr zu zahlen batte. Die darüber aus lich abgenommen, die Zeugen erklären aber, daß sie sich in einer derfelben wohl entrathen. Immerhin aber sei nicht zu verkennen, gestellten Wechsel wurden wiederholt prolongirt und schließlich eigentlichen Nothlage nicht befunden hätten, sondern sich das Geld auch daß auch eine Anzahl wissenschaftlich Gebildeter voll und ganz die Schuld durch Ratenzahlungen getilgt. Epiegel felbft gab die auf andere Weise hätten beschaffen lönnen. Einige von ihnen durch die Entwicklung dem Sozialismus, d. b. der sozialdemokratischen Darlehne nur in Theilzahlungen. Bei dem Abschluß des ersten haben dem Angeklagten Spiegel Bigarren abgekauft, aber nur in Lehre zugeführt würden, welche der proletarischen Bewegung wohl Geschäfts kaufte M. dem Spiegel 200 Bigarren für 15 M. ab. fleineren Mengen und ohne daß fie dazu gedrängt worden seien. von Nuyen und daher willkommen wären. Freithaler Der Zeuge, der ein Automatengeschäft hat, betundet, daß er Von der Genossenschaftsbant des Stralauer Stadtviertels warnte vor einer Verwässerung der proletarischen Bewegung durch sich bei Entnahme der Darlehne in arger Geldverlegenheit be ift dem Vorsitzenden ein gedrucktes Formular zugegangen, welches den bürgerlichen Sozialismus. Gnadt ging auf die Einzelfunden habe; er habe es für Miethe und zu nothwendigen Ge- die Bedingungen enthält, unter denen die Bank Geschäfte abschließt. beiten der Broschüre näher ein, die Frrthümer und durchsichtigen schäftsmaterialien gebraucht. Er hat dem Spiegel nichts von seiner Der Staatsanwalt tuüpit hieran die Bemerkung, daß er noch Absichten derselben erläuternd und es gleichfalls mit Freuden bes bringenden Nothlage gesagt. die Direktoren mehrerer Genossenschaftsbanken laden werde, um grüßend, daß die sozialdemokratische Lehre ersichtlich auch in den Ein Zeuge Gustav Hofmann hat in Berlin ein Haus über die von der Vertheidigung am ersten Verhandlungstage auf- gebildeten Ständen immer mehr Anhänger gewinne. Den Salons übernommen, um eine Hypothek zu retten. Um das Haus ge- genellte Behauptung, daß man schwerlich bei diesen Banken unter sozialismus" der Gebildeten und Befizenden geißelten fernerhin die sicherter und nutzbarer zu machen, hatte er einige bauliche günstigeren Bedingungen Geld erhalten könne wie bei den An: Genossen Antray, Guttmann, Kiesel, Gabriel. In Menderungen vorgenommen und brauchte zu deren Beendigung geklagten, Klarbeit zu schaffen. Der Vorsißende vertagt darauf seinen Schlußausführungen wies der Referent nochmals darauf hin, " ca. 1600 02. Infolge einer annonce wandte ex fich on Befindet eine Verhandlung in dieser Gache nicht statt. m Freitag gebieten Graben war alle Urfaden baben, ben Gosialiſten ber Dreimonats- Afzept von 1600 1300 Aussicht stellte. Hofmann nahm infolge dessen von dem Geschäft vorläufig Abstand. Später fam er aber doch mit Bruck zu ſammen und empfing für 2 Dreimonats- Wechsel über 1600 M.Versammlungen. ein Darlehen von 1370 M. Da die Wechsel nicht eingelöst wurden, fo erfolgten wiederholte Prolongationen der Schuld, über welche Der Sozialdemokratische Wahlverein für den zweiten 0 ein Gesammt Wechsel im Betrage von 1648 Mart ausgestellt Wahlkreis hielt am 4. Dezember eine Versammlung ab, in welcher Genosse Nicolai über„ Lohnformen" referirte. Redner wurde. Stände gegenüber vorsichtig zu daß wir feine Veranlassung haben, diefelben ohne weiteres zurückzuweisen. Mit einem Mahnworte an die Genossen, für die Förderung des Wahlvereins und der sozialdemokratischen Jbeen thatfräftig su wirken, schloß nach Beendigung der Debatte der Vorsitzende die Bersammlung. Der Beuge bekundet, daß der Wechsel bis heute noch nicht erläuterte das Bustandekommen des Mehrwerthes in der tapitasi? Achtung! Zahnerias, auch Theilzahl., wöchentl. 1 M., Guckel, Laufiger Pl. 2, Elsasserftraße 12. Roh- Tabak A. Goldschmidt, 4435L am biengen Plage wie bekannt grösste Auswahl! Garantie für sicheren Brand. Streng reelle Bedienung, billigste Preife! Sämmtliche im Handel befindl. Hoitavate find am Lager. A. Goldschmidt, Oranienburgerstr.2. MöbelGelegenheitskauf Pelzwaaren- Fabrik, Göbel& Reinecke Deutscher Holzarbeiter- Verband Einzelvert. z. Fabrikpreisen Verkaufstellen direkt in der Fabrik Stallschreiber- Strasse No. 50/51, 1( Ecke Alexandrinenstraße) und Jerusalemer- Strasse 65( Laden, an der Kirche). 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Vortrag des Genossen Sassenbach über: Freimaurer thum. 2. Diskussion. 3. Verbandsangelegenheiten und Berschiedenes. Moabit. Montag, 10. Dezember, Abends 8 Uhr, bei Lange, Stromstr. 28. Tagesordnung: 1. Bortrag. 2. Diskussion. 3. Verbandsangelegenheiten und Verschiedenes. Vertrauensmänner- Versammlung: Norden. Mittwoch, 12. Dezember, Abends 8 Uhr, im Kolberger Salon, Rolbergerstr. 28. Neue Mitglieder werden in allen Bersammlungen aufgenommen. Um zahlreiches Erscheinen ersucht Die Ortsverwaltung. Die Sigung der Statutenberathungs- Kommission findet heute, Freitag, bei Schöning, statt. Allgemeiner Verein der Töpfer und Berufsgenossen Deutschlands( Filiale Berlin). Mitglieder- Versammlung am Sonntag, den 9. Dezember 1894, Vormittags 10 Uhr, in Röllig's Saal, Neue Friedrichstr. 44. Tages Ordnung: 1. Wie richten wir unsere Agitation ein. 2. Wie hat sich in diesem Die Versammlung wird präzise eröffnet. wirth mir nicht die genügende Zeit Jahr die Fensterfrage geregelt. 3. 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