Nr. 17. Die Gleichheit. 7. Jahrgang. Beitschrift für die Intereffen der Arbeiterinnen. Begründet von Emma Ihrer in Pankow bei Berlin. Die„ Gleichheit" erscheint alle 14 Tage einmal. Preis der Nummer 10 Pfennig, durch die Post( eingetragen unter Nr. 2902) vierteljährlich ohne Bestellgeld 55 Pf.; unter Kreuzband 85 Pf. Jahres- Abonnement Mt. 2.60. Stuffgart Mittwoch, den 18. August 1897. Nachdruck ganzer Artikel nur mit Quellenangabe gestattet. Juhalts- Verzeichniß. Nicht Schmutzkonkurrentin, Kampfesgefährtin, Arbeitsgenossin.- Frauen im Aus der Telephondienste. Von einer ehemaligen Telephonistin. Bewegung. Feuilleton: Erotik und Idyll. Aus Novelletten von Alexander Kielland.( Fortsetzung.) Vergangenheit und Zukunft. ( Gedicht.) Von Rückert. Notizentheil von Lily Braun und Klara Zetkin: Der Internationale Kongreß für gesetzlichen Arbeiterschutz zu Zürich.- Gefundheitsschädliche Folgen industrieller Frauenarbeit. Frauenarbeit auf dem Gebiete der Industrie, des Handels und Verkehrswesens. Frauenbewegung. Nicht Schmukkonkurrentin, Kampfesgefährtin, Arbeitsgenoffin. Wirthschaftliche Unabhängigkeit der Frau, das ist die Grundlage der sozialen Befreiung des weiblichen Geschlechts, seiner sozialen Gleichberechtigung mit der Männerwelt; wirthschaftliche Selbständigkeit, das ist der sichere, gesegnete Boden, auf dem das freie Selbstbestimmungsrecht des Weibes als Geschlechtswesen fräftig in die Halme sproßt und sich zu herrlichen fruchtbaren Blüthen entfaltet. Mit Recht steht deshalb die Forderung der wirthschaftlichen Unabhängigkeit der Frau und des Kampfes für sie im Vordergrund aller Strömungen, welche das weibliche Geschlecht aus der Enge und Einseitigkeit des heutigen Lebens und Webens zum Vollmenschenthum vorwärts und aufwärts tragen wollen. Für die übergroße Mehrzahl der Frauen aber baut sich die wirthschaftliche Selbständigkeit dem Manne gegenüber auf der Berufsarbeit auf. Nur das winzige Händchen von Damen der oberen Zehntausend erlangt mit dem Verfügungsrecht über das ansehnliche Vermögen wirthschaftliche, persönliche und soziale Unabhängigkeit. Die breiten Frauenmassen dagegen der Habenichtse und Wenigbesitzenden erringen die wirthschaftlich selbständige Eristenz in der Familie nur, dafern sie, das Schalten und Walten am häuslichen Herde preisgebend, berufsthätig sind. Und die geschicht liche Entwicklung, gespornt und getrieben von den tieffurchenden Umwälzungen des Wirthschaftslebens, zwingt immer ausgedehnteren Frauenkreisen die Erwerbsarbeit auf. Sie verwandelt mächtige Schichten von Proletarierinnen aus wirthschaftenden Hausfrauen in Berufsarbeiterinnen auf industriellen und gewerblichem Gebiete; sie hett Schaaren bürgerlicher Frauen und Mädchen aus der beschränkten Idylle des bürgerlichen Heims zum Broferwerb auf dem Gebiete des Handels und Verkehrs, des Kunstgewerbes, der sogenannten liberalen Berufe. Wohl zeitigt die Klassenspaltung in der kapitalistischen Gesellschaft und die von ihr beherrschte verschiedene Klassenlage der proletarischen und der bürgerlichen Frauen bezüglich der Berufsthätigkeit der einen und der anderen einen wesentlichen Unterschied. Die Proletarierin hat die Berufsarbeit nicht zu erringen im Kampfe von Geschlecht zu Geschlecht, sie ist ihr vielmehr von dem Ausbeutungsbedürfniß des Kapitals und der wirthschaftstechnischen Revolution, der Umgestaltung und Ausgestaltung der Produktionsmittel und Produktionsverfahren erschlossen worden. Und die selbständige Erwerbsarbeit außerhalb des Rahmens der Familie hat die Proletarierin nicht thatsächlich wirthschaftlich frei gemacht, sie hat ihr Buschriften an die Redaktion der Gleichheit" find zu richten an Fr. Klara Bettin( Eißner), Stuttgart, RothebühlStraße 147, III. Die Expedition befindet sich in Stuttgart, Furthbach- Straße 12. vielmehr nur statt des alten Herrn in der Familie einen neuen auf dem Markte, in der Gesellschaft gegeben. Ihr Kampf für volle wirthschaftliche Freiheit erhält damit naturnothwendig ein anderes Ziel und einen anderen Charakter als derjenige der Bourgeoisdame. An Stelle des Kampfes von Geschlecht zu Geschlecht tritt für sie das Ringen von Klasse zu Klasse. Die bürgerliche Frau muß dagegen ihre freie Berufsthätigkeit zum größten Theile noch dem Manne ihrer Klasse entreißen. Und soweit sie nicht als Proletarierin der Kopfarbeit unter des Kapitals Joch fällt, erringt sie mit der Erwerbsarbeit ihre thatsächliche wirthschaftliche Selbständigkeit in der Gesellschaft, in der sie nicht als Klassenwesen, sondern nur als Geschlechtswesen unterbürtig ist. Aber trotz dieses wesentlichen Unterschieds in der sozialen Bedeutung der freien Berufsthätigkeit für Proletarierin und Bourgeoisdame hat die Erwerbsarbeit für die Frauenwelt ohne Unterschied der Klasse eine prinzipielle, grundlegende Bedeutung. Sie zerschmettert die wirthschaftliche Herrschaft des Mannes über die Frau, sie löst die Ketten der Gesellschaftssklaverei, die diese trägt. Auf immer größerer Stufenleiter, in immer rascherem Tempo vollzieht sich der gesellschaftliche Umwandlungsprozeß, der in der kapitalistischen Gesellschaft die in engem Kreise wirthschaftlich vielseitig thätige Hausfrau zu einer in weitem Kreise wirthschaftlich einseitig thätigen Berufsarbeiterin umschmiedet. Es schwillt und schwillt die Fluthwelle der Frauen, deren Eristenzweise bis auf den rührseligen Schein zerstört, als ob der Mann der Ernährer der Frau wäre. Es schwillt und schwillt die Fluthwelle der Frauen, die losgelöst von dem Schaffen für das Heim in der Gesellschaft das Brot erwerben, das ihnen die Familie nicht länger zu reichen vermag. So nähert sich die Stunde, wo auf der ganzen Linie, auf dem Gebiete der Hand- und Kopfarbeit, die Masse der Frauen als wirthschaftlich gleich der Männerwelt gegenübersteht; als mit ihr gleich ausgebeutete und beherrschte Sklavinnen dort, wo die Männer ihrer Klasse ausgebeutete und beherrschte Sklaven sind. Damit ist ist eine der vornehmsten Forderungen jeder Frauenrechtsbewegung erfüllt, welche mehr als die Interessen der weiblichen„ oberen Zehntausend" verfechten will. Aber in der kapitalistischen Wirthschafts- und Gesellschaftsordnung kann die Frau ihr eigen Stück Brot nur erwerben, indem sie dem Manne als Konkurrentin entgegentritt. Und der herrschenden Kapitalistenklasse Profitbegehren spiẞt in den meisten Fällen die unvermeidliche Konkurrenz der weiblichen gegen die männlichen Arbeitskräfte zur bitteren Schnußkonkurrenz zu. Denn ein Zusammenwirken verschiedener Umstände theils wirthschaftlicher, theils sozialer Natur und der Mehrzahl nach in der bisherigen Rückständigkeit und Unterbürtigkeit des weiblichen Geschlechts wurzelnd erlaubt die vollständigste Ausbeutung der Frau, die Proletarierin ist, ganz gleich, ob sie mit Hirn oder Hand frohndet. Auf dem Gebiete der Industrie, des Handels und Verkehrs steht die Frau nicht blos erwerbend neben dem Manne, als Konkurrentin schmälert sie vielmehr sein Brot, sie tritt vielfach verdrängend, ihm den Unterhalt entreißend an seine Stelle. Wem wäre die Thatsache unbekannt, daß die Löhne in einem Erwerbszweig die Tendenz haben, um so tiefer zu sinken, je mehr Frauenarbeit in ihm zur Verwendung gelangt? Und zwar ist es hier der Lohn des Mannes nicht allein, der eine Minderung erfährt, sondern in Rückwirkung auch der Verdienst der Frau, so daß eine Verschlechterung der Erwerbs verhältnisse Beider die Folge des Gegensazes zwischen Männerarbeit und Frauenarbeit ist. Ebenso bedingt das Zuströmen der Frauen zu den liberalen Berufsarten eine Verringerung des Einkommens, der Erwerbssicherheit der in Betracht kommenden Männerfreise, eine Verschärfung und Erschwerung ihres Eristenzkampfes, ein mächtigeres Anschwellen des Proletariats der Kopfarbeit. Weit fester als in dem zopfigen Vorurtheil wurzelt in diesem Umstande, in der Kons furrenzfurcht, die hartnäckige Gegnerschaft der Herren Doktoren, Professoren u. s. w. gegen die liberale Berufsthätigkeit der Frau. So bedeutet das Vorwärts der Berufsthätigkeit der Frau ein wirthschaftliches Rückwärts für den Mann. So streicht die wirthschaftliche Gleichberechtigung der Geschlechter, die freie Berufsthätigkeit der Frau, in der kapitalistischen Gesellschaft den Gegensatz zwischen Männerarbeit und Frauenarbeit nicht aus der Welt. Umgekehrt, sie verschärft ihn zum Konkurrenzkampfe um das gleiche Stück Brot, sie schafft auf dem gesellschaftlichen Markte den Boden, auf dem er zu seiner ganzen Größe auswachsen kann. Und diesem Gegensatz gegenüber muß die bürgerliche Frauenrechtelei ihren Bankerott erklären. Sie trägt das Ihrige dazu bet und ist geschichtlich gezwungen, das Ihrige dazu beizu den wirthschaftlichen Konkurrenzkampf der Geschlechter tragen zu entfesseln, sie vermag nicht, den Konflikt zu lösen. Denn sie tastet nicht den Bestand einer sozialen Ordnung an, deren Wesenheit mit Naturnothwendigkeit diesen Konkurrenzkampf zeugt. Im besten Falle vermag die Frauenrechtelet Gines: Den Konkurrenzkampf zwischen Mann und Frau ein Weniges zu mildern, indem sie ein= tritt für gesetzlichen Arbeiterinnen- und Arbeiterschuß, für gewerkschaftliche Organisation der Arbeiterinnen, für Verwirklichung des Grundsages: Gleicher Lohn für gleiche Leistung!" Jedoch schon das Ringen um dieses Wenige läßt klar in Erscheinung treten, daß der wirthschaftliche Interessenkampf der Geschlechter und seine verhängnißvollen Begleiterscheinungen nur eine Folge des Interessengegensatzes zwischen Kapital und Arbeit sind. Es erweist sich, daß er nicht ernstlich gehindert werden kann durch einen Kampf zwischen Mann und Frau, sondern durch den gemeinsamen Kampf Beider als Ausgebeuteter gegen das ausbeutende Kapital. Der Gegensatz der Geschlechter tritt zurück hinter dem Gegensatz der Klassen, und unter der Wucht der Klaffenlage verwandelt sich die gefürchtete Konkurrentin des Mannes in seine unentbehrliche, werthvolle Kampfesgefährtin. So löst schon beim Gintreten für eine bloße Milderung des Gegensatzes zwischen Frauenarbeit und Männerarbeit der proletarische Klassenkampf für die Rechte der Arbeit den frauenrechtlerischen Geschlechterkampf für die Rechte der Frau ab. Aber der gemeinsame Kampf der Ausgebeuteten gegen die Ausbeuter kann sich nicht darauf beschränken, lediglich eine Abschwächung des Gegensatzes zwischen Männer- und Frauenarbeit zu erstreben. Die Logik der Thatsachen zwingt ihm auch von dieser Richtung her ein viel weitreichenderes Ziel auf: Die Aufhebung des Gegensatzes zwischen Kapital und Arbeit und damit die Beseitigung des Gegensatzes zwischen Männer- und Frauenarbeit. Die Frau hört auf, im Wirthschaftsleben die Konkurrentin des Mannes zu sein, sie ist seine Arbeitsgenossin, wenn mit der Aufhebung des Privateigenthums an den Produktionsmitteln die Gesellschaft ihren Waarencharakter verliert, der kapitalistische Profit ihr nicht mehr als Polarstern voranleuchtet, der Kampf Aller gegen Alle ein Ende nimmt. Denn dann hört die menschliche Arbeitskraft auf, eine Waare zu sein, die gekauft und ausgebeutet wird, die der einzelne Käufer so billig als möglich zu kaufen und so vollständig als möglich auszunuzen strebt. Es schwindet der Grund, das Interesse des Einzelnen und einer ganzen Klasse, die Frauenarbeit in Konkurrenz gegen die Männerarbeit auszuspielen; es schwindet das wirthschaftliche, das soziale Interesse der Männerwelt, dem weiblichen Geschlecht irgend eine Berufsthätigkeit vorzuenthalten. Siegreich fordert dagegen das Interesse der Allgemeinheit die Bethätigung aller Gesellschaftsglieder auf jenen Gebieten, auf die Anlage und Neigung sie verweist. So kann die Frau in der Gesellschaft als Mitstrebende und Mitthatende auf allen Gebieten menschlichen Schaffens neben dem Manne schreiten. So kann aber auch der Mann im Hause als Mitstrebender und Mitthatender beim Ausbau des 130 | Familienlebens und der Erziehung der Kinder neben der Frau stehen. stehen. Der Kampf für die Gleichberechtigung des weiblichen Geschlechts stellt dem Manne die Konkurrentin entgegen, der Kampf für die Befreiung der Arbeiterklasse giebt ihm die Kampfesgefährtin, die soziale Revolution führt ihm die Arbeitsgenossin zu. Frauen im Telephondienste. Von einer ehemaligen Telephonistin. Zu den öffentlichen Betrieben, in denen seit Jahren weibliche Personen nicht nur thätig sind, sondern sich auch nach Ansicht der Behörden gut bewährt haben, gehört der Fernsprechdienst. Besonders sind die Bemühungen des kürzlich verstorbenen Staatssekretärs Dr. v. Stephan ausschlaggebend dafür gewesen, daß den Frauen hier ein weites Feld der Bethätigung eröffnet wurde. Wir lassen dahin gestellt, inwieweit der von der„ Spar- und Ueberschußpolitik" geborene Wunsch nach billigen Arbeitskräften maßgebend für die Neuerung war. Nachdem vor sieben Jahren Berlin den Anfang mit der Anstellung von Telephonistinnen gemacht hatte, verwendeten nach und nach auch andere Oberpostdirektionen Damen im Fernsprechdienst, so daß heute bereits weibliche Hilfskräfte in beträchtlicher Anzahl auf diesem Gebiete thätig sind. Auch die Arbeitsbedingungen im Fernsprechdienst sind ausgenutzt worden für die heute so sehr beliebten offiziösen und sonstigen wohlgesinnten Schilderungen von den eitel Wonnen, die das in einem staatlichen Betriebe, einem„ Musterbetriebe", beschäftigte Personal genießt. Die bis jetzt erschienenen tendenziösen Schönfärbereien über die Lage der im Telephondienst beschäftigten Frauen lassen deshalb eine objektive Darlegung der thatsächlichen Verhältnisse als angebracht erscheinen, eine Darlegung, die das vorhandene Gute offen anerkennt, aber auch das Schlechte rückhaltslos kennzeichnet und verurtheilt. Ein Ueberblick über die Erwerbsverhältnisse der Telepho niſtinnen ist um so gebotener, als betreffs ihrer große Unklarheit herrscht Als Bewerberinnen für die Anstellung im Fernsprechdienst werden Mädchen und kinderlose Witwen im Alter von 18 bis 30 Jahren zugelassen. Wird ihr Gesundheitszustand von einem Vertrauensarzt tauglich befunden, und haben sie die verhältnißmäßig leichte Prüfung bestanden, so erfolgt je nach Bedarf die Einberufung zur beruflichen Ausbildung. Während dieser Ausbildungszeit, die etwa vier Wochen beträgt, beziehen die Bewerberinnen keine Enschädigung, auch müssen sie während derselben auf eine tägliche Entlassung gefaßt sein. Nach ihrer festen Anstellung erhalten die Damen zunächst ein Anfangsgehalt von 2,25 Mt. pro Tag, das nach zwei Jahren auf 2,50 Mt. und nach weiteren zwei Jahren auf 3 Mt. steigt. Alle Beamtinnen sind diätarisch beschäftigt, an eine feste Anstellung ist einstweilen nicht zu denken. In Folge dessen ist auch keine von ihnen pensionsberechtigt, obgleich eine Aenderung in dieser Beziehung schon vor Jahren in Aussicht gestellt worden ist. Ob und in welcher Form die Regierung ihr Versprechen erfüllen wird, bleibt abzuwarten. Eine Telephonistin, die sich längere Zeit gut bewährt hat, kann einen Aussichtsposten erhalten, vorausgesetzt, daß die Vorgesetzten ihr wohlgesinnt sind. Mit dieser Stellung ist eine besondere Gratifikation von 100 Mt. pro Jahr verbunden. Feste Grundsätze für die Verleihung des Aufsichtspostens giebt es nicht, so daß die Beamtinnen betreffs dieser Beförderung" und Mehreinnahme ganz von der Willkür ihrer Vorgesetzten abhängig sind. Das Groß der Telephonistinnen kommt über den Tagelohn von 3 Mt. nicht hinaus. Nun mag ja im Vergleich zu den Löhnen, die Arbeiterinnen oder Angestellte in kaufmännischen Geschäften beziehen, ein Einkommen von 70-90 Mt. monatlich als ein hohes erscheinen. Jedoch darf man nicht vergessen, daß die in Bezug auf Kleidung und Wohnung an die Beamtinnen gestellten Anforderungen keine geringen sind. Die Damen müssen im Schutz einer anständigen Häuslichkeit wohnen und dies der vorgesetzten Behörde glaubhaft nachweisen. So mögen diejenigen, die bei den Eltern oder sonstigen Angehörigen ihr Heim haben, mit ihrem Gehalt recht gut auskommen können. Anders die Telephonistin, die völlig auf sich selbst angewiesen ist. Namentlich angesichts der hohen Mieths- oder Pensionspreise der Großstädte, die ja bei Beurtheilung der einschlägigen Verhältnisse fast ausschließlich in Betracht kommen, vermag sie keineswegs ein sorgenfreies Dasein zu führen. Es ist sicher, daß die Beamtinnen, die für ihren Lebensunterhalt allein auf ihren Gehalt angewiesen sind, sich nicht die Nahrung gönnen dürfen, dessen ihr Körper bei der nervenerregenden Thätigkeit bedarf. Und ich kenne viele Damen, die, um ihren Verpflichtungen gegen Mutter und jüngere Geschwister zu genügen, auf Nebenverdienst angewiesen sind. Die Kündigungsfrist ist eine vierwöchentliche. In Krankheitsfällen wird zwei Drittel des Gehalts, freie ärztliche Behandlung seitens der Postärzte und freie Medizin bis zur Dauer von 26 Wochen gewährt. Nach Ablauf dieser Frist, hört jede Unterstützung auf. Ueber die ärztliche Behandlung der Telephonistinnen wird vielfach Klage geführt. Bekanntlich hat die Post eine Anzahl von Vertrauensärzten angestellt, für jeden Stadttheil einen Arzt. Die Beamtin ist also gezwungen, zu einem bestimmten Arzt zu gehen, selbst wenn ihr derselbe kein Vertrauen einflößt, sondern ihr durch sein Benehmen höchst unangenehm ist. Ebenso müssen die Angehörigen es in der Folge dulden, daß ein ihnen unsympathischer Doktor kürzere oder längere Zeit in der Familie aus- und eingeht. Viel ist schon seitens der Beamtinnen über die Vertrauensärzte geklagt worden. Sie haben Beschwerden über einzelne der Herren eingereicht, doch bis jetzt ohne jeden Erfolg. Wenn es absolut nicht thunlich sein sollte, die völlig freie Aerztewahl einzuführen, so könnte man doch wohl wenigstens den Beamtinnen soweit entgegen kommen, daß man in jedem Stadttheil fünf bis sechs Aerzte anstellte, unter denen den Patientinnen die Wahl freistünde. Einige der Herren Vertrauensärzte nehmen sich den Beamtinnen gegenüber recht viel heraus und lassen denselben eine geradezu unwürdige Behandlung zu theil werden. Mit der Einführung der freien Aerztewahl wäre den Uebergriffen dieser Herren sowohl den Damen als auch deren Angehörigen gegenüber eine Grenze gezogen. Leider ist bis jetzt trotz verschiedener Anstrengungen, welche die Beamtinnen in dieser Richtung gemacht haben, noch kein Resultat erzielt worden. Und doch könnte hier mit etwas gutem Willen den Bedürfnissen der Telephonistinnen Rechnung getragen werden. Auch in Bezug auf die Dienstzeit ließen sich sehr wohl Erleichterungen durchführen. Freilich beträgt dieselbe im Durchschnitt nur sieben bis acht Stunden täglich. Allein bei der ausreibenden Thätigkeit, besonders während der Zeit des flotten Geschäftsganges. nehmen auch diese wenigen Stunden die Kräfte der Frauen im Ueber- maß in Anspruch. Nervöse Zustände und Störungen treten deshalb sehr häufig als Berufskrankheiten der Telephonistinnen auf. Erleichterungen ließen sich um so eher schaffen, als die Kräfte der Telephonistinnen oft unnütz in Anspruch genommen werden, und dies durch die Schuld der Behörden einerseits, des Publikums anderseits. Wie bekannt, sind die Fernsprechämter im Sommer wie im Winter von 7 Uhr Morgens bis 10 Uhr Abends geöffnet. Daß im Sommer schon frühzeitig telephonirt wird, ist selbstverständlich, und keine der Beamtinnen wird sich darüber beklagen. Daß aber die Aemter im Winter um 7 Uhr Dienstbeginn haben, ist gänzlich überflüssig. Denn wer spricht im Winter des Morgens vor 8 Uhr? Ich weiß es aus eigener Erfahrung: fast Niemand; von 460 Theilnehmern am Fernsprechverkehr vielleicht zwei! Und werden in diesen vereinzelten Morgengesprächen etwa wichtige Dinge erörtert? In der Regel durchaus nicht. Meistens sind es am Abend vergessene Bestellungen beim Fleischer oder Kausinann, die telephonisch nachgeholt werden, und die ganz gut nach 8 Uhr noch erledigt werden könnten. Trotzdem müsse» ungefähr 20— 25 Damen eines jeden Amtes um 7 Uhr ihren Dienst beginnen. Sie müssen in der Folge vor 7 Uhr, also in völliger Dunkelheit, die Straße passiren und Unannehmlichkeiten mancher Art mit in den Kauf nehmen. Sie haben nicht nur die Belästigungen übermüthiger Nachtschwärmer zu erdulden, sondern auch, wie es der Schreiberin dieser Zeilen widerfahren ist, gelegentlich peinliche Nachforschungen seitens der Polizeibeamten, die in jeder anständig gekleideten Frau, die in der Dämmerung durch die Straße geht, ein„Dämchen" wittern. Da die meisten Geschäftshäuser erst um 8 Uhr geöffnet werden und die vor dieser Zeit geführten telephonischen Gespräche meist recht nebensächlicher Natur sind, so ist es wahrhaftig nicht nöthig, die Dienstzeit der Beamtinnen alles in allem unnützer Weise im Winter schon um 7 Uhr beginnen zu lassen. Will man Rücksicht nehmen auf etwaige thatsächlich wichtige Gespräche in der Zeit vor 8 Uhr, so würde es vollständig genügen, wenn einige wenige Damen abwechselnd den früheren Morgendienst zu versehen Hütten. Von einer Sonntagsruhe der Telephonistinnen kann ebenfalls nicht die Rede sein, da die Aemter des Sonntags genau so lange geöffnet sind, wie an Wochentagen. Freilich ist der Dienst der einzelnen Beamtinnen an den Sonntagen etwas eingeschränkt, aber immerhin haben sie doch nur an jeden« zweiten oder dritten Sonntag einen freien Tag. Warum sind die Aemter nicht von 8 Uhr an bis zum Schluß der Geschäfte, vielleicht bis höchstens 8 Uhr Nachmittags geöffnet? Man vergegenwärtige sich, wie wenige der Theil- nehmer am Fernsprechverkehr ein Telephon in ihrer Privatwohnung haben. Auf 200 Theilnehmer ungefähr zehn. Die übrigen haben nur in ihren Geschäftsräumen einen Apparat, und ist das Geschäft geschlossen, wird natürlich nicht telephonisch gesprochen. Und welche hochwichtigen Angelegenheiten werden in der Regel Sonntagsnachmittags durch das Telephon behandelt! Wer, wie wir, Gelegenheit hat, allen geführten Gesprächen zuzuhören, weiß es genau. Ist das Wetter schön, so geht die Herrschaft spazieren, und die Dienstboten erzählen sich durch das Telephon von Haus zu Haus, wann die„Gnädige" gegangen ist, wann sie wieder kommt und dergleichen mehr. Ist das Wetter schlecht, so bleibt die Herrschast zu Hause und klingelt ab und zu einmal aus Langerweile einem guten Freund an. Man erkundigt sich wißbegierig, ob auch er das Wetter schlecht finde und zu Hause bleibe; man erzählt ihm, daß Lina heut ihr grünes Kleid trägt, man fragt, ob Rosalie gestern wirklich verlobt worden ist und ähnliche interessante Dinge mehr. Ich meine, derartige wichtige Gespräche könnten vom Sonntagnachmittag ganz gut bis zum Montag verschoben werden, ohne daß das Deutsche Reich dadurch einen erheb lichen Schaden erlitte. Wozu hat man die Sonntagsruhe eingeführt? Doch um den Leuten, die während der Woche Tag für Tag arbeiten, einen Tag der Ruhe zu gönnen. Dieser Ruhetag aber wird Lehrlingen, Angestellten, von Dienstmädchen gar nicht zu reden— die ja nicht gesetzlich geschützt sind-, in Folge des Fernsprechverkehrs am Sonntag zum Theil illusorisch gemacht. Wenn der Kuchen zum Kaffee nicht reicht oder der Aufschnitt zum Abendbrot fehlt, was ist dann bequemer, als daß die„gute Hausfrau" das Mangelnde per Telephon bestellt. Da muß dann ein Lehrling, ein„gefälliger" Angestellter oder das Dienstmädchen in die Wohnung der Bestellerin traben, und das Verbot der Sonntagsarbeit wird umgangen. Wir Telephonistinnen aber versitzen unsere Zeit recht unnütz, athmen die schlechte Luft des Saales ein, und haben Muße, die Abgespanntheit, die sich während der ganzen Woche anhäuft, so recht gründlich„eon amors" nachzufühlen. Sollte es nicht auch unserer Gesundheit, unserer geistigen Frische und Kraft zuträglicher sein, wenn wir nach sechs schweren Arbeitstagen den Sonntag als Ruhetag verleben könnten? Ein besonderer Uebelstand im Dienstverhältniß der Telephonistinnen ist das System der Strafgelder. Es hängt vom Belieben des Vorstehers ab, Strafgelder zu verhängen, und dieses Belieben treibt bisweilen sonderbare Blüthen. Auf manchen Aemtern müssen schon für ganz kleine Versehen Strafgelder gezahlt werden. Beschwert sich ein Theilnehmer darüber, daß er zu lange auf An schluß warten mußte, so wird der Beamtin ein Verweis ertheilt. Und dies ohne jede Untersuchung darüber, ob die Verzögerung Schuld der Telephonistin ist und obgleich die Vorgesetzten genau wissen, daß das Abfragen der gefallene» Klappen nur nacheinander geschehen kann. Bei einer zweiten Beschwerde muß die Beamtin bereits 50 Pf. Strafgeld zahlen. Für andere Vergehen sind noch höhere Strafen eingeführt. So mußte einmal eine Telephonistin, die im Gespräch mit einer Kollegin über die vorgesetzten Beamten Klage führte, dieses Kapitalverbrechen mit 2 Mk. büßen. Für das Zuspätkommen werden Strafgelder erhoben, deren Höhe ganz der Willkür des Direktors überlassen ist. Die eingegangenen Strafgelder kommen nicht einmal den doch niedrig genug entlohnten Beamtinnen in anderer Weise zu Gute. Sie fließen vielmehr in die Kasse irgend einer Wohlfahrtseinrichtung, an der die Telephonistinnen keinen Antheil haben, und wonach zu forschen streng verboten ist. Die Beamtinnen haben einfach die Pflicht, die Gelder ohne Murren zu zahlen. Ja, sie könne» nicht einmal den Beschwerdeweg gegen das über sie verhängte„Ur- theil" beschreite». Der Staat als Arbeitgeber verfährt genau so „sparsam" auf Kosten der beschäftigten Arbeitskräfte und genau so herrschsüchtig ihnen gegenüber wie der beutegierigste Privatunternehmer, das bethätigen im großen Ganzen auch die Bedingungen, unter denen Frauen im Fernsprechdienst beschäftigt sind. Wenn die Telephonistinnen auch im Vergleich zu anderen Beamtinnen, namentlich den im Betrieb der preußischen Staatseisenbahnen beschäftigten, verhältnißmäßig günstig gestellt sind, so bleibt doch noch viel zu thun übrig, um ihre Lage zu einer würdigen zu gestalten. Wie in allen anderen Richtungen, so war auch hier in der reformatorischen Thätigkeit des Staatssekretärs vr. v. Stephan ein plötzlicher Stillstand zu verzeichnen. Ob sein Nachfolger, der schneidige Reiteroffizier,.Verständniß für die dringend nöthigen Reformen zu Gunsten der Telephonistinnen beweisen wird, ist eine Frage, hinter die man wohl einstweilen drei Fragezeichen setzen darf. Jedenfalls thun die vom Staate im Fernsprechverkehr ausgebeuteten Proletarierinnen der Kopfarbeit gut, bezüglich einer Verbesserung ihrer Lage eine größere Zuversicht zu setzen auf die im Reichstage mögliche und erhobene Kritik seitens der Sozialdemokratie, als auf das Verständniß und Wohlwollen von Oben. Aus der Bewegung. Von der Agitation. In Süddeutschland unternahm Genossi» Greifenberg-Berlin kürzlich im Auftrage des Verbandes der in Buchbindereien, der Papier- und Ledergalanteriewaaren-Jndustrie beschäftigten Arbeiter und Arbeiterinnen eine Agitationstour, die Haupt- sächlich bezweckte, der genannten Organisation neue und treue Mitglieder zu gewinnen. Es fanden Versammlungen statt in Fürth, Nürnberg, Göppingen, Reutlingen, Pforzheim, Stuttgart, Konstanz, Straßburg, Karlsruhe, Frankfurt a. M., Offenbach, Erfurt, Plauen i. V., Chemniz. Leider ließ der Besuch der Versammlungen hier und da zu wünschen übrig, und zwar gerade in solchen Orten, wo die schlechten Erwerbsverhältnisse die Arbeiter und Arbeiterinnen besonders eindringlich zum Anschluß an die Gewerkschaft mahnen sollten. In manchen Versammlungen kamen bitter empfundene Mißstände zur Sprache, welche scharfe Schlaglichter auf die Arbeitsbedingungen der in Frage kommenden Arbeiterschaft werfen. In Nürnberg z. B. schaffen Kartonarbeiterinnen vielfach zu Hause und müssen dann nicht blos Arbeitsraum und Beleuchtung stellen, sondern noch den nöthigen Leim und Kleister aus der Tasche zahlen. Ihre Entlohnung ist aber keine höhere, als die der in Fabriken und Werkstätten beschäftigten Kolleginnen. In Göppingen und Reutlingen verdienen gelernte Buchbinder und Kartonarbeiter wöchentlich 10, 11 und 12 Mk., und das bei täglich elf- und zwölfstündiger Arbeitszeit. Der Verdienst der Arbeiterinnen ist entsprechend niedriger. In beiden Städten haben denn auch Arbeiter und Arbeiterinnen erkannt, daß die gewerkschaftliche Organisation für die Erringung besserer Arbeitsbedingungen nothwendig ist, und so haben sie Zahlstellen des Verbandes gegründet. In Offenbach herrscht in der Portefeuilleindustrie vielfach die Heimarbeit vor oder tritt noch zu der Fabrikarbeit. Die Arbeitsbedingungen sind hier so traurige, daß sie vielfach an das berühmte Konfektionsarbeiterelend hinanreichen. Man trifft Familien an, in denen alle Glieder, vom noch nicht schulpflichtigen Kinde an bis zum müden Großvater, vom frühen Morgen bis spät Abends fieberhaft arbeiten. Anderwärts wieder bringt der in der Fabrik schaffende Mann nach Feierabend Arbeit mit nach Hause, und nun schuftet die Familie schier endlose Nachtstunden, um das Einkommen ein wenig zu erhöhen. Wird der Arbeiter derart daheim beim Erwerb unterstützt, so kann er am Zahltage den horrenden Verdienst von 14, 15 und 16 Mt. nach Hause tragen. Außer in den Gewerkschaftsversammlungen sprach Genossin Greifenberg in zwei Volksversammlungen zu Hanau und Neu- Isenburg. Beide waren sehr gut besucht, namentlich aber die Neu- Isenburger Versammlung, in der die Frauen und Mädchen drei Viertel des anwesenden Publifums ausmachten und klares Erfassen ihrer Lage, wie große Begeisterung für den proletarischen Befreiungskampf bekundeten. In Erotik und Idyll. Rus Novelletten von Alexander Kielland. ( Fortsetzung.) Frau Olsen kam strahlend von diesem Besuch zurück. Sie hätte die Hälfte der Freude an dieser Heirath eingebüßt, wenn es ihr nicht gestattet worden wäre, die Hochzeit in ihrem Hause zu feiern; denn Hochzeitfeiern waren ihre Spezialität. Dann legte sie ihre Sparsamkeit bei Seite, und die Befriedigung, welche sie darüber empfand, ihre ganze Arbeitskraft brauchen zu können, machte sie beinahe liebenswürdig. Außerdem war das Amt ja ein gutes, und Olsens hatten immer ein kleines Vermögen gehabt, von dem jedoch niemals gesprochen wurde. Die Hochzeit wurde also gefeiert, und eine prächtige Hochzeit war es. Fräulein Ludvigsen hatte ein reimfreies Lied über die wahre Liebe gedichtet; dieses wurde bei Tische gesungen, und Louise war von allen Brautjungfern die hübscheste. Die Neuvermählten zogen in das von Frau Olsen entdeckte Nest, um diesen halbbewußten Zustand festlicher Glückseligkeit zu beginnen, welchen die Engländer" Honigmonat" nennen, weil er so süß ist, und die Deutschen„ Flitterwochen", weil der Glanz so hurtig schwindet, und die Skandinavier„ Weizenbrottage", weil sie wissen, daß die Hausmannskost bald darauf folgt. Aber in Sörens Haus dauerten die Weizenbrottage lange, und als der liebe Herrgott ihnen einen kleinen Engel mit goldenen Locken schenkte, war ihr Glück so groß, wie man überhaupt nur eins in dieser traurigen Welt erwarten kann. In Bezug auf das Einkommen nun, so reichte es einigermaßen hin, obgleich Sören leider seine Wohnung nicht ohne Schulden hatte einrichten können; aber mit der Zeit sollte sich dies schon wieder ausgleichen!! Ja, mit der Zeit! Die Jahre vergingen, und jedes Jahr schenkte unser Herrgott Sören einen kleinen Engel mit goldenen Locken. Nach einer sechsjährigen Ehe hatte er also gerade fünf 132 Niederrad, wo die Wäscherinnen sich, dem Beispiele ihrer Isenburger Kolleginnen folgend, kürzlich organisirt haben, sollte gleichfalls eine Volksversammlung stattfinden. Doch wurde dieselbe, wie wir an anderer Stelle mittheilen, behördlich verboten. Möge die Zukunft zeigen, daß der auf dieser Agitationstour ausgestreute Samen der Erkenntniß auf fruchtbaren Boden gefallen ist, kraftvoll emporsprieẞt und reiche Früchte trägt, so daß neue und treue Schaaren proletarischer Männer und Frauen im wirthschaftlichen und politischen Klassenkampfe ihre Schuldigkeit thun und ihre Interessen wahren. M. G. Zur Förderung der gewerkschaftlichen Organisation der Arbeiterinnen hielt Genossin Zetkin in letzter Zeit mehrere Versammlungen ab. Sie sprach in zwei Versammlungen der in Buchbindereien und verwandten Betrieben beschäftigten Arbeiterinnen zu Stuttgart, ferner in zwei Versammlungen der in der Schuhindustrie beschäftigten Arbeiter und Arbeiterinnen in Stuttgart und in Schweinfurt. In Schweinfurt konnte die Versammlung mit Rücksicht auf die in Bayern beliebte Handhabung des Vereins- und Versammlungsrechts keine öffentliche sein, sondern sie mußte den Charakter der Vereinssihung tragen. Trotzdem war sie sehr gut be sucht, auch von Seiten der. Arbeiterinnen. In öffentlichen Volksversammlungen zu Manebach bei Ilmenau, Rixdorf, im ersten und im zweiten Hamburger Wahlkreis, sowie in Ottensen, Wandsbeck und Altona referirte Genossin Zetkin über„ das Vereinsund Versammlungsrecht der deutschen Frauen"," die Bedeutung der politischen Rechte für die Frauen des Volts" und" die Frauenbewegung und die Sozialdemokratie". In allen Versammlungen waren die Frauen sehr zahlreich vertreten. Ueberall gelangten Resolutionen zur Annahme, welche für die Frauen die volle politische Gleichberechtigung, bezw. das freie Vereins- und Versammlungsrecht forderten. Ein besonderes Interesse bot die Versammlung in Manebach bei Ilmenau. Bekanntlich hatte das fürsichtige Stadtoberhaupt von Ilmenau vor etlichen Wochen eine Volksversammlung verboten, in der Genossin Zetkin sprechen sollte. Und dies mit der ebenso scharfsichtigen als geistreichen Motivirung, daß Genossin Zetkin besonders scharf den Umsturz der bestehenden Staats- und Gesellschaftsordnungen predige". Die von den Genossen eingelegte Berufung gegen das Verbot war verworfen und dieses mit einer Begründung bestätigt worden, welche nach Geist und Fassung in dem geschmackvollen Polizeistubenjargon amts- und gewerbsmäßiger Vertheidiger des Kapitalistenstaats gehalten ist. Es hieß nämlich, Genossin Zetkin sei eine gewerbsmäßige Kinder. Die kleine, stille Stadt war unverändert, Sören war noch immer Bevollmächtigter, Olsens waren stets die alten; aber Sören selbst war nicht wieder zu erkennen. Es giebt Sorgen und schwere Schicksalsschläge, von denen man sagt, daß sie das Haar eines Mannes über Nacht bleichen können. Solche Schickungen waren Sören nicht beschieden. Was sein Haar grau gemacht hatte und seinen Rücken beugte und ihn vor der Zeit altern ließ, das war eine langsame, vulgäre Sorge die Sorge ums tägliche Brot. Nahrungssorgen spielen unter den Sorgen dieselbe Rolle wie die Zahnschmerzen unter den Krankheiten. Es ist kein einzelner Schmerz, der sich im offenen Kampf besiegen läßt; es iſt nicht wie ein Nervenfieber oder eine andere ,, ordentliche" Krankheit, die eine Entwicklung eine Krisis hat. Wie aber der Zahnschmerz lang und einförmig wie ein Bandwurm ist, so legt sich die Nahrungssorge wie eine graue Wolfe um ihr Opfer; man zieht sie jeden Morgen mit seinen abgetragenen Kleidern wieder an, und man schläft selten so fest und tief, daß man sie ganz vergessen könnte. Es war in dem langen Kampf gegen die herannahende Armuth, daß Sören sich abgenutzt hatte; und doch war er ein großer Dekonom. Aber es giebt zwei Sorten von Oekonomie: die aktive und die passive. Die passive Dekonomie denkt Tag und Nacht darüber nach, wie sie einen Schilling ersparen soll; die aktive sinnt ebenso eifrig darauf, wie sie einen Thaler verdienen kann. Die erstgenannte Sorte die passive ist bei uns zu Hause; die aktive draußen in den großen Verhältnissen besonders in Amerika. Sören hatte seine Force nach der passiven Richtung hin. Er verwendete seine ganze freie Zeit und auch etwas von seiner Arbeitszeit darauf, allerhand Ersparungen und Einschränkungen auszuspekuliren. Aber lag es nun vielleicht daran, daß er kein Glück hatte, oder waren seine Einnahmen in Wirklichkeit zu Agitatorin" und das Versammlungsverbot sei deswegen berechtigt, sowie mit Rücksicht darauf, daß die Ilmenauer Genossen„ der strengeren Richtung der Sozialdemokratie angehörten". Die Genossen hatten nun eine Versammlung nach Manebach einberufen, das hart an der Stadtgrenze Ilmenaus, aber auf Meininger Gebiet liegt, also außerhalb des Machtbereichs des herrlichen weimarschen Vereinsund Versammlungsrechts. Obgleich zahlreiche Genossen und Genos= sinnen aus Ilmenau der Versammlung beiwohnten und die„ scharfe Umsturzpredigt" durch lebhaften Beifall unterstrichen, soll sicherem Vernehmen nach Ilmenau noch immer nicht zusammengestürzt, ja mehr noch, Herr Eckard noch immer Bürgermeister sein. Schrecklich! Polizei und Staatsanwalt im Kampfe gegen die Umstürzlerinnen. In Niederrad bei Frankfurt a. M. sollte Genossin Greifenberg in öffentlicher Voltsversammlung sprechen. Aber die Genossen und Genossinnen dachten und die liebe, fürsorgliche Polizei lenkte. Amtseifrig erinnerte sie sich zur rechten Zeit daran, daß der Saal, in dem die Versammlung stattfinden sollte, den baupolizeilichen Vorschriften nicht entspräche. Wohl ist dieser Saal erst vor drei Jahren neu erbaut worden, wohl fanden in ihm bis jetzt Versammlungen statt. Aber welche Verantwortung für die Behörden, wenn trotz allem die baupolizeiwidrige Beschaffenheit des Lokals gerade dieses Mal Anlaß zu einer Katastrophe gegeben hätte! Wie der Herr so läßt ja auch die Polizei die Sonne ihres Schutzes aufgehen über Gerechte und Ungerechte. Und so vermochte ihr zartbesaitetes Gemüth auch den Schatten des Gedankens nicht zu ertragen, die in den Saal eingehenden Ungerechten könnten einer Ratastrophe zum Opfer fallen. Die Niederrader Arbeiterbevölkerung weiß ihre Fürsorge nach Gebühr zu schätzen. Und dies nicht zum Wenigsten mit Rücksicht auf ihren agitatorischen Erfolg. Wie alle gar zu flug ersonnenen Polizeimaßregeln hat auch dieses Versammlungsverbot laut und eindringlich zu Vielen gesprochen, die für die schärfste Agitationsrede taub geblieben wären. Stellungnahme der deutschen Genossinnen zum internationalen Arbeiterschutzkongreß von Zürich. Der Initiative der Berliner Genossinnen entsprechend werden die deutschen Arbeiterinnen auf dem Züricher internationalen Kongreß durch eine eigene Delegirte, Genossin Zetkin, vertreten sein. Außer den Berliner Genossinnen haben sich bereits die Genossinnen von Chemniz, Köln, Leipzig und Schleswig- Holstein für die Beschickung des Kongresses erklärt. Weitere Vorschläge bezüglich der Person der Delegirten sind bis jetzt nicht gemacht worden. flein, um mit Frau und fünf Kindern davon leben zu können genug: seine finanzielle Lage verschlimmerte sich. Alle Plätze im Leben scheinen so gut besetzt zu sein, und doch giebt es einige Menschen, die überall ankommen. Zu diesen gehörte Sören nicht, und er suchte vergebens nach dieser ErtraArbeit, welche vor ihm und seiner Braut wie eine dunkle aber reiche Einnahmsquelle vorgeschwebt hatte. Und ebenso wenig nügten ihn seine guten Verbindungen. Es giebt immer eine Menge Leute, welche jungen, hoffnungsvollen Männern helfend beistehen; aber bedrängte Familienväter kommen überall zur Unzeit. Sören hatte viele Freunde gehabt. Man konnte nicht sagen, daß sie sich von ihm zurückgezogen hatten; aber er war gewissermaßen von ihnen fortgeblieben. Wenn sie sich jetzt trafen, so war eine gewisse Verlegenheit auf beiden Seiten. Sören hatte feinen Sinn mehr für das, was die Anderen interessirte; und diese langweilten sich, wenn er davon sprach, wie hart er arbeiten müsse und wie theuer das Leben sei. Und wenn er wirklich einmal von einem seiner Jugendfreunde zu einer Herrengesellschaft geladen wurde, so ging es ihm, wie es Leuten zu gehen pflegt, die für gewöhnlich sehr einfach zu leben pflegen: er aß und trank zu viel. Und von dem munteren, aber feinen und vorsichtigen Sören war er zu einer Art von Narren herabgesunken, der dumme Reden hielt, und um den sich nach Tische die Rangen der Gesellschaft versammelten, um ihren Scherz mit ihm zu treiben. Was aber den peinlichsten Eindruck auf seine Bekannten machte, war, daß er für seine Kleidung ganz gleichgiltig geworden war. Sören war nämlich äußerst vorsichtig in seiner Toilette ge= wesen; in seinen Studentenjahren hieß er der zierliche Sören". Und selbst als Familienvater hatte er seinen dürftigen Kleidern noch eine Zeitlang eine Art von Schwung zu geben gewußt. Aber nachdem die harte Noth ihn gezwungen hatte, jedes Kleidungsstück eine unnatürlich lange Zeit zu tragen, hatte seine Eitelkeit sich endlich verloren. Und wenn ein Mann erst den Sinn dafür ver 133 Vergangenheit und Zukunft. Zwei Kampfparteien stehn im Feld der Gegenwart, Gewaffnet jede mit besondrer Waffenart. Wie heißen die Parteien und warum der Streit? Die Zukunft heißen sie und die Vergangenheit. Die kämpfet fürs Vergehen und jene für das Werden, Wer prophezeit, wie es mit ihnen wird auf Erden? In ihrem Namen ist der Ausgang prophezeit: Nie vor der Zukunft Stand hält die Vergangenheit. Notizentheil. ( Von Lily Braun und Klara Betkin.) Rüdert. Der Jnternationale Kongreß für gesetzlichen Arbeiterschutz zu Zürich. Dem internationalen Kongreß für Arbeiterschutz zu Zürich liegen zu den einzelnen Fragen der Tagesordnung eine Reihe von Anträgen vor. Sie sind von den Referenten zusammen mit dem Organisationskomite aufgestellt worden und bieten eine Grundlage für die Verhandlungen. Zum Schuße der Arbeiterinnen wird gefordert: " Jede Gesetzgebung über die Arbeit der Frauen soll umfassen die Großindustrie, das Kleingewerbe, die Hausindustrie und, wenn möglich, die Landwirthschaft, soweit Arbeitskräfte außer der Familie des Unternehmers beschäftigt werden. Als allgemeine Vorschriften werden beantragt: 1. Die Arbeitswoche soll 48 Stunden nicht übersteigen; die Arbeitsstunden sind derart gleichmäßig auf alle Wochentage zu vertheilen, daß sie am Sonnabend Mittag 12 Uhr endigen und sämmt= lichen Arbeiterinnen eine ununterbrochene Ruhepause von mindestens 42 Stunden bis Montag Morgen gesichert ist. 2. Sämmtlichen Gewerbsinhabern ist streng zu untersagen, nach beendigter Arbeitszeit den Arbeiterinnen weitere Arbeit nach Hause mitzugeben. 3. Gewerbsinhaber, die Arbeiterinnen in deren eigenen Wohnräumen beschäftigen, sind verantwortlich dafür, daß diese Räume weder zum Kochen noch zum Schlafen benutzt werden und genügend Luftraum und direktes Licht für jede arbeitende Person haben. 4. Vor und nach ihrer Niederkunft dürfen Wöchnerinnen im Ganzen während acht Wochen liert, seine Person sauber zu halten, so verliert er ihn gewöhnlich auch gänzlich. Seine Frau mußte ihn jezt darauf aufmerksam machen, wenn die Anschaffung eines neuen Rockes durchaus noth wendig wurde, und wenn seine Halskragen an den Kanten gar zu zerrissen waren, so beschnitt sie dieselben mit der Scheere. Er selbst hatte an andere Dinge zu denken- der Arme! Aber wenn Fremde ins Bureau kamen, oder wenn er selbst in eine Thür trat, so hatte er die ganz mechanische Gewohnheit, auf seine Rockaufschläge zu spucken und mit den Händen darüber zu reiben. Wie die Rudimente der Organe, welche durch Nichtgebrauch zu Grunde gehen, wie die Zoologen es bei gewissen Thieren nachweisen, war dies das einzige Ueberbleibsel von der Sauberkeit des„ zierlichen Sören". Inzwischen trug Sören seinen schlimmsten Feind in seinem eigenen Innern. In seiner Jugend hatte er sich mit Philosophie beschäftigt, und jetzt geschah es ihm oft, daß diese unselige Lust zu denken über ihn kam, alle Einwendungen über den Haufen warf und damit endigte, alles auf den Kopf zu stellen. Das geschah ihm besonders, wenn er an seine Kinder dachte. Wenn er diese kleinen Geschöpfe betrachtete, welche das konnte er sich selbst nicht verhehlen im Laufe der Zeit mehr und mehr vernachlässigt wurden, war es ihm unmöglich, sie noch als in die Kategorie der goldlockigen Engel, welche unser Herrgott ihm gegeben hatte", gehörend anzusehen. Er mußte ja eingestehen, daß unser Herrgott solche Gaben nicht ohne Veranlassung von unserer Seite giebt, und dann fragte Sören sich selbst: " Hast Du ein Recht dazu gehabt?" Er dachte an sein eigenes Leben, das unter so glücklichen Verhältnissen begonnen hatte. Er stammte aus einem behaglichen Heim; sein Vater ein Beamter hatte ihm die beste Erziehung des Landes gegeben; er war wie einer der Besten für den Kampf des Lebens gerüstet gewesen und wie war er aus demselben hervorgegangen? Und was hatte er seinen Kindern mitzugeben in jenen Kampf, in welchen er sie hinein schickte? Sie begannen ihr Leben in nach der Niederkunft jedenfalls wenigstens sechs Wochen nicht nicht gewerblich beschäftigt werden. 5. Die Aufsicht über die Vollziehung der Vorschriften, betreffend die Frauenarbeit, soll von Inspektorinnen, die durch die Arbeiterinnen selbst zu wählen sind, ausgeübt werden." Von besonderem Interesse für die Arbeiterinnen sind auch die Forderungen, betreffs des Schutzes der Arbeit in gesundheitsschädlichen Gewerben. Es sind die Folgenden: 1. Die gesundheitsgefährlichen Gewerbe im Sinne des Referats sollen in jedem Lande auf dem Verordnungswege genau bezeichnet werden. 2. Die behördliche Bewilligung zur Eröffnung des Betriebs in einem gesundheitsgefährlichen Gewerbe darf nur dann ertheilt werden, wenn alle durch das Gesetz oder auf dem Verordnungswege vorgeschriebenen Maßregeln zur Beseitigung oder Abschwächung des schädlichen Momentes getroffen sind. 3. Kinder, junge Leute unter 18 Jahren und Frauen dürfen bei gesundheitsgefährlichen Beschäftigungen und in Bergwerken zur Arbeit unter und über Tage" nicht verwendet werden. Dieses Verbot ist ein absolutes. 4. In gesundheitsgefährlichen Gewerben ist die tägliche Arbeitszeit unter dem gesetzlich bestimmten Normalarbeitstag zu halten, wobei die Verkürzung der Arbeitszeit dem Grade der Gesundheitsgefährlichkeit des betreffenden Gewerbes entsprechen und in keinem Falle acht Stunden im Tage übersteigen soll. 5. In gesundheitsgefährlichen Gewerben sind periodische amtliche ärztliche Untersuchungen über den Gesundheitszustand der Arbeiter anzuordnen. 6. Für Schädigungen an Gesundheit und Leben, von welchen die Arbeiter in gesundheitsgefährlichen Gewerben betroffen werden, sind die Unternehmer gesetzlich haftbar zu machen. 7. Bei außerordentlicher Gesundheitsgefährlichkeit eines Industriezweiges, wenn derselben auf keinerlei Weise technisch vorzubeugen ist, soll die Verwendung des schädlichen Stoffes verboten werden." Ferner wird gefordert eine Ausdehnung des Verbots der Sonntagsarbeit, nach Möglichkeit und unter wirksamen Strafbestimmungen auf alle Kategorien der Lohnarbeit, so daß es gelte für Industrie, Bergbau, Handwerk, Landwirthschaft, Verkehrsanstalten, Gast- und Schankgewerbe, Groß und Kleinhandel. Die Ausnahmen vom Verbote der Sonntagsarbeit sollen nicht von der diskretionären Willkür von Beamten und Behörden bestimmt, sondern soweit es möglich, im Gesetze bezeichnet werden. Die Nachtarbeit, das heißt Arbeit zwischen 8 Uhr Abends und 6 Uhr Morgens, ist für Arbeiter und Arbeiterinnen jeglichen Alters gesetzlich zu verbieten. UeberSorge und Mangel, die auch noch verborgen gehalten werden sollten; sie lernten frühzeitig den bitteren Unterschied zwischen den Erwartungen und Anforderungen an das Leben und zwischen den äußeren Verhältnissen kennen; und aus ihrem unordentlichen Heim sollten sie das mitnehmen, was vielleicht das drückendste, schwerste Erbe ist, welches der Mensch mit sich durchs Leben schleppen kann: Armuth verbunden mit Pretentionen. Sören versuchte zu sagen: unser Herrgott wird sich ihrer schon annehmen. Aber er schämte sich sofort, denn er fühlte, daß er dies nur sagte, um sein Gewissen zu beruhigen und sich selbst zu entschuldigen. Diese Gedanken waren seine ärgste Plage; aber, um die Wahrheit zu gestehen, es war nicht oft, daß sie über ihn kamen; denn Sören war stumpf geworden. Das meinte auch der Hardesvogt:" Seiner Zeit", pflegte er zu sagen, war mein Bevollmächtigter ein recht tüchtiger Mann. Aber sehen Sie! diese übereilte Heirath, die vielen Kinder u. s. w. kurz gesagt, es ist beinahe mit ihm zu Ende." -Schlecht gekleidet und schlecht ernährt, voll Schulden und Kümmernissen war er müde und abgenüßt, ohne überhaupt etwas Rechtes geleistet zu haben. Und das Leben ging seinen Gang und Sören schleppte sich mit. Alle schienen ihn vergessen zu haben, mit Ausnahme unseres Herrgotts, der ihm wie gesagt jedes Jahr einen kleinen Engel mit goldenen Locken schenkte. Sörens junge Frau war ihrem Gatten getreulich durch diese sechs Jahre gefolgt, und so hatte sie mit ihm dasselbe Ziel erreicht. Das erste Jahr ihrer Ehe war wie ein Traum schwindelnder Glückseligkeit dahingegangen. Wenn sie den kleinen goldlockigen Engel ihren Freundinnen entgegenhielt, war sie schön, wie ein vollkommenes Bild des Mutterglücks; und Fräulein Ludvigsen sagte: Seht! die wahre, die echte, die rechte Liebe!" ( Schluß folgt.) 134 zeitarbeit ist für Kinder, jugendliche Arbeiter( männliche wie weibliche) unter 18 Jahren, sowie auch für Frauen nicht gestattet. Die Einführung eines Maximalarbeitstages der in industriellen Betrieben thätigen Männer sind in dem Antrage für„ dringend geboten" erklärt. Der Achtstundentag, so heißt es weiter, sei ein von den Regierungen zu erstrebendes Ziel. Wo seine Einführung zur Zeit nicht möglich erscheint, sei sie durch einen sich ihm möglichst nähernden Maximalarbeitstag zu vermitteln. Als Mittel und Wege zur Verwirklichung des Arbeiterschutzes schlagen die Anträge vor: ,, 1. Durch Vorträge, Versammlungen und Schriften soll eine lebhafte Agitation für die Förderung der nationalen und internationalen Arbeiterschutz- Gesetzgebung entfaltet werden. 2. Es soll bei Ausübung politischer Rechte dahin gewirkt werden, daß die nationale und internationale Arbeiterschutz- Gesetzgebung in den gesetzgebenden Körperschaften verfochten werde und zur Ausführung gelange. 3. Zur Förderung der internationalen Arbeiterschutz- Gesetzgebung sind periodische Internationale Kongresse zu veranstalten. 4. Die internationale Arbeiterschutzgesetzgebung soll sich vorzüglich erstrecken auf die Aufstellung eines Altersminimums für die in den Fabriken beschäftigten Kinder und jungen Leute, auf das Verbot der Nachtarbeit für die in den Fabriken beschäf= tigten Frauen und jungen Leute, auf das Verbot der Frauenarbeit in gesundheitsschädlichen Industrien, das Verbot der Sonntagsarbeit, die Aufstellung eines allgemeinen Maximalarbeitstages und die Errichtung eines internationalen Arbeitsamtes." Diesem internationalen Arbeitsamt, zu dessen Errichtung die Regierungen aufgefordert werden sollen, sind folgende Aufgaben zugedacht: ,, a) Die Sammlung, Herausgabe und Mittheilung an die interessirten Amtsstellen, sowie die Verbreitung durch den Buchhandel aller auf den Arbeiterschutz sich beziehenden Gesetze und anderen wichtigen amtlichen Veröffentlichungen zugleich in englischer, französischer und deutscher Sprache und ferner in ihrer Ursprache, wenn diese keine der drei genannten ist; b) die international vergleichende Bearbeitung der Arbeiterstatistik( oder Sozialstatistik überhaupt); c) die Abfassung eines Jahresberichts über die von den gesetzgebenden und Verwaltungsbehörden für die Fortbildung des Arbeiterschutzes entwickelte Thätigkeit; d) die Ertheilung von Auskunft und die Mittheilung orientirender Literatur an die mit der Ausarbeitung oder Ausführung von Arbeiterschutzgesetzen betheiligten Personen; e) die Veranstaltung von Kongressen zur Berichterstattung über den Fortgang der Arbeiterschutzgesetzgebung. 2. Der Kongreß spricht den Wunsch' aus, daß das internationale Arbeiterschußamt errichtet werden soll sobald drei Staaten sich hiezu bereit erklären. Gesundheitsschädliche Folgen industrieller Frauenarbeit. Die verhängnißvollen Folgen der Frauenarbeit in den Schriftgießereien werden durch den letzten Bericht der GremialKrankenkasse der Wiener Buchdrucker und Schriftgießer anschaulich illustrirt. Von den weiblichen Mitgliedern der Kasse, die als Hilfsarbeiterinnen in Schriftgießereien thätig sind, erkrankten 1896 nicht weniger als 71,69 Prozent, gegen 33,86 Prozent der in Buchdruckereien beschäftigten weiblichen Kassenangehörigen. Wie verhängnißvoll die Frohn in den Schriftgießereien gerade den weiblichen Organismus beeinflußt, erhellt sinnenfällig daraus, daß von den der Kasse angehörenden Schriftgießern" nur" 40,68 Prozent im Laufe des Berichtsjahres erkrankten. Mehr als 40 Prozent ist gewiß ebenfalls ein erschreckend hoher Prozentsat, und doch erscheint er als mäßig im Vergleich zu der geradezu niederschmetternden Verhältnißzahl der erkrankten Arbeiterinnen des Gewerbes. Uebrigens weisen die in Buchdruckereien arbeitenden weiblichen Kassenmitglieder ebenfalls einen höheren Prozentsatz von Erkrankungen auf als die Drucker und Setzer. Von den in Buchdruckereien arbeitenden weiblichen Kassenmitgliedern erfrankten 33,86 Prozent, von den in Frage kommenden Druckern und Maschinenmeistern dagegen nur 26,92 Prozent, von den Setzern 31,49 Prozent. Von den 4078 männlichen Kassenmitgliedern erkrankten im Berichtsjahre 1241 oder über 30 Prozent, von den 1085 weiblichen Mitgliedern dagegen 415 oder mehr als 38 Prozent. Die Rasse verzeichnete 131 Entbindungen und 22 Abortusfälle. Leider fehlen in der uns vorliegenden Quelle die Angaben darüber, wie viele der Entbindungen durchaus normal verliefen und mit der Geburt eines lebenden, kräftigen Kindes endeten, ferner: in welchem Umfange die in Schriftgießereien beschäftigten Schwangeren an der Zahl der Abortusfälle betheiligt waren. Die vorliegenden Thatsachen zeigen jedenfalls mit überzeugender Wucht, wie dringlich der weitere Ausbau des gesetzlichen Schutzes zu Gunsten der Arbeiterinnen ist. Nur eine vollständige Unkenntniß der einschlägigen Verhältnisse, gepaart mit hochtrabender, aber seichter Prinzipienspielerei, fann gegenüber der anklagenden Sprache der angezogenen Zahlen den gesetzlichen Arbeiterinnenschutz als ein Attentat gegen die soziale Gleichberechtigung der Geschlechter bekämpfen, ihn als einen Umstand bewerthen, der dazu beitragen könnte, uns in Deutschland einem von frauenrechtlerisch- hysterischer Fantasie eigens entdeckten„ Männersozialismus" entgegen zu führen. Frauenarbeit auf dem Gebiete der Industrie, des Handels und Verkehrswesens. 135 Der lohndrückende Einfluß der Frauenarbeit erhellt deutlich aus den folgenden Angaben, die sich auf drei einander ziemlich nahestehende, d. h. ziemlich gleich gesundheitsschädliche Industriezweige beziehen. Die vorliegenden Zahlen zeigen übrigens erklärlich genug, daß mit der steigenden Verwendung weiblicher Arbeiter in einer Industrie nicht nur die Löhne der männlichen Arbeiter sinken, sondern auch die Löhne der beschäftigten Frauen und Mädchen selbst. In den Farbstofffabriken Deutschlands wurden im Jahre 1895 insgesammt 18675 Arbeiter beschäftigt, davon 92 Prozent männliche und 8 Prozent weibliche. Der Tagelohn betrug im Durchschnitt für männliche Arbeiter 2,96 Mt. und für weibliche 1,48 m., 1895 waren in den deutschen Zündholzfabriken 6258 Arbeiter thätig, davon nur 38,1 Prozent männliche und 61,9 Prozent weibliche. Der Durchschnittstagelohn betrug für die Arbeiter 2,05 Mt., für die Arbeiterinnen nur 1,21 Mk. Ein Vergleich der Durchschnittslöhne in der einen und anderen Industrie spricht also für die altbekannte Erfahrung, daß die Löhne für Arbeiter und Arbeiterinnen um so niedriger sind, je mehr auf einem Gebiete die billige, unorganisirte Frauenarbeit überwiegt. Der schlechte Verdienst der Zündhölzchenarbeiter erklärt sich übrigens noch durch einen besonderen Grund. Die Zündholzfabriken liegen vereinzelt in kleineren Orten auf dem Lande oder im Gebirge, und ihre Arbeiter, die männlichen wie die weiblichen, wissen nichts von Organisation. In den französischen Zündholzfabriken, die Staatsmanufakturen sind und in größeren Orten wie Marseille, Aix, Pantin und Aubervilliers liegen, haben die Arbeiter und Arbeiterinnen durch eine feste Organisation, die auch vor Streits nicht zurückschreckte, schon wesentliche Verbesserungen der Löhne und der Arbeitsverhältnisse erzielt. Daß in Deutschland dank der Gewerkschaft auch bei Zunahme der weiblichen Arbeiter das starke Sinken der Löhne verhindert werden kann, zeigen die Lohnverhältnisse in den deutschen Gummiwaarenfabriken. In diesen, die hauptsächlich in großen Städten liegen, wurden im Jahre 1895 10 367 Arbeiter beschäftigt, davon 61,5 Prozent männliche und 38,5 Prozent weibliche. Der Tagelohn der Männer betrug im Durchschnitt 3,15 Mt., derjenige der Frauen 1,71 Mr. Die Arbeiter und Arbeiterinnen halten ziemlich fest zusammen und sind zum Theil organisirt. Der Zusammenschluß hat dem allzustarken Sinken der Männer- wie der Frauenlöhne entgegengearbeitet. Die Arbeiterinnen haben also wieder einen doppelten Grund, sich den bestehenden Gewerkschaftsorganisationen anzuschließen. Durch die Gewerkschaft wird ihr eigener Lohn gehoben und hochge= halten; durch sie wird dem Herunterdrücken der Löhne der Arbeiter entgegengewirkt, die ja zum großen Theil Männer, Söhne oder Väter der Arbeiterinnen sind, und deren geringer Verdienst die gesammte proletarische Familie schädigt. 1895 um 14 804 h. v. Eine Zunahme der großindustriellen Arbeiterinnen in Preußen verzeichnen die Berichte der preußischen GewerbeAufsichtsbeamten für das Jahr 1896. Nach ihnen betrug die Zahl der über 16 Jahre alten Arbeiterinnen im Berichtsjahre 318485 gegen 302 628 im Vorjahre und 287 824 im Jahre 1894. Seit diesem Jahre hat also die Zahl der erwachsenen" großindustriellen Arbeiterinnen ziemlich gleichmäßig zugenommen. Sie stieg 4,9 Prozent; 1896 um 15 857= 5 Prozent. Bedeutend wuchs auch die Zahl der Betriebe, in denen Arbeiterinnen beschäftigt wurden. Sie betrug im Berichtsjahre 17 124 gegen 15 549 im Jahre 1895 und 15 461 im Jahre 1894. Ihre Zahl hat sich also 1895 um 88= 0,6 Prozent vermehrt, 1896 aber um 1575= 10 Prozent. Die Zahl der in inspektionspflichtigen Betrieben beschäftigten jugendlichen Arbeiterinnen betrug im Berichtsjahre 36 382 gegen 84 884 jugendliche männliche Arbeiter. 1896 haben in Preußen die in der Großindustrie verwendeten jugendlichen Arbeitskräfte insgesammt um 10 291 zugenommen, also fast um 10 Prozent. Der industrielle Aufschwung des Jahres 1896 hat zu einer stärkeren Heranziehung von billigen Arbeitskräften, von Frauen und jugendlichen Arbeitern geführt. Frauenbewegung. Der internationale Kongreß der Frauenrechtlerinnen, der in Brüssel vom 4. bis 7. August tagte, war von etwa 180 Delegirten aus Deutschland, Desterreich, Frankreich, Belgien, Holland, Spanien, Dänemark, Schweden, Norwegen, der Schweiz und Nordamerika beschickt. Der„ radikale" Flügel der deutschen Frauenrechtlerinnen war durch Frau Cauer, Frau Stritt, Frau Schwerin und Frau Sera Prölß vertreten, die gemäßigte" Richtung durch Frau Lina Morgenstern. Dem Kongreß wohnten nur einzelne belgische, holländische und französische Sozialistinnen bei, so die Frau des bekannten holländischen Parteigenossen van Kol und Mme. Vincent, die mehrere Pariser Konsumvereine und allemanistische Arbeiterinnensyndikate vertrat. Den deutschen Genossinnen wird es unverständlich sein, wie die genannten Damen es mit ihrer Ueberzeugung vereinbaren konnten, einem Kongresse beizuwohnen, der von der Vorsitzenden mit der Erklärung eröffnet wurde:„ die Rednertribüne stehe allen Anschauungen offen, mit Ausnahme derer, die auf dem Boden des Klassenkampfes wurzeln." Aber in Belgien, Holland und noch mehr in Frankreich werden die Worte„ Sozialist", " Sozialismus" in wahlloser, unkritischer Verschwendung gebraucht und mißbraucht." Sozialist" nennt sich dort heutzutage gern jeder leidlich gute Mensch und hervorragend schlechte Musikant, dessen Galle durch irgend welchen sozialen Mißstand erregt ist, und der deshalb unsere Gesellschaftsordnung irgendwie geändert sehen möchte. Die Frauen, die alle Ursache haben, zu den mit den heutigen sozialen Verhältnissen Unzufriedenen zu gehören, stellen ein starkes Kontingent der unklaren Gefühlssozialisten, die in ihrem dunklen Drange", aber leider„ des rechten Wegs" unbewußt, überall dabei sind, wo irgend eine„ fortschrittliche" Strömung tagt und kongreſselt. Die Tagesordnung des internationalen Frauenfongresses umfaßte vier Punkte: 1. Die Stellung der Frau im bürgerlichen Recht; 2. Defono mische Forderungen der Frauen; 3. Die Frauen und die Wohlthätigfeit; 4. Berichte über den Stand der Bewegung in den einzelnen Ländern und Organisationsfragen. Zum ersten Punkte der Tagesordnung sprachen u. A. Frau Prölß- Berlin über„ Das Familienrecht im neuen deutschen Gesetzbuche"; Frau Stritt- Dresden über„ Die Agitation des Bundes deutscher Frauenvereine gegen die Bestimmungen des neuen Familienrechts"; Fräulein Hill- London über„ Die rechtliche Stellung der englischen Frau"; Fräulein Augspurg- Zürich über ,, Die rechtliche Stellung des unehelichen Kindes"; Frau Cauer- Berlin über„ Das natürliche Kind und das neue bürgerliche Gesetzbuch";" Frau Stritt wie Frau Cauer betonten in ihren Referaten die Nothwendigkeit, die volle politische Gleichberechtigung des weiblichen Geschlechts zu erkämpfen. Fräulein Augspurg schrieb dem Staate die Pflicht zu, für den Unterhalt der unehelichen Kinder zu sorgen und wurde deshalb staatssozialistischer Neigungen" beschuldigt. Was die ökonomischen Forderungen" der Frauenbewegung anbelangt, so trat die Holländerin Frau Drucker für die Zulassung der Frauen zu allen Berufen und für gleichen Lohn für gleiche Leistung ein. Frau Bieber- Böhm- Berlin pflichtete der letzteren Forderung bei, wollte aber die Frau von Berufen ausgeschlossen wissen, die ihre Gesundheit und ihre Sittlichkeit bedrohen. Natürlich marschirte hierbei der bekannte enge Sittlichkeitsbegriff der genannten Dame auf. Frau ChéligaParis, Vertreterin der französischen„ Union universelle des Femmes", plädirte für die Beschäftigung mit der Arbeiterinnenfrage und die Gründung von Arbeiterinnenorganisationen. Frau Vincent- Paris sprach über die Bedeutung der Gewerbegerichte für die Arbeiterinnen" und forderte: aktives und passives Wahlrecht der Frauen bei den Gewerbegerichtswahlen; kostenlose Rechtsprechung der Gewerbegerichte; Ausschluß der Berufung; Uebertragung der Gewerbeinspektion an die Gewerbegerichte. Die Berichte über den Stand der Frauenbewegung in den einzelnen Ländern konstatirten im Allgemeinen Fortschritte. Die Behandlung des Themas:„ Die Frauen und die Wahlthätigkeit" gestaltete sich, wie vorauszusehen, zu einem ergöglichen Steeple- chase von gegenseitiger Beweihräucherung und Selbstkomplimenten. Die ,, Gleichheit" wird in ihrer nächsten Nummer eine ausführliche kritische Besprechung des Kongresses und seiner Arbeiten veröffentlichen. Die Zulassung der Frauen zum Apothekerberuf hat die am 24. und 25. August zu Straßburg i. E. stattfindende Hauptversammlung des Deutschen Apothekervereins zu erörtern. Der Versammlung liegt ein Antrag eines Kreisvereins vor, laut welchem der Deutsche Apothekerverein mit Rücksicht auf die im preußischen Apothekerrath zur Erörterung stehende Frage der Zulassung der Frauen zum Apothekerfach erklären soll, daß diesen die pharmazeutische Berufsthätigkeit zu gestatten ist, vorausgesetzt, daß sie die gesetzlich vorgeschriebene wissenschaftliche Vorbildung besitzen und im einzelnen Falle auch körperlich für die beabsichtigte Thätigkeit geeignet erscheinen. Die Generalversammlung des Allgemeinen Deutschen Frauenvereins findet vom 30. September bis 3. Oktober in Stutt= gart statt. Außer den Mitgliedern des genannten frauenrechtlerischen Verbandes sind zu ihr alle Organisationen eingeladen, die zum Bunde deutscher Frauenvereine gehören. Mit der Generalversammlung soll ein öffentlicher Frauentag verbunden sein. Den Arbeiterinnensyndikaten von Paris bewilligte der Gemeinderath der Stadt eine Subvention zur Beschickung des internationalen Frauenkongresses zu Brüssel, des Friedenskongresses zu Hamburg und des Arbeiterschutzkongresses zu Zürich. In Paris subventionirt der Gemeinderath die Arbeiterinnenbewegung. In Nürnberg, Fürth und zahllosen anderen deutschen Städten verbieten die Gemein debehörden, gestützt auf eine sinnige und minnige Deutelung von Gesetzesterten, jede öffentliche Versammlung der Arbeiterinnen. Diese Thatsachen einander gegenüberstellen, heißt sie kommentiren, heißt sie nach Gebühr würdigen. Das juristische Doktoreramen hat die bekannte Frauenrecht lerin Fräulein Anita Augspurg fürzlich in Zürich bestanden. Fräulein Augspurg ist die erste deutsche Frau, die das Diplom als Doktor der Rechte erworben hat. Daß sie es im Auslande holen mußte, beweist die Rückständigkeit der Verhältnisse in Deutschland, der ,, frommen Kinderstube", aber auch die Schwäche der deutschen Frauenrechtelei. * Um die Zulassung zur Advokatur wird eine junge Französin, Jeanne Chauvin, die ihr juristisches Doktorexamen glänzend bestand, demnächst beim Pariser Gerichtshof nachsuchen. Louis Frank, einer der energischsten Vorkämpfer der Frauenbewegung, hat nämlich kürzlich in einer Broschüre nachgewiesen, daß es auf Grund des französischen Rechts nicht möglich sei, ihr Gesuch abzuschlagen. Obwohl ihre Angelegenheit erst im Oktober zur Verhandlung kommen soll, finden sich schon heute spaltenlange Artikel in den französischen Zeitungen für und gegen den weiblichen Rechtsanwalt. * Zweihundert weibliche Aerzte sind gegenwärtig in Indien thätig. Vor elf Jahren gab es ihrer dort nur vier, aber trotz dieser enormen Zunahme sind sie, wie Fräulein Dr. Ellaby auf dem Kongreß für Erziehung in London berichtete, längst nicht ausreichend. * Wie den Frauen das medizinische Studium in England erleichtert wird, geht aus dem Umstand hervor, daß zehn medizinische Hochschulen ihnen offen stehen und sechs Universitäten, wo sie ihr Doktoreramen machen können. * Die älteste und bekannteste englische Aerztin, Mrs. Garrett Anderson, ist dieses Jahr von der großen, fast ausschließlich aus Männern bestehenden englischen medizinischen Gesellschaft zum Präsidenten gewählt worden. Wann werden deutsche Gelehrte dazu gelangen, die Frau nicht nur als gleichberechtigte Kollegin zu achten, sondern ihr sogar die erste Stelle unter sich einzuräumen? * Zweihundertfünfzig Studentinnen zählt gegenwärtig die schottische Universität Glasgow. Wie übrigens die Zulassung der Frauen zu den britischen Universitäten ganz allein den Begüterten ihres Geschlechts zu Gute kommt, zeigt der Umstand, daß die jährlichen Gesammtkosten für das Studium, z. B. in Cambridge, sich auf drei bis viertausend Mark belaufen. 136 * Eine Frauen Universität hat die katholische Kirche in Washington( Nordamerita) gegründet. Ihre Lehrsäle sollen allen über siebzehn Jahre alten katholischen Frauen und Mädchen geöffnet sein, die das Aufnahme- Examen bestanden haben. Die Studentinnen der Anstalt, die unter der Leitung der Nonnen von Notre- Dame steht, können den Titel eines Doktors der Philosophie dort erwerben. Interessant ist das Urtheil unserer ultramontanen Presse über die Gründung:„ Der Zug der Zeit fordert gebieterisch die höhere Frauenbildung. Hätte die katholische Kirche diesen Bestrebungen widerstanden, so wäre der einzige Effekt gewesen, daß die katholischen jungen Mädchen an protestantischen und atheistischen Universitäten studirt hätten. Die Kirche Gottes hat glücklicherweise das genügende Augenmaß und einen so weiten Horizont, um den Zeitbestrebungen entgegenzukommen und sie eventuell für ihre Zwecke auszunutzen. Das Mädchenstudium kann man in Amerika doch nicht verhindern; erziehen wir uns also studirte junge Damen, die im Geiste der katholischen Kirche in die Wissenschaft eingeführt werden." * Als Rechtsanwalt ist eine Frau, Miß Ethel Rebekka Benjamin, zum obersten Gerichtshof von Neuseeland zugelassen worden. * Ueber das Frauenstimmrecht haben sich die Statthalter der britischen Kolonien von Australien ausgesprochen, als sie zur Feier des sechzigjährigen Regierungsjubiläums der Königin von England in London anwesend waren. H. J. Seddon, der Statthalter Neuseelands, erklärte, daß die Einführung des Frauenstimmrechts einen vollkommenen Erfolg bedeute. Er selbst sei zuerst fein Anhänger des Gesetzes gewesen, das den Frauen das Wahlrecht zuerkennt, habe aber während vier Jahren seine Wirkungen beobachtet und sei nunmehr ganz überzeugt von seiner Richtigkeit. Keinerlei Unzuträglichkeiten seien bisher mit der Neuerung verbunden gewesen und auch nicht eine einzige Stimme sei bisher gegen sie laut geworden. Als Ergänzung hierzu erzählte Frau Seddon einem Journalisten, daß die Wahlen der Frauen für die konservativen und firchlichen Parteien sehr überraschend ausgefallen seien. Sie hätten auf eine Stärkung ihrer Richtung durch die Frauen gehofft, und das Gegentheil sei der Fall gewesen. Verantwortlich für die Redaktion: Fr. Klara Zetkin( Eißner) in Stuttgart. Der Statthalter von Viktoria, Georg Turner, ist auch ein Anhänger der Frauenstimmrechtsbewegung, die, wie er sagte, diesen Herbst bei Gelegenheit der allgemeinen Wahlen vielleicht zum Siege gelangen wird. Ein Gesezentwurf zu Gunsten des Frauenstimmrechts ist schon einmal im Unterhaus mit großer Majorität angenommen worden, aber bei der Abstimmung im Oberhaus zu Fall gekommen. Einem englischen Frauenverein erklärte der Statthalter von Südaustralien:„ Mit freudiger Genugthuung gedenke ich der Thatsache, daß unsere Regierung und unser Parlament allen Erwachsenen, ohne Unterschied des Geschlechts, die politischen Rechte zuerkannt hat. Auch unsere Frauen sind sich dieses Privilegiums bewußt und üben in guter und kluger Weise ihre Rechte aus." * Für ein recht beschränktes Frauenwahlrecht wollen vor der Hand eine Anzahl englischer Frauenstimmrechtsvereine eintreten. Unter Führung von Mrs. Fawcett haben sie sich entschlossen, dem Parlament einen Gesetzentwurf vorzulegen, der in seinen Forderungen noch gemäßigter sein soll als der des Mr. Faithful Begg. Sie hoffen eher zum Ziele zu gelangen, wenn sie z. B. alle verheiratheten Frauen vom Besitz politischer Rechte ausschließen, weil die Männer die Möglichkeit, daß ihre Gattinnen eine eigene Meinung haben könnten, am meisten fürchten. Die englischen Frauen haben sich, wie es scheint, nicht klar gemacht, daß es inmitten politischer Kämpfe keine falschere Tattit giebt als die der Bescheidenheit. Abrechnung. Zur Deckung der Kosten für die Vertretung der Genossinnen auf dem Internationalen Sozialisten- und Arbeiterkongreß zu London 1896 gingen der Unterzeichneten folgende Beträge zu: Genossinnen in Berlin... 50 Mt.- Pf. = Dresden M = 11 11 11 10 = = = M M M V M Eberswalde Forst i. L.. Frankfurt a. M. 20 8 • 50 10 = Gera. 50 = V Hamburg. 50 M • = Hanau. 8 = = Kiel. 25 = Offenbach 20 = 100 V M Summa 391 Mt. 10 Pf. = Partei Auschuß Die Kosten betrugen: Reisegeld für 2 Delegirte 10 Tage Diäten à 10 Mt., für zwei Delegirte Einnahme Ausgabe 11 " = 11 11 11 175 Mt. 10 Pf. M 200 M Summa 375 Mt. 10 Pf. 391 Mt. 10 Pf. 375 = = 10 Pf. Rest 16 Mt. Der Ueberschuß von 16 Mt. ist dem Agitationsfonds zugeführt worden. Frau M. Wengels Vertrauensperson. Berlin O, Fruchtstraße 30, Quergeb. 2 Tr. Quittung. Zu Agitationszwecken gingen mir zu: Von den Arbeitern der deutschen Schuhfabrik Erfurt 15 Mt., von den Genossinnen in NeuIsenburg 30 Mt., von Dr. R. in Basel durch Genossin Zetkin 5 Mt. Dantend quittirt Frau M. Wengels, Vertrauensperson Berlin O, Fruchtstraße 30, Quergeb. 2 Tr. Druck und Verlag von J. H. W. Diez Nachf.( G. m. b. H.) in Stuttgart.