Nr. 146. Erscheint täglich außer Montags. Preis pränumerando: Vierteljährlich 3,30 Mart, monatlich 1,10 Mt., wöchentlich 28 Pfg. frei in's Haus. Einzelne Nummer 5 Pfg. Sonntags- Nummer mit illuftr. Sonntags- Beilage Neue Welt" 10 Pfg. Poft- Abonnement: 3,30 Mt. pro Quartal. Unter Kreuzs band: Deutschland u. DesterreichUngarn 2 M., für das übrige Ausland 3 Mt. pr. Monat. Eingetr. in der Post Zeitungs- Preisliste für 1896 unter Nr. 7277. = Vorwärts 13. Jahrg. Infertions- Gebühr beträgt für die fünfgespaltene Petitzeile oder deren Raum 40 Pf., für Vereins: und Bersammlungs- Anzeigen 20 fg. Inserate für die nächste Nummer müffen bis 4 Uhr nachmittags in der Expedition abgegeben werden. Die Expedition ist an Wochentagen bis 7 Uhr abends, an Sonnund Fesitagen bis 9 Uhr vormittags geöffnet. Fernsprecher: Zutt 1, Jr. 1508 Telegramm- Adresse: Sozialdemokrat Berlin". Berliner Bolksblatt. Zentralorgan der sozialdemokratischen Partei Deutschlands. Redaktion: SW. 19, Beuth- Straße 2. Der preußische Landtag und die Agravier. Donnerstag, den 25. Juni 1896. Expedition: SW. 19, Beuth- Straße 3. können. Mit der Zeit wird er doch wohl die agrarischen| übel angebrachten Sparsamkeit des Finanzministers ist das Wün sche in diesem Punkte erfüllen müssen, zumal da er sich Lehrerbesoldungs- Gesetz gescheitert. Nicht das Herrenhaus, den Agrariern gegenüber auf anderen Gebieten in jeder sondern Herr Miquel ist daran schuld, wenn die be Hinsicht mehr als entgegenkommend gezeigt hat; wir erinnern rechtigten Forderungen der Lehrer nicht erfüllt sind und Man wird sich allmälig mit dem Gedanken vertraut nur an den Gesezentwurf betr. Ausdehnung des wenn sein Kollege Dr. Bosse eine Niederlage davongemachen müssen, daß in Preußen alle geseggeberischen Maß- Anerbenrechts auf Renten- und Ansiedlungs- tragen hat. nahmen danach beurtheilt werden, ob sie den Agrariern güter, diesen ersten Schritt auf dem Wege einer Aber Herr Dr. Bosse möge sich trösten, er ist nicht der Vortheile bringen oder nicht. Wer von diesem Gesichts- reaktionären Agrargesetzgebung, dem sicher noch weitere einzige Minister, dessen Vorlagen in dieser Session abgelehnt punkte aus die soeben geschlossene Landtagssession betrachtet, Schritte folgen werden. Er bewilligte ihnen ferner drei sind; der Handelsminister Frhr. v. Berlepsch und der Justizder muß zugeben, daß die Agrarier mit dem Ergebniß der Millionen zur Errichtung landwirthschaftlicher minister Schönstedt befinden sich in einer ähnlichen Lage. selben zufrieden sein können. Die Herren wissen sehr wohl, Getreidelagerhäuser. Die Debatten über diese Vor- Der in der Thronrede bereits angekündigte Gesezdaß es mit ihren vielgepriesenen Radikalmitteln zur Hebung lage laffen keinen Zweifel, daß für denselben Zweck in nächster entwurf über die Handelskammern, der an der Noth der Landwirthschaft, mit dem Antrag Kanik und Beit weitere Millionen gefordert werden. Er trug, obgleich stelle der jetzigen fakultativen Handelskammern in der ganzen der Doppelwährung, in absehbarer Zeit nichts ist, und die das erste Geschäftsjahr der neugegründeten preußischen Monarchie obligatorische einrichten will, stieß schon bei Regierung, die alle Veranlassung hat, sich die Gunst dieser 3entral- Genossenschaftstasse noch nicht ab seiner ersten Berathung im Abgeordnetenhause allseitig auf einflußreichsten Personen im Staate zu erhalten, ist redlich gelaufen ist, kein Bedenken, das Grundkapital von 5 auf so heftigen Widerstand, daß an seine Annahme bemüht, ihnen auf anderen Gebieten Entschädigungen zu ge- 20 Millionen zu erhöhen. Dies Institut kommt in erster nicht zu denken war. Der grundlegende§ 1 währen. Die Reichsregierung verfolgt das Prinzip, den Zucker- Linie den landwirthschaftlichen Betrieben zu gute; es ist wurde in der Kommission mit großer Mehrheit baronen und Schnapsbrennern von Zeit zu Zeit einige also gar nicht nöthig, daß man sich über seine bisherige abgelehnt, und Freiherr v. Berlepsch that das einzige, Liebesgaben zukommen zu lassen, und die preußische Staats- Wirkung flar ist, bevor man das Grundkapital um eine so was ihm unter diesen Umständen übrig blieb, er zog seinen regierung macht alle Anstrengung, in dem edlen Wettstreit beträchtliche Summe erhöht. Entwurf zurück. Ob die Konservativen wirklich aus um die Gunft der Agrarier den Sieg davon zu tragen. Es unterliegt feinem Zweifel, daß unsere Junker sich im Laufe der Zeit selbst von der Undurchführbarkeit ihrer beiden großen Mittel überzeugt haben, und daß sie nur noch ab und zu aus einer liebgewordenen Gewohnheit und zu Agitationszwecken darauf zurückgreifen. So sehr ist des Finanzministers ganzes Sinnen und innerster Ueberzeugung Gegner dieser Vorlage waren, oder Trachten darauf gerichtet, den Agrariern Freuden zu be- ob sie nur an den Handelsminister, mit deffen sozials reiten, daß selbst bei Vorlagen, die in gar keinem Zu- politischen Anschauungen sie nicht übereinstimmen, Nache sammenhange damit stehen, der agrarische Pferdefuß zum nehmen wollten, ist gleichgiltig. Wie sehr die sozialVorschein kommt. So ist das Lehrer Besoldungs- politischen Maßnahmen des Frhrn. von Berlepsch von der gesez, mit dem sich der Landtag in dieser Session zu Ansicht der großen Mehrheit des Abgeordnetenhauses sich Wenn kürzlich ein Mitglied des Abgeordnetenhauses, beschäftigen hatte, einzig und allein an seinem agrarischen unterscheiden, das beweisen die Verhandlungen über den das feine Arbeiterfreundlichkeit in besonders drastischer Charakter zu Falle gekommen. Herr Miquel machte Ach tuhr Ladenschluß und über die Verfügung des Weise dokumentiren wollte, den Arbeitern vorwarf, daß sie den Versuch, den Städten einen großen Theil Bundesraths betr. den Betrieb in Bäckereien unverschämte Forderungen aufstellen, so tann man mit der bisherigen Staatszuschüsse zu entziehen und und Konditoreien. Mit diesen Materien, die ledig viel größerem Rechte darauf hinweisen, daß die Agrarier dem platten Lande zuzuwenden. Wäre die Vorlage lich das Reich, nicht aber den preußischen Staat angehen, möglichst unverschämte Ansprüche erheben, weil sie sehr wohl Gesetz geworden, so hätte das platte Land, das im ganzen hat sich das Abgeordnetenhaus wohl nur deshalb beschäftigt, wissen, daß ihnen zwar nicht alles, aber doch immerhin noch im Jahre 1895/96 an Ergänzungs- und Einkommensteuer um von neuem zu beweisen, daß die Arbeiter von dieser mehr als genug bewilligt wird. Der preußische Finanz- 41 904 392 M. aufgebracht hat, 41 862 599 M. an Staats- Interessenvertretung nichts zu hoffen haben. minister Dr. Miquel, der in seinen vielfachen politischen zuschüssen erhalten, oder mit anderen Worten, es hätte Die schwerste Niederlage in der Seffion trug Herr Wandlungen glücklich auf dem extrem- agrarischen Stand- seine ganze Leistung zu den direkten Staatssteuern in Form Schönstedt davon, der mit seinem Gesezentwurf betreffend punkt angelangt ist, und der für wirkliche Kulturbedürfnisse von Beiträgen für das Volksschulwesen aus der Staatstaffe die Regelung der Richtergehälter und die meist kein Geld hat, hat für seine nothleidenden Freunde zurückerstattet bekommen. Allerdings hat der sonst so ge- Ernennung von Gerichtsassessoren gründlich immer einige Millionen übrig. Freilich lange bleiben die wandte Finanzminister in dieser Frage seine Kräfte denn Schiffbruch gelitten hat. Diese Vorlage ging selbst der ReAgrarier nicht ruhig; bald fangen sie von neuem und lauter doch überschätzt. Er war seiner Sache so sicher, daß er es gierungspartei sans phrase, den Nationalliberalen, zu weit. als vorher an, zu schreien, und Herr Miquel muß von nicht der Mühe für werth hielt, sich zu dem von national- Die Herren merkten, daß ihre eigenen Interessen hierbei in neuem auf Beschwichtigungsmittel sinnen. Allzuschwer fällt liberaler Seite geftellten Vermittelungsantrag zu äußern, Frage kommen, und aus diesem Grunde wäre es wohl auch ihm das gerade nicht. wonach den Städten wenigstens die bisherigen Staats- einem geschickteren Staatsmann, als Herr Schönstedt es ist, zuschüsse gelassen werden sollten. Es ist später bekannt nicht möglich gewesen, die Vorlage durchzubringen. Mit geworden, daß Dr. Miquel diesem Antrag sympathisch dem Scheitern des Assessoren- Paragraphen war das ganze gegenüberstand. Hätte er sich im Abgeordnetenhause offen Gesetz gefallen. Natürlich muß man sich hüten, aus dem dafür ausgesprochen, so wäre eine entsprechende Bestimmung Verlauf der Debatten über diese Vorlage etwa Rückschlüsse in die Vorlage aufgenommen worden, und dann hätte die auf die Charakterfestigkeit der nationalliberalen Mannesseelen Bürgermeisterpartei des Herrenhauses im Verein mit den zu ziehen. Kommt in der neuen Session eine ähnliche Vorjenigen Konservativen, die von vornherein für das Gesetz waren, lage, die vielleicht etwas geschickter abgefaßt ist und die ausschlaggebende Mehrheit gebildet. Lediglich an dieser nur die Interessen der Arbeiterklassen, nicht aber zitHand zurück, denn sie war blutroth, hob sie in die Höhe und rief laut: Gerechtigkeit, Gerechtigkeit!" Zwar hat sich das Ministerium bisher nicht entschließen können, den von beiden Häusern des Landtags in der vorletzten Session angenommenen Gesezentwurf betr. Be seitigung der Rückzahlungspflicht für die Grundsteuerentschädigung der Krone zur Verabschiedung zu empfehlen, aber Herr Miquel gesteht selbst ein, daß er bei der Eintreibung der Gelder äußerst milde verfährt, was wir ihm ohne weiteres aufs Wort glauben 4] Rienzi. Der letzte der römischen Volkstribunen. Roman von Edward Lytton Bulwer. " = " Die um den alten Stephan Colonna versammelte Gruppe wurde, obwohl an solche Auftritte gewöhnt, von dem Anblick ergriffen. Ein hübscher Knabe, dem dicke Thränen über Rette mich, rette mich, Bruder!" schrie er laut, und die Wangen rollten, und der heut neben Colonna ritt, zog der Ton drang zu Cola's Ohr;- das Schnauben der sein Schwert: Herr," sagte er halb schluchzend,„ nur ein Rosse fühlte er heiß; einen Augenblick später fiel er mit Orfini kann ein so unschuldiges Wesen morden; Lasset uns einem wilden Schrei: Gnade, Gnade!" zu Boden eine feinen Augenblick verlieren reiten wir dem Schurken Leiche. Die Lanze des Verfolgers war vom Rücken bis zur nach." Bruft durch und durch gedrungen und spießte ihn gerade„ Nein, Adrian, nein!" erwiderte Stephan, indem er dort an den Rasen, wo er voll sorgloser Hoffnung noch vor die Hand auf des Knaben Schulter legte, Dein Eifer ist nicht ganz einer Stunde gesessen hatte. lobenswerth, aber wir müssen uns vor einem Hinterhalt Der Reiter zog den Speer aus seinem Leibe und eilte, hüten. Unsere Leute haben sich zu weit gewagt.- Heda! seinen Gefährten folgend, neuen Opfern nach. Cola war blaset zum Rückzuge." herangekommen und kniete neben dem gemordeten Bruder. In wenigen Minuten brachten die Hörner die VerUnter Hörner und Trompetenklang fam jetzt eine vor folger zurück- unter ihnen den Reiter, dessen Lanze einen nehmere Gruppe als die eben beschriebene, näher, welch so verhängnißvollen Stoß geführt hatte. Er war der Anletztere auch wirklich nur den Vortrab der Colonna gewesen führer der, welche mit Martino di Porto im Kampfe lagen, war. An ihrer Spike ritt ein bejahrter Mann, dessen und das auf seine Rüftung gepreßte Gold, sowie die Berlange weiße Haare unter dem mit Federn geschmückten Helme zierungen seines Schlachtrosses ließen seinen Rang verhervorschauten und sich mit dem ehrwürdigen Barte vermengten. muthen. Was ist das?" sagte der Anführer, indem er sein Pferd anhielt, was ist geschehen, junger Rienzi?" " Mein armer Jüngling," sagte der alte Mann mits leidig, gegen die Orsini habe ich die Nache versprochen; siehst Du aber nicht, daß hier ein Frrthum obgewaltet? Ich wundere mich nicht, daß Dein Kummer zu groß ist, als daß Du jetzt der Vernunft Gehör geben könntest. Wir müssen diese Sache für Dich ausmachen." " „ Lasset Messen für des Knaben Seele lesen;- der Unfall geht mir so nahe," sagte der jüngere Colonna, indem er eine Geldbörse hinwarf. Ach, kommt nächste Woche zu uns in den Palast, junger Cola- nächste Woche. Mein Vater, es wäre wohl am besten, wir fehrten zu dem Boote jetzt zurück; vielleicht sind wir zu seinem Schuge nöthig." Wahr, Gianni; bleiben einige von Euch zurück, um für die Leiche des armen Knaben zu sorgen; ein schmerzlicher Zufall, wie konnte es geschehen?" " Die Truppe ritt denselben Weg zurück, den sie ge= kommen[ war; außer Adrian blieben nur zwei gemeine Soldaten da; der erstere wartete noch einige Augenblicke und versuchte Rienzi zu trösten, der, als wäre er seiner Sinne beraubt, bewegungslos dastand, dem dahinreitenden stattlichen Zuge nachsah und in sich hineinmurmelte: Ges rechtigkeit, Gerechtigkeit! sie muß mir dennoch werden!" Dant, mein Sohn, Dant", sagte der alte Colonna zu Den weinenden, widerstrebenden Adrian rief die laute diesem Ritter, Du hast Dich gut und tapfer gehalten. Stimme des älteren Colonna hinweg.„ Laß mich Dir Der Jüngling blickte in die Höhe, als er diese Stimme Aber sage mir, wenn Du es weißt, Du hast ein Ablerauge, Bruder sein", sagte der wackere Junge, indent er leidenschafthörte und warf sich dann vor das Pferd des alten Edel- welcher von den Drfini erschlug diesen armen Knaben? lich die Hand des Schülers an sein Herz drückte, ich habe mannes zur Erde, rang die Hände und rief in kaum verständ- Schändliche That; seine Familie steht unter unserem einen Bruder, wie Dich, nöthig." lichen Tönen: Schutze!" Rienzi gab keine Antwort; er gab nicht auf ihn Acht Es ist mein Bruder, edler Stephan, " Wen? jenen Knaben?" erwiderte der Reiter und und hörte ihn nicht trübe und ernste Gedanken, Ge- ein Knabe, ein reines Kind! das beste, das sanfteste. Seht, wie nahm den Helm vom Kopfe, um die heiße Stirn zu trocknen; danken, in welchen der Keim zu einer mächtigen Gedankensein Blut sich mit dem Grase mischt; zurück, zurück- die Hufe sagtet Ihr so? wie tam er denn zu Martino's Schurken? revolution lag, beschäftigten sein Inneres. Mit einem Eurer Pferde treten in des Blutes Strom! Gerechtigkeit, o, Ich fürchte, der Irrthum tam ihm theuer zu stehen. Ich Schauder wachte er aus denselben auf, während die fonnte nur Orfinisches Gesindel in ihm vermuthen, und so Soldaten nun ihre Schilde zusammenfügten, um eine Art Herr, Gerechtigkeit! Ihr seid ein mächtiger Mann! Wer erschlug ihn? Ein Orsini ohne Zweifel; es soll und d fo-" Bahre daraus für den Leichnam zu machen, brach Dir Gerechtigkeit werden." " Ihr erschlugt ihn!" rief Rienzi mit Donner- dann in Thränen aus, als er haftig sie aufbrechen drückte " Nun denn, Ge- hieß, und den " Dant, tausend Dant," murmelte Rienzi, wankte wieder stimme und stand vom Boden auf. Todten an seine Brust, zu seinem Bruder, hob sein Haupt von dem Grafe auf und rechtigkeit! Stephan, mein Gebieter, Gerechtigkeit! Ihr bis er buchstäblich von dem Blutflusse getränkt war. wollte die Schläge seines Herzens fühlen; eilig zog er die habt sie mir versprochen und ich fordere ste!" ( Fortsetzung folgt.) gleich auch die der Bourgeoisie verlegt, so ist ihre sammlungen überhaupt nicht zu. Unsere Genossen sind[(+2 684 568 M.), Galzsteuer 7 636 511 M.(+ 523 686 7.), Annahme gesichert, denn gegen eine Revision der Gesez- äußerst rührig und voll der besten Hoffnungen. Zwar Maischbottich- und Branntweinmaterialsteuer 8 499 541 m. gebung in reaktionärem Sinne haben die Nationalliberalen kann unser Kandidat, Kunert, nicht selbst in den Wahlkampf(+ 274 048 M.), Verbrauchsabgabe von Branntwein und Zunichts einzuwenden, wenn sie nur selbst nicht darunter eingreifen, da er eine Preßsünde in Plößensee abbüßen muß schlag zu derselben 17 806 126 9.(-270 762 M.), Brennsteuer 507 122 M.(+506 122 m.), Brausteuer und Uebergangsund sein Antrag auf Urlaub abgewiesen wurde. Aber gerade abgabe von Bier 4687 979 M.(+ 119 732 M.), Summe Leiden. So charakterifirt sich die abgelaufene Landtagssession dieses Verhalten der Behörden hat selbst in bürgerlichen Kreisen 116 619 546 m.(+9 148 162 m.) Spielkartenstempel als eine fortgesette Reihe von Niederlagen der Regierung. schärfste Verurtheilung gefunden und nützt der Kandidatur 274 110.(+ 2260 m.). Abgesehen von den Zuwendungen für die Agrarier ist in Runert's nur. Bis jetzt haben außer den ungemein rührigen Im allgemeinen zeigen somit die Reichseinnahmen eine diesen fünf Monaten auch nicht ein einziges größeres Gesetz Halleschen Genossen, die Abgeordneten Fischer, Schoenlant steigende Tendenz. Politische Uebersicht. N Berlin, 24. Juni. " " allGe M " zu stande gekommen, und die Diäten im Gesammtbetrage und Auer durch mehrere Versammlungen in den Wahlkampf- Der Verleger der Erfurter Tribüne", von fast einer Million, die die Herren für ihre aufopfernde eingegriffen. An den letzten Tagen vor dem Wahltermin Genoffe Stegemann, wurde von der Anklage der Begünstigung Thätigkeit im Dienste der Interessenpolitik erhalten haben, werden Liebknecht, Bebel, Singer und Vogtherr noch in au einer strafbaren Handlung freigesprochen. Bekanntlich stützte find einfach zum Fenster hinausgeworfen. Die Steuerzahler Halle und Umgegend sprechen. Auch der weimarische sich die Anklage darauf, daß vom Verleger die in Preßprozessen werden allerdings diesen Verlust zu verschmerzen wissen, Landtagsabgeordnete Baudert hat eine Reihe von Ver- verwirkten Strafen gezahlt wurden. die große Maffe des Volkes kann ganz zufrieden damit sammlungen abgehalten. An Agitation unsererseits fehlt es Karlsruhe, 23. Juni.( Eig. Ber.) In der Thronrede beim sein, wenn diese Boltsvertretung" nichts zu stande bringt. also nicht, hoffentlich entspricht der Erfolg auch den An- Landtagsschluß ist bemerkenswerther Weise teine Silbe über die Hätte sie irgend was vollbracht, so wäre es sicher nichts strengungen. Als interessante Episode aus dem Wahl- daß auch dem nächsten Landtag noch kein Gesetzentwurf vorgelegt Wahlrechtsfrage enthalten. Man darf also annehmen, Boltsfreundliches geworden. Die letzte Session wird auch tampf mag erwähnt werden, daß die Saale- Zeitung" wird, der dem einmüthigen, schon jahrzehntelangen Wunsch des demjenigen, der bisher noch nicht daran glaubte, überzeugt und noch ein anderes Annoncenblatt bis auf weiteres" in badischen Volkes Rechnung tragen würde. Die Hoffnung der haben, daß die Arbeiterklasse von der preußischen Bolts- den Kasernen verboten wurden. Grund: Die betreffenden Nationalliberalen, daß die Regierung dem kommenden Landtag vertretung, von diesem auf grund des elendesten aller Wahl- Blätter haben im Annoncentheil einen Aufruf für den einen Gefeßentwurf vorlegen wird, der auf der Basis des nationalsysteme zustande gekommenen Parlaments auch nicht das Genossen Kunert veröffentlicht. So etwas kann eben doch liberalen Antrages ausgearbeitet ist, dürfte ins Wasser gefallen sein. geringste zu erwarten hat. nur in Preußen vorkommen. Die nun beendigte Session war eine der längsten, welche stattgefunden haben. Es wurden 119 Plenarsizungen gegen 106 im Junkerliche Geschäftsleute. Auch Graf Henckel letzten Landtag abgehalten. Borgelegt wurden dem Landtag v. Donnersmard giebt jetzt zu, daß er von Singer 29 Gesetze und Gesezesabänderungen. Petitionen sind 176 einmit recht unter den wohlbezahlten Aufsichtsräthen genannt gegangen. Mit dem Schluß des Landtags scheidet die Hälfte Der Reichstag beschäftigte sich heute zuerst mit der worden ist. Die Erklärung ist beiläufig nicht blos recht der Abgeordneten aus der Kammer. Es sind dies 16 NationalFrage der Beamten Verantwortlichkeit. Frohme be- verspätet, sondern auch recht überflüssig, fintemalen die liberale, 12 vom Zentrum, 1 Demokrat, 1 Konservativer und gründete den sozialdemokratischen Antrag, welcher die Geschäftsthätigkeit des edlen Grafen seit langem eine Bilder"( Stegmüller). Ohne Zweifel werden im Besitzstande notorische ist. der Parteien Verschiebungen eintreten. Die Mandate der NationalHaftpflicht der Beamten für durch gesetzwidrige und liberalen sind alle mehr oder weniger gefährdet. So wird das unzulässige Maßnahmen und Handlungen hervorgebrachte Der Polizei Anarchismus, wie er in Frant eine Mannheimer Mandat ohne Zweifel der Sozialdemokratie zufallen. Schäden festgesetzt haben will, und seine vortrefflichen reich durch Andrieux, dem bourgeois republika: Die Aussichten für unsere Partei in Pforzheim( 1 Mandat) und Ausführungen machten Karlsruhe( 3 Mandate) find ungleich günstiger, als bei der einen sichtlichen Eindruck auf nischen Polizeiminister großgezogen war und letzten Wahl. Cb in Lörrach, wo der befannte Stegmüller gedas Haus, bewirkten jedoch, obgleich deren Berechtigung mälig zur internationalen Institution der wählt ist, wieder die Sozialdemokratie das Mandat erringen von mehreren Rednern zugegeben ward, keine Aenderung sellschaftsrettung geworden ist, besteht in etwas anderer wird, kann man mit Bestimmtheit nicht voraussagen. So wie die des durch den Kompromiß festgestellten Wortlauts. Form schon seit einem vollen Jahrhundert. Schon zu Chancen für die einzelnen Parteien liegen, kann man heute schon anDie Diskussion über die„ bürgerliche Ghe" eröffnete der Zeiten der französischen Revolution fabrizirte man Ver- nehmen, daß die Majorität der Nationalliberalen in die Brüche fonservative Graf Roon, der mit nahezu sämmtlichen seiner schwörungen und Verbrechen, um politische Gegner um Ruf gehen wird. Unsere Barteigenossen werden mit gewohnter Energie politischen Freunde die fakultative Bivilehe statt der gegen- und Kopf zu bringen. Unter Louis Philipp standen die und Zuversicht in den Wahlkampf eintreten, und wie wir hoffen, wärtigen obligatorischen forderte. Der Redner hatte gegen- gewaltthätigsten und radikalsten der Republikaner, denen auch mit Ehren aus demselben hervorgehen! über dem Zentrum, das in einem Kompromiß mit den ihre Partei nie weit genug ging ihre Partei nie weit genug ging, im Solde der Polizei, Defterreich- Ungarn. Nationalliberalen etliche Erschwerungen der Chefcheidung was sich nach Erstürmung der Tuillerien und des Stadt Budapest, 23. Juni. Abgeordnetenhaus. In Bes durchgesetzt und dafür auf die Bekämpfung der obligatorischen hauses am 24. Februar 1848 herausstellte, als die Polizei- antwortung einer Interpellation Ugron über die Orient Zivilehe verzichtet hat, eine vortreffliche Gelegenheit zum Archive ihre Geheimnisse ausliefern mußten. Daß der preu- politit erklärt der Ministerpräsident Frhr. v. Banffy, daß Angriff und zur Betonung der eigenen Grundsatztreue. ßische Oberspitzel Stüber 1848 der Radikalfte der Radikalen die ungarische Regierung sich im völligen Einverständniß mit dem Aber ach, die christlich- konservative Partei hat gar keine Grund- war, ist in frischem Gedächtniß. Und der tragische Unter- Minister des Auswärtigen Grafen Goluchowski bezüglich der fäße, denen sie untreu werden könnte. Die Rede des Grafen gang des Drummond Castle" bringt uns die Thatsache Orientfrage befinde. Der Minister des Auswärtigen babe ge Roon war ein logischer Wirrwarr, der in der Aufforderung in Erinnerung, daß die Hauptpersonen, welche unter den fagt, daß die österreichisch- ungarische Politit auf Erhaltung des status quo im Orient gerichtet sei, daraus folge jedoch keinesan die Linken endete, aus religiöser Duldsamkeit die Allein- Feniern die Mordpolitik vertraten, englische Polizei- wegs, daß Desterreich Ungarn, wie Ugron annehme, eine Vorgeltung der firchlichen Ehe gutzuheißen, und eine Fluth pitel waren. Das Komplott, dem am 6. Mai 1882 der mundschaft über die Türkei ausüben wolle, was auch mit den von geschichtlichen Unrichtigkeiten. Nachdem der Sekretär irische Staatssekretär Lord Cavendish und sein Unter- in Ungarn herrschenden Sympathien für die Türkei nicht im so schließt des Reichsjuftizamts mit interkonfessionellen und versekretär Burke im Phönirpark von Dublin zum Opfer Eintlange ftehen würde. waltungstechnischen, feineswegs aber prinzipiellen Gründen fielen, war von dem englischen Lockspitzel Carey ver- der Ministerpräsidentale Prinzip der ungarischen Politit ben bie obligatorische Bivilehe dem Vorrebner gegenüber ver- anstaltet, der allerdings die volle Ausführung der Satz aufstellen, daß keine fremde Macht bezüglich einer Bertheidigt hatte, befam Bebel das Wort. Er hielt That nicht geplant hatte. Carey brachte seine Opfer an änderung des status quo im Orient einseitig ein Uebergewicht erlangen folle. Darauf folgte die Beantwortung der Inter nicht für überflüssig, die Ansicht des Grafen den Galgen, indem er bei dem Prozeß als Kronzeuge pellationen Hollo's und Meszlenyi's über die antiRoon, daß die bürgerliche Ehe deutschem Recht, deutscher auftrat. Vierzehn Monate später aber ereilte ihn die Rache. magyar ischen Agitationen Dr. Lueger'3. Der Sitte und Anschauung widerspreche, durch Luther zu wider- Am 20. Juli 1883 wurde er von dem Fenier D'Donnel Ministerpräsident Baron Banffy erklärt, diese Bewegung sei legen. Er wies weiter geschichtlich nach, wie das Chesystem in der Kajüte des nach dem Kap der guten Hoffnung fah- nicht ernst genug, als daß man sich an dieser Stelle Die Agitation Bueger's und seine offizielle gesellschaftliche Ordnung immer nach renden Schiffes Monrose" erschossen. Der Name des mit derselben beschäftigen sollte. daß fie ats eine immere Angelegenheit jeweiligen materiellen Interessen und den Interessen des Schiffes ward hierauf, einem Matrosen- Aberglauben gemäß, sei derartig, gesellschaftlichen Fortschritts gestaltet worden ist. Dabei umgewandelt und zwar in Drummond Castle. Das Desterreichs mur Gegenstand von Maßregeln der dortigen Regierung sein tönne.& sei durchaus überflüssig, erfuhren Luther, Philipp von Hessen, Friedrich Wilhelm II. hat freilich nicht gehindert, daß das Schiff vor einigen daß die ungarische Regierung irgend einen Schritt hin und Hofprediger Wollmer eine scharfe Beurtheilung. Für die Tagen mit Mann und Maus an der französischen Küfte sichtlich der Agitation Lueger's unternehme. So sehr das AufGegenwart müffe natürlich die bürgerliche Eheschließung versant.*). treten und die Sprache dieses Mannes zu verurtheilen seien, so atzeptirt werden, denn die bürgerliche Gesellschaft Bur amerianischen Präsidentschaftswahl. Nach genieße er als Mitglied des Parlaments und Würdenträger täme nicht aus ihrer Haut hinaus. Mit der dem die Republikaner auf ihrer Nationaltonvention einer autonomen Gemeinde Redefreiheit. Mit bezug auf die von bürgerlichen Gesellschaft aber falle auch die bürgerliche national heißt hier: das ganze Land, also die Gesammt- Meszlenyi erwähnte Berbreitung ungarnfeindlicher österreichischer Form der Ehe. Dem Zentrum gefiel die von dem Redner heit der Vereinigten Staaten umfassend oder vertretend Zeitungen erklärt der Ministerpräsident, daß solchen Blättern das Poftdebit werde entzogen werden, sobald er von der Weran Luther geübte Kritit, erstaunt aber waren die Herren, sich gegen die Doppelwährung erklärt hat, machen die sendung derselben amtlich Kenntniß erlange. Ebenso werbe als Bebel ihnen erklärte, daß die zwar vom Zentrum Silbermänner verzweifelte Anstrengungen, um sich in dem gegen etwa auftretende Agenten und Agitatoren eingeschritten, in die Ueberschrift gebrachte Bezeichnung Bürgerliche bevorstehenden demokratischen Nationalkonvent eine die fich staatsfeindlicher Neben oder Handlungen schuldig Che" nicht blos die Eheschließungsform angiebt, sondern Mehrheit zu sichern. Auf den( Einzel) Staatskonventionen, machen. auch auf die ökonomische Grundlage des Ehesystems hin- die der Nationaltonvention vorausgehen, spielt die Wäh Agram, 24. Juni. Die hiesige Sandelstammer lehnte weist, die durch ihre religiöse und juristische Ümhüllung rungsfrage die Hauptrolle. Man telegraphirt darüber: die Einladung des Handelsminister Daniel zum forporativen Bes New York, 23. Juni. Der demokratische Staats- fuch der Millenniumsausstellung mit 19 gegen 12 Stimmen ab. konvent in Milwautee ist für die Goldwährung. Durch diese kroatische Demonstration wird die Eigenliebe der Von den 700 Delegirten des morgen in Kolumbus( Ohio) abzu- Magyaren wieder schwer verletzt werden. haltenden demokratischen Ronvents find 600 Silberanhänger. Schweiz. Die demokratischen Anhänger der freien Gilberprägung in Bern, 24. Junt. Die Bundesversammlung ges Dr. Lieber suchte das Kompromiß zu vertheidigen, Staatstonvent eine große Mehrheit zu erlangen. Der demo- raths über den Simplon Durchstich. Der Vizepräsident Indianopolis glauben zuversichtlich, auf dem morgen stattfindenden nehmigte in beiden Mäthen einstimmig den Bericht des Bundes das Zentrum verrieth aber deutlich, daß ihm die von an- tratische Konvent von Illinois wird sich zu gunsten der unab- des Bundesraths, Lachenal, erklärte, die Hatifitation folle baldderen Parteien erlangte namentliche Abstimmung über den hängigen, freien Silberprägung aussprechen. möglichst erfolgen. Bedauerlich wäre es, wenn Italien, wie eine Antrag Noon sehr unbequem ist, obwohl es ihm schließlich füßsauer zustimmte. Dr. Kropats check und v. Buchta( f.) legten Chronik der Majestätsbeleidigungs- Prozesse. italienische Mittheilung andeute, die Ratififation bis nach Beihren von der Fraktion abweichenden Standpunkt dar, v. Buchka Wegen angeblicher Majestätsbeleidigung wurde in Frankfurt a. M. willigung der Subventionen durch die Kantone, die italienischen gegen den Tagelöhner J. Klug aus Edenheim verhandelt. Er Städte und Provinzen aufschieben sollte. Die Schweiz, welche provozirte auch die tröstliche Versicherung des mecklenburgischen foll vor fünf Monaten in Ginnheim den Kaiser beleidigt haben. Das Unternehmen ausführe, fönne jedoch die Ratifikation nicht Bevollmächtigten beim Bundesrath, daß das mecklenburgisch- Die Verhandlung endigte mit der Freisprechung des An- beschließen, bevor die Finanzirung gesichert sei. schwerinische Gouvernement gegen den Ersatz der obligatori- geklagten, da mit Rücksicht auf den Zustand der Betrunkenheit schen durch die fakultative Bivilehe schwere Bedenken hege. felbft eine objektive Beleidigung nicht gefunden werden kann. es verdeckt wird. Eine Erwiderung des Duellpaftors& cha II, der den Landgrafen Philipp entschuldigte, hatte allgemeine und stürmische Heiterfeitsausbrüche zur Folge. Bebel fertigte den Herrn nachher nochmals ab. Die deutsch hannoverschen Freunde des Zentrums gehen, = = Deutsches Reich. A über eine Er tönne nur England. London, 23. Juni. Unterhaus. Der Unterstaatssekretär des Aeußern Curzon erklärte, er habe, von den in den Zeitungen erschienenen Mittheilungen abgesehen, keine Information angebliche Erklärung 2i- hungTschang's, daß eine russische Eisenbahn durch die Mandschurei gebaut werden solle, er könne daher nichts über die Bedingungen, unter denen eine solche Bahn gebaut würde oder über den Weg sagen, den sie nehmen werde. Von russischen Rasernen in Tschifu habe die Regierung nichts ge= Türkei. Afien. wie Frhr. v. Hodenberg erklärte, mit den Konservativen. Der namentlichen Abstimmung ging eine lebhafte Geschäfts- Reichseinnahmen. In der Zeit vom 1. April 1896 ordnungsdebatte vorher über die Frage, ob nur bis zum Schlusse des Monats Mai 1896 find im Deutschen Reich eigenhändige Antragsunterschriften zulässig sind und folgende Einnahmen( einschließlich der kreditirten Beträge) an ob die Unterzeichner eines Antrages auf namentliche Böllen und gemeinschaftlichen Verbrauchssteuern, sowie andere Abstimmung bei der letzteren anwesend sein müssen. Einnahmen zur Anschreibung gelangt: Bolle 68 805 366 2.( gegen denselben Zeitraum des Vorjahrs Die Redner der meisten Parteien, insbesondere+1836 304 m.), Tabatsteuer 1283 394.(+45 376 m.), hört. Bebel namens der Sozialdemokratie, verneinten beides. Buckersteuer 27 128 748.(+ 15 127 938 m.), Salzsteuer Die Abstimmung ergab die Ablehnung des Antrages Noon 6 291 295 M.(+ 144 840 M.), Maischbottich- und Brannt- Konftantinopel, 28. Juni. Die Nachricht, daß 1500 von mit 196 gegen 33 Stimmen bei 4 Enthaltungen, so daß weinmaterialsteuer 2 855 377 2.(+385 277 m.), Verbrauchs Batavia gekommene Pilger auf dem Wege von Metta nach im ganzen 233 Abgeordnete anwesend waren. Schluß der abgabe von Branntwein und Zuschlag zu derfelben 18 465 251 M. Djeddah von Nomaden niedergemeßelt worden seien, wird von mehrals fiebenstündigen Sigung um 3/47 Uhr. Wenn es so( 488 300 M.), Brennsteuer 646 185 M.(+ 646 185 M.), türkischer Seite für unwahr erklärt. fortgeht, werden wir bald den Achtstundentag wenigstens Braufteuer 4 910 881 M.(+127 657 M.), Uebergangsabgabe von Bier 601 844 M.(+13 190 M.), Summe 130 988 341 M. im, wenn auch nicht durch den Reichstag haben. (+ 17 838 467 m.) Stempelsteuer für: a) Werthpapiere Nächste Sigung morgen Vormittag 11 Uhr. 2 726 440 M.(-152 872 M.), b) Kauf- und sonstige AnIn Halle hat der Wahlkampf jetzt seinen Höhepunkt schaffungsgeschäfte 2 480 498 m.(-1177 941 W.), c) Loose erreicht. Die Kandidaten der gegnerischen Parteien ziehen au: Privatlotterien 828 408.(+254 770 M.), Staatslotterien 997 714 M.(-9746 M.), Spielkartenstempel von Ort zu Ort, um auf die Wähler einzuwirken und 203 062 m.(+17 766 m.), Wechselstempelsteuer 1473 516 m. unsere Genossen benutzen diese Gelegenheit, um ebenfalls(+ 52 074 m.), Boft- und Telegraphenverwaltung 48 088 463 m. zum Worte zu kommen. Amtlicher und Unternehmer-+449 546 m.), Reichs- Eisenbahnverwaltung 11 632 000. Spielt. Einfluß hat es nämlich fertig gebracht, daß für unsere(+718 000 M.) Partei in der großen Mehrzahl der Orte des Saale- Die zur Reichskaffe gelangte Jft Einnahme abzüglich der seinem Posten als Cheffommandant der Truppen auf Java Preises keine Lotale zu haben sind. Herr Alexander Meyer Ausfuhrvergütungen und Verwaltungsfosten beträgt bei den hat deshalb auch bereits bittere Klage darüber geführt, nachbezeichneten Einnahmen bis Ende Mai 1896: 3ölle daß ihm in jeder neuen Versammlung ausgeruhte mart(+ 108 684 Mart), Zuckersteuer 18 434 843 Mart. 62 679 709 m.(+5 201 084 2.), Tabatsteuer 1 367 715 (+108 Kräfte" aus den Reihen der Sozialdemokratie entgegen treten. Die Herren Zünftler, welche einen gewissen Kühne m. Die Raiserin Mutter von China, deren Tod fürzlich gemeldet wurde, ist, wie man dem Hamb. Korresp." mittheilt, nicht identisch mit der fortdauernd sehr einflußreichen Erregentin Kaiferin- Mutter" und Protektorin Li- Sung- Tichang's, fondern die wirkliche, leibliche Mutter des Kaisers und jüngere leibliche Schwester der Kaiserin- Erregentin. Die Verstorbene babe in der Regierung äußerlich niemals eine Rolle ge- Holländisch- Indien. General Better ist von abberufen und durch den General Moulin ersetzt worden. Solche Generalswechsel haben schon oft genug stattgefunden, geworden wären. ohne daß deshalb die holländischen Truppen der Atschinesen Herr Afrika. Nur ein Passagier wurde gerettet, der sonderbarerweise- Südafrikanisches. Nach einer Meldung des Daily aufgestellt haben, der als Vertreter des Mittelstandes den die Kajüte Nr. 18, also mit einer Unglückszahl", innegehabt Telegraph" hat Präsident Krüger in einer Unterrebung betreffe Bund der Landwirthe, die Antisemiten, Handwerker 2c. hatte, so daß der Schiffbruch des Drummond Cafile zwei Aber- feiner legten nach London gerichteten Depesche geäußert, es sei vertreten will, lassen Sozialdemokraten bei ihren Ver- glauben eine Ohrfeige gegeben hat. kein Grund vorhanden, politische Wirren zu befürchten; er ver ans Tanger wurden viele Europäer von lange nur Gerechliglett und er habe das verträum, daß die Republik sie erlangen werde.— — Marokko. Nach einer Meldung auf der Handslsstation Mzab-Kasba Eingeborenen beraubt und ermordet.— — A b e s s y n i e n. Wie die„N. Zürcher Ztg." meldet, ist der Ingenieur I I g wohlbehalten in Dschibuti eingetroffen. wird in den nächste» Tagen»ach Schon aufbrechen und mit Menelik in dessen neuer Residenz Adiffababa zusammentreffen, zum wegen der mit dem italienischen Ministerpräsidenten Rudini vereinbarten Friedensvorschläge zu unterhandeln.— b) VürgerNches Gesetzbuch. Tie seitens der sozialdemokratischen Fraktion zur zweiten Berathung deS Bürgerlichen Gesetzbuches eingebrachten Anträge stellen wir nachflehend zusammen. I. Zur Entmündigung wegen Trunksucht Antrag: Die Vorschrift des§ 6 Nr. 3(„Entmündigt kann werden, wer infolge von Trunksucht seine A> gelegenheiten nicht zu besorgen vermag oder sich oder seine Familie der Gefahr des Nothstandes aussetzt oder die Sicherheit anderer gefährdet") zu streiche», eventuell die Worte in Z 3 Nr. 8„oder sich oder seine Familie der Gefahr des Nothstandes aussetzt" zu streichen. II. Zum privatrechtlichen VereinSrecht. l. prinzipaliter statt der in ZZ 21 bis 85 enthaltenen Vor schristen über privatrechtliche Gestaltung des Vereinsrechts zu setze»: „a) Die Körperschaften des öffentlichen NechtS sowie alle Vereine mit körperschaftlicher Verfassung sind als solche vernlögensfähig. Em Berein besitzt eine körperschaftliche Verfaffung, wenn die Verwaltung der gemeinsamei, Angelegenheiten einem Vorstand mit satzungsmäßiger Vollmacht übertragen ist. Die Satzung muß schriftlich abgefaßt sein. Die reichsgesetzlich bereits geregelten Körperschaften, Genossenschaften und sonstige» Vereine bleiben bei ihrem bisherigen Recht. Die Berelnemitglledschaft ist unveräußerlich, die AuS Übung der einzelnen Mitgliedsrechte ist unübertragbar.' eventuell, falls der Prinzipalanlrag abgelehnt werden sollte: o) in§ 40 die Beschränkung, nach der nur Sauf- und Raufvereine Rechtsfähigkeit erlangen können, zu streichen, b) in§ 41 daS Recht des Staatsanwalts zu streichen, im Wege der Klage die Rechtsfähigkeit eines Verein? an- zugreifen. III. Zur Erhöhung der ökonomischen Selbständig- kett Minderjähriger zu bestimmen: „Ist die Ermächtigung(ein Arbeits- oder Dienstv-rhältniß einzugehen) des gesetzlichen Vertreters nicht zu beschaffen, oder verweigert der gesetzliche Vertreter die Ermächtigung ohne ge- nügenden Grund und zum Nachlheil des Arbeiters, so kann die Gemeindebehörde, in deren Bezirk der Minderjährige zuletzt seinen dauernden Aufenthalt hatte, die Zustimmung des gesetz lichen Vertreters ergänzen." IV. Im Interesse der Fortentwickelung deS Rechts zu gunsten der Errungenschaften der Arbeiterklasse: in Z 130 statt: „Ein Rechtsgeschäft, da? gegen ein gesetzliches Verbot verstößt, ist nichtig, wenn sich nicht aus dem Gesetz ein anderes ergiebt," zu setzen: „Ein Rechtsgeschäft, daS gegen dte Se- setze verstößt, ist nichtig,"; in§ 134 die durch Sperrdruck kenntlich gemachte Aenderung vorzunehmen: »Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten oder gegen die öffentliche Ordnung verstößt, ist nichtig V. Auf dem Gebiete deS MiethSrechts: a) Dem Miether das Recht des Weitervermiethens zu geben; b) nur bei erheblich vertragswidrigem Gebrauch der Wohnung ein Exmissionsrecht einzugestehen; o) das Retentions» und Pfandrecht des VermietherS völlig zu beseitigen: ä) die Vertragsfreiheit durch folgende Bestimmung einzu engen:„Verträge, in denen der Miether eines Grund. stückS aus anderen als in diesem Abschnitt ausgedrückten Gründen dem Vermiether daS Recht einseitiger Aufhebung des MiethSvertragcs oder des Rücktritts vom Mieths- vertrag einräumt oder sich einer Konventionalstrafe i» einer größeren Höhe als eines Wochenzinses unterwirft, sind im- gillig." VI. Auf dem Gebiet« deS Pachtrechts: DaS Retentionsrecht des Verpächters zu beseitigen, eventuell auf dasselbe Maß wie das des Vermiethers einzuschränken. VII. Auf dem Gebiete deS Arbeitsvertrages: 1. Alle eigentlichen Arbeitsverträge einheitlich zu regeln. Dahin zielt folgender Antrag: „Arbeitsvertrag(Lohnvertrag. Dienstvertrag oder dergl.) ist ein Vertrag, durch welchen der Arbeitnehmer sich verpflichtet. einen Theil seiner geistigen oder körperlichen Arbeitskraft für die häuslich- Gemeinschaft, ein wirthschaflliches oder-in gewerbliches Unternehmen des Arbeitgebers gegen einen vereinbarten Lohn (Gehalt, Salär, Honorar, Gage, Stolgebühr oder dergl.) zu ver- wenden. Unter Arbeitnehmern werden auch diejenigen Personen ver- standen, welche sür bestimmte Gewerbetreibende außerhalb der Arbeitsstätten der letzteren mit ver Anfertigung gewerblicher Erzeugnisse beschäftigt sind, und zwar auch dann, wenn sie die Roh- und Hilfsstoffe selbst beschaffen." Dem Sinn dieses Antrags entsprechend ist eine Reihe von Bestimmungen aus der Gewerbe-Ordnung(Lohnzahlung, Truck systcm, Fabrikinspektion, Kündigungsgründe betreffend) als Am trag für alle Arbeiter formulirt. 2. Durch folgende Bestimmungen einige Garantien für die Freiheit des Arbeiters zu schaffen: „Vereinbarungen, die zum Gegenstand deS Arbeitsvertrages Arbeitsleistungen machen, die gegen ein Verbotsgesetz, gegen die öffentliche Ordnung oder gegen die guten Sitten verstoßen, ins- besondere Vereinbarungen, durch welche Zlrbeitern die Verpflich- tung auferlegt wird, bestimmten politischen, gewerkschaftlichen oder religiösen Vereinigungen nicht anzugehören oder aus denselben auszutreten, sind ungiltig. Desgleichen sind Vereinbarungen über Vermögensnachlheile ungiltig, die für den Fall der Zugehörigkeit zu einer derartigen Bereinigung festgesetzt werden." „Ein Ersuchen um Beschäftigung mit Arbeit unter bestimmten Arbeitsbedingungen darf nicht als widerrechtlicher Vermögens- vortheil erachtet werden." „Eine Vereinbarung über Lohneinbehaltung oder Lohnabzug ist nur soweit zulässig, als dieselbe ausdrücklich im Gesetz ge- stattet ist." 3- Folgende Anträge zielen auf Sicherung des Arbeitslohnes, Schutz gegen Lohnschwindler bei Bauarbeiten, in der Konfektion mittels des Schwitzsystems». s. w. a.„Ist eine Arbeitsleistung für ein wirtschaftliches oder gewerbliches Unternehme» geleistet, so baktet für die Entrichtung deS Lohne? außer dem uNllu'ttelbaren Vertragschließenden der» jenige, in dessen Nutzen die Arbeitskraft vom Arbeitnehmer ver- wendet ist. falls derselbe wußte oder hätte wissen müssen, daß die Arbeitsleistung von dem Vertragschließenden nicht bezahlt werden kann oder soll." b.„Der Arbeitnehmer ist berechtigt, die Sache, in welche er seine Arbeitskrast verwendet hat, so lange zurückzubehalten, bis ihm der vereinbarte Lohn gezahlt ist. Der Arbeitgeber kann die Ausübung de? Zurückbehaltungs rechts durch Sicherheitsleistung abwenden. Ist die Arbeitskrast zu gunsten einer unbeweglichen Sache verwendet, so haftet dieselbe für Berichtigung des Arbeitslohns Die Haftung erlischt, wenn der Arbeitnehmer seine Forderung nicht innerhalb eines Jahres nach Ablauf des Arbeitsverhältnisses gerichtlich geltend gemacht hat. Der Arbeitgeber und jeder dritte kann die Haftung der un- beweglichen Sache durch Sicherheitsleistung in Hohe des Arbeits- lohnes aufheben. Der Arbeitnehmer ist, fall? Berichtigung seines Lohnes er- folgt oder Sicherheitsleistung eingetrelen ist, verpflichtet, au Verlangen und Kosten des Arbeitgebers oder eines beiheiligten dritten eine notariell oder gerichtlich beglaubigte Urkunde dahin auszustellen, daß ihm Rechte an der unbeweglichen Sache wegen seines Arbeitslohns nicht zustehen." c) dem§ 638, der zu gunsten des Unternehmers, nicht aber auch des Arbeiters eine Sicherungshypothek zuläßt, zuzusetzen: „Das gleiche Recht steht dem Lieferauten von Materialien für das Bauwerk und dem Arbeiter zu, welcher eine Arbeitsleistung in das Bauwerk verwendet hat." 4. Dem Arbeitsantragsrecht gehören auch die Anträge an, die eine gerechtere Regelung bezüglich der V e r j ä h r u u g an- streben, sowie die nachstehenden: a) als§ 610a einzuschalten:„Arbeitgeber, welche Arbeiter unter 18 Jahren beschäftigen, sind verpffichtet, bei der Regelung des Arbeitsverhältnisses diejenigen besonderen Rücksichten aus Gesundheit und Sittlichkeit zu nehmen, welche durch das Alter dieser Arbeiter geboten sind." b) als§ 610e einzuschalten:„Eine Strafgewalt steht dem Arbeitgeber gegenüber dem Arbeiter und dem Arbeiter gegenüber dem Arbeitgeber nicht zu". a) dem§612 folgenden Absatz zuzufügen:„Ist der Lohn nach der thatsächlich erfolgten Leistung bemessen, und zwischen Arbeit. geber und Arbeitnehmer der Ausschluß jeglicher Kündigungsfrist vereinbart, so ist im Zweifel anzunehmen, daß das Arbeits- verhältniß erst mit Fertigstellung des Stücks oder der Stücke, deren Herstellung vereinbart ist, aufgehoben werden dürfe." ä) Dem§ 614 zuzusetzen:„Werden andere Kündigungs. fristen vereinbart, so müssen sie für beide Theile gleich sein. Vereinbarungen, welche dieser Bestimmung zuwiderlaufen, sind nichtig." e)§ 615 wie folgt zu saff:»:„Ist daS ArbeitSverhältniß für die Lebenszeit einer Person oder für längere Zeit als«in Jahr(die Kommission schlägt 5 Jahre vor) eingegangen, so kann es von dem Arbeitnehmer nach dem Ablauf von einem Jahre gekündigt iverden." f) Die Bestimmung zu streichen, daß der Arbeiter sich von der Summe, die ihm geschuldet wird, weil der Arbeitgeber mit Annahme der Arbeit in Verzug gekommen ist, das kürzen zu lassen, was er zu erwerben böswillig unterläßt". g)§ 619 wie folgt zu fassen:„Wird ein Arbeitsvertrag aufgehoben, wiewohl weder ein vertragsmäßiger noch ein gesetz- mäßiger Grund zur Entlassung oder zum Austritt vorlag, oder wird ein Theil des Vertrages nicht erfüllt, so steht dem ver- letzten Theil an stelle des Anspruchs auf Erfüllung des Vertrages ein Anspruch aus Ersatz des durch die Aufhebung entstehenden Schadens zu. Hat ein Theil von seinem Recht, nach Maßgabe der§§ 617 a und einer Kündigungsfrist den Vertrag gemacht, so geht er dadurch seines Rechts, auf Schadensersatz wegen Nichlerfüllung des Vertrages zu klage», nicht verlustig. Die Ersatzpflicht wegen Nichterfüllung des Vertrages und wegen Schadensersatz erstreckt sich nicht auf den Schaden, dessen Entstehung außerhalb des Bereichs der Wahrscheinlichkeit lag oder nach den Umständen, die der andere Theil kannte oder kennen mußte, als außerhalb dieses Bereichs liegend angesehen werden durfte." Durch den ersten Absatz würde außer Zweifel gestellt sein, daß eine Zurücksührung zur Arbeit unzulässig ist. b) zu§ 620: den Eingang des 8 620, der erst bei der Be- endigung des Arbeitsvertrages ein Zeugniß ausstellen lassen will, wie folgt zu fassen:„Von der Kündigung ab und, falls eine Kündigung nicht stattgefunden hat, bei der Beendigung..." i) als§ 620a einzuschalten:„Wer die Stellung eines Stellvertreters in einem wirthschaftlichen oder gewerblichen Unternehmen thatsächlich ausübt, ist auch ohne Bollmacht als berechtigt zu erachlen, Arbeitsverhältnisse, die sich auf den wirthschaftlichen oder gewerblichen Betrieb beziehen, mit binden- der Kraft sür den von ihm Vertretenen zu schließen. k) Dem§ 638 zuzusetzen:„Das gleiche Recht steht dem Lieferanten von Materialien für das Bauwerk und dem Ar. beiter zu. welcher eine Arbeitsleistung in daS Bauwerk ver- wendet hat." 5. Speziell das Gebiet deS Gesinderechts treffen folgende Anträge: a) Artikel 95 des EinführungSgesetzeS, der das Gesinderecht der Laudesgesetzgebung vorbehalten will, zu streichen, eventuell dem Artikel 85 als Satz 2 zuzufügen: Unter Gesinde(Dienst. boten) sind diejenigen Personen zu verstehen, welche sich einem anderen unter Eintritt in seine Hausgenoffenschaft zur fort. laufenden Verrichtung von häuslichen Diensten und Arbeiten gegen Vergütung verpflichtet haben." Durch diesen Zusatz entfielen wenigstens die ländlichen Ar. beiter der Gesinde-Ordnungs-Knute. b) die reichsgesetzliche KranlkenversicherungS- Pflicht des Gesindes durch folgende Bestimmung einzu. führen: o) eventuell: 13 Wochen lang unbedingt die Herrschaft für Krankheiten des Gesindes haften zu lassen(die Kommisston hat 6 Wochen unter Einschränkungen vorgeschlagen), und folgender Resolution zuzustimmen: „Der Reichstag wolle beschließen: den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, baldmöglichst den Entwurf eines Gesetzes vorzulegen, das das Gesinde einer Zwangs-Kranken- und Unfallversicherung unterwirft." 6. Die B e r g a r b e i t e r sollen durch folgenden Antrag reichs. gesetzliche Regelung ihres Arbeitsverhältnisses erhalten: 86. zu Artikel 65 folgenden Zusatz zu beschließen: „Jedoch finden unter Abänderung des 8 lö4a der Gewerbe. Ordnung auf das Verhältniß der Bergarbeiter lediglich die Be. stimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs und der in den§8 105 bis 153 für dos ArbeitSverhältniß gewerblicher Arbeiter gegebene» Vorschriften Anwendung." 7. Aufhebung des Ausnahmerechts, deS 8 66 des Unsallver« stcherungs-Gesetzes zu gunsten der Unternehmer statuirt und das Schadensersatzrecht des Arbeiters eminent verkümmert, wird in einem andern Antrag verlangt. wegen Vertragsverletzung 617 b ohne Einhaltung aufzuheben, Gebrauch „Verletzt ein Beamtet! vorsätzlich oder fahrlässig die ihm einem dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so hat er dem dritten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Fällt dem Beamten nur Fahrlässigkeit zur Last, so kann er nur dann in Anspruch genommen werden, wenn der Beschädigte nicht auf andere Weise Ersatz zu erlangen vermag. Verletzt ein Beamter bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache seine Amtspflicht, so ist er für den daraus entstehenden Schade» nur dann verantwortlich, wenn die Pflichtverletzung mit einer im Wege der gerichtlichen Strafverfahrens zu verhängenden öffentlichen Strafe be- droht ist. Auf eine pflichtwidrige Verweigerung oder Ver- zögerung der Ausübung des Amtes findet diese Vorschrift keine Anwendung. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Verletzte vorsätzlich oder fahrlässig unterlassen hat, den Schaden durch Gebrauch eines Rechtsmittels abzuwenden."— zu st r e i ch e n und 2.§ 823 wie folgt zu fassen: „Verletzt ein Beamter in Ausübung seiner amtlichen Wirksamkeit seine Amtspflicht oder verletzt er in Ausübung seiner amtlichen Wirksamkeit eine Gefetzesvorschrift, so haftet er demVerletzien für den daraus entstehenden Schade». Dem Verletzten ha'tet sür diesen Schaden gemeinsam init dem Beamte» der Staat, die Gemeinde oder die öffentlich- rechtliche Körperschaft, von der der Beamte angestellt ist." eventuell: r) in 8 623 Absatz 2 die Worte:„der Leitung oder" zu streichen, ?) dem§ 823 folgenden Absatz zuzufügen:„Ist in den Fällen des Abs. 1 und 2 der Ersatz des Schadens von dem Beamten nicht zu erlangen, so ist zur Leistung des Ersatzes diejenige juristische Person des öffentlichen Rechts verpflichtet, welche den Beamten angestellt hat." v) für den Fall der Ablehnung des Antrages zu b dem§ 823 folgenden Absatz zuzufügen:„Ist in den Fällen des Abs. 1 und 2 der Ersatz des Schadens von den Beamten nicht zu erlangen, so ist, falls der Schaden durch einen Reichs- beamten oder durch Beeinträchtigung der persönlichen Freiheit jemandes zugefügt ist, zur Leistung des Ersatzes diejenige zuristische Person des öffentlichen Rechts verpflichtet, welche den Beamten angestellt hat." (Schluß folgt.) VIII. Das Schade tisersatzrecht betreffen folgende Anträge: a) Als 8 807a einzuschalten:„Ein Vertrag, der die Schadensersatzpflicht aufhebt oder einschränkt, die aus der Ver- letzung oder Beschädigung des Lebens, des Körpers, der Gesund- heit, der Freiheit, der Arbeitskraft, der Ehre oder der Sittlich- keit oder aus der Verletzung eines den Schutz eines anderen bezweckenden Gesetzes folgt, ist nichtig." b) p r i n z i p a l i t e r: 1.§ 823 des Entwurfs— 8 823 deS Entwurfs lautet: SoldakenmißhAndluttgen vor Gericht» Eine Soldatenmißhandlungs-Affäre, die schon im Febtuar dieses Jahres die dritte Strafkammer des Landgerichts I Berlin be- schästigt hatte, kam gestern vor derselben Strafkanimer zur noch- maligen Erörterung. Angeklagt der öffentlichen Be- leidig ung und wissentlich falschen Anschuldigung ist der Klempner Paul N o a ck. Den Vorsitz im Gerichtshof führt Landgerichtsdirektor Röster, die Anklage vertritt Staats- anmalt Stach ow II. Vertheidiger ist Rechtsanwalt Herz» selb. Der Anklage liegt folgender Vorfall zu gründe. Der An- geklagte hat am 2. Juli vom Dache des Hauses Rathenower- straße 4 in Gemeinschaft mit mehreren Personen gesehen, wie ein Unteroffizier im Kasernenhofe der Kaserne des 4. Garde- regiments zu Fuß beim Bajonettiren einen Mann mit dessen Kolben mehrfach in die Seite geschlagen und der Faust so gestoßen hat, daß der Mann mehrere Schritte zurückgetaumelt ist. Er hat darauf am 6. Juli eine Eingabe an das Regiments-Kommando gerichtet, in dem der Vorfall an« gezeigt und hinzugefügt wird,„der betr. Unteroffizier soll der Unteroffizier Tobolleck sein! Die Untersuchung der Militär- behörde hatte ein negatives Resultat und das Kommando drehle den Spieß um und richtete eine Strafanzeige gegen Noack. Von dem Neubau ist auch der Ruf„Menschenschinder" erschallt und die Staatsanwaltschaft nimmt an, daß Noack auch diesen Ruf ausgestoßen hat. Der Angeklagte bestreitet, den Ruf ausgestoßen zu haben, und bestreitet auch seine Schuld bezüglich der wissentlich falschen Anschuldigung. Er habe genau beobachtet, daß der Unteroffizier neben dem Mann gestanden und ihn mit dem Kolben und der Faust gestoßen habe. Die Verhandlung nimmt folgenden Verlauf: Vors.: Gegen die Form Ihrer Anzeige läßt sich nichts ein« wenden. Sie würde auch straflos sein, wenn Sie in gutem Glauben gehandelt hätten. Haben Sie nun wirklich gesehen, daß der Unteroffizier mit dem Kolben gestoßen hat? Es ist doch auf- allend, daß die Soldaten sämnitlich dies in Abrede st e l l e n. Es mag ja das Abhängigkeits- verhältniß der Soldaten hier eine gewisse Rolle spielen; aber auffallend bleibt es doch.— A n g e k l.: Ich bleibe bei meiner Behauptung. Die Aussagen der Soldaten sind nicht richtig. Sie haben A n g st vor den Vorgesetzten. Der Zeuge Trübe ist ja auch be st rast worden, weil er hier die Wahrheit gesagt hat.— Rechtsanmalt Herz selb: Er hat die Aussage, die er hier gemacht hat, vor de», Militärgericht widerrufen.— Vors.: So, das ist ja merkwürdig. Uebrigens steht hier im Protokoll nicht, daß der Zeuge Trübe den Angeklagten entlastet hat. Zunächst werden die schon vernommenen Zeugen noch einmal gehört. Zeuge Klempner Zahl hat die Mißhandlungen selbst nicht gesehen, da er unten beim Bau beschäftigt war. Den Ruf Menschenschinder hat er gehört. Noack hat ihn nicht ausgestoßen. Darüber, wer ihn ausgestoßen, verweigert Zeuge die Aussage. Zeuge Schieferdecker N a u m e i st e r hat den Vorfall be- obachtet, wie ihn der Angeklagte behauptet hat, der auf ihn den Eindruck einer Mißhandlung gemacht hat. Allgemein wurden nach demselben auf dem Dache Rufe der Empörung laut. Den Ruf„Menschenschinder" hat er gehört, er glaubt aber nicht, daß Noack der Rufer war. Der Unteroffizier bat ganz instruktionswidrig gehandelt, ich bin selbst Soldat gewesen. Zeuge Feldwebel H i tz i n g e r hatte die Aufsicht beim Bajonettiren, von der Mißhandlung hat er nichts bemerkr. er will aber auch nicht behaupten, daß er sie hätte sehen müssen. Den Ruf Menschenschinder hat er gehört; es wurde daraufhin ein Schutzmann auf den Bau geschickt, der Er- Mittelungen anstelle» sollte. Ueber das Resultat der Ermittelungen ist ihm nichts bekannt geworden. Der nächste Zeuge ist der Grenadier S t a n j e ck. der am fraglichen Tage bei der Abtheilung des Unteroffiziers Tobolleck geübt hat. Er hat von einer Mißhandlung seitens Tobollcck's einem Kameraden gegenüber nichts bemerkt, will aber nicht sagen, daß er es hätte sehen müssen, wenn Tobolleck einen Soldaten gestoßen hätte. A n g e k l.: Sind Sie einmal von Tobolleck gemißhandelt worden?— Zeuge: Nein.— A n g e k l.: Haben Sie gesehen, oder davon gehört, daß Tobolleck sonst einmal Mißhandlunge» verübt hat?—Zeuge: Nein.— A n g e k l.: Niemals?— Zeuge: Nein. Zeuge Feldwebel Kitzinger tritt vor: Herr Präsident, ich möchte mir die Frage erlauben, wie der Angeklagte dazu kommt, hier so allgemeine Fragen nach Miß- Handlungen zu stellen? Es handelt sich doch hier nur um den Vorfall am 2. Juli.— Vors.:DasgehtSieaarnichts warum es sich hier handelt, haben S i e nicht zu entscheideu. Für den Angeklagten handelt es sich darum, ob er ins Ge- ä n g n i ß kommt oder nicht, und wenn er nachweisen kann, daß der Tobolleck ein gewaltthätiger Mensch ist, so ist das für ihn viel Werth. Setzen Sie sich also ruhig hi». Zeuge Grenadier Zernitz hat in der Abthei- lung des Tobolleck aus dem rechte» Flügel das Sajonettiven geübt.— Bors.: Hnben Sie die Mißhandlung deuicrkt?— Zeuge: Nein.— Vors.: Hätte es Ihnen ent- gehen können?— Zeuge: O ja, das ist schon möglich.— Vors.: Hoben Sie den Ruf Menschenschinder gehört?— Zeuge: Ich habe auf dem Dache den Radau gehört, das Wort itt wohl auch gefallen.— A» g e k l.: Sind Sie von Tobolleck gemißhandelt worden oder Kameraden von Ihnen?— Zeuge: Kleinigkeiten kommen vor.— Vors.: Was wollen Sie damit sagen?— Zeuge: Angeschnauzt hat uns Tobolleck, aber nicht geschlagen.— Vors.: Es giebt noch andere Mißhandlungen als Schläge, wenn man zum Beispiel jemanden neben dem heißen Ofen Griffe üben läßt oder ihn mit dem Suppentopf in der Hand die Treppe hinauf langsamen Schritt machen läßt, so källt das auch unter den Begriff der Mißhandlung. Haben Sie so etwas einmal erlebt?— Zeuge: Nein. Zeuge Vizefeldwebel Hoope war auch auf dem Ka,ernenhofe zugegen. Er hat den Ruf nicht gehört, aber die Aufregung auf dem Dache bemerkt. Alle sahen nach oben. Er hat in der Nähe Tobolleck's gestanden, aber nicht wahrgenommen, daß dieser einen Soldaten gestoßen hat, es hätte ihm nicht gut entgehen können. Vors.: Wollen Sie denn jetzt nach einem Jahre bestimmt sage», Sie hätten es sehen m iissen; war Ihre Aufmerksamkeit nicht ab und zu abgelenkt?— Zeuge: Ich glaube nicht, daß Tobolleck gestoßen hat.— Vors.: Ich zweifle nicht an der Richtigkeit Ihrer Aussage, aber ich muß doch die Zeugen- aussagen in Einklang zu bringen versuchen, sonst kommt man zu dem bedauerlichen Ergebniß, daß aus einer Seite ein falscher Eid geschworen ist. Zeuge Schutzmann Vetter ist seit dem l. Oktober I89S Schutzmann, war vorher Unteroffizier beim 4. Garde- Regiment z. F. Am fraglichen Tage beaufsichtigte er eine Abtheilung Soldaten beim Springen. Er hat von einer Miß- Wandlung seitens Tobolleck's nichts bemerkt. Zeuge W e st p h a l ist im letzten Termin noch nicht ver- eidigt worden und jetzt vom Militär entlassen. Er hat eine» Ruf vom Dache gehört, aber ihn nicht verstanden. Er war bei Tobolleck, will von ihm aber nie mißhandelt worden sein; auch niemals eine Mißhandlung bei Kameraden wahrgenommen haben, auch am fraglichen Tage nicht. Zeuge Maurer Düring war am 2. Juli noch Soldat in der Abtheilung Tobolleck's: Ich bin am 2. Juli nicht gemiß- handelt worden, habe an diesem Tage auch keine Mißhandlung a» anderen bemerkt.— Vors.: Steht Tobolleck in dem Rufe, die Leute zu mißhandeln.— Zeuge: Jawohl, ich selb st bin von ihm häufig geschlagen worden, auch ins Gesicht.— Vors.: Wann?— Zeuge: Vor und nach dem 2. Juli.— Vors.: Hat Tobolleck mit dem Kolben gestoßen.— Zeuge: Daß er es am 2. Juli gethan, kann ich nicht bestimmt sage», sonst hat er es oft gethan. Ich selbst habe von ihm einmal einen Stoß mit dem Kolben erhalten.— Vors.: Wissen Sie, iver den Ruf Menschenschinder ausgestoßen hat.— Zeuge: Nein. Zeuge Hausdiener Gerhardt war am 2. Juli noch Unter- offizier beim Regiment. Er hat den Ruf gehört; wer gerufen hat, kann er nicht sagen. Aus dem Dache waren zwei Ar- beiter, der Ruf schien ihm oben vom Dach zu kommen. Er war ander, veitig mit dem Exerziren von Soldaten beschäftigt, hat nichts von einer Mißhandlung gesehen.— Vors.: Nun, Sie achteten doch gewiß auf Ihre Abtheilung. Gilt Tobolleck als geivaltthätig?-i- Zeuge: Davon ist mir nichts bekannt. Zeuge Arbeiter R e b e n t i s ch ist nicht Soldat ge- wesen, war auf dem Neubau beschäftigt, hat den Ruf Menschen- schinder gehört, weiß aber nicht, wer ihn ausgestoßen hat. Die Mißhandlung hat er auch nicht gesehen, da er an einer anderen Stelle des Daches gearbeitet hat.— Vors.: Wissen Sie etwas von einem Zettel, der über die Kasernenmauer geflogen ist?— Zeuge: Jawohl, auf dem Zettel hat der Name Tobolleck gestanden. Der Zeuge bekundet weiter: Angeklagter Noack habe noch an demselben Abend gesagt, er gehe aufs Regimentsbureau. Der Schutzmann sei erst an, folgenden Tage gekommen.— Zeuge D a ch decker Witte hat den eben erwähnten Zettel gefunden.— Vors.: Wo haben Sie ihn gefunden?— Zeuge: Auf dem Grundstück des Neubaues am Tage nach dem Vorfall. Es flog ein in Papier eingewickelter Stein über die Kasernenmauer. Außen auf dem Papier stand auf beiden Seiten das Wort„Achtung". Innen stand:„Es war der Unteroffizier Tobolleck, ein gefährlicher Nauke".— Vors.: Das Wort Nauke ist ein Berliner Ausdruck und bedeutet wohl soviel als Kunde. Wie kam übrigens der Zettel in die Hände des An- geklagten?— Zeuge: Ich habe ihm den Zettel gegeben, weil er ihn von mir verlangte.— A n g e k l.: Der Zeuge Zadl sagte mir. daß Witte den Zettel gefunden hatte, und ich ging zu Witte und bat ihn drum. Ich bemerke, daß ich schon auf den, Reginieutsbureau war rurd der Hauptmann auch schon die Kompagnie hatte zusammentreten lassen und die Mannschaften gefragt hatte, wer geimßhandelt worden sei. Auf die Frage hat sich niemand ge- meldet, nachmittags aber wurde der Zettel über die Mauer ge- worfen.— Zeuge Zahl bestätigt, daß er dem Augeklagle» Mittheilung von dem Fund gemacht habe.— Zeuge Grenadier Wüste war in der Korporalschnft des Tobolleck, hat den Ruf nicht verstanden, auch keine Mißhandlung wahr- genonunen.— Vors.: Sie selbst sind nicht mißhandelt worden, haben auch nie gesehen oder gehört, daß ein anderer Soldat von Tobolleck mißhandelt worden ist?— Zeuge: Nein. Die folgende» Zeugen sind sämmtlich noch dienende Soldaten, ihre Aussagen lauten bezüglich der Mißhandlungen völlig konform der des Wüste; sie haben wohl den Ruf gehört, aber den speziellen Ausdruck Menschenschinder nicht verstanden.— Zeuge Grenadier Trübe ist erst seit dem 19. Oktober Soldat und weiß nichts von Mißhandlungen.— A n g e k l.: Sie haben mir doch aber selbst gesagt, daß Tobolleck die Leute schlägt. — Vors.: Wer hat Ihne» das erzählt?— A» g e k l.: Ich war mit ihm in einer Kneipe zusammen.— Zeuge: Ter Angeklagte hat mich aus der Kaserne herausrufen lassen und mir Bier und Zigarren geschenkt; was ich da gesagt habe, weiß ich nicht mehr, ich bin halb betrunken gewesen.— Vors.: Das ist eine merkwürdige Art, Zeugen herbeizuschaffen. Angeklagter, Ihnen mag diese Art ja geeignet erschienen sein, Sie schaden sich damit aber mehr, als Sie sich nützen.— A» g e k l.: Ich habe dem Mann zwei Zigarren. zwei Glas Bier und einen Kognak bezahlt. Davon ist er doch nicht betrunken gewesen.— Vertheidiger Rechtsanwalt H e r z s e l d l: Der Zeuge hat übrigens bei seiner letzte» Vernehmung kleine Stöße des Tobolleck zugegeben. Er ist deshalb auch noch einmal militärgerichtlich vernommen worden.— Zeuge b e- stätigt dies. Es werden nun Protokolle verlesen über Aussagen, die mehrere kommissarisch vernommene Zeugen gemacht haben. Die Zeugen waren am 2. Juli noch Soldaten, sind jetzt in ihre Heimath enttassen, wo sie auch vernommen worden sind. Zeuge Franz Z anzer hat unter seinem Eid zu Protokoll gegebe»: „Ich habe 1893— 9ö bei der 3. Kompagnie des 4. Garde- Regiments z. F. gedient. Am 2. Juli war ich als Ordonnanz in, Bataillonsbureau kommandirt und habe also nicht beobachten können, ob Tobolleck gestoßen hat. Dagegen kann ich aus der iseit, wo ich noch in der Front Dienst that, bekunden, daß uns Tobolleck häufig ohne jede Veranlassung ge mißhandelt hat. Ich selb st habe häufig Schläge von ihm erhalten. Ich mußte mit meinem Kameraden Koenen am geheizten Ofen eine ganze Zeit laug in Kniebeuge Schemel strecken und ans den Schemel hatte Tobolleck eine Waschschüssel gestellt. Als Grund dafür gab Tobolleck an. wir hätte» die Griffe nicht gut genug gemacht. In der ganzen Korporalschaft bestand Angst vor Tobolleck. weil er gleich die Leute an der Gurgel packte und stieß. Zeuge W i l e ck i hat ebensallS von 1893—95 beim 4. Garde- regiment gedient. Er hat unter Tobolleck gedient, als dieser noch Gefreiter war, ist später in seine Korporalschaft gekommen. Die unter Eid abgegebene Aussage lautet: Ich kann keine Miß« Handlungen Tobolleck's bekunden. Der betr. Soldat hatte die Griffe nicht kapirt und Tobolleck hat ihm nur die Griffe gezeigt. Ich selbst bin nie von Tobolleck gemißhandelt worden. Zeuge Brauer Krause, der ebenfalls am 2. Juli noch Soldat war, hat folgendes eidlich bekundet: Ueber de» Vorfall am 2. Juli kann ich aus eigener Wissenschaft nichts bekunden. Grenadier Strauß aus Sachsen und Grenadier Wohlfarth aus Baden haben aber gesehen, daß Tobolleck beim Bajonettiren die Leute an diesem Tage gestoßen hat. Ich bin von Tobolleck im Jahre 1894 niit der Faust einmal so heftig ins Gesicht geschlagen worden, daß ich an das Spind flog. In gleicher Weise hat Tobolleck den Grenadier Rüchle aus einem Dorfe bei Frankfurt a. M. de- handelt. Wir sollten die Stube nicht gut genug gereinigt haben. Ferner hat Tobolleck die Kameraden Düsing, Quast, Lünsen, Meyer, Göpen, Bumann, Jaeob, Just, Klave und Brusins ge- mißhandelt. Auf welche Weise, ist mir nicht mehr erinnerlich, auch kann ich den Tag nicht angeben. Von Kolbenstößen habe ich nichts bemerkt, ich selbst bin auch aus solche Weise nicht miß- handelt worden. Tobolleck hat mir zwei Postkarten in Sachen Noack geschrieben und mich ge- beten, ich möchte doch, wenn ich nach Berlin komme, meinen alten Korporal e i n m a l b e s u ch e n. Ich bin aber nicht nach Berlin gekommen. Zeuge Zimmermann Quast hat vor dem Amtsgericht in Rathenow folgende eidliche Aussage abgegeben: Ich war im Dienst vom November 1893 bis Herbst 1395 bei der dritten Kompagnie des vierten Garderegiments zu Fuß. Ich gehörte bis zur ersten Kompagnie- Vorstellung der Korporalschaft des Unteroffiziers Tobolleck an. Während dieser Zeit ist es s e h r häufig vorgekommen, daß Tobolleck mich und die übrigen Soldaten seiner Korporalschaft mit der flachen Hand sowohl, wie mit der Faust in das Gesicht undvordieBrust gestoßen und geschlagen hat, so daß wir gegen die Spinden flogen. Diese Mißhandlungen er- eigneten sich auf der Mannschafisstube außerhalb des Dienstes oder wenn Tobolleck uns in den Stuben Instruktion ertheilte. Den Anlaß zu den Mißhandlungen boten regelmäßig Dienst- Widrigkeiten, Unordnung, Nachlässigkeit und dergleichen. Tobolleck hat auch außerhalb der Stube Mannschaften mißhandelt; sie ins- besondere mit dem Gewehrkolben heftig in die S e i t e g e st o ß e n. Es kam dies vor, wenn wir auf dem Korridor übten und der den Dienst überwachende Offizier bezw. Feldwebel nicht zugegen war. Von der Mißhandlung am 2. Juli 1395 ist mir nichts bekannt. Meine Abtheilung übte ziemlich entfernt von Tobolleck. Ich weiß nur, daß an diesem Tage der Kompagniechef die Kompagnie zusammentreten ließ und fragte, ob jemand von Tobolleck gemißhandelt sei. Es meldete sich aber niemand und der Hauptmann erklärte, daß er die Sache weiter verfolgen wolle. Ich bemerke noch, daß mir Tobolleck gegen Weihnachten 1894 3 M. abgeborgt hat und ich seitdem Mißhandlungen von ihm nicht mehr zu erdulden gehabt habe. Die 3 M. habe ich von Tobolleck erst zirka 8 Wochen vor dem Manöver des Jahres 1895 zurückerhalten. Letzter Zeuge ist der Unteroffizier Tobolleck.— Vors.: Ich hoffe, Sie werden hier streng bei der Wahrheit bleiben. Bei Fragen, durch deren Beantwortung Sie sich belasten könnten, dürfen Sie das Zeugniß verweigern. Haben Sie den Ruf „Menschenschinder" gehört?— Zeuge: Was gerufen worden ist, habe ich nicht verstanden. Ich habe nur den Radau auf dem Dache gehört.— Vors.: Haben Sie die Mißhandlung verübt? Ich weiß recht wohl, daß die Soldaten nicht im Mädchenpenfionat sind, daß es beim Militär nicht so zart abgehen kann, sagen Sie also die Wahrheit und machen Sie sich nicht unglücklich. Haben Sie einem Soldaten das Gewehr aus der Hand genommen und ihn damit gestoßen, daß er zurückgetaumelt ist? Sie können Ihr Zeugniß verweigern.— Zeuge: Daß ich das Gewehr aus der Hand genommen habe, ist wohl möglich, aber gestoßen habe ich nicht.— Vors.: Konnte es aber von oben so aussehen, als wenn Sie den Mann recht kräftig gestoßen hätten?— Zeuge: Das ist wohl möglich.— Vors.: Es wird Ihnen nun nachgesagt, daß Sie geneigt wären, Mißhandlungen zu begehen. Die Zeugen haben eine ganze Anzahl Fälle bekundet.— Der Zeuge verweigert hierüber seine Antwort. — V o r s.:' Entsinnen Sie sich, die Soldaten Düsing. Bumann, Jacob und Just geschlagen zu haben?— Zeuge: Jchweiß e s nicht mehr.— Vors.: So etwas in u ß man doch wissen, wenn es nur selten vorgekommen ist. Daß S i e es nicht wissen, spricht gegen Sie, denn es liegt die Annahme nahe, daß Sie es sehr oft gethan haben. Seien Sie doch vorsichtig in Ihrer Aussage. Ich möchte Sie vor einer Anklage wegen Meineids behüten.— Zeuge: Ich verweigere m e i n Z e u g n i ß.— Vors.: Haben Sie die P o st k a r t e n geschrieben?— Zeuge(nach einigem Zögern): Das habe ich gethan. Hieraus wird die Beweisaufnahme geschlossen. Staatsanwalt Stachow II: Es kommt hier ledig- lich der Vorfall am 2. Juli in betracht. Daß der Angeklagte, als er die Anzeige machte, von der Unrichtigkeit der- selben überzeugt war, ist nicht nachgewiesen, es kommt also nicht wissentlich falsche Anschuldigung, sondern der tz 186, Beleidigung des Tobolleck durch nicht erweis- lich wahre Thatsachen in betracht. Ich bitte den An- geklagten auf diesen veränderten rechtlichen Gesichtspunkt aus- merksam zu machen. Ter Vorsitzende thnt das und der Vertheidiger Rechts- anwalt H e r z s e I d t behält sich einen Vertaguugsantrag und die Beschaffung neuer Zeugen vor, sallS das Gericht nicht zu der Ueberzeugung komnien sollte, daß die behaupteten Thatsachen wahr seien. Staatsanwalt(sortfahrend): Daß der Angeklagte das Wort Menschenschinder gerufen bat, ist ebenfalls nicht erwiesen. Aber ebenso wenig ist die Mißhandlung eriviesen. Selbst der Zeuge Naumeister hat nicht von Mißhandlung, sonder» nur von In struktions Widrigkeit gesprochen. Der Sln geklagte war zu der Eingabe in keine in Falle berechtigt. In anbetracht des Umstandes, daß er in gutem Glauben gehandelt hat, beantrage ich vier Monate Gefängniß!?! Das, was vorher oder nachher an Miß- Handlungen passirt ist, gehört nicht hierher. Vertheidiger Rechtsanwalt Herzfeldt: Ich be- antrage die Freisprechung des Angeklagten. Die Be- leidigung durch den Ruf Menschenschinder scheidet wohl aus; dafür, daß der Angeklagte das Wort gerufen hat, liegt nicht der mindeste Anhaltspunkt vor. Dafür, daß er in gute in Glauben gehandelt hat, ist alles erwiesen, was zu eriveife» möglich war. Der Angeklagte wollte mit seiner Anzeige ein gules Werk vollbringen, Mißstände zu beseitigen helfen, und er wäre hier bereit, den Inhalt seiner Anzeige zu beschwören, wen» man von feiten des Militärkommandos den Spieß nicht umgedreht hätte und den„Zeugen Noack" auf die Anklage- dank gebracht hätte. Ich meine aber, der Zeuge Naumeister hat genügend beschworen. sodaß auch die Sache selbst erwiesen ist. Es kommt hinzu, daß der Zettel über die Mauer geworfen worden ist. Es kommt hinzu, daß nach dem Zeugniß des Quast die Grenadiere Strauß und Wohlfahrt von der Mißhandlung gesprochen haben. Es kommt schließlich hinzu, daß Tobolleck den Brief ge- schriebe» hat. Hätte er sich sicher gefühlt, er hätte das nicht gethan. Ist der Ausdruck„gefährlicher Nauke" nicht durch die Beweisausnahme b e st ä t i g t worden? Eine» solche» Mann, der die von Janzen bekundete raffinirte Quälerei mit dem Schemelstrecken am heißen Ofen verübt hat, ist daSzuzu« trauen, was in der Anzeige gesagt ist. Die»och im Dienst befindlichen Soldaten wissen sämmtlich nichts von einer Mißhandlung. Glaubt Ihnen das aber nur ein Mensch? Ihre Abhängigkeit bringt es mit sich, daß über Mißhandlunge», die in den Kasernen gang und gäbe sind, so selten etwas herausdringt. Ich hoffe, der Gerichtshof wird auch die Frage der Schuld durch Beleidigung verneinen und den Vor- fall für e r>v i e s e n erachten. Der Angeklagte beantragt seine Freisprechung und bittet, auch seine Kosten der Staatskasse aufzuerlegen. Er könne als Arbeiter nicht ein paar hundert Mark bezahlen. Nach kaum halbstündiger Berathung verkündet der Vorsitzende folgendes Urtheil: Das Gericht hat die Schuld des Angeklagten nach keiner Richtung für er- wiesen gehalten. Im zweiten Fall kann ebenso wenig von einer wissentlich falschen Anschuldigung wie von einer Beleidigung die Rede sein, weil das Gericht dieVorgänge als erwiesen ansieht. Unteroffizier Tobolleck ist geneigt zu Uebergriffen; er ist gegen die Soldaten derber vor- gegangen, als es nach der Instruktion zulässig ist. Es kommt hinzu, daß außer dem Angeklagten und dem Zeugen Naumeister noch eine Mehrheit von Arbeitern, die nicht ermittelt sind, sich über den Vorfall empört haben. Wenn die Soldaten sämmtlich bekundet haben, daß sie die Miß- Handlung nicht bemerkt haben, so schließt das die Mißhandlung selbst nicht aus. Der Begriff„Mißhandlung" ist auch im wesentlichen ein Urtheil und der Widerspruch zwischen den Aussagen der Soldaten und Nichtsoldaten ist immer noch so zu erklären, daß der an eine rauhe Behandlnngs- weise Gewöhnte das noch nicht für Mißhandlung hält, was ein anderer schon als solche ansieht. Der An- geklagte mußte freigesprochen werden. Die Kosten des Verfahrens fallen der Staatskasse zur Last; dem Antrag des Angeklagten, auch seine persönlichen Kosten auf die Staats- lasse zu übernehmen, konnte nicht entsprochen werden, weil, wie die Sache anfangs lag, die Staatsanwaltschaft zur Erhebung der Anklage berechtigt war und sich die Unschuld des Angeklagten erst im weiteren Verlaufe der Verhandlung herausgestellt hat. Ich schließe die Sitzung. Soziale Xleberstchk. Die Kottbuser Unteruehmer von einer andern Seite kennen zu lernen, als die Arbeiter, das Glück ist dem Herrn R u h m a n n, Direktor der Firma C. S. Elias beschieden. Unser Partei- organ zu F r a n k f u r t a. O. ist in der Lage folgendes Schreiben zu veröffentlichen: KottbuS, den 28. September 1394. Herrn Robert Ruhmann, Kottbus. Ihr Salair vom 1. Oktober 1894 bis 39. Sept. 1895 beträgt.............. M. 24 000,— ab bis 31. August ct. bezahlt laut dem Ihnen über- gebenen Auszuge........,,.„ 8 306,15 mithin kommen Ihnen noch........ M. 15 694,85 zu, welchen Betrag ich Ihnen durch die Direktion der Diskonto- Gesellschaft, Berlin, zusenden lasse, und ersuche ich nach Empfang um Quittung. Für die in diesem Monat laut Quittungsbuch empfangene Kasse habe ich Sie für neue Rechnung belastet. C. S. Elia?. Diese für Herrn R u h m a n n recht angenehme Mittheilung dürfte wohl dazu beitragen, die„unzufriedenen Elemente" unter den Arbeitern, die„Hetzer" und die„Aufwiegler" darüber auf- zuklären, daß die Nnternehmer nicht in der Lage waren, den Arbeitern ein Paar Pfennige zuzulegen. Ei» Fabrikinspektor nach dem Wunsch der Unternehmer scheint der von Leipzig zu sein. Er bespricht die Leipziger Lohnbewegungen im Jahre 1395, und er schildert fast keinen Fall, ohne von„ausrührerischem Verhalten", von„unruhigem, zur Widersetzlichkeit neigenden Verhalten", von„Anstiftern zur llnzufriedenheit", von„Umtrieben" und ähnlichem im Stile der Unternehmerpresse zu sprechen, wo es sich um offene, ehrliche nnd gesetzlich erlaubte Kämpfe um bessere Arbeitsbedingungen handelt. — Diese Auslaffungen des Herrn Fabrikinspektors, der im Interesse der Arbeiter thätig sein sollte, übertreffen noch bei weitem das, was von unseren deutschen Zopfgelehrten als sozial- politische Weisheit verzapft zu werden pflegt. In einer peinliche» Untersuchung soll, wie unser Partei- blatt in Wilhelmshaven mittheilt, die dortige Werftverwallung versuchen, diejenigen Arbeiter zn ermitteln, die am 1. Mai ge- feiert haben. Die Werftverwaltung hat eingehende Nach- forschungen angestellt darüber, was diejenigen, die am 1. Mai entschuldigt oder unentschuldigt gefehlt haben, getrieben haben. Zumeist sind die Fehlenden beim Wohnungswechsel begriffen gewesen. Die Herren müssen viel Zeit haben. Uebrigens sind unsere Parteigenossen keine Freunde davon, unter nichtigen Aus- reden von der Arbeit wegzubleiben. Sie wissen aber auch, wenn einzelne feiern, würden diese nur die Folgen trage» müssen; damit wäre in diesem Falle der Gesammtheit kein Dienst geleistet. In der Filiale AdlcrShof des Allgemeinen Arbeiter- und Arbeiterinnen- Vereins fand am 20. Juni eine Mitglieder- Versammlung statt. Genosse Mentzel hielt einen Vortrag über 5iapilalisttius nnd Sozialismus. An der Diskussion beiheiligten sich die Genossen Schilde, Hildebrand nnd Schlächter. Unter Vereinssachen wurde ein Vergnüge» angeregt, dessen Arrangement dem Vorstand überwiesen wurde. Depesiszen und lvkzke Ltechvichtem Aachen, 24. Juni.(W. T. B.) Die Stadt Aachen hat die Anstalt Mariaberg von der Alexianer- Genossenschaft für 850 000 M. angekauft. Hamburg, 24. Juni.(W. T. B.) Das Schwurgericht ver- nrtheille heute den Photogrnphengehilsen Punde wegen Münz- Verbrechens, begangen durch Anfertigung nnd Verausgabung falscher Ein- und Zwei-Markstücke, zu 5 Jahren Zuchlhaus. Die Mitangeklagten Kellner Beckmann und Maler Görlitz erhielten je 8 Monate Gesäugniß. Der Händler Wehl wurde sreige- sprochen. Koustantinopel, 24. Juni.(W.T.B.) In Wan fanden gestern neue Nuruhen statt, bei welchen sehr viele Armenier ge- tödtet wurden. Zahlreiche Armenier flüchteten sich>» das eng- tische Konsulat. Auf Ersuchen von türkischer Seite»nterveiürtea der englische und der russische Konsul, deren Schritte von Erfolg begleitet waren. Jndiauopoliö, 24. Juni.(W. T. B.) Die von der demo- kratischen Konvention des Staates Indiana gewählten Vertreter zur Nationalkonvention in Chicago sind sämmtlich Eilberan« Hänger. iLergnlwvrtticher Redakteur:«ngnft Jacobe»),«erlin. Für den Jnseratentheil verantwortlich: Jh. Glocke in Bcrlju. Druck und Verlag von Mar«adj„g j,, Berlin. Hierzn 2«eilageu. V 1. Beilage zum„, Vorwärts" Berliner Volksblatt. Mr. 146. Reichstag. Ersatz zu verlangen vermag." Verletzt ein Beamter bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache seine Amtspflicht, so ist er für den daraus entstehenden Schaden nur dann verantwortlich, wenn die Pflichtverlegung mit einer im Wege des gerichtlichen Strafverfahrens zu verhängenden öffentlichen Strafe bedroht ist. Auf eine pflichtwidrige Verweigerung oder Verzögerung der Ausübung des Amtes findet diese Borschrift keine Anwendung. eventuell: Donnerstag, den 25. Juni 1896. 13. Jahrg. eine fo überaus wichtige und bedeutungsvolle, daß wir es doch| Rechtsstaats; die Anträge sind ja auch zum theil namentlich für unsere Pflicht halten, sie hier nochmals zu einer gründlichen bezüglich der subsidiären Haftung des Staats u. f. w. in Erörterung zu bringen. der ersten Lefung der Kommission angenommen worden. Staatssekretär Nieberding: Wenn die Rechtsmittel nicht ausreichen, dann müssen die Prozeßrechte verbessert werden, aber die Befferung kann nicht gefunden werden in einer anderweitigen Regelung des Privatrechts. Die Auffassung des Vorredners in bezug auf die Auslegung des Wortes Entscheidung" ist nicht richtig. Die Entscheidung ist nicht gleichbedeutend mit Urtheil. Damit schließt die Diskussion. Persönlich bemerkt Abg. Lenzmann: Ich habe nicht bas Hasenpanier ergriffen, denn ich habe meine Ueberzeugung, die mit der der Regierung übereinstimmt, vertreten; das ist der Unterschied zwischen mir und Herrn Gröber.( Heiterkeit.) Abg. Gröber( 3.): Zu dieser persönlichen Ueberzeugung gratulire ich Herrn Lenzmann. Abg. Lenzmann: Ich danke.( Heiterkeit.) 113. Sigung vom 24. Juni 1896. 11 Uhr. Abg. Hankmann( füdd. Bp.) beantragt, ben§ 823 Abs. 2 Wenn Herr Lenzmann sich im Gegensatz zu seinen Freunden als Am Tische des Bundesraths: Herr Nieberding. dahin abzuändern: Verletzt ein Beamter bei der Leitung oder Gegner der Haftung des Staates erklärte, angeblich im Interesse Die zweite Berathung des Bürgerlichen Gesek. Entscheidung einer Rechtssache seine Amtspflicht in vorfäßlicher der Beamten, so werden diese wohl wissen, wer ihre Freunde buch es wird fortgesetzt beim§ 823. Derfelbe lautet nach den oder grob fahrlässiger Weise, so ist er für den daraus entstehenden find. Wir stellen unsere Anträge nicht, um uns Freunde zu Beschlüssen der Kommission: Schaden verantwortlich." Der Antragsteller führt aus: Ich bin machen,( Heiterfeit rechts.) bei Ihnen( rechts) mag das ja " Berletzt ein Beamter vorfäßlich oder fahrlässig die nicht damit einverstanden, daß generell die richterlichen Beamten anders sein sondern im Interesse der Gerechtigkeit. Mindestens ihm einem dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so den übrigen Beamten derart gleichgestellt werden, wie der Vor- sollten die Worte der Leitung oder" gestrichen werden, wofür hat er dem dritten den daraus entstehenden Schaden zu redner will. Sie müssen einen weiteren Spielraum haben und ia auch Herr Lenzmann, der sonst nicht für den Fortschritt iſt, ersetzen. Fällt dem Beamten nur Fahrlässigkeit zur die Möglichkeit einer irrigen Ansicht darf nicht für sie die Seiterkeit) sich ausgesprochen hat. Für die Grundbuch- und Last, so kann er nur dann in Anspruch genommen Schadensersatzpflicht bedingen. Vormundschaftssachen besteht eine Verantwortlichkeit des werden, wenn der Verlegte nicht auf andere Weise Staatssekretär Nieberding: Die einen Anträge zielen auf Staates; damit ist Herr Lenzmann einverstanden; aber eine Erweiterung der Haftpflicht der Beamten gegen das Publikum, darüber hinausgehen will er nicht; er bleibt in dieser Beziehung die anderen wünschen eine Haftung des Staates neben der zurück hinter Koburg- Gotha und Reuß ältere Linie, welche noch Haftung der Beamten. Nach dem jezigen Recht haftet der Be- bestehen, trotzdem dort die Beamten für ihre Handlungen ver. amte nur für dolus oder Verschulden und in einzelnen deutschen antwortlich sind. Die ingrimmige Wuth, den Blaukoller, gegens Staaten sogar nur für grobes Verschulden. Mit der Praxis des über den Beamten, den wir in Preußen kennen, finden Sie in geltenden Rechts, soweit sie die strenge Richtung verfolgt, stimmt Reuß ältere Linie nicht. Die Beamten find höflicher und er überein, was der Entwurf und die Kommission vorschlägt. reichen viel mehr. Werden unsere Anträge angenommen, so Auch nach dem Vorschlage der Kommiffion wird eine Verbesserung werden die Beamten vorsichtiger und gewissenhafter werden. des gegenwärtigen Rechtszustandes eintreten, insofern der Beamte Herr Lenzmann wünscht das nicht. Wir wollen aber solche Die Erfahpflicht tritt nicht ein, wenn der Verlegte auch für ein leichtes Versehen haftet. Er nimmt alsdann feine Personen als Beamte haben, die ihr Amt richtig auszufüllen wiffen. vorfählich oder fahrlässig unterlassen hat, den Ausnahmestellung ein, sondern er haftet gerade so gut wie ein Abg. Gröber( 3) erklärt sich für die Streichung der Worte Schaden durch Gebrauch eines Rechtsmittels abzuwenden. jeder andere Staatsbürger. Die Annahme des Antrages Auer Leitung oder", bezweifelt aber, daß dadurch der von den Antrag In der Vorlage fanden sich die Worte: vorfäßlich kann unter Umständen zu einer vollständigen Desorganisation der ftellern beabsichtigte Erfolg erreicht wird. Denn die Entscheidung, oder fahrlässig" nicht und statt der„ Berlegte" hieß amtlichen Thätigkeit führen. Der Antrag Haußmann will den, von welcher in§ 823 Absatz 2 die Rede ist, geht weiter als das es der Beschädigte". Richter haften laffen für jedes grobe Verschulden in seiner Thätigkeit, Urtheil. Die Motivirung des Antrages afzeptiren wir durch Die Sozialdemokraten beantragen: den§ 823 wie folgt zu während der Entwurf und die Kommission diese Haftung nur aus- Annahme des Antrages nicht. Ich bedauere, daß es nicht ges faffen: spricht im Falle des friminellen Verschuldens. Der Antrag Haußmann lungen ist, eine fubfidiäre Haftung des Staates und des Reiches Berlegt ein Beamter in Ausübung seiner amtlichen steht im Widerspruch mit der ganzen deutschen Rechtsentwickelung. herbeizuführen. Das Prinzip wird sich aber durchringen, wie es Wirksamkeit seine Amtspflicht oder verlegt er in Aus- Der Antrag Haußmann würde das Ansehen der Rechtsprechung ja schon anerkannt ist in der Verfassung von Koburg- Gotha. übung seiner amtlichen Wirksamkeit eine Gesetzesvorschrift, und das Vertrauen zu ihr erschüttern. Was die Haftung des Interessant war mir, daß heute der Kollege Lenzmann mit dem so haftet er dem Verletzten für den daraus entstehenden Staates für Versehen der Beamten betrifft, so haftet der Staat Hafenpanier voranmarschirte( Heiterkeit); er war heute der freiSchaden. Dem Verlegten haftet für diesen Schaden ohnehin in seinen rechtsgeschäftlichen Beziehungen zu der Be- willige Regierungskommiffar.( Heiterkeit.) gemeinsam mit dem Beamten der Staat, die Gemeinde völkerung gerade so wie jede andere juristische Person. Hier Abg. v. Bennigfen( natl.): Was die Haftung des Reiches oder die öffentlich rechtliche Körperschaft, von der der handelt es sich nur um die andere Frage, inwieweit der Staat und des Staates angeht, so werden wir ja bei der weiteren Ge Beamte angestellt ist." haften soll für diejenigen Fälle, in welchen seine Beamten berufen sezgebung nach der Erklärung des Herrn Staatssekretärs nach find, hoheitsrechtliche Funktionen zur Ausführung zu bringen. Dieser Richtung hin vorgehen können. Heute möchte ich erklären, a) in§ 823 Absatz 2 die Worte: der Leitung oder" zu Ich erkenne an, daß es gewisse Beziehungen giebt, in welchen es daß auch ich für die Streichung der Worte„ Leitung oder" streichen; angezeigt ist, daß der Staat mit seiner Haftung eintritt, wenn stimmen werde. b) dem§ 823 folgenden Absatz zuzufügen: ft in den eine Schädigung eines Bürgers durch einen Beamten hervor. Abg. Haußmann: Die Streichung dieser Worte bringt ja Fällen des Abs. 1 und 2 der Ersatz des Schadens von gerufen wird, wie das denn auch in den Gesetzgebungen der eine kleine Verbesserung, die aber geschmälert wird durch die Er= dem Beamten nicht zu erlangen, so ist zur Leistung des Er- Einzelstaaten bereits beftimmt ist, und wir werden auch in der Klärung des Herrn Gröber. Ich lege die Entscheidung dahin sages diejenige juristische Person des öffentlichen Rechtes Reichsgesetzgebung auf diesem Gebiet weiter gehen. In der von aus, daß damit nur das Urtheil gemeint ist. Da bis zur dritten verpflichtet, welche den Beamten angestellt hat;" uns ausgearbeiteten Grundbuchordnung ist der Grundsatz statuirt, Lesung eine bessere Fassung nachgesucht werden soll, so nehme ich c) für den Fall der Ablehnung des Antrages zu b) dem§ 823 daß der Staat für die Versehen seiner Beamten im Grundbuch an, daß die Frage noch nicht entschieden ist und empfehle daher folgenden Absatz zuzufügen: Ist in den Fällen des Abs. 1 wesen unter gewissen unter gewissen Voraussetzungen haftet und zwar nochmals meinen Antrag, dessen Gefahren der Staatssekretär sehr und 2 der Ersatz des Schadens von dem Beamten nicht nicht nur, wie die Herren von der Linken wünschen, übertrieben geschildert hat. zu erlangeu, so ift, falls der Schaden durch subsidiär, sondern an primärer Stelle. Wir haben also nicht einen Reichsbeamten oder durch Beeindie Abficht, in diesen Grundfragen einen anderen Standpunkt einträchtigung der der persönlichen Freiheit zunehmen. Andererseits muß ich aber um so entschiedener bejemandes zugefügt ist, zur Leistung des Ersages ftreiten, daß es möglich und durchführbar ist, den Staat vermöge diejenige juristische Person des öffentlichen Rechts ver- eines allgemeinen Grundsatzes soweit haften zu laffen, daß er für pflichtet, welche den Beamten angestellt hat." alle Bersehen der Beamten, auf welchen Gebieten der Verwaltung Abg. Frohme: Es handelt sich hier für uns und die Linke sie auch vorkommen mögen, haftet. Ich erinnere hier auch an um eine sehr wichtige, allerdings in der Kommission und auch die Gemeinden, in deren Dienst eine ganze Zahl von Beamten früher sonst eingehend erörterte Frage. Hervorragende Rechts in ehrenamtlichen Stellungen thätig ist; bisweilen sind diese auch lehrer stimmen mit dem Rechtsbewußtsein des Volkes darin nicht dauernd angestellt, und es kann ein Versehen um so leichter überein, daß das Gefeß die Haftpflicht der Beamten und die bei ihnen vorkommen. Eine solche Haftung der Gemeinden könnte fubfidiäre Haftpflicht der öffentlichen Körperschaften zu konftruiren deren Budget in einer gar nicht absehbaren Weise belasten. Wenn durch hat. Um so bedauerlicher ist es, daß der Entwurf des Bürger- das Versehen eines mit der feuerpolizeilichen Kontrolle betrauten lichen Gesetzbuchs diesen Forderungen nur in höchst unvoll Beamten ein Feuer entsteht, das eine große Fabrit hinwegrafft, tommener Weise entspricht. Die Vorschrift des§ 823 soll soll dann die Gemeinde für diesen großen Schaden eintreten? teine Anwendung finden auf pflichtwidrige Verweigerung Die Regelung dieser Frage tann nur erfolgen im Anschluß an oder Berzögerung der Ausübung des Amtes. Die die Dienstverhältnisse der einzelnen Behörden in den Einzel. Kommission hat in erster Lesung die fubfidiäre Haft staaten. pflicht des Reiches, Staates, der Gemeinden u. f. w. be Abg. Lenzmann( frs. Vp.) spricht sich im allgemeinen für schlossen. Nachdem aber Staatssetretär Nieberding erklärt hatte, daß die Beschlüsse der Kommission aus, die ein Fort die verbündeten Regierungen lieber auf das ganze Gesez verzichten, schritt gegenüber dem bestehenden Rechtszustande feien; er Abg. Lieber( 3.): Ich habe namens meiner politischen als einem solchen Antrag zustimmen würden, lenkten die empfiehlt aber die Annahme des Antrage3 Hauß- Freunde folgendes zu erklären: Bei der Berathung der Majoritätsparteien ein, und es tam nur eine vom Abg. mann als Ergänzung zu§ 823. Dadurch würde in keiner Bivilprozeß Ordnung erklärte Dr. Windthorst, die Mits Enneccerus vorgeschlagene Resolution zur Annahme, in welcher Weise die Autorität der Richter geschwächt und ihre Freiheit bei glieder des Zentrums, soweit sie dem fatholischen Bedie Erwartung ausgesprochen wird, daß die Regierung die der Urtheilssprechung beeinträchtigt werden. Aber eine gewisse fenntniß angehören, hätten sich gegen die Einführung des gefeßliche Regelung der Haftpflicht der Reichsbeamten in Angriff Verantwortung und Haftbarkeit muß für die richterlichen Beamten Rechtsgeschäfis, welches man in der Regel Bivilehe nennt, ent nehmen wird. Die Regierung hat sich für ihren Standpunkt darauf eingeführt werden, soweit es sich um Versehen bei der schieden erklären müffen. Das Zentrum gäbe diesen Widerspruch berufen, daß es sich bei der ganzen Frage gar nicht um Leitung der Geschäfte handelt. Wenn ein Richter oder Staats- auch jetzt nicht auf und hielte die Einführung der Zivilehe für eine Aufgabe des bürgerlichen Rechts, sondern des öffentlichen anwalt z. B. die Ladung der Zeugen vergißt und dadurch mehr eine schwere Schädigung firchlicher Intereffen. Seitdem find Rechts handle. Das ist unrichtig. Thatsächlich besteht ja in dem Roften entstehen, so müssen die Kosten von dem, der an dem 20 Jahre verfloffen. Heute, wie damals, halten die Mitglieder des geltenden bürgerlichen Recht bereits für gewiffe Fälle die Haft- Versehen schuld ist, getragen werden, nicht von den betheiligten Bentrums daran fest, daß die Gesetzgebung an und für sich, abgesehen pflicht. Nach dem Allgemeinen Landrecht sind Vorgesetzte, welche Parteien. Wenn in untergeordneten Stellen die Militäranwärter von deren Wirkungen auf rein bürgerlichem Gebiet, der Kirche ges durch vorschriftsmäßige Aufmerksamkeit amtliche Vergehen ihrer fich leicht Versehen zu schulden kommen lassen, dann weg mit bührt, weil die Ehe nach katholischem Glauben ein Satrament und als Untergebenen hätten hindern können, für den aus Vernachlässigung den Militäranwärtern! Dann mögen sie von genügend vor solches jeder staatlichen Zuständigkeit entrückt ist. Wir bedauern, deffen entstehenden Schaden dem Staate, wie einzelnen Personen gebildeten Beamten ersetzt werden. Die Anträge der Sozial- daß es nicht gelungen ist und daß auch irgendwelche Aussicht verantwortlich. Nach der Grundbuch- Ordnung haftet der demokraten gehen zu weit und schädigen die Beamten; denn dafür nicht vorhanden ist, den von unseren Vertretern in der preußische Staat für die Verfehen der Grundbuchbeamten, nach Annahme dieser Anträge würde der Staat sich den Be- Kommission gestellten Antrag auf Anerkennung des kirchlichen Soweit der Geschädigte nicht im stande ist, Erfah amten gegenüber durch große Rautionen sichern müssen.( Lachen Cherechts wenigstens für den firchentreuen Ehetheil zur Andes Schadens von dem Grundbuchbeamten zu erhalten. In bei den Sozialdemokraten.) Er wäre ein Narr, wenn nahme zu bringen. Derselbe ist, wie hier ausdrücklich Roburg- Gotha und in Reuß ält. Linie besteht die subsidiäre Haft er es nicht thäte, aber dadurch würden die weniger festgestellt werden soll, mit Ausnahme der polnischen pflicht des Staates ganz allgemein. Selbst im Einführungsgeseh wohlhabenden Kreise von den Aemtern ausgeschloffen werden. Mitglieder von teiner Seite unterstützt worden. Wir des Bürgerlichen Gesetzbuchs bleiben die landesgefeßlichen Vor- Es ist gestern gesagt worden, daß das Gesetzbuch scheitert, wenn tönnen aber auch dem Antrage auf Einführung schriften über die Haftung des Staates, der Gemeinden und die Hasen nicht gestrichen werden. Das war nicht richtig, denn einer fakultativen Zivilehe nicht zustimmen; dagegen anderer kommunaler Verbände für den von ihren Beamten in mir wären am Blaze gewesen, wenn die Konservativen gestreift nehmen wir selbstredend die von der Kommission beschlossenen Ausübung der diesen anvertrauten Gewalt zugefügten Schaden hätten. Hier läge eher eine Frage vor, an der die Vorlage Aenderungen bezüglich der Schließung und Trennung der Ehe unberührt. Und in§ 822 wird die Haftpflicht der Gemeinden scheitern könnte; deshalb bitte ich Sie, die Anträge der Sozial- an, weil diese bezüglich der seit länger als 20 Jahre bestehenden für den durch eine öffentliche Zusammenrottung verursachten demokraten abzulehnen. Rechtszustände Verbesserungen der religiösen Lage weiter Bes Schaden tonftruirt. Die Regierungsvertreter sind dafür energisch Abg. Stadthagen( Soz.): Unsere Anträge sind nicht ge- völferungskreise in Hinsicht auf hochwichtige Fragen herbeizuführen eingetreten. Nun kommt es aber selten vor, daß nach§ 822 ftellt im Interesse der Unterbeamten, sondern im Interesse der wohl geeignet sind. In der Nothwendigkeit, mindestens für die Reichs. die Gemeinden haftbar werden; die Fälle aber, daß Gerechtigkeit, woran auch die unteren Beamten betheiligt angehörigen, welche feiner anerkannten religiösen Genossenschaft Bürger durch Mißgriffe von Beamten schwer geschädigt find. Welch' flägliches Zeugniß stellen Sie den Beamten aus, angehören, hier Vorkehrungen zu treffen, liegt auch unsere werden, find, sozusagen. an der Tagesordnung. Die wenn Sie behaupten, es würden sich keine Beamten finden, wenn ablehnende Haltung zu dem Antrage auf Ausscheidung Regierung fordert geradezu ein Privilegium der Beamten die Beamten für ihre Handlungen einstehen müssen. Der des persönlichen Eherechts aus dem Bürgerlichen Gesetzauf derartige Mißgriffe. Der Hinweis auf die etwa au be- Rutscher, der Schneider, der Schuster müffen einstehen für ihre buch begründet Unfere Stellungnahme zu dem Ge= sorgende Aengstlichkeit der Amtsführung ist nicht stichhaltig. Handlungen und Leistungen, und der Beamte soll nicht haften fammtwert wird wesentlich von dem Ergebnis der weiteren Eine Immunität für fehlende und irrende Befür seine Versehen, für die Ueberschreitung der Gesetze, welche Berathung abhängen und wir werden uns darüber bei der amte ist mit dem Begriff des Rechtsstaates un- er kennen muß? Die Beamten würden zaghaft werden, sagt man. Schlußabstimmung äußern.( Beifall im Zentrum.) vereinbar. Man will auch hier die Autorität der Beamten Was heißt das? Die Beamten würden vorsichtiger und gewissen- Abg. Graf Roon( t.): Bei der Berathung des Zivileheauf Kosten der allgemeinen Rechtssicherheit stärken. Uns kommt hafter werden.( Sehr richtig! bei den Sozialdemokraten.) Wenn Gefeßes tämpfte ein katholischer Edelmann Graf Brühl Schulter es nicht darauf an, die Autorität des Beamtenthums, der der Beamte von der Berantwortlichkeit befreit wird, dann wird er an Schulter mit unserm verehrten Kleist- Rezow; er wünschte sich Gefeße zu untergraben, sondern thatsächlich bestehende Miß- den Minderjährigen oder Wahnsinnigen gleichgestellt( Widerspruch). damals Beredtfamkeit. Diese wünsche ich auch, freilich stände aus der Welt zu schaffen. Das Beamtenthum ist, Gin Schadensersatz kann ja nur da verlangt werden, wo die ohne Hoffnung, etwas zu erreichen, denn wir stehen wenn man der Wahrheit die Ehre geben will, so muß man das Gesetze verlegt sind. Wenn die Beamten die Gesetze nicht zu einem geschlossenen Pakt gegenüber, den Herr Lieber zugeben, sehr leicht geneigt, zu irren. Ich spreche nicht von den fennen brauchen, dann wird ihnen das Privilegium der Dumm- eben bestätigt hat. Ich bin fein Freund von Koms gar nicht so seltenen Fällen, in denen sie gegen ihre bessere heit gegeben. Der Regierungspräsident von Botsdam hat für alle promiffen( Große Heiterfeit. Zurus: Hasen!), denn sie schädigen Ueberzeugung dritte schädigen. Eine große Masse, besonders Beamten und Bürgermeister das Privileg in Anspruch genommen, das parlamentarische Ansehen( Sehr richtig! links.) niedere Beamte, zeichnet sich aber durch eine außerordentliche daß sie die Geseze nicht zu kennen brauchen. Die Gerichte aller- Kartell ist zu vergleichen mit einem glücklichen jungen Ehepaar, Gesetzesunkenntniß aus. Und die Unbefangenheit der Beamten dings haben sich daran nicht gekehrt. Der Bürgermeister von welches seine Hochzeitsreise unentwegt ausführen will, ob sie auch wird durch ihre Immunität auch nicht befördert. Würde Luckenwalde, der gesetzwidrig eine Versammlung verbot, über Stock und Stein geht.( Heiterkeit.) Ich weiß nicht, wer unser Antrag angenommen, so würde eine ganze Masse ist zum Schadensersatz verurtheilt worden. Nach§ 13 der Mann ist und wer die Frau ist; das ist nicht zu untervon Amtsmißbräuchen, von Schädigungen der Bürger durch des Reichsbeamten- Gesetzes sind die Reichsbeamten auch scheiden; ihre Kleider schillern beide. Gestern ist das junge Gheirrige oder ungehörige Anwendung gesetzlicher Bestimmungen ohne Verschulden haftbar; auf diese Bestimmung des Reichs- paar beinahe über ein paar Hafen gestolpert.( Heiterkeit.) Redner unterbleiben. Unser Prinzipalantrag verlangt gar nicht, daß beamten- Gesezes wurde damals sehr großer Werth gelegt. Die vertheidigt nun in längeren orthodoxen, jedoch nichts neues die verschiedenen Verhältnisse der einzelnen Refforts gleich be- Beamten müssen die Geseze kennen, deshalb beantragen wir darbietenden Ausführungen die Anträge der Konservativen und handelt werden sollen. Wir wollen nur prinzipiell die Saftprinzipaliter die unbedingte Haftbarkeit der Beamten und natür bekämpft unter heftigen Angriffen auf die Regierung das Institut pflicht der Beamten und die subsidiäre Saftlich muß mit den Beamten das Reich, der Staat oder die ihn der Zivilehe. pflicht des Staates aussprechen. Unser Antrag hat anstellende Korporation haften. Die Anträge sind keine Staatssekretär Nieberding: Wenn ich mich in historische allerdings keine Aussicht auf Annahme. Die Frage ist aber sozialistischen, sie bewegen sich einfach auf dem Boden des Reminiszenzen vertiefen wollte, dann würde sich viel Material bei § 823 wird unter Streichung der Morte Leitung oder" ges nehmigt. Es folgt die Berathung des vierten Buches:" Familiens recht", und zwar des ersten Titels: Bürgerliche Ehe. Die Abgg. Graf Roon und Schall wollen die obligatorische 3ivilehe durch die fakultative erfetzen. 0 Das bringen fassen, das dse Mhes'jöiiM?. gek'ahtttt n>fißt?, der Slandpuukt des Grafen Nonn sei ein unhaltbarer.(Lehr richtig! links.) Aber die Stellung der einzelnen Parteien zu der ganzen Frage ist eine so entschiedene, daß ich mich auf derartige mehr oder weniger doktrinäre Betrachtungen nicht einzulassen brauche. (Zustimmung des Abg. Rickert.) Der Vorredner hat»ach der Stellung gefragt, welche das preußische Kultusministerium dem Evangelischen Oberkirchenrath gegenüber eingenommen hat. Der Reichstag ist nicht der Ort, um diesen Streit auszutragen, ich habe aber die Ueberzengnng, daß die preußische Regierung Aeußerungen des Oberkirchenrathcs, wenn solche an sie gelangt sein sollten,— ob es geschehen ist, lasse ich dahingestellt— mit der Rücksicht behandelt hat. die eine Behörde, wie der Ober- iicchenrath, beansprucheir kann. Wenn der Graf Roon weiter fragt, warum die Synoden nicht gehört worden seien, so könnte man mit demselben Recht auch fragen, warum wir nicht auch noch andere kirchliche Instanzen gehört hätten. Wohin wären wir gekommen, wenn wir in dieser Frage einen Meinungs- austausch unter den einzelne» Kreisen veranlaßt hätten, der ganz zweifellos ein äußerst leidenschaftlicher geworden wäre. Herr Graf Roon hat behauptet, daß wir so leichthin und aus oberflächlichen Gründen uttsere Position genommen hätten und uns auf unsere» Standpunkt versteiften. Ich bedauere sehr, daß lbei einer so wichtigen Frage so äußerliche Gründe von ihm vor- gebracht worden. Wir haben, obgleich vielfach von Gesinnungs- genossen des Antragstellers angegriffen, es niemals gewagt, Ihnen andere Gründe als ernste und achtungswerthe zu unterstellen. Ich hätte wohl annehmen dürfen, daß der Vorredner in gleicher LBeise verfahren würde. Ich muß dccher kurz die Gründe an- führen, die uns bestimmt haben, auf seine Vorschläge nicht einzugehen. Wenn man nach den Vorschlägen des Grafen Roon die Bestimmung in das Gesetz einfügen wollte, daß man eine Ehe schließen könnte entweder vor dem Standesbeamten oder vor dem Geistlichen, dann würden wir erklären, daß die Ehe vor dem Standesbeamten und die vor dem Geistlichen in den Augen des Staates vollständig gleichwerthige Akte feien. Das wollen wir nicht aus Achtung vor der Idee der kirchlichen Trauung und aus Schonung für das religiöse Gewissen der Be- völkerwig. Wir wollen nicht, daß der reichsgeschäftliche Akt im bürgerlichen Leben, den die Eheschließung nun einmal darstellt, in einer das sittliche, religiöse und Rechtsgefühl der Be- völkerung beirrenden Weise gleichgestellt wird mit dem Akt der Trauung; wir erkennen die hohe Stellung dieses Aktes an und wollen deshalb beides auseinander halten. Graf Roon schlägt für die Form der kirchlichen Eheschließung, sofern der Staat sie anerkennen soll, bestimmte Normen vor. Damit zwingt er die Kirchen indirekt, sich diesen Norme» zu unteriverfen. Ich lasse dahingestellt, wie weit die evangelischen Kirchen in der Lage sind, sich dem zu fügen. Ich bestreite aber, daß es die katholische Kirche prinzipiell thun würde, wenn sie auch geneigt sein würde, für eine Zeit lang auf einen moäus vivsväi einzugehen. Aber eine Regierung, die sich der Berantworlichkeit bewußt ist, hier eine Gesetzgebung zu vollziehen, die eine reinliche Scheidung zwischen Staat und Kirche herbeiführen soll, wenn sie in Zukunft den Frieden zwischen Staat und Kirche erhalten will, kann keiner Regelung die Zustimmung geben, die nach ihrer Meinung immerhi-n den Keim künstiger Streitigkeiten in sich schließt. Wir wollen Konflikte auf diesem Gebiete nicht haben, wir wollen auch nicht die Keime zu solchen Konflikten legen. Wir wollen auch keine Streitigkeiten und Auseinandersetzungen, bie zu Kompetenzkonflikten führen können zwischen Geistlichen und Standesbeamten bei etwaigen Meinungsverschiedenheiten. Wir wollen auch nicht die auf grund der Zivilgesetzgebung des Reichs neu festgestellten Trau-Ordnungen, die sich allmälig Ein- gang in das religiöse Empfinde» des Volkes verschafft haben, von neuem zerstören. Ferner würden wir genöthigt sein, in ganz anderer Weise und in viel weiterem Umfange, als der Graf Roon angenommen hat, Neuordnungen zu treffen auf dem Gebiete der standesamtlichen Registerführung. Wenn oer Geistliche in Zu- kunft die Urkunde über die von ihmvollzogeneTrauung demStandes- beanvten zuschickt, so genügt es nicht, daß der Standesbeamte nur eine Kopie davon in sein Register einträgt. Der Standesbeamte würde zwei Register führen müffen: ein kirchliches und ein weltliches. Das würde zu großen Unbequemlichkeiten führen, und zu einer derartigen Neuregelung können wir die Hand nicht bieten. Der einzig plausible Grund, der sich für den Antrag des Grafen Roon anführen läßt, ist, daß die jetzige Einrichtung namentlich auf dem Lande mit manchen Unbequemlichkeiten für die Bevölkerung verbunden ist. Das erkennen wir voll- ständig an. Das fft ein Opfer, was vom Lande ge- bracht wird. Aber ich muß bestreiten, daß nach dieser Richtung irgend etwas gewonnen werden würde, ivenn nach dem Antrage ttS Grasen Roon zur fakultativen Zivilehe, um mich dieses Ausdrucks zu bedienen, übergegangen würde. Denn den Leuten würde der Gang zum Standesbeamten doch nicht erspart bleiben, da die Ehe beurkundet werden müßte. Unter diesen Umständen haben die verbündeten Regierungen beschlossen, den bestehenden RechtSzustand aufrecht zu erhalten und sie bitten Sie, sich dein anzuschließen. Abg. Graf Bernftorff> Lauenburg(Rp.) erklärt, daß seine Freunde, auch wenn die Vorlage unverändert bleibt, für das Bürgerliche Gesetzbuch stimmen. Abg. Bebel(Soz.): Wir dürfen die Agitationsrede des Grafen Roon zu gunsten der kirchlichen Eheschließung nicht un- widerlegt ins Land gehen lassen. Hätte sich Graf Roon mit der geschäftlichen Entwickelung dieses Gegenstandes auch nur einiger- maßen beschäftigt, dann würde er nicht den kühnen Ausspruch tethan haben, es sei nicht deutsches Recht und deutsche Ute, daß eine Ehe anders als vor dem Geistlichen geschlossen würde. Unrichtig ist auch seine Behauptung, die bürgerliche Ehe sei ein Kind der Revolution von 18-18. Er weiß nicht einnial, was seine eigenen Gesinnungsgenossen darüber gesagt haben. Das„Volk" sagt am 23. Februar d. I., daß sowohl nach alt- germanischer, bis ins 12. Jahrhundert reichender, wie nach reformatorischcr Anschauung die Eheschließung ein persöu- licher und bürgerlicher Akt sei, ein iveltliches Ge- schäst nach Luther's drastischer Ausdrucksweise. Und das konservative Handbuch von 1892 sagt, daß die Ehe eine menschliche naturliche Ordnung sei und daß von einer Un- gilligkeit der Ehe bei dem Mangel der kirchlichen Mitwirkung die heilige Schrift nichts wisse.(Hört! hört! links.) Nachdem Graf Roon fich auf dieses ihm so unbekannte Gebiet gewagt hat, will ich ihn noch weiter aä absurdum führen. Wir sind damit einverstanden, daß auf Antrag des Zentrums in der Kommisston die Ueberschrift„Ehe" in„Bürgerliche Ehe" verändert ist, weil das außerordentlich zur Klarstellung unseres ganzen sozialen Zu- standes beiträgt. Damit ist der Fremdausdruck„Zivilehe" be- seitigt und die Ehe bezeichnet, welche heute in der Gesellschaft als die einzig maßgebende anerkannt wird. Da diese Einrichtung mit dem Wesen und der Existenz dieser Gesellschaft auf das Innigste verknüpft ist, so kann man deduziren, daß, wenn einmal diese Gesellschaft aufhört, naturgemäß auch die bürgerliche Ehe eine andere Gestalt annehmen wird.(Heiterkeit.) Die Anschauungen über die Ehe haben sich im Lause der Zeit verändert. Jakob diente dem Laban erst wegen der Rahel, glaube ich(Zuruf rechts: Lea!), meinetwegen Lea und dann „och um die Rahel. Das würde nach der heutigen sittlichen Anschauung als Bigamie bestrast werden. Wenn Graf Roon behauptet, daß die Deutschen eine andere Ein- richtung als die kirchliche Ehe nicht gekannt haben, dann ist das grundfalsch. Unsere Vorfahren waren schon ein ziemlich vor- geschrittenes Kulturvolk zu einer Zeit, wo sie noch gar keine Christen waren, und bis zum 12. Jahrhundert kam bei ihnen die Ehe dadurch zu stände, daß zwei Leute einfach erklärten, wir betrachten uns als Eheleute, und daß von der Stunde an, wo sie das Ehebett beschritten, die Ehe als geschlossen angesehen wurde ohne Dazwischenreden eines kirchlichen oder weltlichen FünMoitär». HnitG damals schon die heutigen christliche» Grundsätze bestanden, dann wäre es undenkbar, daß ein so großer und bedeutender Mann, ein für die Aus- breitnng des Christenthums so verdienstvoller Mann wie Karl der Große zugleich sechs Frauen hatte.(Heiterkeit.) Das war noch ein rudimentäres Uebervleibsel alter Anschauungen, die noch länger fortwirkten. Luther nannte— das will ich dem Grafen Roon zur Belehrung sagen— die Ehe ein äußerlich Ding, wie eine andere weltliche Hantirung. Luther hält sogar die Ehe mit einem Heiden und Ketzer für möglich und kehrt sich an der Narren Gesetze, die solches verbieten, nicht. Von seiner weltlichen Auffassung der Ehe ausgehend, gestattete Luther dem Landgrafen Philipp von Hessen eine zweite Frau; freilich wollte er nichts davon wisse», aber er war in einer bösen Klenime. Ohne Unterstützung der Fürsten konnte er die Re- formation gegen Papst und Kirche nicht durchsetzen und der Mehrzahl der Bevölkerung erschien eine solche Doppelche höchst anstößig. Er berieth lang und breit mit Melanchthon und erklärte schließlich: Ja wohl, wir sindeinverstanden, aberunter der Bedingung, daß der Landgraf von dieser Zustimmung nicht öffentlich Ge- brauch macht. Die Bigamie widerstreite zwar nicht der heiligen Schrift, aber er halte es für ärgerlich, wenn sie unter Christen vorkomme, die auch erlaubte Dinge unterlassen müßten! Die Ge- Heimhaltung motivirte er mit der Angst vor den groben Bauern. die vielleicht dem Beispiel! des Landgrafen würden folgen wollen. Der Protestantismus ist überhaupt immer geneigt, der weltlichen Macht nachzugeben, er ist ihr Produkt. Ende des vorigen Jahr- Hunderts willigte der Hofprediger Zöllner ein, daß Friedrich Wilhelm II. neben seiner legitimen Frau eine seiner Maitressen, die Gräfin Voß, heirathete, und nach deren Tode eine zweite adelige Dame. Der Reichstag zu Nürnberg beschloß nach Beendigung des 30jährigen Krieges, daß Männer unter 60 Jahren nicht ins Kloster aufgenommen iverden sollten, daß Weltpriestcr Heirathen dürften, jede andere Mannesperfon zwei Weiber. Das geschah nach der ungeheuren Entvölkerung durch den dreißigjährigen Krieg und zeigt, wie außerordentlich materialistisch man diese Dinge auffaßte. Die Herren befinden sich in einem großen Jrrlhum, wenn sie glauben, sie könnten am Ende des 19. Jahrhunderts solche Forderunge» aufstellen. Die Zivilehe ist eine der wenigen guten Blüthen des Kulturkampfes(Heiterkeit in> Zentruni), es ist eine Verkennung der Verhältnisse, die Zivilehe beseitigen zu wollen. Das ist ein Kampf gegen Windmühlen, denn die Ein- richtung des Privateigenthums fordert das Vorhandensein legi- timer Erben; dazu dient die bürgerliche Ehe und deshalb müssen und werden die Konservativen sich mit dem Bürgerlichen Gesetz- buch abfinden. Uebrigens sind die Konservativen doch nicht so wählerisch bei Kompromissen, die sie abschließen; sie nehmen die Unterstützung bei Zucker- und Branntwein- Prämien und sonstigen Liebesgaben, wo sie sie finden. Und wenn es denkbar märe, daß die Sozialdemokraten für den Antrag Kanitz, der ja einen sozialistischen Kern enthalten soll, stimmen würden und er dadurch zur Annahme gelangen könnte, dann würden Sie über diese Unterstützung durchaus nicht un- glücklich sein, sondern die Sozialdemokraten an Ihr Bruderherz drücken.(Große Heiterkeit; Beifall bei den Sozialdemokraten� Abg. Schall(k.): Wenn die Sozialdemokraten» sichfür einGesetzer klären, so ist das sehrbe- d e n k l i ch(Gelächter links). Wenn die vom Staatssekretär angeführten Gründe die allein maßgebenden sind, dann können die verbündeten Regierungen nicht den Standptmkt festhalten, von den Abstimmungen über die Ehedas Zustandekommendes Gesetzes abhängig zu machen. Zum ersten Mal hat man von feiten der verbündeten Regierungen von einer reinlichen Scheidung des Staates von der Kirche gesprochen; ich würde das für unheilvoll halten, denn die Verbindung beider ist eine segensreiche gewesen. Man will das feit 20 Jahren Bestehende nicht ändern. Das könnte man ruhig der Kirche überlassen, die nicht eine einzige ihrer Ordnungen zu revidiren hätte, wenn die Vorschläge angenommen würden. Die Ehe ist neben der Einrichtung der Sonntagsruhe eine Stiftung, die aus dem Paradiese stammt; auf der Ehe beruht die Familie und der Staat, und der Staat kann nicht genug thun, um die Ehe zu befestigen. Die Ehe wird nicht vom Standesbeamten geschlossen, sonder» von den Eheleuten. Wozu haben wir die kirchlichen gottesdienstlichen Gebäude! Die wollen wir nicht überflüssig machen! Denn von der kirchlichen Trauung beginnt erst das eigentliche Eheleben. Das Volk hat sich mit Unterthanengehorsam dem Zivilgesetz ge- beugt, aber nicht mit innerer Ueberzeugung. Eine alte Bauernfrau sagte mir: der Mann, der die Zivilehe erdacht hat, hat'nichts gutes erdacht.(Große Heiterkeit; Zuruf links: Fürst Bismarck!) Er hat es nicht erdacht, er hat es sich wohl damals gefallen lassen im Drange des Kulturkampfes.(Gelächter links.) Wenn selbst der Staats- fekretär von einer kirchlichen und bürgerlichen Trauung sprach, dann ist es nicht verwunderlich, daß das Volk die bürgerliche Eheschließung für eine Trauung ansieht und für ausreichend hält. Es ist ein Zwang, wenn der Staat von den Geistlichen verlangt, daß sie die Ehe als geschloffen anerkennen und das Brautpaar als Mann und Frau betrachten solle». Wenn ich das in meiner Gemeinde thun wollte, die Braut würde mir die Augen auskratzen.(Große Heiterkeit.) Ich spreche aus praktischer Erfahrung.(Großes Gelächter.) Sie(links) können sich in ein solches einfaches gläubiges Geniüth wahrscheinlich nicht hineindenken.(Lachen links.) An der Spitze der Petitionen stehen ja vielfach die Geistlichen (Zuruf des Abg. Richter: Sie wollen keine Konkurrenz haben!) Unserethalben wüiffchen wir'Geistlichen die Anträge des Grafen Roon nicht. Wir haben ja nach dem jetzigen Zustande weniger zu schreiben und erhöht wird unser Ansehen dadurch nicht. Im Interesse des Staates, im Interesse der Aufrecht- erhaltung von Religion, Ordnung und Sitte wünschen wir die Beseitigung der Zivilehe. Herr Bebel hat Talent zum Geschichts- schreiber, er ist besonders groß, wenn er die Kulturentwickelung schildert. Herr Bebel hat Fälle von Bigamie angeführt, als ob er für Einführimg derselben sprechen wollte, denn diese Fälle! haben doch mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch nichts zu thun. Die Doppelehe Philipps von Hessen hat bestanden und die Reformatoren sind dadurch in große Ge- wissensbedrängniß gerathen. Aber Philipp von Hessen lebte im Ehebündniß mit eimer kranken Frau. (Große Heiterkeit und Unruhe.) Wenn Sie mich nicht anhören wollen, so geben Sie nur der Sozialdemokratie das Recht zu sagen: ich hätte nichts zu anworten gewußt. Philipp von Hessen war eine stark sinnliche Natur.(Großes Gelächter.) Kann ich denn dafür?(Andauerndes großes Gelächter.) Luther mißbilligte das Verhalten Philipps.(Widerspruch bei den Sozialdemokraten.) Ich erinnere Herrn Bebel an einen Fall aus neuerer Zeit: Ejn Küßchen i» Ehren, kann niemand verwehren! (Heiterkeit.) Die Reformatoren haben schließlich das faktisch bestehende Konkubinat Philipp's ge- billigt. Das vertheidige ich nickt. Luther hat die Ehe ein weltlich Geschäft genannt, aber er hat auch von einem götUichen Stand gesprochen und von der Trauung durch die Kirche. So zitirt Herr Bebel! Ich bedauere, daß wir mit den katholischen Christen nicht zu einem gemeinschaftlichen Antrage kommen konnten. Ich gebe zu, daß unser Vertreter in der Kommission (Abg. v. Buchka) unseren Standpunkt seiner Ueber- zeugung»ach nicht vertreten konnte. Juristen sind eben — Juristen(Große Heiterkeit. Abg. v. Buchka meldet sich zum Wort.) und können sich von ihren juristischen Formen nicht frei machen. Verschiedene Mitglieder des Zentrums haben zuerst unsere Anträge gebilligt und gemeint�)den schwankenden Zentrums Mitglied ern würden ihre katholischen Wähler auf den Hals geschickt werden.(Hört! links.) Nachher hat sich die Stellung des Zentrums ge° ändert. Ich habe mich gefreut, daß eine Anzahl von Männern unserer Partei den christlichen Standpunkt festhalten will. Ich bebrni«?, daß die Stevimg der evangelische» Kirche nicht a maßgebender Stelle nachdrücklich zum Ausdruck gebracht ist. Ich bedauere es, daß die Liberalen nicht Toleranz üben, daß sie uns nicht nach unserer Fagon leben lassen wollen; sie haben ja doch Ge- legenheil, außerhalb des Schattens der Kirche zu leben und zu sterben. Die Annahme dieses großen nationalen Werkes habe ich von dieser Frage allerdings nicht abhängig machen wollen; aber o b mich die Erklärungen des Vertreters der ver« b ü n d e t e n Regierungen n i ch t n o ch n ö t h i g e n werden, gegeir das Gesetz zu stimmen,>ve i ß i ch noch nicht. Wenn es uns nicht gelingt, mit unseren Wünschen durchzudringen, dann werden wir zur dritten Lesung einen An» trag einbringen, daß in K 1299 nicht von der Schließung oer Ehe durch den Standesbeamten gesprochen wird, sondern n u r vonderRechtsgiltigkeitderEhe. Präsident v. Buol theilt mit. daß der Antrag auf namentliche Abstimmung vom Abg. v. H o d e n b e r g unterstützt von Mitgliedern der Linken eingebracht sei. und da er darauf sehen müsse, daß die Unterschriften alle er gen- händig gemacht seien, was bei diesem Antrage nicht der Fall zu sein scheint, werde er daher den Antrag zurückgeben zur Berichtigung der Unterschriften. Abg. Gröber(Z.) bemerkt zur Geschäftsordnung, daß der Antrag unterstützt sei von den nicht anwesenden vier w elfischen Hospitanten des Zentrums; ebenso sind alle Mitglieder der deutsch-sozialei, R e f o r m p a r t e i unterzeichnet, während sie nicht alle anwesend sind. Es könnten doch in Geschäftsordnung?- fragen nicht Mitglieder Anträge stellen oder unterstützen, welige garnicht anwesend sind. Abg. Lieberman« bon Sonnenberg: Der Abg. Richter hat neulich erklärt, daß es Brauch im Hause sei, die ganze Fraktion zu unterschreiben, auch wen» die einzelnen Mitglieder nicht da wären. Auch wir haben die Namen der nicht an- wesenden Fraktionsgenossen unter den Antrag gesetzt. Dergleichen ist auch von allen anderen Parteien geschehen; ob auch vom Zentrum, weiß ich nicht. Warum fürchten Sie sich denn vor dieser Abstimmung?(Große Unruhe im Zentrum.) Abg. von Mantenffel(k.) und Werner(Reform-P.) halten dafür, daß die Unterschriften unter den Anträgen nicht eigen- händig vollzogen zu werden brauchen. Abg. v. Hodenberg(Welse): Ich bin von meinen politischen Freunden autorisirt, bei derartigen Anträge» ihren Namen mit zu unterschreiben. Abg. Gröber: Herr v. Hodenberg ist von seinen Freunden beauftragt. Wenn es mir schon nicht angebracht erscheint, bei Gefchäftsordunngsfragen Nichtanwesende mitwirken zu lasse», so kann er doch unmöglich gar Hospitanten einer anderen Partei mit unterzeichnen. Abg. v. Kardorff: Ich möchte den Herrn Präfidenten fragen, ob er der Meinung ist, daß bei Antriigeii auf namentliche Abstimmung. Auszählungen w. Mitglieder, welche die Anträge unter- schrieben haben, als anwesend mitgerechnet werden. Präsident v. Buol: Ich werde dem Antragsteller daS Schriftstück zurückgeben und über die Sache selbst nachher entscheiden. Abg. v. Kardorff(Rp.) zur Sache: Es stehen einige Mit« glieder meiner Partei aus dem Standpunkt des Grafen Roon; es würden wohl noch mehr Mitglieder für diesen Antrag stimmen, wenn sie nicht bestimmt wüßten, daß die verbündeten Regierungen ihn nicht annehmen können und werden. Herrn Schall's Er« fahrungen lasse ich gelten. Aber nach meinen Erfahrungen haben die kirchlichen Trauungen trotz der obligatorischen Zivil« che nicht abgenommen.(Zustimmmig.) In den großen Städten mag es anders sein, aber die bürgerliche Ehe wenigstens wird von solchen geschloffen, ivelche sonst in wilder Ehe gelebt haben. Als diese Gesetzgebung gemacht wurde, bestand unter vielen meiner Freunde die Neigung, eine Art fakultativer Zivilehe einzuführen. Aber gerade aus orthodox-christlicheu Kreisen wurde der Ruf laut: nein, lieber noch die obligatorische Zivilehe, sie entspricht der Würde der Kirche weil mehr.(Hört!) Die Herren werden selbst zugeben müssen, daß besondere Uebrlstände für die christ- liche Kirche und Gesinnung seit 20 Jahren nicht herange trete» sind. Die Petenten wollen ein einfacheres Verfahren, der Antrag deS Grafen Roon vereinfacht eS aber nicht Unser Votnm über das B. G.-B. hängt von dem Schicksal diese» Antrages nicht ab, die meisten meiner Fvennde werden aber gegen denselben stimmen. Abg. Lieber(Z.): Meine Freunde hatten nach unserer Er« klärung keine Neigung mehr, in die Debatte einzugreffen. Einzelne Aeußerungen nöthigen mich aber sehr wider mein Wünschen, Sie noch einige Zeit aufzuhalten. Man hat uns den Borwurf ge- macht, wir hätten unseren anfänglichen Standpunkt aufgegeben und seien nun mit der Beibehaltung der Zivilehe einverstanden. Man hat unsere Erklärung im Plenum und in der Konnnission entweder vollständig überhört oder mißverstanden. Sie hat klar üNd bestimmt ausgesprochen, daß wir die obligatorische und die fakultative Zivilehe niemals an« nehmen können, daß wir sie über uns ergehen lassen. Es war bisher nicht Uebung, Privat- Unterhaltungen in die öffentliche Verhandlung zu zerre». Wir werden unsere Schlußfolgerungen bezüglich unseres künftigen Verhaltens solchen Herren gegenüber ziehen. Private Aeußerungen einzelner meiner politischen Freunde sind persönliche Meinungen und durchaus nicht autoritativer Natur; sie sind gefallen zu Zeitpunkte», wo e? sich um andere Anträge als die jetzt vorliegenden handelte; denn der jetzige Antrag enthält Bestimmungen, die der Aus- fassung der katholischen Kirche widerstreiten. Es handelt sich nicht um die Neueinführuug der Zivilehe, fonder» nur um die Kodifikation des bestehenden Rechts. Die Konservativen sind schuld daran, daß sie jetzt auf dem Jsokirschemel sitzen, denn einzelne von ihnen haben sich so geäußert, daß uns keine Gewähr geboten war, daß die Herren uns unterstützen würden. Bei der Be- rathung der Zivilehegesetzes in Preußen befürwortete Graf Limburg die Vorlage damit, daß sie die altkatholische Bewegung ermög- licheu würde und stellte sich auf die Seite der Regierung. (Zuruf rechts: Das ist 23 Jahre her!) Wir kommen bis auf die neueste Zeit. Herr v. Buchka hat iin Februar dieses Jahres sich für die Zivilehe erklärt, und zwar im Rainen der kouser- vativen Partei; und Herr v. Manteuffel rückte zwar«tivas ab von Herrn v. Buchka, aber er erklärte, daß der Zivilehe wegen die Konservatiren das Bürgerliche Gesetzbuch nicht ablehnen würden. Ebenso hat man in der Kommission gesprochen. Es konnte nicht einmal erklärt werden, daß alle Konservativen hinter diesen Anträge» stehen. Von sechzig Mitgliedern haben nur achtzehn die Anträge unterzeichnet. Alle Bemühungen der Konservativen, die Mitglieder deS Zentrums auf ihre Wege zu lenken, werden nicht Erfolg haben. Wir werden unsere» Weg bis zu Ende gehe».(Beifall im Zentrum.) Abg. Kropatscheck(k.): Ein evangelischer Christ wird seine Ehe einsegnen lasse», sonst kann er keine christliche Ehe führen. Wenn ich nicht ans dem Standpunkt des Antrages Roon stehe, so liegt das nicht daran, daß ich ungläubig bin, wie Herr Schall meinte. Vom ethischen und staatlichen Gesichtspunkte ist die fakultative Zivilehe zu billigen, aber nicht von kirchlichen Gesichtspunkten aus; de»» wenn der Geistliche die Ehe schließt, so handelt er als Beauftragter des Staats und untersteht dem Staate. Ich will aber die Gei strichen nicht wieder zu Diener» des Staats machen. Abg. v. Buchka(k.): Ich stehe noch auf dem Standpunkt, den ich in der ersten Lesung und in der Konunission ein- genommen habe. Ich habe mich nur in der Annahme geirrt, daß ich die Mehrheit meiner Partei hinter wir hätte; dieser Jrrthum ist bald aufgeklärt worden. Als treuer Sohn der evangelisch-lutherischen Kirche Mecklenburgs stehe ich auf dem Standpunkte der obligatorischen Zivilehe und ich glaube, daß der mecklenburgische Bevollmächlsgle mir das be- stätigen wird. Mecklenburgischer Ministerinlrnth Sattgfesd i Die Mecklen- burgische Regierung hat von jeher aus dein Standpunkte ge- standen, daß sowohl von feiten des Staates wie der Kirche gegen die fakultative Zivilehe schwerwiegende Bedenken be- stehen und daß diese die für den Staat wie für die lutherische Kirche am wenigsten angebrachte Form ist. Zwischen meiner Regierung und den obersten Organen unserer Landeskirche besteht darüber keine Meinungeverschiedenheit. Allerdings hat meine Regierung nicht verkannt, daß die bürger- liche Form der Eheschließung mit den kirchlichen Anschauungen eines großen Theils der Bevölkerung nicht übereinstimmt, inan darf aber den Einfluß der Zivilehe auf das kirchliche Leben nicht überschätzen. 138S haben in Mecklenburg-Schwerin von 64 000 Paaren nur 3ö die kirchliche Trauung verschmäht. Möge diese Mittheilung die Agitation für die fakultative Zivilehe, die sich neuerdings auch bei uns erhebt, abschwächen. Abg. v. Hodenberg(Welse) erklärt sich im Prinzip für d e n A n t r a g R o o», der allerdings mancher Abänderung bedürfe; es bestehen bei ihm zum theil dieselben Bedenken, wie beim Abg. Lieber. Abg. Bebel: Herr Schall ist in seiner Polemik gegen uns stets sehr unglücklich gewesen, aber so unglücklich wie heute niemals; heute ist er selbst für feine Parteigenossen ein enfant terrible geworden. Der längere Aufenthalt im Hause ist für Herrn Schall verderblich gewesen; seine Logik hat� sehr stark abgenommen. Meine Geschichtsanführungen, die ich gegen de» Grafen Roon vorbrachte, hat er nicht widerlegt, sondern bestätigt, nanientlich die Doppelheirath des Landgrafen Philipp von Hessen. Es ging ihm hier wie beim Duell; was er nicht verlheidigen wollte, suchte er zu entschuldigen. Mit der Krankheit der erste» Frau entschuldigte Herr Schall, da er sich eine zweite gesunde Frau nahm. Soll heute jeder Mann einer kranken Frau sich eine zweite Frau nehmen oder eine Frau, die einen kranken Mann hat. einen zweiten Mann?(Heiterkeit.) Das würde eine schöne Geschichte werden!(Heiterkeit.) Die Kon- servativen haben alle Veranlassung, zu sagen: Der Himmel be- wahre uns vor unserem Freunde Schall! Und die evangelische Geistlichkeit hätte alle Ursache, Herrn Schall auf den Knien zu bilien, daß er möglichst schnell sein Mandat niederlegt, weil er durch seine Taktlosigkeit die evangelische Kirche diskreditirt. (Heiterkeit.) Präsident v. Buol rügt den Ausdruck„Taktlosigkeit" als «»parlamentarisch. Abg. Schall bestreitet, daß er den Landgrafen Philipp von Hessen vertheidigt habe. Er habe ausdrücklich sei» Bedauern ausgesprochen über die große Konnivenz Luther's. Den Stand- pnnkt des Herrn Kropatscheck habe er nicht als einen solchen des Unglaubens bezeichnet. Abg. Graf Roon bleibt dabei, daß das Zentrum und Abg. Lieber gegen seine Ueberzeugung für die Zivilehe eintrete und verwahrt sich dagegen, daß er allen denen, welche für die Zivilehe eintreten, Unglauben vorgeworfen habe. Damit schließt um 51/» Uhr die Debatte. Präsident v. Bnol erklärt, daß der Antrag auf namentliche Abstimmung nur von Anwesenden unterstützt werden könne. Er werde daher die UnterstiitzungSfrage stellen. Nach einigen Bemerkungen der Herren Gröber, Manteuffel n»d Bennigsen erklärt Abg. Bebel(Soz.); Ich muß dagegen Verwahrung einlegen, daß der Präsident, obwohl thatsächlich die Unterschriften von dv Mitgliedern vorliegen, und zwar von Unterschriften, die sammt und sonders heute hier in der Sitzung gesammelt worden sind(Leb- hafter Widerspruchs— die Namen der in Abwesenheit Unter- zeichneten sind nachher durch andere ersetzt worden!— gegen alle bisherige Praxis plötzlich die Unterstützungsfrag« in Aussicht gestellt hat. Das ist eine Beleidigung für diejenigen Mitglieder, die ihre Unterschrift gegeben haben(Zustimmung). Die bisherige Praxis kann nur durch einen Beschluß geändert werden. Das Sammeln der Unterschriften nimmt längere Zeit in Anspruch. Verschiedene Mitglieder sind nicht gleich bereit, man muß ihnen zureden und ihnen klar machen, warum man ihre Unterschrift wünscht, unter Umständen gehen darüber Stunden hin und es kann passiren, daß Mitglieder, welche vorher ihre Einwilligung gegeben haben, genölhigt sind, den Saal zu verlassen und dann die namentliche Abstimmung nicht unterstützen können. Abg. Gröber: Jedes Mitglied hat das Recht, die Anträge einzusehen, um zu wissen, wer sie gestellt hat. Wir haben in den letzten Wochen Erfahrungen auf dem Gebiete der Geschäfts- ordnung gemacht wie früher nicht.(Sehr richtig! im Zentrum.) Wenn Mitglieder Hinausmarschiren, um das Haus beschlußunfähig zu machen, kann man auch nachsehen. ob die hier sind, welche den Antrag unterstützt hgben. Die prinzipielle Seite der Frage wollen wir heute nicht entscheiden und ich beantrage, die Frage der Geschäfts- ordnungs- Kommission zu überweisen. Wir wollen niemandem den Antrag auf namentliche Abstimmung abschneiden und unterstlltzen ihn. Abg. v. Liebermann: Es sind 63 Unterschriften vorhanden gewesen, wir sind dem Präsidenten entgegengekommen und sind deshalb dagegen gewesen, daß er trotzdem die Unterstützungsfrage stellen wollte. Nach einigen weiteren Bemerkungen der Abgg. Graf Mirbach und Lenzmann wird die Frage der Geschäftsordnungskommission überwiesen. In namentlicher Abstimmung wird darauf der Antrag de? Grafen Roon zum§ 1299». mit 196 gegen 33 Stimmen abgelehnt; 4 Abgeordnete enthalten sich der Abstimmung; dafür stimmt nur etwa die Hälfte der Deutsch- Konservativen; von der Reichspartei Graf Bernstorff, ferner die Polen v. Janta- Polczynski und v. Dziembowski, die Welsen v. Hodenberg und Graf v. d. Decken, die Antisemiten Jskraut, v. Liebennann und Wenwr und der Wildkonservalive v. Dalwitz. Gegen den Antrag stimmen die Sozialdemokraten, die beiden freisinnigen Gruppen, die deutsche Volkspartei, die National- liberalen, das Zentrum mit Ausnahme des Abg. Wolny, von den Konservativen die Abgg. v. Herter, Gras Holstein, Kropatscheck, v. Leipziger, v. Massow, v. Podbielski, Sachße, Eaurma v. d. Jeltsch, Gras Schwerin, v. Buchka und Graf Douglas; ferner die Anti- semiten Förster und Vielhaben und die Wilden Prinz Hohenlohe- Schillingsfürst, Küchly und Uhden. Der Antragsteller zieht die übrigen Theile sein«? Antrages zurück. Gegen 6'/« Uhr wird die weitere Berathung ans Donnerstag 11 Uhr vertagt. Unter großer Heiterkeit des Hauses setzt der Präsident auch noch die Margarine- vorläge auf die Tagesordnung. UoKales. A» die Parteigenossen des erste« verliuer Reichstags- Wahlkreises! Nachdem infolge deS Köllerkoups der Wahlverein monatelang geschlossen war, findet nunmehr am Freitag wieder die erste Versammlung statt. Da es sich um Neuregelung der Vereinsthätigkeit handelt, ist es Pflicht der Mitglieder, sich zahl- reich an der Versammlung zu bctheiligen. Der Vorstand. Auf die hente, Tonnerstag, Abend Schwedterstr. 23/24 bei Wernau stattstndende Volksversammlung werden besonders die Frauen aufmerksam gemacht. In derselben wird die Broschüre von Gustav Keßler vorgelesen:„Die Ziele der Sozialdemokralischen Partei." Die Einberuferin. ?nr Lokalliste. Das Lokal des Herrn Paul Timm Bellevue" in R u m m e l s b u r g. Hauptstr. 2, steht der Arbeiterschaft zu Versammlungen nicht zur Verfügung. Der Wirth giebt an, daß er in Rücksicht auf die Rriegervereine ,c. sein Lokal nicht hergeben wolle. Die Lokalkommission. Zehn Sabeldnelle oder noch mehr sind, wie hiesige Blätter melden, die Folge des hitzigen Wahlkampfes in der Akademischen Lesehalle. Am Dienstag hat die 132. Adtheilung des hiesige» Schöffengerichts an einem Messerstecher, dem ungebildeten Ar- beiter Ernst Hennig ein Erentpel statuirt, indem es ihn wegen Körperverletzung zu einem Jahre Gefängniß verurtheilte und ihn sofort in Haft nahm. Eine derartige exemplarische Bestrafung gebührt den Raufbolden unter der gebildeten Studentenschaft ebenfalls. Aus ihnen bilden sich bekanntlich später die Stützen der heutigen Ordnung. Wegen Mordes ist der Jnvalidenstr. 147 wohnende, bereits dreimal wegen Kuppelei bestrafte Arbeiter Gustav Wobser verhastet worden. Wobser, der mit einer lüderliche» Frauens- person ein sträfliches Verhältniß unterhielt, lebte nnt seiner Ehe- srau in Unfrieden und hatte dieselbe, sowie seine Kinder in der letzten Zeit schlecht behandelt. Dienstag Morgen kam Wobser zu seiner Schwägerin, der Frau S., und theilte derselben mit. daß ihre Schwester soeben sich den Hals durchschnitten habe. Frau Wobser lag im Blute schwimmend mit zwei Schnittwunden am Hals auf der Erde, neben ihr ein blutiges Messer, welches sie nach Angabe ihres ManneS in der Hand gehalten haben soll. Im Lazarus- Krankenhause wurden an der bewußtlosen Frau auch Kopfverletzungen und ein R i p p e n b r u ch fest- gestellt. Hierdurch erschien die Annahme eines Selbstmord- Versuches ausgeschlossen. Die Wobser ist gestern früh verstorben, ohne vernommen werden zu können. Vor ihrem Tode hat sie aus eine Tafel die Worte geschrieben„Mann, Beil". Ein blutbeflecktes Beil. mit welchem die Kopfverletzungen beigebracht sein können, ist am Thatorte vorgefunden worden. Der Beschuldigte leugnet die That. Beschlagnahmte Fische. Gestern wurden in der städtischen Martthalle am Alexanderplatz bei derselben Fischhändlerin, bei welcher am 22. Juni 600 Kilo Schellfische beschlagnahmt wurden, wiederum 260 Kilo Häringe beschlagnahmt. Man thäte vielleicht gut, endlich die saubere Fischhändlerin zu„beschlagnahmen". Auf der Suche nach Arbeit ist am Dienstag Nachmittag der 20jährige Arbeiter Emil Prieba schwer verunglückt. Als Prieba, der am Montag aus Stettin hierher gekommen war und noch keine Wohnung hatte, in der fünften Stunde über den Hackeschen Markt ging, um sich nach Beschäftigung umzusehen, wurde er von einem Geschäftswagen überfahren und am rechten Arme, am rechten Oberschenkel und am Kopse so schwer verletzt, daß ein Schutzmann des 13. Reviers ihn in ein Krankenhaus bringen mußte. Tie Frau Meisterin. Bei dem Schuhmachermeister G. in der Wiesenstr. 31 arbeitete und wohnte ein Geselle Rudolf S., ein Mann von 30 Jahren, der hin und wieder wohl etwas mehr trinkt, als er vertragen kann. Das war auch Dienstag Nach- mittag wieder vorgekommen. Ans irgend welcher Veranlassung gerielhen Meister und Geselle in Streit und es kam bald auch zu Thätlichkeiten. Obwohl der Geselle ohnehin schon den kürzeren zog, so mischte sich doch auch die Frau Meisterin noch ein und kam ihrem Manne mit dem Messer zu Hilfe. S. erhielt von ihr einen Stich in den Kopf, der ihn bedeutend verletzte. Das Blut rieselte sogar noch durch«inen Nothverband hervor, den man ihm anlegte, und der Verwundete war gezwungen, ein Kranken- Haus aufzusuchen. Hundefängcr und Soimtagsruhe. Der deutsche Thier- schutzverein therlt uns folgendes mit: Ans Anordnung des königlichen Polizeipräsidittms muß von jetzt ab der Hundefang auch Sonntags ausgeübt werden. Demnach sei es Hundebesitzern, welche sich vor Unannehmlichkeiten und Koste» schützen wollen, dringend empfohlen, dafür Sorge zu tragen, daß ihre Hunde auch an Sonntagen stets vorschriftsmäßig mit Maulkorb und Steuermarke versehen aus die Straße gelangen. In einem Gasthofe der Friedrichstadt hat sich in der Nacht zu Mittwoch die etwa 30 Jahre alte Frau des Ritter- gulsbefitzers Macketanz aus Eberswalde aus dem Fenster gestürzt. Sie starb auf der Stelle. Die Unglückliche war mit einem quälenden Nervenleiden behaftet. Unglückliche Liebe zum Militär. Zwei Finger der linken Hand hat sich in Stendal ein Husar abgehauen. Es geschah dies in der Absicht, sich dadurch vom Militärdienst zu befreien. Nach geschehener That hielt sich derselbe 24 Stunden verborgen, während dessen die verstümmelte Hand unverbunden blieb. Der Husar wurde nach dem Lazareth gebracht und wird nach seiner Wiederherstellung wegen Selbstverstümmelung vor ein Kriegs- gericht gestellt werden. Hinrichtung. Heute Morgen 6 Uhr sollen in Plötzensee der Agent Karl tiurz, sowie der Kutscher Karl Wohlan durch den Scharfrichter Reindel aus Magdeburg hingerichtet werden. Tie beiden haben am 1. Dezember v. I. den 82 jährigen früheren Bahnwärter Schulz in Teltow umgebracht und beraubt. AuS dem Polizcibcricht vom 24. Juni. Gestern wurde am Opernhaus« der Bäckermeister Czerner, WUsnackerstraße 25 wohnhaft, durch einen Pferdebahnwagen angefahren und an- scheinend schwer am Kopfe verletzt.— In der Oranien- straße wurde ein Dienstmädchen durch eine Taxameter- droschke überfahren und an beiden Beinen verletzt.— Aus dem Hackeschen Markt an der Ecke der Oranien- burgerstraße fiel der schlafende Arbeiter Priebe von einem Geschäftswagen und wurde überfahre», anscheinend jedoch nicht erheblich verletzt.— Infolge des rücksichtslose» Nadfahrens wurden überfahren in der Voßstraße eine Frau durch den stud. techn. Doerry und in der Adalbertstraße ein Kind durch den Friseur Schmieder. WitternngSiiberficht vom 24. Jnnt 18S6. Wetter-Prognose für Donnerstag, de» 2S. Juni»8»«. Zeilweise heiteres, vielfach wolkiges Wetter mit leichten Regenfällen und schwachen westlichen Winden; Temperatur wenig verändert. Berliner Wetterbureau. 1896« Arbeitsverhältnisse der Kellner. Geradezu empörend ist die Lage der K e l l n e r im R i e s e n z e l t auf der Ausstellung, in welchem ein Wiener namens Leopold Schwarz bis auf die Nacht zum Dienstag Oekonom war, dann aber auf Veranlassung der Eigenthümerin des Unternehmens, der Radeberger Brauerei, urplötzlich durch einen anderen Chef abgelöst wurde. Auf einem Bogen Papier, der Kontrakt genannt wird, aber nur in einem Exemplar einzig in de» Händen des Oekonomen ist. hatten die aus Wien hierher gelockten Kellner die Bedingung der eintägigen Kündigung und eine geradezu horrende Reihe von Strai- bestimmunge» bedenklichster Sorte zu unterschreiben. Bezeichne»» für die Art, wie die Strafgelder eingetrieben wurden, ist;ol- gender Vorfall: Vier Kellner hatten einen Wortwechsel mit- einander und sie wurden hierfür mit sofortiger Entlassung bestraft. Aber, so wurde ihnen erklärt, sie könnten bleibe», wenn sie je 3 M. Strafgeld an den Wirth entrichten würden. Die Kellner blechte» und blieben. Ein Wiener Kellner hatte die Kühnheit, den Oekonom kürzlich bei Einführung einer neuen Strafbestimmung zu bitten, doch den Angestellten eine unbeanf- sichtigte Besprechung über den neuen Ukas zu gestatten. Die Antwort des Oekonomen lautete dahin, daß der Fragesteller als „Agitator" mit zwei„Strichen" im Buche vermerkt werden sollte. Dieser letztgenannte Wiener Kellner erhielt dieser Tage vom Polizeipräsidenten die Bolschaft, daß er als lästiger Ausländer binnen acht Tagen das preußische Staatsgebiet zu verlassen habe, denn er sei in Wien zweimal wegen Ueberiretungen mit je 24 Stunden Haft bestrast worden! Kürzlich hat das mannhafte Berliner Bürgerthum, soweit es auf der Ausstellung vertreten ist, der bis dahin in iveitesten Kreisen unbekannten Institution ok naval architects unbändige Ehren erwiesen, nachdem wenige Wochen vorher erst die offiziöse Engländerhetze ine Werk gesetzt worden war. Nunmehr veranstaltet der Arbeitsausschub dem berühmten Knackfnsbilde zum Trotz für Herrn Li-Hung-Tschang ein großes Fest, das am Sonnabend bei Adlon u. Dressel mit 400 Gedecken beginnt und mit einer großartigen Illumination endet. Uns soll es nicht wundern, wann der chinesische Vizekönig sich eiligst eine Reinkultur von guten Deutschen ansbittet, um sie in China neben den Pagoden dem Volk als Muster guter Gesinnung vorzuhalten. Das Tropenhaus in der Kolonial- Ausstellung ist zum Preise von 20 000 M. an das Auswärtige Amt verkaust worden. Es wird als Regierungsgebäude in Togo aufgestellt werden. Ktmpk und MiffeuMufk. Im Schiller-Theater kommt hente Bauernseld's Lustspiel „Bürgerlich und Romantisch" zur erstmaligen Aufführung. Frau Clara Meyer spielt in diesem Stücke als letzte Gastrolle die Katharine von Rosen. JTritz Fvirdmauu. (Fortsetzung aus der zweiten Beilage.) In der weiteren Verhandlung versucht der Angeklagte es so darzustellen, daß er von den Klienten schlecht unterrichtet und in den Glauben versetzt worden sei, die Leute wären froh, das Geld los zu werde». Der Präsident konftatirt, daß der An- geklagte 300 M. Vorschuß genommen aber sast nichts dafür ge« than habe. I» bezug auf seine persönlichen Verhältnisse erklärte der An- geklagte, daß er die felsenfeste Ueberzeugung hatte, daß man ihm sein Amt nicht absprechen würde.„Ich halte dem Ehrenralh ge- beichtet, daß ich mir durch wahnsinnige Spekulationen in den Jahren 1890 und 91 eine große Schuldenlast aufgebürdet hatte. Gleich- zeitig hatte ich aber das Versprechen gegeben und die Aussicht dazu nachgewiesen, es erfüllen zu können, durch ein mühevolles und arbeitsreiches Leben mich von meinen Verbindlichkeiten be- freien zu können. Der Ehrenrath hatte mir wohl auch Vertrauen geschenkt und es schien mir, als sollte es ein Zeichen des Wohl- ivollens sein, daß man den Termin vor dem Reichsgericht immer wieder hinausschob, wie ich annahm, um mir Zeit zu geben, in meine Geldangelegenheiten etwas Ordnung zu bringen!!" Der Angeklagte behauptet, daß sein Vetter Hermann auf ein Guthaben von 13 000 M. verzichtet und 50 000 M. zur Regulirung zur Verfügung gestellt. Die vorhandenen Schulden betrugen etwa 260 000 M„ davon kommen etwa 100 000 M. an die Firma Mühsam u. Co. für Getreidespckulation. Im No- vember v. I. brach das Unglück herein. Vetter Hermann Friedmann zahlte in diesem Monat nicht mehr und bald wurde F. bekannt, daß derselbe sich in kolossale Spekulationen eingelassen und sich eine Schuldenlast von etwa anderthalb Millionen Mark ans« gebürdet habe. Damit war auch der Zusammenbruch des Angeklagten be- siegelt. F. ordnete mit seinem Mitarbeiter Dr. Lowenstein die vorhandenen Akten, beauftragte ihn, daß er von den Einnahmen zunächst 600 M. monatlich an seine Frau abzuführen habe, so- dann kämen 2000 M. zur Ablösung des Berger'schen Darlehns und dann erst seien die Bureaukosten und sein Gehalt zu decken. „Am 9. Dezember reiste ich nach Leipzig. Ich hatte den Kopf verloren und kehrte nicht nach Berlin zurück." Der Angeklagte will nur 700 M. bei seiner Flucht besessen haben, von denen er 800 M. von Maximilian Harden geborgt hatte. Seine Begleiterin hat er im Bellealliance-Theater kennen gelernt und natürlich hat sie ihm falsche Vorspiegelungen gemacht. Präs.: Na, kurz und gut, das Mädchen ist mit Ihnen auf die Reise gegangen.— A n g e k l.: Alle Welt weiß, daß ich nachtblind bin und nicht allein reisen kann.— Der Präsident geht nun eingehend die Vermögenslage des Angekkagten zur kritischen Zeit durch, um festzustellen, ob er überhaupt hoffen konnte, die 6000 Mark an Berger auszuzahlen. Er hebt dabei hervor, daß fast von sämmtlichen Gerichtsvollzieher» Berlins seit dem Jahre 1893 Pfändungen in Beträgen von unter 100 Mark gegen ihn vollstreckt worden seien. Der Präsident konftatirt, daß die 6000 M. am 9. Juni dieses Jahres mit Zinsen und Kosten gezahlt wurde». Der An- geklagte erklärt, dies sei von Freunden geschehen. Präs.: Ich muß nun noch einmal auf Ihre Vermögenslage zurückkommen. Sie hatte» 100 000 M. väterliches Vermögen gehabt, haben dieses aber ver- borgt und es war unwiderbringlich verloren. Im Jahre 1888 trat dann jemand mit der Anregung an Sie heran, sich durch Börsenspekulationen, namentlich Roggen- spekulationen, das Verlorene recht bald wieder zu gewinnen. Sie verdienten auch auf einen Schlag 8000 Mark, da»» aber kam die große Schwänze und nun kamen Sie in unermeßliche Differenzen und Ihre Verluste bezifferten sich mit Kourtagen und Wucherzinsen auf 400 000 M.— Angekl.: Im Sommer 1390 habe ich mir versprochen, niemals mehr zu spekuliren. In der Zwischenzeit hatte ich aber Wuchergeld aufgenommen. Ich wurde aber von diesen Leuten in ungeheurer Weise ge- peinigt und ich kam in eine sehr schlimme Lage. Ich ging zu dem mir bekannten Wirkl. Geh. Legalionsrath Lindau, dieser verwandte sich für mich und es kam dann eine Gruppe von Geldmänner», zu denen der Generalkonsul Landau, Rudolf Mosse, Bleichröder:c. gehörten, die eine Summe von 60000 M. mir zur Verfügung stellten gegen das Versprechen, nicht mehr zu spekuliren. Der Kommerzienrath Anton Wolff zog sich zurück, weil er selbst vor dem Zusammenbruche stand, dazu kam die Affaire Friedländer u. Sommerfeld.— Die Thatsache, daß Pfändungen in zahlloser Menge bei ihm vorgenommen wurden, giebt der Angeklagte zu, er meint aber, diese hätten nur de» Charakter einer Pression gehabt. Es sei wahr, daß er keinen Stuhl mehr in seinen Räumen hatte, an dem nicht ein Siegel sich befunden, aber er wußte ganz genau, daß nichts passirte und nicht? abgeholt werde» würde. Einzelne seiner Gläubiger standen auf dem Standpunkt des Generalkonsuls Landau, der stets sofort klagte und sagte dabei: Wenn man Sie nicht drückt, bekommt man nichts von Ihnen. Er versichert nochmals, daß er seit 1390 nie wieder einen Pfennig pekulirt habe.— Der Vertheidiger läßt feststellen, daß in der Zeit vom Oktober 1894 bis November 1895 die Einnahmen des Angeklagte» noch 130 000 M. betrugen.— Präs.: Ihnen war es bei der Pflicht zu ziemlich umfangreichen Abzahlungen also jedenfalls sehr angenehm, die Berger'schen 6000 M. zu Ihrer Verfügung zu habe»?— Angekl.; Gewiß.— Herr Präsident, Sie vergessen, daß ich sehr viel auf Reisen war und doch eine gewisse Seelenruhe erhalten mußte. " " -O In Semlin überfiel ein Schüler der vierten Realschule einen Professor wegen schlechter Zenfirung mit dem Revolver; der Schuß ging fehl. Der Schüler brachte hierauf dem Professor mit dem Revolverschafte eine schwere Verwundung am Kopfe bei. Der Professor wurde in das Krankenhaus überführt; der Schüler wurde verhaftet. Bräf.: Ste behaupten doch, daß Sie in jedem Falle den untenftehenden Bahlen über die Dauer der Arbeits- 1Kyffhäufers durch das Kriegervereinsdenkmal so rauh davon Ihren Verpflichtungen nachkommen konnten. Anget: einstellungen zu ersehen. gejagt ist. Von 25 Streits im März sind blos 19 im Laufe des Bismarck's Küchenchef ist wegen Diebstahls, verhaftet Monats beendigt worden und zwar 15 verloren, 3 voll gewonnen worden. Der Mann hat viel auf dem Kerbholz. Er wird wegen Aus der Vernehmung ist noch weiter hervorzuheben, daß der und einer zum theil gewonnen. Im Monat April sind von Diebstahls und Untreue in Altona, wegen Sittenverbrechens da= Angeklagte auch auf seine unglückliche Ehe und darauf hinwies, 28 nur 16 im Laufe des Monats beendigt, davon 10( alle wegen gegen in Hamburg abgeurtheilt werden. Der richtige Name des daß er schon Schritte zu seiner Ehescheidung gethan habe. Lohnerhöhung) gewonnen, der Reft verloren. In bezug auf Verhafteten ist Schlaume Selig, während er sich in Hierauf wird zur Beweiserhebung geschritten. Frau Schent die Gewerbezweige vertheilen sich die Streits im Monat Friedrichsruh Leischner genannt hat. Uebrigens ist er schon Gezige Frau Barth), Frau Gundlach und der Schneider April( für März liegen teine Daten vor) folgendermaßen: 5 in der feit ungefähr acht Tagen vor der Verhaftung von zwei im Schloffe Reißner, die zuerst zusammen bei dem Angeklagten waren, Metallindustrie, 4 in Textilfabriken, 3 bei den Ziegeleiarbeitern, befindlichen Kriminalbeamten beobachtet worden. Seitens des befunden die Unterhaltung, die sie bei Hingabe der 6000 Mart 3 bei den Maurern, 2 bei den Kohlengräbern. Zu bemerken ist, Fürsten Bismarck hatte er sich, wie die„ Germania" schreibt, einer gehabt haben. Von besonderer Wichtigkeit ist die Aussage des daß in diesem Monat wiederholt in mehreren Fabriken der fehr leutseligen Behandlung zu erfreuen, da dieser ungemein mit Zeugen Schneidermeister Gottlob Berger. Anfangs No- selben Gegend zu gleicher Zeit Streits ausbrachen, manchmal ihm zufrieden war. Sollte sich nicht aus dieser tragikomischen vember habe er von dem Angeklagten eine Einladung er- fogar in derselben Ortschaft, und zwar ohne daß die Fabriken Geschichte ein Komplott der alliance israelite oder gar eine halten, zu ihm zu kommen. Als er der Aufforderung mit einander in Verbindung gestanden hätten. Wie langwierig fozialdemokratische Verschwörung herausdestilliren lassen? nachgekommen sei, habe Dr. Friedmann ihm die Mittheilung hier die Streiks sind, zeigen einzelne Daten. Der Streit in In Karlsrode wurde bei einem Streite während der Schulgemacht, daß Frau Schenk für die minorennen Berger'schen al hat vom 3. März bis 2. Mai gedauert und wurde leider paufe der 13jährige Schüler Gengels von einem 11jährigen MitKinder 6000 m. Erbschaftsgelder hinterlegt habe. Der Zeuge verloren( 230 Arbeiter betheiligt). Der Streit in Gent hat am schüler erstochen. habe gefragt: Wo ist das Geld?" Der Angeklagte 2. Dezember angefangen und erst am 11. Februar geendet( verhabe erwidert: Es liegt in einer Moabiter Bant, wo es 5 pet. loren).... Volle zwei Monate Streit, volle zwei Monate der 3infen bringt." Dem Zeugen sei dieser Zinsfuß zu hoch vor: Noth für die Arbeiterfamilien. Für Monat Mai und Juni find gekommen, er habe gefragt, ob die Bank auch sicher sei. die Berichte noch nicht veröffentlicht. Der Angeklagte habe erwidert: ,, Unbedingt, ich habe mein Geld auch da." Der Zeuge bleibt mit Entschieden heit dabei, daß er niemals habe annehmen tönnen, Der Prinz von Wales hat seine Hand mittels der Röntgens daß der Angeklagte geglaubt habe, er geglaubt habe, er könne über die Bum Stnhlarbeiter Streit in Lauterberg( Harz) wird strahlen photographiren laffen und auf diese Weise bestätigt ge 6000 M. im eigenen Intereffe verfügen. Anfangs Dezember uns berichtet: Die hiesigen Fabrikanten suchen in den letzten funden, daß er an Gicht leidet. Auf eine Röntgen'sche Diagnose habe er sich zu dem Dr. Friedmann begeben und das Tagen mittels Annoncen in auswärtigen Blättern, vornehmlich seines Schädels ist der luftige Prinz noch nicht gekommen. Geld zurückverlangt. Der Angeklagte habe erwidert, er Provinzialblättern, Streifbrecher zu werben. Thatsächlich Aus Tunis wird berichtet: 3merli, ein Ueberlebender von würde dem Zeugen nach einigen Tagen Bescheid schicken, haben sich 8 Mädchen vom Eichsfelde unter falschen der Expedition des Marquis de Morès ist am Montag hier anworauf dieser sich mit der Bemerkung entfernt habe, Vorspiegelungen anwerben laffen. Auch find in Be- gekommen. Derselbe gab eine Schilderung des Todes von Morės. daß er das Geld spätestens am 1. Januar haben müsse. gleitung eines katholischen Geistlichen einige Arbeiter Danach wurden zwei algerische Diener des letzteren ohne Kampf Als er dann nach einiger Zeit wieder dem Angeklagten einen in die Fabrik des Herrn Jakob Weiß eingezogen. Allerdings getödtet. Morès und der Dolmetsch Abdelack kämpften über eine Besuch machen wollte, habe einer seiner Angestellten gesagt: tönnen diese Leute die streitenden Arbeiter nicht ersetzen. Immer- Stunde, indem sie beide einen Busch als Deckung benutzten. Alle " Ihr Geld wird wohl futsch sein." hin erschweren solche Arbeiter den Ausständigen den Sieg. Wir zu der Expedition gehörenden Riften lagen zerschlagen an der Der folgende Zeuge, Rechtsanwalt Löwenstein, bekundet fol- richten daher an alle zielbewußten Arbeiter das bringende Er- Kampfesstelle umher; die Tuaregs schleppten alles, was irgend gendes: Er habe am 2. Dezember v. J. beim Reichsgericht in suchen, den Zuzug nach hier strengstens fernzuhalten. Alle Ar- einen Werth hatte, fort. Leipzig thun gehabt und dort erfahren, daß in beiterblätter werden um Abdruck gebeten. Die Streit der Sache gegen Dr. Friedmann ein Termin noch nicht tommission. angefeht sei. Im übrigen bestätigt der Zeuge die Angaben Dr. Friedmann's. Der Präsident fragt den 3eugen, ob es ihm nicht aufgefallen sei, daß Dr. Friedmann bei feinen vielen Schulden gerade dieser Schuld eine solche Bedeutung beigelegt habe. Der Zeuge erwidert, daß die Tilgung dieser Schuld dem Angeklagten dem Angeklagten wohl deshalb so am Herzen gelegen habe, weil sie bei einem Mandanten Tontrahirt sei. Kurz vor Schluß der Redaktion geht uns die Nachricht zu, daß Dr. Friedmann freigesprochen ist. Den Schluß der Verhandlungen bringen wir morgen. Soziale Mebersicht. Gewerkschaftliches. In der Töpfer'schen Schäftefabrik in Dresden haben sämmtliche Zwicker wegen Maßregelung eines ihrer Kollegen die Arbeit eingestellt. Die Tischler in Mannheim haben am 20. Juni die Kündigung eingereicht, so daß dieselben am 4. Juli nach abgelaufener Kündigungsfrist die Arbeit so lange einstellen, bis die Forderungen bewilligt sind. Ein Theil der Arbeitgeber hat bereits zugeständ niffe gemacht. Achtung, Steinhauer und Marmors chleifer! In dem Geschäft von Hergenhahn in Ludwigshafen a. Rh. ist ein Streit ausgebrochen. Zuzug ist strenge fernzuhalten. Sprechlaal. Die Redaktion fiellt die Benußung des Sprechfaals, soweit der Raum bafür abzugeben ist, dem Publikum zur Besprechung von Angelegenheiten allgemeinen Intereffes zur Verfügung; sie verwahrt sich aber gleichzeitig dagegen, mit dem Inhalt desselben identifizirt zu werden. Bur 3entralisation sämmtlicher Orts- Kranten tassen Berlins und Umgegend. Seit zwei Jahren besteht bekanntlich eine Kommission, welche die Aufgabe erhielt, die Vorarbeiten zur Verschmelzung sämmtlicher Drts Krankenkassen Berlins und der Umgegend zu übernehmen. Sie hat diese ihre Aufgabe durch Ausarbeitung Ausarbeitung eines Statuts gelöft und glaubte, in dem sie dieses der Verwaltungsbehörde zur BegutZur Lohnbewegung in Wien. Die Bauarbeiter gedenken achtung unterbreitete, die Hauptarbeit gethan zu haben. Leider in den Ausstand zu treten. Als Forderungen sind aufgestellt: hatte sie aber die Rechnung ohne die Behörde gemacht; denn 1. Minimaltaglöhne von 2 fl. für Maurer, 1,50 fl. für neben einigen Monitas, welche die Behörde erhob, tam auch der In dem Verwaltungsbericht der Tiefbau Berufs: Gerüster, 1,30 fl. für männliche und 1 fl. für weibliche Bescheid, daß nach den Ausführungsbestimmungen des§ 20 des genoffenschaft wird der Arbeiterfürsorge vieler Unternehmer und jugendliche Hilfsarbeiter. 2. Am Sonnabend Feierabend um Krankenversicherungs- Gesetzes der Gemeinde allein das Recht zustehe, ein Statut ausarbeiten zu lassen. In der zum 4. Juni einfein rühmliches Zeugniß ausgestellt. In diesem auf das Uhr abends. 3. Nachmittags halbstündige Pause. Die Arbeiter haben durch ihren Gehilfenobmann die Kündi- berufenen Sigung waren nun die daran betheiligten KassenJahr 1895 fich beziehenden Bericht wird als bemerkenswerth hervorgehoben, daß in allen Berichten der Beauftragten des gung sämmtlicher Beschäftigten den Unternehmern mitgetheilt. vorstände vor die Frage gestellt: Was thun? Bon seiten Vorstandes die Klagen über die unzulängliche Beachtung der Diese Kündigung wurde abgelehnt, indem die Unternehmer der Kommission wurden den Erschienenen zwei Resolutionen darauf hinwiesen, daß das Verhältniß zu ihren Ar- unterbreitet, von denen die erste besagte, die Agitation für die Unfallverhütungs- Vorschriften wiederkehren. Der Vorstand, dem aus den Unfallanzeigen und Aften dieselbe Wahrnehmung beitern ein persönliches ist und solche Kollektivkündigung Bentralisation tros alledem nicht einschlafen zu lassen und die entgegengetreten fei, habe die Beauftragten angewiesen, auf die eine rechtliche Grundlage habe. Die Arbeiter werden deshalb zweite den Vorschlag enthielt, die Behörde zu ersuchen, einen Betriebseinrichtungen und auf die Betriebsweise ihr besonderes eine andere Taktit einschlagen müssen. Der Streit der Metall- Kommissar zur Ausarbeitung eines Statuts zu ernennen und von den Augenmerk zu richten, die Abstellung von vorhandenen Mängeln schleifer in der Fahrradfabrik von Dürrkopp u. Ko. betheiligten Kassen einen Vertreter hinzuzuziehen. Beide Reunbedingt zu fordern und jeden Fall der Ueberschreitung der bauert unverändert fort. Die Wagner haben in einer Ver- folutionen wurden anginommen und die Kommiffion beauftragt, gegebenen Vorschriften zur Anzeige zu bringen. Der Vorstand sammlung am 21. Juni folgende Forderungen aufgestellt: 1. Behn dementsprechende Schritte zu unternehmen; jedoch wurde droht mit Repreffalien und Strafen und bemerkt, daß er es als stündige Arbeitszeit, und zwar von 7 Uhr früh bis 6 Uhr auch von einigen Vertretern die Frage angeregt, ob es feine Pflicht erachte, mit allen Mitteln für den Schutz der Ge- abends, einschließlich einer Stunde Mittagspause; Abschaffung nicht zweckentsprechender sei, wenn sich die anderen Rassen zu sundheit und des Lebens der Arbeiter zu sorgen, dem Vor- von Kost und Logis beim Meister; 2. Behnprozentige Lohn- gunsten der bereits bestehenden Allgemeinen Ortskrantentaffe tommen der Unfälle entgegen zu wirken und die Genossenschaft erhöhung; 3. Einführung einer geregelten Arbeitsvermittelung, gewerblicher Arbeiter und Arbeiterinnen" auflösen würden, in ihrer Gesammtheit vor der Belastung durch die aus an welcher Meister und Gehilfen gleichberechtigt sein sollen. Da diefelbe laut§ 1 ihres Statuts bereits für alle Lässigkeit oder der rücksichtslosen, nur von Diese Forderungen sollen den Unternehmern unterbreitet werden Gewerbe, soweit für dieselben keine besondere Ortstranten. Auf diesem Wege habe man nicht Erwerbszwecken geleiteten Betriebsweise ein- und bei Ablehnung derselben wollen die Arbeiter in den Streit taffe existirt, besteht. zelner Mitglieder entspringenden Unfällen zu schüßen Fellinet verlengen die Arbeiter die neunstündige Arbeitszeit. gesehen davon, daß die Antwort unter Umständen verneinend auszelner Mitglieder entspringenden Unfällen zu schützen. eintreten. In den Tischlereien von Eckold, Voglhut und nöthig zu warten, bis es der Behörde gefällt, zu antworten, abs Kommunale Bestimmungen über Lohnzahlungen. Der Die Ausständigen ersuchen, den Zuzug fernzuhalten. fallen tann. Der Weg, den die Kommission einschlägt, will mir nicht Gemeinderath von Gera Reuß hat der Errichtung eines Aus Teschen( Böhmen) wird gemeldet: Die Berg- recht gefallen. Ich meine, wenn man die Zentralisation erstrebt, so Ortsstatuts zugestimmt, wonach die Lohnzahlungen bei Akkord- arbeiter des gräflich Potocki'schen Kohlenwertes Siersze will man, daß der Gesammtheit der Kaffenmitglieder sobald als arbeit spätestens eine Woche nach Fertigstellung und Ablieferung bei Krzcezowic stehen seit dem 18. d. M. im Streit. Sie fordern möglich Nuhen daraus erwächst, und schlägt nicht einen derselben, bei den in festem Lohn stehenden Arbeitern aber eine Lohnerhöhung. Weg ein, der erstens das Endziel voraussichtlich abers wöchentlich erfolgen sollen. mals auf ein paar Jahre hinausschiebt, und zweitens unter Umständen ein sehr zweifelhaftes Resultat ergeben kann. Denn es ist nicht ausgeschlossen, daß die Behörde, wenn sie ein " Soziale Rechtspflege. Vermischtes. Statut ausarbeiten läßt, darauf besteht, an die Spitze der Kaffe, wie in Leipzig, einen Magistrats Beamten austellen. Unter diesen Umständen wären die Verhandlungen abermals hin fällig und eine große Spanne Zeit unnütz verstrichen; denn von den sämmtlichen betheiligten Kassen würde sich keine zu gunsten einer solchen Organisation auflösen. Bei einer Zentralisation in der Allgem. Drts- Krankenkaffe" fallen diese beiden Möglichkeiten im voraus fort; dieselbe kann, wenn die nothwendigen Arbeiten baldigft in Angriff genommen werden, am 1. Januar 1897 ins Leben treten und ist die Organisation derselben genau wie bei den anderen OrtsKrankenkassen. = Zu Benten bei Brenzensthal( Defterreich) haben 150 ArArbeitsbedingungen in Belgien. Die belgische Zeitschrift beiter der Steinnußknopf- Fabrit von Ritschel die Arbeit Revue du travail" veröffentlicht monatlich eine Uebersicht über niedergelegt. die Arbeitsbedingungen in Belgien, aus der sich wichtige Folge rungen ziehen lassen. Es stellt sich zum Beispiel heraus, daß während der Monate März und April in Belgien, im ersteren 25, im letzteren 28 Streits stattgefunden haben, wobei in dem Kraber vor dem Berliner Gewerbegericht. Eine erften Monat 4650, im zweiten 4800 Arbeiter betheiligt waren. interessante Klage tam gestern vor dem Gewerbegericht zur VerVon diesen 28 fallen nur 8 auf die Provinzen, die im handlung. Die Kläger, sechs arabische Kaffeeköche in der AusBarlament durch Sozialisten oder Radikale vertreten stellung Kairo, sowohl wie die bellagten Kaffeehändler, ebenfalls sind und 20 auf die tatholischen Orte. Wenn schon Araber, waren in Nationaltracht erschienen. Im ersten Termin dort und in solcher Proportion das Volt sich zu waren die Arbeitgeber ausgeblieben. Die Androhung einer sofort rühren anfängt, so ist das gewiß ein Beweis, daß es nicht vollstreckbaren Ordnungsstrafe fruchtete. Mit Hilfe des Magistratsmehr lange dauern wird, bis die Arbeiter zum Bewußtsein ihrer sekretärs Maarbes, eines geborenen Syriers, der auch als PrivatLage und ihrer Interessen kommen. Für den Monat April ist dozent am hiesigen orientalischen Seminar wirkt, tam eine beide Alles in allem genommen sind also wirklich durchschlagende noch hinzuzufügen, daß die Streits wenigstens 90 verschiedene Parteien befriedigende Einigung über die Lohnstreitigkeiten zu Fabriken umfassen, wobei noch zirka 1000 Arbeiter, die nicht mit- stande. Ueber die Schnelligkeit und Billigkeit des Verfahrens Gründe gegen diesen kurzen und sicheren Weg der Zentralisation nicht vorhanden. Es wäre deshalb angebracht, daß sich die streiten wollten, durch die Arbeitseinstellung der anderen zum waren die Araber nicht wenig überrascht. bestehende Zentralisations Rommission zunächst mit der Feiern gezwungen worden sind. Es kommt also beinahe Dreizehner- Kommission der Allg. D.-Kr.-K. in Verbindung setzen auf jeden Tag ein Streit. Im Monat März würde, damit dort umgehend die nöthigen Schritte, Statutenfanden die Streits hauptsächlich unter den RohlengrubenArbeitern, und dann in der Textilindustrie statt. And Stettin berichtet man der Boff. 3tg.": Der änderung u. f. w. berathen werden können, und dann aber auch Im Monat April gab es einen bedeutenden Streik in der National- 31/2 Jahre alte Sohn des Tischlers Stanull hat hier einen möglichst bald die Delegirten der verschiedenen Kassen GeneralWaffenfabrik in Herstal. Noch bedeutender aber war der Kon- Selbstmord" begangen. In Abwesenheit der Eltern löste er versammlungen mit entsprechender Tagesordnung beantragen flitt in den Webereien des Verdra Thales. Es waren eine Gardinenschnur und hängte sich damit am Fensterkreuz auf. würden, im Falle fich ihre Vorstände dafür nicht interessiren Ich nehme an, daß die Kaffenmitglieder von den 2300 Arbeiter betheiligt. Der Streit hat den ganzen Monat April Als die Eltern zurückkehrten, war das Kind bereits todt. Das sollten. und noch einen Theil des Mai gedauert. Die Ursache desselben Kind hatte vorher geäußert, es müffe ein Spaß sein, wenn sich Schäden der jetzigen Zersplitterung in 61 Kassen und den war, daß die Unternehmer die Arbeit an zwei Webstühlen einzu- jemand aufhänge", und es beging die That, selbstverständlich ohne Vortheilen einer einzigen zentralisirten Kasse unterrichtet sind, und will deshalb den Raum des Vorwärts" nicht weiter in führen beabsichtigten, was die Arbeiter verhindern wollten. Hier Bewußtsein von dem, was es that. sind einige Details nicht ohne Interesse. Der Verband der Hurrieh! Das Berliner Tagebl." vom Mittwoch Abend Anspruch nehmen, sondern nur noch bemerken, daß eine öffent Weber des Bezirks hatte schon lange vorher allen ihm an- meldet:" Die Auffeben erregenden umfaffenden Vorsichts- liche Bersammlung in nächster Zeit noch mehr Klarheit schaffen gehörenden Vereinen einen Aufruf zugeschickt, in dem er sie maßregeln, welche bei der Einweihung des Kyffhäuser- Denkmals aufgefordert hat, ihre Stellung gegenüber der Arbeit an zwei getroffen wurden und bei der räumlich abgeschiedenen Lage Stühlen auszusprechen und ausdrücklich zu erklären, ob sie des Festplates und dem Massenaufgebot der Kriegermit der Einführung derselben einverstanden sind oder nicht. Alle vereine recht überflüffig erschienen, erhalten durch die nachVereine haben sich dagegen erklärt und blos einzelne Mitglieder träglich bekannt gewordene Anzeige des Sattlermeisters Voigtwaren dafür. Gleich darauf wurde dieses System von den länder in Blankenburg a. H. einige Erklärung. Wie uns ein Unternehmern eingeführt, obgleich sie wissen mußten, wie der Theilnehmer an der Festlichkeit mittheilt, war nämlich rings Beschluß ausgefallen war, umſomehr, als in Verviers der um den Berg herum eine dreifache geschloffene Bostentette felbe Versuch früher auch einen langwierigen Streit hervor von Infanterie gezogen, und auf allen zum Kyffhäuser gerufen hat. Besonders flar wird die Lage, wenn man führenden Wegen hatten in Abständen von ungefähr 100 Metern die Forderungen der Arbeiter durchsieht. Von den zwanzig bis dreißig Mann starke Kavallerie Abtheilungen 25 Streits im März verlangen 10 eine 2ohnerhöhung, von Aufstellung erhalten. der letzten Zeit den 28 im April 14. Zwei im März und einer im April vor der Denkmalseinweihung unvermuthet an eine Höhle oder Widerstandsstreiks, um die Unternehmer Schlucht des Berges tam, lugten einem wie Berggnome daraus an einer Lohnreduktion zu verhindern. In fünf Fällen im März Pioniere entgegen; nach dem alten Siz Barbarossa's werden R. S., Schlesien. Ihr Anerbieten nehmen wir an. Wir und drei im April tam das Solidaritätsgefühl der sie kaum gesucht haben, viel eher nach etwa gelegten bitten Sie nur, sich möglichster Kürze zu befleißigen. Es scheint hiernach, daß die Sicherheitsbehörden Entschluß. Ein Versuch kann nichts schaden. Arbeiter besonders zum Ausdruck, indem sie die Wieder. Minen. von uns bereits mitgetheilten einstellung eines entlassenen Arbeiters verlangten. Nebenbei der angeblichen Rechtsanwalt Heinemann. G. F. Brandenburg. Viertelverlangten sie auch die Entlassung des Meisters oder Werk: Aeußerung des in der Nähe des Kyffhäuser angetroffenen jährliche Kündigung erscheint zulässig. Martha 156c. 1. Ja. wegen Verdachts der Majestätsbeleidigung und 2. Klagen und pfänden. K. R. 31. Auf die Hälfte. A. führers. In zehn noch nicht erwähnten Fällen vom Monat und April verlangten die Arbeiter die Abänderung verschie des Hochverraths verhafteten Sattlergesellen Hahnhäuser, das M. Verjährung liegt soweit ersichtlich nicht vor. F. S. J. Somit haben 45,3 pCt., Kyffhäuser- Denkmal solle die Einweihung nicht erleben", Be P. Uns unbekannt. W. Kr. 27. Die Klage erscheint nicht dener Fabritvorschriften. beinahe die Hälfte aller Streits, wegen Lohnerhöhung ftatt- deutung beigelegt haben und einem etwaigen Attentatsversuch aussichtslos. J. B. Ohne genaue Durchsicht der Akten ist gefunden. Jeden zweiten Tag geschieht also ein Streit wegen à la Reinsdorf Niederwald Denkmal gründlichst vorzubeugen in folcher Entmündigungssache, die nach Ihren Mittheilungen Lohnerhöhung und wie hart manchmal der Kampf wird, ist aus versuchten." Es ist nicht schön, daß die Poesie des alten sehr verwickelt liegt, ein Stath nicht zu ertheilen. I waren = Wenn man in wird. " W. Jäger. Briefkasten der Redaktion. Luckenwalde. Derartige Bekanntmachungen lehnen wir fast ohne Ausnahme grundsätzlich ab. Sch., Kaffel. Die Gesellschaft ist uns unbekannt. P. W. Die freie Arztwahl, dargestellt von Dr. Mugdan, Verlag von Emil Schilke, Lühowstr. 105. Den entgegengesetzten Standpunkt vertritt Dr. Karl Engel in der Arbeiterversorgung". Sonderabdruck aus Nr. 15 der Arbeiter- Versorgung" für 1895. Verlag von Simenroth u. Worms, Wilhelmstr. 129. R., Gipsstraße. Wenden Sie sich an das Polizeibureau ihres Reviers. --" " Berantwortlicher Redakteur: Auguft Jacobey, Berlin. Für den Inseratentheil verantwortlich: Th. Glocke in Berlin. Druck und Berlag von Max Bading in Berlin, Gragert. 2. Beilage zum ,, Vorwärts" Berliner Volksblatt. Nr. 146. wie Donnerstag, den 25. Juni 1896. Erst am 8. Januar 96 Präs. worden. 13. Jahrg. Ein Musterdienstherr. Wegen gefährlicher Körperverlegung, begangen an seiner Dienstmagd, ward seinerzeit der Bauerngutsbesiger Karl Winkelmann aus Mahlow( Kreis Teltow) von dem Schöffengericht des Amts. gerichts II verurtheilt. Bei dem Angeklagten befand sich seit Anfang d. J. die taubstumme Bertha Marquardt im Dienst. Am 10. Januar wurde dieselbe an der Häckselmaschine beschäftigt, und zwar mußte sie ihrem Dienstherrn die zusammengebundenen Garben zureichen. Infolge ihres Leidens war das Mädchen nicht Proze Frik Friedmann. Gedanke war, ich sollte es in Depot nehmen, der zweite: so Erwiesen sei, daß der Angeklagte verschiedenen Angestellten, als lange ich mich nicht mit Berger auseinandergesetzt habe, soll es er fie engagirte, besonders mitgetheilt hatte, daß sie auch am Die schon so vielfach erörterte Straffache des früheren mit 5 pGt. verzinst werden.- Präs.: Ist denn von Berger Sonntag zu arbeiten hätten, daß er auch einen Stenographen Rechtsanwalts Dr. jur. Friedrich Karl Edmund Fried gar nicht die Rede gewesen?- Angefl.: Jawohl, mir wurde aus dem Dienst entlassen hatte, als diefer eines Sonntags nicht mann gelangte gestern vor der ersten Strafkammer des Land- gesagt, daß ich mich mit dem Schneidermeister Berger in Ver- ins Bureau gekommen war. Der Geschäftsführer selbst habe gerichts I zur Verhandlung. Der seit dem 1. Juni in Unter- bindung setzen sollte, was ich mit ihm abmachen würde, würde nicht gewagt, in Gegenwart des gestrengen Herrn Vorsitzenden fuchungshaft sigende Angeklagte ist am 19. Oftober 1852 in die Zustimmung der beiden Frauen erhalten. Präs. Ich während der Kirchzeit die Arbeit einzustellen und ebenso sei es Berlin geboren, evangelisch, Inhaber des russischen Stanislaus- wil hier dazwischen schieben, daß Berger damals gar keine den anderen Untergebenen ergangen, weil sie sich sagten, ordens 3. Klasse, nicht bestraft. Er ist angeklagt: zu Berlin in Legitimation hatte, die minorennen Berger's zu vertreten. Erst daß sie bei Nichtfolgeleistung ebenso wie jener Stenograph den der Zeit vom 19. September 1894 bis 9. Dezember 1895 fremde nach dem Sie Berlin verlassen hatten und nun für die minorennen Schaden der Dienstentlassung haben würden. Die Stellung des bewegliche Sachen, nämlich 6011,30 M., die er als anvertrautes Berger's die Frage entstand, wo friegen wir die 6000 M. Geschäftsführers sei eine rein nominelle gewesen und zu derGut im Besitz hatte, sich rechtswidrig zugeeignet zu haben. her? wurde am 8. Januar 96 Gottlob Berger zum Vertreter der jenigen eines Geschäftsgehilfen herabgefunken. Hier handele es Der Thatbestand ist folgender: Unter den Erben des minorennen Berger's bestellt. Anget!.: Das höre ich heute sich nicht um eine zivilrechtliche, sondern eine strafrechtliche Veram 4. Februar 1893 hierselbst verstorbenen Rentiers zum ersten Male. Jetzt fällt es mir wie Schuppen von den Augen, antwortlichkeit; vor einer juristischen Persönlichkeit der in Rede Schüler waren Streitigkeiten ausgebrochen, die eine gerichtliche jetzt ist es mir erklärlich, warum der Mann allem, was ich vor- stehenden Art tönne das Strafrecht nicht Front machen. DenAuseinandersetzung erforderlich machten. Zu den Erben gehörten schlug, ohne weiteres und höchst gleichgiltig zustimmte.- Der jenigen müsse die Strafe treffen, welcher die Anordnung getroffen u. a. auch die Kinder des Maurers Wilhelm Berger, denen der Präsident verliest aus den Akten, daß Gottlob Berger am habe, denn das Gesetz sage:" Wer die Leute beschäftigt, wird Schneidermeister Gottlob Berger als Pfleger zugeordnet war, 9. Mai 1891 zum Pfleger für fünf minorenne Kinder Berger's bestraft." Mit recht habe daher der Vorderrichter den Anund die Wittwe Anna Schenk geb. Schüler. Letztere beabsichtigte, bestellt worden war, um bei dem Nachlaß der Mutter geklagten verurtheilt und auch das Strafmaß erscheine angezeigt. unter den Erben einen Vergleich zu stande zu bringen und die Interessen der Kinder zu vertreten, und der Nach- Die Berufung sei daher zu verwerfen gewesen. wandte sich deshalb im September 1894 an den Angeklagten, laß bestand damals damals blos aus einer Kommode. Da der gegen einen Kostenvorschuß von 300 M. den Auftrag, an- mit war seine Mission erfüllt. Die Revision, welche der Drechsler Johann Ehlert nahm. Im Laufe der Unterhaltung fragte Frau Schenk, ift er zum Pfleger der minorennen Kinder bestellt worden zum dieses Jahres wegen Nöthigung und Vergehens gegen die Ge= gegen das Urtheil eingelegt hatte, durch welches er am 17. April sie sich mit den 6000 m. verhalten sollte, die Zweck der Anstrengung eines Prozesses gegen die Erben des verwerbe- Ordnung vom Landgericht I zu vier Wochen Gefängniß sie von der Nachlaßmasse im Besitz hätte und die storbenen Schüler. Angefl: In dieser Sekunde höre ich den Berger'schen Kindern ausgezahlt werden müßten. Dr. Fried- zum ersten Male, daß der Mann rechtlich nichts mit der Sache verurtheilt wurde, ist am 23. Juni vom Reichsgericht verworfen mann erwiderte darauf, daß er die 6000 M. haben müsse, um zu thun hatte. Präs. Darüber herrscht kein Zweifel, daß Streifbrecher bedroht haben. In der Begründung des Urtheils sie jederzeit auf Verlangen des Vormundschaftsrichters vorlegen Sie das Geld von Frau Schent als Depot erhalten haben? zu können; er werde das Geld bei seiner" Bank deponiren. Angefl.: Gewiß, aber mit dem ferneren Auftrag, zu ver- beißt es: Die spezielle Erwähnung des Vergehens der GewerbeFrau Schent händigte das Geld an Dr. Friedmann aus, welcher suchen, das ver- Ordnung im Urtheilstenor sei nicht unbedingt nöthig; Geld bei einer Bank unterzubringen. bescheinigte, daß er in der Rentner Schüler'schen Nachlaßfache Präs.: Aber doch nicht, um ihre Unterlassung rechtfertige die Revision nicht. Die Straf von Frau Schent 6011,30 M. in Depot" erhalten habe. Außer zu verwenden?- Angefl.: Unter keinen Umständen. es in Ihrem Interesse vorschrift der Gewerbe- Ordnung wendet sich nicht, wie dem theilte Friedmann der Frau Schenk mit, daß das Geld mit präf.: Nun wird behauptet, Sie hätten sich diesen Betrag die Revision annimmt, lediglich gegen die Arbeitgeber; die Er 5 pt. verzinst werden würde. Einige Wochen später, am rechtswidrig zugeeignet und für sich verwendet?- Angel.: wähnung derselben geschieht vielmehr nur, um anzugeben, daß nur, um daß 24. Oktober, bestellte Friedmann den Pfleger Gottlob Berger zu Nein, ganz bestimmt nicht! Ich habe bis zum 8. November das sie hinsichtlich der Koalition den Arbeitnehmern gleichgestellt fich, 11111 mit ihm über die Auszahlung des Betrages Geld genau als Depot behandelt, nachher habe ich es an Herrn gebern etwas verbieten, was es den Arbeitnehmern gestattet. werden sollen; andernfalls würde ja das Gesetz den Arbeitzu sprechen. Er erzählte dem Berger, daß Frau Schent Stüben, den Direktor der Moabiter Genossenschaftsbank gegeben für seine Pflegebefohlenen 6000 m. eingezahlt habe, um dieses und hielt mich dazu für berechtigt. Wenn in der Anklage be= Geld bei einer Bank zu deponiren, bis die gerichtliche Aus: hauptet wird, daß ich von meiner" Bank gesprochen habe, so ist einandersetzung erfolgt sei. Das Geld werde mit 5 pet. verzinst das sehr möglich. Ich meinte damit die damals noch durch und herausgezahlt, sobald die Sache bei Gericht zu Ende sei. aus sichere Rheinisch- Westfälische Bank, bei der mein Auf den Einwand Berger's, daß das Geld dann gleich bei dem Better Hermann Friedmann Direktor und ich Vorsitzender Gericht hätte eingezahlt werden können, meinte Fr., das ginge des Aufsichtsraths war. Ich bin schließlich von dieser Rhein ihm nichts an, das wäre Sache der Frau Schent. Dann aber bank abgekommen, weil mein eigenes Konto bei dieſer Bank fagte er, daß er dem Berger zu seiner Beruhigung eine Be- immer im Debet stärker war, als im Kredit und ich es nicht für fcheinigung ausstellen wolle. Diese Bescheinigung vom 8. No- gerathen hielt, das fremde Geld dorthin auf mein Konto einzuvember 1894 hat folgenden Wortlant: Herrn Schneidermeister zahlen. Auf Herrn Stüben fam ich, weil dieser Herr 14 Jahre in der Lage, die Belehrungen des W. mit dem gewünschten VerGottlob Berger, Theilungskurator der minorennen Berger's, lang mein Bureauvorsteher war und mein volles Vertrauen ständniß aufzufassen. W. gerieth hierüber in Erregung und stieß bescheinige ich hiermit, daß der Betrag von 6000 M., der zwecks genoß. Ich habe diesem 10 000 m. hingegeben, habe diese der M. mit dem Fuß, an welchem er einen Holzpantoffel trug, einfiweiliger Unterbringung bei einer Bant bei mir von Frau Summe dann noch etwas aufgefrischt und gewissermaßen auf in die rechte Hüfte, sodaß das Mädchen vor Schmerz zuſammenSchenk eingezahlt worden ist, in dieser Weise sicher gestellt ist Herrn Stüben gezogen, wenn ich Geld brauchte. So war der brach und die Arbeit niederlegen mußte. Infolge der erhaltenen und mit 5 pet. vom Tage des Empfanges durch mich verzinst Stand meiner Kaffe, als Herr Berger zu mir fam. Verlegung ist die M. längere Zeit arbeitsunfähig gewesen und wird. Ich bin verpflichtet, diesen Betrag für die von Herrn Berger Da ist nun eine Lücke. Sie haben dann einen Brief an Herrn erst nach ca. 6 Wochen vermochte sie wieder leichte Arbeit zu verrichten. vertretenen Minorennen in Anrechnung auf deren Erbtheil hinter Gottlob Berger geschrieben und ihn aufgefordert, bei Ihnen zu Das Schöffengericht verurtheilte den wegen Körperverletzung dem verstorbenen Schüler zu referviren und nach Erledigung der erscheinen, um mit Ihnen wegen der Auszahlung einer Summe bereits vorbestraften W. wegen solcher Rohheit zu 1 Monat gerichtlichen Auseinandersetzung von der Bank abzuverlangen und Rücksprache zu nehmen.- Angel.: Ich kann es nicht auf Gefängniß. Gegen dieses Erkenntniß legte der Angeklagte unter Zustimmung der Erben an Herrn Berger abzuführen. Berlin, flären, was den Anstoß zu diesem Briefe gegeben hat. Ich zer- Berufung ein, indem er vor der dritten Strafkammer des Landden 8. November 1894. Dr. Fri Friedmann, Rechts- breche mir vergeblich den Schädel, mein sonst so gutes Gedächtniß gerichts II. die Mißhandlung des Dienstmädchens in Abrede anwalt. Die versprochenen Zinsen find gezahlt worden, da- läßt mich aber im Stich. Präf.: Am 8. November kam dann stellte und behauptete, dasselbe sei durch seine eigene UngeschicklichBerger Ihnen und ist von gegen die zugezogen. Der Gerichtshof gewann jedoch nach dem Friedmann unter allerlei Vorwänden abgelehnt worden, der Frau refonstruiren darf, so dürfte sich dieselbe etwa wie folgt Ergebniß der erneuten Beweisaufnahme die Ueberzeugung von Echent gegenüber mit dem Bemerken, daß nicht sie, sondern Berger abgespielt haben. Ich werde in der Unterredung mit Berger, der Schuld des Angeklagten und erkannte auf Verwerfung Die Rückzahlung zu beanspruchen hätte, dem Berger gegenüber der das Geld nicht haben wollte, diesem gesagt haben, daß er der Berufung. mit der Behauptung, daß das Geld erst von der Bank gezahlt unmöglich einen größeren Zinssatz von einer Bank erwarten werden müsse und er deshalb in einigen Tagen wiederkommen könne, daß ich aber ganz gern bereit sei, 5 pet. Zinsen zu zahlen, Durchowsky in Nigdorf hatte sich der Klaviaturenmacher Wegen öffentlicher Beleidigung des Nachtwächters möge. Als Berger dann wiederkam, war Friedmann bereits aus wenn ich das Geld zu meiner Verfügung behalte, bis die ganze Eugen Leonhardt daselbst vor dem Rixdorfer SchöffenAngelegenheit gerichtlich geregelt sein würde. Der viel Die Verhandlung findet in demselben kleinen Sigungszimmer stärkere Gedankengang gericht zu verantworten. Als der Angeklagte in der Nacht vom war aber der, daß Berger statt, in welchem über Frhrn. v. Hammerstein das Urtheil ge vor allen Dingen von 23. zum 24. März d. J. den Nachtwächter auf der Straße traf, dem Gedanken getragen wurde, meinte er zu demselben ohne jede Veranlassung, er möge sich ja sprochen wurde. Der Zubrang zu dem nur 15 Plätze um- daß um Gottes willen das Geld nicht all Frau faffenden Zuhörerraum ist ein so gewaltiger, daß es des Auf- Schenk oder an die übrige Klique gelangen dürfe, nicht einbilden, ein Beamter zu sein, er sei nur ein Henochſe. gebots mehrerer Schuhleute bedurfte, um die Andrängenden ba es sonst verloren sei.- Präsident: Und wie Dieses Schimpfwort wiederholte er noch mehrmals. Der Wächter zurückzuweisen. ist der Schein entstanden? Anget I.: Bunächst etwa in der hielt den Angeklagten für start angeheitert und erstattete daher keine Den Vorsiz führt Landgerichtsdirektor Ried, die An Art und Weise, wie jemand, der etwas in einem Laden gezahlt Anzeige. Nach einigen Tagen wurde er jedoch abermals von flage vertritt Staatsanwalt Herbsch, die Vertheidigung führt hat, herausgehen will und aus Artigkeit keine Quittung verlangt. werden, damit er sich überzeugen könne, ob ein Nachtwächter Leonhardt insultirt, wobei letzterer verlangte, angezeigt zu Rechtsanwalt Dr. Ernst Mamroth Breslau. Dein auf Berger, der sich mit mir über alles mögliche unterhalten hatte, 11 Uhr angesetzten Hauptverhandlungstermin gingen noch andere wollte sich entfernen und da werde ich wohl nach meiner Ge- wirklich ein Beamter im Sinne des Gesetzes sei. Nunmehr erbis nach 12 Uhr verzögerte. Erst furz vorher war der Angeklagte doch eine Quittung über Tod und Leben geben und da habe ich verhalt ohne weiteres zugab, 6 Wochen Gefängniß und führte Termine voraus, so daß sich der Aufruf der Sache Friedmann wohrheit ihm gesagt haben: Lieber Verger, ich will Ihnen aber folgte Anzeige und Erhebung der Anklage. Conrad beantragte gegen den Angeklagten, der den Sachaus dem Untersuchungsgefängniß zum Verhandlungszimmer über- in aller Eile den unglückseligen Schein hingeworfen, der mit den geführt worden. Unter den Personen, die diesen Augenblick zu mir eigenthümlichen Schachtelfäßen nach meiner Meinung alles zur Begründung aus, der Angeklagte scheine jener in Nixdorf erhaschen suchten, befand sich auch die Ehefrau des Angeklagten, enthielt, was meine Position zu den 6000 m. Klarstellen Bereinigung welche anzugehören, die vergebliche Versuche machte, der Verhandlung beiwohnen zu fonnte. Ich habe damit keineswegs ausdrücken wollen, daß die zur Aufgabe mache, die Nixdorfer Sicherheitsorgane zu überkönnen. Unter den Zuhörern befindet sich Herr André Sayons, 6000 m. nun auf der Bank liegen blieben sollten, bis die gericht- wachen, um dieselben sodann angreifen zu können. Der Gerichtsadvocat de la cour d'appel de Paris, ebenso Oberstaatsanwalt liche Auseinandersetzung beendet sein würde. Ich verwahre mich hof erkannte mit Rücksicht auf die frivole Handlungsweise des Drescher. Der Angeklagte sieht ziemlich unverändert aus. Auf auf das dringendste dagegen, daß das ein Schuldschein oder Angeklagten auf 14 Tage Gefängniß und sprach dem Beleidigten Befragen des Vorsitzenden erklärt er, daß er auf die Bertheidigung Depotschein sein sollte. Einen Depotschein hatte nur Frau durch Justizrath Kleinholz und R.-A. Wronker verzichtet Schent und diese hatte sich des Verfügungsrechts begeben. Es bedarf wohl teiner besonderen Erklärung, daß der Amtshabe. Gs find nur 6 Zeugen vorgeladen worden.- Präs.: Be Präf.: Woher denn?- Unget 1: Gie hatte mir doch gesagt, anwalt sich auf dem Holzwege befand, wenn er in Leonhardt fennen Sie sich der Ihnen zur Laft gelegten Strafthat für schuldig daß sie mit allem einverstanden sei, was ich mit Berger ab: Diese aus Gründen der Nothwehr geschaffene Kommission besteht ein Mitglied der Ueberwachungskommission vermuthete. Angel.: Nein, Herr Präsident. Präs.: Sie waren bis machte. Präf.: Das war doch blos mündlich. Angetl.: zum 9. Dezember v. J. als Rechtsanwalt thätig und haben dann Herr Präsident, ich bin ja bekanntlich kein Zivilist, war damals lediglich aus ernsten, zielbewußten Parteigenoffen, denen nichts Berlin verlassen? Angefl: Jawohl. Bras.: Sie sind außerdem start abgejagt und habe juristische Bedenken bei der ferner liegt, als derartige Duminejungenstreiche, wie sie dem Andann nicht freiwillig zurückgekehrt, sondern sind von der fran- Abfassung des Scheines nicht gehabt. Auf die Rabulistik, die geklagten zur Laft gelegt wurden. Bezeichnend aber für unsere zösischen Regierung ausgeliefert worden? Angefl.: Auch man mir vorgeworfen hat, will ich nicht näher eingehen. Wenn Rechtsverhältnisse ist der Umstand, daß der öffentliche Ankläger das ist richtig.- Präs.: Sie hatten eine große Praxis als ich raffinirt hätte handeln wollen, dann würde ich doch ein Dchse in der Mitgliedschaft zu jener Kommission einen Strafverschär Vertheidiger?- Angeft.: Ja.- Präs: Sie hatten aber gewesen sein, wenn ich einen solchen Schein ausgestellt hätte. Ein fungsgrund erblickt. auch Aufträge anderer Art, die auf dem Gebiete der Zivilrechts- Lump hätte wahrscheinlich einen anderen Schein ausgestellt.- Präf.: Prekprozeß. Das Schwurgericht zu Nürnberg verurtheilte pflege lagen, wie Vormundschaftssachen u. s. w.? Angefl.: Bitte, bleiben Sie recht ruhig. Anget I.: Bitte um Ver- den Redakteur Ad. Weber von Fürth, der im Freien Beobachter" Ja, aber nur wenige. Präf.: Einer dieser wenigen Aufträge zeihung. Ich darf aber doch darauf hinweisen, daß dem da dem Richterkollegium Judenfurcht" vorgeworfen hatte, wegen betraf die Schüler'sche Nachlaßsache? Angel.: Jawohl. maligen Rechtsanwalt Friedmann vielfach viel höhere Summen Beleidigung des Richterkollegiums der Fürther Strafkammer zu Präs. Am 19. September 1894 famen drei Leute zu Ihnen, anvertraut wurden, ohne daß ich sie unterschlagen hätte. Sollte einem Monat Gefängniß und zur Tragung der Kosten. Frau Schent, ihre Schwester Frau Gundlach und der Schneider- ich nun in diesem einen Falle plötzlich zu einem Unterschläger meister Reißner. Diese Erben wollten von Ihnen vertreten geworden sein, während ich bis dahin ein Arbeiter war? Angekl.: Ja. Präs.: Sie zahlten einen Kostenvorschuß von 300 M. und dann kami die Rede auf die 6000 m. Angefl.: Ja. Herbst 1895 gestellte Verlangen um Rückzahlung des Geldes von Ihnen ausgestellt worden. Angefl.: Wenn ich mir die Sache legungen Waschine gefallen und habe sich dabei jene Vers Berlin verschwunden. fein. ? Präs. Es wird nun behauptet, daß Frau Schent zu Ihnen gesagt hat, sie wolle 6000 M. in Depot geben. Ist das so?- Anget I.: Fast absolut so, vielleicht ( Fortsetzung in der 1. Beilage.) Gerichts- Beitung. bestehenden das Publikationsrecht zu. Versammlungen. Amtsanwalt es fich Eine öffentliche Versammlung der Parteigenossen des 3. Wahlkreises, die am Dienstag bei Möhring, Admiralstraße, tagte, hörte zunächst einen Vortrag des Genossen Ewald über das Vereinsgefeß. Der Redner, der in seinen mit Beifall aufbis auf eine kleine Nuance. Wenn ich erzählen darf Der Vorsitzende des Aufsichtsraths einer Gesellschaft genommenen Ausführungen die verschiedenartige Auslegung der Präs. Bitte. Angekl.: Ich bitte, mir eine gewisse Auf- mit beschränkter Haftung war wegen Gewerbevergebens zu SS 1 und 2 erläuterte, stellte in Aussicht, zur gelegenen Zeit die geregtheit zu verzeihen. Präs. Das ist Ihnen nachzufühlen. 150 Mart Geldstrafe verurtheilt worden, weil durch seine Ver- weiteren Paragraphen einer Besprechung zu unterziehen. Die Angel.: Ich leide auch augenblicklich an starkem Herz- anlassung die im Bureau der Gesellschaft angestellten Personen Abrechnung der Vertrauensperson Börner ergab eine Einflopfen und bitte um etwas Nachsicht. Präs. Wollen vom Geschäftsführer herab bis zu dem Komptoirdiener während nahme von 1198,94 m., Ausgabe 991,49 M. Nachdem die Sie sich vielleicht setzen?-Angetl.: Nein, ich danke der Zeit des Hauptgottesdienstes am Sonntag monatelang regel- Revisoren die Richtigkeit der Abrechnung bestätigt und die Verergebenst. Die Sache war also so: Die Leute kamen und mäßig beschäftigt worden sein sollten. Der Angeklagte legte Be- fammlung Decharge ertheilt, wurden auf Antrag von Börner und stellten sich vor. Ich hatte sofort den Eindruck, daß die Frauen rufung ein und der Vertheidiger desselben, Rechtsanwalt Bres- Bittner wieder die Genossen Friß und George mit der Schent und Gundlach nicht vorsichtig in betreff der Erbschaft lauer, führte in der Verhandlung der sechsten Straffammer am Weiterführung der Geschäfte betraut. Genosse Mahle ersuchte waren, es drehte sich außer um 6000 M. noch um 3000 M., die Landgericht I aus, daß nicht der Angeklagte, sondern der Ge- die Anwesenden, jederzeit die Lokalliste zu beachten; besonders vorhanden sein sollten und nicht da waren, außerdem um eine schäftsführer für die unrechtmäßige Beschäftigung der Leute ver- aber seien bei Ausflügen nach den Vororten nur solche Lokale zu Hypothek. Bei den 6000 M. hatte ich sofort den Eindruck: antwortlich gemacht werden könne. Nach dem Statut der Ge- besuchen, die der Arbeiterschaft in jeder Hinsicht zur Verfügung Was Du damit thust, das thust Du als Depoſitär ich war nossenschaft habe dem letteren die geschäftliche Leitung obgelegen, stehen. Genoffe och gab bekannt, daß die Preßkommission ihre damals entschieden Depositär aber Du mußt Dir den Rücken während der Vorsitzende des Aufsichtsraths als solcher hier- Funktion gleichfalls wieder aufgenommen hat. Zum Schluß frei halten. Bei der Gelegenheit hat Frau Schenk wohl ge- mit gar nichts zu thun habe; es könne nicht darauf ankommen machte Genosse Börner auf die Gewerbegerichtswahlen aufsprochen von gerichtlicher Niederlegung, aber der Begriff war bei der Beurtheilung der Schuldfrage, ob sich der Vorsitzende merksam und forderte zur regen Einzeichnung in die Wählerflar für mich. Die Fran brachte das Geld in das Recht dazu ohne Berechtigung angemaßt habe. Staats- listen auf. Gine kurze Diskussion zeitigte noch der Boykott über ihrem Pompadour und hatte es für mich bestimmt. Der erste anwalt und Gerichtshof kamen zu der entgegengesetzten Ansicht. Die Berliner Privatpost; es wurde darauf hingewiesen, daß der= bei Dizarect. 1 selbe gerechtfertigt und in jeder Beziehung hochzuhalten sei. Ganz durch Anträge im Reichstage auf das Elend in der Haus- kürschner, Weinfr. 11 bei Feindt. Drantenburger Vorstadt, Ost- und Westpreußischer Männer= verfehlt wäre es jedoch, wenn die bereits bezahlten Werthzeichen industrie hingewiesen worden, aber erst der große Konfektions- Hochstr. 32a bei Schmidt. Gesangverein, Blumenstraße 32 bei Reich. Morgenroth IV, nun nicht verwendet würden und der Privatpost somit der Bearbeiter- Streit habe nicht nur die öffentliche Meinung auf köpenick, bei Schuls, Schönerlinderstr. 9. Arion II, Danzigerstr. 78 trag geschenkt wird. gerüttelt, sondern auch auch die gegnerischen Parteien ver bei Meßmann. Butunft III, Velten i. d. M., Wilhelmstr. 19 im Hotel W. Grunow. Kornblume, Gr. Frankfurterfir. 133 bei Gold.- Bineta, Die Augehörigen der chirurgischen Branche beschäftigten die Berichte der Fabrik- und anlaßt, für Beseitigung der Schäden einzutreten, nachdem Kastanien- Allee 11 bei Augustin. Alpenröslein, Bergstraße 60 Gewerbe- Inspektoren Alpenrose, Dom bei Hilgenfeld. Oberon, Oranienstr. 121 bei Wohllebe. sich in ihrer am 16. d. M. abgehaltenen Versammlung mit der Jahre 1895 Morgen= Frage der Einführung des Minimallohnes. ganz besonders darauf hingewiesen hatten. Forsterjir. 22 bei Kunze. Edelweiß III, Wollinerftr. 62. Man hielt den gegenwärtigen Zeitpunkt zu einer Aktion für unpassend und Während man aber glaubte, mit einer gewissen Genugthuung roth I, Rummelsburg, Türrschmidtstr. 33 bei Fechner.- Morgen grauen, Neue Friedrichstr. 44 bei Röllig. 2yra II, Charlottenburg, Wallstr. 102 bet überwies die Angelegenheit dem Vertrauensmann. Beim zweiten sich heraus, daß die armen Kinder dafür anstatt in die Fabrik, marashöhe". auf den Rückgang der Kinderarbeit hinweisen zu fönnen, stellt es maschesti. Borwärts IX, Charlottenburg, Wilmersdorferstr. 39, BisArbetter- Gefangverein Spandau in Spandau bei Radtke, Bunft Regelung der Arbeitsnachweise" warf Reinauer dem Glasarbeiter, Köpenick, Rosenstr. 101 bei Troppens. Arbeitsvermittler der Stahlbranche Einseitigkeit vor. Tscharndtke in der elenden Behausung der Eltern arbeiten müssen. Am Neumeisterstr. 5.Sängerlust, Werder a. H., Kugelweg. Edelweiß III, Wolliners wies diese Angriffe energisch zurück, und die Versammlung gab bach und Berlin der Fall, wo die Hausindustrie an der summerfcher Gesangverein, angeftr. 65 schlimmsten sei dies in der Lederwaaren Branche in Offenstraße 62, Restaurant. Süd- Ost, Köpenickerstr. 191 bei Foge. dem Arbeitsvermittler ihr volles Vertrauen zu erkennen. Nach- Grenze des Weberelends angekommen sei. Als ein Beispiel das Freiheitstiänger, Cumeibe, Brunauerstraße bei Stretter. dem noch auf die Bedeutung der Gewerbegerichtswahlen hin für spricht der offizielle Katalog der Gewerbe Aus St. Urban", Mariannen- lfer 2, Reſtaurant Surbof. Eintracht I, Echönweide, Freiheits gewiefen worden war, bewilligte die Versammlung den ausGleichheit 2, reminen, gesperrten Hutmachern 50 M. stellung, Gruppe 6, Kurz- und Galanterie- glocken, Wortherstr. 39 bei Buchholz. Kreuzberger Harmonie, waaren, unterzeichnet vom Hofbuchbinder Demuth und Berlinerstr. 289, Restaurant R. Uract. Admiralstr. 18c bei Möhring. Brezelschluß, Oranienftr. 51( Oranien Der deutsche Metallarbeiter- Verband, Bezirk Osten, den beiden Lederwaarenfabrikanten Mattern und May ballen) bet Helfer. Harmonie 4( Vergolder), Köpenickerstr. 69 bet hielt am 16. Juni eine Versammlung ab, in der die Genoffin Schulze, es aus in folgender Weise: Die Arbeitslöhne haben Schöning. Bolter frühling, Seidelftr. 30 bei Arndt. Schnee= Rohrlack einen Vortrag über Verstand und Instinkt der Thiere gegen die gute Geschäftszeit etwas eingebüßt, sind im allgemeinen glöd chen 2, Potsdam, Brandenburger Kommunitation 16 bet Glaser. Adlershof in Adlershof, Oppenstr. 1 bei Schubert. Feldblume, hielt. Hierauf wurde auf den Beschluß, Fünfzigpfennig- Marken aber austömmlich in den Fällen, wo Die Arbeiter Staligerstr. 117 bei Breitenfeld. Silaritas, Hochftr. 32a bei Schmidt. zur Unterstügung der Ausgesperrten vom 1. Mai zu entnehmen, in Fabriken oder Werkstätten ziemlich ziemlich regelmäßige Be- Fröhlich, Rummelsburg, Kant- und Mozartstraßen- Ecke bei Bartels. fowie auf die Gewerbegerichts- Wahlen hingewiesen. schäftigung haben. Bund der geselligen Arbeitervereine Berlins und Umgegend. Von denjenigen Arbeiten, welche in Alle Zuschriften den Bund betreffend sind zu richten an: Hermann Jahn, Eine außerordentliche Generalversammlung wurde am der Behausung der Arbeiter hergestellt wurden, Schönhauser Allee 177 c. Portemonnais und Bigarrenetuis 2C., wird die Arbeiter- Raucherbund Berlins und Umgegend. Aenderungen Sonntag vom Verein der Zimmerer in Cohn's Festfälen abge- Arbeit der gedrückten billigen Sorten nur gering bezahlt. Hier im Bereinstatender sind zu richten an Otto Schulz, Kottbuserdamm 72. halten. Auf der Tagesordnung stand die Frage:" Ist es mög ist großer Fleiß und Benuhung billigster Ar3orndorferstr. 50 bei Grafer. Donnerstag: Kollegia, bet Böcker, Naunynstr. 78. Korea, lich, für Berlin eine einheitliche Organisation zu gründen?" beitskräfte erforderlich, um den nothwendigsten Straßburger. Mehr Licht, Weißensee, Elsaßstr. 16 bet Wahrer Fatob, Simeonftr. 23 bei Flict. Neuer Stehr, ein Mitglied der zentralen Richtung, kam auf den Vor- Verdienst zu ermöglichen."( Seite 29, Abs. 4.) Nicht Sain, Langenbeck str. 4 bet Techtmeier.- Glühlicht, Weißenfee, Göblerschlag zu sprechen, für Berlin und die Provinz Brandenburg wie manche es wohl wünschen, vollständige Beseitigung, sondern Brüderlichkeit, püdlerstr. 49 bei Schuhmacher. Weiße Asche, Görligerstr. 69 bei Schulze. Gefang-, Turn- und gesellige Vereine. Donnerstag. Such 3 dorfobligatorischer Einführung der Zeitschrift„ Der Zimmerer" zu eine gründliche Enquete über dieselbe, ferner Unterstellung der scher Männerchor von 8-9 Uhr Notenstunde; von 9-11 Uhr lebungsgründen. Auf diesem Wege sei wohl am ehesten eine Ginigung felben unter Aufsicht der Gewerbeinspektoren, sei der erste Schritt, Männerchor. Abends von 9-11 Uhr bei Wernau, Rosenthalerstraße 57. stunde bei Brüning, Rosenthalerstr. 12. Gefangverein Jugendfreuden, möglich. Die nächsten Rebner, sowie der Vorsitzende des der gethan werden muß; ferner soll ein Zwang aller Haus Bfropfenverein Wedding, abends 8 Uhr Sigung beim Restaurateur Vereins erklärten fich die herbeizuführen wäre, wenn auf beiden Seiten die richtige Im Anschluß daran empfehle sich Einschränkung der Zuchthaus- rohsinn bei Geite, Swinemünderfir. 20, abends 9 Uhr, Sigung mit um Prinzip für eine Ginigung, industriellen zur Listenführung über jugendliche Arbeiter bestehen. Wolff, Gerichtfir. 44.- Vergnügungsverein Alpengrün, abends von Erkenntniß vorhanden sei. Nur vereinzelt wurden Gründe gegen und Gefängnißarbeit beziv. Nachweis der aus ihr herrührenden Damen. Tambourverein Froh- Fret, Uebungsstunde Montags und eine Ginigung laut; es wurde angeführt, daß das preußische Produkte. Redner faßt zum Schluß seiner Ausführungen die Donnerstags 9 Uhr bei Stausch, Suffitentie t Geselliger Berein Hertha, Vereinsgesetz einer solchen hindernd im Wege stehe. Um den gesammten Forderungen in die 16 Punkte zusammen, welche uebungsstunde Donnerstags 8% Uhr bei Rautenberg, Dranienstraße 180. abends 9 Uhr Sigung Adalbertstr. 51. Dile ttanten- Orchefterverein Allegro, Mitgliedern Zeit zur Information zu lassen, wurde von einer gebel bereits in der Schneider- und Schneiderinnen- Ver- Theatergesellschaft Evelina, abends 9 Uhr bei Gonell, Falckensteinstraße 5, Beschlußfassung Abftand genommen. Zum Komitee für das befammlung schlossene Stiftungsfest wählte die Versammlung Hoff, Bardeam Montag empfohlen empfohlen hat. An die mit Sigung mit Damen. leben, Ostermann, Stottlow, und Rebschläger. Nachdem Hing die Mitglieder aufgefordert hatte, sich in die Wählerlisten zur Gewerbegerichtswahl eintragen zu lassen, schloß der Vorsitzende die gut besuchte Versammlung. wie straße 50 bei Frgang. 1 9-11 Uhr mit Damen bei Boltmann, Beusselstraße 32.- Geselliger Verein Zitherklub Alpengrüße Uebungsstunden abends 9 Uhr bei Neumann, Gefelliger Arbeiterverein Hoffnung bet Gittler, 26. Lothringerſtraße 105.- Bithertlub se imathstlänge 1895. StubowerMariannenstraße 48. Alle 14 Tage abends 8½ hr.- Bergnügungs- und Touriſtentlub Freie Brüder, abends uhr bei Noll, Adalbertſtr. 21. Kommandantenstr. 72. Stattlub Sanfter Heinrich bei S. Brandt, Reichenbergerstr. 122. Stattlub Süd, abends 8% Uhr, Böckhstr. 21 bet Stattlub Grand Schwarz, abends von 9-11 Uhr bei reb E. Stein, Christburgerstraße 46. Schwimmklub echt", abends 9 Uhr, im Restaurant Stichter, Mariannenstr. 41. Stattlub Tourné, abends Uhr bei Rebrenz, Wrangelfstr. 84. Stattlub Fortuna, abends 8 Uhr, Jonasstr. 4 bei abur. Gesangv. der Berl. Metallweber, Andreastraße 34 bei einberg.- Zitherverein Tyrol, cangelſtr. 91 bei Ludwig. Ruderverein Vorwärts, abends 9 Uhr im Restaurant Neues Klubhaus, großem Beifall aufgenommenen Ausführungen schloß sich eine betheiligten und zu einmüthigem und geschlossenem Vorgehen in der diesjährigen Lohnbewegung aufforderten. Den„ Bericht der Lohntommission über den allgemeinen Stand der Lohnbewegung" Die Vertrauensmänner der Drechsler waren am 22. d. M. erstattete Brückner, indem er ausführte, daß sich viele Faim Englischen Garten, Alexanderstraße 27c, behufs Feststellung brifanten bereits in der Weise für die Lohnbewegung zu rüsten ihrer Forderungen zu der in Aussicht stehenden Lohnbewegung suchen, daß sie auf Lager arbeiten lassen, um einen eventuellen versammelt. Der Besuch war mäßig; die Anwesenden repräsen- Streit aushalten zu können. Um so erfreulicher aber sei es, daß 9 tirten nur 75 Werkstätten. Kollege Kunze unterbreitete der nicht nur aus Offenbach, sondern auch anderen Städten die Bersammlung das Ergebniß der bis jetzt erhobenen Statistik günstigsten Nachrichten für eine Lohnbewegung im Herbst einunter den Drechslergesellen. Daffelbe foll durch die liefen; nothwendig sei es aber, daß aus allen Werkstätten auf sämmtlichen Zahlstellen ausliegenden Werkstatt Frage- genaue und zahlreiche Adressen bei der Lohnkommission einbogen eine genaue Ergänzung erfahren. Sodann wurde gingen, damit dieselbe namentlich in bezug auf die Hausin die Diskussion über die zu stellenden Forderungen industriellen auch mit Erfolg arbeiten könne. Unter Vereingetreten. Ginige Redner polemisirten gegen den schiedenes" wurde auf das am 20. Juli in der Neuen Welt" Vorschlag der Werkstatt- Kontrollkommission und meinten, es stattfindende Sommerfest hingewiesen. wäre dringlicher, wenn ein Tarif ausgearbeitet würde, dahin= = der 1 traße. Langeftr. 24. Rauchflub Ohnesorge, Abends 9 Uhr, bet Münsberg, Lo utfenufer 52 Rauchtlub ernspige, Abends 9 Uhr, bei A. Böhl, Rüdersdorfer Rauchtlub Pfeifendeckel, Abends 8 Uhr, bet JeratschRauchtlub Felsen fest. Wrangelstr. 30 bei R. Schmidt. Berein Stenographenschule, 8-11 Uhr: unentgeltlicher Unterricht und Uebungsstunde für Schüler und Erwachsene, Annenstraße Nr. 9.Arends'scher Stenographen Berein Apollobund", Becker's Bierhallen, Kommandantenstr. 62, abends 9 Uhr, unterricht und Uebung in der gang vereinfachten Arends'schen Stenographte. Le Cercle de Conversation Fançaise se arrassemble tout les jeudis soir à 9 h. dans son local Zum Patzenhofer, Leipzigerstr. 136. Cercle Français: Jeudi Séance a 9 h. dans son local Rest. ,, Vier rahreszeiten", Prinz Albrechtstr. 9. Des hôtes sont les bien- venus. fammlung in Rixdorf bei Kummer, Berlinerstr. 36. Bahlreiches Erscheinen Barbiere, Friseure, Perrückenmacher. Heute bend 10 Uhr: Bers nothwendig. Bentral- Kranken- und Begräbnißkaffe für Frauen und Mädchen in Deutschland.( E. H. Nr. 26.) Berwaltungsstelle Berlin IV. Heute Abend 8 Uhr: Mitgliederversammlung bei Wilte, Andreasfir. 26. Tagesordnung: 1. Bortrag des Herrn Dr. Scheyer. 2. Neuwahl der Ortsbeamten sowie des Vertrauensarztes. 3. Berschiedenes. Gewerkschaftliches. Als gehend, daß ein prozentualer Lohnzuschlag für sämmtliche sehr zahlreich in der Brauerei Friedrichshain versammelt. Nach Die Sutarbeiter und Arbeiterinnen waren am Dienstag Spezialarbeiten gefordert werde. Diese Ansicht wurde jedoch von einemt mit Beifall aufgenommenen Vortrag der Genoffin Rohr der Mehrheit der Kollegen mit der Motivirung bekämpft, daß lack berichtete 2auschte über den gegenwärtigen Stand des diese Methode geeignet sei, erst recht eine Verwirrung hervor- Streits. Die Situation werde von Tag zu Tag günstiger für zurufen. Ein Minimal- Durchschnittsverdienst für den schwächeren die Ausständigen. Streitbrecher hätten sich nur in ganz ver Arbeiter müffe unter allen Umständen gefordert werden. schwindend kleiner Zahl gefunden, und der Versuch, folche von Kollege Tost präzisirte noch einmal den Standpunkt der Werkstatt- Kontrollkommission, und kam zu dem Schluß, daß auswärts heranzuziehen, scheiterte an der umsichtigen Thätigkeit die vorgeschlagene Norm der Forderung zu akzeptiren fei. Nach sei es einem Beauftragten der Firma Silbermann gelungen, in der ausständigen Kollegen. Durch das Versprechen guter Löhne dem nun auf grund der Streifkarten- Kontrolle den Vertrauens- Frankfurt a. D. vier Arbeiter anzuwerben. Beim Antritt der männern anheimgestellt wurde, energisch für Entrichtung der Bei- Arbeit erkundigten sich dieselben nach der Höhe der ihnen zus träge zum Streitfonds Sorge zu tragen, wurde mit großer gefagten guten Löhne, worauf ihnen die horrende Summe von Die Hoffnung der Berliner Sutfabrikanten, daß sich nach dem Der Berliner Hutmacher- Streit dauert unverändert fort. Majorität der folgende, von der Werkstatt- Kontrollkommission 16. wöchentlich geboten wurde. Hiermit nicht zufrieden, ver. Die Hoffnung der Berliner Sutfabrikanten, daß sich nach dem M. Abbrennen der Frankfurter Hutfabrik die Arbeitslofen nach gestellte Antrag angenommen: Die Kommiffion der Drechsler langten die betreffenden 20 M. und kehrten, als ihnen dieser Lohn Abbrennen der Frankfurter Hutfabrik die Arbeitslosen nach männer Bersammlung zur Lohnbewegung auf grund des Deutschen Holzarbeiter- Verbandes empfiehlt der Vertrauens nicht bewilligt wurde, enttäuscht in ihre Heimath zurück, nachdem Berlin wenden, ist von unserer Seite vollständig vereitelt worden. angestellten Ermittelung, die Forderung sie zuvor von ihren streitenden Berliner Kollegen über die Verschiedene Fabrikanten waren persönlich dort resp. haben Vers auf Berkürzung hiesigen Verhältnisse aufgeklärt waren und sich mit ihnen soli tretungen dorthin gesandt, um die Leute durch allerhand Ber der Arbeitszeit auf 52 Stunden pro Woche, und einen Minimal- darisch erklärt hatten. Dieser sowie ähnliche Fälle seien ein sprechungen und Verlockungen zu bewegen, ihren Mitarbeitern in John von mindestens 21 M. für einen schwachen Durchschnitts- Beweis dafür, daß die Sache der Ausständigen günstig stehe und den Rücken zu fallen. Ein ergößendes Schauspiel war es mitarbeiter provisorisch zu stellen. daß bei festem und entschlossenem Zusammenhalten der Arbeiter anzusehen, wie Herr Meinicke jun. aus Brandenburg an den Im Allgemeinen Arbeiter und Arbeiterinnen Verein der Sieg gewiß sei, und der Plan der Fabrikanten, die Brandtrümmern Leute durch allerhand schöne Versprechungen sprach am 22. d. M. Genoffe Saffenbach über" Das Freimaurer- Organisation zu zerstören, ein für allemal vereitelt würde. 3 engagiren suchte; man verstieg fich fogar fo weit, den Leuten 50 Mart thum"; der Vortrag wurde beifällig aufgenommen. Außerdem Kutzke, der im Auftrage der Lohukommission in Frankfurt a. D. pro Woche anzubieten. wurden noch einige Vereinssachen erledigt. die Leute war, um die dortigen Kollegen über den Streit zu informiren in Brandenburg autamen, wurden dieselben und sie vor Zuzug nach Berlin zu warnen, berichtete, daß sich von unseren Vertreteru in Empfang genommen und über den Die in der Buchbinderei und verwandten Gewerben be die Frankfurter Kollegen mit den Berlinern solidarisch erklärt wahren Sachverhalt aufgeklärt, worauf fie unter den Umständen schäftigten Arbeiter und Arbeiterinnen hielten am 22. Juni bei hätten und daß fortan keiner derselben den Lockungen der Berliner auf den Lohn verzichteten. Anders verfuhr Herr Silbermann Bolt eine schwach besuchte Bersammlung ab. Herr Dr. Joe Fabrikanten folgen werde. sprach über: Die Erhaltung der Kraft". Christian gab die Abrechnung vom Stiftungsfest, wonach die und darauf die Versammlung mit einem begeisternden Hoch auf Ankunft pro Woche offerirt wurde. Nachträglich bewilligte man Der Kassirer gerichts- Beisigers Augustin wurde Mekel als Kandidat aufgestellt wurden bitter enttäuscht, als ihnen ein Lohn von 16 M. bei der Einnahme 132,15, die Ausgabe 112,25 M. betrug. Man er das Gelingen der Bewegung geschlossen. 20 M. Auch jene Leute verließen als sie von der Sache theilte ihm Entlastung. Unter Mitgliedschaftsangelegenheiten beinformirt waren- Berlin und gaben in einem Schreiben ihrer richtete Brückner über den Verlauf des Streits bei Heymann; In einer öffentlichen Versammlung der im Handels- Freude Ausdruck, daß sie von den Berlinern so gastlich beder Vorsitzende besprach eine über die Vereins Herberge er- und Transport Gewerbe beschäftigten Hilfswirthet wurden. Weiter suchen die Fabrikanten einzelne hobene Beschwerde, welche geprüft und als unbegründet zurück- arbeiter, die am 23. Juni bei Boly in der Alten Jakob- Ausständige für sich zu gewinnen und wurde erklärt, daß die gewiesen wurde. straße stattfand, erfolgte die Berichterstattung vom zweiten Berufs- felben fordern könnten, was für einen Lohn sie wollen. tongreß durch den Vertrauensmann Schumann, sowie Ka ßler allen diesen Manipulationen steht man klar und deutlich, wie Am Montag, den 22. Juni, hielt der Deutsche Holz- und Polit. Hieran schloß sich eine recht erregte, oft stürmische die Fabrikanten in Verlegenheit gerathen find; aber die Ausarbeiter Verband, Bahlstelle Berlin, Bezirk Oft", eine Debatte. Die umstrittensten Buntte waren die Form der Organis gesperrten sehen mit der größten Rube den kommenden Dingen Bersammlung ab, welche leiber trotz der wichtigen Tagesordnung fation und die Fachpresse. In gleicher Heftigkeit wurde die Wahl entgegen, denn sie wissen, daß das Recht auf ihrer Seite ist. Die sehr schwach besucht war. Eingeladen waren die Kollegen der von Revisoren erörtert, laut Stongreßbeschluß ist die Zahl auf Lohnkommission der ausständigen Hutarbeiter und Arbeiterinnen. Tischlereien von Seelig, Langeftr. 56; Reichow, Straußberger vier festgesetzt; gewählt wurden Kräter, Poliz, Dreher firaße 12; Ulrich, Langestr. 70; Neumann, Königsbergerfir. 28; und Schumann. Die Notiz im Lokal- Anzeiger", daß die streifenden Hut. Ju anbetracht der vorgeschrittenen Zeit macher das Berliner Gewerbegericht als Einigungsamt angerufen Abel, Markusstr. 34; Fahnig, Langeftr. 91 und Böhm, Weber- wurden die übrigen Punkte bis zur nächsten öffentlichen Versamm hätten, ist aus der Luft gegriffen. Thatsache ist nur, daß Herr straße 52. Aus den ersten drei Werkstellen war niemand erschienen. Die ganze Diskussion über die Werkstellen- Angelegenlung vertagt. Assessor v. Schulz seine Vermittelung angeboten hat. heiten, welche ergab, daß noch viel Ueberstunden gemacht werden, Brauerei Stralau abgehalten wurde, sprach Genoffe Türt Die Differenz in der Blechemballage- Fabrit von Lutze u. Comp. In einer Volksversammlung, welche am 17. d. M. in der Achtung! Lithographen, Steindrucker und Schleifer! deutete darauf hin, wie groß der Judifferentismus unter den deutete darauf hin, wie groß der Judifferentismus unter den Tischlern noch ist. Kollege Engmann ermahnte die Anwesenden, über das„ Buch der Freiheit". Hierauf wurden die Maßnahmen, in Friedrichsberg, Gürtelstr. 25, ist noch nicht beigelegt. Zuzug fleißig für die Organisation zu agitiren. welche zwecks befferer Agitation zu treffen sind, eingehend erörtert. ist streng fernzuhalten. Im Arbeiter Bildungsverein von Friedrichsfelde hielt Zu diesem Streit wird noch mitgetheilt, daß Gendarmen Der Verband der in der Korbmacherei beschäftigten Genoffe Pörich am 18. b. Mts. einen Vortrag über die Be- sich insofern Uebergriffe erlaubt haben, als dieselben einige Arbeiter Berlins hielt am 22. d. M. ſeine erste Bersamm- seitigung des Privateigenthums. Sodann wurden die Mitglieder Streifende ohne Grund und Ursache aufgefordert haben, eine Tung ab, die sehr gut besucht war. Genosse Faber sich in einem Vortrage über die Frage, ob der Werth der Draufgefordert, sich soweit als angängig in die Listen zur Berliner sogenannte Plantage eines Bekannten zu verlassen, mit dem ganisation von der Form abhängig fei, für einen Anhänger der Berlin wohnende Personen an den Wahlen theilnehmen können, ber Plantage barfiber zur Rede gestellt, mit welchem Recht die Gewerbegerichts Wahl eintragen zu lassen, da auch nicht in Bemerken, daß wer in Friedrichsberg nicht arbeite, brauche sich auch dort nicht aufzuhalten. Von dem Besizer zentralen Richtung und wies auf den bedeutsamen Werth hoher wenn sie dort arbeiten. Beiträge und der dadurch gewährten Wander- und ArbeitslosenBeamten auf sein Pachtland kämen, zogen sich die beiden Gens Unterstützung hin. Kistenmacher Tschernig vermiste im Holzdarmen zurück, ohne eine aufklärende Antwort zu geben. Die arbeiter- Verband die Wahrnehmung der Intereffen der einzelnen Streikenden werden sich ihr gutes Recht, welches ihnen bei Lohns Berufe. Voigt trat entschieden für den Lokalverband ein. bewegungen zusteht, nicht nehmen lassen, und sich in keiner Weise Nachdem noch mehrere Redner im Sinne von Voigt gesprochen provoziren lassen. batten, wurde folgende Resolution einstimmig angenommen: Die Versammlung ist nach Anhörung des Genossen Faber der Ueberzeugung, daß sie mit dem Beschluß, eine Lokalorganisation für Berlin und Uingegend zu gründen, recht gethan hat, indem sie es zur Zeit für die beste Form hält, die Kollegen zur Organisation heranzuziehen. Die Versammlung spricht noch besonders die Meinung aus, daß sie feinesfalls Gegner der Zentralorganisation ist und wird, wenn sie die richtige Zeit für gekommen erachtet, sich einer solchen anschließen. " M ost schule, Waldemarstr. 14: Arbeiter- Bildungsschule. Donnerstag Abend 9 Uhr bis 10% Uhr: Süd: Deutsch.( Literatur des neunzehnten Jahrhunderts. Auffazlehre.) Herr Heinrich Schulz. Nordschule, Müllerstr. 179a: Geschichte.( Neuere Geschichte von der Reformation Sozialismus und der politischen Parteien Deutschlands.) Herr Dr. G. Binn. bis Gegenwart mit besonderer Berücksichtigung der Entwickelung des Die Schulräume sind zur Benutzung der Bibliothet und des reichhaltigen Beitschriftenmaterials schon von 8 Uhr an geöffnet. bei Schröder, Wiesenftr. 39. gefe- u. Diskutirklubs. Donnerstag. Dießgen, abends 8% Uhr Neue Zeit, Boyenstr. 40 bet Gieshott. süd- Ost, bet Toltsdorf, Gorauer- und Görligerstraßen- Ece. der Freunde bei Gnadt, Buttbuſerſtr. 82. Sozialistischer Lese= und Distutirtlub, Reichenbergerstr. 157. August Geib, im Restaurant Streit, Naunynftr. 86. Reimer, Gerichtsstr. 19 bet Seibel. Friedrich Engels, Weißenburgerstr. 58 bei Stiefel. Leopold ato by, Blumenftr. 52 bei Kleinau( jeden Donnerstag nach dem 1. u. 15.). Pestalozzi, 8eughofftr. 8 bei Behlendorf. Obft, Weidenweg 81 bei Schillinger( jeben Donnerstag nach dem 1. und 15.). Klub Arbeiter- Sängerbund Berlins und Umgegend. Vorsitzender Ad. NeuDie Ledergalanterie- Arbeiter und Arbeiterinnen hielten mann, Basewaiterfir. 3. Alle Aenberuneen im Bereinstalender sind zu richten am Dienstag eine sehr stark besuchte Versammlung ab, in der an Friedrich Kortum, Manteuffelfir. 49, v. 2 Tr. Donnerstag. Abends 9 bis Genoffe Timm über das Thema„ Die Schäden in der Haus- 11 Uhr: uebungsstunde und Aufnahme neuer Mitglieder. Freund: schaft I, Brunnenstr. 143 bei Fischer. Vorwärts II,( Beutner'scher industrie und wie beseitigen wir diefelben?" referirte. Redner Männerchor) Echönhauser Allee 28 bet Stelle.- Frühlingsluft, Bülow erinnerte zunächst an die Zustände in der Konfektionsbranche, straße 59 bet Werner. 8aget nicht, Stegliz, Albrechtfiraße 125 im denen diejenigen in der Lederwaaren- Fabrikation genau ähnlich schwarzen Adler. Boray, Manteuffelstraße 9 bei Nowack. Har monte I, Tempelhof, Torffir. 18 bet Gerth. Steinfeger Sänger erscheinen, wenn sie auch nicht so umfangreich sind. Es sei cor, Ruftanien Allee 28 bei Fiebiger. Flöter'scher Gesangbereits in früheren Jahren von der sozialdemokratischen Fraktion erein, Stoppenfix. 47 bei 2ilheim vorenz.- Sängerchor Berliner " Aus Der Vertrauensmann. Achtung, Korbmacher! Die Kollegen allerorts werden dringend ersucht, den Zuzug nach Spandau streng fernzuhalten, da infolge der schlechten Löhne für Geschoßtransportkörbe Diffe renzen zwischen der dortigen Firma Bärwalde und deren Arbeitern ausgebrochen sind. Vom Zentral Verband der Maurer hat Paul Becker, Gleimstr. 14, 130 Quittungsmarken gefunden. Der Verlierer kann sie dort in Empfang nehmen. = Am Tischlerstreik in Elbing find noch 40 Arbeiter betheiligt. Zwei Geschäfte hatten bereits bewilligt, mußten aber auf Drängen der übrigen wieder ihre Zugeständnisse zurückziehen. Die Unternehmer haben sich verpflichtet, bei einer Konventional strafe vou 50 M. feine der gestellten Bedingungen zu erfüllen. Die Meister versuchen jetzt in Königsberg und Tilsit Ersatz zu bekommen. Die Tischler in beiden Orten werden deshalb darauf achten müssen, daß dieses Vorhaben der Herren nicht von Erfolg begleitet ist. Für den Inhalt der Juferate übernimmt die Redaktion dem Publikum gegenüber keinerlei Verantwortung Theater. Ring. Juni. Donnerstag, den 25. Juni. Opernhaus. Der Ning der Nibe lungen. Vorher: Das Rheingold. Neues Opern Theater.( Kroll.) | Urania. Reichshallen Taubenstr. 48/49. Taubenstr. 48/49. Naturkundliche Ausstellung. täglich geöffnet v. 10 Uhr vormitt. ab. Eintritt 50 Pf. Wissenschaftl. Theater abends 8 Uhr. Invalidensir. 57/62, Lehrt. Stadtbahnh. Sternwarte täglich geöffnet v. 7 Uhr abends ab. Eintritt 50 Pf. Beit. Passage- Panopticum. Der Barbier von Sevilla. Schauspielhans. Die frante Zeit. Deutsches Theater. Die Stüzen der Gesellschaft. Leling Theater. Das Modell. Berliner Theater. König Heinrich. Henes Theater. Das Damenduel. Vorher: Das Frauenbataillon. Theater Unter den Linden. Die Fledermaus. Rendenz- Theater. Der Stellvertreter. Vorher: Erlauben Sie Madame! Schiller- Theater. Bürgerlich und Romantisch. Adolph Ernst- Theater. Charley's Tante. Vorher: Die Bajazzi. Belle- Alliance- Theater. Tata- Toto. National- Theater. Das neue Gebot. ΩΣ llate 42 nis dad wilde Weiber gnollesen aus Dahomey. National- Theater. Friedrich- Wilhelmstädt. Konzert- Große Frankfurterstraße 132. park. Spezialitäten- Vorstellung. Direktion: Max Samst. mässigten Preisen. Apollo- Theater. Spezialitäten- Vor- Volksvorstellung zu bedeutend erftellung. Baufmann's Variété. Spezialitäten Gastspiel des Herrn Ernst Eppstein Vorstellung. vom Stadttheater zu Göttingen: Schiller- Theater. Das neue Gebot. ( Wallner- Theater.) Donnerstag, abends 8 Uhr: Zum ersten Male: Bürgerlich u. Romantisch. ( Katharina Rosen: Frau Klara Meyer a. G.) Freitag, abends 8 Uhr: Bürgerlich und Romantisch.( Katharina von Rosen: Frau Klara Meyer a. G.) Theater Alt- Berlin. Nachmittags 4 Uhr u. abends 8 Uhr: Fiddicke und Sohn. Posse mit Gesang in 8 Atten von Julius Keller und Louis Hermann. Schauspiel in 4 Akten von Ernst v. Wildenbruch. Regie: Fritz Schäfer. Morgen: Dieselbe Vorstellung. National- Theatergarten. Großes Konzert. Spezialitäten ersten Ranges. Theaterstücke. Viktoria- Brauerei Lützowstrasse 111/112 ( nahe Potsdamer Play). Täglich( außer Sonnabends): Im prachtvollen Garten, Sozialdemokratischer Wahlverein Leipzigerstraße, am Tonhoffsplay. für den 1. Berliner Reichstags- Wahlkreis. Täglich Norddeutsche Sänger im Lokale des Herrn Röllig, Neue Friedrich- Straße 44: Freitag, den 26. Juni, abends 82 Uhr, vorzügl. Programm u. a. La puce( Der Floh) ungeheuerer Erfolg der Ulk- Parodie" Alle fünf Barrisons Alle fünf Barrisons Entree auch Sonntag 30 Pf. Refervirter Play 50 Pf. Muß wegen Regen im Saal gespielt werden, beträgt Sonntags das Entree durchweg 50 Pf. Feldschlößchen 142 Müllerstraße 142. Telephon: Amt Moabit 1213. Täglich: Versammlung. Tages Ordnung: 1. Die Bekämpfung der Sozialdemokratie. Referent: enoffe Georg Wagner. 2. Diskussion. 3. Vereinsangelegenheiten. 208/ 9* Die Genoffen des 1. Berliner Reichstags- Wahlkreises werden dringend ersucht zu erscheinen. Der Vorstand. Bildhauer! Heute, Donnerstag, den 25. Juni 1896, abends 8 1hr, im ,, Englischen Garten", Alexanderftr. 27c: Große öffentliche Versammlung. Tages Ordnung: 294/2 1. Die Bedeutung des Gewerbegerichts. Aufstellung eines Randidaten zum internationalen Gewerkschaftskongreß in London. 3. Wahl eines Mitgliedes zum internationalen Agitationskomitee. 4. Verschiedenes. Konzert, Theater.( Solzbilbauer) für die Wahlen zum Gewerbegericht. 2. Wahl eines Delegirten Spezialitäten- Borstellung. Das Fest der Handwerker. Achtung! Droschkenfutscher! Achtung! Mittwochs: Tanzkränzchen. Theodor Boltz, Defonom. Julius Wernau's Festsäle und Garten Schwedterstraße 23/24. Jeden Montag ut. Mittwoch Große Spezialitäten- Vorstellung bei freiem Entree. Vereinszimmer u. Regelbahn zu vergeb. Achtung! Achtung! Künstl. Zähne v. 3 M. an, Theilz. wöchentl. 1 M., wird abgeholt. Zahus ziehen, Zahnreinigen, Nervtödten bei Freitag, den 26. Juni 1896, im Saale der Norddeutschen Brauerei", Chauffeeftr. 57: " Gr. öffentl. Versammlung der Droschkenkutscher Berlins und Umgegend. Tages Ordnung: 1. Kultur und Sumanität. Referent: Genosse Adolf Hoffmann. 2. Die bevorstehenden Gewerbegerichts Wahlen und Berichterstattung der Gewerbegerichts- Beifizer: 8. Verschiedenes. Da die Versammlung für die Rollegen von hochwichtiger Bedeutung ist, suche seinen Kollegen zu bewegen, an der Versammlung theilzunehmen. 52/12 Die Vertrauensmänner. to it bas zahlreiche Erscheinen der Kollegen nothwendig. Agittre jeber und Achtung! Stettinere, Lauſsiperplat 2, Elfafferſtr. 12 Musikinstrumenten- Arbeiter! Alt- Berlin.Sänger Bei günstiger Witterung nachmittags 4 Uhr und 6 Uhr: Aufzug zum Ringelstechen. 3wei Musikkorps. O Süddeutsches Doppel- Quartett Alemania" in schwarzwälder Bolts tracht. Spffänger Sr, fönigl. Hoheit ades Großherzogs von Baden. Gintritt: 25 Pfg. Donnerstag bis 6 Uhr 50 Pf., später 25 Pf. Passepartouts à 4 Mk. Adolph Ernst- Theater. Anfang 8 Uhr. Charley's Tante. Schwant in 3 Aften von Brandon Thomas. Repertoirestück des GlobeTheaters in London. Vorher( Anfang 71/2 Uhr): Die Bajazzi. Parodistische Bosse mit Gesang in 1 Att von Ed. Jacobson und Benno Jacobson. Mufit von F. Roth. Morgen: Diefelbe Vorstellung. KAIRO KAIRO KAIRO KAIRO von 7 Uhr abends ohne Gewerbeausstellungs- Billet zugänglich. von 10 Uhr vorm. geöffnet. 1. Eingang: Ausst.- Bahnh, II. Eing.: Köpnick. Landstr. Waffensamml. d. Chediwe; Samml. d. egypt. Behörden, Schwert des Mehomet- Ali. Salon bedeutender Orientmaler. Riesen- Arena mit Monstre( Meysel, Pietro, Britton, Steidl, Krone, Röhl und Schrader). Anfang Wochentags präzise 8 Uhr. Sonntags Uhr. Entree 50 Pf. Für die Wochentage find Billets à 40 Pf. und Familienbillets à 1 M. ( für 3 Personen giltig) im Vorver tauf zu haben. Jeden Sonntag und Donnerstag nach der Soiree: Tanzkränzchen. Apollo- Theater und Konzert- Garten Go Friedrichstraße 218. Dir. J. Gillick. Die Spree- Amazone Posse mit Gesang und Tanz in 1 Aft v. A. Sennfeld. Mufit v. Paul Limete. Empfehle allen Freunden und Betannten mein Weiß-, Bairisch Bier und gr. Speisegeschäft. Reichhalt. Donnertag, den 25. Juni, abends 8 Uhr, in Keller's Frühstück von 80 Pf., Mittag mit Bier Festfälen, Koppenstraße 29: 50 Pf. sowie Abendtisch à la carte von 30 Bf. an. 2 Vereinszimmer mit Klavier für 20-50 Perfonent. 4977L* H.Stramm, Restaurat., Ritterstr. 128 Sänger's Ruh Gnft. Haenfel Beelighof( Wannsee) in 20 Min. vom Bahnhof Schlachtenfee sowie Wannsee zu erreichen. Große öffentliche Versammlung des Zages Ordnung: Die Maßnahmen der Fabrikanten nach Beendigung Streiks und das Verhalten der Kollegen hierzu. Kollegen, seid alle auf dem Posten, es gilt wichtige Großer schattiger Garten, Kaffeeküche, Beschlüsse zu fassen. Regelbahn u. s. w. Borzügl. Speisen 286/ 14* und Getränke. 50562* Große verdeckte Hallen u. Saal für Vereine und Gesellschaften stehen zur Bei größeren Partien Carl Ullrich, Buffetier. gung; Preisermäßigung. Die Lohnkommission. Verband aller in der Metallindustrie beschäftigten Arbeiter 298/12 Berlins und Umgegend. Den Mitgliedern zur Nachricht, daß am Sonntag, den 5. Juli 1896, vormittags 9 Uhr, nud nachmittags 1 Uhr Louis Keller's Festsäle zwei Sonder- Dorftellungen Koppenstr. 29.[ 5334L im neuen Hause der Urania, Taubenstr. 48-49 stattfinden. Zur Aufführung Jeden Dienstag und Donnerstag im gelangt: prachtvollen Sommergarten Norddeutsche Anton Emil Pummel Henry Bender. Wanda Kiesel.. Elfe Linda. Quartett- u. Koupletsänger. Carl Schwemmte.. Fedor Martow. illi. Clara Antonie. Entree frei. Anfang 8 Uhr. Clemens Stempel Robert Steidl. Bei ungünstiger Witterung im Saale. Guido Sturm B Hedw. Döring. Hellmuth Wirbillini. Josef Armin. Zum Schluß: Große Ausstellungs- Apotheose. Ferner Auftreten von 20 Kunstkräften 1. Ranges. Raffeneröffnung 612 Uhr. Konzert 7 Uhr. Anf. der Vorstellung 8 Uhr. W. Noack's Achtung, Arbeiter! unterzeichneter Berein macht hierdurch bekannt, daß der Musiker Theodor Thiele( Musikdirektor im Eisfeller) nicht mehr Mitglied des Vereins ist. Er mußte, da er erklärte, mit solcher( rothen) Sorte nichts zu thun haben zu wollen und er zu dieser Sorte nicht passe, aus dem Verein ausbei etwaiger Mufitbestellung zu beachten. Freie Vereinigung[ 279/11 der Zivil- Berufs- Musiker. Aufführungen v. 500 Pers. Sommer- Theater. gefchloffen werden und bitten wir dies m. Pferd., Dromedaren etc. KAIRO KAIRO Leibkapelle d. Chediwe 60 Mann in Uniform, 3 Hauskapellen, KAIRO Brunnenstr. 16. Täglich: Konzert, Theater und Spezialitäten- Vorstellung. Arena: Beduinenkämpfe Jeden Sonntag, Montag, Dienstag und Reiter- Fantasias um 5 und 8 Uhr nachm. und Donnerstag: 3. Gr. Ball. Saal: Möbel- Ausverkauf KAIRO Cheops- Pyramide Das Königreich der Weiber. bio aub. Bu trustee aereo file it content, mit Königsgräbern. Operette in 3 Bildern von Millöcker. KAIRO Entree 50 Pf. KAIRO Elitetag( Dienstag) 1 Mk. Dauerkarten: Erwachsene Julius Ernest, Liedersänger. Franziska Wünsch, Rostüm- Soubrette. Willi Reuschel, Gesangs Humorist. Janka Ros'l, Opernsängerin. Geschw. Romany, Gesangs- Duettisten. des Möbelspeichers Rosenthalerstr. 13. Wegen ganz bedeutender Vergrößerung meiner Räumlichkeiten vertaufe ich mein Waarenlager zu noch nie dagewefenen Preifen vollständig Sum Umzuge und für Brautleute Ausstattungen, sowie einzelne Stücke gediegen und billigst einzutaufen. Man laffe sich nicht durch unmögliche Aupreifungen blenden, sondern besichtige fich die Möbel, welche man taufen will, genau und vergleiche diefelben mit meinen nur gediegenen Möbeln und anerkannt billigsten Preisen. Durch Eintauf von 9 großen ist somit die einzig reelle Gelegenheit gegeben, Durch den St. Gotthard". Billets à 60 Pf. sind bei den Kaffirern, den Vertrauensleuten, sowie im Arbeitsnachweis, Annenftraße 39, zu haben. Der Vorstand. Ca. 1000 Mitwirkendo. Nur während der Gewerbe- Ausstellung. Bolossy Kiralfy's ,, Orient" 0 Olympia Riesentheater Alexanderstrasse, Ecke Magazinstrasse. Täglich 2 Vorstellungen. Nachmittags 5-7 Uhr, Abends 9-11 Uhr. 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Juni stellungen zu billigen Preisen veranstalten zu können. nachmittags 53/4 Uhr, vom Krankenhaus am Urban aus nach dem neuen Louisenstädtischen Kirchhof statt. Um zahlreiche Betheiligung bittet Der Vorstand. 197/20 Nach längerem Krankenlager starb gestern früh 71/4 Uhr der Restaurateur August Mattausch im 53. Lebensjahre. Dieses zeigen tiefbetrübt au 23426 Die trauernden Hinterbliebenen. Stolpe b. Wannsee, 24. Juni 1896. Verloren sind zwei Sammellisten der Packetfahrt Angestellten Nr. 1988 und 1989, sowie ein Mitgliedsbuch des sozialdem. Vereins, Vorwärts" Berlin. als auch Vorführung der hauptsächlichen Ansichten der bzug. b.0.Schmidtke, Perlebergerstr.28. Chicagoer Weltausstellung, sowie ,, Internationale Trachtenschauff, Fruchtweinbowlen gar. rein, ausgezeichnet in Geschmack Maitrank, Erdbeerbowle à Flasche 5417L* Pfirsichbowle, Ananasbowle) 3/4 Ltr. 60 Pf. inkl. Eugen Neumann& Co., Berlin. Charlottenburg: Raiser Friedrichstr. 48. Ebel's bürgerl. Kaffeehäuser I. 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Die Leipziger Bolts Zeitung" urtheilt:„ Ster ist endlich ein zuverlässiger Leitfaden für unsere Agitation, hter fann der Arbeiter sich gut und schnell unterrichten" und der Vorwärts" schreibt: desto erfreulicher ist es, daß diese von unserer Bartet ausgehende Darstellung als eine sehr ernste und gründliche Arbeit auf's wärmste empfohlen werden kann." " Achtung! Möbel- Kaufgelegenheit, 1. Vorstellung: Sonntag, den 28. Juni, nachm. 3 Uhr: Die Stützen der Gesellschaft, Schauspiel in 4 Akten von H. Ibsen. 2. Vorstellung: Sonntag, den 5. Juli, nachm. 3 Uhr: Der Widerspenstigen Zähmung, Lustspiel in 5 Aufzügen von W. Shakespeare. 3. Vorstellung: Sonntag, den 12. Juli, nachm. 3 Uhr: Ohne Geläut, Schauspiel in 5 Aufzügen von Fedor von Zobeltitz. Eintrittskarten zu diesen Vorstellungen sind bis Freitag Abend in folgenden Zahlstellen und Geschäften zu haben: S.: Hans Baake, Buchhandlung, City- Passage; Gottfried Schulz, Admiralstrasse 40a; SO.: Südost- Schule, Waldemarstr. 14; Streit, Naunynstrasse 86; Scholz, Wrangelstr. 32; Tolksdorf, Görlitzerstr. 57; Schöning, Köpnickerstr. 68; O.: Homuth, Wallner- Theaterstr. 20; Hoffmann, Blumenstr. 14; Moritz, Langestrasse 65; Wilke, Andreasstr. 26; NO.: Reul, Barnimstrasse 42; C. Babiel, Rosenthalerstr. 57; N.: Gleinert, Müllerstr. 7a; Nord- Schule, Müllerstr. 179a; Mehnert, Diedenhofenerstr. 3; NW. Löffler, Stephanstr. 29( Eingang Salzwedelerpaffendste Gelegenheit fürBrautleute, Gneisenau strasse); W.: Werner, Bülowstr. 59; SW.: Grube, Mariendorferstr. 5; WindStraße 15, parterre, in der Möbelfabrik follenhorst, Junkerstr. 1; Ochs, Lindenstr. 59. ca. 200 fomplete Wohnungs- Einrichtungen, berliehen gewesene und neue Möbel zu jedem annehmbaren Preise verkauft werden. zahlung gestattet. 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