Frauenstimme ar.iä.�.j�rflanoi Beitage zum Vorwärts 2. Juli 1931| IftBwyjiBiicwiiwimmiMMiMPJiuroBiHitiüaiatfniu«� Berliner Junktioncirinnenkonferenz Am 29. Juni tagten in den Kammersalen die Berliner Funttionärinnen der Sozialdemokratischen Partei. Das Rejerat des Abends hielt Genossin SVöthe Kern über„Die Stellungnahme des Leipziger Parteitags zur Erwerbsarbeit der verheirateten Frau, zum ß 218 und gegen den Faschismus".„Wiederum hat unsere Partei in Leipzig", so führte die Rednerin aus, das Recht der Frau auf Erwerbsarbeit bestätigt, das schon im cheidel- berger Programm als Programmpunkt ausgenommen ist. Daß bei Entlassungen die s o z i a l e L a g e des einzelnen berücksichtigt werden soll und daß vor allem der wirtschaftlich Schwächere seinen Arbeits- platz behalten soll, wird als selbstverständlich angesehen. Hierfür sind aber die Voraussetzungen schon im Belriebsrätegesetz gegeben. Trotzdem war die erneute Stellungnahme notwendig, weil wir uns gerade als Sozialdemokraten nicht verleiten lassen dürfen, einer augenblicklich herrschenden Stimmung nachzugeben, die be- sonders von bürgerlich-reaktionären Kreisen forciert wird, und dar- über unsere Grundsätze außer acht zu lassen. Nach dem Kriege richtete sich die Demobilmachungsverordnung eigentlich gegen die Kreise, die durch das Hilssdienstgefetz. das Hindenburg-Programm, im Kriege in Erwerbsarbeit gekommen waren und von selbst nicht wieder ausgeschieden wären. Praktisch aber wirkte sich die Demobil- machungsverordimng hauptsächlich auf die verheirateten Frauen aus. Daraufhin stellte schon der Gärlitzer Parteitag 1921 ausdrücklich fest, daß die Frau ein Recht aus Erwerbsarbeit hat. Diese Forderung wurde dann im Heidelberger Programm verankert. Da später im Hinblick auf dle große Arbeitslosigkeit die Erwerbsarbeit der ver- heirateten Frau wiederum bekämpft wurde, fand auf dein Magde- burger Parteitag eine Aussprache über dieses Problem statt. Ein von Berlin gestellter Antrag wurde angenommen und die Beschlüsse der Sozialistischen Arbeiterinternationale in Marseille 1926 und die Ttelluirgnahme im Heidelberger Programm wurden wiederum als bindend anerkannt. Leider findet dieser Programmpunkt In unseren eigenen Reihen nicht immer die Beachtung, die er verdient. Vielfach wird verkannt, daß der Kamps gegen eine Perjonengruppe nur geeignet ist. die Kampfbasis zu unseren Ungunsten zu verschieben und von den eigentlichen Ursachen unserer Hol abzulenken. Die Wirtschaftskrise und die ungeheure Arbeitslosigkeit haben in den letzten Jahren den reaktionären und srauenrechtsseindlichen Parteien als Borwand gedient, eine systematische Hetze gegen die Frauenarbeit im allgemeinen und gegen die Erwerbsarbeit der verheirateten Frau im besonderen zu betreiben. Am 11. Dezember 1939 verlangte die Wirtschastspartei,„bei allen Reichs-, Staats- und Gemeindebehörden jede weitere Einstellung von weiblichem Personal auf das absolut ersorderliche Maß zu beschränken, die bereits im Reichs-, Staats- und Gemeindedienst tätigen iveiblichen Kräfte, insbesondere diejenigen, die Männerstellen bekleiden, abzubauen", soweit nicht besondere Bedingungen erfüllt werden. Ihren Höhepunkt haben die reaktionären Bestrebungen in der Hetze gegen die sogenannten Doppelverdiener gestinden. Um die Jahreswende sah sich der Reichsarbeitsminister veranlaßt, auf vielseitiges Drängen ein Schreiben an die Bereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, die obersten Sozialbehörden der Länder und die Hauptverwaltung der Reichsbahn zu richten. Er selbst gibt aber zu, daß eine genaue Bestimmung des Begriffs„Doppelverdiener" sehr schwer ist. In einem Gutachien hat die Brauns-Kommijsion die Fälle des Doppel- verdieirens wi« folgt, beschrieben: Personen, die mehrere Ar- deit nehmertätigkeiten ausübe», Personen, die selbständig sind, daneben aber noch unselbständige Arbeitnehmertätigkeit aus- üben, Bezieher von Einkommen aus Pensionen, Wartegekd und Sozialrenten, die daneben noch in bezahlter Arbeitnehmertätigkeit stehen und endlich die Form des Doppelverdienens, wo in eine» Familienhaushalt zwei oder mehrere Einkommen fließen. Der einzige Vorschlag aber, den die Brauns-Kommission positiv zu inachen welß, richtet sich gegen die Beamtinnen, die ver- heiratet sind und in ihrer Zahl auf rund 7900 bis 8909 geschätzt werden. Ein Mehrheitsbeschluß will durch Bereitstellung von Ab- findungssummen einen Anreiz zum freiwilligen Ausscheiden geben, während ein Minderheitsbeschluß eine Kündigung unter Gewährung einer Absindung vorschlügt. Hier scheut man also nicht vor einem verfasstmgsändernden Beschluß zurück, denn im Artikel 128 der Ver- fassung heißt es ausdrücklich,„alle Ausnahmebestimmungen gegen weibliche Beamte werden beseitigt". Die Kommission versäumt, zu oerlangen, daß die bei verschiedenen Arbeitgebern am Tag geleisteten Arbeitsstunden berechnet werden. Im Entwurf des Reichsarbeits- Ministers zum Arbeitsschutzgesetz von 1926 war eine solche Bestim- mung bereits vorgesehen, die verlangte, daß bei Arbeitnehmern, die von mehreren Arbeitgebern beschäftigt werden, zusammengerechnet die regelmäßige gesetzliche Arbeitszeit nicht überschritten werden dürfe. Dieser Gedanke soll fallengelassen worden sein, weil die Arbeilgebcr dagegen Einspruch erhoben. Auch gegenüber den Pensionären und Wartestandsbeamten, die außer ihrer Penston noch Bezüge aus Arbeitnehmertätigkeit haben, wurde ebensowenig wie in der Rotverordnung eine Maßnahme getroffen. Bon den viel- fachen Bezügen der Herren Aufsichtsräte ist kein Wort zu lesen, sie dürfen ihre hohen Tantiemen weiter einstecken, ohne daß sie stärker belastet werden. In der Notverordnung sind die verheirateten erwerbstätigen Frauen noch einmal besonders benachteiligt. Es heißt:„Verheirateten Frauen wird die Arbeitslosenunterstützung nur gewährt, soweit sie bedürftig find. Die Bedürftigkeitsprüfung richtet sich nach den Vorschristen der Krisensürsorge. Hat der Eheinann noch Einkommen, so erhält die Ehefrau keine Unterstützung." Der Beitrag muß bezahlt werden, aber der Rechtsanspruch aus Unterstützung wird ausgehoben. Dieser Teil der Verordnung will hauptsächlich einer gewissen Stiin- mung Rechnung tragen, das finanzielle Ergebnis der Einsparung dürfte kaum nennenswert sein. Würden aber Arbeiterinnen be- troffen werden, deren Erwerbsarbeit notwendige Voraussetzung für die Existenz der Familie ist, so würde eine schreiende Un- gerechtigteit vorliegen. Eine Entlastung des Arbeitsmarktes durch das Ausschalten verheirateter Frauen würde kaum in spür- barem Umfang erreicht werden. Die Hauptursachen der Arbeits- lasigkeit sind in der kapitalistischen Wirtschaftsweise begründet. So- lange es uns nicht gelingt, die Produktionsmittel zu vergesellschaften, solange ivird der private Profit und nicht das Wohl der Gesamtheit für die Wirtschaftsführung ausschlaggebend sein. Wir brauchen aber keineswegs wie die Kommunisten bis auf den Tag der Weltrevolu- tion zu warten. Wir müssen schon jetzt die Ursachen unserer Not aufzeigen und Gegenwartsforderungen stellen, deren Verwirklichung selbstverständlich von unserem politischen Einfluß abhängig ist. Wir verlangen Verkürzung der Arbeitszeit bei Lohnausgleich. Wir ver- langen Verlängerung der Schulzeit um 1 Jahr, Ausschaltung der wirklichen Doppeloerdiener, durchgreifende Preissenkung, schärfere Kartellkontrolle, Einschränkung der Beschäftigung ausländischer Land- arbeiter, landwirtschaftliche Bodenverbesserung und Förderung des Wohnungsbaues. Unsere grundsätzliche Stellungnahme zum§ 218 hat Genosse Moses in der„Genossin" jüngst ausführlich dargelegt. Ich kann nnch daraus beschränken, das Wesentliche aus unserem Kamps gegen die Klasjenparagraphen hervorzuheben. Grundsätzlich besiirworten w!r n! ch t d i e Abtreibung. Durch Freigabe und Verbreitung der VerhütungZmöglichkciten loll es erst gar nicht zur Abtreibung koinmen. Im übrigen werden Sirafbestimmungen nie die sozialen Ursachen beseitigen, die heule so häusig zur Abtreibung führen. Besserung der Lohnverhältnisse, chebung des Lohnniveaus, Existenz- sicherung der vom Gespenst Arbeitslosigkeit bedrohten Arbeiter- samilien wäre viel richtiger. Unser Antrag gegen den Faschismus ist geboren aus der Erkenntnis der Frauenrechtsseindlichkeit der Nationalsozialisten und der ihnen nahestehenden Parteien. Er entspringt auch unserem Kamps für de» Frieden, der wahrlich notwendig ist. chat doch am Völkerschlachtdenkmal der nationale Luiscnbund verkündet, daß 9 Während der Internationalen Frauenwochen im April ist in allen Gegenden Deutschlands in den Kundgebungen der sozialdemo- tratischen Frauen folgende Resolution zur Annahme gebracht worden: „Die am.... in.... tagende Persammlung fordert vom Reichstag eine völlige Umgestaltung der Abtreibungsparagraphen im Sinne folgender Anträge, die von der sozialdcmokralischen Reichstagsfraklion zu der Slrasgesetzreform eingebracht worden find. Die von dem iz 2.ZZ(früher Z 218) getrosfenen �Handlungen bleiben st r a f l o s, wenn sie mit Einwilligung der Schwangeren von einem approbierten Arzte innerhalb der ersten drei Monate der Schwangerschaft vorgenommen worden sind. § 254. Aerzllich gebotene Unkerbcechung der Schwangerschaft. Eine Abtreibung ini Sinne dieses Gesetzes liegt nicht vor, wenn ein Arzt eine Schwangerschaft unterbricht weites nach den Regeln der ärztlichen Kunst zur Abwendung einer Gefahr für das Leben oder die Ge- sundheit der Mutter erforderlich ist und weil es nach den Regeln der ärztlichen Kunst notwendig ist, um die Geburt eines siechen oder geistig minderwertige» Kindes z u verhindern, weil es notwendig iit, um einem schweren wirtschaftlichen Notstand für das zu erwartende Kind vorzubeugen, oder wenn die Schwängerung bei Verübung von Notzucht, Schändung, Blutschande oder Unzucht mit Kindern ein- getreten ist. Schließlich fordert die Versammlung, im Interesse einer ver- nünstigen Geburtenregelung ohne Gefahr für Freiheit, Leben und Gesundheit, die weite st e Verbreitung der Kenntnis der Technik des präventiven(empfängnisver- hütenden) Geschlechtsverkehrs durch Ausbau der Ehe- und Sexualberatungsstellcn. Die Resolutionen wurden vom Rcichsfrauenbüro der Partei gesammelt und der Reichslagsfraktion mit der Bitte um Weiter- leitung übersandt. Von der Reichstagsfraktion wurde den Genossinnen folgende Antwort übermittelt: Werte Genossinnen! Wir bestätigen hiermit den Eingang der Resolutionen, die in mehreren Hunderten von Versammlungen zum Internationalen Frauentag 1931 angenommen worden sind. Es wird darin einmütig zum Ausdruck gebracht, daß der 8 218 des Strafgesetzbuches in seiner heutigen Fassung dem Volkswillen und den Lebensnotwendigkeiten des arbeitenden Menschen längst nicht mehr entspricht. Wir haben die Resolutionen als einen Ausdruck des Kamps willens der hinter der Sozialdemokratie stehenden Männer und Frauen entgegen- genommen und sie dem für diese Frage zuständigen F a ch a u s- schuh unserer Fraktion zur weiteren Bearbeitung übergeben. Der Fachausschuh hat bereits die notwendigen Vorarbeiten ge- troffen, um bei der Weiterberatung der Strafgefctzreform i m Herbst dieses Jahres die ilnigcstaltung des � 218 zu erreichen. Die Sozialdemokratische Reichsiaqssraktion wird zu diesem Zwecke Anträge einbringen, die dem Inhalt der Resolu- tionen entsprechen. Achnliche Anträge sind bereits im alten Reichs- tag vorgelegt worden, sie konnte jedoch urfolge der Auflösung bisher nicht erledigt werden. Mit Parteigruh Hertz. Reichstagsfraktion der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands. Diese gerade für die proletarische Frau so lebenswichtige Frage wird von der Sozialdemokratie zwar nicht mit großem Geschrei dazu verwandt, um ihre Parteisuppe darin zu kochen, fondern es wird ernsthaft versucht, eine wirkliche Besserung durch zähe, zielbcwugte Arbeit zu erreichen. Das Proletariat— auch der Teil des Proletariats, der durch jahrelange Not zermürbt, heute leicht geneigt ist, verantwortungslosen Heldentod Auferstehung fei. Diese Frauen haben keinerlei Vorstellung von der modernen Kriegstechnik. In der Gesamt» organisation der Partei werden wir Frauen mitkämpfen an der Niederwerfung der faschistischen Gefahr."(Lebhafter Beifall.) An einer sehr angeregten Diskussion beteiligten sich die Ge» nossinncn W e i d e r, Else Michaelis, Frankcnthal. Mül- ler, Iankowsti, Kunert, Fabian. Meier, Mafchke, Barg und Hann a. Im Schlußwort verlangte die Genossin Kern noch einmal Geschlossenheit im Kamps. Zum Punkt Verschiedenes wies Genossin Wurm auf die Verschlechterung der proletarischen Lebenshaltung durch die in der Notverordnung festgesetzte Verdoppc- lung der Zuckerfteuer und die Möglichkeit zur Aushebung des Nacht- backverbotes hin. Gegen Mitternacht wurde die Funktionärinnen- konferenz geschlossen. iie und H 218. Phrasenhelden von rechts oder links nachzulausen— wird es einst der Sozialdemokratie danken, daß sie in schwerster Zeit nicht das Gefühl für die Verantwortung dem Proletariat gegenüber verloren hat. Auch die Frauen sollten einsehen, daß einzig die Sozialdemo- kratie geneigt ist, ihnen wirklich schon heute eine Besserung ihrer Lage zu erkämpfen und sie nicht auf ein nebelhaftes Drittes Reich Hitlerscher oder Thälinannscher Färbung vertröstet. Die Sozialdemokratie ist so stark, wie Ihr es wollt! Denkt daran, Ihr Frauen und helft uns mit in unserem Kampfe für die Befreiung der Menschheit, tretet ein in die Reihen der kämpfenden Sozialdemokratie! Geburtenregelung in Amerika. Der Bundesrat der protestantischen Kirchen Amerikas hat die Geburtenregelung mit Hilfe„sorgfältiger und beschränkter Anwendung antikonzeptioneller Mittel iin ehelichen Verkehr" gutgeheißen. Dieser Bundesrat umfaßt rund 22 Millionen Angehörige protestantischer Konfessionen Ein besonderer Ausschuh der Organisation, für Ehe und Heim, hat sich mit der Frage der Geburtenregelung, ihrer An- erkennung oder Ablehnung, zu beschäftigen gehabt. Diesem Ausschuß gehören 28 Mitglieder an, von denen 22. also volle drei Victel, einen Bericht veröffentlichten, in dem der Gebrauch antikonzeptioneller Mittel als„berechtigt und inoralisch" bezeichnet wird. Drei Mit- glieder des Ausschusses waren in Einzelheiten abweichender Meinung und drei weitere enthielten sich der Meinungsäußerung. Neber die Notwendigkeit der Geburtenregelung selbst bestand unter den Ausschußmitgliedern k e i ne Meinungsverschiedenheit: nur über die Methode konnte man sich nicht einig werden. Die Minder- heit erklärte Enthaltsamkeit für das einzige zulässige Mittel, machte aber keine grundsätzlichen Einwendungen. Bei dem großen Einfluß der Kirche auf das amerikanische Familienleben kann die Bedeutung dieses Beschlusses nicht leicht über- schätzt werden. Internationales Gewerkschaftliches Krauenkomitee. Am 7. Juni trat in Lausanne(Schweiz) das Gewerkschaft- liche Frauenkomitee des Internationalen Gcwcrkschaitsbundes