Kt.391 �ZH. Jahrgang Msgabe B Nr.1S9 Bezugspreis: FZr ton Monet Zlugllst SO.— M., ro:-Ns zahlbar. Unter Kreuzband für Deutschland, Danzlg, Saar» und Meuteigebiet. sowie Oesterreich und Luxetnliuro 138,— M.. für das Übrige Ausland 172.— M..Postbeslebungeu nehmen an Belgien, Dänemari, Eng- land, Esthiand, Finnland. Franlreich, Holland. Lettland, Luxemburg, Oester- reich, Schweden. Schweiz, Tschecho- Slowakei und Ungarn. Der.Vorwärts" mit der Sonntags- teilage.Volt und Feit", der Unter- Haltungsbeilage„Hemtw-Ii" und der Beilaxe.Siedlung und Kleingarten" erscheint wochentäglich zweimal. Sonn- tags und Montag» einmal. Telearamm-Adreste: «Sozialdemokrat DerNn" Abend-Ausgabe Devlinev VolkSblskt ( 2) Anzeigenpreis: Ste einspaltige Aonpareillei-tir lostet 25,— Sl. R-k>ame„.i>e 12S—« .filcinetan jcigcr" das fett jbtutftf Wort 7,— M.-zulässig zwei iettze- druckte Worte), jedes weitere Woei M. Stellengesuche und Schlaj- stellenanzeigen das erste Won<,— 35;., I-de» weitere Wort 3.— M, Worte llber 15 Buchstaben zählen stir zwei Worte. Fainilien-Anzelgen siir Abonnenten Feile 10.— M. Anzeigen für die n ä ch st e Ztummer müssen bis<>/, Ahr nachmittags m Hauptgeschäft, Berlin SW KS, Linden- straß« 3, abgegeben werden. Geässnet von g Uhr srllh bis 5 Uhr nachmittags. Zentralorgan der Sozialdemokrat! feben partd Deutfcblands ReöaLtion und Verlag: SV) HS, �inSenftraße S ZkerniUrcklstckr" Dönhoff �»8—29» »hernfprcmer.„„h 2506-2507 Sonnabend, den 19» August 1922 vorwärts-verlag G.m.b.H., Sw öS, Linöenstr. Z IkernivrecKer" Berlag, Hnnptcxpedition n. Inseraten- ■ Slbtetlung: Dönhoff 2500- 2507 Frankreichs Schulöenausgleichsplan. Der französische Feldzug für eine Verknüpfung des Re- parationsproblems mit der Frage der interalliierten Schulden, der gestern von den„Times" wieder aufgenomemn wurde, ruft heute die französische Presie auf den Plan. Wortführer ist der„Temps, der bereits vor dem Zusammentritt der Lon- doner Konferenz die Führung übernommen halle. Er gibt noch einmal die französischen Vorschläge wieder, die berells bekannt sind, und bemerkt dazu: .Wenn die englische Regierung diesen Plan gebilligt hülle, wäre er«on der Londoner Konferenz besprochen und angenommen worden. Damit wäre die deutsche Auslandsanleihe möglich ge- worden und Deutschland der Währung statastrophe ent- gangen, die jetzt hereingebrochen sei. Aber Lloyd George habe über diesen Plan nicht verhandeln wollen, weil gewiss« Persönlich- ketten es vorzögen, mit der englischen Forderung an Frankreich zurückzuhalten, um sie zum Wertzeug politischer Herr- s ch a f t zu machen. Solange dies der Fall sei, werde die Frage der deutschen Zahlungen unlösbar bleiben. Entgegen gewissen Rat» schlagen, die ihr nicht entgangen sein können, habe die Reparations- kommission heute vormittag beschlossen, eine Delegation nach Berlin z« schicken. Die französische Regierung werde kein Mo rata- rium zugeben ohne produktive Pfänder, ohne die Ver- vfändung der Bergwerke und Forsten, von denen Poincare in Lon- ton gesprochen habe. Frankreich sei zu einer gerechten, umfassenden Regelung bereit, aber es werde sich nicht in den Ruin und in ein Vasallentum hineindrängen lassen." In diesen Ausführungen interessiert einerseits der Hin- weis auf die politischen E i n f l ü s s«, die einer Rege- lung des Reparationsproblems im Wege stehen, und anderer- seits die Wiederholung des französischen Schlag- worts:„Kein Moratorium ohne produktive Pfänder" im Zusammenhang mit der Forderung einer internationalen Regelung des Weltschuldenproblems. Aehnlich die anderen Stimmen im Chor. So mahnt der„Petit Parisien" die Repa- rationskommisfwn. nicht im voraus die allgemeine Be- sprechung zu kompromittieren, die für den November vorgesehen sei und die das Problem der Reparationen in Ver- bindung mit dem der interalliierten Schulden behandeln lolle. Diese Besprechung sei nur möglich, wenn innerhalb der R e- varationskommission ein ein st immiger Be- s ch l u ß zustande käme. Der„Matin" operiert mit denselben Argumenten und ergänzt den„Petit Parisien" dahin, daß die Rovemberkonfcrenz in Brüssel stattfinden werde. Beide Blätter weisen darauf hin, wie nützlich es für diese Konserenz sein werde, wenn Deutschland in der Frage der P f ä n- der mit eigenen Anregungen hervortreten werde. Die „Times" fügen dem hinzu, in Paris trete heute eine viel ver- söhnlichere Haltung zutage, ober im Interesse Poincarcks müsse der Anschein vermieden werden, als gebe er nach. Es ist nicht bekannt, ob der Plan einer allgemeinen Rovemberkonferenz in Brüssel bereits die festen Formen an- genommen hat, die von der französischen Presie vorausgesetzt werden. Aber selbswerständlich ist es, daß alle interessierten Staaten die Pflicht haben, dieser Konferenz den Weg zu ebnen. Run wäre es allerdings offenbar das Gescheiteste, dem Deut- schen Reich bis zum Zusammentritt dieser Konferenz ein pro- visorisches Moratorium zu gewähren, dos lediglich an die von dem Garantietomitee geknüpften Bedingungen gebunden ist, und die deutsche Währung nicht durch neue Eingriffe, wie sie die produktiven Pfänder darstellen, weller zu unterhöhlen. Man darf annehmen, daß auch Bradburys Ansichten sich in dieser Richtung bewegen. In dieser Hinsicht dürste zwischen dem englischen Mitglied der Reparationskommission und der deutschen Regierung Uebereinstimmung herrschen, wenn man am Montag zu der Ueberprüfung der Lage zusammentritt. Wenn Frankreich» wie aus der Auslassung der„Times" her- vorgeht, aus Prestigegründen trotzdem an der Fiktion der produktiven Pfänder festhalten zu müssen glaubt, so zeigt sich hier das persönliche Mißgeschick der Poincar6- schen Taktik, der aus Verärgerung darüber, daß Eng- land die Zeit zur Erörterung seiner wellergreifenden Pläne noch nicht für gekommen hielt, summarische Forderungen an die Gewährung eines provisorischen Moratoriums knüpfte, die Deutschland selbst bei der Ausnehme einer auswärtigen An- leihe nur schwer erfüllen könnte. Immerhin muh zugestanden werden, daß PoincarS durch seine unbedachte Haltung in London in eine schwierige Lage gekommen ist, und daß er morgen vielleicht nicht mehr Ministerpräsident wäre, lbenn er �»den voreiligen Plan in allen seinen Teilen fallen ließe. Auf der anderen Seite muß allerdings auch bedacht werden, daß Poincar6s taktisches Vor- gehen die Verhältnisse in Deutschland von Grund auf geändert habe und daß die Mitglieder der Reparationskommission bei ihrer Ankunft in Berlin ganz andere statistische Unterlagen vorfinden werden als die, auf denen das Garantiekomitee feinen Bericht aufbaute. Im eigenen Interesse und im Interekke einer Gesundung Europas muß die deutsche Regierung versuchen, die Gegensätze, die zwischen dem Wunsch Frankreichs, eine internationale Rege- lung der Frage herbeizuführen, und"ben vollkommen ver- fehlten Mitteln, mit denen es sich bemüht, den Wunsch in die Tat umzusetzen, auszugleichen. Aber es kann teia Zweifel darüber bestehen, daß die Aufgabe überaus großen Schwierig- kellen begegnet. England zur Markkrise. London. 19. August.(MTB.) Der neue Sturz der Mark auf 5700 für das Pfund Sterling wird in der englischen Presse lebhaft erörtert. Der City-Redatteur der„Dolly News" sagt, jede weitere Entwertung der Mark mache dieHandelslageDeutschlands immer verzweifelter. Das Geschäftsleben scheine sich dcnt toten Punkt zu nähern. Alle Slbmachungen deutscher Geschäfts- leute in auswärtiger Währung müßten in Frage gestellt werden, denn mit den besten Absichten der Welt seien die Kausleute nicht in der Loge, mit derartigen katastrophalen Wertschwankungen fertig zu werden. Ze mehr man die Lage untersuche, um so mehr sei zu be fürchten, daß Deutschland als Handelsnation für einige Zeit ausge- schaltet werde, bis Ordnung in die deutschen Finanzen gebracht war- den sei. „Westm inster Gazette" schreibt: Diese plötzlichen Stürze der deutschen Währung, die so oft unter dem Einfluh einer Re- parationskris« erfolgen, können nicht auf die Mängel verdeutschen Finanz- und Fiskalpolitik zurückgeführt werden. Der neue Zusammenbruch ist wie die früheren auf die Tat- fache zurückzusühren, daß Deutschland seine Derpflichtungen an die Alliierten nicht in Waren erfüllen kann und daher gezwungen sei, sie durch Verkauf von Mark an den Börsen zu erfüllen. Englands Arbeiter und die Krise. London, 19. August.(MTB.) Auf der gestrigen Sitzung der General Wörter Union in Leamington machte der englische Arbeiter- führer Benn Tille tt den Vorschlag, einen allgemeinen Streik der Arbeiter ganz Europas zu veranstalten, bis die Finanzleute ihre Schwierigkeiten beigelegt hätten und die Währungen stabilisiert seien. Der Fried« sei zerstörender als der Krieg selbst. Der Arbeiterführer Clynes trat dem Borschlage entgegen, indem er sagte, für dieses Problem könne in den Methoden in- dustrieller Gewalt kein Heilmittel gefunden werden. Nur drei Länder könnten die politische Regelung bis zur Wiederherstellung des Vertrauens in die Wirtschaftsbeziehungen der verschiedenen Länder Europas herbeiführen, nämlich Großbritannien, Frankreich und Amerika, und zwar nur, wenn sie zu- sammen handelten. �Fortsetzung des Weltkrieges". Skockholm, 17. August.(MTB.) Unter der Ueberschrist„Fort- setzung des Weltkrieges" schreibt„Rya Dagligt Allehanda": Die Deutschen haben furchtbares Elend und einen langwierigen Hungerkrieg ausgehallen und arbeiten trotzdem im Schweiß ihres Angesichts für die Erfüllungspolitik: aber je mehr sie verarmen und verelenden, desto rücksichtsloser wird die Politik des gallischen Siegers. Frankreich erstrebt die Auflösung und Vernichtung des deutschen Voltes. Deshalb rüstet es unablässig und fühlt sich bereits stark genug. Zwei Weltkriege selbst gegen den Willen des ehemaligen Alliierten unter der zerfetzten Maske de» Friedens weiterzuführen. Seiner Rhein prooinz beraubt, tn Kleinstaaten zerstückelt, mit einer durch Hunger dezimierten Bevölkerung wird Deutschland endlich ungefährlich werden. Ein Gegenstück zu dieser Gewaltpolitik hat die Well seit den Togen Napoleons nicht gesehen. Lloyd George sieht endlich ein, wohin England durch seine Bereitwilligkeit, den französischen Rache» Plänen zu dienen, geraten ist. Der Bruch der Entente ist unver- weidlich. Die kollb'üttge Bernichtung der deutschen Nation und Kultur bedeutet ein Wcltimglück mit unübersehbaren Konseguenzen. die Ausweisungen aus Elsaß-Lochringen. Das Deutsche Rote Kreuz teill uns mit: Die auf Grund der „Retvrstonsmaßnahmen" von der französischen Regierung ausgc- wiefenen Deutschen aus Elfaß-Lotbringen werden bei ihrem Ein- treffen in die Flüchtlingsfürsorge des Deutschen Roten Kreuze svrnifgenommen. Das Deutsch« Rote Kreuz übt ; die amtliche Fürsorge für die aus Elsaß-Lothringen wie auch für ! die aus allen übrigen abgetretenen Gebieten des Reichs Bertrie- I denen im Auftrage des Reichs und unter unmittelbarer Aussicht der Reichs, und Staatsbehörden aus. Di« Abwanderung aus Elsaß- Lothringen, die insgesamt etwa 140 000 bis 150 000 Personen umsaßt«, hatte mll dem Ende des Jahres 1921 einen gewissen Ab- schluß gefunden, und der Fürsorge oblag lediglich noch, die dauernd Erwerbsunfähigen zu unterstützen. Um die neueintreffen- den Ausgewiesenen sachgemäß zu betreuen, sie vorübergehend aufnehmen und ihnen Arbeit und Wohnung und damit eine neu« Heimat verschossen zu können, sind alle erforderlichen Vorkehrungen getrof» fen worden. Das neue Mieterschutzgesetz. Von Rudolf Wissel l. Ueber den dem Reichstag vorliegenden Entwurf eines Mieterschutzgesetzes(Gesetz über Mieter- schütz und Mieteinigungsämter) und seine Bedeutung für die Mieter sind in der Oesfentlichkeit vielfach unrichtige Auf-- fassungen verbreitet. Das darf nicht Wunder nehmen, wenn man sieht, daß ja noch nicht einmal das am 1. Juli in Kraft getretene Reichsmietengesetz in seinen Grundzügen dem Durch. schnittsmieter klar geworden ist. Run ist zur Entschuldigung anzuführen, daß es überhaupt schwer ist, sich in der neueren Gesetzgebung, die sich mit der Wohnungsmiete befaßt, zurecht- zufinden. Zu vielfach find die Aenderungen, die im Laufe der letzten Jahre erfolgt find. Aber selbst in den Kreisen der sich berufsmäßig mit diesem Fragenkomplex beschäftigenden Personen wird die Bedeutting des Gesetzentwurfs über Mieter- schütz und Mieteinigungsämter verkannt. So muß man hören, daß der'Entwurf einen gegenwärtig nicht zu recht- fertigenden Abbau der Wohnungszwangswirtschaft mit sich bringe und daß der dem Mieter nach den geltenden Vor- schriften zustehende Schutz gegen sozial ungerechtfertigte Kündigungen des Hauswirts in weitgebendem Maße c i n g e- schränkt werde. Das ist falsch. In folgendem soll gezeigt werden, welche Gedanken dem Entwurf zugrunde liegen und welche Vorteile er für die Mieter, also dem weitaus größten Teil der Bevölkerung aus allen Schichten und Berufen, mit sich bringt. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch kann der Vermie- ter, wenn er die Aufhebung eines Mietverhältnisses wünscht, seinem Mieter mter Einhaltung der gesetzlichen oder Vertrags- mäßigen Kündigungsfrist— bei wiederholtem Zahlungsverzug und anderen Mietwidrigkeiten sogar zu sofort— das Mietverhältnis kündigen. Dieses Kündigungsrecht ist durch die geltenden Mieterschutzvorschriften keineswegs beseitigt: es ist lediglich dahin eingeschränkt, daß der Vermieter zur Kündi- gung— in gewissen sog. Notstandsbezirken auch zur späteren Erhebung der Räumungsklage der Genehmigung des Mieteinigungsamts bedarf. Letzteres ist bei seinen Ent» scheidungen an keine bestimmten Regeln gebunden, sondern entscheidet„nach billigem Ermessen" und zwar endgültig, d. h. ohne daß die Beteiligten die Möglichkeit hätten, gegen den Spruch die Entscheidung einer höheren Stelle anzurufen. Aus dieser Regelung haben sich erhebliche Unzuträglich- keiten ergeben. Gewiß kann die Frage, ob ein Mietvertrag gelöst werden darf, in der jetzigen Zeit schwerster Wohnungsnot nur aus sozialen Billigkeitsgründen heraus entschieden wer- den. Immerhin muß,„wenn willkürliche und Zufallssprüche vermieden werden sollen, der entsäieidenden Stelle wenigstens. giirndsätzlich an die Hand gegeben werden, nach welcher Richtung und in welchem Rahmen sie ihr Er- messen ausüben soll"(Begründung zum Entwurf S. 15). Der Mangel solcher Richtlinien hat dazu geführt, daß die Mieteinigungsämter nicht selten einer Kündigung zugestimmt haben, ohne daß hierzu ein wirklich zwingender Grund vor- handen gewesen wäre. Insbesondere sind vielfach Kündigun- gen genehmigt worden, weil der Hauswirt„sich vergrößern", Bekannte in die Wohnung hineinnehmen wollte und der- gleichen, ohne daß dabei auch den Verhältnissen des Mieters genügend Rechnung getragen ist. Allerdings braucht der Mieter in solchen Fällen regelmäßig erst zu räumen, wenn ihm eine Ersatzwohnung zur Verfügung gestellt ist: imerhin muß er seine für die Ausübung seines Berufs vorteilhast gelegene oder ihm lieb gewordene Wohnstätte ohne wirtlich zwingenden Grund aufgeben und zudem meist noch die häufig nicht geringen Umzugskosten aufwenden. Der Ent- wurf geht daher— und das ist der erste große Fortschritt gegenüber dem geltenden Recht— dazu über, an die Stelle der Entscheidung„nach billigem Ermessen" einige wenige, fest umschriebene Gründe zu setzen. aus denen allein das Miewerhältnis vom Vermieter soll aus- gehoben werden dürfen. Künftig soll dies mir möglich sein bei erheblicher Be- lästigung des Vermieters, unangemessenem Gebrauche der Mieträume, wiederholtem erheblichen Zahlungsverzug oder wenn der Vermieter ein besonders starkes Interesse an der Wiedererlangung der Miettänme nachweist, das das Inter- esse des Mieters an der Brtc'ssung der Räume in erheblichem Maße überwiegt. Es sind also nur wenige, eng umrissen« Voraussetzungen, unter denen eine Beendigung des Miewer- hältnisses allein in Frage kommen kann. Die darin für den Mieter enthaltenen Vorteile liegen klar auf der Hand. Aber weiter. Während der Vermieter bisher nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches kündigen konnte j und hierzu nur der Genehmigung des Mieteinigungsamtes ! bedurfte, läßt der Entwurf das Kündigungs- «recht des Hauswirts überhaupt wegfallen. ' Will der Hauswirt den Mieter aus der Wohnung heraus- � bekommen, so muß eraufAufhebungdesMietver- hältnisses klagen: diese Klage kann nur auf einen der obenerwähnten Gründe gestützt werden. Es braucht wohl j taum näher ausgeführt zu werden, daß diese Regelung für den Mieter große Vorteile bietet. Eine Kündigung war vom Hauswirt leicht ausgesprochen: da das Genehmigungsver- fahren beim Mieteinigungsamt keine oder— bei bedeutenderen Fällen— nur geringe Kysten verursacht, lief der Haus- wirt auch für den Fall, daß die Genehmigung versagt wurde, keine besondere Gefahr. Zu einer Klage wird er sich schon an und für sich schwerer entschließen: mit Rücksicht auf die Kosten wird er es sich doppelt und dreifach überlegen, zumal er nur dann hoffen kann, obzusiegen, wenn einer der gc- nannten Gründe gegeben ist und— was die Hauptsache ist— wenn er das Vorliegen dieses Grundes durch Zeugen usw. ausreichend beweisen kann. Für die Klage ist das Amtsgericht zuständig, dies ist aber — eins weitere bedeutsame Neuerung— nicht schlechthin mit dem Amtsrichter, sondern außerdem mit mindestens je einem Vermieter und Mieter besetzt; die Bei- sitzer werden nach Vorschlägen der Vermieter- und Mieter- organisationen bestellt. Wie oft wird zurzeit über das gar zu schnelle und recht wenig eingehende Verfahren der Mieteini- gungsämter geklagt, bei denen— zumal das Amt völlig frei und unanfechtbar entscheidet— die Beteiligten oft nicht mit der erforderlichen Gründlichkeit gehört und wo Zeugen (namentlich auch diejenigen, die der Mieter zu seiner Eni- lastung anführt) nicht oder nur kurz, meist auch ohne Proto- kollierung ihrer Aussage, vernommen werden. Hierin wird durch die Regelung des Entwurfs sicherlich eine Besserung eintreten. Das Verfahren geht nunmehr nach den Regeln des ordentlichen Prozesses, ist aber durch Uebernahme wesentlicher Vorschriften aus den bewährten gewerbegerichtlichen Verfahren und durch andere Verfahrenserleichterungen in fortschrittlicher Weise ausgestaltet: namentlich sind Vor- fchriften für eine gütliche Erledigung des Mietstreits(ohne Prozeß) vorgesehen. Aber auch wenn der Mieter aus einem der genannten wichtigen Gründe zur Räumung verurteilt wird, so hat somit der ihm durch den Entwurf gebotene Mieterschutz noch nicht sein Ende erreicht. Sofern der Mieter selbst Ver- anlassung zu der Mietaufhebung nicht gegeben hatte, soll er nämlich zur Räumung erst verpflichtet sein, wenn ihm eine angemessene Ersatzwohnung zur Verfügung gestellt wird. Aber auch in den Fällen, in denen das Mietoerhältnis wegen eines Verschuldens des Mieters aufgelöst ist, kann die Voll- ftreckung eines Räumungsurteils von der Sicherstellung eines ausreichenden Ersatzraumes abhängig gemacht werden. Das sind die wesentlichsten Gedanken des Entwurfs. Die Hausbesitzer haben ihm einen erbitterten Kampf an- gesagt und im Vorläufigen Reichswirtschaftsrat einen großen Teil der Arbeitgeber für sich gewonnen. Sämtliche Arbeitnehmeroertreter aber haben, gleichviel zu welcher poli- tischen Partei sie gehören, für den Entwurf gestimmt. Das zeigt, daß in diesen Kreisen, hinter denen doch ausschließlich Mieter stehen, die'Bedeutung, die der Entwurf für die Mieter hat, durchaus richtig erfaßt wird.(Der Entwurf ist übrigens im Reichswirtschaftsrat in zweiter Lesung mit 64 bis 60 Stim- men abgelehnt worden: die dritte Lesung wird hoffentlich dieses Zufallsergebnis zugunsten des Entwurfs wieder beseitigen.) Ueber den Entwurf wird im Herbst im Reichstage be- raten werden. Auch wir haben noch mancherlei Bedenken und Wünsche. Im großen und ganzen aber kann man sagen. daß er-einen nicht unwesentlichen Fortschritt gegenüber dem geltenden Recht darstellt, den namentlich die Mieter nicht ge- ring achten sollten. Demokratisierung üer JusiiZ. Ter Gcsetzcnttvnrf zur Neuordnung fti Strafgerichte. Die Reform der Strafrechtspflege, die sich unter dem alten System in hilfosem Schneckentempo vorwärts bewegte, scheint jetzt in der Republik, dank der tatkräftigen Arbeit des Genossen Rad. b r u ch, rasch ihrer Verwirklichung entgegenzugehen. Wie die PPN. hören, wird der Entwurf des neuen Strafgesetz- b u ch e s noch innerhalb des laufenden Monats fertiggestellt werden, Der Sabp-Spekulant. Von Egon H. Straßburger. Ein junger Herr von sechzehn Iahren wurde dieser Tage zu drei Iahren Gefängnis wegen schwerer Urkundenfälschung oerurteilt. Der junge Herr war?in brillanter Scheckfälscher. Er hatte eine be>. wiindernswsrte Routine, Ranken nachzumachen. Die Lässigkeit seines Prinzipals, der sein Scheckbuch zum allgemeinen Gebrauch auf dem Schreibtisch liegen ließ, verwandelte er zum persönlichen Vorteil. Lässigkeit des Prinzipals und Vertrauensseligkeit verdienen eigentlich auch Strafe, denn so etwas animiert zu Entgleisungen und ein unrafierbarer Lehrling wird dadurch auf schiefe Ebenen gebracht. Daß der unraflerbcre Lehrling Namen fälschte, ist eine Kunst und Angelegenheit für sich: gewiß wird das Iüngelchen ein großer Menschenkenner einst werden; wer Namen geschickt fälscht, wird aller- dings bestraft, aber ich kann ihm den Respekt und meine Hochachtung nicht versagen: der Betreffende hat die Begabung jedenfalls, sich nicht nur in die Schrift hineinzuleben, sondern auch in den Menschen, dessen Schriftzüge er wiedergibt. Doch zum Spezialfall. Der junge Herr spielt« auf dem Scheck den Prinzipal nicht der Ehre und der Kunst wegen, er hatte andere Beweggründe: er wollte mit dem sauer verdienten Gelde spekulieren. Run spekuliert im heili- gen Deutschen Reiche so mancher Laie, um besser in einer harten Zeit faulenzen zu können, aber unser junger Mann tat es vor dem törichten Scheck überhaupt nicht, und zwar aus dem einen Grunde, weil er nichts zu spekulieren hatte. Da er aber vom großen Speku- lieren und den Riesenkapitalien hörte, die eine Welt aus den Angeln heben, dachte mein kleiner Lehrling, besser ist es, man gewinnt einmal ein Sümmchen und spielt einen reichen Amerikaner. Ein Lehrling von 46 Iahren hat Ideale: er will in Holensee oder in Südende tanzen, er braucht Lackschuhe, seidene Socken, er will ein Mädchen küssen, das er zu heiraten verspricht: er will sich, wie sicher in diesem Falle, von der Portokasse zurückziehen..., er will Zigarren zu 1 0 M. rauchen und sich schließlich eine Fabrik bauen. Sie lachen, meine Herrschaften? Lachen Sie nicht: ich habe viele Lehrlinge in letzter Zeit kennen gelernt, die sich zu Hause ihren Bau aufzeichneten... Ein Lehrling hat noch Streben und Geschäftsgeist. Unser ins Wasser und ins Gefängnis gefallene Spekulant hätte sicher gewonnen an jener Börse, denn Gott gibt den Dummen ge- wohnlich doppelte Portionen und Glück im Spiel. Der Lehrling— wofern er nie gefaßt worden wäre— hätte sicher Karriere gemacht: mit 20 Jahren wäre er vielleicht Prinzipal geworden, mit 2S hätte er eine volutastarke Jungfrau an den Altar geführt, mit 30 Jahren wäre er Aufsichtsrat von großen Gesellschaften geworden, mit 40 Iahren vielleicht Trustkönig und mit 42 wäre er erst in die erste fruchtbare Pleite gegangen..■. der Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Strafgerichte ist bereits dem Reichsrat zugegan- gen. Dieser Entwurf bringt eine völlige Umgestaltung der bis- herigen Organe der Strafjustiz, er zieht die Laien in weit stärkerem Maße heran, beseiligt die nur aus Berufsrichtern zusammengesetzten Strafkammern und demokratisiert gleichzeitig die Auswahl der Laienrichter. Der augenblickliche Rechtszustand ist folgender: Die leichten Sachen kommen an die Schöffengerichte, die mittelschweren an die Slrafkammcrn, die ganz schweren an die Schwurgerichte. Die Schöffengerichte bestehen aus einem Bsrufsrichter als Vorsitzenden und zwei Laienrichtern als Beisitzern. Gegen ihr« Urteile ist in jedem Falle Berufung an die Strafkammer möglich, die nur aus Berufsrichtern besteht. Diese entscheidet also in höherer Instanz auch über die Schöffengerichtssachen, während in den Fällen, wo die Strafkammer als erste Instanz entscheidet, Berufung nicht zulässig ist. Die ganze Fülle der leichten und mittelschweren Strafsachen unterliegt also der tatsächlichen Entscheidung der Straf- kammern. Ausgenommen find nur die Schwurgerichtssachen. Ucberdies wurden Schöffen und Geschworene bisher nach einem oerzwickten System ausgesiebt, das bis zur Revolution die Ar- beiter vom Laienrichteramt völlig, feit der Revolution min- bestens vom Geschworenenamt— daneben in weiten Bezirken auch noch vom Schöffenamt— ausschloß.(Ueber Einzelheiten ver- gleiche die Schrift„Warum versagt die Justiz", Verlag für Sozial- Wissenschaft.) Das neue Gesetz behält die Schwurgerichte für schwere Straf- fachen bei und zieht sonst als Gerichte erster Instanz das kleine und das große Schöffenaericht vor. Das kleine Schöffengericht besteht wie bisher aus einem Herufsrichter und zwei Laier.beisitzern, das große Schöffengericht aus zwei Berufsrichtern und drei Laien- bWhern. Der Aufgabenkreis dieser beiden Gerichtsarten enffpricht ungefähr dem bisherigen Schöffengericht einerseits, der Straf- kammern andererseits. Gegen die Urteile sowohl der kleinen wie des großen Schöffengerichts soll Berufung zulässig sein, so daß— abgesehen von Schwurgerichtssachen— die Berufung gegen alle Urteile erster Instanz durchgeführt ist. Die Berufung geht stets an die Strafkammer. Diese besteht aber nicht mehr wie bis- her aus fünf Berufsrichterm sondern ebenso wie das große Schöffen- gerichk aus zwei beamteten Richtern und drei Laien. Gleichzeitig wird die Auswahl der Schöffen und Ge- fchworenen neu gestaltet. Der Amtsrichter und der Staats- Verwaltungsbeamte scheiden als Stimmführer aus dem Ausschuß aus, der die Schöffen und Geschworenen wählt. Der Amtsrichter bleibt im Ausschuß, aber nur um den Vorsitz zu führen und die Entscheidungen des Ausschuffes vorzubereiten und auszuführen. Die Mitglieder des Ausschusses zur Auswahl der Schöffen z�nd Geschworenen sollen wie bisher von Selbstverwaltungs- körperfchaften gewählt werden. Die Wahl des Ausschusses soll ebenso, wie ps der Wahlkörper selbst ist, durch Verhältniswahl herbeigeführt werden. Auf diese Weise wird der Ausschuß ein ge- naues Abbild der Bevölkerung des Amtsgcrichtsbezirks. Der Aus- schuß soll aber lediglich nach der Eignung zu unparteiischer Rechts- findung die Schöffen und Geschworenen wählen. Deshalb muß der Ausschuß die Schöffen und Geschworenen e i n st i m m i g wählen. Ist eine solche Einstimmigkeit nicht zu erreichen, so kann jedes Aus- fchußmitglied soviel Personen vorschlagen, als noch an der erforder- lichen Zahl von Haupt- und Hilfsschöffen fehlen, und es entscheidet unter den Vorgeschlagenen dann das Los. Genau in derselben Weise wie die Schöffen sollen in Zukunft die Geschworenen gewählt wenden. Die bisherige Mitwirkung des Landgerichts bei der Auswahl der Geschworenen fällt fort. Die Tätigkeit des Amts- richters und des Landegerichtspräsidenten beschränkt sich in Zukunft darauf, aus der Iahresliste der Schöffen die Reihenfolge, in der die einzelnen an den Sitzungen teilnehmen, und aus der Jahresliste der Geschworenen die Spruchliste für die einzelne Tagung des Schwurgerichts auszulosen. Der vermehrte Bedarf an Laien- richtern wird infolge der Heranziehung der Frauen zum Schöffen- und Geschworenenamt gedeckt werden können. Der Gesetzentwurf zur Neuordnung der Strafgerichte paßt ferner das Gerichtsoerfaffungsgefetz und die Strafprozeßordnung dem neuen Verfaffungsrecht an. In engem Zusammenhang mit dem Entwurf steht der Entwurf eines Jugendgerichts- g e f e tz e s, das dem Reichsrat in den allernächsten Tagen zugehen Ich bin zwar kein Prophet vor dem Herrn, aber ein Lehrling von 16 Jahren, der so arbeitet, daß er andere, kräftig ausgewachsene Namenszüge nachzuahmen versteht, wie in diesem Falle, woselbst man ihm 1 6 8 7 0 0 M. aushändigt, ist in meinen Augen ein hoff. vungsvoller, begabter, herrlicher Vertreter jener deutschen Jugend, die auf Kosten anderer groß werden will. Die größte Musik-Volksbibliothek. Die größte öffentliche Musik- bibliothek der Welt nennt R. Stephen Williams die Henry- Watson- Bibliothek in Manchester. Nun gibt es gewiß deutsche Musikbibliotheken, die über umfangreichere Bestände ver- fiigen mögen, aber das Bezeichnende dieser Schöpfung ist ihre allge- meine Zugänglichkeit, so daß sie eine richtige Voltsbibliothek ist. Die Bücherei wurde 1839 von Dr. Henry Watson gegründet und kam nach seinem Tode 1311 in die Verwaltung der Stadt Manchester. Die Sammlung umfaßt gegenwärtig 38 823 Bände. Jeder nur er- denkliche Zweig der Musik ist vertreten: man kann unter 800 Opern auswählen, und von beliebten Werken sind 6 und mehr Exemplare da. Die Klaviermusik ist mit 2500 Bänden und 4000 einzelnen Noten- heften vertreten. Die Sammlung der Musikliteratur umfaßt 2000 Bände. Die Bibliothek besitzt 2000 Orchesterpartituren, die viel von Studenten und Musikvereinen benutzt werden; sie hat allein von Bachs Matthäus-Paffion 132 Exemplare. 400 seltene Werke und Manuskripte sind vorhanden. Die Ausleihzeit beträgt 14 Tage.„Alle Arten und Klaffen von Männern und Frauen sind täglich auf der Bibliothek zu sehen. Wenn man in den Leseraum blickt, so kann man hier einen Straßenbahnschoffner sehen, der sich mit dem„Rhein- gold" beschäftigt, neben einem Hausdiener in seiner Arbeitskleidung, der ein Violinkonzert studiert. Seltsame Anliegen werden geäußert, und bald fragt ein junges Mädchen nach der neuesten Oper von Madame Butterfly, oder ein junger Mann wünscht„Drei Tänze aus dem Deutschen" von Heinrich VIII. Die Henry-Watson-Biblio- thek ist die einzige musikalische Volksbibliothek(das stimmt nicht, Deutschland hat ebensolche. Red.), und es ist vom Standpunkt der musikalischen Erziehung aus sehr zu bedauern, daß nicht andere Städte dem Beispiel von Manchester folgen. Unter allen Künsten wendet sich Musik an die weitesten Kreise, und in der Oper findet man oft auf der Galerie die einzigen„vollkommenen Wagnerianer". Denn Musik spricht in Millionen Zungen: jeder Hörer kann sich dem Geheimnis der Töne erschließen, und ich habe verschiedene Männer gekannt, die sich mit Hilfe dieser Bibliothek ein vortreff- liches Musikoerständnis aneigneten." Die Gesundheil der Schulneulinge. Die großm Ferien sind zu Ende und die Kinder müssen nach der so notwendigen Erholung wieder dem„Ernst des Lebens" nähertreten. So schwer gefährdet unsere Jugend und besonders die Schuljugend während des Krieges war und so ungünstig die wirtschaftlichen Verhältnisse auch heute liegen, so ist der allgemeine Gesundheitszustand der Schulkinder dank mannigfacher Hilfsmahregeln gegenwärtig doch nicht schlecht. Dos zeigen auch die Untersuchungen an den„Tchulneulingen 1922", die der Kölner Stadtarzt Dr. Vonnessen vorgenommen hat Er hat von den Kindern, die 1922 in sechs Kölner Schulen eintraten, 422 unter- sucht, 216 Knaben und 206 Mädchen. Es ergab sich die körperliche wird, und der vom Reichstag bereits beschlossene Gesetzentwurf über die Entschädigung der Schöffen, Geschworenen und Vertrauenspersonen. Der Entwurf erfüllt zwar nicht alle Forderungen, die von der Sozialdemokratie zur Demokratisierung der Rechtspflege gestellt werden, aber seine Durchführung würde gegenüber dem heutigen Zustand einen beträchtlichen Fortschritt bedeuten und das auf den Nullpunkt gesunkene Vertrauen der Bevölkerung zu dem heutigen Rechtspslegeorgan wieder um einiges heben. Jeden- falls würden sich die massenhaften Fälle tendenziöser Fehlurtelle, die wir heute beklagen, unter dem neuen Zustand sehr verringern. Der Reichsamnestieausschuft. In den Amnestieausschuß des Reiches, der in letzter Instanz über die Anwendung des Reichsamnestiegesetzes entscheidet, sind, wie die PPN. hören, die folgenden Personen berufen worden: Vorsitzender des Allgemeinen Deutschen Gewerkschaftsbundes, Graßmann (Stellvertreter Abgeordneter Kuttner): Reichstagsabgeordneter Heile(Stellvertreter Reichstagsabgeordneter Professor Dr. Schücking): Rcichstagsabgeordneter Dr. Fleischer(Siellver- treter v. R o b e n e r); Reichstagsabgeordneter Dr. Moses(Stell- Vertreter Laydtagsabgeordneter C h r i st a n g e): Rcichstagsabge- ordnete F r chu M e n d e(Stellvertreter Abgeordneter W u n- d e r l i ch). Um auch den im Ausschuß nicht vertretenen Richtungen Ge» legenheit zur Aeußerung zu geben, bestimmt die vom Reichsjustiz- Ministerium entworfene Geschäftsordnung des Ausschusses, daß Per- sonen, die die Interessen der Beschuldigten oder Verurteilten wahr- nehmen, gehört werden können. Die verhanölungen mit Hapern. Die Besprechungen der bayerischen Minister Dr. S ch w e y e r und Gärtner mit dem Reichskanzler, an denen auch der Reichsjustizminister Dr. R a d b r u ch teil- nimmt, haben um 1/2II Uhr begonnen und dauern noch an. Im Vordergrunde der Diskussion scheint immer noch die Frage des S t a a t s g e r i ch t s h 0 f e s zu stehen. In Regierungskreisen hat man aber die beste Hoffnung, daß man zu einer Verständigung gelangen wird. Rechtsparteilicher Rummel. München, 13. August.(Eigener Drahtbericht.) Die Presse der Mittelpartei und der Bayerischen Volkspartei eröffnet heute einxn Entlastungsfeldzug zugunsten des Justizministers Gürtler. Sie ver- sucht die Last der Verantwortung für das„Berliner Protokoll" dem Grafen Lerchenfeld zuzuschieben. Alles was in Berlin erreicht worden fei, sei der Fähigkeit und der Sachkenntnis Gürtlers zu oerdanken. Dieses Manöver ist so durchsichtig, daß� es eines weiteren Kommentars nicht bedarf. Das Bestreben Gürtlers, der nach seiner Rückkehr aus Berlin kein Hehl aus seiner Zufriedenheit über das Erreichte gemacht hat, sich jetzt reinzuwaschen und den verdächtigten Lerchenfeld rücktrittsreif zu machen, liegt ja auf der von den beiden Parteien befchrittenen Bahn der Rückberufung eines reinrassigen Partikularisten und Monarchisten an die Spitze der bayerischen Regierung._ Die Münchener Ehrharüt-Dank. Der„Soz. Parlamentsdienst" meldet: Dos in München be� schlagnahmtc Material über die Ehrhardt-Bank ist inzwischen in Berlin eingetroffen und gesichtet worden. Die Prüfung ergab ledig- lich eine Bestätigung der Sammlung von Geldern zu Wirtschaft» lichen Zwecken. Darin kann allerdings kein Verstoß gegen be- stehende Gesetze erblickt werden, aber der Verdacht, daß die Re- seroen zur Unterstützung von Geheimorganisationen verwendet werden» ist auch nach Sichtung des Materials noch fehr stark. Darum wird die Berliner Polizei das gesamte Material wahrschein» lich dem Oberreichsanwalt überweisen. Die Erhöhung der Beamlengehölter. Die Erhöhung betrögt nicht— wie heute früh infolge eines Druckfehlers berichtet—» 30 Proz., fondern 38 Proz.___ Gesamtentwicklimg bei 46 Proz. als gut, bei 36 Proz. als mittel- mäßig, bei 17 Proz. als schlecht. Im Vorjahr« waren die entsprechen- den Zahlen bei den Schuln«ulingen weniger günstig, inder- gut nur 31 Proz., mittelmäßig 50 Proz. und schlecht 19 Proz. beurteilt wer- den mußten. Im Jahr vorher waren die Resultate noch schlimmer gewesen, da nur 10,5 Proz. gut und 23,5 Proz. mittelmäßig, 60 Proz. dagegen schlecht entwickelt waren. Aehnliche günstige Ersahrungen haben in diesem Jahre auch die anderen Kölner Schulärzte gemacht. D-r Umschwung ist aus die Besserung der allg«neinen Ernährungs- läge zurückzuführen, sodann aber auch daraus, daß die Mütter jetzt häufiger und länger ihre Kinder selbst stillen. Im allgemeinen stellt Vonnessen fest, daß die jüngeren Schuikinder sich stets in einem ver- hältnismäßig besseren Gesundheitszustand befinden als die älteren. Als Grund dafür vermutet er, daß die Schulneulinge, die während des Krieges die jüngsten im Hause waren, in dieser entbehrungsreichen Zeit- für ihren kleineren Nahrungsbedarf mehr bekamen als ihre älteren Geschwister, die gleichzeitig die Anstrengung des Schulbesuchs und vielkach auch häusliche oder gewerbliche Arbeit zu tragen hatten. Di« Besserung im Gesundheitszustand der Schulneuling« steht im Einklang mit der Statistik der Sterbefälle in den deuffchen Groß. städten, die einen merklichen Zurückganq der Gesamtsterbeziffer unter die bisher erreichte niedrigst« Sterbeziffer 1913 erkennen läßt. ErstauffShrungeu der Woche. Mittw. Voltsbühne: Siegfried. Urania-NortrSge. Sonnt.: Thüringen. Mont.: von der Zagspitz e zum Wadmann. Tienet.. Ton».:«in lt et n s i I m. Mittw., Sonnab.: Vom Fels zum Meer. Freit.: Im Schwarzwald.