8. Jahrgaug. Zeitschrift für die Interessen der Arbeiterinnen. Die„Gleichheit" erscheint alle 14 Tage einmal. Preis der Nummer 10 Pfennig, durch die Post(eingetragen unter Nr. 2970) vierteljährlich ohne Bestellgeld bb Pf.; unter Kreuzband 85 Pf. JahreS-Abonnement Mk. 2.60. Stuttgart Mittwoch, den s. Februar 18S8. Zuschriften an die Redaktion der„Gleichheit" sind zu richten an Fr. Klara Zetkin(Eitz n er), Stuttgart, Rothebllhl- Straße 147, III. Die Expedition befindet sich in Stuttgart, Furthbach-Straße 12. Nachdruck ganzer Artikel nur mit Quellenangabe gestattet. Jnhalts-Verzeichnist. Arbeiterschutz.— Aus der Bewegung.— Feuilleton: Was die Revolution fllr die Frauen that. Von E. Bellamy.(Fortsetzung.) Notizentheil von Lily Braun und Klara Zetkin: Soziale Gesetzgebung.— Weibliche Fabrikinspektoren.— Frauenarbeit auf dem Gebiete der Industrie, des Handels und Verkehrswesens.— Arbeitsbedingungen der Arbeiterinnen.— Sozialistische Frauenbewegung im Auslande.— Frauenbewegung.— Statistisches zur Frauenfrage.— Sittlichkeitssrage. Arbeiterschutz. Als in einem Anfalle von Möchte-gern-Staatsmännerci das „soziale Königthum" das Sozialistengesetz ablöste, um zu erreichen, was dieses nicht zu erzielen vermocht: die Waffenstreckung des klassenbewußten deutschen Proletariats, da war eine seiner ersten und kennzeichnendsten Thaten der Versuch, die Koalitionsfreiheit der Arbeiter zu vernichten. Der Entwurf der Regierung zur Gewerbeordnungsnovelle enthielt neben den bekannten dürftigen Schutzvorschriften eine Reihe von reaktionären Bestimmungen, deren bösartigste die Verschärfung des gegen die Koalitionsfreiheit gerichteten berüchtigten 8 153 bezweckte. Blieb das, was das„soziale Königthum" an Arbeiterschutz bot, sogar hinter dem bescheidenen Entwurf des Zentrums aus dem Jahre 1889 zurück, so ging dafür das, was es behufs Knebelung der Arbeiterklasse forderte, noch über die unbescheidenen Wünsche der bürgerlichen Majorität hinaus und wurde von ihr verworfen. So gegensätzlich stand der Regierungsentwurf den äußerst mäßigen Forderungen der Arbeiterklasse gegenüber, daß im Kampfe wider ihn das Wort vom„Arbeitertrutz" geprägt wurde. Was die Regierung des damaligen„neuen Kurses" als Sachwalterin der Kapitalistenklasse und im Interesse ihres Profits erstrebte, Herr v. Posadowsky sucht es heute in der Rolle des Arbeitertrutzministers zu vollenden. Knebelung der nach besseren Arbeitsbedingungen ringenden proletarischen Männer und Frauen, Meuchelung der Gewerkschaftsbewegung, das ist das Ziel, das den beschränkten Großkapitalisten ä In Stumm lieblich verhängnißvoll aus dem„vertraulichen" Schriftstück entgegenwinkt, das ein volksfreundlicher Wind jüngst aus dem Ministerium des Innern der Redaktion des„Vorwärts" zugeweht hat. Herr v. Posadowsky hat danach eine Erhebung angeordnet,„ob ein erhöhter Schutz gegen den Mißbrauch der durch 8 152 der Gewerbeordnung gewährleisteten Koalitionsfreiheit zu verlangen sei". Nach ihm „scheint es geboten, an der Hand der bisherigen Erfahrungen diese Frage einer nochmaligen Erwägung zu unterziehen und dabei insbesondere zu prüfen, ob sich nicht das Bedürfniß herausgestellt hat, bei Arbeitsausständen den arbeitswilligen Personen gegen Vergewaltigung und Einschüchterung seitens der Ausständigen oder anderer für diese eintretenden Personen einen kräftigeren Schutz als bisher zu leihen." Und zum besseren Schutz der„Arbeitswilligen" gegen den„Terrorismus der Ausständigen und Agitatoren" stellt das Schriftstück eine„Reform" des 8 153 nach dem Vorbilde des Regierungsentwurfs von 1890 in Ausficht und zwar sowohl„eine Erweiterung der strafbaren Thatbestände, als auch eine Verschärfung des zur Anwendung gelangenden Strafmaßes." Herr v. Posadowsky erklärt, die Anregung zu seinem Vorhaben durch„die lebhafte Erörterung der Frage in der Tagespresse und Fachliteratur wie auch in Vereinsoersammlungen" erhalten zu haben. Diese Erklärung zeigt mit herzerquickender Deutlichkeit den Staatssekretär als aufmerksamen und dienstbeflissenen Geschäftsführer des Großkapitals. Ausschließlich und einseitig aus Tagesblättern, Fachschriften und Versammlungen des Unternehmerthums hat er offensichtlich Anregung und Information gewonnen. Ausschließlich und einseitig den Wünschen des Unternehmerthums entsprechend sind die ins Auge gefaßten Abänderungen des 8 153 zugeschnitten. Auch einem ostelbischen Junker sollte aber unserer Meinung nach für seine Amtshandlungen als Staatssekretär des Deutschen Reichs � wenigstens die Anstandsrücksicht auf das alte deutsche Sprichwort verbindlich sein:„Eines Mannes Rede ist keine Rede, man muß sie hören alle Beede." Die Preßorgane und Versammlungen der Arbeiterklasse zeichnen von der Verbesserungsbedürftigkeit des 8 153 ein wesentlich anderes Bild, als es das„vertrauliche Schriftstück" in den Umrissen erkennen läßt. Auch hier wird seit langen Jahren die Verbesserungsbedürftigkeit, ja Verbesserungsnothwendigkeit des 8 153 erörtert, und nicht blos erörtert, vielmehr ohne vorausgegangene offizielle Erhebung durch erdrückendes Thatsachenmaterial erwiesen. Aber die in Arbeiterkreisen als dringend nöthig erachteten Reformen liegen genau'in entgegengesetzter Richtung von den Bahnen, in welche Herr v. Posadowsky die Reichsgesetzgebung lenken möchte. Was der Masse des frohndenden Volkes noththut, ist volle, gesetzlich gesicherte Koalitionsfreiheit an Stelle der hunderterlei beschränkenden und vernichtenden Rücken und Tücken, die 8 153 gegen 8 152 losläßt. Allein in den Augen des Kapitalistenstaats und seiner Vertreter umfaßt der Begriff des zu berücksichtigenden Volkes offenbar nur die kleine, aber desto heiligere Gemeinschaft einflußreicher Fabrikanten, hervorragender Handelsherren, weltbekannter Rheder und gefinnungStllchtiger Agrarier. Der Zusammenhang steht denn auch fest zwischen dem Vorgehen des Herrn v. Posadowsky und den Hetzereien des Zentralverbands der Großindustriellen und der Baugewerksinnung. Im Gegensatze zu der Meinung eines hochmögenden, beschränkten llnternehmerthums gelangen dagegen unparteiische Beobachter unseres sozialen Lebens zu dem Schlüsse, daß die geltenden Bestimmungen über die Koalitionsfreiheit Licht und Schatten ungleich zwischen Proletariat und Kapitalistenklasse vertheilen, daß insbesondere ihre Handhabung vielfach zum Schaden des wirth- schaftlich Schwachen Recht in Unrecht verkehrt. Herr v. Berlepsch, preußischer Handelsminister a. D., hat das erst kürzlich in einer längeren Abhandlung in der„Sozialen Praxis" anerkannt. Allerdings hat er während seiner Ministerschaft keinen Finger gerührt, um die als äußerst reformbedürftig erkannten Verhältnisse zu bessern. Aber vielleicht muß man aus seiner Erklärung im Gegensatz zu der Haltung des Herrn v. Posadowsky schließen, daß Gott Dem mehr Verstand giebt, dem er ein Amt nimmt, als Dem, dem er ein Amt zu verwalten giebt. Man erinnere sich nur aus den letzten Jahren der gegen koalirte, streikende oder ausgesperrte Arbeiter und Arbeiterinnen in Kraft getretenen Polizeiverfügungen und Gerichtserkenntnisse? Verfügungen und Erkenntnisse, deren Zweck und Sinn als Mittel zur Unterwerfung aufsässiger Lohnsklaven zwar auch dem naivsten Gemüthe offensichtlich ist, deren Berechtigung aber nur dem mit besonderem Amtsverstande Begabten einleuchtet oder dem Einheimser kapitalistischen Profits. Läßt denn 8 153, der die Ausübung des Koalitionsrechts in Verbindung mit„körperlichem Zwang, Ehrenbeleidigung, Drohungen und Verrnfserklärungen" Dritten gegenüber mit hoher Strafe belegt, nicht Deutungen zu, laut deren die auf die Koalitionsfreiheit bezüglichen Bestimmungen klipp und klar in folgende zwei Paragraphen gefaßt werden müßten:„8 1. Die deutschen Arbeiter und Arbeiterinnen besitzen das Koalitionsrecht. 8 2. Die Arbeiter und Arbeiterinnen, die das Koalitionsrecht ausüben, werden bestraft." Der Kreis der strafbaren Thatbestände kann heute schon durch polizeiliches oder richterliches Ermessen bedeutend erweitert werden und ist schon oft bedeutend erweitert worden. Die harmlosesten Redensarten und Maßnahmen Streikender können sich für pflichttreue und findige Behörden zu ehrenrühriger Beleidigung, schädigender Verrufserklärung, zu körperlichem Zwang und zu Drohung verdichten. Und die Bethätigung kämpfender Proletarier, die— auch die gewandteste logische Seiltänzerei und den besten Willen vorausgesetzt— sich nicht unter eine der vorgesehenen Kategorien von Strafthaten bringen läßt, vermögen noch jederzeit gewissenhafte Staatsgewalten als„Erpressung" oder als„groben Unfug" strengstens von rechtswegen zu ahnden. Auch für das Ausmessen des Strafmaßes von Koalitionsvergehen zieht 8 153 thatsächlich keine Grenze. Die dort im Ausnahmerecht gegen die Arbeiter vorgesehenen Strafthaten können auch auf Grund des Strafgesetzbuches gerichtet und mit höheren Strafen belegt werden, als wie sie 8 153 der Gewerbeordnung festlegt. In zahlreichen Fällen ist das geschehen, denn für den in seinem Profit bedrängten Kapitalisten giebt es Richter in Preußen und anderwärts. Dazu kommen noch die Fesseln, welche die proletarische Klassenlage den kämpfenden Arbeitern und Arbeiterinnen anlegt. Des Oefteren ist der Unternehmer im Stande, den Rebellen wider Geldsacksgewalt mit der Hungerpeitsche das Koalitionsrecht aus der Hand zu schlagen und sie zu Paaren zu treiben. Kraft der wirthschaftlichen Herrschaft des Kapitals über die Arbeit vermag er gegenüber unzufriedenen oder begehrenden Lohnsklaven einen „Terrorismus" auszuüben, der durch keinen Gesetzesparagraphen gefaßt werden kann oder über die kein staatsgewaltiger Hahn kräht. Man gedenke nur der schwarzen Listen, Aussperrungen rc., mittels deren das Unternehmerthum„AufHetzer" und„Aufgehetzte" von Fabrik zu Fabrik, von Werkstatt zu Werkstatt treibt, ohne daß 8 153 in Kraft tritt. Nicht Schutz der Kapitalisten gegen die Koalitionsfreiheit der Arbeiterklasse muß mithin die Parole heißen, vielmehr Schutz des proletarischen Koalitionsrechts gegen die übergroße Gewalt der Kapitalistenklasse und ihres Staats. Herrn v. Posadowskys Pläne stehen in schroffstem Gegensatz zu dieser Forderung, die sich aus einer unbefangenen Würdigung der Verhältnisse ergiebt. Sie erscheinen als der Ausfluß der nackten, brutalen Klassenpolitik der Besitzenden, als ein kennzeichnendes Merkmal deS Klassenkampfes, der zwischen Kapital und Arbeit tobt, und in dem Geldsacksmacht und Staatsgewalt innig gesellt mobil machen gegen die werk- thätigen Männer und Frauen, die ihr Recht auf menschenwürdige Existenzverhältnisse vertreten. Denn das ist des Pudels Kern: Die gewerkschaftlich organistrten Arbeiter und Arbeiterinnen in ihrem Kampfe für günstigere Arbeitsbedingungen lahm zu legen. Der dem Koalitionsrecht zugedachte Stoß der Reaktion zielt direkt auf die Vernichtung der Gewerkschaftsbewegung ab, deren Sein und Thun die kapitalistische Verdauungsseligkeit stört. Die Gewerkschaftsorganisation verliert ihre Hauptbedeutung, verliert an Anziehungskraft, wenn die geringste wirthschaftliche Kampfesaktion auf Grund eines Streikparagraphen verhindert oder schwerstens bestraft werden kann. Ohne volle, gesetzlich sicher gestellte Koalitionsfreiheit keine kräftige gewerkschaftliche Organisation und Aktion. Uebrigens ist dem eingeleiteten Kampfe gegen die Gewerkschaften die Kriegserklärung in aller Form vorausgegangen. Herr v. Posadowsky erklärte seinerzeit im Reichstage die Gewerkschaften für„Streikvereine" und meinte, daß die deutschen Arbeiter des Koalitionsrechts nicht bedürften, weil sie das allgemeine, gleiche Wahlrecht besitzen. Ein deutscher Minister, der von Stumms Beifall gesegnet Sozialpolitik treibt, braucht natürlich die Binsenwahrheit nicht zu wissen, daß Wahlrecht und Koalitionsrecht einander nicht ersetzen können, daß sie vielmehr einander ergänzen und vervollständigen müssen. Ihn beschwert auch die Thatsache wenig, daß die Millionen deutscher Arbeiterinnen das Reichstagswahlrecht nicht besitzen, ja nicht einmal im Genüsse des aktiven und passiven Wahlrechts zu den Gewerbegerichten sich befinden, so daß die Koalitionsfreiheit für sie die einzige Waffe ist, mittels deren sie ihre Interessen wahren können. Die Sozialdemokratie hat Herrn v. Posadowsky gezwungen, ihr über den geplanten Streich im Reichstage Rede und Antwort zu stehen. Die Frage der bedrohten Koalitionsfreiheit hat die Debatte über den Etat des Innern beherrscht. Ein von dem Freisinnigen Pachnicke zusammen mit den Sozialdemokraten eingebrachter Antrag bezweckt, die Koalitionsfreiheit nicht blos gegen beabsichtigte künftige Attentate sicher zu stellen, sondern auch auf dem Gebiete des Vereins- und Versammlungsweseus jene Hindernisse zu beseitigen, welche Dank einer frisch-fröhlichen Deutelungs- kunst heute schon sehr häufig den Arbeitern und Arbeiterinnen das Koalitionsrecht illusorisch machen. Leider hat der Antrag keine Aussicht auf eine Majorität. Konservative und Nationalliberale haben das Vorgehen Posadowskys mit Hellem Jubel begrüßt. Für sie bedeutet es einen Versuch,„Ersatz für das Sozialistengesetz zu schaffen". Herr Lieber aber brachte es mit bekannter staatsmännelnder Zweideutigkeit fertig, das„vertrauliche Schriftstück" in einem Athem„harmlos" und„bedenklich" zu finden. Voll feinen Verständnisses für des Unternehmerthums Sehnen und Trachten erklärte er sich gegen den erwähnten Antrag, dessen Verwirklichung„die Gewerkschaften zu einem Tummelplatz politischer Treibereien machen werde". Dabei wollte er übersehen, daß ohne eine Reform der Gesetzestexte im Sinne des Antrags das gewerkschaftliche Leben ein Tummelplatz bleibt für schneidige Polizei- chikanen und juristische Haarspaltereien. Immerhin verwahrte sich der Zentrumsführer entschieden gegen eine Verschlechterung des jetzigen Koalitionsrechts. Der von ihm eingebrachte Antrag wird zwar das vorhandene Unrecht nicht beseitigen, aber doch wenigstens dem„Rückwärts! Rückwärts!" des Herrn v. Posadowsky einen Riegel vorschieben. Nicht blos der Wunsch nach„Regierungsfähigkeit" verpflichtet, auch die Rücksicht auf die proletarischen Zentrumswähler. Ueber die beiden Anträge wird gelegentlich der dritten Lesung des Etats abgestimmt. Stummschen Geistes voll hat Herr von Posadowsky die deutsche Arbeiterklasse durch die Ankündigung einer weiteren Erhebung über den„Terrorismus der Streikenden gegen Arbeitswillige" provozirt. Das„soziale Königthum" von heute will den Arbeitertrutz, wie das„soziale Königthum" von 1890 den Arbeitertrutz gewollt hat. Heute wie damals erblickt es seine Mission darin, gegen das Proletariat zu regieren. Diese in jüngster Vergangenheit tagtäglich aufs Neue erwiesene Thatsache wird im bevorstehenden Wahlkampfe klärend wirken und der Sozialdemokratie neue Kämpfer erobern. Und Arbeitermacht bricht schließlich kapitalistischen Arbeitertrutz. Aus der Bewegung. Zwei gewaltige Protestversammlungen der Berliner Ge nossinnen gegen die Sittenpolizei haben in letzter Zeit stattgefunden. Der große Saal Brauerei Friedrichshain, wo die erste Versammlung tagte, erwies sich als viel zu klein, um das zugeströmte Publikum zu fassen. Mehr als dreitausend Personen füllten Kopf an Kopf gedrängt das Lokal, und eine dichte Menschenmenge wogte vor den Thören, die lange vor Beginn der Versammlung polizeilich geschlossen worden waren. In Folge dieses Umstandes entschlossen sich die Genossinnen, für den 18. Januar eine zweite Versammlung nach Moabit, Ahrens Brauerei, einzuberufen. Auch diese war überfüllt und nahm einen glänzenden Verlauf. In der ersten Versammlung referirten Genossin Lily Braun und Genosse Stadthagen über„Die Heiligkeit der Familie in Theorie und Polizeipraxis". Genossin Braun betonte Eingangs, daß der„Entrüstungssturm" der bürgerlichen Kreise aus Anlaß des Falles Koppen weniger durch das Mitgefühl des Philisters mit der Tochter des Pferdebahnkulschers veranlaßt worden sei, als durch die Erwägung, Aehnliches könne auch seiner Frau oder Tochter passiren. In lichtvollen Ausführungen wies die Rednerin nach, daß die Entwicklung unserer Moralbegriffe nicht Schritt gehalten hat mit der Entwicklung der wirthschaftlichen Verhältnisse. Die Frau wurde hinausgetrieben in den Kampf ums Dasein, aber noch immer scheint man nur die Frau für ehrbar zu halten, die nur im Hause und für die Familie thätig ist. Nach der letzten Berufsstatistik gab es in Berlin«58 000 über 15 Jahre alte Mädchen und Frauen, mehr als 356 000 von ihnen standen allein und 243 000 waren erwerbsthätig. An der Hand reicher, zahlen- mäßiger Beweise zeigte Genossin Braun, daß ein enger Zusammenhang zwischen der Roth und dem sittlichen Verfall besteht. 09 Prozent der Kellnerinnen erhalten keinen Lohn, in der Konfektion verdienen ein Drittel der Arbeiterinnen jährlich unter 250 Mark und drei Viertel unter 450 Mark. Die Fabrikarbeiterinnen stehen sich pro Jahr von 400 bis 500 Mark. Der niedrige Lohn, das Wohnungselend, Schlafstellenunwesen, die Kinderarbeit:c. wirken zusammen, um das in das Leben gestoßene Mädchen häufig der Schande in die Arme zu führen. Die Thränen solcher physisch und moralisch zu Tode gemarterter Frauen wiegen schwerer, als das Blut der in China ermordeten zwei Missionäre, zu dessen Sühne eine Kriegsflotte entsendet wurde. Die Vertreter der bürgerlichen Anschauungsweise wollen die sittlichen Mißstände nur verkleistern, die Sozialdemokratie dagegen legt die Axt an die Wurzel der Uebel, an die kapitalistische Gesellschaftsordnung. Die Rednerin bespricht darauf die Mittel, die> zur Milderung der herrschenden Mißstände dienen können: Anstellung weiblicher Fabrikinspektoren, weiblicher Aerzte und Polizeimalronen, Aufhebung der Reglementirung, nicht ausschließliche Wahl der unteren Polizeiorgane aus dem Unteroffiziersstande, Unterstellung der Polizei unter die Stadtverwaltung, ferner und vor Allem das freie Koalitionsrecht, den Achtstundentag, die Aufhebung der Gesindeordnung, das Verbot der Erwerbsarbeit der Kinder und das Frauenwahlrecht. Mit Recht machte sie geltend, daß gerade die bedeutsamsten dieser Forderungen nur von der Sozialdemokratie energisch und konsequent vertreten werden. Ihre Anhänger und Anhängerinnen können sich nicht damit begnügen, in dem vorliegenden Falle gegen das einzelne Vorkommniß zu protestiren, ihr Protest gilt vielmehr der kapitalistischen Gesellschaftsordnung. Die Sozialdemokratie sei die unüberwindliche Legion, die das Ideal der alten Welt von der Heiligkeit der Familie und der Frau in neue Gesellschaftsformen , hinüberretten und verwirklichen werde. Die ebenso gehaltvollen als zündenden Ausführungen waren des Oefteren von reichem Beifall unterbrochen worden und stürmischer Applaus durchbrauste am Schlüsse den Saal.— Genosse Stadthagen erörterte darauf die „kleinen Mittel", welche die bekannten sittlichen Mißstände wenn auch nicht beseitigen, so doch mildern können. Scharfe, kritische Streiflichter warf der Redner dabei unter lebhafter Zustimmung des Publikums auf die Haltung der herrschenden Gewalten gegenüber den Forderungen der Arbeiterklasse. Er hob besonders die Bedeutung hervor, welche der Besitz der Koalitionsfreiheit, des Wahlrechts für die arbeitenden Frauen hat. Statt des Wahlrechts besäßen die Arbeiterinnen nur das Recht zu wählen zwischen der bedingungslosen Annahme der diktirten Arbeitsbedingungen, dem langsamen Verhungern und der Prostitution. Genosse Stadthagen forderte u. a. die Beseitigung von Z 361 Ziffer 6 des Strafgesetzbuches, nach dem bestraft wird„eine Weibsperson", die wegen gewerbsmäßiger Unzucht polizeilicher Aufsicht unterstellt ist und dabei den„zur Sicherung der Gesundheit, der öffentlichen Ordnung und des öffentlichen Anstands" erlassenen Polizeivorschriften entgegen handelt oder die gewerbsmäßige Unzucht treibt, ohne der Polizeiaufsicht unterstellt zu sein. Diese Bestimmung stipulire ein Ausnahmerecht für Frauen; sei sie nöthig, so müsse sie jedenfalls für beide Geschlechter gelten. Des Weiteren begründete er die Forderung nach Verantwortlichkeit der Beamten für die von ihnen vorgenommenen Handlungen. Wären die Beamten und Richter verantwortlich, die aus dem Volke gewählt würden, so werde sich der Deutsche in Deutschland bald eines annähernd gleichen Schutzes erfreuen, wie er Reichsdeutschen im Auslande zu Theil wird. Nachdem Genosse Stadthagen die blutigen Vorkommnisse auf Berliner Polizeiwachen und das Spitzelwesen erörtert, schloß er seine Ausführungen mit der Befürwortung der Forderung, die Polizei unter städtische Verwaltung zu stellen. Rauschender Beifall lohnte sein Referat. In der folgenden Diskussion wies Genossin Greifenberg auf die Mißstände in Fabriken als Quelle der Unsittlichkeit hin; der Arbeitgeber zwinge seine Arbeiterinnen vielfach zur Unzucht. Genossin Rohrlack schilderte die entwürdigenden körperlichen Untersuchungen, die auch anständige Frauen beim Antritt einer Gefängniß- strafe über sich ergehen lassen müssen. Frau Hebamme Gebauer führte aus, daß in den Frauenkliniken die vor Hunderten von Studenten vorgenommenen Entbindungen nicht zur Hebung der Sittlichkeit beitragen. Fräulein Chamrot erzählte, in wie raffinirter Weise die gebildeten Söhne der„besseren Stände" Dienstmädchen zu Fall zu bringen suchen. In der zweiten Protestversammlung referirten Genossin Rohrlack und Genosse Peus. Genossin Rohrlack legte in scharfen Umrissen den Unterschied dar zwischen dem Protest der Proletarierinnen und dem der bürgerlichen Frauen. Gestützt auf ein reiches That- sachenmaterial schilderte sie die Halbheit und Unentschiedenheit der gesetzgebenden und verwaltenden Körperschaften in ihren Maßnahmen zum Schutze der Sittlichkeit. Diese Maßnahmen seien meist machtlos, die Sittlichkeit zu schützen, führten aber zu zahlreichen„Mißgriffen" der Polizeiorgane. Sollen dieselben in Zukunft unterbleiben, so muß vor Allem Z 361, Ziffer K des Strafgesetzbuchs fallen. Er macht die zu Unrecht erfolgenden Verhaftungen möglich, er bedingt die Registri- rung und Untersuchung der in den Polizeilisten eingeschriebenen Prostituirten und der als verdächtig aufgegriffenen weiblichen Personen. Auch die schwer empfundene körperliche Untersuchung der Frauen und Mädchen, die ins Gefängniß eingeliefert werden, wird mit dem Hinweis auf diesen Paragraphen begründet. Angeblich geschieht diese Untersuchung aus Gesundheitsrücksichten, damit keine ansteckenden Krankheiten eingeschleppt werden. Aber diese Rücksichten kennt man nicht bei der Beschäftigung der weiblichen Gefangenen. So wurde z. B. nachweislich im Berliner Frauengesängniß eine an Rheumatismus leidende Frau in der Waschküche mit dem Waschen von Wäsche beschäftigt, die von Personen herrührte, welche mit ekelhaften und ansteckenden Krankheiten behaftet waren. Nach fünf Tagen war Hand und Arm der Frau in Folge von Vergiftung unförmlich angeschwollen. Die Betreffende mußte ins Lazareth und wurde durch eine andere Gefangene ersetzt, die wie sie die Mutter kleiner Kinder war. Die Rednerin führte ferner aus, daß wie andere Polizeimaßregeln sich auch die zur„Versittlichung" des Kellnerinnengewerbes als unwirksam erwiesen haben. Sie hatten lediglich zur Folge, daß den ausgebeuteten Mädchen der Erwerb erschwert wurde, das Unwesen der Animirkneipen haben sie nicht zu beseitigen vermocht. Das Louisthum wollte man bekämpfen, aber es giebt eine Anzahl Casös, für die die Vorschrift besteht:„Allein kommenden Damen darf nicht servirt werden". Vor der Thüre der betreffenden Lokale stehen zahlreiche „Herren", die sich als Begleiter auf Zeit für entsprechende Vergütung an alleinstehende„Damen" vermiethen. Die vom Zentrum eingebrachte neue lex Heinze beweise, daß die bürgerliche Welt empfinde, wie schlecht es heutigen Tags um die Sittlichkeit bestellt sei, daß ihr aber die klare Erkenntniß der Ursache der empfundenen Mißstände abgehe. Man wolle an Erscheinungen herumkurpfuschen, suche aber nicht den Boden auf, in dem dieselben wurzeln. Diesen Boden wolle man auch nicht sehen, denn es sei die kapitalistische Gesellschaftsordnung selbst, es sei der Polizei- und Militärstaat mit seinen wirthschaftlichen und sozialen Verhältnissen. Mit trefflicher Ironie kritisirte Genossin Rohrlack einzelne Momente aus den Debatten gelegentlich der Berathung der lex Heinze. Der Nationalliberale Pieschel hat nach ihr Anspruch auf eine Dankadresse des Unternehmerthums, denn er erklärte sich im Interesse der leichtsinnig verleumdeten und verfolgten kapitalistischen Unschuld wider den gesetzlichen Schutz der Arbeiterinnen gegen Attentate ihrer Arbeitgeber. Herrn Pastor Schall aber, der mit frommem Augenaufschlag die Unsittlichkeit nur in den großen Städten sieht, erinnerte sie an die Schilderungen der„ländlichen Unschuld" seitens des Pastors Wagner, ferner an die jährlichen Manöver mit ihrer Begleiterscheinung der„freien Liebe" und ihrem Gefolge von Krankheiten, unehlichen Geburten zc.„Die llaboas eoiprw-Akte", so schloß die Rednerin ihr fortwährend von stürmischem Beifall unterbrochenes Referat,„sichert jedem Britten die persönliche Freiheit." Ohne schriftlichen Haftbefehl seitens einer Gerichtsbehörde darf kein Polizist eine Verhaftung vornehmen. Die Deutschen dagegen sind der Polizei gegenüber so gut wie wehrlos. Solange Zustände bestehen, welche insbesondere die Frau fast wehrlos machen, muß man sich beinahe schämen, eine Deutsche zu sein. Minutenlanger Beifall zeigte, daß die Versammlungsbesucher den vorzüglichen Ausführungen durchaus zustimmten. In Anbetracht des umfangreichen Materials, das Genossin Rohrlack behandelt hatte, beschränkte sich Genosse Rus darauf, die sozialen und psychologischen Ursachen der in letzter Zeit öfters vorgekommenen Rohheitsdelikten von Polizeibeamten zu beleuchten. Er betonte noch, daß die Polizei nie und nimmer im Stande sei, die Sittlichkeit zu schützen. Sie habe nur die äußere Ordnung aufrecht zu erhalten, sei aber machtlos gegenüber den Ursachen der Erscheinungen. In beiden Protestversammlungen wurde einstimmig die folgende Resolution angenommen: „Die heute zu Berlin im Lokal von Lips tagende Volksversammlung beauftragt den Vorstand der Versammlung zur Minderung der Schutzlosigkeit des weiblichen Geschlechts: I. bei dem Bundesrath und dem Reichstage folgende Forderungen zu erheben: 1. die Aufhebung des §361 Abs.6 des Str.-G.-B.;2.freies, uneingeschränktes und gegen Beeinträchtigungen sichergestelltes Koalitions-, Vereins-, Versammlungs- und Wahlrecht; 3. rechtliche Gleichstellung der landwirthschaftlichen Arbeiter und Dienstboten mit den gewerblichen Arbeitern, insbesondere die Beseitigung der Gesindeordnung; 4. Verbot der Untersuchung des Körpers einer Person gegen deren Willen; 5. zivilrechtliche und strafrechtliche Verantwortlichkeit der Beamten für die von ihnen vorgenommenen Handlungen und Entscheidung über die Verantwortlichkeit durch aus dem Volk entnommene, durch das Volk gewählte Richter; 6. Bestrafung der Arbeitgeber und deren Vertreter, die unter Mißbrauch des Arbeitsverhältnisses, insbesondere durch Androhung oder Verhängung von Arbeitsentlassung, Lohnverkürzung oder anderer mit dem Arbeitsverhältniß zusammenhängender Nachtheile, oder durch Zusage oder Gewährung von Arbeit, Lohnerhöhungen oder andere aus dem Arbeitsverhältniß sich ergebender Vortheile Arbeiterinnen ihrer Betriebe zur Duldung oder Verübung unzüchtiger Handlungen bestimmen; 7. die Aufhebung der die freie Meinungsäußerung hindernden Bestimmungen; 8. Beseitigung des Spizelwesens. II. Ferner beauftragt die Versammlung den Vorstand, bei den gesetzgebenden Körperschaften Preußens folgende Forderungen zu erheben: 1. Ausübung der Polizeibefugnisse durch städtische Selbstverwaltungskörper unter Betheiligung des weiblichen Geschlechts; 2. Beseitigung der Spitzelei." E. J. Protestversammlungen der Genoffinnen von Charlottenburg und Rixdorf fanden ebenfalls in letzter Zeit statt. Auch sie waren vorzüglich besucht und gestalteten sich zu imposanten Kundgebungen gegen das Institut der Sittenpolizei und für jene durchgreifenden Reformen, welche die Sozialdemokratie behufs Milderung der sittlichen Uebelstände fordert. In Charlottenburg referirte Genosse Rechtsanwalt Heine, in Rixdorf Genosse Rechtsanwalt Haase. Beide Versammlungen nahmen Resolutionen an, die sich mit der vorstehenden Resolution decken. Berichte aus Dresden und Leipzig mußten wegen Stoffandrangs zurückgestellt werden. Notizentheil. ( Von Tily Braun und Klara Betkin.) Soziale Gesetzgebung. Eine Berichterstattung über die Beschäftigung verhei= ratheter Frauen in den Fabriken fordert das Zentrum. Nach dem eingebrachten Antrag soll der Reichstag den Reichskanzler ersuchen, ,, eine eingehendere Berichterstattung über die Beschäftigung verheiratheter Frauen in den Fabriken: Umfang, Gründe und Gefahren der Beschäftigung, Was die Revolution für die Frauen that. Don E. Bellamy. ( Fortsetzung.) " " Ich kam einen Augenblick vorher zu dem Schlusse", fuhr der Doktor fort, daß zu Deiner Zeit zwischen der Klassensklaverei und der Geschlechtssklaverei, zwischen den Beziehungen der arbeifenden Massen zu den Kapitalisten und denjenigen der Frauen zu den Männern ein gewisser Parallelismus bestand. Die Richtigkeit dieser Behauptung kann durchaus bewiesen werden. Die Unterwerfung der Arbeiter unter die Eigenthümer des Kapitals wurde jederzeit ermöglicht durch das Vorhandensein einer großen Klasse von Arbeitslosen, welche die Arbeitenden zu unterbieten pflegten, und die bereit waren, um neue Beschäftigung zu erlangen, für jeden Preis und zu jeder Stunde zu schaffen. Die Arbeitslosen waren gleichsam der Knüppel, mit dem die Kapitalisten die Arbeiter bändigten. In gleicher Weise war es die große Menge unversorgter Frauen, welche das Joch der weiblichen Knechtschaft befestigten. Da die Frage der Versorgung das schwierigste Problem in Deinen Tagen war, so gab es viele Männer, die sich selbst nicht versorgen fonnten, wie viel größer war also die Zahl derer, die keine Frau zu er= halten vermochten. Wenn ein Mann sich nicht verheirathen konnte, so beeinträchtigte das vielleicht sein Glück, aber einer Frau wurde im Falle der Ehelosigkeit nicht nur die Aussicht auf Glück genommen, sondern in der Regel wurde sie dadurch zu Noth und Armuth verurtheilt, denn viel schwieriger war es für Frauen als für Männer, sich durch eigene Arbeit einen angemessenen Unterhalt zu sichern. Die Folge davon war eins der traurigsten Schauspiele, die die Welt je gesehen hat: der erbitterte Konkurrenzkampf der Frauen untereinander um die Gelegenheit zur Heirath. Wie Wie 20 Möglichkeit, Zweckmäßigkeit und Wege der Beschränkung 2c. in den nächsten Jahresberichten der Gewerbeaufsichtsbeamten zu veranlassen". Der Zentrumsredner Hize betonte bei Begründung des Antrags, seine Partei erstrebe das gesetzliche Verbot der Arbeit verheiratheter Frauen in den Fabriken und in der Landwirthschaft, soweit das Familienleben darunter leide! Es müsse wieder dahin kommen, daß der Mann die Frau ernähre. Schon längst ist ein reiches Material vorhanden, das die Nothwendigkeit eines umfassenden gesetzlichen Arbeiterinnenschutzes- und nicht blos des Schutzes der verheiratheten Frauen erweist. Die beantragte Erhebung kann dieses Material in schäzenswerther Weise vermehren und vervollständigen und dazu beitragen, daß die deutsche Gesetzgebung endlich den von der Sozialdemokratie seit Langem geforderten Schritt nach vorwärts thut. Für das Verbot der Arbeit verheiratheter Frauen tritt die Sozialdemokratie allerdings nicht ein. So ernste Gründe für einen umfassenden gesetzlichen Schutz der Arbeiterinnen sprechen, so gewichtig sind die prak tischen und prinzipiellen Erwägungen wider den vom Zentrum angestrebten Ausschluß der verheiratheten Frauen von der Arbeit in Fabriken und in der Landwirthschaft. Uebrigens: warum fordert das Zentrum nicht auch eine Enquete über die Arbeitsbedingungen der auf dem Gebiete des Handels und Verkehrswesen und vor Allem der in der Hausindustrie thätigen Frauen und Mädchen? Hier überall liegen schreiende Mißstände vor welche dringend das Eingreifen der Gesetzgebung zum Schuße der aus gebeuteten weiblichen Arbeitskräfte erheischen. Die Sozialpolitik des Zentrums hat noch stets aus einem Gramm Arbeiterschutz und einem Kilo Rücksichten auf die Interessen der Kapitalistenklasse bestanden. Das Koalitionsrecht der Arbeiter und Arbeiterinnen be= treffend liegen dem Reichstage zwei Anträge vor. Der eine davon ist von Freisinnigen und Sozialdemokraten eingebracht. Er lautet: " Der Reichstag wolle beschließen: die verbündeten Regierungen um die Vorlegung eines Gesezentwurfs zu ersuchen, welcher die dem Koalitionsrecht noch entgegenstehenden Beschränkungen beseitigt, insbesondere: a) den§ 152 der Reichs- Gewerbeordnung dahin abändert, daß Verabredungen und Vereinigungen zur Erlangung günstiger Lohn- und Arbeitsbedingungen auch dann erlaubt sind, wenn sie nicht oder nicht nur die unmittelbaren Interessen der sich Verabredenden oder Vereinigenden, sondern auch die Interessen der Arbeiter und Arbeiterinnen im Allgemeinen betreffen oder darauf gerichtet sind, Aenderungen in der Gefeßgebung und Staatsverwaltung herbeizuführen; b) den im§ 152 der Reichs- Gewerbeordnung erwähnten Vereinigungen und sonstigen zur Wahrnehmung von Berufsinteressen gegründeten Vereinen gestattet, mit einander in Verbindung zu treten; c) den zur Wahrnehmung von Berufsinteressen begründeten Vereinen wenig die Frauen Deiner Tage es vermochten, den Männern gegenüber ihre physische, geistige oder moralische Würde und Unabhängigkeit zu wahren, geht auch aus jener widerwärtigen Erscheinung hervor, die Deine Zeitgenossen mit brutaler Offenheit als den Heirathsmarkt bezeichneten. ,, Und noch war der Becher der weiblichen Schande nicht voll. Es gab noch eine andere und schrecklichere Form des Wettbewerbs der Frauen untereinander, zu der viele verurtheilt waren. Es war nicht nur beständig ein Ueberschuß an unverheiratheten Frauen vorhanden, die sich den materiellen Unterhalt zu sichern wünschten, den die Ehe bot, sondern unter ihnen gab es noch Schaaren elender Frauen, die ohne jede Hoffnung, von den Männern auf anständige Weise erhalten zu werden, sich für ein Stück Brot wegwerfen mußten. Julian, wunderst Du Dich, daß unter all den Bildern der Teufelsmesse, die Euch als die Zivilisation des neunzehnten Jahrhunderts erschien, das Bild der geschlechtlichen Beziehungen der Menschen untereinander uns als das fürchterlichste erscheint?" ,, Unsere Philanthropen", sagte ich, waren tief bekümmert über die Erscheinung, von der wir als von einem sozialen Uebel zu sprechen pflegten, nämlich über das Vorhandensein einer großen Zahl ausgestoßener Frauen, allein gewöhnlich betrachtete man diese Erscheinung nicht in ihrem Zusammenhang mit den wirthschaftlichen Verhältnissen als wesentlich wirthschaftliche Frage. Häufiger wurde sie als ein moralisches Uebel aufgefaßt, das aus der Verderbniß des menschlichen Herzens entsprang und durch moralische und reli: giöse Mittel beseitigt werden sollte." „ Ja, ja, ich weiß! In Eueren Tagen erkannten die Wenigsten, daß die ganze Gesellschaftsordnung durch und durch schlecht sei, und es wurde daher zur Gewohnheit, all ihre schrecklichen Folgen der armen menschlichen Natur zur Last zu legen. Ja, ich weiß, t B 1 r e 11 It == rt en ſe en de iß en, ei, en B, Rechtsfähigkeit verleiht, wenn sie den§§ 55 bis 60 des Bürgerlichen Gesetzbuches genügen." Der zweite Antrag rührt vom Zentrum her und besagt, die Regierung solle ersucht werden: ,, einen Gesetzentwurf vorzulegen, durch welchen der§ 152 der Gewerbeordnung dahin ergänzt wird, daß Verabredungen und Vereinigungen gestattet werden, welche die Verbesserung der Lage der Arbeiter im Allgemeinen oder die Erlangung günstigerer Lohn- oder Arbeitsbedingungen durch Veränderung der Gesetzgebung bezwecken." Wir haben uns zu diesen Anträgen bereits kurz an anderer Stelle geäußert. Den Frauen die Theilnahme an politischen Versammlungen und Vereinen zu gestatten beschloß der Ausschuß der bayerischen Kammer für die Reform des Vereinsgesetzes; ebenso erklärte er sich für die Aufhebung des Verbindungsverbots für politische Vereine. Dagegen wurde der Antrag unseres Genossen Vollmar abgelehnt, welcher völlige Vereins- und Versammlungsfreiheit schaffen wollte. Den jezigen Zuständen gegenüber bedeutet der Beschluß des Ausschusses immerhin einen wesentlichen Fortschritt, der hoffentlich von der Kammer nicht rückgängig gemacht wird. Weibliche Fabrikinspektoren. Für die Anstellung weiblicher Gewerbeaufsichtsbeamten trat sehr warm der sozialdemokratische Abgeordnete Wurm im Reichstag ein. Er sagte im Wesentlichen:„ Wir fordern die Hinzuziehung von Frauen zur Gewerbeaufsicht. Wenn von unserer Seite behauptet wurde, daß die Frauen dieselben geistigen Fähigkeiten besigen wie die Männer, so hörte man früher auf der anderen Seite spöttische Bemerkungen. Heute hat Herr von Posadowsky zugestanden, daß die geistige Befähigung der Frau die gleiche sei, wie die des Mannes. Es ist ja sehr erfreulich, daß man zu dieser Anschauung kommt, nun lassen Sie aber auch der Meinung die That folgen. Oder sollte sich Ihre freundliche Gesinnung nur auf die Damen erstrecken, die in der angenehmen Lage sind, sich der Wissenschaft hingeben zu können? Wenn bisher die Frauen zur Gewerbeaufsicht nicht zugezogen wurden, so geschah dies einfach aus dem Grunde, weil man meinte, daß die Frauen den Unternehmern nicht so nützlich sein könnten als Aufsichtsbeamten, wie die Männer. Die weiblichen Beamten, so meinte man, würden nur der Sammelpunkt werden für die Beschwerden der Arbeiterinnen. Aus diesem Grunde wurde im Zeitalter der Sozialreform die Anstellung weiblicher Beamten abgelehnt. Daß die Frauen die Befähigung zur Gewerbeaufsicht haben, steht nach den Erfahrungen in England, Frankreich, Amerika und Australien fest. In Deutschland hat man ihnen trotzdem bisher diese Befähigung abgesprochen.... Es daß es Leute gab, welche es für ausgemacht hielten, daß es möglich sei, die Schrecken der Prostitution durch Predigten zu beseitigen, während doch Millionen von Frauen in solch verzweifelten Verhältnissen lebten, daß sie auf keine andere Art vor dem Elend sich retten konnten, als indem sie sich als Sklavinnen niederer Gelüfte den Männern verkauften. Ich bin ein wenig Phrenologe und habe mir oft die Gelegenheit gewünscht, die Schädelentwicklung eines Philanthropen des neunzehnten Jahrhunderts studiren zu können, welcher diese Auffassung theilte, vorausgeseßt, daß es thatsächlich Jemand gab, der ihr aus ehrlicher Ueberzeugung anhing!" " Es müßte merkwürdig zugehen", sagte ich, wenn eine so tiefgehende, durch wirthschaftliche Unabhängigkeit herbeigeführte Veränderung in der Stellung der Frau zum Manne nicht auch manche der konventionellen Ansichten unserer Zeit über die geschlechtliche Moral geändert hätte." " " Sage lieber", antwortete der Doktor, daß die materielle Gleichstellung von Mann und Frau es zum ersten Male möglich machte, daß diese Beziehungen sich auf einer moralischen GrundTage aufbauen. Die erste Bedingung jeder ethischen Handlung ist die Freiheit des Handelnden. So lange die ökonomische Abhängigkeit die Frauen in Bezug auf die geschlechtlichen Beziehungen den Männern gegenüber vollkommen unfrei machte, konnten diese Beziehungen nicht wahrhaft sittlich sein. Eine sittliche Basis für das seruelle Leben wurde erst dann geschaffen, als die Frauen durch die wirthschaftliche Gleichstellung mit den Männern das Recht und die Freiheit der Selbstbestimmung erhielten." " " Die Moralisten meiner Zeit", sagte ich, würden außer sich sein, wenn sie hören könnten, daß man uns die Moral in geschlechtlicher Hinsicht abspricht. Jedenfalls hatten wir betreffs der 21 giebt Dinge, über welche die Arbeiterin, wenn sie sittlich empfindet, nicht mit dem männlichen Aufsichtsbeamten spricht. Die weiblichen Beamten würden sich in höherem Maße das Vertrauen der Arbeiterinnen erwerben. Zum mindeſten müßten weibliche Assistenten der Gewerbeaufsicht angestellt werden. Freilich, höhere Töchter, die von den sozialen Verhältnissen keine Ahnung haben, sind für das Amt nicht geeignet. Man exemplifizire nicht auf die Krankenpflege. Krankenpflege und Arbeiterschutz sind durchaus verschiedene Gebiete, wer für das eine paßt, braucht nicht für das andere geeignet zu sein. Diakonissinnen sind für die Gewerbeaufsicht nicht ge= eignet. Sie werden es weder den Unternehmern noch den Arbeiterinnen recht machen. Das Gleiche gilt von den Damen vom Rothen Kreuz, dic man in Hamburg zu Vertrauenspersonen der Fabrikinspektoren gemacht hat. Das volle Vertrauen wird die Arbeiterin nur zur Arbeiterin haben. Ist es denn eine exorbitante Forderung, wenn man verlangt, daß dic Assistentinnen gewählt werden wie die Beisitzer zu den Gewerbegerichten?" Nach einem Hinweis auf das, was in einzelnen deutschen Staaten in Sachen der Heranziehung der Frauen zur Gewerbeaufsicht geschehen, richtete Genosse Wurm die Frage an den Staatssekretär des Innern, ob er der Forderung gegenüber dieselbe ablehnende Haltung einnehme wie sein Vorgänger. Herr von Posadowsky will nach unberühmten Muſtern die Initiative zu der Reform den Einzelregierungen überlassen. Die Reichsregierung kann sich nach ihm zu einem Vorgehen nicht entschließen, weil die Erfahrungen im Auslande angeblich immer noch zweifelhaft sind. Zwar heißt es, der Staatssekretär mußte das anerkennen, in den Berichten der englischen Fabrikinspektion von dem Wirken der weiblichen Beamten:„ Die Thätigkeit derselben hat äußerst ersprießliche Resultate gezeigt." Aber dafür lauten nach ihm die Berichte aus Amerika weniger günstig. Es scheint, daß dem Herrn von Posadowsky die vorzüglichen Arbeiten und Berichte der langjährigen Fabrikinspektorin von Illinois, Frau Kelley, unbekannt sind, oder daß er dieselben durch die Brille des Unternehmerthums gelesen hat. Wenn übrigens in anderen Staaten der Union manche Fabrikinspektorinnen sich thatsächlich nicht bewährt haben sollten, so ist der Grund sicher nicht in dem Geschlecht der Beamten zu suchen. Er liegt vielmehr darin, daß der in Amerika üblichen Beutepolitik" entsprechend die jeweilig herrschende Klique vielfach Aemter an Personen vergiebt, die absolut ungeeignet sind, die einschlägigen Berufspflichten zu erfüllen. In klarer Weise hat Frau Kelley auf diesen Umstand als auf einen schweren Schaden erst kürzlich in dem trefflichen Artikel hingewiesen, den sie über die amerikanische Fabrikinspektion in Brauns Archiv" veröffentlicht hat. Aber es scheint, daß ein deutscher Minister für Sozialreform das auf Reformforderungen bezügliche Material nicht zu studiren braucht, sondern daß er lediglich gegen Reformforde rungen sprechen muß. Beziehungen der Geschlechter ein sehr strenges und bis ins Einzelne gehende System von: Du sollst nicht!" ,, Laß uns bei diesem Punkte noch länger verweilen", antwortete mein Gefährte, denn er ist von höchster Wichtigkeit. Bei Euch herrschten, wie Du sagst, sehr strenge Sitten und Regeln betreffs der Geschlechter und ihrer Beziehungen zu einander das heißt sie galten hauptsächlich für die Frauen. Allein diese Sitten und Regeln waren ihrem Wesen nach mehr von Gründen der Zweckmäßigkeit und Prüderie als der Sittlichkeit diktirt, und sie bezweckten den Schuß der wirthschaftlichen Interessen der Frauen gegenüber den Männern. Nichts konnte für den Schutz der Gesammtheit der Frauen wichtiger sein, als diese Sitten und Regeln, obgleich die Einzelnen oft grausam unter ihnen litten. Die Beobachtung der einschlägigen Sittengeseze war das einzige Mittel, die Frauen, so lange sie wirthschaftlich hilflos und abhängig waren, sowie ihre Kinder wenigstens zum Theile gegen die Verführung und das Verlassenwerden seitens der Männer zu schüßen. Uebersieh jedoch nicht, daß ich den Werth dieser sozialen Sitten nur für die Zeit anerkenne, in der sie im Interesse der Frauen nothwendig waren. Aber weil sie nicht auf Erwägungen zurückzuführen sind, welche die natürliche Heiligkeit der geschlechtlichen Beziehungen an sich in erster Linie berücksichtigten, sondern lediglich unter den gegebenen damaligen Zuständen aus Gründen der Zweckmäßigkeit entsprangen, so würde es unzutreffend sein, wollte man sie als ewig feststehende Gebote der Moral auffassen. Richtiger würde man sie als geschlechtlich ökonomische Vorschriften bezeichnen, als Normen, die zum Zwecke des wirthschaftlichen Schußes der Frauen und Kinder in Bezug auf die geschlechtlichen Beziehungen festgehalten wurden. ( Schluß folgt.) = Franenarbeit auf dem Gebiet der Industrie, des Handels und Verkehrswesens. * Die Zahl der erwachsenen Fabrikarbeiterinnen in Deutschland im Jahre 1896 betrug nach dem neuesten reichsstatistischen Vierteljahrshefte 699 579 gegen 664115 im Vorjahre. Es hat also eine Steigerung um rund 35000 oder 5 Prozent stattgefunden. Unter diesen Arbeiterinnen waren 270266 16 bis 21 Jahre und 429313 über 21 Jahre alt. 1895 hatte man 260303 Fabrikarbeiterinnen im Alter von 16 bis 21 Jahren und 403813 über 21 Jahren gezählt. 1896 wurden erwachsene Arbeiterinnen in 32823 Fabriken verwendet, 1895 dagegen nur in 30222 Betrieben. Die Textilindustrie beschäftigte 1896 fast die Hälfte aller erwachsenen Fabrikarbeiterinnen, nämlich: 335172. Jhr folgen die Industrie der Nahrungs- und Genußmittel mit 99317, die Industrie der Bekleidung und Reinigung mit 58004 und die Papier- und Seidenindustrie mit 46 085 erwachsenen Arbeiterinnen. Jugendliche weibliche Arbeitskräfte im Alter von 14 bis 16 Jahren waren 1896 in Fabriken 80334 thätig, dazu 1969 weibliche Kinder. Die steigende Verwendung weiblicher Arbeitskräfte in der Krefelder Seidenindustrie konstatirt der Gewerbeinspektor des Bezirks in seinem Bericht für 1896. Er sagt:„ Das Ueberhandnehmen der weiblichen Elemente in der Krefelder Seidenindustrie läßt sich nicht wegleugnen. Weibliche Arbeitskräfte werden in der Seidenindustrie bevorzugt, obgleich männliche genügend vorhanden und nothleidend sind. Dieser Stand der Dinge veranlaßte, wie der Aufsichtsbeamte mittheilt, die in Krefeld bestehende soziale Kommission, an sämmtliche Fabrikanten der Seidenund Sammetindustrie ein Rundschreiben zu versenden. In demselben wird die Bitte ausgesprochen, a. auf Webstühlen Frauen nicht zu beschäftigen, vielmehr an deren Stelle die aus der Arbeit gekommenen Handweber heranzuziehen; b. bei Ausdehnung des Betriebs unter möglichstem Ausschluß von Mädchen und Frauen die sich meldenden bisherigen Handweber zu berücksichtigen; c. alles Werk, soweit möglich, in Krefeld verarbeiten zu lassen." Wer der kapitalistischen Wirthschaftsordnung Wesenheit kennt, der weiß, daß das gutgemeinte Ersuchen der Kommission im Allgemeinen vergeblich verhallen wird. Weibliche Arbeitskräfte werden bevorzugt, obgleich männliche genügend vorhanden und nothleidend sind, weil Frauen und Mädchen sich als billigere und widerstandsunfähigere Lohnsflaven erweisen wie die Männer, und weil ihre Verwendung in der Folge den kapitalistischen Profit reichlich vermehrt. Die Zahl der unselbständigen Wäscherinnen hat sich in Deutschland von 1882 bis 1895 bedeutend vermehrt, während die Zahl der selbständigen Erwerbsthätigen des Gewerbes beträchtlich zurückgegangen ist. Ein Vergleich der Ergebnisse der Berufszählung von 1895 mit denen der Erhebung vom Jahre 1882 zeigt folgendes Bild: 1882 zählte man 17602 Arbeiterinnen in Wäschereien, 1895 aber 50929, das ist eine Zunahme von 33327 oder um 189 Prozent. Die Zahl der Selbständigen im Gewerbe ist dagegen von 85042 im Jahre 1882 auf 73301 im Jahre 1895 gefallen, hat also um 11741 oder um fast 14 Prozent abgenommen. Die Zahl der im Wäschereigewerbe überhaupt Thätigen, Selbständige und Unselbständige zusammen, ist in dem gegebenen Zeitraum um 21586 gestiegen( 1882: 102644, 1895: 124230), das ist um etwas über 21 Prozent. Diese Zahlen sind in verschiedener Hinsicht interessant. Die starke Zunahme der im Wäschereigewerbe überhaupt Thätigen ist kennzeichnend dafür, daß das Waschen immer mehr von einer Hausarbeit in der einzelnen Familie zu einer Berufsarbeit außerhalb des Hauses wird. Der angegebenen Steigerung um 21 Prozent steht ein Anwachsen der Gesammtbevölkerung um 14,48 Prozent gegenüber. Es vermindert sich die Zahl der Hausfrauen, welche die ewig ,, natürliche" Pflicht ihrer heiligen Stellung" üben: in regelmäßig wiederkehrenden Zeiträumen der großen Wäsche" wegen im Hauswesen das Oberste zu unterst zu kehren und die Rücksichten auf Mann, Kind, Behaglichkeit und Ruhe der Rücksicht auf das Wäschekochen und das gute Trockenwetter unterzuordnen. Des Weiteren zeigen die Ziffern über die Zahl der Selbständigen und Arbeiterinnen deutlich, in welchem Umfang im Wäschereigewerbe der Einzelbetrieb durch den Großbetrieb verdrängt worden ist. Der in dieser Hinsicht vollzogene Umschwung ist um so bedeutsamer, als im Wäschereigewerbe die Vortheile des maschinellen Betriebs nur in sehr bescheidenem Maße ausgenutzt worden sind. Die Entwicklung großer Dampfwäschereien ist dadurch gehemmt worden, daß gewisse Vorschriften der Gewerbeordnung, so vor Allem die Bestimmung, welche die Entlassung der Arbeiterinnen am Vorabend von Sonn- und Festtagen um 5/2 Uhr verfügt, einseitig auf die betreffenden Anstalten angewendet worden sind, nicht aber auf die großen Handwäschereien. Da in der Folge die ersteren mit letzteren nicht erfolgreich konkurriren 22 konnten, ist man in der Wäscherei vielfach wieder vom Dampsbetrieb zum Handbetrieb zurückgegangen. Mit Rücksicht auf die technische Entwicklung wie auf die Arbeitsbedingungen der Arbeiterinnen ist das zu beklagen. Es ist eine befannte Thatsache, daß die Arbeitsbedingungen in den unter gesetzlicher Vorschrift und Aufsicht stehenden Großbetrieben im Allgemeinen günstigere sind, als in den Kleinbetrieben, auf die sich nicht die Bestimmungen der Gewerbeordnung und die Gewerbeaufsicht erstrecken. Man darf also wohl annehmen, daß die große Mehrzahl der für 1895 verzeichneten 50929 Arbeiterinnen des Gewerbes in Handwäschereien beschäftigt waren, d. h. unter den ungünstigsten und durchaus ungeregelten Bedingungen. Bekannt ist z. B. die gesundheitswidrige Beschaffenheit der meisten Räume, in denen gewaschen wird, und die geeigneter Einrichtungen für Ventilation, für den Abfluß des Wassers am Boden 2c. ermangeln. Die Verhältnisse in den Plättereien sprechen im Allgemeinen allen Anforderungen der Hygiene Hohn. Hier hat außerdem die Arbeits zeit am Ende der Woche, zumal aber Samstags, faum eine Begrenzung, zum Arbeitstag fügt sich die Arbeitsnacht. Die angezogenen Zahlen zeigen, welch breite Arbeiterinnenschichte ein Lebensinteresse daran hat, daß Handwäschereien wie Dampfwäschereien unter die gesetzlichen Vorschriften und Gewerbeaufsicht gestellt werden. Arbeitsbedingungen der Arbeiterinnen. Die Zahl der 1896 in Jndustrie und Landwirthschaft verunglückten und entschädigten erwachsenen Arbeiterinnen beträgt nach den Rechnungsergebnissen der Berufsgenossen= schaften für das genannte Jahr 12534. Auf die Landwirthschaft entfielen davon 11220, auf die Industrie 1314. Die Zahl der 1896 verunglückten und entschädigten Männer betrug in der Landwirthschaft 30286, in der Industrie 36027. In der Industrie zählte man also auf 100 verlegte und entschädigte Männer noch nicht 4 Frauen, in der Landwirthschaft dagegen kamen auf 100 Männer etwa 37 Frauen. Nun ist allerdings in der Landwirthschaft die Zahl der beschäftigten Frauen verhältnißmäßig größer, als in der Industrie. 1895 zählte man in der Landwirthschaft 2 753 154 weibliche Erwerbsthätige, in der Industrie aber deren nur 1521118, in der Landwirthschaft gehörten in dem genannten Jahre 33,20 Prozent, in der Industrie hingegen nur 18,37 Prozent aller Erwerbsthätigen überhaupt dem weiblichen Geschlecht an. Immerhin geht aus den angezogenen Zahlen hervor, daß die landwirthschaftliche Beschäftigung für die Frauen gefährlicher ist, als die industrielle Be schäftigung. Mit überzeugender Beweiskraft ergiebt sich daraus die Nothwendigkeit, einen wirksamen gesetzlichen Schutz für die landwirthschaftlichen Arbeiterinnen zu schaffen und alle Gesetze und Be stimmungen aufzuheben, welche irgendwie die Koalitionsfreiheit der landwirthschaftlichen Arbeitskräfte und des Gesindes beeinträchtigen. Steigende Produktivität der Arbeit bei kürzerer Arbeitszeit verzeichnet der Bericht des französischen Obersten Arbeitsraths für 1896. In der Lyoner Gegend, wo die Weber und Weberinnen früher 12 und 13 Stunden arbeiteten, ist in Folge der Schutzgesetze für Frauen, junge Mädchen und Kinder der Arbeitstag auf 11 Stunden herabgegangen, die Produktivität der Arbeit ist dagegen dauernd gestiegen. Diese Thatsache beweist einmal mehr, wie unbegründet das Geschrei furzsichtiger Unternehmer ist, daß die Einführung eines gesetzlichen Normalarbeitstags den Ruin der Industrie bedeute. * Ueber Frauenarbeit in England veröffentlicht Miß Irwin in der Westminster Review" interessante Ergebnisse eigener Enqueten, die uns das von vielen bürgerlichen Sozialreformern in Deutschland in den Himmel erhobene England nicht als ein Eldorado erscheinen lassen. Eine Hemdennäherin erhält z. B. 10 bis 12 Pfennig die Stunde; eine Hosennäherin bekommt für ein Paar Hosen 5 Pfennig; zur Herstellung braucht sie zwei Stunden, das Garn muß sie selbst liefern. Für ein Dutzend Kinderhöschen werden 70 Pfennig bezahlt. Elegante Battisthemden mit Einsatz, Spißen und Banddurchzug bringen pro Stück 78 Pfennig! Eine erschütternde Schilderung macht Miß Irwin von den Räumen, in denen die armen Frauen arbeiten. Sie fand feuchte Keller und eisige Mansarden, voller Ratten, Mäuse und Ungeziefer aller Art. Kurz, mit geringen Aenderungen hätte ihre Untersuchung bei uns keine schlimmeren Ergebnisse haben können. Sozialistische Frauenbewegung im Ausland. Eine Konferenz der deutschen Sozialdemokratinnen Oester reiche soll in Wien am 9. und 10. April abgehalten werden. Ein Romite, das aus zehn der bekanntesten österreichischen Genofsinnen besteht, beruft die Konferenz ein und legt die Gründe dar, welche für ihr Stattfinden maßgebend sind. Nach dem betreffenden Aufruf handelt es sich für die Genossinnen darum,„ den Ausbau ihrer Drganisation selbst in die Hand zu nehmen. Bisher wurde wenig gethan, die Organisirung und Aufklärung der Arbeiterinnen so zu fördern, wie es im Sinne verschiedener Parteitagsbeschlüsse hätte geschehen müssen. Die Genofsinnen konnten es nicht thun, weil sie teine eigene Organisation haben und daher nicht über die nothwendigen materiellen Mittel verfügen. Die Partei hat aber so viele andere Aufgaben zu erfüllen, daß sie die Arbeiterinnen nicht genug berücksichtigen konnte. Und doch erfordert die trostlose wirthschaftliche Lage der Arbeiterinnen und ihre Rechtlosigkeit auf politischem Gebiete ein energisches Eingreifen. Die Arbeiterinnen müssen nun selbst trachten, eine beachtenswerthe Organisation der proletarischen Frauen zu schaffen. So wie in manchen Gewerkschaften die Arbeiterinnen durch ein gemeinsames Band vereinigt sind, so müssen sie auch als sozialdemokratische Frauen vereinigt sein, um jene Rechte zu erkämpfen, die nicht zu den Aufgaben der gewerkschaftlichen Organisation gehören." Der Aufruf macht des Weiteren geltend, daß eine Berathung der Genosfinnen nöthig ist, um diesen eine Vertretung auf den Parteitagen zu sichern. Laut Beschluß des letzten Parteitags sollen an den fünftigen Kongressen der Sozialdemokratie Desterreichs die Genossinnen durch je zwei Delegirte von jeder Nation theilnehmen. Die Ausübung dieses Rechts macht eine Verständigung der Genossinnen nothwendig über den Modus, nach welchem die Wahl der beiden Delegirten stattfindet, die auf die deutschen Sozialdemokratinnen entfallen. Es geht nicht an, daß die Wiener Genossinnen allein die Delegirten wählen, vielmehr müssen die organisirten deutschen Sozialdemokra tinnen aller Orte das Recht der Mitbestimmung haben. Eine Verständigung über das Wie der Delegirung ist um so dringlicher, als nicht klar ist, ob die weiblichen Delegirten nur für die aller zwei Jahre stattfindenden Gesammtparteitage zu wählen sind oder auch für die alljährlich stattfindenden Parteitage der einzelnen Nationalitäten. Wäre das Erstere der Fall, so müßte die Konferenz mit aller Energie für Beseitigung des Unrechts eintreten, daß die Genossinnen fein Vertretungsrecht zu den Landeskongressen hätten. Denn gerade die Landeskongresse sind es, die für die Aufklärung und Organisation der Arbeiterinnen das Meiste leisten könnten, da auf ihnen über die Detailarbeit der Bewegung berathen wird. Das Komite schlägt vor, daß möglichst jede Kreisorganisation eine Genossin zu der Konferenz entsendet und daß dort, wo dies unthunlich ist, die Genossinnen mehrerer Kreise sich über die Wahl einer Delegirten verständigen. Das Recht der Delegirung steht natürlich den Genossinnen jedes Ortes zu, welche selbständig eine Vertreterin schicken können. Dringend werden die Genossinnen ersucht, sich überall betreffs der Konferenz mit den Genossen ins Einvernehmen zu setzen und deren Rath einzuholen. Ebenso dringend wird ihnen nahegelegt, überall sofort Sammlungen für die Kosten der Konferenz einzuleiten. Als vorläufige Tagesordnung der Konferenz schlägt das Einberufungskomite vor: 1. Bericht der Delegirten; 2. Organisation und Tattit; 3. Presse ( Arbeiterinnen- Zeitung); 4. Allgemeines. Frauenbewegung. 23 Das Recht der Frauen, als Laienrichter beim Vormundschaftsgericht, als Schöffen und Geschworene zu fungiren, fordern die Frauenrechtlerinnen Frl. Raschke, Frl. Dr. jur. Augspurg und Frau Cauer in einer Petition an den Reichstag. Die Petentinnen verlangen, daß bei Revision des Gerichtsverfassungsgesetzes 1. die Vormundschaftsgerichte in der Weise zu organisiren seien, daß zur Entscheidung derjenigen Streitigkeiten, welche durch das Bürgerliche Gesetzbuch und sonstige Gesetze ihnen zugewiesen sind, Laien zugezogen, und daß zu diesem Laienrichteramt auch Frauen berufen werden fönnen; 2. zu Schöffen und Geschworenen können auch Frauen, die das dreißigste Lebensjahr vollendet haben, berufen werden. Der Petition ist eine Begründung beigegeben. In derselben machen die Betentinnen geltend, daß der Zug der Zeit dahin geht, dem Laienelement einen immer größeren Platz in der Rechtsprechung einzuräumen, wie die Schwur- und Gewerbegerichte beweisen. Weiter, daß in den Materien, welche den Vormundschaftsgerichten unterstehen, so vor Allem in Erziehungsfragen, Streitfällen zwischen Mann und Frau u. s. w. die Frau naturgemäß ein sachgemäßes Urtheil besitzt. Schließlich, daß selbstverständlich das Zutrauen der Rechtsuchenden zu den Richtern in dem Maße steigt, als sie sich unter denselben durch ihresgleichen vertreten wissen. Die Petentinnen weisen außerdem darauf hin, daß die Frauen in Italien bereits seit 1893 das aktive und passive Wahlrecht für die Gewerbegerichte besitzen, ferner daß in Schweden, Norwegen, England, Finnland, Amerika die Frauen zu mannigfaltigen kommunalen Aemtern herangezogen werden. Die Petition schließt mit dem Wunsche, auch Deutschland möchte einmal in einer wichtigen Kulturfrage den anderen Staaten die Wege der Gerechtigkeit, die Wege zur Kulturhöhe weisen, indem es, als einer der ersten Staaten den Frauen das Recht giebt, als Laienrichter zu allen Laiengerichten berufen werden zu können. Für das Recht der Frauen, an politischen Vereinen und Versammlungen theilzunehmen, trat warm der Freisinnige Schneider im Reichstage gelegentlich der Debatten über die Koalitionsfreiheit ein. Das aktive und passive Wahlrecht der Arbeiterinnen zu den Gewerbegerichten befürwortete entschieden Genosse Wurm unter Hinweis auf die große Zahl der erwerbsthätigen Frauen und Mädchen. Er machte geltend, daß in Deutschland mehr als 780000 Arbeiterinnen vorhanden sind, von denen sehr viele in die Lage kommen können, ihre Interessen vor einem Gewerbegericht vertreten zu müssen. Seines Erachtens giebt es feinen stichhaltigen Grund, der dagegen spricht, daß die Arbeiterinnen wählen und Beisitzer werden. Gleiches Recht für Frauen wie Männer auf dem Gebiete der höheren Berufsbildung und Berufsthätigkeit forderte der Prinz Schönaich- Carolath im Reichstag in einer sehr konfusen und widerspruchsvollen Rede. Er will, daß die Frauen unter den gleichen Bedingungen wie die Studenten an den Universitäten immatrikulirt werden sollen, und daß ihre Zulassung zu den Vorlesungen nicht mehr von dem Belieben des einzelnen Universitätslehrers abhängig ist. Dann wieder erklärte er, er wolle keine Frauenemanzipation! Des Weiteren meinte er, den studirenden Frauen sei es nicht um Verdienst und Versorgung zu thun, aber man müsse ihnen die Pforten der Hochschulen öffnen, damit sie ihren heiligen Wissensdurst löschen könnten. Interessant war die Erklärung des Staatssekretärs des Innern, daß die Regierung sich gegen die Forderungen der Frauen auf Erschließung der Universitäten nicht mehr ganz ablehnend verhalten könne. Er habe sich wegen dieser Frage mit dem Kultusminister in Verbindung gesetzt und dieser hat Folgendes erklärt: Frauen sollen als Externen zum Abiturienteneramen an den Gymnasien zugelassen werden. Das medizinische Studium soll ihnen unter drei Bedingungen offen stehen. 1. Der Rektor der Universität muß mit dem gastweisen Besuch der Frauen an der Hochschule einverstanden sein. 2. Ebenso der Kurator der Universität. 3. Das Recht Vorlesungen zu hören kann nur mit Genehmigung der einzelnen Dozenten erlangt werden. Es handle sich nun darum, durch die Intervention des Reichskanzlers ein Einvernehmen zwischen den Einzelregierungen darüber zu erzielen, daß Damen, die das medizinische Studium absolvirt haben, zum Staatsexamen zugelassen und auch approbirt werden. Herr Posadowsky führte aus, daß er mit einer her= vorragenden ärztlichen Autorität über die Fähigkeit der Frau zum ärztlichen Beruf gesprochen habe. Dieser weltberühmte Mann glaubt, daß die Frauen als Aerzte dasselbe leisten werden, wie die Männer. Nur ob sie bei Operationen schnelle Entschlüsse zu fassen vermögen, ließ er dahingestellt. Angesichts dieses Urtheils könne man sich den Forderungen der Damen gegenüber nicht ganz ablehnend verhalten. Man werde mit einer schmalen Spitze vorgehen. Hielten die Damen, was sie versprochen, so würden auch ihre weiteren Wünsche erfüllt werden. Der Nationalliberale Friedberg nannte es mit Recht einen unhaltbaren Zustand, daß die im Ausland approbirten Aerztinnen vor dem Gesetze auf einer Stufe mit Kurpfuschern stehen. Der Freisinnige Pachnicke bezeich nete die Erklärung des Staatssekretärs als ein dankenswerthes Zugeständniß. Er betonte jedoch, daß die Frauenbewegung mit Recht noch weitere Forderungen stellen müsse. Bedenkt man den zopfigen Widerstand, den Regierung und bürgerliche Politiker bisher auch den beschei= densten Forderungen der Frauen nach höherer Bildung und Berufsthätigkeit entgegengestellt haben, so erscheinen die vorstehenden Erklärungen als ein bemerkenswerther Fortschritt. In den prinzipiellen Widerstand gegen die Erweiterung der Frauenrechte ist eine Bresche gelegt; mögen die praktischen Resultate davon zunächst noch geringfügige sein, größere Errungenschaften können mit der Zeit nicht ausbleiben. Sträubt sich der Philisterzopf nicht angesichts dieser Aussicht, angesichts der Thatsache, daß ein leibhaftiger deutscher Minister dem Universitätsstudium der Frauen und ihrer Berufsthätigkeit als Aerztinnen das Wort redete? Ueber öffentliche und private Armenpflege spricht in Berlin in der Humboldt- Akademie jeden Dienstag Frau Jeanette Schwerin. Die Vorträge verfolgen den Zweck, die Frauen mit dem Armenwesen bekannt zu machen und sie für die Amtsthätigkeit als Armenpflegerinnen zu schulen. * Die juristische Laufbahn ist in folgenden Staaten den Frauen erschlossen, wie Louis Frank in seinem kürzlich erschienenen Buche , La Femme advocat"( Die Frau als Advokat) mittheilt: 1. Rumänien ( im Falle des Fräuleins Sarmisa Bilcesko, 26. Juni 1891); 2. Hawaï ( im Falle des Fräuleins Almada Hitchcock); Chili( im Falle der Fräuleins Leodie Lebrun und Mathilde Thrug); 4. Japan( im Falle des Fräuleins Tel Sono); 5. Finnland( im Falle der Fräuleins Signe Silen und Anna Akesson); 6. Norwegen( November 1895); 7. Meriko ( im Falle des Fräuleins Marya Sandoyal); 8. Schweiz( Kanton Appenzell im Falle des Fräuleins Lina Graf); 9. Schweiz( Kanton Zürich, Gesetz vom 2. Februar 1897); 10. Indien( im Falle des Fräuleins Cornelia Soralji, 1896); 11. Ranada( Gesetz vom April 1892); 12. Neuseeland( Gesetz vom 11. September und 12. Oktober 1896); 13. Schweden( Gesetz vom Dezember 1897); 14. bis 47.: 33 Staaten der nordamerikanischen Union. Für umfassenden gesetzlichen Arbeiterinnenschutz hat sich der Allgemeine österreichische Frauenverein offiziell erklärt. Derselbe nahm in seiner letzten Generalversammlung einstimmig einen Antrag an, der das Einverständniß mit den auf die Frauenarbeit bezüglichen Resolutionen des Züricher Kongresses ausspricht. Der Antrag wurde von Frau Lang eingebracht, die vor der Generalversammlung ein treffliches Referat hielt über„ Die Nothwendigkeit weiblicher Gewerbeinspektoren". Erweiterung der Frauenrechte in Frankreich. Das den Frauen in Frankreich kürzlich gewährte Recht, als Zeuginnen zu erscheinen, ist weiter ausgedehnt worden. Die oberste Postbehörde hat bestimmt, daß fünftighin Frauen als Zeuginnen vor den Postämtern fungiren können, wenn es sich um Feststellung einer Person handelt, welche die Auszahlung einer Geldsendung fordert oder Sparkasseneinlagen bis zum Betrage von 150 Francs erheben will. Bis jetzt mußten in diesen Fällen Männer die Jdentität der Person feststellen. Die Frauen sind nun unter den gleichen Bedingungen wie die Männer zur Zeugenschaft zugelassen, auch deren Aussagen werden im Falle der Auszahlung von Sparkasseneinlagen nur dann entgegengenommen, wenn der zu erhebende Betrag nicht die Summe von 150 Francs übersteigt. Die Verfügung des Postministeriums enthält die prinzipielle Anerkennung des Rechtes der Frauen, als Zeuginnen auch bei jeder Handlung zu fungiren, durch welche materielle Verhältnisse geregelt werden, während bis jetzt verschiedene Gemeindebehörden die Frauen lediglich zur Zeugenschaft bei Anmeldung von Geburts- und Todesfällen zulassen wollten. 612 Frauen haben in England in den letzten zehn Jahren das Doktorat vorschriftsgemäß erworben. Diese Zahl zeigt den Erfolg und den Umfang der Universitätsstudien seitens der englischen Frauen an, denen die Universitäten erst seit 1878 erschlossen sind. Vier Inspektorinnen sind von dem Londoner Schulrath an= gestellt worden, zwei im Bezirk Tower Hamlets und je eine in Southwark und Hammersmith. * Ein von Frauen regiertes Gemeinwesen besteht, wie der " Figaro" mittheilt, in Rußland im Gouvernement Smolenst. Dort finden sich viele Dörfer, die während acht bis neun Monaten jährlich von allen Männern verlassen sind und dann nur weibliche Bürgermeister, weibliche Beamte und Arbeiter haben. Die Männer arbeiten in den großen Städten, die Frauen halten währenddessen alles in musterhafter Ordnung und werden auch offiziell von den Behörden in ihren verschiedenen Funktionen respektirt. * Zum städtischen Schulinspektor ist in New York wieder eine Frau, Mrs. Croly, ernannt worden. * Von 451 Gymnasien und Universitäten in den Vereinigten Staaten sind nur 41 den Frauen verschlossen. Die gelehrte Jndierin, Pundita Ramabai, leitet ein Mädchengymnasium in Prona, das 280 Rinder besuchen. Zwölf weibliche Standesbeamte amtiren in Tasmania ( australische Insel in englischem Besitz). Sie tragen die Geburtsund Sterbefälle in die Register ein und nehmen Eheschließungen vor. Sie sind von der Regierung angestellt worden. Der erste weibliche Anwalt in Kanada, Miß Clara Brett Martin, erwarb gegen Ende des vergangenen Jahres das Baccalaureat für Zivilrecht an der Universität zu Toronto. * Weibliche Juristen früherer Jahrhunderte. Eine der interessantesten gelehrten. Frauen ist die schöne Tochter Novella eines berühmten italienischen Juristen, Johannes Andrea, die von 1312 bis 1350 lebte. Sie war Dozentin des kanonischen Rechts an der Universität Bologna. Schon im zwölften Jahrhundert war Dotta d'Accurse ihre Vorgängerin an derselben Universität gewesen. Im vierzehnten Jahrhundert folgten Jeanne Bianchetti und Maddalena Buonsignori ihrem Beispiel, und von da ab zählten die verschiedenen Universitäten Italiens viele Frauen unter ihren Lehrern. 24 * Eine Vorkämpferin der Frauenbewegung war Christine de Pisan, eine Französin, die im fünfzehnten Jahrhundert lebte. Sie heirathete sehr früh, wurde bald Witwe, und sah sich darauf angewiesen, sich und ihre Kinder zu ernähren. Dant ihrer umfassenden Bildung war sie im Stande, sich durch ihre Bücher ihren Unterhalt Verantwortlich für die Redaktion: Fr. Klara Bettin( Eißner) in Stuttgart. zu erwerben. Eins ihrer Werke trägt den Titel„ Die Stadt der Frauen" und enthält unter Anderem auch eine begeisterte Biographie der Juristin Novella Andrea, die wir oben nannten. Mit großem Eifer tritt die Verfasserin für die gleiche Bildung der Geschlechter ein. Sehr hübsch sagt sie:„ Wenn thörichte Männer denken, es sei schlecht, wenn Frauen gelehrte Studien treiben, so thun sie es nur, weil es ihnen unangenehm ist, daß die Frauen mehr wissen als sie und ihre Thorheit leicht erkennen können." Statistisches zur Frauenfrage. Die Vertheilung der Geschlechter auf Erden. Während in Europa auf 1000 Männer 1021 Frauen gezählt werden, gestaltet sich das Verhältniß in den außereuropäischen Ländern ganz anders. Wie hier ein Frauenüberfluß, herrscht dort ein Mangel an Frauen. Auf 1000 Männer kommen in Amerika 980 Frauen, in Afrika 975, in Asien 942, in Australien 817. Am schlimmsten sind die Zahlenverhältnisse in einigen westlichen Staaten Nordamerikas. In Kalifornien kommen auf 1000 Männer 668 Frauen, in Colorado 504, in Arizona 433, in Monana 389. * Alleinstehende Frauen in Frankreich werden augenblicklich 5607 234 gezählt; darunter sind 2060778 Witwen, 2622170 erwachsene Mädchen, und 924286 verlassene oder geschiedene Frauen. Sittlichkeitsfrage. Die Anstellung von Polizeimatronen hatte der„ Bund deutscher Frauenvereine" 1896 in einer Petition erbeten. Die Bitte ist abgelehnt worden. In Rücksicht auf den Fall Köppen hat der Verein Jugendschuh" die Ablehnung sofort mit einer neuen Petition an den Minister des Innern beantwortet. In der Petition wird aufs Neue die Anstellung von Polizeimatronen gefordert deren ausschließlicher Obhut alle Frauen und Kinder von der Einlieferung an bis zur Entlassung, bezw. bis zur Ueberführung an den Herrn Pastor Onasch zu unterstellen seien. Die Polizeimatronen sollen das Verhör der Eingelieferten vornehmen, bezw. diesem beiwohnen, sie sollen die Eltern benachrichtigen, die Mädchen vor Unzuträglichkeiten schützen und ihnen eventuell bei der Verhandlung vor dem Richter zur Seite stehen. Die Petition ersucht außerdem um Anstellung von weiblichen Aerzten für die Untersuchung der zum ersten Male eingelieferten Frauen; ferner in den Polizeiräumen absolute Trennung der bereits unter Kontrolle stehenden Dirnen von den übrigen Sistirten. Zum Schluß bittet der Verein" Jugendschutz", daß keine neuen Einschreibungen in die„ Sittenliste" geduldet werden, daß vielmehr die Amtsrichter bezw. Polizeimeister auf die dringende Nothwendigkeit hinzuweisen seien, behufs Versuchs der Besserung und Rettung die wegen unsittlichen Lebenswandels Bestraften jedesmal in Arbeitshäuser überführen zu lassen, die als Zwangserziehungsanstalten einzurichten sind. Die ersten der angeführten Forderungen sind gewiß vernünftig und billig, wenn auch Niemand, der die Sachlage kennt, wähnen wird, daß durch ihre Verwirklichung ein wesentlicher Rückgang der Prostitution erfolgen kann. Die letzte Forderung dagegen zeigt vollste Verständnißlosigkeit und naivste Rathlosigkeit im Erfassen des vorliegenden furchtbaren Problems. In ihr spukt die kindliche Auffassung, daß der Polizeiknüppel die Sittlichkeit emporzubütteln vermag. Der Verein Jugendschutz" scheint noch immer nicht gelernt zu haben, daß ein Zusammenhang zwischen wirthschaftlicher Noth und Laster besteht, den feine Zwangserziehung und keine Polizeistrafe hinweg zu wischen vermag. * Die Anstellung von Polizeimatronen hat in Ohio sehr gute Folgen gehabt. Auf ihr Betreiben sind die Räumlichkeiten der Polizeiwachen verbessert worden, und alle weiblichen Gefangenen stehen unter weiblicher Aufsicht. Die Ursachen, welche die Mädchen der Prostitution in die Arme führen, werden durch eine Mittheilung beleuchtet, welche Pastor Onasch, Anstaltsgeistlicher der Berliner Charité, über die Kreise macht, aus denen die Dirnen hervorgehen. Der Herr Pastor sagt: Jm Ganzen refrutiren sich die Prostituirten aus Dienstmädchen, Arbeiterinnen, Näherinnen, Wäscherinnen, Kellnerinnen. Sehr oft geht ein Dienstmädchen aus dem Dienst, will sich selbständig machen, nimmt eine Maschine auf Abzahlung, verdient aber lange Zeit, vielleicht ein Jahr, kaum 6 Mark die Woche. Da sie davon auch noch 2 Mark für die Maschine abzahlen muß, bleibt ihr zu wenig zum Durchkommen. Andere Mädchen verdienen die Woche 8 oder 7 Mark, womit sie ebenfalls nicht ausreichen. Sie verfallen dann einem schlimmen Leben." Klärlich erhellt aus dieser Aeußerung der Zusammenhang, der zwischen wirthschaftlicher Noth und sittlichem Verfall besteht. Druck und Verlag von J. H. W. Die Nachf.( G. m. b.5.) in Stuttgart.