Vit«Hril.' Zeitschrift für die Interessen der Arbeiterinnen. Herausgegeben von Emma Ihrer in Pankviv bei Berlin. Tie„Gleichheit" erscheint alle 14 Tage einmal. Preis der Nummer! Zuschriften an die Redaktion der„Gleichheit" sind zu richten �Pfennig, durch die Post(eingetragen unter Nro. 2756) MittMocll den � an Fr. Klara Zetkin(Ei ßner). Stuttgart, Rothebühl- vierteljährlich ohne Bestellgeld 55 Pf.; unter Kreuzband 85 Pf. �.�.rrvver Straße 147, III. Die Expedition befindet sich in Stuttgart, Inseratenpreis die zweigespaltene Petitzeile 20 Pf. � 1895. Furthbach-Straße 12. Nachdrult ganzer Artikel nur mit Quellenangabe gestattet. Zun: Vreslauer Parteitag. Eine ereignisreiche Zeit, eine Zeit heißer Kämpfe, pflichttreuen kräftigen Arbeitens und Strebcns liegt für Dentschlands klassenbewußte Proletarier zwischen dem letzten und dem diesjährigen Parteitag der Sozialdemokratie. Die Frankfurter Berathungen fielen in die Zeit, wo unter Hurrah und Hussah der Umsturzrummel herantobte. Lange Monate hindurch stand die Sozialdemokratie im Vordertreffen der Kämpfe, welche sich aufrollten um Sein oder Nichtsein jeuer dürftigen Ansätze politischer Freiheiten, deren das deutsche Volk sich erfreut. Eine Unsumme von Zeit, Kraft und Mitteln, von feuriger Energie und kühler Besonnenheit hat sie in diesen Kämpfen bethätigt. Und — welche Partei könnte sich an kräftigem Leben mit der Sozialdemokratie messen— kaum daß in ihrem Ringen mit der Reaktion eine relative Pause eingetreten, ging sie arbeitsfreudig aus Werk, um sich über die Taktik klar zu werden, welche ihren Eroberungszug aufs platte Land leiten soll. Die von dem Frankfurter Parteitag erwählte Agrarkommission veröffentlichte ihren Progranimentwurf, der Gegenstand eingehendster Erörterung in der sozialdemokratischen Presse und in den sozialdemokratischen Organisationen wurde. Regstes geistiges Leben und durchaus gesundes, klassenbewußtes Leben bethätigte die Partei in der Kritik des Entwurfs, einer Kritik, welche mit geradezu überwältigender Einmüthigkeit die gemachten Vorschläge zurückweist. Die wichtigste Aufgabe des Breslauer Parteitags ist es, die im Vorjahr in Frankfurt a. M. angeschnittene Frage zu entscheiden. Soll die Sozialdemokratie dem Programmentwurf der Agrarkommission entsprechend auf ihre Fahue einen Bauernschntz schreiben, der im Gegensatz steht zu der Richtung der wirthschafllichen Entwicklung und im Gegensatz zu dem Charakter der Partei des proletarischen Klassenkampfes? Soll sie den Staatssozialismus, den sie auf dem Parteitag zu Berlin für die allgemeine Haltung der Partei zum großen Thore hinausgeworfen hat, jetzt durch das Seitenpförtchen der Agrarfrage höflich Hereinkomplimentiren? Soll sie gar, der Tendenz der Forderungen sich anbequemend, welche der süddeutsche Unterausschuß der Agrarkommission formulirte, die Taktik des Bauernschutzes bis zu einer durchaus antisozialistischen Taktik des Bauernfangs zuspitzen? Oder heischt es nicht vielmehr das Interesse der sozialdemokratischen Partei, das Interesse des deutschen Proletariats auch der Landbevölkerung gegenüber an der bisher bewährten revolutionären Taktik festzuhalten, welche auf leichtere und bequemere Augenblickserfolge verzichtet, wenn sie nur durch eine Preisgabe des Charakters der Partei erkauft werden können? Auf sie verzichtet, nicht aus verbohrter„orthodoxer" Prinzipienreiterei, sondern aus der praktisch-nüchternen Erwägung heraus, daß das grundsätzlich Jrrthümliche sich mit der Zeit stets als das praktisch Schädliche erweist. Das Festhalten an der bis jetzt befolgten Taktik der Sozialdemokratie ist doch keineswegs gleichbedeutend mit dem freiwilligen Verzicht auf die Gewinnung der ländlichen Bevölkerung oder eine Verzettelung der Parteikraft in fruchtlosen Bemühungen. Die Erfahrung zeigt allenthalben, daß die Sozialdemokratie recht beachtens- werthe Erfolge auf dem Lande erzielt hat, auch ohne daß sie unter dem Schutzheiligenthum eines besonderen Agrarprogramms reaktionärer Bauernschutzsorderungen zum Ansturm marschirte. Betonen, daß die Genossen, welche in der Beziehung anderer Ansicht sind, daß insbesondere die Väter des Programmentwurfs von den besten Absichten geleitet eine Taktik fordern, welche die Partei bisher als schädlich verwarf, hieße beleidigen. Aber nicht das gute Herz und die guten Nieren der Befürworter einer neuen Taktik hat der Breslauer Parteitag zu prüfen. Er hat ihre Vorschläge zu messen an unseren Prinzipien, er muß sie wägen bezüglich ihrer Einwirkung auf den proletarischen Klassenkampf, er hat ihre Konsequenzen zu ziehen nicht im luftigen Räume frommer Wünsche, sondern mit Berücksichtigung der bestehenden, sehr wirklichen sozialen und politischen Machtverhältnisse im Deutschen Reich. Heiß werden jedenfalls manchmal die Geister im Für und Wider aufeinander- platzen. Aber es charaklerisirt die innerliche Kraft und Gesundheit der deutschen Sozialdemokratie, daß sie innerhalb ihrer Reihen vorhandene Gegensätze rllckhaltslos zum Austrag bringen kann, während sich die bürgerlichen Parteien um solche in scheuer Furcht wie die Katze um den heißen Brei herumdrücken müssen. In klarer, ernster Würdigung ihrer vcrantwortungsreichen Aufgabe werden die Vertreter der sozialdemokratischen Partei in Breslau die strittige Frage entscheiden. Entscheiden und nicht blas vertage», wie dies verschiedentlich verlangt wurde, und zwar gerade von Seiten, wo man bereits im vorigen Jahre die Frage für spruchreif hielt. Erschien die deutsche Parteigenossenschaft damals für wissend und geklärt genug, um ohne vorausgegangene eingehende Erörterung, in Anschluß an zwei Referate, fast debatlelos in Sachen der Agrarfrage zu beschließen, die Taktik der Partei festzulegen, so ist sie nach der staltgehabten sehr gründlichen Erörterung der Frage gewiß mindestens ebenso kompetent für eine Entscheidung als im Vorjahre. Die gegenwärtige politische Situation aber macht die Entscheidung zu dringender Nothwendigkeit. Auch der Parteitag zu Breslau wird umhallt von dem Gekläff der Reaktionsmeute, welche zu frisch-fröhlicher Hätz anstürmt gegen die Rotte von Menschen mit dem bekannten langen Namen. Voraussichtlich geht die Sozialdemokratie einer Zeit schwerer, erbitterter Kämpfe entgegen, während deren sie kaum die Möglichkeit zu theoretischer Klärung finden dürfte. Außerdem wird für diese Kämpfe selbst die Waffentüchtigkeit der Partei wesentlich erhöht, wenn innerhalb ihrer Reihen nicht vertuschte oder verkleisterte Gegensätze vorhanden sind, sondern Einmüthigkeit, feste Geschlossenheit, volle Klarheit nicht blos über das Ziel, sondern auch über den Weg, der zu diesem führt. Die übrigen Arbeiten, welche dem nächsten Parteitage obliegen, sind zwar keineswegs bedeutungslos, können sich aber an Wichtigkeit nicht mit der Agrarfrage messen. Die Berichte über die Geschäftsführung der Partei, über ihre Presse, über die parlamentarische Thätigkeit der Fraktion werden wie jedes Jahr Anlaß geben zu berechtigter und unberechtigter Kritik, zu fruchtbarer und unfruchtbarer Anregung. Bezüglich der Stellungnahme der Partei zum nächsten internationalen Kongreß zu London und der Maifeier dürften große Meinungsverschiedenheiten kaum zu Tage treten. Das Gleiche gilt betreffs der Frage„Hausindustrie, Schwitzsystem und Arbeiterschutz". Ihr gegenüber handelt es sich schon längst nicht mehr um eine Klärung der Auffassung innerhalb der Sozialdemokratie, sondern um die Umsetzung einer flaren Auffassung in eine mit aller Energie geführte Aftion. Eine solche liegt u. A. ganz besonders im Interesse des weiblichen Proletariats. Viele Zehntausende proletarischer Frauen, Mädchen und Kinder zartesten Alters gehen durch die schamlose hausindustrielle Ausbeutung der Gesundheit und Lebenskraft verlustig, vegetiren in kulturunwürdigen Jammerverhältnissen, werden mit dem Elend der Schande überliefert. Die diesbezüglichen Erörterungen können deshalb der regsten Aufmerksamkeit der Genossinnen sicher sein, die zur Frage gefaßten Beschlüsse ihrer gewissenhaften und energischen Unterstützung. In ernster Zeit und zu ernster Arbeit finden sich die Vertreter der klassenbewußten Proletarier und Proletarierinnen in Breslau zusammen. Glück auf zu ihrem Rathen und Thaten! Im Zeichen der Köllerei.* 154 Polizeiallgewalt und Juristenweisheit innig gesellt, setzen im Zeichen der Köllerei den Kampf gegen die Arbeiterinnenvereine munter fort. Im Mai dieses Jahres wurde bekanntlich der„ ArbeiterinnenBildungsverein für Friedrichsberg und Ümgegend" polizeilich geschlossen. Die erste Straffammer am Landgericht II. Berlin hatte über die Rechtsgiltigkeit der erfolgten Polizeiverfügung zu entscheiden, gleichzeitig aber auch in Sachen einer Anklage zu befinden, welche gegen den früheren Vorstand des Vereins, die Genossinnen Swendt, Liepe und Köhn erhoben worden war. Natürlich sollten die Angeklagten gegen§ 8a des preußischen Vereinsgesetzes vom 11. März 1850 gesündigt haben. Die Anklageschrift bezichtigte sie, in einem Vereine, der nur weibliche Personen als Mitglieder aufnahm, die Erörterung politischer Themata zugelassen zu haben, so daß der Verein zu einem politischen wurde, dem weibliche Personen nicht angehören dürfen. So soll schrecklich zu sagen in den Versammlungen zum Anschluß an die sozialdemokratische Partei und zur Agitation für die sozialdemokratische Anschauung aufgefordert worden sein. Auch ward der fezzerischen Anschauung Ausdruck gegegeben, daß das weibliche Geschlecht der gleichen politischen Rechte wie das männliche bedürfe. Und um das Sündenmaß voll zu machen, sollen in anderen Vorträgen gar die„ Kampfesmittel der modernen Arbeiterbewegung" und die Anstrebung der sozialen Gleichberech tigung von Mann und Frau" empfohlen worden sein. Genossin Swendt stellte der Anklage entgegen, der Verein sei begründet worden, weil sie und die Mitglieder sich bilden wollten. Die Redner, welche in den Vereinsversammlungen referirten, seien ihr vorher nicht bekannt gewesen. Diese Aussage veranlaßte den Vorsitzenden des Gerichtshofs zu dem Ausrufe:„ Sie wollten sich bilden lassen durch Leute, die Sie gar nicht kannten? Da wendet man sich doch an Leute, von denen man weiß, daß sie Bildung besitzen!" Frau Swendt erklärte daraufhin, daß die von ihr zugezogenen Vortragenden, wie sie aus Zeitungsberichten ersehen, vorher in anderen Vereinen gesprochen hätten. Sie sei dadurch auf sie aufmerksam geworden und habe vorausgesetzt, daß sie genügend Bildung befäßen, um die Ziele des Vereins durch Vorträge fördern zu können. Was das Uebergreifen der Referenten auf politisches Gebiet anbetrifft, so erklärten die drei Angeklagten, politisch nicht so weit geschult zu sein, um zu verstehen, wenn Ausführungen politische Fragen streiften. Als Belastungszeugen gegen die Uebelthäterinnen waren drei Gensdarmen geladen, welche mit militärischer Strammheit die allerdings hochgefährliche und höchst verbrecherische Thatsache bekundeten, in dem Verein hätten„ alle befannten Rednerinnen der sozialistischen Frauenvereine und auch verschiedene männliche Sozialdemokraten gesprochen". Welche Wendung durch Gottes Fügung, daß der gute, sanfte preußische Staat solche Greuel überlebt hat! Da die Verwerflichkeit der Organisation und die Morithaten der drei Angeklagten derart klärlich erwiesen waren, beantragte der Staatsanwalt außer der gerichtlichen Bestätigung der Schließung des Vereins für jede der Genossinnen 14 Tage Gefängniß. Auf Gefängniß müsse erkannt werden, so führte er aus, weil eine Geldstrafe die Angeklagten nicht treffen würde, da diese doch nur der Verein bezahle. Der Vertheidiger, Rechtsanwalt Heine, bestritt, daß die sozialdemokratische Partei ohne Weiteres als eine politische Partei und ihre Redner als politische zu betrachten seien. Jedenfalls seien die in Betracht kommenden Vorträge keine politischen gewesen, und einzelne politische Abschweisungen bewiesen durchaus nicht den politischen Charakter des Vereins. Er * Wegen Raummangels verspätet. bitte um Aufhebung der Schließung des Vereins und im schlimmsten Falle um eine geringe Geldstrafe. Diese würde die Angeklagten sicher und sehr schmerzlich treffen, denn wer solle sie zahlen. Der Verein sei geschlossen und habe noch Schulden hinterlassen. Der Staatsanwalt, der von Amtswegen Alles wissen muß, wußte den Ausführungen des Vertheidigers zu entgegnen, daß seines Wissens der Verein noch immer im Geheimen fortbestehe und neue Mitglieder aufnehme. Da aber das staatsanwaltliche Wissen in den luftigen Höhen einer bloßen Annahme schwebte, fiel die Verurtheilung nicht ganz nach dem Herzen und Willen des Anklägers aus. Der Gerichtsspruch lautete auf Schließung des Vereins und auf 50 Mt. Geldstrafe, gleich 10 Tagen Gefängniß für jede der Angeklagten. In Folgendem die Begründung, deren kühne Logik das Beweisvermögen unserer Juristen im hellsten Lichte erstrahlen läßt: Der Verein nahm nur Frauen auf. Die gehaltenen Vorträge waren zum Theil politisch. Schon die Themata ließen dies zum Theil erkennen. Es war nicht ausgesprochener Zweck des Vereins, Politik zu treiben, doch waren die Themata so gewählt, daß man auf den Inhalt schließen konnte. Nach einem solchen Vortrage konnte man auch auf die Folge schließen. Die Angeklagten wußten das, zogen aber fortgesetzt nur Parteiredner zu. Für den Zweck der Bildung haben sie nur sehr wenig gethan. Wer sich bilden will, muß nach allen Richtungen Bildung suchen; in einem solchen Verein müssen Redner aller Denkungsarten zugezogen werden. Die einseitige Zuziehung von Rednern einer Partei läßt auf die Absicht schließen, diese einseitige, zur Politik drängende Bildung zu fördern. „ Der Jude muß verbrannt werden." Die harmlosesten Umstände und die wunderbarsten Begründungen werden zum Scheiterhaufen zusammengetragen, auf dem die proletarische Frauenbewegung schmoren soll. Trotzdem aber schaaren sich immer größere Kreise der Frauenwelt um das Banner der Sozialdemokratie. Im Zeichen der Köllerei! Wie wär's mit der Stiftung eines sozialdemokratischen Ehrenzeichens für unfreiwillig geleistete Dienste der großen und kleinen Köller? Das Proletariat vergikt seine Todten nicht. Am 28. August war es ein Jahr, daß eine der Edelsten und Besten, daß Genossin Wabnitz freiwillig aus dem Leben schied. Eine schier erdrückende Fülle herrlicher Blumenspenden, überragt von einer großen aus Disteln und Dornen geflochtenen Krone, zeugte an ihrem Todestage davon, daß Tausende und aber Tausende in Trauer und Dankbarkeit der seltenen Frau gedachten, die mit selbstlosester Hingebung, unvergleichlicher Energie und leidenschaftlicher Begeisterung lange Jahre im Vordertreffen von der Arbeit heil'gem Krieg gestanden hat. Zahlreiche Freundinnen und Freunde, Genossinnen und Genossen pilgerten im Laufe des Tages zu der Grabstätte. Zu einer erhebenden Feier gestaltete sich die Denkmalsenthüllung, welche am 8. September stattfand. In sehr stattlicher Anzahl hatten sich klassenbewußte Proletarier und Proletarierinnen auf dem Friedhof der Freireligiösen Gemeinde eingefunden, wo so mancher treue Vorkämpfer der Volksfreiheit ruht. Auch die Polizei hatte der angekündigten Denkmalsenthüllung die verdiente Aufmerksamkeit geschenkt. Ein recht ansehnliches Aufgebot von Schußleuten war mit der Mission betraut, die Sicherheit der Stadt gegen eventuelle Uebergriffe der Rotte zu schützen, welche sich zu ernster Feier zusammengefunden hatte. Doch hielt sich die Polizei außerhalb des Friedhofs, während in seinen Mauern selbstbestellte Ordner in bester Weise für Ordnung sorgten. Eingeleitet wurde die schlichte Feier durch ein vom Gesangverein Nord" gestelltes Quartett, welches das Lied vortrug:„ Ein Kind des Volkes wollt sie sein". Unter den letzten verklingenden Akkorden fiel die Hülle des Denkmals, das durch freiwillige Spenden aus Genossenkreisen ermöglicht und vom Genossen Mesch mit selbstloser Hingebung gearbeitet worden ist. Aus Sandsteinblöcken zusammengesetzt, stellt es eine Felsenpartie dar, die symbolisch zerrissen und zertlüftet, eckig und kantig ist. Eine eingefugte polirte Granitplatte trägt in unvergänglicher Schrift folgende Widmung: Unserer unvergesslichen Genossin Agnes Wabnitz geb. 10. Dezember 1842 gest. 28. August 1894. Edelsinn, Biederkeit war Deine Zier, Wahrheit, Gerechtigkeit hiess Dein Panier. Ob Du im Grab auch liegst, Es klinget fort und fort Wacker Dein Losungswort: Freiheit Du siegst! Grab und Denkmal schmückten abermals reichste Blumen- und Kranzspenden. Prächtige Kränze waren der unvergeßlichen Todten u. A. gewidmet von„ Einigen Genossinnen", vom„ Frauenverein Einigfeit", von„ Genossinnen und Genossen der sozialdemokratischen Partei Bernburgs", von der„ Arbeiterschaft aus Sagan", von den„ Sozialdemokraten Berlins" 2c. In langem Zuge schritten die Anwesenden an dem Denkmal vorüber, mit dem Ausdruck ihrer Verehrung für die Todte das Gelübde erneuernd, für die gemeinsamen Ideale tapfer wirken zu wollen. Das Proletariat vergißt seiner Todten nicht, es gedenkt ihrer in würdiger Weise, es ehrt sie vor allem dadurch, daß es in ihrem Sinne weiter kämpft und ringt seiner sicheren Befreiung entgegen. 155 selbe Blatt, welches sonst stets den Vorwurf erhebt, von sozialistischer Seite schildere man grau in grau, nur um Anhänger zu werben. Das genannte Unternehmerorgan schreibt:„ Auch für die Trikotnäherei sind die Preise sehr heruntergegangen. Wenn das Dutzend Taillen mit 1 Mt. 75 Pfg., das Dutzend Taillen- Knopflöcher mit 1 Mt. 30 Pfg., wobei noch die Seide zugegeben ist und Knöpfe angenäht werden müssen, bezahlt wird, so ist dies schon sehr hoch." Aehnlich liegen die Erwerbsverhältnisse für die Arbeiterinnen der Blousenkonfektion. Das Nähen von einfachen baumwollenen Blousen mittleren Genres wird pro Dugend mit 3 Mt. bezahlt. Mindestens achtzehn Stunden lang muß eine Arbeiterin angeDie Tage der Berliner Trikottaillen- und Blousen- strengt schaffen, um zwölf Stück solcher Blousen fertig zu stellen, sodaß arbeiterinnen. J. T. In der Trikottaillenfabrikation, noch vor einigen Jahren eine der bedeutendsten Branchen der Berliner Bekleidungsindustrie, hat die wandelbare Mode einen Rückschlag eintreten lassen. Die Trikottaille ist der Blouse gewichen, die Blousenfabrikation hat mithin einen sehr großen Aufschwung genommen auf Kosten der Trikottaillenindustrie. Immerhin ist die Letztere noch ziemlich ansehnlich. In den kleineren Provinzialorten, wo die Modeströmungen verhältnißmäßig später sich geltend machen, wird die Trikottaille noch viel ge= tragen; außerdem ist sie in manchen Kreisen für den Hausgebrauch sehr beliebt. In der Trikottaillen- und Blousenfabrikation sind die Betriebsformen die gleichen, wie für die Herren-, Knaben- und Mäntelfonfektion. Eigene Werkstätten unterhalten die Unternehmer nicht. Die Arbeit wird entweder an Zwischenmeister vergeben oder auch direkt an die Arbeiterinnen. Wo das Letztere der Fall ist, schneiden Direktricen zu, legen die nöthigen Zuthaten bei und kontrolliren die einlaufenden Lieferungen. Wo das Erstere gilt, sind es in beiden Branchen hauptsächlich Frauen, welche als Zwischenmeister funktioniren. Nicht wenige Beamtengattinnen, Frauen von Hauswirthen 2c. säckeln hier als Schwitzer recht ansehnliche Profite ein. Mit ihren Einnahmen prahlt denn auch der Unternehmer gewöhnlich, wenn das Elend der Arbeiterinnen zur Sprache kommt. Von deren erbärmlichen Verdienst weiß er nichts, weil er froh ist, wenn er mit möglichst wenig Personen zu thun hat, so daß er nur die Schwitzer kennt, nicht aber die eigentlichen Arbeiterinnen. Die Näherinnen erhalten für ein Dugend Trikottaillen mittleren Genres 1 Mt. 50 Pfg. Vierzehn Stunden Arbeit sind erforderlich, um diesen Verdienst zu erzielen. Bei Stapelwaare wird das Nähen von einem Dugend einfacher Trikottaillen mit 80 bis 90 Pfg. entlohnt. Die Arbeiterin muß fleißig und geschickt schuften, wenn sie in zehn bis zwölf Stunden das Dutzend fertig stellen will, sie verdient mithin im günstigsten Falle 9 Pfg. die Stunde. Das Anfertigen der Knopflöcher ist eine besondere Theilarbeit. Die Knopflochnäherinnen erhalten bei dem billigsten Genre pro Duzend Taillen 80-90 Pfg. Die betreffende Arbeit erfordert zwölf Stunden, sodaß sich der Verdienst pro Stunde auf 7½ Pfg. stellt. Bei mittlerer Waare wird das Ausfertigen der Knopflöcher pro Duhend Taillen mit 1 Mk. 10 Pfg. bis 1 Mt. 20 Pfg. entlohnt. Um die Erbärmlichkeit der angegebenen Löhne voll zu würdigen, darf man nicht vergessen, daß Taillennäherinnen und Knopflochnäherinnen die Kosten für Nähgarn und Seide aus ihrer Tasche bestreiten müssen. Näherinnen, welche außerhalb der Wohnung des Zwischenmeisters arbeiten, müssen außerdem noch ihre eigenen Nähmaschinen stellen und falls sie ledig sind und nicht in der Familie wohnen können den Platz hierfür von den paar Lohnpfennigen an den Logiswirth bezahlen. Und da begreiflich genug nicht jeder Vermiether das anhaltende, bis tief in die Nacht hinein dauernde Gerassel der Nähmaschine in seiner Wohnung haben will, finden die betreffenden Blousen- und Trikottaillennäherinnen oft ziemlich schwer Unterkunft, müssen sie verhältnißmäßig theuer bezahlen und außerdem noch mit den schlechtesten Räumen fürlieb nehmen. Was können die Aermsten danach fragen, daß sie nicht selten in wahren Löchern schuften und hausen? Sie müssen arbeiten, arbeiten um leben, nein vegetiren zu können. So fügt sich Zug um Zug zum Martyrium ihres täglichen Lebens zusammen. Gewiß, es mag auch in der Trikottaillenbranche vereinzelte Arbeiterinnen geben, die bessere Sachen arbeiten und mit Anspannung aller Kräfte und bei langer Nachtschufterei unter Umständen in der Saison einen Wochenverdienst bis zu 20 Mark erzwingen. Allein mir ist trot ansgedehnter Bekanntschaft mit den Arbeiterinnen der Industrie kein solcher Fall bekannt. Wenn man den durchschnittlichen Verdienst einer Trikottaillenarbeiterin auf 6-8 Mt. pro Woche angiebt, greift man eher zu hoch als zu niedrig. Die Richtigfeit unserer Angaben werden durch den„ Konfektionär" bestätigt, dassie in der Stunde 16% Pfg. verdient. Weit niedriger stellt sich der Verdienst der Arbeiterinnen, welche Stapelwaare nähen. Sie erhalten für das Anfertigen von einem Dutzend einfacher baumwollener Blousen 1 Mt. 10 Pfg. bis 1 Mt. 20 Pfg. Da sie die betreffende Arbeit günstigen Falls in zwölf Stunden zu leisten vermögen, verdienen sie in der Stunde höchstens 10 Pfg. Die Löhne für das Nähen wollener Blousen stehen etwas höher. Sie betragen pro Dugend des mittleren Genres 4 Mt. 50 Pfg., pro Duzend Stapelwaare 1 Mt. 80 Pfg. Der Stundenverdienst der Arbeiterinnen stellt sich auf 22 bis 25 Pfg., beziehungsweise 13 bis 15 Pfg., da für das Anfertigen eines Duyends Blousen ersterer Art achtzehn bis zwanzig Stunden, letzterer Art zwölf bis vierzehn Stunden Arbeitszeit erforderlich sind. Daß noch bedeutend niedrigere Löhne als vorstehende gezahlt werden, erhellt aus folgendem Beispiel. Eine Arbeiterin näht außer dem Hause für einen Zwischenmeister Blousen und wird pro Dußend mit 75 bis 90 Pfg. entlohnt. Dafür hat sie die Blousen bis auf das Annähen von Gürtel, Besatz und Knöpfen fertigzustellen, das von Ausfertigerinnen besorgt wird, die beim Zwischenmeister im Hause beschäftigt sind. Die betreffende Arbeiterin schafft von Morgens früh 5 Uhr bis Abends 9 Uhr und stellt in dieser Zeit 1½½ Dutzend Blousen fertig. Sie hat dann in fünfzehn Stunden bei Anrechnung einer einstündigen Mittagspause 1 Mt. 10 Pfg. bis 1 Mt. 35 Pfg. verdient. Von ihrem Verdienst muß sie sämmtliche Nähzuthaten kaufen, auch muß sie die Nähmaschine stellen. Die Ausfertigerinnen, welche beim Zwischenmeister arbeiten, bekommen für das Ausfertigen pro Dugend Blousen 40 bis 60 Pfg. Sie schaffen von Morgens 8 Uhr bis Abends 8 Uhr, nehmen noch einen großen Pack Arbeit mit nach Hause und schaffen hier bis tief in die Nacht hinein. Von den Paar Groschen, welche sie verdienen, müssen sie die Ausgaben für Zwirn und farbiges Nähgarn bestreiten. Für Blousen aus besserem Stoff werden höhere Löhne gezahlt, doch ist auch ihre Anfertigung schwieriger und erfordert mehr Geschick, sowie einen größeren Aufwand an Zeit. Der Durchschnittsverdienst der Blouſenarbeiterinnen mag im Einzelnen etwas höher sein, als derjenige der Trikottaillennäherinnen, im Allgemeinen ist er annähernd der gleiche. Während sich die Arbeiterinnen beider Branchen mit wahren Hungerlöhnen begnügen müssen, stecken die Zwischenmeister ein bis zwei Drittel der vom Geschäft gezahlten Preise in die Tasche. Der Vollständigkeit halber wollen wir zum Schluß noch einige Notizen über die Lohnverhältnisse der Arbeiterinnen verwandter Berufe anführen, in denen ebenfalls die Hausindustrie überwiegt. Die hierüber folgenden Angaben erhalten für uns einen besonderen Werth, weil sie dem„ Konfektionär" entnommen sind. Das bekannte Unternehmerblatt schreibt unter anderem:„ Eine Wäschenäherin erhält für das Dutzend Damenhemden 1 Mt. 25 Pfg. bis 2 Mt., für sehr gute Waare 3 Mt. 50 Pfg. bis 4 Mt., Oberhemden werden mit 3 Mt. 50 Pfg. und 6 Mt. bezahlt; die besseren erfordern jedoch soviel Arbeit an doppeltem Absteppen, Füttern und seinen Knopflöchern, daß die Arbeiterinnen in der Regel billige Arbeit, sogenannte Schleuderarbeit vorziehen. Am schlimmsten sind die Schürzenarbeiterinnen daran. Sie erhalten von manchen Geschäften für das Duhend Wirthschaftsschürzen nur 60 bis 75 Pfg." Hier wollen wir einschalten, daß in der Schürzennäherei noch bedeutend niedrigere Löhne, als angeführt, gezahlt werden. Ein Berliner Blatt enthielt im vorigen Jahre die lockende Annonce:„ Lohnender Verdienst durch Nähen von Schürzen wird garantirt." Auf diese Annonce hin meldete sich unter Anderen auch eine Lehrerswitwe, welche von ihrer färglichen Pension nicht leben konnte. Sie sollte die Arbeit erhalten, und zwar zu dem „ Schlemmerlohn" von 18 Pfg. pro Dutzend Schürzen! Doch geben wir wieder dem„ Konfektionär" das Wort. Da heißt es weiter: Arbeiterhemden, die unendlich viel Mühe machen, auch ihrer schweren und oft sehr übelriechenden Stoffe wegen schlecht zu nähen sind, werden mit 1 Mt. 25 Pfg. das Dußend bezahlt, hier und da giebt es wohl auch nur 1 Mt. oder 90 Pfg. Wollene Damenhemden werden in gleicher Weise bezahlt, wollene Damenbeinkleider sogar nur mit 80 Pfg., sehr gute mit 1 Mt. 75 Pfg. Sporthemden, die ebenso genau wie Oberhemden gearbeitet sein müssen, schwanken zwischen 1 Mt. 75 Pfg. und 2 Mt. 40 Pfg. Bedenkt man nun, daß die Näherin von all diesen Sachen wohl kaum ein Dutzend am Tage fertig stellen kann, so kann man sich ein ungefähres Bild von ihren Einfünften machen.... Ebenso schlecht, oder noch schlechter stehen sich die„ Handarbeiterinnen". Für das Dußend ganz feine OberhemdenKnopflöcher giebt es 25 Pfg., wobei noch das beste Garn genommen werden muß.„ Verperlerinnen" bekommen für das Vernähen von einem Bündchen Perlen 20 Pfg., die großen Spitzen- Lampenschirme werden mit 50 Pfg. das Dutzend bezahlt. Verderbenbringend für die gewerbsmäßige Arbeiterin ist der Wettbewerb der Damen aus besseren Kreisen, die sich namentlich mit feinen Handarbeiten nur ein " Taschengeld" verdienen wollen und deshalb in ihren Mußestunden für jeden Preis arbeiten." So das Organ der Konfektionsunternehmer. Die furzen Schilderungen lassen uns in einen Abgrund von Elend blicken, wie man es krasser kaum denken kann. Der„ Konfektionär" bekommt allerdings nur gelegentlich einmal sentimentale Anwandlungen, während deren er den Arbeiterinnenjammer anerkennt. Sehr bald wieder überwiegt bei ihm die Profitgier, welche die entsetzlichen Zustände in der Hausindustrie im vortheilhaftesten Lichte zu zeigen bemüht ist. So schreibt das Blatt schon einige Nummern später:„ Die deutsche Konfektionsindustrie beherrscht heute die Welt. Aufgebaut auf dem Prinzip richtiger Arbeitseintheilung, der rationellen Verwerthung der Hausindustrie, welche die Konfektion überhaupt nicht geschaffen, nicht beschwert durch todtes Kapital, welches in unbrauchbaren Maschinen gesteckt zu werden braucht, hat sie sich frei und mächtig entfalten können. Gerade in dieser praktischen Entwicklung liegt die Stärke der Konfektionsindustrie." " Die Unternehmer preisen nicht ohne Grund die Hausindustrie über den grünen Klee. Sie ermöglicht es ihnen ja, die Arbeiter und zumal die Arbeiterinnen mit so schandbar niedrigen Löhnen abzuspeisen und ihnen so gründlich jede Minute Zeit, jedes Fünfchen Kraft abzupressen, daß die kapitalistischen Herren der Konfektion die Einführung produktionstechnischer Neuerungen entrathen können. Wesentlich anders liegen aber die Verhältnisse für die ausgebeuteten oder richtiger ausgeschundenen Arbeitskräfte. Sie haben die Hausindustrie als eine Betriebsform zu bekämpfen, welche durch schrankenlose Ausbeutung ganze Schichten des Proletariats dem törperlichen, geistigen und sittlichen Verkommen überliefert. Deshalb müssen sie Die schöne Seilerin. Literargeschichtliche Skizze von Manfred Wittich.* Als im Jahre 1790 die Republikaner aus Lyon zum Verbrüderungsfeste auf dem Marsfeld nach Paris kamen, wurde ihrem Zuge eine Fahne vorangetragen, auf der das Bild einer Frau, ihrer Mitbürgerin Louise Labé, eingestickt war. Es war dies die größte lyrische Dichterin Frankreichs im sechzehnten Jahrhundert. Jm Museum zu Lyon hat der Munizipalrath ihre Büste aufstellen lassen, und als die Straßen der Stadt für etwaige Kanonaden auf den ,, inneren Feind" schnurgerecht geregelt wurden, benannte man eine derselben nach der belle cordière( schönen Seilerin). Allerdings war das Leben und Wirken Louisens oder, nach damaliger Rechtschreibung Louizens, darnach angethan, Aufsehen zu erregen. zog In dem Kriege, den Franz I. von Frankreich gegen Kaiser Karl V. führte am 12. Juli 1542 war er erklärt worden, ein Armeekorps unter dem Kommando des Dauphin, d. i. des Kronprinzen, gegen Perpignan zur Belagerung heran, wobei es seinen Weg über Lyon nahm. Dort schloß sich den Kriegern, vielleicht eingedenk des Ruhmes der Johanna d'Arc, des Mädchens von Orleans, ein Mädchen an im Alter von fünfzehn oder sechzehn Jahren, namens Louize Charlin, Charly oder Charlien, genannt Labé. In offenbarer Verwechslung mit ihrem nachmaligen Gatten sagt man, daß ihr Vater ein Seiler von Lyon gewesen sei, der sie sehr sorgfältig hätte erziehen lassen. Nicht nur in den gewöhnlichen weiblichen Künsten, auch in Musik und allerlei Wissenschaft zeichnete sich Louise aus, zeigte Talente, die noch gehoben wurden durch eine„, mehr engelhafte als menschliche" Gestalt, durch strahlende Schönheit. Dazu kam noch, daß sie sich durch friegerische Gewandtheit und persönlichen Muth auszeichnete vor allem Kriegsvolk. Wer sie im Waffengeschmeide einhersprengen gesehen, wie sie die Lanze schwang und Geschosse entsandte, der hätte * Nachdruck nur mit Bewilligung des Verfassers gestattet. 156 auf wirthschaftlichem Gebiete eintreten für die Errichtung von Betriebswerkstätten durch die Unternehmer, auf politischem Gebiete für die Ausdehnung des gesetzlichen Arbeiterschutzes auf die Hausindustrie und ihre Unterstellung unter die Fabrikinspektion. Um so nöthiger ist es, die gesetzlichen Bestimmungen zum Schuße der Arbeit von der Großindustrie auf die Hausindustrie auszudehnen, als sonst dem " gesetzliebenden" Unternehmerthum ein Hinterpförtchen offen steht, durch welches es sich um die gesetzliche Verpflichtung herumdrückt. Die Fabrikinspektoren anerkennen die Thatsache, daß die Einführung des elfstündigen Maximalarbeitstags für Frauen in manchen Industrien Anlaß gegeben hat, die Heimarbeit auszudehnen. Die Mißstände der Hausindustrie zu bekämpfen fordert die Pflicht, das Interesse des Proletariats, das seine volle Befreiung erringen will. Eine Agitationstour mit Hindernissen. Die umfassende Agitation, welche die Generalkommission der deutschen Gewerkschaften unter den Arbeiterinnen entfaltet hat, verfolgt bekanntlich lediglich den Zweck, die Lohnsflavinnen über ihre wirthschaftliche Lage, ihre wirthschaftlichen Interessen aufzuklären und zur völligen gewerkschaftlichen Organisation heranzuziehen. Sie hat nichts, aber auch gar nichts mit der für Frauen im Allgemeinen dreimal, für Proletarierinnen aber siebenmal siebenmal verpönten Politik zu thun. In einzelnen Hergottsvaterländern wird es aller dings immer mehr ordnungsretterischer Usus, als Politik alles zu erklären, was der Kapitalistenklasse und ihrem Staat unbequem erscheint. Wie sich Genossin Steinbach mit dieser Thatsache in Bayern abfinden mußte, so Genossin Schneider Köln in Westfalen. Dieselbe sollte in Neuwied, Wiesbaden, Mainz, Frankfurt a. M. ( zwei Versammlungen), Gießen, Kassel, Hanau, Gelsterbach, Hameln, Herford, Bielefeld, Hagen( zwei Versammlungen), Iserlohn( zwei Versammlungen), Barmen, Elberfeld, Rittershausen und Schwelm sprechen. Die Tagesordnung sämmtlicher Versammlungen lautete:„ Der Zweck der gewerkschaftlichen Verbände und die Vortheile derselben für die Arbeiterklasse". Aus ihr erhellte flar der gewerkschaftliche Charakter der Agitation. In der Rheinprovinz und in Hessen fanden denn auch die Versammlungen unbelästigt von Polizeiweisheit und Polizeiallmacht statt. Anders in Westfalen. Für die„ rothe Erde" gilt zwar unseres Wissens dem Buchstaben des Gesetzes nach das allgemeine preußische Vereins- und Versammlungsrecht, in praxi walten jedoch die Behörden im Geiste des sächsischen„ Juwels" ihres Amtes. Dank dieser doch offenbar gut gemeinten Gepflogenheit gestaltete sich die Agitationstour der sie für eine Heldengestalt der altfranzösischen Ritterromane halten können. Die Truppen legten ihr den Ehrennamen„ Capitaine Loys" bei, und es ist nicht zu verwundern, daß einer so auffallenden Erscheinung viel gehuldigt wurde. Einem Unbekannten, der allabendlich vor ihrem Zelte sang, gelang es, dies stolze Herz zu rühren; noch dreizehn Jahre später singt Louise von dem Manne ihres Herzens: Mein Unglück und mein Glück bist Du allein, Nichts ohne Dich, kann alles mit Dir ich sein. Der Feldzug endete ungünstig für Frankreich, der Gegenstand von Louisens Neigung entschwand ihr, und 1555 wird uns zum ersten Male der wohlhabende Seiler Henemond oder Aymon Perrin zu Lyon als ihr Gatte genannt. Sein Haus, eines der schönsten in der Stadt, machte die geistreiche Louise zum Sammelpunkte aller bedeutenden Geister des Ortes. Ihre kriegerischen Abenteuer, ihre empfindungsvollen Lieder, ihr Hervorragen über die meisten Frauen des Ortes, die Originalität ihres Denkens und Thuns, das lebhafte gesellige Treiben in ihrem Hause fand gar bald auch üble Nachrede. In der Nouvelle biographie universelle( neuen allgemeinen Biographie) lesen wir:„ Aber kaum war ein Monat vergangen, seitdem Louise Witwe geworden, da schrien die vornehmen Damen von Lyon Zeter, sie konnten nicht verzeihen, daß sie herabgesetzt wurden durch eines kleinen Bürgers Frau, deren Aufwand und Gesellschaften, besonders durch den Vorwurf, welcher ihnen wegen ihrer Unwissenheit und der Nichtigkeit ihrer Beschäftigungen gemacht wurde. Ueber die Ungerechtigkeit ihrer Feinde tröstete sich Louise durch ihre Beziehungen zu den ausgezeich netsten Personen der Stadt." Lyon hatte damals an solchen keinen Mangel, es konnte sich namentlich auch einer guten Anzahl bedeutender Frauen rühmen, deren Namen freilich nur die spezielle Literaturgeschichte Frankreichs kennt und nennt. Ueber ihr Geschlecht hatte Louise Ansichten, die von den allgemeinen landläufigen ziemlich stark abwichen, Grund genug, 1 - 157 Genossin Schneider zu einer Agitationstour mit Hindernissen. In Schwelm wurde die Versammlung von vornherein verboten unter Anrufung des den Kapitalisten hochpreislichen§ 8 des preußischen Vereinsgesetzes, außerdem weil die Anzeige lautete:„ Deffentliche Versammlung der Arbeiter und Arbeiterinnen". Einem simplen Menschenverstand ist es zwar unerfindlich, inwiefern die so formulirte Versammlungsanzeige den guten Vater Staat kränken und mit Gefahr bedrohen könne. Aber die hehre Aufgabe der Polizei ist es ja, in Sachen der Staatsgefahr das Gras wachsen zu sehen, unschuldsvoller Weisheit froh" zu ahnen, finden und strafen, was an verwerflicher Umstürzlerei, kein Verstand der Verständigen" in einer Versammlungsanzeige zu entdecken vermag. In Hagen sollten zwei Versammlungen stattfinden. Die eine davon wurde verunmöglicht, weil der Wirth in letzter Stunde das zugesagte Lokal verweigerte. Maßgebender Einfluß soll ihm vor der Versammlung gruselig gemacht haben. Die zweite Versammlung war sehr gut von Frauen besucht, wurde aber aufgelöst, noch ehe daß sie eröffnet worden. Der überwachende Beamte forderte den Einberufer auf, alle im Saal befindliche Frauen ohne Ausnahme, die Referentin inbegriffen, zu entfernen. Als sich daraufhin Genossin Schneider zum Wort meldete, um das Ungesetzliche dieser Forderung nachzuweisen, erfolgte die Auflösung der Versammlung. In Iserlohn spielte sich ungefähr der gleiche Vorgang ab. Nach erfolgter Bureauwahl wurde der Vorsitzende vom Ueberwachenden aufgefordert, alle anwesenden Frauen aus der Versammlung zu weisen. Da diese ohne die Referentin nicht stattfinden konnte, mußte der Vorsthende sie für geschlossen erklären. Offenbar fürchtete die Polizei, die Versammlung solle nun in einem anderen Lokale abgehalten werden. Sie folgte nämlich der Genossin Schneider und einer Gruppe von Arbeitern und Arbeiterinnen, die mit ihr gingen, bis in den Sigungssaal des Verbandes der Schneider und Schneiderinnen, obgleich daselbst schon ein überwachender Beamter anwesend war. Als Genossin Schneider in die Diskussion der stattfindenden Vereinsfizung eingriff, wurde dies freventliche Beginnen behördlicherseits gerügt und die Vereinssizung als eine Fortsetzung der geschlossenen öffentlichen Versammlung erklärt. Selbstredend wurde diese Auffassung gebührend zurückgewiesen. Mit dem Schluß der Vereinssihung war die gesellschaftsretterische Mission der hohen Löblichen noch nicht beendet. Die Polizeibeamten forderten allerdings erfolglos- die Räumung des Lokals, in welchem Genossen und Genossinnen noch etwas bei einander blieben. Und um das saure und ehrenvolle Tagwerk würdig abzuschließen, fanden sie sich noch im Hotel ein, wo Genossin Schneider abgestiegen war. Da ihr Auftauchen hier eine unzweideutige Demonstration der Gäste zur Folge hatte, forderten daß weibliche und männliche Philisterseelen die glänzende Erschei nung mit dem Schmutze der Verleumdung zu besudeln suchten. Mußte es nicht das Zetergeschrei der Mittelmäßigkeit und Niedrigkeit herausfordern, wenn sie in der Einleitung zu einer Prosaschrift sagte: ,, Da ich einen Theil meiner Jugend mit Musikübungen hingebracht habe, und der Rest der Zeit meines mangelnden Verstandes wegen mir zu kurz gewesen ist, um meinen guten Willen für die Hebung meines Geschlechts dadurch Ausdruck zu geben, daß ich es nicht nur an Schönheit, sondern auch an Wissen und Tüchtigkeit über oder gleich den Männern dastehen lassen möchte, so kann ich weiter nichts thun, als die tugendhaften Frauen bitten, ihren Geist doch ein weniges über ihren Spinnrocken zu erheben und der Welt zu zeigen, daß, so wir auch nicht zum Befehlen geschaffen sind, wir doch als Gefährtinnen in persönlichen wie öffentlichen Angelegenheiten von denen nicht zu verachten sind, die zu befehlen haben." Von glühender Leidenschaft durchlodert sind die Liebeslieder der Louise Labé; man halte nur im Auge, daß Italiens Künste, italienischer Geschmack lange vor Katharina von Medici ihren Einzug in Frankreich gehalten hatten, wie ja auch König Franz I. eine ganze Kolonie von italienischen Künstlern und Gelehrten an den Hof zog. Boccaccios sehr sinnliche Novellen waren in Aller Händen, und Marguerite, Königin von Navarra, schrieb ihre leicht geschürzten Erzählungen, die auch nicht für Klosterfräulein passen dürften. Aber Louisens Gedichte sind nicht üppig oder lüstern, zudem durfte sie, unserem Uhland vorgreifend, sagen: Was ich in Liedern manches Mal berichte Von Küssen in vertrauter Abendstunde, Von der Umarmung wonnevollem Bunde, Ach, Traum ist leider alles und Gedichte. Frauen von geschichtskundiger Tugend und Sittenſtrenge fanden kein Unrecht an dem Lebenswandel unserer Dichterin, die vorzüglichsten waren ihre innigen Freundinnen. Sie verdiente diese Auszeichnung, da sie mit Recht in einem ihrer Gedichte von sich rühmt: " Niemals war mein Auge betrübt, bei meinem Nachbar mehr regnen die Beamten den Wirth auf, von seinem Hausrecht Gebrauch zu machen und die nicht in Demuth vor dem„ Auge des Gesetzes" ersterbenden Gäste, meist Geschäftsreisende, an die Luft zu setzen. Dieses vom schönsten Selbstgefühl zeugende Verlangen wurde seitens der Gäste beantwortet mit der gleichen Aufforderung die Beamten betreffend. Leider hat es die Polizei in unglaublicher Vertrauens seligkeit bis jetzt verabsäumt, die spiritistische vierte Dimension behufs genauerer Ueberwachung staatsgefährlicher Persönlichkeiten sich dienstbar zu machen. Da mithin den pflichteifrigen Iserlohner Beamten die Möglichkeit fehlte, die umstürzlerischen Träume der umstürzlerischen Frau Schneider gewissenhaft kontrolliren zu können, hatte ihre Amtsthätigkeit ein Ende, als sich besagte Umstürzlerin zur Ruhe begab. Natürlich zeitigt auch in Westfalen das geschickte und berechtigte Eingreifen der Polizei in das Versammlungsrecht der Arbeiter und Arbeiterinnen recht schöne Erfolge für die Aufklärung des arbeitenden Volks über das Wesen des Staats. Von welch großem agitatorischem Werth ihr Wirken ist, das erhellte recht deutlich aus den Aeußerungen, die seitens von Frauen in Hagen, Iserlohn und Schwelm fielen. Auch in dieser Hinsicht gilt das Wort:„ Es leben unsere Freunde, die Feinde!" Die von der Polizei nicht vereitelten Versammlungen, welche Genossin Schneider auf ihrer Agitationstour abhielt, waren ausnahmslos sehr gut besucht, zum Theil sogar überfüllt. In Hameln z. B. vermochte das Lokal die Zahl der Versammlungsbesucher nicht zu fassen, viele von ihnen mußten umkehren. Erfreulich war es besonders, daß allerorten zahlreiche Frauen und Mädchen den Versammlungen beiwohnten. Der Erfolg der Agitation ist ein derartiger, daß im Oktober im Bezirk Wieseck und in der Frankfurter Gegend eine zweite Reihe von Versammlungen stattfinden soll. Die stattgehabten Versammlungen haben viele Hunderte von Arbeiterinnen zum Nachdenken über ihre Lage angeregt. Wenn die Agitation nicht erlahmt, wenn mit zäher Ausdauer und in planmäßiger Weise weiter für die gewerkschaftliche Organisation der ausgebeuteten Frauen und Mädchen gearbeitet wird, so reifen mit der Zeit sicher, wenn auch langsam, die gewünschten Früchte. A. Sch. Von der Thätigkeit der weiblichen Fabrikinspektoren in England. Der Vertreter des preußischen Handelsministeriums, der vor mehreren Monaten die tiefgefühlten Bedenken einer unverfälscht kapitalistisch empfindenden Seele gegen die Anstellung weiblicher Fabrikinspektoren zum Besten gab, erklärte bekanntlich u. A. auch, er wisse nicht, wie sich die weiblichen Aufsichtsbeamten in England bewährt zu sehen als bei mir;* nie habe ich Zank und Streit zwischen Freunden gefäet; nie habe ich des Gewinnes halber mich gebückt. Lügen, Andere täuschen und mißbrauchen war mir ebenso zuwider wie von ihnen übelreden." Wohl sind ihre Dichtungen im Geschmack der Zeit ausgeputzt mit gelehrtem Schmuckwerk der altgriechischen und altrömischen Götterund Heroenwelt, auch die Form und Sprache Louisens weisen Mängel auf, aber es sind die allgemeinen aller damaligen Dichter: an Innig keit und Wahrheit der geschilderten Gefühle übertrifft sie kein Bruder und keine Schwester in Apoll. So recht im Geschmack der italienisch- renaissancemäßigen Poesie ist auch das Gesprächsstück in Prosa, das wir von unserer Dichterin besitzen: Diskurs zwischen Amor und Thorheit. Amor führt Prozeßflage vor den Göttern des heidnischen Himmels, weil Thorheit ihn geblendet hat, Apollo vertritt die Anklage, Merkur die Vertheidigung. Nachdem Merkur fast alle Kulturthaten der Menschen auf eitel Thorheit zurückgeführt hat, spalten sich die Meinungen des hohen Gerichts: hofes, und Jupiter, der Vater der Götter und Menschen, der Himmelskönig, schließt wie der Richter in des weisen Nathans Erzählung von den drei Ringen: er vertagt die Verhandlungen auf dreimal siebenmal neun Jahrhunderte, bis dahin sollen Liebe und Thorheit sich vertragen und letztere erstere stets führen, und zwar überallhin, wohin ihr beliebe. Wer berufsmäßig die weiten Gefilde der französischen Literatur durchwandert, wird die Lyrik, die Liederdichtung des 16. Jahrhunderts wohl oft genug mit einer weiten, öden Steppe vergleichen. Aber wie eine grüne, wasser- und pflanzenreiche Oase muthet ihr die Poesie unserer Louise Labé an, sie entschädigt für manche lange Strecken, die von gedrechselten Reimereien und langweiligen Redekünfteleien gebildet werden. Hier aber rinnt frisches Quellwasser lebendiger, wahrer Poesie! Wann Louise Labé starb ist unbekannt, eine vorhandene Aufzeichnung ihres letzten Willens datirt vom 28. April 1565. * Goethe: Auf was für Wegen ich auch geloffen: Auf Neidpfad habt ihr mich nimmer betroffen. hätten.„ Dem Manne kann geholfen werden", wenn ihm die männiglich bekannte Thatsache nicht geholfen hat, daß die englische Regierung den im Mai 1893 angestellten zwei ersten Fabrikinspektorinnen im laufenden Jahre eine dritte und vierte Kollegin zugefellt hat. Die Berichte des englischen Hauptfabrikinspektors an den Staatssekretär des Innern enthalten nämlich die unverkürzten Mittheilungen der beiden ersten Fabrikinspektorinnen über das erste Halbjahr ihrer Berufsthätigkeit, und Gertrud Dyhrenfurth* hat dieselben in einem sehr lesenswerthen Artikel wie Figura zeigt sogar lesenswerth oder richtiger besonders Lesenswerth für königlich preußische Beamte- dem deutschen Publikum zugänglich gemacht. Der Versuch, den die englische Regierung mit der Anstellung weiblicher Aufsichtsbeamten gemacht hat, gilt noch nicht als abgeschlossen. Die Berufstüchtigkeit der Fabrikinspektorinnen ist zwar flärlich erwiesen, doch hat man sich noch nicht entschlossen, das Feld ihrer Thätigkeit genau abzugrenzen. Vielmehr erwartet man von den weiblichen Beamten selbst, daß sie dies thun auf Grund der gewonnenen Erfahrungen. Darnach will man dann die Vollmachten der Inspektorinnen spezifiziren und ihre Stellung im Ressort bestimmen. Die vorläufige Prüfungsordnung für Bewerberinnen um das Amt einer Fabrikinspektorin sieht von einer besonderen fachtechnischen Vorbildung ab und verlangt wie diejenige für die Hilfsinspektoren, welche aus dem Arbeiterstande gewählt werden nur Kenntnisse im Rechnen, Schreiben, Stil und in den Hauptvorschriften der Schutzgesetzgebung von 1878, 1883 und 1891. Der Zulassung zum Examen muß jedoch die Ernennung durch den Minister vorausgehen, dem die Wahl einer geeigneten Persönlichkeit freisteht. Die Aufgabe der Inspektorinnen ist gegenwärtig eine doppelte. Es liegt ihnen ob, von London und Glasgow ausgehend die Inspektion der gewerblichen Frauen und Kinderarbeit zu ergänzen, dann auch Spezialuntersuchungen über gewisse Zweige derselben anzustellen. Besondere Aufsichtsdistrikte sind ihnen nicht zuertheilt. Bei Feststellung von Gesetzesübertretungen sind sie wie ihre männlichen Kollegen zur Anzeige verpflichtet. Sie haben die Klage bei den unteren Polizeibehörden einzureichen und als Anwälte der Regierung zu vertreten. Damit ist in England den Frauen zum ersten Male die Befugniß eingeräumt worden, Rechtsfälle vor dem offenen Gerichtshof zu vertreten. Was die Thätigkeit der beiden zuerst ernannten Fabrikinspektorinnen anbelangt, so haben diese bereits Spezialuntersuchungen über die Arbeitsverhältnisse in den Zündhölzchenfabriken und Wäschereien veranstaltet. Besonders eingehend und eifrig inspizirten sie außerdem die Werkstätten von Schneiderinnen und Puhmacherinnen, in welchen Gesezesübertretungen an der Tagesordnung sind. Wie die„ Gleichheit" seiner Zeit mittheilte, brachte die eine Fabrikinspektorin, Miß Abrahams, in vier Monaten 35 Unternehmer zur Anzeige. In 18 Fällen bestand die Gesetzesübertretung im Arbeitenlassen un bewilligter Ueberzeit. Beide Inspektorinnen machten die den gesetzlichen Sinn des Unternehmerthums charakterisirende Beobachtung, daß je durchgreifender die Arbeiterschutzgesetzgebung ist, und je energischer sie durchgeführt wird, um so raffinirter sind auch die Kniffe und Pfiffe, durch welche die Kapitalisten die gesetzlichen Bestimmungen zu vereiteln suchen. Wo es immer angeht, heißt es in dem Berichte, werden Schlaf- und Ausstellungsräume als Versteck während des Besuchs der Gewerbeaufsichtsbeamten benutzt oder auch als Werkstätten während der Dauer der ungesetzlichen Beschäftigung. Um diesen Praktiken erfolgreich entgegentreten zu können, befürtwortet Miß Abrahams, die in England und Irland als Inspektorin thätig ist, eine Ausdehnung der amtlichen Vollmachten der Aufsichtsbeamten auf den Besuch von Schlafräumen. Oft stößt man bei der Inspektion auf verdächtige zugeschlossene Thüren, und die Verwahrerin der Schlüssel ist dann regelmäßig abwesend. Nicht selten auch wird den kontrollirenden Aufsichtsbeamten der Einlaß in ein Gemach verweigert, weil sich ihre Nachforschungen auf Schlafräume nicht erstrecken dürfen. Da in England die Schneiderinnen und Puhmacherinnen häufig in Kost und Logis bei dem Arbeitgeber sind, ist die Inspizirung der Schlafräume um so dringender geboten. In den meisten Fällen bleiben die Bemühungen erfolglos, die Gesetzesübertretungen festzustellen durch den mehrere Tage nacheinander vorgenommenen Besuch der verdächtigen Werkstätten oder durch Ausfragen der Arbeiterinnen. Als besonderen Mißstand empfanden die Fabrikinspektorinnen die mangelnde Einheitlichkeit in der Behandlung der zu kontrollirenden Arbeitsräume. Seit 1871 stehen in sanitärer Hinsicht die Fabriken unter der Aufsicht der Zentralinspektion, die Werkstätten aber unter derjenigen der lokalen Behörden. Findet der lokale Sanitätsinspektor ,, Berichte der weiblichen Fabrikinspektoren in England."( Jahrbücher für Nationalökonomie und Statistik, 1895, Heft 4.) 158 in einer Werkstatt Frauen oder jugendliche Arbeiter ungesetzlich beschäftigt oder aber der Fabrikinspektor. bei seinen Besuchen gesund heitsschädigende Arbeitsbedingungen, so haben Beide nicht das Recht einzuschreiten, sondern nur die Pflicht, sich gegenseitig Mittheilung davon zu machen. Die beiden ersten englischen Fabrikinspektorinnen klagen wie ihre männlichen Kollegen in England und sogar zum Theil in Deutschland über die mangelnde Energie und die große Lässigkeit der Lokalbehörden in Sachen der Durchführung des gesetzlichen Arbeiterschutzes. So ist z. B. nur an wenigen Stellen der gesetzlichen Vorschrift genügt worden, welche fordert, daß die Lokalbehörden Register zu führen haben über die Werkstätten mit Angaben über ihre Ventilation, Sauberkeit, Be setzung 2c.; daß dieselben von ihren Beamten auf ihre Ordnungs gemäßheit hin zu prüfen sind; daß den Gewerbebeamten Mittheilung zu machen ist von Werkstätten, in denen gesetzlich geschütte Personen arbeiten u. A. m. Vielfach unterließen es auch die Lokalbehörden, Formulare auszugeben, in denen der Kubikinhalt der Arbeitsräume und die Zahl der hier beschäftigten Personen verzeichnet sein soll, und die in den Werkstätten auszuhängen sind. Ebenso sind nur in wenigen Städten die Wohnungen der Heimarbeiter untersucht worden, über welche laut einer ministeriellen Verfügung die Arbeitgeber ge wisser Industrien Listen zu führen haben, welche den Beamten eine Inspektion ermöglichen sollen. Nach den Angaben in dem Bericht ist die Ventilation der Werk stätten eine äußerst mangelhafte. Mechanische Ventilationseinrichtungen sind hier nahezu unbekannt. Ich bin allen Ernstes versichert wor den", sagt Miß Abraham,„ daß eine Thür, welche zwei überfüllte Arbeitsräume miteinander verband, zur Ventilirung beider dienen sollte." Schwere Uebelstände konstatiren die Inspektorinnen auch bes treffs der Heizung der Werkstätten. Manche von ihnen werden durch Gasöfen geheizt, die ohne Verbindung mit den Rauchfängen sind, andere sollen dadurch erwärmt werden, daß man das Gas Morgens etliche Stunden brennen läßt. Gegen die zahlreichen unterirdischen Werkstätten erheben Miß Abraham wie Miß Patterson energischen Protest. Letztere, der die Inspektion in Schottland obliegt, fand in Glasgow unterirdische Werkstätten, in die nie das Tageslicht ein dringt, und in denen Schneiderinnen und Puharbeiterinnen Winter und Sommer bei Gaslicht schaffen. Von hohem Interesse sind die Ansichten beider Inspektorinnen bezüglich der Ueberzeitarbeit, welche nach den Versicherungen der Unternehmer und der landläufigen Meinung gerade im Schneider gewerbe und in den verwandten Berufen am unentbehrlichsten sein soll. Beide Damen, die sich doch eingehend mit den Arbeitsverhält nissen der Schneiderinnen und Puhmacherinnen beschäftigt haben, kommen zu dem Schlusse, daß das Bedürfniß, über Zeit arbeiten zu lassen, viel weniger aus dem nicht zu übersehenden Andrang von Bestellungen erwachse, als aus der geringen Voraussicht und der mangelnden systematischen Vertheilung der Arbeit seitens der Unter nehmer und Werkführer, sowie aus der Gewohnheit der Kunden, ihre Aufträge erst in letzter Stunde zu ertheilen. Zum Beweis für diese Ansicht berufen sich die Berichte auf Werkstätten, in welchen grund sätzlich jede Ueberzeitarbeit vermieden wird, und wo nichtsdestoweniger das Geschäft blüht. Eine Extrabezahlung der Ueberstunden ist äußerst selten, und wie die Inspektorinnen berichten, verdammten die be fragten Arbeiterinnen allgemein die Ueberzeitarbeit. So heißt es in Miß Abraham's Bericht:„ Eine Schneiderin, deren Arbeitstag wäh rend einer beträchtlichen Zeit von 8 Uhr Morgens bis 10 Uhr Abends gedauert hatte, sagte in Gegenwart ihrer Arbeitskolleginnen zu mir: Die Ueberzeitbestimmungen verderben das ganze Fabrikgesetz!" und in dem Beifallschor, welcher diese Bemerkung begleitete, kam ein Ge fühl zum Ausdruck, das, wie ich fand, ganz allgemein getheilt wird. In denjenigen Betrieben, wo man das Akkordsystem eingeführt hat oder die Ueberstunden bezahlt, ist die Abneigung natürlich nicht fo start, aber selbst hier sind es nur die wenigsten Arbeiterinnen, die im Prinzip für Ueberzeitarbeit sind." Nur die gedankenlosesten von ihnen, erklärt der Bericht weiter, sprechen sich für die Beibehaltung der Ueberzeitarbeit mit Extravergütung aus. Betont wird auch der โป Umstand, daß die Bestimmungen über die Zulässigkeit der Ueberzeit arbeit einer gleichmäßigen Vertheilung der Beschäftigung auf das ganze Jahr entgegenwirken. Ar Sehr allgemein ist der Wunsch der in Werkstätten thätigen beiterinnen, Samstag Nachmittag nicht erst um 4 Uhr Feierabend 3 erhalten, sondern um 1 Uhr oder 2 Uhr, wie die Arbeiterinnen der Textilbetriebe, beziehungsweise der Nichttextilfabriken. Der Grund dafür liegt auf der Hand. Bezüglich der gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitspausen befürwortet Miß Patterson eine Bestimmung, da während derselben die Arbeitsräume zu schließen seien. Einmal, u die Räume gründlich lüften zu können, dann aber, um das Mitbringen P 11 6 3 b 81 t J e D t 1, g 7, 1, 1, : 11 te 11 ch 13 en en 1½ er en er in Its 11, er re at 011 ng er it as ชิน er no en a en von Arbeit seitens der Frauen zu verhindern. Beide weibliche Aufsichtsbeamte fordern eine flarere Fassung der gesetzlichen Bestimmungen gegen das Trucksystem. Aus allen Theilen des Landes gehen ihnen und ihren männlichen Kollegen Klagen zu über ungesetzliche Abzüge für Licht, Dampfkraft und Arbeitsmaterial, über Strafen und Schaden ersatz, welcher die thatsächliche Einbuße übersteigt. Aber in Folge der Unklarheit der gesetzlichen Bestimmungen und der widerspruchsvollen Urtheile der Gerichtshöfe ist es den Beamten nicht immer möglich, diesbezügliche Klagen einzuleiten. Miß Abraham empfiehlt außerdem, die Unternehmer zu verpflichten, einen klaren, einfach gefaßten und leicht verständlichen Auszug aus dem verbesserten Fabrik und Werkstättengesetz in den Arbeitsräumen auszuhängen, damit jede Arbeiterin sich über die Bestimmungen zu ihrem Schuh informiren und den Aufsichtsbeamten genügende Auskunft über ihre Arbeitsbedingungen geben kann. Beide Fabrikinspektorinnen betonen die Nothwendigkeit, den Shop Hours' Regulation Act"( Gesetz, die Regelung der Arbeitszeit in Läden betreffend) auf die Frauen auszudehnen. Bisher wurde nämlich durch dieses Gesetz, dessen Durchführung besonderen kommunalen Beamten anvertraut ist, nur die Beschäftigungszeit jugendlicher Personen, im Alter bis zu 18 Jahren, geregelt. Die Maximalzeit für sie war auf 74 Stunden pro Woche festgesetzt, außerdem dürfen geschützte Personen, welche bereits in Werkstätten oder Fabriken einen vollen gesetzlichen Arbeitstag geschafft haben, nicht in einem Laden beschäftigt werden. Mit Recht fällt die englische Arbeiterpresse ein günstiges Urtheil über die Thätigkeit der weiblichen Fabrikinspektoren. Und auch die ihnen nicht besonders wohl gesinnten Behörden anerkennen ihr gewissenhaftes und verständiges Wirken. Die Vertreter des preußischen Handelsministeriums können sich, wie die Vertreter anderer deutschen Regierungen, aus den Berichten der beiden Damen belehren, daß es den weiblichen Aufsichtsbeamten weder an gutem Willen und pflichttreuem Eifer, noch an dem nöthigen Verständniß für eine erfolgreiche Berufsthätigkeit fehlt, daß sich ihre Leistungen getrost neben die ihrer deutschen männlichen Kollegen stellen können, wenn sie diese zum Theil nicht gar übertreffen. In Deutschland aber entscheidet der Kapitalisten Vortheil und der Bureaukraten zopsiges Vorurtheil über die Hintan haltung einer Reform, welche das Proletariat seit langen Jahren fordert. Einen Beitrag zur Charakteristik der Lohnsklaverei bilden folgende Bestimmungen aus der Geschäftsordnung der„ Gesellschaft der Trinkhallen" zu Berlin, Stallschreiberstraße 23 a. § 2. Jede Verkäuferin kann täglich, ohne Angabe von Gründen, von dem Geschäftsführer der Gesellschaft entlassen werden. Die engagirte Verkäuferin dagegen kann ihre Stellung nur am 1. oder 15. eines jeden Monats aufgeben, und zwar nach vorher erfolgter vierzehntägiger Kündigung. Die Kündigung muß schriftlich und im Komptoir der Gesellschaft geschehen. Jedes andere Verlassen des Dienstes gilt als unzeitig und zieht für die Schuldige den Verlust der Kaution und des noch nicht erhobenen Gehaltes nach sich. § 3. Der Gehalt einer Verkäuferin, in deren Halle nur der Mineralwasser- Verkauf stattfindet, beträgt 45 Mt. für den vollen Monat; dagegen für solche in einer Halle mit Mineralwasser und Zeitungsverkauf 51 Mt. für den vollen Monat. Die Auszahlung desselben erfolgt am Schlusse eines jeden Monats, jedoch nur mit 36 resp. 42 Mt. baar, indem der Restbetrag von 9 Mt. als Kaution von der Gesellschaft zurückbehalten und der Verkäuferin erst bei fontrattmäßig erfolgendem Abgange ausgezahlt wird. Wenn die Thätigkeit einer Verkäuferin wegen Krankheit oder aus irgend einer anderen Ursache zeitweise unterbrochen wird, so hat fie feinen Anspruch auf Gehalt für die Zeit, während welcher sie zur Verrichtung des Dienstes unfähig war. Jede Verkäuferin, welche noch nicht in den Trinkhallen der Gesellschaft fungirt hat, erhält während des ersten halben Monats ihrer Thätigkeit nur Zweidrittel des festgesetzten Gehalts. § 4. Wenn eine Verkäuferin wegen eingetretener Krankheit an irgend einem Tage den Dienst nicht antreten kann, so ist dieselbe verpflichtet, der Gesellschaft vor Beginn der Geschäftszeit Anzeige zu machen. Erkrankt eine Verkäuferin im Laufe der täglichen Geschäftsbetriebszeit, so muß sie dies ungesäumt im Romptoir der Gesellschaft zur Anzeige bringen, und darf die Halle nicht eher verlassen oder schließen, bis eine andere Verkäuferin ihre Stelle übernimmt. § 5. Meldet sich eine Verkäuferin als frank, ohne es zu sein, so verliert sie nicht nur jeden Anspruch auf Gehalt für die Zeit, 159 während welcher sie ausgeblieben ist, sondern verfällt auch in eine Konventionalstrafe von 6 Mt. § 6. Der Geschäftsbetrieb beginnt täglich um 7 Uhr Morgens und dauert ununterbrochen bis nach 12 Uhr Nachts. Jede Verkäuferin ist verpflichtet, die ihr angewiesene Trinkhalle pünktlich zu öffnen, und darf dieselbe nicht früher schließen, als bis die mit der Schließung der Trinkhalle von der Gesellschaft beauftragte Person dieselbe angeordnet hat. § 7. Während der vorgedachten Geschäftszeit darf keine Ver fäuferin ohne vorgängige Erlaubniß die Trinkhalle verlassen, bei Verwirkung einer Konventionalstrafe von 3 Mt. Im Falle einer plötzlichen Erkrankung einer Verkäuferin kommt § 4 in Anwendung. § 13. Wenn eine Marmorplatte durch die Schuld einer Ver fäuferin zerschlagen oder dergestalt beschädigt wird, daß dieselbe mit Rücksicht auf den öffentlichen Geschäftsbetrieb in den Trinkhallen ihrem Zwecke nicht mehr dienen kann, so ist dafür der Kostenpreis von 10 Mt. zu ersetzen. § 17 belegt etwaiges Auskunftgeben mit 9 Mt. Ronventionalstrafe. § 18 setzt fest, daß jedes in Verlust gerathene Glas mit 25 Pf. von der Verkäuferin gezahlt werden muß. § 28 lautet: Läßt sich die Verkäuferin eine Veruntreuung zu Schulden kommen, oder nimmt sie an der Veruntreuung Anderer Theil, oder versäumt sie die ihr bekannt gewordenen Veruntreuungen einer Verkäuferin der Gesellschaft zur Anzeige zu bringen, so hat sie die Kaution und den ihr noch zukommenden Gehalt verwirkt. § 29 verfügt, daß wenn die Kasse nach der Berechnung des Prinzipals nicht stimmt, die Verkäuferin das Manko zuzahlen muß. Nach§ 31 muß die Verkäuferin beim Scheuern eine dunkle, beim Verkaufen eine weiße Schürze tragen. Eine Zuwiderhandlung gegen diese Vorschrift wird mit 1 Mt. Strafe belegt. In§ 35 werden für eine Reihe von Uebertretungen der Geschäftsordnung 50 Pf. Strafgeld festgesetzt. Ein Anhang verlangt, daß die Verkäuferin bei ihrem Abgange eine Quittung ausstellt, welche einer Erpressung nicht unähnlich sieht. Natürlich geht nur eine„ freie Arbeiterin" einen derartigen Knechtungsvertrag mit geschmaßten Händen ein. So lang' ich lebe und drüber hinaus. Sie sagte einst zu mir:„ Du lächelst nie; Von bittern Worten Deine Verse hallen. Es tönt Dir nie die Melodie Der Fröhlichkeit, bei der im Sonnenscheine Melodisch Küsse schallen. Du kennst ihn nicht, den hohen, schönen Sang, Der aus der heidnischen Umhüllung mit den Mienen Antifer Göttin einst entsprang, Und in die Lüfte fliegt, herniederstreuend Acanthus und Glycinen." Sie sagte noch zu mir:„ Du Dichterin Des Mißgeschicks, wo bist Du nur geboren? Und welche böse Zauberin Verherte in der Wiege Dich?..." " Zum Leid ward ich erkoren. Ich sagte: „ Ich blühte auf im Schlamm. Und durch die Pracht Der Sonne, durch die hellen Jubellieder, Die durch das Weltenall mit Macht Erschallen, klingt zu mir aus Näh' und Ferne Ein Klage- Echo wieder. ,, Mir tropft aufs Herz das Blut so warm und roth, Das Herzensblut der edlen Auserwählten, Die kühn sich stürzen in den Tod Und die mit ihrer Brust, wenn Freiheit rief, Am Bollwerk niemals fehlten. ,, Aus Arbeitsstätten, wo sich pressen dicht " Die aufgeregten, unruhvollen Mengen, Gestalten, grau von Angesicht, Die nach dem Brote, das ihr Schweiß erwirbt, Mit heißer Gier sich drängen; ,, Aus düsteren Fabriken, draus erflingt " Der riesigen Maschinen Drehn und Spinnen, Und wo die schlechte Luft durchdringt Die Poren und das ros'ge Blut verdirbt Der armen Weberinnen. Nr. 21 der„ Gleichheit" gelangt am 16. Oktober 1895 zur Ausgabe. " Aus Reisgefilden voll vom giff'gen Hauch, Aus Feldern und aus unfruchtbaren Fluren, Aus dumpfen Festungsmauern auch, Wo sich im Namen Gottes opfern hin So viele Kreaturen, ,, Dringt zu mir her ein Weinen trauervoll, Das stets mir folgt, wohin ich auch mag fliehen; So endlos und so schauervoll, Wie eine Fledermaus im Dunkeln flattert, Wie Wolken uns der Sonne Licht entziehen. ,, Es fliehn davor mir Freud' und Schönheit hin, " Es flieht das Licht, das neu erweckt vom Schlummer, Der flücht'ge Rausch, der heitre Sinn; Es flieht die Liebe und der Küsse Wonne, Und mir bleibt nur der Kummer. ,, Doch ist's ein Schmerz, der sich nicht beugt noch weicht, Der selbst den Göttern wagt zu widerstreben. Die hohe Kraft ist's, unerreicht, Die den gefesselten Prometheus einst Auf starrem Fels vermochte zu beleben. ,, und düster klingend fort mein Sang sich schwingt, Hoch über bleicher Menschheit eittem Hoffen, Wie riesenhaft herniedersinkt Auf Schneegefilde, die im Frost erstarrt, Ein Aar, zu Tod getroffen." Ada Negri. Aus der Gedichtsammlung„ Schicksal"( Fatalità), deutsch von Hedwig Jahn. Berlin, Verlag von Aleg. Dunder. Kleine Nachrichten. 160 Vom Elend der Strohhutnäherinnen. Die Strohhutnäherinnen in der Umgegend von Dresden arbeiten im Akkord und werden so schlecht bezahlt, daß ein Wochenverdienst von 5 und 6 Mt. teine Seltenheit ist. Da außerdem die Saison sehr furz ist, so sind die Arbeiterinnen zu der größten Anstrengung ihrer Kräfte gezwungen, wenn sie etwas mehr als das Salz zum Brot verdienen wollen. Die gesetzlich vorgeschriebenen Pausen füllen sie meist durch Nebenarbeiten aus, und Abends nehmen sie Arbeit mit nach Hause, so daß sie in Wirklichkeit statt der vorschriftsmäßigen 11 Stunden im Tag 15 Stunden und noch mehr arbeiten. Wie stets in solchen Fällen kommt die übermäßige Anspannung der Kräfte nicht den Arbeiterinnen zu Gute, sondern den Herren Fabrikanten. Haben die Ersteren Dank des Nachtschuftens einen etwas höheren Verdienst erzielt, so setzen Letztere beim Beginn der nächsten Saison die Affordlöhne herunter, die Arbeiterinnen strengen in der Folge ihre Kräfte noch mehr an, um den Ausfall wett zu machen, und so funktionirt die Schraube der Ausbeutung ohne Ende weiter. Die Unternehmer verstehen es, wie auf Kosten Dritter gespart" werden muß. Ein Fortschritt, das Frauenstudium betreffend. Die philosophische Fakultät der Universität Greifswald hat beschlossen, Lehrerinnen, welche die Oberlehrerinnenprüfung machen wollen, zu den Prüfungen zuzulassen. Bravo! Eine wirksame Arbeiterinnenschutzgesetzgebung verlangen schweizerische Arbeiterinnenorganisationen. Der Arbeiterinnenverein und der Tagelöhnerinnenverein der Stadt Bern haben eine Kommission gewählt, welche die Lage der Arbeiterinnen ver schiedener Berufe zu untersuchen und Material für eine Petition an die Regierung zu sammeln hat, in der eine wirksame Arbeiterinnenschutzgesetzgebung gefordert werden soll. Die englischen Fabrikinspektorinnen, Miß Abraham, Miß Patterson, Miß Deane und Miß Anderson, haben in den letzten zwei Monaten 64 Uebertretungen der Arbeiterschutzgesetze zur Anzeige gebracht. In 29 Fällen haben Schneider ihre Arbeiterinnen über die gesetzliche Arbeitszeit hinaus schaffen lassen und zwar besonders am Sonnabend bis in die tiefe Nacht hinein. Als Entschuldigung gaben sie an, daß ihre vornehmen Kundinnen für den Kirchgang am Sonntagmorgen neue Toiletten zu haben wünschten. Die Gesundheit von Hunderten armer Mädchen wiegt in der kapitalistischen Gesellschaft nicht so schwer, wie die mit höchst weltlicher Eitelkeit gepaarte Frömmigfeit einiger vornehmer Damen. Eine Kommission zur Untersuchung der Handelsschulen hat die englische Regierung ernannt. In Anbetracht der zahlreichen weiblichen Zöglinge dieser Institute gehören der Kommission zwei Damen an: Miß Emma Croß und Miß Margaret Eve. Wann werden sich deutsche Regierungen zu ähnlichen vorurtheilslosen und gerechten Maßregeln entschließen? Eine Statistik der weiblichen Arbeiter in England und Wales hat im Auftrage des Arbeitsamts Miß Collet veröffentlicht. Nach dieser Statistik hat sich der Prozentsatz, den die Arbeiterinnen zur Gesammtarbeiterschaft stellen, von 1881-1891 nicht verändert. Die Zahl der beschäftigten verheiratheten und älteren Arbeiterinnen nahm ab, dafür stieg die Zahl der verwendeten Arbeiterinnen unter 25 Jahren, jedoch nur im gleichen Verhältniß wie die entsprechende Kategorie männlicher Arbeiter. Dies gilt vor allem für die Arbeiter schaft der Textilindustrie. Die Schuhfabriken wiesen eine stärkere Zunahme weiblicher Arbeiter auf, die sich durch die Mehreinstellung jugendlicher Arbeitskräfte überhaupt erklärt. Im Schneidergewerbe war das Gleiche der Fall und zwar, wie Miß Collet meint, in Folge des Uebergangs von der Hausindustrie zur Fabrikarbeit. Alles in Allem war in den zehn Jahren die Zunahme der Frauenarbeit keine bedeutende. In keiner Branche nahmen die männlichen Arbeiter um mehr als ein Prozent der beschäftigten weiblichen ab. Eine Reihe von Tabellen für einzelne Gewerbe und einzelne Orte scheiden die Arbeiterinnen nach ihrem Alter( in Arbeiterinnen unter und über 18 Jahre) und ihrem Familienstand( ledig oder verheirathet). Die Tabellen zeigen, daß die diesbezüglichen Verhältnisse in den verschie denen Gewerben und Orten sehr verschiedene sind, so daß man aus ihnen allein kaum zu allgemeinen Schlußfolgerungen gelangen dürfte. Die noch nicht 18jährigen Mädchen werden meist auf Halbzeit be schäftigt. So in den Wollfabriken, wo ihre Zahl klein ist, und wo meist ältere Arbeiterinnen beschäftigt werden( 85 Prozent der Arbeite rinnen stehen im Alter von über 18 Jahren), von denen aber nur ein verhältnißmäßig geringer Prozentsatz verheirathet oder verwitwet ist. Der Durchschnittslohn der Arbeiterinnen der Wollfabriken betrug 13 Schilling 2 Pence( 13 Mt. 16 Pf.) die Woche. Die Halbzeit arbeiterinnen verdienten pro Woche 2 Schilling 6 Pence bis 3 Schil ling 8 Pence( 2 Mt. 48 Pf. bis 3 Mt. 64 Pf.). Die Baumwollfabriken weisen einen höheren Prozentsaz verheiratheter Arbeiterinnen auf und zahlen die höchsten Löhne, die im Wochendurchschnitt 14 Schil ling 5 Pence( 14 Mt. 40 Pf.) betragen. In den Garnspinnereien werden die wenigsten verheiratheten Arbeiterinnen beschäftigt und, abgesehen von den Wollfabriken in Westengland, die niedrigsten Löhne gezahlt. Dieselben stellen sich für die Ganzzeitarbeiterinnen auf wöchentlich 11 Schilling 5 Pence( 11 Mt. 40 Pf.), für Halbzeit arbeiterinnen, die bis zu 28 Prozent( in Halifax) der weiblichen Ar beiterschaft ausmachen, 2 Schilling 10 Pence bis 3 Schilling 4 Pence ( 2 Mt. 80 Pf. bis 3 Mt. 32 Pf.). Die mangelhafte Statistik deut scher Arbeiterinnenverhältnisse macht leider einen Vergleich mit den obigen Angaben unmöglich. Gleichen Lohn bezw. Gehalt für Frau und Mann fordert in einer Resolution die Handelsgenossenschaft von Neusee land, einem der Länder, wo die Frauen politische Rechte besitzen. Die Handelsgenossenschaft hat damit eine sehr alte und bekannte Forderung der Sozialdemokratie zu der ihren gemacht. Berichtigung. In der unter der Spizmarke Hungerlöhne Nr. 19 veröffentlichten Notiz ist auf Grund einer Mittheilung des Herrn Seifert in Leipzig und genauer Untersuchung des Thatbestands Folgendes richtig zu stellen: D 10 vi Be ju bir ſti get ma Зе bet Ha der lich ihr ber pur bar gen in Fr bez der öffe Ge auf Die 53 ſati ihre gen Arl ein and In ein Bal Fer der glie abg resi org geb Art zel So reif buf Der Wohnungsschein der Arbeiterin wurde nicht behufs Aus zahlung des Lohnes gefordert, sondern schon vorher, ehe die Betreffende überhaupt Arbeit mitbekam, und dies zu dem Zwecke, die Firma gegen eventuelle Betrügereien sicher zu stellen. Die Arbeiterin ist am Sonn abend gar nicht in das Geschäft gekommen, sondern erst am Montag Sie hat nicht von 3-7 Uhr resultatlos auf Arbeit gewartet, sondern sie ist erst gegen Abend in das Geschäft gekommen, wo ihr sofort gesagt wurde:„ Es ist noch nichts für Sie eingerichtet, kommen Sie morgen wieder." Als sie am nächsten Tage vorsprach, lag die Arbeit für sie schon bereit. in Dagegen ist es durchaus richtig, daß der Arbeiterin für das Nähen von 3 Blousen 75 Pf. gezahlt wurden. Die Wochenlöhne dem Seifertschen Geschäft stellen sich für ausgelernte Arbeite rinnen auf ca. 5-11 Mt. Ein Kapitalist mag diese Löhne als Schlemmerlöhne einschätzen. Wir unsererseits rechnen sie nach wie vor zu den Hungerlöhnen. Verantwortlich für die Redaktion: Fr. Klara Zettin( Eißner) in Stuttgart.- Druck und Verlag von J. H. W. Dieg in Stuttgart.