«»MMMSWIMMM« �:...:"■..-TT""' IL ii,.4«44.?aiirgon8[ Beilage zum Vorwarks 17- Jedruar 1927 mmrnmmmmewmmmmmmammmmmmmitmmitemmmmmmmmmfmiK •■i'n'ifl'WIÜ-i.'iHim-'l.nilllf Erziehung durch Prügel? „Wenn du nicht gleich ruhig bist, hau ich dir eine ninter/ und schon erhebt die Mutter die Hand und der Junge weiß auch schon, was folgt. Er hat es ja so oft erlebt, daß die Mutter nicht bei der Drohung geblieben ist, sondern daß sie die Drohung auch ausgeführt hat. Die Mutter ist eine gute Sozialdemokratin, ja. sie ist noch mehr, sie ist eingeschriebenes Parteimitglied, sie arbeitet in ihrer Gewerkschaft mit, sie ist sogar in der Arbeitsgemeinschaft der..Kinderfreunde" oder in der„Frauenwohlfahrt" tätig und dennoch diese Methode der Kinder„erziehung". Handelt eine solche Mutter Wirklich sozialistisch, wenn sie ihr Kind schlägt? Wir brauchen den Saß, mit dem sie die Strafe androht, nur sprach» lich zu untersuchen, um schon aus der Sprachdeutung herauszu- bekommen, daß es keine sozial!» stjsche Handlung ist. Was heißt denn„runterhausn"? Es heißt in der Schriftsprache„herunter» hauen"; eigentlich müßte es heißen„nunter", h i n unter- hauen. Wer aber kann hinunter- hauen? Doch nur einer, der höher steht als der andere, einer, der oben steht: und wem kann eine heruntergehaut werden? (Hier ist wieder das herunter richtig.j Nur einem, der unten steht. Ist das eine sozialistische Handlung, wenn einer, der oben steht, auf einen schlägt, der unten steht? Wer ist oben und wer unten? Der Größere und Star- kere ist oben, der Kleinere und Schwächere ist unten. Ist das sozialistisch, wenn der Größere und Stärkere auf den Kleineren und Schwächeren— es muß nicht immer die körper- lich,c, es kann ouch moralische Schwäch? sein, die durch das Abhängigkeitsverhältnis gegebene Schwäche, durch das angeborene oder gegebene Achtung?» Verhältnis— ausnutzt? Ist es sozialistisch, fragen wir, wenn ein in diesem vieldeutigen Sinn Stärkerer und Größerer auf einen Kleineren und Schwächeren losdrischt, ihm eine„runter- haut"? Wir werden leicht erkennen, daß es nicht sozialistisch ist, wenn wir die handelnden und leidenden Personen durch andere ersetzen, wenn wir an Stelle der himinterschlagenden Mutter einen kapitalistischen Unternehmer setzen und an die Stelle des Kindes den Lohnarbeiter. Wie oft haut der kapi- talistifche Unternehmer dem Arbeiter eine„runter"! So oft er ihm Kurzarbeit diktiert, ihn entläßt, io oft er seinen Lohn kürzt, eine höhere Arbeitsleistung von ihm fordert bei gleicher Geld'eiswng. In allen diesen Fällen haut er, der„Größere",. hier der wirtschaftlich Stärkere dem wirtschaftlich Schwächeren, dem abhängigen Arbeiter«ine„runter" und der Arbeiter muß den Schlag einstecken, er kann sich nur in seltenen Fällen zur Wehr setzen. Der große Kampf der Arbeiterklasse geht darum, diese Uebermacht zu brechen, dieser Ucbermacht der m W �Wintertag. 'Wlnternacht sank über granr»!and, -5Jältc fraK sich scharf ta die Gewässer. Zwischen Tod und!ebrll schwatea lXand klingend zieht de» Froste» blanke» kMesser. Schwarz verwest« Teiche, dnnklo Banwesleiche vröflen sich den» harten Herrscher bengen, strhn verzanbert starr lnr QBlnterschwe'gr«. Dtencr Tag, grell nnd kristallenklar, krönt der strenge» Macht Besihergreifnng, wacht dt« srewd» Schönheit offenbar: blanke» Ei» und silbern» Bereisung. Sonnbeglänztrr Spiegel gibt drw Schreiten und von zarter Schön, ist umkleidet, wa» im tiefsten Innern friert und leidet. Winterpracht, rrbarwnngslosr lpracht, dein«. kalte Schönheit will nn» töten! Mar drw wohlig BZarwgeborgenen lacht dein Geleucht, nicht dem vom Sturw verwehten. Gleichst Im Gliherkleid Schönheit dieser Zeit, dt» den Sinn mit totem Glänzen blendet. kalt dem armen Bruder abgewendet. einzelnen kapitalistischen Besitzer entgegenzusetzen die Macht der Masse, die Macht des organisierien Proletariat», der organisierten Verkäufer ihrer Arbeitskraft. Würden sich unser« Kinder schlagen lassen, wem, sie im sozialistischen Sinn eine Organisation bilden könnten? Ein« Organisation gegen ihr« Unterdrücker, die sehr häufig ihr« Eltern, nach dem preußischen Gesetz aber auch ihre Lehrer sind. Dieses Gesetz räumt dem Lehrer noch das Prügelrccht ein, es erniedrigt den Lehrer zum Prügelprofossen und die preußischen Lehrer stehen nicht wie ein Mann auf, um sich gegen niese Erniedrigung, die ihnen da zugefügt wird, zur Wehr zu setzen. Sie. die bestellt sind, die Gehirne der Kinder und ihre Seelen zu bereichern, ihnen wird als Erziehungswerkzeug e i n S l o ck in die Hand gedrückt und sie dulden das, sie nehmen das Werkzeug so hin wie die proletarische Mutter, die sich heute noch keine Gedanken macht, die Kinder zu prügeln, weil ein Kind mit jedem Schlag, den es erhält, entgegengeführt wird den, Skiavencharokter der Unterwürfigkeit, der Demut, den sehr zweifelhaften„Tugenden", die die Unternehmerklasse beim Proletariat voraussetzt und wünscht, um es leichter ausbeuten zu können. Wir müssen brechen mit diesem„Ich hau dir ein« runter", wir müssen brechen mit dieser schnellen Justiz, die Anklage, lirteil und Strafe in einem Atem ist, die dem Angeklagten das Recht nimmt, verhört zu werden, die ihm das Berteidigungs», das Verufungsrccht nimmt, die es ihm unmöglich macht, die Strafe anzunehmen oder nicht, sondern die ebenso rasch straft wie sie urteilt und darum Per» Hinderung ungerechter Strafen ausschließt. Wir müssen uns zur Wehr fetzen gegen d i e s e nur an den schwächsten Klassen» genossen des Proletariats verübte Justiz, weil sie un- vereinbar ist mit dem hohen Gedanken de» Sozialismus. Eine Erfüllung des Sozialismus mit der Peitsche, mit dem Prügel stock Ist ausgeschlos» sen l Sozialismus heißt Verständigung der Menschen unter» einander, durch die höchste Entfaltung ihrer geistigen und seelischen Eigenschaften, Sozialismus heißt, daß jede Unterdrückung eines Menschen durch einen anderen auf alle Zeit ansgeschlosien bleiben muß. Erst dann werden sich die großen Werte, die in sedem Menschen schlummern, entwickeln können, erst dann wird es möglich sein, die neue Welt aufzubauen. Ich mache in großen Volksversammlungen während der Rede oft Probeabstimmungen, indem ich jene, die noch nie geprügelt worden sind, bitte, die Hand zu erheben. In Der» satnmlungen Hunderten erhebt sich manchmal nicht eine einzige Hand. Würde ich nicht vor Proletariern, sondern etwa vor Mrsten und Grafen sprechen, dann würden sich viele Hände heben. Die Adelskaste hat es gelernt, ihre Kinder nicht zu vriigeln. Sie erzieht ihre Kinder zu Herren und sie weiß, daß sie mit jedem Schlag ein Stück Herrenwm in dem Kind erschlägt. Wir wollen nicht Herrentum, aber Menschenwürde wollen wir und wie der Adel fürchtet das Herrentum in seinen Kindern zu erschlagen, so muß das Proletariat fürchten, die Menschenwürde in den Kindern zu erschlagen, den auf- rechten Menschen. Nicht gedemütigte, nicht versklavte, nicht ausgebeutete, aufrechte Menschen werden den Sonalis- mus erfüllen Wer an den Sozialismus und seine Sendung glaubt, der wird nie mehr einen ihm zur Erziehung Anver- trauten prügeln. Wer aber prügelt, der tut dies nicht s ü r die Erfüllung des Sozialismus, er prügelt gegen die Er- füllung des Sozialismus. Man muh dann also auch vor- nchtig sein, Ihm den Ehrentitel: Sozialist zu verleihen. Das Bekenntnis zum Sozialismus verpflichtet auchl __ Max Winter. Zrauenrechte im Arbeitsrecht. Das am 13. Dezember 1S2S lm Reichstage angenommene Arbeitsgerichtsgesetz ruft verschiedene Erinnerungen wach, und zwar Erinnerungen an den Kamps der Arbeiterschaft um wirt- schaftliche Sondergerichte zur Erledigung der Streitfälle aus dem Arbeitsverhältnis, ferner an den Kampf der Gewerkschaften um das Recht, Gewerkschaftsangestellte als Vertreter der klagenden Arbeit- nehmer zuzulassen, und endlich die Erinnerungen an den Kampf, Arbeiterinnen und weiblichen Angestellten das Recht zu geben, die Beisitzer zu diesen Gerichten wählen zu dürfen und selber als Bei- fltzer tätig zu sein. Im weiteren wird die Erinnerung wachgerufen an Vorgänge aus der Zeit des Sozialistengesetzes, die ebenfalls verdienen, der Ver- gessenheit entrissen zu werden, nämlich an die Auslösung des„Ver- »in« zur Vertretung der Interessen der Ar- b eiterinnen" in Verlin, an die Auflösung des Berliner„Ver- «ins der M ä n t« l n ä he r i n n e n" und des„R or d v e r e i n s der Arbeiterinnen" Im Jahre 1886. Die Auflösungen er- folgten unter anderem, weil die Vereine Gcwerbegerichte und das Wahlrecht für die Arbeiterinnen zu diesen Gerichten gefordert hatten. Do» waren nach der damals geltenden Auffassung politische Hand- lungen, die Frauenvereinen ver boten waren. Das 1890 in Kraft getretene„Gesetz betreffend Ge- w er b e g er i ch te" sah selbstverständlich kein Wahlrecht für die weiblichen Arbeitnehmer vor. Nicht wahlberechtigt und wählbar waren nach dem Z 11 des Gesetzes„Personen, welche »um Amte eines Schöffen unfähig sind". Das waren Personen, welche die bürgerlichen Ehrenrecht« Infolge strafbarer Handlungen verloren hatten, und geistig nicht normale Menschen. Mit diesen Personengruppen wurden die Arbeiterinnen nach dem Gewerbegerichtsgcsetz ganz einfach auf ein« Stufe gestelltl Die Frauen— und auch die Männer aus den Reihen der Gewerkschaften und der Sozialdemokratischen Partei—, die für das Wahlrecht der Arbeiterinnen zu den Gewerbegcrichten eintraten, haben deshalb nicht nur gegen die Ausschaltung der Frauen protestiert, sondern lebhaft auch gegen die Beleidigung, die durch die Art. wie man Ihnen da» Wahlrecht versagt hatte, den Frauen zugefügt worden war. In gleicher Weise wagte man bei der Schaffung des Gesetzes betreffend Kaufmannsgerichte, das 1901 in Kraft trat, nicht mehr vorzugehen. Dort hieß es ausdrücklich im 8 10:„Zum Mitqllede eines Kaufmannsgerichtes können nicht berufen werden: 1. Per- sonen weiblichen Geschlechts usw." Bei der ersten und zweiten Beratung des Gesetzes im Reichs- tage war übrigens«Ine Mehrheit für das Frauenwahlrecht zustande- gekommen. In der dritten Beratung ober sprach die Regierung ein Machtwort und erklärte, das ganze Gesetz an der Frage de» Frauenwahlrechts scheitern zu lasten, weil das Frauen- Wahlrecht zu den Kaufmannsgerichten nur«in Schritt auf dem Wege zum politischen Wahlrecht sei. Die Mehrheit des Reichstages trug dieser Erklärung Rechnung und stimmte gegen das Frauenwahlrecht zu den Kaufmanns- .gerichten. Um das passive Wahlrecht zu den Gewerbe- und Kauf- jnannsgerichten mußt« übrigens auch noch mehrere Jahre nach In- krofttreten der Verfassung für die Republik gekämpft werden. Die Verordnung der Reichsreglerung vom 12. Mai 1920. die nach der Begründung die Aufgabe hatte, den durch die Verlängerung der Amtsdauer der Beisitzer während des Krieges geschaffenen Schwebe- »ustand zu beseitigen und da, wo die Amtsdauer der Beisitzer abge- laufen war, den Weg frei zu machen für Neuwahlen, sah nur das aktive Wahlrecht für die Arbeiterinnen und weiblichen Angestellten vor, also nur das Recht, die Beisitzer wählen zu dürfen. Das passive Wahlrecht, also das Recht, selber Beisitzer zu sein, er- hielten die Arbeiterinnen und weiblichen Angestellten erst durch das Gesetz vom 14. Juni 1922, weil die bürgerlichen Parteien der Auer- kennung der Gleichberechtigung der Frauen auf dem Gesamtgebie!« der Justiz auch noch in der Republik die größten Schwierigkeiten bereiteten. Mit wenigen Ausnahmen werden also weibliche Arbeitnehmer zum ersten Male bei den kommenden Wahlen zu den Arbeitsgerichten Gelegenheit haben, auch Frauen als Beisitzer zu den wirtschaftlichen Sondergerichten zu wühlen, die Streitigkeiten aus dem Arbeitsver- hältnis zu entscheiden haben. Hoffentlich zeigen die weiblichen Arbeit- nehmer, daß sie sich der Bedeutung dieses Schrittes bewußt smd. ___ Gertrud Hanna. Weibliche Polizei. Aus einer Zusammenkunst der parteigenössischen Sozialbeamtin- nen sprach die Genossin Wüst über den neuen Frauenderuf„weib- liehe Polizei", in den, sie selbst Pionierdienst« leistet. Die weibliche Polizei ist, geschichtlich gesehen, aus dem Gedanken der Fürjorge heraus entstanden. Sie hat sich in Deutschland entwickelt während der Besatzungszeit im Rheinland. Die englisch« Polizeiassistemin Miß Ellen machte dem englischen Krtegsministerium Mitteilung von der Not der Mädchen, die täglich von den Besatzungsmannschasten aus- gegriffen und in die Gesängnisse gesteckt wurden. So wurde die weibliche Polizei im Rheinland zunächst als Sondereinrichtung der Besatzung in Gang gebracht und aus dem Konto Besatzungsrosten unterhalten. Es ist bezeichnend, daß sie Zunächst dem Widerstand der vrivaten Fürsorgeorganisatlonen begegnete, ins- besondere wurde sie von dem katholischen Verein zum Schutze der Frauen und Mädchen bekämpft. Als die Besatzung aus Köln abzog, weigerten sich der Staat und die Stadt aus ftnanztelle» Gründen, die weibliche Polizei weiter zu beschäftigen. Im Frühjahr 1926 wurde die ir-elbliche Polizei zunächst aufgelöst. Dem energischen Drängen von Iosestne E r t e n z. einer der ab- gebauten Polizeiassistenttmien, ist es zu danken, daß sich die Idee nun endlich durchgesetzt hat. Sie verstand es, alle Kreise zu interessieren und insbesondere unsere Genossen im Landtage zu veranlassen, dem Landtag die Zustimmung zur Schaffung der weiblichen Polizei abzu- ringen. Die Idee hat jedoch eine Ber'änderung erfahren. In Köln war die Arbeit als erweiterte Pslegeamtsarbeit aufgezogen, verbun- den mit Uebertragung der Exekutivgewalt. Die neue Einrichtung Ist imn im Anschluß an die Polizei getrosfen worden. In verschiedenen Genieinden Deutschlands hat seitdem die Aus- bildung von Polizeibeamtinnen stattgefunden, so tn Essen. Frankfurt und in Berlin. Im Augenblick sind etwa 40 Frauen ausgebildet. Für die Ausbildung der Kriminalkommisiarinnen waren sechs Monate vorgesehen, es sind aber acht Monate geworden. Die Anwärterinnen gehen zunächst aus die Reviere, dann aus das Polizeipräsidium. Durch die Reviere werden die Gelegenheitsdelikte bearbeitet, aus dem Präsidium die gewerbsmäßigen Verbrechen. Im Präsi- dlum wird eine Gliederung nach Straftaten vorgenommen(Raub und Mord— Einbruchabteilung— Betrüger— Sittlichkeitsverbrechers. Die Anwärterinnen gehen durch alle Inspektionen. Die Ansprüche, die an die Bewerberinnen gestellt werden Ausbildung für staatliche Anerkennung als Wohlfahrtspflegerin—>, bezeichnete Genossin Wüst tn Anbetracht des Zieles für außer- ordentlich hoch gesteckt, um so mehr, da ein Aufstieg über die Stufe eines Sekretärs(Gehalt nach Gruppe 6) hinaus nicht vorhanden und dieser auch nicht gerechtferiigt ist, so lange die Männer eine höhere Eingruppierung nicht erwarten können, obwohl sie immer die gefahrvolleren Ausgaben zu erfüllen haben werden. Man sollt« den Frauen ober die Eintrittsmöglichkeiten nicht unnötig erschweren. Genossin Wüst stellt Ihren männlichen Kollegen Im Kriminaldienst das Zeugnis aus, daß sie an Ihr« Arbeit mit durchaus sozialer Einstellung herangehen. Dennoch sollte man den eingestellten Kommistarinnen, die geeignet sind, den Nachwuchs zur Ausbildung anvertrauen. Die Ausgaben der Polizeikommissarin sind nicht schutzpolizeilich, sondeni kriminalpolizeilich. Sie hat nach der Strafprozeß/ ordmmg strafbare Handlungen zu erforschen und aufzuklären. Mit diesem Grundsatz ist eine scharfe Trennung zwischen Fürsorge und Kriminalpolizei gezogen. Es ist Aufgabe der weiblichen Kriminal- beamtin, in sittlichen Delikten alle Kinder zu vernehmen, die irgendwie In Verbindung mit dem Einzelfall stehen. Wenn es sich um Jugendliche handelt, s v l l die Vernehmung durch eine Frau ge- macht werden. Ferner obliegt der Kriminalbeamtin die Vernehmung weiblicher Betrügerinnen, vor allen Dingen weiblichen Wohl- fahrtsbetrügcrinnen. die Inspektion diebischer Hausangestellten, die In der Regel kein« Berufsverbrecher sind, sondern die zumeist das Werkzeug gewerbsmäßiger Verbrecher sind. In solchen Fällen kommt es darauf an, die Menschen über eine geeignete Organisation auf den rechten Weg zu bringen. Die Beteiligung an der Sittenpolizei ist den Polizei- kommissarinnen nicht erwünscht, da sie die Sittenkontrolle grundsätz- lich ablehnen. Die weibliche Kriminalbeamtin wird auch bei der V e r b r e ch e r- fahndung verwendet. Verhaftung und Festnahme durch weib- liche Beamtinnen ist nicht gestattet. Wie sich die Tätigkeit der weib- lichen Polizeibeamtin praktisch weiter entwickeln wird, muß erst abgewartet werden. Es kann schon jetzt festgestellt werden, daß bei dem Publikum keine Widerstände bemerkbar sind. Gefordert werden muh, daß die Polizeibeamtin auch zur Mit« Wirkung bei der Erledigung vön Gnadengesuchen herange- zogen wird. Bei der Erledigung eines Gnadengesuchs wird die Bolizei um Bericht erfuchi. Es wäre wünschenswert, wenn die Berickterstattiing In das weiblicbe Dezernat gelegt würde und dazu euch die polizeifürsorgerifchen Kräfte heraneezoaen würden. Die Nachprüfling durch eine Frau ist immer unausfällieer. Ueber diesen Gedanken hinaus, der die Person des Begnadigung Nachsuchenden mZgktchsi Mshet behandekn will, aber geht das Jnleresle seiner Fa> »rille. In der Praxis haben sich Gnadenerlasse zum Schaden der Familien ausgewirkt. Das Gefängnis geht fn seiner Begutachtung von der Führung des Straffälligen im Gefängnis aus, die Polizei von seiner der Oesfentlichkeit ganz allgemein bekanntm Führung. Ob er zu einer dem Familienwohl entsprechenden Einfügung fähig ist, das weiß entweder nur die Familie selbst oder das Wohlfahrts. oder Jugendamt, das die Familie in den weitaus meisten Fällen betreut. Darum erscheint nur die Inanspruchnahme dieser Stellen bei Crledi- gung von Gnadengesuchen unbedingt erforderlich. Die Kriminalistik sollte sich überhaupt der Mitarbeit der Wohl- sahrtseinrichtungen bedienen. Sie wie alle unser« öffentlichen Tin- rtchsungen sind dazu da, dem Wohl der Allgemeinheit zu dienen. MinnaToden Hagen. Stanö öes Zrauenwahlrechts. Eine Zusammenstellung der„Soz. Monatshefte" über das Frauenwahlrccht in der Welt ergibt ein interessantes Bild. Die folgenden Länder haben den Frauen das volle aktive und passive Wahlrecht zur Volksvertretung verliehen: Däne- mark, Deutschland, Estland, Finnland, Holland, Irland, Island, Lettland, Litauen, Luxemburg, Norivegen, Oesterreich, Polen, Ruß- land(soweit da überhaupt von Wahlrecht und Volksvertretung ge- {krochen werden kann), Schweden, Tschechoslowakei, Palästina(für ie jüdische Volksvertretung), Kenya, Rhodesien. Kanada, Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Neuseeland. Ein beschränktes Wahlrecht haben die Frauen zurzeit in Belgien, Grohbritannien, Spanien, Ungarn, Indien und Südafrika. In der Verteilung des Frauenstimmrechts läßt stch eine gewisse Gesetzmäßigkeit erkennen. Volle Gleichberechtigung ist durchgeführt in den skandinavischen Ländern und in Holland und Luxemburg sowie In den Vereinigten Staaten, ferner in allen Ländern, die durch den Krieg in irgendeiner Form revolutioniert worden sind, insbesondere in allen jetzt selbständigen Staaten(mit Ausnahme von Ungarn), �n England und seinen Dominien besteht teilweise volles, teilweise beschränktes Frauenwohlrecht. Kein Frauenwahlrecht oder nur ein ganz beschränktes kennen die romanischen Länder in Europa und Südamerika Und die Reiche Ostastens. Doch wird auch in diesen Ländern lebhast um das Frauenstimmrecht gekämpft, und es werden dort auch in immer schnellerer Folge Fortschritte gemacht. Die französischen Frauen hoffen, daß sie das Stimmrecht In nächster Zeit erreichen werden. Sie wenden stch gegen den Versuch, ein Familienwnhlrecht einzuführen, das die Stimmen der Kinder dem Vater zur Verfügung stellt. Ebenso lehnen sie einen Gesetzentwurf ab, der das kommu- nals Frauenwahlrccht auf acht Jahre festlegen und damit die Ge- Währung des politischen Stimmrechts auf acht Jahre oder langer hinausschieben soll. Die italienische Kammer hat den Gesetz- entwurf angenommen, der den Frauen das Wahlrecht zu den Ge- tneindewahlen einräumt. In Brasilien bestimmt ein neues Gesetz, daß die Frauen zu allen öffentlichen Aemlern, auch zu dem des Präsidenten der Republik wählbar sein sollen. Zranzöfljche sozialistische Zrauen. Der Franzole hält stch für zu„individuell" denkend, um den: Organisationsgeist gewogen zu sein. Sb haben oft in Frankreich Meinungsströmungen mehr Einfluß und Achtung als sestorganifier'e Körperschaften. So verhält es stch mit den sozialistischen Frauen- organisationen. Nicht die MItgllederzahlen sind In Frankreich da das Wesentliche, sondern die Gedanken der sozio- lisiischen Frauen. Diele von ihnen sind überhaupt nur In den zahl- reichen Frauenorganisationen, wie zum Beispiel dem„Verein für Frauenstimmrecht" oder In der.Internationalen Frauenliga für Frieden und Freiheit" aktiv tätig, andere wieder in der„Liga für Menschenrechte", die etwa genau soviel Mitglieder, aber unter ihnen mehr Frauen hat als die sozialistische Partei Wenn Frauen aus olchen Vereinigungen die Aufforderung erhalten, stch doch der sozio- istischen Frauenorganisation anzuschließen, so antworten ste der ozialistischen Werberin gewöhnlich:„Das Ist nicht nötig. Ich bin ozlalistischer als Siel" Es gibt In ganz Frankreich etwa IVOl) organisierte o z i a l sst i s ch e Frauen, das heißt Frauen, die der sozia- stischen Partei als Mitglieder beigetreten sind. Besonders stark find sie In den großen sozialistischen Gruppen des Seine- und Nord- Departements. In jeder Pariser Sektion ist mindestens»ine Frau § Saris zählt 20 Sektionen), in ganz Paris sind es ungefähr 200. ndere Departements stehen demgegenüber allerdings noch sehr nach. So zählt das Tarn-Departement bisher gerade eine einzige »rganlsierte sozialistische Fraul Außer diesen Innerhalb der sozialistischen Partei als Mitglieder eingeschriebenen Frauen gibt es noch andere, die der besonderen �Frauengruppe der sozialistischen Partei" beige- treten find. Artikel 2 des Statuts dieser Frauengrnppe lautet:„Die Mitglieder unserer Organisation müssen bei einer Sektion der sozia- listischcn Partei eingeschrieben sein und bleiben." Die Mitglieder der Frauengrupne zahlen also zweimal IhrenMitglieder- b�e I t r a g. zunächst der Partei und dann ihrer Spezialgruppe. Die .Frauengrnppe der sozialistische» Partei" besteht aber emstweilen nur erst In Paris und außerdem in dem kleinen Orte Eeaudcran In der Gironde(bei Bordeaux), wo Joanne Mureine eine außerordent- lich aktive Gruppe von 17 sozialistischen Frauen hat schaffen können. Kürzlich versuchte man ein« entsprechende Gründung in Grenoble, doch gelang diese nicht. Die Vorsitzende der„Frauengruppe der sozialistischen Partei" Ist die Genossin Louise Saumoneau au? Paris. Weil sie während des Krieges den Aufruf von Klara Zetkin heimlich in Frankreich oerbreitete, wurde sie im September 1915 auf 5 Wollen von der sranzösischen Regierung ins Gefängnis gesteckt. Louise Saumoneau gibt die Monatsschrift„La Femme Social! st e" („Die sozialistische Frau") in einer Auslage von 2000 Exemplaren heraus. Deren Untertitel lautet:„Internationales, gewerkschaftliches und kooperatives Organ für sozialistische Erziehung, Propaganda und Frauen?it". Di: Zeitschrift erscheint aus vier Seiten in Zeitungsfornu�. Da viele Sozialistinnen Mitglieder der fortschrittlichen Verbände find, so arbeiten auch viele von ihnen an den entsprechenden Zeit- christen mit. Die Zeitschrift„La V o i j; des Fe m m e s"(„Die Stimme der Frauen") zählt als Mitarbeiterinnen meistens Sozia- listinnen und als Herausgeberin Collette Reymaud, eine entschiedene Linkssozialistin, die dem Anarchismus nahesteht. Louise Saumoneau, die Leiterin der„Frauengruppe der sozio« lisiischen Partei", unternimmt oft Propagandareisen in die Provinz sowohl für die Partei wie für die Frauengruppe. Dann Ist immer der Saal voll. Denn viele kommen aus Neugierde. Für die Franzosen ist das nochetwas Besonderes, ein« Frau In einer öffentlichen Versammlung sprechen zu sehen! Es ist die Meinung von Saumoneau, daß da» Interesse für die „Frauengruppe der sozialistischen Partei" erst dann stärker wird, wenn endlich das F r a u e n st i m m r e ch t in Frankreich eingeführt wurde. Wie der Bubikopf eine Modesache ist(oder war), so wirdn anderes Bild, in dem der Uterus der Frau durch die Hand des Operateurs an vier Stellen durchstoßen war, andere, in denen die Zange des Operateurs Dannschlingen durch die perforierte Wand der Eebärmulter gezogen hatte... Gewiß war es ein Trost, zu hören, daß bei diesen Demonstrationssällen auch bei schrversten Verletzungen Todesfälle verhölinismäßig selten waren, daß tadellos durchgeführte Asepsis sogar in unnwhrschein- Uchsten Fällen Genesung crmöalicht, während be! unsauberer Be handln na durch' Ku r p s u s ch e r und»eise Frauen der fieberhafte Abort den größten Teil der Todessäll« verschuldet. Wenn aber Fälle möglich sind, wie der, i» dem ein Arzt der Patientin fünf Meter Dünndarm aus dein Leib haspelte, ehe er merkte, daß er nicht iße Nab-ljchnur gesaßl hatte, oder der eine« Arztes, der seiner eigenen Frau die Gebärmutter herausriß(beide Fälle endeten kxmerkenswerkerwsise nickst tödlich), dann muß man doch zu demselben Schluß kommen wie der Bortragend«: Die Be» vollkommnung und die Popularisierung der Empfang- nisoerhütung ist eine Ausgabe, die neben d«r des Kampfes gegen den Paragraphen 218 nicht vernachlässigt werden darf. Denn— das kam besonders in der Diskussion zum Aus» druck— die Vorbildung der„alten Praktiker", der Generation von Aerzten, deren Ausbildung durch die Verfemung der Schwanger» schaftsunterbrechung zum mindesten gehemmt war, verbürgt heut n»ch nicht eine völlige Gefahrlosigkeit der Schwangerschastsunler- brechung. lind bei einer Freigabe des Abortes wird es notwendig sein, in das Gesetz allerlei Sicherungen(klinisch« Behandlung des Aborte», spe.zialärztliche Ausbildung der Behandelnden usw.) einzu« bauen, um die Aushebung des Paragraphen 218 wirklich zu einem Dienst an der Frau»erden zu lasten. Bis dahin, bis dieser Zeit- punkt aber erreicht ist, gilt das Wort des Vortragenden: Den Kampf um Freigabe des Abortes muß die Propagierung der Verhütung der Empfängnis ergänzen, um die Zahl der immer lebensgefähr- lichen Schwongerschästsuatecbrechungen nach Möglichkeit herabzumindern! R. E. * Die in der letzten Frauenstimme genannte Schrift von Grotjahn» Radbruch üb«„Die Abtreibung der Leibesfrucht" ist vergrissen. Eine praktische Darstellung der Empfängnisverhütung findet sich in der Schrift von Luise Ott». Maria Montejlon über ihr Schulsystem. Im Zentralinstitut für Erziehung und Unterricht sprach, begrüßt von Geheimrat P a l a t, dem Leiter des Instituts, Maria Man» t e s s o r i über ihr System der Kleinkindererziehung in der Schule. Die Grundprinzipien, so führte sie aus, sind bei ihr nicht Ausgangs- punkte, sondern Endpunkte ihres Systems, zu denen die p r a k» tische E r f a h r u n g sie geführt hat Das Kind braucht zu seiner Betätigung ein bestimmtes, ausgewähltes Material, zu welchem der Lehrer nur Brücke zu sein hat, nicht, wie sonst das Material die Brücke zum Verständnis besten, was der Lehrer vorträgt. Das Arbeitsmaterial steht also beim Montestori-Unterricht durchaus im Mittelpunkt, es tritt an die Stelle des Lehrers. Montefiori betonte weiterhin das Bedürfnis des Kindes nach planvoller, ziel- streb kg er Tätigkeit, das man so oft verkennt, indem man meint, die Freiheit des Spiels bestände in sinnloser, ungeregelter Betätigung. Das schöpferische Bedürfnis der Kinder will keine fertige» Gegenstände, andererseits soll aber auch nicht jedes Kind sich erst die Welt neu schassen müssen, sondern es soll durch klare, leicht verwendbare Mittel in ihr Perständnis eingeführt werden. Man sieht ganz deutlich, daß Montessori, im Gegensatz zu einer in Deutschland nach der Revolution kurz aufflackernden völlig anarchistischen Richtung der Erziehung, die a l l e s von der Schöpfer- kraft des Kindes erwartet, das Kind und den späteren Erwachsenen wieder als Einheit auffaßt. Das Kind muß auf die Anforde- rungen des Erwachssnfeins vorbereitet werden, aber dies soll in einer reizvollen, dem Kinde angepaßten Art geschehen. Da? vorgefül)rte Arbeitsmaterial Montestoris zeigte, wie man dieser Anforderung genügen kann. Der leitende Gedanke ist»n Grunde sehr einfach: das Abstrakte gegenständlich machen. Die Schwierigkeit des Z ä h l c n s wird überwunden durch bunt eingeteilte Stäbe verschiedener Länge, die das Ki«h aneinanderlegt."Je nach der Zahl der Einteilungen„heißt" der be- treffende Stab eins, zwei oder drei. Verschiebbare Perlen auf einer Art von ausgebautem Rechenschieber vermitteln die Kenntnis des Dezimalsystems bis in die Millionen, Täfelchen zum Zusammen- setzen dreistelliger Zahlen lehren die K ndcr spielend die Vertraillheit mit den Zahlen bis Tausend. Ebensalls mit einem anderen schwie- rigen und trockenen Stoffgebiet wird Montessori„spielend" fertig, mit der G r a m m a t I k." Mehrsarbig geschriebene Sätze müstc» mit den entsprechenden ausgeschnittenen Wörtern belogt werden, wobei Subjekt, Prädikat usw. stets die gleiche Farbe haben. Ein beliebtes Spiel ist es weiterhin, den Ktudern Zettri mit ehrer Reihe van Imperativen zu geben, d'e sie dann ausführen.„Gib mir ein Verbum", bettelt das Montesfonkind, wie ein anderes..Gib mir den Ball". Das Konjugieren wird am praktischen Beispiel gelehrt» indem mehrere Kinder die gleiche Tätigkeit ausführen und darüber in der Konjugationsneihenfowe berichten. Man Hatte den Eindnick, daß Montestori mit der Einfachheit ihrer Mittel ei» pädagogisches Ei des Kolumbus ge» fanden hatte. Reicher Beifall der gespannt lauschenden Zuhörer- schast dankte der schöpferischen Frau, die von einer Weltreise zur Propagierung ihres Systems jetzt iu ihre iralienisch« Heimat zurückkehrt. Genau definiert. Lehrerin will den Begriff des Stehlens er- klären:„Wenn ich jemanden die Hand in die Tasche stecke und ihm Geld herausnehme, was bin ich da?" Hansl:„Sein« Frau." Im Kaffeehaus.„Halls, Karle, was trinkst«? Tee oder Kaffee?" „Se ha b'n mer's nicht gesogt, was es is!" Gute Antwort. Ein Geizhals ist ins Wasser gefallen. Einer der Passanten springt nach und zieht ihn glücklich ans Land. Ms Belohnung öffnet der Geizbals sein« Börse und überreicht seinem Retter 50 Pfennige Die Umstehenden murren: da antwortet der Retter:„Was wollen Sie, meine Herrschaften? Der Mann wird doch selbst wissen, wieviel er wert ist."