Nr. 10. Die Gleichheit. 8. Jahrgang. Beitschrift für die Intereffen der Arbeiterinnen. Die„ Gleichheit" erscheint alle 14 Tage einmal. Preis der Nummer 10 Pfennig, durch die Post( eingetragen unter Nr. 2970) vierteljährlich ohne Bestellgeld 55 Pf.; unter Kreuzband 85 Pf. Jahres- Abonnement Mt. 2.60. Stuttgart Mittwoch, den 11. Mai 1898. Nachdruck ganzer Artikel nur mit Quellenangabe gestattet. Inhalts- Verzeichniß. An die Genossinnen! An die Frauen und Mädchen des werkthätigen Volkes! Vom Mißbrauch der Kinderarbeit. Von M. Kt. Aus der Bes wegung. Der gesetzliche Schutz des Wirthschaftspersonals in Zürich. Von D. Zinner- Winterthur. Feuilleton: Die Reinen. Von Dorothee Goebeler. Notizentheil von Lily Braun und Klara Zetkin: Weibliche Fabrikinspektoren. Frauenarbeit auf dem Gebiete der Industrie, des Handels und Berkehrswesens. Arbeitsbedingungen der Arbeiterinnen. Frauenstimmrecht. Frauenbewegung. An die Genossinnen! An die Frauen und Mädchen des werkthätigen Volkes! In wenig Wochen finden die Wahlen zum deutschen Reichstag statt. Sinnenfälligft erinnern sie Euch daran, daß die deutschen Frauen politisch Rechtlose sind. Der Ausfall der Wahlen ist von höchster Wichtigkeit für die Entwicklung des politischen Lebens in Deutschland. Er wird ganz wesentlich mit darüber bestimmen, ob die Gestaltung unserer politischen Verhältnisse für die nächste Zukunft im Zeichen des Fortschritts und der Freiheit steht, oder aber im Zeichen der Reaktion; ob die Interessen und Forderungen der enterbten Masse die gebührende Berücksichtigung finden, oder ob wie in den letzten Jahren so gut wie ausschließlich der Appetit und der Wille kleiner einflußreicher Klüngel von Besitzenden und selbstherrliche Neigungen das öffentliche Leben beherrschen werden. Wie immer die Entscheidung fällt: die Interessen der proletarischen Frauenwelt werden durch sie aufs Tiefste berührt. Aber als Frauen besitzen die deutschen Proletarierinnen nicht das Recht, durch den Stimmzettel unmittelbar gestaltend am Ausbau der politischen Zustände mitzuarbeiten. Wenn die Frauen jedoch auch politisch Recht lose sind, so sind sie doch keineswegs politisch Machtlose. Ebenso thöricht und verwerflich wäre es deshalb, wollten die aufgeklärten Proletarierinnen zu der Ungerechtigkeit des Gesetzes die Schmach der Interesselosigkeit, der Unthätigkeit fügen. Versagt ihnen das Gesetz die Abgabe des Stimmzettels, so vermag es ihnen doch feineswegs die energische Bethätigung im Wahlkampfe zu wehren. Welch' bestimmenden Einfluß die politisch rechtlosen Frauen auf den Ausfall der Wahlen ausüben können, das zeigt das Beispiel der englischen Frauenrechtlerinnen und der christlich- sozialen oder richtiger antisemitischen Frauen in Wien. Genossinnen, Frauen und Mädchen des werkthätigen Volkes! Wie früher so werdet Ihr es bei den bevorstehenden Wahlen an Eifer, Muth, Opferfreudigkeit und Begeisterung nicht fehlen lassen. Ihr wißt, daß Ihr Eure ureigensten Interessen vertheidigt, indem Ihr im Wahlkampf für Eure Jdeale und für deren politische Vorfämpferin wirkt: für die Sozialdemokratie. Zwingender als je erheischen es die Umstände, daß Ihr Euch als zielbewußte Stäm pferinnen Eurer Klasse bethätigt. Denn unzweideutiger und schärfer als je ist es der Klassenkampf zwischen Reich und Arm, ist es das gewaltige geschichtliche Ringen zwischen Kapital und Arbeit, das den Charakter des tobenden Wahlkampfes prägt. Genoffinnen, Schwestern, die Peitschenhiebe des proletarischen Klassenelends haben Euch als Proletarierinnen und als Frauen zum Bewußtsein Eurer Lage, zur Erkenntniß Eurer Rechtsforderungen erweckt und in das rechte Lager getrieben. Buschriften an die Redaktion der Gleichheit" sind zu richten an Fr. Klara Bettin( Gißner), Stuttgart, RothebühlStraße 147, III. Die Expedition befindet sich in Stuttgart, Furthbach- Straße 12. trog Gedenkt, daß Ihr in privatrechtlicher Beziehung wesentlicher Verbesserungen Eurer Stellung, welche das neue bürgerliche Gesetzbuch gebracht hat Minderberechtigte, ja vielfach Rechtlose seid. Erinnert Euch insbesondere, daß die verheirathete Frau noch immer dem Mundium, der eheherrlichen Vogtei des Mannes untersteht, daß die Mutter nicht gleiche elterliche Rechte mit dem Vater genießt. Bergeßt nicht der blutigen Sorgen, der bitteren Schmach, welche das bürgerliche Recht durch seine unwür digen, ungerechten Bestimmungen, die unehelichen Kinder und ihre Mütter betreffend, über Tausende Eurer Schwestern und deren unschuldige Kleine bringt. Kämpft dafür, daß die politische Rechtlosigkeit des weiblichen Geschlechts endlich beseitigt wird, daß die Frau zur Freiheit des Ausgebeutetwerdens das unbeschränkte Vereins- und Versammlungsrecht erhält, daß der Staat ihr zur Zahlpflicht das Wahlrecht zuerkennt. Dringend bedürft Ihr der politischen Rechte, um Euch gegen die kapitalistische Profitgier schüßen, um für Eure volle Befreiung gegen die kapitalistische Ordnung kämpfen zu können. Vertheidigt Eure Interessen als Proletarierinnen! Noch immer harrt Ihr des wirksamen gesetzlichen Schußes, den Ihr beanspruchen müßt, um Eures lebendigen Menschenthums willen, um Eurer Kinder, Eurer Angehörigen willen. Mächtig regt sich der Bildungsdrang in Eurer Brust. Darum mehr Muße, höherer Lohn, günstigere Arbeitsbedingungen für Euch; für Euch auch alle Bildungsmittel, um Geist, Gemüth, Charakter und Sinne harmonisch und frei zu entfalten. Ihr sehnt Euch nach einem geistig- sittlichen Zusammenleben, Zusammenwachsen mit dem Gatten. Die Stimme Eures Herzens fordert gebieterisch treueste Erfüllung der Mutterpflichten. Wie ein Schwert geht es durch Eure Seele, daß Ihr Euer Fleisch und Blut so oft unbetreut, dem Zufall preisgegeben daheim lassen müßt, während die Armuth Euch an die Berufs= arbeit schmiedet. arbeit schmiedet. Darum Beschränkung der Ausbeutungsfreiheit des Kapitals, auf daß Ihr auch als Gattinnen und Mütter Euch auszuleben vermögt. Es verlangt Euch nach Eurem Theil an Rechten und Pflichten der Allgemeinheit der Klassengenossen gegenüber. Und auch dieses Euer Verlangen lockt die Forderung auf Eure Lippen: Schutz der Arbeit gegen die lebermacht des Unternehmerthums. Die Humanität, die Wissenschaft, ja selbst die kühle, berechnende Vernunft haben für Eure Forderungen gesprochen. Und doch hat Euch die bürgerliche Mehrheit der Gesetzgeber bis jetzt statt des Brotes des Arbeiterschußes den Stein des Arbeitertruges gereicht. Mit der reaktionären Regierung im Bunde ist sie dagegen jederzeit für den schamlosesten Unternehmerschutz zu haben. Breite Schichten der proletarischen Frauenwelt die weiblichen Dienstboten und ländlichen Taglöhnerinnen boten und ländlichen Taglöhnerinnen seufzen wie ihre Schicksalsgenossen Dank der mittelalterlichen Gesindeordnungen unter einer Ausnahmestellung, welche sie fast wehrlos ihren Herren ausliefert, sogar ohne die dürftigen Rechte, welche den Industriearbeiterinnen zuerkannt sind. Und doch verlangen die schloßgesessenen Krautjunker weitere Maßregeln zum Zwecke der Fesselung und Auspowerung der ländlichen Arbeitermassen. Drückend, als Mehrer der Sorgen empfinden die Frauen des werkthätigen Volkes die hohen Preise der Lebensbedürfnisse. Jede Steigerung derselben zwingt sie zu härteren Entbehrungen, hat schwärzere Noth im Gefolge. Nichtsdestoweniger belasten Zölle und Steuern die unentbehrlichsten Konsumartikel und steigern künstlich die Preise von Getreide, Mehl, Brot, Butter, Fleisch, Zucker, Kaffee 2c. Die breite Masse trägt die Lasten unserer Steuerpolitik, die Reichen dagegen werden geschont, ja mit millionenhohen Liebesgaben bedacht. Hunderte und Aberhunderte von Millionen werden auf dem Wege der indirekten Besteuerung aus der Armuth des Volkes herausgepreßt. Allein es mangelt dem Staate an Mitteln, in einer der Kultur des neunzehnten Jahrhunderts würdigen Weise für die Alten, Schwachen und Kranken des werkthätigen Volkes zu sorgen, der Kindheit und Jugend alle materiellen und geistigen Vorbedingungen für eine gesunde Entwicklung zu bieten. Die Tochter ist Zeuge des sorgenbeschwerten Lebensabends von Vater und Mutter, von deren hartem Ar beitsleben die Furchen des Gesichts, die Schwielen der Hand erzählen. Die Mutter muß das Martyrium tragen, die Fähigkeiten ihrer Kinder welken und verkrüppeln zu sehen. Für die Zwecke des kultur- und volksfeindlichen Militarismus werden dagegen Riesensummen auf Riesensummen verpulvert. Der Kapitalistenstaat bedarf der Soldaten zum Schutze der Geldsacksinteressen im Ausland und mehr noch zur Darniederhaltung des inneren Feindes. Die Ausgaben für die deutsche Flotte drohen fortab ins Uferlose zu steigen. Den Besitzenden und Herrschenden gilt es, das Evangelium von der gepanzerten Faust den Völkern aufzuzwingen und Flottenpromenaden für Helden zu organisiren, welche sich Lorbeeren um die junge Stirn flechten möchten. Es gilt ihnen eine abenteuerliche Kolonialpolitik zu fördern, deren Nutznießer kleine Kreise von Reichen und Sehrreichen sind, deren Lasten aber die Masse des Volkes zu tragen hat. Mit den steigenden Rüstungen zu Wasser und zu Lande werden nicht blos die Gutsteuern des Volkes immer härter, auch die Blutsteuer lastet schwerer und schwerer. Militarismus und Marinismus legen Beschlag auf den letzten Mann, wie auf den letzten Groschen. Welche sorgenvolle, schmerzensreiche Aussicht für die proletarischen Frauen! Die Besitzenden und Herrschenden aber sind mit dem Grad der Ausbeutung und Knebelung der werkthätigen Masse noch nicht zufrieden. Die Agrarier planen einen Beutezug größten Stils auf die Taschen der Steuerzahler. Die Jndustriebarone sehnen sich nach ungezügelter Ausnutzung und bedingungslosen Unterwerfung ihrer Arbeitskläfte. Den Reaktionären aller Schattirungen erscheint deshalb als Ziel aufs Innigste zu wünschen die Erdrosselung der Koalitionsfreiheit und des allgemeinen, gleichen, direkten und geheimen Wahlrechts. Proletarierinnen, seid eingedenk, durch welch' spitzfindige und gewaltthätige Rücken und Tücken Büttelallmacht, Juristenweisheit und Geldsacksgewalt Euch schon gegenwärtig die Koalitionsfreiheit illusorisch zu machen verstehen. Seid eingedenk, daß Ihr, die Ihr fremdem Reichthum frohndet, dadurch einer Eurer besten Waffen im Kampfe gegen das Ausbeuterthum beraubt seid. Ihr, in denen die Elkenntniß lebt, daß auch die Frau Bürgerrechte besitz!» und Bürgerpflichten erfüllen muß, gedenkt, wie tief Ihr es empfindet, daß Euch die wuchtigste Waffe im Kampfe für Eure Befreiung fehlt: das Wahlrecht. Der Triumph der Reaktion bedeutet, daß die Verwirklichung Eurer politischen Rechtsforderungen in unabsehbare Ferne gerückt wird. Die Beseitigung der Koalitionsfreiheit und die Verkümmerung des Wahlrechts rauben Euren männlichen Angehörigen das beste Rüstzeug, ihre und Eure Interessen zu schirmen, den Kampf für Brot und Freiheit für sich selbst, für Euch und Eure Kinder zu führen. Und mit der Arbeiterklaffe wird in Deutschland die einzige Macht geknebelt, die jederzeit ernstlich und rückhaltslos für die Gleichberechtigung des weiblichen Geschlechts eingetreten ist und eintritt. Die Sozialdemokratie ist die einzige Partei in Deutschland, welche die Forderung der Gleichberechtigung des weiblichen Geschlechts in ihr Programm aufgenommen hat. Sie allein steht jederzeit auf der Schanze, wenn es gilt, für die Rechte der Frau als Person und als Staatsbürgerin einzutreten. Jederzeit hat sie das Recht der Frau auf Bildung vertheidigt. Als gleichberechtigte Mitstreiterinnen nimmt sie die Frauen in ihre Reihen auf. Die übergroße Mehrzahl der bürgerlichen Abgeordneten steht dagegen den Forderungen der Gleichberechtigung des weiblichen Geschlechts in beschränkt zopfiger Feindschaft gegenüber. Nur vereinzelt finden sich unter ihnen laue Vertheidiger und Freunde schwächlicher Reformen zu Gunsten der Frauen. Und weiße Raben sind die bürgerlichen Abgeordneten, die für die politischen Rechte des weiblichen Geschlechts eintreten. Und wo sind im bürgerlichen Lager die energischen, selbstlosen Vertheidiger der proletarischen Interessen der werkthätigen Frauenwelt? Wo find die bürgerlichen Politiker, die jederzeit unbeugsam gegen Kapitalsgewalt für Arbeiterinnenrecht streiten? An ihren Thaten sollt Ihr sie erkennen, nicht an ihren Reden! Die nämlichen Herren, die der Frau als Gattin und Mutter die höchsten Loblieder singen, haben sich mit äußerster Energie dagegen gewehrt, mit dem Achtstundentag den arbeitenden Frauen die Möglichkeit zu geben, etliche Tagesstunden treulich Mutterpflichten zu erfüllen und den häuslichen Geschäften nachzugehen. Die nämlichen Politiker, deren Lippen vom Lob des„Ewig-Weiblichen" überfließen, haben nicht einen Finger gerührt, um das„Ewig-Weibliche" der Ziegelarbeiterinnen wirksam zu schützen. Deshalb Genossinnen, Frauen und Töchter des werkthätigen Volkes, muß Eure Losung für Eure Thätigkeit beim Wahlkampf nicht nur lauten: Gegen die Reaktion, sondern weiter: Für die Sozialdemokratie. Sie allein ist die Partei, die sich nicht damit begnügt, zu Gunsten des weiblichen Geschlechts und der Arbeiterklasse die bürgerliche Gesellschaft reformircn zu wollen, sondern die zum Zwecke der vollen Befreiung der Frau und des Proletariats die Gesellschaft zu revolutioniren strebt. Eure Ketten als Frauen und als Proletarierinnen will sie nicht blos leichtern, sie wird sie vielmehr für immer brechen. Denn die Sozialdemokratie— und nur sie allein— kämpft für eine Gesellschaftsordnung, in welcher zusammen mit dem Privateigenthum an den Arbeitsmitteln und der Ausbeutung des Menschen durch den Menschen die Ursache schwindet von der Knechtung der Frau durch den Mann, von der Knechtung der Proletarierin durch den Kapitalisten. Nur die Verwirklichung der sozialdemokratischen Ziele vermag die Konflikte zu lösen, welche die gesetzliche Gleichberechtigung der Geschlechter in der bürgerlichen Gesellschaft zur Folge hat. Einzig und allein eine sozialistische Ordnung der Dinge verbürgt allen Frauen die Möglichkeit, sich zum Vollmenschen entwickeln, sich als Vollmenschen ausleben zu können. Darum auf zum Wahlkampf, Genossinnen, Schwestern! Auf zum Kampf für den Sieg der Sozialdemokratie, der einen Schritt weiter bedeutet auf den Weg zu Eurer Befreiung. Eine Jede von Euch sei eine zielbewußte Kämpferin, eine Jede von Euch werde zur Agitatorin. Werbt im Familienkreise und in der Werkstatt, unter Freunden und Fremden den sozialistischen Idealen neue Bekenner und Bekennerinnen. Sorgt dafür, daß Eure männlichen Angehörigen, daß Eure Freunde und Bekannten dem Wahlkampf ihr volles Interesse zuwenden, daß sie ihr Wahlrecht ausüben und einem wahren Volksvertreter, einem Sozialdemokraten, ihre Stimme geben. Klärt die Rückständigen auf, feuert die Lauen an, rüttelt die Pflichtvergessenen wach, treibt die Zögernden und Saumseligen in den Kampf. Geht in die Versammlungen und lernt und lehrt. Beweist, daß auch die Proletarierinnen nicht blos frohnden und leiden, sondern wissen und handeln. Auch im weiblichen Proletariat fangen die Sklaven an, sich zu zählen und zu kämpfen. Seid eingedenk, daß zum Kriegführen Munition gehört, daß der Wahlkampf bedeutende Mittel erfordert. Das Kapital zwingt Euch so oft zum Darben, auf daß sein Profit sich mehre. Nun zeigt, daß Ihr freiwillig gern entbehrt, wenn es sich um die Ver- theidigung Eurer Interessen handelt, wenn es den Kampf für Eure Ideale gilt. Helft den Genossen bei den hunderterlei praktischen Arbeiten, welche der Wahlkampf mit sich bringt. Keine Arbeit dünke Euch niedrig und unwichtig. Auch das klein Erscheinende kann für den Ausgang der Schlacht von Bedeutung sein. Thue Jede von Euch rückhaltsloS, aufopfernd ihre Pflicht, wie sie dieselbe in der Vergangenheit gethan. Legt Zeugniß dafür ab, daß Ihr, die politisch Rechtlosen, Ihr, die sozial Enterbten und Geknechteten politisch reif seid. Heraus aus engen Zimmern, aus Werkstätten, hochschlotigen Fabriken und glänzenden Läden, Ihr Frauen und Mädchen all, die Ihr volles Menschenthum erstrebt. Vorwärts an die Arbeit! Vorwärts zum Kampf! Vorwärts zum Siege mit dem Rufe: „Es lebe die Sozialdemokratie!" Frau M. Wengels, vertranensperson. Nie Redaktion der„Gleichheit". Dom Mißbrauch der Kinderarbeit. Die gewerbsmäßige Nebenbeschäftigung von Schulkindern hat im Laufe der Zeit eine solche Fülle von Mißständen erzeugt, daß nunmehr auch die deutsche Lehrerschaft beginnt, sich eingehend mit derselben zu beschäftigen. Schon der letzte deutsche Lehrertag in Hamburg sah sich genöthigt, die Frage aufzuwerfen:" In welcher Richtung und in welchem Umfange wird die Jugenderziehung durch gewerbliche und landwirthschaftliche Kinderarbeit geschädigt?" Der Hamburger Lehrertag hatte mit dieser Frage die Erhebung von selbständigen Nachforschungen der Lehrer bez. der Kinderarbeit anregen wollen. Die Ergebnisse dieser sehr verdienstlichen Erhebungen sollen dem zu Pfingsten dieses Jahres zusammentretenden Lehrertag unterbreitet werden. Um die Sammlung von Material zu der nachgerade brennend gewordenen Frage der Kinderarbeit hat sich bereits seit einer Reihe von Jahren ein Volksschullehrer in Rigdorf- Berlin, Konrad Agahd, verdient gemacht. Einen Theil dieses interessanten Materials hat er kürzlich in Heft 9 und 10 der„ Sammlung pädagogischer Vorträge"* veröffentlicht. Gewiß ist die Volksschule in ihrer heutigen Gestalt weit davon entfernt, ein vollkommenes Erziehungsinstitut zu sein. Eine Menge von Umständen wirken zusammen, daß sie nicht ist, was sie sein sollte. Die Hauptursache ist auch hier der fehlende nervus rerum, der Mangel an ausreichenden Mitteln für die Ausgestaltung des Volksschulwesens. Für Kulturaufgaben haben wir bekanntlich kein Geld, weil der nimmersatte, kulturhemmende Militarismus wie ein brüllender Löwe umgeht und sieht, was er verschlinge. Wenn nun aber noch außerhalb des Schullebens liegende Uebelstände hinzutreten, wie die Kinderarbeit, dann wird die Erziehungskunst des tüchtigsten Pädagogen zum Kinderspott. Agahd zeichnet in seiner Arbeit mit wenigen, fräftigen Strichen Momentbilder aus dem Kinderelend. Er schildert den Kegeljungen, der bis spät in die Nacht, manchmal bis 3 Uhr Morgens, Kegel aufsetzt, Flaschen spült, Geschirr abträgt, bis er endlich todmüde, halb bezecht nach Hause schwanken kann. Er führt uns den Bäckerjungen vor, die kleine Straßenhändlerin, das in der Hausindustrie beschäftigte Kind, den Laufburschen, den„ Rollmops" u. s. w. Da giebt es Kinder, die Stunde für Stunde zwei schwarze Strichlein in die verschlungenen Goldbuchstaben eines zierlichen Monogramms zeichnen, die Düten kleben, Schrauben drehen, Putfedern machen u. s. w. Stunde um Stunde, Tag für Tag. Noch immer werden Schulkinder trotz der Verbote der Regierung bei Jagden als Treiber benutzt. Andere wieder müssen bis zur Erschöpfung auf dem Felde arbeiten, unbekümmert darum, ob die Sonne brennt oder der Boden durch Regengüsse aufgeweicht ist. So bleibt auch nach der Einschränkung der industriellen Kinderarbeit durch die Gesetzgebung noch genug Kinderelend übrig. Wie groß der Umfang der landwirthschaftlichen Erwerbsthätigkeit der Kinder ist, ergiebt sich z. B. daraus, daß von einer Schule mit 31 Kindern, sämmtliche 31 mit Tabakaufziehen, von einer Schule mit 294 Kindern 210 in der Kartoffel- und Kornernte, von einer Schule mit 56 Kindern 55 zum Hüten, von einer Schule mit 80 Kindern 66 in Torffultur und mit Gartenarbeit beschäftigt wurden. Nach Agahds Erhebungen besuchten in Rixdorf unter 600 findlichen Lohnarbeitern noch 135 die Unterstufe, in Hannover 243 Kinder die 5. bis 7. Klasse. In Halle an der Saale waren 40% der Beschäftigten unter 10 Jahre alt, bei der Hausindustrie sogar 56%. Charlottenburg besaß 470 Kinder, die im Alter von 5 bis 10 Jahren angefangen hatten, Geld zu verdienen, ein Junge sogar mit 4 Jahren. Für Charlottenburg liegt auch der statistische Nachweis vor, daß dort die jüngsten Rinder die schwerste Arbeit leisten mußten. Was die Dauer der Beschäftigung anlangt, so giebt es Kinder, die vor, zwischen und nach dem Unterricht beschäftigt werden. In einem Vorort Berlins arbeiteten( nach Agahd) 43% der Kinder im Winter 2 bis 3 Stunden, 20% sogar 3 bis 4 Stunden vor Beginn des Unterrichts.. Zum größten Theile sind dies Zeitungs- und Frühstücksträger. In Charlottenburg wurden 20 Knaben bereits vor 4 Uhr früh ins Joch gespannt. Aus den übrigen in dem Schriftchen Agahds angeführten Zahlen geht hervor, daß in dem genannten Orte allein 349 Knaben und 79 Mädchen zu einer Zeit dem Broterwerb nachjagen mußten, in der sich ihre vom Schicksal mehr begünstigten jugendlichen Mitbrüder und-Schwestern noch behaglich in den Bettchen strecken. Eine große Anzahl dieser Proletarierkinder hat aber damit * Die Erwerbsthätigkeit schulpflichtiger Kinder nebst Anhang mit Tabellen, Fragebogen und Schriftenwachweis von Konrad Agahd, F. Soenneckens Verlag. Berlin, Bonn, Leipzig. 75 ihre Arbeit noch nicht erschöpft. Kaum haben sie müde und abgespannt die Schule verlassen, so wartet neue Arbeit auf sie. Jedem fühlenden Menschen muß sich das Herz im Leibe zusammenkrampfen, wenn er hört, daß in Halle z. B. 8 Kinder 45-50 Stunden wöchent lich, 5 Kinder 50-60 und 1 Kind täglich 8-9 Stunden haben arbeiten müssen. In einem Berliner Vorort arbeitete ein Regeljunge 65 Stunden, ein anderes Kind sogar 72 Stunden wöchentlich. Das sind Zahlen, die zum Himmel schreien! Die allermeisten der armen Kleinen können sich nicht einmal am Sonntag Ruhe gönnen. Die Erfahrung hat gelehrt, daß sie gerade an diesem Tage noch mehr arbeiten müssen, als in der Woche. Alle, die an der Kinderausbeutung interessirt sind, behaupten natürlich, die für die Kleinen in Betracht kommenden Beschäftigungsarten seien so leicht, daß man sie faum als Arbeit bezeichnen könne. Nun, diese Kinderfreunde" würden mit solchen Aeußerungen ihrer leichtfertigen Oberflächlichkeit wohl vorsichtiger sein, wenn sie nur ein halb Dugendmal hintereinander 4 Treppen hinauf- und hinuntergeklettert wären. Zudem fann eine an sich leichte Beschäftigung durch ihre übermäßige Dauer aufreibend wirken. Die deutlichen Folgen der Ueberanstrengung der Kinder zeigen sich bei den Leistungen in der Schule, sowie in der körperlichen Entwicklung. Die größte Zahl der erwerbsthätigen Kinder ist während des Unterrichts matt, zerfahren und theilnahmlos. Schulversäumnisse und Zuspätkommen sind bei ihnen häufiger, als bei anderen Kindern. Die selbstverständliche Folge davon ist, daß solche Kinder in der Schule schlecht fortkommen und häufig nicht versetzt werden. Die körperliche Entwicklung des Kindes wird durch eine übermäßige Ausnutzung der jugendlichen Arbeitskraft entschieden gehemmt. Das leuchtet ohne Weiteres ein, wenn man sich vergegenwärtigt, daß noch eine ganze Reihe von gesundheitschädigenden Faktoren, als z. B. Schlafmangel und Unterernährung mit der Anstrengung zusammenwirken. Außer allem Zweifel stehen auch die moralischen Gefahren, die eine ganze Reihe von Erwerbsarten für die Kinder mit sich bringen. Die Kinder, welche Nachts mit Wachsstreichhölzern und Blumen in den Lokalen handeln, werden Zeugen der widerlichsten Szenen des großstädtischen Nachtlebens. Kegeljungen und„ Rollmöpse" gerathen leicht in die Gefahr, Trinker zu werden. Allen schlimmen Neigungen wird Thür und Thor geöffnet, wenn das Kind dem erziehlichen Einfluß des Hauses und der Schule durch die Erwerbsarbeit entzogen wird. 70 Prozent der in Plößensee inhaftirten jugends lichen Gefangenen waren früher als Kegel-, Frühstücksjungen u. s. w. erwerbsthätig und zwar schon seit dem 7. bis 9. Lebensjahre. Diese nackte, zahlenmäßige Angabe beweist am besten, wie verderblich die Erwerbsthätigkeit der proletarischen Jugend in sittlicher Beziehung zu wirken vermag. Es ist hohe Zeit, daß die Gesetzgebung sich der ausgebeuteten Kinder annimmt, die, durch die Noth ihrer armen Eltern gezwungen, so früh in den Kampf um die Existenz hinausgestoßen werden. Die Verantwortung für die oben geschilderten unmenschlichen Zustände trifft in erster Linie die heutige brutale Gesellschaftsordnung, welche Eltern zur Unbarmherzigkeit gegen ihr eigen Fleisch und Blut zwingt. Wenn sie will, kann aber auch die gegenwärtige, bürgerliche Gesellschaft schon einen großen Theil des Kinderelends beseitigen. Der Züricher Arbeiterschutz- Kongreß vom Jahre 1897 hat ihr den Weg dazu gewiesen, als er beschloß: Kindern unter 15 Jahren ist jede Lohnerwerbsthätigkeit zu verbieten. Bis zum vollendeten 15. Lebensjahr sind sämmtliche Kinder verpflichtet, die Volksschule zu besuchen. Vervollständigt wird diese Forderung durch andere Reformen, welche die Sozialdemokratie seit langem heischt: Unentgeltlichkeit des Unterrichts und der Lehrmittel, Errichtung von Schulkantinen und Verpflegung der bedürftigen Kinder auf Kosten der Gesammtheit. Ob die bürgerliche Gesellschaft genügende Einsicht besitzen wird, um so radikale Reformen einzuführen, steht nach allen bisherigen Erfahrungen billig zu bezweifeln. Wir werden uns dadurch jedoch nicht hindern lassen, immer von Neuem den Ruf zu erheben: Rettet die an Leib und Seele gefährdete Jugend! Rettet die Kinder! M. Kt. Aus der Bewegung. Den Tod unserer unvergeßlichen Genoffin Eleanor Mary betreffend veröffentlicht Genosse Robert Banner, Stadtrath in Woolwich, einer der ältesten Freunde der Verstorbenen, die folgende wichtige Erklärung: ,, Der tragische Tod von Eleanor Mary ist Vielen, die ihre große Lebenskraft und Seelenstärke fannten, so überraschend gekommen, daß es dem Unterzeichneten, der sie vielleicht länger gekannt hat, als irgend ein anderer englischer Sozialist der Gegenwart, gestattet sein mag, auf die an ihn gerichteten vielen Fragen hinsichtlich der muthmaßlichen Motive, die die Verstorbene zu dem verhängnißvollen Schritt getrieben haben mögen, öffentlich zu antworten. Es ist die Meinung geäußert worden, daß die aufreibende Pflege, die Eleanor Mary dem Dr. Edw. Aveling während seiner langen Krankheit gewidmet hat, Eleanor Mary in einen Zustand so hochgradiger nervöser Erschöpfung versetzt hat, daß sie schließlich das Leben nicht mehr ertragen konnte. Auf Grund mir bekannt gewordener Thatsachen und zu meiner Verfügung gestellter Briefe bin ich in der Lage, feststellen zu können, daß die Verstorbene die von ihr so edelmüthig erfüllte Aufgabe bis zuletzt mit unverringerter Tapferfeit ertrug. Sie hielt sie nicht ab, in der Sammlung von Materialien für die Vorrede zu einer im Druck befindlichen Arbeit ihres Vaters fortzufahren. Es können daher nicht die Sorgen um die physische Krankheit des Dr. Aveling gewesen sein, was sie dazu bewog, ihrem Leben in Verzweiflung ein Ende zu machen. Noch waren finanzielle Schwierigkeiten die Ursache. Es ist, wie ich höre, richtig, daß von dem Vermögen, das Fr. Engels Eleanor Mary hinterlassen hat, um ihr alle Geldsorgen fernzuhalten, der weitaus größte Theil schon ausgegeben ist. Aber obwohl sie von der Vergeudung ihres Eigenthums durchaus unterrichtet war, nahm Eleanor Mary, von der all ihre Freunde wissen, wie außerordentlich bescheiden ihre persönlichen Bedürfnisse waren, dieselbe, so weit es sich dabei um eine reine Geldfrage handelte, mit der größten Nachsicht hin.„ Ich finde auf jeden Fall mein Fortkommen"(" J can get on anyway"), schreibt sie in dieser Hinsicht in einem mir zur Verfügung gestellten Brief, der vom 20. Februar 1898- sechs Wochen vor ihrem Tode! datirt ist. So viel hier mit Bezug auf diesen Punkt. Im Uebrigen beschränke ich mich zur Zeit auf die einfache Feststellung einiger auf die letzten Stunden von Eleanor Mary bezüglichen Thatsachen. Ich behaupte positiv: 1. daß der bestimmte Entschluß, ihr Leben durch Selbstmord zu enden, nicht früher als am Morgen des verhängnißvollen Tages den 31. März 1898 gefaßt worden sein kann; 2. daß an dem genannten Morgen Eleanor Mary einen Brief empfing, der nach dem Ausspruch Jemandes, der ihn gelesen hat ,,, eine gewisse Person in sehr schlechtem Lichte erscheinen läßt"; 3. daß Dr. Edward Aveling, der mit Eleanor Mary als ihr Gatte lebte, bei der Todtenschau unter Eid ausgesagt hat, die VerDie Reinen. Don Dorothee Goebeler. ( Nachdruck nur mit Erlaubniß der Verfasserin geftattet.) Sie stammte aus dem äußersten Norden Berlins; in einer alten, schmußigen und halbverfallenen Spelunke der Müllerstraße verfloß ihre erste Jugendzeit. Ihre Eltern hatte sie nie gekannt. Die Frau, welche, so lange sie denken konnte, Mutterſtelle bei ihr vertreten, arbeitete als Lumpenfortirerin und theilte die einzige enge Wohnstube noch mit mehreren Schlafburschen, Menschen, die mit den bürgerlichen Gesezen so ziemlich zerfallen und gerade zu frieden waren, hier hinter einem alten Vorhang noch ein nothdürftiges Unterkommen zu finden. Was Lene in ihrer Umgebung sah und hörte, war des Guten nicht allzuviel, und wenn an ihrer Erziehung noch etwas zu verderben war, verdarb es die Gasse. Sobald sie mit den Schulstunden fertig war, trieb sie sich mit ihren Spielgefährten, Kindern des Elends wie sie, in den Rehbergen und der Tegeler Heide umher. Es gab kein Laster, das ihre Seele nicht schon gestreift. Mit dreizehn Jahren wußte sie genau so viel vom Leben, wie eine lange verheirathete Frau, und wäre nicht von Außen her ein Ereigniß in ihr Dasein getreten, das ihrer ganzen Charakterentwicklung eine neue Wendung gab, der Abgrund, der ihre Heimath war, hätte auch fie für immer verschlungen. An das Gebäude, in dem sie wohnte, grenzte eine noch halb ländliche Besizung, einer der vornehmen Sommerfiße aus der Mitte des vorigen Jahrhunderts. Der Eigenthümer, ein Fabrikant in Berlin, hatte das Haus Jahrzehnte lang leer stehen lassen, jetzt wurde es wieder in Stand gesezt und bewohnbar gemacht. Eine Verwandte des Herrn, die behufs einer Operation nach Berlin gekommen war und Ruhe brauchte, sollte es beziehen. Prachtvolle Möbel wurden aus der Stadt herausgebracht, kostbare Vorhänge erschienen hinter den hohen Spiegelscheiben. Die grauen Sandsteinvasen auf der Freitreppe füllten sich mit 76 storbene habe ihm gegenüber wiederholt mit Selbstmord gedroht und vorgeschlagen, gemeinsam Selbstmord zu begehen; 4. daß Eleanor Mary das Gift bestellte, während Dr. Aveling noch im Hause war; 5. daß Eleanor Mary das Gift empfing, während Dr. Aveling noch im Hause war; 6. daß Eleanor Mary das Gift und das Giftbuch( des Apothekers) in das Zimmer trug, wo Dr. Aveling sich befand, und dort den Empfang des Giftes quittirte; 7. daß die beiden vorerwähnten Thatsachen bei der Todtenschau nicht zur Sprache gebracht worden sind; 8. daß Eleanor Mary, wie Dr. Aveling bei der Todtenschau zugab, dagegen war, daß er an jenem Tage ausging; 9. daß Eleanor Mary, bevor sie das Gift nahm, einen Brief an ihren Anwalt schrieb, worin die Namen verschiedener Personen genannt sind; daß Eleanor Marr in diesen Brief den obenerwähnten, an jenem Morgen eingetroffenen Brief einschloß und auf den Briefumschlag den Namen und die Adresse ihres Anwalts schrieb; 10. daß diese beiden vorbezeichneten Briefe nach der Todtenschau vom Leichenbeschauer an Dr. Aveling ausgehändigt wurden; 11. daß der von Eleanor Mary für ihren Anwalt bestimmte Brief dem Adressaten nicht zugestellt worden ist. Es steht zu hoffen, daß der Tag nicht mehr fern ist, wo auf die Tragödie, die am 31. März ihren Abschluß fand, volles Licht wird geworfen werden. Woolwich, 21. April 1898. gez. Robert Banner. Diese Erklärung ist in allen sozialistischen Blättern Englands veröffentlicht worden. Wie die neueste Nummer der Justice", das 3entralorgan der Sozialdemokratischen Föderation Englands", mittheilt, hat Herr Dr. Edward Aveling seine Stelle im Rathe dieser Organisation niedergelegt. Unser Bruderorgan fügt der Nachricht fein Wort des Kommentars hinzu. Die Resolution der Berliner Genossinnen, betreffend die ungerechtfertigte polizeiliche Verhaftung von Frauen, die Aufhebung des§ 361 des Strafgesetzbuchs und die Uebertragung der Ordnungsund Sicherheitspolizei an die Gemeinde unter Heranziehung von Frauen zur Ausführung ist vom preußischen Abgeordnetenhause durch Uebergang zur Tagesordnung erledigt worden. Daß das Haus des beschränkten Wahlrechts auch ein beschränktes Verständniß für die rankenden Bethunien und brennendrothen Geraniumblüthen, und die Wege in Park und Garten wurden mit frischem Kies bestreut. Dann famen eines Tages die Bewohner selbst, zwei Damen, von denen die eine am Stock ging, und ein Kind, ein kleines Mädchen in Lenes Alter. Frau von Saldern und das Gesellschaftsfräulein hielten sich fast ausschließlich hinter den hohen Blumenwänden des Gartenbalkons, das Kind aber hatte seinen Spielplag vorn in der Nähe des Gitters und war mit seinen lichten blonden Locken und seinen duftigen weißen Kleidern bald der Gegenstand der allgemeinen Neugier; ganz besonders war es Lene, die der kleinen Nachbarin ein ganz unverhohlenes Interesse entgegenbrachte. Sie hätte gar zu gern mit ihr angebandelt, und da sie stets auf eine passende Gelegenheit hierzu wartete, fand sich diese sehr bald. Ein Ball, von Blanches Händen zu kraftvoll geworfen, flog über das Gartengitter weit auf den Damm hinaus. Flink wie ein Wiesel war Lene hinterher:" Wiederhaben?" " Bitte!" rief das Kind hinter dem Gitter. " Beig mir erft Deine Puppen, ooch! sind die fein!" Staunend wiegte sie den blauen Sammetjungen in der Hand. " Du hast wohl keine Puppen?" fragte Blanche. " Nee!" „ Ich habe viel Puppen", plauderte die Kleine weiter, Mama schenkt mir fast jede Woche eine neue. Mama schenkt mir überhaupt, was ich haben will. Komm einmal herein, dann-" " Blanche, was thust Du denn da? Laß sofort das Straßenmädchen gehen!" rief eine scharfe Stimme vom Balkon, und Blanche wandte Lene kurz den Rücken zu und eilte gehorsam ins Haus. Trotzdem fand die Bekanntschaft ihre Fortsetzung. Lene wußte sich heranzudrängen, und da sie sich sehr sauber und adrett hielt und Blanche hier draußen ohnehin keine passenden Kameradinnen fand, erhielt sie schließlich durch Fräulein Elisabeth, die Gesellschafterin, Erlaubniß, hin und wieder zum Spielen zu kommen, und dieses Spielen behagte Lene sehr. Interessen und Forderungen der arbeitenden Frauenwelt dokumen- tiren würde, war vorauszusehen. Aber es ist immer nützlich, wenn unsere Gegner ihre Unfähigkeit, unsere Zeit und die von ihr geborenen Reformforderungen zu begreifen, selbst bestätigen und besiegeln, Der gesetzliche Schutz des Wirttzschsstspersonsls in Zürich. In einem früheren Artikel(Nr. 22 der„Gleichheit", Jahrg. 1897) gab ich eine gedrängte Uebersicht über die schweizerische Arbeiterinnenschutzgesetzgebung und erwähnte auch mit einigen Worten der gesetzlichen Vorschriften, welche zum Schutze des Wirthschaftsper- so nals aufgestellt sind. In Folgendem nähere Angaben über diesen Theil des Arbeiterschutzes. Im Kanton Zürich stehen die betreffenden Schutzbestimmungen nicht im allgemeinen Arbeiterinnenschutzgesetz, sonder» im Wirth- schaftsgesetz. In demselben wird Folgendes bestimmt:„Den Wirth- schaftsbediensteten müssen zwischen 8 Uhr Abends und 8 Uhr Morgens mindestens 8 Stunden ununterbrochene Nachtruhe gewährt werden; es dürfen dieselben somit nach 12 Uhr Nachts für keinerlei Dienst in Anspruch genommen werden." „Ausgenommen sind für den ganzen Kanton: Sylvester, Neujahr, Berchtoldstag, Fastnacht und die gesetzlich gestatteten Tanzsonntage: für die betreffenden Gemeinden: Kirchweih, Jahrmärkte, Sechseläuten(freier Tag mit kostümirten Umzügen in der Stadt Zürich). Genieindefeste; für die betreffenden Lokale: Gesellschaftliche Anlässe, ivie Bälle, Kränzchen, Essen geschlossener Gesellschaften und ähnliches, jedoch nur, wenn solche Anlässe zeitlich mindestens 48 Stunden auseinanderliegen. Der Wirth hat hiervon in jedem einzelnen Falle der Ortspolizei rechtzeitig Anzeige zu machen." Jedem Angestellten sind wöchentlich einmal mindestens 6 aufeinanderfolgende Stunden zwischen 8 Uhr Morgens und 8 Uhr Abends freizugeben. Mädchen unter dem zurückgelegten 20. Altersjahre, die nicht zur Familie gehören, dürfen nicht ständig zur Bedienung der Gäste verwendet werden, ebenso nicht Jünglinge unter dem zurückgelegten 16. Altersjahre. Ferner bestimmt das Gesetz, daß diese Vorschriften zum Schutz des Wirthschaftspersonals sowie die zur Ausführung des Gesetzes von der Regierung zu erlassende Verordnung in Plakatform in jeder Wirthschaft an leicht sichtbarer Stelle anzuschlagen seien. Es war eine neue Welt, in die sie damit kam. Die kleine Blanche, deren Seele noch so rein und fleckenlos war, wie die weißen Kleider, die sie trug, schien ihr wie ein Wesen aus anderen Sphären. Mit dem feinen Instinkt des Kindes fühlte Lene, daß der Schmutz, der sie daheim umgab, hier noch keine Stätte gefunden hatte, und das erfüllte sie mit eigenthümlichen Empfindungen, mit einer Art ehrfürchtiger Scheu, die ihre sonstige Dreistigkeit milderte und ihre etwas vorlaute Zunge im Zaume hielt. Anfänglich spielten die Kinder nur unter Aufsicht der Gesellschafterin; als Fräulein Elisabeth indessen merkte, daß Lene sich recht gut zu benehmen wußte— sie konnte das, sobald sie nur wollte— überließ sie die Beiden mehr sich selbst. Ein sengender Spätsommertag lag über der Erde. Die beiden Mädchen hatten den sonnigen Vorgarten verlassen und den Hinteren Park aufgesucht. Unter den alten Rüstern war es schattig und kühl, eine träumerische Stille lag über den Rasenflächen. Die Kinder legten sich am Rande eines Springbrunnens in das Gras und blinzelten müde in den Sommertag hinein; plötzlich griff Blanche nach der Stirne:„Was ist das?" Lene sah nach:„Nur ein Käfer", und schon wollte sie das kleine Thier zerdrücken. Allein Blanche stieß ihre Hand fort: „Nicht!— Laß es leben!— Ach, und sieh! Ein Johannes- käferchen." Sie setzte es auf die Hand und ließ es über den Finger laufen. Lene sah interessirt zu:„Ist das so was Besonderes?" „Es wohnt in der Sonne", erwiderte Blanche. „Ach wo,— komm man in die Jungfernheide, da läuft die Sorte auf allen Bäumen rum!" „Es wohnt aber doch in der Sonne", beharrte Blanche, „und wenn man es den Finger hinauflaufen läßt, fliegt es fort und holt ein kleines Kind." „Na, so'n Unsinn!" Der Widerspruchsgeist in Lene war erwacht. „Es ist aber kein Unsinn, Mama hat es mir erzählt. Die kleinen Kinder sind als Engel oben beim lieben Gott, und wenn Eine weitere Schutzmaßregel kann man in der Bestimmung des erwähnten Gesetzes erblicken, wonach alle Wirthschaften an den Festtagen bis Vormittags 11 Uhr für Jedermann, mit Ausnahme der Reisenden, geschlossen zu halten sind. Die Ausnahme betrifft Hotels und Gasthöfe. Wie verfassungsgemäß im Kanton Zürich alle von den Behörden ausgearbeiteten Gesetze zur Volksabstimmung gebracht werden müssen, so hatte das Volk auch über die Annahme des Wirthschaftsgesetzes zu entscheiden, das mit erheblicher Mehrheit angenommen wurde. In der dem Gesetze beigegebenen Begründung wird über die enthaltenen Schutzbestimmungen gesagt:„Den an den Kantonsrath gelangten eindringlichen Wünschen um besseren Schutz der Jugend und der Wirthschaftsbediensteten trägt der Entwurf gebührend Rechnung; in ersterer Richtung wird den Wirthen untersagt, junge Leute unter 16 Jahren, die nicht von Erwachsenen begleitet oder auf der Durchreise begriffen sind, zu bewirthen; in Bezug auf die Wirthschaftsbediensteten ist neben einem Minimalalter der Kellnerinnen und Kellner, welches Alter in Folge der Eigenart des Gewerbes und der damit für junge, minderjährige, noch in der Entwicklung begriffene Leute verbundenen Gefahren nicht zu tief hat angesetzt werden können, ein Mindestmaß von Nachtruhe und Sicherung der nöthigen Freizeit bezw. periodisch wiederkehrender Ruhetage vorgesehen. Der Kantonsralh legt auf dieses Moment ein besonderes Gewicht; es dürfen, nachdem Bund und Kanton die Arbeiter und Angestellten der meisten übrigen Gewerbebetriebe der Wohlthat des 10- und llstündigen Arbeitstages und der Sonntagsruhe:c. haben theilhaftig werden lassen, die Wirthschaftsbediensteten nicht länger ohne kräftigen staatlichen Schutz, den sie zu ihrem physischen und moralischen Wohlbefinden nöthig haben, gelassen werden." Die zum Wirthschaftsgesetz erlassene Vollziehungsverordnung dehnte den Schutz noch durch die Bestimmung aus, daß jedem Angestellten je alle 3 Wochen ein Tag freizugeben ist. Es kann jedoch auch statt dieser freien Tage zwischen den Betheiligten ein jährlich zweimal wiederkehrender Urlaub von je mindestens 4 Tagen vereinbart werden. Der Wirth hat über die gewährten Ruhezeiten ein Kontrollbuch zu führen, welches den Polizeiorganen auf Verlangen jederzeit vorzulegen ist. Gesetz und Verordnung sind nun bald zwei Jahre in Kraft. Die Vorschrift, daß die Schutzbestimmungen in Plakatform in jeder Wirthschaft anzubringen sind, dürfte wohl fast ausnahmslos erfüllt man eins haben will, muß man es dem Johanneskäfer sagen, der holt sie. Pfui, Du sollst darüber nicht lachen, Lene." Aber Lene lachte doch, lachte unbändig, ihre guten Geister verließen sie wieder einmal, der Stolz des Besserwissens erfüllte sie ganz und gar, und mit dem brutalen Zynismus des frühreifen Kindes enthüllte sie der Gefährtin das große Geheimniß des werdenden Menschenlebens. In dem Gesicht der Jüngeren ging eine merkwürdige Veränderung vor. Ihre zarten Wangen färbten sich mit glühendem Roth, ihre blauen Augen öffneten sich, namenloses Entsetzen lag darin. „Du— Du— pfui— Du bist schlecht!— Bist—" Thränen erstickten Blanches Stimme, sie sprang auf und stürzte nach dem Hause. Lene sah ihr ganz verdutzt nach. Sie war sich absolut keiner Schuld bewußt. Noch nie hatte ihr Jemand gesagt, daß diese Dinge zu besprechen Schlechtigkeit sei, was also wollte die Gespielin von ihr. „Lene", schreckte sie die spitze Stimme der Gesellschafterin aus ihren Grübeleien auf,— das Fräulein stand vor ihr mit hochrothem Gesicht:„Lene! Es ist empörend! Was hast Du dem Kinde für Schamlosigkeiten erzählt! Gemeines Geschöpf Du, hinaus mit Dir! Und untersteh' Dich nicht, noch einmal unser Haus zu betreten. Hinaus!" Ohne ein Wort der Entschuldigung zu wagen, schlich Lene zurück auf die Gasse. � � Sie empfand das jähe Ende ihres vornehmen Verkehrs nicht ohne Bedauern. Hatte sie zuerst nichts als Neugier zu Blanche gezogen, so war diese bald in eine warme Zuneigung verwandelt worden. Der reine Hauch, welcher von dem Kinde ausging, hatte sie selbst wohlthuend berührt. Vor Allein war jedoch jetzt in ihrer Seele ein Zwiespalt entstanden, aus dem sie keinen Ausweg fand. Sie war aufgewachsen im Sumpf des Elends, und sie war aufgewachsen wie die echte Sumpfblume, ohne zu wissen, auf welch' schlammigem Boden sie stand. Jetzt war die Binde plötzlich von ihren Augen gefallen, sie hatte Menschen kennen gelernt, welche sein. Doch scheinen die Wirthe über die„leicht sichtbare Stelle" mitunter eigene Auffassung zu haben In mancher Wirthschaft mußte man erst fragen, wo dieses Plakat hängt. Die Herstellung und Lieferung des Plakats wurde von der Regierung besorgt. Ueber die Ausführung des Kellnerinnenschutzes finden sich weder im Jahresbericht der Regierung, noch des kantonalen Fabrikinspektors Mittheilungen vor, und auch die Verwaltungsberichte der Gemeindebehörden schweigen sich darüber aus. Dagegen hat sich schon öfters die Presse damit beschäftigt. Den diesbezüglichen Nachrichten zufolge werden die Schutzbestimmungen nicht immer innegehalten, so namentlich nicht betreffend die Beendigung des Dienstes Nachts 12 Uhr. Schon manche Buße, die von 10 bis 3lX) Fr. betragen kann, ist wohl deshalb verhängt worden. Wie weit die Vorschriften betreffend die 6 freien Stunden pro Woche und den freien Tag alle drei Wochen beachtet werden, ist im Allgemeinen unbekannt. Uebrigens muß hinsichtlich dieser Bestimmung eines bemerkt werden: Nach dem Wirth- schaftsgesetze ist zwar jeder Wirth verpflichtet, seine Angestellten, sofern sie nicht in ihrer eigenen Familie wohnen, zu beherbergen, aber irgend welche nähere Vorschriften über die Art dieser Beherbergung enthält das Gesetz nicht. Und doch wären solche Vorschriften sehr nothwendig gewesen. Wie die„feinsten Herrschaften" das elendeste Loch in ihren Palästen und Villen dem Dienstpersonal als„Wohn- und Schlafzimmer" anweisen, so geschieht es auch sehr häufig seitens der Wirthe gegenüber ihrem Personal. Dazu kommt überdies noch, daß manche Wirlhschaften in elenden Hütten eingerichtet sind, die überhaupt kein ordentliches Zimmer enthalten. Ferner sind die meisten der den Kellnerinnen überlassenen Zimmer, ob sie nun schlechter oder besser sind, unheizbar, so daß die Mädchen z. B. im Winter nicht selten in Verlegenheit sind, wo sie ihre freien 6 Stunden oder ihren freien Tag verbringen sollen. In dem ungeheizten kalten Zimmer können sie für sich keinerlei Handarbeiten verrichten, sie können nicht einmal einen Brief schreiben oder etwas lesen. Wohnen die Eltern nicht am Orte oder haben die Kellnerinnen daselbst keine anderen Verwandten oder befreundete Familien, so können sie auch nicht fortgehen, um ihre freie Zeit außerhalb der Wirthschaft nützlich und angenehm zu verbringen. So kommt es, daß die Mädchen zu Hause bleiben und sich mit einer Handarbeit in die Wirthsstube setzen, wo sie dann eben wie an jedem andern Tage mit bei der Bedienung helfen müssen oder freiwillig mithelfen. Im Sommer liegen allerdings betreffs der Ausnutzung der freien Zeit die Verhältnisse gün- die alltäglichsten Aeußerungen ihrer Umgebung für schlecht und gemein hielten, das gab ihr zu denken und machte sie kritisch. Mit ihrer Pflegemutter über ihre sonderbar wechselvollen Gefühle zu sprechen, hielt eine unbewußte Scheu sie zurück. Ebenso wenig mochte sie ihre Spielgefährten darin einweihen. Sie fühlte instinktiv, daß sie hier nichts weiter als Spott und Hohn geerntet hätte; so schwieg sie und grübelte nur still für sich. So vorlaut und dreist sie früher gewesen, so zurückhaltend war sie jetzt. Trotzdem blieb ihre Aufmerksamkeit die gleich rege, ja sie wurde noch reger. Das einmal erweckte Gefühl der Kritik rebellirte in ihr und zwang sie aufzumerken: sie beobachtete und machte dabei eine neue Entdeckung an sich. Die Umgebung, in der sie lebte, gefiel ihr nicht mehr. Nicht daß sie den Luxus des Nachbarhauses entbehrte, aber sie sah und hörte jetzt anders als früher, und sie sah und hörte Dinge, die ihr nicht gefielen. Es war, als hätte Blanches Ausruf:„Pfui, Du bist schlecht!" ihre Seele auf feinere Töne gestimmt. Ihr Feingefühl war erweckt und ließ sich entschieden nicht wieder einschläfern. Hätte sie eine liebevoll aufmerksame Mutter gehabt, derselben müßte ihr stilles verändertes Wesen aufgefallen sein. Die Lumpensortirerin hatte indessen mehr zu thun, als sich um das Seelenleben eines halbwüchsigen Kindes zu kümmern, sie war gerade zufrieden, daß die Stadt ihr das Pflegegeld für die Nichte regelmäßig zahlte, und diese selbst in ihren Freistunden die Wirthschaft versah. So blieb Lene sich selbst und jenen widerstreitenden Gefühlen überlassen, die von Tag zu Tag in ihrem Innern wuchsen. Sie kannte sich selbst nicht mehr, nur das Eine empfand sie immer bestimmter: der Ekel vor der Umgebung, der sich erst nur schüchtern in ihr geregt, wurde größer, der Schlamm, in dem sie wuchs, erfüllte sie mit ebenso großem körperlichen wie seelischen Mißbehagen. Sie vermied es, Blanche von Saldern oder eine der beiden Damen wiederzusehen. Ein unbewußtes Schamgefühl hielt sie davon ab. Sie sagte sich, daß jene Menschen sie verachteten. Ein stiger. Aber für manches alleinstehende Mädchen ist es auch dann nicht so leicht, sich in angenehmer und anständiger Weise zu zerstreuen. Die freie Zeit fällt auf einen Wochentag, an dem das arbeitende Volk in Fabrik und Werkstatt schanzt, und nur die reichen Bummler und Müßiggänger die Stadt beleben. Immerhin können die Mädchen nach dem Gesetze doch periodisch für kurze Zeit ausspannen aus der Tretmühle des alltäglichen Dienstes und sich frei fühlen, wenn die Vorschriften eingehalten werden. Die Bestimniungen über das Alter des Dienstpersonals scheinen größtentheils beachtet zu werden. Im Kanton Zürich giebt es gegen 3000 Wirthschaften und man kann daher annehmen, daß auch mindestens so viele Kellnerinnen vorhanden sind. In den kleinsten Wirthschaften bedienen Mädchen, und jede größere Wirthschaft hat mehrere Kellnerinnen angestellt. Wenn die Arbeiterinnenvereine dem Schutze der Kellnerinnen ihre Aufmerksamkeit zuwenden würden, so wäre ihrem Wirken ein dankbares und fruchtbares Feld geboten. Inwieweit sie dasselbe bearbeiten, ist mir unbekannt. Aber auch die organisirten männlichen Arbeiter könnten bei der Durchführung des Kellnerinnenschutzes den Anregungen der Arbeiterinnenvereine folgend, mitwirken. Es fehlt in Sachen des� Kellnerinnenschutzes offensichtlich an behördlichen Ueberwachungsorganen. Die sonst ja zu allem fähige und geschickte Polizei, welche die Durchführung des Wirthschastsgesetzes zu kontrolliren hat, kann ihrer diesbezüglichen Aufgabe nicht gerecht werden. Ohne ausreichende, sachverständige und taktvolle Kontrolle aber bleiben die schönsten Schutzbestimmungen auf dem Papier stehen. Aehnlich, nur nicht so weitgehend wie im Kanton Zürich— obwohl auch hier weitere Reformen nicht blos möglich, sondern nöthig sind— ist der Kellnerinnenschutz gesetzlich geregelt in einer Reihe von Kantonen, so St. Gallen, Basel, Luzern, Solothurn, Bern, Freiburg u. s. w. Mit der Durchführung des Kellnerinnenschutzes steht es aber offenbar in diesen Kantonen nicht besser, wie in dem recht fortschrittlichen Kanton Zürich. Die wirkliche Durchführung der Schutzgesetze ist ebenso wichtig, als die Schaffung der Gesetze selbst, und darum ist es eine sehr ernste Aufgabe der Arbeiterbewegung, energisch für den strengen Vollzug der gesetzlichen Vorschriften einzutreten. Was nutzen die schönsten Schutzgesetze, wenn sie todte Buchstaben bleiben? Winterthur. D. Zinner. neues Empfinden erwachte in ihr, ein unbestimmtes Sehnen, jenen Menschen gleich zu werden, hinauszukommen aus dem Schmutze, der sie umgab. In demselben Maße, wie der Ekel vor ihrer Umgebung in ihrer Seele wuchs, in demselben Maße verklärte sich vor ihrem Geiste das Bild des kleinen Mädchens aus der Nachbarvilla. Alles, was an Gutem und Reinem ihr selbst noch halb traumhaft durch die Seele ging, trug sie in das lichte Bild der einstigen Gespielin hinein. Es wurde für sie der Inbegriff alles Vollkommenen, das Ideal, dem nachzustreben ihr ganzes Sinnen und Trachten war. Darüber gingen die Wochen hin, und es kam der Tag, an dem sie aus der Schule entlassen wurde, um nunmehr selbständig den Kampf um das Dasein aufzunehmen. Sie hatte diesen Tag während der letzten Zeit förmlich herbeigesehnt. In ihrem jetzt so schnell gereiften Geiste hatte sie sich einen vollkommenen Plan zur Verwirklichung ihrer Wünsche zurecht gelegt. Sie wollte arbeiten, Geld verdienen, lernen, immer mehr lernen, sich emporringen aus der Niedrigkeit, die sie jetzt noch gefangen hielt. Ihre Pflegemutter hatte ihr keinerlei Vorschriften über das Wie und Was ihrer Beschäftigung gemacht.„Sieh, wo Du recht viel verdienst", war der einzige Segensspruch gewesen, den sie dem Kinde mitgegeben, und so hatte Lene freie Wahl. Schon der frühe Nachmittag fand sie vor der Filiale des „Lokal-Anzeiger". Als eine der Ersten nahm sie den Arbeitsnachweis in Empfang, und es war, als ob sie das Schicksal selbst begünstigen wollte; sie fand etwas Passendes. Eine Blumcnfabrik in der Chausseestraße suchte ein junges Mädchen, welches die Fabrikation erlernen wollte. Mit Sturmschritten eilte Lene hin, und sie hatte Glück. Eine Stunde später war sie mit fünf Mark Wochenlohn bei R. Dernburg und Sohn angenommen. Sie war sehr stolz und glücklich, der geringe Lohn erschien ihr als eine ungeheuere Menge Geld. (Fortsetzung folgt.) 1 Notizentheil. ( Von Tily Braun und Klara Betkin.) Weibliche Fabrikinspektoren. -79 Die Anstellung der beiden Assistentinnen der Fabrikinspektion in Hessen soll am 1. Juli erfolgen. Das großherzogliche Ministerium des Innern hat die Stellen zur Bewerbung ausgeschrieben. Die Bewerberinnen haben einen selbstgeschriebenen Lebenslauf einzureichen, sowie Zeugnisse über ihre bisherige Thätigkeit in ähnlicher Stellung. Die Bewerbungen find bis zum 9. Mai an das großherzog lich hessische Ministerium des Innern in Darmstadt zu richten. Laut der öffentlichen Bekanntmachung sollen die Assistentinnen für ihre Amtsthätigkeit eine Remuneration bis zu 2000 Mt. erhalten". " Frauenarbeit auf dem Gebiet der Industrie, des Handels und Verkehrswesens. Eine von Frauen geleitete graphische Kunstanstalt. In Berlin haben zwei Damen gemeinsam eine Kunstwerkstätte für Photogravure, Radirung und Kupferdruck eröffnet. Die Betreffenden sind Zeichnerinnen und Malerinnen von Beruf und haben wiederholt in der Berliner Kunstausstellung ausgestellt. Sie eigneten sich tüchtige Fachkenntnisse auf dem Gebiet der Photogravure und Radirung an und gründeten eine eigene kleine Druckerei für die Vervielfältigung der Photogravuren und Radirungen. Die Damen beabsichtigen, weibliches Druckerpersonal anzustellen. Das Gelingen des Kupferdrucks hängt in erster Linie von dem künstlerischen Empfinden ab, das sich in der Art des Einfärbens der Platte bethätigt. Da das gute Einfärben der Platte Feinfühligkeit der Hand und des Blickes zur Voraussetzung hat, so nehmen die Damen an, daß sich Frauen für die Beschäftigung wahrscheinlich besser eignen als Männer. Die „ Graphische Post" meint, daß auch das nöthige Drehen des Rades ,, für ein kräftiges Mädchen nicht zu schwer sei", und daß eventuell eine Arbeitstheilung eintreten und das Drehen des Rades von einem Jungen besorgt werden könne. Wir wissen nicht, inwieweit diese Meinung begründet ist, oder inwieweit sie von der kapitalistischen Freude an der Aussicht begründet ist, theure Männerarbeit durch billige weibliche und jugendliche Arbeit ersetzen zu können. So sehr es zu begrüßen ist, wenn der Berussarbeit der Frau neue Gebiete erschlossen werden, auf denen sie sich erfolgreich zu bethätigen vermag, so sehr wäre es zu beklagen, wenn das kapitalistische Ausbeutungsbedürfniß die Frau in einem Erwerbe mehr zu einer dem weiblichen Organismus schädlichen Beschäftignng heranzöge und gleichzeitig als Lohndrückerin der Arbeiter ausspielte. Weibliche Kräfte werden neuerdings versuchsweise im Postdienst angestellt. Sie gelten als Staatsbeamte und beziehen ein Gehalt von 2,50 bis 2,70 mt. pro Tag, das nach Ablauf mehrerer Dienstjahre steigt. Vom neunten Jahre ihrer Amtsthätigkeit ab soll Pensionsberechtigung eintreten. Nach einem vom Staatssekretär des Reichspostamts erlassenen Regulativ fönnen von den Postverwaltern ( Land- und Kleinstadtverkehr)„ Gehilfinnen" angenommen werden; der Staat zahlt dem Postverwalter für die Gehilfin eine Subvention von 500 Mt. pro Jahr. Die Gehilfinnen sollen in erster Linie aus der Familie des Postverwalters genommen werden. Bei Postämtern I und Bahnpostämtern können sogenannte„ Postgehilfinnen" Anstellung finden, sie sollen im Amtszimmer die Schreibmaschinen bedienen. Die Oberpostdirektionen können„ Postgehilfinnen" in der Kanzlei und zur Bedienung der Schreibmaschinen beschäftigen. Bei Telephonämtern oder größeren Telegraphenbetriebsstellen I können in allen Dienstzweigen Fernsprechgehilfinnen bezw. Telegraphengehilfinnen angestellt werden. Alle Anstellungen erfolgen, wie betont wird, versuchsweise. Die Gehilfinnen dürfen nicht verheirathet sein. Arbeitsbedingungen der Arbeiterinnen. Zur Lage der Handlungsgehilfinnen. Wie dringend nöthig es ist, die Arbeitszeit der weiblichen Handelsangestellten wie die ihrer Kollegen zu verkürzen, läßt die Statistik erkennen, welche auf Grund der sehr unvollkommenen Reichsenquete vom September und Oftober 1892 aufgestellt worden ist. Von den 4103 Ladengeschäften mit weiblichen Gehilfen hatten, mit Einschluß der Pausen, die Vertäuferinnen eine Arbeitszeit von 12 Stunden und weniger 12 bis 13 Stunden V M 13 14 M 14 15 = = 15 M 16 M = 16 Stunden und mehr • • 29,8 Prozent, • • 26,4 . • 17,7 . 14,4 . . 10,9 1,5 M = M い Also in 70,9 Prozent der betreffenden Ladengeschäfte mußten die Verkäuferinnen länger als 12 Stunden pro Tag arbeiten. Die Arbeitszeit der Gehilfen ist vielfach eine noch längere. Es fennzeichnet die Zustände im Handelsgewerbe, daß die Angestellten für den Achtuhrschluß kämpfen und bis jetzt obendrein vergebens kämpften denn die Verwirklichung dieser Forderung würde den sichern und eine vierzehnstündige Arbeitszeit zulassen! Die HandlungsGehilfen und Gehilfinnen nur eine zehnstündige Ruhezeit pro Tag gehilfin, die sich etwas Besseres dünkt, als die Fabrikarbeiterin, entbehrt des dürftigen gesetzlichen Schutzes, der dieser zu Theil wird und für sie von den bekannten Ausnahmen abgesehen den elfstündigen Maximalarbeitstag festlegt. Es ist sicherlich von Einfluß auf die ungünstigen Arbeitsbedingungen im Handelsgewerbe, daß die Angestellten zum großen Theil vom Standesdünkel erfüllt sind, sich über die anderen Schichten des Proletariats erhaben wähnen, die Mißstände in ihren Arbeits- und Lebensverhältnissen vielfach heuchle risch zu verbergen trachten und eine Gleichstellung mit den gewerblichen Arbeitern und Arbeiterinnen zurückweisen. Wer die Zustände und Mißstände im Handelsgewerbe unbefangen beurtheilt, der muß erkennen, daß hier wie in der Industrie das Eingreifen der Gesetzgebung zum Schutze der ausgebeuteten Arbeitskräfte unabweisbare Nothwendigkeit ist. Die Angestellten müssen immer lauter und energischer den Ruf nach gesetzlicher Verkürzung der Arbeitszeit und Anstellung männlicher und weiblicher Inspektoren erheben. Keine Gehilfin, kein Gehilfe soll glauben, daß es der Agitation für diese Forderungen gleichgiltig gegenüberstehen dürfe, weil es auf eine Person mehr oder weniger nicht ankomme. Aus Tropfen besteht das Meer. J. B. Geradezu schmachvolle Arbeitsbedingungen weiblicher Arbeitskräfte deckte ein Preßprozeß auf, der kürzlich in Luzern gegen Genossen Albisser stattfand. Der Angeklagte wurde vom Gericht zu 1000 Frcs. Buße und den Kosten verurtheilt, weil er in dem Luzerner Arbeiterblatt," Der Demokrat", die Ausbeutungspraktiken einer Frau Leuthold gebrandmarkt hatte. Frau Leuthold betreibt ein Bijouteriegeschäft, in dem die Ladenmädchen Morgens 6 Uhr antreten und bis tief in die Nacht hinein schaffen müssen. Das Mittagessen wurde um 1½½ Uhr oder noch später eingenommen, war nicht ausreichend und meistens kalt. Nach Schluß des Geschäfts mußten die Mädchen jeweilen noch packen, schwere Kisten herumschleppen 2c. Auch Sonntags hatten sie nicht frei und mußten bis spät in die Nacht hinein arbeiten. Wie die Ladenmädchen, so wurde auch das übrige Hilfspersonal ausgebeutet. Vor Gericht bestätigten die Zeuginnen diese Angaben. Die eine Zeugin sagte aus, daß sie an einem Sonntag die ganze Nacht durch bis 4/2 Uhr am Montag Morgen habe arbeiten müssen. Angefangen hatte sie Mittags 1/2 Uhr. Eine andere Zeugin erklärte: Vor Nachts 12 bis 3 Uhr famen wir nie zur Ruhe. Eine dritte Zeugin trug etwas zum Verständniß der auffallenden Nachtarbeit bei, iudem sie erklärte: Es kam sehr oft vor, daß spät in der Nacht Damen aus dem Kursaal kamen, denen von den begleitenden Herren Schmuck gekauft wurde! Der Gerichtshof mußte denn auch anerkennen, daß der Wahrheitsbeweis betreffs die Zustände im Leutholdschen Geschäft vollständig erbracht sei. Aber Genosse Albisser hatte auch behauptet, daß Frau Leuthold die Mädchen unter falschen Angaben engagire, ihnen nicht sage, daß sie so lange arbeiten müßten 2c., und das Gericht erklärte, daß hierfür der Wahrheitsbeweis nicht geleistet sei, und sprach deshalb die unerhört schwere Verurtheilung unseres Genossen aus. Luzerner Arbeiter protestirten in einer großen Versammlung gegen das Urtheil kapitalistischer Klassenjustiz. Der Fall zeigt nicht blos, welche Arbeitsbedingungen manche Kapitalisten ihren Arbeiterinnen aufzwingen, sondern auch, daß es selbst in der freien demokratischen Schweiz für einen Sozialisten gefährlich ist, den Schwachen und Ausgebeuteten beizustehen und gegen schamlose Ausbeutung anzufämpfen. D. Z. Frauenstimmrecht. Die letzte Konferenz des Frauenstimmrechtsbundes von Amerika, die in Washington tagte, nahm einstimmig eine Resolution an, die folgende Forderungen formulirt: 1. Einführung des Stimmrechts unter genau den gleichen Bedingungen für männliche und weibliche Bürger in allen Staaten der Union. 2. Einführung eines 16. Amendements zur Unionsverfassung, laut dessen die Bürger jeden Staates das Recht erhalten, die Frage des Frauenstimmrechts durch ihre eigene Legislativgewalt zu entscheiden. 3. Gleiche elterliche Gewalt der Mutter wie des Vaters und das Vormundschaftsrecht der Mutter den minderjährigen Kindern gegenüber. 4. Unbeschränktes Verfügungs- und Erbrecht der Ehefrauen und Witwen über ihr Eigenthum. 5. Gleiche Vertretung der Frauen wie der Männer in den Schul- und Gesundheitsräthen aller Schulen und Universitäten, sowie in allen öffentlichen Verwaltungen und Anstalten. 6. Anstellung weiblicher Aerzte für die Behandlung von Frauen und Kindern in allen Hospitälern und Asylen. 7. Anstellung von Polizeimatronen und von Wärterinnen in allen Gefängnissen und Besserungsanstalten. Die Konferenz ersuchte ferner die vier Unionsstaaten, welche das politische Frauenstimmrecht eingeführt haben, energisch dafür einzutreten, daß auch die übrigen Staaten der großen nordamerikanischen Union den Frauen das Wahlrecht zuerkennen. Des Weiteren dankte sie allen Vorfämpfern für die Gleichberechtigung des weiblichen Geschlechts und versicherte, daß die Anhängerinnen der Frauensache in nimmer rastendem Kampfe danach streben würden, daß das weibliche Geschlecht alle Rechte und Freiheiten erobert, die gleicherweise allen Bürgern einer Republik zukommen. Die Konferenz beschloß, daß der Bund ausschließlich für die Gleichberechtigung des weiblichen Geschlechts wirken solle. Er wird, so viel es thunlich ist, den Kampf um das Frauenstimmrecht in jedem Staate unterstützen. Die Konferenz machte es jedoch den frauenrechtlerischen Vereinen der einzelnen Staaten zur Pflicht, kräftige Bezirksorganisationen zu gründen, ehe sie an die gesetzgebenden Gewalten um zuerkennung des Wahlrechts petitioniren. Der Verband für Erringung des Frauenstimmrechts zählte als Erfolge seines 50jährigen Wirkens auf: Die Verbesserung der Stellung der Frau in Familie, Gesellschaft, Kirche und Staat; der Umschwung der öffentlichen Meinung, die Thätigkeit, Stellung und Rechte der Frau betreffend; die Eröffnung neuer Erwerbszweige für das weibliche Geschlecht; die Anbahnung der gemeinsamen Erziehung der beiden Geschlechter; die theilweise Reform der Gesetze, die sich auf das Eigenthums- und Erbrecht der Frauen und ihre ökonomische Unabhängigkeit beziehen; die Erörterung der Frage des Frauenstimmrechts in der Deffentlichkeit und den gesetzgebenden Körperschaften. Miß Susan B. Anthony, eine der energischsten und begabtesten amerikanischen Frauenrechtlerinnen, wurde als Vorsitzende des Bundes gewählt. Der Verein für die Erringung des Stimmrechts der holländischen Frauen hat in Nymwegen, Haarlem und Zutphen Ortsgruppen gegründet. Zwei Anträge für das Parlamentswahlrecht der englischen Frauen werden in dieser Session im Unterhause eingebracht. Mr. Begg, der im vorigen Jahre einen Antrag zu Gunsten des Frauenstimmrechts einbrachte, wird auch diesmal die Anträge begründen. Die englischen Frauenrechtlerinnen rechnen mit der Ablehnung der Anträge, doch wollen sie keine Session vorübergehen lassen, ohne ihre Forderung zu erneuern und eine wirksame Agitation zu ihrer Unterstüßung zu entfalten. Frauenbewegung. 80 ausschließlich ins Haus gehöre, und daß die Forderungen des weiblichen Geschlechts nach sozialer Gleichberechtigung unnatürlich und undurchführbar seien. Die große Mehrheit der Abgeordneten pflichteten der vorsintfluthlichen Auffassung bei. Energisch trat der Freisinnige Wetekamp für die Frauenrechte ein. Er forderte für das weibliche Geschlecht das Wahlrecht zum großen Entsetzen seiner Herrn Kollegen. Wir kommen in nächster Nummer ausführlich auf diese Verhandlungen zurück. Der Breslauer Magistrat hat übrigens beschlossen, die Summe von 1344 Mt. für Ertheilung des Hilfsunterrichts an einer zu errichtenden Mädchen- Gymnasialklasse zu gewähren und Beschwerde beim Staatsministerium einzulegen, um wenigstens die Gründe der Nichtgenehmigung seines früheren Beschlusses zu erfahren. * Den Doktortitel an der philosophischen Fakultät der Universität zu Halle erwarb kürzlich eine Dame, Frl. Hildegard Ziegler, auf Grund ihrer Dissertation über das„ Chronicon carionis", ein Beitrag zur Geschichtsschreibung des 16. Jahrhunderts. Der letzte weibliche Doktor promovirte an der Universität zu Halle vor fast 150 Jahren. Es war dies Dorothea Christiania, die Frau des Pastors Errleben und Tochter des Quedlinburger Arztes Leporin. Ihr wurde der Doktortitel zuerkannt auf Grund ihrer Abhandlung Von der gar zu geschwinden und angenehmen, aber deswegen öfters unsicheren Heilung der Krankheiten." Die Maturitätsprüfung haben 4 Damen, welche die Gymnasialkurse von Frl. Helene Lange in Berlin besuchten, zu Ostern erfolgreich bestanden. * Das Recht der Frauen, den Notariatsberuf auszuüben, anerkannte ein Gesetzentwurf, der in beiden gesetzgebenden Körperschaften des Staates Virginia zur Annahme gelangte. Der Gouverneur von Virginia hat allerdings sein Veto gegen das Gesetz eingelegt, doch glaubt man, daß dasselbe nicht lange die Reform zu vereiteln vermag. * Das Recht der Frauen, vor Gericht als Advokaten zu amtiren, fordern die Abgeordneten Poincarré, Deschanel und Bourgeois in einem Gesetzentwurf, der kürzlich in der französischen Kammer eingebracht worden ist. Das Recht der Frauen zur Praxis vor Gericht soll davon abhängen, daß die weiblichen Advokaten den Titel als Doctor juris erworben haben. Der Antrag ist durch den Fall des Frl. Chauvin veranlaßt worden, der bekanntlich die Ausübung ihres Berufs vor Gericht versagt blieb, obgleich sie glänzende Examina bestanden und den Doktortitel erworben hatte. * Die Zahl der weiblichen Studenten in Kopenhagen nimmt von Jahr zu Jahr zu, doch genießen sie noch nicht in jeder Beziehung dieselben Rechte wie ihre männlichen Kollegen. So ist ihnen z. B. noch nicht der Zutritt zu den gesellschaftlichen Zusammen fünften des Studentenvereins gestattet, nur als Gäste dürfen sie ihnen bei besonderen Gelegenheiten beiwohnen. Wohl schon zehnmal ist der Vorschlag gemacht worden, die weiblichen Studenten in den Verein aufzunehmen, doch stimmten bisher noch nicht die erforderlichen zwei Drittel der Anwesenden für den Vorschlag. Ein anderer Vortheil, der den weiblichen Studenten bis jetzt noch nicht zuerkannt ist, ist der Bezug von Stipendien während der Studienzeit. Darum hat ganz vor Kurzem ein Kreis hervorragender Frauen die Idee gehabt, das Gedächtniß eines jung verstorbenen weiblichen Arztes, der Frau Emmy Lange, durch Errichtung eines Stipendiums für angehende weibliche Aerzte zu feiern. Frau Emmy Lange war einer der ersten weiblichen Aerzte in Kopenhagen und hat durch ihr liebenswürdiges, zurückhaltendes Wesen viel dazu beigetragen, das Vorurtheil gegen die weiblichen Studenten zu überwinden. Frau Emmy Lange war mit einem Arzt vermählt; jeder der Ehegatten hatte seine besondere Praxis, doch erfreute Frau Lange sich eines bei Weitem größeren Rufes als ihr Gemahl. Nach wenigen Jahren eines segensreichen Wirkens starb sie, von Allen, die sie kannten, geliebt und geehrt, bei der Geburt eines Kindes. Chinesisches aus dem preußischen Kultusministerium. Bekanntlich sollte in Breslau ein Mädchengymnasium auf Kosten der Stadt errichtet werden. Die Eröffnung stand zu Ostern bevor, es waren bereits fünfundzwanzig Schülerinnen angemeldet. Jedoch: der Breslauer Magistrat denkt fortschrittlich, und der preußische Kultusminister lenkt reaktionär. Herrn Bosse genügten offenbar die Lorbeeren nicht, die er durch die lex Arons und die vorausgegangenen ministeriellen Heldenthaten zum Schuße der Freiheit der Wissenschaft und Lehre" errungen hat. Es verlangte ihn danach, das Verständniß der preußischen Staatsregierung für unsere Zeit und ihre Forderungen durch eine weitere Maßregel der Rückwärtserei zu bethätigen. Der Kultusminister versagte dem Breslauer Magistrat die Genehmigung zur Errichtung des Mädchengymnasiums und zwar ohne jede Angabe von Gründen. Der letztere Umstand wundert uns nicht. Auch ein töniglich preußischer Staatsminister wäre jedenfalls in Verlegenheit gewesen, eine dem simplen Laienverstand als stockunvernünftig erscheinende Maßregel durch einigermaßen vernünftig gleißende Gründe zu rechtfertigen. Der Beschluß des Herrn Bosse ist so reaktionär, daß er die Opposition regierungsfrommer preußischer Landtagsabgeordneter wachgestachelt hat. Die Abgeordneten für Breslau, Gothein und Wetekamp, haben zusammen mit dem frauenrechtlerisch angehauchten Wadenstrümpfler Rickert eine Interpellation eingebracht: Welches sind die Gründe, aus denen die königliche Staatsregierung die Genehmigung zur Errichtung eines von den städtischen Behörden in Breslau beschlossenen Mädchengymnasiums versagt hat?" Diese Interpellation gelangte am 30. April zur Verhandlung. Die Debatte darüber gestaltete sich zu einer Erörterung der Frauenfrage und erwiesen flärlich das unsäglich niedrige Niveau, auf dem ihr gegenüber die Regierung wie das Abgeordnetenhaus steht. Der Kultusminister vertheidigte nicht blos den strittigen Beschluß, er vertrat auch seicht, aber phrasenreich den Standpunkt der Regierung, daß die Frau Berantwortlich für die Redaktion: Fr. Klara Bettin( Eißner) in Stuttgart. Drud und Verlag von J. H. W. Diez Nachf.( G. m. b. 5.) in Stuttgart. Ein neues Teleskop hat eine Frau erfunden, Miß Mary Proctor. Die Erfinderin ist in den Vereinigten Staaten als Rednerin und Forscherin bekannt. Sie hat das neue Teleskop„ Aleyone" genannt, nach dem glänzendsten Stern des Plejade. Nuittung. Für den Agitationsfonds gingen ein: 11 Mt. 40 Pf. von den Berliner Genossinnen, zweite Rate vom Ueberschuß einer UraniaVorstellung. Dankend quittirt Anfang Mai 1898. Frau M. Wengels Vertrauensperson. Berlin 0, Fruchtstraße 30, Quergeb. 2 Tr.