vom Sparen o Reich, Länder und Gemeinden sind dabei, ihre Haushalt- pläne auf das geringstmögliche Maß einzustellen, das Personal wird bis Mr Grenze semer Leistungssähigteit angespannt, besonders in den Wohlfahrtsämtern Und dennoch der Ruf nach mehr Sparsamkeit in der Verwendung öffentlicher Mittel und neues Suchen nach Möglichkeiten für Sparmaßnahmen! Die Notwendigkeit, zu sparen, ist in der Wirtschaftslage be- gründet. Das Wirtschaftsleben ist krank. Die vielen Erwerbs- losen und ihre Familien sind aber ebenfalls krank, sie brauchen Hilfe. Wober sollen die Quellen fließen, um die not- wendig werdenden Mittel für die Hilfsbedürftigen zu fpeiien? Hier gilt es die Spannungen zu lösen. Wirtschaitlicher Nieder- gang mit verminderten Sieuereinaängen bedingen größere Mittel zur Durchführung der Fürsorgemaßnahmen. Keine leichte Aufgabe! Wer sie lösen soll und gerecht lösen will, muß Menschenfreund und Finanzgenie in einer Person sein. Hier werden die Geister vielfach aufeinander filatzen. Es ist wohl kein Zufall, daß eine unserer bedeutend- tcn Sozialpolitiker'nnen, Oberregierungsrat Dr. Marie Kaum, e'N? Vionierin auf dem Gebiete Wohlfahrtspflege- rischer Arbeit, sich genötigt sah, ihr Abschiedsgesuch beim badi- schen Ministerium des Innern ein-ureichen, und das badische S'oatsm'nisterimn hat— dem Gesuch stattgegeben! Müssen wir beda'/ern. daß wieder einmal ein ure'.genst frauliches Arbeltstcid den Frauen verloren geht, sn ist der Verlust für unsere spezielle Arbeit ein noch bitterer. Dr. Baum bearündei ibren Schritt mit folgenden Worten:„Ich habe schweren Her-ens meine Arbeit im Staatsdienst niedergelegt, weil meine in langjähriger Tätigkeit gewonnene Ansicht von dem Wesen � und den Bedürfnissen der sozialen Arbeit und d'e daraus ab- geleitete Vorstellung lebendiaen Wirkens und Schaffens a"s Gründen, die darmstell?» hier nicht der Ort'st. sich nMtt mebr so in die Tat umsehen ließ, wie ich es verantworten zu können glaubte, und weil mir über diesen Zwiesralt auch die Kenntnis der Rechtslaae. wonach im Staatsdienst die Rekerenlen keiner- lei leßte Vsrantwort"ng zu tragen haben, n-cht hinwegm- belfen vermochte."(Mitteilungen des Vcrbandsblattes der Sozialbeamtinnen.) Unter gleichem Dilemma leiden viel�Beamte. die aetraaen von Berufsbegeisten'ng, in der Wohllabrtsarbeit stehen, die Tag für Tag"»"nterbrochen mit dem Sst-ome der Hilfsbedürftigen aller Klasten und Grade zu verkehren haben. Mit gebundenen Händen steht man vor der unbeschreiblich tiefen Not, erschüttert bis in Inn-rste, es-errt an allen Nerven, diese FrorUarbeit. denn man steht ausnahmslos erbitterten, erreoten Menschen oeoenüber. d''e zu beruhigen, dem mitfühlenden Beamten telbst mit Drangabe aller eigener Nervenkrakt nicht immer aelinaen mlll. Man denke sich in die Lage gesimder ordentlicher Menschen, die arbeiten wollen, und ke'ne Arbeit bekommen können. S'e wollen kem Almosen. Arbeit! Arbeit! Denn dabestn oebt es mit Ri-llentchritten bernab, das Hauswesen verfällt sichttich. l?rou und Kinder erliegen der Verarmung noch schneller. Alle körperliche und seelische Spannkraft schwindet dahm. Gew�ß sfoh hix Ausgaben für Volkswoblsabrts-we-ke der Gemeind-m inne-chalb der lebten Jahre recht»rbebstch aestiegen. und es läae verstihrer>fch nahe, an diesen Etats Abstriche zu Macken die stark zu Buche schlaoen würden well aesvart werden muß. Aber— Nichtousoeb-m von G-st, ist in nicht Immer Sparsamkeit. Hier im besonderen b-stebt die G-kohr, daß Gegenwarts sparm.aßnahmen an Mitteln für Volks- m falfthen Ort. gesundheit und Volkswohlfohrt Z u k u n f t s ausgaben größe- ren Umfangcs im Gefolge haben würden. So wäre es z. B. grundverkehrt, an Mitteln für die Behebung der Wohnungs- not zu sparen. Denn gerade das Wohnungselcnd ist mit ein Hauptgrund für dte Notwendigkeit sozialer Fürsorge: ver- mehrte Ansteckungsgefahr für Tuberkulose und Geschlechts- krankheiten, verstärkte Erziehungsfürsorge wegen stttlicher Gefährdung der Kinder. Je ungünstiger die Wohnung, desto stärker ist meist ihre Belegung mit kinderreichen Familien. Mit sinkender Lebenshaltung steigert sich die Ueberfüllung der Schlasräume. damit geht Hand in Hand die Zunahme mangelnder Geschlechtertrennunq. Die Möglichkeit wirksamer fürsorgerischer Einw'rkung ist beschränkt, so lange die Neu- bau tätigkeit in größerem Ausmaße fehlt. Langsam nur wachsen neue Hänser aus dem Boden. Dabei mehren sich die Elendsbilder in Stadt und Land. Besonders In den prole- tarischen Wohnvierteln machen sich ungünstige soziale Er» scheinungen bemerkbar, die ihre tiefste Wurzel einzig nur in der Wohnungsnot haben. Würde hier gespart, so wäre eine weitere Verelendung breiter Volksmassen und eine tiefgehende Schädigung der Volksgesundhcit, insbesondere der jungen und jüngsten Staatsbürger die unausbleibliche Folge. Das zu verhüten, ist Aufgabe der öffentlichen Fürsorge, In ihre Hand ist die Pflege der Wohlfahrt gegeben. Hier kann und öarf nicht gespart werden, im Gegenteil, da? Gewissen der maßgebenden Instanzen ist zu schärfen, da- mit kräftigere Maßnohmen getroffen werden, um die No� zu mildern und die unerträglichen Zustände abzustellen. L. R. Warum ein Reichshebammengefetz? Die Forderung nach ausreichender Fürsorge für Mutter und Kind ist schon alt und wird auch allgemein anerkannt. Die Verfosiung verpflichtet den Staat zur Erhol. ung der Familie. Der Geburtenrückgang und die Säuglingssterblichkeit zwangen die Länder, Stellung zu nehmen zur Verbesserung des Mutterschutzes. Darin gab es wohl bei allen Beteiligten teme Meinungsverschiedenheiten, daß die gesunde Frau leistungsfähiger fei, daß Mutterschutz Volkswirt- s ch a f t l i ch e i Selbstschutz ist. Man errichtete Säug- llnqzfürsorgestcllen mit dem Erfolge, daß die Sterblichkeit der Säuglinge geringer wurde. In Berlin starb in den siebziger Iahren jedes dritte Kind im ersten Lebensjahre, heute nur noch jedes zehnte Kind. Bei ausreichender Fürsorge könnte auch davon noch die Hälfte erhalten bleiben. Nun haben wir in fast allen Ländern Hebammengesetze, die ihre«, Zweck nur unvollkommen erreichen. Die finanüelle Belastung will weder der Staat noch die Gemeinde tragen. Bei diesem S'reite sind dann die Müt-er die Leidtraaenden Auch die nach der Revolution geschaffenen Ge'etze haben eigentlich alles beim alten gelassen. Das preußische lhebammengesetz wurde wohl von allen Neuordnungen auf diesem Gebiete am meisten bekämpft. Der Städtelaq lehnte es ab, weil die Städte die Zuschüsse nicht bezahlen wollten, die durch die Niederlasiunasbestimmungen erforderlich wurden. Die Frage des Bedürfnisses wurde dann so gelöst, daß man ganz schema. tisch nur so vielen Hebammen die Niederlassung genehmigte, daß keine unter dem Mindesteinkommen blieb. Die Aus» Wirkung d'eser Maßnahme führte vielerorts zu einer wesent- llchen BerschlechterungdesMutterschntzes. Dafür ein Beispiel, das Bertsche-Montabaur in der„Sozialen Praxis", Nr. 33, 1925, mitteilt. Im Regierungsbezirk Wies- baden waren am 1. Januar 192V 811 5)ebammen tätig, am I. Januar 1925, nach Durchführung des preußischen Heb- ommengesetzes, nur noch 569 Hebammen.(!) Während früher in den Landkreisen auf 1,3 Gemeinden eine Hebamme kam, kommt heute auf 1,9 Gemeinden eine Hebamme. Der Gesetz- geber wollte eine bessere Versorgung der Mütter aus dein Lande. Das Gegenteil ist zu verzeichnen. Das Oberoerwal» tungsgericht hat wohl vor kurzem entschieden, daß die Vor» schriften des preußischen Gesetzes über die Niederlassungs» genehmigung unzulässig sind, doch wo Hebammen einmal abgebaut worden sind, bleibt es dabei. In Bayern wird die Zulassung neuer Hebammen vom Bedürfnis abhängig gemacht. Die Ausbildungszeit ist ver- längert worden. In dem b a d i f ch e n Entwurf hat man außerdem eine besondere Altersversicherung vorgesehen, ohne Staatszuschuß und daher recht kostspielig und für die Heb- ammen kaum tragbar. Der Ruf nach einem Reichshebammengesetz ist daher unbedingt zu beachten. Das Reich muß ein Gesetz schaffen, das «ine bessere und gleichartige Ausbildung der Hebammen bringt. Außerdem müssen soviel Hebammen zugelassen werden, daß die Mütter gut versorgt sind. Die neu ausgebildete Hebamme darf nur dann das Prüfungszeugnis erhalten, wenn sie sich verpflichtet, sich dort niederzulassen, wo Mangel an Hebammen ist Das Gesetz muß eine Kranken- und Alters» Versorgung der Hebammen schaffen im Rahmen der Sozial- Versicherung. Durch die Aenderungen des zweiten Buches der Reichsversicherungsordnung ist ja die unentgeltliche Geburtshilfe für Versicherte und d'e Angehörigen der Bersicherten erreicht. Die Hebamme darf in Zukunft von diesen Wöchnerinen keine Bezahlung verlangen. Sie darf sich auch die für die Entbindung notwendigen Arznei- und Heil- mittel nicht von der Wöchnerin be-ahlcn lassen, da die Kasse das zu liefern hat. Die von den Krankenkassen an die Heb- ammen zu zahlenden Gebühren müßten in angemessenen Grenzen bleiben, denn jede Mehrausgabe der Krankenkassen bringt eine Erhöhung der Soziallasten für die Allgemeinheit. Preußen setzt 36 M., Baden 3v M., Thüringen 3V M.. Hessen 35 M. Gebühren für eine normale Geburt fest. Also auch hier wieder keine einheitlicbe Regelung. Auch darin muß das Reichshebammengesetz einen Wandel schaffen und ferner Mög- lichkeiten offen lassen, wonach die Gemeinde Hebammen anstellen und zur Deckung ihrer Kosten die von den Kassen zu zahlenden Gebühren heranziehen kann. Die Anstellung muß aber dann nach den Besoldungsvorschriften für Säuglings- fürsorgerinnen erlolgen. Die Hebamme ist ibrer Tätigkeit nach eine Persönlichkeit von der allergrößten Bedeutung für den gesamten Staat: nicht Zuletzt auf sie kommt es an, ob Mutter und Kind am Leben bleiben. IM Interesse einer gesunden Bevölkerunqspolitik liegt also die baldige Durchführung dieser Forderungen in einem Reichshebammengesetz. Lina E g e. M. d. L. Wohlfahrtspflege einst und jetzt. In der Vorkriegszeit bestand ein« ösfentliche Verpslichtung zur Ausübung von„Wohlsahrtspflege" nicht. Dieser Zustand entsprach dem Wesen des autokratischen Staates, der sich zu einer Leitung des gesellschaftlichen Lebens nur insoweit berufen suhlte, als er die Interessen der kapitalistischen Klasse fördern konnte. Mit der In- anspruchnahme der Armenfürsorge war die Entäußerung des Be- fürsorgten von seinem wichtigen Staatsbürgerrecht, dem Wahlrecht, verbunden. Seine Unfähigkeit, sich seibst zu erhalten, wurde mit Aechtung bestraft. Dieselben Prinzipien, die für das wirtschaftliche Leben galten, galten auch für das kulturelle Leben. Man ließ das freie Spiel der Kräfte gewähren und opferte dabei dem Kapitalismus Menschen- leben, und vor allem Kinderleben In einem Umfange, der das bethlehemische Kindcrmorden noch übertrosfen hat. Mit Schaudern lesen wir aus dieser Zeit von Kindern im zarten Alter von vier Jahren, die unbegrenzte Stunden in den Fabriken arbeiteten. End- lich gab es eine Grenze. Als der Menschenverschleiß der kapita- listischen Frühzeit so stark wurde, daß er die Militärtauglichkeit stark zu vermindern begann, setzte die Gesetzgebung diesem Wüten die erste Schranke: die gesetzlichen Bestimmungen über Kinderarbeit, die jede Arbeit von Kindern bis zu 12 Jahren verbot und für Kinder über 12 Jahre den Zehnstundentag einführte. Diese ersten Schutz- bcstimmungen sind aber durchaus nicht gewissenhaft beachtet worden, weil die Aufsicht über die Durchführung fehlte. Es blieb das einer Zeit vorbehalten, In der die Arbeiterschaft durch die Sozialdemokiatische Partei und durcb die Gewerksibaiten In eigener Sache den Kamps aufnabm Die sozialpolitischen Gesetze, Schutz der Arbeitskraft, Kranken-, Alters- und Invalidenversicherung sind in ihrem Gesamtergebnis als die Vorstufe einer planmäßigen öfsentlichen Wohlsahrtspflege zu bezeichnen. In diesem Sinne ist der Artikel 161 der deutschen Reichsoerfassung zu verstehen, der besagt: „Zur Erhaltung der Gesundheit und Arbeitsfähig- k e i t, zum Schutz der Mutterschaft und zur Vorsorge gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Schwäche und Wechselfällen des Lebens schafst das Reich ein um- sasiendes Versicherungswesen unter maßgebender Mit» Wirkung der Versicherten." Bei dem heutigen Stand der Dinge werden die Ausgaben der Sozialpolitik teilweise von der Wohlfahrtspflege mitersllllt. Da» trifft zum Beispiel zu bei der W o ch e n s ü r s o r g e, deren Ein- führung in erster Linie der Sozialdemokratischen Partei zu danken ist, soweit sie nicht für Wöchnerinnen in Frage kommtz die nicht einer Krankentasse angehören. Wir haben daher die Wochenfürsorge der Krankenkassen und die Wochensürsorge der städtischen Behörden. Dasselbe trifft zu für die Schwangerenfürsorge. Di« Krankenkassen haben Beratungs- und Fürsorgestellen für ihre Mit- glieder, die städtischen Behörden solche für nichtVersicherte werdend« Mütter. Schwangeren- und Wochensürsorge sind in ganz hervor- ragendem Maße vorbeugende Maßnahmen, da sie Mutter und Kind zugleich erfassen, und zwar in einer Zeit, dle für den Lebensausbau des Kindes besonders wichtig ist. Die Sozialdemokratie setzt der Wohlfahrtspflege insgesamt da» Ziel, Schäden zu verhüten. Das bedeutet in der Praxis die Ermög- lichung einer körperlich und geistig gesunden Lebensweise. Soweit das Berufsleben diese hemmt, sind vornehmlich der Sozialpolitik vorbeugende und heilende Ausgaben überwiesen. Zum Teil reichen die vorbeugenden Möglichkeiten der Sozialpolitik bereits über das unmittelbare Berussleben hinaus, z. B. die Familienversicherung der Krankenkassen. Da aber die Sozialpolitik nur Berufstätige, und von diesen auch nur einen Teil erfaßt und diese auch wiederum nur in beschränktem limfange hauptsächlich in gesunkheitsfürsorgerischer Weise, so mußten sür die sonstigen kulturellen Anforderungen Er- gänzungen geschaffen werden Diesen weitergehenden Anforderungen sollen gerecht werden das Iugendwohlfahrtsgesetz und die Verordnung über die Fürsorgepflicht. Beide können uns nicht befriedigen, wenn auch zugegeben werden soll, daß gegenüber der Borkriegszeit Fortschritte erzielt worden sind. Als wesentlicher Fortschritt ist die Anerkennuna des Rechte» auf Wohlsahrtspflege anzusehen. Dieser Grundsatz ist aus der Verfasiung sowohl in das Reichswohlfahrtsgefetz als auch in dl« Fürsorgepflicktverordming mit übernommen. Die Fürsorgepflichtverordnung geht in ihrem Ziel weit über di« alte Armenpflege hinaus. Sie gewährt nicht nur den notwendigen Lebensunterhalt, sondern darüber hinaus Krankenpflege, den Auibau einer Existenz, Berufsbefähigunq der hilfsbedürftigen Mindersährigen und vor allem ganz generell die individuelle Behandlung de« Einzelfalles. Die Wohnsitzbestimmungen des alten Armsnrechts sind fortgefallen. Die Entziehung de? Wahlrechts hatten schon in den Novembertagen 1918 die Bolksbeauftragten gestrichen. Es find jedoch starke Bindungen an die Verhältnisse der Vor» triegszeit übernommen worden. In der Vorkriegszeit war Wohlfahrtspflege das Gebiet der „freien Liebestätigkeit". Ihre Träger waren insbesondere die kon» fessionellen Verbände und deren Einrichtungen. Die Gesetzgebung hat die sreie Wohlfahrtspflege insoweit mit übernommen, als sie ihre Förderung durch die öffentliche Wohlsahrtspflege vorsieht, ohn« die Träger der öffentlichen Wohlsahrtspflege, die städtischen Be- Hörden, von Rechts wegen zu ermächtigen, auf ihre Gestaltung maßgebenden Einfluß auszuüben. Die Stadt trägt heute fast 99 Proz. der Kosten der freien Wohlfahrtspflege und deckt dabei den Bedarf der Bevölkerung, den sie dieser gesetzlich zu gewähren verpflichtet ist, zu einem erheb»' lichen Teil aus Quellen, aus denen die Bevölkerung ihren kulturellen Bedarf freiwillig nicht decken würde. Das trifst zu in zahlreichen Fällen, in denen Eltern Ihre Kinder in konfessionelle Kindergärten und-horte geben, und in denen Menschen auf die Inanspruchnahm« konfessioneller Fürsorgeerziehunasheime, Krankenanstalten, Alters- Heime angewiesen sind. Der Staat anerkennt also seine Ausgabe, das Kulturleben zu beeinslusfen, überträgt aber diese zu einem erheblichen Teil auf bestimmte Gesellschaftskreise, deren Kultur- auffassung dem Geiste der Zeit vor dem neuen Staat, vor der Republik entsprach. Die sozialistische Arbeiterbewegung hat auf diesem Gebiet eine große Ausgabe vor sich. In der A r b e I t e r w o hl f a h r t hat sie sich ein Organ geschassen, das die teilweise verschütteten Grund- ideen einer modernen Wohlfahrtspflege zu neuem Leben zu bringen hat durch eine grundsätzliche Bearbeitung aller einschlägigen Fragen und durch Mitarbeit in der Mnbisahrtspflege selbst. Minna Todenhagen. Das Wirken der Kmöerfreunöe. Die proletarischen Kindersreunde haben erkannt, daß das Schick- sal der menschlichen Zukunft abhängt von der Pflege der(Be- meinschaft in den Iahren der Kindheit, den Jahren der größten seelischen Beweglichkeit. Sie haben sich daher die Ausgabe gestellt, in den Kindern freundliches Empfinden für einander zu wecke», eine Atmosphäre zu schaffen, in der jedem Geltung und Anerkennung feines Wesens wird, die die Entmündigten ermutigt, die erfüllt ist von Hilfsbereitschaft, in der alle für einander einstehen, Kch als zusammengehörig empfinden, als Gsmeinschaft im Tun und Erleben. Eine Gemeinschaft soll erwachsen, in der der Eigenart des einzelnen Rechnung getragen wird. Eine Gemeinschaft, die Ver- antwortlichkeit kennen und üben lernt dem einzelnen gegenüber, wie dieser gegenüber der Gemeinschaft. Die Aufgabe der Kindersreunde Ist keine leichte. Sie führen den Kämpf gegen Mindcrwertkgkeitsgesühl«, gegen Roheit im Denken. Fühlen und Handeln. Gegen Egoismus, gegen Entmuti- gung. Gegen die Ausbreitung der nervösen Erregung der Kinder. Mit einem Worte gegen Erscheinungen, die im Lause aller kindlichen Lebensjahre in Haus und Schule genährt worden sind. Ihre Kampf- mittel find Eingeben, Verständigung, Aufklärung, Ermutigung, Geduld, Achtung dem Kinde gegenüber, Kameradschaftlichkeit, Samm- kung gemeinsamer Interessen zu gemeinsamem Tun und Schaffen, Anregung und Anleitung zur Schaffung schöner kindlicher Freuden, durch die Kinder mit und für einander. Roch weht täglich die wenig liebevolle Luft des Hauses und der Schule feindlich hinein in die Wirkcnssphäre der Kindersreunde, denn sie umgibt den größten Teil des Wachenlebens der Kinder. Aber schon regt sich merklich etwas, das in andere Bahnen einlenken will. Es braucht nur Zeit, um zu werdsn und sich zu festigen zu dauerndem Wirken in den Kindern. Die Eltern könnten und sollten helfen, das Ziel zu erreichen, indem sie mit den Kinderfreunden gehen und in Ihrer Ein- stellung zum Kinde und in dessen Behandlung neuer Einsicht sich anschließen, indem sie ihre Kinder ermutigen und stützen und auch zu Hause Kinderfreundeerziehungsweise betätigen. Fort vor allem mit dem Prügell Fort auch mit dem Schelten, Drohen und häufigen Verbieten! Dann wird vom Hause Menschenfreundlichkeit hineingetragen werden in die Schule, dann wird aucb dort der Geist besser werden. Dann wird ins Kinder- freundeheim von Schule und Haus her ein besserer Ton hinein- klingen, die Arbeit erleichtert und beschleunigt werden. Wohl ist es notweiidig, daß der Lehrer mitgeht. Aber der Ruf an ihn fand bis jetzt nur schwaches Echo. Drum ist auch das zu tun, was seines Amtes wäre. Seelische Gesundheit als nervenerl�altendc Kraft ist bedingt nicht zum geringsten Teile von der Stellung des Kindes In der Umwelt. Sie wird gestärkt und gefestigt durch das Leben in und mit der Gemeinschaft und für sie. In solcher Wechselbeziehung wird das Kind heranwachsen zu einem seelisch gesunden, wertvollen Gliede der sozialen Gemeinschaft. Sascha Rosenthal. von illegaler Frauenarbeit. Es werden sich nicht mehr allzu viel« der Wählerinnen an die böse, alte Zeit erinnern— an die Jahre, In denen auch die fort- schrittlichsten Spießer oder spießigsten Fortschrittler jede Frau, die«, wagte, in politischen Dingen mitreden zu wollen, mit Hohn und Spott übergössen. Di« Frau war noch kein politischer Faktor, mit dem man rechnen mußte, st« hatte keine Stimm«,»un die es zu werben lohnte— und man hatte außerdem, vor allem in Preußen, so reaktionär« Vereinsgesetze, daß man jeder politischen Betätigung«mes Frauenoereins sofort den Garaus machen konnte. Bestimmt« der 8 8 des preußischen Vereinsgesetzes doch z. B.:„Vereine, welche bezwecken, polltische Gegenständ« in Versammlungen zu erörtern, dürfen kein« Frauenspersonen, Schüler oder Lehrlinge ausnehmen." Damit war jeder legalen Betätigung der Frau«in Riegel vor- geschoben. Auch von feiten bürgerlicher Fortschrittsparteien erhielten die um gleiches Recht kämpfenden Frauen kein« Unterstützung. Wenn auch«In oder der ander« Abgeordnete mit ihren Forderungen sympathisiert«, so stand doch die Mehrzahl dieser Herren und vor allem ihrer Wähler den Frauen gegenüber auf dem Herrenstandpunkt: Der Mann war, in der Familie wie im Erwerbsleben, der„Arbeitgeber" der Frau, und es erschien äußerst« Anmaßung„übergeschnappter Emanzipationstanten", politisch und wirtschaftlich gleiche Rechte mit dem Mann« zu sordern. Es ist das Verdienst der Arbeiterbewegung, die Frau von Ansang an als Kameradin gewertet zu haben. Nicht ohne Widerstände seitens der männlichen Mitglieder; denn hier wurde dl« Frau zwar nicht als Untergebene, aber oft genug als Konkurrentin im Arbeitskampf betrachtet. Aber die besser« Einsicht der leitenden Kreise siegt« bald auf der ganzen Linie. Von Anfang an nahmen auch die Frauen an der Bewegung, besonders auch an der Arbeit der Gewsrkvereine teil. Die Organisation der Frauen stieß aber immer auf den Widerstand des berüchtigten§ 8. Mehr und mehr wurden jedoch durch die Entwicklung der modernen Industrie die Frauen in dm Produktionsprozeß gezogen; damit wurde der ganz« Jammer des proletarischen Frauenlebens aufgedeckt, so daß schließ. lich wohlmeinende, fortschrittliche Frauen versuchten, irgend etwa» für die Hebung der Arbeiterinnen zu wn— nur däß sie dabei, in bürgerlicher Weise eben, das Pferd beim Schwanz aufzuzäumen versuchten. 1869 wurde von dieser Seite in Berlin der erste»Ar» beiterinnenbildungsverein" gegründet, der nur bi> 1872 bestand; dann nahmen die Arbeiterfrauen das Wert in ihr« eigenen Hände. Di« bürgerlichen Vereine, das sahen ste«in, würden für die Hebung der wirtschaftlichen Lage der Arbeiterinnen nicht« tun können; hier mußten sie versagen. So gründeten die Genossinnen Hahn und Staegemann 1872 den ersten Berliner Arbeiter- f r a u e n- und M ä d ch e n v e r e i n, der sich von Anfang an auf den Boden des Klassenkampfes an die Seite der Sozialdemokrat!« stellte. Fünf Jahre lang bestand dieser Verein, bis er schließlich mit Hilfe des Vereinsgesetzes abgewürgt wurde,„weil nicht zu bezweifeln gewesen, daß der Verein die Tendenz versolge, durch die Frauen auf die Männer und die Kindererziehung sozialistischen Einfluß aus» zuüben". Ungefähr gleichzeitig wurde der Verein der Mäntel» Näherinnen in Berlin gegründet.— Dann aber kam das Sozialisten- gesetz. Selbst in dieser Zeit wurden in Berlin noch„F a ch v« r- eine" verschiedener Branchen gegründet, die die sozialistisch ge- filmten Arbeiterinnen und ihre Familien zusammenhielten. Di« Frauen beteiligten sich an aller Arbeit, die damals als illegal galt, unterstützten die Schristenversorgung oder hatten ste selbst in di« Hand genommen, und wohl das erste„Fuhrwerk", da» im Partei- dienst stand, war der— Kinderwagen der Genossin Belli, deren Mann der Gehilfe des„roten Feldpostmeister»" Motteler war. Ge» nossin Belli besorgte so den Transport des staatsgesährlichen„Sozialdemokraten" über die Schweizer Grenze. Bettchen und Matratz« waren dick mit der verbotenen Lektüre gestopft— aber die Zöllner ersparten ihren Nasen hier ein zu genaues„Nachschnüsseln". Cndlich, 1890, mußte das Schandgesetz fallen, und nun könnt« die Partei den Genossinnen die während der Zeit des Ausnahme» gesetzes geleisteten Dienste vergelten. Doch bestand immer noch di» Schranke des preußischen Vercinsgesctzes. und nacs�wie vor muhten die Arbeiterinnenvercine meist als„Bildungsvereine" firmieren. So bestand der merkwürdige Zustand, daß di« Frauen zwar an den öffentlichen Versammlungen der Partei teilnehmen durften— frei» lich wurden diese Versammlungen dann oft genug ohne Angab« eine» sonstigen Grundes aufgelöst. An den Zusammenkünften der W a h l» vereine aber dursten sie nicht teilnehmen und auch den Wahlvercinen nicht angehören. Von der Partei wurden nun In den Hauptorten„Frauenagitationskommissionen" ein» gesetzt; die bestanden nur aus drei Mitgliedern, hatten weder Vor» sitzende, noch Kassierer oder Schriftführer, waren also bei der bisher in Anwendung gekommenen Rechtsprechung nicht zu fasten. Da aber fand die bürgerliche Justiz eine neue Definitton des Vereins- bcgriffs, und das Kammergericht erklärte:„Ein Berein im Sinne des preußischen Vereinsgesetzes werde schon durch das in Verbindung- treten mehrerer Personen zur Erreichung eines gemeinschaftlichen Zweckes gebildet." Ebenso wurden die Frauen oft genug auch au» Volksversammlungen mit der Begründung ausgewiesen,„denn diese Partei sei an sich ein großer Verein". Bei den in der Bewegung tätigen Genossinnen setzte es Haussuchung um Haussuchung, und jed« ausgefundene Adrest« wurde Anlaß zur Erhebung einer Anklag«. Die der Polizei einmal bekannten tätigen Genossinnen wurden von der Polizei dauernd gejagt und belästigt, und«ine der rührigsten Genossinnen, die Gründerin des Vereins Berliner Mäntelnäherinnen. machte schließlich auf dem Friedhof der Märzgefallenen ihrem Leben durch Gift ein Ende— nicht aus Furcht vor dem Gefängni». sondern aus Furcht, noch einmal, wie es chr bereits geschehen, als Ge- sunde ins Irrenhaus gesperrt zu werden. Schließlich wurden die Frauenagitationskommissionen von der Polizei aufgelöst, und man ging dazu über, nur einzelne Ver» trauenspersonen zu wählen. In Berlin amtiert« die Kom- Mission freilich vorläusiMveiter, bis auch sie im Jahre 1895 Ihr Schicksal ereilte. Auf ihre Anregung hatten Im Februar 1895 in Berlin vier überfüllte Dolksversammlungen stattgefunden, in denen gleiche bürgerliche und politische Rechte sür Mann und Frau und darüber noch das gleiche, geheime und direkte Wahlrecht gefordert wurde! Bebel, Liebknecht und die Genossinnen Ihrer und Baader hatten die Referate gehalten. Das schlug dem Faß den Boden au»I Sofort wurde auch die Berliner Frauenagitattonskommisflon geschlossen, und nun tobte sich der Poltzeiterror an den Frauenoereinen gründlich aus. Der Frauen- und Mädchenbildungsverein wurd« geschlossen, weil dort ein Arzt in einem Vortroge über Säugling»- ernährung Milchversorgung Bedürftiger durch die Kommune ge» fordert hatte, der Leipziger, weil er einmal 30 Mark nach Berlin an die Frauenagitationskominission geschickt hatte. 1895 wurden elf Organisationen der Sozialdemokratischen Partei auf Grund de» Preußischen Vereinsgesetzes verboten, wieder setzte es Hau»- suchungen, wieder hatten besonders auch die Frauen zu leiden, denn gerade ihre Tätigkeit konnte man ja mit Hilfe de» famosen Pnra- graphen ja am leichtesten packen. Dafür bekannt« sich aber di« So- ztaldemokrattsch« Partei als erst« zu den Frmienforderungen und stellte im Mai 1895 im Reichstag den Antrag auf V e r s a m m- l u n g s- und Vereinsfreihcit für beide Geschlechter, und Bebel forderte das ffrauenwohlrecht— das erstemal, dah hier diese Forderung von irgendeiner Partei erhoben wurde!— 189S wurde die Forderung von dem Internationalen Sozialisten- und Eewertschnftskongrch in London aufgenommen. In der deutschen Partei war die Stellung zu den Forderungen der Frauen längst stabilisiert, und 19chsvereinsgesetz brachte 1908 den Frauen endlich volle Verrinsfreiheit.— Doch erst die Revolution brachte ihnen volle politische Gleichberechtigung. Sieben Jahre lang haben wir nun das Frauenwahlrecht, und von all den staatsbürgerlichen Beänstigungen der Herren von rechts ist— leider— keine zur Wahrheit geworden. Denn auch die Frauen unterliegen dem Gesetz:„Es ist das gesellschaftlich« Sein. das das Bewußtsein bestimmt.* Wir müssen sogar leider feststellen, daß jahrhundertelange Tradition viele Frauen noch an Ideologien fesselt, die sie vom Standpunkt ihrer wirtschaftlichen Lage längst überwunden hoben sollten. Und so können die Sozialistinnen mit Erreichung der politischen Gleichberechtigung noch längst nicht niben in der Frauenagilation— nicht eher, als bis auch die letzte Ar- beiterin in der Front des Klassenkampfes steht. In die ste hinein- Schärt! Ros« Ewald. Mütterliche Gefunöheitslehre. Die körperliche Crzieh.mg des Kindes beginnt vor der Geburt und verlangt in dieser Zeit Regelmäßigkeit der Lebensweise, Körper- pflege und Mäßigkeit der Mutter. Sie setzt sich fort vom Augenblick« der Geburt an und bedeutet in den ersten Jahre» srühkindlicher Entwicklung gute G e- w ö h n u n g an Sauberkeit, Abhärtung, Wechsel von Ruhe und Bewegung, Ernährung und in demselben Maße Freiheit für den natürlichen Lebensrbythnius des Kindes. Gewöhnung darf niemals blinde Gehorsamserziehung, Freiheit niemals Zugellostgkeit und Laune werden. Freiheit für das Wesen des Menschen>st zugleich notwendige Bindung fü> seine sinnlichen Triebe: sie haben sich dem Gesetz sozialer und persönlicher Sittlichkeit zu unterwerfen. Tritt das Kind in das Alter der Vernunft, so treten Belehrung und Erkenntnis als weitere Erziehungsmittel hinzu. Schon das Kind beugt sich der anerkannten Notwendigkeit, vorausgesetzt, dah sein Wille genügend gebildet wurde, um Erkenntnis zur Tat reisen zu lassen. Das Kleinkind bis zu 2 bis? Jahren wird täolich— unter wachsender Hilfeleistung des Kindes selbst— von Koos bis zu Füßen abgeseift und gewaschen. Das Vier- bis Fimsjähriae hat Verständnis genug, um zu erfahren, weshalb solche täglichen Ganz- Waschungen notwendig sin". Es soll wisien, welche Aufgaben die Haut zu ersullen hat, weshalb es nach den Mahl,, eilen die Zähne putzen muß. warum von Küchennrbeiken die Hände besonders gründ- llch oereiniqt werden müssen. Solche Belehrungen werden durch Gewöhming und antes Vorbild vorbereitet: sie geschehen am besten in unmittelbarer Verbindung mit dem Reinigungsprozeß. Schlechte Gewohnheiten dürfen gar nicht erst Platz greifen, ihr Ausrotten ist nicht so einfach. Sehr häufig liegt„schlechten Gewohn- Helten* ein Konsiitutions- oder Ernährungsfehler zugrunde. Wenn sich das Kind nicht ocrade hallen will, ist erst nachzuforschen, ob sein Körper auch dazu fähig ist Unterernnhrte. übermüdet« und kranke Kinder haben nicht die Kraft, ihren Körper zu tragen. Das Kind. das im Sommer nackt umherlaufen möchte, das sich weiaert, einen Schal um den Hals zu wickeln, zeigt richtigeren Gesundheitsinsiinkt als die Eltern, die aus Furcht vor Erkältunoen ihr Kind verwöhnen. Eine der häßlichsten Angewohnheiten: dos Kauen der Räael, deutet meistens auf einen Manoel an kalkhaltiger Ernährung. Ein gut ge- pflegte? Kind, dos in abwechslungsreicher Nahrung genügend War- meeinheiten(WE) aufnimmt, nascht gewöhnlich überhaupt nicht. Die meisten Mütter wissen zu wenig von der richtigen Ernäh- rung und der kindoemäßen Pflege und Erziehung. Dies ist kein Vor- wurf für proletarische Mütter— woher sollen sie es gelernt haben? Und wenn sie es gelernt hätten, wieviel davon könnten sie Im Ar- beiterhaushalt anwenden! Einen besonderen Versuch, hnaienische Belehrungen unter Kinder zu bringen, hat Genosse Dr. Mosbacher unternommen. Er hat ein Büchlein herausgegeben: Onkel Doktor erzählt Märchen/) da» hygienisch« Unarten der Kinder und ihre Heilung behandelt. Vermöge seiner phontasieoollen Darstellung eignet es sich besser für kleinere als für größere Kinder. Für«in« 2. Auflage würde ich raten, dt« Sprache kindgemäßer zu gestalten und nicht die Furcht vor Strafen als Erziehungsmittel zu benutzen. Das Buch erinnert in seiner Idee an den Struwwelpeter, nur da» letztere primitiver und naiver ist. _ H. S.— r. Ein Liederbuch der Dienstmädchen. Kürzlich hatte ich Einblick in ein kleines Buch, das den arme« Schwestern vorn heiligen Franziskus im Mägdehau» in Köln ge- hörte. Es war das Liederbüchlein vom„Marienverein der Dienst- inädchcn zu Köln". Getreu dein Motto„Freuet Euch, aber freuet Euch in dem Herrn!" bietet dos Büchlein zuerst 28 religiöse Lieder, die Maria und einigen fteiliaen gewidmet sind. Dann folgen 9 Ver» einslieder, ebenfalls religiöse» Inhalts. Unter den allgemeine» Liedern im dritten Teil befinde» sich alle die bekannten harmlose» und gemütvollen Gesellschosts-, Heimats- und Wanderlieder, die i« Deutschtand allenthalben gesungen werden und gegen die nicht« ein- zuwenden ist. Aber das Buch hat noch einen Anhang, in dem die beso»» d e r s„lustigen" Lieder stehen. Da lautet z. B. ein« mit dem bekannten Iuchheidi-Iuchheida-Refrain seu Rührig muß das Mädel sein, Tritt's in Herrschastsdienste ei». llßchen flink und hell der Kopf, ein die Hand am Suppentovs, Freundlich mit dem Besenstiel(il) Und der lieben Kasfeemühl'. Mädel muß schon früh aufstehn, Morgens, winn die Hähne trähn, Machet Herd und Stiesel blank, Hauset in dem Küchenschrank, Zaubert die Gemütlichkeit In die Wohnung weit und breit. Ob das Leben teuer sei, Mädchen, die sind steuerfrei. Wo nur Herrn und Damen sind, Braucht man ein geschicktes Kind, Und die Gräfin stolz und fein, Kann nicht ohne Mädchen sei». Wenn ich Frau Baronin wär', ?lch, wie wär' die Schleppe schwell Müßte manches lernen dann, Was ich so nicht mag und kann, Tiefe Knixe, Kompliment, Bückling, Kratzfuß ohne End'. Sind auch nicht die Hände zart, Sind wie Schmirgel rauh und hart, Ist das Herz nur sein und weich, Fliegt es doch ins Himmelreich: Ruft Sankt Peter uns herein: Kommt, ihr wackeru Mägdelein! Merkst du etwas, liebe Genossin? Wenn diese schauderhaften Verse nicht meisterhafteste Gehirnoerkleisterung darstellen, dann weiß ich wirklich nicht, was es noch für bessere Beeinflussung nach der Seile der Gedankenlosigkeit geben kann. Wie lustig und heiter doch das Leben freundlich mit dem Besenstiel gegenüber dem der armen Frau Baronin mit der schweren Schleppe ist! In einem ander« noch„lustigeren* Liedlein lautet die erste Strophe: Was Ist für alle Uebel gut? Geduld! Was gibt dem Menschen Herz und Mut? Gedukdl Was macht dir Kreuz und Leiden leicht. Daß Bitterkeit dem Honig gleicht? Geduldi Geduld, Geduld, Geduld, Geduld, Geduld! Dies„schöne" Gedicht hat vier Strophen, und in jeder kommt achtmal das Wort„Geduld" vor. Wenn allfonntäglich„die Mägde* in ihrem Franziskucheim das Lied fingen, muß ja der zweiunddreißig» malige Ausruf„Geduld" nach der Methode Eon« eine opiumgleiche Wirkung auf das Hirn ausüben. Reben der Geduld wird in vier verschiedenen Liedern der Kaffee als Hellmittel für alle Beschwerde« gepriesen: Wenn die Grillen auch mal plagen, Schüttet nur ein T'äßchen auf, Müßt zuerst Madam schön fragen, In dem Fall erlaubt sie's auch! In diesem Stile geht es weiter in buntester Folge bei Kopfweh, Schnupfen und Katarrh. Diese Proben dürften wohl genügen. Ich höre, wie unsere Genossen sagen werden:„Ja, die Vereine versteh« es!* Ob sie es aber ewig so treiben dürfen, ist doch mindesten» zweifelhaft. Gewiß sind in Westdeutschland und in Bayern die Einflüsse dieser Art noch sehr stark. Stärker aber ist das wechselooll«, bunte Leben, das den mittelalterlichen„Mägdeverein* eines Tage» auslösen wird. K.-R. *) Dr. med M cks b a che r: Onkel Doktor erzählt Märchen. Get. 3,50 Mk. Verlagsanstalt Herrn. Klemm A.-G., Berlin-Grunewaft.