Nr. 20. Die Gleichheit. 9. Jahrgang. Beitschrift für die Intereffen der Arbeiterinnen. Die„ Gleichheit" erscheint alle 14 Tage einmal. Preis der Nummer 10 Pfennig, durch die Post( eingetragen unter Nr. 3033) vierteljährlich ohne Bestellgeld 55 Pf.; unter Kreuzband 85 Pf. Jahres- Abonnement Mt. 2.60. Stuttgart Mittwoch, den 27. September 1899. Zuschriften an die Redaktion der" Gleichheit" sind zu richten an Frau Klara Zetkin( Eißner), Stuttgart, BlumenStraße 34, III. Die Expedition befindet sich in Stuttgart, Furthbach- Straße 12. Nachdruck ganzer Artikel nur mit Quellenangabe gestattet. Inhalts- Verzeichniß. Zum Parteitag in Hannover. Die Ethik des Kampfes. Von Lily Braun. Frauenarbeit in der Montanindustrie. I. Von H.- Aus der Bewegung. Notizentheil von Lily Braun und Klara Zetkin: Frauenarbeit auf dem GewerkGebiete der Industrie, des Handels und Verkehrswesens. schaftliche Arbeiterinnenorganisation. Dienstbotenfrage. Frauen stimmrecht.Sozialistische Frauenbewegung im Auslande. Frauenbewegung. Zur Beachtung. Alle für die Redaktion der ,, Gleichheit" bestimmten Sendungen sind von jetzt an zu adressiren: Blumenstraße 34 III, Stuttgart. Bum Parteitag in Hannover. Kein Parteitag der Sozialdemokratie seit dem zu Erfurt kann sich an Bedeutung mit der bevorstehenden Tagung in Hannover messen. So wichtig für die äußere Erstarkung und innere Entwicklung der sozialdemokratischen Partei die Berathungen und Entscheidungen mehr als eines Kongresses gewesen sind, wir nennen als Beispiel nur die Stellungnahme zum Staatssozialismus in Berlin, zur Agrarfrage in Breslau, so werden sie an Bedeutsamkeit doch von der Aufgabe des diesjährigen Parteitags übertroffen. Denn hier handelt es sich nicht nur um die Erörterung und Entscheidung über eine einzelne Frage, sondern um die Prüfung der wesentlichsten Grundsäße selbst, zu denen sich die Sozialdemokratie bekennt, und die für ihren Charakter und ihre Thätigkeit ausschlaggebend sind. Die gleiche Aufgabe hatte die Sozialdemokratie in Erfurt zu lösen; in den Auseinandersetzungen mit den„ Unabhängigen" und mit Vollmar galt es, die Grundsäße und die Taktik der Partei nach links und nach rechts hin festzulegen. Heute liegen die Dinge so, daß die Sozialdemokratie nur noch nach rechts hin ihren grundfäßlichen Charakter und ihre taktische Haltung abzugrenzen hat. In einer lebenskräftigen Partei, wie sie es ist, die arbeitend kämpft und kämpfend arbeitet, und die durch ihre Eristenzbedingungen gezwungen ist, Seftirerei und Unfruchtbarkeit scharf von sich zu weisen, mußte die Praxis mit der Bewegung der„ Unabhängigen" schnell und gründlich aufräumen. Die nämlichen Umstände aber, welche nach links hin die Klärung begünstigten und beschleunigten, müssen sie nach rechts hin erschweren. Die Tagesarbeiten, welche die Sozialdemokratie bewältigen muß, und die in Deutschland in Folge der Schwäche und des Verraths des bürgerlichen Liberalismus besonders zahlreich und verwickelt sind, führen in Situationen, wo für einzelne Personen und bestimmte Schichten der Opportunismus nahe liegt, der kurzsichtig um des Augenblickserfolgs willen den proletarisch- revolutionären Charakter der Partei abschwächen möchte, gewillt ist, das„ politische Geschäft" an Stelle des proletarischen Klassenkampfs zu setzen, der Staatsmännelei von Führern mehr Bedeutung beizulegen, als der politischen Aktion der Massen, das sozialistische Endziel des proletarischen Klassenkampfs durch die überschäßte Reform in den Hintergrund zu drängen. Weil die Entwicklung der sozialdemokratischen Partei sich nicht im luftleeren Raum von Abstraktionen vollzieht, sondern in einer Welt thatsächlicher Verhältnisse und Verknüpfungen, so haben deshalb opportunistische Strömungen den Werdegang unserer Partei begleitet und werden auch fürderhin im Parteileben zu Tage treten. Aber nichts ist irriger, als aus dieser Thatsache die Berechtigung, ja Nothwendigkeit abzuleiten, den possibilistischen Tendenzen gegenüber die Hände in den Schooß zu legen und als" Fanatiker des Dogmenglaubens" auf die allmächtig waltende geschichtliche Entwicklung zu bauen, die Irrungen und Wirrungen ungeachtet den Kampf des Proletariats auf der richtigen Linie vorwärts treiben müsse. Irrungen und Wirrungen gehen auf Kosten der Einheitlichfeit und Kraft des proletarischen Befreiungsringens vor sich. Die Auseinandersetzungen in Hannover über die Grundanschauungen und die taktische Haltung der Sozialdemokratie, wie sie Punkt 6 und 7 der Tagesordnung vorsieht, sind zur unabweisbaren Nothwendigkeit geworden. Bernsteins Buch ist zwar der Ausgangspunkt der betreffenden Debatten und wird vielfach in deren Mittelpunkt stehen, läge aber nichts weiter vor, als dieses Buch und die es erklärenden Artikel: die Sozialdemokratie brauchte wahrlich nicht zu den Angriffen auf ihre Grundsäße und ihre Taktik Stellung zu nehmen. Was die Stellungnahme dringlich macht, ist vielmehr der Umstand, daß Bernstein der Theoretiker einer kleinen, aber einflußreichen Gruppe in der Partei ist. Innerhalb der sozialdemokratischen Bewegung sind Erscheinungen aufgetaucht, zu denen die Partei Stellung nehmen muß, dafern sie mit ihrem proletarisch- revolutionären Charakter ihre alte Einheitlichkeit und Geschlossenheit bewahren will. In Sachen des Militarismus, des Schuzzolls, der Kolonialpolitik, der sozialen Reform 2c. Haben Schippel, Auer, Heine, Vollmar und noch Andere einer Auffassung das Wort geredet, in der sich ein schrittweises Verlassen des grundsätzlichen Bodens ankündigt, auf dem die Sozialdemokratie seither gestanden ist. In Hamburg befürworteten Schippel und Auer die Bewilligung von Kanonen im Namen der nationalen Interessen"; Heine empfahl in seiner vielumstrittenen Wahlrede das Tauschgeschäft„ Kanonen für Volksrechte"; in seiner Artikelserie gegen die Miliz zog Schippel die letzte Konsequenz der begonnenen Mauserung, indem er an Stelle des grundsätzlichen Kampfes gegen den Militarismus die lenden= lahme fleinbürgerliche Bekrittelung von dessen Auswüchsen sezte. " Das Lebensinteresse der Partei heischt um so gebieterischer eine gründliche Abrechnung mit dem Opportunismus, als dieser heute nicht mehr wie in Erfurt von dem einzigen Vollmar ge= predigt wird, vielmehr von einer ganzen Reihe von Genossen, die 1891 die schärfsten Angriffe gegen die von Vollmar angepriesene Taktik der offenen Hand für den guten Willen" richteten. Erklärlich genug. Die überreiche Fülle der reformlerischen Tagesarbeiten, welche die Sozialdemokratie leisten muß, trübt bei Manchem den Blick für die großen geschichtlichen Entwicklungslinien, läßt das revolutionäre sozialistische Endziel im Nebel der Zukunft verschwinden und verleiht dafür den zu erringenden oder errungenen Reförmchen übermächtige Dimensionen. Dazu noch eins: als einzige ernste Oppositionspartei in Deutschland, welche den Kampf gegen die Reaktion und für den Fortschritt, für freie Entwicklung auf allen Gebieten führt, muß die Sozialdemokratie zahlreiche Elemente aus dem Bürgerthum anziehen, die ihre alte bürgerliche Auffassung nur sehr schwer oder auch nie völlig loswerden, und denen deshalb die milde Reformsabbelei eines opportunistischen Sozialismus sympathischer sein muß, als der revolutionäre Sozialismus, der auf dem Boden des Klassenkampfes steht. Da das Gebiet der positiven Arbeiten der Sozialdemokratie sich stetig erweitert, da der Zuzug bürgerlicher Elemente ein um so stärkerer werden muß, je mehr die bürgerlichen liberalen Parteien der Zersetzung anheimfallen: wird es eine immer wichtigere Aufgabe der Partei, den auftauchenden opportunistischen Strömungen nachdrücklich entgegenzuwirken, sie in das Bett des revolutionären So.ialismus zu lenken, statt diesen in das Flachland einer oppoitunistischen grundsatzlosen Erfolgspolitik„von Fall zu Fall" übertreten zu lassen. Die Spuren schrecken. Die Geschichte sämmtlicher bürgerlichen Parteien ist ein einziger Beweis dafür, wohin die Preisgabe eines festen, grundsätzlichen Programms und einer diesem Programm entsprechenden Taktik führt. Aber nicht allein die wachsende Ausdehnung der opportunistischen Tendenzen fordert die Stellungnahme der Partei heraus. Vielmehr auch und nicht zum wenigsten der Umstand, daß die hervorragendsten Wortführer des Opportunismus einflußreiche Partei- stellungen bekleiden, als Gemeinderäthe, Reichstags- und Landtagsabgeordnete, Redakteure rc. verhältnißmäßig leicht auf breite Kreise der proletarischen Massen zu wirken vermögen und durch ihre Haltung deren Klasseninstinkt trüben können, statt ihn zum klaren Klassenbewußtsein und zum energischen Klassenwillen zu erziehen. Allerdings wird von opportunistischer Seite behauptet, daß ein Gegensatz zwischen einem Rechts und Links in der Partei nicht vorhanden sei. Nach den Ausführungen der Genossen Gradnaner, Heine und Fischer hat Bernstein, haben die ihm Beipflichtenden auch nicht ein Titelchen der sozialdemokratischen Grundsätze preisgegeben, stehen sie unentwegt auf dem prinzipiellen Boden, auf dem die Masse der Genossen steht. Nur die Unfähigen oder Böswilligen des„starren marxistischen Dogmenglaubens" mißverstehen schnöde die Aermsten und mißdeuten, was diese„gedacht" und„gemeint". Hierauf ist zu erwidern, daß es nicht die Aufgabe der Sozialdemokratie ist, Herz und Nieren der opportunistischen Führer auf gute Absichten zu prüfen, die in Frage zu stellen Niemand einfällt. Wohl aber gilt es, die für den proletarischen Befreiungskampf schädlichen Folgen aufzuzeigen, die trotz alles guten Meinens und Wollens aus einer Mauserung des grundsätzlichen Charakters der Sozialdemokratie hervorgehen müßten. Wenn betont wird, daß keine Gegensätze, nur„Mißverständnisse" vorliegen, so hören wir das alte Lied, das Vollmar in der Rolle der verkannten Unschuld vom Lande bereits in Erfurt anstimmte, das Schippel behufs einer Möchte-gern-Rechtfertigung seines Jsegrims-Artikel erschallen ließ. Es ist eine Variation der Auerschen Weise, daß es in der Partei nicht grundsätzliche Gegensätze gebe, sondern nur Verschiedenheit des Temperaments und der Sprache. Daß der Opportunismus vor jeder ernsten grundsätzlichen Auseinandersetzung hinter das Dickicht des„Mißverstanden-worden-seinS" flüchtet, ist eines seiner charakteristischen Merkmale. Ohne die hierfür maßgebenden Gründe „mißverstehen" und„mißdeuten" zu wollen, scheint es doch, daß er die Maxime für ersprießlich hält:„im Dunkeln ist gut munkeln". Anhänger des Opportunismus bezeichnen übrigens die verlangte unzweideutige Stellungnahme des Parteitags nicht blos als überflüssig, sie weisen sie vielmehr im Namen der„Freiheit der Kritik und der Wissenschaft" als eine Schädigung der Partei zurück. Gewiß, für keine Partei ist die freicste Kritik ein gleiches Lebens- bedürfniß, wie für die Sozialdemokratie. Sicher, daß keine Partei so wie sie von der Achtung vor der Wissenschaft durchdrungen ist, von dem Bestreben beseelt wird, ihr Sein und Thun mit den Ergebnissen der Forschung in Einklang zu bringen. Die Sozialdemokratie wohnt nicht in dem Wölkenkuckucksheim schöner Ideologien und philosophischer Spekulationen, sie wurzelt in dem festen Grund der thatsächlichen, lebendigen Wirklichkeit und kann sich nur gesund fortentwickeln, so lange sie sich durch stete kritische Nachprüfung ihres Besitzstandes an Wissen und Erkenntniß in innigster Fühlung mit dieser Wirklichkeit hält und sie zu beherrschen vermag. Wenn sie die Ergebnisse der Kritik und Forschung der tutti guauti Opportunisten zurückweist, so keinesfalls, weil sie jede Kritik als ein Attentat, jede Forschung als ein Verbrechen Wider ihre Grundsätze bewerthet. Vielmehr lediglich deswegen, weil die Resultate dieser Kritik und Forschung wohl bestechend schillern, jedoch bei tieferer Prüfung sich als unstichhaltig erweisen. Wäre dem nicht so, die ureigensten Lebensinteressen würden die Sozialdemokratie zwingen, sich zur opportunistischen Heilsbotschaft zu bekehren, allen Schriften von Marx und Engels ungeachtet; ja wenn die Begründer des wissenschaftlichen Sozialismus noch lebten, sie würden die ersten sein, Theorien zu zertrümmern, die sie auf irrthümlichen Voraussetzungen aufgebaut. Was die Opportunisten jedoch unter dem Schlagwort„Freiheit der Kritik und Wissenschaft" begehren, ist die Kritiklosigkeit gegenüber dem Evangelium von der alleinseligmachenden„praktischen Politik", ist die unbesehene Annahme der angepriesenen neuen Taktik. Kritik an dem„alten marxistischen Dogma", welch' erhabenes, verdienstvolles Werk! Kriiik an den Ergebnissen der Bernsteinschen„freien Forschung", welch' Scheue! und Greuel! Nur der„pfäffische Unfehlbarkeitsdünkel" eingefleischter „Marxgläubigen" kann sich seiner schuldig machen. Eine solche Kritik deckt ja den thatsächlich vorhandenen schroffen Gegensatz auf, in welchen sich der Opportunismus zu den Prinzipien der Sozialdemokratie, zu ihrem innersten Wesen stellt. Denn nicht darin beruht dieser Gegensatz, daß ,die Opportunisten vor Allem Befürworter der praktischen Reformarbeit sind, während die revolutionären„Dogmenfanatiker" alles Heil von einer sozialen Katastrophe erwarten und im Köhlerglauben an deren Allmacht jede Reform von sich weisen. Der Gegensatz besteht vielmehr in der grundsätzlich verschiedenen Bewerthung der Reformarbeit. Die Auffassung der opportunistischen Rechten läßt die Reformarbeit zum Selbstzweck werden, denn jedes Reförmlein bedeutet für sie ein Stückchen verwirklichter Sozialismus. Für die revolutionäre Linke ist die Reformarbeit nur Mittel zum Zweck, nur die unerläßliche Vorbedingung dafür, daß das Proletariat auf jene Stufe des Wissens, Wollens und Könnens gehoben wird, die ihm ermöglicht, die politische Macht zu erobern und mittels ihrer die kapitalistische durch die sozialistische Gesellschaft zu ersetzen. Wir erinnern an die Thatsache, daß der-j-stl-revolutionäre Parvus nicht die soziale Revolution proklamirt wissen wollte, sondern einen energischen Kampf forderte für die Einführung des Achtstundentags, die Aufhebung der Getreidezölle zc. Aufgabe des Parteitags zu Hannover ist es, die Bestrebungen zur Vertuschung und lleberkleisterung der vorhandenen Gegensätze abzuwehren, diese Gegensätze vielmehr scharf in Erscheinung treten zu lassen und in reinlicher Scheidung die Grenzlinie zivischen dem Opportunismus und dem grundsätzlichen Charakter der Sozialdemokratie zu ziehen. Es gehört eine starke Dosis von Kindlichkeit dazu, wenn einzelne Persönlichkeiten sich diese reinliche Scheidung nicht anders vorstellen können, als in Form eines„Ketzergerichts" mit obligatem Bannfluch gegen Personen. Es handelt sich um eine reinliche Scheidung der grundsätzlichen Auffassungen, die einander entgegenstehen, nicht aber um den Ausschluß„Ungläubiger" und die Kanonisirung(Heiligsprechung)„Rechtgläubiger". Hat die Vertretung der Gesammlpartei in einer Resolution festgelegt, welche Grundsätze für das Sein und Thun der Sozialdemokratie ausschlaggebend sind, so ist es Sache jeder einzelnen opportunistelnden Person, mit ihrem Gewissen auszumachen, ob sie der Partei angehören könne oder nicht. Allerdings genügt es zu diesem Behuf nicht, daß die Resolution erklärt, was die Sozialdemokratie nicht will, sie muß vielmehr klipp und klar sagen, daß diese nach wie vor auf dem Boden des Klassenkampfes steht, an ihrem proletarischrevolutionären Charakter, an ihrer proletarisch�revolutionären Taktik festhält und die Eroberung der politischen Macht erstrebt als Vorbedingung für die Verwirklichung des sozialistischen Endziels. Wenn die Vertretung der deutschen Sozialdemokratie in Fühlung mit den proletarischen Massen, in llebereinstimmung mit deren Auffassung beräth und beschließt, so ist für uns kein Zweifel, wie die Stellungnahme des Parteitags ausfallen muß. In fester Geschlossenheit wird die Masse der Genossen zusammenstehen als die alte zielklare, siegesgewisse revolutionäre Sozialdemokratie. Die Ethik des Kampfes. Ueber die proletarische und bürgerliche Frauenbewegung hat Dr. Fr. Wilh. Förster, der Sekretär des internationalen ethischen Bundes, im Zentralblatt des Bundes deutscher Frauenvereine einen längeren Artikel veröffentlicht, der sich mit der Frage beschäftigt, ob der Gegensatz zwischen beiden ein sittlich berechtigter, und ob die Kampfesweise der proletarischen gegen die bürgerliche Frauenbewegung eine ethische iſt. Im Anfang seiner Betrachtung setzt der Verfasser ganz richtig den wesentlichen Unterschied zwischen der Frauenrechtelei und der Arbeiterinnenbewegung auseinander, indem er betont, daß diese überhaupt keine Frauenbewegung, sondern eine Bewegung der Lohnarbeiter beider Geschlechter ist und ihre sozialen und ökonomischen Ergebnisse die einzige Basis für die Erhebung der Frau aus ihrer geschlechtlichen Abhängigkeit sein werden", er giebt ohne Umschweife unsere häufig ausgesprochene Ansicht wieder, daß jede ehrliche Kämpferin für die Befreiung der Frau eintreten müsse in die große sozialistische Armee, welche allein die gesellschaftlichen Bedingungen zu schaffen vermöge, unter welchen die Emanzipation der Frau zur Thatsache werden könne." Danach zu schließen, fennt Dr. Förster unsern Standpunkt, er müßte also auch begreifen, warum wir mit der bürgerlichen Frauenbewegung, die von ganz anderen Grundanschauungen ausgeht, nicht gemeinsam arbeiten können, warum sie uns als etwas Minderwerthiges nothwendig erscheinen muß und wir unsere Meinung über sie nicht unausgesprochen lassen dürfen, weil jede Reformarbeit nicht nur darin besteht, durch Ausbreitung ihrer Jdeen Anhänger zu gewinnen, sondern auch durch Bekämpfung der als falsch erkannten Ideen deren Ausbreitung zu verhindern. Die Grundidee aber der bürgerlichen Frauenbewegung, daß die Befreiung der Frau im Rahmen der heutigen Gesellschaftsordnung durch das organisirte Vorgehen des weiblichen Geschlechts erreicht werden kann, erscheint uns ganz falsch. Alle Ziele der bürgerlichen Frauenbewegung, Zulassung zu den gelehrten Berufen und sind für uns nur Etappen staatlichen Aemtern, Wahlrecht 2c. 2c. auf dem Wege zum Ziel. Wir treten auch für sie ein, wir erkennen es rückhaltslos an, wenn die Frauenrechtler energisch für sie kämpfen und kleine Siege erringen, aber halten es für lächerliche Großmannssucht, diesen Kampf als einen weltbewegenden zu verherrlichen, wie es auf den Frauenfongressen geschieht. Zu solchen Verirrungen führt die Organisation der Frauen als Geschlecht, die auch nach anderer Richtung hin wahrhaft degenerirend wirkt, indem sie jenen Typus des Mannweibes züchtet, das allein schon geeignet ist, die Frauenbewegung in Mißkredit zu bringen. Die Geschichte der bürgerlichen Frauenbewegung beweist, daß sie eine Klassenbewegung ist. Daraus machen wir ihr keinen Vorwurf, wir konstatiren nur eine Thatsache, die wir allen Versicherungen der Parteilosigkeit gegenüber aufrecht erhalten müssen. Sie ist aus dem Kampf der Frauen der Bourgeoisie um Erweiterung ihrer Erwerbsmöglichkeiten entstanden, sie hat sich mit den ,, ärmeren Schwestern" zunächst gar nicht beschäftigt. Nur die Wohlthätigkeits- Bestrebungen, die mit der Frauenbewegung nichts zu thun haben, wußten etwas von ihnen. Wo es die Solidarität darauf ankam, den Grundsatz des Feminismus, aller Frauen, durch die That zu beweisen, geschah es nicht: als die Polizei die Arbeiterinnenvereine abschlachtete, sah die bürgerliche Frauenbewegung ruhig zu, als der Kampf gegen das bürgerliche Gesetzbuch geführt wurde, fiel es ihr nicht, ein für die Rechte der Frau als Arbeiterin, oder für die Abschaffung der Gesindeordnung einzutreten. Als der Bund deutscher Frauenvereine gegründet wurde, wurden die Arbeiterinnenvereine offiziell ausgeschlossen. Jede radikale Gesinnung wird nicht nur sachlich, sondern in der Person ihrer Trägerinnen bekämpft und in Acht und Bann gethan; Leistungen, die nicht ihren Stempel tragen, werden mit Vorliebe todtgeschwiegen. So haben wir erst kürzlich auf dem Umwege über Amerika, durch das Bostoner Womans Journal", erfahren, daß Frau Marie Stritt in England bei der Erörterung der deutschen Stimmrechtsbewegung erklärte, dem Reichstag habe noch nie ein Antrag auf Einführung des Frauenstimmrechts vorgelegen, obwohl sie wissen mußte, daß ein solcher im Jahre 1895 von unserer Partei eingebracht wurde und zu lebhafter Diskussion führte. Und ein neuestes Beispiel: Wie kläglich ist die Haltung der Frauenrechtler in der Dienstbotenbewegung! Aber wir brauchen nicht bei Deutschland stehen zu bleiben: in England, diesem Land der Seligen für alle Sozialreformer, dessen Frauenbewegung Dr. Förster nicht genug zu preisen weiß, ist sie es gerade, die mit fanatischem Eifer die Arbeiterinnen- Schutzgesetzgebung bekämpft. 29 Wir sind demnach nicht nur berechtigt, sondern verpflichtet, die bürgerliche Frauenbewegung zu bekämpfen. Aber es kommt Dr. Förster fast mehr auf die Art des Kampfes, als auf den Kampf selbst an: 155 Wir führen ihn in„ gehässiger" Weise, wir behandeln unsere Gegner „ verächtlich" und" geringschäßig", wir belächeln" ihre Beschlüsse und machen uns über ihre schönen Reden" lustig. Daß dergleichen vorkommt, geben wir ohne Weiteres zu, und wir verschmähen es, dafür die landläufige Entschuldigung anzuführen, daß unsere Gegner nicht anders verfahren, daß sie sogar die Verleumdung für eine nicht zu schlechte Waffe im Kampfe gegen uns ansehen, daß sie unserm Thun mit Vorliebe niedrige Beweggründe unterschieben. Die schwerwiegenden Momente, die zugleich Erklärung und Entschuldigung in sich schließen, vergißt jedoch Herr Dr. Förster. Er denkt nicht daran, daß die proletarischen Kämpfer und Kämpferinnen zum größten Theil nicht das Glück hatten, von sorglichen Eltern in den Formen der„ guten" Gesellschaft erzogen zu werden. Sie haben nicht gelernt, den Galanteriedegen zu führen, sondern den Knüttel. Als sie Kinder waren, umgab sie das Gewühl der Straße und der Hinterhäuser. Sie hörten rohe Worte von früh auf, und als sie in den Dienst, in die Fabrik oder in die Werkstatt eintraten, begegnete man ihnen nicht anders. Die Kaserne mit ihrem bekannten Lerika der feinen Lebensart vollendete die Erziehung der Männer, die wieder der Frauen Erzieher wurden. Neben diese äußeren Momente treten dann die inneren: Der Kampf des Proletariats dreht sich nicht um Augenblickssiege, um Vortheile aller Art, wie der, den zum Beispiel die bürgerlichen Frauen kämpfen. Erreichen diese ihre Ziele nicht, so berührt das ihr persönliches Leben wenig, sie haben trotzdem für sich und ihre Kinder ausreichende Nahrung für den Körper und den Geist, sie stehen nicht täglich vor der Möglichkeit völligen Ruins wie die Proletarierinnen, die um ihre ganze Existenz ringen, die sich aus dem tiefsten Elend überhaupt erst zu einem menschenwürdigen Dasein emporarbeiten, deren kränkelnde, blasse, um Jugend- und Lebensfreude schuldlos betrogenen Kinder jenen Mutterhaß in ihnen erwecken, der ebenso stark ist, wie die Mutterliebe und sich gegen die Gesellschaft wenden muß, die ihre Glieder zu Grunde richtet, sobald sie das Verbrechen begingen arm zu sein. Daß die bürgerliche Frauenbewegung mit ihren Kongressen, deren Theilnehmerinnen einander an Pracht der Kleider überbieten man lese nur die Londoner Berichte! mit ihren Damenklubs, mit ihren Vereinen und Vereinchen solchen Kämpferinnen lächerlich erscheint, daß sie sie sogar verächtlich finden, wenn sie von ihren Kämpfen und Leiden mit denselben Worten spricht, wie die Arbeiterbewegung von den ihren das ist nicht nur begreiflich, sondern dazu sind die proletarischen Kämpferinnen auch berechtigt. Denn thatsächlich ist das Eine ein weltumfassender Kampf mit einem Ziele, dessen Bedeutung alles überragt, um was bisher Menschen gerungen haben, und das Andere ist nur ein Sturm, der von dem Baume der Weltentwicklung einige schon längst vertrocknete Blätter abschüttelt. Dr. Förster trägt jene rosige Brille vor den Augen, die ein Kennzeichen grade der wohlwollendsten bürgerlichen Sozialreformer ist. Damit betrachtet er das Musterland England, ohne zu bemerken, daß die Arbeiter dort noch nicht einmal das allgemeine Wahlrecht besitzen, daß die Arbeiterinnen auf der niedrigsten Stufe der Aufflärung stehen, und daß das Elend auch dort noch vielfach erschreckend ist. Damit sieht er auch Deutschland an, und seine Brille scheint so starke Vergrößerungsgläser zu tragen, daß die winzige Schaar wirklich frei denkender Ethiker sich ihm zur gesammten Bourgeoisie erweitert. Er sagt nämlich:" Wann wird der Arbeiterinnenbewegung wohl einmal klar werden, daß der soziale Kampf thatsächlich schon längst kein Klassenkampf mehr ist, weil der ethische Widerstand der Gebildeten gegen die Unterdrückung bereits ebenso start ist, wie der natürliche Widerstand der Organisation der Unterdrückten?" Wirklich, man muß sich bei diesem Sage an die Stirn fassen und sich fragen: Lebt denn der Mann auf dem Monde? In einem Lande, wo die Zuchthausvorlage möglich war, wo der Zuchthauskurs täglich Opfer um Opfer fordert, wo der Fall von Löbtau so gut wie spurlos an der Bourgeoisie vorüberging, jeder Sozialdemokrat von Polizei und Gesellschaft wie ein halber Verbrecher abgestempelt ist, in einem solchen Lande wagt er es von dem„ ethischen Widerstand der Gebildeten" zu sprechen?! Und auf Grund dieser ungeheuerlichen Ansicht fordert er von der Arbeiterbewegung, daß sie in ihrem Kampfe darauf Rücksicht nehmen, und sich die„ sittliche Gewinnung der Gebildeten" angelegen sein lassen soll! Die Arbeiterbewegung würde nie zum Ziele kommen, wollte sie darauf ihre Kräfte richten; die vergangenen Jahrhunderte der Weltgeschichte beweisen das, ihre bittere Lehre ist es, durch die das Proletariat endlich erkannte, daß es sich nur durch eigene Kraft befreien kann. Alle ethischen Bewegungen, die größte, die christliche, an der Spizze, haben an dem Egoismus der herrschenden Klassen Schiffbruch gelitten, oder sind von ihnen für ihre eigenen Zwecke ausgenutzt worden. Nicht von den sittlichen Ueberzeugungen edler Menschen wird der Fortschritt der Welt getragen, sondern von der Klassenbewegung der Unterdrückten gegen die Unterdrücker. Es sind allezeit nur wenige Menschen gewesen, die aus persönlichem Rechtsgefühl diese Klassenbewegung fördern halfen, und nur blinde Jdealisten können von der Vermehrung dieser Wenigen den Sieg der Sache erhoffen. Darum haben wir auch unsern Kampf nicht auf die Gewinnung dieser Wenigen einzurichten; überdies sind unsere Grundsätze Jedem zugänglich; wer sich von ihrer Richtigkeit überzeugen läßt und ein ehrlicher, gerader Mensch ist, der tritt in unsere Reihen, ohne daß ihn die Aeußerlichkeiten eines unethischen" Rampfes abschrecken. Auf sie brauchen wir keine Rücksicht zu nehmen, wohl aber darauf, daß die Arbeiter aufgeklärt und die Gegner abgewehrt werden. Das geschieht durch die Erkenntniß der bürgerlichen Gesellschaft, wie sie ist, ohne Schleier, in ihrer ganzen Häßlichkeit und Nichtswürdigkeit. Wer sie aber so sieht, wer sich vor dem Anblick all des grenzenlosen Elends nicht verschließt, wer all die Ungerechtigkeit und Verlogenheit der Gesellschaft nicht beschönigt, den erfüllt gar bald der Zorn Jesu von Nazareth, der ihn die Händler mit der Geißel aus dem Tempel peitschen ließ. Jm Kampf gegen diese Zustände ist es sittliche Pflicht, rücksichtslos zu sein, die Ethik des Zorns gilt es zu predigen, nicht die der Nachsicht. Jede Nachgiebigkeit ist hier verdammungswürdige Schwäche, denn wir befinden uns nicht auf dem weichen Teppich eines ästhetischen Salons, sondern auf dem blutigen Boden eines ungeheuren Schlachtfeldes, das mit den Millionen Opfern der bürgerlichen Gesellschaft bedeckt ist. Und wir können auch nicht, wie Dr. Förster will, um der Zurückbleibenden Willen unsere Schritte mäßigen. Wäre das stets das Prinzip des Fortschritts gewesen, wir stünden noch neben den Botokuden auf der niedrigsten Stufe der Kultur. Wenn aber Dr. Förster uns schließlich Goethes Iphigenie, die den Barbarenkönig dadurch überwindet, daß sie an seine edleren Gefühle appellirt, gegenüberstellt, so fragen wir: appellirt die Sozialdemokratie, appelliren ihre weiblichen Glieder nicht immerwährend an die edleren Gefühle, indem sie das Elend aufdecken, indem sie die Wege zeigen, durch die es zu beseitigen ist? Nur daß die Bourgeoisie barbarischer ist als König Thoas! Lily Braun. Frauenarbeit in der Montanindustrie. I. 156 Die Alten erachteten die Bergarbeit als eine harte Strafe und steckten Kriegsgefangene, Sklaven und Verbrecher in die Gruben. Diodor von Sizilien berichtet von dem grauenhaften Schicksal der lebendig begrabenen, mit Ketten beladenen Gruben- und Hüttenarbeiter seiner Zeit; er erzählt von furchtbaren Leiden der Männer, Frauen und Kinder, die von den barbarischen Aufsehern gegeißelt wurden und sich den Tod gaben, um ihrem Jammer zu entrinnen. Den Alten galt ja jede gewerbliche Arbeit überhaupt für entehrend, das Loos des Montanarbeiters jedoch war ihrer Meinung nach schlimmer als das des Hundes. ,, Väterchen" in Moskau- Petersburg weiß zu strafen; deshalb sandte er bis vor Kurzem noch Unbequeme und„ Unzuverlässige" in die Bergwerke Sibiriens, damit sie dort bei härtester Frohn elend zu Grunde gingen. So rettete sich die Grube als Strafanstalt aus dem Zeitalter des römischen Weltreichs hinüber in unser humanes Jahrhundert. Was die Bewerthung der Grube und Hütte als„ Erziehungsanstalt" anbetrifft, so steht unseres Erachtens die kapitalistische Moral am Ende des 19. Jahrhunderts tiefer, als die des vielverschrieenen Mittelalters. Uns ist trotz eifrigen Studiums kein Werk bekannt, das davon berichtet, daß in den Gruben vor Beginn der kapitalistischen Ausbeutung Frauenarbeit verwendet worden ist. In den Hütten mag die Frau in der vorkapitalistischen Zeit ausgebeutet worden sein, darauf lassen einige Autoren schließen, wenn auch nicht mit voller Sicherheit; heute aber, in den Tagen einer gepriesenen blühenden Zivilisation, schuften in etlichen Ländern die Frauen noch unter Tage! In anderen Staaten wieder ist erst seit Kurzem ihre Ausbeutung in unterirdischen Betrieben allmälig untersagt worden, und dies nicht einmal klipp und klar, ohne Ausnahme, sondern nur auf Grund schwankender Polizeiverordnungen. In den Hüttenund sonstigen oberirdischen Montananlagen nimmt die Frauenarbeit ständig zu. Thatsache aber ist, daß die Arbeit in manchen der einschlägigen Betriebe, z. B. in den Betrieben für Zinkbereitung, für Herstellung von Säuren 2c. für den weiblichen Organismus mindestens gerade so gefährlich ist, wie die unterirdische Grubenarbeit. Gegen die Verwendung von Arbeiterinnen in solchen gesundheitsschädlichen Anlagen bestehen aber zumeist noch keine direkten Verbote, und wo dies doch der Fall ist, da existiren so viele Ausnahmebestimmungen, daß dadurch das Verbot in Wirklichkeit aufgehoben wird. Es handelt sich ja nur um Gesundheit und Leben von Proletarierinnen! Während 1871 in der deutschen Montanindustrie( Bergwerke, Hütten-, Salinenwesen und Torfgräberei) 6794 weibliche Arbeitskräfte thätig waren, zählte man 1875: 7106, 1880: 8860, 1890: 12756, 1895: 15981. Es hat also eine Zunahme der Arbeiterinnen um über 100 Prozent stattgefunden. Und diese Vermehrung ist obendrein für einen Zeitraum zu verzeichnen, in welchem die Beschäftigung von weiblichen Arbeitern in der Montanindustrie legislatorisch und administrativ erheblich eingeschränkt wurde.( Verbot der Verwendung von Arbeiterinnen unter Tage, bei Nachtarbeit 2c.) Man sieht an den angeführten Zahlen den Nutzen von Ausnahmebeſtimmungen, welche der Bundesrath verfügen kann! Wenn auch nicht mehr unterirdisch, so rackert doch die Frau heute über Tage in bedeutend größerem Umfange wie ehedem in dem Joch der Montanarbeit. Für 1895 entstammen die angezogenen Ziffern über die Zahl der Montanarbeiterinnen der Gewerbezählung des genannten Jahres; für 1898 liegen uns noch keine umfassenden diesbezüglichen Angaben vor. Soweit wir aber die Verhältnisse übersehen, hat sich in den Hauptzentren montaner Frauenarbeit in Deutschland: Oberschlesien, Mitteldeutschland ( Braunkohlen), Oberbayern und dem südwestdeutschen Erzbergbau die Zahl der beschäftigten Frauen und Mädchen nicht vermindert, eher erhöht. Wir kommen darauf noch zurück. In der Gewerbezählung von 1895, wie auch in den Berichten der Aufsichtsbehörden sind übrigens die Berufsgruppen nicht einwandsfrei zusammengestellt. Zur Montanindustrie gehören auch Steinbrüche, Kaolingruben, Thongräbereien 2c. Sind diese Anlagen doch, wenn sie unterirdisch betrieben werden, der Aufsicht der Bergbehörde unterstellt. In diesen Industriezweigen waren bereits 1895 über 5000 Arbeiterinnen thätig, und ihre Zahl ist seitdem gestiegen. Unsere Stellung zu der industriellen Frauenarbeit ist bekannt. Wir wollen dieselbe nicht grundsäßlich und allgemein verboten wissen, weil die wirthschaftliche Selbständigkeit und Unabhängigkeit der Frau die Grundlage ist für die soziale und rechtliche Gleichstellung des weiblichen Geschlechts. Jedoch ist die Zulassung der Frau zur industriellen Arbeit nothwendigerweise zu beschränken durch Vorschriften, die das Weib als Mutter schüßen. Arbeiten, die dem weiblichen Organismus besonders gefährlich sind, welche mit der Gesundheit der Frau die des Nachwuchses zerrütten, müssen Frauen und Mädchen unbedingt untersagt werden. Zu den Beschäftigungsarten, von denen das gilt, gehört vor allen Dingen die Thätigkeit auf Gruben und in den modernen Hüttenbetrieben. Unendlich viel hat der Kapitalismus am Volkswohl gesündigt durch seine schrankenlose Auspressung der Frauenkraft in der Montanindustrie. Wer Friedrich Engels' meisterhaftes Werk kennt:„ Die Lage der arbeitenden Klassen in England", der weiß, welchen entsetzlichen Raubbau der profithungrige Grubenbesitzer mit der Volkskraft getrieben hat, wie er Weiber und Kinder unter Tage bei anstrengendster Arbeit ausbeutete, Körper und Geist der Armen zu Grunde richtete und ihre Moral auf das tiefste Niveau herabdrückte. Dem Antrag Lord Ashleys( Earl of Shaftesbury) entsprechend beschloß das Unterhaus am 4. August 1840 eine Enquete über die Beschäftigung von Kindern im Bergbau. Nach einer Arbeit von 18 Monaten legte die beauftragte Kommission( ,, The children's employment commission") einen Bericht von mehr als 2000 Folioseiten auf den Tisch des Hauses nieder. Das Ergebniß der Untersuchung erregte ungeheures Aufsehen. Ein so„ gutgesinnter" Nationalökonom wie N. W. Senior schrieb darüber:„ Der Bericht enthüllte das furchtbarste Gemälde von Habsucht, Selbstsucht und Grausamkeit der Kapitalisten und Eltern; von Elend, Degradation und Verderb der Kinder, das jemals das Auge der Welt sah!" Unter dem Eindrucke der entsetzlichen Thatsachen gelang es Lord Ashley, gelang es dem unermüdlichen Freund der Bergarbeiter, dem Advokaten Roberts, gesetzliche Schutzbestimmungen zu erwirken. Am 1. März 1843 trat das erste englische Berggesetz in Kraft, das u. A. die ungemein vielsagende Bestimmung enthielt, kein Knabe unter 10(!) Jahren dürfe die Grube befahren und das die Frauenarbeit unter Tage verbot. Allein Engels täuschte sich nicht, als er annahm, diese Bill würde nur das Papier zieren. Wir ersehen aus einem Aufsaß, den Gurlt in dem Eulenburgschen " Handbuch des öffentlichen Gesundheitswesens" veröffentlicht hat, daß 1854 noch über 11000 Frauen bei der unterirdischen Arbeit in den englischen Gruben anfuhren. So achtet das Kapital die Gesetze! Erst durch die Bewegung des arbeitenden Volkes gezwungen, wurden 1850, 1855 und 1860 Verschärfungen des Gesetzes von 1843 erlassen. 1879 waren in England nur noch 4842 weibliche Arbeiter auf den Bergwerken beschäftigt und zwar angeblich alle über Tage. Durch die Berggesetze von 1872( Erzbergbau) und 1887( Rohlen, Thon- und Schieferbergbau) ist die unterirdische Arbeit von Frauen und Mädchen unbedingt verboten. 3,3 Prozent der 706000 Mann starken englischen Bergarbeiterschaft weiblichen Geschlechts; unter Tage arbeitete keine Frau. 1898 waren In Preußen, wo bis 1850 bezw. 1861 der Grubenbesitzer so gut wie gar nichts in den Betrieb hinein zu reden hatte, der Staat diesen vielmehr leitete( Direktionsprinzip), scheint damals weniger die Frauenarbeit, als die Kinderarbeit in den Berg- und Hüttenwerken beliebt gewesen zu sein. Und zwar muß eine arge Verwüstung kindlicher Arbeitskraft stattgefunden haben, denn schon am 9. März 1839 wurde durch königliches Regulativ die regelmäßige Arbeit von Kindern unter neun(!) Jahren in Berg-, Hütten- und Pochwerken verboten. Von einem Verbot der Frauenarbeit in den Bergwerken hört man nicht eher wie 1869; in diesem Jahre verbot zuerst das Klausthaler Oberbergamt( 5. Juni,§ 53) die unterirdische Frauenarbeit. In dem Allgemeinen preußischen Berggesetz vom 24. Juni 1865 gaben sich die Grubenbesitzer zwar alle Freiheiten und legten ihre Rechte am Bergwerkseigenthum in einer Unmasse von Paragraphen fest. Für die gesetzliche Normirung eines Arbeiterschußes, wie ihn die alten Bergordnungen kannten, waren die Herren im preußischen Abgeordnetenhause aber nicht zu haben. Für sich alle Vortheile, für die Arbeiter alle Nachtheile der wirthschaftlichen Entwicklung, so lautete und lautet noch heute die Parole der Dreiklassenwahlmänner. Genau wie die preußische Geldsackvertretung handelten die sächsische und die bayerische Kammer. Auch das bayerische Berggesetz von 20. März 1869 und das sächsische Berggesetz vom 16. Juni 1868 räumten rücksichtslos mit den aus der guten alten Zeit übertommenen detaillirten Arbeiterschutzbestimmungen auf, welche dem gefährlichen Charakter des Bergbaues Rechnung trugen. Den Arbeiterschutz überwiesen sie der Polizei, dem„ freien Walten der wirthschaftlichen Kräfte" und den Werkbesitzern. Diese„ Beschützer" müssen denn auch wahrhaft entsetzlich gewaltet haben. Den Grubenbaronen das Verbot der unterirdischen Frauenarbeit abzuringen, war nicht leicht, daß es doch geschehen ist, zeugte für die Größe des Schadens, der die Folge der Grubenarbeit der Frauen war. " In Preußen hat jederzeit nur in dem von den bekannten ultramontanen Grubengrafen beherrschten Oberschlesien eine ausgedehnte Frauenarbeit auf Gruben und Hütten bestanden. Furchtbare Begleiterscheinungen der Ausbeutung weiblicher Arbeitskräfte müssen sich gezeigt haben, denn schon am 18. Dezember 1869 verbot das Breslauer Oberbergamt die Anlegung von weiblichen Arbeitern unter Tage. Aus jener Zeit liegt uns ein nicht anzuzweifelndes Zeugniß vor über die soziale Lage der Industriebevölkerung in dem Beuthener Kreise, dem Zentrum oberschlesischer Montanindustrie. Der Kreiswundarzt und Knappschaftsarzt Dr. F. Schlockow- Beuthen gab 1876 eine Broschüre heraus, betitelt:„ Der oberschlesische Industriebezirk, mit besonderer Berücksichtigung auf seine Kultur- und Gesundheitsverhältnisse." Wir ersehen aus ihr, daß 1871 von 1000 über 10 Jahre alten Einwohnern Preußens 121,6 Analphabeten waren, in der Domäne der ultramontanen Grafen und Barone, dem Kreise Beuthen, konnten dagegen von 1000 Personen 345 nicht lesen und schreiben!!! Und welche Folgen die kapitalistisch ausgebeutete Frauenarbeit zeitigte, das wies die Sterblichkeitsziffer der Kinder nach, wonach von 1864/66 in Preußen von 1000 Kindern im Alter von 1 bis 5 Jahren 47 starben, im Kreise Beuthen dagegen 80!!! In den Dörfern des Kreises betrug die Sterblichkeit der 1- bis 5jährigen Kinder gar 91 von 1000!!! Daß diese Dezimirung des Volkes eine Folge der Beschäftigung von Frauen bei der gesundheitsschädlichen Gruben- und Hüttenarbeit war, liegt auf der Hand. Diese Arbeit bedingte zahlreiche Fehlund Todtgeburten. Das lebend geborene Kind aber trug den Keim zu Siechthum und frühem Tode in sich. Wie konnte es anders sein angesichts der Thatsache, daß der Organismus der Mutter durch gesundheitsschädliche Einflüsse, durch übermäßige Ausnutzung ge= schwächt, ja zu Grunde gerichtet worden war. Und dem schwächlichen, kränklichen Kleinen gab dann sehr bald der Mangel an mütterlicher Pflege den Rest. Das Kind verkümmerte in den ersten Jahren, weil die Mutter zur Arbeit in die Grube oder Hütte mußte. Was Schlockow über das ständige Auftreten des Typhus mittheilt, der Hungerkrankheit, trifft zum Unglück für das Volk auch jetzt noch zu. Auch heute noch wollen die Ballestrem, Hohenlohe, Matuschka, Donnersmarck und Genossen die billige Frauenarbeit nicht entbehren. Während die Herren als Zentrumsleute von der Erhaltung der Familie, der Nothwendigkeit ernster Sozialreformen, der Bekämpfung der Sittlichkeit 2c. mit tönenden Worten deklamiren, überliefern sie durch die hochgradige Ausbeutung von Frauen und Mädchen in ihren Betrieben das Familienleben Tausender dem Verfall; treiben sie durch Hungerlöhne zahlreiche beklagenswerthe Lohnsflavinnen der UnSittlichkeit in die Arme; lassen sie ihren wirthschaftlichen Machtbereich zu einem Tummelplatz werden für Typhus, Strophulose, Delirium tremens 2c. Andere Bergreviere können ohne Frauenarbeit auskommen, 157 obgleich sie nicht so mit natürlichen Vortheilen gesegnet sind, wie die oberschlesischen Montanbezirke, deren Werke steigende Ueberschüsse aufweisen. Weshalb geht Herr Ballestrem, der Reichstagspräsident, nicht im Verein mit seinen Werksgenossen an die praktische Ausführung des sozialpolitischen Programms des Zentrums? Hat Herr Size seinem Fraktionskollegen diese Gewissensfrage noch nicht vorgelegt? Welch schreiender Widerspruch! Das Zentrum wettert bei jeder Gelegenheit gegen die industrielle Frauenarbeit überhaupt, erklärt sie für nicht viel anderes als eine Erfindung des Teufels und fordert im Prinzip ihr Verbot unter Berufung auf allerhand natürliche, sittliche und göttliche Gesetze. Hervorragende Zentrumsleuchten aber beuten Frauen und Mädchen in notorisch gesundheitsgefährlichen Betrieben aus. Die Logik wie die Grundsatzfestigkeit der frommen Sozialpolitiker des Zentrums fuscht eben bescheiden vor der Rücksicht auf den kapitalistischen Profit der gräflichen Gruben- und Hüttenbesitzer. Am Ende des Jahres 1898 waren allein im oberschlesischen Steinkohlenbergbau 6,2 Prozent der Belegschaft weibliche Arbeiter! Damit übertrifft der Bezirk weit alle anderen Zentren der Montanindustrie, in denen weibliche Arbeitskräfte verwendet werden. Es ist im höchsten Grade auffallend, daß es gerade die Stamm= size klerikaler Herrschaft sind, wo die Frauenarbeit in Bergwerken und Hütten in großem Umfang ausgebeutet wird. Wir geben dafür nachstehende Beweise: In Spanien ist erst durch das Gesetz vom 16. Juli 1897 die unterirdische Frauenarbeit verboten worden; Kinder dürfen vom Alter von zwölf Jahren an noch immer in der Tiefe beschäftigt werden. Für Italien besteht überhaupt noch kein wirklicher Schutz der Frauen und Kinder in Bergwerken. Mit zehn Jahren schon dürfen Kinder zur Grubenarbeit angenommen werden, aber die, carusi" in den Schwefelgruben Siziliens beweisen, daß sogar diese armselige Bestimmung nur auf dem Papier existirt. Frauen können unterirdisch beschäftigt werden; zwar wollte der Gesetzentwurf vom 13. April 1897 die Frauenarbeit unter Tage verbieten, aber im Wirkungsfeld der Crispischen Diebesbande bleiben Anläufe zum Arbeiterschutz eben nur Anläufe. Man könnte versuchen, für diese skandalösen Zustände das„ liberale" Regiment verantwortlich zu machen, aber daß etwa eine flerifale Regierung Besseres geschaffen hätte, dafür sprechen durchaus nicht die geschichtlichen Lehren des Kirchenstaats". Uebrigens wird die Geneigtheit des klerikalen Regiments zu einer arbeiterfreundlichen, verständigen Sozialpolitik recht eindrucksvoll durch die Verhältnisse in einem Lande illustrirt, das seit Jahrzehnten„ die Segnungen" einer flerifalen Herrschaft genießt: wir meinen Belgien. Belgien ist das einzige hochentwickelte europäische Industrieland, wo noch heute Frauen sowie Kinder vom zwölften Jahre an unterirdisch thätig sind! In den belgischen Gruben waren 1868 nur 9000 weibliche Arbeiter unterirdisch, etwa 5000 über Tage beschäftigt. 1878 waren 9177 Arbeiterinnen unter Tage angelegt; darunter 900 Mädchen über, 2215 Mädchen unter vierzehn Jahren! Heute sind in Belgien noch circa 1000 Frauen und Mädchen unter Tage thätig, zur Schande der Zivilisation und zum Hohn auf die von den Klerikalen gepredigte Fürsorge für das Wohl der arbeitenden Klassen". In Belgien gilt das französische Bergrecht( lois de mines de 1810), das dem Bergwerksunternehmer nach den Grundsätzen der Manchesterschule volle Ausbeutungsfreiheit giebt. Merkwürdig: Die Klerikalen zetern über das liberale Manchesterthum", ihre Sozialpolitiker Ketteler, Moufang und wenn man will auch Hitze können nicht scharf genug die Verwerflichkeit des antichristlichen Manchesterthums" schildern. Jm Mutterland desselben( England) und den anderen nicht von ultramontanen Einflüssen beherrschten Staaten jedoch hat man das Manchesterthum eher überwunden, wie in Belgien, dem Musterland klerikaler Herrschaft, wo noch heute das„ freie Walten der wirthschaftlichen Kräfte" empfohlen wird gerade von den regierenden Klerikalen! Bereits 1848 war das Elend des belgischen Bergproletariats zu solch entsetzlicher Höhe gestiegen, daß man an eine Beschränkung der Frauen- und Kinderarbeit dachte. Die wirthschaftlichen Korporationen der Unternehmer, vor allen die ultraklerikale Handelskammer von Lüttich, sprachen sich aber gegen jeden Arbeiterschutz aus. 1859 schlug der Minister des Innern, Rogier, ein Gesetz vor, in dem die Altersgrenze für Kinder, die zur Grubenarbeit zugelassen werden sollten, auf zwölf(!) Jahre normirt war. Aber auch diese schwächliche Reform ging nicht durch. 1862 petitionirten sogar Industrielle um Beschränkung der Frauenarbeit in den Gruben; vergebens! Der katholische Kongreß in Mecheln 1864 verwarf den gesetzlichen Schutz der Frauen und Kinder in Bergwerken, wie er in England und Frankreich schon bestand. 1868-69 sprachen sich die Akademie der Medizin und der Verein für Unterricht für eine gesunde Regelung der Frauen- und Kinderarbeit in der Montanindustrie aus das klerikale Ministerium, an dessen Spitze der Liberale Fröre-Orban stand, erklärte sich im Namen der„freien Arbeit" gegen die Forderung. 187S mußten endlich Kammer und Senat zu der aufgerollten Frage Stellung nehmen. Der Arzt Vleminxk beantragte, die unterirdische Arbeit von Knaben unter vierzehn und Mädchen unter fünfzehn Jahren zu verbieten. Vom 12.— 22. Februar 1878 debattirte die Kammer, vom 13.— IS. Mai der Senat über diesen Gesetzentwurf, der vom Ausland längst überholt war. Das Endresultat war trotzdem die Ab lehnung! Vor uns liegt der Bericht über die betreffenden Verhandlungen; er ist ein geschichtlich bedeutsames Dokument für die„Arbeiterfreundlichkeit" des Klerikalismus. Kanonikus de Gearna, Woeste, Beernaert, Janssens, Fröre-Orban wendeten sich scharf gegen jede Einmischung des Staates in den Arbeitstag und vertraten mithin das waschechteste Manchesterdogma. Sie beschworen die Regierung, Frauen und Kinder nicht an der Arbeit zu hindern(!!) und weissagten wehklagend, daß eine Folge der Annahme des Antrags Vleminxk der— schrecklich zu sagen!— obligatorische Schulunterricht sein werde!! Der Schulzwang sei aber das Verderben des Landes. Kominentar überflüssig. Es sei jedoch gegenüber der klerikalen Schwärmerei für die„Freiheit der Arbeit" darauf hingewiesen, daß 1873 in Preußen, England und Frankreich die unterirdische Frauenarbeit durch Gesetz oder Verordnung bereits abgeschafft war. Erst zehn Jahre später haben sich die herrschenden Klerikalen in Belgien zu einer schmachvoll winzigen Beschränkung der kapitalistischen Ausbeutungsfreiheit in der Montanindustrie aufgeschwungen. Das Gesetz vom 13. Dezember 1838 verbietet die Arbeit von Kindern unter zwölf Jahren in Hütten- und Bergwerken. Alle weiteren Schutzmaßregeln sind dem Ermessen der Polizeibehörden vorbehalten. Als 1890 auf der internationalen Arbeiterschutzkonferenz zu Berlin der belgische Delegirte ausgefordert wurde, auf die Beseitigung der Frauenarbeit in den Gruben hinzuwirken, da diese die Unsilllichkeit fördere, erwiderte der brave Mann:„Die Grubenmädchen geben sich manchmal hin, aber sie verkaufen sich niemals um Geld. Und wenn sie gefehlt haben, so ist es sehr selten, daß die Reparation ihrer Ehre nicht darauf erfolgt." Damit war das Gewissen des Herrn, war das der herrschenden Klerikalen beruhigt. In Belgien fährt die Frau weiter in die Tiefe. Gerade zum Kapitel der Frauenarbeit in der Montanindustrie erweisen die belgischen Zustände, erweisen die Verhältnisse in Oberschlesien, wie ungemein niedrig die von mancher Seite über den grünen Klee gelobte Sozialpolitik der Klerikalen eingeschätzt werden muß, wie berechtigt es ist, daß ihr die deutsche Arbeiterklasse mit dem höchsten Mißtrauen gegenüber steht und jeden Fortschritt nur von der eigenen Kraft erwartet. ll. Aus der Bewegung. Weibliche Delegirte zum Parteitag in Hannover. Die Berliner Genossen und Genossinnen wählten in der öffentlichen Versammlung des ersten Wahlkreises Genossin Wengels als Delegirte zum Parteitag in Hannover. Die Leipziger Genossinnen haben davon abgesehen, in einer öffentlichen Frauenversammlung eine eigene Delegirte zu wählen, und zwar mit Rücksicht auf die Kosten, welche durch die Delegirung erwachsen. Anträge von Genossinnen zum Parteitag. Die Berliner Genossinnen haben in den öffentlichen Parteiversammlungen den Antrag gestellt, den Passus von H 9 des Organisationsstatuts zu streichen, welcher den Frauen das Recht verleiht, in besonderen öffentlichen Versammlungen eigene Delegirte zum Parteitag zu wählen. Dem Antrag liegt die prinzipiell durchaus zutreffende Auffassung zu Grunde, daß die Genossinnen in der Partei als gleichwerthige Mitkämpferinnen thätig sind, daß sie deshalb auf jedes Vorrecht, jede Sonderstellung verzichten und den Genossen auf dem Fuße völliger Gleichberechtigung zur Seite stehen wollen. Bekanntlich war das in Frage kommende Vorrecht den Frauen vom Parteitag zu Frankfurt a. M. mit Rücksicht darauf verliehen worden, daß die schneidige und findige Praxis des bayerischen Vereinsrechts die Genossinnen von dem Besuch aller öffentlichen Parteiversammlungen ausschloß. Mit der Reform des bayerischen Vereins- und Versammlungsrechts ist diese Rücksicht hinfällig geworden. Der Antrag der Genossinnen auf Streichung der betreffenden Bestimmung unseres Organisationsstatuts wurde im dritten Wahlkreis abgelehnt, im fünften aber angenommen, ebenso im sechsten Wahlkreis nach einer Begründung durch Genossin Mesch. Weibliche Delegirte zur Parteikonferenz für die Provinz Brandenburg. Die Berliner Genossen und Genossinnen wählten als Delegirte zur Parteikonferenz für die Provinz Brandenburg die Genossinnen Baader und Hase. Den Wahlkreisversammlungen, in denen die Delegirtenwahlen erfolgten, lag ein Antrag der Genossinnen vor, welcher eine planmäßige Agitation unter den Frauen der Provinz in die Wege leiten soll. Zu diesem Zwecke sollen in jedem Wahlkreis jährlich mindestens zwei Frauenversammlungen stattfinden. Der Antrag führte in mehreren Wahlkreisen zu lebhaften Debatten. Im dritten Wahlkreis wurde er, dem Rathe des Genossen Dimmick entsprechend, abgelehnt. Dieser erklärte, der Antrag sei schon deswegen nicht ausführbar, weil es an den nöthigen weiblichen Referenten fehle. Genosse Wilhelm trat warm für die Forderung der Genossinnen ein. Er meinte, vor Allem müßte in den ländlichen Kreisen der Wahn gebrochen werden, als ob Frauen Versammlungen nicht besuchen dürfen. Wichtig sei deshalb, daß besondere Versammlungen für Frauen einberufen würden, in denen, wenn es an weiblichen Referenten mangeln sollte, ebensogut Männer sprechen könnten. Genosse Jahn hat aus dem Lande weniger den Glauben gefunden, daß Frauen überhaupt die Versammlungen nicht besuchen dürfen, als die Furcht vor der Geldausgabe der Tellersammlung. Er erklärt es für sehr wünschenswerth, soweit es die vorhandenen Kräfte erlauben, Frauen zur Agitation zu verwenden. Diesen Ausführungen entsprechend beantragte Genosse Schweizer, die Kommission zu beauftragen, in den ländlichen Bezirken soviel wie möglich allgemeine Volksversaminlungen abzuhalten, in denen Frauen referiren. Dieser Antrag wurde angenommen. Im vierten Wahlkreis wurde der in Frage kommende Antrag von Genossin Baader begründet. Diese führte aus, daß bisher in der Provinz für die Agitation unter den Frauen zu wenig geschehen sei. Da aber die Sozialdemokratie für ihren Kampf die Frauen ebenso nothwendig brauche wie die Männer, sei es Pflicht der Agitationskommission, für die planmäßige Aufklärung des weiblichen Proletariats Sorge zu tragen. Der Antrag wurde einstimmig angenommen. Auch im fünften Wahlkreis gelangte er zur Annahme, nachdem er von Genossin Hase begründet worden war. Im sechsten Wahlkreis wurde er ungeachtet einer trefflichen Vertheidigung durch Genossin Mesch abgelehnt. Genosse Ernst erachtete die Tendenz des Antrags für sehr löblich, war aber des Weiteren der Ansicht, daß die Ausführung scheitern müsse, da es an vielen Orten gar nicht möglich sei, überhaupt Versammlungen einzuberufen. Er befürchtete außerdem, daß die Veranstaltung besonderer Frauenversammlungen nach Außen hin den Anschein erwecken könne, als ob es in der Sozialdemokratie eine besondere Frauenbewegung gebe. Auch noch andere Redner wendeten sich gegen den Antrag. Die Nothwendigkeit einer regen Agitation nnter den Franen betonte Genosse Reichstagsabgeordneter Haase-Königs- berg in seinem Referat auf dem Parteitag für Ost- und Westpreußen, der Anfangs September in Danzig stattfand. Er führte aus, daß das Parteiinteresse den Mitkampf der Frau dringend heische, und daß das Aufklärungswerk unter den Proletarierinnen zum Schaden der Bewegung noch gar zu viel vernachlässigt werde. Bezüglich der Zweckmäßigkeit der Verwendung von Frauen zur Agitation auf dem Lande äußerte Genosse Reichstagsabgeordneter Frohme-Altona Zweifel. Auf dem Parteitag für Schleswig-Holstein, Lauenburg, Lübeck und Hamburg meinte er, daß es bei der Eigenart der Bevölkerung jener Gegend, zumal auf dem Lande, weniger räthlich sei, so vielfach, wie in der Provinz geschehen, Frauen zur Agitation zu verwenden. Da der uns vorliegende Bericht keinerlei Angaben über die Erfahrungen enthält, auf die Genosse Frohme seine Ansicht stützt, steht uns kein Urtheil über die Berechtigung oder Nichtberechtigung seiner Zweifel zu. Dagegen müssen wir Eins betonen, daß die Genossen in anderen Gegenden die Heranziehung von Frauen zur Agitation auf dem Lande für sehr ersprießlich halten. Von der Organisation. In Leipzig tagte am K. September eine gutbesuchte öffentliche Versammlung des„Vereins für Frauen und Mädchen der Arbeiterklasse". Die Tagesordnung lautete: „Ein Rückblick auf die Leipziger Frauenbewegung." Genossin Wehmann schilderte in sehr gediegener Weise die Bethätigung der Leipziger Frauen in der Bewegung seit 1893. Bei der Reichstagswahl dieses Jahres wurde im Parteiblalt ein Aufruf erlassen, der besagte, daß auch die Frauen sich an der Flugblatlverbreitung belheiligen sollten. Von da an datirt die Bewegung der proletarischen Frauen in Leipzig. In einer späteren Versanimlung wurde eine Frauenorganisation gegründet, der sofort 1S0 Frauen beitraten. Als nach 1>/2 Jahren die Zahl der Mitglieder des Vereins auf 3S0 gestiegen war, fiel er dem sächsischen„Juwel" zum Opfer. Nunmehr schloffen sich die Frauen den sozialdemokratischen Vereinen an, in denen sie den Genossen stets treu zur Seite gestanden haben. Anfangs dieses Jahres gründeten jedoch die Genossinnen wieder eine selbständige Organisation, weil sie überzeugt waren, durch eine solche ihre Interessen nach allen Seiten hin besser wahren und vor allem vermittelst von Versammlungen und Diskussionen die Aufklärungsarbeit unter 159 den Proletarierinnen fräftiger betreiben zu können. Die Referentin bedauerte, daß die Leipziger Parteigenossen dem neuen Verein nicht dieselbe Sympathie entgegenbringen, wie der aufgelösten Organisation, der das Recht eingeräumt wurde, zu den stattfindenden Parteitagen eine Delegirte aus der Reihe ihrer Mitglieder vorzuschlagen, welche in der Parteiversammlung gewählt ward. Der jetzt bestehende Verein wollte von demselben Rechte Gebrauch machen und stellte in der Parteiversammlung, in welcher die Wahl der Delegirten zum Parteitag erfolgte, den Antrag, nach Hannover eine Delegirte für beide Wahlkreise zu entsenden. Obgleich ein großer Theil der Genossen dieser Forderung beipflichtete, wurde der Antrag unter Lachen niedergestimmt. Die Leipziger Frauen erheben nun entschieden Protest gegen eine solche Haltung der Parteigenossen; sie fordern energisch ihre Gleichberechtigung, da die Genossen der Frauen als Bundesgenossinnen in den schweren wirthschaftlichen und politischen Kämpfen bedürfen. Diese Ausführungen der Referentin fanden allgemeine Zustimmung. Der Antrag, eine Delegirte aus der Mitte der Versammlung zu wählen, wurde als in der gegenwärtigen Situa tion nicht durchführbar, abgelehnt. Daß aber die Genossinnen ihre Rechte fünftighin energisch wahren werden, beweist das rege Interesse, mit welchem diese Frage behandelt wurde. In der folgenden Diskussion ermahnte der Stadtverordnete Genosse Frenzel, die Schuld an den unerquicklichen Beziehungen zu den Genossen nicht einzelnen Personen beizumessen, sondern die Stärke des durch Jahrhunderte eingewurzelten Vorurtheils zu bedenken, das nur allmälig weiche. Genossin Schönlant entschuldigte das Lachen der Parteigenossen, sie meinte, daß diese Narren sein müßten, wenn sie über die Forderung der Frauen lachten, und zu Narren wollten wir unsere Parteigenossen doch nicht stempeln. Genosse Welzel und Genosse Träger tadelten aufs Schärffte die Haltung der Parteiversammlung den Genossinnen gegenüber. Es wurde noch gerügt, daß sich die Frauen und Mädchen der Arbeiterinstitute so wenig an den Versammlungen betheiligen. Folgende Resolution gelangte einstimmig zur Annahme:" In Anbetracht der durch die wirthschaftlichen sowie familiären Verhältnisse bedingten Schwierigkeiten, mit welchen die proletarische Frauenbewegung zu kämpfen hat, erachten es die Genossinnen für Recht und Pflicht, daß die Genossen des 12. und 13. Wahlkreises sich mehr ihrer politischen Pflichten den Frauen gegenüber bewußt sein möchten und die Gleichberechtigung der Frauen als einen Punkt des sozialdemokratischen Programms nicht nur theoretisch, sondern auch praktisch anerkennen." L. W. Notizentheil. ( Don Tily Braun und Klara Betkin.) Frauenarbeit auf dem Gebiete der Industrie, des Handels und Verkehrswesens. Arbeiterinnen in Oesterreich. In den 11057 Betrieben, welche von den österreichischen Gewerbeinspektoren 1898 revidirt worden sind, waren auf eine Gesammtzahl von 561 941 Arbeitsfräften 156459 Arbeiterinnen beschäftigt. 137 davon waren Mädchen im Alter unter 12 Jahren, von denen 121 in der Puzindustrie beschäftigt wurden. 218 der Arbeiterinnen standen im Alter von 12 bis 14 Jahren; Arbeiterinnen im Alter von 14 bis 16 Jahren wurden 12039 gezählt, insgesammt also 12394 findliche bezw. jugendliche Arbeitskräfte weiblichen Geschlechts. Die Zahl der Arbeiterinnen über 16 Jahre betrug 144 065. In allen inspizirten Betrieben war die Zahl der verwendeten Arbeiter größer als die der beschäftigten Arbeiterinnen, nur in den Betrieben der Textil und Bekleidungsindustrie fand das umgekehrte Verhältniß statt. Im Allgemeinen famen auf 72,2 Prozent männliche 27,8 Prozent weibliche Arbeiter; in der Textilindustrie kamen auf 54,2 Prozent Arbeiterinnen 45,8 Prozent Arbeiter; in der Bekleidungsindustrie standen 62 Prozent weibliche 38 Prozent männlichen Arbeitskräften gegenüber. Die große Zahl der kindlichen und jugendlichen Arbeiterinnen im Alter von 12 bis 16 Jahren legt die Annahme nahe, daß sich unter den über 16 Jahre alten Arbeiterinnen noch viele Tausende befinden, welche thatsächlich ebenfalls jugendliche sind, und die mit Rücksicht auf ihre noch nicht abgeschlossene körperliche Entwicklung eines besonderen Schutzes bedürften. Ein Blick auf das große Heer kindlicher und jugendlicher Arbeiterinnen drängt den Ausruf auf die Lippen: Welch schwaches, sieches Geschlecht muß nicht von den unglückseligen Müttern abstammen, die noch vor dem zwölften Jahre, die in der Zeit, wo der Organismus des jungen Mädchens der Schonung und Rücksichtnahme dringend bedurfte, unter der Fuchtel der kapitalistischen Ausbeutung standen und mit dem Kinderspiel und der Jugendlust der Gesundheit und Lebenskraft beraubt wurden! Göttliche Weltordnung nennen das die Nutznießer und Lobredner des Kapitalismus. Wir nennen es ein Verbrechen. Gewerkschaftliche Arbeiterinnenorganisation. Die Entwicklung der gewerkschaftlichen ArbeiterinnenOrganisation in Deutschland wird durch die folgende Tabelle veranschaulicht, welche die Zahl der weiblichen Mitglieder in Zentralverbänden angiebt: Verband 1. Buchbinder Jahr Bunahme+ ober Abnahmeseit 1892 bezw. seit Aufnahme weiblicher 1898 Mitglieder. 1892 1893 1894 1895 1896 1897 210 213 522 1465 1444 1328 2. Bürstenmacher 591 3. Buchdruckereihilfsarbeiter 4. Bureauangestellte 5. Drechsler 6. Fabrikarbeiter 8. Glasarbeiter ----------- 88 583 2 +1188 583 2 3071+1622 64 34+ 16 12 1449 2044 7. Gold- und Silberarbeiter 83 53 227 250 210 232 147 50 28 18 1 8 4 80 141 386 581 856 399 363 332 128 85 792 222 155 149 17 9. Holzhilfsarbeiter 10. Holzarbeiter( Verband) 11. Hutmacher. 12. Handschuhmacher 13. Hafenarbeiter 14. Handlungsgehilfen 15. Konditoren 16. Korbmacher 17. Kürschner 18. Lithographen 19. Lagerhalter 20. Metallarbeiter 24. Seiler 10 31 45 12 14 213 52 101 364 2034 1 III 58 152 169 278 703 1582 1280 1271 605 1+ 1+++|+|||+||||++||+|++++ 24 258 278 43 17 14 6 3 3 +1119 21. Blätterinnen 100 100 22. Porzellanarbeiter 23. Sattler 1 1 2 302 2 365 3 415 10 9 30 306 131 353 458 150 109 230 498 3601 94 700 788 438 307 1218 1083 933 2560 3636 2831 2831 3000 3000 30007+ 440 620 510 546 666 1429 3314 1328 708 16 40 15 23 25 13 16 unveränd. 30 50 62 + 32 2008 25. Schneider 26. Schuhmacher 27. Tabatarbeiter 28. Textilarbeiter 29. Vergolder 30. Bigarrenfortirer. 31. Zentralverein für Frauen und Mädchen Summa 49 I 4355 5384 5311 6697 15265 14644 13481 Anmerkungen: 1 und 2 Die Bürstenmacher und Drechsler schlossen sich 1893 mit den Tischlern zu den Verband der Holzarbeiter zusammen.- 3 Die Korbmacher schlossen sich 1896 dem Holzarbeiterverband an. 4 Die Litho graphen beschlossen eine Statutenveränderung, der zu Folge ihrem Verband weibliche Mitglieder nicht mehr angehören können.( Siehe Leitartikel in Nr. 18 der„ Gleichheit".) 5 Die Plätterinnen verzichteten wegen des geringen Umfangs der Zentralisation seit 1894 auf eine Angabe der Mitgliedschaft. Für 1895 konnte die Generalkommission" die Mitgliederzahl feststellen. 6 Die Seiler haben sich 1896 dem Verband der Tegtilarbeiter angeschlossen. 7 Die angegebene Zahl der organisirten Tabakarbeiterinnen beruht auf Schäßung.. 8 Der Zentralverein für Frauen und Mädchen wurde in der Statistik ber Generaltommiffion" nicht weiter geführt, da er nur Bildungszwecke verfolgte. Mehrere der Zahlstellen der Organisation wurden wegen vor geblicher Beschäftigung mit politischen" Angelegenheiten behördlich aufgelöst, die übrigen find eingegangen. Der Verband der Kürschner figurirt seit 1894 nicht mehr in der Statistik der Generalkommission". " Dienstbotenfrage. Dienstbotenbewegung und Berliner Hausfrauen. Der ,, Unterstützungsverein der Dienerschaft Deutschlands" hatte für den 12. September eine Dienstbotenversammlung einberufen, welche den ,,, Gnädigen" die Harmlosigkeit der harmonieduseligen Organisation zu Gemüthe führen sollte, aber durch ihren Verlauf den Dienenden recht augenscheinlich zeigte, daß zwischen ihnen und den Herrschaften ein schneidender Interessengegensatz besteht. Die Berliner Hausfrauen und vor Allem die Mitglieder des Hausfrauenvereins der betriebsamen und wohlmeinenden" Frau Lina Morgenstern waren zu dieser Versammlung persönlich eingeladen worden. Damit feine„ wüste Agitation" den Charakter der Versammlung entweihen sollte, wurde nur den Inhabern von Einlaßkarten der Zutritt gestattet. Die Versammlung bestand etwa zu zwei Dritteln aus Dienstmädchen und ein Drittel aus Hausfrauen. Die Referenten des Abends Herr Schröder, Fräulein Schlesinger und zwei Dienstmädchen flöteten die mildesten Töne. Herr Schröder servirte die alte Behauptung, daß der Verein nicht sozialdemokratisch sei, in der alten geschmacklosen Sauce, daß die Sozialdemokratie nichts für die Dienstboten gethan habe. Trotzdem erschien er den„ guten Hausfrauen" als ein+++ Umstürzler, weil er sich um die Erwähnung des Hängebodens nicht herumdrücken konnte und von der geringen " freien Zeit der Dienstboten sprechen mußte. Während seiner Ausführungen sprangen viele Damen von ihren Sißen auf und lärmten so„ salonmäßig", daß der Redner sich kaum Gehör verschaffen konnte. Mehrere der gekränkten Hausehren" verließen unter dem Beifallsgeklatsch der Dienstmädchen den Saal. Fräulein Schlesinger amtirte hierauf wie gewöhnlich in der Rolle des Friedensengels. Sie redete ein Langes und ein Breites von den Fehlern der Dienstboten und den Tugenden der guten Herrschaften. Ihre Ausführungen gipfelten in einer Anpreisung des Stellungsnachweises, der den Herrschaften nur gutes Personal vermittle. Ihre Empfehlung wurde durch ein vertheiltes Zirkular bestätigt, das sowohl die„ Dienerlehranstalt" des Herrn Schröder als den Stellungsnachweis des Vereins lobte und den charakteristischen Satz enthielt:„ In unseren Verein werden nur solche Leute aufgenommen, die vollkommen gesund, gute Zeugnisse über Ehrlichkeit, Treue, Fleiß und Nüchternheit aufweisen können." Aber das mündliche und schriftliche Werben um die Gunst der gutgesinnten Hausfrauen blieb ohne Erfolg. Während der Reden von zwei Dienstmädchen, die äußerst gemäßigt sprachen und durchaus nicht die krassesten Fälle von Mißhandlung des Dienstpersonals anführten, erhob sich aus den Reihen der Damen ein wüstes Geschrei und Kreischen. Der überwachende Schußmann zog ein bedenkliches Gesicht, der Vorsitzende schrie aus Leibeskräften und ermahnte die Zierden der besten Gesellschaft", sich doch anständig zu benehmen. Die Versammlung mußte auf fünf Minuten vertagt werden. Nach ihrer Wiedereröffnung meldeten sich einige Damen zum Wort. Eine Frau Dr. Lublinski erklärte die Forderungen der Dienstmädchen für übertrieben. Unter lautem Gelächter sagte sie den Dienstmädchen: Was wollen Sie von uns, wir können Ihnen doch nicht helfen." Etwas mehr Verständniß zeigte Frau Andrée für die Lage der Dienstmädchen, doch auch sie bezeichnete ihre Forderungen als zu hoch geschraubt. Frau Lina Morgenstern versicherte der Bewegung, soweit sie sich in ruhigen Bahnen hielt, ihre Sympathie. Darauf erbaute sie die staunende Mit- und Nachwelt durch das bekannte Loblied auf ihre eigenen unsterblichen Verdienste um die Lage der Dienst mädchen. Eine Köchin, die nach ihr sprach, blieb in dem Lärm so gut wie unverständlich. Darauf erhielt Genoffin Braun das Wort. Sie fragte die Dienstmädchen, ob sie nach den Vorkommnissen dieses Abends noch an die Harmonie zwischen Herrschaften und Dienstboten glaubten. Ein lautes ,, Nein" scholl ihr von allen Seiten entgegen und erstickte die Entrüstungsrufe der Damen. Genossin Braun widerlegte die Ausführungen des Herrn Schröder über die Unthätigkeit der Sozialdemokratie der Lage der Dienstboten gegenüber; sie geißelte die Haltung der bürgerlichen Parteien, der Presse und der Hausfrauen zu der so friedlichen Bewegung. Nicht durch das Liebeswerben der Sozialdemokratie, sagte sie, würden die Dienstboten zum Anschluß an diese getrieben, sondern durch die Haltung der bürgerlichen Gesellschaft. Lebhafter Beifall bewies die Uebereinstimmung der Dienstmädchen mit dieser Behauptung. Genossin Braun charatteri sirte noch kurz das Verhalten von Frau Lina Morgenstern und forderte die Dienstmädchen auf, sich nicht einschüchtern zu lassen, sondern in dem Bewußtsein, daß von einer Harmonie zwischen ihnen und den Herrschaften nie die Rede sein könne, auf die eigene Kraft zu vertrauen und den schweren Kampf für ihre Besserstellung muthvoll zu kämpfen. Lebhafter Beifall begrüßte ihre Ausführungen. Als sie sich auf ihren Platz zurückbegab, ertönten zahlreiche zustimmende Zurufe aus den Reihen der Dienstmädchen, Schimpfereien aus denen der Damen. Frau Morgenstern suchte sich erfolglos zu vertheidigen. Nach einer furzen Auseinandersetzung zwischen Frau Lublinski und Genossin Braun suchte Herr Rektor Buchholz durch harmlose Wizzchen den Frieden zu predigen und fand zwar Lacher, aber keine gläubigen Zuhörer. Die Hausfrauen haben durch ihr Benehmen unbewußt aber redlich das Ihrige dazu beigetragen, die Dienstbotenbewegung, zu fördern und in die Bahnen eines interessebewußten Kampfes zu lenken. Sie Dienstbotenbewegung und Gesindevermiether. In einer Versammlung nahmen kürzlich die Gesindevermiether und Vermietherinnen von Berlin Stellung zu der Dienstbotenbewegung. protestirten gegen den Vorwurf, das Gesinde auszubeuten und erklärten, daß der„ Unterstützungsverein der Dienerschaft Deutschlands" seinerseits die Stellungsuchenden schröpfe, eine Beschuldigung, welche schon in den Versammlungen mehrfach von früheren Mitgliedern dieser Organisation erhoben worden ist. Zum Schuße der Dienstboten soll eine Liste nicht empfehlens werther Herrschaften angefertigt und unter den stellungsuchenden Mädchen verbreitet werden, so melden bürgerliche Zeitungen. Von wem die Veröffentlichung und Verbreitung der Liste ausgehen wird, erfahren wir nicht. Die Liste soll nur die Namen von Herrschaften enthalten, die wegen Uebergriffe gegen ihre Dienstboten gerichtlich bestraft wurden. Wie man sieht, eine ganz schwächliche Schuß " 160 Berantwortlich für die Redaktion: Fr. Klara Zetkin( Eißner) in Stuttgart. | maßregel", da die meisten Uebergriffe der Herrschaften auf Grund der herrlichen Gesindeordnung gefeßlich berechtigt sind und straflos ausgehen. Sozialistische Frauenbewegung im Auslande. Die Frauenfrage wurde auf dem 13. Parteitage der norwegischen sozialdemokratischen Arbeiterpartei ausführlich behandelt, der Ende August in Christiania stattfand. Referentin war Frau Tynäs aus Christiania. Die vier Resolutionen, welche zum Thema vorlagen, wurden einem Redaktionskomite überwiesen, das folgende Fassung vorschlug, welche die Zustimmung des Parteitags erhielt: 3ur besseren Agitation unter den Frauen und Mädchen wird der Parteivorstand ersucht, von einer oder mehreren Frauen Agitationsreisen vornehmen zu lassen. Ferner werden die Fachvereine aufgefordert, von Zeit zu Zeit besondere Versammlungen für Frauen und Mädchen einzuberufen." Unter den 100 Delegirten, welche als Vertreter von 54 Vereinen dem Parteitage beiwohnten, befanden sich 10 Frauen. Dem neu gewählten Parteivorstand, der aus dem Vorsitzenden und 7 Mitgliedern besteht, gehören 2 Genossinnen an: Frau Anna Andersen und Frl. Brigitte Helverson. Frauenstimmrecht. Frauenstimmrecht in Westaustralien. Bekanntlich besteht in Neuseeland und in Südaustralien schon längere Zeit ein einheitliches Bürgerrecht, das keinerlei Unterschied zwischen dem männlichen und weiblichen Geschlecht macht. Nun ist auch in Westaustralien ein Gesetz angenommen worden, welches den Frauen gleiche Bürgerrechte mit den Männern verleiht. Frauenbewegung. Ein Kongreß der galizischen Frauenrechtlerinnen fand unlängst in 3atoparn in der Tatra statt. Er war von etwa 200 Frauen besucht. Beschlossen wurde, eine Zeitschrift für Bäuerinnen und Kleinbürgerinnen herauszugeben, um etwas Aufklärung unter diesen zu verbreiten. Außerdem wurde die Errichtung von Landwirthschaftsschulen für Bauerntöchter lebhaft in Erörterung gezogen. Frau Dr. Sofia Daszynsk- Jolinska berichtete über die MädchenGymnasien in Lemberg und Krakau und konstatirte, daß beide Anstalten bereits außerordentlich günstige Erfolge zu verzeichnen haben. D. Z. Erweiterung der Frauenrechte in der Schweiz. Nachdem kürzlich im Kanton Zürich durch das neue Schulgesetz den Frauen die Wählbarkeit für die Schulkommissionen betreffend den weiblichen Arbeitsunterricht gewährt worden, ist man im Kanton Bern im Begriff, noch einen Schritt weiter zu gehen. Die Regierung hat einen Gefeßentwurf ausgearbeitet, dessen§ 1 lautet:„ Frauenspersonen sind unter den nämlichen Bedingungen wie die Männer als Mitglieder der Schulkommissionen der Primär- und der Mittelstufe wählbar." Weiter wird bestimmt, daß in den Schulkommissionen nicht zugleich sitzen dürfen Verwandte in gerader Linie, Verschwägerte in gerader Linie, Geschwister, Ehemann und Ehefrau. In der Begründung wird u. A. Folgendes ausgeführt:" Für die Einführung der Frau in die Schulkommissionen spricht alles. Die Frau, als geborene Erzieherin, gehört in die Schule und in die Schulleitung, das ist ein unbestreitbarer Satz. Daß die Frau gegenwärtig bei uns von den Schultommissionen ausgeschlossen ist, läßt sich nur dadurch erklären, daß der Mann, der das Privileg der Gesetzmacherei in Anspruch genommen, nur an sich gedacht und die bessere Hälfte der Menschheit einfach ignorirt hat. Die Direktion des Unterrichtswesens hat schon einmal den Versuch gemacht, die Frau in die Schulfommission einzuführen. Der Regierungsrath nahm jedoch die Bestimmung nicht an, und es blieb bei der herkömmlichen Wählbarkeit des Bürgers. Seither hat aber die Frage viel Terrain gewonnen. Die Frauen haben sich in den meisten Kulturländern mit aller Energie an die Eroberung von Rechten im öffentlichen Leben gewagt, und es ist ihnen gelungen, bedeutende Erfolge zu erreichen, selbst in unserem Kanton." Es wird in der Begründung ferner daran erinnert, daß bereits durch das im vorigen Jahre in Kraft getretene neue Armengesetz die Frauen zur Mitwirkung herangezogen werden, indem dasselbe bestimmt:„ Zur Beaufsichtigung von weiblichen Unterstützten, insbesondere zur Obhut armer Mädchen, in und außer Anstalten, sowie zur Ueberwachung der Kinderpflege in den ersten Lebensjahren, fönnen Staat und Gemeinde in geeigneter Weise auch Frauen zur Mitwirkung herbeiziehen." Es sizzen denn auch bereits eine Anzahl Frauen in verschiedenen solcher Kommissionen, und man darf daher erwarten, daß auch der vorliegende Gesetzentwurf betreffend die Mitwirkung der Frau im Schulwesen Gesetzeskraft erlangen wird. Druck und Verlag von J. H. W. Diez Nachf.( G. m. b. h.) in Stuttgart.