Nr. 15. Die Gleichheit 7. Jahrgang. Zeitschrift für die Intereffen der Arbeiterinnen. Begründet von Emma Ihrer in Pankow bei Berlin. Die„ Gleichheit" erscheint alle 14 Tage einmal. Preis der Nummer 10 Pfennig, durch die Post( eingetragen unter Nr. 2902) vierteljährlich ohne Bestellgeld 55 Pf.; unter Kreuzband 85 Pf. Jahres- Abonnement Mt. 2.60. Stuttgart Mittwoch, den 21. Juli 1897. Nachdruck ganzer Artikel nur mit Quellenangabe gestattet. Inhalts- Verzeichniß. Aus der Bewegung. Die Frauenfrage auf dem evangelisch- sozialen Kongreß.- Genossin Brauns modifizirter Vorschlag. Von Klara Zetkin. Feuilleton: Beatrice Webb.( Schluß.) Notizentheil von Lily Braun und Klara Bettin: Der internationale Kongreß für gesetzlichen Arbeiterschutz zu Zürich. Gewerkschaftliche Arbeiterinnen- Organisation. Soziale Gesetzgebung. Weibliche Fabrikinspektoren. Frauenbewegung. Sozialistische Frauenbewegung im Ausland. Gewerbegerichtliches. Die Frauenfrage auf dem evangelischfozialen Kongrek.* Der achte evangelisch- soziale Kongreß, der in der ersten Hälfte Juni in Leipzig tagte, befaßte sich, wie seine zwei lezten Vorgänger, mit der Frauenfrage. 1895 hatte in Erfurt Frau Gnaud- Kühne die prinzipielle Grundlage der evangelisch- sozialen Frauenbewegung gelegt. 1896 behandelte auf dem Kongreß zu Stuttgart Frau Lippmann eine Spezialfrage:„ Die Thätigkeit der Frau im Gemeindedienst". Dieses Jahr trat an Stelle der früher geplanten Erörterung eines weiteren Sondergebietes:" Die Stellung der Frau im deutschen Recht", abermals ein Referat über eine grundsäßliche Frage, über:" Die Grenzlinien der Frauenbewegung". Von allen bürgerlichen politischen Richtungen ist die evangelisch- soziale bis jetzt die einzige, welche der Frauenfrage ernstere Aufmerksamkeit zuwendet und sie auf ihren Kongressen in eingehender Weise durch Frauen und unter Betheiligung von Frauen erörtern läßt. Sie hat sich mithin in dieser Richtung als demokratischer und fortschrittlicher erwiesen, wie die freisinnige und die demokratische Partei. Gleichzeitig aber auch als politisch flüger wie diese. Denn selbstverständlich ist es, daß die Frauenbewegung im evangelisch- sozialen Lager nicht als die frauenrechtlerischerseits approbirte, schemenhafte„ Frauenbewegung an und für sich und als solche" erfaßt und in edler Selbstlosigkeit um der lieben Gerechtig= feit willen gefördert wird. Vielmehr als ausgesprochene Parteibewegung, welche die Frauenfrage im Lichte der evangelisch- sozialen Grundsäße betrachtet, das weibliche Geschlecht zur Mitförderung der evangelisch- sozialen Bestrebungen heranziehen will und die mithin im Interesse der Richtung Unterstützung erfährt. Der Charakter der evangelisch- sozialen Frauenbewegung wird nicht in erster Linie durch das Frausein, das Geschlecht ihrer Trägerinnen bestimmt, sondern durch deren evangelisch- soziale Ueberzeugung. In wünschenswerther Deutlichkeit gelangte diese Auffassung in der Vorversammlung des Kongresses zum Ausdruck. Fräulein Dr. phil. Käthe Windscheidt erklärte hier:„ Die heutigen Frauen sind sich der Verpflichtungen des neunzehnten Jahrhunderts voll bewußt; sie sind aus der Zeit des Puppenheims heraus in das große geistige und geschäftliche Leben eingetreten.... Schulter an Schulter werden sie mit ihren gleichgesinnten Genossen lernen, schaffen und wirken." Diese unzweideutige Erklärung steht in wohl= thuendem Gegensaße zu dem üblichen frauenrechtlerischen Geschmuse * Wegen Raummangels verspätet. Buschriften an die Redaktion ber Gleichheit" find zu richten an Fr. Klara Zetkin( Eißner), Stuttgart, Rothebühl Straße 147, III. Die Expedition befindet sich in Stutigart, Furthbach- Straße 12. von der über allen Parteien thronenden, einen und untheilbaren unpolitischen Frauenbewegung. Es ist unseres Wissens das erste Mal, daß seitens bürgerlicher Frauenrechtlerinnen klipp und klar die sozialpolitische Parteizugehörigkeit über die Geschlechtsgemeinschaft gestellt wird. Aus: Angesichts dieser Klarheit innerhalb der evangelisch- sozialen Frauengruppe selbst muß es befremden, daß über die Grenzlinien der Frauenbewegung eine Dame referirte, Frau Dr. jur. Kempin, die nicht auf dem Standpunkt der Richtung steht. Die Thatsache erklärt sich wohl auch nur äußerlich dadurch, daß Frau Kempin ursprünglich als Referentin über die Rechtsstellung der Frau vorgesehen war. Tiefer treffend scheint die Annahme führungen mehrerer Herren in der Debatte sprechen für sie daß im evangelisch- sozialen Lager Elemente vorhanden sind, welche die frauenrechtlerischen Ziele der weiblichen Gruppe als zu weitgehend" erachten. Aber maßgebender als dies, so will uns be= dünken, war ein anderer Umstand. Die begabtesten und durchgebildetſten Führerinnen der evangelisch- sozialen Frauengruppe stehen zwar nicht auf dem äußersten linken Flügel bürgerlicher Frauenrechtelei, wohl aber auf dem äußersten Flügel bürgerlicher Sozialreform. So schlug man auf die radikalen" Frauenrechtlerinnen, aber die radikalen Sozialreformlerinnen meinte man. Der gut bürgerliche Charakter des Kongresses wurde in hellstes Licht ge= rückt, wenn statt einer Frau Gnaud- Kühne oder eines Fräulein Dyrrhenfurt eine Frau Dr. Kempin referirte, deren frauenrechtlerische und sozialreformlerische Forderungen so, vernünftige" sind, daß der ungekrönte und unverantwortliche König Stumm ihre Veröffentlichung in seinem Organ„ Die Post" gnädigst gestattet. " Sie Frau Dr. Kempins Referat über„ Die Grenzlinien der Frauenbewegung" war ein Meisterstück von Oberflächlichkeit und Schiefheit, von Widersprüchen und einem steten Ausweichen vor den Ursachen und den sich logisch aufdrängenden Schlußfolgerungen bestimmter Thatsachen. Sehr richtig betonte z. B. die Referentin bei aller Anerkennung der ethischen und rechtlichen Seite der Frauenbewegung den vorwiegenden Einfluß des wirthschaftlichen Moments. ging davon aus, daß die Noth die stärkste ursächlich treibende Kraft der Frauenbewegung ist. Aber mit keiner Silbe streifte sie auch nur die Ursachen, welche die Noth auslösen und Tausende von Proletarierinnen aus Hausfrauen in Berufsarbeiterinnen verwandeln, breite Kreise bürgerlicher Frauen und Mädchen zum Broterwerb zwingen. Allerdings hätte sie diese Ursachen nicht aufdecken können, ohne die Wesenheit der bürgerlichen Wirthschaftsordnung blos zu legen und der Kritik preis zu geben. Frau Dr. Kempin aber scheint in ihren Ausführungen jeder Kritik dieser besten aller Welten geflissentlich aus dem Wege gegangen zu sein. Von einer Mitarbeiterin der Stumm'schen" Post" ist das allerdings nicht verwunderlich. Die Referentin konstatirte die üblen wirthschaftlichen Folgen, welche die Konkurrenz der Frau für den Verdienst des Mannes zeitigt. Aber es fiel ihr nicht ein, zu zeigen, daß einzig das tapitalistische Wirthschaftssystem, daß die kapitalistische Profitgier die Mitarbeit der Frau zur Schmußkonkurrenz dem Manne gegenüber umprägt. Sie deutete deshalb auch nicht die wirksamsten Mittel zur Milderung der charakterisirten Uebelstände an: den wirthschaftlichen Kampf durch die Gewerkschaft und die gesetzliche Beschränkung der kapitalistischen Ausbeutungsfreiheit. Sie empfahl vielmehr der Frauenbewegung, einzutreten für die Verabreichung von Stipendien, für die Errichtung von Darlehensfassen, für die Versicherung gegen Arbeitslosigkeit, für die Organisation, für die gleiche Entlohnung von Frau und Mann für gleiche Leistungen. Keine einzige ihrer Aeußerungen läßt einen Rückschluß darauf zu, welchen Charakter die Organisation tragen müsse, die der Senkung der Männerlöhne durch die vom Kapitalisten ausgespielte Frauen= arbeit entgegenwirkt. Keine einzige Aeußerung läßt einen Rückschluß darauf zu, durch welches Mittel der Grundsatz gleicher Lohn für gleiche Leistung" verwirklicht werden soll. Frau Kempin meinte, die neueren Forschungen der Physiologie und Psychologie hätten mit der Ansicht aufgeräumt, daß besondere Arten der Arbeit nur für die Männer, besondere Arten der Arbeit nur für die Frauen passend seien. In Zukunft soll es nach ihr blos eine Schranke für die Bethätigung des weiblichen Geschlechts geben: das individuelle Nichtkönnen. Aber andererseits erklärte sie in frisch- fröhlichem Widerspruch mit sich selbst, nur „ jede der weiblichen Natur angemessene Berufsart ist der Frau prinzipiell frei zu geben". Sie galoppirte also im Vordersaz in fühner Un- befangenheit über die von Aerzten und Sozialreformlern sattsam festgestellte Thatsache hinweg, daß die Arbeit in Quecksilberbelegen, Schriftgießereien, an der Nähmaschine 2c. den weiblichen Organismus in der verhängnißvollsten Weise beeinflußt, ihn besonders rücksichtlich seiner physiologischen Funktionen für die Fortpflanzung schwer schädigt und mithin nicht nur unter dem Gesichtswinkel des individuellen Nichtkönnens beurtheilt werden darf. Aber nachdem sie damit der orthodoresten Frauenrechtelei ihren Tribut gezollt, liebäugelte sie mit dem zopfigsten Vorurtheil gegen weibliche Berufsthätigkeit, indem sie diese prinzipiell von dem fautschukartigen Begriff des der weiblichen Natur Angemessenseins abhängig macht. Des Weiteren führte die Referentin aus, daß es kein ideales Verhältniß" sei, wenn die Frau auch nach ihrer Verheirathung ihren Erwerbsberuf fortsegt, denn in der Mehrzahl der Fälle ist das unvereinbar mit den Mutter- und Hausfrauenpflichten". Aber in schöner Seelenruhe wies sie jede Frage nach dem Warum der Erscheinung und dem Wie einer Besserung durch die kategorische Erklärung ab:" Wo die Noth gebietet, muß man idealere Anschauungen zurücktreten lassen, hat man es mit einem nothwendigen Uebel zu thun." Eine seichtere, bequemere und feigere Art, sich mit einem der wichtigsten und schwierigsten Zeitprobleme abzufinden, ist kaum denkbar. Brutal, zynisch wird hier der Standpunkt des kurzsichtigsten, engherzigsten Manchesterthums vertreten, der Grundsatz: laßt alles gehen, alles geschehen, damit die kapitalistische Plusmacherei nicht geschädigt werde. " Ebenso schief und widerspruchsvoll äußerte sich Frau Dr. Kempin zu der Frage der Rechtsstellung der Frau in der Familie und im öffentlichen Leben. Der nämlichen Frau, die Der nämlichen Frau, die nach der Referentin durch die Noth in die Stürme des Eristenzkampfes geschleudert wird wie der Mann, die wirthschaftlich von ihm und dem Heim losgelöst ist, der soll als Ehegattin in der Familie das Selbstbestimmungsrecht über ihre Person und ihr Eigenthum, das Mitbestimmungsrecht über die Kinder vorenthalten bleiben. Im öffentlichen Leben soll sie des Wahlrechts und damit der Waffe ermangeln, ihre Interessen wirksam zu vertheidigen und zu schüßen. Frau Kempin erklärte nämlich in einem Lobgesang auf das neue bürgerliche Gesetzbuch, daß dieses im Großen und Ganzen den vernünftigen Anforderungen nach einer privatrechtlichen Besser stellung des weiblichen Geschlechts entspricht". Eine Aufhebung des eheherrlichen Mundiums, die Einführung der Gütertrennung, die gleichen Rechte von Mutter und Bater den Kindern gegenüber seien mit Rücksicht auf die Schonung berechtigter Familieninteressen" nicht zu wünschen. Leider schwieg die Referentin sich über die Art und Natur dieser berechtigten Familieninteressen" aus. Verwahrung erhob sie auch gegen die Forderung der elterlichen Gewalt der unehelichen Mutter, die doch in so zahlreichen Fällen allein für den Unterhalt und die Erziehung des Kindes sorgen muß. Das Verlangen nach dem allgemeinen aktiven und passiven Wahlrecht des weiblichen Geschlechts zu den gesetzgebenden Körperschaften wies die Vorkämpferin für„ vernünftige" Reform" 114 bestrebungen energisch zurück. Ihre Gründe dagegen erhoben sich allerdings nicht über Alltagsgerede. Die Frauen, so meinte sie, seien mit den öffentlichen Angelegenheiten noch viel zu wenig vertraut. Andererseits besäßen sie aber schon jetzt einen großen Einfluß auf die Wahlen, ja einen größeren als sie einräumten. Das aktive und passive Wahlrecht in der Kommune gestand sie den Frauen gnädig zu, allerdings erst in Zukunft. Die„ sympathischste" Seite der Frauenbewegung entdeckte die Referentin in der ethischen, welche nach ihr in der Sehnsucht der Frau nach Entwicklung ihrer Individualität gipfelt". Zu ihrer Förderung verlangte sie eine wesentliche Umgestaltung der Erziehung, vor allem die Einführung eines obligatorischen Dienstjahres im Haushaltungsfache und die Gründung von Unterrichtsanstalten, welche die Mittelstufe zwischen Gymnasial- und Hochschulstudien bilden, ferner die Eröffnung der Universitäten für das weibliche Geschlecht. Es liegt auf der Hand, daß diese Forderungen von vornherein auf die Verhältnisse der bürgerlichen Frauenwelt zugeschnitten sind. Das proletarische Mädchen, das oft vom zehnten Jahre ab fiir das Brot arbeiten muß, fann weder das obligatorische Dienstjahr im Haushaltungsfache absolviren -oder soll es vielleicht zwangsweise und womöglich unentgeltlich in den Dienst einer Bourgeoisfamilie kommandirt werden? noch Gymnasial-, Mittel- und Hochschulkurse beenden. Aber auch wie für die breitesten Kreise der bürgerlichen Frauenwelt die wesentliche Umgestaltung der Erziehung ohne eine wesentliche Umgestaltung unserer wirthschaftlichen und sozialen Verhältnisse durchgeführt werden soll, das bleibt Frau Kempins holdes Geheimniß. Wir mögen eine Seite der Frauenbewegung herausgreifen, welche wir wollen, Frau Kempin äußerte sich zu ihr mit jener ,, köstlichen Reflexionslosigkeit des Draufgängerthums", die sie anderen, zumal den radikalen Frauenrechtlerinnen vorwarf. Die ,, köstliche Reflexionslosigkeit" ihres Draufgängerthums unterscheidet sich von dem der anderen nur dadurch, daß es ein Draufgängerthum auf Platz, nach rückwärts und in die Kreuz und Quere iſt. Ihre Ausführungen stießen denn auch auf scharfen Widerspruch. Zumal Frau Gnauck- Kühne, die Vorsitzende der Konferenz, betonte in längerer Rede, daß Frau Kempin nicht den Standpunkt der evangelisch- sozialen Frauengruppe vertreten habe. Sie erklärte sich gegen die schrankenlose Konkurrenz der Frau auf wirthschaftlichem Gebiete, aber für das Wahlrecht des weiblichen Geschlechts. " Belohnt man die Männer für die Vertheidigung des Herdes mit dem Stimmrecht", so schloß sie, so ist es billig auch der Frau für ihr Verdienst als Mutter ein Aequivalent zu geben". Der Redakteur der Zeit", v. Gerlach, befürwortete ebenfalls warm das Frauenstimmrecht, außerdem die gründliche Reform des Privatrechts zu Gunsten des weiblichen Geschlechts. Fräulein Schmidt, die Führerin der gemäßigten" Frauenrechtlerinnen, trat bezeichnender Weise nur für die privatrechtliche, nicht aber für die öffentlichrechtliche Gleichstellung der Geschlechter ein. Die Professoren Gierke- Berlin und Sohm- Leipzig erhoben den Schulmeisterfinger gegen zu weitgehende frauenrechtlerische Forderungen. Letterer wähnte, das Verlangen des Frauenwahlrechts durch die urpußige Behauptung entwurzeln zu können:„ das öffentliche Recht gebührt allein dem Mann, denn er hat den Staat gemacht". Rechtsanwalt Ginsberg und die Professoren Lehmann- Kiel und GregoryLeipzig äußerten sich betreffs der Ziele der Frauenbewegung sympathisch und zustimmend. " So trefflich und richtig vieles im Einzelnen war, was zur Widerlegung der Kempinschen Ausführungen gesagt wurde, so flach und dürftig war die Widerlegung als Ganzes. Im Wesent= lichen drehte sie sich nur um die Berechtigung oder Nichtberechtigung frauenrechtlerischer Einzelforderungen. Von allen Rednern und Rednerinnen ging nur Frau Gnaud- Kühne auf den eigentlichen Kern der Frauenfrage ein: Ist ein allseitiges Ausleben der Frau in der Oeffentlichkeit zu erstreben oder ihre Beschränkung auf das Wirken in der Familie und für die Familie? Frau Gnauck- Kühne bejahte die letztere Frage und stellte dem„ Universalismus"( der vielseitigen Bethätigung in der Allgemeinheit) der Referentin, den Domestizismus"( die Bethätigung im Heim und für die Familie) gegenüber. Ihre Auffassung schließt unseres Erachtens so wenig wie die der Frau Kempin eine befriedigende Lösung der Frauenfrage in sich, weil die eine wie die andere nicht über den Rahmen der heutigen Gesellschaftsordnung hinausgeht. Die völlige soziale Gleichstellung der Geschlechter löst nicht den tiefinnersten Konflikt bezüglich der Stellung und des Wirkens der Frau. Sie schafft vielmehr erst den Boden, auf dem er sich voll auswachsen kann. Frau Gnaud- Kühne, wie Frau Kempin sieht eine einseitige Lösung des Problems vor, dem gegenüber die bürgerliche Frauenrechtelei wie die bürgerliche Gesellschaft ihren Bankerott erweist. Hier setzt die tiefe, unlösbare Verquickung ein zwischen Frauenbefreiung und Sozialismus, mit der wir uns in einem besonderen Artikel zu befassen gedenken. Genossin Brauns modifizirker Vorschlag. Genossin Brauns modifizirter Vorschlag oder richtiger der Vorschlag Rohrlack- Braun unterscheidet sich von dem Original im Wesent lichen dadurch, daß vorgesehene Funktionen nicht mehr Gruppen von Genossinnen übertragen werden sollen, sondern einer einzigen Genossin als festangestellter Beamtin. Auch das ursprünglich vorgeschlagene Arbeitsgebiet hat eine andere Umgrenzung erfahren. Nach der einen Seite hin ist es eingeengt worden die Führung selb= ständiger Enqueten z. B., die Vermittlung zwischen Arbeiterinnen und Fabritinspektion, sind in Wegfall gekommen nach der anderen Seite hingegen ist eine Erweiterung vorgesehen Unterhaltung der Verbindung mit dem Parteivorstand, der Generalkommission, den Gewerkschaftsvorständen, Anknüpfung internationaler Beziehungen 2c. Der Sekretärin würde, alles in allem genommen, eine Doppelaufgabe zufallen: für die Einheitlichkeit und Planmäßigkeit der Agitation zu sorgen und das Material für die Agitation, für die Agitatorinnen zu beschaffen, zu sammeln, zu sichten und zu verbreiten. Meiner Ansicht nach besteht ein solcher Unterschied des Charakters zwischen der einen und der anderen Aufgabe, hat die erfolgreiche Erfüllung dieser und jener so verschiedene Eigenschaften und verschiedene Momente zur Voraussetzung, daß ihre Verquickung mir nichts weniger als empfehlenswerth erscheint. Des Ferneren reicht eine einzige Kraft gar nicht aus, diese Doppelaufgabe gewissenhaft zu erfüllen. Eine planmäßige und einheitliche Leitung der Agitation erfordert soviel Zeit und Kraft, daß die mit ihr beauftragte Sefretärin, Vertrauensperson, oder wie sonst man das Kind benamsen will, nicht noch im Nebenamt sozialstatistischen und sozialwissenschaftlichen Sammelarbeiten obliegen und die Ergebnisse derselben zum Gebrauch der Agitatorinnen ,, sofort( binnen wenigen Stunden)" geordnet, gesichtet 2c. zur Verfügung stellen kann. In dieser Beziehung, so scheint mir, wird der Vorschlag in nichts annehmbarer und durchführbarer, daß sehr vielseitige Aufgaben statt einer Gesammtheit einer einzigen Person übertragen werden. Im Gegentheil. In der Folge kommt gerade einer der Vortheile des ursprünglichen Planes in Wegfall: das organisirte, methodische Zusammenarbeiten einer Vielheit zu einem Zwecke. Genossin Braun wie Genossin Rohrlack scheinen das empfunden zu haben. Die Eine wie die Andere verweist deshalb auf die freiwillige Unterstützung von Genossinnen, die vielleicht ab und zu ein paar Stunden übrig haben. Nichts erscheint mir nun unvortheilhafter und unpraktischer, als bei einer Einrichtung, wie der empfohlenen, von vornherein auf den„ guten Willen" und die„ Einsicht" Wohlwollender zu rechnen, mögen dieselben in oder hinter unseren Reihen stehen. Da kann nur Ersprießliches geschaffen werden, wenn die gewissenhafte und regelmäßige Erfüllung ganz bestimmter Pflichtleistungen gesichert ist. Was insbesondere die erwartete mögliche Hilfe seitens bürgerlicher Genossinnen anbelangt, so stehe ich den diesbezüglichen Hoffnungen nach wie vor mit der tiefsten Stepsis gegenüber, und dies gestützt auf die Nichtleistungen der betreffenden Kreise von vereinzelten Ausnahmen abgesehen in Vergangenheit und Gegenwart. Daß eine Sekretärin damit beauftragt wird, behufs größerer Einheitlichkeit und Stetigkeit der Agitation unter den Frauen, die Korrespondenz und die Geschäfte zu führen, die nöthigen Verbindungen aufrecht zu erhalten 2c., dagegen kann grundsätzlich kaum etwas eingewendet werden. Wohl aber habe ich eine ganze Reihe schwerwiegender praktischer Bedenken dagegen in petto. Unter anderen nicht zum Mindesten, daß es meines Erachtens nicht rathsam rücksichtlich der gesunden Entwicklung einer Bewegung ist, ihr eine„ Spize" zu geben, ehe unten eine feste und breite Grundlage geschaffen ist. Wie ich über die anderweitigen Aufgaben einer eventuell zu bestellenden Sekretärin denke, dafür gilt im Großen und Ganzen, was ich in meinen früheren Artikeln über die Bedeutung der vorgeschlagenen Gruppenarbeiten sagte. Bei aller Anerkennung des möglichen Nutzens der einschlägigen Leistungen bestreite ich nach wie vor, daß ein Wirken 115 in der skizzirten Richtung von ausschlaggebendem Werthe für die Erziehung von Kerntruppen ist. Sehr mit Unrecht spricht meines Erachtens Genossin Braun von der stillen„ theoretischen Arbeit" der Gruppen bezw. der Sekretärin. Diese Arbeit ist vorwiegend eine praktische und keine theoretische. Sie kann praktisch Werthvolles leisten, sie kann dadurch mittelbar die theoretische Erkenntniß fördern helfen, aber sie selbst giebt teine klare theoretische Erkenntniß. Diese muß vor allem durch das Studium der Geschichte und der Nationalökonomie gewonnen werden. Die vorgeschlagene Einrichtung für die ,, Erziehung von Kerntruppen" erspart deshalb hinsichtlich der unumgänglichen theoretischen Schulung weder den Besuch von Vereinsversammlungen, noch die eigene Lektüre von wissenschaftlichen Artikeln, Zeitschriften und dickleibigen Büchern. Denn die klare, durchgebildete theoretische Erkenntniß, welche Vorbedingung für die richtige Verwendung des Thatsachenmaterials ist, kann nicht thee- oder eßlöffelweise ,, sofort( binnen wenigen Stunden)" den einzelnen Genossinnen durch den Nürnberger Trichter eines Sekretariats beigebracht werden.. Dieses Sefretariat bliebe also eine sehr unvollkommene, unvollständige und einseitige Einrichtung für die Erziehung der Genossinnen, und dies in um so höherem Maße, als gerade die wichtigsten Seiten der sozialistischen Schulung außerhalb ihres Wirkungsbereichs liegen. Außerdem:„ Die anzustellende Sekretärin müßte eine gute sozialpolitische Vorbildung haben, Kenntniß der einschlägigen Literatur besitzen und durch ihre lange, erfolgreiche, aufopferungsvolle Thätigkeit in der Partei von vornherein eine autoritative Vertrauensstellung einnehmen", so äußert sich Genossin Braun betreffs der Persönlichkeit der geforderten Beamtin. Ich frage nun: Haben wir soviel Kräfte, daß wir eine einzige der Genossinnen, auf welche diese Voraussetzungen zutreffen, unserer Hauptaufgabe entziehen dürfen? Die Frage stellen, heißt meines Erachtens sie beantworten. Es liegt nicht in meiner Absicht, gegenwärtig im Einzelnen auf die letzten Darlegungen der Genossin Braun einzugehen. Ich kann dies um so eher unterlassen, als dieselben im Wesentlichen keine neuen Gesichtspunkte enthalten, nur die bereits geltend gemachten des Weiteren ausführen und zu begründen suchen. Auch des Eingehens auf die herangezogenen Beispiele von angeblichen That- und Unterlassungssünden unserer Bewegung enthalte ich mich für jetzt, so scharf auch manches recht schiefe Urtheil zur Widerlegung herausfordert. Dagegen fann ich nicht umhin, mich gegen eine Bemerkung von Genossin Rohrlack zu wenden, weil diese Bemerkung auf einer durchaus mißverständlichen Auffassung eines Theiles meiner Ausführungen beruht. Genossin Rohrlack bemerkt zu meiner Kritik des parteilosen, engen und einseitigen Charakters des vorgeblichen Erziehungsprogramms, daß wir keinen Grund haben, eine gute Methode zu verwerfen, weil die Gegner sie auch anwenden. Und freundschaftlich belehrt sie mich darüber, daß wir die beste Methode annehmen müssen, ohne auf den Gegner zu blicken." Ich würde mir diese Belehrung selbstverständlich dankbar hinter die Ohren schreiben, wenn ich sie verdient hätte. Aber leider hat Genossin Rohrlack der Liebesmüh' umsonst verschwendet. In meinen Ausführungen ist nämlich keine Spur jener Begriffsverwirrung zwischen Methode und Inhalt bezw. Wesenheit eines Erziehungsprogramms, die offenbar den Gedankengang meiner Opponentin beherrscht. Als alter Schulmeisterin gestatte sie mir die Bemerkung deren Rich tigkeit sie in jedem Wörterbuch sub M: Methode, nachprüfen fann daß Methode und Inhalt zwei sehr verschiedene Dinge sind. Und ich habe mich auch ganz und gar nicht gegen die von Genossin Braun empfohlene Methode gewendet, wohl aber gegen den Inhalt, den Charakter eines Programms, das als Erziehungsprogramm für Offiziere und Kerntruppen angepriesen wurde, jedoch gerade die theoretische Schulung auf den für die sozialistische Erkenntniß wichtigsten Gebieten nicht vorsah. Genossin Rohrlack mag sich deshalb beruhigen. Mir wie ihr ist die Kinderweisheit bekannt, daß man bei einer Methode in erster Linie nicht nach dem Ursprung fragt, sondern nach der Zweckmäßigkeit. Ich würde deshalb ruhig des Teufels Methode anwenden, dafern sie mir zweckmäßig dünkt. Ob, wie Genossin Rohrlack meint, die Bedenken der Genossinnen Baader, Jäger, Kähler 2c. gegen den Braunschen Vorschlag„ kleinlich" sind und fleinlicher als die Gründe, die sie selbst und anonyme Einsendungen für ihn geltend machten, das will ich augenblicklich nicht prüfen. Auch eine Gedankenreihe in Genossin Brauns Antwort scheint mir auf einer mißverständlichen Auffassung von Ausführungen meinerseits zu beruhen. Genossin Braun scheint anzunehmen, daß ich aus dem bloßen Nichtvorhandensein einer Einrichtung wie der vorgeschlagenen in der allgemeinen Arbeiterbewegung eo ipso auf den Nichtwerth dieser Einrichtung für die Arbeiterinnenbewegung schließe. Dies wäre allerdings nicht logisch begründet", und das habe ich auch nicht gethan. Ich habe vielmehr die Gründe erörtert, weshalb meines Erachtens die Partei in der Richtung auch nicht einmal den Versuch einer Aktion gemacht hat." Und ich fand, daß diese Gründe tief im Charakter unserer Bewegung, im Wesen unseres Kampfes und in den Bedingungen wurzeln, unter denen er sich abspielt. Ich erachtete, daß diese Gründe auch von maßgebender Bedeutung für die Bewerthung des Braunschen Vorschlags sind. Und an dieser meiner Auffassung halte ich noch jetzt fest. Dies umsomehr, als die leitenden Parteikreise seit dem Jahre 1884 wiederholt Gelegenheit gehabt haben, einen Vorschlag zu erörtern, der in seinen wesentlichen Zügen eine große Familienähnlichkeit mit Genossin Brauns Programm aufweist, der aber für die Gesammtbewegung fordert, was diese für die Frauenbewegung allein verlangt. Der Vorschlag ist stets zurückgewiesen worden. Aus diesem Umstand allein schlußfolgere ich nun gewiß nicht auf den Nichtwerth des empfohlenen Vorgehens, wohl aber darauf, daß sehr ernste Bedenken dagegen vorliegen. Diese Bedenken sind meines Erachtens keineswegs behoben durch Genossin Brauns Ausführungen über diese und jene Sonderverhältnisse, mit denen die sozialistische Frauenbewegung rechnen muß. Diese Sonderverhältnisse fallen nicht so schwer ins Gewicht, als andere aus der proletarischen Klassenlage hervorwachsende Bedingungen, welche für den Kampf der Arbeiter wie der Arbeiterinnen gelten und ihn zu einem gemeinsamen und einheitlichen zusammenschweißen. Aus der Bewegung. Klara Zetkin. Von der Agitation. Im Auftrage des Verbands der deutschen Schneider und Schneiderinnen" unternahm Genossin Steinbach- Hamburg eine sehr erfolgreiche größere Agitationstour durch Hannover, Hessen, die Rheinpfalz und Baden. Die Rednerin sprach in Göttingen, Kassel, Eschwege, Mainz, Wiesbaden, Kreuznach, Worms, Aschaffenburg, Darmstadt, Heidelberg, Mannheim, Frankenthal, Rohrbach, Neustadt, Landau, Frankfurt, Hanau, Gießen, Marburg und vielen anderen Orten. In 23 öffentlichen Versammlungen der Schneider und Schneiderinnen gewann sie dem Verband 106 neue Mitglieder. In 14 anderen gewerkschaftlichen oder politischen Versammlungen führte sie den Organisationen 250 Anhänger zu; in insgesammt 37 Versammlungen veranlaßten ihre Ausführungen mithin 356 Personen, sich gewerkschaftlich oder politisch zu organisiren. Das ist gewiß ein sehr achtungswerther Erfolg, der aber, wie Genossin Steinbach hervorhebt, ein noch größerer sein würde, wenn alle Gewerkschaftler, alle Genossen sich eifriger als bisher angelegen sein ließen, die Frauen und Mädchen zum Besuch der Versammlungen und zum Anschluß an die Organisationen zu bestimmen. Beatrice Webb. ( Schluß.) Beatrice Webb war in der Näherei nicht sehr bewandert, aber dieser Umstand war nicht wichtig genug, um ihren gewissen haften Feuereifer erfalten zu machen. Weit entfernt davon, ihren wirklichen Namen und ihre soziale Stellung ahnen zu lassen, führte sie es Monate lang durch, sich als Verlassene zu geberden, die es dringend nothwendig hatte, ihre fümmerliche Nahrung zu verdienen. Sie irrte in dem undurchsichtigen Nebel, in strömendem Regen in den Vororten des Elends und des Lasters umher; sie bat in den elendesten Buden um Arbeit über den Tag. Oft und oft zurückgewiesen, es war eben mehr Angebot als Nachfrage, passirte es ihr, daß sie Stunden und Stunden umsonst umherirrte, so gepeinigt von der Müdigkeit, so verwundet von dem Zurückweisen, daß sie die Sinnestäuschung des wahren Elends hatte, und wirkliche Thränen über ihre gewollte Drangsal weinte! Aber wenn es ihr gelang, Arbeit zu finden, so traf sie eine andere Art von Marter. Sie erduldete die Tortur, zwölf bis vierzehn Stunden auf ihrem Sessel wie angenagelt fißen zu müssen, in einer verpesteten Atmosphäre, in einer winzigen Stube, worin die schmutzigen, halb verhungerten Gestalten dicht gedrängt saßen; dazu die vom Arbeitgeber verabreichte Kost der jedes malige Schrecken ihres verwöhnten Gaumens, die impertinente Härte der Meisterin oder des Meisters, die Verlegungen durch die groben Stoffe, die ihre Finger zerschnitten. All diese Dinge zusammen erschienen ihr wie ein entseßlich quälender Traum. Troßdem hielt sie tapfer aus und kam keine Sekunde in die Versuchung, aufzuschreien, warum sie dort sei. Nein, ohne zu ermatten hielt sie sechs Wochen hindurch ihre Lehrzeit aus, und wurde Sachverständige in der Kunst, die 116 Im dritten Hamburger Wahlkreise sprach Genossin Zetkin gegen die preußische Vereinsgesetznovelle und für das freie Vereins- und Versammlungsrecht des weiblichen Geschlechts, des Gesindes und der Landarbeiterschaft. Versammlungen fanden statt in Hamm, Cuxhaven, Barmbeck, Eppendorf, Rothenburgsort, Geesthacht, Billwärder und Bergedorf. Sie waren sämmtlich gut, zum Theil sogar glänzend besucht, insbesondere zahlreich waren die Frauen vertreten, sogar in fleinen Orten wie Cuxhaven und Geesthacht. Einstimmig wurde überall die in Nr. 12 der„ Gleichheit" veröffentlichte Resolution, das Vereins- und Versammlungsrecht betreffend, angenommen. In Aalen und Heilbronn( Württemberg) nahmen in letzter Zeit ebenfalls sehr gut besuchte Versammlungen in Anschluß an ein Referat von Genossin Zetkin Stellung gegen die preußische Vereinsgesetznovelle und für das freie Vereins- und Versammlungsrecht. Notizentheil. ( Von Lily Braun und Klara Betkin.) Der Jnternationale Kongreß für gesetzlichen Arbeiterschutz zu Zürich. Der Jnternationale Kongreß für Arbeiterschutz, der vom 23. bis 28. August in Zürich stattfindet, verdient cingehende Aufmerksamkeit seitens der Genossinnen. Auf seiner Tagesordnung stehen eine Reihe von Fragen, die von hervorragender, tiefer Wichtigkeit für die Interessen der Arbeiterinnen sind. Außer den Delegirten von Arbeiterorganisationen, sowie den Arbeitervertretern in öffentlichen Körperschaften können auch Einzelpersonen an den Kongreßarbeiten theilnehmen, zwar nicht mit entscheidender, wohl aber mit berathender Stimme. Ausschlaggebend für die Zulassung bleibt nur das grundsätzliche Eintreten für den gesetzlichen Arbeiterschutz. Das Organisationskomite des Kongresses hat, wie uns scheint, durchaus richtig Schweizer verschiedener Richtungen als Referenten für die Fragen der Tagesordnung aufgestellt. Auch das geschäftsführende Bureau des Kongresses besteht aus Schweizern verschiedener Richtungen. Die Kongreßsprachen sind deutsch, englisch und französisch; gute Uebersetzer sind bestimmt. Die einzelnen Materien werden zunächst in Sektionssizungen vorberathen, nur für die Sonntagsarbeit ist keine vorgängige Berathung angesetzt, weil betreffs der Frage kaum Meinungsverschiedenheiten zu Tage treten dürften. In den Verhandlungen des Gesammtkongresses werden die Referate nebst den Anschwieriger ist, als sie scheint, die Hosen, die für die Arbeiter bestimmt sind, herzustellen. Sie konnte auf diese Weise feststellen, daß jede fertiggestellte Hose der Arbeiterin zwölf Kreuzer einbringt. Von diesem Lohn muß sie Miethe und Nahrung zahlen und noch froh sein, wenn der Arbeitgeber nicht gar zu hart ist und sie nicht mit seinem ewigen schneller, schneller, Faulenzerin" quält. All diese Eindrücke hat Beatrice Webb in einer Reihe von Aufsäzen in der Londoner Revue Nineteenth Century" veröffentlicht. Sie sind durch ihre Genauigkeit und Lebendigkeit be= merkenswerth, wie durch den Muth, mit dem sie unbarmherzig alle Grausamkeiten der Arbeitgeber aufgedeckt haben. Diese Artikel erregten beim Publikum ein lebhaftes Aufsehen. Die junge Weltdame, die in Arbeiterfragen so fompetent war, fompetenter als manche Staatsmänner, erregte in den verschiedensten Schichten ein leidenschaftliches Aufsehen. Man griff sie an, man bewunderte sie. Aristokratin durch Verwandtschaft und Vermögen fürchtete sie nicht, den herrschenden Klassen die Wahrheit zu sagen, gewisse Beschlüsse des Hauses der Lords zu tadeln, die Beweise zur Bekräftigung ihrer Worte in Händen. Den Leuten von Welt öffnete sie die Augen über den Jammer, die Versuchungen und die Qualen der Armen. Sie mißbilligte die Ausübung der so bequemen Wohlthätigkeit und forderte für die Verkommenſten und Verachtetsten das Recht auf Arbeit und ein menschenwürdiges Dasein. Sie zeigte jener englischen, in Gold schimmernden Aristokratie, die so voll Verachtung sich von der Menge fernhält, die von Allem entblößt ist, wie reich diese troz allen Elends an moralischen Eigenschaften ist. Sie zeigte die rührende Brüderlichkeit, die zwischen den Enterbten so häufig zu finden ist, sie wies auf die von jedem Egoismus freien Hilfeleistungen hin, die der Arme dem Armen gewährt, auf trägen gedruckt in deutscher, französischer und englischer Sprache vorgelegt und jedem Kongreßtheilnehmer eingehändigt. Als Punkte der Tagesordnung und als Referenten dazu sind vom Organisationsfomite aufgestellt: 1. Sonntagsarbeit: Prof. Dr. Beck- Freiburg und P. Brandt- St. Gallen; 2. Arbeit der Kinder und jungen Leute: Dr. Gering- Bern und Reimann- Biel; 3. Arbeit der Frauen: Jean Sigg- Genf und Frln. M. Greulich- Zürich; 4. Arbeit erwachsener Männer: O. Lang- Zürich und Dr. Sourbeck- Bern; 5. Nachtarbeit und Arbeit in gesundheitsgefährlichen Betrieben: Prof. Erismann Zürich und L. Héritier- Lausanne; 6. Mittel und Wege zur Verwirklichung des Arbeiterschutzes: Nationalrath Decurtins Truns; 7. Internationales Amt für Arbeiterschutz: Regierungsrath Curti- St. Gallen. Angesichts der großen Bedeutung, welche der gesetzliche Arbeiterschutz gerade für die Arbeiterinnen hat, wäre zu erwägen, ob die deutschen Genossinnen sich nicht durch eine eigene Vertreterin an dem Kongreß betheiligen sollten. Gewiß, daß die Vertreter der Partei und der Gewerkschaften in gründlicher und treuer Weise die Interessen der Arbeiterinnen wahrnehmen werden. Aber immerhin läßt die Natur verschiedener der zu behandelnden Fragen- so die Frage der Frauenarbeit, die Arbeit in gesundheitsgefährlichen Betrieben 2c. das Mitrathen und Mitthaten von Frauen als wünschenswerth erscheinen. Da der Kongreß vor der Thür steht, ist eventuell eine schnelle Entscheidung nöthig. Gewerkschaftliche Arbeiterinnen- Organisation. Ein Zentralverband der Handlungsgehilfen und Gehilfinnen Deutschlands ist mit dem 1. Juli ins Leben getreten. Seine Gründung wurde von einer Handlungsgehilfen- Konferenz beschlossen, die zu Pfingsten in Leipzig tagte. Der Verband erstrebt möglichst günstige Anstellungsbedingungen und gesetzliche Beschränkung der Arbeitszeit, er will berufsstatistische Ermittelungen pflegen und seinen Mitgliedern Rechtsschutz und Stellennachweis gewähren. Parteipolitische Bestrebungen sollen ausgeschlossen sein. Der Verband giebt ein eigenes Organ heraus: das„ HandlungsgehilfenBlatt". Dem Unterstützungsverein deutscher Tabakarbeiter und Arbeiterinnen beizutreten beschlossen die Zigaretten- Arbeiterinnen in Dresden. Ihre äußerst traurigen Arbeitsverhältnisse haben ihnen die Nothwendigkeit der Angliederung an eine feste, leistungsfähige Gewerkschaftsorganisation klar gemacht. 117 den angeborenen Respekt des Arbeiters für Aufrichtigkeit und Ehrlichkeit. Beatrice Webb hatte nun ihr erstes Ziel erreicht, sie war eine Schriftstellerin, mit der man rechnete. Aber wie das vorzukommen pflegt, hatte ihr das leidenschaftliche Arbeiten, dem sie sich hingab, neue Fähigkeiten, die sie besaß, entdeckt. Sie fühlte sich ganz besonders von der Nationalökonomie und Statistik angezogen, die ihr voll Reiz erschienen. Ein Gegenstand, der gerade auf der Tagesordnung war, gab ihr Lust, ein Buch zu schreiben. Sie verließ ihre einfache Wohnung in London und begab sich nach Manchester, in diese Fabrikstadt, und lebte auf ähnlichem Fuß wie in London. Aber wie sehr war ihr Leben verändert. Aus der bescheidenen, fleißigen Studentin hatte sie sich in eine Journalistin verwandelt, welche die öffentliche Meinung gezwungen hatte, mit ihr zu rechnen. In Manchester, noch treu ihren Gewohnheiten, alles selbst zu untersuchen, machte sie eine Untersuchung, die mehrere Monate in Anspruch nahm. Sie verkehrte auch dort täglich mit einer Menge von Arbeitern, aß meistens an ihrem Tische, wobei sie die Hausfrau spielte und, wie das in England Sitte ist, das Fleisch Jedem zutheilte, so daß sie selten selbst zu einem warmen Bissen kam. In Manchester hatte sie keinen Grund mehr, ihren wahren Namen zu verheimlichen, und als sie ihn nannte, öffneten sich ihr alle Thüren! Aber die Thüren, deren Oeffnung sie einzig interessirte, waren die der Arbeiter. Sie gewann sich bald ihr Vertrauen und ihre Freundschaft. Noch ein Umstand nügte ihr. Ihr Großvater war ehemals Bürgermeister von Manchester, und so kam zur Sympathie, die ihre Jugend und Anmuth erweckte, noch die Hochachtung, die jeder gute Engländer für eine derartige Verwandtschaft empfindet, und überdies ein gewisses freudiges Erstaunen, daß man von so vornehmem Geschlecht und so einfachem Gehaben sein kann. Der Zentralrath der Hirsch- Dunckerschen Gewerkvereine wirbt für die harmonieduseligen Organisationen um die Arbeiterinnen. Er hat neuerdings einen Aufruf erlassen:„ Wie kann es für die Arbeiterinnen besser werden?" Aus einem Ueberblick über die Löhne und die Lebensverhältnisse der Arbeiterinnen wird dann sehr richtig der Schluß gezogen: Arbeiterinnen, organisirt Guch, aber sehr fälschlich auch der andere: Organisirt Euch in den braven HarmonieGewerkvereinen der Hirschlein. Die Gründung besonderer FrauenGewerkvereine wird als nothwendig in den Berufen erachtet, deren Gewerkvereine weibliche Mitglieder nicht aufnehmen. Die HirschDunckerschen nebst ihren frauenrechtlerischen Hilfstruppen haben also aus der Geschichte der englischen Nichts- als- Frauen- Gewerkschaftsbewegung nicht gelernt, daß die Nur- Frauenorganisationen in Folge der schlechten Entlohnung der Arbeiterinnen zur Ohnmacht im Kampfe mit dem Kapital verurtheilt sind. Aber freilich, die Hirsch- Dunckerschen wollen die Arbeiterinnen auch nicht zum Kampfe gegen das Rapital führen. Ihr Wahrspruch ist: Es lebe der allerheiligste fapitalistische Profit und wenn auch darüber die Besserstellung der Arbeiterinnen" zum Teufel geht. Die Arbeiterinnenvereine der Schweiz hielten in der ersten Hälfte des Juni in St. Gallen einen Delegirtentag ab. Vertreten waren die Organisationen von Basel, Bern, St. Gallen, Winterthur und Zürich. Der vorgelegte Bericht konstatirt die Fortschritte des Verbandes der Arbeiterinnenvereine. Mehrere neue Organisationen sind gegründet worden, die Konstituirung weiterer Zweigvereine steht demnächst bevor. Mehr und mehr werden die Arbeiterinnen sich der Nothwendigkeit bewußt, sich zu organisiren und durch gemeinsame Erörterung über Fragen klar zu werden, welche unmittelbar ihre Interessen berühren. Der Verbandstag nahm u. a. eine Resolution an, welche die Freigabe des Sonnabend Nachmittag für die Arbeiterinnen verlangt. Zur Begründung der Forderung wurde geltend gemacht, daß der freie Sonnabend Nachmittag für sehr viele Arbeiterinnen unbedingt nöthig, für alle Arbeiterinnen aber sehr nützlich sei. Den verheiratheten Arbeiterinnen liegen eine große Anzahl häuslicher Verrichtungen und Pflichten ob, für die in der Woche feine Minute übrig bleibt, weil die Brotarbeit und die Wirthschaftsführung Zeit und Kraft der Frauen übergenug in Anspruch nehmen. So müssen die betreffenden Arbeiten auf den Sonntag verschoben werden, der in der Folge für viele Proletarierinnen nichts weniger als ein Ruhetag ist. Der freie Sonnabend Nachmittag würde für die verheiratheten Arbeiterinnen ein Feiern und Ruhen wenigstens am Sonntag Nachmittag ermöglichen, er würde den ledigen Arbeiterinnen die vollständige Sonntagsruhe bringen. Nach der Ueberzeugung der Als sie ihre Studien beendet glaubte, ging fie nach Glasgow, wo sie genaue Daten zu finden sicher war, die ihren Aufzeichnungen noch mangelten. Sie sette ihr einfaches Leben dort wieder fort, und machte sich außer ihrem Tagewerk noch an das gründliche Lesen des Journal de la cooperative", eine Samm lung von dreißig Jahrgängen!! " Beatrice hatte Beweise ihres Muthes abgelegt! So wie sie nicht vor den Unannehmlichkeiten ihrer Lehrmädchenzeit zurückschreckte, so ließ sie sich auch von dem papierenen Berg nicht entmuthigen! Sie widmete nach ihrer Tagesarbeit durch volle sechs Monate je fünf Stunden des Tages dieser Lektüre und der Niederschrift von Auszügen aus derselben. Nach diesen sechs Monaten schrieb sie ihr Buch, das" The Cooperative movement in Great Britain"( Genossenschafts- Bewegung in England") betitelt ist, und zu dessen Abfassung sie achtzehn Monate bedurfte. Beatrice Webb sagte über dieses Buch:„ Ich hätte daraus einen stärkeren Band machen sollen, ich wäre mehr berücksichtigt worden, aber ich wollte den Leser nicht überladen." Diese in ihrer Art einzige Publikation war die Krönung ihres Lebens als junges Mädchen. Bald nach dem Erscheinen dieses Buches begegnete sie dem, der ihr Mann werden sollte. Es ist dies Herr Sydney Webb, der mit ihr zusammen die Geschichte der englischen Gewerkvereine geschrieben hat. Beatrice Potter mußte ihm wie eine ideale Gefährtin erscheinen, als eine, die wirklich seine Ergänzung bilden konnte, sowohl in seinen Werken als in seinen Gedanken. Ihre Verbindung war sehr einfach bewerkstelligt; die Verlobte war majorenn und war frei in ihren Nur kamen die Verfügungen und Herrin ihres Vermögens. jungen Leute überein, ihr Verhältniß geheim zu halten, bis die nöthigen Studien für das Werk beendigt sein werden, das sie später gemeinsam abfassen wollten. Die Verlobten sezten ihre For schungen fort, reisten in den Provinzen und sahen sich nur selten. Arbeiterinnen werden die Interessen der Unternehmer durch die geforderte Neuerung nicht geschädigt. Die Dank ihrer besser ausgeruhten Frauen und Mädchen nehmen frischer und kräftiger Montags die Arbeit wieder auf und vermögen mehr zu leisten als Arbeitskräfte, die sich nicht einmal über Sonntag genügend ausruhen fonnten. " Die Organisirung der Dienstmädchen versuchen in jüngster Zeit die Genossen in Prag. Es ist ihnen gelungen, bisher die fremden Elemente fernzuhalten, welche die früheren diesbezüglichen Bemühungen scheitern ließen. Allwöchentlich finden Versammlungen statt, die sich eines steigenden Besuchs seitens der Dienstmädchen erfreuen. Der letzten Versammlung wohnten gegen 150 Zuhörerinnen bei, eine gewiß ansehnliche Zahl, wenn man die traurigen Ausbeutungs- und Abhängigkeitsverhältnisse der weißen Sklavinnen" in Betracht zieht. Es ist die Gründung einer Organisation in Aussicht genommen, die vor allem das Klassenbewußtsein und das Gefühl persönlicher Würde unter den Dienstmädchen wecken soll. Als weitere Aufgabe ist vorgesehen die Gewährung von Rechtsschutz gegen die gewissenlose Ausbeutung und die oft unwürdige Behandlung der Dienstmädchen seitens der„ Gnädigen". Endlich eine Regelung der Herbergsverhältnisse, welche die denkbar schlimmsten sind und die oft ganz unerfahrenen jungen Mädchen schamlosester Auswucherung und schwerster sittlicher Gefahr preisgeben. Die auf diesem Gebiete vorliegenden schreienden Mißstände sind von wesentlichem Einfluß darauf, daß Prag eine hervorragende Rolle für den internationalen Mädchenhandel spielt. Die tschechischen Frauenrechtlerinnen sind erflärlich genug bis jetzt ebenso wenig als ihre deutschen Schwestern für die Besserstellung der Dienstmädchen eingetreten. Die Gleichberechtigung der Geschlechter ist eine schöne Sache, aber die Gleichberechtigung zwischen der„ radikalen" Gnädigen und ihrer kochenden oder waschenden Minna und Lina ist den meisten der Damen ein Greuel und Scheuel. Eine Gewerkschaftsorganisation der Krankenpflegerinnen ist in London nach dem Muster der Trade- Unions gegründet worden. Schwierigkeiten erwachsen ihr aus dem Widerstand, der gegen die Einzeichnung der Irrenwärterinnen in das Register der ,, Trained nurses"( gelernte Wärterinnen) erhoben wird, doch hofft man, daß die Streitfrage auf die eine oder andere Art eine Lösung findet. Resolutionen, die Arbeiterschutzgesetzgebung und das Frauenstimmrecht betreffend, nahm der Schottische TradeUnions- Kongreß an, der Ende März in Glasgow tagte. Er forderte Fräulein Potter war mit dem heiflen Theil der Arbeit betraut. Sie ließ sich zu den engeren Sizungen der Arbeiter zuziehen. Sie hörte gespannt zu, prägte sich alles Gehörte in ihr Gedächtniß; ihre Eigenschaft als Frau war ihr höchst zweckdienlich; man beachtete sie kaum, sie zählte nicht, und so erfuhr sie Vieles, was man vor ihrem Bräutigam verheimlichte. So ging es ihr auch bei den Unternehmern und Kapitalisten. Diese zögerten fast nie, ihr hunderterlei genaue Informationen zu geben, ihr die genauen Summen ihrer Verluste oder ihre Gewinnste zu nennen, sie dachten wohl, liebt sie zu betonen, daß sie nicht genügend ihre Erklärungen würde auffassen können, um sie zu verwerthen! " Sie bewies ihnen wohl das Gegentheil aufs Glänzendste. Ein Brief, den Beatrice Webb über ihre Auffassung der Mädchenerziehung, und die Rolle, die die Frau in der Gesellschaft spielt, einmal schrieb, soll hier einen Platz finden. Ich fürchte, daß es mir sehr schwer werden wird, Ihnen meine Ansichten über die Rolle, die die Frau spielen soll, zu erklären. Die Frauenfrage ist nicht eine jener, die ich besonders studirt habe; ich bin nicht genug Physiologin, um be= urtheilen zu können, welche physische Grenzen sich der Beschäftigung der Frauen im industriellen und gewerblichen Leben entgegenseßen könnten, noch durch welche tägliche Beschäftigung sie sich am besten zu ihrem Beruf als Gattin und Mutter ausbilden könnte. Sicherlich bekämpfe ich jeden Versuch, aus der Frau einen Mann zu machen oder in ihr einen männlichen Charakter auszubilden. Sicherlich will ich, daß die Frau start sei, fähig, sich in allen Lagen des Lebens zurechtzufinden. Aber vor allem möchte ich, daß sie weiblich, mütterlich bleibe, für ihre Kinder, für ihren Gatten, für ihre Geschwister und Freunde, und für alle Mitmenschen. Die physische und geistige Mütterlichkeit scheint mir die außerordentlichste Thätigkeit, zu der die Frau berufen ist. 118 eine Reihe von gesetzlichen Maßregeln, welche besonders im Interesse der Arbeiterinnen liegen. So die obligatorische Beschaffung von Sitgelegenheit für die Verkäuferinnen. Des Weiteren ein Zusatz zum Fabrik- und Werkstättengesetz von 1873, dahingehend, daß jede Einschüchterung von Arbeitern zum Zwecke des Unterlassens von Mittheilungen an die Gewerbebeamten als Behinderung der Fabrikinspektoren bei Ausübung ihrer Amtspflicht bestraft werden solle. Die Dringlichkeit der geforderten Bestimmung wurde hauptsächlich mit dem Hinweis darauf begründet, daß die meisten Arbeiterinnen aus Furcht vor Entlassung oder anderer Maßregelung den Gewerbebeamten die im Betrieb vorhandenen Mißstände nicht mitzutheilen wagen. Die Regierung wurde ferner aufgefordert, durch eine Bill die verschiedenen Fabrit und Werkstättengesetze zu vereinigen und zu vereinfachen, sodaß die heute vielfach herrschende Verwirrung beseitigt werde. Eine andere Resolution verlangt eine Abänderung des die öffentliche Gesundheit betreffenden Gesetzes für Schottland. Diesem sollen Vorschriften zugefügt werden über die hygienische Beschaffenheit aller Werkstätten, ohne Rücksicht auf die Zahl der daselbst beschäftigten Personen. In der Begründung dieser Forderung wurde u. a. ausgeführt, daß die geltenden gesetzlichen Vorschriften die vielen Tausende von Heimarbeiterinnen nicht genügend schützen. Angenommen wurde außerdem eine Resolution, welche die Altersgrenze für Halbzeitler von elf auf zwölf Jahre, die für jugendliche Vollarbeiter auf fünfzehn Jahre erhöht wissen will und das Verbot der Nachtarbeit für jugendliche Arbeiter unter achtzehn Jahren fordert. Der Kongreß erklärte seine Sympathien mit den Bestrebungen, durch die Gesetzgebung den früheren Ladenschluß festzulegen und zwar auch für Tabak- und Zeitungsgeschäfte, sowie durch die Einführung von Schichtenarbeit eine Beschränkung der Dienststunden des Personals der Restaurants herbeizuführen. An der Diskussion zu den einschlägigen Fragen betheiligten sich besonders zwei Frauen, Mrs. Galloway, die Delegirte der Women's Protektive and Provident League von Glasgow, und Miß Irwin, Mitglied der Regierungskommission zur Untersuchung der Lage der Arbeiterinnen und Gewerkschaftssekretärin. Einem Antrag Miß Irwins entsprechend nahm der Kongreß zur Frage des Frauenstimmrechts folgende Resolution an:" Mit Rücksicht auf die gegenwärtig dem Lande zugehenden wichtigen gesetzgeberischen Maßregeln, welche sich auf die soziale und wirthschaftliche Lage der Frauen beziehen, ist es von Rechts wegen wünschenswerth, daß den Frauen durch Zuerkennung des Parlamentswahlrechts unter den gleichen Bedingungen wie den Männern eine direkte Stimme beim Zustandekommen der Gesetze eingeräumt wird, welche sie so tief berühren." Zur Begründung ihres Antrags sagte Miß Irwin, daß sie seit Langem Ich verstehe darin jenen intensiven Wunsch, diese schönsten Eigenschaften der menschlichen Natur zu entwickeln und auszubilden, sei es für die eigene Familie, sei es für die Menschheit. Um jene idealen Mütter werden zu können, müssen die Frauen eine ausgezeichnete geistige Ausbildung erhalten, und von allen Arten sozialen Vorurtheilen befreit werden. Aber ich bezweifle, daß die heutige Art, wie die Frauen erzogen werden, sie in den Stand seßen kann, ihre Kinder und Mitmenschen zu pflegen und zu entwickeln. Andererseits scheint mir die alte Vorstellung, die Frau unschuldig, d. h. unwissend zu erhalten, besonders gefährlich. Wenn ein Geschlecht die Tiefen der Gesellschaft zu ergründen hätte, um das Elend und die Schlechtigkeit aufzudecken, so ist es das weibliche, das dazu berufen ist. Ich glaube, die Frau ist von Natur aus keuscher und besser als der Mann, weniger ausgesezt, durch Beispiel und Vorstellung verführt zu werden. Kurz gesagt: ich würde jungen Knaben nicht erlauben, schlechte Bücher zu lesen, noch schlechte Sachen zu sehen. Aber ich würde jungen Mädchen und Frauen alle Bücher zugänglich machen und alles unverhüllt im Leben zeigen, sicher, daß sie nie von ihrer Kenntniß schlechten Gebrauch machen werden." Wir Sozialdemokratinnen bedauern, daß Beatrice Webb in England lebt und der Fabian- Gesellschaft angehört, lebte sie in Deutschland oder Oesterreich, so würden wir sie gewiß zu den Unseren zählen können, und Frauen wie sie könnten wir brauchen, ihr Muth, ihre Energie würde andere, minder starke Naturen fräftigen, ihr Wissen würde die anderen aneifern, ihr ähnlich werden zu wollen. Vielleicht wird die Zeit noch kommen, wo wir sie ganz zu den Unseren werden zählen können. ( ,, Wiener Arbeiterinnen- Zeitung.") - 119 zu den Anhängerinnen des Frauenstimmrechts zähle, daß aber vor ihrem Eintritt in die Arbeiterbewegung ihre diesbezügliche Untersuchung mehr ein frommer Wunsch als ein lebendiger Glaube gewesen sei. Seitdem sie in der Gewerkschaftsbewegung wirke, habe sie sich davon überzeugt, daß die Frauen vor allem nach dem Wahlrecht streben müßten. Die Gewerkschaftsbewegung sei vorzüglich, aber ihrem Wirken seien Schranken gezogen, die Gesetzgebung müsse zu Gunsten der Arbeiterinnen eingreifen, und dies um so mehr, als es so ungeheuer schwierig sei, Frauen gewerkschaftlich zu organisiren. Seit fünf bis sechs Jahren sei sie für die gewerkschaftliche Organisation der Arbeiterinnen thätig, doch sei es leichter, zehn Arbeitergewert schaften als eine einzige Frauengewerkschaft zu organisiren. Die Schuld davon liege weniger an den Frauen als an ihren schlechten Arbeitsbedingungen und zumal an der langen Arbeitszeit. Die Frage des Frauenstimmrechts sei vor allem eine Arbeiterfrage. Die Frauen hätten an den wirthschaftlichen und sozialen Zuständen, mit denen die Gesetzgebung sich beschäftigt, ein ebenso großes Interesse als der Mann, und die Arbeiterinnen müßten das Wahlrecht benützen, um mittels der Gesetzgebung bessere Arbeitsbedingungen zu erringen. Die tägliche Noth treibt mehr und mehr Frauen auf den Arbeitsmarkt, wo sie dem Manne Schmutzkonkurrenz machen. In der Folge wird es immer nöthiger, den Frauen das Wahlrecht zuzuerkennen. Wohl werde gegen die Forderung eingewendet, daß viele Frauen das Stimmrecht nicht verlangten und nicht ausüben würden. Viele Männer gingen nicht zur Wahlurne, doch sei es Niemand eingefallen, deswegen dem männlichen Geschlecht das Wahlrecht abzuerkennen. Die Arbeiterin bedürfe des Stimmrechts dringend zur Wahrung ihrer Interessen. Soziale Gesetzgebung. Wie die Gerichte Zuwiderhandlungen gegen die Arbeiterschutzgesetze ahnden, geht aus den Berichten mehrerer Fabrikinspektoren mit wünschenswerther Deutlichkeit hervor. Schon seit Jahren flagt der treffliche badische Fabrikinspektor Dr. Wörishoffer, daß die Gerichte vielfach Verfehlungen gegen die Gewerbeordnungsnovelle allzu milde bestrafen. In seinem Bericht für 1896 hebt er zwar hervor, daß nicht mehr so kleine Geldstrafen wie im Vorjahr verhängt werden, und daß die Staatsanwaltschaft gegen zu geringe Strafanmessung in einigen Fällen mit Erfolg Berufung einlegte. Allein er konstatirt auch, daß noch immerhin Urtheile vorkommen, die deswegen auffallen, daß die Annahme mildernder Umstände in einer Weise begründet wird, die fast einer Verurtheilung der gesehlichen Vorschriften gleich kommt." So wurde ein Betriebsbesitzer wegen Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften über den zehnstündigen Arbeitstag, die Arbeitszeit und die Pausen jugendlicher Arbeiter, sowie die Beschäftigung von Arbeiterinnen über sechzehn Jahre nur zu einer Geldstrafe von 40 Mark verurtheilt. In der Begründung der hohnvoll niedrigen Strafausmessung heißt es nach dem Bericht auffallend", daß als strafmildernd u. a. zu berücksichtigen sei eine in weiten Kreisen herrschende Abneigung gegen die Festsetzung erheblicher Geldstrafen wegen derartiger Vergehen gegen die Gewerbeordnung, welche Zuwiderhandlungen überhaupt nicht schwer aufzufassen seien."§ 146 Ziffer 2 der Gewerbeordnung besagt, daß Verfehlungen gegen die betreffenden Bestimmungen mit Geldstrafe bis zu 2000 Mark und im Unvermögensfalle mit Gefängniß bis zu sechs Monaten bestraft werden." Der Fabrikinspektor für Oberfranken theilt mit, daß acht Kalksteinbruchbesitzer wegen vorschriftswidrigen Abbaus ihrer Steinbrüche zu Geldstrafen von 8 bis 10 Mark verurtheilt wurden. Im ersten Bezirk der Fabritinspektion von Württemberg erkannten die Gerichte bei Zuwiderhandlungen gegen die gesetzlichen Bestimmungen betreffs die Beschäftigung von Kindern, jugendlichen Arbeitern, minderjährigen Personen und Arbeiterinnen auf Strafen von 1 bis 20 Mart. Der Gewerbebeamte bemerkt dazu: , Die Thatsache, daß häufig das Mindestmaß der Strafen von dem Richter angesetzt wurde, dürfte bei den Bestraften kaum dazu führen, sie von der ferneren Umgehung der gesetzlichen Bestimmungen abzuhalten; auch ist eine weitere unangenehme Folge die, daß dem Gewerbeinspektor seine Aufgabe, den gesetzlichen Bestimmungen Geltung zu verschaffen, erschwert wird." Der Beamte im zweiten württembergischen Inspektionsbezirk findet es auffallend, daß Vergehen, auf welche die schwersten in der Gewerbeordnung vorgesehenen Strafen, d. H. Geldstrafen bis zu 2000 Mark und im Unvermögensfalle Gefängniß bis zu sechs Monaten gesetzt wird, fast ausnahmslos mit geringen Geldstrafen, die in der überwiegenden Mehrzahl geradezu auf das Mindestmaß von 3 Mark lauten, geahndet werden." Die gutfituirten Inhaber einer Fabrik z. B. hätten jugendliche Arbeiter an mehreren Wochentagen bis zu zwölf Stunden und an zwei Sonntagen bis zu sieben Stunden beschäftigt. Sie wurden wegen eines fortgesetzten Vergehens zu je 3 Mark Geldstrafe verurtheilt! Ein ,, leistungsfähiger" Betriebsunternehmer wurde um 5 Mark gebüßt, weil er seine jugendlichen Arbeiter fortgesetzt länger als zehn Stunden täglich und einen derselben an einem Festtage beschäftigt hatte! Man stelle solchen Gerichtserkenntnissen die Verurtheilungen gegenüber, die mit Hilfe des dolus eventualis und des Groben- Unfug- Paragraphen gefällt worden sind wegen Majestätsbeleidigung, Boykott, Zuwiderhandlungen gegen das Vereinsgesetz 2c., und das Wesen des Klassenstaats muß flar in die Augen springen. Viele Bestimmungen der Gewerbeordnung sollen die Arbeiterinnen gegen ein Uebermaß fapitalistischer Ausbeutung schützen. Die Arbeiterinnen haben mithin ein dringliches Interesse daran, die klassenstaatliche Haltung der Gerichte den kapitalistischen Verfehlungen gegenüber kennen zu lernen. Weibliche Fabrikinspektoren. Die ersten weiblichen Fabrikinspektoren in Deutschland werden, wie wir seinerzeit mittheilten, in Hessen angestellt. In dem Voranschlage des Etats für die Finanzperiode 1897/1900 des Großherzogthums sind die Mittel für die Anstellung zweier weiblichen Assistenten der Fabrikinspektoren angesetzt. Dieselben werden den Beamten der beiden in Hessen bestehenden Aufsichtsbehörden unterstellt. Die Aufsichtsbefugnisse gelten einstweilen nur für ganz spezielle, die Frauenarbeit betreffende Gebiete und solche Betriebe, in denen Troß dieser Beausschließlich Arbeiterinnen beschäftigt sind. schränkungen ist es ein erfreulicher Fortschritt, daß in Hessen Frauen zur Gewerbeinspektion herangezogen werden. Wer mit der wichtigen Berufsthätigkeit betraut wird, darüber verlautet noch nichts. Hoffentlich ermuthigt das Vorgehen Hessens andere deutsche Einzelstaaten, endlich mit dem zopfigen Vorurtheil zu brechen und mit der Anstellung weiblicher Gewerbebeamten einer Forderung gerecht zu werden, welche das kämpfende Proletariat im Interesse der Arbeiterinnen seit langen Jahren erstrebt. Die Anstellung weiblicher Fabrikinspektoren wird auch in Holland gefordert. Bereits 1895 wandten sich zwei frauenrechtlerische Organisationen, das Komite zur Verbesserung der sozialen und rechtlichen Stellung der Frau" und„ die Vereinigung zur Wahrung der Interessen der Frau", mit einer Adresse an die zweite Kammer und ersuchten sie, neben den männlichen auch diesen gleichgestellte weibliche Inspektoren mit der Gewerbeaufsicht zu betrauen. In der Adresse wurde zur Begründung der Forderung u. a. darauf verwiesen, daß der Abgeordnete für Haarlem, Herr Farncombe Sanders, die Aufstellung weiblicher Fabrikinspektoren für wünschenswerth erklärte. Die Reform wurde von einem Theile der Presse warm befürwortet. Trotzdem haben sich Regierung und Volksvertretung nicht zu ihr verstanden. Das seit dem 1. Januar dieses Jahres in Kraft getretene neue Arbeiterschutzgesetz, das gleichzeitig eine Reorganisation der Fabrikinspektion bringt, hat die Anstellung von Fabritinspek torinnen leider nicht vorgesehen. Arbeiterorganisationen, Frauenrechtlerinnen und Sozialreformler werden indeß weiter für die Reform kämpfen, bis sie ihre Verwirklichung gefunden hat. Frauenbewegung. ,, Die Grenzlinien der Frauenbewegung" betreffend stellte Frau Dr. Kempin auf dem achten evangelisch- sozialen Kongreß folgende Leitsätze auf:" Bei der Erörterung der Grenzlinien für die Frauenbewegung wird die vorzugsweise Angemessenheit des häuslichen, erziehlichen und Pflegeberufs der Frau als unbestritten vorausgesetzt. Dagegen treten folgende Gesichtspunkte in den Vordergrund: 1. der wirthschaftliche, 2. der rechtliche, und zwar a) der privatrechtliche, b) der öffentlich rechtliche, 3. der ethische. Ad. I. 1. Die Ausübung jeder der weiblichen Natur angemessenen Berufsart ist den Frauen prinzipiell freizugeben. 2. Die Frauenbewegung hat darnach zu trachten, daß die Arbeitslöhne für weibliche Arbeit bei gleicher Leistung auf allen Gebieten nicht unter diejenigen der Männer herabsinken. Ad. II a. 3. Das Bürgerliche Gesetzbuch entspricht im Großen und Ganzen den heutigen vernünftigen Anforderungen nach der privatrechtlichen Besserstellung des weiblichen Geschlechts. 4. Die absolute Gleichstellung von Mann und Frau in der Ehe ist um der Schonung berechtigter Familieninteressen willen nicht zu erstreben. Ad. IIb. 5. Das Geschlecht soll prinzipiell kein Hinderniß für Berufung der Frau zu öffentlichen Aemtern sein, wenn ihre Fähigkeiten den Anforderungen des Amtes ebenso entsprechen als diejenigen eines Mannes. 6. Die überschüssigen Frauenkräfte sind nach Möglichkeit in der kommunalen Verwaltung zu verwenden. 7. Das allgemeine aktive und passive Wahlrecht der Frauen ist nicht wünschbar, das lokale dagegen ein Postulat der Zufunft. Ad. III. 8. Abgesehen von der wirthschaftlichen und rechtlichen ist die ethische Seite der Frauenfrage, welche in der Sehnsucht der Frauen nach Entwicklung ihrer Individualität gipfelt, ernster Berücksichtigung werth. 9. Eine Lösung der Frauenfrage in diesem Sinne ist nur durch eine wesentliche Umgestaltung der Erziehung zu erreichen. 10. Vor Allem ist ein obligatorisches Dienstjahr im Haushaltungsfache einzuführen und Unterrichtsanstalten für Mädchen zu schaffen, welche die Mittelstufe zwischen Gymnasial- und Hochschulstudien bilden, und deren Abgangszeugnisse der Absolvirung der ersten Semester an den bestehenden Universitäten gleichgeachtet werden." Erweiterung der Frauenrechte und soziale Reformen verlangen eine Reihe von Petitionen, welche im laufenden Jahre seitens der Frauenrechtlerinnen in Finnland dem Landtage eingereicht worden sind. Es wird in den Petitionen gefordert: 1. Das aktive und passive politische Stimmrecht für die Frauen. 2. Das passive kommunale Wahlrecht für die Frauen( das aktive Gemeindewahlrecht besitzen sie schon seit Jahren). 3. Wählbarkeit der Frauen in das Vormundschaftsgericht. 4. Gleiches Recht für Lehrer und Lehrerinnen. Zulassung der Lehrerinnen zu allen staatlichen Schulämtern. 5. Verbesserung der rechtlichen Stellung der unehelichen Kinder. 6. Reform der Prozeßordnung; Berechtigung der Juristinnen zur Führung eines Rechtsstreits vor Gericht. 7. Verbot der Eheschließung von Frauen vor dem vollendeten achtzehnten Lebensjahr. 8. Maßregeln gegen die Prostitution; gleiche Behandlung der unsittlichen Männer und Frauen betreffs der Maßregeln, welche die Verbreitung von Geschlechtskrankheiten verhindern sollen. Eine gesetzliche Festlegung des Eheschließungsalters der Frauen auf das vollendete achtzehnte Lebensjahr erscheint nur als eine überflüssige Maßregel. Aus dem uns vorliegenden Bericht geht nicht hervor, was die finnländischen Frauenrechtlerinnen unter Maßregeln gegen die Prostitution" begreifen. Dafern sie unter dieser Etikette Reformen zu Gunsten des arbeitenden Volkes, zumal Reformen zu Gunsten der Arbeiterinnen fordern sollten, so würde ihr Vorgehen gewiß Anerkennung verdienen. Aber wir fürchten, daß die Damen lediglich mit Frau Bieber- Böhm Juristerei und Büttelei zum Kampfe gegen die Unsittlichkeit aufrufen. In allen Ländern hatte ja bisher das Gros der Frauenrechtlerinnen bezüglich der Frage der Prostitution eine geradezu verblüffende Unklarheit, Schiefheit und Einseitigkeit der Auffassung, und der Aktion bethätigt. Und schon der Umstand ist nach der Richtung hin verdächtig, daß von der gleichen Behandlung„ unsittlicher" statt„ ge= schlechtskranker" Männer und Frauen gesprochen wird. Die wichtigste Petition der finnländischen Frauenrechtlerinnen, das politische Stimmrecht des weiblichen Geschlechts betreffend, ist einer Kommission zur Berathung überwiesen worden. Sozialistische Frauenbewegung im Ausland. Mit der Frage der Frauenarbeit und des gesetzlichen Arbeiterinnenschutzes beschäftigte sich der Regionalkongreß der lombardischen Parteigenossen, der Ende Juni in Lodi tagte. Im Anschluß an ein treffliches Referat von Genossin Dr. Kulischoff beschloß der Kongreß, eine von der sozialistischen Frauengruppe in Mailand begonnene Enquete über die Bedingungen der Frauen- und Kinderarbeit in Italien zu unterstützen. Ferner sobald als möglich eine lebhafte Agitation vermittels von Arbeiterinnenkomites ins Leben zu rufen, und zwar behufs Unterstützung eines von den sozialistischen Abgeordneten einzureichenden Gesetzentwurfs, den staatlichen Schutz der Frauen- und Kinderarbeit betreffend. Gewerbegerichtliches. Die unwürdige Behandlung der Arbeiterinnen seitens mancher Unternehmer wird klärlich durch den folgenden Fall illustrirt, der kürzlich vor der Kammer I des Berliner Gewerbegerichts verhandelt wurde. Die Herren Say& Wolfsohn flagten gegen die Knopflochnäherin S. auf Schadenersatz wegen angeblichen Kontraktbruches. Der Vertreter der Firma, Herr Sax, begründete die Forderung von 28 Mt. damit, daß Fräulein S. ihn um diese Summe dadurch geschädigt habe, daß sie ohne Innehaltung der vierzehntägigen Kündigungsfrist plötzlich die Arbeit niedergelegt habe. Die Kläger hätten während der vierzehn Tage ein Lehrmädchen an die Maschine setzen müssen, an der die Beklagte gearbeitet habe. Solange Fräulein S. die Maschine bediente, habe ihnen diese pro Woche 14 Mt. eingebracht, ein Lehrmädchen dagegen zerbreche so viel Nadeln, daß der Geschäftsnutzen gleich Null sei. Fräulein S. erhob Widerklage und verlangte 18,22 Mt. einbehaltenen Lohn und 25 Mt. Entschädigung. Sie machte geltend, Herr Say habe sie so grob beleidigt, daß ihr ein längerer Verbleib im Betrieb unmöglich gewesen sei.„ Herr Say", so erzählte Fräulein S.,„ steckte den Schlüssel zum Anstandsort ein, damit Niemand außerhalb der Pausen austreten sollte. Nachdem er den Schlüssel einem Lehrmädchen verweigert 120 Verantwortlich für die Redaktion: Fr. Klara Bettin( Eißner) in Stuttgart. hatte, verlangte ich ihn für mich. Als mein Verlangen ebenfalls abgeschlagen wurde, machte ich Hrn. Say Vorhaltungen, daß er den Schlüssel herausgeben müsse und daß sein Verhalten polizeiwidrig sei. Hierauf erwiderte Say, ich solle nicht frech sein; meinen Protest gegen eine solche Behandlung und gegen das Verbot, den Mund zu halten, beantwortete er mit noch gröberen Beleidigungen. Ich sei ein freches Frauenzimmer, erklärte er, wenn ich nicht ruhig sei, so werfe er mich zum Fenster hinaus. Ich solle mich in acht nehmen, sonst könne ich meine Knochen auf der Straße zusammensuchen. Auch äußerte er, ich triebe mich auf der Straße herum." Herr Sax bestritt die letztere Behauptung, Fräulein S. erbot sich jedoch, sie zu beweisen. Im Uebrigen vermochte Herr Sar den Anschuldigungen der Dame gegenüber nur zu erklären, daß ihm die angeführten Aeußerungen lediglich in Folge der großen Erregung entwischt sein könnten, in die ihn das Auftreten der Beklagten versetzt habe. Er wollte nicht die Absicht gehabt haben, jeder Arbeiterin den Schlüssel zum Abort vorzuenthalten; er hätte vielmehr nur verhindern wollen, daß die Mädchen ihrer Gewohnheit nach zu„ drei und vier" austreten. Fräulein S. blieb mit großer Bestimmtheit bei ihren Angaben. Der Vorsitzende der Gewerbegerichtskammer rieth zu einem Fräulein S. günstigen Vergleich. Er führte aus, Herr Say solle zahlen, damit die ganze Geschichte nicht erst im schriftlichen Urtheil firirt zu werden brauche. Die Kläger Say& Wolfsohn wurden mit ihren Ansprüchen abgewiesen und verurtheilt, an Fräulein S. 44,22 Mt. zu zahlen. In dieser Summe ist eine Ver= säumnißgebühr von 1 Mt. enthalten, die der Beistand des Mädchens beantragt hatte. Die Klage der Herren Sax& Wolfsohn, wurde dargelegt, sei unbegründet, da seitens des Fräulein S. fein Kontraktbruch vorliege. In dem Verhalten des Herrn Say gegenüber der Angeklagten liege eine so ungeheuerliche Ungebühr, daß die Dame nicht im Geschäft verbleiben konnte. Fräulein S. habe unter diesen Umständen nicht blos Anspruch auf den rückständigen Wochenverdienst, der ihr nach der Arbeitsordnung im Falle eines Kontraktbruches verloren gehen sollte, sondern sie müsse auch die geforderte Lohnentschädigung zugebilligt erhalten. Möchten die Arbeiterinnen sich doch endlich daran gewöhnen, in jedem Falle einer Verlegung ihrer Interessen durch den Unternehmer so bestimmt und klar beim Gewerbegericht vorzugehen, wie es Fräulein S. gethan. 1 Zur Beachtung. Seitens der Unterzeichneten sind Listen zur Sammlung von Geldern für die Agitation unter den proletarischen Frauen in Umlauf gesetzt. Die Genossinnen allerorten werden dringend ersucht, sich solche Listen kommen zu lassen und fleißig für Aufbringung von Mitteln zu wirken. Frau M. Wengels Vertrauensperson. Berlin O, Fruchtstraße 30, Quergeb. 2 Tr. Quittung. erhalten zu haben bescheinigt dankend Zu Agitationszwecken 20 Mt. von den Genossinnen in Köln Frau M. Wengels, Vertrauensperson Berlin O, Fruchtstraße 30, Quergeb. 2 Tr. Quittung. Für die Wäscherinnen in Neu- Isenburg sind nachträglich noch einige Beträge eingegangen, darunter von den Genossinnen in Königsberg 20 Mt.; von dem Gewerkschaftskartell zu Schmölln, S. A., 5 Mt. 20 Pf. Die Gesammtsumme der bei der Unterzeichneten eingelaufenen Gelder beträgt 944 Mt. 94 Pf. Frau M. Wengels, Vertrauensperson, Berlin. Druckfehler- Berichtigung. In dem Leitartikel von Nr. 14,„ Wir kämpfen für unser Recht", sind leider mehrere sinnentstellende Druckfehler stehen geblieben. Seite 106, Zeile 2 von oben ist„ den" zu lesen statt„ die". Auf der nämlichen Seite, Zeile 20 und 19 von unten muß„ Angelegenheit" statt" Arbeit" und" Tropfen" statt" Propfen" stehen. Der betreffende Satz muß lauten:„ Und in der Mehrzahl der Fälle destilliren sie mit ebenso viel feinsinnigem Geschick als löblichem Eifer aus jeder Angelegenheit, mit der Arbeiterinnen sich befassen, den erforderlichen politischen Tropfen heraus, um auflösen, verbieten und strafen zu können." Druck und Verlag von J. H. W. Dietz Nachf.( G. m. b. H.) in Stuttgart.