Nr. 9. Die Gleichheit. 9. Jahrgang. Zeitschrift für die Intereffen der Arbeiterinnen. Die„ Gleichheit" erscheint alle 14 Tage einmal. Preis der Nummer 10 Pfennig, durch die Post( eingetragen unter Nr. 3033) vierteljährlich ohne Bestellgeld 55 Pf.; unter Kreuzband 85 Pf. Jahres- Abonnement Mt. 2.60. Stuttgart Mittwoch, den 26. April 1899. Inhalts- Verzeichniß. Vorwärts. Von William Morris.( Gedicht.) Von Lily Braun in Berlin. Zur Maifeier. Buschriften an die Redaktion der Gleichheit" find zu richten an Fr. Klara Zetkin( Eißner), Stuttgart, Rothebihl= Etraße 147, III. Die Expedition befindet sich in Stuttgart, Furthbach- Straße 12. Die Frauenfrage im Alterthum. V. Notizentheil von Lily Braun und Klara Arbeitsbedingungen der Arbeiterinnen.- Frauenstimmrecht. Aus der Bewegung. Feuilleton: Maienmärchen. Von Gertrud Stein, Frankfurt a. M. Zetkin: Weibliche Fabrifinspektoren. Gewerkschaftliche Arbeiterinnenbewegung. Frauenbewegung. Vorwärts! Was bedeutet dies Getöse, das in Aller Ohr erklingt, Gleich dem Wind in öden Thälern, der Gewitterstürme bringt, Gleich des Meeres dumpfem Brausen, dessen Groll die Nacht ' s ist das Volk, es zieht heran. verschlingt? Woher kommt es, wohin geht es? Wessen Art ist's, wess' Geschlecht? 3wischen Höll' und Himmel, sagt mir, wo ist seiner Heimath Recht? Ist für Gold es zu erkaufen? Will's verdingen sich als Knecht? Näher schon tönt es heran. Horch des Donners weites Rollen! Schau' zur Sonn'! Aus hoffnungsvollen Herzen steigt's empor mit Grollen Und das Heer marschirt heran. Manch' Jahrhundert trug's die Frohne, stumm, geduldig, taub und blind; Nichts entriß es seinen Sorgen; ein in Schlaf gelulltes Kind. Da auf einmal jetzt erwacht ist's, seinen Schrei beschwingt der Wind, Und im Eilschritt zieht's heran. Hört, ihr Reichen und erzittert! Deutlich spricht der 3eiten Mund: Wir Enterbten lösen klirrend unsre Ketten diese Stund' Und zum Kampfe für die Menschheit stehn wir alle auf im Bund Und marschir'n als Heer heran." Horch des Donners weites Rollen! Schau' zur Sonn'! Aus hoffnungsvollen Herzen steigt's empor mit Grollen Und das Heer marschirt heran. Qual und Jammer zu entfliehen, strebt es zur Glückseligkeit;„ Wollt, wenn's Krieg, mit euren Leichen nähren ihr der FlamJeder Winkel ist ihm Heimath auf der Erde weit und breit. Wollt ihr's knechten und entrechten, eilt, zu nutzen noch die Zeit, Denn das Ende naht heran. men Schein? Wenn es Frieden, nicht gesellen euch zu uns, der Brüder Reih'n? Kommt und lebt! Denn neues Leben tagt der Welt, die wir befrei'n, Seine Hand baut eure Häuser, webt eu'r Linnen, schafft eu'r Und die Hoffnung zieht voran!" Brot, Vorwärts ziehn wir Proletarier! Wißt! was machtvollnäher klingt Bettet euch auf weichem Pfuhle, bannt von eurem Herd die Ist des Freiheitskampfes Schlachtruf, der die ganze Welt durchNoth. All dies wirkt es, heut und immer, Sklave eurer Macht Gebot, Bis das Heer marschirt heran. Horch des Donners weites Rollen! Schau' zur Sonn'! Aus hoffnungsvollen Herzen steigt's empor mit Grollen Und das Heer marschirt heran. Bur Maifeier. Das deutsche Proletariat rüstet sich zur Maifeier, der Weltdemonstration der klassenbewußten, kämpfenden Ausgebeuteten aller Länder. Die deutsche Regierung ist dabei, als verständnißinnige Willensvollstreckerin der Kapitalistenklasse die den Arbeitern angedrohte Zuchthausvorlage vorzubereiten. Maifeier und Zuchthaus borlage: diese beiden Begriffe fassen den wesentlichsten Inhalt der sozialen und politischen Entwicklung, der wichtigsten Zeitkämpfe in sich. Die Maifeier eine Aeußerung der bewußten Kräfte, welche den geschichtlichen Werdegang vorwärts treiben und zur Befreiung des Proletariats führen. Die Zuchthausvorlage das Werk der dringt! Vorwärts! Für der Menschheit Hoffen hoch im Sturm das Und die Welt marschirt voran. Banner schwingt! Horch, des Donners weites Rollen! Schau' zur Sonn'! Aus hoffnungsvollen Herzen steigt's empor mit Grollen Und das Heer marschirt voran. William Morris. gesellschaftlichen Mächte, welche die Entwicklung nach rückwärts lenken oder zum Stillstand zwingen möchten, um die Ausbeutungsund Herrschaftsstellung des Kapitals aufrecht zu erhalten. Die Eine wie die Andere eine Kampfesthat, in welcher der bewußte Wille zweier Klassen, zweier Welten aufeinanderprallt, welche von unversöhnlichen Interessengegensägen zu gewaltigem Ringen wider einander geworfen wurden. Und die Eine wie die Andere ein typisches Bild der Klassen, deren Interessen und Ziele zum Ausdruck gelangen. Wie immer die einzelnen Bestimmungen des geplanten neuen Arbeitertruzgesetzes ausfallen mögen, das dank einer auslegungsfrohen und schneidigen Handhabung aller möglichen Paragraphen thatsächlich schon zu Recht zu bestehen scheint: die Zuchthausvorlage zur staatlichen Niederbüttelung der wirthschaftlich kämpfenden Arbeiter offenbart deutlichst das Wesen und den Niedergang der Kapitalistenklasse. Das Streben nach schrankenloser Ausbeutungsund Herrschaftsgewalt über die frohndenden Massen ist ihres Seins Angelpunkt, und eine rohe Gewaltpolitik gegenüber den auffässig werdenden Lohnsklaven ist das einzige Mittel, durch welches ste sich mit den brennendsten Zeitfragen und Tagesaufgaben abfinden wollen. Die Maifeier dagegen ist ihrem Inhalt nach ein sinnenfälliges Anzeichen für den Aufstieg des Proletariats, für seine wachsende Einsicht und Reife. Die Thatsache, daß der bewußte Wille der Arbeiterklasse einen Weltfeiertag feste, der im Gegensatz zu dem ausgesprochenen Wollen der herrschenden Klassen steht, der nichts gemein hat mit den auferzwungenen religiösen, dynastischen und mordspatriotischen Festen, sondern der den proletarischen Gegen wartsforderungen und damit den Zukunftszielen gilt: diese Thatsache beweist die sittliche Wiedergeburt des Proletariats. In der That, was denn bestätigt die Maifeier? Sie zeigt, daß das Menschenthum der Lohnstlaven sich wider die kapitalistische Produktionsweise und Gesellschaftsordnung empört hat. Durch die Bürde des Elends und der Knechtschaft, welche das ausbeutende Kapital der Arbeit auferlegt, hat es sich nicht ertödten lassen. Es rebellirt dagegen, daß der Kapitalismus die Arbeitskraft, unter Mißachtung der lebendigen Persönlichkeit, an die sie unauflöslich geknüpft ist, zu einer Waare herabwürdigt, die wie der übrige ,, Waarenpöbel" auf dem Markte gehandelt und mehr wie er mißhandelt wird. Es bäumt sich dawider auf, daß das kapitalistische Wirthschaftsleben die Persönlichkeit des Proletariers wie auf einem Prokrustesbett zusammenpreßt, so daß der Mensch nur noch als " Hand" in Betracht kommt. Das Klappern, Surren und Sausen der Maschinen, das Feilschen und Getöse des fapitalistischen Marktes übertönt machtvoll die Stimme der proletarischen Männer und Frauen, die ihr Menschenrecht nicht länger der Kapitalmacht preisgeben wollen. Erst instinktiv, dann bewußt suchen sich die Ausgebeuteten der ausbeutenden Gewalt zu erwehren. Das leidende Proletariat ist zum kämpfenden Proletariat geworden. Es widersetzt sich seinem Versinken in das Lumpenproletariat, es widersetzt sich dem Zerstampftwerden zu Kulturdünger, es fordert Kulturträger zu sein. Und indem es durch seinen bewußten, organisirten Klassenkampf das Recht der Arbeit wider die Macht des Kapitals vertheidigt, wird es zum Kulturträger, wird es zum vornehmsten Vorkämpfer für eine neue, höhere Kultur, für eine Gesellschaftsordnung, welche die Freiheit alles dessen verbürgt, was Menschenantlig trägt. Denn das Wesen der kapitalistischen Weise der Gütererzeugung selbst, die von ihr entfesselten Kräfte zwingen das Proletariat, sich nicht damit zu begnügen, durch seinen Kampf blos den Auswüchsen des Kapitalismus entgegenzutreten und lediglich innerhalb der bürgerlichen Gesellschaft zu reformiren. Die Arbeiterklasse muß sich vielmehr ihre lezten und höchsten Kampfesziele außerhalb des Rahmens der heutigen Ordnung stecken. Sie muß die kapitalistische Wirthschaftsweise beseitigen, sie muß die Gesellschaft revolutioniren, damit mit der Befreiung der Arbeit die Sonne einer neuen Kulturperiode emporzufsteigen vermag, in der das Recht des Menschen über die Macht des todten Besizes triumphirt. Aber das hehre Ziel vermag das Proletariat nur zu erreichen, wenn es seinen Gliedern in der Gegenwart bessere Eristenzbedingungen und größere Bewegungsfreiheit erringt. Je größer die geistige und sittliche Kraft ist, die den Ausgebeuteten aus menschenwürdigen Lebensverhältnissen erwächst; je größer das Maß ihrer Rechte und ihrer Macht, desto größer auch ihre Kampfesfraft und Kampfestüchtigkeit und damit die Gewißheit ihres Sieges. Wie jedoch die Befreiung des Proletariats das Werk des Proletariats selbst sein muß, so müssen auch die Reformen, welche ihm innerhalb der kapitalistischen Gesellschaft mehr Brot, Bildung und Macht sichern, sein eigenes Werk sein. Die den Enterbten unentbehrliche Leichterung der Ketten und Vermehrung der Rechte wird nicht der Triumph des„ wachsenden Allgemeininteresses" sein, das die kapitalistischen Klasseninteressen unter seinen Fuß zwingt. Nicht die Vernunftsgründe und Thränen der mit dem leidenden 66 Proletariat empfindenden bürgerlichen Elemente werden den machtprozigen fapitalistischen Klassen die dringenden Reformen abschmeicheln. Der proletarische Klassenkampf ist vielmehr der Mosisstab, der dem Felsen der Kapitalsherrschaft das lebendige, erquickende Wasser der Reformen abzwingt. Dieser seiner Ueberzeugung giebt das deutsche Proletariat im Bunde mit der Arbeiterklasse der ganzen Welt am ersten Mai energischen Ausdruck und bekräftigt zugleich seinen festen, unerschütterlichen Willen, seiner Ueberzeugung gemäß zu kämpfen. Und wie zutreffend diese seine Ueberzeugung, wie unerläßlich dieser sein Wille ist, das bezeugt beweiskräftig der Umstand, daß die Maifeier im Zeichen der Zuchthausvorlage steht. Die Zuchthausvorlage ist der klipp und klare Ausdruck des Willens der herrschenden Gewalten, sich mit allen Machtmitteln dem Kampfe der Arbeiterklasse für bessere Arbeitsbedingungen und eine kulturwürdigere Eristenz in der heutigen Gesellschaft zu widersetzen. Der von den Gewerkschaften geführte wirthschaftliche Kampf, gegen den sich die Zuchthausvorlage richtet, strebt doch nichts weniger als weitgesteckten Zielen nach, die von den Gegnern als„ revolutionäre Utopien" verkeßert werden können. Nicht die Revolution der kapitalistischen Wirthschaftsweise ist sein Zweck und kann sein Zweck sein, sondern eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen unter dem Kapitalismus. Er dreht sich um die nächstliegenden Augenblicksinteressen der Arbeiter und Arbeiterinnen, um ihre Tagesbedürfnisse. Ein paar Pfennige mehr Lohn gilt es den Schanzenden zu erringen, der Herabminderung ihres färglichen Verdienstes zu wehren, gesündere Arbeitsbedingungen, würdigere Behandlung 2c. durchzusetzen. Den Kapitalisten aber genügt es nicht, die Kämpfer für so bescheidene Forderungen mit der Hungerpeitsche zu Paaren zu treiben. Ihr Staat soll zu lngunsten der wirthschaftlich Schwachen noch das Brennusschwert seirer Machtmittel in die Wagschale werfen. " Was die Zuchthausvorlage geseßlich festlegen soll, das besteht in der Praris schon längst. Der Zuchthauskurs ist dem Zuchthausgesetz vorangeeilt, und seine Thaten die nicht auf einer „ Ehrentafel" stehen, sondern am Schandpfahl der Geschichte sind nicht wegzudeutelnde Beweise dafür, daß die Bestrebungen des deutschen Proletariats, mittels der Selbsthilfe" der Gewerkschaftsbewegung seine Eristenzbedingungen in der heutigen Gesellschaft zu bessern, sich nur im Kampfe gegen die herrschenden Mächte durchsetzen. Der Zuchthauskurs ist aber feine vereinzelte Erscheinung. Er ist nur ein Glied in der Kette politischer Zustände, deren Gepräge der Kampf des Kapitalismus gegen die wichtigsten Gegenwartsforderungen der deutschen Proletarier ist. " Die Reformen, welche die deutsche Arbeiterklasse mittels der Staatshilfe", durch die Gesetzgebung anstrebt, stoßen auf den entschiedensten Widerstand seitens der ausschlaggebenden Besitzenden. Die ersten Anläufe zu einer dürftigen Arbeiterschußgesetzgebung gingen Hand in Hand mit dem Entwurfe eines Arbeitertrußgefeßes, das den Geist des Zuchthauskurses athmete. Winzigen Neförmchen des Arbeiterschutzes, der Fabrikinspektion und des Versicherungswesens steht Stillstand und Rückwärtserei betreffs dringender Forderungen auf diesen Gebieten gegenüber. Das„ soziale Königthum", das die Segel gebläht vom Winde schöner Verheißungen in den Ozean des politischen Lebens hinausschiffte, ist längst mit gebrochenen Masten in den Hafen der Scharfmacher eingelaufen. Das Wenige aber, was an sozialen Reformen zu Gunsten der Arbeiterklasse ge= schaffen wurde, ist in der Hauptsache die Frucht des proletarischen Klassenkampfes. Die Furcht vor der Sozialdemokratie und das Wirken der Sozialdemokratie haben dem deutschen Kapitalistenstaat mehr Konzessionen abgerungen, als die eindringlichsten Ermahnungen der bürgerlichen Reformprediger. " Das Bild von der Reformfreudigkeit" des kapitalistischen Deutschlands wird vervollständigt durch die Thaten der herrschenden politischen Reaktion: Verschlechterung des Vereinsgesetzes und des Landtagswahlrechts in Sachsen, Verböserung des Gemeindewahlrechts hier und da, Hazz wider das Reichstagswahlrecht 2c., Beschränkung der politischen Rechte des Proletariats, so lautet die Losung der Kapitaliſtentlasse. Für diese Losung ist aber weit weniger die Furcht vor den Greueln und Scheueln des sozialistischen Zukunftsstaats" maßgebend, als das Bedürfniß, in der Gegenwart Reformen ab" zuwehren, welche den Profit ein Weniges schmälern, die Ausbeutungsfreiheit etwas zügeln. Angesichts dieser Verhältnisse kann den deutschen Arbeitern und Arbeiterinnen wahrlich nicht angesonnen werden, die Maifeier anders als in Kampfesstimmung zu begehen, sie trotz der friedlichen Form anders denn als revolutionäre Kundgebung aufzufassen. Die Maifeier beweist, daß dem deutschen Proletariat der anarchistische Köhlerglaube an die alleinfeligmachende revolutionäre Kraft des Elends ebenso fernliegt, wie der bürgerlich- reformlerische Köhlerglaube an die Wunder wirkende Kraft des guten Herzens und der Einsicht der Besißenden. Durch die Maifcier erklärt die deutsche Arbeiterklasse: Her mit allen sozialen Reformen, die in der Gegenwart uns noth thun; her vor Allem mit der wichtigsten, sozialen Reform: dem Achtstundentag! Nieder mit der Zuchthausvorlage und dem Zuchthausfurs, mit allen Unterdrückungsmaßregeln, die meinen Kampf auf dem Boden gesetzlicher Verhältnisse hindern! Her mit allen Rechten und Freiheiten, welche meine Macht erhöhen und befestigen. Im Kampf von Klasse zu Klasse werde ich Reformen und Rechte erringen, und ich werde sie nußen, um mit aller Wucht für meine volle Befreiung zu streiten. Denn wenn ich Reformen in der kapitalistischen Gesellschaft begehre, so begehre ich sie nicht nur, um die leidvolle Gegenwart zu erhellen, sondern auch und vor Allem um der siegreichen Zukunft wegen, weil ich die soziale Revolution der heutigen Ordnung will. Meine Gegenwartsforderungen stehen im Dienste meiner hohen Endziele, denen ich zustrebe, mit den Brüdern und Schwestern der Arbeit in allen Ländern geeint in einer Erkenntniß, einem Wollen, einem Ideal und einem Handeln. Wegen Raummangels mußte ein Artikel, der sich mit Bernsteins Buch beschäftigt, zurückgestellt werden. Aus der Bewegung. Von der Agitation. In einer Reihe von Versammlungen in Mecklenburg und Pommern sprach Genossin Ziez- Hamburg vom 18. bis 27. Januar. Versammlungen fanden statt in Rostock, Doberan, Friedensburg, Altdamm, Wolgast, Kolberg, Köslin und Stettin. Sämmtliche Versammlungen waren stark, zum Theil sogar glänzend besucht. Eine ganze Anzahl Personen, darunter viele Frauen, wurden den Arbeiterorganisationen als neue Mitstreiter zugeführt. Im Auftrag der Vertrauensmänner der beiden Anhalter Wahlkreise unternahm Genossin Zieß- Hamburg vom 9. bis 27. Februar eine Agitationstour in Anhalt. Versammlungen fanden statt in Bitterfeld, Jeßniz, Raguhn, Roßlau, Dessau, Jonit, Coswig, Zerbst, Aacken, Göthen, Görzig, Nienburg a. S., Neundorf, Bernburg, Staßfurt, Harzgerode und Sandersleben. Die Versammlungen waren ausnahmslos sehr gut besucht. Den verschiedenen Organisationen wurden einige Hundert neuer Mitglieder zugeführt, ebenfalls eine Anzahl„ Volksblatt"-Abonnenten gewonnen. In Eutin, Malente und Preez sprach Genossin Zietz vom 1. bis 4. März über„ Moderne Klassentämpfe". Die Versammlungen waren glänzend besucht, und zwar wohnten ihnen auch viele Frauen bei. Zwecks Ausbreitung des Fabrikarbeiterverbandes sprach Genossin Zietz in der Zeit vom 9. bis 18. März in einer Reihe von Orten im Königreich Sachsen. Die Versammlungen, die in Zwickau, Markranstätt, Eilenburg, Potschappel, Dresden( in Leipzig hatten anfangs Februar schon zwei Versammlungen zu demselben Zwecke stattgefunden), Meißen, Cölln, Hartha und Wurzen stattfanden, waren durchweg gut besucht. Es gelang, an fünf Orten neue Zahlstellen des Verbandes zu gründen und 127 neue Mitglieder zu werben. In Dresden ward der Genossin Ziez bei ihrem Schlußwort vom Beamten das Wort entzogen, weil sie darauf hinwies, daß in Frankfurt a. M. die Schließung der dortigen Zahlstelle wieder rückgängig gemacht werden mußte, da die Polizei verabsäumt hatte, innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist einen Gerichtsentscheid herbeizuführen. In der Versammlung war wohl so ungefähr ein Dutzend Uniformirter anwesend, um eventuell„ Ruhe und Ordnung" wieder herzustellen, aber es fand sich kein Anlaß zum Einschreiten. Schon das äußere Gepräge der Versammlungen zeigte, daß Sachsen das Land des berühmten„ Juwels" von Vereinsgesetz ist. In Hartha verfiel die Versammlung der Auflösung, weil der Beamte nicht ge= 67 statten wollte, daß zum Zwecke der Aufnahme neuer Mitglieder eine Pause eintrete und weil gegen dieses Verbot des Beamten ein Verſammlungsbesucher proteſtirte. Ueber die öffentliche Versammlung des Vereins der Frauen und Mädchen der Arbeiterklasse in Leipzig, in der Genossin Zieh referirte, hat die„ Gleichheit" schon berichtet. Am 19. und 20. März sprach Genossin Zietz in glänzend besuchten Versammlungen in Mülheim a. Ruhr und Krefeld über Die Bedeutung des 18. März". " 1 Ueberall, wohin die stattgefundene Agitation Genossin Zietz führte, trat die wachsende politische und wirthschaftliche Erkenntniß der proletarischen Männer und Frauen in Erscheinung. Trotz aller Unterdrückungsmaßregeln steigt die Zahl derer, die gewerkschaftlich organisirt und politisch geschult für die Interessen des Proletariats in Gegenwart und Zukunft kämpfen. L. Z. Die Berichterstattung der weiblichen Vertrauensperson der Leipziger Genossinnen fand Ende März statt. Die Vertrauensperson, Genoſſin Jäger, berichtete, daß im letzten Jahre vier öffentliche Frauenversammlungen stattgefunden haben. Zwei derselben erhoben Protest gegen den beabsichtigten Ausschluß der Frauen aus politischen Versammlungen und gegen das Bürgerliche Gesetzbuch, und zwei dienten der Agitation zu den Reichstagswahlen. Auch sonst waren die Genossinnen im Wahlkampf thätig. Sie ließen sich ferner angelegen sein, für die Einbeziehung der Arbeiterinnen in die Gewerkschaften zu wirken. Wenn die Genossinnen nicht geleistet hätten, was sie zu leisten gewünscht, so sei dies in der Hauptsache dem Umstand geschuldet, daß die Vertrauensperson keine Geldmittel zur Verfügung gehabt habe, und daß ihr seitens der Genossen keine Rechte eingeräumt worden seien. Weil die Vertrauensperson nur eine geringe Thätigkeit entfalten könne, hätten die Genossinnen sich zur Gründung des Bildungsvereins entschlossen, von dem man ein reges Wirken erhoffe. Die Mitglieder des Agitationskomites, Grenz und Lipinski, widersprachen den Ausführungen der Genossin Jäger, soweit diese die mangelhafte Unterstützung dieses Komites getadelt hatte. Sie machten geltend, daß die Stellung der weiblichen Vertrauensperson keine andere sei, als wie der Gothaer Parteitag sie festgelegt habe. In Anschluß an den Bericht fand die Neuwahl der Vertrauensperson der Genossinnen statt. Gewählt wurde Genossin Frenzel. Die Frauenfrage im Alterthum. Von Lily Braun in Berlin. V. Wollen wir nun statt der Griechin die Römerin betrachten, so tritt der Gegensatz zwischen Beiden am Klarsten hervor, wenn wir Cornelia, die Mutter der Gracchen, der Penelope, der Mutter Telemachs, gegenüberstellen; hier würdevolle Größe, ruhige Selbständigkeit, dort ängstliche Schüchternheit, Bedürfniß nach Schußz und Anlehnung; hier Söhne, die der Mutter Ehrerbietung zollen, dort ein Sohn, der sie, als der Herr, zur Ruhe verweist. Schon in der Sage von der Egeria, der weisen Beratherin König Numa Pompilius', spricht sich die Achtung des Römers vor der Frau aus. Ihr Ursprung mag in der dünnen Bevölkerung des Landes zu suchen sein, in dem nicht genug Frauen vorhanden waren. Die Geschichte vom Raub der Sabinerinnen spricht für diese Annahme, ebenso die ursprünglich für Mann und Weib gleich strenge monogamische Ehe. Es gab nicht so viel Frauen, als daß der Mann ihrer mehrere hätte haben können. Er forderte von seinem Weibe unverbrüchliche Treue, aber seine Volksgenossen forderten von ihm dasselbe, denn sein Treubruch konnte zugleich den Treubruch eines ihrer Weiber bedeuten. Die Römer waren in ihren ersten historischen Anfängen ein abgehärtetes Landvolk. Ihre Götter waren Personifikationen der Saat, des Lichtes, des Lenzes. Der Begriff der Familie umschloß Eltern, Kinder, Knechte und Mägde gleichmäßig. An einem Tische vereinigten sich alle; die Arbeit, der nichts Ehrloses anhaftete, beschäftigte sie gemeinsam. Die römische Hausfrau, die Matrone, stand der inneren Wirthschaft und der Erziehung der Kinder vor. Ihre Stellung war von vornherein eine gefestigtere und ehrwürdigere, da sie keine Rivalin neben sich hatte und die einzige Herrin im Hause war. Die höhere Achtung, die sie genoß, verschaffte der Römerin auch größere Freiheit. Sie empfing des Hauses Gäste mit dem Gatten, sie war nicht in das Frauenhaus eingeschlossen, sie nahm 2 68 freien Bauern trat der Großgrundbesizer, an Stelle des fleinen Handwerkers und der freien Industrie der Großkaufmann mit seinen Sklaven. Massen von Sklaven arbeiteten in den Palästen für ihre Gebieter und ein solches Gemeinwesen aus Millionären und Bettlern mußte die äußerste sittliche Zerrüttung zur Folge haben.2 Ihr erstes Zeichen war, wie in Griechenland, die Entehrung der Arbeit. Nur der reiche Mann, der durch die Thätigkeit des Sklaven lebte, galt für anständig; jede Arbeit, die körperliche Anstrengung erforderte, war ehrlos, und der Arme, der sich durch seiner Hände Arbeit sein Brot verdiente, wurde verächtlich als ein gemeiner Mann behandelt. Verderblicher noch als für die männliche Bevölkerung war diese moralische Dekadenz für die weibliche. Der römische Bürger konnte, auch wenn die manuelle Arbeit eine für ihn unwürdige war, seine geistigen und physischen Kräfte als Politiker, als Philosoph, als Künstler, Dichter und Krieger beTheil an öffentlichen Festen und besuchte Theater und Zirkus. Rechtlich stand sie jedoch wie die Orientalin und die Griechin unter dauernder Vormundschaft. Niemals verfügte sie frei über ihr Eigenthum; thatsächlich war es sogar das Eigenthum, durch das sie unmündig wurde. So konnte nach altrömischem Rechte das unter väterlicher Gewalt lebende Mädchen, das also selbst kein Vermögen besaß, über seine Person frei verfügen; die unter Vormundschaft stehende Waise dagegen, die im Besitz des väterlichen Erbes war, blieb in allen ihren Handlungen unfrei. Daraus ergiebt sich, daß nicht die Frau an sich, sondern die Frau als Eigenthümerin eines Vermögens unter gesetzlichem Schuße stand.¹ Sie durfte weder ein Testament, noch Geschenke, noch Schulden machen; die römischen Rechtslehrer selbst erkennen an, daß die Vormundschaft über die Frau eine Institution sei, die weniger in ihrem Interesse als in dem des Vormunds lag. Nur in einem Punkte genoß sie während der Blüthezeit der Republik dieselben Rechte, wie der Mann: Sie hatte Zutritt zum Forum und konnte sowohlthätigen. in eigener wie in fremder Sache als Zeuge oder als Vertheidiger auftreten. So wird von Amesia Sentia erzählt, daß sie sich unter ungeheurem Zulauf des Volkes mit Klugheit und Energie zu vertheidigen verstand, worauf fast einstimmig ihre Freisprechung erfolgte, und von Hortensia, der Tochter des Redners Hortensius, die es durch ihre glühende Beredtsamkeit durchsetzte, daß die Frauen der Bezahlung einer ihnen auferlegten Steuer wieder ent< bunden wurden. 3 Allzu schnell wurden die Römer aus einem schlichten ackerbautreibenden Volke die stolzen Beherrscher der Welt, und früh schon trug ihre Eristenz den Todeskeim in sich. Die siegreichen Feldzüge, die Unterdrückung ganzer Nationen waren von bösen Folgen begleitet, denn nicht nur, daß auf ihre rohe Kultur griechische Ueberfeinerung, orientalische Perversität und Genußsucht gepfropft wurde, ein Umstand, der auf alle Naturvölfer verderblich wirkt, auch das Grundübel der Staatenbildung im Alterthum, das Sklavensystem, fand in Rom raschen Eingang und entwickelte sich hier zur höchsten Blüthe. Ungeheure Reichthümer strömten aus allen Theilen der Welt in Rom zusammen; sie ver= einigten sich in den Händen Weniger. An Stelle der kleinen, 1 2 Vgl. Gide, a. a. D., S. 114 ff. Vgl. Gajus, Institutionen, übersetzt von Backhaus. Bonn 1857, S. 12 ff. und 71 ff. 3 Vgl. Valerius Maximus, Sammlung merkwürdiger Reden und Thaten, übersetzt von Dr. F. Hoffmann. Stuttgart 1829, Buch 8, Kap. III, S. 494. 4 Vgl. Valerius Maximus, a. a. D., S. 495. 5 Vgl. Th. Mommsen, Römische Geschichte. 8. Aufl. Berlin 1889, Bd. III, S. 510 ff. Maienmärchen. Von Gertrud Stein, Frankfurt a. M. Und der Winter hatte geschworen, daß er diesmal dem Frühling nicht weichen wolle. Er setzte sich fester auf seinen eisigen Thron, den Schneemantel schlug er um die Schultern, daß es nur so stäubte; funkelnde Krystallblize schossen aus seinen Augen über das erstarrte Land, in blinkenden Zapfen hing sein langer Bart hernieder. So saß er und wartete trogiglich, obwohl er gut wußte, daß seine Zeit um war, und daß der Frühling nun fommen und die Herrschaft antreten sollte. Der Frühling fam. Er sah klein aus und unansehnlich, kaum ein Gewandfeßchen trug er auf dem mageren Leibe; seine Augen blickten blöde, wie wenn sie noch nicht recht wüßten, warum man sie aus ihrem tiefen Schlafe aufgeweckt. Mit zagen Schritten ging er dahin, wo der Winter in eisiger Ruhe auf seinem Throne saß, rüttelte mit schwacher Kinderhand und sprach:" Mach' dich auf, alter Winter, deine Zeit ist um!" Der aber that, als ob er nicht höre. Da rüttelte der Frühling wieder und wieder und riß an dem Schneemantel, daß die Fezen flogen. Hui, fuhr da der Winter empor! Start fiel seine Hand auf den Frühling, und mit zorndonnernder Stimme herrschte er ihn an:" Was wagst du, unreifer Knabe? Wer sandte dich, daß du dich solchen Frevels unterfängst?" Da aber reckte sich der Frühling, daß er in Sekunden um manche Haupteslänge gewachsen Er konnte dadurch dem entsittlichenden Einfluß des Reichthums Schranken sezen. Seine Gattin dagegen, der die Führung des Hauswesens, ja sogar die Wartung und Erziehung der Kinder von Sklaven abgenommen wurde, war ihm schrankenlos preisgegeben. Sie hatte dem Staate gegenüber weder Nechte noch Pflichten und daher kein Verständniß für öffentliche Fragen; ihre Erziehung wurde in jeder Weise vernachlässigt, daher hatte sie nur ein ganz oberflächliches Interesse an Kunst und Wissenschaft. Reichthum und Langeweile trieb die römische Bürgerin der Genußsucht und Sittenlosigkeit in die Arme, während die Sklavin, um dem Elend ihres jammervollen Daseins zu entrinnen, die Reihen der Prostituirten Jahr um Jahr in wachsender Zahl vermehrte. Der aus Griechenland und dem Orient eingeführte Dienst der Liebesgöttinnen tam dabei den Neigungen und Wünschen der Frauen entgegen, die die wüstesten Orgien aus ihm machten.4 Um der Verschwendungssucht der Frauen zu steuern, entstand schon während der Punischen Kriege das Oppische Gesez, wonach ihr Besitz an Gold und Kleidern beschränkt und ihnen verboten wurde, in einem Wagen zu fahren. Bald jedoch empörten sich die Frauen gegen diese Beeinträchtigung und zwei Bürgertribunen beantragten die Abschaffung des Gesetzes. Da trat zum ersten Mal der strenge Sittenprediger und Vertreter altrömischer Einfachheit, Marcus Portius Cato, gegen die Frauen auf. Unter großem Zus sammenlauf der Römerinnen erflärte er, daß jede Menschenart 2 3 1 Vgl. Th. Mommsen, a. a. D., Bd I, S. 833-34. Vgl. Bücher, a. a. D., S. 68 ff. Vgl. Cicero, Pflichtenlehre, übersetzt von Friedr. Richter. Leipzig, I, 41. 4 Vgl. Sueton, Biographien, übersetzt von Sarrazin. Stuttgart 1883, und Tacitus, Annalen, übersetzt von Roth. Berlin 1888. schien. Die eben noch schläfrigen Augen blizten, mit starker Hand faßte er in den Bart des eisgrauen Alten.„ Wer mich sandte, fragst du, und wer mich gebar? Ich bin der Nothwendigkeit Sohn, mein Vater ist der Sonnengott, der mit allgewalt'ger Kraft mir helfen wird im Kampfe gegen dich, den Hüter des Gestorbenen, den Feind des Werdenden! Und gesandt hat mich die Zeit, die Alles beherrschende, Alles besiegende, ewige Zeit! Ich komme, ein Bote des Werdenden, das da das Alte umstürzt und zerbröckelt." Indem er das sagte, brauste es einher in den Lüften. Des Frühlings Helfer waren es, die mächtigen Stürme. " Da schüttelte sich der Winter, daß Eis und Schnee umherstob, seine Diener rief er, den eisigen Tod und die finstere Nacht: Knebelt mir das Bürschlein, das fecke, laute, welches das Bestehende mißachtet und den Umsturz über die Erde bringen will. Er nennt sich den Sohn der Nothwendigkeit! Ha, ha! Wer iſt sie, diese Nothwendigkeit? Bedürfen wir ihrer? Tragen nicht die hochragenden Tannen ein immergrünes Gewand? Hüllt nicht die weiße Schneebecke die Welt in ein behagliches Schlummertuch? Unsere Felsen und Berge, bedürfen sie der Sonne, anerkennen sie die Nothwendigkeit? Warte, Bursche, ich will dich umstürzen!" Seine rauhe Hand zauste mächtig den Frühling. Der aber freute sich des Kampfes. Er befreite die wallenden Locken aus der Faust des Feindes und mit jauchzendem Ruf stürzte er sich auf den Alten. Wacker bliesen die Stürme, aus zerrissenen Wolkenschleiern grüßte ermunternd und verheißungsvoll das Auge des Vaters. Mächtig 1 gefährlich sei, wenn man ihr gestatte, sich zu versammeln und gemeinsam zu berathschlagen. Gebe man den Wünschen der Frauen nach, die lediglich ihrer Genußsucht fröhnen wollten, so würden sie bald volle Gleichberechtigung fordern und die Männer auch im Staatsleben zu beherrschen suchen. Diese Philippika des strengen Römers, der es übrigens selbst so wenig ernst mit der Aufrechterhaltung alter Sitte hielt, daß er sich von seiner Frau scheiden ließ, weil ein Freund von ihm sie zu heirathen wünschte, und sie wieder zur Gattin nahm, als dieser sie nicht mehr mochte, hatte zunächst wenig Erfolg, denn das Oppische Gesetz wurde aufgehoben. Siebzehn Jahre später beantragte der Tribun Voconius, daß keine Frau erbberechtigt sein und Legate von mehr als 100 000 Sestertien( circa 15000 Mark) annehmen dürfe. Der damals achtzigjährige Gato versagte es sich nicht, mit dem ganzen Gewicht seines Ansehens und seiner Beredtsamkeit für diesen Antrag zu kämpfen, indem er die Ausschweifungen und die Genußsucht der Römerinnen heftig tadelte, und seine Annahme schließlich durchsetzte.2 Aber wie kein Gesetz Sitten zu verbessern vermag, das sich nur mit den Symptomen statt mit dem Grundübel beschäftigt, so hatte auch diese teine anderen Folgen, als daß die davon Betroffenen es auf Schleichwegen zu umgehen suchten. Um sich von der vermögensrechtlichen Unselbständigkeit zu befreien, schlossen die Frauen häufig mit Männern, die sich dazu hergaben, gegen eine Abfindungssumme Scheinehen. Sie versuchten aber auch, auf die Gesetzgebung direkten Einfluß zu gewinnen, indem sie durch Intriguen und Bestechungen aller Art die Abschaffung der Vormund schaft durchzusetzen suchten. Aus dieser Thatsache, die in die Zeit des Verfalls der römischen Republik fiel, ist sehr häufig der Schluß gezogen worden, daß die Emanzipationsbestrebungen der Frauen stets ein Zeichen für die Dekadenz des Volkes, dem sie angehören, und ein Beweis für die Korruption aller Sitten sind. Die Emanzipationsbestrebungen der Römerinnen aber waren keineswegs identisch mit denen der Frauen des achtzehnten und neunzehnten Jahrhunderts. Sie entsprangen weder der Noth, noch dem Bildungsdrang, noch dem Pflichtgefühl gegenüber Staat und Gesellschaft; sie beschränkten sich auf den kleinen Kreis der herrschenden, bürgerlichen Klasse, die niemals eine Trägerin großer Reformen und einschneidender Umwälzungen gewesen ist und sein kann. Eine Frauenbewegung im modernen Sinne konnte es nicht geben. Dazu waren die römischen Bürgerinnen durch den großen Reichthum 1 Vgl. Titus Livius, Römische Geschichte, übersetzt von Haufinger. Braunschweig 1821, XXXIV. Buch, S. 203-215. 2 Vgl. Titus Livius, a. a. D., Bd. XII, S. 224 ff. 3 Vgl. Mommsen, a. a. D., Bd. I, S. 874. wehrten sich Nacht und Tod, wüthend schnob der Winter einher, es heulte und brauste in den Lüften, ächzend bogen sich die Bäume des Waldes, klirrend sprangen die Eisbanden des Stromes. In Fesseln lagen Nacht und Tod, mit zerfeztem Gewand entwich grollend der Winter der Frühling hatte gesiegt. Und eine Zeit fröhlichen Umsturzes hub an in der Natur. Hinweggefegt wurde das dürre Laub und das vermorschte Geäst, junggrüne Spigen sprengten die braune Hülle, kecke Waldblumen streckten die Köpfchen empor, aus dem Laub wand sich der Waldmeister und streute seinen Duft weit hinaus, blaue Blüthenglöcklein läuteten den Frühling ein, und die weißen Anemonen erglühten in freudigem Hoffen. Und draußen in Wiese und Feld! Silberne Bäche murmelten dahin; an ihren Ufern erblühten gelbe Butterblumen und goldene Frühlingsschlüssel. Neugierige Gänseblümchen liefen über die ganze Wiese; auf schlanken Stengeln wiegte sich das Wiesenschaumfraut im kosenden Morgenwind, in träumendem Frieden überhauchte das weiche Sonnenlicht die nickenden Gräser, braunflügelige Räfer surrten durch die Lust. Im Felde regten sich vielgeschäftige Hände. Um und um stürzten sie den Boden und in die gelockerten Furchen legten sie den Samen nieder, der dem Sommer entgegenreifen sollte und reiche Frucht tragen im Herbst. Aber auch grünende Saaten breiteten sich wie ein wogendes Meer aus. Tief verborgen hatten sie die Schrecken des Winters überdauert und dem erlösenden Frühling entgegengehofft. Und siehe da, ihre Hoffnung hatte sie nicht betrogen. 69 moralisch zu schwach und zu verweichlicht, und die Schaaren der Sflavinnen durch die furchtbare Noth und harte Arbeit zu stumpf und verthiert geworden. Wir finden in der römischen Geschichte nirgends eine Spur von dem Kampfe der Frauen um höhere Bildung oder politische Rechte, sie verlangten nur über ihr Vermögen frei verfügen zu können, um in ihrem Genußleben unbeschränkt zu sein. Notizentheil. ( Von Lily Braun und Klara Betkin.) Weibliche Fabrikinspektoren. Zur Frage der weiblichen Fabrikinspektoren in Preußen. Der Bund deutscher Frauenvereine" war beim preußischen Minister für Handel und Gewerbe darum eingekommen, den von ihm veranstalteten Kursen zur Ausbildung weiblicher Fabrikinspektoren einen Gewerbeaufsichtsbeamten als Lehrer zur Verfügung zu stellen. Der Minister hat das Ersuchen abgewiesen. Er machte geltend, daß er dem Wunsche schon mit Rücksicht darauf nicht entsprechen könne, daß die in Frage kommenden Beamten durch ihre Dienstgeschäfte voll in Anspruch genommen seien. Ueberhaupt sei die Einstellung weiblicher Hilfskräfte in den Gewerbeaufsichtsdienst wegen mangelnder Mittel vor dem 1. April 1900 nicht möglich. Vorkommenden Falls sollen besondere Kurse für die weiblichen Aufsichtsbeamten eingerichtet oder diese zu den alljährlich in Berlin stattfindenden Instruktionsfursen für männliche Aufsichtsbeamte zugelassen werden. Nach dieser Auslassung sieht es so aus, als ob sich die preußische Regierung nicht besonders beeilen werde, den vom Landtag beschlossenen„ Versuch" mit der Anstellung weiblicher Hilfsfabrikinspektoren zu machen. Sicher ist nur, daß Frauen nicht vor dem 1. April 1900 zur Gewerbeaufsicht herangezogen werden. Ob an dem genannten Termin oder wie lange nach ihm, darüber darf der gläubige preußische Unterthan das Beste hoffen. An Mitteln mangelt es in Preußen ja stets, wenn es Kulturaufgaben gilt. Was die Entscheidung selbst in Sachen der Eingabe anbelangt, so hätte es der Minister ruhig den in Betracht kommenden Gewerbeaufsichtsbeamten überlassen können, darüber zu befinden, ob sie neben ihren Amtspflichten als Lehrer an dem Kursus für Ausbildung weiblicher Fabrikinspektoren mitwirken wollten. In München hat der Fabrikinspektor Pöllath als Vortragender an dem Kursus mitgewirkt, den der Verein zur Förderung der geistigen Interessen der Frau" zum gleichen Zwecke organisirt hatte. Die bayerische Regierung hat sich nicht bemüßigt gefunden, der Lehrthätigfeit ihres Beamten entgegenzutreten. Die Aufgaben der bayerischen Gewerbeinspektoren sind sicherlich nicht weniger umfangreich, als die ihrer preußischen Kollegen, denn ihrer Aufsicht unterstehen außer den Fabriken auch die Handwerksbetriebe. Daß aber in Bayern diese Aufgaben mindestens so gut gelöst werden, wie in Preußen, beweisen Und im Wogen des Saatfelds, im Murmeln des Baches, im vielstimmigen Gezwitscher der Vögel, im Maienwind, der über die Lande fuhr, und im geheimnißvollen Rauschen, das durch den Wald ging, überall klang es und sang es, daß das Alte dem Neuen weichen muß und daß umstürzen muß, wer da aufbauen will. Das Rauschen und Klingen weckte einen Widerhall unter den Menschen. Die Hoffnung erstand im Herzen der Frohndenden, der Leidenden, der Gerechtigkeitsdürstenden und raunte ihnen zu: Wer da ausbauen will, muß umstürzen was alt und vermorscht ist und dem Sprossen, Knospen und Blühen wehrt. Das Werden bringt die Wende. Und die Hoffnung wurde zur Gewißheit. Es thaten sich all' Jene zusammen, die das Weben des Frühlings verstanden hatten und stifteten einen Bund. Und zum Zeichen des Bundes seßten sie einen Feiertag und wählten dazu jene Zeit des Jahres, da die neubelebte Natur in herrlichster Jugendblüthe prangt. Alljährlich am Ersten des Maien ziehen sie hinaus in den grünen Wald. Stolz flattert im Winde die rothe Fahne, vom hohen Himmel strahlt die Sonne, die Vöglein jubiliren, geheimnißvoll rauscht's in den Bäumen, ein berauschendes Klingen geht durch die Luft. Da bebt ein Ahnen der Zukunft durch die Herzen, sie träumen den alten Traum von Frühling und von Erlösung. die trefflichen Berichte der bayerischen Gewerbeinspektion, mit denen sich die Berichte der preußischen Aufsichtsbeamten nicht entfernt vergleichen können. Die Furcht vor Ueberlastung der Fabrikinspektoren und Gefährdung ihrer Hauptaufgaben hat die preußische Regierung seiner Zeit nicht abgehalten, die Fabritinspektion mit der Kesselrevision zu verquicken und dadurch geradezu unwürdige Zustände herbeizu führen. Warum in der vorliegenden Sache das zarte Bedenken? Hier handelt es sich eben um Förderung einer kleinen Reform, dort um Verböserung einer solchen, das sagt alles. Charakteristisch ist des Weiteren die Nichtachtung, welche der Minister gegenüber der Bildungsanstalt an den Tag legt, die aus der Initiative der bürgerlichen Damen hervorgegangen ist. Eintretenden Falles wird die Regierung selbst einen Kursus einrichten oder aber die Bewerberinnen zu dem Kursus für männliche Aufsichtsbeamte zulassen. Das ist gewiß recht schön, bedeutet aber ein vollständiges Beiseiteschieben der von dem frauenrechtlerischen„ Bund" geschaffenen Einrichtung. Wenn die bürgerlichen Damen zu belehren sind, so können sie aus dieser Thatsache gar Manches lernen. Vier Sanitätsinspektorinnen wurden in Birmingham angestellt. Die Sanitätsinspektorinnen werden von den Kommunalbehörden ernannt und sind u. A. auch mit der Inspektion der Werkstätten, Wäschereien und Läden betraut, so daß ihnen eine Reihe von Aufgaben zugewiesen sind, welche bei uns der Gewerbeaufsicht zufallen. Die vorzüglichen Erfahrungen, welche man in Manchester und Kensington, einem Londoner Kirchspiel, bezüglich der Thätigfeit der Sanitätsinspektorinnen gemacht hat, bestimmten den Magistrat von Birmingham, zur Sanitätsinspektion der Stadt nun ebenfalls Frauen heranzuziehen. Gewerkschaftliche Arbeiterinnenbewegung. " Wie eine Versammlung im Hilfsverein für weibliche Angestellte zu Berlin aussieht. Der Vorstand der genannten Organisation hatte Freitag den 7. April eine Mitgliederversammlung einberufen, um die Wünsche und Forderungen der Gehilfinnen zu dem dem Reichstag vorgelegten Gesezentwurf betreffend den Schutz des Verkaufspersonals, einer Besprechung zu unterziehen." So wenigstens war in den Mittheilungen für weibliche Angestellte vom 1. April zu lesen. Zu der so wichtigen Besprechung hatten sich von der großen Mitgliederschaar, die über 10000 betragen soll, ganze 27, sage und schreibe siebenundzwanzig eingefunden!! Herr Dr. Silbermann sprach über Inhalt und Zweck der Novelle, ohne ein Wort der Kritik oder einen Gegenvorschlag zu äußern, was doch von Seiten des Vorstandes zu erwarten gewesen wäre. Der Referent wünschte nur zum Schluß von der Versammlung zu hören, wann die einzelnen Geschäfte ge= öffnet resp. geschlossen würden, und welches Publikum nach 8 Uhr kaufe. Von den anwesenden 27 Mitgliedern waren ca. 7 Verkäuferinnen. Ihre Aussagen sollten wahrscheinlich Stoff zu der beabsichtigten Petition geben. Kollegin Haase unternahm es, dem Vorstand des„ Hilfsvereins" nach längeren Debatten eine Resolution zu überreichen mit den Gegenvorschlägen, die der Zentralverband der Handlungsgehilfen und-Gehilfinnen Deutschlands" bereits dem Reichstag und Bundesrath zugestellt hat. Die Resolution forderte dementsprechend:„ Ausdehnung des Art. 8 des Entwurfs auf Gehilfen, Lehrlinge und Arbeiter im Handelsgewerbe und in sonstigen offenen Verkaufsstellen", während die von der Regierung vorgeschlagene Reform nur den in Ladengeschäften Angestellten zu Gute kommen soll. Ferner folgende Fassung für§ 193 c, der auch nach der Novelle noch eine 14 stündige Arbeitszeit zuläßt und nur für die Angestellten, die nicht in Hausgemeinschaft mit dem Prinzipal leben, eine einstündige Mittagspause vorschreibt: Raufmännische Betriebe, gleichviel welcher Art, sowie offene Verkaufsstellen müssen während der Zeit von 8 Uhr Abends bis 6 Uhr Morgens für den geschäftlichen Verkehr geschlossen sein, und dürfen Handlungsgehilfen, Lehrlinge und Arbeiter innerhalb dieses Zeitraums überhaupt nicht beschäftigt werden. Handlungsgehilfen und Lehrlinge unter 18 Jahren dürfen nach 6 Uhr Abends nicht mehr beschäftigt werden. Die täg liche Beschäftigungszeit der Handlungsgehilfen und Arbeiter darf 12 Stunden, die der Handlungsgehilfen und Lehrlinge unter 18 Jahren 9 Stunden, einschließlich der Pausen( siehe Absatz 3), nicht überschreiten. Allen Handlungsgehilfen, Lehrlingen und Arbeitern, auch den in Hausgemeinschaft mit dem Prinzipal lebenden, ist eine Mittagspause von zwei Stunden, sowie je eine Viertelstunde Frühstücks- und Nachmittagspause zu gewähren."§ 139g, nach welchem es in dem Belieben des Bundesraths steht, Vorschriften zum Zwecke der Durchführung des§ 62 des Handelsgesetzbuchs zu erlassen, sollte nach der Resolution dahin umgestaltet werden, daß der Bundesrath verpflichtet wird, diese Vorschriften gleichzeitig mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes zu erlassen und sie auch auf den Abs. 2,§ 62 70 des Handelsgesetzbuchs auszudehnen." Wie stellte sich nun der Vorstand des„ Hilfsvereins" zu dieser Resolution, die doch sicherlich ebenso gerechtfertigte als bescheidene Forderungen aufstellt? Herr Dr. Silbermann meinte: Der Vorstand des„ Hilfsvereins" bedürfe überhaupt keiner Vorschläge. Er habe stets die Interessen der Mitglieder vertreten, und nur seiner eifrigen Agitation sei es zu verdanken, daß ein Gesetz wie die gegenwärtige Novelle überhaupt das Licht der Welt erblickt habe. Außerdem sei es ja ganz unmöglich, diese Resolution anzunehmen, weil sie schon von einem anderen Verein angenommen worden sei. Wenn der Vorstand die Resolution annähme, so würde man ihm dann wieder in öffentlichen Versammlungen Vorwürfe machen, daß er anderen Vereinen nachgeahmt habe. Kollegin Haase belehrte Herrn Rechtsanwalt Dr. Silbermann darüber, daß nicht der„ Hilfsverein", sondern vor Allem die Erhebungen der „ Kommission für Arbeiterstatistik" die Mißstände im Handelsgewerbe aufgedeckt haben. Sie erklärte ferner, der Vorstand des„ Hilfsvereins" würde sich den Dank aller deutschen Gehilfen und Gehilfinnen erwerben, wenn er den Muth besäße, auch einmal Forderungen zum Schutze der Ausgebeuteten zu stellen. Vorwürfe in öffentlichen Versammlungen habe der Vorstand nie zu befürchten, wenn er dem Guten zustimme, das von anderen Vereinen angestrebt wird! Herr Julius Meyer versicherte, daß der Vorstand gewillt sei, die gemachten Vorschläge in ähnlicher Form aufzugreifen. Da seiner Ansicht nach jedoch schon genug darüber gesprochen worden war, so beantrage er Schluß der Diskussion. Die Auseinandersetzungen hatten 1/4 Stunde gedauert, und die Herren vom Vorstand waren sehr in die Enge getrieben, so daß sie sicherlich genug" von der Diskussion hatten. Die Abstimmung ergab 8 Stimmen für die Resolution Haase, d. h. fast ein Drittel der Versammelten stimmten ihr zu. Es bleibt nun abzuwarten, zu welchen„ Forderungen" der in Bittgängen er fahrene Hilfsverein" sich aufschwingt. Nach der Haltung des Vorstandes in der betreffenden Versammlung dürfen die Erwartungen nicht allzu hochgespannte sein. Eine Leitung, die vor Allem bemüht ist, in der Organisation die Harmonie zwischen den„ Herren Chefs" und den Angestellten zu fördern, kann sich sicherlich nicht dazu entschließen, kraftvoll für umfassenden und wirksamen Schutz der Ausgebeuteten im Handelsgewerbe einzutreten. Das Aufgreifen der Vorschläge des„ Zentralverbandes" in ähnlicher Form" wird sich wahrscheinlich seitens des„ Hilfsvereins" darauf beschränken, für Maßregeln zu petitioniren, welche der kapitalistischen Ausbeutung der Handelsangestellten den Pelz waschen, ohne ihn naß zu machen. J. B. Der allgemeine Arbeiter- und Arbeiterinnenverein Berlins und Umgegend hatte 1898 eine Gesammteinnahme von 60,80 Mt., eine Ausgabe von 8 Mt. Es fanden 11 Mitgliederversammlungen und 20 Vorstandssitzungen statt. Der Verein hat eine eigene Bibliothek und eine Rechtsschutzkommission. Die Organisation wird geleitet von den Genossen Weiße, Haupt und der Genossin Frau Keller. Der Verein der Arbeiter und Arbeiterinnen der Wäscheund Kravattenbrauche in Berlin unterließ in seinem Jahresbericht leider ebenfalls die Angabe der Mitgliederzahl. Die Jahreseinnahme für 1898 betrug 1706,93 Mt., die Ausgaben stellten sich auf 1146,45 Mt. Der Verein wies am Jahresschluß einen Kassenbestand von 1067,23 Mt. auf( inklusive Vermögen). Die Organisation hat eine eigene Bibliothek und einen Arbeitsnachweis, der sich Landwehrstraße 1, Ecke der Gollnowstraße, befindet. Vorsitzende des Vereins sind Genosse Trinks und Genossin Frl. Langerbach. Die Zahl der organisirten Textilarbeiterinnen der Provinz Brandenburg betrug am Schlusse des letzten Jahres 278, wie auf der Konferenz der einschlägigen Arbeiter berichtet wurde, die zu Ostern in Berlin tagte. Nach der Erhebung der Agitationskommission wurden 1898 in der Provinz in 1526 Hausbetrieben und 809 Großbetrieben 12858 Arbeiterinnen beschäftigt, von denen mithin nur rund 2,16 Prozent der Gewerkschaft angehörten. Die Zahl der erwachsenen Arbeiter der nämlichen Betriebe betrug 18291, von denen 2794 organisirt waren, also rund 15,16 Prozent. Diese Zahlen zeigen eindringlich die geradezu erschreckende Rückständigkeit, welche die Textilarbeiterinnen der Provinz Brandenburg der Gewerkschaftsbewegung gegenüber bethätigen. Was Wunders da, daß die Arbeiterinnen sich mit wahren Hungerlöhnen begnügen müssen. Die Zahl der organisirten Arbeiterinnen in Buchbindereien und verwandten Geschäftszweigen betrug im Winterhalbjahr 1897/98 nach einer vom Vorstand des Verbandes aufgenommenen Statistik 1452. Laut der Berufs- und Gewerbezählung von 1895 waren in Buchbindereien und verwandten Erwerbszweigen 14763 Arbeiterinnen beschäftigt. Aus den vorliegenden Zahlen ergiebt sich, daß 9,8 Prozent der weiblichen Arbeiter im Buchbindergewerbe 2c. 1898 organisirt waren. In Wirklichkeit ist jedoch der Antheil ein geringerer, den die Arbeiterinnen zu den gewerkschaftlich organisirten Angehörigen der Buchbindereien und verwandten Gewerbe stellen. Die Zahl der Arbeiterinnen der einschlägigen Berufe ist nämlich wesentlich größer, als die 1895er Berufs- und Gewerbezählung angiebt. Die Statistik des Verbandsvorstandes zählt allein in den 110 Orten, auf welche die Erhebung sich erstreckte, 17022 Arbeiterinnen, also 2259 mehr, wie die offizielle Statistik von 1895. Der Unterschied erklärt sich wahrscheinlich dadurch, daß die Berufs- und Gewerbezählung einen Theil der von der Verbandsstatistik erfaßten Arbeiterinnen anderen Berufen zugezählt hat, vermuthlich den Gewerben zur Anfertigung von Papier, Pappe und Papierwaaren. Wenn auch durch diesen Umstand der Prozentsatz der gewerkschaftlich organisirten Arbeiterinnen des Buchbindergewerbes 2c. sinkt, so zählt die weibliche Arbeiterschaft der betreffenden Berufe nichtsdestoweniger noch zu den meistorganisirten Arbeiterinnenfategorien Deutschlands. Ein Beweis dafür, wie gleichgiltig die Arbeiterinnenmassen der Gewerkschaft leider noch gegenüber stehen. Arbeitsbedingungen der Arbeiterinnen. Ein neuer Vers zum alten Lied von der„ Reinlichkeit" in manchen Bäckerei- und Konditoreibetrieben. In einer Konditorei im Osten von Berlin wurde ein fünfzehnjähriges Mädchen beschäftigt, dem als Schlafraum eine unverschließbare Kammer dicht neben dem Abort für Herren angewiesen war. Als das Mädchen seine Stellung antrat, war das Bett nicht frisch überzogen, und die Bettwäsche wurde im Verlauf des Vierteljahrs, das die„, weiße Sklavin" in dem Geschäft aushielt, auch nicht ein einziges Mal gewechselt. Die Arbeitszeit dauerte bis spät nach Mitternacht, und da es Morgens sehr zeitig auf dem Posten sein hieß, fand das Mädchen häufig nicht Zeit zum Waschen, geschweige denn zum Reinigen der Kleider. Nach drei Monaten wurde es, mit Ungeziefer behaftet, von den Eltern nach Hause geholt. Zur richtigen Würdigung dieser Kultivirung des Schmutzes in der betreffenden Konditorei sei bemerkt, daß das Mädchen nicht blos häusliche Dienste zu verrichten hatte, sondern auch im Geschäftsbetrieb thätig sein mußte. Die uns von durchaus glaubwürdiger Seite mitgetheilten Thatsachen reihen sich würdig dem Material an, das von Bebel und der Gewerkschaft der Bäckereiarbeiter über die skandalösen Zustände in Bäckereien 2c. gesammelt worden ist. Sinnenfällig sprechen sie für die Nothwendigkeit, die dürftige Bäckereiverordnung trotz allen Geschreis„ dicker" und dünner" Bäckermeister auszugestalten und die strengste Durch führung der gesetzlich festgelegten Vorschriften zu sichern. L. Frauenstimmrecht. Das Frauenstimmrecht zu dem niederösterreichischen Landtag fordern die österreichischen Genossinnen, sowie die radikalen bürgerlichen Frauenrechtlerinnen anläßlich eines Entwurfs zur Wahlreform, der vom Landesausschuß dem Landtag vorgelegt worden ist. Der Reformentwurf, das Werk der Christlich- Sozialen, ist weit da= von entfernt, dem niederösterreichischen Proletariat volles politisches Recht zu gewähren. Er läßt vielmehr die Vorrechte der Grundbesitzer und der Handels- und Gewerbekammern fortbestehen und speist die Arbeiterklasse mit einer dürftigen Wahlrechtsänderung ab. Noch weniger haben es sich die christlich- sozialen Herren einfallen lassen, das Wahlrecht auf die Frauen auszudehnen, und doch haben sie in Wien ihre Erfolge ganz wesentlich den Frauen zu verdanken. Daß der Entwurf die Frauen vom Wahlrecht ausschließt, ist um so bemerkenswerther und reaktionärer, als in Desterreich vor dem Jahre 1849 das Landtagswahlrecht wie das Gemeindewahlrecht in einem besonderen Statut zugesichert war. Ausnahmen bildeten nur die Städte Wiener- Neustadt und Waidhofen an der Ybbs, sowie die Provinzen Triest und Küstenland. 1849 wurden die Frauen Wiens von dem Besitz des Gemeinde- und Landtagswahlrechts ausgeschlossen. 1861 wollten die Konservativen die Frauen, die in Niederösterreich das Landtagswahlrecht noch hatten, politisch entmündigen. Die Liberalen schlugen damals in glänzenden Reden den reaktionären Versuch zurück. 1888 aber waren die Liberalen so weit heruntergekommen, daß sie es waren, die durch einen ihrer Führer durchsetzten, daß den niederösterreichischen Frauen das Landtagswahlrecht entzogen wurde. In den anderen österreichischen Provinzen besitzen die Frauen das Wahlrecht zu den Landtagen noch heute. Ebenso besitzen sie noch in Niederösterreich, mit Ausnahme von Wien, WienerNeustadt und Waidhofen, das Gemeindewahlrecht. Allerdings stand und steht das Wahlrecht zu Landtagen und Gemeinderäthen nicht allen österreichischen Frauen zu, sondern nur den ,, eigenberechtigten, steuerzahlenden" Frauen. Die übrigen Frauen waren und sind also nicht grundsätzlich ihres Geschlechts wegen vom Wahlrecht ausge71 schlossen, sondern lediglich in Folge ihrer Besitzverhältnisse, als Proletarier. Die Genossinnen kämpfen deshalb für das gleiche, allgemeine, direkte und geheime Wahlrecht für alle mündigen Staatsglieder, ohne Unterschied des Geschlechts. In einer sehr gut besuchten Versammlung sprach Genossin Schlesinger über„ Das Wahlrecht für Land und Gemeinde und die weibliche Bevölkerung". Die Versammlung stimmte begeistert den Ausführungen der Rednerin und der Forde rung des Frauenwahlrechts zu. Auch die radikalen Frauenrechtlerinnen nahmen in einer imposanten Versammlung Stellung zur Frage der Wahlreform und forderten in Anschluß an ein Referat von Fräulein Fickert das Frauenwahlrecht zum Gemeinderath und Landtag. Der antisemitische Christliche Frauenbund" mit seinen 11 000 Mitgliedern steht dagegen der Frauen- Wahlrechtsbewegung gänzlich fern. Eine Konferenz der Komites der FrauenstimmrechtsVereine, die unter dem Namen ,, National Union of Womans Suffrage Societies" vereinigt sind, tagte im März in London. Der Konferenz wohnten mehrere Parlamentarier bei; den Vorsitz führte Mr. Faithful Begg, ein bekannter Vorkämpfer für das Frauenwahlrecht, der den diesbezüglichen Antrag zu begründen hat, der demnächst im englischen Unterhause zur Verhandlung gelangen wird. Ein Gesetzentwurf, den Frauen der Staaten Arizona und Oklahoma( Vereinigte Staaten) das volle Stimmrecht zu ge= währen, wurde im Unterhause mit großer Majorität angenommen. In beiden Staaten verwarf jedoch der Senat das Gesetz. Das Frauenstimmrecht zu den Parlamentswahlen und zu den Kommunalwahlen in Massachusetts fordern zwei Gesetzentwürfe, die im Parlament des Staates eingebracht worden sind und im März verhandelt werden sollten. Ob das geschehen ist, und wie eventuell die entscheidende Abstimmung ausfiel, darüber liegen uns zur Zeit noch keine Nachrichten vor. Das Stimmrecht der kalifornischen Frauen in Schulangelegenheiten ist durch Gesetz fürzlich eingeführt worden. Dr. David Stan Jordan, Rektor der Universität Stanford, und Dr. Martin Kellog, Rektor der Staatsuniversität Kalifornien, traten in einem offenen Schreiben sehr warm für die Annahme des Gesetzentwurfs ein. Ob sich wohl in Deutschland Universitätsrektoren von der gleichen Vorurtheilslosigkeit finden würden? Ausdehnung des Stimmrechts auf die Frauen haben die gesetzgebenden Körperschaften des nordamerikanischen Staates Oregon. beschlossen. Im Parlament wurde der betreffende Antrag mit 48 gegen 6 Stimmen angenommen, im Senat mit 25 Stimmen gegen 1. Die Einführung des Stimmrechts der Frauen zu den Wahlen des Oberhauses von Süd- Australien hat die Regierung vorgeschlagen. Die Frauen dieser englischen Kolonie besitzen bekanntlich bereits das Wahlrecht für das Unterhaus, und allen vorliegenden Urtheilen nach hat sich die Einrichtung glänzend bewährt. Frauenbewegung. Die Betheiligung an dem Internationalen Frauenkongreß von London, der im Juni tagen soll, haben unsere österreichischen Genossinnen ebenfalls abgelehnt. Das sozialdemokratische Frauen- Reichskomite" war von dem österreichischen Frauenverein in Wien" aufgefordert worden, sich an einer Besprechung aller Frauenvereine zu betheiligen, die sich über eine gemeinsame Vertreterin verständigen sollten. Die Genossinnen haben die Betheiligung an der Besprechung und die Vertretung in London abgelehnt. Die Genossinnen Popp- Dworschat und Schlesinger, die wie die Genossinnen Braun und Zetkin vom Londoner Organisationskomite zur Betheiligung am Kongreß eingeladen worden waren, haben ebenfalls abgelehnt, der Einladung Folge zu leisten. Mit der Frauenfrage beschäftigte sich die Freie kirchlichfoziale Konferenz", die am 11. April in Berlin zusammentrat. Zur Sache referirte Professor von Nathusius aus Greifswald, der seinen Ausführungen folgende Leitsätze zu Grunde legte: 1.„ Die Frauenfrage von heute hat ihren tiefsten Grund nicht in vorübergehenden Nothständen, sondern in der allgemeinen, schon vom Naturrecht aufgeworfenen Frage nach der Vernünftigkeit der geschichtlich gewordenen Beschränkungen der Freiheit des Einzelnen. 2. Der Standpunkt ist daher zu nehmen auf der von Gott ge= setten Ordnung des Frauenlebens. Dieselbe ist nur durch die heilige Schrift und die weibliche Natur selbst in ihren Grundlinien erkennbar. Ihnen hat sich die soziale Ordnung, soweit das in diesem unvollkommenen Leben überhaupt möglich ist, einzufügen. 3. Ent sprechend der körperlichen Beschaffenheit und Aufgabe der Frau, hat sie auch eine geistige von der männlichen verschiedene Anlage. Deren eigenthümliche Vorzüge sind allerdings nur bei einer richtigen Schätzung der Seelenvermögen überhaupt zu erkennen, und sie würden bei einer Ignorirung des Unterschieds verloren gehen zum Echaden der Frau und der menschlichen Gesellschaft. 4. Bei dem vorhandenen 4. Bei dem vorhandenen Ueberschuß der weiblichen Bevölkerung über die männliche machen sich die Umwälzungen im wirthschaftlichen Leben ganz besonders fühlbar auf dem Arbeitsgebiet der Frau, welches eine zum Theil ganz neue Gestaltung anzunehmen genöthigt ist. Die Frauen der niederen Stände werden mit Arbeit überlastet und bedürfen des Schutzes der Gesellschaft, die Frauen der höheren Stände bedürfen der Eröffnung neuer Erwerbsgebiete. 5. Deshalb ist, neben einer Reaktion gegen das der ganzen Zeit eigene ungesunde Drängen in höhere Berufsklassen, zur Befriedigung des thatsächlichen Bedürfnisses eine Aenderung in der Mädchenbildung anzustreben: a) durch Fortbildung der Töchter der handarbeitenden Klassen zur besseren Vorbereitung auf den häuslichen Beruf; b) durch gewerbliche Mittelschulen für Töchter; c) durch Ermöglichung einer besseren Vorbildung derjenigen Mädchen, welche sich dem ärztlichen Beruf widmen wollen oder dem höheren Lehrfach.- 6) Bei allen Veränderungen ist den Anforderungen der weiblichen Natur Rechnung zu tragen im Bildungswesen vermöge einer durchgehenden Sonderung aller höheren Lehranstalten von denen für die männliche Jugend im Beruf durch möglichste Fernhaltung von dem Parteitreiben des öffentlichen Lebens.- 7. Positiv hat die deutsche christliche Frauenwelt weitgehende Vereinigungen anzustreben: a) zur Hebung der Geschlechtsgenossinnen in jedem Stande auf christlicher Grundlage; b) zum Schutze der Schutzbedürftigen, wozu auch das Eindringen der Frau in die Aemter der Armenpflege, des Fabrikinspektorats und dergleichen zu verlangen ist; c) zum Kampfe gegen alle Schädigungen des Familienlebens, auch durch Pflanzung eines einfachen und wahrhaft weiblichen Sinnes." Diese Leitsätze zeigen flärlich, daß die schwächlichen Keime des Verständnisses für die Frauenfrage im Sumpfe protestantischer Orthodoxie und philisterhafter Vorurtheile ersticken. Die Debatten hielten sich auf dem niedrigen Niveau des Referats. Dem Inhalt und der Form nach hätte man sie zum Theil für Sonntags- Nachmittags- Predigten halten fönnen, aber nicht für Erörterungen über eine Seite der sozialen Frage. So schloß z. B. Stöcker seine salbungsvollen Ausführungen mit der grotesken Mahnung:„ Gott verhüte, daß die Frauenfrage von Kräften bearbeitet und gelöst werde, die nicht glauben an Gott und unseren Heiland. Möchte diese Versammlung ein Gruß sein und ein Ruf an unsere christlichen Schwestern: erkennet die Dinge in ihrer großen Bedeutsamkeit für den Haushalt der ganzen Menschheit und setzt Eure ganze Kraft an die Lösung der wichtigen Frage." Ein Arzt, Dr. Vogel, erklärte sich gegen das medizinische Studium der Frauen. Die Freigabe des ärztlichen Berufs für das weibliche Geschlecht, so meinte er, werde eine große Noth des ärztlichen Standes, zumal in der Stadt, nach sich ziehen. Ferner seien die Folgen in Betracht zu ziehen, wenn weibliche Aerzte sittlich nicht intakt wären. Sittlich nicht intakte weibliche Aerzte seien eine größere Gefahr als sittlich nicht intakte Männer. Eine weibliche Stimme beantwortete diese ebenso dumme als unverschämte Behauptung des christlichen Doktors durch den Zuruf: Unerhört!" Die Versammlung stimmte den Thesen des Referenten zu, sowie den folgenden Zusäßen Stöckers: „ Das Wort der Schrift: die Frau schweige in der Gemeinde, versagt der Frau ausschließlich die Verkündigung des Wortes, das öffentliche Gebet und die Austheilung der Sakramente im Gottesdienst der Gemeinde. Dagegen sagt es nichts über die Grenzen aus, innerhalb deren die Frau sich am öffentlichen Leben betheiligen darf. Die von der Schrift geforderte Unterordnung des Weibes unter den Mann gilt nur von dem ehelichen Verhältniß, in welchem die von dem Manne nach dem Vorbild Christi geforderte Liebe die nothwendige Ergänzung dazu bildet. Dagegen ist durch jenes Gebot der Unterordnung der Wettbewerb des Weibes mit dem Manne im Ringen nach einem Lebensberuf nach keiner Seite hin ausgeschlossen." Die unentwegt Evangelischen, die sich um den„ neuen Luther" gruppiren, haben früher jede Frauenbewegung im Namen der„ gött lichen Ordnung" stritte abgelehnt. Daß sie in den letzten Jahren die Frauenfrage zu erörtern beginnen, ist ein deutliches Anzeichen dafür, wie unaushaltsam und schnell die wirthschaftliche Entwicklung die bürgerliche Familie umwälzt und mit den Verhältnissen die Ideen. Es ist nur natürlich, daß die Frommen und Stillen" im Lande sich zunächst auf ihre Weise mit der Frage abzufinden suchen. An Stelle der vorurtheilslosen geschichtlichen Untersuchung und Erörterung tritt überwuchernd die theologische Deklamation. Kleine Konzessionen an die Forderungen der Frauen paaren sich mit groben Vorurtheilen und mit pastoralen Beschwörungen. Trotzdem verdient es Beachtung, daß auch in den betreffenden Kreisen sich ein Umschwung in der Stellung zur Frauenfrage zu vollziehen beginnt. Und zwar nicht " 72 Berantwortlich für die Redaktion: Fr. Klara Zetkin( Eißner) in Stuttgart. blos aus dem bereits angeführten Grunde, sondern noch in anderer Hinsicht. Je breitere Schichten bürgerlicher Frauen in Bewegung gerathen, verschiedene wirthschaftliche Interessen, verschiedene politische und religiöse Ueberzeugungen vertreten, um so rascher stirbt das alte frauenrechtlerische Märchen von der einen, ungetheilten Frauenbewegung. Die Zulassung der Frauen zur Advokatur in Italien be= fürwortete kürzlich in der Kammer der Abgeordnete Socci. Vor etlichen Jahren forderte Frau Poet, welche die Rechtswissenschaften studirt und ihre Examina bestanden hatte, von dem Appellationsgericht zu Turin das Recht, zur Advokatur zugelassen zu werden. Der Gerichtshof wies ihre Forderung ab, und seine Entscheidung war in späteren Fällen maßgebend, sie hat fast Gesetzeskraft erlangt. Der Abgeordnete Socci forderte deshalb die Regierung auf, durch ein Gesetz den Frauen das Recht auf Ausübung der Advokatur zuzuerkennen. Der Minister erklärte, sich nicht darüber äußern zu können, ob es angebracht sei, die Frauen zur Advokatur zuzulassen. Er persönlich zieht vor, daß die Frau zu Hause bleibe, den Mann durch ihre Reize erfreue und tröste und die Kinder erziehe!" Mit dieser Aeußerung flacher Spießbürgerei war die so wichtige Frage für die italienischen Gesetzgeber erledigt. Die Gehaltsverhältnisse der Postbeamtinnen in Schweden will ein Gesetzentwurf verschlechtern, der dem Storthing vorliegt. Die Vorlage ist eine um so schreiendere Ungerechtigkeit, als die weiblichen Postbeamten sich durchaus bewährt haben. 400 finnische Frauen haben sich an der Sammlung von Unterschriften für die große Petition betheiligt, welche das finnische Volk gegen die Russifizirung des Landes an den Zaren gerichtet hat. Der Zentralausschuß für Frauenarbeit in England ( Womens Industrial Council), über dessen Gründung und Thätigkeit wir wiederholt ausführlich berichteten, steht nach seinem letzten Vierteljahrsbericht finanziell sehr ungünstig. Die Mitglieder des Ausschusses haben es in keiner Beziehung an Eifer, Arbeit und Opferfreudigkeit fehlen lassen. Der Grund davon, daß die unter großen Hoffnungen gegründete Organisation bis jetzt feine fräftige Entwicklung nehmen konnte, liegt in den Umständen, welche in der„ Gleichheit" verschiedene Male erörtert worden sind. Die vorliegende Erfahrung beweist, wie recht die deutschen Genossinnen hatten, daß sie seinerzeit die Gründung einer ähnlichen Organisation ablehnten. * Eine österreichische Mathematikerin, Fräulein Cäcilie Wendt, ordentliche Hörerin der Wiener Universität, hat kürzlich in einem Fachblatt eine Studie veröffentlicht, die von Kennern sehr anerkannt wird und wieder einmal die Begabung der Frau für abstrakte Wissenschaften beweist. Daß Frauen als Mitglieder dem Senat der Universität Melbourne( Australien) angehören können, hat die genannte Körperschaft beim Parlament beantragt. Das neue Recht soll Frauen, die akademische Würden erlangt haben, durch ein Gesetz zuerkannt werden. Z. Weibliche Aerzte. Die medizinische Fakultät der Züricher Universität hat dem Fräulein Klinkomstein von Lonza( RussischPelen) auf Grund ihrer eingereichten Dissertation und abgelegter Prüfungen den Titel eines Doktors der Medizin, Chirurgie und Geburtshilfe verliehen. Weibliche Aerzte im Alterthum und Mittelalter. Daß der ,, weibliche Arzt" nicht eine Erscheinung unserer modernen Zeit ist, beweist folgende dem„ New- York med. Journal" entnommene Notiz: Etwa 300 v. Chr. besuchte eine junge Athenerin Namens Agnodice als Mann verkleidet die medizinischen Schulen ihrer Vaterstadt entgegen dem damals bestehenden Verbot des Frauenstudiums und erfreute sich in der Folge eines bedeutenden Zulaufs. Als ihr Geheimniß bekannt und sie in Folge dessen wegen Gesetzesübertretung gerichtlich belangt wurde, gelang es der stürmischen Agitation ihrer Mitbürgerinnen, die Verurtheilung zu hintertreiben und eine Aufhebung des betreffenden Gesetzes durchzusetzen. Im Mittelalter erwarben eine Anzahl Frauen den Doktorgrad, hauptsächlich an den maurischen Universitäten Spaniens. Trotula von Rugiero, welche im elften Jahrhundert in Salerno praktizirte, erfreute sich eines europäischen Ruses. Jm vierzehnten Jahrhundert besaß Dorothea Bocchi nicht nur den Doktortitel, sondern wirkte auch als Professor an der Universität Bologna. Seitdem hatten noch zwei weitere Frauen als Professoren der medizinischen Fakultät an derselben Hochschule ge= wirkt: Anna Mangolini als Anatom und Maria delle Donne als Geburtshelferin( 1799). Ediften aus den Jahren 1311 und 1352 nach zu urtheilen, scheinen auch in Frankreich weibliche Chirurgen nicht selten gewesen zu sein. Drud und Verlag von J. H. W. Diez Nachf.( G. m. b..) in Stuttgart.