Nr. 24. -185Die Gleichheit. 4. Jahrgang. Beitschrift für die Intereffen der Arbeiterinnen. Herausgegeben von Emma Ihrer in Velten( Mark). Die„ Gleichheit" erscheint alle 14 Tage einmal. Preis der Nummer 10 Pfennig, durch die Post( eingetragen unter Nro. 2660) vierteljährlich ohne Bestellgeld 55 Pf.; unter Kreuzband 85 Pf. Inseratenpreis die zweigespaltene Petitzeile 20 Pf. " Stuttgart Mittwoch, den 28. November 1894. Nachdruck ganzer Artikel nur mit Quellenangabe gestattet. Umsturz bleibt Trumpf trok alledem. Lange Monate hindurch hat die Klique der deutschen Großfapitalisten hangend und bangend in schwebender Pein" die Reichsregierung hündisch winselnd und wedelnd angebettelt um Ausnahmemaßregeln gegen den Umsturz", d. h. gegen die Sozialdemokratie, gegen die deutsche Arbeiterklasse, die fest entschlossen ist, durch die Eroberung der politischen Macht ihrer Ausbeutung und sozialen Knechtschaft für immer ein Ende zu setzen. Und nachdem die Regierung anfänglich versichert hatte, daß sie der Situation, kühl bis ans Herz hinan" gegenüberstehe, und daß ihr zur Bekämpfung des Umsturzes" die vorhandenen staatlichen Machtmittel genügten, giebt sie endlich doch dem Drängen und Treiben der angstschlotternden, „ durch Bildung und Besitz einflußreichen Kreise" nach. Nach vorausgegangener Fühlung mit den Regierungen der Einzelstaaten ist seitens der Reichsregierung dem Bundesrath der Entwurf von Gesezesbestimmungen zur„ Bekämpfung des Umsturzes" zugegangen. Welch scharf umrissene Illustration zu der Fabel, daß Regierungen über den Klassen und Parteien stehen, daß sie, in den Wolken einer abstrakten Gerechtigkeit thronend, allen Gliedern des Staats mit gleichem Maße messen, Aller Interessen gleichmäßig wahrnehmen! Ein klipp und klarer Beweis mehr für die Thatsache, daß in Klassen staaten die Regierungen nichts sind als Vertreter, Verwaltungs- und Vollzugsausschüsse der besitzenden und jeweilig herrschenden Klassen, daß sie von diesen, behufs Wahrung ihrer Interessen, geschoben werden", statt im Interesse der Allgemeinheit zu schieben". Wie 1878, so soll auch diesmal wieder die politische Knebelung der deutschen Arbeiterklasse einem schamlosen Beutezug gegen die Taschen des kleinen Mannes die Wege ebnen. Miquel will seine sogenannten Finanzreformen verwirklichen, er will um jeden Preis die Mehrbelastung des Tabaks durchsetzen, und die ungestüm heischenden und keck frondirenden Krautjunker möchte man durch neue Liebesgaben versöhnen. Aber 1878 entgegen wollen die herrschenden Gewalten die politische Fesselung der Arbeiterklasse nicht durch ein offenes Ausnahmegesetz gegen die Sozialdemokratie, die stärkste Partei des Neichs, bewerkstelligen. Einem solchen haftet von vornherein ein besonderes Odium an, denn es ist das brutale, zynische Geständniß, daß Gewalt vor Recht geht, daß die besitzenden Klassen in ihrem Kampf gegen die Unterdrückten den Boden der geltenden Geseßlichkeit verlassen und die schreiendste Ungefeßlichkeit, die Rechtlosigkeit breiter Volksschichten willkürlich zu Recht und Gesetz stempeln. Ausnahmegeseze werden außerdem auf eine bestimmte Zeit erlassen, ihre erwünschte Erneuerung giebt ausgiebigen Anlaß zu erneuter Kritik, zu energischer Agitation. Ausnahmegeseze können endlich ebenso schnell fallen, als sie entstanden sind. Deshalb sollen dem kämpfenden Proletariat nicht in Geſtalt eines Ausnahmegesezes neue Ketten geschmiedet werden, vielmehr durch eine Verschärfung des Rechts, das den Nichtbesibenden gegen= über so ungemein treffend das gemeine" heißt. Der Kniff ist perfide genug. Wie klingt es doch so harmlos, wenn von einem Ausbau", einer„ Erweiterung" oder wohl gar, um der Heuchelei die Krone aufzusetzen, von einer„ Reform" der allgemein geltenden " Zuschriften an die Redaktion der„ Gleichheit" sind zu richten an Fr. Klara Zetkin( Eißner), Stuttgart, RothebühlStraße 147, IV. Die Expedition befindet sich in Stuttgart, Furthbach- Straße 12. Gesetzesbestimmungen die Rede ist. Und doch verfolgt diese Erweiterung, diese Reform des gemeinen Rechts genau dasselbe Ziel, wie das schofelste Ausnahmegesetz: es will die politische Ueberzeugung ächten, den klassenbewußten Theil des deutschen Prole= tariats wehrlos machen, um die Masse des werkthätigen Volks für alle Zeiten der Ausbeutung und Versklavung durch die kleine Minderheit der Reichen und leberreichen auszuliefern. Und bös= artiger als irgend ein Ausnahmegesetz legt die„ Korrektur" des gemeinen Rechts die für das Proletariat geschaffene Ausnahmestellung für immer fest, d. h. wenigstens für so lange, als die fapitalistische Dreieinigkeit der Krautjunker, Schlotbarone und Börsenjobber noch den entscheidenden Druck auf die Klinke der Gesetzgebung ausübt. Gutgesinnte und gutunterrichtete Blätter verkündeten, in welcher Richtung sich die gesellschaftsretterischen Reformen des Gesetzbuches bewegen werden. Paragraphen, die schon jest wegen der kautschukartigen Dehnbarkeit ihrer Bestimmungen berühmt sind und sich eventuell als gesetzliche Mädchen für Alles" gebrauchen und miẞbrauchen lassen könnten, sollen noch mehr verkautschukt werden, sollen sich noch schmiegsamer jeder beliebten Auslegung und Verurtheilung anpassen. Die„ Verherrlichung von Verbrechen", die„ Aufforderung zum Umsturz", die„ Androhung von Gewalt" und was man sonst dafür halten will, möchte man auch dann strafbar machen, wenn besagte, in Wort oder Schrift begangene Greuel auch nicht von Erfolg begleitet sind, feine entsprechenden Thaten zeitigen. Die Paragraphen über„ Aufreizung zum Klassenhaß“ und„ Verächtlichmachung von Staatseinrichtungen" will man derart fassen, daß so ziemlich jede Kritik der heutigen Staats- und Gesellschaftsordnung als strafwürdiges Verbrechen geahndet werden kann. Eine Verschärfung der Militärgesetzgebung und besondere Bestimmungen über die Aufreizung und Verleitung von Militärpersonen" zu Umsturzbestrebungen sollen die letzte Hoffnung der bürgerlichen Gesellschaft, das Heer, gegen das„ Gift des Sozialismus" feien. Und, so unglaublich es klingt, die Preßfreiheit die Preßfreiheit, wie wir sie in Deutschland haben, der blutleere, hinkende, schielende Wechselbalg hat eine Korrektur ihrer Schönheitsfehler" zu gewärtigen. " Daß der aus der Herenküche der Reaktion stammende Speisezettel die Zustimmung des Bundesraths finden wird, ist außer jedem Zweifel. Ob der Reichstag so glatt Ja und Amen dazu sagt, steht allerdings auf einem anderen Blatte. Nichtsdestoweniger wäre das deutsche Proletariat dreimal thöricht, wollte es auf den politischen Anstand und die Prinzipienfestigkeit der bürgerlichen Oppositionsparteien bauen. Sobald ihnen von der Regierung der richtige Schacherpreis geboten wird, sind sie auch zum Umfall bereit oder zu den bekannten Abkommandirungen ihrer Angehörigen von den entscheidenden Sizungen. In politischer Kurzsichtigkeit und bewußtem oder instinktivem Hasse gegen die Freiheitsbestrebungen der Arbeiterklasse haben die bürgerlichen Oppositionsmänner bis jetzt noch stets Volksrechte und ihre eigene Parteientwicklung verkauft für ein armseliges Linsengericht, ja oft für ein bloßes Schaubrot. Ziemlich gleichgiltig auch für das klassenbewußte Proletariat, ob die Wünsche der Reaktion sich in Gesezesformeln kristallisiren oder nicht. Alle Anzeichen sprechen dafür, daß in der nächsten Zukunft, unter der Herrschaft des„ neuesten Kurses" die Praris der Gesetze den Wünschen der Reaktion entsprechen wird. Denn für die Praxis der Gesetze kommt ja nicht blos in Betracht, wie der Dext des Kodexes lautet, sondern auch, wer die Gesetze handhabt. Und wer ist es, der zu Gericht sitzt über die Bestrebungen der Proletarier und Proletarierinnen, sich ans der Nacht der Gegenwart emporzuringen zum Licht der Zukunft? Es sind die Söhne der nämlichen besitzenden und unterdrückenden Klassen, deren bleischwer lastendes Joch die Welt der Arbeit abschütteln will. Sollten die Herren eventuell nicht dafür sorgen können, daß dort, wo die gesetzlichen Bestimmungen noch nicht als nackte Klassengesetze for- mulirt sind, sie doch als nackte Klassengesetze gehandhabt werden? Das bloße Gerücht— ganz gleich ob Wahrheit oder Dichtung—, welches das„Gegangenwerden" des Justizministers v. Schelling darauf zurückführt, daß der Mann für die„zu laxe Anwendung der Gesetze" verantwortlich gemacht wurde, dieses Gerücht wird in der Beziehung Wunder wirken und den Eifer unserer strebsamen, tiefgründigen und gewandten Juristen zu lohender Flamme entfachen. Was im Punkte der Klassenjustiz bei entsprechender Begabung und vor Allem bei entsprechend gutem Willen geleistet werden kann, das zeigt der Reaktion das leuchtende Beispiel Sachsens. Hier hat den nach Freiheit dürstenden Proletariermassen, ihren Blättern, Organisationen und Vorkämpfern gegenüber die Kunst der Gesetzesauslegung und Gesetzeshandhabung eine Vollendung erreicht, welche jede Ansnahmemaßregel oder Reform der Gesctzestexte als überflüssigen Dilettantismus erscheinen läßt, der staunenden Mit- nnd Nachwelt die grenzenlose Gewandtheit tiefklügelnden Geistesschaffens offenbart und sogar für die wünschenswerthe, aber leider zur Zeit noch unmögliche administrative Verschickung mißliebiger und verdächtiger Persönlichkeiten annähernd Ersatz bietet. Mit oder ohne verbesserte Gesetzestexte wird die Reaktion darauf hinarbeiten, daß für das klassenbewußte Proletariat in nächster Zukunft allüberall in Deutschland Sachsen ist. Allerdings auch mit dem gleichen Erfolg wie in Sachsen selbst: nämlich den, Sozialdemokraten, Streiter für den Klassenkampf zu züchten und zu erziehen. Die geschichtliche Entwicklung läßt sich nicht spotten, nicht aufhalten. Unaufhaltsam vollzieht sich die wirthschaftliche Umformung, der„Umsturz" der Gesellschaft aus einer kapitalistischen in eine sozialistische. Unaufhaltsam steigt das mit der wirthschafl- lichen Entwicklung von seinen Klasscninteressen vorwärts getriebene Proletariat in immer dichteren und bewußteren Schaaren nieder in die Arena des politischen Kampfes. Zoll um Zoll windet es der Kapitalistenklasse die politische Macht aus der Hand, um sie als Hebel seiner eigenen vollen sozialen Befreiung zu verwenden. So verwiiklicht sich die geschichtlich bedingte und vorbereitete Umgestaltung des Klassenstaats in die kommunistische Zukunftsgesellschaft, so bleibt der„Umsturz" der bestehenden Verhältnisse Trumpf trotz alledem. Arbeiterinnen-Bewegung. — In der Zeit vom 28. Oktober bis 18. November fanden öffentliche Versammlungen statt in: Alsfeld, öffentliche Volksversammlung: „Die Sozialdemokratie und ihre Gegner"(Genossin Eichhorn-Dresden); Barmbeck, öffentliche Versammlung der Fabrik- und nichtgelernten Hilfsarbeiter und-Arbeiterinnen:„Die wirthschaftliche Lage der Arbeiter, und welche Hilfe bietet die gewerkschaftliche Organisation?"(Genosse Baerer); Berlin, öffentliche Volksversammlung:„Der Parteitag zu Frankfurt a. M."(Reichstagsabgeordneter Bebel); öffentliche Versammlung der in der Kartonbranche beschäftigten Arbeiter und Arbeilerinnen: „Die schädlichen Wirkungen der Akkordarbeit"(Genossin Greifenberg); zwei öffentliche Versammlungen, einberufen vom Frauen- und Mädchen- Bildungsverein des arbeitenden Volks: 1)„Die Wissenschaft und die Frau"(Reichstagsabgeordneter Liebknecht); 2)„Die Frau im Spiegel der Geschichte und Wissenschaft"(Or. JoÄ); öffentliche Versammlung aller in Zucker- und Chokoladefabriken beschäftigten Arbeiter und Arbeiterinnen:„Die Mißstände in der Chokoladenfabrik von Hildenbrandt"(Genosse C. Hoffmann); Bremen, öffentliche Volksversammlung:„Der Kampf gegen die Sozialdemokratie"(Genosse Bruhns); Charlottenburg, öffentliche Versammlung für Fabrik-, Hilfsarbeiter und-Arbeiterinnen:„Die kapitalistische Sintfluth"(Genosse A. Hoffmann); Cottbus, öffentliche Arbeiterinnenversammlung:„Die wirth- schaftlichen Umwälzungen und die Hoffnungen der Arbeiterklasse"(Genossin Baader); Dresden, öffentliche Volksversammlung:„Die geplante Tabaksteuer und ihre Folgen"(Landtagsabgeordneter Kaden); öffentliche Versammlung der Arbeiter und Arbeiterinnen der graphischen Berufe:„Die wirthschaftlichen Umwälzungen der Neuzeit und ihre Wirkungen auf die graphischen Gewerbe"(Gen. Jahn-Berlin); Eißlingen, öffentliche Volksversammlung:„Die Frau und der Sozialismus"(Genossin Zetkin); Elberfeld, öffentliche Volksversammlung: „Die Stellung der Sozialdemokratie zur Religion und die Bestrebungen der evangelischen Arbeitervereine"(Genosse Gewehr); Eßlingen, öffentliche Versammlung für Männer und Frauen:„Die Frau in der Industrie und die Folgen ihrer Thätigkeit daselbst"(Genossin Zetkin); Friedrichshagen, öffentliche Volksversammlung:„Erfüllt die Gemeinde Friedrichshagen die ihr gesetzlich obliegende Verpflichtung, für genügend Schulen und Lehrer zu sorgen?"(Reichstagsabgeordneter Stadlhagen); Grünau, öffentliche Versammlung für Männer und Frauen:„Die Sozialdemokratie und der Umsturz"(Reichstagsabgeordneter Bebel); Holz heim, öffentliche Volksversammlung:„Die württembergischen Landtagswahlen und die Sozialdemokratie"(Genossin Zetkin); Neustadt, öffentliche Volksversammlung:„Die Frau und ihre Rechte im Klassenstaat"(Genossin Ihrer); Pankow, öffentliche Volksversammlung:„Der Parteitag zu Frankfurt a. M."(Genossin Ihrer); Plagwitz, öffentliche Volksversammlung:„Unsere politische Lage"(Reichstagsabgeordneter l)r. Schönlank); Reinickendorf, öffentliche Parteiversammlung:„Der Parteitag zu Frankfurt a. M." (Genossin Ihrer); Sudenburg, öffentliche Volksversammlung:„Die Frau und ihre Rechte im Klassenstaat"(Genossin Ihrer); Wilhelmsburg, öffentliche Volksversammlung:„Die Ursachen der Arbeitslosigkeit"(Genossin Steinbach). — Vereinsversammlungen fanden in der nämlichen Zeit statt in: Bothnang, Mitgliederversammlung des sozialdemokratischen Vereins:„Der Parteilag zu Frankfurt a. M."(Genossin Zetkin); Berlin, Mitgliederversammlung des Vereins der Arbeiterinnen an Buch- und Steindruck-Schnellpressen:„Kapitalismus und Sozialismus"(Genosse Pause); Mitgliederversammlung des Vereins der Plätterinnen und verwandten Berufsgenossen:„Berufskrankheiten"(vr. Christeller), Kassenbericht für das letzte Quartal: Einnahme 609,S8 Mk., Ausgabe 117,18 Mk., Kaffenbestand 492,40 Mk. Bestand der Unler- stützungskasse 329,87 Mk. Als Revisorinnen wurden gewählt die Genossinnen Bartel, Wolf und Bonnemann; Mitgliederversammlung des Verbands der in Holzbearbeitungsfabriken und auf Holzplätzen beschäftigten Arbeiterund Arbeiterinnen:„Statutenberathung"; Stuttgart, Mitgliederversammlung des Verbands der Holzarbeiter und Holzarbeilerinnen:„Die Kartelle und die Gewerkschaften"(Genossin Zetkin); Weißensee, zwei Mitgliederversammlungen des Bildungsvereins für Frauen und Mädchen: 1)„Der Kampf ums Dasein"(Genosse Hoffmann), 2)„Die Ursachen der Verbrechen"(Genosse Wagner). — Vom Schlachtfeld des Klassenkampfes. Wegen Ausreizung verschiedener Bevölkerungsklassen zu Ge- waltthätigkeiten gegen einander wurde, wie wir seinerzeit berichteten, Genossin Baader vom Landgericht zu Berlin verurtheilt, weil sie zu Reinickendorf in einem Referat über den Streik der englischen Kohlengräber die Arbeiter zur Organisation, zum geistigen Kampfe mit den Worten aufgefordert hatte:„Zu den Waffen, Männer, um den schreienden Ungerechtigkeiten ein Ende zu machen!" Bekanntlich wurde das Urtheil damit begründet, daß die überwachenden Gendarmen die Worte unserer Genossin als Aufforderung zum ge- waltthätigen Kampf auffaßten. Gegen das Urtheil wurde Berufung eingelegt, die jedoch vom Reichsgericht verworfen wurde. Damit ist der Gendarm endgiltig gerichtlich als Normal-Bildungsmensch geaicht worden. Wem Gott die Pickelhaube giebt, dem giebt er auch„Bildung", und wem er ein Richleramt giebt, dem giebt er Verstand, festzustellen, was Normalbildung sei! — Das Kapitel: Handhabung des Vereins- und Versammlungsrechts(„Rechts?" Wie haißt?) in Bayern ist unter Anderem wieder einmal durch einen netten Beitrag bereichert worden. Genossin Geiseler, Vorsitzende des inzwischen eingegangenen Bildungsvereins für Frauen und Mädchen und vier Mitglieder eines seither polizeilich aufgelösten„unabhängigen" Klubs standen unter der Anklage. vor Gericht, gegen Artikel 9 und 21 des Vereinsgesetzes gesündigt zu haben. Die Mitglieder der genannten Organisationen, deren Angehörige und Freunde, unternahmen am 1. Mai einen Ausflug nach einem in Münchens Umgegend gelegenen Restaurationsgarten. Der Ausflug war der Polizeidirektion München angemeldet worden, obgleich keine Verpflichtung dazu vorlag. Nachmittags trieb das ungünstige Wetter die Spaziergänger aus dem Garten in den Saal. Um sich die Zeit zu kürzen, wurde Zither und Klavier gespielt, gesungen, deklamirt. Der zur Ueberwachung der„Veranstaltung" anwesende Assessor hatte den„allgemeinen Eindruck", daß verschiedene Deklamationen„aufhetzender Natur" seien. Als Genossin Geiseler ein Gedicht deklamirte,„Die Nachtwache", in welchem es heißt: " ,, Arzt und Priester, wer bezahlt sie? " Hilfe bringt man nur ums Geld. Also wollen die Gesetze Der zivilisirten Welt", wurde dem guten Mann die Sache zu gefährlich. Er erklärte die Gesellschaft" für aufgelöst und befahl, daß binnen zehn Minuten der Saal geräumt werde. Von dem Bewußtsein durchdrungen, einem zwanglosen Vergnügen und feiner Versammlung beizuwohnen, weigerten sich die Anwesenden, den Saal zu verlassen, und ein Arbeiter äußerte über den diesbezüglichen Befehl:„ Das ist eine Unvernünftig feit, das ist eine Gesetzesverletzung." Der Assessor requirirte in München Hilfe behufs Ausführung seines Befehls, ließ aber, als dieselbe eintraf, die Theilnehmer des Ausflugs unbeanstandet bis zum Abgang des Zuges im Saale. Obwohl Niemand seiner Aufforderung nachgekommen war, wurde doch nur gegen fünf Personen Anklage erhoben. Das Gericht München verurtheilte sie zu je 10 Mark Strafe, weil sie der behördlichen Aufforderung, den Saal zu räumen, nicht entsprochen hätten. Der Mann, der von der„ Unvernünftigkeit" der beliebten Maßregel gesprochen, wurde außerdem wegen ,, Beleidigung" des Assessors zu 40 Mark Buße verdonnert. Die Urtheilsbegründung geht von der ganz wunderbaren Auffassung aus, der Begriff Versammlung sei dann gegeben, wenn eine bestimmte Anzahl Personen zu bestimmten Zwecken vereinigt sei." Im gegebenen Falle sei die Versammlung nicht blos auf Genossen beschränkt gewesen, Freunde und Frauen hätten ihr beigewohnt zum Zwecke, eine politische Partei zu fördern. Die von dem Assessor ausgesprochene Auflösung unterliege nicht der Entscheidung des Gerichts, nachdem sie aber verhängt worden war, habe sie befolgt werden müssen. Eine solche Auslegung des Gesetzestextes macht jedes Ausnahmegesetz überflüssig, ermöglicht es, nach Belieben jede Festlichkeit, jedes Beisammensein im Freundes- oder Familienkreise als vereinsgefeßlich unstatthafte um fein anderes " Versammlung" aufzufassen. Die eigenthümlichste Wort zu gebrauchen- Handhabung des Vereins- und Versammlungsrechts ist offenbar eine der vornehmsten„ Kulturaufgaben", deren Erfüllung das bayerische Gemeinwesen" seine Kräfte widmet. Sächsisches Recht". In Leipzig- Sellerhausen wurde eine Metallarbeiterversammlung aufgelöst, in welcher Genossin Rohrlack über„ Die Nothwendigkeit der Anstellung weiblicher Fabrikinspektoren" sprach. Die Auflösung erfolgte anläßlich der Kritik, welche die Referentin der Thätigkeit des Gewerberaths Siebdraht in Dresden angedeihen ließ. Schon vorher war mehreren Rednern das Wort entzogen worden. Während der Agitationstour, die Genossin Ihrer durch das Voigtland unternahm, wurden nicht weniger als vier der geplanten Versammlungen verboten mit der Begründung, „ daß die Frau Referentin hinlänglich bekannt, sowie daß sie wegen Beamtenbeleidigung vorbestraft sei, und daß man annehmen könne, die betreffenden Versammlungen würden gesetzwidrigen Zwecken dienen." Das Recht", wie man's in Sachsen fennt! - Jn Magdeburg drohte dem preußischen Staat große Gefahr. Waren da gegen sechzig Frauen und Mädchen zwanglos zusammengekommen, um etwas vorlesen zu hören. Offenbar befürchteten die allzeit wachsamen Behörden, daß die betreffende Lektüre auf das Junkerparadies Preußen die Wirkung der Posaunen von Jericho ausüben tönne. Die Lesestunde ward polizeilich aufgelöst, sämmtliche Anwesende wurden notirt, und der Staat war gerettet. Haynau in Schlesien. Am 10. November feierte der hiesige Bildungsverein für Frauen und Mädchen sein erstes Stiftungsfest. Der Festsaal konnte die Besucher und Besucherinnen kaum fassen, die nicht blos aus der Stadt selbst, sondern auch aus der Umgegend herbeiströmten. Unter Anderen bekundeten auch Genossinnen und Genossen aus Liegnitz durch ihre Anwesenheit die enge Ideen und Kampfgemeinschaft, welche die Ausgebeuteten allerorts miteinander verbindet. Das Fest wurde durch einen Prolog eingeleitet, den die Vereinsvorsitzende sprach. Darauf wechselten Gesangsvorträge und Deklamationen ernsten und heiteren Inhalts miteinander ab. Die gelungene Aufführung des Dramas„ An die Scholle gefesselt" bildete den Glanzpunkt des Festes und hat in mehr als einem Hirn und Herzen einen tiefen Eindruck hinterlassen. Erst spät, befriedigt und in bester Stimmung, gingen die Festtheilnehmer auseinander. Die Feier zeigte, daß der hiesige Bildungsverein für Frauen und Mädchen sich die Sympathie der arbeitenden Bevölkerung erworben hat, und sie wird sicherlich dazu beitragen, das leider hier und da noch mangelnde Interesse für die ernsten Zwecke der Organisation zu wecken und zu beleben. Wie in der Vergangenheit, so wird auch künftighin der Verein sein Bestes thun, Aufklärung und Schulung in die Reihen des weiblichen Proletariats zu tragen, dem Befreiungskampfe der M. St. Arbeiterklasse neue Streiter und Streiterinnen zu werben. 187 Frauen als Fabrikinspektorinnen." Der Frankfurter Parteitag der deutschen Sozialdemokratie hat beschlossen, die Reichstagsfraktion aufzufordern, dem Reichstag eine Interpellation oder einen Initiativantrag zu unterbreiten, welcher die reichsgesetzliche Regelung des Fabrikinspektorats zum Gegenstand hat. Die Fassung der Interpellation oder des Initiativantrags soll der Fraktion überlassen bleiben, ebenso soll die Fraktion selbst darüber entscheiden, ob damit gleichzeitig eine Erweiterung des Fabrikinspek torats, sowie die Anstellung weiblicher Gewerbe- Aufsichtsbeamten zu fordern ist. Ferner forderte der Parteitag zur lebhaften Agitation für Verbesserung der Gewerbe- Inspektion auf und ersuchte zu diesem Zwecke die Fraktion, eine reichsgesetzliche Regelung oder wenigstens eine Zentralstelle für Gewerbe- Inspektion, deren Ausdehnung auf Hausindustrie und Handwerk, sowie Anstellung weiblicher GewerbeInspektoren zu beantragen. Was hier in Bezug auf die Verwendung der Frauen zur Gewerbe Inspektion gefordert wird, ist in anderen Staaten schon zur Durchführung gekommen. Die Fabrikinspektoren der nordamerikanischen Union hatten kürzlich eine Konferenz in Philadelphia; auf dieser war die Sozialistin Frau Florence Kelley, Chef- Fabrikinspektorin von Illinois, in hervorragender Weise thätig. Ihr Vortrag über„ Die Nothwendigfeit einer einheitlichen Arbeitergesetzgebung" wurde mit großem Beifall aufgenommen. Das Fabrikinspektorat ist jetzt in 15 Staaten eingeführt, und zwar in Massachusetts( 24 männliche, 2 weibliche Inspektoren), New York( 13 männliche, 13 weibliche), New Jersey ( 6), Ohio( 13), Pennsylvanien( 8 männliche, 5 weibliche), Illinois ( 5 männliche, 7 weibliche), Minnesota, Michigan( je 3), Rhode Jsland( 1 männlicher, 1 weiblicher), Missouri( 2), Maine, Kansas, Connecticut, Tennessee und Indiana( je 1). Als 1887 die erste Konvention, ebenfalls in Philadelphia, stattfand, hatten nur fünf Staaten die Institution eingeführt. Unter den beschlossenen Resolutionen befindet sich eine für die achtstündige Arbeitszeit( welche mit 24 gegen 14 Stimmen angenommen wurde), für gleichartige Arbeitergesetzgebung in den Induſtrieſtaaten und für Ausdehnung der Inspektion auf kaufmännische Geschäfte. Man ersieht aus dem Einfluß, den Frau Kelley auf der Konferenz ausübte, daß die Befähigung der Frau zu dem schweren und verantwortungsvollen Amte der Beaufsichtigung der Fabriken auch von den männlichen Kollegen voll anerkannt ist. = Wie weit die Frau Aussicht hat, in Europa sich bei der Gewerbe Inspektion zu bethätigen, sollen die folgenden Ausführungen zeigen, die sich im Wesentlichen auf die interessanten Erfahrungen stützen, die ein belgischer Beamter auf einer Reise zum Studium der Fabrik und Gewerbe- Inspektion in England, Frankreich, der Schweiz, dem Deutschen Reiche und Desterreich gesammelt hat. Der Verfasser, Cyr. van Overbergh, widmete seinen Studien mehrere Jahre( sein Standpunkt scheint sich im Wesentlichen mit dem der katholischen Christlich- Sozialen zu decken). Sein Buch,** das in französischer Sprache erschienen ist, ist das umfangreichste Werk über die GewerbeInspektion; dringt der Verfasser auch nicht tief in das Wesen der Dinge ein, so ist wenigstens die Reichhaltigkeit des gesammelten Materials anzuerkennen und sein Bemühen, zu objektiven Urtheilen zu gelangen. Van Overbergh schreibt über die uns hier interessirende Frage im Wesentlichen das Folgende: Seit vielen Jahren fordert das organisirte Proletariat Europas die Ernennung von Frauen zu Fabritinspektionsbeamten. Eine Reihe von wissenschaftlichen Bearbeitern dieses Theiles der Gewerbepolitik unterstützen diese Forderung. In Frankreich, so im Departement Seine, hat diese Einrichtung zu so befriedigenden Resultaten geführt, daß sie durch das französische Arbeiterschutzgesetz vom Jahre 1892 offiziell anerkannt werden konnte. In England hat, seitdem der Verfasser sein Buch abgeschlossen hat, die Ernennung von drei weiblichen Fabrikinspektoren stattgefunden. In der Schweiz ist eine starke Bewegung für die Aufnahme der Frauen in das Korps der Fabrikaufsichtsbeamten vorhanden. Der österreichische Zentral- GewerbeInspektor, der mehr durch seine Rücksichtnahme für die Fabrikanten als durch energische Durchführung des dem deutschen überlegenen österreichischen Arbeiterschutzgesetzes bekannt ist, schrieb dem Verfasser des angeführten Buches zur Frage: ** * Siche„ Die Gleichheit", 1894, Nr. 1, Nr. 4, Nr. 15. Cyr. van Overbergh, Docteur en droit, Commissaire d'arrondissement à Courtrai, Les inspecteurs du travail dans les fabriques et les ateliers. Etudes d'économie sociale. VII und 488 S. gr. 8°. Löwen 1893. " , Es ist nicht absolut zu behaupten, daß Frauen die Eignung als Fabrikinspektorinnen diesem Amte zu entsprechen, nicht haben. Falls die Bewerberin um ein derartiges Amt die genügenden allgemeinen technischen Kenntnisse besitzt, ist nicht abzusehen, warum sie sich für ein derartiges Amt nicht ebenso wie ein Mann eignen sollte." Eine Anzahl von Fachmännern aus den Kreisen der Bourgeoisie bleibt freilich hinter den Anschauungen zurück, welche der sicherlich nicht radikale Herr Migerka über diese Frage geäußert hat. So wünschen sie die Fabrikaufsicht durch weibliche Beamte auf die Industrien zu beschränken, in denen die Frauenarbeit vorherrscht; andere, so die obersten Beamten der englischen Fabrikinspektion, möchten die weiblichen Gewerbeaufsichtsbeamten nur zur Kontrolle der Kinder- und Frauenschutzbestimmungen zulassen. Der bekannte schweizerische Fabrikinspektor Dr. Fridolin Schuler äußert sich über die Verwendung von Frauen zum Gewerbeaufsichtsdienst folgendermaßen: ,, Die Frauen, die in den Dienst der Fabrikinspektion treten wollen, sind zum Theil Arbeiterinnen, diesen fehlen aber in der Regel die für den Aufsichtsdienst nothwendigen mathematischen und naturwissenschaftlichen Kenntnisse; sie können dann blos in den Industrien, wo solche Kenntnisse nicht erforderlich sind, verwandt werden. Sind sie aber nicht in der Industrie thätig gewesen, so besitzen sie wohl diese Kenntnisse, es mangelt ihnen aber die Erfahrung, den technischen Produktionsprozeß beurtheilen zu können, und das muß sie hindern, bei der Fabrikaufsicht nüßlich zu sein." Schuler meint, daß die Frauen für das Kleinliche und Nebensächliche ein weit schärferes Auge als für die Hauptsachen haben, er hält sie auch für weniger unparteiisch und für zu leicht durch die ersten Eindrücke beeinflußbar. Diesen Mängeln, die er den Frauen zuschreibt, setzt er die folgenden Vorzüge entgegen: Die Frauen haben seiner Meinung nach mehr Geschick im Umgange mit den Menschen, sie sind oft verwickelten Situationen eher gewachsen wie der Mann, sie flößen ihren Geschlechtsgenossinnen mehr Vertrauen ein, und sie sind unermüdlich in der Vertheidigung der Interessen der Personen, die ihrem Schute anvertraut sind. Auf Grund dieser Erwägungen kommt er zu nachstehendem Schlusse: Frauen werden sich mit vielem Nutzen als Unterinspektorinnen in denjenigen Berufen verwenden lassen, in denen in weitaus Vier Tage. Aus dem Russischen von W. Garschin. ( Schluß.) Ein frischer Morgenwind weht. Er bewegt die Gebüsche, ein noch schlaftrunkenes Vögelein flattert auf. Die Sterne verbleichen. Der schwarzblaue Himmel erhellt sich, zarte, federartige Wölfchen bedecken ihn. Von der Erde aus steigt die Morgendämmerung am Himmel empor. Der Tag bricht an, der dritte meines... wie nenne ich es am besten? Lebens?... meines Todeskampfes?... Der dritte.... Wie viel Tage werde ich noch zu leben haben. Sicher nicht viele.... Ich bin ganz schwach, und werde mich allem Anschein nach nicht von der Leiche wegschleppen fönnen. Bald werde ich aussehen wie der Todte, und seine Nachbarschaft wird mir nicht mehr unangenehm sein. Ich muß trinken, ich werde täglich dreimal trinken, Morgens, Mittags und Abends. Die Sonne steigt höher und höher. Ihre große Scheibe er scheint mir roth wie Blut. Dunkel heben sich von ihr die Zweige der Sträucher und Gebüsche ab. Es wird heute ein heißer Tag werden. Mein Nachbar, was wird aus Dir werden. Du siehst schon jetzt grauenhaft aus. Ja, er sah wirklich grauenhaft aus! Seine Haare begannen auszufallen. Seine von Natur tiefbraune Seine von Natur tiefbraune Haut spielte in allen Farben, straff spannte sie sich über das aufgedunsene Gesicht, hinter dem Ohr war sie bereits gesprungen. Dort wimmelte es von Würmern. Die Füße, die in niedrigen Stiefeln staken, und die Beine waren gleichfalls angeschwollen, zwischen der Verschnürung der Stiefel drängte sich das Fleisch durch. Der Körper des Todten war zu einem Berg aufgedunsen. Was wird die Sonne heute aus ihm machen? Es ist unmöglich, in seiner nächsten Nähe zu liegen. Ich muß fortkriechen, koste es, was es wolle. Aber kann ich denn fort? Ich besie gerade noch die Kraft, die Hand auszustrecken, die Flasche zu öffnen und zu trinken; aber wie soll ich meinen schweren, unbeweglichen Körper von der Stelle bringen!... Und 188 überwiegender Zahl Frauen beschäftigt werden und zu deren Kontrolle besondere Fachkenntnisse nicht erforderlich sind. Die Thätigkeit der Fabrikinspektorinnen wird die der Fabrifinspektoren ergänzen, sie sollen aber ihren männlichen Kollegen nicht gleichgestellt, sondern untergeordnet werden." Wir wollen hier noch die Daten über die Verwendung der Frauen im französischen Gewerbeaufsichtsdienst folgen lassen. Die Kontrolle der Durchführung des französischen Arbeiterschutzgesetzes vom Jahre 1874 war außer 15 staatlichen Inspektoren solchen der Departements und lokalen Kommissionen übertragen worden. Das Departement Seine, das die Stadt Paris und einen Theil ihrer Umgebung umfaßt, hatte 31 Aufsichtsbeamte und bewilligte 152400 Francs ( ca. 121920 Mark) jährlich für die Inspektion. Von dieser Summe erhielt der staatliche Inspektor 1600 Mark als Zulage, und außerdem wurde 15 vom Departement ernannten Inspektoren und 15 Inspektorinnen ein Jahresgehalt von je 2400 Mark ausbezahlt. Sowohl in Bezug auf die Zahl als auch auf das Gehalt waren demnach die männlichen und weiblichen Aufsichtsbeamten vollständig gleichgestellt. Außer ihrem Gehalt erhielten die Aufsichtsbeamten Entschädigungen von 240 Mark jährlich, wenn sie in Paris selbst, und solche von 480 Mark, wenn sie in den Vororten Dienst thun mußten. Im Jahre 1891 wurden den Inspektoren und Inspektorinnen noch 12 Adjunkten und zwar je 6 männlichen und weiblichen Geschlechtes beigegeben. Dieſelben sollen die eigentlichen Aufsichtsbeamten im Falle von Behinderung, von Krankheit und während der Urlaubszeit vertreten. Das den Frauen im Departement Seine eingeräumte Versuchsfeld ist eines der wichtigsten Industriezentren der Welt: es wird von fast drei Millionen Menschen bewohnt, umfaßt 30-31000 der Inspektion unterstellte Betriebe, 4617 derselben werden mit Dampfkraft betrieben, die hier verwandten Dampfmaschinen haben 49 207 Pferdekräfte, und fast drei Millionen Zentner Kohlen werden von ihnen verbraucht. Daß die Beamten pflichteifrig waren, beweist schon die Thatsache, daß sie 98 Prozent der Betriebe inspizirten. Da das Gesetz vom Jahre 1874 weibliche Aufsichtsbeamte nicht anerkannte, so besaßen die im Departement Seine thätigen Inspektorinnen nicht die gleichen Machtbefugnisse wie ihre männlichen Kollegen, und sie fühlten sich durch das Fehlen des gesetzlichen Bodens und die Unsicherheit ihrer Stellung vielfach beengt. Das Arbeiterdoch, es muß geschehen. Ich muß hier fort und sollte ich mich auch nur einen halben Schritt in der Stunde weiter schleppen. Ich mache fast übermenschliche Anstrengungen, um mich vorwärts zu schieben. Dabei verstreicht der ganze Vormittag. Meine Schmerzen sind entseßlich, aber ich achte faum noch auf sie. Ich weiß nicht mehr und kann mir auch nicht vorstellen, wie einem gesunden Menschen zu Muthe ist. Mir scheint sogar, daß ich mich an die Schmerzen gewöhnt habe. Bis gegen Mittag war es mir wirklich gelungen, etliche Spannen weit von dem Kadaver wegzukriechen und meinen alten Plaz wieder zu gewinnen. Aber nicht lange erfreute ich mich der reinen Luft, wenn überhaupt sechs Schritte von einer verwesenden Leiche von reiner Luft die Rede sein fann. Der Wind schlug um und trug mir den Leichengeruch zu. Die Luft, die ich athme, ist so verpestet, daß mir übel wird. Ich will mich erbrechen und kann es nicht, denn mein Magen ist leer. Verzweiflung ergreift mich und ich weine. Zum Tode ermattet, halb ohnmächtig lag ich da. Plözlich aber ist es nicht ein Spiel meiner überreizten Phantasie? Doch nein, nein. Gewiß, ich höre Menschenstimmen, ich höre Hufschlag. Ich wollte schreien, rufen, hielt mich aber zurück. Wie, wenn es Türken wären? Was dann? Zu meinen gegenwärtigen Qualen würden sie neue zufügen, entseglichere. Die Haare sträubten sich bei dem bloßen Gedanken an ihre Grausamkeiten, sogar wenn man nur in den Zeitungen davon liest. Sie werden mir bei lebendigem Leibe die Haut abziehen, meine zerschmetterten Beine langsam am Feuer rösten. Vielleicht thun sie mir noch Schlimmeres an, sie sind ja so erfinderisch! sind ja so erfinderisch! Wäre es denn besser, in ihren Händen den letzten Seufzer auszuhauchen, als hier zu sterben? Wie aber, wenn es Russen sind? Oh, die verdammten Gebüsche! Wie eine dichte, undurchdringliche Hecke umgeben sie mich. Sie nehmen mir den Ausblick. Nur an einer einzigen Stelle lichtet sich das Buschwerk. Wie durch ein Fenster schaue ich in die Ferne, sehe ich vor mir das kleine Thal. So viel ich mich erinnere, fließt ein Bach dort, aus dem wir vor der Schlacht getrunken haben. Jawohl, dort sehe ich ja die Sandsteinplatte, welche als Brücke schutzgesetz vom Jahre 1892 anerkennt dagegen ausdrücklich die Berechtigung der Frauen zum Gewerbeaufsichtsdienste. Die Verordnung zur Organisation der Fabrikinspektion vom 15. Dezember 1892 bestimmt, daß die Fabrikaufsicht 11 Divisionsinspektoren und 92 männlichen oder weiblichen Departementsinspektoren zu übertragen ist. Die Zahl der Inspektorinnen ist freilich noch sehr klein, wurden doch nur 15 ernannt, demnach nicht mehr als früher das Departement Seine allein besaß. Allein die staatliche Anerkennung der weiblichen Aufsichtsbeamten, ihre vollständige Gleichstellung mit den männlichen Kollegen und ihre Thätigkeit in sechs Departements gegenüber ihrer früheren Beschränkung auf eines sind ein beachtenswerther Fortschritt. Die Fabrikinspektorinnen sind nun hauptsächlich in Bezirken mit hochentwickelter Textilindustrie thätig. Ihr Anfangsgehalt beträgt nur 2400 Francs( 1920 Mark), fann aber günstigsten Falles bis zu 5000 Francs( 4000 Mark) steigen. Für den Eintritt in den Inspektionsdienst gelten im Wesentlichen die folgenden Voraussetzungen: 1) Französische Staatsangehörigkeit, 2) zurückgelegtes sechsundzwanzigstes und noch nicht erreichtes vierzigstes Lebensjahr; bis das Beamtenkorps vollbesetzt ist, können auch Personen im Alter bis zu fünzig Jahren ernannt werden, 3) ärztlich nachgewiesene körperliche Gesundheit, 4) guter Leumund, 5) Nachweis des Studienganges, 6) Ablegung einer Prüfung, bei welcher Kenntniß der Arbeiterschutzgesetze, der gewerblichen Hygiene und Unfallverhütung in der Technik und der einschlägigen strafgesetzlichen Bestimmungen, Beherrschung des schriftlichen Ausdruckes in der französischen Sprache gefordert wird. 189 Wenn Industriestaaten ersten Ranges wie England, Frankreich und die Vereinigten Staaten von Amerika mit Erfolg die Frauen bei der Gewerbeaufsicht verwenden, fällt der Einwand weg, daß die Frauen sich zu diesem Berufe nicht eignen, daß sie in demselben nicht von erheblichem Nußen sein können. Früher oder später werden die anderen Staaten dem gegebenen Beispiele folgen müssen. Wir fürchten, daß das Deutsche Reich zu den Ländern gehören wird, die spät, sehr spät sich zu dem nothwendig gewordenen Fortschritt entschließen. Hat doch in den letzten Jahren die Organisation der Gewerbeaufsicht in dem größten und tonangebenden Bundesstaate, in Preußen, in Folge über den Bach gelegt worden ist. Die Reiter werden sicherlich| den Bach an jener Stelle passiren. Ihr Gespräch ist verstummt. Ich kann nicht unterscheiden, welche Sprache sie sprechen: mein Gehör hat abgenommen. Gott! wenn es Russen wären!... Ich werde rufen, sie werden mich vom Bache aus hören. So ist es besser, als Gefahr zu laufen, in die Hände der Baschi- Bozuks zu fallen. Aber warum kommen sie so langsam vorwärts. Die Ungeduld verzehrt mich, ich bemerke nicht einmal mehr den Leichengeruch, obgleich er nicht schwächer ist als vorher. Endlich erscheinen die Reiter an der bewußten Stelle des Baches. Es sind Kosaken. Blaue Uniformen, rothe Streifen an der Hosennaht, Lanzen. Es mögen ihrer wohl fünfzig sein. Ihnen voran reitet auf einem prachtvollen Pferd ein schwarzbärtiger Offizier. Sobald die Kosaken den Bach passirt haben, dreht er sich im Sattel um und fommandirt: " Vorwärts, marsch, im Trab!" " Halt, halt, um Gotteswillen! Hilfe, Hilfe, Brüder!" rufe ich, aber der Hufschlag, das Säbelgerassel, das Wiehern der Pferde und die lärmenden Stimmen der Kosaken übertönen meinen heiseren Schrei. Man hat mich nicht gehört! Oh verdammt! Erschöpft sinke ich abermals mit dem Gesicht zur Erde und beginne fürchterlich zu schluchzen. Bei der Bewegung stoße ich die Feldflasche um, das Wasser fließt heraus, mein Leben, meine Rettung, das Einzige, was mein Leben verlängern konnte. Ich werde es erst gewahr und kann die Flasche aufrichten, als nur noch ein halbes Glas Wasser darinnen ist, den Rest hatte die trockene Erde gierig eingesogen. Wie soll ich die Niedergeschlagenheit schildern, welche sich meiner nach diesem schrecklichen Zwischenfall bemächtigte? Rettungslos, mit halb geschlossenen Augen lag ich da. Der Wind wechselte oft, bald wehte er mir frische, reine Luft zu, bald brachte er mir den entseßlichen Leichengeruch. Das Aussehen meines Nachbars Das Aussehen meines Nachbars war an diesem Tage ein so grauenvolles geworden, daß es aller Beschreibung spottete. Einmal öffnete ich die Augen, um einen Blick auf ihn zu werfen. Entseßen erfaßte mich. Er hatte kein ihrer ganz unvernünftigen Verquickung mit der Kesselrevision einen erheblichen Rückschritt gemacht, einen Rückschritt, der durch die Vermehrung der Aufsichtsbeamten feineswegs ausgeglichen wird. Den einem vernünftigen Ausbau der Gewerbe- Inspektion entgegengesetzten Widerstand der herrschenden Gewalten hat die Arbeiterschaft, und nicht zuletzt die Frauenbewegung, durch fräftige Agitation für die auf dem Frankfurter Parteitage zum Beschlusse erhobenen Forderungen zu beantworten. Bur Lage der Wiener Cafémädchen. Wohl kaum in einem Gewerbe, in welchem in Desterreich weibliche Arbeitskräfte ausgebeutet werden, sind für diese die Verhältnisse so unsäglich ungünstige, so aller Menschlichkeit, aller Menschenwürde der Frau spottende, als in den Wiener Caféhäusern. Hier paart sich die rücksichtsloseste Ausbeutung der Proletarierin als Lastthier mit der wüstesten Spekulation auf die Frau als Lustthier; hier prägt der Kapitalist die Noth des Mädchens aus dem Volke, seine Jugend, Anmuth und Frische, sowie die grobe, rohe Genußsucht, den Sinnenkitzel der besitzenden Männerwelt skrupellos in klingende Münze um. Wenn in der Folge für Hunderte von jungen Mädchen der Weg zum Freudenhaus durch das Caféhaus führt, was kümmert das dessen Wirth, sobald nur sein Geschäft flott geht und seine Profite steigen. Verhältnißmäßig am besten sind noch die Sitzkassirerinnen der Caféhäuser daran. In den Geschäften mittleren Umfangs bekleiden dieselben gleichzeitig die Stelle einer Geschäftsführerin und haben mit der Bedienung der Gäste nichts zu thun. Sie erhalten für ihre Thätigkeit in der Regel 12 bis 20 Gulden( 24 bis 40 Mark) monatlich und halbe Verpflegung, nämlich Mittagsmahl, gewöhnlich aus zwei Gerichten bestehend, und Nachmittagskaffee. Wenn die Kassirerin, bezw. Geschäftsführerin, im Hause des Prinzipals Wohnung nehmen muß was nicht selten vorkommt-, so wird ihr das Logis gleich beim Gehalt in Anrechnung gebracht, und zwar wird es ihr möglichst hoch angerechnet, so daß ihr baarer Verdienst einem Trinkgeld ähnlicher ist, als sonst etwas. Trotz der Dürftigkeit des Gehaltes wird von der Kassirerin verlangt, daß sie im Interesse des Geschäfts" nicht blos modern, sondern hochelegant gekleidet ist, denn ihr„ gefälliges Aeußere" soll einen Magnet bilden, welcher dem„ Haus" Kundschaft Gesicht mehr. Das Fleisch fiel von den Knochen, und dennoch schien er mich mit einer sich ewig gleichbleibenden Grimasse anzugrinsen. Dieses Grinsen war grauenhaft, fürchterlich. Des österen schon hatte ich Schädel in den Händen gehabt und ganze Köpfe zergliedern müssen, aber nie hatte ich den gleichen Ekel empfunden, wie jetzt.„ Das ist der Krieg", dachte ich,„ dieses Skelett in Uniform mit den blizenden Knöpfen ist sein wahres, richtiges Bild." Die Sonne stand hoch am Himmel. Ihre sengenden Strahlen verbrannten mir Hände und Gesicht immer mehr. Was ich noch an Wasser besaß, hatte ich getrunken. Ich hatte mir zwar vor= genommen gehabt, nur einen ganz kleinen Schluck zu thun, der mich peinigende Durst war jedoch so groß, daß ich die Flasche nicht eher abſeßte, bis auch fein Tropfen mehr darinnen war. Ach, warum habe ich die Reiter nicht früher angerufen, sogar auf die Gefahr hin, daß es Türfen wären. Ich wäre besser daran, als jetzt. Sie hätten mich ein oder zwei Stunden gemartert, während ich nun hier ungezählt lange Stunden liegen und leiden werde. Meine Mutter, meine theure arme Mutter! Du wirst Dir die grauen Haare ausraufen, Du wirst mit dem Kopf gegen die Wand rennen, Du wirst den Tag meiner Geburt verfluchen, Du wirst denen fluchen, welche den Krieg, diese Geißel der Menschheit, erfunden haben. Aber Du und meine geliebte Marie, Ihr werdet nichts erfahren, welche entseßliche Qualen ich leide. Leb' wohl, liebe Mutter, leb' wohl, geliebte Braut. Ach, wie schwer, wie bitter, so zu sterben. Die Schmerzen rauben mir die Besinnung. Wieder sehe ich das Hündchen vor mir! Der Hausmeister hatte doch kein Mitleid mit ihm, er schlug es mit dem Kopf gegen die Wand und warf es dann in die Kehrichtgrube. Aber das Hündchen war nicht todt. Hündchen war nicht todt. Es quälte sich noch den ganzen Tag. Und ich, ich bin unglücklicher als das Hündchen, mein Todeskampf dauert schon ganze drei Tage. Morgen kommt der vierte Tag, dann der fünfte, der sechste.... Tod, wo bist du? Komm, fomm, erlöse mich! Aber der Tod naht sich nicht als Befreier. Ich liege im furchtbaren Sonnenbrand und habe keinen Tropfen Wasser, meine zuführt. Da kommt es häufig genug vor, daß das junge Mädchen mehr für seine Toiletten verausgaben muß, als es an Gehalt empfängt. Wie es sich mit der Situation abfindet, falls es nicht von zu Hause Zuschuß und Unterstützung erhält, macht natürlich dem Besitzer des Caféhauses feine Beschwer. Er rechnet damit, daß Trinkgelder und der maskirte oder auch unverhüllte Schacher mit dem Körper ergänzend eingreifen sollen, wenn das Gehalt seine„ Angestellte" für Sicherung der Existenz im Stich läßt. Daß die Kassirerin für die Bezahlung der ausgeschänkten Getränke haften muß, versteht sich am Rande. Was muß sie nun für das, was sie erhält, leisten? Die Kassirerin hat in der Regel eine fünfzehnstündige Arbeitszeit, sie muß von Mittags 12 Uhr bis 3 Uhr Morgens thätig sein. Und mit ihrer Thätigkeit an der Kasse, bezw. bei der Geschäftsführung allein ist es nicht immer gethan. Nicht selten kommt es vor, daß die Kassirerin während den eintretenden Pausen waschen und verschiedene gröbere Küchenarbeiten für die Frau des Chefs verrichten muß. Eine Extravergütung dafür giebt es natürlich nicht. In Caféhäusern, welche weibliches Personal zur Bedienung haben, beträgt der monatliche Lohn der damit beschäftigten Mädchen 10 bis 15 Gulden( 20 bis 30 Mark). Dieselben müssen ebenso wie die Kassirerinnen sehr große Aufwendungen für ihre Toilette machen, und da ihr Gehalt ein noch niedrigeres als das der Genannten ist, so sind sie für die Fristung ihrer Existenz erst recht auf die Trinkgelder angewiesen, die nur zu oft nicht für aufmerksame Bedienung verabfolgt werden, sondern für weibliche Gefälligkeiten". Für gewöhnlich beträgt auch die Arbeitszeit der Bedienerinnen fünfzehn Stunden. Jedoch bei besonderen Anlässen, Festlichkeiten 2c., wo die Caféhäuser die Bewilligung zum Geschäftsbetriebe für den Tag und die ganze Nacht einholen, kommt es nicht selten vor, daß das bedienende Personal drei Tage, das ist 72 Stunden Dienst thun muß, ohne daß ihm Zeit zum Schlaf und zur Erholung gegönnt wird. Außer den schlechten Gehaltsverhältnissen trägt noch ein anderer Umstand viel dazu bei, die in Caféhäusern beschäftigten Mädchen zu demoralisiren. Wenn Abends nach 7 Uhr, in Folge der Theaterzeit, die Caféhäuser leer stehen, so müssen die Mädchen in Restaurants Abendbrot essen gehen, müssen dort warten bis der Theaterschluß erfolgt und versuchen, die heimkehrenden Herrschaften" in die Etablissements zu locken, wo sie bedienstet sind. Von diesem entwürdigenden Lock- und Schleppdienst brennende Kehle zu erfrischen. Ich athme eine verpestete Luft ein. Die Leiche ist ganz in Verweſung übergegangen. Myriaden von Würmern wimmeln auf und an ihr durcheinander. Wenn diese Leiche aufgezehrt ist, so daß nur noch die Uniform und die Knochen vorhanden sind, dann kommt die Reihe an mich. Auch ich werde so aussehen wie mein Nachbar. Es vergeht der Tag, es vergeht die Nacht. Nichts ändert sich. Der Morgen des vierten Tages bricht an. Keine Veränderung. Nichts Neues. Der Tag verstreicht langsam. " 190 verlautet natürlich kein Wort bei der Vereinbarung, welche das junge Mädchen vor seinem Dienstantritt mit dem Prinzipal trifft. Trotzdem ist es gezwungen, den diesbezüglichen Winken und Befehlen nachzunur zu oft mit Drangabe seiner Frauenwürde kommen wenn es nicht, als zum Geschäfte untauglich, seine Beschäftigung baldigst verlieren will. Noch weit trauriger sind die Verhältnisse des bedienenden weiblichen Personals in den kleinen, meist verrufenen Caféhäusern, den sogenannten„ Dunkelhäusern". Hier giebt es überhaupt keinen Lohn, die Mädchen, die meist in einer Zahl von fünf bis sechs in einem Etablissement angestellt sind, müssen ihren Lebensunterhalt in der Regel ausschließlich durch die Trinkgelder bestreiten, d. h. eventuell durch die Prostitution. Wenn es zeitweilig Niemand zu bedienen giebt, so werden die Mädchen von der Frau des Geschäftsinhabers zu allerlei Handarbeiten, wie Wäsche ausbessern, Kleider nähen 2c., herangezogen. Dafür erhalten sie günstigen Falls die Mittagsmahlzeit und den Nachmittagskaffee. Die wichtigste Arbeitsleistung" der Cafémädchen in den„ Dunkelhäusern" besteht darin, daß sie durch„ Liebenswürdigkeit" und auffallende Toilette einen möglichst großen Zuzug von Gästen bewirken, sowie daß sie dieselben veranlassen, recht viele und kostspielige Getränke zu bestellen. Nur wenige, besonders schlagfertige und wißige Mädchen erreichen diesen Zweck durch die bloße Ueberredung, die große Mehrzahl muß dagegen ihre Zuflucht zu den allerschmutzigsten Mitteln nehmen, zu Mitteln, die den Sturz in die Prostitution vorbereiten und beschleunigen. Während für Kassirerinnen, Geschäftsführerinnen und auch das Bedienungspersonal der besseren Caféhäuser, sofern keine andere Vereinbarung getroffen, eine vierzehntägige Kündigungsfrist besteht, kann der Inhaber der kleinen, verrufenen Caféhäuser die aufwartenden Mädchen jederzeit ohne jede Kündigung entlassen. Mindestens ebenso unwürdig und traurig als die geschilderten Verhältnisse ist die Lage der in den eigentlichen Nachtcafé's angestellten sogenannten„ Unterhaltungsdamen", die eventuell auch unter der Deckmarke„ Kassirerinnen" auftreten. In den großen Nachtcafés sind gewöhnlich zwölf bis vierundzwanzig solcher Unterhaltungsdamen" angestellt und erhalten pro Nacht, das ist von 6 Uhr Abends bis 6 Uhr früh, 1 Gulden( 2 Mark). Da dieselben nicht einmal theilweise Verköstigung vom Prinzipal erhalten, sondern für die GesammtDas Kommando führt Peter Jwanitsch, unser Lazarethoffizier, ein schlanker, hagerer und sehr gutmüthiger Mann. Er ist so hochgewachsen, daß ich blos die Augen aufzuschlagen brauche, um sein Haupt mit dem dünnen, langen Bart und seine Schultern zu sehen, obgleich die Bahre von vier kräftigen Soldaten getragen wird. " Peter Jwanitsch!" flüsterte ich. " Was wollen Sie, mein Lieber?" Peter Jwanitsch neigt sich über mich. " Peter Jwanitsch, was hat Ihnen der Arzt gesagt? Werde Die Zweige der Gebüsche bewegen sich leicht und rauschen, ich bald sterben?" als ob sie sich leise unterhielten. Du mußt sterben, sterben, sterben!" flüstern sie auf der einen Seite. Wirst sie nicht wieder sehen, nicht wieder sehen, nicht wieder sehen!" antworteten sie auf der andern Seite. " In diesem Dickicht können wir ja die Leichen nicht finden!" tönte es laut über mir. Ein Zittern überläuft mich und die Besinnung kehrt mir mit einem Male wieder. Durch das Gezweig blicken mir die gutmüthigen blauen Augen unseres Gefreiten Jakowljew entgegen. " Die Schaufel!" ruft er.„ Da liegen noch zwei! Einer der Unsrigen und einer von den Türken." Keine Schaufel! Begrabt mich nicht! Ich lebe!" will ich rufen, aber meinen vertrockneten Lippen entringt sich nur ein schwaches Stöhnen. ,, Großer Gott, er lebt ja noch! Es ist Herr Iwanow, Jungens! Hierher! Der junge Herr lebt! Ruft den Arzt!" Einen Augenblick darauf flößt man mir ein Gemisch von Wasser, Branntwein und noch etwas ein. Dann schwinden mir die Sinne. Langsam im Taft wird die Tragbahre vorwärts transportirt. Die regelmäßige Bewegung schläfert mich ein. Bald erwache ich, bald liege ich im Halbschlummer da. Die verbundenen Wunden schmerzen nicht mehr, ein Gefühl unaussprechlichen Behagens strömt mir durch die Glieder. „ Nicht daran zu denken, Iwanow, machen Sie sich keine Sorge! Sie werden nicht sterben! Die Knochen find ja nicht verlegt! Sie Glückspilz! Weder die Knochen noch die Arterien! Wie haben Sie nur die drei und einen halben Tag überstanden? Was haben Sie gegessen?" „ Nichts." ,, Und getrunken?" „ Ich habe dem Türken die Feldflasche abgenommen. Peter Jwanitsch, ich fann nicht mehr sprechen. Später..." " ,, Nun, Gott mit Ihnen, mein Bester, schlafen Sie nur." Ich werde abermals ohnmächtig. Als ich erwachte, befand ich mich im Feldlazareth unserer Division. Um mich herum standen Aerzte, Krankenpfleger, barmherzige Schwestern, und ich erkannte einen berühmten Petersburger Professor, welcher sich über meine Beine beugt. Seine Hände sind mit Blut bedeckt. Er macht sich an meinen Beinen zu schaffen und wendet sich dann an mich! " Nun, Sie haben wirklich Glück gehabt, junger Mann!" sagte er." Sie kommen mit dem Leben davon. Ein Bein haben wir Ihnen freilich abschneiden müssen, aber das will nicht viel sagen. Können Sie sprechen? Nun, dann erzählen Sie, was Sie erlebt haben." Als ich mich etwas erholt hatte, konnte ich sprechen. Vor„ Halt! Absetzen! Vierte Ablösung vor! Marsch! An die stehendes ist, was ich erzählte. Bahre! Auf!" " heit ihres Unterhalts zu sorgen haben, da sie außerdem täglich in außerordentlich eleganten und oft wechselnden Toiletten erscheinen müssen, so liegt es auf der Hand, daß sie auf die Prostitution als einen Nebenerwerb, wenn nicht als den Haupterwerb angewiesen sind. Abends vor 10 Uhr, wo in den Nachtcafé's noch wenig von dem regen Leben und Treiben zu spüren ist, das etliche Stunden später dort herrscht, beschäftigen sich die Unterhaltungsdamen" gewöhnlich mit Hausarbeiten, die unentgeltlich für die Frau des Prinzipals gefertigt werden müssen. Gegen Mitternacht aber, wenn sich die gewohnheitsmäßigen Besucher der Nachtcafés einfinden, beginnt ihre eigent liche Thätigkeit. Sie müssen dann die abgespannten, blasirten, oft halb oder ganz betrunkenen Lebemänner angenehm und heiter unterhalten; Hauptzweck ihrer Unterhaltung ist natürlich, einen möglichst umfangreichen Konsum von theuern Getränken zu veranlassen. Mit welchen Mitteln sie das erreichen, darnach fragt der Wirth nichts, er fragt nur nach seinem Profit. " Wer gegen das Treiben der Nachtcafés noch nicht abgeſtumpft ist, wer sich noch einen Funken menschliches Gefühl bewahrt hat, der wird von Ekel und Mitleid zugleich ergriffen, wenn er sieht, wie sich die ,, Unterhaltungsdamen" den Gästen aufdrängen, wie sie einander an zudringlicher, frecher Liebenswürdigkeit", an zynischen Wizen zu überbieten suchen, wie sie zusammen mit den Besuchern und auf deren Kosten zechen. Es thut nichts, wenn auch der Magen schon längst überfüllt ist: eine„ Unterhaltungsdame" muß im finanziellen Interesse ihres Chefs die auf den Leim gegangenen Wurzen" festhalten, auch wenn ihre Gesundheit ebenso wie ihre Ehre dabei Schiffbruch leidet. Wie bitterer Hohn nimmt es sich angesichts dieser Verhältnisse aus, daß die Nachtcafés behufs Verhinderung„ unsittlicher Vorkommnisse" durchwegs von einem Polizeibeamten überwacht werden. " Gewiß, nicht die Lage aller Wiener Cafémädchen ist so kraß elend und entwürdigend wie diejenige der„ Unterhaltungsdamen". Aber im Allgemeinen unterscheidet sie sich doch meist blos durch die Form und den Grad des Elends und der Entwürdigung von ihr, aber nicht dem Wesen nach. Wie die Kellnerinnen, so ist auch das gesammte in den Caféhäusern bedienstete weibliche Personal der steten Gefahr ausgesetzt, durch ganz unzureichende Entlohnung, die in Folge von übermäßiger Toilettenausgaben noch unzureichender wird, und durch die reichlich und täglich herantretende Verführung allmälig der Prostitution zu verfallen, vorausgesetzt, daß der Herr Prinzipal und die Frau Prinzipalin die unglückseligen Mädchen nicht direkt dem Dirnenthum überliefern. Dazu bringt der Beruf als Cafémädchen schwerwiegende gesundheitliche Schädigungen mit sich. Die bis spät in die Nacht hinein, ja bis zum frühen Morgen ausgedehnte Arbeitszeit, die Unregelmäßigkeit, das Widernatürliche der Lebensweise untergraben meist in furzer Zeit auch die robusteste Gesundheit. Der fortgesetzte Genuß von aufregenden Getränken, die eventuellen Zechgelage tragen das Ihrige dazu bei, zerrütten das Nervensystem, erzeugen Magenkatarrh und Magenerweiterung. Auch das blühendste junge Mädchen wird in der Regel durch eine mehrjährige Thätigkeit in einem Caféhause zu einem früh alternden, welken, kränklichen Geschöpf. Der Wirth, der sein Geschäft versteht, pflegt deshalb gewöhnlich sehr oft mit seinem weiblichen Personal zu wechseln; neue, reizvolle Erscheinungen sollen ein stetes Zuströmen von Gästen bewirken. 191 Soll hier Wandel geschafft werden und er muß geschafft werden, so ist ein festes Eingreifen der Gesetzgebung erforderlich. Wie für die Kellnerinnen, so muß auch für die Cafémädchen das Gesetz eine Marimalarbeitszeit festlegen, die Nachtarbeit beschränken, bezw. ganz verbieten, die Gewährung von bestimmten Ruhepausen und Ruhetagen festsetzen, ferner zur Regel machen, daß die Angestellten von dem Geschäftsinhaber mit einem bestimmten, feststehenden Gehalt entlohnt werden, anstatt daß sie auf die Trinkgelder und Provisionen. vom Verzehr der Gäste angewiesen sind. Indem das Gesetz Kellne rinnen und Cafémädchen in ihren Arbeits- und Erwerbsverhältnissen auf eine Stufe mit der übrigen Arbeiterschaft stellt, werden sich diese nach und nach in ihren gesammten Lebensverhältnissen aus dem Lumpenproletariat in das Lohnproletariat erheben. Freilich wird das Eingreifen der Gesetzgebung zu Gunsten der bedauernswerthen Mädchen nur in dem Maße erfolgen, als die politisch und gewerkschaftlich organisirte und fämpfende Arbeiterklasse ausschlaggebenden Einfluß auf die Staatsmaschinerie gewinnt. Die bürgerlichen Gesetzgeber sind erfüllt von zarter, ehrfurchtsvoller Rücksicht auf den Beutel des Kneipiers und Cafébesitzers, der vielleicht wegen Kuppelei das Zuchthaus mit dem Aermel streift. Die Gesundheit, die Sittlichkeit, die Menschenwürde vieler Hunderte, ja Tausender von armen Mädchen ist ihnen dagegen Hekuba. Franz Lill. * Wiener Ausdruck für einen Gast, der sich ordentlich ausbeuten läßt. Altes und Neues von der Proletarierkrankheit. Von Dr. Josef Schwarz, Budapest. Die Lungenschwindsucht, die Proletarierkrankheit par excellence, ist eine der häufigsten Todesursachen: zwei Siebentel aller Todesfälle kommen auf Rechnung dieses furchtbaren Leidens. Die Angehörigen gewisser Berufsarten stellen die größte Anzahl Schwindsüchtiger. Allbekannt ist es, daß besonders viel Steinarbeiter, Steinmetzen der Tuberfulose zum Opfer fallen, da sie am meisten der Einathmung des äußerst schädlichen Steinstaubes ausgesetzt sind. – Peacock war der Erste, welcher im Jahre 1860 durch die mikroskopische Untersuchung der Quarztörnchen in der Lungénasche den bestimmten Nachweis lieferte von dem Vorhandensein eingelagerter Steinmoleküle( kleine Theilchen) in der Lunge. Er stellte auch fest, daß von den Arbeitern einer Londoner Fabrik volle 40 Prozent an Schwindsucht gestorben seien, und daß von 41 Arbeitern, von denen die Hälfte bei der Aufnahme der betreffenden Beschäftigung nicht über zwanzig Jahre alt war, das Durchschnittsalter beim Tode nur vierundzwanzig Jahre betrug! Nach Hirt* tamen in einem schlesischen Städtchen, in dem jährlich zirka 500 Glasschleifer arbeiten, in einem Zeitraume von sieben Jahren nicht weniger als 135 Todesfälle von Glasschleifern vor, die zum weitaus größten Theile der Lungenschwindsucht erlegen waren. Lewin fand dieselben ungünstigen Verhältnisse bei den Berliner Steinarbeitern, welche fast sämmtlich nach dem 30. Lebensjahre zu husten beginnen und schwindsüchtig werden. Den Betreffenden selbst ist so gut bekannt, welches Schicksal in der Beziehung ihrer wartet, daß sie, wenn man sie in jüngeren Jahren fragt, ob sie husten, regelmäßig die charakteristische Antwort geben:„ Nein, noch nicht!" Wenn auch nicht gleich verderblich, so doch ungünstig genug liegen die Verhältnisse für die Arbeiter, welche während ihrer Beschäftigung Metallstaub einathmen. Von 100 erkrankten Feilenhauern leiden nicht weniger als 62 Prozent an Lungenschwindsucht. Oldendorff hat berechnet, daß die Metallschleifer des Kreises Solingen ein durchschnittliches Lebensalter von 39,4 Jahren aufweisen und daß 25 Prozent der Leute, welche die durchschnittliche Altersgrenze erreichen, an Husten, beziehungweise an Bluthusten leiden. In England heißt eine Krankheit, welche zumeist unter den Nagelschmieden verbreitet ist,„ Nailer's Consumption"( Nagelschmied- Verzehrung), und ist nichts Anderes wie Lungenschwindsucht, erzeugt durch das Einathmen von Metallstaub. Nach Angaben von Sternberg starben von 100 Nagelschmieden 80 vor dem fünfundfünfzigsten Lebensjahr. Reves hat unter 135 Nagelschmieden nur einen Einzigen gefunden, welcher sich einer ganz gesunden Lunge zu erfreuen hatte! Auffallend ist es, daß unter den Kohlenarbeitern im Verhältniß zu der staubreichen Beschäftigung weniger Fälle von Lungenschwindsucht beobachtet werden. Einige Forscher glaubten sogar, daß der Steinkohlenstaub ein Schutz- und Hilfsmittel gegen Brustkrankheiten sei. So Racine, Hirt, Freud. Nach Dr. M. Mendelsohn, dessen einschlägiger Arbeit ich die Daten entnehme, begeben sich in Sheffield die Metallschleifer, welche von der Tuberkulose furchtbar heimgesucht werden, allabendlich nach der Arbeit in mit Kohlenstaub erfüllte Luft, um sich gegen die Schwindsucht zu schützen. Leider ist jedoch in Wirklichkeit der Kohlenstaub nicht heilkräftig, wenn er auch nicht so gesundheitsschädlich ist, wie Stein- oder Metallstaub. Arbeiter in Tabakfabriken und solche, die mit Baumwolle hantiren, liefern einen großen Prozentsatz der Zungenkranken. 25 Prozent der Todesfälle von Baumwollarbeitern und Arbeiterinnen in den schlesischen Bezirken sind auf Rechnung der Lungenschwindsucht zu setzen. Ein großer Prozentsatz der Flachsarbeiter stirbt nach Delacherois Pordon an der Schwindsucht. Holzstaub scheint dieselbe verhängnißvolle Wirkung hervorzurufen; nach Michel ist in Laubsägefabriken die Lungenschwindsucht besonders häufig beobachtet worden. Ein kolossales Kontingent der Schwindsüchtigen stellen alljährlich auch die Schriftsetzer und Schriftgießer. Ihre Gesundheit wird von dem Bleistaub um so mörderischer beeinflußt, als sie meist in Lokalitäten arbeiten, die in hygienischer Hinsicht unendlich zu wünschen lassen. Unter der Arbeiterschaft der Hausindustrie, welche zumeist in engen, höchst ungesunden Wohnräumen, bei unendlich ausgedehnter Arbeitszeit betrieben wird, grassirt die Tuberkulose in erschreckendem Maße. Die Arbeiter und in noch größerer Anzahl die Arbeiterinnen, sind hier in schlecht ventilirten Räumen zusammengepfercht, sie sitzen meist mit vornübergebeugtem Kopf und zusammengepreßtem Brustkorb bei ihrer Beschäftigung. Da ist es den Athmungsorganen nicht möglich, genügend frische Luft zu fassen, sie behalten solche Luft zurück, welche den Sauerstoff schon abgegeben und dafür fohlensäure- und ammoniak* Krankheiten der Arbeiter, Abth. I: Die Staubinhalationskrankheiten. Breslau 1877. Nr. 25 der ,, Gleichheit" gelangt am 12. Dezember 1894 zur Ausgabe. haltige Gase aufgenommen hat. Kurz, die Arbeit erfolgt unter Bedingungen, welche der Entwicklung des eingedrungenen Spaltpilzes der Tuberkulose den denkbar besten Boden schaffen. Der eigentliche Urheber der Schwindsucht ist der von Robert Roch entdeckte Stäbchenpilz. Einmal in den Menschen eingedrungen, vermehrt er sich rascher oder langsamer und zerstört die Lungen oder auch andere Organe. Gewöhnlich dauert es im Durchschnitt vier Jahre, bis der Pilz sein Zerstörungswerk vollendet hat. Das Staubpartikelchen( Theilchen) spielt bei der Erkrankung gleichsam die Rolle des Wagens, mittels dessen der Pilz seinen Einzug in das Lungengewebe hält, um sich da häuslich niederzulassen und zu vermehren. In Europa sterben jährlich über eine halbe Million Menschen an der Schwindsucht, über zwei Millionen sind ständig mit ihr behaftet und zuversichtliche Todeskandidaten. Während die Cholera nur von Zeit zu Zeit in größeren Abständen auftritt und verheerend wirkt, ist die Schwindsucht ständiger Gast und fordert jahraus jahrein weitaus mehr Opfer, als jene in mehreren Epidemien. Und dennoch macht die Cholera einen viel stärkeren Eindruck als die Schwindsucht auf die herrschende Klasse, und veranlaßt sie zu Gegenmaßregeln. Das kommt daher, daß die Cholera plötzlich und heftig auftritt und auch nicht vor den Thoren der Paläste, Landhäuser und Prachtbauten Halt macht. Wenn den Besitzenden die Gefahr der Ansteckung droht, so erinnern sie sich bezüglich der hygienischen Verhältnisse des Volkes der begangenen Sünden. Schlechte, gesundheitsgefährliche Wohnungen werden kontrollirt, desinfizirt, wohl auch geräumt. Man errichtet Volksküchen, damit die Armen sich billig oder unentgeltlich besser ernähren können; man sorgt für besseres Wasser in ausreichender Menge. Kurz, es geschieht Alles, um die Volkshygiene zu bessern, solange die CholeraEpidemie dauert. Sobald sie vorüber ist, hat auch die Fürsorge der Besitzenden für die gesundheitlichen Verhältnisse der Masse ein Ende, da kann wieder das alte Elend Platz greifen. Ganz anders liegen die Dinge bezüglich der Schwindsucht. Meist heimtückisch, kaum bemerkbar, schleicht sie sich an die Aermsten der Armen heran. Erst zeigt sich ein bis zweimal ein unverdächtiger Lungenkatarrh, der quälende Husten hört auf, um nach einiger Zeit wieder einzusetzen; Bluthusten, Abmagerung stellen sich bald ein, und das abendliche Fieber verzehrt vollends die Kräfte, besonders wenn es dem Proletarier nicht möglich ist, sich die erforderliche Ueberernährung und Schonung zu verschaffen. Die Noth, die Sorgen, mit einem Wort die schlechten Lebensverhältnisse, beschleunigen das Ende. Viel seltener als die Armen werden die Wohlhabenden von der Lungenschwindsucht ergriffen und zwar zumeist in Folge von Vererbung.* Ihnen stehen die Mittel zur Verfügung, die Krankheit frühzeitig feststellen und sich entsprechend behandeln zu lassen. Für jede Jahreszeit wird der geeignete Aufenthaltsort gewählt; im Sommer das Gebirge, im Herbst die sogenannten Uebergangsstationen, südlich von den Alpen, und im Winter und Frühjahr die Küsten des Mittelländischen Meeres oder Egypten. Die Nahrung und die gesammte Lebensweise wird sorgsam dem Zustande des Kranken angepaßt. Da gelingt es denn, die Lungenkrankheit entweder ganz zu heilen: die ergriffenen Partien verkalfen und vernarben, oder aber sie auf Jahre hinaus zu mildern, so daß der Leidende mitunter ein hohes Alter erreichen kann. Recht sinnenfällig gelangte mir der Einfluß besserer Lebensbedingungen auf den Gang der Krankheit zum Bewußtsein, als ich mich vor einigen Jahren mit der Untersuchung der Gesundheitsverhältnisse der Budapester Schriftsetzer befaßte. Während die Tag setzer einen Durchschnittslohn von 11-13 Gulden pro Woche bei täglich neunstündiger Arbeitszeit erreichen und in hervorragender Weise von der Tuberkulose heimgesucht werden, giebt es unter den Nacht oder Zeitungssetern viel weniger Schwindsüchtige. Wie ich bestimmt annehme, ist die Ursache des auffälligen Unterschieds darin zu suchen, daß den Nachtsetzern der höhere Lohn- derselbe stellt sich auf 25-30 Gulden wöchentlich eine bessere Wohnung, Kleidung und Ernährung ermöglicht, als die Tagsetzer bei ihrem färglichen Verdienst haben können. In Budapest giebt es 1500 Buchdrucker, von denen jährlich 130-150 sterben. Da viele Schwindsüchtige gegen das Ende ihres Siechthums aufs Land gehen, so ist es unmöglich, genau statistisch festzustellen, wie viele von der angegebenen Zahl der Tuberkulose erliegen. Die Schwindsucht ist an und für sich schon eine fürchterliche Krankheit, da sie die von ihr ergriffenen Personen meist in den besten Jahren hinwegrafft. Aber noch viel schrecklicher wird sie dadurch, daß sie sich auf die Nachkommen im zweiten, dritten und vierten * Manche Forscher bestreiten die Vererbung der Krankheit selbst, lassen aber eine erbliche Geneigtheit gelten, die durch Ansteckung übertragenen Schwindsuchtsbazillen aufzunehmen und zu entwickeln. 192 Glied vererbt, und daß sie auf andere Personen übertragen werden kann. Doch hiervon ein andermal. Aus den vorstehenden Thatsachen erhellt wohl zur Genüge, von welchem Einfluß das soziale Elend für die Ausdehnung der Schwindsucht ist, und daß ihr Millionen zum Opfer fallen werden, so lange es ein Proletariat, eine ausgebeutete, der Armuth überlieferte Bevölkerungsklasse geben wird. Kleine Nachrichten. Fort mit den Gefindeordnungen! mahnen laut und eindringlich die Thatsachen, welche fürzlich in Erfurt gelegentlich der Schwurgerichtsverhandlungen gegen den Oberförster Gerlach und seine Frau wieder einmal die Schönheiten des„ patriarchalischen" Dienstverhältnisses im hellsten Lichte erstrahlen ließen. Mit erdrückender Beweiskraft ging aus dem Prozeß hervor, daß die Angeklagten, wahre Bestien in Menschengestalt, ihr Dienstmädchen durch übermäßig schwere Arbeit und ausgesucht raffinirte und brutale Züchtigungen zu Tode gemartert haben. Anna Köhler, so hieß die Unglückliche, war als gesundes, lebensfrohes Mädchen zu ihrer Dienstherrschaft gekommen und verließ sie als Sterbende in einem Zustande völliger Verwahrlosung, den Körper mit den surchtbarsten, zum Theil von Maden wimmelnden Wunden bedeckt, den Spuren der erlittenen Mißhandlungen. Wie aus den Zeugenaussagen hervorging, war die Aermste zu Arbeitsleistungen gezwungen worden, welche die Kraft des stärksten Mannes übersteigen; eine ganz mangelhafte Ernährung hatte sie einem langsamen Hungertode ausgesetzt, der persönlichen Freiheit war sie beraubt worden, ihre Schlafstelle übertraf an Erbärmlichkeit einen Viehstall. Dazu regnete es die schwersten Mißhandlungen: Fußtritte, Schläge mit Knütteln, Feldhacken, Fausthiebe 2c. Die nämlichen Leute, welche das ihrer Willkür preisgegebene Dienstmädchen zu Tode peinigten, waren laut Zeugenaussage„ fleißige Kirchenbesucher" und sie blieben an christlicher Liebesthätigkeit nicht hinter manchen Anderen zurück." Welcher Art die gerühmte Frömmigkeit der Gerlachs war, erhellt übrigens schon daraus, daß die„ fleißigen Kirchenbesucher" ihr Dienstmädchen Sonntags zur Feldarbeit schickten. Als eine Bekannte darauf aufmerksam machte, daß Sonntagsarbeit gesetzlich verboten sei, gab Frau Gerlach die charakteristische Antwort:„ Wir sind sehr. fleißige Kirchengänger, da paßt die Polizei nicht so auf." Die Gerlach'schen Eheleute beriefen sich zu ihrer Vertheidigung wiederholt darauf, daß die Bestimmungen der geltenden Gesindeordnung der Herrschaft das Recht leichter Züchtigung der Dienstboten gewähre. Auch der Vertheidiger suchte die Verbrechen der Beiden als bloße Ueberschreitung des Züchtigungsrechtes" hinzustellen. Staatsanwalt und Richter waren anderer Ansicht. Wegen vorsätzlicher, mittels eines gefährlichen Werkzeugs begangener Körperverlegungen, wodurch der Tod der Verletzten verursacht worden ist, wurden Oberförster Gerlach zu vier Jahren Gefängniß und seine Frau zu zehn Jahren Zuchthaus und Ehrverlust von gleicher Dauer verurtheilt. Damit fand ein Fall besonders trasser Dienstbotenmißhandlung die verdiente Strafe, aber Dienstbotenmißhandlungen werden trotzdem auch künftighin die Fülle in Deutschland vorkommen, solange die mittelalterlichen Gesindeordnungen weiter bestehen, solange ein umfassender gesetzlicher Arbeiterschutz nicht auch auf die Dienstboten ausgedehnt wird. Forderung des Wahlrechts für die Frauen seitens der belgischen Reaktionäre. Bekanntlich haben die belgischen Sozialisten auf Grund des allgemeinen, wenn auch durch Pluralstimmen und andere Tricks verhunzten Stimmrechts großartige Erfolge bei den letzten Wahlen erzielt. 28 der Ihrigen halten ihren Einzug in das belgische Parlament. Die ob dieses glänzenden Sieges angstschlotternden Gegner schlagen nun in ihrer Presse allen Ernstes vor, zur„ Korrektur" des sozialistischen Einflusses den Frauen das Stimmrecht zu verleihen.„ Die Männer haben sich von den Pfaffen befreit, aber die Frauen sind noch fromm", erklären sie.„ Lassen wir die Frauen wählen, so wählt durch sie der Pfaffe, und der Mann muß, wie die Frau will." Mögen die Herren nur fräftig für das Wahlrecht der Frauen eintreten, wer zuletzt lacht, das sind doch wieder die+++ Sozialisten. Die Frauen des werkthätigen Volkes werden so rasch wie die Männer den richtigen Gebrauch des Stimmzettels lernen, und statt des pfäffischen wird der sozialistische Einfluß auf der ganzen Linie triumphiren. Die Herren Reaktionäre würden bald die Erfahrung machen, daß sie den Geist, den sie riesen, nicht wieder los werden und daß er ihnen die übelsten Streiche spielt. Quittung. Zu Agitationszwecken von den Leipziger Genossinnen 30 Mark erhalten zu haben, bescheinigt dankend Die Frauen- Agitationskommission Berlin. Verantwortlich für die Redaktion: Fr. Klara Zetkin( Eißner) in Stuttgart. Druck und Verlag vor J. H. W. Dies in Stuttgart.