Nr. 12. Die Gleichheit. 9. Jahrgang. Zeitschrift für die Intereffen der Arbeiterinnen. Die„ Gleichheit" erscheint alle 14 Tage einmal. Preis der Nummer 10 Pfennig, durch die Post( eingetragen unter Nr. 3033) vierteljährlich ohne Bestellgeld 55 Pf.; unter Kreuzband 85 Pf. Jahres- Abonnement Mt. 2.60. Stuttgart Mittwoch, den 7. Juni 1899. Nachdruck ganzer Artikel nur mit Quellenangabe gestattet. Inhalts- Verzeichniß. Die Entwicklung der österreichischen Arbeiterinnenorganisation seit der Frauenkonferenz. Von Adelheid Popp- Wien. Zur Frage der FrauenZur Frage der Frauenarbeit im Gartenbau. Von Hermann. Resolutionen des dritten Gewerkschaftskongresses. Feuilleton: Die Frauenfrage im Alterthum. Von Lily Braun- Berlin. VI. Notizentheil von Lily Braun und Klara Zetkin: Weibliche Fabrikinspektoren. Sozialistische Frauenbewegung im Auslande. Frauenstimmrecht. Frauenbewegung. Die Entwicklung Buschriften an die Redaktion der„ Gleichheit" find zu richten an Fr. Klara Zetkin( Eißner), Stuttgart, RothebühlStraße 147, III. Die Expedition befindet sich in Stuttgart, Furthbach- Straße 12. hauptstadt Wien, als auch in den Provinzstädten, konnten sich die Arbeiterinnenvereine nicht behaupten. Sie vegetirten langsam dahin, ohne Leben und Kraft. Nichtsdestoweniger weckte die Frauenkonferenz in den Genossinnen wieder den Wunsch nach eigenen Bildungsvereinen. Das Komite widersetzte sich den Versuchen zur Gründung solcher Organisationen. Eine rege Korrespondenz mit den Genossinnen wurde unterhalten, um sie von ihrem Vorsatz ab= zubringen. Auch an die männlichen Vertrauenspersonen und Leiter der politischen und gewerkschaftlichen Organisationen wandte sich das Komite, um durch sie auf die Genofsinnen einzuwirken. Es zeigte sich aber, daß auch viele Genossen unter Arbeiterinnenorganisationen immer noch nur selbständige Arbeiterinnenvereine verstanden und der österreichischen Arbeiterinnenorganisation felbst für Gründung solcher eintraten. So wurde auf einer Kreisseit der Frauenkonferenz. Die Frauenkonferenz, welche zu Ostern 1898 stattgefunden hat, beschloß ein Reichskomite einzuseßen, welches in allen die Arbeiterinnenbewegung betreffenden Fragen die Initiative ergreifen soll. Die Mitglieder dieses Komites wurden zur Hälfte von der Konferenz, zur Hälfte von den Wiener Gewerkschaften gewählt. Den Gewerk schaften war deshalb die Wahl von sechs Genossinnen überwiesen worden, weil man annahm, daß dadurch das Komite mehr Rückhalt an den Organisationen haben werde. Die Konferenz hatte sich auf einen Organisationsentwurf geeinigt, der bedingt, daß in erster Linie die gewerkschaftliche Organisation der Arbeiterinnen angestrebt werden soll. In einzelnen Organisationen war schon früher der Versuch gemacht worden, aus den weiblichen Mitgliedern eine eigene Sektion mit einer Vorsitzenden und einer Schriftführerin zu bilden. Man hatte nämlich die Erfahrung gemacht, daß auf diese Weise den Arbeiterinnen das Festhalten an der Organisation erleichtert würde. Die Frauenfektionen halten ihre Zusammenkünfte getrennt von denen der Männer ab und schließen sie meist früh genug, um den Mitgliedern zu ermöglichen, rechtzeitig nach Hause zu kommen. Auch die Fragen, welche zur Diskussion gestellt werden, werden mit Rücksicht auf die Frauen ausgewählt. Einige männliche Mitglieder der Vereinsleitung wohnen stets diesen Zusammenfünften bei, sehr oft sind sie auch die Leiter der Diskussionen. Die Frauenſektion der Gewerkschaftsorganisation hat ihre Vertretung im Ausschuß und es steht ihr auch das Recht zu, eigene Versammlungen für die Arbeiterinnen abzuhalten. Dieses System der Arbeiterinnenorganisation überall zur Durchführung zu bringen, fällt in das Programm des Frauenfomites. Das Komite hat seine Thätigkeit Ende Mai 1898 begonnen. Zur Korrespondentin und Kassirerin wurde Genossin Anna Boschek gewählt, welche gleichzeitig Angestellte der Gewerkschaftskommission ist. Der im Juni 1898 in Linz stattgefundene Parteitag wurde vom Reichskomite durch eine Delegirte beschickt. Ihrem Antrag entsprechend anerkannte der Parteitag die Beschlüsse der Frauenkonferenz, des Weiteren nahmen die Delegirten den Antrag an, in ihren Organisationskreisen für die Aufstellung von Frauenagitationskomites zu wirken. Troßdem war die erste Arbeit des Romites durchaus nicht leicht. Die Konferenz hatte sich auf den Standpunkt gestellt, besondere Arbeiterinnenvereine nur dort gut zu heißen, wo eine andere Form der Organisation vorläufig undurchführbar ist. Die Erfahrungen, welche man in Desterreich mit besonderen Arbeiterinnenvereinen gemacht hat, sind entschieden keine guten. Sowohl in der Reichsfonferenz in Böhmen der Beschluß gefaßt, die Genossinnen bei der Gründung von Frauenvereinen zu unterstützen. Thatsächlich wurde in Böhmen im Ascher Kreise ein Arbeiterinnenverein gegründet, der bereits in mehreren Orten Zweigvereine errichtet hat. Unter der sehr umsichtigen Leitung der rührigen Genossin Jobst macht der Verein ganz gute Fortschritte. Das Komite fonnte natürlich nicht mehr thun, als von der Gründung abrathen. Meine persönliche Meinung ist, daß, so bittere Erfahrungen mit den besonderen Frauenorganisationen auch schon gemacht worden sind, man es unter ganz bestimmten Verhältnissen es doch nicht tadeln und hindern kann, wenn solche Vereine ins Leben gerufen werden. Solche Verhältnisse bestehen nun thatsächlich in Asch. Die Mitglieder des Ascher Arbeiterinnenvereins zahlen sechs Kreuzer Monatsbeitrag, wie könnte man mit solchen Beiträgen eine gewerkschaftliche Organisation erhalten? Für die Aufrüttelung der Arbeiterinnen, für das Wecken ihres Klassenbewußtseins kann aber trotz der ge= ringen Beiträge ganz gut gearbeitet werden. Auf diesem Gebiet leistet nun der Ascher Arbeiterinnenverein ganz Ersprießliches. Asch ist der Sit einer sehr ausgebreiteten Textilindustrie, welche die denkbar schlechtesten Löhne zahlt und die brutalsten Fabrikanten aufweist. Die gewerkschaftliche Organisation wird von den Unternehmern durch Maßregelungen verhindert, den Arbeiterinnenverein dagegen, welcher unabhängige Personen an der Spize hat, kann man nicht so leicht zu Grunde richten. Auch die Brünner Genossinnen, welche schon einmal einen Arbeiterinnenverein wegen gänzlicher Lebensunfähigkeit auflösen mußten, wollten wieder eine besondere Frauenorganisation gründen. Hier konnte das Reichskomite erfolgreich interveniren. Es sandte ferner mehrmals Referentinnen nach Graz, welche mit den dortigen Genossinnen Rücksprache nahmen und jetzt sind diese der Gruppe der Bekleidungsindustrie als Sektion beigetreten. Diese Sektion umfaßt Angehörige aller möglichen Berufe: Schneiderinnen, Modiftinnen, Heimarbeiterinnen 2c. Für die Textilarbeiterinnen besteht eine eigene Fachorganisation, doch gehören ihr leider nur sehr wenige Arbeite rinnen an. Solche gewerkschaftliche Frauenfektionen sind seit der Konferenz vierzehn gegründet worden, davon zwölf in der Provinz, zwei in Wien. Eine sehr erfreuliche Entwicklung nimmt die Frauensektion in Steinschönau. Dort dominirt ausschließlich die Glasindustrie, und bisher wurde der Organisirung der Frauen wenig Aufmerksamkeit geschenkt. Im Hochsommer vorigen Jahres hat Genossin Schlesinger dort in einigen Versammlungen gesprochen und die Beschlüsse der Frauenkonferenz erörtert. Es zeigte sich, welch guter Boden unter dieser intelligenten Arbeiterschaft auch für die Frauenorganisation vorhanden ist. Heute zählt die Frauensektion schon 140 Mitglieder! Aber nicht nur das allein, die Sektion hat vielmehr noch einen anderen Erfolg gezeitigt. Durch die Diskussionsabende, welche alle vierzehn Tage stattfinden, sind schon einige Genossinnen ganz gute Rednerinnen geworden. Eine dieser Genossinnen ist so gewandt und tüchtig, daß sie bereits als Agitatorin die anderen Orte der Gegend bereist, um für die Gründung von Frauensektionen in den Ortsgruppen des Glasarbeiter verbandes zu wirken. Diese Agitation fällt auf sehr fruchtbaren Boden, und dürfte der Steinschönauer Bezirk wohl bald die beste Arbeiterinnenbewegung Desterreichs aufweisen. Eine kräftige Wendung zum Besseren haben auch die Verhältnisse in Bieliz in Schlesien genommen. Dort wurden viele fruchtlose Bemühungen gemacht, die Arbeiterinnen zu organisiren. Alle Erfolge waren nur von kurzer Dauer. Nun haben die Genossinnen für die Textilarbeiterinnen eine eigene Ortsgruppe gegründet, welche nur Frauen aufnimmt. Durch Diskussionen, Wanderversammlungen in den Dörfern, wo die Arbeiterinnen meist wohnen, und dadurch, daß die Genossinnen in die Nähe der Fabriken Versammlungen einberufen, zu denen sie die Arbeiterinnen namentlich einladen, ist nun ein fortwährendes, wenn auch langsames Wachsthum der Zahl der organisirten Arbeiterinnen eingetreten. Es giebt jetzt in Bieliz einen Kern organisirter Tertilarbeiterinnen, welcher wohl manchem Sturme wird Stand halten können. Die anderen Frauenfektionen, welche entstanden sind, vertheilen sich auf Mähren, Schlesien, Böhmen und Niederösterreich. In Wien stehen die Arbeiterinnen der Buchbindereien an erster Stelle der gewerkschaftlich organisirten Frauen. Ihre Sektion zählt bereits 400 Mitglieder und hat ein eigenes Agitatione komite eingesetzt, welches Werkstättenbesprechungen abhält und auch große Versammlungen einberuft. Gegenwärtig ist die Frauenfektion der Buchbinder im Begriff, eine eigene schriftliche Enquete über die Arbeiterinnenverhältnisse in der Branche zu veranstalten. Sehr gut bewährt sich noch die Sektion der Hutarbeiterinnen; nach jahrelangem Bemühen ist jetzt durch die Frauengruppe ein anhaltender Erfolg betreffs der Heranziehung der Arbeiterinnen zur Organisation erzielt worden. In den anderen gewerkschaftlichen Organisationen sind leider nicht so erfreuliche Resultate vorhanden. Ein kleiner Erfolg ist für die Wäsche= branche zu verzeichnen. Es ist den Genossinnen gelungen, in der Leopoldstadt eine neue Ortsgruppe der Arbeiterinnen der einschlägigen Erwerbszweige zu errichten. Die Verhältnisse dieser Branche, welche Näherinnen, Büglerinnen, Wäscherinnen und die Arbeiterinnen ähnlicher Berufe umfaßt, sind so traurige, so trost lose in Folge von schlechten Löhnen, Ueberzeit- und Nachtarbeit, daß der Indifferentismus der Arbeiterinnen nur schwer bekämpft werden kann. In all den genannten Wiener Organisationen sind Mitglieder des Reichskomites thätig. Auch haben einige Bildungsvereine Frauenfektionen gegründet, welche 100-300 Mitglieder zählen. Das Reichskomite hat bei Organisirung der meisten Sektionen thätig eingegriffen, wenn auch nicht durch ständige Mitarbeiterschaft, so doch durch die Entsendung von Referentinnen und durch die schriftliche Verbindung. Vom Komite entsendete Referentinnen haben 67 öffentliche Versammlungen in der Provinz abgehalten, und zwar waren es nur drei oder vier Genossinnen, welche die stattliche Zahl von Versammlungen bewältigten. Außer dem haben in der Provinz 55 Versammlungen auf Grund des § 2 des Versammlungsgesezes stattgefunden, das sind Versammlungen, welche auf geladene Gäste beschränkt sind und zu denen die Behörde keinen Vertreter entsenden darf. In diesen Versamm lungen wird die interne Organisationsarbeit, ein Theil der sogenannten„ Kleinarbeit" geleistet. In Wien haben 27 solcher Versammlungen stattgefunden. Zu den meisten hatte das Reichskomite Referentinnen geschickt. Auch Parteikonferenzen und Tagungen von Gewerkschaftsorganisationen solcher Berufe, wo die Frauenarbeit eine große Rolle spielt, wurden vom Komite beschickt. Dem Textilarbeiterkongreß wohnten zwei Genoffinnen als Vertreterinnen des Komites bei, sie nahmen lebhaften Antheil an den Debatten. Auch bei den Sizungen der Parteivertretung Niederösterreichs und den Sigungen der Gewerkschaftskommission hat das Reichskomite ständige Vertreterinnen. 90 Das Reichskomite hat sich des Weiteren bemüht, durch ständige Korrespondentinnen mit den Genossinnen der einzelnen Orte stetige Verbindung zu unterhalten. Es giebt jezt 21 von Frauenfektionen 17 Genos und Agitationskomites gewählte Korrespondentinnen. sinnen haben freiwillig diese Funktion übernommen und zwar in solchen Orten, wo noch keine feste Organisation vorhanden ist. In lezter Zeit ist das Reichskomite zum ersten Mal auch für die politischen Forderungen der Frauen eingetreten. Wie die " Gleichheit" bereits mitgetheilt hat, wurde in großen Frauenversammlungen das Landtags- und Gemeindewahlrecht für die Arbeiterinnen gefordert. Auch gegen den Versuch der Klerikalen, die Schulpflicht für die Volksschule herabzuseßen und die Prügelstrafe in den Schulen einzuführen, haben die Wiener Genossinnen dank der Initiative des Reichskomites Stellung genommen. Die Kosten seiner Thätigkeit hat das Komite bisher von einem kleinen Kapital bestritten, das die Gewerkschaften in Folge eines Zirkulärs gespendet haben, sowie von dem Ueberschuß der Beiträge, welche von den Genossinnen für die Frauenkonferenz aufgebracht worden waren. Im Ganzen und Großen kann das Reichskomite in dem ersten Jahre seines Wirkens auf ganz hübsche Fortschritte zurückblicken. Um jedoch mehr leisten zu können als bisher, ist es nunmehr mit den Wiener Gewerkschaften wieder in Fühlung getreten. Es wurde der Beschluß gefaßt, daß jede Organisation ohne Rücksicht auf die Zahl ihrer weiblichen Mitglieder durch eine ständige Vertrauensperson mit dem Komite in Verbindung treten soll. Außerdem wird jede Organisation, die weibliche Mitglieder umfaßt, zwei Genossinnen delegiren, welche, wenn die Nothwendigkeit vorliegt, vom Reichskomite zu einer Plenarsizung einberufen werden. Damit soll die Organisirung der Wiener Arbeiterinnen kräftiger gefördert werden, als es bisher der Fall war. Die bisherigen Resultate berechtigen zu der Hoffnung, daß die österreichische Arbeiterinnenbewegung nunmehr auf festem Boden steht und sich stetig, wenn auch nicht so schnell, als wir Alle es wünschen, entwickeln wird. Adelheid Popp- Wien. Bur Frage der Frauenarbeit im Gartenbau. In gar vielen Berufen, in denen die Arbeiterin eine nicht unwesentliche Rolle spielt, konnte die Frau nur in Folge technischer Revolu tionen den Mann verdrängen oder diesem auf dem Arbeitsmarkt zum Mindesten eine fühlbare Konkurrenz machen. Anders liegt die Sache im Gartenbau. Ein wirthschaftlicher Umschwung, der der Frau diesen Beruf erschloß, brauchte auch gar nicht einzutreten, da die Frau schon von jeher im Gartenbau an manchen Orten beziehungsweise in manchen Branchen eine ganz bedeutende Rolle spielte. Wenn aber trotz dieses Umstands über die Frauenarbeit im Gartenbau bisher so wenig an die Oeffentlichkeit drang, so lag dies in dem vom Verkehr meist weit abgelegenen Arbeitsgebiet begründet. Man sieht und hört so wenig von den Gärtnereien und von den Gärtnern, daß das Fehlen von Erörterungen über die Frauenarbeit im Gartenbau nicht auffällt. Wenn man neuerdings gelegentlich einiges über dieses Thätigfeitsfeld der Frau erfährt, so ist dies in erster Linie auf Rechnung der bürgerlichen Frauenrechtlerinnen zu setzen, welche seit einem Jahrzehnt eifrigst bestrebt sind ,,, allen Mädchen, welche ihr Brot selbst verdienen müssen, einen neuen Beruf, die Gärtnerei, zugänglich zu machen." Daß die Frauenrechtlerinnen nicht über den großen Um fang orientirt sind, welchen die Frauenarbeit im Gartenbau bereits hatte, darf uns nach dem oben Gesagten nicht weiter Wunder nehmen. Im April 1889 stellte, dank der Bemühungen der Frauengruppe", Frau Kommerzienrath Heyl in Charlottenburg ihre Gärten und Treibhäuser für eine zu errichtende Gartenbauschule für Frauen und Mädchen zur Verfügung. Der Kursus, der 100 Mt. pro Jahr, 10 Mt. pro Monat kostete, sollte anderthalb Jahre, für die höhere Gärtnerei aber drei Jahre dauern. Die Frauenrechtlerinnen betrieben mit bewundernswerther Ausdauer die Agitation für den„ neuen" Frauenberuf. Eine Notiz darüber jagte die andere, und ein Artikel folgte dem andern in der Tagespresse wie auch in den Frauenzeitschriften und Modejournalen. Die erste Folge der neugegründeten Gartenbauschule für Frauen war eine Erörterung in den Fachkreisen. Während ein Theil der Gärtner die einschlägige frauenrechtlerische Bewegung von der humoristischen Seite auffaßte, befürchtete ein anderer Theil ihr zur Folge eine nicht zu unterschätzende Konkurrenz und glaubte und glaubt noch die frauenrechtlerische Agitation für die Frauenarbeit im Gartenbau mit Feuer und Schwert bekämpfen zu müssen. Sehr bald nach Eröffnung der Schule wurde von den ängstlichen Gemüthern unter den Berliner Gärtnern eine Versammlung einberufen, in der den neuen„Gärtnerlehrlingen" der Krieg erklärt werden sollte. In dieser Versammlung wurde der Fachverein der Gärtner Berlins gegründet, dagegen ward der ursprüngliche Zweck nicht erreicht. Neben den gärtnerischen Fachorganen beschäftigten sich seither auch andere Blätter mit der Frauenarbeit im Gartenbau, und zwar lediglich in Folge der eifrigen Propaganda der Berliner Frauenrechtlerinnen. Letztere beschränkten sich übrigens keineswegs auf die bloße Agitation durch die Presse, sondern sie wirkten auch praktisch für die Erschließung des„neuen" Berufs. Der Eröffnung der genannten Schule folgte etwa drei Jahre später die Gründung der Gartenbauschule für Frauen zu Lichterfelde bei Berlin durch Fräulein vr. Elvira Castner. Im Jahre 1895 trat dann in Berlin der Verein zur Förderung des Frauenerwerbs durch Obst- und Gartenbau ins Leben. Es entstand die Gartenbauschule für Frauen der Kolonie Schneckengrün bei Plauen i. V. An dieses Unternehmen schloffen sich weitere Gründungen an, so daß zur Zeit etwa ein Dutzend Anstalten existiren, welche die Frauenarbeit im Gartenbau fördern sollen. Wir gehören nicht zu Denen, welche die betreffenden Unternehmungen vom Standpunkt der Konkurrenz aus bekämpfen, welche die Frauenarbeit im Gartenbau der Männerarbeit machen kann. Dagegen handelt es sich für uns darum, ob die Bedingungen im Gartenbau derart sind, daß die Verheißungen erfüllt werden, durch welche die Frauenrechtlerinnen nicht blos wohlhabende Frauen der gärtnerischen Berufsarbeit zuführen wollen, sondern auch Mädchen, die ihr Brot verdienen müssen. Auf Grund unserer Sachkenntniß glauben wir diese Frage verneinen zu müssen. Der Gartenbau ist im Allgemeinen kein Beruf für die„Dame". Er erfordert einen robusten Körperbau und vor allem eine kraftstrotzende Gesundheit. Nichts ist irrthümlicher als die Annahme, daß die Beschäftigung in einer Gärtnerei der Gesundheit besonders förderlich sei. Das gerade Gegentheil ist der Fall. Die große Mehrzahl aller im Gartenbau thätigen Personen ist nichts weniger als gesund, trotz aller scheinbar beweisenden Statistiken, das hohe Lebensalter der Gärtner betreffend. Auf die Statistik über die Gesundheitsverhältnisse der Gartenarbeiter näher einzugehen, erscheint mir des Raumes halber nicht geboten. Die sich hierfür interessirende Leserin findet Näheres darüber in:„Die Neue Zeit", Nr. 44 vom 31. Juli 1897, j S. 551 u. f. Schwindsucht und Rheumatismus sind ungemein unter der Arbeiterschaft der Gärtnereien verbreitet. Das tägliche Arbeiten im Freien bei jeglicher Witterung, das häufige Liege» oder Knieen auf feuchter Erde und dann vornehmlich der stete, oft recht schroffe Temperaturwechsel, welchem die Arbeitenden beim Betreten und Ver-! lassen der Gewächshäuser ausgesetzt sind, üben gar bald ihre schädlichen Wirkungen aus den Körper aus. Die bürgerliche Dame kann in der Folge in einer Gärtnerei kaum längere Zeit hindurch arbeiten. Sie hält in dieser Beziehung im Allgemeinen sicher nicht so viel aus, wie die Tochter des Volkes, die von früher Kindheit an Unbill und harte Arbeit gewöhnt ist. Wohl aber giebt es eine Branche der Gärtnerei, in der es die bürgerliche! Dame wohl zu etwas bringen kann: die Blumenbinderei. Auf diesem Gebiet verdrängt die Frau, und zwar nicht nur die sogenannte gebildete, sondern auch die Proletarierin, den Mann immer mehr. Für die Blumenbinderei ist der angeborene Schönheitssinn und Geschmack von größter Bedeutung. Und da man dem weiblichen Geschlecht nicht ohne Grund beide Gaben nachrühmt, so begreift es sich, daß in der Blumenbinderei die Frauenarbeit in ausgedehntem Umfang verwendet wird. Von der Begabung der Frau für diesen Beruf gilt, was Goethe die Gärtnerinnen in seinem„Faust" sagen läßt: „Niedlich sind wir anzuschauen, Gärtnerinnen, und galant; Denn das Naturell der Frauen Ist so nah' mit Kunst verwandt—" Es soll nicht bestritten werden, daß der Bräutigam für seine Liebste eine Blumengabe viel lieber bei einer niedlichen Blumenfee entnimmt oder bei der„holden Gärtnersfrau", als daß er sich von einem starkknochigen, derben Gärtnergehilfen bedienen läßt. Aber davon abgesehen ist sicher, daß bei der in der Blumenbinderei immer mehr über Hand nehmenden Frauenarbeit auch die Rücksicht auf die niedrigere Entlohnung der weiblichen Arbeitskräfte mitspricht. Was verdient die Gärtnerin pro Stunde? Diese Frage ist nicht mit zwei, drei Worten beantwortet. Die Blumenbinderin kann sich, wie schon erwähnt, unter Umständen im Blumengeschäft recht 91- gut stehen. Tüchtige Binderinnen, welche mit Geschick und Geschmack ! zu arbeiten verstehen, sind ein sehr gesuchter Artikel— pardon, ich wollte sagen: sind sehr gesucht. Solchen ersten Kräften zahlt der Geschäftsinhaber auch anständige Löhne, da ist ihm ein Monatsgehalt von 50 und 60 Mk., ja selbst noch mehr, bei freier und guter Station nicht zu viel. Natürlich werden an derartige Binderinnen auch hohe Ansprüche gestellt, und es gehört nicht wenig Talent und Geschmack dazu, einen solchen Posten auszufüllen. Natürlicher - Weise sind es nur vereinzelte Binderinnen, welche gut bezahlte Stellungen erlangen. Das große Heer der Blumenbinderinnen seufzt unter dem Drucke des Ueberangebots von Arbeilshänden und fristet das Dasein bei bescheidenen und selbst erbärmlichen Löhnen. Dazu kommt noch, daß eine Binderin zweiten und dritten Ranges in nicht wenigen Fällen das„Mädchen für Alles" ersetzen muß. Da giebt es Wege zu besorgen, die Geschäftslokalitäten reinzuhalten u. s. w., ! unter Umständen muß die Binderin auch im Haushalt des Chefs an Stelle eines Dienstmädchens arbeiten. Die Arbeitszeit der Binderinnen ist eine übermäßig ausgedehnte. Von 7 oder'/>8 Uhr Morgens bis 9 resp. 10 Uhr Abends dauert gewöhnlich die Geschäftszeit, womit aber keineswegs gesagt ist, daß um 9 resp. um 10 Uhr auch die Arbeit aufhört. In Folge ihrer schnellen Vergänglichkeit lassen die Blumen eine vorzeitige Verarbeitung nicht zu, die bestellten Blumenarrangements werden meist erst kurz vor der Ablieferung angefertigt. So wird denn mit der Anfertigung mancher Arrangements, die spät Abends(Kotillonsträuße) oder früh Morgens(Geburtstagsgeschenke) geliefert werden sollen, erst kurz vor Geschäftsschluß begonnen, so daß nicht selten Ueberstunden gearbeitet werden müssen. Eine besondere Vergütung für diese Ueberstunden giebt es natürlich nicht. Zu be- ! stimmten Zeiten(Todtenfest, Weihnachten, Neujahr zc.) ist die Arbeitsfülle eine derartige, daß während mehrerer Tage fast ununterbrochen gearbeitet wird. Den Binderinnen bleiben nur einige wenige Stunden Nachtruhe. Wie zerrüttend solche Verhältnisse auf die Gesundheit einwirken, begreift sich ohne lange Auseinandersetzungen. Eine Extraentlohnung für die Nachtarbeit wird nicht gezahlt, der Geschäftsinhaber glaubt ein Uebriges zu thun, wenn er vorkommenden Falles einige Gratisersrischungen verabreicht. Die Beschäftigung in der Blumenbinderei ist nichts weniger als gesund. In niedrigen, engen Räumen, die in nicht seltenen Fällen den ganzen Tag durch künstliches Licht erhellt werden müssen, arbeiten die Binderinnen in einer von starken Blumengerüchen geschwängerten Atmosphäre. An Zuführung frischer Luft ist garnicht zu denken, das „können die Blumen nicht vertragen". Rechnen wir zu alledem noch das viele Stehen und Laufe», welches der Beruf mit sich bringt, so wird es einleuchten, daß eine Blumenbinderin durchaus nicht„auf Rose» gebettet" ist. Es ist daher auch garnicht zu verwundern, daß gar manche Blumenbinderin ihren Beruf wechseln möchte. Selten gelingt es jedoch, etwas Passendes zu finden. Nicht Jeder nimmt eine Blumenbinderin in die Arbeit, weil ihr der Schein eines leichten Lebenswandels anhaftet. In Folge übergroßen Angebots von Arbeitskräften sehen sich nicht wenige Binderinnen veranlaßt, den Straßenhandel zu ergreifen. In jeder Großstadt giebt es eine Anzahl mehr oder minder gewissenloser Unternehmer, welche den Straßenhandel mit Blumen organisiren. Selten führen diese Herren ein offenes Ladengeschäft, sie engagiren eine Anzahl junger, hübscher Mädchen, am liebsten Blumenbinderinnen, stecken sie in eine auffällige Tracht(Vierländerkostüm zc.) und schicken sie dann mit einem Körbchen kleiner Sträuße in die Biergärten, Konzertsäle u. s. w. Das Gehalt, welches zumeist in der Form von Provision gewährt wird, ist ein lächerlich geringes, so daß sich solch eine Blumenverkäuferin auf die Mildthätigkeit der Käufer angewiesen sieht oder— auf das Laster. Diese Verhältnisse tragen nicht dazu bei, den ohnehin schon ungünstigen Ruf der Blumenbinderinnen zu heben. Während die Blumenbinderei viel von Mädchen mit höherer Töchterbildung, von Töchtern des Klein- und Mittelbürgerthums als Lebensberuf erwählt wird, bleibt eine andere Branche, die Blumenzucht, den Proletarierinnen überlassen. Eine Frau mit besserer Schulbildung trifft man nur ausnahmsweise als Arbeiterin in einer Gärtnerei an. Es giebt kaum eine Stadt, in deren Gärtnereien nicht Frauen bei der Blumenzucht beschäftigt sind, wenn auch vielleicht nur in geringer Zahl. Die größte Ausdehnung hat die Frauenarbeit dort gewonnen, wo die Blumen zur Samengewinnung gezogen werden, wie in Quedlinburg und Erfurt. Meistens arbeiten die Frauen und Mädchen im Freien, sie werden aber auch zu den Arbeiten in den Gewächshäusern mit herangezogen. In diesem Falle macht sich der gesundheitsschädliche Temperaturwechsel auf den weiblichen Organismus besonders bemerkbar. Die Arbeitszeit ist in dieser Branche durchschnittlich eine elf- stündige pro Tag, oft werden auch zwölf Stunden, seltener nur zehn - 92- Stunden gearbeitet. Im Winter ist allerdings die Arbeitszeit in Dresden arbeiteten im Sommer 1896 in 162 Geschäften 147 Frauen, der Regel kürzer, aber auch die Zahl der Arbeitskräfte ist dann eine zur Zeit dürfte hier die gleiche Zahl beschäftigt sein. Die Saison kleinere. � ist auch hier der Herbst. Der Durchschnittslohn, der sich seit 1890 Der Umgangston ist in den Gärtnereien nicht der beste, trotz- etwas gebessert hat, beträgt gegenwärtig 1,4ö Mk. pro Tag. Leipzig dem sich die Gärtnergehilfen, vulAv Kunstgärtner, für eine bessere beschäftigt im Sommer etwa 200, im Winter 70 Frauen in Gärtnereien Gesellschaftsklasse halten, die mit„gewöhnlichen Arbeitern" nichts zu zu einem Durchschnittslohn von 1,30 Mk. pro Tag und gegen 2S0 Bindethun haben will. Die Behandlung der Arbeiterinnen läßt daher gar rinnen in Blumengeschäften, bei 40 bis S0 Mk. Monatslohn ohne oft manches zu wünschen übrig. Station. In Berlin O. wurden laut Angaben im Herbst 1891 in Der Lohn der Arbeiterinnen schwankt in der Blumenzucht zwischen 66 Betrieben 146 Frauen neben 46 Arbeitern und 225 Gehilfen be- 30 und 40 Pfennige, welche jugendliche Arbeiterinnen pro Tag in schäftigt. In manchen Städten ist die Frauenarbeit im Gartenbau Posen erhalten, und 2 Mk. täglich, die erfahrene Arbeiterinnen in> sehr minimal, so in Frankfurt a. M., woselbst aber verhältniß- einigen Großstädten, Hamburg und Frankfurt a. M. verdienen. Freie mäßig gute Löhne gezahlt werden. In Stuttgart, wo auch viel Station wird den Arbeiterinne» in den Gärtnereien nicht gewährt. Gärtnerei betrieben wird, ist die Frauenarbeit ebenfalls selten. Zum Schluß noch einiges statistisches Material über die Frauen- � An der Arbeiterbewegung haben sich die im Gartenbau be- arbeit im Gartenbau. Die letzte Gewerbezählung weist in 24814 Haupt- schäftigten Frauen und Mädchen bisher nicht betheiligt, vereinzelte betrieben der Gärtnerei 11334 und in 4771 Nebenbetrieben noch Ausnahmen vielleicht ausgenommen. In Hamburg und Dresden 1581 weibliche Arbeitskräfte nach. Die weiblichen Familienange- unternommene Versuche, diese Arbeiterinnen zu organisire«, sind gehörigen sind bei diesen Zahlen nicht inbegriffen, diese beziffern sich scheitert. In Erfurt und Quedlinburg, den Hauptzentren der im ersteren Falle auf 2449 und im zweiten auf 2734 Personen, gärtnerischen Frauenarbeit, besitzen nicht einmal die Gärtnergehilfen Ebenfalls sind nicht mit gerechnet die Gemüse- und Obstgärtnereien, eine Organisation, und den Arbeiterinnen der Gärtnereien ist die Er- in denen auch etliche Tausende Arbeiterinnen thätig sind. Von den kenntniß von der Nothwendigkeit des gewerkschaftlichen Zusammenweiblichen Arbeitskräften, die nach der Gewerbezählung in Haupt- schlusses noch weniger aufgedämmert. Und doch thut gerade unter und Nebenbetrieben der Gärtnerei beschäftigt waren, sind etwa 10000 den Arbeitern und Arbeiterinnen der Gärtnereien die gewerkschaft- als Arbeiterinnen in Gärtnereien thätig, während der Rest auf die liche Agitation und Organisation sehr Roth. Hermann. Blumenbinderei kommen mag. Ungefähr ein Sechstel sämmtlicher Arbeiterinnen ist in vielleicht 5 oder 6 Großbetrieben thätig; so beschäftigt beispielsweise eine Quedlinburger Firma 1200 Arbeiterinnen neben 600 Arbeitern, 250 Gehilfen und etlichen Lehrlingen. Resolutionen des dritten Gewerkschaftskongresses. (Arbeitszeit für Frauen im Sommer 11, im Winter 10 Stunden, bei einem Tagelohn von 1 Mk.) Andere Firmen in Quedlinburg und Wir»>ragc der Arbcitcrsckrctariatc. Erfurt beschäftigen ebenfalls je etliche Hunderte weiblicher Arbeits-„Der Gewerkschaftskongreß erblickt in den Arbeitersekretariaten kräfte. In Erfurt finden die Frauen auch umfangreiche Beschäfti- einen bedeutsamen Fortschritt der Arbeiterorganisationen und spricht gung in der Trockenbinderei(Makartbouquets), so bei„Blumen- diesen Einrichtungen seine volle Sympathie aus. Gleichwohl warnt schmidt"(Firma: I. C. Schmidt). der Kongreß vor Ueberstürzung bei Gründung von Arbeitersekre- Aus dem übrigen vorliegenden Material greife ich das für tariate», und empfiehlt den örtlichen Gewerkschaftskartellen, Arbeitereinige Großstädte heraus. Es arbeiteten in Hamburg im Mai sekretariate erst dann zu errichten, wenn die finanzielle Grundlage 1396 in 148 Gärtnereien 51 Frauen, zur selben Zeit 1898 aber 53. für diese immerhin kostspieligen Organisationen gesichert erscheint. Die Saison der Frauenarbeit erstreckt sich hier auf den Herbst. Der Der Gewerkschaftskongreß hält es für erforderlich, daß die Arbeiter- Lohn ist in Hamburg seit einigen Jahren in den meisten Geschäften sekretariate engste Fühlung mit den Gewerkschaftsorganisationen um 50 Pfennig pro Tag— 40 Prozent gestiegen. In der Umgegend unterhalten und darauf in den Arbeitsplänen Rücksicht nehmen. So- von Hamburg werden im Mai etwa 300 Frauen beschäftigt. In � weit den Arbeitersekretariaten eine eigene publizistische Vertretung manchen Kleinstädten in der Nähe der großen Hansastadt arbeiten wünschenswerth erscheint, steht den Sekretären bezw. Verwaltungen oft über 100 Frauen und Mädchen im Gärlnereibetriebe. I» der Arbeitersekretariate das Korrespoudenzblatt der Generalkommission Die Frauenfrage im Alterthum. Von Lily Braun in Berlin. VI. Von der altrömischen Ehe war kaum eine Spur mehr vorhanden. Noch stand auf den Ehebruch der Frau eine harte Strafe; die Gattinnen hochgestellter römischer Bürger gaben das Beispiel, wie man sich ihr entziehen könne; sie ließen sich in die Listen der Prostituirten eintragen, die straflos ihrem Gewerbe nachgehen konnten.' Mit dem zunehmenden Luxus nahm die Ehelosigkeit überhand; die Männer scheuten die Kostspieligkeit eines eigenen Hausstandes und zogen ein freies Lotterleben vor, das die Denker und Dichter ihnen sogar empfahlen/ Selbst einer der besten Männer des damaligen Rom, der Censor Metellus Macedonicus, der den Bürgern die Pflicht zu Heirathen nachdrücklich einschärfte, erklärte sie für eine schwere Last, die der Mann nur aus Patriotismus auf sich nehmen müsse/ damit der Staat nicht untergehe. Was die griechische Gesetzgebung schon früh als eine der ersten Bürgerpflichten hervorhob,— durch eine zahlreiche Nachkommenschaft dem Vaterlande zu nutzen,— das hat die römische erst spät in ihre Bestimmungen aufgenommen. Denn für den Römer war die Bezeichnung Kinderzeuger— xioletarius— lange Zeit ein Ehrenname gewesen; erst mit dem Niedergang der Republik war er zu einem Schimpfnamen geworden. Von den Frauen wurde das Gebären als eine sehr unangenehme Beeinträchtigung ihrer Schönheit und ' Vgl. Friedländer, Darstellungen aus der Sittengeschichte Roms. Berlin 1865, I, S. 326 ff., sowie Tacitus' Annalen und Martials Epigramme. - Vgl. Horaz, Satiren, übersetzt von H. Düntzer. � Vgl. Mommsen, a. a. O., Bd. II, S. 404. ihrer Vergnügungslust empfunden. Die Männer wünschten sich so wenig Kinder als möglich, damit ihr angehäufter Reichthum nicht zersplittert würde. In Folge dessen drohte die Kinderlosigkeit verhängnißvoll zu werden; die Gesetzgebung sollte Hilfe schaffen. Während Cäsars Konsulat wurden Verordnungen erlassen, nach denen Unverheirathete keine Legate annehmen und die Väter vieler Kinder bedeutende Privilegien genießen sollten.' Aber der beabsichtigte Segen dieser Gesetze wurde in den Händen der entarteten Bürgerschaft in sein Gegentheil verkehrt. Es wurden Ehen geschlossen, nur um der Legate nicht verlustig zu gehen; viele Männer wurden zu Kupplern an ihren eigenen Frauen, um an den Privilegien der Kinderreichen theilzunehmen. Immer tiefer sanken die Frauen. Die Begabteren unter ihnen, die ein Leben äußerlicher Genußsucht nicht befriedigen konnten, versuchten durch Hinterthüren in die für sie verschlossenen heiligen Hallen der Politik einzudringen, oder sie benutzten das einzige öffentliche Recht, das sie besaßen,— das vor Gericht zu plä- diren,— um ihrem leeren Leben dadurch Inhalt zu geben. Vielleicht, daß es unter ihnen Frauen gab, die durch ihre Freimüthigkeit den Zorn der männlichen Herrscher erregten, vielleicht, daß sie für eine gute Sache eintraten und große Herren in ihrem Ansehen schädigten,— wir wissen nichts Genaueres darüber, aber wir können annehmen, daß selbst für die ungerechtesten Gesetzgeber kein einzelnes Vorkommniß, wie das von dem Valerius Maximus erzählte, die Ursache sein konute, um den Frauen das Recht zu plä- diren gesetzlich abzuerkennen. Der römische Historiker berichtet nämlich/ daß die Gattin des Senators Buccion, Afrania oder ' Vgl. Mommsen, a. a. O., Bd. III, und Gide, o. a. O., S. 14» ff. � Vgl. Valerius Maximus, Sammlung merkwürdiger Reden und Thaten, Buch VIll, Kap. 3,§ 3, S. 495. der Gewerkschaften Deutschlands zur Verfügung. Es muß dahin kommen, daß die Gewerkschaften bestimmte Beiträge leisten für die Erhaltung der Arbeitersekretariate, damit diese nicht auf freiwillige Beiträge angewiesen sind." Zur Frage der Gewerkschaftskartelle. Die Gewerkschaftskartelle haben die gemeinsamen gewerkschaftlichen Interessen ihres Ortes zu vertreten, wie Regelung des Arbeitsnachweises und des Herbergswesens, der Statistik, Bibliotheken, Errichtung von Arbeitersekretariaten 2c. Sie haben die Arbeiterinteressen gegenüber den Behörden: Gewerbeinspektion, Gemeindeverwaltung 2c. und bei Wahlen zu Gewerbegerichten und Versicherungsanstalten zu wahren und diejenigen sozialpolitischen Aufgaben zu erfüllen, von denen die Zentralverbände durch vereinsgesetzliche Beschränkungen ausgeschlossen sind. Sie haben weiter im Einverständniß mit den betreffenden Organisationsleitungen die Agitation unter den Berufen, deren Organisationen aus eigener Kraft dazu nicht im Stande sind, zu unterstützen. Die Beschlußfassung über Streiks, die Beschaffung und Vertheilung der Streikunterstützung muß ausschließlich Aufgabe der Vorstände der Zentralverbände sein. Die Kartelle sind verpflichtet, dem Zentralvorstand der Organisation, die am Orte in einen Streik eintreten will oder sich im Streit befindet, auf Erfordern einen Situationsbericht zu geben. Materielle Unterstützung für Streifs wird seitens des Kartells nur dann gewährt, wenn der Zentralvorstand der im Streik befindlichen Organisation dies beantragt oder seine Zustimmung ertheilt hat. Ueber die Taktik bei Lohnbewegungen und bei auftauchenden Fragen innerhalb ihres Gewerbes entscheidet die betreffende Gewerkschaft selbständig." Zur Frage der Tarifgemeinschaft. Tarifliche Vereinbarungen, welche die Lohn- und Arbeitsbedingungen für eine bestimmte Zeit regeln, sind als Beweis der Anerkennung der Gleichberechtigung der Arbeiter seitens der Unternehmer bei Festsetzung der Arbeitsbedingungen zu erachten und in den Berufen erstrebenswerth, in welchen sowohl eine starke Organisation der Unternehmer, wie auch der Arbeiter vorhanden ist, welche eine Gewähr für Aufrechterhaltung und Durchführung des Vereinbarten bieten. Dauer und Umfang der jeweiligen Vereinbarungen lassen sich nicht schematisiren, sondern hängen von den Eigenarten des betreffenden Berufs ab." Zur Frage der Gewerbeaufsicht. " Jede Gewerbeinspektion, die wirksam sein will, ist durchaus auf die Arbeiterschaft bei der Kontrolle der Arbeiterschutzgesetze so1 " Cafrania, wie man sie später nannte, mit Leidenschaft Prozesse führte und stets ihr eigener Anwalt war. Dabei soll sie sich so Dabei soll sie sich so standalös benommen haben, daß der Prätor sofort ein Edikt gegen das Auftreten von Frauen vor Gericht erließ, weil sie sich entgegen ,, der ihrem Geschlecht zukommenden schamhaften Zurückhaltung" in anderer Leute Angelegenheiten gemengt und männliche Tugenden ausgeübt hätten. Die spätere Justinianische Gesetzgebung setzte dieser Verordnung die Krone auf, indem sie erklärte: 2 Frauen sind von allen Aemtern, bürgerlichen wie öffentlichen, ausgeschlossen, können daher weder Richter sein noch Verwaltungsbeamte, noch können sie flagen oder für andere als Beistände oder als Sachwalter vor Gericht auftreten." Die Begründung für dieses Verbot lautete: Es wird allgemein angenommen, daß Frauen und Sklaven öffentliche Aemter nicht auszufüllen vermögen." 3 Durch den Vellejanischen Senatsschluß wurden sie schließlich auch in privater Richtung völlig rechtlos, da sie für unfähig erklärt wurden, Bürgschaften irgend welcher Art zu übernehmen.4 " Das Bild der Frauenwelt Roms zu Beginn unserer Zeitrechnung ist das dunkelste, das die Sittengeschichte bis dahin aufzuweisen hatte. Kaum ein Lichtstrahl erhellte es, denn selbst die Dichter, die sonst die Frauen immer zu preiſen pflegen, überhäuften ihre Zeitgenossinnen mit Hohn und Spott, oder besangen nur die Dirnen unter ihnen, von denen keine die geistige Höhe griechischer Hetären erreicht hatte. Nur vereinzelt und beinahe schüchtern versuchten einige Schriftsteller der allgemeinen Meinung entgegenzutreten. So sprach sich Cicero nicht, wie man in Folge einer 1 Vgl. M. Ostrogorski, Die Frau im öffentlichen Recht, übersetzt von Franziska Steinitz. Leipzig 1897, S. 140. 2 Ostrogorski, a. a. D., S 141. 3 Vgl. Louis Frant, La femme- advocat. Paris 1898, S. 12. * Vgl. Paul Gide, a. a. D., S. 173 ff. 93 | wohl, als bei der Berichterstattung über die wirthschaftliche Lage der Arbeiterbevölkerung angewiesen; ohne diese Unterstüßung, welche am zweckmäßigsten durch die Arbeiterorganisation erfolgt, vermag die Gewerbeinspektion selbst im günstigsten Falle nur halbe Arbeit zu leisten. Nun wird es aber den deutschen Arbeitern und Arbeiterinnen außerordentlich erschwert, einen für beide Theile nützlichen Verkehr mit den deutschen Gewerbeinspektoren zu unterhalten. Die Hindernisse für diesen Verkehr bestehen, außer in der materiellen und moralischen Abhängigkeit des einzelnen Arbeiters vom Kapitalisten, in der den Arbeiterorganisationen feindlichen inneren deutschen Politik, in der buntscheckigen Regelung der deutschen Gewerbeaufsicht durch 26 verschiedene Bundesstaaten, in der wenig sachentsprechenden Vorbildung vieler Inspektoren, ferner in den gesellschaftlichen Vorurtheilen, der vielfachen Ueberlastung und dem häufigen Wechsel der unteren Aufsichtsbeamten im größten deutschen Bundesstaat, endlich in dem Fehlen der weiblichen Gewerbeinspektion in den meisten deutschen Staaten. Dennoch fordert der Kongreß alle Arbeiter und Arbeiterinnen auf, vor allem die organisirten, so regen Verkehr wie nur irgend möglich mit den Gewerbeinspektoren anzustreben und empfiehlt hierzu folgende Wege: 1. Bildung von Beschwerdekommissionen( mit besonderer Hinzuziehung weiblicher Vertrauenspersonen), wo solche noch nicht bestehen, im Anschluß an die Gewerkschaftskartelle und lebhafter persönlicher Verkehr der Vorsitzenden dieser Kommissionen mit den Aufsichtsbeamten, wobei im Interesse der Arbeitersache die mancherlei Eigenthümlichkeiten jener Beamten in den Kauf zu nehmen sind; 2. lebhafte Benutzung dieser Rommissionen durch die Arbeiter und Arbeiterinnen, welche bei Uebermittlung von Anzeigen und Beschwerden an diese Körperschaften weniger Maßregelungen zu befürchten haben, als bei direktem Verkehr mit dem Inspektor, welche aber auch bei der Besichtigung der Fabriken durch die Beamten selbst mehr Energie und Unerschrockenheit dadurch beweisen müssen, daß sie die Beamten an Ort und Stelle auf Mißstände aufmerksam machen; 3. regelmäßiger Verkehr der Zentralverbände, örtlichen Zahlstellen, Kartelle, Arbeitersekretariate und Krankenkassen mit den Inſpektoren nach württemberger Muster und namentlich regelmäßige Uebermittlung von Material über die Lebenslage der Arbeiter durch jene Organe an die Zentralstellen und örtlichen Beamten der Gewerbeinspektion für deren Jahresberichte über die wirthschaftlichen Verhältnisse der Arbeiterbevölkerung. Der Kongreß verhehlt sich allerdings nicht, daß eine einigermaßen befriedigende Verbindung der Arbeiter mit der Gewerbeinspektion mißverständlichen Auffassung des Tertes oft meint, für die Abschaffung der Vormundschaft der Frauen, sondern vielmehr dafür aus, daß jene Art Sittenpolizei, die über die Aufführung und den Lurus der Frauen in Griechenland zu wachen hatte, nicht in Rom eingeführt werde; statt ihrer sollte nur ein Zensor da sein, der die Männer lehre, ihre Weiber gehörig zu leiten"." Und Cornelius Nepos spricht in der Vorrede zu seinen Biographien seine Zustimmung zu nichts Anderem aus, als dazu, daß die Römerin im Gegensez zur Griechin an Gastmählern theilnehme, Besuche empfange und nicht wie jene im Frauenhaus eingesperrt sei. Wichtiger, als diese kurzen Bemerkungen, die nur deshalb erwähnenswerth sind, weil ihre Bedeutung leicht überschätzt und Cicero zuweilen als Vorkämpfer der Frauenemanzipation gefeiert wird, ist die Schrift Plutarchs über die Tugenden der Weiber. Er erzählt darin von einer ganzen Anzahl edler und heldenmüthiger Frauen und erklärt in der Einleitung, durch diese historische Beweisführung den Saß bewahrheiten zu wollen, daß die Tugend des Mannes und die des Weibes gleich sei. Aber auch er ist weit entfernt davon, den Schluß auf die Nothwendigkeit gleicher Rechte daraus zu ziehen. Weit mehr als diesen zweifelhaften„ Vorkämpfern" der Sache der Frauen ging einem anderen, geistig und moralisch höher stehen Tacitus die Noth seiner Zeit, den römischen Schriftsteller die unwürdige Stellung seiner weiblichen Landsleute zu Herzen, J. 1 Vgl. M. Tullius Cicero, Sechs Bücher vom Staat, übersetzt von Christ. F. Bähr. Berlin, Langenscheidtsche Buchhandlung. IV. Buch, S. 198 ff. 2 Vgl. Cornelius Nepos. Wortgetreue Uebersetzung von C. G. Rosse. Aschersleben 1880. Vorrede. 3 Vgl. Plutarchs Werke. 24. Bd.: Moralische Schriften, übersetzt von J. Christ. F. Bähr. Stuttgart 1830, S. 744-802. und die wirkliche Nutzbarmachung der staatlichen Aufsicht für die Arbeiterschaft erst möglich werden wird durch weitgehende Reformen der Gewerbeinspektion selbst, nämlich durch Ausdehnung derselben auf Handwerk, sowie Klein- und Hausindustrie, Handel, Transport und Verkehr, Zentralisirung in eine Reichsinspektion, Vermehrung der Beamten durch Gehilfen und Gehilfinnen aus Arbeiter und Angestelltenkreisen, sowie Ausstattung der Beamten mit Vollzugsrecht und voller Unabhängigkeit. Deswegen fordert der Kongreß alle Arbeiter und Arbeitervertreter auf, mit aller Energie dahin zu wirken, daß diese Reformen, durch welche die Gewerbeinspektion erst wirklich nutbringend für die Arbeiterschaft gestaltet wird, zur Durchführung gelangen. Aber auch so lange diese Reformen nicht erreicht sind, sollen Arbeiter und Arbeiterinnen unablässig in den oben angegebenen drei Richtungen thätig sein, damit Gesetzgebung und Verwaltung desto früher zu Verbesserungen gedrängt werden." Notizentheil. ( Don Tily Braun und Klara Betkin.) Weibliche Fabrikinspektoren. Ueber die Thätigkeit der hessischen Assistentinnen der Fabrikinspektion enthält der soeben erschienene Jahresbericht für 1898 interessante Mittheilungen, die unzweifelhaft bestätigen, daß die Beamtinnen sich gut bewährten. Der Fabrikinspektor für den Aufsichtsbezirk Mainz, Herr Baentsch, der tüchtigste Beamte der hessischen Gewerbeaufsicht, äußert sich betreffs der Thätigkeit der ihm beigegebenen Assistentin wie folgt: Hier kann berichtet werden, daß die Arbeitgeber im Allgemeinen bis jetzt eine entgegenkommende Stellung zur Assistentin eingenommen haben. Einige Arbeitgeber haben der Assistentin besondere Gelegenheit gegeben, mit Arbeiterinnen zu sprechen, indem sie beliebig von ihr bezeichnete Arbeiterinnen aus dem Arbeitsraum herausgerufen haben und dort ohne ihre Anwesenheit eine Aussprache herbeiführten. Andere haben die Assistentin direkt aufgefordert, mit ihren Arbeiterinnen im Arbeitsraum zu sprechen. Manche Arbeitgeber zeigten allerdings beim Erscheinen der Assistentin in ihrem Betriebe eine gewisse Unruhe und schien ihnen ein Ansprechen der Arbeiterinnen nicht angenehm zu sein. Daher mag es auch kommen, daß die Arbeiterinnen stets 94 und mit tieferem Ernst als sie suchte er dagegen anzufämpfen.| Er entwarf von dem Volke der Germanen ein schattenloses Bild und der Gedanke liegt nahe, er habe es hauptsächlich geschrieben, damit Rom an dieser schlichten Reinheit seine eigene Verworfenheit erkennen möge. Er glaubte an die Wirkung des guten Beispiels mehr als an die wohlgemeinten Predigten und zog dabei nicht in Betracht, daß gute Sitten sich nicht durch den guten Willen verpflanzen lassen, sondern von selbst aus dem gesunden Boden der Volksnatur hervorwachsen müssen. In allen Völkern, deren Entwicklungsstufe dem Urzustand am nächsten steht, die den schroffen Gegensatz von arm und reich, frei und unfrei noch nicht kennen, ist die Lage der Frauen eine verhältnißmäßig günstige, weil die für die ganze Familie nothwendig auszuführende Arbeit allein in ihren Händen ruht, weil die Bildung der beiden Geschlechter eine gleiche ist, und die uralte gött liche Verehrung der Mutterschaft ihren Glorienschein noch auf das Weib zurückwirft. Die germanische Frau erschien Tacitus in ihrer Keuschheit, ihrem Fleiß, ihrer Einfachheit als das gerade Widerspiel der sittenlosen, faulen, verschwenderischen Römerinnen. Mit dem Tode wurde der Ehebruch bestraft, mit Peitschenhieben vertrieb man die Dirne aus dem Heerbann;„ berführen und ver= führt werden nennt man nicht Zeitgeist, und mehr wirken dort gute Sitten als anderswo gute Gefeße". Die Mühseligkeiten mondelanger Wanderungen mit Kindern und Hausgeräth, die Schrecken der Fehden und Kriege theilten die Weiber mit den Männern. Das Klima ihrer Heimath und die Strapazen ihres Lebens hatten sie widerstandsfähiger und träftiger werden lassen als andere ihres Geschlechts. Troß alledem war die Germanin nicht der Typus der glücklichen, freien, gleichberechtigten Frau, wie 1 Vgl. Tacitus, Germania, übersetzt von M. Oberbreyer. Leipzig, S. 28. den Eindruck machten, als ob sie es nicht wagten, über ihre Verhältnisse etwas anzugeben. Wenn aus ihnen etwas herauszubekommen war, so schauten sie dabei ängstlich nach ihrem Arbeitgeber hin. Es wird deshalb noch eine Zeit vergehen, ehe die verschüchterte Arbeiterin Vertrauen faßt und die Beamtin selbst aufsucht." Die Assistentin des Bezirks Offenbach revidirte 89 Fabriken, in denen 2634 erwachsene und 420 jugendliche Arbeiterinnen beschäf= tigt waren. Ihre Amtsthätigkeit ist also im Ganzen 3054 Arbeiterinnen zu Gute gekommen. Die 89 Fabriken wurden von der Assistentin nur einmal besucht. Zu ihren auswärtigen Dienstgeschäften benöthigte die Beamtin acht ganze und zwei halbe Reisetage. Recht anerkennend und vorurtheilslos spricht sich der Fabrikinspektor des Bezirks Offenbach auf Grund der vorliegenden Erfahrungen über den Nutzen weiblicher Gewerbeaufsichtsbeamten aus und empfiehlt eine Erweiterung ihres Thätigkeitsbereichs. Er sagt: " ,, Ueber die Dienstführung von weiblichen Gewerbeaufsichtsbeamten waren zur Zeit des Dienstantritts der Assistentin Erfahrungen so gut wie nicht vorhanden. Was sich in dieser Beziehung bis zur Zeit der Berichterstattung feststellen ließ, ist, daß sich weibliche Beamte besser als männliche dazu eignen, die sittliche Stellung der Arbeiterinnen zu den Arbeitgebern und zu den mit den Arbeiterinnen zusammen beschäftigten Arbeitern, Aufsehern, Werkführern, Betriebsbeamten u. s. w. zu beobachten, die Ueberwachung der Bestimmungen der die weiblichen Arbeiter betreffenden Theile der Gewerbeordnung, namentlich aber die der Bestimmungen des § 137, Abs. 5 daselbst, welcher von der Beschäftigung der Wöchnerinnen handelt, zu übernehmen. Dann erscheint noch die Beobachtung der Lohn, Wohnungs- und Ernährungsverhältnisse der Arbeiterinnen, sowie der aus der Fabrikthätigkeit der weiblichen Familienmitglieder entspringenden häuslichen Verhältnisse durch weibliche Beamte geboten. Um aber diesen Zweck zu erreichen, wird es nun nicht genügen, der Assistentin vornehmlich diejenigen Betriebe, welche Arbeiterinnen in erheblicher Zahl beschäftigen, zuzutheilen; sondern alle gewerb lichen Anlagen, in welchen Arbeiterinnen im Betriebe beschäftigt werden, in denen also die Arbeiterinnen nicht nur zum Zurichten der fertigen Waaren für den Versandt oder zur Reinigung und Instandhaltung der Räume verwendet sind oder sonstige an die häusliche Thätigkeit der Frauen erinnernde Beschäftigungen haben, sollen von der Assistentin beaufsichtigt werden." Die vorstehenden Aeußerungen werden zusammen mit den in Bayern gemachten Erfahrungen über das Wirken der weiblichen sie einem Tacitus auf den ersten flüchtigen Blick erscheinen mochte. Auch sie war nur des Mannes willenloses Eigenthum; alle Arbeit, auch die des Feldes, lag allein in ihren Händen, während der Mann im Frieden auf der Bärenhaut lag. Sie mußte den Pflug führen und auf schweren Handmühlen das Getreide mahlen, sie mußte die Hütte aufrichten, backen, Meth brauen, spinnen und weben; sie blieb auch dann noch überlastet, als nach den großen Wanderungen auch die Männer Ackerbauer geworden waren, denn das Gebiet ihrer Thätigkeit umspannte, außer der häuslichen Wirthschaft, die Viehzucht, die Schafschur, die Flachsbereitung und nicht zum mindesten die aufmerksame Bedienung des Mannes." In der ganzen heidnischen Welt finden wir in Bezug auf die Stellung der Frau nur Gradunterschiede. In Folge ihrer Geschlechtsfunktionen und der nothwendig daraus folgenden Beschränkungen war sie dent Manne untergeordnet; Religion, Recht und Sitte heiligten und befestigten diesen Zustand. Die wirthschaftlichen Verhältnisse trieben sie noch nicht in den offenen Konkurrenzkampf mit dem Manne; selbst die Sklavin war nicht die Konkurrentin, sondern die Leidensgenossin des Sklaven, und es gab daher wohl Sklavenkriege, aber keine Frauenbewegungen. Erst mußte die Frauenfrage in ihrer ganzen Schärfe formulirt werden, ehe eine Bewegung sich ihre Lösung zum Ziel setzen konnte. Nur leise Spuren von ihr haben wir in Griechenland und Rom verfolgen können. Mit dem Zusammenbruch der antiken Gesellschaft und dem allmäligen Auftauchen neuer Lebens- und Arbeitsformen tritt sie immer deutlicher hervor, bis sie auf jenen Höhepunkt gelangt, von wo aus ihr Flammenzeichen überall sichtbar werden sollte. 1 Vgl. G. L. von Maurer, Geschichte der Frohnhöfe. Erlangen, 1862, Bd. I, S. 115, 135, 241 ff. Bd. II. S. 387 ff. Bd. III, S. 325. Gewerbeaufsichtsbeamten wesentlich dazu beitragen, daß Minister und reaktionäre Abgeordnete nicht mehr die„ ollen Kamellen" aufzutischen wagen, Frauen eigneten sich nicht für die Fabritinspektion und eine Nothwendigkeit für die Anstellung weiblicher Beamten sei nicht vorhanden. Es Ueber die Zuziehung von Assistentinnen zur Fabrikinspektion in Weimar hat der Weimarische Fabrifinspektor Herr von Nostiz, Major a. D., in seinem kürzlich erschienenen Bericht vom Jahre 1898 ein recht eigenthümliches Urtheil gefällt. Der Herr Inspektor sagt wörtlich:„ Bezüglich der Betheiligung weiblicher Assistenten bei der Fabrikeninspektion hat sich auch in diesem Jahre fein wesentliches Bedürfniß oder Nußen gezeigt, obgleich beide Damen in Folge ihres Alters, Berufes, ständiger Fühlung mit dem täglichen Erwerbsleben und ihren vielfachen Beziehungen zu den Arbeiterkreisen ganz außerordentlich geeignete, offen, frei und unparteiisch sehende, fühlende und urtheilende Persönlichkeiten sind. fehlen hierorts die Voraussetzungen, welche die Zuhilfenahme weiblicher Revisoren bedingen. Diese sind die nachtheilige Ausnutung, Unterdrückung und Vergewaltigung der körperlich schwächeren, abhängigen und unterdrückten Arbeiterinnen, oder der moralisch und gesundheitlich gefährdetere Zustand in den Fabriken, durch das Zusammensein mit Arbeitern in ungesunden Räumen bei die Körperkräfte übersteigender Arbeit, oder die Annahme, daß seitens der Arbeitgeber dieselben zu unsittlichen Handlungen gezwungen werden. Wenn auch nicht gesagt werden kann, daß von alledem das gerade Gegentheil der Wirklichkeit entspricht und vereinzelte derartige Momente nicht auch in Fabriken vorkommen können, so kann ich auf Grund meiner vieljährigen Erfahrungen, unterstützt durch das Urtheil meiner beiden Assistentinnen, welche nach zweijährigen genauen Beobachtungen meinen Ansichten beipflichten, behaupten, daß der Aufenthalt und die Arbeit in den Fabriken verhältnißmäßig günstig nach wirthschaftlicher, gesundheitlicher und sittlicher Beziehung wirken." Zur richtigen Würdigung dieses Urtheils, laut dessen in Weimar die Voraussetzungen für die Nothwendigkeit weiblicher Gewerbeaufsicht durchaus fehlen sollen, ist zu beachten, daß auf die Anregung des sozialdemokratischen Abgeordneten Baudert im Landtage zwei Damen versuchsweise dem Herrn v. Nostitz als Assistentinnen zugesellt worden sind, daß jedoch die Beamtinnen den Kreisen entstammen, die gewohnt sind, von oben auf die Arbeiter herabzusehen und denen das richtige Verständniß für die Bedürfnisse, Wünsche und berechtigten Forderungen der Arbeiterinnen fehlt. Nach dem Bericht des Herrn Fabrikinspektors allein zu urtheilen, sollte man meinen, daß im Goetheländchen die Arbeiterinnen der Fabriken die glück lichsten Geschöpfe der Welt sein müßten, die unter den vorzüglichsten Bedingungen thätig sind. Diese Annahme aber steht im schroffsten Widerspruch zu der Wirklichkeit. Ohne Mühe kann man Dutzende von Beweisen erbringen und wir werden in der Folge mit solchen aufwarten daß in Bezug auf Ausbeutung, Unterdrückung, Angriffe auf die weibliche Ehre 2c., die Zustände in Weimar denen anderen Ländern wie ein Ei dem anderen gleichen. Das alte Sprichwort: Wem Gott ein Amt giebt, dem giebt er auch Verstand! läßt sich beim besten Willen nicht auf alle Beamte anwenden, und trotz der„ vieljährigen Erfahrungen" bleibt manch Einer gegenüber seinen BerufsA. B. kollegen in der Praxis weit zurück. Die Anstellung weiblicher Gewerbeaufsichtsbeamten in Württemberg wurde kürzlich im Landtage warm befürwortet. Bekanntlich hat die Regierung im Etat die Anstellung einer Assistentin der Fabrikinspektion vorgesehen. Der Sozialdemokrat Kloß und die Zentrümler Rembold und Eckard quittirten anerkennend über diesen Fortschritt, betonten aber gleichzeitig, daß noch weitere weibliche Gewerbeaufsichtsbeamte angestellt werden müßten. Kloß trat außerdem noch dafür ein, daß Assistentinnen und Assistenten der Gewerbeaufsicht aus den Reihen der Arbeiterschaft genommen würden. Er sagte:„ Die Anstellung einer von Arbeitern und Arbeiterinnen verlangten Assistentin entspricht einem dringenden Bedürfniß. Es ist deshalb zu wünschen, daß nur im diesjährigen Bericht von einer Assistentin gesprochen wird. Es steht fest, daß eine Assistentin vollständig ungenügend ist, und daß weitere Beamtinnen folgen müssen. Weiter sollten bei Anstellung der Assistentinnen und Assistenten auch praktische Arbeiter berücksichtigt werden, dann erst könnten die Finessen so vieler Unternehmer aufgedeckt werden, die dem entgehen, der nicht selbst schon in Fabriken gearbeitet hat." Auch der Zentrümler Rembold erklärte, daß er die Anstellung einer Assistentin nur für einen Anfang halte und hoffe, daß schon im nächsten Jahre weitere weibliche Gewerbeaufsichtsbeamte ernannt würden. Den gleichen Standpunkt vertrat sein Fraktionsfollege Eckard. Diese vernünftige Haltung der schwäbischen Zentrümler steht im schroffen Gegensatz zu der Lauheit, Flauheit und Halbheit, mit welcher die sozialreform95 " lerischen Zentrümler im preußischen Landtage zur Frage der weib.. lichen Fabrikinspektoren Stellung genommen haben.( Siehe Nr. 7 der Gleichheit".) Sie sticht aber auch sehr vortheilhaft von dem Verhalten der schwäbischen Volkspartei ab. Die„ soziale Demokratie" nach dem Herzen der„ Frankfurter Zeitung" ließ sich bezeichnender Weise in der Debatte über die Gewerbeaufsicht von zwei Großfapitalisten vertreten: dem Kommerzienrath Hähnle und dem Möchtegern- Kommerzienrath Käs. Hähnle gab seiner Hoffnung Ausdruck, daß die Assistentin nicht als selbständige Beamtin gedacht sei, sondern unter die Inspektoren zu stehen komme. Diese Hoffnung ist sicherlich zum Theil der Ausdruck der spießbürgerlichen Rückständigkeit der süddeutschen Volkspartei in Sachen der Frauenfrage. Man vergegenwärtige sich, daß diese Partei sich noch nicht einmal ernsthaft mit der Frauenfrage beschäftigt hat, und daß sie der Forderung des Frauenwahlrechts mit der zopfbegnadeten Bornirtheit des Bierbantphilisters gegenübersteht. Zum anderen Theil aber war diese Hoffnung offenbar der Ausdruck der kapitalistischen Furcht, es könne in Folge der Thätigkeit einer vollberechtigten Inspektorin zu viel revidirt werden. Herr Hähnle erklärte nämlich, daß die im letzten Berichtsjahre stattgefundene Abnahme der Zahl der Revisionen„ kein Fehler" sei. Mit proßenhafter Unverfrorenheit legte Herr Käs für den kapitalistischen Standpunkt eine Lanze ein. Dieser unentwegte" Volksparteiler verwahrte sich entschieden gegen die Anstellung weiterer Inspektorinnen. Wenn man sich in die Rolle der Unternehmer versetze, so meinte er, werde man begreifen,„ daß hier endlich Halt geboten werden müsse". In anderen Ländern habe man mit Inspektorinnen schlechte Erfahrungen gemacht, und auch in Württemberg sei deshalb Vorsicht sehr am Plazze. Herr Haußmann, einer der vornehmsten Führer der süddeutschen Volkspartei, zollte durch ein ,, Sehr richtig" sowohl der kapitalistischen Interessenvertretung seinen Beifall, wie der durchaus unrichtigen Behauptung von dem Nichtbewährthaben der Fabrikinspektorinnen. Er bewies damit nicht nur die alte Thatsache, daß einem waschechten Volksparteiler grobe Verständnißlosigkeit für die Arbeiterbedürfnisse und feine Verständnißinnigkeit für die Kapitalisteninteressen wohl ansteht, sondern daß ihn außerdem betreffs Beherrschung des einschlägigen Materials die profunde Unwissenheit des ersten besten preußischen Reformministers" zieren kann. Uebrigens zeigten auch noch andere Punkte der Verhandlungen über die Gewerbeaufsicht klärlich, daß die Arbeiterfreundlichkeit und der Reformeifer der Volksparteiler ganz ordinäre Talmiwaare ist, mit der während der Wahlkämpfe hausirt wird. Während der Sozialdemokrat Kloß und die Zentrümler Rembold und Eckard entschieden die Ausdehnung der Gewerbeaufsicht auf die Hausindustrie und das Kleinhandwerk forderten, verwahrten sich sämmtliche volksparteiliche Redner energisch gegen die betreffenden Reformen. Sie erwiesen sich damit als rückständiger und kapitalistenfrommer wie die Regierung. Minister v. Pischek erklärte, daß die von Kloß, Rembold und Eckard vorgetragenen Wünsche geprüft werden sollten. Zur Frage der weiblichen Gewerbeaufsichtsbeamten führte er aus, daß die Assistentin direkt unter dem Präsidenten der Zentralstelle für Handel und Gewerbe stehen werde. Die Erfahrungen, welche man bisher mit dem Wirken der weiblichen Vertrauenspersonen gemacht habe( 13 davon sind von den Gewerkschaften aufgestellt), seien be= friedigende. Die Regierung beginne mit der Anstellung einer Beamtin, weil es sich zunächst um einen Versuch handle. Wenn der Versuch gut ausfällt, so wird die Regierung weitere weibliche Gewerbeaufsichtsbeamte anstellen. Als Assistentin denke die Regierung die Direktrice eines größeren gewerblichen Betriebs anzustellen, denn die Beamtin müsse nicht nur das Vertrauen der Arbeiterinnen für sich haben, sie dürfe auch das Mißtrauen der Arbeitgeber nicht gegen sich haben. Anstellung einer Assistentin der Fabrikinspektion in Holland. Endlich ist die Anstellung einer Assistentin der Gewerbeaufsicht erfolgt. Obgleich im vergangenen Winter in Amsterdam ein Kursus zur Ausbildung von Fabritinspektorinnen veranstaltet worden war. und drei der Theilnehmerinnen dem Ausschreiben der Regierung zufolge sich um die Stellung bewarben, hat keine Prüfung der Bewerberinnen stattgefunden. Die Regierung hat vielmehr ohne Weiteres eine der sechzehn Kandidatinnen ernannt, und zwar ein Fräulein Naysink, Apothekerin in Zutfen. Nur Wenigen will einleuchten, daß eine Apothekerin als Gewerbeinspektorin besonders geeignet sein, besonderes Verständniß für die Bedürfnisse der Arbeiterinnen besitzen soll. Mit Pillen und Salben wird diesen kaum bei ihren Beschwerden gegen ihre Arbeitgeber geholfen werden. Die getroffene Wahl fennzeichnet vortrefflich die Sozialpolitik des liberalen ,,, auch- arbeiterfreundlichen" Ministeriums! Es hat zur Anstellung einer Frau bei der Gewerbeaufsicht schreiten müssen, weil von Seiten der Sozialreformer zu sehr darauf gedrängt wurde und es schließlich gute Miene zum bösen Spiel machen mußte. Nun aber soll die Sache so harmlos wie nur möglich gestaltet werden. Deshalb wurde mit der Gewerbeaufsicht eine Frau betraut, welche gewiß wissenschaftliche Kenntnisse besitzt, aber von der Niemand je gehört hat, daß sie sich um die Verhältnisse der Arbeiterinnen fümmerte und auf dem Gebiete des industriellen Lebens Bescheid weiß. Wie die Regierung sich die Thätigkeit der neuen Beamtin denkt, läßt sich noch nicht sagen. Man weiß nicht, ob sie selbständig Inspektionen vornehmen wird, oder ob sie den zuständigen Inspektor auf seinen Besuchen in den Fabriken und Werkstätten begleiten soll. Möglich ist auch, daß man die Assistentin vorläufig nur auf dem Bureau eines der sechs holländischen Fabrikinspektoren arbeiten läßt, bis sie genügend über ihre Amtspflichten unterrichtet ist. Sehr gleichgiltig stehen die Arbeiter der Ernennung der ersten Assistentin gegenüber. Ihre Gleichgiltigkeit ist erklärlich, wenn man weiß, wie fümmerlich es in Holland noch mit der Thätigkeit der Gewerbeinspektoren und mit der Durchführung der Arbeiterschutzgesetzgebung steht. X. Y. Z. Amsterdam. Sozialistische Frauenbewegung im Auslande. Der Verband der holländischen Näherinnen entfaltet eine sehr rührige Agitation. Von Amsterdam aus hat er eine Reihe von Zweigvereinen im Lande gegründet, so u. A. in Rotterdam, Arnheim, Haarlem, Dordrecht und im Haag. Die Wahl einer Arbeiterin zum Mitglied einer holländischen Arbeiterkammer ist ein wichtiger Fortschritt, den die holländische Arbeiterinnenbewegung zu verzeichnen hat. Frau R. Vos, die Präsidentin des„ Näherinnen- Verbandes", wurde in die Arbeitskammer von Amsterdam, Abtheilung Konfektions- und Wäschebetriebe, gewählt. Erst die Stichwahl entschied über den Eintritt der Frau Vos in die Arbeiterfammer. Der erste Wahlgang ergab kein endgiltiges Resultat, weil sehr viele der organisirten Näherinnen noch nicht 25 Jahre alt und in der Folge noch nicht wahlberechtigt sind. Die Wäscherinnen und Büglerinnen, welche der Arbeiterschaft der Konfektionsbetriebe zugezählt sind, besitzen zwar in der Mehrzahl das erforderliche Alter, um wählen zu können, sind aber sehr schlecht organisirt und halten sich deshalb meist den Wahlen fern. In der Folge dieser Verhältnisse hängt die Wahl der Kandidaten zur Arbeiterkammer von den Arbeitern ab, ihre Haltung hat denn auch für die Wahl der Frau Vos den Ausschlag gegeben. Diese stand mit zehn anderen Kandidaten zur Stichwahl und siegte mit der zweithöchsten Stimmenzahl, nämlich mit 197 Stimmen; die höchste Stimmenzahl, die sich auf einen Kandidaten vereinigte, betrug 198. X. Y. Z. Amsterdam. Frauenstimmrecht. Das Frauenwahlrecht zu den Gemeinderathswahlen in Niederösterreich ist durch die neuerliche Reform der Gemeindeord: nung statt erweitert geschmälert worden. In den niederösterreichischen Gemeinden mit Ausnahme von Wien, Wiener Neustadt und Waidhofen an der Ybbs besitzen die Frauen das Kommunalwahlrecht, das sie persönlich oder durch Bevollmächtigte ausüben können. Allerdings steht nicht allen Frauen das Wahlrecht zu, sondern nur den ,, eigenberechtigten", steuerzahlenden( siehe Nr. 7 der„ Gleichheit"). Statt nun das Gemeindewahlrecht auf alle Gemeindeangehörigen ohne Unterschied des Geschlechts auszudehnen, beseitigte der Entwurf das Frauenwahlrecht vollständig. Die Befürworter des Entwurfs zogen als Vorwand dafür an, daß gerade mit den Vollmachten, mittels welcher die Frauen ihr Wahlrecht durch Dritte ausüben ließen, der schwerste Mißbrauch getrieben worden sei. Des Weiteren tummelten sie den alten, abgetriebenen Klepper der Behauptung, daß auf poli: tischem Gebiete zwischen den Rechten der Geschlechter ein Unterschied bestehen müsse, weil die Frau ins Haus und nicht in das öffentliche Leben gehöre. Für das Wahlrecht traten die Abgeordneten Philippowich, Ofner, Kronawetter und Kopp ein. Philippovich forderte das Wahlrecht für alle Personen, die seit mindestens einem Jahre eine direkte Steuer oder Gemeindeumlage zahlen. Kopp befürwortete, daß in dem vierten Wahlkörper, durch den der heuchlerische Schein eines allgemeinen Wahlrechts erweckt werden soll, das Wahlrecht nicht an die fünfjährige Entrichtung der Personaleinkommensteuer gebunden und auf das männliche Geschlecht beschränkt sein sollte. Er bezeichnete die betreffenden Bestimmungen des Entwurfs als eine „ Verhöhnung des allgemeinen Stimmrechts". Sein Antrag forderte im vierten Wahlkörper das Wahlrecht für jede Person, die mindestens ein Jahr in der Gemeinde wohnt. Der Ausschluß der Frauen vom Wahlrecht in dem vierten Wahlkörper, so führte er sehr treffend aus, sei am wenigsten gerechtfertigt, da bei der Arbeiterschaft Mann und Weib zumeist gleichgestellt sind und beide verdienen müssen. Kronawetter betonte, daß die Frauen eine Petition eingereicht hätten, in 96 der sie sich beschwerten, daß ihnen Rechte genommen werden sollen, die sie bisher besaßen. Es sei auffällig, daß man in der jetzigen Zeit, durch die ein demokratischer Zug geht, erworbene Rechte streicht, Diese Gründe fanden jedoch bei der reaktionären, antisemitischen Majorität kein Gehör. Sie verbesserte nur den Entwurf ein wenig zu Gunsten der besitzenden, unverheiratheten Frauen, denen sie das Wahlrecht in den drei ersten Wahlkörpern zuerkannte. Die neue niederösterreichische Gemeindeordnung ist eine schmachvolle Un geheuerlichkeit zur Bevorrechtung der Besitzenden und zur Entrechtung der Proletarier. Betreffs der Rechte des weiblichen Geschlechts ist sie aber der Ausdruck einer skandalösen Unlogik. In den drei ersten Wahlkörpern besitzen die Frauen das Wahlrecht, wenn sie unverheirathet sind, sind sie verheirathet, so sind sie nicht wahlberechtigt, auch wenn sie ein selbständiges Gewerbe betreiben. In dem vierten Wahlkörper besigen aber nicht einmal die unverheiratheten Frauen das Wahlrecht, weil sie Besitzlose sind. Die vollständige Rechtlosigkeit der proletarischen Frauen ist eine um so schreiendere Ungerechtigkeit, als die österreichischen Arbeiterinnen eine größere politische Reife bethätigen als die Frauen aller anderen Bevölkerungsschichten. Frauenbewegung. Das Elend der Bühnenkünstlerinnen. Einen bemerkens: werthen Vortrag über: Die Bühnenkünstlerin in ihrem Verhältniß zur modernen Frauenbewegung hielt in Dresden die Hofschauspielerin Fräulein Nina Mardon. Auch im Bühnenlebenso führte sie aus werde wie gegenüber der Lohnarbeiterschaft nach dem Grundsatz verfahren, daß der weibliche Arbeiter schlechter bezahlt werden fönne als der männliche. Die Anfangsgage bei einer Schauspielerin betrage 90 bis 150 Mt. Dieser Betrag reiche bei Weitem nicht zur Beschaffung der Kostüme. Selbst die Gage bedeutender Künstlerinnen reiche im Durchschnitt nicht zur Beschaffung der Toiletten. Es müßte dafür nicht selten in einer Woche so viel ausgegeben werden, als in einem halben Jahre verdient werde.(!) Die Beseitigung des sogenannten Kostümparagraphen der Vereinsbühnen( zu denen nur bessere Theater zählen) sei dringend nothwendig. Dieser Paragraph verpflichte die weiblichen Bühnenmitglieder, die Kostüme auf eigene Kosten anzuschaffen, während den männlichen die historischen vom Theater geliefert werden. Eine Schauspielerin aber, die den Toilettenluxus nicht mitmachen könne, fäme trotz ihres Könnens nie vorwärts.(!) Die Konsequenzen dieses Kostümparagraphen bedeuten eine Sanktionirung des Dirnenthums. Eine Schauspielerin habe auf den Hinweis, daß ihre Gage nicht zur Beschaffung der Toiletten ausreiche, vom Direktor die Antwort bekommen:„ Ja, liebes Kind, wir haben doch zwei Kavallerieregimenter in der Stadt."(!) Ebenfalls verwerflich sei der sogenannte Heirathsparagraph, der ganz tlar sage, daß sobald eine Künstlerin eine ehrbare Frau geworden, sie nicht mehr für eine bessere Bühne tauge. In der sich an die interessanten Ausführungen anschließenden Diskussion forderte die befannte Frauenrechtlerin Frau Stritt zur Organisation der Schau spielerinnen auf. Die von Fräulein Mardon angeführten Thatsachen seien all den findlichen Gemüthern zur Beachtung empfohlen, die mit Frau Bieber- Böhm und den Befürwortern der lex Heinze glauben, durch Gesetzesparagraphen die Unsittlichkeit aus der Welt schaffen zu können. Hebung der materiellen Lage ist auch für die Bühnenfünstlerinnen das wirksamste Mittel, das sittliche Elend zu bekämpfen. * Zwei Frauenkongresse waren ursprünglich für die Pariser Weltausstellung 1900 in Aussicht genommen, da die gemäßigte und die radikale Richtung der französischen Frauenbewegung sich nicht vereinigen wollten. Den offiziellen Leitern der Kongresse ist es jetzt gelungen, eine Einigung herbeizuführen. Verschiedene Arbeiterorganisationen, so die Vereinigten Tabakarbeiter und Arbeiterinnen, haben bereits beschlossen, Delegirte zum Frauenkongreß zu entsenden. Eine Frau als Direktor einer großen industriellen Gesellschaft. In Petersburg wurde eine Dame zum Direktor einer großen industriellen Gesellschaft ernannt. Es ist das erste Mal, daß in Rußland eine Frau den Posten bekleidet. Quittung. Für den Agitationsfonds der Genossinnen gingen bei der Unterzeichneten ein: 10 Mt. 61 Pf. von den Chemnizer Genossinnen; 31 Mt. 50 Pf. gesammelt in Stuttgart unter den Delegirten der Offenbacher Frauen- und Mädchen- Krankenkasse durch Genoſſin Luz; 6 Mt. von Genosse Julius durch Genossin Zetkin. Summa 48 Mt. 11 Pf. Dankend quittirt Frau M. Wengels Vertrauensperson. Berlin 0, Fruchtstraße 30, Quergeb. 2 Tr. Berantwortlich für die Redaktion: Fr. Klara Zetkin( Eißner) in Stuttgart. Drud und Verlag von J. H. W. Diez Nachf.( G. m. b. H.) in Stuttgart.