Nr. 5. Die Gleichheit. 9. Jahrgang. Beitschrift für die Intereffen der Arbeiterinnen. Die ,, Gleichheit" erscheint alle 14 Tage einmal. Preis der Nummer 10 Pfennig, durch die Post( eingetragen unter Nr. 3033) vierteljährlich ohne Bestellgeld 55 Pf.; unter Kreuzband 85 Pf. Jahres- Abonnement Mt. 2.60. Stuttgart Mittwoch, den 1. März 1899. Nachdruck ganzer Artikel nur mit Quellenangabe gestattet. Inhalts- Verzeichniß. Reaktionäre Kurpfuschereien. Aus der Bewegung. Der gesetzliche Schutz Feuilleton: Der goldene der Fabrikarbeiterinnen in der Schweiz. Schlüssel. Von Klara Müller.( Gedicht.) Notizentheil von Lily Braun und Klara Zetkin: Weibliche Fabrikinspektoren. Frauenarbeit auf dem Gebiete der Industrie, des Handels und Verkehrswesens. Arbeitsbedingungen der Arbeiterinnen. Gewerkschaftliche Arbeiterinnenbewegung.- Frauenbewegung. Reaktionäre Kurpfuschereien. Neben ihrer Hauptaufgabe, die ausgebeuteten Massen dem Kapital zins und tributpflichtig zu halten durch reaktionäre Bestimmungen und die Sorge für deren reaktionärste Handhabung, sind die herrschenden Gewalten in Deutschland jederzeit im Nebenamt mit Vorliebe der„ Rettung der Sittlichkeit" nachgegangen. Jenen eigengearteten Versuchen zur„ Rettung der Sittlichkeit", die für den Vorurtheilslosen und sozialpolitisch Einsichtigen bezeichnender Weise stets auf„ Gänsefüßchen" einherschreiten. Denn diese Versuche werden sammt und sonders charakterisirt durch das mangelnde Verständniß für die wesentlichsten wirthschaftlichen und sozialen Ursachen der Unsittlichkeit. An die Stelle von Reformen, welche eine gesunde wirthschaftliche Grundlage schaffen, auf der eine gesunde Sittlichkeit emporzusprossen vermag, setzen sie den Aberglauben an die verſittlichende Kraft dreh- und deutelbarer todter Gesetzesterte und fauststarker Büttelgewalt. Es eignet ihnen eine grobe, niedrige Werthung der Sittlichkeit; es durchweht sie der fanatische Haß des gescheitelten und geschorenen Muckerthums gegen alle Aeußerungen modernen Geistes- und Kulturlebens; es lebt in ihnen das Bestreben, unter der Etikette: Wahrung der Moral die schamloseste Reaktionspolitik zu treiben und alles freiheitliche Streben zu erdrosseln. Die neueste Auflage der lex Heinze", welche die Regierung dem Reichstag kürzlich präsentirt hat, und die aus dem Geschlecht jener gesetzgeberischen Würmer ist, welche nicht leben können und nicht sterben wollen, fällt in die Kategorie der charakterisirten reaktionären Stümpereien. Am 29. Februar 1892 wurde dem Reichstag eine erste ,, lex Heinze" vorgelegt und zwar von der Regierung. Der Gesezentwurf war dadurch veranlaßt worden, daß der Standalprozeß Heinze- Berlin ein Zipfelchen des Schleiers gelüftet hatte, mit welchem„ bürgerliche Anständigkeit" die Welt zu verhüllen trachtet, in der sich die traurigen Galeerensflavinnen der Lust und die Ritter der Ballonmüße bewegen. Ueberflüssig zu sagen, daß die damals eingebrachte„ lex Heinze" nicht an die Wurzeln der UnSittlichkeit rührte. Sie begnügte sich damit, das Laster aus den breiten Straßen vertreiben zu wollen, allwo sein Anblick die„ satte Tugend" beleidigt und es in die dunklen Winkel zu pferchen, allwo die„ zahlungsfähige Moral" es zu sündiger, aber fröhlicher Kurzweil zu finden versteht. Denn ach, das Fleisch ist schwach, und die Erbsünde" treibt nach allerhöchster Auffassung nicht nur die Völker zum Kriege, sie treibt laut geschichtlicher Erfahrung auch Fürsten, Generäle, Geistliche, Politiker und gemeinere Sterbliche in die Arme der Dirne höherer und niederer Art. Es versteht sich am Rande, daß die 1892er Regierungsvorlage unter dem Deckmantel des Sittlichkeitsschutzes mehr als ein reaktionäres Schäflein ins Trockene treiben wollte: Knebelung der Presse; Einengung " Buschriften an die Redaktion der Gleichheit" find zu richten an Fr. Klara Zetkin( Eißner), Stuttgart, RothebühlStraße 147, III. Die Expedition befindet sich in Stuttgart, Furthbach- Straße 12. des öffentlichen Lebens; Stärkung der Polizeigewalt; Unterwerfung der Kunst unter die Machtfülle der Büttelei und Juristerei. Der Gefeßentwurf kam damals nicht über die Kommissionsberathung hinaus. " 1897 brachte das Zentrum in reaktionärem Wetteifer mit der Regierung eine zweite lex Heinze" ein. Dieselbe unterschied sich in einer Hinsicht vortheilhaft von dem früheren Regierungsentwurfe. Sie enthielt zwei Bestimmungen, welche Zustimmung verdienten. Gefängnißstrafe sollte Arbeitgeber, Dienstherren und deren Vertreter treffen, welche das Arbeits- und Dienstverhältniß. dazu mißbrauchen würden, Arbeiterinnen und Dienstmädchen zur Duldung unzüchtiger Handlungen zu zwingen. Sie sah des Weiteren Gefängniß und Geldstrafe für den Fall vor, wo die bewußte Uebertragung von Geschlechtskrankheiten durch den GeIn den Kommissionsberathungen schlechtsverkehr erfolgt war. wurde diesen beiden Bestimmungen noch eine dritte annehmbare hinzugefügt: eine Erhöhung der Altersgrenze für die Strafbarkeit der Verführung vom 16. auf das 18. Lebensjahr der jungen Mädchen. Die gegen modernes Kunst- und Kulturleben gerichteten Paragraphen des Zentrumsantrags wurden von der Kommission im Allgemeinen nur unwesentlich gemildert. Die„ lex Heinze II" gelangte nicht zur Verabschiedung. Sang- und Klanglos ließ sie der Reichstag im Frühjahr 1898 in der Versenkung verschwinden. Nun ist die Regierung mit einem neuesten einschlägigen Entwurf vor den Reichstag getreten, mit einer„ lex Heinze III", die im großen Ganzen eine modernisirte Kopie alter Pläne ist. Modernisirt aber, das heißt in unseren Zeitläuften des Stumm- Posadowskykurses: reaktionär verbösert. Der neuesten„ lex Heinze" sind die Fehler und Schwächen ihrer Vorgängerinnen eigenthümlich, es mangeln ihr die kleinen Tugenden der berathenen„ lex Heinze II". Sie kämpft nicht gegen die wichtigsten Ursachen der Unsittlichkeit an: die unfreiwillige Ehelosigkeit weiter Streise der Männerwelt einerseits; die wirthschaftliche Noth breiter Schichten der Frauenwelt anderseits. Sie kurpfuschert vielmehr in oberflächlichster Art an Begleiterscheinungen des Uebels herum. Sie verknüpft ganz wesensungleiche Dinge miteinander, fängt mit Strafbestimmungen gegen Zuhälter und Kuppelei an und schmiedet dann Fesseln für Kunst und Literatur, Fesseln, die von der herrschenden Reaktion auch dem politischen Leben des Proletariats angelegt werden können. Dagegen hat der Regierungsentwurf die drei oben angeführten Bestimmungen fallen lassen, welche den annehmbaren Kern der ,, lex Heinze II" ausmachten. " " Gestrichen ist§ 174 a, der die Schärfe des Gesezes gegen Arbeitgeber und Dienstherrn kehrte, die mit der Lohnsklavin auch die Lustsklavin gekauft zu haben wähnten. In der Begründung zu der Regierungsvorlage heißt es: Daß die betreffende Bestimmung voraussichtlich die Quelle gehässiger Angebereien bilden, einen gefährlichen Anreiz zu Erpressungen erzeugen" würde. Diese Begründung" beweist sinnenfällig, daß die Regierung sehr übel berathen ist und die ins Spiel kommenden Verhältnisse durch die Brille der Berichte erblickt, welche kapitalistenfromme Gesinnungstüchtigkeit diftirt hat. Wäre dem nicht so, sie müßte wissen, daß auf einen Fall versuchter Erpressung von seiten der Arbeiterinnen und Dienstmädchen sicherlich mindestens zehn Fälle von geschlechtlichem Mißbrauch der Proletarierinnen durch ihre Brotherren tommen, in denen die Gemißbrauchten und Geschändeten nicht einmal Klage zu führen und ihr Recht zu fordern wagen. Die Furcht vor Entlassung, der Verlust des Brotes und nicht die physische Gewalt oder die Reizung und Lockung zwingt in der Regel das Weibthum der Proletarierin der geilen Brunst des Arbeitgebers. Die Furcht vor dem Verlust des Brotes schließt in den meisten Fällen der Vergewaltigung den Mund der Opfer und läßt die erlittene Schmach schweigend tragen. Wer die lhatsächlichen Machtverhältnisse kennt, welche hinter dem Arbeitgeber stehen, der weiß des Ferneren, daß die gestrichene Strafbestimmung für Arbeiterinnen und Dienstmädchen durchaus nicht eine gefährliche Lockung zu Erpressungsversuchen darstellen kann. Im Falle der Klage gegen einen Dienstherrn, der in seiner Köchin„das Mädchen für alles" in des Wortes verwegenster Bedeutung erblickte; gegen den Arbeitgeber, der das weibliche Arbeitsthier zum Lustthier erniedrigte, steht gewöhnlich Aussage gegen Aussage. Die Aussage der„leichtsinnigen Fabriklerin" und des„abgefeimt verlogenen" Dienstmädchens gegen die Aussage des„angesehenen" Schuhwichsfabrikanten, des „verdienstvollen" Industriellen, dessen Ruf der Biedermännigkeit sich nach den Tausenden seines Einkommens bemißt, und der die Anklage für Erpressung erklärt. Aus den Gerichtsverhandlungen über ähnliche Fälle kann der simple Laienverstand die Ueberzeugung gewinnen, als ob die größere Sittenstrenge und höhere Wahrheitsliebe gemeiniglich dort entdeckt wird, wo der größere Geldbentel vorhanden ist. Die richtige Bewerthung dieser Umstände bewahrt davor, die praktische Tragweite der fallen gelassenen Strasbestimmungen zuni Schutze der Arbeiterinnen und Dienstmädchen zu überschätzen. Sie drängt die Ueberzeugung auf, daß der wirksamste Schutz der Ausgebeuteten gegen unsittliche Zumuthungen auf anderen Gebieten liegt, auf dem der Erweiterung ihrer Kampfesrechte für bessere Arbeitsbedingungen: auf dem des gesetzlichen Schutzes gegen übermäßige Ausbeutung. Durch Juristenweisheit und Polizeiallmacht unbeschränktes Vereins- und Versammlungsrecht; unverkümmerte Koalitionsfreiheit: Aufhebung der Gesindeordnungen: volle politische Gleichberechtigung; ein gutes Arbeiterschutzgesetz, das sinngemäße Ausdehnung auf die Dienstboten findet: tragen sicher mehr zur Wahrung der Tugend proletarischer Frauen und Mädchen bei, als Strafbestimmungen gegen Wüstlinge. Immerhin sei anerkannt, daß auch solche Strafbestimmungen geeignet sind, durch den Hinweis auf die drohende Strafe, durch Stärkung der Widerstandskraft der gefährdeten Schwachen in manchen Fällen die Paschagelüste ausbeutungsfroher Unternehmer und übermüthiger Rentbürgersöhnchen zu zügeln. Es ist deshalb ein bedeutsames Zeichen der Zeit, daß der Regierungsentwurf die von„lex Heinze II" vorgesehenen Bestimmungen nicht übernommen hat. Unsere Sozialpolitik steht im Zeichen des Kapitalistenschutzes. Daher auch die eigenartige Begründung der Verböserung, eine Begründung, die fast wie ein staatliches Lenmundszeugniß für die nnbefleckte Tugend der Herren Bourgeois aussieht, die aber mit einer geradezu beleidigend niedrigen Einschätzung der Ehrenhaftigkeit der Proletarierinnen aufwartet. Arbeiterinnen und Dienstmädchen würden durch einen Z 174a weit weniger der Anreizung zur Erpressung unterliegen, als trotz dieses Paragraphen Arbeitsherren und Unternehmer der Versuchung, durch Gewalt, Drohungen und Versprechungen Lohnsklavinnen ihren schmutzigen Wünschen zu kirren. Merkwürdig muthet auch die Begründung an, weshalb der Entwurf nicht die vorgeschlagenen Strafbestimmungen aufnahm, die bewußte Verbreitung von Geschlechtskrankheiten durch den Geschlechtsverkehr betreffend. Es heißt nämlich, die einschlägige Frage könne nicht im Rahmen des vorliegenden Gesetzes zum Austrag kommen, da dieses„zur Abstellung ganz anderer Schäden bestimmt sei". Man hat doch kühn die gleichartigsten Dinge zusammengekoppelt, weshalb also dem Entwurf nicht noch das winzige Reförmchen einfügen? Denn mehr als ein winziges Reförmchen stellte auch die beantragte Bestimmung nicht dar. Die bewußte Uebertragung der Geschlechtskrankheiten durch den Geschlechtsverkehr ist in der Mehrzahl der Fälle durch das Gesetz nicht zu fassen. Ganz abgesehen davon, daß z. B. die Ehefrau nur sehr selten die Verseuchung durch ihren Ehemann zur Anzeige bringen, ja auch nur ihrer bewußt werden wird; daß das Berufsgeheimniß des Arztes durchbrochen werden muß zc., fällt hier besonders eine Thatsache ins Gewicht. Sehr zahlreiche Geschlechtskranke lassen sich überhaupt oder gerade im ansteckungsgefährlichsten Stadium der Krankheit nicht von einem Arzt behandeln. Sie suchen Heilung durch die Geheimmittel der Apotheker und Droguisten, durch„Rath und Hilfe", die auch „nach auswärts und brieflich" von Quacksalbern und durchgefallenen Medizinern in den besten bürgerlichen Blättern feilgeboten werden. Aufklärung der weitesten Kreise über die Geschlechtskrankheiten; Durchführung sanitärer und hygienischer Maßregeln, denen kein polizeilicher und infamirender Beigeschmack anhaftet, so daß sich ihnen jeder unterwirft: sind die wirksamsten Mittel, um der Ausbreitung der entsetzlichen geschlechtlichen Verseuchung entgegenzutreten. Weshalb„lex Heinze III" die Erhöhung des Schutzalters der Mädchen gegen Verführung nicht vorgesehen hat, ist unbegründet geblieben. Die Frau wird nach dem Gesetz ihr Lebtag nicht reif und mündig, ihre Interessen durch die Ausübung politischer Rechte zu vertheidigen. Dagegen soll sie mit 16 Jahren reif und mündig sein, sebstverantwortlich ihre Tugend zu schützen, reif und mündig, straflos der Verführung anheimzufallen. Eine Logik, die dem„höher veranlagten" Männerhirn der Gesetzgeber alle Ehre macht. Von den Bestimmungen der„lex Heinze III", die sich gegen Kuppelei und Zuhälterthum wenden, gilt im Allgemeinen, daß sie den Pelz der Prostitution waschen, ohne ihn naß zu machen. Einen kleinen Fortschritt stellt die Bestimmung dar, wonach das bloße Vermiethen von Wohnungen an Dirnen nicht mehr als Förderung der Unzucht betrachtet werden soll. Sie beseitigt einen lächerlichen Widerspruch zwischen dem Strafgesetz und den Polizeivorschriften. Denn während die einen die Prostituirten reglementiren und kon- zessioniren, ist nach dem anderen das Vermiethen von Wohnungen an Dirnen straffällig, ohne Rücksicht darauf, daß die konzsssionirten Freudenmädchen doch schließlich nicht auf den Bäumen hängen können. Nur sozialpolitische Kinder können von den vorgesehenen Strafbestimmungen gegen Kuppelei und Zuhälter eine Eindämmung der Unsittlichkeit erwarten, sowie einen Rückgang der widerlichen Gilde der Gelegenheitsmacherinnen und Ritter von der Ballonmütze. Die Strafbestimmungen steigern nur das„Gefahrenrisiko" des eklen Gewerbes und damit die„Gefahrenprämie", d. h. die Ausbeutung der Dirnen. Der Vermehrung und dem verhängnißvollen Einfluß der Louis und Kupplerinnen tritt die Msellschaft am wirksamsten durch ein Mittel entgegen: durch die Aufhebung der sittenpolizeilichen Kontrolle, durch die unbeschränkte Gewerbefreiheit der Prostitution. Zuhälter und„Vermietherinnen" werden in der Folge als Bundesgenossen im Kampfe gegen Polizeimaßregeln entbehrlich. Man fürchte von dieser Reform nicht ein Ueberhandnehmen schamlosen Straßentreibens. Die berüchtigsten Plätze und Straßen eines großstädtischen„Babels" können eine Sittlichkeitsoereins- Physiognomie erhalten, wenn die Behörden den Dirnen gegenüber den Groben-Unfugparagraphen mit einem Anflug der Deutungskunst und Schneidigkeit handhaben, die sie im Kampfe mit der Arbeiterklasse bethätigen. Das wesentlichste Interesse beanspruchen in dem Gesetzentwurf die Bestimmungen, welche sich gegen die geschriebene, gesungene, gemalte rc.„Unsittlichkeit" wenden. Sie sind in dem bereits. berüchtigten Z 184 enthalten. Der Regierungsentwurf weicht hier mehrfach von den Kommissionsbeschlüssen zur„lex Heinze II" ab. In der Begründung wird gesagt, daß die vorgeschlagenen Bestimmungen theils„sachlich zu weit gingen", theils„zu unbestimmt gefaßt" waren, so daß sie„einer nach mehrfachen Richtungen hin bedenklichen Auslegung der Strafgesetze den Weg öffnen würden". Mit dieser Begründung hat die Regierungsvorlage dem neugefaßten § 184 das Urtheil gesprochen. Die geübte Kritik gilt durchaus auch für das, was er festlegt. Der neue 8 184 ist und bleibt ein Vorstoß zur Schädigung modernen Geisteslebens; er kann als „Mädchen für alles" von der Reaktion auf jedem Gebiete gebraucht und gemißbraucht werden. Er beschränkt die Bewegungsfreiheit der Presse, er öffnet der Rückwärtserei in künstlerischer Hinsicht Thür und Thor, er erweitert die Machtbefugnisse der Juristen und Polizeier. Welche ungemessene Horizonte erschließen sich nicht der Niederbüttelnng modernen Lebens, wenn der Entscheid über den Begriff„unzüchtig", über das,„was ohne unzüchtig zu sein das Schamgefühl gröblich verletzt", in die Hand strebsamer Rechtsgelahrter und forscher Polizeigewaltiger gegeben wird? Man denke der Würdigung, die z. B. Goethes und Heines Werke, die klassischen Statuen 2c. seitens muckerischer Gemüther erfahren, deren Sittlichkeit offenbar auf schwachen Füßen steht. Eine freie Kunstentfaltung ist in unserem Polizeireich auch ohne" lex Heinze III" nicht möglich, nicht Beschränkung, sondern Erweiterung der fünftlerischen Bewegungsfreiheit muß die Losung sein. Zulegt und nicht am wenigsten: mit etwas Lust und Liebe zur Sache kann die oder jene der vorgesehenen Bestimmungen auch auf das politische Leben Anwendung finden. Die vollendetsten Rechtsgarantien" des Herrn von Posadowsky schüßen nicht davor, daß z. B. unter Umständen die politische, die soziale Karikatur unter den Begriff dessen fällt, was ohne unzüchtig zu sein, das Schamgefühl gröblich verlegt". Man denke des peinlich fein entwickelten„ Schamgefühls" der Behörden im Punkte einer unverlogenen Kritik an sozialen Einrichtungen, an fürstlichen Personen, an fapitalistischen Tugenden! Geht der Gesezentwurf durch und das Zentrum hilft ihn sicher mit Begeisterung unter Dach und Fach bringen so wird nicht blos die schwache Tugend muckerischer Kreise die Freude erleben, daß„ heidnische" Statuen mit sittlichen Feigenblättern und sitt lichsten Bauchbinden bekleidet werden. Politischen Reaktionären fann eventuell die Genugthuung blühen, daß behördliche Aichung das„ Schamgefühl" nur dann nicht gröblich verlegt" steht, wenn Blätter und Schriften ausschließlich Lobeshymnen auf Herrn von Stumm veröffentlichen, die sozialen Zustände über den grünen Klee preisen und wenn die Arbeiterinnen in ihren Versammlungen Strümpfe als Weihnachtsgeschenke für kapitalistische Wohlthäter stricken. Der Sittlichkeitspudel birgt einen durch und durch reaktionären Kern. Ein Quentchen Reform, ein Zentner Reaktion ist das Wesen der lex Heinze III". Aus der Bewegung. Von der Agitation. Eine Reihe von Agitationsversammlungen haben die Berliner Genossinnen im Januar und der ersten Hälfte Februar abgehalten. Im Moabiter Gesellschaftshaus sprach Reichstagsabgeordneter Baudert über„ Die soziale Gesetzgebung im Deutschen Reiche." Sein Ueberblick über die soziale Gesetz gebung schloß mit der Mahnung, daß Männer und Frauen der Arbeiterklasse im politischen Kampfe danach streben müssen, die politische Macht zu erringen, um die nöthigen Reformen durchsetzen zu können. In der Diskussion forderte Genossin Mesch mit zündenden Worten die Frauen auf, mit den Männern zusammen für die Erringung menschenwürdiger Zustände zu kämpfen. Reichstagsabgeordneter Rosenow referirte im Rösliner Hof über das Thema:" Der Kampf der Frau um ihre wirthschaftliche und soziale Befreiung." Der Redner legte die Unterschiede zwischen bürgerlicher und proletarischer Frauenbewegung dar und wies nach, daß die völlige Be freiung der Frau erst mit dem Siege des Sozialismus möglich sei. Genossin Mesch zeigte an wirkungsvollem Thatsachenmaterial, wie nothwendig die Betheiligung der Frauen am proletarischen Klassenkampf ist. Genossin Dr. Rosa Luxemburg sprach in Charlottenburg über„ Der jezige Kurs und die Sozialdemokratie." In beredten Worten forderte sie Frauen wie Männer zur Geltendmachung ihrer Rechte und zum organisirten Kampfe für ihre Befreiung auf. Das Thema„ Die Militärvorlage und die Frauen" erörterte Genossin Zetkin in einer öffentlichen Volksversammlung in der Hasenheide. Die Referentin bekämpfte scharf die Militärvorlage vom Standpunkt der Interessen der proletarischen Frau aus. Des Weiteren legte sie die Gründe dar, welche die prinzipielle Gegnerschaft der Proletarierinnen zum Militarismus bedingen. Die Versammlung nahm eine den Ausführungen entsprechende Resolution an, welche sich gegen die Militärvorlage und den Militarismus überhaupt erklärt. In der Diskussion wies unter Anderem Genossin Wengels auf den Kampf gegen den„ Berliner Lokalanzeiger" hin und forderte die Frauen auf, in diesem Kampfe, wie in jeder Hinsicht ihre Pflicht zu thun. Sämmtliche Versammlungen waren sehr gut besucht, zum Theil überfüllt; die Frauen waren sehr zahlreich anwesend. In einer von den Genossinnen einberufenen Volksversamm lung sprach Reichstagsabgeordneter Bebel über„ Die neue Militärvorlage und das Friedensmanifest des Zaren." Schon lange vor Beginn der Versammlung war der große Saal von Keller so gefüllt, daß polizeiliche Absperrung erfolgte. Mindestens. ebenso viel Personen als im Saale anwesend waren, fanden keinen Einlaß mehr. Wohl hätten Hunderte auf den Galerien Platz finden können, doch gestattete dies der überwachende Polizeileutnant nicht, weil, 35 wie er meinte, die Versammlung nur für den Saal und nicht auch für die Galerie angemeldet sei. Bebel, der mit lebhaftem Beifall begrüßt wurde, charakterisirte zunächst die veränderte Haltung des Bürgerthums zum Militarismus. Bis zum Anfang der sechziger Jahre stand es in scharfer Opposition, es erblickte im stehenden Heere ein Machtmittel der Fürsten und Junker zur Niederhaltung des Volkes. Durch die Erfolge Preußens von 1864 und 1866 befriedigt, gaben jedoch die bürgerlichen Parteien ihren grundsäßlichen Widerstand gegen den Militarismus auf. Die preußische Heeresorganisation und die Niederlage Frankreichs veranlaßten die übrigen europäischen Staaten, Verbesserungen in der Organisation und Bewaffnung ihrer Heere einzuführen. Eine wahre Revolution auf dem Gebiete des Heereswesens hat sich vollzogen. Bebel gab eine ausführliche Darstellung der Entwicklung, die der Militarismus seit 1871 durchgemacht hat. Er unterzog darauf die neue Militärvorlage einer eingehenden Kritik und gelangte zu dem Schlusse, daß im Falle ihrer Annahme der Reichstag in den nächsten Jahren neue Militärforderungen werde bewilligen müssen. Der Redner zeigte die enormen Kosten und die ungeheuren Opfer an Menschenleben, die ein künftiger Krieg erfordern werde. Er schilderte die Stockung von Handel und Verkehr, die in seinem Gefolge schreitet und besprach dann das Friedensmanifest des Zaren. Nach eingehender Würdigung der Gründe, welche die russische Regierung bestimmt haben, eine Friedenskonferenz einzuberufen, faßte Bebel seine Ausführungen in folgender Resolution zusammen: ,, Die von den klassenbewußten Arbeiterinnen Berlins am 6. Februar nach Kellers Saal einberufene Volksversammlung betrachtet den Vorschlag des russischen Kaisers für Einberufung einer Friedenskonferenz der Mächte als eine Rechtfertigung des Widerstands, den bisher die Sozialdemokratie aller Länder den an Wahnsinn grenzenden Rüstungen entgegengesetzt hat. Die Versammlung stimmt dem russischen Kaiser darin zu, daß diese unsinnigen Rüstungen, die allein die Regierungen und die herrschenden Klassen verschulden ,, die Volkswohlfahrt an der Wurzel treffen, die geistigen und physischen Kräfte der Völker in unproduktiver Weise aufzehren, und statt eine Garantie des Friedens zu sein, schließlich zu der Katastrophe führen, die man vermeiden will, d. h. zu einer Katastrophe, die halb Europa zum Schauplatz der Verwüstungen machen, Jammer, Elend und Noth in unzähligen Familien verbreiten, und insbesondere den Frauen und Müttern, Gattinnen, Bräuten, Schwestern und Töchtern der auf den Schlachtfeldern hingeopferten Männerwelt das herbste Loos bereiten würde. " Soll aber die Friedenskonferenz keine Komödie sein, so sind die Regierungen verpflichtet, die russische voran, durch Thaten zu beweisen, daß ihre beständigen Versicherungen, den Frieden zu wollen, ehrlich gemeint sind. Sie müssen also alles aufbieten, um dem unerträglich gewordenen Zustand des bis an die Zähne bewaffneten Friedens ein Ende zu machen, in erster Linie dadurch, daß sie übereinkommen, bei fünftigen internationalen Streitigkeiten sich einer schiedsrichterlichen Entscheidung der unbetheiligten Staaten zu unterwerfen, ferner durch eine Abgrenzung der verschiedenen Interessensphären fünftigen Streitfällen möglichst zu begegnen. Nach Ansicht der Versammlung würde ein resultatloser Verlauf der Friedenskonferenz nur die weitverbreitete Ansicht bestätigen, daß die Regierungen und die hinter ihnen stehenden herrschenden Klassen unfähig sind, eine große Kulturaufgabe zu lösen, ein Ergebniß, durch das sie selbst ihre Existenzberechtigung in Frage stellen." Stürmischer Beifall folgte Bebels Vortrag. In der Diskussion ergriff Pfarrer Naumann das Wort. Er führte aus, daß die Entwicklung der Kriegstechnik dazu führe, den Menschenschlächtereien ein Ende zu bereiten. Die Entwicklung der Technik dürfe deshalb nicht gehindert werden, wie der Zar es vorschlage. Große politische Konflikte seien Machtfragen und könnten nicht durch Schiedsgerichte gelöst werden. Im Uebrigen sang er das gewohnte Loblied auf Kaiserthum und Militarismus und redete der Aussöhnung der Sozialdemokratie mit dem Klassenstaat das Wort. Aus dem Standpunkt Heines und den Ausführungen Schippels zur Frage: Miliz oder stehendes Heer, prophezeite er auf eine Mauserung" der Sozialdemo tratie. Bebel wies unter großem Beifall Naumanns Standpunkt zurück. Scharf und treffend stellte er die Ursachen unserer prinzipiellen Gegnerschaft zum Militarismus fest und wies damit Naumanns Schäfer Thomasiade auf eine Mauserung der Sozialdemokratie zurück. Was Schippels Stellungnahme anbelangt, so meinte Bebel, daß diese vom Standpunkt der Nationalsozialen verschieden sei. Hätte sich Schippel von der grundsätzlichen Auffassung der Partei über den Militarismus so weit entfernt, wie Naumann behaupte, so würde es zwischen Schippel und der Partei keine Gemeinschaft mehr geben. Die Versammlung endete mit der einstimmigen Annahme der Resolution, einem von Genossin Baader ausgebrachten Hoch auf die Sozialdemokratie und lebhaften Hochrufen auf Bebel. Zu einer imposanten Kundgebung für das gleiche Vereins- und Versammlungsrecht beider Geschlechter gestaltete sich eine Festversammlung in Weißensee. Polizeiliche und landräthliche Fürsorge macht es in Weißensee den Frauen unmöglich, das Stiftungsfest einer proletarischen Organisation zu besuchen. Der sozialdemokratische Arbeiterverein veranstaltete deshalb eine Festversammlung, um den Frauen die Betheiligung zu ermöglichen. Genosse Liebknecht sprach in zündender Weise und unter stürmischem Beifall über die Bedeutung der Organisation und des Wahlrechts für das Proletariat. In einer von sozialistischen Akademikern einberufenen öffentlichen Studentenversammlung sprach Genossin Zetkin über das Thema:„ Der Student und das Weib." Der„ Verein deutscher Studenten" hatte in einer Erklärung die Akademiker aufgefordert, die Versammlung nicht zu besuchen. Trotzdem war der große Saal der Brauerei Lips- Friedrichshain wie die Gallerie bis auf den letzten Platz gefüllt, viele Versammlungsbesucher mußten stehen. Das Publikum refrutirte sich fast ausschließlich aus akademischen Kreisen. Auch Herren der deutschnationalen Studentenverbände waren in guter Zahl erschienen, sahen sich aber in ihrer Hoffnung enttäuscht, die Versammlung sprengen zu können oder zu byzantinischen Rundgebungen zu bewegen. Die Referentin wurde von einem Theile der Anwesenden mit lebhaftem Beifall, von einem anderen Theile mit Zischen begrüßt. Der Vortrag wurde wiederholt von Kundgebungen der Zustimmung unterbrochen; lange anhaltender, stürmischer Beifall bewies am Schlusse, daß die übergroße Mehrzahl der Anwesenden den Ausführungen beipflichtete. Genossin Zetkin entwickelte die These, daß der Kampf des weiblichen Geschlechts als Klasse das Ziel verfolge, soziale Bewegungsfreiheit zu schaffen für die Entwicklung und das Ausleben der Frau als eines weiblichen Vollmenschen. Sie stellte diesem Kampfe die Haltung der studirenden und studirten Welt gegenüber und wies nach, daß die Frauenfrage ihre Lösung erst in der sozialistischen Gesellschaft finden könne. Diese allein biete die Vorbedingungen für das Vollmenschenthum der Frau wie des Mannes. Die sozialistische Gesellschaft beseitigt die Konflikte, welche die Verwirklichung der frauenrechtlerischen Ziele zeitigt, sie giebt aber auch den Studirten selbst die Möglichkeit des Auslebens als freie und starke Persönlichkeit. Der Vortrag wird als Broschüre erscheinen. In der Disfussion stimmte Herr Dr. Rösemeyer den Ausführungen im Allgemeinen bei. Er brachte schlagende Belege für die Freiheit der Wissenschaft in der Aera Stumm- Kanit bei und warnte das Volk der Denker und Dichter, nicht eine Nation von Reserveleutnants zu werden. Die Herren stud. Wangemann, Medenwald und Rosenstein wendeten sich gegen die Ausführungen der Referentin. Sie erwiesen sich rednerisch ebenso ungewandt, als findlich im Erfassen der sozialistischen Auffassung. Herr Wangemann faßte z. B. die Greuel der sozialistischen Gesellschaft in den Worten zusammen:„ Wo Der goldene Schlüssel." Dir, Von Klara Müller. Dem goldenen Schlüssel Zum sonnigen Lande der Freiheit, Dir sing' ich. Irgendwo, irgendwo in der Welt, -In Orangenwäldern vielleicht, Wo der Gluthwind die Zweige bricht Und sie reifer, saftstrozender Früchte voll Dem Wanderer in den Schoß wirft, Oder an Norwegs Felsenkap, Das die kühle Stirn Hoch in schimmernde Wolken hebt Und niederschauend sich spiegelt In dem träumerisch blauen Auge des Fjords Irgendwo in der Welt Weilt die Fee, Die dich mir versprochen In heiliger Stunde Und nun der Zeit nicht gedenkt, Ihr Wort mir zu lösen. Jahre verrauschen, Auf meinen Scheitel fällt Schnee. * Aus:„ Mit rothen Rressen", ein Gedichtbuch von Klara Müller, Großenhain 1899, Verlag von Baumert& Ronge. Wir werden in nächster Nummer der„ Gleichheit" eine Besprechung dieser Gedichtsammlung bringen, in ber uns moderner Kampfesgeist gepaart mit hohem künstlerischem Rönnen entgegentritt. 36 haben Sie die größere Freiheit, in dem sozialistischen Zukunftsstaat, wo Jeder acht Stunden arbeiten muß oder jetzt, wo Sie gar nicht zu arbeiten brauchen?" Herr Medenwald suchte eine monarchische Kundgebung zu entfesseln, fand aber wenig Gegenliebe in der Versammlung. Dr. Oppenheim und Student Michelsohn sprachen im Sinne des Vortrags. Genossin Zetkin zeigte in ihrem Schlußworte, daß die sozialistische Internationalität die wahre Vaterlandsliebe nicht ausschließt. Des Weiteren illustrirte sie die Fürsorge, welche Kunſt und Wissenschaft in unseren Zeiten durch das Staatsoberhaupt erfahren. Dem Hoch auf regierende Persönlichkeiten setzte sie ein Hoch entgegen auf die freie, starke, sittlich reife Persönlichkeit. Die Versammlung endete mit einem begeisterten Hoch auf die Sozialdemokratie, vor dem das versuchte Gejohle der Deutschnationalen verſtummte. In Leipzig und Konnewitz fanden Mitte Februar öffentliche Volksversammlungen statt, in denen Genossin Ihrer- Pankow über „ Die Rechtsstellung der Frauen am Ende des neunzehnten Jahrhunderts" referirte. Ihre eingehenden, durch reiches Material gestützten Darlegungen fanden begeisterte Zustimmung. In beiden Versammlungen beschlossen die Genossinnen, sich dem Protest der Berlinerinnen gegen das Bürgerliche Gesetzbuch anzuschließen. In Leipzig wurde im Anschluß an die Versammlung die Gründung eines Vereins für Frauen und Mädchen der Arbeiterklasse beschlossen. Die Genossinnen wählten einen provisorischen Vorstand und beriethen einen Statutenentwurf. Vierzig Frauen zeichneten sich als Mitglieder in die ausgelegten Listen ein. In den Tiefen der Seele Aber wirkt und schafft Von der Organisation. Am Montag den 13. Februar hielt der Verein für Frauen und Mädchen der Arbeiterklasse seine Vereinsversammlung. Frau Zepler referirte über das Thema:„ Welchen Werth hat die Bildung für die Arbeiterin?" Sie erörterte zunächst den Unterschied von Wissen und Bildung. Wissen oder Kenntnisse auf ganz bestimmten wissenschaftlichen Gebieten können sehr wohl mit einem völligen Mangel an Bildung gepaart sein. Denn Bildung ist eine Steigerung aller geistigen Fähigkeiten, also nicht nur der Dentkraft, sondern auch des Seelenlebens und des Schönheitsempfindens. Der wirklich Gebildete müsse das geistige Leben seiner Zeit in allen seinen Ausdrucksformen begreifen; er müsse auch eines selbständigen Urtheils fähig sein. Wie kann die Arbeiterin nun eine solche Bildung gewinnen? Eigenes Studium aus Büchern und durch künstlerische Anschauung ist ihr nur selten möglich, da ihr Mangel an Zeit, an Geldmitteln und an schulmäßiger Vorbildung überall hemmend entgegen treten. Darum wolle der Verein ihr eine Stätte bieten, wo sie Belehrung und Anregung schöpfen könne. Es solle Werth darauf gelegt werden, auf den verschiedensten Gebieten, in den Naturwissenschaften und der Medizin, in Völker- und Wirthschaftsgeschichte und in Kunst und Literatur, das für moderne Anschauungsweise Befruchtete Frühlingskraft Und keimt und gebiert an das Licht Der Gewißheit leuchtende Blume: Ein Tag wird kommen Und eine Stunde blühen Aus dem Dämmerdunkel des Alltagsdaseins, So wonnig und wärmend Von Gebeten begrüßt, Wie die Siegerin Sonne Der eisigen Dede Den Schauern der arktischen Nacht enttaucht. Und leise, leise, Lockend wie Harfenlaut Klingt es und klirrt es Vor der Thür meiner Hütte Und pocht und pocht. Ich erkenne den Laut Und erhebe mein Haupt Und lächle und lausche... Da knarren und knirschen Die rostigen Riegel: Die Thür springt auf. Ueber die Schwelle strömt Eine flimmernde Fluth von Sonnensilber Und mitten drin in dem Sonnenlichtmeer Die Fee, Die dich mir versprochen, Den goldenen Schlüssel zum Lande der Freiheit Und die nun gekommen ist, Ihr Wort zu lösen. Liebevoll lächelnd Schreitet die Lichtmar Durch das Dunkel der Hütte. Um sie her Wallen und weben Gleißend und glimmernd Die goldenen Fäden Und legen ein Lichtband Ueber die lastende Staubschicht am Boden, Ueber die drückenden Ketten am Arm mir, Ueber den klappernden Webstuhl, An den ich geschmiedet war Jahre, o Jahre lang, Wie Prometheus dereinst an die Felsen des Kaukasus. In leuchtenden Händen Trägt sie den Schlüssel, Und wie sie leise den Arm mir berührt, Springt die Kette mit klirrendem Klang Springt fällt Und ich hebe die Hände Jubelnd und jauchzend Und fasse die strahlenden Finger der Fee Und schreite mit ihr Aus dem Dunste der Dienstbarkeit, Aus der Hütte farbloser Finsterniß In die Helle, In die sonnigen Lande der Freiheit hinaus. Maßgebende zu entwickeln und für die Arbeiterin speziell interessante Fragen zu erörtern. Die Vortragende wies ferner darauf hin, welchen hohen, persönlichen Werth das Streben nach Bildung für die Arbeiterin besitze; es bewahre sie davor, in dem ewigen Einerlei der Fabritarbeit und der kleinlichen Haushaltssorgen geistig und seelisch zu verkümmern, und könne ihr eine Quelle der Freude und Erfrischung werden. Auch ihren Beruf als Gattin und Mutter erfülle erst die geistig strebsame Arbeiterin voll und ganz. Denn die Ehe werde zu dem tiefsten persön lichen Verhältniß nur dann, wenn neben der Liebe gemeinsames Streben und Denken zwei Menschen verbinde, und wenn Mann und Frau einander Verständniß und geistige Anregung entgegenbringen. Und noch mehr müsse die Arbeiterin ihrer Kinder wegen auf Weiterbildung und Erhöhung ihrer Urtheilsfähigkeit bedacht sein. Die Erziehung solle aus dem Kinde einen Menschen bilden und ihm Ideale in die Brust pflanzen; das könne nur die Erzieherin, die selbst eine vollentwickelte Persönlichkeit sei. Der Verein folgte dem Vortrag mit lebhaftem Interesse und zollte der Referentin warmen Beifall. Der gesetzliche Schuh der Fabrikarbeiterinnen in der Schweiz. Die für 1897 erstatteten Jahresberichte der schweizerischen Fabrit inspektoren enthalten anerkennenswerthe Mittheilungen über die Durch führung der speziell für die Arbeiterinnen geltenden Bestimmungen des eidgenössischen Fabrikgesetzes. Leider fehlen alle Angaben über die Zahl der Fabritarbeiterinnen überhaupt, sowie über ihre Vertretung in den verschiedenen Industrien. Im Gegensatz zu der Praxis der deutschen Gewerbeinspektoren, alljährlich eine statistische Uebersicht über die der Kontrolle unterliegenden Betriebe, über die darin beschäftigte Arbeiterschaft und deren Zusammensetzung nach Alter und Geschlecht zu geben, bearbeiten die schweizerischen Fabrikinspek toren in mehrjährigen Zwischenräumen die Fabrikstatistik( bisher 1880, 1888 und 1895), dann allerdings in eingehender Weise. Im Hinblick auf den aktuellen Werth der alljährlichen Statistik ist die deutsche Praxis wohl vorzuziehen, nur sollte sie noch ergänzt werden durch möglichst genaue Angaben über die Arbeitszeit in allen Betrieben und über die darin zur Anwendung gelangenden mechanischen Betriebskräfte. Diese Angaben sollten nach Industriegruppen und Industriezweigen geordnet werden. Ohne Mittheilung von Zahlen berichtet der Fabrikinspektor Dr. Schuler, daß sich das numerische Verhältniß der in der Fabrikindustrie beschäftigten Frauen zu dem der männlichen Fabrikarbeiter nicht verändert hat. Nur in der Stickerei scheint eine Anzahl von Stickerplätzen, die ihren Mann nicht mehr nährten, von Frauen eingenommen worden zu sein. Doch macht sich dieser Wandel nur in Durch Rosenbüsche und Lilienfelder Wandle ich träumend und duftbefangen; Wundblätter vom Wege Legen sich lindernd Mir auf die blutig geriebenen Arme; Scharlachdolden neigen sich nieder Aus erotischem Blättergewirr, Küssen die Stirn mir mit feurigen Lippen Palmenfächer und Riesenfarn Wölben sich über meinem Haupte, Gegen die sengenden Gluthen der Sonne Schatten spendend, ein duftiges Dach. Aber weiter Aus Palmenhainen und Lilienfeldern Zieht mich die Sehnsucht zu sonnigen Höhen. Wo Dornenhecken den Fuß mir hemmen, Berühr' ich sie lächelnd mit goldenem Schlüssel Und schreite mitten durch Rosenhage; Mitten durch marmorne Märchenschlösser Deffnet der Schlüssel mir leuchtende Wege, Ueber Steine und Felsgeröll Geh' ich so sanft wie auf sammetnem Teppich, Weiter und weiter, Höher und höher, Bis mir zu Füßen In bläulichem Duft Die blühende Ferne verschwimmt, versinkt, Bis mir zu Häupten Der Sphären Gesang, Die goldene Harfe des Weltalls klingt.. 37 Und wieder nieder Aus den heiteren Höhen Himmlischer Herrlichkeit Gegenden mit sehr schlechten Löhnen bemerkbar, die natürlich für die anspruchslosen" Arbeiterinnen noch immer genügend hoch erachtet werden. Zum ersten Male traf Dr. Schuler in einer Buchdruckerei Segerinnen an. Man war mit ihnen sehr zufrieden. Unpassende Beschäftigung von Frauen stellte die Fabritinspektion einzig in einer Ziegelei fest, wo Frauen zeitweise zum Einsetzen und Ausziehen der Ziegel verwendet wurden. Fälle von unsittlicher Belästigung der Arbeiterinnen wurden nicht angezeigt. Ich bin gewiß", meint der Aufsichtsbeamte, daß sofort Reklamationen erhoben würden. Darin hat mich eine ausgedehnte Nachfrage bezüglich der moralischen Zustände unter unseren Fabritarbeiterinnen bestärkt, die im Durchschnitt zu überraschend günstigen Ergebnissen führte." Einzelne Konfektionsgeschäfte gewähren Ferien, aber nicht gerade aus bloßem Wohlwollen, sondern aus anderen Rücksichten in der todten Saison, wodurch aber die Mädchen zeitweise und sehr zu ihrem Vortheil wieder in den Schoß ihrer Familien zurückgeführt werden." Die Löhne der Arbeiterinnen lassen nach dem Bericht oft genug zu wünschen übrig, aber da, wo die Frauenarbeit mit der Männerarbeit fonfurrirt, ist selten eine schlechtere Bezahlung der ersteren nachzuweisen. So traf ich beim Battage einer Baumwollspinnerei die gleichen Löhne für beide Geschlechter; ebenso bei anderen Arbeitern im Tagelohn. Wo Afkordlohn besteht, kommen Frauen vermöge ihrer größeren Gewandtheit oft auf ungewöhnlich hohe Löhne. Fand ich doch in einer Seidenweberei Arbeiterinnen am Lisage beschäftigt, die es zu 7-8 Frcs. täglich brachten." Diese Schilderung der Lohnverhältnisse, speziell in der Textilindustrie, scheint mir sehr optimistisch. Es wäre von Interesse ge= wesen, zu erfahren, wie hoch die beiden Geschlechtern gleich gezahlten Arbeitslöhne sind. In der Einleitung( ,, Allgemeines") finden sich einige bezügliche Lohnangaben. Danach werden in den besteingerichteten Spinnereien Löhne von 3,75-5,17 Frcs. pro Tag für Spinner, 2,25-3,40 Frcs. für Banc à broche- Arbeiter und 2 Fres. für Anstecker festgestellt. Der durchschnittliche Lohn aller Spinnereiarbeiter, Kinder und jugendliche Arbeiter eingerechnet, betrug pro Tag 2,67 Fres. In den technisch rückständigen Spinnereien stellten sich die Anfangslöhne für Kinder 2c. auf 1-1,50 und 1,60 Frcs., die Löhne für erwachsene Arbeiter auf 2,80-3,65 Frcs., in einer Spinnerei durchschnittlich auf 2,40-3,20 Frcs. Das sind gewiß keine glänzenden Löhne, und wenn sie beiden Geschlechtern in gleicher Höhe gezahlt werden, so bedeutet das nichts anderes als die Gleichheit von Hungergroschen. Wie gering die Zahl der Seidenweberinnen sein mag. welche bis zu 7 und 8 Frcs. pro Tag verdienen, kann man wohl aus der folgenden Thatsache schließen. In der großen Winterthurer Seidenstoffweberei, in der circa 700 Arbeiterinnen beschäftigt sind, beträgt der Tagelohn für die Aufseherinnen gewöhnlich nur 2,50 Fres., und In die Thäler des Schmerzes Schreite ich schweigend. Aus seligen Gefilden In sumpfige Niederung Geschöpf zu Geschöpfen Treibt mich das Herz. Wo ein Vöglein gefangen Hinter Gitterstäben Sehnsüchtige Lieder girrt, Wo, zitternd vor Fieberdurst, Kettengeschlossen Ein hungernder Hund die Nächte durchheult, Wo ein Dulder, gefesselt Ans Marterpfühl, Aus des Krankenzimmers giftigem Brodem Nach dem heilenden Hauche der Höhen seufzt, Wo Menschenblüthen verwelken Jm Dunste der Dienstbarkeit, Und unter des Alltags Gleichmäßig dröhnendem Hammerschlag Eine Kraft zermürbt, Wo immer ein Mensch Eine Kette schleppt, Sei es Sehnsucht und Sorge, Sei es Schmerz oder Schmach Da geh' ich und wandle Und schließe und schließe Mit goldenem Schlüssel Ketten und Schlösser auf Und führe freudig Die Qualbefreiten In die sonnendurchglühten Gefilde der Freiheit Und an der Schönheit kühlenden Quell. Doch wo gebrochen Eine Seele trauert An dunkeln, verschütteten Grüften, Die fein Schlüffel mehr sprengt, Und hinaus sich sehnt, Ueber Höhen hinaus, Die ein Fuß noch beschreitet, Da lege ich leise und heimlich, Daß der Klang sie nicht schrecke, Den goldenen Schlüssel beiseite Und neige mich nieder Zu der armen trauernden Seele, Ein Lied ihr zu singen, Das ich erlauschte, Als ich einsam stand Auf den himmlischen Höhen, Als mir zu Füßen Die Welt in leuchtendem Duft zerfloß Und über mir Ein lichter Engel Die Harfe spielte, Die mit Sonnenstrahlen besaitet war, Und das Lied dazu sang Unsterblicher Liebe, Die göttlicher als die Freiheit ist. diese werden doch in der Regel besser bezahlt als die anderen Arbeiterinnen, damit sie die Geschäftsinteressen genügend wahrnehmen. Die Einhaltung der vom Fabrikgesetz vorgeschriebenen 11½ stün digen Mittagspause für Arbeiterinnen mit eigenem Haushalt stößt nie auf Schwierigkeiten, berichtet Dr. Schuler, und auch die beiden anderen Inspektoren Campiche in Lausanne und Rauschenbach in Schaffhausen melden das Gleiche. Nur erhielt Letzterer zum ersten Male eine be= zügliche Beschwerde, gegen welche die Fabrikleitung bemerkte, es sei noch von keiner Arbeiterin das Gesuch um die 1/2 stündige Pause gestellt worden. Der Inspektor empfing den Eindruck, daß die Arbeiterinnen das betreffende Gesuch aus Furcht vor der Kündigung nicht vorzubringen wagten. Er machte sie deshalb bei einem Fabrik besuch ausdrücklich auf das ihnen zustehende gesetzliche Recht aufmerksam. " Derselbe Aufsichtsbeamte mußte auch erfahren, daß leider gewisse Behörden trotz des flaren Wortlauts des Fabrikgesetzes Nacht- und Sonntagsarbeit für Arbeiterinnen bewilligen. Wohl muß zugegeben werden", meint Herr Rauschenbach,„ daß es für Konfektionsgeschäfte ungeheuer schwer hält, die Kundſame so zu erziehen, daß sie sich mit den in der gesetzlichen Arbeitszeit möglichen Leistungen begnügt, aber bei gutem Willen wird es schon gehen, und bald wird man sich überzeugen, daß auch die Leistungen der Arbeiterinnen zunehmen, wenn man sie mit Ueberzeitarbeiten verschont. Schwieriger verhält es sich mit der Arbeitszeit in den Konservenfabriken, wenn zur Herbstzeit von allen Seiten her Lieferungen einlangen, die in kurzer Zeit durch Frauenhände besorgt werden sollen. Da Ueberschreitungen der gesetzlichen Arbeitszeit und sogenannter( sogenannter" ist recht merkwürdig!) Nachtarbeit nicht vermieden werden können, sind hier Bestrafungen an der Tagesordnung! Ueber Beschäftigung von Frauen an Sonntagen sind wiederholt Beschwerden eingegangen; eine derselben bezog sich auf eine Brauerei, in welcher allsonntäglich eine Anzahl Frauen zum Flaschenspülen beigezogen wurden." Nach Dr. Schuler werden bei Ueberzeitbewilligungen stets die Frauen ausgenommen. Dagegen kam es in einigen Fällen vor, daß weibliche Personen ein- bis zweimal wöchentlich zu Reinigungsarbeiten in den Arbeitslokalen und auf Gängen und Abtritten vor oder nach der normalen Arbeitszeit angehalten wurden. Die bezüglichen Reklamationen des Inspektors scheinen Erfolg gehabt zu haben. Recht unerfreulich ist, was über die Behandlung von Arbeiterinnen durch Arbeiter mitgetheilt wird. Nach dem Bericht zwingen oft Männer, die mit Frauen zusammen arbeiten, die letzteren in rücksichtsloser Weise zur Arbeit in den Pausen. In der Folge äußerten sich wiederholt Fädlerinnen, daß sie lieber gar keine Pausen hätten, die für sie doch nur eine Verlängerung der Arbeitszeit bedeuteten. Aehnliches passirte in anderen Arbeitszweigen, wo die Männer sofort Anzeige machen, wenn sie selbst nur wenige Minuten über die gesetzliche Zeit zu arbeiten haben. Ich möchte an dieser Stelle an ihr Billigkeitsgefühl gegenüber dem schwachen Geschlecht appelliren", heißt es in dem Bericht. Das gemeldete Verhalten der Arbeiter zeigt keine Spur von proletarischem Solidaritätsgefühl, sondern die brutale Rücksichtslosigkeit, wie sie Unternehmer und ihre Unteroffiziere der gesammten Arbeiterschaft gegenüber zu praktiziren pflegen. Es ist anzunehmen, daß nur unorganisirte Arbeiter sich so skandalös gegen die Arbeiterinnen benahmen. Recht unbefriedigend scheint es noch immer mit der Durchführung der Vorschriften zum Schuße der Wöchnerinnen zu stehen. Dr. Schuler berichtet hierüber:„ Viele Wöchnerinnen treten nicht mehr ein; sie haben für ihr Kind zu sorgen, für das sie keine Pflegerin finden; sie halten es auch sonst für vortheilhafter, mit einiger hausindustriellen Arbeit sich zu beschäftigen und nebenbei die Haushaltung zu besorgen. Viele aber wenden alle Kniffe an, um bald wieder zur Fabrikarbeit zu gelangen. Geht dies am alten Arbeitsplatz nicht, so gehen sie in eine andere Fabrik über, wo man von ihrer Niederkunft nichts weiß. Die Gesezesübertretung führt, auch wenn sie entdeckt wird, zu keiner Bestrafung, denn der Arbeitgeber fann vernünftigerweise in diesem Falle nicht bestraft werden, und für die Wöchnerin ist keine Strafe vorgesehen. In Städten kommt daher diese Weise der Uebertretung immer häufiger vor. Unkenntniß oder verkehrte Auffassung des Gesetzes verleiten hie und da Beamte zur Förderung der Gesetzesübertretung. So bezeugte ein Züricher Zivilstandsbeamter den unmittelbar vor der Geburt ausgetretenen Wöchnerinnen, daß sie sechs Wochen nach der Niederkunft wieder eintreten dürfen. Und im gleichen Kanton fragte eine Firma die Polizei an, ob sie eine zu früh eintretende Wöchnerin schon aufnehmen dürfe und erhielt die schriftliche Antwort: Ja, weil es im Willen der Frau gelegen sei! Noch mag erwähnt werden, daß Fehlgeburten von manchen Fabrifanten angeblich als Unfälle(!! Dr. Schuler) angesehen und die Frauen sofort wieder zur Arbeit zugelassen werden." Die gesetzliche Vorschrift lautet: Vor und nach ihrer Niederkunft dürfen Wöchnerinnen " 38 im Ganzen während acht Wochen nicht in der Fabrit beschäftigt werden. Ihr Wiedereintritt in dieselbe ist an den Ausweis geknüpft, daß seit ihrer Niederkunft wenigstens sechs Wochen verflossen sind. Der Bundesrath wird diejenigen Fabrikationszweige bezeichnen, in welchen schwangere Frauen überhaupt nicht arbeiten dürfen." Der Wortlaut dieser Gesetzesbestimmung ist flar, und es gehört schon arge Begriffsstußigkeit dazu, denselben nicht zu verstehen. Freilich ist es etwas anderes, wenn man ihn nicht verstehen oder sich nicht darum kümmern will. Daß das letztere manchmal der Fall ist, stellt Herr Rauschenbach in seinem Bericht fest. Demnach wird die Bestimmung von Arbeitgebern ganz ungenirt umgangen, und die Herren erklären, jede Arbeiterin zu entlassen, wenn sie länger als vier Wochen nach der Niederkunft zu Hause bleibt. Natürlich wird eine solche Mißachtung des Gesetzes zur Verantwortung gezogen. " In solchen Fällen ist aber zu befürchten, daß man sich früher oder später der verheiratheten Arbeiterinnen durch die Kündigung zu entledigen sucht." Die Führung der Wöchnerinnenlisten giebt, wie nach dem vorher Gesagten leicht verständlich ist, oft zu Aussetzungen Veranlassung, wie auch das Fehlen der Niederkunftstabelle. Das Verhalten der Unternehmer gegenüber den proletarischen Wöchnerinnen zeugt von arger Gefühlsrohheit, die um so abstoßender erscheint, wenn man damit die zarte Fürsorge vergleicht, welche der Bourgoisdame als Wöchnerin gewidmet wird. Was dem Einen recht, ist dem Andern nicht billig in dieser besten aller Welten. Daß in manchen Fällen die proletarischen Wöchnerinnen freiwillig vorzeitig die Arbeit wieder aufnehmen, bedarf kaum einer Erklärung. Der Mangel an Verdienst und die daraus entspringende Noth, sowie die Furcht, die Arbeitsstelle zu verlieren, machen die Mißachtung des gesetzlichen Schutzes verständlich. Der erstere Grund wird nach dem Inkrafttreten der Krankenversicherung beseitigt oder wenigstens gemildert, denn diese gewährt der versicherten Wöchnerin bis auf sechs Wochen nach der Niederkunft Unterstützung. Leider weiß heute noch kein Mensch, wann das bald anderthalb Jahrzehnte schwebende Versicherungswerk ins Leben treten wird. D. Zinner. Winterthur. Notizentheil. ( Von Lily Braun und Klara Betkin.) Weibliche Fabrikinspektoren. Die Anstellung einer Assistentin der Gewerbeinspektion von Württemberg sieht der Etat für 1899 vor. Nach den Ausführungen der Regierung ist die Neuerung so gedacht, daß die Thätigkeit der Assistentin sich auf diejenigen Betriebe des ganzen Landes erstrecken soll, welche vorwiegend oder nur weibliche Arbeitskräfte beschäftigen. Doch soll sich ihr Wirken hier auf solche Funktionen beschränken, welche den gesundheitlichen und sittlichen Schutz der Arbeiterinnen in ihrer Eigenart als Frauen bezwecken, so daß die Inspektion der nämlichen Betriebe durch die männlichen Gewerbeaufsichtsbeamten nicht entbehrlich gemacht wird. Die Assistentin hat ihre Inspektionen allein vorzunehmen, allein in stetem Benehmen mit dem zuständigen Inspektor, Verfügungen( einschließlich Mittheilungen an Verwaltungsbehörden, Staatsanwaltschaften) kann sie nicht selbständig treffen, sondern nur bei dem Fabrikinspektor beantragen; ausgenommen davon sind jedoch Fälle, in denen Gefahr im Verzug liegt. Die Arbeitskraft der Assistentin ist außerdem für Enqueten über die Verhältnisse der Arbeiterinnen nugbar zn machen. Die Assistentin soll der unmittelbaren Dienstaufsicht des Präsidenten der Zentralstelle unterstellt werden. Ihre Anstellung ist zuerst widerruflich und gegen Tagegeld vorgesehen. Eine Summe von 2000 Mt. ist für die Neuerung in den Etat eingestellt. Die Regierung erklärt, daß sich mehrfache sachliche Bedenken gegen dieselbe geltend machen lassen, daß aber der Versuch unternommen wird, nachdem Bayern, Hessen und Sachsen- Weimar vorangegangen sind und der Wunsch nach der Zuziehung von Frauen aus Arbeiterkreisen und sonst lebhaft geäußert worden, auch bei den Verhandlungen der Kammer wiederholt zum Ausdruck gekommen ist. Daß die Thätigkeit der Beamtin auf bestimmte, engbegrenzte Seiten der Gewerbeaufsicht beschränkt sein soll, dünkt uns für den Anfang und im Hinblick auf die technischen Erfordernisse der Inspektion nicht bedauerlich. Bedenklich ist dagegen, daß der Assistentin im Wesentlichen jede amtliche Machtbefugniß zum unmittelbaren Einschreiten gegen Gesezesübertretungen fehlt. Die Ernennung auf Widerruf und gegen Tagegeld wird wohl, sobald sich die erste Beamtin bewährt hat, einer festen Anstellung mit fester Besoldung weichen. Immerhin stellt das Vorgehen der württembergischen Regierung im Vergleich zu der Haltung Preußens, Sachsens 2c. in der Frage einen anerkennenswerthen Fortschritt dar. Sympathisch berührt auch in unseren Zeitläuften die Erklärung, daß der aus Arbeiterkreisen geäußerte Wunsch mit maßgebend für die Entschließung der Regierung gewesen ist. In der Mehrzahl der deutschen Vaterländer sind die Regierungen taub gegen die proletarischen Wünsche nach Arbeiterschutz, dagegen haben sie ein um so feineres Ohr für die arbeitertrußigen Forderungen der Stümmlinge. Frauenarbeit auf dem Gebiete der Industrie, des Handels und Verkehrswesens. d. z. Frauenarbeit in Amerika. Aus Pittsburg( Pennsylvanien) wird gemeldet, daß in den dortigen Eisengießereien nicht weniger als 500 Frauen und Mädchen arbeiten. Ihr Wochenlohn beträgt zwischen 16 und 20 Mt. Früher wurde die betreffende Arbeit von Männern verrichtet, welche dafür einen Wochenlohn von 55 bis 65 Mt. erhielten. So wird in schamloser Weise die Frau als Lohnarbeiterin ausgebeutet und durch ihre Konkurrenz der Lohn der männlichen Arbeiter herabgedrückt. Die Zahl der bayerischen Arbeiterinnen, welche 1898 in inspektionspflichtigen Fabriken und Handwerksbetrieben beschäftigt waren, betrug nach dem Bericht der Gewerbeaufsicht 90855. Die Zahl der erwachsenen Fabrifarbeiterinnen hat gegen 1897 eine Vermehrung um 1,2 Prozent erfahren. Die Zahl der erwachsenen Arbeiter hat aber um 9,3 Prozent zugenommen. Die weiblichen Arbeiter im Alter über 16 Jahre machten 20,3 Prozent der Gesammtarbeiterschaft der Fabriken aus. Im Jahre 1897 waren daselbst 21,5 Prozent Arbeiterinnen beschäftigt, so daß also die weibliche Fabrikarbeit prozentual ein wenig abgenommen hat. In den Handwerksbetrieben waren im Berichtsjahr 7,2 Prozent Arbeiterinnen beschäftigt, 1897 dagegen nur 7 Prozent, so daß also hier eine ganz schwache Zunahme der Frauenarbeit erfolgt ist. Arbeitsbedingungen der Arbeiterinnen. d. z. Ausbeutungspraktiken. In Köln a. Rh. hatte die Inhaberin eines Modewaarengeschäfts eine Näherin zur Probe engagirt und mit ihr einen Vertrag abgeschlossen, nach welchem sich die Unternehmerin zu einer monatlichen Bezahlung von 50 Mt. verpflichtete. Nach Ablauf des Probemonats verweigerte sie die Zahlung unter dem Vorwand, daß die geleistete Arbeit nicht genüge und berief sich hierbei auf den Wortlaut des Vertrags. Das Gewerbegericht, an das sich diese behandelte Näherin wandte, ließ diese„ Begründung" nicht gelten, sondern verurtheilte die noble Frau zur Zahlung von 35 Mt. als den der Klägerin zukommenden Durchschnittslohn. Das Gewerbegericht ging von der Auffassung aus, daß eine Vereinbarung, wonach der Arbeitgeber nach seinem Gutdünken den Lohn bestimmen tönne, nach den gesetzlichen Bestimmungen als ungiltig zu betrachten sei. So war der raffinirte Versuch gescheitert, eine arme Arbeiterin um ihren sauer verdienten Lohn zu prellen. Rücksichtslose Ausbeutung der Arbeiterinnen mit Umgehung der gesetzlichen Vorschriften scheint nach den uns von verschiedenen Seiten zugegangenen Nachrichten in der Wasch- und Appreturanstalt Th. Neeff Witwe, Stuttgart, an der Tages: ordnung zu sein. In dem Betrieb, der an das Johannesbad angegliedert ist, sind ca. 24 Arbeiterinnen beschäftigt, darunter etwa 15 Büglerinnen. Seit Jahren nun, so behaupten unsere Gewährs Ieute, die nicht zu übertreiben scheinen, sind die Büglerinnen zu ge= sezwidriger Ueberzeitarbeit gehalten. Laut einem Aushang hatte der Betrieb die Erlaubniß erhalten, 10 über 16 Jahre alte Büglerinnen an den Vorabenden der Sonn- und Festtage während der Jahre 1895 und 1896 bis 82 Uhr Abends zu beschäftigen. Durch Nachschrift zu der bezüglichen Bekanntgabe ist mitgetheilt, daß die Genehmigung zur Ueberzeitarbeit bis 8 Uhr an den genannten Tagen auf weitere zwei Jahre ertheilt sei, nämlich bis zum 31. Dezember 1898. Wie sollen aber die Dinge in Wirklichkeit liegen? Von verschiedenen Seiten wurde uns unter Angabe zahlreicher Einzelheiten versichert, daß in den ganzen Jahren die Ueberzeitarbeit sich niemals in den Grenzen der Bewilligung gehalten habe. Fast durchgängig arbeiten die Büglerinnen in gewöhnlichen Wochen Samstags bis 9 und 9½ Uhr. Vor den hohen Festtagen kommt es vor, daß die Arbeitszeit an zwei Samstagen bis 10 Uhr ausgedehnt wird, und daß Sonntags ebenfalls gebügelt werden muß. Am vierten Advent letzten Jahres hatten z. B. Büglerinnen bis 24 Uhr Nachmittags zu schaffen, die Arbeit am Samstag vorher hatte bis 11 Uhr gedauert. 14 und 15 stündige Arbeitszeit ist für Büglerinnen an Samstagen häufig, auch an anderen Tagen gegen das Ende der Woche muß gelegentlich über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus ge39 bügelt werden. Obgleich bis jetzt nicht durch Aushang bekannt gegeben worden ist, ob die Bewilligung zur Ueberzeitarbeit an den Vorabenden der Fest- und Sonntage abermals verlängert worden ist, muß doch auch nach dem 31. Dezember 1898 lustig über den gesetzlichen Schluß der Arbeitszeit hinaus gebügelt werden. Bekanntlich bedingt es die Zurücknahme einer Ausnahmebewilligung, wenn die Ueberzeitarbeit über die festgesetzte Schranke hinausgeht. Stimmen die vorstehenden Angaben und dies ist uns auf das Nachdrücklichste versichert worden so ist mehr als genügender gesetzlicher Grund vorhanden, dem Betrieb der Frau Neeff die weitere Ausnahmebewilligung zu versagen. Die lange Arbeitszeit der Büglerinnen ist schon mit Rücksicht auf die gesundheitlichen Folgen energisch zu bekämpfen. Die heiße Luft, die Ausdünstungen der feuchten Wäsche und die Ausstrahlungen der Eisen, das ununterbrochene Stehen und der dadurch wie durch die Arbeit selbst bedingte Druck auf den Unterkörper beeinflussen die Gesundheit der Arbeiterinnen verhängnißvoll. Im Neeffschen Betrieb aber sind manche dieser Einflüsse noch in Folge mangelhafter Einrichtungen verstärkt. Im Bügelsaale stehen zwei Defen, es fehlt an Ventilationsvorrichtungen, die Fenster können nicht immer, wenn nöthig, geöffnet werden, da Ruß hereinfällt. Eine Büglerin, die ca. 18 Monate in der Waschanstalt arbeitete, erklärte, während der Zeit häufig an Schwindelanfällen gelitten zu haben, die verschwunden seien, seitdem sie anderwärts unter günstigeren Bedingungen schafft. Sehr unangenehm macht sich den Büglerinnen die lange Ueberzeitarbeit in Folge eines besonderen Umstandes be merklich. Mehrere der jungen Mädchen wohnen nicht in Stuttgart, sondern in den Nachbarorten Bothnang und Gaisburg, sie müssen also einen gut einstündigen Weg zurücklegen, um nach Hause bezw. zur Arbeit zu gelangen. Die Arbeitszeit wird übrigens auch dadurch verlängert, daß die Arbeiterinnen der Reihe nach früh vor Beginn der Arbeit kehren und in der Mittagspause die Fenster putzen müssen. Lohnzuschlag für die Ueberzeitarbeit wird nicht gezahlt. Und dies obgleich die Arbeiterinnen nichts weniger als ,, Schlemmerlöhne" nach Hause tragen, der Verdienst bewegt sich pro Tag zwischen 1 Mt. bis 1,60 Mt., wie uns versichert wurde. Eine einzige Arbeiterin, die 25 Jahre im Geschäft ist, soll den Tagesver dienst von 2 Mf. haben. Manche Arbeiterinnen sind überzeugt, daß Frau Neeff die Löhne besonders niedrig hält, seitdem sie gezwungen ist, Krankenversicherung zu zahlen, so daß sie auf diese Weise die zu leistenden Beiträge wett macht. Uebrigens werden in dem Betrieb nicht blos die Arbeiterinnen zur gesetzwidrigen Ueberzeitarbeit angehalten. Dem Heizer geht es nicht besser. Statt wie zugesichert von früh 6 Uhr bis Abends 7 Uhr, muß er oft genug bis Abends 8 und 8/2 Uhr arbeiten. Jahrelang hatte der Mann keinen ganzen freien Sonntag. Vor etwa zwei Jahren wurde ihm durch das Einschreiten des Fabrikinspektors ein solcher alle zwei Wochen zu Theil. Seit Oktober letzten Jahres ist diese kleine Verbesserung wieder in Wegfall gekommen. Der Heizer muß seither wieder jeden Sonntag Vormittag thätig sein. Wie uns erzählt wird, hat der Mann Kinder, die er oft über die ganze Woche nicht anders als schlafend sieht. Für ihn setzt die kapitalistische Ausbeutung das Familienleben zu einer bloßen Schlafgemeinschaft herab. Frau Neeff soll eine fromme Seele sein. Gedenkt sie bei den gesetzwidrigen Zuständen in ihrem Betriebe nicht des Spruchs: Jedermann sei unterthan der Obrigkeit? Frau Neeff soll mehrfache Millionärin sein. Könnte sie sich, ohne Gefahr zu laufen der Armenversorgung anheimzufallen, nicht zu anderem Luxus auch den gestatten, bei der Ausnutzung menschlicher Arbeitskräfte mindestens die gesetzlichen Vorschriften zu respektiren? Gewerkschaftliche Arbeiterinnenbewegung. Der Verein der Plätterinnen in Berlin hatte nach seiner letzten Generalversammlung am Schlusse des Jahres 1898 ein Vermögen von 999,80 Mt. Ueber die Zahl der Mitglieder liegen keine Angaben vor. Der Verein hielt im letzten Jahre 11 Versammlungen, 13 Vorstands- und 11 Delegirtensißungen ab. Vorsitzende der Organisation sind: Genosse Porth und Genossin Frau Anna Schulz. 1275 Textilarbeiterinnen von 85874 gehören in Sachsen der Gewerkschaftsorganisation an, so wurde auf der Landeskon= ferenz der sächsischen Textilarbeiter und Arbeiterinnen festgestellt, der am 12. Februar in Chemnitz tagte. Von den 72093 Textilarbeitern sind reichlich 7000 organisirt. Von der gesammten Textilarbeiterschaft gehören nicht ganz 6 Prozent dem Verband an. In dem Bericht des Agitationskomites wurde hervorgehoben, daß die Agitation der Genossin Greifenberg der Organisation einen ansehnlichen Mitgliederzuwachs gebracht habe, weiter, daß die Zahl der weiblichen Mitglieder trot reger Agitation im letzten Jahre nicht bemerkenswerth gestiegen ist. Die Gewerkschaftsorganisation der Kopenhagener Arbeiterinnen in der Herrenschneiderei zählt 1300 Mitglieder. Diesem Umstand haben es die Näherinnen vor Allem zu verdanken, daß sie fürzlich ihre wichtigsten Forderungen in einem vierzehntägigen Streif durchsetzten, in deren Verlauf auch nicht eine einzige Arbeiterin fahnenflüchtig geworden war. Die Fabrikanten mußten den früher vereinbarten Preiskourant anerkennen, der eine beträchtliche Lohnerhöhung bedeutet, und die neuen Preise sind vom 15. Februar an in Kraft getreten, nicht erst am 1. April, wie die Unternehmer ursprünglich wollten. Wo bisher höhere Preise gezahlt wurden, da bleiben sie bestehen. Der Preistourant gilt nur für Lagersachen, alle Extraarbeit wird höher entlohnt. Die errungenen Erfolge sind um so bemerkenswerther, als die Organisation noch jung ist, vor einem Jahre zählte fie faum 150 Mitglieder. Daß der Mitgliederstand in kurzer Zeit bis auf circa 1300 gestiegen ist, verdankt man der ungemein ener gischen Agitation durch Versammlungen und vor Allem auch durch Flugblätter. Gerade die letzteren spielten für das Werk der Aufklärung und Organisirung eine große Rolle, weil in der Branche sehr viele Heimarbeiterinnen thätig sind, welche sich den Versamm lungen fern halten. Eine unablässige Agitation wird seitens des Verbandes entfaltet, um die gewonnenen Mitglieder der Organisation zu erhalten. Ein Verband der Näherinnen der Damenkonfektions-, Wäsche, Korsett- und Schirmbranche soll in Kopenhagen gegründet werden. Angeregt wurden die einleitenden Schritte zu dieser Organisation durch die Erfolge, welche die organisirten Schneiderinnen der Herrenbranche errungen haben. Frauenbewegung. Was die Arbeiterinnenfreundlichkeit der Frauenrechtlerinnen werth ist, kann man jetzt klar und deutlich feststellen nach den Mittheilungen aus den eigenen Reihen der Damen. Wenn Zwei sich streiten, so erfährt oft der Dritte die Wahrheit. Das gilt auch von dem Streit zwischen Frau Bieber- Böhm und Frau Cauer. Der persönliche Theil dieses Streites interessirt uns nicht, wohl aber jene Punkte, die geeignet sind zu beweisen, was von unserer Seite den Frauenrechtlerinnen gegenüber immer behauptet worden ist. In heller Beleuchtung erscheint da in erster Linie die Schöpfung der warmherzigen Frau Cauer, der Hilfsverein für weibliche Handelsangestellte". Ihm gehören bekanntlich auch Großkaufleute an, und wir haben demgegenüber stets betont, es sei eine Unmöglichkeit, daß diese Organisation ernstlich für die Interessen ihrer Mitglieder eintreten könne, solange in ihr die Herren Chefs über die Harmonie von Ausbeutern und Ausgebeuteten wachen. Am 9. Februar wurde nun in der Versammlung des Vereins Jugendschutz" das Folgende mitgetheilt. Das Bureau des„ Hilfsvereins" machte dem„ Jugendschutz" Geschäftsinhaber namhaft, die ihre weiblichen Angestellten durch unsittliche Zumuthungen belästigt hatten. Verschiedene der Herren wurden auf Wunsch des Bureaus des, Hilfsvereins" der Staatsanwaltschaft angezeigt und verfielen der verdienten Bestrafung. In einem Falle wurde die Hauptbelastungszeugin als nicht glaubwürdig und die Anzeige als ein Racheaft des Bureaus des„ Hilfsvereins" hingestellt. Es erfolgten nun Angriffe in der Presse gegen die genannte Organisation. Daraufhin erklärte der Vorstand des„ Hilfsvereins", daß er der Denunziation fernstehe und mit dem Jugendschutz" nichts zu thun habe. Frau Cauer, die von dem Vorstand des Jugendschutes" darob zur Rede gestellt wurde, soll nun nach Herrn Bieber erklärt haben, der Hilfsverein" habe auch Geschäftsinhaber zu Mitgliedern, sie habe deshalb die betreffende Erklärung mitunterschrieben, denn es sei zu befürchten ge= wesen, daß der Verein sonst die Sympathien dieser Herren verlieren könne. Der„ Hilfsverein" hat sich also aus Rücksicht auf seine Gönner" bei nöthigen Maßregeln zum Schutze seiner Mitglieder feig hinter den Jugendschutz" verkrochen, dessen Hand- und Spanndienste aber dann ebenso feig verleugnet. Des Weiteren theilte Herr Bieber mit, daß in dem vorliegenden Falle der„ Hilfsverein" dem als Nebenkläger aufgetretenen Vater des Beleidigten die ihm auferlegten Gerichtskosten zurückerstattet hat. Die reiche Organisation könne sich das ja leisten. Der Vorstand des„ Hilfsvereins" und Frau Cauer haben die im Vorwärts" veröffentlichten Mittheilungen des Herrn Bieber zu entkräften versucht. Die Möchtegern- Berichtigung berührt jedoch unseres Erachtens den Kernpunkt nicht, und Herr Bieber hat denn auch in einer Zuschrift seine Behauptungen vollinhaltlich aufrecht erhalten und durch weitere Thatsachen gestützt. So soll sich zum Beispiel Frau Cauer geweigert haben, mit der Vorsitzenden des Jugenschutz" zusammen die Versammlung zum Falle Köppen einzuberufen, und zwar mit der Be" 40 Berantwortlich für die Redaktion: Fr. Klara Zetkin( Eißner) in Stuttgart. " gründung, daß dann der„ Hilfsverein" sich nicht an der Versammlung betheiligen könne. In der Mitgliederversammlung des Vereins " Frauenwohl", dem Frau Cauer vorsteht, wurde gegenüber den Angriffen der ausgeschiedenen Vorstandsmitglieder erklärt, daß die„ ernste Auffassung", die der Vorstand von seinen Aufgaben im Dienste der deutschen Frauenbewegung habe, verbietet, Zeit und Kraft auf die Erwiderung solcher Polemik zu verwenden". Uns scheint, daß die angerufene ernste Auffassung" nicht verhindern dürfte, sachliche Punkte klarzustellen, welche von größter Bedeutung zur richtigen Beurtheilung des Charakters frauenrechtlerischer Schöpfungen und frauenrechtlerischer Thaten sind. Die Mittheilungen des Herrn Rechtsanwalts Bieber werfen doch ein eigenartiges Licht auf die Art des „ Schutzes", welchen der Hilfsverein" seinen Mitgliedern zu Theil werden läßt. Uebrigens wurde in der betreffenden Versammlung des Jugendschutz" noch ein anderer Punkt richtiggestellt. Frau Bieber- Böhm hat sich stets energisch dagegen verwahrt, daß ihre Bestrebungen zur Hebung der Sittlichkeit irgendwie mit denen der Missionsgesellschaften in Zusammenhang gebracht werden. In der betreffenden Versammlung theilte sie selbst mit, daß sie mit allen Rettungshäusern und Missionsgesellschaften Berlins in engster und regster Verbindung steht. Die frauenrechtlerische Reformarbeit, ob sie konservativ oder freisinnig angehaucht ist, läuft immer auf das Gleiche hinaus: auf Halbheit, auf stümperhaftes Flickwerk. E. J. Einen Kampf gegen den Zunftzopf der Aerzte führen die Doktoren Zadek und Freudenberger in Berlin. Eine in Berlin praktizirende Aerztin hatte sich in der medizinischen Gesellschaft zur Aufnahme gemeldet. Die Aufnahmekommission lehnte das Gesuch ab, da ihrer Ansicht nach nur Männer aufgenommen werden dürften. Die beiden genannten Aerzte beantragten nun, die Aufnahmebestimmungen der Gesellschaft so zu fassen, daß weiblichen Aerzten der Beitritt gesichert sei. Die Antragsteller erhielten keine Antwort, ersahen aber aus einem Fachblatt, daß der Vorstand anrathen wollte, die Einberufung einer außerordentlichen Generalversammlung zur Berathung des gestellten Antrags abzulehnen. Ob es den Doktoren Zadek und Freudenberger gelingen wird, ihre Kollegenschaft soweit aufzurütteln, daß der Zunftzopf abgeschnitten wird, ist sehr zweifelhaft. Die Konkurrenzfurcht spielt eine zu hervorragende Rolle in dem Widerstand der Herren Mediziner gegen die Gleichberechtigung des weiblichen Geschlechts. Eine internationale Demonstration der Frauen zu Gunsten der vom Zaren angeregten Friedenskonferenz ist von der Frauenrechtlerin Frau Selenka in München angeregt worden. Die Demonstration soll kurz vor dem Zusammentritt der Konferenz stattfinden, in einigen Ländern sind bereits die ersten Schritte zur Verwirklichung der Absicht gethan. Die deutschen Proletarierinnen stehen der geplanten Demonstration fern, weil sie eine grundsätzlich andere Bewerthung des zaristischen Friedensmanifestes haben, als die bürgerlichen Friedensfreunde. Ihre Stellungnahme ist durch die betreffende Resolution des Stuttgarter Parteitags festgelegt. Eine Petition die Fleischnoth betreffend ist seitens mehrerer bürgerlicher Frauenvereine Berlins dem Reichskanzler zugegangen. Es heißt darin u. A.:„ Die Mitglieder der unterzeichneten Frauenvereine haben in ihren eigenen Hausständen die Erfahrung machen müssen, wie schwer es bei den auf eine bisher unbekannte Höhe gestiegenen Fleischpreisen selbst Familien in sonst geordneten Verhältnissen wird, eine angemessene Lebenshaltung zu ermöglichen. Andererseits haben sie in ihrer über ganz Berlin ausgedehnten Fürsorge für Kranke und Arme vielfach Gelegenheit zu beobachten, welch ein schwerer Schaden allen Volksfreisen durch diese Theuerung an der Gesundheit erwächst." Die Zulassung der Frauen zum philosophischen und juridischen Studium an der Universität Gießen beschloß der Senat mit großer Mehrheit. Es soll den Frauen gestattet sein, einzelne Vorlesungen zu hören, wie auch sich immatrikuliren zu lassen. Vorbedingung der Immatrikulation ist die bestandene Reifeprüfung an einem Gymnasium oder einer Realschule erster Ordnung. Quittung. Für den Agitationsfonds gingen bei der Unterzeichneten ein: 16 Mt. von den Genossinnen in Chemniz; 20 Mt. von den Genossinnen in Köln; 100 Mt. durch Genossin Ihrer. Summa 136 Mt. Dankend quittirt Februar 1899. Frau M. Wengels Vertrauensperson. Berlin O, Fruchtstraße 30, Quergeb. 2 Tr. Druck und Verlag von J. H. B. Diez Nachf.( G. m. b. H.) in Stuttgart.