Nr. 1. 2 H Koft Die Gleichheit. 8 8. Jahrgang. VOLKSVEREINS FÜR DAS KATH. DEUTSCHLAND AGLABEACH Zeitschrift für die Interessen der Arbeiterinnen. Die„ Gleichheit" erscheint alle 14 Tage einmal. Preis der Nummer 10 Pfennig, durch die Post( eingetragen unter Nr. 2970) vierteljährlich ohne Bestellgeld 55 Pf.; unter Kreuzband 85 Pf. Jahres- Abonnement Mt. 2.60. Stuttgart Mittwoch, den 5. Januar 1898. Nachdruck ganzer Artikel nur mit Quellenangabe gestattet. Juhalts- Verzeichniß. An die Leserinnen und Leser. Schutz unseren Kindern. Aus der Bewegung. Feuilleton: Was die Revolution für die Frauen that. Von E. Bellamy. Notizentheil von Lily Braun und Klara Zetkin: Gewerkschaftliche Arbeiterinnen- Organisation. Soziale Gesetzgebung. Weibliche Fabrik inspektoren. Sittlichkeitsfrage. Frauenarbeit auf dem Gebiete der Industrie, des Handels und Verkehrswesens. Kinderarbeit.Sozia listische Frauenbewegung im Auslande. Frauenbewegung. An die Lelerinnen und Leser. Die ,, Gleichheit" nimmt unter den periodisch erscheinenden Frauenblättern in Deutschland eine eigenartige Stellung ein. Scharf unterscheidet sie sich in ihrem grundsäßlichen Erfassen der Frauenfrage von all den Zeitschriften, die mehr oder weniger fonsequent für die Gleichberechtigung des weiblichen Geschlechts eintreten. Wohl kämpft die„ Gleichheit" für die volle soziale Befreiung der Frau und zwar verficht sie die einschlägigen Forderungen weit rückhaltsloser und energischer als die meisten frauenrechtlerischen Organe. Aber der von ihr vertretenen Geschichts auf faffung nach bedeutet die soziale Gleichberechtigung der Geschlechter im Rahmen der heutigen Gesellschaft keineswegs die Lösung der Frauenfrage. Die juristische Gleichstellung der Frau mit dem Manne auf allen Gebieten des sozialen Lebens schafft vielmehr erst den Boden, auf dem neue wirthschaftliche, soziale und sitt liche Konflikte emporwachsen. Unter der Herrschaft der kapitalistischen Ordnung müssen diese sich in dem Maße entwickeln, als die Frau in allen Berufssphären zur Konkurrentin des Mannes wird; als sie sich nur entscheiden kann zwischen der wirthschaft lichen Abhängigkeit vom Manne in der Familie und der wirthschaftlichen Abhängigkeit vom Kapitalisten in der Gesellschaft; als zu dem Pflichtenkreis im Heim ein neuer Pflichtenkreis in der Welt tritt. Des Weiteren macht die soziale Gleichberechtigung der Frau zwar der Geschlechtsherrschaft des Mannes über das Weib ein Ende, läßt jedoch die Klassenherrschaft der Besitzenden über die Nichtbesißenden in voller Schärfe fortbestehen, damit aber auch die wirthschaftliche Ausbeutung und soziale Unfreiheit der erdrückenden Mehrzahl der Frauen. Die„ Gleichheit" vertritt deshalb die Ueberzeugung, daß die Frauenfrage als Theil der sozialen Frage ihre Lösung erst finden fann nach einer Umgestaltung der Gesellschaft aus einer fapitalistischen in eine sozialistische. Einzig und allein in einem sozialistischen Gemeinwesen verschwindet mit der bestehenden Eigenthumsordnung die wirthschaftliche Herrschaft des Menschen über den Menschen, die Ursache jeder gesellschaftlichen Unterdrückung und jeder Ausbeutung ist, verschwindet damit der soziale Gegensatz zwischen Mann und Frau, zwischen dem Wirken der Letzteren in der Familie und ihrer Thätigkeit in der Gesellschaft. " Dieser Auffassung entsprechend betont die Gleichheit", daß die Masse der Frauen ihre volle soziale Befreiung nicht erwarten darf von einem Kampfe von Geschlecht zu Geschlecht, sondern nur vom proletarischen Klassenkampf. Denn nur der bewußte Klassen kampf des Proletariats fann und muß die von der wirthschaft. lichen Entwicklung vorbereitete sozialistische Gesellschaft herbeiführen. Buschriften an die Redaktion der„ Gleichheit" sind zu richten an Fr. Klara Zetkin( Gißner), Stuttgart, RothebühlStraße 147, III. Die Expedition befindet sich in Stuttgart, Furthbach- Straße 12. Die„ Gleichheit" fußt also theoretisch auf dem Boden der materialistischen Geschichtsauffassung, wie sie von Marg und Engels formulirt worden ist. Sie ist ihrem Charakter nach ein Organ des proletarischen Klassenkampfs. So unverschleiert sie in der Folge jederzeit die Ueberzeugung vertritt, daß nur eine grundlegende Umgestaltung der Eigenthums- und Wirthschaftsverhältnisse der Masse der Frauen die Befreiung bringt, so nachdrücklich fordert sie für die Jeztzeit durchgreifende soziale Reformen. Sie tritt ein für alle Forderungen, welche darauf abzielen, die soziale Unterbürtigkeit der Frau dem Manne gegenüber zu beseitigen, innerhalb der kapitalistischen Gesellschaft die soziale Gleichberechtigung der Geschlechter herbeizuführen. Besonders energisch kämpft sie für das freie Vereins- und Versammlungsrecht und für das aftive und passive Wahlrecht der Frau zu allen gesetzgebenden, verwaltenden 2c. Körperschaften. Mit dem gleichen Nachdruck befürwortet sie alle Maßregeln, welche geeignet sind, die Lasten der Arbeiterklasse zu erleichtern, ihre Arbeits- und Lebensbedingungen zu verbessern, ihre Rechte zu erweitern und zu sichern. Scharf betont sie die Nothwendigkeit eines umfassenden gesetzlichen Schutzes und vermehrter Rechte für die Berufsarbeiterinnen, als der heutigentags zwiefach ausgebeuteten und unterdrückten sozialen Schichte. " Die„ Gleichheit" wendet sich im Besonderen an die fortgeschrittenſten Proletarierinnen, mögen sie mit Hand oder Hirn dem Kapital frohnden. Sie strebt danach, diese theoretisch zu schulen, ihnen ein klares Erfassen des geschichtlichen Entwicklungsgangs zu ermöglichen und sie damit zu befähigen, nicht blos selbst bewußt am Befreiungskampf des Proletariats theilzunehmen, sondern auch aufklärend und lehrend unter ihren Klassengenossinnen zu wirken und sie zu zielflaren Kämpferinnen zu erziehen. Im Sinne dieser Aufgabe behandelt die Gleichheit" in ihren Artikeln soziale Probleme, nimmt sie Stellung zu den auftauchenden Zeitfragen, zumal zu solchen, welche die Interessen der proletarischen Frauenwelt berühren. Im Sinne dieser Aufgabe giebt sie in ihrem Notizentheil einen Ueberblick über Erscheinungen auf dem Gebiet der Sozialpolitik, der Frauen- und Kinderarbeit, der Arbeitsbedingungen der Arbeiterinnen, der Frauenbewegung des In- und Auslands 2c. Ein möglichst umfangreiches und reichhaltiges Thatsachenmaterial soll die theoretische Ueberzeugung stüßen und festigen, soll Belege erbringen für das geschichtliche Vergehen und Werden, das zur sozialistischen Gesellschaft führt, soll die Nothwendigkeit erweisen, durch gründliche Reformen dem Fortschritt die Bahn zu ebnen. So ruft die" Gleichheit" die klassenbewußten Proletarierinnen nicht blos zum Kampfe für ihre Befreiung, sie liefert ihnen auch Waffen, Rüstzeug für den Kampf. Ihrem Charakter als Kampfes- und Schulungsorgan der sozialdemokratischen Frauen entsprechend, verdient unseres Erachtens die Gleichheit" auch die Beachtung Derer, welche die sozialistische lleberzeugung nicht theilen, aber von der Erkenntniß durchdrungen sind, daß der werkthätigen Masse und den Frauen eine größere Antheilnahme an dem Kulturleben und eine thätige Mitarbeit an seiner Fortentwicklung gesichert werden muß. Mögen diese Kreise der sozialdemokratischen Frauenbewegung und ihren Lebensäußerungen gegnerisch oder sympathisch gegenüberstehen, ganz gleich: sie müssen mit ihrem Vorhandensein rechnen, sie müssen sich über die Bedingungen ihrer Eristenz, über ihre Forderungen, ihre Entwicklung unterrichten. Die„ Gleichheit" zeichnet scharf den Charakter und die Ziele des klassenbewußten Theiles der prole tarischen Frauenwelt Deutschlands, in ihr findet sich thatsächliches Material zur Kennzeichnung der Verhältnisse, in denen sie wurzelt und aus denen sie ihre Nahrung zieht; in ihr werden wieder und wieder die Reformforderungen begründet, die im Interesse der proletarischen Frauenwelt liegen. Wie in den vorausgegangenen sechs Jahren, so wird auch weiterhin die„ Gleichheit" aufrichtig danach streben, die gesetzte Aufgabe immer vollkommener zu erfüllen. Die bekanntesten Vorkämpferinnen der proletarischen Frauenbewegung auf politischem und gewerkschaftlichem Gebiet werden der Redaktion ferner als treue Mitarbeiterinnen zur Seite stehen. Frauen, welche die proletarischen Arbeits- und Eristenzbedingungen gründlich aus eigener Erfahrung fennen, haben Artikel über die Verhältnisse der Berufsarbeiterinnen zugesagt. Frauen, die durch ihre Arbeiten auf wissenschaftlichem und literarischem Gebiet einen allgemein geachteten Namen errungen haben, arbeiten auch im neuen Jahre regelmäßig an der„ ,, Gleichheit" mit. Frau Lily Braun wird auch fünftig der„ Gleichheit" in hervorragendem Maße ihre Mitarbeiterschaft zuwenden, die bereits im verflossenen Jahre soviel dazu beigetragen hat, das Blatt reichhaltiger und vielseitiger zu gestalten. Aus der Feder von Frau Dr. med. AdamsLehmann, die als Verfasserin des Frauenbuchs" rühmlichst be= fannt ist, erscheinen Abhandlungen über Fragen der Hygiene 2c. Frau Adelheid Popp- Dworschat, die bewährte Vorfämpferin der proletarischen Frauenbewegung in Desterreich, hat eine Reihe von Artikeln zugesagt, von denen der erste Die christlich- soziale Frauenbewegung in Wien" behandelt und in Nr. 2 der„ Gleich heit" erscheint. " " " Redaktion und Verlag werden wie bisher Alles aufbieten, was in ihren Kräften steht, damit die Gleichheit" ihrer Aufgabe gerecht wird, ihre alten Freunde bewahrt und neue Sympathien gewinnt. Möchten für die Verbreitung der„ Gleichheit" Alle wirken, die mit uns die gleichen Ziele verfolgen und die Nothwendigkeit erkennen, die proletarischen Frauen zielklar und gut gerüstet dem Befreiungskampf ihrer Klasse zuzuführen. Die Gleichheit" ist im Reichspostzeitungskatalog für 1898 unter Nr. 2970 eingetragen, im württembergischen Katalog unter Nr. 125 und kostet vierteljährlich 55 Pfennig ohne Bestellgeld. Die Redaktion und der Verlag. Schuk unseren Kindern. ,, Seit bald hundert Jahren ist die Kinderarbeit und sind die staatlichen Schußbestimmungen für Kinder und junge Leute der Gegenstand zahlreicher Enquêten und das Thema langwieriger Diskussionen an den verschiedensten Kongressen gewesen. Es läßt sich konstatiren, daß im Laufe der Zeit immer strengere Bestimmungen vom Staate gefordert wurden, und daß man der Ausbeutung der Kinderarbeit durch die Unternehmer immer engere Grenzen zog. Leider hat die Gesetzgebung der einzelnen Staaten nicht Schritt gehalten mit den Ergebnissen der wissenschaftlichen Forschung und Diskussion. Es rührt dieses Zurückbleiben der gesetzlichen Schutzbestimmungen für die Kinder hinter den berechtigten Wünschen und Forderungen der Hygiene und Volkswohlfahrt davon her, daß bei den gesetzgebenden Körperschaften gewisse nichtige Argumente Einfluß haben, welche nur dazu da sind, die Ausbeutungswuth gewissenloser Arbeitsherren zu verdecken." Also erklärte Dr. Gehring in seinem Referat über die Kinderarbeit auf dem internationalen Kongreß für Arbeiterschutz zu Zürich. Wir stellen dieses vernichtende Urtheil über eine der schwersten Unterlassungssünden der gesetzgebenden Gewalten der selbstgefälligen Ruhmredigkeit gegenüber, mit welcher der Staatssekretär des Innern, Herr v. Posadowsky, schon die bloße Initiative zu einer offiziellen Enquête über die gewerbliche Erwerbsthätigkeit der Kinder als eine große sozialpolitische That pries. Muß denn in Deutschland das Elend der auch des dürftigsten gesetzlichen Schußes ermangelnden erwerbsthätigen Kinderschichten erst noch entdeckt werden, damit ein Eingreifen der Gesetzgebung erfolgt? Mit nichtem! Seit sehr langen Jahren ist es in flammenden Zügen in einer Reihe anerkannter wissenschaftlicher Einzelforschungen geschrieben. Die trefflichen Arbeiten über die Hausindustrie von Say, Schnapper- Arndt, Thun und Anderen zeichnen das erschütternde Martyrium der Kleinen, die von der Ausbeutung um Kinderlust, körperliche Gesundheit, geistige Spannkraft, Entwicklungsmöglichkeit geprellt 2 in engen, dumpfigen Heimwerkstätten dahinwelken. Die Berichte der Fabrikinspektoren werfen hier und da grelle Streiflichter auf die jammervollen Bedingungen, unter denen Kinder in nicht inspektionspflichtigen Betrieben thätig sind. Gut konservative Pastoren konstatiren, von der Wucht der Thatsachen gezwungen, daß die Verwendung findlicher Arbeitskräfte beim Rübenverziehen, bei der Kartoffelernte und anderen landwirthschaftlichen Arbeiten in schwerster Weise die Gesundheit der Kinder und ihren armseligen Bildungsgang schädigt, ihre Sittlichkeit bedroht. Der verhängnißvolle Einfluß der nebenberuflichen Erwerbsthätigkeit von Schulkindern auf deren körperliche und geistige Entwicklung, auf ihre Leistungen, ist so offensichtlich, daß nach einzelnen verständigen Lehrern die deutschen Lehrervereine der Angelegenheit ihre Aufmerksamkeit zuwendeten. Ihre Erhebungen haben über den Umfang und die Wirkungen der Erwerbsthätigkeit von Schulkindern ein höchst werthvolles Material ergeben, welches das gesetzliche Einschreiten geradezu herausfordert. Die Angaben der offiziellen Berufsstatistik über die im Hauptberuf erwerbsthätigen Kinder die sehr wahrscheinlich hinter der Wirklichkeit zurückbleiben sind ein weiterer gewichtiger Grund für die Dringlichkeit, den gesetzlichen Schutz der Kinder gegen die kapitalistische Ausbeutung auszudehnen und zu vertiefen. Forschungen und Forderungen von Aerzten und Hygienikern haben in dieser Richtung klar die Bahn und die Ziele der Gesetzgebung abgesteckt. Kurz, zur Begründung eines weitreichenden gesetzlichen Schutzes der erwerbsthätigen Rinder bedurfte es in Deutschland nicht erst einer Enquête. Begründendes Material ist in überreicher Fülle vorhanden und braucht nicht erst von„ gekommenen und kommenden Männern" mühsam mit taschenspielermäßiger Fingerfertigkeit in der Behandlung von Thatsachen zusammengeklaubt werden, wie etwa die Möchte gern- Rechtfertigungen der uferlosen Flottenpläne. Trotzdem könnte eine vom Reiche angeordnete Enquête über die Erwerbsthätigkeit der Kinder höchst bedeutsam werden. Offizielle, unanfechtbare Thatsachen in schier unerschöpflicher Menge könnten Material liefern für ein kulturgeschichtliches Dokument ersten Ranges, könnten sich Baustein an Baustein zu einem Monument fügen von unserer Zeiten Schande. Denn wenn irgend ein Greuel der kapitalistischen Raubwirthschaft mit Menschenleben anklagend gen Himmel schreit, so ist es die schamlose Ausbeutung der Schwächsten und Wehrlosesten aller Schwachen und Wehrlosen, der hilfsbedürftigen Kinder. Aber eine so gewaltige Bedeutung wird diese Enquête dieser Regierung nun und nimmer erlangen. Stumm und die ost= elbischen Junkter sind Trumpf im Reiche, und so ist von Anfang an dafür gesorgt, daß die Bäume einer Enquête nicht allzu fürwitzig in den Himmel der kapitalistischen Ausbeutung wachsen. Die Erhebung verliert dadurch bedeutend an Werth, daß sie davon absieht, die Verhältnisse der bei landwirthschaftlichen Arbeiten und im Gesindedienst verwendeten Kinder zu erforschen. Sie soll sich lediglich auf die gewerblich thätigen findlichen Arbeiter erstrecken. Damit verzichtet die Regierung darauf, die Arbeitsbedingungen von rund Dreiviertel der im Hauptberufe erwerbsthätigen Kinder amtlich aufzuhellen. Nach der letzten Berufs- und Gewerbezählung waren nämlich nur 45 375 noch nicht vierzehnjährige Kinder gewerblich thätig, dagegen 135 175 in der Landwirthschaft und 33 501 im häuslichen Dienst. Die Einschränkung des Gebiets der Erhebung wird damit begründet, daß schon aus Gesundheitsrücksichten eine Verwendung der Kinder zu leichten Arbeiten in der Landwirthschaft und Gärtnerei, wo sie in freier Luft in einer dem jugendlichen Körper angemessenen Weise Bewegung und Bethätigung ihrer Kräfte finden, nicht nur zulässig, sondern sogar nützlich und empfehlenswerth ist." Diese Begründung erscheint als unverfrorener Hohn angesichts der gesundheitlichen und zumal auch sittlichen Schädigungen, welche als Folgen der empfehlenswerthen"," leichten" landwirthschaftlichen Arbeiten für die Kinder von Leuten gebrandmarkt worden sind, die nicht eines Angekränkeltseins mit+++ sozialistischen Neigungen geziehen werden können. Die landwirthschaftlichen Verrichtungen werden amtlich als leicht für die Kinder geaicht, weil sie den großen Rübenbaronen und Schnapsbrennern schwer einträglich sind; als dem jugendlichen Körper angemessen, weil sie ungemessene Profite in den Säckel der Junker leiten; sie sind diesen nützlich, darum müssen sie den proletarischen Kleinen empfehlenswerth sein. Mit einem Worte, ihre Bewerthung und die Beschränkung der Enquête ist lediglich unter dem Gesichtswinkel der Ausbeutungsgewohnheiten und des Nußens der Großgrundbesitzer erfolgt und ohne jede Rücksicht auf die Interessen der findlichen Arbeitskräfte. Weit entfernt deren Frohn mildern zu wollen, soll nicht einmal ein Zipfelchen des Schleiers davon gelüftet werden. Auf dem verhältnißmäßig eng begrenzten Gebiet der gewerb lichen Kinderarbeit, das die Enquête erfaßt, liegen Thatsachen über Thatsachen vor, welche für den gründlichen Ausbau des gesetzlichen Schußzes sprechen. Schon bald nach dem Inkrafttreten der dürftigen Bestimmungen zu Gunsten der kindlichen Fabrikarbeiter stellten sächsische Gewerbeaufsichtsbeamte fest, daß die Kinder aus den geschützten fabrikmäßigen Betrieben in die ungeschütte Hausindustrie abgestoßen wurden. Der Vorgang hat angehalten und immer größere Dimensionen angenommen. Die tapitalistische Profitgier, die bei Ausnutzung der billigsten Arbeitsfräfte nicht gehindert sein will, treibt die Kinder in den verschiedensten Industriezweigen aus dem Regen der fabrikmäßigen Ausbeutung unter die Traufe der hausindustriellen Auswucherung. Die Fabrikinspektoren von Sachsen- Altenburg, SachsenMeiningen, Erfurt, Krefeld, Arnsberg 2c. berichten im letzten Jahre von der steigenden Verwendung kindlicher Arbeitskräfte in der Hausindustrie unter Bedingungen, welche allen Anforderungen der Hygiene und Menschlichkeit Hohn sprechen. Nun soll freilich allem Anschein nach die angeordnete Enquête nach der altunbewährten bureaukratischen Schablone geführt werden. Sie wird also nichts weniger zeigen, als ein umfassendes, getreues Bild der oft entsetzlichen Wirklichkeit. Aber mögen ihre Ergebnisse noch so lückenhaft sein, mögen sie gleich siebenmal geheimbderäthlich gesiebt und gefärbt werden: es muß mehr als genügend Thatsachenmaterial zurückbleiben, um das Verbot der erwerbsthätigen Arbeit schulpflichtiger Kinder, die Ausdehnung des gesetzlichen Schutzes der kindlichen und jugendlichen Arbeiter begründen zu können. Bis wenn und in welchem Umfange wohl werden sich die Ergebnisse der Enquête zu gesetzlichen Maßregeln regierungsseitig verdichten? Wir denken darüber äußerst pessimistisch in diesen Zeitläuften, wo das soziale Königthum vor dem Mammonismus der Stumm fapituliren mußte, und wo der Zickzackkurs tagtäglich neue Ueberraschungen in reaktionärer Richtung zeitigt. Bis April erwartet die Reichsregierung die Antworten der Einzelstaaten. Aber wie denn erklärte Herr v. Posadowsky erst kürzlich in einer Rede, in welcher er glänzend den Nachweis erbrachte, das seine sozialpolitische Einsicht in umgekehrtem Verhältniß zu der Länge seines Bartes steht? ,, Natürlich folgen auf solche Enquêten nicht gleich Gesetze." Aus den Resultaten einer Erhebung über die gemeinschädlichen Wirkungen der Arbeitsbedingungen proletarischer Kinder wachsen nicht so rasch Gesetzentwürfe heraus, wie aus Tischreden über das„ größere Deutschland" und seine Weltmachtsstellung. Ein wirksamer Schutz der erwerbsthätigen Kinder ist außerdem undenkbar ohne die Ausdehnung der gesetzlichen Vorschriften und der Gewerbeaufsicht auf die Haus industrie. Die Hausindustrie ist aber noch immer für die soziale Gesetzgebung das Rührmichnichtan. Unter Berufung auf die Interessen der kleinen selbständigen Gewerbtreibenden, die Freiheit des Individuums, die Heiligkeit des Familienlebens, das Bestimmungsrecht der Eltern über ihre Kinder, die Nothwendigkeit der Erziehung ur Arbeitsamkeit und beruflicher Tüchtigkeit und andere sentimental ausgeputzte Schlagworte wird jedenfalls der gesetzliche Schutz der Kinder dort auf ein Minimum beschränkt bleiben, wo er am dring lichsten ist und am ausgiebigsten gewährt werden sollte. Herrn v. Posadowskys lustige Aeußerung von seiner Abneigung dagegen, daß Deutschland zum„ Polizeistaat" werde, ist in dieser Hinsicht voll schöner Verheißung für den ausbeutungsgewohnten Kapitalisten der Hausindustrie. Das Mäuschen von Konfektionsarbeiterschuh, das der seinerzeit so mächtig kreißende Berg der Gesetzgebung schließlich geboren hat, ist ein lehrreiches Beispiel für Gemüther, die in hoffnungsfreudiger Naivetät die Enquête als einen kräftigen Anlauf zu einem fräftigen Vorwärts der Sozialpolitik von oben einschätzen sollten. Dem Proletariat fällt hier, wie in anderen Fragen des Arbeiterschutzes, die Aufgabe zu, die gefeßgebenden Gewalten vorwärts, zur sozialpolitischen That zu treiben. Ganz besonders aber haben die proletarischen Frauen das Recht und die Pflicht, mit aller Energie für den ausgiebigsten gesetzlichen Schutz der Kinder gegen die kapitalistische Profitwuth einzutreten. Es gilt ihr eigen Fleisch und Blut zu schützen, es gilt ihre Kinder wenigstens in einer Richtung gegen Einflüsse sicher zu stellen, welche die gesunde Entwicklung von Körper, Geist, Gemüth schwer beeinträchtigen, welche zu vorzeitigem Welken und Verkümmern führen.„ Schutz unseren Kindern!" unter dieser Losung müssen die Proletarierinnen dazu beitragen, daß in der vorliegenden Frage auf das arbeiterfreundliche Mundspißen der Regierung auch ein arbeiterfreundliches Pfeifen folgt. Aus der Bewegung. Behufs Erweiterung des gesetzlichen Arbeiterinnen- und Kinderschuhes beauftragen die Berliner Genossinnen die sozialdemokratische Reichstagsfraktion, für mehrere Forderungen einzutreten. Die sozialdemokratische Reichstagsfraktion fordert in ihrem Antrage auf Einführung obligatorischer Gewerbegerichte das den 3 Arbeiterinnen bisher vorenthaltene Recht, zum Gewerbegericht wählen und ins Gewerbegericht gewählt werden zu können. Dieses Recht wollen die Berliner Genossinnen den Arbeiterinnen eventuell noch durch eine andere Neuerung gesichert wissen. Die jetzige Rechtlosigkeit der Arbeiterinnen in Sachen des aktiven und passiven Wahlrechts zu den Gewerbegerichten stüßt sich, wie in Paragraph 2 des einschlägigen Gesetzes angeführt wird, auf Titel VII der Gewerbeordnung. Hier werden als gewerbliche Arbeiter angeführt:„ Gehilfen, Lehrlinge, Betriebsbeamte, Werkmeister, Techniker, Fabrikarbeiter." Man kann nun wohl annehmen, daß unter der Bezeichnung„ Fabritarbeiter" auch die weiblichen Arbeitskräfte zu verstehen seien. Die bisherige Praris bezüglich der Gewerbegerichtswahlen hat jedoch dieser Auffassung nicht entsprochen. Wollte man sie ohne Weiteres als richtig gelten lassen, so wäre der bisherige Stand der Dinge ungesetzlich. Um nun jede Unklarheit zu beseitigen und den Arbeiterinnen ihr Recht zu sichern, beantragen die Berliner Genossinnen die Fassung von Titel VII bezw. von Paragraph 105 der Gewerbeordnung dahin zu erweitern, daß es heißt weibliche und männliche Fabrikarbeiter." Des Weiteren enthält Paragraph 120 der Gewerbeordnung einen Unterschied zwischen männlichen und weiblichen Arbeitern zu Ungunsten der letzteren. Abschnitt 3 des Paragraph 120 besagt: „ Durch statutarische Bestimmung einer Gemeinde kann für männ liche Arbeiter unter achtzehn Jahren die Verpflichtung zum Besuch Die Berliner Geeiner Fortbildungsschule begründet werden." nofsinnen beantragen auch hier hinter das Wörtchen für" die Worte ,, weibliche und" einzufügen. Auch die jugendlichen Arbeiterinnen müssen die Möglichkeit besigen, ihre Schulfenntnisse erweitern, sich auf dem Gebiete der weiblichen Hand- und Hausarbeiten ausbilden zu können. Die Jahre nach vollendeter Schulzeit sind der Fortbildung wohl am günstigsten, und der geringe Verdienst der Arbeiterinnen schließt die Aufwendung eigener Mittel für das Weiterlernen aus. Auf dem Arbeitsmarkte werden die gleichen Anforderungen an die Arbeiterin wie an den Arbeiter gestellt, die Pflichten der Wirthschaftsführung und Erziehung können bei besserer Ausbildung vollkommener erfüllt werden. Die mit größeren Kenntnissen ausgerüstete Arbeiterin ist allerdings für den Kapitalisten ein besseres Ausbeutungsobjekt, allein sie wird auch wehrhafter gegen die AusDie Berliner Genossinnen sind des Weiteren der Ueberzeugung, daß ein kräftiges Vorgehen der Reichsregierung zum Schutze der erwerbsthätigen Kinder noch lange auf sich warten lassen wird. Sie halten indeß die Frage angesichts der Ergebnisse der Berufsstatistik und der Erhebungen der deutschen Lehrervereine für spruchreif und verlangen, daß die Erwerbsarbeit schulpflichtiger Kinder durch Reichsgesetz verboten werde. Zur Durchführung eines solchen Gesetzes ist die Ausdehnung der Gewerbeaufsicht auf die Hausindustrie, die Vermehrung der Gewerbeaufsichtsbeamten und die Anstellung weiblicher Gewerbeinspektoren unerläßlich. Die Genossinnen beantragen daher bei der sozialdemokratischen Fraktion des Reichstags, den vorstehenden Forderungen bei geeigneter Gelegenheit Ausdruck zu verleihen. Die Berliner Genoffinnen sind überzeugt, daß ihre Anregungen Verständniß und Zustimmung seitens aller aufgeklärten Proletarierinnen finden, und daß die Genossinnen allerorten sich solidarisch mit ihrem Vorgehen erklären. Ganz besonders rechnen sie darauf, daß für die erhobenen Forderungen überall eine rege Agitation entfaltet wird. Die Gesetzgeber sollen hören, daß die Massen der Arbeiterinnen sich nicht blos mit der Pflicht zur Arbeit begnügen, daß sie Rechte, Reformen fordern, die in ihrem Interesse und dem ihrer Klasse liegen. E. J. Notizentheil. ( Von Lily Braun und Klara Betkin.) Gewerkschaftliche Arbeiterinnen- Organisation. In Anbetracht der immer mehr zunehmenden Frauenarbeit auf allen Gebieten und in allen Branchen der Industrie, erscheint es der Unterzeichneten dringend nöthig, daß die Vertrauensleute der Gewerkschaften an allen Orten und in allen Organisationen, wo es möglich ist, dafür sorgen, daß eine weibliche Delegirte ins Kartell gewählt wird. Aufgabe dieser Delegirten müßte es sein, die gewerkschaftliche Agitation unter den Arbeiterinnen zu fördern, alle Uebelstände betreffs ihrer Arbeitsbedingungen vor die Organisation und in die Deffentlichkeit zu bringen und den Frauen und Mädchen jederzeit mit Rath und AufKlärung zur Seite zu stehen. An verschiedenen Orten und in verschiedenen Gewerkschaften nimmt bereits eine weibliche Delegirte an den Kartellarbeiten Theil, allein die Einrichtung ist noch bei Weitem nicht allgemein genug durchgeführt. Aus Erfahrung weiß ich, daß gar manche fähige und aufgeklärte Arbeiterin als Kartellbelegirte ihre Kraft der Gewerkschaft in größerem Maße als bisher nutzbar machen und dadurch die Einbeziehung der Arbeiterinnen in die Organisation wesentlich fördern könnte. Die weiblichen Delegirten, die einem Kartell angehören, haben sich meines Wissens durchaus bewährt. Im Interesse der Eingliederung der Arbeiterinnen in die Organisationen sollten die Gewerkschafter sich aller Orten angelegen sein lassen, weibliche Mitglieder zu recht aktiver Antheilnahme an den verschie denen Arbeiten innerhalb der Gewerkschaft heranzuziehen und zu erziehen. Das Zusammenwirken von Arbeitern und Arbeiterinnen einer Branche in den verschiedenen Gewerkschaftsorganen ist von hohem Werthe und trägt viel dazu bei, eine innigere Fühlung zwischen den Organisationen und der Masse der weiblichen Berufsangehörigen herzustellen. Die Gewerkschaften erhalten durch die Mitarbeit der weiblichen Mitglieder manchen nüßlichen Wink für das erfolgreiche Betreiben der Agitation unter den Arbeiterinnen, und Letztere gewinnen rascher Vertrauen zu der Organisation, als zu der natürlichen Vorkämpferin und Hüterin ihrer Interessen, wenn eine Geschlechtsgenossin sie in der Gewerkschaft vertritt. Lina Vogel. Soziale Gesetzgebung. Sozialpolitische Anträge der sozialdemokratischen Reichstagsfraktion. Außer den in der vorigen Nummer aufgeführten Reformforderungen sind dem Reichstag seitens der sozialdemokratischen Fraktion noch die folgenden Anträge zugegangen, die ein be= sonderes Interesse für die Arbeiterinnen haben. Die Sozialdemokraten fordern eine organische Reform der Gewerbeaufsicht nach folgenden Grundsäßen: „ Die Aufsicht erstreckt sich auf alle Betriebe im Gewerbe, einschließlich der Heimarbeit, Handel, Verkehr, Bergbau, Land- und Forstwirthschaft, Fischerei und Schiffahrt. ,, Sie wird einer Reichs- Zentralaufsichtsbehörde übertragen, welche dieselbe nach Inspektionsbezirken zu organisiren hat. „ In den Inspektionsbezirken wird die Betriebsaufsicht von Reichsbeamten und Beigeordneten gemeinsam ausgeübt mit dem Rechte, ihre Anordnungen zwangsweise durchzuführen. ,, Die Beigeordneten sind auf Grund eines allgemeinen, gleichen, diretten und geheimen Wahlrechts von den Hilfs Was die Revolution für die Frauen that.* Don E. Bellamy. " " „ Es wäre besser gewesen", sagte ich( Julian West) zum Doktor, wenn statt meiner eine Zeitgenossin von mir bis jekt ge= schlafen und gesehen hätte, daß die Verwirklichung der ökonomischen Gleichheit für die Frauen noch wichtiger ist, wie für die Männer." " Edith würde mit dieser Stellvertretung vielleicht nicht zufrieden sein", entgegnete der Doktor, aber wirklich, es ist Wahres an dem, was Du sagst. Die geschaffene ökonomische Gleichheit bedeutet in der That für die Frauen unvergleichlich mehr als für die Männer. In Deinen Tagen war die Lage der Masse der Menschen eine elende im Vergleich zu ihren gegenwärtigen Verhältnissen, aber das Los der Frauen war noch elender als das der Männer. Die meisten Männer waren die Sflaven der Reichen, aber die Frau war dem Manne unterthan, einerlei ob sie reich oder arm war; in dem legteren und häufigeren Falle war sie die Sklavin eines Sklaven. Wie tief die Armuth auch immer sein konnte, in die ein Mann gesunken war, es gab Jemand oder Mehrere, die noch niedriger standen als er, wenn auch nur in der Person der Frauen, die von ihm abhingen und seinem Willen unterworfen waren. Die Frau stand, alle Lasten der Masse tragend, auf der tiefsten Stufe der Gesellschaft. All die Bedrückungen der Seele, des Geistes und des Leibes, die das ganze Menschengeschlecht erdulden mußte, ruhten zuletzt mit verstärkter Gewalt auf ihr. So ungemein niedrig auch im Allge= " * Wir veröffentlichen hiermit ein Kapitel aus Eduard Bellamys neuestem Buch ,, Gleichheit", das seinem Inhalt nach eine Fortsetzung seines bekannten Zukunftromans Rückblick aus dem Jahre 2000" bildet. Julian West, der Held dieser Erzählung, der aus einem Jahrhunderte langen Schlaf plötzlich im Jahre 2000 erwachte, ist auch der Held des neuen Werkes. Er lernt darin genauer die Einrichtungen der sozialistischen Gesellschaft und ihren Einfluß auf Leben und Denken kennen. 4 personen aller Betriebe zu wählen. Weibliche Beamte und Beigeordnete sind entsprechend der Zahl der in den Betrieben beschäftigten weiblichen Hilfspersonen anzustellen bezw. zu wählen." Die Bedeutung dieses Antrags für die Arbeiterinnen liegt auf der Hand. Er entspricht durchaus den Forderungen, welche die proletarischen Frauen betreffs der Fabrikinspektion seit Langem erheben. Des Weiteren beantragen die Sozialdemokraten die Einfüh rung der Gewerbeordnung in Elsaß- Lothringen, die Aufhebung der Gesindeordnungen und die Unterstellung des Gesindes unter die Reichsgewerbeordnung und zusammen mit Dr. Bachnicke( freisinnige Vereinigung) und Rösicke( wildliberal) die Aufhebung aller dem Roalitionsrecht entgegenstehenden Bestimmungen. Ein diesbezüglicher Gesetzentwurf soll ins besondere: a) den§ 152 der Gewerbeordnung dahin abändern, daß Verabredungen und Vereinigungen zur Erlangung günstiger Lohnund Arbeitsbedingungen auch dann erlaubt sind, wenn sie nicht oder nicht nur die unmittelbaren Interessen der sich Verabredenden und Vereinigenden, sondern die Interessen der Arbeiter und Arbeiterinnen im Allgemeinen betreffen, oder darauf gerichtet sind, Aenderungen in der Gesetzgebung oder Staatsverwaltung herbeizuführen; b) den in § 152 der Gewerbeordnung erwähnten Vereinigungen und sonstigen zur Wahrnehmung von Berufsinteressen gegründeten Vereinen gestatten, miteinander in Verbindung zu treten; c) den zur Wahrnehmung von Berufsinteressen gegründeten Vereinen Rechtsfähigkeit verleihen, wenn sie den§§ 55-60 des Bürgerlichen Gesetzbuchs genügen. Der Antrag will die vielfachen Nücken und Tücken unmöglich machen, mittels deren den Arbeitern und noch mehr den Arbeiterinnen das Koalitionsrecht geraubt wird. Er zweckt darauf ab, den Gewerkschaften größere Bewegungsfreiheit zu sichern, ihnen zu ermöglichen, nachdrücklichst für bessere Arbeitsbedingungen der Arbeiter und Arbeiterinnen zu kämpfen. Einen hochwichtigen Fortschritt erstrebt auch der Antrag, welcher sich auf die Aufhebung der Gesindeordnungen bezieht. Er will der schmachvollen, mittelalterlichen Ausnahmestellung der Dienstboten ein Ende bereiten, sie unter modernes Recht bringen. Mehr als eine Million von Frauen und Mädchen sind an der Annahme dieses Antrags interessirt. Zu dem bereits in voriger Nummer erwähnten Antrag, die Einführung obligatorischer Gewerbegerichte betreffend, ist noch nachzutragen, daß die Sozialdemokraten das aktive und passive Wahlrecht der Arbeiterinnen zu diesen Körperschaften fordern. Sie beantragen, daß die Theilnahme an meinen die Stellung des Mannes selbst war, für die Frau wäre es ein großer Fortschritt gewesen, wenn sie wenigstens ihre Gleichstellung mit ihm hätte erlangen können. Die große Revolution nun verhalf der Frau nicht nur zur Gleichstellung mit dem Manne, sondern sie hob beide Geschlechter mit einem gewaltigen Ruck zu einer Höhe der moralischen Würde und materiellen Wohlfahrt, die so weit über das frühere Niveau des Mannes emporragt, als dieses einstmals das Niveau der Frau übertraf. Wenn die Männer die größte Dankbarkeit gegen die Revolution empfinden, wie viel tiefer noch müssen die Frauen sich ihr verpflichtet fühlen. Wenn für die Männer die Stimme der Revolution den Ruf zu einem höheren und ebleren Leben bedeutete, so war sie für die Frauen die Stimme Gottes, die zu einem neuen Werden rief." , Unzweifelhaft", sagte ich,„ hatten die Frauen der Armen eine lange Zeit der Knechtschaft hinter sich, aber die Frauen der Reichen waren doch sicher nicht unterdrückt." ,, Die Frauen der Reichen", antwortete der Doktor, waren im Vergleich zu der Masse der Frauen ihrer Zahl nach zu unbedeutend, als daß ihre Verhältnisse bei einem allgemeinen Ueberblick über die Lage der Frauen zu Deiner Zeit in Betracht kommen nahme vor, daß ihr Los demjenigen ihrer armen Schwestern vorzukönnten. Troßdem liegt meiner Meinung nach kein Grund für die Anziehen gewesen sei. Wohl hatten sie feine förperliche Arbeit zu leisten, dafür aber wurden sie von ihren männlichen Beschützern verzogen und verdorben, so daß sie launischen, verwöhnten Kindern ähnelten. Soweit wir aus zeitgenössischen Berichten und sozialen Schilderungen erfahren, lebte die reiche Frau in einer Treibhausatmosphäre von Schmeichelei und Geziertheit, die für die moralische und geistige Entwicklung unvortheilhafter war, als die härtere Lage der Frauen der Armen. Wenn eine Frau unserer Tage verurtheilt wäre zurückzukehren und in Deiner Welt zu leben, so würde sie Alles in Allem lieber Scheuerfrau als Modedame werden. Die Lettere, scheint uns, war die Frauenart, die am meisten zur Entartung des Geschlechts in Deinem Zeitalter beitrug." den Wahlen und die Berufung zu Mitgliedern eines Gewerbegerichts auf die in den genannten Berufen( Gewerbe, Bergbau, Land- und Forstwirthschaft, Fischerei, Handel und Verkehr) beschäftigten weiblichen Personen ausgedehnt wird". Die Verleihung des Wahlrechts und der Wählbarkeit soll auf das vollendete 20. Lebensjahr herabgesetzt werden. Bereits als es sich um die Einführung der Gewerbegerichte handelte, hatte die Sozialdemokratie für die Arbeiterinnen das Wahlrecht und die Wählbarkeit gefordert. Genosse Schippel trat damals sehr warm für diese Forderung ein, jedoch ohne Erfolg. Wie dringend indeß die begehrte Neuerung ist, das wird kurz durch die folgenden Angaben gekennzeichnet. Vor dem Berliner Gewerbegericht fanden vom 1. April 1895 bis 31. März 1896 12 186 Lohnstreitigfeiten Erledigung. Davon entfielen auf Rammer I für Schneiderei und Näherei 2804 Fälle, auf Rammer II für Textil, Leder-, Pelzindustrie 927 Fälle. Man geht wohl nicht fehl, wenn man angesichts der Verhältnisse in den betreffenden Industrien annimmt, daß die Mehrzahl der insgesammt 3733 Fälle Arbeiterinnen betroffen hat. Wie aus der Stellung der Arbeiterin im Wirthschaftsleben die Nothwendigkeit des Wahlrechts zu dem Gewerbegericht sich ergiebt, so auch die der Wählbarkeit. Es ist einleuchtend, daß in vielen Fällen, wo Arbeiterinneninteressen auf dem Spiele stehen, nur Arbeiterinnen ein durchaus sachgemäßes Urtheil abgeben können. Der beste Jurist wird z. B. sicher den Arbeitswerth eines Damenhutes nicht so gut abschätzen können, als die Puhmacherin 2c. Im Interesse der Arbeiterinnen liegt es, den Antrag der Sozialdemokratie wie ihre übrigen Reformforderungen durch eine energische Agitation zu unterstützen. Eine Enquete über die gewerbliche Beschäftigung von Kindern unter 14 Jahren soll von Reichswegen stattfinden. Der Reichskanzler hat die verbündeten Regierungen ersucht, Mittheilungen zu machen über die Gesammtzahl der außerhalb der Fabriken thätigen Kinder unter 14 Jahren für den Staat und für die größeren Verwaltungsbezirke. Als gewerblich thätig sind alle Kinder zu zählen, die eine auf Erwerb gerichtete Thätigkeit ausüben, sofern es sich nicht um eine Beschäftigung in der Landwirthschaft, dem Garten-, Obstund Weinbau oder im Gesindedienst handelt, auch wenn sie Bezahlung für ihre Dienste nicht erhalten und in keinem Vertragsverhältniß zu einem Gewerbetreibenden stehen, sondern nur ihren Angehörigen bei der Arbeit helfen. Die Erhebungen sollen sich ferner erstrecken auf das Alter der beschäftigten Kinder, die Art der Beschäftigung, die Dauer und Lage der Arbeitszeit, sowie auch die rechtliche Natur Die sogenannte Frauenbewegung, der Anfang der großen Umwälzung in der Stellung des weiblichen Geschlechts", fuhr der Doftor fort, erregte schon in Deinen Tagen viel Aufsehen. Du mußt viel davon gehört und gesehen haben und hast vielleicht selbst einige der edlen Frauen gekannt, welche die ersten Führe rinnen der Bewegung waren." " ja", antwortete ich, es wurde viel von den Rechten der Frau geredet, aber das Programm der Frauenbewegung war durchaus nicht revolutionär. Als Endziel stellte es die Erlangung des Stimmrechts auf, dazu kamen verschiedene Forderungen in Betreff der Stellung der Frau im bürgerlichen Recht, bezüglich der Eigenthumsverwaltung, der Vormundschaft, der Ehescheidung und dergleichen. Ich versichere Dir, daß die Führerinnen der Frauenbewegung in jener Zeit die sich vollziehende Umwälzung der ökonomischen Ordnung ebensowenig erkannten, als die meisten Männer." " Wir begreifen das!" entgegnete der Doktor. In jener Hinsicht glich der Kampf der Frauen um Unabhängigkeit revolu tionären Bewegungen überhaupt: in ihren ersten Anfängen straucheln und stolpern diese auf einem anscheinend so irrigen und unlogischen Wege vorwärts, daß es den Philosophen fesselt zu berechnen, zu welchen Ergebnissen sie wohl führen werden. Das schließliche Endziel der Frauenbewegung war jedoch ebenso einfach vorauszusehen, wie der Entwicklungsgang der Arbeiterbewegung. Was die Frauen wollten, war Unabhängigkeit vom Manne und Gleichstellung mit ihm, während des Arbeiters Streben dahinging, der Dienst barkeit gegenüber dem Kapitalisten ledig zu werden. Nun, der Schlüssel, der die Ketten der Frau öffnete, war der nämliche, der die Fesseln der Arbeiter aufschloß: es war die Umwälzung der ökonomischen Verhältnisse. Die Männer als Geschlecht besaßen die Macht über die Frauen, und die Reichen als Klasse besaßen die Macht über die arbeitenden Massen. Das Geheimniß der Geschlechts- und der Klassensklaverei war dasselbe: nämlich, die ungleiche Vertheilung des Besizes. Der Umschwung, der beiden 5 des Arbeitsverhältnisses und die bei Beschränkung der Kinderarbeit in Betracht zu ziehende Höhe der Löhne. Die Mittheilungen der Einzelstaaten sollen bis zum 1. April 1898 erfolgen. Der Reichsfanzler beabsichtigt, ob in der Richtung des gesetzlichen Schutzes der Kinderarbeit etwas geschehen soll und was, der Kommission für Arbeiterstatistik vorzulegen. Wir beschäftigen uns an anderer Stelle ausführlich mit der Enquete, die zwar einen Schritt nach vorwärts bedeutet, aber einen durchaus unzulänglichen Schritt. Der Achtuhrschluß der Geschäfte und die Festsetzung einer Maximalarbeitszeit durch die Gesetzgebung forderten die Ladengehilfinnen von Lausanne in einer Petition an dem Waadtländischen Großen Rath. Die mit Prüfung des Ersuchens beauftragte Kommission des Großen Rathes schlägt vor, alle Läden an Sonntagen zu schließen und einen Maximalarbeitstag für die Ladnerinnen festzusetzen. Weibliche Fabrikinspektoren. Weibliche Vertrauenspersonen statt einer Fabrikinspektorin sind in Gmünd( Württemberg) ernannt worden. Laut einer Bekanntmachung des Stadtschultheißenamts, des katholischen und des evangelischen Pfarramts wurden die Oberinnen von St. Ludwig und St. Elisabeth, sowie die Vorsteherinnen der Diakonissinnen im evangelischen Vereinshaus beauftragt, Beschwerden der Arbeiterinnen anzunehmen und dem Fabrikinspektor zu übermitteln. In der hochentwickelten Gold- und Silberindustrie zu Gmünd sind zahlreiche Arbeiterinnen beschäftigt, deren Interessen wahrlich eine andere Berücksichtigung verdienten, als wie sie ihnen in der halben und sehr bedentlichen Maßregel zu Theil geworden ist. Damen vom Rothen Kreuz als Vertrauenspersonen der Arbeiterinnen sollen nach den Meldungen mancher Blätter in Hamburg in Aussicht genommen sein, nachdem der Antrag auf Anstellung einer Fabrifinspektorin, wie wir seinerzeit berichteten, abgelehnt worden ist. Die nämlichen Gründe, welche gegen die Verwendung von barmherzigen Schwestern und Diakonissinnen als Vertrauenspersonen der Arbeiterinnen sprechen, gelten auch für das eventuelle Wirken von Damen des Rothen Kreuzes. Die Aufstellung von Vertrauenspersonen der Arbeiterinnen muß diesen selbst, bezw. ihren Gewerkschaftsorganisationen überlassen bleiben. Pflicht der Regierungen ist die Anstellung von besoldeten weiblichen Gewerbe" " Formen der Sklaverei ein Ende machte, mußte also nothwendiger Weise auf wirthschaftlichem Gebiet sich vollziehen und wirthschaftliche Gleichheit herbeiführen. Die ersten Führerinnen der Frauenbewegung waren unfähig über ihre Nasen hinauszusehen. In der Folge schrieben sie die abhängige Lage der Frauen und die Schmach, die sie zu erdulden hatten, der Schlechtigkeit der Männer zu, und schienen zu wähnen, daß die Hebung ihrer Moralität das einzig nothwendige Heilmittel sei. Das war in der Periode, in der Ausdrücke wie der tyrannische Mann" und der Mann, das Ungeheuer" Kraftworte der frauenrechtlerischen Agitation waren. Die Vorfämpferinnen der Frauen verfielen genau in denselben Fehler, welcher in der Regel von den früheren Arbeiterführern begangen wurde, die ihrem berechtigten Zorn gegen die Zustände dadurch Luft machten, daß sie die Kapitalisten als die böswilligen Urheber an all dem Elend des Proletariats bezeichneten. Das war irreführend und falsch. Die Männer waren ebenso wenig eigentlich schlecht, als sie die Frauen bedrückten, wie die Kapitalisten, als sie die Arbeiter plünderten. Hätte man die Arbeiter an Stelle der Kapitalisten gesetzt, sie würden gerade so gehandelt haben wie diese. In der That, Arbeiter, die Kapitalisten wurden, waren gewöhnlich die unerträglichsten Herren. Wenn die Frauen ihre soziale Stellung mit der der Männer hätten vertauschen fönnen, so würden sie unzweifelhaft diese ebenso behandelt haben wie diese sie behandelten. Die Gesellschaftsordnung, die bedingte, daß Menschen einander als Herren und Knechte gegenüber standen, war die Ursache alles Uebels. Gewalt über Andere wirkt nothwendiger Weise demoralisirend auf den Herrn und erniedrigend auf den Untergebenen. Die Gleichheit allein verbürgt wahrhaft sittliche Beziehungen zwischen menschlichen Wesen. Jede Reform, welche die Herrschaft des Mannes über die Frau und die Herrschaft des Kapitalisten über den Arbeiter beseitigen wollte, mußte deshalb das Ziel verfolgen, wirthschaftliche Gleichheit herbei zu führen. Erst als die Frauen und die Arbeiter statt gegen die Folgen der ökonomischen Ungleichheit zu kämpfen, die Ungleichheit " " 6 aufsichtsbeamten mit bestimmten Amtspflichten und Machtbefugnissen.| Polizeibehörde, liederliche Frauenspersonen im ſittenpolizeilichen InDer Staat muß das Recht an Stelle des Wohlwollens" und der Gnade" setzen; er muß der sonst gelegentlich gerühmten„ Selbsthilfe" der Arbeiterinnen im Verkehr mit den Fabrikinspektoren den weitesten Spielraum sichern, statt durch halbamtliche Vertrauenspersonen oft in erster Linie bewußt oder unbewußt Vertrauenspersonen des Unternehmerthums die werkthätigen Frauen und Mädchen bevormunden zu wollen. " Die Stellung und Vorbildung der Fabrikinspektorinnen betreffend, haben neun Frauenvereine in München eine Eingabe an das bayerische Abgeordnetenhaus gerichtet. In derselben wird ersucht, die für weibliche Aufsichtsbeamte im Etat vorgesehene Summe von 2000 Mt. zu erhöhen und weiblichen wie männlichen Fabrik inspektoren gleiches Gehalt zu zahlen. Der Verein für geistige Interessen der Frau", der an der Spitze der neun Organisationen steht, hat sich außerdem verpflichtet, einer ihm zu dem Zwecke zugewiesenen Schenkung gemäß einen theoretischen Vorbildungskursus für weibliche Gewerbeaufsichtsbeamte zu errichten. Die Anregung zu dem Vorgehen der frauenrechtlerischen Vereine ist auf einen Vortrag von Frau Jeannette Schwerin zurückzuführen, welche fortgesetzt der einschlägigen Materie große Aufmerksamkeit zuwendet. Sittlichkeitsfrage. Zu dem Mikgriff der Berliner Sittenpolizei hat das Polizeipräsidium sich endlich in ganz unzureichender Weise geäußert. Es erklärte, daß die wegen Verdachts der Gewerbsunzucht der Polizei zum ersten Male eingelieferten und ihr nicht bekannten weiblichen Personen einer ärztlichen Untersuchung niemals und unter keinen Umständen unterzogen werden, wenn sie selbst in Abrede stellen, außerehelich geschlechtlichen Verkehr gehabt zu haben; auch die erstmalig eingelieferten Personen, die solchen Verfehr zugeben, werden im Falle der Weigerung nicht einer ärztlichen Zwangsuntersuchung unterworfen...." In dem amtlichen Zweiten Verwaltungsbericht des Königlichen Polizeipräsidiums zu Berlin 1881-1890" ist dagegen Seite 356 über den Geschäftsgang der Sittenpolizei zu lesen:„ Die zum Zwecke der Anlockung von Männern umherschweifenden Dirnen werden von Patrouillen nach dem nächsten Polizeirevier sistirt, am folgenden Tage in den Diensträumen der Sittenpolizei ärztlich untersucht.... Die Befugnisse der " selbst angriffen, konnten sie auf ihre Befreiung hoffen. Die äußerst unklare Vorstellung, welche die ersten Führerinnen der Frauenbewegung von den Bedingungen für die Befreiung des weiblichen Geschlechts hatten, wird zum Beispiel höchst sonderbar durch die sogenannte Mäßigkeitsbewegung illustrirt, die das Ziel verfolgte, die Trunkenheit unter den Männern einzuschränken. Das große Interesse, das die Frauen daran fanden, die Sitten der Männer zu reformiren. denn die Frauen berauschten sich in der Regel nicht entsprang aus der Annahme, daß die Männer, wenn sie weniger tränken, die Frauen würdiger behandeln und besser für ihren Unterhalt sorgen würden, das heißt also, das Streben der Frauen gipfelte in der Hoffnung, daß ihre Lage etwas verbessert werden würde durch die Hebung des moralischen Niveaus ihrer Herren. An die Möglichkeit einer Aufhebung der Herrschaftsstellung der Männer hatten sie überhaupt bis dahin noch nicht gedacht. Beiläufig bemerkt, zeigt der Wunsch der Frauen, die Männer durch den Zwang des Gesezes zur Mäßigkeit im Trinken zu erziehen, recht auffallend die Verschiedenheit in der Stellung der Frau in ihrem Verhältniß zum Manne zwischen einst und jetzt. Wenn die Männer heutzutage einer Gewohnheit huldigten, die sie den Frauen anstößig oder widrig erscheinen ließe, so würde es den Letteren nicht einfallen zu versuchen, durch das Gesez die Gewohnheit zügeln zu wollen. Unsere Ansicht von persönlicher Freiheit und von der rechtmäßigen Unabhängigkeit des Individuums in allen Dingen, die es allein betreffen, würde eine gesetzliche Einmischung in die Privatangelegenheiten Einzelner nicht gestatten. Auch würden die Frauen nicht des Zwanges bedürfen, um die Sitten der Männer zu bessern. Ihre absolute wirthschaftliche Unabhängig feit, einerlei ob sie verheirathet sind oder nicht, ermöglicht ihnen, einen sehr starken und wirksamen Einfluß auszuüben. Es würde sich bald herausstellen, daß die Männer, die das weibliche Empfinden verlegen, vergeblich um die Gunst der Frauen sich bemühen. Die Frauen Deiner Tage befanden sich freilich in einer tereffe zur Polizeiwache zu sistiren, auch wenn die Voraussetzungen der polizeilichen Festnahme nicht vorliegen, ist in der reichsgerichtlichen Entscheidung vom 11. Januar 1881 anerkannt worden. Mißgriffe bei Sistirungen kommen äußerst selten vor." Die Darlegungen des 1892 erschienenen„ Verwaltungsberichts", das Verfahren gegen der Prostitution verdächtige weibliche Personen betreffend, stehen also im Widerspruch zu der kürzlich veröffentlichten Erklärung. Das Polizeipräsidium hat diesen Widerspruch bis jetzt nicht aufgehellt. Der Vater des so schmachvoll behandelten Fräulein Köppen theilte in einem Berliner Lokalblatt mit, daß seine Tochter in ein Zimmer zu zwei sistirten Dirnen gebracht wurde und auf die wiederholten Betheuerungen ihrer Unschuld die Antwort erhielt:„ Sie bleiben hier, bis der Arzt kommt, Sie werden untersucht." Fräulein Köppen wurde von keiner Seite gefragt, ob sie sich einer ärztlichen Untersuchung unterwerfen wolle. Auch von der Beibringung eines ärztlichen Attestes, um der peinlichen körperlichen Untersuchung zu ent gehen, wie das Gesetz es vorsieht, war nicht die Rede. Die von den bürgerlichen Frauenrechtlerinnen geplante Protestversammlung gegen das Vorgehen der Sittenpolizei findet am 9. Januar statt. Fräulein Anita Augspurg wird in derselben über„ Die sittenpolizeilichen Verordnungen und die Nothwendigkeit ihrer Reform" sprechen. Eine Reform der Berliner Sittenpolizei fordern zwei Anträge, welche von zahlreichen Stadtverordneten in der Stadtverordnetenversammlung eingebracht worden sind. Die Anregung zu beiden Anträgen hat der Fall Köppen gegeben. Der eine Antrag fordert, ,, den Magistrat zu ersuchen, in Verhandlungen mit dem Königlichen Polizeipräsidium über geeignete Maßnahmen und Anordnungen zu treten, durch welche die sittenpolizeiliche Untersuchung und vorherige Verhaftung unbescholtener Frauen und Mädchen in Zukunft verhindert wird." Der zweite Antrag plädirt für eine größere Gewähr gegen ungerechtfertigte polizeiliche Sistirung und Festhaltung, sowie für eine würdigere Behandlung von Polizeiarrestanten, ferner für eine Reform der Sittenpolizei. Frauenarbeit auf dem Gebiet der Judustrie, des Handels und Verkehrswesens. Im bayerischen Verkehrsdienste soll das weibliche Geschlecht fünftig ausgedehntere Verwendung finden als bisher. Die sehr ungünstigen Lage, sie vermochten nicht sich selbst zu schützen, oder ihren Willen durch ihre Haltung gegenüber den Männern durchzusetzen. Die Verheirathung war für sie eine wirthschaftliche Nothwendigkeit oder doch wenigstens ein so großer Vortheil, daß die Frau dem Bewerber nicht gut Bedingungen stellen konnte, es sei denn, sie wäre sehr wohlhabend gewesen. Einmal verheirathet, verstand es sich für sie von selbst, daß sie dem Manne unterthan sein mußte, weil dieser sie erhielt und ernährte." ,, Das klingt heutigentags, inmitten so ganz veränderter Verhältnisse schrecklich", sagte ich.„ Aber ich bitte Dich, zu glauben, daß nicht alles ganz so schlecht war, als es klingt. Die besser gearteten Männer übten ihre Macht rücksichtsvoll aus, und neben höher entwickelten Charakterén behielt die Frau thatsächlich ihr Selbstbestimmungsrecht und war daher in gar manchem Heim das Haupt der Familie." ,, Rein Zweifel, kein Zweifel!" antwortete der Doktor, das ist unter allen Formen der Knechtschaft vorgekommen. Wie absolut die Macht eines Herrn auch immer gewesen ist, so ist sie doch in einer großen Zahl von Fällen mit einem gewissen Grade von Menschlichkeit gebraucht worden. Häufig übte der sogenannte Stlave, dafern er ein starker Charakter war, sogar einen be= stimmenden Einfluß auf seinen Herrn aus. Diese oft beobachtete Thatsache ist jedoch nicht etwa als ein vollgiltiger Beweis dafür anzusehen, daß menschliche Wesen dem eigenmächtigen Willen dritter Personen unterworfen werden dürfen. Allgemein betrachtet, ist es unzweifelhaft wahr, daß die Unterdrückung der Frauen durch die Männer und die Unterdrückung der Armen durch die Reichen weniger hart war, als sie unseres Erachtens möglicher Weise hätte sein können. Wie das physische Leben des Menschen sich an jedes Klima, vom Pol bis zum Aequator, zu gewöhnen vermag, so hat seine moralische Natur ihre Lebensfähigkeit bewiesen und selbst unter den schrecklichsten sozialen Verhältnissen herrliche Blüthen gezeitigt." ( Fortsetzung folgt.) Zahl der im Telegraphendienst thätigen Frauen soll bedeutend vermehrt werden; für den Dienst an den Postschaltern will man versuchsweise weibliche Hilfskräfte verwenden, welche statt der Beamten die. Postwerthzeichen verkaufen sollen. Die Verwaltung der Staatsbahnen zieht die Anstellung von Frauen an den Fahrfartenschaltern zunächst zum Verkaufe der Vorortsbillets in Grwägung. Schon früher wurde die Verwendung von Frauen im Manipulationsdienste der Güterstationen erwogen. Wie im Telephondienste werden jedenfalls auch in den übrigen Zweigen des Verkehrswesens die Frauen als billige Arbeitskräfte Verwendung finden. Der Kapitalistenstaat übt betreffs der Entlohnung der Frauenarbeit die nämlichen profitwüthigen Praktiken, wie jeder Privatunternehmer. Leider leisten viele„ höhere Töchter" seiner Gehalt- und Lohndrückerei Vorschub. Sie begnügen sich mit wahren Spottgehältern, weil sie nicht die vollen Unterhaltungskosten verdienen müssen, vielmehr nur einen Zuschuß zu denselben. In ihrem furzsichtigen Egoismus verschlechtern sie die Erwerbsverhältnisse der männlichen Beamten, wie ihrer Kolleginnen, welche durch Berufsarbeit ihr Brot zu erwerben gezwungen sind. * Ueber die Zahl der weiblichen Dienstboten macht Dr. F. Hirschberg in seinem kürzlich erschienenen Buche:„ Die soziale Lage der arbeitenden Klassen in Berlin" einige interessante Angaben. In Berlin fommen auf 1000 Einwohner 38 Dienstboten: günstiger ist, was die Zahl der Dienstboten anbetrifft, Köln daran, hier kommen 39 Dienstboten auf 1000 Einwohner. In Königsberg 41 auf 1000; in Braunschweig 42, in Hamburg 45, in Nürnberg und Hannover je 47, München und Bremen je 50; am günstigsten sind hinsichtlich der Zahl der Dienstboten Charlottenburg( 70 auf 1000), Stuttgart( 71) und Frankfurt a. M.( 73) gestellt. Ungünstiger als Berlin stehen Elberfeld( 27), Dortmund( 27), Barmen( 24), Düsseldorf( 36), Altona ( 30); die wenigsten Dienstboten giebt es in Chemnitz; hier kommen nur 22 auf 1000 Einwohner. Im Allgemeinen kann man wohl als richtig voraussetzen, daß aus der Verhältnißzahl der Dienstboten in einer Stadt sich ein Schluß auf die Wohlhabenheit der letzteren ziehen läßt. Die Zahl der Haushaltungen in Berlin mit Dienstboten ist im Rückgang befindlich. Im Jahre 1875 war es noch ein Fünftel der Haushaltungen in Berlin, die Dienstboten hatten, 1890 nur noch ein Sechstel, 1895 nur noch ein Siebentel. Jm Thiergartenviertel trifft man in über der Hälfte der Haushaltungen Dienstmädchen, in dem Arbeiterviertel der Louisenstadt nur in dem zwanzigsten Theile. Eine Enquete über Frauen-, Männer- und Kinderarbeit in Nordamerika. Das Arbeitsamt der Vereinigten Staaten hat sehr interessante Erhebungen über die Arbeit der Männer, Frauen und Kinder in ihrem Verhältniß zu einander und über ihre Entlohnung in 1067 Betrieben von 30 verschiedenen Staaten angestellt. Diese beschäftigten 1895/96 in einer Woche 148367 Personen, früher, vor mindestens zehn Jahren, dagegen in einer Woche nur 94529 Personen. Davon waren: Männer Gegenwärtig Früher 18 Jahre und älter 43 295 26497 Mehr jetzt: unter 18 Jahren 7540 4175 16716 3365 ( 63,1%)( 80,5%) 18 Jahre und älter 45162 Von den Frauen wurden gezählt: Unverheirathete Gegenwärtig 70921 32801 Früher Mehr jetzt: Frauen unter 18 Jahren 12751 27163 6743 17999 6008 ( 66,3%)( 89,1%) Verheirathete 6775 1375 Verwittwete 2011 498 38080( 115,8%) 5400( 392%) 1513( 303,8%). Eine Tabelle giebt Aufschluß über das Verhältniß der Löhne der Frauen und Kinder zu denen der Männer bei gleicher Arbeitsleistung. In Betracht kamen 781 Fälle. Die Tabelle ergiebt einen um in Fällen Prozent höheren Verdienst der Männer gegenüber den Frauen 595( 76,2%) 32,3 - Männern 129( 16,5%) 10,4 29( 10,5%) 8,6 182( 79,8%) 56,6 .. 57( 7,3%) 22( 9,7%) 4 Frauen W = Kinder Männer Kindern gleichen Verdienst der Männer und Frauen . M Kinder D Der Mehrverdienst der Frauen und Kinder gegenüber den Männern wurde in fast der Hälfte der Fälle in der Baumwollindustrie erzielt. Als Gründe der Bevorzugung der Frauen sind u. A. angegeben: billiger, streiken nicht, sind leichter zu 7 behandeln, verlangen nicht den ganzen Betrieb zu erlernen, sondern begnügen sich mit ihrer Theilarbeit. Daneben wurde jedoch auch bemerkt: geeigneter, sorgsamer, trinken nicht. Kinderarbeit. * Die Heimarbeit in London, soweit sie in den Händen von Frauen und Kindern liegt, ist in einem Theile Gegenstand einer Erhebung seitens des Londoner Ausschusses für Frauenarbeit gewesen. 35 Industriezweige sind in ca. 400 Einzelwohnungen beobachtet worden. Es stellte sich dabei heraus, daß die Verfertigung von Zündhölzchenschachteln am schlechtesten, die von Schirmbezügen am besten bezahlt wird. Bei der erstgenannten Arbeit waren Kinder in großer Zahl von Morgens bis spät Abends beschäftigt. Man fand förmliche Kinderwerkstätten unter Aufsicht und Leitung eines Erwachsenen. In Folge der entdeckten schrecklichen Zustände hat der Ausschuß beschlossen, beim Erziehungsdepartement des Ministeriums des Innern, sowie beim Parlament Schritte zu thun, um die Erhöhung der Schulpflicht bis auf 14 Jahre und das Verbot der Erwerbsarbeit schulpflichtiger Kinder durchzusetzen. Verschiedene weibliche Fabrikinspektoren, und bekannte Vorkämpferinnen der Arbeiterinnenbewegung, wie Mrs. Amie Hicks und Mrs. Beatrice Webb traten für eine Resolution dieses Inhalts ein, die denn auch, bei Gelegenheit einer Konferenz über die Hausindustrie, einstimmig angenommen wurde. * Ueber die Erwerbsarbeit schulpflichtiger Kinder hat der deutsche Lehrerverein wie wir schon einmal mittheilten Er hebungen veranstaltet, denen wir folgende Einzelheiten entnehmen: Die Direktoren der Leipziger Schulen stellten fest, daß von 500 Kindern einer Bezirksschule nicht weniger als 248, 153 Knaben und 95 Mädchen, durch die gedachten Dienstleistungen Erwerb suchen mußten. Von 2411 Schülern in Altenburg waren 809, also ein volles Drittel, außerhalb der Schulzeit in fremden Diensten thätig, zumeist aus den mittleren und oberen Klassen. Große Verdienste um die Erkenntniß dieser Mißstände hat sich der Lehrer K. Agahd, der an einer Rigdorfer Volksschule wirkt, erworben. In diesem größten Dorfe der Monarchie waren 1894 von 3267 Schulfnaben 600 erwerbsmäßig nebenbeschäftigt, davon 104 als Regeljungen, 360 als Zeitungsjungen, 62 als Laufburschen, 24 in Fabriken, 56 als Tücherknüpfer, 170 als Polirer, Weber, Wagenaufseher, Bierabzieher, Blumen und Brezelverfäufer. Eingehende Untersuchungen wurden in den Jahren 1895 und 1897 von den Rektoren der Charlottenburger Gemeindeschulen veranstaltet. Nach den Feststellungen vom Juli 1897 gingen daselbst von 8706 Volfsschülern 705, also 812 Prozent, und zwar von 3635 Knaben 397 und von 5071 Mädchen 308 einem der erwähnten Nebenerwerbe nach, darunter nach einer früheren Charlottenburger Statistik von 1895 über ein Viertel im Alter von unter 10 Jahren! Näheres darüber findet sich in dem siebenten Jahresbericht des Sanitäts- und Medizinalwesens der Städte Berlin und Charlottenburg". Danach besorgten die Kinder bereits vor acht Uhr Morgens bis zu fünfzig Kunden, wobei sie bis zu hundert Treppen zu steigen hatten, die Zeitungsträger auch Abends; die Kegelaufsetzer waren oft bis nach Mitternacht thätig. Auch in einer Reihe anderer Städte sind solche Ermittelungen vorgenommen worden. In Hannover stellte der dortige Lehrerverein im Sommer 1896 fest, daß von 9235 Knaben insgesammt 1094, also 12 Prozent, außerhalb der Schulzeit beschäftigt wurden, und von 8566 Mädchen insgesammt 526, also nur 6 Prozent, die Knaben mit einem Durchschnittsverdienst von 5,16 Mt., die Mädchen mit einem Durchschnittsverdienst von 3 Mt. monatlich. Nach einem Bericht der Hamburger Oberschulbehörde wurden daselbst im Jahre 1891 von 6208 Schulkindern 12,9 Prozent Knaben und 6,24 Prozent Mädchen in der schulfreien Zeit zu gewerblichen Dienstleistungen verwendet. Aehnliche Ergebnisse hatten die Ermittelungen in Dresden, Altona, Sonneberg, Spandau, Mainz, Stettin, beiläufig auch in Zürich. Nur in Berlin wurden Untersuchungen zur näheren Feststellung dieser Art von Kinderausbeutung nicht beliebt. Nach den Erhebungen eines freisinnigen Berliner Lehrers, des Rektors Bandt, waren an der von ihm geleiteten 162. Gemeindeschule, welche in verhältnißmäßig günstiger Gegend liegt, durchschnittlich 10 Prozent Kinder in verschiedenen Gewerbebetrieben thätig. Sozialistische Frauenbewegung im Ausland. Die erste Konferenz der sozialdemokratischen tschechischen Frauen hat in Brünn während der Weihnachtsfeiertage in den Räumen des neuerbauten Arbeiterheims getagt. Auf der Tagesordnung der Konferenz standen folgende Punkte: 1. Prinzipienerklärung; 2. Organisation, Agitation und Tattit; 3. Presse; 4. Verschiedenes. Ein Bericht über die Konferenz liegt zur Zeit noch nicht vor. Regelmäßige Frauenvortragsabende hat ein sozialistischer Wahlverein zu Wien für zwei Bezirke der Stadt organisirt. Die Vortragsabende verfolgen den Zweck, das Klassenbewußtsein des weiblichen Proletariats zu wecken und unter diesem Aufklärung in wirthschaftlichen und politischen Fragen zu verbreiten. Eine Agitation gegen den Krieg unternahm kürzlich Genossin Nellie van Kol unter den holländischen Frauen, um diese zu einem Massenprotest gegen die Greuel des Kriegs zu veranlassen. Als Kandidatin bei den Erneuerungswahlen zum Londoner Schulamt hatten die Arbeiter und Gewerkvereine von Greenwich die Sozialistin Mrs. M. B. Adams aufgestellt. Frau Adams ist gewählt worden; sie besitzt eine treffliche pädagogische Bildung und war früher als Lehrerin an höheren Schulanstalten thätig. Schon bei den letzten Schulamtswahlen kandidirte Mrs. Adams und erhielt eine gute Stimmenanzahl. Frauenbewegung. nach * Die Frauen für den Antisemitismus zu fangen dem Wiener Vorbild versucht die Berliner Staatsbürgerversucht die Berliner„ Staatsbürgerzeitung", indem sie heftig dagegen eifert, daß so viele Jüdinnen in der bürgerlichen Frauenbewegung eine Rolle spielen. Sie verlangt von den deutsch- nationalen Parteien, daß sie die berechtigten" Forderungen der Frauen anerkennen und so ihre Unterstüßung gewinnen sollen. Dadurch, so hofft sie, werde das antinationale Prinzip der Juden und der Sozialdemokraten wirksam bekämpft werden. Wir können das Resultat dieser Bekämpfung jedenfalls in Ruhe abwarten! " Die Zulaffung zur Advokatur ist in Frankreich den Frauen versagt geblieben. Fräulein Jeanne Chauvin, die, wie wir mittheilten, in Paris zur Advokatur zugelassen werden wollte, ist mit ihrer Forderung endgiltig abgewiesen worden. In endloser Ausführung begründet die letzte Instanz, der Appellationshof, diese Entscheidung. Die Gebräuche und Traditionen des Barreaus müßten berücksichtigt werden, so heißt es. In jenen fernen Zeiten, als die frauenrechtlerische Bewegung noch nicht eristirte und die Mädchen das Elternhaus nur verließen, um selbst eine Familie zu gründen, verstand es sich von selbst, daß alle Advokaten Männer waren. Außerdem aber können die Advokaten in den Richterstand berufen werden, und dieser sei ausschließlich Männern zugänglich. Fräulein Chauvin ist jetzt angewiesen, wenn sie das Ergebniß ihrer Studien fruftifiziren will, sich dem Beruf einer Rechtskonsulentin zu widmen. Als solche hat sie auch ihr erstes Honorar bei der frauenrechtlerischen Zeitung ,, L'Avant- Courrière" verdient. Sie redigirte dort den Gesetzesvorschlag über die Rechte der verheiratheten Frau, die Verfügung über ihr Einkommen betr., einen Gesetzentwurf, der von der Kammer angenommen wurde. Die Zulassung der Frauen zur Rechtsanwaltschaft in Rußland und Finnland scheint in ziemlich sicherer Aussicht zu stehen. Schritte, um den Frauen die Praxis als Rechtsanwälte zu ermöglichen, sind in Rußland bereits seit geraumer Zeit seitens von Frauen geschehen, welche Universitätsstudien absolvirt haben. 1875 fam ein Fräulein Alexandroff in Nischnei- Nowgorod um das Recht ein, die Advokatur auszuüben. Ein Utas vom 7. Januar 1876 versagte jedoch den Frauen die Praris der Rechtsanwaltschaft. Die Forderung einer diesbezüglichen Reform der Gesetze hat die Sympathie und Unterstüßung weiter Kreise der Intelligenz" gefunden. In einer Kommission, welche beauftragt ist, die geltenden Rechtsstatuten einer Revision zu unterziehen, hat sich nun kürzlich die Majorität für die Zulassung der Frauen zur Rechtsanwaltschaft erflärt. Diese Stellungnahme dürfte nicht ohne Einfluß auf die Entscheidung in der Frage sein. In Finnland haben Frauen schon seit Langem als Anwaltsgehilfinnen vor Gericht praktizirt. Niemand hat ihnen bisher das Recht dazu streitig gemacht. Kürzlich legte jedoch eine streitende Partei Einspruch dagegen ein, daß die Gegenpartei sich von einer Frau als Rechtsanwalt vertreten ließ. Der Richter war gezwungen, den Einspruch als gesetzlich berechtigt anzuerkennen, denn im betreffenden Gesezestext heißt es:„ Diejenigen, welche für Andere plädiren wollen, sollen ehrliche Männer sein." Die abgewiesene Anwaltsgehilfin hat sich mit dem Entscheid des Richters nicht begnügt, sondern die Angelegenheit vor den Senat gebracht. Die Meinungen der Senatoren sind in der Frage getheilt. Die Einen wollen den Buchstaben des Gesetzes festgehalten wissen, die Anderen befürworten eine zeitgemäße Auslegung des Gesetzes. Die Letzteren berufen sich auf die übliche Praris gegenüber testamentarischen Zeugen. Auch hier spricht der Gesetzestert nur von„ Männern" als Zeugen, die Rechtspraxis interpretirt dagegen seit Langem das Wort Männer" mit" Personen" und läßt weibliche Zeugen zu. Die sich für die Streitfrage interessirenden Kreise sind überzeugt, daß die Entscheidung des Senats zu Gunsten der Frauen ausfallen werde. " Berantwortlich für die Redaktion: Fr. Klara Zetkin( Eißner) in Stuttgart. 8 * Eine Tageszeitung von und für Frauen,„ La Fronde", ist soeben in Paris gegründet worden. Sie wird ausschließlich von Frauen geschrieben, gesetzt und gedruckt werden, und dient in erster Linie der Frauenbewegung. Chefredakteur ist Frau Durand de Valfère, die während der boulangistischen Bewegung ein Blatt mit Geschick leitete und fortwährend in der Presse thätig geblieben ist. Unter den künftigen Mitarbeiterinnen nennen wir, als die bekanntesten, die Damen Marya Chéliga; Potonié- Pierre; Paula Mint, welche über Frauenarbeit schreibt, Fräulein Klumpke, Doktor der Naturwissenschaften; Jeanne Chauvin, Doktor der Rechte, welche die Rechtsfragen behandeln wird, Helene Sun, welche die Parlamentsberichte übernahm, Käthe Schirmacher, Doktor der Philosophie, die über die Frauenfrage in Deutschland korrespondiren soll. Jm„ Journal des Femmes"( Frauenzeitung) berichtet Fräulein Bonnvial, die französische Delegirte auf dem Züricher Kongreß, über das neue Unternehmen, das in Bezug auf seine politische Stellung republikanischsozialistisch sein soll, denn der Feminismus ist nur ein Zweig des Sozialismus". Das interessante Unternehmen hat die größte Aufmerksamkeit erregt. Es ist auch thatsächlich eine Art Eramen auf journalistischem Gebiet, das die Französinnen ablegen. Unseres Erachtens fällt es ganz gut aus, denn die„ Fronde" unterscheidet sich kaum von einer der kleineren französischen Tageszeitungen, die allerdings unseren deutschen Begriffen nach ziemlich unvollkommen sind, da sie über die politischen Vorgänge außerhalb Frankreichs nur in ganz ungenügender Weise orientiren. So drückt das Lob, das wir der„ Fronde" zollen, zugleich auch einen Tadel aus, der in Folge einer anderen Unterlassungssünde noch verschärft wird: Die„ Fronde" bringt fast gar keine Nachrichten aus der internationalen Frauenbewegung, was zu ihren wichtigsten Pflichten gehören sollte. Ein sehr oberflächlicher Artikel erschien in den Nummern vom 22., 23. und 24. Dezember über die deutsche Frauenbewegung" aus der Feder von Fräulein Dr. Räthe Schirmacher. Sie theilt die deutsche Frauenbewegung in eine konservative, eine fortschrittliche und eine sozialistische ein. Unter der konservativen Richtung versteht sie feltsamer Weise die Vaterländischen Frauenvereine, deren Wirksamkeit ausschließlich in der Ausübung der Wohlthätigkeit besteht, also mit der Frauenbewegung gar nichts zu thun hat. Fortschrittlich nennt die Verfasserin die gesammte bürgerliche Frauenbewegung, die sie am eingehendsten schildert. Die christlich- soziale Richtung erwähnt sie gar nicht, obwohl sie ihres Einflusses auf bisher unzugängliche Kreise wegen gewiß Beachtung verdient. Schließlich spricht Frl. Schirmacher auch von der sozialistischen Frauenbewegung und entwickelt dabei einen Grad von Unkenntniß, der, im Verein mit der Sicherheit ihres Auftretens, ergößlich wirkt. So spricht sie ihr Erstaunen darüber aus, daß sie die Zahl der zur sozialistischen Frauenbewegung gehörenden Frauen nicht habe ermitteln können. Danach scheint es ihr ganz unbekannt zu sein, daß die Polizei nicht blos unsere Vereine aufgelöst hat, sondern auch alle Komites und Kommissionen, auch wenn sie nur aus drei Mitgliedern bestanden. Aus der Haltung unserer Partei gegenüber den preußischen Landtagswahlen folgert sie, daß die proletarische Frauenbewegung sich der bürgerlichen immer mehr nähern werde. Die sozialistischen Frauenrechtlerinnen erhalten ihre Befehle von den Führern der sozialistischen Partei", erklärt sie, und da diese sich für die Betheiligung an den Landtagswahlen aussprechen, werden sie der proletarischen Frauenbewegung befehlen", schließlich mit den bürgerlichen Frauenrechtlerinnen Arm in Arm zu gehen! Auch über die persönlichen Verhältnisse der bekannteren Genossinnen macht die Verfasserin unrichtige Angaben macht die Verfasserin unrichtige Angaben furz, wir können der " Fronde" zu ihrer deutschen Korrespondentin gratuliren! * Das Recht, vor Gericht als Zeuginnen zu fungiren, das den französischen Frauen bisher vorenthalten war, ist ihnen nun gegesetzlich zuerkannt worden. Das betreffende Gesetz ist am 29. November endgiltig von der Kammer in zweiter Lesung angenommen worden, nachdem es bereits die Bestätigung des Senats erhalten hat. * Das Radfahren der Lehrerinnen hat ein Pariser Schulinspektor verboten, weil die Damen, der Pariser Mode folgend, in Beinkleidern radelten, und der Herr Inspektor für die Sittsamkeit der Schülerinnen fürchtet, wenn sie von Hosen tragenden Lehrerinnen unterrichtet werden. * Der weibliche Stadtinspektor von Chicago, Mrs. A. E. Paul, hat einen seltsamen Verein gegründet: den Stadtreinigungsverein, dessen Mitglieder Schulkinder sind! Es soll den Kindern die hygienische Wichtigkeit der Reinlichkeit von Straßen und Häusern ge lehrt werden; sodann sollen sie auf Grund des Gelernten über die Reinlichkeit ihres Hauses und ihrer Straße täglich in der Schule Bericht erstatten. * Einen weiblichen Dozenten hat die freie Universität in Brüssel in Frau Marya Chéliga berufen. Ihre Vorlesungen werden die Geschichte und die soziale Stellung der Frau behandeln. Druck und Verlag von J. H. W. Die Nachf.( G. m. b. H.) in Stuttgart.