g age ich fondere eben Ma gre erwid Wittw uft, Un Geschlec der Erma 108, 1. 8 m. genba SW. rstr. 5 rt., 1 Rinderwa ng, billig rauchte Holdin Nr. 159. Dienstag, den 10. Juli 1888. 5. Jaksy Berliner Volksblall. bid sia but dri Organ für die Interessen der Arbeiter. Das Berliner Volksblatt" as, Spie erscheint täglich Morgens außer nach Sonn- und Festtagen. Abonnementspreis für Berlin frei roßes Lin's Haus viertelfährlich 4 Mart, monatlich 1,35 Mart, wöchentlich 35 Bf. Bostabonnement Spiegel Mart. Einzelne Nummer 5 f. Sonntags- Nummer mit dem Sonntags- Blatt" 10 Pf. 5. C ( Eingetragen in der Boftzeitungspreisliste für 1888 unter Nr. 849.) ge. !! ilond lin S ente. 18 ppded in Redaktion: Beuthstraße 2. Keine Landes-, sondern eine Reichsversicherungsanstalt. Von den Beschlüssen, welche der Bundesrathsausschuß in Bezug auf die Abänderung der ursprünglichen Grundx200 züge zur Alters- und Invalidenversicherung gefaßt hat, ist wohl der einschneidenste der, daß dieser Theil der Ars bril- Lag beiterversicherung nicht, wie es ursprünglich die Absicht war, ienstr. den Unfallberufsgenossenschaften übertragen werden soll, mbrücke. sondern daß jeßt eigene Versicherungsanstalten mit territorieller Abgrenzung in Aussicht genommen sind. u. 10 arr area Arm1 Tr. 15% 12 Es hat also die Ansicht Jener gesiegt, welche von Anfang an der Meinung waren, daß die Berufsgenossenschaften nicht die geeigneten Organe zur Durchführung der Altersund Invalidenversicherung sind, ja daß diese Organisationen überhaupt gar nicht im Stande wären, diese neue Aufgabe durchzuführen. Was uns betrifft, so haben wir der Mitwirkung roches, der Berufsgenossenschaften, in welchen wir in ihrer heutigen Fabril. Busammensetzung eben nichts anderes sehen können, als , Ro- Rapitalistenzünfte, nie einen besonderen Geschmack abgewinnen fachen. tönnen, und je weniger dieselben deshalb in der Organisation der Mk. Alters- und Invalidenversorgung zu sagen haben, desto araturen. lieber ist es uns. Unserem Geschmacke würde die Errichtung ze, einer einzigen Reichsversicherungsanstalt am besten entfprechen, innerhalb welcher sowohl die Vertreter der Arbeiter als auch der Unternehmer zur Prüfung von Anträgen auf na und Gewährung von Renten, Kontrole der Rentenempfänger und [ 709 vielleicht auch Einziehung der Beiträge, welche wohl am einfachsten durch die Krankenkassen erfolgen könnte, heranzuziehen wären. Die Reichsversicherungsanstalt würde eine Garantie für die vollständig gleichmäßige Durchführung der Versicherung überall bieten, sie würde zugleich davor schüßen, daß auch innerhalb dieser Organisation die Unternehmer, geftüßt auf ihr soziales Uebergewicht, einen zu mächtigen Einfluß zum Schaden der versicherten Arbeiter bekämen. Lark eite, nur 1 100 Canblum Vor allem aber würde die Organisation einer Reichs: Handlun t. 2. versicherungsanstalt eine Unmasse überflüssiger Rechnerei und Ausra Schreiberei hintanhalten, welche sich bei territorial begrenzten lezugsque Versicherungsgenossenschaften genau so nothwendig machen werden, wie sie nothwendig gewesen wären, wenn die Versicherung auf die Berufsgenossenschaften übertragen worden wäre, wobei dann jede Genossenschaft bei eintretender Invalidität für einen entsprechenden Theil der Rente hätte aufkommen müssen, weil der Invalide einmal innert neu) w halb der Genossenschaft gearbeitet hat. nen Linier r- Baleto 1-18 ür 4-7 Diese Bersplitterung der Rentenpflicht, die mit der Einführung territorialer Versicherungsanstalten aber immer iben! verknüpft bleibt, iſt denkbar unpraktisch und belastet die Organisation mit einer Unfumme ganz überflüssiger Ausben, Bit ervention 6 in Stra Schiebung 2c. Ra i ertheilt ' eau ( Magora verboten.] Feuilleton. Ihre Tochter. ( 31 tr. 11 Rriminal- Roman nach dem Franzöfifchen von R. Det ring. Unter solchem Geplauder waren Sie fast bis an die Thür des grünen Salons gekommen. Die Thür öffnete sich kund Defternay erſchien auf der Schwelle. Werist 6. [ 127 4 Tr. it. 3 Tr. iten 15 achtftr. 3 ,, Aber meine Herren," rief er, woran denken Sie denn? Sie verlieren ja die foftbare 3eit. Sartilly hat fofort fünfzigtausend Franks auf den Tisch gelegt, als er gehört, daß Sie da seien, Baron. Er will sein letztes Pech wieder gut machen. Aber ich habe so eine Ahnung, als würden Sie ihn auch heute wieder hochnehmen." " Wir werden ihn hochnehmen," scherzte Guntram. Ich habe keinen Grund, Herrn von Sartilly zu fchonen." 3ch müßte es eigentlich thun," sagte Herr v. Randal; ,, denn er hat mich in den Klub eingeführt, ich kenne ihn aber anch erst aus zweiter Hand. Einer meiner Freunde auf Mauritius empfahl mich an ihn und er hatte dann die Güte, mich hier einzuführen." Sie hätten mit Leichtigkeit hierzu auch andere bereit gefunden," erwiderte Desternay. " Und außerdem ist er riesig reich. Ich kann ihm also it verlang ohne Gewissensbisse einige Tausende abgewinnen. Str. 72a. O! Er fönnte eine Million verlieren, ohne es sehr zu empfinden," bestätigte Defternay, während er die Flügelthür aufstieß, die zu dem reservirten 3immer führte, in dem man allnächtlich dem Bakkarat opferte. ets in Die Spielgesellschaft war viel größer, als der Major es erwartet hatte. Von einem bis zum andern Ende des tr. 61 Rlubhauses war die Neuigkeit gedrungen, daß heute hier sehr hoch gespielt werden würde. Und so war das Aufgebot der Spieler am Plaze. gabe find Sonntag an Mit tentgeltli Nicht etwa, weil man noch nie größere Summen auf 406bem goünen Tische gesehen hatte, aber das Spiel war etwas mimo Insertionsgebühr beträgt für die 4 gespaltete Petitzeile oder deren Staum 25 Pf. Arbeitsmarti 10 Pf. Bet größeren Aufträgen hoher Rabatt nach Uebereinkunft. Inferate werden bis 4 Uhr Nachmittags in der Expedition, Berlin SW., 3immerstraße 44, sowie von allen Annoncen- Bureaur, ohne Erhöhung des Preises, angenommen. Expedition: Zimmerstraße 44. gaben. Die Vorstellung, daß die Arbeiter innerhalb ge wisser Bezirke seßhaft seien und sich deshalb eine gewisse territoriale Abgrenzung für die Versicherungsanstalten empfehle, trifft heute nicht mehr zu. Jeder„ wirthschaft: liche Aufschwung" sowohl, als die darauf mit der Regelmäßigkeit der Perpendikel- Schwingung immer wieder eintretende Krise würfeln die Arbeiter nach allen Richtungen durcheinander. So wenig es deshalb heute für den Arbeiter eigentlich mehr einen Beruf giebt( denn er ist genöthigt, Arbeit zu nehmen, wo er sie findet, will er nicht als„ Stromer" auf der Straße verkommen), eben so wenig giebt es für ihn eine Heimath. Der moderne freie", d. h. von jedem Besitz freie Arbeiter, muß sich dorthin wenden, wo seine Arbeitstraft gebraucht und bezahlt wird. Deshalb finden wir heut den Bäcker und Ackerknecht bei Krupp in Essen, den Schlosser und Maschinenbauer aber als Hofgänger auf den mecklenburgischen und pommerJeder Eisenbahn-, jeder Kanalbau führt Arbeiter aus aller Herren Länder und allen Berufen zu sammen, der Arbeiterstrom vom Osten nach dem Westen ist ein ununterbrochener und in Berlin und Hamburg hört man in Arbeiterkreisen den Bayern und Schwaben so häufig, als in füddeutschen Arbeiterkreisen das norddeutsche Idiom allgemein verbreitet ist. Was hat solchen Verhältnissen gegenüber die territoriale Abgrenzung der Versicherungsanstalten noch für eine Bedeutung? Einfach gar keine. Der einzige Erfolg wird nur der sein, daß eine Unsumme von Rechnereien zwischen den einzelnen Anstalten sich nothwendig machen wird, was womöglich die Verwendung eines großen Beamten Apparates und damit eine wesentliche Erhöhung der Beiträge der Versicherten im Gefolge haben würde. schen Gütern. M Nun wissen wir wohl, daß gegen die Reichsversiche rungsanstalt vor allem partikularistische Bedenken sich geltend machen und die eine oder die andere Regierung der Einzelstaaten Einspruch dagegen erheben dürfte. Wir glauben ins deß nicht, daß dieser Widerstand ein unüberwindlicher sein wird, wir halten ihn aber auch gar nicht für berechtigt. Die Arbeiterversicherung kann ihrem ganzen Wesen nach nur Reichssache sein, denn thatsächlich ist das Reich nur ein einziges gemeinsames Wirthschaftsgebiet, was auch darin seinen Ausdruck findet, daß der wesentlichste Theil der Sozialgesetzgebung durch die Reichsverfassung dem Reiche übertragen ist. Wo aber die Einzelstaaten bei der Ausführung dieser Gesetzgebung allein zu entscheiden haben. Da hat sich, bis jest wenig stens, noch nicht gezeigt, daß die Arbeiter dabei besonders gut gefahren sind. Wir verweisen zum Beleg hierfür nur auf das Institut der Fabrikinspektoren, deren allgemeine Einführung zwar auf Grund eines Reichsgefeßes erfolgt ist, die aber heute noch immer nur Landesbeamte sind, was matt geworden, wie es immer geschieht, wenn ein Groß, tapitalist wie Sartilly alles Geld der Kleineren verschluckt. Der berühmte grüne Salon war vielleicht der am wenigsten elegant ausgestattete Raum des Klubhauses. die Nur für das Spiel nothwendigen Gegenstände enthielt er: Einen gewaltigen, läng lichen Tisch, der dort, wo der Bankhalter saß, etwas eingebuchtet war und in der Mitte ein Loch hatte, eine Art Schale, in welche nach jedem Spiel die Karten geworfen wurden; eine Anzahl Stühle für die Spieler; einige Divans für die Verlierer, die am Ende ihres Lateins standen; und einige Rechen, um die Louisd'ors auf dem grünen Tuche zusammenzuscharren. nichts. Auf überflüssigen 3immerschmuck gaben die Spieler Alle Arten dieser Fetischdiener waren auf dem Kongreffe hier vertreten. Es gab da Leute, die an nichts glaubten, außer an den Einfluß eines Ringes, den sie trugen, oder eines Regenschirmes, den sie quer über die Knie gelegt hatten. Andere trugen aus Aberglauben Brillen. Wieder andere hätten sich nicht gefeßt, wenn sie nicht vorher einen Buckligen getroffen und seinen Buckel berührt hätten. Sartilly präsidirte dieser Tafelrunde, und er mußte Glück beim Bankhalten gehabt haben, denn es lag ein or dentlicher Haufen Gold und Banknoten vor ihm und außer dem einige Visitenkarten, die eine 3iffer und die Unterschriften der Spieler trugen, denen das baare Geld ausges gangen war. Sartilly war ein sehr dicker Mann mit einem von Gesundheit ftrozenden Gesicht. Er hatte in der Normandie gewaltige Besißungen und war ein enragirter Lebemann. Sein Glück im Spiel war in der That beispiellos, und besonders heute Nacht hatte es ihn begünstigt. Deckte sein Gegenspieler die„ Acht" auf, so war darauf zu wetten, daß er die Neun" umkehrte. " Und er strich dann mit einer so gleichgiltigen Miene das Geld ein, daß der Verlierer sich noch mehr ärgerte. Besonders hoch wurde übrigens bis jetzt nicht gesetzt. dem einheitlichen Vorgehen und durchgreifenden Handeln dieser Beamten hindernd im Wege steht. Was hilft es z. B., wenn der Reichstag auch die Nothwendigkeit der Vermehrung der Fabrikinspektoren ausspricht, es bleibt einfach ein frommer Wunsch, und es hängt ganz und gar von dem Belieben der Einzelregierungen und Landtage ab, ob fie diesem Verlangen nachkommen wollen oder nicht. So war es z. B. möglich, daß bis in die neueste Beit eine Anzahl Kleinstaaten das Fabrikinspektorat überhaupt noch gar nicht eingeführt hatten, obwohl der Reichstagsbeschluß, welcher die Einführung der Fabrikinspektoren für ganz Deutschland festsetzt, bereits aus dem Jahre 1878 batirt. Ebenso sehen wir, daß bei der Durchführung der Unfallversicherung für die landwirthschaftlichen Arbeiter, wo der Landesgesetzgebung sehr weitgehende Befugnisse eingeräumt worden sind, die Arbeiter vollständig zurückgedrängt werden und denselben selbst der geringfügige Einfluß, der ihnen in den Industriegenossenschaften noch gewährt wird, in den landwirthschaftlichen Genossenschaften genommen ist. Dagegen haben es allerdings die Vertreter der landwirthschaftlichen Interessen, welche in den einzelnen Landtagen einen noch viel größeren Einfluß ausüben als im Reichstag, verstanden, die Staatsmittel, d. h. die Groschen der Steuerzahler, für die Durchführung der Organisation und die Verwaltung der landwirthschaftlichen Berufsgenossenschaften in einer Weise in Anspruch zu nehmen, daß im Verhältniß dazu die industriellen Berufsgenossenschaften thatsächlich weit ungünstiger gestellt sind. Bleibt aber die Alters- und Invalidenversorgung territorial abgegrenzten Anstalten übertragen, was gleich bedeutend ist mit der Hereinziehung der einzelstaatlichen Gesetzgebung zur Durchführung des Gesezes, so werden wir dasselbe erleben, was heute auf dem Gebiete der landwirthschaftlichen Unfallversicherung für jeden klar daliegt: die Arbeiter werden in ihren Rechten beschränkt, als Steuerzahler aber werden sie die Hauptträger der aus der Bersicherung erwachsenden Kosten sein. Deshalb find und bleiben wir dafür: keinen Landesanstalten, sondern einer Reichsversicherungsanstalt muß die Durchführung der Altersund Invalidenversicherung übertragen werden. Politische Uebersicht. Der neue Entwurf einer Alters- und Invalidenversicherung für Arbeiter. Die Hauptbeschlüsse der Bundesraths- Ausschüsse zum Arbeiterversorgungsgefeß beſtimmen, wie jett bekannt gegeben wird, folgendes: Die Beiträge für die Arbeitgeber und Arbeitnehmer werden nach Wochen, nicht, wie weiteres soll die Feststellung dieser Beiträge 21 Bf. für Männer, früher vorgeschlagen, nach Tagesbeiträgen geleistet. Bis auf 14 Bf. für Weiber pro Woche betragen. Der Arbeitgeber foll den Beitrag ganz bezahlen und kann bei jeder Lohnzahlung die Sartilly lieferte so zu sagen erst ein Vorpostengefecht. Er hatte die Bank nur in der Hoffnung übernommen, an Herrn von Randal Revanche zu nehmen, der ihn an einem vorhergehenden Spielabende um fünfundvierzigtausend Franks er= leichtert hatte. Guten Abend, Baron!" rief er ihm zu, sobald er ihn eintreten sah." Ich bin heute abfichtlich Ihretwegen gekommen, weil ich weiß, daß heute Ihr Tag ist. Sechs Tage in der Woche ruhen Sie und am Sonnabend arbeiten Sie!" Entschuldigen Sie. Ich bin in der That sehr faul!" erwiderte Herr von Randal frostig. " D! Ich mache Ihnen keinen Vorwurf daraus. Sie gewinnen ja immer. Heute sind Sie mir eine tüchtige Revanche schuldig, lieber Baron! Ah! Da ist ja der Major! Auch so Einer, der fich felten bliden läßt. Ja, die Frauen! Nicht? Leugnen Sie nur nicht. Ich sah Sie ja vorgestern mit Jeanne von Lorris aus dem Cafe Anglais kommen! Haben Sie mit ihr wieder angeknüpft?" " Genug, genug!" riefen die Verlierer im Chore. Wir sind nicht hier, um über Rokotten zu plaubern! Biehen Sie die Karten ab, oder heben Sie die Bank auf." Guntram sagte kein Wort, aber er wünschte den Dicken mit seiner Indiskretion zu allen Teufeln. Herr von Randal hatte gelächelt, aber auch er ging auf die Worte des Bankhalters nicht weiter ein, sondern setzte sich auf seinen Platz hinter dem zuletzt gekommenen Spieler. Guntram mußte dasselbe thun, denn beim Ballarat wird streng auf Ordnung im Sißen gehalten, und die legten Ankömmlinge müssen ihren Play hinter den anderen nehmen. Sein Nachbar war also Herr von Randal, der leise zu ihm sagte: " Sollen wir auf demselben Tableau spielen?" Nein," erwiderte der Major, Sie spielen viel höher als ich, und ich will Sie nicht stören. Ich werde anf dem linken und Sie können ja auf dem rechten Tableau sehen, für den Arbeiter ausgelegte Hälfte des Betrages einziehen. Binnen zehn Jahren sollen für die einzelnen Versicherungsanstalten die Beiträge anderweitig festgesetzt werden. Die Er richtung verschiedener Beitragsstufen innerhalb der einzelnen Versicherungsanstalten für die einzelnen Betriebe soll gestattet sein. Der Mindestbetrag der Rente soll bei Männern auf 120 M., bei Weibern auf 80 M. festgesezt sein. Nach Ablauf der ersten fünf Jahre steigt die Invalidenrente während der nächsten 15 Jahre um jährlich 2 M., von da ab um jährlich 3 M., von da bis 250 M. um jährlich 4 M.; bei Weibern steigt die Rente um zwei Drittel des angegebenen Betrages. Die Altersrente mit 120 M. beginnt mit dem 71. Lebens jahre. Dieser Betrag der Rente wird nur dann bezahlt, wenn fortlaufend Beiträge entrichtet sind und zwar für jedes Kalenderjahr 47 Wochen. Ausfälle an Beiträgen bedingen eine Kürzung der Rente um den Versicherungswerth des Ausfalls. Ausgefallene Beiträge fönnen von 2 zu 2 Jahren nach gezahlt werden, wobei aber zur antheiligen Deckung des Reichs eine Erhöhung des Beitrages( Busagmarke) eintritt. Es können territoriale Versicherungsanstalten für einen oder mehrere Kom munalverbände, für einen oder mehrere Bundesstaaten errichtet werden, und diese Errichtung bedarf der Genehmigung des Bundesraths. Die Versicherungsanstalten sollen den Charakter der juristischen Person erhalten; der Vorstand soll aus einem oder mehreren öffentlichen Beamten bestehen, auch fönnen in den Vorstand nach Bestimmung des Statuts der Versicherungsanstalt andere Personen berufen werden. Die Funktion der Generalversammlung versteht ein Ausschuß, welcher aus gleich vielen Arbeitgebern und Arbeitnehmern besteht. Der Auffichtsratherath foll ebenso zusammengefeßt werden wie der Ausschuß. Für jede Versicherungsanstalt soll mindestens ein Schiedsgericht eingesetzt werden, welches im Wesentlichen den bei der UnfallDas verficherung fungirenden Schiedsgerichten entspricht. Reich Koms hat für jede Versicherungsanstalt miffar bestellen. Die zu Entrichtung der Beiträge erfolgt durch Einkleben von Merken in das Quittungsbuch. Jede Versicherungsanstalt giebt für sich Marken Die Verwendung der Marken liegt dem Arbeit geber ob. Fakultativ zugelassen ist die Einziehung der Beiträge burch die Krankenkaffen. Sobald die Quittungsbücher voll find, sollen fie aufgerechnet und der Inhalt eines jeden abgeschloffenen Quittungsbuches in eine dem neuen Quittungsbuche vorge tragene Tabelle eingetragen werden. Die festgestellte Rente wird durch das Rechnungsbureau des Reichsversicherungsamtes auf die bei derselben betheiligten Versicherungsanstalten vertheilt. Die Uebergangsbestimmung besagt, daß für jede Person, welche zur Beit des Intrafttretens des Gefeßes das 40. Leber.sjahr vollendet hat, auch ohne Absolvirung der 30jährigen Karenzzeit die Altersrente gezahlt werden kann; dieses ist in der Weise ge schehen, daß Personen, welche zur Zeit des Inkrafttretens des Gesetzes z. B. das 70. Lebensjahr vollendet haben, Altersrente schon dann erhalten, wenn sie nachweislich während der unmittelbar vorangegangenen drei Kalenderjahre je 47 Wochen thatsächlich beschäftigt gewesen find. Neben den gesetzlichen Versicherungsanstalten kann der Versicherungspflicht genügt wer den durch Zugehörigkeit zu einer Pensions, 2c. Rasse, falls dieselbe mindestens dasselbe bietet, wie die Versicherungs anstalten. Reich und Staat können mit den von ihnen be schäftigten Personen einer Versicherungsanstalt beitreten, aber auch die Versicherung durch Ausführungsbehörden, ähnlich wie Wir beginnen bei der Unfallversicherung, selbst durchführen. Wir beginnen an der Spize der Beilage mit der Veröffentlichung des Wortlautes des Gesetzentwurfs. aus. einen Heber den neuen Entwurf, deffen eine organisatorische Bestimmung wir in unserem heutigen Leitartikel besprechen ( weitere Artikel werden folgen), urtheilt die Frff. 3tg." u. a. folgendermaßen: Schon rein äußerlich scheint das Alters- und Invalidengeset in den Berathungen des Bundesrathes nicht allzusehr gewonnen zu haben; der neue Entwurf ist auf 144 Paragraphen angeschwollen, indeffen die Grundzüge den Stoff in 50 Nummern zusammendrängten. Dies hängt offenbar mit der Hauptänderung der Grundzüge zusammen. Während man nämlich erwarten zu dürfen glaubte, daß eine Vereinfachung des Organismus der Altersversicherung durch größere Annäherung an die Selbstverwaltung der Betheiligten erzielt werden solle, find zwar die Berufsgenossenschaften gänzlich aus der Verwaltung der neuen Staatsversicherung entfernt, wie dies ja angesichts der berufsgenossenschaftlichen Erfahrungen überhaupt nicht anders möglich war, ist aber statt deffen ein auf weitgehende, staatliche Bevormundung eingerich teter echt bureaukratischer Apparat eingeschaltet worden. Statt Der Krankenfaffenverwaltungen, wie man hoffte und wie es Schäffle so geschickt projektirt hatte, besorgen die unteren Vers waltungsbehörden, die Polizei, Reichstommiffare, öffentliche Beamtenkollegien die Verwaltung; indirekt gewählte und sorgsam gefichtete Arbeitervertreter sollen unter dem Namen Aufsichts rath" wie es scheint zu einer ähnlich traurigen Rolle verurtheilt werden, wie fte die Aufsichtsräthe manchmal auf anderem Ge biete spielen. Ueberdies ist, was nunmehr doppelt der Abände rung bedurft hätte, beibehalten: daß ein Refurs gegen Bescheide des Schiedsgerichtes, welches zwischen dem beamtlichen Vorstand " Haben wir Glück, so werden wir so am raschesten mit dieser Wurst" da fertig." " Sagen Sie lieber mit diesem Geldsack", denn er ist eben so reich wie dick." Sind Sie fertig?" fragte Sartilly. Machen Sie ihr Spiel, meine Herren! Ich habe lange Partien nicht gern. Das bringt Pech!" Hundert Louis d'or auf diese Karte!" rief der Baron schnell und zog sein Portefeuille. von Arbois. Behn Louisd'or auf diese!" sagte bescheidener Guntram ,, Das lohnt sich doch wenigstens!" murmelte der Banks halter. Er verlor auf beiden Seiten, und die Spieler hoben die Köpfe. Sie ahnten, daß das Glück sich gewendet habe. Es hatte sich in der That gewendet und zwar zu Gunsten des Barons; der Major aber war nicht begünstigt, denn schon beim zweiten Spiele verlor er Einsatz und Ges winnst, und in der Folge wurde es nicht besser. Das Tableau links verlor und verlor, aber das Tableau rechts gewann Sieg auf Sieg. Nach einer Viertels stunde sah der Major den Rest seiner dritten Tausendfrants- Note verschwinden, und er hatte nicht mehr bei sich. der Versicherungsanstalten und dem Reichsversicherungsamt steht, nur wegen Verlegung des formalen Rechts, nicht zwecks Anfech tung thatsächlicher Feststellungen ergriffen werden kann. Damit find die bureaukratischen Entscheidungen der unteren Instanz verewigt und das Wehgeschrei der nationalliberalen Preffe über die allzugroße Arbeiterfreundlichkeit" des tüchtig geleiteten Reichsversicherungsamtes hat seine Schuldigkeit gethan Nun wird es auch offenbar, weshalb im Uebrigen fast Alles beim Alten blieb. Wenn man fich die einfachen Grundsäße der Selbstverwaltung mindestens im Anschluß an die Krankenfaffen nicht aneignete, mußte man auch bei den Marken und dem tomplizirten, unförmlichen Quittungsbuche bleiben, mußte man ein eigenes Verrechnungsbureau beim Reichsverficherungsamte einrichten. Es ist übrigens bezeichnend, daß man das Quittungsbuch beibehielt, offenbar gerade weil die Meistbetheiligten, die Arbeiter, am stärksten dagegen protestirten. Wenn man auch die von den lezteren daran geknüpften Befürchtungen vor einer Unternehmerkontrole nicht theilte, hier war doch leicht ein Zugeständniß zu machen, vieles bei den Arbeitern zu gewinnen. Sodann find die Wartezeiten dieselben wie in den Grundzügen geblieben, ebenso der viel und gerechter Weise angefochtene niedrige Betrag der Renten, den eine Unternehmervereinigung wie die Handelskammer in Barmen ,, färglich" nannte. Selbst die Möglichkeit einer Leistung der Rente in Naturalien hat man belaffen. Es bleibt dabei, daß nur 70jährige Arbeiter Altersrenten beziehen, nachdem doch fürzlich nachgewiefen wurde, daß Steinmeßen durchschnittlich höchstens 35, schlesische Bergfnappen nur wenig älter werden, und daß unter 12 000 Barmer Fabritarbeitern nicht einmal ein halbes Prozent solcher gefunden wurde, die älter als 70 Jahre waren. An der Aufbringungsweise der Versicherungskosten ist nichts geändert. Die Ueber gangsbestimmung für die Aufnahme derjenigen Arbeiter, welche zur Zeit der Aktivirung der Versicherung schon älter als 40 Jahre find, wurde etwas arbeiterfreundlicher gestaltet." " 1 Politische Klatschgeschichten. Die„ Lib. Korr." schreibt: Aus der Reichsbedientenstube bringt die Nat.- 3tg." folgenden neuen Klasch. Der Brief Kaiser Friedrichs an den Minister von Puttkamer, dessen Rücktritt allerdings der politischen Ge fammtauffassung des Kaisers entsprochen habe( also doch!) sei in der Form bez. Faffung sehr ungewöhnlich" gewesen. Der Entwurf des Schreibens habe von einem deutschfreifinnigen Abgeordneten"(!) hergerührt, dies sei aber dem Kaiser verheims licht worden. Derselbe habe den Brief, nachdem derselbe von einer, das Vertrauen des Kaisers genießenden Persönlichkeit abgeschrieben worden, als das Werk der letzteren unterschrieben. Also ein Märchen aus Tausend und eine Nacht, welches darauf hinausläuft, den Kaiser Friedrich als das blinde Werkzeug seiner Umgebung an den Pranger zu stellen. Wir fragen: wer ist der deutschfreifinnige Abgeordnete, der den Brief verfaßt haben soll? Nach den neulichen Andeutungen der hiesigen Klatschblätter wäre durch Handschriftenvergleiche" festgestellt worden, daß der Abg. Schrader bei der Putttamer'ichen Angelegenheit betheiligt gewesen sei. Anscheinend soll also angedeutet werden, Herr Schrader habe das Original des Briefes, den der Kaiser an Herin von Buttkamer gerichtet, verfaßt und sei dieses Schreiben allerdings mit der Handschrift einer das V.rtrauen des Kaisers genießenden Persönlichkeit dem Kaiser zur Unterschrift vorgelegt worden. Die Erzählung ist bekanntlich nicht neu und so find wir ohne nochmalige Rückfrage in der Lage, zu verfichern, daß Herr Schrader bei der Puttkamer. Affäre in keiner Weise betheiligt ist." Das Ding wird bleiben, der Name Kartell" fann und soll fallen, denn er hat mehr geschadet als genügt."- So schreibt das Frantf. Journ." Es spricht aber nicht für das Ding", wenn man sich des richtigen Namens desselben Dinges zu schämen anfängt. Die Chauvinitis Boulangitis" dürfen wir ja in ist bei uns wirklich zu einer epide Deutschland nicht sagen mischen Hirnkrankheit geworden, die auf allen Gebieten des Lebens, auch den von der Politif abgelegensten, graffirt und die bedenklichsten Verwüstungen anrichtet. Da finden wir zum Beispiel in einem Reisefeuilleton der„ Leipziger Zeitung ( Wanderbilder aus Thüringen, von G. D. von Bieniz") fol genden Paffus bei einer Schilderung des lieblichen Ilmenau: Die Zeit der nunmehr, wenigstens in der Hauptsache, überwundenen Genieanbetung nannte Ilmenau eine heilige Stätte". Wir find weit entfernt von solch verhimmelnder Abgötterei, die von Blasphemie nicht leicht zu unterscheiden ist. Doch ein eigenthümlicher Schauer durchwehte auch uns, als wir zum ersten Male die Stätte schauten, wo einer der Größten des deutschen Volkes gewandelt. Dieser Schauer erweckte aber nicht Sehnsucht nach den sonnigen Tagen der Glanzzeit deutschen Sanges, sondern herzliche Freude darüber, daß das, wonach die großen Sänger Weimars vielleicht unbewußt gestrebt, nun so erreicht worden ist. Also dieser diefer unglückliche herrlich von Bieniz" tann nicht tann nicht einmal durch das friedliche Thüringen reisen, ohne von Chauvinitis heimgesucht zu Thüringen werden. Der Geist Goethe's flößt ihm keine anderen Gedanken ein, als an das herrlich Erreichte", wonach der Dichter des Wenn die großen Faust" vielleicht unbewußt gefirebt. " Sänger Weimars" heute auf die Welt fämen und in der nicht unangenehm, bis morgen sein Schuldner zu sein. Vielleicht war es ihm auch recht, so einen Vorwand zu haben, morgen bei ihm zu erscheinen; er hielt sich nämlich für verpflichtet, selber den ersten Besuch zu machen. ncal Und dann übte das Haus in der Rue du Cardinal Lemoine eine gewisse Anziehungskraft auf ihn aus. Dort war ihm der verdammte Pelikan entschlüpft, und er wollte aus eigener Anschauung kennen lernen, wie es der findige Spizbube dort nur fertig bekommen hatte, zu verschwinden. Herr v. Randal beeilte sich ihm die gewünschte Summe zu geben, aber auch diese Banknote theilte alsbald das Schicksal ihrer Vorgängerinnen. Ich habe genug," sagte Guntram nach dem dritten unglücklichen Versuche. Ich behalte gerade noch zehn Louisd'or für das Souper übrig." In diesem Augenblick sprengte auf dem andern Tableau der Baron die Bank. Sartilly war im Gesicht so roth wie eine Päonie und schnaufte wie ein Seehund. Weiter, weiter!" rief Desternay, der seinen Theil an der Beute gewonnen hatte. 3ahlen Sie aus, zahlen Sie aus! Das nächste Spiel bringt Ihnen wieder Glüd." Ich bedanke mich," brummte Sartilly. Fünfzigtausend th nämlich „ Leipziger Beitung" nachläsen, was fie unbewußt erfie mangel an haben sollten, dann würden sie gewiß sehr" sonderbare Gefi triotische Ka machen, und die zwei Dioskuren" würden vielleicht" in gleichzeitig Xenien Röcher greifen und spißigere Pfeile abschnellen al in Bewegun weiland bei Lebzeiten versandt. Uebrigens scheint die Chauvin Bor einigen fich mit einer gesunden Portion von Naivetät zu vertragen Niederlage wie wäre es sonst möglich, daß der edle„ von Bienig". nicht gerette von der Pleiße"? Der Bienis ist ein bekannter Wald in than; er for Nähe von Leipzig. N. d. E.) die Genieanbetung" und Auch bimmelnde Abgötterung" für einen überwundenen" Standp der„ Leipz. ja für etwas von Blasphemie nicht weit Entferntes" hören, ist ei flärte? Freilich es giebt ja verschiedene Sorten von ,, Genie" rufene öffen " " Geschichtsfälschung. Die Verlagsbuchhandlung von Polizeiamts Spemann in Stuttgart veranstaltet 3. 3. eine Neu- Auf hinreich von Pierer's Konservationsleriton", herausgegeben von auch diese S feffor Josef Kürschner. In dem 17. Hefte dieses Inigen noch parteiischen" Werkes befindet sich nun auf Spalte 1463.64 ich dazu Chronologische Tabelle wichtiger Attenta zu verd und in dieser Tabelle sind auch die beiden Attentate auf aufzuhe verstorbenen Kaiser Wilhelm mitverzeichnet. Während sons In de Beweggrund" der in befagter Tabelle aufgeführten Atte noch zwei " Politit"," Politischer Haß"," Politischer Fanatismus", T Strafe ver folge- Verschwörung" oder" Religion" vermerkt ist, wird Ludwig. " Beweggrund" der beiden Attentate auf Kaiser Wilhelm wurden fe Sozialdemokratie" bezeichnet. Jeder Vernünftige, jeder Einspruch e Politiker und jeder Unparteiische weiß doch aber längst, daß belle Hoſen Sozialdemokratie mit diesen Attentaten nicht das Geringit den seinerze Versa mein hatte. Denn Hödel war gar kein Sozialdemokrat, fon ein Anhänger des Hofpredigers Stöder, der mit dem d. J. fand nationalliberaler Profefforen nach Berlin reiste; ebenso geschrieben war Dr. Nobiling je Mitglied der sozialdemokratischen und Sterbe sondern eher alles andere. Aber all diese längst bekam Neuwahl de tagen mußt Thatsachen rühren die Herausgeber genannten Lerikons fle find ja„ gelebrte" Leute, und als solche glauben sie das Genehmigu zu haben, vermittelst ihrer literarischen Ergüsse dem Volke fammlungen etwas in ,, Geschichte" vor- machen zu dürfen. " gung, aber Der berüchtigte Artikel Beine Frauenzims erfte derarti politik hat nunmehr eine gerichtliche Beurtheilung gefur Jahren fan Die Wittenb. 3tg." meldet unterm 6. Juli: Heute star Jierlohn sta der Untersuchungsfache gegen den Redakteur des fri aber gestatte Raven Wittenberger Kreisblattes", Theodor Rohmann, wegen beiter Haus B digung der Kaiferin- Wittwe Victoria und der Prinzessin Vic beiter Haus fand, wurde vor der fgl. Straftammer hier Verhandlungstermin an Haus Staatsanwalt beantragte in Rüdficht, daß die Beleidigun fich die Bo sehr schwere sei, eine Gefängnißstrafe oder Feftungshaft 6 Monaten; dagegen plädirte der Vertheidiger, Herr Juftig ein, um ein Dr. Cuno, für die Freisprechung, event. sei fein Grund stehen des handen, über das niedrigste Strafmaß hinauszugehen, beantrage daher, feinen Mandanten nur zu einer Festung Verdachtes genommen von einem Monat zu verurtheilen. Der Gerichtshof schlo Resultat nic meist den Ausführungen des Vertheidigers an und verurt den Angeklagten zu einem Monat Festungshaft, sprach aud 21. Oftober gleich die Konfistation der Nr. 84 des Kreisblattes sowi der Soziald Ünbrauchbarkeit der Platten 2c. aus. un abzuhalten. Verbo Sambur Sachen Aus Sachfen schreibt man uns: Die amts- und ich bracht, daß richterliche Sanktion, welche der kartellbrüderliche Boycott ne in Wurzen gefunden, ist doch nicht nach dem Geschmad zeichnet: Verlag von Leipziger Landgerichts gewesen. Dasselbe hat in dem Thiele's gegen die 42 Boycotter von Wurzen das freispred Hamburg Erkenntniß erster Instanz aufgehoben und die säm Der unterzei lichen verklagten Kartellbrüder in eine Geldstrafe vo Hamburg, 20 Mark( oder Gefängniß von je 2 Tagen) verurtheilt, Hachmann, die vierthalb Dußend patriotischen Boycotters zufammen runde Summchen von 840 Mart, und mit den Kosten a Die B 1000 Mart zu bezahlen haben. Ein etwas theueres Vergn Indeß ist die Politik für die Herren Kartellbrüder elehnung ihr patriotischen Geschäft, daß die 42 Hereingefallenen den zeit die Arb Aderlaß wohl verschmerzen können, um so mehr, als nad Meister Pa famosen Berechnung des Wurzener Lotal- Kartellchefs Die 2 geniales Rezept zur Lösung der sozialen Fra bekannten g neulich mitgetheilt ward die Stadt Wurzen mit ihren neuert. W 12 000 Einwohnern von der dem Kartell zu verdan zirke Zalesz Garnison 50 bis 60 000 Mart jährlich profitirt, welche ausschließlich den Kartellbrüdern da die Soldaten deren nicht verkehren dürfen zu Gute tommt und Linie jenen 42 Boycottern. in ent Uhrynlowce zeichniffe de Gemeinden von Genda Frlan Ein übermüthiger Bartellbruder. Bei der vermeinde Baz nen Reichstagswahl fand in Limbach( Sachsen) eine Erefutor di versammlung statt, in welcher der Kandidat der Arbeiterbeten Sache Herr Liebknecht, fprach. In dieser Versammlung wurde Vorfizenden konstatirt, daß ein Kaufmann dem Befter de tels 200 Mart turz vor dem Anfang der Versammlung irische A wollte, wenn er seinen Saal zu dieser Versammlung nich geben würde. Der Wirth stellte das Halten gegebenen Interpellati höher, als einen solchen Judasgroschen, und ließ den Herrn giebt es ein Frland die mann beschämt abziehen. Nun hatte tiefer Kaufmann ehemaliger Uebermuth oder in seiner Siegesgewißheit ist gleichgiltig erscheint, dr Ueberfluß noch eine Wette eingegangen, daß nicht mehr allerscheint, br und jüngste Mann in der Versammlung sein würden. Diese Wette Wert des Flaschen Champagner feft. Es waren aber mindestens Besucher da und ein weiteres Tausend mußte wegen Sommerzeit Juli. In „ Der ärgste Streich, den Sie dem Dicken scheiden an. fönnen, ist, ihn jetzt zu verlassen. Eine zweite Revandvolle brauchen Sie ihm nicht zu geben. Mich hat die Jag rings um den Spizbuben ganz hungrig gemacht. Gehen nach greift Höhe, bis d unserem Souper." Zufällig stand Desternay in der Nähe und zündet ftände, die eine Bigarre an. Der Major fragte ihn: genommen. wirbelt er h scheiden sich ,, Nicht wahr, im Café de la Pair?" " Ja, lieber Freund. Sie brauchen nur nach dem wesentlich d binet Numero 19 zu fragen. Ich bestellte es, als id nicht trichter dem 3irkus tam,... und ich bin selber in brei Sohle" die Stunden da, wenn ich dem reichen Sartilly noch die Art und hundert Louisd'or abgenommen habe. Sollten die Byllonen ge vor mir fommen, so empfangen Sie sie nur. Sie geschrieben: Sie zwar nicht, aber sie werden Sie nicht beißen." Seien Sie unbesorgt!" 05 Herr von Randal schwieg, aber er folgte dem der aus dem grünen Salon schlüpfte, während die gemischt wurden. ( Fortsetzung folgt.) Heineaus Berlin Komitee zu Besprechung würfe für d beiden Mod stellt- in stehen, daß der Loreley erhalten wi erweisen we Aber tros dieses theilweisen Erfolges tam Sartilly find fort. Mag Kandal die Bank übernehmen! Ich werde Aus Kunst und Leben. Ausführung nicht auf seine Rechnung; Herr von Randal hatte solchen Erfolg, daß er die Bank zu sprengen drohte. Die Spieler auf dem linken Tableau stellten bereits Bons aus, um so Geld zu schlagen, während rechts nur Geld einkaffirt wurde, und der Baron ganz alleine ganze Bündel Banknoten einsteckte. Aus Mangel an Munition" hatte der Major das Spielen eingestellt. Wünschen Sie fünfhundert Louisd'or?" fragte ihn Herr von Randal leise. „ Nein, ich danke," flüsterte Guntram; soviel will ich nicht verlieren. Leihen Sie mir tausend Franks, ich bin zufrieden, wenn ich damit wiedergewinne, was ich verloren habe." Der Baron gefiel ihm immer besser. Er rechnete darauf, ihn häufig wiederzusehen, und deshalb war es ihm gegen ihn feßen." Aller Augen richteten sich auf den Baron. Die Ver lierer hofften, daß sich das Unglück jetzt fehren und die Gewinner, daß ihnen ihr Glück weiter treu bleiben würde. Wenn Sie nicht mehr spielen, lasse ich es dabei bewenden," sagte Herr von Randal Guntram ins Ohr, und dieser erwiderte leise:„ Ich habe es fatt." h Eine eigenthümliche Naturerscheinung. Jm Wortlaute amerikanischen Staate Nevada tennt man, so wird dem a Lockenschmu geschrieben, eine Naturerscheinung, welche dort unter dem Medaillon der Riesentanz" bekannt ist. Große Bylinder aus San Flächen W einen Durchmeffer von 8 bis 20 Fuß haben und manchmreizvollen b geradezu riesenhafte Höhe erreichen, ziehen über die Wüin wunderi her und wirbeln dabei und treifen, als ob fte einen orei Fraue tanzten; mitunter erreichen diese tanzenden Riesen" eine Rörper in t momente de von drei bis vier englische Meilen und ihr Gipfel verlie in ten Wollen. Sehr häufig find dieselben von einer Menge orifirt: do Sandsäulen begleitet, welche in lustigem Reigen um ndlich die tanzen. Der Eindrud, welchen diese Erscheinung auf d schauer hervorruft, ist ein großartiger. Abergläubische Menon jeder A deren es hier zu Lande sehr viele giebt, glauben, daß überietes Nachf Dämonen vor ihren Augen ihr Spiel treiben. Sogar durch die D farten hervorzog, um sie in Werthpapiere zu verwandeln, herzte Mann fann sich eines sonderbaren Gefühls nicht erwaber das D Sie ducken sich wohl davor, lieber Freund," rief Sartilly. Nun, ich will noch einmal abziehen, wenn Sie angreifen." Aber man muß Bons von mir annehmen, ich size auf dem Trocknen." zog Guntram von Arbois Herrn von Randal sanft vom Tische fort. wenn er die„ tanzenden Riesen" in der einsamen Wüste Man kann diese Erscheinung in Nevada nur sited non in em erfteren mangel an der Eingangsthür des Saales umfehren. Der pa ußt erftre Dare Beftriotische Kaufmann verlor also selbstredend die Wette, aber auch gleichzeitig den Haupttheil seiner ihm sehr nöthigen Kundschaft cht" in th nämlich die Arbeiter.- Die Ladenthür fam immer weniger nellen al in Bewegung und ,, Gras fing an vor der Ladenthür zu wachsen." e Chauvin Bor einigen Tagen verkündete der Amtsmoniteur die finanzielle vertragen Niederlage dieses Mannes. Er war von den Kartellbrüdern Bienig" nicht gerettet worden: Der Mohr hatte seine Schuldigkeit ge= C Wald in than; er fonnte gehen!" " und Auch Gründe für ein Versammlungsverbot. In Standp der Leipz. 3tg." lesen wir: Leipzig, 7. Juli. Wie wir tferntes hören, ist eine für morgen Vormittag nach dem Bellevue einbe ,, Gente tufene öffentliche Steinmezen- Versammlung seitens des hi figen lung von Polizeiamts auf Grund des Vereinsgesetzes verboten worden, da Neu- Auf hinreichender Grund zu der Annahme vorhanden ist, daß n von auch diese Versammlung, ebenso wie die früheren, von den we e dieses Inigen noch streifenden Steinmeßgehilfen einberufenen, ledig. 1463 64 ich dazu benust werden soll, die Arbeitgeber ftenta zu verdächtigen und die Gehilfen gegen sie ntate auf aufzubezen. Ei herrieses! cend sons In der bekannten Cannstatter Friedhofsaffäre find ten Atter noch zwei Theilnehmer an dem Leichenbegängniß zu je 5 Mark " Th Strafe verurtheilt worden, nämlich die Herren Blos und it, wird Ludwig. Da dieselben keine hellen Hosen getragen hatten, so Wilhelm wurden fle einfach wegen„ Unfugs" bestraft. Dieselben haben wegen jeder Einspruch erhoben und so wird denn der ganze Kirchhofs- und ingst, daß helle Hosen- Handel vor das Schöffengericht kommen. Wir wer Geringste den seinerzeit darüber berichten. ofrat, fon Versammlung unter freiem Himmel. Am 1. Juli dem d. J. fand in der Untergrüne bei Iserlohn, wie uns von dort ebenso geschrieben wird, eine Generalversammlung der Zentralfrankenischen und Sterbekaffe der Tischler, Filiale Untergrüne, statt, behufs git bekam Neuwahl des Vorstandes. Die Versammlung, welche im Walde eritone tagen mußte, verlief ruhig und ohne Störung. Die polizeiliche fte das Genehmigung zu ihr war ertheilt worden. Für Feste und Ver n Volle fammlungen der Ortskrankenkassen sind die Lokale zur Verfü gung, aber eine freie Hilfskaffe--! Es ist dies nicht die erste derartige Versammlung in unserem Kreise; vor einigen Jabren fanden 2 folcher Versammlungen in der Umgegend von jerlohn statt, nur mit dem Unterschiede, daß diese verboten, jene aber gestattet wurde. uenzim ng gefun Deute sta des frü wegen zeffin Vic in an Ravensburg. Am 3. Juli fand bei einem hiesigen Arbeiter Haussuchung statt. Troßdem man bei demselben nichts fand, wurde er verhaftet und nach Konstanz abgeliefert. Haussuchung in Limbach. Vor mehreren Tagen fanden leidigufich die Polizeiorgane in Limbach in der Wohnung einer Frau ungshaft Derr Juftig ein, um eine Haussuchung und zwar nach verbotenen Schriften abzuhalten. Es dürfte wohl das erste Mal sein, daß seit Be n Grund stehen des Sozialistengesetes in Limbach eine Frau wegen des gehen, un Verdachtes verbotener Schriften in dieser Weise in Anspruch Festung bof schloß genommen worden ist. Die Haussuchung ergab das gewünschte Resultat nicht. id verurt aud und scho Boycott ne Befchmad dem freifprech Hamburg auf Grund§ 11 des oben gedachten Gesetzes von Oesterreich- Ungarn. Verbot. Auf Grund des§ 12 des Reichsgesetzes vom prach au 21. Oftober 1878 wider die gemeingefährlichen Bestrebungen tes fowi der Sozialdemokratie wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß ge bracht, daß das Flugblatt: An die Bevölkerung von Samburg und Umgegend. 8ur Aufklärung in Sachen des hamburger Tischlerstreits", unter zeichnet: Die streifenden Tischler Hamburgs" i. A.: A. Warnke, Verlag von A. Warnke, Hamburg. Drud von J. H. W. Diez, die fäder unterzeichneten Landes Polizeibehörde verboten worden ist. trafe von Hamburg, den 7. Juli 1888. Die Polizeibehörde. Senator theilt, fo Hachmann, Dr. ufammen Kosten a Die Bädergesellen in Lemberg haben nach Abres Vergn brüder e lehnung ihrer Ansprüche auf höhere Löhne und fürzere Arbeitsn den zeit die Arbeit eingestellt. Die Behörde nimmt offen für die als nad Meifter Partei. Die Bauernunruhen in Galizien wegen des chefs en Fr bekannten galizischen Straßengesetzes haben sich heuer wieder er 10 neuert. Wie Kurjer Lwowski" meldet, verweigerten im Bet ihren verdantzirke Zaleszczyki( Ostgalizien) die Gemeinden Zezawa, Bierzarna, Uhrynlowce, Kolodrubka und Sinkom die Errichtung der Ver Delche zeichnisse der wegeprästationspflichtigen" Bauern. In anderen Daten Gemeinden dieses Bezirkes wurden die Bauern unter Assistenz I und von Gendarmen zur Wegeprästation verhalten. In der Geder ver meinde Bazulince find von den dortigen Bauern dem Steuereine Erefutor die bei Bauern wegen der Wegeprästationen gepfänArbeiterbeten Sachen gewaltsam abgenommen worden. C in en ng wurde Beftßer de Großbritannien. Frland steht im Wege". Kein Tag vergeht, ohne daß mmlung irische Angelegenheiten, sei es auf dem Wege der ung nic ebenen Interpellation oder der Debatte das Unterhaus beschäftigen; en Derrn giebt es eine intereffante Debatte im Oberhaus, so ist sicherlich Frland die Veranlaffung; ein Monstre prozeß, in welchem ein ebemaliger Barnellit als Kläger, die" Times" als Beklagte er hgiltig erscheint, dreht sich um nichts als irische Politik der Gegenwart t mehr und jüngsten Vergangenheit; und das bedeutendste literarische Wette Wert des Tages, die Biographie W. C. Forster's, der unter indestens nann wegen الله Sommerzeit erblicken, und zwar hauptsächlich im Monat Juli. In der Regel fangen die Tänze" sehr flein und beDicken scheiden an. Ein Wirbelwind entsteht, rafft von der Erde eine eite Revandvoll Sand auf und nimmt sie mit fich fort, während die Jag rings um ihn herum tiefe Luftstille herrscht. Erst nach und Behen nach greift er immer weiter um sich und rafft Sand in die Höhe, bis derselbe meilenweit hervorragt. Auch andere Gegen d zünde tände, die sich auf dieser Bahn befinden, werden von ihm mit genommen. Trockene Sträucher, mitunter fogar ſchmere Steine wirbelt er hoch empor. Die„ tanzenden Riesen" Nevadas unters scheiden sich von den Zyklonen( Windhosen) weiter im Osten nach den wesentlich dadurch, daß fie vollständig geräuschlos auftreten und als id nicht trichterförmig gestaltet find, sondern vom Scheitel bis zur in drei Soble" die gleichförmige Gestalt eines Zylinders haben. Nur y noch die Art und Weise, wie sie sich fortbewegen, haben sie mit den en die Byllonen gemein. e dem Gladstone irischer Sekretär war, beansprucht das höchste Jnters effe, weil es auf die für England und Irland so verhängnißvollen Jahre 1880-82 ein helles Schlaglicht wirft. Forster, ein thaifräftiger furchtloser Mann, von den besten Gesinnungen für die Bewohner der Schwesterinseln beseelt, der er in Gesellschaft mit seinem Vater, einem Quäferprediger, im Hungerjahr 1848 Hilfe gespendet hatte, mußte in seiner Verwaltung Fiasko machen, weil er ein unmögliches Problem mit einer unmöglichen Methode zu lösen suchte. Aber für sein Mißlingen ist nicht der Mann verantwortlich, sondern, wie man aus der Biographie flar erfteht, das Haus der Lords, der Erbfeind aller fortschritts lichen Bewegungen, weil es im Jahre 1880 die Compensation for disturbance bill" verwarf. In jenem schrecklichen Jabre waren 15 000 Menschen von Haus und Hof vertrieben worden. Forster gab alle Hoffnung, das Land zu beruhigen, auf, sobald die Bil verloren war; aber wie ein Riese machte er fich daran, das Unmögliche zu versuchen. Fast täglich setzte der wickere Mann in der Erfüllung seiner Pflicht sich den Dolchen der Meuchelmörder aus. 3meimal entging er dem Tod nur durch ein Wunder; einmal weil der Mörder ihn nicht neben seiner Tochter, Mrs. O'Brien, niederzustechen wagte; ein andermal hatte er auf den zufälligen Rath eines Freundes hin einen früher abgehenden Zug genommen, um das Dampfboot zu erreichen. Eine ganz bedeutsame Mittheilung enthalten irische Blätter. Man erinnert sich noch der Weisungen, welche Sir M. Hicks Beach vor nahezu 2 Jahren an die Befehlshaber der Polizei und Militärmacht in Jrland ergehen ließ, in gewiffen Fällen den Landlords, welche ungerechte Austreibungen anordnen, den polizeilichen Schuß zu verweigern. Diese Maßregel rief damals unter den irischen Landlords eine hochgradige Entrüstung hervor, und Sir Michael trat bald nachher vom Amt zurück, um dem rücksichtslosen Balfour Platz zu machen. Dieser hat sich nun in die Nothwendigkeit versett gesehen, ganz dasselbe zu thun, wie Hicks Beach, nur aus verschiedenen Gründen. Letterer war ein humaner Mann und ängstlich bemüht, das unverschuldete Elend der Pächter zu erleichtern. Balfour erläßt seine Instruktionen an die Polizeibehörden, weil er weiß, daß das Maß des Unheils, das er angerichtet hat, am Ueberfließen ist und er die Entrüstung des englischen Voltes fürchtet. Seine Instruktionen Bächter verhängt worden find, zuerst an ihn berichtet wetlaufen darauf hinaus, daß in allen Fällen, wo Austreibungen den soll, bevor die Unterſtügung der bewaffneten Macht gewährt wird. Nun find thatsächlich 8000 Vertreibungsdekrete ausgefertigt worden, was für eine Bevölkerung von mindestens 40 000 Seelen den Verlust von Haus und Hof bedeutet. Parnell gab im Unterhause die erwarteten Erklärungen. Er sagte, er hätte den Verhandlungen im Prozeß O'Donnell wider die„ Times" beigewohnt, in der Erwartung, als Beuge aufgerufen zu werden, in welchem Falle er die wider ihn erhobenen Beschuldigungen eidlich widerlegt haben würde. Das unerwartet rasche Ende des Prozesses hätte ihm diese Gelegenheit entzogen, weshalb er die Anklagen, welche ihn als Mitglied des Parlaments ernstlich berührten, von seinem Blaze im Hause beantworten müsse. Die vom Generalanwalt im Laufe der Verhandlung verlesenen angeblich von ihm unterzeichneten Briefe bezeichnete Parnell sämmtlich als handgreifliche Fälschungen. Der von den Times" in handschriftlicher Nachahmung veröffentlichte Brief vom Mai 1882 trage seine Namensunterschrift in einer Form, deren er sich seit 1879 nicht mehr bedient habe. Egan's Brief an Carey set ebenfalls eine große Fälschung. Byrne's Brief sei möglicherweise echt, aber er habe Byrne niemals 100 Pfund Sterling oder eine andere Geldsumme gegeben. Die ihm untergeschobenen Briefe feien nicht allein gefälscht, sondern trügen den Stempel der Wider finnigkeit und Unwahrscheinlichkeit. Niemand würde glauben, daß er so thöricht sein fönnte, fich in die Gewalt von Männern zu begeben, welche dem Galgen verfallen seien. Parnell's Erklärungen wurden häufig durch den Beifall seiner Barteigenoffen unterbrochen; die übrigen Mitglieder des Hauses verhielten sich aber frostig. Schließlich erklärte Justin Mc haben, zählen rund 12 Millionen Einwohner. Eine gewiffe Bahl dieser Gemeinden zieht aus gem Oftroi bis zu ihres Bes darfs. Es giebt Gemeinden, in welchen die Oftroieinnahme einem 300prozentigen Buschlag zu den direkten Steuern gleichkommt. Andere Gemeinden haben nur eine verhältnißmäßig geringe Einnahme aus dem Ottroi. Auch die Einwohnerzahl der einem Oftroi unterworfenen Gemeinden ist sehr verschieden. Einige haben nicht einmal 300 Einwohner, andere über 10 000, 11 Städte( darunter Paris) über 100 000. Aus dieser doppelten Verschiedenheit ergiebt sich ein außerordentlicher Abstand in der Belastung des einzelnen Steuerzahlers. In Paris ent fällt auf den Kopf die Summe von 57 Fr. 76 C., in gewissen Gemeinden dagegen noch nicht 1 Fr. Die Erhebungs foften steigen in manchen Orten auf 30 pCt. des Robertrages; in Paris find ste begreiflicherweise am niedrigsten: 5567 Fr. Wie Herr Bourgeois darlegte, ist die Regierung mit der Aufbebung der Oftrois einverstanden, weil dieselben die Steuerzahler nicht im Verhältniß ihrer Steuerkraft treffen und die Ge meinden allzuleicht zu übertriebenen Ausgaben verleiten, sich auf die leichte Einführung von Oftrois verlaffend. Die Regierung wünscht den Wegfall dieser inneren Bölle", deren Erhebung häufig mit Quälereien und Verkehrsstörungen verbunden ist. Die Frage ist nur, wie die jetzt aus Oftroi gewonnenen 277 Millionen Franks anderweitig beschafft werden sollen. Die Regierung verfügt nicht über die Mittel, die Gemeinden für den Ausfall zu entschädigen; auch hält sie an dem Grundsaßefest, daß die Gemeinden für ihren Bedarf selbst aufzukommen. haben. = In dem in Marseille am Sonntag veranstalteten Are beiter Meeting, das über über Maßregeln zur Verhin derung der Beschäftigung ausländischer Arbeiter berathen sollte, fam es bei der Bildung des Bureaus, wo sich die soges nannten Nationalisten und die Sozialisten gegenüberstanden, zu tumultuarischen Vorgängen und so argen Thätlichkeiten, daß die Polizei den Saal räumen mußte. Mehrere Personen wurden. verwundet. Die Rechte hat die Interpellation, betreffend die Bes schlagnahme des Briefes des Grafen von Paris an die Maires bis Montag vertagt. Dei der Deputirtenwahl im Rhone. Departement erhielt Chepie( Opportunist) 37 133, Vaillant( Sozialist) 17011, Monteilhet( Radikaler) 10 747 Stimmen. Es ist eine Stich wahl erforderlich. 3wel Drittel der Wähler haben sich der Wahl enthalten. Belgien. Die„ Etoile Belge" bringt eine Depesche aus Bonn vom 8. d. M. Abends, der zufolge bei Gelegenheit einer Wahl Un ordnungen entstanden seien, wobei die Gendarmerie Feuer auf die Menge gegeben und mehrere Personen verwundet habe. Balkan länder. Der dicke Milan, seines Beichens König von Serbien, will sich von seiner Gattin, der schönen Natalie, scheiden lassen. Nach anderen Nachrichten sei die Scheidung schon ausgesprochen. Als Grund giebt er die ruffenfreundlichen Intriguen der Frau behauptet, Herr Milan set ein großer Don Juan. Nach Bel Natalie an. Natalie, die nicht in die Scheidung willigen will, grader Meldungen stehe der Königin Natalie tein wirksamer Einspruch zu, wenn der König als Grund des Ehescheidungss verlangens unüberwindliche Abneigung angebe. Ob das aus Chegerint die üblichen Aussöhnungsversuche unternommen bat, dem Metropoliten und den Landesbischöfen zusammengesette ist nicht bekannt; desgleichen nicht, ob der Spruch, wie behauptet mird, schon gefällt sei. Der Bischof von Nisch ist zur Königin nach Wiesbaden gereist. Die N. Fr. Pr." führt in einem Ar tikel aus, König Milan müsse seinem Volle die große Erregung ersparen, welche die Scheidung hervorrufen würde. Es handle fich um die Verhinderung einer ernsten Krise und um das Schicksal der mit Desterreich verbündeten Dynastie. Garthy, er hätte Byrne für geſchäftliche Bwede eine Anweisung Soziales und Arbeiterbewegung. von hundert Pfund Sterling gegeben gegen Empfangnahme fleinerer Geldanweisungen, welche Byrne als Sekretär der irischen Nationalliga von Großbritannien in Gestalt von Substriptionen erhalten habe. Daß Byrne fich mit düsteren Plänen trug, habe er zur Beit nicht gewußt.- Finwid stellte im Unter hause den Antrag, die Regierung möge erwägen, ob und unter welchen Umständen es zweckmäßig wäre, zu dem alten Gebrauch die Parlamentsmitglieder zu besolden, zurüd zukehren. Gladstone trat warm für den Antrag ein, den Gorst und Matthews Namens der Regierung entschieden bekämpften. Hierauf wurde der Antrag mit 192 gegen 135 Stimmen ver worfen. Frankreich. Herr Bourgois, der Unter staatssekretär des Innern, gab dem Kammerausschuffe, der den Antrag von Does Guyot, den Gemeinden die Abschaffung des Oktrois freizustellen, prüft, interessante Aufschlüsse über diese Steuerquelle. Im Jahre 1886 brachten die Oftrois in Frankreich 277 Mill. Frants ein. Die 1535 Städte und Dörfer, die ein Oktroi Bestialität eines Weibes. Vor einigen Tagen wurde, wie die. 3tg." berichtet, die 28jährige Vittoria Brzozowsta aus dem Dorfe Mora, Gemeinde Blishne, welche man ganz in Flammen und gräßlich verbrannt auf dem Felde gefunden hatte, in das Spital zum heiligen Geift" nach Warschau gebracht. Genannte B. starb nach einigen Tagen unter schrecklichen Dualen. Anfangs fonnte man fich den räthselhaften Fall nicht erflären, namentlich ob demselben Unvoi fichtigkeit oder ein Verbrechen zu ein sehr ausschweifendes Leben führte, was die Frau des Grunde liege. Gegenwärtig stellte sich aber heraus, daß die B. Schmiedes im Orte, welche in der ganzen Gegend als strenge Sittenrichterin" befannt war, nicht gleichgiltig ansehen fonnte. Wiederbolt hatte sie dem Mädchen gedroht, schließlich beschloß fte ein Büchtigungsmittel anzuwenden, welches den Tod des Mädchens zur Folge hatte. Als nämlich eines Tages die Frau des Schmiedes die B. betrunken und besinnungslos im Straßen graben liegen fah, lief sie eiligst in die Werkstatt und sab, ließ den Lehrjungen glühende Kohlen auf das Mädchen werfen. Nachdem der Knabe den Befehl ausgeführt, lief lettere an Ort und Stelle, um zu sehen, ob die Kohlen ihre Wirkung gethan. Als fie fich überzeugte, daß die Kleider nur veisengt feien, fandte fie noch einmal ihren Lehrburschen hinaus, um die Unglüdliche mit Petroleum zu begießen, wodurch fie sofort in Flammen gerieth. Die B. erwachte plöglich, fam froß ihrer Betrunkenheit zu sich und lief wie eine Feuersäule auf's Feld, wo sie von Arbeitern angehalten und mit Erde beworfen wurde, um das Feuer zu löschen. Jns Spital nach Warschau gebracht, Heine- Denkmal. Aus Düffeldorf wird der Frankf. 3tg." Sie geschrieben: Vor einigen Tagen weilte Herr Profeffor Herter ißen." aus Berlin in unserer Stadt und hat mit dem hiesigen Romitee zur Errichtung eines Heine Denkmals verschiedene Besprechungen gehabt. Der Künstler hat seine beiden Ent würfe für das Monument des Dichters hierher gesandt. Die d die beiden Modelle befinden fich stellt zwar nicht öffentlich ausges in der hiesigen Kunsthalle. Es darf faum Zweifel be sdftehen, daß derjenige Entwurf, welcher die idealschöne Gestalt der Loreley als Krönung der Brunnengruppe zeigt, den Vorzug erhalten wird, wenn sich die zusammenkommenden Geldmittel zur Jen. Ausführung eines of angelegten Denkmals als ausreichend hatte die schwer verbrannte B. noch so viel Besinnung, um die erweisen werden. Der Bildbouer hat die Rheinnige, fich dem g. Jm Wortlaute des unsterblichen Liedes anschließend. im wallenten dema Lockenschmucke dargestellt. Heine's sprechend ähnliches Porträt ter bem Medaillon sc müdt die Vorderseite des Sockels, in dem auf drei aus San Flächen Wafferspender mit Fangbeden angebracht sind. Einen manchmal reizvollen hochpoetischen Schmuck erhält die Gruppe durch die n wunderschönen Linien zu Füßen des Sockels ausgeführten te einen orei Frauengestalten, deren wundervolles Ebenmaß zeigende efen" eine Rörper in den Schuppenschwanz der Nixen enden. Drei Hauptpfel verlie momente der Heine'schen Dichtung find in diesen Figuren alleer Menge orifirt: das deutsche Lied, der tieftraurige Weltschmerz und en um ndlich die Satyre. Der andere Entwurf ist einfacher, er steht die Wü 18 auf be e Menon jeder Allegorie ab und zeigt des Dichters Gestalt fitzend, daß überiefes Nachfinnen in den Bügen. Obwohl auch dieser Entwurf Sogar durch die Durchgeistigung der dichterischen Persönlichkeit sich weit nicht erweber das Durchschnittsmaß erhebt, bleibt er doch weit hinter Wüfte em ersteren an Wirksamkeit zurück. nur in Anstifter des Verbrechens angeben zu können; leptere wurden sofort nach Warschau gebracht, wo fte, von der Sterbenden er fannt, fich zur That bekannten. Im Niagarafall ertrunken. Abermals hat ein wage halfiger Sportsman" sein Leben bei dem Versuche eingebüßt, in einem fleinen Boote die Stromschnellen des Niagarafalles zu übersetzen. Am 3. d. M. Nachmittags versuchte, wie dem Wiener Extrablatt" telegraphisch gemeldet wurde, ein gewiffer Blad aus Toronto, in einem Boofe eigener Erfindung über den Niagarafall zu fahren, unweit des Horseshoefalles( Hufeisenfalles), deffen Waffermengen gegenwärtig ganz enorme find und mit solcher Wucht niederstürzen, daß die Schaumwollen weithin gesehen werden. Black, der bereits mehrere waghalsige Touren unternommen, hatte sich kaum einige Meter weit von der Ziegen insel entfernt, als das Boot fenterte. Black stieß einen furchtbaren Schrei aus und wurde sofort, troßdem er mit Händen und Füßen wie wüthend um sich schlug, in die Tiefe geriffen. Aufruf der Lohnkommission sowie des Ortsvereins der Maurer Königsbergs. Königsberg i. Pr., 5. Juli 1888. Jm vorigen Jahre hatten sich die Herren Arbeitgeber mit uns in Verhandlung eingelaffen und die beiderseitigen Kommissionen einen Stundenlohn von 30 Pf. sowie eine elfstündige Arbeitszeit vereinbart. Aber leider mußten wir erfahren, daß vers fchiedene Jnnungsmeister bei 11stündiger Arbeitszeit nur 2 M. so forderten 70 Pf. Tagelohn zahlten. So ging es nicht mehr weiter und wir für das Jahr 1888 40 Pfennig die Stunde als Minimallohn und eine sehnstündige Arbeitszeit. Einen Vergleich mit den Meistern zu erzielen war unmöglich einige Arbeitgeber zahlten eben den erbärmlichen Lohn von 2 M. 70 Pf. wie im vorigen Jahre weiter, und so faben wir uns veranlaßt, einige Baufperren vorzunehmen. Die Folge davon war, daß uns die Innungsmeister den Streit er flärten und sämmtliche Maurer aus der Arbeit entließen, und die Arbeit binnen vier Wochen nicht aufe nehmen wollten. Wir Maurer Königsbergs hielten tapfer aus, fonnten aber in der Noth, da wir von auswärts teine Unter Das Boot erschien nach einigen Minuten wieder in den braus senden Waffern, doch fonnte man deutlich die großen Löcher wahrnehmen, welche in das Holz geriffen worden waren. Bald jedoch wurde auch das Schiff von einem Wirbel erfaßt und verschwand. Neue elektrische Erfindung. Ein in London lebender französischer Ingenieur Namens d'Humy hat eine automatisch wirkende elektrische Batterie konstruirt, welche es ermöglicht, Wohnungen, Geschäftslokalitäten sc. ohne alle Schwierigkeiten und Umständlichkeiten bei sehr geringen Anlagekosten elektrisch zu beleuchten. Die neue Beleuchtungsmaschine besteht aus einer Rifte in der Höhe von einem Meter und arbeitet ohne jeden Lärm. Die Batterie ist im Stande, elektrisches Licht für zehn bis fünfzig Lampen mit einer Lichtstärke von zehn Kerzen auf die Dauer von ca. 8000 Stunden zu erzeugen, ohne daß hierzu irgendwelche Manipulation erforderlich ist. Der in den Verbindungsdrähten laufende elektrische Strom kann auch zu teles graphischen und telephonischen Zweden verwendet werden. Der Erfinder wird seinen patentirten Apparat in einer Abtheilung der französischen Weltausstellung im nächsten Jahre ausstellen. Durchlochte Fensterscheiben. Gebr. Appert in Clichyla- Garenne in Paris stellen Glasscheiben mit sehr vielen kleinen Löchern her, deren Durchmesser so gering ist, daß dieselben dem Bimmer fortwährund frische Luft zuführen, ohne einen gefund heitsschädlichen Luftzug zu erzeugen; fie wirken ihrer Kleinheit wegen wie Boren und dienen als Erfaß für Luftflappen, Venti latoren u. f. w. Legt man nun zwei solche Scheiben überein ander, so kann man durch die Verschiebung einer Glasscheibe die Löcher der anderen decken und die Lüftung aufheben. Das Ver fahren ist den Fabrikanten patentirt. Neues elektrisches Glühlicht. Nach der Angabe ameri fanischer Blätter hat ein russicher Erfinder ein neues Filament für Glühlampen entdeckt, welches einer so hohen Temperatur widerstehen soll, daß man ohne Mehrauslagen zwei bis viermal so viel Licht erhält, als gegenwärtig die Edison- Lampen geben; wie es weiter heißt, soll der Erfinder einen Vertrag mit der Westinghouse Gesellschaft abgeschloffen haben. Eine neue und seltsame Wettfahrt wird demnächst in Mailand veranstaltet. Fünf große Luftballons, von den bes deutendsten italienischen und französischen Aeronauten gelenkt, wollen um die Wette den Luftraum durchmessen. Jeder Ballon soll eine beschränkte Bahl von Personen aufnehmen. Das Unters nehmen ist von dem bekannten Engländer Wever Scott angeregt; der Oberbürgermeister hat dazu die Arena angewiesen. " stügung erhielten, nicht verhüten, daß einige Gesesellen, als bie Innungsmeister inzwischen die Arbeit wieder aufnahmen, wieder in Arbeit gingen. Wir wandten uns nach Hamburg, ob es nicht möglich wäre, uns eine einmalige Unterstüßung zu gewähren, da wir schon an 6 Wochen uns im sch veren Kampfe befänden. Es wurde uns aber feine Unterstüßung gewährt. So saben wir uns genöthigt, uns persönlich an die deutschen Maurer Berlinerfeits" zu wenden, und sogleich wurde uns von den Berliner Maurern Unterstügung zu Theil. Es tagte am Sonntag, den 24. Juni, eine Generalversammlung der Maurer, in welcher besprochen werden sollte, wie unsere gerechte Sache aufrecht zu erhalten wäre; da wurde von der Bersammlung der Beschluß gefaßt, den Generalstreit zu proflamiren, womit sich auch Kollege Weise aus Berlin einver standen erklärte; er gab uns die Versicherung, daß uns die deutschen Maurer nicht verlassen würden. Es befinden sich jetzt Theater. Dienstag, den 10. Juli. Opernhaus. Geschlossen. Senspielhans. Geschlossen. Friedrich- Wilhelmstädtisches Theater. Pariser Leben. vel's Theater. Der Troubadour. Bellealliance- Theater. Das elfte Gebot. Central- Theater. Die Himmelsleiter. B Ottend Theater. Das Käthchen von Heil bronn. Königstädtisches Theater. Verlorene Ehre. Banfmann's Variété. Spezialitäten Vor stellung. Concordia- Theater. ftellung. Spezialitäten VorSeidel's kleiner Volksgarten Gesundbrunnen 60 ad- Straße 60. Neden Sonntag: Gr. Militär- Konzert verb. mit Schlachtmusik. Neu! Aufsteigen des New! fliegenden Menschen! epochem. Neuheit auf aetonaut. Gebiete. Auftreten der Mailänder Thier- Kapelle. Im Saal: Großer Ball. Jeden Montag, Mittwoch und Donnerstag: Grosses Frei- Konzert. Eintritt an Wochentagen frei, Sonntags 15 Pf. Die Kaffeeküche ist von 2-6 Uhr geöffnet. affage 1 Gr. 9 M. 10 A. Kaiser- Panorama Zum ersten M.: Kristiania Der u. d. westl. Norwegen. ganze Trauerzug und Aufbahrung Kaiser Wilhelms im Dom. Entree à Cycl. 20 Bf., Rind nur 10 Pf. Abonn. 400 Maurer hier im Streit. Gestern Morgen konnte jedem streitenden Maurer 3 M. Unterstüßung ausgezahlt werden, aber obgleich im Laufe des Nachmittags noch 600 M. antamen, fällt es noch immer schwer, die Leute zufriedenzustellen. Da sich die Königsberger Maurer schon seit 8 Wochen im Streit befinden, so wird wohl ein jeder fich sagen, daß die Noth schon groß ist, es ist schon ein großer Theil anderer Handwerker infolge unserer Streits aus der Arbeit entlassen und infolge deffen ist es sehr schwer, von den hiesigen Gewerkschaften Mittel zu erhalten, da fte selbst schwer zu kämpfen haben. So find wir nur auf die Maurer Deutschlands angewiesen. Wenn wir also die Mittel von Außerhalb nicht erhalten können, so wird es schwer halten, den Generalstreit aufrecht zuerhalten. Wir richten daher die Bitte an die Maurer Deutschlands, uns in unserem schwerem Kampfe zu unterstüßen. Sollte es ihnen nicht möglich sein, die Mittel, die wir brauchen, uns zu gewähren, so gehen wir einer traurigen Einzelne [ 1270 Bukunft entgegen. Schnelle Hilfe thut noth. Es haben einige Maurer angefangen zu arbeiten, aber wenn ihnen genügend Unterstübung gewähren, sie wieder unser. Der Herbergsausschuß ist zu F den 6. Juli, zu einer Sigung mit den Arbeitgebern eingeld vielleicht werden wir gleich in der Lage sein, den Bescheid senden. Der Regierungspräfident hat uns die Aufforderung gehen lassen, ob wir mit den Meistern verhandeln wollten. bitten nochmals sämmtliche Maurer Deutschlands, uns in rem Kampfe zu unterſtügen, damit er ein baldiges Enr. 15 reicht. Mit Gruß: Die Lohnkommission der Maurer Kö bergs. J. A. R. Wecke. Sendungen find zu richten an Maurer Herrn Köhler, Königsberg i. Pr., Todtenstraße Maurerherberge.- Alle arbeiterfreundlichen Blätter werden Der Abdruck gebeten. Sopha- Beige Sielmann& Rosenberg in Rips, Damaft und Fantasteftoffen für die Hälfte! OranienFabrik Emil Lefèvre, nr. 158. Lager 15 Wark = elegante Sommer Paletots, 7 Mart: Stoff Hosen, 20 Mark Herrrn- Jaquet- Anzüge, 4 Mark weiße und bante Westen, 3 Mark Knaben- Wasch- Anzüge, 4 Mark: Knaben- Stoff- Anzüge, 36 Mark Herren- Rock- Anzüge, 1,80 Mark: Hans- Jaquets. Gebr. Neustadt Jerusalemerstraße 41, Ecke Krausenstr.[ 1193. 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Billigste Bezug für Händler. oder Warteg oder welche über Unfall mindestens § 4. 2 in Betrieben munalverban treffenden Versicherung welche ihne bestens glei der betreffer treffen a) Die Alter britte nung Verm nicht b) Dieje tunge theilt Dend Sidselber bring Rent trag e) Ueber währ gerich der Der B Alters, In fprechen. Dieser Art n f. neu, Abreise halb., 20 Mt., Gitschinerit gefeßlich zu 1 Singernähmaschine und 1 Wöhler Alters- und Müllkasten, Eisen, solid, billig, gestrichen 12 M., 1433 62 mitteln verg Denient folchen Ein Carl Müller, Zimmer und in ein bingende B 6., 3. S. Labandter, ältestes Lotterie- Geschäft, Taillen Arbeiterin verlangt gegründet 1860. Berantwortlicher Rebatteur: B. Cronust in Berlin Drud und Verlag von May Saving in Berlin SW., Beuthstraße 2. reichsgefeglic Mobrenstraße 53 Stern sixe s baben wenn ren, ft zu Fr n eingeld Bescheid Forderung wollten. Beilage zum Berliner Volksblatt. uns inr. 159. ges End urer Ro ichten an raße N r werden g Der Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Alters- und Invaliden- Versicherung der Arbeiter, ist jest zur Ausgabe gelangt.( Siehe Pol. Uebers.) Derselbe umfaßt in acht Abschnitten 144 Paragraphen. Der erste Ab. schnitt handelt in 26 Paragraphen von dem Umfang und Gezenstand der Versicherung, der zweite Abschnitt(§§ 27 bis 54) von Der Organisation, der dritte Abschnitt(§§ 55 bis 59) von dem Schiedsgericht, der vierte Abschnitt(§§ 60 bis 103) von dem Verfahren, der fünfte Abschnitt(§§ 104 bis 109) von den Schußvorschriften, der sechste Abschnitt(§§ 110 bis 113) von der Aufsicht, der siebente Abschnitt(§§ 114 bis 121) von dem Reichs und Staatsbetriebe, der achte Abschnitt(§§ 122 bis 144) umfaßt die Schluß-, Straf und Uebergangsbestimmungen. Wir laffen für heute den ersten Abschnitt folgen, derSaiforfelbe lautet: W., offe reite Pf. 20 M 1 M 2 M. Feine üher Umfang. § 1. Gegen die Erwerbsunfähigkeit, welche infolge von Alter, Krankheit oder von nicht durch reichsgesetzliche Unfallverficherung gedeckten Unfällen eintritt, werden vom vollendeten fechszehnten Lebensjahre ab nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen versichert: a) Personen, welche als Arbeiter, Gehilfen, Gesellen, Lehrlinge oder Dienfiboten gegen Lohn oder Gehalt beschäf= tigt werden; b) Betriebsamte, sowie Handlungsgehilfen und Lehrlinge ( einschließlich der in Apotheken beschäftigten Gehilfen und Lehrlinge), welche Lohn oder Gehalt beziehen, deren regelmäßiger Jahresarbeitsverdienst an Lohn oder Gehalt aber 2000 m. nicht übersteigt, sowie c) die gegen Lohn oder Gehalt beschäftigten Personen der Schiffsbesaßung deutscher Serfahrzeuge(§ 2 des Gefeßes vom 13. Juli 1887, Reichs- Gefeßbl. S. 329), und Fluß fahrzeuge. Die Führung der Reichsflagge auf Grund der gemäß Artikel 1§ 7 Absatz 1 des Gesetzes vom 15. März 1888( Reichs Gesetzbl. S. 71) ertheilten Er mächtigung macht das Schiff nicht zu einem deutschen Seefahrzeuge im Sinne dieses Gesetzes. Personen, welche berufsmäßig einzelne persönliche Dienst Teistungen bei wechselnden Arbeitgebern übernehmen, gelten nicht als Arbeiter im Sinne dieses Gesetzes. Durch Beschluß des Bundesraths tann die Bestimmung des Absages 1 auch auf die im Absatz 2 bezeichneten Personen, auf Betriebsunternehmer, welche nicht regelmäßig wenigstens einen Lohnarbeiter beschäftigen, sowie ohne Rücksicht auf die Zahl der von ihnen beschäftigten Lohnarbeiter auf solche selbstständige Gewerbetreibende erstreckt werden, welche in eigenen Betriebs stätten im Auftrage und für Rechnung anderer Gewerbetreiben. den mit der Herstellung oder Bearbeitung gewerblicher ErzeugDienstag, den 10 Juli 1888. ihrer Betheiligung bei solchen Einrichtungen in Anrechnung zu bringen. Für die Dauer dieser Betheiligung haben die betreffens den Einrichtungen die Rente antheilig zu übernehmen. Umge febit find denselben die von ihnen zu gewährenden Renten, soweit diese den Betrag der reichsgefeßlichen Nenten nicht übers steigen, von den auf Grund dieses Gesezes errichteten Ver. ficherungsanstalten für di jenige Zeitdauer zu erstatten, wäh rend welcher die Rentenempfänger bei den letteren betheiligt waren. § 5. Durch Beschluß des Bundesraths fann bestimmt wer den, daß und inwieweit die Bestimmungen des§ 3 Abs. 1 auf Beamte, welche von anderen öffentlichen Verbänden oder Körperschaften mit Pensionsberechtigung angestellt find, sowie die Bestimmungen des§ 4 auf Mitglieder anderer Einrichtungen, welche die Alters- und Invalidenversorgung zum Gegenstand haben, Anwendung finden sollen. § 6. Denjenigen Personen, welche aus der Versicherungs pflicht ausscheiden, bleibt die aus dem bisherigen Versicherungs verhältnisse fich ergebende Anwartschaft auf Fürsorge für Alter und Erwerbsunfähigkeit in dem in den§§ 10 bis 19 festgesezten Umfange vorbehalten. Dies gilt jedoch nur für den Zeitraum von je 5 Kalender jahren, einschließlich desjenigen Kalenderjahres, in welchem zulegt Versicherungsbeiträge entrichtet worden find. Nach Ablauf dieses Beitraums find die durch das bisherige Versicherungsverhältniß begründeten Ansprüche erloschen. Gegenstand der Versicherung. § 7. Gegenstand der Versicherung ist der Anspruch auf Ge währung einer Alters: bezw. Invalidenrente. Altersrente erhält, ohne daß es des Nachweises der Erwerbsunfähigkeit bedarf, derjenige Versicherte, welcher das 70. Lebensjahr vollendet hat. Invalidenrente erhält ohne Rücksicht auf das Lebensalter derjenige Versicherte, welcher nachweislich dauernd erwerbs unfähig ist. Als erwerbsunfähig gilt derjenige, welcher infolge seines förperlichen oder geistigen Bustandes nicht im Stande ist, durch die gewöhnlichen Arbeiten, welche seine bisherige Berufsthätigkeit mit sich bringt, oder durch andere, seinen Kräften und Fähig teiten entsprechende Arbeiten den Mindestbetrag der Invalidens rente zu erwerben. § 8. Durch statutarische Bestimmung einer Gemeinde für ihren Bezirk oder eines weiteren Kommunalverbandes für seinen Bezirk oder Thelle deffelben tann, sofern daselbst nach Her tommen der Lohn von Arbeitern ganz oder zum Theil in Form von Naturalleistungen gewährt wird, bestimmt werden, daß die Rente der in diesem Bezirk wohnenden Rentenempfänger bis zu drei Viertheilen ihres Betrages ebenfalls in Form von Natural Leistungen zu gewähren ist. Auf die Festsetzung des Werthes rein nie beschäftigt werden( ausgewerbetreibende), und zwar auf tarische Abstimmung bedarf der Genehmigung der höheren BerTestere auch dann, wenn sie die Noh- und Hilfsstoffe selbst be früher schaffen, und auch für die Zeit, während welcher fte vorüber. gehend für eigene Rechnung arbeiten. vabl Durch Beschluß des Bundesraths tann ferner bestimmt M ines werden, daß und inwieweit diejenigen, für welche die im Abfat 2 bezeichneten Personen Dienste verrichten, sowie Gewerbe treibende, in deren Auftrag und für deren Rechnung von Hausgewerbetreibenden( Absatz 3) gearbeitet wird, gehalten sein sollen, rücksichtlich dieser Personen, beziehungsweise der Hausgewerbe treibenden und ihrer Gehilfen, Gefellen und Lehrlinge die in diesem Geseze den Arbeitgebern auferlegten Verpflichtungen zu erfüllen. § 2. Als Lohn oder Gehalt gelten auch Tantièmen und Naturalbezüge. Der Werth der letteren wird nach Durch schnittspreisen in Ansat gebracht; dieselben werden von der unteren Verwaltungsbehörde festgefeßt. nur Eine Beschäftigung, für welche als Entgelt freier Unterhalt gewährt wird, gilt im Sinne dieses Gesetzes nes nicht als eine die Versicherungspflicht begründende Beschäftigung. Durch Beschluß des Bundesraths wird bestimmt, inwieweit end vorübergehende Dienstleistungen als Beschäftigung im Sinne , 50 le t Dieses Gesezes nicht anzusehen sind. § 3. Auf Beamte des Reichs und der Bundesstaaten, auf Die mit Benfionsberechtigung angestellten Beamten von Kommu nalverbänden, sowie auf Personen des Soldatenstandes, welche dienstlich als Arbeiter beschäftigt werden, finden die Beſtim mungen des§ 1 teine Anwendung. Daffelbe gilt von solchen Personen, welche vom Reich, von einem Bundesstaate oder einem Kommunalverbande Pensionen oder Wartegelder im Höchstbetrage der Invalidenrente beziehen, oder welchen auf Grund der reichsgefeßlichen Bestimmungen über Unfallversicherung der Bezug einer fährlichen Rente von mindestens demselben Betrage zusteht. § 4. Andere als die unter§ 3 erwähnten Personen, die in Betrieben des Reichs, eines Bundesstaates oder eines Komrk. munalverbandes beschäftigt werden, genügen der gefeßlichen Versicherungspflicht durch Betheiligung an einer für den be co! treffenden Aetrieb bestehenden besonderen Einrichtung, durch welche ihnen eine den Vorschriften dieses Gesetzes min destens gleichkommende Fürsorge gesichert ist, sofern bei der betreffenden Einrichtung folgende Voraussetzungen zu treffen a) Die Beiträge der Versicherten dürfen, soweit fie für die Alters- und Invalidenversicherung entrichtet werden, den dritten Theil des für Alters- und Invalidenrenten rech nungsmäßig erforderlichen Bedarfs, sowie die Hälfte der Verwaltungskosten und der Rücklagen zum Reservefonds nicht übersteigen. b) Diejenige Zeit, während welcher die bei solchen Einrich tungen betheiligten Personen vor dem Eintritt ihrer Be theiligung eine nach§ 1 die Versicherungspflicht begründende anderweite Beschäftigung ausgeübt haben, ist denfelben bei Berechnung der Wartezeit in Anrechnung zu bringen. Daffelbe gilt für die Bemessung der Höhe der Rente, insoweit diese den nach§ 17 zu bemeffenden Bes trag nicht übersteigt. Ifte! the, 2 und 27 t engl 158, nbrüde Breite 5 Pf. a Cos- Hanb part. 2 Bur Au e) Ueber den Ansp: uch der einzelnen Bethelligten auf Gewährung von Alters- und Invalidenrente muß ein schiedsgerichtliches Verfahren unter Mitwirkung von Vertretern der Verficherten zugelassen sein. Der Bundesrath bestimmt, welche Einrichtungen( Pensions-, Alters, Invalidenkassen) den vorstehenden Anforderungen entfprechen. Den vom Bundesrath anerkannten Einrichtungen dieser Art wird ein Drittheil der von ihnen zu gewährenden Alters- und Invalidenrenten, soweit sie den Betrag der reichschineri gefeßlich zu zahlenden Renten nicht übersteigen, aus Reichsmitteln vergütet(§ 14). e Bezug Böhler ammerftr raße 53, Denjenigen Personen, welche aus der die Betheiligung bei folchen Einrichtungen begründenden Beschäftigung ausscheiden und in eine andere, die Versicherungspflicht nach§ 1 bebingende Beschäftigung übertreten, ist bei Berechnung der reichsgefeßlichen Alters- und Invalidenrente die Dauer waltungsbehörde. Solchen Personen, welchen wegen gewohnheitsmäßiger Trunksucht nach Anordnung der zuständigen Behörde geistige Getränke in öffentlichen Schantstätten nicht verabfolgt werden dürfen, ist die Rente in derjenigen Gemeinde, für deren Bezirk eine solche Anordnung getroffen worden ist, auch ohne daß die Voraussetzungen des Absages 1 vorliegen, ihrem vollen Betrage nach in Naturalleistungen zu gewähren. In den vorstehend bezeichneten Fällen geht der Anspruch auf die Stente zu demjenigen Betrage, in welchem Naturalleistungen zu gewähren find, auf den Kommunalverband, für dessen Bezirk eine solche Bestimmung getroffen ist, über, wogegen diesem die Leistung der Naturalien obliegt. Der Kom munalverband hat dem Bezugsberechtigten hiervon Mittheilung zu machen. Derselbe ist berechtigt, binnen zwei Wochen nach der Bustellung dieser Mittheilung die Entscheidung der Kommunalaufsichtsbehörde anzurufen; die Entscheidung der letteren ist endgiltig. Auf demselben Wege werden alle übrigen Streitig teiten entschieden, welche aus der Anwendung dieser Bestimmungen zwischen dem Bezugsberechtigten und dem Kommu nalverbande entstehen. Sobald der Uebergang des Anspruchs auf Rente endgiltig feststeht, hat auf Antrag des Kommunalverbandes der Vorstand der Versicherungsanstalt die Postverwaltung hieroon in Kenntniß zu setzen. § 9. Ist der Berechtigte ein Ausländer, so kann er mit dem dreifachen Betrage der Jahresrente abgefunden werden. Der Anspruch auf Rente ruht, so lange der Berechtigte nicht im Inlande wohnt, eine Freiheitsstrafe verbüßt oder so lange er in einem Arbeitshause oder in einer Befferungsanstalt untergebracht ist. Voraussetzungen des Anspruchs. § 10. Zur Erlangung eines Anspruchs auf Alters- und Invalidenrente ist, abgesehen von dem nach§ 7 beizubringenden Nachweise des gefeßlich vorgesehen Alters beziehungsweise der Erwerbsunfähigkeit, erforderlich: a) die Zurücklegung der vorgeschriebenen Wartezeit(§§ 12 und 13); b) die Leistung von Beiträgen(§§ 14 und 16). § 11. Ein Anspruch auf Invalidenrente steht denjenigen Versicherten nicht zu, welche erweislich die Erwerbsunfähigteit fich vorfäßlich zugezogen haben. haben. Daffelbe gilt von solchen Personen, welche ihre Erwerbsunfähigteit durch Betheis ligung an einer Schlägerei oder einem Naufhandel verschuldet oder bei Begehung eines Verbrechens oder vorsäglichen Vergehens fich zugezogen haben. Denjenigen Personen, welchen hiernach ein Anspruch auf Invalidenrente nicht aufteht, tann mit Bustimmung des Reichs tommiffars(§ 48) ein Theil der Rente aus Billigkeitsgründen vorübergehend oder dauernd bewilligt werden, sofern sie mindestens während 10 Beitragsjahren(§ 13) Beiträge zur Alters und Invalidenversicherung entrichtet haben. Wartezeit. § 12. Die Wartezeit(§ 10) beträgt: 1. Bei der Altersrente 30 Beitragsjahre(§ 13), 2. bei der Invalidenrente 5 Beitragsjahre. Solchen Personen, welche vor Ablauf der Wartezeit erwerbs unfähig werden, tann auf ihren Antrag mit Zustimmung des Reichstommiffars aus Billigkeitsgründen eine Rente bis zur Hälfte des Mindestbetrages der Invalidenrente gewährt werden, sofern fie die geseglichen Beiträge während mindestens eines Beitragsjahres geleistet haben. Eine solche Bewilligung ist jedoch unstatthaft, wenn der Erwerbsunfähige erst zu einer Beif, in welcher seine Erwerbsfähigkeit bereits beschränkt war, in eine die Versicherungspflicht begründende Beschäftigung eingetreten ist, und Thatsachen vorliegen, welche die Annahme rechtfertigen, daß dies in der Abficht geschehen ist, um den Anspruch auf Rente zu erwerben. § 13. Bei Berechnung der Wartezeit gelten als Beitragsjahr(§ 12) 47 volle Beitragswochen(§ 15). Hierbei werden Die Beitragswochen, auch wenn sie in verschiedene Kalender5. Jauns. jahre fallen, bis zur Erfüllung des Beitragsjahres zusammen gerechnet. Solchen Personen, welche, nachdem fie eine regelmäßige, die Versicherungspflicht begründende Beschäftigung begonnen hatten, wegen bescheinigter, mit Erwerbsunfähigkeit verbundener Krankheit für die Dauer von fileben oder mehr aufeinander fol. genden Tagen verhindert gewesen find, diese Beschäftigung auszuüben, oder behufs Erfüllung der Militärpflicht in Friedens, Mobilmachungs oder Kriegszeiten zum Heere oder zur Flotte eingezogen gewesen find, oder in Mobilmachungs- oder Kriegszeiten freiwillig militärische Dienstleistungen verrichtet haben, werden diese Zeiten, soweit es fich um die Erfüllung der Wartezeit handelt, als Beitragszeiten in Anrechnung gebracht. Aufbringung der Mittel. § 14. Die Mittel zur Gewährung der Alters- und Invalidenrenten werden vom Reich, von den Arbeitgebern und von den Versicherten zu je einem Drittel aufgebracht. Die Aufbringung erfolgt seitens des Reichs durch Ueber nahme von einem Drittel derjenigen Gesammtbeträge, welche an Renten in jedem Jahre thatsächlich zu zahlen find, seitens der Arbeitgeber und der Versicherten durch laufende Beiträge. § 15. Die Beiträge der Arbeitgeber und der Versicherten find vom Arbeitgeber für jede Kalenderwoche zu entrichten, in welcher der Versicherte eine die Versicherung begründende Beschäftigung ausgeübt bat( Beitragswoche). Findet die Beschäftigung nicht während der ganzen Kas lenderwoche bei demselben Arbeitgeber statt, so ist von dem jenigen Arbeitgeber, welcher den Versicherten zuerst beschäftigt, falls die Beschäftigung länger als drei Tage währt, der volle Wochenbeitrag, anderenfalls der halbe Wochenbeitrag zu entrichten Findet im legteren Falle in derselben Kalender woche seitens anderer Arbeitgeber eine weitere Beschäf tigung statt, tigung statt, durch welche die Gesammtdauer der Be schäftigung auf mehr als drei Tage erhöht wird, so ist von dem jenigen Arbeitgeber, welcher den Versicherten nach Vollendung des dritten Arbeitstages zuerst beschäftigt, gleichfalls ein halber Wochenbeitrag zu entrichten. Sofern die Bahl der thatsächlich verwendeten Arbeitstage nicht festgestellt werden kann, ist der Beitrag für diejenige Ar beitszeit zu entrichten, welche zur Herstellung der Arbeit annähernd für erforderlich zu erachten ist. Im Streitfalle ent scheidet auf Antrag eines Theils die untere Verwaltungsbehörde endgiltig. Die Versicherungsanstalt(§ 27) ist berechtigt, für die Berechnung derartiger Beiträge besondere Bestimmungen zu er laffen. Dieselben bedürfen der Genehmigung des Reichsversiche rungsamts. § 16. Die Höhe der für die Beitragswoche zu entrichtenden Beiträge ist für jede Versicherungsanstalt derart im Voraus festzustellen, daß durch die Beiträge die Verwaltungskosten, die erforderlichen Rücklagen zum Reservefonds und zwei Drittel des Kapitalwerths der der Versicherungsanstalt durch Renten voraussichtlich erwachsenden Belastung gedeckt werden. Die Fests stellung des Beitrages erfolgt für männliche und weibliche ver ficherte Personen besonders, im Uebrigen aber für alle in der betreffenden Versicherungsanstalt versicherten Personen einheitlich, sofern nicht auf Antrag eine verschiedene Bemessung der Bei träge für einzelne Berufszweige erfolgt(§ 81). Betrag der Rente. § 17. Die Renten werden für Kalenderjahre berechnet. Die Invalidenrente für männliche Personen beträgt 120 Mark jährlich und steigt vom Ablauf der Wartezeit(§ 12 Abnächstfolgenden 15 Kalenderjahren um 2 Mart, in den dann fat 1 Biffer 2) an mit jedem vollendeten Kdlenderjahre in den folgenden zwanzig Kalenderjahren um 3 Mart, von da ab um 4 Mart jährlich bis zum Höchstbetrage von jährlich 250 Mart. Das Kalenderjahr, in welchem die Wartezeit vollendet wird, tommt für die Steigerung des Rentenanspruchs nicht in Anrechnung. Die Altersrente beträgt jährlich 120 Mart. Die Altersrente tommt in Fortfall, sobald dem Empfänger Invalidenrente ge währt wird. Weibliche Personen erhalten zwei Drittel des Betrages dieser Renten. Die Altersrente beginnt mit dem ersten Tage des 71. Lebensjahres, die Invalidenrente mit dem Tage, an welchem der Verlust der Erwerbsfähigkeit eingetreten ist. Als dieser Beits puntt gil, sofern nicht ein späterer in der Entscheidung über die Envalidifirung festgestellt ist, der Tag, an welchem der Antrag auf Anerkennung der Erwerbsunfähigkeit der unteren Verwal tungsbehörde gestellt worden ist. Die Renten find in monatlichen Theilbeträgen im Voraus zu zahlen. Dieselben find auf volle fünf Pfennige für den Monat nach oben abzurunden. § 18. Ein Anspruch auf die volle Nente besteht, unbe schadet der Vorschrift des§ 6 Absat 2, nur, sofern seit dem Eintritt in eine die Verficherungspflicht begründende Beschäfti gung bis zum Ablauf des fiebzigften Lebensjahres beziehungs weise bis zum Eintritt der Erwerbsunfähigkeit in jedem Kalender jahre Beiträge für mindestens ftebenundvierzig Beitragswochen geleistet find. Denjenigen Personen, für welche im Laufe eines Kalender jahres Beiträge für weniger als 47 Beitragswochen oder gar feine Beiträge geleistet find, ist die Rente bei ihrer Feststellung nach den von dem Reichs- Versicherungsamt hierüber aufzustellenden Tarifen um den Versicherungswerth des Ausfalls an Bei trägen und den entsprechenden Theil des vom Reich zu über nehmenden Rentenbetrages zu ermäßigen. Hierbei werden die Beiträge derjenigen Versicherungsanstalt zu Grunde gelegt, an welche die legten Beiträge vor dem Ausfall entrichtet sind, und wenn bei derselben verschiedene Beitragssäge für einzelne Be rufszweige erhoben werden, die Beitragssäge für denjenigen Bes rufszweig, welchem die Versicherten zulegt angehört haben. Diese Ermäßigung tritt nicht ein, 1. soweit der Ausfall nach Beginn einer regelmäßigen, die Versicherungspflicht begründenden Beschäftigung durch Erfüllung der Militärpflicht in Friedens, Mobil machungs- oder Kriegszeiten, oder durch freiwillige mili tärische Dienstleistungen in Mobilmachungs- oder Kriegs zeiten, oder durch bescheinigte, mit Erwerbsunfähigkeit verbundene Krankheiten verursacht worden ist. Derartige Krankheiten sind bei Berechnung der Höhe der Beiträge in Betracht zu ziehen; denjenigen Betrag, um welchen die Rente wegen des Ausfalls durch Erfüllung der Mis litärpflicht oder durch freiwillige militärische Dienst leistungen rechnungsmäßig würde ermäßigt werden müssen, übernimmt das Reich; 2. soweit der Ausfall anderweit gedeckt wird. Lesteres ges schiebt: a) durch Verrechnung der in anderen Jahren für mehr als 47 Beitragswochen geleisteten Beiträge; b) durch freiwillige Beibringung von Marken nach Maßs gabe der§§ 100 ff. §19. Die Bescheinigung einer auf die Wartezeit anzu--| rechnenden und von der Entrichtung von Beiträgen befreienden Krankheit erfolgt durch den Vorstand derjenigen Krankenkasse beziehungsweise durch die Verwaltung der Gemeindekrankenver ficherung, welcher der Versicherte, um seiner gesetzlichen oder ftatutarischen Krankenversicherungspflicht zu genügen, angehört, für diejenige Zeit aber, welche über die Dauer der von den be treffenden Krankenkaffen beziehungsweise der Gemeindekrankenversicherung zu gewährenden Krantenunterstüßung hinausreicht, sowie für diejenigen Personen, welche der Krankenversicherungs. pflicht nicht unterliegen, durch die Gemeindebehörde. Die Kaffenvorstände, Verwaltungen von Gemeindefrankenversicherungen und Gemeindebehörden find verpflichtet, diese Bescheinigungen nach Beibringung ärztlicher Zeugniffe auszustellen und können hierzu von der Aufsichtsbehörde durch Geldstrafe bis zu einhundert Mark angehalten werden. Was vorstehend für die Gemeindefrankenversicherung bestimmt ist, gilt in gleicher Weise für landesrechtliche Einrichtungen ähnlicher Art. Der Nachweis geleisteter Militärdienste erfolgt durch Vorlegung der betreffenden Militärpapiere. Veränderung der Verhältniffe. §20. Tritt in den Verhältnissen eines Empfängers von Invalidenrenten eine Veränderung ein, welche ihn nicht mehr als dauernd erwerbsunfähig(§ 7) erscheinen läßt, so kann demselben in dem für die Feststellung der Rente vorgeschriebenen Verfahren die Rente entzogen werden. Verhältniß zu anderen Ansprüchen. § 21. Die Verpflichtung von Gemeinden und Armenver bänden zur Unterstüßung hilfsbedürftiger Personen wird durch dieses Gesetz nicht berührt. Soweit von Gemeinden oder Armenverbänden an hilfsbedürftige Personen Unterstügungen für einen Beitraum geleistet find, für welchen diesen Personen ein Anspruch auf Altersoder Invalidenrente zustand, geht dieser Anspruch im Betrage der geleisteten Unterstüßung auf die Gemeinde oder den Armenverband über. Das Gleiche gilt für Betriebsunternehmer und Kaffen, welche die den Gemeinden oder Armenverbänden ob liegende Verpflichtung zur Unterſtüßung Hilfsbedürftiger auf Grund geseglicher Vorschrift erfüllt haben. § 22. Der nach Maßgabe dieses Gesezes erworbene Anspruch auf Rente ruht: 1. für diejenigen Personen, welche auf Grund der reichsgesetzlichen Bestimmungen über Unfallversicherung eine Rente beziehen, solange und soweit die Unfallrente unter Hinzurechnung der diesen Personen nach dem gegenwärtigen Gefeße zugesprochenen Rente den Höchstbetrag der Invalidenrente übersteigt; 2. für die in den§§ 3 und 5 bezeichneten Beamten und Personen des Soldatenstandes, solange und soweit die denselben gewährten Penfionen oder Wartegelder unter Hinzurechnung der ihnen nach dem gegenwärtigen Gesetze zugesprochenen Rente den Höchstbetrag der Invaliden rente übersteigen. § 23. Jm Uebrigen werden gefeßliche, statutarische oder auf Vertrag beruhende Verpflichtungen zur Fürsorge für alte, franke, erwerbsunfähige oder hilfsbedürftige Personen durch dieses Gesetz nicht berührt. § 24. Fabriklaffen, Knappschaftstassen, Seemannskaffen und andere für gewerbliche, landwirthschaftliche oder ähnliche Unternehmungen bestehende Kaffeneinrichtungen, welche ihren nach den Bestimmungen dieses Gesezes versicherten Mitgliedern für den Fall des Alters oder der Erwerbsunfähigkeit Renten oder Kapitalten gewähren, find berechtigt, diese Unterstügungen für solche Personen, welche auf Grund dieses Geseges einen An spruch auf Alters- oder Invalidenrenten haben, um den Werth der lezteren oder zu einem geringeren Betrage zu ermäßigen, fofern gleichzeitig die Beiträge der Betriebsunternehmer und Raffenmitglieder oder im Falle der Bustimmung der Betriebsunternehmer wenigstens diejenigen der Kaffenmitglieder in entsprechendem Verhältnisse herabgemindert werden. Auf statutenmäßige Kaffenleistungen, welche vor dem betreffenden Beschluffe Der zuständigen Organe, oder vor dem Inkrafttreten dieses Gefeges aus der Kaffe bewilligt worden sind, erstreckt sich die Er. mäßigung nicht. Die hierzu erforderliche Abänderung der Statuten bedarf Der Genehmigung der zuständigen Landesbehörde. Die lettere ift befugt, eine entsprechende Abänderung der Statuten ihrer seits mit rechtsgiltiger Wirkung vorzunehmen, sofern die zu den erwähnten Kaffeneinrichtungen beitragenden Betriebsunternehmer oder die Mehrheit der Kaffenmitglieder die Abänderung beans tragt haben, die lettere aber von den zuständigen Drganen der Staffe abgelehnt worden ist. Der Ermäßigung der Beiträge bedarf es nicht, sofern die durch die Herabminderung der Unterstüßungen ersparten Bes träge zu anderen Wohlfahrtseinrichtungen für Betriebsbeamte, Arbeiter oder deren Hinterbliebene verwendet werden sollen und Diese anderweite Verwendung durch das Statut geregelt und von Der Aufsichtsbehörde genehmigt wird. § 25. Insoweit den nach Maßgabe dieses Gesetzes zum Bezuge von Invalidententen berechtigten Personen ein Anspruch auf Ersatz des ihnen durch die Invalidität entstandenen Schadens gegen Dritte zusteht, geht derfelbe auf die Ver ficherungsanstalt insoweit über, als die lettere zur Gewährung einer Rente verpflichtet ist. Vorrechte der Renten. § 26. Die Rente tann mit rechtlicher Wirkung weder ver pfändet, noch übertragen, noch für andere als die im§ 749 lbs. 4 der Bivilprozeßordnung bezeichneten Forderungen der Ehefrau und ehelichen Kinder und die des ersatzberechtigten Armenverbandes gepfändet werden. Lokales. Die Vorhalle des Anhalter Bahnhofs weist seit den ersten Tagen dieses Monats eine sehr dankenswerthe Neue rung auf. Während in der letzten Zeit ein allmälig recht unfauber gewordenes Verzeichniß der Fahrkartenpreise an einer der Anschlagfäulen der Vorhalle derartig angebracht war, daß die oben angeschriebenen Angaben nur von Riesen, aber von den nicht mit Gardemaß ausgestatteten Leuten nur mit bewaff netem Auge vermittelst eines Fernrohres abgelesen werden tonnten, ist jetzt ein neues Verzeichniß in Tafelform ausge hängt, das auch den weniger begünstigten Sterblichen von und unter Mittelgröße gestattet, mit Bequemlichkeit das für ihn Wissenswerthe aufzufinden. Außerdem ist die schöne und deutliche Schrift dieses Verzeichnisses anerkennend hervorzuheben. Ein Beispiel von Vollkommenheit aber ist, wie die National Beitung" schreibt, auch dieses Verzeichniß nicht; dieses Vers zeichniß soll nach der Reihenfolge der Buchstaben hergestellt fein, aber diese Reihenfolge ist nur bei den Anfangsbuchstaben richtig innegehalten; innerhalb der einzelnen Buchstaben herrscht theilweise eine arge Verwirrung. Man nehme zum Beispiel die Reihe: Augsburg, Asftg, Altmorschen, Ammendorf, Auffee, oder die folgende: Guntershausen, Gurhagen, Gräfenroda, Gmünden, Großenzohern, Gröbis, Greppen, Gollmit, Golfen, Grödt, Großenhain, Grunewald, Groß- Lichterfelde, und man wird fich sagen müssen, daß diese Ordnung gar manchen Reisenden, der im Vertrauen auf die alphabetische Reihenfolge einen bestimmten Namen an bestimmter Stelle sucht, irre zu führen geeignet ist. Unser Reichs Kursbuch mag uns durch feine peinliche Genauigkeit auch in fleinen Dingen verwöhnt haben und manchem mag unser Tadel kleinlich erscheinen, da es ja auch bei dem jezigen fehlerha ten Verzeichniß feines langen Suchens bedarf, um den gesuchten Ort zu finden. Aber der Reisende, der an ein solches Verzeichniß herantritt, sett eben ein fehlerfreies Werk voraus, und diese günstige Voraussetzung sollten die Eisenbahnverwaltung und ihre Schreiber nicht zu Schanden machen. Zeit ist Geld, und für den Reisenden ist Die Zeit in vielen Fällen noch viel kostbarer als für andere Sterbliche. Wieder fällt mit dem Abbruch des alten Arcisehauses am Schlesischen Thore ein intereffantes Stück AltBerlin und mit ihm verschwindet das lezte Ueberbleibsel der alten Stadtmauer am früheren Köpnicer Thore", so daß nur noch am Oranienburger und Neuen Thore, an der Charitee und an der Zimmerstraße einige flägliche Refte der einst so bedeu tenden Stadtmauer für kurze Zeit erhalten bleiben, um auch bald der Vergangenheit anzugehören. Wahrlich seltsam nahm Wahrlich seltsam nahm sich inmitten der ringsum entstandenen, in vier stolzen Stockwerken emporragenden Brachtbauten der Neuzeit das alte, niedrige Häuschen aus, das da draußen am Ende der Köpnider und Anfangs der Schlesischen Straße stand, mit seinen verwitterten, grauen Mauern, erblindeten Fenstern und schiefem Dach über den verbiöckelnden Giebelmauern, ein echter, rechter Repräsentant jener Periode, welcher der gesammte umliegende Stadttheil bis hinein zur Wallstraße sein Entstehen verdankt. Die heutige Köpnickerstraße war zuerst ein im 16. Jahrhundert entstandener, aber wenig benutter Weg nach Köpnid; die eigentliche Landstraße nach diesem Nachbarort, welche als Hauptverbindungsweg benutzt wurde, führte damals über Rirdorf. Der Botanische Garten hat nach den legten Regengüffen sein schönstes Festkleid angelegt. Alles, was nicht Treibhauspflanze im engeren Sinne ist, steht jetzt im Freien. Die Orchideensammlung ist in den lezten Tagen bedeutend vergrößert worden; täglich treffen noch neue Arten ein. Jeden Augenblid erwartet man, daß die Königin der Nacht ihre Blüthe öffnet. Unter den Cacteen hat gegenwärtig die sonst dem Auge so häßlich erscheinende Cereus speciosissimus große dunkelrothe Blüthen mit langen gelblichen Staubgefäßen, blutrothen Sonnen mit glänzenden Strahlen vergleichbar. Neben der Cacteengruppe wetteifern die zinnoberrothen Blüthentrauben der Aloe mit der gelblichen riefigen Blüthenrispe eines uralten Stammes des Dasylion longifolium aus Merilo und den grünlich weißen Trugdolden des Semp rvivum. Die nächste mehr westlich ge legene Gruppe enthält blühende Granatbäume. In der Kaplandsgruppe fällt Crinum mit seinen schlanken, rosa und braun gefärbten Perigonen am meisten in die Augen. Die benachbarte Amerikanerin Desfontainia spinosa steht ihr an Farbenpracht nicht nach. Der vom Sturm verwüstete Plaz längs der Straßen mauer, der noch vor kurzem ziemlich kahl erschien, ist mit jungen amerikanischen, fibirischen, chinesischen und kaukasischen Eichen neu bepflanzt worden und bietet jest mit seinem saftgrünen Rasen dem Auge angenehme Ruhepunkte. Sämmtliche Beete und Wege des Gartens zeugen von sorgfältigster Pflege. Hunderte von Berlinern und Fremden besuchen täglich den Garten. Des Nachmittags ist derselbe so gefüllt, daß die vorfichtigen Besucher Stühle mit sich führen, um sicher ruhen zu fönnen. Die ehemalige Hausvoigtet, nach welcher der gleichnamige Play heißt und in welcher diese Gerichtsbehörde von 1750 bis zu ihrer Aufhebung ihren Sit hatte, wird wieder abgepugt, und zwar in Delfarben. Sie ist ein Rest des alten furfürstlichen Jägerhofes. Es heißt, das Gebäude solle zu einer Erweiterung der Reichsbank dienen, allein der dauerhafte Ab pus läßt schließen, daß vorläufig an eine solche Erweiterung nicht gedacht wird. Der Personenverkehr auf der Stadt- und Ringbahn zeigt in den legten fünf Jahren eine ganz erstaunliche Steigerung. Die Anzahl der beförderten Personen ist auf der eigentlichen Stadtbahn von 8795 556 im Jahre 1882 auf 12 521 068 im Jahre 1887 angewachsen. Von sämmtlichen Stationen der gesammten Stadt- und Ringbahn find im Jahre 1887 21 016 115 Personen befördert worden, was einer Steige rung von 90,5 pCt. gleichkommt. Die Station Alexanderplat hat während dieser fünf Jahre die rapideste Entwickelung genommen. Die Station Friedrichstraße thut sich aber vor allen hervor durch starken Reiseverkehr. Nach den auf den einzelnen Bahnhöfen aufgestellten Tabellen zahlte im vorigen Jahre durch schnittlich die Person auf Station Schlesischer Bahnhof 72,4 Pf., Alexanderplatz 53,2 Pf., Friedrichstraße 222,6 Pf., also auf Station Alexanderplatz faum den vierten Theil wie auf Station Friedrichstraße. Auf lepterer ist aber der Fernverkehr der bedeutendste, während im städtischen und im Verkehr mit der Umgebung die Stationen Schlesischer Bahnhof und Alexanderplatz die Station Friedrichstraße noch übertreffen. Partielle Sonnenfinsterniß. Der Mond, welcher in feinem Umlaufe um die Erde an zweien einander gegenüber liegenden Punkten die Ebene der Ekliptik durchbricht, wird am 10. b. Vormittags in den aufsteigenden Knoten treten. Fiele der diesmonatliche Neumond auf diesen Tag, so würde es für die Erde unbedingt eine totale Sonnenfinsterniß geben. Da aber der Neumond schon auf Montag, den 9. d. fällt, also vom Knoten mehr als 13 Grad absteht, so wird es demzufolge am legtgenannten Tage eine partielle Sonnenfinsterniß geben. Die Größe derselben beträgt 0.5 des Sonnendurchmessers, das heißt die Sonnenscheibe wird vom Monde, der fie von unten nach oben tangirt, nur zur Hälfte bedeckt. Die Himmelserscheinung wird jedoch nicht in Europa, sondern auf dem offenen indischen Ozean sichtbar sein. Der Halbschatten des Mondes( zweite Bone) trifft denselben um 5 Uhr 55 Minuten Morgens( Wiener Beit), zieht dann von Westen gegen Often und verläßt dens felben um 9 Uhr 17 Minuten Vormittags. Bu bemerken ist, daß während der Sonnenfinsterniß" Venus" und" Merkur" zwischen Mond und Sonne sich befinden und nicht nur mit diesen Gestirnen allein, sondern auch unter fich in Konjunktion treten, so daß Sonne, Merkur, Venus, Mond und Erde nahezu eine grade Linie bilden. Aus dieser Linie tritt zuerst der Mond und nimmt die Sichelgestalt an, dann folgt ,, Merkur" mit seiner Sichelgeftalt( Ende dieses Monates), aber erst gegen die Mitte des Monats August tritt die" Venus" aus den Sonnenstrahlen, um mit ihrer Sichelgestalt zum ersten Male in diesem Jahre als Abendstern zu erglänzen. Etwas neues vom Bier. Alle Bierverehrer werden die Kunde von der endlichen Entdeckung eines Bierschädlings, der bas edle Gebräu seit Jahrtausenden mit grimmigem Haffe ver folgt, nur mit wahrer Genugthuung und Freude vernehmen; fie Alle werden aber auch ärgerlich die Köpfe schütteln und Jeder wird sich wundern, daß er das Naheliegende nicht selbst gefunden hat. Gemeiniglich war man bisher der Anficht, der größte Feind des Bieres sei die Wärme. Wer sich an einem heißen Sommertage vor die Thür eines einladenden Wirthshauses zur Nast niederfette, hat es wohl mehr als einmal erfahren, daß die erste Hälfte des ihm dargereichten Getränks wohl vortrefflich mundete, daß jedoch, sobald er nach einigen Minuten auch den Rest in Angriff nehmen wollte, die Lieblichkeit des braunen Getränts fich verflüchtigt hatte. Und er fagte achselzuckend, die Wärme sei schuld an der Schalbeit des Bieres. Nun aber legt Dr. W. Schulze in den Mittheilungen der Versuchsstation für Brauerei und Mälzerei in Wien" die Resultate seiner Untersuchungen über diese Frage nieder und eröffnet einen überraschenden Einblick in dieses Gebiet. Man erschrecke nur nicht; es handelt sich durchaus nicht um einen neuen Bacillus, Mikrofoffus oder dergleichen mehr. Es handelt sich einfach um das Sonnen- und Tageslicht, welches uns so freund lich hinauslockt ins Freie, um uns nachher hinterrücks unsere schönsten Genüffe in unverantwortlicher Weise zu vergällen. Denn Dr. Schulge, welcher seine Versuche mit Münchener, Wiener und Pilsener Bier angestellt hat, fonstatirt, daß das Sonnen. licht ein Todfeind des Bieres ist, der unermüdlich von Morgen bis Abend über jedes Bier herfällt, das ihm in durchsichtig gläsernem Gewande ausgesetzt wird. Wir möchten uns schließ lich vielleicht darüber trösten, wenn es dem Sonnenlichte gefiele, uns unser Getränk in so und so vielen Stunden erst zu vers derben; dagegen wüßte man sich eben zu helfen, indem man baufgehalten, f Lichte die Beit nicht gönnte. Allein die Eile, mit welcher die Mai d. Berstörung vorgenommen wird, ist wirklich zu arg. Dr. Schulabrung des findet, daß der durch die Sonnenstrahlen hervorgebrachte ülve der New Geruch und Geschmack beim Münchener Biere schon in 3 un Gunsten d beim Wiener Biere in vier Minuten deutlich wahrzunehm000Lfirl. u ist. Aber auch das zerstreute Tageslicht wirkt ziemlich schne London, m hon darauf auf die Qualität des Getränkes ein. Bleibt ein mit Bier g en Gold gedr fülltes Glas selbst an einem trüben, dicht bewölften, regnerischluftreten, wi Tage eine halbe Stunde am Fenster stehen, so ist es mit derauenerweder Duft und der Bartheit des Getränkes dahin, auch wenn der Vereinig Gefäß mit einer Glasplatte geschlossen war. Wunderbarerwuf den Nam erfordert Pilsener Bier eine längere Einwirtungsdauer cheleganten Lichtes, um denselben unangenehmen Veränderungen zu unt liegen. Nach 45 Minuten Besonnung war hier der üble Gereffen Verlan und Geschmack noch lange nicht so start, wie beim München b. M. die und beim Wiener Biere in fünf Minuten. Diese Thatsache ie 400 Litrl spricht wohl auch der allgemeinen Erfahrung. Pilsener Bier blei et. Ferner im Trinkglase frischer als anderes. Um nun alle diese Ueba dieser M stände zu umgehen, liegt der Gedanke rahe, den auch Dr. Scun ganz gleid empfiehlt und des Weiteren ausführt: Man nehme zur A roßen Städ bewahrung von Bier niemals forblose Flaschen, sondern eien ausgefü wende lediglich tief rauchbraune und daher nahezu undurchficht Der Be Gefäße. Lunkelheit ist das billigste Konfervirungsmittel st alljährlich Bieres. Wider die Natur des Bieres find daher auch alle dung das Du fichtig gläsernen Trinkgefäße; ihr entspricht einzig und allicht weniger der in Bayern seit jeher übliche Deckel Steinfrug. Auch nen und 27 Deckelverschluß bietet den wichtigen Vortheil, daß er den T Zwei fenden den würzigen Geruch eines guten Bieres wahrnehmunft"( Lad läßt was bei offenem Trinfgefäße nicht der Fall ist- Soldarbeiter dadurch das Behagen am Biertrinlen ganz wesentlich erhte von der Das bierwidrigfte Trinkgefäß aber ist nach Dr. Schulze das erschien bei Berlin übliche deckellose, weiße Glas! Dr. Schulze beobach Rriminalbeam bei einer größeren Anzahl von Herren und Damen, die ältere und ei feinen Rath beim Biertrinken das offene Glas mit dem Deuchen sollten frug dauernd vertauschten, daß fie von dieser Zeit an beträchtelben jedenfa mehr Bier genoffen. Er ist daher der Meinung, daß der grbeigeholt sei, Bierkonsum per Kopf der bayrischen Bevölkerung wesentlich biebinnen. verursacht wird durch die Volksgewohnheit der Deckeltrüge. beiden Dame her hält er auch den Deckelfrug für ein sehr wirksames gefaßte Gran zur Hebung des Bierkonsums in allen Staaten, wo andere Triwelcher Art f gefäße noch dominiren. Sie hätten fi Anhänger der Heilsarmee beginnen in und um Berklärt, dersel wiederum in die Deffentlichkeit zu treten. So wird unschuldigung gestrigen Tage berichtet, daß eine kleine Schaar dieser son nichts, es wa baren Glaubensstreiter im Grunewald religiöse Andachten abcharf auf di halten habe. Die Apostel der Lehre General Booth's lageranlaffung ger am Nachmittag im Walde in der Nähe von Schildhorn, wo urz abbrache mehrfach die bekannten geistlichen Lieder anftimmten. Kriminalpoli ältere, Dame, anscheinend die Kommandirende des fleisboch wieder Trupps, hielt Ansprachen, worin die angesammelte Menge auferschienen be fordert wurde, der sündigen Welt zu entsagen und zu der Faberlangten R der Heilsarmee zu stoßen. Die Ermahnungen fielen aber worden, die unfruchtbaren Boden, und die Apostel der Heilsarmee zogen backt. Die nach mehreren vergeblichen Versuchen, die Aufmerksamkeit fort waren, Anwesenden zu feffeln, vor, die Stätte ihrer Thätigkeit zu 70-80 Ma porden. laffen. Auf ei Eine poeßtereiche Gegend hat vor einigen Wochen Berliner Gemeindelehrer entdeckt, als er sich auf die Suche der Jahresbe einem geeigneten billigen Sommeraufenthalt für seine Fammannschaft in die Gegend bei Köslin begeben hatte. Hier in dem von kaum wahrne Lupowflüßchen durchzogenen Thal fand er zwischen den beirenommitter Dörfern Hebron und Damnis an einem Wege eine Warnun Produkte in tafel mit folgender Aufschrift: Es wird hiermit' drauf hingewiesen, Daß Jeder, der noch einmal diesen Privatweg fich zu geh'n erfrecht, Fürs erste Mal drei Reichsmart biecht. Jm Wiederholungsfall wird immer Die Strafe um drei Reichsmart schlimmer. Für streng reelle Innehaltung Wird garantirt. Die Ortsverwaltung. Martt gebra von 200 Ber 36 000 Stein welche feirer wefen, allmä Beziehung, f oder Annahr Folgen ber Xylograp übermäßig b Diese Poefte des Ortsvorstandes hat dem Berliner S23jährige M meister derart imponirt, daß er beschloß, dort seine Sommweg von R ferien zu verbringen. Seine Familie ist Ende voriger Wolärmender gerathen war dorthin abgereift. Vou Herrn P. Gütsshow geht uns eine Berichtiguveise gegen zu, die sich mit der Nottz im lokalen Theile unserer Sonntagogen und n nummer, Ein humaner Arbeitgeber" überschrieben, beschäft ohne gerade Wir entnehmen derselben zunächst, daß die betr. Aeußerung die linke Herrn Güteschow( Vater) in der That so gefallen ist, wie Betroffene Notiz besagt. Nur wird entschieden bestritten, daß fte so eh. Rath gemeint war, wie sie flingt. Herr G. sei gegen den Arbeach feiner Herrn W. gereist gewefen, weil er in der legten Beit wiederim Bereich zu spät zur Arbeit gekommen sei; das wäre an dem fraglides Spracho Tage wieder der Fall gewesen und im Mißmuth habe Herr Patienten ve die Aeußerung gethan. Die Berichtigung betont, daß in der Psychiat Fabrit des Herrn G. Maßregelungen wegen politischer liebigkeit nicht vorkämen; die 20 bis 30 Arbeiter, die in 9 Uhr die Fabrit beschäftigt seien, lesen nur Arbeiterzeitungen, und begleitet von niemals habe fich jemand darüber aufgehalten. Ebensowenia Dem Herrn es jemals gerügt worden, wenn Arbeiter an irgend einem Wer zog es des tage fortgeblieben wären, um bei der Wohlagitation zu bellpflastert ist, Herr G. habe die Volls. Tribüne" auch nicht am Sonntag Bürgersteig der Werkstatt aufgestöbert, sondern sie sei in seine Wohnung barmen weiß bracht worden, und er habe fte Herrn W. am Montag nur fährt, herunt beres zu sein händigen wollen. Hoch Die Verhaftung des falschen Botschaftssekretäben Spazierg Ein g Einen bedeutsamen Fang machten Sonnabend Nachmittag g 3 Uhr zwei Arbeiter, welche im Thiergarten in der Nähe tag Nachmit Schloffes Bellevue in Arbeit stehen. Dieselben hatten fich bahn Schön die angegebene Beit auf eine Bant gefest, um auszuruhen, dorf. Als fie plößlich durch einen lauten Hilferuf aufgeschreckt wu haltenden M Aufspringend gewahrten fie einen Berliner Schußmann, wel gegengesetter unter dem fortgefeßten Rufe:„ Haltet den Mörder!" efaßt, beraus feingekleideten Mann zu erreichen strebte, der in eiliger Funglückte wo vor ihm herlief. Gerade als der Verfolgte das Gebüsch von zwei Ki Thiergartens erreicht hatte, eilten die beiden erfigenant noch eine be Der Dampff Männer zur Unterstüßung des Polizisten herbei und gelan wurde, weil ibren vereinten Bemühungen, den Flüchtling so in die Eng Zag 3,00 D treiben, daß ihm ein Entwischen nicht möglich war. mit dem Di furz entschloffen, sprang er in das feine Flucht hemmende wäffer und versuchte zu schwimmen, was er aber bald aufgeingestellt. mußte, da ihn die Kleider an jeder freien Bewegung behin Personal. Auf d ten: er erflomm das Ufer und wurde daselbst d Nachmittag die Arbeiter Liebe und Scharff sofort festgenommen. hinzueilende Schugmann bemächtigte fich des Gefangenen fahren. De bemerkte auf Befragen der Umstehenden, daß man, wie lichen Bug Charlottenburger Neue Beit" erfahren haben will, in unter die R Person dieses etwa 28 bis 30 Jahre alten, hoch elegant unglückte zu fleideten Mannes jenen internationalen Gauner gefaßt bureau und welcher in London, Paris und Berlin mit gefälschten Allegungen fol tiven enorme Schwindeleien verübt und erst am Freitag gangener Woche die Vereinsbank in Hamburg unter dem Liebespaa genommenen Namen Henry Taylor um 400 Lstr. betrogen Das von Hamburg aufgegebene Signalement des Verbredbürtiges Ma soll genau mit dem des Erwischten stimmen. Es waren Ronaten no feine Ergreifung 1500 M. Belohnung ausgesetzt, welche, Schäft in das genannte Blatt erwähnt, auf den Schußmann und zwanzigjähri Arbeiter Leonhard Liebe und Ostar Scharff vertheilt wungen angel dürften. Allem Anscheine nach ist der erwischte Gauner, weborgen blieb am Freitag voriger Woche die Vereinsbank in Hamburg ju fündigen. in derselben Weise betrogen hat, wie unlängst der falsche weitige Besc schaftssekretär Scott die biefige Diskontogesellschaft und mittag erhiel Juweliere S. Friedeberg Söhne, eben mit diesem Scott, der Berlin w wie wir bereits mittheilten, auch Pierce nannte, ibenfalls ihnen d Denn auch Pierce alias Scott hat sich mehrfach in Hamb " Ueber wird noch f wenn be n man daufgehalten, so unter anderem, wie festgestellt ist, vom 20. bis welcher die. Mai d. J. In Hamburg nannte sich der Gauner bei AusDr. Schulführung des Betruges Taylor. Er zeigte eine Birkular- Alfredirachte ülve der New- York Produce Exchange Bank vor. Dieselbe war u Gunsten des Mr. Taylor am 13. April in der Höhe von in 3 un 000 Lfirl. unter Nr. 55 ausgestellt worden. Die City- Bank rzunehm lochne London, welche auf dem Afkreditiv ebenfalls figurirte, hatte t Bier ghon darauf zwei Zahlungen von je 150 Lftrl. geleistet. Taylors luftreten, wie auch seine Legitimationen waren durchaus veregnerische 3 mit derauenerweckend. Er legitimirte fich durch Papiere der Legation er Vereinigten Staaten in London und führte Visitenkarten rbarerweuf den Namen Taylor lautend bei sich und zwar in einem ocheleganten Taschenbuch, auf welches der Name Henry Taylor Gold gedruckt war. Die Vereinsbank zahlte Mr. Taylor auf ble Geren Verlangen 400 Lstrl. aus und traffirte die Summe auf ie City- Bank in London. Lettere benachrichtigte jedoch am München b. M. die Vereinsbant, daß fte die Tratten derselben über itsache ie 400 Litrl. nicht honoriren fönne, da der Kreditbrief gefälscht Bier bleet. Ferner wurde von der City Bank in London mitgetheilt, iefe Uebaß dieser Mr. Taylor unzweifelhaft derfelbe Gauner sei, welcher Dr. Scun ganz gleicher Weise in London, Paris, Berlin und anderen zurroßen Städten mit gefälschten Aftreditiven große Schwinde dern eien ausgeführt hat. urchfichti Dauer Au unte Der Bedarf Berlins an Apfelsinen und Zitronen mittelst alljährlich ein ganz gewaltiger. Im vergangenen Jahre be alle dung das Quantum dieser nach Berlin eingeführten Südfrüchte und allicht weniger als 145 000 3tr., wovon 118 000 3tr. auf ApfelAuch nen und 27 500 3tr. auf Bitronen entfallen. den Ti Zwei weibliche Mitglieder der Schottenfellerahrnehmunft"( Ladendiebe) treiben zur Zeit in den Geschäften der ft- Soldarbeiter und Juweliere Berlins ihr Unwesen, obwohl auf ich erhte von der Polizei eifrig gefahndet wird. Vor etwa 8 Tagen Ite das erschien bei dem Goldarbeiter Gruse, Prinzenstraße 61, ein beobach Friminalbeamter mit der Weisung, falls zwei Damen eine 1, die iltere und eine jüngere sehr korpulente das Geschäft be= em Deuchen sollten, um angeblich Einkäufe zu machen, sollten die beträchtelben jedenfalls so lange festgehalten werden, bis Polizei her¡ der grbeigeholt sei, es wären dies nämlich zwei gefährliche Ladenntlich biebinnen. Der Beamte erhielt jedoch den Bescheid, daß die früge. beiden Damen bereits Tags vorher dagewesen wären und à jour nes Mitgefaßte Granattetten und Schmucksachen verlangt hätten, von dere Trivelcher Art sie schon diverse Stüde an Hals und Armen trugen. Sie hätten fich einen Schmud ausgesucht gehabt, plöglich aber um Berli rklärt, derselbe wäre zu theuer, und ohne ein Wort der Entunschuldigung das Geschäft verlassen. Mitgenommen hatten fte fer fond nichts, es waren drei Personen im Geschäft, die den Käuferinnen chten abcharf auf die Finger sahen, und das mag wohl die Ver slagenlaffung gewesen sein, daß die Damen die Unterhandlungen orn, wo urz abbrachen und davon gingen. Troß der Wachsamkeit der ten. Griminalpolizei ist es den beiden Diebinnen am Donnerstage es fleitboch wieder gelungen, einen Goldarbeiter hinein zu legen. Sie nge auferschienen beim Soldarbeiter Schröder, Köpenickerstr. 91, und I der Faberlangten Ringe zu sehen. Das Geschäft ist eben erst verlegt aber worden, die Werthfachen waren daher noch in Badeten einges e zogen badt. Die Damen fauften natürlich wieder nichts, als sie aber famteit fort waren, fehlten in einem Packet 4 Ringe im Werthe von feit zu 70-80 Mart. Der Polizei ist hiervon Kenntniß gegeben worden. Auf eine Unreellität in dem Handel mit Briketts macht Bochen Suche der Jahresbericht des Aeltesten- Kollegiums der hiesigen Kaufne Fammannschaft aufmerksam. Mit unbedeutenden, für den Laien n von aum wahrnehmbaren Abweichungen werden die Schußmarten ben bei renommitter Fabriken nachgeahmt und die geringwerthigen Warnung Produkte in großen Mengen zu billigeren Preisen auf den Markt gebracht. Ebenso schwankt der Inhalt eines Waggons von 200 Bentnern je nach dem Ursprunge zwischen 24 000 und 36 000 Steinen, und es ist so dem Publikum die Kontrole, welche feirer Zeit der Einführung der Briketts so förderlich ges wefen, allmälig abbanden gekommen. Eine Wandlung in dieser Beziehung, sei es durch Einführung des Verkaufs nach Gewicht oder Annahme eines Normalformats, ist daher erwünscht. Folgen übermäßigen Biergenues. Recht schwer muß ber Xylograph M. es büßen, daß er sich vor einigen Wochen zu übermäßig dem Biergenusse hingegeben hatte. Der junge, etwa ner S 23jährige Mann hatte in angeheitertem Bustande seinen RückSommweg von Reinickendorf angetreten, als er auf eine Gruppe ger Wolärmender Leute stieß, die mit einem Nachtwächter in Konflikt gerathen waren. Hier erhob sich eine Schlägerei, die vorzugs Berichtigeweise gegen den Beamten sich richtete. Dieser hatte blank geSonntagogen und wehrte fich standhaft. Dabei fam es, daß auch M., beschäft ohne gerade betheiligt zu sein, einen tiefen Hieb über Berung die linte Kopfseite erhielt, der so wuchtig war, daß der st, wie Betroffene sofort niederstürzte und erst in der Charitee, von fe so beh. Rath Bardeleben operirt, zum Bewußtsein erwachte. en Arbeach feiner Wiederherstellung aber blieben dauernde Störungen wiederim Bereich des Nervensystems zurück, so daß zeitweiliger Verlust mn fraglides Sprachvermögens und Lähmungen an dem rechten Arm den be Herr Patienten veranlaßten, heute an einen hervorragenden Profeffor daß in der Psychiatrie fich zu wenden. ischer Hoch zu Roh sahen vergangenen Sonnabend früh gegen Die in 9 Uhr die Passanten der Hermannstraße in Rirdorf einen Offizier, und begleitet von seinem Burschen, auf dem Bürgersteige einherreiten. fomenia Dem Herrn schien das Rirdorfer Straßenpflaster zu hart zu sein; inem Wer zog es deshalb vor, auf dem Bürgersteige, welcher nicht ge1 zu helpflastert ist, spazieren zu reiten. Kinderwagen dürfen auf dem Sonntag Bürgersteig nicht fahren bei 3 M. Ordnungsstrafe und die Gen. Bohnung barmen weisen jeden, welcher einen kleinen Weltbürger spazieren ag nur fährt, herunter. Bei einem Offizier scheint das aber etwas anberes zu sein, der fann fich den Lurus erlauben und zwischen Tekretäben Spaziergängern auf dem Bürgersteig einherreiten. mittag g Ein grählicher Unglücksfall ereignete fich am SonnNabe tag Nachmittag gegen 5 Uhr auf der Strecke der Dampfstraßenen fich bahn Schöneberg- Schmargendorf bei der Station Schmargen uruhen, dorf. Als der Schaffner Kunze fich aus dem auf der Station twu haltenden Wagen herausbog, wurde er von dem von der entann, wel gegengesetten Seite heransausenden Dampfstraßenbahnzugeerer!" efaßt, herausgeriffen und buchstäblich zermalmt. Der Ver liger unglückte wohnt in Wilmersdorf, ist verheirathet und Vater Bebüf von zwei Kindern. Der gräßliche Unglücksfall gewinnt dadurch noch eine besondere Bedeutung, daß das gesammte Personal ber Dampfstraßenbahn- Gesellschaft erst vor furzem gewechselt wurde, weil die Gesellschaft fich weigerte, statt 2,50 M. pro Tag 3,00 M. zu zahlen. Es wurden nun ganz unerfahrene, mit dem Dienst nicht vertraute Leute als Schaffner und Heizer eingestellt. Auch der Verunglückte gehörte zu diesem neuen ftgenan gelan ar. J mende lo aufge g bebin Berfonal. elbst b men. genen Auf dem Stadtbahnhofe Bellevue wurde am Sonntag Rachmittag ein Bahnbeamter durch einen Stadtbahnzug überfahren. Derselbe hatte vermuthlich den bereits in Fahrt befind, wie lichen Zug beſteigen wollen und muß dabei ausgeglitten und via, in unter die Räder gekommen sein. Ohnmächtig wurde der Ver elegant unglückte zunächst in das auf dem Berron befindliche Bahnefaßt bureau und sodann in ein Krankenhaus geschafft. Die Veren Allegungen sollen sehr schwerer Natur sein. Freitag waren welche, Ueber den bereits gemeldeten Selbstmord eines er dem Liebespaares, eines Buchhalters und einer Ronfeltioneuse, wird noch folgendes bekannt: Ein junges, aus Bromberg ges etrogen Verbred bürtiges Mädchen, im Alter von 17 Jahren, war vor einigen Monaten nach Berlin gekommen und in einem KonfektionsgeSchäft in Stellung getreten. Ein ebendaselbst angestellter n und zwanzigjähriger Kommis hatte mit dem Mädchen bald Bezieh eilt werungen angeknüpft, was dem Inhaber des Geschäfts nicht verDerselbe sab sich veranlaßt, beiden die Stellung ner, we borgen blieb. ju fündigen. Am 1. Juli verließen sie diefelbe, ohne ander. burg falsche weitige Beschäftigung gefunden zu haben. Am Dienstag Nachft und mittag erhielten die Verwandten des Mädchens, bei denen ste ott, bet n Berlin wohnte, einen Brief, worin sie aufgefordert wurden, e, ge ibenfalls ihnen an der Auffindung der Leiche ihrer Nichte etwas in Ham gelegen sei, an einer bestimmten Stelle im Walde bei Pichelswerder fie aufzusuchen. Da sie mit ihrem Geliebten im Leben nicht hätte vereinigt sein tönnen, so wolle sie es wenigstens im Tode sein. Die Geängstigten machten sich sofort auf und fanden am bezeichneten Ort die Leichen, von denen jede einen Schuß in der Brust hatte. Die beiden Lebensüberdrüffigen hatten sich fest umschlungen und trugen an den Händen ihre Verlobungsringe, die sie sich erst wenige Tage vorher in Berlin getauft hatten. $ Vom Verdeck gestürzt. Als am Sonnabend Abend um die neunte Stunde ein Pferdebahnwagen der Linie„ Gesund, die neunte Stunde ein Pferdebahnwagen der Linie„ Gesund brunnen Kreuzberg" von der Spandauerbrücke fommend eben die scharfe Kurve an der Ecke des Hadeschen Marktes paffirte, verlor ein Arbeiter, der auf dem Verdecke stand und wahrschein lich im Begriffe war, herunter zu steigen, durch den heftigen Rud, den der Wagen beim Einbiegen in die Kurve machte, das Gleichgewicht und stürzte_rüdwärts über das Verdeckgeländer auf das Straßenpflaster. Er fiel so unglücklich mit dem Hinter fopf auf dasselbe, daß er leblos mit zerschmettertem Schädel liegen blieb. Der Schwerverlette wurde von hinzueilenden Per sonen aufgehoben und zu einem Barbier und Heilgehilfen an der Neuen Promenade geschafft. Unverantwortlicher Weise verweigerte dieser die Annahme des verwundeten Mannes, leistete auch keine Hilfe und so blieb der Schwerverletzte über eine Viertelstunde in dem benachbarten Hausflur liegen, bis endlich ein Schußmann herbeigeholt war, der die Ueberführung in das Hedwigs- Krankenhaus besorgte. Dort ist der Verunglückle bald darauf seinen schweren Verlegungen erlegen. Gesperrt bis auf weiteres für Fuhrwerke und Reiter find vom 9. 6. M. ab: die Dalldorfer Straße, von der Neuen Hochstraße bis zur Rampe an der Pantebrücke, behufs der provisorischen Umpflasterung, und der nördliche Fahrdamm der Stalizer. ftraße, von der Köpniderstraße bis zum Grundstück Staligerstraße 76, behufs der provisorischen Neupflasterung und der Anlage eines doppelten Pferdebahn- Geleises. Polizeibericht. Am 7. ds. Mts. Vormittags wurde ein Mann vor dem Hause Dorotheenstraße 58 durch eigene Schuld von einer Droschte überfahren und anscheinend bedeutend am linken Unterschenkel verlegt. Um dieselbe Zeit machte eine Frau in ihrer in der Hollmannstraße belegenen Wohnung ihrem Leben durch Erhängen ein Ende. Mittags wurde ein 10 Jahre alter Knabe vor dem Hause Huffitenstraße 7 durch einen Lastwagen überfahren und erlitt dadurch erhebliche Verletzungen an beiden Füßen. Nachmittags sprang ein Handwerker im trunkenen Zustande von der Jannowißbrücke in die Spree, wurde jedoch, anscheinend ohne Schaden genommen zu haben, gerettet und nach dem Krankenhause am Friedrichshain gebracht. Um dieselbe Beit wurde eine unbekannte Frauensperson vor dem Hause Französischestr. 13 von Krämpfen befallen und, da fie sich nicht erholte, nach der Charitee gebracht. Zu derselben Zu derselben Beit fiel an der Spandauerbrücke ein unbekannter Mann beim Verlaffen eines Pferdebahnwagens auf das Straßenpflaster und mußte, da er infolge einer nicht unbedeutenden Verlegung am Hinter topfe befinnungslos liegen blieb, nach dem St.Hedwigs- Krankenhause gebracht werden. Die Thätigkeit der Feuerwehr wurde in ben legten 24 Stunden durch mehrere, jedoch nur unbedeutende Brände in Anspruch genommen. Am 7. d. M. Abends stürzte in dem Schulze'schen Tanzlokale Stettinerstr. 55-56 ein taubstummes Mädchen nach Beendigung eines Tanzes bewußtlos zu Boden und starb bald darauf in seiner Wohnung, wohin es gebracht worden war, wie ärztlich festgestellt ist, infolge eines Herzschlages. Am 8. d. M. Abends wurde in der RuheplayAm 8. d. M. Abends wurde in der Ruheplaß straße ein Arbeiter anscheinend betrunken und aus einer Wunde am Stopfe stark blutend vorgefunden, so daß er nach der Charitee gebracht werden mußte.- An demselben Tage wurde die Feuerwehr nach Rummelsburg gerufen, wo in einem Haufe, gegenüber der städtischen Waisenanstalt, der Dachstuhl in Brand gerathen war. Ferner brannte am 9. d. M. früh Adalbertsstraße 80 der Dachstuhl des Vorderhauses. Das Feuer nahm die Thätigkeit der Feuerwehr längere Zeit in Anspruch. Gerichts- Zeitung. Die Schwurgerichtsperiode des Landgerichts I schloß mit einer Verhandlung gegen den ehemaligen Posthilfsboten Otto Rilian, der der Urfundenfälschung und des wiederholten Diebstahl im Amte angeklagt und geständig war. Der Angeklagte hatte eine Postanweisung über 74 M. gefälscht und mehrere fleine Baarbeträge entwendet. Er wurde unter Bus billigung mildernder Umstände zu einem Jahr drei Monaten Gefängniß verurtheilt. Vorher fand unter Ausschluß der Deffentlichkeit eine Vers handlung gegen den Kaufmann Marcus Jakobsohn statt, welcher des Verbrechens gegen das Leben bezichtigt war und auf Grund der Beweisaufnahme schuldig gesprochen wurde. Der zu andert. halb Jahren Buchthaus Verurtheilte wurde sofort in Haft genommen. Eine Anklage wegen Verkaufs gesundheitsschädlidher Kleidungsstücke wurde vor der zweiten Straffammer des Landgerichts I gegen den Webermeister B. verhandelt. Jm Februar d. J. beschlagnahmte das Bremer Gesundheitsamt eine Anzahl dort von einem Berliner Kaufmann eingeführter wollener Jaden, weil deren blaugrüne Farbe fich als arsenithaltig erwies. Da der Verkäufer die Firma des Angeklagten als die Bezugs quelle der beanstandeten Waare bezeichnete, wurde B. zur Ver antwortung gezogen. Derselbe wies im geftrigen Termin nach, daß er eben so wenig etwas von der Gifthaltigkeit der Farbe babe wissen können, wie sein Abnehmer. Er habe für eine größere Firma die Anfertigung eines großen Postens dieser Jacken übernommen, und es sei die Verabredung getroffen worden, daß feine Arbeit nicht durch Geld, sondern durch eine entsprechende Menge Material, das er für eigene Rechnung verarbeiten und verwerthen könne, beglichen werden sollte. Er habe die Wolle fomit in bereits gefärbtem und verarbeitungsfähigem Bustande erhalten. Auf Grund dieses Sachverhalts gelangte der Staats anwalt zu der Ansicht, daß der Angeklagte nicht diejenige Per sönlichkeit sei, die verantwortlich zu machen wäre; er beantragte die Freisprechung, auf welche der Gerichtshof erkannte. Die drei Bodega- Firmen, welche in Berlin gegenwärtig einander mit dem Ausschant von fremden Weinen Konkurrenz des hiesigen Landgerichts I ein Rendezvous. Die älteste der machen, gaben fich am Freitag vor der ersten Handelskammer drei Firmen, die zu Brüffel ihr Hauptdomizil hat und als The Continental- Bodega handelsgerichtlich registrirt ist, hatte gegen die Bodegas( Attien) Gesellschaft, welche ihren Hauptsiz in Hamburg hat, hier aber Zweigniederlaffungen hält, sowie gegen die hiesige Zentral- Bodega, Leipziger- und Charlottenstraßen Ede, Klage erhoben, den legtgenannten beiden Firmen die Berech tigung zur Führung der Bezeichnung Bodega" bei Vermeidung einer fistalischen Strafe von 1000 Mart für jeden Fall der Buwiderhandlung zu untersagen, ihnen auch das Recht zur sehr ähnlich sein soll, zu untersagen. Seitens der Hamburger Führung ihrer Schußmarke, die derjenigen der Kontinental- Bodega fehr ähnlich sein soll, zu untersagen. Seitens der Hamburger Bodega( Aktien) Gesellschaft war dem Klageantrage gegens über der prozeßhindernde Einwand der Unzuständigkeit des Berliner Gerichts erhoben worden. Lediglich über deffen Einwand wurde am Freitag verhandelt. Nach Anhörung der beiderfeitigen Anwälte erkannte die Handelskammer I dahin, daß der Einwand der Unzuständigkeit des Berliner Gerichts, soweit er gründet zu erachten, da dieses Recht gegen die zu Hamburg das Recht zur Einführung der Bodega- Firma betrifft, für be Domizilirende Hauptfirma geltend gemacht werden müffe, dagegen bezüglich des Martenschutzes der Einwand der Unzuständigkeit zu verwerfen sei, da es sich um ein Delift handle, welches von der Filiale der beklagten Gesellschaft in Berlin verübt und für welche das Berliner Gericht als forum delicti commissi zuständig ist. Ueber die Sache selbst wird erst auf weiteren Antrag einer der betheiligten Parteien verhandelt werden. Um Schwierigkeiten bei der Kostenberechnung zu vermeiden, vereinbarten die beider seitigen Anwälte, daß die Höhe des Streitgegenstandes auf 150 000 M. anzunehmen sei, was zu gerichtlichem Protokoll feft gestellt wurde. " Auf Nöthigung lautete eine Anklage gegen den Stuckateur Karel, welche gestern die 1. Straffammer des Landgerichts( beschäftigte. Der Angeklagte arbeitete im Frühjahr d. J. für den Stuckfabrikanten Voigt auf dem Bau Röpnickerstr. 25a, gerieth aber mit dem genannten Unternehmer in Lohndifferenzen und nahm deshalb seine Entlassung. Bald darauf wurde ihm von mehreren Kollegen mitgetheilt, daß auf dem Bau von den neueingef.ellten Stuckateuren recht grob gepfuscht werde, die Arbeiten würden sehr fahrlässig und ungenügend für die öffent liche Sicherheit ausgeführt. Da Karel noch sein Werkzeug auf dem Bau hatte, so entschloß er sich, dieses zu holen und bei der Gelegenheit die Sache etwas näher anzusehen. Er traf auf dem Bau die Stuckateurgehilfen Bandow und Heine, welche für den Unternehmer Voigt die bezüglichen Arbeiten ausführten. Zu den beiden soll nun Karel Drohungen geäußert haben, welche fie veranlaßten, den Arbeitsplatz zu verlaffen und spornstreichs zu ihrem Arbeitgeber zu laufen, um dem das Leid zu flagen. Der Angeklagte erklärt den Hergang folgendermaßen: Ich warnte die beiden Kollegen vor fahrlässiger Arbeit, weil ich bemerkte, daß entgegen unseren Grundsäßen- der Stud vor seiner Verwendung nicht einmal aufgethaut wurde. Von Drohungen ist mir nichts bekannt; doch gebe ich zu, gefagt zu haben: Ich werde dafür sorgen, daß Ihr da, wo ich arbeite, feine Arbeit findet." Beuge Voigt konstatirt, daß feine Gehilfen, Bandow und Heine, zu ihm famen, um ihm zu sagen, fte seien von dem Kollegen Karel bei der Arbeit bedroht worden und fönnten daher nicht weiter arbeiten. Die schlechte Arbeit", meint Beuge, ist nur Vorwand; mir ist bis jetzt noch nichts paffirt. Der Angeklagte bemerkt hierzu, daß einige Arbeiten an dem Bau später geändert werden mußten.- Beuge Bana dow: Gleich nachdem wir auf dem Bau angefangen hatten, wurden wir von verschiedenen Kollegen übel behandelt. Man rief uns zu: ,, Euch werden wir mit der Latte vom Gerüst bringen!"" Der Angeklagte kam eines Tages mit einem fremden Kollegen auf die Rüstung und sagte u. A. zu uns: Weil Ihr nicht im Stucateurverein seid, werde ich dafür sorgen, daß Thr feine Arbeit bekommt."-Angeklagter Karel bestreitet, diese Aeußerung gethan zu haben. Präsident zum Zeugen Bandow: Sind Sie Studateur? 8euge: Ja, ich habe das Handwerk gelernt. Präsident zum Angeklagten: Sie würden doch den Beugen in den Verein aufgenommen haben?- Angeflagter: Herr Präfident, das fann ich nicht sagen. Ein Kollege, welcher in den Verein aufgenommen werden will, muß zunächst zwei Bürgen mits bringen, welche zu befunden haben, daß der Betreffende auch wirklich aufgenommen zu werden verdient.- Präsident: Mir scheint, als ob Sie den Beugen zwingen wollten, in den Verein einzutreten? Angeklagter Karel: Durchaus nicht, ich hatte dazu gar keine Veranlassung. Präsident zum Beugen Voigt: Herr Zeuge, wie stellen Sie sich die Sache vor? Beuge Voigt: Vielleicht war der Angeflagte neidisch, weil Bandow und Heine bei mir gute Arbeit hatten, obgleich beide nicht Vereinsmitglieder find. Beuge ein erklärt auf Befragen, daß er Stuckateur gelernt habe. Eines Tages tamen mehrere Kollegen auf den Bau und brohten uns mit Prügel, weil wir angeblich schlechte Arbeit machten. Karel war nicht mit dabei. Am folgenden Tage fam derselbe aber mit einem Kollegen auf das Gerüft und machte uns der Arbeit wegen Vorwürfe. Beuge bestätigt dann die Aussage seines Kollegen Bandow, nach welcher Karel ihnen zu gerufen hat: Ich werde dafür sorgen, daß Ihr keine Arbeit bekommt, weil Ihr nicht im Verein seid. Ob der Angeklagte andere Drohungen äußerte, weiß Beuge nicht. Der Staats anwalt beantragt die Freisprechung, weil die Angelegenheit nicht genügend aufgeklärt sei, und der Gerichtshof erkannte nach dem Antrage. Eine für das Vereinswesen wichtige Entscheidung fällte die 96. Abtheilung des Berliner Echöffengerichts in der Straffache gegen den Klavierarbeiter Heinrich Schaler wegen des Vereins zur Wahrung der Intereffen der Klavierarbeiter unbefugter Veranstaltung einer öffentlichen Lustbarkeit. Seitens war im abgelaufenen Winter u. a. beschlossen worden, um Besten irgend eines Vereinszweds im Walter'schen Lokale in ter Wrangelstraße eine Theatervorstellung mit sich daran schließen polizeiliche Genehmigung zur Abhaltung dieses Vergnügens eindem Kränzchen zu geben. Der Wirth des Lokals war um die gekommen und war ihm dieselbe mit der Bedingung ertheilt worden, daß nur Mitglieder daran theilnehmen dürfen. Dem " Schloffer" Theurich war es aber gelungen, fich von der Frau eines Mitglieds ein Billet zu verschaffen, auf deffen Besitz gestüßt er den Eintritt in das Lolal verlangte und erhielt. In demselben trat ihm aber der Angeflagte als Vorfißender des Vereins entgegen und wies ihn hinaus, da nur Mitglieder an dem Vergnügen des Vereins theilnehmen dürften. Theurich beschwerte sich bei einem bekannten Kriminalschußmann, welcher auch den Versuch machte, dem ersteren wegen Befißes eines ordnungsmäßigen Billets Eintritt in das Lofal zu verschaffen, jedoch vergebens. Später erhielt der Angeklagte einen polizeis lichen Strafbefehl in Höhe von 5 M. ev. 1 Tag Haft, gegen welchen er auf gerichtliche Entscheidung antrug. Die Strafthat follte in dem Ablaffen eines Billets an Theurich liegen. Der Angeklagte erklärte, daß er doch für einen von einem Dritten begangenen Mißbrauch nicht verantwortlich gemacht werden tönne. Er gerade habe ja den vorgekommenen Mißbrauch gut gemacht. Dieser Auffassung trat der Gerichtshof bei und erkannte auf Freisprechung des Angeklagten. M Ein tieftrauriges Bild menschlichen Elends förderte eine vor dem Schwurgericht des Landgerichts II am Montag unter Ausschluß der Deffentlichkeit stattgehabte Verhandlung au Tage. Eine Familie hatte auf der Anklagebant Plaz genommen, Mann, Frau und ein 1jähriges Kind, ein reizendes kleines Mädchen. Es handelte fich um eine Anklage wegen Münzver brechens. Der Angeklagte, Techniker Fullrich aus Neus Weißensee, ein früher wohlhabender Mann, war vor längerer Beit unversehens in Armuih versunken; Krankheit und Beschäf tigungsmangel hatten dem schwächlich gebauten Manne den Rest gegeben, und das Jammern seiner Familie lehrte ihn schließlich, die Paragraphen des Straf- Gesetzbuches zu mißachten. -Wie die Verhandlung ergab, verwandelte Fullrich Ein- und Bwei Pfennigftücke in Fürf- und Behn Pfennigstücke in folgender Weise er entfernte von dem Avers der Kupfermünzen geschickt die Werthziffern„ Eins" und" 8wei"; diese ersetzte er durch gestanzte Papierblättchen, welche die Biffern 5 und 10 darstellten, derartig, daß auf die Einpfennigstücke eine ausgestanzte füns", dagegen auf die 3weipfennigstücke eine ebenfolche Behn einfach aufgeklebt wurde; nachdem dies gefchehen, wurden dann die einzelnen Etüde mit einer dünnen Qued filberschicht überzogen und die nun anscheinend vernidelten Falschstücke wanderten als Fünf- und Behnpfennignidel in die Welt hinaus. Die Frau Fullrich hatte die geringwerthigen Münzen beim Einkauf von Lebensmitteln den Verkäufern ver abfolgt, hierbei hatte man fte eines Tages gefaßt und ste mußte mit ihrem Ehemann gemeinschaftlich wegen Münzverbrechens bezw. Beihilfe fich verantworten. Fullrich machte vor dem Schwurgericht geltend, daß ihn die große Noth, in welcher er mit seiner Familie fich befand, zu dem verzweifelten Auskunfts mittel getrieben. Der Wahrspruch der Geschworenen lautete da hin, daß unter Bubilligung mildernder Umstände der Ange flagte Fullrich des Münzverbrechens schuldig sei, seine mitanges flagte Ehefrau indeffen nur der Uebertretung gemäß§ 360 Abfay 4 R.-St.-G.-B. Das Urtheil des Gerichtshofes lautete Semgemäß gegen die Ehefrau auf nur 10 M. Geldbuse event. 2 Tage Haft, gegen den Ehemann Fullrich auf nur 1 Monat Gefängniß unter Anrechnung der Untersuchungshaft, und wurde Fullrich sofort entlaffen. H " Breslau. 7. Juli.( Prozeß Conrad wider die Breslauer Morgenzeitung".) Die Breslauer Morgenzeitung" Dom 19. Februar d. J. enthielt in der Abtheilung. ,, Original- Telegramm der Breslauer Morgenzeitung" an erster Stelle die fol gende telegraphische Mittheilung: Berlin, 18. Februar. Die Sozialdemokratie erklärt den Maurer Conrad, bekannt aus der Gewerkschaftsbewegung und früher aus Berlin ausgewiesen, jetzt in Breslau wohnhaft, bei letzter Wahl sozialistischer Kandidat in Görlig, in Bann, weil er angeblich in den Dienst der Polizei getreten sei." Dieses Telegramm stammte von einem Berliner Korrespondenten. Die Nummer vom 23. Februar enthielt in ihrem lokalen Theile unter der Ueberschrift:„ Herr Conrad" einen längern, der„ Voſft schen Beitung" entnommenen Aufsat, in dem das öffentliche Wirken Conrads seit dem Jahre 1883 geschildert und be sprochen war. Dieser Auffaz barg mehrere ſehr abfällige Be merkungen über Conrad. Wegen dieses Artikels und wegen der genannten telegraphischen Mittheilung wurde Conrad gegen den verantwortlichen Redakteur der Breslauer Morgen Beitung", August Semrau, flagbar. Die Verhandlung darüber fand heute vor dem unter dem Vorfiz des Affeffors Werther tagenden Schöffengericht statt. Herr Conrad war hierzu persönlich erschienen. Sein Vertreter war Rechtsanwalt Schreiber. Der Ver theidiger Semrau's war R. A. Kirschner. Der lettere führte aus: Nach meinem Dafürhalten muß bei Würdigung der Schuldfrage Tie Depesche ganz ausscheiden. In ihr ist keine Beleidigung entbalten. Es steht fest, daß der Sozialdemokrat" in Bürich eine Bannerklärung gegen Conad enthalten hat. Der„ Sozialdemo frat" in Zürich aber ist, was gerichtskundig sein dürfte und auch in dem Breslauer Sozialistenprozeß wiederholt betont wor den ist, das offizielle Organ der deutschen Sozialdemokratie. Die Depesche enthält also nur die Mittheilung einer Thatsache. Der Nachfaß, weil er angeblich in den Dienst der Polizei getreten, enthält ebenfalls feine Beleidigung, denn er giebt eine Vermuthung nur als eine solche wieder. Dafür spricht deutlich das Wort angeblich". Was den der Voffischen 8tg." ent Ichnten Artikel betrifft, so bemüht er fich, eine objektive Darstellung des bisherigen Wirkens des Klägers zu liefern. Es wird zugegeben, daß dieser Artikel mehrere Behauptungen enthält, die geeignet find, den Kläger in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen. Es würde danach dem Angeklagten obliegen, den Beweis für diese Behauptungen zu erbringen. Auf mein An rathen hat der Angeklagte das nicht unternommen. Er ist ein ein facher Privatmann, der weder Beziehungen zu Behörden, noch Beziehungen zur sozialdemokratischen Partei hat. Ohne solche Beziehungen aber ist es nach meiner Auficht nicht möglich, im gegebenen Falle den Wahrheitsbeweis, auch wenn er zu ers bringen wäre, zu erbringen. Gerichtskundig ist es jedenfalls, daß der Kläger von seinen Parteigenoffen mit Mißtrauen be obachtet worden ist." Der Vertheidiger trat nach alledem für. eine niedrige Strafe ein, wobei er daran erinnerte, daß vor furzem von demselben Gericht ein Parteigenoffe des Klägers, Kalupke, der gleichfalls behauptet hatte, das Conrad in den Dienst der Polizei getreten, zu einer Geldstrafe von 30 M. ver urtheilt worden. Rechtsanwalt Echreiber beantragte dagegen eine möglichst empfindliche Bestrafung Semrau's, indem er geltend machte, daß auch in der Depesche eine Beleidigung enthalten sei, weil nicht die Sozialdemokratie, sondern nur der Sozialdemokrat" Conrad in Bann erklärt habe und weil dieses Blatt mit der sozialdemokratischen Partet nicht zu identifiziren sei. Hum Beweise deffen, daß die Partei die Bannerklärung nicht erlaffen habe, legte der Vertreter des Klägers einen von dem Reichstagsabgeordneten Bebel an den Kläger gerichteten Brief vor. Der Brief fängt an," meinte der Vertreter des Klägers, Sie find im Jrrthum, wenn Sie glauben, daß die Fraktion oder ein Theil der Fraktion u. f. w. Ich beantrage jedoch, nur den ersten Theil des Briefes zu verlesen, da der zweite Theil eine vertrauliche, die Eache der Partei betreffende Mittheilung enthält." Rechtsanwalt Kirschner bemerkte hier: " Ich widerspreche der Verlesung, denn in dem zweiten Theile des Briefes, der nicht zur Verlesung gelangen soll, kann ja das zurückgenommen sein, was im ersten Theile steht." Der Ver treter des Klägers fuhr dann fort: Der„ Sozialdemokrat" set ein Blatt, aus dem eine anständige Zeitung mit Ehren nicht schöpfen dürfe. Die Art, auf welche der Vertheidiger erklärt habe, daß der Angeklagte davon absehen wolle, den Beweis der Wahrheit anzutreten, heiße so viel als: Wir können das nicht be= weisen, aber wir glauben das nach wie vor. Unter solchen Umständen liege dem Kläger mehr noch als an der Bestrafung des Angeflagten an dem Nachweise, daß er nicht in die Dienste der Polizei getreten. Es werde deshalb beantragt, den KriminalKommiffarius Feder als Zeugen zu laden und über diesen Punkt zu hören. Rechtsanwalt Kirschner wandte sich gegen die Laudng des Kriminal- Kommissars, indem er bemerkte, daß der Kläger, der nun einmal im öffentlichen Leben eine Rolle spielen wolle, bier stehe, um nachzuweisen, daß er von reinster Jntes grität und von gutem Charakter set; ein solches Auftreten aber sei noch nicht dagewesen und sei auch ganz unstatthaft. Rechtsanwalt Boppe, der dann in Vertretung des Rechtsanwalts Schreiber als Vertreter des Klägers auftrat, beantragte noch, auch den Leiter der Berliner politischen Polizei als Beugen zu laden und barüber zu vernehmen, ob Conrad in die Dienste der Polizei getreten. Rechtsanwalt Kirschner widersprach auch diesem Antrage. Das Gericht lehnte alle diese Anträge mit der Begründung ab, daß es nicht dazu da sei, gewissermaßen Beweise zum ewigen Ge dächtniß zu erheben. Auch die Verlesung des Bebel'schen Briefcs wurde abgelehnt. Im übrigen fand das Gericht, daß sowohl in der Depesche wegen des Ausdruckes die Sozialdemokratie" a's auch in dem der Vosfischen Beitung" entlehnten Artikel Beleidigungen enthalten seien. Die in dem Artikel seten bei weitem die schwereren. Für fte erscheine eine Geldstrafe von 150 M, für die in der Depesche eine solche von 50 M. angemessen. Semrau wurde demnach zu einer Geldstrafe von 200 m. verurtheilt. Ferner wurde Conrad die Befugniß zugesprochen, den Tenor des Urtheils einmal auf Kosten Semrau's im redaktionellen Theile der Brest. Mo: gen- Zeitung" zu veröffentlichen. " Vereine und Versammlungen. Der Verein zur Wahrung der Interessen der Klavierarbeiter hielt am 7. Juli in Gratweil's Bierhallen eine Generalversammlung ab. Der Kaffier verlas zunächst den Vierteljahrsbericht und ergab fich daraus, daß der Verein sehr thätig war. Es wurden allein an andere Korporationen Unter ftügung 375 M. gezahlt. Der verbleibende Staffenbestand be trug 1578 M. Der Verein zahlte ferner an hilfsbedürftige franke Mitglieder 240 M., und hat dieser Fonds noch eine Höhe von 1040 M., so daß ein Gesammtvermögen von 2624 M. vorhanden ist. Recht interessant war der Bericht der Arbeitsvermittlungskommisfion, den Herr Bubeil erstattete. Diefer Be richt zeigte, daß der Arbeitsnachweis wohl lebensfähig und eines der wichtigsten Institute des Vereins ift. Nur sollten die Fach genoffen fich nicht nur einzeichnen laffen, sondern auch des Defteren den Arbeitsnachweis besuchen, da viele gute Adreffen vorhanden waren, aber wenig Kollegen es der Mühe werth hielten, den Arbeitsnachweis zu besuchen, und so viele Adressen nicht vergeben werden konnten. Es gingen in der Zeit vom 1. Oftober 1887 bis 1. Januar 1888 84 Adreffen ein. Kollegen wurde Arbeit nachgewiesen, unbesett blieben 34 Stellen. Vom 1. Januar 1888 bis 1. Juli 1888 gingen 102 Adressen ein. Eingeschrieben wurden 116 Fachgenoffen( 79 Mitglieder und 37 Nichtmitglieder). Es erhielten Arbeit 32 Mitglieder und 14 Nichtmitglieder, unbefegt blieben 56 Stellen. Hieran chloß fich eine lebhafte Debatte. Aus dem Bericht des Biblio Berantwortlicher Rebatteur: 46 thekars Herrn Sparfeld ging hervor, daß auch die Benutzung der Bibliothek stetig im Wachsen ist. Vom 1. Januar bis 1. Juli 1887 betrug die Zahl der Leser 174, welche die Bücher zufammen 431 Wochen in Händen hatten. Es wurde bedauert, daß dem Verein fein geeignetes Lokal zur Verfügung stände, um den Arbeitsnachweis mit der Bibliothek zu vereinen. Nach dem noch mehreren franken Mitgliedern Unterstügungen bewilligt waren, wurden die Kollegen aufgefordert, fich am Sommerfeste, welches am 23. Juli im Ostbahn- Bart" stattfindet, rege zu be theiligen und Billets zu vertreiben, da alles aufgewandt worden ist, um das Fest so angenehm wie möglich zu gestalten. " Große öffentliche Versammlung der Berliner Bimmerleute heute, Dienstag, Abends 8 Uhr, im Neuen Klubhause", Kommandantenstr. 72. Tagesordnung: Wie weit find die Uebelstände in unserem Beruf betreffs des Lohnes und der zehnstündigen Arbeitszeit eingeriffen und auf welche Weise find diefelben zu beseitigen?" Es liegt im Intereffe eines jeden Bimmerers, in dieser Versammlung zu erscheinen. Die Unkosten der Versammlung werden durch eine Tellersammlung gedeckt. Verband deutscher Zimmerlente( Lokalverband Berlin Zentrum). Generalve sammlung heute, Dienstag, Abends 8 Uhr, Kommandantenfir. 72. Tagesordnung: 1. Abrechnung. 2. Neu wahl des Vorstandes. 3. Verschiedenes und Fragetaften. Vereinigung der Drechsler Deutschlands. Ortsver waltung Berlin 1( für den Dft- und Nordbezirk). Versamm lung heute, Dienstag, Abends 8 Uhr, in Säger's Lokal, Grüner Weg 29. Tagesordnung: 1. Diskussion über Beitlohn oder Stückiohn und deren Wirkung". 2 Die Lohn- und Arbeits verhältnisse in der Fabril feiner Holzwaaren von A. König, Holzmarktstraße 45a. 3 Der Streit der Drechsler in Warm brunn i. Schl. und dessen Ursache. 4. Verschiedenes und Frage taften. Aufnahme neuer Mitglieder. Gäste haben Zutritt. Billets zu der am Sonnabend, den 14. Juli, stattfindenden Festlichkeit sind in der Versammlung zu haben. Bentral- Kranken- und Sterbekaffe der Maler und verwandten Berufsgenossen Deutschlands( E. H. 71), Berlin N, Filiale 1. Heute, Dienstag, Abends 8 Uhr, im Vorstädtischen Kafino, Aderstraße 144: Migliederversammlung. Tagesordnung: 1. Raffenbericht. 2. Vortrag. 3. Verschiedenes. Verein zur Wahrung der Interessen der Miether im Norden Berlins. Mittwoch, den 11. d. Mts., Abends 8 Uhr, Gartenstraße 13-14 Generalversammlung. Tagesort nung: Borstandswahl, Verschiedenes, Aufnahme neuer Mitglieder. Gäſte, durch Mitglieder eingeführt, haben Butritt. Quittungsbuch legitimirt. " Gauvercin Berliner Bildhauer. Heute, Dienstag, Abends 9 Uhr, Annenstraße 16: Berathung des Reglements für die Stellenvermittelung. Verband deutscher Bimmerleute. Generalversamm lung des Lokalverbandes Berlin Oft" am Mittwoch, 11. Juli, Abends 8 Uhr, im Lokale der Wittwe Horstmann, Frankfurter Allee 127. Tagesordnung: 1. Abrechnung vom 2. Quartal. 2. Neuwah! des Vorstandes. 3. Verschiedenes und Fragekasten. Gesang-, Turn- und gesellige Vereine am Dienstag Gefangverein Gutenberg" Abends 8 Uhr im Restaurant Quandt, Stralauerstraße 43. Gesangverein Alpenglühen" Abends 9 Uhr im Restaurant Hildebrandt, Prinzenstraße 97. Schäfer'scher Gesangverein der Elfer". Abends 9 Uhr bei Männer Wolf und Krüger, Staligerstraße 126, Gesang. gefangverein Gartenlaube" Abends 9 Uhr im Restaurant Firl, Rottbuserstraße 22. Männergesangverein Steinnelle" Abends 9 Uhr im Restaurant Schulz, Stettinerstraße 56 57. Gesangverein Harmonie" Abends 8 Uhr in Neutam's Bierhaus, Große Frankfurterstraße 49. Männergefangverein Echo 1 Abends 9 Uhr im Restaurant Bum Flügel", Loth ringerstraße 60. ringerstraße 60. Gesangverein„ Sängerhain" Abends 9 Uhr Gesangverein Hoffnung im Reft. Kaiser Franz Grenadierpl. 7. Moabit" Abends 8 Uhr Wilsnaderstraße 63, im Restaurant Flges. Gesangverein, Felicitas" Abends 9 Uhr im Restaurant Nebelin, Langeſtr. 108-" Gefangverein Liederlust" Abends 9 Uhr im Restaurant Lehmann, Naunynstr. 44.- Männergesangverein Accordia" Abends 9 Uhr bei Brademann, Markusstr. 7. Bitherklub Amphion" Abends 9 Uhr in Triebel's Restaurant, Hoher Steinweg 15.-Turnverein Froh und Frei"( Männer, abtheilung) Abends 8 Uhr Bergstraße Nr. 57. Berliner Turngenossenschaft( V. Männerabtheilung) Abends 8 Uhr in der städtischen Turnhalle, Wafferthor straße Nr. 31. Turnverein Hasenhaide"( MännerAbtheilung) Abends 8 Uhr Dieffenbachstr. Nr. 60 61.Verein ehemaliger Schüler der 37. Gemeindeschule Abs. 9 Uhr im Rest. Kinner, Köpnickerstr. 68. Verein ehemaliger Schüler der 44. Gemeindeschule Abd. 9 Uhr im Restaurant ,, Albrechtsgarten", Wilhelmstraße 105.- Arends'scher Stenographenverein ,, Apollobund" Abends 8 Uhr Brunnenstraße 129 a.- Arend'scher Stenographenverein Abends 8 Uhr im Restaurant Bum eisernen Kreuz", Lindenstraße 71. Deutscher Verein Arends'scher Stenographen Abends 8 Uhr in Randel's Restaurant, Brunnen straße 129 a.- Verein" Rose" Abends 8, Uhr im Restaurant Elge, Alexandrinenſtr. 99. Unterhaltungsverein Harmonie" Abends 8 Uhr Wrangelstr. 136, im Restaurant Schimple. Vergnügungsverein Mollig" Abends 9 Uhr im Restaurant Reinide, Gipsstraße 3, jeden Dienstag nach dem 1. und 15. Rauchflub Bum Wrangel" Abends 8 Uhr bei Herschleb, Adalbertstraße 4. Rauchklub„ Deutsche Flagge" Abends Rauchklub 8 Uhr im Restaurant Händler, Wrangelstr. 11. " Friedrichshain" Abends 9 Uhr im Restaurant Kipping, Lands bergerstr. 116a. Rauchklub Lustige Brüder" Abends 8 Uhr bei Grothe, Fürstenbergerstr. 2. " Kleine Mittheilungen. Hamburg, 7. Juli. Der bisherige Chefredakteur der ,, Reform", Benary, wurde wegen wiederholter gewaltsamer Vor nahme unzüchtiger Handlungen gegen in der Druckerei der„ Ne form" angestellte Arbeiterinnen vom Schwurgericht zu 2 Jahren Buchthaus verurtheilt. Braunschweig, 6. Juli.( Unglüdsfall.) Am 4. d. M. Morgens ist in Vienenburg ein Lokomotivheizer während der Fahrt dadurch sofort um sein Leben gekommen, daß derselbe beim Einfahren auf dem dortigen Bahnhof und beim Umschauhalten mit dem Kopfe gegen eine beim Bau der Anlagen aufgepflanzte Stange geschlagen ist. Der Schädel war fofort zertrümmert. Der Unglückliche stammt aus Hildesheim und hinterläßt eine Frau mit vier Kindern, wovon das älteste 5 Jahr alt ist. Dirschau, 6. Juli. Der flüchtige Grenadier Slomski von der 5. Kompagnie des 5. Regiments war aus Danzig in Zivil hier eingetroffen und alsbald erkannt worden. Als er feinen Ausweg sab, stürzte sich der Deserteur in die Weichsel und ertrant. Brünn, 7. Juli.( Die Sprache wiedergefunden.) In der legten Schwurgerichtsfizung zu Brünn wurde der Taschendieb Moriz Waigner zu neun Jahren schweren Kerkers verurtheilt. Waigner war seit jener Beit bestrebt, der Welt zu zeigen, daß er infolge des ihm geschehenen„ Unrechts" die Sprache verloren habe. Kein Wort lam seit der Zeit über seine Lippen. Vor einigen Tagen ersuchte der Beklagenswerthe durch Geberden einen Aufseher, er möge ihm Schnupftabat beforgen. Dieser ein ganz ordinärer Feuerschwamm, der die Form einer„ Mr. 16 gottes mit der Krone und mit dem Jesustinde auf dem An haben soll. Eine Menge von Wundern", darunter eilung eines ausfäßigen Stnaben und eines lahmen Bett bie in der nahen Quelle badeten, wird von den dum Bauern und Gastwirthen der Umgebung eifrigst kolportirt Wunder" ist, wie ein Pfarrer gepredigt haben soll, erst Werden, aber doch schon auf 7 Boll Höhe gewachsen. Baum umgiebt bereits ein Gitter, und zwei ewige Lamp und Blechleuchter find ebenfalls schon angebracht worden. 3 reiche Kränze und wächserne Gliedmaßen find niedergel Nicht jeder erkennt die oben beschriebenen Formen, sondern diejenigen, die„ dessen werth und würdig" find. Taglid scheinen trop des strömenden Regens Hunderte, worüber na lich der Wirth in Gleinig eine große Freude hat. Da im Volte, unter welchem zahlreiche photographische Abbildu des Baumes zirkuliren, bereits davon spricht, an dem Drte Wunders" eine Kapelle zu errichten, so darf man begierig wie die Landesregierung von Krain fich diesem Projekte g über verhalten wird. Montevideo, 8. Juli. Jm Juni trafen hier 60 Dampfern 956 Einwanderer ein. Buenos Aires, 6. Juli. Im Juni find 49 Dam mit 9571 Einwanderern hier eingetroffen. Konstantinopel, 9. Juli.( Telegramm der Havas". Vorgestern Abend um 10 Uhr umzingelte fünfzig Mann starke Bande bulgarischer Briganten die station Bellova in Ostrumelien und schleppte zwei öfterreid Staatsangehörige, den Agenten der Geselschaft Vitalis denjenigen der Gesellschaft des Baron Hirsch als Gefangen fich fort. Literarisches. ematizging 35 01 heint in's bau Mart. sist Der Neue Welt- Kalender für 1889 in seiner Gene re Ausstattung und mit seiner Fülle von schönen Gaben i schienen. Die rührige Verlagsbuchhandlung von J. H. m In Gunft der beiter ha pieldeutige Dies in Stuttgart hat auch mit diesem nun schon als triebensten Hausfreund unentbehrlichen Kalender wiederum den Bewei liefert, wie gewissenhaft sie in der Auswahl deffen ist, was den Lesern ihrer mannigfachen Verlagsartikel bietet. So liegt denn auch der Illuftritte Neue Welt- Ralent Denn fie für das allerdings iegt noch in einiger Ferne liegende Jahr worden, u als in jeder Beziehung befriedigend nach seiner Form und rufen wur einem Inhalte vor, der den seiner Vorgänger noch über nur, um Vier recht ansprechende, den Eingang bildende Kupfer" felbft in e fie das Inhaltsverzeichniß des neuen Kalenders bescheiden prätenden zeichnen fich durch ihre humorvolle, gemüthliche Stimmung Da wie durch die Sauberkeit und Schärfe des Drudes aus Parlamen werden sicherlich allgemeine Anerkennung finden. Dem Notiz, selbst den hundertjährigen Kalender nicht entbehu barf er, Kalendarium folgt ein furzer Rückblick auf die dem Erfan Schme vorangegangenen sechs Monate, an welchen der übrige begann d fich anschließt. Und dieser ist überaus reich sowohl in ville auf Inhalt, als auf die große Anzahl der verschiedenart Truppen. Illustrationen. Wie sein Vorgänger bringt auch der Damals Kalender des Belehrenden und Unterhaltenden viel, unt ftüd dema durch bildliche Darstellungen, die nicht wenig zur Erläute der flar und verständlich geschriebenen belehrenden Abhandlun markt we beitragen. Gemüthpoll find die eingeflochtenen Dichtungen nach Deco poetischen Werth haben und durch ihre geschmackvolle Aus Arbeit unbedingte Anerkennung verdienen. Ganz besonders dan diese Li muß man aber sein, daß der„ Neue Welt Kalender fitr 18 benenf wiederum in feinen Fliegenden Blättern" einen gemüth und find Humor und scharfen, schlagenden Wir bietet, aber sich von ernsthaft in manchen anderen Kalendern als unentbehrlich erachteten und Frivolität fern hält und damit beweist, daß ein wabon Ma sich an ei bestimmt rst, das von des Werktages Last ausruhende Meniurren find fröhlich und heiter zu stimmen, gleichzeitig aber au teftiren fo Geiftestraft anzuregen und zum unvermeidlichen Nachden auch im zumuntern. Der unterhaltende Theil des Kalenders, nicht der belehrende, giebt hierzu werthnolles Material. " all min bie fremb Wertstätte Fran welche an ihr Vater fich viele daselbst so Arbeitern Und während der Neue Welt- Kalender" dazu besti schwem ist, der Zukunft zu dienen, sorgt er dafür, daß die Erinne Nun an die Vergangenheit in den Bildnissen jener Männer, ob Lage den fie in den Herzen der um eine glückliche Zukunft tämpfe bereitet m Beitgenoffen leben, in ihrer äußeren Erscheinung frisch et bleibe. So bringt der Neue Welt Kalender" deutscher Portraits und Lebensbeschreibungen Johann in Becker's, Adolph Douai's und Mar Kayfer's, den Todten gehörenden treuen Männern des Volfes, in voller, untadelhafter Form und Darstellung. Und auch derjenige nicht vergessen bleibe, der, wie der Neue Kalender" sagt, lebend todt, todt und doch lebend in ge Finsterniß dahin flecht, den feine Blume mehr erfreut, dem Kindeslachen das Herz erquidt, das für alle Menschen geschl nicht uner hat, Wilhelm Hasenclever, führt ihn der Kalend einem lebensvollen Bilde vor und erinnert an die Bilim Mund feines Geistes, indem das wenige Wochen vor seiner Enthaltun franfung und wie in Vorahnung seines furchtbaren Sch von ihm verfaßte Gedicht mitgetheilt wird und welches wit anfügen: " bic Cri Ragbred Briminal Ich Schöner Tod.\ So wie der Rose in des Sommers Glüh'n Durch heißen Sonnentuß der Tod verlieh'n; Eo wie den Lilienkelch als Todtenschrein Der Schmetterling aufsucht im Abendschein; Wie in der Nacht liebvollen Arm hinsinkt Der müde Tag, so wie ein Lied erklingt So wie ein Stern verlischet in den Höh'n So wünsch ich mir den Tod, so rein und schön fagte Gur Der Neue Welt Kalender", der als Voltsbuch fich wenn Sie treu bewährt, möge nunmehr wieder seinen Einzug in theile dem Heim der Arbeiter und solcher halten, welche zu wü wiffen, was es heißt, dem Volle mit gediegener Letti einem Gri lich das bienen! Neueste Nachrichten. Н mir etwas die das C ich ihm f " In Nu Mandatsniederlegung. Hausminister von We wird, wie die Magd. 8tg." erfährt, sein Reichst mandat demnächst niederlegen und damit für imm jede parlamentarische Thätigkeit verzichten. Die Kontr Welt den ob die Ernennung zum Hausminister das Erlöschen des fammen d bats zur Folge hat, wird dadurch gegenstandslos werden. Ein feine Aus Hamburg, 8. Juli, wird der Kreuzatg." gefchri gehen." Das Komitee der streitenden Tischlergefellen hat gestern Flugblatt unter dem Titel„ An die Bevölkerung von Ham und Umgegend" zu verbreiten versucht. Die Blätter boje geme indeß als sozialdemokratisch beschlagnahmt und die Ver den Fraud derselben polizeilich notirt." D! zählt, fie Uni Baron v nennen, Telegraphische Depeschen. nie exiftirt ( Wolff's Telegraphen- Bureau.) „ Das Leipzig, Montag, 9. Juli. In dem Landesverrathspaber der fam dem Wunsche des Stummen" nach; der Gefangene griff gegen Dieß und Genossen wurde heute das Urtheil verführ reden " nach dem Labsal und nahm eine fräftige Prife, dem ein er schütterndes Niesen folgte. Gesundheit!" sagte der gutmüthige Ehrenverluft, gegen Frau Dieß auf 4 Jahre Buchthaus Wärter. Und ein herzhaftes ,, Danke schön!" tam aus dem Munde des Stummen. Man sieht, daß nicht nur im Weine, sondern auch im Schnupftabat Wahrheit liegt. Laibach, 6. Juli.( Moderner Wunderschwindel.) In der Nähe der Stadt, zwischen Draule und Gleinig, hat ein Hirte ein Wunder" entdeckt: aus dem Astloche eines Baumes wächst . Cranksim in Berlin. Drud und Verlag von an Sang 5 Jahre Ehrenverluft, gegen Appell auf 9 Jahre Feftung und 1 Jahr Gefängniß. Samburg, Montag, 9. Jult. Der Postdampfer Hu der Hamburg- Amerikanischen Packetfahrt Attiengesellschaft Don New- Yort tommend, gestern Abend 10 Uhr in Plym eingetroffen. in Berlin SW, Beuthstraße 2. Nei Sie " amufirt Und Herr von