Nr. 18. Die Gleichheit. 8. Jahrgang. Beitschrift für die Intereffen der Arbeiterinnen. Die ,, Gleichheit" erscheint alle 14 Tage einmal. Preis der Nummer 10 Pfennig, durch die Post( eingetragen unter Nr. 2970) vierteljährlich ohne Bestellgelb 55 Pf.; unter Kreuzband 85 Pf. Jahres- Abonnement Mr. 2.60. Stuttgart Mittwoch, den 31. August 1898. Nachdruck ganzer Artikel nur mit Quellenangabe gestattet. Inhalts- Verzeichniß. Bekanntmachung des Parteivorstandes.- Aufruf der Vertrauensperson. Schwierigkeiten der gewerkschaftlichen Organisirung der Arbeiterinnen. I. Aus der Bewegung. Aus den Berichten der preußischen GewerbeInspektion für 1897. Von Henriette Fürth. Feuilleton: Die Gleichstellung von Mensch und Thier in der Gesetzgebung des Mittelalters. ( Schluß.) Der Bettler. Von Turgenjeff. Notizentheil von Lily Braun und Klara Zetkin: Gewerkschaftliche Arbeiterinnenorganisation. Weibliche Fabrikinspektoren. Frauenstimmrecht. Frauenbewegung. Parteigenossen! Parteigenossinnen! Laut Beschluß des vorjährigen Parteitages findet der diesjährige in Stuttgart statt. Auf Grund der Bestimmungen der§§ 7, 8 und 9 der Partei organisation beruft die Parteileitung den diesjährigen Parteitag auf Montag den 3. Oktober Buschriften an die Redaktion der" Gleichheit" find zu richten an Fr. Klara Bettin( Eißner), Stuttgart, RothebühlStraße 147, III. Die Expedition befindet sich in Stuttgart, Furthbach- Straße 12. Anträge von einzelnen Parteigenossen bedürfen der Gegenzeichnung des Vertrauensmannes, falls sie zur Veröffentlichung und Berathung gelangen sollen. Die Adresse des Lokalkomites ist: Karl Sperka, Stuttgart, Weißenburgstraße 10. Die Parteigenossen und Genossinnen, die zum Parteitag kommen, werden ersucht, von ihrer Delegation dem Vorstand und dem Lokalkomite rechtzeitig Mittheilung zu machen, damit dieses in Bezug auf Quartier 2c. die nothwendigen Vorbereitungen treffen kann. Mandatsformulare, mit deren Versendung am 1. September begonnen wird, sind durch das Parteibüreau, Adresse J. Auer, Berlin SW., Katzbachstr. 9I zu beziehen. Die Genossen und Genossinnen, welche Anträge einreichen, werden darauf aufmerksam gemacht, daß etwaige, den Anträgen beigegebene Motive weder im„ Vorwärts" noch in der dem Parteitag vorzulegenden gedruckten Vorlage Aufnahme finden können. Die Genossen und Genossinnen haben das Recht, ihre Anträge auf dem Parteitag entweder persönlich zu vertreten oder nach Stuttgart in den Dinkelacker'schen Saalbau, Hohen durch befreundete Genossen vertreten zu lassen; außerdem empfiehlt staufen und Tübingerstraße, ein. Als provisorische Tagesordnung ist festgesetzt: Montag, den 3. Oktober, Morgens 9 Uhr und die folgenden Tage: Wahl einer 1) Konstituirung des Parteitags. Wahl des Büreaus. Festsetzung der Geschäfts- und Tagesordnung. Kommission zur Prüfung der Mandate. 2) Geschäftsbericht des Vorstandes. Berichterstatter: J. Auer und A. Gerisch. 3) Bericht der Kontrolleure. Berichterstatter: H. Meister. 4) Bericht über die parlamentarische Thätigkeit. Berichterstatter: E. Wurm. 5) Die Maifeier 1899. Berichterstatter: W. Pfannkuch. 6) Die deutsche Zoll- und Handelspolitik. Berichterstatter: M. Schippel. 7) Anträge zum Programm und zur Organisation. 8) Sonstige Anträge. Für Sonntag, den 2. Oktober, ist seitens der Stuttgarter Parteigenossen eine Empfangs- und Begrüßungsfeier vorgesehen. Dieselbe findet Nachmittags 3 Uhr im statt. Zirkus, Marienplatz, Parteigenossen! Parteigenossinnen! Wir fordern Euch nun auf, die erforderlichen Vorarbeiten zu treffen, insbesondere die Wahl der Delegirten und die Einreichung der Anträge rechtzeitig zu bewirken. Die Anträge müssen spätestens den 15. September in den Händen des Vorstandes, Adresse: J. Auer, Berlin SW., Razzbachstr. 91 sein, wenn sie entsprechend den Bestimmungen des§ 8 Absatz 2 der Parteiorganisation im Vorwärts" veröffentlicht werden und in die gedruckte Vorlage für den Parteitag Aufnahme finden sollen. es sich, wichtige Anträge vor dem Zusammentritt des Parteitags in der Presse zu erörtern. Die Motive aber in die Parteitagsvorlage aufzunehmen, verbietet sich aus räumlichen Rücksichten und der damit verknüpften unvermeidlichen Wiederholungen willen. Berlin, den 18. August 1898. Mit sozialdemokratischem Gruß Der Parteivorstand. Genofsinnen! Am 3. Oftober tritt in Stuttgart der Parteitag der Sozialdemokratie zusammen, der einzigen Partei in Deutschland, welche die Frauen als gleichberechtigte Mitkämpferinnen aufnimmt und an ihren Berathungen und Beschlüssen theilnehmen läßt. Genossinnen, nüßt die Euch zustehenden Rechte aus und erfüllt gewissenhaft die Euch aus diesen Rechten erwachsenden Pflichten und Verantwortungen. Die Fragen, welche der Parteitag zu er= örtern hat, beziehen sich unmittelbar oder mittelbar auch auf Eure Lebensinteressen als Frauen und als Proletarierinnen, als Leidende und als Kämpfende. Der Bericht der Parteileitung giebt Gelegenheit, mit der Frage der allgemeinen Agitation auch die Frage der Agitation unter der proletarischen Frauenwelt zu erörtern. Wie förderlich wird es da nicht sein, wenn die Genossinnen ihre Anregungen und Rathschläge zu dem Gegenstand dem Parteitag vorlegen und bes gründen. Denn wie die proletarische Frau für ihre Befreiung auf die Sozialdemokratie angewiesen ist, so bedarf umgekehrt die Sozialdemokratie der Proletarierin als zielklarer und geschulter Mitstreiterin im Klassenkampfe. Der Bericht des Parteivorstandes schließt einen Ueberblick über die so hochwichtige Wahlagitation in sich. An denselben werden aller Wahrscheinlichkeit nach weitreichende und bedeutsame Auseinandersetzungen anknüpfen über die Taktik der sozialdemo= kratischen Partei. Diese Auseinandersetzungen sind nicht etwa von akademischem Interesse für die Genossinnen, sondern von großer praktischer Bedeutung. Die Taktik ist von wesentlichem Einfluß auf die Entwicklung der Partei und für die erfolgreiche Führung des Klassenkampfes, welcher der Proletarierin freies Menschenthum bringt. Tiefeinschneidend greift die Zoll- und Handelspolitik des Reiches in die Arbeits- und Lebensbedingungen jeder Arbeiterin, jeder proletarischen Hausfrau hinein. Die diesbezüglichen Verhandlungen und Beschlüsse der Sozialdemokratie sind also von großer Wichtigkeit für die proletarische Frauenwelt. Der Parteitag bietet ferner Gelegenheit zu einer Aussprache und Verständigung zwischen den Genossinnen und Genossen, welche der Agitation unter der proletarischen Frauenwelt besondere Aufmerksamkeit zuwenden. Diese Gelegenheit sollte nicht ungenützt vorübergehen. Genossinen, rüstet Euch also zum Parteitage. Laßt Euch angelegen sein, darauf hinzuwirken, daß auch an den Stuttgarter Berathungen der Sozialdemokratie weibliche Delegirte theilnehmen. Bekanntlich hat der Parteitag zu Frankfurt am Main den Genossinnen das Recht eingeräumt, in öffentlichen Frauenversammlungen eigene Delegirte zu wählen. Wir empfehlen Euch, von diesem Rechte nur dort Gebrauch zu machen, wo Ihr in Folge der reaktionären Fassung und Handhabung der Vereins- und Versammlungsgesetze den allgemeinen Parteiversammlungen fernbleiben müßt oder dort, wo besondere lokale Umstände ein Zusammengehen mit den Genossen bei den Delegirten- wahlen absolut unmöglich machen. Wir sind überzeugt, daß die Genossen nicht aus kleinlichen Erwägungen die Genossinnen betreffs der Wahl einer Delegirten auf die besonderen Frauenversammlungen verweisen. Wo keine zwingenden Gründe für solche Versammlungen vorliegen, ist es jedenfalls vorzuziehen, die Wahl von Genossinnen — gleichberechtigter Kämpferinnen unter Kämpfern— in den allgemeinen Parteiversammlungen in Vorschlag zu bringen. Besondere Franenversammlungen zum Zwecke der Stellungnahme zu dem Parteitag sollten nur nach vorausgegangener Verständigung mit den Genossen einberufen werden. So nachdrücklich wir die Wahl der weiblichen Delegirten durch Genossinnen und Genossen zusammen befürworten, so entschieden empfehlen wir aber auch den Genossinnen, dort, wo die gemeinsame Wahl undurchführbar ist, für die Entsendung einer Delegirten durch eine Franenversammlung einzutreten. Genossinnen, ans Werk! Sorgt für rege Betheiligung der geschulten Proletarierinnen an den Versanimlungen, die Stellung zu den Fragen nehmen, welche den Parteitag beschäftigen. Sorgt dafür, daß in diesen Versammlungen die Interessen des weiblichen Proletariats die ihnen zukommende Beachtung finden, daß Eure Wünsche gehört. Eure Anregungen geprüft und aufgenommen werden. Sorgt dafür, daß die Anwesenheit weiblicher Delegirten auf dem Parteitag und ihre ernste, verständnißvolle Mitarbeit Zeugniß davon ablegen, daß Ihr nicht als großmüthig geduldete, sondern als mit Recht geschätzte, nützliche und erfolgreiche Mitkämpferinnen in Reih und Glied der Sozialdemokratie steht, daß Ihr gleichberechtigte und gleichwerthige Parteigänger seid. Seid eingedenk Eurer Aufgabe: selbstthätig mit Hand anzulegen an dem Werk Eurer Befreiung nicht durch den Kampf von Geschlecht zu Geschlecht, sondern durch den Kampf von Klasse zu Klasse. Der Geldsacksgewalt zum Trotz! Der Macht des Kapitalistenstaats zum Trotz! Dem Vorurtheil zum Trotz! Frau W. Wengels, öerlin, Nertrauensperson. Die Redaktion der„Gtrichlirit" Stattgart. Die Arbeiterpresse wird um Abdruck gebeten. Berichtigung. Der Leitartikel der vorigen Nummer:„Die gewerkschaftliche Organisation der deutschen Arbeiterinnen im Jahre enthält einen Druckfehler und einen Jrrthuin. In den 56 Berufsgruppen, welche für die Statistik der„Generalkommission" in Betracht kamen, waren mindestens I Arbeiterinnen beschäftigt und nicht blos 161701. 1897 haben sich den zentralisirten Gewerkschaften nicht 64304 Arbeiter angeschlossen, sondern weit mehr, nämlich �S Stik. Der Gegensatz zwischen der Abnahme der Zahl der organisirten Arbeiterinnen und der bedeutenden Zunahme der Zahl der organisirten Arbeiter ist also noch auffälliger, als wie er in dem Artikel erscheint. Schwierigkeiten der gewerkschaftlichen Organisirung der Arbeiterinnen. i. In Deutschland waren 1897 von mehr als einer Million industrieller Arbeiterinnen 14 644 in zentralisirten Gewerkschaften organisirt. Wir greifen eher zu hoch als zu niedrig, wenn wir die Zahl der in anderen gewerkschaftlichen Organisationen zusammengeschlossenen deutschen Arbeiterinnen auf 3000 beziffern. In England gehörten 1896 von 2 556 725 Lohnarbeiterinnen rund 104000 Gewerkvereinen jeglicher Art an. Diese Zahl scheint glänzend gegenüber dem winzigen Häuflein der in Deutschland organisirten Arbeiterinnen. Doch verblaßt der Glanz etwas, wenn man bestimmte Umstände ins Auge faßt, unter welchen in England die gewerkschaftliche Organisirung der Arbeiterinnen erfolgt ist und noch vor sich geht. Die hohe Entwicklung und die Erfolge der Trade-Unions der Arbeiter mußten, so sollte man meinen, seit Langem ein mächtiger Anreiz für die Arbeiterinnen sein, sich ebenfalls die Vortheile der Organisation zu sichern. Die englische Gesetzgebung und ihre Handhabung steht dem Vereins- und Versammlungsleben der Frauen und damit der Organisirung der erwerbsthätigen Proletarierinnen nicht im Wege. Bereits 1844 griff die Gesetzgebung durch Herabsetzung des Arbeitstags der Frauen in der Textilindustrie zum Schutze der breitesten Schichte industrieller Arbeilerinnen ein, hob diese auf eine höhere Stufe der Erwerbs- und Lebensverhältnisse und schuf damit eine wesentliche Vorbedingung für ihre Organisationsfähigkeit. Durch den wachsenden Umfang der Frauenarbeit in der Textilindustrie belehrt, nahmen die Gewerkoereine der Spinner und Weber von Lancashire schon von 1824 an die Arbeiterinnen als Mitglieder auf. 1874 setzte die sehr thatkräftige frauenrechtlerische Bewegung für die Organisirung der Arbeiterinnen in Nur-Frauenvercinen ein. Wenn dieselbe auch vielfach von verkehrten Gesichtspunkten ausging und Nebensächliches statt der Hauptziele der gewerkschaftlichen Organisation erstrebte, so muß doch eins rückhaltslos anerkannt werden: die wirklich große Opferfrendigkeit und zähe Energie, welche die englischen Frauenrechtlerinnen bethätigten, um die Arbeiterinnen in Nur-Frauenorganisationen zusammenzuschließen. Unter ganz anderen Umständen setzen die Anfänge zur gewerkschaftlichen Organisirung der Arbeiterinnen in Deutschland ein. Die rückständige politische Entwicklung war in hohem Maße dem Aufkommen und der Entfaltung einer kräftigen, zielbewußten Gewerkschaftsbewegung überhaupt hinderlich. Das Sozialistengesetz that dazu das Seinige, um auch auf gewerkschaftlichem Gebiete zu zerschmettern, was unter den größten Opfern und Mühen geschaffen worden war. Diese Umstände waren von vornherein dem Aufkeimen der Tendenz ungünstig, auch die Arbeiterinnen gewerkschaftlich zu organisiren. Die Organisirung der lohnarbeitenden Frauen wurde bedeutend erschwert, wenn nicht hier und da unmöglich gemacht, durch die politische Rechtlosigkeit des weiblichen Geschlechts. Die reaktionären Gesetzestexte, welche gerade den Proletarierinnen gegenüber die reaktionärste Anwendung fanden, hemmten in sehr vielen Bundesstaaten jedes Vereins- und Ver- sammlungsleben der Arbeiterinnen. Erst 1892 wurden durch die gesetzliche Festlegung des elfstündigen Maximalarbeitstags für Frauen in der Großindustrie die Fabrikarbeiterinnen ein Weniges gegen ein Uebermaß von Ausbeutung geschützt. Die bürgerliche Frauen- rechtelei hat in Deutschland so gut wie nichts geleistet, um die Organisirung der Arbeiterinnen zu fördern. Allerdings machten Frauenrechtlerinnen 1869 den Versuch, Arbeiterinnen zu organisiren und zwar bezeichnend genug die Nicht-Fabrikarbeiterinnen. Aber dieser bescheidene Versuch ist sehr bald spurlos im Sande verlaufen. Seit Anfang der 80 er Jahre regten sich im weiblichen Proletariat die Zuckungen eines klassenbewußten Lebens, das zur Organisation drängte. Die Genossinnen Ihrer, Wabnik, Stegemann, Cantius, Hofmann, Steinbach, Rohrlack 2c. bemühten sich, die Arbeiterinnen in zielflaren Organisationen zusammenzuschließen behufs Vertheidigung ihrer Interessen gegen das Kapital und seine Ausbeutungswuth. Allein die von ihnen geschaffenen Ansätze zur Organisirung der Arbeiterinnen konnten sich trotz der aufgewendeten großen Opfer und bewunderswerthen Energie nicht zu fräftigem Leben entfalten. Das Sozialistengesetz und die Rechtlosigkeit des weiblichen Geschlechts zusammen ermöglichten es den Gewalten des Kapitalistenstaats, mit brutaler Faust oder mit verblüffenden juristischen Spitfindigkeiten die jungen Organisationen zu erwürgen und die Agitation unter den Arbeiterinnen zu unterbinden. Verhältnißmäßig spät erst erkannte die deutsche Gewerkschaftsbewegung die Aufgabe, auch die Arbeiterinnen den Organisationen einzugliedern. Die erwähnten Bemühungen der Genossinnen waren zwar in einzelnen Gewerkschaften ausschlaggebend dafür, daß die Arbeiterinnen der einschlägigen Berufe als Mitglieder aufgenommen wurden. Allein von umfassenderen, allgemeinen Bestrebungen zur Organisirung der Arbeiterinnenmassen kann man eigentlich erst vom Jahre 1892 ab sprechen. Der erste Gewerkschaftskongreß, welcher vom 14. bis 18. März des genannten Jahres in Halberstadt tagte, nahm eine von Genossin Steinbach eingebrachte und begründete Resolution an, welche die Einbeziehung der Arbeiterinnen in die Gewerkschaften forderte, sowie die zu diesem Zwecke nöthige Statutenänderung. Die auf dem nämlichen Kongreß eingesetzte ,, Generalkommission der Gewerkschaften Deutsch lands" hat vom Anfang ihres Wirkens an der Frage der Arbeiterinnenorganisirung die größte Aufmerksamkeit zugewendet. So ist die Bewegung für die gewerkschaftliche Organisirung der Arbeiterinnen weit jüngeren Datums als in England und hat sich hier unter weit schwierigeren Verhältnissen entwickelt als dort. Luft und Licht war bisher für die Schwesterbewegungen sehr ungleich vertheilt. Es dünkte uns nöthig, an die verschieden gearteten Umstände zu erinnern, unter denen die Anfänge der gewerkschaftlichen Arbeiterinnenorganisation im Deutschen Reiche und jenseits des Kanals emporsproßten und sich zu entfalten begannen. Der vergleichende Rückblick bewahrt uns davor, zu unterschäßen, was in Deutschland betreffs der Organisirung der Arbeiterinnen bereits gethan und bereits erreicht worden ist. Es läßt vor Allem klar hervortreten, daß auch in England die gewerkschaftliche Arbeiterinnenorganisation so weit sie auch der unserigen voraus ist, und so viel wir von ihr lernen fönnen durchaus nicht eine erfreuliche Entwicklung aufweist. Diese Rückständigkeit im klassischen Lande des Gewerkschaftslebens ist sehr beachtenswerth. Sie drängt die Schlußfolgerung auf, daß auf Seiten der Arbeiterinnen selbst bestimmte Hindernisse vorhanden sein müssen, welche ihren Anschluß an die Organisation erschweren und hintertreiben. Diese Hindernisse kennen zu lernen ist von praktischem Werth. Scharfes Erfassen der besonderen Schwierigkeiten, welche sich der Organisirung der Arbeiterinnen entgegenstemmen, ist eine wesentliche Vorbedingung für das erfolgreiche Ueberwinden dieser Schwierigkeiten. Wir werden uns deshalb in den folgenden Ausführungen eingehender mit den Umständen beschäftigen, welche die Einbeziehung der Arbeiterinnen in die Gewerkschaften so ungemein schwierig gestalten und nur langsam Erfolge der einschlägigen Bestrebungen heranreifen lassen. Aus der Bewegung. Von der Agitation. In der Zeit vom 10. bis 15. Auguſt fanden in Kassel und Umgegend mehrere öffentliche Gewerkschaftsversammlungen, sowie zwei Voltsversammlungen statt. Referentin war Genossin Kähler- Wandsbeck. Trotz der brennenden tropischen Hitze waren die Versammlungen gut besucht. Die Ausführungen der Rednerin wurden sehr beifällig aufgenommen. Anläßlich des Verbandstags der Fabrikarbeiter wurde am 17. August eine öffentliche Versammlung der ungelernten Arbeiter abgehalten. Genosse Brey Hannover und die Genossinnen Zieß und Kähler referirten über die Sklaverei des 19. Jahrhunderts. Auch diese Versammlung nahm einen trefflichen Verlauf. Die Agitation dieser Tage hat sicher dazu beigetragen, dem Befreiungskampfe der Arbeiterklasse neue Streiter und Streiterinnen zu gewinnen. W. K. 139 Aus den Berichten der preußischen GewerbeInspektion für 1897. Eine der wichtigsten Aufgaben, die diesmal den preußischen Gewerbeaufsichtsbeamten gestellt worden, war, sich über die Frage zu äußern: " In welchen Gewerben sind Wahrnehmungen gemacht worden, die den Erlaß weiterer Vorschriften auf Grund des§ 120 e Absatz 3 der Gewerbeordnung Einführung eines sanitären Maximalarbeitstages erwünscht erscheinen lassen?" Das wesentlichste Ergebniß der in der Folge angestellten Ermittlungen ist die Einsicht, daß die heutige Gewerbeaufsicht nicht in der Lage ist, diese Frage erschöpfend behandeln zu können. Nicht nur, daß nicht alle Beamten an sozialpolitischem Verständniß gleich vorgebildet oder von gleichem Wohlwollen für die ihrer Aufsicht unterstellte Arbeiterschaft erfüllt sind; es kommt noch hinzu, daß es auch an allen sonstigen Unterlagen fehlt, die nöthig sind zur Beurtheilung etwaiger Schädigungen, welche durch überlange Arbeitszeit verursacht worden sind. Da fehlt der Vergleich mit den gesammten Lebensumständen, den Alters- und Gesundheitsverhältnissen im Allgemeinen. Es fehlt auch fast überall die verständnißvolle und rückhaltlose Mitarbeit der Aerzte bei den Ermittlungen. Es fehlt in weitaus den meisten Fällen eine genaue Krankenkassenstatistik, die neben der mechanischen Aufzählung der Fälle Auskunft ertheilt über Art, Ursache und Dauer der Erkrankung, Feststellung der Dauer der vor der Erkrankung in dem betreffenden Gewerbe verbrachten Arbeitszeit, Angabe früherer Thätigkeit u. s. w. Darum läßt sich", wie der Aufsichtsbeamte für Berlin- Charlottenburg schreibt, aus dem statistischen Material der Krankentassen, wie es zur Zeit vorliegt, ein Beweis für nachtheilige Folgen übermäßiger Arbeitszeit in dem einen oder anderen Gewerbe nicht erbringen." Auch sind die Vorstände der Betriebskrankenkassen verschiedener Ansicht darüber, ob die Länge des Arbeitstages oder ob sonstige Mißstände es sind, die die Höhe der Erkrankungsziffer beeinflussen. So bleibt denn eine ganze Reihe von Einzelfragen unbeantwortet, die zur Umgrenzung des Gesammtbildes unerläßlich sind, aber in diesem Umfang, wie mir scheint, von keiner noch so vollkommenen Einzelbehörde beantwortet werden können. Behufs Lösung dieser Aufgabe müßte in dem von allen Seiten längst gewünschten Arbeitsamt eine Einrichtung geschaffen werden, die das einschlägige Material der statistischen Aemter, der Krankenkassen und der Gewerbeaufsicht sammelt und beweiskräftig verarbeitet. " Trotz allem Vorbehalt bieten indeß die Berichte der preußischen Fabrikinspektoren noch genug des Wissenswerthen im Betreff der Arbeitszeit, etwaiger gesundheitlicher Nachtheile überlanger Arbeitsdauer und anderer Verhältnisse. Wir greifen aus ihnen heraus, was für den Leserkreis der„ Gleichheit" von besonderem Interesse ist. Der gesetzliche Arbeitstag der Arbeiterinnen von elf Stunden wurde seltener durch die Bewilligung von Ueberzeitarbeit überschritten, als dies in früheren Jahren der Fall war. Die Fälle, in denen an Wochentagen Ueberzeitarbeit bewilligt wurde, sind von 2051 in 1895 auf 1871 in 1896 und 1590 in 1897 zurückgegangen. Die Summe der bewilligten Ueberstunden hat sich 1896 um 600 250 und 1897 um 362025 vermindert. Sie ist von 2220773 in 1895 auf 1258457 in 1897 zurückgegangen. Und das nicht etwa, weil der allgemeine Geschäftsgang ein schlechter gewesen wäre. Wohl ist die Flaue in der Textilindustrie nicht ganz ohne Einfluß auf den Rückgang der Ueberzeitarbeit gewesen. Im Allgemeinen aber war die Entwicklung der deutschen Industrie in den letzten Jahren eine so günstige, daß sich die gleichzeitige Verminderung der Ueberzeitstunden aus der durch eine strengere Aufsicht gestärkten Einsicht erklärt, man könne auch ohne Ueberzeitarbeit auskommen. Wenn die Arbeiterschaft nicht müde wird, dem Verständniß der Unternehmerklasse und ihres Staates nachzuhelfen, so bricht sich hoffentlich in naher Zukunft die Erkenntniß Bahn, daß auch die jetzige gesetzliche Normalarbeitszeit der Arbeiterinnen und die durchschnittliche Arbeitszeit der Arbeiter durch den Achtstundentag ersetzt werden müssen. In einer Reihe von Gewerben begnügt man sich heute schon in der Regel mit einem Arbeitstag von 9 bis 10 Stunden, ausschließlich der Pausen. Als eine betrübende Ausnahme erweisen sich überall die Ziegeleien, in denen bekanntlich viele Arbeiterinnen und jugendliche Arbeiter beschäftigt sind. Eine Arbeitszeit, die ausschließlich der Pausen sich auf 15 bis 16 Stunden beläuft, ist hier nichts Seltenes. Der Beamte für Oppeln berichtet z. B.: Ueber die Hälfte aller Zuwiderhandlungen( die im Berichtsjahr von 130 auf 402, also um 310 Prozent gestiegen sind) fällt wiederum auf die Ziegeleien." Und aus Hannover heißt es: Bezüglich der Ziegelarbeiter geht die Meinung dahin, daß die 16stündige Arbeitszeit gesetzlich verboten werden müßte. Der beste Kenner der Ziegler verhältnisse, Pastor Zeiß in Schwalenberg in Lippe, sagt darüber: „ Die 16stündige Arbeitszeit ist nicht nur für die Seele, sondern auch für den Körper eine Gefahr und eine Ungeheuerlichkeit. Die Lipper sind aber ein so gesunder Menschenschlag, daß die körperliche Schädigung ärztlich schwer zu konstatiren ist, obgleich die Zahl derer, welche, körperlich unter dem Durchschnitt veranlagt, an den Ueberanstrengungen zu Grunde gehen, nicht klein ist." Ebenso führt der Düsseldorfer Bericht aus, daß sich eine gesetzliche Beschränkung der Arbeitszeit als eine große Wohlthat für die Arbeiter erweisen würde". Im Regierungsbezirk Erfurt sind es Steinbrüche, wiederum Ziegeleien und besonders kleinere Färbereien, in denen Arbeitszeiten von 13 und 14 Stunden vorkommen. Selbst Arbeitszeiten von 16und 18stündiger Dauer wurden in kleinen Färbereien nachgewiesen und ein noch nicht 16 Jahre alter Lehrling gefunden, der regelmäßig zwischen 16 und 17 Stunden beschäftigt war". - Die in Defatur- und Appreturanstalten beschäftigten Arbeitskräfte müssen unter gesundheitlich ungünstigen Verhältnissen 15 bis 16 Stun den arbeiten. Zwar wurde zu Beginn des Jahres 1895 auf Drängen der Arbeiter, welche sich organisirt hatten, die Arbeitszeit in den meisten Anlagen auf 10 bis 11 Stunden täglich herabgesetzt, doch scheint diese Errungenschaft wieder verloren gegangen zu sein, da nur etwa 50 Prozent der Arbeiter organisirt sind." Ein schlagender Beweis dafür, daß eine kräftige und umfassende gewerkschaftliche Organisation der Arbeitskräfte die beste Bürgschaft für bessere Arbeitsbedingungen ist. 140 Die Arbeiterinnen einer Holzschraubenfabrik hatten 11stündige Arbeitszeit. Der Beamte sagt, daß sie länger beschäftigt sind, als ihnen im Interesse ihrer Gesundheit zugemuthet werden kann, da jede Arbeiterin sechs Schneidebänke zu bedienen hat und die Arbeit im höchsten Grade abspannend und das Nervensystem angreifend wirtt." In der Textilindustrie sind die Arbeitszeiten fast durchweg lang und die Ueberstunden zahlreich. Auch kommen hier mannigfache Zuwiderhandlungen vor. Es ist bekannt, welche große Zahl von Arbeiterinnen gerade in der Textilindustrie beschäftigt ist. Umfang reiche Kreise von Arbeiterinnen werden deshalb durch die angeführten. Umstände berührt und haben unter ihnen zu leiden. Eine meist 12 bis 14stündige Arbeitszeit haben die Angestellten der Badeanstalten, eine 12 bis 16stündige und längere die Wäschereiarbeiterinnen. Wir erinnern hier an die Thatsachen, welche der Streik der Isenburger Wäscherinnen betreffs übermäßig ausgedehnter Ar" | beitszeit in die Deffentlichkeit brachte. Es berührt geradezu komisch, wenn der Aufsichtsbeamte für Köln über 18- bis 20stündige Arbeitszeit in Wäschereien sich folgendermaßen ausläßt:„ Es ist anzunehmen, daß Arbeitszeiten von 18 Stunden und darüber, auch wenn sie wöchentlich nur zwei bis dreimal vorkommen, den weiblichen Drganismus auf die Dauer schädigen müssen, indessen ist diese Frage noch nicht genügend geklärt, um schon jetzt den Erlaß allgemeiner Bestimmungen zu begründen." Die Frage, ob 18stündige Arbeitszeit schädigend auf den Organismus wirken könne, nicht„ genügend geklärt" diese Auffassung übersteigt denn doch das Maß der einem königlich preußischen Staatsbeamten erlaubten Verständnißinnigkeit für bestimmte Zusammenhänge. Diesem Urtheil gegenüber verbietet sich jedes weitere Wort, und es bleibt nur zu bedauern, daß einstweilen, da die Merkmale des Fabrikbetriebs fehlen, keine gesetzliche Handhabe zum Einschreiten gegen derartigen„ groben Unfug" mit Arbeiterinnenkraft gegeben ist. Bedürfte es überhaupt noch eines Beweises, wie dringend nöthig es ist, die Gewerbeaufsicht auf die hausindustriellen Betriebe auszudehnen, er wäre mit zwingender Kraft aus den Berichten der Fabrikinspektion zu erbringen. Neben Wäschereien und ähnlichen Betrieben ist in dieser Beziehung wieder das Schmerzenskind der Sozialpolitik zu nennen: die Konfektion in allen ihren Verzweigungen. Da hört man von 14- bis 17stündigen Arbeitszeiten, die sitzend, in gebückter Haltung, in meist mangelhaft beleuchteten und ungenügend gelüfteten Räumen verbracht werden müssen“. Aus dem Regierungsbezirk Minden heißt es:„ Von den meisten Kassenärzten werden die sanitären Verhältnisse der hausindustriellen Ar beiterinnen der Wäsche- und Kleiderkonfektion als geradezu erschreckend dargestellt. Insbesondere richten sich die Klagen gegen die Arbeitszeit, welcher Näherinnen und Plätterinnen zwischen dem 14. und 20. Lebensjahr unterworfen sind. Die Folgen des langen Sitzens an der Nähmaschine und des Hantirens mit schweren Plätteisen zeigen sich in einer ungeahnten Zahl von Erkrankungen an Chlorose ( Bleichsucht), Tuberkulose und Bluthusten, der verschiedensten Erfrankungen des Nervensystems, Kopfschmerzen und Blutandrang zum Kopfe und in der Zerrüttung des Genitalapparats. So äußerte sich z. B. Dr. Nörig in Paderborn, daß nach seinen Erfahrungen die Mädchen in flotter Arbeitszeit bis 12, ja bis 2 Uhr Nachts beschäftigt werden. Es drängt sich die Ansicht auf, daß auch die Konfektionsordnung vom 31. Mai 1897 noch nicht wirksam genug sei." Ueberall begegnet man der Klage, daß die Verordnung des Bundesraths vom vorigen Jahre, die Konfektionswerkstätten beIn den meisten Fällen aber glaubten sowohl Geistliche, wie Die Gleichstellung von Mensch und Thier Laien entschieden an die Wirksamkeit der Exkommunikationen und in der Gesetzgebung des Mittelalters. ( Schluß.) All diese sonderbaren Rechtshandlungen lassen sich auf mehrerlei Art deuten. Manchmal, und zwar mag das vor Allem bei denen jüngeren Datums der Fall sein, hat man es sichtlich nur mit einer plumpen Dupirung des großen ungebildeten Haufens zu thun. Wie die Kinderwärterin wohl den bösen Stuhl schlägt, an dem sich das Kind gestoßen hat, so verfluchte die Kirche Heuschrecken, Raupen u. dgl., sobald sie der Ernte der frommen Herde schädlich wurden. Oft mag diesen Handlungen auch ein ähnlicher Gedankengang wie den alten Sittenkomödien zu Grunde gelegen haben. Man wollte den rohen Massen Billigkeit auch gegen die erbärmlichste Kreatur lehren und den Leuten beibringen, daß selbst dort, wo eine Bestrafung eintreten muß, diese sich doch stets streng in den Rahmen der gesetzlichen Ordnung zu halten habe. Menabrea 3. B. lehrt: Ein Mensch müsse in solchen Lagen etwa folgendermaßen zur Kreatur sprechen:„ Gewiß, auch Du bist ein Geschöpf Gottes und als solches achte ich Dich. Gewiß Du hast genau den nämlichen Anspruch auf die Erde, wie ich selber, demgemäß liegt mir denn auch nichts ferner als Dir nach dem Leben zu trachten. Doch darfst Du mich dann auch nicht beständig be= lästigen, Du darfst nicht in mein Erbe einfallen, nicht meine Weinberge verwüsten, meine Ernte vernichten, meine Obstbäume plündern. Das ist nicht recht von Dir. Allerdings vielleicht habe ich das Alles selber verschuldet, denn ich bin nun einmal ein gar sündiger Mensch. Jedenfalls Du persönlich thust schweres Unrecht. Ich will Dir daher Dein Unrecht begreiflich machen, Gottes Beistand dazu an= rufen und ich will Dir auch Land anweisen, wo Du in Ruhe und Frieden leben kannst. Allerdings, wenn Du dann noch starrtöpfig in Deinem Unrecht beharrst, so muß ich Dich verfluchen!" Prozesse, und wenn sie zu denselben nur so selten und unter peinlichster Beobachtung aller gesetzlichen Vorschriften schritten, so geschah das lediglich deshalb, weil sie sich immer erst vorher vergewissern wollten, von wem die Heimsuchung eigentlich stammte, von Gott oder vom Teufel. Und wer da glaubt, daß diese Thierprozesse sich etwa auf das Mittelalter beschränkt hätten, den verweisen wir auf ein Sizungsprotokoll des Magistrats von Thonon in Savoyen vom 15. November 1731, welches lautet: Item ist beschlossen worden, daß die Stadt sich den Pfarrgemeinden dieser Provinz anschließt, welche von Nom einen Kirchenbann gegen die Insekten erhalten möchten, und daß man zu den Kosten im Verhältniß beiträgt." Als letzten der wirklich stattgefundenen Thierprozesse dürfen wir wohl jenen ansehen, welchen M. Agnel in der Nova Flo= resta" des Manoel Bernardes erwähnt fand: Die Franziskaner der Abtei St. Antony in der brasilianischen Provinz Piedade no Maranhão hatten nämlich sehr viel von Ameisen zu leiden, deren ungezählte Schaaren nicht nur Vorräthe und Einrichtung vernichteten, nein, die auch durch ihre durch die Mauern gegrabenen Gänge die Klostergebäude selbst aufs Ernsteste gefährdeten. Alle Versuche, die Thiere anderweitig los zu werden, schlugen fehl, bis endlich ein erleuchteter Bruder rieth, die Sache doch beim Bischof anhängig zu machen. Ein reguläres Gerichtsverfahren ward dem= gemäß eingeleitet, die Ameisen erhielten ihren Offizialvertheidiger und ein Termin ward anberaumt. Auf diesem führte der flägerische Anwalt aus:„ Seine Klienten, die Mönche, lebten streng nach der Regel ihres Ordens lediglich von Almosen, die sie unter großen Mühen sammelten, die Ameisen hingegen thäten nichts als blos zu stehlen, ja sie seien sogar noch weit schlimmer als gewöhnliche Spiẞbuben, denn sie zerstörten lediglich aus Niedertracht völlig zwecklos das Haus, in das sie einmal eingebrochen wären. Er treffend, so gut wie wirkungslos geblieben ist. Sie kann z. B. feine Anwendung finden auf Konfektionswerkstätten, die, obwohl sie bis zu 40 Arbeiterinnen beschäftigen, nicht auf Vorrath, sondern stets auf Bestellung, d. h. nach§ 8 der Verordnung„ gelegentlich" arbeiten. Gerade in diesen Werkstätten wäre ein energischer Arbeiterinnenschutz dringend erwünscht, da zur Zeit der verschiedenen Saisons die Mädchen oft die ganze Nacht durch arbeiten müssen mit Unterbrechung durch nur ganz kurze Pausen." Von einer Kölner Firma, die 50 bis 60 Arbeiterinnen beschäftigt, gilt dasselbe. Das weite Gebiet der keiner Kontrolle unterworfenen Heimarbeit wird durch die Verordnung nicht im Geringsten berührt. Lange, durch das Gesetz leider nicht beschränkte und geregelte Arbeitszeiten mit allen ihren üblen Nachwirkungen müssen sich auch die weiblichen Angestellten der Ladengeschäfte gefallen lassen. Sollte zu dem hohen Grade ihrer Ausbeutung nicht auch beitragen, daß die Handlungsgehilfinnen so gut wie ganz außerhalb einer geeigneten Organisation stehen und des solidarischen Empfindens ermangeln? Für sie gilt meines Erachtens in dieser Beziehung in verstärktem Maße, was leider noch immer zum großen Theil von den Arbeiterinnen im Allgemeinen gilt. Mangel an Organisation und Solidaritätsgefühl verhindern ein Aufbäumen der weiblichen Arbeitskräfte gegen die traurigsten Arbeitsbedingungen und rauben damit dem Kampfe für einen wirksamen gesetzlichen Arbeiterinnenschutz eine wichtige treibende Kraft. Von ganz besonderem Interesse sind die Berichte über die in chemischen, Metallbearbeitungs- und verwandten Betrieben üblichen Arbeitszeiten. Nicht nur, weil es kaum glaublich scheint, daß man in notorisch gesundheitsschädlichen Betrieben Arbeitszeiten von zehn Stunden und darüber begegnet, sondern auch um der psychologischen Aufschlüsse willen, die die entsprechenden Mittheilungen über Auffassung und Denkweise der Aufsichtsbeamten gewähren. Was soll man z. B. dazu sagen, wenn für die Arbeiter einer Bleifabrik keine Verminderung der allgemein üblichen Arbeitszeit verlangt wird, da besondere Schädigungen nicht nachgewiesen wurden, obzwar dies daran liegen mag, daß zur Erkennung von chronischer Bleivergiftung eine längere Beobachtung und eingehende Untersuchung der erkrankten Personen erforderlich ist". Dagegen wird im gleichen Bericht( Arnsberg) für Beizer, die mit Salpeter- und Schwefelsäure hantiren, fortlaufende ärztliche Kontrolle und eine höchstens sechsstündige Arbeitszeit verlangt. Viel zu lang ist auch die 10stündige Arbeitszeit in Benzinwäschereien, da sich hier bei der Arbeit schädliche Dünste entwickeln. " sei wirklich begierig zu wissen, womit man diese Argumente wohl erschüttern könne, wenn das seinem Herrn Gegner aber nicht ge= länge, nun, so müßten die Ameisen eben in Acht und Bann gethan und von dieser Erde vertilgt werden."- Sofort erhob sich der Anwalt der so hart Angegriffenen: Da Gott felbst seinen Klienten das Leben gegeben habe, so müsse man diesen doch auch zugestehen, ihr Leben ihrem natürlichen Instinkte gemäß zu fristen. Im Uebrigen dienten auch die Ameisen Gott, allerdings auf ihre Weise, denn sie gäben durch die Art und Weise, wie sie sich gegenseitig in die Hand arbeiteten, den Menschen ein leuchtendes Beispiel ( Sprüche Salomonis XXX, 25) der Klugheit, der Friedfertigkeit und der Nächstenliebe, ja selbst hinsichtlich der Pietät ständen sie geradezu vorbildlich da, wären sie doch laut Plinius die einzigen Kreaturen, welche ihre Todten bestatteten. Und was endlich das Arbeiten anbelange, na, da möchten die Mönche mit ihrer famosen Almosenbettelei doch ja ganz stille sein, die Ameisen arbeiteten wirklich und zwar so hart, daß sie oft Lasten schleppten, die größer seien, als ihr eigenes Störpergewicht. Wenn auch nach menschlichem Ermessen der Mensch das höchst organisirte Geschöpf set, so hätten sich doch die Franziskaner mit ihrer Klage an der göttlichen Gerechtigkeit versündigt, vor welcher sie auch keinen Pfifferling mehr werth wären als die winzigste Ameise. Und da endlich die Erde doch Eigenthum Gottes und nicht das der Kläger wäre und Gott selber die Ameisen weit früher als die Mönche in dieses Land ge= führt habe, wie könne man da nur verlangen, daß jezt plößlich die Thiere vertrieben werden soliten. Nach einem langen Hin und Her entschied der Gerichtshof: Die Mönche sollten den Ameisen in der Nähe des Klosters einen geeigneten Plaz anweisen, auf welchen sich dieselben ungesäumt bei Strafe sofortiger Erkommunikation zu verfügen hätten. Dieser Richterspruch ward vor den Ameisenlöchern laut verlesen und„ da zeigte sich( so berichtet die Klosterchronik vom Januar 1713) so recht deutlich, wie sehr dies weise Urtheil die Billigung des allerhöchsten Richters gefunden. Im Nu 141 Wir werden nochmals auf die Verhältnisse in den gesundheitsschädlichen Betrieben zurückkommen, und zwar mit besonderer Berücksichtigung der Wirkung auf die Arbeiterinnen. Es sei jedoch schon jetzt nachdrücklichst betont, daß unter den hier zu treffenden Schutzmaßregeln eine Herabminderung der Arbeitszeit auf höchstens sechs Stunden an erster Stelle zu fordern ist. Der Bericht für Wiesbaden konstatirt, daß in einem besonderen Falle die Herabminderung der Arbeitszeit von 10 auf 7 Stunden von Erfolg begleitet gewesen sei.„ Bei gleichbleibender Arbeiterzahl sank die Zahl der Krankheitstage von 492 im Vorjahre auf 293 im Berichtsjahre, so daß hier der Beweis für den ursächlichen Zusammenhang zwischen Arbeitsdauer und Erkrankungshäufigkeit gewissermaßen experimentell erbracht wurde." Angesichts dieser Erfahrung ist es unerfindlich, warum der nämliche Beamte sich wenige Zeilen weiter mit der Meinung begnügt, daß eine Beschränkung der Arbeitszeit auf etwa 8 Stunden tägliche Dauer in Erwägung" kommen könne. Im Mindener Bericht ist es für genügend erachtet, wenn die tägliche Arbeitszeit für Lackirer und Spinner auf 11, für Metallschleifer, Lumpenfortirer und Glasbläser auf 10 Stunden festgesetzt wird, sofern nicht für einzelne Betriebe, in denen keine sanitären Bedenken vorliegen, von der höheren Verwaltungsbehörde Ausnahmen zugelassen werden". Und der Inspektor für Oppeln meint gar, nachdem er zuvor von übermäßig langen Arbeitsschichten von 17 Stunden bei halbstündiger Mittagspause gesprochen, daß„ die regelmäßige Arbeitszeit für den hiesigen Bezirk gesetzgeberisches Eingreifen nicht erheischt". Und dies, obwohl er drei Zeilen weiter berichtet,„ daß es hier und da in Maschinenfabriken, abgesehen vom Sonnabend auch wohl einmal in der Woche vorkam, daß Arbeiter an Werkzeugmaschinen ausnahmsweise 18 Stunden hintereinander thätig waren; hiergegen einzuschreiten lag kein genügender Anlaß vor". Doch seien wir gerecht. Der Inspektor ist kein Unmensch. Auch nach seiner Meinung giebt es eine Grenze menschlicher Leistungsfähigkeit, denn er fährt fort:„ Wenn aber kurzsichtige Fabrikleiter sich nicht scheuen, einen Arbeiter 36 Stunden lang zu beschäf= tigen, so ist meines Erachtens( ,, meines Erachtens!") hiergegen einzuschreiten. Daß ein länger als 24 Stunden Arbeitender seiner Glieder wenig mächtig ist und in einem maschinellen Betriebe in hohem Grade Gefahr läuft, zu verunglücken, liegt auf der Hand. Darum nur einmal in der Woche eine 18- oder höchstens 24stündige Schicht und für die Bleihütten- und verwandte Arbeiter eine Tagesarbeit von 12 Stunden." Das ist dieser Weisheit letzter Schluß, und da marschirten Myriaden der kleinen Thierchen aus ihren Schlupfwinkeln hervor und eilten in dicht gedrängten Massen den ihnen zugewiesenen Quartieren zu. Die Mönche aber dankten und priesen Gott für ihre wunderbare Befreiung von dieser entsetzlichen Plage." O. Weh. Der Bettler. Von Turgenjeff. Ich ging die Straße entlang. Ein Bettler, ein gebrechlicher Greis, hielt mich an. Entzündete, thränende Augen, bläuliche Lippen, zerfetzte Lumpen, häßliche Wunden o, wie widerwärtig hatte die Noth dieses elende Geschöpf benagt! Er streckte mir seine geschwollene, geröthete, schmutzige Hand entgegen. Er stöhnte, ja er wimmerte förmlich um Hilfe. Ich begann in allen Taschen zu wühlen. Aber weder Börse, noch Uhr, noch selbst ein Taschentuch fand ich, nichts hatte ich zu mir gesteckt. Der Bettler aber stand immer noch wartend da, und leise zitterte und zuckte seine ausgestreckte Hand. Betroffen und verlegen, wie ich war, faßte ich kräftig diese schmutzige, zitternde Hand.... Sei mir nicht böse, Bruder, ich habe nichts bei mir." " Der Bettler richtete seine entzündeten Augen auf mich, seine bläulichen Lippen begannen zu lächeln, und auch er drückte meine erfalteten Finger. " Wohlan, Bruder", lispelte er, auch dafür dank ich Dir auch das ist ein Almosen, Bruder!" Ich fühlte, daß auch ich von meinem Bruder ein Almosen empfangen hatte. Februar 1878. ist es meines Erachtens nicht weiter verwunderlich, wenn es an Ausständen nicht fehlte, und die Klagen über Kontraktbruch der Arbeiter sich im Berichtsjahre gehäuft und die Unfälle um 21 Prozent zugenommen haben". Im Gegensatz zu dieser augenscheinlich höchst originellen Vorstellung von dem schier unbeschränkten Rechte des Unternehmers auf Ausbeutung und den Grenzen menschlicher Leistungsfähigkeit berührt die Art und Weise des Gewerbeinspektors von M.- Gladbach auf das Angenehmste. Während, von Ausnahmen abgesehen( Arnsberg, Koblenz 2c.), fast in allen Berichten die Angabe wiederkehrt, daß der Verkehr der Beamten mit den Arbeitern ein minimaler gewesen sei und die Sprechstunden selten von den Letzteren besucht wurden, heißt es im Bericht von M.- Gladbach:„ Der Verkehr mit den Arbeitnehmern gestaltet sich immer lebhafter. Während vor zwei Jahren feine Arbeitnehmer mich in den Diensträumen aufsuchten, geschah dies im vorigen Jahre 19 Mal und in diesem Jahre 23 Mal. Der größte Theil der vorgebrachten Beschwerden war berechtigt. Den Arbeitern habe ich ferner mein Entgegenkommen dadurch zu beweisen versucht, daß ich an ihren Vereinsversammlungen theilnahm und mich dort bemühte, gesprächsweise und durch Vorträge das Verständniß für die zum Wohle der Arbeiter erlassene Gesetzgebung zu fördern.... Bei solchen Gelegenheiten brachten mir die Arbeiter ihr Vertrauen entgegen und theilten mir vielfach Mängel in Bezug auf Unfallverhütung, Uebertretungen der Arbeiterschutzbestimmungen und Ausstellungen in sittlicher Beziehung aus einzelnen Fabriken mit." Auch sonst wird aus dem Regierungsbezirk Düsseldorf das gute Einvernehmen zwischen Beamten und Arbeitern und daneben das gute Verhältniß der Beamten zu den Unternehmern gemeldet. Das spricht dafür, daß eine gerechte und umsichtige Amtsführung von beiden Seiten gewürdigt wird. In den Fällen dagegen, in denen ausschließlich von dem guten Einvernehmen mit den Arbeitgebern und der ablehnenden Haltung der Arbeiter die Rede ist, steht zu befürchten, daß allmälig das objektive Sehen der Aufsichtsbeamten und dadurch der Werth der ganzen Fabritinspektion beeinträchtigt wird. Zur Frage der weiblichen Gewerbeaufsicht finden sich nur spärliche Aeußerungen. Nur einmal wird die Nothwendigkeit einer solchen direkt ausgesprochen, indem es im Bericht für Sigmaringen heißt, daß die weibliche Aufsicht noch nicht den wünschenswerthen Umfang angenommen hat". Vielleicht ist es süddeutscher Einfluß, der sich bei diesem Urtheil wohlthuend geltend macht. Daß es indeß nicht überflüssig wäre, auch anderwärts weibliche Aufsicht zu verlangen, geht schon aus den ständig wiederkehrenden Klagen hervor über den Mangel getrennter Aufenthalts-, Wasch- und Abortanlagen für Arbeiterinnen und Arbeiter. Gar nicht davon zu reden, daß es eine Menge Anstände und Schädigungen giebt, die Arbeiterinnen aus begreiflicher Scheu dem männlichen Aufsichtsbeamten überhaupt nicht mittheilen. Wie viel hier zu bessern wäre, erhellt aus der Klage des Koblenzer Berichtes,„ daß die Gewerbeaufsichtsbeamten bei ihren Anordnungen und im Bestreben zur Aufrechterhaltung der guten Sitten und des Anstands von den Unternehmern in vielen Fällen nicht unterstützt wurden". Und ferner aus der Schlußbemerkung des betreffenden Theiles des Erfurter Berichtes:" Der bessere Schutz vor Ausbeutung und Verführung der Arbeiterinnen durch Arbeitgeber oder ihre Beauftragten verdient wiederholt angeregt zu werden, denn auch in diesem Jahre sind wiederum Fälle zu verzeichnen, in denen sich Arbeitgeber gröblich gegen ihre Arbeiterinnen vergangen haben." Henriette Fürth. Notigentheil. ( Von Lily Braun und Klara Betkin.) Gewerkschaftliche Arbeiterinnen- Organisation. Die gewerkschaftliche Organisation der deutschen Arbeiterinnen. In den 56 Berufsgruppen, für deren Arbeiterschaft zentra lisirte Gewerkschaften existiren, sind 1101701 Arbeiterinnen beschäftigt und nicht blos 101701, wie uns der Druckfehlerteufel in unserem Leitartikel sagen läßt. Während 1897 die Zahl der in Verbänden organisirten Arbeiterinnen um 621 abgenommen hat, haben sich 82261 Arbeiter den Zentralisationen angeschlossen und nicht blos 64304. Bei der Berechnung der einschlägigen Zahlen für 1896 und 1897 auf Grund der vorliegenden Tabellen war übersehen worden, daß der Verband der Tabakarbeiter männliche und weibliche Mitglieder nicht getrennt führt. Das Verhältniß betreffs Zunahme der männlichen und Abnahme der weiblichen Mitglieder der Zentralisationen stellt sich für letztere also noch ungünstiger. Im Jahre 1898 ist, wie wir seinerzeit berichteten, ein weiterer Gewerkschaftsverband entstanden, der Arbeiterinnen und Arbeiter zusammenfaßt: Der Ver142 band der Buchdruckereihilfsarbeiter und Arbeiterinnen. Derselbe umschließt gegenwärtig ungefähr 600 bis 700 Arbeiterinnen. In Berlin zählt er 400 weibliche Mitglieder, in Stuttgart 150, in Hamburg 60. Wie stark die weibliche Mitgliedschaft in Breslau, Leipzig und Mainz ist, wissen wir nicht. Den Hirsch- Dunckerschen Gewerkvereinen gehören bis jetzt so gut wie keine weiblichen Mitglieder an. Der vor etlichen Monaten in Berlin von bürgerlichen Frauenrechtlerinnen aus der Taufe gehobene Schneiderinnenverein Hirsch- Dunckerscher Observanz, war ein gar schwächlicher Sprosse: er zählte bei der Gründung ganze 11 Mitglieder. Von sachkundiger Seite wird uns mitgetheilt, daß die Lagerhalter 60 Kolleginnen zählen. Ferner, daß auch weibliche Arbeitskräfte in den anderen 5 Gewerben beschäftigt sind, für welche in der Tabelle der Generaltommission teine Arbeiterinnen aufgeführt werden. Schon in den Nummern 30, 31 und 34 des„ Korrespondenzblattes" für 1897 ist darauf hingewiesen worden, daß für die betreffenden Berufe die Zahl der beschäftigten Arbeiterinnen in Folge der mangelhaften Berufszählung nicht angegeben werden konnte. Der vierte Verbandstag der Fabrik-, Land-, Hilfsarbeiter und Arbeiterinnen Deutschlands fand in Kassel vom 14. bis 19. August statt. Unter den 41 Delegirten befanden sich 2 Frauen, die Genossinnen Tröger- Offenbach und Ziez- Hamburg. Genossin Kähler- Wandsbeck wohnte dem Verbandstag als Vertreterin der Generalfommission bei. Aus dem Bericht des Vorstandes geht hervor, daß die Mitgliederzahl des Verbandes und seine Leistungsfähigkeit bedeutend gestiegen ist. Im Jahre 1897 hat sich die Zahl der Verbandsorte von 87 auf 156 vermehrt, die Zahl der Mitglieder hat sich reichlich verdoppelt, 1897 betrug sie 14603 gegen 7210 im Jahre 1896. Die Ausgaben für Kämpfe zur Erringung besserer Arbeitsund Existenzbedingungen sind entsprechend gewachsen, sie stellten sich für das Berichtsjahr auf 38065,74 Mt. Von den 19 Kämpfen, an denen der Verband betheiligt war, endeten 8 mit vollem und 4 mit theilweisem Erfolg, 7 dagegen mit einer Niederlage. Den Gesammtausgaben im Betrag von 140154,07 m. stehen 162071,23 Mt. gegenüber, so daß 21917,16 Mt. Kassenbestand verbleibt. Die Zahlstelle Linden wurde wegen angeblichen Verstoßes gegen das Vereinsgesetz vorläufig polizeilich geschlossen. Ein endgiltiges gerichtliches Urtheil liegt noch nicht vor. Auch in einer Reihe ländlicher Orte haben sich die Arbeiter dem Verband angeschlossen. Bekanntlich besteht für alle Arbeiter, die Arbeiten verrichten, welche als zum landwirthschaftlichen Betrieb gehörend zu betrachten sind, das Koalitionsverbot.§3 des Gesetzes vom 24. April 1854( Gesetzessammlung Seite 214) bedroht die Dienstleute, Landarbeiter und das Gesinde mit Gefängnißstraße bis zu einem Jahre, wenn sie die Arbeitgeber oder Obrigkeit zu gewissen Handlungen und Zugeständnissen dadurch zu bestimmen suchen, daß sie die Einstellung der Arbeit oder die Verhinderung derselben bei einzelnen oder mehreren Arbeitgebern verabreden, oder zu einer solchen Verabredung auffordern". Die Landarbeiter haben von diesem Ausnahmegesetz meist keine Ahnung. Es kostete Mühe, den neuen ländlichen Verbandsmitgliedern flar zu machen, daß besonders auf dem Gebiet der Koalition der Grundsatz gilt: Wenn Zwei dasselbe thun, so ist es nicht dasselbe. Die Organisation hat ihnen den Weg gezeigt, wie sie auf völlig gesetzliche Weise ihre Wochenlöhne etwas erhöhen können, die 9, 10 und 12 Mt. betragen, von denen oft noch 1 Mk. pro Woche als Pachtgeld abgeht. Die Debatte über den Vorstandsbericht kreisten um die Forderung: mehr Agitation. Beschlossen wird, zur Kräftigung des Verbandes eine größere Agitationstour durch Sachsen im nächsten Winter zu unternehmen. Beschlossen wurde ferner: Der Vorsitzende und Kassier des Verbandes haben gegen eine festzusetzende Entschädigung ihre volle Arbeitskraft dem Verband zu widmen. Es ist ein Bureau des Verbandes einzurichten und dem Vorsitzenden für die Ueberlassung eines Zimmers, sowie für Beleuchtung, Reinigung und Heizung desselben eine jährliche Entschädigung von 200 Mt. zu gewähren. Im lebhaften Für und Wider wurde über den Ausbau des Unterstützungswesens und die Arbeitslosenunterstüßung" berathen. G. Heinrich( Dessau), H. Martens( Harburg) referirten zu der Frage. Der Verbandstag beschloß, von der Arbeitslosenunterstützung abzusehen, da dieselbe ohne einen guten Arbeitsnachweis und einen flaren Ueberblick über den Arbeitsmarkt nicht durchgeführt werden könne, und der Verband zur Zeit weder das eine noch das andere besitze. Der Verbandstag beschloß dagegen eine Reihe von Erhebungen übert Lohn- und Arbeitsverhältnisse und hauptsächlich über die Arbeitslosigkeit der betreffenden Arbeiter. Das Material soll auf dem nächsten Verbandstag in geeigneter Weise verwendet werden. Zum Zwecke eines weiteren Ausbaues des Unterstützungswesens soll bei Sterbefällen den Hinterbliebenen eine Beihilfe von 25 Mt. nach zweijähriger Mitgliedschaft und von 50 Mt. bei fünfjähriger Mitglied schaft gewährt werden, doch tritt diese Bestimmung erst am 1. April " 1899 in Kraft. Die Abänderung der Statuten betreffend, beschloß der Verbandstag, den Beitrag für männliche Mitglieder von 10 Pf. auf 15 Pf., den Beitrag für weibliche Mitglieder von 5 Pf. auf 7% Pf. pro Woche zu erhöhen. Die Genossinnen Tröger, Zieß und Kähler befürworteten diese Erhöhung, da bei niedrigen Beiträgen der Verband nichts leisten könne. Die übrigen angenommenen Aenderungen des Statuts sind unbedeutend. Einem Antrag aus Offenbach entsprechend wurde beschlossen, zum Zwecke besserer Agitation die Zahlstellen der verschiedenen Gegenden in Gaue zusammenzufassen und der Leitung von Gauvorständen zu unterstellen. Die Frage der Diäten für die agitatorischen Kräfte und für die Delegirten zum Verbandstag wird geregelt, ebenso die der Gehalte der Verbandsbeamten. Das Gehalt des Vorsitzenden wird von 1350 Mt. auf 1500 Mt., das des Kassiers von 700 Mt. auf 1200 Mt. erhöht. Der Verbandstag erklärte sich des Weiteren für die Einführung von Reisekontrollscheinen und berieth eingehend das Streikreglement. Folgende Resolution gelangte zur Annahme:„ Zur Durchführung der Kämpfe werden zunächst die in dem Streitfonds sich befindenden Geldmittel verwendet. Zu diesem Fonds Beiträge zu zahlen ist Pflicht eines jeden Mitglieds. Hierzu werden 5- Pfennigmarken vom Vorstand angeschafft." Der Sitz des Verbandes bleibt Hannover, der bisherige Vorsitzende Brey ward wiedergewählt. Der nächste Verbandstag findet im Jahre 1900 in Halberstadt statt. Nach einigen träftigen Worten des Vorsitzenden wurde der Verbandstag mit einem Hoch auf die Gewerkschaftsbewegung. W. K. geschlossen. Weibliche Fabrikinspektoren. Die Anstellung einer Assistentin der Fabrikinspektion in Hessen scheint demnächst bevorzustehen. Die Regierung hatte, wie das„ Darmstädter Tagblatt" mittheilte, zuerst die Absicht, als Assistentin des Inspektionsbezirks Offenbach ein Fräulein Hauser zu ernennen, das Oberwärterin an der Landesirrenanstalt zu Heppen heim ist. Diese Absicht war sicher eine wundersame Blüthe deutscher Sozialreform. Die Person und die Fähigkeiten der Dame in allen Ehren, aber womit hatte sie in ihrer bisherigen Berufsthätigkeit den Beweis erbringen können, daß sie für die so verantwortungsreichen Aufgaben der Gewerbeaufsicht eine besondere Vorbildung und Eignung besitzt? Dem geziemenden beschränkten Unterthanenverstand lag selbstverständlich die Frage fern, ob etwa die verflucht gescheidte Absicht der hessischen Bureaukraten aus der Ansicht geboren war, daß für die Aufsicht über Jrre und für die Beurtheilung der Arbeitsbedingungen und Beschwerden der Arbeiterinnen die gleichen Gesichtspunkte„ wohlthätiger Strenge" maßgebend sein müssen. Noch ferner aber lag ihm die andere Frage, ob vielleicht die Väter des Planes Gelegenheit gehabt hatten, als Pfleglinge des Fräulein Hauser sich über die Qualifikation der Dame für das neue Amt eingehend zu unterrichten. Nichtsdestoweniger fanden die Offenbacher Arbeiter und Arbeiterinnen, daß die Absicht einen etwas irrenanstaltlichen Beigeschmack hatte. Es fehlte nicht an boshaften Gemüthern, die da meinten, die hessische Regierung solle auf dem glücklich entdeckten Wege munter fortschreiten. Eine ganze Anzahl von Staatsbeamten könne vielleicht mit Nugen aus dem Irrenhause bezogen werden, aus den Reihen der Beamten natürlich, nicht etwa der Pfleglinge. Die hessische Regierung ist nun angesichts der Stimmung in den betheiligten Kreisen vernünftig genug gewesen, auf ihre ursprüngliche Absicht zu verzichten. Wie unser Offenburger Parteiorgan mittheilt, wird als Assistentin jedenfalls ein Fräulein Geist ernannt werden. Fräulein Geist war früher in Offenbach Arbeiterin, dann Vorarbeiterin und ist jetzt dort als Kontoristin thätig. Es fehlt der Dame also nicht an den nöthigen praktischen Erfahrungen für die neue Amtsthätigkeit. Hessen ist bekanntlich allen deutschen Bundesstaaten mit dem Beschluß vorangegangen, Assistentinnen der Fabrikinspektion auf Grund eines Gesetzes anzustellen. Allem Anschein nach geht nun auch die hessische Regierung den anderen deutschen Regierungen mit einem guten Beispiel voran betreffs der Wahl des ersten weiblichen Gewerbeaufsichtsbeamten. Die Ernennung von Schwestern vom Rothen Kreuz oder Diakonissinnen als Vertrauenspersonen der Arbeiterinnen in Meiningen, das ist ein charakteristisches Pröbchen sozialpolitischer Weisheit unserer deutschen„ Reform- Aera". Pflicht des Staates ist es, weibliche Gewerbeaufsichtsbeamte anzustellen mit festen Aufgaben und bestimmten Vollmachten. Sache der Arbeiterinnen ist es, ihre Vertrauenspersonen zu wählen, welche Beschwerden der Fabrikinspektion zu übermitteln haben. Weder die Regierung noch die Fabrikinspektion hat sich in die Wahl solcher Vertrauenspersonen zu mischen. Wann werden deutsche Regierungen aufhören, ihren Vorwitz dort zu lassen, wo ihres Amtes nicht ist, und dafür ihres Amtes zu walten, wo die Umstände Reformen heischen? 143 Frauenstimmrecht. * Frauenstimmrecht in Viktoria. Nachdem in den englischen Kolonien Australiens, Südaustralien und Neuseeland, die politische Gleichberechtigung der Frauen gesetzlich anerkannt worden ist, scheint nunmehr auch die Kolonie Vittoria diesem Beispiel folgen zu wollen. Der Gouverneur kündigte an, daß die Regierung in der nächsten Session einen Gesetzentwurf zu Gunsten des Frauenstimmrechts dem Parlament vorlegen werde. * Für die politische Gleichberechtigung des weiblichen Geschlechts trat Abraham Lincoln, der berühmte Präsident der amerikanischen Nordstaaten, der unerschrockene Sklavenbefreier, bereits mit fünfundzwanzig Jahren rückhaltslos ein. Als Kandidat für das Parlament von Illinois wurde er im Jahre 1834 nach seinen grundlegenden politischen Ueberzeugungen gefragt. Seine Antwort lautete: „ Wer die Bürden des Staates mit zu tragen hat, muß auch seine Rechte genießen. Darum trete ich dafür ein, daß Jedermann, ohne Unterschied des Geschlechts, das Wahlrecht besitzen soll." * Der Kongres christlicher Kirchen in Washington erklärte sich für die politische Gleichberechtigung des weiblichen Geschlechts. Der Kongreß, der im Juni tagte, nahm u. A. folgende Resolution an:„ Wir erklären, mit allen Kräften die politische Gleichberechtigung der Frauen fördern zu wollen, da sie für den Staat einen sittlichen Fortschritt bedeuten würde." Das Referendum( Volksabstimmung) mit Frauenstimmrecht in Kommunalangelegenheiten besteht fakultativ in Frankreich. Die Gemeinderäthe der einzelnen französischen Kommunen können wichtige und strittige Fragen des Gemeindelebens eventuell durch ein Referendum entscheiden lassen, an dem auch die Frauen theilnehmen. Zahlreiche Beispiele beweisen, daß die Frauen dieses Recht vorkommenden Falles ausgeübt und in großer Zahl abgestimmt haben. Der Abgeordnete Herr Argeliès hat nun in der französischen Kammer einen Antrag eingebracht, der bezweckt, das Gewohnheitsrecht des kommunalen Referendums gesetzlich für bestimmte Fälle und unter bestimmten Bedingungen festzulegen. Aber diese fortschrittliche Tendenz des Antrags ist mit einer rückschrittlichen Bestimmung verquickt: die Frauen sollen das Stimmrecht verlieren. Der Antrag sieht nämlich die Ausübung des Referendums nur für alle Kommunalwähler vor. Da die Frauen in Frankreich das Gemeindewahlrecht nicht besitzen, so würden sie mithin als Nichtwähler durch das beantragte Gesetz von der Stimmabgabe bei einem Referendum von Gesetzeswegen ausgeschlossen. Die Gemeindebehörden stehen dem Antrag des Herrn Argeliès sehr sympathisch gegenüber. Im Allgemeinen würden sie es mit Freuden begrüßen, wenn das kommunale Referendum aus einem Gewohnheitsrecht, das die Staatsgewalten dulden, in ein gesetzlich festgelegtes Recht verwandelt würde, das respektirt werden muß. Was das Frauenstimmrecht zu dem Referendum anbelangt, so sind die Meinungen getheilt. Ein Theil der Gemeinderäthe will dem Antrag Argeliès entsprechend nur den Kommunalwählern das Stimmrecht einräumen. Ein anderer Theil ist für das Frauenstimmrecht; ganz entschiedene Befürworter desselben sind die zahlreichen sozialistischen Gemeinderäthe. Sehr viele Munizipalitäten stehen der Frage indifferent gegenüber. Nicht wenige bürgerliche Blätter darunter solche, die im Allgemeinen nichts von der politischen Gleichberechtigung des weiblichen Geschlechts wissen wollen haben sich zu Gunsten des kommunalen Referendums mit dem Frauenstimmrecht erklärt. Sie gehen von der Auffassung aus, daß die fommunalen Angelegenheiten die Lebensinteressen aller Gemeindeangehörigen ohne Unterschied des Geschlechts berühren. So erklärte 3. B. seinerzeit der„ Temps", daß es nur logisch sei, den Frauen das Stimmrecht zu dem Referendum zuzuerkennen, weil Jeder das Recht haben muß, über seine eigenen Angelegenheiten zu entscheiden". Das stimmt, gilt aber auch für die politischen Angelegenheiten, welche ebenso wie die kommunalen„ eigene Angelegenheiten" der Frauen sind. Auch unter den Abgeordneten der Kammer besitzt das Frauenstimmrecht zu dem kommunalen Referendum zahlreiche Anhänger. Der Standpunkt des Sozialisten Millerand,„ daß die ganze Bevölkerung einer Gemeinde an einem Referendum theilnehmen müsse", wird von vielen Deputirten getheilt, welche starre Gegner des Frauenstimmrechts zu den Legislativwahlen sind. Von den Befürwortern der Forderung, den Frauen das Stimmrecht zu dem kommunalen Referendum gesetzlich zuzuerkennen, wird u. A. auch darauf verwiesen, daß die Frauen ebenso gut wie die Männer als Zeugen bei Erhebungen in der Gemeinde vernommen werden, welche die Vortheile oder Nachtheile von Zuständen und Maßregeln klar stellen sollen. Das Referendum tritt vielfach an Stelle solcher Erhebungen oder vervollständigt dieselben; es muß deshalb das Recht der Frauen bleiben, ihrer Meinung über bestimmte fommunale Angelegenheiten Ausdruck geben zu können. Die französischen Frauenrechtlerinnen stehen dem Antrag Argeliès nicht müßig gegenüber. In Vorträgen und Artikeln treten sie dafür ein, daß den Frauen das Stimmrecht zu dem kommunalen Referendum durch das Gesetz gesichert werde. Der Kammer soll eine auf die Forderung bezügliche Petition zugehen, welche schon zahlreiche Unterschriften aufweist. Die, National Union of Women's Suffrage Societies"( Landesverband der Vereine zur Erringung des Frauenstimmrechts) hielt Mitte Juli in London ihre Jahresversammlung ab. Dem Verband gehören sechzehn Organisationen an, darunter auch irische, welche den verschiedensten politischen Parteien anhängen, aber in der Forderung des Frauenwahlrechts übereinstimmen. Die Jahresversammlung wurde von Lady Frances Balfour, der Tochter des Herzogs Argyll, geleitet, welche die Vorsitzende des Verbandes ist. Mrs. Fawcett, eine der energischsten und rührigsten bürgerlichen Vorkämpferinnen für die volle politische Gleichberechtigung des weiblichen Geschlechts, sprach über das Vorgehen behufs Eroberung des Frauenstimmrechts. Ihre Ausführungen über die Aussichten der Bewegung für die nächste Zukunft flangen nicht sehr hoffnungsvoll. Die konservative, fast reaktionäre Majorität im jetzigen Parlament ist ihrer Ansicht nach der Erringung des Frauenstimmrechts nicht günstig. Es sei deshalb eventuell räthlich, diesbezügliche Eingaben und Anträge einstweilen zu unterlassen, bis die liberale Strömung wieder die Oberhand gewonnen habe. Der Glanzpunkt der Jahresversammlung war der Bericht des Mr. Cockburn aus Süd- Australien über die Erfahrungen, die man daselbst bezüglich des Frauenstimmrechts gemacht hat, und die durchaus dazu ermuthigen müssen, dem weiblichen Geschlecht in allen Staaten das Wahlrecht zuzuerkennen. Seine sehr interessanten Ausführungen, die wir weiter unten wiedergeben, wurden mit begeistertem Beifall aufgenommen. Der neugewählte Vorstand des Verbandes besteht aus 21 Damen und 10 angesehenen Parlaments mitgliedern. Zehn leibhaftige und obendrein angesehene Parlamentsmitglieder im Ausschuß eines Verbandes für Erringung des Frauenstimmrechts! Wir wetten, ob dieser greuelhaften Thatsache sträubt sich der Zopf, der schwer und lang fast allen unseren bürgerlichen Reichstagsabgeordneten im Nacken baumelt. Offenbar nicht aus beschränktem Vorurtheil, bewahre, lediglich zur Bekundung der innigen Geistesverwandtschaft mit unseren angepachteten" lieben„ Voltsgenossen" in Riautschou. Keine frauenrechtlerische Unterstützung für Parlamentskandidaten ohne deren Eintreten für das Frauenstimmrecht, so lautet ein Beschluß, den die Zweigvereine von Lancashire und Cheshire der„ Women's Liberal Federation"( Liberalen Frauenverbandes) auf ihrer Jahresversammlung zu Manchester annahmen. Im Lager der englischen Frauenrechtlerinnen ist man nicht einig über die folgende Frage: Sollen die Frauen im Wahlkampf ihren sehr geschätzten und manchmal ausschlaggebenden Einfluß nur für Kandidaten in die Wagschale werfen, welche für die volle politische Gleichberechtigung der Geschlechter sind oder auch für solche Bewerber um ein Mandat, welche zwar im Allgemeinen den frauenrechtlerischen Forderungen sympathisch gegenüberstehen, aber für das Frauenstimmrecht nicht eintreten? Die in Manchester tagenden Frauenrechtlerinnen waren der radikaleren Ansicht. Sie gaben ihrer Auffassung durch die Annahme einer Resolution Ausdruck, die von der Gruppe Southport eingebracht worden war und von vielen anderen Zweigvereinen unterstützt wurde. Sie lautet:„ Die Versammlung bekennt sich zu der Ansicht, daß feine, Women's Liberal Association'( Liberaler Frauenverein) für die Parlamentswahl eines Kandidaten wirken sollte, welcher Gegner des Frauenstimmrechts ist. Sie ist nämlich der Ueberzeugung, daß das Frauenstimmrecht, dieser höchste Ausdruck der Gerechtigkeit gegen die Frau, nur erlangt werden kann, wenn Abgeordnete in das Parlament entsendet werden, welche der Forderung günstig gesinnt sind." Im Gegensatz zu dieser Resolution steht leider ein Beschluß der Hauptversammlung der„ Women's Liberal Federation"( Liberalen Frauenverbandes), die in London statt fand. Auf dieser Tagung überwog das„ gemäßigte" frauenrechtlerische Element. Eine starke Majorität entschied, daß die Stellungnahme der Kandidaten dem Frauenstimmrecht gegenüber nicht ausschlaggebend sein soll für die Unterstützung von Seiten der Frauenorganisationen. Ueber die Erfahrungen mit dem Frauenstimmrecht in Süd- Australien berichtete in sehr interessanter Weise Mr. Cockburn auf der Jahresversammlung der ,, National Union of Women's Suffrage" in London. Mr. Cockburn war zur Zeit der Bewegung zu Gunsten des Frauenstimmrechts Minister in Süd- Australien und gehörte zu den eifrigen Befürwortern der geforderten Reform. Was er betreffs der Erfahrungen mit dem Frauenstimmrecht berichtete, beruht auf eigener persönlicher Anschauung. Mr. Cockborn widerlegte zuerst die 144 Berantwortlich für die Redaktion: Fr. Klara Zetkin( Eißner) in Stuttgart. vielverbreitete Befürchtung, daß durch das Wahlrecht der Frau Zwietracht in die Familien getragen werde. In Süd- Australien habe man allgemein beobachtet, daß alle wahlberechtigten Glieder einer Familie für die nämliche Partei stimmten. Nicht immer indessen hätten die Frauen sich der politischen Ansicht des Gatten, der Brüder 2c. angeschlossen. Sehr oft wäre das flare politische Urtheil der Frauen von ausschlaggebendem Einfluß auf die Abstimmung der männlichen Familienmitglieder gewesen. Anfangs habe man den verheiratheten Frauen nicht das Stimmrecht verleihen wollen, doch sei es der Majorität schließlich als„ unfair"( unbillig) erschienen, irgend eine Frau von dem Besitz der politischen Gleichberechtigung auszuschließen. Der politische Einfluß der Frauen habe die folgenden Wirkungen gezeitigt: 1. Die Gesetzgebung trage mehr den kulturellen Aufgaben Rechnung. 2. Die Sittlichkeitsbestrebungen seien gefördert worden. Das Wohl des gesammten Volkes finde größere Berücksichtigung, und es werde nach Uebereinstimmung zwischen Politik und Moral gestrebt. 3. Die Arbeiterschutzgesetzgebung sei bedeutend gefördert worden. Mr. Cockburn sprach die Ueberzeugung aus, daß nach Neu- Seeland und SüdAustralien auch die anderen englischen Kolonien des Erdtheils in naher Zukunft das Frauenstimmrecht einführen würden. Schon jetzt sei unter den Frauen von Viktoria eine lebhafte Bewegung für die Erringung ihrer politischen Gleichberechtigung im Gange. Er schloß seine Ausführungen mit dem Ausspruch, daß der Besitz des Stimmrechts die Frauen nicht ärmer, die Gesammtheit aber reicher gemacht habe. Frauenbewegung. * Ihr philosophisches Doktoreramen hat eine Amerikanerin, Miß Denio, fürzlich mit größter Auszeichnung an der Universität Heidelberg bestanden. Die Dame war vorher achtzehn Jahre lang Lehrerin an einem amerikanischen Gymnasium gewesen; der in Deutschland erworbene Doktorhut wird ihr jedoch eine weit umfassendere Thätigkeit sichern, da er im Ausland besonders viel gilt. * Einen weiblichen Arzt, Dr. Katharina Farsenbroek, hat die holländische Regierung in die medizinische Examinationskommission berufen. * Einen weiblichen Kreisarzt hat der nordamerikanische Staat Utah in der Salt Lake City angestellt. * Als Schulinspektor ist eine Aerztin, Miß Belle Grimmel, in Philadelphia angestellt worden. Sie hat hauptsächlich die hygienischen Schulverhältnisse zu beaufsichtigen. * Ein weiblicher Kriegsberichterstatter ist während des spanisch- amerikanischen Krieges in Ruba thätig gewesen. Es war dies Frau Clara Colby, die Herausgeberin einer Frauenzeitung und Gattin eines amerikanischen Generals. Was wohl die preußischen Generalsfrauen zu diesen Berufen ihrer Kollegin sagen würden?! * Zum Schulinspektor der Indianerschulen Amerikas ist Miß Estelle Reel, die bisherige Oberinspektorin für Schulwesen in Wyoming, vom amerikanischen Senat ernannt worden. Ihre Berufung in diese schwierige und verantwortungsvolle Stellung ist eine große Anerkennung ihrer Verdienste, denn noch keine Frau hat vor ihr dies Amt bekleidet. * Weibliche Juristen in Nordamerika. Der große Rechtsschutzverein von New York, dessen Leiter Karl Schurz ist, stellte türzlich den ersten weiblichen Rechtsanwalt, Miß Rosalie Löw, an, der sich sehr bewähren soll. In Denver, Colorado, führt Miß Mary Lathrop die Prozesse großer industrieller Gesellschaften mit so viel Glück, daß sie zu den gesuchtesten Advokaten gehört. In Chicago bestand ein Ehepaar, John und Terra Whipple, das juristische Doktorexamen zusammen, nachdem sie vorher schon das medizinische bestanden hatten. Das medizinische Doktorexamen und die Prüfung für den Apothekerberuf hat eine Französin, Mme. Gaboriau, bestanden. Das Studium der Medizin erfordert in Frankreich sechs, die Ausbildung für den pharmazeutischen Beruf fünf Jahre. Frau Gaboriaus Bildungsgang steht also im schroffsten Gegensatz zu dem landläufigen Gerede, daß es der Frau an Begabung, Willenskraft und Ausdauer fehle. Als Kondukteurinnen von Tramways sollen französischen Zeitungen nach neuerdings Frauen in mehreren großen Städten der Vereinigten Staaten beschäftigt werden. Als Küster und Todtengräber des Kirchspiels Lewes in England ist eine Frau angestellt, Mrs. Steel. Die jetzt sechzigjährige Frau begräbt seit 32 Jahren ihre Mitbürger und Mitbürgerinnen, seit 25 Jahren versieht sie das Amt eines Küsters. Wie die Trappisten, so gräbt sie jeden Tag an ihrem eigenen Grabe, das sie jede Woche mit frischen Blumen schmückt. Sie rühmt sich, ein Grab schneller herzustellen und zu schließen als ihre Kollegen vom starken Geschlecht aus der Umgegend von Lewes. Druck und Verlag von J. H. W. Diez Nachf.( G. m. b. H.) in Stuttgart.