Nr. 8. Die Gleichheit. 8. Jahrgang. Beitschrift für die Intereffen der Arbeiterinnen. Die„ Gleichheit" erscheint alle 14 Tage einmal. Preis der Nummer 10 Pfennig, durch die Post( eingetragen unter Nr. 2970) vierteljährlich ohne Bestellgeld 55 Pf.; unter Kreuzband 85 Pf. Jahres- Abonnement Mt. 2.60. Stuttgart Mittwoch, den 13. April 1898. Nachdruck ganzer Artikel nur mit Quellenangabe gestattet. Inhalts- Verzeichniß. Eleanor Mary- Aveling+. Ehescheidung und Sittlichkeit. Feuilleton: Ein gutes Gewissen. Von Alexander Kielland.( Schluß.) Notizentheil von Lily Braun und Klara Zetkin: Weibliche Fabrikinspektoren. -Sozialistische Frauenbewegung im Auslande. Soziale Gesetzgebung. Soziale Gesetzgebung. Vereins- und Versammlungsrecht. Frauenarbeit auf dem Gebiete der Industrie, des Handels und Verkehrswesens. Frauenbewegung. Eleanor Marx- Aveling+. Eine tieferschütternde Kunde hat der Telegraph gemeldet. Der internationalen sozialistischen Bewegung ist eine ihrer edelsten und talentvollsten Vorkämpferinnen entrissen worden. Mary' jüngste und liebste Tochter, Eleanor Marr- Aveling in London, ist am 1. April freiwillig aus dem Leben geschieden. Mit ihr hat das internationale Proletariat nicht blos einen der fähigsten und thatfräftigsten Kämpen für seine Befreiung verloren, sondern eine hingebende persönliche Freundin. Denn nicht nur mit dem Kopfe, mit ihrem ganzen glühenden Herzen hing Eleanor der Sache des Proletariats an. Rastlos ging ihre glänzende Persönlichkeit in der sozialistischen Bewegung auf. Kampfesfreudig, mit unbeugsamer Energie, auf opfernd und von feuriger Begeisterung getragen wirkte die Verstorbene jeder Zeit für ihre Ideale. An der politischen und gewerkschaftlichen Arbeiterbewegung in England nahm sie hervor: ragenden Antheil. Sie war Mitbegründerin einer der größten neuen Gewerkschaften, der„ Gasarbeiter und Tagelöhner- Union", deren Gründung und Entwicklung besonders entscheidend dafür wurde, daß das Prinzip der Einbeziehung der ungelernten Arbeiter und Arbeiterinnen in die Gewerkschaftsbewegung sich erfolgreich durchsetzte. Ihrem Einfluß ist es hauptsächlich zu verdanken, daß in dieser Gewerkschaft und nach ihr in anderen Unions die Arbeiterinnen als vollberechtigte Mitglieder Aufnahme fanden. Als nimmer rastende Agitatorin auf politischem und gewerkschaftlichem Gebiete durchzog sie das Land..Jm persönlichen Verkehr wie durch ihr Wirken in den Organisationen schulte sie eine ganze Anzahl jüngerer Genossen, die in England jetzt im Vordertreffen des proletarischen Kampfes stehen. Aufmerksam verfolgte sie das Fortschreiten des Sozialismus in allen Ländern, stets bemüht, das Verständniß und die Fühlung zwischen dem internationalen Proletariat zu fördern. Ihre reichen Sprachkenntnisse befähigten fie, auf den internationalen sozialistischen und gewerkschaftlichen Kongressen als Uebersetzerin der Arbeiterbewegung wichtige Dienste zu leisten. Die Unermüdlichkeit, Schlagfertigkeit und Begeisterung, mit der sie als Dolmetsch ihres Amtes waltete, gewann ihr die Bewunderung und Liebe aller Kongreßtheilnehmer. Sie fämpfte in und außer der sozialistischen Bewegung nachdrücklich für die Rechte der Frau, aber ebenso energisch bekämpfte sie jede frauenrechtlerische Unklarheit. In Broschüren, Abhandlungen, Artikeln wirkte Eleanor für ihre Ueberzeugung. Eiserner Fleiß und liebevolle Gewissenhaftigkeit bethätigte sie bei der Herausgabe von Mary' Werken. Neben dem Kampfe für ihre Ideale ging ein harter, aufreibender Kampf für die Existenz. Auch die trockenste Aufzählung vermag den reichen, tiefen Inhalt ihres Lebens und Wirkens nur andeutungsweise zu erschöpfen. Wir behalten uns die verdiente eingehende Würdigung ihrer Persönlichkeit und ihres Buschriften an die Redaktion der Gleichheit" sind zu richten an Fr. Klara Bettin( Eißner), Stuttgart, RothebühlStraße 147, III. Die Expedition befindet sich in Stuttgart, Furthbach- Straße 12. Wirkens vor. Allem Anschein nach haben wochenlange Nachtwachen am Krankenbette des zärtlich geliebten Gatten ihre Kraft gebrochen. Aber wer die kampfesfrohe, mit glühender Begeisterung dem Sozialismus ergebene Frau gekannt, weiß eins: Nicht als Müde, nicht als Verzweifelte ist sie aus dem Leben gegangen. Vielmehr als Klarblickende und Stolze, die sich im tiefsten Lebensmart getroffen fühlte, und die zu leidenschaftlich ihren Idealen anhing, um mit einer halben Kraft weiter zu vegetiren, um die halbe Straft ihrer Feuerseele in den Dienst der Bewegung zu stellen. Als Vollmensch hatte sie. gelebt, als Vollmensch wollte sie sterben. Eine Gestalt von seltener Reinheit und Größe ist mit ihr aus der neuen Internationale geschieden. An ihrem Todtenbett trauert mit zahlreichen Freunden das internationale Proletariat. Ehre und Liebe wird ihrem Andenken bleiben. Das Gelöbniß, wie sie in unerschütterlicher Treue für die sozialistische Idee zu wirken und zu opfern, das ist der Gruß, den die Kämpfenden der theuren todten Kämpferin senden. Ehescheidung und Sittlichkeit. Die vom Zentrum eingebrachte lex Heinze hat über die Sittlichkeit und ihre Hebung im Parlament und in der Presse wieder einmal Erörterungen ausgelöst, in denen uns auf bürgerlicher Seite recht vielfach Ehrlichkeit gepaart mit Beschränktheit entgegentritt, Heuchelei in Bundesbrüderschaft mit dem reaktionären Haß gegen die Freiheit von Wissenschaft und Kunst und einem findischen Aberglauben an die verfittlichende Macht des Büttelstockes. Unter anderen Aeußerungen der Einsichtslosigkeit und Hilfslosigkeit der bürgerlichen Welt gegen schweren Nöthen wurde wiederholt auch die Behauptung aufgestellt, daß die steigende Zahl der Ehescheidungen ein Beweis für die wachsende Unsittlichkeit sei, und daß die Ehescheidung ihrerseits zur weiteren Entfittlichung des Volkslebens wesentlich beitrage. Der Behauptung liegt jene be= schränkte und niedere Werthung der Ehe zu Grunde, die gelegent= lich der Berathungen des neuen bürgerlichen Gesetzbuches eine Erschwerung der Ehescheidung zur Folge hatte, dies sehr zum Schaden wahrer Sittlichkeit. Die Statistik der Ehescheidungen muß allerdings Leute erschrecken, die sich an die ungemein rohe Ansicht klammern, daß der Ehe sittliche Kraft durch irgend eine äußere Formel auf dem Zwangswege geschaffen werden kann. Zwangswege geschaffen werden kann. Sie muß Leute erschrecken, die blind dafür sind, daß diese sittliche Kraft allein aus der Wahlverwandtschaft der Persönlichkeiten erwächst, aus einer Summe feinster unfaßbarer Berührungs- und Verknüpfungspunkte zwischen den physischen und geistig- sittlichen Individualitäten von Mann und Frau. Und diesen Berührungs- und Verknüpfungspunkten kann weder ein Wort aus Priester- oder Beamtenmunde das„ Werde" zurufen, noch vermag sie ein Gesezesparagraph lebendig zu er= halten. Die Statistit meldet ein Anschwellen der Zahl der Ehescheidungen in allen Ländern, die im Bereich der modernen Kultur stehen. Im Deutschen Reiche wurden von 100 000 Ehen im Jahrfünft 1881/85 jährlich 69,1 Ehen geschieden; im Jahrfünft 1886/90 dagegen 77,6. Auf 100 000 bestehende Ehen kamen in Preußen und Waldeck im Jahrfünft 1881/85 jährlich 67,62 Ehescheidungen, im Jahrfünft 1886/90 aber 80,55; im Jahrfünft 1891/95 gar 86,77; und im Jahre 1896 stieg thre Zahl auf 101,97. Binnen 16 Jahren hat sich in Preußen und Waldeck die Zahl der Ehescheidungen mehr als verdoppelt, denn 1881 wurden von 100 000 Ehen 50,19 gelöst. Noch weit häusiger als im Durchschnitt für das ganze Land kommen Ehescheidungen in den großen Städten vor. In Berlin wurden im Jahrfünft 1886/90 von 100 000 Ehen pro Jahr durchschnittlich 302.4 geschieden; in dem Jahrfünft 1891/95 aber 333,0. Auf 100 000 Ehen entfielen in Hamburg von 1881/85 jährlich 242,4 Scheidungen; von 1886/90 jedoch jährlich 304,2. Wie in Deutschland, so weist auch in andern europäischen Staaten die Statistik ein Steigen der Zahl der Ehescheidungen nach, zeigt sie auch hier, daß die einschlägigen Verhältnisse auf dem platten Lande anders liegen, als in den großen Städten. Ueberall kommen in den Großstädten weit häufiger Ehescheidungen vor, als im Durchschnitt eines ganzes Landes. Mit plastischer Schärfe läßt die Statistik eine Thatsache hervortreten: nicht ein zufälliges soziales Phänomen zeichnen die vorliegenden Zahlen, vielmehr einen Vorgang, der wesentlich mit der geschichtlichen Entwicklung verknüpft ist, der als unausbleibliche Begleiterscheinung der modernen Gesellschaftsverhältnisse auftritt. Die Anhänger des alten, starren Sittlichkeitsbegriffs von den Beziehungen der Geschlechter und dem Wesen der Ehe setzen nur eine Frage an Stelle einer anderen, an Stelle einer Erklärung, wenn sie die oben angeführten Thatsachen lediglich aus der laxeren moralischen Auffassung, aus dem„Schwinden wahrer Sittlichkeit und religiöser lleberzeugung" herleiten. Taucht doch gegenüber ihrem Standpunkt sofort die uralte, ewigjunge Frage auf, welche die geschichtliche Bedingtheit jedes sittlichen Werlhes kennzeichnet: was ist wahre Sittlichkeit? Und mit ihr die andere Frage nach dem Warum, dem laxeren oder richtiger veränderten Sittlichkeitsbegriff von den Beziehungen der Geschlechter und dem Wesen der Ehe und ihrer Lösbarkeit. Außerdem: gerade der Hinweis auf die geringere Zahl der Ehescheidungen auf dem Lande, wo noch „gute alte Sitte und die Kirchenlehre ihre Kraft bewahrt haben", beleuchtet merkwürdig die angezogene Ansicht. Neben der geringen Zahl der Ehescheidungen finden wir gerade auf dem Lande betreffs des Verkehrs der Geschlechter vor der Ehe, betreffs des Ehebruchs Gepflogenheiten, die im schroffsten Widerspruch zu den Sittlichkeitsbegriffen der bürgerlichen Welt stehen. Aber auch die Ansicht schießt unserer Ansicht nach daneben, welche die steigende Zahl der Ehescheidungen einzig und allein daraus! erklärt, daß die meisten Ehebündnisse nicht Thaten der Liebe sind, vielmehr ekle Schachergeschäfte, die in mehr oder minder feiner oder roher Form zu Stande kommen. Waren denn nicht in der vorkapitalistischen Zeit ganz vorherrschend wirthschaft- liche Gründe für die Eheschließung maßgebend, und trug nicht damals die Ehe noch ausschließlicher als heute den Charakter einer wirthschaftlichen Einheil? Da haben wir den jungen Gesellen, der die alte Meisterswitwe freit,»m mit ihrer Hand die Meisterwürde und die mit ihr verknüpften Vortheile zu erlangen. Da wird berichtet von Kindern zartesten Alters, die mit Rücksicht auf Besitzstand und gesellschaftliche Stellung von den Eltern miteinander verlobt wurden und kaum flügge geworden, den Bund fürs Leben schließen mußten. Wer und unter welchen Bedingungen gefreit wurde, das bestimmte meist bei den Besitzenden der von sehr materiellen Erwägungen geleitete elterliche Wille. Neben ihm war die gegenseitige Zuneigung der jungen Leute ein Luxus, der unter Umständen geduldet werden durfte oder unterdrückt werden mußte, der vorhanden sein konnte, aber keinenfalls vorhanden sein mußte.„Die Liebe kam mit der Ehe." Und ist auf dem Lande der Ehe nicht ganz vorwiegend der Charakter eines nüchternen Handels aufgeprägt? Der Abschluß hängt weit mehr von der Antwort auf die Frage ab: wieviel Kühe und Schweine bekommt „Er" oder„Sie" mit, als von der Rücksicht auf die Persönlichkeit des„Er" und der„Sie" und ihrer wechselseitigen Gefühle. Und doch ist auf dem Lande die Zahl der Ehescheidungen eine verhältnißmäßig geringe, und doch waren früher die Ehen von festerem Bestand als heutigentags. Die Thatsachen zeigen also klar, daß die häufiger werdenden Ehescheidungen nicht allein durch den Handelscharakter der meisten Ehen bedingt werden. Gewiß wäre es eitel Thorheit zu leugnen, welch gewaltigen Einfluß es auf die Zerrüttung und die Auflösung der Ehe ausübt, daß so vielfach wirthschaftliche Gründe für die Eheschließung ausschlaggebend sind. Aber noch ein Anderes muß dazutreten, um die zersetzenden Wirkungen der wirthschaftlichen Momente auf die Ehe auszulösen. Dieses Andere ist die Entwicklung der modernen Persönlichkeit mit ihrem revolutionirten Liebesgefühl und ihren revolutionirten Ansprüchen an die Ehe. Der moderne Mensch ist im Gegensatz zu seinen Altvordercn ein äußerst komplizirter und veränderlicher geistig-sittlicher Organismus. Die einzelnen Persönlichkeiten sind reich differenzirt und unterscheiden sich nicht nur in den großen Linien ihrer Individualität, sondern mehr noch in einer bunten Fülle kleiner und feinster Charakterzüge. Der moderne Mensch findet nicht die ruhigen, stetigen Verhältnisse der„guten alten Zeit" vor, die im Laufe langer Jahre kaum tiefgreifenden Veränderungen unterworfen waren. Er wächst nicht mehr in ein gesellschaftliches Milieu gleichsam wie in eine feste Form hinein, welche der Entfaltung seines Wesens nur bescheidenen Spielraum läßt. Er lebt und webt vielmehr inmitten von sozialen Zuständen, die im steten Wechsel, im unaufhaltsamen Fluß begriffen sind. In raschem Vergehen und Werden lösen sie einander ab, und von ihnen getragen und vorwärts geschoben wandeln sich die Begriffe, modeln sich die Anschauungen. Wie in einem Hexenkessel brodeln die Dinge und sittlichen Werths durcheinander und weisen die vielgestaltigsten Verbindungen auf, bald wechselseitig ihren Einfluß verstärkend, bald ihn durchkreuzend und vernichtend. Da bewegt sich die Entwicklung des Einzelnen nur in den seltensten Fällen in einer geraden, von vornherein zu überschauenden Linie vorwärts. Die kompli- zirtesten Verhältnisse spielen beeinflussend in den Entfaltungsprozeß der Persönlichkeit hinein. Sie wecken schlummernde Eigenschaften, deren Vorhandensein Niemand geahnt, sie lassen hervortretende Charakterzüge verkümmern, sie lenken Anlagen in verschiedene Richtungen, kurz sie modeln beständig die Individualität und ihre Anschauungen. Charaktere, deren geistig-sittliche Eigenart, deren Lebensinhalt durchsichtig wie Krystall und von erzener Fertigkeit schien,„mausern" sich unter dem Einfluß veränderter Verhältnisse und stehen eines Tages als Neue, Andere vor uns. Die Geschlechtsliebe der modernen Menschen aber unterscheidet sich wesentlich von der Geschlechtsliebe in früheren Zeiten. Engels hat mit lichtvoller Schärfe darauf hingewiesen, welche tiefe Umwandlung der Charakter der Liebe erfahren hat. Sie ist von einem mehr generellen Gefühl zur modernen individuellen Geschlechtsliebe geworden. Immer wesentlicher und ausschlaggebender ist deshalb für volles Liebesglück die geistig-sittliche Eigenart von Frau und Mann. In den alten Zeiten war die Ehe in der Hauptsache eine wirthschaftliche Einheit. Nicht der Befriedigung des Liebesbedürfnisses sollte sie an erster Stelle dienen, vielmehr bestimmten wirthschaftlichen Zwecken, denen die Persönlichkeiten der Gatten untergeordnet waren. Die moderne wirthschaftliche Entwicklung schlägt dagegen die Ehe als wirthschaftliches Ganzes in Trümmer, und die moderne Persönlichkeit sehnt sich darnach, die Ehe zu einer sittlichen Einheit zu gestalten. Sie leidet darunter, daß die individuelle Liebe vielfach nur neben der Ehe und im Gegensatz zu ihr besteht, sie beansprucht, daß Ehe und Liebe zusammenfallen. Die reichere geistig-sittliche Differenzirung der Persönlichkeiten und ihre Wandelbarkeit unter dem Drucke sich wandelnder Verhältnisse bewirken aber unseres Erachtens eins. Sie schaffen für den modernen Menschen, der in der Ehe nach individueller Liebe verlangt, der in ihr eine Ergänzung, Ausgleichung oder Verstärkung seines Ichs sucht, eine Fülle feinster, unwägbarer und unfaßbarer Momente, die die eheliche Gemeinschaft je nachdem zu einer Quelle tiefsten, edelsten Glückes, oder auch zu einer unerträglichen Hölle gestalten können. Nun erst sind in den summarisch angedeuteten Umständen die Vorbedingungen dafür vorhanden, daß die wirthschaftlichen Rücksichten, welche auch in unseren Tagen vielfach über die Eheschließung entscheiden, zum Verfall und zur Auflösung des Bundes führen. Selbstverständlich vollzieht sich die Entwicklung der modernen Persönlichkeit, des modernen Liebesgefübls und Ehebegriffs ebensowenig wie die wirthschaftliche Entwicklung über Nacht und in gerader Linie. In diesem Umstand ist wohl einer der wesentlichsten Gründe dafür zu suchen, daß die Häufigkeit der Ehescheidungen in den verschiedenen Schichten der Bevölkerung, in Stadt und Land eine verschiedene ist. Die selteneren Ehescheidungen unter der bäuerlichen Bevölkerung sind unserer Ansicht nach keineswegs der Ausdruck einer höheren, gefesteteren Sittlichkeit. Sie fünden nur die Thatsache, daß auf dem Lande die Entwicklung der wirthschaftlichen Verhältnisse und die Entwicklung der modernen Persönlichfeit noch nicht soweit fortgeschritten ist, wie in den Großstädten. Für Glück und Bestand der Ehe sind hier noch in erster Linie wirthschaftliche und nicht moderne menschliche Beziehungen bestimmend. Die Persönlichkeit widerstrebt nicht dem wirthschaft: lichen Charakter der Ehe, sondern paßt sich ihm an. Sitte und religiöses Dogma bewahren deshalb auf dem Lande bezüglich der Auffassung von Ehe und Ehescheidung einen großen Theil ihrer alten Kraft, die moderne Persönlichkeit ist noch nicht groß und start genug, sich ihrem bindenden Einfluß zu widersetzen. Es scheint für unsere Auffassung zu sprechen, daß nach einer Statistik der Ehescheidungen aus den fünfziger Jahren und für das Königreich Sachsen( in von Oettingers Moralstatistik) der höchste Prozentsaz von Ehescheidungsanträgen auf die Kreise der Künstler und Gelehrten fam. Auf je 100 000 Ghen von Künstlern und Wissenschaftlern entfielen nämlich 445 Anträge auf Scheidung oder je eine Klage auf 206 Ehen; auf je 100 000 Ghen von Dienstboten dagegen nur 289 Scheidungsanträge oder je eine Klage auf 346 Fälle. Wir übersehen nicht, welch mancherlei Umstände gerade in den betreffenden Kreisen dazu beitragen, daß die Zahl der Ehescheidungen verhältnißmäßig so groß ist. Es ist von Einfluß darauf die leichtere, manchmal leichtsinnige Eingehung der Ehe, die häufigere wirthschaftliche Selbständigkeit der Frau; das Leben in größeren Städten, wo die einzelne Persönlichkeit leichter in der Allgemeinheit untertaucht und weniger unter dem Odium leidet, das in fleineren Orten den Geschiedenen anhaftet; die kritische freie Bewerthung und Nichtachtung von Sagungen der Konvention, der landläufigen Moral und der kirchlichen Dogmas. Schon diese freie Bewerthung aber ist ein Kennzeichen des modernen Menschen, der in Sachen der Liebe und Ehe gegenüber dem Herkommen, der Philistermoral und einem vorgeblich göttlichen Gebot das Recht und die Freiheit der Persönlichkeit, ihren Anspruch auf Glück betont und erkämpfen will. Und für die der Ehescheidung selbst vorausgehende innere Zerrüttung der Ehe ist sicher gerade die reich differenzirte, empfindliche, leicht vibrirende Individualität des Gelehrten und Künstlers von wesentlichstem Einfluß. Sie stellt vielseitigere, tiefere, feinere Ansprüche betreffs des geistig- sittlichen Gehalts der Ehe, sie wird leichter in ihrer Eigenart verlegt, und sie leidet schmerzlicher und nachhaltiger unter jedem Mißton, jeder Enttäuschung. Angesichts der gekennzeichneten Umstände erscheint als ungemein roh und engherzig die Auffassung, welche in der steigenden Zahl der Ehescheidungen nichts sieht, als den Ausdruck wachsender UnSittlichkeit. Die Ehescheidung ist vielmehr der stärkste Ausdruck für die höchst sittliche Rebellion der modernen Persönlichkeit gegen die Unterordnung ihres lebendigen Menschenthums unter todte Sachbeziehungen, gegen ungesunde, zerrüttete und zerrüttende Verhältnisse in der Ehe, gegen ihre Begleiterscheinungen, das Hetären und das Hahnreithum. Auch dem Unbefangenen erschreckt die Statistik der Eheschei dungen, aber feineswegs weil ihm die vorliegenden Zahlen zu hoch, sondern weil sie ihm viel zu niedrig dünken. In der That viel zu niedrig, wenn man des Umfangs, des grauenhaften Charakters und der traurigen Folgen der Ehemisère gedenkt. Der zahlreichen Ehen, die lediglich unter dem Drucke wirthschaftlicher Rücksichten geschlossen und durch den Zwang wirthschaftlicher Rücksichten zusammengehalten werden, und in denen die Beziehungen der Gatten sich in den drei Worten erschöpfen: Prostitution, Brutalität und Heuchelei. Der viel zu vielen beklagenswerthen Männer und Frauen, die in der Langeweile gewohnheitsmäßig nebeneinander und miteinander dahinleben, deren geistig- sittliche Eigenart in Folge der unbefriedigenden ehelichen Verhältnisse verkümmert und weltt, in falsche, enge und niedrige Entwicklungsbahnen gelenkt wird, sich nicht zu der von Beanlagung und Sehnsucht gezeigten 59 Höhe zu entfalten vermag. Denn unserer Auffassung nach beginnt die unglückliche Ehe nicht erst dort, wo eine jener groben Verschuldungen vorliegt, welche das Gesetz als Scheidungsgrund zuläßt. Vielmehr schon da, wo die eheliche Gemeinschaft nicht zu einem steten gemeinsamen Vorwärts und Aufwärts der Gatten führt, zu einer Vertiefung und Verfeinerung ihrer Individualitäten, zu einem immer innigeren Miteinanderwachsen und Zusammenwachsen derselben. Wo dies nicht der Fall ist, da gilt ja nur zu allgemein von der Wechselwirkung von Persönlichkeit und Ehe der erschreckend wahre Ausspruch, mit dem der geistvollste Philosoph des Spießbürgerthums das Weib Zarathustra antworten läßt: Wohl brach ich die Ehe, aber erst brach die Ehe mich." Wo dies nicht der Fall ist, da sproßt sie üppig empor jene vom Nazarener trefflich gekennzeichnete ehebrecherische Gedankenfünde des Begehrens nach einem anderen Mann, einer anderen Frau, das unter Umständen vergiftender wirken fann, als die in einer leidenschaftlichen Aufwallung des Bluts begangene grobsinnliche Thatsünde des Ehebruchs. " Das Recht der modernen Persönlichkeit heischt leichtere Lösbarkeit der Ehe. Daß diese auch im höheren Interesse der Kinder liegt, werden wir gelegentlich nachweisen. Nicht Erschwerung der Ehescheidung muß deshalb die Losung Derer lauten, welche die Beziehungen der Geschlechter in der Ehe und außerhalb der Ehe versittlichen und gesünder gestalten wollen. Vielmehr Erleichterung der Ehescheidung, und dies im Interesse der Sittlichkeit. Durch Beseitigung der gesetzlichen Bestimmungen, welche heutigentags die Ehescheidung nur im Falle groben Verschuldens zulassen, würden sich die Gesetzgeber verdienter um das Emporblühen einer gesunden Sittlichkeit machen, als durch das Ausflügeln und Votiren der meisten Paragraphen der lex Heinze. Bur Nachricht! Raummangels halber mußte die Rubrik" Aus der Bewegung" mit Berichten aus Berlin, Hamburg, Dresden, München und Horgen zurückgestellt werden. Notizentheil. ( Von Lily Braun und Klara Betkin.) Weibliche Fabrikinspektoren. Der Kursus für die Ausbildung der Fabrikinspektorinnen in München ist eröffnet worden und zwar zunächst mit Vorlesungen über Gewerbehygiene. Denselben werden sich Vorlesungen anschließen über Arbeiterschutzgesetzgebung und eventuell über Nationalökonomie. Nicht weniger als einundzwanzig Damen nehmen an dem Kursus Die Zahl der Bewerberinnen um die von der Regierung vorgesehenen zwei Assistentinnenstellen ist also eine große. Die Austellung von zwei Assistentinnen der Fabrik inspektion in Hessen wird demnächst erfolgen. Wie der Regierungsvertreter in der hessischen Kammer neulich erklärte, werden die beiden Stellen in nächster Zeit ausgeschrieben und zwar sollen in erster Linie die Bewerberinnen berücksichtigt werden, welche bereits Stellungen innehatten, die genaue Kenntnisse und praktische Erfahrungen betreffs der einschlägigen Verhältnisse voraussetzen lassen. Seitens der Regierung nimmt man an, daß vielleicht bisherige Aufseherinnen in Fabriken für die Amtsthätigkeit der Assistentinnen besonders geeignet seien. Eine der Assistentinnen soll dem angenommenen sozialdemokratischem Antrage gemäß in dem neu zu schaffenden Inspektionsbezirk Offenbach ihren Sitz haben, weil in der dortigen Industrie zahlreiche Arbeiterinnen beschäftigt sind. Außer dem betreffenden Antrage gelangte noch ein anderer zur Annahme, welcher eine weitere Reorganisation der hessischen Fabrikinspektion bezweckt. Die Fabrikinspektoren, Assistenten und Assistentinnen sollen darnach künftighin einem Chef der Gewerbeaufsicht unterstellt werden. Nicht blos die sozialdemokratische Fraktion des hessischen Landtags hatte eine Reorganisation der Fabrikinspektion gefordert, auch aus dem Lager der Nationalliberalen und des Zentrums waren diesbezügliche Anträge eingebracht worden. Die weitgehendsten Forderungen wurden natürlich von den Sozialdemokraten erhoben, die die Schaffung von vier Inspektionsbezirken verlangten. Anerkannt sei, daß der Zentrumsredner warm für die Anstellung von Assistenten aus den Kreisen der Arbeiter eintrat und betonte, daß diese sich in Bayern und England gut bewährt haben. Ferner befürwortete er sehr richtig die Mitwirkung von Aerzten bei der Fabrikinspektion. Die Anträge fanden zum Theil durch die angeführten Beschlüsse und Erklärungen ihre Erledigung. Der Staatsminister Finger versicherte außerdem, daß auch die weitergehenden Forderungen sehr beachtenswerth seien und sich auf gute Gründe stüßten. Die Regierung werde deshalb sofort die Frage der Erweiterung und Reorganisation der Gewerbeaufsicht prüfen und dabei sämmtlichen vorliegenden Anträgen ihre Aufmerksamkeit zuwenden. In Hessen wird man allem Anschein nach ernstlich an die so dringend nöthige Reform der Fabrikinspektion gehen. Es ist erfreulich, daß dabei den Interessen der zahlreichen hessischen Arbeiterinnen durch die Anstellung von Assistentinnen Rechnung getragen werden soll. Daß die Regierung von den neuen Beamtinnen praktische Erfahrung fordert, erachten wir für durchaus gerechtfertigt. Ob aber im Allgemeinen gerade bisherige Aufseherinnen in Fabriken die geeigneten Kräfte für den verantwortungsreichen Posten sind, möchten wir bezweifeln. Die Aufseherinnen sind vielfach gewöhnt, die Arbeitsbedingungen der Arbeiterinnen in erster Linie mit Rücksicht auf den kapitalistischen Profit des Unternehmers zu betrachten, sich selbst aber als Hüterinnen und Wahrerinnen der Interessen der Betriebsinhaber. Da liegt denn die Gefahr nahe, daß sie von vornherein schiefe Gesichtspunkte in die Ausübung ihrer Amtsthätigkeit hineintragen und deren Zweck verkennen: den vom Rapital ausgebeuteten Arbeiterinnen das Maximum des gesetzlich festgelegten Schutzes zu sichern und Begründungsmaterial für die Er weiterung und Vertiefung dieses Schutzes zusammenzutragen. Gerade wenn man das Schwergewicht der geforderten Qualifikation für die Thätigkeit der Fabrikinspektorinnen auf den Besitz praktischer Erfahrungen legt, so will uns bedünken, daß intelligente Arbeiterinnen die geeignetsten Persönlichkeiten für das Amt der Assistentinnen sind. Die versuchsweise Zuziehung einer weiblichen Kraft zur Fabrikinspektion in Weimar hat noch zu keinem endgiltigen Entschluß der Regierung betreffs Anstellung einer Assistentin geführt. Der Regierungsvertreter erklärte im Landtage auf eine diesbezügliche Anfrage des sozialdemokratischen Abgeordneten Baudert, daß noch nicht entschieden sei, ob man über den Versuch hinauskomme. Genosse Baudert hatte mit Rücksicht auf die in der„ Gleichheit" seinerzeit mitgetheilten Umstände oder richtiger Mißstände, unter denen die Zuziehung einer Frau zur Gewerbeaufsicht erfolgt war, scharfe Kritik an der Haltung der Regierung geübt. Er forderte, daß diese bei Anstellung einer weiblichen Kraft den Wünschen und Rathschlägen Ein gutes Gewissen. Don Alexander Kielland. ( Schluß.) Der Unerschütterliche hatte unterdessen ein Kunststück ausgeführt, das sogar der Wizbold mit einem Kernfluch anerfannt hatte. Nachdem er eine Zeit lang gerade und unbeweglich wie eine Kerze auf dem Bock gesessen, hatte er die fetten Thiere Schritt für Schritt zurückgehen lassen, bis sie an eine unmerkbare Erwei terung der Gasse gekommen, die unsichtbar für andere Augen war, nur nicht für die eines ausgelernten herrschaftlichen Kutschers. Ein ganzes Knäuel wilder, zerlumpter Kinder umschwärmte den Wagen, sie thaten was sie konnten, um die Fetten außer Fassung zu bringen. Aber der Geist des Unerschütterlichen war in ihnen. Und nachdem er mit ruhigem Blick den Abstand zwischen zwei Treppenstufen an beiden Seiten der Straße gemessen, ließ er die Pferde langsam und Schritt für Schritt eine Wendung machen so scharf, so knapp, daß es aussah, als müsse der feine Wagen in Stücke zerbrechen, aber so akkurat, daß nicht ein Zoll breit zu viel oder zu wenig an jeder Seite blieb. Jezt saß er wieder kerzengerade da und maß noch einmal mit den Augen den Abstand zwischen den Treppenstufen. Aber in seinem Gedächtniß notirte er sich doch die Nummer des Polizeidieners, der das Kunststück mit angesehen hatte, um einen Zeugen zu haben, auf den er sich berufen konnte, wenn man daheim im Stalle seiner Erzählung keinen Glauben schenken sollte. Frau Warden ließ sich vom Armenvorsteher in den Wagen helfen. Sie bat ihn, am folgenden Tage bei ihr einzusehen und gab ihm ihre Adresse. 60 der Arbeiterschaft Rechnung tragen müsse. Der Landtag bewilligte an Reisespesen für Zwecke der Fabrikinspektion statt 800 Mark wie bisher 1000 Mt., weil eine Frau versuchsweise auch dieses Jahr den Fabrikinspektor bei seinen Revisionen begleiten soll. Daß die Amtsthätigkeit der provisorischen Assistentin in Weimar keine erfreulichen Resultate gezeitigt hat, so daß sie seitens der Regierung wie der Arbeiterschaft bemängelt wird, ist erklärlich genug. Wenn eine Regierung bei Besetzung des neuen und schwierigen Postens mit so potenzirter Verständnißlosigkeit zu Wege geht, wie die Regierung des Goetheländle, so muß in neunundneunzig von hundert Fällen ein Fiasko unvermeidlich sein. Nichts ist deshalb unberechtigter, als aus den„ Erfahrungen" in Weimar irgend welche allgemeine Schlußfolgerungen zu ziehen. Es versteht sich trotzdem am Rande, daß die Feinde des Arbeiterschutzes und der Erweiterung der Berufssphäre des weiblichen Geschlechts die gemachte Erfahrung" nebst den üblichen falschen Schlußfolgerungen gegen die Anstellung weiblicher Fabrikinspektoren ausspielen werden. Diesen verbohrten Gegnern jeder Reform ist eben kein Scheingrund ihrer reaktionären Haltung zu dumm und zu gemein. Sozialistische Frauenbewegung im Ausland. Die Vorbereitungen für die auf Ostern nach Wien einberufene Konferenz der deutschen Sozialdemokratinnen Defterreichs schreiten rüstig vorwärts. In vielen Orten haben sich gut besuchte Frauenversammlungen für die Konferenz erklärt und beschlossen, sich auf ihr durch eine Delegirte vertreten zu lassen. Das Organ der österreichischen Genossinnen, die Wiener, ArbeiterinnenZeitung" betont nachdrücklichst, daß die Konferenz nicht einen Separatismus der proletarischen Frauenbewegung bezwecke. Sie soll vielmehr diese Bewegung als Theil der allgemeinen sozialistischen Bewegung stärken und fördern, und dieses Ziel mache eine eigene Exekutive zur Nothwendigkeit. Soziale Gesetzgebung. Eine Verminderung des gesetzlichen Schutzes der Arbeiterinnen in Konservenfabriken hat der Bundesrath beschlossen, damit dem Flehen der steinreichen Herren Konservenfabrikanten verständnißinnig nachgebend. Auf Grund des§ 139 a der Gewerbeordnung hat er die nachstehenden Bestimmungen über die Beschäftigung von Arbeiterinnen in Konservenfabriken erlassen: " Advokat Abel!" rief sie dem Kutscher zu; der fette Herr zog den Hut mit einem mehligen Lächeln und der Wagen rollte fort. Je weiter sie sich aus dem armseligen Stadttheil entfernten, je ruhiger wurden die Bewegungen des Wagens und desto schneller ging die Fahrt. Und als sie auf den breiten, mit Bäumen bepflanzten Weg hinaustamen, der durch das Villenquartier führt, schlürften die Fetten mit Wohlbehagen die reine, feine Luft ein, die aus den Gärten wehte, und der Unerschütterliche ließ ohne irgend welche dringende Nothwendigkeit drei wahre Prachtpeitschenknalle ertönen. Auch Frau Warden empfand, wie wohl es ihr that, wieder hinaus in die frische Luft zu kommen. Was sie erlebt hatte, und noch mehr das, was sie vom Armenvorsteher gehört, hatte sich wie betäubend über sie gelegt. Sie begann, sich selbst den unermeß= lichen Abstand flar zu machen, der zwischen ihr und jenen Menschen lag. Es war ihr oft allzu schwer, ja fast zu hart vorgekommen, dieses Wort: Viele sind berufen, aber wenige sind auserwählt. Jezt begriff sie, daß es so sein mußte. Wie sollten denn Menschen in so hohem Grade verworfene Menschen sich zu einer moralischen Höhe emporheben, auf welcher sich nur einige Wenige zu behaupten vermochten! Wie mußte es in dem Gewissen jener Elenden aussehen! und wie sollten sie wohl den vielen Versuchungen des Lebens widerstehen können! Sie selbst wußte, was Versuchung war! hatte sie nicht gegen eine zu kämpfen vielleicht gegen die gefährlichste von allen! gegen den Reichthum, von dem so harte Worte geschrieben stehen. Ein Schauder erfaßte sie bei dem Gedanken, was daraus werden würde, wenn dieses Thier von einem Manne und diese elenden Weiber plöglich Reichthum in die Hände bekämen. I. In Konservenfabriken dürfen bei der Herstellung von Gemüse- und Obstkonserven in den Zeiten des Jahres, in denen ein vermehrtes Arbeitsbedürfniß eintritt. Arbeiterinnen über sechzehn Jahre an den Werktagen mit Ausnahme der Sonnabende, abweichend von den Bestimmungen des 8 k-j? Absatz 1 und 2 der Gewerbeordnung, unter den nachstehenden Bedingungen beschäftigt werden: Die tägliche Arbeitszeit darf dreizehn Stunden nicht überschreiten und nicht in die Zeit von 1<1 Uhr Abends bis 5'/� Morgens fallen. 2. Werden Arbeiterinnen über sechzehn Jahre auf Grund dieser Bestimmungen an mehr als vierzig Tagen im Betriebsjahr über die regelmäßige gesetzliche Arbeitszeit hinaus beschäftigt, so ist die Arbeitszeit der Arbeiterinnen für den Betrieb oder die betreffende Abtheilung des Betriebs so zu regeln, daß ihre tägliche Dauer im Durchschnitt der Betriebstage des Jahres die regelmäßige gesetzliche Arbeitszeit nicht überschreitet. Als Betriebsjahr gilt die Zeit vom I. Mai bis zum 3tl. April des folgenden Kalenderjahres. 3. An einer in die Augen fallenden Stelle der Betriebsstätte ist eine Tafel auszuhängen, auf der der Betriebsunternehmer oder der von ihm Beauftragte noch an demselben Tage, an welchem Ueberarbeit stattfindet, neben dem Datum die Zahl der Arbeitsstunden einzutragen hat, während welcher Arbeiterinnen über sechzehn Jahre in dem Betrieb oder der betreffenden Betriebsabtheilung beschäftigt werden. 4. Findet Ueberarbeit an mehr als vierzig Tagen im Betriebsjahre statt, so werden bei der Feststellung, ob die Ueberarbeit durch Minderarbeit an anderen Tagen des Betriebsjahres ausgeglichen ist(Ziff. 2), für die Tage ohne Ueberarbeit die gemäß 138 Abs. 2 a. a. O. der Ortspolizeibehörde gemachten Angaben über die regelmäßige Arbeitszeit der Arbeiterinnen zu Grunde gelegt, soweit nicht der Betriebsunternehmer eine geringere Arbeitsdauer nachweist. Dieser Nachweis kann jedoch nur dadurch erbracht werden, daß die Zahl der Arbeitsstunden, während welcher Arbeiterinnen über sechzehn Jahre in dem Betrieb oder der betreffendeu Betriebsabtheilung beschäftigt werden, nach den Vorschriften der Ziffer 3 auch für Tage mit Minderarbeit auf der daselbst vorgeschriebenen oder auf einer anderen in gleicher Weise ausgehängten Tafel eingetragen ist. II. Die Befugniß der unteren Verwaltungsbehörden, nach Maßgabe des§ 138 a Absatz S der Gewerbeordnung Ueberarbeit zu gestatten, bleibt für die Sonnabende nnberührt. III. In den Räumen, in denen Ueberarbeit stattfindet, muß auf oder neben der durch 8 138 Absatz 2 der Gewerbeordnung vorgeschriebenen Tafel ein Aushang angebracht sei», welcher in deutlicher Schrift die Bestimmungen unter I wiedergiebt. Gewiß, der Reichthum war keine geringe Prüfung. Erst vorgestern hatte ihr Mann sie in Versuchung geführt. Er wollte ihr einen prächtigen kleinen Diener, einen wirklichen englischen Groom aufdrängen. Aber sie hatte widerstanden und geantwortet: „Nein, Warden!— es ist nicht recht. Ich will keinen Diener auf dem Bocke haben. Vielleicht sind wir xeich genug dazu, aber hüten wir uns vor dem llebermuth. Ich kann ja, Gott sei Dank, ohne Hilfe ein- und aussteigen, und der Kutscher braucht meinetwegen auch nicht abzusteigen." Es that ihr wohl, jetzt daran zu denken, und ihre Augen ruhten mit Wohlbehagen auf dem leeren Platze neben dem Unerschütterlichen. Frau Abel, die umherging und den„Bazar" und die Stoffproben von dem großen Tische räumte, war sehr überrascht, ihre Freundin schon so schnell wiederzusehen. „Nun, Emilie, bist Du schon zurück! Ich habe der Näherin soeben gesagt, daß sie wieder gehen könne. Was Du mir vorhin erzähltest, hat mir vollständig die Lust an dem neuen Kleide benommen: ich kann mich auch ohne dasselbe behelfen",— sagte die gute, kleine Frau Abel; aber ihre Lippen zitterten ein wenig während sie sprach. „Jeder muß ja nach seinem Gewissen handeln", entgegnete Frau Warden leise,„aber ich glaube, daß man auch zu skrupulös sein kann." Frau Abel blickte auf. Das hatte sie nicht erwartet. „Ja, laß Dir nur erzählen, was ich erlebt habe", sagte Frau Warden, und begann zu erzählen. Sie schilderte den ersten Eindruck des dumpfigen Zimmers und die verkommenen Menschen. Dann sprach sie von dem Diebstahl des Portemonnaies. „Ja, mein Mann behauptet immer, daß diese Art Menschen das Stehlen nicht lassen können", sagte Frau Abel.! IV. Die vorstehenden Bestimmungen treten am 1. Mai 1338 in Kraft und haben bis 3 8 Absatz i der Gewerbeordnung(siehe Nr. 7 der„Gleichheit"), durch welche sowohl der gesetzliche Schutz der Arbeiterinnen bestimmter In dustrien, wie das Recht des Reichstags bedroht wird, brachte die sozialdemokratische Fraktion eine Resolution im Reichstag ein. Dieselbe besagt, daß die betreffende Veröffentlichung im Widerspruch mit dem veröffentlichten Beschluß des Reichstags vom 8. Mai 1891 steht, der die Zustimmung des Bundesraths erhalten habe, und daß sie der Rechtsgiltigkeit entbehrt, weil ihr die verfassungsmäßig erforderliche Zustimmung des Reichstags zu der angestrebte» Aenderung eines vom Reichstag und Bundesrath beschlossenen Gesetzes fehlt. Sie fordert deshalb, daß der Reichskanzler im„Reichsgesetzblatt" diese Veröffentlichung als rechtsungiltig bezeichne. Ueber diese Resolution wurde am 29. März im Reichstage verhandelt. In trefflich scharfer, sachlicher Weise wurde sie von Genosse Stadthagen be gründet. Es versteht sich am Rande, daß der sozialdemokratische Vorstoß, de» Schutz der Arbeiterinnen und die Rechte der Nolksver tretung zu wahren, auf den entschiedenen Widerstand des ungekrönte» Königs von Neunkirchen, des Herrn von Stumm und seiner Parteigänger in der Regierung stieß. Der selbstherrliche Scharfmacher stellte der sozialdemokratischen Resolution den Antrag entgegen, der Reichs tag möge nachträglich seine Zustimmung zu der erfolgten„Richtig stellnng" ertheilen. Der Nationalliberale Bennigsen und der Zen trümler Spahn erklärten zwar, daß ihrer Ansicht nach die Veröffent lichung materiell richtig sei und den Absichten der damaligen gesetz. geberischen Majorität entspreche, dagegen wollten sie von der dem Reichstag zugemutheten Selbstentäußerung eines wichtigen Rechts nichts wissen. Fast mit Einstimmigkeit wurde die Sache einer Kommission überwiesen. Hoffentlich fällt deren Entscheid so aus, daß der Bundesrath gezwungen ist, die strittige Frage durch eine besondere Vorlage an den Reichstag zu regeln. Es würde damit das ver- fassungsmäßige Recht des Reichstags zur Mitwirkung an der Gesetzgebung gewahrt, das beeinträchtigt ist, wenn die Berechtigung der Regierung zu einseitigen Berichtigungen anerkannt wird. Es wäre „Ich fürchte, daß Dein Mann mehr Recht hat, als wir glauben", entgegnete Frau Warden. Dann erzählte sie von dem Arinenvorsteher und von der Undankbarkeit, welche diese Menschen ihm gegenüber an den Tag gelegt hatten, der doch täglich für sie sorgte. Aber als sie zu dem kam, was sie von der Vergangenheit der armen Frau gehört hatte, und noch mehr, als sie von der jungen Dirne erzählte,— da wurde der guten Frau Abel so unwohl, daß sie dem Dienstmädchen befehlen mußte, Portwein zu bringen. Als die geschliffene Weinkaraffe mit den Gläsern hereingebracht wurde, flüsterte Frau Abel dem Mädchen zu:„Laß die Schneiderin warten." „Und nun kannst Du Dir vorstellen", fuhr Frau Warden fort,—„ja, es ist kaum möglich zu erzählen"— und sie flüsterte. „Was sagst Du!— in einem Bette?— alle zusammen!— aber das ist ja empörend" rief Frau Abel, und schlug die Hände entsetzt zusammen. „Ja— vor einer Stunde würde auch ich so etwas nicht für möglich gehalten haben", antwortete Frau Warden,„aber wenn man selbst zur Stelle gewesen ist und sich persönlich vergewissert hat—" „Gott!— daß Du Dich dort hinaus gewagt hast— Emilie!" „Ich bin froh, daß ich es gethan habe, und noch mehr muß ich die glückliche Schickung preisen, daß der Armenvorsteher gerade zu rechter Zeit kam. Denn ebenso erhebend wie es ist, der tugendsamen Armuth zu helfen, die in all ihrer Roth und Dürftigkeit rein und zufrieden lebt— ebenso empörend wäre eS gewesen, wenn ich dazu beigetragen hätte, die bösen Neigungen solcher Menschen zu unterstützen." damit die Möglichkeit geschaffen, die unerläßlich nöthige Schutzvorschrift in das Gesetz zu bringen, daß Mädchen, die Samstag über halb 6 Uhr hinaus arbeiten müssen, nicht auch noch Sonntags beschäftigt werden dürfen. Vielleicht findet sich kurz vor den Wahlen eine Majorität für das Recht der Volksvertretung und den Schutz der Arbeiterinnen. Vereins- und Versammlungsrecht. Eine wesentliche Erweiterung des Vereins- und Ver-sammlungsrechts der bayerischen Frauen enthält der dem Landtage vorgelegte Gesetzentwurf der Regierung: Volljährige Frauen sollen fortab an allen öffentlichen Versammlungen politischen Charakters theilnehmen dürfen, wenn sich diese Versammlungen nicht als Versammlungen politischer Vereine( mit Ausnahme der weiter unten bezeichneten) darstellen. Dieser Neuerung liegt, wie es in der Begründung heißt, der Gedanke zu Grunde, daß sich die gesellschaftliche Stellung der Frau seit Erlassung des Vereinsgesetzes in vielen Beziehungen wesentlich geändert hat und daß die Verwendung der Frauen, welche nunmehr auch auf zivilrechtlichem Gebiet eine selbst ständigere Stellung einnehmen, nicht nur im Gewerbe, im Handel und in der Industrie, sondern auch im übrigen öffentlichen Leben eine ausgedehntere und theilweise selbständige geworden ist. Weiter soll nunmehr den volljährigen Frauen auf einigen Gebieten des öffentlichen Lebens die Theilnahme an politischen Vereinen zugestanden werden. Als diese Gebiete werden die besonderen Berufs- und Standesinteressen bestimmter Personenkreise und die Zwecke der Erziehung, des Unterrichts, der Armen- und Krankenpflege bezeichnet lauter Angelegenheiten, in welchen die Frauen vielfach besonders befähigt und berufen erscheinen, Hervorragendes zur Förderung des öffentlichen Wohles zu leisten. Durch die beabsichtigte Gesetzesänderung wird den volljährigen Frauen auf genannten Gebieten die Mitwirkung in Vereinen auch dann ermöglicht, wenn Letztere zur Erreichung ihrer Zwecke auf die Gesetzgebung und die Staatsverwaltung einzuwirken versuchen. Selbstverständlich dürfen Frauen auch jenen öffentlichen Versammlungen beiwohnen, welche von politischen Vereinen der obenbezeichneten Art veranstaltet werden. Befanntlich war bisher den Frauen in Bayern die Mitgliedschaft von politischen Vereinen und der Besuch von Versammlungen politischer Vereine allgemein verboten, und die durch richterliche Erkenntnisse geheiligte Polizeipraris stempelte für die Proletarierinnen fast jede öffentliche Versammlung zu einer politischen Vereinsversammlung. Der Gesezentwurf bedeutet also für die Frauen eine ganz anerkennenswerthe Reform ihrer Rechtsstellung im politischen Leben. Auch in " Ja, Du hast recht- Emilie!- ich kann nur nicht begreifen, wie Menschen in einem christlichen Staate- getaufte, fonfirmirte Menschen so werden können! Sie haben ja täglich oder doch wenigstens an jedem Sonntag Gelegenheit, kräftige, eindringliche Predigten zu hören, und eine Bibel soll doch nach Allem, was ich gehört habe für einen ganz geringen Preis zu haben sein." " Ja und wenn wir dann bedenken", fügte Frau Warden hinzu, daß nicht einmal die Heiden, die ohne alle diese Güter sind daß nicht einmal die eine Entschuldigung haben; denn sie haben ja ihr Gewissen" " ,, Und dieses spricht doch wahrlich laut genug für Jeden, der hören will!" fiel Frau Abel mit Kraft ein. " Ja das weiß Gott, das thut es", antwortete Frau Warden, und sah mit ernstem Lächeln vor sich hin. Als die Freundinnen sich trennten, umarmten sie einander herzlich. Frau Warden legte die Hand auf den Elfenbeingriff des Wagenschlags, stieg ein und zog die lange Schleppe nach sich. Darauf schloß sie die Wagenthür nicht mit einem Knall, sondern langsam und fürsorglich. " Zu Madame Labiche!" rief sie dem Kutscher zu, und in demselben Augenblick wandte sie sich gegen die Freundin, die sie bis an die Gartenthür begleitet hatte, und sagte mit ruhigem Lächeln:„ Jezt kann ich doch, Gott sei Dant, mit gutem Gewissen mein seidenes Kleid bestellen." " Ja, das kannst Du, weiß Gott!" entgegnete Frau Abel, und blickte ihr mit thränenden Augen nach. Darauf eilte sie ins Haus. 62 anderer Richtung ist er fortschrittlich. Er hebt das Verbot des Inverbindungstretens für deutsche politische Vereine auf, er enthält Erleichterungen bezüglich der Anmeldung und Erlaubnißertheilung für Versammlungen, Strafmilderungen bei Uebertretung des Vereinsgesetzes und eine Ausdehnung der Ausnahmebestimmungen für Wahlversammlungen. Nur den Minderjährigen gegenüber erweist er sich als bedauerlich reaktionär: er schließt sie von Vereinen und Versammlungen aus. Immerhin verdient die entschieden fortschrittliche Haltung der bayerischen Regierung Anerkennung in unseren Zeitläuften der lex Recke, der Posadowskyaden und des Attentats der sächsischen Konservativen auf das Vereins- und Versammlungsrecht. Das Versammlungsrecht soll in Sachsen den Frauen und Minderjährigen entrissen werden, also hat die konservative Mehrheit des Landtags beschlossen. Die Regierung will das Verbot des Inverbindungtretens der Vereine schlankweg aufheben und die Nationalliberalen stimmen dem zu. Dagegen hat in den Deputationsberathungen die konservative Mehrheit folgenden neuen Paragraphen 5a formulirt:" Personen weiblichen Geschlechts und Minderjährigen ist die Theilnahme an Versammlungen, in denen politische Angelegenheiten erörtert werden sollen, verboten. Dieses Verbot bezieht sich hinsichtlich der volljährigen Personen weiblichen Geschlechts nicht auf solche Versammlungen, die lediglich für die Erörterung der besonderen Berufs- und Standesinteressen der Frauen bestimmt sind. Vor dem Beginn einer jeden solchen Versammlung der unter Absatz 1 und 2 gedachten Arten sind deren Veranstalter oder Leiter gehalten, eine entsprechende Aufforderung, sich zu entfernen, an die etwa anwesenden Personen zu richten, denen die Theilnahme an der betreffenden Versammlung nicht gestattet ist. Das Gleiche hat, und zwar spätestens auf Verlangen der Abgeordneten der Polizeibehörde zu geschehen, wenn eine zu einem anderen Zwecke einberufene Versammlung den Charakter einer solchen annimmt, an der die in Absatz 1 bezeichneten Personen nicht theilnehmen dürfen." Sächsischer Konservativen würdig ist die Logik und Sachkenntniß, mit der die Depu tation den Ausschluß der Frauen von politischen Versammlungen begründet. Sie weist darauf hin, daß die Frauen von der Ausübung politischer Rechte nicht nur bei uns, sondern in fast allen Ländern ausgeschlossen seien, mit Ausnahme einiger Staaten Nordamerikas und einigen Territorien Australiens." Sie macht geltend, daß in Staat und Gemeinde die Frauen„ keinerlei" Stimmrecht hätten. „ Wenn aber", so heißt es dann wörtlich, anerkannt werden muß, daß den Frauen die Ausübung politischer Rechte nicht zusteht, so muß auch gefolgert werden, daß es ihnen nicht zukommt, an Versammlungen sich zu betheiligen, die die Erörterung politischer Angelegenheiten zum Gegenstand haben." Also weil den Frauen das politische Stimmrecht vorenthalten wird, dürfen sie sich nicht an Versammlungen betheiligen, um ihr Recht zu erkämpfen. Der Hungrige darf nicht danach streben, sich zu sättigen! Welch verblüffende Logik. Daß in Schweden die Frauen das Stimmrecht zu den Gemeindeund Bezirkswahlen besitzen, in England zu den Gemeinde- und Grafschaftswahlen, scheint den Herren Konservativen unbekannt zu sein. In ihrem brünstigen Haß gegen Volfsrechte übersehen sie sogar, daß in Sachsen den ledigen oder verwitweten Grundbesißerinnen das Gemeindewahlrecht zuerkannt ist! Uebrigens bedroht trotz aller Ableugnungsversuche und Versicherungen, daß man nur der„ politischen Heßerei" zu Leibe wolle, der Antrag auch die Koalitionsfreiheit der männlichen und weiblichen Minderjährigen, wie der volljährigen Frauen. Der Raummangel zwingt uns, bis zur nächsten Nummer die äußerst charakteristischeu Ausführungen zurückzustellen, mit denen im sächsischen Landtag die Konservativen gegen, die Sozialdemokraten für das Recht der Frauen eintraten. Nur die Erklärung des Ministers v. Metzsch sei heute schon festgenagelt. Dieser erklärte, der Standpunkt der Konservativen hinsichtlich des Ausschlusses der Frauen und Minderjährigen aus den Versammlungen sei ihm sympathisch. Nur halte er die vorgeschlagenen Maßregeln nicht für praktisch. Sollte die Majorität auf ihren Anträgen beharren, so werde sie die Regierung nochmals in ernste und gewissenhafte Erwägung ziehen. Diese Erklärung zeigt die sächsische Regierung in der Rolle der Spröden, die sich anscheinend drängen läßt, in Wirklichkeit aber freudig nachgiebt. Kein Zweifel, das konservative Attentat gegen das Versammlungsrecht verdichtet sich zum Gesetz, das ohnehin dürftige politische Recht der sächsischen Frauen wird noch weiter geschmälert. Landtag nahm den konservativen Antrag an. Der Frauenarbeit auf dem Gebiet der Industrie, des Handels und Verkehrswesens. Die soziale Schichtung der gewerblichen Bevölkerung im preußischen Staate mit Berücksichtigung des Geschlechts in den Jahren 1882 und 1895. Wie bekannt, ist die Zahl der im preußischen Staate gewerblich thätigen Personen in der Zeit von 1882 bis 1895 von 4 209 535 auf 5 876 083, das ist um 38 vom Hundert, gestiegen. Von ihnen waren im Jahre 1882 3 414 045, im Jahre 1895 4 688 864 männlichen, im Jahre 1882 795 490, im Jahre 1895 1187 219 weiblichen Geschlechts; die Steigerung beträgt mithin bei den Männern 37 vom Hundert, bei den Frauen 49 vom Hundert. Ihrer sozialen Stellung nach waren 1. Betriebsinhaber im Jahre 1882 1600 955, nämlich 1208 056 Männer und 392 899 Frauen, im Jahre 1895 1648 633, näm lich 1285 253 Männer und 363 380 Frauen, 2. Verwaltungs-, technisches Aufsichts-, Komptoir- und Rechnungspersonal im Jahre 1882 115 491, nämlich 113023 Männer und 2468 Frauen, im Jahre 1895 252862, nämlich 242435 Männer und 10427 Frauen, 3. Gehilfen, Arbeiter und mitarbeitende Familienangehörige im Jahre 1882 2493089, nämlich 2092966 Männer und 400123 Frauen, im Jahre 1895 3974588, nämlich 3161176 Männer und 813412 Frauen. Es hat sich mithin in der gedachten Zeit die Zahl der Betriebsinhaber um 3, die des Verwaltungs-, technischen Aufsichts-, Komptoirund Rechnungspersonals um 119 und die der Gehilfen und Arbeiter 2c. um 59 vom Hundert vermehrt, und zwar beträgt diese Zunahme, nach Geschlechtern getrennt, bei den männlichen Betriebsinhabern 6, bei dem männlichen Verwaltungs-, technischen Aufsichts- 2c. Personal 115 und bei dem weiblichen Gehilfen- und Arbeiter: 2c. Personal 51 vom Hundert, bei dem weiblichen Verwaltungs-, technischen Aufsichtspersonal 2c. 322 und bei dem weiblichen Gehilfen- und Arbeiterpersonal 2c. 103 vom Hundert; die Zahl der weiblichen Betriebsinhaber hat dagegen um 8 vom Hundert abgenommen. Schon aus diesen Zahlen lassen sich Folgerungen mannigfacher Art ableiten; hier soll nur hingewiesen werden auf die geringe Zunahme der Zahl der gewerblich Selbständigen, auf die Abnahme der Zahl der weiblichen Betriebsinhaber und auf das im Gegensate dazu so außerordentlich starke Vordringen des weiblichen Geschlechts im übrigen, namentlich unter dem Verwaltungs-, Romptoir 2c. Personal. Von den 1600955 bezw. 1648 633 Betriebsinhabern waren a) Inhaber von. sogenannten Alleinbetrieben( jeder im Alleinbetriebe Thätige ist naturgemäß Betriebsinhaber) im Jahre 1882 1015011, nämlich 666 050 Männer und 348961 Frauen, im Jahre 1895 951 642, nämlich 649 165 Männer und 302477 Frauen, b) Inhaber von sogenannten Gehilfenbetrieben( das sind Betriebe mit mehreren Inhabern, einem oder mehreren Gehilfen oder schließlich auch einem Motor oder einer anderen Arbeitskraft) im Jahre 1882 585944( 542 006 Männer und 43 938 Frauen), im Jahre 1895 696991( 636088 Männer und 60903 Frauen). Die Zahl der Inhaber von Alleinbetrieben hat mithin um 6/2 vom Hundert( männlicher Betriebsinhaber um 2½ vom Hundert, weiblicher um 13 vom Hundert) abgenommen; die Zahl der Betriebsinhaber in Gehilfenbetrieben hat sich dagegen um 19 vom Hundert ( der männlichen Betriebsinhaber um 17 vom Hundert, der weiblichen um 39 vom Hundert) vermehrt; ein Beweis, wie es unter den gegenwärtigen Verhältnissen dem Einzelnen, namentlich aber der einzelnen Frau, schwerer und schwerer wird, als Inhaber eines Alleinbetriebes, das ist also in den kleinsten Verhältnissen im Gewerbe, selbständig zu werden und zu bleiben. Betrachtet man nunmehr die soziale Schichtung der gewerblichen Bevölkerung im Einzelnen je nach der Art ihrer gewerblichen Thätigkeit, und zwar in den nachbezeichneten drei Hauptgruppen: A. umfassend die der Landwirthschaft nahestehenden Gewerbe der Kunst- und Handelsgärtnerei, Thierzucht( mit Ausnahme der landwirthschaftlichen) und Fischerei, B. umfassend die eigentlichen Gewerbe und die Industrie, und C. umfassend die Handels- und Verkehrsgewerbe einschließlich der Gastwirthschaft, so führt auch dies zu interessanten Ergebnissen. Von sämmtlichen überhaupt gewerblich thätigen Personen waren beschäftigt: ABC In der Hauptgruppe Jm Jahre 1882 männlich weiblich 42129 2778557 5790 611736 • 593359 177964 Zunahme Im Jahre 1895 vom Hundert männlich weiblich männlich weiblich 55001 11075+31+91 3803 623 768502+37+26 830240 407 642+40+125 Schon bei dieser allgemeinen Zusammenstellung fällt die verhält nißmäßig außerordentlich starke Zunahme der Frauen bei A, ganz besonders aber bei C und, im Gegensatze dazu, ihre im Verhältniß 63 geringe Vermehrung bei B in die Augen, eine Erscheinung, die sich mehr oder minder wie ein rother Faden durch alle noch folgenden Aufstellungen zieht und der Beachtung ganz besonders empfohlen wird. Als Betriebsinhaber waren thätig: A B In der Hauptgruppe hiervon in Alleinbetrieben: 18 Bunahme(+) bezw. Abnahme(-) v. H. männlich weiblich +22+31 + 0 +23+40 25+50 4+ 21 Im Jahre 1882 männlich weiblich Jm Jahre 1895 männlich weiblich 22488 . C 869 243 316325 684 320441 71774 27444 868513 389 296 . 895 262313 100172 13064 270 . C 461 663 191323 293513 55178 16297 443558 189310 404 230484 71589 1+ 30 in Gehilfenbetrieben: 9424 407580 414 . . 26928 16596 11147 424955 199986 491 18+19 31829 4+ 18 28583 +60+72 ABY AB C • • . 125002 Bei diesen Zahlenreihen fällt zunächst auf, daß die erwähnte, nicht unbedeutende Abnahme weiblicher Betriebsinhaber überhaupt lediglich in der sehr erheblichen Verminderung der Zahl weiblicher Inhaber von Alleinbetrieben der Hauptgruppe B ihren Grund hat. In den Hauptgruppen A und C der Alleinbetriebe und in sämmtlichen Gewerbegruppen der Gehilfenbetriebe hat die Zahl der Frauen nicht ab, sondern zugenommen, und wenn man auch wegen der geringfügigen und in Folge dessen mehr von Zufälligkeiten abhängigen Zahl der Betriebsinhaberinnen bei A, deren vom Hundert berechnet hohe Steigerung am besten außer Betracht läßt, so legt doch jedenfalls die verhältnißmäßig starke Vermehrung der Zahl der Betriebsinhaberinnen bei C den Schluß nahe, daß es der Frau in diesen Gewerbearten in weit höherem Maße möglich ist, sich selbständig zu machen und zu erhalten, als in denen zu B, namentlich beim Alleinbetrieb. Daß die Zahl der männlichen Inhaber von Alleinbetrieben lediglich bei A, nämlich um ein Viertel, gewachsen ist, ist gleichfalls von wirthschaftlichem Interesse, wie sich denn ferner hier auch noch die starke Vermehrung der Zahl der Betriebsinhaber in Gehilfenbetrieben überhaupt gegenüber der schwachen Zunahme der Alleinbetriebsinhaber geltend macht. Als Verwaltungs-, technisches Aufsichts-, Komptoir und Rechnungspersonal waren beschäftigt: In der Hauptgruppe A • B . C . Im Jahre 1882 männlich weiblich zus. 369 8 377 69366 1387 70753 43 288 1073 44361 Jm Jahre 1895 männlich weiblich zus. Zunahme(+) v. H. männlich weiblich 653 13 66677+63 151 925 5489 157414+119+296 89 857 4925 94782+108+359 Auf den ersten Blick tritt in dieser Zusammenstellung die verhältnißmäßig starke Zunahme des höheren gewerblichen Hilfspersonals, die ihrer Natur nach durch eine Zunahme der Großbetriebe bedingt wird, und das ganz außerordentliche Vordringen des weiblichen Geschlechts in diese Stellungen bei B, sowie namentlich bei C hervor. Als Gehilfen, Arbeiter und mitarbeitende Familienangehörige arbeiteten: Zunahme(+) v. H. In der Hauptgruppe A • B 233746 Im Jahre 1882 männlich weiblich 19272 5098 1839 948 289908 105117 Im Jahre 1895 männlich 26904 2783185 weiblich männlich weiblich 10167 +40+99 500 700+51+73 C 351087 302545+50+188 Auch hier zeigt sich wieder eine namentlich bei C bemerkliche Zunahme des weiblichen gewerblichen Personals. Im Jahre 1882 erreichte die Zahl der weiblichen Angestellten bei Weitem nicht die Hälfte der Zahl der männlichen Arbeiter 2c., während im Jahre 1895 ein verhälnißmäßig geringer Unterschied zwischen beiden Zahlen bestand. Sollte bei C dasselbe Zunahmeverhältniß zwischen Männern und Frauen bestehen bleiben, so würden hier bald mehr Frauen als Männer thätig werden. Zur weiteren Beleuchtung der bisher hervorgehobenen Thatsachen geben wir hierunter noch eine Zusammenstellung darüber, wie fich je 10000 gewerblich thätige Personen im Allgemeinen sowohl, wie in den einzelnen Gewerbegruppen nach ihrer sozialen Stellung schichten, und vergleichen dabei wiederum die Ergebnisse der Jahre 1882 und 1895. 64 Im Allgemeinen waren von je 10000 gewerblich thätigen Personen:| Berufe", heißt es daselbst, um dieselben an ihre Pflicht zu erinnern, Betriebsinhaber Höheres Hilfspersonal. Arbeiter u. s. w. 4972 Im Jahre 1882 männlich weiblich zus. 2870 933 3803 268 6 274 951 5923 Im Jahre 1895 männlich weiblich zus. 2187 618 2805 413 18 431 5380 1384 6764 Es waren ferner von je 10000 Beschäftigten in der Hauptgruppe A Betriebsinhaber 4693 142 4835 Höheres Hilfspersonal. 77 2 79 Arbeiter u. s. w. 4022 1064 5086 4154 99 4072 1538 in der Hauptgruppe B Betriebsinhaber 2564 945 3509 1900 Höheres Hilfspersonal. 205 Arbeiter u. s. w. 5427 4 209 855 6282 332 6087 in der Hauptgruppe C Betriebsinhaber 4101 Höheres Hilfspersonal. Arbeiter u. s. w. 561 3030 931 5032 3145 14 575 726 2836 1363 4393 809 3954 40 766 2444 5280 • 135 4289 2 101 5610 574 2474 12 344 1095 7182 Das Bild, das diese Verhältnißzahlen gewähren, zeigt weit deutlicher als die oben mitgetheilten absoluten Zahlen die gegenseitige Verschiebung, welche in den sozialen Schichten der gewerblichen Bevölkerung von 1882 bis 1895 eingetreten ist. Noch klarer tritt die Verschiebung des Verhältnisses der Betriebsinhaber zu den gewerblich Angestellten beiderlei Geschlechts hervor, wenn man, wie nachstehend schließlich geschehen, untersucht, wie viel sogenanntes höheres Hilfspersonal und wie viel Arbeiter u. s. w. auf 1000 Betriebsinhaber im Allgemeinen sowohl, wie in den drei Hauptgruppen in den Jahren 1882 und 1895 kamen. Es entfielen auf je 1000 Betriebsinhaber: Ueberhaupt: Höheres Hilfspersonal. Arbeiter u. s. w. in der Hauptgruppe A Jm Jahre 1895 männlich weiblich zuſ. 348 15 363 4535 1167 5702 3572 Im Jahre 1882 männlich weiblich zus. 193 4 197 683 4255 Höheres Hilfspersonal. 37 Arbeiter u. s. w. 1959 38 0,8 518 2477 56 2312 1 57 874 3186 in der Hauptgruppe B Höheres Hilfspersonal . Arbeiter u. s. w. 160 4235 3 163 667 4902 333. 6093 12 345 1096 7189 306 1651 8 314 742 2393 . in der Hauptgruppe C Höheres Hilfspersonal. Arbeiter u. s. w. 393 22 415 1536 1324 2860 Aus den vorstehenden Zahlen erhellt mit sinnenfälliger Deutlichkeit, daß in Preußen die Zahl der gewerblich Angestellten, der wirthschaftlich Unselbständigen ungleich stärker gestiegen ist, als die Zahl der Betriebsinhaber. Dank der kapitalistischen Entwicklung schwinden für immer breitere Kreise der Bevölkerung die Voraussetzungen der wirthschaftlichen Selbständigkeit, schreitet die Proletarisirung der mittelbürgerlichen Schichten verhältnißmäßig rasch fort. Auch die Zahlen, die sich auf die gewerbliche Thätigkeit der Frau beziehen, bestätigen das. Sie zeigen nicht nur das Anschwellen der Berufsarbeit des weiblichen Geschlechts auf Gebieten, auf denen vorwiegend Proletarierinnen ihr Brot finden müssen. Vielmehr auch ein ganz gewaltiges Steigen der weiblichen Arbeitskräfte in Berufsgruppen, denen sich hauptsächlich die Frauenwelt des Mittelstandes zuwendet. Die Thatsache spricht von der überhandnehmenden Unfähigkeit der mittelbürgerlichen Familie, ihren weiblichen Angehörigen den Unterhalt zu sichern, vervollständigt also das Bild der wirthschaftlichen Zersetzung, das die Ziffern bezüglich des Verhältnisses zwischen gewerblich Angestellten und gewerblich Selbständigen zeichnen. Die Auflösung der bürgerlichen Welt geht aller Versuche zur Rettung des Mittelstandes" ungeachtet ihren Gang, dank der treibenden Kräfte der kapitalistischen Wirthschaftsordnung. Frauenbewegung. Stellungnahme bürgerlicher Frauenrechtlerinnen zu den bevorstehenden Wahlen. Dem seit langen Jahren gegebenen Beispiel der klassenbewußten Proletarierinnen folgend, schicken sich nun auch bürgerliche Frauenrechtlerinnen zur aktiven Antheilnahme an den Wahlkämpfen an. Nummer 7 der, Frauenbewegung" vom 1. April enthält einen von Frau Minna Cauer und Fräul. Dr. jur. Anita Augspurg unterzeichneten Aufruf an die Frauen Deutschlands."„ Wir wenden uns an die Frauen aller Klassen und aller Verantwortlich für die Redaktion: Fr. Klara Zetkin( Eißner) in Stuttgart. für eine freiheitliche, gesunde und gerechte, aufs Volksganze gerichtete Entwicklung einzutreten. Die bevorstehenden Reichstagswahlen bieten den Frauen Gelegenheit sich darüber zu entscheiden, ob sie nur für einzelne, oftmals ganz untergeordnete Vereinsthätigkeit wirken, oder ob sie sich als Staatsbürgerinnen fühlen und für ihre Rechtsstellung als solche eintreten und kämpfen wollen...... Wir haben nicht das Recht, direkt auf die Wahlen zu wirken, wir haben aber die Pflicht, mit unseren Forderungen an diejenigen Reichstagskandidaten heranzutreten, welche sich unserer Rechte annehmen wollen, und welche das Versprechen abgeben, unsere Forderungen im Reichstage zu unterstützen. Diese Kandidaten können wir durch Väter, Söhne, Brüder unterstüßen, indem wir diese bestimmen, ihre politische Pflicht als Wähler auch in unserem Sinne auszuüben; wir können uns außerdem direkt mit den Kandidaten in Verbindung setzen, um mit diesen Mittel und Wege zu verabreden, wie ihrer Wahl wirksam vorgearbeitet werden könne." Die im Aufruf als„ berechtigt und als erfüllbar" aufgestellten Forderungen sind: 1. Einführung der weiblichen Fabrikinspektion. 2. Erhöhter Schutz der arbeitenden Frauen. 3. Freigebung aller Berufsarten und die Möglichkeit gleicher Vorbereitung und Vorbildung wie für die Männer. 4. Berücksichtigung der Forderungen der Frauen zum Bürgerlichen Gesetzbuch. 5. Bekämpfung der Unsittlichkeit. 6. Freiheit des Vereins- und Versammlungsrechts. 7. Erlangung des Wahlrechts. Der Aufruf versichert, daß„ Kandidaten, welche diese Forderungen oder auch nur einige derselben vertreten wollen, ihrerseits der Unterstützung der Frauen in jeder möglichen Form versichert sein dürfen. Die Zeit ist für immer vorüber, in der die Frau keine Verantwor tung für das öffentliche Leben des Volkes trug, die Zeit ist gekommen, wo sie als Bürgerin des Staates Rechte haben muß, um Pflichten ausführen zu können. Nicht mehr Worte nur, sondern Thaten fordert diese Zeit!".... Wir werden uns in nächster Nummer eingehender mit dem Aufruf beschäftigen, der einen entschiedenen, wenn auch fleinen Fortschritt der deutschen Frauenrechtelei bekundet, gleichzeitig aber deren Halbheit, Schwäche und Zerfahrenheit hell in Erscheinung treten läßt. " Eine der verdienst- und charaktervollsten Vorkämpferinnen für Frauenrechte, Miß Frances Willard, ist am 18. Februar in New York gestorben. Miß Frances Willard war eine der Mitbegründerinnen und langjährige Vorsitzende der Internationalen Frauen- Temperenz- Bewegung". Sie nahm hervorragenden Antheil an der Gründung eines Bundes für die Erlangung des Frauenwahlrechts" und trat jederzeit entschieden für die volle politische Gleichberechtigung des weiblichen Geschlechts ein. Als Rednerin und mehr noch als Organisatorin hat Frances Willard Hervorragendes geleistet. Gewiß, die Bedeutung, welche sie der Temperenzbewegung beilegte, läßt auf eine gewisse Unklarheit und Beschränkheit im Erfassen ge= sellschaftlicher Verhältnisse schließen. Gewiß, Miß Willard vertrat eine durchaus bürgerliche Auffassung der Frauenfrage. Aber die Begabung, Charakterstärke, Opferfreudigkeit und Begeisterung, mit der sie jederzeit für ihre Ueberzeugungen eintrat, verdienen rückhaltslose Bewunderung. Ebenso anerkennenswerth ist der ausgesprochene internationale Charakter ihrer Auffassung und ihres Wirkens. Nicht das Was ihrer Ansichten, sondern das Wie ihrer Bethätigung hebt Frances Willard hoch über die Durchschnittsmenschen empor. Sie war ein selten reiner und starker, Charakter, ein leuchtendes Beispiel von den hohen Tugenden, welche die Frau im Kampfe für ihre Ueberzeugung und im öffentlichen Leben zu entfalten vermag. Wir werden demnächst eine Biographie der hochbedeutenden Frau veröffentlichen. * 3235 Lehrerinnen sind neben 6272 Lehrern an den 4391 Primarschulen der Schweiz thätig. Seit 1871 ist die Zahl der schweizerischen Primarlehrerinnen um 87,1 Prozent gestiegen, die Zahl der Primarlehrer hat sich dagegen in dem gleichen Zeitraum nur um 9,1 Prozent vermehrt. Einzig der Kanton Glarus stellt keine Frauen an den Primarschulen an. Leider wird auch in der Schweiz auf dem Gebiet der Lehrthätigkeit die Frauenarbeit niedriger entlohnt als die Männerarbeit. Das durchschnittliche Gehalt einer Lehrerin beträgt nämlich nur 1010 Franken, das eines Lehrers dagegen 1611 Franken. Noch deutlicher tritt der Unterschied in der Besoldung männlicher und weiblicher Lehrkräfte bei den Gehaltsverhältnissen des Lehrpersonals der Sekundarschulen zu Tage. Das Durchschnittsgehalt der 976 Sekundarlehrer beträgt nämlich 2831 Fr., während die 121 Sekundarlehrerinnen blos eine durchschnittliche Besoldung von 1415 Franken pro Jahr beziehen. Druck und Verlag von J. H. W. Die Nachf.( G. m. b. H.) in Stuttgart.