Demokratisches Wochenblatt. No. 33. Organ der sozial- demokratischen Arbokrat Leipzig, den 14. Auguſt. Der Parteit Archly and 1869. Das Blatt erscheint jeden Sonnabend. Abonnementspreis vierteljährlich bei allen deutschen Postanstalten sowie hier am Plate einschließlich Bringerlohn 12½ Ngr.; einzelne Nummeru 1 Ngr. Abonnements für Leipzig nimmt entgegen Herr G. Richter, Peterssteinweg 7, Leipziger Consumverein, Universitätsstraße, und die Expedition d. Blattes in der Wohnung des Herrn A. Bebel, Petersstraße 18. Für Dresden Filialexpedition( interimistisch) M. Hendel, Wallstraße 10. Agent in London für England, Indien, China, Japan, Australien, Südamerika 2c. die deutsche Buchhandlung von Franz Thimm, 24 Brook Street, Grosvenor Square, London. Agent für London: A. Duensing, Foreign Bookseller, Librarian and Newsagent, 8, Little Newport Street, Leicester Square, W. C. Durch Durch Beschluß des Eisenacher Congresses ist das ,, Demokratische Wochenblatt" in den Besitz der sozial- demokratischen Arbeiterpartei übergegangen, und wird schon in allernächster Zeit zweimal wöchentlich erscheinen, vom 1. Oktober an unter dem Namen Der Volksstaat. Organ der sozial- demokratischen Arbeiterpartei. Inhalt: An die Parteigenossen. Politische Uebersicht.- Programm und Statuten der sozial- demokratischen Arbeiterpartei. Congreß- ProAus England. Arbeitsnachweis.- Anzeigen. tokoll. 1. Beilage: 2. Beilage: Direkte Gesetzgebung.( Schluß.) Internationaler Buchbinder- 2c. Verein. Weiße Sklaven. Zum soz.- demokrat. Congreß. Congreß- Protokoll( Fortsetzung). An die Partei. Von dem Congreß vorläufig mit der Leitung der Geschäfte betraut, tritt der unterzeichnete provisorische Ausschuß sein Amt an, indem er der Partei unter Abstattung für das große ihm erwiesene Vertrauen versichert, seine Pflicht nach bestem Ermessen erfüllen zu wollen. Da die definitive Constituirung des Ausschusses von den Parteigenossen des Vororts erst in den nächsten Tagen vorgenommen werden kann, haben wir sofort für den Druck von Parteikarten, Programmen u. s. w. gesorgt und können dieselben von Sonnabend, dem 14. August an von L. v. Bon= horst, Braunschweig, bezogen werden. Alle weiteren Anordnungen werden sofort nach definitiver Constituirung des Ausschusses getroffen. Wir ersuchen die Parteigenossen aller Orte, sofort in Gemäßheit der Congreßbeschlüsse energisch vorzugehen. Dem Muthigen gehört die Welt! Braunschweig- Wolfenbüttel, 11. August 1869. Der provisorische Ausschuß: W. Brade jr. 5. Ehlers. Friedr. Neidel. S. Spier. An die Parteigenossen. Nach den uns vorgelegten Cassabüchern veröffentlichen wir hiermit über die Zeit vom 22. Juni bis 1. August folgende Cassenabrechnung: Zur Deckung der Congreßagitation gingen ein: Hannover Braunschweig Düsseldorf Lüttringhausen Wolfenbüttel Ronsdorf Mintel 2322603 Hamburg Lüneburg Berlin Dresden Remscheid Erfurt Essen Wieda Augsburg Magdeburg Bielefeld Wiesbaden Celle Thlr. 16 11 20 3 1 |||||||||| 62211 4 1 1 20 1 15 6 1 9 2 1 18 1 18 1 18 Summa Thlr. 116 27 8 100 20 18 5 1 Limbach bei Chemnitz Wien Anleihe pr. 5. Oftbr. Anleihe Summa Thlr. 237 16 Dagegen gingen aus: Für Agitationskosten an L. von Bonhorst in Wiesbaden, als Reisekosten vom 4. Juli bis 10. August Thlr. 41 28 1 Für Zehrungskosten 36 Tage à 1% Thlr. Für Porto und Depeschen 54 2 2 Für Agitationskosten an Schob in Cöln( durch Bonhorst) 2 desgl. an Leyendecker in Mainz( durch Bonhorst) 10 desgl. an Fr. Polling in Dessau 10 Für Auslagen von Aug. Geib in Hamburg für Reisen, Porto für Flugblätter, Depeschen, Drudkosten c. 73 11 Für Reise von Ehlers nach Celle = = = Depeschen, Porto, Auslagen von Bracke Druckkosten für Flugblätter an Berglein und Limbach in Braunschweig 1 6 2 11 9 6 11 15 17 Summa Thlr. 235 6 1 2.10 Summa Thlr. 237 16 1 stenographisches Protokoll über den Congreß an Heinr. Roller in Berlin abschläglich Cassabestand Außer obigen Anleihen von zusammen Thlr. 120 18 5 Thlr. 2 15 1 1 15 20 sind noch zu decken: 11 10 Für Auslagen von Geib in Hamburg = Druck von Flugblättern 10.3 177 Summa Thlr. 307 21 5 Die Parteigenoffen werden unter Berücksichtigung dieses Umstandes den Beschluß des Congresses, an allen Orten freiwillige Beiträge zu sammeln, sofort und in vollstem Maaße zur Ausführung bringen. Neben der Deckung der Schulden gilt es auch die Agitation sofort energisch aufzu= nehmen, um den Schweizerischen Agitatoren, welche Zwiespalt in unsere Reihen zu bringen suchen, entgegentreten und für das Werk des Eisenacher Congresses an allen Orten mit ganzer Kraft wirken zu können. Ein Jeder muß seine Schuldigkeit thun, keiner darf zurückbleiben! Also frisch und kräftig ans Werk! Die Sendungen wolle man an W. Bracke jr. Braunschweig adressiren. Braunschweig, 11. Aug. 1869. Der provisorische Ausschuß: Wäre dieses Ziel erreicht, dann wäre Europas Schicksal in unseren Händen." # 111 ,, Der Kaiser von Desterreich antwortete darauf: ,,,, Als mir Ew. Maj. den Vorschlag machten, unfere auf den Kriegsfuß gebrachten Streitkräfte gegen Frankreich zu ver einigen, appellirten Sie an das Ergefühl eines deutschen Fürsten und stellten gleichzeitig die Möglichkeit der Annexion der süddeutschen Staaten Seiten Desterreichs in Aussicht. Als deutscher Fürst muß ich hierauf antworten, daß meine Gefühle und Gesinnungen mir verbieten, die Bundesgenossen Desterreichs, die Beherrscher deutscher Stämme ihrer Fürstenrechte zu berauben." ,, Dieser Briefwechsel ging durch die Hände des Bruders des Feldmarschall- Lieutenants Frhrn. v. Gablenz." Wir würden diese ,, Enthüllungen" nicht abgedruckt haben, wenn uns nicht von kompetenter Seite die Aechtheit der mitgetheilten Attenstücke nicht dem Wortlaut, aber dem Sinn nach W. Bracke jr. H. Ehlers. F. Neidel. S. Spier positiv versichert worden wäre. Daß der König von Preußen Politische Uebersicht. Der Eisenacher Congreß bezeichnet einen Wendepunkt in der Entwicklungsgeschichte des deutschen Proletariats. Vor 8 Tagen waren wir eine Anzahl Sozialdemokraten, heute sind wir eine sozialdemokratische Partei. - Die Versuche der Gegner, das große Werk zu verhindern, find an dem gefunden Sinne, an der mannhaften Entschlossenheit der Vertreter von 148,000 Arbeitern gescheitert, und eine Organisation ist geschaffen worden, die, alle Vortheile der Centralisation und der Selbstbestimmung mit einander verbindend, auf die Einsicht und das Pflichtgefühl der einzelnen Glieder sich stützend, schon jetzt nicht blos- mit Ausnahme einer winzigen Minorität die Arbeiter des engern deutschen Vaterlandes, sondern auch die des deutschen und nichtdeutschen Desterreich, sowie die Brüder in der Schweiz umfaßt, eine Organisation, die Bürgschaft bietet gegen jeden Mißbrauch und gleich tüchtig ist zur Vertheidigung und zum Angriff. Getrosten Muths blicken wir in die Zukunft. Verbündet mit den Proletariern der übrigen Culturländer, stark im Vertrauen auf unsere Macht und die Gerechtigkeit unsrer Sache, treten wir siegesgewiß in den Kampf für die Befreiung der Arbeiterflasse. Kein Paktiven, fein Friede mit den Feinden. Stets zur Versöhnung bereit mit den irregeleiteten Brü= dern, die noch verstrickt sind in die Lügenneße eines schaamund gewissenlosen Abenteurers. Thue ein Jeder seine Schuldigkeit! Der Feder- und Zungenkrieg zwischen der preußischen und der österreichischen Regierung wird immer hiti ger, und man munkelt von dem bevorstehenden Abbruch der diplomatischen Beziehungen. Ein Deutsches Blatt, die hier erscheinende Sächsische Zeitung", veröffentlicht Folgendes: 11 Am 1. Juni 1866, also 14 Tage vor Beginn des unglückseligen Krieges hat der König von Preußen ein eigenhändiges Schreiben an den Kaiser von Desterreich gerichtet, das in seinen wesentlichen Stellen wiedergegeben also lautet: " Wir sind jetzt beide gerüstet um einen großen Feldzug unternehmen zu können. Die Welt glaubt, wir werden uns gegenseitig bekämpfen. Beweisen wir, daß deutsche Fürsten keinen Groll gegenseitig hegen, sondern daß sie nur das Heil des gemeinsamen großen Vaterlandes anstreben. Bereinigen wir unsere Streitkräfte und marschiren wir gegen den Erbfeind Deutschlands, jenseits des Rheines. Durch diesen Krieg würDurch diesen Krieg würden wir eine Neugestaltung Deutschlands, dem vorhandenen Drange nach Einheit in den deutschen Volksstämmen entsprechend, herbeiführen können, indem Ew. Maj. die süddeutschen Staaten unter Ihrem Scepter vereinigen, ich dagegen der Herrscher Norddeutschlands und der französischen Rheinprovinzen deutschen Ursprung's werden würde. in demselben Moment, wo er den Biarrißer Neutralitätsvertrag mit Frankreich, der einem Allianzvertrag gleichkam, in der Tasche hatte, sich gegen das ihm verbündete Frankreich einen Alliirten suchte, und dabei seinen Landhunger so grell hervorleuchten ließ, entspricht ganz dem Charakter des,, ritterlichen" Monarchen. Vor 7 Jahren versagte eine Compagnie des in Graudeuz liegenden Regiments dem als Menschenschinder bekannten Hauptmann Besser den Gehorsam; die betreffenden Soldaten 5 Unteroffiziere und 96 Gemeine wurden deshalb vor ein Kriegsgericht gestellt und zu längeren Gefängnißstrafen( bis zu 20 Jahr Kerfer!) verurtheilt. Bald stellte sich heraus, daß Hauptmann Besser an Geistesstörung litt und die Soldaten im Wahnsinn mißhandelt hatte, weshalb er aus dem Dienſt entlassen werden mußte. Man hätte nun denken sollen, die Freilassung der verurtheilten Soldaten verftünde sich von selbst, aber dem war nicht so: Viele mußten ihre Strafe ganz ab= büßen, einen Theil ,, begnadigte" in kleinen Raten der König, zuletzt( Ende vorigen Monats) den Füselier Kollandt, der jedoch den Rest seiner Militärzeit nachträglich abzudienen hat; allein zwei der Verurtheilten, die beiden Unteroffiziere Kuhr und Klatt, die zu je 15 und 20 Jahren verurtheilt sind, sitzen noch heute im Gefängniß! Sie haben ja eine Todsünde begangen gegen den heiligen Militärgeist, und wenn dieser auch durch einen Wahnsinnigen vertreten war! Eine Verordnung des preußischen Ministers des Innern ruft uns ins Gedächtniß zurück, daß in dem Staate des deutschen Berufs nicht nur für Militär-, sondern auch für Eivilsträflinge die Prügelstrafe noch besteht. Die Verordnung, „ Prügelordnung" nennt sie ein Correspondent der ,, Bromberger Morgenztg.", bestimmt, daß künftig nur noch die in Zuchthäusern befindlichen Männer geprügelt werden dürfen, ( woraus erhellt, daß bis dato auch die Weiber geprügelt wurden). In diese Zuchthäuser kommen nun aber nach dem Strafgesetzbuch nicht nur Räuber, Fälscher und Mörder, sondern auch politische ,, Verbrecher." Beispielsweise kann Jeder, welcher öffentlich durch Rede oder Schrift zur Ausübung einer Handlung auffordert, die ein hochverrätherisches Unternehmen darstellt, oder welcher sich einer vorbereitenden Handlung schuldig macht, mit Zuchthaus bis zu 10 resp. 5 Jahren verurtheilt werden. Es ist allerdings angeordnet, daß der Prügelstrafe eine schriftliche Instruktion des Falles und ein Votum der Mehrheit der Beamten- Conferenz vorherzugehen hat. Diese Bestimmung wird aber für die Praxis vollständig bedeutungslos gemacht durch den Vorbehalt, daß die Befugniß des Vorstehers zur Wahrung der Disciplin die etwa erfor derlichen Bändigungsmittel" anzuwenden, durch diese Anordnung nicht alterirt werden solle. Nach der Volksmeinung trifft übrigens der größte Theil der Prügel, welche von Staatswegen noch ausgetheilt werden, die Polizeigefangenen, darunter namentlich die zur Verbüßung von sog. Executivſtrafen eingesperrten unter Controle der Sittenpolizei stehenden Frauenzimmer. Auf diese Gefangenen bezieht sich aber der Mini1 1 11 sterial- Erlaß nicht. Großmecklenburg" darf sich nicht verleugnen. Die Prügel für das gemeinsame Nationalzuchthaus hätten wir also glücklich. Gilt nun, den besagten glorreichen Bau" zu bevölkern. Auch dafür wird väterlich gesorgt durch den so= eben veröffentlichten Entwurf eines norddeutschen Straf gesetzbuchs, der jedem Tadler des norddeutschen Bundes überhaupt oder irgend eines Fürsten, irgend einer Regierung, irgend einer Einrichtung innerhalb des norddeutschen Bundes die Eintrittskarte für jene nationalste Anstalt ausstellt. Statt norddeutscher ,, Bundeskäfig" wird man bald sagen müssen: Norddeutsches Bundeszuchthaus. Und doch giebt es noch Käuße in Süddeutschland, die Lust haben, in den ,, Käfig hineinzuspringen". Zum Exempel Hr. Metz, der Ermirabeau von der Darmstädter Haide. Freilich dem wird die Hölle dort drüben gar heiß gemacht, so daß sein sonderbares Gelüste psychologisch nicht unberechtigt ist. Man denke nur, so ein querköpfiger Volksparteiler" Freund Fendt, hat sich den Spaß erlaubt, das ,, Geheimniß Metz“ zu enthüllen, und beweist vor den Schranken des Gerichts, daß Metz 1848 den Polizeidiener( wörtlich) der Reaktion spielte; daß Metz seitdem seine Farbe mehrmals gewechselt; daß Metz die Politik als Geschäft betrieben; daß Metz sein Lob selbst fabrizirte und sich noch dafür bezahlen ließ; daß Metz sich an der Hausehre seines Freundes in einer Weise vergangen, die diesen berechtigt hätte, ihm die Hundspeitsche zu appliziren und endlich daß Metz sein Ehrenwort gebrochen verschiede ner geringfügerer ,, Bestemänner" iaden nicht zu erwähnen. Da fann man es dem armen Mezz wahrhaftig nicht verdenken, daß es ihm jenseits des Mains zu warm wird, und ihm sogar der Norddeutsche ,, Bundeskäfig" als wünschenswerther Aufenthaltsort erscheint. In Frankreich Fortsetzung der parlamentarischen Staatstomödie vor einem unzufriednen oder gelangweilten Publikum. Das Stück hat entschieden keinen Erfolg. Wir brachten vorige Woche das verschwommene Schreiben Gambetta's. Da weht ein mannhafterer Geist durch den Brief, welchen Edgar Quinet, der Geschichtsschreiber der Revolution, aus dem Ausland an die demokratischen Kammermitglieder ge= richtet hat. " Ich weiß wohl, daß es damals, als die Wahl einen neuen Geist über die Opposition hauchte, Leute genug gab, die den Gewählten der Link en sagten: Es ist Euch bewußt, daß es der gute Ton erfordert leise zu sprechen und selbst zu schweigen. Wir wissen es, antworteten sie. Wohlan, so macht noch einen Fortschritt. Welchen? Die gute Gesellschaft verlangt todt zu sein. Suchet wenigsteus es zu scheinen und Ihr werdet zu den Unsrigen gehören. Wir werden es versuchen, antworteten sie. Und sie schliefen den Schlaf des Epimenides. Während ber Zeit blieben Diejenigen, welche den guten Rath gegeben hatten wach und näherten sich auf allen Wegen der Herrschaft: sie besaßen sie noch nicht, aber schon genossen sie im Geiste Alles, was Stellen, Aemter und Ehren geben tönnen; vor Allem aber freuten sie sich des Schlummers ihrer alten Feinde. Das sind also die Männer des Lärmens! Seht wie sie unter unserer Obhut schlafen! Ihre rothen Schreckbilder sind nur Träume und doch machen sie uns Furcht. Und sie bemühten sich die Schlafenden mit tausend Eisenfäden zu binden, die sie Rücksichten", Geschicklichkeit"( habilités), gute Gesinnung"( bon esprit)," Ernft" ( esprit serieux), gesunde Politit" nannten. So lange machten sie, daß diejenigen, welche sie in todtähnlichen Schlaf gewiegt hatten, erwach ten. Es ist Zeit sich zu erheben, sagten unsere Leute, Frankreich rust uns. Glaubt Ihr? Eure Ungeduld wird Alles verderben. Sprecht nicht, denit nicht. Macht nur die Todten täuschend nach. Laßt uns an Eurer Stelle leben. Wir nehmen Alles auf uns, Gegenwart und Zufunft, Lasten und Vortheile. Und es kam auch aus dem Exile ein Freund, der Ihnen zurief: Erwache Epimenides! aber seine Stimme verlor sich und gelangte nicht zu den Ohren der Schlafenden. Während dieses Handels that Frankreich, der Einen und der Anderen müde, einen Schritt vorwärts. Die Welt änderte sich. Schon hatte sie die Schlafenden und die Wachenden, die Betrogenen und die Betrüger vergessen. Damals schrieb man in goldenen Buchstaben folgenden Spruch an die Mauern: Man hat Leute sich befreien sehen, die sich den Anschein von Verrückten gaben. Niemals aber sah man dies von Leuten, die sich todt stellten." Der republikanische Rappel" macht eine interessante Berechnung: Im Jahre 1850 betrug das französische Budget kaum 1500 Millionen, heute beträgt es etwa 2 Milliarden 400 Millionen, d. h. also neunhundert Millionen mehr als vor 18 Jahren! Wie vertheilt sich dieser Ueberschuß? Auf das Minifterium des öffentlichen Unterrichts kommt ein Plus( Mehr) von nicht viel mehr als 13 Millionen; auf die öffentlichen Arbeiten ein Plus von nur 6 Millionen. Diese nützlichsten Ausgaben nehmen von jenen 900 Millionen kaum 19 Millionen fort. Dagegen bezieht das kaiserliche Haus jetzt über 35 Millionen, während es im Jahre 1850 nicht eristirte. Hierbei sind die 40 und einige Millionen Dotation für die kaiserliche Familie und die Prinzen selbstverständlich nicht mit einbegriffen. Das Mininisterium des Innern( Kapitol der Präfekten und Feldhüter) kostet jetzt über 232 Millionen, d. h. 96 Millionen mehr als 1850. Das Finanzministerium zeigt ein Mehr von 303 Millionen. Das Kriegsministerium und die Marine verschlingen 652 Millionen, d. h. ein Plus von 209 Millionen u. s. w. Solchergestalt, daß das Finanzministerium unter dem Kaiserreich z. B. für sich allein( mit 997 Mill.) das ganze Budget, wie es vor 40 Jahren bestand, aufwiegt; daß die Finanzen, die Armee und die Marine zusammen 162 Mill. mehr kosten als sämmtliche Ministerien im Jahre 1853 und ungefähr 200 Millionen mehr als sämmtliche Ministerien unter der Republik. Im Jahre 1853 kamen auf den Kopf der Bevölkerung 40 Franken Steuern, unter dem Kaiserreich 60 Franken; die Be= völkerung hat sich um se, das Budget um% s vermehrt. In Folge der Arbeitseinstellung im Kohlenbecken der Loire ( St. Etienne) wurden 72 Arbeiter vor das Zuchtpolizeigericht gestellt. Von diesen sind 10 freigesprochen, die übrigen 62 zu Gefängniß von 1-15 Monaten verurtheilt worden. Und das nach den Metzeleien des 16. Juni! Die französischen Proletarier werden es dem Kaiser aufs Kerbholz setzen. Natürlich benutzt die offiziöse Presse die Gelegenheit, um wieder gegen die Internationale Arbeiterassoziation das reattionäre Hep! Hep!! ertönen zu lassen. Nur zu. Wir rufen unfren Feinden das Wort jenes römischen Kaisers entgegen: Oderint dum metuant! Sie mögen uns hassen, wenn sie uns nur fürchten. Und sie fürchten die Internationale Affoziation, denn sie wissen, daß die Internationale Arbeiterassoziation überall ist, wo es Proletarier giebt, und daß die Proletarier überall sind, wo es eine Bourgeoisie giebt. Die Angst vor der Internationalen Arbeiterassoziation ist das böse Gewissen der modernen Gesellschaft, ist die Anerkennung der Macht des Pro= Letariats, ist das Eingeständniß, daß wir auf unsrer Seite das Recht haben und die sichere Aussicht des Siegs. Bekanntlich reiste der Vizekönig von Egypten in der ersten Hälfte des Jahres in Europa herum und es wurde wiederholt behauptet, an verschiedenen Höfen habe er sich des Beistands gegen die Türkei, der er tributpflichtig ist, versichern wollen. Ganz unbegründet dürfte dies schwerlich gewesen sein, und falls es zu einem Krieg in Europa kommt, bei dem die orientalische Frage unfehlbar mit hineingezogen wird, müssen wir uns darauf gefaßt machen, daß der Vizekönig sich von der Souveränität des Sultans zu befreien suchen wird. Versuch, der eine Diversion zu Gunsten Preußens und RußLands wäre. ein Die Aus Spanien noch immer widersprechende Nachrichten über den Carlistenaufstand. Die von der französischen Regierung inspirirten. Blätter stellen ihn als im Wachsen begriffen dar, die Organe der spanischen Regierung als erloschen. Wahrheit liegt wohl in der Mitte. Die Carlisten haben ausgezeichnete Guerillaführer) und bei der für den kleinen Krie so günstigen Bodenbeschaffenheit des Landes ist anzunehm daß sie den Kampf in die Länge zu ziehen vermögen, Also voran ohne ,, Rücksichten", rücksichtslos, und mit dem Bewußtsein, daß die Zwingburg des Absolutismus nicht von dem Klang der best und lautest geredeten Reden zusammen- Krieg ift) heißt kleiner Krieg, Parteigängerkrieg, in dem die bricht. *) Guerilla oder Guerillakrieg( letters ist eigentlich eine Taut jagt dasselbe zwei mal, da Guerilla das Verkleinerungswort v kanntlich Meister sind. trotz der 150,000 Pfaffen, die Spanien enthält, find doch die Verhältnisse derart, daß ein Sieg der von den Carlisten erstrebten Monarchie von Gottes Gnaden nicht mehr zu befürch= ten steht. Seit einiger Zeit läuft das Gerücht um, zwischen Spanien und den Bereinigten Staaten würde wegen des Verkaufs der Insel Cuba unterhandelt. Die ministeriellen Blätter Madrids haben zwar erklärt, zwischen den beiderseitigen Regierungen fänden keine dahin zielenden Unterhandlungen statt, aber nach den jüngsten Nachrichten scheint hier eine Wortspielerei, wie sie häufig von offiziösen und offiziellen Organen geübt wird, vorzuliegen, und das Dementi( die Ableugnung) nichts anderes zu bedeuten, als daß die Unterhandlungen noch nicht direkt von den beiderseitigen Regierungen, sondern nur von nicht förm= lich bevollmächtigten Agenten derselben geführt werden. Die Londoner ,, Times" will wissen, man habe sich bereits über den Kaufpreis 100 Million Dollar geeinigt. Das einzige, was uns die Mittheilung der„ Times" zweifelhaft macht, ist der Umstand, daß Cuba, da die Spanier zu schwach sind die Insel gewaltsam zu unterwerfen, den Amerikanern binnen Kurzem zufallen muß, ohne daß sie einen Groschen dafür zu be= zahlen brauchen. Hr. Fritsche ist nach einer Besprechung mit den Delegirten des Cigarrenarbeitervereins zu dem Entschluß gelangt, im Interesse des von ihm vertretenen Vereins und zur För derung der Parteieinheit vorläufig nicht der neuen Organisation beizutreten, sondern auf dem Boden des Barmen- Elberfelder Statuts stehen zu bleiben. Die Gründe, welche Hrn. Fritzsche bestimmt haben, sind derartig, daß wir seinem Verfahren unsere Billigung ertheilen müssen. 11 In Gesellschaft der Schweizer'schen und Schweizerianischen Delegirten war auch der berüchtigte Hr. Preuß von Berlin nach Eisenach gekommen. Dieser Preuß ist 1) Vertrauter des offiziellen königlich preußischen Hofsozialisten Wagener, 2) Freund des offiziösen königlich preußischen Hofsozialisten Schweizer( täglich in der Redaktion des Sozial- Demokrat" zu finden) und 3) für größere und fleinere Geschäfte Agent des -Stieber. Er bildet also gewissermaßen das Band, das diese drei ,, schönen Seelen" umschlingt. Der letzterwähnte von seinen Gönnern( Stieber) hatte sich ebenfalls und zwar in Begleitung von noch zwei Untergebenen eingestellt, unter Beobachtung höchst spaßhafter Vorsichtsmaßregeln. Schade, daß er nicht in der Congreßsitzung anwesend war, als die Angelegenheit des gefälschten Protokollbuchs( im sogenannten ,, Kölner Kommunistenprozeß") zur Sprache kam. Programm und Statuten der sozial- demokratischen Arbeiter= Partei. = 1. Die sozial demokratische Arbeiter- Partei erstrebt die Errichtung des freien Volksstaats. II. Jedes Mitglied der sozial- demokratischen Arbeiter- Partei verpflichtet sich, mit ganzer Kraft einzutreten für folgende Grundfäße: 1) Die heutigen politischen und sozialen Zustände sind im höchsten Grade ungerecht und daher mit der größten Energie zu bekämpfen. 2) Der Kampf für die Befreiung der arbeitenden Klassen ist nicht ein Kampf für Klassenprivilegien und Vorrechte, sondern für gleiche Rechte und gleiche Pflichten und für die Abschaffung aller Klassenherrschaft. 3) Die ökonomische Abhängigkeit des Arbeiters von dem Kapitalisten bildet die Grundlage der Knechtschaft in 74 9 YL jeder Form und es erstrebt deshalb die sozial- demokras tische Partei unter Abschaffung der jetzigen Produktionsweise( Lohnsystem) durch genossenschaftliche Arbeit den vollen Arbeitsertrag für jeden Arbeiter. 4) Die politische Freiheit ist die unentbehrlichste Vorbedingung zur ökonomischen Befreiung der arbeitenden Klassen. Die soziale Frage ist mithin untrennbar von der politischen, ihre Lösung durch diese bedingt und nur möglich im demokratischen Staat. 5) In Erwägung, daß die politische und ökonomische Befreiung der Arbeiterklasse nur möglich ist, wenn diese gemeinsam und einheitlich den Kampf führt, gibt sich die sozial- demokratische Arbeiter- Partei eine einheitliche Organisation, welche es aber auch jedem Einzelnen ermöglicht, seinen Einfluß für das Wohl der Gesammtheit geltend zu machen. 6) In Erwägung, daß die Befreiung der Arbeit weder eine lokale noch nationale, sondern eine soziale Aufgabe ist, welche alle Länder, in denen es moderne Gesellschaft gibt, umfaßt, betrachtet sich die sozial demokratische Arbeiter- Partei soweit es die Vereinsgesetze gestatten, als Zweig der Internationalen Arbeiterassoziation, sich deren Bestrebungen anschließend. III. Als die nächsten Forderungen in der Agitation der sozial- demokratischen Arbeiter- Partei sind geltend zu machen: 1) Ertheilung des allgemeinen gleichen direkten und geheimen Wahlrechts an alle Männer vom 20. Lebensjahre an, zur Wahl für das Parlament, die Landtage der Einzelstaaten, die Provinzial- und Gemeindevertretungen, wie alle übrigen Vertretungskörper. Den gewählten Vertretern sind genügende Diäten zu ge= währen. 2) Einführung der direkten Gesetzgebung( d. h. Vorschlagsund Verwerfungsrecht) durch das Volk. 3) Aufhebung aller Vorrechte des Standes, des Besitzes, der Geburt und Confession. 4) Errichtung der Volkswehr an Stelle der stehenden Heere. 5) Trennung der Kirche vom Staat, und Trennung der Schule von der Kirche. 6) Obligatorischer Unterricht in Volksschulen und unentgeltlicher Unterricht in allen öffentlichen Bildungs anstalten. 7) Unabhängigkeit der Gerichte, Einführung der Geschwor uen und Fachgewerbegerichte, Einführung des öffent lichen und mündlichen Gerichtsverfahrens und unentgeltliche Rechtspflege. 8) Abschaffung aller Preß-, Vereins- und Coalitionsgesetze; Einführung des Normalarbeitstages; Ein schränkung der Frauen- und Verbet der Kinderarbeit. 9) Abschaffung aller indirekten Steuern und Einführung einer einzigen direkten progressiven Einkommensteuer, und Erbschaftssteuer. 10) Staatliche Förderung des Genossenschaftswesens und Staatskredit für freie Produktivgenossenschaften unter demokratischen Garantien. IV. Jedes Mitglied der Partei hat einen monatlichen Bei trag von 1 Groschen( 3½½ Kr. südd., 5 Kr. österr., 12 Gent.) das Parteiorgan abonniren und dies glaubhaft nachweisen, sind für Parteizwede zu entrichten. Die Parteigenossen, welche auf während der Dauer des Abonnements ihrer Beitragspflicht enthoben. Sache des Ausschusses ist es, einzelnen Orten den Beitrag zu ermäßigen. V. Der Beitrag ist monatlich franto an den Partei- Aus schuß abzuliefern. VI. Wer drei Monate lang seine Pflichten gegen die Partei nicht erfüllt, wird als Parteimitglied nicht mehr betrachtet. VII. Mindestens Ein Mal im Jahre findet ein ParteiCongreß statt, auf dem über alle die Partei berührende Fragen berathen und beschlossen, der Vorort der Partei, sowie der Sitz der Control- Commission und der Ort für den nächsten Partei Congreß bestimmt wird. Die Entschädigung für den Ausschuß, resp. einzelne seiner Mitglieder setzt der Congreß fest. VIII. Außerordentliche Congresse finden statt, wenn der Ausschuß oder die Control- Commission mit absoluter Majorität dies beschließt, oder wenn ein Sechstel sämmtlicher Parteimitglieder darauf anträgt. IX. Zu jedem Congreß ist die vorläufige Tagesordnung mindestens 6 Wochen vorher durch den Ausschuß im Parteiorgan bekannt zu machen. Die innerhalb der nächsten zehn Tage nach erfolgter Bekanntmachung von Seiten der Parteigenossen einlaufenden Anträge sind alsdann mindestens 14 Tage vor dem Congreß als definitive Tagesordnung zu veröffentlichen. Auf dem Congreß gestellte selbstständige Anträge kommen nur dann zur Verhandlung, wenn sich mindestens ein Drittel der Delegirten dafür erklärt. X. Jeder Delegirte hat Eine Stimme. Die Parteimitglieder, welche sich an Einem Orte an den Wahlen der Delegirten betheiligen, dürfen nicht mehr als fünf stimmberechtigte Abgeordnete zum Congreß senden. Parteimitglieder, welche nicht Delegirte sind, haben nur berathende Stimme. XI. Spätestens drei Wochen nach dem Congreß muß das Congreß- Protokoll allen Mitgliedern zum Kostenpreise zugänglich gemacht werden. Alle Congreß- Beschlüsse, welche eine Abänderung des Statuts, die Grundsätze und die politische Stellung der Partei oder die Besteuerung derselben betreffen, müssen innerhalb sechs Wochen nach dem Congreß der Urabstimmung aller Parteimitglieder unterbreitet werden. Einfache Majorität der Abstimmenden entscheidet. Das Resultat der Abstimmung wird im Parteiorgan veröffentlicht. XII. Die Leitung der Parteigeschäfte ist einem Ausschuß von fünf Personen, als einem Vorsitzenden und dessen Stellvertreter, einem Schriftführer, einem Kassirer, der eine ent sprechende Caution ju leisten hat) und einem Beisiger, übertragen. Sämmtliche Ausschußmitglieder müssen an Einem Orte oder in dessen einmeiligem Umkreise wohnhaft ſein und werden von den, am Vororte der Partei wohnhaften Parteimitgliedern in besonderen Wahlgängen durch Stimmzettel mit absoluter Majorität gewählt. Weder ein Mitglied der Redaktion noch der Expedition des Parteiorgans darf im Ausschuß sein. Treten im Laufe des Jahres im Ausschusse Vakanzen ein, so hat der Vorort mit Ausnahme des in§ YII er= wähnten Falles nach demselben Wahlmodus die Ergänzungswahlen vorzunehmen. XIII Der Ausschuß muß innerhalb 14 Tagen nach statt gehabtem Congreffe gewählt sein; bis zu dieser Wahl verbleibt dem bisherigen Ausschuß, falls der Congreß nicht anders verfügt, die Geschäftsführung. XIV. Der Ausschuß faßt alle Beschlüsse gemeinsam und ist nur dann beschlußfähig, wenn in einer ordentlich einberufenen Sitzung wenigstens drei Mitglieder anwesend sind; der= selbe gibt sich, soweit nicht der Congreß darüber bestimmt, selbst.. eine Geschäftsordnung. Der Ausschuß ist dem Partei- Congreß für alle seine Handlungen verantwortlich. XV. Um Eigenmächtigkeiten des Ausschusses möglichst zu verhüten, konstituirt die Partei eine Controlkommissson von 11 Personen, an die alle von dem Ausschuß unberücksichtigt gelassenen Beschwerden zu richten sind, und die zugleich die Geschäftsleitung des Ausschusses zu kontroliren hat. führung, Aften, Bücher, Kaffe 2c. des Ausschusses mindestens einmal vierteljährlich zu prüfen und zu untersuchen, und ist berechtigt, falls sie begründete Ursache hat und der Ausschuß die Abhülfe der Unregelmäßigkeiten verweigert, einzelne Mitglieder wie den gesammten Ausschuß zu suspendiren, sowie die nöthigen Schritte für provisorische Weiterführung der Geschäfte zu thun. Es müssen solche Beschlüsse mit% s Majorität der Controlkommission gefaßt werden und ist, wenn mehr als die Hälfte der Ausschußmitglieder suspendirt wird, innerhalb 4 Wochen ein Parteifongreß einzuberufen, der endgiltig in der Sache entscheidet. XVIII. Die Partei gründet eine Zeitung als Organ unter dem Namen ,, Der Volksstaat", Organ der sozial- demokratischen Arbeiter- Partei. Das Organ erscheint in Leipzig und ist Eigenthum der Partei. Personen und Gehalt des Redaktions- und Expeditionspersonals, des Druckers, Preis des Blattes wird durch den Ausschuß bestimmt. Streitigkeiten hierüber entschei= det die Controllommission, in letter Justanz der Parteikongreß. Die Haltung des Blattes ist streng dem Parteiprogramm an= zupassen. Einsendungen von Parteigenossen, welche demselben entsprechen, sind-soweit der Raum des Blattes ausreicht unentgeltlich aufzunehmen. Beschwerden über Nichtaufnahme oder tendenziöse Färbung der Einsendungen sind bei dem Ausschuß, in zweiter Instanz bei der Controlkommission anzubringen, welcher die entgiltige Entscheidung zusteht. XIX. Die Parteimitglieder verpflichten sich, überall auf Grund des Parteiprogramms die Gründung sozial- demokratischer Arbeitervereine in die Hand zu nehmen. Statuten des sozial- demokratischen Arbeiter- Vereins zu... Zweck und Grundsätze. § 1. Der sozial- demokratische Arbeiter- Verein bezweckt die Würde und das materielle Interesse seiner Mitglieder wie der gesammten Arbeiterklasse zu wahren und zu fördern. Rechte und Pflichten der Mitglieder. § 2. Mitglied des Vereins kann Jeder werden, welcher bereit ist, diese Statuten anzuerkennen und nach den darin ausgesprochenen Grundsätzen zu handeln. Der monatliche Beitrag eines jeden Mitgliedes beträgt Ob eine Einschreibegebühr erhoben werden und wie hoch dieselbe sein soll, das zu bestimmen ist Sache der Generalversammlung.(§ 16.) Auf alle Fälle sind neueintretende Mitglieder, welche einem, ähnliche Zwecke verfolgenden Verein angehörten, von der Einschreibegebühr befreit. § 3. Jedes Mitglied hat Stimm- und Wahlrecht in allen Versammlungen, das Recht Anträge zu stellen und in die Verwaltung gewählt zu werden. § 4. der Mitgliedschaft wird verlustig, wer a) mit mehr als einem 3monatlichen Beitrag im Rückstande ist; b) ein entehrendes Verbrechen begangen hat; c) wissentlich gegen die Zwecke und Interessen des Vereins oder gegen die Statuten handelt. Der freiwillige Austritt steht jedem Mitgliede zu jeder Zeit frei. § 5. Wer wegen eines Vergehens der im§ 4 unter a, b und c gedachten Art aus dem Verein ausgeschlossen wird, kann nur dann wieder Aufnahme finden, wenn in einer beschlußfähigen Versammlung eine Majorität von mindestens zwei Drittel der anwesenden Mitglieder dies beschließt. Unterstützung von Agitationszwecken. § 6. Zur Unterstüßung allgemeiner Agitationszwecke verwendet der Verein monatlich 1 Groschen( 3% fr. südd., 5 kr. XVI. Die Controlkommission wählen die Parteimitglieder desjenigen Orts und seines einmeiligen Umkreises, welcher von bem Parteikongreß als Sitz der Controlkommission beſtimmt österr., 12 Cent.) Beitrag eines jeden Bereinsmitgliedes. worden ist. Die Wahl erfolgt durch Stimmzettel und hat spätestens 14 Tage nach dem Congreß stattzufinden. XVII. Die Controlfommission ist verpflichtet, die GeschäftsVerwaltung. § 7. Die Verwaltung des Vereins ist einem Vorstand Personen übertragen, der auf die Dauer eines Jahres in der ordentlichen Generalversammlung jedesmal gewählt wird. von. Der Vorsitzende wird durch Stimmzettel und mit absoluter Majorität( mindestens 1 Stimme über die Hälfte der abge= gebenen Stimmen) gewählt. Wird bei dem ersten Wahlgange eine absolute Majorität nicht erzielt, so findet eine engere Wahl zwischen den beiden Candidaten statt, welche im ersten Wahlgange die meisten Stimmen auf sich vereinigten. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Loos. § 9. Die übrigen Vorstandsmitglieder werden in einem Wahlgang, ebenfalls durch Stimmzettel, mit relativer Stimmenmehrheit gewählt. § 9. Um im Laufe des Jahres eingetretene Vakanzen im Vorstand zu ergänzen, hat in der nächsten beschlußfähigen Mitgliederversammlung eine Ergänzungswahl stattzufinden. Revisoren. § 10. Zur Ueberwachung der Verwaltung des Vorstandes und zur Prüfung der Rechnungsabschlüsse, Revision der Bücher, Schriftstücke und des sonstigen Vereinseigenthums erwählt die Generalversammlung jedes Jahr... ständige Revisoren mit relativer Stimmenmehrheit. Denselben steht das Recht zu, jederzeit von den Akten, Schriften, Büchern und Urkunden des Vereins Einsicht zu nehmen, den Kassenbestand zu prüfen, und in den Vereinsversammlungen darüber Bericht zu erstatten. Auch können die Revisoren, wenn sie dies einstimmig beschließen, gegen den Willen des Vorstandes außerordentliche Versammlungen einberufen, und die Abseßung einzelner Vorstandsmitglieder, wie des gesammten Vorstandes beantragen. Berjammlungen. § 11. Versammlungen, in denen über Vereinsangelegen= heiten Beschlüsse gefaßt werden fönnen, finden wöchentlich Mal statt. Werden hierfür bestimmte Tage festgesetzt, so ist eine besondere Ankündung derselben nicht nothwendig. Findet das letztere nicht statt, so ist mindestens 24 Stunden vorher den Mitgliedern in geeigneter Weise Kenntniß davon zu geben. § 12. Jedes Jahr findet spätestens im Monat März eine Generalversammlung statt, deren Tagesordnung mindestens acht Tage vorher vorläufig den Mitgliedern in geeigneter Weise zur Kenntniß zu bringen ist. Auf die Tagesordnung der Generalversammlung können nur solche Berathungsgegenstände kommen, welche mindestens sechs Tage vorher zur Kenntniß der Mitglied schaft gelangt sind. Selbstständige Anträge, ausgenommen solche auf Statutenabänderung oder Auflösung des Vereins ( siehe§§ 15 und 16) welche nicht durch die Tagesordnung angezeigt wurden, können nur dann zur Erledigung kommen, wenn die Majorität der Anwesenden dies beschließt. § 13. Zum Geschäftskreis der Generalversammlung ge= hören: a) Neuwahl des Vorstandes; b) Neuwahl der Revisoren; c) Entgegennahme der Rechnungsabschlüsse und des Verwaltungsberichtes des Vorstandes; d) über Auslegung und Abänderung der Statuten und e) Auflösung des Vereins zu beschließen. § 14. Außerordentliche Generalversammlungen können einberufen werden: Auflösung des Vereins. § 16. Der Verein ist aufgelöst, wenn die Mitglieder zahl unter... sinkt, oder in einer statutenmäßig berufenen ordentlichen oder außerordentlichen Generalversammlung eine Majorität von drei Viertel der Anwesenden dies beschließt. Ueber die Verwendung des Vereinsvermögens entscheidet die Versammlung, welche die Auflösung des Vereins ausspricht, jedoch darf dasselbe nur für Parteizwecke verwendet werden. Protokoll des Congresses am 8. und 9. August. Vorversammlung im goldenen Löwen. ( Nach der Frankfurter Zeitung".) Eisenach, 7. Aug. Der sozialdemokratische Congreß hat den möglichst günstigen Verlauf genommen. Wir waren von Anfang an auf alle Bewegungen der Schweizerlinge vorbereitet und für alle Fälle gerüstet. Heute Nachmittag, während die Gegner eine Vorbe sprechung hielten, hattes auch wir eine provisorische Bersammlung, in der festgesetzt wurde, den Schweißzerianern nur unter der Bedingung den Zutritt zu gestatten, daß sie sich den allgemeinen Bestimmungen fügten und gegen Abgabe der Mandate Eintrittstarten löften. Ein Borschlag, die Schweitzerianer durch eine Deputation, bestehend aus einem anwesenden Mitglied des Allgemeinen deutschen Arbeitervereins und den öfterreichischen Delegirten von dem gefaßten Beschluz in Kenntniß zu setzen und unserer entgegenkommenden Gesinnung zu versichern, wurde als Schwäche verrathend fast einstimmig wir mochten ungefähr 130 Mann zählen verworfen. Hierauf begab sich Herr Rüdt von Heidelberg, Mitglied des Allgemeinen deutschen Arbeitervereins mit Mühlwasser von Brünn auf eigene Hand in das Lokal der Schweizerianer, um sie von der Nothwendigkeit, ihre Mandate abzugeben, zu überzeugen; beide kehrten abre bald mit der Nachricht zurück, daß sie die Leutchen sehr angeheitert, zum Theil schon in fast unzurechnungsfähigem Zustande gefun den, und daß man erklärt habe, die Mandate nicht geben und mit List oder Gewalt in den Congreß eindringen resp. ihn sprengen zu wollen. Rüdt sprach in energischen Worten seinen Abschen vor solchem Gebahren Entschlossenheit bedurft, so ward er durch diese Mittheilungen geboten. aus und gehört jetzt zu uns. Hätte es noch eines Sporus zur äußersten Man beschloß, sich nicht ausschließlich auf den Schutz der Behörde zu verlassen, und um keinen Preis das gewaltsame Eindringen der Schweize rianer zu dulden; die Treppe ward besetzt und in jeder Weise dafür geſorgt, daß auch die Machtfrage, wenn es zum Faustkampf tam, unseren Gunsten gelöst werden mußte. Gegen 7 Uhr rückten die Schweitzerianer heran, erst ein Trupp von etwa 30, dann ein zweiter von etwa 70 Mann? nein, denn mindestens ein Drittel waren noch halbe Knaben. Keck marschierten sie vor, bis an die Treppe, kamen, kurze, confuſe, verblüffte Berathung, und demüthig marschierten sie unter saben stutzten. Einige Minuten standen sie rathlos da, dann eine dem Caudinischen Joch der Mandatablieferung die Treppe hinauf in den wohlbehüteten Saal. Durch diese Concession stiegen sie nicht nur von ihrem absoluten Standpunkt der Unfehlbarkeit und alleinseligmachenden Kirche herab, was schon eine Todsünde in den Augen des an der Spizze befindlichen Literaten ist, sondern sie lieferten uns auch eine ergötzlich e Fülle des compromittirendsten Materials in die Hände. Schamlosere Fälschungen und Täuschungen, als sie in den Mandaten der Schweizzerianer sich finden, sind wohl niemals verübt worden. Nur ein Beispiel: in Leipzig hielten die Schweizzerianer, deren Zahl sich dort etwa auf 90 Mann beläuft, cine ,, Arbeiterversammlung" ab, die von 200, höchstens 250 Mann besucht war. Diese 200, höchstens 250 Mann wurden in 1500 verwandelt und dann 7 Vertreter gewählt, von denen jeder ein auf 1500 Mann lautendes Mandat empfing, so daß also die 200, höchstens 250 Mann für den Congreß zu 7 mal 1500 d. h. 10,500 Mann angeschwollen sind. Und das ist noch lange nicht das Skandalöseste. Genug die Schweitzerianer waren im Saal und thaten, aus der Noth eine Tugend machend, so weit sie noch zur Spielung dieser harmlosen Comödie fähig waren, engelhaft versöhnlich und zeigten, daß sie vollständig den Kopf verloren hatten. Um 8 Uhr wurde der Congreß a) auf Antrag des Vorsitzenden oder dessen Stellvertreters; eröffnet. Bei der Wahl des Bureaus stellte sich sofort unsere große b) auf Antrag des Vorstandes; c) auf Antrag der Revisoren; d) auf schriftlichen Antrag von.... Mitgliedern. Ju den unter c und d gedachten Fällen ist der Vorstand verpflichtet, innerhalb drei Tagen dem Antrag nachzukommen, widrigenfalls die Antragsteller das Recht haben, selbstständig die Einberufung der Versammlung vorzunehmen. Jede außerordentliche Generalversammlung muß mindestens Zage vorher unter Angabe der Tagesordnung in geeigneter ise den Mitgliedern angezeigt werden. Statutenabänderung. 15. Statutenabänderungen können nur in einer statuten nberufenen ordentlichen oder außerordentlichen Generalang vorgenommen werden und sind gültig, wenn minzwei Drittel der Anwesenden dem Antrage zustimmen. tuiren numerische Ueberlegenheit( etwa 2 zu 1, es hatten sich mittlerweile noch viele unserer Delegirten eingefunden) heraus, und dies war natürlich das Signal des Skandals; durch Geschäftsordnungsanträge c. suchte man die Verhandlungen unmöglich zu machen, wüftes Schreien, Tumul ein Schweizzerianer, Armborst, ermahnt vergeblich seine Genossen, sich anständig" zu benehmen. Eine halbe Stunde lang sahen und hörten wir das Treiben in Gemüthsruhe an und als es genug war, schloß Geib, der mit großer Mehrheit zum ersten Präsidenten ( mit Bebel als Vicepräsidenten) gewählt worden war, der vorher getroffenen Verabredung gemäß, den Congreß. Der Beweis war geliefert, daß die Schweizerianer nur erschienen waren, um eine Einigung zu hindern; morgen beginnt ein neuer sozial- demokratischer Congreß, von dem die Schweizerianer ausge schlossen sind. Der Congreß. Der Congreß wird gegen 10 Uhr früh durch Geib( Hamburg) mit der Mittheilung eröffnet, daß die Mandate der Anhänger Herrn Tölcke's an Leyteren zurückgesandt seien, und fordert zur Bildung des Bureau's auf. Gewählt werden als Vorsitzende und deren Stellvertreter: Geib( Hamburg), Bebel( Leipzig), Oberwinder( Wien) und Quick( Genf); als Schriftführer: Scheu( Wien), Dr. Walster ( Dresden), Bürger( Göppingen) und Motteler( Crimmitschau). Hierauf wird eine Commission zur Prüfung der Mandate gewählt, be= bestehend aus Brade, Kayser, Eliner( Frankfurt a. M.), Bonhorst und Stolle. Dieselbe zieht sich auf Aufforderung des Vorsitzenden zurück. Man geht zunächst zur Tagesordnung über, und zwar zum ersten Bunite: Programm und Organisation der Partei. [ Bebel empfiehlt als Vorlage den gedruckten Entwurf. Betreffs der Geschäftsordnung wird die schriftliche Anmeldung zum Wort und 10 Minuten Redezeit ohne erhebliche Discussion beschlossen.] Als erster Generalredner über Programm und Organisation ergreift Hr. Bebel das Wort. Er schildert die Gefahren der Diftatur durch einen einzelnen Mann und erörtert gleichzeitig die Gefahren des losen Föderalismus. Die Mängel beider Systeme seien allseitig erkannt worden, und deshalb habe man die Erfahrungen bei Abfassung des vorliegenden Entwurfs benützt. Derselbe stelle die Einheitlichkeit her, vermeide aber die Gefahren der Diktatur durch Herstellung eines mehrgliedrigen, an Einem Orte wohnhaften Ausschusses, über welchen eine Controlkommission zur Aufsicht siehen solle. Indem Redner noch die Uebelstände beleuchtet, die daraus entstehen, wenn die Bereinigung aller Fäden und außerdem noch das Parteiorgan mit seinem Einfluß auf die öffentliche Meinung in Einer Hand sich befinden, zeigt er, daß auch diese Mängel durch den vorliegenden Entwurf beseitigt würden, indem das Parteiorgan darnach Eigenthum der Partei werde, die Redaktion aber durch Ausschuß und Controlkommission zu beaufsichtigen sei. Die Lokalvereine müssen das Parteiprogramm vollständig anerkennen, sonst werden sie von der Partei nicht anerkannt. Sie sind aber nothwendig wegen der verschiedenartigen Gesetzesteftimmungen über das Vereinswesen. Die Organisation des Allg. Deutschen Arbeitervereins würde, wenn die Klippe der persönlichen Diktatur vermieden sei, als die befte zu betrachten sein, wenn sie nicht bereits durch Entscheidung des preußischen Obertribunals als ungesetzlich bezeichnet und mit der polizeilichen Auflösung bedroht sei. Dagegen sei das Verhältniß der Lokalvereine zur Partei dergestalt, daß ein äußerliches Band nicht nachzuweifen, also nur einzelne Vereine bedroht wären. Auch sei der preußischen Regierung dadurch das Recht zum Einfordern der Mitgliederliste entzogen. In Bezug auf das Verhältniß zur Internationalen Arbeiterassoziation kämen die Vereinsgesetze gleichfalls in Betracht; die deutsche Parteiorganisation fönne nicht einen Zweigverein der Internationalen bilden; aber es müßten Mittel gefunden werden, daß auch die deutschen Arbeiter ihren Pflichten gegen die Internationale Arbeiterassoziation nachtommen könnten. Auf Veranlassung des Vorsitzenden werden nunmehr die gedruckten Anträge der Deutschen Sektion der Internationalen Arbeiter- Assoziation verlesen. Weiter verliest der Vorsitzende einen( durch E. Werner eingereichten) Antrag der Leipziger Mitglieder der Internationalen Arbeiterassoziation; zwei Anträge von Rittinghausen( Cöln), einen Antrag von Bennecke( Hamburg) und einen Antrag von Löwen= stein. [ Telegramme der Begrüßung und Ermuthigung aus Wien( Arbeiter der Elisabeth- Westtahu), aus Wiener- Neustadt und von den Arbeitern Wiens werden verlesen.] Brace, als zweiter Referent, verzichtet aufs Wort. Rüdt( Heidelberg) schließt sich mit Vorbehalt dem Entwurfe an, weil er die Früchte der Schweizer'schen Diktatur fennen gelernt habe. ( Lebhaftes Bravo.) J. M. Hirsch begründet seinen Antrag zu III, 1, anstatt ,, vom 20. Lebensjahre an" zu setzen: vom Tage des Tragens der Steuerlaften. Im Uebrigen bittet er, den Entwurf anzunehmen, da eme Partei nicht aufzulösen und die Organisation so am zweckmäßigsten eingerichtet sei. Er schildert bei dieser Gelegenheit den von den Anhängern Schweizer's selbst in Generalversammlungen geübten Terrorismus. Schilling( Leipzig) begrüßt den Congreßtag als den schönsten feines Lebens und stimmt dem Entwurfe bei, hauptsächlich deshalb, weil er die Selbstverwaltung und Selbstthätigkeit der Lokalvereine fördere. 6. Rüll und Böhm beantragen zu II, 6 die Worte:„ obligatorischer und unentgeltlicher Unterricht in allen öffentlichen Schulen. Ellner( Coblenz) erklärt die Lassalle'sche Organisation für die beste, mit Ausnahme einiger Punkte. Aber sie müsse von einem ehrlichen und verständigen Manne, wie Lassalle es war, geleitet sein. Deshalb dürfe man sich durch die Person Schweitzer's nicht an der Organisation irre machen lassen. Auch die einzelnen Vereine umgingen das Gesetz. Bu ll, als 10. Punkt wird von C. Hirsch( Nürnberg) ,, Förderung des Genossenschaftswesens mit Staatskredit und demokratischen Garantien" beantragt. Rüdt beantragt Feststellung der Stimmen, welche die Delegirten mehrer Orte haben sollen, und fragt an, ob nicht der Congreß die Ausschußmitglieder wählen solle. Klees( Budkau): Die Partei muß demokratisirt werden, deshalb empfehle ich den Entwurf. Aaron( Berlin): Die Social- Demokratie muß die Gewerks- Genoffenschaften in die Hände nehmen. Ellner( Coblenz): Die Arbeiter sollten durch den Allg. Dentschen Arbeiterverein politisch gebildet werden. Aaron: Hr. v. Schweitzer hat die Gewerks- Genossenschaften in Berlin zum Kampfe gegen die Socialdemokraten geführt. Fritzsche( zur Geschäftsordnung): Thatsächliche Berichtigungen find nur zum Schluß der Debatte vorzubringen. Der Vorsitzende und Metzner( Berlin) finden dies bedenklich, weil sonst häufig viel unnütz gesprochen würde. [ Die Versammlung tritt dieser Ansicht bei; lehnt auch das obligatorische Auftreten auf der Rednerbühne ab.] Szymanowski( Luckenwalde) beantragt eine Zufügung zum Programm wegen Abschaffung der Kapitalzinsen. Metzner zeigt an der Lassalle'schen Organisation, welche Früchte es getragen, daß man die Arbeiter nicht zum selbstständigen Denken und Handeln erzogen. Er empfiehlt deshalb die Vorlage. ( Depeschen aus Hannover( Hoch Lassalle, hoch Schweitzer!), von Geffers in Wolfenbüttel( Hoch Social- Demolratie!) und aus Celle( Hoch der Congreß! Proletarier vereinigt Euch!) werden verlesen. Taute( Leipzig) findet die Generalstatuten der Internat. Arbeiterassoziation viel präziser, als die Vorlage. Er bestreitet, daß die Polizei ein Hinderniß sein lönne; es könne doch jeder Einzelne als Mitglied beitreten. Spier( Wolfenbüttel) bemerkt, daß die Lassalle'sche Organisation sich nicht nur nicht bewährt, sondern auch von den Mitgliedern wiederholt abgeändert worden sei. Sie sei nur straff nach unten, begünstige aber jede Willkür des Präsidenten, zumal als derselbe durch das Vereins- Organ auch noch die öffentliche Meinung der Mitglieder beeinflußt habe. Das Organ sei die einzige Controle gewesen; aber auch in dessen Alleinbesitz habe sich Schweitzer zu setzen gewußt. Der vorliegende Entwurf versöhne die Nothwendigkeit der persönlichen Freiheit mit der Nothwendigkeit der einheitlichen Organisation. Auch Taute's Wunsch werde durch Bebel's Vorschläge genügt, indem gegen 1 Groschen Jahresbeitrag Mitgliedstarten der Internationalen ausgefertigt würden. [ Es ist vielfach Schluß der Debatte und der Rednerliste beantragt; letzteres wird angenommen. Thärmann( Magdeburg) beantragt, ein Begrüßungstelegramm an die weimarische Lehrerversammlung abzusenden, was nicht genügend unterstützt wird.] Nippoldt Getha): Wir brauchen durchaus eine politische Organisation zur Bildung demokratischer Leute und Anbahnung eines demokratischen, cines Volksstaates. York( Harburg): Die Laffalle'sche Organisation war nothwendig bei Gründung des Vereins. Jetzt ist eine selbstständige Arbeiterpartei entstanden; jetzt vertragen wir zwar noch keine Dezentralisation, wohl aber strengste Controle des Präsidenten. Er bittet alle Amendements zu unterstützen, welche dazu dienen, die socialdemokratischen Elemente fest zusammenzufassen. Mühlwasser( Brünn) beantragt, richt blos, wie der Antrag der Deutschen Sektion der Internationalen will, an die Landleute 2c., sondern auch an die Nationalitäten einen Aufruf zu erlassen. Der Nationalitätenhaß sei ein Gegner der Sozial- Demokratie. Er weist jede Diktatur zurück, denn jeder Diktator werde mit der Zeit Tyrann. Redner beantragt, daß die republikanische Staatsform als die allein richtige anerkannt werde. ( Fortsetzung in der 2. Beilage.) Aus England. London, den 2. Auguft. Vor einigen Wochen lief ein Jubelgeschrei durch die Vereinigten Staaten, dessen Ursache die Beendigung der PazificEisenbahn war. ,, Dieses Werk," sagt der ,, Chicago Worfingman's Advocate" ,,, ist die größte von allen großen Schwindeleien, wodurch man Geld aus den Taschen des Volks in die Taschen von assoziirten ,, unbefleckten" Gesetzgebern gespielt hat. Nach einem, zur Zeit noch unvollkommenen Bericht des Regierungs- Direktors Chauncey M. Snow sind nur die wenigsten der Bedingungen erfüllt worden, unter welchen Land und Geld vom Staat bewilligt ward. Wo der Boden Steinumfriedigungen erfordert, hat man sich hölzerner Stüßen bedient. Ueber eine Granitfelsenschlucht, die 120 Fuß tief und 600 Fuß breit ist, hat man eine hölzerne Brücke gebaut und versprochen, wenn sie verfault sei, die Schlucht mit Steinen auszufüllen oder eine eiserne Brücke zu bauen; wo überwölbte Abzugskanäle von Nöthen sind, um die Bahn trocken zu legen, hat man sich mit einfachen Graben begnügt. Auf einer Stelle wurden bereits 400 Fuß Bahn weggespült und stürzten in Folge dessen eine Anzahl Wagen in einen Abgrund. Zur Füllung der Wasserbehälter hat man statt Dampfmaschinen an vielen Orten Windmühlen errichtet, weil ein Direktor Theilhaber einer Windmühlenfabrik ist. Die Regierung hat, außer 14,800,000 Acer Land, mehr an Geld oder in Staatsobligationen gegeben, als die Bahn kostet. Der ,, Advocate" behaup= tet, daß die Kompagnie 10,000 Dollars per Meile mehr an Subsidien erhalten hat, als die Bahn kostet. Charles Frances Adams sagt von der Kompagnie: Ihre Mitglieder sitzen im Kongreß, sie sind die Vertrauensmänner der Aktionäre, sie sind die Direktoren, sie sind die Inhaber der Papiere, sie sind die Kontrahenten; in Washington bewilligen sie die Subsidien, in New- Yord nehmen sie dieselben in Empfang, im Credit Mobilier theilen sie sich drein und in ihren Landhäusern verzehren sie die Beute." Wir sehen, daß die republikanischen Bürger es ebenso gut verstehen, Gemeineigenthum in Privatetgenthum zu verwandeln wie die englische Aristokratie, nur daß letztere etwas langsamer zu Werke geht, indem sie nahe an 100 Jahre gebraucht hat, um 7 bis 8 Millionen Acker Gemeindeländereien einzuzäunen und in Privateigenthum zu verwandeln. Kaum war der Jubel, der die Eröffnung der Bahn be= grüßte, verschollen, als sich, wie Wendell Phillips sagte, eine fleine Sturm verkündende schwarze Wolke am südlichen Horizont zeigte. Diese schwarze Wolke sind die von der PazificEisenbahn- Kompagnie importirten chinesischen Arbeiter, die sich über die gauze Union auszubreiten drohen, und von der Bourgeoisie mit Freuden empfangen werden, weil sie nicht allein viel billiger arbeiten als die Arbeiter irgend einer anderen Nation, sondern auch sich zu jeder Zeit, bei Tag und bei Nacht, Sonntag und Werktag, Winter und Sommer geduldig und bereitwillig in Alles fügen, was ihnen die bürgerliche Gelegier nur immer zumuthen mag. Dabei sind sie zu Allem zu gebrauchen. Sie sind geschickte und gewissenhafte Arbeiter und Handwerker, und können leben, und nach ihrer Art gut leben, von einem Lohn, den der amerikanische Arbeiter 504 Effen. Im November vorigen Jahres wurde hier eine Arbeiterversammlung aufgelöst und kam es in Folge dessen zu tumultuarischen Auftritten. Gegen Raspe( damals einer der Hauptführer des Allge meinen deutschen Arbeitervereins, seitdem aber mit uns geeinigt) und eine Anzahl Arbeiter wurde Anklaffe erhoben, und am 30. Juli hatte die betr. Schwurgerichtsverhandlung vor einem außerordentlich zahlreichen Publikum statt. Die Anklage gegen Raspe ging dahin, 1) Bergleute durch Reden an öffentlichen Orten angereizt, verleitet oder bestimmt zu haben, die Einstellung der Arbeit zu verabreden, 2) Polizei offizianten und den Landrath Frhrn. v. d. Heydt bei Ausübung ihres Berufes und in Beziehung auf denselben beleidigt resp. verleumdet zu haben. Der 3. Punkt der Anklage betraf das Verhalten Raspe's dem die Versammlung im Wilmeroth'schen Saale auflösenden Polizeiinspector gegenüber. Der 4. Punkt endlich hatte seine Stütze in dem Haß- und Berachtungsparagraphen. Nach einstündiger Berathung sprach der Gerichtshof das Urtheil über Raspe und zwar schuldig aller der in der Anklage enthaltenen Vergehen auf Grund der darin angezogenen ParaWilmeroth'schen Saale sich nicht sofort entfernt zu haben, nachdem die graphen mit Ausnahme der Beschuldigung, am 22. November aus dem Bersammlung von Polizei- Inspector Dähne für aufgelöst erklärt worden sei, und verurtheilte ihn zu einer neunmonatlichen Gefängnißstrafe, ertheilte auch dem Landrath Freiherru von Heydt, dem PolizeiInspector Dähne, dem Polizei- Commissar Achterrath und dem PolizeiEssener Zeitung zu veröffentlichen. Von den übrigen, sämmtlich dem Sergeanten Spieske die Befugniß, das Erkenntniß ein Mal in der Bergmannsstande angehörigen Angeklagten wurden 12 zu 3 Tagen, 2 zu einer Woche, refp. 14 Tagen Gefängniß verurtheilt, die anderen freigesprochen. Arbeitsnachweis. Gesucht wird ein tüchtiger Hand- und tüchtiger PreßVergolder bei gutem Lohn und dauernder Condition durch Fr. W: Böhme, Obernstraße 25, Bremen. Condition sucht ein zuverlässiger Buchbinder als Werkführer in einem kleinen Geschäft. Offerten werden erbeten an Richard Richter in Neustädtel bei Schneeberg, Erzgebirge. Ein Buchbinder der, in den größeren Werkstellen in Berlin und Leipzig gearbeitet hat, sucht Stellung. Näheres durch Ernst Werner in Leipzig. Einige tüchtige zuverlässige Buchbinder suchen baldigst Condition. Offerten erbeten an Ernst Werner in Leipzig. Anzeigen. So eben erschien: Eines Arbeiters Widerlegung für einen Hungerlohn halten würde. In Kalifornien ist es bereits zu blutigen Auftritten gekommen, die Arbeiter haben neue Anfömmlinge aus dem himmmlischen Reich gesteinigt. Die Arbeiter verlangen, daß diese Einwanderung sofort untersagt werde. Senator Casserley sagte vor einigen Tagen: ,, So groß auch das Werk der Pazific- Eisenbahn sein mag, es wäre besser, daß man es nie unternommen hätte, als daß man Chinesen zu seiner Ausführung importirt hat. Ich sage importirt, sie kamen hierher durch Importation( Einfuhr), nicht durch Immigration( Einwanderung). Wenn sie heute nur mit dem Taglöhver zusammenstoßen, so haben wir keine Garantie, daß sie nicht morgen mit dem Steinhauer, dem Zimmermann, der national- ökonomischen Lehren J. Stuart dem Maschinenbauer u. s. w. in Konkurrenz treten, denn sie find das frugalste, geschickteste und fleißigste Volk der Erde. Betrachtet das prächtige Granitgebäude von Wells und Fargo: die Steine wurden in China gehauen, das Gebäude ward von Chinesen errichtet. Leute, die solche Arbeit verrichten können für weniger als die Hälfte dessen, was die weißen Arbeiter erhalten, sind ein Nachtheil für den Staat und ich bin bereit, mich mit Jedermann zu vereinigen, der Willens ist sie aus dem Lande zu halten." Aber alle Kapitalisten denken nicht wie Senator Casserley. Der ,, New- York Herald" zeigt an, daß an einem Tage 12,000 Chinesen angekommen; die ,, World" droht den Bergleuten von Nevada, sie würden durch Chinesen ersetzt, wenn sie sich nicht fügten; die Plätze der Schuhmacher von Lynn sollen mit Chinesen besetzt werden; eine Kompagnie in St. Louis erbietet Mill's von 3. George Eccarius. Preis 12 Ngr. Um den Ankauf dieser vortrefflichen Schrift, in welcher ein Arbeiter von Beruf mit scharfer geistvoller Feder gegen den berühmten englischen Bourgeois- Dekonomen zu Felde zieht, auch den weitesten Kreisen mög lich zu machen, hat die unterzeichnete Verlagshandlung den Preis für Arbeiter auf 6 Sgr.( auf's Dutzend 1 Freieremplar) festgesetzt. Seit Lassalle's Bastiat- Schulze hat nichts solch Aufsehen erregt, wie diese glänzende Arbeit des Londoner Schneidergesellen. Die Schrift ist gegen Franco- Einsendung des Betrags von Rob Friese in Leipzig zu beziehen. Berlin. Albert Eichhoff. ſich, Chineſen für die Baumwollenfelder für 35 Dollars per Deutscher Arbeiterbildungs- Verein Kopf zu importiren, um die widerspenstigen Neger zu ersetzen; selbst die irischen Dienstmädchen und Stiefelpußer von NewYort sind auf einmal zu troßig geworden, auch sie sollen durch friechende Sklaven aus dem Himmlischen Reich*) außer Brod gesetzt werden. Alles in Folge der großen Pazific= Eisenbahn. *) China. Verantwortlicher Redakteur: W. Liebknecht. ( Redaktion: Braustr. 11). in London Charles- Hotel, 71 Dean- Street, Soho Square. W. London. Alle sozialistischen Schriften find durch meine Vermittelung zu beziehen. Leipzig, Windmühlenstr. 23 Hintergebäude. C.E. Seifert. Druck Verlag: F. Thiele. } Leipzig.{ Expedition: Petersstraße 18. Beilage zum Demokratischen Wochenblatt Nr. 33. Direkte Gesetzgebung durch das Volk. ( Schluß.) Ueberläßt das Volk die Vertheidigung seiner Rechte und seines Vaterlandes einer Anzahl ausschließlich hierzu Abgerichteter und Abgesonderter, so schafft es ein stehendes Heer, das furchtbarste Werkzeug in der Hand der Staatslenker, das jedesmal gegen sein Recht und seine Freiheit gebraucht wird, wenn die bürgerlichen Schafe etwa einmal unter der monar= chischen Scheere widerspänstig werden. Ueberläßt das Volk Ueberläßt das Volk das Recht und die Pflicht Recht zu sprechen" ständigen Beamten, statt Geschwornengerichten, so läuft es Gefahr, daß sich ein Büreaukratismus und eine Juristerei einnistet und entwickelt, die es weiß der Teufel nach welch' fremdländischem, römischem ,, Recht" richtet, nur nicht nach dem in den Rechtsanschauungen des Volkes begründeten. Die kleine Schweiz, eingepfercht inmitten mächtiger Monarchien, deren Bevölkerung hundertmal größer ist, hat sich trotz der so verderblichen monarchischen Einflüsse, trotz der Miasmen des Von- Gottes- Guadenthums dennoch durch Jahr hunderte lang die urgermanische Gesundheit, die ewig wahren Grundsätze jener Germanen, vor denen das völkerknechtende Rom erzitterte, zum Theil wenigstens bewahrt, vor allen denjenigen der Voltsbewaffnung. Weil der Schweizer Wehrmann immer Wehr und Waffe zu Hause d. h. das bewaffnete Stimmrecht hatte, weil die Schweizer nie von einem stehenden Heere etwas wissen wollten, darum hat sich ihre Republik erhalten, darum konnte der erwachende Volksgeist sich leicht Bahn brechen. Mit aller Wucht, welche die historische Erinnerung aus dem germanischen Alterthum und aus der Heldenzeit der alten Eidgenossenschaft( wo das Volk auch in den großen Kantonen über wichtige Fragen, wie: Krieg und Frieden, Reformation, Steuern c. befragt und seine Genehmigung oder Verwerfung eingeholt wurde) einer modernen Jdee verleihen kann, bricht fich jetzt im Schweizervolte die direkte Gesetzgebung durch das Bolt Bahn. Bereits besteht dieselbe in den größeren Kantonen der deutschen Schweitz, Bern, Thurgau, Graubündten, vor allem aber in Zürich zu Recht, in welch' letzterem Kanton sie am ausgeprägtesten und reinsten in der Verfassung festgestellt ist. Bereits beginnt die Bewegung, welche die direkte Gesetzgebung durch das Volk auch auf die Bundesgesetzgebung ausdehnen will und zwar in derartiger Form, wie dieselbe in den größten Staaten ausgeübt werden könnte. Schon die französische Constitution von 1793, welche an ihrer Spitze die weltgeschichtliche Erklärung der Menschenrechte enthält, stellte die direkte Gesetzgebung durch das Volk auf, wenn auch in unentwickelterer Gestalt als wie sie heutzutage hervortritt und zwar in der Form des sog. Beto, wo eine gewisse Anzahl von Stimmberechtigten Einsprache erheben muß, ehe die Abstimmung über das betreffende Gesetz erfolgt. Art. 53. der französischen Verfassung von 1793 sagt: ,, der gesetzgebende Körper schlägt Gesetze vor( propose des lois) Art. 58: ,, der Gesetzes- Entwurf wird gedruckt und allen Gemeinden der Republik zugeschickt unter dem Titel: GesetzesVorschlag( loi proposée)" Art. 59: ,, Wenn 40 Tage nach Versendung des Gesetzes= borschlages, in der Hälfte der Departements, mehr eines, der zehnte Theil der regelmäßig einberufenen Urversammlungen nicht reklamirt hat, ist der Entwurf angenommen und wird Gesetz." Art. 60: Erfolgt diese Reklamation, so hat der gesetzgebende Körper die Versammlungen einzuberufen"( zum Zwecke der Gesetzesabstimmung.) Leider kam diese Verfassung nie zur Anwendung, da die Wucht der äußeren und inneren Bedrängnisse der jungen Republit eine friedliche Entwicklung nicht gestattete. Wie aber überhaupt im Völkerleben eine gute Idee nie verloren geht und fein Schritt zum Besseren umsonst gethan ist, schlummerten auch diese Jdeen von 1793 tief im Herzen des französischen Volkes fort. Als nun die zweite Republik aus der Februar- Revolution von 1848 hervorging und der Sozialdemofrat Rittinghausen von Cöln die Idee der direkten Gesetzgebung durch das Volk, deren Weiterentwicklung und Verbreitung er sich als Lebensaufgabe gestellt, in den Jahren 1850 und 1851 in's französische Volk hinein warf, zündeten diese Gedanken sofort und es brach eine mächtige Bewegung in den Geistern gegen den Repräsentativstaat hervor, die unfehlbar bald ihre guten Früchte getragen hätte, wenn nicht die schöne Blüthe durch den verheerenden Staatsstreich des durch den verheerenden Staatsstreich des Gesellschaftsretters" Bonaparte geknickt worden wäre. Es ist eben ein Verhängniß des Cäsarismus, daß das Gras verdorrt, wo er seinen Fuß aufsetzt.- Aus dieser Wüste der Reaktion flüchtete sich der Saamen auf die einzige noch übrig gebliebene republikanische Dase, auf Schweizerboden, wo er im gesunden Volksleben nach und nach tiefe Wuzel faßte. Jetzt, da der Cäsarismus im Absterben ist und ein neues Frühlingswehen durch die Völker zieht, schießt auch der ausgestreute Saame überall als reale Saat lebenkräftig aus dem Boden hervor, und die seit langem keimende Idee der direkten Gesetzgebung durch das Volk nimmt als Staatsform kräftige Gestaltung an. " Es versteht sich von selbst, daß die direkte Gesetzgebung in größeren Staaten nicht auf dieselbe Weise ausgeübt werden kann, wie sie vormals auf öffentlichem Plazze zu Athen, in den Eichenhainen Germaniens und noch heute in den Landgemeinde- Kantonen der Schweiz gehandhabt wird. Das Wesen d. h. die Theilnahme an der Gesetzgebung muß fortbestehen, nur die Form, in welcher diese Theilnahme vollzogen wird, muß schwinden, muß eine ganz andere werden, weil auch die Verhältnisse andere, größere geworden sind, welche nicht mehr gestatten, daß das ganze Volk sich auf Einem Punkt zur Berathung versammelt. Unser Jahrhundert jedoch hat mit seinen großartigen Erfindungen die reine Demokratie auch im Großen vorbereitet und ermöglicht, dadurch daß sie weite Entfernungen beinahe aufgehoben, so daß selbst ein großer Volksförper durch Dampf und Telegraphie so zusammenhängt, daß die Aeußerungen und Zuckungen der einzelnen Glieder sofort überall verspürt werden und zum Bewußtsein gelangen. Immerhin muß die alte ehrwürdige Form, weil zu eng, verlassen werden. Das Handmehr der Landesgemeinde d. h. die offene Abstimmung muß, da ja Jedermann(?) jetzt schreiben kann, ersetzt werden durch die geheime Abstimmung in den Gemeinden vermittelst der Wahlurne, welche mehrere Stunden am Stimmsonntage bereit steht, so daß jeder Bürger seinen beschriebenen Stimmzettel zu der ihm gelegenen Zeit hineinwerfen kann. Es wird dadurch dem Einfluß des Kapitals, den ungebührlichen Zumuthungen der Arbeitgeber, wodurch die offene Stimmgebung nur zu oft getrübt wird, der Lebensfaden abgeschnitten. Der Arbeiter wird bei der geheimen Stimmgabe seinen Willen freier äußern können, als wenn er befürchten muß, wie dies bei der offenen Abstimmung nur zu oft der Fall ist, daß er die freie Aeußerung seiner politischen Ueberzeugung durch soziale Nachtheile( Entzug der Arbeit u. s. w.) zu büßen hätte. Die Berathung an der Landsgemeinde wird ersetzt, jetzt da ja Jeder(?) lesen kann, durch die gedruckten Erläuterungen zu den Gesetzesvorschlägen, durch die Diskussion in den Zeitungen und durch freie Versammlungen, wenn die Wichtigkeit der Gesetzesvorlagen solche Besprechungen hervorrufen. Die Antragstellung in den Landesgemeinde- Kantonen findet in größern Staatsverbänden durch eine andere organisirte Volksinitiative( Vorschlagsrecht des Volkes) ihren Ausdruck; diese besteht darin, daß ein durch die Verfassung bestimmter Bruchtheil( etwa 10 bis 20) des Volkes einen Vorschlag macht, dieses sein Begehren durch ein hiezu gewähltes Comité in Gesetzesform aufstellen und schließlich zur Volksabstimmung bringen kann. Die direkte Gesetzgebung durch das Volk besteht somit namentlich aus zwei Elementen, einem anregenden und einem beschließenden. 1) Aus dem Vorschlagsrecht des Volkes, auch Volksinitiative genannt, und 2) Aus der Voltsabstimmung über Gesetze, auch Referendum geheißen; zwischen beiden funktionirt als regelmäßiges Organ der Rath, welcher zwar nicht mehr ein gesetzgebender, sondern nur noch ein gesetzesvorschlagender d. h. ein bloßer Rathgeber ist, dessen Rath befolgt werden kann oder auch nicht. Der Rath ist auf diese Weise zwischen zwei Feuer gesetzt, die ihn beständig warm erhalten werden. Schlägt der Rath schlechte Gesetze vor( macht er Begehungssünden), so werden sie durch die Volksabstimmung( Referendum) verworfen. Will der Rath keine guten Gesetze vorschlagen( begeht er Unterlassungssünden), so kommt die Volksinitiative und macht ihre Vorschläge. Diese Volksinitiative kann sich beispielsweise im Kanton Zürich auf zweierlei Arten äußern: 1) Wenn der 13te Theil des Volkes( in Zürich 5000 Initianten bei 65,000 Stimmberechtigten) einen Vorschlag machen, muß derselbe vor die Voltsabstimmung gebracht werden. 2) Wenn ein Einzelner einen Vorschlag macht, dem ein Drittel des Rathes beistimmt, muß ebenfalls durch das Volk darüber abgestimmt werden. Somit sind im Kanton Zürich: 1) 5000 Jnitianten( Vorschlagende), 2) ein Einzelner, dem ½ der Mitglieder des Kantonsrathes zustimmt, 3) der Kantonsrath selbst( aus etwa 220 Mitgliedern bestehend), alle drei gleichberechtigt, Vorschläge an das Volk zur Abstimmnug zu bringen; nur ist der Rath das gewöhnliche Organ; die zwei andern Organe aber die außergewöhnlichen, die bloß in Thätigfeit kommen, wenn das gewöhnliche lahm wird. Wir lassen nun zum bessern Verständniß die Artikel über Initiative und Referendum aus der Züricher- Verfassung folgen, welche mit den Worten beginnt: Das Volk des Kantons Zürich giebt sich fraft seines Selbstbestimmungsrechtes folgende Verfassung: III. Gesetzgebung und Volksvertretung. Die Anregung, beziehungsweise der Entwurf, ist vor der Abstimmung immer dem Kantonsrathe zu begutachtender Beschlußfassung zu unterbreiten. Für den Fall, daß ein von der Volksinitiative ausge gangener Gesetzesentwurf zur Abstimmung gelangt, kann der Kantonsrath dem Volfe außer seinem Gutachten auch einen abgeänderten Entwurf zur Entscheidung vorlegen. B. Voltsabstimmung. ,, Art. 30. Alljährlich zwei Mal, im Frühjahr und im Herbst, findet die Abstimmung des Volkes über die gesetzgeberischen Akte des Kantonsrathes statt( Referendum). In dringenden Fällen kann dieser eine außerordentliche Abstimmung anordnen. ,, Der Volksabstimmung sind zu unterstellen: 1) alle Verfassungsänderungen, Gesetze und Konkordate; 2) diejenigen Beschlüsse des Kantonsrathes, welche derselbe nicht endgültig zu fassen befugt ist( s. Art. 31); 3) Schlußnahmen, welche der Kantonsrath von sich aus zur Abstimmung bringen will. ,, Der Kantonsrath ist berechtigt bei der Vorlage eines Gesetzes oder Beschlusses neben der Abstimmung über das Ganze ausnahmsweise auch eine solche über einzelne Punkte anzuordnen. Die Abstimmung findet mittelst der Stimmurne in den Gemeinden statt. Die Betheiligung hieran ist eine allgemeine Bürgerpflicht. ,, Die Volksabstimmung fann nur bejahend oder verneinend sein. ,, Bei derselben entscheidet die absolute Mehrheit der be= jahenden und verneinenden Stimmen. ,, Der Kantonsrath ist nicht befugt, Gesetze oder Beschlüsse vor der Abstimmung provisorisch in Kraft zu setzen. ,, Alle zur Volksabstimmung gelangenden Verlagen sind spätestens dreißig Tage vor derselben zu veröffentlichen und den Stimmberechtigten einzuhändigen. C. Kantonsrath. ,, Art. 31. Dem Kantonsrathe kommt zu: ,, 1. die Berathung und Beschlußfassung über alle Gegenstände, welche der Volksabstimmung unterstellt werden; ,, 2. das Begehren um Einberufung der Bundesversammlung; ,, 3. die Verfügung über die Wehrkraft des Kantons, soweit dieselbe nicht vom Bunde beansprucht wird; ,, 4. die Ueberwachung der gesammten Landesverwaltung und der Rechtspflege. ,, 5. die endgültige Entscheidung über neue einmalige Aus,, Art. 28. Das Volk übt die gesetzgebende Gewalt unter gaben für einen bestimmten Zweck, welche den Betrag von Mitwirkung des Kantonsrathes aus. A. Vorschlagsrecht des Volkes. ,, Art. 29. Das Vorschlagsrecht der Stimmberechtigten ( Initiative) umfaßt das Begehren nach Erlaß, Aufhebung oder Abänderung eines Gesetzes oder verfassungsmäßig nicht ausschließlich in die Befugniß des Kantonsrathes fallenden Beschlusses. Derartige Begehren können in der Form der einfachen Anregung oder des ausgearbeiteten Entwurfes gestellt werden und sind im einen wie im andern Falle zu begründen. ,, Wenn ein Einzelner oder eine Behörde ein solches Begehren stellt, welches von einem Drittheile der Mitglieder des Kantonsrathes unterstützt wird, so muß über dasselbe durch das Bolt entschieden werden. Dem Antragsteller oder dem Abgeordneten der antragstellenden Behörde steht das Recht der persönlichen Begründung im Schooße des Kantonsrathes zu, infofern 25 Mitglieder des Kantonsrathes das Gesuch um persönliche Begründung unterstützen. ,, Ebenso muß der Volksentscheid veranlaßt werden, wenn 5000 Stimmberechtigte oder eine Anzahl von Gemeindeversammlungen, an denen wenigstens 5000 Stimmberechtigte dafür gestimmt haben, ein solches Begehren stellen, insofern der Kantonsrath denselben nicht entspricht. Eine rechtzeitig eingereichte Anregung soll spätestens in der zweitfolgenden regelmäßigen Volksabstimmung dem Volke zum Entscheide vorgelegt werden. 250,000 Franken nicht übersteigen, sowie neue jährlich wiederkehrende Ausgaben bis auf den Betrag von 20,000 Franken; ,, 6. die Festsetzung des jährlichen Voranschlages der Einnahmen und Ausgaben des Staatshaushaltes nach Maßgabe der bestehenden Gesetze und Beschlüsse, ,, 7. die Prüfung der Staatsrechnung 11 Wir möchten nicht behaupten, daß obige Artikel in allen Theilen das durchaus Richtige getroffen hätten und so zu sagen als unfehlbares Schema aufzustellen seien. Die Mannigfaltigkeit der individuellen Anschauungen wird da und dort Mängel her ausfinden. Allein diese Artikel verdienen als erster ernsthafter Versuch insofern alle Beachtung, als sie ein Gesammtwerk sind, eine aus den Berathungen und Abstimmungen eines ganzen Volkes hervorgegangene neue Staatsform, in welcher sich die Gesammtheit nach ihren fortschreitenden Bedürfnissen ungehemmt entwickeln kann. Wir leben der Ueberzeugung, daß die direkte Gesetzgebung durch das Volk durch die Institutionen der Volksinitiative und Volksabstimmung über Gesetze in den größten Staaten einge führt werden kann und muß, und daß die soziale Frage ohne diese politischen Einrichtungen nicht gelöst werden kann. Die Seftion Zürich hält sich daher für ebenso verpflichtet als berechtigt, die Idee der direkten Gesetzgebung durch das Volk vor das Forum des internationalen Arbeiterbundes zu bringen, in der Ueberzeugung, daß diese Idee, wie die ewig denkwürdige Erklärung der Menschenrechte, als wirksamstes Mittel zur Verwirklichung dieser sozialen Rechte ihren Weg um den Erdkreis machen wird. Sie stellt deshalb folgenden Antrag: Der Congreß des internationalen Arbeiterbundes in Basel, In Erwägung: daß das Gesetz das geschriebene Interesse des Gesetzgebers ist; daß bei der Gesetzgebung das Interesse der Gesammtheit naturgemäß maßgebend sein soll; daß erfahrungsgemäß Repräsentativkörper mehr das Kapital als die Arbeit repräsentiren und daher in der Regel die Gesetze auf Kosten der arbeitenden Massen zu Gunsten des Kapitals gemacht werden; daß nur durch direkte Betheilung an der Gesetzgebung im Volke das politisch- soziale Bewußtsein durchdringen kann, welches die erste Vorbedingung zur Lösung der sozialen Frage ist; beschließt: = Es sei eine Hauptaufgabe der arbeitenden Klassen dahin zu wirken, daß die sozial- demokratische Republik verwirklicht werde, in welcher die Gesetzgebung direkt durch das Volk ausgeübt wird. Alles für das Volk und Alles durch das Volk. Zürich, August 1869. Im Auftrage der Sektion Zürich der Referent: K. Bürkli. Internationaler Verein für Buchbinder 2c. Leipzig. In der letzten Monatsversammlung beschlossen die hiesigen Mitglieder des Internationalen Vereins für Buchbinder c. den Antrag an den Verein zu stellen und zur Abstimmung zu bringen: ,, Der Verein möge den Eisenacher Congreß durch einen Delegirten beschicken und das ,, Demokratische Wochen blatt" als Organ annehmen" und wurde derselbe mit großer Majorität angenommen. Kaum ist dieser Verein gegründet und schon kommen Anfeindungen von verschiedenen Seiten. Nachdem vor 4 Wochen der Hauptfassirer plötzlich ohne jede Kündigung aus der Arbeit entlassen wor= den war, und zwar, nach der ausdrücklichen Versicherung seines Arbeitgebers, nur weil er Vorstandsmitglied des Vereins sei, sein Wiedereintritt in die Werkstelle aber durch den Präsidenten vermittelt worden war, erhielt derselbe am 17. d. M. nachstehenden Brief von seinem Prinzipal: ,, Herrn Arendt! Ich kündige Ihnen hiermit für den 24. d. M. ausnahmsweise; Sie wollen dies mur als eine Freundlichkeit meinerseits für Sie ansehen, nicht etwa als ein Zugeständniß, als wenn ich bei sofortiger Entlassung mich im Unrecht glaubte. " ,, Es ist mir leid, es thun zu müssen, da ich prinzipiell nicht solche Leute im Geschäft haben mag, welche an der Spize einer Verbindung stehen, die es sich zur Aufgabe macht, die Prinzipale zu schädigen und durch Wort und Schrift Unzufriedenheit unter dem Arbeitspersonal hervorzurufen und zu nähren. Mit Achtung Leipzig, den 17. Juli 1869. H. Sperling." Am gleichen Tage wurde ein anderes Vorstandsmitglied sofort entlassen. Herr Sperling hat nämlich eine so scharfe Fabrikordnung, daß er für jede plötzliche Entlassung stets genügenden Vorwand hat. Nach den Gesetzen hätte er aber mindestens 8 Tage vorher zu kündigen. Wir fragen nun: ,, kann ein Arbeitgeber durch seine Fabrikordnung Staatsgesetze einfach aufheben? Und wenn dies der Fall ist, zu welchem Zwecke bezahlen wir die ganze theure Staatsmaschinerie? Doch wohl nicht dazu, daß mit dieser Maschinerie Gesetze geschaffen werden, die nur der Arme befolgen muß, der Reiche aber jeder zeit umgehen kann? Wie man sagt, sollen diese Entlassungen in Folge eines Uebereinkommens der hiesigen Besizer größerer Buchbindereien erfolgt sein, nach welchem man alle Vereinsmitglieder maßregeln will. Und welches Verbrechen hat der Buchbinderverein begangen? Einfach das, daß er beschloß, für Abkürzung der Arbeitszeit auf 10% Stunden täglich hinzuwirken. Ja, so lange die Arbeiter alle Bedrückungen ruhig hinnehmen, sind sie die lieben Herren Arbeiter, sobald sie sich aber ihrer Klassenlage und ihrer Menschenrechte bewußt werden, müffen sie gemaßregelt werden. Denn wenn die Arbeiter so viel Lohn verlangten, um menschlich leben zu können, bliebe doch nicht genug für die Unternehmer übrig zu luxuriösestem Leben, zur Haltung von Maitressen und was sonst zur modernen Eivilisation gehört. Wie immer, haben auch die Herren ihre Helfer unter den Arbeitern. Eine Anzahl hiesiger Werkmeister und Gehülfen konnte das Treiben des Buchbindervereins nicht ruhig mit ansehen, sie erließen ein Cirkulair an die Collegen, das nicht eine fachliche Erörterung gegen den Verein, dagegen eine Masse Verdächtigungen der Vereinsbeamten enthält, und Jedem zum Lesen zu empfehlen ist, der Verleumden und Schimpfen lernen will. Damit war nun wenigstens das erreicht, daß die Herabsetzung der Arbeitszeit auf 10% Stunden, die der Verein in aller Güte erreicht hätte, unterblieb, da nun die Arbeitgeber sich mächtig fühlten. Ebenso hatte die Stuttgarter Mitgliedschaft mittelst eines Cirkulairs an die Arbeitgeber eine Herabsetzung der Arbeitszeit auf 11 Stunden nahezu erreicht, als der Lokalverband, so nannte sich die Vereinigung der Gegner, seinen schmutzigen Wisch im Stuttgarter Tageblatt" veröffentlichte, worauf eine Anzahl von Arbeitgebern ihr bereits gegebenes Wort wieder 11 zurücknahm. Eine solche freundliche Unterſtüßung konnte natürlich nicht unbelohnt bleiben und die Prinzipale haben dem Lokalverband zu seiner Wittwen- und Invalidenkasse(?) namhafte Beiträge( einer 25 Thlr., ein anderer 10 Thlr. jährlich) geliefert. Nun, eine Gefälligkeit ist der andern werth. Die hiesigen Mitglieder des Vereins hielten zur Besprechung des erwähnten Cirkulairs des Lokalverbandes eine öffentliche Buchbinderversammlung, aber wer nicht fam, waren diese Herren. Hinter dem Rücken verleumden ist leicht. Schließlich sei noch eine Bestimmung erwähnt, die der Ausschuß des Buchbindervereins getroffen hat. Nach den vielseitigen Anträgen macht sich die Schaffung einer Verbandskrankenkasse erforderlich. Da man sich aber sagte, daß eine solche für Buchbinder allein zu kostspielig in der Verwaltung, die Controlle an fleineren Orten fast ganz unmöglich sein würde, beschloß man, behufs Gründung einer allgemeinen Arbeiter= Frankenkasse mit den Organen anderer Gewerkschaften in Verbindung zu treten. Weiße Sklaven. Wahlen bei Crimmitschau, 29. Juli 1869. In einer Fabrit, Firma H. u. Comp. arbeitet ein junger Mensch im Alter von 17-18 Jahren, welcher verschiedene Arbeiten der Fabrik zu thun hat, z. B. mit einem Handwagen sämmt= liche Wolle und Garn zu transportiren, und oftmals 3-5 Centner Fracht aufgeladen hat. Er bekommt einen WochenLohn von 2 Thlr. 7 Ngr. 5 Pf.; erst seit wenigen Wochen sind ihm 7 Ngr. 5 Pf. zugelegt worden, ziemlich ein halbes Jahr bekam er bloß 2 Thlr., schreibe zwei Thaler, dafür aber noch schlechte Behandlung von dem im Geschäft stehenden Werkführer, der Mittheilhaber im Geschäft ist. Diesem jungen Menschen begegnete am 25. Juni Folgendes: Mittag um 1 Uhr hatte er eine Arbeit im Spinnsaal zu thun, die ihm der Meister befohlen hatte. Da selbige Arbeit aber schon ge= macht war, unterhielt sich der Arbeiter mit einem Spinner und einer Weiferin mit wenigen Worten, versäumte jedoch nichts in seiner Arbeit. Dieses hatte nun der Werkführer mit angesehen, und als beide in einer unteren Lokalität zusammenkamen, sagte er zu dem Arbeiter: ,, Wenn Sie sich noch 054 einmal im Spinnsaal antreffen lassen, wo Sie die Arbeiter von der Arbeit abhalten, so werde ich Sie die Treppe hinunterwerfen!" Der Arbeiter wollte sich entschuldigen und kam mit dem Werkführer in Wortwechsel, der Werkführer antwortete: ,, Wenn Sie nicht gleich das Maul halten, so gebe ich Ihnen ein paar hinter die Ohren." Darauf der Arbeiter: ,, Oho, so schnell geht das nicht." Da sprang der Werfführer auf den Arbeiter los, und der Arbeiter, ein schwächlicher Mensch, mußte die Treppe hinunter entfliehen und beklagte sich weinend bei feinen Leidensgenossen, daß er immer die schlechte Behandlung für seine mühevolle Arbeit und den wenigen Lohn erdulden müsse.( Sind alle Arbeiter in jener Fabrik ,, schwächliche Menschen?" D. Red. d. D. W.) Zum sozial- demokratischen Congreß*). Das Volk lauscht athemlos und still, Und stehet hinter den Schranken. Es ziehen die Wolken über das Land, Wie mitternächt'ge Gedanken. Heut' gilt's einen heißen gewaltigen Kampf Von Zweien, die hassend sich scheiden, Die wie Feuer und Wasser, wie Schatten und Licht, Wie Lust und Schmerzen sich meiden. Heut' kämpfen zwei muthige Reden zur Stund', Und Keiner wird sich ergeben; Und heute soll enden langjähriger Haß, Denn sie kämpfen um Tod und Leben. D'rum ist's auch so stille. Auf hohem Altan Sitt stolz ein Gewalt'ger der Erde; Von Weitem da hört man in dumpfem Gedröhn Deu Hufschlag geharnischter Pferde. Es winket der Herrscher; da öffnet sich Laut rasselnd der Schranke Thor, D'raus reitet beim Schall der Drommeten Der erste der Kämpfer hervor. Das Rüstzeug von leuchtendem Golde, Mit Orden, Juwelen besä't, Von seinem gefrönten Helme Die bluthrothe Feder weht. Und aberinals tönt die Fanfare, Auf thut sich das andere Thor, D'raus reitet so ernst und so langsam Der zweite der Kämpfer hervor. Er hocket auf magerer Mähre, Es scheint seine Rüstung so grau, Er träget zu seiner Wehre Die Streitart so schartig und rauh. Ein alter zerfetzter Mantel Bedeckt seine mag're Gestalt, Und dennoch begrüßt ihn die Menge, Daß laut durch die Lüfte es schallt. Nun schließt der Turniervogt die Gitter, Es murmelt so bang' durch die Reih'n: Man höret den Herold sein altes ,, Ihr Ritter seid mildthätig!" schrei'n. Und stille wird's in der Runde; Der Herole, er naht sich und spricht: ,, Wie heißest du, strahlender Kämpfer, Mit dem Schild und dem Panzer so licht?" *) Aus dem Nürnberger ,, Caspert", der hiermit unseren Lesern aufs Beste empfohlen sei. Verantwortlicher Redakteur M Richtnecht 1771 Man nennt mich den König Mammon, Ich herrsch' auf der ganzen Welt; Meine Diener sind Söldner und Pfaffen, Mein Szepter, es ist das Geld."" Da neigt sich der Herold und gehet Zum anderen Reitersmann: ,, Wer bist du, du schlotternder Recke, Du Knochenheld; sag' es an!" ,,,, Man nennt mich den König Hunger, Ich herrsche in Stadt und Land; Meine Kinder, das sind die Armen, Die der Mammon in's Joch gespannt."" Da hebt sich von purpurnem Size Der Herrscher auf hohem Balkon; ,, Mich, spricht er, nennt man den Zeitgeist, Ich lud euch vor meinen Thron. ,, Mein Weib mit dem Strahlenhaupte, " 1 Sie hat man die Freiheit genannt; ,, Sie hält für den Sieger die Reiche ,, Der Erde in duftender Hand. ,, Heut' soll sich's für ewig entscheiden, ,, In ehrlichem, offenem Streit, ,, Ob Mammon oder ob Hunger Der Gründer der neuen Zeit." Da spornet der Mammen sein Streitroß: Ich fämpf' um der Erde Preis!" " Ich aber, ruft dräuend der And're, Für des armen Volfes Schweiß!"" Sie stellen sich gegenüber, Sie legen die Lanzen schon ein: Laßt seh'n, ruft der Graue, wer jetzo Der Sieger im Kampfe mag sein! ,, Laßt seh'n, wer am wackersten streitet, ,,,, Ob Gold oder Armuth gewinnt, Ob die Menschen des Mammons Sflaven, Oder des Mammons Herren sind." Sie blasen die erste Fanfare, Dem Reichen das Herze erbebt; Sie blasen die zweite Fanfare, Der Hunger im Sattel sich hebt. Sie blasen die dritte, und krachend Sind beide zusammengerannt, Es hat der Hunger gestrecket Den Mammon in den Sand. Und wie man dem Hunger gereichet Die Krone der ganzen Welt, Da zuckt er, indem er verendend Der Freiheit zu Füßen fällt. So ruft er: ,, D, Freiheit, ich sterbe, D'rum nimm meinen Kampfpreis die Welt, ,, Und gib meinen Kindern, den Armen, Was ihnen nur immer gefällt. ,, Denn als ich den Mammon durchrannte In tausendfältiger Lust, ,, Hab' ich mir des Feindes Lanze ,, Gesenkt in die eigene Brust." Die Freiheit, sie reichet den Völkern Des Hungers Ritterdank. Das ist das Turnier unserer Zeiten; Prophetisch ist mein Gesang! Schon kündet das Schweigen des Volkes, Daß gegen die Tyrannei Des Mammons die Macht des Hungers Zum Kampf in den Schranken sei. 2. Beilage zum Demokratischen Wochenotan ut. 33. Protokoll des Congresses am 8. und 9. August im Gasthof zum Mohren in Eisenach. ( Fortsetzung aus dem Hauptblatt.) Scheu( Wien) bemerkt zur thatsächlichen Berichtigung, daß die Nationalitäten nicht Gegner der Sozial- Demokratie seien. Er hält es für ein thörichtes Unternehmen, die republikanische Staatsform in den Statuten als Ziel zu proklamiren. Mühlwasser entgegnet, daß er mißverstanden sei. Zu Punkt I beantragt Nippoldt die Benennung sozial- republikanische" Arbeiterpartei". Greulich( Schweiz): Um stark zu werden, müssen die Menschen frei sein. Welchen Einfluß hat die kleine Schweiz in Europa ausgeübt! Die Freiheit macht stärker, als die Diktatur. Der Allg. deutsche Arbeiterverein ist zerfallen, weil er unnatürlich war; die freien Vereine sind gewachsen. Redner versichert, daß die Arbeiter der Schweiz sich auf Grund der Vorlage mit den deutschen Arbeitern vereinigen werden. Reichelt( Hannover) bestreitet zur thatsächlichen Berichtigung, daß der Allg. deutsche Arbeiter- Verein dem Zeitgeiste entgegen sei. [ Es wird beantragt und beschlossen, in der General- Diskussion nur noch 5 Minuten sprechen zu lassen.] Schrader( Lüneburg): In Lüneburg ist seit Bestehen der Lassalleschen Gemeinde nur Aufhezzerei gewesen. Seyferth( Leipzig) findet den Entwurf zu lang. Wir brauchten feine Partei und kein Organ, wenn die Redaktion des Vereinsorgans genügte. Jm Uebrigen müssen Sozial- Demokraten gebildet werden, in den Gewerksgenossenschaften kommit häufig noch Zunstzopf vor. Er empfiehlt das Programm der Internationalen Arbeiterassoziation. [ Depeschen aus Mainz werden verlesen.] Leyendecker( Mainz): Das Programm läßt die Diktatur verschwinden, und das ist nöthig; es tut weh, als Sozial- Demokrat eine reactionäre Dictatur ertragen zu sollen. [ Auf Antrag Bebels wird beschlossen, Eingänge vom Bureau prüfen zu lassen; gleichzeitig theilt derselbe mit, daß jetzt um 1 Uhr Kirche bis zwei Uhr sei und sich deßhalb eine Pause bis 123 Uhr empfehle. Spier schlägt eine einstündige Pause vor; wird ab= gelehut.] Nachmittagssitzung. [ Der Congreß wird Nachmittags gegen 3 Uhr durch den Vorsitzenden Geib wieder eröffnet.] Zunächst beantragt Bebel, daß zur Unterstützung eines Antrags ½ der anwesenden Stimmen nöthig sein solle. Wird angenommen. Spezialdebatte. Zu Punkt I kommt das Amendement Nippoldt, republikanisch statt demokratisch zu setzen, zur Besprechung. Nach kurzer Debatte wird das Amendement verworfen, Punft 1 angenommen. [ Telegraphische Beglückwünschungen von Arbeitern Braunschweigs, Reichenbergs, von der belgischen Sektion der Internationalen ArbeiterAssoziation, von Arbeitern Weingartens in Württemberg werden verlesen.] 3u XVIII tommt ein Antrag auf unentgeltliche Aufnahme von Einsendungen ins Parteiorgan von Hillmann( Elberfeld). Bu IV Antrag auf monatlich 1 Groschen Beitrag zu Vereinszwecken, wofür das Vereinsorgan gratis zu liefern sei. Bu II 8 Antrag: statt freiestes Versammlungs- 2c. Recht zu sagen: Abschaffung der Versammlungs-, Vereins- und Coalitionsgesetze( F. W. Fritzsche). Antrag über das Parteiprogramm Enbloc- Annahme zu beschließen. ( Nippoldt, Gotha.) In der Spezialdebatte zu Il des Entwurfs vermißt Rüdt( Heidel berg) eine genauere Bezeichnung der Mittel, durch welche den arbeitenden Klassen geholfen werden solle und könne. Bebel weist darauf hin, daß das Programm der Internationalen Arbeiter- Assoziation fast wörtlich im Entwurfe steht; er weist dann darauf hin, daß die Staatshülfe im freien Volksstaate zur Selbsthülfe werde. Dieß müsse jeder Zeit und überall klar gemacht werden Greulich beantragt, einzuschalten: durch genossenschaftliche Arbeit. Die Sektionsgruppe deutscher Sprache war unpraktisch, sie mußte auch für die Deutschen anderer Erdtheile und Europa's da sein und stand den politischen Bestrebungen in Deutschland ferner. Es empfehle sich deshalb Eingliederung in die Internationale. Spier( Wolfenbüttel) hält die Staatshülfe, wie sie häufig aufgefaßt wird, für unpraktisch und fähig, Begriffsverwirrung zu stiften. Die, großen Banken müssen Eigenthum des gesammten Boltes werden und an Corporationen Credit gegen solidarische Hastung sämmtlicher Mitglieder ohne Depot gewähren. Das genossenschaftliche Leben muß sich ebenso auf Consumtion wie auf Produktion erstrecken. Raspe( Essen) hebt eine Bemerkung Lassalle's im Arbeiterlesebuch hervor, wonach Lassalle selbst mit den Produktivgenossenschaften, auf Staatshilfe gestützt, die Arbeiterfrage nicht für gelöst halte. Die Anschauungen über das Eigenthumsrecht selbst müssen andere, richtigere werden Das persönliche Eigenthum iſt aus der Geſellſchaft hervorgegangen und muß Eigenthum der Gesellschaft werden. Das Eigenthum braucht einen anderen Rechtsboden. Neumayr( Wien) wünscht diese Frage dem Congresse der Internationalen Arbeiter- Assoziation zu überlassen. Verlesen wird ein Antrag von York, am Schluß von 11, 3 zu sagen: durch Gründung und Förderung der produktiven Arbeiter- Assoziationen. Seyferth ist damit einverstanden. Löwenstein spricht für den Ausdruck republikanisch statt demokratisch, weil mit dem Worte Demokratie schon so viel Mißbrauch getrieben worden ist. [ Schluß der Debatte über Theil Il wird angenommen.] Liebknecht bemerkt thatsächlich, daß man nicht an dem Worte Republik an sich noch weniger an der Sache Anstoß nehme, sondern der Verein nur vor polizeilichen Maßregeln geschützt werden solle. Oberwinder( Wien) glaubt auch, daß alle Anwesenden republikanische Gesinnung hätten, aber für Desterreich sei es nicht räthlich, mit dem Worte bei dieser Gelegenheit herauszugehen. Bremer erklärt sich im selben Sinne. Hillmann nimmt den ,, todten Lassalle" gegen eine von ihm irrthümlich verstandene Bemerkung Spier's in Schutz. Spier verwahrt sich gegen diesen Verdacht. Bebel als Berichterstatter für das York'sche Amendement und das ähnliche von Greulich. Er erklärt es aber aus polizeilichen Gründen für unmöglich, nach dem Wunsche Quicks in die gewünschte Verbindung mit der Internationalen zu treten. [ Theil 11 wird mit dem Amendement Greulich enbloc angenommen. Die Spezialdiskussion zu Theil Ill wird eröffnet.] Anträge werden gestellt von Carl Hirsch, Bennecke, Rittinghausen, Rüll, Böhm und F. W. Fritzsche, andere wegen mangelnder Unterstützung fallen gelassen. Bremer stellt einen Antrag wegen Abschaffung der Frauen und Kinderarbeit. Böhm, Löwenstein und Rüll ein Unteramendement wegen Unentgeltlichkeit der Rechtspflege. Werner( Leipzig) beantragt: Normalarbeitstag von 8 Stunden zu sagen. Nippoldt beantragt: Abschaffung der Frauen und Zuchthausarbeit. Schen beantragt: obligatorischen und unentgeltlichen Unterricht in allen öffentlichen Staats- und Gemeindeschulen. Carl Hirsch beantragt einen 10. Punkt wegen staatlicher Förderung des Genossenschaftswesens. Mühlwasser( Brünn) will das allgemeine, gleiche und direkte Wahlrecht für Alle vom 17. Lebensjahre an, weil in diesem Alter schon Geld- und Blutsteuer verlangt werde. Dr. Walster( Dresden) spricht entschieden gegen das Ertheilen des Wahlrechts an junge Menschen unter 20 Jahren; eine gewisse Reife des Geistes sei doch nöthig. Aaron gleichfalls gegen das Heranziehen unreifer Personen. [ Es wird beschlossen, nur noch je 5 Minuten über Theil III reden zu lassen.] Der Antrag Mühlwasser's wird abgeworfen. Ein Antrag von Bennecke, wegen Diätengewährung, angenommen. Desgleichen Punkt III, 1 des Entwurfs. Zu Bunft 111, 2 will Bremer eingeschaltet haben: d. h. Vorschlagund Berwerfungsrecht. Greulich spricht für direkte Gesetzgebung durch das Volk, indem er die Mängel des einseitigen Repräsentationssystems im modernen Staate beleuchtet und die Nothwendigkeit hervorhebt, daß dem Volk jeder Zeit das Recht verbleibe, die Fehler seiner Vertreter gut zu machen. Bremer's Einschaltung ermangelt der Unterstützung. Rittinghausen bemerkt, daß das moderne Repräsentativsystem mit der Unverantwortlichkeit der Volksvertretung als ein Irrthum er kannt worden sei. Deswegen sei man in Zürich namentlich zu einen gemischtenSystemgelangt, der gesetzentwerfende Körger schlägt nur nochGesetz vor, doch habe dieses Recht auch das Volk, sobald 5000 Bürger es be antragen, muß Abstimmung über einen Gesetzvorschlag stattfinden. E befürwortet Streichung des Wortes: Referendum". Bremer bemerkt, daß Herr von Schweitzer es dem ,, Volke" in Allgemeinen deutschen Arbeiterverein unmöglich gemacht, das Vorschlags und Verwerfungsrecht zu gebrauchen. Streichung des Wortes Referendum, sowie der Antrag Ritting hausen's, wegen direkter Gesetzgebung, und die von Greulich bean tragte Einschaltung der Worte: Abstimmungs- und Verwerfungsrech wird angenommen, desgleichen der Rest von Punkt 111, 2. Nachdem wegen freiwilligen Schutzes der Versammtung gegen ei waige Ruheſtörungen von Seiten der Tölcke'schen Leute das nöthige be sprochen worden, beginnt die Debatte über Punkt 111, 3. Szymanowsky spricht ausführlich über die Vorrechte des Be sites, die er als die schlimmsten hinstellt unter allen. Bebel berichtigt einige Bemerkungen des Vorredners, und empfiehlt Annahme von Punit III, 3, welche nunmehr ohne weitere Debatte erfolgt. 10 Minuten Pause. Der Vorsitzende theilt mit, daß Telegramme aus Augsburg mit Hochs auf den Congreß, desgleichen eins in Versen aus Apolda eingelaufen. Von Taute( Leipzig) wird ein Protest wegen nicht geschäftsmäßiger Behandlung des Antrags der-Internationalen zu Brotokoll gegeben. Stolle aus Crimmitschau spricht über die Wichtigkeit des Punktes III, 4 Abschaffung der stehenden Heere Liebknecht bittet um Abflixzung der Diskussion, da man ja über das sozial- demokratische Programm einig sei. Das Amendement Rüll und Böhm( 6) wird mit redaktioneller Abänderung*) angenommen. Liebknecht's Antrag auf Streichung des Wortes mündig in III, 1 gleichfalls. Ebenso zu Punkt III, 7 das Amendement Greulich's, Einschaltung von ,, und Fach- Gewerbegerichte". Desgleichen der Antrag wegen unentgeltlicher Rechtspflege von Böhm, Löwenstein und Rüll. Bei Punkt III, 8 wird der Antrag von F. W. Fritzsche: Abschaffung aller Versammlungs- 2c. Gesetze u. s. w. angenommen. Yort spricht gegen bestimmte Normirung des Arbeitstages. Rüdt spricht gegen Abschaffung der Preßgesetze, soweit sie die Person gegen Mißbrauch schützen. Schulz( Mainz) erklärt die vollständige Abschaffung der Frauenund Kinderarbeit zur Zeit für unmöglich. Liebknecht will das Ziel dabei festgestellt haben. Scheu( Wien) schlägt eine redaktionelle Aenderung vor. Greulich beantragt: gleichen Lohn für Frauen und Verbot der Kinderarbeit. [ Schluß der Debatte wird angenommen über Punkt 111, 8.] Die Abstimmung über die einzelnen Punkte der Amendements wird angenommen; die Versammlung lehnt bestimmte Normirung des Arbeitstags und das Verbot von Frauen und Zuchthausarbeit ab, nimmt dagegen das Verbot der Kinderarbeit und Einschränkung von Frauenarbeit in industriellen Etablissements an. Punkt 8 wird mit Einfügen der beschlossenen Punkte und entsprechender Weglassung der entfallenden Worte so angenommen: Abschaffung aller Versammlungs- Vereins- und Coalitionsgesetze, volle Preßfreiheit, Einführung des Normalarbeitstages, Verbot der Kin derarbeit, Einschränkung der Frauenarbeit in industriellen Etablissements. Punkt 9 wird mit der Einschaltung und Erbschaftssteuer" nach Greulich's Antrag angenommen. Als Punft 10 zu lll wird noch Carl Hirsch's Vorschlag_ange= nommen: Staatliche Förderung des Genossenschaftswesens und StaatsCredit für freie Produktivgenossenschaften unter demokratischen Garantien. Protest von Ellner( Coblenz) zu Protokoll genommen. Wird gebeten, fünftig zeitiger zu kommen. Es kommt zur Diskussion über Punkt IV. Mosig( Kirchberg) beantragt, einen Beitrag von monatlich 5 Pf. Greulich beantragt, für Gewertsgenossenschaften entsprechende Bauschsummen. Stolle hält die Bestimmung von Punkt IV für eine Kopfsteuer, welche ungerecht sei. Er will, daß das Halten des Partei- Organs anders geordnet werde. Greulich weist auf die schon hohe Belastung der Schweizer Arbeiter hin. Spier beantragt, event. Ermäßigung der Beiträge dem Ausschuß zu überlassen. Klees beantragt Hinweglassung der Ausnahmebestimmung für Abonnenten des Partei- Organs. Stolle beantragt jährlichen Beitrag von 2 Groschen, obligatorisches Halten des Partei- Organs von je 5 Mitgliedern, Besorgung des Organs durch den Vorort. Birbst( Göppingen) verlangt Herabsetzung der Lastens für die würtembergischen Arbeiter als dringend geboten. Bürger( Göppingen) weist darauf hin, daß die Verhältnisse in Würtemberg in sozialdemokratischer Beziehung andere seien als in Norddeutschland, daß aber die Württemberger das Ihrige thun würden. [ Depesche aus Crimmitschau mit besten Wünschen.] Greulich wünscht die Diskussion über die Beitragsbestimmungen ausgesetzt. [ Schluß der Debatte angenommen.] Bracke zur Geschäftsordnung, bittet um Wiederaufnahme der Debatte, da es eine Lebensfrage für die Partei sei. [ Die Wiederaufnahme wird abgelehnt.] Bebel als Berichterstatter weist auf die Erfolge hin, die der Allg. Deutsche Arbeiterverein bei einer wöchentlichen Steuer von 5 Pfg. er*) Dasselbe lautet nun: Obligatorischer Unterricht in Volksschulen. Inentgeltlicher Unterricht in allen öffentlichen Bildungsanstalten. Verantwortlicher Redakteur: W. Liebknecht. ( Redaktion: Braustr. 11). zielt, während der Verband deutscher Arbeitervereine fortwährend an Geldmangel gelittten habe. Letzterer sei mit über 900 Thlr. unterstützt worden von anderer der ,, Sozial- Demokrat" behauptet: von welfischer Seite, und zwar stamme das Geld aus einem Revolutionsfond, der 1850 von Gottfried Kinkel in Amerika 2c. gesammelt, und sei ihm( Bebel) die obige Summe durch Dr. Ladendorf übermittelt worden. ( Allgemeines, lang anhaltendes Bravo.) Bebel betont des Weiteren die Nothwendigkeit eines regelmäßigen Beitrags aller Parteigenossen. Die Lokalvereine sollen Freiheit behalten, so viel als möglich; aber alle haben die Pflicht, das Parteiprogramm anzuerkennen und gegen die Leitung bestimmte Pflichten zu erfüllen. Die Beitragsbestimmungen seien mißlicher Natur, die Löhne in Norddeutschland um 50 Proc. höher, als z. B. in Sachsen und Thüringen. Redner bittet den Spier'schen Antrag anzunehmen. Es kommt weniger auf hohe Beiträge, als auf die Masse der Köpfe an. Das Halten des Partei- Organs sei von äußerster Wichtigkeit, weil sein Einfluß von nachhaltigerer Wirkung. Bei großer Verbreitung des Vereinsorgans ergibt sich ein Ueberschuß für die Partei als Eigenthümer. Das Parteiorgan müsse auch wenigstens zweimal die Woche erscheinen. Das Partei- Organ muß außer den genossenschaftlichen Interessen auch die socialen und politischen vertreten. Bracke( als Correferent): Die Agitation ist von der äußersten Wichtigkeit, und die kann nicht von den Lokalvereinen, sondern nur durch eine fräftige Parteileitung erzielt werden. Wodurch ist der Allg. Deutsche Arbeiterverein groß geworden? Durch seine energische Agitation. Und wenn alle Bildungsvereine und Gauverbände zu Grunde gehen die Arbeiterbewegung im Großen und Ganzen ist das Wichtigste, dazu müssen der Leitung hinlängliche Mittel zur Verfügung stehen wollen Sie mit wahrhafter Liebe der Partei angehören, dann versagen Sie, wie schwer es Ihnen theilweise auch werden mag, die Mittel nicht. Das Proletariat will seine Fesseln los sein; es wird keine Opfer zu groß finden, und wenn es sich das Brod vom Munde abdarben müßte; die französischen Arbeiter haben es auch vermocht. Die finanzielle Frage ist der nervus rerum. Nicht die Begeisterung der Delegirten, sondern die der Massen führt zum Ziel. Bebel weist auf diejenigen Steuern hin, welche der Arbeiter gegen seine Interessen aufbringen muß. Greulich zieht auf Vorhalt der Bedenklichkeiten wegen des Vereinsgesetzes sein Amendement zurück. Das Amendement Spier wird angenommen. Die Anträge von Stolle und Mosig werden abgelehnt, desgleichen der von Klees. Es folgt ein Dringlichkeitsantrag von Nippoldt bezüglich der von Tölde gegen Bebel geäußerten Verläumdung. Bracke wünscht, daß man Hrn. Tölcke eine Frist gebe, bis zu welcher er seine Verläumdung beweisen möge, obwohl er dies jedenfalls nicht vermöchte. Liebknecht wünscht, daß man Herrn Tölcke nicht die Ehre gebe, sich mit ihm zu beschäftigen; er schlägt vor, über denselben ,, mit Verachtung" zur Tagesordnung überzugehen. Dies wird angenommen. Theil IV wird nun angenommen. Hirsch beantragt, da das Wichtigste beschlossen und Viele bald abreisen werden, die Gewerksgenossenschaften in Berathung zu ziehen. Spier beantragt Enbloc- Annahme der Punkte V- XIX. Müller( Dresden) wünscht zum andern Morgen eine Vorberathung in Betreff der Gewerksgenossenschaften. [ Schluß der Geschäftsordnungsdebatte.] Diskussion über Theil V. Amendement von Geisenberger: Wenn weniger als 20 Mann an einem Orte wohnen, sind die Beiträge vierteljährlich zu entrichten. Bracke warnt vor Aufnahme solcher Bestimmungen, welche zu Einschreitungen der Behörden Anlaß geben könnten. Die Mitglieder würden sich schon einzurichten wissen. Man möge nur stehen lassen: Der Beitrag ist monatlich franco an den Partei- Ausschuß abzuliefern. Geisenberger zieht seinen Antrag zurück, Bonhorst nimmt ihn auf; er wird verworfen. Theil Vl wird ohne Debatte angenommen. Theil VII desgleichen. Theil VIII ebenfalls. Zu Theil IX will Kaiser eine Frist von 6 Wochen, Scheu die Unterstützung von 1, der Mitglieder. Beides wird angenommen; desgleichen mit dieser Abänderung Theil IX. Zu Theil X. Bebel weist nach, daß jeder Delegirte vernünftigerweise nur Eine Stimme haben kann. Spier beantragt, die Worte: ,, Senden- Stimmrecht aus" zu streichen. v. Bonhorst: Wir wollen direkte Gesetzgebung; ich bitte um Ermächtigung, eine Vorlage in diesem Sinn ausarbeiten zu lassen. ( Bonhorst, Bebel, Bracke und Rittinghausen werden zur Ausarbei tung einer solchen Vorlage gewählt.) ( Schluß nach 9 Uhr Abends.] ( Der Rest des Protokolls erscheint in nächster Nummer.) } Leipzig.{ Druck und Verlag: F. Thiele. Expedition: Petersstraße 18.