Ausruf zu Die letzten zwanzig Jahre sind für die politische Eni- Wicklung der deutschen Frau von außerordentlicher Bedeutung gewesen. Im Jahre 1907 mußte sie noch um da» Recht kämpfen, an politischen Versammlungen teilzunehmen, ohne in «inen abgesonderten Raum— das Segment— verwiesen zu werden. Heute steht sie mitten im politischen Leben, desitzt sie das höchste Recht und das wichtigste Kampfmittel: da» aktiv« und passive Wahlrecht. Wenn auch in der Praxis noch nicht überall die absolute Gleichberechtigung herrscht, so ist doch die Grundlag« vorhanden, von der aus die letzten Wider» stände überwunden werden körmen. An die Geschichte der Frauenkämpfe um ihre Stellung im öffentlichen Leben erinnert lebhaft ein Buch von Else Lüders, das vor wenigen Tagen im Verlag von F. A. Perthes in Gotha erschienen ist: Minna Cauer, Leben und Werk. Hier haben wir das Lebensbild einer Frau, die 1922 im hohen Alter von 80 Iahren gestorben ist, die alle die Kämpfe für ihr Geschlecht miterlebt, mitkämpft, führend und anfeuernd vorwärts schreitet, mit dem Ringen um bessere Bildungsmöglichkeiten beginnt, hinauswächst über diese ersten Schritte, das ganze Gebiet der Frauenbewegung ergreist hinter sich läßt, und den Kampf für das Frauenwahrecht auf» rimmt, und auch darüber hinauswächst, um der politisch arbeitenden Frau ihren Platz zu erringen und anzuweisen, ihr klar zu machen, daß sie nur in der gemeinsamen Arbeit mit dein Mann die wahre Bestiedigung finden und die Pflicht gegenüber Land und Volk erfüllen kann. Wir geben mit ihr, lernen sie im Elternhaus, in ihrer ersten kurzen Ehe. in dem schweren Kampf um dos tägliche Brot kennen. Die zweite Ehe mit Eduard Coucr bringt sie in Verbindung mit den Politikern aus der Blütezeit des Liberalismus, durch ihren Mann erhält sie auch die Anregung, die sie später nach seinem Tode zur Frauenbewegung führt. Minna Eauer gehörte der Sozialdemokratie nicht an. Manchmal hat sie daran gedacht, ihr beizutreten, den Schritt jedoch nicht getan. Ader sie war uns keine Fremde. Wo sie auch stand, ihre Arbeit und ihr Kampf kam den Proleta» rierinnen ebenso zugute wie den bürgerlichen Frauen. Sie hatte eine tiefe Verehrung für Bebel und für Clara Zetkin, und mit großer Wärme sprach sie von Luise Zietz, auf deren Urteil sie sehr viel gab. Wie stark sie sich zur Arbeiterschaft hingezogen fühlte, geht aus einer Tagebucheintragung vom Oktober 1915 hervor. Dort schreibt sie von einer Unterredung mit Luise Zietz, die ihr beim Abschied sagte:„Frau Cauer. wir achten Sie olle um Ihrer festen Ueberzeugung willen, wir haben alle Vertrauen zu Ihnen. Sie haben es schwerer, denn Sie stehen inmitten Ihrer Kreise allein: wir haben die Ge» meinschafi durch unsere Partei." Frau Eauer fügte hinzu: „Ich war tief ergriffen,— etwas Schöneres, als daß die Arbeiterschaft, das Volk mir traut, kann es für micht nicht geben." Vom so,z>oldemokratischen Frauentag 1911 sagt sie: „Ein Markstein. O. wäre ich doch vor Jahrzehnten meinem Inneren gefolgt und märe hinübergegangen! Mit unseren bürgerlichen Frauen werden wir nicht viel erreichen. Wie so die Scharen singend hinausgingen, fühlte ich. daß ich zu der strebenden und ringenden Mass« gehörte. Mein Herz ist bei ihnen, und zwar ganz. Ich weiß, daß mich alles von der bürgerlichen Auffassung des Lebens trennt.— alles. Ein schwerer Konflikt ist schon lange in mir.— niemand ahnt ihn. Ich will hinaus au» dieser engherzigen und engbrüstigen Frauenrechtlerei, ich lehne mich dagegen auf. Ich«eij, daß m Kampf. ich Sozialistin und Politikerin bin— ein Weltmeer trennt mich von den Frauenrechtlerinnen." Das war, al» sie erkannte, daß auch in der letzten Orga- nifation, die sie schuf und an deren Arbeit ihr ganzes Herz hing, dem Preußischen Landesverein für Frauenstimmrecht, die reine Frauenrechtlerei Einzug hielt, daß sie auf» heftigste verurteilt« und deren reaktionäre Tendenz sie fühlt«. Bebel und Clara Zetkin hatten ihr geroten, die Arbeit im bürger- lichen Lager fortzusetzen, weil sie glaubten, daß sie dort mehr leisten können. Was tat es denn auch, ob sie organisatorisch bei uns war oder nicht. Nie ist sie in ihrer Arbeit, in ihrem Handeln in Gegensatz zu den sozialdemokratischen Frauen geraten, und sie mußt« mit denen leide«, die im Krieg« für den Frieden und für die Verständigung wirkten. Ihre Zeit- schrift„Die Frauenbewegung" wurde von der Zensur scharf beobachtet, well man sie fürchtete. Oft schien es, als ob die Weiterarbeit unmöglich würde, e» kamen Verbote, Warnungen über Warnungen. Schon 1910 schrieb sie in ihr Tagebuch: „Das Massaker von Berdun geht weiter! Und Fluch vor allem der GeduldI Deutsches Volk, verstehst du diesen Satz? Du bist dem Militarismus ergeben und verfallen." Und dann am 9. November 1918 bei Ausbruch der Revolution der Jubel:„Traum meiner Jugend, Erfüllung im Alterl Ich sterbe als Republikanerin." Als Minna Cauer das schrieb, war sie 78 Jahre alt. Wie jung war sie noch, welch« Begeisterung erfüllten sie für die neue Zeit, die sie anbrechen sah. Sie brachte ihr noch Ent- täufchungen, denn wieder war sie den anderen Frauen im Bürgertum weit voraus. Die konnten in ihrer Masie sich noch nicht vom Alten loslösen, Minna Cauer brauchte nichts mehr zu überwinden, in ihr wurde erfüllt, was sie im tiefsten Innern von jeher mit sich getragen hatte. Könnte man das Leben Minna Cauers in all seinen Ver- slechtungen mit der Zeit von der Mitte des vorigen Jahr» Hunderts bis zum Jahre 1922, ihrem Todesjahre, schildern, es müßte ein wundervolles Bild einer leidenschaftlichen Person- lichkeit und eine lebendige Geschichte der Strömungen jener Zeit werden. Das wollte Else Lüders. Aber der Abstand war wohl noch nicht groß genug und die Sorge vielleicht zu stark, Personen, die Minna Cauer nahe gestanden hatten, zu verletzen. Wir suchen nach Erklärungen über manche Lebens- abschnitte, über Kämpfe, von denen wir nur den Abschluß er- fabren. aber nicht die Entwicklung sehen. Biel« Frauen und Männer, die in ihr Leben getreten sind, werden kaum erwähnt, und es wäre doch so bedeutsam zu lernen, wie ihre Be- Ziehungen waren, wieviel sie ihr gaben, und welche An. regungen sie von Minna Cauer erhielten. Diejensgen, die sie genau kannten, finden in dem Buch die Anknüpsung»- Punkte, sie können die Brücken im Geiste wiederherstellen, vi« von einem Zeitabschnitt zum anderen reichten. Dem Ferner- stehenden fehlt diese Möglichkeit. Für ihn wird die Zeit nicht wieder lebendig, und diese hinreißende Frau, die so viele von '«ms angespornt und begeistert hat, die wir liebten, wie wenig« Frauen von ihren Mitarbeiterinnen geliebt werden, sie ersteht nicht vor ihnen als die glühend« Kämpferin, wie wir sie kannten. Es ist nicht möglich, das Leben und Wirten Minna Cauers zu schildern, ohne sich eingehend mit den Menschen zu beschäftigen, mit denen st« in Berührung kam Gerade in den Kämpfen mit ihren Gegnern, auch in dem Entstehen persönlicher Feindschaften würden wir um so stärker da» Temperament und die Kraft erkennen, mit der Minna Cauer Veraltetes hinter sich ließ in Zeiten, wo ihre Weggenossinne" erst den Anfang einer Entwicklung zu sehen glaubten. Alles Mcinliche, Niedrige lehnte sie ab. Tausendmal wurde sie davon verletzt und für kurze Zeit entmutigt. Aber immer wieder sprang sie auf, neue Wege und neue Waffen suchend. Hedwig Dohm und Minna Cauer, gibt es noch solche Frauengcstalten? Vielleicht ist es töricht danach zu fragen— aber das müssen wir uns fragen: werden in unseren Reihen Frauen stehen, die über unsere Zeit hinauswachsen, die mit starkem Pflichtbewußtsein leidenschaftliches Wollen verbinden, die im bestem Sinne des Wortes Führerin sein können? Aus der Ju- gend unserer Partei müssen sie kommen. Sie brauchen nicht mehr um ihre Anerkennung zu kämpfen, sie können mit ihrer unge- brochenen Kraft an die Neugestaltung des Ganzen gehen. Sie mögen von der Frau lernen, die uns durch ihr Leben zeigte, wie trotz aller Enttäuschungen, trotz bitterer Erkenntnis von unendlich viel Unzulänglichkeit doch immer der Wille zur Arbeit, der Wille zum Kampf Sieger bleiben muß. Tony Breitscheid. Bekämpfung üer/llimentenöruckebergerei In der„Frauenstimme", Nr. 12, wird das österreichische Gesetz vom 4. Februar 1925, das durch Strafandrohung(Haft) das Pflichtgefühl zu heben sucht, als Vorbild angeführt. Es heißt am Schluß:„Wer weiß, ob nicht auch so manchen Frauen und Kindern in Deutschland durch«in älMiches Gesetz geholfen würde?" Schwerlich. Wir haben nämlich dieses Gesetz seit über 30 Iahren. 8 361, Ziffer 1l> des Strafgesetzbuches bedroht mit Haft bis 6 Wochen oder Geldstrafe bis 150 Mack: wer, obschon er in der Lage ist, diejenigen, zu deren Ernährung er verpflichtet ist, zu unterhalten, sich der Unterhaltspflicht, trotz der Aufforderung der zuständigen Behörden, derart entzieht, daß durch Vermittelung der Behörde fremde Hilfe in Anspruch genommen werden muß. Wenn trotz dieser wohlgemeinten Strafbestimmung e» auch hier- zulande an Drückebergern wahrlich nicht mangelt, wovon jede Für- sorgebehörde, jeder Arbeitersekretär erzählen kann, lo muß doch wohl auf diesem wie aus anderen Gebieten das Strosrecht in seiner heutigen Anwendung unwirksam sein. Tatsächlich pflegen Strafandrohungen auf diesem Gebiete nur zu wirken, wenn sie drako- nisch sind: wenn also in unserem Falle etwa Zuchthaus statt der milden kurzzeitigen Hast angedroht wäre, und selbst dann nicht inuner. Die Menschen, um die es sich hier handelt, haben ein völlig ver- künnnertes Pflicht- und Ehrgefühl. Oester steht neben dem Eigen- nutz noch ausgesprochene Bosheit, die den Schaden des Berechtigten wünscht. Wo so gelinde Strafandrohung wirkt, wirb zumeist auch durch gütliche Vermittelung, Drohmig mit öffentlicher Kennzeichnung und oergleichen dasselbe zu erreichen sein. Der Hebel muß anderswo an- gesetzt werden: bei dem Cintreibungsverfahren, als dessen Ergänzung dann auch ein scharfer persönlicher Zwang hinzu- treten sollte. Solange die arme Frau oder das unwissende Mädchen, kel es auch mit Hilfe eines zumeist gleichgültigen, oft auch unkundigen Vormunds dem Böswilligen nochgehen, ihn oft von Ort zu Ort ver- folgen müssen, solange ist die Aussicht aus Eintreibung gering, auch mit Haftandrohung im Hintergründe. Wenn aber, wie wir fordern müsten, in jedem Falle der Bedürftigkeit die Gemeinde ohne weiteres de» Unterhalt leistete und dann durch ihre Behörde den Anspruch gegen den Zahlungspflichtigen a l s eigenen geltend machte, dann könnte wohl etwas Durchgreifendes geleistet, auf Böswillige der nötige Druck ausgeübt und Gedankenlose zum Pflichtgefühl erzogen werden. Simon Katze»ist ein. tu dem gleichen Thema wird uns von anderer Seite geschrieben: u dem beachtenswerten Artikel:„Strafe für Alimentendrücke. berger" in Nr. 12 der„Frauenstimme" be»nerke ich, daß nach§ 361, Ziffer 10 des RStGB. auch in Deutschland ein Drücke- beroer strafbar ist, sofern als Folge seiner Pflichtverletzung fremde Hilfe in Anspruch genommen werden muß. Das Amtsgericht Berlin-Tempelhof Abt. 15 hat am 25. Mai d. I.«inen Schlosser mit einer Woche Hast bestraft, weil er stlb seiner Unterhaltspflicht gegen ein uneheliches Kind entzogen hotte, das der Fürsorgebehörde an- ! leimgefallen war. Da das Letztere Dorbedingrmg für ein Strafvcr- ahren ist, ist den Müttern und Vormündern die Inanfpruch- nähme der Fiirsorgebehörden in allen Fällen zu empfehlen, wo die Verpflichteten nicht zahlen wollen. G. R. Rechtsanwalt Dr. Siegfried Weinberg schreibt uns: In Nr. 12 der„Frauenstimme" vom 12. Juni 1925 wird ein österreichisches Gesetz voin 4. Februar 1925 gegen die böswillige Nichterfüllung der Unterhaltspflichten wiedergegeben mit dem Ausdruck des Bedauerns, daß nicht auch in Deutschland ein ähnliches Gesetz bestehe. Dies gibt mir Veranlassung, darauf hin- zuweisen, daß tatsächlich in Deutschland doch ein ähn- liches Gesetz besteht, das merkwürdigerweise in weitesten Be- völkerungskreisen unbekannt ist, und dessen Anwendung niancher ver- Insscnen Ehefrau und manchem ehelichen und unehelichen Kinde Hilfe bringen kann. Durch ein Gesetz vom 12. März 1894 ist näm- lich seit dem 1. April 1894 unserem geltenden Strafgesetzbuch eine Bestimmung unter Z 361 Ziffer 10 eingefügt, wonach sich strafbar macht,„wer, obschon er in der Lage ist, diejenigen, zu deren Er- "ährung er verpflichtet ist, zu unterhalten, sich der Unterhaltspflicht trotz der Aufforderung der zuständigen Behörde entzieht, so daß durch Vermittlung der BeHorde freiude Hilse in Anspruch genominen werden muh". Als Strafe Ist Haft bis zu 6 Wochen angedroht, an deren Stelle Geldstrafe treten kann. Diese Bestimmung ist zwar nicht ganz so weitgehend wie diejenige des österreichischen Rechts, da als Voraussetzung des strafrechtlichen Einschreitens eine ergebnis- lose Aufforderung des Säumigen durch die zuständige Behörde und die Inanspruchnahme fremder Hilse durch behördliche Vermittlung vorgeschrieben ist. Immerhin werden sich diese Voraussetzungen schnell oerwirklichen lassen. Ein Vater, der seine ehelichen oder un- ehelichen Kinder, ein Gatte, der seine Frau böswillig hungern läßt, verdient keine Rücksicht, und es ist deshalb falsche Scheu, die An- rufung der Behörde zu unterlassen. Eine derartige Rücksichtnahme ist auch deshalb nicht am Platze, weil nach den neuen Berordnungen über die bedingte Strafaussetzung die Möglichkeit besteht, dem pflichtvergessenen„Ernährer" die Strafe zunächst nur anzudrohen mit der Maßgabe, daß dieselbe nicht verbüßt zu werden braucht, wenn er innerhalb der Bewährungsfrist seinen Verpflichtungen nach seinen Kräften nachkommt. Es dürfte in diesem Zusammenhange interessieren, daß der neue deutsche Strosgesetzentwurf, der vor einigen Mo- naten veröffentlicht ist,«ine Bestimmung enthält, die völlig der neuen österreichischen Regelung entspricht, sa über dieselbe noch hinausgeht. Der Entwurf bedroht nämlich denjenigen mit Gefängnis bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe, der„sich böswillig einer gesetzlichen Unter- haltspslicht derart entzieht, daß der notwendige Unterhalt des Unter- haltsberechtigten ohne öffentliche Hilfe oder die Hilfe anderer ge- fährdet wäre". Falls die Pflichtvergesienheit des Unterhaltspflichtigen zum Selbstmord oder zur Tötung des Unterhaltsberechtigten oder auch nur zu einem Versuch' des Selbstmordes oder der Tötung gesührt at, beträgt die angedrohte Strafe sogar Gesängnis von 3 Monaten is zu 5 Iahren. Wir müssen uns freilich stets klar darüber sein, baß die soziale Frage nicht mit Strafrechtsparagraphen gelöst werden kann, sondern daß e» zunächst Sache de» Gesellschaft ist, dafür zu sorgen, daß jeder Bürger auch tatsächlich In die Lage versetzt wird, ohne Beeinträchti- gung seines angemessenen Lebensunterhalts sür seine Angehörigen zu sorgen, und daß nainentlich die wirtschaftliche Sorge sür die heran- wachsende Generation zu den obersten Pflichten der Volksgcsamt- heit gehört._ Zrauengesunöheit. Ueber die Gesundheitsoerhältnifse sind die statistischen Angaben recht dürftig. Nur über die erwerbstätigen Personen, die in den gesetzlichen Krankenkasien versicherungspflichtig sind, können wir uns aus den Angaben der Frauen orientieren. Die Zahlen des letzten Jahres zeigen uns, daß nicht nur die Krankheitszahlen der Frauen wesentlich höher sind al» die der Männer, sondern daß bei Männern und Frauen die Zahl der Erkrankungen außerordent- lich angestiegen ist. Nach den Meldungen an das„Reichsarbeitsblatt" waren von je 100 Pflichtmitglicdern der Kronkenkassen erwerbsunfähig erkrankt ldie in Klammern gesetzten Zahlen sind die Erkrankungszifsern des Vorjahres): Männer Frauen am 1. Juli 1924..... 3,5(2,2) 4,5(3,2) am 1. Oktober 1924.... 3.3(1,0) 4,1(3,0) am 1. Januar 1925.... 4,4(2,4) 4,4(2,6) am 1. April 1925.... 4.2(3,9) 4,8(4,1) am 1. Mai 1925..... 3,7(3,4) 4,5(4,1) Die höhere Erkrankungsziffer der Frauen wird sicher in der Hauptsache zurückzusühren sein auf die starke körperliche Ueberlastung vieler Frauen durch Hausarbeit neben ihrer beruflichen Tätigkeit und durch die starken An- forderungen, die die Mutterschaft an die Körperkräste dieser Frauen stellt. Das Dewahrungsgesetz. Täglich erfolgen an deutschen Gerichten Freisprechungen, oft trotz sehr schwerer Verbrechen, weil die Angeklagten nach ß 51 unseres Strafgesetzbuches für ihre Taten nicht verantwortlich gemacht werden können. Es handelt sich dabei in der Regel um die sogenannten „asozialen Elemente", um Menschen, die nach ihrer körper- lichen oder geistigen Veranlagung nicht fähig sind, sich in ein geord- netes Leben einzusiige». Fast jede fürsorgerifch tätige Genossin wirkte schon für solch« Menschen. Oft handelt es sich um ganz« degenerierte Familien, die trotz aller Hilfsbereitschaft und Fürsorge nicht losgelöst werden können aus dem entsetzlichen Rhythmus ihres Lebens, das zwischen Obdachlosenasyl, Gefängnis, Krankenhaus, Zuchthaus, Irrenanstalt, Fürsorgeerziehung und Arbeitshaus hin und her pendelt. Solche Menschen sind nicht nur eine wirtschaftliche Be- lastung und schwere Bedrohung der Allgemeinheit, ihre Willens- schwäche und krankhaft« Heiiimungslosigkeit wird häufig auch von gewissenlosen Menschen ausgebeutet und schwer nüßdraucht. Dos heute geltende Recht schützt weder die Allgemeinheit vor diesen»Unzurechnungsfähigen" noch diese Personen vor den Folgen ihres eigenen verantwortungslosen Tuns. Der neue Straf- gesetzentwurs, der gegenwärtig denn Reichsvat vorliegt, be- deutet demgegenüber einen wesenllichcn Fortschritt. Sein§ 43 lautet: „Wird jemand als nicht zurechnungsfähig freigesprochen oder außer Verfolgung gesetzt, oder als vemundert zurechnungsfähig verurteilt, so ordnet das Gericht zugleich feine Unterbringung in einer öffentlichen Heil- oder Pflegeanstalt an, falls die öffentliche Sicherheit diese Maßregel erfordert. Genügt Schutzaussicht, so ist diese anzuordnen." An die Stelle der Beantwortung der einfachen Frage: Strafe oder Straffreiheit?— soll nun die sichernd« Maßnahme treten. Diese Bestimmung ist ganz allgemein als«in Fortschritt zu werten. Sie nähert sich unserer Forderung, daß die Strafe immer mehr verdrängt werden soll durch Erziehungs- und Eicherungs- maßnahmen. Z 43 des neuen Strafgesetzentwurfes ist ober insofern unzu- reichend, als er erst angewendet werden soll aus den Menschen, der bereits in Konflikt mit den Strafgesetzen gekommen Ist.„Ihr laßt den Armen schuldig werden." Gerade bei den asozialen Ele» menten wird man in vielen Fällen das„Schuldigwerden" ver- meiden können, indem man von vornherein durch geeignete er- zieherifche und sichernd« Fürsorge sie selbst und die Allgemeinheit vor Unheil bewahrt. Die Lücke, die hier der neue Strafgesetzentwurs läßt, soll aus- gefüllt werden durch ein sogenanntes„Bewahrungsgesetz", zu dem Entwürfe von mehreren Seiten vorliegen. Bereits 1920 Hot der sächsische Ministerialrat Dr. Hans M a i e r einen Entwurf dem Reichstag vorlegen lassen. Bom„Verein für öffentliche und private Fürsorge" wird ebenfalls ein Entwurf auegearbettet. Bor wenigen Wochen hat der Verband zur Förderung der Sittlichkeit auf einer Tagung in Berlin der Oeffentlichkeit seinen Entwurf unterbreitet, nach dem alle Verwahrlosten und Verwahrlosenden durch Unter- bringung in passenden Familien oder in geeigneten Anstalten be- wahrt und zu einer ihren Kräften entsprechenden Arbeitsleistung herangezogen werden sollen. Die Frauen werden diesem Problem ihre besondere Aufmerk- samkeit widmen müssen, nicht nur wegen der allgemeinen sozialen Bedeutung der Frage, sondern weil ein Bewahrungsgesetz unter Umständen auch ein sehr wirksames Mittel zur Bekämpfung der Prostitution sein kann, soweit sie aus afozialen Trieben von Frauen beruht. A. G. Die Gefährtin öes Nensthen. Von Erich E r i s a r. Die Menschen mögen es hinausschreien, mit schmerzvoll ver- zerrtem Munde aus gequälter Brust, in die Welt hinein: Die Maschine ist tot. Man hat uns an einen Leichnam geschmiedet. Es ist nicht wahr. Sie lebt. Lebendiger ist sie als der Mensch, der sie totzusprechen glaubt, wenn er sagt, sie ist tot. Nie war die Moschine tot. Nie wird sie tot sein. Und wer je sie sah: schwarz berußt, mit blinkenden Zähnen, Kolben und Wellen, weiß, daß sie lebt. So gern er auch glauben möchte an einen Spuk, einen Nebel oder ein Bild darin, er ahnt: sie ist lebendiger denn feine Gedanken. Sie selbst ist Stoff gewordener Gedonke unzähliger Hirne von Menschen, deren Geist fortlebt in ihr. Geister, größer als der seine, der sich vermaß, die Summe ge- speichcrter Urkrast unter seinen Willen zu zwingen. Doch er vennag nur ein« neue unheimliche Seite dieser Gestalt gewordener Urkrast ins Leben zu rufen: ihren Haß gegen alles, was Mensch heißt. Freilich, wenn sie manchmal ausholt, dich niederschlägt, dir die Kleider vom Leibe reißt, dich anfrißt, packt und in die Lüste schleudert, entsetzest du dich wohl vor ihrer Kraft, doch an ihr Leben, an ihre Seele glaubst du nicht. Du glaubst nicht an ihren Zorn, an ihren Durst nach Befreiung von dein niederen Zwergvolk, dessen sie sich bediente, um geboren zu werden, und das sie seither nicht abzuschütteln vermag. Doch ihre Kräfte wachsen und mit ihnen Ihr Haß gegen den, der sie zu meistern glaubt und doch von ihr gemeistert wird. Hast du noch nie ihr unheimliches Heulen gemerkt mitten Im Gang ihres Werkes! Hat sie dich nie angefletscht, nachdem sie dich vorher verlachte, hast du das leise Klagen in ihr nie gehört, ihr Aechzen, Stöhnen und ihr grausames Jubeln, wenn sie dein Blut sah? O, sie dürstet nach Blut. Rache schreit sie bei jeder Mißhandlung. Und doch rief die Liebe zum Menschen sie einstmals ins Leben. Und sie kann auch jetzt noch ganz Liebe sein, ganz Hingabe an den Menschen, von dem sie suhlt, daß er sie liebt. Für ein Streicheln oder ein zärtliches Wort ist sie dankbar und gibt Antwort mit leiser, zarter Melodie, die anschwingt zu gewaltig erhobenem Orgelton, zum Lobgesang auf den Geist des Menschen, dem unermüdlich zu dienen sie sich müht. Und auch in diesem Liebe, in dieser Hymne, die sie sich selbst und dem Menschen singt, ist sie größer als er. Mehr noch als in ihrem Schassen ks) sie darin Verkörperung des Geistes verblichener Menschen, deren Rastlosigkeit unsterblich wurde In ihr, deren Seele ihren eisernen Körper erfüllt mit erhabenem Stolz, der aufbäumt in mächtigen, Haß gegen jeden, der nicht die treu sich hingebende Geliebte sieht in ihr, sondern das nutzbringende» seelenlose Werkzeug. Noch wissen erst wenige um diese ihre hastende, liebende Seele» und daß nur der die Maschine unter seinen Willen zwingt, der die Kraft und die Liebe all jener, die vor ihm waren und sie gebaut zu ihres Lebens Widerpart in sich zu sammeln gewußt. Sie wissen auch um die unzähligen Gedanken, die überspringen aus dem Hirn einsamer Erfinder in die Maschine und sie enträtselnd, wächst die Liebe in ihnen zu der Maschine, die, ihren liebenden Meister erkennend, den Haß begräbt, den sie gegen die Menschheit gesammelt in drei Generationen, die wie keine vorher die Seele in ihr nicht zu erkennen vermochten. Und an seiner Seite schreitet sie als seine geliebte und liebende Gefährtin stolz und froh in die Zukunft hinein, die keine Unter- drückung mehr kennt. Die Zahl der Ehescheidungen nimmt auch in Dänemark unaus- hörlich zu. Nach einer vorliegenden Statsttik über das letzte Jahr- zehnt ist sie von 917 Fällen im Jahre ISIS auf 1098 im Jahre 1918, 1223 im Jahre 1920, 1308 im Jahre 1922 und 1872 im Jahre 1923 gestiegen. Für das Jahr 1924 liegt die Statistik noch nicht vor, doch ist bemerkenswert, daß die Zahl der Ehescheidungen von 1922 bis 1923 um mehr als 40 Proz. gestiegen ist und nach der letzten Feststellung 0,3 Proz. aller bestehenden Ehen beträgt. Die meisten Scheidungen entfallen auf Ehen von drei- bis fünfjähriger Dauer. Drei Jahre lang währt also„die schöne Zeit der jungen Liebe"! Die Geburtenziffer in Frankreich ist nach statistischen Er- Hebungen seit 1913 im Gegensatze zu allen übrigen europäischen Ländern gestiegen, und zwar von 191 auf 194 Geburten aus je 10 000 Einwohner. Der französische Profestor Nogaro erklärt diese Tatsache aus der Einverleibung Elsaß-Lothringcns und der starken Einwanderung besonders slavijcher Arbeiter in die zerstörten Ge- biete. Freilich steht der Geburtenüberschuß in Frankreich, der nur 24 auf je 10 000 Einwohner beträgt. Immer noch erheblich dem In anderen Ländern, besonders Norwegen und Schweden, nach. Englischer Humor. Die Jungvermählten weilen auf der Hochzeitsreise in Monte Carlo und besuchen natürlich auch das Kasino.„Ich möchte eine Pfundnote riskieren," erklärt die junge Frau,„bitte, gib mir eine, ich will sie auf die der Zahl meiner Lebensjahre entsprechende Numnicr setzen." Der Mann, Skeptiker, murmelt etwas in den Bart, das wie„Blödsinn" klingt, gibt seiner Frau aber die Note, die sie aus Nummer 24 setzt. Zu ihrer Betrübnis gewinnt die Nummer 34.„Geschieht dir ganz recht," brummt der Gatte.„Wärst du bei der Wahrheit geblieben, hättest du gewonnen!" Das Danö. lAiich in deutschen lsabriken wird immer med: dos„Band"«inaefiihri,«ine dreii« Rette, die die Arbeit an den Pia« bringt.) Hub ich ein Herz? Ich weiß es nicht, 3ch weih nur, daß es im Geklirr der Röder schlägt. Vielleicht tanzt es aus jenem breiten Land, Da» neben dieser Last auch andre Lasten trägt. E» war einmal ein schöner Tag, So schön, wie er nur einmal kommt im Jahr, Wir liebten uns, wie man sich liebt. TNIt bunten Ländern schmückte er mein Haar. Run aber bin ich eine Frau, Die Länder sind verblichen und zerseht... Ein neues Land läuft durch den Arbettsfaol, Auf das der Meister schwere Eisenblöcke seht. Ich stehe da und such mein herz und sind e» nicht. Es springt mit klirr und klang vorbei, Im Räderlaus, im Sklaoengriss, In dieser Tage immergleichen Einerlei.... Groß ist die Welt und wir sind viel... Manchmal im Werktag zittert meine Hand. Da schlägt In mir so sehr da» herz, Da slatlert wieder mir im haar ein Land. Ein rote» Land, ein Fetzen Tuch von unsrer Fahne, die im hellen Schein vor unsern» Ziele weht.... Da weiß ich gut: Einmal wird Licht sür alle sein.... Max Barthel. Auflösung des Silbenrätsels aus der vorigen Rummer. 1. Herriot. 2. Oliv. 3. Cicero. 4. Hummer. 5. Mohammed. 6. Urne. 7. Thüringen. 8. Kalis. 9 Olga. 10. Mosel. 11. Moni!. Hochmut k o m m t vor den Fall AUS DER MODENSCHAU DER.FRAUENWELT" Fflr dl«|agend: U.I9S. Prtktlrdiei S/ftmitf, Sdiul- oder Htitkltld tm Kinaooosdioitt(12—14 und U— II Iihrtj. (LIM. Fniitttdica Sdtul-, Wiuder- oder Heuikleld mit kurzer Iiille(1J--U und U-16(eise). IL 117. Prekdidiet Wtadtr-, Sdiul- oder Heufkletd mit Kittrlbiaue(12— Ii und 14—16(ehre). IL 196. Pnktltdiee Wender-, Sdiul- oder Htatkleld In Hängerrann mit«bstedieadem(Sdcdien(12—14 Und 14— 1«(ehre#. �OZf �025 Für die Älteren: f. 4024. Lelbditarodi tut donk- lero ludi, darunter etafadi« Bfai«, die aiuv-diseibar(st, aus(eiditetn Wolbtoff oder Seid«. F.402S. SdivarzttSt/deakleld mit langen Sdialtdtai. die. durd» den Gürtel geleitet, auf den Kock fallen. Bluse oft bogigec Knopf« Garnitur. F.-Sdmitta, Größe 44 und 40. 90 ff. THOXX J?fC23 F. 4022 Kleid mit vorderer Faltea- «arnitur. verdecktem Knopfschluß. Die zackige Verzierung kann fei flotter Stickerei ansgefShrt oder käuflicher Besatz verwendet werden, F. 4023. Anrufl für alte Dame» bestehend aus langer Iwnperblu» mit Jabot und Rock, der einem losen Fotterleibchen angesetzt ist Bluse mit seitlichen Falten, die sich am Rock fortsetzen. Neu für Alt. Ein Wettermantel für Knaben aus einem alten Regencape. kW Hervencape aus Lodenstoff eignet sich der großen Stück« wegen, tos dem es zusammengesefct ist, besonders gut rum Umarbeiten. Kinder« •ante!, Anzüge für kleine Knaben kann man daraus herstellen. Die Zeichnung zeigt, wie ein Kindermantel aus einem großen Herreocap« hergestellt werden kann, ohne die einzelnen Teile des Mantels stückeln . 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