Nr. 21. Die Gleichheit. 7. Jahrgang. Beitschrift für die Intereffen der Arbeiterinnen. Begründet von Emma Ihrer in Pankow bei Berlin. Die„ Gleichheit" erscheint alle 14 Tage einmal. Preis der Nummer 10 Pfennig, durch die Post( eingetragen unter Nr. 2902) vierteljährlich ohne Bestellgeld 55 Pf.; unter Kreuzband 85 Pf. Jahres- Abonnement Mt. 2.60. Stuttgart Mittwoch, den 13. Oktober 1897. Nachdruck ganzer Artikel nur mit Quellenangabe gestattet. Inhalts- Verzeichniß. Frauenarbeit auf der Aus der Bewegung. Die Predigt von der Freude. Von Lily Braun. Brüsseler Weltausstellung. Von Jda Altmann. Feuilleton: Nur ein Mal! Von Dorothee Goebeler. Notizentheil von Lily Braun und Klara Zetkin: Weibliche Fabrikinspektoren. Soziale Gesetzgebung. Sozialistische Frauenbewegung im Ausland. -Frauenbewegung. Publikationen zur Frauenfrage.- Frauenarbeit auf dem Gebiet der Industrie, des Handels und Verkehrswesens. Kinderarbeit. Gewerbegerichtliches. Die Predigt von der Freude. Abend war's. Ich lag im Walde auf dem weichen Moos und sah durch die Stämme der Buchen und Tannen hinaus auf den funkelnden Himmel. Die Sonne ging unter; in ihrem rothen Feuer glühten die kleinen weißen Wölkchen, die großen grauen, die nicht zu glühen vermochten, umzogen sich nur mit einem feinen filbernen Streifen. Da war nichts Dunkles mehr. Und plöglich sah ich, wie aus der leuchtenden Pracht ein Mensch hervortrat: weiß gekleidet, wie einst die Priester der Heiden, mit zwei Sternen unter der Stirn, und einem Lächeln, das wie ein Widerschein der Sonne schien. Er ging an der Spiße einer Schaar, die endlos aus dem Thale hinaufzog. Steiner, der ihm folgte, glich ihm. Die Männer trugen dunkle Kleider, in zerschlissene Gewänder waren die Frauen gehüllt und die Kindlein trugen zusammengeflicte Lumpen von Männern und Frauen. Auch ihre Augen leuchteten nicht. Sie blickten düster zur Erde und waren geröthet vom Weinen. Unter den Buchen, auf denen noch der rothe Glanz der Sonne lag, stand der Führer still. Er hielt Heerschau ab über die Menge, die sich um ihn schaarte. Wer war er? War es der Prophet von Nazareth, der auf den Bergen zu predigen liebte? Zu froh und stolz blickte er drein! War es ein heiterer Philosoph der Griechen, der es verstand, des Lebens Mühsal von sich abzuschütteln zu liebreich und mitfühlend weilte sein Auge auf all den Elenden um ihn! Und wie ich noch nachsann, hub er an zu reden. Voll und weich flang seine Stimme, und aller Augen wandten sich ihm zu. Und also sprach er: " Vom Recht auf Arbeit hat man Euch gepredigt; von der Pflicht zur Arbeit habt Ihr reden gehört. Die befreiende Macht der Arbeit ist Euch gepriesen worden und in treuem Glauben hieltet Ihr fest an dieser Lehre; in fester Hoffnung wartetet Ihr auf die Euch verhießene Seligkeit. Ihr arbeitet Alle, das Recht wurde Euch Allen gewährt, selbst den Zartesten unter Euch, den Kindern. Fühlt Ihr nun auch den Segen?! Oder brecht Ihr nicht vielmehr zusammen unter der Last? Seid Ihr befreit?! Oder drücken Euch die Ketten der Sklaverei nicht mehr als zuvor? Denn wisset, aus der reinen freudigen Göttin Arbeit haben die Machthaber eine arme Dirne gemacht! Darum ist es in ihrem Munde eitel Heuchelei und Lästerung, wenn sie Euch von ihr predigen. Glaubt denen nicht, die also sprechen. Und laßt Euch nicht verführen von ihnen. Viele unter Euch weiß ich, denen hat der Zorn den Verstand verdunkelt und sie schmähen auf die Arbeit und möchten wider Buschriften an die Redaktion der Gleichheit" sind zu richten an Fr. Klara Bettin( Eißner), Stuttgart, RothebühlStraße 147, III. Die Expedition befindet sich in Stuttgart, Furthbach- Straße 12. sie kämpfen mit Wort und Schwert. Ich sage Euch aber, wer sich abwendet von ihr, der gehet zu Grunde. Darum sammelt Euch, darum seid wach und bereit, ihr zu dienen als echte Gottesdiener. Sie ist es, die Euch befreien wird, wenn Ihr sie befreit. Sehet die Thiere des Waldes an um Euch: die Vöglein dienen der Arbeit, denn sie bauen ihr Nest, die Bienen dienen ihr, denn sie suchen den Honig; alles Lebendige sucht Nahrung in ihrem Dienst und baut sich sein Obdach als ihre Unterthanen. Aber Hand in Hand mit der Göttin Arbeit sehe ich eine andere Himmelsgestalt, die unzertrennlich erscheint von ihr: das ist die Freude. Das Vöglein baut sein Nest und wenn es gethan ist, dient es der Freude; es jubelt in den lachenden Morgen hinein, es singt sein sehnendes Liebeslied, es lehrt seinen Kleinen das Lied von der Freude. Und die Nehe des Waldes springen vor Lust; auf dem Sonnenstrahl wiegen sich Mücken und Libellen. Wo des Menschen Fuß nicht hintritt, da steht noch immer unversehrt im Tempel der Arbeit der Altar der Freude. Aber die Machthaber auf Erden haben den Bund zerrissen. Sie jagten die Freude fort, daß sie weit in die Berge entfloh; fie nahmen der Arbeit ihr schimmerndes Kleid und warfen sie in das härene Gewand der Knechte. Ihr, meine Brüder und Schwestern, seid berufen, die Göttin zu befreien und ihr die Genossin wieder in die Arme zu führen. Oder ist sie Euch noch nicht ganz entschwunden? Habt Ihr noch einen dunklen Traum von ihr? Du, ernſter Mann, der Du vor mir stehst, kennst Du sie?" Der Angeredete schaute auf: „ Ich ging müde von der Arbeit fort. Mich hungerte und durftete. Da sah ich helle Fenster und offene Thüren und ging hinein. Ich trank und vergaß, daß ich müde war, und sang und lachte mit den Anderen und meinte, die Freude herrschte hier." ,, Als Du aber heimgingst, war Deine Müdigkeit noch größer, und am Morgen darauf starrte die Noth Dich an, entseßlicher als vorher. Ist's nicht so?" Und der Mann sentte den Kopf und wußte, daß er die Freude nicht kannte. " Du aber, junges Weib, kannst Du mir von ihr erzählen?" Mit thränenden Augen sah sie empor. " Ich war jung und schön. In den glänzenden Saal zog es mich, denn ich kannte nur die grauen Wände meines engen Gemachs, und die dunkle Fabrik mit ihren dröhnenden Maschinen. Ich suchte die Freude. In den Armen des Geliebten, beim Klange fröhlicher Weisen fand ich sie Das Weib verstummte. " ,, Als Du aber heim gingst, warst Du allein! Und elender ward Dein Loos und enger Deine Kammer und größer Dein Leid. War es doch nicht Deins mehr allein, sondern das Deines Kindes! Der Kinder Göttin soll ja die Freude sein. Sage mir, fleiner Knabe, was weißt Du von ihr?" Das bleiche Büblein antwortete leise: " Ich habe einmal einen Christbaum gesehen bei reichen Leuten. Sie gaben mir Aepfel und Nüsse und altes Spielzeug und alte Kleider. Ich wurde satt und warm und froh-" Kleider. " ,, Als Du aber heim gingst auf Dein hartes Lager, weintest Du voller Verzweiflung. Und am nächsten Morgen, als Du die müden Glieder von Thür zu Thür schleppen mußteft, um ein paar elender Groschen willen, da sahst Du, wie die Kinder der reichen Leute im warmen Zimmer mit neuem Spielzeug spielten und groß und unauslöschlich ward Deine Qual." Still war's ringsum. Nur leises Schluchzen tönte aus den Reihen der Menschen. Hinter den Wolken war die Sonne verschwunden. Der Redner erhob seine Stimme aufs Neue: „Ihr, die Ihr meint, die Freude sei Euch begegnet; Ihr, die Ihr sie höhnt und scheltet, weil sie, wie Ihr glaubt, Euch nur noch elender machte, Ihr Alle kennt die Freude nicht, denn wisset, sie ist kein Rausch, dem ekles Erwachen folgt, sie ist kein Betrug, der Eurer nur spottet. Die Freude ist ein ewiges Licht, wie die Sonne über Euch. Sie ist nur dort, wo sie das Leben selber ist, nur dort, wo sie herrscht. Ihr steht im Dienste der Arbeit, nicht um der Arbeit, nein um der Freude willen, und wo es nicht also ist, seid Ihr keine rechten Diener. Darum schauet auf und höret auf mich. Gehet hin in alle Welt und predigt allen Menschen die neue Lehre: Die Arbeit ist unser Heil, ihr wollen wir in Freiheit dienen. Wir wollen die Hände rühren und den Geist stärken, wir wollen die Natur bezwingen durch ihre Kraft. Aber einer Sklavin Sklaven wollen wir nicht sein. Denn alles, was wir thun in ihrem Dienst, das thun wir um eines höheren Zweckes willen. Wir wollen durch sie die Herrscher der Erde sein, durch sie sollen sich uns unerschöpfliche Quellen öffnen, die seligen Finthen der Freude. Die Freude soll einziehen in Sinn und Herz; ihr soll die Arbeit die Wege bereiten. Die Freude soll sein die tiefe Melodie unseres Lebens; ihre Begleitung nur ist die Arbeit. Die Freude soll herrschen über uns und in ihrem Namen wollen wir Wunder wirken. Ich sage Euch, wenn Ihr zusammensteht in dieser Kraft, dann wird der Sieg nicht ferne sein. Dann nahet der Tag, wo Ihr auf die Berge steigt in Schaaren, geschmückt in weiße Gewänder, leuchtenden Auges, Hand in Hand. Ein Jubellied wird Euer Leben sein; die Liebe Eures Herzens, die jetzt verschüttet liegt unter den Trümmern des Tempels der Freude, wird auferstehen in ihrer Himmelspracht. Euer Weinen wird sich verkehren in Lachen, und das Paradies, das Eure Väter über den Sternen suchten, wird niedersteigen zu Euch." Leise verklangen die letzten Worte, als kämen sie aus weiter, weiter Ferne. Dumpfe Töne schlugen an mein Ohr. Ich erwachte. Ein trüber Morgen stieg am Horizont empor. Gespenstisch ragten die Schlote der Fabriken aus dem Nebel. Schrill klang der Ruf zur Arbeit. Und von allen Seiten kamen sie: Männer, Frauen und Kinder; grau die Kleider, trübe der Blick, matt die Glieder. Arme Sklaven, die noch nichts wußten von dem, was ihnen gepredigt war. Lily Braun. Frauenarbeit auf der Brüsseler Weltausssellung. In Brüssel, der glänzenden Hauptstadt Belgiens, in der in letzter Zeit zwei Kongresse„sozial-politischer" Natur abgehalten worden sind, findet seit Mai eine Weltausstellung statt, in der eine Abtheilung für Frauenarbeiten das lebhafte Interesse der Besucher in Anspruch nimmt. Diese Abtheilung, die gleichsam symbolisch zwischen der Ausstellung der Haushaltungsschulen und der Maschinenabtheilung untergebracht ist, als sollte damit die gegenwärtige Lage der arbeitenden Frau angedeutet werden, ist auf das Betreiben des allgemeinen Frauenvereins und des christlichen Frauenvereins eingefügt und von ihnen organisirt worden. Wohl kann man in diesem Theile der Ausstellung des Schönen und Lieblichen genug erblicken, d. h. insoweit man von den Arbeiten redet, welche fleißige und geschickte Hände geschaffen haben und dort vor den Augen des Beschauers schaffen. Denn die Abtheilung zeigt nicht blos die Erzeugnisse weiblichen Fleißes, weiblicher Geschicklichkeit, sie führt vielmehr die Erzeugerinnen der mancherlei Nutz- und Ziergegenstände bei der Arbeit vor. So sehr nun auch das reiche, bunte Bild dem Auge schmeichelt, die Bewunderung hervorruft, so drängt sich doch für den sozial denkenden und empfindenden Menschen, vollends für eine Sozialdemokratin, ein Anderes in den Vordergrund: die Gestalten und Gesichter, die Haltung und Beschäftigung der in der Abtheilung thätigen Arbeiterinnen, die vom ersten Augenblick an frappiren. In der Abtheilung für Spitzen, wo zarte kleine Kunstwerke entstehen, Valenciennespitzen, schwarze Seidenspitzen, weiße Seiden- und Zwirnspitzen zc., sitzen ältliche Frauen in fieberhaft emsiger Thätigkeit über die Arbeit gebeugt. Schaut die eine oder andere gelegentlich auf, so sieht man ein welkes Antlitz, aus dem Gleichgiltigkeit und erstarrter Gram spricht, ein gleichsam erloschener Blick irrt flüchtig über den Besucher. An eine solche Frau eine Frage über ihre Arbeits-, Lohn- und Lebensverhältnisse zu richten, wäre nutzlos. Da geht man denn ohne Freude an den lieblichen Blumen und Figuren, welche unter den Fingern der Arbeiterinnen entstehen, mit schwerem Herzen weiter. Nicht gar weit davon kommt man zur Strickmaschinenabtheilung. An einer Strickmaschine sitzt ein Kind, das seinem Aussehen nach höchstens elf Jahre zählen kann. Das lange, spitze Gesicht ist bleichsandfarben, so daß sich das glanzlose sandblonde Haar fast gar nicht davon abhebt. Erschrocken über die unsägliche Kümmerlichkeit der Gestalt, will ich das Mädchen fragen, wie alt es ist, warum es trotz seiner Jugend und Schwächlichkeit schon erwerbsthätig sein muß. Da erblicke ich einen Zettel, der den Besuchern ankündigt, daß es den Arbeiterinnen verboten ist, Fragen über die Arbeit und„andere" auch(der Ausdruck scheint absichtlich etwas unklar gewählt zu sein) zu beantworten. Um die arme Kleine nicht in Ungelegenheiten zu bringen, ließ ich alles Fragen und setzte die Wanderung fort. In der Tabakbearbeitung und Zigarettenfabrikation machten die Mädchen, wenn auch die meisten bleich und dürftig aussahen, doch einen freieren, weniger geknechteten Eindruck. Ich wagte also an eine der jungen Arbeiterinneu die Frage zu richten, weshalb sie beim Zusammenrollen des Seidenpapiers, das den Tabak zur Zigarette aufnimmt, jedesmal den Finger mit ihrem Speichel befeuchtete, warum sie sich dazu nicht eines kleinen Wassernäpfchens bediene. Sie erwiderte, da würde das Seidenpapier zerreißen, naß dürfte dieses nicht werden. Ich fragte, ob sie nicht fürchte, sich eine Vergiftung zuzuziehen, indem sie den mit Tabaksaft benetzten Finger in den Mund stecke. Ich machte sie darauf aufmerksam, daß im Falle einer ansteckenden Krankheit ihrerseits der Ansteckungsstoff durch die Zigarette auf den Käufer übertragen werden könne. Zur Antwort lächelte sie nur, zuckte mit den Achseln und ließ sich auch durch den Vorschlag, einen feuchten Schwamm zum Anfeuchten des Papiers zu benutzen, nicht beeinflussen. Eine andere Methode der Arbeit würde sie zu lange aufhalten, da würde sie zu wenig verdienen! Von den Arbeiterinnen selbst konnte man also über ihre Arbeitsund Lebensbedingungen wenig oder nichts erfahren. Einer der Genossen vom„Peuple"(Organ der belgischen Sozialisten) theilt in diesem Blatte mit, was er darüber zu erkunden vermochte. Er macht jedoch darauf aufmerksam, daß die Angaben mit größter Vorsicht aufgenommen werden müßte», da zweifellos die Auskunftertheilenden veranlaßt worden seien, ihre Verhältnisse günstiger als der Wirklichkeit entsprechend darzustellen. Kläglich genug erscheinen sie trotz alledem. Die Spitzenarbeiterinnen sind vom Lande; in ihrer Branche herrscht die Heimarbeit fast ausschließlich. Im zwölften Jahre beginnt gewöhnlich die Lehrzeit. Die Arbeit ist geradezu mörderisch, sie vernichtet das Sehvermögen und zerstört die Lunge. Bezahlt wird sie stückweise und zwar wie bekannt so niedrig, daß der Verdienst als ein Spottlohn bezeichnet werden muß. Ein Brügger Kaufmann sagte mir, daß die Spitzenarbeiterinnen in und bei Brügge nicht mehr als so Cts.(40 Pf.) täglich verdienen. Die Korsettarbeiterinnen erhalten für einen elfstündigen Arbeitstag durchschnittlich 3 Frcs.(2,40 Mk.). Die unendlich mühsame, große Geschicklichkeit und Sorgfalt erfordernde Arbeil, aus Perlen Blumen auf Tüll und Schleier zu sticken, wird mit 24 bis 2S Pf. die Stunde bezahlt; die mittlere Arbeitsdauer beträgt zehn Stunden, der Tagesverdienst steigt selten über 2,40 Mk. Die Goldstickerinnen, welche zwei Jahre Lehrzeit durchmachen müssen, während derer sie Anfangs für 4 Pf. die Stunde arbeiten, erhalten für den zehnstündigen Arbeitstag einen Lohn von 1,60 bis 4 Mk. Das Maximum wird jedoch höchst selten erreicht. Die Blumenarbeiterinnen machen eine drei- bis vierjährige Lehrzeit durch und erhalten während derselben 40 bis 60 Pf. Tagelohn. Blumenmacherinnen, die ausgelernt haben, verdienen in zehn Stunden der gesundheitsschädlichen Arbeit 0.80 bis 1 Mk. Nur einige wenige Arbeiterinnen der Branche, die es in ihren Leistungen zu einer gewissen Künstlerschaft gebracht haben, können ab und zu einen Verdienst von 2,40 bis 3,20 Mk. erreichen. In der Passementeriebranche ist ebenfalls drei- bis vierjährige Lehrzeit Brauch; die Lehrmädchen erhalten die erste Zeit 4 Pf. für die Arbeitsstunde; die Ausgelernten bringen es bei zehnstündiger Arbeit bis auf 2,20 Mk. täglich. Die Seidenweberei wird als Heimarbeit betrieben, in Stücklohn bezahlt und giebl einen Tagesverdienst von etwa 2 Mk. Die Zigarettenmacherinnen haben einen elf- bis zwölfstündigen Arbeitstag, arbeiten in Stücklohn und erhalten für das Tausend Zigaretten 1,12 Mk. Die Maschinenstrickerinnen können es bei zehnstündiger Arbeit bis auf einen Tagesverdienst von 2,80 Mk. bringen. Die Handschuhmacherinnen dagegen vermögen in der gleichen Zeit nur 1,20 Mk. zu verdienen. Ebenso erhalten die Knopfarbeiterinnen für neun Arbeitsstunden nur 1,20 Mt. Weit besser gestellt sind die Arbeiterinnen in den Notendruckereien. Sie erhalten für den achtstündigen Arbeitstag durchschnittlich 2,40 Mt., müssen jedoch ihre Augen außerordentlich anstrengen. Auch der Verdienst der Porzellanmalerinnen ist ein verhältnißmäßig hoher. Bei neunstündiger Arbeit erreichen sie ein Lohnmaximum von 2,80 Mt., doch müssen sie eine längere Lehrzeit in den Zeichen und Malschulen durchgemacht haben. Wie sehr die in der Abtheilung für Frauenarbeit beschäftigten Arbeiterinnen unter der Fuchtel stehen, beweist folgende Episode aufs Schlagendste: Der Berichterstatter des" Peuple" fragte ein Mädchen, das ihm durch sein jugendliches Aussehen aufgefallen war, wie alt es sei. Er erhielt von der Kleinen die von einem erschreckten Seitenblicke begleitete, ängstlich hervorgestotterte Antwort:„ Das kann ich Ihnen nicht sagen." Thatsachen, wie die angezogenen, weisen meiner Ansicht nach mit handgreiflicher Deutlichkeit auf den Zusammenhang zwischen fapitalistischer Ausbeutung der Frauenarbeit, sozialem Elend und Unsittlichkeit hin. Aus ihnen sollten die Wohlmeinenden, aber Kurzsichtigen lernen, welche sich den Kopf zerbrechen, wie die Prostitution zu bekämpfen, wie sie zu beseitigen sei. Genaue Kenntniß der Lage der Arbeiterinnen, flare Einsicht in das Wesen der kapitalistischen Gesellschaft lassen an Stelle des Rufes nach Gesetzesparagraphen und Polizeimaßregeln zur Bekämpfung der Unsittlichkeit die Forderung ernster sozialer Reformen treten. Das unbeschränkte Koalitionsrecht der Arbeiterinnen damit diese durch die Gewerkschaftsorganisation bessere Arbeitsbedingungen erkämpfen können und ein umfassender gesetzlicher Arbeiterschutz damit die Lohnsflavinnen gegen übermäßige Ausbeutung geschützt werden sind wirksamere Mittel, die Töchter des werkthätigen Volkes nach Tagen der Mühe vor Nächten der Schande zu bewahren, als die schärfsten Bestimmungen gegen das ,, gewerbsmäßige Laster". Ida Altmann. Aus der Bewegung. Von der Agitation. In Baden hielt anläßlich der bevorstehenden Landtagswahlen Genossin Zetkin in der Zeit vom 18. bis 25. September eine Reihe sehr erfolgreicher Agitationsversammlungen ab. Die Rednerin sprach in Hornberg, St. Georgen, Triberg, Lörrach, Waldkirch, Mühlburg und Nußloch über:„ Die wirthschaftliche und politische Lage"," Der Kampf der Sozialdemokratie gegen die herrschende Reaktion"," Was wollen die Sozialdemokraten", „ Die Stellung der Sozialdemokratie zu den Landtagswahlen." Sämmtliche Versammlungen waren sehr gut besucht, in mehreren Orten erwies sich das Lokal als bei weitem zu klein. Die Referentin benutzte die Gelegenheit, um überall die volle politische Gleichberechti gung des weiblichen Geschlechts zu fordern, insbesondere das Wahlrecht und Vereinsrecht. Diese Forderung fand in allen Versammlungen begeisterte Zustimmung. Die Thatsache ist um so beachtenswerther, als Genossin Zetkin ausschließlich in kleinen Orten sprach zum Theil von 2000 und 3000 Einwohnern und als unter ihrer Zuhörerschaft das kleinbürgerliche und hier und da auch das bäuerliche Element sehr stark vertreten war. " In Breslau und in Berlin hielt Genosse Liebknecht in letzter Zeit sehr gut besuchte öffentliche Frauenversammlungen ab. Zu der Breslauer Versammlung, welche an einem Sonntag stattfand, strömten schon stundenlang vor dem Beginn zahlreiche Zuhörer und Zuhörerinnen herbei. Genosse Liebknecht referirte in zündender Weise über„ Die Stellung der Sozialdemokratie zur Frauenfrage". Einstimmig gelangte folgende Resolution zur Annahme:„ Die Versammlung spricht dem Referenten, Reichstagsabgeordneten Liebknecht, ihre begeisterte Uebereinstimmung aus mit den lehrreichen und interessanten Ausführungen, die trefflich geeignet waren, die hohe Genugthuung in den versammelten Männern und Frauen zu nähren, als Mitstreiter den Millionenheeren der internationalen Sozialdemokratie anzugehören in dem Klassenkampf, der da führen wird und muß zu dem erhabenen Ziele der Beseitigung der herrschenden menschenunwürdigen wirthschaftlichen und politischen Zustände und verwirklichen wird das Ideal der Freiheit, der Gleichheit und des Wohlergehens für alles, was da Menschenantlig trägt." Genoffin Geiser erörterte im Laufe der Debatten fritisch das vom Kammergericht bestätigte Urtheil des Breslauer Landgerichts, das bekanntlich die Auflösung des Vereins weiblicher Vertrauenspersonen" aussprach. Des Weiteren wies sie die Behauptung des Gerichts zurück, daß die Breslauer Frauenbewegung fünstlich geschaffen und von männlicher Leitung abhängig sei. Diese Bewegung, so betonte Genoffin Geiser unter lebhaftem Beifall, sei vielmehr hervorgerufen worden durch die zwingenden, " 163 flar erfannten Interessen der proletarischen Frauen, und deshalb werde sie sich allen Hindernissen zum Trotz kräftig weiter entwickeln. Eine dieser Auffassung beipflichtende Resolution wurde einstimmig angenommen. Nach einem mit brausendem Beifall aufgenommenen Schlußwort des Referenten endete die Versammlung mit einem dreifachen Hoch auf die Sozialdemokratie. fachen Hoch auf die Sozialdemokratie. Auch in Berlin sprach Liebknecht vor einer sehr zahlreichen Zuhörerschaft über das angeführte Thema und zwar mit besonderer Berücksichtigung der Debatten über die Frauenfrage auf dem internationalen Kongreß für Arbeiterschutz zu Zürich. Die trefflichen Ausführungen wurden des Defteren von stürmischen Kundgebungen der Zustimmung unterbrochen. Liebknecht endete sein Referat mit dem Hinweis, daß, wie nach Karl Mary die Befreiung der Arbeiterklasse nur das Werk der Arbeiter selbst sein könne, so müsse auch die Befreiung der Frau wesentlich das Werk der Frauen sein. In den Debatten versuchte ein jugendlicher Gegner der Sozialdemokratie Liebknechts Ausführungen als widerspruchsvoll zu widerlegen. Er wurde von Genossin Fahrenwald und den Genossen Bartels und Liebknecht treffend abgefertigt. Die Versammlung nahm eine im Sinne des Referats gehaltene Resolution an und wählte die Genossinnen Mesch, Lueg und Fahrenwald zu Revisorinnen der Vertrauensperson. Die Versammlung schloß mit einer Aufforderung an die Frauen, sich rege am politischen Leben zu betheiligen und mit einem Hoch auf die Sozialdemokratie. " An dem Parteitag der Sozialdemokratie Ost- und Westpreußens, der kürzlich tagte, nahm eine Delegirte theil, Genossin Pahlke- Königsberg. Dieselbe schilderte in den Debatten zum Punkt Agitation und Organisation" in trefflicher Weise die Bedeutung des Mitkampfes der Proletarierinnen im sozialistischen Lager. Sie betonte, daß in Königsberg die Agitation unter den proletarischen Frauen eine erfolgreiche sei und ganz wesentlich zum Fortschritt der dortigen Parteibewegung beitrage. Ihre trefflichen Ausführungen endeten mit der Aufforderung, auch in der Provinz sollten die Genossen die Agitation unter den Frauen mit aller Energie betreiben. Jede Säumigkeit in dieser Richtung räche sich an der allgemeinen sozialistischen Bewegung, jede Förderung des Aufklärungswerks komme ihr zu Gute und beschleunige das Nahen der Stunde, in welcher der Arbeiterklasse die Befreiung schlägt. Ein Frauen- und Mädchen- Bildungsverein wurde in Rixdorf bei Berlin am 4. April ds. Js. gegründet. Der Vorstand besteht aus einer Vorsitzenden, einer Kassirerin, zwei Beisigerinnen und drei Revisorinnen. Die Organisation hat sich bis jetzt gut entwickelt; sie zählt gegenwärtig 78 Mitglieder, und ihre Versammlungen erfreuen sich eines regen Besuchs. Es scheint ein gutes Zeichen für die gedeihliche Entwicklung des Vereins, daß sein Mitgliederstand seither nicht gesunken, sondern stetig gestiegen ist. Jeden Mittwoch nach dem Ersten im Monat findet eine Vereinsversammlung statt. Das Beitrittsgeld beträgt 20 Pf., der monatliche Beitrag 10 Pf. Anmeldungen neuer Vereinsmitglieder werden in den Sigungen entgegengenommen, sowie von der Vorsitzenden, Frau Jeeze, Rirdorf, Bieten 60, II. r. Wahl von Genossinnen zum Hamburger Parteitag. Als Delegirte zum Hamburger Parteitag wurden nach den bisher vorliegenden Nachrichten noch gewählt: Genossin Kähler- Wandsbeck für den Wahlkreis Altona; Genossin Steinbach- Hamburg für den britten Hamburger Wahlkreis; Genossin Eichhorn- Dresden in einer Frauenversammlung als Vertreterin der Genossinnen von Dresden. Genossin Zetkin nimmt als Mitglied der Parteileitung an dem Parteitage Theil. Notizentheil. ( Von Tily Braun und Klara Betkin.) Weibliche Fabrikinspektoren. * Weibliche Vertrauenspersonen statt weiblicher Fabrikinspektoren zieht man im Herzogthum Meiningen in einigen Städten neuerdings zur Gewerbeaufsicht heran. Die Namen dieser Vertrauenspersonen werden öffentlich bekannt gemacht. Die Vertrauenspersonen sind beauftragt, alle Klagen und Beschwerden von Arbeiterinnen entgegenzunehmen, um sie gehörigen Orts zwecks Beilegung oder Abstellung zur Sprache zu bringen." Es wäre interessant, zu erfahren, welchen Kreisen diese Vertrauenspersonen angehören, und welche Gründe für ihre Wahl maßgebend sind. " * Von der Anstellung einer Assistentin des Fabrikinspektors im Herzogthum Koburg- Gotha wurde kürzlich in der Presse berichtet. Aus Roburg wird dagegen jetzt direkt gemeldet, daß davon nicht die Rede sei. Ferner, daß sogar der Antrag wieder zurückgezogen wurde, einen Fabrikinspektor mit einer weiblichen Assistenz neu anzustellen, weil die Regierung erklärte, auch von der dringend nothwendigen Anstellung eines Fabrikinspektors absehen zu müssen, wenn die Berufung eines weiblichen Unterbeamten damit verbunden werden sollte. Die Zlnstellung einer Fabrikinspektorin für Weimar wird von dem sozialdemokratischen Abgeordneten Baudert im neuen Landtag des Großherzogthums beantragt werden. Die„Vossische Zeitung" prophezeit, daß der Antrag vom linken Flügel des Landtags unterstützt werden wird. Hoffentlich hat„Tante Voß" Recht. Zwei weibliche Assistenten der Fabrikinfpektion für Ham bürg forderte ein Mitglied der Bürgerschaft, der Antisemit Raab. Er brachte den folgenden Antrag ein: „In Erwägung, daß Arbeiterinnen in Betrieben, die der Fabrikinspektion unterstehen, nur ungern oder unter Verletzung ihres Schamgefühls den Fabrikinspektoren Angaben über besondere Mängel der Betriebseinrichtungen u. s. w. zu machen vermögen, auch männliche Personen manchen, das weibliche Geschlecht berührenden Fragen kein volles Verständniß entgegenbringen können, beschließt die Bürgerschaft, den Senat zu ersuchen, die baldmöglichste Anstellung zweier weiblicher Gehilfen für die Fabrikinspektion veranlassen zu wollen." Leider fand der Antrag nicht einmal genügende Unterstützung. Die Hamburger Arbeiterinnen werden also voraussichtlich noch lange auf eine Reform warten müssen, deren Dringlichkeit sie täglich empfinden. Die weibliche Fabrikinspektion in den Bereinigten Staaten behandelt im„Archiv für soziale Gesetzgebung und Statistik" (elfter Band, I. u. 2. Heft) ein trefflicher Artikel von Frau Florence Kelley, der rühmlich bekannten Hauptfabrikinspektvrin von Illinois. Frau Kelley, die auf Grund eingehender Sachkenntniß urtheilt, befürwortet besonders warm die Anstellung von Jnspektorinnen, die aus den Kreisen der Arbeiterinnen hervorgegangen sind. Der Artikel ist ein werthvoller Beitrag zur Begründung einer Reformforderung, die von wesentlicher Bedeutung für die Arbeiterinnen ist. Wir werden demnächst einen Auszug aus der interessanten Arbeit veröffentlichen. Mastregelung einer Fabrikinspektorin. Die treffliche Fabrik- inspektorin von Illinois l Nordamerika), Frau Florence Kelley, ist aus ihrem Amte entlassen worden. Entlassen worden, weil sie ihre Amtspflichten mit treuester Gewissenhaftigkeit erfüllte und dadurch den Zorn des politisch einflußreichen Unlernehmerthums gegen sich Nur ein Mal! Von Dorotffee Goebeler. In der Neuen Welt war Sommerfest. Eine ungezählte Nienschenmenge saß unter den schattigen Bäumen und schob und drängte sich in den Gartenwegen. Ueber dem Park lag ein Gewirr von Stimmen, Musik und Kindergeschrei, das beinahe ohrenbetäubend wirkte. Von der Sommerbühne ließ der Komiker seinen hellanfjuchzenden Gesang erschallen und riß das Publikum zu stürmischem Gelächter hin; an den Schießbuden knallten die Büchsen, die Rutschbahn rasselte, die Karoussells drehten sich unter Pauken- und Trompelenschall, aus dem„Göltersaal" klangen lockende Tanzweisen und lachende Paare schwebten im Takte auf und nieder. An einem der hohen Spiegelfenster stand ein Kind, ein Mädchen von etwa vierzehn Jahren, und sah dem bunten Treiben drinnen zu. Es trug die Tracht der städtischen Waisenkinder, ein braungewürfelles Kattunkleid und eine rosa Leinenschürze, grobe blaue Strümpfe und noch gröbere nägelbeschlagene Schuhe. Ein merkwürdig alter, vergrämter Zug lag auf dem schmal- wangigen farblosen Kindergesicht, die ganze Haltung des engbrüstigen, krummgezogenen Körperchens hatte etwas Gebrochenes, Greisenhaftes. „Ach, nur ein Mal,— nur ein Mal", flüsterten die trockenen, blutleeren Lippen, und mit einem herzzerreißend sehnsüchtigen Ausdruck folgten die braunen Rehaugen den Paaren drinnen, den fröhlichen Nienschenkindern, die sich so zärtlich aneinanderschmiegten, deren Gesichter von Glück und Liebe strahlten. „Frieda!" rief in demselben Nioment eine schrille Frauenstimme von einem der nächsten Tische her, und als die Gerufene nicht gleich hörte, noch lauter, beinahe keifend:„Frieda!" Mit einem jähen Ruck fuhr das Mädchen zusammen und wandte sich dem Tische zu; die Frau empfing es mit einem wüthenden ! entfesselt hatte. Frau Florence Kelley war 1893 von dem dama- ! ligen Gouverneur Altgeld, einem guten Demokraten, als Oberinspektorin für Fabriken und Werkstätten angestellt worden. Sie hatte ferner als„attorasz-"(Anwalt) vor Gericht die Fälle zu vertreten, in denen die Fabrikinspeklion klagbar gegen Zuwiderhandlungen gegen die gesetzlichen Arbeiterschutzvorschriften vorging. Ihre Amts- thätigkeit zeichnete sich durch Pflichttreue, Energie, Sachkenntniß und Unparteilichkeit aus. Ihre Berichte find unstreitig die besten, die bisher von Fabrikinspektorinnen abgefaßt worden sind, ihr Wirken stellt das gar manches männlichen Gewerbeaufsichtsbeamten in Schatten. Frau Kelley ließ sich nicht blos angelegen sein, die Durchführung der im Staate Illinois gellenden gesetzlichen Schutzbestimmungen zu überwachen. Sie wirkte vielmehr auch unablässig und energisch für den weiteren Ausbau des Arbeiterschutzes. Insbesondere erstrebte sie die Beseitigung des Schwitzsystems und forderte zu diesem Zwecke eine Reihe gesetzlicher Vorschriften, deren strenge Durchführung jene schlimmste Form der Ausbeutung unmöglich gemacht hätte. Von ihren in dieser Richtung liegenden Arbeiten ist besonders bekannt die Untersuchung über den Zusammenhang zwischen der Ausbreitung einer Pockenepidemie in Chicago und der Heimarbeit in der Konfektion. Ihrem Einfluß war es in der Hauptsache zuzuschreiben, daß vor ca. zwei Jahren, wenn wir nicht irren, Gouverneur Altgeld den Achtstundentag für jugendliche Personen und erwachsene Arbeiterinnen gesetzlich festlegte. Bekanntlich wurde der betreffende Erlaß von den gesetzgebenden Gewalten aufgehoben; er sollte gegen die Staatsverfassung verstoßen! Hervorragende Aufmerksamkeit wendete Frau Kelley dem gesetzlichen Schutze der Kinderarbeit zu. In planmäßiger, zäher Weise kämpfte sie innerhalb und außerhalb ihrer Amtsthätigkeit für eine Erhöhung der Altersgrenze der erwerbsthätigen Kinder, für ausgiebigen Schutz dieser, für Einführung des Schulzwangs bis mindestens zum vollendeten vierzehnten Lebensjahre. Geradezu mustergiltig sind ihre Untersuchungen über Gesund heit und Entwicklung einer großen Anzahl erwerbsthätiger Kinder — Frau Kelley nahm z. B. genaue Messungen und Wägungen derselben vor—, über die Verhältnisse ihrer Eltern, die Ursache der Erwerbsthätigkeit der Kleinen u. A. m. Durch Artikel, Vorträge zc. suchte die treffliche Beamtin in weiten Kreisen eine Stimmung für umfassenden gesetzlichen Schutz der lohnarbeitenden Kinder zu schaffen. Ihr Eintreten für das Recht der Jugend auf eine gesunde Entwicklung ist von wesentlichem Einfluß auf ihre Maßregelung gewesen. Blick:„So, da steckst Du! Möchtest Dich wohl auch schon auf dem Tanzboden rumtreiben? Natürlich, weiter habt Ihr Volk nichts im Kopfe, als Spiel und Vergnügen. Statt Gott zu danken, wenn er Euch Arbeit giebt, möchtet Ihr leben wie die Fürsten. Dein Vater war auch so Einer. Erst die Arbeit schwänzen und dann noch frech werden und die Anderen aushetzen, feine Sorte das! Hier, trag' mal Kärtchen, ich will ihn würfeln lassen." Und ohne den um Verzeihung flehenden Blick des Mädchens zu beachten, packte sie Frieda den dreijährigen Buben ans den Arm. Der kleine unentwickelle Körper brach fast zusammen unter der schweren Last, die Schultern zogen sich schief und krumm. Große Thränen traten in die braunen Augen, und während Frieda langsam der Voranschreitenden nach den Buden folgte, flogen ihre Blicke noch einmal scheu zu den fröhlichen Menschen zurück. „Ach, nur ein Mal! nur ein Mal!" 4- Vier Jahre sind vergangen. In der armseligen Dachkammer eines hohen, düsteren Hinterhauses der Naunynstraße sitzt ein junges Mädchen an der Nähmaschine und säumt Oberhemden. Es näht, ohne aufzusehen. Auf den eingefallenen, schmalen Wangen brennt die Fieberröthe der Ueberanstrengung. Die großen braunen Augen blicken mit jenem eigenthümlich erloschenen Glänze, der von brennenden Thränen und schlaflosen Nächten erzählt. Keuchend und stoßweise geht der Athem, hin und wieder kommt ein kurzer, röchelnder Husten über die Lippen, und dann hält die junge Näherin inne und ringt mit einem schmerzhaften Aufstöhnen nach Lust. Glühend heiß brütet die Julisonne auf den kahlen, schmutzig- graugetünchten Wänden; eine stickige Luft liegt über dem ärmlichen Räume, selbst der leise Zug, der durch das zerbrochene Fenster streicht, athmet Sommerschwüle. Der Demokrat Altgeld wurde als Gouverneur von einem Herrn Tanner abgelöst, einem ausgesprochenen Vertreter der Großkapitalistenflaffe. Dem Unternehmerthum wurde es nun leicht, die Entfernung der unbequemen Fabrifinspektorin aus ihrem Amte durchzusetzen. Die Maßregelung erfolgte nach einem Konflikt von Frau Kelley mit der„ Illinois Glass Company" in Alton, welche der gesetzlichen Vorschrift entgegen Kinder in der Nähe der glühenden Schmelzöfen beschäftigte. Die Fabrifinspektorin mußte auf dem Zwangsweg dem Gesetz Geltung verschaffen, die straffällige Gesellschaft hatte jedoch Beziehungen zu der Regierung des Herrn Tanner und so wurde die pflichttreue Beamtin entlassen. Ihre Maßregelung ist nicht nur ein Beweis für die Rache und den Einfluß des Unternehmerthums, sondern auch für das die politischen Verhältnisse Amerikas vergiftende ,, Raub oder Beutesystem". Dieses System, das„ Spoils- System", be steht darin, daß mit jeder neuen Präsident- bezw. Gouverneurschaft auch die gesammte Beamtenschaft wechselt und die Stellen mit Günstlingen der neuen Leute besetzt werden. Ein Zufall hat es gefügt, daß Frau Kelley erst kürzlich in ihrer von uns an anderer Stelle erwähnten Arbeit das" Spoils- System" brandmarkte und insbesondere betonte, wie schädlich dieses System für die Fabrikinspektion ist. Sie schreibt in ihrem Artikel u. A.:„ Es werden in der Folge Inspektoren angestellt, die kaum die Listen ausfertigen können, welche als Berichterstattung über ihre tägliche Arbeitsleistung gefordert werden."( Die weibliche Fabrikinspektion in den Vereinigten Staaten, im„ Archiv für soziale Gesetzgebung und Statistit".) Das„ Spoils- System" hat es dem Unternehmerthum wesentlich erleichtert, die in jahrelanger Wühlarbeit erstrebte Entlassung der Frau Kelley herbeizuführen. Die Leserinnen der„ Gleichheit" fonnten seit Jahren das Wirken der verdienstvollen Frau an der Hand von Artikeln und Notizen verfolgen. Sie wissen deshalb, daß ihre Entlassung ehrenvoller ist, als die meisten der von Staatsgewaltigen ausgetheilten Orden und Auszeichnungen. Diese Maßregelung ist die Quittung des Unternehmerthums von Illinois über die gewissenhafte und muthvolle Amtsführung der Fabrikinspektorin. Sie ist der höchste „ Befähigungsnachweis" dafür, daß die Frau den schweren und verantwortungsreichen Aufgaben der Gewerbeaufsicht gewachsen ist. " Eine Vorbildungs- und Prüfungsordnung für die Gewerbeaufsichtsbeamten hat das preußische Ministerium für Handel und Gewerbe kürzlich im Reichsanzeiger" erlassen. Aus dieser Ordnung" erhellt, daß die preußische Regierung weder die Anstellung von Arbeitern als Assistenten plant, noch die Heranziehung " Draußen auf der Treppe werden Schritte laut. Die Arbeitende horcht auf, eine bange Erwartung malt sich auf ihrem hübschen, verhärmten Gesicht, macht aber auch sofort einer halb freudigen, halb erschreckten Ueberraschung Plaz, als sie den Eintretenden erfennt:„ Ach, Ernst! nein, Herr Herr Rittner!" Der junge Mann in der blauen Schlosserblouse tritt näher und nimmt ihre zierlichen, durchsichtigen Hände in die seinen:„ Herr Nittner?" Eine warme Röthe steigt in ihr Gesicht, mit einem traurigen Lächeln sucht sie sich frei zu machen:" Ach, nicht doch, nicht doch." Er faßt die Hände noch fester:„ Ich möchte mir nun Antwort holen, Frieda." Ihre braunen Augen füllen sich mit Thränen:„ Antwort? Ernst Ernst. Es kann ja nicht sein, niemals." Mit einer raschen Bewegung hat sie sich losgerissen und ist aufschluchzend auf der wurmstichigen Bettstatt zusammengebrochen. Das hübsche Gesicht des jungen Mannes nimmt einen traurigen Ausdruck an: ,, Kann nicht sein? Niemals?- Frieda, Du liebst mich nicht?" Frieda, Du liebst mich nicht?" Ernst." Er zieht sie in seine Arme:„ Na siehst Du, Frieda, das weiß ich doch, das hast Du mir doch gestanden, und nun sprich, warum fann's nicht sein?" " Frag' mich nicht." Ich frag' aber doch, Schaz, ich hab's mir nun einmal in den Kopf gesetzt, daß Du meine kleine Frau wirst. Vom ersten Mal an, wo Du mit Deinem schweren Wäschebündel unten an meiner Werkstatt vorübergingst, hab' ich es mir in den Kopf gesetzt, und wenn Du sagst: niemals, so will ich auch wissen, warum?" Sie birgt den Kopf an seiner Brust und schluchzt von neuem: " O, wenn Du alles wüßtest!" " Was soll ich denn alles wissen, Liebchen? Du wirst doch wohl fein Verbrechen auf dem Gewissen haben." Er versucht einen scherzhaften Ton anzuschlagen. Ste beachtet es nicht:„ Wir sind ja so arm!" " 165 von Frauen zur Gewerbeaufsicht. Die erlassene Vorschrift besagt im Wesentlichen: Zur Erlangung der Befähigung für den Gewerbeaufsichtsdienst ist erforderlich: 1) ein mindestens 3jähriges technisches Studium; 2) ein mindestens 1/ 2jähriges Studium der Rechts- und Staatswissenschaften auf deutschen Hochschulen; 3) die Ablegung zweier Prüfungen. Die erste dieser Prüfungen ist entweder a) die als Regierungsbauführer im Maschinenbaufach oder b) die als Bergreferendarius oder c) die Diplomprüfung als Hütteningenieur oder als Maschineningenieur an der Bergakademie oder einer anderen preußischen technischen Hochschule, d) die in den Bundesrathsbestimmungen vom 22. Februar 1894 bezeichnete Vorprüfung als Nahrungsmittelchemiker, oder die Diplomprüfung als Chemiker an einer preußischen technischen Hochschule, oder die Habilitation für Chemie, oder die Doktorpromotion einer preußischen Universität, wenn Chemie bei der Promotionsprüfung das Hauptfach bildete. Die zweite Prüfung ist vor dem Prüfungsamt für Gewerbeaufsichtsbeamte abzulegen. Der zweiten Prüfung muß ein mindestens 1/ 2jähriger Vorbereitungsdienst bei den Gewerbeaufsichtsbehörden vorausgehen. Nach erfolgreicher Beendi gung des Vorbereitungsdienstes bei einer Gewerbeinspektion hat sich der Aspirant zur ferneren Vorbereitung auf die zweite Prüfung auf die Dauer von wenigstens drei Semestern an einer deutschen Hochschule dem Studium der Rechts- und Staatswissenschaften unter besonderer Berücksichtigung der Gewerbeverwaltung, der Gewerbehygiene und der Wohlfahrtspflege zu widmen. Die Prüfung erfolgt vor dem Prüfungsamte für Gewerbeaufsichtsbeamte in Berlin, deren Mitglieder vom Minister für Handel und Gewerbe ernannt werden. Die Prüfung zerfällt in eine schriftliche und eine mündliche. Es ist bedauerlich, daß in Sachen der Fabrikinspektion der preußischen Regierung noch immer jedes Verständniß mangelt für die erwähnten zwei Neuerungen Anstellung von weiblichen Fabrikinspektoren und Assistenten und Assistentinnen aus der Arbeiterklasse- die nicht nur vom Proletariat gefordert werden, sondern von jedem halbwegs einsichtigen Sozialreformer. Soziale Gesetzgebung. * Ein sozialpolitisches Gewerbegesetz. Der Regierungsrath des Kantons Zürich hat einen Entwurf für ein Gesetz, betreffend das Gewerbewesen" veröffentlicht, der in mancher Hinsicht klassisch genannt werden darf. Zum Schutze der Gewerbetreibenden" wie ,, Und das glaubst Du, müßte Dich von mir treiben? O, Frieda, Du thörichtes kleines Ding. Verdiene ich nicht genug?" Sie wirft einen verzweifelten Blick durch das Zimmer: Nein, nein, Ernst, ich weiß ja, Du bist so gut, das ist es auch nicht aber siehst Du, Vater Seine Augen öffnen sich groß und starr:„ Dein Vater will es nicht?" " Gott, doch- er war so froh! Aber frag' doch nur nicht! Quäl' mich nicht so!" Sie springt auf und beginnt wie in wahnsinniger Herzensangst im Zimmer auf und ab zu wandern. Er tritt zu ihr und legt sanft den Arm um ihre Schultern:„ Ich will Dich nicht quälen, Frieda, aber Du sollst auch Vertrauen zu mir haben. Sprich Dich aus, Mädel, was ist's mit Vater?" Sie sieht mit einem dankbaren Blicke zu ihm empor: Wie gut Du bist, Ernst, aber" Sie zögert wieder und dreht das Taschentuch in den Fingern, dann richtet sie sich plötzlich auf: ,, Und ich will es Dir doch sagen, Du sollst alles wissen, aber veracht' ihn nicht." Und als wäre ihr mit dem Entschluß die Ruhe wieder gekommen, spricht sie weiter, rasch und ohne zu stocken: ,, Siehst Du, ich war dreizehn Jahre alt, als es geschah, und ich weiß noch genau, wie schwer wir es damals hatten. Fünf kleine Kinder und Mutter brustkrank, und Vaters ganzer Lohn nur fünfzehn Mark die Woche, oder wenn er die Nächte durcharbeitete, achtzehn. Trocken Brot und Kartoffeln war unser Essen und in Lumpen sind wir gegangen, daß die Leute uns nachschrien auf der Straße. Gerade als es am schlimmsten war, kamen die Masern und die zwei Kleinsten starben in einer Woche. Viel Zeit zum Trauern hatten wir nicht, wir mußten arbeiten, auch ich schon. Ich ging abwaschen in eine Kneipe, den ganzen Nachmittag für einen Groschen, und Mutter nähte Mäntel- aber an ihrem Herzen fraß es und keine drei Wochen später lag auch sie." ( Schluß folgt.) der Arbeiter wird verboten, Kellerräume als Arbeitslokale zu benutzen. Wenn Wohnräume als Arbeitsstätte dienen, so haben sie allen hygienischen Anforderungen zu entsprechen. Sie müssen im Verhältniß der Zahl der darin Arbeitenden hinreichend groß, hell, trocken, heizbar und leicht zu lüften sein und dürfen weder zum Schlafen noch zum Kochen benutzt werden." Das Gesez kämpft also gegen Uebel an, die meist in den Kleinbetrieben herrschen. Es will ferner den Gesellen nicht nur während der Arbeit, sondern auch während der Ruhezeit schützen. Viele Gesellen beziehen noch eine Art Naturallohn, sie erhalten vom Meister freie Pension und Logis und außerdem noch einen kleinen Wochenlohn. Das Gesetz schreibt nun vor, daß, wenn ein Gewerbetreibender seinen Arbeitern oder Lehrlingen Schlafräume anweist, sie direktes Licht und mindestens 10 Meter Luftraum auf die Person haben müssen und nicht in Kellern gelegen sein dürfen. Für jede Person ist ein besonderes Bett zu stellen; die Bettwäsche ist mindestens alle vier Wochen zu erneuern." Die wichtigste Bestimmung des Entwurfs bezieht sich auf die Heimarbeiter und unterstellt deren Arbeitsstätten, d. i. deren Wohnungen einer Inspektion. Die Fabrikgesetzgebung hatte bekanntlich zur Folge, daß die Unternehmer es vielfach vorzogen, die Arbeiter in deren Wohnungen zu beschäftigen, wo die Gewerbeinspektion keinen Zutritt hat. Der sanitäre Zustand dieser Arbeiterwohnungen, die zugleich Wohnstätte und Fabrikfiliale sind, ist durchweg ein bedenklicher. In einem kleinen Raume, wo mehrere Personen den Tag hindurch arbeiten, wird gesponnen und gewebt, gekocht und geschlafen, gelebt und gestorben. Das Gesetz macht nun die„ Geschäftsinhaber, die Arbeit außer Haus geben, dafür verantwortlich, daß die von ihren Arbeitern als Arbeitsstätten benuzten Wohnräume den Anforderungen dieses Gesetzes entsprechen. Die örtlichen Gesundheitsbehörden wachen darüber, daß diese Vorschriften befolgt werden, und erstatten über ihre diesfällige Thätigkeit der Direktion des Sanitätswesens alljährlich Bericht." Nach den Bestimmungen über Sonntags- und Feiertagsruhe, einem Verbot des Trucksystems und der„ Lohnabzüge für Miethe, Reinigung, Heizung oder Beleuchtung des Lokals, sowie für Miethe oder Abnutzung der Werkzeuge" folgen zwei wichtige Vorschriften. Erstens wird eine Art Minimalarbeitslohn für Ueberzeitstunden festgesetzt:" Der Lohn der Ueberzeitstunden, für Nacht- und Sonntagsarbeit wo sie mit Rücksicht auf die Verhältnisse gestattet ist soll wenigstens um ein Viertel höher sein als der gewöhnliche Lohn." Zweitens werden Normen für Arbeitsordnungen und Bußen festgesetzt. Das Gesetz sorgt auch für die Errichtung von kaufmännischen und gewerblichen Fortbildungsschulen, führt Lehrlingsprüfungen ein ohne den Befähigungsnachweis zu statuiren verbietet die Sonn- und Festtagsarbeit auch in den kaufmännischen Bureaus, verpflichtet den Kaufmann, seine Geschäftslokale so einzurichten, daß die Gesundheit der Angestellten darunter nicht leide, und setzt für die kaufmännischen Angestellten eine 54stündige Normalarbeitswoche fest. * Ueber Lohnämter und Minimallohn in Viktoria( Australien) äußerte sich der Premierminister Sir George Turner einem Vertreter einer großen englischen Zeitung gegenüber folgendermaßen:„ Wir haben ein ziemlich interessantes Experiment behufs Regulirung der Arbeitslöhne unternommen. In acht oder neun der schlimmsten Schwitzindustrien, wie Bäckerei, Schneiderei, Schuhmacherei und Möbelfabrikation sind Lohnämter geschaffen worden. In jedem Lohnamt fizzen fünf Vertreter der Arbeiter, fünf Vertreter der Unternehmer und ein unabhängiger Vorsitzender. Der vom Amte festgesetzte Minimallohn ist, bis er vom Lohnamt wieder geändert wird, für alle in Betracht kommenden Theile absolut bindend; keinem Arbeiter ist es gestattet, für geringeren Lohn zu arbeiten, und keinem Arbeitgeber, Arbeit zu geringerem Lohne auszugeben. Natürlich gab es zu Anfang ein großes Geschrei über die Beschränkung der Freiheit des Individuums, aber trotzdem hat sich die Maßregel bisher gut bewährt." * Erhebungen über die Wirkungen der neuen Arbeiterinnen Schußverordnung in der Konfektionsindustrie hat der Verband der Berliner Herren- und Knaben- Konfektionsfirmen in Berlin zu veranstalten beschlossen. Man will durch diese Erhebungen Material zu Abänderungsvorschlägen an die maßgebenden Behörden gewinnen. Daß es sich dabei nur um solche Vorschläge handeln wird, die den geringen gesetzlichen Schuh noch mehr verringern wollen, ist zweifellos. Leider finden sich auch Arbeiterinnen, welche, blind gemacht durch die Noth, für die Freiheit, ausgebeutet zu werden, immer noch eintreten. Sozialistische Frauenbewegung im Ausland. Auf dem Parteitag der italienischen Sozialdemokratie, der in der zweiten Hälfte September in Bologna tagte, referirte die in Italien und über seine Grenzen hinaus als Vorkämpferin sozialistischer Ideen rühmlichst bekannte Genossin Dr. Anna Kulischoff 166 über„ Die Stellung der Partei zum industriellen Proletariat". Die Referentin betonte, daß die Partei die wirthschaftliche Aktion des Proletariats mehr als bisher zu fördern habe. Der Entwicklung der Gewerkschaften, Arbeitskammern müsse große Aufmerksamkeit und thatkräftige Unterstützung zu Theil werden. Andererseits sei es eine hochwichtige und dringende Aufgabe der Partei, für eine umfassende Arbeiterschutzgesetzgebung zu wirken. Die diesbezügliche Aktion im Parlament müsse durch eine energische Agitation im Lande ergänzt werden. Dieselbe habe sich in hervorragendem Maße auch an die Arbeiterinnen zu wenden und auf deren gewerkschaftliche Drganiſation hinzuwirken. In ausführlicher und sachkundiger Weise begründete Genossin Kulischoff die betreffenden Forderungen durch eine Schilderung der über alle Maßen elenden Lage der italienischen Industriearbeiterinnen. Ueber die lange Arbeitszeit und den kargen Lohn derselben, über die gesundheitsschädlichen Folgen der kapitalistischen Ausbeutung für Mutter und Kind, die Höhe der Kindersterblichteit 2c. brachte sie werthvolles Material bei. Auf dieses Material gestützt, forderte sie in erster Linie ein wirksames besonderes Gesetz zum Schutze der Arbeiterinnen. Frauenbewegung. Frau Anna Schepeler- Lette, die langjährige Vorsitzende des Lettevereins, starb plötzlich Mitte September in Berlin. Seit 1866 hat die Verblichene ihre volle Kraft dem von ihrem Vater gegründeten Letteverein gewidmet, dessen Ziel ist" Förderung der erweiterten Erwerbsthätigkeit des weiblichen Geschlechts". Es ist bekannt, daß der Letteverein die Frauenfrage als" Damenfrage" auffaßt, und daß seine Ziele fast ausschließlich im Interesse und zwar dem wirthschaftlichen der bürgerlichen Frauen liegen. Aber inners halb der eng gesteckten Grenzen hat er sehr nüßlich gewirkt und durch seine Einrichtungen Hunderten bürgerlicher Frauen zu Lebensunterhalt und würdigem Lebensinhalt verholfen. Frau Schepeler- Lette aber hat hervorragenden Antheil an seinen Leistungen. Mit unermüdlicher, hingebender Thatkraft arbeitete sie an der Entwicklung des Vereins, ihr Denken und Können widmete sie in erster Linie seinem Dienste. Warme Anerkennung ihrer Persönlichkeit und ihres Strebens werden auch die nicht versagen, die auf einem anderen und weiteren Gebiet als der Letteverein für die Interessen des weiblichen Geschlechts kämpfen. Das Recht der Frau auf Vereins: und Versammlungs: freiheit auf wirthschaftlichem Gebiet wurde auf der„ Generalversammlung des Vereins für Sozialpolitik" zu Köln von keiner Seite in Frage gestellt. Uebereinstimmend wurde anerkannt, daß Frauen und Minderjährigen gestattet sein müßte, an Versammlungen theilzunehmen, in denen ihre gewerblichen Verhältnisse berathen werden. Nach den uns vorliegenden Berichten zog jedoch keiner der versammelten Herren Kathedersozialisten die Konsequenz dieser Auffassung. Reiner von ihnen trat ein für das freie Vereins- und Versammlungsrecht der Frau auch auf politischem Gebiet. Und daß das Vereins- und Versammlungsrecht auf wirthschaftlichem Gebiet für die proletarischen Frauen zum großen Theil todter Buchstabe bleibt, solange es nicht ergänzt wird durch das gleiche Recht auf politischem Gebiet, und solange Polizeiallmacht gepaart mit Juristenweisheit darüber entscheidet, was wirthschaftlich und was politisch ist: darüber könnten auf Grund ihrer Erfahrungen Tausende schlichter Arbeiterinnen die hochgelahrten Herren aufklären. Reformen zu Gunsten der Frauen im Straf- und Zivilrecht der Schweiz fordert die, Union für Frauenbestrebungen" in einer Eingabe an das eidgenössische Justizdepartement in Bern. Die Schweiz soll nämlich in nicht ferner Zeit ein einheitliches Strafund Zivilrecht erhalten, und so nutzen die Frauen die Gelegenheit aus, erhöhten Schutz des weiblichen Geschlechts und Besserstellung der Ehefrau im ehelichen Güterrecht zu verlangen. Unter Anderem wird gefordert, daß die Strafen für unsittliche Handlungen an abhängigen Frauenspersonen auch auf die Aerzte ausgedehnt werden solle, die sich derartige Vergehen zu Schulden kommen lassen. Ferner die Erhöhung der Altersgrenze für den geschlechtlichen Schutz der Kinder von 15 auf 18 Jahre. Die Ehescheidung soll im Falle von Mißhandlung überhaupt erfolgen können und nicht blos im Falle von schwerer" Mißhandlung. Gefordert wird weiter Gütertrennung der Eheleute, Zulassung der Frau zum Vormundschaftswesen 2c. Die Eingabe schließt mit folgenden Säßen:„ Es ist gewiß sehr berechtigt, wenn bei der Gestaltung des Gesetzes auch die Stimmen und Wünsche der Frauen, die ja auch unter diesem Gesetze stehen müssen und die doch mehr als die Hälfte unserer Bevölkerung ausmachen, gehört werden! Sie sind es, die dem Vaterland, das ihnen ebenso theuer ist wie dem männlichen Bürger, Söhne mit Aufopferung ihrer besten Kräfte auferziehen; sie leisten als alleinstehende erwerbende Frauen dem Staate die gleichen Steuerpflichten wie die Männer und helfen als Lehrerinnen wie Beamtinnen in redlicher Arbeit mit an seiner Wohlfahrt, sie genießen auch die gleichen Bildungsgelegenheiten und sind dadurch befähigt, den Fragen von allgemeinem Interesse das nöthige Verständniß entgegen zu bringen." Das medizinische Institut für Frauen in Petersburg wird im Oktober eröffnet. Das Anstaltsgebäude, dessen Bau im Juni vorigen Jahres in Angriff genommen wurde, ist jetzt fertig. Die ganze Anlage umfaßt drei große und mehrere kleinere Gebäude auf der Petersburger Seite. Das vier Stockwerke hohe Hauptgebäude liegt mit einer 210 Fuß langen Front an der Archijereiskajastraße und hat 70—140 Fuß Tiefe. Hier befinden sich drei große Lehrsäle und die 21 Fuß hohe Aula, ferner eine Anzahl Kabinets und Laboratorien für Chemie, Physik. Botanik, Zoologie, Mineralogie, Histologie. allgemeine Pathologie und Hygiene, die große Bibliothek und die Wohnung des Direktors. Ein zweites, ebenfalls vierstöckiges Gebäude enthält u. a. den anatomischen Lehrsaal und vier anatomische Arbeits- kabinets, sodann die Lehrräume und Kabinets für pathologische Anatomie, mikroskopische und bakteriologische Arbeiten und die Säle für operative Chirurgie. Hierzu kommen dann noch ein zweistöckiges und drei kleinere Wohnhäuser für verschiedene Beamte und Angestellte, und eine große Station für elektrische Beleuchtung, die 2400 Glühlampen, jede zu zwanzig Kerzen Stärke, speisen wird. Endlich ist vor drei Wochen noch der Grund gelegt worden zu einem Konvikt für 100 Hörerinnen. Die Zahl der bisher aufgenommenen Hörerinnen beläuft sich auf 16S. Von ihnen haben 47 die höheren Frauenkurse absolvirt? 17 die ehemalige Schule für Heilgehilfinnen besucht; der Rest besteht aus Gymnasialabiturientinnen und solchen Mädchen, die wenigstens die Abiturienlenprüfung bestanden haben, ohne daß sie ein Gymnasium besuchten. Das Durchschnittsalter der Hörerinnen ist recht hoch, nämlich 24'/, Jahre. Die älteste ist 37 Jahre alt. Nach der Religion stehen 90 Prozent Orthodoxen 4 Prozent Katholikinnen und je 3 Prozent Lutheranerinnen und Jüdinnen gegenüber. Die Gründung einer Nniversität für Frauen in Tokio (Japan) wird geplant. Der Urheber des Planes ist der japanische Gelehrte Niso Narusse, der über ein Jahr lang mit allem Eifer für die Idee wirkte, zu der im Mai ds. Js. eine große Versammlung in Osaka ihre Zustimmung bekundete. An dieser Versammlung, welche die Gründung eines Nihou-Sioschi-Daigaku(japanische Universität für Frauen) beschloß, nahmen die höchsten Hof- und Staatsbeamten Theil, so der Minister des Aeußeren, Graf Okuma, der Unterrichtsminister, Marquis Hatschisuka, der Präsident des Oberhauses und Direktor der Adelsakademie, Fürst Konoje, der kaiserliche Hofminister Hizikata, ferner viele der angesehensten Gelehrten, Adeligen und Kauf- leule. Auch der Kaiser und noch mehr die Kaiserin von Japan sollen der geplanten Gründung sehr sympathisch gegenüberstehen, für die bereits Staatshilfe in Aussicht gestellt ist. Die Leute im„äußersten Osten" bethätigen gegenüber einer wichtigen Kulturforderung ein Verständniß, das der Haltung unserer„maßgebenden Kreise" in Sachen der Frauenrechte ein beschämendes Urtheil schreibt. Ein Mädchengymnasium wird in Breslau von der Stadt errichtet werden. Der diesbezügliche Beschluß des Stadtraths sticht erfreulich ab von dem vorurtheilsvollen Unverständniß, mit dem in Deutschland öffentliche Körperschaften gemeiniglich den Forderungen unserer Zeit gegenüberstehen. Publikationen zur Frauenfrage.' " Die erwerböthätigen Frauen im Deutschen Reiche. Von vr. Robert Wuttke. Dresden, v. Zahn Jaensch. 1S97. Preis 1 Mk. Die kleine Broschüre behandelt in übersichtlicher Weise die Stellung der erwerbsthätigen deutschen Frauen nach den Ergebnissen der Berufszählung vom 14. Juni 1893. Die Schrift bietet manches interessante Material, das besonders den Agitatorinnen nützlich sein kann. * Die Ausschliestung der verheirathctcn Frauen aus der Fabrik. Von Rudolf Martin. Tübingen, H. Laupp, IS97. Preis 1,20 Mk Der Verfasser tritt aus Rücksicht auf das Familienleben, die Erziehung und Erhaltung der Kinder für den gesetzlichen Ausschluß der verheiratheten Frauen aus der Fabrik ein. Trotzdem sein Standpunkt durchaus unhaltbar erscheint, ist seine Schrift wegen des sorgfältig gesammelten statistischen Materials sehr werthvoll. Herr Martin stützt sich unter Anderem auch auf Enqueten, die er selbst veranstaltet hat, und die wichtige Aufschlüsse geben über die Arbeit verheiratheter Frauen in Krimmitschau und Werdau und über den Einfluß ihrer Fabrikarbeit auf die Sterblichkeit der Kinder. * Wir werden unter dieser Rubrik von Zeit zu Zeit auf wichligc Bücher und Broschüren hinweisen, die für uns Frauen von Interesse sind. * Die Fran vor der Wissenschaft. Von Jacques Lourbet, übersetzt von Dora Land«. München und Leipzig, August Schupp, 1397. Preis 2 Mk. Der Verfasser bekäinpft in geschickter Weise die sogenannten�wissenschaftlichen Beweise für die geistige Minderwerthig- keit des weiblichen Geschlechts. Er stützt sich dabei auf objektive wissenschaftliche Untersuchungen und kommt zu dem Schlüsse, daß der Frau die volle Entwicklungsfreiheit zu geben sei. Hat sie erst diese erlangt, so wird es sich herausstellen, daß die Frau zwar anders, aber nicht schlechter geartet ist als der Mann. " Die Frau im öffentliche» Recht. Von M. Ostrogorski. Uebersetzt von Franziska Steinitz. Leipzig, Wigand, 1897. Diese gründliche Untersuchung der Gesetzgebung aller Länder, soweit sie die Frauen betrifft, ist allen denen sehr zu empfehlen, die sich über die Stellung des weiblichen Geschlechts im öffentlichen Leben unterrichten wollen. Auch aus der Geschichte der Frauenbewegung bringt der Verfasser interessante Einzelheiten. Er steht zwar nicht auf unserem Standpunkt— so verwirft er z. B. die politische Gleichberechtigung der Frauen—, aber er ist trotzdem objektiv und vorurtheilsfrei genug, um auch den ihm unbequemen Thatsachen Rechnung zu tragen. Das Buch kann als unentbehrliches Handbuch angesehen werden für Alle, die in der Frauenbewegung kämpfen. Frauenarbeit auf dem Gebiet der Industrie, des Handels und Verkehrswesens. Einen weiblichen Arzt, Fräulein Chellier, hat die französische Regierung nach Algier gesandt. Die Dame soll unter den eingeborenen Frauen der Bergbevölkerung jenseits Biskra thätig sein. Durch zwei, auf eigene Kosten unternommene Forschungsreisen, deren Ergebnisse sie veröffentlichte, hat Fräulein Chellier sich für ihre Stellung vorbereitet. ' Weibliche Standesbeamte in England. Unter den 2090 Standesbeamten in England und Wales befinden sich 84 Frauen, die der Mehrzahl nach seit 1890 angestellt worden sind. Jeder Standesbeamte hat einen Vertreter, von denen 363 Frauen sind. ' Weibliche Steuereinnehmer in England. In der Gemeinde Collingham ist einer Frau das Amt eines Steuereinnehmers verliehen worden. In der Gemeinde Hampshire ist eine Frau bereits sechs Jahre als Steuereinnehmerin thärig. Als Maschinenbauerin hat kürzlich ein junges Mädchen, Frln. Patterson, in Mount Carmel, Connecticut, ihre vierjährige Lehrzeit mit Erfolg beendet. Frln. Patterson gedenkt die Fabrikation von Handwerkszeug als Spezialfach zu betreiben. " Weibliche Rechtsanwälte. In Illinois(Nordamerika) fungiren zwei weibliche Rechtsanwälte, in Kalifornien drei und in Massachusetts ist kürzlich eine Frau, Miß Ida Estelle Hall, zum Staatsanwalt ernannt worden. ' Die am höchsten Zivilgericht in Massachusetts angestellte Stenographin bekommt ein Jahresgehalt von 12 000 Mk. und hat außerdem noch die Vergünstigung eines dreimonatlichen Sommerurlaubs. Itbi<»<»<> weibliche Stenographen soll es in den Vereinigten Staaten laut einer kürzlich veröffentlichten Statistik geben. Der Jahresverdienst der Damen wird zusammen auf 60 Millionen Dollars abgeschätzt. Wie es in der Statistik heißt, besitzen die weiblichen Stenographen nicht blas eine vorzügliche Berufsbildung, sondern sie haben sich auch ein erhebliches Maß allgemeinen Wissens angeeignet. ' Frauen in öffentlichen Aemtern. In Michigan(Nord- Amerika) ist Miß Gertrud Dobson zur Schulinspektorin ernannt worden.— An der Universität von Chicago ist Miß Martha Froote Crow als Professor der schönen Literatur thätig.— Miß Mary Kirk ist als Uebersetzerin an das Staatsbureau der amerikanischen Republik in Washington berufen worden, nachdem bereits eine Dame dieselbe Stellung dort zur größten Zufriedenheit ausfüllt. Weibliche Geschworene in Kansas. Unter den für den Septembertermin des Distriktsgerichts von Fort Scott(Kansas) gezogenen Geschworenen befinden sich drei Frauen: Frau Kaufmann, die Gattin eines Spezereiwaarenhändlers; Frau Douglas, die Gattin eines Grubenbesitzers; Frau Roß, die Gattin eines Händlers mit Grundeigenthum. Die drei weiblichen Geschworenen besitzen persönliches, auf ihren Mann eingetragenes Eigenthum und sind Steuerzahler. Nach dem geltenden Staatsgesetz können alle Steuerzahler, die wahlberechtigt sind, zum Geschworenenamt herangezogen werden. In Kansas besitzen bekanntlich die Frauen das Gemeindewahlrecht. Däfern das Gericht die drei Frauen nicht dispensirt, werden diese also als Geschworene fungiren. Kinderarbeit. * Die erwerbsmäßige Kinderarbeit in Halle a. d. S. Auf Veranlassung des deutschen Lehrervereins sollen in sämmtlichen größeren Städten Deutschlands statistische Erhebungen über die erwerbsmäßige Kinderarbeit stattfinden. Interessante Resultate dieser Erhebungen liegen aus Halle vor, obwohl sie sich dort nur auf 61 Klassen der evangelischen Volksschulen des südwestlichen Stadttheils erstreckten, während die übrigen 159 evangelischen Volksschulklassen, die 10 Klassen der katholischen Schule und die 71 Klassen der Mittelschulen unberücksichtigt blieben. Was die Zahl der erwerbsthätigen Kinder anlangt, waren von 3747 Schülern 684 beschäftigt= 18,25 Prozent der Gesammtheit. Von 1928 Mädchen waren 279= 14,47 Prozent, von 1819 Knaben 405 22,27 Prozent erwerbsthätig. In der Landwirthschaft arbeiteten 8412,28 Prozent, davon sind 66 mit Rübenziehen beschäftigt. In der Industrie namentlich im Anfertigen von Papierblumen, Christbaumschmuck u. dergl. sind 121 Kinder( 17,69 Prozent) thätig. Der größte Theil gerade dieser Kinder hatte das zehnte Lebensjahr noch nicht überschritten! In sonstigen Erwerbszweigen sind 530 Kinder( 75 Prozent) beschäftigt. Davon sind Zeitungsträger 72, Laufburschen 65, Kindermädchen 49, Aufwartungen 35, Frühstücksausträger 17. Zwei Fünftel der Beschäftigten war noch nicht zehn Jahre alt! Etwa 9 Prozent aller erwerbsthätigen Kinder unterstützen die Eltern in deren Berufsarbeit, 18 Prozent arbeiten im elterlichen Hause für fremde Arbeitgeber, 70 Prozent müssen außerhalb des Hauses einem Erwerb nachgehen. Was die Dauer der Arbeitszeit betrifft, so treten auch hierbei wahrhaft Schauder erregende Zahlen auf. So waren 8 Kinder wöchentlich 40-50 Stunden, 5 sogar 50-60 Stunden beschäftigt. Ein Knabe trägt täglich während 8-9 Stunden Semmeln aus; 5 Kinder fertigen während 50 Stunden wöchentlich Papierblumen an. Ein neunjähriges Mädchen klebt 36 Stunden Etifetten; ein anderes muß 35 Stunden stricken, dazu noch 2 Stunden täglich vor Beginn des Unterrichts. Auch in Bezug auf die Tageszeit, zu welcher die Arbeit stattfindet, traten verschiedene Uebelstände hervor. Der frühe Morgen, die Zeit vor dem Schulunterricht, sah bereits 63 Kinder( 48 Knaben und 15 Mädchen)= 9,21 Prozent bei der Arbeit. Letztere begann vielfach schon um 5, ja um 41/2 Uhr; 2 Kinder mußten sogar dreimal in der Woche von 12 Uhr Nachts bezw. von 3 Uhr Morgens an Marktbuden aufbauen helfen und dann auch noch am Nachmittag beim Abbrechen derselben etwa 3 Stunden thätig sein. Am späten Abend waren ebenfalls noch eine ganze Anzahl der Kinder beschäftigt, nämlich 53 bis nach 8 Uhr und 11 sogar bis nach 10 Uhr. Welch ein Elend diese trockenen Zahlen enthüllen, braucht wohl nicht besonders hervorgehoben zu werden. * Italienischer Kinderhandel. Ein Mitglied der italienischen Botschaft in Paris, Marquis Paulucci di Galboli, hat in der Riforma Sociale" und in der„ Revue des Revues" über den italienischen Kinderhandel nach Frankreich entsetzliche Einzelheiten veröffentlicht. In den süditalienischen Provinzen, wo Geistlichkeit und Junkerthum das Regiment führen, erscheinen jedes Jahr die Käufer", um für 100 Frs.„ pro Stück" ihre lebende Waare einzukaufen. Der Kontraft über solchen schmählichen Handel wird vom Pfarrer und vom Notar aufgesetzt! Die Kinder werden hauptsächlich in der franzö sischen Glasindustrie verwendet, wo sie für einen Monatslohn von 35 bis 40 Frs. bei einer Temperatur von 80 Grad täglich zehn Stunden arbeiten müssen. Um das französische Kinderschutzgesetz zu umgehen, bekommen die Kleinen gefälschte Pässe. Da der Unternehmer für ihre tägliche Verpflegung nur 25 Ets. pro Kopf aussetzt, so werden sie fast ausschließlich mit Gemüse und Brot ernährt. Marquis Paulucci ist es gelungen, bis in die sogenannten„ Wohnungen" dieser Unglücklichen vorzudringen. Er fand die Kinder eng aneinander gedrängt, ohne Kissen und Decken, auf Strohhaufen liegend, in einem Raume, dessen Pestluft aller Beschreibung spottet. Es sollen gegenwärtig in Frankreich 5000 italienische Kinder als Glasarbeiter thätig sein. Die kleinen Mädchen, die neuerdings mit Vorliebe ,, aufgekauft" werden, führen die Käufer einem noch entsetzlicheren Schicksal zu. Gewerbegerichtliches. Ihr Recht gegen Unternehmerwillkür wurde der Zuschneiderin Fräulein H. in Berlin durch das Urtheil des Gewerbegerichts. Fräulein H. war sieben Jahre bei der Firma Moriz beschäftigt. Da sie seit längerer Zeit schon an einem Unterleibsleiden litt, das sich andauernd verschlimmerte, so sah sie sich genöthigt, dem Rathe des Sanitätsraths Dr. Zillichau entsprechend, die Arbeit einzustellen. Der Inhaber der Firma entließ sie jedoch nicht aus dem Geschäft, sondern fündigte ihr. Als Fräulein H. trotzdem die Arbeit 168 Verantwortlich für die Redaktion: Fr. Klara Zetkin( Eißner) in Stuttgart. einstellte, weigerte er sich, ihr das Gehalt vom letzten Monat, 90 Mt., zu zahlen. Fräulein H. flagte nun beim Gewerbegericht auf Auszahlung ihres Gehalts. Zum Termin war Sanitätsrath Dr. Billichau als Sachverständiger geladen, um über die Krankheit der Klägerin als Arbeitshinderniß auszusagen. Seine Erklärung bestätigte, daß Fräulein H. durch gesundheitliche Rücksichten gezwungen war, die Arbeit einzustellen. Die Einigungsversuche scheiterten an der Haltung des Beklagten, der ein Urtheil verlangte. Seinem Verlangen wurde entsprochen; das Gericht verurtheilte ihn zur Zahlung des Monatsgehalts und der sämmtlichen Gerichtskosten. Die traurige Lage der Kellnerinnen wurde durch eine Verhandlung vor dem Gewerbegericht zu Königsberg beleuchtet. Die Kellnerin Klock klagte daselbst gegen die Restaurantbesizerin Frau Görke auf Herausgabe ihrer innebehaltenen Sachen. Sie war längere Zeit bei der Beklagten thätig gewesen, hatte aber während dieser Zeit bei ihrer Arbeitgeberin Schulden im Betrage von 4 Mt. 50 Pf. gemacht, da sie, wie die meisten Kellnerinnen, fast nur auf Trinkgelder angewiesen war. Bei ihrem Austritt aus der Stellung vermochte sie die Schuld nicht zu tilgen, und so belegte die Beklagte die Sachen des Mädchens mit Beschlag. Ein Pfandrecht steht dem Arbeitgeber nicht zu, die Beklagte hätte also zur Herausgabe der Sachen verurtheilt werden müssen. Der Vorsitzende brachte jedoch einen dahingehenden Vergleich zu Stande, daß die Beklagte einen Theil der Sachen herausgeben, den anderen bis zur Tilgung der Schuld behalten sollte. Gewiß ist es Pflicht des Vorsitzenden, unter Umständen einen Vergleich anzustreben. Aber in dem vorliegenden Falle, wo das Recht so unzweideutig zu Gunsten der Klägerin war, und wo der Vergleich lediglich zu ihren Ungunsten ausfiel, scheint uns die Einigung nicht am Plazze. Hätte die Klägerin ihr Recht besser gekannt, sie hätte jedenfalls auf einem Urtheilspruch bestanden, der ihr günstig lauten mußte und angesichts ihrer traurigen Erwerbsverhältnisse zu gönnen war. Wegen mehrmaliger Ueberschreitung der Mittagspause wurden die Näherinnen E. u. J. vom Gewerbegericht zu Berlin mit ihrer Klage auf Auszahlung des vierzehntägigen Lohnes kostenpflichtig abgewiesen. Die Klägerinnen, welche im Geschäft von Swiener arbeiteten, hatten die Mittagspause mehrmals überschritten und waren, wie eine Zeugin bekundete, vom Beklagten darauf aufmerksam gemacht worden, daß sie im Wiederholungsfalle entlassen seien. Als sie trotzdem eines Tages eine halbe Stunde länger als festgesetzt über Mittag fortblieben, forderte Herr S. sie am Abend auf, die versäumte Zeit nachzuholen. Die Klägerinnen kamen der Aufforderung nicht nach und wurden darauf am nächsten Morgen entlassen. Sie beanspruchten nun vom Beklagten 12 bezw. 18 Mt. Lohn wegen nicht erfolgter vierzehntägiger Kündigung. Ihre Forderung wurde kostenpflichtig abgewiesen. In der Begründung des Urtheils betonte der Vorsitzende, daß die Haltung der Klägerinnen als ein beharrliches Verweigern der Arbeit aufzufassen sei. Welcher Lohnsak gilt, wenn nichts vereinbart ist? Zu dieser Frage haben zwei Gewerbegerichte Stellung genommen. Das Gewerbegericht zu Hanau hat sich dahin ausgesprochen, daß in einem solchen Falle der Lohn zu gewähren sei, den der Arbeiter in seiner letzten Stellung gehabt habe, vorausgesetzt, daß zwischen dem Austritt aus der früheren und dem Eintritt in die neue Stellung fein zu langer Zwischenraum liegt und der Arbeiter im Wesentlichen in derselben Weise wie früher beschäftigt wird.. Das Berliner Gewerbegericht hat entschieden, daß Mangels Abrede der in der Werkstatt übliche Lohn als gewollt zu gelten habe. Die Hanauer Entscheidung läßt zu viele Möglichkeiten zu. Das Berliner Urtheil könnte befriedigen, wenn sich nur immer feststellen ließe, welcher Lohn in der betreffenden Werkstatt üblich. Wir sind der Meinung, daß wenn der Unternehmer bequemer Weise sich nicht darüber ausgelassen hat, welchen Lohn er zahlen will, der einzig richtige Weg ist, daß die betreffende Organisation resp. deren Ortsverwaltung darüber zu befragen sei, welcher Lohn für die in Frage kommende Arbeit am Orte durchschnittlich gezahlt werde. Quittung. Für den Agitationsfonds gingen bei der Unterzeichneten ein: durch Genossin Plesser- Berlin, gesammelt auf Liste 41 4 Mt. 35 Pf.; durch Genossen Häckel- Sagan, gesammelt auf Liste 1 und 3 75 Pf. Summa 5 Mt. 10 Pf. Dankend quittirt Frau M. Wengels Vertrauensperson. Berlin O, Fruchtstraße 30, Quergeb. 2 Tr. Druck und Verlag von J. H. W. Die Nachf.( G. m. b. h.) in Stuttgart.