Nr. 7. Jahrgang. Zeitschrist für die Interessen der Arbeiterinnen. Die �Gleichheit" erscheint alle 14 Tage einmal. Preis der Nummer 10 Pfennig, durch die Post(eingetragen unter Nr. 2970) vierteljiihrlich ohne Bestellgeld KS Pf.; unter Kreuzband 85 Pf. JahreS-Abonnement Mk. 2.60. Stuttgart Mittwoch, den»n. März I8S8. Zuschriften an die Redaktion der„Gleichheit" sind zu richten an Fr. Klara Zetkin(Tißner), Stuttgart, Rothebiihl- Straße 147, III. Die Expedition befindet sich in Stuttgart, Furthbach-Straße 12. Nachdruck ganzer Artikel nur mit e.uellenangabe gestattet. Juhalts-Verzeichnisz. Macht gegen Macht.— Und doch! Von Klara Zetkin.— Aus der Bewegung.— Zur Lage der technischen Lehrerinnen an den Berliner Gemeinde-Miidchenschulcn. Von �1. Xt.— Feuilleton: Ein gutes Gewissen. Bon Alexander Kielland.(Fortsetzung.) Notizentheil von Lily Braun und Klara Zetkin: Soziale Gesetzgebung.— Arbeitsbedingungen derArbeiterinnen.— Gewerkschaftliche Arbeiterinnen- Organisation.— Frauenbewegung.— Sittlichkeitssrage. Macht gegen Macht. Noch immer sträubt sich in Deutschland entsetzt jeder Philisterzopf, wenn die Forderung der vollen politischen Gleichberechtigung des weiblichen Geschlechts erhoben wird. Widerspruchsvoll, aber erklärlich genug, erweisen sich als die eingefleischtesten Gegner der nöthigen Reform gerade die nämlichen Herren, die der schrankenlosesten Ausbeutungsfreiheit des Kapitals gegenüber der Proletarierin das Wort reden. Die Frohn der Frau in den Ziegelcihöllen, Zündhölzchenfabriken, Schriftgießereien zc. ist ihnen eine heilige, von Gott und der Natur gewollte Ordnung. Die Vorstellung dagegen, daß eine Frau zur Wahlurne schreiten, daß sie im öffentlichen Leben, im Parlamente unter den gleichen Bedingungen wie der Mann sich bethätigen könne, dünkt sie der unsittlichste aller Greuel und Scheuel. Nicht einmal die bürgerliche Demokratie hat in Deutschland die Konsequenz ihres Wesens, ihrer Grundsätze bezüglich der Gleichberechtigung der Geschlechter gezogen. Nur vereinzelt finden sich in ihren Reihen Vorkämpfer für die politischen Rechte der Frau. Die bürgerliche Frauenbewegung aber trägt bei uns so offensichtlich ihr Theil von der Rückständigkeit und Schwäche der bürgerlichen Demokratie, daß sie bis heute noch nicht eine einheitliche und kräftige Aktion für die volle politische Gleichberechtigung des weiblichen Geschlechts wagte. Dagegen ist es in Deutschland die Sozialdemokratie, die jederzeit klipp und klar mit Entschiedenheit für das volle Bürgerrecht der Frau eintritt. Sie zieht damit nur die logischen Schlußfolgerungen aus der vollzogenen und im Fluß begriffenen wirthschaftlichen Entwicklung. Ju der That: nicht etwa ein angebliches„Naturrecht" der Frau begründet die Forderung ihrer politischen Gleichberechtigung. Die Berechtigung dieser Forderung wurzelt vielmehr in den wirthschaftlichen und gesellschaftlichen Verhältnissen, in denen die große Masse der Frauen heutigentags lebt und webt. Diese Verhältnisse zwingen die Proletarierinnen, nach ihrem vollen Bürgerrecht zu streben, sie bedingen, daß die Sozialdemokratie zur energischen Vorkämpferin für die politische Gleichberechtigung des weiblichen Geschlechts werden muß. Nach der Berufs- und Gewerbezählung des Jahres 1895 kamen damals in Deutschland auf eine weibliche Bevölkerung von 26 361123 Köpfen nicht weniger als 5 264 393 erwerbsthätige Frauen und Mädchen. Von 1882 bis 1895 ist die Zahl der weiblichen Erwerbsthätigen, die Dienstboten inbegriffen, von 24,02 Prozent der weiblichen Gesammtbevölkerung auf 24,96 Prozent gestiegen. Während in dem angegebenen Zeitraum die männlichen Erwerbsthätigen nur um 16,03 Prozent zugenommen haben, stieg die Zahl der erwerbsthätigen Frauen und Mädchen um 23,60 Prozent. Und das während die männliche Gesammtbevölkerung um 14,71 Prozent, die weibliche dagegen nur um 14,26 Prozent gewachsen ist. Diese Zahlen erweisen genugsam die Tendenz des wirthschaftlichen Entwicklungsganges, die Frau aus einer Nichts-als-Hausfrau in eine Berufsthätige zu verwandeln, den Kreis ihrer Interessen mit ihrer wirthschaftlichen Thätigkeit zusammen über das Haus hinaus zu erweitern. Der kleinste Theil aber der Frauen, die mit Hand oder Hirn ihr Brot durch Berufsarbeit erwerben, schafft für eigene Rechnung. Die weitaus meisten von ihnen arbeiten im Dienste eines kapitalistischen Unternehmers, mag dieser Seidenstoffe fabriziren, Stiefeln oder Bücher auf den Markt bringen, mag er in Gestalt einer Einzelperson oder einer Aktiengesellschaft, in Gestalt eines Privatmannes oder von Staat und Kommune auftreten. Die Künstlerin, welche für eine Kunsthandlung malt, die Uebersetzerin, welche „Familienromane" verdeutscht, die Lehrerin, die Buchhalterin, sie alle frohnden ebensowohl im Joche und zum Nutzen kapitalistischer Unternehmer, wie die Fabriklerin, die an der Maschine schanzt, die Verkäuferin, die hinter dem Ladentisch sich abrackert, die Heimarbeiterin, die von Früh bis Abends am Rollbrett sitzt oder die Wheeler-Wilson tritt. Aber im Dienste eines Unternehmers schaffen, das heißt Proletarierin sein, das bedeutet in stetem Kampfe mit diesem Unternehmer ringen um möglichst günstige Arbeitsbedingungen und um endgiltige Zertrümmerung des Jochs der Lohnsklaverei. Das Interesse des Unternehmers erheischt, die Arbeitskraft — ganz gleich ob körperliche oder geistige— zu möglichst niedrigem Preis zu kaufen, so gewinnbringend als möglich auszunutzen und die Arbeitsbedingungen so billig es nur geht zu gestalten. In dem Interesse der erwerbenden Frau dagegen liegt es, daß sie ihre Arbeitskraft so hoch als möglich bezahlt erhält, daß sie ihre Arbeitskraft, oft ihr einziges Gut, so viel als möglich schont und deshalb übermäßige Anstrengungen, gesundheitsschädliche Arbeitsbedingungen abzuwehren strebt. Das kurzsichtige Augenblicksinteresse des Kapitalisten kennt keine menschliche Rücksicht auf das Wohl und Wehe der Kopf- oder Handarbeiterin, die er beschäftigt. Das Interesse der Arbeiterin hat nichts zu thun mit dem Profit, den der Unternehmer aus ihrem Mühen preßt. Daher mit Naturnoth- wendigkeit das erbitterte Ringen zwischen Proletarierin und Kapitalisten, daher zwischen beiden der Kampf, in dem es keinen Frieden geben kann. In diesem Kampfe bleibt der Unternehmer gegenüber der einzelnen Arbeiterin der Sieger, denn er ist der wirthschafllich Stärkere, sein Besitz giebt ihm die Hungerpeitsche in die Hand. Die wenig oder nichts besitzende Frau, die ihr Brot durch eigene Arbeit erwerben muß, wird durch ihre Armuth zur Unterwerfung und Fügsamkeit gezwungen, sie vermag es nicht, ihre Interessen dem Protzen gegenüber zu wahren. Er setzt ihr den Fuß auf den Nacken, und sein Wille, sein Profitbegehren entscheidet über ihre Arbeitsbedingungen und damit über ihre Lebensverhältnisse. Der Widerstand, den die einzelne Arbeiterin dem Profithunger des Unternehmerthums nicht entgegenzusetzen vermag, er muß sich zu ihrem Gunsten geltend machen durch die gewerkschaftliche Organisation. In der Organisation zu einer Macht zusammengeschweißt, vermögen die Proletarierinnen erfolgreich ihre Interessen bei Festsetzung der Arbeitsbedingungen zu vertheidigen. Die Geldsacksgewalt muß durch das Vereins- und Versammlungsrecht, die Koalitionsfreiheit der Arbeiterklasse gezügelt werden. Die kapitalistische Entwicklung hat Gleichheit zwischen dem Mann und der Frau des Prolitarials betreffs des Ausgebeutetwerdens geschaffen. Mann und Frau des Proletariats müssen deshalb die gleichen Rechte zur Vertheidigung ihrer Lebensinteressen besitzen. Die unbeschränkte Koalitionsfreiheit, das unverkümmerte Vereins- und Versammlungsrecht sind Lebensrechte für die Proletarierinnen, die es ihnen ermöglichen, auf wirthschaftlichem Gebiete Macht der Macht entgegenzustellen. Aber nicht blos der wirthschaftlichen Ucbermacht bedient sich die Kapitalistenklasse, um zu Nutz und Frommen ihres Geldsacks Kraft, Gesundheit, Lebensfreude der proletarischen Frau in klingende Münze umzuprägen. Auch unter dem sozialen Uebergewicht der Kapitalistenklasse, unter ihrer politischen Macht muß diese den Nacken beugen. Thatsachen über Thatsachen pauken der Proletarierin die Erkenntniß ein, daß die sozialpolitischen Zustände und Gesetze im Allgemeinen auf den Vortheil der Besitzenden zugeschnitten sind, weil sie zum weitaus größten Theil das Werk der Besitzenden sind. Diese nützten und nützen ihre politische Macht aus, um ihre Reich- thümer und Vorrechte auf Kosten der werkthätigen Masse zu sichern und zu mehren. Auch die proletarische Frau empfindet das, denn sie leidet unter diesem Stande der Dinge. Ihre Erwerbs- und Lebensverhältnisse erfahren den Einfluß einer Handelspolitik, die ini Zeichen des Profits der Schlot-, Börsen- und vor Allem der Krautjunker steht. Denn die wirth- schaftspolitischen Beziehungen zwischen den Ländern wirken ein auf Handel und Wandel, erschweren oder erleichtern der für den Erwerb arbeitenden Frau die Gewinnung ihres Lebensunterhalts, verur- theilen sie vorkommenden Falles zum freiwilligen Feiern, zur Brot- losigkeit. Die Gesetzgebung bestimmt darüber, ob das Kapital die Proletarierin schrankenlos, bis zur Hinopferung von Gesundheit und Lebenskraft, von Menschenthum und Muttcrpflichten ausnützen darf, oder ob der Arbeiterschutz die Ausbeutungsfreiheit innerhalb gewisser Grenzen hält. Der Druck der„Scharfmacher" vermag es, die dürftigen Ansätze eines dürftigen Arbeiterschutzes in protzigen Arbeitertrutz zu wandeln. Die Vereins-, Versammlungs- und Preßgesetze beschränken und hemmen die erwerbsthätigen Frauen, wenn sie sich gegen ihre Ausbeutung wehren und für bessere Arbeitsbedingungen gegen das Unternehmerthum kämpfen. Die Steuergesetzgebung ist von Einfluß auf die Lebenshaltung der Millionen proletarischer Frauen. Die direkten Steuern nehmen ihnen einen Theil ihres Einkommens, und die indirekten Abgaben vertheuern ihnen alle Lebensbedürfnisse. Um den Besitz zu schonen, werden ja den Armen und Aermsten die schier unerschwinglichen Lasten der indirekten Besteuerung aufgebürdet. Der Militarismus verschlingt Riesensummen, damit das„herrliche Kriegsheer" den„inneren Feind" niederkartätschen kann, damit die Nichtbesitzenden der Ausbeutung und Knechtschaft überliefert bleiben. Für die Erfüllung von Kulturaufgaben fehlt es dagegen an Mitteln; es fehlt an Mitteln, um Einrichtungen zu schaffen und auszubauen, welche im Interesse der werkthätigen Masse liegen, welche ihr eine höhere Entfaltung ihres Menschenthums, mehr Wohlstand, Bildung, Freiheit sichern. Wo die Arbeiterklasse für ihr Recht streiten will, da fällt eine reaktionäre Gesetzgebung den Kämpfenden in den Arm, da beschwören juristische Hexenmeister aus den reaktionären Gesetzestexten einen noch reaktionäreren Geist herauf. Was das Proletariat in Folge der politischen Machtstellung der Kapitalistenklasse leidet, die proletarischen Frauen leiden es mit. Es giebt keine sozialpolitische Einrichtung, keinen sozialpolitischen Vorgang, welcher nicht mittelbar oder unmittelbar ihr Wohl und Wehe beeinflußt, ihre Interessen berührt. Die Zuerkennung des Wahlrechts an das weibliche Geschlecht ist deshalb zur unabweisbaren Nothwendigkeit geworden. Die erwerbsthätigen Frauen müssen in Gestalt dieses Rechts die Möglichkeit besitzen, durch unmittelbare Beeinflussung des öffentlichen Lebens und der Gesetzgebung die sozialen Verhältnisse ihren Interessen entsprechend umgestalten zu können. Die Proletarierin, welche gleich rücksichtslos ausgebeutet wird, wie der Mann ihrer Klasse, welche wie er alle gesellschaftlichen Lasten tragen muß, muß gleich ausgerüstet und wehrtüchtig wie er im Kampfe gegen das kapitalistische Protzenthum und die bürgerliche Gesellschaft stehen. Denn nur der Klassenkampf aller Enterbten auf politischem Gebiete schafft in Gestalt von durchgreifenden Reformen Ellbogenfteiheit für die Entwicklung und das Ringen des GegenwarlSsklaven und Zukunfts- freien. Nur dieser Kampf zertrümmert die Gesellschaft, in welcher die Proletarierin die Ketten der Klassensklaverei tragen muß, in welcher ihrer wirthschaftlichen Abhängigkeit zufolge ihr Menschenthum sich nie frei entfalten kann. Aber erst die volle politische Gleichberechtigung des weiblichen Geschlechts ermöglicht es der Proletarierin, auf der ganzen Linie mit aller Energie am Befreiungskampfe ihrer Klasse auf politischem Gebiete theilzunehmen. Nur als Vollbürgerin vermag die Proletarierin ihre Kraft mit allem Nachdruck für die Hebung ihrer Lage in der Gegenwart, für ihre endgiltige Befreiung in der Zukunft zu bethätigen. Der bevorstehende Wahlkampf giebt den proletarischen Frauen Deutschlands Gelegenheit, für die Forderung ihrer politischen Gleichberechtigung zu wirken. Je mehr Sozialdemokraten als Abgeordnete in den deutschen Reichstag einziehen, je mehr Vorkämpfer für ihre Rechte zählt hier die proletarische Frauenwelt. Je gewaltiger die sozialdemokratischen Stimmen anschwellen, um so machtvoller ist der Druck, den die Masse auch zu Gunsten der Fraueni echte auf die Gesetzgebung auszuüben vermag. Die unaufhaltsam fortschreitende Entwicklung der Sozialdemokratie zu der ausschlaggebenden politischen Gewalt ist die sicherste Bürgschaft für die volle Gleichberechtigung des weiblichen Geschlechts. Der proletarische Klassenkampf schafft mithin den Frauen des werkthätigen Volkes die Möglichkeit, mittels des freien Vereins- und Versammlungsrechts die Ausbeutungsfreiheit des Kapitals durch die Kraft der Organisation zu bekämpfe», mittels des Wahlrechts wider die politische Herrschaft der Besitzende» zu Felde zu ziehen. Er schlägt in Deutschland die Frau zur Staatsbürgerin und rüstet sie aus, ini Kampfe als Macht gegen Macht zu stehen. Und doch! Wie in der vorigen Nummer der„Gleichheit" mitgetheilt, hat Frl. Or. zuris Augspurg in Nr. S der„Frauenbewegung" versucht, den Vorwurf der Inkonsequenz abzuwehren, den ich ihr gemacht, weil sie die Arbeiterinnen behufs Erringung des Wahlrechts zu den Gewerbegerichten auf de» Weg der„praktischen Geltendmachung des Rechts" verweist, dagegen das Recht der Frau, Laienrichter zu sein, auf dem Wege der Petition erstrebt. Sie betont in ihrer Entgegnung, daß in ersterem Falle die„Selbsthilfe", in letzterem dagegen„nur die Gesetzeshilse im Wege der Petition zum Ziele führt". Ihre Ansicht von der Nothwendigkeit des Bittgangs um Gesetzeshilfe in Sache» des Rechts der Frauen, als Schöffen zu fungiren, stützt sie auf folgenden Umstand.„Die Auswahl von Schöffen seitens des Amtsrichters und anderer Funktionäre geschieht auf Grund von Urlisten, gegen deren Lücken nur Einsprachen an eben diesen Ausschuß, aber nicht Beschwerden an eine höhere Instanz zulässig sind." Meiner Ansicht nach hindern die betreffenden Bestimmungen keineswegs die„praktische Geltendmachung des Rechts", wie sie Frl. Augspurg den Arbeiterinnen behnfs Erringung des Wahlrechts zu den Gewerbegerichten angepriesen hat. Genau so gut wie unter Berufung auf einen unbestimmt gefaßten Gesetzestext die Arbeiterinnen die Ausübung des Wahlrechts zu den Gewerbegerichten versuche» können, genau so gut können die Frauen versuchen, ihre Eintragung in die Urlisten durchzusetzen, auf Grund deren die Auswahl der Schöffen erfolgt. Englische und französische Frauenrechtlerinnen haben z. B. die„praktische Geltendmachung" des ihnen nicht ausdrücklich entzogenen Wahlrechts wiederholt dadurch versucht, daß sie von den Behörden ihre Eintragung in die Wählerlisten forderten. Die„Frauenbewegung" bringt erst in Nr. 5 ein Beispiel dafür. Die„praktische Geltendmachung des Rechts" ist also auch in dem Falle möglich, wo Frl. Augspurg einzig und allein den Weg der Petition beschritten wissen will. Aber, so wendet meine Opponentin ein, in Sachen der Gewerbegerichte ist die„praktische Geltendmachung des Rechts" nicht aussichts los, eine höhere richterliche Instanz kann auf Grund eines unklar gefaßten Gesetzestextes zu Gunsten der Frauen entscheiden. In Sache» der Schöffengerichte ist dagegen keine solche Instanz vorhanden, bei der die Frauen ihr Recht suchen können. Frl. Augspurg rechnet bei ihrer Schlußfolgerung nur mit dem. was auf Grund von Formeln möglich sein könnte, sie rechnet nicht mit dem, was angesichts unseres geschichtlichen Milieus auf Grund von Thatsachen allein sicher ist. Das bloße Vorhandensein einer oberen Instanz und eines unklar gefaßten Gesetzestextes verbürgt ihr schon die Sicherheit eines den Frauen günstigen Entscheids. Das heißt die Thatsachen übersehen, um im Glauben an die alleinseligmachende Macht der Worte und Formeln - zu schwelgen. Vorhandensein oder Nichtvorhandensein einer höheren Instanz, an welche sich die Frauen bei der praktischen Geltendmachung eines ihnen nicht ausdrücklich vorenthaltenen Rechts wenden können, ist für die Entscheidung der Frage ganz unwesentlich. In Deutschland giebt es gegenwärtig keine einzige richterliche Instanz, die um der schönen Augen eines Gesetzestextes willen die strittige Angelegenheit zu Gunsten der Frauen entscheiden würde. Nicht einmal in England mit seiner so demokratischen Entwicklung und seinem höheren Verständniß für die Frauenforderungen, haben in ähnlichen Fällen die Gerichte den Frauen ihr Recht zuerkannt, sie haben vielmehr, aller Gesetzestexte ungeachtet, das frauenrechtlerische Begehren abgewiesen. Die englischen Frauenrechtlerinnen sind denn auch vom Wege der„Selbsthilfe" abgekommen und streben darnach, das Wahlrecht durch„Gesetzeshilfe" zu erringen. Als Kern der„praktischen Geltendmachung" des Frauenrechts bleibt im Falle der Gewerbegerichte wie der Schöffengerichte nur eins zurück: die Demonstration des Bedürfnisses und des Willens der Frauen, die betreffenden Rechte auszuüben. Die Demonstration für das vorhandene Bedürsniß der Arbeiterinnen und ihren Willen, das Wahlrecht zu den Gewerbegerichten zu erlangen, ist meiner Ansicht vorhanden in Gestalt des diesbezüglichen Antrags der sozialdemokratischen Reichstagsfraktion, hinter der l'/, Million Wähler stehen; ist vorhanden in Gestalt der diesbezüglichen Forderungen, die seit Jahren in Versammlungen, Vereinen»nd auf Parteitagen for- mulirt worden sind. Die Agitation muß dafür sorgen, daß in Zukunft weiter und mehr noch als bisher für die einschlägige Forderung „demonstrirt" wird. Das vorliegende praktische Bedürsniß wird mit der Zeit machtvoll zwingend die Frage zu Gunsten der Arbeiterinnen entscheiden, nicht aber der Triumpf irgendwelcher kniffliche» und tiftlichen, dreh- und deutelbaren Rechtsformel. Frl. Augspurg meint zwar,„es sei der einzige Weg, einen rechtlich fundirten Ausgangspunkt für die Forderung politischer Gleichberechtigung zu schaffen, indem man zunächst den Beweis einer bisherigen Nichtberechtigung erbringt, der aus der jetzigen Fassung der gesetzlichen Bestimmungen nicht hervorgeht." Allein sie stellt damit die Tinge auf den Kopf und macht verknöchernde und verknöcherte Rechtsformeln zum Ausgangspunkt der geschichtlichen Entwicklung, statt diese Rechtsformeln aus der geschichtlichen Entwicklung und als deren Frucht zu begreifen. Am Ende ihrer Ausführungen meint. Frl. Augspurg philosophisch, in der strittigen Frage stände sich Ansicht und Ansicht gegenüber. Sie vorenthält aber— im Gegensatz zur„Gleichheit"— den Leserinnen der„Frauenbewegung" alle sachlichen Gründe, auf welche gestützt ich ihre Ansicht bekämpfte. Ihre Entgegnung muß den irreführenden Glauben erwecken, als habe ich mich lediglich gegen Frl. Augspurgs Inkonsequenz gewendet. Und doch bildeten meine diesbezüglichen Ausführungen nur einen unwesentlichen Punkt meines Artikels und wurden von mir noch besonders durch das Einleitungswort„Uebrigens" als nebensächlich charakterisirt. Ich selbst hatte in meinein Artikel die von Frl.'Augspurg für ihre Ansicht angezogenen Gründe angeführt. Diese» Thatsachen gegenüber darf ich mir erlauben, Frl. Augspurg auf den schulmeisterlich erhobenen Finger zu klopfen, der mich zur„sachlichen und unpersönlichen" Vertretung meiner Ansicht mahnt. Eine Polemik, welche die wesentlichsten sachlichen Gründe einer gegnerischen Meinung verschweigt und nur eine» unwesentlichen Nebenpunkt herausgreift, ist sicherlich bequem, sie ist aber meines Erachtens weder sachlich, noch„lair", gerecht und loyal. Klara Zetkin. Aus der Bewegung. Bon der Agitation. Im Junkerparadiese, im schönen M eckle» bürg, hielt Genossin Baader-Berlin in der Zeit vom 16.— 27. Februar eine Reihe sehr erfolgreicher Versammlungen ab. Die Rednerin sprach in Wismar, Güstrow, Rostock, Doberan, Neubukow, Schwerin, Tramm, Crivitz, Goldberg und Röbel vor überfüllten Versammlungen. Da in Mecklenburg über„Politik" nicht gesprochen werden darf, so mußten überall öffentliche Gewerkschaftsversammlungen veranstaltet werden. Die Referentin behandelte die folgenden Themata:„Lebenshaltung und Sterblichkeit des Proletariats",„Der Kampf ums Dasein",„Ist die Erwerbsarbeit der Frau, namentlich der verheiratheten, noth- wendig?" In den meisten Versammlungen war die Landbevölkerung, Männer sowohl wie Frauen, stark vertreten. Die verwitterten Gestallen der Männer und die ausgemergelten Gestalten der vorzeitig gealterten Frauen erzählen von hochgradiger Unterdrückung und Ausbeutung. Die Sozialdemokratie ist es allein, die diesen armen, oft in abgelegenen Dörfern in elenden Katen hausenden Leuten geistige Anregung, Kampfesmuth und Hoffnungsfreudigkeit giebt. Auf vielen der mecklenburgischen Dörfer sind bereits bei der vorigen Wahl ver- hältnißmäßig viel Stimmen für die Sozialdemokratie abgegeben worden. So fielen z. B. im Dorfe Tramm von 136 Stimmen 164 auf den sozialdemokratischen Kandidaten, 32 aus den Gegner. Vom bevorstehende» Wahlkampfe hofft man noch weit günstigere Resultate, vielerorten hält man die Wahl zweier Sozialdemokraten für nicht ausgeschlossen. An einer kräftigen Agitation lassen es die Genossen und Genossinnen nicht fehlen. Diese Agitation wirkt übrigens nicht blos politisch aufklärend, sondern allgemein bildend. In Folge der schlechten Schulen auf dem Lande giebt es hier in Mecklenburg noch immer Leute, denen das Schreiben schwer fällt. Die Rücksicht auf den Verkehr unter den Genossen, auf im Dienste der Bewegung nöthige schriftliche Arbeiten veranlaßt die Einführung von Lese- und Schreibübungen; auch auf Dörfern bestehen vielfach Arbeiterbildungsvereine. Trotz aller Hindernisse, welche die bekannte Rückständigkeit Mecklenburgs der Ausbreitung unserer Ideen entgegenstellt, schreitet die Bewegung auch ini Obotritenreiche in der Stadt wie auf dem Lande rüstig vorwärts. v. L. Eine Agitationstour in die Schweiz zur Kräftigung der in einem Verband zusammengeschlossenen Schweizer Arbeiterinnenvereine unternahm Genossin Zetkin vom 27. Februar bis 14. März. Es fanden Versammlungen statt in St. Gallen, Horgen, Zürich, Winterthur, Luzern, Kriens, Basel, Bern und Wil. Genossin Zetkin sprach dem Wunsche der Mitgliedschaften entsprechend über„Arbeiterinnenschutzgesetzgebung und Arbeiterinnenorganisation";„Frauenbefreiung und Sozialismus" und „Bürgerliche und proletarische Frauenbewegung". Die Versammlungen waren überall sehr gut besucht; erfreulicher Weise waren in den größeren Fabrikorten die Arbeiterinnen in großer Zahl anwesend. Die Bereine, die überall von tüchtigen Proletarierinnen geleitet werden, gewannen an Mitgliedern. Zweierlei fiel Genossin Zetkin während ihrer Agitation besonders auf. Das durch behördliche Vorschriften und Chikanen unverkümmerte Vereins- und Versammlungsrecht, Kraft dessen in der Schweiz Männer und Frauen ohne polizeiliche Anmeldung, Genehmigung und Ueberwachung tagen können. Dem an de» siebenfachen liebevollen Schutz der Pickelhaube gewöhnten Deutschen berührt es anfangs fast befremdend, in einer Versammlung zu sprechen, ohne daß„das Auge des Gesetzes" wacht und protokollirt, ob nicht dem Zaun der Zähne ein unvorsichtiges Wort entflieht, das Dank verständnißinniger Deutelungsfreudigkeit zur Auflösung der Ver sammlung, zum Einschreiten gegen„Hetzer" oder„Hetzerin" führen kann. Ferner spielt sich der Klassenkampf in der Schweiz in milderen Formen ab als in Deutschland. Es fehlt ihm die scharfe Zuspitzung, die ihm bei uns durch die halb-absolutistische», politisch rückständigen Verhältnisse gegeben wird. Die vorhandene breite demokratische Grundlage des politischen Lebens bedingt, daß innerhalb der sozialistischen Bewegung die ruhige Aufklärungsarbeit vor leidenschaftlichen Kampfesaktionen in den Vordergrund tritt. Das Schweizer Proletariat besitzt die politische Bewegungsfreiheit für Führung des Klassenkampfs, die das deutsche Proletariat in heißen Kämpfen erst noch erringen muß. Es gilt, die Massen zur Erkenntniß zu wecken, daß und wie sie diese Bewegungsfreiheil nützen müssen, um die Macht des Kapitals zu brechen, die auch auf ihnen lastet und die freie und schöne Entfaltung ihres Menschenthums verhindert. In Königsberg und Elb ing gewinnt die proletarische Frauenbewegung stetig an Ausdehnung und Kraft. Die öffentlichen Frauenversammlungen, welche in den letzte» Monaten in beiden Städten abgehalten wurden, waren gut besucht und bewiesen durch ihren Verlauf, insbesondere auch durch die Diskussion, welch reges Interesse für die Bestrebungen der Proletarierinnen vorhanden ist, im gemeinsamen Kampfe mit den Arbeitern Ausbeutung, Noth und Elend aus der Gesellschaft zu beseitigen. I» einer der stattgehabten Versammlunge» in Königsberg regten die Genossinnen Nähsert und Pahlke an, Stellung zu den Beschlüssen der Berlinerinnen zu nehmen. In der Folge nahm die Versammlung eine Resolution an, welche fordert, „daß nicht nur den jugendlichen männlichen Arbeitern, sondern auch den weiblichen Arbeitern die Gelegenheit zur Fortbildung in dazu geeigneten Schulen nach dem 14. Jahre gegeben wird." Ter nächste Wahlkampf wird die Elbinger und Königsberger Genossinnen auf dem Posten sehen! In Plauen bei Dresden fand Ende Februar eine sehr gut besuchte Protestversammlung der Frauen gegen die von konservativer Seite geplante Verschlechterung des Vereins- und Versammlungsrechts statt. Das Referat zur Tagesordnung hatte Genossin Eichhorn- Dresden übernommen, die sich ihrer Aufgabe in trefflicher Weise, oft von Beifall unterbrochen, entledigte. Mehrere Genossinnen sprachen in der Diskussion im Sinne der Referentin. Die konservativen Landtagsabgeordneten Rubelt und Großmann waren zum Besuch der Versammlung eingeladen worden, um ihren Standpunkt zu vertreten, hatten es aber vorgezogen, durch Abwesenheit zu glänzen. Dafür glaubte der überwachende Beamte sich an der Versammlung betheiligen zu müssen, indem er sich die Funktionen des Vorsitzenden anmaßte und die Referentin zur Ordnung rief. Bemerkt sei noch, daß Dank der reaktionären Einflüsse die Versammlung nicht in dem ursprünglich in Aussicht genommenen Lokale tagen konnte, da der Wirth desselben in letzter Stunde sein Versprechen zurückzog. Auch ein Beispiel für den Kampf mit geistigen Waffen", den die Reaktion in Sachsen gegen das Proletariat führt. Die Versammlung nahm einstimmig eine längere Resolution an, in der sie scharfen Protest gegen jede Verschlechterung des Vereins- und Versammlungsrechts erhebt und dessen freiheitliche Ausgestaltung fordert. Das Bureau wurde beauftragt, diese Resolution der Regierung und der sozialdemokratischen Fraktion im sächsischen Landtag zu übermitteln. F. F. Bur Tage der technischen Lehrerinnen an den Berliner Gemeinde- Mädchenschulen. Die sogenannten technischen Lehrerinnen an den Berliner Gemeinde Mädchenschulen haben den Schülerinnen dieser Anstalten Unterricht in Handarbeiten und im Turnen, hier und da auch im Zeichnen zu ertheilen. In den sechziger Jahren begann man zunächst mit der Einführung des Handarbeitsunterrichts in den Kommunalschulen Berlins. Die Handarbeitslehrerinnen hatten damals eine Prüfung abzulegen und wurden dann fest angestellt. Das Gehalt für ihre Arbeitsleistung erhielten sie vierteljährlich pränumerando ausgezahlt; gleichzeitig wurde ihnen die Pensionsberechtigung gewährt. Für kurze Zeit also genossen die Handarbeitslehrerinnen gleiche Rechte mit den wissenschaftlichen Lehrerinnen. Dann fiel es den Herren am grünen Tisch ein, die Pensionsberechtigung aufzuheben und die Handarbeitslehrerinnen nur noch mit sechsmonatlicher Kündigung anzustellen. Es wurde ferner verfügt, daß jede dieser Damen vor ihrer Anstellung längere Zeit oft mehrere Jahre als Gehilfin thätig sein müsse. Das Gehalt wurde fortan postnumerando ausgezahlt, und zwar erhielten die Gehilfinnen 15 Mk. monatlich, die angestellten Lehrerinnen 327 Mt. jährlich. Im Jahre 1875 wurde der Turnunterricht in den GemeindeMädchenschulen eingeführt. Die Handarbeitslehrerinnen hatten jetzt auch den Turnunterricht zu ertheilen, nachdem sie durch Ablegung eines Turnexamens ihre Befähigung dazu nachgewiesen hatten. Sie wurden von da ab technische Lehrerinnen genannt und nur noch auf Kündigung mit sechs Pflichtstunden in der Woche angenommen. Das Honorar betrug 1 Mt. für die Unterrichtsstunde. Gegenwärtig sind an Berliner Gemeindeschulen 625 technische Lehrerinnen beschäftigt, die zwei, auch drei Examina abgelegt haben. Ein gutes Gewissen. Bon Alexander Kielland. ( Fortsetzung.) Das Gespräch begann und wurde weiter geführt, wie derartige Gespräche stets geführt zu werden pflegen. Wenn jede dieser beiden Frauen bei ihrer Sprache und ihrem Gedankengang verblieben wäre, so hätte keine von ihnen ein Wort von dem ver= standen, was die andere gesagt. Da aber der Arme den Reichen stets so viel besser kennt, als der Reiche den Armen, so hat dieser sich zuletzt eine eigene Sprache angeeignet einen eigenen Ton, welchen die Erfahrung ihn zu brauchen gelehrt, wenn es gilt, verstanden zu werden; das heißt insofern verstanden, daß der Reiche Luft bekommt, wohlthätig zu sein. Näher können sie einander niemals kommen. Diese Sprache verstand das arme Weib bis zur Vollkommenheit, und Frau Warden hatte gar bald einen Umriß ihres elenden Daseins. Sie hatte zwei Kinder, einen Knaben von vier, fünf Jahren, der auf dem Fußboden lag, und ein kleines Kind, das sie an der Brust trug. Frau Warden betrachtete das kleine, graue, farblose Geschöpf und konnte nicht begreifen, daß es schon dreizehn Monate alt sei. Sie selbst hatte zu Hause in der Wiege einen kleinen Koloß von sieben Monaten, der mindestens um die Hälfte größer war. Ihr müßt dem Kinde etwas Stärkendes geben"-sagte sie; es schwebte ihr etwas vor von Kindermehl und Apfelfinengelee. Bei den Worten etwas Stärkendes" erhob sich ein zerzauster Kopf aus dem Bettstroh; es war ein bleicher, hohläugiger Mann mit einem großen Wolltuch um den Kopf. " 52 Die Anforderungen, die an die technischen Lehrerinnen gestellt werden, sind im Laufe der Jahre ständig gewachsen, die materielle Sicherstellung der Damen hat jedoch mit diesen Anforderungen durchaus nicht Schritt gehalten. nicht Schritt gehalten. Die Damen, welche sich um Anstellung als technische Lehrerinnen bewerben, stammen in der Mehrzahl aus den mittleren Schichten der Bevölkerung. Sie müssen eine höhere Töchterschule absolvirt und sich dann etwa drei Jahre lang für ihren fünftigen Beruf vorbereitet haben. Ihre Ausbildung ist natürlich mit nicht unerheblichen Kosten verbunden. Nach bestandenem Examen beginnt eine oft Jahre lang währende Wartezeit, bis die Betreffenden das Glück haben, zum Unterrichten angenommen zu werden. Bei der Vertheilung der Unterrichtsstunden an die einzelnen technischen Lehrkräfte wird ganz nach Willkür verfahren; seit vielen Jahren liegen heftige Beschwerden darüber vor. Häufig werden jüngeren Lehrerinnen weit mehr Stunden zuertheilt, als den alten bewährten Kräften, die dadurch mehr oder weniger erhebliche Einbußen an ihrem färglichen Gehalt erleiden. Dazu kommt, daß die technischen Lehrerinnen ihre Stunden in verschiedenen Schulen geben müssen, z. B. ist es nicht selten, daß eine Dame acht bis zehn Unterrichtsstunden in der Woche an drei oft recht weit von einander liegenden Schulen zu ertheilen hat. Welche Zeit- und Kraftvergeudung! Ferner besteht für den technischen Unterricht die Einrichtung der sogenannten„ Springstunden", d. h. die Lehrerinnen geben z. B.. Vormittags eine Stunde Unterricht, die nächste Stunde haben sie frei; dann unterrichten sie wieder eine Stunde. Darauf tritt eine größere Mittagspause ein, während welcher sie natürlich nach Hause gehen. Am Nachmittag müssen sie wieder für eine bis zwei Stunden nach der Schule. Eine unpraktischere Zeiteintheilung konnten die Behörden schwerlich ersinnen. Mit Recht beschweren sich die technischen Lehrerinnen auch darüber, daß ihnen ohne jede Rücksicht auf ihr Dienstalter beim Semesterwechsel oft unerwartet vier, sechs oder acht Stunden in der Woche genommen werden, was eine um 16 bis 32 Mt. geringere Monatseinnahme zu bedeuten hat. Auf mehrere Petitionen hin hat der Magistrat Berlins vor wenigen Jahren eine höchst dürftige Besserung in der ungewissen Lage der technischen Lehrerinnen eintreten lassen. Ein Drittel dieser Damen wurde mit sechzehn Pflichtstunden wöchentlich„ kontraktlich angenommen". Das heißt: diese Lehrerinnen haben wenigstens sechszehn Stunden in der Woche sicher, die ihnen nicht von Halbjahr zu Halbjahr wieder genommen werden können. Das Gehalt dafür beträgt 64 Mt. monatlich postnumerando. Die übrigen zwei Drittel der technischen Lehrerinnen haben nur sechs Pflichtstunden mit 24 Mt. Monatsgehalt. Werden ihnen mehr Unterrichtsstunden zugewiesen, so sind dies sogenannte„ Ueberstunden", die ebenfalls mit 1 Mt. pro Stunde honorirt werden. Es ist dies nicht Frau Warden bekam Angst." Euer Mann?" fragte sie. Die arme Frau antwortete ja es sei ihr Mann. Heute war er nicht auf Arbeit gegangen, weil er von einem wüthenden Zahnweh geplagt wurde. Frau Warden hatte selbst an Zahnschmerzen gelitten und wußte, wie qualvoll es war. Deshalb sprach sie einige Worte aufrichtigen Mitgefühls. Der Mann murmelte etwas in den Bart und legte sich wieder; in demselben Augenblick entdeckte Frau Warden eine Person, die sie bis jetzt nicht bemerkt hatte. Es war ein sehr junges Mädchen, welches in dem Winkel an der entgegengesetzten Seite des Ofens saß. Einen Augenblick starrte dies Wesen die feine Dame an; aber sofort zog es den Kopf zurück, beugte sich vornüber und drehte der Fremden den Rücken zu. Frau Warden glaubte, daß das junge Mädchen eine Handarbeit im Schoße habe, die sie verbergen wolle; vielleicht war es ein altes Kleidungsstück, das gestopft und geflickt werden sollte. Weshalb aber liegt der große Junge auf dem Fußboden?" fragte die Dame. " " „ Er ist lahm"-antwortete die Mutter. Und jetzt folgten viele Klagen und eine umständliche Beschreibung über den armen Jungen, welcher nach dem Scharlachfieber hüftlahm geworden war. " Sie müssen ihm" begann Frau Warden- einen Rollstuhl faufen", wollte sie vollenden. Aber da fiel es ihr plöglich ein, daß es besser wäre, wenn sie selbst ihn kaufte. Es ist nicht rathsam, den Armen so viel Geld in die Hand zu geben. Aber etwas wollte sie der Frau doch gleich geben. Denn hier wollte sie helfen, hier war wirkliche Noth und Bedrängniß, und sie griff in die Tasche, um ihr Portemonnaie hervorzuholen. 53 leicht für Jemand, der diesen Dingen fern steht, sich in den ganz absonderlichen Verhältnissen zurecht zu finden, in welchen Hunderte von technischen Lehrerinnen leben und arbeiten müssen. Nur etwa siebzig Lehrerinnen haben die Maximalstundenzahl von 24 in der Woche und damit das Maximalgehalt von 96 Mk. im Monat. Diese siebzig Auserwählten können damit ein leidlich auskömmliches Leben führen. Bei der richtigen Bewerthung der Einkommensverhältnisse muß beachtet werden, daß betreffs der Wohnung und Kleidung der technischen Lehrerinnen dieselben Anforderungen maßgebend sind, welche für die wissenschaftlichen Lehrerinnen gelten, deren Lage wir kürzlich in einem Artikel schilderten. Mit wenigen Ausnahmen sind die technischen Lehrerinnen auf Nebenverdienst angewiesen, der— wie die Tinge nun einmal liegen — kärglich genug ist. Bei der unpraktischen Eintheilung ihrer Schularbeitszeit bleibt für die Nebenarbeit nicht allzu viel Zeit übrig. Die Auswahl unter den Beschäftigungsarten, die den technischen Lehrerinnen nebenher»och offen stehen, ist gering. Entweder ertheilen sie Klavier-, Gesang- oder Malunterricht, oder aber sie arbeiten für die berüchtigten Berliner Hungerlöhne feine Handarbeiten für Geschäfte und werden so zu Schmutzkonkurrentinnen der Proletarierinnen, die auf den Verdienst aus dieser Arbeit ausschließlich angewiesen sind. Der Unterricht in Handarbeit und Turnen ist bei den oft überfüllten Klassen mit sechzig und mehr Schülerinnen so anstrengend, daß jede nicht ganz leichte Nebenthätigkeit die Gesundheit langsam, aber sicher untergräbt. Eine technische Lehrerin, die, auf ihren Verdienst ausschließlich angewiesen, nach nur zehnjähriger Berufsthätig- keit noch gesund aussieht, dürfte eine Rarität sein. Alle hier angeführten Thatsachen beweisen zur Genüge, wie von Grund aus reformbedürftig die Verhältnisse der technischen Lehrerinnen Berlins sind. Ihre Lebensweise unterscheidet sich thatsächlich nicht viel von der der Proletarierinnen, mit denen sie meist das bleiche, schlecht genährte, oft schwindsichtige Aeußere gemeinsam haben. So lange sie arbeitsfähig sind, ist ihr Los noch einigermaßen erträglich. Aber wenn die Kräfte im Dienste des Gemeinwohls aufgezehrt sind, dann empfinden die Aermsten die Brutalität der bürgerlichen Gesellschaft, die für ihre alten, arbeitsunfähigen Mitglieder höchstens Bettelbrosamen übrig hat. In ihren zahlreichen Petitionen an das Kultusministerium verlangen die technischen Lehrerinnen u. A. ausreichende Beschäftigung mit 24 und mehr Stunden in der Woche, feste Anstellung. Pensionsberechtigung, ein Grundgehalt, Miethsentschädigung in der Höhe, wie sie den wissenschaftlichen Lehrerinnen gezahlt wird, und Alterszulagen. Trotzdem man diese bescheidenen Forderungen der technischen Lehrerinnen in einer Reihe von deutschen Städten bereits erfüllt hat — u. A. in dem in nächster Nähe Berlins gelegeneil Charlottenburg—, konnten sich die Berliner Stadtväter im„Rothen Hause" bei der letzthin vorgenommenen„Reform" der Lehrerinnengehälter zu einer energischen und umfassenden Aenderung der unhaltbaren Verhältnisse der technischen Unterrichtskräfte nicht entschließen. Ein paar kleinliche Verbesserungen, die nur einer geringen Zahl von technischen Lehrerinnen zu Gute kommen, sind beschlossen worden — das ist Alles. Für Kulturaufgaben ist bei uns bekanntlich kein Geld zu haben, und die Volksschule hat es sich von jeher gefallen lassen müssen, als Stiefkind behandelt zu werden. N. lvt. Notizentheil.