Nr. KZ. S. Jahrgang. Zeitschrist für die Interessen der Arbeiterinnen. Herausgegeben von Emma Ihrer in Pankow bei Berlin. Die„Gleichheit" erscheint alle 14 Tage einmal. Preis der Nummer � Pfennig, durch die Post(eingetragen unter Nro. L756) vierteljährltch ohne Bestellgeld 55 Pf.; unter Kreuzband 85 Pf. Inseratenpreis die zmeigespaltene Petitzeile 20 Pf. Stuttgart Mittwoch, den S4. Juli Zuschriften an die Redaktion der„Gleichheit" sind zu richten an Fr. Klara Zetkin(Eißner), Stuttgart, Rothebühl- Straße 147, III. Die Erpedition befindet sich in Stuttgart, Furthbach-Straße 12. Nachdrult ganzer Artikel nur mit Quellenangabe gestattet. Arbeikerinnen, organisirt Euch! Nach den Berichten der Fabrikinspektoren waren im Deutschen Reiche 1893 in den inspektionspflichtigen Großbetrieben 616 62(1 erwachsene und 75 446 jugendliche Arbeiterinnen thätig. Binnen der zwölf Monate des Berichtsjahres hat die Zahl der ersteren um 40187 zugenommen, die der letzteren ist um 2211 gestiegen. In kleinindustriellen und handwerksmäßigen Betrieben gewinnt die Frauenarbeit stetig an Ausdehnung; sie spielt eine hervorragende Rolle in der verderblichen Hausindustrie, einzelne Zweige derselben beherrscht sie vollständig, wie sie einzelne Gebiete der Großindustrie vollständig beherrscht. Die Entwicklung der Produktionstechnik, die Profitwuth der Kapitalistenklasse und als Dritte im Bunde die Roth des Proletariats machen die Frauenarbeit zu einem immer wichtigeren Faktor des modernen Wirthschaftslcbens. Stetig wächst die Zahl der Industriezweige, welche den weiblichen Arbeitskräften erschlossen werden; stetig vermehrt sich die Zahl der Frauen und Mädchen, welche als Lohnsklavinnen thätig sind. Nach Millionen beziffert sich die Menge der Proletarierinnen, welche in der Industrie, im Handelsgewerbe oder in der Landwirthschaft kapitalistischem Unternehmerthum zinsen und frohnden. Für Millionen proletarischer Frauen und Mädchen ist also eine der Hauptforderungen bürgerlicher Frauenrechtelei verwirklicht: die wirthschaftliche Gleichstellung der Frau mit dem Manne, ihre von diesem, von der Familie losgelöste selbständige wirthschaftliche Existenz auf Grund einer Berufs- thätigkeit. Freilich spüren die rackernden und schanzenden Proletarierinnen gar wenig von den Segnungen dieses Fortschritts. Ihre wirthschaftliche Gleichstellung mit dem Manne bedeutet, daß sie die gleiche schonungslose, unmenschliche, oft mörderische Ausbeutung durch das Kapital erfahren, welche dem Manne ihrer Klasse zu Theil wird. Ihre wirthschaftliche Perselbständiguug der Familie gegenüber vermögen sie nur zu erkaufen um den Preis einer neuen, härteren Sklaverei, als wie sie ihnen in der Familie zu Theil wurde oder wenigstens unter Umständen zu Theil werden konnte: um den Preis der Abhängigkeit von dem Kapitalisten, d. h. der völligen Unterwerfung unter seinen Willen, seine Profitgier, schönrednerisch„die Nothwcndigkeiten des Betriebs" oder auch„die Interessen, die Konkurrenzfähigkeit der nationalen Industrie" genannt. Die„selbständige" Berufsarbeit lernen sie kennen unter der denkbar abschreckendsten Form: als Lohnarbeit, Lohnsklaverei. Was können die Lohnsklavinnen empfinden von der Würde und Ehre der Arbeit, was von der Freude an der Arbeit und ihren Erzeugnissen, wenn die Noth und die Antreiber ihrer kapitalistischen Herren sie vorwärts peitschen zu fieberhaftem Hasten, weil jede Minute Zeit Geld ist; wenn sie tagaus tagein in geistlödtendem Einerlei hundertmal, tausendmal den gleichen Handgriff wiederholen müssen; wenn sie sich nicht mehr der Maschine bedienen, sondern der Maschine zu dienen gezwungen sind; wenn sie bei dem Produktionsprozeß nur noch in Betracht kommen als lebendige Anhängsel des sausenden Räderwerks? Für sie ist die Arbeit kein Schaffen mehr, nur noch ein Schuften; kein fröhliches Wollen, �in bitteres Müssen; nicht die Voraussetzung ihrer Freiheit, die Vermittlerin ihrer Sklaverei; nicht der Grundstein, auf dem sich eine sorgenfreie, heitere, menschenwürdige Existenz aufbaut, vielmehr Ausbeutung und Auspressung auch der letzten Minute ihrer Zeit, auch des letzten Fünkchens ihrer Kraft. Und der Lohn? Für Hunderttausende: „.... Ein Wasserhumpen, Eine Kruste Brot, ein Bett von Stroh, Dort das morsche Dach— und Lumpen." Für Millionen und Abermillionen wenn auch nicht solch jammervolles Geschick, so doch eine Existenz, verdüstert durch schwere Sorgen um des Daseins Nothdurft, ohne das heitere Blau edler Genüsse, ohne die belebende Wärme des Glücks, ohne das Leuchten einer höheren Kultur. Wohl häufen sich in Läden und Vorrathshäusern Reichthümer j auf Reichthümer. Aber die Lohnsklavinnen, sie, welche die Fülle und Ueberfülle mitschufen, stehen mit leeren Händen, leeren Taschen, leerem Magen; sie darben! Wohl rauschen und sprudeln heutigen Tags die Quellen der Bildung reichlicher, klarer als je zuvor. Die Lohnsklavinnen jedoch, aus deren Schweiß und Blut sich die Vorbedingungen aller Kultur mit aufbauen, sie können sich an ihnen nicht laben. Den Geist, das Gemüth gequält von zehrender Sehnsucht nach einem Aufwärts ihres Menschenthums, müssen sie im Dunkeln ihren dornenvollen Weg fürbaß wandern, nicht blos der Unwissenheit eine Beute, vielfach auch dem Verrohen, dem Verbrechen, der Schande. Warum diese tagtägliche Kreuzigung der Lohnarbeiterin, warum diese qualvolle Hinmarterung ihres Menschenthums? Weil die Arbeiterin in einer Gesellschaft der Klassengegensätze zwischen Reichen und Armen lebt, und weil sie eine Proletarierin ist, im Lager derer steht, welche kraft der heutigen Wirthschafts- und Eigenthumsordnung säen, ohne zu ernten. Sie kann nur leben, wenn sie arbeitet, und sie kann nur arbeiten, wenn sie ihre Arbeitskraft an einen Besitzer von Produktionsmitteln verkauft. Und viele Ihresgleichen— Männer, Frauen, Kinder— drängen sich auf den Arbeitsmarkt, ihr einziges Gut, ihre Arbeitskraft feilbietend; die Maschinen, die Fortschritte der Produktionsverfahren, machen die Menschenarbeit inimer entbehrlicher, und die Noth gebietet der Arbeiterin, ihre Waare sofort loszuschlagen. So erlangt der kapitalistische Unternehmer Gewalt über sie, die unumschränkte Gewalt des absoluten Herrschers, der erklärt:„Mein alles, was nutzbar an Dir ist! Mein die Stärke Deiner Muskeln, wie die Kraft Deiner Nerven! Mein auch Dein Weibthum, Dein Menschenthum, falls Ich es will!" Die Arbeiterin aber muß sich fügen. An ihr Ohr tönt das Klatschen der Hungerpeitsche, und hinter dem Kapitalisten steht der Geldsack, der seine Existenz sichert, auch wenn eine Zeit lang der Pulsschlag des Betriebes stockt. So wird die Arbeiterin der Ausbeutung überliefert, so muß sie sich darein schicken, daß die reichen Früchte ihres Müheus Eigenthum des nicht säenden Unternehmers werden, und daß sie selbst dafür nicht mehr erhält als den landläufigen Marktpreis der Waare Arbeitskraft: Bettelpfennige für lange, anstrengende, ungesunde, ergiebige Anspannung ihrer Kraft. Gewiß, auch dem Manne ihrer Klasse fällt das gleiche Loos. Und doch ist die Arbeiterin noch schlimmer daran als er. Die Dürftigkeit des Verdienstes, die Härte und Vollständigkeit der Ausbeutung und Verknechtung reichen ans Seite des Arbeiters gewöhnlich bei Weitem nicht an das Arbeiterinnenelend heran. Die Arbeiterin ist eine Frau. Ihre Klassenlage als Proletarierin verquickt sich mit ihrer Geschlechtslage als Weib. Sie, die sozial zwiefach Schwache, ist sozial die zwiefach Geopferte. Ihre weibliche Be- dürfnißlosigkeit und Anspruchslosigkeit, ihr weibliches Gehorchen und Sichfügen, ihre weibliche politische Rückständigkeit und Rechtlosigkeit, ihre weibliche Widerstandsunfähigkeit, ja sogar ihre mütterliche Liebe: alles Eigenschaften der Waare weibliche Arbeitskraft, welche das Kapital zu schätzen weiß, weil es sie auszubeuten, in reichsten Mehrwerth umzuprägen vermag, alles Eigenschaften, welche die Arbeiterin das Opfer der rücksichtslosesten Ausbeutung werden lassen. Ehern, wie das Schicksal der Alten, starren der Einzelnen diese Thatsachen entgegen. Sie mag mit Strömen von Thränen ihre Grundfesten zu erschüttern versuchen; sie mag sich gegen sie in stolzem Trotz aufbäumen; sie mag sich mit zäher Energie an ihnen die Hände wund rütteln: vergebens alles, solange sie eine Einzelne ist. An der wirthschaftlichen Uebermacht der Kapitalisten, an dem starken Bau der kapitalistischen Wirthschaftsordnung zerstieben gleich Wogenschaum die Anstrengungen der sozial doppelt schwachen Arbeiterin. Nur eins ermöglicht ihr den Kampf aufzunehmen: die Organisation, welche ihr Macht und Wissen verleiht. Wie sich Sandkörnchen an Sandkörnchen zu Felsen fügen, wie sich Tropfen und Tropfen zu Meeren sammeln, so werden sozial Schwache mit sozial Schwachen, durch die gleichen Lebensinteressen zusammengehalten, durch den Druck der gemeinsamen Klassenlage zusammengeschweißt, in der Organisation zu einer sozialen Macht. Und diese Macht vermag es, sich ini Kampfe mit dem ausbeutenden Kapitalisten zu messen, ihm Forderungen abzuringen, deren Verwirklichung er der einzelnen Arbeiterin hohnvoll verweigert. Je schwächer und widerstandsloser sich die einzelne Arbeiterin fühlt, je rücksichtsloser die Ausbeutung an ihrer Lebenskraft, ihrer Frauenwürde, ihrem Menschenthum frevelt, um so dringender ist für sie die Nolhwendigkeit, sich der gewerkschaftlichen Organisation anzuschließen, ihre persönliche Ohnmacht durch deren Kraft auszugleichen. Nicht daß die Macht der gewerkschaftlichen Organisation die Ketten sprengen kann, welche die Arbeiterin belasten. Wohl aber vermag sie dieselben zu lockern. Nicht daß sie im Stande wäre, die kapitalistische Gesellschaft fortzufegen und damit der Proletarierin ihre volle Befreiung zu bieten. Wohl aber räumt sie ihrem Befreiungskampfe zahlreiche Hindernisse vom Schlachtfelde, wohl reicht sie ihr in Gestalt besserer Arbeitsbedingungen die Wegzehrung, ' � welche ihre Kraft für„die Schlacht am Birkenbaum" stählt. Die gewerkschaftliche Organisation bedeutet für die Arbeiterin mehr Brot, mehr Zeit, mehr Freiheit, sie bedeutet für sie Erweckung des Soli- däritätsgefühls und Schulung des Klassenbewußtseins und mit dem allem ein höheres Menschenthum, eine höhere Kampfesfähigkeit für den Sturm von Klasse zu Klasse, der gewaltig einherbraust' und machtvoll Jahrtausende altes Unrecht auf den Kehrichthaufen der Geschichte fegt. Die Zeit ruft zum Kanipf. Arbeiterinnen, organisirt Euch! Marianne Menzzer-Z-. Anfang Juni starb in Dresden im 81. Lebensjahre eine bekannte und verdiente Vorkämpferin für Frauenrechte, eine Demokratin vom alten, unbeugsamen Schlag: Fräulein Marianne Menzzer, Schwägerin des Mitbegründers der freireligiösen Gemeinden vr. Wislicenus. Die Verstorbene gehörte zu den sehr wenigen Frauen der bürgerlichen Welt, welche die Frauenfrage nicht einseitig auffassen. Sie war die erste der bekannten Rednerinnen, welche im Anfang der achtziger Jahre in Lübeck und Düsseldorf statistische Angaben über Löhne und Arbeitszeit der Thüringer Arbeiterinnen veröffentlichte, sowie die zahlreichen Mißstände aller Art zur Sprache brachte, unter denen diese litten und zum Theil noch leiden. Mit der vor einigen Jahren verstorbenen Johanna Wecker zusammen trat sie warm und energisch ein für die Gründung von Rechtsschutzvereinen für Arbeiterinnen. Unter den Dresdener Genossinnen und Genossen werden verschiedene sich noch der lebhaften alten Dame mit dem silberweißen Haar erinnern, welche in mehreren Volksversammlungen, in denen Genossin Ihrer referirte, begeistert und begeisternd die Arbeiterinnen aufforderte, sich zu organisiren und durch die Macht von Gewerkvereinen gegen die kapitalistische Ausbeutung anzukämpfen. Den Leiterinnen des Frauenvereins, der damals in Dresden gegründet wurde, stand Marianne Menzzer in liebenswürdigster Weise jederzeit mit Rath und Belehrung zur Seite, und mit warmer Sympathie verfolgte sie die Bestrebungen der Arbeiterklasse, ihre Ketten abzuschütteln. Noch im Anfang Mai dieses Jahres besuchten mehrere Genossinnen die hochbetagte Dame und fanden sie wie immer feurig begeistert für die Gleichberechtigung des weiblichen Geschlechts und voll lebhaften Interesses für den Befreiungskampf des werkthätigen Volkes. Obgleich ihr Augenlicht beinahe erloschen war, las sie doch mit der größten Anstrengung ihre Tageszeitung. Bis an ihr Ende war sie stets bereit, Minderwissende aufzuklären und mit Schrift und Wort für um ihr Recht betrogene Arbeiterinnen einzutreten. Mit Marianne Menzzer hat die deutsche bürgerliche Frauenbewegung in kurzer Zeit die dritte der Frauen verloren, denen sie ihre Begründung verdankt und an welche ihre jüngeren Trägerinnen nicht heranreichen. Eine Wecker, eine Otto-Peters und eine Menzzer haben für die Gleichberechtigung ihres Geschlechts zu einer Zeit gekämpft, wo diese Gleichberechtigung nicht blos„den Narren eitel Thorheit" dünkte, wo die Forderung von Frauenrechten allgemein einem Wahnsinn gleichgeachtet wurde, wenn nicht gar einem Verbrechen gegen göttliche, sittliche oder natürliche Ordnung. Und eine Wecker, Otto-Peters und Menzzer haben und hätten sich nie dazu herbeigelassen, mit lakaienhaften Verbeugungen demüthige Bitten vor der Macht zu murmeln, welche die Bestrebungen für die Gleichberechtigung des weiblichen Geschlechts, welche insbesondere den Befreiungskampf der proletarischen Frauen mit allen möglichen Rücken und Tücken zu hindern sucht. Getreu ihrer demokratischen Ueberzeugung, ihrem Mitgefühl für das leidende und ihrem Verständniß für das kämpfende Proletariat gehörte Marianne Menzzer zu den wenigen Frauenrechtlerinnen, welche protestirten gegen den Beschluß des bürgerlichen Frauentags zu Berlin(Frühjahr 1893), durch welchen bekanntlich die Arbeiterinnenvereine bewußt oder unbewußt als sozialdemokratische und politische Organisationen denunzirt und von dem gegründeten „Bunde deutscher Frauenvereine" ausgeschlossen wurden. Ehre dem Andenken der opferfreudigen, selbstlosen, warmherzigen und energischen Frau, die sich so vortheilhaft vor der Masse ihrer Klassengenossinnen auszeichnete und die sich bis zum letzten Athem- zuge getreu ihren Idealen bethätigte. kl. ck. Arbeiterinnen-Bewegung. — In der Zeit vom 20. Juni bis 10. Juli fanden öffentliche Versammlungen statt in: Altona, öffentliche Versammlung der Handlungsgehilfen und-Gehilfinnen:„Die drohende Rückwärtsrevidirung der Sonntagsruhe"(Genosse I.); Berlin, öffentliche Versammlung der Händler und Händlerinnen:„Die Zustände in der Zentralmarkthalle"(Genosse Saß); öffentliche Versammlung der Metallarbeiter und-Arbeiterinnen:„Die Zustände in den Werkstätten der Aktiengesellschaft S. Bergmann H: Komp."(Genosse Rüther); öffentliche Versammlung der Arbeiter und Arbeiterinnen der Berliner Velvetfabrik:„Die Vortheile der verkürzten Arbeitszeit"(Genosse Zahn); öffentliche Versammlung der in der Mützenbranche beschäftigten Arbeiter und Arbeiterinnen:„Die Arbeitsverhältnisse in der Mützenbranche"(Genosse Peters); öffentliche Versammlung der Arbeiter und Arbeiterinnen der Pelzbranche:„Die Arbeitsverhältnisse im Kürschnergewerbe"(Genosse Regge); öffentliche Volksversammlung: „Wieviel ist eine„Frauensperson" werth unter Berücksichtigung behördlicher Einschätzungen�"(Reichstagsabgeordneter Stadthagen); öffentliche Versammlung der Konfektionsschneider und-Schneiderinnen aller Branchen:„Welche Schäden herrschen unter den Hausarbeitern der Bekleidungsindustrie, und wie stellt sich die Arbeiterschaft zu unseren Forderungen?"(Genosse Wiesemann); öffentliche Volksversammlnng: „Das Märchen von der Unabhängigkeit des Richters"(Reichstagsabgeordneter Stadthagen); öffentliche Versammlung aller im Handelsgewerbe beschäftigten Personen:„Die Sonntagsruhe ist in Gefahr" (Reichstagsabgeordneter Schmidt-Berlin); Bonn, öffentliche Versammlung für Arbeiter und Arbeiterinnen:„Die erzieherische Wirkung der Organisation"(Genossin Schneider-Köln); Brandenburg, öffentliche Versammlung der Arbeiter und Arbeiterinnen des graphischen Gewerbes:„Die Bedeutung der gewerkschaftlichen Organisation" (Genosse Massini); Charlottenburg, öffentliche Versammlung der Arbeiter und Arbeiterinnen aller Branchen:„Welche Aufgaben erwachsen den Arbeitern und Arbeiterinnen im Kampfe um bessere Lohn- und Arbeitsverhältnisse?"(Genossin Rohrlack); öffentliche Ver- sammlung der Metallarbeiter und-Arbeiterinnen:„Der wirthschaft- liche Kampf der Arbeiterklasse"(Genosse Näther); Glogau, öffentliche Versammlung für Frauen und Männer:„Die Ziele der Sozialdemokratie"(Genosse Stolpe); Leipzig, öffentliche Volksversammlung: „Welche Aufgaben erwachsen Arbeitern und Arbeiterinnen im Kampfe sur bessere Lohn- und Arbeitsbedingungen?"(Genossin Rohrlack); öffentliche Versammlung für Frauen:„Die Gleichberechtigung der Frau und die Stellung zur Politik"(Genosse Jäger); Stettin, öffentliche Versammlung der Schneider, Schneiderinnen und verwandten Berufsgenossen:„Welche Aufgaben erwachsen den Konfektionsarbeitern im Kampfe um bessere Lohn- und Arbeitsbedingungen?" (Genosse Timm); Sudenberg, öffentliche Frauenversammlung: „Warum erstreben die Frauen politische Rechte?"(Reichstagsabgeordneter Schmidt-Magdeburg); Walle, öffentliche Versammlung für Frauen und Männer:„Die Frauenarbeit und ihre Folgen"(Genossin Bosse-Bremen). — Vereinsversammlungen fanden in der nämlichen Zeit statt in: Altona, Mitgliederversammlung des Verbands der Fabrik-, Land-, Hilfsarbeiter und-Arbeiterinnen:„Die Bourgeoisie und die gegenwärtige wirthschaftliche Krise"(Genosse Wüstefeldt); Berlin, vier Mitgliederversammlungen des Verbands der Schneider und Schneiderinnen: 1)„Die Bestimmungen der Sonntagsruhe"(Genosse Pfeiffer); 2)„Die Arbeiterinnenfrage auf den bürgerlichen Kongressen"(Genossin Greifenberg); 3)„Ist die Bedürsnißlosigkeit eine Tugend?"(Genosse Wagner); 4)„Die Kämpfe und Errungenschaften unserer Gewerkschaft" (Genosse Differt); Mitgliederversammlung des Verbands der in der Holzindustrie thätigen Arbeiter und Arbeiterinnen:„Die Berufskrankheiten"(Genosse Or.Weyl); Mitgliederversammlung des Metallarbeiterverbandes:„Die Klassenkämpfe im Mittelalter"(Genosse Timm); Mitgliederversammlung des Vereins der Plätterinnen und Berufsgenoffen: «Die Anstellung weiblicher Fabrikinspektoren"(Genossin Rohrlack); Bremen, Mitgliederversammlung des Fachvereins der Stuhlrohr- arbeiter und-Arbeiterinnen:„Die industrielle Frauenarbeit und ihre Folgen"(Genossin Bosse); Neumünster, Mitgliederversammlung des Bildungsvereins für Frauen und Mädchen:„Interne Angelegenheiten." Juristische Spitzfindigkeiten und Widersprüche. Wie wir seinerzeit berichteten, erklärte das Schöffengericht von Frankfurt a. M. das Gewerkschaftskartell zwar für einen Verein, jedoch für keinen politischen Verein, mithin auch die Zugehörigkeit der Frauen zu demselben als nicht strafbar. Zu einem anderen Erkenntniß gelangte das Landgericht der nämlichen guten Stadt Frankfurt. Die Auffassung der Genossen, daß das Gewerkschaftskartell überhaupt kein Verein sei, sondern ein von den Gewerkschaften gewählter Ausschuß, fand vor ihm keine Gnade. Außerdem gelangte es mit dem Staatsanwall zu der Annahme, daß das Gewerkschaftskartell ein politischer Verein sei, dem keine Frauen angehören und zu dessen Sitzungen,— pardon!„Versammlungen"— keine Frauen zugelassen werden dürften. Zu einem anderen Urtheil über das Wesen einer gewählten Kommission gelangte das Landgericht w Frankfurt a. M. in Sachen der Beschwerdekommission des Arbeiterinnenvereins. Natürlicherweise, möchte man meinen, aber wunderbarerweise muß man angesichts der beliebten Rechtsaus- iegung sagen. Die Beschwerdekommission wurde von dem Frankfurter Arbeiterinnenverein gewählt, einer behördlicherseits als unpolitisch anerkannten und genehmigten Organisation. Die Kommission, bestehend aus fünf Mitgliedern, sollte die Beschwerden der Dienstmädchen entgegennehmen und durch eventuelle Veröffentlichung des einschlägigen Materials für Abstellung der schweren Mißstände wirken, nnter denen öie weißen Haussklavinnen leiden. In einem Flugblatte hatte die Kommission die Dienstmädchen aufgefordert, ihre Beschwerden ihr 'nitzutheilen. Dieses Flugblatt sollte nun nach dem Schöffengericht, vor welchem die Kommissionsmitglieder als Angeklagte erscheinen Mußten, der Beweis sein für den sündhaften politischen Eharakter des sündhaften politischen„Vereins" Beschwerdekominission. Maßgebend für die richterliche Entscheidung war, daß es �n dem Flugblatt hieß, öie Dienstmädchen würden durch die private Stellenvermittlung aus- gebeutet, der unentgeltliche städtische Arbeitsnachweis müsse auch auf Dienstmädchen ausgedehnt werden. Ferner müsse den Dienstmädchen öie Möglichkeit gegeben sein, ihre Streitfälle wegen Lohn, kündigungs- loser Entlassung:c. vor einem gewerblichen Schiedsgericht austragen können, damit sie billig und schnell zu ihrem Rechte kämen. Die schöffengerichtliche Weisheit schloß aus diesen Stellen, die Beschwerdekommission habe„eine Einwirkung auf den kommunalen Arbeitsnachweis beabsichtigt". Kommunale. Angelegenheiten aber seien politische Angelegenheiten. Ebenso liege eine politische Aktion in der beabsichtigten Einwirkung auf das Gewerbegericht vor, weil dieses Gericht durch ein staatliches Gesetz geschaffen sei. Summa Suinmarum: die Mitglieder der Beschwerdekominission wurden wegen gesetzwidriger Zugehörigkeit zu einem politischen Verein verknurrt. Das Urtheil lautete auf 30 Mark Geldstrafe für die Vorsitzende, auf je IS Mark Strafe für drei Mitglieder und auf die gemeinsame Zahlung der Kosten. Ein unter achtzehn Jahre altes Mitglied wurde dagegen freigesprochen wegen zn großer Jugend und daher mangelnder Einsicht in die Strafbarkeit des Thuns. Die Verurtheilten legten Berufung beim Landgericht ein und dieses gab ihrer Berufung statt. Das Landgericht nun sprach sämmtliche Mitglieder der Beschwerdekominission mit der Begründung frei, daß eine Kommission, die aus fünf gewählten bestimmten Mitgliedern bestehe, unmöglich ein Verein sei. Als wesentliches Merkmal eines Vereins müsse angesehen werden, daß ihm eine unbeschränkte Anzahl von Mitgliedern freiwillig beitreten können. Ferner waren die von der Kommission behandelten Fragen wirthschaftliche und keine politische» gewesen. Es ist bezeichnend für den Grad der jetzt herrschenden Rechtsunsicherheit, daß ein dem gesunden Menschenverstand selbstverständlich erscheinendes Urtheil als eine wunderbare, bemcrkenswerthe Ausnahme erscheint, daß es im Widerspruch steht zu einer Reihe von Erkenntnissen, die thatsächlich wunderbar und bemerkenswerth sind, aber heutigentags proletarischen Frauen gegenüber als selbstverständlich erscheinen. Die Bewegung der Kvnfektwnssrkeiter und -Arkeiterinnen für die Errichtung von Vekrieks- Werkstätten. Die Konfektion hat sich zu einem der blühendsten und wichtigsten deutschen Industriezweige entwickelt. Nach Hunderten von Millionen beziffert sich ihr Umsatz auf dem inländischen und ausländischen Markt. Viele Hunderttausende beträgt der Gewinn, den große Konfektionsfirmen jährlich einsäckeln. Zu Mark- und Thalermillionären haben sich ihre Inhaber„emporgearbeitet", d. h. durch ausgebeutete Arbeiter und Arbeiterinnen emporarbeiten lassen. Im krassesten Gegensatz zu der Bedeutung der Industrie und dem überreichen Profit der Unternehmer steht die Lage der Konfektionsarbeiter und-Arbeiterinnen. Sie stellt vielfach das potenzirteste proletarische Elend dar. Ausgedehnteste, fast unbegrenzt lange Arbeitszeit paart sich mit jammervollster Entlohnung, mit ungesundesten Arbeitsbedingungen, mit großer Unsicherheit des Erwerbs, dem Hin- und Hergeworfenwerden zwischen Zeiten tollsten Schuftens und Perioden völliger Arbeitslosigkeit. Von ausschlaggebender Bedeutung für das Elend der Konfektionsarbeiterschaft ist der Umstand, daß in ihrer Branche die Hausindustrie vorherrscht. Die Hausindustrie, die auch des dürftigsten gesetzlichen Schutzes entbehrt, ermöglicht die hochgradigste Ausbeutung der proletarischen Arbeitskraft mit ihren Begleiterscheinungen. Sie hat das Aufkommen und die Entwicklung des Zwischenmeistersystems ermöglicht und damit Zustände bezüglich der Auspressung der Arbeitskräfte — zumal der Schwächsten und Widerstandslosesten, der Frauen und Kinder—, die geradezu als schauderhafte bezeichnet werden müssen. Auf allen Konferenzen der Schneider, Schneiderinnen und verwandten Berufsgenossen ward deshalb die Beseitigung des Schwitzsystems, bezw. der Heimarbeit als erstrebenswerthes Ziel hingestellt, ward gesetzlicher Schutz gegen die schlimmsten Auswüchse der letzteren gefordert. In der Aera der Sozialreform nach rückwärts hat man den erhobenen Forderungen keine Rechnung getragen. Die Konferenz der Konfektionsarbeiter und-Arbeiterinnen, welche am 13. Januar 1893 in Berlin tagte, beschloß nun, zur Hebung der Lage der Kollegenschaft sechs Forderungen an die Unternehmer zu stellen. Den Mittel- und Kernpunkt derselben bildet das Verlangen der Errichtung von Betriebswerkstätten durch die Unternehmer. Das Warum dieser Forderung liegt auf der Hand. Mit der Errichtung von Belriebswerkstätten verschwindet das Schwitzsystem sammt seinen verhängnißvollen Folgen; erhält die Arbeiterschaft der Konfektion geregelte, kürzere Arbeitszeit unter gesünderen Bedingungen; wird ihr der gesetzliche Schutz zu Theil; steigt ihr Verdienst; hört die Schmutzkonkurrenz„höherer Töchter" und„besserer Frauen" auf, die zu stolz sind, zu„Fabriklerinnen" zu werden:c. Eine planmäßige, kräftige Agitation sollte die Forderungen unterstützen. Zum Zweck einer solchen wurde in öffentlicher Versammlung eine Fünferkommission gewählt, welche zusammen mit dem Vorstand des Verbandes der Schneider und Schneiderinnen bis jetzt ihre Aufgabe gewissenhaft und geschickt erfüllt hat. Eine von Genossen Timm verfaßte und sehr empfehlenswerlhe Broschüre legt mit Sachkenntniß und an der Hand thatsächlichen 116 Materials die Uebelstände des Sweatingsystems nach und erweist klärlich, wie dringend die Errichtung von Betriebswerkstätten ist. Das Gleiche gilt von einer Reihe von Artikeln, welche in der„Fachzeitung für Schneider", im„Sozialpolitischen Zentralblatt" und anderwärts erschienen sind. Eine rege Agitation durch Versammlungen geht mit der schriftlichen Agitation Hand in Hand. Am 6. Mai fanden in fast allen größeren Städten öffentliche Versammlungen der Konfektionsarbeiter und-Arbeiterinnen statt mit der Tagesordnung:„Warum verlangen wir die Einführung von Betriebswerkstätten?" Die Versammlungen nahmen die von der Fünferkommission vorgeschlagene Resolution an, welche in Form eines Zirkulars den Konfektions- Unternehmern zugestellt wurde und bis zum 1. Februar 1896 die Errichtung von Betriebswerkstätten fordert. Daß die Unternehmer im großen Ganzen der Forderung feindselig gegenüberstehen, versteht sich am Rande und gelangt in ihren Organen, dem„Konfektionär" und dem„Berliner Manufakturist", zum Ausdruck. Das letztgenannte Blatt versendete an ca. dreihundert Firmen der Branche einen Fragebogen, der sieben Fragen betreffs der Forderungen der Arbeiterschaft enthielt. Die bis jetzt eingelaufenen mehr als hundert Antworten zeigen, daß das Unternehmerthum der Bewegung den größten Widerstand entgegensetzen wird. Die geforderte Reform mag hundertmal im Interesse der Arbeiter und Arbeiterinnen liegen: die Herren Unternehmer wollen von ihr nichts wissen, weil sie ihre Profite um ein Weniges schmälern würde. Heimarbeit und Sweatingsystem erlauben, die Betriebskosten für die Erstellung von Räumen, für Beleuchtung, Beheizung, Werkstatteinrichtung, für Zu- lhaten w. auf die Arbeiterschaft abzuwälzen. Sie ermöglichen eine gründliche Auswucherung der Arbeitskräfte und lassen das Odium derselben auf den Zwischenmeister fallen.— Einzelne Unternehmer jammern, daß die Industrie die Kosten der geforderten Reform nicht zu tragen vermöge und konkurrenzunfähig werde. Andere heucheln Fürsorge für die Interessen der Arbeiter und Arbeiterinnen als Ursache ihres Widerstandes. Schwachen und kränklichen Frauen und Mädchen kann man doch nicht zumuthen, den Weg zwischen Wohnung und Werkstatt hin und zurück zu machen und in engen Fabrikräumen zusammengepfercht zu sitzen! Das unbegrenzt lange Schuften in einem Räume, der in der Regel als Wohnung, Küche, Werkstatt und oft noch als Schlafstube dient— und dies nicht selten für mehrere Personen—, der von Ausdünstungen und Tuchstaub erfüllt ist, kommt nach der Meinung der Herren Unternehmer offenbar dem Aufenthalt in einem Seebad oder in einem Sanatorium gleich. Wie recht sie haben, beweist der hohe Prozentsatz der Schwindsüchtigen und Lungenleidenden unter der Arbeiterschaft der Konfektion! Die Heimarbeit soll ferner als Idylle erhalten werden, welche die Frau in den Stand setzt, gleichzeitig dem Erwerb und dem Haushalt und den Kindern zu leben. Wie könnte man die proletarische Familie um das trauliche Heim bringen, in welchem die Maschine vom grauenden Morgen an bis in die späte Nacht hinein rädert, das mit Stößen fertiger und halbfertiger Konfektionsartikel geschmückt, mit Staub und Ausdünstungen geschwängert, mit Stoffabfällen parkettirt ist. Jenes Heim, in welchem die Frau über die Arbeit gebeugt nervös überreizt vorwärts hastet, widerwillig und brummend— den Ausfall an der Arbeit berechnend— sich erhebt, um im Haushalt ein paar nöthige Handgriffe zu thun, das mittägige Mahl zu bereiten, d. h. die Zichorienbrühe zu wärmen und die Schmalzstullen zu streichen. Und wie wäre man einsichtslos genug, die Kinder des erzieherischen mütterlichen Einflusses zu berauben, der Möglichkeit, unter dem Mutterauge, das auf der Arbeit haften muß, sich Knöpfe oder Oesen in Nase und Mund zu stopfen, die ungesunde Atmosphäre der häuslichen Werkstatt einzuathmen? Wie könnte man die Kleinen um die Gelegenheit bringen, sich durch Faden ziehen, Knöpfe anheften, durch Holen und Abliefern von Arbeit recht frühzeitig an die kapitalistische Frohn zu gewöhnen? Die zarte Rücksicht des Unternehmerthums auf die Pflichten der Gattin und Mutter wird ja so herrlich durch die langen Stunden illustrirt, welche die Arbeiterinnen sehr oft beim Abfertigen warten müssen. Doch es entspricht nur Unternehmerart, wenn sich die großen, millioneureichen Konfektionäre mit Händen und Füßen gegen die Verwirklichung der Forderung sträuben. Recht wunderbar erscheint es dagegen, daß die lokal organisirten Damenkonfektionsschneiderinnen Berlins in eine Gegenbewegung gegen die Errichtung von Betriebswerkstätten eingetreten sind. Angesichts der sich mehr und mehr kon- zentrirenden Kapitalmacht ist unseres Erachtens schon die Zersplitterung der proletarischen Kräfte einer Industrie in verschiedene Organisationen und Organisatiönchen eitel Thorheit. Eine viel härtere Bezeichnung aber verdient ein Vorgehen, das darauf hinausläuft, den kämpfenden Brüdern und Schwestern in den Rücken zu fallen und dadurch die Position des gemeinsamen Feindes zu stärken. Die Gegenbewegung beruft sich hauptsächlich darauf, daß die Errichtung von Betriebswerkstätten gegen die Interessen der Frauen sei, es ihnen verunmögliche, ihren Aufgaben als Gattin und Mutter zu genügen. Wie diese Aufgaben erfüllt werden können oder richtiger vernachlässigt werden müssen, wenn die Frau durch niedrigsten Lohn Vornehmer Wettbewerb. Aus drin Arbeikerinnenleben. Von Scruffard Westcnbrrgrr. Herr Michel hatte alle Hände voll zu thun. Er fand das ganz in der Ordnung, denn er trug sich mit der redlichen Absicht, ein reicher Mann zu werden und sich in vier, fünf Jahren zur Ruhe zu setzen, d. h. alle Vergnügungen, in die er sich jetzt nur dann und wann vertiefen konnte, gründlich zu genießen. Herr Michel war mit einem Vermögen von zwanzigtausend Mark vom Lande in die Stadt gekommen. Alle Welt lachte, als er in einer der Hauptstraßen ein Geschäft von Kunststickereiwaaren eröffnete: waren doch schon vier beliebte, angesehene Geschäfte dieser Art in nächster Nähe. Die Inhaber derselben belächelten anfangs nicht wenig die fortwährend wiederkehrenden großen Anzeigen, in denen er seine „ungeheuren Vorräthe",„die erstaunliche, reiche Auswahl",„die unerhörte Billigkeit seiner Waare" anpries. Es vergingen jedoch keine vierzehn Tage, so trat an Stelle des Lächelns das Fluchen und Schimpfen. Michel verkaufte um zwanzig Prozent billiger als sie, und siehe da, die treuesten Kunden,„von welchen man so etwas gar nicht geglaubt hätte", ließen ihre bisherige Einkaufsstelle im Stich und wanderten zu diesem entsetzlichen Michel. Was thun? Nichts blieb übrig, als ihre Preise ebenfalls um zwanzig Prozent billiger zu stellen. Sie hatten sich jedoch kaum in ihr Schicksal gefunden, als Michel um weitere zehn Prozent herunterging. Die Menge strömte ihm zu; er hatte außerordentlichen Absatz. Nochmals folgten ihm die Geschäftsleute, jetzt aber zeigte es sich klar, daß sie dieser Schurke von einem hergelaufenen Michel zu Grunde richten wollte: er kündigte großen Ausverkauf au und gab alles und jedes zum Selbstkostenpreis. Der Kampf dauerte zwei Jahre. Michel hatte einen harten Kopf und rastete nicht, bis seine vier Konkurrenten die Segel vor ihm strichen, oder sich wenigstens einem anderen Erwcrbszweig zuwandten. Endlich war er allein; er hatte fast sein ganzes Vermögen zugesetzt, aber was that's? Kam doch jetzt die Zeit, wo er alles mit Riesenschritten einholen und den Verlust dreifach und vierfach ersetzen konnte. Er ging mit den Preisen in die Höhe, und in kurzer Zeit waren sie so, wie sie nie einer der„Todt- gemachten" zu fordern gewagt hätte.... Herr Michel hatte heute alle Hände voll zu thun. Die Leute kamen aus den Bädern und Sommerfrischen zurück, und die weibliche Welt dachte bereits an die kommenden Weihnachten, an die nothwendigen Geschenke und an Herrn Michel, der eine so reiche Auswahl von Stickmustern auf Lager hielt. Die Ladendiener schwirrten hin und wieder, die Verkäuferinnen breiteten lächelnd die Gewebe aus. Das„Vitt' schön",„gefälligst", „prachtvolles Muster" u. s. f. klang längs der breiten, hochbeladenen Tische hin, an der Kasse klirrte es fortwährend bald hell, bald dumpf, so daß Herr Michel, der sich nebenan im Bureau von einem jungen Mann die einzelnen Posten der Tageseinnahmen des heute zu Ende gehenden Monats vorlesen ließ, helle Lust empfand und wohlgefällig mit seiner goldenen Uhrkette, oder mit den dünnen Haarsträngchen spielte, welche die schwere Aufgabe hatten, seine Glatze neugierig musternden Blicken zu entziehen. An einer Ecke des Ladentisches nahe der Thür steht ein junges Mädchen. Es hat einen schlechten Platz; so oft der Laden- diener nach der anderen Seite will, niuß es zur Seite treten, und es ist so müde, todtmüde. Die Damen nehmen sämmtliche Stühle ein— dort ist noch einer frei, aber eine Dame hat ihren Schirm darauf gelegt; wenn sie nur fortginge! Aber wer weiß, man darf sich doch nicht setzen, wenn man nichts kaufen, sondern etwas verkaufen will und obendrein noch so arm aussieht. Sie wendet das Gesicht von der Helle ab. Die Augenlider schmerzen, als seien sie versengt; sie haben die Nacht nichts von zu höchster Arbeitsleistung angespannt vorwärts hastet, weiß Jeder, der einen Einblick in die Hausindustrie besitzt. Die Frau, welche in einer Betriebswerkstatt geregelte, kürzere Arbeitszeit hat, kann ihren häuslichen und mütterlichen Pflichten mehr Zeit widmen, geht mit größerer körperlicher, geistiger und moralischer Frische an sie heran, >st leistungsfähiger als die abgehetzte Heimarbeiterin. Die Agitation für die geforderte Reform wird mit Energie und Ausdauer fortgesetzt. Sie soll auch auf Gegenden wie Taunus, Spessart, Rheinhessen, Baden zc. ausgedehnt werden, wo die ländliche Bevölkerung zu wahren Hungerpreisen für die Konfektion arbeitet. Der eine Erfolg steht ihr zum Mindesten schon jetzt sicher: sie wird Dausenden von Arbeitern und Arbeiterinnen die Augen öffnen über >hre Klassenlage und über die Nothwendigkeit einer starken, kampf- !uhigen gewerkschaftlichen Organisation. Und dieser Erfolg ist die Bürgschaft für Siege gegenüber dem protzigen Unternehmerthum. Die Gewevkfchsftskonferenz für Niederösterreich und die Orgamfatwn der Ardeiterinnen. Den Leserinnen und Lesern der„Gleichheit" ist bekannt, init welch begeisterter Energie und überlegener Selbstzucht das klassenbewußte Proletariat Oesterreichs für seine Befreiung kämpft, insbesondere seit Jahren eine Wahlrechtsbewegung trägt, die an Großartigkeit und kühler Besonnenheit ihresgleichen sucht. Ueber dem politischen Kampf, über dem Ausbau der politischen Organisationen hat es jedoch keineswegs die Kräftigung der Gewerkschaften verabsäumt. Parallel mit der mächtigen politischen Bewegung entfaltet stch in Oesterreich eine aufstrebende, zielklare Gewerkschaftsbewegung. Naturgemäß hatte in letzter Zeit dank der politischen Situation der politische Kampf im Vordergrunde der proletarischen Aktion gestanden. Aber der Sieg des klassenbewußten Proletariats— die Zerschmetterung der Koalitionsregierung, der schmutzigen und engherzigen Beratung der schmutzigsten und engherzigsten Klasseninteressen der Be- htzende»— hat eine Pause im politischen Streit gezeitigt. Diese Pause benutzen die österreichischen Genossen, um die Gewerkschafts- organisationen auszubauen und zu stärken, damit die klare Erkennt- wß ihrer Aufgaben und ihre Arbeitsfreudigkeit bethäligend. So sanden �»de Juni zwei Gewerkschaftskonferenzen statt, die eine in Graz lür Steiermark, die andere, wichtigere, am 29. und 3V. Juni in Wien lür die Gewerkschaften und Arbeiter- und Arbeiterinnenbildungsvereine Niederösterreichs. �uhe gewußt, und das Sticken, der Blick auf die vielen Farben, oas Zählen der Stiche strengt an, besonders wenn das Lämpchen � armselig flimmert. Vor einer Stunde hatte sie den letzten �tich an ihrer Decke gethan und ist dann hierher geeilt. Morgen 'st der erste— morgen hat sie die Micthe für ihr Kämmerchen bezahlen, und es liegt ihr am Herzen, hier bei Michel ihre Arbeit los zu werden. Wie viel er wohl dafür giebt— ob sie damit morgen be- �hlen kann? Sie hat sechs Tage und zwei Nächte angestrengt gearbeitet— wenn sie sechs Mark löst, ist ihr geholfen, lind b'enn er sie nun gar abweist— was dann? Sie hat Zeit sich Gedanken zu machen. Wie das regelmäßige Plätschern einer Quelle, so schlägt das bald lauter, bald leiser geehrte Gespräch der auswählenden, handelnden Damen und der Perkäufer und Ladenmädchen an ihr Ohr. Wie munter es hier Zugeht'— so fremd klingt ihr das Lachen, die Fröhlichkeit. Was bissen auch die Damen hier von Nachtwachen, Arbeit, Roth! Einst— einst wußte sie auch nichts von alledem. Im weiden- heckenumzogenen Dorf, im Pfarrgarten— ja, da war Glück, Ppst und Sonnenschein. Es könnte auch heute noch so sein, wenn 'pr Vater nicht die Kirchenrechnung gefälscht hätte und vom Amte glommen wäre. Es sind jetzt zwei Jahre, daß er sich zur Schande seiner Gemeinde und seines einzigen mutterlosen Kindes �'schoß. Wie ihr die Augen schmerzen! . Sie kam dann zu der Tante in die Stadt. Diese nahm sich � Waise und mehr noch des Waisengeldes an; sie verrechnete es, sie sagte, mit dem Darlehen, das sie noch vom Vater zu sBdern hatte. Dabei hatte es Elise sehr schlecht. Die Tante ollte das Dienstmädchen sparen, und da war ihr Elise gerade °cht. Schwere Arbeit, wenig Essen— ein Jahr ging's; dann "wen lange, fieberheiße Krankheitstage. In der nothdürftigsten Der Wiener Konferenz wohnten 190 Delegirte bei, welche 3S0S4 Personen vertraten. Sie hatte vor allem über drei wichtige Fragen zu beschließen. Sie sollte das Verhältniß festsetzen zwischen den Gewerkschaften und der Gewerkschaftskommission, ihrer zentra- listischen Spitze, die sich seit ihrem Bestehen aufs Trefflichste bewährt hat, aber seitens der Organisationen nicht immer die nöthige— zumal materielle— Unterstützung findet. Ihr lag ferner die heikle Aufgabe ob, das Verhältniß zwischen den Gewerk- und den Bildungsvereinen zu regeln. Die Bildungsvereine haben längere Zeit im Klassenleben des österreichischen Proletariats eine hervorragende Rolle gespielt. Sie vermittelten Proletariern und Proletarierinnen das nöthige sozialpolitische, auch nicht selten das allgemeine Wissen, das diesen die bürgerliche Gesellschaft mit ihrer erbärmlichen Volksbildung vorenthält. Sie schulten für den politischen und gewerkschaftlichen Kampf tüchtige Kräfte heran, und mancher hervorragende Kämpfer dankt ihnen seine Ausbildung. Nichtsdestoweniger wurden sie an Bedeutung überholt von den politischen und gewerkschaftlichen Organisationen. Sie sind keine Kampfesorganisationen und können keine Kampfesorganisationen sein, solche aber sind es, deren das Proletariat in erster Linie bedarf und deren Schaffung es in erster Linie seine Kräfte widmen muß. Da aber die Bildungsvereine für die Aufklärung der indifferenten Proletarier und als Vorschule für die gewerkschaftliche und politische Bewegung immerhin Schätzenswerthes zu leisten vermögen, so lange ihre Existenz nicht zu einer verhängnißvollen Zersplitterung der Kräfte führt; handelte es sich für die Wiener Konferenz darum, eine Form des organischen, harmonischen Zusammenwirkens zwischen Gewerkvereinen und Bildungsvereinen zu schaffen. Endlich aber sollte sich der Delegirtentag zur Frage der gewerkschaftlichen Organisation der Arbeiterinnen schlüssig machen. Auch in Oesterreich erkennen die zielklaren Proletarier und Proletarierinnen immer deutlicher die Nothwendigkeit, die Arbeiterinnen den gewerkschaftlichen Organisationen zuzuführen, auch hier lassen es seit Jahren Genossen und Genossinnen nicht an ernsten Bemühungen, an aufopfernder Arbeit fehlen, die Lohnsklavinnen zum nothwendigen wirth- schaftlichen Kampfe zu sammeln und zu schulen. Aber wie in anderen Ländern, wie insbesondere auch in Deutschland, macht trotz alledem die gewerkschaftliche Organisation der Arbeiterinnen nur langsame Fortschritte. Groß sind die Hindernisse mannigfacher Art, wirthschaft- licher und sozialer Natur, welche sich ihr entgegenstellen. Vielfach auch sind noch die einzelnen Gewerkschaftler, die einzelnen Genossen lässig am Werk, erblicken in der Hereinziehung der Arbeiterinnen in Pflege, trostlos, fast ohne Hilfe lag sie da, sich auf dem harten Lager wälzend, oder an die weiße Decke starrend. Sie sehnte sich nach dem blauen Himmel, nach einem Blick, der ihr das Vertrauen auf die Zukunft wiedergebe, statt dessen blieb aber die eintönige, weiße Decke über ihr, die ihren Blick begrenzte, und es zog ein starrer Trotz in sie ein. Sie wollte frei werden. Kaum konnte sie sich regen, so packte sie in aller Stille ihr Bündel und floh aus dem Hause. Sie wollte frei sein; hungern hatte sie gelernt, arbeiten auch — sie wollte für sich arbeiten und für sich hungern, wenn es denn nicht anders ging. Sie hoffte aber, daß es anders gehen würde. Hoch oben in enger Gasse, im verwinkelten Hause nach dem Hofe zu gab es ein Kämmerchen für sie. Ein Bett, ein Tisch, ein Stuhl in einem Raum, in dem ein erwachsener Mann sich gerade noch bequem herumdrehen konnte: das war die Herrlichkeit, die sie gegen ein Miethgeld von sechs Mark für den Monat erstand. Aber nun auf die Suche nach Arbeit. O, wie bald wurden die Füße müde und wund. Sie träumte davon, für ein großes Geschäft Näharbeit erhalten zu können, oder als Verkäuferin eine Stelle zu findcn— doch die Leute gaben es ihr zu verstehen: sie sah zu armselig aus— hatte keine Figur— man traute ihr nicht. So oft sie auf ihren Gängen bei Michel vorbeikam, blieb sie am Erker stehen. Sie hatte sticken gelernt— doch ein so großes Geschäft! Durfte sie es wagen, hineinzugehen? Endlich faßte sie Muth; sie wählte die Dämmerzeit, weil man dann ihr abgetragenes und mühsam zusammengeflicktes Kleidchen nicht so mustern konnte. Welche Seligkeit! Nach einigen Fragen gab ihr Herr Büchel einen Fetzen Stramin, einen Streifen Wolle und sagte ihr, sie möge bis morgen eine Probe liefern, er wolle dann sehen, ob sie brauchbar sei. 118- die Fachvereine mehr ein interessantes Experiment, als eine brennende Nothwendigkeit; vielfach auch will der Stumpfsinn der Arbeiterinnen für die feurige Ungeduld der Organisirenden nicht schnell genug weichen, Entmuthigung tritt dort ein, wo zäheste Ausdauer erforderlich ist. Seitens der Gewerkschaften, wie insbesondere auch seitens der Genossinnen wurde betont, daß eine energischere und methodische Agitation unter den Arbeiterinnen zum Zwecke ihrer gewerkschaftlichen Organisation von unabweisbarer Dringlichkeit sei. Die bisherige Gemeinsamkeit der Bestrebungen, der Organisation müsse gewahrt bleiben, den Genossinnen habe jedoch die Möglichkeit einer selbständigen Initiative, einer umfassenden, planmäßigen und materiell gesicherten Aktion zuzustehen. Nach eingehenden und zum Theil sehr lebhaften Debatten hat die Gewerkschaftskonferenz die von uns hervorgehobenen Aufgaben gelöst. Zur Frage des Verhältnisses zwischen Organisationen und Gewerkschaftskommission beschloß sie: „Alle nichtpolitischen Vereine in Nicderösterrcich, die sich bis Ende des Jahres der Gcwerkschastskommission Oesterreichs nicht angeschlossen haben, werden von der organisirtcn Arbeiterschaft als fernstehend betrachtet und haben bei vorkommenden Lohnbewegungen keinen Anspruch an die Solidarität der organisirtcn Arbeiter, weil sie deren Beschlüsse nicht anerkennen. Die Gewerkschaftskommission wird angewiesen, diesem Beschlüsse gemäß vorzugchen." Das Zusammenwirken zwischen Gewerk- und Bildungsvereinen wird in Zukunft gemäß folgender Beschlüsse geregelt: „Die Lese- und Bildungsvcrcine, welche in der heutigen Form außer Stande sind, mit ihrer Zersplitterung der Kräfte etwas Ersprießliches zu leisten, und die sich heule schon als ein Hinderniß für die Entwicklung der Berufsorganisationen erweisen, haben sich in Ortsverbände umzuwandeln und bilden den Sammelpunkt aller im Orte vertretenen Berussvercine, als: Fachvcreine, Ortsgruppen und Zahlstellen. In Wien, wo in je einem oder nach Maßgabe der Verhältnisse auch in zwei Bezirken ein Ortsverband zu bilden ist, haben diese Ortsverbändc die Aufgabe, das Unterrichts-, Diskussions- und Vortragswesen zu regeln, den Berufsorganisationen Mitglieder zuzuführen und solche Berussarbeitcr, welche noch keine Organisation besitzen, als freie Mitglieder in den Ortsverband aufzunehmen." In den Debatten zur Frage der gewerkschaftlichen Organisation der Arbeiterinnen wurde einstimmig hervorgehoben, wie unendlich viel noch in Sachen der Berufsorganisationen der Arbeiterinnen zu thun sei. Genossin Glaß, als Vertreterin der Arbeiterinnen, wies den Vorwurf zurück, daß die Genossinnen der Frage keine genügende Und sie lieferte am anderen Morgen die Probe und erhielt Arbeit und war das glücklichste Menschenkind ans dem weiten Weltenrnnd. Sie verdiente so viel Geld, daß nicht nur ihr Miethsgeld herauskam, sie konnte sich auch an Brot satt essen, und wenn sie ein- oder zweimal in der Woche die Nacht durcharbeitete, so reichte der Verdienst sogar, um dem trockenen Brot mit ein wenig Butter und Kaffee den Weg leichter zu machen. Das ging zwei Monate ganz gut; sie wollte nicht merken, daß die Augen dann und wann unsicher wurden und brannten, als seien sie vom Feuer versengt, sie fühlte nicht, daß ihr der Alhem in der Brust stockte; sie rechnete nur, wie sie auskäme. Da— es sind jetzt vierzehn Tage— erklärte ihr ganz unverhofft Herr Michel, er bekomme von allen Seiten so viel und so billige Arbeiten zugetragen, daß er ihr keine weiteren Aufträge geben könne; wenn sie eine Arbeit auf ihre Gefahr anfertige, so wolle er dann sehen, ob sie ihm gefalle. Man arbeitete also noch billiger als sie; sie begriff es nicht, überlegte aber keinen Augenblick, sondern nahm mit zitternder Hand einen Theil des eben für die letzte im Auftrage Michels gefertigte Arbeit gelösten Geldes und kaufte sich Wolle, Stramin, Seidengarn, alles was sie brauchte. Die Arbeit wurde ihr schwer; es fiel manche Thräne von der hageren Wange und— ach, das Blumengewinde, womit sie eine Klavierdecke zieren wollte, kam so langsam vorwärts, und der letzte Tag des Monats, für den sie das Miethgeld bereit halten mußte, kam so rasch. Morgen ist der Erste. Ihre Vermietherin hat sie heute schon so fragend angesehen.... Dann und wann wirft sie einen scheuen Blick nach dem Gesicht ihres bisherigen„Arbeitgebers"— sie möchte ihm die Gedanken von der Stirn ablesen, und es ist doch gewiß, daß er an alles andere eher denkt, als an sie, deren Anwesenheit er vielleicht noch gar nicht bemerkte. Aufmerksamkeit zuwendeten und vielfach sich lieber in der politischen Agitation als in der Gewerkschaftsbewegung bethätigten. Zur Förderung des von Allen erstrebten Zieles forderte sie, es möge ein aus weiblichen Mitgliedern der einzelnen Organisationen bestehendes Exekutivkomite gewählt werden, dem die Ausführung der Beschlüsse zufiel. Die Konferenz nahm zu der Frage folgenden Beschluß an: „In Erwägung, daß die Arbeiterinnen keine eigene Bcrussklassc darstellen, sondern in den Berufen der Männer thätig sind und un- organisirt nicht nur selbst in ihrer Existenz bedroht werde», sondern eine gefährliche Konkurrenz der männlichen Arbeiter bilden, beschließt die Konferenz: Die Arbeiterinnen haben von der Schaffung selbständiger Arbeiterinnen-Verbände abzusehen und sich den Organisationen jener Berufe, in welchen sie thätig sind, anzuschließen, um mit den männlichen Bcrufsgenossen die gemeinsamen Interessen zu wahren und zu vertreten. Den Bcrussorganisationen obliegt die Pflicht, zu diesem Zwecke eine separate Agitation einzuleiten, damit die Heranziehung der Arbeiterinnen in ihre Berufsorganisationen mit mehr Ernst durchgeführt wird wie bisher. Da die Arbeiterinnen zumeist weniger verdienen, ist eine Klasse für weibliche und Hilfsarbeiter einzuführen, um diesen den Beitritt zur Organisation zu ermöglichen. Um die Arbeiterinnen auch zur Thätigkeit in der Organisation heranzuziehen, ist ihnen eine entsprechende Vertretung in den Ausschüssen und übrigen Vcrtretungskörpcrn zu gewähren." Genossin Boschek stellte zu diesem Beschluß einen Zusatzantrag, welcher von der Genossin Josef bekämpft, dagegen von den Genossinne» Popp-Dworschak(die unermüdliche, talentvolle Führerin der proletarischen Frauenbewegung in Oesterreich, Verfasserin der treffliche» Agitationsbroschüre:„Die Arbeiterin im Kampf ums Dasein") und Glaß lebhaft befürwortet ward. Er lautet: „Die Gewerkschaften haben sich mit der Gewerkschaftskommission und der Kronlands-Zcntralleitung in Verbindung zu setzen in Bezug auf die strikte Durchführung der gefaßten Beschlüsse. Auch haben die Organisationen der Gewcrkschaftskomniission Bericht zu erstalten, wie groß die Zahl der Arbeiterinnen im Berufe ist, und welche Anzahl bereits i» der Berussorganisation steht.— Das bestehende Frauen-Agitationskomite hat ebenfalls zu diesem Zwecke gemeinschaftlich mit den Organisationen und der Gewerkschaftskommission in Verbindung zu treten." Im Anschluß hieran forderte Genosse Beer: „Die Geldmittel zur Durchführung des Beschlusses soll die Gewerk- schastskommission zu decken." Sie fürchtet, jeden Augenblick zusammenzusinken vor Müdig� keit; wenn nur die Damen gingen— und doch freut sie es wieder, daß hier so viel gekauft wird. Man braucht gewiß ihre Decke.......(Fortsetzung folgt.) Aristvkratische Frauen. Sei du nur recht dcmüthig, Und thu', was ihnen gefällt; Da sind sie so gnädig, so gütig, Die Theilnahmvollsten der Welt. Doch wehe, läßt du ahnen, Daß gleich du ihnen dich nennst, Daß du nicht Güter und Ahnen, Nur Adel des Herzens kennst. Da aristokratisch hochmüthig, Nasrümpscnd, unnahbar schier, Denn wie, wie wär es nur möglich, Zu reden nur mit dir. Doch kleine, niedre Leute, Wie gern beglücken sie die; Die beehrt sich glauben— wie freute Wahrhastig, wahrhaftig das sie! Denn ist's nicht ein Behagen, Sich herabzulassen gcruhn, Nach deren Ergehen zu fragen? Doch sollten sie Thaten thun. Uns helfen, den Abgehetzten— Wißt ihr, was ich erfuhr?— Da sind sie die Allerletzten, Sic— zahlen mit Worten nur. Carl Th. Schulz(Dresden). Die Konferenz erklärte sich für beide Zusatzanträge. Auf ihrer Tagesordnung standen noch eine Reihe wichtiger Fragen: die Organisation der Lehrlinge und jugendlichen Hilfskräfte, die Frage des Rechtsschutzes, des Streiks und Boykotts. Auch die diesbezüglichen Verhandlungen und Beschlüsse zeigen, daß die österreichischen Gewerkschaften auf dem Boden der modernen sozialistischen Arbeiterbewegung stehen. Und daß sie sich kräftig entwickeln, bewies der Bericht der Gewerkschaftskommission, welcher mit freudiger Genugthuung konstatirte, daß seit dem letzten Kongreß die Zahl der Organisationen und ihrer Mitglieder fast verdoppelt habe, 591 Gewerkvereine umschließen 80000 Mitglieder, 275 Bildungsvereine 27 000. Die Vergangenheit und Gegenwart der österreichischen Gewerkschaftsbewegung bürgt für ihre Zukunft, und die Arbeiter der Wiener Konserenz werden das Ihrige dazu beitragen, machtvolle wirthschaftliche Kampfesorganisationen zu schaffen. In diesen Kampfesorganisationen werden mit der Zeit und bei ernster, zäher Arbeit Zehntausende und Zehntausende proletarischer Frauen und Mädchen stehen, die sich nicht wehr als bloßes Maschinenfutter fühlen, sondern als Streiterinnen für ihre Zukunft und die ihrer Klasse. Skaalsanwslt und Polizeiwillkur im Kampfe gegen die proletarische Frauendewegung. Das allgemeine Landrecht läßt in Preußen alle Bürger vor dem Gesetze gleich sein. Die Frauen aber besitzen trotzdem nicht bie gleichen Rechte wie die Männer und mehr noch: die preußische Juristerei hat sich von jeher dadurch ausgezeichnet, daß sie unter Aufgebot von kühnem Scharfsinn auch noch die wenigen Rechte einzuschränken sucht, welche den Frauen zustehen. Und zwar besonders bann, wenn proletarische Frauen das ihnen gewährleistete arm- Klige Bischen Vereins- und Versammlungsfreiheit ausnützen, um für ihre menschenwürdige Stellung innerhalb der heutigen Gesellschaft Und für ihre volle Befreiung zu ringen, wie sie nur in einem sozialistischen Gemeinwesen möglich ist. So wollte man schon 1886 die Berliner Arbeilerinnenbewegung dadurch lahm legen, daß man ihre Leiterinnen bestrafte, und dies auf Grund der behördlichen und offenbar sehr waßgeblichen Ansicht, daß die Arbeiterinnen-Vereine politische vereine seien. Das von lobenswerthem, staatsretterischem Eifer äugende Vorgehen fand Nachahmung in sast allen preußischen Städten, wo Organisationen proletarischer Frauen existirten. Als Kürender„Nordschein" leuchtete es nach Bayern hinein, wo die Be- hvrden mit der Zeit preußischer als preußisch gegen das Vereins- und Versammlungsrecht der Frauen vorgingen. Und wo es der Gesetzes- irgend eines deutschen Vaterländchens zuließ, wurde dieser �osetzestext den Proletarierinnen gegenüber nach preußischem Muster! ausgelegt und gehandhabt. Aeußerst lehrreich für dieses Bestreben ist das nun vorliegende �rkenntniß in Sachen der Berliner Frauen-Agitationskommission. Es �gt sinnenfällig, wie dringend nöthig eine Reform unseres Rechtswesens ist, durch welche die Rechtsprechung in Einklang kommt mit b�w Rechtsbewußtsein der großen Masse. Es zeigt sinnenfällig, was btt gute Wille und die Auslegungskunst vermag. So ersehen wir aus diesem Erkenntniß, daß die kleinen unzwei- beutigen Bestimmungen des Gesetzes nicht immer befolgt werden süssen. Das gemeine Volk, das diese Bestimmungen zum großen Dheil gar nicht kennt, darf sich allerdings nicht leisten, sie einmal wißer Acht zu lassen. Dagegen können sich Polizei, Staatsanwalt w>d Richter über diese Gesetzesbestimmungen hinwegsetzen, wenn der Zweck es erfordert. Der§ 16 des Vereinsgesetzes setzt fest, daß die �vlizeibxhgrdx binnen achtundvierzig Stunden dem Staatsanwalt Anzeige von der Schließung eines Vereins erstatten muß. Die Staatsanwaltschaft hat wiederum binnen acht Tagen der Polizeibehörde Nachricht zu geben, wenn kein Grund zur Schließung des Vereins °°Aag. Wörtlich heißt es dann:„Alsdann ist vom Gericht sofort Beschluß darüber zu fassen, ob die vorläufige Schließung des Vereins � zum Erkenntniß in der Hauptsache fortdauern soll." Diese unzweideutige Bestimmung hat bisher gegolten. Der Frauen-Agitations- vMlnission gegenüber ist sie nicht beachtet worden. Diese wurde am b- Februar durch polizeiliche Verfügung geschlossen. Die Staatsanwaltschaft erhielt am 22. Februar hiervon Mittheilung. Diese aber veranlaßt zunächst nur die richterliche Vernehmung der Beschuldigten. �n dem Erkenntniß heißt es:„Da Zweifel bestehen konnten, ob damit °>e im tz 16 des Vereinsgesetzes vorgeschriebenen Fristen innegehalten und die vorläufige Schließung rechtswirksam bestehe, ordnete w Polizeibehörde unter dem 30. März nochmals die vorläufige Schließung an und zeigte das der Königlichen Staatsanwaltschaft vv. Die Mitglieder der Frauen-Agitationskoinmission erhielten davon "'cht Kenntniß." Das Gesetz besagt unzweideutig, es muß seitens der Behörde nach Vorschrift verfahren werden. Und daß der Staatsanwaltschaft wie dem Polizeipräsidium die vereinsgesetzlichen Bestimmungen genau bekannt sind, steht doch außer allem Zweifel. Der Staatsanwalt erklärte bei seiner Begründung der Anklage, daß die Angeklagten eigentlich nur formell gegen das Gesetz verstoßen hätte». Sie wurden verurtheilt; bei ihnen war also der Verstoß gegen die Form strafbar. Liegt aber nicht auch, wie wir gezeigt haben, seitens der Behörden ein formeller Verstoß gegen das Gesetz vor? Das Gericht hätte sofort Beschluß über die vorläufige Schließung der Kommission fassen müssen. Vom 19. Februar bis 1. April lag aber kein solcher Beschluß vor; derselbe erfolgte erst auf nochmalige Anzeige vom 4. April. Die Sache könnte an sich bedeutungslos erscheinen, sie ist aber gerade für den vorliegenden Fall charakteristisch. In dem Erkenntniß wird nämlich weiter festgestellt, daß vier der Angeklagten sich nur einer Uebertretung schuldig gemacht haben, die innerhalb von drei Monaten verjährt. Es heißt nun aber bezüglich des Verjährungseinwandes: „Der Verjährungseinwand— soweit die Uebertretung in Frage tritt— scheitert daran, daß auf die Mittheilung von der vorläufigen Schließung des Vereins der Berliner Frauen-Agitationskommission vom 22. Februar 1395 innerhalb der im Z 16 des Vereinsgesetzes vorgeschriebenen Frist ein Antrag auf Fortdauer der vorläufigen Schließung nicht gestellt worden ist. Hierdurch ist die Aufhebung des letzteren ohne Weiteres eingetreten und der„Verein" hat bis zu seiner am 30. März nochmalig erfolgten Schließung rechtswirksam fortgedauert." Der§ 16 des Bereinsgesetzes besagt:„Wer sich bei einem auch nur vorläufig geschlossenen Verein als Mitglied ferner betheiligt, wird mit Geldstrafe von 15 bis 150 Mk. oder Gefängniß von acht Tagen bis drei Monaten bestraft." Die vorläufige Schließung ist aber nicht, wie das Gesetz vorschreibt, von der Polizeibehörde aufgehoben worden. Das Gericht stellt fest, der„Verein" hat noch elf Tage rechtswirksam fortgedauert. Wenn dem so ist, haben sich dann die Mitglieder der Kommission nicht unbewußt nochmals straffällig gemacht? So komisch die Frage scheinen mag, ist sie doch völlig berechtigt und wirft ein Streiflicht auf Gesetzesauslegungen, welche dem Laienverstand schlechterdings unverständlich sind. Wenden wir uns nun dem Theil des Erkenntnisses zu, der die Schuld der Angeklagten beweisen soll. Die Frauen-Agitationskommission soll ein„politischer Verein" gewesen sein. Was ein Verein ist, wird in dem Erkenntniß folgendermaßen festgestellt: „Als Verein im Sinne des Vereinsgesetzes ist anzusehen: jede dauernde Vereinigung mehrerer Personen zur Verfolgung gemeinschaftlicher Zwecke unter einer Leitung." Es mußte also zum Zwecke einer Verurtheilung erwiesen werden, daß eine Vereinigung unter einer Leitung bestanden hat. Zeugen dafür, daß die Mitglieder der Kommission gemeinsam wirkten, waren nicht vorhanden und konnten nicht vorhanden sein. Das Gericht mußte sich bei seinem Urtheil auf die Aussagen der Angeklagten stützen. Von diesen rühmte aber der Staatsanwalt selbst, daß sie mit aller Offenheit der Wahrheit die Ehre gegeben hätten, so daß er auf die Vernehmung der Belastungszeugen verzichtete. Aus den Aussagen der Angeklagten ging aber hervor, daß sie nicht gemeinsam handelten. Es ward nicht erwiesen, daß sie zu irgend einer Zeit, an irgend einem Ort, zu irgend einer Besprechung zusammenkamen oder auf schriftlichem Wege über ein gemeinsames Vorgehen sich verständigten. Die Angeklagten waren gewählte Vertrauenspersonen und wirkten jede für sich, in ihrer Art, in ihrem Stadttheil, nicht gemeinschaftlich, wohl aber im Interesse der Frauen überhaupt. Sie betonten besonders, daß die Bezeichnung„Frauen-Agitationskoinmission" von jeder Einzelnen von ihnen im obigen Sinne der Oeffentlichkeit gegenüber gebraucht ward. Als Beweise für den Vereinscharakter der Kommission galten dem Gericht u. A. folgende„Thatsachen". Frau Fahrenwald berief Versammlungen ein und unterzeichnete die Anzeige derselben mit„Die Frauen-Agitationskommission". In diesen Versammlungen wurden Mitglieder der Kommission ins Bureau gewählt und betheiligten sich an den Debatten. Frau Ihrer referirte in einigen dieser Versammlungen. Daß jeder Frau das Recht zusteht, Versammlungen einzuberufen, im Bureau zu sitzen, sich an Debatten zu betheiligen und zu referiren, hob der Vorsitzende des Gerichtshofs bei der Verhandlung hervor. Und wie man aus diesen„Thaten" auf Vereinigung oder Verabredung schließen kann, ist uns unerfindlich, sie haben nichts Derartiges zur Voraussetzung. Weiter soll das gemeinsame Wirken der Kommissionsmitglieder hervorgehen aus einem Schreiben der Frau Ihrer, das„Frauen-Agitationskommission" unterzeichnet ist und in dem zur gewerkschaftlichen Organisation der Arbeiterinnen ausgefordert wird. Dieses Zirkular ist aber einen Monat vor der Wahl der aufgelösten Kommission geschrieben worden, steht also mit Nr. 1« der„Gleichheit" gelangt am 7. August 18SS zur Ausgabe. dieser in keinem Zusammenhang und zeigt deutlich, daß eine gemeinsame Thätigkeit nicht vorhanden war. Da das Schreiben außerdem zu der gesetzlich durchaus berechtigten gewerkschaftlichen Organisation der Arbeiterinnen aufforderte, ist es nach keiner Richtung hin belastend. Jedes Urtheil soll sich auf thatsächliche Beweise und nicht auf Annahmen stützen. Die angeführten dürftigen, nur auf Vermuthungen beruhenden Beweisgründe, veranlaßten jedoch den Gerichtshof zu folgendem Erkenntniß: „Gleichwohl blieb die Frauen-Agitationskommission nicht ohne Organisation! Die obwaltenden thatsächlichen Verhältnisse sind hier allein entscheidend. Denn die Frauen-Agitationskonnnission war keine formlos unverbundene Personenmehrheit, sondern die Thatsache ihrer Konstituirung in Verbindung mit dem Umstände, daß die Angeklagten als eine Art Vorstand oder Vertrauenspersonen gewählt wurden, und sowohl hierdurch wie durch die Presse und die schriftlichen Anmeldungen(Fahrenwald), durch entsprechende Korrespondenz(Ihrer) und durch Versammlungen als eine mehr oder weniger organisirte dauernde Vereinigung zur Verfolgung besonderer Zwecke hervorgetreten sind, giebt dem Ganzen das Gepräge eines Vereins im Sinne des Gesetzes vom 1l. März 1830 und den abgehaltenen Volksversammlungen den Charakter von Vereinsversammlungen, in denen die Angeklagten die angekündigten Erörterungen theils durch andere Redner herbeigeführt, theils wissentlich geduldet haben." Die Frauen-Agitationskommission bestand aus sieben Personen. Die öffentlichen Volksversammlungen aber, zu denen Jede und Jeder Zutritt hatte, die von zweihundert bis fünfhundert Personen besucht waren, sollen Aereinsversammlungen des„Vereins" Frauen-Agitations- kommission gewesen sein!! Warum? Weil diese Versammlungen von einem Mitglied der Kommission einberufen worden waren und weil zufälligerweise das eine oder andere Mitglied derselben ins Bureau gewählt ward! Diese juristische Logik begreife, wer kann, das werk- thätige Volk wird sie als ein Auf-den-Kopf-stellen aller Rechtsbegriffe betrachten. Und es hat allen Anlaß, scharfen Protest zu erheben gegen derartige feinsinnige, kunstreiche Rechtsklügeleien. Die nämlichen Praktiken, welche der Frauen-Agitationskommission den Garaus gemacht haben, können nach Belieben auch angewandt werden, um das Vereinsund Versammlungsrecht des Proletariats überhaupt zu beschränken. Doch weiter im Text. Das Gericht hat in obigem Satz die Kommission für„eine Art Vorstand oder Vertrauenspersonen" erklärt. Einige Zeilen weiter aber behauptet es: „Als Hauptbetheiligte dieser Frauen-Agilationskommission, d. h. als Leiter im Sinne des Gesetzes, sind nur die Angeklagten Fahren- wald und Ihrer anzusehen, während die übrigen Angeklagten weniger hervorgetreten sind und nur als Mitglieder in Betracht kommen." (Von zweien derselben wurde übrigens bei der Verhandlung vom Vorsitzenden ausdrücklich festgestellt, daß sie eine agitatorische Thätigkeit bisher nicht entfaltet hatten.) Die nämlichen Personen, welche soeben sämmtlich als„Vorstand und Vertrauenspersonen" auf- marschirt waren, werden mit einemmale— mit Ausnahme der Genossinnen Ihrer und Fahrenwald— wieder par orckrs cks innkti zu „Mitgliedern" degradirt. Denn— dies war auch dem Gerichtshof klar— einen Verein ohne Mitglieder kann sich auch eine Mark Twainsche Phantasie kaum denken.„Eine Mitgliedschaft, ein Königreich für eine Mitgliedschaft!" und so kam die obige widerspruchsvolle, groteske Schlußfolgerung zu Stande. Damit nicht genug. Das Urtheil erklärt noch:„Es rechtfertigt sich daher die Schlußfeststellung, daß die Angeklagten in den Jahren 1894 bis 1895 als Frauenspersonen, die Mitangeklagten Fahrenwald und Ihrer zugleich als Leiter einem politischen Verein angehört haben, in welchem sie sich sämmtlich als Mitglieder haben aufnehmen lassen." Wer hat in den von richterlichem Scharfsinn entdeckten Verein aufgenommen? Wer ist aufgenommen worden? Geheimniß und richterliche Auslegekunst! Wo ist der„Graf Oerindur", der diesen„Zwiespalt der Natur" zu erklären vermöchte? Hatten die Frauen, wie Staatsanwalt und Vorsitzender bei der Verhandlung betonten, nur von dem ihnen zustehenden Staatsbürgerrecht Gebrauch gemacht, indem sie nach Abänderung veralteter Gesetzesbestimmungen und Gleichberechtigung mit den Männern in Staat und Gesellschaft strebten, und lag nur ein formeller Verstoß vor, wie konnte man dann Haussuchungen und Anklagen verfügen, wie konnte man zur Verurtheilung der Frauen gelangen und obendrein auf Grund der charakteristischen„logischen Begründung" der Beweisführung? Ist so die Begründung des Vereinscharakters der Frauen- Agitationskommission eine äußerst wundersame und anfechtbare, so fehlt der gerichtlich erkannten Schließung dieses„Vereins" die Begründung gänzlich. Es heißt einfach:„Das Gericht hat von dieser Befugniß bei der Schwere des Falles, die, da es sich um einen politischen Verein handelt, der lediglich aus Frauenspersonen besteht, obenauf liegt und keiner weiteren Begründung bedarf, ohne Weiteres Gebrauch gemacht." Ein Urtheil verhängen ist allerdings weit einfacher und bequemer, als ein Urtheil durch einen Thatbestand begründen. Um offen zu sein: uns ist diese Art einer gründelosen Urtheilssprechung immerhin noch lieber, als die durch wagehalsige Kunststücke verklausulirte angebliche Begründung! Nackt, unverhüllt zeigt sie auch dem einfachsten Verstand das Wesen der Klassenjustiz. Wird der höchste deutsche Gerichtshof, das Reichsgericht, das gegen die Frauen-Agitationskommission gefällte Urtheil bestätigen? Das Landgericht zu Frankfurt a. M. ist in letzter Zeit in ähnlicher Sache zu einem Erkenntniß gekommen, das dem Berliner direkt entgegensteht. Die Mitglieder einer Frauenkommission wurden mit der Begründung freigesprochen, daß eine Kommission, die aus fünf gewählten, bestimmten Mitgliedern bestehe, unmöglich ein Verein sei. So ein Urtheilsspruch, gefällt in dem nämlichen Lande, auf Grund des nämlichen Gesetzes wie das Erkenntniß des Berliner Gerichtshofes. Wo ist das Recht, wo das Unrecht, der Jrrthum? Urtheile, wie das gegen die Berliner Frauen-Agitationskommission, tragen wesentlich dazu bei, das Gefühl der Rechtsunsicherheit zu erhöhen, das sich immer weiterer Kreise der werkthätigen Masse bemächtigt. Die klassenbewußten, nach ihrer Befreiung strebenden Männer und Frauen des Proletariats erscheinen in der Folge meist mit dem Bewußtsein vor Gericht, unter allen Umständen verurtheilt zu werden. Sie sind eben der Ueberzeugung, daß„der Jude verbrannt werden muß", daß man den Kampf für die Erlösung der Arbeiterklasse mit allen Mitteln lahmlegen will. Die proletarische Frauenbewegung geht aber über polizeiliche und richterliche Verfügungen hinweg zur Tagesordnung über. Ihre treibende Kraft liegt in den herrschenden Gesellschaftsverhältnissen, und künstliche Hindernisse sind nur ein Ansporn mehr für ihre Trägerinnen und Vorkämpferinnen, allzeit opferfreudig und pflichttreu auf Posten zu stehen, allen reaktionären Gesetzesbestimmungen zum Trotz und aller Köllerei zum Trotz. IZ. 4. Kleine Nachrichten. I» schandbarster Weise ausgewnchert wird die weibliche Arbeitskraft in einer Korsettschließenfabrik in Bockenheim bei Frankfurt a. M. Als diese Fabrik errichtet wurde, suchte der Unternehmer „junge Arbeiterinnen", d.h. möglichst billige Arbeitskräfte, und versprach ihnen 1 Mark Lohn pro Tag für die erste Zeit. Bald darauf verwandelte er den Zeitlohn in Akkordlohn. Warum? das erhellt aus den folgenden Zahlen. Der Fabrikant zahlt für das Anbringen von Metallschließen an l Gros— IS Tunend Korsettstäben: 4 Pf., sage und schreibe vier Pfennige. Jedes der 144 Korsettstäbchcn ist oben und unten mit einer Schließe zu versehen; eine fleißige und geschickte Arbeiterin kann im Tag höchstens KI Gros schließen und verdient mithin täglich-KI Pf., sage und schreibe vierzig Pfennige. Wir brauchen der wuchtigen Anklage dieser Zahlen nichts hinzuzufügen. Der liebe Zopf in Gefahr. Nach der„Schlesischen Zeitung" beschlossen Rektor und Senat der Breslauer Universität bei den Vor lesungen als Hospitantinnen solche Damen zuzulassen, welche die Prüfung als wissenschaftliche Lehrerinnen für höhere Schulen bestanden haben. Wie es scheint, sängt man in Deutschland hier und da an, sich»ach dem Motto„Immer langsam voran" in Sachen der Frauenbildung zu Reformen zu entschließen, die von den russische" Universitäten bereits Ende der sechziger Jahre befürwortet und zw" Theil von der russischen Regierung verwirklicht worden sind oder wenigstens eine Zeit lang verwirklicht waren. Weibliche Studenten in Numänie». In Bukarest zählte man im Jahre 1893/94 auf 1330 eingeschriebene Studenten 91 iveid liche. Auf die verschiedenen Fakultäten verlheilten sich die 91 Student innen wie folgt: 26 studirten an der„Fakultät der Wissenschaften- nämlich Mathematik, Biologie, Chemie, Physik zc.; 47 an der„phil"' sophischen und literarischen Fakultät"(die genannten beiden F"� täten entsprechen der deutschen philosophischen Fakultät); 11 läge" dem Studium der Rechtswissenschaft ob und 7 dem der Medizi"' Der Staat hat noch keine Gymnasien für Mädchen errichtet, und s" müssen diese die Vorbereitung für die Universitätsstudien in Prival anstalten erlangen. Aber die Zeugnisse der Privatschulen, welO den Mädchen Gymnasialbildung vermitteln, werden vom Staate a" erkannt, und die Inhaberinnen solcher Zeugnisse dürfen die Baccalaw reatsprüfung(Abiturium) bestehen. 1893 haben 51 Mädchen � betreffenden Examina bestanden. Verantwortlich für die Redaktion: Fr. Mara Zetkin(Eißner) in Stuttgart.— Druck und Verlag vou I. H. W. Dietz in Stuttgart.