Nr. 23. Dir Gleichheit. 7. Jahrgang. Beitschrift für die Intereffen der Arbeiterinnen. Begründet von Emma Ihrer in Pankow bei Berlin. Die„ Gleichheit" erscheint alle 14 Tage einmal. Preis der Nummer 10 Pfennig, durch die Post( eingetragen unter Nr. 2902) vierteljährlich ohne Bestellgeld 55 Pf.; unter Kreuzband 85 Pf. Jahres- Abonnement Mt. 2.60. Stuttgart Mittwoch, den 10. November 1897. Nachdruck ganzer Artikel nur mit Quellenangabe gestattet. Juhalts- Verzeichniß. Weibliche Fabrikinspektoren. Der Kongreß der gemäßigten Frauenrechtlerinnen zu Stuttgart. Aus der Bewegung. Feuilleton: Krieg. ( Gedicht.) Von Swatopluk Cech. Die Schwelle. Von Turgenieff. Notizentheil von Lily Braun und Klara Zetkin: Arbeitsbedingungen der Arbeiterinnen. Frauenarbeit auf dem Gebiete der Industrie, des Handels und Verkehrswesens. Kinderarbeit. Wirthschaftliche Kämpfe. Soziale Gesetzgebung. Frauenbewegung. Weibliche Fabrikinspektoren. Bereits 1885 forderten die sozialdemokratischen Reichstagsabgeordneten in ihrem Entwurf eines Arbeiterschußgefeßes mit einer einheitlichen, organischen Umgestaltung und Ausgestaltung der Gewerbeaufsicht für das ganze Reich die Anstellung weiblicher HilfsFabrikinspektoren. Sie vertraten damit nur die Interessen der Hunderttausende von industriellen Arbeiterinnen und die klipp und flar ausgesprochene Forderung des fortgeschrittensten und klarblickendsten Theiles derselben. Denn schon in den vorausgegangenen Jahren hatten öffentliche Frauen- und Arbeiterinnenversammlungen in Folge einer entsprechenden Agitation der Genossinnen Ihrer, Wabniz u. A. die Heranziehung weiblicher Kräfte zur Fabrikinspektion verlangt. Seit jener Zeit ist die Forderung von immer breiteren prole tarischen Kreisen und zwar stets nachdrücklicher erhoben worden. Hinter ihr steht die gesammte sozialdemokratische Partei, die stärkste politische Partei des Reiches und wirft das Gewicht ihrer 134 Mil lionen Stimmen für sie in die Wagschale. Auf mehreren sozialdemokratischen Parteitagen gelangten einstimmig Anträge zur Annahme, welche die Anstellung weiblicher Fabrikinspektoren forderten. Wiederholt wies die Sozialdemokratie im Reichstag die Nothwendigkeit der Neuerung nach. In Hunderten von Versammlungen würden entsprechende Beschlüsse angenommen. Die Staatsgewalten, deren Ohr von äußerster Feinhörigkeit ist für jeden unvorsichtig gefaßten Saß eines Redners oder einer Rednerin, verharrten der Forderung gegenüber in der hartnäckigsten Taubheit, der Taubheit des Nicht- hören- wollens. Mehr als zehn Jahre nach den sozialdemokratischen Arbeite rinnen begannen auch die deutschen Frauenrechtlerinnen sich offiziell mit der Reformforderung zu beschäftigen. Einerseits veranlaßte sie dazu die ihnen eigenthümliche Nachahmung englischer frauenrechtlerischer Vorbilder. Andererseits drängte zu schüchternen Schrittchen aus der Sphäre der Wassersuppenwohlthätigkeit auf das Gebiet der Sozialreform sowohl die fühl abweisende Haltung der Arbeiterinnen gegenüber dem frauenrechtlerischen Liebeswerben, wie der Einfluß der ethischen und evangelisch- sozialen Strömung. Auch die Rücksicht auf ein neues, dem weiblichen Geschlecht" zu erschließendes Thätigkeitsgebiet war nicht ohne Einfluß darauf, daß die Frauenrechtlerinnen ihr arbeiterinnenfreundliches Herz entdeckten. 1895 petitionirte der Bund deutscher Frauenvereine" für die Anstellung weiblicher Fabrikinspektoren bei den einzelnen Bundesstaaten. In den Landtagen, wo die Sozialdemokratie vertreten war, brachten die„ vaterlandslosen Gesellen" ungefähr zur selben Zeit entsprechende Anträge ein. Der Ernst und die Sachfenntniß, mit denen sie die " " Buschriften an die Redaktion der Gleichheit" sind zu richten an Fr. Klara Bettin( Eißner), Stuttgart, Rothebühl, Straße 147, III. Die Expedition befindet sich in Stuttgart, Furthbach- Straße 12. Forderung verfochten, stand in wohlthuendem Gegensatz zu dem fläglich albernen und unwissenden Gerede, das bürgerliche Abgeordnete und Regierungsvertreter in schönem Wetteifer arbeitertrußiger Männerseelen zu der Frage verübten. In den meisten Landtagen brachte es die frauenrechtlerische Petition nicht einmal zu den Ehren eines Begräbnisses erster Klasse: sang- und klang= los verschwand sie in dem Papierforb, der zusammen mit Maulforb und Peitsche offenbar zu den wichtigsten Werkzeugen der ,, Regiererei" so im engeren" wie im weiteren" Vaterland der glücklichen Deutschen gehört. In eingehender Behandlung der wichtigen Frage und zu kleinen Erfolgen kam es nur dort, wo die Sozialdemokratie Siz und Stimme im Landtag hat. Und wie zaghaft sind die Anläufe, die etliche wenige Länder auf der Bahn der Reform genommen haben. " In Baden sind bürgerliche Frauenvereine und zwar der reaktionärsten Schattirung, nämlich sogenannte„ baterländische" Frauenvereine offiziell aufgefordert worden, etwaige Beschwerden der Arbeiterinnen an das Fabrikinspektorat zu vermitteln. Etliche der Organisationen haben von vornherein die ihnen zugedachte Aufgabe schlankweg abgelehnt, und zwar unseres Erachtens mit Fug und Recht und nicht zum Schaden der Arbeiterinnen, denen eine täuschende Firlefanzerei erspart geblieben ist. Andere Vereine wahrten den Schein großmüthigen Wohlwollens gegen die ,, ärmeren Schwestern". Sie erklärten ,,, sich schüßend der Arbeiterinnen anzunehmen und denen, die sich mit ihren Anliegen vertrauensvoll an sie wenden, je nach den obwaltenden Umständen Rath und Hilfe angedeihen zu lassen." In dem industriell hoch entwickelten Pforzheim, wo Tausende von Arbeiterinnen in der Gold, Silberund Bijouterieindustrie thätig sind, ist in der Folge die Gattin des höchsten Verwaltungsbeamten und die Gattin eines Großindustriellen beide versippt und befreundet mit dem proßigsten Ausbeutungsflüngel der Stadt mit der Rolle der Vermittlung betraut worden. Daß Vermittlerinnen" in dieser Stellung und ohne jede amtliche Qualifikation und Befugniß so ziemlich jeder Voraussetzung eines gedeihlichen Eintretens für die Interessen der Arbeiterinnen ermangeln, scheint nur der tiefen Weisheit der badischen Regierung ein Geheimniß zu sein. Es ist denn auch merkwürdig still ge= blieben über die im Interesse des sozialen Friedens liegenden" Leistungen der Damen, Leistungen, von denen traumselige Wolfenfuckucksheimer eine Ueberbrückung der Klassengegenfäße" erhofften, sowie eine erzieherische Wirkung auf das Nichtigkeiten zugewendete Sein und Thun bürgerlicher Damen. " Hessen hat sich bis jetzt zur weitgehendsten Maßregel bezüglich der einschlägigen Reform verstanden. Die Anstellung von zwei weiblichen Assistenten der Fabrifinspektoren ist eine beschlossene Sache, doch ist nichts Näheres über Amtspflichten 2c. der weiblichen Aufsichtsbeamten bekannt. Erst das Budget 1898/1900 foll Aufschluß hierüber bringen; Beamtenautorität und Zwangsbefugnisse gegenüber den Unternehmern besigen leider die Assistenten nicht. Nicht wie fünftighin in Hessen auf Grund eines Gesetzes, sondern nur durch ministerielle Verfügung amtirt in Weimar seit Kurzem eine Assistentin des Fabrikinspektors. Ueber ihre Qualifitation, Aufgaben, Befugnisse ist absolut nichts in die Oeffentlichfeit gedrungen. Man weiß nur, daß die Dame den Aufsichtsbeamten bei seinen Inspektionen begleitet. Wie wir kürzlich mit theilten, waren die Arbeiterinnen so wenig von ihrer amtlichen Thätigkeit in Kenntniß gesezt worden, daß sie die Assistentin für die Gattin des Fabrikinspektors hielten. Die Regierung von Meiningen hat sich allem Anschein nach, dem Beispiel Badens folgend, mit einer leichten Verbeugung vor der dringlichen Reform begnügt. Nach einer energischen Dementirung einer Zeitungsnotiz, welche die Anstellung von Hilfsinspektorinnen in Aussicht gestellt hatte, wurde bekannt gegeben, daß in mehreren Städten weibliche Vertrauenspersonen damit beauftragt seien,„ alle Beschwerden und Klagen der Arbeiterinnen entgegen zunehmen, um sie gehörigen Orts zwecks Beilegung oder Abstellung zur Sprache zu bringen". Welchen Kreisen diese Vertrauenspersonen entnommen, und welche Gründe für ihre Wahl bestimmend sind, darüber ist nichts bekannt geworden. Für eine etwas weitergehende, aber immerhin recht schüch terne Maßregel hat man sich in Bayern entschieden. Der bayerische Landtag hatte bekanntlich dem sozialdemokratischen Antrag entsprechend die Anstellung weiblicher Fabrikinspektions- Assistenten beschlossen. Der Reichsrath dagegen, wo die von Geburts- und Amtswegen mit einer besonderen Art von Verstand begabten Gesetzgeber ſizen, erklärte sich gegen die Neuerung. Diesem Veto gegenüber besaß das Ministerium Feilißsch nicht jenen kühnen Wagemuth, mit dem es das Vereins- und Versammlungsrecht der Arbeiterinnen nicht dem Texte des Gesetzes entsprechend handhabt, vielmehr gemäß der ihm allein durch Inspirationen aus der Geisterwelt bekannt gewordenen Abficht verstorbener Gesetzgeber. Es verfügte mithin nur, daß zur Revision der ausschließlich oder vorwiegend weibliche Arbeitskräfte beschäftigenden Betriebe versuchsweise weibliche Hilfskräfte gegen Gewährung angemessener Vergütung für die einzelnen Dienstleistungen herangezogen werden". Welcher Art die vorgesehenen einzelnen Dienstleistungen" bei der Gewerbeaufsicht sind, und über welche staatliche Autorität die versuchsweise" herangezogenen weiblichen Hilfskräfte verfügen werden, welche Vorbildung man von ihnen fordert, darüber enthält der Etat keine Andeutungen. Ob übrigens wohl die einzelnen Dienstleistungen" im Zeit- oder Affordlohn„ vergütet" werden sollen? Außerdem wird in Bayern wie in Weimar der„ Versuch" mit der Heranziehung weiblicher Kräfte zur Fabrikinspektion nur auf dem Verwaltungswege erfolgen, so daß die Neuerung jederzeit rückgängig gemacht werden kann. " " " " 178 Die übrigen deutschen Bundesstaaten haben der Reformforderso ung gegenüber eine Nichtbeachtung an den Tag gelegt, die 10= weit es sich um industriell hochentwickelte Länder handelt eins fach schmachvoll, aber im Zeitalter der verstummten" Sozialreform erklärlich genug ist. Ein ganz besonders niedriges Niveau sozialpolitischer Einsicht und einen vollständigen Mangel verständigen Wohlwollens für die Interessen der Arbeiterinnen haben insbesondere die ausschlaggebenden Gewalten in Sachsen und Preußen gezeigt. In Sachsen, wo es laut Bericht der Gewerbeinspektion für 1896 nicht weniger als 137 865 erwachsene Arbeiterinnen in inspektionspflichtigen Großbetrieben gab! In Preußen, wo nach der nämlichen Quelle 1896 die Zahl der erwachsenen großindustriellen Arbeiterinnen 318 485 betrug! Dazu die breiten Schichten der in Klein- und Handwerksbetrieben sowie in der Hausindustrie frohndenden Frauen und Mädchen, die zwar leider zum weitaus größten Theile ohne gesetzlichen Schuß sind, aber seiner am allerdringendsten bedürfen. Dazu auf den verschiedensten Gebieten des Gewerbelebens die vielen Zehntausende jugendlicher und findlicher Arbeiter und Arbeiterinnen, für deren Arbeitsbedingungen uns eine Kontrolle durch Frauen ebenfalls besonders geboten erscheint. Nichtsdestoweniger erhielt die Behandlung der einschlägigen Frage im sächsischen Landtag ihr charakteristisches Gepräge durch die Ausführungen des Hofbuchbindermeisters Frißsche, dessen Urtheil zwar nicht durch die geringste Sachkenntniß getrübt war, der aber dafür im schlech testen Deutsch Schmähungen gegen die petitionirenden Damen vorbrachte. In der Petitionskommission des preußischen Abgeordnetenhauses wies bekanntlich der Regierungsvertreter die Forderung schroff ab. Und dies mit einer Begründung, in welcher der unverfälschte Geist des Kapitalistenschutzes und des Polizeistaates lebendig war. Weibliche Inspektoren, so meinte der Herr, fönnten sich nicht, wie männliche Aufsichtsbeamte, durch technische Rathschläge den Unternehmern nüßlich machen, sie würden dagegen blos zu " Sammelstellen" aller Beschwerden der Arbeiterinnen werden. Mit dürren Worten: Preußen will keine Inspektorinnen, weil sie ausschließlich im Interesse des Schußes der Arbeiterinnen amtiren müßten. Gelegentlich der Debatten über das Konfektionsarbeiter= elend erklärte sich der damalige preußische Handelsminister von Berlepsch ausdrücklich gegen die Neuerung. Im Widerspruch zu den Thatsachen berief er sich dabei auf die angeblich in England gemachten schlechten Erfahrungen mit der Amtsthätigkeit der weiblichen Inspektoren. In richtiger Erkenntniß dessen, was er der bürgerlichen Majorität des Reichstags bieten durfte, tischte der nun ebenfalls gegangen- wordene Herr von Bötticher im letzten Jahre. die gleiche Behauptung auf, als Genosse Fischer die Anstellung von Fabrikinspektorinnen forderte. Zwar hatte in der Zwischenzeit der bekannte englische Politiker Sir Charles Dilfe in einer Zuschrift an die„ Soziale Praxis" die Behauptung energisch zurückgewiesen. Außerdem wurde sie für jeden Denkenden durch die Thatsache wiederlegt, daß die englische Regierung die Zahl der Fabrifinspektorinnen stetig vermehrt und eine von ihnen, Miß Abraham, 1896 zur Oberinspektorin befördert hatte. Aber wie es in Variation eines bekannten Bibelspruches heißen kann: Ministern, die Stumm lieben, müssen alle Dinge zum Besten einer arbeitertrußigen Haltung dienen. Nach der Meinung der Herren Minister wiederholt England das durchaus mißglückte Experiment" offenbar nur auf größerer Stufenleiter zu dem ausdrücklichen Zwecke, dem reformbeflissenen, gewissenhaften Preußen- Deutschland ein genügend abschreckendes Beispiel zu liefern. Die Herren von Berlepsch und von Bötticher sind allerdings seither von Lucanus in das stille Reich der Ministerschatten entboten worden, und das Sprichwort sagt: de mortuis nil nisi bene, von den Todten soll man nur Gutes reden. Troßdem müssen wir anläßlich der uns beschäftigenden Frage von dieser Regel der Gutmüthigkeit abweichen. Seitdem Herr von Berlepsch sein Ministerportefeuille verloren, hat er seine früheren bleichwangigen sozialreformlerischen Ideale wiedergefunden. Und so empfehlen wir ihm, sich behufs Aufklärung über die Frage der weiblichen Fabrikinspektoren von dem miserabel unterrichteten ehemaligen preußischen Handelsminister an den sicher besser unterrichteten derzeitigen„ Arbeiterfreund" zu wenden, der in Köln auf das Wohl des„ vierten Standes" getrunken hat. Und was wichtiger ist; die Sünde der Herren von Berlepsch und von Bötticher lebt bis in die neueste Zeit in den Gründen weiter, mit denen in den meisten deutschen Zauntönigreichen Regierungen und bürgerliche Majoritäten die Reform ablehnen. Reform ablehnen. Abgesehen davon, daß es bequemer ist, ein Urtheil nachzuplappern als eine Frage gründlich zu studiren, ist Preußen eben noch immer die Vormache- Macht in Deutschland, statt eines abstoßenden Erempels. So steht für die erdrückende Mehrzahl der deutschen Arbeiterinnen eine Reform noch in weiter Ferne, die in ihrem Interesse dringend nöthig ist. " Wie unabweisbar die Reform der deutschen Gewerbeinspektion ist, erhellt aus den kürzlich veröffentlichten Amtlichen Mittheilungen aus den Berichten der Gewerbe- Aufsichtsbeamten für 1896". Nur 31 Prozent, also nicht ganz ein Drittel der inspektionspflichtigen Anlagen, wurden im Berichtsjahr revidirt. Und doch sind nur ein Viertel der Betriebe revisionspflichtig, die unter Gewerbeaufsicht stehen müßten, wenn die Gewerbenovelle von 1891 voll in Kraft getreten wäre. Soll den Unternehmern nicht in unverantwortlicher Weise Thür und Thor zu Gesezesübertretungen geöffnet bleiben, so muß der Stab der Fabrikinspektoren bedeutend vermehrt werden. Für die Anstellung weiblicher Gewerbebeamten aber spricht die bloße Thatsache, daß bereits 1895 in der deutschen Großindustrie 486000 Frauen, Mädchen, jugendliche und kindliche Arbeitskräfte beschäftigt waren. Welche Gründe dafür sind, daß die Arbeitsbedingungen der weiblichen, jugendlichen und findlichen Arbeiter gerade von Frauen überwacht werden, das haben wir an dieser Stelle wiederholt ausführlich dargelegt. Daß diese Gründe endlich ausschlaggebenden Ortes gehört und berücksichtigt werden müssen, das werden die deutschen Arbeiterinnen und Arbeiter mit aller Energie erstreben. Wie arbeitertrußig auch immer der Wind von oben wehen mag, das deutsche Proletariat wird die Verwirklichung der langjährigen Forderung durchsetzen, welche der Züricher Arbeiterschußkongreß folgendermaßen formulirte:" Zur Aufsicht über die Durchführung der Vorschriften, die Frauenarbeit betreffend, sind vom Staate zu besoldende Inspektorinnen anzustellen, die zum Theil aus den Kreisen der Arbeiterinnen zu wählen sind." Der Kongrek der gemäßigten Frauenrechtlerinnen zu Stuttgart. " " Die 19. Generalversammlung des Allgemeinen deutschen Frauenbildungsvereins" tagte vom 1.- 3. Oktober in Stuttgart, und in Verbindung mit ihr fand ein öffentlicher Frauentag statt, dessen Programm wir bereits früher mittheilten. Es waren die Frauenrechtlerinnen der älteren" oder„ gemäßigten" Richtung, die sich zur Berathung zusammenfanden. Um so bemerkenswerther ist der wenn auch schüchterne, so doch entschiedene Zug nach links", der ihre Verhandlungen kennzeichnete. Erweiterung der Ziele des Vereins in der Richtung der Mitarbeit auf dem Gebiete sozialer Reformen, in der Richtung des Eintretens für Frauenrechte, das ist das Fazit der letzten Tagung. Die Frauenrechtlerinnen gemäßigter Observanz be ginnen zaghaft auf dem Wege zu marschiren, dessen Beschreiten früher den sogenannten„ Radikalen" zum Vorwurf gemacht wurde. Was die beiden frauenrechtlerischen Richtungen unterscheidet, so wurde in Stuttgart wiederholt betont, das sind nicht die Ziele, es ist das Tempo, in welchem die eine und die andere den Zielen zustrebt. " Daß es trotz des Tempos der weisen Mäßigung", das der , Verein" beobachtet, in seinen Reihen nicht an Elementen fehlt, welche noch zum Stillstand oder Rückwärts bremsen möchten, erhellte aus den Berathungen über die vom Vorstand entworfenen Statuten der Ortsgruppen. Nach dem Entwurf sollten die Ortsgruppen nicht nur bezwecken, die intellektuelle und sittliche Bildung des weiblichen Geschlechts im Allgemeinen zu fördern, sondern ganz besonders auch zur Prüfung und Erörterung von Fragen anzuregen, welche die Stellung der Frau als Rechtspersönlichkeit und ihre Verpflichtung für die Arbeit an der Verbesserung unserer sozialen Zustände betreffen." Die Gräfin Wartensleben hielt insbesondere den Passus, der die Mitarbeit an der Verbesserung der sozialen Zustände forderte, für„ bedenklich" und im Widerspruch mit den Satzungen des Vereins, und -beantragte die Streichung desselben. Frl. Helene Lange hieb natürlich in dieselbe Kerbe. Bezüglich ihrer Haltung drängt sich die Vermuthung auf, daß sie weniger durch den Respekt vor den Vereinssagungen bestimmt wurde, als vielmehr durch die Rücksicht auf die Ansichten hoher und höchster Herrschaften. Frl. Lange hat jederzeit für die Frauenbewegung mehr von Bittgängen vor Fürstenthronen erhofft, als von der kräftigen Aktion, und oft hat uns geschienen, als ob ihr sogar das Paradies mangelhaft dünken müßte, falls es nicht ein Vorzimmer enthielte, in dem ,, allerunterthänigste" vor allerhöchstseligen" Geistern antichambriren dürften. Leider sah man in der Folge von der Aufnahme des„ bedenklichen" Passus in das Statut ab, dagegen wurde der„ Strömung nach links" durch den Beschluß Rechnung getragen, der Vorstand solle in einem besonderen Schreiben die Ziele den Ortsgruppen empfehlen. Diese sollen sich unter Anderem angelegen sein lassen: die Gründung von Rechtsschutzvereinen, die Vorbereitung von Gesuchen an die städtischen Behörden um Betheiligung der Frauen an der öffentlichen Armenpflege, die Fürsorge für jugendliche weibliche Gefangene während der Dauer ihrer Haft und nach derselben, u. s. w. Den Sittlichkeits- und Mäßigkeitsbestrebungen soll der Verein immer größere Aufmerksamkeit zuwenden. Leider begnügte man sich bezüglich der beiden Fragen wieder damit, gegen Wirkungen zu deklamiren, statt die Ursachen des Uebels bloszulegen. Gewiß ist es ein Fortschritt, daß die Damen diesmal die Sittlichkeitsfrage nicht unter Ausschluß der Deffentlichkeit erörterten. Aber entschloß man sich zu diesem Fortschritt, warum nicht zu dem anderen, die Frage gründlich und sachgemäß zu behandeln? Frau Bieber- Böhm erörterte sie mit befannter Einseitigkeit und Oberflächlichkeit. Die Hauptursache der Prostitution erblickt sie noch immer lediglich in einer lagen Moralauffassung, statt in der Hauptsache in ganz bestimmten wirthschaftlichen Verhältnissen, die Abhilfe sucht sie deshalb in einem Appell der Gattinnen und Mütter an das Sittlichkeitsempfinden der Männer, in gesetzlichen Vorschriften, in polizeilichen Maßregeln und Strafen. Wir haben wiederholt nachgewiesen, wie oberflächlich es ist, die Prostitution nur als Sittlichkeitsfrage und nicht in erster Linie als ökonomische Frage zu behandeln, wie ungeschichtlich die Auffassung, die Tugend könne unter dem wachsamen Auge des bepickelhaupten Schutzmanns durch Vorschriften fabrizirt werden. Frau Bieber- Böhm hat es nachgerade verwirkt, daß ihre Ausführungen in der Frage von irgendwelchem 179 halbwegs einsichtigen Sozialreformler ernst genommen werden. Mehr und mehr werden dieselben als der Ausdruck einer don- quichottischen Sittlichkeitsfererei bewerthet. Wir bedauern das aufrichtig, und zwar mit Rücksicht auf die hochwichtige Frage, wie mit Rücksicht auf Frau Bieber Böhm, die persönlich soviel Hochachtung verdient, als ihr Standpunkt die schärfste Kritik herausfordert. Was die Rechtsstellung der Frau anbelangt, so sprach die Generalversammlung sich dahin aus, daß die Agitation gegen das Familienrecht im neuen bürgerlichen Gesetzbuch mit aller Kraft fortgesetzt werden müsse. Insbesondere seien drei Reformen zu erstreben: Beseitigung der vollständigen Unmündigkeit der Ehefrau bei Verwaltung des eingebrachten Gutes; Gleichstellung von Mutter und Vater be= züglich der elterlichen Gewalt; gesetzliche Anerkennung des natürlichen Verhältnisses zwischen dem unehelichen Kinde und seinem Vater. Der Thätigkeitsbericht des Vereins, den Frl. Auguste Schmidt erstattete, konstatirte die Gründung neuer Ortsgruppen so in Frankfurt a. M., Tilsit, Posen und Hamburg, das Steigen der Mitgliederzahl, die Zuwendung beträchtlicher Mittel für den Stipen= dienfonds. Mit großer Wärme befürwortete die Referentin die ausgedehntere und energischere Bethätigung auf dem Gebiete sozialer Reformen. Eine gedeihliche Entwicklung nehmen die vom Verein in Leipzig 1894 gegründeten Gymnasialkurse für Mädchen, die von Frl. Dr. Windscheid geleitet werden. In den Vorträgen des öffentlichen Frauentags fam das schüchterne Vorwärts der gemäßigten Frauenrechtlerinnen noch klarer und schärfer zum Ausdruck, als bei den Verhandlungen der Generalversammlung. Hier wie da vermißten wir jedoch das Eine: die tiefere Einsicht in den geschichtlichen Entwicklungsprozeß, das Hervorheben der gesellschaftlichen Zusammenhänge und Verknüpfungen. So war es gewiß höchst erfreulich, daß Frau Hecht in ihrem Vortrage Wohin?" mit aller Bestimmtheit die politische Gleichberechtigung der Frau forderte. Dagegen berührte es peinlich, daß die Dame ihre Forderung in seichter und unstichhaltiger Weise lediglich im Namen der Gerechtigkeit mit Deklamationen vom Naturrecht der Frau begründete. Heutigentags beruft sich bekanntlich kein philosophisch oder geschichtlich Geschulter mehr auf das Naturrecht, das im vorigen Jahrhundert eine so große Rolle spielte. Eine treffliche Leistung, soweit es sich um die Frage an und für sich" handelte, ohne Hinblick auf ihren sozialen Untergrund war Frl. Melliens Referat über die Fürsorge für jugendliche weibliche Gefangene. Inhaltlich bei weitem der beste Vortrag war unstreitig der von Frau Simson über„ Die Nothwendigkeit weiblicher Fabrifinspektoren". Neben Frau Schwerin ist wohl Frau Simson im frauenrechtlerischen Lager die beste Kennerin der einschlägigen Materie. Das bewies ihr Vortrag, in welchem sie im Anschluß an einen Ueberblick über die fraglichen Verhältnisse in England nicht blos für die Anstellung weiblicher Fabrikinspektoren plaidirte, sondern auch für die Erweiterung des gesetzlichen Arbeiterinnenschutzes und für Unterstellung der Hausindustrie unter die Gewerbeordnung und Fabrikinspektion. Die Referentin betonte ausdrücklich, daß die von ihr formulirten Forderungen in Deutschland zuerst von der Sozialdemokratie erhoben worden seien und mit aller Energie von ihr vertreten werden. Der frauenrechtlerische Kongreß wurde durch Sympathiekundgebungen und festliche Veranstaltungen der Stadt, der Regierung und des Hofes erfreut. Die Königin und ihre Tochter, sowie andere Prinzessinnen wohnten mehreren Versammlungen bei. Das zeigt sicher von der wachsenden Einsicht in die Berechtigung und Bedeutung der Frauenbewegung. Anerkennenswerth ist es auch, wenn Fürstinnen sich nicht darauf beschränken, in Offiziersuniform Parade abzunehmen, Galadiners zu präsidiren und Hintertreppenpolitik zu treiben, wenn sie vielmehr ihre Aufmerksamkeit wichtigen Zeitfragen zuwenden. Aber weder der eine noch der andere Umstand rechtfertigt die allerdevotesten Ergebenheitsbezeugungen, durch welche die Frauenrechtlerinnen für die höchste Huld" dankten. Mit der Schärfe des Schlagworts charakterisirte ein gefallener Ausdruck die fürstenfromme, unſtolze Gesinnung der Damen:„ Die Königin wünscht, und wir gehorchen." Gin Gefühl der Wehmuth überschlich uns, als ob der dem Frauentag erwiesenen unvergleichlichen Ehre" in tiefer Demuth Frauen erstarben, von denen jede einzelne geistig und sittlich ein Dußend Durchschnittsfürstinnen aufwiegt, von denen jede einzelne für ihre Nächsten und die Menschheit mehr ge= leistet hat, als ein Dugend Durchschnittsfürstinnen. Wann werden unsere deutschen Frauenrechtlerinnen sich zu so viel„ Bürgerstolz vor Königsthronen" durchringen, um der Ueberzeugung Ausdruck zu geben, daß die Anwesenheit einer Fürstin nicht einen Frauentag adelt, daß eine Fürstin vielmehr sich selbst ehrt, indem sie für eine der wichtigsten Zeitfragen das Verständniß einer gebildeten Privatfrau beweist? Die unterthänigsten Ergebenheitsbezeugungen ließen flar hervortreten, wie weit die sozialistischen Proletarierinnen an politischer Reife und Be 180 wußtsein ihrer sozialen Würde den Damen der deutschen Bourgeoisie nicht mittels von Dampf oder Elektrizität in Bewegung gesetzten überlegen sind. Als besonderes Verdienst, als Zeichen der reiferen Erkenntniß rechnen wir es den Frauenrechtlerinnen an, daß die früher so be: liebten Schlagworte von der allgemeinen Schwesternschaft, dem Wohlwollen für die ärmeren Schwestern 2c. fehlten. Verschiedene Aeuße rungen zeigten die dämmernde Einsicht, daß die Klassengegensätze sich nicht durch Redensarten beseitigen lassen, und daß bürgerliche und proletarische Frauen verschiedene Interessen haben. Alles in Allem bekundete die letzte Tagung der gemäßigten Frauenrechtlerinnen einen Fortschritt, den wir bei aller nöthigen Kritik mit Genugthuung anerkennen. Die wirkenden geschichtlichen Mächte treiben auch die Schüchternen und Zaghaften, die Vorsichtigen und Zaudernden vorwärts. Aus der Bewegung. Von der Agitation. In Bremen, Münster in W., Kassel, Leipzig- Volkmarsdorf und Leipzig- Plagwitz fanden in letzter Zeit öffentliche Frauen- und Volksversammlungen statt, in denen Genossin Zetkin über Frauenbefreiung und Sozialismus"," Die Nothwendigkeit der gewerkschaftlichen Organisation der Arbeiterinnen"," Prostitution und bürgerliche Gesellschaft" referirte. Sämmtliche Versammlungen waren sehr gut besucht, manche sogar überfüllt. Besonders erfreulich war der zahlreiche Versammlungsbesuch in Münster, wo die ultramontanen Blätter die Bekanntgabe der Versammlung verweigert, wo eifrige" Sozialistenvernichter" die angeschlagenen Plakate abgerissen hatten. Obgleich sich das anwesende Publikum aus allen Klassen der Bevölkerung refrutirte, meldete sich doch trotz wiederholter Aufforderung kein Gegner zum Wort. In der imposanten Versammlung zu Bremen war ein Vertreter der streifenden englischen Maschinenbauer anwesend, für deren Sache Genossin Zetkin in einer kurzen Ansprache eintrat. Unter großer Begeisterung verpflichteten sich die Versammelten zur materiellen und mora lischen Unterstützung der Kämpfenden. Die beiden Versammlungen zu Kassel wiesen einen geradezu glänzenden Besuch seitens der Arbeiterinnen auf. Besonders interessant gestaltete sich der eine Abend dadurch, daß der national- soziale Professor Hüpeden, Reichstagsabgeordneter, sich an der Debatte betheiligte. In der Frage der Gleichberechtigung der Geschlechter äußerte er sich in jenem „ Einerseits und Andererseits", das so bezeichnend für den deutschen Professor ist. Die Stellung der Frau müsse zwar gebessert und gehoben werden, gab er zu, allein ihre volle soziale Gleichberechtigung mit dem Manne sei nicht erstrebenswerth. Denn, schrecklich zu sagen, möglich sei ja sonst, daß der Name der Gattin eines Politikers unter dem Wahlaufruf von dessen Gegnern stehen könne! Das Nichtstattfinden einer Konzentration der Betriebe und die Aussichtslosigkeit des Sozialismus suchte Herr Professor Hüpeden durch das Mätzchen zu beweisen, daß das Rasiren und Haarschneiden Krieg. Mit dem Worte hat der Nachbar unsern Herrn verletzt; Drob erbittert, will der Herr ihn blutig strafen jetzt. Von den Sklaven wählt die besten er in aller Eil', Blanke Schwerter giebt er ihnen: Bogen, Köcher, Pfeil. Giebt dem Leib die eh'rne Rüstung, giebt der Faust den SpeerSo gerüstet zieht zum Kampfe nun das Sklavenheer. Uebertönt wird von Drommeten ihre bange Klag', Uebertönt wird sie vom dumpfen, wilden Trommelschlag. Vor dem Zuge weht das Banner an der Stange roth, Mit dem blut'gen Schwerte schreitet hinten ein Helot. Wer es wagt, den Schritt zu hemmen zagen Sinns und bleich, Schrecklich trifft das Schwert des Henkers ihn mit schnellem Streich. 1 Schon beginnt der wilde Reigen stromweis fließt das Blut; Sklaven stoßen Sklaven nieder; Wuth kämpft wider Wuth. Mit Berserkerwahnsinn wüthet die entmenschte Schaar; Abgehau'ne Köpfe heben sie empor am Haar. Und sie bauen Pyramiden von den Schädeln hoch, Beugen dann den Nacken wieder unters alte Joch. ,, Heil!" so rufen jetzt die Sklaven, und der Herr geruht Voll Verachtung zu entgegnen:„ Gut, ihr Sklaven, gut!" * Aus„ Lieder eines Sklaven", von Swatopluk Cech. Verlag von J. H. W. Dietz Nachf., Stuttgart 1897. Maschinen im Großbetrieb vorgenommen werden könne. Professor Hüpeden, der unseres Erachtens ein ehrlicher Befürworter bestimmter sozialer Reformen zu Gunsten des Proletariats ist, bewies damit nur seine Einsichtslosigkeit gegenüber den in der kapitalistischen Gesellschaft wirkenden Tendenzen. Seine Ausführungen wurden von der Referentin unter lebhafter Zustimmung der Anwesenden zurückgewiesen. In der zweiten der beiden Versammlungen zu Leipzig fand das Referat dadurch ein vorzeitiges Ende, daß der Ueberwachende Genossin Zetkin das Wort entzog. Bald nach Eröffnung der Versammlung hatte Genossen Schönlant das gleiche Schicksal ereilt, als er, in warmen Worten das Bild der Persönlichkeit und des Wirkens unseres unvergeßlichen Grillenberger zeichnend, von dem Sozialistengesetz als einem„ Schandgesetz" sprach. Den Versammelten war es absolut unerfindlich, wodurch Genossin Zetkin die Ordnung und öffentliche, Ruhe" des herrlichen sächsischen Staates derart gefährdet haben sollte, daß der Ueberwachende seine Zuflucht zu der staatsretterischen Kraft des„ Juwel" nehmen mußte. Die Referentin hatte lediglich ausgeführt, daß die Unternehmerklasse in Folge ihrer Geldsacksgewalt und politischen Machtstellung sich einer unbeschränkten Koalitionsfreiheit erfreue, während den Arbeitern schroff das gleiche, verfassungsgemäß verbriefte Recht illusorisch gemacht würde. Der „ Hüter des Gesetzes" schritt ein, als die Rednerin folgende Worte sprach, die zwar der Form nach harmlos sind, aber einen nur dem Ueberwachenden bekannten geheimen, umstürzlerischen" Schein bergen: ,, Und so wird es den Arbeiterinnen auch gehen." Die Leipziger Genossinnen und Genossen, welche die liebe Polizei zur Tugend des Nicht- verblüffen- lassens erzogen hat, betheiligten sich rege an der Diskussion, zu der weder Genosse Schönlank, noch Genossin Zetkin das Wort ergreifen durften. Die trefflichen Ausführungen der Genofsinnen Vogel und Röber und der Genossen Dr. Siedekum und Schulz fanden begeisterte Zustimmung. Von höchster agitatorischer Wirkung hat sich das Vorgehen des pflichteifrigen Beamten erwiesen, der durch die That das Wesen des Klassenstaats besser illustrirte, als die schärfsten Worte dies je kaum vermocht hätten. In beiden Leipziger Versammlungen wurde einstimmig eine Resolution angenommen, welche sich auf die Verurtheilung Liebknechts bezog und diesem die Sympathie und Hochachtung der Anwesenden aussprach. In Gmünd und Stuttgart referirte Genossin Zetkin über das Thema:„ Die Frauenfrage auf dem internationalen Kongreß für Arbeiterschutz." Die Versammlung in Gmünd war sehr gut besucht, in Stuttgart war die geräumige Arbeiterhalle nebst der Gallerie schon vor Beginn der Versammlung bis auf den letzten Platz gefüllt. Sehr selten nur hat die Arbeiterhalle ein so bunt zusammengefeßtes Publifum vereint gesehen, denn außer den Genossen und Genossinnen waren Angehörige aller Bevölkerungsklassen in sehr großer Zahl vertreten, insbesondere Angehörige der liberalen Berufe. Die imposante Versammlung schloß, ohne daß eine Diskussion stattgefunden hatte, da sich mehrmaliger Aufforderung ungeachtet Niemand zum Wort meldete. Und die Waffen nimmt er ihnen, spannt sie in den Pflug; Wieder schwingen seine Häscher dann die Geißel klug. Die Gejochten prahlen knechtisch:„ Ich war auch beim Tanz, Als den Feind wir grimmig packten und zerhieben ganz." Aber ich, ich ball' die Fäuste, heiß und zornesroth ,, Peitscht nur!" ruf ich, diese Knechte, peitscht sie, schlagt sie todt! Für den Herrn zu sterben wissen alle Tage sie, Aber für sich selber leider für sich selber nie!" Die Schwelle. Von Turgenieff. Ich sehe ein großes Gebäude. An der Vorderseite befindet sich eine schmale Thür, die weit offen steht; hinter der Thür düstere Finsterniß. Vor der Schwelle steht ein Mädchen... ein russisches Mädchen. Ein Kältehauch schlägt aus der undurchdringlichen Finsterniß. Und mit dem eisigen Luftzug dringt aus der Tiefe des Gebäudes eine langfame dumpfe Stimme. " O Du, trelche Du diese Schwelle überschreiten willst, weißt Du denn, was Dich erwartet?" „ Ich weiß es", antwortet das Mädchen. " Kälte, Hunger, Haß, Hohnlachen, Verachtung, Beschimpfung, Gefängniß, Krankheit, der Tod selbst." „ Ich weiß es." Grillenbergers Gedächtniß, sein opferfreudiges Wirken für die Partei ehrten die deutschen Genossinnen, indem sie durch ihre Vertrauensperson, Genossin Wengels, der Gattin des Verblichenen folgende Depesche sendeten:„ Die Sozialdemokratinnen Deutschlands sprechen Ihnen und Ihren Kindern ihr tiefes Beileid aus an dem schmerzlichen und unerläßlichen Verlust, den Sie und die Sache des Proletariats erlitten." Ferner ließen sie in Gotha einen Kranz niederlegen mit der Inschrift:„ Gewidmet von den sozialdemokratischen Frauen Deutschlands unserem Vorfämpfer Karl Grillenberger. Wir, die wir sind des edlen Todten Erben, Wir wollen auch so unentwegt wie er einst sterben." Notizentheil. ( Von Lily Braun und Klara Betkin.) Arbeitsbedingungen der Arbeiterinnen. * Ueber die Arbeitsbedingungen der Frauen im Dienste der preußischen Staatseisenbahnen werden von einem Fachblatt eingehende Mittheilungen gemacht. Zur Zeit beschränkt sich die Verwendung weiblicher Bahnbeamten auf den Fahrkartenverkauf, den Abfertigungs-( Güter- Expeditions-), den Bureau- und den Telegraphendienst. Die Gesammtzahl der im Eisenbahndienst beschäftigten Frauen beträgt 293. Neuaufnahmen finden vor der Hand nur noch im Schalterdienst statt. Außerdem sind über dreitausend Frauen, darunter viele Witwen von Eisenbahnangestellten, als Schrankenwärterinnen thätig. Ihre Obliegenheiten bestehen lediglich in dem Schließen der Barrièren an Straßenübergängen beim Herannahen des Zuges. Sie erhalten festen Tagelohn und meist auch freie Wohnung in dem sogenannten Bahnwärterhäuschen. Eine neue Kategorie von weiblichen Bahnangestellten sind die sogenannten„ Begleite- Frauen", die in Harmonika- Zügen allein reisenden Frauen und Kindern auf Wunsch zur Unterstützung und Hilfeleistung während der Fahrt mitgegeben werden. Als Bewerberinnen um Anstellung im Eisenbahn- Bureaudienst werden mit einem Leumundszeugniß und einem Gesundheitsattest versehene Personen zwischen zwanzig und vierzig Jahren zugelassen, jedoch erst nach Ablegung einer nicht allzu schweren Vorprüfung. Der Probedienst währt einen bis drei Monate und wird nicht vergütet. Nach dessen Ablauf findet eine abermalige Prüfung statt. Sobald Stellen frei werden, erfolgt die Anstellung unter vertragsmäßigen Bedingungen. Bei einem großen Theil der Stellen sind Amtskautionen von 300 Mt. an erforderlich. Die tägliche Dienstzeit schwankt zwischen sieben und zehn Stunden. Auf verschiedenen Stationen müssen die beim Fahrfartenverkauf beschäftigten Damen auch den Abend und Frühdienst übernehmen. Das Anfangsgehalt für das weibliche Bahnpersonal beträgt 60 Mt. und steigt, je nach Qualifikation und Dienstzeit, in etwa fünf bis sechs Jahren auf 125 Mt. Alle Bemühungen, den ,, Völlige Entfremdung der Deinen, Einsamkeit." „ Ich weiß es, ich bin bereit. Ich will alle Leiden, alle Schläge ertragen." " Nicht nur von Feinden, auch von Verwandten und Freunden?" " Ja,.... auch von ihnen." ,, Gut, bist Du bereit, Dich zu opfern?" " Ja." und ,, Ruhmlos Dich zu opfern? Du wirst Dich opfern Niemand, Niemand wird wissen, wessen Andenken er ehren soll." „ Ich brauche weder Dank noch Mitleid. Ich brauche keinen Ruhm." ,, Bist Du bereit zu einem.... Verbrechen?". Das Mädchen ließ bestürzt das Haupt sinken. Auch zu einem Verbrechen...." Die Stimme schwieg und fragte nicht sogleich weiter. " " 1 ,, Weißt Du denn", ertönte sie endlich, daß Du den Glauben verlieren kannst, der Dich jetzt erfüllt? Vielleicht wirst Du eines Tages einsehen, daß Du Dich getäuscht, daß Du vergeblich Dein junges Leben geopfert hast." ,, Auch dies weiß ich, und dennoch will ich hinein." So gehe." Das Mädchen überschritt die Schwelle-und ein schwerer Vorhang fiel hinter ihr zu. Thörin", knirschte Jemand durch die Zähne. " Heilige", scholl es von irgendwo zur Antwort. 181 Eisenbahnbeamtinnen die staatliche Anerkennung ihres Beamtencharakters und damit die Pensionsberechtigung zu verschaffen, sind bisher erfolglos geblieben. Das Kapitel der staatlichen Ausbeutung weiblicher Arbeitskraft wird um einen charakteristischen Beitrag vermehrt durch eine Verhandlung, welche fürzlich vor der Straffammer in Kreuzburg( Oberschlesien) stattfand. Auf der Anklagebank saß Frau D., die den Posten einer Bahnwärterin in Polanowitz bekleidete. Die Angeklagte hatte am 5. Mai die von ihr zu bedienende Barrière nicht rechtzeitig geschlossen, so daß ein Fuhrwerk von dem gerade ankommenden Zuge überfahren und demolirt wurde. Der Unfall kostete glücklicher Weise nur einigen Schweinen das Leben. Frau D. hob zu ihrer Entschuldigung die große Schwierigkeit ihres Dienstes hervor. Ihr Mann ist Bahnmeister und hat die Strecke zu beaufsichtigen, während sie selbst das Schließen der Barrière an der Kreuzung der Chaussee und der Bahnstrecke zu besorgen hatte. Bei achtzehn Zügen täglich mußte sie die etwa 500 Meter von der Wohnung entfernten zwei Barrièren einzeln herablassen und öffnen. Frau D. hatte außerdem ihren Haushalt zu besorgen und ihre kleinen Kinder zu warten. So kam es, daß sie am 5. Mai die Barrière nicht rechtzeitig schloß. Im Laufe der Verhandlungen wurde außerdem er erwiesen, daß der betreffende Zug, wie die Angeklagte behauptete, thatsächlich die Kreuzung etliche Minuten früher als fahrplanmäßig passirt hatte. Frau D. wurde in Berücksichtigung dieses Grundes freigesprochen, doch muß sie die entstandenen Kosten tragen. Für ihren Dienst erhielt Frau D. täglich ganze 60 Pfennige deutscher Reichswährung! Wie man sieht, eine echt kapitalistenstaatliche Entlohnung, die den be- rühmten Sparsystempraktiken im Reiche Thielen durchaus entspricht. Daß zu dem Schrankenwärterdienst eine Frau als die billiger auszubeutende Arbeitskraft verwendet worden war, liegt auf der Hand. Seit dem betreffenden Unfall es soll das der vierte sein ist ein ständiger Bahnwärter auf den fraglichen Posten gestellt worden, und er erhält, wenn auch wenig genug, doch immerhin das Dreifache von Frau D.'s staatlicher Besoldung", nämlich 1 Mt. 80 Pf. Tagelohn. Wie der erste beste profithungrige Kapitalist, so zieht der Kapitalistenstaat die billige Frauenarbeit der theureren Eine Männerarbeit vor und beutet sie aufs Gründlichste aus. Gleichstellung der Geschlechter im Punkte der staatsbürgerlichen Rechte weist er energisch als einen„ revolutionären" Greuel und Scheuel zurück. Eine Gleichstellung der Geschlechter im Punkte der Ausbeutung proletarischer Arbeitskraft zu Nutz und Frommen der Kapitalistenklasse ist ihm dagegen offenbar eine verdienstvolle That. Damit die Gattin und Mutter ihrem„ Naturberuf"„ voll und ganz" er= halten bleibe, darf die Frau in den meisten deutschen Vaterländern beileibe nicht das Recht besitzen, Mitglied politischer Vereine zu sein. Noch viel weniger darf sie ihre heilige Stellung" dadurch schwerstens gefährden", daß sie alle paar Jahre einmal einen Stimmzettel in die Urne wirft. Dagegen erlaubt der Staat der Frau achtzehnmal täglich, und zwar zur Tages- wie Nachtzeit, zum Dienst als Schrankenwärterin anzutreten, wenn auch die kleinen Kinder daheim schreien, vorausgesetzt nur, daß die Frau sich für ihre Arbeitsleistung mit Bettelpfennigen begnügt, die der Mann zurückweisen würde. Es geht nichts über die Logik gewisser„ Stüßen der besten aller Welten." " " Das Konfektionsarbeiterinnen- Elend erhellt aus den nachfolgenden Angaben, die nicht etwa von„ berufsmäßigen Aufhetzern und Aufwieglerinnen" herstammen, vielmehr von einer bürgerlichen Frauenrechtlerin, die zwar den Interessen der Arbeiterinnen nicht ohne Sympathie und Verständniß gegenüber steht, die aber doch durchaus zu den bürgerlich„ Gutgesinnten" zählt, denen die Einsicht in die Nothwendigkeit des Klassentampfs ermangelt, und welche des halb die kapitalistische Gesellschaft nur verbessern, nicht aber besei-. tigen wollen. In einer Versammlung des Dresdener Rechtsschutzvereins der sich seinerzeit der streifenden Konfektionsarbeiterinnen warm und verständig angenommen hat berichtete Frau Camp über die Folgen der neuen gesetzlichen Maßregeln zum Schutze der Konfektionsarbeiterinnen. Diese Maßregeln haben nach ihr nur eins bewirkt: daß die Zwischenmeister mehr und mehr Heimarbeit einrichteten, da die am häuslichen Herde geschaff= ten Ueberstunden sich der Kontrolle entziehen. Die Arbeiterinnen sind in ihren allen hygienischen Anforde rungen spottenden Behausungen inmitten ihrer vernach= lässigten Familie täglich dreizehn bis achtzehn Stunden beschäftigt. So sind, führte Frau Camp aus, die erlangten Zugeständnisse wieder zu nichte gemacht worden, und es sei unabweisbar, daß der nächste Reichstag sich mit der Regelung der Heimarbeit beschäftigen müsse, soll die traurige Lage der Konfektionsarbeiterinnen ein Weniges gebessert werden. Frau Camp fonstatirte also eine Thatsache, die von den Sozialdemokraten als Folge des überaus schwächlichen Vorgehens der gesetzgebenden Gewalten in Sachen des Konfektionsarbeiterschutzes von Anfang an vorausgesagt worden ist. Sie erhebt auf Grund ihrer Erfahrungen eine Forderung. für welche die Sozialdemokratie seit Langem schon kämpft. Die von Frau Camp hervorgehobenen Thatsachen sind jedoch nicht blos rücksichtlich der nöthigen Ausgestaltung des Konfektionsarbeiterschutzes beachlenswerth. Sie sind vielmehr gleichzeitig ein vernichtendes Armuthszeugniß für den Werth jener sozialreformlerischen Bestrebungen, welche behufs„Rettung der bürgerlichen Familie" die Frau der Fabrikarbeit entziehen wollen, welche aus„Achtung vor dem Heiligthum der Familie, das nicht durch Polizeischnüffelei entweiht werden darf", die Heimarbeit der gesetzlichen Regelung und der Gewerbeaufsicht zu entziehen trachten. * Die„Dienstbotenfrage" beschäftigt unsere Bourgeoisdamen auf das Lebhafteste, aber nicht in dem Sinne, wie man das Loos dieser armen Haussklaven wohl verbessern könnte, sondern in jenem, wie man sie noch mehr ausnutzen, noch mehr ihrer Freiheit zu berauben vermöchte. Da beklagt sich z. B. eine Dame bitter darüber, daß auf den Miethsbureaus— diesen modernen Menschenmärkten— die Dienstboten wie„Herrschaften" angezogen sind. Die Dame wünscht, daß die Mädchen ein„weithin sichtbares Erkennungszeichen" tragen sollen, etwa ein Häubchen und eine weiße Schürze. Warum nicht gleich Handschellen, wie die Sklavinnen des Alterthums?! Zwei andere energische Damen haben ihren Zorn gegen die Dienstmädchen in einer Broschüre ausgelassen, wo sie behaupten, daß durch Schuld der Mädchen mancher Haushalt zu Grunde geht und wo sie diese des schwärzesten Undanks zeihen, weil sie die„Herrschaft" verlassen, sobald die„gnädige Frau" sie nach vieler Mühe zu brauchbaren Dienstboten erzogen hat. Ueber die„Vergnügungssucht" der Dienstmädchen wird weiter Klage geführt. Diese Vergnügungssucht äußert sich gewöhnlich nur darin, daß das arme geplagte Mädchen alle vierzehn Tage einen Sonntag Nachmittag spazieren geht, während die Herrschaft dies alle Tage thun kann. Das Beste zum Thema aber leistet ei» Artikel, der kürzlich in Frau Lina Morgensterns„Hausfrauenzeitung" erschien. Er behandelt die Lage der Dienstmädchen in Amerika, und will durch das„entsetzliche" Bild, das er den deutschen Hausfrauen vorführt, diesen zeigen, daß sie es doch noch weit besser haben als ihre amerikanischen Schwestern. Denn— man bedenke!— in Amerika haben die Dienstmädchen jeden Donnerstag Ausgehetag, sie erhalten allwöchentlich ihren Lohn, sie können jederzeit den Dienst verlassen. Kein amerikanisches Mädchen läßt es sich gefallen, daß man, nach beliebter Art der„guten" deutschen Hausfrauen, die Speisekammer verschließt und das Essen zutheilt. Das Mädchen ißt— welch ein Uebermuth!— das was die„Herrschaft" übrig läßt, während es doch verpflichtet sein sollte, die Reste für den folgenden Tag aufzusparen. Die Haussklavin hält es für selbstverständlich, selbst„Braten, Geflügel, Obst und Kuchen" zu essen, während ein bescheidenes deutsches Dienstmädchen dergleichen gar nicht anzurühren wagt. Dabei erhält sie einen Lohn von 40— S0 Mk. monatlich, während in unserem lieben Vaterland ein „gutes" Mädchen mit 15 Mk. schon sehr zufrieden ist. Die Verfasserin des Artikels hätte noch hinzufügen sollen, daß die Amerikanerin ein richtiges, heizbares Zimmer für sich verlangt, während die Deutsche sich geduldig ein licht- und luftloses Loch anweisen läßt.— So lange unsere Bourgeoisdamen diejenigen Arbeiterinnen, die ihnen am nächsten stehen, denen sie ihr Haus, ja, sogar ihr Liebstes, ihre Kinder, anvertraue», und für die sie so leicht sorgen könnten, so unwürdig behandeln, so lange sie es nicht über sich vermögen, ihnen die einfachsten Menschenrechte zuzugestehen, so lange muß die gesammte weibliche Arbeiterschaft den sozialen Bestrebungen, den feurigen Liebes- werben der Damen so mißtrauisch wie möglich gegenüberstehen. Fraueuarbeit auf dem Gebiet der Industrie, des Handels und Bcrkehrswcscns. ' Die Erwerbsthätigkeit der Frauen im Deutschen Reich. Ueber die Vertheilung der erwerbsthätigen Frauen auf die verschiedenen Berufszweige und über die Erwerbsthätigkeit der Ehefrauen bringt die amtliche Statistik nach der Berufszählung vom 14. Juni 18S5 sehr interessante Angaben. Im Vergleich mit dem Stande von 1882 hat die Gesammtbevölkerung um 14,43 Prozent, die männliche um 14,71 Prozent und die weibliche um 14,26 Prozent zugenommen. Die erwerbsthätige Bevölkerung ist dagegen um 17,80 Prozent, die männliche um 16,03 Prozent, die weibliche um 23,60 Prozent gestiegen. Scharf springt hier die Zunahme der weiblichen Erwerbsthätigkeit in die Auge». Der Antheil der erwerbsthätigen weiblichen Personen an der Gesammtzahl der Personen weiblichen Geschlechts ist von 18,46 auf 19,97 Prozent, d. h. um 1,51 Prozent gestiegen, während der Antheil der Männer entsprechend von 60,33 auf 61,03 Prozent, d. h. um 0,65 Prozent gewachsen ist. Die Differenz in der Zunahme beträgt also 0,86 Prozent zu Gunsten der weiblichen Personen. Die berufslosen weiblichen Personen überhaupt, d. h. die Angehörigen ohne Hauptberuf und die sonstigen Berufslosen, sind von 75,98 Prozent auf 75,04 Prozent aller weiblichen Personen herabgegangen, während die erwerbsthätigen weiblichen Personen einschließlich der Dienstboten von 24,02 Prozent auf 24,96 Prozent zugenommen haben. Nachstehende Uebersicht giebt ein Bild von den Altersverhältnissen der Gesammtbevölkerung und der erwerbsthätigen Bevölkerung(ohne Dienstboten), geschieden nach de» Geschlechtern, für 1895. Es standen im Gesammtbevölkerung Erwerbsthätige Bevölkerung Von Bedeutung ist nun die Vertheilung der erwerbsthätigen weiblichen Personen auf die verschiedenen Berufszweige. Legt man die Berufsablheilungen � bis L der amtlichen Statistik(Landwirth- schaft zc., Industrie w., Handel und Verkehr, Lohnarbeit wechselnder Art; in der Abtheilung 1' giebt es keine Erwerbsthätigen) zu Grunde, so ergiebt sich folgendes Bild: Der Antheil der weiblichen Personen an der Berufsarbeit hat sich demnach gehoben in der Landwirthschaft um 2,43 Prozent, in der Industrie um 0,75 Prozent, im Handel und Verkehr um 5,80 Prozent, in der Lohnarbeit wechselnder Art um 7,76 Prozent, im öffentlichen Dienst und den freien Berufen um 2,33 Prozent.— In vorstehenden Zahlen ist nur die hauptberufliche Erwerbsthätigkeit berücksichtigt. Auch als Nebenerwerb hat sich die weibliche Arbeit im Verhältniß zu dem Stande von 1382 stärker vermehrt als die männliche Arbeit. Was sodann die Berussthätigkeit speziell der Ehefrauen betrifft, so sind gezählt worden Ehefrauen: Um die von 1882 bis 1895 stattgesundenen Verschiebungen in diesen Verhältnissen deutlicher zur Anschauung zu bringen, seien noch die Zahlen der in de» beiden Zählungen ermittelten Ehefrauen mit Hauptberuf einschließlich der verheiratheten weiblichen Dienstboten einerseits und der Ehefrauen ohne Hauptberuf, d. i. der verheiratheten weiblichen Angehörigen ohne Hauptberuf und der sonstigen Berufslosen(sog. Selbständigen), andererseits nebeneinandergestellt. Es 183 waren von den vorstehend überhaupt nachgewiesenen Ehefrauen ( 1895: 8 784 508 und 1882: 7719 253): Mit Hauptberuf Im Alter von 0-30 Jahren. 30 50 50 und mehr Jahren = Ohne Hauptberuf 1895 1882 1895 225 782 148 537 1 651 621 . 579 255 403 475 4 180 570 252 616 162 048 1 894 664 im Ganzen das sind rund 1 057 653 12 Proz. 714 060 9 Proz. 7 726 855 88 Proz. 1882 1418 858 3 870 411 1715 924 7 005 193 91 Proz. Hier hat also die Berufsthätigkeit um 3 Prozent zugenommen. Der Antheil der berufsthätigen Ehefrauen an der Zahl der berufsthätigen weiblichen Personen überhaupt( 1882: 5 541 517 und 1895: 6578 350) hat sich von etwa 13 Prozent im Jahre 1882 auf etwa 16 Prozent im Jahre 1895 gehoben, der Antheil der Ehefrauen an der weiblichen Gesammtbevölkerung dagegen im gleichen Zeitraum von 33,46 Prozent auf 33,32 Prozent vermindert. Wie die Ehefrauen mit Hauptberuf, ausschließlich der Dienstboten das sind, wie angegeben, 1046 381 i. J. 1895 und 697 639 i. J. 1882 sich auf die großen Berufsabtheilungen A bis E der amtlichen Statistik vertheilen, ist aus folgender Uebersicht zu erfennen: Ehefrauen mit Hauptberuf: = = = M = 1895 A. Landwirthschaft 2c... 0-30 Jahre alt 120 438 1882 86 843 30-50 50u. mehr 329 129 246 810 = 165 734 108 565 im Ganzen 615 301 442 218 B. Industrie 2c. 0-30 Jahre alt 30-50 74977 M 137 515 50 u. mehr M = 38 174 im Ganzen C. Handel und Verkehr. 0-30 Jahre alt 30-50 50u. mehr 250 666 19 770 77 392 32 014 129 176 4224 41 568 84 268 23 077 148 913 8 679 38 173 15 864 62 716 3 584 30-50 50 u. mehr 16 212 14 948 8 159 im Ganzen 28 595 6 661 25 193 E. Deffentlicher Dienst, freier Beruf..... 0-30 Jahre alt 30-50 V 50 u. mehr= im Ganzen 3 297 13 619 =. 5 727 22 643 im Ganzen D. Lohnarbeit wechs. Art 0-30 Jahre alt. = = = = = 2419 11 347 4.833 18 599 Die Zunahme der Ehefrauen mit Hauptberuf beläuft sich demnach in der Landwirthschaft auf 173 083, in der Industrie auf 101 753, im Handel und Verkehr auf 66 460, in der Lohnarbeit wechselnder Art auf 3402 und im öffentlichen Dienst und den freien Berufsarten auf 4044. Jm Verhältniß zu dem Stande von 1882 war der Zuwachs am größten beim Handel und Verkehr( über 100 Prozent), dann folgt die Industrie( etwa 70 Prozent), dann die Landwirthschaft ( nicht ganz 40 Prozent) u. s. w. Kinderarbeit. * Die Zahl der erwerbsthätigen Kinder ist bei der letzten Berufszählung in Deutschland zum ersten Mal ermittelt worden. Während man bisher nur die Altersklassen unter und über 20 Jahre unterschied, hat man jetzt auch die erwerbsthätigen Kinder unter 14 Jahren, und die unter 12 Jahren besonders gezählt. Es hat sich ergeben, daß 214 954 Kinder( 130 285 Knaben und 84 669 Mädchen) unter 14 Jahren erwerbsthätig sind; von diesen Kindern sind 32 398 unter 12 Jahre alt( 25 267 Knaben und 7131 Mädchen). Dabei ist zu bemerken, daß diese Zahlen sich nur auf den Hauptberuf und den Hausgesindedienst beziehen. Inwieweit Kinder nebenher thätig sind, ist leider nicht ermittelt worden. Was im Einzelnen die Industriezweige anbetrifft, in welchen Kinder unter 14 Jahren thätig sind, so gestaltet sich das Verhältniß folgendermaßen: Ziegelei. Schlosserei. Knaben 1453 Mädchen 122 . 2062 13 2078 29 1803 116 • Schneiderei 1729 427 . Tischlerei Bäckerei. Knaben Mädchen Schuhmacherei 1962 64 Müllerei 2152 120 Spinnerei 459 689 Weberei. Näherei. 1057 1142 1223 Erzgewinnung Stein- und Braunkohlengewinnung Steinbruch. 114 21 212 62 258 44 Wieso es kommt, daß trotz der Arbeiterschutzgesetze gerade in den drei zuletzt genannten Industriezweigen noch so viele Kinder erwerbsthätig sind, bedarf dringend einer Aufklärung. Die meisten Kinder sind in der Landwirthschaft thätig, nämlich 135 125, darunter 94 121 Knaben und 41 004 Mädchen. Von diesen Kindern sind 30 604 unter 12 Jahre alt. In welchem Verhältniß sich diese Hauptberufsthätigkeit von Kindern unter 14 und 12 Jahren zur Schulpflicht verhält, müßte energisch untersucht werden. Wir haben in letzter Zeit häufig gehört, daß der Gutsherr und Schulpatron das Schulgebäude einfach verfallen ließ; vermuthlich kommt das weit öfter vor, als man erfährt, denn er erspart dadurch die Kosten für Aufbau oder Reparatur und zieht reichlichen Gewinn aus den billigen, ihm nun ganz zur Verfügung stehenden Arbeitskräften. In folgenden Berufen sind Kinder unter 14 Jahren erwerbsthätig: Knaben Mädchen Häusliche Dienstboten Handel. Beherbergung und Erquickung Musit, Theater u. sonstige Schaustellungen 848 32653 3506 1790 992 1033 467 62 In Lohnarbeit wechselnder Art finden sich 1812 Kinder. Im Staats- und Gemeindedienst(!) werden 368 aufgeführt. Wenn wir mit all diesen hohen Zahlen die letzten Berichte der Fabrikinspektoren vergleichen, wonach nur 988 Kinder in Fabriken arbeiten, so sehen wir, daß die Arbeiterschutzgesetzgebung zwar ihre Verdrängung aus den Fabriken bewirkt hat, sich aber sonst als durchaus unwirksam erweist. Es giebt zahlreiche sentimentale Leute, die das Eindringen des Staates in die Familie mit allen Mitteln verhüten wollen; angesichts der Ergebnisse der Berufszählung werden sie zugeben müssen, daß man selbst von ihrem Gefühlsstandpunkt aus die Ausdehnung des gesetzlichen Kinderschutzes auf Heimarbeit, Landwirthschaft, Handel und Handwerk verlangen muß. Wirthschaftliche Kämpfe. * Ein Arbeiterinnenausstand droht in Paris und zwar in den Vierteln Vendôme und Gaillon auszubrechen. Es sind die Arbeiterinnen der vornehmen Damenkleidermacher, die in diesen Vierteln ihren Sitz haben, welche deshalb auch als die Geburtsstätten der neuen Moden angesehen werden müssen. Trotz des Gesetzes, das die Dauer der Frauenarbeit beschränkt, lassen die Betriebsinhaber ihre Gehilfinnen bis 10 oder 11 Uhr Abends arbeiten. Wenn die Arbeitsinspektoren kommen, sind die Arbeiterinnen im Nebenzimmer verschwunden, der Arbeitssaal steht leer. Da die meisten der Arbeiterinnen sehr weit entfernt wohnen, sind sie zur späten Stunde den Angriffen der Strolche ausgesetzt, die in den einsamen Vierteln und Straßen nie fehlen, und werden oft ihres Wochenlohnes beraubt. Die Arbeiterinnen getrauen sich nicht, dergleichen anzuzeigen, denn dadurch käme auch der Mißbrauch der verbotenen Nachtarbeit heraus, und die Betriebsinhaber würden die beraubten Arbeiterinnen noch obendrein fortschicken. Deshalb bereiten die Arbeiterinnen jetzt einen Ausstand vor, der eben nur zum Ziele führen kann, wenn Alle sich daran betheiligen. Soziale Gesetzgebung. * Arbeiterschutz in Rußland. Durch Gesetz vom 2./14. Juni d. J., welches am 1./13. Januar 1898 in ganz Rußland in Kraft treten soll, und zwar in allen Fabriken, Manufakturen, Bergwerken und Staatswerkstätten, mit Ausnahme jener, die dem Kriegs- und Marineministerium unterstehen, ist, wie wir bereits mittheilten, in Rußland ein Maximalarbeitstag für sämmtliche Arbeiter eingeführt worden. Es ist dies ein beträchtlicher Fortschritt, da in Rußland bisher in vielen Industrien Arbeitszeit von 15 und 16 Stunden die Regel war und der 13 stündige Arbeitstag als die durchschnittliche Arbeitszeit in der kräftig aufstrebenden russischen Industrie angenommen werden konnte. Das neue Gesez beschränkt die Arbeitszeit an Wochentagen bei Tage auf 11 Stunden( nur Samstags auf zehn Stunden), bei Nacht auf zehn Stunden. Als Nachtarbeit wird, wenn nur eine Schicht arbeitet, die Zeit von 10 Uhr Abends bis 5 Uhr Morgens, und wenn zwei Schichten sich ablösen, die Zeit von 10 Uhr Abends bis 4 Uhr Morgens betrachtet. Die Sonntage und eine Anzahl anderer Feiertage sind als Ruhetage zu betrachten, wobei es jedoch Nichtchristen gestattet ist, anstatt des Sonntags an einem anderen Tage der Woche zu feiern. Die Regierung hat das Recht, in gesundheitsschädlichen Betrieben die Arbeitszeit noch weiter herabzusetzen. Die Ueberwachung der Durchführung des Gesetzes ist den Gewerbeinspektoren anvertraut. Daß im Gesetz keine Vorkehrungen für eine schleunige und möglichst gerechte Entscheidung von Streitfällen( Schiedsund Gewerbegerichte) vorgesehen sind, erscheint als ein großer Mangel. Auch die festzuhaltenden Arbeitspausen sind leider nicht bestimmt. Das neue Arbeiterschutzgesetz ist wesentlich mit auf die neuerliche Arbeiterbewegung in Rußland zurückzuführen, insbesondere auf die großen Ausstände der St. Petersburger Textilarbeiter. Diese Ausstände erfolgten ganz nach westeuropäischem Zuschnitt und unterschieden sich sehr deutlich von den spontanen tumultuarischen Ausbrüchen der Unzufriedenheit der früheren Zeit. Selbst der russische Regierungsanzeiger sprach mit Rücksicht auf die ausständigen Arbeiter von der ,, ruhigen, besonnenen, obwohl ungesetzlichen Verlegung ihrer Pflichten". Die Bewegung der Arbeiter richtete sich nicht so sehr gegen die Niedrigkeit des Arbeitslohnes, als vielmehr gegen die Mißbräuche auf dem Gebiete der Arbeitszeit und der Arbeitsordnungen. So verlangten z. B. die Spinner der Katharinischen Manufaktur im St. Petersburger Kreise, in der die Arbeitszeit 14 Stunden mit einer Stunde Mittagspause betrug, die Herabsetzung der effettiven Arbeitszeit auf 10% Stunden, zugleich aber, daß der Arbeitstag fest begrenzt werde von 7 Uhr Morgens bis 7 Uhr Abends, daß die Mittagspause 11/2 Stunden dauere u. s. w. Dem ersten Ausstand der St. Petersburger Textilarbeiter im Januar vorigen Jahres suchte man zwar noch in der üblichen Weise durch Einsperrungen, Ausweisungen und Verschickung, durch Zusendung der fälligen Löhne und der Arbeitsbücher der Ausständigen an die betreffende Heimathgemeinde in der Provinz u. s. w. zu steuern; als aber Mitte Januar d. J. der Ausstand von Neuem begann und nicht weniger als 20000 Menschen ergriff, und die Ausständigen erklärten, es sei ihnen schon im Sommer ein Maximalarbeitstag und Abstellung ihrer Beschwerden versprochen worden, da wurde unter dem Vorsitz des Finanzministers Witte eine Konferenz der Fabrifinspektoren und Fabrikanten zusammenberufen, welche die Grundzüge des neuen Arbeiterschutzgesetzes festsetzte. Die St. Petersburger Ausstände wurden, wie wir bereits mittheilten, von einer anscheinend kleinen, aber energischen und fähigen sozialdemokratischen Organisation geleitet, die den Namen ,, Vereinigung für die Befreiung der arbeitenden Klasse" führt, unter den Arbeitern sozialdemokratische und sozialpolitische Flugschriften verbreitet und in St. Petersburg auch für eine Maifeier( Verbreitung von Maifestzeitungen) gesorgt hat. Zum Schutze der unehelichen Kinder enthält das Norwegische Gesetz vom 20. August 1842 folgende Bestimmungen: Art. X: Bestraft wird derjenige Mann mit Geldstrafe, Gefängniß oder mit Zwangsarbeit bis zum fünften Grad, der sich weigert, einer Frau, die von ihm außerhalb der Ehe geschwängert ist, diejenigen Hilfsmittel zu gewähren, die er seiner Lage nach zu gewähren vermag, und welche die Schwangerschaft und die Entbindung erfordern, falls er durch diese Weigerung verursacht, daß die Frau ins Elend geräth oder einen strafbaren Aft gegen das Leben des ungeborenen oder geborenen Kindes begeht. Art. XI: Mit Gefängniß oder Zwangsarbeit bis zum fünften Grad wird derjenige Mann bestraft, der weiß, daß eine von ihm geschwängerte Frau eine strafbare That gegen das ungeborene oder geborene Kind begehen will und nicht versucht, diese That zu verhindern. Wenn der Tod des Kindes erfolgt ist, können ihm die Zwangsarbeiten des vierten Grades auferlegt werden. Art. XII: Eltern, Lehrer und andere Personen werden in ähnlichem Falle ebenfalls mit Geldstrafe und Gefängniß bestraft, wenn sie eine geschwängerte Frau verlassen, welche zu ihnen oder zu ihrem Hause gehört und in Folge dieser Verlassenheit und Hilfslosig= keit eine strafbare That gegen das Leben des ungeborenen oder ge= borenen Kindes begeht. Wie Professor Bridel aus Genf auf dem internationalen Frauenfongreß zu Brüssel mittheilte, haben diese Bestimmungen sehr gute Wirkungen erzielt. Frauenbewegung. * Weibliche Juristen. Die französische Presse beschäftigte sich fürzlich in spaltenlangen Artikeln auf das Lebhafteste mit Fräulein Jeanne Chauvin, die, wie wir schon berichteten, zur Advokatur zugelassen werden wollte. Um sie zu unterstützen hatte einer der be= fanntesten Feministen( Frauenrechtler), Louis Frant, ein Memorandum über ,, weibliche Advokaten" erscheinen lassen, worin er den Nachweis der Berechtigung von Fräulein Chauvins Forderung 184 Berantwortlich für die Redaktion: Fr. Klara Zetkin( Eißner) in Stuttgart. zu führen suchte. Fräulein Chauvin hat vom Generalstaatsanwalt des Pariser Appellhofs das Lizentiatendiplom erhalten und wird demnächst den vorgeschriebenen feierlichen Eid leisten. Da, wie bereits gesagt, die Mehrzahl der Pariser Advokaten für ihre Sache eintritt, so dürfte sie bald ihre Antrittsrede im Justizpalast halten. Frankreich gebührt der Ruhm, in Europa den ersten weiblichen Doktor der Rechte zur offiziellen Ausübung der Praxis als Rechtsanwalt zugelassen zu haben. Vor acht Jahren erhob in Brüssel eine junge Belgierin, Marie Popelin, gleichfalls den Anspruch, als Rechtsanwalt zugelassen zu werden, leider ohne Erfolg. Es muß anerkannt werden, daß sich unter den Feministen, die für Fräulein Chauvin eintraten, viele ihrer Berufskollegen befanden. Ganz richtig erklärte einer von diesen kürzlich einem Reporter der Zeitung„ Temps":" Es heißt einfach logisch handeln, wenn wir den weiblichen Doktor der Rechte zur Advokatur ebenso zulassen, wie den weiblichen Doktor der Medizin zur ärztlichen Praxis. Wenn wir den Frauen die Universität öffnen, müssen wir ihnen auch den Beruf freigeben, und warum der Einen verbieten, was wir der Anderen erlauben?" * Zur Jnspektorin für Armenpflege ist in London Miß Ina Stansfield ernannt worden. Sie war bisher Pflegerin in einem Armenviertel. * In den Armenrath von Südaustralien wurde als erste Frau Miß Katharine Spence berufen. * Den ersten weiblichen Schulinspektor hat die Regierung von Südaustralien in Miß Blanche Mc Stamara angestellt. * Als Rechtsanwalt hat sich eine Farbige, Miß Lulie Lyttle, in Kansas( Nordamerika) niedergelassen. Sie ist erst 23 Jahre alt und hat sich zum Ziele gesetzt, besonders für die Sache der Frauen ihrer Rasse einzutreten. und zu Betreffs des Frauenstimmrechts in Norwegen äußerte der Dichter und Politiker Björnstjerne Björnson kürzlich gegenüber einem Berichterstatter des Blattes, Politiken", daß seine Einführung nur eine Frage der Zeit sei. Der glänzende Wahlsieg, den die radikale Partei in Norwegen in letzter Zeit errungen hat dem die politische Agitation des berühmten Dichters nicht wenig beitrug wird nach seiner Ansicht als erste Folge die Einführung des allgemeinen Wahlrechts nach sich ziehen. Als Frucht des allgemeinen Wahlrechts erwartet Björnson eine Reihe von Reformen in der Richtung der Unabhängigkeit Norwegens von Schweden und der Erweiterung der Volksrechte, darunter auch das Wahlrecht für das weibliche Geschlecht. In Deutschland hat keine der bürgerlich radikalen Parteien die Forderung der Gleichberechtigung des weiblichen Geschlechts in ihr Programm aufgenommen. Auch der Frauenfrage gegenüber erweist die deutsche Demokratie ihre Rückständigkeit und Schwäche. Einen weiblichen Bürgermeister hat das kleine Städtchen Lincoln in New Jersey, Nordamerita, bekommen. Außer der jungen, hübschen Miß Emma Egel, die mit dem Amte betraut wurde, ist noch eine Frau in den Rath der Stadt gewählt worden, der im Ganzen aus fünf Personen besteht. Da zwei von den drei männlichen Rathsmitgliedern es für unter ihrer Würde hielten, unter weiblichem Regiment zu stehen und ihr Amt niederlegten, steht eine Neuwahl bevor, bei der, wie es heißt, noch eine Frau gewählt werden wird. Auch der Stationsvorsteher Lincolns ist eine Frau, so daß hier von einer„ Weiberherrschaft" gesprochen werden kann. Freilich herrschen die Frauen in Lincoln nur über 500 Seelen. Ueber die Zulassung der Frauen zum Apothekerberuf hat sich nun auch die Desterreichische Pharmazeuten- Gesellschaft ausgesprochen. Mit großer Mehrheit nahm sie auf ihrem letzten Kongreß eine Resolution an, wonach die Zulassung der Frauen zum Apothekerberuf nicht nur von der vorgeschriebenen Vorbildung und körperlichen Eignung, sondern auch in jedem einzelnen Falle von einer besonderen ministeriellen Verfügung abhängig gemacht werden soll. Den Genossinnen zur Beachtung. Die Adresse der Vertrauensperson der Genossinnen von Gera ist: Frau Ida Langheinrich, Gera, Marienstraße 20, 2 Treppen. Quittung.. Für den Agitationsfonds gingen folgende Beträge ein: aus Memel durch Genossin Treptau auf Liste Nr. 39: 10 Mt.; aus Köln von den Genossinnen: 20 Mt.; Summa 30 Mt. Dankend quittirt Frau M. Wengels, Vertrauensperson Berlin O, Fruchtstraße 30, Quergeb. 2 Tr. Druck und Verlag von J. H. W. Die Nachf.( G. m. b.g.) in Stuttgart.