Nr. 9. Die Gleichheit. 8. Jahrgang. Zeitschrift für die Intereffen der Arbeiterinnen. Die„ Gleichheit" erscheint alle 14 Tage einmal. Preis der Nummer 10 Pfennig, durch die Post( eingetragen unter Nr. 2970) vierteljährlich ohne Bestellgeld 55 Pf.; unter Kreuzband 85 Pf. Jahres- Abonnement Mt. 2.60. Stuttgart Mittwoch, den 27. April 1898. Nachdruck ganzer Artikel nur mit Stellenangabe gestattet. Juhalts- Verzeichniß. Maifeier, Kampfesthat. Die Konferenz der österreichischen Sozialdemofratinnen. Von Adelheid Popp- Wien. Aus der Bewegung. Die Stellung der bürgerlichen Frauenrechtlerinnen zu den Wahlen. Notizentheil von Lily Braun und Klara Zetkin: Soziale Gesetzgebung. Weibliche Fabrikinspektoren. Frauenbewegung. Maifeier, Kampfesthat. Nicht linde politische Lüftchen sind es, die den diesjährigen Maientag des deutschen Proletariats grüßen, scharfer Kampfeswind bläst vielmehr durch unser öffentliches Leben. Er steigert sich an und ab zum brausenden Sturm und wirbelt Wetterzeichen empor, die auf rasenden Orkan in naher Zukunft deuten. Das mag den Philister schrecken, dem ruhiger Genuß und selbstzufriedenes Behagen in unbewegtem Einerlei höchstes Lebensglück dünkt. Nicht so dem Strebenden, dem Bewegung Leben ist und Kampf Fortschritt. Er weiß es:" Winterſtürme künden den Wonnemond." Bäumt das Alte sich wüthend empor, so weil es seine Schwäche dem kraftvollen Neuen gegenüber fühlt. Nüzt das Vergehende die ihm zu Gebote stehenden Gewaltmittel rücksichtslos aus, um sich zu schüßen und zu erhalten, so weil es die junge, frühlingstroẞige Macht des Werdenden spürt, das von den ehernen Armen der geschichtlichen Entwicklung unaufhaltsam zum Siege getragen wird. Das Toben der Reaktion auf der ganzen Linie beweist nur die Stärke und den Fortschritt der Nevolution, der gesellschaftlichen Umwälzung, in der wir mitten drin stehen, in unseren Zeitläuften der steten Vervollkommnung und Ausweitung der Produktionsmittel und Produktionsmethoden, in unseren Zeitläuften, wo das Proletariat zur Erkenntniß seiner Klassenlage erwacht und bewußt, planmäßig und organisirt als Kämpfer auf die Bühne der Geschichte tritt. Die scharfe Zuspizung des Klassenkampfes zwischen Proletariat und Kapitalistenklasse, Kapitalistenstaat prägt der gegenwärtigen Lage in Deutschland, prägt der bevorstehenden Maifeier der deutschen Arbeiterklasse ihren Charakter auf. Sie stempelt die Maifeier zur Kampfesthat, wenn ihre Form auch noch so friedlich ist. Der Festes jubel und Festestrubel, der mancherorten die Maifeier umrauscht, mag für Viele den Charakter der proletarischen Manifestation verdunkeln, er mag für das Ohr des Einen oder Anderen den revolutionären Kampfesruf übertönen, der sich am 1. Mai aus Millionen Proletarierfehlen losringt. Der Charakter der Maifeier als Kundgebung des proletarischen Willens ist nichtsdestoweniger vorhanden, der proletarische Kampfesruf schallt nichtsdestoweniger energisch, eindringlich mahnend, stolz trozig in die Welt der Besitzenden hinein. Aus der freien Entschließung des Klassenbewußten Theiles der Arbeiterklasse geboren, durch den freien Willen des kämpfenden Proletariats entgegen dem Willen der Besizenden und im Gegensatz zu deren Festen durchgesetzt, ist und bleibt die Maifeier eine Aeußerung des geschichtlichen revolutionären Lebens, das sich mächtig in den breiten Schichten der Enterbten zu regen beginnt. Nicht als in stumpfsinniger Unterwerfung unter einem unabwendbaren Geschick Frohndende und Leidende, nicht als demüthig Bittende oder wehleidig Zagende und Verzweifelnde ziehen die Proletarierschaaren am 1. Mai an ihren Ausbeutern und Herrschern vorüber. Nein, als Wissende, Wollende und Kämpfende = Buschriften an die Redaktion der" Gleichheit" find zu richten an Fr. Klara Bettin( Eißner), Stuttgart, Rothebihl= Straße 147, III. Die Expedition befindet sich in Stuttgart, Furthbach- Straße 12. treten sie vielmehr diesen entgegen, nicht Klagen auf den Lippen, sondern Anklagen, nicht unflares Flehen, sondern bewußte Forderungen. Seit die kapitalistische Wirthschaftsweise sich entfaltete, in ihrem Triumphzug erbarmungslos über das unsagbare Klassenleiden des Proletariats fortschritt, die wirthschaftlich Schwachen zermalmend, lebendiges Menschenthum zu Mehrwerth münzend: seit der Zeit haben auch warm empfindende, klarblickende Menschenfreunde gesetzlichen Schuß der besiglosen Masse gegen die kapitalistische Ausbeutung verlangt. Aus Mitgefühl mit dem gen Himmel schreienden Elend breiter Kreise der Arbeiterklasse, die aus dem Proletariat ins Lumpenproletariat gestoßen werden, die mit der wirthschaftlichen Noth dem körperlichen, geistigen und sittlichen Verkommen anheimfallen; im wohlverstandenen Interesse der ganzen Gesellschaft an der allseitigen Hebung der versinkenden proletarischen Schichten. Die Wünsche und Forderungen der Leute des guten Herzens verhallten ungehört, gleich der Stimme des Predigers in der Wüste. Aerzte und Nationalökonomen haben im Namen ihrer Wissenschaft die Nothwendigkeit und Möglichkeit des Schutzes der Arbeit gegen das Uebermaß kapitalistischer Ausbeutung begründet. Ihre Beweisführung wurde aber von der kapitalistischen Klasse und ihrem Staat ignorirt. Nur in dem Maße, als das Proletariat selbst, durch seine Leiden zur Erkenntniß von deren Ursachen und Wirkungen wachgepeitscht, nachdrücklich heischend auf den Plan trat, sind die Anfänge des nöthigen gesetzlichen Arbeiterschußes ertrozt worden. Und nur in dem Maße wird ein umfassender, gründlicher Arbeiterschutz Thatsache werden, als im Proletariat der Unverstand der Massen" schwindet, als auch seine breitesten Schichten, zielflar kämpfend, in Reih und Glied stehen. Dieser Erkenntniß verleiht der Klassenbewußte Theil des werkthätigen Volkes am 1. Mai einen millionenstimmigen Ausdruck. Von dem Bewußtsein des unüberbrückbaren Gegensatzes zwischen Kapital und Arbeit durchdrungen erklärt es, daß es seine nächſtliegenden Augenblicksinteressen im scharfen Widerstreit gegen die ausbeutende und herrschende Kapitalistenklasse erkämpfen muß und erkämpfen will. Was ihm heute noth thut, das wird es als sein gutes Recht durch eigene Kraft erringen, es erharrt kein Geschenk, keine Gnade von dem Wohlwollen und dem Verständniß der Machthabenden. Und für das Linsengericht des gesetzlichen Arbeiterschutzes wird es nun und nimmer sein Erstgeburtsrecht als revolutionäre Klasse verkaufen. Umgekehrt, die Erringung des gesetzlichen Arbeiterschutzes ist dem Proletariat eine unerläßliche Etappe auf dem Wege, der zur sozialistischen Gesellschaft führt. Es fordert ernste Reform seiner gegenwärtigen Lage, um die künftige soziale Nevolution vollziehen zu können, welche allein seine Befreiung sichert. Ein Weniger an wirthschaftlicher Noth, ein Mehr an Muße, Gesundheit, Kraft, Bildung, Charakterentwicklung soll die proletarische Kampfenergie nicht lähmen, vielmehr stärken und schärfen. So tragen auch die Reformforderungen der Arbeiterklasse einen revo= lutionären Charakter, so wachsen auch sie aus dem Boden des Klassengegensazes zwischen Habenichtsen und Prozen empor und werden zu Wahrzeichen des Klassenkampfes. So wird die friedliche Maifeier, die proletarischen Reformforderungen gilt, in erster Linie der Forderung des Achtstundentags und einer durchgreifenden Arbeiterschußgesetzgebung überhaupt, zur revolutionären Kampfesthat. Ganz besonders scharf umrissen tritt dieser ihr Charakter heuer in Deutschland in Erscheinung. Deutschlands soziale Gesetz gebung ist nicht über die ersten schüchternen Anläufe des Arbeiterschutzes hinausgekommen. Nicht einmal der Ausbeutung der proletarischen Kinder sind ausreichende gesetzliche Schranken gezogen. Die Arbeiterin entbehrt des Mindestmaßes von Schutz, dessen sie als Frau, als Gattin, vor Allem aber als Mutter bedarf. Schroff zurückgewiesen wird jedes Verlangen, den erwachsenen männlichen Arbeiter gegen die kapitalistische Profitwuth zu schützen. An die Stelle des Vorwärts ist vielfach ein Rückwärts getreten, eine Durchbrechung und Aufhebung der Schutzbestimmungen der Gewerbeordnung: wie betreffs der Regelung der Arbeitszeit der Arbeiterinnen in Konservenfabriken, der Arbeit von jugendlichen Personen und Frauen in den Ziegelhöllen, der famosen Druckfehlerberichtigung des Z 138». Keine einschneidende gesetzgeberische That ist erfolgt zu Gunsten der Schutzbedürftigsten der Schutzbedürftigen: der Heimarbeiter und Heimarbeiterinnen, unter ihnen eine vieltausendköpfige Schaar von bis zur Vernichtung ausgebeuteten Kleinen. Die Gewerbeaufsicht ist durchaus unzulänglich organisirt, in den meisten Bundesstaaten ohne Rücksicht auf die langjährigen proletarischen Forderungen: Trennung von Fabrikinspektion und Kesselrevision, Anstellung eines genügend großen Stabes von Aufsichtsbeamten und Vermehrung ihrer Machtbefugnisse, Anstellung weiblicher Inspektoren, Einsetzung von Assistenten und Assistentinnen aus der Arbeiterklasse zc. Nicht Arbeiterschutz, sondern Unternehmerschutz und Arbeitertrutz, so lautet herausfordernder als je die Losung des gegenwärtigen Kurses. Das Vereins- und Versammlungsrecht des Proletariats der Büttelallmacht und Juristentüftelei preisgegeben, in einzelnen deutschen Ländern durch stockreaktionäre gesetzgeberische Maßnahmen bedroht. Die Koalitionsfreiheit ernstlich gefährdet, und das allgemeine, gleiche, direkte und geheime Wahlrecht umkläfft von dem wüthenden Haß der schwarzen Möchte-gern-Um- stürzler von oben. Das deutsche Proletariat kann sich deshalb nicht damit begnügen, an« 1. Mai eine durchgreifende Arbeiterschutzgesetzgebung zu fordern. Es muß vielmehr seine feste Entschlossenheit vor Allem kund thun, die politischen Rechte und Freiheiten zu vertheidigen, zu mehren, zu sichern. Es bedarf ja dieser Freiheiten, damit es auf gewerkschaftlichem und auf politischem Gebiet der kapitalistischen Profitgier zu trotzen vermag; damit es durch den gewerkschaftlichen wie den politischen Kampf das Recht der lebendigen Persönlichkeit gegenüber der Gewalt des tobten Kapitals zur Geltung bringen kann. Die Maifeier ist dies Jahr gleichsam die Generalprobe für den bevorstehenden Wahlkampf. Sie steht im Zeichen des gewaltigen Ringens für eine freiheitliche demokratische Entwicklung und wird klipp und klar beweisen, daß keineswegs das deutsche Bürgerthuni der vomehniste Kämpe gegen die herrschende und sich ausbreitende Reaktion ist, sondern die deutsche Arbeiterklasse. Bahn frei für Entwicklung und Bethätigung des Proletariats! so rufen am 1. Mai Millionen deutscher Arbeiter und Arbeiterinnen den reaktionären Geldsacks- und Staatsgewaltigen zu. Bahn frei! damit das Proletariat seine geschichtliche Aufgabe erfüllen kann: mit der eigenen Befreiung die Befreiung alles Dessen zu vollziehen, was Menschenantlitz trägt. Deshalb hoch der Kampf für den gesetzlichen Arbeiterschutz, insbesondere den Achtstundentag! Deshalb hoch der Kampf für die politischen Rechte und Freiheiten! Inmitten des manifestirenden Proletariats aber müssen die Frauen des werkthätigen Volkes an erster Stelle stehen. Wer bedarf dringlicher als gerade sie des gesetzlichen Schutzes gegen die kapitalistische Machtfülle? Sind es denn nicht die Proletarierinnen, die den Rücken unter den drückendsten Härten der Frohn beugen müssen? Besitzen nicht sie die geringste Vertheidigungs- fähigkeit gegenüber den kapitalistischen Auspowerungs und Herrschaftsgelüsten, weil sie als Frauen im öffentlichen Leben Rechtlose sind, weil ihre Entwicklung vielfach eine rückständige ist, weil ihnen noch oft die Einsicht mangelt von der Nothwendigkeit der Aufklärung, der Organisation, des Kampfes. Beeinflussen bestimmte ungünstige Arbeitsbedingungen nicht besonders schädlich den weiblichen Organismus, der die Aufgaben der Mutterschaft zu tragen hat? Und setzt die auf die Spitze getriebene kapitalistische Ausbeutung die Proletarierin nicht außer Stande, im ärmlichen Heim ihre Pflichten als Hausfrau und Mutter vollkommen zu erfüllen? Dringend bedarf die Proletarierin der Zeit, der geistigen Frische, der Charakterkraft, um ihren Pflichten als Klassenkämpferin zu genügen, um sich für die Bethätigung als Staatsbürgerin vorzubereiten. Andererseits haben gerade die proletarischen Frauen das lebhafteste Interesse an der Wahrung und dem Ausbau der Volksfreiheiten, für welche ihre Klassengenossen am 1. Mai eintreten. Das Vorwärtsdrängen der Reaktion engt ihnen als Frauen die kärglich zugemessene Bewegungsmöglichkeit im öffentlichen Leben noch weiter ein und erschwert ihnen als Proletarierinnen die An- theilnahme am Kampfe gegen das Kapital. Ein kräftiges freiheitliches Leben dagegen ist eine Gewähr für die politische Gleichberechtigung des weiblichen Geschlechts, für die größere Wehr- und Waffentüchtigkeit der werkthätigen Frauen. Für den Weltfrieden manifestirt das internationale Proletariat am 1. Mai. Heiligste Pflicht der Proletarierinnen ist es, einzustimmen in den Ruf: Krieg dem Kriege! Friede den Völkern! Sind sie es denn nicht auch, die unmittelbar und mittelbar aus ihrem schwindsüchtigen Beutelchen mit aufkommen müssen für die erdrückenden Lasten des Militarismus? Und wer hat ein größeres Recht, Einspruch zu erheben gegen den Paradedrill, der die jungen Männer jahrelang in den„Ferienkolonien" festhält, gegen das Morden und Würgen der Nationen untereinander, als die proletarische Mutter, die ihren Sohn unter unbeschreiblichen Sorgen und Opfern großzieht? Einig in der Erkenntniß, einig im Ziel und im Wollen giebt das Weltproletariat am 1. Mai seine Forderungen kund. Vielsprachig brausen sie über den Erdball, den Ausgebeuteten eine Hoffnung, den Ausbeutern ein Schrecken, ein kräftiger Ausdruck dafür, daß das Proletariat am Ambos der Geschichte steht und seines Glückes Schmied sein will. Eine Riesenfaust erhebt sich langsam, aber mit unwiderstehlicher Kraft gegen die kapitalistische Gesellschaft, sie schickt sich an, die Ketten des Proletariats zu zertrümmern und ihm eine Welt zu erobern. Der 1. Mai kündet nicht Frieden, sondern den Kampf von Klasse zu Klasse, der eine Vorfrucht der Menschheitsverbrüderung ist. Die Konferenz der österreichischen Sozial- demokratinnen. Heute,>vo wir die Konferenz hinter uns haben, und wo wir mit einem Gefühl aufrichtiger Befriedigung auf die geleistete Arbeit zurückzublicken vermögen, kann es ruhig gesagt werden, daß wir nicht immer mit freudigen, hoffnungsvollen Empfindungen den Berathungen entgegensahen. Manch bange Befürchtung konnten wir nicht unterdrücken. War die Einberufung der Konferenz vielleicht doch ein übereilter Schritt? Waren wirklich schon die genügend geschulten Genossinnen vorhanden, damit die Konferenz kein Schlag ins Wasser blieb? Der Verlauf der Berathungen, ihre Würde und Sachlichkeit haben diese Befürchtungen verstummen lassen. Zur Abhaltung der Konferenz wurden wir bewogen durch die Unzufriedenheit mit den geringen praktischen Erfolgen, die wir beim Organisiren der Arbeiterinnen bisher erzielt haben. Wir konnten uns der Ueberzeugung nicht erwehren, daß es möglich sein muß, die Arbeiterinnen in größerer Zahl den Organisationen zuzuführen, wenn den spezifisch weiblichen Verhältnissen niehr Rechnung getragen wird. Es wäre unrichtig, darauf zu schließen, daß wir für die Arbeiterinnen eigene, sogenannte separate Organisationen erstrebten, die von denen der männlichen Arbeiter getrennt sind. Nein, aber im Rahmen der gemeinsamen Organisation wollten wir eine Form finden, die den indifferenten Arbeiterinnen entsprechender und vertrauenerweckender erscheint, wie die gegenwärtige. Daß nicht nur die Genossinnen der Reichshauptstadt Wien diesen Standpunkt vertreten, sondern daß ihre Auffassung überall dort getheilt wurde, wo es bereits Ansätze einer Arbeiterinnenbewegung giebt, beweist die jubelnde Zustimmung, die der Aufruf zur Konferenz fand. Allerdings nicht die ganze österreichische Sozialdemokratie war begeistert von dem Vorhaben der Genossinnen. Unter den Genossen gab es eine ganz beträchtliche Anzahl, die sich unserem Unternehmen mißtrauisch und ablehnend entgegenstellten. Die Meisten davon aus Besorgniß, unser Zweck sei, eine separate Frauenorganisation zu schaffen, die sich abseits von der allgemeinen Bewegung hielte, einzelne Andere, weil sie den Frauen nicht zutrauten, etwas Ernstes leisten zu können. Mit den Letzteren wollen wir jetzt nicht rechten, die Konferenz selbst hat uns glänzende Genugthuung gegeben. An der Konferenz betheiligten sich die Vertreterinnen von Gewerkschaften, von Bildungsvereinen und von sogenannten„ freien Organisationen". Die freien Organisationen", ein spezifisch öfterreichisches Gebilde, sind keine Vereine mit Statuten. Sie entstehen vielmehr dadurch, daß die Genossinnen sich je nach Bedürfniß zusammenfinden in öffentlichen Versammlungen oder in Versammlungen, die auf Grund des§ 2 des österreichischen Versammlungsgesetzes einberufen sind, so daß die Theilnehmerinnen mit auf ihren Namen lautenden Einladungen versehen sein müssen. Auf Grund des§ 2 tagte auch die Konferenz. Vierundvierzig Genossinnen waren aus Wien, Nieder- und Oberösterreich, Steiermark, Mähren, Schlesien, Nord- und Westböhmen anwesend. Auch die Parteiforporationen, wie Reichsparteivertretung, Landesparteivertretung und Gewerkschaftskommission ( Generalkommission), waren durch Delegirte vertreten. Zur Berathung standen drei Punkte: 1. Situationsberichte über die Arbeiterinnenbewegung. 2. Organisation und Agitation. 3. Die Presse. Die Berichte über die Arbeiterinnenbewegung spiegelten die Leiden und Mühen der Proletarierinnen wieder. Einzelne der Delegirten entrollten sehr düstere Bilder von den wirthschaftlichen Verhältnissen der Arbeiterinnen; ihre Schilderungen waren schwere Anklagen gegen die Sünden, deren sich die Unternehmerklasse an den Arbeiterinnen schuldig macht. Die traurigen wirthschaftlichen Zustände wurden von den meisten Delegirten als die Ursache bezeichnet, welche die Organisirung der Arbeiterinnen am meisten hindert. Freilich führten manche Genossinnen auch darüber Beschwerde, daß unsere Genossen nicht immer die Bedeutung der Frauen für den Klassenkampf voll und ganz erkennen, sondern sehr oft beweisen, daß ihnen auch wenn sie zu den Besten in der Bewegung zählen noch die überlebten Vorurtheile einer vergangenen Zeit anhaften. Das größte Interesse beanspruchten begreiflicherweise die Verhandlungen über den Punkt Organisation und Agitation. Hier bot sich Gelegenheit, die vorhandenen Meinungsverschiedenheiten über einzelne Fragen der Organisation und Agitation zum Ausdruck zu bringen. Eines muß hier betont werden. Keine einzige der Delegirten stand dem Gedanken einer separaten Frauenorganisation sympathisch gegenüber. Jede Einzelne gab der Ueberzeugung Ausdruck, daß die Arbeiterinnenbewegung nur erfolgreich vorwärts schreiten wird, wenn sie sich gemeinsam mit der Bewegung der Arbeiter entwickelt. Nur dort, wo gewerkschaftliche Organisationen nicht bestehen, sollen die Arbeiterinnen den Bildungsvereinen zugeführt werden. Jene Proletarierinnen, die in Folge ihrer häuslichen Thätigkeit in Branchenorganisationen nicht einzureihen sind, oder für deren Berufe Branchenorganisationen zur Zeit noch nicht organisirt werden können, sollen sich in Arbeiterinnenvereinen zusammenschließen. Die freien Organisationen sollen neben den Vereinsorganisationen im Bedarfsfall benützt werden, sei es für politische Aktionen oder zur Erreichung spezieller Arbeiterinnenforderungen, die nicht in das Gebiet der gewerkschaftlichen Thätigkeit fallen. Ihrem prinzipiellen Standpunkt gaben die Genossinnen in nachstehender Erklärung Ausdruck: ,, Die Konferenz der klassenbewußten Arbeiterinnen steht auf Grund der Beschlüsse der Parteitage und Gewerkschaftskongresse auf dem Standpunkt der gewerkschaftlichen Organisation und macht es den Genossinnen zur Pflicht, an allen Orten, wo eine solche besteht, ihr als ordentliche Mitglieder beizutreten. Ebenso werden die Genossen aufgefordert, diese Bestrebungen der Arbeiterinnen energisch und mit besonderer Rücksichtnahme auf die materiell viel schlechter gestellten Frauen zu unterstützen." Mit dem Hinweis auf die schlechteren materiellen Verhältnisse der Arbeiterinnen begründeten die Genossinnen ihre Forderung, in allen Organisationen Klassen für die Frauen mit niedrigeren Beiträgen zu errichten. Zum Theil ist dieser Forderung bereits Rechnung getragen. Ab und zu prallten wohl bei Grörterung der Organisations fragen die Meinungen scharf aneinander. Einzelne Genossinnen vertraten den Standpunkt, daß den Arbeiterinnen nur aus der gewerkschaftlichen Organisation allein das Heil erwachse, daß jede politische Bethätigung der Arbeiterinnen zu verwerfen sei. Die überwiegende Mehrzahl der Genossinnen jedoch war der richtigen Ueberzeugung, daß auch bei den Proletarierinnen die gewerkschaftliche Organisation mit der politischen Aufklärung Hand in Hand gehen müsse, damit das Ziel des proletarischen Klassenkampfes, die sozialistische Gesellschaft, erreicht werde. " Die nachstehende Resolution zeichnet die Hauptlinien, welche fünftig für die Organisationsarbeit der Genossinnen maßgebend sein sollen: , Es sollen in den Berufs-, allgemeinen Gewerkschafts- und Bildungsorganisationen, in den ersteren für die in Industrie und Gewerbe, in den letzteren für die im Haus thätigen Frauen, Sektionen nach Bedarf errichtet werden, deren hauptsächliche Aufgabe, nebst der 67 Wahrung der besonderen Interessen, die Besorgung der Agitation und Organisation unter den Arbeiterinnen ist. ,, Um eine zweckmäßige Verbindung und ein einheitliches Vorgehen der in den Sektionen organisirten Frauen zu bewerkstelligen, wird in Wien ein Reichskomite eingesetzt, dem die Aufgabe zufällt: in wirthschaftlicher Beziehung ein berathendes und für die besonderen Zwecke der Arbeiterinnenbewegung unter Hinzuziehung der Parteileitung und der Gewerkschaftskommission den Arbeiterinnen ein Richtung und Ziel angebendes Organ zu sein. ,, Außerdem steht dem Reichskomite die Befugniß zu, mit Anträgen, die den wirthschaftlichen Interessen der Arbeiterinnen förderlich erscheinen, an die Organisation heranzutreten. „ Um die Arbeiterinnen zur regen Thätigkeit in den Organisationen anzueifern, wird den Organisationen empfohlen, den weiblichen Mitgliedern eine entsprechende Vertretung in den Vorständen und den übrigen Vertretungskörpern einzuräumen. " Zur Sicherung eines möglichen Erfolges der Arbeiterinnenorganisation verpflichtet die Konferenz das Komite zu eifriger Mitarbeit an der zu diesem Behufe von der Organisation einzuleitenden Agitations- und Organisationsarbeit. Bezüglich der Deckung der für die Agitation und Organisation nöthigen Mittel, sowohl für die Sektionen als auch für das Reichstomite, ist von Fall zu Fall an die Verbands-, Gewerkschafts- und Bildungsvereine heranzutreten und diese im Sinne des Kongreßbeschlusses zu deren Aufbringung zu veranlassen. ,, Die laufenden Ausgaben sollen seitens der interessirten Verbände und Vereine, je nach der Größe der Arbeiterinnenorganisation, durch Pauschalbeiträge geleistet werden. Die Kosten für die Agitation und Organisation in jenen Berufen, in denen noch keine Organisation der Arbeiter und Arbeiterinnen besteht, soll nach Anhörung des Reichsfomites die Gewerkschaftskommission tragen." Es wird voraussichtlich geraumer Zeit bedürfen, bis dieser Organisationsentwurf verwirklicht ist. Es wurde deshalb der Beschluß gefaßt, daß die Delegirten in allen Orten dahin zu wirken haben, daß Agitationskomites von Arbeiterinnen gegründet werden, und daß eine Vertrauensperson dem Reichskomite namhaft zu machen ist. In den Provinzorten bestehen zum Theil bereits Komites, oder es wurden solche anläßlich der Konferenz gebildet. Dieselben sollen mit dem Reichskomite zusammen auf die raschere Verwirklichung der beschlossenen Frauensektionen innerhalb der bestehenden Organifationen hinwirken. Weiter beschloß die Konferenz, in erster Linie der Organisirung der Textil- und Tabakarbeiterinnen besondere Aufmerksamkeit zuzuwenden. Textilarbeiterinnen haben wir in Desterreich 185 000, davon sind ungefähr 1000 organisirt. Von den Arbeiterinnen der 29 Tabakfabriken, die es in Desterreich giebt, sind die eines einzigen Betriebs zum Theil organisirt. 89 Prozent aller in der Tabakindustrie beschäftigten Personen sind Frauen. Es ist also nur gerechtfertigt, wenn der Organisirung der genannten Arbeiterinnenschichten besondere Aufmerksamkeit zugewendet wird. Allerdings wird gerade die Organisirung der Tabakarbeiterinnen dadurch sehr erschwert, daß die österreichische Tabakindustrie Staatsmonopol ist, und daß die Lohnsklavinnen in den Staatsbetrieben womöglich noch unter härterem und schwererem Drucke stehen, wie in Privatunternehmungen. So bemühen sich z. B. die Leitungen der Tabakfabriken, die fromme Gesinnung ihrer Arbeiterinnen durch verschiedene raffinirte Mittel zu erhalten und zu fördern. In den Fabriken sind hier und da Altäre errichtet, vor welchen die Arbeiterinnen vor Beginn der Arbeit beten; katholische Zeitungen und fromme Traktätchen werden unentgeltlich vertheilt. Die Arbeiterinnen der Tabakfabriken haben in erster Reihe ein Anrecht darauf, daß die Sozialdemokratie sich ihrer annimmt. " Zur Förderung der Agitation wurde beim Punkt Presse" be schlossen, thatkräftig für die weitere Verbreitung der Arbeiterinnenzeitung" einzutreten und sie immer mehr zu einem Agitationsmittel auszugestalten. Die Genossinnen sollen trachten, daß das Blatt in jenen Branchenorganisationen obligatorisch eingeführt wird, wo kein Fachorgan besteht, oder wo dasselbe den speziellen Arbeiterinnenbedürfnissen nicht Rechnung tragen kann. Auch in den Wiener Bildungsvereinen soll die Arbeiterinnenzeitung" für die weiblichen Mitglieder obligatorisch eingeführt werden. Um in redaktioneller Beziehung mehr leisten zu können, wie bisher, wurde das Reichstomite beauftragt, an die Parteivertretung heranzutreten, um von derselben eine Pauschalsumme für Mitarbeiter zu erwirken. " Das Reichskomite wird aus zwölf Genossinnen bestehen, wovon die Hälfte auf der Konferenz gewählt wurde, während die andere Hälfte von der Vollversammlung der Wiener Gewerkschaften gewählt werden soll, um, wie die Antragstellerinnen begründeten, dem Komite einen Rückhalt an den großen Gewerkschaften zu sichern. Es mag sei», daß der eine oder der andere Beschluß sich nicht als praktisch erweist, war es doch die erste Konserenz, welche die österreichischen Arbeiterinnen abhielten. Hervorgehoben muß aber werde», daß der Gesammteindruck der Berathungen auf den unbefangenen Beobachter ein sehr guter war. Die Frauen, welche die Spuren schwerer Arbeit und harter Entbehrung in ihren bleichen Zügen trugen, verhandelten so ernst, so sachlich und klar, daß sie das Märchen von der angeborenen Unterbürtigkeit des weiblichen Geschlechts Lügen straften. Und welch gute Rednerinnen waren fast alle der Zeit ihres Lebens stiefmütterlich behandelten Proletarierinnen! Welch ergreifende und dann wieder begeisternde Töne waren ihnen eigen! Noch ein Umstand muß betont werden. Während der zwei Tage dauernden Berathungen war auch nicht eine Spur zu entdecken von einer Vermischung der Arbeiterinnenbewegung mit der bürgerlichen Frauenbewegung. In Oesterreich bedarf es nicht erst einer Scheidung zwischen bürgerlicher und proletarischer Frauenbewegung, weil hier nie eine Gemeinsamkeit vorhanden war. Unsere Arbeiterinnen standen von der ersten Stunde ihres Eintretens in das öffentliche Leben an ausgesprochen auf dem Boden des Klassenkampfes, in den Reihen der sozialdemokratischen Partei. Wer von den sozialdemokratischen Arbeiterinnen als Gleiche angesehen werden will, muß energisch und rückhaltslos den Kampf in Reih und Glied der Sozialdemokratie führen. Wenn es auch in Folge der Geschlechtssklaverei manche Berührungspunkte zwischen den Bestrebungen der Frauen aller Stände giebt, so haben doch die Arbeiterinnen so viele nur von der Proletarierklasse zu erduldende Leiden zu tragen, daß sie keinen Schritt vom Boden des Klassenkampfes abweichen können. Der Kampf der Proletarierinnen gegen ihre Unterdrückung und Rechtlosigkeit als Frauen muß gemeinsam mit dem Kampfe gegen die Unterdrückung des Proletariats als Klasse geführt werden. Diese Auffassung war es, die auf der Konferenz unverkennbar zum Ausdruck gelangte, von ihr waren alle unsere Genossinnen durchdrungen. Dem Reichskomite wird es nun obliegen, das begonnene Werk nicht verfallen zu lassen, sondern ernste Arbeit zu leisten zum Gedeihen der proletarischen Arbeiterinnenbewegung. Jeder Fortschritt der Proletarierinnen eines Landes bedeutet einen Fortschritt für die proletarische Sache überhaupt. Mit gutem Willen und vereinten Kräften wird es uns gelingen, unserer großen Aufgabe nachzukommen. Wien. Adelheid Popp. Aus der Bewegung. Pon der Agitation. In Berlin und Umgegend hielt Genossin Zieh- Ha m bürg in den letzten Wochen zehn sehr gut besuchte und erfolgreiche Agitationsversammlungen ab. Die Referentin sprach über„Die politische Lage und die bevorstehenden Reichstagswahlen";„Die lex Heinze";„Das sozialpolitische Programm des Grafen Posadowsky";„Die moderne Sklaverei". Ihre Ausführungen wurden überall mit Kundgebungen der Zustimmung und mit lebhaftem Beifall aufgenommen. Man muß daraus schließen, daß Genossin Zieh, die zum ersten Male in Berlin sprach, nicht blos durch Inhalt und Form ihrer zündenden Reden das Publikum zu fesseln wußte, sondern auch, daß die proletarische Frauenwelt Berlins im bevorstehenden Wahlkampf ihre volle Schuldigkeit thun wird, wie sie in der Vergangenheit stets ihre volle Schuldigkeit gethan hat. >1. Im Hamburger Landgebiet, in Zollenspieker, Seefeld, Allermöhe, Howe und Moorwärder, fanden kürzlich Volksver sammlungen statt, die sich besonders an die Frauen wendeten. In allen Versammlungen sprach Genossin Zietz-Hamburg über„Die gegenwärtige politische Lage und die bevorstehenden Reichstagswahlen". Sämmtliche Versammlungen waren sehr gut besucht, in zwei Versammlungen bildeten die Frauen die Mehrzahl. Es war eine Freude zu sehen, mit welcher Spannung und welch regem Interesse besonders die Frauen den Ausführungen der Referentin folgten, die sich auch alle Mühe gab, ihre Ausführungen in leichtverständliche Worte zu kleiden. Es war dies um so mehr nöthig, da in der Gegend einerseits verhältniß mäßig nur selten Versammlungen stattfinden können, und da es andererseits das erste Mal war, daß Frauen die Versammlung besuchten. Es scheute sich bisher eine Frau vor der andern, einer Versammlung beizuwohnen. Als es aber hieß, eine Frau kommt als Referentin, und als in der ersten Versammlung wenigstens einige Frauen von aktiven Genossen anwesend gewesen, da �var das Eis gebrochen, so daß in der zweiten und dritten Versammlung schon die Frauen die Mehrzahl bildeten. Der reiche Beifall, der am Schluß der Ausführungen gespendet wurde, sowie die lebhafte Diskussion bewiesen, daß die Anwesenden der Auffassung der Rednerin beipflichteten. Hoffentlich erntet die Sozialdemokratie bei den kommenden Reichstagswahlen die Früchte des ausgestreuten Samenkorns. Hoffentlich bethätigen im Verlauf des Wahlkampfs auch die Frauen der Gegend die gewonnene Erkenntniß. Denn wenn es ihnen auch nicht vergönnt ist selbst zu wählen, so ist doch ihr Einfluß auf die Männer nicht zu unterschätzen. I.. In einer noch recht schwarzen Ecke unseres Vaterlands, im Rheinland, hielt Genossin Zietz-Hamburg vom 3.-12. April eine Reihe von Versammlungen ab. Dieselben fanden statt in Köln, Nippes, Kalk, Krefeld, Aachen, Mühlheim a. d. Ruhr und Duisburg und waren sehr gut besucht. Besonders in Aachen, Köln und Kalk waren die Frauen stark vertreten. Dem Wunsche der dortigen Genossinnen und Genossen entsprechend, sprach Rednerin über folgende Fragen:„Die lex Heinze",„Was erwarten die Frauen von den bevorstehenden Reichstagswahlen" und„Die politischen Parteien und die Frauen." Die gespannte Aufmerksamkeit, mit welcher die Anwesenden den Ausführungen lauschten, sowie der rauschende, minutenlange Beifall am Schluß der Referate bewiesen, daß auch im Rheinland das Interesse und das Verständniß für unsere Ideen fortgesetzt zunehmen, daß auch hier, trotz aller Liebesmüh seitens der Pfaffen und der Polizei, der Sozialismus immer festere Wurzeln schlägt und immermehr an Anhängerzahl gewinnt. Besonders in Aachen war nach den skandalösen Vorgängen bei der Beerdigung des Genossen Krehwinkel der gute Versammlungsbesuch und das rege Interesse an den Ausführungen hocherfreulich. Oder sollten diese Vorgänge nicht Manchem die Augen geöffnet haben? I.. Eine Agitationsversammlung der Handlungsgehilfinnen von München fand Mitte März statt. Genossin Zetkin sprach über „Die Lage der weiblichen Handelsangestellten". Ihre Ausführungen wurden oft von stürmischem Beifall unterbrochen und der in ihnen dargelegte Standpunkt wurde am Schluß durch eine Resolution gebilligt. Dieselbe fordert behufs Hebung der Lage der Handlungsgehilfinnen eine gewerkschaftliche Organisation, die auf dem Boden der modernen Arbeiterbewegung steht, sowie durchgreifenden gesetzlichen Schutz, Beschränkung und Regelung der Arbeitszeit, Vorschriften betreffs der sanitären Beschaffenheit der Arbeitsräume, Ausdehnung der Gewerbeaufsicht auf das Handelsgewerbe und Anstellung weiblicher Aufsichtsbeamten, Ausdehnung der Kompetenz der Gewerbegerichte auf das Handelsgewerbe-c. Die Versammlung war sehr gut besucht, auch seitens der Frauen. Es war nämlich seit Jahren die erste Versammlung, welche die Polizei gestattete, obgleich eine als Sozialdemokratin bekannte Frau sprach. Leider aber waren die Handlungsgehilfinnen nur in verschwindender Minderheit in der imposanten Versammlung vertreten. Eine rege Thätigkeit entfaltet fortgesetzt der Arbeiterinnen- Bildungsverein Dresden. Außer den gewöhnlichen Vereinsversammlungen hielt er mehrere öffentliche und Wanderversammlungen ab, welche die sozialistische Auffassung von der Befreiung der Arbeiterklasse und des weiblichen Geschlechts in weitere Kreise der proletarischen Frauenwelt getragen haben. In einem anregenden Referat gab Genosse Hemke einen Ueberblick über„Die Gewerkschaftsbewegung in den letzten zehn Jahren". An seine Ausführungen knüpfte eine lebhafte Debatte an, die sich hauptsächlich um die Höhe der Beitragsleistungen und um das Verhältniß zwischen gewerkschaftlicher und politischer Bethätigung des Proletariats drehte. Agitatorisch wirksam war auch die Versammlung, in der Genosse Braune über das Thema referirte:„Die Schule, wie sie ist, und wie sie sein sollte". Das Gleiche gilt von der Versammlung, in der Genossin Eichhorn über„Das Koalitionsrecht und die Posadowskyschen Erlasse" sprach. In Anschluß an die scharfen, packenden Ausführungen der Referentin wurde eine Resolution angenommen, die sich energisch gegen jede Verkümmerung des Koalitionsrechts der Arbeiter und Arbeiterinnen wendet. Die Unterstützung, welche die Sozialdemokratie in dem nächsten Wahlkampf seitens der Dresdener Proletarierinnen sicher erwarten kann, wird zeigen, daß das Wirken des Arbeiterinnen- Bildungsvereins ein erfolgreiches ist. Sek. Der vor zwei Jahren gegründete Arbeiterinnenverein vonHorgen bei Zürich verspricht eine gedeihliche Entwicklung. Er wird von Proletarierinnen geleitet, umfaßt hauptsächlich Arbeiterinnen der Seidenindustrie und findet thatkräftige Unterstützung seitens der Genossen. Der Verein hat kürzlich einen Agitationsplan berathen und angenommen, der den Zweck verfolgt, die hart ausgebeuteten Arbeiterinnen der Gegend in größerer Zahl der Organisation zuzuführen. Besondere Erwähnung verdient der Geist internationaler Solidarität, der in dem Verein lebendig ist. So beschloß der Verein z. B. kürzlich, die Gemeinsamkeit der Interessen und des Zieles mit den deutschen Genossinnen dadurch zu bethätigen, daß er dem Wahlfonds der deutschen Genossen in der Schweiz 5 Frcs. überwies; die Mitglieder zeichneten außerdem zu dem gleichen Zwecke auf eine Sammelliste. Ein kräftiges Bravo den Horgener Genossinnen, welche die Solidarität aller Aus- gebeuteten ohne Unterschied des Geschlechts, des Berufs und der Nation hochhalten. Möge ihnen die Zukunft schöne Erfolge bringen. Kämpfe bleiben ihnen ja nicht erspart bei ihrem aufopfernden Wirken, die Arbeiterinnen der Seidenindustrie zum Bewußtsein ihrer Rechte und ihrer Pflichten aufzurütteln. Aber ohne Kampf kein Sieg. O. B. Die Stellungnahme der bürgerlichen Frauenrechtlerinnen zu den Wahlen. Daß und in welcher Weise bürgerliche Frauenrechtlerinnen zu den bevorstehenden Reichstagswahlen Stellung nehmen wollen, haben wir bereits in der letzten Nummer der„ Gleichheit" mitgetheilt. Ein Wort der Kritik zu dieser Stellungnahme ist unerläßlich. Es ist das erste Mal, daß in Deutschland bürgerliche Frauenrechtlerinnen offiziell ihre Absicht aussprechen, an dem Wahlkampf theilzunehmen, daß sie offiziell die Frauenwelt auffordern, in den politischen Kampf einzugreifen. Bedenkt man die große Rückständigkeit der bürgerlichen Frauenwelt Deutschlands, so bedeutet das gewiß einen erfreulichen Fortschritt, den zu leugnen oder auch nur zu unterschätzen thöricht wäre. Aber genau so thöricht wäre es, das frauenrechtlerische Vorgehen zu überschätzen und es als eine kraftvolle, zielflare Aktion zu Gunsten der vollen Gleichberechtigung des weiblichen Geschlechts und der freiheitlichen Entwicklung zu preisen. Stellt das Vorgehen selbst einen Fortschritt dar, so zeigt das Wie des Vorgehens die Halbheit, Schwäche und Unklarheit der deutschen Frauenrechtelei mit herzerquickender Deutlichkeit. Der Eingangs des Aufrufs genommene kühne Anlauf zum Kampfe für die politische Gleichberechtigung der Frau und für eine demokratische Gestaltung unseres öffentlichen Lebens endet schon am Schlusse des Manifests mit einem kläglichen Rückzug. Denn was anders als ein kläglicher Rückzug ist es, wenn die Frauen, die sich als Staatsbürgerinnen bethätigen wollen, den Kampf für die wichtigsten staatsbürgerlichen Rechte ihres Geschlechts für das Vereins- und Versammlungsrecht, für das Wahlrecht- preisgeben, indem sie erklären, daß auch solche Kandidaten zu unterstützen seien, die sich nur auf etliche der aufgestellten Programmforderungen verpflichten. Für etliche der formulirten Forderungen, welche der Spießer als sogenannte„ berechtigte Ziele" der Frauenbewegung anerkennt, sind bekanntlich verschiedene der ärgsten Reaktionäre zu haben. Die Forderung der politischen Gleichberechtigung des weiblichen Geschlechts, insbesondere des Wahlrechts, weisen dagegen mit Ausnahme weniger weißer Raben im Lager der bürgerlichen Demokratie sämmtliche bürgerlichen Politiker zurück. Nicht die Kernforderung, das A und O jeder ernsten, träftigen Frauenbewegung, hält somit der Aufruf als eisernen Bestand des Wahlprogramms aufrecht, vielmehr vom Belieben des Einzelnen auszuwählende harmlose" Forderungen. Damit rollt er das eben stolz entfaltete Banner vorsichtig zusammen und erlaubt es jedem Xbeliebigen, es in jedem Einzelfalle in die Tasche zu stecken. Gleichzeitig ist damit die Vorbedingung gegeben, daß das Eingreifen der Frauen in den Wahlkampf nicht blos zur Stärkung der Demofratie führen kann, vielmehr ebenso in zahlreichen Fällen zur Stärkung der Reaktion führen muß. Herr v. Stumm und andere Leute seiner politischen„ Güte" sind bekanntlich eifrige Verfechter jener frauen rechtlerischen Forderungen, welche gewöhnlich ganz richtig als Ziele einer„ Damenbewegung" gekennzeichnet werden. Indem die Frauenrechtlerinnen auf den geschlossenen rückhaltslosen Kampf für die volle soziale Gleichberechtigung des weiblichen Geschlechts verzichten, geben sie auch den Kampf gegen die politische Reaktion auf. Mit den wichtigsten Frauenrechten liefern sie die wichtigsten Volksfreiheiten der Reaktion aus. Das Geschrei der Konservativen über das„ umstürzlerische" Vorgehen der Frauenrechtlerinnen ist deshalb ebenso albern, als grundlos. Das Gewehr, das die radikalen Frauenrechtlerinnen für den Wahlkampf geschultert haben, ist eine Kinderflinte, die nicht losgeht. Wollte man frauenrechtlerischerseits Kandidaten unterstüßen, die in Theorie und Praxis thatsächlich für die volle soziale Gleichberechtigung des weiblichen Geschlechts eintreten, so brauchten die Damen solche wirklich nicht mit der Laterne zu suchen. Es giebt in Deutschland eine Partei, und nur eine Partei, die ihrem Programm gemäß jederzeit rückhaltslos für die volle soziale Gleichberechtigung des weib lichen Geschlechts eintritt: die Sozialdemokratie. Ein kraftvoller Kampf der Frauenrechtlerinnen für die höchsten Ziele ihrer Bewegung hätte deshalb eine muthige That bedingt: das Eintreten für die sozialdemokratischen Kandidaten. Daß die Unterzeichnerinnen des Aufrufs vor dieser That zurückgeschreckt sind, setzen wir auf Rechnung der Schwäche und Feigheit der deutschen Frauenrechtelei und nicht etwa auf Rechnung des mangelnden persönlichen Muthes der Damen Cauer und Augspurg. Diese wären Führerinnen ohne nennenswerthe Gefolgschaft geblieben, hätten sie um der schönen Augen des Prinzips 69 der vollen Gleichberechtigung des weiblichen Geschlechts willen die Unterstützung der sozialdemokratischen Kandidaten empfohlen. Die überwältigende Mehrzahl der bürgerlichen Damen legt weit größeren Werth auf die Erhaltung ihrer Vorrechte als Besitzende, wie auf die Eroberung ihrer Rechte als Frauen. Sie fühlen sich deshalb im Gegensatz zu der Sozialdemokratie, welche gegen den kapitalistischen Besitz und die kapitalistische Wirthschaftsordnung fämpft. Die Thatsache, welcher die Verfasserinnen des Aufrufs Rechnung getragen haben, beweist eins: wie haltlos das frauenrechtlerische Gerede ist von der einen, untheilbaren Frauenrechtsbewegung, die in göttergleicher Unparteilichkeit über den politischen Parteien und Kämpfen schwebt. Was wir in der Beziehung stets behauptet, der Aufruf bebestätigt es flipp und klar. Die Klassenlage, die Klassengegensätze sind für die bürgerliche Frauenwelt wie für die Proletarierinnen ausschlaggebender, als die Rücksichten auf ihre soziale Lage als Geschlecht. Der Kampf für die Herrschaftsstellung des Besitzes drängt den Kampf für die soziale Befreiung des weiblichen Geschlechts in zweite Linie Ist unter dem Einfluß der Klassengegensätze und des in Deutschland besonders scharf zugespitzten Klassenfampfs das Wahlprogramm der bürgerlichen Damen unentschieden und schwächlich in den Punkten der spezifisch frauenrechtlerischen Forderungen, so erweist es sich als unflar und nichtssagend betreffs der sozialreformlerischen Postulate. Der Aufruf wendet sich an die Frauen aller Klassen"; er mußte also anstandshalber auch den Frauen des werkthätigen Volkes etwas bieten, eine Wahrung ihrer Sonderinteressen in Aussicht stellen. Er thut dies in zwei Forderungen: Anstellung weiblicher Fabrikinspektoren und erhöhter Schutz der arbeitenden Frauen. Ist die erste Forderung trefflich, so schrumpft die zweite vor der Kritik und bei Berührung mit dem Leben zu völliger Bedeutungslosigkeit zusammen. Ihre Fassung läßt jedem Einzelnen vollsten Spielraum, unter dem höheren Schuhe der arbeitenden Frauen zu verstehen und zu verfechten, was immer ihm beliebt, sogar den höchsten Schutz der tapitalistischen Ausbeutungsfreiheit. Hat denn nicht die Kapitalistenklasse jederzeit im Namen der Vertheidigung der Freiheit und des Rechts der Frau auf Arbeit jede Erweiterung des gesetzlichen Arbeiterinnenschutzes bekämpft? Verlangt denn nicht Herr v. Posadowsky im Namen des Schutzes der Arbeiter die Knebelung der Koalitionsfreiheit? Wollte man frauenrechtlerischerseits ernstlich für den gründlichen Schutz der Arbeiterinnen eintreten, so mußte man die diesbezüglichen, sehr präzisen, nicht zu drehenden und zu deutelnden Forderungen aufstellen, welche die Sozialdemokratie erhebt. Ihre Berechtigung wird heutzutage von keinem ernsten Sozialreformler bestritten, sie fanden die Zustimmung des internationalen Arbeiterschutzkongresses zu Zürich, auf dem ja auch deutsche frauenrechtlerische Organisationen vertreten waren. Wir lassen dahin gestellt, ob die Verfasserinnen des Wahlprogramms aus politischer Unerfahrenheit gehandelt oder aus Furcht, die bürgerliche Gefolgschaft durch zu weitgehende" Forderungen zu schrecken. Betont sei übrigens eins: der beste Schutz der arbeitenden Frauen ist die Zuerkennung politischer Rechte, denn diese Rechte setzen sie in den Stand, sich selbst gegen die Kapitalistenklasse und ihren Staat zu vertheidigen. Eine Frauenrechtsbewegung, welche nicht energisch für die politischen Rechte des weiblichen Geschlechts kämpft, verzichtet von vornherein auf die wirksamste Vertretung der Interessen der„ ärmeren Schwestern". Auch hinsichtlich der Forderung„ Bekämpfung der Unfittlichkeit", zu der sich die Kandidaten verpflichten sollen, öffnet das frauenrechtlerische Wahlprogramm dem persönlichen Belieben, der Auslegekunst Thür und Thor. Mit keinem Wort ist das Wie der Bekämpfung angedeutet. Das Wie aber ist das entscheidende Moment, das den verständigen Sozialreformer von der stöckernden Muckerei und den seichten Bieber- Böhmiaden trennt. Aber offenbar sollten die frauenrechtlerischen Vertreterinnen einer klareren und tieferen Auffassung der Sittlichkeitsverhältnisse ebensowenig zurückgestoßen werden, als die Gläubigen an die seligmachende Kraft der lex Heinze und des Büttelstocks. Man wollte Allen etwas Liebes sagen, und deshalb wurde man nichtssagend. Diese Taktik des Allen- recht- machen- Wollens mag für den Augenblick Erfolge versprechen, auf die Dauer führt sie zum Bankerott, zum Allesverlieren." Qui trop embrasse, mal étreint", heißt es mit Recht. Daß der Aufruf sich an die Frauen aller Klassen" wendet, ist wirklich eine überflüssige Naivetät. Bürgerlichen Damen, die sich zum ersten Male schüchtern in den politischen Kampf wagen, denen mag das aufgestellte Programm und die beobachtete Taktik genügen, ja als kühn und weitgehend imponiren. Nicht so den aufgeklärten Proletarierinnen. Sie stehen seit Jahren im politischen Kampf, sie vertreten jederzeit ein Programm, das die volle soziale Gleichberechtigung der Geschlechter fordert, sie weisen das Eintreten für halbe und schwächliche Ziele zurück. Sie spähen nicht Arm in Arm mit zaghaften, unklaren bürgerlichen Frauenrechtlerinnen nach Kandidaten aus, die sich für die eine oder andere Rechtsforderung zu Gunsten des weiblichen Geschlechts verpflichten. Sie kämpfen vielmehr energisch und opferfreudig in Reih und Glied der Sozialdemokratie, die nicht blos ihre Interessen als Proletarierinnen wahrnimmt, sondern auch für ihre Rechte als Frauen, für ihre Rechte als Staatsbürgerinnen, als Vollbürgerinnen eintritt. Die Stellungnahme der bürgerlichen Frauenrechtlerinnen zu den Wahlen beweist aufs Neue, daß es in Deutschland nicht eine einige, kraftvolle bürgerliche Frauenrechtsbewegung giebt, die klar und muthvoll für die volle soziale Gleichberechtigung des weiblichen Geschlechts eintritt. Auch in dieser Richtung hat bei uns die Sozialdemokratie die verkannte und vernachlässigte Aufgabe der bürgerlichen Demofratie zu lösen, auch für die höchsten frauenrechtlerischen Ziele ist die Sozialdemokratie die vornehmste Vorkämpferin. Notizentheil. ( Von Lily Braun und Klara Betkin.) Soziale Gesetzgebung. Gesetzlicher Schutz für die Hausindustrie in der Schweiz. Um Gewißheit darüber zu erlangen, ob das bestehende Arbeiterinnenschutzgesetz auch für die Konfektionsarbeiterinnen gilt, die von Zwischenmeistern beschäftigt sind, hat der Züricher Arbeiterinnenverein eine Anfrage an die einschlägige Behörde gerichtet, die darauf folgende Antwort gab:,... In Beantwortung Ihrer geehrten Anfrage vom 31. Januar haben wir Ihnen mitzutheilen, daß im Kanton Zürich diejenigen Schneider, welche von größeren Konfektionären Arbeit in größeren Massen beziehen, um sie daheim mit mehreren Arbeiterinnen anzufertigen( sogenannte Sweater), in der That unter das Arbeiterinnenschutzgesez fallen. Dies lag vollständig in der Absicht des Gesetzgebers, was aus folgendem Passus der seiner Zeit dem Gesetz beigegebenen Weisung hervorgeht. Die Arbeiterinnen der Hausindustrie werden vom Gesetz nur insoweit betroffen, als sie ihrerseits wieder Arbeiterinnen in den Dienst nehmen. Dasselbe iſt der Fall bei Schneiderinnen, Wäscherinnnen, Glätterinnen, die ins Kundenhaus gehen. Wir werden Ihnen dankbar sein für Namhaftmachung solcher Geschäfte und nicht verfehlen, das Gesetz zur Anwendung zu bringen. Hochachtungsvoll Die Direktion des Innern, Abtheilung Fabrikwesen." Es liegt nun an den Arbeiterinnenvereinen und den Schneidergewerkschaften, sich den Dank der Regierung zu verdienen und den Arbeiterinnen den gesetzlichen Schutz zu sichern, indem sie alle Zwischenmeister ermitteln und anzeigen, welche Arbeiterinnen beschäftigen. D. Z. Weibliche Fabrikinspektoren. Acht weibliche Vertrauenspersonen der Arbeiterschaft von Berlin werden von nun an thätig sein, um Beschwerden der Arbeiterinnen entgegen zu nehmen und der Fabrikinspektion zu übermitteln. Die Genossinnen, welche vom Gewerkschaftsbureau mit der Aufgabe betraut worden sind, kennen die Verhältnisse der Arbeite: rinnen nicht blos aus eigener langjähriger Erfahrung, sondern hatten auch Gelegenheit, sich auf ihre Thätigkeit speziell vorzubereiten. Im Winter 1896/97 hielt Genosse Stadthagen einen Vortragszyklus über Arbeiterschutzgesetzgebung und Arbeiterrecht ab. Jede der Beauftragten hat ein Exemplar der Gewerbeordnung und des Arbeiterrechts von Stadthagen erhalten, sowie eine größere Anzahl eines Beschwerdebogens, der sehr sorgfältig zusammengestellt ist und eine übersichtliche, genaue Aufnahme der Beschwerden bedeutend erleichtert. Ein zunächst in 50 000 Exemplaren hergestelltes Flugblatt macht die Arbeiterinnen auf die neue, ihrem Schuße dienende Einrichtung aufmerksam. Dieses Flugblatt wird in Gewerkschaftsversammlungen und in Fabriken vertheilt, am 1. Mai erhalten es alle die Feier beiwohnende Frauen eingehändigt. In den Zahlstellen der Organisationen, den Arbeitsnachweisen und Verkehrslokalen soll es als Blatat ausgehängt werden. Nicht blos die Arbeiterorgane, auch die bürgerlichen Blätter werden von der Einrichtung in Kenntniß gesetzt und aufgefordert, auf sie aufmerksam zu machen. Kurz, es ist Vorforge getroffen worden, daß die weitesten Kreise der schußbedürftigen Arbeiterinnen auf die Einrichtung hingewiesen werden, und daß diese möglichst erfolgreich funktionirt. Das Vorgehen der Berliner Arbeiter und Arbeiterinnen stellt unseres Wissens den planmäßigsten und bestorganisirten Versuch dar, den Arbeiterinnen den ihnen in der Gewerbeordnung gesicherten gesetzlichen Schutz möglichst vollständig 70 " zu Theil werden zu lassen; insbesondere die Lücke auszufüllen, die in der deutschen Arbeiterschutzgesetzgebung in der Folge des Umstandes vorhanden ist, daß abgesehen von etlichen Bundesstaaten- weder Frauen, noch Assistenten aus den Reihen der Arbeiter und Arbeite rinnen zur Gewerbeaufsicht herangezogen werden. Von der„ Gleichheit" und von der Generalkommission der deutschen Gewerkschaften" wurde bereits vor mehr als zwei Jahren nachgewiesen, wie dringend nöthig ein diesbezügliches Vorgehen ist. Die Erfahrung wird zeigen, in welchem Umfange die Einrichtung von den Arbeiterinnen benützt wird, und wie sich ihr gegenüber die Fabrikinspektoren stellen. Wir sind überzeugt, daß die Neuerung sich bewährt und zu immer größerer praktischer Leistungsfähigkeit entwickelt, den Arbeiterinnen zum Schutz, den Unternehmern zum Truh und den deutschen Genossinnen zur Ehre. Das Vorgehen der Berliner Arbeiter und Arbeiterinnen wirkt hoffentlich aneifernd und vorbildlich. Wir geben deshalb das Flugblatt und den Beschwerdebogen an dieser Stelle wörtlich wieder: An die Arbeiterinnen Berlins! Mit Nachstehendem erlauben sich die Unterzeichneten auf Folgendes aufmerksam zu machen. Die Gewerbeordnung enthält gesetzliche Bestimmungen, welche die Arbeiterinnen und jugendlichen Arbeiter schützen sollen gegen die Ausbeutungssucht der Arbeitgeber. Es sind Bestimmungen getroffen über: Dauer der Arbeitszeit. Schluß der Arbeitszeit am Sonnabend. Beschäftigung von Minderjährigen. Kündigung und Gründe für Entlassungen. Ausstellung von Zeugnissen. Strafgelder und andere Lohnabzüge. Hygienische und sanitäre Schuhmaßregeln. Ungesunde Arbeitsräume. Ankleideräume, Waschvorrichtungen und getrennte Aborte. Unfittliche Angriffe der Arbeitgeber. Beschwerderecht. Trotz dieser durch die Gewerbeordnung getroffenen Bestimmungen sind die Arbeiterinnen wenig geschüßt, weil ihnen diese zumeist gänzlich unbekannt sind. Um Ihnen die Möglichkeit zu bieten, sich über die einschlägigen Bestimmungen und Gesetzesvorschriften eingehend zu informiren, und Ihnen Gelegenheit zu geben, mit Personen, denen Sie vertrauen können, in Verbindung zu treten, geben wir Ihnen nachfolgende Adressen bekannt. Die untengenannten Personen sind gern bereit, Beschwerden über Mißstände in Fabriken und Werkstätten, besonders wo dieselben sittlichen und moralischen Charakters sind, entgegen zu nehmen. Die Namen der Beschwerdeführer werden streng geheim gehalten. Arbeiterinnen! Es gilt, die wenigen Schutzmaßregeln, welche für Euch erlassen sind, in Anspruch zu nehmen; denn dieselben sind solange nur todte Buchstaben, bis Ihr ihnen Geltung verschafft. An Euch ist es, die Unternehmer zu veranlassen, die Arbeiterschutzgesetzgebung zur Durchführung zu bringen. Fr. Schneider, Fr. Rohrlack, Frl. Baader, Frl. Haase, Fr. Thiede, Fr. Luz, Fr. Bauschke, Fr. Mesch. ( Folgt Wohnungsangabe.) Sprechzeit: Freitag Abend 7-9 Uhr. Rud. Millarg, Gewerkschaftsbureau, Annenstraße 16 I. Sprechzeit: Alle Wochentage von 9-1 und 6-8 Uhr. Beschwerde über Mißstände und Ungesetzlichkeiten in Fabriken. I. Bezeichnung und Art des Betriebes. Firma: Straße Nr. Lage des Gebäudes( Vorder- oder Hinterhaus): In welcher Etage befindet sich der Raum, auf welchen die Be schwerde sich bezieht? Fabrikationszweig: Etwaige Spezialität: Hand, Dampf- oder Motorbetrieb? Zahl und Art der Werkzeugmaschinen und Apparate: II. Zahl der Arbeiter und Arbeiterinnen und die Arbeitszeit. Jm beschäftigte Personen: ( Betrieb oder Abtheilung) unter 14 Jahren alt männliche von 14-16 über = 16 = M M = weibliche = Die Arbeitszeit beträgt für Arbeiter Tagesarbeit Ueberzeitarbeit Sonntagsarbeit Vormittag| Nachmittag Nachtarbeit Vormittag Nachmittag Abends von bis von bis unter 14 J. männl. bis unter 14 J. weibl. von bis von bis von von bis von bis von bis von bis von bis von bis von von bis von bis von bis von bis von bis bis von bis von bis von bis von bis von bis von bis von bis von 14-16 J. männl. Don bis von bis von bis von bis von bis Don von bis von bis von bis von bis von bis von 14-16 J. weibl. von bis von bis von bis von bis vont bis von bis von bis von bis von bis von bis von bis über 16 J. männl. von bis von bis von bis von von von bis von bis von von bis von bis bis bis von bis von bis von von bis von bis von bis von bis bis bis vont bis von bis von bis von bis bis von bis über 16 J. weibl. von bis von bis von bis von bis Wurden Ueberstunden regelmäßig gemacht, oder nur während der Saison?(§ 138 a) Tritt Personenwechsel bei regelmäßiger Sonntagsarbeit ein?(§ 105 b) Bestehen Ausnahmebestimmungen für den Betrieb?(§ 105 d 2c.) Ist eine für beide Theile gleiche Kündigungsfrist vorhanden? III. Sanitäre Zustände. Ist der Betrieb im Allgemeinen gesundheitsgefährlich? Wird die Luft durch Ausdünstungen von Materialien, Maschinen, Apparaten, Säuren 2c. wesentlich verschlechtert? Werden die Abfälle regelmäßig beseitigt? Ift gute Ventilation und Beleuchtung vorhanden? Berufskrankheiten im Gewerbe? Sind Werkzeugmaschinen vorhanden, bei deren Bedienung häufig Unfälle vorkommen? Sind Schutzvorrichtungen vorhanden, die vorhandenen in gutem Zustande? IV. Sittliche Zustände. Sind die Arbeitsräume für beide Geschlechter getrennt? = Sind besondere Speiseräume vorhanden? Getrennt für Geschlechter? Ankleideräume Waschräume = M M Zahl der Aborte für Beschaffenheit der Aborte: = M M = Personen. V = Wie ist die Behandlung der weiblichen Arbeiter: a) seitens des Werkführers: b) seitens des Chefs: c) seitens der männlichen Mitarbeiter: V. Trucksystem. = Besteht ein Zwang zur Entnahme von Arbeitsmaterialien?(§ 115) Welcher Art sind die Materialien? Ist der Preis höher als bei Bezug aus anderen Quellen? Ist eine Verabredung über die Entnahme von Materialien getroffen?(§ 117) Ist eine Kantine vorhanden? Besteht ein Zwang zur Entnahme von Lebensmitteln aus derselben? (§ 115) VI. Lohnzahlung und Fabrikordnung. An welchem Tage erfolgt Berechnung der Löhne? M = Auszahlung= Ist eine Fabrikordnung vorhanden?(§ 134 a) = Ist ein Arbeiterausschuß vorhanden?(§ 134b) In welcher Höhe werden Strafgelder erhoben?(§ 134b) VII. Sonstige Fragen. Erfolgt die Ausfertigung von Arbeitsbüchern(§ 107) und Arbeitszeugnissen.(§ 113) ordnungsgemäß? Ist der Fabrikant im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte?(§ 106) Ist der Fabrifinhaber oder dessen Stellvertreter bereits wegen Uebertretung der Gewerbeordnung bestraft? Bemerkungen: Die Anstellung weiblicher Fabrikinspektoren und Ausdehnung der Gewerbeaufsicht auf die Hausindustrie forderte der dritte Rongreß der in der Tertilindustrie beschäftigten Arbeiter und Arbeiterinnen Deutschlands, der am 11. April in Gera tagte. Die Erfüllung dieser Forderungen ist für die Arbeiterschaft der Textilindustrie von hoher Bedeutung. Frauenarbeit und Hausindustrie spielen in der Textilindustrie eine hervorragende Rolle und sind von wesentlichem Einfluß darauf, daß die Arbeitsbedingungen vielfach sehr traurige sind, daß die gewerkschaftliche Organisation der betreffenden Arbeiterschichten nur sehr langsame Fortschritte macht. Seit Jahren schon haben die Tertilarbeiter und Tertilarbeiterinnen auf Kongressen und in Versammlungen die Anstellung weiblicher 71 Fabrikinspektoren und die Unterstellung der Hausindustrie unter die Gewerbeaufsicht gefordert. Es ist kennzeichnend für den schroffen Gegensatz zwischen der deutschen Sozialpolitik von oben und den Interessen und Wünschen der Arbeiterklasse, daß von diesen Forderungen die Regierungen von Ländern keine Notiz nehmen, die wie Preußen und vor allem Sachsen eine hoch entwickelte Textilindustrie besitzen. Es sind dies die nämlichen Länder, wo die durch die Polizei in allen Versammlungen vertretene Staatsgewalt ein ungemein feinhöriges Ohr für jedes unvorsichtige Wort, jede kühne Kritik seitens der Umstürzler" zeigt, ebenso für Forderungen nach Arbeitertruß und Unternehmerschutz. Bekanntlich ist die hartnäckigste Schwerhörigkeit die der Leute, die nicht hören wollen. " Die Einsetzung weiblicher Gewerbeaufsichtsbeamten forderte der Schweizer Gewerkschaftskongreß, der am 11. April in Solothurn tagte. Das Verlangen nach weiblichen Fabrikinspektoren wird immer allgemeiner und nachdrücklicher geäußert. Weibliche Vertrauenspersonen, welche die Beschwerden der Arbeiterinnen sammeln und der Fabrikinspektion übermitteln, sind seitens der gewerkschaftlich organisirten Arbeiter in mehreren Städten Württembergs aufgestellt worden. Für Stuttgart wurden drei weibliche Vertrauenspersonen ernannt; für Göppingen und Reutlingen je zwei; für Calw, Heidenheim und Ludwigsburg je eine. Die Genannten gehören ausnahmslos den Kreisen des werkthätiges Volkes an; es sind meist Arbeiterfrauen, die zum Theil dem Erwerb nachgehen müssen oder früher erwerbsthätig waren und in der Folge die Verhältnisse der Arbeiterinnen gründlich kennen. Leider konnten noch nicht in allen Bertrauenspersonen aufgestellt werden. Bekanntlich funktioniren in Industrieorten, wo zahlreiche Arbeiterinnen beschäftigt sind, weibliche mehreren anderen württembergischen Städten, der Anregung der Regierung bezw. der Fabrikinspektion entsprechend, Diakonissinnen und barmherzige Schwestern als Vertrauenspersonen. Der Mißerfolg des Versuchs, Beauftragte bürgerlicher Frauenvereine in Baden als Vertrauenspersonen zwischen Arbeiterinnen und Fabrikinspektoren zu verwenden, erhellt wie aus dem vorjährigen, so aus dem letzten Bericht des badischen Fabrikinspektorats. Es heißt daselbst:" Bis jetzt haben sich nur ganz vereinzelt Arbeiterinnen an die zu einer Rücksprache bereiten Damen ge= wandt, deren Namen öffentlich bekannt gegeben worden waren. In einer größeren Stadt kamen im Anfange nur Arbeiterinnen, die um öffentliche Unterstützung anhielten. Dann suchte aber auch die eine oder die andere Arbeiterin dort Rath und Belehrung, allerdings aber nicht in Dingen, die mit ihrem Arbeitsverhältniß zusammenhingen. So wurde der Wunsch geäußert, das Kochen und Bügeln erlernen zu dürfen. Es ist möglich, daß aus dem gemachten Anfange allmälig eine auf einem anderen Gebiete liegende erweiterte Fürsorge des Frauenvereins speziell für Arbeiterinnen und besonders für die alleinstehenden Arbeiterinnen hervorgeht, und daß damit der hier im Auge gehabte besondere Verkehr aufgegeben wird.... Es ist auch nicht völlig ausgeschlossen, daß sich auf diesem Boden allmälig ein gegenseitiges Verständniß für den Einfluß der Einzelheiten des Arbeitsverhältnisses auf die wirthschaftliche und sittliche Lage der Arbeiterbevölkerung herausbildet. Solchen weiteren Fortschritten steht unter anderem auch die ablehnende Haltung eines Theiles der Arbeiterpresse entgegen. Diese Haltung hat ihren Grund lediglich darin, daß die Forderung der Anstellung weiblicher Aufsichtsbeamten zur Zeit noch nicht für erfüllbar gehalten wird, und daß man gegen jeden einstweiligen Erfolg dieser Organe Front macht. Gerade von dem Standpunkte eines Schutzes der besonderen Interessen der Arbeiterinnen aus sollte der genannte Versuch unterstützt werden. Denn wenn es sich bei vielseitiger Inanspruchnahme der angebotenen Ansprüche zeigen sollte, daß der geschaffene Ersatz kein ausreichender ist, würde hierin der wirksamste Antrieb für das Vorgehen mit der Einrichtung weiblicher Aufsichtsbeamten liegen, während andererseits aus dem ablehnenden Verhalten geschlossen werden könnte, daß die Arbeiterinnen auch von dem Verkehr mit weiblichen Beamten sich fernhalten würden. Der Arbeiterschaft kann aber der Vorwurf nicht erspart werden, daß sie sich in dieser Frage lediglich ablehnend verhielt, und daß sie nicht einmal den Versuch zu positiver Thätigkeit machte. Sie hätte z. B. der von dem Frauenverein aufgestellten Vertrauensperson, Personen ihres Vertrauens entgegenstellen sollen. Wir würden bei jedem Versuche, selbstthätig in die Vervollkommnung der in Rede stehenden Zustände einzugreifen, wohl kaum unsere Mit hilfe versagt haben. Als ein großer Mangel der getroffenen Einrichtung muß es aber bezeichnet werden, daß sie bis jetzt nur in einigen größeren Städten getroffen werden konnte. Schon aus diesem Grunde kann sie allerdings bis jetzt keinen Erfolg für die sich auf das ganze Land gleichmäßig erstreckende Thätigkeit weiblicher Beamten bieten. Auf der anderen Seite muß aber aus den bisherigen Erfahrungen geschlossen werden, daß auch bei Ausdehnung der Einrichtung auf andere Orte an diesen ihre Benützung ebenfalls eine verschwindend geringe sein würde." Es überrascht uns, daß Dr. Wörrishofer den Grund für die ablehnende Haltung der Arbeiterpresse gegenüber der versuchten Halbheit lediglich darin erblickt, daß die Forderung auf Anstellung von weiblichen Gewerbeaufsichtsbeamten nicht erfüllt worden ist. Das Warum der Abweisung ist wiederholt betont worden und mit Händen zu greifen. So klar tritt es zu Tage, daß es, wie Dr. Wörrishofers Ausführungen bestätigen, die Haltung der Arbeiterinnen gegenüber den bürgerlichen Schutzdamen bestimmt. Und diese Haltung wurde sicher weit weniger durch die Bewerthung der Neuerung seitens der Arbeiterpresse veranlaßt die leider noch nicht in die Masse der Arbeiterinnen dringt als durch deren instinktiv richtiges Klassengefühl von dem unüberbrückbaren Interessengegensatz zwischen Ausbeutern und Ausgebeuteten. Die Arbeiterinnen sind überzeugt, daß die Frauen und Töchter, die Verschwägerten und Befreundeten der tapitalistischen Plusmacher den ausgebeuteten Proletarierinnen nicht zu ihrem Rechte gegenüber den Gesetzesverächtern, nicht zu besseren Arbeitsbedingungen verhelfen werden. Wie denn sagt das Sprichwort? Eine Krähe hackt der anderen die Augen nicht aus. Die Damen, deren bevorrechtete gesellschaftliche Lebensstellung in der Ausbeutung der arbeitenden Masse gründet, die durch viele materielle und persönliche Beziehungen mit den Herren Fabrikanten verknüpft, Bein von ihrem Bein, und Fleisch von ihrem Fleisch sind, diese Damen werden sich hüten aus Liebe für die„ ärmeren Schwestern" die Ausbeutergepflogenheiten ernstlich zu bekämpfen. Bestenfalls tritt bei ihnen gegenüber dem Geschick der Arbeiterinnen ein vages Mitgefühl an Stelle des Verständnisses, die Geneigtheit zu Wohlthaten an Stelle des entschlossenen Kampfes für das Recht. Es ist deshalb durchaus un gerechtfertigt, aus der abweisenden Haltung der Arbeiterinnen gegenüber den bürgerlichen Schutzdamen darauf zu schlußfolgern, daß sie sich auch vom Verkehr mit den weiblichen Beamten fernhalten würden." Wenn auch das Wort gilt die Berichte vieler norddeutscher Fabrikinspektoren bestätigen es daß das Kleid nicht den Mönch macht, so setzen doch die Arbeiterinnen von vornherein seitens der Beamtin ein höheres Maß von Unparteilichkeit bei Beurtheilung der einschlägigen Verhältnisse und Erfüllung ihrer Amtspflichten voraus, als seitens bürgerlicher Damen bei Uebung einer neuen Form des Wohlthätigkeitssports. Die Beamtin erscheint ihnen als eine Vertreterin des Staats, der im Interesse der Allgemeinheit den gesetzlichen Schutz festgelegt hat und nicht, wie die bürgerliche Dame, als eine Vertreterin der Klasse, deren rücksichtslose Profitgier den gesetzlichen Schutz nöthig macht. Die Arbeiterinnen wissen auch, daß nicht das Belieben, sondern die Pflicht über das Maß der Leistungen der Beamtin entscheidet und wenigstens zu einem Minimum des Eintretens für die proletarischen Interessen zwingt. Endlich darf die Beamtin nicht abwarten, ob die Arbeiterinnen mit ihren Beschwerden sich ihr vertrauensvoll nahen. Sie ist vielmehr verpflichtet, selb= ständig forschend den Mißständen in Arbeits- und Existenzbedingungen nachzugehen und kann durch ihre gewissenhafte Amtsthätigkeit das Vertrauen der Arbeiterinnen erwerben. " Dr. Wörrishofer erhebt den Vorwurf, daß die organisirte Arbeiterschaft selbst nicht einmal den Versuch zu einer positiven Thätigkeit in der Richtung gemacht hat. Wir erinnern daran, daß bereits vor mehr als zwei Jahren die„ Gleichheit" zu einem diesbezüglichen Vorgehen aufforderte. Sie legte den gewerkschaftlich organisirten Arbeitern nahe, den Kartellen, Beschwerdekommissionen 2c., die mit dem Verkehr zwischen Arbeiterschaft und Fabrikinspektion betraut sind, ein weibliches Mitglied zuzugesellen, mit der besonderen Aufgabe, die Beschwerden der Arbeiterinnen zu sammeln und zu übermitteln. Die Generalkommission der deutschen Gewerkschaften" hat den Vorschlag warm befürwortet. Trotzdem und obgleich die Nothwendigkeit und Zweckmäßigkeit der Einrichtung auf der Hand liegt, ist der Anregung nur an wenigen Orten, wie in Berlin, Apolda 2c., die That gefolgt. Gewiß ist zweierlei mit maßgebend dafür. Zunächst die geringe Zahl der gewerkschaftlich organisirten Arbeiterinnen, und die noch geringere Zahl derselben, die innerhalb der Organisationen ihre besondere Interessen stetig nachdrücklichst vertreten. Des Weiteren die Furcht der Arbeiterin, sich beim Unternehmer„ mißliebig" zu machen und als„ Aufhegerin" das kärgliche Brot zu verlieren. Aber trotz alledem können die gewerkschaftlich organisirten Arbeiter von einer gewissen Lauheit in Sachen der nöthigen Neuerung nicht freigesprochen werden. Hoffentlich geschieht in Zukunft mehr. Dr. Wörrishofer betont, daß das badische Fabrikinspektorat dem einschlägigen Vorgehen wohl kaum seine Mitwirkung versagt hätte. Das Gleiche darf von den meisten süddeutschen Fabrikinspektoren vorausgesetzt werden. Aber zu vergessen ist nicht, daß 72 Berantwortlich für die Redaktion: Fr. Klara Zetkin( Eißner) in Stuttgart. mehrere norddeutsche Beamte den Verkehr mit den Beauftragten der organisirten Arbeiter zurückgewiesen haben. Summa Summarum erweisen Dr. Wörrishofers Ausführungen das klägliche Fiasko des Versuchs, den Arbeiterinnen den gewährten gesetzlichen Schutz durch bürgerliche Schutzdamen sichern zu wollen, statt durch staatliche weibliche Beamte und durch proletarische weibliche Vertrauenspersonen. Frauenbewegung. Für das Recht der Frauen, Medizin zu studiren und als Aerztinnen zu praktiziren, und zwar unter den gleichen Bedingungen wie die Männer, trat der sozialdemokratische Abgeordnete Baudert im Weimarischen Landtag nachdrücklichst ein. Zur Begründung seiner Forderung verwies er u. a. auf mehrere im Lande vorgekommene Standalaffären, bei denen Aerzte die traurige Hauptrolle spielen und die es als dringend nöthig erscheinen lassen, daß Frauen sich von Geschlechtsgenossinnen ärztlich behandeln lassen können. * Ein Frauengymnasium in China. Einflußreiche Frauen in Shanghai haben den Plan gefaßt, ein Gymnasium für chinesische Mädchen auf moderner Grundlage ins Leben zu rufen. Bereits sind die Statuten veröffentlicht worden.§ 1 derselben bestimmt, daß die Schule auf der Grundlage der Religion des Konfuzius zu errichten ist. Weiter erklärt derselbe, um das große Erziehungssystem für das schwächere Geschlecht, welches während der drei Dynastien" früher in Anwendung war, wieder herzustellen und die Bildung des Volkes im Allgemeinen zu heben, ist es nothwendig, daß den Frauen dieselben Rechte, wie dem anderen Geschlecht verliehen werden". Die Statuten verlangen, daß die Hochschule in klösterlicher Weise unter gänzlichem Ausschluß der Betheiligung von. Männern funktioniren soll. Nur Frauen dürfen sie auch finanziell unterstützen, und bis zu den Dienstboten herab soll kein Mann im Dienste der Schule verwendet werden. Den chinesischen Mädchen, welche den Schulkursus mit Erfolg zurückgelegt haben, werden Diplome als Aerztinnen oder Advokatinnen in Aussicht gestellt. Am interessantesten aber ist§ 10, welcher erklärt:„ Das Fußverbinden ist eine üble Sitte, deshalb sollen Mädchen, welche in die Schule eingetreten sind, einander anhalten, die Fußbinden abzunehmen. Vorläufig werden sowohl Mädchen mit verbundenen wie mit nicht verbundenen Füßen aufgenommen werden, aber nach einigen Jahren sind Mädchen mit verbundenen Füßen nicht mehr zuzulassen." * Frauen als Kanzleibeamte im russischen Marinereffort. Dem Verweser des russischen Marineministeriums war in einer vom Baren bestätigten Resolution des Ministerkomites das Recht überlassen, zu bestimmen, in welchen Zweigen und in welcher Anzahl 2c. Frauen in den Kanzleien des Marineressorts angestellt werden können. Der Verweser des Marineministeriums hat nun bestimmt, daß Frauen nur als Kontorbeamtinnen und Schreiberinnen in den Kanzleidepartements angestellt werden können, deren Vorgesetzte die Verwendung von Frauen für nützlich halten. Nur 10 Prozent aller Kontorbeamten dürfen jedoch Frauen sein. * Die erste österreichische Gymnasiallehrerin. Dieser Tage hat eine junge Desterreicherin, Fräulein Josephine Kamerling, ihre Mittelschullehrerprüfung mit sehr gutem Erfolg abgelegt. Fräulein Kamerling hat nach der im Jahre 1891 in Desterreich durchaus mit Auszeichnung abgelegten Matura, an der Züricher und Wiener Universität studirt, und wandte sich nach Absolvirung ihrer Studien an das Unterrichtsministerium mit einem Gesuch um Zulassung zur Lehramtsprüfung für Gymnasien. Lehramtsprüfung für Gymnasien. Nach der schriftlichen Prüfung erfolgte am 1. März die mündliche Prüfung. Die junge Gymnasiallehrerin gedenkt ihrem Beruf an einer Lehrerinnenbildungsanstalt oder an dem Krakauer Mädchengymnasium obzuliegen. Quittung. Für den Agitationsfonds von den Leipziger Genossinnen 38 Mark durch Genossin Jäger erhalten zu haben bescheinigt dankend. April 1898. Frau M. Wengels Vertrauensperson. Berlin O, Fruchtstraße 30, Quergeb. 2 Tr. Druck und Berlag von J. H. W. Diez Nachf.( G. m. b. H.) in Stuttgart.