Nr. 22. Die Gleichheit. 7. Jahrgang. Zeitschrift für die Intereffen der Arbeiterinnen. Begründet von Emma Ihrer in Pankow bei Berlin. Die„ Gleichheit" erscheint alle 14 Tage einmal. Preis der Nummer 10 Pfennig, durch die Post( eingetragen unter Nr. 2902) vierteljährlich ohne Bestellgeld 55 Pf.; unter Kreuzband 85 Pf. Jahres- Abonnement Mr. 2.60. Stuttgart Mittwoch, den 27. Oktober 1897. Buschriften an die Redaktion ber Gleichheit" find zu richten an Fr. Klara Zetkin( Eißner), Stuttgart, Rothebühl Straße 147, III. Die Expedition befindet sich in Etuttgart, Furthbach- Straße 12. Nachdruck ganzer Artikel nur mit Quellenangabe gestattet. Juhalts- Verzeichniß. Liebknechts Verurtheilung. Karl Grillenberger+. Der Parteitag zu Hamburg. Der gesetzliche Arbeiterinnenschutz in der Schweiz. Von D. Zinner- Winterthur. Aus der Bewegung. Feuilleton: Nur ein Mal! Von Dorothee Goebeler.( Schluß.) Notizentheil von Lily Braun und Klara Zetkin: Beschlüsse des sozialdemo= fratischen Parteitags zu Hamburg. Gewerkschaftliche ArbeiterinnenOrganisation. Weibliche Fabrifinspektoren. Frauenbewegung. Karl Grillenberger Eine erschütternde Stunde ist dem deutschen Proletariat geworden. Der Besten einer seiner Vorkämpfer wurde ihm entrissen. Karl Grillenberger ist nicht mehr. Plötzlich, auf der Wahlstatt gleichsam, mitten im Kampfe ereilte ihn der Tod. Am Vormittag des 19. Oftober ftritt Grillenberger noch mit voller Energie, mit seinem glänzenden Talent für die Erweiterung der Volfsrechte, für die Reform des Wahlrechts zu dem bayerischen Landtag. Abends bereits lag er ein stiller Mann auf der Bahre. Kämpfend hat er gelebt, ein Kämpfer bis zur legten Minute ist er gefallen. Was Grillenberger dem deutschen Proletariat gewesen, was er insbesondere für Ausbreitung der sozialistischen Ideen, für Auftlärung und Schulung der Massen in Bayern gethan, das steht auf den glänzendsten Blättern der Geschichte der deutschen Sozialdemokratie verzeichnet. Aus dem Volke hervorgegangen, hat er bis zum letzten Athemzug dem Volke gedient. Sein reiches Talent, sein umfassendes Wissen, sein starkes und fühnes Wollen, kurz seine ganze kraftstrogende, vielseitige Persönlichkeit segte er rückhaltslos, selbstlos in den Kampf für seine Ueberzeugung ein. Als Volksredner und Parlamentarier, als Agitator und Organisator, auf dem Gebiete des wirthschaftlichen und politischen Kampfes leistete er gleich Vorzügliches. Grillenberger zählte zu den Genossen, welche die Nothwendigkeit, die Frauen für den Sozialismus zu gewinnen, bereits zu einer Zeit erkannte, wo noch weite Streise in der Partei die Frau nicht als gleichberechtigte Mitkämpferin zulassen wollten. Mit Nath und That hat er die proletarische Frauenbewegung gefördert. Mehr als einmal ist er im Reichstag und im bayerischen Landtag mit der vollen Wucht seines Talents und mit eingehender Sachkenntniß für die Rechte der Frauen eingetreten, für ihre politische Gleichberechtigung, insbesondere für das ungeschmälerte Recht der Arbeiterinnen, durch die Organisation ihr Brot gegen die fapitalistische Ausbeutung zu vertheidigen. Grillenberger, des unentwegten proletarischen Vorfämpfers Gedächtniß wird fortleben, wo klassenbewußte deutsche Arbeiter und Arbeiterinnen, wo Ausgebeutete aller Nationen für ihre Befreiung ringen! Liebknechts Verurtheilung. Das Reichsgericht hat das über Liebknecht verhängte Urtheil zu vier Monaten Gefängniß wegen angeblicher Majestätsbeleidigung besiegelt. Unser treuer Vorkämpfer, der an der Schwelle des 72. Lebensjahres steht, muß auf Monate hinter Schloß und Riegel wandern, nicht etwa weil er wirklich eine Majestätsbeleidigung begangen hat, nein, weil eine seiner Aeußerungen in der Eröffnungsrede zum Breslauer Parteitag bei irgend einem der Zuhörer den Gedanken an eine solche vielleicht hätte erwecken können! In sinniger und minniger Deutung der Begriffe und Worte Vorsatz und Absicht, mit Hilfe des zu trauriger Berühmtheit gelangten Dolus eventualis ist das Reichsgericht zu seinem Erkenntniß ge= tommen. Dieses Erkenntniß steht im Widerspruch zu der Auffassung hochangesehener Rechtsgelehrter, es schlägt den Begriffen und dem Rechtsempfinden der breitesten Voltskreise geradezu ins Gesicht, mag es formell noch so unantastbar sein. Sogar in unserer Aera der politischen Prozesse ist die Entscheidung des Reichsgerichts zu einem politischen Ereignisse ersten Ranges geworden, das auch seitens der anständigen Gegner der Sozialdemokratie und Liebknechts energischen Protest und schärfste Verurtheilung herausgefordert hat. Genosse Liebknecht wird die vier Monate Gefängniß zu dem Uebrigen legen, was er an Verfolgungen wegen seiner Ueberzeugung im Laufe seines arbeits- und kampfesreichen Lebens ge= litten hat. Er, der so oft als Soldat der Revolution" seine Freiheit, seine Stellung, ja sein Leben aufs Spiel gesezt hat, geht als weißhaariger Greis mit der gleichen heiteren Seelenruhe ins Gefängniß, mit der er als ungestümer jugendlicher Feuerkopf ins Eril zog, mit welcher der im Ringen für die Idee und um des Tages Nothdurft gereifte Mann aller Unbill des Kampfes die Stirn bot. Gewiß, daß die Angehörigen unseres Liebknecht blutenden Herzens, mit banger Sorge um die Gesundheit des Verurtheilten die Kerkerthüren sich hinter diesem schließen sehen. Aber ebenso gewiß, daß sie mit würdiger Fassung das neue Opfer tragen, das sich den vielen Härten hinzufügt, die sie als treue, verständnißvolle Lebens- und Kampfesgenossen des wackeren Streiters erduldeten. Genosse Liebknecht zählt zu denen, die mit dem Recht der Arbeiterklasse das Recht der Frau verfechten. Als Proletarierinnen und als Frauen sind ihm die Genossinnen zu Dank verpflichtet für das, was er im Interesse ihrer Befreiung gewirkt; als Mütter schulden sie ihm Anerkennung, denn er hat ihren Kindern das Beispiel eines kampfes- und entsagungsreichen Lebens im Dienste einer großen Jdee gegeben. Im Namen der deutschen Genossinnen bedauert die, Gleichheit", durch gesegliche Bestimmungen und die reaktionären Zeitläufte gehindert zu sein, das über Liebknecht verhängte Urtheil nach Gebühr zu kennzeichnen. Im Namen der deutschen Genossinnen übermittelt sie Liebknecht und seiner Familie die Versicherung verehrungsvoller Sympathie. Die klassenbewußten Proletarierinnen Deutschlands grüßen den unentwegten Kämpfer für ihre Befreiung mit dem Rufe:" Vorwärts, troß alledem!" Der Parteitag zu Hamburg. Mit den gewohnheitsmäßigen Prophezeiungen über die bevorstehende Spaltung der Sozialdemokratie haben bürgerliche Blätter und Politiker den Parteitag zu Hamburg eingeläutet; mit den gewohnheitsmäßigen Verkleinerungen und Herabsetzungen des Niveaus der Verhandlungen, der Tragweite der Beschlüsse haben sie zum größten Theil ihn ausgeläutet. Die Sozialdemokratie kann in kühler Nichtachtung an den Aeußerungen der Fabulisten und Schmälerer vorübergehen, an Aeußerungen, von denen gilt, daß der Wunsch der Vater des Gedankens gewesen. Ihr kann an der wohlbegründeten Ueberzeugung genügen, daß die Hamburger Tage mit lebensvoller Frische die Gesundheit und Kraft der Partei erwiesen, daß durch die Berathungen ihre Entwicklung in werthvoller Weise gefördert worden ist. Daß die Verhandlungen über Thätigkeits- und Kassenbericht, über Presse und Agitation, wie jedes Jahr, zu oft ungebührlich weitläufigen Auseinandersetzungen von theilweise mehr geschäftlicher Natur führten, daß sie eine bunte Menge kleiner und kleinlicher Wünsche, Beschwerden, Anregungen zu Tage förderten: das ist bei einer Partei von dem Charakter und dem Umfange der Sozialdemokratie unvermeidlich. Ebenso, daß die diesbezüglichen Erörterungen sich im Allgemeinen selten durch größeren, weittragenden Schwung auszeichnen können. Aber trotz mancher unerquicklichen und überflüssigen Einzelheit, die sich in den Vordergrund schob, zeigte doch auch dieser Theil der Partcitagsarbeiten etwas ganz anderes als das„persönliche Gezänk um den Platz an der Parteikrippe", das„Emporblühen des Geschäftssozialismus", wie etliche besonders gemeine bürgerliche Blätter erlügen. Der Grundton auch der einschlägigen Verhandlungen war das ehrliche Streben, die Partei vorwärts zu treiben, sie zu stärken, ihr neue Hilfsquellen zu erschließen, ihre innere Entwicklung zu heben und zu vertiefen, ihre werbende Kraft den Massen gegenüber zu steigern. Bezeichnend in diesem Sinne scheinen uns die Vorschläge und Debatten die Presse betreffend, des Weiteren zumal die Anträge und Auseinandersetzungen bezüglich der Beseitigung der Gesindeordnungen, der Ausnahmebestimniungen gegen die ländlichen Arbeiter und Arbeiterinnen, bezüglich der Agitation unter dem ländlichen Proletariat. Von größerem brennenderem Interesse, von weittragender Bedeutung für das Leben der Partei, für ihr Sein und Wirken war naturgemäß der politische Theil der Parteitagsarbeiten. Hier offenbarte sich ungetrübt die strotzende Jugendkraft der Sozialdemokratie, die Höhe der vollzogenen Entwicklung von der Sekte zur klarblickenden, kampfesfrohen poliiischen Partei, der machtvoll pulsirende Drang noch vorwärts. Wie der Parteitag zu Breslau, so widerlegte der zu Hamburg aufs Glänzendste ein vielkolportirtcs Märchen der Gegner: das Märchen von dem Geleithammeltwerden der sozialdemokratischen Parteigänger, dem Herdenthiercharakter der Bewegung. Mit völliger Unabhängigkeit und Selbständigkeit des Urtheils erörterten die Delegirten die zur Entscheidung stehenden schwierigen und komplizirten taktischen Fragen. Zahlreiche einander widerstreitende Anschauungen rangen um Geltung; in scharfer Gegensätzlichkeit, oft mit unvermittelter Schroffheit platzten die Meinungen aufeinander; getrennt waren vielfach, die sonst Hand in Hand marschirten. Und doch fehlte zwischen dem Gegensätzlichsten nicht das einigende, tiefere geistige Band, nicht die bindende Kraft, die dem einen Ziele mit leidenschaftlicher Ueberzeugung zustrebt. Und doch wehte— von wenigen Ausnahmen abgesehen— ein Hauch warmer brüderlicher Solidarität durch die Debatten. Der Rahmen der Partei erwies sich als weit genug, die verschiedenen Meinungen aufzunehmen und Dank frei- gewollter Disziplin zur Einheitlichkeit zusammenzufassen: zum Klassenkampf für die Befreiung des Proletariats, als dem leuchtenden, machtvollen Brennpunkt, in dem die auseinanderstrahlenden Ansichten zusammenlaufen. Nicht glänzende Leistungen Einzelner waren für die Verhandlungen charakteristisch— wir sehen von Auers Referat über die Betheiligung an den preußischen Landtagswahlen ab, das in jeder Hinsicht eine Leistung ersten Ranges war. Vielmehr das hohe Durchschnittsniveau der Erörterungen in ihrer Gesammtheit, mochten sie im Für oder Wider eines Standpunkts geschehen. Die da debattirten, waren zum größten Theil Männer und Frauen der Arbeit, die ihre Schulung im mühsamen Ringen neben der aufreibenden, niederdrückenden Frohn den Verhältnissen abtrotzten. Welch ein Beweis für die im Proletariat lebendige, Entfaltung heischende Kraft und Begabung; welch ein Beweis auch für die kulturelle Mission, welche die Sozialdemokratie der proletarischen Masse gegenüber eifüllt. Lebensvoll trat im Parlament der Arbeit der geschichtliche Werdegang in Erscheinung, der die Enterbten vorwärts und aufwärts treibt. Der Schwerpunkt der Arbeiten des Parteitags lag in den Verhandlungen über die Betheiligung der Sozialdemokratie an den preußischen Landtagswahlcn. Der Kölner Beschluß wurde aufgehoben, die Betheiliguug an den nächsten preußischen Landtagswahlen beschlossen, den Genossen der einzelnen Kreise die Entscheidung über ihr Eintreten in den Wahlkampf überlassen und jedes Kompromiß mir bürgerlichen Parteien zurückgewiesen. Sämmt- liche auf die Frage bezüglichen Beschlüsse wurden mit sehr starker Majorität gefaßt, und wie immer sich zu ihnen die persönlichen Wünsche der einzelnen Parteigenossen verhalten: die Beschlüsse werden mit der anerkannten sozialdemokratischen Disziplin durchgeführt werden. Die Sozialdemokratie betritt mit diesen Beschlüssen ein neues Kampfesfeld, ein Kampfesfeld, auf dem sie unter den schwierigsten Umständen die Schlacht aufnimmt. Aller Voraussicht nach wird sie weniger im preußischen Abgeordnetenhause wirken, als daß sie von außen her Einfluß auf dasselbe ausübt. Weniger durch ihre parlamentarische Mitarbeit wird sie wahrscheinlich das innere politische Leben Preußens vorwärts drängen, als durch den von ihr ausgelösten, zielklar gemachten und organisirten Druck der Masse. Hinderlicher als die Erbärmlichkeiten, als die mannigfaltigen Rücken und Tücken des Treiklassenwahlsystems steht der erfolgreichen Aktion der Sozialdemokratie entgegen die erklärliche Gleich- giltigkeit der werkthätigen Schichten gegenüber den preußischen Landtagswahlen, steht ihr entgegen innerhalb der eigenen Reihen die aus dem Zweifel am Erfolg geborene Lauheit und Flauheit. Hat erst dieser Zweifel bei der Mehrzahl der kämpfenden Parteigenossen der Ueberzeugung Platz gemacht:„Wir müssen, darum können wir", so wird es nach und nach auch gelingen, die Indifferenz der proletarischen Wähler zu brechen, die Masse zum Interesse am parlamentarischen Leben Preußens zu erziehen, sie durch die Wahl- betheilignng in Bewegung zu setzen zum Ansturm gegen das Wahlunrecht. Die dem preußischen Landtag unterstehenden Gebiete liefern prächtigen Agilationsstoff, um das Bewußtsein der Masse zu wecken, sie dem Kampfe zuzuführen. Allerdings wird man den Erfolg der sozialdemokratischen Wahlbetheiligung nicht nach dem Ausfall einer„Probewahl" be- urthcilen dürfen. Die Gleichgiltigkeit der Masse gegenüber den preußischen Landtagswahlen, die nicht zum wenigsten durch unser Fernbleiben vom Kampfe im Laufe der Jahre eingewurzelt ist, kann nicht über Nacht ausgerottet werden. Man bedenke, wie breit verhältnißmäßig die Wählelschichten sind, welche noch immer der Urne bei den Reichstagswahlen fernbleiben. Ohngeachtet des allgemeinen, gleichen, direkten und geheimen Wahlrechts, unserer jahrzehntelangen agitatorischen und parlamentarischen Arbeit konnte Bismarck seinerzeit das geflügelte Wort aussprechen:„Die stärkste Partei im Reiche ist die Partei der NichtWähler." Der gegen das Kompromiß mit den bürgerlichen Oppositionsparteien gerichtete Passus der Resolution ist angesichts der Tradition der Sozialdemokratie wohl erklärlich. Angesichts der Zwangslage, unter der die Sozialdemokratie bei den Landtagswahlen den Kampf aufnimmt, erachten wir ihn jedoch als unhaltbar. Treten die sozialdemokratischen Truppen auf einer möglichst ausgedehnten Linie ins Gefecht, so wird er vermuthlich früher oder später durch die Macht der Verhältnisse bei Seite geschoben werden, wie seinerzeit der Beschluß zu St. Gallen, die Stimmenthaltung bei Stichwahlen betreffend. Sozialdemokratie und bürgerliche Opposition werden durch den Kampf gegen einen gemeinsamen Feind zur Kooperation gezwungen. Und daß dieses Zusammenwirken im Interesse des Erfolgs auch hier und da zu Wahlbündnissen führt, die Personen von Kandidaten und Wahlmännern betreffen, scheint uns unausbleiblich. Bei der erreichten inneren Klarheit und Festigkeit der Sozialdemokratie und der Schwäche und Halbheit der bürgerlichen Opposition und ihrer geringen werbenden Macht auf das Proletariat fürchten wir davon weder Korruption in den eigenen Reihen, noch Verwirrung der Masse. Verderblicher in der einen und anderen Richtung als das Wahlbündniß wirkt es, wenn mit Rücksicht auf den„Erfolg ans eigener Kraft" unsere Grundsätze preisgegeben, verschleiert, verwässert werden, wie dies trotz des allgemeinen, gleichen, direkten und geheimen Wahlrechts und des„kompromißfreien" Eintretens der Partei in den Kampf hier und da bei den Reichstagswahlen geschehen ist. Gegen solche Tendenzen besitzen Resolutionen nicht die Kraft politischer� Keuschheitsamulette, ihnen wirkt nur eins entgegen: das reife, geschulte Urtheil der Parteigenossen, das über dem Erfolg der Person und des Augenblicks nicht das dauernde Klasseninteresse des Proletariats übersieht, lind ob die sozialdemokratische Aktion die Masse aufklärt und für den Klassenkampf schult, dafür entscheidet nicht in erster Linie das Was der Aktion, sondern ihr Wie. Wird die Wahlagitation streng prinzipiell geführt, fußt die Haltung der Parteivertreter in den Parlamenten ans dem Boden des Klassenkampfs, so wird kein Wahlbündniß zwischen Sozialdemokratie und bürgerlicher Opposition das Klassenbewußtsein der Masse trüben und erschüttern. Unseres Erachtens fordert aber geradezu die eventuelle Verständigung über die Person der Kandidaten die schärfere Betonung der prinzipiellen Gegensätze zwischen Sozialdemokratie und bürgerlicher Opposition heraus. Je weniger der Wahlkampf ein Kampf für oder gegen Personen sein kann, um so ausgesprochener wird er zu einem Kampfe für oder gegen Grundsätze und Programme. Nichts thörichter auch deshalb, als der Wahn etlicher bürgerlich- radikaler Blätter, die Sozialdemokratie habe durch ihren Beschluß und seine Konsequenzen den Boden des Klassenkampfs verlassen, sie sei im Begriff, sich aus einer revolutionären zu einer radikalen Reformpartei umzumansern. Wie es mit der Mauserung steht, bezeugt übrigens sinnenfällig die Aufnahme, die Schippels Erklärung fand, die Artillerievorlage betreffend. Der Beschluß des Parteitags über die Betheiligung an den Preußischen Landtagswahlen ist von besonderer Bedeutung für die Genossinnen. Viele der Materien, welche der preußische Landtag regelt, berühren in ganz hervorragendem Maße die Interessen der proletarischen Frauenioelt. Wir greifen nur drei der wichtigsten davon heraus: das Schulwesen, das Vereins- und Versammlungsrecht, die Fabrikinspektion. Die Wahlbetheiligung bietet den Genossinnen treffliche Gelegenheit, über die Vernachlässigung des Interesses ihrer Klassenschwestern gründliche Abrechnung zu halten mit der preußischen Regierung, wie mit allen bürgerlichen Parteien. Gerade auf den angezogenen Gebieten tritt die Schwäche der bürgerlichen Demokratie, das Nichts oder Wenig ihrer Leistungen hell in Erscheinung. Die agitatorische Wirkung dieser Abrechnung liegt auf der Hand. Die Debatten über die nächsten Reichstagswahlen zeigten, daß die Sozialdemokratie in nüchterner Würdigung der Situation, klarblickend, ruhig und gewappnet auf dem Plane steht. Ohne irgendwie der Agitation für ihre Ziele und Forderungen ein Titelchen zu vergeben, wird sie die Führung übernehmen in dem Ringen zwischen parlamentarischem Regime und absolutistischen Neigungen, das sich mehr und mehr zum Verfassnngskonflikt zuspitzt, wird sie als vornehmste Vorkämpferin auftreten für den Schutz der bürgerlichen Freiheiten gegenüber den Möchtegern-Ilm- stürzlern von oben. Zu höchst bedeutsamen Allseinandersetzungen führte der Bericht über die parlamentarische Thätigkeit, den Genosse Schippe! erstattete. Schippe! erklärte, daß die Fraktion wohl gegen die neue Artillerievorlage stimmte, aber ihrem Versprechen in dcr� Budgetkommission gemäß„kein Wesen" davon machte und der Forderung nicht durch eine Agitation im Lande entgegentrat. Dies von der Erwägung ausgehend, daß der Militarismus trotz unserer prinzipiellen Gegnerschaft nun einmal vorhanden sei, und daß eine rückständige Ausrüstung des nationalen Heeres im Kriegsfälle den Interessen der deutschen Arbeiterklasse zuwiderlaufe. Mit Recht unseres Erachtens betonten die Opponenten, daß das konsequente Festhalten dieses Standpunkts nicht zum Votum gegen, sondern für die Artillericvorlage hätte führen müssen, daß es die Bewilligung aller Militärforderungen bedinge.„Dem Militarismus keinen Mann und keinen Groschen", dies die Losung, welche die Haltung der sozialdemokratischen Fraktion den Militärforderungen gegenüber auch in Zukunft nach der Meinung der meisten Delegirten bestimmen muß. Mit ihnen weist die große Masse der Parteigenossen den Standpunkt Schippels energisch zurück. Betreffs der Maifeier stimmte der Parteitag, wie vorauszusehen. nicht ein in den aus Hamburg erklungenen Ruf:„Rückwärts!", beantwortete ihn vielmehr mit einem kräftigen:„Vorwärts!" Erfreulich war auch das starke Betonen des zentralisti- schen Charakters der Partei. Sicher ist, daß die Ausdehnung der Sozialdemokratie, daß die Verschiedenartigkeit der Verhältnisse, mit denen sie hier und da rechnen muß, eine gewisse Bewegungsfreiheit für die Genossen der einzelnen Länder und Landestheile bedingt. Aber daß diese Bewegungsfreiheit nicht die Einheitlichkeit der Partei in wichtigen prinzipiellen und taktischen Fragen erschüttern dürfe, das gelangte in Wünschenswerther Deutlichkeit zum Ausdruck. Der Parteitag lehnte es mit großer Majorität ab, nur die preußischen Delegirten über die Betheiligung an den preußischen Landtagswahlen entscheiden zu lassen. Nicht durch eine getrennt niar- schirende aber vereint schlagende preußische, sächsische, bayerische Sozialdemokratie schlägt das deutsche Proletariat seine Schlachten, vielmehr durch die eine deutsche Sozialdemokratie. Leider vermißten wir in Hamburg mehrere der besten und fähigsten Vorkämpferinnen des weiblichen Proletariats. Acht Genossinnen nahmen an den Arbeiten des Parteitags Theil. Auf keinem sozialdemokratischen Kongreß vielleicht ist in den Debatten das Fransein der weiblichen Delegirten so in den Hintergrund getreten vor dem Genossinnensein, wie in Hamburg. Mit Ernst und Sachkenntniß nahmen die Genossinnen zu all den verhandelten Fragen des Parteilebens Stellung, dabei wo es nöthig schien, darauf hinwirkend, daß zum wohlverstandenen Vortheil der allgemeinen Bewegung die besonderen Interessen, die Sonderstellung der proletarischen Frauen Berücksichtigung finden. Die Ausführungen der Genossinnen zu den verschiedensten Punkten der Tagesordnung, insbesondere aber zu den Verhandlungen über die Betheiligung an den preußischen Landtagswahlen, bewiesen, daß die Frauen dem Parteitag nicht als„Statisten", als„Nullen" beiwohnten, denen die Galanterie der Genossen ein Mandat vergönnt. Nicht blos als diesen gleichberechtigte, auch als ihnen gleich- werthige Kämpferinnen stehen die Genossinnen in Reih und Glied der Sozialdemokratie. Der augenscheinliche Beweis dafür gehört mit zu den erfreulichsten Einzelheiten des Hamburger Parteitags: Auch diese hervorstechende Einzelheit zeigt die große Ueberlegenheit der Sozialdemokratie über alle bürgerlichen Parteien. Keine einzige von ihnen kann auf eine annähernd umfangreiche und werthvolle Mitarbeit der Frauen verweisen, wie die Sozialdemokratie, die Partei des Kampfes für die volle soziale Gleichberechtigung alles dessen, was Menschenantlitz trägt. Der gesetzliche Nrbeilerinnenschutz in der Schweiz. In der Geschichte der schweizerischen Arbeiterschutzgesetzgebung kann man insofern mehrere Perioden unterscheiden, als die gesetzlichen Maßregeln zum Schutze der Arbeiter von 1815 bis Mitte der siebziger Jahre von den Kantonen ausgingen, sodann 1877 vom Bunde, in Gestalt des Fabrikgesetzes, während seit 1888 wiederum die Kantone das auf dem Gebiete Geschaffene weiter entwickeln. Die ersten Maßnahmen zum Schutze der menschlichen Arbeitskraft gingen von den Regierungen der Kantone Zürich und T Hurgau aus. Die Veranlassung dazu gab die schrankenlose und unmenschliche Ausbeutung der Kinder in den Spinnereien, wo die Kleinen für einen winzigen Lohn Tag und Nacht arbeiten mußten. Von 1813 bis 1815 wurde im Kanton Zürich mit Hilfe der Pfarrämter eine Untersuchung über die Kinderarbeit vorgenommen, und der Erziehungsrath berichtete darüber an die Regierung unter Anderem:„Hatte schon die Handspinnerei große Uebel hervorgebracht und ein markloseres und ärmeres Geschlecht um das andere erzeugt, so walten alle diese Uebel in ungleich stärkerem Grade bei den Spinnmaschinen. Die Eltern der darin arbeitenden Kinder und die Unternehmer glauben aller Rücksicht auf Erziehung und Beschulung entbunden zu sein." Und Fabrikinspektor vr. Schul er sagt in seinen„Untersuchungen über die Gesundheitsverhältnisse der Fabrikbevölkerung in der Schweiz" über die damaligen Fabrikverhältnisse:„Nachtarbeit war Regel. Selbst die Kinder wurden je die zweite Woche die Nacht durch beschäftigt. wie schon 1813 amtliche Berichte klagten, und noch 1334 arbeiteten in der Kunz'schen Spinnerei selbst Alltagsschüler schichtenweise je von Mittag bis Mitternacht oder umgekehrt. Die Arbeitsdauer war eine ungebührlich lange, 14 Stunden waren ganz gewöhnlich, selbst angesehene Beamte befürworteten eine 15 stündige Tagesarbeit. Dabei waren die Löhne niedrig. Kinder und Frauen verdienten 25 bis 30 Rappen(20 bis 64 Pf.) pro Tag, sehr selten mehr, und Spinner 1,20 bis 1,80 Fr. Der Jahreserwerb eines Spinnereiarbeiters wurde 1827 auf durchschnittlich 224 Fr. berechnet. Die Behandlung der Leute war vielfach eine höchst rohe und despotische." Nicht besser waren diese Verhältnisse im Kanton Thurgau und in anderen Kantonen. Unterm 7. November 1315 erließ die Züricher Regierung eine Verordnung, welche die Kinderarbeit vor dem zehnten Altersjahr verbot und die tägliche Arbeitszeit für die„jungen Leute" auf 12 bis 14 Stunden festsetzte. Den gleichen„Kinderschutz" gewährte einige Wochen später die thurgauische Regierung. In beiden Kantonen verursachten diese Verordnungen, deren Durchführung überdies von Niemandem überwacht wurde, bei den Unternehmern große Entrüstung und Proteste, denen sich hie und da, so z. B. in der Umgebung von Winterthur, auch die Arbeiter anschlössen. Letztere versicherten in einer Eingabe an die Regierung, daß sie mit den bestehenden Verhältnissen sehr zufrieden, und daß die Kinder in der Fabrik gut aufgehoben seien u. s. w., so daß kein Grund für die Verordnung vorläge. Bekanntlich wurde der gleiche Schwindel gegen den Arbeiterschutz von Unternehmern auch in England in Szene gesetzt. In den späteren Jahrzehnten wurden in einer Reihe von Kantonen, so in Glarus, Zürich, St. Gallen und Baselstadt Fabrikgesetze für alle Arbeiterkategorien geschaffen, die den dreizehn- und zwölfstündigen Arbeitstag festlegten. Im Kanton Glarus wurde im Jahre 1872 auf die Initiative des dortigen kantonalen Arbeitervereins in das Fabrikgesetz der Elfstundentag aufgenommen. Die Fabrikanten hatten zur Hintertreibung der Maßregel Himmel und Hölle in Bewegung gesetzt, allein die Landesgemeinde, diese bis heute noch erhaltene, alte urdemokratische Einrichtung, ließ sich nicht beeinflussen und beschloß den elfstündigen Arbeitstag. Alle die von den Fabrikanten mit kapitalistischer Unfehlbarkeit aufgestellten Prophezeiungen über den Rückgang, ja völligen Ruin der Industrie gingen durchaus nicht in Erfüllung. Das zeigten die Berichte, welche dem Bundesrath in Bern 1374 von der Handelskommission und dem Börsenverein, also zwei kapitalistischen Organisationen, in Glarus über die Wirkungen des Elfstundentags erstattet wurden. Nach dem Berichte der Handelskommission war der günstigste Einfluß der verkürzten Nur ein Mal! Von Doroklzee Goebeler. (Schluß.) Frieda hielt inne, wieder kam der unheimliche, röchelnde Husten über ihre Lippen, erst nach einer ganzen Weile fuhr sie fort:„Ich weiß es noch, als wäre es gestern geschehen. Wir hatten drei Tage schon nichts gegessen, weil die letzten paar Groschen für Mutters Medizin verbraucht waren, und unser klein Lieschen, die jetzt die Jüngste war, schrie zum Gotterbarmen vor Hunger. Nun siehst Du, da wagte es Vater, aus der Arbeit zu bleiben, um seinen Bruder draußen in Tempelhof um Geld zu bitten. Das Geld bekam er, aber als er am nächsten Morgen nach der Fabrik kam, war seine Stelle besetzt. Es war gerade der 1. Mai gewesen, und nun sollte er gefeiert haben, und nicht mal seinen Lohn erhalten—" Sie brach ab und begrub das Gesicht in den Händen. Er streichelte ihre glühenden Wangen:„Höre auf". Sie schüttelte heftig den Kopf.„Nein, Du sollst alles wissen. Ich bin ja nicht mit dabei gewesen, aber ich weiß doch, wie es war und kann's mir auch denken. Vater hat erst gebeten, und dann, als sie keine Entschuldigung gelten ließen, aufbegehrt. Aber nun nannten sie ihn einen stechen Patron, und der Buchhalter, der der Schwager des Chefs war, wollte ihn am Arme die Treppe hinunterstoßen. Da schrie Vater um Hilfe, und nun kamen die Anderen, die wegen der Maifeier entlassen worden waren und noch vor dem Thore standen. Es gab einen richtigen Kampf, denn der Buchhalter hatte eine Pistole gezogen und gerade, als er losdrücken wollte, zog Vater das Messer und stach den Mann Arbeitszeit unverkennbar. Seit der Reduktion des Arbeitstags von zwölf auf elf Stunden machte sich eine größere Frische der Arbeiter beim Schaffen bemerklich, so daß der Ausfall von einem Zwölftel der Arbeitszeit nach Aussagen von Fabrikbesitzern und-Direktoren nicht die der Zeit nach erwartete Verminderung in der Produktion zur Folge hatte.„Der Widerstand, den unser Fabrikgesetz anfänglich, besonders bei den Herren Fabrikanten gefunden, hat allmälig der Einsicht Platz gemacht, daß ihre Interessen dadurch bei Weitem nicht so verletzt worden sind, wie sie im Anfang befürchteten. Manche Industrielle würden die alte Ordnung der Dinge nicht mehr zurückwünschen." Und der Börsenverein berichtete:„...Gleichwohl ist man hierorts grundsätzlich mit der Einführung der Maximalarbeitszeit von elf Stunden einverstanden."— Die Glarner Fabrikanten hatten ihre Spinnereien und Webereien theilwsise ausgedehnt und anderseits waren auch trotz des Elfstundentags neue Fabriken errichtet worden. Der Kanton Glarus war so zum sozialpolitischen Versuchsfeld für die Eidgenossenschaft geworden. Die dort gemachten günstigen Erfahrungen wurden zu gewichtigen und durchschlagenden Argumenten für das eidgenössische Fabrikgesetz und den in dasselbe aufgenommenen Elfstundenlag. Die organisirten Arbeiter, damals noch ein kleines Häuflein, wollten sich allerdings nicht mit dem im Kanton Glarus erprobten Elfstundentag begnügen. Sie verlangten in einer Eingabe an die Bundesbehörden, daß in das zu erlassende Fabrikgesetz für die Männer der Zehn- und für die Frauen der Neunstundentag aufgenommen werde. Für die Kinder sollte die Fabrikarbeit vor dem vollendeten fünfzehnten Altersjahre gänzlich untersagt und sodann bis zum vollendeten achtzehnten Jahre auf täglich sechs Stunden festgesetzt werden. Bezüglich der Frauenarbeit heißt es in der betreffenden Eingabe:„Mit der Arbeit unerwachsener Personen innig zusammenhängend ist die Frauenarbeit, und lassen sich die uns eingereichten Wünsche der Arbeiter dahin formuliren, daß allen Frauen(sowie auch männlichen Arbeitern unter 13 Jahren) Nacht-, Ueberzeit- und Sonntagsarbeit ausnahmslos zu verbieten sei. Zum Reinigen von im Gange befindlichen Maschinen und zur Fabrikation von Stoffen, in denen Gifte angewendet werden, dürfen dieselben(sowie männliche Arbeiter unter 18 Jahren) nicht zugelassen werden. Eine halbe Stunde vor Beginn der Mittagspause und eine halbe Stunde vor Feierabend sollen dieselben ihre Arbeitszeit beendigt haben, so daß ihre wirkliche Arbeitszeit nur neun Stunden täglich betrüge. In Schwangerschaft sich befindende Frauen dürfen vor und nach ihrer Niederkunft im Ganzen 12 Wochen nicht beschäftigt werden." Diese Eingabe hatte keinen Erfolg. Es wurde im Gesetz für alle Arbeiterkategorien der Elsstundentag, für die Vorabende von Sonn- und Festtagen der Zehnstundentag festgelegt mit anderthalb- stündiger Mittagspause für Arbeiterinnen, welche ein Hauswesen zu in die Hand, daß er die Pistole fallen lassen mußte. Vater hatte sich nur seiner Haut gewehrt, aber er wurde doch vom Fleck weg verhaftet. Als wir die Nachricht davon erhielten, starb Mutter." „Armes Ding, armes Ding! und weiter?" „Ach, was weiter, es wurde vor Gericht alles verdreht, und Vater bekam zwei Jahre Gefängniß. Wir Kinder mußten ins Waisenhaus und wurden ausgegeben. Die beiden Kleinen kamen nach Schlesien und Pommern, da sind sie noch. Ich blieb in Berlin, draußen in der Zossnerstraße, bei einem kleinen Beamten, dem das Waiscnmädchen die Magd ei setzen mußte. Satt zu essen bekam ich nie, es langte ja kaum für die Leute selber, aber Kinder mußte ich schleppen von früh bis spät, und den ganzen Tag Hörle ich kein gutes Wort, nichts als daß mein Vater ein Raufbold und Todtschläger sei." „Und da bliebst Du?" „Konnte ich denn fort? Als der Vater herauskam, wollte er mich nicht nehmen, ich sollte dienen, er schämte sich nämlich. Ich bin aber doch bei ihm geblieben. Er bekam ja keine Arbeit, nur mal hin und wieder Handlangerdienste, weil er im Gefängniß gesessen hatte und obendrein deswegen. Ich mußte doch für ihn nähen." Der junge Mann streichelt ihre Hände:„Ich weiß, ich weiß, und darum sticheln diese fleißigen Fingerchen Tag und Nacht, darum nähst Du Dich elend und krank." Dann zieht er sie plötzlich in seine Arme.„Aber nun hat alle Roth ein Ende, nun schaffst Du Dir erst mal wieder rothe Backen an und wirfst die ganze Näherei zum Teufel. In sechs Wochen bist Du meine kleine Schlossersfrau." besorgen haben. Als Altersgrenze für die Zulassigkeit der Fabrikarbeit von Kindern wurde das vollendete 14. Lebensjahr festgesetzt. Das Fabrikgesetz entsprach mit diesen Bestimmungen durchaus nicht den Forderungen der organisirten Arbeiter. Nichtsdestoweniger wurde es von den Unternehmern und ihren Preßhandlangern so heftig bekämpft— viele einsichtslose, rückständige Arbeiter erklärten sich ebenfalls gegen die Reform— daß man froh sein mußte, daß das Gesetz in der Volksabstimmung vom Oktober 1877 mit einer kleinen Mehr heit Annahme fand. Es stimmten 181204 Stimmberechtigte dafür und 170837 dagegen. Seitdem sind zwanzig Jahre vergangen; die Zahl der Fabrikarbeiter hat sich in diesem Zeitraum um mehr als die Hälfte, die Summe der angewandten Pferdekräfte um das Anderthalbfache vermehrt. Das Fabrikgesetz ist unverändert gebliebe». Die seit Jahren von den Arbeitern geforderte Revision zwecks Einführung des Zehn- statt des geltenden Elfstundentags ist bis heute stets abgelehnt worden. Insbesondere werde gegen die Forderung geltend gemacht, daß die benachbarten großen Industriestaaten Deutschland und Frankreich, sowie Italien mit ihrer Arbeiterschutzgesetzgebung dem schweizerischen Fabrikgesetz nahe kommen, insbesondere aber auch für die erwachsenen männlichen Arbeiter den Maximalarbeilstag einführen müßten, ehe die kleine Schweiz den gesetzlichen Arbeiterschutz weiter führen könne. Dieser Argumentation ist eine gewisse Berechtigung nicht abzusprechen, doch wird sie dadurch sehr abgeschwächt, daß die tagliche Arbeitszeit auch in der Industrie der genannten Länder auf 11, 10, 9 und selbst auf 8 Stunden herabgesetzt worden ist in Folge der Bestrebungen und Kämpfe der organisirten Arbeiterschaft und der technischen Entwicklung. Ferner haben nach der amtlichen Arbeiterstatistik von 1893 in der schweizerischen Industrie selbst nur noch 37 Prozent der Arbeiter den Elfstundentag, während 9 Prozent nur 62'/» Stunden pro Woche, 28 Prozent bis 60 und 5 Prozent unter 60 Stunden pro Woche arbeiten. Die größte Zahl der Arbeiter, welche noch immer 11 Stunden täglich schaffen müssen, sind in der Textilindustrie thätig, deren Arbeiterschaft zu zwei Drittel aus Frauen besteht, so daß gerade der schutzbedürftigste Theil der erwachsenen Arbeitskräfte noch die längste Arbeitszeit hat. Unter diesen Umständen sollte die Schweiz es doch wagen, an die Revision des Fabrikgesetzes zwecks Einführung des Zehnstundentags heranzutreten. Eine Erweiterung hat allerdings das Fabrikgesetz insofern erfahren, als es im Jahre 1891 durch bundesräthliche Verordnung auf alle Betriebe ausgedehnt wurde, in welchen mehr als 3 Personen arbeiten, wenn darunter sich solche von weniger als 18 Jahren befinden oder sofern ein mechanischer Motor verwendet wird. Wo diese Voraussetzungen nicht zutreffen, unterstehen dem Fabrikgesetz nur Betriebe, in denen mehr als 10 Personen beschäftigt sind. Sie sieht schüchtern zu ihm empor.„Und Du willst mich also doch noch?" „Ja warum soll ich denn nicht wollen, Liebchen? Bin ich denn nicht ein Arbeiter? Denkst Du, ich kann nicht fühlen, wie Deinem Vater zu Muthe war? Wollte er denn etwas anderes, als sein Recht,' unser Recht, das alle Tage mit Füßen getreten wird! Man beutet uns aus und drongsalirt uns, wo man kann, und wenn dann das Blut einmal überwallt, dann ins Gefängniß mit dem Drechen Palroist. Die Herren sollten sich hüten!" Er ballte die Faust. Ihre Augen leuchteten auf:„Das haben die Rollegen dem Vater auch gesagt, aber siehst Du, er ist noch einer von den Alten, und so kommt er sich vor wie ein Verbrecher und meint, er müsse alles verheimlichen und— und— und darum glaubte ich, Du würdest auch so denken." „Und Dir den Laufpaß geben? Nein Schatz, ich habe Dich, und ich halte Dich, und ich denke, das Bischen Glück, das uns Armen noch bleiben kann, unsere Liebe, soll uns nie verlassen. Von nun an sorge ich für Deinen Vater und für Dich, wenn Du willst, heißt das." „O, ob ich will!" Unter Lachen und Weinen sinkt sie an seine Brust. Und so stehen sie und halten sich umschlungen. Ernst löst zuerst die Arme wieder und horcht:„Ich glaube, es kommt Jemand." Sie lauscht gleichfalls, ihr ganzes Aussehen ist ein anderes geworden, sie strahlt vor innerer Glückseligkeit:„Es ist Vater!" Mit einem hellen Jubelruf eilt sie dem alten Manne entgegen, weicht aber sofort zurück und betrachtet erstaunt sein freudig erregtes Gesicht.„Vater,— Du weißt?" Wie der Umstand, daß viele Tausende von schutzbedürftigen Lohnarbeitern der Wohlthat des Fabrikgesetzes aber nicht theilhaftig wurden, zur Ausdehnung des Geltungsbereichs dieses Gesetzes im Jahre 1391 führte, so hat er auch die seit 1888 erlassenen Arbeiterinnenschutzgesetze mehrerer Kantone veranlaßt. Nach der Berufsstatistik von 1338 arbeiteten in„fremden Geschäften", also als Lohnarbeiter, 321714 Personen, wovon nur 139106 in den dem Fabrikgesetz unterstellten Fabrikbetrieben. Von der Gesammtzahl der Lohnarbeiter gehörten 126403, von den Fabrikarbeitern 72357 dem weiblichen Geschlecht an. Das erste kantonale Arbeiterinnenschutzgesetz schuf im Jahre 1838 der Kanton Baselstadt. Es ist im Wesentlichen eine Uebertragung des eidgenössischen Fabrikgesetzes auf kleinere Unter nehmungen, die durch jenes nicht erreicht werden. So findet das Baseler Arbeiterinnenschutzgesetz Anwendung auf alle Gewerbe, in welchen drei oder mehr weibliche Personen gewerbsmäßig arbeiten, oder in welchen überhaupt Mädchen unter 18 Jahren als Arbeiterinnen oder Lehrtöchter beschäftigt werden. Ausgenommen von dieser Bestimmung sind die Wirthschaften und die Ladengeschäfte, sofern die Inhaber der letzteren ihre weiblichen Angestellten nicht zu gewerblichen Arbeiten, sondern zur Bedienung der Käufer verwenden. Die tägliche Arbeitszeit ist im Kantonal- wie im Fabrikgesetz auf 11 Stunden, an den Vorabenden von Sonn- und Festtagen auf 10 Stunden festgesetzt. In Bezug auf die Mittagspause bleibt aber das Baseler Gesetz hinter dem eidgenössischen Fabrikgesetz zurück, indem es nur eine solche von einstündiger Dauer fordert, während letzteres für Arbeiterinnen mit eigenem Haushalt die anderthalbstündige Mittagspause vorschreibt. Seit Jahren fordern die organisirten Arbeiter in Basel die Revision des Arbeiterinnenschutzgesetzes, sie verlangen die Einführung des Zehnstundentags, sowie die Anstellung weiblicher Fabrikinspektoren, bis jetzt jedoch vergeblich. Im Jahre 1392 folgte der Kanton Glarus mit einem Arbeiterschutzgesetz, das nicht blos den Arbeiterinnen zu Gute kommt. Es erstreckt sich auf alle Geschäfte, in welchen Personen (ohne Unterschied des Geschlechts) gewerbsmäßig und gegen Lohn im Dienste des Inhabers arbeiten oder als Lehrlinge oder Lehrtöchter regelmäßig beschäftigt sind. Das Gesetz schreibt die gleiche Arbeitszeit vor, wie das Baseler, geht aber über dieses hinaus, indem es Ueberzeitarbeit nur für zwei Monate pro Jahr im Maximum zuläßt, den Arbeiterinnen mit Hauswesen wie das Fabrikgesetz anderthalbstündige Mittagspause gewährt und den Angestellten in Ladengeschäften sowie in Wirthschaften eine Nachtruhe von mindestens neun Stunde» bewilligt. Es enthält des Weiteren Vorschriften das Lehrverhältniß betreffend. Ein Jahr später, 1893, erließ der Kanton St. Gallen ein Er streckt ihr beide Hände entgegen.„Ich Hab' eine Stelle, Frieda, endlich eine Stelle, zwanzig Mark die Woche. Nun sollst Du's aber gut haben und Dich pflegen, aber, was ist's? Herr Rittner, Sie hier?" Frieda schlingt die Arme um Rittners Hals und birgt das Antlitz an seiner Brust.„O, Vater, er weiß alles— und er will mich doch." Der alte Mann greift nach dem Bettpfosten, um nicht zusammenzusinken:„Frieda! Frieda, wirklich?" Und als er, wie zum Schwur, Ernst Rittners Handschlag in der Rechten fühlt, kann er nur noch stammelnd hinzufügen:„Kind— Rinder, das hätte Mutter erleben müssen." „Und morgen feiern wir Verlobung", sagte der junge Schlosser, „und nirgends anders, als in der Neuen Welt." Das Mädchen sieht ihn erstaunt an; er lacht:„Ja, Liebchen. in der Neuen Welt, weißt Du nicht mehr, was Du mir neulich mal erzählt hast, als wir uns auf der Pferdebahn trafen?" Sie überlegt:„Ach, von dem Sommerfest, zu dem ich damals mit den Pflegeeltern war, und daß ich damals solch' schreckliche Sehnsucht hatte, auch einmal froh und glücklich sein zu können. — Nur ein Mal!" Er zieht sie wieder an sich und küßt sie:„Morgen sollst Du beides sein, Frieda, morgen und für immer." Und wieder ist Sommeifest in der Neuen Welt, wieder schiebt und drängt sich eine bunte Menge durch die Wege des prächtigen, alten Gartens, wieder klingen die lustigen Tanzweisen im Göttersaal und die Paare schweben auf und nieder. Arbeiterinne»schutzgesetz. Dasselbe gilt für alle Betriebe mit mehr als zwei Arbeiterinnen, ferner für Geschäfte, wo eine Lehrtochter oder ein Mädchen unter 18 Jahren als Arbeiterin beschäftigt wird. Die Bestimmungen betreffend Arbeitszeit und Mittagspause sind wie im Fabrikgesetz, die Maximaldauer der zulässigen jährlichen Ueberzeitarbeit wird auf drei Monate beschränkt. Das Gesetz enthält Vorschriften für das Lehrverhältniß und für die Nachtruhe der Angestellten in Ladengeschäften und Wirthschaften, welche nicht weniger als 1» Stunden betragen soll. 1894 folgte den gegebenen Beispielen der Kanton Zürich, 1395 die Kantone Solothurn und Luzern, 1896 der Kanton Neuenburg. Im Kanton Genf liegt seit längerer Zeit der fertige Entwurf für ein Arbeiterinnenschutzgesetz vor. Auch die Kantone Waadt, Bern und vielleicht noch Aargau werden sich zu weiteren Reformen entschließen. Das beste der sieben kantonalen Arbeiterinnenschutzgesetze ist das Züricher. Es gilt für alle dem Fabrikgesetz nicht unterstellten Betriebe, in denen auch nur eine Arbeiterin oder eine Lehrtochter beschäftigt ist. Es beschränkt die tägliche Arbeitszeit auf zehn, an den Vorabenden von Sonn- und Festlagen auf neun Stunden, schreibt die anderthalbstündige Mittagspause unterschiedslos für alle Arbeiterinnen und Lehrtöchter vor, verbietet das Mitnachhausegeben von Arbeit nach Ablauf der gesetzlichen Arbeitszeit, setzt für die Ueberzeitarbeit ein Maximum von 75 Stunden pro Jahr fest bei höchstens zweistündiger Dauer täglich und bestimmt für Ueberstunden einen Lohnzuschlag von mindestens 25 Prozent des gewöhnlichen Lohnes. Es enthält endlich eingehende Vorschriften über die Arbeitsräume, über Arbeits- und Lehrvertrag, Arbeitsordnung, Lohnzahlung, über die Naturalverpflegung(Kost und Logis) der Arbeiterinnen und Lehrtöchter bei den Geschästsinhaberinnen, über die Kontrolle des Gesetzes durch die Behörden u. s. w. Mit Ausnahme der Bestimmung, den Zehn- resp. Neunstundentag betreffend, der auf dem ganzen Kontinent einzig vom Kanton Zürich gesetzlich festgelegt ist, gilt das Züricher Arbeiterinnenschutzgesetz den anderen Kantonen als Vorbild. In der Begründung des dem Volke zur Abstimmung vorgelegten Gesetzes hieß es u. A.:„Die Mißstände, welche in solchen ohne gesetzliche Kontrolle arbeitenden Geschäften für die Arbeiterinnen sich ergeben, haben seit Jahren zu Beschlußfassungen durch den Kantonsrath, zu Eingaben an die Behörden durch die zunächst Jnteressirten und zu initiativen Schritten durch Menschenfreunde verschiedener Stände geführt. Solche Mißstände sind: Ueberanstrengung durch allzu lange Arbeitszeit bis tief in die Nacht hinein. Sonntagsarbeit, schrankenlose Ausnützung der Lehrtöchter, gesundheitsschädliche Arbeitsund Wohnräume, ungenügende Kost, willkürliche Entlassungen, unregelmäßige Löhnung, willkürliche Bußen und Lohnabzüge. Diesen Aber da, mit einem Mal geht eine Bewegung durch die lachende schwatzende Schaar. Aus der Reihe der Tänzer ertönte ein gellender Aufschrei. Die Musik bricht ab, die Paare lösen sich und eilen der Mitte zu, dann ein Gewirr von Fragen und Schreckensrufeu. „Hilfe, zu Hilfe!" „Wasser, bringt doch nur Wasser her!" „Was ist denn eigentlich los?" „Ein junges Mädchen ist ohnmächtig geworden!" „Nein, nicht ohnmächtig. Sie ist todt. Ein Blutsturz!" „Ach, du lieber Himmel! Da bringt man sie schon." Ilnd nun weicht die Menge auseinander und läßt die Träger mit ihrer traurigen Last vorbei. An einem der hohen Spiegelfenster, fast an derselben Stelle, wo einst das Waisenkind mit glückverlangendem Herzen den fröhlichen Menschen im Saale zugeschaut, haben sie Frieda auf eine Bank gebettet. Und während der alte Vater mit wildem Schluchzen über der Leiche seines Kindes liegt, und Ernst Rittner in stumpfer Verzweiflung die kleinen kalten Hände der tobten Braut in den seinen hält, tönt von der Bühne draußen das Lied herein: Arm bin ich und arm bleib' ich, Wie das Mauset im Feld, Und es fragt meine Seele nichts Nach Gut und nach Geld. Und es fragt meine Seele nichts Nach Edelgestein, Aber einmal, ach nur einmal Möcht' ich glücklich sein. Mißständen soll der von den zuständigen Behörden ausgearbeitete Gesetzentwurf abhelfen." Das Gesetz wurde im August 1894 in der Volksabstimmung mit 45909 gegen 12531 Stimmen angenommen, also init einer so großen Mehrheit, daß die Annahme ein glänzendes Zeugniß für die sozialpolitische Reife des Züricher Volkes war. Ende 1395 waren dem Züricher Arbeiterinnenschutzgesetz 825 Geschäfte mit 2164 Personen unterstellt, wovon 1065 Lehrlöchter waren. 1264 waren über, 900 unter 13 Jahre alt. 592 Arbeiterinnen und Lehrtöchter hatten beim Geschäftsinhaber Kost und Logis. Es dürfte unsere geschätzten Leserinnen interessiren, zu erfahren, welche Geschäfte dem Gesetz unterstellt sind. Es sind dies Damenschneidereien/ Modengeschäfte, Korsetschneidereien, Weißnähereien, Wäschereien, Plättereien, Stickerei-, Blumengeschäfte und Möbelfabriken, lieber die Durchführung des Gesetzes will ich ein andermal berichten, heute sei nur bemerkt, daß die Arbeiterinnenvereine derselben ernsteste Aufmerksamkeit widmen. Das Wirthschaftspersonal ist in den Kantonen Zürich, Solothurn, Luzern, Bern, Freiburg, Basel-c. geschützt, wobei wiederum der Kanton Zürich am weitesten geht, indem er die Verwendung des Personals nicht über 12 Uhr Nachts hinaus gestattet, eine freie Zeit von sechs Stunden wöchentlich und zwar Tagesstunden, sowie einen ganzen freien Tag alle 14 Tage vorschreibt, die ununterbrochene Nachtruhe auf mindestens acht Stunden festsetzt u. s.>v. Wie mit dem eidgenössischen Fabrikgesetz, so marschirt die Schweiz auch mit ihren kantonalen Arbeiterinnenschutzgesetzen an der Spitze der kontinentalen Arbeiterschutzgesetzgebung und zwar ohne jede Beeinträchtigung von Industrie und Gewerbe, die in der Schweiz so gut gedeihen, wie in anderen Ländern. Es steht zu erwarten, daß in nicht ferner Zeit die neuere kantonale Arbeiterschutzgesetzgebung auf die Fortentwicklung der eidgenössischen Arbeiterschutzgesetzgebung denselben förderlichen Einfluß üben wird, wie vor 1877, so daß es auch hier in absehbarer Zeit wieder um ein kräftiges Stück vorwärts geht. Winterthur. D. Zinner. Aus der Bewegung. Von der Agitation. Im Auftrage des„Verbands der Fabrik-, Land-, Hilfsarbeiter und-Arbeiterinnen" hielt Genossin Kähl er-Wandsbeck in der Magdeburger Gegend vier gut besuchte Agitationsversammlungen ab. Die Reserentin sprach in Magdeburg, Buckau, Sudenburg und Olvenstedt über die „Nothwendigkeit und den Nutzen der Gewerkschaftsorganisalion." Erfreulicherweise waren in den Versammlungen die Arbeiterinnen zahlreich vertreten, und sie erwiesen sich nicht blos als„Hörer des Worts", sondern auch als Thäter, indem sie sich, soweit sie noch nicht organi- sirt waren, der Gewerkschaft anschlössen. Der„Verband" hat Dank der entfalteten Agitation mehr als 100 neue Mitglieder gewonnen, in Olvenstedt allein über 60, darunter viele Arbeiterinnen. Langsam, aber stetig dehnen sich die Kreise der Frauen aus, denen die Nothwendigkeit der Organisation und des gewerkschaftlichen Kampfes klar zum Bewußtsein kommt. Die Neuwahl der Vertrauensperso» der Genossinnen erfolgte am 14. Oktober in Berlin in einer öffentlichen Frauenversammlung. Das Amt wurde wieder Genossin Wenzels übertragen, die Bericht über ihre Thätigkeit im verflossenen Jahre erstattete. Vom I. November 1896 bis 30. September 1897 gingen für Agi- talionszwecke 1084 Mk. ein, verausgabt wurden in der gleichen Zeit 875 Mk. In Berlin fanden im Laufe des Jahres 14 öffentliche Versammlungen für Frauen statt, in den verschiedensten Gegenden Deutschlands wurden durch die Vertrauensperson Agitationstouren und einzelne Versammlungen angeregt, bezw. Referentinnen für solche vermittelt. Genossin Wengels schloß ihren Bericht mit dem Hinweis auf die Nothwendigkeit, in nächster Zeit eine besonders rührige Agitation unter den proletarischen Frauen zu entfalten, damit diese bei den kommenden Reichstagswahlen ihr Theil dazu beitragen, daß nur solche Männer Mandate erhalten, welche energisch für die Rechte des Proletariats und der Frauen eintreten. Die Genossinnen Baader und Greifenberg erstatteten hierauf Bericht über den Hamburger Parteitag, indem sie sehr richtig betonten, mit welch regem Eifer die weiblichen Delegirten sich an den Debatten zu allen Punkten der Tagesordnung betheiligt hätten. Tie Versammlung erklärte durch eine Resolution, mit der Haltung der Genossinnen Baader und Greifenberg auf dem Hamburger Parteitag einverstanden zu sein. Des Weiteren wurde einstimmig eine von Genossin Braun eingebrachte und begründete Resolution angenommen, Liebknechts Verurtheilung betreffend. Diese Resolution lautet:„Die heutige Volksversammlung drückt ihr Bedauern aus über die Entscheidung des Reichsgerichts in der Prozeßsache unseres Genossen Wilhelm Liebknecht. Angesichts des Umstands, daß ein so energischer, tapferer Vorkämpfer uns Monate lang entrissen sein wird, erscheint es jedem Anwesenden als heilige Pflicht, seine Kraft im Dienste unserer Partei aufs Aeußerste anzuſtrengen, um ihn einigermaßen zu ersetzen." Die Versammlung schloß mit einem Appell an die Anwesenden, ihre Klaſſengenossinnen aufzurütteln und dafür zu sorgen, daß bei den nächsten Reichstagswahlen die Sozialdemokratie in stärkerer Anzahl im deutschen Parlament einzieht. Der Samariterkursus für Arbeiter und Arbeiterinnen zu Berlin ist am 4. Oktober wieder eröffnet worden. Sein Zweck ist nach§ 2 des Statuts:„ Die Arbeiter und Arbeiterinnen zu unterrichten durch Vorträge und praktische Uebungen in der ersten Hilfe bei Unfällen, bei plöglichen und drohenden Erkrankungs fällen und in den Grundzügen der Krantenpflege." Im Laufe des Winterhalbjahrs finden folgende Vorträge statt: Einleitung über Zweck und Ziele des Samariterkursus; Anatomie und Physiologie( Bau und Lebensthätigkeit) des menschlichen Körpers; Verletzungen( Wundbehandlungen, Blutstillungen 2c.); Quetschungen, Knochenbrüche und Verrenkungen; Verbrennungen, Erfrierungen und andere Verletzungen; Vergiftungen; Ertränken, Erstickungen, Hizzschlag, verschiedene Formen der Bewußtlosigkeit; Gefahrdrohende Krankheitszustände; Transport verunglückter oder erkrankter Personen; Krankenpflege; ein allgemein wissenschaftlicher Vortrag über ein noch zu bestimmendes Thema. An jeden Vortrag schließen sich praktische Uebungen an. Die Vorträge und praktischen Uebungen des Samariterkursus finden alle 14 Tage statt und zwar Beuthstraße 20, im Lokal von Cohn und in der Filiale Brunnenstraße 150 im Lokal von Neumann. Die im Laufe des letzten Jahres von den ausgebildeteren Mitgliedern gegründete, freiwillige Samariterkolonne ist bereit, bei allen Arbeiter- Festlichkeiten in Funktion zu treten und hat sich bereits trefflich bewährt. Das Eintrittsgeld zum Samariterkursus beträgt 40 Pf., der monatliche Beitrag 25 Pf. Angesichts der aus schlaggebenden Wichtigkeit, von der oft bei Unfällen, Erkrankungen 2c. sofortige sachkundige Hilfe und Anordnung iſt, angesichts der Unfälle und Gefahren, denen Arbeiter und Arbeiterinnen tagtäglich bei ihrem Schaffen ausgesetzt sind, ist der hohe Nutzen des Samariterkursus offensichtlich, sprechen die Ziele des Unternehmens für sich selbst. 175 e) Für Sicherung des vollen Vereins-, Versammlungs- und Koalitionsrechts durch ein Reichsgesetz. f) Gegen die Einführung von Ausnahmegesetzen irgend einer Art und gegen die Verschärfung des bestehenden Strafrechts, soweit es sich dabei um politische Vergehen oder Verbrechen handelt. g) Gegen jede Verschlechterung der bestehenden Preßgesetzgebung. h) Gegen die Einführung neuer oder die Erhöhung bestehender indirekter Steuern und Zölle auf nothwendige Lebens- oder Genußmittel.( Bier, Tabak 2c.) 3. Kommt fein Kandidat in Frage, der sich auf diese Forderungen verpflichtet, so ist strifte Stimmenthaltung zu proflamiren. II. Resolution, betreffend die Maifeier. Der Parteitag beschließt: Die Resolution des Gothaischen Parteitags, betreffend die Maifeier, für die folgenden Jahre als bindend zu betrachten. Diese Resolution lautet: In Uebereinstimmung mit den Beschlüssen der Internationalen Arbeiterkongresse zu Paris 1889, Brüssel 1891, Zürich 1893 und London 1896 feiert die deutsche Sozialdemokratie den ersten Mai als das Weltfest der Arbeit, gewidmet den Klassenforderungen des Proletariats, der Verbrüderung und dem Weltfrieden. Als würdigste Feier des ersten Mai betrachtet die Partei die allgemeine Arbeitsruhe. Der Parteitag macht es daher den Arbeitern und Arbeiterorganisationen zur Pflicht, neben den anderen Kundgebungen für die allgemeine Arbeitsruhe am ersten Mai einzutreten und überall da, wo die Möglichkeit zur Arbeitsruhe vorhanden ist, die Arbeit am ersten Mai ruhen zu lassen. III. Resolution, betreffend den Züricher Kongreß für Arbeiterschutz. Der Parteitag erklärt nach Entgegennahme des Berichts über die Verhandlungen des diesjährigen Arbeiterschutzkongresses in Zürich sein Einverständniß mit den daselbst gefaßten Beschlüssen und ersucht die Parteigenossen, bei jeder passenden Gelegenheit für diese Beschlüsse zu wirfen. IV. Resolution, betreffend die Betheiligung an den preußischen Landtagswahlen. Der Parteitag beschließt: Der Beschluß des Kölner Parteitags, der den preußischen Parteigenossen die Betheiligung an den Landtagswahlen auf Grund des Dreiklassenwahlsystems untersagt, wird aufgehoben. Dagegen wird beschlossen: Ein wackere Streiterin hat der Tod aus Reih und Glied der Bewegung gerissen. Genossin Marie Brader in Berlin erlag Anfangs Ottober einem langen, schweren Leiden. Treu stand sie seit vielen Jahren zur Fahne der Sozialdemokratie. Zumal zur Zeit des Sozialistengesetzes, unter den schwierigsten Verhältnissen bewährte sie sich als eine rührige und opferfreudige kämpferin für die hehre Idee der Befreiung der Arbeiterklasse. Und dieser Idee hing sie bis an ihr Lebensende mit glühender Seele an, es schwer empfindend, daß ein tückisches Leiden ihr die aktive Betheiligung am Kampfe unmög- wahlen ist überall geboten, wo die Verhältnisse eine solche den Parteilich machte. Ehre dem Andenken der treuen Ideen- und Kampfes genossen ermöglichen. genoffin. Notizentheil. ( Von Lily Braun und Klara Betkin.) Beschlüsse des sozialdemokratischen Parteitags zu Hamburg. 1. Resolution, betreffend die Stellung der Partei zu den Reichstagswahlen. Der Parteitag beschließt: 1. Es ist Pflicht aller Parteigenossen, soweit dies noch nicht geschehen ist, sofort in die Vorbereitungen für die allgemeinen Reichstagswahlen einzutreten und in allen Wahlkreisen, in welchen organisirte Parteigenossen vorhanden sind, ohne Rücksicht auf die Zahl der zu erwartenden Stimmen, einen Parteikandidaten aufzustellen. 2. Im Falle einer engeren Wahl in einem Wahlkreis, bei welcher der Kandidat der Partei nicht in Frage kommt, sind die Parteigenossen gehalten, demjenigen Kandidaten einer bürgerlichen Partei ihre Stimmen zu geben, der sich verpflichtet, im Falle seiner Wahl für Folgendes im Reichstag einzutreten: a) Für Aufrechterhaltung des allgemeinen, gleichen, direkten und geheimen Wahlrechts in seiner jetzigen Gestalt, es sei denn, daß es sich um Anträge auf Erweiterung oder größere Sicherung desselben handelt. b) Für Aufrechterhaltung des unverkürzten Budgetrechts des Reichstages.( Kein Septennat, Quinquenat 2c.) c) Gegen jede Erhöhung des bestehenden Standes des Heeres oder der Marine. d) Gegen jede Aufhebung oder Einschränkung von Arbeiterschutz oder Verordnungen, außer in den unter a) angenommenen Fällen.( Erweiterung und größere Sicherung des Arbeiterschutzes.) 1. Die Betheiligung an den nächsten preußischen Landtags2. Inwieweit eine Wahlbetheiligung in den einzelnen Wahlfreisen möglich ist, entscheiden die Parteigenossen der einzelnen Wahlfreise nach Maßgabe der lokalen Verhältnisse. 3. Kompromisse mit anderen Parteien dürfen nicht abgeschlossen werden. V. Beschluß, betreffend die Aenderung des Organisations= statuts. Der Parteitag beschließt: Als§ 17 a ist dem Organisationsstatut einzufügen: Zur Kontrolle der prinzipiellen und taktischen Haltung des Zentralorgans, sowie der Verwaltung desselben, wählen die Parteigenossen Berlins und der Vororte eine Preßkommission, welche aus höchstens zwei Mitgliedern für jeden betheiligten Reichstagswahlkreis bestehen darf. Einwände der Preßkommission sind dem Parteivor= stande zur Erledigung zu unterbreiten. Von Anstellungen und Entlassungen im Personal der Redaktion und Expedition ist der Preßfommission vor der Entscheidung Mittheilung zu machen und ihre Ansicht einzuholen. Gewerkschaftliche Arbeiterinnen- Organisation. Als Vertrauensperson der Gewerkschaften, die Beschwerden der Arbeiterinnen entgegennehmen, zu prüfen und dem Fabrikinspektor bezw. der Assistentin zu übermitteln hat, wurde kürzlich in Apolda in öffentlicher Gewerkschaftsversammlung Genossin Greifeld gewählt. Zur Stellvertreterin der Vertrauensperson wählte die Versammlung Genossin Lecher. Genossin Greifeld ist ebenso energisch und umsichtig in der gewerkschaftlichen wie der politischen Arbeiterbewegung thätig. Sie besitzt das Vertrauen der Genossinnen und Genossen von Apolda in hohem Grade und ist- ein noch immerhin seltenes Vortommniß Vorsitzende der dortigen Lotalorganisation der sozialdemokratischen Partei. Mit den Verhältnissen der Textil arbeiterinnen ist sie, einer Familie von Textilarbeitern angehörend und selbst in der Textilindustrie thätig, gründlich vertraut. In jeder Hinsicht ist sie vorzüglich befähigt, die ihr von den Gewerkschaften übertragene Aufgabe erfolgreich zu erfüllen. Dem„Verein der graphischen Arbeiter und Arbeiterinnen Deutschlands" gehörten nach dem Jahresbericht für 1896 am Schlüsse dieses Jahres in 191 Mitgliedschaften 5324 Mitglieder an, darunter Arbeiterinnen. Am Anfange des Jahres 1896 waren in 101 Mitgliedschaften nur 4177 Arbeiter und 1t» t Arbeiterinnen organisirt gewesen. An Wochenbeiträgen gingen ein 39 613,85 Mk. für männliche und 993,89 Mk. für weibliche Mitglieder. Dem Verein gehörten also im Durchschnitt für das ganze Jahr gerechnet 3319 männliche und 17�1 weibliche zahlende Mitglieder an. In 50 Städten fand eine Bewegung der Arbeiter und Arbeiterinnen des graphischen Gewerbes statt, und zwar in 49 Städten mit Erfolg, in 5 Städten mit theilweisem Erfolg, in 4 Städten mit Erfolg und Niederlagen und in einer Stadt ohne Erfolg. Die Bewegung erstreckte sich auf 187 Geschäfte mit rund 4999 beschäftigten Arbeitskräften. In sechs Geschäften zog die Bewegung einen Nachtheil für 382 Arbeiter und Arbeiterinnen nach sich; so wurde die Arbeitszeit von 43 Arbeiterinnen um'/« Stunde täglich verlängert, und 91 Arbeiterinnen büßten die Bezahlung der Feiertage ein. Dagegen errangen 2229 Personen eine Verkürzung der Arbeitszeit, darunter 7V<; Arbeiterinnen, und zwar wurde die Arbeitszeit von 193 Arbeiterinnen um'/» Stunde, von 397 um Stunde, von 28 um °/4 Stunde, von III um 1 Stunde, von 25 um 1'/< Stunde und von 12 um 1>- Stunde täglich verkürzt. Für 338 Personen wurde die ganze oder halbe Bezahlung der Feiertage errungen. 236 Arbeiterinnen erhielten ganze, 155 halbe Bezahlung der Feiertage bewilligt. Von den 682 Personen, welche einen Zuschlag von 25 bis zu 59 Prozent für Ueberstunden durchsetzten, waren 293 Arbeilerinnen. Des Weiteren wurde in einer Reihe von Geschäften ein Minimallohn bewilligt, in anderen erfolgten nennenswerthe Lohnausbesserungen; hier und da gelang es die Einschränkung oder Abschaffung der Akkordarbeit durchzusetzen, in etlichen Betrieben wies die Arbeiterschaft geplante Verschlechterungen mit Erfolg zurück. Alle diese Erfolge kamen auch Arbeiterinnen zu Gute. Wie aus den verschiedenen summarischen Angaben erhellt, hat die Einbeziehung der Arbeiterinnen in die Ge- werkschaslsorganisation im graphischen Gewerbe gute Fortschritte gemacht. Augenscheinlich ist der Vortheil, der den Arbeiterinnen für Aufbesserung ihrer Arbeitsbedingungen zu Theil geworden ist durch die Macht der Gewerkschaft, durch den von ihr geführten planmäßigen, organisirten Zlampf zu rechter Zeit. Die Opfer, welche die Arbeilerinnen der Gewerkschaftsbewegung gebracht haben, sie sind reichlich gelohnt worden durch kürzere Arbeitszeit, höheren Verdienst und günstigere allgemeine Arbeitsbedingungen. Die gewerkschaftliche Qrganisirung der österreichischen Porzellan- und MaSarbeiterinncn macht gute Fortschritte. Dem Verband der Porzellanarbeiter gehörten 1895 nur 134 weibliche Mitglieder an, heute mehr als 890. Die Mitgliederzahl des Glas- arbeiterverbandes im Jsergebirge besteht nach unserem Schwesterorgan, der trefflichen Wiener„Arbeiterinnen-Zeitung", zu einem Dritt- theil aus Arbeiterinnen. Die Arbeiterinnen bewähren sich in jenen Organisationen auch durchaus als Verwaltungsbeamle zc. Frauen sitzen mit in den Ausschüssen und sungiren als Fabriksvertrauenspersonen wie die Männer. Organisationen ländlicher Arbeiterinnen sind im Tieslande Ungarns im Laufe des letzten Jahres mit großem Eifer und gutem Erfolge gegründet worden. Der ausgezeichnete Kenner der ungarischen Arbeiterverhältnisse, Krejesi in Budapest, wies vor etlicher Zeit in einem Artikel der„Sozialen Praxis" darauf hin, daß der so gewaltig angeschwollenen Feldarbeiterbewegung in Ungarn neue Kraft und Stärke durch die Betheiligung der Frauen und ihre Organisationen zugeführt wird. In der Mailänder Arbeiterkainmer sind mehr als tittt» Arbeiterinnen gewerkschaftlich organisirt. Dieselben, sind noch nicht wie die Mailänder Arbeiter nach Industrien und Branchen gruppirt, sondern bilden ohne Unterschied des Berufs einen„Frauenverband". Der Grund hierfür ist darin zu suchen, daß anfangs nur äußerst wenig Arbeiterinnen den Vortheil der Organisation begriffen und noch geringer die Zahl derer war, welche die Nothwendigkeit des Beitritts zu den Gewerkschaften der Arbeiter erkannten. Um wenigstens einen Anfang mit der gewerkschaftliche» Gruppirung der Arbeiterinnen zu machen, blieb nichts anderes übrig, als die organisationswilligen Frauen und Mädchen der verschiedensten Berufsarten in einem Verband zusammenzuschließen. Die geistigen Führerinnen des„Frauenverbands" sind sich vollständig klar über die großen und vielseitigen Northeile der gemeinschaftlichen Organisation von Arbeitern und Ar- Verantwortlich für die Redaktion: Fr. Klara Zetkin(Eißner) in Stuttgart beiterinnen des nämlichen Berufs. Sie wirken deshalb darauf hin, möglichst bald einen Anschluß der organisirten Arbeiterinnen an die Gewerkschaften ihrer Arbeitskameraden herbeizuführen. Ganz besonders läßt unsere verdienstvolle Genossin Or. Anna Kulischoff sich angelegen sein, das diesbezügliche Streben zu fördern. Sie wendet unausgesetzt der gewerkschaftlichen Organisirung der Arbeiterinnen größte Aufmerksamkeit zu._ Weibliche Fabrikinspektoren. Die Verwendung von Frauen in der bayerischen Fabritinspektion steht bevor. Es heißt im bayerischen Etat:„Zur Revision der ausschließlich oder vorwiegend weibliche Arbeitskräfte beschäftigenden Betriebe sollen versuchsweise weibliche Hilfskräfte gegen Gewährung angemessener Vergütung für die einzelnen Dienstleistungen herangezogen werden, wofür der Betrag von 2990 Mk. vorgesehen ist." Bayern konnte sich also nicht nach Hessens Beispiel zu einer ganzen Maßregel entschließen; wie Weimar und Meiningen begnügt es sich mit einem halben Schritt nach vorwärts. Wenn die „versuchsweise" Heranziehung weiblicher Hilfskräfte zur Fabrikinspektion unter solchen Umständen keine günstigen Resultate ergeben sollte, so würde uns das nicht wundern. Eine feste staatliche Anstellung, ein genau begrenzter Thätigkeitskreis und bestimmte akntliche Wahlbefugnisse erscheinen uns von wesentlichem Einfluß für das gedeihliche Wirken der Hilfsfabrikinspektorinnen. So zaghaft das Vorgehen Bayerns auch erscheint, ist doch anzuerkennen, daß es den Anfang eines Anfangs der dringlichen Reform macht, während Preußen und andere Staaten, in denen die Frauenarbeit eine große Rolle spielt, sich nicht einmal zu einem solchen entschließen konnten. Die erste englische Superintendent Jnspektreß, Miß Abraham, giebt ihren mit großem Erfolg bekleideten Posten in Folge ihrer Verheirathung auf. An ihre Stelle tritt die ebenso fähige und pflichtgetreue Miß Anderson, bisher Jnspektorin unter dem veränderten Titel einer„Principal Uacl� Inspector ok pactories." Wie weit die Veränderung des Titels eine Veränderung der Befugnisse bedeutet, ist abzuwarten. b. s. Weibliche Fabrikinspektoren, sowie Einführung des gesetzlichen Zehnstundentags und Freigabe des Sonnabend Nachmittag forderte die letzte Delegirlenversammlung des„Schweizerischen Textilarbeiterverbands", die im September in Zürich tagte, und an welcher elf Sektionen vertreten waren. Frauenbewegung. ' Durch Gründung einer Wanderbibliothek haben sich reiche Amerikanerinnen in einer Weise nützlich gemacht, die den deutschen Bourgeoisdamen zum Vorbild dienen könnte. Die Wanderbibliothek soll besonders die Landbewohner mit Lektüre versorgen. Die Einrichtung funktionirt folgendermaßen: Nachdem eine große Bibliothek zusammengestellt worden ist, werden die Kataloge an die vorher gesammelten Adressen geschickt. Die Adressaten, die Leiter von Lesegruppen sind, suchen mit Hilfe eines seitens ihrer Gruppe gewählten Vorstandes die Bücher aus. Die Anzahl der gewählten Bücher richtet sich nach der Menge der Leser. In verschlossenen Kisten, die geöffnet ein Büchergestell bilden, gehen dem Leiter die Bücher zu, die er nach beendeter Lektüre zurück zu senden hat. Wünsche nach Büchern, die noch nicht in der Bibliothek vorhanden sind, werden meist berücksichtigt. Die Gründerinnen wollen sich von jeder Bevormundung fernhalten. In England ist ihr Beispiel bereits vor mehreren Jahren von Mr. Stead, dem Herausgeber einer bekannten Monatsschrift, nachgeahmt worden, mit dem Unterschied, daß er eine Leihgebühr fordert, während die Amerikanerinnen alle Kosten selbst tragen und die Bücher umsonst verleihen. Nuittung. Für den Agitationsfonds gingen folgende Beträge ein: durch Genossin Milautzki-Berlin gesammelt auf Liste Nr. 33 und 34: 14 Mk. 89 Pf.; durch Genossin Riemann-Chemnitz gesammelt auf Liste Nr. 19 und 29: 23 Mk. Summe 37 Mk. 8t) Pf. Dankend quittirt Frau M. Wenzels, Vertrauensperson Berlin O, Fruchtstraße 39, Quergeb. 2 Tr. Berichtigung. In der Quittung in Nr. 21, Eingänge für den Agitationsfonds betreffend, ist ein Jrrthum unterlaufen. Statt: durch Genossen Häckel- Sagan gesammelt auf Liste 1 und 3: 75 Pf., muß es heißen: durch Genossin Häckel-Sagan gesammelt auf Liste 1: 3 Mk. 75 Pf. Summa 3 Mk. 19 Pf. — Druck und Verlag von I. H. W. Dietz Nachs.(G.m.b.H.) in Stuttgart.