Nr. 11. Die Gleichheit 7. Jahrgang. Beitschrift für die Intereffen der Arbeiterinnen. Begründet von Emma Ihrer in Pankow bei Berlin. Die, Gleichheit" erscheint alle 14 Tage einmal. Preis der Nummer 10 Pfennig, durch die Post( eingetragen unter Nr. 2902) vierteljährlich ohne Bestellgeld 55 Pf.; unter Kreuzband 85 Pf. Jahres- Abonnement Mt. 2.60. Stuttgart Mittwoch, den 26. Mai 1897. Nachdruck ganzer Artikel nur mit Quellenangabe gestattet. Inhalt: Aufruf! Der Umsturz von oben. Kritische Bemerkungen zu Genossin Brauns Vorschlag. VIII. Von N. N. IX. Von A. verw. Eichhorn- Dresden. -Aus der Bewegung. Die Durchführung der gesetzlichen Bestimmungen, die Mittagspause der Arbeiterinnen betreffend. Von Sofie Schön.- Feuilleton: Gevatter Tod. Von Henrik Pontoppidan.( Fortsetzung.) Kleine Nachrichten. Aufruf! Genossinnen! Die Nothwendigkeit eines unbeschränkten Vereinsund Versammlungsrechts macht sich den proletarischen Frauen immer dringender fühlbar. Die Arbeiterinnen bedürfen seiner, um unbehindert durch behördliche Nücken und Tücken sich gewerkschaftlich organisiren und durch die Macht der Vereinigung für bessere Arbeitsbedingungen kämpfen zu können. Die Proletarierinnen unterschiedslos bedürfen seiner, um zur Wahrung ihrer Interessen als Frauen und als Angehörige der ausgebeuteten Klasse theilzunehmen an dem politischen Leben, an den politischen Kämpfen unserer Tage. Der Besitz einer unverkümmerten Vereins- und Versammlungsfreiheit ist eine Vorbedingung für die politische Gleichberechtigung des weiblichen Geschlechts, für die kraftvolle Betheiligung breiter Massen proletarischer Frauen an dem Befreiungskampfe ihrer Klasse. Was in der Beziehung in den meisten deutschen Einzelstaaten Recht heißt, erscheint nur als das gefeßlich festgelegte Unrecht des Mannes gegenüber der Frau, der besißenden gegenüber der besiglosen Klasse. Daß eine den Interessen der Frauen gerecht werdende Reform der Vereins- und Versammlungsgeseze dringend nöthig ist, wurde im Reichstage wiederholt von Angehörigen aller Parteien zugegeben. In einem Lande, wo es gegen sechs Millionen erwerbsthätiger Frauen giebt, muß das weibliche Geschlecht das Recht befizen, durch Vereine und Versammlungen seine Interessen wahren zu können. Trotzdem ist seitens der Gesetzgebung nichts, aber auch gar nichts in der Richtung der erforderlichen Reform geschehen. Mehr noch, die preußische Regierung erstrebt eine Verböserung des Vereins- und Versammlungsgesetzes, die sicherlich zu einer weiteren Verschlechterung der einschlägigen Verhältnisse auch in den anderen Bundesstaaten führen wird. Die proletarischen Frauen, als zwiefach Rechtlose, werden am härtesten unter jeder weiteren Einschränkung des Vereins- und Versammlungsrechts zu leiden haben. " Genossinnen! Wir erachten in der Folge eine allgemeine und einheitliche Agitation für die volle Vereins- und Versammlungsfreiheit der Frauen in diesem Augenblick für dringend geboten. Auf den Schlag der Gegenschlag! Wir fordern Euch deshalb auf, dafür zu sorgen, daß in nächster Zeit in Städten und Industriezentren öffentliche Frauenversammlungen stattfinden mit der Tagesordnung: Die Forderungen der proletarischen Frauen betreffs des Vereins- und Versammlungsrechts". In diesen Versammlungen sollen Eure Forderungen formulirt, soll Eurerseits Protest erhoben werden gegen das begonnene Attentat auf die politischen Freiheiten des Volkes. Wir empfehlen Euch, in allen Versammlungen eine entsprechende Resolution zur Annahme zu bringen und diese zusammen mit der Angabe der Zahl der Anwesenden der unterzeichneten Vertrauensperson einzusenden zum Zwecke der Zusammenstellung und Uebermittlung an die sozialdemokratische Reichstags" Buschriften an die Redaktion der Gleichheit" find zu richten an Fr. Klara gettin( Eißner), Stuttgart, Rothebühl. Straße 147, III. Die Expedition befindet sich in Stuttgart, Furthbach- Straße 12. fraktion. Der Tert einer solchen Resolution wird demnächst veröffentlicht. Es ist weiter rathsam, die Versammlungen je einer bestimmten Gegend zeitlich einander möglichst folgen zu lassen, um Zeit, Kräfte und Mittel zu sparen. Genofsinnen von Orten, denen feine Referentin oder kein Referent zur Verfügung steht, thun gut, sich möglichst bald an die unterzeichnete Vertrauensperson wegen Zuweisung rednerischer Kräfte zu wenden. Genossinnen! Wir legen Euch dringend ans Herz, Eure ganze Energie und Opferfreudigkeit aufzubieten, um den Erfolg der Agitation zu sichern. Beweist allerorten, daß Ihr zielklar für Eure Rechte und für die Befreiung Eurer Klasse zu kämpfen versteht. Der Geldsacksgewalt zum Trozz, dem Kapitalistenstaat zum Trozz! Mit sozialdemokratischem Gruß! Frau M. Wengels, Vertrauensperson, Berlin. Die Redaktion der„ Gleichheit", Stuttgart. Die Arbeiterpresse wird um Abdruck gebeten! Der Umsturz von oben. Der Umsturz von oben, zu dem seit Langem die verbohrtesten Industriegewaltigen und die verbohrtesten Junker durch den Mund der Stumm und Kardorff heßen, hat Fleisch und Blut angenommen. In Gestalt des Regierungsentwurfs zum preußischen Vereins- und Versammlungsrecht steigt er mit dummdreister Tölpelhaftigkeit in die Arena des politischen Lebens, der politischen Kämpfe hinab. Dieser Entwurf zerschmettert die vom Reichskanzler Hohenlohe in der Reichstagsfizung vom 27. Juni 1896 gegebene feierliche Zusage, welche sich auf die Aufhebung des Verbots des Inverbindungtretens der politischen Vereine bezog. Wohl streicht er die betreffende vormärzliche Bestimmung aus dem preußischen Gesez, dafür aber legt er eine Reihe von Beschränkungen, nicht blos der Versammlungsfreiheit, sondern vor allem des Vereinsrechts fest, welche die ohnehin schon blutarmen politischen Freiheiten der preußischen„ Unterthanen" einschneidend beschränken und der Willkür kurzsichtigster und fauftfroher Büttelauffassung ausliefern. Ein solches Beginnen aber steht im schroffsten Widerspruch zu den Forderungen, welche seinerzeit im deutschen Parlament das Kanzlerwort hervorlockten. Was die Reichstag majorität begehrte, war eine Reform der Vereinsgesetzgebung, bestimmt für das ganze Reich einheitliches Recht zu schaffen; was die preußische Regierung jest bietet, ist eine Verböserung des Vereins- und Versammlungsrechts für Preußen, das wieder dem Reaktionskankan vortanzen soll. Der schneidende Gegensatz zwischen den Verhältnissen, welche die Kanzlerzusage prägten und ihr den Sinn verliehen, den nur eine als„ Mädchen für alles" dienende kasuistische Reaktionslogik hinwegzudeuteln sich unterfangen kann, und der Art und Weise, wie diese Zusage eingelöst wird, bedeutet einen vollständigen Umsturz der einfachsten Begriffe politischer Treue und politischen Anstandes. Die rothen Umstürzler" überrascht er nicht, wohl aber offenbart er auch den naivsten Gemüthern, daß Regierungsversprechen nicht höher eingeschäzt werden dürfen, als sie im verjunkerten Deutschland werth sind, wo der Absolutismus " immer ungeberdiger, immer toller, feigenblattlos in der politischen Erscheinungen Flucht herumspukt. " Einen Umsturz bedeutet der Entwurf weiter gegenüber der geltenden preußischen Verfassung. Diese erklärt klipp und klar in Artikel 29: Alle Preußen sind berechtigt, sich ohne vorgängige obrigkeitliche Erlaubniß friedlich und ohne Waffen in geschlossenen Räumen zu versammeln." Und die folgenden diesbezüglichen Bestimmungen enthalten nicht für bestimmte Schichten der Bevölferung eine Einschränkung des allen Preußen gewährleisteten Versammlungsrechts. Der Regierungsentwurf will dagegen Minderjährige von dem Besuch politischer Versammlungen ausschließen. Sogar Blätter streng bürgerlicher Observanz heben den ver= fassungswidrigen, umstürzlerischen Charakter der einschlägigen Bestimmung hervor. Doch abgesehen von dieser Einzelheit: der Entwurf als Ganzes ist ein schmachvolles Attentat gegen die kümmerlichen politischen Rechte, deren sich das preußische Volk erfreut. In Flammen zeichen enthüllt er den wagmuthigen Ansturm, in welchem die Umsturzleute von oben zur Beseitigung der ihnen verhaßten politischen Volksrechte ausschwärmen. Denn welches sind, abgesehen von dem angeführten Ausschluß der Minderjährigen von politischen Versammlungen seine wesentlichen Bestimmungen? Daß Versamm lungen von den Abgeordneten der Polizeibehörde aufgelöst, daß Vereine von der Landespolizeibehörde geschlossen werden können, dafern ihr Zweck oder ihre Thätigkeit den Strafgeseßen zuwider läuft oder die öffentliche Sicherheit, insbesondere die Sicherheit des Staats oder den öffentlichen Frieden gefährdet. Das Vereinsund Versammlungsleben in Preußen ist damit vollständig dem Belieben der Polizei überantwortet. An Stelle des klar umschriebenen Rechts tritt die schneidige und auslegungsbegeisterte Willkür. Wachtstubenauffassung allein entscheidet darüber, welche Vereine, welche Versammlungen die öffentliche Sicherheit, den öffentlichen Frieden gefährden. Bei dem wie Kautschuk dehnbaren Charakter dieser Begriffe eröffnet sich ein schier unbegrenzter Horizont der Wirksamkeit für strebsame Behörden, welche von Amtswegen den ,, wahren Sinn" des Gesetzesterts mit tiefgründiger Weisheit dem Goetheschen Ausspruch gemäß zu erfassen wissen werden:„ Im Auslegen seid frisch und munter, legt Ihr's nicht aus, so legt was unter." Was alles den öffentlichen Frieden, die öffentliche Sicherheit zu bedrohen geeignet ist, welche Fragen als ausgesprochen politische gelten sollen, das sieht sicherlich in Zukunft sehr oft , kein Verstand der Verständigen", dagegen aber ahnt, findet und beweist es der treffsichere Amtsinstinkt des„ kindlichen Gemüths" des ersten besten Polizeiers. Und nicht blos gegen das politische Leben der deutschen Arbeiterklasse sind diese Bestimmungen gemünzt. Auch die gewerkschaftliche Arbeiterbewegung bedrohen sie ernstlich. Mittels ihrer kann bei gutem Willen jede Gewerkschaft, jede Lohnbewegung von einer findigen Polizeibehörde strangulirt werden, welche an der Puttkamerschen Ueberzeugung festhält, daß hinter jedem Streik die Hydra der Revolution lauert". Denn in der That, was gefährdet in den Augen des Kapitalistenklüngels den öffentlichen Frieden schwerer, als das Aufbäumen der Arbeiter gegen unwürdige Arbeitsbedingungen, als ihr Eintreten für höhere Entlohnung, kürzere Arbeitszeit u. a. m.? " Die Chikanen, die zahlreichen Versammlungsauflösungen, welche der von der Regierung geforderte Ausschluß der Minderjährigen von den politischen Versammlungen entfesseln wird, kann man sich ohne das Spiel einer üppigen Phantasie vorstellen. Minderjährig keit und Volljährigkeit der jungen Leute kann selbst der luchsäugigste Polizeibeamte nicht mit nieversagender Unfehlbarkeit erkennen, und die Natur wird auch nach dem eventuellen Inkrafttreten der betreffenden Bestimmungen nicht steckbriefsichere äußere Merkmale" der gesetzlich geaichten Versammlungsreife wachsen laffen. Leute, welche nicht das Aussehen ehrwürdiger Mummelgreise über jeden Verdacht des Minderjährigseins erhebt, dürfen künftighin nur mit dem Geburtsschein ausgerüstet politische Versammlungen be= suchen, dafern ihre Anwesenheit nicht einem mit hartnäckiger, Altersblindheit" behafteten Beamten Anlaß zum Einschreiten geben soll. " Das Verbot des Versammlungsbesuchs der Minderjährigen soll offenbar die Sozialdemokratie besonders empfindlich treffen. Noch immer giebt es Gegner, die mit dem konservativen Herrn v. Frege 82 Trost in dem Wahne suchen, die Gefolgschaft der Sozialdemokratie rekrutire sich aus„ grünen Jungen". So thöricht wie dieser Köhlerglaube ist die Hoffnung, durch die beregte Maßregel der Partei des proletarischen Klassenkampfes den jungen Nachwuchs zu entziehen. Er fällt ihr mit Naturnothwendigkeit in dem Maße zu, als das kaum der Schulbank entwachsene Kind und seine Mutter zu kapitalistisch ausgebeuteter Berufsarbeit für den Unterhalt gezwungen sind. Der Ausschluß der Minderjährigen von den politischen Versammlungen fann nur eine Wirkung zeitigen: den Reiz des Versammlungsbesuchs für die jungen Leute zu stärken; ihre Bitterkeit gegen die bestehende Staats- und Gesellschaftsordnung zu verschärfen. Vor 21 Jahren soll der junge Mann nicht reif sein für die Betheiligung am politischen Vereins- und Versammlungsleben, für das Durchdringen von Fragen, welche seine Lebensinteressen aufs Junigste berühren, für die das Verständniß aus seinen eigenen Eristenzverhältnissen emporsproßt. Jedoch mit 13 und 14 Jahren, falls er Zeitungsausträger, Kegeljunge 2c. ist, schon mit 10 Jahren, ist er reif genug, um hinausgestoßen ins feindliche Leben ein armselig Stück Brot zu erwerben! Mit 13 und 14 Jahren gilt er für reif genug, zum Abendmahl zu gehen und die tiefsten, schwerverständlichsten Mysterien des religiösen Glaubens, die widerspruchreichsten kirchlichen Dogmen zu verstehen! Die Stellung der Frau dem preußischen Vereins- und Versammlungsrecht gegenüber- soweit überhaupt für sie von einem Recht die Rede sein kann berührt der Entwurf anscheinend nicht. Wohl aber wird er, sollte er Gesezeskraft erlangen, sicherlich die Ausübung der diesbezüglichen kärglichen Freiheiten für die Proletarierin beschränken, als einer Angehörigen der Klasse, gegen deren Bestrebungen das gemeinrechtlich modernisirte Umsturzgesetz gerichtet ist. Der gewerkschaftlich organisirten Arbeiterin, der Lohnsklavin, welche die bittere Noth in einen Kampf gegen ihren Ausbeuter hineinpeitscht, ihr fallen zu Nuzz und Frommen des Kapitals die sinnig und minnig gedeutelten Vorschriften des Entwurfs in den Arm. Der Entwurf läßt weiter in Sachen des Vereins- und Versammlungswesens die politische Rechtlosigkeit des weiblichen Geschlechts fortbestehen, deren Ende im Interesse der Vertheidigung der Proletarierin gegen die Ausbeuter und ihre Gesellschaftsordnung liegt, mithin im Interesse der vollen Entfaltung des Klassenkampfes. Noch mehr als in Vergangenheit und Gegenwart wird in Zukunft die öffentlich- rechtliche Unmündigkeit der Frau als Vorwand herhalten müssen, auf daß der kämpfenden Proletarierin gegenüber die zum Gesez erhobene Willkür zur strengsten Anwendung gelangt. So zwingen die ureigensten Lebensinteressen die proletarische Frau zu energischstem Protest gegen den bis auf die Knochen reaktionären Entwurf der preußischen Regierung. Aber selbst wenn dem anders wäre, müßte ein kräftiges Veto gegen den freiheitsmörderischen Vorstoß aus den proletarischen Frauenfreisen erschallen. Eine innige Solidarität verbindet alle Ausgebeuteten, und jede Verkümmerung des Rechts des männlichen Proletariats schlägt in eine Verschlechterung der Lage der Proletarierinnen um. Wie Sturmesbrausen muß sich der Protest des werkthätigen Volkes von ganz Deutschland erheben. Denn was heute dem preußischen Proletariat recht ist, das wird morgen schon den Männern und Frauen der Arbeit in anderen Einzelstaaten billig sein. Noch stets haben die letzteren Preußen verständnißinnig abgeguckt, wie es sich reaktionär räuspert und wie es reaktionär spuckt. Und auf die Steifnackigkeit der bürgerlichen Opposition dem reaktionären Anfinnen gegenüber ist kein Verlaß. Zwar haben Ultramontane und Nationalliberale den Entwurf für„ unannehmbar" erklärt. Aber im preußischen Abgeordnetenhause, wo die Entscheidung fällt, giebt die Haltung der Partei Drehscheibe den Ausschlag. Die Konservativen, welche dem Vorgehen der Regierung zujubeln, welche die Entrechtung des Volkes höchstens als nicht weitgehend genug tadeln, verfügen über eine so starke Stimmenzahl, daß der Umfall oder das Fernbleiben von auch nur wenigen Nationalliberalen genügt, die Annahme des Entwurfs zu sichern. Der Umstand, daß die Bennigsenpartei nicht für dessen pure Ablehnung stimmte, sondern für die Ueberweisung an eine Kommission, stärkt das Mißtrauen, das die haltloſe, freiheitsverrätherische Vergangenheit der Partei in den breitesten Volksschichten geweckt hat. 83 Wohl ist im Reichstage der Antrag eines Nothvereinsgefeßes eingebracht und mit großer Majorität angenommen worden. Aber die Annahme des Antrags ist nichts mehr als eine bedeutsame, nicht zu unterschäßende Demonstration. Die Zustimmung der verbündeten Regierungen wird ihr nun und nimmer zu Theil. Voriges Jahr, gelegentlich der Berathung des Bürgerlichen Gesetzbuches, hatte es die bürgerliche Reichstagsmajorität in der Hand, durch Einfügung eines Paragraphen in das neue Recht die Aufhebung des Verbots des Inverbindungtretens der politischen Vereine durchzuseßen, ohne eine Verböserung, ja so gut wie eine Eskamotirung der Vereinsund Versammlungsfreiheit in den Kauf zu erhalten. Der von der Sozialdemokratie gestellte diesbezügliche Antrag wurde zufolge der Haltung des Zentrums und der Nationalliberalen abgelehnt. Das Recht des Reichstags zur Reform der Vereinsgesetzgebung dankten beide Parteien in die Hände der Einzellandtage ab, die fast ausnahmslos Vertretungen der engherzigsten, bornirtesten Interessen des Besizes sind. Was Wunder nun, wenn das reaktionäre Unfraut üppig in die Halme auf dem Acker schoß, der den ausgesprochensten Freiheitsfeinden zur Bestellung überlassen wurde? Und warum? Aus Furcht vor der klassenbewußten Arbeiterbewegung, aus Haß gegen die Sozialdemokratie! Und wenn gegenwärtig der Oppositionsgeist so wagemuthig in der Brust der Nationalliberalen und Ultramontanen pocht, so ist es schwerlich die Liebe zu den schönen Augen der Volksrechte, die ihn entfesselte. Vielmehr die klipp und flare Erkenntniß, daß in der Zeit des unverhüllten persönlichen Regiments, der Nebenregierung, des Zickzackkurses, auch die zahmste bürgerliche Oppositionspartei nicht sicher ist, mit der Ruthe einer stockreaktionären Vereins- und Versammlungsgesetzgebung gestrichen zu werden, die sie der Sozialdemokratie so herzlich gern gegönnt hätte. Denn in unseren Tagen der höfischen Intrigue und der Hintertreppenpolitik kann auch die Partei, welcher Morgens noch die blendende Sonne voller Gunst strahlte, bereits Abends in den Jammerwinkel der„ Reichsfeindlichkeit" geworfen, den„ vaterlandslosen Gesellen" zugezählt werden. Nicht auf die Oppositionskraft, die Oppositionstreue der bürgerlichen Parteien darf mithin das werkthätige Volk im Kampfe gegen das Attentat auf seine armseligen Freiheiten bauen. Es selbst muß die vordrängende Reaktion zu Boden schmettern. Nieder mit dem Entwurf, nieder mit der junkerlichen Herrschaft im preußischen Landtag muß deshalb seine Parole sein. Eine energische Protest= bewegung gegen die geplante Entrechtung, ein ernster Ansturm für die Eroberung des allgemeinen, gleichen und direkten Wahlrechts zu allen Einzellandtagen, eine kraftvolle Betheiligung an den Landtagswahlen, zumal auch in Preußen, das ist unseres Erachtens die richtige und würdige Antwort der Umstürzler von unten auf den Umsturz von oben. Kritische Bemerkungen zu Genossin Brauns Vorschlag. VIII. Als ich in Nr. 6 der„ Gleichheit" Genossin Brauns Artikel mit der vielversprechenden Ueberschrift ,, Die nächsten Aufgaben der deutschen Arbeiterinnenbewegung" erblickte, da durchzuckte es mich fieberhaft; denn wie gewiß schon vielen anderen Genossinnen, so ist auch mir schon häufig der Gedanke gekommen, ob man nicht ein Programm aufstellen könnte, nach welchem zu handeln von entschiedenem Vortheil für die Arbeiterinnenbewegung sein könnte. Doch wie dasselbe darzustellen sei, war mir bisher nicht klar bewußt. Denn wenn man nicht in den Fehler der bürgerlichen Frauenvereine verfallen will, die meistentheils mehr angestelltes Personal haben, als die Erfolge, die sie verzeichnen können, erfordern, so ist es in der proletarischen Frauenbewegung eine äußerst schwierige Aufgabe, bei begrenzten Mitteln eine wirklich reelle Leistung zu bringen. Daß die Leistungen, die Genossin Braun fordert, wirklich den nächsten Aufgaben der Arbeiterinnenbewegung entsprechen, bezweifle ich, doch nehme ich an, daß sie eine segensreiche Hilfe für alle diejenigen wären, die mit ernster Hingabe in der proletarischen Bewegung arbeiten. Wie werthvoll ist es z. B. für Agitatorinnen, wenn sie in schwierigen wissen schaftlichen Fragen nicht erst dicke Bände durchstudiren müssen, sondern einfach in einer Auskunftsstelle sich Rath holen könnten; wie unendlich viel Zeit würde dadurch erspart, und was tönnte in dieser Zeit nicht schon alles geleistet werden! Ferner würden hier sehr viele Fähigkeiten und Talente verwendet werden können, die sonst ohne Nutzen für die Menschheit brach liegen. Es giebt sicher eine ganze Menge Genossinnen, auch noch in anderen Kreisen, die wissenschaftlich gut geschult und in der einschlägigen Literatur äußerst bewandert sind, denen aber schriftstellerische oder rednerische Fähigkeiten abgehen, und die somit ihre Kenntnisse nicht verwerthen können. Wie gut würden solche Personen anderen mit Rath zur Seite stehen! Dann halte ich es von großem Vortheil, wenn die neuen Erscheinungen auf sozialem Gebiet, geordnet und gesichtet, den Arbeiterinnen zugänglich gemacht würden; dies fann aber nur geschehen, wenn eigens dazu angestellte Personen sich dieser schwierigen Aufgabe unterziehen. Wieviel kostbares Material sonst zu Grunde geht, ohne vielleicht sein sehr gutes Ziel zu erreichen, entzieht sich ganz unserer Beurtheilung. Ich bin der Meinung, daß man im Kleinen einmal versuchen sollte, Genossin Brauns Vorschlag zu realisiren. Wenn auch nicht sogleich ein augenscheinlicher Nutzen dadurch entstände, so würde doch sicher damit im Stillen sehr viel gewirkt werden. Und was sich durch das gemeinsame Wirken gleichgesinnter Genossinnen noch für fruchtbare Jdeen entwickeln können, ist heute noch gar nicht zu übersehen. Nun ist allerdings eine wichtige Frage, welche Personen man zu der genannten Thätigkeit heranziehen soll. Da man diejenigen, die bisher schon in der Bewegung standen, nicht von ihrer Thätigkeit abziehen soll und darf, so schlage ich vor, neue Kräfte zu werben und zu erproben, und zwar, indem man vielleicht eine dementsprechende Aufforderung in der„ Gleichheit" erläßt. Ich bin der festen Ueberzeugung, daß sich eine genügende Anzahl Personen finden werden, die gern und freudig ihre Kräfte dem Wohle der Unterdrückten widmen. Die Organisation würde ja, wie gesagt, nicht zur Lösung der Arbeiterinnenfrage führen, doch könnte sie mittelbar von entschiedenem Vortheil für die sozialistische Frauenbewegung sein. N. N. IX. Genossin Brauns Artikel in Nr. 6 der„ Gleichheit" veranlaßt auch mich zu einigen Bemerkungen. So gut gemeint der von ihr gemachte Vorschlag ist, halte ich denselben doch in der proletarischen Frauenbewegung nicht für praktisch durchführbar. Wäre Genossin Braun politisch wie gewerkschaftlich agitatorisch thätig, so bin ich überzeugt, sie würde nie und nimmer ihr Programm aufgestellt haben. Sehr zutreffend sagt sie selbst:„ Wir zählen keine unter uns, die in der Lage wäre, auf eigene Kosten eine Agitationsreise zu unternehmen" u. s. w. Ferner:„ Wir brauchten Frauen, welche die Zeit, die Fähigkeit und die Kenntnisse haben, um nicht nur alle politischen Tagesereignisse mit selbständigem Urtheil zu verfolgen, sondern um auch die soziale Gesetzgebung des In- und Auslandes, die soziale Entwicklung der Kulturstaaten gründlich kennen zu lernen." Leider beantwortet Genossin Brauns Vorschlag die Hauptfrage nicht: Woher nehmen wir die derartig geschulten Arbeitskräfte, die in den von ihr geforderten Gruppen thätig sein sollen? Wohl haben wir Genossinnen, welche Fähigkeiten und Kenntnisse für das Wirken in der einen oder anderen Gruppe besitzen. Aber dieselben haben in der Regel nicht die Zeit, sich den fraglichen Arbeiten zu widmen. Die Existenzfrage, die Sorge um den Bissen Brot, nimmt ihre Kräfte voll und ganz in Anspruch. Wenn die Genossinnen trotzdem sich an der gewerkschaftlichen und politischen Agitation betheiligen, so ist ihnen das nur möglich in Folge persönlicher Opfer an Zeit, Geld und Gesundheit. Wollen wir die betreffenden Kräfte noch zersplittern und für die vorgeschlagenen Gruppenarbeiten verwenden, so gehen sie der praktischen Arbeit( Agitation) verloren. Genossin Braun sagt, wir brauchten Hunderte von Kräften, um die übergroße Masse der noch gleichgiltigen Frauen aufzuklären. Nun giebt es aber nicht Hunderte von Genossinnen, die an der Lösung dieser Aufgabe arbeiten, sondern nur ein ganz kleines Häuslein von Frauen ist agitatorisch unter dem weiblichen Proletariat thätig. Wollen wir diese Wenigen noch der Hauptaufgabe, der Agitation entziehen, so läuft das darauf hinaus, die Aufklärung unter der breiten Masse der Frauen einzuschränken. Davon aber kann meines Erachtens gar nicht die Rede sein. Unsere Hauptaufgabe ist gerade die Agitation, nicht allein unter den Fabritarbeiterinnen, sondern auch unter den Heimarbeiterinnen und proletarischen Hausfrauen. Am besten agitiren wir unter ihnen wohl, wenn wir sie in die Versammlungen zu bringen suchen, wo ihnen ihre gedrückte Klassenlage durch gemeinverständliche Vorträge vor Augen geführt wird. Indem sie den Gegensatz zwischen Kapital und Arbeit erkennen lernen, begreifen sie auch die Nothwendigkeit, gemeinsam mit den Männern ihrer Klasse gewerkschaftlich und politisch zu kämpfen. Die Agitation ist unser großes Arbeitsfeld, hier gilt es die vorhandenen Kräfte zu vereinigen und auszunüßen. Wer oft mit der Bevölkerung der Industriezentren in der Provinz zusammenfommt, weiß, wie sehr der Indifferentismus unter ihr noch vor herrscht. Wenn wir die so nothwendigen Kräfte der Agitation entziehen und sie den Gruppen zuführen, so heißt das überall und nirgends sein auf Kosten unseres Hauptzieles. Da für uns keine besondere Frauenbewegung im bürgerlichen Sinne existirt, sondern nur eine proletarische Arbeiterbewegung, so ist es sehr gut möglich, einen Theil der vorgeschlagenen Gruppenarbeit, soweit sie nützlich und praktisch durchführbar ist, in die Hände der Gewerkschaften zu legen. Hier nehmen heute schon die Frauen verschiedene Stellungen ein und arbeiten mit den Männern Hand in Hand, so z. B. in Sachen der Fabrikinspektion, Statistik u. s. w. Ich meine, hier liegt auch ein großes Arbeitsfeld für die bürgerliche» Kreisen angehörenden Genossinnen, welche nicht ihre ganze Persönlichkeit rückhaltslos in den Dienst der sozialistischen Bewegung stellen wollen oder könne». Hier ist ihnen die Möglichkeit gegeben, für die Idee des Sozialismus, für die Besserstellung der Arbeiterinnen in der Gegenwart zu wirken; hier sind die Gruppen, denen sie sich einreihen müssen, um in nützlicher und befriedigender Weise zu arbeiten. Für uns gilt es, die Massen geistig zu revolutioniren, und zwar die Frauen des werk- thätigen Volks vor allem, um den Kampf auf der ganzen Linie erfolgreich führen zu können gegen wirthschaftliche Ausbeutung und politische Knechtung. Die weiteren Gründe gegen den Vorschlag hat Genossin Zetkin zur Genüge dargelegt. A. verw. Eichhorn-Dresden. Aus der Bewegung. Der Streik der Wäscherinnen in Neu-Isenburg dauert wider Erwarten fast in dem alten Umfange fort. Einen kleinen Erfolg haben die Ausständigen insofern errungen, als neuerdings ein weiterer Betrieb die gestellten Forderungen bewilligte, so daß nur noch 12» Arbeiterinnen im Streik stehen. Mit großer Hartnäckigkeit weisen die Unternehmer eine Verständigung mit den Wäscherinnen zurück. Wie es in einem Flugblatt„an die Einwohnerschaft Frankfurts" heißt, werden in den Wäschereien„zum Theil Personen beschäftigt, welche allen Grund hätten, sich erst selbst einmal einer gründlichen körperlichen Reinigung zu unterziehen, ehe sie daran denken sollten, die Wäsche anderer Leute nur in die Hand zu nehmen." Weiter sollen die Herren sich dadurch aus der wachsenden Verlegenheit zu ziehen suchen, daß sie die Wäsche ihrer Kundschaft in den Frankfurter Dampfwüschereien fertigstellen lassen. Die Streikenden Gevatter Tod. Von Henrik Pontoppidan. (Fortsetzung.l Um sie her stand alles in so kräftiger Blüthe, so glückverheißend, und erzählte ihnen von überwundenem Streit, von neuem Leben und einer reichen Gnade, die ihnen nun beinahe ganz unverdient vorkam. Später, am Abend, setzten sie sich zusammen auf eine Bank, die Simon, um das neue Leben einzuleiten, vor der Hausthür zusammengezimmert hatte. Mit großer Besonnenheit stopfte er sich hier eine neue Holzpfeife mit blankem Deckel, die er sich am Vormittag in der Stadt gekauft hatte, und indem er vorsichtig den kostbaren Rauch einsog, sah er aufmerksam auf die niedrig fortschwebenden blauen Tabakswolken, so wie er meinte, daß es sich für Leute schickte, die ihr Dasein genössen. Ane erhob sich dann und wann, pflückte Stachelbeeren in ihre Schürze und setzte sich darauf wieder hin, um dieselben zu verzehren, wobei sie sich zwang, nicht an das Geld zu denken, das sie eingebracht hätten, wenn sie auf dein Markt in der Stadt verkauft worden wären. Bor der Brust hatte sie eine frischgepflückte Rose. Mitunter sahen sie einander an und dann lächelten sie ein wenig. In Anes Augen lag immer ein leiser, feuchter Schimmer, während Sinion in langen Zwischenräumen seinem vollen Herzen in einigen Worten Luft machte. Er fand aber nur den einen Satz:„Ja, ja— hier sitzen wir jetzt, Ane." Allmälig flössen ihnen die Worte aber doch leichter und ihr Lachen wurde mehr ungezwungen. Zuletzt fing Ane sogar an— von einem plötzlichen Uebermuth ergriffen— Simons Kopf mit Stachelbeerschalen zu bewerfen. Erst saß er eine Weile und ließ es sich mit würdiger Ruhe gefallen, aber bald fing er an, die Neckerei zu erwidern, indem er sie besonnen niit der Pfeifenspitze in die Seite pickte und unter den Armhöhlen kitzelte. Sie gab ihm einen Schlag auf die Hand und lachte übermüthig. Aber da griff er ihr plötzlich um beide Handgelenke und suchte sie rückwärts lassen sich deshalb angelegen sein, die Kundschaft über diesen Sachverhalt und über die erbärmlichen Arbeitsbedingungen, welche den Kampf zeitigten, aufzuklären. Sie hoffen, daß die betreffenden Kreise durch einen Druck auf die Unternehmer auf die Bewilligung der be- scheivenen Forderungen hinwirken. Nach wie vor bekundet die Welt der Arbeit ihre Solidarität mit den Ausständigen. Aber auch bürgerliche Kreise beginnen, diesen Sympathie zuzuwenden. In der„Kleinen Presse" z. B. tritt ein Aufruf warm für die Wäscherinnen ein und fordert zu ihrer materiellen Unterstützung auf. Die bürgerliche Frauenorganisation Frankfurts hat den Ausständigen ihre Unterstützung in Aussicht gestellt. Sie will eine Versammlung einberufen, zu welcher die Kundschaft der Neu-Jsenburger Wäschereien eingeladen und über die Berechtigung der vorliegenden Bewegung aufgeklärt werden soll. Ferner heißt es, daß sie die Absicht hätte, in Neu- Isenburg eine Genossenschaftswäscherei zu errichten. Mehrere Streikbrecherinnen haben die Arbeit bereits wieder niedergelegt, die weiter schuftenden gelten für untüchtig, den gestellten Anforderungen zu genügen. Unter diesen Bedingungen sind die Wäscherinnen fest von ihrem endlichen Siege überzeugt. Bisher hat sich die Hoffnung der Unternehmer nicht erfüllt, der Hunger werde die Ausständigen zu Paaren treiben. Diese sind entschlossen, durch ihre muthvolle, opferfreudige und besonnene Haltung das Protzen der Wäschereibesitzer auch fernerhin zu Schanden zu machen. Eine Wiederaufnahme der Arbeit zu den alten, menschenunwürdigen Bedingungen weisen sie energisch zurück, dagegen sind sie zu Verhandlungen mit den Unternehmern vor dem Einigungsamt bereit. Es trägt wesentlich dazu bei, den Streikenden die Sympathie größerer Kreise zu gewinnen, daß sie trotz ihres augenscheinlichen guten Rechts zu einer Verständigung bereit sind, während die Wäschereibesitzer von einer solchen nichts wissen wollen. Der Umstand beleuchtet scharf, wie groß die Profitgier und die Herrschsucht der ausbeutenden Kapitaliste» ist. Mehr als IVO Arbeiterinnen, die von ihnen abhängigen Kinder und Familienangehörigen nicht gerechnet, können wochenlang entbehren, hungern, nur damit das Herrenrecht der Unternehmer unangetastet bleibt, die Arbeitsbedingungen einseitig im Interesse ihres Vortheils, ihres Beliebens festsetzen zu können. Die weitere Unterstützung der Kämpfenden ist dringend nöthig, soll Arbeiterrecht über Kapitalistenmacht triumphiren. Bon der Agitation. Im Herzoglhum Sachsen-Altenburg unternahm Genossin Greifenberg-Berlin in der Zeit vom 1. bis 10. Mai eine sehr erfolgreiche Agitationstour. Die Referentin sprach hinüberzuwälzen. Sie wehrte sich tapfer und stieß nach ihm mit dem Holzschnhen. Das amüsirte sie. An solchen Scherz hatten sie früher nie denken können. Und da die Sonne ganz am Horizont geschwunden war und sie in ihrem Alkoven lagen, küßten sie sich so warm und lange, als hätten sie sich zum zweiten Male in einer neuen und glücklicheren Jugend gefunden. Unter den vielen Bestimmungen, die sie schon im Voraus getroffen hatten, war auch diese, daß sie von dem glücklichen Tage an des Morgens eine Stunde länger im Bett liegen wollten. Im Anfang war ihr Blut jedoch hierfür noch zu unruhig und im Ganzen traten keine großen Veränderungen in dem täglichen Gang ihres Lebens ein. Sie schafften sich einen rothbemalten Kleiderschrank für ihre Stube an und Simon bekam einen neuen Hut— der ihm sehr noth that. Auch die Lehmdiele wurde im Laufe des Sommers aufgebrochen und durch Bretter ersetzt, und an Stelle der gewöhnlichen Kartoffeln mit Mehlsauce bekamen sie nun öfter Fleischspeise, Erbsengrütze mit Milch, gebratenen Speck, ja sogar Klippfisch mit geschmolzener Butter. Aber im Uebrigcn blieb alles beim Alten, und unten im Bettstroh schwoll der rothe Beutel schon von der ersten Einlage in die Sparkasse. Aber im Laufe der Ernte fühlte Ane sich plötzlich weniger wohl als gewöhnlich; und an einem Tage, als sie oben auf einem Fuder Korn stand und das Getreide zurecht legte, stemmte sie plötzlich die Hand in die Seite und unterdrückte einen kleinen Schrei. „Wart' ein wenig", zischte sie schnell durch die Zähne Simon zu, der unten stand und ihr das Korn hinaufreichte.„Was fehlt Dir?" fragte er und senkte die Heugabel. Aber Schmerzen überwältigten sie und sie mußte sich im Fuder niedersetzen. „Um Jesu willen... Was ist Dir, Ane?" „Ich weiß nicht... im Magen!" „Na so"— sagte Simon beruhigt und steckte ihr wieder Korn hinauf.„Du mußt Dir ein paar Pfefferkörner zur Vespermahlzeit nehmen, dann wird's schon nachlassen." in Altenburg, Nobiz, Schmölln, Sachsenroda, Schnauder hainichen, Roschüz, Weißenborn, Ronneburg, Gößnih, Eisenberg und Kahla. Ein Theil der genannten Orte sind sehr bezeichnender Weise kleine Dörfer, in welchen früher kein Sozialdemokrat, geschweige denn eine Sozialdemokratin hätte sprechen können. In Altenburg, Nobitz und Schmölln referirte Genossin Greifenberg über die Bedeutung des 1. Mai, in den übrigen Versammlungen über Themata, welche ihr Gelegenheit gaben, die untergeordnete Stellung der Frau in der heutigen Gesellschaft und die Nothwendigkeit der Betheiligung der Proletarierinnen am Klassenkampf flarzulegen. Ihre diesbezüglichen Ausführungen vermochte sie recht scharf zu illustriren durch den Hinweis auf die Haltung des altenburgischen Landtags gegenüber der jüngst verhandelten Frage der Anstellung weiblicher Fabrikinspektoren. Zu einer imposanten Demonstration für die Befreiung des Proletariats gestaltete sich die Vormittagsversammlung am 1. Mai in Altenburg. Kopf an Kopf drängte sich die Menge von Arbeitern und Arbeiterinnen in dem großen Saale, viele mußten umkehren, ohne Einlaß gefunden zu haben. Besonders interessant war auch die Abendversammlung in dem kleinen Nobit. Sehr viele Frauen befanden sich unter den etwa 300 Versammlungsbesuchern, sogar alte Mütterchen hatten den Weg in strömendem Regen nicht gescheut, und bekundeten durch Zwischenrufe und reichen Beifall, daß sie den Ausführungen der Referentin beistimmten. In Schmölln wurden die Versammelten durch den Ueberwachenden darauf aufmerk sam gemacht, daß das Singen nach Schluß des Referats verboten sei! Ob die biederen Behörden wohl proletarischen Liedern die mauerstürzende Kraft der Trompeten von Jericho zutrauten und für den Bestand des guten Städtchens zitterten? In Weißenborn bei Eisenberg war es den Genossen zum ersten Male gelungen, anläßlich der Versammlung der Genossin Greifenberg einen Saal zu erhalten und zwar obendrein einen schönen geräumigen Saal. Der Schulze des Dorfs gab sich zwar redlich Mühe, dem Wirthe klar zu machen, wie hochsträflich es sei, die größte Sozialdemokratin" in seinen vier Wänden sprechen zu lassen. Doch zog der Wirth sein gegebenes Wort nicht zurück, die Versammlung konnte stattfinden und nahm einen sehr befriedigenden Verlauf. Da der Saal während der„ umstürzlerischen" Rede nicht eingefallen, die Ordnung und Ruhe nicht gestört worden ist, auch der Wirth ein recht gutes Geschäft gemacht hat, so wird das Lokal künftighin den Genossen hoffentlich auch zu anderen Versammlungen zur Verfügung stehen. Erfreulicher Weise waren in allen Versammlungen die Frauen gut vertreten und be" Als Ane nach Hause kam, nahm sie dreizehn große Pfeffer förner in einem halben Glas Branntwein. Des Nachts lag sie mit ihrem wollenen Unterrock auf dem Magen, und um ein Uebriges zu thun, hatte sie heimlich eine gespaltene Erbse in ein frisches Mauseloch gelegt so daß man nicht erst zu sagen braucht, daß sie sich diesmal wieder erholte. Aber ganz gesund wurde sie trotzdem nicht. Den ganzen Herbst ging sie kränkelnd und frierend umher, trotzdem sie pünktlich den Verordnungen des Distriktsarztes nachkam. Sie rieb sich dreimal täglich über die Lenden mit Wolle, enthielt sich aller schwer verdaulichen Speisen, trant Morgens und Abends blutreinigenden Thee und unterschrieb die„ Kanonenadresse".* Der alte humorvolle Herr, der gewöhnlich von einem Mittagessen oder einem Jagdfrühstück auf einem der Güter fam, wußte offenbar nicht recht, woran er war und nahm daher das Ganze von der gemüthlich- scherzhaften Seite. Aber es blieb wie es war und wollte durchaus nicht besser werden. Wenn sie ahnungslos in ihrer Thätigkeit am Butterfaß oder am Herde stand, konnten die Schmerzen plößlich wie ein jäher Stich durch ihren Körper fahren, so daß sie sich nicht aufrecht zu halten vermochte. Eine alte Frau aus dem Dorfe, die mitunter zu ihnen fam, um Grünsachen zu kaufen, gab ihr den Nath, einer Brüthenne den Kopf abzuschlagen und das warme Blut zu trinken; aber es mußte des Morgens geschehen, während sie noch nüchtern war. Ane probirte es; aber es half nichts. Eine andere Frau, die von ihrem Leiden gehört hatte, suchte sie eines Tages auf dem Felde auf und vertraute ihr eine ganze Reihe von Mitteln an, die wie sie betheuerte alle unfehlbar seien. Sie brauchte blos beim nächsten abnehmenden * So nannte das Volk ironisch die Listen derjenigen, die für eine Befestigung Kopenhagens durch Selbstbesteuerung schwärmten. Das ganze Befestigungsprojekt ging von den Konservativen aus und war der Mehrheit des Volkes verhaßt. Die Damen, die die Adressen von Haus zu Haus trugen, hießen ,, Kanonenweiber". 85 | zeugten durch Zurufe und Beifall, daß sie den von der Referentin vertretenen Jdeen und Bestrebungen Interesse und Verständnißẞ entgegen bringen. Auch Privatgespräche hinterließen den Eindruck, daß in der Gegend die Frauen des werkthätigen Volks, sowohl die Arbeiterinnen wie die Hausfrauen, aus stumpfsinniger Ergebung in ihr Loos erwachen, daß sie den Drang fühlen, sich über ihre Lage aufzuklären und für Verbesserung derselben und endgiltige Befreiung zu ringen. Verdächtigungen, Verleumdungen und Verfolgungen zum Trotz mehrt sich die Zahl der Proletarierinnen, die hellen Auges und begeisterten Herzens sich um das rothe Banner der Sozialdemokratie schaaren. M. G. Die Handlungsgehilfinnen zum Klassenbewußtsein zu wecken und ihnen die Nothwendigkeit des Zusammenschlusses in einer Organisation klar zu machen, welche auf dem Boden des Klassenkampfes steht, dies der Zweck einer Versammlung der Handlungsgehilfinnen, die Ende April in Berlin tagte. Genossin Zettin sprach über das Thema:" Welchen Charakter muß eine Organisation tragen, die die Interessen der Handlungsgehilfinnen wirksam vertritt?" Die Referentin gab an der Hand eines umfangreichen zahlenmäßigen Materials einen Ueberblick über die Erwerbs- und Lebensverhältnisse der Handlungsgehilfinnen. Sie wies nach, daß die Mißstände, unter denen diese betreffs der Honorirung, langer und ungeregelter Arbeitszeit 2c. leiden, die unvermeidlichen Folgen des Gegensatzes zwischen Kapital und Arbeit sind. Die Organisation, welche die Verhältnisse der Handlungsgehilfinnen gründlich bessern will, darf deshalb nicht ein Harmoniekränzchen zwischen Prinzipalen und Angestellten sein, sie muß vielmehr den Charakter einer Kampfesorganisation gegen das Unternehmerthum im Handelsgewerbe tragen. Unter diesem Gesichtswinkel betrachtet scheint der Hirsch- Duncker- frauenrechtlerische Hilfsverein für weibliche Handelsangestellte als nicht geeignet, die Interessen der Gehilfinnen erfolgreich zu wahren. Gewiß habe er sich Verdienste um die weiblichen Handelsangestellten erworben, indem er sie in eine Organisation zusammenschloß, ihr Solidaritätsgefühl weckte und sie zur Bethätigung desselben erzog. Gewiß biete er durch den Stellungsnachweis, die Bildungskurse, die Krankenversicherung und andere Einrichtungen den Handlungsgehilfinnen Vortheile und Annehmlichkeiten. Aber immer nur auf ihre eigenen Kosten; er gebe seinen Mitgliedern gleichsam mit der Linken, was er ihnen mit der Rechten aus der Tasche nehme. Eine Organisation, welche die wichtigsten Interessen der Gehilfinnen wahren wolle, müsse diesen Vortheil auf Kosten des Unternehmerprofits zuwenden, sie müsse in erster | Mond, ohne daß es Jemand sah, ihren Urin auf ein Stück Speckschwarte zu lassen und es dann bis Neumond in den Schornstein zu hängen. Und dann sollte sie es an einem Ort, an den sie sonst nie tam, vergraben; aber dabei mußte sie, ehe sie die Stätte verließ, dreimal ihren eigenen Namen rufen. Am besten jedoch sei, einen Weidenzweig unter das Dach zu stecken, den sie dann jede Nacht im bloßen Linnen aufsuchen und über dem Kopf schwingen sollte. Ane versuchte gewissenhaft alles; aber alles erwies sich als gleich resultatlos. Da überredete die kluge Frau sie, es mit einem flugen Mann zu versuchen, der im Nachbarkirchspiel wohnte und schon Manchen furirt hatte, sowohl von Mutterkrankheit und Schiefheit im Rücken, als von Fallsucht und vielem anderen. Ane weigerte sich allerdings im Anfang; aber an einem Sonntag, als das Wetter schön war, fuhren sie doch hinüber und suchten das Haus des Mannes auf, wo bereits mehrere Wagen vor der Thür warteten. Sie wurde besprochen und gemessen und zuletzt gab er ihr eine ruke gelben Fettes, womit sie sich den Magen bestreichen sollte. Im ersten Augenblick schien ihr, daß es sehr gut helfe, aber später kehrte wieder der alte Zustand zurück. Inzwischen beruhigte sie sich immerhin bei diesem Resultat bis Weihnachten vorüber war und das neue Jahr ins Land zog. Um diese Zeit entschlossen sie sich, die bequeme Gelegenheit zu benußen, die ihnen die Eisdecke der Föhrde bot, um mit einem Fuder Binsenmatten und Reisbesen in die Hauptstadt hineinzufahren. Sie hofften ihre Waaren, die Simon im Laufe des Winters her= gestellt hatte, dort vortheilhafter zu verkaufen, als auf dem Markt ihrer kleinen Nachbarstadt. Während dieses Aufenthaltes konnte Ane dann auch zugleich einen Professor befragen, von dem sie hatten reden hören, um endlich über ihr Leiden Klarheit zu erlangen und frisch und gesund zu werden, ehe der Frost aus der Erde ging und die Frühlingsarbeit beginnen sollte.( Fortsetzung folgt.) * Will sagen: Durch eine Zauberformel. Linie eintreten für höheres Gehalt, kürzere Arbeitszeit, hygienische Arbeitsbedingungen 2c. Nach dieser Richtung hin habe der Hilfsverein so gut wie keine Leistungen aufzuweisen. Bezeichnend für seine Kampfesuntüchtigkeit und Ohnmacht sei, daß er, der einen so großen Theil der Berliner Handlungsgehilfinnen umschließt, nicht einmal die äußerst bescheidene Forderung der Sitzgelegenheit für Verkäuferinnen durchzudrücken ernstlich unternahm, sondern sich aufs Bitten und Betteln verlegte. Daß der Hilfsverein nicht für bessere Arbeitsbeding ungen der Gehilfinnen kämpfe, erkläre sich dadurch, daß eine große Zahl von Prinzipalen als„ Gönner" außerordentliche Mitglieder der Organisation sind. Die Herren würden diese nicht wie jetzt moralisch und materiell unterstützen, wenn sie gegen das Kapital im Handelsgewerbe kämpfte. Zu den Gönnern des Vereins gehöre z. B. der berüchtigte Verband von Kaufleuten und Industriellen, der bis jetzt auch gegen den minimalſten gesetzlichen Schutz der Handelsangestellten energisch eingetreten sei. Die Rednerin wies ferner an Gehaltsangaben einzelner Firmen nach, daß Gönner des Vereins ihre weiblichen Angestellten sehr schlecht bezahlen, so daß die„ Ersparniß" an Gehältern sie mit Wucherzinsen für die großmüthig" gespendeten Jahresbeiträge an den Hilfsverein entschädigt. Nur eine auf dem Boden der modernen Arbeiterbewegung, des Klassenkampfes stehende Organisation erstarke zur Macht, welche den Herren Chefs zu Gunsten der Handlungsgehilfinnen Forderungen zu diktiren vermöge. An den mit reichen Beifall aufgenommenen Vortrag knüpfte eine Disfussion an. Die Herren Dr. Silbermann und Julius Meyer, Vorsitzende des Hilfsvereins, sowie Fräulein Herrmann und Fräulein. Ludwig vertheidigten den Hilfsverein gegen die erhobenen Vorwürfe. Ihre Ausführungen wurden von einem Theil der Anwesenden mit demonstrativem Beifall aufgenommen. Genosse Lippmann und Genossin Zetkin setzten sich mit den Harmonieduslern auseinander und wiesen deren Behauptungen scharf zurück. Genossin Zetkin betonte insbesondere, daß es sich nicht darum handle, den Hilfsverein zu sprengen, sondern ihn mit einem neuen Geist zu erfüllen, an Stelle des kaufmännischen Standesbewußtseins das proletarische Klassenbewußtsein zu setzen, an Stelle der Harmonieduselei die Erkenntniß von der Nothwendigkeit des Klassenkampfes. Die sehr zahlreich und zwar so gut wie ausschließlich von Handlungsgehilfinnen und Gehilfen besuchte Versammlung nahm unter reichen Zustimmungskundgebungen gegen wenige Stimmen eine Resolution an, welche sich gegen den Hilfsverein wendet und die Gehilfinnen zum Anschluß an den Fachverein der Handlungsgehilfinnen auffordert, der auf dem Boden des Klassenkampfes steht. Die Durchführung der geseklichen Bestimmungen, die Mittagspause der Arbeiterinnen betreffend. " Zwischen den Arbeitsstunden muß den Arbeiterinnen eine mindestens einstündige Mittagspause gewährt werden. Arbeiterinnen über 16 Jahre, welche ein Hauswesen zu besorgen haben, sind auf ihren Antrag eine halbe Stunde vor der Mittagspause zu entlassen, sofern diese nicht mindestens 11/2 Stunde beträgt." So lauten die Bestimmungen des§ 137 Absatz 3 und 4 der Gewerbeordnung. Auf die Nothwendigkeit einer genügend langen Mittagspause für die Arbeiterinnen sowohl als auch für die Arbeiter wollen wir an dieser Stelle nicht eingehen. Es ist bezeichnend für die kapitalistische Profitsucht, für die Auffassung des Arbeitsverhältnisses als eines bloßen Ausbeutungs- und Herrschaftsverhältnisses seitens der Kapitalisten, daß in manchen Betrieben noch immer nicht die angeführten Bestimmungen betreffs der Mittagspause der Arbeiterinnen eingehalten werden, daß es noch immer Unternehmer giebt, die ihre Lohnsklavinnen mittelbar oder unmittelbar der färglichen Pause berauben. Zwar ist nach den„ Amtlichen Mittheilungen für 1895" die Zahl der ermittelten" Verstöße gegen die gesetzlichen Bestimmungen von 716 im Jahre 1894 auf 253 im Jahre 1895 zurückgegangen. Aber angesichts der so mangelhaften Organisation der Gewerbeaufsicht darf man wohl annehmen, daß recht zahlreiche Verstöße gegen die gesetzliche Vorschrift nicht zur Kenntniß der Fabrikinspektoren gelangen konnten, sondern unermittelt" bleiben mußten. Aus verschiedenen Aeußerungen der amtlichen Berichte drängt sich uns die Vermuthung auf, daß die fraglichen Uebertretungen sehr viel häufiger festgestellt werden könnten, wenn unsere unteren Behörden, denen die Kontrolle der Betriebe obliegt- nicht so umfassend mit anderen, mit ,, staatsretterischen Missionen" betraut würden. Gewährung ,, Bezüglich der Uebertretungen des§ 137 Absatz 3 einer mindestens einstündigen Mittagspause für die Arbeiterinnen wird aus mehreren Bezirken berichtet, daß einzelne Arbeitgeber der Ansicht seien, ihren Arbeiterinnen zwar eine einstündige Mittagspause gewähren zu müssen, für deren Innehaltung aber nicht verantwortlich zu sein." Daß viele Arbeitgeber" derselben Ansicht 86 sind, theilt der Aufsichtsbeamte des Bezirks Berlin- Charlottenburg mit. Und daß u. a. das Schöffengericht zu Oberstein die Ansicht der Arbeitgeber theilt, geht aus einer Entscheidung desselben hervor. Der Aufsichtsbeamte hatte 1894 in einer Obersteiner Fabrik gefunden, daß Arbeiterinnen während ihrer nur einstündigen Mittagspause mit Reinigungsarbeiten beschäftigt waren. Die Besitzer des Betriebs konnten nicht einsehen, daß sie dem§ 137 Absatz 3 der Gewerbeordnung zuwidergehandelt hatten, und es wurde deshalb eine gerichtliche Entscheidung herbeigeführt. Die Fabrikanten wurden, wie oben schon angedeutet, freigesprochen.„ Mir erschien indessen bedenklich", theilt der betreffende Aufsichtsbeamte weiter mit, das Urtheil bestehen zu lassen, da sämmtliche Fabrikanten in Oberstein den Ausgang der Sache mit Interesse verfolgt hatten, und insbesondere aus dem Urtheilsspruch entnehmen konnten, daß eine vom Arbeitgeber gewünschte sogenannte freiwillige" Ueberarbeit gestattet sei. Die Königliche Straffammer in Saarbrücken, bei welcher gegen das Urtheil des Schöffengerichts Berufung erhoben war, hat anders entschieden. Beide betreffende Fabrikanten sind dort durch Erkenntniß vom 3. April 1895 in eine Ordnungsstrafe von je 10 Mt. verurtheilt worden." " Ob bei den 253 Verstößen gegen die gesetzliche Vorschrift, die im Jahre 1895, ermittelt" wurden, Anklage erhoben, resp. die betreffenden Gesetzesübertreter verurtheilt wurden, ist aus den„ Amtlichen Mittheilungen" leider nicht zu ersehen. Die den letzteren beigegebene Tabelle stellt nur die Gesammtzahl der gegen sämmtliche Schutzbestimmungen begangenen, ermittelten" Zuwiderhandlungen und die Zahl der deshalb verurtheilten Personen fest. Daß die Zahl der Verurtheilungen in gar keinem Verhältniß zur Zahl der Verstöße steht, ist im Kapitalistenstaat Deutschland und in der Aera Stumm nicht verwunderlich. " Haben die Unternehmer die Unverfrorenheit, die Bestimmung der einstündigen Mittagspause zu umgehen und ihre Gesetzesverletzung durch leere Ausreden zu entschuldigen, so ist es klar, daß sie eine gründliche Nichtachtung bethätigen gegenüber dem Absatz 4§ 137, betreffend die fakultative längere Mittagspause für Arbeiterinnen, die ein Hauswesen zu besorgen haben. Nach mehreren Berichten", schreiben die„ Amtlichen Mittheilungen",„ haben mitunter die Arbeit geber die Gewährung einer längeren Mittagspause als störend für den Betrieb betrachtet und sogar die Beschäftigung von Arbeiterinnen, welche ein Hauswesen besorgen, abgelehnt; auch haben die Arbeiterinnen von der Befugniß, eine längere Pause zu begehren, oft gar nicht oder nur eingeschränkten Gebrauch gemacht aus Scheu vor Entlassung oder sonstigen Nachtheilen." Es werden dann eine Reihe Aeußerungen von Aufsichtsbeamten angeführt, welche alle betonen, daß die Zahl derer, die anfangs von dieser Vergünstigung Gebrauch machten", wieder gegen das Vorjahr zurückgegangen ist, oder daß die Zahl sich nicht vermehrt hat. Der Beamte für Westpreußen stellt fest, daß vier neu erlassene Arbeitsordnungen für Ziegeleien übereinstimmend nachstehenden Passus enthalten:„ Arbeiterinnen, welche ein Hauswesen zu besorgen haben, können überhaupt nicht beschäftigt werden." Der Bericht über das Bergrevier Westlich- Waldenberg enthält folgende Stelle:„ Längere als einstündige Mittagspausen werden für Arbeiterinnen, die ein Hauswesen zu besorgen haben, auf keinem Werke gewährt. Die Arbeiterinnen wissen sehr wohl, daß sie bei Stellung eines derartigen Antrages eine Kündigung zu gewärtigen haben, und unterlassen es daher, auf eine längere Mittagspause zu dringen." Aehnlich äußert sich auch der Aufsichtsbeamte für Oberelsaß und fährt dann fort:„ So erhielt ich durch die Mittheilung eines Polizeikommissars Kenntniß, daß eine Arbeiterin aus dem Fabrikverband ausgetreten sei, weil ihrem Antrage auf 1/2 stündige Mittagspause keine Folge gegeben worden sei. Der Arbeitgeber erklärte, daß er sich wegen der Maschinenbedienung auf diese Forderung nicht einlassen könne, und daß er keine Arbeiterinnen mehr annehmen würde, die dies Verlangen stellen, bezw. daß er solchen Arbeiterinnen sofort kündigen würde."" Es ist dies umſomehr zu bedauern", schreibt der betreffende Beamte weiter, als alle Arbeiter dieser Fabrik ziemlich weite Wege zurückzulegen haben." " Das rücksichtslose Verhalten, das nach den obigen Mittheilungen eine Anzahl Unternehmer und es scheint keine geringe Anzahl zu sein an den Tag legt, beweist, wie berechtigt die sozialdemokratische Kritik der fakultativen längeren Mittagspause und die Forderung des gesetzlichen Zwanges einer solchen war. Es bestätigt aufs Neue, daß das Unternehmerthum im Allgemeinen weder aus freien Stücken etwas gewährt, noch einem„ moralischen Drucke" nachgiebt. Solange das Gesetz nicht den Betriebsinhabern eine 1/2 stündige Mittagspause für jede Arbeiterin abzwingt, werden die Herren finden, daß die nur eine halbe Stunde längere Unterbrechung des Schaffens entweder eine schwere ,, Störung" des Betriebs verursacht oder„ lang gepflogenen Gewohnheiten" widerspricht. Ob die Arbeiterin ohne Hinweis auf eine einschlägige gesetzliche Bestimmung die längere Mittagspause lediglich wünscht", oder ob sie dieselbe unter Anrufung des betreffenden Passus der Gewerbeordnung, fordert", ist gleichgiltig. In neunundneunzig von hundert Fällen zeigt der Unternehmer, daß er der Mächtigere ist; die„ wünschende" oder„ fordernde" Arbeiterin entläßt er aus dem Fabrikverbande", d. h. er wirft sie brotlos aufs Pflaster. Die Arbeiterinnen, von denen viele Tausende ein dringendes Interesse an einer genügend langen Mittagspause haben, müssen deshalb darauf hinwirken, daß eine solche für alle Arbeitskräfte gesetzlich festgelegt werde. Daß eine 1½ stündige Mittagspause gewährt werden kann, trot der angerufenen„ Störungen", geht aus Berichten der Aufsichtsbeamten für Ober- und Mittelfranken, Leipzig, Dresden, Lübeck, Wurzen, Aue, Anhalt u. a. hervor. In Leipzig ist sogar theilweise eine zweistündige Mittagspause, und zwar für das gesammte Arbeitspersonal der betreffenden Betriebe eingeführt. In Anhalt wird eine 1/ 2-2 stündige Pause für Arbeiterinnen gewährt, die ein Hauswesen zu besorgen haben. Auch einige Industrielle des Bezirks Potsdam entziehen sich den gesetzlichen Bestimmungen nicht. Sie haben zwar nachgewiesen,„ daß für gewisse Betriebsabtheilungen die Gewährung längerer Mittagspausen unvereinbar mit dem Betriebe sei" 2C. 20. Der betreffende Berichterstatter bemerkt jedoch hierzu:„ Bis jetzt ist es noch stets gelungen, durch entsprechende Beschäftigung der Arbeiterinnen dem Wunsche um Verlängerung der Mittagspausen entgegen zu kommen." Der Beamte für die Oberpfalz hält es für wünschenswerth, daß 1½ stündige Mittagspause allenthalben eingeführt würde; ,, dann fiele", schreibt er, das Unangenehme für die Arbeiterin, eine besondere Ausnahmsstellung sich erbitten zu müssen, weg, der Zweck, ihr kurze Zeit zur Besorgung ihres Hauswesens zu erwirken, wäre erreicht und allen anderen Arbeitern würde diese Einrichtung zu Nutze fommen." Die einstündige Mittagspause ist nur ausreichend für diejenigen Arbeiterinnen, die aus den umliegenden Ortschaften zur Fabrik kommen und die deshalb über Mittag feinesfalls nach Hause gehen können. Dies bestätigen u. a. die Berichte über Niederbayern, Württemberg I, Sigmaringen, Reuß j. 2. Zum Schlusse soll ein Vorschlag nicht unerwähnt bleiben, den der Hamburger Beamte in seinem Bericht betreffs der Regelung der Mittagspause der Arbeiterinnen macht. Es heißt daselbst:„ Die Mittagspause für die erwachsenen Arbeiterinnen, die ein Hauswesen zu besorgen haben, weicht nur in wenigen Betrieben von derjenigen der anderen Arbeiter ab, weil es selbst bei einer um eine Stunde verlängerten Mittagszeit den verheiratheten Frauen doch nicht möglich ist, bei den großen Entfernungen der Wohnungen von den Arbeitsstätten auch nur das einfachste Mittagsessen für eine Familie in dieser Zeit bereiten zu können. Das beste Aushilfsmittel für die hiesigen Verhältnisse bleibt die Abänderung der Arbeitszeit in der Weise, daß die Arbeiterinnen mit einer etwa halbstündigen Mittagspause eine tägliche Arbeitszeit von Morgens 8 Uhr bis Nachmittags 5 Uhr einhalten; dann ist die Frau in der Lage, Morgens ihren Hausstand zu besorgen, und ist Abends wieder so rechtzeitig in der Wohnung, um noch die nothwendigsten häuslichen Arbeiten erledigen zu können.“ Der Vorschlag scheint uns sehr beachtenswerth; zumal wenn man statt der empfohlenen 9 bezw. 81% stündigen Arbeitszeit den Achtstundentag setzt. Beachtenswerth ist jedoch nicht blos die praktische Seite der Frage, vielmehr auch die Thatsache, daß ein Gewerbeaufsichtsbeamter auf Grund seiner Kenntniß der Verhältnisse so klipp und klar eine bedeutende Verkürzung der Arbeitszeit durch die Gesetzgebung befürwortet. Schon verschiedentlich wurde seitens der Gewerbeinspektoren auf die Nothwendigkeit und die günstigen Folgen einer Verkürzung der Arbeitszeit für die Arbeiterinnen und die Arbeiter, wie für die Entwicklung der Industrie aufmerksam gemacht. Daß ein Aufsichtsbeamter eine gesetzlich festgelegte und geregelte 9 resp. 8% stündige Arbeitszeit vorschlägt, ist erfreulich. Der Umstand läßt hoffen, daß die mit der Gewerbeaufsicht betrauten Beamten bei zunehmender Vertrautheit mit den gewerblichen Verhältnissen" mehr und mehr zu der Einsicht gelangen, daß die Forderung des achtstündigen Normalarbeitstages durchaus kein leeres „ Hirngespinst" der Sozialdemokratie ist, sondern eine im Interesse des Wohles der Arbeiterschaft wie der Entwicklung der Industrie liegende Nothwendigkeit, die allem Widerstande des Unternehmer thums zum Trotz in absehbarer Zeit verwirklicht werden kann. Zahl reiche Erfahrungen im Auslande, in bescheidenerem Umfange auch in Deutschland, bestätigen dies durchaus. " Angesichts der Nothwendigkeit und Möglichkeit des Achtstundentags und seiner unausbleiblichen Einführung erscheint das Verhalten des Unternehmerthums in Sachen der fakultativen längeren Mittagspause für Arbeiterinnen als unsagbar kleinlich. Was bedeutet eine halbe Stunde weniger Arbeitszeit im modernen Maschinenbetriebe 87 mit seiner hochentwickelten Technik? Und doch sind es vorwiegend die Besitzer solcher Betriebe, welche die längere Mittagspause unter Hinweis auf die entstehenden„ Störungen" abweisen. Steht nicht der ,, Gewährung" diesbezüglicher Forderungen der Arbeiterinnen mehr das Nichtwollen als das Nichtkönnen der Kapitalisten im Wege? Uns will bedünken, daß diese den Arbeiterinnen gegenüber auch in diesem Falle hauptsächlich die berühmte Machtfrage ausspielen. Nicht freiwillig werden sie die 1½ stündige Mittagspause einführen. Die Arbeiterinnen, deren Interessen in verschiedenen Hinsichten eine genügend lange Mittagspause fordern, müssen begreifen, daß Macht nur durch eine stärkere Macht gebrochen werden kann. Der wirthschaftlichen Macht der Unternehmer muß die Macht der Gesetz gebung und der gewerkschaftlichen Organisation entgegengestellt werden. Je umfangreicher und zielbewußter der Antheil der Arbeiterinnen an dem Gewerkschaftsleben ist, je mitgliedreicher und strammer die Organisationen sind, denen sie angehören, um so bestimmenderen und nachhaltigeren Einfluß vermögen sie zu Gunsten besserer Arbeitsbedingungen nicht blos auf die Unternehmer, sondern auch auf die Gesetzgebung auszuüben. Im Kleinen wie im Großen ist die feste, klarblickende Organisation die Vorbedingung künftiger Reformen, fünftiger Siege. Sofie Schön. Kleine Nachrichten. Ein internationaler Kongreß für Arbeiterschutz ist für die Zeit vom 23.- 28. August 1897 nach Zürich einberufen worden. Der Kongreß soll Vertretern von Arbeiterorganisationen ohne Unterschied der politischen oder religiösen Richtung offen stehen, vorausgesetzt, daß sie das Eingreifen des Staats behufs Verbesserung und Regelung der Arbeitsbedingungen als berechtigt, nothwendig und dringlich erachten und sich verpflichten, für das Inkrafttreten eines durchgreifenden gesetzlichen Arbeiterschutzes ernstlich zu wirken. Wie in der Einladung zur Betheiligung an diesem Kongresse hervorgehoben wird, ist eine der Vorbedingungen für seinen Erfolg, daß innerhalb des Kongresses jede Richtung die andere respektirt". Das Organisationskomite besteht aus dem leitenden Ausschuß des Schweizerischen Arbeiterbundes, aus Mitgliedern des Schweizerischen Arbeiterfekre tariats, aus den Vertretern der katholischen Arbeiterverbände der Schweiz, des Grütlivereins, des Gewerkschaftsbundes und der westschweizerischen Arbeitervereine. Auf der Tagesordnung des Kongresses stehen folgende Punkte: 1. die Sonntagsarbeit; 2. die Arbeit der Kinder und jungen Leute; 3. die Frauenarbeit; 4. die Arbeit erwachsener Männer; 5. die Nachtarbeit und die Arbeit in gesundheitsgefährdenden Betrieben; 6. Mittel und Wege zur Verwirklichung des Arbeiterschutzes. * Die Verkürzung der Arbeitszeit der Fabrikarbeiterinnen am Sonnabend erwägt der schweizerische Bundesrath; die Fabrikinspektoren haben darüber eine Enquete vorgenommen, indem sie an eine größere Zahl Unternehmer und Arbeiterinnen Fragebogen vertheilten. Von den 1400 Fragebogen sind nur 446 von den Arbeiterinnen ausgefüllt zurückgesandt worden. Auf die Frage, ob die Arbeitszeit am Sonnabend gekürzt werden soll, haben nur 227 mit " Ja" geantwortet. Die ablehnende Antwort der Uebrigen erklärt sich hauptsächlich durch den Einfluß, den die Unternehmer auf sie ausübten und durch die Angst vor der erwarteten Lohnreduzirung. So haben z. B. von den Arbeiterinnen der Baumwollindustrie 58 gegen die Verkürzung der Arbeitszeit und nur 44 dafür gestimmt, wobei zu bemerken ist, daß sämmtliche Unternehmer dieser Industrie sich gleichfalls dagegen erklärten. Noch ungünstiger gestalteten sich die Antworten bei den schlechtgestellten und körperlich unter ihrer Arbeit schwer leidenden Arbeiterinnen der Zuckerraffinerien, wo von 66 Antwortenden sich nur 12 für den früheren Schluß erklärten. Die Wäscherinnen, Plätterinnen und Schneiderinnen begründen ihre gleichfalls ablehnende Antwort damit, daß sie gerade am Sonnabend mit Arbeit überlastet wären und es vorziehen würden, an einem anderen Tag der Woche einen freien Nachmittag zugesichert zu bekommen. Auf die Frage, ob die Sonnabendsarbeit für alle oder nur für die verheiratheten Frauen verkürzt werden soll, sprachen bezeichnenderweise die Verheiratheten sämmtlich den Wunsch aus, daß für alle Frauen der gleiche Arbeitsschluß gelten solle, weil sie andernfalls die siegreiche Konkurrenz der Unverheiratheten fürchten müßten; die Unverheiratheten selbst wünschten nur die Arbeitszeit der Verheiratheten verkürzt zu sehen, weil sie ihrerseits eine Steigerung ihrer Löhne davon erhoffen. Uebereinstimmend mit den Aussagen der Unternehmer erklären fast alle Frauen, daß eine Reduzirung der Sonnabendsarbeitszeit nur dann durchführbar wäre, wenn diese Maßregel auch auf die Männer Anwendung fände. Wo in den Betrieben Frauen und Männer gemeinsam thätig sind, greife, so begründeten sie ihre Aussagen, die Arbeit beider so ineinander, daß eine Trennung unmöglich sei. Auch gegen die Uebernahme der Maschinenreinigung am Sonnabend durch die Männer protestirten die meisten Frauen, weil sie nur an Maschinen arbeiten wollen, die von ihnen selbst gereinigt sind. Die Antworten der Unternehmer sind nur insofern von Interesse, als sich von 681 nur 97 für die Verkürzung der Sonnabendsarbeitszeit aussprachen. Gestützt auf die Resultate ihrer Enquete haben die Fabrikinspektoren dem Bundesrath vorgeschlagen, von einer gleichmäßigen gesetzlichen Regelung vorläufig abzusehen; den Frauen, die ein Hauswesen zu besorgen haben, dagegen das Recht einzuräumen, am Sonnabend um 4 Uhr auf bloße Anzeige hin die Arbeit zu verlassen. Diese ungenügende Maßregel wird lediglich die Folge haben, die wir bei der Bestimmung bezüglich der längeren Mittagspause in unserer Gewerbeordnung immer wieder beobachten können: die Mehrzahl der Frauen wird aus Furcht vor Entlassung oder Lohnverkürzung von der Anzeige Abstand nehmen. Die weiblichen Fabrikinspektoren in Frankreich haben sich, wie die„ Soziale Praxis" mittheilt, nach dem vor Kurzem erschienenen Jahresberichte der französischen Gewerbeaufsichtsbeamten für das Jahr 1895 trefflich bewährt. Da die betreffenden Angaben des Berichts unbeabsichtigt der Amtsthätigkeit der Inspektorinnen ein ehrenvolles Zeugniß ausstellen, so ist ihre Beweiskraft um so größer. Verschiedene statistische Mittheilungen der Bezirksinspektoren rücken namentlich den Fleiß und die Sorgfalt der weiblichen Gewerbebeamten in helles Licht. Die fleißige und gewissenhafte Amtsführung ist um so bemerkenswerther, als die Inspektorinnen ausschließlich zu der sehr schwierigen Kontrolle der kleingewerblichen und hausindustriellen Betriebe verwendet werden. Im 7. Aufsichtsbezirk, der die Departements von den Côtes- du- Nord bis zur Vendée umfaßt, waltet Frau v. Laforgnes ihres Amtes und besichtigte bei 2083 Besuchen ca. 1000 Wäsche-, Konfektions und Modegeschäfte, also jeden Betrieb durchschnittlich zweimal im Jahre, 108 in der Nacht, 130 am Sonntag, während ihre vier männlichen Kollegen nur 1500 bis 1800 Besuche, davon höchstens 54 in der Nacht und 17 am Sonntag, aufzuweisen haben. Jm 6. Aufsichtsbezirt, den Departements um die Seinemündung herum, hat die Inspektorin, Fräulein Sochaczewska in Rouen, mit 1308 Besuchen im Jahre 1895 und 1187 im Jahre 1894 die dritthöchste Besuchsleistung unter ihren fünf männlichen Kollegen erreicht. Der Bezirksinspektor rühmt hier die Sorgfalt seiner Beamtin ganz besonders und giebt noch folgende Spezialübersicht über ihre Thätigkeit seit Amtsantritt. Die Inspektorin besuchte: Nähanstalten • Modiftinnen Wäschereien In Rouen In Le Havre Betriebe mit Kindern uoa In Dieppe In Elbeuf von A 12 bis 13 Jahren 18 bis 16 Jahren von Mädchen 16 bis 18 Jahren von 18 bis 21 Jahren Frauen Männer 267 197 75 56 60 367 597 709 489 85 53 15 24 14 95 60 605 76 246 228 78 53 19 348 604 714 335 14 8 3 2 Arbeiter überhaupt* 2222 350 2 2022 88 land, Amerika und Australien, daß die Frauen sich im Gewerbeaufsichtsdienst trefflich bewähren. Ob wohl die Regierungen der deutschen Staaten von der Hessens abgesehen endlich die Konsequenzen dieser Thatsachen ziehen und in größerem Maßstabe Frauen mit der Gewerbeaufsicht betrauen? Ein Frauenkongreß, der zahlreich besucht war, tagte im Februar in Des Moines, Jowa( Vereinigte Staaten). Er nahm einen Beschluß an, eine allgemeine Agitation für das Stimmrecht des weiblichen Geschlechts zu entfalten. Auch die Gründung einer großen, sich über das ganze Land erstreckenden Organisation wurde berathen. Die Frauenbewegung", das Organ der deutschen sogenannten„ radikalen" Frauenrechtlerinnen, zieht aus den Reden der Kongreßtheilnehmerinnen freudig den Schluß, daß auch die amerikanischen Frauenrechtlerinnen keine Parteipolitik treiben, wohl aber die individuelle Freiheit betonen, sich zu dieser oder jener Partei zu bekennen. Wäre dem so, so würde das nur eins beweisen: daß die amerikanischen Frauenrechtlerinnen genau so konfus sind und genau so wenig Einblick in das soziale Getriebe besitzen, wie ihre schwächlichen deutschen„ Schwestern". Die Thatsachen beweisen dagegen, daß die deutschen Frauenrechtlerinnen wieder einmal die aus ihrer Unklarheit und Halbheit geborenen Wünsche und Ansichten für baare Wirklichkeit nehmen. Die amerikanischen Frauenrechtlerinnen haben z. B. gelegentlich der letzten Präsidentenwahl sehr kräftig„ Parteipolitik" getrieben. New Yorker Frauenorganisationen entfalteten eine äußerst rührige Agitation zu Gunsten der Wahl Mac Kinleys, in den ,, Silberstaaten" traten die Frauenrechtlerinnen für den demokratischen Kandidaten ein; sozialistische Frauengruppen wirkten agitatorisch für den Kandidaten der sozialistischen Arbeiterpartei. Aber derartige Thatsachen eristiren für unsere im Stande paradiesischer politischer Unschuld dahinvegetirenden Frauenrechtlerinnen nicht. * An den Munizipalwahlen in Kansas( Nordamerika) haben sich die Frauen in großer Zahl betheiligt. Aus einer der Städte des Landes, Wichita, liegt folgende Zusammenstellung über die Betheiligung der Männer und der Frauen an den Wahlen vor: Stimmberechtigt waren 4609 Männer und 2327 Frauen; es übten ihr Wahlrecht aus: 3445 Männer und 2300 Frauen. Wie hier im Kleinen, so hat es sich anderwärts im Großen fast immer gezeigt, daß der Prozentsatz der an der Wahl theilnehmenden Frauen ein höherer ist, als der der Männer. * Ein neuer ,, Beruf für Frauen ist in Amerika entdeckt worden. Die Gattinnen und Töchter der oberen Zehntausend pflegen ihre vielen Mußestunden gern durch Kartenspielen Whist, Tarock 2c. auszufüllen. Eine New Yorker Dame hat es daraufhin unternommen, Spielunterrichtsstunden einzurichten, die sehr besucht sein sollen. Ihr Beispiel fand schnell Nachahmerinnen; verschiedene große Hotels in bekannten Badeorten stellen sogar solche Lehrerinnen" mit festem Gehalt an, um ihren Gästen die Langeweile sommerlicher Regentage zu vertreiben. " . Korsetfabriken. Wäschefabriken Schneider Blumenfabriken Spitzenfabriken Fabriken für kirchliche Ornamente . Pelzfabriken 4 15 19 21 49 108 14 10 8 6 1 22 15 17 21 76 56 38 15 10 7 12 13 4 1 6 21 47 37 15 126 1 2 15 90 58 91 215 2 16 4 22 13 2 6 9 19 3 71 I I 23 6 10 5 25 Bild von der Diese tabellarische Uebersicht giebt ein anschauliches Wirksamkeit, die eine Fabrikinspektorin entfalten kann. Bezeichnend für die Gewissenhaftigkeit der weiblichen Beamten ist es, daß der Bezirksinspektor für das Seinedepartement( Paris und Umgebung) den Eifer seiner vierzehn Inspektorinnen gewissermaßen als zu lästig empfindet. Er äußert, daß dieselben durch die verhältnißmäßige Kleinheit ihrer Aufsichtsbezirke dazu veranlaßt werden, jeden Betrieb mehrmals im Jahre zu besuchen, und er plädirt deshalb dafür, die Bezirke zu vergrößern und die Zahl der weiblichen Gewerbebeamten auf zehn herabzusetzen. Die betreffenden Aeußerungen sprechen ebenso deutlich für die trefflichen Leistungen der weiblichen Beamten, wie von der durchaus irrigen Auffassung, die der Herr Bezirksinspektor von den Aufgaben der Gewerbeaufsicht hat. Die Erfahrungen, welche bezüglich der Amtsthätigkeit der Fabrikinspektorinnen in Frankreich vorliegen, beweisen also, wie die einschlägigen Verhältnisse in Eng* Diese amtlichen Sammelzahlen stimmen nicht durchweg mit der mathematischen Summe der Einzelzahlen; ob in diesen oder jenen ein Fehler ist, läßt sich nicht feststellen. Quittung. 10 Mt. von den Genossinnen in Chemnitz und 10 Mt. von den Genossinnen in Königsberg zu Agitationszwecken erhalten zu haben bescheinigt dankend Frau M. Wengels Vertrauensperson. Berlin O, Fruchtstraße 30, Quergeb. 2 Tr. Quittung. Für die streikenden Wäscherinnen in Neu- Isenburg liefen bei der Unterzeichneten bis jetzt ein: 427 Mt. 15 Pf. Frau M. Wengels, Vertrauensperson. Der Redaktion der ,, Gleichheit" gingen zu: Gesammelt durch den Arbeiterinnen- Bildungsverein für Dresden und Umgegend bei der silbernen Hochzeit von Genossin Rössel 16 Mt., K. K. 1 Mt., von einigen Abonnentinnen durch Frau Sch. Stuttgart 5 Mt., S. Sch. 1 Mt., Gesammelt in der Versammlung graphischer Arbeiterinnen Stuttgart 5 Mt., Frau G. Ulrich 20 Mt., von den Leipziger Genossinnen durch Frau Aug. Jäger 72 Mt. Summa 120 Mt. Zusammen mit den in Nr. 11 quittirten 150 Mt.= 270 Mt. Die Beträge sind dem Vorsitzenden der Lohnkommission der streikenden Wäscherinnen übermittelt worden. Weitere Gaben werden von Genossin Wengels und der Redaktion der Gleichheit" entgegengenommen. Verantwortlich für die Redaktion: Fr. Klara Zetkin( Eißner) in Stuttgart. " Die Redaktion der„ Gleichheit". Druck und Verlag von J. H. W. Diez in Stuttgart.