Nr. 10. Die Gleichheit. 9. Jahrgang. Zeitschrift für die Intereffen der Arbeiterinnen. Die„ Gleichheit" erscheint alle 14 Tage einmal. Preis der Nummer 10 Pfennig, durch die Post( eingetragen unter Nr. 3033) vierteljährlich ohne Bestellgeld 55 Pf.; unter Kreuzband 85 Pf. Jahres- Abonnement Mt. 2.60. Stuttgart Mittwoch, den 10. Mai 1899. Nachdruck ganzer Artikel nur mit Quellenangabe gestattet. Inhalts- Verzeichniß. Eine dringende Aufgabe der Gewerkschaften. Erkrankungen und Sterblichkeit des Berliner Proletariats. Bon F. H. Die Jahresberichte der bayerischen Fabrifinspektion. Von Dionys Zinner. Feuilleton: Ist das nicht genug? Von August Strindberg. Autorisirte Uebersetzung von Emil Schering. Notizentheil von Lily Braun und Klara Zetkin: Sozialistische Frauenbewegung im Auslande. Soziale Gesetzgebung. Frauenstimmrecht. Frauenbewegung. Eine dringende Aufgabe der Gewerkschaften. Kein Zweifel, daß all die Fragen, die auf dem 3. Kongreß der Gewerkschaften Deutschlands in diesen Tagen erörtert werden, von hoher Bedeutung für die Arbeiterinnen sind. Keine einzige darunter, die nicht in den Verhältnissen wurzelt, unter denen die Arbeiterinnen in harter Frohn ein fümmerliches Brot erwerben und eine sorgenschwere, entbehrungsreiche Eristenz fristen. Und keine einzige darunter, deren Erörterung nicht im Dienste des großen Zieles steht, dem Proletariat bessere Arbeits- und Eristenz bedingungen zu erringen, mithin auch den Arbeiterinnen geringere Ausbeutung, mehr Verdienst, Gesundheit, Muße, Bildung, kurz ein kulturwürdigeres Dasein zu erkämpfen. Kein einziger Punkt der Tagesordnung deshalb, dem die Genossinnen nicht ihre vollste Aufmerksamkeit zuwenden müßten. Wenn wir troßdem eine der zur Verhandlung stehenden Fragen herausgreifen, um sie nach einer bestimmten Seite hin zu erörtern, so geschieht dies aus zwei Gründen. Einmal handelt es sich darum, eine größere Wahrung der Interessen der Arbeiterinnen dadurch herbeizuführen, daß die weibliche Eigenart berücksichtigt wird. Dann aber hat die Arbeiterpresse die Frage bis jetzt nur noch wenig vom Standpunkt der Interessen der Arbeiterinnen aus betrachtet, so daß die Aufmerksamkeit noch nicht genügend auf die zu lösende Aufgabe gelenkt worden ist. " Bereits vor mehr als zwei Jahren traten wir an dieser Stelle dafür ein, daß die Gewerkschaften weibliche Vertrauenspersonen aufstellen sollten, die damit betraut würden, Beschwerden der Arbeiterinnen über gesezwidrige Arbeitsbedingungen entgegenzunehmen und der Gewerbeinspektion zu übermitteln. Die Anregung wurde von der Generalfommission" warm befürwortet, sie ist jedoch feineswegs so allgemein in die Praxis umgesetzt worden, als dies unserer Meinung nach im Interesse der Arbeiterinnen und der Gewerkschaften nöthig ist. Es scheint uns deshalb nicht überflüssig, gelegentlich der bevorstehenden Verhandlung des Gewerkschaftskongresses über die„ Gewerbeinspektion" neuerdings auf die vorliegende Aufgabe hinzuweisen. Die Gründe liegen auf der Hand, weshalb die Gewerkschaften die Thätigkeit der Gewerbeaufsicht ergänzen und zur Durchführung des gesetzlichen Arbeiterschußes mitwirken müssen. Auch der best organisirte und zahlreichste Stab von Gewerbeaufsichtsbeamten ist außer Stande, alle Fälle von Gesezesübertretungen zu fassen, mittels deren die vom„ heiligen Geldhunger" findig und kühn gemachten Kapitalisten die Ausbeutung zu steigern verstehen. Geschweige denn ist dies der Fall, wenn die Zahl der Fabrifinspektoren ge* Nr. 2 der„ Gleichheit" vom 20. Januar 1897. Zuschriften an die Redaktion der Gleichheit" sind zu richten an Fr. Klara Zetkin( Eißner), Stuttgart, RothebühlStraße 147, III. Die Expedition befindet sich in Stuttgart, Furthbach- Straße 12. radezu lächerlich gering ist, und die Erfüllung ihrer eigentlichen Aufgabe in Folge der Belastung mit der Kesselrevision thatsächlich nur im Nebenamt geschieht. Die Furcht vor der kapitalistischen Rache aber, vor Chikanirung oder gar Entlassung, hält die meisten Arbeiter davon zurück, gesezwidrige Mißstände im Betrieb zur Kenntniß der Fabrikinspektion zu bringen. Diese Thatsache wird alljährlich durch die Berichte der Aufsichtsbeamten bestätigt. Ohne das Eingreifen der Gewerkschaften, bezw. der von ihr bestellten Organe, müssen die gesetzlichen Schutzvorschriften für breite Arbeitermassen todter Buchstabe bleiben. Was aber in dieser Hinsicht von dem Proletariat im Allgemeinen gilt, das trifft in verstärktem Maße für die Arbeiterinnen zu. Gerade sie, die der kapitalistischen Ausbeutung gegenüber schußbedürftiger als die männlichen Arbeiter sind, werden mehr als diese von der Unternehmer Profitgier um das Bischen armseligen Schutz geprellt, das ihnen das Gesez zuerkennt. Der Kapitalist spekulirt auf die weibliche Rückständigkeit und Fügsamfeit als auf„ Tugenden", die ihm ermöglichen, den Zwang der Gesetze zu brechen, die seine Ausbeutungsfreiheit ein Weniges zügeln. Als rückständige Frau kennt die Arbeiterin vielfach nicht einmal die geseßlichen Bestimmungen zu ihrem Schuße. Als Frau, die an Fügsamkeit und Unterwerfung gewöhnt ist, wagt sie nur in den seltensten Fällen, vom sogenannten„ Arbeitgeber" ihr Recht zu fordern. Und ebenso ausnahmsweise schwingt sie sich dazu auf, über gesezwidrige Arbeitsbedingungen Beschwerde bei der Fabrikinspektion zu führen. Gewiß, daß durch die Anstellung weiblicher Gewerbeaufsichtsbeamten in der Beziehung Manches gebessert wird. Die Fabrikinspektorin oder Assistentin wird bezüglich der Arbeitsbedingungen der Arbeiterinnen zumal in sittlicher und gesundheitlicher Hinsicht Uebelstände entdecken oder mitgetheilt erhalten, die nicht zur Kenntniß der männlichen Beamten gelangen. Aber trotz des Wirkens weiblicher Gewerbebeamten bleiben die Gründe bestehen, die zur Aufstellung von Mittelspersonen zwischen Arbeiterinnen und Fabritinspektion drängen: die Nothwendigkeit steter, sozusagen täglicher Fühlung mit den Arbeiterinnen, eines fortlaufenden Einblicks in ihre Arbeitsbedingungen; die Nothwendigkeit vor Allem, die beschwerdeführenden Arbeiterinnen vor Maßregelungen zu schüßen. Die Gewerkschaft muß sich auch in dieser Hinsicht als die natürliche und gewissenhafte Vertreterin der Arbeiterinneninteressen bethätigen. Durch Mittelspersonen muß sie dafür sorgen, daß die Arbeiterinnen ohne Gefahr für ihr Brot ihr Recht suchen können. Jedoch bezüglich der Organe, welche sie zu diesem Zwecke bestellt, muß den Arbeiterinnen als Frauen recht sein, was ihnen bezüglich der Gewerbeaufsicht billig ist. Die Gewerkschaften müssen weibliche Vertrauenspersonen bestellen, denen die Vermittlung zwischen Arbeiterinnen und Gewerbeaufsicht obliegt. Die nämlichen Gründe, welche für die Anstellung weiblicher Gewerbeaufsichtsbeamten sprechen, bedingen die Nothwendigkeit weiblicher Vertrauenspersonen der Gewerkschaften. Die Arbeiterinnen vertrauen der Frau, der Geschlechtsgenossin manche Klage an, welche aus Scheu und Scham dem männlichen Mitglied der Beschwerdekommission gegenüber nicht über ihre Lippen kommt. Andererseits wird die weibliche Vertrauensperson für bestimmte Seiten und Folgen der Arbeitsbedingungen der Frauen und Mädchen ein tieferes und feineres Verständniß besitzen, wie der Vertrauensmann. Ganz besonders gilt dies von sittlichen und gesundheitlichen Uebeln. " Die von bürgerlicher Seite oder gar von den Regierungen aufgestellten weiblichen Vertrauenspersonen Frauenrechtlerinnen, Mitglieder von Wohlthätigkeitsvereinen und Wohlthätigkeitsanstalten, Diakonissinnen 2c. sind unseres Erachtens durchaus nicht geeignet, das Wirken weiblicher Vertrauenspersonen der Gewerkschaften zu ersetzen. In der Regel müssen sie von vornherein den Arbeiterinnen nicht als ihre eigenen Vertrauenspersonen erscheinen, vielmehr als Vertrauenspersonen der Behörden und des Unternehmerthums. Dazu kommt, daß die meisten der Damen eine durchaus irrthümliche Auffassung von ihrer Aufgabe haben. Sie gehen von der Voraussetzung aus, den Arbeiterinnen eine Wohlthat" erweisen zu wollen, während es sich doch darum handelt, diesen ihr Recht zu sichern. Das Schwergewicht ihres Wirkens legen sie nicht darauf, die Ausnutzung der Lohnsklavinnen zu mindern, sie bemühen sich vielmehr, die Proletarierinnen mit der Ausbeutung zu versöhnen. Denn als Verschwägerten und Befreundeten der kapitalistischen Unternehmer fehlt ihnen meist das richtige Verständniß für die proletarischen Arbeits- und Daseinsbedingungen, fehlt ihnen insbesondere die Erkenntniß des Interessengegensatzes, der die Arbeiterinnen von dem„ Brotherrn" scheidet. In der Folge suchen die bürgerlichen Vertrauenspersonen in erster Linie zwischen den Interessengegensägen zu vermitteln, sie kämpfen aber nicht voller Energie für die Interessen der Arbeiterinnen. Eine kapitalistische Krähe hackt der anderen die Augen nicht aus. Durchaus anders liegen die Verhältnisse bezüglich der weiblichen Vertrauenspersonen der Gewerkschaften. Arbeiterinnen oder Arbeiterfrauen sind sie Bein vom Bein und Fleisch vom Fleisch Derer, die es gegen das Uebermaß der kapitalistischen Ausbeutung zu schüßen gilt. Nicht nur als Geschlechtsgenossinnen, auch als Klassengenossinnen, als Schwestern der Mühsal und Leiden fällt ihnen das Vertrauen der Arbeiterinnen zu, besißen sie außer Mits gefühl auch Verständniß für deren Daseinsbedingungen. Sie selbst tragen das Joch der Lohnsklaverei oder haben es getragen und sehen das Loos der ausgebeuteten Arbeit sich tagtäglich in der Existenz ihrer Familienangehörigen erneuern. Aus eigener Erfahrung wissen sie deshalb, was die kapitalistische Ausbeutung be= deutet, und daß es sich nicht darum handelt, die Arbeiterinnen durch Wohlthaten" mit ihr auszusöhnen, vielmehr sie durch Zusicherung ihres Rechts wider die Profitgier zu stärken. Sie kennen die Schliche und Pfiffe, mittels deren die Unternehmer der gesetzlichen Vorschriften zum Schuße der weiblichen Arbeitskräfte spotten. Ihnen sind die verhängnißvollen Wirkungen der verschiedenen Mißstände bekannt. Sie verstehen, wie schen und ängstlich die Furcht vor dem Verlust des Bissen Brotes macht, sie vermögen deshalb den leisen Seufzer, die gemurmelte Verwünschung zu deuten, die halbe Anspielung auf einen Uebelstand aufzugreifen und durch liebevolles Eingehen zur ganzen Mittheilung zu gestalten. Ihrer Aufgabe walten sie nicht als„ Gönnerinnen", die von oben herab Wohlthaten spenden, sondern als Kämpferinnen, die für das Recht der Schicksalsgenossinnen eintreten. " Aus den eigenen Verhältnissen heraus erwächst so den weiblichen Vertrauenspersonen das Verständniß für die Interessen der Arbeiterinnen und die stete, lebendige Fühlung mit diesen. Die Gewerkschaft aber verleiht ihnen die nöthige Kraft, erfolgreich an der Durchführung des gesetzlichen Schußes mitwirken zu können, denn sie giebt ihnen Wissen und Macht. Sie rüstet sie mit der Kenntniß der gesetzlichen Vorschriften aus, sie macht sie mit den Erfordernissen der Hygiene bekannt, mit den Seiten und Erfahrungen des Wirthschaftslebens, die für die Arbeitsbedingungen der Arbeiterinnen in Betracht kommen. Sie steht stüßend, Nachdruck verleihend hinter dem Wirken der weiblichen Vertrauenspersonen, so daß diese nicht als schwache, ohnmächtige Einzelproletarierinnen für die Interessen der Arbeiterinnen eintreten, vielmehr als Vertreterinnen einer organischen Macht. Unter diesen Gesichtspunkten erachten wir die Thätigkeit der weiblichen Vertrauenspersonen der Gewerkschaften als eins der wichtigsten Mittel, die Gewerbeaufsicht zu ergänzen und zu vervollständigen, dadurch den Arbeiterinnen den festgelegten gesetzlichen Schuß möglichst ungeschmälert zu sichern, gleichzeitig aber auch durch Beobachtungen und Anregungen den weiteren Ausbau des Arbeiterinnenschutzes zu fördern. 74 Das ureigenste Interesse der Gewerkschaften verlangt unserer Ansicht nach, daß sie auf dem angedeuteten Wege zum höheren Schuße der Arbeiterinnen beitragen. Je gründlicher und umfassender der gesetzliche Schutz der Arbeiterinnen ist, um so mehr steigt deren Organisationsfähigkeit. Außerdem muß auch die Organisationslust der Arbeiterinnen wachsen, wenn sich die Gewerkschaft hinsichtlich der Zusicherung des gesetzlichen Schußes ebenfalls als die energischste Verfechterin ihrer Interessen erweist. Der Thätigkeit der weiblichen Vertrauenspersonen wohnt eine langsam, aber sicher wirkende werbende Kraft zu Gunsten der Organisation inne. Jeder Fall, wo ein Eintreten für das Recht einer Arbeiterin im Namen der Gewerkschaft erfolgt, lenkt die. Aufmerksamkeit auf diese, als auf die Hüterin der Arbeiterinneninteressen, bildet einen Anknüpfungspunkt für die gewerkschaftliche Agitation. Des Weiteren gewinnt die Gewerkschaft in den weiblichen Vertrauenspersonen eifrige und angesehene Agitatorinnen, die ein erhöhtes Interesse an ihrer Entwicklung nehmen. Uns scheint, daß die Betrauung weiblicher Mitglieder mit den einschlägigen Aufgaben das zum Theil noch schwach entwickelte Persönlichkeitsbewußtsein der proletarischen Frauen stärkt, das Gefühl der Zuſammengehörigkeit mit der Organisation und der Verantwortlichkeit ihr gegenüber steigert und damit innige, lebendige Beziehungen zwischen beiden schafft. Aus diesen Gefühlen heraus erwächst aber der Drang, der Gewerkschaft unter den Arbeiterinnen neue Mitglieder zu werben, die durch das Wirken als Vertrauensperson gebotene Gelegenheit zur gewerkschaftlichen Agitation rege auszunuzen. So erstehen den Organisationen tüchtige, sachkundige Agitatorinnen und zwar solche, welche jene Art der Aufklärungs- und Sammlungsarbeit leisten, welche für die Gewinnung der Arbeiterinnen besonders hoch bedeutsam ist: die stetige, ruhige Arbeit am Orte, in der Werkstatt und Fabrif, in der Familie und dem Bekannten freise. Schließlich erziehen und schulen die Gewerkschaften in den weiblichen Vertrauenspersonen die künftigen Assistentinnen der Gewerbeaufsicht aus den Kreisen der Arbeiterinnen. Wir haben schon seinerzeit auf die Schwierigkeiten hingewiesen, welche die Gewerkschaften bei Aufstellung weiblicher Vertrauenspersonen zu überwinden haben. Proletarierinnen, welche sich den einschlägigen Aufgaben gewachsen zeigen, sind noch nicht überall vorhanden. Wohl aber können solche Proletarierinnen durch die Gewerkschaften erzogen werden, und im Interesse der Arbeiterinnen wie der Gewerkschaften müssen sie erzogen werden. Das Vorgehen der Organisationen in einer Reihe von Orten beweist, daß der Schulung und Thätigkeit weiblicher Vertrauenspersonen nicht unübersteigliche Hindernisse entgegenstehen. Was in dieser Hinsicht noch vereinzelt geschieht, gilt es zu verallgemeinern, die vorhandenen Anfäße zur vollen Entfaltung zu bringen. Wir sind überzeugt, daß der Gewerkschaftskongreß auch zur Lösung der vorliegenden Aufgabe das Seinige beiträgt, dem Kapital zum Truß, der Arbeit zum Schutz. Erkrankungen und Sterblichkeit des Berliner Proletariats.* So vielfach und verschiedenartig sind die Schädigungen, denen die Gesundheit des Arbeiters von frühester Jugend an ausgesetzt ist, daß es schwer, ja fast unmöglich ist, nachzuweisen, in welchem Grade auf die Erkrankungs- und Sterbeverhältnisse der Arbeiterschaft die allen hygienischen Anforderungen hohnsprechenden Wohnungsverhältnisse einwirken, die wir in einem früheren Artikel schilderten.( Siehe Nr. 4 der„ Gleichheit".) Daß mangelhaft eingerichtete, feuchte, falte und überfüllte Wohnungen in hohem Grade gesundheitsschädigend sind, unterliegt keinem Zweifel. Man findet in den Arbeiter- bezw. Armenvierteln hohe Sterblichkeitsziffern, und wenn auch die Höhe dieser Ziffern sich zum Theil dadurch erklärt, daß in den betreffenden Stadtgegenden die Geburtszahlen hohe sind, und bekanntlich die Sterblichkeit im Säuglingsalter am höchsten ist, so kommen doch noch ganz andere Umstände in Betracht, die keinen Zweifel darüber lassen, daß gerade das Proletariat einen hohen Satz der Erkrankungen und der Sterblichkeit aufweist. Es ist eine allgemein bekannte und anerkannte Thatsache, daß die * Für das Zahlenmaterial siehe:„ Die soziale Lage der arbeitenden Klassen in Berlin", von Dr. G. Hirschberg. Sterblichkeit der Arbeiterkinder eine wesentlich höhere ist, als die der Säuglinge der bessersituirten Schichten. Während im Jahre 1890 in den wohlhabenden Stadtlheilen Friedrichsstadt, Schönberger Vorstadt und Tempelhofer Vorstadt 143, bezw. 192, bezw. 224 pro Tausend der Säuglinge starben, betrugen diese Zahlen dagegen in den Arbeitervierteln östliche Luisenstadt, nördliche Rosenthaler Vorstadt, Wedding 924, 323, 346 pro Tausend(gegen 277 pro Tausend im Durchschnitt).— Diese hohen Zahlen sind um so bemerkenswerther, als gerade die Arbeiterkinder vorzugsweise Brustnahrung erhalten. Der Ernährungszustand der Mütter ist eben meist sehr mangelhast, und hierdurch wird die den Kindern sonst so zuträgliche Muttermilch sehr verschlechtert. Die Proletarierinnen suchen aus Sparsamkeitsgründen selbst zu stillen, auch wenn dies weder für sie selbst noch für das Kind zuträglich ist. Weiter ist dann die ungesunde Beschaffenheit der Wohnungen von Einfluß auf die hohe Sterblichkeit der proletarischen Kleinen, vor allem aber die mangelnde Pflege, die eine Folge davon ist, daß die Frau mitverdienen muß. Früh werden die Kinder sich selbst überlassen. Während die Eltern dem Erwerb nachgehen, werden die Kinder entweder in die Wohnung eingeschlossen— eine Erziehungsmethode, die der Oeffentlichkeit bekannt wird durch die vielen Unglücksfälle, deren Ursache sie ist,— oder ihr Aufenthaltsort ist die Straße und der nächste freie Platz. Hier tummeln sie herum und kommen auch gelegentlich unter einen Wagen, denn an Kindermädchen, die ihre Lieblinge beschütze», haben die Proletariermütter in„unbegreiflicher Kurzsichtigkeit" noch nicht gedacht. Da es nicht möglich ist, statistisches Material für die Arbeiterbevölkerung allein beizubringen, so ist man darauf angewiesen, aus den allgemeinen Sterblichkeitsziffern Schlüsse auf die gesundheitliche Lage der arbeitenden Klasse zu ziehen. Bei dem hohen prozentualen Antheil der arbeitenden Bevölkerung an der Gesammleinwohnerzahl von Berlin gelangt man zu ziemlich richtigen Schlüssen hinsichtlich der hygienischen Lage des Proletariats. Von 1900 Lebendgeborenen männlichen Geschlechts waren nach 19 Jahren noch am Leben: im Reich 621, in Berlin 531, in Hamburg 595� nach 49 Jahren: 438, bezw. 412, bezw. 459. Stach 79 Jahren: 178, bezw. 137, bezw. 159. Bei weiblichen Personen nach 19 Jahren: im Reich 652, in Berlin 567, in Hamburg 699; nach 49 Jahren: 516, bezw. 469, bezw. 494;»ach 79 Jahren: 219, bezw. 239, bezw. 234. In Berlin waren also die Zahlen fast durchweg am ungünstigsten. Das zur Beurtheilung der besonderen Gefährdung in den einzelne» Berufen geeignete Material entstammt fast ausschließlich dem Versicherungswesen. Von de» in den Gewerkskrankenkassen eingetragenen Arbeitern begab sich im Durchschnitt jährlich jeder einmal in ärztliche Behandlung. Ein Eingehen auf einige Berufsartcn lohnt sich insofern, als die Häufigkeit geschlechtlicher und chronischer Haut- Erkrankungen speziell im Gewerbe der„Nahrungs- und Genußmittel" und auch bei den Barbieren nachgewiesen wird. Es ergiebt sich: Nach einer im Jahre 1866 herausgekommenen Statistik starben an Lungentuberkulose bei den Schneidern 77,5, bei den Webern 81,2 auf 19999 Lebende; bei den Zimmerern und Maurern war der Antheil der an Tuberkulose Gestorbenen am geringsten, nämlich 41,3 und 54,4. Der Antheil, welchen die Arbeiter an den Erkrankungen an Tuberkulose haben, übertrifft weit den Durchschnitt. So kamen z B. in der Armee auf Tausend nur 14,3 Todesfälle an Tuberkulose vor. In dem Zeitraum 1899—93 betrugen bei den männlichen Arbeitern in Berlin die Todesfälle an Lungenschwindsucht bis zu 39,7 Prozent, bei den weiblichen Arbeitern 44,1 Prozent, speziell bei den Schneiderinnen aber gar bis zu 48,6 Prozent. Interessant ist es, wenn man diese Zahlen mit den Sterbeziffern der besser situirten Klassen vergleicht, wie sie sich aus dem Material einer der größten Lebensversicherungsgesellschaften ergeben. Bei der Versicherungsanstalt kamen auf je 199 Sterbesälle 31,4 von Männern und 14,8 von Frauen, welche Lungenschwindsucht und andere Lungenkrankheiten hinweggerafft hatten. Bei den Arbeitern starben dagegen von je 199 nicht weniger als 39,7 Männer und 44,1 Frauen an der Schwindsucht und anderen Lungenkrankheiten. Die Lungenschwindsucht verdient also mit Recht den Namen der Proletarierkrankheit. Besonders auffällig ist der geradezu riesige Unterschied, betreffs der Zahl der Opfer, welche die Schwindsucht unter den Frauen der besser gestellten Stände und den Proletarierinnen fordert. Er beträgt fast 39 Prozent! Diese Zahlen reden ganze Bände von dem Unterschied der Lebensverhältnisse der bürgerlichen und der proletarischen Welt und von dem Elend der proletarischen Frauen. Kein Zweifel, daß auf den hohen Prozentsatz, den die Berliner Proletarierinnen zu den Opfern der Lungenkrankheiten stellen, neben der ständigen Unterernährung und anderen schädigenden Einflüssen, der Umstand von Bedeutung ist, daß die Frauen Hausarbeiterinnen und Erwerbsarbeiterinnen zu gleicher Zeit sein müssen. Von etwa 499999 in Krankenkassen versicherten Arbeitern wurden in Folge von Krankheit jährlich erwerbsunfähig pro Hundert 38 Männer und 35 Frauen. Die Krankheitsdauer betrug bei den Männern im Durchschnitt 24,2 Tage, bei den Frauen aber 27,8 Tage. Es starben pro Hundert der Erkrankten 3 Männer und 2 Frauen. Eine Unsumme von Elend schließen diese Zahlen ein. Bei dem geringen Verdienst der Arbeiter und noch mehr der Arbeiterinnen wird jeder Ausfall am Lohn drückend empfunden, und zwar um so härter, wenn in Folge von Krankheit die Ausgaben wachsen. Das Krankengeld vermag kaum der bittersten Roth zu wehren. Zur Vergleichung der Geburtsziffern giebt das Material der größten Kasse, der Allgemeinen Kasse gewerblicher Arbeiterinnen, folgende Resultate für die Jahre 1399—94: Im Allgemeinen Bei de» Hutmacherinnen Die Entbindungszahl sank von 2463 auf 1244 193 auf 69 - Frühgeburten stiegen- 3-19 9-4 - Fehlgeburten sielen- 213- 299 sie stiegen 5- 14 Auf 199 Geburten kamen Früh- und Fehlgeburten.... 9,9- 17,6 4,7- 26,1 Die Zahl der Früh- und Fehlgeburten unter den Arbeiterinnen wächst hiernach unheimlich schnell. Vielleicht hängt das mit dem gegen früher jugendlichen Alter zusammen, in dem die Arbeiterinnen niederkommen. Jedenfalls aber ist auch die Art der Beschäftigung von wesentlichem Einfluß auf die einschlägige» Verhältnisse. Unbedingt nöthig ist es deshalb, daß sorgfältige Beobachtungen über die Ursachen der Aborte und Fehlgeburten angestellt werden, um durch einen ausgedehnteren gesetzlichen Schutz der schwangeren Arbeiterinnen der Zunahme der Fehl- und Frühgeburten entgegen zu wirken. Im Allgemeinen sind die Krankheits- und Sterdlichkeitsverhält- nisse des Berliner Proletariats nichts weniger als zufriedenstellend. Die allgemein gesundheitsschädigenden Einflüsse treten im Proletariat weit zahlreicher und stärker auf, als in den anderen Gesellschaftsklassen. Ein Trost, wenn auch nur ein sehr schwacher, ist es, daß nicht alle Berufsarten gleich unerfreuliche Bilder zeige», und daß sich die Bedingungen in den sanitär ungünstigen Berufen ändern lassen. Die Nothwendigkeit eines gründlichen gesetzlichen Arbeiterschutzes und weitgehender sozialer Reformen geht auch aus den vorliegenden Ergebnissen hervor. Freilich wird sich die bürgerliche Gesellschaft nicht freiwillig zu Reformen herbeilasse», solche müssen ihr vielmehr von den kämpfenden Arbeitern und Arbeiterinnen abgezwungen werden. Ist unter normalen Verhältnissen das Leben der Proletarier schon ein Hinvegetiren in trostloser Armuth, unter dauernden Eni behrungen, wie wird es erst, wenn Krankheiten kommen, wenn sich der Tod einstellt! Hat sich der Keim der Lungenschwindsucht in der Brust vo» Proletarier und Proletarierinnen gesenkt, so dürfen diese nicht an Pflege und an ein dem Zustand zusagendes Leben denken. Die Sorge um das Brot treibt sie weiter in. die Fabrik. Unter dem Klappern der Maschine und dem Sausen der Räder, die das rasselnde Geräusch der zerstörten Lunge übertönen, wird weitergeschanzt bis die Aermsten unter körperlichen und seelischen Leiden zusammenbrechen. Dann liegen die Kranken in trostlosen Höhlen, bei Tage verlassen— denn die Angehörigen müssen ja hinaus, um das Noth- wendigste zum Leben zu erraffe»—, bei Nacht in dem vollgepfropften Räume, umgeben von Menschen, die die Leiden mitfühlen, die wohl Helsen möchte», die aber nicht Helsen können, denn auch ihnen fehlt es am Nothwendigsten. Und von beständiger verzehrender Sorge um das Schicksal der Familie gepeinigt, erwarten sie den Tod, der die Ruhe und den quallosen Zustand bringen soll, welchen sie im Leben vergebens suchten.— So leben, so leiden und so sterben Menschen, die auch ein warmfühlendes Herz in der Brust und ein Streben nach höheren Idealen in ihrem Kopfe hatten, denen aber die zerstörende Macht des Kapitalismus nicht blos das Brot vorenthielt, sondern auch die freie Entwicklung ihrer Fähigkeiten und die Freiheit, und deren ganzes Leben ein Golgatha war. So enden sie, die im Schweiße ihres Angesichts sich abgerackert haben, um ihr spärliches Brot zu verdienen, deren Streben es war, sich und ihre Angehörigen auf ehrliche Weise durchs Leben zu bringen. Sie mußten sich opfern zum Nußen der Gesell schaft, einer Gesellschaft, welche sie zum Dank mit Fußtritten belohnt, statt sie wenigstens vor nackter Noth zu schützen. Den ,, Spizen" dieser Gesellschaft mußten sie die Taschen füllen, mußten ihnen ein Leben in Ueberfluß und Ueppigkeit verschaffen, sie selbst aber sterben in Jammer und Elend nicht besser und manchmal schlimmer dran, als die letzten Bettler. F. H. Der Jahresbericht der bayerischen Fabrikinspektion. Von Dionys Binner. Die Jahresberichte der bayerischen Fabrikinspektoren für 1898 bringen die ersten Mittheilungen über die Thätigkeit der beiden seit 1. Oftober 1898 angestellten Assistentinnen und haben betreffs des Termins ihres Erscheinens dem badischen Fabrikinspektionsberichte den Rang abgelaufen; sie wurden als erste im Reiche veröffentlicht. Daß sie wiederum, wie in früheren Jahren, Darstellungen der Verhältnisse eines Gewerbes enthalten, diesmal der Schneiderei, erhöht den sozialpolitischen Werth der Berichte. Die Geschäftslage war nach den Berichten im verflossenen Jahre der in ganz Deutschland herrschenden wirthschaftlichen Prosperität entsprechend in Bayern eine günstige. Nur die Spiegelglas- und Fahrradindustrie, sowie die Draht- und Blattgoldfabrikation und die Feingoldschlägerei hatten Störungen zu verzeichnen. Auch die Textilindustrie klagte, namentlich in Oberfranken und Schwaben; nichtsdestoweniger ist die Zahl der von ihr beschäftigten Arbeiter gestiegen. Guter Geschäftslage erfreuten sich besonders die Maschinen- und Papierindustrie, die Baugewerbe und die Industrie der Erden und Steine 2c. Unter diesen Umständen ist es nur natürlich, daß die Gesammtzahl der Arbeiter gestiegen ist. Sie vermehrte sich von 495 509 im Jahre 1897 auf 524 102 im Jahre 1898, also um 28593; davon entfielen auf die Fabrikbetriebe 309 183( 1897: 286058) und auf die Handwerksbetriebe 214 919( 1897: 209 451). Arbeiterinnen waren im vorigen Jahre 90 855( 1897: 86 285) beschäftigt und zwar 72324 ( 68 580) in den Fabrik- und 18 531( 17 705) in den Handwerksbetrieben. In den Fabriken wurden 1898 rund 4200, im Handwerk rund 800 Arbeiterinnen mehr beschäftigt als im Vorjahre. Von den Fabrikindustrien ist es die Textilindustrie, welche mit 28 385( gegenüber 22 533 männlichen Arbeitern) die größte Zahl von Arbeiterinnen beschäftigt, und zwar trotz des schlechten Geschäftsgangs um 1100 mehr als 1897. Dann folgt die Industrie der Erden und Steine mit 8411 Arbeiterinnen, die Metallindustrie mit 7165, die Nahrungs- und Genußmittelindustrie mit 6303, Bekleidung und Reinigung mit 5085, Papierindustrie mit 3945, Holzindustrie mit 3569, Ist das nicht genug? Don August Strindberg. Autorisirke Uebersehung von Emil Schering. Aus dem„ Simplicissimus". Es ist eigentlich nicht weiter schade, daß der reiche Jüngling nicht Jesus fragte, was er thun solle, um das Räthsel des Lebens zu erfahren, denn Jesus hätte sehr wohl ihm dieselbe Antwort geben können wie auf die Frage nach der Seligkeit:„ Gehe hin und verkaufe alles was du hast und gieb es den Armen." Es war dagegen mehr schade, daß der reiche Jüngling das nicht that, und vor Allem, daß er nicht einen brennendheißen Junitag erlebte und im Kleide der geringen Gestalt eines sechzigjährigen Grünframhöfers einen schweren Karren die Avenue de Neuilly hinunterzog, in einem fort mit seiner von intermittirendem Hunger und zunehmendem Alter zitternden Stimme rufend: Cresson de fontaine! La santé du corps! Quatre liards la botte! Quatre liards la botte! ( Brunnenkresse! Ein gesundes Gericht! Vier Heller das Bund! Vier Heller das Bund!) Er hat die linke Allee genommen und ist vor allen Thüren stehen geblieben; und alle Portierfranen haben abweisend genickt, denn die Jüngeren und Stärkeren sind bereits zeitiger aufgewesen und haben sie mit dem Bedarf des Tages versehen. Er ist bis 76 chemische Industrie mit 3348, polygraphische Gewerbe mit 3218, Maschinenindustrie mit 1176, Bergbau, Hütten- und Salinenwesen mit 559 u. s. w. Von den Handwerksgruppen sind es die Gewerbe der Bekleidung und Reinigung, die in 20411 Betrieben 9650 Arbeiterinnen beschäftigen; sodann folgen: die Metallverarbeitung mit 2300, die Baugewerbe mit 1569, das Textilgewerbe mit 1419, das Nahrungs- und Genußmittelgewerbe mit 1063, das Papiergewerbe mit 674 Arbeiterinnen 2c. Von den Arbeiterinnen waren 10 782 unter 16 Jahren, 80073 über 16 Jahre alt. Die Zahl der männlichen jugendlichen Arbeiter unter 16 Jahren betrug 45 918. Im Verhältniß zur Arbeiterzahl in den Fabriken machten die Arbeiterinnen 20,3 Prozent( 1897: 24,5 Prozent) aus, die jugendlichen Arbeiter 7,5 Prozent( 7,8 Prozent); zur Arbeiterzahl im Handwerk stellten erstere 7,2 Prozent( 7,0 Prozent) und letztere 15,7 Prozent( 16 Prozent). Das prozentuale Verhältniß der Arbeiterinnen und der jugendlichen Arbeiter in den Fabriken hat sich trotz der absoluten Zunahme weiter gebessert, dagegen im Handwerk nur das der letzteren, während das der Arbeiterinnen um etwas ungünstiger geworden ist. Leider werden feine Mittheilungen über die Zahl der verheiratheten Arbeiterinnen gemacht, wie dies im Bericht der badischen Fabrikinspektion geschieht. Bei der Wichtigkeit der Erscheinungen, welche im Zusammenhang mit der Erwerbsarbeit verheiratheter Frauen auftreten, ist es unbedingt nothwendig, die Ausdehnung und die Folgen dieser Arbeit mit genauester Aufmerksamkeit zu verfolgen. Für das laufende Jahr sollen bekanntlich laut Anordnung des Reichsamts des Innern die Fabrifinspektoren für ganz Deutschland eine Erhebung über die Fabrikarbeit verheiratheter Frauen vornehmen. Unseres Erachtens, aber müßten die einschlägigen Verhältnisse stetig verfolgt werden. Hier liegt ein Arbeitsgebiet vor, auf dem sich zumal die weiblichen Aufsichtsbeamten bethätigen könnten und bethätigen müßten. Ueber die Thätigkeit der beiden Funktionärinnen" während ihrer dreimonatigen Amtsperiode ist in diesem Blatte bereits kurz berichtet worden. Es ist zu wünschen, daß die Damen über ihre Thätigkeit und ihre Wahrnehmungen selbständige Berichte machten, welche unverändert dem Gesammtberichte der Fabrikinspektion einverleibt werden sollten. Die Einbeziehung ihrer Mittheilungen in die acht Einzelberichte der Aufsichtsbeamten gestattet keine klare Uebersicht über die Thätigkeit der Assistentinnen und keine volle Würdigung ihrer Leistungen. Von den Einzelberichten enthalten nur die von den Aufsichtsbezirken Oberbayern und Mittelfranken einige nähere Angaben über die Thätigkeit der Funktionärinnen. Darnach hat die eine Beamtin in Oberbayern 28 Betriebe revidirt. Sie berichtet darüber u. A.:„ Den neuerdings gemachten Beobachtungen zufolge wäre die anderthalbstündige Mittagspause vielen Arbeiterinnen erwünscht, doch scheuen sie sich wegen Lohnausfalls und sonstiger zur Porte Maillot gekommen und sieht die Avenue hinab, die sich scheinbar endlos bis zur Seine hinunter erstreckt. Er nimmt seine schwarze Baumwollmüße ab und trocknet den Schweiß der Stirne mit dem Aermel seiner blauen Blouse. Soll er jegt umkehren und die rechte Seite nehmen, oder soll er nach Paris hineinstreben und sein Glück suchen, das große Glück, die Sous zu verdienen, die erforderlich sind, um Kraft zu bekommen, auch morgen seine Karre zu schleppen? Soll er seinen letzten Franc für den Zoll riskiren und sich dann in das unbekannte Geschick werfen? Ja, er wagt den Versuch, bezahlt seinen Oftroi und zieht in die Avenue de la Grand Armee hinein. Die Sonne ist gestiegen und die Straßensteine sind noch von gestern warm; die feine Stadt stinkt nach Schlafkammerluft, die kein Wind in Bewegung setzt, wenn sie durch die geöffneten Fenster des Schlafzimmers hinausströmt, und die Sonnenstrahlen machen den Dampf glühend, der von den verschütteten Essenresten raucht; Zigarrenstümpfe und Tabaksspeichel, Pferdemist und Apfelsinenschalen, Selleriestengel und Papier haufen quellen zwischen zurückgebliebenen Kehrichthaufen in dem dicken Strome hervor, den der Wassermann aus der Röhre herausläßt, und mit dem er alles zu= sammen nach dem Gitter der Kloake hinunterspült. Der Alte ruft, wird aber von Omnibus und Karren überstimmt; und Niemand fauft. Müde und verlassen sett er sich auf eine Bank unter die Platanen. Die Sonne findet ihn noch durch das staubige Laub und verbrennt ihn stellenweise. So trist scheint die Sonne für den Müden, der so gern den Himmel bewölkt und einen Plazregen den unleidlichen Brand löschen sehen möchte, der die Kraft aus den Nerven zieht und die Sehnen dörrt. Folgen, dieselbe zu beantragen. Ein Arbeitgeber äußerte diesbezüglich auf Anfrage bei der Revision, daß er einem solchen Antrag allerdings stattgeben müßte, daß aber die betreffenden Arbeiterinnen dann gleich zu Hause bleiben könnten." Was die Beschäftigungsart anbelangt, so wurden in einzelnen Ziegeleien Arbeiterinnen in gesetzwidriger Weise bei der Gewinnung und dem Transport von Rohmaterialien verwendet. Grund dafür war für den Unternehmer der Umstand, daß diese Arbeiterinnen einen geringeren Lohn als selbst jugendliche Arbeiter beansprucht hatten. In einer Ziegelei besorgte eine Arbeiterin das Befeuern des Ringofens; die von Aufsichts wegen angeordnete Zuweisung einer anderen Beschäftigung hatte für die betreffende Arbeiterin eine wöchentliche Lohnminderung von 3 bis 6 Mt. zur Folge. Die Verwendung Schwangerer bei Arbeiten, welche eine andauernd gebückte Körperhaltung erfordern( Kistenpacken und dergleichen), mußte gleichfalls beanstandet werden. Als ein Bedürfniß wurde es anerkannt, in Betrieben, in denen die Arbeit stehend verrichtet werden muß, für passende Siggelegenheit zu sorgen, welche die Arbeiterinnen während der Pausen benüßen können. Die Fabrikinspektion beanstandete ferner in einer Emaillirfabrik ein in der Hofunterfellerung befindliches gesundheitsschädliches Lokal, in welchem Arbeiterinnen beschäftigt wurden. Im Ganzen waren wegen ungeeigneter Beschäftigung von Fabrikarbeiterinnen 26 bedeutendere Beanstandungen erforderlich. Die Arbeitsräume sind insbesondere in den älteren Theilen Münchens oft bis zur äußersten Grenze ausgenügt, weshalb das Verlangen, eine Trennung der Arbeiter nach Geschlechtern herbeizuführen oder Bedürfnißanstalten, Wasch- und Ankleideräume in der erforderlichen Weise herzustellen, vielen Schwierigfeiten begegnet". Insgesammt wurden im Berichtsjahr im oberbayerischen Aufsichtsbezirk 52,4 Prozent der Fabritbetriebe revidirt, welche Arbeiterinnen im Alter von über 16 Jahren beschäftigen. Die in den revidirten Betrieben thätigen Arbeiterinnen machen 52,6 Prozent der Gesammtzahl der im Bezirk gezählten Fabrikarbeiterinnen aus. Von den Handwerksbetrieben wurden 32 revidirt, in denen 2,2 Prozent der in sämmtlichen Betrieben dieser Art beschäftigten Arbeiterinnen verwendet wurden. Von den 32 Betrieben hatten 18 eine höchstens 10stündige, 5 eine 10- bis 11stündige, 4 eine 11- bis 12stündige, ebensoviele eine mehr als 12stündige und 1 eine unbestimmte Arbeitszeit. Die vorstehenden Zahlen zeigen, wie unabweisbar eine ganz bedeutende Vermehrung der Zahl der Aufsichtsbeamten ist, soll der gesetzliche Schutz wirksamer gestaltet werden. Man denke, daß die Revisionsthätigkeit noch nicht ganz der Hälfte der Fabrikarbeiterinnen und wenig über einem Fünfzigstel der Arbeiterinnen der Handwerksbetriebe zu Gute fam! Jm mittelfränkischen Aufsichtsbezirk revidirte die Funktionärin in 16 ganzen und 3 halben Reisetagen 60 Betriebe, in denen sie Aber durch die Plagen der Hize dringen die des Hungers hindurch und die Unruhe vor dem morgigen Tage. Er steht auf und nimmt die Gabel wieder auf, schleppt sie die schwere Höhe hinauf dem Triumphbogen zu, in einem fort rufend:„ Quatre liards la botte!" An der letzten Gassenecke kauft eine Näherin zwei Büschel. Und dann zieht er durch die Champs- Elysees und begegnet dem reichen Jüngling, der hinter einem englischen Kutscher nach dem Boulogner Wäldchen hinausfährt, um über den Zweck des Daseins zu grübeln. Der Palast und die großen Restaurants handeln nichts, aber die Sonne beginnt auf die Stresse zu brennen, und die Blumenkohlköpfe lassen ihre langen, grünen Ohren hängen, so daß er bei der Fontaine am Rond- Point sie mit Wasser auffrischen muß. Es ist Mittag, als er die Place de la Concorde passirt hat und auf die Quais gekommen ist. Auf den Trottoirs dejeuniren Herren; einige sind bereits bis zum Kaffee gekommen. Sie sehen satt aber bekümmert aus, wie wenn sie eine trübe und schmerzliche Pflicht zu erfüllen hätten, um das Dasein in Stand zu halten. Aber der Alte sieht sie wie selige Sterbliche an, während er selbst sein Ich wie einen gedörrten Apfel zusammenschrumpfen fühlt. Die Karre flappert am Pont- Neuf vorbei, und er fühlt jeden Straßenstein gegen das Rad stoßen und die Muskeln und Nerven der müden Arme schütteln. Er hat seit dem Morgen nicht gegessen noch getrunken, und die Stimme ist dünn wie die eines Schwindsüchtigen, so daß die Rufe nunmehr wie Nothschreie lauten mit einem kleinen Vorschlag von Seufzern in tiefer Seelennoth. Die Füße brennen und die Hände beben; der Rücken ist heiß, als wenn 77 | folgende Beanstandungen erhob: Unpassende Beschäftigung einer Frau in gesegneten Umständen in 1 Falle, unpassende Beschäftigung einer jugendlichen Person in 1 Falle, Unreinlichkeit und Staub in 8 Fällen, fehlende Garderobe in 3 Fällen, fehlende Anschläge in 3 Fällen, Fehlen von Schutzvorrichtungen in 2, ungesetzliche Arbeitszeit jugendlicher Arbeiterinnen in 2 Fällen, zu später Arbeitsschluß am Samstag, Fehlen von Spucknäpfen und ungesetzliche Arbeitszeit erwachsener Arbeiterinnen in je 1 Falle. Bemerkenswerth ist die Mittheilung, daß der gesetzliche Elfstundentag in mit Wasserkraft betriebenen Metallhammerwerfen auf dem Lande übertreten wurde, wo die Arbeiterinnen im Akkordlohn arbeiten und nicht begreifen wollen, daß ihre Arbeitsdauer einer Beschränkung unterliegen soll. Die Verfehlungen bezüglich der Beschäftigung am Sonnabend bestanden im Arbeitsschluß um 6 Uhr, anstatt um 5 Uhr Abends. In 8 Fällen wurde für den Samstag Ueberzeitarbeit zu Reinigungszwecken bewilligt. Es sind jedes Jahr die gleichen Betriebe, welche diese Bewilligung nachsuchen, zu deren Versagung kein Grund besteht". Wirklich nicht? Wenn die übrigen 1981 Betriebe mit mehr als 5 Gehilfen ohne Ueberstunden am Samstag auszukommen vermögen, sollte dies dann den betreffenden 8 Betrieben nicht ebenfalls möglich sein? Im Berichtsjahr wurde nicht beobachtet, daß die Gewährung längerer Mittagspausen an Arbeiterinnen zur Besorgung des Haus wesens zurückgegangen wäre. Nicht selten wurde das Gegentheil fonstatirt. Mit der zunehmenden Einführung allgemeiner längerer Mittagspausen im Industriegebiet Nürnberg- Fürth wird der Rücksicht auf die häuslichen Pflichten der Arbeiterinnen am zweckmäßigsten Rechnung getragen, ohne daß diese einen Lohnentgang befürchten müssen. Die anderthalbstündige Mittagspause für Arbeiterinnen mit eigenem Haushalt scheint im Bezirk Oberpfalz nicht üblich zu sein. Mit nur wenigen Ausnahmen verzichten die Arbeiterinnen auf diese Vergünstigung", heißt es, d. h. wohl, die Arbeiterinnen müssen darauf verzichten, weil die betreffende gesetzliche Bestimmung nur fakultativ und nicht obligatorisch ist und deshalb nach dem Belieben der Unternehmer nur auf dem Papier stehen kann. " Eine Verschiebung der Arbeitszeit der Arbeiterinnen gegenüber jener der Arbeiter wurde im vergangenen Jahre nur in 2 Betrieben bemerkt: in einer Leimfabrik, welche für ihre Arbeiterinnen eine 9stündige Arbeitszeit bei 1stündiger Mittagspause festgelegt hat, und vor Allem in dem Betrieb der Nürnberger Elektrizitäts- Aktiengesellschaft, vormals Schuckert& Co., wo die zahlreichen Arbeiterinnen eine 9/ 2stündige Arbeitszeit bei 13/ 4stündiger Mittagspause haben, während die Arbeitszeit der Männer 10 Stunden beträgt. In 27 Prozent aller besichtigten Betriebe mit Arbeiterinnen wurden diese an Maschinen beschäftigt; in 31 Prozent waren die Geschlechter getrennt, in 4 Betrieben fand sich weibliche Aufsicht. Was die Einrichtung von Wasch- und Ankleideräumen anbelangt, das Rückenmark schmelzen wollte, und das dünne Blut hämmert in den Pulsen der Schläfen, als er nach der Cité abweicht und am Quai de l'Horloge Schatten sucht. An der Place du Parvis bleibt er vor einer Brasserie stehen und überlegt, ob er sich ein Glas Wein für seine Sous faufen soll. Aber dann faßt er sich und zieht weiter, an Notre- Dame vorbei und bis zur Morgue. Er kann an diesem geheimnißvollen kleinen Hause von einem Stockwerk nicht vorbeigehen, wo so manche Lebensräthsel gelöst worden sind, und er tritt ein. Wie kühl und schön es darin aussieht, wo die Todten auf Marmor liegen wie der reiche Jüngling, und wo der Reiffrost in Haar und Bart schimmert wie an einem schönen heilsamen Wintertag. Einige sehen mißvergnügt aus, weil es nicht gut that, das Wasser in die Lungen, das Messer ins Herz oder in den Bauch zu bekommen; einer lächelt, als wäre er froh, daß es ein Ende nahm; einer liegt da und sieht indifferent aus, als wenn es just dasselbe sei; das Problem war in jedem Falle gelöst: er hatte gelebt bis er starb. Keine Kleider, kein Essen, fein Hausraum mehr! Kein Kummer, keine Sorge. Alle hatten das höchste Gut des Lebens bekommen: eine Ruhe, die nicht durch Noth, Mißwachs, Krankheit, Todesfall, Krieg und Kriegsnöthe, das amerikanische Getreide noch durch das harte Gesez über den Arbeitslohn verrückt werden konnte. Ein Schlaf ohne Träume, wie sanft! und ohne Erwachen, wie herrlich! Der Alte mußte sie beneidet haben, denn als er ging, wandte er sich noch einen Augenblick, um seine Augen an dem Anblick der Seligen zu erfrischen, die innerhalb der großen Glasscheiben kühl ſchliefen. ( Schluß folgt.) die nach Geschlechtern getrennt sind, so mußte mannigfach unter Anrufung polizeilicher Hilfe eingeschritten werden. Bezüglich der anständigen Ausstattung dieser Räume waren nur geringe Fortschritte zu verzeichnen. Jn. 3 Betrieben fanden sich für beide Geschlechter gemeinschaftliche Aborte, deren Trennung durch polizeiliches Einschreiten veranlaßt werden mußte. Im unterfränkischen Aufsichtsbezirk ermittelte die Funktionärin die Verwendung von 8 Arbeiterinnen einer Wasch- und Badeanstalt während der Nachtzeit. Betreffs der Art der Verwendung von Arbeiterinnen verzeichnen die Berichte manche interessante Einzelheit. Der pfälzische Aufsichtsbeamte berichtet:" Eine im Aufsichtsbezirk neuartige Verwendung von Arbeiterinnen fand sich in einer Bürstenfabrik, indem dieselben dort zum Bohren der Bürstenhölzer mittels Maschinen beschäftigt wurden. Angeblich war Mangel an männlichen Arbeitern die Veranlassung zu der Neuerung. Der Tagesverdienst der Arbeiterinnen, die im Akkord schaffen, beträgt 1 bis 1,50 Mt. Wenn die bei dieser Arbeit einem ständigen Druck ausgesetzte Brust auch durch Polsterung zu schützen gesucht wird und der Druck nicht start ist, so wurde doch eine bezirksärztliche Aeußerung über die gesundheitlichen Einwirkungen dieser Arbeit veranlaßt. Nach dem ärztlichen Gutachten bestehen gegen die Beschäftigungsweise keine Bedenken. Der genannte Beamte berichtet auch von einer Aenderung der Arbeitsweise in der Sammtschneiderei, woselbst die kurzen Tische durch 10 Meter lange Tische ersetzt wurden. In der Folge hat jede Arbeiterin täglich einen Weg von etwa 20 bis 25 Kilometer um den Tisch herum zurückzulegen. Seitens des Direktors und verschiedener Mädchen wird die neue Arbeitsweise als weniger beschwerlich für den Körper und die Augen erachtet, wie das Schneiden an kurzen Tischen, welches starke Beugung des Körpers und viel öfteres, die Augen anstrengendes Einsetzen des Messers erfordert. Ein Mädchen äußerte jedoch, daß es in Folge des anhaltenden Laufens, das durch die Arbeit an den langen Tischen bedingt wird, anfangs Blasen an den Füßen bekommen hätte. Die Leistung und der Verdienst der Arbeiterinnen hat sich durch die Aenderung der Arbeitsweise erhöht. Nach dem oberpfälzischen Bericht werden auf einem großen Hüttenwerke Arbeiterinnen während einer zehnstündigen Arbeitszeit mit Abladen von Kohlen und Koats beschäftigt. Diese Arbeit, die sehr große Anforde rungen an die Körperkraft stellt, kann man kaum als für Frauen passend erachten. Die Bedienung einer Fußdrehbank in einer Knopfdreherei durch eine Frau, sowie die Bedienung einer kleinen Mühle durch die Müllerstochter wurde vom Inspektor beanstandet. Im Bericht des Augsburger Beamten lesen wir:„ Was die Art der Beschäftigung der Frauen betrifft, so fiel im Berichtsjahr die höchst ungeeignete Verwendung von Frauen im Baugewerbe auf. Die Ar beiterinnen sind meistens als Handlangerinnen, Mörtelträgerinnen, Steinträgerinnen beschäftigt, also mit Arbeiten, die dem weiblichen Organismus gar nicht zuträglich, ja sogar sehr schädlich sein können und deren Beseitigung oder doch Einschränkung höchst wünschenswerth erscheint." In dem unterfränkischen Bericht wird aufs Neue die alte Wahrheit bestätigt, daß sowohl die Arbeiterinnen wie die jugendlichen Arbeiter wegen ihrer Billigkeit bevorzugt werden. Die tägliche Arbeitszeit der Arbeiterinnen, über die bereits einige Angaben aus dem mittelfränkischen Berichte mitgetheilt wurden, beträgt in Niederbayern in 42,7 Prozent der revidirten Betriebe 9 bis 10 Stunden und in 34,2 Prozent derselben 10 bis 11 Stunden, in 2 Betrieben 11% und 11% Stunden. Die 11stündige und längere Arbeitszeit besteht in der Regel in Ziegeleien und Sägewerken, deren Besitzer für ihre Arbeiter wohl am liebsten den 24stündigen Normalarbeitstag haben möchten. In der Pfalz dauert die Arbeit in 52 Prozent der Betriebe 11 Stunden täglich und zwar gilt dies für die Schuhund Textilfabriken, sowie die Ziegeleien. In 48 Prozent der Betriebe beträgt die Arbeitszeit unter 11 Stunden und sinkt in 2 Prozent der Betriebe auf 7 bis 8 Stunden. In den Handwerksbetrieben ist die 10 und 10/ 2stündige Arbeitszeit überwiegend. In der Oberpfalz besteht der Elsstundentag nur in der Textilindustrie und in einzelnen Betrieben der Holzindustrie, während in den übrigen Industrien die 9 und 10stündige Arbeitszeit üblich ist. In Oberfranken beträgt die tägliche Arbeitszeit in 66,6 Prozent der Betriebe 11 Stunden, in 31,4 Prozent nur 10 und in 2 Prozent unter 10 Stunden. Der schwäbische Aufsichtsbeamte berichtet:„ Die Arbeitszeit beträgt in der Regel 9, 10, 10% und 11 Stunden, doch ist eine 11stündige Arbeitszeit die regelmäßige." Eine 11stündige tägliche Arbeitszeit ist für Jedermann zu lang, inbesondere aber für die Frauen. In dieser Beziehung Wandel zu schaffen ist eine der wichtigsten Reformaufgaben der Arbeiterbewegung. Daß die Textilindustrie mit den schlechtesten Löhnen durchwegs die längste Arbeitszeit aufweist, bestätigt nur die alte Erfahrung, wonach furze Arbeitszeit und hoher Lohn, lange Arbeitszeit und schlechter Lohn immer Hand in Hand gehen. Die Zahl der Revisionen betrug 9134, die in 8830 Betrieben statt78 fanden und eine Vermehrung gegenüber 1897 bedeuten. Die Zahl der festgestellten Mißstände und der nothwendig gewordenen Anordnungen, sowie die Zahl der festgestellten Gesetzesübertretungen ist wiederum insgesammt eine ziemlich hohe, wobei nicht vergessen werden darf, daß die nicht festgestellten Uebertretungen jedenfalls sehr zahlreich sind. Ueberzeitbewilligungen wurden 218( 1897: 212) Betrieben in 368( 375) Fällen um 1( 46), 12( 81) und 2 Stunden( 241) für 15450( 15701) Arbeiterinnen, 4491( 4229) Tage und 313707( 324159) Ueberstunden ertheilt. Mit Ausnahme der Zahl der Betriebe sind die übrigen Ziffern durchweg niedriger als 1897, was eine Verminderung der behördlich bewilligten Ueberzeitarbeit bedeutet. Bezeich nend ist, daß in der Textilindustrie z. B. im schwäbischen Aufsichtsbezirke trotz der Klagen über den schlechten Geschäftsgang 68452 Ueberstunden gearbeitet wurden, während die Gesammtzahl der Ueberstunden im genannten Bezirke nur 78619 betrug. 1897 waren die entsprechenden Zahlen 83796( Textilindustrie) und 97892 überhaupt. Da die Textilindustrie, die zum größten Theil Arbeiterinnen beschäftigt, die 11stündige Arbeitszeit hat, so ergiebt sich, daß in Folge der Ueberzeitbewilligungen gerade die schußbedürftigsten Arbeiterinnen 12 Stunden arbeiten müssen und die längste Arbeitszeit haben. Ohne Zweifel sind die Behörden zu freigiebig mit der Bewilligung von Ueberzeitarbeit. Die Vorschriften zum Schutze der jugendlichen Arbeiter wurden in 2943( 1897: 3174) Fällen verlegt, die sich auf 1420( 1381) Anlagen vertheilten. Bestraft wurden 42( 36) Personen! Die Schutzvorschriften, betreffend die über 16 Jahre alten Arbeiterinnen, wurden in 843( 692) Fällen übertreten, die sich auf 258( 256) Anlagen vertheilten und zur Bestrafung von 6( 13) Personen führten! Es giebt kein Gebiet im ganzen Staatsleben, auf dem die Zahl der verhängten Strafen- die überdies meist nur geringe Geldstrafen sind in einem so schreienden Mißverhältniß stände zu der Zahl der festgestellten Uebertretungen, wie das des Arbeiterschutzes. Dieser Umstand trägt sicherlich nicht dazu bei, die geseßbrechenden Kapitalisten zu strenger Beobachtung der gesetzlichen Vorschriften zu„ erziehen". Es ist deshalb nicht wunderbar, wenn im Bericht konstatirt werden muß: In Bezug auf Einhaltung der gesetzlichen Arbeitszeit jugendlicher und weiblicher Personen in Fabriken läßt sich angesichts der fortwährend zu beanstandenden zahlreichen Uebertretungen von einer Besserung nicht sprechen...." Je weniger aber für die Durchfüh rung des gesetzlichen Arbeiterschutzes von der Unternehmermoral zu erwarten ist, und je milder sich Gerichte und Polizeibehörden bei Beurtheilung der einschlägigen Gesetzesübertretungen erweisen, um so nothwendiger ist die Mitwirkung der organisirten Arbeiter und Arbeiterinnen, wie sie durch die Bestellung von Vertrauenspersonen, Ueberwachungs- und Beschwerdekommissionen und die Thätigkeit der Arbeitersekretariate erfolgt. Erfreulicher Weise begrüßen die bayerischen Aufsichtsbeamten diese Mitwirkung, auf welche sie auch durch das Ministerium des Innern hingewiesen worden sind. Die Gewerkschaften, die sozialdemokratische Presse und die sozialdemokratische Landtagsfraktion dürfen zusammen das Verdienst beanspruchen, die bayerische Regierung zu etwas Verständniß für die Aufgaben der Gewerbeaufsicht erzogen zu haben, so daß das Wirken der im Allgemeinen tüchtigen Aufsichtsbeamten sich im Vergleich zu der Vergangenheit weit ersprießlicher gestaltet hat. Das organisirte Proletariat wird sich angelegen sein lassen, durch seinen Kampf und seine Mitarbeit die Durchführung der Arbeiterschutzgesetze immer befriedigender zu gestalten und ihren weiteren Ausbau zu erzwingen. Notizentheil. ( Von Lily Braun und Klara Betkin.) Sozialistische Frauenbewegung im Auslande. " Die Frauenbewegung steht auf der Tagesordnung des nächsten Gesammtparteitags der Sozialdemokratie Desterreichs, der am 21. Mai in Brünn zusammentritt. Es ist zum ersten Male, daß die Frauenfrage als eigener Punkt von einem österreichischen Parteitag behandelt werden soll. Das Frauen- Reichskomite" und die Redaktion der Arbeiterinnen- Zeitung" fordern die Genossinnen in einem Aufruf auf, für eine geeignete Beschickung des Parteitags zu wirken. Das Frauen- Reichstomite entsendet zwei Vertreterinnen zum Parteitag, diesem wohnt außerdem die Redakteurin der Arbeiterinnen- Zeitung" bei. Dagegen können nach dem Organisationsstatut Frauenorganisationen nicht zu dem Gesammtparteitag delegiren. Nur Wahlkreise können je zwei Delegirte entsenden, und -79 den Industriegruppen steht je ein Vertreter zu. Der Aufruf empfiehlt nun den Genossinnen, in Wahlkreisen, wo sie in größerer Zahl organisirt sind, dafür einzutreten, daß statt zweier Genossen ein Genosse und eine Genossin delegirt wird. Es heißt, daß dort, wo die Genossinnen in nennenswerther Zahl mit den Männern politisch und gewerkschaftlich zusammenarbeiten, die einsichtigen Genossen dieser Empfehlung gewiß Rechnung tragen werden. Wo keine Genossin delegirt werden kann, sollen die Frauen darauf hinwirken, daß wenigstens einer der männlichen Delegirten sich mit der Organisation der Arbeiterinnen befaßt und die Genossinnen in ihren Bestrebungen unterstützt. Die Genossinnen werden aufgefordert, demnächst im Sinne des Aufrufs zu dem Parteitag Stellung zu nehmen. Soziale Gesetzgebung. Die Novelle zur Gewerbeordnung, welche die Regierung eingebracht hat, stand am 19. und 20. April im Reichstag zur ersten Berathung. In Verbindung damit wurden die Anträge der Nationalliberalen Heyl zu Hernsheim und Bassermann verhandelt. Die Novelle der Regierung bestimmt, daß die Gesindevermiether und Stellenvermittler einer besonderen Konzession bedürfen und im Uebrigen bezüglich der Giltigkeit ihrer Tagen 2c. den Pfandverleihern gleichgestellt werden. Sie enthält weiter einige Schutzbestimmungen für die Arbeiterschaft der Wäsche und Kleiderkonfektion, sowie der Gewerbe, in denen die Unklarheit der Arbeitsbedingungen zu Mißständen geführt hat. Der Bundesrath soll z. B. befugt werden, durch Beschluß anzuordnen, daß Arbeiterinnen und jugendlichen Arbeitern vom Arbeitgeber für die Tage, an denen sie in der Fabrik die gesetzlich zulässige Arbeitszeit hindurch beschäftigt waren, Arbeit zur Verrichtung außerhalb der Fabrik überhaupt nicht übertragen werden darf; für die Tage aber, an denen sie in der Fabrik kürzere Zeit beschäftigt waren, darf ihnen Arbeit außerhalb der Fabrik nur in annähernd dem Umfang übertragen werden, in welchem Durchschnittsarbeiter ihrer Art die Arbeit voraussichtlich in der Fabrik während des Restes der gesetzlich zulässigen Arbeitszeit verrichten können. Diese dürftige Abschlagszahlung an die Schutzforderungen der Konfektionsarbeiterschaft soll noch dadurch geschmälert werden, daß der Bundesrath nur zur Verfügung berechtigt sein soll, sofern Mißstände in Bezug auf die Ausdehnung der Arbeitszeit zu Tage getreten sind". Eine andere Bestimmung der Novelle betrifft die Gehilfen, Lehrlinge und Arbeiter in offenen Verkaufsstellen. Ihnen soll nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens zehn Stunden gewährt werden, sowie innerhalb der Arbeitszeit eine angemessene Mittagspause. Die Novelle schränkt auch dieses bischen Schutz durch vorgesehene Ausnahmen ein. Die Bestimmung hat nach ihr keine Giltig: feit für Arbeiten, die das Verderben von Waaren verhüten, für die Aufnahme der Inventur, während der letzten zwei Wochen vor Weihnachten, außerdem an jährlich höchstens zehn Tagen, welche von der Ortspolizei festzusetzen sind. Die Novelle bestimmt des Weiteren, daß durch Anordnung der Verwaltungsbehörde auf Antrag von mindestens zwei Dritteln der betheiligten Geschäftsinhaber einer oder mehrerer Gemeinden der Acht oder Neunuhrladenschluß für einzelne Branchen verfügt werden darf. Dem Bundesrath wird die Befugniß zuerkannt, den Geschäftsinhaber durch besondere Vorschriften zu zwingen, die Geschäftsräume so einzurichten, daß die Handlungs gehilfen, soweit die Natur des Betriebs es gestattet", gegen eine Gefährdung der Gesundheit und Sittlichkeit geschützt sind. Schließlich verpflichtet die Novelle die Geschäftsinhaber, die Gehilfen und Lehrlinge unter 18 Jahren zum Besuch der Fortbildungs- und Fachschule anzuhalten. Der Antrag Heyl fordert, daß die allgemeinen Vorschriften der Gewerbeordnung auch auf Werkstätten der Hausgewerbetreibenden Anwendung finden sollen, sowie daß eine allgemeine Regelung der Arbeitszeit der in offenen Verkaufsstellen, Schant- und Gastwirthschaften beschäf= tigten weiblichen Personen stattfindet, denen eine Mindestruhezeit von 8 bis 10 Stunden gelassen werden muß. Der Antrag Bassermann bezweckt eine Regelung der Kündigungsfrist für taufmännisch Angestellte. Da es sich um lauter halbe und viertels Maßregeln zum Schutze der kapitalistisch Ausgebeuteten handelte, gönnten sich die Vertreter aller bürgerlichen Parteien den billigen Lurus, ihr auch- arbeiterfreundliches Herz zu betheuern. Das Proletariat würde sich den weltfremden Wolkenkuckucksheimern zugesellen, wollte es vergessen, daß der schwache Anflug des bürgerlichen Verständnisses für den gesetzlichen Arbeiterschutz eine Frucht des proletarischen Klassenkampfes ist und in der Furcht vor der Sozial demokratie wurzelt. Die Genossen Pfannkuch und Bebel vertraten bei den Verhandlungen markig und scharf den Standpunkt und die Forderungen der Sozialdemokratie, die weit über die vorgeschlagenen Reförmchen hinausgehen. Die Novelle und die beiden Anträge wurden einer Kommission von 21 Mitgliedern überwiesen. Frauenstimmrecht. * Ein Gesetzentwurf, Aenderungen in der städtischen Verwaltung Londons betreffend, beschäftigte kürzlich das Parlament. Es handelte sich dabei um eine Umwandlung und Zusammenfassung der Vestries( Kirchspiele) in größere Bezirke. Zu den Vestries be sitzen Frauen das aktive und passive Wahlrecht, und da der Gesetzentwurf für die an Stelle der Vestries tretenden Councils eine Aenderung des Wahlrechts nicht vorsah, so war damit das Frauenwahl= recht stillschweigend anerkannt. Im Unterhaus entspann sich eine heftige Debatte über diesen Punkt, der um so wichtiger erscheint, als die Kompetenzen der neuen Verwaltungskörper weit umfassendere sind, als die der alten. Ein konservativer Abgeordneter beantragte ein Amendement, wonach die Frauen nicht zu Aldermännern und Mayors( Schöffen und Bürgermeistern) gewählt werden dürfen. Er wies darauf hin, daß, wenn der Gesetzentwurf ohne sein Amendement angenommen würde, man in Folge dessen den Frauen schließlich auch das parlamentarische Wahlrecht zugestehen müsse. Sein Amendement wurde, nachdem auch Minister Balfour dagegen gesprochen hatte, abgelehnt. Dieser Sieg der Sache der Frauen, mit dem sie ganz zufrieden hätten sein können, wurde leider durch einen ihrer übereifrigen Vorkämpfer wieder zu nichte gemacht. Dieser beantragte nämlich, es möge im Gesetz ausdrücklich erklärt werden, daß weder das Geschlecht noch die Verheirathung ein Hinderniß sein sollte, zu irgendwelchem Amt in der städtischen Selbstverwaltung erwählt zu werden. Dadurch wurden die Gegner der Frauenbewegung herausgefordert und setzten es durch, daß den Frauen doch noch das Recht abgesprochen wurde, zu Mayors gewählt zu werden. Erst als der bekannte sozialistische Arbeiterführer John Burns die ganze Lächerlichkeit der Debatte beleuchtete und besonders die konservativen Abgeordneten frug, wie so gerade sie Gegner der öffentlichen Bethätigung der Frauen sein könnten, nachdem sie Alle ihren Sitz im Parlamente zum großen Theil der politischen Agitation der Damen der Primrose- League( eines konservativen Frauenvereins) verdanken, wurde die Verhandlung abgebrochen. Der Gefeßentwurf liegt jetzt einer Kommission vor. Einen Protest dagegen, daß sich die englische Regierung dem Frauenstimmrecht gegenüber so ablehnend verhält, legte Faithfull Begg, der parlamentarische Vorkämpfer des Frauenwahlrechts, kürzlich im Unterhause ein. Eine zahlreich besuchte Versammlung des Vereins für die Erringung des Frauenstimmrechts fand kürzlich in London statt. Zur Annahme gelangte eine Resolution, welche gegen die ablehnende Haltung der Regierung in Sachen des Frauenwahlrechts protestirt und an das Unterhaus die Bitte richtet, den Frauen auf politischem Gebiete das nämliche Recht zuzuerkennen, das sie in lokalen Angelegenheiten besitzen. Ferner wurde einem Memorandum zugestimmt, das die Forderung des Frauenwahlrechts begründet und sammlung wurden von Mrs. Fawcett geleitet, einer der eifrigsten der Regierung überreicht werden soll. Die Verhandlungen der VerKämpferinnen für die politische Gleichberechtigung des weiblichen Geschlechts. Ein Demonstrationszug zu Gunsten des Frauenstimmrechts in Norwegen soll Mitte Mai in Christiania stattfinden. Die Anregung dazu geht von dem„ Frauenverein der Arbeiterpartei" aus. Es haben bereits 15 norwegische Frauenvereine beschlossen, sich an der Demonstration zu betheiligen. Frauenbewegung. Die geplante internationale Frauendemonstration für die Abrüstung und den Völkerfrieden soll am 15. Mai, am Tage der Eröffnung der Konferenz in Haag, stattfinden. Die Aufforderung zu der Demonstration geht von der internationalen Frauenliga für Abrüstung in Paris aus. In allen europäischen Großstädten sollen am 15. Mai Frauenversammlungen stattfinden, welche entsprechende Beschlüsse fassen, die der Konferenz übermittelt werden. Die erste Anregung zu der Demonstration ist auf die Münchener Frauenrechtlerin Frau Selenka zurückzuführen; die deutschen wie ausländischen Frauenrechtlerinnen stimmten der Anregung freudig zu. Für Deutschland sind seitens der Frauenrechtlerinnen Versammlungen vorgesehen in Berlin, München, Hamburg, Dresden, Stuttgart zc. Wie es in einem Aufruf„ An die deutschen Frauen" heißt, den die " Frauenbewegung" veröffentlicht, ist es erwünscht, daß sich auch die Vereine kleinerer Städte bethätigen, sei es durch eigene Versammlungen, sei es durch Begrüßungen der Versammlungen anderer Städte oder Länder. Die Demonstration soll nicht bloß der Idee der Abrüstung und des Völkerfriedens dienen, sondern auch„ die äußere Macht und die innere Kraft der internationalen Frauen bewegung zum Ausdruck bringen". Hoffen wir, daß der letztere Zweck erreicht wird. Denn was die Herbeiführung der Abrüstung und des Völkerfriedens anbelangt, so gehört eine starke Dosis Verkennens der thatsächlichen Verhältnisse dazu, um von dem frauenrechtlerischen Aufgebot einen maßgebenden Einfluß zu erwarten. So charakteristisch die Demonstration als soziales Anzeichen ist, so sehr sie dem Empfin den und Wollen der Frauenrechtlerinnen alle Ehre macht, so erfolglos prallt sie an den Daseinsbedingungen der kapitalistischen Welt ab, die den Militarismus zeugen und zum Kriege führen. Der Krieg zwischen den Völkern verschwindet erst mit dem Klassengegensatz zwischen Kapital und Arbeit. Die rothe Internationale der Arbeit, die am 1. Mai für die Befreiung des Proletariats demonstrirt hat, ist eine zuverlässigere Bürgschaft für die Verwirklichung des Jdeals des Völkerfriedens, als alle Manifestationen wohlmeinender bürgerlicher Ideologen. In dieser Internationale haben die proletarischen Frauen für die Völkerverbrüderung demonstrirt und werden auch fernerhin für diese hehre Kulturidee demonstriren. " ,, Das Zentralblatt des Bundes deutscher Frauenvereine" ist ein neues frauenrechtlerisches Organ, das in Berlin seit dem 1. April erscheint und von Frau Jeannette Schwerin herausgegeben wird. Das Blatt soll einen Ueberblick über die gemeinsame Thätigkeit des Bundes geben, sowie über das Wirken der einzelnen Mitgliedervereine. Es soll den Geist der Einigkeit in der Frauenbewegung fördern. Ist jedoch eine energische Abwehr nöthig, so wird dieses Blatt auch verstehen, alles das fraftvoll zurückzuweisen, wodurch der Frieden des Bundes gestört werden könnte", heißt es in dem Einführungswort. Der Satz enthält eine milde Kriegserklärung oder zum Mindesten eine Verwarnung an die Adresse der sogenannten„ Radikalen", durch deren Auftreten sachliche und persönliche Gegensätze in den Bund getragen worden sind. Besonders seit der„ Hamburger Generalversammlung" und den Vorgängen im Verein Frauenwohl" haben sich die Gegensätze scharf zugespitzt. Die Gründung des Zentral blatts" selbst ist zum Theil auf diese Gegensätze zurückzuführen. Für die„ Gemäßigten" war es wichtig, der radikalen„ Frauenbewegung" in einem geeigneten Organ entgegentreten zu können. Das Zentralblatt" soll die Mittheilungen des Bundesvorstandes an die Vereine bringen. Es wird Berichte über die Bundesarbeit in den eingesetzten Kommissionen veröffentlichen, um das Interesse der Vereine an diesen Arbeiten zu erhöhen und Anregung zur Erweiterung des Wirkens zu erhalten. Schließlich sollen Mittheilungen über die Arbeitsgebiete der einzelnen Bundesvereine gemacht werden. " Die Gründung eines Deutsch- evangelischen Frauenbundes, über die wir bereits wiederholt berichteten, ist nun durch einen Aufruf des Pfarrers Weber- M.- Gladbach formell in die Wege geleitet worden. Die Organisation soll auf einem„ Allgemeinen deutschevangelischen Frauentage" zu Rassel endgiltig konstituirt werden. Als Aufgaben des Bundes bezeichnet der Aufruf u. a.:„ Die Zu sammenfassung aller Frauen, Jungfrauen, Frauenvereine und Frauenverbände, die auf dem Boden des lebendigen evangelischen Glaubens stehen, zu gemeinsamer, planmäßiger Arbeit." Zur Förderung der Interessen der berufsthätigen Frauen und Mädchen habe der Bund zu wirken für a) Organisation geeigneter Stellenvermittlung; b) Einrichtungen für die Berufsbildung; c) Gründung von Vereinen zur religiös- sittlichen Förderung und Bewahrung; d) Gründung von Hilfsfassen und Heimstätten; e) Gründung von Berufsvereinen; f) Rechtsschutz. Der Aufruf bestätigt durchaus, was wir betreffs des Charakters des Bundes" früher äußerten. Der„ lebendige" evangelische Glaube ist das Feigenblatt, hinter dem sich die Vertretung kapitalistischer Interessen verbirgt. Es soll ein Schwesterlein der Evangelischen Arbeitervereine und Christlichen Gewerkvereine aus der Taufe gehoben werden, jener Organisationen, welche die kraftvolle Vertretung der Arbeiterinteressen der kapitalistenfreundlichen Harmonieduselei opfern. Die Zulassung der Frauen zu den Prüfungen als Aerzte, Zahnärzte und Apotheker im Deutschen Reiche hat der Bundes rath endlich beschlossen. Der Beschluß wurde in die Form einer maßgebenden Auslegung der einschlägigen Prüfungsordnungen gefleidet. Die Zeit, in der die Frauen nur als Hospitantinnen studirt haben, soll mit dem vorgeschriebenen Universitätsstudium gleiche Gel80 Berantwortlich für die Redaktion: Fr. Alara Zetkin( Eißner) in Stuttgart. tung besitzen, sofern nach den zur Zeit noch bestehenden Vorschriften die förmliche Immatrikulation nicht erfolgen kann. Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist, daß der Nachweis der vorgeschriebenen schulwissenschaftlichen Vorbildung erbracht wird, sowie daß ein ordnungsmäßiger akademischer Studiengang innegehalten wurde. Der Beschluß des Bundesraths bedeutet eine kleine, jedoch wichtige Abschlagszahlung an die Frauenbewegung. Ein christlicher Frauenkursus zur Einführung in die Frauenbewegung fand in Anschluß an die Freie christlichsoziale Konferenz" statt, von der wir in letzter Nummer berichteten. Der Kursus dauerte drei Tage und täglich vier Stunden. Der Kursus brachte Vorträge über folgende Themata: Der gegenwärtige Stand der Frauenbewegung; Bibel und Frauenbewegung; Frauenbildung; Frauenarbeit; Die Bedeutung der weiblichen christlichen Liebesthätigfeit. Die Vortragenden waren ausnahmslos Männer, der Mehrzahl nach Pastoren. Im Allgemeinen wurde über die Fragen breit und seicht geredet. Die Ausführungen des Pfarrers Werner von Frankfurt a. M. über den gegenwärtigen Stand der Frauenbewegung scheinen nach den Berichten verschiedener Blätter ein wahres Zerrbild der modernen Frauenbewegung gemalt zu haben. Sogar Fräulein Helene Lange fühlte sich gezwungen, in der Diskussion gegen die Ausführungen zu protestiren und sich für das Frauenwahlrecht zu erklären. In Anschluß an die Konferenz und den Kursus wurde eine freie christlich- soziale Frauengruppe gegründet. Die Gründung eines Bundes holländischer Frauenvereine wurde in Angriff genommen. 16 Vereine, die dem Bunde beitreten, haben sich dafür erklärt, daß dieser sich an den„ Internationalen Frauenbund" anschließt. Das Recht der weiblichen Advokaten, vor Gericht zu plädiren, erkannte die gesetzgebende Körperschaft von Maine( Vereinigte Staaten) den Frauen zu. Z. Für die Betheiligung der Frauen an der Aufsicht über die Mädchenschulen des Kanton Baselstadt hat sich, wie bereits mitgetheilt, der Großrath auf Grund einer eingereichten Petition erflärt. Er ersuchte die Regierung um Ausarbeitung einer entsprechenden Vorlage. Bekanntlich steht die Regierung der Neuerung nicht sympathisch gegenüber. Sie hatte die betreffende Petition von den Schulbehörden und der Lehrerschaft begutachten lassen, die sich fast durchweg dagegen erklärten, die Lehrerinnen sogar fast einstimmig. Der sozialdemokratische Basler„ Vorwärts" bezeichnet dieses Resultat mit Recht als eine tief betrübende Erscheinung, die aber auf den„ von höherer Seite ausgeübten Druck" zurückzuführen sein dürfte. Im Großrath trat besonders der Sozialdemokrat Wullschleger energisch und warm für das berechtigte Verlangen der Frauen ein. Z. Erweiterung der Frauenrechte in der Schweiz. Im Kanton Zürich wird das Volksschulgesetz revidirt und unter den vorgeschlagenen verschiedenen Neuerungen befinden sich auch einige in Bezug auf die Heranziehung der Frauen zur Mitwirkung im Schulwesen. Es handelt sich dabei speziell um den Handarbeitsunterricht für Mädchen, der obligatorisch ist, die fünf Jahreskurse von der vierten bis zur achten Schulklasse bei vier bis sechs Stunden wöchentlichen Unterrichts umfaßt. Als Zweck dieses Unterrichts erklärt das Gesetz„ den Schülerinnen im Stricken, Nähen, Ausbessern schadhafter und Verfertigen neuer einfacher Kleidungsstücke Anleitung zu geben und dieselben an Ordnung, Reinlichkeit und haushälterischen Sinn zu gewöhnen." Für jede Arbeitsschule hat die örtliche Schulpflege eine Frauenkommission zu wählen, deren Aufgabe die Begutachtung und Antragstellung in allen die Arbeitsschule betreffenden Angelegenheiten ist. Ueberdies obliegt ihr die nächste Aufsicht über den Arbeitsunterricht, sowie die Fürsorge für Anschaffung geeigneten und gleichartigen Arbeitsmaterials, das übrigens den Schülerinnen unentgeltlich auf Kosten der Gemeinde verabfolgt wird. Für jeden Bezirk werden von der Bezirksschulpflege eine oder mehrere Inspektorinnen bezeichnet, welche jede Schule jährlich mindestens zweimal zu besuchen und der Bezirksschulpflege zu Händen der Schulpflege Bericht zu erstatten haben. Außerdem ernennt der Erziehungsrath eine fantonale( staatliche) Inspektorin, welche die Schulen des Kantons je nach Bedürfniß zu besuchen hat. Für die Ausbildung der Arbeitslehrerinnen richtet der Erziehungsrath je nach Bedürfniß besondere Kurse ein, zu deren Beaufsichtigung eine Frauenkommission bestellt wird. Für die Wahl von Arbeitslehrerinnen steht der Frauenkommission das Recht zu, Vorschläge an die Schulpflege zu machen, die jedoch an dieselben nicht gebunden ist. Druck und Verlag von J. H. W. Dicy Nachf.( G. m. b. 6.) in Stuttgart.