r Bekaa es HandclsS de Staats' rmeiden wj; einander I ebneten t namcn ommen. Sparona »durch an 3 dem Pr« dels ist zwei Ä st der E 8 e offentlit'fl ten, Dui�j ingniß : das, : auf die l t Macht r ibe nicht> Macht klämng e es heG im könne s »rdinand j für Diej Lünzen i zetroffew! rmittag% ige stche m» gen und i auch v ifen ohne machte eine Ä D erklärte sentlicher durch die ids. /Un : an ihn I on Sawoa> cflicrung" jw ,°SA ungeschnnn Sonnabend, den 3 März 1888. 5. Jahrg. (riiinMm Brgan für die Interessen der Arbeiter. Das„«erlitter Volksblatt" tlglich Morgens außer nach Sonn» und FMagen. Wonnementspreis für Berlin frei �vierteljährlich 4 Mark, monatlich 1,35 Man, wöchentlich 35 Pf. Postabonnement Einzelne Rummer 5 Pf. Sonntags-Nummer mit dem„Sonntags-Blatt" 10 Pf. (Eingetragen te der Postzeitungspreisliste für 1888 unrer Nr. 849.) Ins ertiouS gebühr beträgt für die 4 gespaltete Petitzeile oder deren Raum 25 Pf. Arbeitsmarkt 10 größeren Aufträgen hoher Rabatt nach Uebereinkunft. Inserate we __._.. i.... werden bis 4 Uhr Na.. m der Expedition, Berlin SW., Zimmerstraße 44, sowie von allen Annoncen-Bmeaux. oh« Erhöhung des Preises, angmommm. Redaktion! Keuthstratze S.— Gepedttion: Zimmerstraße 44. Almiwtmiits-Einladllng. ,�ür den Monat März eröffneten wir ein neues Abonnc- W das erliner volkstilatt" wöchentlich erscheinenden Konntagsblatt. �bonnementsprei» beträgt frei in» Hans monatlich wc® Pf»» wöchentlich 35 Vf. Bei Selbstabholung Expedition, Zimmerstraße 44, 1 Mark pro Monat. ngen werden von sämmtlichen Zeitungsspediteuren, °on der Expedition unseres Blattes, Zimmerstraße 44, "mommcn. außerhalb nehmen sämmtliche Postanstalten Be- für den Monat Mäq gegen Zahlung von 1 M. RR. Die Redaktion nnd Expedition des„Kerltner Nolkablatt". 'dem inlcktiHestellu» »ktt»» °"m' i IjufüB«!. Da» neue bürgerliche Gesetzbuch. ito'o.�eheimrath W i n d s ch e i d, der berühmte Jurist, Leipzig einen Vortrag gehalten, in dem er einige �Mgen über das neue bürgerliche Gesetzbuch und Mali gemacht hat. Wir müsien gestehen, daß wir � vornherein reine großen Erwartungen an diese aperer Herren Juristen geknüpft haben. Schon daß htig gründlich zu überlegen schienen, kam uns ver- %ii I/man mußte befürchten, daß diese große Gründ- ''ffeich,. dem Bedürfniß entspringe, das neu zu «m Alten möglichst anzupassen und radikale «ib mif" Zu vermeiden. Nach dem, was Herr Wind- r Ve!»�,'Sest.ff'�heilt hat, sind unsere Befürchtungen denn auch un.jA 1 bern™ und die Allongenperrücken-Weisheit scheint B)uh%&� Zivilgesetzbuch noch am Niedergang des ,a � ten Jahrhunderts einen Triumph feiern zu sollen. un das Dichter.vort erinnert: »Es erben sich Gesetz und Rechte J'"ifntlirf,®le eine ewige Krankheit fort!" -'Ä Hen f 1008 die Bestimmungen über Ehescheidung lidt rt&r'M„rann man gegenüber der bestehenden Gesetzgebung 112"II uls einen Rückschritt denn als einen Fort- HÄÄ 1', � Juristen, die über dem Zivilgesetzbuch ge- 2' stnd der Anschauung, die Bedeutung und das Ieuilreton. (SkabiwJ Mtvottn) Der Erbe. jj'untan von Friedrich Gerstäcker. h$ r�rühbach hatte wunderbarer Weise und ganz sonstige Gewohnheit bis jetzt kein Wort gej rn tcre ?73 e" W' Ä mt als � ßM 0 e-V 'H,, Ks J?!>on,tige Gewohnheit bis jetzt lem Wvrr ge- ' nur, in seine Gedanken vertieft, Tabak um sich ,»• Jetzt sagte er:„Da fällt mir eine Geschichte �der Rath," rief Witte, ihn rücksichtslos unter- ''.'ch bin nicht hierher gekommen, um Ihre Ge- lß Ii, t unzuhören, sondern die Angelegenheit zum ill».'"'ngen. Hier ist der Brief— und dabei nahm H Qeffn'u"Us der Tasche—, ich habe ihn kurz und iMm ra e und eS steht nichts darin, was Sie nicht 1) baa sn�en unterschreiben können. Der Frau habe "Nei,."sprechen abgenommen, das Dokument als �enr.dnnatim jU betrachten; sie wird es keinem an- »in f» Zeigen. Nun lesen Sie es durch und sagen toi*$ und bündig, ob Sie damit die fatale Sache i uns- 5"°der nicht. Weiteres Reden ist vollkommen »Tie lnff%e auch keine Zeit dazu." sn, liefiplenr- en uuch wirklich gar nicht zu Worte , 0pDek»w Staatsanwalt," meinte der Raty und nahm TaH d.'se.„Wie kann man denn in einer so mich- SS buj.-.r lnen Beschluß fasten, wenn man sich nicht erst H bnd,? ausgesprochen hat?" nirff? Sie hätten da draußen gerade genug ge- ."'cht 4) ke" Staatsanwalt,„und ich begreife Sie ..s° sei»»« wie ein sonst so ruhiger vernünftiger V Leidenschaft kann mit sich durchgehen lasten Hab. Meimasen."_. «ilASWWB Ansehen der Ehe als bürgerliche Institution müste durch das Gesetz möglichst gekräftigt werden. Dieser Ansicht sind wir auch und erblicken in der Ehe einen Grundpfeiler der menschlichen Kultur, weshalb wir auch nie genug dagegen eifern können, daß die Ehe und die Familie der zahlreich- sten Klaste der Bevölkerung durch jene Industrien zerstört werden, welche Mann und Frau und Kind in die Fabrik fordern. Aber wenn die Frage der Ehescheidung entsteht, so handelt es sich darum, ob die Bedeutung und das Ansehen der Ehe durch Erleichterung oder Erschwerung der Ehescheidung aufrecht erhalten werden sollen. Wir sind, entgegen den Herren Perrücken-Juristen, der Meinung, daß das Ansehen der Ehe bei der Scheidungs- frage am besten durch Erleichterung der Scheidungs- bedingungen gefördert wird. In Frankreich ist die Ehescheidung bis in die neueste Zeit eine Sache der Unmöglichkeit gewesen. Niemand aber wird behaupten wollen, daß das Ansehen der Ehe als In- stitution dadurch gefördert worden sei. Im Gegentheil ist gerade die Unmöglichkeit der Scheidung daran schuld gewesen, daß in Frankreich das Ansehen der Ehe gelitten und eine ziemlich leichtfertige Auffassung, namentlich in den Kreisen der Gebildeten Platz gegriffen hat.— Der Entwurf des neuen bürgerlichen Gesetzbuchs be- stimmt, daß eine Trennung von Tisch und Bett, wie sie bisher üblich gewesen, nicht mehr stattfinden solle und daß die Scheidung einzutreten habe. Ehebruch solle auch ferner als ein Scheidungsgrund gelten, aber nicht, wenn eines der Gatten von einer unheilbaren Geisteskrankheit befallen sei. Die Herren Väter des neuen Zivilgesetzbuchs werden zugeben, daß die Ehe immer eine Art Würfelspiel ist, gleich- viel, ob sich die Betreffenden aus Neigung oder aus Jnter- este mit einander verbinden. Ob die Charaktere zusammen- paffen, muß sich immer erst erproben. Erst im Laufe der Zeit kann man völlige Klarheit darüber gewinnen, ob Mann und Frau im Stande sind, einträchtig und glücklich mit einander zu leben. Wenn nun die Rechnung fehl schlägt, wenn sich die Eheleute nicht vertragen können, so wird das eheliche Zu- sammenleben statt zum Glück zur Qual. Gewöhnlich führt dann ein solches Verhältniß zu recht ärgerlichen Szenen. Die unzufriedenen Eheleute zanken sich und geben anderen durch ihre Streitigkeiten oftmals ein öffentliches Aergerniß. Unter solchen Umständen leidet auch das Ansehen der Ehe als Institution, und dies kann nur vermieden werden, wenn die Ehe wieder aufgelöst wird. Es giebt tausend Um- „In Schwerin hatten wir einen ganz ähnlichen Fall, uib gerade durch meine Geistesgegenwart..." „Haben Sie sich hier so in die Patsche geritten," sagte der Staatsanwalt, der fest entschlosten schien, dem unglücklichen Manne jedesmal die Rede abzuschneiden,„daß Sie Vorspann brauchen, um wieder heraus zu kommen. Den bringe ich Ihnen jetzt; da, lesen Sie den Brief und seien Sie froh, wenn Sie so durchschlüpfen; denn menn die etwas cholerische Frau wirklich klagt, so dürfen Sie sich auf eine Szene vor den Geschworenen gefaßt machen, an die Sie nachher Ihr ganzes Leben zurück zu denken haben. Ueberfüllte Tribünen garantire "Der" z!ath"nahm den Brief und las ihn. Er war in der That in der mildesten Form abgefaßt und führte die ganze Sache auf ein Mißverständniß oder einen Jrrthum zurück. Die beiden Herren erklärten nur zum Schlüsse ihr Bedauern, die Frau unverdienter Weise vielleicht durch irgend ein Wort gekränkt zu haben und baten sie, ihrer in Zukunft wieder freundlich zu gedenken, wie sie sich selber mit aus- richtiger Hochachtung zeichneten-c. Der Rath kratzte sich hinter dem Ohr, reichte aber den Brief dem Major hinüber und sagte dabei:„Das könnte man allenfalls einer Frau gegenüber unterzeichnen, nur um aus der unangenehmen Sache heraus zu kommen!" Der Major hatte sich indessen das Bild mit dem Ge- schworenengericht, das ihm der Staatsanwalt entrollte, aus- gemalt, und er würde lieber tausend Thaler gezahlt haben, als sich einer solchen Blamage aussetzen. Er, Major von Halsen, als Verklagter auf der Armensünderbank, und die Madame Müller vor den Schranken, gegen ihn auf- tretend! ES war gut, daß der Rath in dem Augenblick nicht hören konnte, was er über ihn dachte, denn ihm allein verdankte er nur das alles. Aber er las den Brief erst einmal flüchtig durch, dann noch einmal langsam und bedächtig, und der Staatsanwalt betrachtete ihn dabei mit triumphirenden Blicken. Er wußte jetzt, daß er ihn fest hatte und die Sache erledigen konnte. „Na denn meinetwegen," sagte auch der alte Soldat endlich, indem er das Papier neben sich auf den Tisch stände, welche die Harmonie einer Ehe stören können. Einer der Ehegatten kann leichtsinnig, verschwenderisch, untreu und boshaft werden. Wir wünschen gewiß nicht, daß die Scheidung so leicht sei, daß sie gestattet, Muthwillen und Unfug zu treiben. Vor allen Dingen sind wir dafür, daß der Mann, der sich von seiner Gattin scheiden läßt, zu einer anständigen Versorgung dieser Frau, je nach seinen Verhältnisten, angehalten wird. Aber andere Erschwerungen der Ehescheidungen sollte man in das neue bürgerliche Gesetz- buch gar nicht hinein bringen, als die Verpflichtung einer angemessenen Alimentation. Für ganz besonders unzeitgemäß halten wir die Be- stimmung, daß eine Ehescheidung nicht zulässig sein soll, wenn der eine Theil von einer unheilbaren Geisteskrankheit ergriffen ist. Nicht genug, daß dieser eine Theil durch den Verlust seines Verstandes schon unglücklich genug ist; das Gesetz will auch noch den anderen Theil unglücklich machen. Wozu aber solch' einen traurigen Zwang für einen Men- schen, wozu eine solch' erzwungene Ehelosigkeit? In neunzig von hundert Fällen wird der in einen solchen Zustand Versetzte nie Ehebrechers werden, und werden die Herren Väter des neuen bürgerlichen Ge- setzbuchs dann vielleicht behaupten wollen, daß dadurch die Ehe als Institut in ihrem Ansehen gekräftigt wird? Man wird vielleicht erwidern, daß dadurch ein Mann, dessen Frau unheilbar wahnsinnig ist, angehalten werden soll, ihren Unterhalt im Jrrenhause zu bestreiten. Allein diese Ver- pflichtung kann dem Manne auch auferlegt werden, ohne daß man ihn zur Ehelosigkeit verdammt. Wir wollen hoffen, daß der Reichstag die Anschauungen der Herren Juristen nicht zu den seinigen macht. In dieser Zeit, wo alles nach rückwärts strebt, waS mächtig und einflußreich ist, müssen natürlich auch unsere Herren Juristen dem„konservativen Hauch" folgen. Wir hatten geglaubt, die Neubildung und Zentralisation unserer Zivilgesetzgebung könnte den Herren Juristen einmal eine schöne und erwünschte Gelegenheit bieten, eine Menge alten Unraths binwegzufegen und die Gesetze von dem Ueber- lebten und Veralteten zu reinigen. Statt dessen sehen wir, wie sie sich im Gegentheil bestreben, das Veraltete zu ver- ewigen. Es ist das tief zu bedauern in dieser so sehr reform- bedürftigen Epoche, und die Juristenwelt hätte es dringend nöthig, ihren Ruf zu bessern und sich wieder jene Aufge- klärtheit anzueignen, die sie einst eben so sehr geziert hat, als sie ihr heute fehlt. während der die Spur von nicht die Spur, warf;„geben Sie einmal Dinte und Feder von da drüben her, Rath— die Dinte wird wohl eingetrocknet sein, dort auf dem Ofen steht noch eine kleine Flasche. Wenn sich der alte Drache damit beruhigen will, mir kann's recht sein; aber meinen Hals möcht' ich zum Pfand einsetzen, daß sie die Lumperei doch begangen hat. Sie sollten nur das Bild von ihrer Tochter sehen, Staatsanwalt, das über ihrem Sopha in Vollmers hängt, ob das nicht das leibhafte Konterfei der Mendels- heim'schen Familie ist— jeder Zug, Lieutenant von Wendelsheim auch nicht Aehnlichkeit mit dem alten Baron hat— sage ich Ihnen." „Aber das sind alles keine Hauptbewcise, lieber Freund, und könnten nur vielleicht als Nebenbeweise ins Gewicht fallen. Eine solche Aehnlichkeit täuscht und ist oft nur zu- fällig, denn sie hängt von uns unbekannten Ursachen ab. Damit kommen Sie also nicht vom Fleck, und seien Sie so gut und machen Sie die Sache kurz, denn es wird schon dunkel und ich muß nach Hause." Der Major sah noch einen Augenblick still und verbissen vor sich nieder; endlich sagte er:„Na, mein lieber Rath, Sie nehme ich einmal wieder auf eine Entdeckungsreise mit!'' griff dann die Feder auf, tunkte sie ein und schrieb seinen Namen unter dos Dokument; dann schob er es dem Rath hin, und dieser, ohne sich länger zu sträuben, unter- zeichnete ebenfalls. „So," sagte der Staatsanwalt, der die beiden Herren indessen schweigend beobachtet hatte,„das war jedenfalls das Gescheidteste, was Sie thun konnten, und ich hoffe die ganze Geschichte damit beizulegen. Wenn Sie aber meinem'Rath noch folgen wollen, Major, so geben Sie jetzt Ihre Jagd auf und iverden vernünftig, denn Sie müssen das Nutzlose derselben doch nachgerade eingesehen haben. Wäre wirklich in jener Zeit etwas dem Aehnliches in der Familie Wendelshcim vorgegangen, wie Sie vermuthen, so haben es die Jahre jetzt verwischt. Aber alles, auf das Sie nur Ihren bösen Verdacht gründen, ist leere Vermuthung, oder, noch schllmmer, ekelhaftes Weiberaeschwätz vergangener �ahre, und Sie können froh sein, daß diese Sache hier nicht (Driginaf-AorrcfponJenäctu München, 29. Februar. Unser Philistertkum befindet sich wieder einmal in einer gelinden Aufregung. Gestern stand vor dem hiesigen Militärbezirksgericht ein Fall zur Verhandlung, der die öffentliche Aufmerksamkeit schon seit lange auf sich gezogen hatte und der sowohl in der Kammer wie in der Presse schon früher eingehend erörtert wurde. Derselbe endete gestern mit einer Freisprechung des Angeklagten. Es handelte sich um eine Solvatenmißhandlung; diese zählen bekanntlich nicht zu den Seltenheiten im deutschen Heere und die öffentliche Mei- nung ist in diesem Punkte bereits ziemlich abgestumpft. Der Sestern aber hier zur Verhandlung gestandene Fall schien so hlimm, daß man allgemein eine exemplarische Strafe erwartete, und der Verlauf der Verhandlung und die erfolgte Frei- sprechung hat deshalb eine ganz ungewöhnliche Erregung hervor- gerufen. Angeklagt der Soldatenmißhandlung war der Oberjäger Josef Prem vom 1. Jägerbataillon. Derselbe, 23 Jahre alt und früher Bäcker, präientirt sich vor Gericht als„schneidiger" Unteroffizier. Dem Gerichtshof präfidirt Prinz Leopold, als Geschworene fungiren 2 Hauptleute, 4 Lieutenants und 4 Unteroffiziere. Zehn Mann waren als Zeugen geladen, denen eingeschärft wurde, daß, wenn es ihnen auch s ch w e r fallen müpe, fegen einen Vorgesetzten auszusagen, so müßten fie doch die öahrhcit sagen. Die Anklage beschuldigt den Oberjäger Prem, den Jäger Friedrich Rögclein seiner Kompagnie, welcher in seiner Rekrutenabthcilung stand, zu Ende Januar oder Anfangs Februar 1887 gemeinschaftlich mit anderen ihm untergebenen Gefreiten und Jägern vorsävlich mißhandelt zu haben, indem er dem Rögclein an zwei aufeinander folgenden Abenden befahl, nach dem Excrziren wegen schlechten Marschirens auf sein Zimmer zu kommen. Hier ließ erden Jäger auf einen Kasernenstuhl ohne Lehne niedersiyen und seine Füße auf einen anderen gleichen Stuhl, welcher in einiger Entfernung stand, legen, gab auf dessen freilagernden Knien ein Putz» drett, befahl dann anderen Jägern, einer solle sich rechts, der andere links auf dasEnde des Putzbrettes setzen. Prem stellte sich dann selb st unmittelbar über denKnien desRöge- lein auf das Brett, wodurch eine Ueberlastung b i s z u 200 Kilo herbeigeführt wurde. Dies ver- ursachte eine Dehnung und Spannung des Kniegelenkes Röge- leins, jedesmal auch arge Schmerzen. Erst nach etwa einer halben Minute und zwar erst nach lebhaften Schmerzens- äußerungen Rögelein's ließ Prem von der Mißhandlung ab, gab aber noch den Befehl, Rögclein solle im Zimmer auf- und abmarschircn. Da eine Gelenkentzündung eintrat und die Schmerzen fortdauerten, kam Rögclein in's Lazareth und stand dort 217 Tage in ärztlicher Behandlung. Nach seiner Entlassung blieb er in der Bewegung des Gelenkes behindert und wird wohl auf Lebensdauer oder doch auf unabsehbare Zeit Steifheit des Knies behalten. Der Angeklagte, der, als der Fall in der Kammer zur Sprache kam und dort der Verwunderung Ausdruck gegeben wurde, daß Prem nach wie vor noch im Dienst sei— in Haft genommen wurde, giebt zu, daß Rögclein, der sonst ein ganz williger Re» krut und ordentlicher Mensch war, beim Exerzieren das rechte Knie nicht recht durchgedrückt habe. Das war der Grund, warum er die in der Antlage geschilderte Manipulation vorge- nommen habe. Die Absicht, Rögclein zu mißhandeln, habe ihm fern gelegen. Das Durchdrücken der Knie in der eschilderten Weise sei Gewohnheit im Ba- aillon; auch ihm selb st sei das als Rekrut p a s s i r t. Er habe auch die Manipulation sofort unterbrochen, als Rögclein ein„saures Gesicht" machte.(Dem armen Teufel waren die Thräncn aus den Äugen getreten und er schrie vor Schmerz.) Dafür, daß er das Experiment troy der Schmerz- äußerungen Rögeleins wiederholte, gab P. zur Entschuldigung an, daß man auf solch„saure Gesichter" bei den Soldaten nicht inrmer etwas geben dürfe. Rögclein, jetzt 22 Jahr alt, erscheint, an z w e i Stöcken gehend, im Saal. Er bezieht vorläufig auf zwei Jahre ganze 21 M. Pension pro Monat. Er muß Leder- verband mit Stahlschienen tragen. In seiner Aus- sage bestätigt er die Anklage. Er konstatirt, daß er große Schmerzen ausgestanden und geweint habe. Trotzdem de- schmerte er sich über diese Behandlung nicht, sondern exerzierte die folgenden Tage ungeachtet der Schmerzen, die besonders bei Anstrengungen eintraten, willig weiter. Schließlich vermochte R. das Knie gar nicht mehr zu biegen. Der gegenwärtige Zustand, des rechten Knies ist derart, daß R. sein Gewerbe, Schuhmacherei nicht mehr auszuüben vermag. Die vernommenen Zeugen bestätigten alle Angaben der Anklage, doch waren fie auch alle darin ciirig, in der ganzen Prozedur keine Mißhandlung zu erblicken, da dergleichen alle Tage vorkomme, selbst zwei Mann stellen sich öfter auf das Brett, um die Knie durchzubekommen. Geradezu verblüffend wirkte dem alten Baron zu Ohren gekommen ist; er hätte Sie wahrhastig nicht so leicht durchgelassen. Doch nun Adieu, meine Herren! Ich habe mich hier länger aufgehalten, als ich wollte. Was fehlt denn eigentlich der Frau von Bleß- heim auf dem Sopha?" „Ach, nichts," sagte der Major mürrisch;„sie bildet sich immer ein, daß sie krank ist." „Und Du wohl nicht?" rief die Dame, sich plötzlich sehr lebhaft aus ihrer liegenden Stellung ausrichtend.„Man muß ja allein schon davon krank werden, wenn man das ewige Gejammer mit anhört!" „Na, wünsche allerseits einen recht angenehmen Abend!" sagte der Staatsanwalt, vergnügt, aus der Gesellschaft fort- zukommen, und seinen Hut schwenkend, schritt er in die schon dämmernde Straße hinaus. Es war in der That später geworden, als er gedacht, und er ging rasch den Weg hinab, der nach der Stadt zu führte; dabei zuckten ihm aber doch die letzten Reden des Majors durch den Kops, besonders was derselbe von der Aehnlichkeit gesagt. Darin hatte der alte Major Recht: der Lieutenant von Wendelsheim glich seinem Vater, was das Aeußcre betraf, auch mit keiner Miene; er ivar erstlich kleiner als der alte Baron, und seine Züge, seine ganzen Bewegungen trugen einen entschieden andern Charakter. Äber was wollte das sagen? Wie oft kam das in der Welt vor, und konnte nicht ein- mal gegründete Ursache zu einem Verdacht, viel weniger denn zu einer Klage geben! Merkwürdig blieb es freilich immer, und der Staatsanwalt grübelte auf dem ganzen Weg darüber nacb, daß wieder der zweite Sohn so entschieden die Züge der Eltern trug und dadurch auch seinem Bruder nicht im Geringsten ähnelte. Aber mit all solchem Nachgrübeln gelangt man natür- [ich zu keinem Resultat. Ob das Bild in der Stube der Frau Müller der Wendelsheim'schen Familie mehr glich als der Lieutenant, war ziemlich einerlei; deshalb blieb der letztere doch der Sohn und Erbe, und mit dieser Schluß- folgerung betrat der Staatsanwalt wieder die eigentlichen Straßen der Stadt und schritt unwilltürlich etwas nach links hinüber, um seinen Weg nach Hause so viel als mög- die Aussage des Oberstabsarzt Dr. Neuhöfer, der als „Sachverständiger" vernommen wurde. Er hält es nicht für absolut sicher, daß die bewußten Prozeduren das Leiden des R. verursachten. Der Herr Ober- stabsarzt hat an sich selbst und an Anderen Experimente, gleich den an R. geübten, vorgenommen und da diese ohne Schaden blieben, auch die Erfahrungen im 1. Jägerbataillon dagegen sprächen, daß das„Kniedurchdrücken" üble Folgen nach fich ziehe, so ist er der Meinung, daß die Belastungen nicht die primäre Ursache seien, sondern daß Rögclein eine Abnormität im Knie hatte, wodurch er weniger aushielt als Andere. Dr. Neuhöser ist mit diesen Ansichten im Wider st reit mit jenen anderer Aerzte, die den Rögclein behandelten. Ferner meint Dr. Neuhöfer, Prem habe das Bewußtsein der Begehung einer strafbaren Handlung nicht gehabt, da das bezeichnete Verfahren mit dem Brette im 1. Jägerbataillon unter der Mannschaft eigentlich Mode gewesen. Die Staatsanwaltschaft plädirte auf Schuldig. Die Ver- tbeidigung, geführt von einem Lieutenant, auf Freisprechung. Die Behandlung könne vielleicht nicht vorschriftsmäßig gewesen sein, damit werde sie aber noch nicht vorschriftswidrig. Zu berücksichtigen sei, daß derartige Uebungen im Bataillon gewissermaßen Diode seien und Prem deshalb nichts Besonderes in seinem Vorgehen gegen Rögclein habe finden können. Das Bestreben P.'s, seine Rekruten möglichst gut und nach bestem Wissen auszubilden, verdiene sogar Aner- kennung. Nach sistündiger Berathung schlössen sich die Geschworenen den Anschauungen der Ver- theidigung an und gaben ihren Wahrspruch mit„Nicht schuldig" ad. Wie bereits erwähnt, erregt dieser Ausgang allgemeine Sensation. Sogar unser Jnseraten-Moniteur, die„Neuest. Nachr.", schwingen sich zu der Aeußcrung auf, daß„logisches Denken fich selbst durch das Uttheil eines Militärarztes nicht ein- schränken lasse, und daß das traurige Kapitel der„Soldaten- Mißhandlung" durch die Verhandlung in der besorgten öffent- liehen Meinung eine Kürzung nicht erfahren werde." Was die Redaktion sich mit dieser Phrase gedacht hat, weiß sie wahr- schcinlich selbst nicht. Aber der Philister wird ange- sichls solcher Vorgänge„fuchsteufelswild", und um dieser seiner Stimmung den gebührenden Ausdruck zu geben— macht er eine Faust in der Hosentasche. Wir finden ein solches Raisonircn einfach lächerlich. Wer das System billigt, mag auch dessen Auswüchse mit in den Kauf nehmen. Wer es in Ordnung findet, daß die„Söhne des V lkes" dreiundzwanzigjährigen Jünglingen— sehr häufig haben fie sogar noch nicht dieses Alter erreicht— blinden Gehorsam leisten und ohne Wiverrede jeden Befehl derselben aus- führen müssen, der hat lein Recht, fich über Vorgänge, wie sie in der Verhandlung zu Tage traten, zu wundern. Außerdem wer kann es denn dem zufällig zum Unteroffizier gewordenen Bäckergehilfen Prem verdenken, daß er in einer Prozedur keine Mißhandlung sieht, die im Bataillon allgemein„Mode" ist, und die bis jetzt auch die volle Billigung des Herrn Oberstabs- arzles gefunden zu haben scheint? Wenn die zwanzigjährigen Rekruten nicht das baumstarke Knochengerüst des trefflich ge- nährten und gepflegten Herrn Dr. Neuhöfer haben, was kann denn der Oberjäger Prem dafür? Er hat nur gethan, was im Bataillon— und wohl nicht blos in diesem— Usus und Gebrauch war und wohl auch bleibt, und— die Knie müssen eben durchgedrückt werden. Wenn wir älteren bayerischen Soldaten 1866 auch unsere Pflicht thaten, uns bei Weißenburg und Wörth, um Sedan und vor Paris und Orleans sogar„löwenmäßig" schlugen, ein „herrliches Kriegsheer" sind wir damals doch noch nicht gewesen. Das find wir erst, seitdem wir den„Stechschntt" üben und das K'ie durchdrücken gelernt haben. Deshalb: das Maul gehalten, Philister._ Politische Ueberstcht. Mit der Kitte um UeröffentlichuuI geht uns fol- grndeo ju: An unsere Parteigenossen und die Arbeiter aller Fänder. Am 5. Oktober v. I. beschloß der Parteitag der sozia- listischen Arbeiterpartei Deutschlands zu St. Gallen(Schweiz) uns, die unterzeichnete Fraklion, zu beauftragen, gemeinsam mit den Vertretern der Arbeiter anderer Länder im Laufe des Jahres 1888 einen allgemeinen internationalen Arbeiterkongreß einzuberufen und zwar zu dem Zweck, Schritte zu berathen, in welcher Weise eine wirksame inter- nationale Arbeiterschuygesetzgedung ins Leben gerufen werden kann. Da nun kurz vor dem St. Galla Parteitag der Kongreß der englischen Trades Union zu Swansea einen ähnlichen Be- schluß gefaßt halte, hielten wir für angemessen� uns mit der lich abzukürzen. Es dunkelte allerdings schon stark, aber wenn er die Seitenstraßen benutzte, kam er doch wohl noch bei Zeiten nach Hause, um einige nothwendige Briefe zu unterzeichnen und vor Postschluß zu befördern. Den kürzesten Weg hatte er durch die Zudengaffe und wenn das auch gerade kein Platz war, den man Abends gern passirte, weil das Ausschütten von Gefäßen aus den Fenstern dort nur allzu häufig geschah, schien er dieser Gefahr doch heut Abend trotzen zu wollen, oder dachte auch vielleicht nicht einmal daran. Er bog ohne weiteres in die Straße ein, hatte aber erst ivenige Schritte darin gethan, als er ein- zelne Menschen rasch an sich vorüberspringen und einem be- stimmten Hause zueilen sah, vor dessen Thür sie sich sammelten oder in den Hof eindrängten. „Was ist denn hier geschehen oder was giebt's zu sehen?" fragte er einen der Leute, der eben dort wieder herauskam und über die Straße wollte. „Sie haben den alten Salomon todtgeschlagen," sagte der Mann und sprang in das nächste Haus, um noch eine Laterne zu holen. „Du lieber Himmel," seufzte Witte, denn er kannte den alten Mann recht gut und hatte schon oft selber mit ihm zu thun gehabt—„das ist ja schrecklich!" Und rasch trat er mit in den Hof hinein, wo er zu der Stelle kam, an welcher die Nachbarn den jungen Baumann hielten und eben dabei waren, ihm die Hände auf den Rücken zu schnüren. „Wen habt Ihr denn da, Ihr Leute?" fragte der Staatsanwalt, indem er zu ihnen trat, aber in der Dunkelheit nicht gleich die Züge der Einzelnen erkennen konnte. „Den Halunken, der den alten Matin todtgeschlagen hat und eben auskneifen wollte, als er mir in die Finger lief." Unwillkürlich nahm der Staatsanwalt dem nächsten die die Laterne ab und leuchtete damit dem vermutheten Verbrecher ins Gesicht. „Herr Baumann!" rief er aber auch schon im nächsten Augenblick ordentlich entsetzt aus.„Das ist doch nicht möglich!" Leitung der englischen Trades-Unions, dem Parliamentar? Br mittee, dessen Sekretär Herr Broadhurst ist, ins Vemebm� bre setzen, um eine Verständigung über die Einberufung des w» P we-üiajj gresses zu erzielen. Wir erklärten dem P.E. unsertt?.Mher e seits auf die Einberufung eines Kongreli" Me Ma zu verzichten, wenn das P. E. fich bereit erkläre:., jw 6'' 1. daß die Einladung zum Kongreß nicht all«»"J u,;'' a? Is englischer und französischer Sprache(wie das P.«ff U schloffen hatte) sondern auch in deutscher Sprache tm" suchte werde;». 01-lntra 2. daß die Einladung so gehalten werde, daß jj weil f den deutschen wie den österreichischen ArbetW.Msden ui möglich sei, trotz der in ihren Ländern bestehenden* �V�unge schränkten Vereins- und Versammlungsgesetze und* bishe Ausnahmegesetze gegen die Sozialisten sich vertrete» F dem 3. daß die parlamentarischen Vertreter einer Arbett» �%ior All partei eo ipso als Vertreter ihrer Partei auf dem„2,; Dw�mmschS�hattm�r des Näheren mit Hinweis| die politischen Zustände Deutschlands und Oesterreichs motH o Mchniß außerdem hatten wir darauf hingewiesen, daß der Zwecks»�Mauptu Kongresses allein voll und ganz erreicht werden könne, n>en»R nm Arbeiterklasse ohne Rücksicht auf Organisation oder k � stellung auf einem solchen Kongreß vertreten sei.,. iL®ie Daß ein internationaler Arbeiterkongreß, auf dem die Warden schen und österreichischen Arbeiter nicht vertreten sein w»»?£'dssts nur ein Rumpfkongreß ist, bedarf keiner weiteren Erläuten?| �Michter! Man hätte also glauben sollen, daß das?ur!ia«eM zu koi Committee bereitwillig in die dargebotene Hand emf®� fc,; 3) und im Interesse der Sache die billigen Konzessionen maW kr® Anfangs glaubte auch Herr Broadhurst versprecht» 1 dürfen, daß das P. C. unseren Wünschen möglichst»Sj 3 � entgegenkommen, später jedoch erklärte er und zwar veri»�!, k_® � Briefes vom 25. Januar d. I. an unfern Genossen 2W L London— den wir nebst Genosse K. Kautsty mit der w».„. crr lichen Verhandlung mit dem P. C. beauftragt hatten" ff das P. C. auf unsere Bedingungen nicht eingehen könne.. W® hm von ihm einzuberufende internationale Kongreß solle ausl�» j J' n'®t lich ein Gerverkocreinskongreß sein, auch mußten die Del-'M.„ P'J sich der von ihnen, den Engländern, aufgestellten Tagesoro» Bte. (Standing order) unterwerfen..® Damit war also die im Interesse der Sache so nothwe» j,."Kid Verständigung unmöglich geworden, und nicht � Schuld. Indem wir hiermit den Sachverhalt öffentlichen, richten wir an unsere Genossen wie an die M aller Länder die Aufforderung, den von dem P. E lischen Trades Unions für den November dieses Ausficht genommenen Kongreß nickt zu beschicken mehr ihre Kräfte zu sparen und dafür ernen für das„ zp ra m- einzuberufenden allgemeinen internationalen � Ver bei ter- Kongreß um so zahlreicher zu besuchen. � Das Pardamentary Committee hat in dieser Angeles � � Öaltuna beobachtet, wie sie einer Arbeiter-Vd'- ß?en eine Haltung das wirkliche Auge hat, nicht würdig ist. bionationen das P. C. zu dieser Haltung vcranlaßten, laße« dahingestellt sein, daß aber das P. E. mit seiner ableb» � Haltung im Jntcrsse und im Einverständniß mit seine» � traggebcrn, den Vertretern der englischen Arbeiters Trades-Union-Kongrcß in Swansea gehandelt haben st laubcn wir uns bis zum Gegenbeweis zu bezweifeln. m Wir sind nunmehr entschlossen, gemeinsam mit dc» � tretern der Arbeiterklasse anderer Länder, einen internationalcn Arbeiterkonareß für das Jahr 1889 cinp*� und bitten diesbezügliche Erklärungen und Zuschriften aj1 W. Liebknecht, Borsdorf bei LeiPZ'�' gelangen zu lassen., � Die Arbeiterorgane aller Länder werden um gcW druck dieser Erklärung ersucht. J,...» Berlin, den 1. März 1888. ä.; % e lie Bet T �Zbeitsrä C und % « innen KK S ltnif I kG d»' Die sozialdemokratische Fraktion des deusschen Re» Bebel. Tietz. Frohme. Grillenberger.. Kräcker. Meister. Sabor. Schumacher. Wh Endlich ist der Reichstag beschlußfähig._ diesem erhebenden Gefühl, so frohlockt die„Franks. 5�!� er sofort einen Alt der milden und menschlichen-rhe�t» vollzogen. Der nationalliberale Herr Buderus in Hirst»�jf Gießen hatte vor 3 Tagen einen vierwöchigen Urlaud sucht mit der etwas vagen, aber unter gewöhnlichen ausreichenden Motivirung„wegen Familienangelege» Der Reichstag hatte den Urlaub im Zorn über die K® Beschlußunfähigkeit verweigert. Heute lag ein neues Ii des Herrn Buderus vor. Er bat bescheiden nur(i Z rist„behufs seiner Verheirathung", wie er wörtlich. Der Jubel in den ernsten Räumen des deutschen 4>a � war ein großer und aufrichtiger, als zum ersten Male u � P S i um cm ßiüBtt unu auinajuaei, luv zum etiitu m[Xi des Präfidenten eine so intime Familienangelegenheu M Crt AAÄ rprot«»VI™.(O l' IlVlL so freudiges Ereigniß im Privatleben eines Kollegen sicher Amtsstimme verkündete. Der Urlaub wurde NU» i* � »Sind Sie von der Polizei?" fragte.ihn tin rannt, nichts helfen, und mußte den jungen Man« ........... Die Untersuchuns, und ituno mien" Ki SZ" te« ßi ist st S 'Itf I» II ppf« ner S. Hand seinem Schicksal überlassen. Die U"' ja doch bald heraus, ob er schuldig wäre od fi l I.. Gestalten, die um einen auf dem Die Untersuchung Als der Staatsanwalt Witte den.düster' lichen Raum betrat, bemerkte er g��genb«* stand geschaart waren und von dem � msird#. V! &' Lampe mehr sichtbar gemacht als beleuchtet dem Fuße stieß er dabei an einen klirrend �>.„»i am Boden lag, und als er ihn aufhob, f j�enk» ein Sack mit"Geld sei, den der Mörder h>. jCn (Ii imentary SemcpÄji ung des w* i. unsere' Kongresse :f läre: bewilligt, und wenn der Vertreter des ersten hesfischen scs die Dauer seiner Flitterwochen auch über das be- % Maß von 14 Tagen hinaustaxirt hätte, er würde den sicher erhalten haben. Man steht aber, das parla- . che Mandat stellt schwere Anforderungen an den Mann, narr. dfc®1**161 glücklichsten Periode seines Lebens.— Es drangt nicht allein»«chstag ieyt alles so sehr dem Schlüsse zu, daß heute dre das P. G'k" i 8e auf Ueberweisung der politischen Vergehen vor die Sprache erW �rgerichte und für die Wiedereinführung der Bemfung ®»m Antragstellern nach der zweiten Lesung zurückgezogen verde, daß» weil ste zur dritten Lesung doch nicht mehr gekommen ien Arbeit!!'»Mdm und weil bei der bekannten ablehnenden Haltung estehenden*'ilegierungen zu beiden Forderungen der Zweck der Anträge csctze und* bisherige Diskussion erfüllt war. ■h vertrete« f h dem Polizeihauptmana Fischer findet sich fol« �Erklärung in der„Züricher Post": einer Arbeit Attenhofer, Redakteur des„Stadtbote", bezichtigt mf dem„ ln Ar. 8 seines Organs vom 19. Februar, daß ich aus .: son mir geführtenllntersuchungsakten gegen die Anarchisten Hinweis ß /«zahl Aktenstücke zurückgezogen und. den Titel derselben «?�ichniß„ausradirt" habe. Im Zusammenhang erscheint Behauptung als eine Anschuldigung von Aktenfälschung. Märe nun, daß dieselbe total falsch ist. In Nr. 9 seines vom 26. Februar bringt Major Attenhofer die Mitthei- »ß die Untersuchung gegen den Polizcispion Schröder worden sei, weil„Bebel und Singer im Reichstage aheils gelogen haben und die Akten des Unter- richters Fischer— total unzuverlässig find." Vorab zu konstatiren, daß die Untersuchung gegen Schröder Wt. WaS die Lüge anbetrifft, deren sich die Herren � und Singer im Deutschen Reichstage sollen schuldig ge- A' haben, so muß ich es leider den Angeschuldigten selbst Swn, den Attenhofer Lügen zu strafen. Für mich aber ffwre ich dagegen, daß die von mir geführten llntersuchungs« "Unzuverlässig" seien«'Major Attenhofer wollte selbst- .«fdhch ein mehreres sagen). So lieb es mir gewesen wäre, yf Unmaß von Insulten, das bereits über mich ergangen I?wch hinwegzusehen, so sehr bin ich es meiner Stellung ,% nicht durch Stillschweigen einen ungerechten Vorwurf vre-uv... J Person ruhen zu lassen, welcher der erstern Eintrag i Tagesordi«� L wußte. Ich erkläre daher, daß ich gegen Major Altem ,} u?lle wegen Verleumdung, begangen durch die Drucker� so nothweiwV Feenreichen werde. Hochachtungsvollst Fischer, Polizei: Anlagen zur Anfertigung von Zigarre« W.wmdeSraih. der Entwurf einer Verordnung zugegangen. �unvesraih der Entwurf einer Verordnung zugegangen. an die-Jw Entwurf ist unter anderem bestimmt: Das Abkippen P. C. der!< �? tnisse zu dem Betriebsunternehmer stehen. Das An» iJj, und Ablohnen derselben durch andere Arbeiter oder für >e Anung ist nicht gestattet. 2) Für männliche und weib- »ÄqUrdeiter müssen getrennte Aborte mit besonderen ffiflun? und, sofern vor Beginn und nach Be- NftibJt der Arbeit ein Wechseln der Kleider fben tS. Setrennte Aus- und Ankleideräume vor- ?ter, 1%- Die Vorschrift unter Ziffer 1 findet auf Ar- «schwjff« zu einander in dem Verhältniß von Ehegatten, S AZ" oder von Aszendenten und Deszendenten stehen, Met Zündung. Für Anlagen, welche zur Zeit des Erlasses ?>gen zfl iinniungen bereits im Betriebe stehen, treten die iMchiif?. lliininungen mit Ablauf eines Jahres. alle übrig ichen llegcn wurde flU« Olchrisi�""'nungen mit Ablauf eines Lahres. aue uvrigen J fftaft"lit Ablauf dreier Monate nach dem Erlaß derselben SSmif �"r die ersten fünf Jahre nach dem Erlaß dieser Uten f«n können Abweichungen von den jetzigen Vor- Mtieb,'ut Anlagen, welche zur Zeit des Erlasses bereits im K Ca"n, von den Landes- Zentralbehörden gestattet wer- } 3 2 Entwurf soll ei lassen werden auf Grund des§ 120 !Stt JL139 Abs. 1 der Gewerbeordnung. In§ 120 ist Wiinen die Betricbsuntcrnchmer verpflichtet find, alle i�>icksi��"Ütungen herzustellen und zu unterhalten, welche � ,,.T auf die besondere Beschaffenheit des Gewerbebe- ® der Betriebsstätten zu thunlichster Sicherheit vor .ihn einst l'll ch ich bi»1 2*0 / ""e ihn selber, der Zufall hier vorbeigeführt. war jetzt wahrlich keine Zeit dazu, um solche anzustellen, und der Staatsanwalt, den »Tlüv» eutel auf den Ladentisch stellend, trat näher zu �e' um vor allen Dingen den Zustand des oder NN, w'« koinl I„Ab r rä untersuchen. ge- Man'n.5�. Staatsanwalt," rief Wendelsheim, als er wsreißkN� m nX$t lkan«° v%u( i �"vrecyen veruvr woroen i ausgestreckten Körper des alten Mannes lag, -„Zßg..oblos, eine weibliche Gestalt. Ve«'st das?" sagte Witte.„Sind Beide ermordet sWn'r.k*® alten Solomon Frau; sie muß ohnmächtig M]-/'e,n— Ursache genug, wahrhaftig, bei solchem Äi? iraÖe Mann lobt?" "falls. Er hat zwei furchtbare »ein Glück, daß Sie kommen - Verbrechen verübt worden!" hier ist ein onnte i aar der pichi- it» 3# ien and er, denf� 'M ihn ich'' Wunden am . Ani;,en, wir nicht besser die Frau fort und in ihre ™ wo sie die nöthige Pflege finden kann? Vl»-»e- Theater. Durand und Durand. Hierauf: Vermischtes. G«»trat-Th»ater. Die Himmelsleiter. fneheich- Wilhelmstädttsche» Theater. Die Dreizehn. Itlliarta-Theater. Die Reise um die Welt in 80 Tagen. Gjltrah-Theater. Mutterscgen. Mefthe»,- Theater. Francillon. S«K»«lltance-Theater. Drei Paar Schuhe. t alllalla-Theater. Der Herrgottschnitzer von Ammergau. Amerrean-Theater. Spezialitäten-Vorstellung. Aa»f«an«» IariStT. Spezialstäten- Vor» stelluna. Kankordia- Theater. Spezialitäten- Vor- stellung. Theater de» Reichshallen. Vorstellung. Spezialitäten« Stadt Theater Wallnertheaterstraße 15, fr. Alhambra- Theater. Robert u. ieitcam» Uachruf! Am Mittwoch, den 29. Februar Abends, starb nach kurzem Krankenlager unerwartet unser lang- jähriger, treuer Mitarbeiter, der Elfenbeinschnitzer Herr Heinrich Schlaupitz aus Peiskersdorf i. Schles. Seine geistigen Eigenschaften und sein Fleiß, sowie sein ruhiges, bescheidenes, kollegialischcs Wesen sichern ihm in und außer der Werkstatt ein bleibendes Andenken. Ruhe sauft! Die Beerdigung findet am Sonntag, den 4. März, Nachmittags 4 Uhr, auf dem Neuen Andreaskirchhof, Landsberger Ehauffee, statt. Berlin, den 1. März 1888. 477 C. A. Heinr, Schulz. Otio Schulz. Fachverem der Tischler. oder: Die lustige« Nagabouden. Posse mit Gesang m 3 Akten. Vor und nach der Vorstellung im Tunnel: Grosses Konzert von Th. Franke. Anfang des Konzerts 7 Uhr, der Vorstellung 7j Uhr. Sonntag: Montag, den 5. März, Abends 8� Uhr, Ver sammlung in Jordan'» Salon, Neue Grün- straße 28.[474 Tages-Ordnung: 1. Vortrag des Herrn Paul Bernstein, cand. med. über:„Moderne Wundbehandlung." 2. Vereinsangelegenheiten. 3. Fragekasten. Neue Mitglieder werd n aufgenommen. Billets zum VUI. Stiftungsfeste, welches am ersten Osterfeier- tage in der„Berliner Ressource, Kommandanten- straße 57, gefeiert wird, find in der Versammlung zu haben. Der Vorltand. tReschäftg-Eröflnuiig'. lllen Freunden und Bekannten zur Nachricht, daß ich mit dem heutigen Tage lallmOller& Steineke'schen Laden, Ueteranrastrahe 38, ein Eigarren-«nb Kotterie-Oeschäst eröffnet habe und bitte bei Bedarf um geneigten Zuspruch. 0, Koppenstraße 66. Dmtn � Veteranenstraße 28. 479 Hochachtungsvoll ey e i*« i g-- �cliai'iiuwM älteste und leistungsfähigste Uhr e n-Fadril.z -Z sbesteht seit 1860.| Der Graf von Wonte-Ghristo. Lollisellgijdtisches Theater. Dresdenerstt. 72. Direktion: Adolph Epnot. Zum Male: ».Schützenlis'l". -* ,1�- i.\ Fachv. sämmtl. an Holzbearbeitungs- Maschinen beschäst. Arbeiter. Mitglieder- Versammlung, Montag, den 5. d. M., Abends 8l Uhr, bei Säger, Grünerweg 29. Tages-Ordnung: Innere Vereinsangelegcnheiten. Verschiedenes und Fragekasten. Gäste haben Zutritt. Neue Mitglieder werden aufgenommen. 478]______ Der Vorstand. Fachverein der Steinmetzen Berlins Versammlung am Sonntag, den 4. Mär? toir-Uhre» von... 17—30„ do.„ Slncr«„... 26-50„ Goldene Dameniihrc», it kar....... 20„„ „„ mit Rem«Siusj. von. 26„„ „„„2«oldkapseln von 40„„ „ 3„ 67-200 „ Herren-Remintoir-Uhren von.. 40 „„„„ i«°ldk. v. 70 „„„„3 ,o. 90-300 Regulatcnre, 14 läge gehend ca. 1 Meter lang v. 10 do. in polirt Ruhbaum-Tehäuse von 14 do. do. mit Schlagwerk.... 18—76„ Stand-Weckeruhren von....... 8—30, Zllustrirte Pre.Sverzeichnifle gratis und franco. versandt nach außerhalb g-gen Nachnahme. Umtausch berellwilligst gestattet. si. ei te'; 175 laute! wird in «ß, welche: wet werde: --lach dem 9 flauten: jä'k;, W,: Ist die Oe ausgeschlossl l die Gehei l&Ä ,» machen. slung. |ftone Esporl« AcWimbnflonteRirbel Und in so kurzer Zeit getrocknet. 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Thril des reellen Werthes schleunigst ausverkauft werden. 14 000 ff. moderne Früh- fahr»- und Kommer-paletots von M. 10—34 prima, 13,500 hochfeine Rock«. Jaquett-Zinzuz» v. M. 15 bis 39, 16 200 ff. Koten von 8— lO Mark prima, 4500 J«au»tts, schwarze Röcke. Frack«, schwarze Hosen, Burschen-Anzüge, Hamb. Leder- hosen, div. Uhren;c. Sämmtliche Gegenstände werden wegen Ueberfüllung unter Leihwerth ausver- kauft. 20 Auch Sonntag bis Abends. 2. Weinbergs-Weg 2. Lie Direktion. Gänsefleisch, beste Qualität Feinste, süße Kahnenbutter Reinschmeckend« Tafelbutter Kochbutter, beste Pfd. 39] 0,35 M i:i; Heinr. Otto Paersch, 254. Kchwedterstr. 254. fehlerhafte KM. 1« Mll. Nach beendeter Fnvcntur auch Panama- Hopha- Teppiche.-- g mmw 1 Stand, vollständige Länge und Breite, nur 10 Mark, Bettfedern, Pfund von 35 Pf. an, verkauft allein die.Bettfedem-Engros-Handlung: 1. Geschäft Kottbuserstrast« 4, part. 2. Geschäft Krnnnenitraste 139, l. Zur Auswahl stehen 23 Sotten Federn. 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März, 1 Uhr. %% Tische des Bundesraths: von Boetticher 'Aelling. t vie zweite Berathuna des Ecsetzcntwurss, betr. die unter ch Ausschluß der Lessen tlichleil stattfinden '».G erichtsverhandlungen, wird fortgesetzt.� 175 lautet jetzt:„lieber die Ausschließung der Leffent wird in nicht öffentlicher Sitzung verhandelt.— Der lß, welcher die Leffentlichkeit ausschließt, muß öffentlich «et werden." ach dem Antrage der Kommisston soll§ 175 folgender- lauten:„Die Verhandlung über die Ausschließung der ltlichkeit findet in nicht öffentlicher Sitzung statt, wenn ein uigter es beantragt oder das Gericht es für angemessen Der Beschluß, welcher die Leffentlichkeit aueschließt, P öffentlich verkündet werden. Bei der Verkündung ».Anzugeben, ob die Ausschließung wegen l,.' ahrdung veröffentlichen Ordnung, ins -Andere wegen Gefährdung der Staats k�erhe it, oder ob sie wegen Gefährdung de Ilichleit erfolgt. «ff die Leffentlichkeit wegen Gefährdung der Staatsstchcr �geschlossen, so kann das Gericht den anwesenden Per- > die Geheimhaltung von Thatsachen, welche durch die Ver- durch die Anklageschrift oder durch andere amtliche mffücke des Prozesses zu ihrer Kenntniß gelangen, zur r wachen. Der Beschluß ist in das Sitzungsprotokoll auf- Mem Gegen denselben findet Beschwerd j}: Die Beschwerde hat keine aufschiebend ,!ung. gesperrten Worte find von der Kommission einge- I ll stellt die Verletzung der Pflicht der Geheimhaltung I(Geldstrafe bis 1000 501., Haft oder Gefängniß bis Mate) und Artikel Hl belegt mit derselben Strafe die Ver- j?wchung von Berichten über solche Gerichtsverhandlungen. �nen die Leffentlichkeit wegen Gefährdung der Staats M ausgeschlossen war. T0- Munckel beantragt unter Ablehnung des§ 175 m.. v sowie der Artikel 11 und Ul folgenden neuen Artikel ll Mmen: Hinter§ 92 des St.-G.-B. wird folgender§92» Teiltet; Wer aus Gerichtsverhandlungen, für welche wegen �-ndung der Staatssicherheit die Leffentlichkeit ausgeschlossen tzn!-°ver aus den dieser Verhandlung zu Grunde liegenden »wen Schriftstücken anderen Personen Mitthcilungcn macht dieselben veröftentlicht, welche geeignet find, die vfjAcherheit zu gefährden, wird mit Geldstrafe bis zu «ffark oder mit Haft oder mit Gefängniß bis zu sechs S bestraft." , Diskussion über die mitgetheilten Paragraphen und Mag Munckel wird verbunden. Rintelen(30: Zweck des vorliegenden Gesctzcnb nach den Motiven der Schutz gegen die ausländische Aorta* sein, sstachdem uns aber vom Regierungstisch gesagt soll. kte.%(1 'chech�Uvß unter dem Begriff„Staatssicherheit" auch witechl? des Reiches nach innen verstanden werden Mff ?kgriff„ A keinem Zweifel mehr, daß konsequenterweise dieser d>! zvjM bei dem Art. H Platz greifen wird. MMkM gm(f.�'chkeit gegeben, jeden pol, tischen Prozeß� ?iiin\ M der Leffentlichkeit itu entziehen, denn» Damit ist vollständig das ist der Der Schweigbefehl kommt Nrtb7i? uten Preßverbot gleich. Selbst der Angeklagte und gfifnw �?rf seinen nächsten Anvenvandten über die be- Ä Thatsachen nichts mittheilen. � etne rein polizeiliche Maßregel. sden Das Schweige q 7•■•v itut Zweck einer .�riminalrechtspflege kann doch nur sein, das mo- lwiae k mit Strafe zu delegen. Jetzt soll >iber.�llraft werden, der dem Schweigebefehl des Richters „tf) dj. etwas, es mag schädlich oder unschädlich sein, Äq s�wtter veröffentlicht, den harmlosesten Bericht liefert. 3, f0 rjn dem ursprünglichen Zweck der Vorlage gerecht wer- Cn Sie den Antrag Munckel an. um aber jeder btu«?8 des Wortes„Staatssicherheit" in diesem Antrag , beantrage ich, hinzuzufügen:„dem Auslande % V dann weiß Jeder, daß es sich nur um Spionage in, J«hmen Sie die Vorlage nach den Kommissionsbe- ■i A?"' J0 schlagen Sic die Leffentlichkeit in allen post. bi, Mffen todt. Das kommt mir vor. als wenn Jemand, »«ege von der Wange seines Mitmenschen zu ver> Kopf entzwei schlägt. politischen Prozessen ftg syKTSÄ»«%% �[er warf mir vor, ich hätte vertraulich in derKom und entgegengenommene Mittheilungen hier ' Ich habe nun einige gouvcrnementale Blätter gelesen -----'— was ich zu diesem Vorwurf der rsw Atl"-' ßnfunöcn von dem. b[eihÜ„ Mögt habe. Der Vorwurf soll lg sch hätte meine Verpflichtung f i. �letzt. Ziackdem nunmehr der also auf mir zur Geheim- stenographische steter, B sär verv ssj«Ä iÄÄ'.n ää -, ist des Staats verwerthet werden können- Dem Ww?.?dient, wenn der Gerichtshof einen klaren lese dann wissen alle Anwesenden, woran sie bereits'st auch gar nichts Unerhörtes. Wir ZL eine Bestimmung in der Strafprozeß- analog den Telegraphenbean�en über den Inhalt der Depeschen .— find ebenso r. Es ist �MMMZ die Richter. Sie walten treu und gewissenhaft ihres Amtes. (Beifall.) Geh. Legationsrath Kaqser: Herr Rintelen hat von meiner Loyalität erwartet, daß. ich ihm die einzelnen Thatsachen, die er als vertrauliche nicht hätte mittheilen dürfen, bezeichnen werde. Nach dem Tone, den der Abg. Rintelen gegen mich neulich angeschlagen hat, bin ich eigenttich nicht geneigt, mit ihm in eine Diskussion darüber einzutreten. Meine Bemerkung bezog sich darauf, daß der Abg. Rintelen einzelne Thatsachen aus vettraulichen Mittheilungcn herausgegriffen hat, die ich der Kommisston gemacht habe und die als solche auch von derselben entgegengenommen worden sind. Ich habe darüber mein Bedauern ausgesprochen, weil ich infolge dieses Heraus areifens einzelner Thatsachen nicht in der Lage bin, eine Widerlegung in vollem Maße führen zu können, denn infolge der mir auferlegten Diskretion kann ich das gcsammte Material, dem die einzelnen Thatsachen entnommen find, hier nicht voll' ständig wiedergeben. Die einzelnen Thatsachen, die ich dabei im Auge hatte, sind aus dem stenographischen Bericht er; sichtlich.(Redner verliest die betreffenden Stellen aus der neu lichen Rede des Abg. Rintelen.) Das kann ich nicht wider- legen, weil ich im Plenum nicht die vollen Aufschlüsse geben kann, wie in der Kommission. Dann hat mich der Abg. Riw tclen auch mißverstanden. Ich habe gesagt, die Eremplifizirung auf das Riederwaldattentat sei nrcht glücklich gewählt, wir hätten ein Interesse daran, daß das Leben des Kaisers und der ver- bündctcn Fürsten geschützt werde. Daraus hat Herr Rintelen gemacht, daß ich gesagt hätte, nur die verbündeten Regierungen und nicht er hätten ein solches Interesse, und er hat hinzu- gefügt:„Ich glaube, das ist einem Regierungskommiffar nicht erlaubt." Die Berechtigung, zu beurthellen, was einem Regie; rungskommiffar erlauht ist oder nickt, muß ich Herrn Rintelen ab sprechen, so lange er mir nicht eine Vollmacht meines Vorgesetzten dazu zeigt. Was die Sache betrifft, so bedauere ich, daß ich aus Rücksicht auf die Zeit des Hauses und darauf, daß seit 1885 in jeder Session dieser Gesetzentwurf hier im Hause er- scheint, nicht wie früher aus den reichen Erfahrungen, die wir in den Landes- und Hochverratbsprozesscn gesammelt haben, das alles wiederholt habe, was die Nothwendigkeit des Gesetzes be gründet. Ich glaubte, daß der Reichstag aus dem wiederholten Einbringen der Vorlage erkannt hätte, wie ernst es der Regie rung mit diesem Gesetz ist. Es ist gesagt, die einzelnen Landes und Hochverrathsprozesse könnten nicht ein ganzes Gesetz be- gründen. Aberdings ist die Zahl dieser Prozesse nicht so groß, wie die der Diebstahls-, Meineids- und anderen Prozesse, aber sie hat doch eine bedeutende Höhe erreicht, seit dem Schluß der letzten Session sind bereits fünf große Landes- und Hoch verrathsprozesse vor dem Reichsgericht verhandelt worden. Wenn der Ahg. Meyer(Halle) den Wunsch aussprach, daß sich diese Prozesse mit Gottes Hilfe vermindern möchten, so kann ich mich diesem Wunsche nur anschließen, aber nicht auch der Hoffnung darauf, wenn nicht der Reichstag durch die An- nähme dieses Gesetzes den Spionage-Agentcn des Auslandes und dem internationalenn Verbrecherthum die Möglichkeit nimmt, aus den Prozeßvcrhandlungen Lehren für sich zu ziehen. Durch die Anträge des Abg. Munckel von gestern und heute ist die Nothwendigkeit einer Abhilfe anerkannt wor- den; ich hätte auch geglaubt, daß der Abg. Gröber, der gestern an dem Gesetz so zu sagen kein gutes Haar ließ, sich dieser Uebeizeugung nicht verschließen würde. Ich kann nur von dem im Plenum geringer informirten Abg. Gröber an den in der Kommisston besser rnformitten appelliren. Aus den Prozeßver- Handlungen sind oft Thatsachen, deren Geheimhaltung für das Reich von Bedeutung gewesen wäre, durch die Uttherlsverkün- dung den Regierungen des Auslandes bekannt geworden. Da- für hat in der Kommisston selbst Herr Gröber die Nothwendig feit einer Abänderung anerkannt. Mittheilungen durch dre Presse sind auch bei nichtöffentlichen Verhandlungen bisher nicht verhindert worden, die Presse weiß Mittel und Wege zu finden, um zu erfahren, was vorgegangen ist. Nun würde sich das Preßverbot aber nur auf die inländische Presse beziehen und nicht auch auf die ausländische. Die Anklage gegen den Anarchisten Neve zum Beispiel, die von der deutschen Presse nicht veröffentlicht werden durfte, stand schon vor der Verhandlung in der Wiener „Neuen Freien Presse". Da kann nur durch den Schweige- befehl geholfen werden. Die auswärtigen Spionagcagenten können sich, um Mitthcilungcn aus den Prozessen zu erhalten, leicht an Personen wenden, die mit Glücksgütcrn nicht gesegnet sind und daher der Versuchung unterliegen, nicht gerade an Beamte, sondern z. B. an das Burcaupersonal der Vettheidi- gung. das keinen Amtseid geleistet hat. Das kann nur durch den Schweigebefehl verhindert werden. Ich freue mich, daß der Antrag Munckel seinem Inhalte nach auf demselben Stand- punkte steht wie die Vorlage, und ich könnte mich schon damit begnügen, denn der Unterschied ist nur formell und theoretisch; der Antrag enthält einen abstratten Schweigebefehl, einen Schweigebefehl des Gesetzgebers, indem durch das Gesetz Mit- thcilungen, die die Staatssicherheit gefährden können, verboten sind. Demgegenüber ist der Schweigebefchl der Vorlage un- gleich praktischer. Allerdings schützt die Unkenntniß der Gesetze nicht vor Strafe, aber, wenn der Antrag Munckel Gesetz wird, werden Leute, die ganz harmlos in ihrer Familie oder im Wirthshaus solche Mit! Heilungen machen, doch höchst erstaunt sein, wenn sie dafür zur Strafe gezogen werden. Und was besonders wichtig ist, durch_ den Antrag wurde das Urtheil daiüber, was die Sicherheit des Reiches gefährden könnte, in das Ermessen der einzelnen Personen ge- stellt sein! andereiscits sind auch die bettcffenden Personen durch die Kommisstonsfassung besser vor der Bestrafung geschützt, da ihnen genau die Punkte mitgetheilt werden, worüber sie zu schweigen haben. Davon, daß über emen Alchen Prozeß kem Wort gesprochen werden könne, ist nicht die Rede, das ,st über- trieben, es handelt sich nur um einzelne Punkte D,e Oenent- lichkeit des Verfahrens wird also durch dieses�Gesetz nicht„todt- geschlagen". Die Bitte möchte ich noch an'Sic richten, daß zu den Motiven, die die Regierung angegeben hat, mcht noch andere hinzugefügt werden, die in den Jnkentionen der Remerung nicht liegen. Man hat gesagt, es wurde der Leffentlichkeit zu Leibe gegangen, wichtige Volksrechte wurden preisgegeben, es sei eine reaktionäre Maßregel; nein, es handelt sich um ganz wichtige Interessen, die wir seit Jahren vergeblich zu schützen bemuht sind Wir haben einmal sogar eine Anklage gegen einen chweren Landesverräther ganz unterlassen, weil der Nachtheil der Veröffentlichung der Verhandlung großer BS S"«™ Älnta%& Beschlüsse der Kommission anzunehmen.(Beifall.) Abg Munckel: Ick habe aus dem Munde des Regie- ningsvettreters so viel Lob für meinen Antrag gehört daß ich beinahe bedenklich geworden b,n. Schon ist mein Antrag auch nickt ick halte ihn nur für das geringere Uebel, für cm Uebel aber'immer noch, weil alle Beschränkungen der Leffentlichkeit der Verhandlungen, auch wenn es nicht gewollt sein sollte, mehr Sie, die Unheil anrichte», als durch die Leffentlichkeit entstehen könnte. Aeußerlich wird der Kreis der Verhandlungen, in denen die Leffentlichkeit ausgeschlossen werden darf, nicht vergrößert, aber die Vergrößerung liegt innerlich. Es giebt kaum dehnbarere Begriffe, als Gefährdung der öffentlichen Ordnung, der staat- lichen Sicherheit, der Sittlichkeit. Was man da hineinlegen kann ist nicht auszusagen. Die Regierung zeigt mit diesem Gesetz, daß sie Werth darauf legt, daß mit dem Ausschluß der Leffentlichkeit intensiver verfahren werde. Wenn nun noch das Gericht davon dispenstrt wird, in einer großen Anzahl von Fällen seine Gründe zu publiziren und sogar den Mund aller Anwesenden und der Presse ver« schließen kann, so ist anzunehmen, daß der Wunsch der Regie- rung in sehr erheblichen Dimensionen erfüllt werden wird. Dem Regierungskommiffar stehen vor Augen die fürchterlichen Landesverrathsprozesse, deren schlimmsten man garnicht habe ein- leiten wollen. Für diese Fälle mag zutreffen, was er ausführte. Aber das Gesetz schießt weit über dieses Ziel hinaus. Nicht blos von dem Reichsgericht in Landesverrathsprozessen, sondern in jeder kleinen Privatklage, in Zivilprozessen vor dem Amts-, Land- und Lbcrlandcsgcrichten kann der Schweigebefehl erlassen werden, wenn irgendwie ein Staatsgeheimniß oder was der be» treffende Richter dafür hält, zur Sprache kommt. Wenn in einem Prozeß von einem höheren Staatsbeamten etwas vorge- bracht wird, was man nicht gern in die Leffentlichkeit kommen sehe, so könnte ein junger Amtsrichter in seinem jugcnd- lichen Eifer leicht dazu kommen, das für einen Fall zu erklären, wo er den Schwcigbefehl anwenden müsse. Wenn dagegen dann keine Beschwerde erhoben wird oder— denn es ist keine mündlicheßVerhandlung vorgeschrieben— diese erfolglos bleibt, so besteht dieser Befehl für alle Ewigkeit. Ich halte es für den Schaden der modernen Gesetzgebung in den meisten Fällen, daß, wenn ein uirbcquemer Fall vorkommt, man ihn sofort durch ein neues Gesetz zu beseitigen sucht, unbeküm- mcrt darum, was das für weitere Folgen haben wird. Dieser Schwcigbefehl ist bisher in anderen Gesetzgebungen noch nicht vorhanden. Wir wollen abwarten, oh uns andere Völker darum beneiden werden. Noch nirgend hat man dem Richter eine Sitzungspolizei aufgetragen, die über den Rahmen der Sitzung selbst hinausgeht. Sie machen damit den Richter ge- wissermaßen zum Erlasser einer polizeilichen Verordnung. Solche Maßnahmen mögen für einen Landrath oder Polizei- Präsidenten sehr schön sein, passen aber nicht für den Richterstand. Wenn man ein neues, unerhöttes Mittel vorschlägt— ich möchte wohl wissen, wer auf diesen Schweigbefehl zuerst gekommen ist— so muß man sich vor allem fragen, ob es auch etwas nützen kann. Nach dem Kommisfionsvorschlage werden nur die anwesenden Per« soncn, hoffentlich einschließlich der Richter und des Staatsan« walts, zur Geheimhaltung verpflichtet. Diejenigen, die nicht da find, werden nicht getroffen, also auch die Personen nicht, welche die Aktenstücke vor der mündlichen Verhandlung kennen gelernt haben, z. B. die Anwalte, die das Mandat abgegeben haben. Die Bureaubeamten würden unter das Verbot nicht fallen. Der Paragraph, wie ich ihn vorschlage, würde auch diese Per» sonen treffen. Aber auch die Anwesenden trifft der Kom« misfionsvorschlag nur in beschränktem Maße: er verbietet ihnen, von den Dingen zu erzählen, die sie aus den Verhandlungen und durch die Aktenstücke kennen gelernt haben, aber er ver- bietet nickt, über das zu sprechen, ivas sie schon früher gewußt haben. Sodann wird der Richter nur generell die Thatsache angeben, über die geschwiegen werden soll. Die böseste wie die unschuldigste Mittheilung darüber ist strafbar. Wer das Verbot verletzt, kann danach besttaft werden, nicht weil er sein Vaterland in Gefahr gebracht hat, sondern weil er dem Richter nicht buchstäblich gefolgt ist. Auch der Richter, der die Verur« theilung erfolgen lassen soll, kommt in eine unangenehme Lage, wenn er vielleicht findet, daß der Schweigebefehl im llcbereifer und ohne Berechtigung erlassen worden ist. Wenn das Be« dürfniß sich herausstellt, den Staat nach allen Richtungen sicherer zu stellen als bisher— ich glaube es immer noch nicht— dann strafe man diejenigen, die frivoler Weise wirkliche Interessen des Staates gefährdet haben. Unser ganzes Strafsystem ist ja repressiv, und mein Antrag schließt sich diesem Grundgedanken an. Der Einwand, daß die armen Leute dann gar n-cht wissen, wie leicht sie unter diese Vorschrift fallen können, ist wenig stich- baltig. Die Leute, die so wenig von der Sache verstehen, daß sie glauben, auch bei ganz geheimer Verhandlung über die Sache sprechen zu können, werden für die Sicherheit des Vaterland«? nicht gefährlich werden. Und ist es ein Unglück, wenn ein solcher Mensch, der sich in der bona fläea befand, freigesprochen wird? Der Richter kann ja auch bei der Verhandlung darauf aufmerksam machen, daß die Leute, welche der Geheimhaltung zuwiderhandeln würden, unter das Gesetz fallen; dann fällt der Einwand der bona frle« fort. Den Antrag des Abg. Rintelen empfehle ich zur Annahme. Wir bleiben dann in dem Rahmen der bisherigen Gesetzgebung, erreichen das, was wir erreichen wollen, und stellen den Richter nach allen Seiten würdiger. (Beifall.) Geh. Rath v. Jtrtlje: Nach dem klaren Wortlaut des Gesetzes und den Erläuterungen dazu unterliegt es keinem Zweifel, daß der Schwcigbefehl auf alle anwesenden Personen gleich- mäßig ausgedehnt ist, sowohl auf den Staatsanwalt als auch den Richter, wie auf die Angeklagten und Zeugen. Daß eine un- geschickte Anwendung der Bestimmungen zu großen Mißständen fuhren kann, gebe ich zu. Man wird aber, wenn man gesetz« l'che Bestimmungen tnfft, annehmen müssen, daß sie in richtiger und dem Sinne des Gesetzgebers entsprechenden Weise geHand- habt werden. Bei Annahme des Antrags Munckel würde es dem Ermessen jedes Einzelnen der Bethciligten überlassen bleiben, wie weit er das Geheimniß bewahren will. Ich erachte es aber für gefährlich, die Wahrung der Interessen des Staates in jedem einzelnen Falle dem Urtheile der Zeugen und Ange» klagten zu überlassen. Das Bedenken, daß der Zeuge über das, was er schon vorher gewußt hat, Mitthcilung machen könne, ist berechtigt, aber die Vorlage muß sich auf die Abstellung enltzen Mißstände beschränken, die bei der Leffentlichkeit der Genchtsverhandlungen zu Tage getreten sind. Wenn übrigens dies ein Mangel der Vorlage sein soll, so trifft der Vorwurf rn gleicher Weise auch den Antrag Munckel, denn nur soweit die Thatsachen Gegenstand der Gerichtsverhandlung geworden Ind. soll ja mich nach diesem die Verbreitung straf« bar sein. Der Schweigdefehl ist für alle Belheiligten weniger lästig. Da weiß ein Jeder, worüber zu schwelgen ist. wahrend nach dem Antrag Munckcl, wenn ein Bethciligter Mittheilungen gemacht hat, behufs seiner Be- strafung erst festgestellt werden muß, daß diese Mitlheilungen geeignet waren, die Staatssicherheit zu gefährdm. Die Ein- reihung des Antrags Munckel in das Strafgesetzbuch würde zu Inkonsequenzen führen. Abg. Klemm spricht sich für den Kommisstonsantrag aus. Damit schließt die Diskussion. Abg. Rintelen(persönlich) bemerkt dem Geh. Otath Kayser, daß Nicht der Kommissar, sondern das Haus selbst darüber zu urtheilen habe, was einem Aageordnetcn auszusprechen erlaubt ist oder nicht. Das Amendement Rintelen wird gegen Zentnim, Polen, Freifinnige und Sozialdemokraten abgelehnt und darauf der erste Absatz des§ 175 in der Fassung der Kommisstonsbeschlüffe angenommen. Hebet Absatz 2 desselben Paragraphen erfolgt auf Antrag des Abg. Rickcrt namentliche Abstimmung. Der Absatz 2 wird mit 159 gegen 126 Stimmen angenommen. Für den- selben stimmen die Deutschkonservativen, die Reichspartei und die Nationalliberalen, gegen denselben die übrigen Parteien. Art. U und l'l der Vorlage werden mit derselben Majorität nach den Kommmisflonsvorschlägen ebenfalls angenommen; damit ist der Antrag Muntfel erledigt. § 176 soll dahin geändert werden, daß bei Ausschluß der Oeffentlichkeit einzelnen Personen vom Gerichte(jetzt vom Vorflyenden) der Zutritt gestattet werden kann; die Anwesenheit der die Tienstaufficht führenden Beamten der Justiz- Verwaltung steht dem Ausschluß der Oeffentlichkeit nicht eni- gegen. § 195 soll dabin geändert werden, daß die zur juristischen Ausbildung beschäftigten Personen bei der Abstimmung und Berathung der entscheidenden Richter nur soweit zugegen sein dürfen, als es der Vorfitzende gestattet. Die Abgg. Träger und Gröber beantragen folgenden Zu- satz:„Ter Angeklagte kann verlangen, daß der Zutritt drei Personen seines Vertrauens gestattet werde." Geh. Rath Hoffma«« bittet, diesen Zusatz abzulehnen. Die diskretionäre Befugniß. welche den Gerichten in Bezug auf die Zulassung einzelner Personen zugestanden sei, reiche voll- kommen aus. Der gesetzliche Zwang aber würde dahin führen, daß man in Landesverrathsprozessen als Vertrauensmänner ge- werbsmäßige Spione zulassen müste. Abg. Träger: Unser Antrag ist nichts Neues, sondern in Oesterreich geltendes Recht und war früher in Bayern in Geltung. Nachdem wir das Schweiggebot und das Preßverbot beschlossen haben, soll er dem Angeklagten wenigstens eine Ga- rantie bieten, daß die Zeugen wissen, weshalb er verurtheilt oder freigesprochen ist. Man kann doch nicht jeden Angeklagten von vom herein für einen Schuft ansehen, und find die Ver- trauensmänner dem Gerichtshofe verdächtig, so kann er ste refu- firen und andere verlangen. Der Schweigbefehl bezieht fich außerdem auch auf diese Vertrauensmänner. Wäre ein Miß- brauch vorgekommen, so hätte Oesterreich diese Bestimmung längst abgeschafft. Nachdem Sie die juristische Ungeheuerlichkeit des Schweigbefehls angenommen, seien Sie human genug, wenigstens diese Garantie dem Angevagten zuzugestehen. Die Abgg. Klemm und Meyer(Jena) schließen fich den Ausführungen des Regierungsvertreteis an. Der Antrag Träger sei entbehrlrch, würde aber andererseits die übrigen Bcstim- mungen des Gesetzes illusorisch machen und zu großen Miß- brauchen führen. Abg. Mlndthorst: Die Herren sind so eingenommen für Heimlichkeit, daß sie nicht einmal dem Angeklagten das Recht geben wollen, seinen Verwandten die Vorgänge der Verhand- lung zu erzählen. Die Oeffentlichkeit wird gerade bei den poli- tischen Prozessen, wo sie am nothwendigsten ist, am meisten ausgeschlossen werden. Man sagt, das sei übertrieben, aber man hat nicht einen der Sätze des Abg. Kräcker widerlegt. Der Antrag will dem Angeklagten gewähren, was ihm gewährt werden muß. Warum verlangen Sie nicht von dem Ver- theidiger vor der Verhandlung einen Eid, daß er Nie- mandem etwas mitthcilen wird? Der Schweigbcfehl ist nicht so stark wie ein Eid. Das Gesetz ist für mich eine juristische Monstrosität. Es wird der Mißbrauch stattfin- den, daß Prozesse, die die Oeffentlichkeit scheuen, im geheimsten Dunkel abgemacht werden. Oesterreich befindet sich in ganz dem- selben Verhältniß wie wir, und in Oesterreich ist die hier be- antragte Bestimmung erst in neuester Zeit ebenfalls beschlossen worden. Es soll nun ein ungeheueres Mißtrauen gegen die Gerichte sein. wenn man gegen das Gesetz ist. Das ist kein Mißtrauen. Wir wollen nur den kleinen Rest der Oeffentlichkeit retten. Lieber wollen wir zu dem früheren Prozeßverfahren mit all seinen Instanzen zurück- kommen; da war mehr Oeffentlichkeit vorhanden. Weil Einer einmal eine ängstliche Stunde gehabt bat, können wir nicht gleich ein Gesetz machen. Der Antrag ist das mindeste, was dem Angeklagten in der schweren Stunde, wo er vor Gericht sitzt, gewählt werden muß. Der Antrag Träger-Groebcr wird abgelehnt und§ 176, sowie 8 195 in der Kommissionsfassung angenommen. Endlich beantragt die Kommission folgenden neuen Ar- tikel y:„Zu§ 184 des Str.-G.-B. wird folgend« r zweiter Absatz hinzugefügt: Gleiche Strafe(Geldbuße bis 300 M. oder Haft oder Gefängniß bis 6 Monat) trifft denjenigen, welcher aus Gerichtsverhandlungen, für welche wegen Gefährdung der Sittlichkeit die Oeffentlichkeit ausgeschlossen war, oder aus den diesen Verhandlungen zu Grunde liegenden amtlichen riststücken öffentliche Mittheilungen macht, welche geeignet Schriftstücken find, Aergemiß zu erregen. Der Art. IV. wird ohne Debatte angenommen. Damit ist dieser Gegenstand erledigt. Um Uhr vertagt fich das Haus. Nächste Sitzung Sonnabend 1 Uhr. (Zweite Lesung, betr. die Löschung nicht mehr bestehender Firmen im Handelsregister; zweite Berathung des Gesetzent- wurfs, betr. die Rechts oerhältnisse in den deutschen Schutz- gebieten; Antrag Lieber-Hitze, betr. die Sonntagsfrage; und Antrag Ampach, betr. Aufhebung des Jndentitätsnachweises.) Ministertische: v. G o ß l e r und Kommiffarien. Kultusetats wird fort» Abgeordnetenhaus. 30. Sitzung vom 2. März 1888, 11 Uhr. Am 7 Die zweite Berathung des gesetzt. Abg. Kuchem(Z.) glaubt, daß das Gesetz, betreffend die kirchliche Vermögensverwaltung, einer Revision dringend be- dürftig sei. Aber abgesehen von der Reformbcdürftigkeit dieses Gesetzes läßt auch die Ausfühning desselben zu wünschen übrig. Ter Pfarrer ist, mit Ausnahme der linksrheinischen Landes- theile, neuerdings wieder in seine Rechte als Vorsitzender des Kirchenvorstandes eingesetzt worden. Auf eine Interpretation des Prof. Hinschius sich stützend, hat nun die Regierung in den früheren großherzoglich bergischen Landcstheilcn den Pfarrer vom Vorfitz ausgeschlossen. Seit alten Zeiten ist der Pfarrer hier auch Vorsitzender des Kirchenvorstandes. Ich bitte den Herrn Minister dringend, dieser Materie näher zu treten und Remcdur zu schaffen. Minister v. Wüßter: Be, Ausfuhrung des betr. Gesetzes begegneten wir der Schwierigkeit, ob außer den ehemals sran- zösischen Landcstheilcn noch ein anderer Landcsthcil vorhanden war, in welchem der Pfarrer vom Vorsitz ausgeschlossen war. Es ist mir berichtet worden, daß die bergische Entwickelung fich wesentlich auf ganz gleicher Grundlage abgespielt habe wie die linksrheinische, welche auf rein französischen Verhältnissen basirte. Sollten die Behörden in der Rheinprovinz fich geirrt haben, so ist Remedur sehr leicht zu schaffen. Bisher ist keine Beschwerde dieser Hinsicht an mich gelangt. Ich trage gar kein Be- in denken, wenn Beschwerden an mich herantreten, in diese Materie noch einmal hereinzustcigen. Abg. Kiesenbach(Zentrum): In den belgischen Landes- theilen herrscht eine große Verstimmung über den Ausschluß des Pfarrers vom Vorsitz, umsomehr als der evangelische Pfarrer überall der Vorsitzende des Kirchenvorstaudes ist. Die Interpretation des Prof. Hinschius ist eine ganz engherzige, um so freudiger nehme ich die Erklärung des Ministers entgegen. Es wäre auch sehr CZKs ÄÄ wÄÄ'ÄwIÄ werden könnte, wie den übrigen Landestheilen.(Beifall im Zentrum.) Abg. Lasse«(Däne) tritt den gestrigen Ausführungen des Abg. Jürgensen entgegen. Die Bevölkerung in Nordschleswig sei eine vorwiegend dänische und deshalb der Unterricht in der Muttersprache eine zwingende Nothwendigkeit. Abg. Iiirgenfen hält es für eine Pflicht der Regierung, dafür zu sorgen, daß die Bewohner Nordschleswigs in Sprache und Unterricht immer mehr den übrigen Bewohnern des Deutschen Reichs angenähert würden. An eine Wiedervereinigung mit Dänemark ist gar nicht zudenken, und wir haben auch keinen Grund dazu. Im Interesse der dortigen Bewohner und des ganzen Landes sei nur zu wünschen, daß die Mißstimmung in den ehemals dänischen Landestheilen endlich aufhöre.(Beifall links.) Abg. o. In?d»ewski(Pole) beklagt fich über die Aus- führung der Sprachenverfügung der Regierung in der Provinz Posen. Es sei dahin gekommen, daß der polnische Unterricht auch in der Religion fast vollständig verschwunden sei. Die Regierung begünstige die evangelischen Konfesstonsschulen zu Ungunsten der katholischen. Tendenziöse Schriften über Luther seien an katholische Kinder vertheilt worden. FreilichZ glaube er nicht, daß die Regierung fähig sei, die katholische zu Gunsten der evangelischen Küche zu bedrücken. Den polnischen Klerus müsse er entschieden gegen den Vorwurf des Ministers in Schutz nehmen, daß er in seiner Adresse an den Erzbischof von Posen irgend ein Mißtrauen oder einen Gegensatz gegen seinen Ober- h rten dokumentire. Die polnischen Pfarrer seien nur von dem Wunsche beseelt, daß der Religionsunterricht in der polnischen Muttersprache ertheilt werde. Minister v.«oßler: Die Staatsregierung war sich im September v. I. bewußt, daß es die Angriffe auf diese Maßregel erleichtern würde, wenn der Anschein erweckt würde, daß der polnische Religionsunterricht bedroht sei. Deswegen sind die Behörden angewiesen worden, von der ihnen gegebenen Fakultät, in den Oberstufen den Religionsunterricht deutsch ertheilen zu lassen, keinen Gebrauch zu machen. Die polnischen Arbeiter- massen wälzen sich immer mehr nach Westen; wir können die Schulverhältnisse nicht danach einrichten; die Arbeiter müssen die Schulen nehmen, wie sie find. Uebrigens find die katholi- schen konfessionellen Schulen gefördert worden, so daß sogar Klagen der Evangelischen über Zürücksetzung laut geworden sind. Die Schriften über Luther je. sind nur an evangelische Schüler vcrthcilt worden; ich freue mich, daß der Vorredner anerkennt, daß die Regienmg nicht fähig sei, die Polen zu protestantisiren. Damit steht eine Adresse mehrerer Dekane an den Erzbischof von Gnesen und Posen in Widerspruch, wonach die Absicht der Regierung dahin gehen soll, die Polen zu lutheranisiren. Die Adresse zeigt nicht, daß die Dekane mit Begeisterung und Eifer eintreten in die Ausführung der� Erlaffe des Erzbischofs zur Verwirklichung der Septembcrverfügung des Staatsmini- stcriums. Die Dekane deuten an, daß kein Religionsuntenicht besser sei, als ein deutscher; sie sprechen davon, daß man die Geistlichen als Werkzeuge mißbrauchen, sie dadurch schänden und verderben wolle. Sobald die Seotemberverfügung erschienen war, bemächtigte sich die Tagespresse der Frage; der„Kuryer Poznanski" dielt dem Erzbichof Tindcr den früheren Erzbischof Dunin als Muster vor. Interessant ist es, wie die Worte hier auf der Tribüne schallen und wie sie draußen im Lande wieder- hallen. Abg. Reimer«: Schlcswig-Holstcin ist Völker- und staats- rechtlich mit Preußen vereinigt; freilich hätte wohl Dänemark die Provinz gern sich einverleibt; aber dann hätten die Deutschen zu leiden gehabt; dann hätte man es ihnen mit„Peitschen auf den Rücken geschrieben, daß sie Dänen" seien, wie man damals in Dänemark sagte. Damit schließt die Debatte; das Gehalt des Ministers und die übrigen Besoldungen des Ministeriums werden genehmigt; ebenso die Ausgaben für den evangelischen Ober- kirckenrath und die evangelischen Konsistorien in den alten Pro- vinzen. Bei den Ausgaben für die Konsistorien in den neuen Pro- vinzen bemängelt Abg. Missmav«, daß der Generalsuperinten- dent für Wiesbaden nicht sein volles Gehalt aus der Staats- lasse empfange, wie die anderen Beamten gleichen Ranges, son dem nur einen Zuschuß von 750 M. Ministerialdirektor Karkhause« weist darauf hin, daß die Besoldung aus dem nassauischen Zentralkirche nfonds bestritten werde; die Regierung habe keinen Anlaß gehabt, auf den Wunsch der nassauischen Bezirkssynode, die Ausgabe auf den Etat zu übernehmen, einzugehen. Die Ausgaben werden bewilligt, ebenso ohne Debatte die Ausgaben für evangelische Geistliche und Kirchen und für die Bistbümer und die zu denselben gehörenden Institute. Bei den Ausgaben für das Bisthum Freiburg, zu welchem die hohenzollernschen Lande gehören, beklagt Abg. Schmidt(Hohenzollern) den in seiner Heimath Herr- schenden Priestermangel. Minister v. Wogler hebt hervor, daß nach der Statistik das Bisthum Freiburg zu den am besten versorgten Diözesen Sehött, da dort auf 995 Einwohner, in Hohenzollern speziell hon auf 775 Einwohnern ein Geistlicher entfällt, während in den Diözesen Breslau, Ermland, Kulm und Gnesen auf 1500 bis 2300 Einwohner ein Geistlicher komme. Äbg. Windthorst meint, daß das Bedürfniß nicht blos nach der Zahl der Einwohner zu bemessen sei, sondern auch nach dem religiösen Bedürfniß des Volkes. Der Minister sollte sich nicht bedenken, die Kapuziner wieder in Hohenzollem zuzulassen. Die Ausgaben werden bewilligt. Im Kapitel 116 werden für liehe und Kirchen 1 243 306 M. schüssen verlangt. Ein beigefügter ausgaben an denjenigen, auf Staates beruhenden Leistungen, katholische Geist- zu Besoldung und Zu- Vermerk lautet: Mehrrechtlicher Verpflichtung des welche nach gewissen Durch- schnittspreisen oder nach Bedarf zu erfolgen haben, find aus allge- meinen Staatsfonds zu decken, wogegen die Ersparnisse an der- artigen Leistungen, sowie die Heimfälle aus den künftig weg« fallenden Zahlungen den Staatsfonds zu Gute gehen. Sonstige Ersparnisse können zur Verwendung in die fol- genden Jahre übertragen und zur Bestreitung von Bedürfnissen der katholischen Kirche, auch wenn noch unter anderen Kapiteln besondere Fonds dafür ausgesetzt sind, verwendet werden. Das Zentrum(Abgg. v. Huene und v. Strombeck) bean- tragt: Die königl. Staatsregierung zu ersucken: 1. Ermittelungen darüber anzustellen, ob und welche katholische Seelsorgerstellen, deren Unterhaltung von der Staatsregierung auf Grund besonderer rechtlichen Verpflichtungen geleistet wird, zur Zeit ihren In- habern ein standesgemäßes Auskommen nicht geiväbren. 2. Eo. in dem nächstjährigen Etat durch entsprechende Einfügung des im Kapitel 1: 6 ausgeworfenen Fonds die Mittel zur Aufbesserung ungenügenden Stelleneinkommens vorzusehen. Abg. v. Strombeck empfiehlt den Antrag, welcher ledig- lich bezwecke, den Geistlichen der katholischen Kirche ein standes- gemäßes Einkommen zu sichern. Namentlich ist dabei an die Kapläne gedacht, die aus dem Kapitel 124 Titel 5 keinen Zuschuß erhalten, weil sie keine Pfarrer sind. Die rechtlichen Ver- pflichtungen des Staates sollten nicht verändert werden; sie be- ruhen meist auf der Säkularisation kirchlicher Güter, für deren Einziehung der Staat die Verpflichtung der standesgemäßen Unterhaltung der geistlichen Stellen übernommen habe. Die Regierung hat auch ihre Verpflichtung bei früheren Gelegen- heilen anerkannt. Die Zeiten haben fich geändert; die Gelder, welche früher zum standesgemäßen Unterhalt ausreichten, genügen jetzt nicht mehr, deshalb muß der Staat die Dotation der katdoliseben Kirche erhöhen. Minister o. Wogler: Ich bitte, den Antrag nicht anzunehmen. Es handelt sich darum, ob die Dotation der katholischen Kirche eine abgeschlossene sei oder eine fluktuirende, bei wellfal fortschreitendem Bedürfnisse ein Mehr zu leisten wäre. Regierung betrachtet die Dotation als eine abgeschlossenes hält sich nicht für berechtigt, nach dieser Richtung hin einer' stcht auf Aenderung zu eröffnen. Die Regierung ist den der Bedürfnißzuschüsse gegangen, ste gewährt den lichen ein Minimaleinkommen durch Zuschüsse; ich nicht in Ausficht stellen, daß hierin eine Aenderung ein» wirv. Abg. v. Huene bedauert diese Antwort v«, �-m sehr; aber wenn die evangelische Kirche Mittel erhält zur«4 richtung von Vikariaten, dann müssen wir die Frage auf«« ob nicht unseren älteren Kaplänen auch Zulagen gemacht> den können, da die evangelischen Pfarrer aus dem Kapitel> Titel 5 Zuschüsse erhalten. damit , Redm nialmufeur K.Ä „die ihm i kann; &». ngsbec Ha die trefflic Abg. Mlndthorst: Ich würde auch zufrieden sein, � und der Minister ein Mehr dauernd bewilligen würde..„ �llduna nc Die Abgg. v daß der Antrag müsse. Abg. u. Zedlitz meint, Huene und u. Minnigerode der Budgetkommission überwiesen •JKlSM _.. daß der Anttag abgelehnt' müsse, � weil er eine Steigerung der rechtlichen Verpflichl Minister f, für Den M helfe des Tee Ausg« ohne Di Breslau, des Staates fordert, während man immer von Bedi schüssen spreche. Uebrigens käme bei einer Aufrechnung Staatsleistungen die katholische Kirche besser weg als die gelische.(Sehr richtig! rechts.), ,,, Schluß 4( Abg. o. Huene bestreitet die letzte Behauptung; dee»? Hisetat.) tische Kirche erhalte nicht so viel, als ihr nach dem Kapital«� der Säkularisation zukommen würde.«.m Der Antrag v. Huene wird der Budgettommisfion u wiesen..„ Nieder n Im Kapitel 116»; Bedürfnißzuschüsse,' � Ejat Akftwr sondere für einen(altkatholischen) Bischof, 54 000 Mark(6000 Mark mehr als bisher für Au altkatboliseber Theologen) verlangt. Die Budgetkommisfion beantragt die Bewilligung Mehrausgabe., Abg. o. Schorlemer-Alst: Die Zahl der Altkathom� im Abnehmen begriffen, und trotzdem soll für die Aeur altkatholischer Theologen mehr verwendet werden. I» an, daß das Gelv verwendet weiden soll für das im De 1887 in Bonn eröffnete Seminar; es studiren in Bonn Altkatholiken; muß dafür ein besonderer Seminardirettor stellt werden? Sind die Seminaristen Preußen enee preußische Seelsorgerstellen bestimmt? Es sollen von den Seminaristen sieben für den deutschen, zwei für den reichischen Dienst bestimmt sein. Wie viel aber für Pe« Denn für andere Seelsorgerstellen können wir doch keine«"■ ausgeben!...... Minister n. Wogler: Die Zahl der altkatholes»� . Meine daß sie sagt selbe eeeeb wen muß mar 'o! Sehr eeeer Veri daß er • Da hi " erklärt. d'eser Arro "i einem u ? kam". schwöre nie Mmyier o. ojomer: sjte Zayl oer auiaiyv�»--.�wore nie sieben, davon sind zwe: Preußen, von den übrigen M-%en, fonfc »wei Oesterreicher(bört! im Zentrum): aber alle feehes...% weit h, zwei Oesterreicher(hört!' im"Zentrum); aber alle f'eM jtw weit für den Dienst in Preußen bestimmt.(Hört! bei den Aaee»benn, icf ,isl dumm .wen. das inv �er t '"dege Bur ' eend welch ffeie bie .iGelächti m ü W tt.te**§ ganz liberalen.). ��«Mchdsäule de Die mehr geforderten 6000 M. werden gegen die Wnber Bei der Nationalliberalen, der Freikonservativen und eines' Lenkmal s Theils der Konservativen gestrichen; die bisher be«' 48 000 M. werden gegen die Stimmen des Zentrums bewilligt. � Beim Kapitel Universitäten, und zwar Ausgadni die Univeisität Königsberg nimmt das Wort Abg. o. Weyer(Arnswalde): Ich habe nichts dagege« das Studium etwas vertheuert wird, damit die Heran eines gelehrten Proletariats verhindert wird. Redner daß die Kollegiengelder gänzlich beseitigt werden könw« Professoren seien in Bezug auf die Höhe der gelder nicht beschränkt, und das sei doch eich, lame Sache, wenn man sehe, wie man sonst alle einnahmen der Beamten sorgfältig kontrolire. Die gTbü nehmen statt des Fridricdsdors jetzt 20 M., ein unter der Goldwährung nicht alles billiger geworden ich., ßcl feit.) Entweder müsse man die Professoren nur auf stellen oder das Gehalt mit den Kollegiengeldern in setzen und dabei gleichzeitig das Stundungswesen Ich beantrage deshalb, die Regierung zu ersuchen, der Beilage zum Etat die Summe der Kollegiengelder zu machen, die bei den einzelnen Universitäten bezw.. m den letzten drei Jahren vereinnahmt sind... r Abg. Mindttzorst bittet, den Antrag abzule#'» dann der Staat die außerordentlichen Professoren, u# meist auf Kollegiengelder angewiesen sind, vollständeg müßte. Das würde sehr viel Geld kosten, deshalb e»� in die historische Entwickelung nicht eingreifen,«0. jetzigen Verhältnissen ein Anre,z liegt zu weiterer Ar« und;ur Erreichung immer größerer Kenntnisse. Minister v. Wogler; Ich habe in Auditoriengelder, die Praktikanten- und Jnstitutsge von mir angekündigte Reform in den letzten geführt. Die Frage der Kollegiengelder und der Gehm.� zusammen; wer große Einnahmen an Honoraren hat-" A Gehalt zurückgestellt werden. Man müßte vielleicht?- Einheitssatze für jedes Kolleg kommen. Ich habe® u Gebiet betreten, aber so rasch, wie der Vorredner ß'. � die Reform doch nicht. Die Universitäten haben � z» �ee �(j (ich entwickelt; eine Reihe von alten Statuten regelt de-p°ner g frage, so daß ich nicht versprechen kann, dem Wunsche J&iinvmf.hen v. Meyer vollständig zu entsprechen.______, Ney, 1 («♦Ä 6*� Abg. Seeiig: So gcbeimnißvoll ist die Honovast� T«ne nicht; die Einschätzungskommisfioncn verlangen gen K P leitf?- künst darüber sogar J�bie gestundeten Wg,« J f% -er ote genunoeien v"v-z.[nt Sie die Universitäten in höhere Staatsschulen verwano � den Weg ein, den Herr v- Mf«i Jetzt versuchen fremde Völker, die dann schlagen Sie den Weg ein, den Herr walde empfohlen. Jetzt versuchen fremde Völke-, Universitäten in ihrer Eigenthümlichkcit naebzubuv durch die Kollegiengelder können sich die Vrivatpozen es giebt eine ganze Reihe der tüchtigsten Gelehrten, weiter etwas geworden find als Privatdozenten, A Gelegenheit war, sie in eine Professur zu berufen- T Abg. y. Wey er- Arnswalde: Ich als die Ziffer der Einnahmen aus den Kollegteng � � Minister v. Wogler: Ich glaube nicht, daß Honoraren rütteln können, ohne unsere Unwerfitato zu stören. Ich bin gar nicht in der Lage zu �- dem Antrag des Herrn v. Meyer nachgegeben„sifi Was er erfahren will, wird seinem Zweck ntem denn aus der Uebersicht wird er nicht ersehen, w 0 auf den einzelnen Professor entfällt. Da,u rver Hand niemals bieten.(Beifall rechts.) � � . Abg. o. WlMulgerode: Die,%ge W* � einnahmen der Professorem ist anderen Nebeneinnahmen wohl bei eine begreifliche über Herrn v. Meyer nahelegen, auf Abstimmung trag nicht zu bestehen._ Abg. Cnnetreruo: Die Professoren f®,( fast, Kollegiengelder nicht selbst ein; es bestehen w � 0 feste Regeln darüber, und darin sollte ubera Gleichmäßigkeit herbeigeführt werden..«.„W Abg. v. Weyer-Arnswalde zieht kemen- �g Die Ausgaben für die Univeisität Ko"'S° bewilligt., gerjU Bei den Ausgaben für die Universität- ZU Referent DC I A: Auch ei den Ausgaben für die Universität Mit ho ff eine Uebersicht über orientalischen Seminars. Abg. Dr. Arendt spricht seine Freute ■ß# vrog.-i.r. jtrenot ipncyi lerne öieu**- f Oer Minister durch Einrichtung einer Klaffe Seminar für koloniale Zwecke"verwendbar sollten nun junge Philologen in die fernen GeßC U Ü Än-"'"Pe l aller! i ri welch� i wäre. schlossem� hin eines ist benj den •; ich ung emli >es Mini hält zur« ge aufto« acmofflt/ n Kapitel l l sein,> »- s�i\ fen ' als die t t# imisfion damit sie die Sprache der annektirten Völkerschaften . Redner bittet ferner um Einrichtung eines besonderen malmuseums, vielleicht als besondere Abtheilung des ethno- Wen Museums. �, Minister v. Go stler glaubt, daß das ethnographische Museum die ihm von kolonial-politischcr Seite gestellten Aufgaben .M kann; es wird gern den Zufuhren, die ihm �"»lonialgesellschaften zugehen laffen, seine Thore öffnen; Wde zur Herstellung besonderer Sammlungen auszusenden, '°Z Museum nicht im Stande. ,.% v. Donglas bittet um Einrichtung weiterer Lehrstühle �Zgiene und um die Einrichtung hygienischer Kurse für ' ungsbeamte. 3- Hagen« spricht der Regicmng den Dank aus ?>e treffliche Auswahl in der Leitung des orientalischen Ars und hofft, daß auch aus Egypten junge Leute zur %dung nach Deutschland kommen werden, die bis jetzt i l-nzland und Frankreich gegangen find. „Mmister v. Kostlrr dankt dem Abgeordneten von für seine Anregung und bittet daS Haus, dem Wen Museum seine Aufmerksamkeit zuzuwenden, welches ' Hilfe des Publikums nicht förderlich arbeiten kann. We Äusgaden für die Universität Berlin werden genehmigt; jJ" ohne Debatte die Ausgaben für die Universitäten Greifs- '«reslau, Halle und Kiel. chluß 4z Uhr. Nächste Sitzung Sonnab end 11 Uhr. setat.) rMW lokale«. �»irder mit Heine. Unter dieser Ucberschrift bringen die Wespen" zu der jüngsten Stöckerrede folgende Ergän- ot Weine Herren! Heinrich Heine(Pfui! Großer Tumult) LW Denkmal erhalten. Haben Sie seine sogenannten Lieder (Entrüstung. Nein! Nein!) Aber gehört haben Sie illrgung go, daß sie ganz erbärmliche Machwerke sind. Dieser Reim- W selber:„Vergiftet find meine Lieder". Das sind sie . m uni) wenn einem solchen Kerl ein Denkmal gesetzt wird, W fyf IM? W man jedem Ziahrungsmittelvenälschcr auch eins setzen. '"A,,.a! A■ Sehr gut!) Aber ich würde nichts sagen, wenn dieser � tlllt* or Ste» �)Irrrtrtrttt2 frt YMAtf 'S„« tf t."Jw Vergifter, wenn er nicht auch die Arroganz so weit at# jt« er einmal sagt:„Mir träumt', ich bin der liebe & d ,'r.?a hört doch alles auf.(Sehr wahr!) Wenig fehlt -ß-n erklärt. er sei wirklich der liebe Gott.(Hört! Hört 1 ■""den � t in• �vganz wird er auch einmal unvorsichtig und plau- MrfuS 1! et nem unbewachten Augenblick aus:„Ich rief den Teufel sur W er kam". Daran mögen Sie erkennen, ivi ch keine ......*.uiuii muHui wh. uh.ihivi>, wer sein Umgang ki" wögen Sie aber auch erkennen, daß alles, was er - ÜCii'.wehtL als dummes Zeug ist. So sagte er einmal: fÜnf ß iil?aore nicht und küsse nur".(Pfui!) Ich soll also nicht gen.W j. wen, sondern nur küssen. Da kann es der Mensch aller- 1 m s weit bringen.(Sehr wahr! Schwören! Schwören!) innfen''ch schwöre, daß Heinrich Heine's Denkmal eine .. LrlQuIe der deutschen Nation und der deutschen Poesie ist. i dw j" 0• Wer Beifall). Er scheint in seiner Aufdringlichkeit auch tSAii:li if.nlmaI schon geahnt haben, denn er sagt einmal:„Die ier be«'�> ist dumm, die Welt ist blind" und da konnte er wohl mtrunw sTMen, daß sie eines Tages ein.fzeinedenkmal errichten . Aber wir wollen uns dagegen erheben, daß dieser un- ."»ige Bursche, welcher sagt:„Der Wind zieht seine Hosen UnP welcher mittheilt;„Wir fuhren allein im dunkeln Post- d die ganze'Nacht", in irgend einer Weise ausgezeichnet f,;, Es ,st uns ganz gleichgiltig, ob er sagt:„Ich grolle i.(Gelächter.) Mag er grollen, so viel er will, wir fürchten "'cht, und wenn er ausruft:„Ich bin ein deutscher Dichter, A im deutschen Land", so schreien wir ihm in die Ohren: 5'Rein! Du bist kein deutscher Dichter!(Langanhaltender i Ä-) Tu bist ein Ketzer, ein Jude, der nicht arbeiten will, _°uf die faule Haut legt und zur einträglichen Leier Uffui!) Reichen wir uns die Hände zum Kampf gegen WaiWmal. Der Minister Puttkamer muß uns helfen, die Witt W Deutschland abzuwenden. Wenn es uns auch nicht leiche»?" wird, die Existenz Heinrich Heine's völlig zu •w örr'J,0 wollen wir doch wenigstens die deutsche Dichtung Wien Wände bewahren, daß Heinrich.Heine noch femer ein »'<■' genannt wird.(Rauschender Beifall. Die Versammlung . WJer dem Gesang der Heine'schcn Lorelcy auseinander.) L JftnSx* Sprache und Hprachorgane hielt Professor Wn. im Zweigverein Berlin des Allgemeinen deutschen Srnbiis WS einen eingehenden Vortrag. Er schilderte die zur ■feuiWa nötbiaen ungemein entwickelten Apparate des ist°ll«. m zen, m ezw .zul-h"� oren, tändig % \alKn 'Jahres »"ite„ l8 nöthigcn ungemein entwickelten Apparate des Mlg' den Brustkorb mit den Lungen, dem die Rolle eines JSt l 8Ut Erregung von tonbildenden Schwingungen zu- tool-r' Oct!(Sfil.............. 1.H!___ A 4»v»S 'cAr'cunön___.._______________ lle, Wkopf(Pharynr), die Nasenhöhle und die Mund- -llunnS diesem Ansatzrohre werden durch die verschiedenen '(q„.des Gaumens, der Zunge und der Lippen die Mit- qwmonanten) zu Wege gebracht. Es werden ferner in "Irohre durch eine geregelte Aufeinanderfolge der r"Gliederung"«Artikulation) der Sprachlaute nennen. el cle w ht in l 8in8 nun auf die Schilderung der Einzelvor- f Und drei wesentlichsten Apparaten zur Sprachbildung „ 5 Dechen-ß damit, daß sich die Erkenntniß ergebe, daß das % m ««tftrffi ß%n'T8W%*' daß fich die zrrrennimtz ergeoe, oa« vav ÄQ L- n8eu des Sprachvereins von der größten Bedeutung ÄÄSÄ Ä: ,J gl»Wchen streben danach, sich in ihrer Entwickelung mög- nf,\ wuß uns in erster Linie maßgebend fem, daraus zu ivrett-«.- heimische Wort leichter, angenehmer und bequemer Wpg' aIs das Fremdwort. Gelingt es, ein bequemes- otshnix zu finden oder zu bilden, so wird das Fremd- i ippt-h weichen müssen; durch Verdeutschungen um jeden ,• bic»?un wir aber nicht weiter kommen, sondern im Gegen- L temw Sache nur gefährden. I»>>nt?W'denklich gestaltet sich haust« das unvorsichtige gWden mit fremden Personen am sogenannten Bier- W jWiuer F. lernte im Dezember vorigen Jahres in ..dxkeWwkneipe zwei Männer kennen, die ihm nach scharfem kS""ach Hause brachten. Unterwegs gesellte sich zu 01 30??"n Vierter und ein Frauenzimmer. Als F. **$4 biängtcn'fd) zwAdeschn begleitenden den an ihm?' daß er sich nicht rühren konnte. Unterdessen „n m Zweite Uhr und Portemonnaie. Dann ver- k.'s«Erdings wurde erst gestern der Hauptmatador, em Koppelknecht Otto, in der Verbrecherwelt über K« S,.p 0 .1?„Zaster-Otto"' bekannt, in Haft genommen. . �>en h�dahm allen Nachforschungen geschickt zu entziehen ei** �fWje» erregt in Schlächterkreisen die Ver biger hintergangen haben, da ihm nachgewiesen ist, daß er noch in letzter Zeit ganz bedeutende Viehcinkäufe gemacht hat. Ob- gleich er aus dem Weiterverkauf doch mindestens ebenso viel an daarem Gelde eingenommen haben muß, als er— dafür nicht bezahlt hat, so wurde doch kein Geld bei ihm vorgefunden und dies erklärt sich wohl aus dem Umstand, daß die Frau des S. einen flottgehenden Detailhandel mit Fleisch auf„eigene Rech- nung" betreibt und daß wahrscheinlich der Gemahl den groß müthigen Lieferanten gespielt hat. Die kriminalistischen Re- cherchen sind in vollem Gange. Die Gläubiger stürzten sich natürlich schleunigst auf die Werthobjekte in dem Detailverkauf der Frau S., diese intervenirte aber und, wenn auch wider- strebend, mußten die Gläubiger doch alles gepfändete Gut wieder freigeben. Mieder ist ein Kasstrer durchgegangen. In einem Bankgeschäft in der Behrenstraße ist ein junger Mann Emst von der Osten, Sohn des Kammersängers von der Osten, als Kassirer angestellt, welcher das volle Vertrauen seines Chefs ge- noß. Als von der Osten vor einigen Tagen verschwand, wollte man zunächst dem Verdacht einer Veruntreuung nicht Folge geben; es stellte fich aber gar bald heraus, daß in der Kasse 36 000 M. fehlten. Die nunmehr benachrichtigte Kriminal- polizei hielt bei den Angehörigen des von der Osten, woselbst er wohnte, eine Durchsuchung ab. Man fand auf einem Schreibtisch zwanzig Eintausend Markscheine liegend vor, welche Osten bei seiner Flucht, wohl in der Uebereilung, vergessen hat, einzustecken: er hat somit nur 16 000 Mark mitgenommen. Seine völlig niedergeschlagenen Angehörigen gaben an, daß ihr unglücklicher Sohn vor seiner Abreise sehr aufgeregt gewesen, daß sie aber an ein Vergehen nicht gedacht hätten. Der Chef des Osten glaubt sich aber nach den vorgenommenen Unter- suchungen noch weit mehr geschädigt, als er augenblicklich anzu- geben vermag. Denn er findet stündlich bei der Durchsicht der Bücher Rasuren und falsche Eintragungen, deren fich Osten ebenfalls zu seinem Vortheil schuldig gemacht zu haben scheint. Der Flüchtige ist etwa 25 Jahre alt, hat kleinen, blonden Schnurrbart, trägt kurzgeschorcncs Haar und hat eine Narbe auf der linken Schläfe; außerdem hinkt er etwas auf einem Bein infolge eines Beinbmches. Steckbrieflich verfolgt wird der flüchtig gewordene Former Carl Friedrich Müller, gegen welchen die Untersuchungs- Haft wegen Theilnahme an der Verbreitung verbotener Druck- schriften und einer geheimen Verbindung im Sinne der§§ 128 und 129 des St.-G.-B. verhängt worden ist. Der Unter- suchungsrichtcr beim königl. Landgericht I gicbt in dem hinter M. erlassenen Steckbrief an, daß der Flüchtige sich Anfang dieses Jahres nach Kopenhagen gewendet haben soll und ersucht, denselben zu verhaften und in das Untersuchungsaefängn ß zu Alt Moabit 11/12 einzuliefern.— Vor diesem Müller ist auch an anderer Stelle als vor einem ganz durchtriebenen Schwindler gewarnt worden. Große Aufregung entstand gestem Nachmittag in einem Omnibus der Linie Stettiner Bahn—l&allesches Thor unter den Passagieren dadurch, daß eine Dame plötzlich vom Veitstanz befallen wurde. Der Kondukteur übergab die Dame einem Schutzmann, der sie mittelst Droschke in ein Krankenhaus brachte. Gerade zu richtiger Zeit kam gestern Abend der Gold- arbeiter I. nach Hause. Etwa noch 50 Schritt von seinem Hause enfcrnt, hemcrkte er, wie ein junger Mensch eifrigst an seinem an dem Hause angebrachten Schaukasten hcrumhantirte. Da I. immerhin für etwa 1500 Mark Goldwaaren in dem Kasten aus- gestellt hatte, so beellte er sich, den Langfinger festzunehmen. Dieser hatte aber bereits den Kasten losgerissen und ergriff mit demselben die Flucht. I. jagte aber hinterher und es gelang ihm auch, den Räuber seiner Werthsachen festzunehmen; es ist ein bereits dreimal wegen Diebstahls vorbestrafter Tapezirer Georg Menzel. Ei« Unglücksfall ereignete fich gestern auf einem Neu- bau in der Withclmstraße. Der dortselbst beschäftigte Maurer Galwin R. wollte die erst im Mauerwerk fertig gestellte Treppe in die Höhe klettern, als er, in Höhe der 1. Etage angekommen, ausglitt und bis in ein Kellergelaß stürzte. Hier blieb er, gräßlich zugerichtet, bewußtlos liegen. Das 73. Polizeirevier sorgte sür Ueberführung des Verunglückten nach einem Kranken- Haus, woselbst schwere innere sowie äußere Verletzungen, na- mentlich am Kopf, in den Seiten und an den Beinen sestge- stellt wurden. Die Witterung des Monats Februar war in der ersten Hälfte sehr wcchselvoll, während sich die zweite Hälfte durch anhaltende strenge Kälte auszeichnete. Die ersten Tage des Monats waren im Anschluß an das Ende des Januar recht kalt; am 3. trat Abends plötzlich Thauwetter ein. und der 4. war ein warmer stürmischer Tag mit erheblichen Niederschlägen. Am 5. wurde es wieder kalt, doch hielt der Frost, der besonders in der Nacht vom 6. zum 7. stark war, unter ergiebigen Schnee- fällen nur 3 Tage an; alsdann folgte eine Periode trüben und gelinden Wetters mit fast täglichen Niederschlägen, meist in Ge- stalt von Schnee. Die Temperatur schwankte 12 Tage lang nur zwischen 2 Gr. Kälte und 4 Gr. Wärme; erst am 20. wurde der Frost stärker, und es folgte nun bei lebhaftem Ost- winde und allmälig aufklarendem Himmel eine Periode recht strengen Winterwetters, in deren Verlauf das Thermometer nur ein einziges Mal etwas über 0 Gr. ging, während es 'Nachts mehrfach unter—10 Gr. fiel. Es scheint, als ob dieser Nachwinter für unser Klima jetzt typisch wird; vor zwei Jahren dauerte die Kälte fast den ganzen Febmar hindurch und bis Mitte März an, und im vorigen Jahre fand eine ähnliche Frost- periode in der Zeit vom 9. bis 21. Februar und dann wieder vom 9. bis 20. März statt. Hoffen wir, daß der Lenzmonat in diesem Jahrr seinem Namen mehr Ehre macht, als wir dies in letzter Zeit gewohnt sind.— Das Resultat der in dieser Zei- tung veröffentlichten meteorologischen Beobachtungen auf der königlichen Station im SW. war das folgende: Der Baro- meterstand war meist sehr niedrig; eist in den letzten Monats- tagen erhob-r sich beträchtlich über den normalen Stand; ein- zeme Schwankungen waren ungewöhnlich stark, so stieg das Barometer am 13. von 7 Uhr Morgens bis 2 Uhr Mittags um 11, t mm. Der mittlere Stand betrug 754,7 mm, d. t. fast 3 mm weniger, als für den Februar normal sind. Das Maximum trat mit 768,8 mm am 27., das Minimum mit 741,5 mm am 8. und 19. ein. Das Thermometer zeigte im Monatsmittel um 7 Uhr Morgens—3,6 Gr.(normal sind nach 4C)jährigen Beobachtungen—0,2 Gr.), Mittags 2 Uhr 0,6 Gr. (normal 2,7 Gr.), Abends 9 Uhr—2,3 Gr.(0,9 Gr.), so daß die mittlere Monatstemperatur mit—2,2 Gr. um 3,3 Gr. hinter der normalen zurückgeblicben ist. Das absolute Maximum de- trug nur 4,5 Gr.(am 14.), das absolute Minimum—12,0 Gr. (am 7. und 28.). Eistage(an denen das Maximum nicht über 0 Gr. geht) gab es 11, Frosttage(an denen das Minimum unter 0 Gr. geht) 25, so daß nur vier Tage im Monat frostfrei waren. Zu warm waren 8, zu kalt dagegen 21 Tage. Den größten Wärmeüberschub hatte mit 2,2 Gr. der 13., während der 28. um 10,6 Gr. und der 24. um 10,3 Gr. zu kalt waren. Das mittlere Luftmaximum betrug 0,0 Gr., das Erdboden- Minimum—6,8 Gr. Der kälteste Februartag, der seit 1848 beobachtet ist, war der 10. Februar des ungemein kalten Winters 1855 mit—19,0 Gr., der wärmste der 26. Febmar 1882 mit 11,3 Gr. Die vorherrschende Windrichtung war seit langer Zeit einmal wieder Ost mit 32 Beobachtungen, dann folgen West mit 14, Südost mit 12 und Nordwest mit 10 Beobachtungen. Vom 14. ab bis zum Schluß des Monats wehten unausgesetzt östliche Winde. Windstille wurde 4 mal, dagegen die Wind stärke 7 und 8 der 12> heiligen Skala je 1 mal beobachtet. Im Monatsmittel war die Windstärke 3,0. Die Bewölkung war im ersten Monatsdrittel sehr beträchtlich, nachher war sie öfters gering, insbesondere waren die letzten 3 Monatstage sonnig. Das Mittel des ganzen Monats betmg, wenn 0 ganz heiter und 10 ganz trübe bedeutet, 7,1; 4 Tage gelten als heiter(Be- wölkung unter 2), 16 dagegen als trübe(über 8). Die relative Feuchtigkeit betrug Morgens 83,2 pCt., Mittags 74,7 und Abends 79,9, im Monatsmittel also 79,2 pCt. Das Minimum trat mit 53 pCt. an dem stürmischen 4. ein. Die Höhe der Niederschläge war mit 44,7 Mm. gerade normal. Da sich die Niederschläge aber auf eine große Anzahl von Tagen(18) vertheilen und meist die Gestalt von Schnee hatten, erschienen sie bedeutender, als sie in Wirklichkeit waren. Die Schneedecke er- reichte am 6. die Höhe von 14 Zentimetern, am Schlüsse des Monats betrug sie noch 4 Zentimeter. Nebel wurde besonders im zweiten Monatsdrittcl 7 Mal beobachtet. Zlolizeibericht. Am 1. d. Mts. früh wurde im Thier- garten, in der Nähe des Königsplatzes, ein unbekannter, etwa 26 Jahre alter Mann an einem Baum erhängt vorgefunden.— Um dieselbe Zeit wurde auf dem Neubau Pankstr. 25 der dort beschäftigte Bauwächter Schnieder in einem Kellerraume, in welchem ein brennender Koakskorb aufgestellt war, erstickt vor- gefunden. Wiederbelebungsversuche waren erfolglos.— In der Nacht zum 2. d. Mts. warf sich in der'Nähe des Bahnhofs Gesundbrunnen ein Bahnarbeiter in selbstmörderischer Absicht vor einen einfahrenden Zug der Nordbahn und wurde auf der Stelle getödtet.— Am 1. d. Mts. fanden Elisabethstr. 40— und in der Nacht zum 2. d. Mts. Oranienburgeistr. 51 unbedeutende Feuer statt._ Gerichts-Delwng. Der Kerlinrr Sozialistenprozeß. Fünfter Tag der Verhandlung. Heute, wo das Uttheil gefällt werden soll, ist der Zuhörer- räum schon lange vor Beginn der Verhandlung überfüllt. Gegen 12 Uhr Mittags erscheint der Gerichtshof und es verkündet der Präsident, Landgerichtsrath v. Makomaski, folgendes Urtheil: Im Namen des Königs hat der Gerichtshof für Recht erkannt, daß die Angeklagten Ferkel, Apelt, Wilschke, Seelig, Schmidt, Jahn, Neumann und Scholz des Vergehens gegen das Gesetz gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie nichtschuldig, daß dagegen sämmtliche Angeklagte der Verletzung der§8 128 und 129 des Strafgesetzbuchs schuldig und deshalb Ferkel, Apelt, Wilschke, Jahn, Seelig und Schmidt mit je 3 Monaten, Scholz und Neumann mit je 2 Monaten Gefängniß zu bestrafen, und daß jedem Angeklagten 2 Monate Gesängniß für die erlittene Untersuchungshaft anzurechnen sind. Der Gerichtshof hat aus dem Ergebniß der Beweisaufnahme die Ueberzeugung gewonnen, daß, nachdem im Jahre 1877 der sozialdemokratische Arbeiterverein rechtskräftig geschlossen war, an Stelle des Vereins die Verbindung getreten ist. Der Ge- richtshof ist nicht der Meinung, daß die vor dem Sozialisten- gesetz bestandene sozialdemokratische Verbindung auch nach dem Sozialistengesetz weiter bestanden, sondern daß nach Erlaß des Sozialistengesetzes eine Neuorganisation geschaffen wurde. Der Gerichtshof ist zu dieser Ueberzeugung gelangt durch die Pro- tokolle über den Kongreß zu Wyden und Kopenhagen, durch verschiedene Artikel des in Zürich erscheinenden„Sozialdemokrat" und durch verschiedene im Reichstage gehaltene Reden von sozialdemokratischen Abgeordneten. In Nr. 4 des„Sozialdemokrat" von 1879 heißt es:„Es muß jetzt eine andere Taktik eingeschlagen, eine Neuorganisation vorgenommen werden". Im Reichstage sagte der Abgeordnete v. Vollmar:„Die Organisation kann nicht zerstört werden". Der Abgeordnete Hasenclever sagte an demselben Orte:„Wir haben eine Organi- sation nicht nothwendig, ich brauche blos mit einer Anzahl tarteigcnossen einen Spaziergang zu unternehmen; auf diesem paziergange können von Gruppe zu Gruppe die verschiedensten Patteiangelegenheiten bcrathen werden. Sie werden vielleicht einen solchen Spaziergange für eine Umgehung des Gesetzes halten, verhindern können Sie aber einen solchen Spaziergang nicht." Auf dem Kongreß zu Wyden, auf dem nur Leute Zu- tritt hatten, die ein von 3 Vertrauensmännern unterschriebenes Mandat besaßen, wurde von dem Berichterstatter der Mandats- Prüfungskommission konstatirt, daß noch niemals auf einem sozialdemokratischen Kongreß alle Pattcibezirke so gleichmäßig vertreten waren. Gleich nach Eröffnung des Kongresses wurde der Vorwurf erhoben, daß die Parteileitung nach Erlaß des Sozialistengesetzes nicht sofort mit einer Neuorganisation fertig war. Im„Sozialdemokrat" wurde außerdem Vorsicht gegenüber der Polizei und den Gerichten anempfohlen. Der hier als Zeuge vernom- mene Reichstags abgeordnete Bebel, der den Kongressen in Eisenach, Gotha, Wyden und Kopenhagen beigewohnt hat und auf dem Kongreß zu Kopenhagen sogar Vorsitzender gewesen ist, hat bekundet, daß die sozialdemokratische Partei noch vor Erlaß des Sozialistengesetzes, als die Annahme dieses Gesetzes im Reichstage nickt mehr zweifelhaft war, vom Vorstande der Partei aufgelöst wurde. Es hat sich später in Leipzig ein Komitee Zwecks Unterstützung der Ausgewiesenen und zur Regelung der Reichstaaswahlen gebildet. Im Jahre 1880 fand jedoch auf Schloß Wyden in der Schweiz ein sozialdemokratischerKongreß statt, auf dem nur bekannte Parteigenossen oder solche, die von Partei- genossen mit einem Mandate verschen waren, Zutritt hatten. Auf diesem Kongreß wurde die sozialdemokratische Reichstagssraktion mit der Parteileitung betraut und der„Sozialdemokrat" als offizielles Organ der deutschen Sozialdemokratie gewählt. Im September 1886 wurde allerdings mit Rücksicht aus das in Freibcrg ergangenen Uttheil von der sozialdemokratischen Reichstags- fraktion die Erklärung erlassen, daß der„Sozialdemokrat" nicht mehr das offizielle Patteiorgan sei und daß es daher jedem ein- zelncn Genossen überlassen bleibe, wie er sich zu dem„Sozial- dcmokrat" stellen wolle. Ferner bekundete der Abg. Bebel: Es sind wohl auf dem Kongresse zu Wyden Vorschläge zur Begrün- dung von Lokalorganisationen gemacht, davon jedoch abgcrathen worden; er habe allerdings gehört, daß in einzelnen Otten Lokalmganisationen bestehen, aus eigener Wissenschaft sei ihm jedoch nichts bekannt. Auf die Frage, ob in Berlin eine Lokal- Organisation bestehe, die mit der Parteileitung in Verbindung stehe, verweigerte der Abg. Bebel die Antwott, da er befürchtete, glaubwürdig erachtet, jedoch aus seinem Zeugniß die lieber- zeugung gewonnen, daß in Berlin eine Lokalorganisation be- steht, dle mlt der Parteileitung eine Verbindung unterhält. Der Gerichtshof ist mcht der Meinung, daß die vor dem So- zialistengesetz bestandene sozialdemokratische-Organisation unver- ändert weiter besteht, dagegen hält er es für zweifellos, daß das geistige Band der Sozialdemokraten fortbesteht und daß eine Reihe von Lokal-Organisationen existiren. Letzteres ist aus ver- schledenen Artikeln des„Sozialdemokrat" zu entnehmen. So wird im„Sozialdemokrat" u. a. über einen schlestschcn Partei- tag berichtet, der angeblich sehr gut besucht war und auf dem die öftere Wiederholung solcher Patteitage beschlossen wurde. Der Genchtshof ist aber auch— wie schon hervor- gehoben— der Ueberzeugung, daß in Berlin eine Lokal- Organisation desteht. Jit es schon kaum denkbar, daß das seit Anfang der 60er Jahre Hierselbst bestandene äußerst rege sozialdemokratische Vercmsleben durch das Gesetz einen Stillstand erfahren hat, so gründet sich die Ueberzeugung des Gerichts- Hofes ferner auf die Aussage des Abgeordneten Bebel, ganz besondels aber auf einen Attikel in Nr. 20 des„Sozial- demokrat von 1883, tn welchem es heißt:„Diejenigen Genoffen, vre aller Warnungen ungeachtet mit in diesem Blatte bloßge- stellten Pirsonen noch weiter verkehren und ausgewiesen wer« den, haben sich ihre Ausweisung selbst zuzuschreiben und erhal- Unterstützung. Das Berl. Zentralkomitee!" Aus diesem Artikel ist zu entnehmen, daß bereits 1883 in Berlin ein sozial- demokratisches Zentralkomitee bestanden hat und daß ferner die Berliner Sozialdemokraten durch mit Mandaten versehene De-- egirte auf dem Kongreß zu Wydcn vertreten waien. Am 15. Kli 1887 wurde der politischen Abtheilung der Berliner Po- lizei die Mittheilung hinterbracht, daß in der Lothringerstraße Nr. 51 das Zentralkomitee eine Sitzung abhalten werde. Diese Nachricht hatte sich bewahrheitet, es gelang der Polizei, 7 Personen zu verhaften, bei denen viele sozialdemokratische Schriften, Sammellisten für Ausgewiesene, sozialdemokratische Lieder- bücher und ein zerlegbarer Stemvel, auf dem, wenn er zusammengesetzt wird,„Berliner Sozialdemokratie" zu lesen ist, gefunden wurden. Weitere Recherchen haben er- teben, daß auch Apelt und Ferkel, die anscheinend an jener Versammlung nicht theilaenommen, doch ebenfalls zu jenem Komitee gehört haben. Daß jene Versammlung eine Sitzung des Zentralkomitees gewesen, ist zunächst aus den anfänglichen Geständnissen der Angeklagten Scholz und Ferkel, aber auch aus den Bekundungen des Kriminalkommissars Schöne zu entnehmen gewesen. Der Gerichtshof hat die Bekundungen der vernonr- menen Polizeibcamten, soweit sie über ihnen von Vertrauens- männcrn gewordene Mittheilungen derichteten, nicht für be- weiskräftig erachtet, da der Gerichtshof nicht in der Lage war, die Glaubwürdigkeit dieser Vertrauensmänner zu prüfen. Der Gerichtshof hat diesen Bekundungen nur insoweit Glauben ge- schenkt, als dieselben durch andere Zeugnisse und Thatsachcn unterstützt wurden. Die Beweisaufnahme hat jedoch mit Evidenz ergeben, daß in Berlin schon seit mehreren Jahren eine umfassende sozialdemokratische Organisation desteht, die es sich zur Aufgabe macht, in massenhafter Weise den„Sozialdemokrat" und andere verbotene sozialdemokratische Druckschriften zu verbreiten, geheime Ver- sammlungen abzuhalten und mit der Parteileitung einen engen Verkehr zu unterhalten. Der Gerichtshof ist aber im Weiteren überzeugt, daß Dasein, Verfassung und Zweck dieser Verbindung vor der Staatsregierung geheim gehalten werden soll und daß zu deren Zwecken und Beschäftigungen gehört, die Vollziehung von Gesetzen, speziell das Sozialistengesetz unmöglich zu machen. Daß eine Verbindung im Sinne des Gesetzes vorhanden ist, hat der Gerichtshof angenommen, indem er der Ansicht des Reichsgerichts beigetreten ist. Der Gerichtshof ist ebenfalls der Meinung, daß zur Mitgliedschaft einer Verbindung nicht eine direkte Willenserklärung erforderlich ist, sich dem Willen der Gesammtheit unterzuordnen, sondern daß diese Willenserklärung auch schon ausgedrückt werden kann durch konkludente Handlungen. Der Gerichtshof ist der lleberzeugung, daß das Zentralkomitee schon seit mehreren Jahren, mindestens seit dem Jahre 1883 in Berlin besteht und Mar, daß es fortdauernd noch heute besteht. Dagegen hat der Gerichtshof, angesichts der Jugend und des geringen Bildungs- gradcs ver Angeklagten, nicht die lleberzeugung gewinnen können, daß die Angeklagten zu den Vorstehern oder Leitern der Ver- bindung gehört haben. Der Gerichtshof ist der Meinung, daß die Angeklagten nur Mitglieder der Verbindung waren. Bei Ab- Messung der Strafe hat der Gerichtshof die Jugend und Unbe- scholtcnhcit der Angeklagten, andererseits aber auch den Umstand in Betracht gezogen, daß die Sozialdemokratie den Umsturz der bestehenden Staats- und Gesellschaftsordnung bezweckt und daß die unterhaltene Organisation in Berlin einen sehr großen Umfang angenommen hat. Da die Angeklagten Scholz und Neumann in der sozialdemokratischen Bewegung bisher nicht weiter hervorgetreten find, so hat der Gerichtshof für diese beiden Angeklagten je 2 Monate, für die 6 übrigen Angeklagten je 3 Monate Gefängniß für eine ausreichende Strafe erachtet. Mit Rücksicht auf die von den Angeklagten erlittene Untersuchungshaft hat der Gerichtshof jedem der Angeklagten 2 Monate in Abrechnung gebracht. Bezüglich der weiteren gegen die Angeklagten Apelt, Wilschke und Ferkel erhobenen Anklage wegen Verbreitung verbotener Druckschriften w. mußte wegen mangelnder Beweise auf Freisprechung erkannt werden. Die Kosten des Verfahrens haben die Angeklagten gemeinschaftlich zu tragen. Die Sitzung ist geschlossen.— Die Angeklagten waren fämmtlich, von den Vcrtheidigern die Rechtsanwälte DTr. Flatau und Meschelsohn erschienen.— Zu erwähnen ist noch, daß der Gerichtshof bestand aus: Landgerichtsrath von Makomaski(Präsident), dem Landgerichtsrath Vollgold und den Landrichtern Hauschsteck, Loeb und Dr. Fritzschen(Bei- fitzende.) Mit der Miene eines Tiefgekränkte« auf dem vollen, runden, völlig bartlosen Gesicht betritt ein etwa vierundzwanzig- jähriger junger Mensch den Anklageraum.„Erst ohne Angtreh rausgeschmissen und derbe verhauen un dabei die janze Mas- kirung zerrissen un denn noch nach Mojabit vor't Kriminal, dct is denn doch en bischen zu happig, da lege ick Berufung jejen Mit diesen Worten wendet er sich an den Gerichtshof. ,n. Vors.: Angeklagter, Sie haben den Mund zu halten, bis Sie gefragt sind, verstanden? Sie sind der Kutscher Paul Schultz? — Angekl.: Eijentlich»ich.— Vors.: Was heißt das?— :-,ngekl.: Det heeßt, fahren dbue ick ja, ick bin aber mcrschten- deels Ferd, denn ick ziehe cn Handwagen un vcrkoofe Bücklinge, Kieler Sprotten un andere Südfrüchte. Det is woll man ilos ne Verwechselung mit meinen Ollen, bei den ick wohne, fccr is Kutscher.— Vors.: Dann sind Sie also Handelsmann? — Angekl.: Eijentlich nich, denn meine Mutter jehört det Geschäft, ick ziehe den Wagen und mfe aus.— Vors.: Sind Sie schon besttaft?— Angekl.: Eijentlich nich... ja doch, eenmal mit zehn Mark.— Vors.: Weshalb?— Angekl.: Ick weeß et nich mehr so jenau, aber richtig is et, et waren r Mark. Derf ick Ihnen mal erzählen, wie dct jekommen det ick hier nu wieder in die olle Anklagclaube rin muß? — Vors.: Später, wir wollen erst noch etwas bei Ihrer Vor- strafe bleiben, weil die in Betracht kommt. Handelte es sich damals nicht auch um einen unziemlichen Maskenscherz?— Angekl.: Det is in't vorichte Jahr jewcsen. Dunnemals hatten sie mir rausjeschmissen, weil ick zu ville anhatte, un diesmal, weil ick zu wenig anhatte, wer kann et die Menschen denn immer recht machen. In't vorichte Jahr habe ick mir noch schlechter amüsitt als dies Jahr, ick will kernen Maskenball wieder mit- machen.— Vors.: Das ist vernünftig von Ihnen, was stellten Sie denn im vorigen Jahre vor?— Angell.: Ick war Müllkieker oder Naturforscher, wie sie so uff die Höfe rumsuchen nach Papier un Leder un wat sie jerade finden. Ick hatte mir sehr schön ausmaskirt un keener kannte mir.— Vorst: Sie sollen sich damals sehr unanständig benommen haben. Sie hatten einen eisernen Haken in der Hand und haben damit die übrigen Masken und besonders die weiblichen an die Beine gefaßt.— Angekl.; Aber dct jehörte doch mit zur Maskirung, ick mußte doch so thun, als wenn ick in'n Müllhaufen wühlte.— Vors.: Sie sollen überhaupt so schmutzig und abstoßend ausgesehen haben, daß die übrigen Gäste sich über Sie beschwerten und Ihre Ent- fernung verlangten.— Angekl.: Ruppig sah ick aus, det stimmt, aber eenen Naturforscher m'n Frack un weiße Weste habe ick noch nich jesehn, die Sorte sieht immer ruppig aus.— Vors.: Also kurz und gut, Sie wollten damals nicht gehen und machten sich eines Hausfriedensbruchs schuldig. Der vorliegende Fall liegt ähnlich, nur etwas schlimmer, denn Sie find nicht nur des Hausfriedensbruchs, sondern auch der Körperverletzung mittelst eines gefährlichen Werkzeugs beschuldigt. Bekennen Sie sich schuldig?— Angekl.: Keenen Schimmer von Ahnung. Wenn det dusselige Chor keenen Verstand von klassische Kuraktermasken Hat, denn sollen sie nich uf die Maskerade jehn. Ick hadde---- — Vors.: Wir wollen die Sache miteinander durchgehen. Am 11. Januar waren Sie im Lehmann'schen Tanzlokal in der Oranienstraße, nicht wahr?— Angekl.: Eijentlich nich, denir kaum war ick drinne, da haben sie mir oock schon wieder rausjeschmissen.— Vors.: Ja, Sie solle- in einer höchst unanständigen Maske erschienen sein.— Am kl.; O, bitte sehr, ick war in Trikot.— Vors.: Was ftellr.i Sic denn vor?— Angekl.: Det will ick Ihnen jleich erzählen. Sehen Sie, uf die andere Seite von unfern Korridor, da wohnt een oller Leierkastenmann, der früher mal Künstler in'n Zirkus jewescn is. Als ick den dct erzählte, det ick bei Lehmanns als Maske jehen wollte un blas noch nich recht wüßte als wat, da mcente er:„Herrjeh, da Hab ick en Plan, der nich unübel is. Ick habe noch von meine Künstlerzeit en Trikotanzug, der Dir janh jenau passen muß. Dein Jesichte paßt ooch, det brauchen wir blos en bisken zu schminken und denn nähe ick Dir en paar Flügel uf'n Puckel un in eene�Hand nimmst Du en stoßen Schwamm un in die andere cn Stück Seefe un denn jehst Du als Badeengel, wat'ne sehr feine Maske is,'ne soje- nannte klassische Kuraktermaske". Ick lasse mir denn ooch über- reden, blos mit den ollen Schwamm, wo ick jeden mit über't Jcfichte wischen sollte, da wollte ick nich ran, indem ick bange war, det et mir wieder so jehn könnte als dunnemals mit den Zacken, wo ick Müllkutcnkieken spielen wollte.„Is jut, meente er, denn jehste ohne Schwamm, die Maske is so wie so jut. Also ick ziehe an den Abend den Trikot an, aber von wejen die Kälte anner Zeich driebcr un jondele los. Ick löse mir an die Kasse en Billjet for'ne Mark und jehe in die Jarderobe, wo cn Nachbar von uns, der mir kennte, bei't Zeichabnehmen anjestellt war. ,,?ta, Herr Schulz, mecnt er, jar nich en bisken als Maske heit Abend?"— Pst, sage ick un leje den Finger auf'n Mund und stecke ihm en paar Jroschen in die Hand, haben Sie hier nich 'ne stille Ecke, wo ick mir in'n Ojenblick verwandeln kann? „Hier kommen Sie man rin, meente er, hier sieht Ihnen kecner." Ick denn nu een, zwee, drei mir det Zeich von Leibe gezogen, un häng mir die Flüjel iebcr un da stand ick als Badeengcl. Ick schmeiß den Jarderobeufseher mein Zeich zu un an ihm vorbei un rin in'n Saal. Aber det dusselige Volk kennte woll nicks von'ne klassische Maske, det müssen immer spanische Ritter un Tyrolerinnen sind, die Weibsleite rückten vor mir aus un die Ritter un Mönche sagten: Wat is dct for'n Schweinigel. — Vors.: Es war auch unanständig, im Trikot zu erscheinen. — Angekl.: In't Ballet sind sie noch ville Völler, is sowat denn blos wat for vornehme Leite?— Vors.: Kommen Sie jetzt zu Ende. Ter Wirth forderte Sie wiederholt auf, den Saal zu verlassen, Sie meigetten sich aber und haben schließlich mit Gewalt entfernt werden müssen.— Angekl.: Weil ick mein Angtreh retuhr haben wollte.— Vors.: Sie sollen aber einem der Kellner einen.Hieb in's Gesicht gegeben haben, daß eine blutende Wunde entstanden ist, Sie müssen irgend einen stumpfen Gegenstand in der Hand gehabt haben.— Angekl.: Jewchrt habe ick mir, aber in die Hand habe ick nischt gehatt als meine eijenen Knochen. Wenn ick eenen so mit die Kncchel orntlich tteffe, denn platzt die Haut allemal, da sage ick jut for. Un denn, wo sollte ick wat zu hauen hernehmen? In meine Trikot- maske waren ja keene Taschen nich un meine andere Sachen haben sie mir alle uf'n Flur nachjeschmiffen, als sie mir raus- hatten.— Vors.: Nun, das wird ja die Beweisaufnabme er- geben. Das Resultat der Verhandlungen war die Veruttheilung des Angeklagten, aber unter Zubilligung mildernder Umstände nur wegen Hausfriedensbruchs zu 20 M.„Als klassische Kurakter- maske jehe ick mein Leben nich wieder", meint er beim Verlassen des Saales. In dem Prozeß gegen de» Arbeiter Franke und stebe« Genossen wegen Vergehens gegen das Sozialistengesetz durch Ueberttetung des Staatsministerial-Beschlusses, betresscnd das Verbot der öffentlichen Verbreitung von Druckschriften ohne polizelliche Genehmigung, der, wie seiner Zeit berichtet worden ist, am 16. Februar er. vor der 88. Abtheilung des Berliner Schöffengerichts verhandelt worden ist, war die Urtheilspubli- kation ausgesetzt worden, weil der anzuwendende Staats- ministerial-Beschluß nicht vorlag, im Gerichtsgebäude auch nicht gleich zu beschaffen war. Der Gerichtshof ist zur Publikation des Urtheils aber gar nicht gelangt; er hat vielmehr Vettagung der Sache und Vernehmung des kürzlich mit dem allgemeinen Ehrenzeichen dedachten KriminalschutzmannsNaporra, welcher die Angeklagten bei der Verbreitung der in Beschlag genommenen Flugschnft abgefaßt hat, über die Art und die Otte der Ver- breitung in dem zum 27. März er. anberaumten neuen Termin beschlossen. An» dem Reichsverstchernngsamt. Sind Unfälle auf dem Wege nach oder von der Arbeitsstätte Betriebsunfälle? Eine zur Beantwortung dieser Frage wichtige Entscheidung ist kürzlich seitens des Reichsverstcherungsamtes ergangen. Bei einem Maurermeister in Nordheim war ein Arbeiter zur Be- dienung der Pferde angestellt: er hatte Fuhren zu niachen und mußte Tag und Nacht zur Verfügung des Arbeitgebers stehen. Er wohnte aber nicht bei letzterem, sondern hatte eine eigene Wohnung. Als er eines Tages in aller Frühe sich auf den Weg nach seinem Dienst machte, stolperte er in der Dunkelheit über einen Gegenstand und zog sich bei dem Hinfallen eine Ver- stauchuna der rechten Schulter zu, infolge dessen die Beweglich- kcit des Armes dauernd beeinträchtigt wurde. Die hannoversche Baugewerls-Vcrufsgcnoffenschaft lehnte den Renteanspruch des Verletzten durch Bescheid ab, da der Unfall sich nicht„bei dem Bettiebc" ereignet habe. Das Schiedsgericht veruttheilte zwar in der Berufungsinstanz die Berufsgenossenschaft zur Zahlung einer Rente, auf den Rekurs derselben hob aber das Reichsvcrfiche- rungsamt diese Entscheidung auf und stellte den ergangenen Bescheid wieder her, da der gegenwärtige Fall eine Veranlassung nicht biete, von der aufzustellenden Regel abzugehen, daß der Weg nach und von der Arbeit und des Zurückkebrens von derselben nicht als eine Betriebshandlung und demgemäß ein Unfall auf diesem Wege nicht als ein Betriebsunfall anzu- sehen sei._ Vereine nnd Versammlungen. Ein» Nerfammlnng der Maurer und Zimmerer Kertin», vom Bunde der Bau-, Maurer- und Zimmermeister, dem übrigens nur ein sehr kleiner Theil der Inhaber der hiefi- gen Baugeschäfte angehört, einberufen, fand am 26. Februar in Buggenhagen's riokal(am Moriyplatz) statt. Es sollte aufs neue der bisher mißglückte Versuch gemacht werden, einen In- nungsgcsellcnauischuß hiesiger Bauinnung„zu Stande zu brin- gen." Die Versammlung wurde von Herrn Zimmermeister Otto eröffnet, welcher erklärte, daß am vorhergegangenen Sonntag im Architektenhause eine Versammlung stattge- funden habe, und sei daselbst ein Bureau gebildet, das diese Versammlung leiten solle. Er habe auf Wunsch den Vorfitz übernommen. Es seien aber in der Heu- tigen Versammlung nur diejenigen Maurer oder Zimmerer berechttgt, das Wort zu ergreifen, welche laut Jnnungsstatut eingeladen seien. Nach vergeblichem Sträuben mußte der cner- aischen Forderulla der Gesellen, daß jeder der anwesenden Maurer oder Zimmerer zum Wort gelassen werde, Folge geleistet werden. Das Jnnungsstatut ist für dieselben eben nicht maßgebend. Es erhielt nun der Zim- merer Herr Lehmann das Wort. Er kritisitte die Jnnungsbcstrebungen und kam zu dem Schlüsse, daß unter der verlangten Form eine Vertretung der Gesellen nickt möglich sei. Die Herren Poliere, die Neigung gezeigt haben, sich bei diesem Jnnungsrummel gebrauchen zu lassen, bezeichnete er einerseits mehr als kühn, andererseits für zu unerfahren in den Wünschen und Bedürfnissen der nach vielen Tausenden zählenden Berufs- genossen, um den Gewerkschaften irgendwie von Nutzen sein zu können. Der Maurer Herr Grothmann erklärte darauf, daß Alles, was die Innung zu unternehmen beabsichtige, nickt eine Verbesserung der Lage der Handwerker, sondern eine Geißel für die Arbeiter sein soll. Selbst wenn die Jnnungsmänner ein ehrliches Wollen hätten, was zu bezweifeln sei, so sei das Können ausgeschlossen bei ihrer mangelhaften wirthschaftlichcn Einficht und Bildung. Was die Herren vielleicht könnten, das wollen die Gesellen nicht. Wenn die Jnnungsmcister aus der heutigen Fesselung der Rechte der Gesellen die Hoffnung schöpfen, ihr Ziel zu erreichen, so irren sie. Sie werden immer finden, daß in dem Kampf um ihre Rechte Maurer und Zimmerer in Berlin geschlossen zu- sammenstehen. Auch alle Verlockungen und Versp> werden hier nicht verschlagen. Nur eine von allen Maurern und Zimmerern in freier Wahl gewählte kann als deren Vettretung betrachtet werden. Die kenne man nicht und wolle sie nicht kennen. Herr Schöpp beleuchtete das Verhalten der Innungen, wie da, wo esaelte, die Arbeiter als gleichbcechtigt an: sich der Mitarbeit entzogen haben und nur nach streben. Es werde sich diesen Hcrischcrgelüsten Arbeiter fügen. Dies war auch die Mei übrigen Redner, die noch das Wort ergriffen. von Herrn Fiedler eingebrachte Resolution lautet Erwägung, daß von der Innung der Bau-, und Zimmermeister wiederholt Versuche gemacht einen Gesellenausschuß auf Grund des§ 36 nungsstatuts wählen zu lassen, erklären die heute hier den Gesellen, daß der Gesellenausschuß für sie nur di gebend sei, wenn derselbe in einer öffentlichen Versamm! allen hier ansässigen Maurer- und Zimmergesellen gewi" um die Interessen der Gesellen zu vertreten."—' wollte zuerst über diese Resolution nicht abstimmen lasse«. mußte er sich schließlich dazu entschließen. Die wurde hierauf �einstimmig angenommen. Mithin war mal das Bemühen der Jnnungsmeister wieder ein vc (Ob sie daraus für die Zukunft eine Lehre ziehen Mit Hochrufen auf die fernere Einmüthigkeit der Maurer und Zimmerer verließen die Arbeiter den Saal. perein der Kananfchläger Kerlin« und 1W Versammlung am Sonntag, den 4. März, Vormittags" Oranicnstr. 51, bei Preuß. Fachverein der Steinmetzen Kerlins. SonnH 4. März, Versammlung in Ahlgnmm's Salon, Soplsi"* Tagesordnung: 1. Regelung der Betträge. 2. VerM 3. Fragekastcn. Neue Mitglieder werden aufgenommen. perri« der Einsetzer(Tischler). Den Mitgliet Nachricht, daß Sonntag, den 4. d. M., die Mitglieven» lung ausfällt, da heute, Sonnabend, der VereinsmaskenM findet in Reiß' Ballsaal, Gr. Frankfurtersttaße 87. Bills" nur vorher zu haben. Die nächste Versammlung findet© den 18. d. M., statt. Freireligiöse Gemeinde. Sonntag, den 4. d- mittags 10 Uhr, Rosenthalcrstr. 38, Vortrag des Herrn B über:„Das Unvergängliche im Menschenleben." Dattu'" Herren als Gäste willkommen.. Verein zur Mahrnng der Interessen der Versammlung am Sonnlag, den 4. März, Vormittags im Vereinslokal Michaelkirchstr. 39. Tagcs-Ordnung� trag des Herrn Dr. Bahn. 2. Aufnahme neuer 3. Verschiedenes. Abrechnung der Billcts vom Ausgabe der Billets zum Konzert am ersten Osteifciestag. nt täglich ' l viei Einz « i.j » Vriseunterstutznngsverband der Slknrider i rufsgenossen Deutschlands(Zahlstelle Berlin). Versag~ 1 am Montag, den 5. März, Abends 8 Uhr, in den hallen", Kommandantenstraße 20. Tagesordnung: 3?*® Ziele des Verbandes. Referent: Herr Jeschonncck. glieder werden aufgenommen. Kranken- und Kegriitmißkasse des Verein« ML, licher Kerufsklajsen(Verwaltungsstelle 3). Mitgl'st, sammlung heute, Sonnabend, Abends 8* Uhr, Brunns bei Schmidt. Gäste sind willkommen. Anmeldung� Beitritt nimmt entgegen in der Versammlung, sowie" Wohnung der Kästner H. Rudolph, Kolonicstr. 150»- Telegraphische Depesche Der �ir Häher !° furchtbcu ffntrlich sch "•an nicht '.habe.; Bedrc Mft, wel dä als öet stau .Rußland i wneren ist. % 2. März. und Kopenhagen (Wolff's Telcgraphen-Bureau.) Jtttana, Freitag, 2. März. Die Nord-' ribskow-Bahn find ebenfalls wieder fahrbar, fahrt von Masnedsund nach Ocrehovcd ist dagegen krochen. Koprntzagrn, Freitag, Verbindung zwischen Gjedser gestellt. Rom, Freitag, 2. März. Regierung und M«' beginnen von heute ab mit neuen Arbeiten und lassen begonnenen in ausgiebiger Weise fördern, um den Beschäftigung zu verschaffen.. (Mach Schluß der Redaktion eingetroff� Paris, Freitag, 2. März, Abends. Die Reg>� schloß, auf die Uebertragung temporärer Missionen a« mentsmitglieder zu verzichten und fordette infoW Constans auf, zwischen dem von ihm bekleideten f Gouverneur von Jndochina und seinem Mandate als der Deputirtenkammer zu wählen., London, Freitag, 2. März. Das Unterhaus K die Bcrathung des Russel'schen Antrags bezüglich Oy zur Abhaltung öffentlicher Versammlungen fort. Brad> fürwortete den Antrag und brachte einen Zusatzantr selben ein, welcher besagt, cs würde größeres W Bezug auf die Handhabung des Gesetzes gesichert werv. wegen der im November v. I. auf Trafalgar-Squ®, babten, angeblich ungesetzlichen Versammlung und Verhaltens der Polizei bei dieser Gelegenheit"""' Untersuchung gewährt würde. Staa 3« k ° schlim .--tanzen &3"" »i hu i, «S 5,« Kriefkaste« der Redaktion 'Otn Sic W «Ren Ru werde, B«i Bnfttgm Sitten wir die Abonnementi-Ouittung beizufügen. ilntwert wird nicht ertheilt. Sprechstunden der Redaktiou�� «nr von 12—1 Uhr Mittag« und Seifert, Restaurateur, Wrangelstraße. Sie � nicht angegeben, wo sich Ihr Lokal befindet. Die GXy Abonnent 500. Auf die Schlichtung von O«* i\ beim Kartenspiel können wir uns nicht einlassen.[.jjcn E. L. Kochstraße. Ein solches Mittel ist uns bekannt. olr#'V Latti. Ungefähr 1806. In der hessischen» � den die Zöpfe am längsten getragen, nämlrch vi-* ---------•- i#. Sorna tzr Skw könnt Werden zwanziger Jahre des 19. Jahrhunderts.>„ii A D. 50. Im Jahre 1864, der Tag'st un- &!%. Wenden Sie sich mit Ihrem NaturKi�°A R an das Ministerium des Innern. Freilich ist tue rf.ÄÄr'« '"~ dem, das »«Rbere das Angelv von 2 M. zurückzufordern )ahlt hat. 2) ihrem Haus nicht zu zahlen. Ihr Wissen beim eigenmächtigen Miethcn Die Hauswirthc haben das Stratz 31 Wissen nur i Amtsgericht Schwcy jährt in 4 Jahren. 2) Dort mu' Kind geklagt werden. Weigert sich ocr""'"..„Dl anzustrengen, so beschweren Sic sich beim Vorm seüS» % iurüch I Ihre i"? das ihn schon dazu anhalten wird. Alter Abonnent IionsKirchstraß« Um diese Genehmigung»u erw 511�0 Ml �an stattet wird......, jedoch bestimmte triftige Gründe anführe- länger zur Ernährung v daß Sie nicht Stande find. den Verantwortlicher Redakteur; iL Sroutzei« in Berlin. Druck und Verlag von Ma» Oadltsg in Berlin SW„ Beuthstraße 2.