174. Jahrgang. Nr. 3. Die Gleichheit Beitschrift für die Intereffen der Arbeiterinnen. Herausgegeben von Emma Ihrer in Delten( Mark). Die„ Gleichheit" erscheint alle 14 Tage einmal. Preis der Nummer 10 Pfennig, durch die Post( eingetragen unter Nro. 2660) vierteljährlich ohne Bestellgeld 55 Pf.; unter Kreuzband 85 Pf. Inseratenpreis die zweigespaltene Petitzeile 20 Pf. Stuttgart Mittwoch, den 7. Februar 1894. Nachdruck ganzer Artikel nur mit Suellenangabe gestattet. Her mit dem Wahlrecht für die Frauen! Der sächsische Landtag sollte kürzlich über einen Antrag der sozialdemokratischen Fraktion verhandeln, welcher die Einführung des allgemeinen, gleichen, direkten und geheimen Wahlrechts zu dem Landtag forderte für alle sächsischen Staatsangehörigen, welche das 20. Lebensjahr vollendet haben, ohne Unterschied des Geschlechts. Der Antrag gelangte nicht zur Diskussion. Nach seiner Begründung durch den sozialdemokratischen Abgeordneten Schulze gab der Vizepräsident des Landtags Namens aller nichtsozialistischen Abgeordneten die Erklärung ab, daß sie gegen den Antrag, sowie gegen seine weitere geschäftliche Behandlung stimmen würden. Vergebens protestirten unsere Genossen Stolle, Horn und Geyer gegen dieses ebenso unsaubere als feige Vorgehen. Vergebens wiesen sie die Dringlichkeit der geforderten Reform nach. Die nichtsozialdemo fratischen Abgeordneten stimmten geschlossen den Antrag und seine weitere Behandlung nieder. Sie brandmarkten sich damit selbst als Vertreter der nacktesten Geldsacksinteressen, als Zertreter der Volksinteressen. Zugleich stellten sie sich ein Zeugniß geistiger Armuth aus, wie es schneidend hohnvoller nicht gedacht werden fann. Die Erklärung der Herren enthielt das Zugeständniß, daß sie sich nicht mit Gründen gegen die sozialdemokratische Forderung zu stemmen vermögen, daß sie im Landtag ihre Rettung vor der Sozialdemokratie von dem Maulkorb erwarten, wie sie es im Lande vom Polizeiknüppel erhoffen. Ueberall wird der geistige Kampf" gegen die Sozialdemokratie im Zeichen der rohen Vergewaltigung geführt. Doch so wenig wählerisch die Gegner in ihren Mitteln find, so wenig Erfolg werden fie ernten. Die Sozialdemokratie steigt mit ihrer Agitation für das allgemeine, gleiche und direkte Wahlrecht hinab zu den tiefen, breiten Schichten der werkthätigen Masse. Im Namen ihrer ureigensten Lebensinteressen rüttelt sie diese wach und ruft sie zum Stampfe für ihr Recht. Der bewußt denkenden und bewußt handelnden Masse kann aber auf die Dauer teine Klassenvertretung, feine Regierung widerstehen. Die Wahlrechtsbewegung unserer belgischen und österreichischen Genossen hat dies bewiesen. Nicht blos in Sachsen, sondern in allen deutschen Bundesstaaten wird die Sozialdemokratie eine gewaltige Volksbewegung in Fluß bringen zu Gunsten des allgemeinen, gleichen und direkten Wahlrechts aller 21 jährigen Staatsangehörigen zu den gesetzgebenden Körperschaften der einzelnen Länder. So hat So hat es der Parteitag in Köln beschlossen. " Die sozialdemokratische Aktion für dieses Recht muß das lebhafteste Interesse und die thatkräftigste Unterstützung der deutschen Frauen finden. Denn die von der Sozialdemokratie geforderte Reform zweckt u. a. auch darauf ab, dem sozialdemokratischen Programm gemäß die sozialpolitische Gleichstellung des weiblichen mit dem männlichen Geschlechte zu verwirklichen. Diese Gleichstellung, die Zuerkennung des Wahlrechts an die Frauen, ist eine Folge unserer wirthschaftlichen Entwicklung, sie ist es, welche die Bedingungen geschaffen hat, daß die Frauenwelt nach dem Besitz des Stimmrechts streben muß, sie ist es, welche verursacht, daß die Sozialdemokratie im Klasseninteresse des Proletariats zur Vorkämpferin dieser Bestrebungen werden muß. Zuschriften an die Redaktion der„ Gleichheit" sind zu richten an Fr. Klara Zetkin( Eißner), Stuttgart, RothebühlStraße 147, IV. Die Expedition befindet sich in Stuttgart, Furthbach- Straße 12. Mit der Einführung und steten Verbesserung der Werkzeugsund Kraftmaschinen, der Anwendung vollkommenerer Produktionsmethoden, der Ausweitung der Verkehrsmittel entwickelte sich die Großindustrie, entwickelte sich der Großhandel. Damit wurde die frühere wirthschaftliche Thätigkeit der Frau im Hause zerstört. Für die große Mehrzahl der Frauen bestand aber nach wie vor die Nothwendigkeit, durch ihre Arbeit für die Kosten ihrer Eristenz aufzukommen. Ja diese Nothwendigkeit wurde um so zwingender, je tiefer die Löhne der Arbeiter sanken und je mehr das Kleinbürgerthum durch das Großkapital zu Grunde gerichtet wurde. Immer größer wurden deshalb mit der fortschreitenden fapitalistischen Entwicklung die Schaaren der Frauen des Proletariats, des Klein- und Mittelbürgerthums, welche für ihren Unterhalt ganz oder theilweise auf den eigenen Erwerb angewiesen sind. Nach der Berufszählung von 1882 waren damals in Deutschland auf eine Gesammtbevölkerung von 45 222 113 Köpfen 5 541 517 Frauen und Mädchen erwerbsthätig, d. h. ungefähr 12 Prozent davon. Da die Zahl der weiblichen Bevölkerung allein 23 071 364 Stöpfe betrug, so ergiebt sich, daß 24,02 Prozent weibliche Personen oder fast ein Viertel der gesammten weiblichen Bevölke rung für den Erwerb arbeiteten. Die Zahl der männlichen erwerbsthätigen Personen belief sich auf 13 415 415, so daß auf ungefähr 7 erwerbende Männer 2 erwerbende Frauen kamen. Die Angaben über die Zahl der erwerbsthätigen Frauen sind aber offenbar schon 1882 hinter der Wirklichkeit zurückgeblieben. Der Berufszählung lagen die eigenen Angaben der Personen über ihre Erwerbsthätigkeit zu Grunde. Für Konfektionsfirmen, für Wäsche= und Stickereigeschäfte, im Kunstgewerbe 2c. sind aber bekanntlich eine große Anzahl bürgerlicher Frauen beschäftigt, welche sich schämen, daß sie für Geld arbeiten, und welche diese Thatsache nie freiwillig eingestehen würden. Noch weit weniger kommen die obigen Angaben der Zahl der Frauen nahe, welche gegenwärtig erwerbsthätig sind. Die deutsche Industrie hat sich gewaltig entwickelt. Mit den verbesserten Produktionsmitteln und Produktionsmethoden, dem steigenden Verlangen des Unternehmerthums nach billigen Arbeitskräften und der wachsenden Verelendung des Proletariats ist die Zahl der verwendeten weiblichen Arbeitskräfte erheblich gestiegen. Neue industrielle Thätigkeitsgebiete wurden den Frauen erschlossen, und in den ihnen bereits offenstehenden Industriezweigen nahm die Zahl der Arbeiterinnen zu. Sogar dort und dann, wo in Folge der Krise die Zahl der männlichen Arbeiter zurückging, hat die Zahl der weiblichen Arbeiter stetig zugenommen. Gleicherweise hat mit dem wachsenden Ruin des Mittelstandes die Zahl der bürgerlichen Frauen steigen müssen, welche auf den verschiedensten Gebieten für ihren Unterhalt arbeiten. Alle jene Millionen und Abermillionen erwerbsthätiger Frauen haben ein zwingendes, unmittelbares, materielles Interesse daran, in den Besitz des Wahlrechts zu gelangen. Denn ihr Wohl und Wehe wird in unmittelbarster Weise beeinflußt durch die jeweiligen sozialpolitischen Zustände und Vorgänge. Die Handelsverträge zwischen ihrem Vaterland und anderen Staaten, die friedlichen oder feindlichen Beziehungen zwischen den Ländern wirken ein auf Handel und Wandel, erschweren oder erleichtern den für den Erwerb arbeitenden Frauen die Gewinnung ihres Lebensunterhalts, verurtheilen sie vielleicht zum unfreiwilligen Feiern, zur Brotlosigkeit. Die Arbeiterschußgesetzgebung bestimmt darüber, ob der kapitalistische Ausbeuter aus der proletarischen Arbeitskraft schrankenlos, bis zu ihrer Vernichtung Mehrwerth pressen darf, oder ob Arbeiter und Arbeiterinnen ein Recht haben auf Nacht, Sonn- und Feiertagsruhe, auf etliche Stunden Muße am Tage, auf Vorkehrungen zum Schuß gegen Unglücksfälle, auf Einrichtungen zum Schuß ihrer Gesundheit 2c. 2c. Geseze entscheiden darüber, ob die kranke, arbeitsunfähige oder alte Arbeiterin dem bittersten Elend preisgegeben ist oder Anspruch besitzt auf menschenwürdige Versorgung durch die Gesellschaft. Die Vereins-, Versammlungs und Preßgeseze beschränken oder hemmen die erwerbsthätigen Frauen, wenn sie sich gegen ihre Ausbeutung zur Wehr setzen und gegen das kapitalistische Unternehmerthum für bessere Arbeitsbedingungen und Lebensverhältnisse kämpfen. Die Steuergesetzgebung ist von Einfluß auf die Lebenshaltung der Millionen erwerbender Frauen. Denn die direkten Steuern nehmen ihnen einen Theil ihres Einkommens, sogar dann, wenn es aus der Prostitution stammen sollte: non olet, Geld stinkt nicht. Die indirekten Steuern aber vertheuern ihnen alle Bedürfnisse, und wenn fie einen Industriezweig hart belasten, so verschlechtern sie obendrein noch ihre Erwerbsverhältnisse. Auch die Art der Verwendung der Steuererträgnisse ist von Wichtigkeit für die wirthschaftlich selbstständigen Frauen. Es kann ihnen nicht gleichgiltig sein, ob die ihnen abgeforderten Summen fast ausschließlich verwendet werden für den kulturfeindlichen Militarismus, oder ob sie dazu dienen, günstige Entwicklungs- und Lebensverhältnisse für die arbeitende Klasse zu schaffen. Kurz, es giebt keine sozialpolitische Einrichtung, feinen sozialpolitischen Vorgang, welche nicht unmittelbar oder mittelbar die erwerbsthätigen Frauen in Mitleidenschaft zögen. Angesichts dieser Thatsache ist es nur recht und billig, daß diese Frauen durch zuerkennung des Wahlrechts an das weibliche Geschlecht in den Stand gesetzt werden, durch Beeinflussung der sozialpolitischen Zustände ihre Interessen zu wahren und zu fördern. Die Frau, welche wirthschaftlich selbständig ist wie der Mann, welche gleich rücksichtslos ausgebeutet wird wie er, welche alle gesellschaftlichen Lasten tragen muß, so gut wie der Mann, muß auch wie er die Mittel besitzen, die Gesetzgebung und durch sie die gesellschaftlichen Verhältnisse zu ihren Gunsten beeinflussen zu können. Auf A folgt B. Die von der kapitalistischen Wirthschaftsordnung bewirkte Verwandlung der Hausfrau in eine Berufsarbeiterin hat die politische Emanzipation des weiblichen Geschlechts zur Folge. Die Forderung des Wahlrechts für die Frauen geschieht nicht mehr im Namen aller möglichen ideologischen Gründe, sie wird erhoben auf Grund der wirthschaftlichen, materiellen Lebensinteressen von Millionen von Frauen. Mehr noch, sie geschieht wie wir in einem späteren Artikel nachweisen werden im Interesse einer ganzen Klasse, im Interesse des Proletariats. Und in diesem Umstand liegt die Bürgschaft, daß der Ruf kein vergeblicher bleibt: " Her mit dem Wahlrecht für die Frauen!" Arbeiterinnen- Bewegung. In der Zeit vom 1. bis 31. Januar fanden öffentliche Versammlungen statt in: Berlin, zwei öffentliche Versammlungen der im Schneidergewerbe beschäftigten Arbeiter und Arbeiterinnen: 1. ,, Wie ist die Frage des Gewerbegerichts zu beantworten bezüglich der Schädlichkeit der ungeregelten Arbeit im Schneidergewerbe?"( Genosse Pfeiffer). Die Versammlung nahm folgende Resolution an: „ Die Versammlung ersucht den Ausschuß des Gewerbegerichts, die Regelung der Arbeitszeit im Schneidergewerbe weiter zu fördern. Die Versammlung ist überzeugt, daß besonders in der Schneiderei die Nothwendigkeit zur Regelung, insbesondere eine Verkürzung der Arbeitszeit dringend vorhanden ist. Um für dieses Vorgehen eine Grundlage zu haben, ist der Bundesrath zu veranlassen: eine Enquete zu veranstalten, nicht nur die Arbeitszeit( Nachtarbeit) betreffend, sondern neben dieser auf die Ermittlung der Löhne und Einkommen, der Sonntagsarbeit, der Arbeitsräume, Wohnungen der Schneider, Ausdehnung des Schwitzsystems, Zahl der Kleinbetriebe, sowie auf alle Fragen, die über die soziale Lage der in der Schneiderei Beschäftigten Klarheit bringen müssen, auszudehnen." 2. ,, Wie der Löwe sein Wild fresset, also fressen die Reichen die Armen" ( Genosse Timm); öffentliche Volksversammlung, einberufen von der " 1 18 | Frauen- Agitations- Kommission:„ Das Werkzeug als Kulturträger" ( Genosse Rohrlack); öffentliche Volksversammlung:„ Die politische und gewerkschaftliche Organisation"( Reichstagsabgeordneter Molkenbuhr); öffentliche Volksversammlung:„ Gesetzliche Gewissensfreiheit und sammlung der Arbeiter und Arbeiterinnen der Wäschebranche: Die thatsächliche Vergewaltigung"( Genossin Altmann); öffentliche Versozialpolitische Gesetzgebung"( Reichstagsabgeordneter Schmidt); öffentliche Versammlung der in der Filzschuhbranche beschäftigten Arbeiter und Arbeiterinnen:„ Die Arbeitslosigkeit und ihre Folgen"( Genosse Jahn): Charlottenburg, öffentliche Versammlung, einberufen vom Berliner Frauen und Mädchen- Bildungsverein:„ Die Stellung der Frau in der Gesellschaft"( Reichstagsabgeordneter Klees): Dresden, öffentliche Versammlung der Schneider und Schneiderinnen:„ Bericht über die Landeskonferenz"( Genosse Lüßner); Friedrichshagen, öffentliche Volksversammlung:„ Der Klassenstaat und die Sozialdemotratie"( Reichstagsabgeordneter Auer); Hamburg, öffentliche Versammlung der Schneider und Schneiderinnen:„ Stücklohn oder Zeitlohn?"( allgemeine Diskussion); öffentliche Versammlung der im Handelsgewerbe beschäftigten Personen:" Die Sonntagsruhe vor Weihnachten und die Stellung der verschiedenen politischen Parteien dazu"( Genosse Theiß); Kiel, öffentliche Frauenversammlung: 1.„ Stellungnahme der Frauen zur Parteikonferenz in Jhehoe"( Genosse Ströbel), 2. Wahl einer Agitationskommission. Dieselbe besteht laut Versammlungsbeschluß aus den Genossinen Willo, Eschenburg und Vallenthin; öffentliche Volksversammlung:„ Verbrechen und Strafe"( Frau Henrich- Wilhelmi); Leipzig, öffentliche Versammlung der im Vergoldergewerbe und in verwandten Berufen beschäftigten Arbeiter und Arbeiterinnen:„ Die indirekten Steuern und ihre Folgen für die Arbeiterklasse"( Genosse Reichel); Lennep, öffentliche Ver sammlung der Textilarbeiter und Arbeiterinnen:„ Die Nothwendig feit der Frauenorganisation im Kampf der Arbeiter"( Genossin VoigtElberfeld); Loose, öffentliche Versammlung für Männer und Frauen: „ Die Lage der Landarbeiter und Kleinbauern"( Genosse Klüß); München, öffentliche Arbeiterinnenversammlung:„ Die Frau in der Industrie"( Genossin Zettin); Offenbach, öffentliche Versammlung für Frauen und Mädchen:„ Die beabsichtigte Gründung von Haushaltungsschulen für unbemittelte Mädchen am Orte"( Reichstagsabgeordneter Ulrich); Pankow, öffentliche Volksversammlung, einberufen vom Berliner Frauen- und Mädchen- Bildungsverein:„ Frauenbildung und Frauenrecht"( Genossin Ihrer); Rothenburgsort, öffentliche Versammlung für Männer und Frauen:„ Anarchismus und Kapitalismus"( Genosse Stolten); Spandau, öffentliche Volks versammlung:„ Die Nothwendigkeit der Anstellung weiblicher Fabrikinspektoren"( Genossin Rohrlack); Vilbel, öffentliche Versammlung für Männer und Frauen:„ Religion und Wissenschaft"( Genosse Schwalbach- Frankfurt). -Vereinsversammlungen fanden in der nämlichen Zeit statt in: Berlin, zwei Mitgliederversammlungen des Frauen und MädchenBildungsvereins: 1. Andere Zeiten, andere Sitten"( Genossin Wabniz), 2. ,, Die Nervenschwäche der Menschen und.die moderne Wirthschaftsordnung"( Genosse Dr. Heymann); Mitgliederversammlung des Vereins der Plätterinnen und verwandten Berufsgenossen: Thätigkeitsund Kassenbericht( Vereinsvermögen 2223,03 Mark, Kassenbestand 241,22 Mark); Vorstandswahl; der Vorstand besteht aus Genosse Möhring und den Genossinnen Stenzke, Schulz, Krause, Kastner, Wendt; Bremen, Mitgliederversammlung des Verbandes der Schneider und Schneiderinnen:„ Die Errichtung eines städtischen Arbeitsamts"( Genosse Ulmer); Frankfurt a. M., Generalversammlung des Verbandes der in Buchbindereien, der Papier- und Ledergalanteriewaaren- Industrie beschäftigten Arbeiter und Arbeiterinnen: Thätigkeits- und Kassenbericht; Hamburg, Mitgliederversammlung des Zentralvereins der Frauen und Mädchen Deutschlands: Verschiedenes, Vorstandswahl; der Vorstand besteht aus den Genossinnen Laier, Jünemann, Liptiz, Brüning, Krägenau, Grigoll und Rudolph; Mitgliederversammlung des Verbandes der Fabrik-, Land-, Hilfsarbeiter und Arbeiterinnen:„ Bildung und Bildungsmittel"( Genossin Kähler); Kiel, Mitgliederversammlung des Bildungsvereins für Frauen und Mädchen:„ Liebe und Ehe"( Genosse Klüß); Leipzig, Generalversammlung des Buchbinder- Fachvereins: Thätigkeitsbericht, Kassenbericht; Mainz, Mitgliederversammlung des Frauen- und Mädchenvereins: Interne Angelegenheiten, Vorstandswahl; der Vorstand besteht aus den Genossinnen Galler, Scherer, Becker, Diehl, Kirschen und Lukas; Mannheim, Generalversammlung des Vereins sozialdemokratischer Frauen und Mädchen: Thätigkeitsbericht, Rassenbericht( der Verein zählt ca. 100 Mitglieder und hat günstige Kaffenverhältnisse), Vorstandswahl; der Vorstand besteht aus den Genossinnen Wilhelm, Knöffler, Schwab, Braitling; Veddel- Rothen burgsort, Mitgliederversammlung des Zentralvereins der Frauen und Mädchen Deutschlands: 1." Charles Fourier"( Genosse Martikke), 2. Interne Angelegenheiten, 3. Vorstandswahl; der Vorstand besteht aus den Genossinnen Thormann, Benkowski, Winter, Dehlters, Beeken, Stark, Jske, Bühl, Blatt und v. Hacht. Madame Roland. ( Schluß.) Die Stellung der girondistischen Minister war eine äußerst schwierige. Sie sollten und wollten die neue Zeit, die Interessen des dritten Standes vertreten, wurden aber in ihrem Handeln durch den König und seinen Anhang gehindert. Der König gebrauchte das ihm zustehende Recht des Veto, um alle Maßregeln zu hintertreiben, welche die Neuordnung der Dinge nothwendig machte. Besondere Erbitterung erregte es, daß er sein Veto einlegte gegen zwei Dekrete, von denen das eine die Bestrafung der Emigranten und eidweigernden Priester bestimmte, das andere die Errichtung eines Lagers von 20000 Föderirten in Paris. Roland protestirte gegen die Haltung des Königs in einem berühmten Briefe, welcher an Ludwig XVI. gerichtet, aber offenbar für die Oeffentlichkeit bestimmt war. Der Brief erfüllte seinen Zweck: er rechtfertigte die girondistischen Minister vor dem Lande und bewirkte ihre Entlassung. Roland theilte nun das Schreiben der gesetzgebenden Versammlung mit, welche es drucken und in die Departements versenden ließ. Der Brief, welcher mit den Worten anhebt:„ Die Freiheit ist nun die Religion der Völker", war das Werk von Madame Roland; sie hatte ihn in einem Zuge geschrieben. In ihm gelangt das Machtgefühl des dritten Standes zum Ausdruck, aber auch die Halbheit der girondistischen Auffassung der Verhältnisse. Der Brief trug dazu bei, das Ansehen des Königs zu erschüttern und den Sturz des Königthums vorzubereiten. Dieser Sturz wurde damals von der„ Gironde" ebenso leidenschaftlich erstrebt als von dem„ Berg". Denn das Königthum war die Stütze der Feinde, welche an der Grenze und im Innern Frank reichs die Neuordnung der Dinge bedrohten', damit das Eigenthum und die politische Freiheit der Bourgeoisie. So suchten die Girondisten mit den Montagnards zusammen die Macht des Königthums zu brechen, und sie appellirten zu diesem Zwecke mehr als einmal an das revolutionäre Eingreifen des arbeitenden Volfes von Paris. Sie waren für Bewaffnung der Pariser Arbeiter mit Piken und für ihre Einbeziehung in die Nationalgarde, sie organisirten den 20. Juni, wo das Pariser Volk friedlich, aber in Waffen gegen das Königthum demonstrirte. Die Erstürmung der Tuilerien und die Gefangennahme des Königs( 10. August 1792) war allerdings das Werk der energischen Agitation der Bergpartei. Aber die Girondisten waren mit derem revolutionären Vorgehen einverstanden und besannen sich nicht einen Augenblick, die Früchte der geschaffenen Situation zu ernten. Als Ludwig XVI. für abgesetzt erklärt wurde, gelangte die regierende Gewalt zunächst in die Hände eines Ministeriums, das mit einziger Ausnahme des Montagnards Danton ausschließlich aus Girondisten bestand. Roland wurde von Neuem mit dem Ministerium des Innern betraut. In dem Nationalkonvent, welcher am 20. September 1792 an Stelle der gesetzgebenden Versammlung trat, kam es nun zu jenen gewaltigen Kämpfen zwischen„ Gironde" und" Berg", welche auch Madame Roland's Schicksal besiegelten. Der Gegensatz zwischen den beiden Parteien, d. h. der Gegensatz zwischen den Interessen der Bourgeoisie und denen der arbeitenden Masse war bis jetzt verschleiert worden durch die gemeinsamen und in Aller Interesse liegenden Kämpfe gegen das Königthum. Nun, nach dessen Sturz, traten sie schroff in Erscheinung und spizten sich mehr und mehr zu. Die äußere und innere Lage Frankreichs wurde mit jedem Tage gefahrdrohender und forderte die energischsten Maßregeln, sollten nicht die Errungenschaften der bisherigen Ereignisse verloren gehen. An vier Seiten fiel der Feind in das Land ein und sein Sieg hätte die Wiederherstellung der alten Zustände bedeutet. In der Normandie und Vendée, in Lyon und Toulon hatten Adelige und Priester einen Aufstand entfesselt, an allen Orten gab es heimliche, aber erbitterte Feinde der Republik. In der arbeitenden Masse herrschte entsetzliche Noth. Die Arbeiter besaßen gar nichts, die Handwerker und Bauern nur geringes Eigenthum, das Geschäftsleben lag darnieder, die Preise aller Lebensbedürfnisse waren unerschwinglich und nicht zum wenigsten in Folge unsauberer, verbrecherischer Spekulationen der Besitzenden, das Geld war rar, die Assignaten( Anweisungen auf die Nationalgüter) hatten geringen Werth. Zumal in Paris war der Nothstand ein unbeschreiblicher. Der äußere Feind mußte aus dem Land getrieben, der innere unschädlich gemacht werden, es galt das Massenelend mindestens zu mildern und die neuen Verhältnisse organisch auszugestalten. 19 Jede der beiden Parteien wollte diese Aufgaben lösen in Gemäßheit ihrer Natur, d. h. mit Berücksichtigung der Interessen der Bevölkerungsschicht, welche sie vertrat. Die„ Gironde" glaubte alle Krisen zu beschwören durch glänzende Parlamentsreden, durch theoretische Erörterungen und Erklärungen über Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit, Republik, Tugend, Bürgerpflicht 2c. Ihr fehlte die Energie zur Bekämpfung der äußeren und inneren Feinde der Republik, der Klasseninstinkt der Bourgeoisie war zu rege in ihr, als daß sie die Interessen des werkthätigen Volks erkannt und wahrgenommen hätte. Sie widersetzte sich allen Maßregeln, welche zu Gunsten der Republik und der arbeitenden Bevölkerung das bürgerliche Eigenthum antasteten. So war sie für Beibehaltung des beschränkten und indirekten Wahlrechts, so verweigerte sie der Kommune von Paris die Mittel zur Linderung des Nothstandes 2c. Der Berg" erkannte dagegen die Nothwendigkeit, der Republik den Rücken frei zu halten durch die schonungslose Niederwerfung der Verschwörer im Innern Frankreichs. Er erkannte, daß die Republik nur gerettet werden könne, durch das thatkräftige Eintreten der Masse, und er fand es für recht und billig, daß die Besitzenden die Gutsteuer der Kämpfe trugen, wenn die Besitzlosen die Blutsteuer brachten, und daß die Republik auch ihrerseits durch soziale Reformen etwas für ihre opferwilligsten Vertheidiger thue. Und je energischere Maßregeln die Bergpartei ergriff, je entschiedener sie die Interessen der Kleinbürger und Arbeiter vertrat, um so haltloser und schwankender wurde die Gironde, um so mehr gab sie in Wirklichkeit ihre theoretischen Ideale preis. Wie Madame Roland mit glühender Seele den Kampf gegen das Königthum geführt hatte, so nahm sie leidenschaftlichen Antheil an dem Ringen zwischen„ Berg“ und„ Gironde". Ja, sie gab gewissermaßen das Signal zu der Entfesselung der Parteikämpfe, indem sie Roland veranlaßte, in dem Konvent einen Brief und später einen Bericht vorzulegen- beide von ihr verfaßt, in welchem der„ Berg" wegen der Septembermorde aufs Heftigste angegriffen wurde. Alle Annäherungsversuche zwischen den Montagnards und Girondisten bekämpfte sie auf das Energischste. Sie war die entschiedenste und konsequenteste Vertreterin der girondistischen Grundsäße und an Thatkraft und Charakter in manchen Lagen der einzige„ Mann" der Partei. Nach wie vor blieb sie deshalb der Mittelpunkt, um den sich die glänzendsten Geister der Gironde schaarten, und ihre Ansicht war meist ausschlaggebend für die Haltung der Partei. Ihrem Manne war sie während dessen zweimaliger Amtsthätigkeit als Minister eine treue Mitarbeiterin. Roland entschloß sich zu keiner Maßregel, ohne sich vorher mit ihr berathen zu haben. Sie prüfte die einlaufenden Bittgesuche, sie verfaßte die Erlasse, Rundschreiben, Instruktionen, Aufrufe und freute sich über die Wirkung der Schriftstücke, in welche sie „ diese Mischung von Milde und Kraft, von Gewichtigkeit der Vernunft und Reiz der Empfindungen legte, die vielleicht nur bei einer Frau von Herz zu finden ist, welche gleichzeitig einen gesunden Kopf besitzt." Welch bedeutenden Einfluß sie in ihrer Partei und auf die öffentlichen Angelegenheiten ausübte, erhellt am deutlichsten aus den heftigen Angriffen, welche die hervorragendsten Führer des„ Bergs" gegen sie richteten. Die Presse dieser Partei war voll von Ausfällen und Beschuldigungen gegen die„ tugendhafte Frau des tugendhaften Roland", der als„ Küchendragoner" seiner Frau bezeichnet wurde. Marat nannte diese eine„ Circe, welche ihre Freunde bezaubert", und Hébert legt ihr den Spiznamen„ Königin Coco" bei. Danton erklärte unmuthig, man brauche Minister, die nicht mit den Augen ihrer Frauen sehen", und als es sich darum handelte, Roland zum Verbleiben in seinem Amt aufzufordern, meinte er bissig: erst müſſe man die Einladung dazu an dessen Frau richten. Im Laufe der Parteikämpfe wurden die gegen Madame Roland und ihren Gatten erhobenen Beschuldigungen immer ernster. Es kam zu einer Anklage vor dem Konvent. Madame Roland erschien vor der Versammlung und führte die Vertheidigung mit so viel Klugheit und Beredtsamkeit, daß sich die Sigung zu einem wahren Triumph für sie gestaltete. Im Dezember 1792 hatten sich die Feindseligkeiten zwischen den Parteien so scharf zugespitzt, daß die Freunde für ihr Leben fürchteten und sie zur Flucht in einer Verkleidung zu bewegen suchten. Sie wies das Ansinnen entrüstet mit den Worten zurück: " Ich schäme mich der Rolle, die man mich spielen lassen will. Ich will mich weder verkleiden, noch entfernen. Wenn man mich ermorden will, so soll es in meinem Hause geschehen. Ich bin mir dieses Beispiel von Festigkeit schuldig, und ich werde es geben." Durch die Ereignisse gezwungen, gab Roland Ende Januar 1793 seine Entlassung als Minister. Die Familie kehrte wieder in ihre bescheidene Wohnung in der Rue de la Harpe zurück. Der Wechsel fiel Madame Roland und ihrem Gatten nicht schwer; auch zur Zeit ihrer Macht hatten sie die Einfachheit und puritanische Strenge ihrer Sitten bewahrt, so daß man nach dem Ausspruch eines Zeitgenossen gemeint hätte, eine„ pennsylvanische Quäferfamilie" sei in die vergoldeten Salons des Herrn de Calonne( Minister Ludwigs XVI.) versetzt worden. Im Mittelpunkt der Parteikämpfe blieben die beiden Roland's nach wie vor. Die Haltung der Gironde während des Prozesses des Königs, ihre heuchlerischen aber klaren Versuche, diesen vor dem Schaffot zu retten, ihr Widerstand gegen die Zwangssteuer und gegen die Maximal preise für Lebensmittel raubten der Partei den letzten Rest vom Vertrauen des Pariser Volks. Immer unzweideutiger trat es zu Tage, daß die Halbheit, Unentschlossenheit und blinde Interessenpolitik der Gironde das Werk der Revolution gefährdete. Ihr Sturz wurde zur Nothwendigkeit. Der von der Bergpartei organisirte„ moralische Aufstand" vom 31. Mai zwang den Konvent, über die 22 hervorragendsten Girondisten Hausarrest zu verhängen. Am 2. Juni wurden sie, soweit sie nicht entflohen, verhaftet. Die Kommune von Paris hatte schon am 1. Juni Roland's Verhaftung beschlossen. Dieser leistete jedoch dem Haftbefehl keine Folge, weil er die Maßregel für ungesetzlich hielt. Madame Roland verfaßt nun sofort einen Protest und fährt im Morgenkleid und in einen schwarzen Shawl gehüllt nach dem Konvent, um das Schriftstück zu überreichen und zu begründen. Sie erhält keinen Zutritt und eilt nach vergeblichem Warten wieder nach Hause. Den Rest des Tags irrt sie von Freund zu Freund, bis sie Roland gefunden, welcher während ihrer Abwesenheit geflüchtet war. Abends 10 Uhr will sie einen neuen Versuch machen, vor den Konvent zu dringen, findet aber, daß dieser nicht mehr tagt. Verzweiflung im Herzen, kehrt sie nach ihrer Wohnung zurück, wo gegen Mitternacht eine starke Abordnung der Kommune erscheint, um Roland's Verhaftung vorzunehmen. Auf ihre Erklärung, daß dieser abwesend sei, bleibt ein Posten zurück, und eine Stunde später wird sie aus dem Schlummer geweckt und nach furzem Verhör verhaftet. Jm Gefängnisse, bei ihrem Verhör, auf dem Gang zum Tode bewies sie einen außerordentlichen Grad von Charakterstärke. Die Gemüthsruhe, ja die Freudigkeit, mit welcher sie ihr Geschick trug, erklärt sich zum Theil aus ihren Ueberzeugungen und ihrem Charakter. Zum Theil war sie eine Folge des Umstandes, daß für sie die Haft und der Tod die Lösung eines Konflikts bedeutete zwischen ihrem Pflichtgefühl und ihrem Herzen. Ihre Freundschaft für den um sechs Kandidaten- Freuden. Von Mark Twain. Vor ein paar Monaten wurde ich im großen Staate New York von der Partei der Unabhängigen als Kandidat für den Gouver neursposten aufgestellt. Meine Gegenkandidaten waren John T. Smith und Blank J. Blant. Diesen Herren gegenüber glaubte ich erheblich im Vorteil zu sein- ich erfreute mich nämlich eines guten Rufes. Wenn sie aber das konnte man leicht aus den Zeitungen ersehen je gewußt hatten, was es heißt, einen fleckenlosen Namen zu tragen, so war diese Zeit längst vorüber. Offenbar hatten sie sich in den letzten Jahren mit den schändlichsten Verbrechen ganz vertraut gemacht. Aber während ich mich insgeheim noch an dem Bewußtsein meiner Ueberlegenheit ergößte, lauerte schon ein trübes Unbehagen im Hintergrunde meiner Seele und nagte an den Wurzeln meines Glücks. Mich quälte der Gedanke, daß nun mein Name fortwährend mit demjenigen solcher Menschen genannt werden würde. Meine Aufregung wuchs von Tag zu Tag. Endlich schrieb ich es meiner Großmutter. Ihre Antwort traf ein und lautete sehr bestimmt wie folgt: " Du hast nie in Deinem Leben das Geringste gethan, dessen Du Dich schämen brauchtest, nicht das Geringste. Nun wirf einen Blick auf die Zeitungen, lies und erkenne, was für Charaktere die Herren Smith und Blank sind, und dann prüfe Dich, ob Du willens bist, Dich so weit zu erniedrigen, daß Du mit ihnen den Wettbewerb um ein öffentliches Amt aufnimmst." Mir ganz aus der Seele gesprochen! Ich verbrachte eine schlaflose Nacht, aber wie ich's mir auch überlegte, zurücktreten konnte ich nicht mehr, ich war meinen Wählern gegenüber gebunden und mußte den Kampf fortsetzen. Als ich beim Frühstück mechanisch die Zeitung überblickte, stieß ich auf den folgenden Artikel, und, ehrlich gestanden, hat mich noch nie im Leben etwas dermaßen verblüfft: " Meineid. Da nun Herr M. Twain öffentlich als Kandidat für den Gouverneurposten auftritt, wird er sich vielleicht zu einer Erklärung herbeilassen, wie es fam, daß er im Jahre 1863 zu Wakawat in Cochinchina von vierunddreißig Zeugen des Meineids 20 Jahre jüngeren und gleichfalls verheiratheten Girondisten Buzot hatte sich in letzter Zeit in leidenschaftliche Liebe verwandelt, welche erwidert wurde. Das Verhältniß zwischen den Beiden war ein durchaus reines und ideales, aber die schwersten Seelenkämpfe blieben natürlich nicht aus. Madame Roland ehrte und liebte ihren Gatten, wie eine Tochter ihren Vater liebt. Sie war entschlossen, ihm den Geliebten zu opfern, sie blieb dem treu, was sie als ihre Pflicht erachtete. Aber Roland war in seiner Zuneigung für sie und in seiner Eigenliebe aufs Tiefste verletzt. Er wollte kein Opfer annehmen und konnte doch nicht auf dasselbe verzichten. Das Gefängniß gab Madame Roland die Freiheit, sich mit ihrem Herzen und Gedanken jederzeit mit dem Geliebten beschäftigen zu können, ohne dadurch ihre Pflichten gegen Roland zu verletzen und seine Eifersucht zu erregen. Diesem sie beglückenden Gefühl gab sie in ihren Briefen an Buzot einen leidenschaftlich beredten und rührenden Ausdruck. Mit glühenden Worten suchte sie seinen Muth zu beleben: Buzot, der seiner Verhaftung durch die Flucht entgangen war, sollte sich weder durch die Verfolgungen seiner Partei, noch durch ihr Schicksal die Energie rauben lassen, er sollte den Kampf für die gemeinsamen Ideale fortsetzen. So schrieb sie ihm:„ Was liegt daran zu wissen, ob eine Frau nach Dir leben wird oder nicht! Es handelt sich darum, Dein Leben zu erhalten, damit Du unserem Vaterland nüßen kannst, alles Andere kommt nachher." Während ihrer Haft und auf dem Gang zum Schaffot trug sie das Bild des Geliebten auf dem Herzen. Nach ihrer Verhaftung wurde Madame Roland in die Abbaye gebracht. Sie richtete sich hier so wohnlich ein, als sie konnte. Sie rückte den Tisch ans Fenster, bedeckte ihn mit einem weißen Tuch und ließ sich ihre Lieblingsschriftsteller kommen. Mit Liebe, Sorgfalt und Gemüthsruhe arbeitete sie an ihren Memoiren", während das Volk unter ihrem Fenster rief:„ Auf die Guillotine mit Madame Roland." Der Staat hatte für den Unterhalt der Gefangenen 20 Sous ( 80 Pfennig) ausgesetzt, sie lebte so einfach, daß sie davon kleine Ersparnisse machte, welche sie zu Geschenken an die Dienstboten und an Mitgefangene verwendete. Am 23. Juni ward sie freigelassen, jedoch auf der Treppe ihres Hauses zum zweiten Male verhaftet. Diesmal wurde sie in St. Pelagie inhaftirt, zusammen mit Mördern und liederlichen Dirnen, doch erhielt sie gegen Bezahlung ein eigenes Zimmer mit Bett. Die Berührung mit ihren Mitgefangenen, der sie überführt wurde. Der Zweck dieses Meineids war, eine arme eingeborene Witwe und ihre hilflosen Kinder der elenden kleinen Bananenpflanzung zu berauben, welche ihnen in ihrer Noth und Verlassenheit allein Nahrung und Unterhalt gewährte. Herr Twain ist es sich selbst und dem großen Volte schuldig, um dessen Stimmen er sich bewirbt, diese Angelegenheit aufzuklären. Wird er es thun?" Ich meinte, mich rührte der Schlag vor Entsetzen. Eine so grausame und herzlose Beschuldigung! Cochinchina hatte ich nie gesehen und von Wakawak niemals gehört. Ich hätte eine Bananenpflanzung nicht von einem Känguruh unterscheiden können. Ich war rathlos, von Sinnen, wußte mir nicht zu helfen! So verging der Tag, ohne daß ich einen Entschluß faßte. Am nächsten Morgen brachte dieselbe Zeitung folgende kurze Notiz: Bezeichnend. Herr Twain hüllt sich, wie man bemerkt, über den Cochinchina- Meineid in ein vielsagendes Schweigen." Während des ganzen Wahlkampfes wurde ich, beiläufig gesagt, von dieser Zeitung nie anders erwähnt, als der schändliche meineidige Twain". " Die„ Gazette" brachte nun zunächst Folgendes: " ,, Anfrage. Wird der neue Gouverneurskandidat die Güte haben, einige seiner Mitbürger, die ihre Stimmen nicht leichtsinnig abgeben wollen, über einen geringfügigen Umstand aufzuklären? Wie kam es, daß seine Schlafgenossen in Montana dann und wann kleine Werthsachen verloren, die jedesmal an Herrn Twain's Person oder in seinem Koffer"( einem Zeitungsblatt, in welches er seine Habseligkeiten einzuwickeln pflegte) vorgefunden wurden, bis man sich endlich veranlaßt fühlte, ihm zu seinem eigenen Besten eine freundschaftliche Verwarnung zu ertheilen? Man theerte und federte ihn, ließ ihn auf einem Balken reiten und gab ihm schließlich den Rath, an dem Plaz, den er gewöhnlich im Lager einnahm, eine bleibende Lücke zu lassen. Wird er dem Rathe folgen?" Kann man sich etwas ausgeflügelt Boshafteres vorstellen, zumal ich zu keiner Zeit meines Lebens in Montana gewesen bin? Von da ab nannte mich dieses Journal nie anders als den Montanadieb Twain". " sich nicht entziehen konnte, war ihr entsetzlich, und da sie die Sympathie der Frau des Portiers gewonnen hatte, so erhielt sie ein abgelegenes Zimmerchen, mit Blumen und einem Klavier. Die Vergünstigung dauerte jedoch nicht lange, sie ward entdeckt und Madame Roland mußte wieder eine gewöhnliche Zelle beziehen. Die Frau des Portiers wollte ihr zur Flucht verhelfen, sie aber wies das Anerbieten zurück. Sie glaubte, daß ihre Haft die Verfolgung ihres Mannes abwendete und wollte ,, nie eine Freiheit genießen, die Andere kompromittirte". Am 1. November wurde sie in die Conciergerie übergeführt, wo das Revolutionstribunal seinen Sitz hatte, vor dem sie verhört werden sollte. Auch hier befanden sich unter ihren Mitgefangenen viele rohe und verwilderte Elemente. Durch die Macht und den Zauber ihrer Persönlichkeit übte sie bald auf diese einen günstigen Einfluß aus. Ein mit ihr zusammen verhafteter Monarchist erzählt darüber: ,, Madame Roland's Zimmer war das einzige Asyl des Friedens inmitten dieser Hölle. Wenn wir in den Hof herniederstiegen, so stellte ihr bloßer Anblick die gute Ordnung wieder her, und diese Unglücklichen, über welche keine Macht der Erde etwas vermochte, ließen sich durch die Furcht zurückhalten, ihr zu mißfallen. Sie spendete Geldunterstützungen an die Bedürftigen, Rath, Trost und Hoffnung an Alle. Von Frauen umgeben, die sich um sie drängten, wie um eine schützende Gottheit, ging sie einher." Nachdem sie mehrmals verhört worden, mußte sie am 8. November vor dem Gerichtshofe erscheinen. Sie wußte, daß dieses Erscheinen gleichbedeutend war mit dem Todesurtheil. Trotzdem bewahrte sie ihre volle Fassung. Nach dem Bericht eines Augenzeugen hatte sie sich mit ausgesuchter Eleganz gekleidet. Sie trug ein weißes Mousselinkleid, mit Blonden besetzt und von einem schwarzen Sammtgürtel zusammengehalten. Ihr reiches Haar wallte in Locken auf ihre Schultern herab. Ihre Züge waren rosig angehaucht und zeigten keine Spur von Erregung, ein Lächeln schwebte auf ihren Lippen. Mit der einen Hand hielt sie die Schleppe ihres Kleides, die andere überließ sie den Frauen, welche sich schluchzend herzudrängten, um sie zu küssen. Sie antwortete allen mit herzgewinnender Güte, sie sprach nichts vom Wiederkommen, aber sie sagte auch nicht, daß sie in den Tod ginge. Sie forderte ihre Mitgefangenen auf zu Friedfertigkeit, Muth, Hoffnung und Uebung der Tugend. Ich kam soweit, daß ich mich fast fürchtete, eine Zeitung in die Hand zu nehmen; ungefähr wie Jemand, der eine wollene Decke, die er nothwendig braucht, aufheben möchte, aber eine Slapperschlange darunter vermuthet. Eines Tages las ich Folgendes: " Der Lügner ist entlarvt! Durch die beschworenen Aussagen der Herren Michael O'Flanagan, Sub Rafterty und Catti Mulligan aus Five Points und Water Street wurde festgestellt, daß Herrn Mark Twain's schändliche Behauptung, als wäre der verstorbene Großvater unseres edlen Bannerträgers Blank J. Blank wegen Straßenraubs gehängt worden, eine gemeine, aus der Luft gegriffene Lüge ist. Für tugendhafte Männer ist es eine niederschmetternde Erfahrung, daß man zu solchen unehrenhaften Mitteln greifen kann, um einen politischen Erfolg zu erringen, daß man sich nicht scheut, die Todten noch im Grabe zu beschimpfen und auf ihren geachteten Namen Verleumdungen zu häufen. Wenn wir an den Schmerz denken, den diese elende Lüge den unschuldigen Verwandten und Freunden des Verewigten bereitet haben muß, sind wir fast versucht, das betrogene und beleidigte Publikunt zu schneller, wenn auch ungefeßmäßiger Rache gegen den Verleumder aufzustacheln. Aber nein Aber nein überlassen wir ihn den Qualen eines gepeinigten Gewissens! Sollte jedoch der Fall eintreten, daß das Sollte jedoch der Fall eintreten, daß das Publikum von Leidenschaft übermannt, in wilder Wuth dem Verleumder körperliche Mißhandlungen zufügte, so liegt es auf der Hand, daß kein Schwurgericht die Thäter für schuldig erklären, fein Richter sie strafen könnte." " Der geschickt abgefaßte Schlußsak bewirkte, daß ich noch in derselben Nacht in größter Eile aus dem Bette und zur Hinterthür hinausflüchten mußte, während das betrogene und beleidigte" Publikum vor dem Hause wüthete und tobte wie brandende Meereswogen, in seiner gerechten Entrüstung beim Kommen Möbel und Fenster zerschlug und beim Gehen so viel von meinem Eigenthum mitnahm, als es tragen fonnte. Und doch kann ich meine Hand auf die Bibel legen und versichern, daß ich Herrn Blank's Großvater niemals verleumdet habe. Ja, noch mehr ich hatte bis zu dieser Stunde seinen Namen nicht einmal nennen hören. 21 Wie die verhafteten Parteifreunde, welche zum Theil durch eigene Hand, zum Theil durch die Guillotine geendet hatten, wurde sie für schuldig befunden der Theilnahme an einer Verschwörung gegen die Einheit und Untheilbarkeit der Republik und die Freiheit und Sicherheit der französischen Nation." Der Gerichtshof entzog ihr das Wort zu ihrer Vertheidigung und verurtheilte sie zum Tode. Sie nahm das Urtheil mit den stolzen Worten auf:" Ihr erachtet mich für würdig, das Schicksal der großen Männer zu theilen, die Ihr ermordet habt, und ich werde mich bemühen, auf das Schaffot den nämlichen Muth mitzubringen, den sie gezeigt haben." Vom Gerichtssaal aus trat sie den Weg zur Richtstatt an. Auf ihrem Gesicht lagerte ernste Heiterkeit, ihre Augen blitzten, ihre Erscheinung verrieth weder Schwäche noch Effekthascherei. Ruhig und fest stand sie auf dem Karren, auf welchem sich außer ihr noch ein gewisser Lamarche befand, der sich vor Entsetzen kaum aufrecht halten konnte. Sie sprach ihm Muth und Trost zu, und am Fuße des Schaffots angekommen, ließ sie ihn voraus gehen, damit er nicht Zeuge ihres Todes würde. Der Henker wollte ihren Vorschlag nicht gelten lassen, fügte sich aber, als sie sagte:„ Können Sie einer Frau den letzten Wunsch abschlagen?" Ohne jede Unterstützung stieg sie die Stufen zum Schaffot empor, und als ihr Blick auf die Kolossalstatue der Freiheit fiel, rief sie aus:„ ,, Freiheit, welche Verbrechen begeht man in Deinem Namen!" Einen Augenblick darauf hatte sie durch das Fallbeil geendet.. Als Roland, der in Rouen verborgen war, die Nachricht ihrer Hinrichtung erhielt, verließ er seinen Zufluchtsort und durchbohrte sich auf der Landstraße mit einem Stockdegen. Es ist der Bergpartei oft zum besonderen Vorwurf gemacht worden, daß sie mit anderen Häuptern der Gironde auch Madame Roland, eine Frau, auf das Schaffot schickte. Die diesen Vorwurf erheben, vergessen, daß Madame Roland die eigentlich treibende Energie der Partei war, daß sie, solange sie lebte, nicht müde geworden war, die Parteifämpfe zu entfesseln und zu schüren. Im Krieg gilt Kriegsgebrauch. Madame Roland hatte als Gleiche unter Gleichen gekämpft, sie fiel als Gleiche unter Gleichen auf dem Schlachtfelde. Sie selbst wäre die Erste gewesen, die als Beleidigung zurückgewiesen hätte, daß ihrem Geschlechte eine Schonung zu Theil geworden wäre, die sie als Parteigängerin nicht beanspruchen konnte. Gelegentlich will ich nur erwähnen, daß das Journal, welchem obiger Artikel entstammt, mich von nun an immer als„ Twain, der Leichenschänder" bezeichnete. ( Schluß folgt.) Moderne Fabeln. Von August Strindberg. ( Autorisirte Uebersetzung von Gustav Lichtenstein.) Sittsamkeit und Kälte. O pfui, Mama!" rief das Schneehühnchen, als es aus dem Thale wieder auf den Felsen kam ,,, da unten sind Vögel, die ihre Beine zeigen." „ Schlechte Gesellschaft für junge Mädchen", sagte die Mutter und fuhr mit dem Schnabel über ihre weißen Hosen, die bis an die Krallen reichten. Krallen reichten. Aber wer sind die frechen Geschöpfe?" fragte sie. Das weiß ich wirklich nicht", antwortete die Junge. " " Die Mutter begab sich hinab, um der Sache auf den Grund zu kommen. Sie kroch durch Heidekraut und Felsensträuche, und kam endlich zu einem Birkenhain. kam endlich zu einem Birkenhain. Hier saß eine Schaar von Rebhühnern niedergekauert, die sich aus den abgemähten Feldern der Ebene hierher verirrt hatte. Und alle hatten die Fußgelenke nackt, wie sie von Schöpfer gemacht worden waren. " Woher kommen Sie, verderbte Geschöpfe?" Schneehuhn- Mama. rief die " Wir kommen aus dem Süden, wo es zu warm ist, um in Beinkleidern zu gehen", antwortete ein Nebhuhn. Dann machen Sie nur, daß Sie wieder nach dem Süden kommen, und zwar schleunigst! Wir wollen von Ihren südländischen Sitten in unserem keuschen Lande nichts wissen." „ Schön keusch sind Sie in Ihren Hosen", fiel das Rebhuhn ein. " Jawohl, meine Dame, wir haben das natürliche Sittsamkeitsgefühl noch nicht verloren." " Quatsch", erwiderte das Rebhuhn, „ nicht aus Sitt samkeit haben Sie Hosen angezogen, sondern nur der Kälte wegen." Und sämmtliche Rebhühner stimmten im Chorus ein:„ Nicht aus Sittsamkeit, sondern nur der Kälte wegen." ( ,, Magaz. f. Lit.") Mag man urtheilen wie man will über Madame Roland als Politikerin, über ihre oft irrthümliche Auffassung der Verhältnisse, über ihren engen bürgerlichen Klassenstandpunkt, als Person tann man ihr die höchste Achtung und Sympathie nicht versagen. Die glänzenden Gaben des Geistes, Herzens und Charakters, welche ihr die Natur verliehen, stellte sie in den Dienst einer Idee, in den Dienst der Sache, von der sie die Wiedergeburt der Menschheit er= wartete. Ihre Gestalt beweist, daß die Frau mitten im öffentlichen Leben und seinen Kämpfen stehen kann, ohne dabei aufzuhören, Weib zu sein. Sie zeigt, daß das Wirken für die Allgemeinheit wohl vereinbar ist mit der Erfüllung der Aufgaben als Gattin und Mutter. Sie legt Zeugniß dafür ab, daß die Frau für ihre politischen Ueberzeugungen voll Opferfreudigkeit zu leben vermag und daß sie voll Muth für sie sterben kann. Im Pantheon der Geschichte hat Madame Roland einen Platz erhalten unter den Besten aller Zeiten und aller Völker. 22 Er versteht es aus dem ff, wie es gemacht werden muß, damit es der Mensch in dieser bösen Welt zu etwas bringe. Dafür ein weiteres Beispiel. Jede Arbeiterin muß pro Woche 15 Pf. zahlen als Entschädigung für das Holen des Frühstücks und anderer Botengänge. Nun sind während der Flaue 70, zur Zeit guten Geschäftsganges aber 90 Arbeiterinnen in der Zigarettenfabrik von* beschäftigt. Das heißt also, daß die Arbeiterinnen pro Woche 70x15 Pf. 10 Mt. 50 Pf., bezw. 90 x 15 Pf. 13 Mt. 50 Pf. für Botengänge entrichten. Mit diesen ist seitens des Fabrikanten eine Frau betraut, welche einen Wochenlohn von nur 7 Mk. erhält und für den Unternehmer noch verschiedene Arbeiten verrichten muß. Der ,, Arbeitgeber" bekommt also ganz gratis eine Arbeitskraft zu theilweiser Benutzung und läßt sich für seine unsterblichen Verdienste von seinen Arbeitern noch eine ,, Belohnung“ von 3 Mt. 50 Pf., bezw. 6 Mt. 50 Pf. die Woche schenken. Welch herzerfrischendes Beispiel von der durch die Profitfucht geschärften Findigkeit des menschlichen Geistes! Der Wie es Arbeiterinnen in Dresdener Bigaretten- Mann ist offenbar reif für den Kommerzienrath. Fabriken ergeht. Im„ gemüthlichen" Sachsen hat bekanntlich mit der weit fort geschrittenen wirthschaftlichen Entwicklung die Macht der Kapita listenklasse und die Ausbeutung der proletarischen Arbeitskraft einen sehr ungemüthlichen Höhegrad erreicht. Und wenn es den Arbeitern im biederen Sachsenlande schon schlecht genug geht, wenn sie sich niedrige Löhne, lange Arbeitszeit und schlechte Arbeitsbedingungen gefallen lassen müssen, so sind die Arbeiterinnen in jeder Beziehung noch weit übler dran. Gerade ihnen gegenüber, die wenig widerstandsfähig und so gut wie gar nicht organisirt sind, erlaubt sich das progige Unternehmerthum die rücksichtsloseste Ausbeutung und die allerschofelste Behandlungsweise. Es beutet die proletarischen Frauen bis auf die Knochen aus auf dem geraden Wege der Hungerlöhne und der langen Arbeitszeit. Dazu bringt es noch fertig, die Aermſten auf Umwegen auszuplündern, ihnen unter den verschiedensten Vorwänden von dem Verdienst abzuzwacken, der so wie so schon die Arbeiterin knapp an der Grenze des Verhungerns hält. Als großmüthige Zugabe läßt es dann noch seinen Lohnsflavinnen eine Behandlungsweise angedeihen, welche ein bitterer Hohn ist auf die bescheidensten Begriffe von Sittlichkeit und Menschenwürde. Was sich die Arbeiterinnen in der einen und anderen Beziehung gefallen lassen müssen, das erhellt mit sinnenfälliger Deutlichkeit aus den Zuständen, welche in verschiedenen Dresdener Zigarettenfabriken herrschen. Die Zigarettenfabrik von verdient offenbar die Palme in der Kunst, Profit aus ihren Arbeiterinnen herauszupressen mit der Spitzfindigkeit einer sächsischen Polizei- und Gerichtsbehörde und der Fingerfertigkeit eines erprobten Taschenspielers. Wird eine Arbeiterin in dieser Fabrik eingestellt, so muß sie zunächst 5 Mk. zahlen als Lehrgeld, welches ihre Nebenarbeiterin erhält. Darauf muß sie ihrem Ausbeuter einen Extratribut entrichten, offenbar als Dank für die Ehre, sich zu seinem Nutz und Frommen abrackern zu dürfen. Für das erste Tausend Zigaretten erhält nämlich die Arbeiterin gar nichts und für die folgenden Zehn tausend nur die Hälfte der üblichen Akkordlöhne. Damit nicht genug. Sobald sie zum vollen Lohn arbeitet, werden ihr jedesmal von ihrem Wochenverdienst 1 Mt. 50 Pf. abgezogen, bis der Betrag von 20 Mt. erreicht ist, welcher als„ Kaution" in den Händen des Arbeitgebers bleibt. Erweist sich eine Arbeiterin als ein recht lammfrommes, profitables Ausbeutungsobjekt, würgt sie, ohne zu murren, alle Chikanen hinunter, mit denen die Lohnsklavinnen des * schen Betriebs reichlich und täglich gesegnet werden, so erhält sie nach Ablauf von zwei Jahren diese„ Kaution" als" Belohnung" zurück. Wagt sie dagegen, ihre Unzufriedenheit zu äußern mit der über sie verhängten Ausbeutung, so wird sie zur Sühne solcher Schandthat aus diesem Paradiese des Plusmacherthums gestoßen, sie erhält ihre Entlassung und verliert den Anspruch auf Rückgabe der 20 Mt. Ist die Betreffende naiv genug, Einspruch dagegen zu erheben, so antwortet man ihr mit der liebenswürdigen Drohung, daß man sie zur Treppe hinunterwerfen werde. Bemerkt sei noch, daß es nur die wenigsten Arbeiterinnen zwei Jahre lang in der Zigarettenfabrik von* aushalten. Die Arbeitsverhältnisse daselbst sind derartige, daß den Arbeiterinnen ein früherer Austritt geradezu aufgezwungen wird. Der großmüthige Arbeitgeber kommt also recht oft in die Lage, als Engel der sühnenden Gerechtigkeit zu walten und 20 Mt. einsäckeln zu müssen. Bedenkt man, daß im* schen Betrieb 70-90 Arbeiterinnen beschäftigt sind, so kommen recht erfleckliche Sümmchen heraus als„ Belohnung" für den Herrn Fabrikanten. Aber der Mann verdient es auch, das muß zugegeben werden. Daß in einem Betrieb, wo Gepflogenheiten wie die geschilderten herrschen, auch das System der Strafgelder in hoher Blüthe steht, versteht sich am Rande. Wenn eine Arbeiterin während der Betriebszeit lacht, so muß sie dieses todeswürdige Verbrechen mit 50 Pf. Strafe büßen. Hat sie einen großen Mund", d. h. verantwortet sie sich, so muß sie 20 Pf. Strafe blechen 2c. Obgleich§ 134 b der Gewerbenovelle unter 4 ausdrücklich festsetzt, daß die Arbeitsordnung Bestimmungen enthalten muß über Einziehung und Verwendung der Strafgelder, erfahren die Arbeiterinnen der * schen Zigarettenfabrik doch nicht, was mit ihren Strafgeldern geschieht. Als eine Arbeiterin danach fragte, erhielt sie die Antwort, das ginge sie nichts an". Zur Strafe für ihre Fürwizzigkeit wurde sie außerdem an einen schlechten Platz gestellt, d. h. an einen solchen, wo wenig Licht hinfällt, so daß die Arbeit erschwert ist und langsamer von statten geht. Ein nettes Pröbchen von dem gesetzliebenden" Sinn und dem Protzenhochmuth des profitgierigen Unternehmerthums. Und welches sind denn die Löhne, welche der Fabrikant für so hoch erachtet, daß er an allen Ecken und Enden unter den schäbigsten Vorwänden von ihnen abknappst? Die Zigarettenarbeiterinnen bringen es durchschnittlich in der Woche auf 8, im höchsten Falle auf 9 Mt.! Nach der offiziellen Enquete von 1878 über die Tabakindustrie hatten die Dresdener Zigarettenmacherinnen einen durchschnittlichen Wochenverdienst von 10 Mt., die Sortirerinnen von 12 Mt., die Einlagekleberinnen von 11 Mt. Anerkanntermaßen sind aber seit 1878 die Löhne aller Tabakarbeiter und Arbeiterinnen erheblich gesunken. Die obigen, von Arbeiterinnen herrührenden Angaben scheinen also nicht zu niedrig gegriffen. Bei den in Dresden üblichen Preisen braucht eine ledige Arbeiterin pro Woche für ihre Kost und Wohnung, ohne Wäsche, 9,50 Mt. Eine ledige Zigarettenarbeiterin, welche an der Familie feinen Rückhalt besigt, kann nur existiren, wenn sie ihren Verdienst durch Beschäftigung zu Hause nach Feierabend und Sonntags steigert und ihre Gesundheit durch Ueberarbeit untergräbt, oder wenn sie hungert, auf die Befriedigung dringender Bedürfnisse verzichtet und ihre Lebenskraft vorzeitig durch Entbehrungen zu Grunde richtet, oder aber, wenn sie, um das Eine und Andere zu vermeiden, sich einen guten Freund" anschafft, der einen Zuschuß zu ihrem Verdienst liefert, bezw. wenn sie in der Prostitution einen Nebenerwerb sucht. Erst wenn man diese Thatsachen in Betracht zieht, erscheint die Raubgier des lohnzwackenden Unternehmerthums in ihrer vollen unmenschlichen Scheußlichkeit. Uebrigens denke man ja nicht, daß die Praktiken der* schen Fabrik vereinzelt dastehende seien, die in anderen Betrieben der Dresdener Zigarettenindustrie keinen Kurs hätten. Weit gefehlt. Da ist z. B. die Zigarettenfabrik von**, wo mit Vorliebe ein anderer Kniff praktizirt wird, um den Verdienst der Arbeiterinnen zu schmälern. Diese Firma läßt viel außerhalb durch Heimarbeiterinnen fabri ziren. Wenn diese das Arbeitsmaterial abholen, so müssen sie die Gewichtsmenge des Zigarettentabats, sagen wir 2 Pfund, auf Treu und Glauben annehmen, der Tabak wird ihnen nicht vorgewogen. Wenn sie dagegen die fertigen Zigaretten abliefern, so wird die Waare nachgewogen. Wunderbarer Weise für den, der weiß, wie es gemacht wird, jedoch selbstverständlich stellt sich nun fast stets heraus, daß die Arbeiterin vorgeblich eine geringere Gewichtsmenge an fertiger Waare abliefert, als wie sie an Rohmaterial erhalten hat. Wie erklärt sich der Unterschied in der Gewichtsmenge des Tabats? fragt der Fabrikant und beantwortet diese Frage damit, daß offenbar die Arbeiterin einen Theil des ihr anvertrauten Rohmaterials entweder veruntreut oder durch nachlässiges Arbeiten verdorben und vergeudet haben müsse. Natürlich kann der arme, in seinem Glauben an die Ehrlichkeit und Pflichttreue seiner Arbeiterinnen und in seinen Interessen aufs Schwerste gekränkte Unternehmer solchen Frevel nicht dulden. Und um der beleidigten Moral Genüge zu thun und seinem geschädigten Beutel zu seinem Recht zu verhelfen, flugs dekretirt er, daß der Arbeiterin der Betrag des fehlenden Tabaks" am Lohne abzuziehen sei. Von Rechtswegen." Alle Bitten und Versicherungen der Arbeiterin vermögen daran nichts zu ändern. Der Arbeitgeber ist Ankläger, Richter und Urtheilsvollstrecker in einer Person und hinter der Arbeiterin steht das Gespenst des Hungers: sie muß sich fügen. " Es ist eine bekannte Thatsache, daß die Arbeiterinnen um so schlechter behandelt werden, je erbärmlicher ihr Lohn ist. Und so gehen auch für die Dresdener Zigarettenarbeiterinnen niedriger Verdienst und schmachvolle Behandlung Hand in Hand. Die schandbarsten Verhältnisse in dieser Beziehung sind unstreitig in der Zigarettenfabrik von Y u. 3 zu finden. Der eine der Firmeninhaber bekennt sich offenbar zu dem Grundsatze, daß man immer das Nützliche mit dem Angenehmen verbinden müsse. Seine Arbeiterinnen sollen ihm gleichzeitig Fabriksklavinnen und Lustsklavinnen sein, darum will er ,, nur feine Mädchen" in seinem Betrieb haben. Zumal die jüngeren Arbeiterinnen können sich vor seinen Nachstellungen und Zumuthungen faum retten, vor seinen Handgreiflichfeiten müssen sie oft aus einer Ecke in die andere flüchten. Dazu beleidigt er ihr Schamgefühl durch die schmutzigsten Eindeutigkeiten. Von einer jungen Arbeiterin wollte er wissen, ob sie noch Jungfrau sei, und seit wann sie es nicht mehr wäre. Ferner richtete er eine so unfläthige Frage an sie, daß ihre Wiedergabe eine Ding der Unmög lichkeit ist. Die nämliche Arbeiterin mußte in die Wohnung des sauberen Herrn kommen, unter dem Vorwand, daselbst einen Mantel abzuholen. Sie weigerte sich, das Zimmer zu betreten, wurde jedoch hineingerufen und hier von dem frechen Gesellen in Unterhosen empfangen. Als sie zurückprallte und erklärte, sie könne nicht im Zimmer bleiben, wenn der Herr in der Verfassung sei, warf ihr dieser den Mantel an den Kopf und schrie ihr zu:„ Nun, dann scheeren Sie sich hinaus". Das Mantelholen" und" Mantelabtragen" ist überhaupt einer der gewöhnlichsten Vorwände, unter denen der Herr Arbeiterinnen in seine Wohnung zu locken und seinen geilen Lüsten dienstbar zu machen sucht. Als ein junges Mädchen seine handgreiflichen„ Späße" mit dem Bemerken zurückwies, daß es keine Zeit habe, antwortete er:„ Ach was, wenn Sie bei mir sind, brauchen Sie nicht zu arbeiten." Klipp und klar erklärte der Mann mit diesen Worten seiner Arbeiterin:„ Ich, Dein Arbeitgeber, bin Dein Herr und Gebieter. Für 8 Mt. die Woche habe ich Deine Zeit und Kraft, habe ich Deine Jugend, habe ich Deine ganze Person gekauft. So lange es mir gefällt, nüße ich Deine Arbeitskraft aus, mußt Du mir als Fabriksklavin frohnden. Ich befehle, und Du gehörst mir als Weib, Du mußt mir als Lustsklavin zu Willen sein." Wie weit ist es von solchen Zuständen noch bis zur Wiederherstellung der mittelalterlichen Leibeigenschaft, das" jus primae noctis"( Recht der ersten Nacht) inbegriffen? Daß gerade die Zigarettenarbeiterinnen besonders hart durch erbärmliche Löhne und schamlose Behandlung leiden, erklärt sich zum Theil daraus, daß dieselben gar nicht organisirt sind. In der Dresdener Zigarettenfabrikation sind gegen 600 Personen beschäftigt darunter sehr viele Frauen und Mädchen, und sie stehen insgesammt außerhalb jeder gewerkschaftlichen Organisation. Das Unternehmerthum hat es also sehr leicht, seine wirth schaftliche Uebermacht zur Geltung zu bringen, unumschränkt zu herrschen, wie ein absoluter König oder Pascha, Hungerlöhne zu zahlen und eine Bordellwirthschaft einzurichten. Solange die Zigarettenarbeiterinnen nicht erkennen, daß Einigkeit start macht, haben sie gar keine Besserung ihrer Lage zu hoffen. Wollen sie auskömmliche Löhne erhalten, wollen sie als Menschen behandelt werden, so müssen sie ihre bisherige stumpfsinnige Ergebung in ihr Geschick abschütteln. Sie müssen sich mit ihresgleichen zu einer gewerkschaftlichen Organi sation zusammenthun, welche als Macht gegen Macht mit dem Unternehmerthum um bessere Arbeitsbedingungen. zu ringen vermag. Sie müssen sich politisch aufklären und sich der allgemeinen sozialistischen Arbeiterbewegung anschließen, um zusammen mit allen Ausgebeuteten und Unterdrückten ohne Unterschied des Berufs, des Geschlechts, der Nation für die Befreiung der Arbeiterklasse zu kämpfen. Der Kampf ist heiß, aber das erstrebte Ziel lohnt alle Mühen und Opfer. A. E. 23 Kleine Nachrichten. Die Nothwendigkeit der Anstellung weiblicher Fabrikinspektoren betonten unsere Genossen in der bayerischen Kammer. Der Minister des Innern machte darauf die Zusage, die erhaltene Anregung, zumal für die Hausindustrie eventuell zu berücksichtigen. Wir setzen auf diese Erklärung keine überschwenglichen Hoffnungen, denn Versprechen und Halten ist bekanntlich zweierlei, zumal wenn es sich um die Interessen der arbeitenden Masse handelt. Immerhin ist das Versprechen statt der bisher üblichen schlanken Ablehnung der Forderung als ein kleiner Fortschritt, als ein Zeichen der Zeit zu betrachten. Wahlrecht der Frauen zu den Gewerbegerichten. Der Ende 1893 stattgehabte Kongreß der französischen Textilarbeiter zu Roubaix sprach sich in einer Resolution dafür aus, daß die Frauen das aktive und passive Wahlrecht zu den Gewerbegerichten erhalten. Er begründete seine Forderung mit dem Hinweis auf die Statistik der Streitfälle, an denen Arbeiterinnen betheiligt waren. Vor der Syndifatskammer der Textilbranche kamen 1891 überhaupt 3853 Fälle zur Verhandlung. In 1674 Fällen handelte es sich um Streitigkeiten zwischen Arbeiterinnen und Arbeitgeber. Auf die Arbeiterinnen entfielen also 45 Prozent aller gewerblichen Streitigkeiten, 1892 gar 47 Prozent derselben. In Deutschland würde eine in der Richtung auf genommene Statistik die gleiche Thatsache ergeben, denn hier, wie in allen fapitalistisch produzirenden Ländern findet die Frauenarbeit auf dem Gebiete der Industrie die ausgiebigste Verwendung. Die deutsche Sozialdemokratie hat bekanntlich bereits vor Jahren im Reichstag beantragt, den Frauen das aktive und passive Wahlrecht zu den Gewerbegerichten zu verleihen. Natürlich ohne Erfolg. Die geforderte nothwendige Neuerung steht ebensowohl im Widerspruch zu den Interessen der herrschenden Unternehmersippe, wie zu dem unseren Deutschen so besonders achtungswürdigen Zopf der Anschauung vom„ ewig Weiblichen". Bum Kapitel der Wohlfahrtseinrichtungen. Frau Bieber Böhm ersucht um die Veröffentlichung untenstehender Anzeige, bezw. Aufforderung. Wir geben ihrem Ersuchen statt, tönnen aber nicht umhin, etliche Bemerkungen vorauszuschicken mit Bezug auf die Wohlfahrtseinrichtungen, mit welchen Arbeiterinnen, faufmännisch Angestellte und Dienstmädchen von wohlmeinenden Damen der Bourgeoisie beglückt werden sollen. Arbeiterinnenheime, Kurse in der Wirthschaftsführung, im Schneidern und Puzz gehören zu jenen Wohlfahrtseinrichtungen", welche einzelnen Angehörigen des Proletariats gelegentlich von Nutzen sein können, welche aber das Elend der ganzen Klasse nicht im Geringsten zu mildern vermögen. Sie gleichen dem Tropfen, der auf einen heißen Stein fällt und verdunstet, kaum daß er ihn berührt. Insofern aber diese Wohlfahrtseinrichtungen von der Bourgeoisie und ihren Schildknappen ausgebeutet wer den, um bei dem Proletariat das Vertrauen auf das gute Herz der Kapitalistenklasse großzupäppeln, schädigen sie sogar die Interessen der Arbeiterklasse. Denn sie trüben das Klassenbewußtsein der arbeitenden und ausgebeuteten Masse, sie tragen dazu bei, diese in dem Wahn zu halten, daß sie eine Besserung ihrer Lage von dem Wohlwollen der Besitzenden zu erhoffen habe, statt sie einzig und allein von ihrem Kampf gegen diese, gegen die tapitalistische Gesellschaft zu erwarten. Dies kurz die prinzipielle Stellung des klassenbewußten Prole tariats den bürgerlichen Wohlfahrtseinrichtungen gegenüber. Nun noch ein Streifblick auf die praktische Seite der Einrichtungen, welche Frau Bieber- Böhm empfiehlt, in deren gute Absichten das sei nebenbei, aber nachdrücklich bemerkt wir nicht den geringsten Zweifel setzen. -Gewiß, den Pensionärinnen, Kost- und Schlafgängerinnen des Jugendschutz" wird dem Prospekt nach viel für wenig Geld geboten. Aber wie viel sind denn der in Fabrik und Werkstatt, in Magazin oder Komptoir frohnenden Mädchen, welche dieses Wenig, welche pro Monat 32-45 Mark für Kost und Wohnung ausgeben können? Die Mehrzahl der Arbeiterinnen kommt über einen Tagesverdienst von 1 Mart 20 Pfennig nicht hinaus und groß ist die Zahl Derer, welche in der Woche nur 6, 5, ja sogar nur 3 Mark an Lohn erhalten. Und die Arbeiterin hat doch außer Kost und Wohnung noch andere Bedürfnisse. Sie kann nicht in dem bekannten Feigenblattkostüm herum * Wegen Raummangels verspätet. Nr. 4 der ,, Gleichheit" gelangt am 21. Februar 1894 zur Ausgabe. ein wandeln, sie braucht Wäsche, Kleidung, Beschuhung, sie muß ihre Beiträge zu den verschiedenen staatlichen Versicherungen entrichten, sie hat die und jene andere unabweisbare Ausgabe. Die kaufmännisch Angestellte hat zwar allerdings bei weitem nicht immer etwas größeres Einkommen als die Arbeiterin. Dafür aber beansprucht der Prinzipal, daß sie im Interesse der Ehre und des Profits „ seines Hauses" einen so großen Aufwand für ihre Toilette macht, daß ihr für Kost und Wohnung nicht mehr übrig bleibt, als irgend einer Arbeiterin. Laut der unten folgenden Anzeige gewährt der Verein„ Jugendschutz"„ sittlich unbescholtenen" Mädchen Unterkunft. Der betreffenden Klausel haftet unseres Erachtens entschieden etwas an von dem Modergeruch einer zopfigen Spießbürgermoral, von dem muckerischen Pharisäerthum der satten Tugend und zahlungsfähigen Moral. Welches ist den Leiterinnen des Jugendschutz" denn das Kriterium für die ,, sittliche Unbescholtenheit" eines Mädchens? Nicht alle sind sittlich gefallen, welche aus Noth oder wahrer Leidenschaft gegen den engbrüstigen Tugendkoder der bürgerlichen Gesellschaft sehlten. Und sittlich rein sind bei weitem nicht alle, welche sich im Glorienschein einer nie erprobten, billigen oder geheuchelten Tugend spreizen. An die vielleicht von Kindheit auf vernachlässigte, schlechtgezahlte, fümmerlich eristirende Proletarierin tritt die Versuchung auf Schritt und Tritt heran. Die Verhältnisse machen ihr den Absturz von den Höhen der bürgerlichen Moral sehr leicht, in Hunderten und Aberhunderten von Fällen zwingt die Noth zu ihm. Da ist es unseres Erachtens durchaus verfehlt, den Genuß einer„ Wohlfahrtseinrichtung" für Arbeiterinnen 2c. von vornherein abhängig zu machen von ihrer„ sittlichen Unbescholtenheit", diese offenbar im herkömmlichen bürgerlichen Sinne verstanden. Und die„ sittlich Bescholtenen" bedürfen der Für sorge erst recht. Der Jugendschutz" stellt seinen Kost- und Logisgängerinnen eine Bibliothek zur Verfügung. Aber was für Lektüre bietet er ihnen? Die Art derselben ist charakteristisch für den Geist, aus dem heraus die Einrichtung geleitet wird, sie ist mitbestimmend für den Nutzen, welche diese den Arbeiterinnen bringt. Wenn wir in dieser Beziehung mißtrauisch fragen, so ist dies natürlich genug. Die landläufige Leftüre, welche die Arbeiterinnenheime bieten, ist durchseucht von widerlichein Pietismus und ebenso widerlicher Tugendfüßelei. Sie zweckt darauf ab, den proletarischen Mädchen das„ Diene, gehorche und sei stille" den Arbeitgebern und Dienstherrschaften gegenüber recht salbungsvoll und eindringlich zu predigen, sie zur Demuth und zur kulturfeindlichen Genügsamkeit zu drillen, sie mit dem Giapopeia vom Wohlwollen und den unschätzbaren Verdiensten der Besitzenden einzulullen. Kurz, gewöhnlich benützt die Bourgeoisie die angeblichen ,, Bildungsmittel" der Arbeiterinnenheime als Mittel zum Zwecke der Bauernfängerei. Damit ist allerdings der Bourgeoisie sehr viel, den Arbeiterinnen sehr wenig gedient. Was diese bedürfen, ist eine Lektüre, welche sie zur freien, stolzen, bewußten Menschlichkeit erzieht, sie über Welt und Gesellschaft aufklärt, sie zum Klassenbewußtsein ruft, zum Kampf für ihre Befreiung. Es sollte uns freuen, wenn die Lektüre des Jugendschutz" den bürgerlichen Gepflogenheiten entgegen diesen Anforderungen entspräche. Wundern wird es uns allerdings nicht, wenn dies nicht der Fall ist. Arbeiterinnen und kaufmännisch Angestellte werden den unentgeltlichen Haushaltungskursus des Vereins kaum ausnüßen können. Wann sollen diese für ihren Lebensunterhalt rackernde Lohnsklavinnen die Zeit finden, die Wirthschaftsführung zu erlernen? Die jungen Mädchen, welche des Tags über beruflich geschafft haben, welche noch ihre Wäsche und Kleidung in Stand halten müssen, werden wohl schwerlich nach Feierabend Zeit und Kraft finden, sich im Kochen und Wirthschaften auszubilden. Uebrigens was nüßen der Frau die besten hauswirthschaftlichen Kenntnisse, wenn sie gezwungen ist, den Heerd zu verlassen und dem Erwerb nachzugehen, wenn die Eintommensverhältnisse der Proletarierfamilien so traurige sind, daß von einer Wirthschaftsführung gar nicht mehr die Rede sein kann. Der Gönnerinnen des Jugendschutz", welche ihren Mädchen einen Abend der Woche freigeben, damit diese das Schneidern 2c. erlernen können, dürften wohl sehr wenige sein! Wir kennen unsere ,, Gnädigen", wir kennen die deutsche gute Hausfrau" und ihre Wuth, auf jede Minute ihrer Minna oder Lina Beschlag zu legen. Wir sehen von hier, wie sich ihre sämmtlichen Haare vor Entsetzen bei dem bloßen Gedanken sträuben, dem Dienstmädchen gar den Samstag Abend frei zu geben, den Tag, welcher dem besonderen Kultus des deutschen Hausfrauenthums geweiht ist, den Tag, wo das Mädchen für Alles" auf dem Altar dieses Hausfrauenthums von früh bis Abends mit Laugenwasser, Besen und Bürste opfern muß. " Wir sind überzeugt, daß in den meisten Fällen, wo ein paar Abendstunden dem Dienstmädchen freigegeben werden, dieses durch 24 angestrengtere Arbeit während der übrigen Zeit dafür aufkommen muß. Die„ gute Hausfrau" besteht auf ihrem Schein! Und weil sie dies thut, so wird auch das Dienstmädchen, welches mit sachkundiger Hand mit Scheere und Nadel umzugehen versteht, kaum in die Lage kommen, seine Garderobe selbst anfertigen zu können! All seine Zeit gehört der Herrschaft, wo soll das Mädchen, deren Arbeitstag oft feine Grenzen hat, die Muße finden, für sich zu schneidern? Kaum daß es sich am Nachtschlaf die Stunden abdarbt, um Kleidung und Wäsche zu flicken. Dagegen wird die„ praktische Hausfrau" sich selbst und ihrer Familie das Können des Mädchens zu Nuze machen. Sie wird diesem zu seinen anderen Arbeitslasten auch noch einen Theil der Schneider- und Puzzarbeit für die Familie aufbürden. Von einer den erhöhten Leistungen entsprechenden höheren Bezahlung dürfte aber kaum die Rede sein, denn wo bliebe sonst der„ praktische Vortheil", dem die gute Hausfrau nachjagt, wie der Teufel einer armen Seele? Wer das Loos der Dienstmädchen ernstlich verbessern will, der trete mit aller Energie ein für Abschaffung der mittelalterlichen, menschenunwürdigen Gesindeordnung; für Unterstellung der Dienstboten unter das Arbeiterschutzgesetz; für geregelte Arbeitszeit und gute Löhne; der fordere auch für das Dienstpersonal in Stadt und Land das freie, unbeschränkte Koalitionsrecht. Und wem die Verbesserung der Lage der Arbeiterinnen, kaufmännisch Angestellten 2c. am Herzen liegt, der kämpfe für Erweiterung des bestehenden kümmerlichen und vom Unternehmerthum frech durchlöcherten gesetzlichen Arbeiterschutzes; der kämpfe vor allem für Einführung des gesetzlichen Achtstundentages; der fordere laut und lauter eine bessere Entlohnung der weiblichen Arbeitskraft; der heische für die Frauen das freie Koalitionsrecht und die Zuerkennung des aktiven und passiven Wahlrechts zu allen öffentlichen Körperschaften. Durch Verwirklichung dieser Reformen, durch zuerkennung dieser Rechte werden Dienstmädchen, Arbeiterinnen und kaufmännisch Angestellte in den Stand gesetzt, sich bessere Arbeitsverhältnisse und eine würdigere Lebenshaltung aus eigener Kraft erkämpfen zu können. Denn wie ihre volle Befreiung, so haben die Töchter des werkthätigen Volks auch eine Hebung ihrer elenden Lage nur vom Kampf von Klasse zu Klasse zu hoffen. Wie die Sirene der Fabel in einem Fischschwanz, so endet das bürgerliche Wohlthun sogar die beste Absicht vorausgesetzt gesetzt stets in einer noch härteren Ausbeutung der wohlwollend beglückten Masse. Frau Bieber- Böhm wird und kann uns diese Bemerkungen zu ihrer Einsendung nicht als Uriasbrief deuten. Denn wir haben die Stellungnahme der„ Gleichheit" zu der Frage oft genug flar gelegt und sind es unseren Leserinnen schuldig, zu vermeiden, daß durch Aufnahme der untenstehenden Anzeigen eine Begriffsverwirrung über den Werth bürgerlicher Wohlfahrtseinrichtungen aufkomme. „ Der Verein Jugendschutz“ bietet jungen, sittlich unbescholtenen Mädchen( Arbeiterinnen, kaufmännisch Angestellten, Stützen u. s. w). billige freundliche Wohnung und Kost.( Ganze Pension 32-45 Mt.) Lesezimmer, Badevorrichtung, Arbeitsnachweis, Sonntagsheim, Stellenvermittlung, freundliche Aufnahme bei der Hausmutter. Plätze 5-12 Mt. pro Monat. Vorzüglicher Mittagstisch von 15-30 Pfg., auch für Mädchen die nicht dort wohnen. I. Heim: Grünstraße 5-6; II. Heim: Stallschreiberstraße 23 a. Abendkurse 6-8, 8-10( Sonntag 2-4 Uhr) für Putz und Schneiderei. 1 Mt. pro Monat. Unentgeltlicher Haushaltungsfursus. Meldungen bei Frau Dr. Rosenheim, Kommandantenstraße 89 II, 8-10 Uhr früh. Die Gönnerinnen des „ Jugendschuh“ werden gebeten, ihren Dienstmädchen einen Abend in der Woche frei zu geben und dieselben an den billigen Kursen für Schneiderei und Putz theilnehmen zu lassen, um sich ihre Sachen selbst anfertigen zu können. Der Kursus dauert bei einmaligem Unterricht in der Woche 6 Monate à 1 Mt. Abends 6-8 Uhr. Montag und Dienstag Schneiderei, Sonnabend und Sonntag Buzz. Anmeldungen bei Frau Dr. Anwalt Rosenheim, Kommandantenstraße 89 II. Verantwortlich für die Redaktion: Fr. Klara Zetkin( Eißner) in Stuttgart. Druck und Verlag von J. H. W. Dieg in Stuttgart.