Nr. 23. Die Gleichheit. 9. Jahrgang. Zeitschrift für die Intereffen der Arbeiterinnen. Die„ Gleichheit" erscheint alle 14 Tage einmal. Preis der Nummer 10 Pfennig, durch die Post( eingetragen unter Nr. 3033) vierteljährlich ohne Bestellgeld 55 Pf.; unter Kreuzband 85 Pf. Jahres- Abonnement Mt. 2.60. Stuttgart Mittwoch, den 8. November 1899. " Buschriften an die Redaktion der Gleichheit" find zu richten an Frau Klara Zetkin( Eißner), Stuttgart, BlumenStraße 34, III. Die Expedition befindet sich in Stuttgart, Furthbach- Straße 12. Nachdruck ganzer Artikel nur mit Quellenangabe gestattet. Inhalts- Verzeichniß. Gesetzlicher Arbeiterinnenschutz. Wie wollen wir für den gesetzlichen ArArbeitslohn und Arbeitszeit des Berliner Die Frauenfrage auf dem Parteitag der Aus der Bewegung. Feuilleton: Ebbe. Novelle beiterinnenschutz agitiren? Proletariats. Von F. H. Sozialdemokratie Desterreichs.( Schluß.) Beschlüsse des Parteitags zu Hannover. von Adele Gerhard.( Fortsetzung.). Notizentheil von Lily Braun und Klara Zetkin: Arbeitsbedingungen der Arbeiterinnen. Dienstbotenfrage. Sozialistische Frauenbewegung im Auslande. Frauenbewegung. Gesetzlicher Arbeiterinnenschuk. Die von der Reichsregierung auf Beschluß des Reichstage angeordnete Erhebung der Gewerbeaufsichtsbeamten über die Fabrikarbeit verheiratheter Frauen dürfte für die bürgerliche Welt und die bürgerlichen Gesetzgeber die Frage des gesetzlichen Arbeiterinnenschuzes aktuell werden lassen. Wir sagen für die bürgerliche Welt und die bürgerlichen Gesetzgeber, weil zum Himmel schreiende Thatsachen diese Frage für das Proletariat schon längst zu einer brennenden gemacht haben, und weil seine Vertreter im Reichstag und in den Landtagen bereits seit Langem nachdrücklichst für den ausgiebigen Schutz der weiblichen Arbeitskräfte eintreten. Allerdings haben auch ernste bürgerliche Sozialreformer von jeher betont, daß die Lohnarbeitenden Frauen besonders dringend des gesetzlichen Schußes wider das Uebermaß ihrer Ausbeutung bedürfen. Aber ihre Forderungen sind ohne Einfluß auf die herrschenden Mächte geblieben; gleich der Stimme des biblischen Predigers sind sie verhallt in der Wüste der Wüsten: in der bürgerlichen Gesellschaft, wo die kapitalistische Profitgier die Rücksicht auf Menschenthum und Kulturinteressen ertödtet. Und doch, wenn die Berechtigung irgend einer Forderung seit mehr als einem halben Jahrhundert schon erhärtet worden ist, so ist es die Berechtigung des Verlangens nach einem wirksamen, weitreichenden gesetzlichen Arbeiterinnenschuß. Ganze Berge von wissenschaftlich feststehenden, unumstößlichen Thatsachen beweisen, wie nöthig es ist, daß die Kraft des Gesetzes dem unverantwort lichen, verhängnißvollen Raubbau mit Menschenleben entgegen tritt, den das Kapital in seiner Raffgier durch die rücksichtsloseste Ausbeutung der weiblichen Arbeitskräfte treibt. Ein Raubbau mit Menschenleben, der zur Verwüstung unberechenbarer Schäße an förperlicher und geistig- sittlicher Volkskraft führt! Denn gerade bei der Ausbeutung der proletarischen Frau wirken die Sünden des Kapitals an den unglücklichen Opfern weiter bis ins dritte und vierte Glied. Man erinnere sich der einschlägigen, erschütternden Thatsachen, die in England durch die Enqueten und Arbeiten festgestellt wurden, welche dem Verbot der Frauenarbeit unter Tage in den Bergwerken vorangingen; der Einführung des Zehnstundentags für die Arbeiterinnen der Textilindustrie und etlicher anderer Gewerbe im Jahre 1850. Und welch flammende Anklagen wider die unge zügelte Auswucherung der weiblichen Arbeitskraft erheben nicht die Zahlen, welche in dem sechsten Bericht über den Stand der öffentlichen Gesundheit in England vom Jahre 1864 die hohe Sterblichkeit der Säuglinge in den Industriezentren darthun. Wiederholte Erhebungen der Britischen medizinischen Gesellschaft stellten im lezten Jahr" zehnt die nämliche Erscheinung fest, weil die Industrie den Kindern die Mutter zu früh entreißt". Daß die durch Hantirung mit Quecksilber, Blei, Bleiweiß u. s. f. erzeugten Berufskrankheiten, daß die Arbeit der Frauen in Schriftgießereien, Phosphor- und Zündhölzchenfabriken, Braunkohlengruben und vielen anderen Betrieben der Montanindustrie, kurz in zahlreichen Gewerben und bei vielen Beschäftigungsarten den weiblichen Organismus besonders schwer schädigt und von verhängnißvollstem Einfluß auf das im Mutterschoß keinende Leben ist, dafür haben anerkannte ärztliche Autoritäten wie Hirt, Arnould, Desplats, Proust, Tardien, Etienne, Schlieben, Glattauer u. s. f. unanfechtbare Beweise geliefert. Nationalökonomische Studien wie die unseres Genossen Schönlant und anderer Forscher, die Berichte von Krankenkassen der Arbeiterschaft verschiedener Gewerbe melden die gleichen Thatsachen, für die sich auch in den Berichten der Fabrikinspektoren des Inund Auslands zahlreiche Belege finden. Und Dr. Fridolin Schuler, der verdienstvolle Schweizer Fabrikinspektor, hat bereits vor Jahren ziffernmäßig aufgezeigt, daß in der Schweiz auf die Fabrikarbeiterinnen eine um anderthalb Mal größere Zahl von Krankentagen entfällt, als auf die Fabrikarbeiter, und daß die Sterblichkeit der ersteren im Durchschnitt um 27 Prozent größer ist, als die der letzteren. Kurz, das vorliegende, geradezu erdrückende Thatsachenmaterial läßt nur die freiwillig und absichtlich Blinden im Dunklen darüber, daß das dürftige Bischen an gesetzlichem Schuß, welches den Arbeiterinnen in Deutschland zu Theil wird, durchaus unzulänglich ist. Troß dieser Sachlage hat der kreißende Berg der Arbeiterfreundlichkeit und des Reformeifers unserer regierenden und herrschenden Gewalten nur das winzige Mäuslein der fraglichen Erhebung geboren! Wir wollen den Werth einer gut geführten Enquete gewiß nicht verkleinern, aber bei der mangelhaften Organisation der Gewerbeaufsicht, dem Fehlen eines Reichsarbeitsamts u. s. w. kann die angeordnete Enquete die ohne einheitlichen Plan nach den verschiedensten Gesichtspunkten und mit unzulänglichen Mitteln geführt wird nicht einmal eine durchgängig gute sein. Außerdem ist, was noch schwerer ins Gewicht fällt, die Frage so spruchreif, ja so überreif, daß es nicht mehr gilt, erst zu enquetiren, sondern endlich zu handeln. Man wende gegen diese Auffassung nicht ein, daß das einschlägige Material zum großen Theil aus dem Ausland stammt, und daß es sich zunächst darum handeln müsse, den Nachweis dafür zu erbringen, daß auch in Deutschland die kapitalistische Ausbeutung der Arbeiterinnen die gleichen, greuelhaften Mißstände wie dort erzeugt habe. Ist die deutsche Arbeiterin vielleicht aus anderem Stoffe gebacken, als ihre Schwester der Frohn und des Leidens im Ausland, und ist der deutsche Kapitalist vielleicht weniger profithungrig, als sein Erwerbsgenosse jenseits der Grenzpfähle? Sollte die deutsche Proletarierin im Gegensatz zu ihrer ausländischen Klassengenossin lediglich eine Nichts- alsArbeitskraft sein, die mit der Empfindungslosigkeit und Widerstandskraft einer Maschine im Dienste der kapitalistischen Plusmacherei funktionirt? Gesundheitswidrige Arbeitsbedingungen und das stete Ueberanspannen der Kräfte zehren auch ihr Lebensmark vor der Zeit auf und verurtheilen ihr Kind noch vor der Geburt zum lebenslänglichen Siechthum, zum Tode. Und auch in Deutschland wird die hohe Sterblichkeitsziffer der proletarischen Säuglinge ganz wesentlich mit dadurch bedingt, daß die ausgebeutete Lohnsklavin dem Kinde die Muttermilch und Mutterpflege entziehen muß. Thatsachen, die das bestätigen, liegen genug und übergenug vor. Außerdem: unsere Staatsweisen und Staatsgewaltigen verweisen mit leidenschaftlichem Eifer auf die Verhältnisse im Ausland, wenn es sich darum handelt, Maßregelungen zur Knebelung der Arbeiterklasse zu schaffen, Militärvorlagen, Weltpolitiksgelüste und Flottenpläne durchzudrücken. Sollten in ihren Augen die Verhältnisse im Ausland nur dann belanglos sein, wenn sie geeignet sind, die brennende Dringlichkeit einer Reform im Interesse des Proletariats zu erweisen? Die herrschenden Gewalten werden es denn auch nicht sein, die das Flämmchen der Enquete über die Fabrikarbeit verheiratheter Frauen zum Feuer einer ernsten Reform zu Gunsten der deutschen Arbeiterinnen anblasen. Wenn irgend ein Gebiet, so zeigt gerade das des gesetzlichen Arbeiterinnenschutzes, daß die Besitzenden und Herrschenden ernste Reformarbeit nicht leisten wollen und nicht leisten können. Ein Blick über die Verhältnisse, welche das Kapital dadurch schafft, daß es im Interesse des Profits das Menschen- und Weibthum der Arbeiterin unter seine Füße stampft, cntrollen eins der traurigsten Blätter aus der Leidensgeschichte des Proletariats, eins der schmachvollsten Blätter aus der Herrschaftsgeschichte der Kapitalistenklasse. Ein Blatt, auf dem der wirthschaftliche Zusammenbruch der Arbeiterfamilie verzeichnet steht, die Schmutzkonkurrenz zwischen Mann und Frau um das Stück trockene Brot, die Zerrüttung und der Verfall des proletarischen Haushalts; ein Blatt, das von der Hinopferung der Gesundheit, Jugend, Lebenskraft der Arbeiterin erzählt, von der tiefsten Erniedrigung des Weibes in ihr, dem Hinabgestoßenwerden in die Prostitution, um die nackte Nothdurft zu sichern; ein Blatt, das feucht ist von den Thränen der Mütter, die ihr Fleisch und Blut pfleglos verkümmern sehen, weil ihre Kraft fremdem Reichthum dienen muß; ein Blatt, von dem die Seufzer kränklicher, vernachlässigter, sterbender Kinder aufsteigen! Auf die Anklagebank mit der Gesellschaft, auf die Anklagebank mit den herrschenden Gewalten, die diesen himmelschreienden Leiden bis heute nichts entgegengesetzt haben als die geltenden kärglichen Bestimmungen zum Schutze der Arbeiterinnen! Läßt doch die vornehmste von diesen Bestimmungen die elfstündige Ausbeutung der Arbeiterinnen zu, legt sie doch gesetzlich einen Arbeitstag fest, von dem der badische Fabrikinspektor vr. Wörishoffer in seinen Berichten wiederholt erklärt, daß er zu lang ist, die Gesundheit der Frau schädigt und ihre Sittlichkeit untergräbt. Für ganze Kategorien der Arbeiterinnen ist dank der Ausnahmebestimmungen das Ausgebeutetwerden nicht einmal auf elf Stunden beschränkt, ganz zu schweigen von dem schmachvollen Zustand, daß die Heimarbeiterinnen jedes gesetzlichen Schutzes ermangeln. Und nun, nach langen Jahren des Wartens statt eines kräftigen Schrittes nach vorwärts eine zaghafte, zerfahrene Enquete, die schon durch ihre Beschränkung anzeigt, daß man keine gründliche Reform will. Praktische Bedeutung wird dieses Viertelschrittchen der Sozialreform von Oben nur dadurch gewinnen, daß die deutsche Arbeiterklasse ihre Stimme erhebt und eindringlich erklärt, was sie zum Schutze der Arbeiterinnen fordert. Und zwar zum Schutze aller Arbeiterinnen und nicht blos der verheiratheten Frauen. Der Schutz der Frau als Mutter darf nicht erst bei der verheiratheten Frau beginnen, er muß bei der ledigen und jugendlichen Arbeiterin einsetzen, beim Kinde. Und die Rücksicht auf die Aufgaben der Familienmutter hat nicht nur in der Gewährung einer Sklavenrast für die verheirathete Arbeiterin zu gipfeln, sondern in der Muße für das junge Mädchen, sich auf diese Aufgaben vorzubereiten. Der gesetzliche Schutz muß die kapitalistische Ausbeutungsfreiheit soweit eindämmen, daß die Proletarierin ein gewisses„Kapital" an Gesundheit, Kraft, Charakterstärke, Wissen und Geschicklichkeit mit in die Ehe bringt, statt eines zerrütteten Organismus, der im ersten Wochenbett zusammenbricht, und eines schwachen Willens, der unter den ersten Schwierigkeiten zusammenknickt und den schweren Pflichten der proletarischen Frau in keiner Weise gewachsen ist. Es ist selbstverständlich, daß es die Genossinnen als ihre Pflicht und Ehre betrachten, an erster Stelle mit aller Energie für die Forderungen zu kämpfen, mit welchen die deutsche Arbeiterklasse die Regierungsenquete beantworten muß. Als Proletarierinnen, als Frauen müssen sie das Stück Menschenthum erringen, das ein durchgreifender gesetzlicher Schutz der kapitalistischen Ausbeutungsmacht entreißt. Ihren Schwestern, die noch in dumpfer Gleichgiltigkeit abseits vom proletarischen Befreiungskampf stehen, müssen sie die materielle Voraussetzung dafür schaffen, daß sie sich aus hoffnungslos Leidenden in siegesfreudige Kämpferinncn verwandeln. Der moralischen und materiellen Unterstützung des klassenbewußten Proletariats in ihrem Kampfe für den Ausbau des gesetzlichen Arbeiterinnenschutzes können sie gewiß sein. Denn die einschlägigen Reformen sind nicht nur heute von unschätzbarem Werthe für die Gcsammtheit der kapitalistisch Ausgebeuteten, sie liegen vielmehr in deren dauerndem Klasseninteresse. Um die Schlachten des Klassenkampfs siegreich zu schlagen, dazu bedarf das Proletariat körperlich, geistig und sittlich gesunder, kräftiger Kämpfer. Und damit Massen solcher Kämpfer heranwachsen, müssen wir proletarische Mütter haben, die ihre Gesundheit und Kraft, ihr Wissen und Wollen auf ihre Kinder übertragen. Der gesetzliche Arbeiterinnenschutz ist ein Mittel— und eines der wichtigsten— dem Proletariat Kämpferinnen zu geben, die ein Geschlecht von Kämpfenden gebären und erziehen. Wie wollen wie für den gesetzlichen Ardeilerinnen- schütz agitiren? Die vom Parteitag beschlossene Agitation für den gesetzlichen Arbeiterinnenschutz legt den Genossinnen eine ehrenvolle, aber schwere Verpflichtung auf zu praktischem, fruchtbarem Wirken für eine der dringendsten Reformen, die nicht nur im Interesse der Arbeiterin liegen, sondern in dem des gesammten Proletariats. Soll diese Agitation erfolgreich durchgeführt werden, so hat sie vor Allem eine Voraussetzung: ein gut vorbereitetes, planmäßiges, einheitliches Handeln, so daß die vorhandenen geistigen und materiellen Kräfte mit größtmöglichem Nutzen verwendet werden. Gerade ein solches Handeln der Genossinnen wird aber durch die reaktionäre Vereinsgesetzgebung in dem bei Weitem größten Theile Deutschlands gewaltig erschwert. Ihr zufolge besitzen die Proletarierinnen in den meisten Orten keine Organisationen, die Trägerinnen und Mittelpunkte der zu entfaltenden Agitation sein könnten. Die Arbeitersnnenvereine, die hier und da existiren, dürfen sich fast nirgends erkühnen, für den gesetzlichen Arbeiterinnenschutz zu agitiren, wollen sie nicht wegen Beschäftigung mit verpönten„politischen Angelegenheiten" der Auflösung verfallen. Und nicht einmal Kommissionen und Komites können die Genossinnen mit der Leitung der Agitation betrauen, denn auch Kommissionen und Komites sind von der behördlichen Weisheit zu politischen Vereinen gestempelt worden. Die Genossinnen sind also im Allgemeinen für ihre Aktion lediglich auf die Thätigkeit der Vertrauenspersonen angewiesen. Da hieße es denn der Bewegung überhaupt, insbesondere aber der beschlossenen Agitation einen schlechten Dienst erweisen, wollten wir uns der Erkenntniß verschließen, daß das System der Vertrauenspersonen der Genossinnen keineswegs so vollständig ausgebildet ist und so gut funktionirt, als es der Fall sein müßte. Die Vorbereitung unserer Agitation muß also damit einsetzen, daß in dieser Hinsicht Wandel geschaffen wird. In allen größeren Orten und Industriezentren müssen die Genossinnen dafür eintreten, daß in nächster Zeit, dem Beschluß des Gothaer Parteitags gemäß, die Wahl von Vertrauenspersonen erfolgt. Von dort aus, wo die proletarische Frauenbewegung im kräftigen Fluß ist, sollten sie vor Allem auch die Wahl von Vertrauenspersonen in solchen nahegelegenen Orten anregen, wo die Proletarierinnen noch keinen selbständigen Antheil an dem Kampfe ihrer Klasse nehmen. Sie müssen des Weiteren darauf hinwirken, daß die gewählten Vertrauenspersonen eines ganzen Bezirks nicht nur stete Fühlung mit den Genossen und Genossinnen am Orte unterhalten, sondern auch untereinander, daß sie ferner in geregelter Verbindung mit der Vertrauensperson von ganz Deutschland stehen. Ist das geschehen, so ist der Durchführung der Agitation für den gesetzlichen Arbeilerinnenschutz ein gut Stück vorgearbeitet, so sind aber auch die Ansätze geschaffen für unser ferneres, einheitliches Wirken. Gemeinsame Arbeit ist das beste Mittel der Einigung. Durch ihre Vertrauensperson haben sich die Genossinnen mit den Genossen über den ungefähren Zeitpunkt der Agitation zu verständigen und dafür zu sorgen, daß ihr die thatkräftig fördernde Sympathie der politisch und gewerkschaftlich organisirten Arbeiter zu Theil wird. Mit Hilfe der Genossen müssen sie insbesondere die Agitation in solche Orte und solche proletarische Frauenschichten zu tragen suchen, wo bisher das Loos der Lohnsklavinnen in stumpfsinniger Gleichgiltigkeit getragen wurde, und wo es gilt, mit dem Klassenbewußtsein den Willen zu erwecken, kämpfend eine Besserung zu erringen. Gerade die in solchen Orten und Schichten gelegentlich der Agitation angeknüpften Beziehungen— und wären es zunächst auch nur rein persönliche— sind mit liebevoller Sorgfalt zu pflegen als Stützpunkte für ein dauerndes kräftiges Wirken unter breiten Massen von Proletarierinnem die uns bisher fern standen. Auf Grund des gewonnenen Ueberblicks können die Genossinnen eines größeren Bezirks die Zahl der hier abzuhaltende» Versammlungen festsetzen, sowie die Reihenfolge, in der diese mit Rücksicht auf die größtmögliche Ersparniß an Kosten. Zeit und Kraft stattfinden sollen. Des Weiteren müssen sie Umschau halten über die am Orte oder in der Nachbarschaft vorhandenen agitatorischen Kräfte, die zu den Versammlungen herangezogen werden können, und zwar unseres Erachtens ohne Unterschied des Geschlechts. Ein Genosse, der mit der Lage der Arbeiterinnen und der Frage ihres gesetzlichen Schutzes vertraut ist, kann ebenso gut die erhobenen Forderungen entwickeln. vorausgesetzt, daß er dies in einer den Proletarierinnen verständlichen Art und Weise thut. Sicherlich ist es aus vielerlei Gründen wünschens- werth. daß in den Agitationsversammlungen möglichst Genossinnen referiren. aber bei dem Umfang der gegebenen Arbeit dürfte sich ihre Zahl zu klein erweisen, um allen Anforderungen zu genügen. In Erwägung zu ziehen ist von den Genossinnen, ob dort, wo eine größere Zahl von Frauen in bestimmten Industrien oder bei bestimmten Beschäftigungsarten verwendet wird, welche dem weiblichen Organismus besonders gefährlich sind, abgesehen von der allgemeinen Propaganda, nicht auch eine besondere dauernde Agitation für gesetzlichen Schutz unter den betreffenden Arbeiterinnen zu führen ist. Uns scheint dies dringend geboten. Einmal, um die betreffenden Arbeiterinnen über ihre Lage aufzuklären, dann, um durch die Beziehungen mit ihnen weiteres Material über ihre Arbeitsbedingungen zu erhalten. um dadurch klar zu stellen, daß und mit welchen Maßregeln das Gesetz schützend eingreifen muß; endlich, um die fraglichen Proletarierinnen selbst zur dauernden und kraftvollen Vertretung ihrer Interessen zu erziehen. Haben die Genossinnen einen Ueberblick über die Verhältnisse eines größeren Bezirks gewonnen, über die hier erforderliche agitatorische Arbeit, und die dafür zur Verfügung stehenden Kräfte, so müssen sie sich durch ihre Vertrauensperson mit der Vertrauensperson der Genossinnen Deutschlands in Verbindung setzen. Dort, wo die lokalen materiellen und geistigen Kräfte zur Durchführung der Agitation genügen, zum Zwecke der genauen Berichterstattung; dort, wo Ueberfluß an beiden vorhanden ist, um die Agitation anderwärts zu fördern; dort, wo es an Mitteln und sachkundigen, redegewandten Personen fehlt, um die nöthige Hilfe von auswärts heranzuholen, Aufgabe der Vertrauensperson der Genossinnen von ganz Deutschland ist es. in allen Gegenden die Wahl von Vertrauenspersonen anzuregen und die Beziehungen zwischen den Gewählten der einzelnen Orte zu vermitteln. Sie muß dafür sorgen, daß die Agitation für den gesetzlichen Arbeiterinnenschutz allerwärts in die Wege geleitet wird, und zwar insbesondere auch dort, wo bisher noch keine Anfänge einer proletarischen Frauenbewegung vorhanden sind. Ihr liegt es ferner ob, der Agitation die möglichste Kraftentfaltung zu sichern durch eine gute, haushälterische Vertheilung der zur Verfügung stehenden Gelder. Schriften und agitatorischen Kräfte. Die Vertrauensperson hat die ihr übermittelten Angaben über die Zahl der Versammlungsbesucher zusammenzustellen und der sozialdemokratischen Reichstagsfraktion zu übergeben. Haben die Genossinnen überall in dem angedeuteten Sinne die Agitation vorbereitet, so kann die Agitation planmäßig durchgeführt werden, sobald die Vertrauensperson für das ganze Reich durch einen Aufruf oder ein Flugblatt das Signal dazu giebt. Mit dem kurz skizzirten Wirken, zu dem noch die umfangreiche und mühsame Kleinarbeit tritt, die wesentlich durch die lokalen Umstände bedingt wird, sind jedoch die Aufgaben keineswegs erschöpft. welche die beschlossene Agitation den Genossinnen stellt. Soll diese thatsächlich bis in die Masse der Arbeiterinnen dringen und sie zur Vertretung ihrer Interessen wachrütteln, so ist es nöthig, daß die Genossinnen den Grundsatz bethätigen:„Wir Alle müssen Agitatorinnen sein!" Die Agitation, die in den Versammlungen entfaltet wird, müssen sie vorbereiten, ergänzen und nachhaltig gestalten durch die Agitation, die sie im Familien- und Freundinnenkreis treiben, in Fabrik und Werkstatt, bei den spärlichen Vergnügungen. die sie sich gönnen dürfen. Diese Art der Agitation, die nicht glänzend nach außen scheint, aber um so intensiver wirkt, ist von der höchsten Wichtigkeit für die Ausklärung der Arbeiterinnenmassen. Die Genossinnen müssen sich auf diese agitatorische Aufgabe vorbereiten. die jeder einzelnen von ihnen zufällt, sie müssen lehrend lernen und sich deshalb so eingehend mit der aufgerollten Frage beschäftigen, als ihre engen Verhältnisse und zahlreichen Pflichten irgendwie erlauben. Die „Gleichheit" wird sie bei ihrem diesbezüglichen Streben nach Kräften unterstützen. Sie wird die Frage des gesetzlichen Arbeiterinnenschutzes von jetzt an fortlaufend in Artikeln und Notizen behandeln, die verschiedenen Gesichtspunkte erörtern, unter denen wir unsere Forderungen zu betrachten haben, und Material zur Begründung derselben bringen. Des Weiteren veröffentlicht sie demnächst ein Verzeichniß von Schriften und Abhandlungen, die zum Studium der einschlägigen Frage zu empfehlen sind. Die Mitarbeit und Unterstützung der Genossinnen dabei ist ihr sehr willkommen, insbesondere begrüßen würde sie zuverlässige Mittheilungen über die Arbeits- und Existenzbedingungen der Arbeiterinnen, Die Beschäftigung mit der vorliegenden Frage rüstet die Genossinnen nicht blos zur wirksamen Agitation von Person zu Person aus, sondern sie befähigt sie auch zum Auftreten in den Versammlungen, sei es als Referentinnen, sei es als Diskussionsrednerinnen. Die Genossinnen haben ferner dahin zu wirken, daß die politische und gewerkschaftliche Arbeiterpresse sich in nächster Zeit mit der Frage des gesetzlichen Arbeiterinnenschutzes beschäftigt und wäre es auch nur durch Nachdruck von Artikeln und Notizen aus der „Gleichheit". Wie sehr eine Broschüre am Platze wäre, welche unsere Forderungen leichtfaßlich erörtert und durch Thatsachen- material begründet, braucht nicht erst betont zu werden. Ganz besonders nöthig ist es, daß sehr kurze Flugblätter zur Verbreitung gelangen, in welchen die einzelnen Forderungen des Arbeiterinnenschutzes und ihre Bedeutung so populär dargestellt werden, daß die Ausführungen auch von den ungeschulten Proletarierinnen verstanden werden. Solche Flugblätter sind ein besonders wirksames Mittel— oft das einzig wirksame—. um unter den rückständigen Arbeiterinnenmassen zu agitiren. Die Genossinnen haben sich wegen der Flugblätter ebenfalls in Verbindung mit der Vertrauensperson der Genossinnen Deutschlands zu setzen. Die Genossinnen. die jederzeit die Hauptlast der Agitation zu tragen haben, werden allerdings leider kaum zur Abfassung solcher Flugblätter kommen. Dagegen eröffnet sich in dieser Hinsicht, wie bezüglich der schriftlichen Agitation für den gesetzlichen Arbeiterinnenschutz überhaupt, ein fruchtbares und dankbares Wirkungsfeld für viele Genossinnen, die aus dem einen oder anderen Grunde mit ihren Personen nicht agitatorisch an die Oeffentlichkeit treten wollen. Vorbedingung für den Nutzen ihrer stillen Mitarbeit ist vor Allem, daß sie in engster Fühlung mit den praktisch thätigen Genossinnen stehen, Wir bilden uns keineswegs ein, mit den vorstehenden Vorschlägen die Frage nach dem Wie unserer nächsten Agitation erschöpft zu haben. Wir wollten sie vielmehr nur anregen, um die Genossinnen zu einem recht regen Meinungsaustausch darüber zu veranlassen. und dadurch eine möglichst praktische und einheitliche Vorbereitung und Durchführung der Agitation herbeizuführen. Die „Gleichheit" wird veröffentlichen, was ihr zu der Frage an Vorschlägen und Material aus den Kreisen der Genossinnen und Genossen zugeht. Gegenwärtig absorbirt noch der Kampf gegen die schmachvolle Zuchthausvorlage die proletarischen Kräfte; die drohende Flottenvorlage fordert zur Abwehr heraus und möglicherweise wird sich der Reichstag schon im Februar gelegentlich der Debatten über die Gewerbeaufsicht mit den Ergebnissen der Enquete über die Fabrikarbeit verheiratheter Frauen beschäftigen. Da heißt es denn für die Genossinnen die Zeit und die Kräfte gut nützen, um mit der nöthigen Stärke und Energie die Agitation durchzuführen, der Arbeit zum Nutz, dem Kapital zum Trutz! Die Arbeiterpresse wird gebeten. Notiz von diesem Artikel zu nehmen. Arbeitslolzn und Arbeitszeit des Berliner Proletariats. In Wagners Trilogie thut Fafner.„der wilde Wurm", welcher den ungeheuer» Nibelungenschatz bewacht, den geistreichen Ausspruch: „Ich lieg' und besitze, laß mich schlafen." Auch die Kapitalistenklasse. die an der Lebenskraft des arbeitenden Volkes zehrt und die ungemessene Werths ihr eigen nennt, hat keinen anderen Wunsch als Fasner. Furchtbar gellt ihr deshalb der Ruf in die Ohren, mit dem der junge Riese Sozialismus vor SV Jahren sich ankündigte, der Ruf: „Proletarier aller Länder, vereinigt euch!" Ihre Verdauungsseligkeit wird dadurch gestört, daß in allen Kulturländern die Proletariermassen sich in einer großen, vom idealsten Streben beseelten Bewegung zusammenschließen, um die kapitalistische Ordnung der Ausbeutung und Versklavung der Arbeit für immer zu beseitigen; ihre Verdauungsseligkeit wird dadurch gestört, daß die Ausgebeuteten sich in gewerkschaftlichen Kampfesorganisationen vereinigen, um für die Gegenwart mit besseren Arbeitsbedingungen eine kulturwürdigere Existenz zu erringen. 180 Mag die bürgerliche Wissenschaft noch so sehr bestrebt sein,| wenig ist, falls damit die gesammten Existenzkosten gedeckt werden durch Schönfärberei die Lage der Arbeiterklasse als eine befriedigende sollen., erscheinen zu lassen, die von ihr zusammengetragenen Thatsachen beweisen das Gegentheil. Sie zeigen nachdrücklich, wie dringend nöthig der Kampf des Proletariats für höheren Lohn, kürzere Arbeitszeit, bessere Arbeitsbedingungen überhaupt ist. Wie trübe ist nicht das Bild von den Existenzverhältnissen des Berliner Proletariats, das sich auf Grund der Angaben Dr. Hirschbergs* über Lohnhöhe und Arbeitszeit enthüllt. Leider giebt es noch keine leidlich vollkommene Lohnstatistik für Berlin. Zuverlässige Ermittlungen sind nur für die ortsüblichen Tagelöhne der gewöhnlichen Tagarbeiter vorhanden, also der niedrigst stehenden Arbeiterklasse. Die Löhne sind nicht hoch, und namentlich der Verdienst der Arbeiterinnen wird entweder in einer Reihe anderer deutscher Großstädte übertroffen oder ist doch in Städten, in denen die Lebenshaltung erheblich billiger ist, nur sehr wenig niedriger. 1892 betrug der Normallohn für männliche Taglöhner 2,70 Mt., für weibliche 1,50 Mt. Der vierte Theil der Arbeiter verdient zwischen 9 bis 12 Mt. pro Woche, weit mehr als die Hälfte 15 bis 18 Mt. und der Rest hat 18 bis 24 Mt. Wochenverdienst. Da man im Jahre höchstens 250 Arbeitstage berechnen darf, so kommt man bei dem Normallohn von 2,70 Mt. auf eine Gesammteinnahme von 675 Mt. für den ungelernten Arbeiter. Zu welcher Lebenshaltung in Berlin eine Familie verurtheilt ist, die mit der genannten Summe auskommen soll, kann man sich leicht vorstellen. Schmalhans muß bei ihr täglich Rüchenmeister sein, sogar wenn die Frau noch dazu verdient. Eine Auszählung bei 725 Fabritarbeiterinnen( mit Ausschluß der vorgebildeten Arbeiterinnen in Druckereien) ergab, daß fast zwei Drittel der Mädchen einen Wochenverdienst von nur 6 bis 9 Mk. haben, fast ein Drittel 9 bis 12 Mt. verdient, und ein kleiner Reſt die Hungerlöhne von 3 bis 6 Mt. pro Woche erhält. Ueber die Hälfte der Mädchen stehen im jugendlichen Alter von 16 bis 20 Jahren, über ein Viertel ist 21 bis 25 Jahre alt. Fast zwei Drittel der Mädchen wohnten bei ihren Eltern; in der niedrigsten Lohnklasse sogar drei Viertel, 58 Prozent bei der umfangreichsten Lohnklasse, wo der Verdienst 6 bis 9 Mt. beträgt. Bei einem solchen Lohn hat die Arbeiterin, wenn man wie bei den Arbeitern das Jahr zu 250 Arbeitstagen rechnet und den Normallohn von 1,50 pro Tag oder 9 Mt. pro Woche zu Grunde legt, einen Jahresverdienst von nur 375 Mf., eine Summe, die augenscheinlich zum Leben zu viel, zum Sterben zu * Dr. G. Hirschberg: Die soziale Lage der arbeitenden Klassen in Berlin. Berlin 1897. Ebbe. Von Ndele Gerhard. ( Fortsetzung.) Martin fand Alice in dem hellen, stillosen Salon Für die Arbeiterinnen in Druckereien besteht seit 1896 der von der Buchdruckereibesitzerinnung festgestellte Lohntarif für die 9- bis 91/ 2stündige Arbeitszeit. Es erhielten demnach die Lehrmädchen bei Beginn der Lehrzeit 6 Mk. und nach je 4 Wochen eine Mark Zulage bis ein Lohn von 8 Mt. erreicht ist. Der Verdienst der Bogenfängerinnen stellte sich auf 8 Mk. wöchentlich, Anlegerinnen verdienten 12 bis 13 Mt., Punktirerinnen 15 bis 16 Mt. Für jede Ueberstunde wurde ein Lohnaufschlag von 5 Pfennig bezahlt. Eine ungewöhnlich lange Arbeitszeit, fast ohne jede direkte Entlohnung, finden wir im Kellnerinnengewerbe. Bei mehr als vier Fünftel der Kellnerinnen betrug die Arbeitszeit 12 bis 18 Stunden einschließlich kurzer Pausen, und nur 0,5 Prozent dieser Arbeiterinnen hatten einen festen Monatslohn, der zwischen 10 und 30 Mt. sich bewegte; die übrigen 99,5 Prozent erhielten vom Arbeitgeber keinen Geldlohn. Die meisten Kellnerinnen wurden vom Wirth beköstigt, für die Bestreitung der übrigen Lebensbedürfnisse waren sie auf Trinkgelder oder sonstigen Nebenverdienst" angewiesen. Wirklich idyllische Zustände, daß zahlreiche Mädchen um einen„ Gotteslohn" 12 bis 18 Stunden bei Tag oder Nacht, meist ohne sich auch nur setzen zu dürfen, in qualmigen Lokalen, nur aufgemuntert durch höchst zweifelhafte Wize„ gutherziger" Gäste schanzen müssen. Wie trostlos die Verhältnisse der Konfektionsarbeiterinnen sind, das pfeifen die Spatzen auf den Dächern und zwar so laut, daß der Reichstag bereits vor 14 Jahren eine amtliche Erhebung über die Lage dieser Arbeiterinnen beschloß. Ihr grauses Elend wurde durch die angeordnete Enquete durchaus bestätigt. Daß die amtlichen Untersuchungen keine praktischen Folgen gehabt haben, beweist der Streif der Konfektionsarbeiterschaft im Jahre 1896. Die Ergebnisse der Enquete ruhten als„ schäzbares Material" in den Amtsarchiven. Welch süßer Trost für die verelendenden Arbeiterinnen der Konfektionsindustrie! Nach den betreffenden Untersuchungen verdient eine Wäschearbeiterin am Anfang 5 Mt., später bis zu 15 Mt.; sie arbeitet 9 Stunden lang in der Fabrik, und da der Stücklohn eingeführt war, so setzte sie unverdrossen ihre Arbeit zu Hause fort, es sei denn, daß sie nur Inhaberin einer Schlafstelle war und also keinen Arbeitsraum besaß. 6 bis 8 Prozent der Verdienstes wurde durch Arbeitsauslagen verschlungen. Die Mäntelnäherinnen waren nicht besser daran, ungeübte Arbeiterinnen mußten sich mit einem Wochenverdienst von 4 bis 5 Mt. begnügen, geübte Näherinnen kamen wöchentlich auf 8 bis 9 Mt. Dabei dauert die Saison nur 4 bis 5 Monate im Jahre. Der größe Theil der Arbeiterinnen hatte eine Schlafstelle für 4 bis 6 Mt. pro Monat inne. ,, Ich bin keine sogenannte tiefe Natur", hatte sie den Abend spöttisch erwidert, als er eine Frage über ihre Lektüre an sie richtete,„ gieb Dir keine Mühe, Martin. Deine Lieblinge Schiller und Lenau sind mir unerträglich.„ Worte! Worte! Worte!" Gedruckt macht sich's wunderschön. Und mit Deinen MenschheitEdgar stand über ihren Stuhl gebeugt und plauderte auf beglückungstheorien fann man mich morden." fie ein. Warum behandelte sie ihn mit einer Gleichgiltigkeit, die fast Sie wollte keine Kinder! Mit einem Male schien sie ihm wie Mißachtung erschien? Verstimmt betrachtete er sie, wie sie jeder Innigkeit entkleidet. Am Abend saßen sie in dem Speisezimmer des Strandhotels an einem kleinen Tische eingepfercht. Alice lehnte zwischen Martin und Edgar. dastand und den Blick in den weißen Wogenbrand bohrte. Mit einem Mal legte sie die Hand vor die Augen. Ein Schluchzen ging durch ihren Körper. Martin trat schnell auf sie zu:„ Alice, was quält Dich, kann Sie zuckte zusammen. Du hier?" Eine schwül heiße Luft füllte den dichtgedrängten Saal. ich Dir helfen?" Durch die Fenster sah man die See schwarz und grollend. Ein Unwetter zog näher und näher heran. Alice streifte lässig die Handschuhe ab; das weiche, noch warme Leder berührte Edgars Hand. Martin sah, wie er zu= sammenzuckte, wie seine Augen heiß und schen umherfuhren und dann mit einem langen Blicke über den Körper der Frau hingingen. Martin schaute auf Ludolf. Er saß in seine Hummer vertieft und vermied es, seine Frau anzusehen. „ Trottel!" dachte Martin empört. Mit grübelnder Neugier beobachtete er Alice. Ganz ungenirt fokettirte sie mütterlich und ehrbar mit dem langen Burschen an ihrer Seite. * Der Sturm hatte sich gelegt. Die Fluth schwoll ihnen in den Rücken, als sie spät Abends den Strand entlang schritten. Ludolf und Edgar gingen voran. Martin sah, wie Alice stillstand und aufmerksam das unheimliche Bild betrachtete. War sie wirklich jeder großen Empfindung so bar, wie sie sich zeigte? " " Ihre Gestalt nahm die alte, stolze Haltung an. Eine maßlose Erbitterung trat in ihr Gesicht. Du mir helfen? Ich brauche teine Hilfe. Von Niemanden! Hörst Du! In Frieden gelassen zu werden, ist alles, was ich verlange besonders von Dir, Du Menschenfreund und Neuerer." Aber, Alice", unterbrach er sie schmerzlich. Sie schnitt ihm das Wort ab. " Bitte, nichts weiter. Nur Nuhe will ich von Dir. Ich werde sie mir zu sichern wissen." Mit einem verächtlichen Blicke auf Martin trat sie zu den Andern. Martin tam erregt nach Hause. Die Gedanken schlangen sich in seine Träume. Ihm war, als wandere er einsam an offener See. Die Fluth wälzte sich mit mächtigen Schlägen heran. Das Meer Ihre Ausgaben pro Tag waren etwa folgende: Für Schlafstelle und Kaffee. = = : zweites Frühstück( Butterbrot) . 20 Pf. 15= Mittagsessen( Volksküche, Restaurant). 30= Vesper. Abendessen = 2 Flaschen Bier = • 15= 20= 20= Zusammen 1,20 Mt. Bei der Aufstellung dieses Haushaltetats scheint aber eine ungefund üppige" Phantasie gewaltet zu haben, denn wie wir vorher sahen, beträgt der Wochenverdienst von zwei Drittel der Arbeiterinnen nur zwischen 6 bis 9 Mt., blos ein schwaches Drittel der Arbeiterinnen wäre solgleich im Stande, täglich 1,20 Mt. für die Lebenshaltung zu verausgaben, tagaus, tagein 30 ganze Pfennige für ein Mittagsessen zu verschlemmen! Daß die Erwerbsverhältnisse der Berliner Wäsche und Konfektionsarbeiterinnen sich seither nicht verbessert haben, das bestätigt amtlich und unanfechtbar die Enquete, welche die Kommission für Arbeiterstatistik in Folge des 1896er Streifs aufgenommen hat. Eine verheirathete Heimarbeiterin z. B. arbeitete 14 Stunden täglich ohne Pause und nahm dann erst mit ihrem Manne eine richtige Mahlzeit ein. Oft arbeitete sie auch noch die Nacht durch. Die Arbeitszeit der Näherinnen in Berlin schwankt überhaupt zwischen 12 und 17 Stunden. Was aber den Lohn anbelangt, so äußerte sich das Einigungsamt des Gewerbegerichts 1896 wie folgt:„ Das Einigungsamt hat die Ueberzeugung gewonnen, daß die Löhne auf ein Niveau gesunken sind, welches ein menschenwürdiges Dasein der Arbeitnehmer trotz angestrengter fleißiger Arbeit nicht ermöglicht. Dies Zurückgehen der Löhne hat nicht in Absatzverhältnissen, sondern darin seinen Grund, daß einzelne Firmen sich fruchtlos bemühen, mit auswärtigen Geschäften, die unter ganz anderen lokalen Verhältnissen bei billiger Lebenshaltung der Arbeiter eine besonders geringe Waare herstellen, konkurriren wollen. Eine Auflehnung der Arbeiter gegen den auf dieser Grundlage erwachsenen Lohndruck erkennt das Einigungsamt als durchaus berechtigt an." ( Schluß folgt.) 181 ein einziger Genosse: Dr. Liebermann, der seinen bereits mitgetheilten Antrag begründete. Genossin Kropka, die tschechisch sprach, tadelte es nachdrücklich, daß die Frauenfrage als letzter Punkt auf die Tagesordnung gesetzt worden sei und nun schnell durchgepeitscht werde. Sie betonte des Weiteren, daß die Gründung besonderer gewerkschaftlicher Frauenorganisationen dadurch nothwendig geworden sei, daß die Gewerkschafter vielfach ihre Pflicht versäumten, die Arbeiterinnen aufzuklären und zu organisiren. Auch in der politischen Bewegung äußere sich noch viel Verständnißlosigkeit in Betreff der Frauenfrage, einzelne Genossen hinderten die Mitarbeit der Frauen, statt sie zu fördern. Man müsse sich deshalb auch die Aufklärung der in dieser Hinsicht rückständigen Männer angelegen sein lassen. Scharf wendete sich Genossin Glas gegen eine Strömung in der Partei, welche die Bedeutung der Frauenbewegung nicht erkenne. Sogar der Parteivertretung gehörten Genossen an, die zwar durch Reden und Abstimmungen der Frauenbewegung Ronzessionen machen müßten, es aber bei einer platonischen Stellungnahme bewenden ließen. Die Genossinnen dürften sich dadurch nicht beirren lassen, daß ein Theil der Genossen sich nur widerwillig mit der Gleichberechtigung der Frauen abfinde. Ein mächtiger Bundesgenosse stände ihnen zur Seite: die ökonomische Entwicklung, welche den Genossen die Beschäftigung mit der Frauenfrage aufzwinge. An der Gründung des Reichsfrauenkomites", das so erfolgreich wirke, habe die Parteivertretung kein Verdienst, das dürften lediglich die Genossinnen beanspruchen. Diese müßten ihrer Auffassung nach vor Allem intensiv in den Gewerkschaften arbeiten, um dadurch die Grundlage einer wirklich politischen Frauenbewegung zu schaffen. Genossin Touzil erklärte, die Frauen müßten mit den Männern zusammen arbeiten, wo es möglich und nothwendig ist, sie müßten aber auch eigene Sektionen gründen können, wo dies im Interesse der gewerkschaftlichen Zusammenfassung der Arbeiterinnen liegt. Bei der Agitations- und Organisationsarbeit müssen mehr noch als bisher die Arbeiterfrauen berücksichtigt werden. Auch Genossin Touzil klagte darüber, daß in vielen Orten die Genossen der Frauenbewegung ganz ablehnend gegenüber ständen. Sie befürwortete weiter eine Sektion, um den Frauen die Betheiligung an politischen Vereinen zu ermöglichen und begründete trefflich folgenden von ihr gestellten Antrag: " Die sozialdemokratische Partei soll so weit als möglich den Die Frauenfrage auf dem Parteitag der Sozial- theoretischen Forderungen der Frauen auch in der Praxis Rechnung tragen, und zwar derart, daß in der Parteivertretung auch die Frauen demokratie Desterreichs. ihre Vertretung haben; ( Schluß.) An den Debatten, welche sich an das halbstündige Referat der Genossin Popp anschlossen, betheiligte sich auffallender Weise nur | daß ferner überall, wo sich die hierzu fähigen Frauen vorfinden, diese geradeso wie die Männer zu redaktionellen und administrativen Arbeiten zugelassen, sowie in die Institutionen der Partei( zur Krankenspann, nur immer unverhüllter und aufdringlicher. Gatte und Schwager schienen für sie meist nicht vorhanden zu sein. schäumte auf im Sonnenglanz. Und mit sich trugen die weißen, Martin, wie sich das Spiel mit ihm von Tag zu Tag weiterglizernden Wogen näher und näher ein reizendes Weib in schilf grünem Gewand. Arme und Brust waren rosig durchleuchtet. Sehnende Jugend sprach aus den vollen Gliedern. Das Weib schlug die Augen auf, und wie er die grauen Sterne schaute, erkannte er, daß es Alice war Alice, wie er sie einst in der Kirche gesehen nur noch lieblicher und inniger vollendet in vollendet in glückathmender, beseelter Schönheit. Ebbe ringsum. Mit einem Mal war die Fluthzeit vorüber. Die Sonne entschwand. Bleifarben und ernst lag das Meer da. Weiter und weiter zogen die Wellen. Und mit sich trugen die müden zurückspielenden Wasser die schöne Frau. Jeder lichte Hauch war von ihr geschwunden. Grau unter einem grauen Himmel wich sie lautlos und trübe in die Weite zurück. * Martins Kopf brannte, als er erwachte. Sein Traum folterte ihn. In verlangte, Alice zu sprechen, trotz ihrer herben Abwehr. So schnell als möglich eilte er hinunter. Der erste Blick fühlte ihn völlig ab. Alice wiegte sich überSeine müthig im Strandkorb. Dicht vor ihr stand Edgar. Seine Augen folgten unverwandt der biegsamen Gestalt, deren Reize die leichte Bewegung verführerisch zeigte. Das erhißte Gesicht des jungen Menschen, die bewußte Koketterie der Frau widerten Martin an. Verstimmt wandte er sich ab. * Die nächsten Wochen brachten Martin Alice nicht näher. Sie war stets von Edgar belagert. Mit Verdruß beobachtete Eines Mittags wanderte Martin allein mit Alice den Strand entlang. Das Menschengewühl hatte sich verlaufen; das Wasser war eben zurückgetreten. Vom Meereshauch umwoben lagen zahllose Muscheln hingefäet auf dem weichen, lockeren Flugsand. Martin blickte auf die verlorenen Schäße der See. " Schön", sagte er leise zu Alice und wies auf die schimmernde Märchenmuschelpracht. Die Frau antwortete nicht. Gerade und gleichgiltig schritt sie voran. Scharf umschnitten hob sich ihre ebenmäßige Gestalt von der hellen, grellen Mittagsluft ab. Fuße. Martin hörte das Knacksen der Muscheln unter ihrem schmalen " Das Geräusch peinigte ihn. Mitleidig blickte er auf die zertretene, eben zum Licht erwachte Herrlichkeit und gereizt auf Alice mit ihrem gleichmäßig niedermähenden Schritte. Wie jämmerlich flagend dies Knacksen!" rief er endlich nervös, die armen Muscheln, die Du erbarmungslos zerstampfft, ehe ein Menschenauge sich ihrer erfreuen konnte, erinnern mich an all die zertretenen Keime, die das Leben vernichtet, ehe sie ihre Kraft offenbaren konnten." Alice wandte sich ihm plötzlich zu. Ihr Gesicht glühte. Die Ader auf ihrer Stirn war merkbar angeschwollen. " Hüte Deine Worte", stieß sie heiser hervor, nie werde ich dulden, daß Du Dich mir gegenüber als Moralist und Gefühlsmensch aufspielst!" ( Fortsetzung folgt.) kontrolle, in die Krankenkassen, Versicherungsinstitute 2c.) gewählt werden." Aeußerst interessante Thatsachen über die Existenzbedingungen verschiedener Arbeiterinnenkategorien in Nord- und Westböhmen be= richtete Genossin Jobst. Sie gab gleichzeitig einen Ueberblick über das, was zur Aufklärung und Organisation dieser Proletarierinnen im letzten Jahre geschehen ist und konnte auf sehr erfreuliche Erfolge hinweisen. Auch sie empfahl warm die Gründung gewerkschaftlicher Frauenfektionen und die Organisation der verheiratheten Arbeiterinnen, weil diese sonst ein Hinderniß für den Kampf der Männer feien. Da die meisten verheiratheten Frauen nicht so hohe Beiträge zu zahlen vermöchten wie die Männer und in der Folge der Gewerkschaft nicht angehören könnten, sei ihr Zusammenschluß in Arbeiterinnenbildungsvereinen zu befürworten. Nach einem kurzen Schluß wort der Referenten nahm der Parteitag einstimmig die Anträge des Genossen Liebermann und der Genossin Touzil an, sowie die nachstehende Resolution des Frauenreichstomites: " Zur Förderung der gewerkschaftlichen Organisation der Arbeiterinnen empfiehlt der Parteitag die Einführung der von der ersten Frauenkonferenz zu Ostern 1898 beschlossenen Frauenfektionen. 182 Um auch die politische Aufklärung der Arbeiterinnen zu fördern, ist in Versammlungen, in der Presse und im Parlament die Zulassung der Frauen als ordentliche Mitglieder in politische Vereine anzustreben. Für den sozialdemokratischen Programmpunkt: Allgemeines, gleiches und direktes Wahlrecht ohne Unterschied des Geschlechts für alle Vertretungskörper 2c., ist mit Bezug auf die Frauen mit mehr Nachdruck wie bisher in Versammlungen, Presse und Parlament einzutreten. Um das Verständniß der Arbeiterinnen für die Presse und ihre eigenen Interessen zu erwecken, empfiehlt der Parteitag den Organisationen, ihren weiblichen Mitgliedern die sozialdemokratische Arbeiterinnenpresse zugänglich zu machen." Zu eingehenderen als den furz skizzirten Debatten über die Stellungen der Genossinnen in der allgemeinen Bewegung führte die Berathung über den Punkt:„ Organisation der Partei". Hierzu lag ein Antrag des Frauenreichskomites vor: " Der Parteitag möge beschließen, daß die Genossinnen eines jeden Wahlkreises das Recht haben, eine Delegirte zum Parteitag zu entsenden." Genossin Popp begründete ihn damit, daß bisher stets nur der enge Kreis Wiener Genossinnen durch eigene Delegirte auf dem Parteitag vertreten seien, aber nicht die Genossinnen des ganzen Reiches. Wenn auch die Frauenbewegung gute Fortschritte mache, so bilden doch die organisirten Proletarierinnen in der Folge ihrer Sonderstellung und ihrer armseligen Existenzbedingungen eine Minorität in der allgemeinen Bewegung. Nur selten wurden deshalb Frauen delegirt. Der Antrag solle der Frauenbewegung eine ihre Bedeutung entsprechende Vertretung sichern. Die Forderung wurde nicht nur von Genossin Glas, sondern auch von zahlreichen Genossen warm vertheidigt. So unter Anderem von Vertretern der tschechischen und der slovenischen Sozialdemokratie. Die Genossen Dr. Adler und Skaret bekämpften ihn. Auch Genossin Touzil wendete sich gegen die Forderung und zwar vom Standpunkt eines formalen Gleichberechtigungsgefühls aus. Genossin Glas stellte ihren Ausführungen entgegen, daß es sich nicht um eine abstrakte Gerechtigkeit, sondern um eine angewandte, die den Verhältnissen der Frau Rechnung trägt. Seitens der Genossen werde den Genossinnen nur soviel Gerechtigkeit zu Theil, als sie zu erkämpfen wüßten. Schärfste Zurückweisung verdiene Dr. Adlers Furcht vor der Delegirung vieler Frauen. Die Partei könne es nur freudig begrüßen, wenn die Frauenbewegung eines Tages soweit entwickelt sei, daß sämmtliche 77 Wahlkreise des Landes auf dem Parteitag auch durch Genossinnen vertreten seien. Es gäbe Frauen genug, die das ganze Jahr in der allgemeinen Bewegung mitarbeiteten und die so gescheit seien, wie die männlichen Delegirten und die den Parteitag nicht schänden würden. Verschiedene Anträge, die Forderung der Genofsinnen betreffend, liefen im Laufe der Debatte ein, wurden aber zum Theil zurückgezogen, zum Theil abgelehnt. Abgelehnt wurde auch der Antrag des Frauenreichskomites, troßdem aber triumphirte die Forderung der Genossinnen. Mit allen gegen 4 Stimmen wurde ein Antrag Hennich angenommen, der diese Forderungen nur präziser formulirte. Er lautet: Jeder Wahlkreis hat das Recht, zwei Delegirte und, wo organisirte Frauen sind, auch eine Frau als Delegirte zu entsenden." Der Referent zum Punkte Organisation, Genosse Kropka, war in seinem Schlußwort mit folgenden trefflichen Ausführungen für das Recht der Genossinnen eingetreten: " Ich glaube, die Frauenfrage ist zumindest von derselben Bedeutung wie die anderen Fragen, die auf dem Parteitag behandelt werden. Entweder wollen wir wirklich die Gleichberechtigung durchführen oder wir sind dieselben Heuchler wie die Klerikalen( Beifall). ... Als Begleitschreiben zu dem Antrag, die Wahl weiblicher Delegirten betreffend, muß gesagt werden, daß es Pflicht der verschiedenen Wahlkreise ist, daß von ihnen, wo eine Frauenbewegung besteht, auch Frauen delegirt werden müssen: Die Genossen müssen sich einmal die Wahrung ihrer Prinzipien mehr vor Augen halten und dort, wo eine Frauenbewegung thatsächlich existirt, auch trachten, daß sie durch Delegirung auf dem Parteitag ihre Vertretung finden. Sonst ist das ganze Reden von Gleichberechtigung eine leere Phrase." Zum Punkte der Tagesordnung Arbeiterschutz" hatte das Reichsfrauenkomite folgende Resolution eingebracht: ,, Niedrige Löhne und lange Arbeitszeit sind unstreitig die hervor ragendsten Hindernisse, welche sich der Organisirung und Aufklärung der Arbeiterinnen in den Weg zu stellen. Die Thatsache, daß die Frau als Lohnarbeiterin ihrer häuslichen Arbeiten nicht enthoben ist, machen für sie die gesetzliche Normalarbeitszeit illusorisch. Ihre Bewegungsfreiheit ist in weit höherem Maße gehemmt, als die der männlichen Arbeiter. Um dieses Uebel zu bekämpfen, beschließt der Parteitag, neben der allgemeinen Agitation für den Achtstundentag die Verkürzung der Arbeitszeit für Frauen zu fordern, und ist in erster Linie für den freien Samstag- Nachmittag der Arbeiterinnen zu agitiren. Zum Schuße der Arbeiterinnen fordert der Parteitag für Fabriken, Werkstätten und die Heimarbeit die Einführung sachverständiger weiblicher Fabritinspektoren. Der Parteitag verurtheilt es, daß das Gesetz für die Gewerbegerichte den Arbeiterinnen nur das aktive Wahlrecht gewährt, und fordert auch die Verleihung des passiven Wahlrechts an die Arbeiterinnen." Die Genossinnen Glas, Jobst, Popp und Kropka traten für die aufgestellten Forderungen mit Wärme und Energie ein, wiesen ihre Berechtigung an Thatsachen nach und betonten die große Bedeutung des gesetzlichen Arbeiterinnenschutzes für Lohnftlavinnen und das gesammte Proletariat. Die Resolution wurde einstimmig der Parteivertretung und der sozialdemokratischen Reichsrathsfraktion überwiesen. Mit berechtigter Genugthuung können unsere österreichischen Genossinnen auf den Parteitag zurückblicken, sie haben sich als zielklare, geschulte Rämpferinnen erwiesen und die proletarische Frauenbewegung und damit auch den allgemeinen Klassenkampf des Proletariats ein gut Stück gefördert. Aus der Bewegung. Von der Agitation. Eine Agitationstour durch Mecklen burg wurde auf Wunsch der dortigen Genossen von Genossin Ihrer in der Zeit vom 15. bis 23. Oktober unternommen. In Anbetracht der rückständigen Mecklenburger Gesetzgebung, die vorschreibt, daß zu jeder politischen Versammlung die Erlaubniß des Ministeriums eingeholt werden muß und jede öffentliche Versammlung wird ohne wurden die Ver nähere Begründung für eine„ politische" erklärt sammlungen von den örtlichen Gewerkschaftskartellen, bezw. den Arbeiterbildungsvereinen arrangirt. In Strelitz fand die erste Versammlung statt( der Vortragsabend", wie der Vorsitzende mittheilte). Genoffin Ihrer sprach zu den zahlreich Erschienenen über das Thema:„ Die Grundlagen der Bildung und Freiheit." Unter den anwesenden Frauen waren viele Landarbeiterinnen und Arbeiterinnen der Strelitzer Goldleistenfabrik; sie sprachen am Schlusse den Wunsch aus, es möge bald wieder eine Referentin nach Strelitz kommen, um bei den Frauen ein höheres Interesse für die Arbeiterbewegung zu wecken. In Schwerin, der Mecklenburger Residenz, die den ausgeprägten Charakter einer Beamtenstadt trägt und ein ganz geringes industrielles Leben aufweist, hatte man nur durch Zettel eingeladen, und doch war eine den Saal füllende Zuhörerschaft gekommen, darunter 95 Frauen. Seit einem halben Jahre war es die erste Versammlung, welche ohne Störung von Seiten der Polizei in Ruhe zu Ende geführt werden konnte. Die Besprechung der , wirthschaftlichen Lage der Arbeiterklasse" fand allseitigen Beifall. In der Diskussion wurde der Antrag gestellt, einen Frauenverein zu gründen, jedoch mit dem Hinweis abgelehnt, daß man kaum genügend geschulte Leiterinnen finden würde, und daß die Arbeiterinnen Mitglieder der Gewerkschaften, speziell des Schneiderverbands, werden könnten. Ein Artikel der konservativen Mecklenburger Nachrichten"( als„ das Mundstück der mit den„ Harmlosen" verwandten Kreise" wird das Blatt von unserer„ Rostocker Volkszeitung" bezeichnet) kam dann noch zur Verlesung. Dieser Artikel sollte ein Mahnruf an " die Behörden sein, ein wachsames Auge auf die Arbeiterbewegung zu haben, da sie mit energischer und planmäßiger Agitation in Mecklen burg einsetze, wie die Annoncen für Maurer, Schneider- und Frauenversammlungen bewiesen. Dieser niederträchtigen Denunziation war es wohl auch zu danken, daß die für Wismar angesetzte Versamm lung verboten wurde, die man in der„ Volkszeitung" bekannt gegeben hatte, und deren Tagesordnung lauten sollte:" Volkswohlstand und Volksarmuth." Die für das Verbot angeführten Argumente waren die folgenden: 1. Die politische Stellung des einberufenden Gewerkschaftskartells, 2. die Parteistellung der Referentin, 3. der Umstand, daß das Versammlungslokal,„ die Hansa", ausschließlich den politischen Zwecken einer Partei diene, 4. das angegebene Thema sei ein zu allgemeines! Schon eine Stunde vor der für die Versamm lung festgesetzten Zeit fanden sich fünf Polizeibeamte ein, welche beide Eingänge des großen Saales absperrten, die ankommenden Versammlungsbesucher jedoch nicht hinderten, im kleinen Saale Platz zu nehmen, der denn auch bald überfüllt war. Trotz des Versammlungsverbots dachte Niemand daran, gleich wieder umzukehren, man blieb Lieder singend und kleinen Vorträgen lauschend gemüthlich bei einander und beschloß, am nächsten Sonntag noch einen sozialen Abend" abzuhalten. Auch die Versammlung für Neubuckow war durch Annonce angekündigt worden und ihr Schicksal daher wohl schon im Voraus entschieden. Als die Referentin etwa zehn Minuten über„ Die Frau und die wirthschaftliche Lage" gesprochen hatte, wurde die Versammlung bei einem Hinweis auf das Bürgerliche Gesetzbuch vom Polizeisekretär aufgelöst und zwar mit dem Bemerken, über das Bürgerliche Gesetzbuch zu sprechen sei Politif, und über Politik dürfe man in Mecklenburg nur mit Erlaubniß des Ministeriums sprechen. Darauf machte der Vorsitzende den Versuch, auf die Denunziation der„ Mecklenburger Nachrichten" und ihren Erfolg hinzuweisen, wurde aber ebenfalls unterbrochen mit der Belehrung: über die„ Mecklenburger Nachrichten" dürfe auch nicht gesprochen werden! Unter den Besuchern der Versammlung befanden sich eine Anzahl Landarbeiter, die eine bis anderthalb Meilen weit hergekommen waren. Auch die Frauen zeigten regstes Interesse für den angesetzten Vortrag. Bei Frage und Antwort und Lieder singend Ausgezeichnet blieben die Versammelten noch lange zusammen. war der Besuch der Versammlung in Rostock, ganz besonders erfreulich aber die zahlreiche Betheiligung der Frauen. In Rostock besteht seit 1890 ein Frauenbildungsverein, und der Vorsitzende 183 das Heerwesen von Grund aus umzugestalten, so daß die Wehrkraft der Nation aus einem Mittel der Unterdrückung nach Innen und steter Beruhigung nach Außen, zu einem Mittel der Sicherung der Volksrechte und Freiheiten und der Vertheidigung gegen fremde Angriffe wird. Zu diesem Zwecke verlangt die Partei eine auf demokratischer Grundlage aufgebaute Organisation der Landes- und Voltsvertheidigung, die Kastenwesen und Gegensätze zwischen Volk und Heer unmöglich macht, jeden wehrfähigen Mann zum Waffendienst verpflichtet und seine Ausbildung zum brauchbaren Wehrmann durch eine entsprechende Jugenderziehung herbeiführt. Von diesen Gesichtspunkten ausgehend, betrachtet es der Parteitag als selbstverständlich, den Punkt 3 des Parteiprogramms unverändert aufrecht zu erhalten und fordert von den parlamentarischen Vertretern der Partei, auch fünftig keinerlei Mittel für das bestehende Militärsystem zu bewilligen und jede Gelegenheit zur Propagirung der in Punkt 3 des Parteiprogramms aufgestellten Forderungen zu benutzen. Antrag, Schippels Stellung betreffend. Der Parteitag weist die vom Genossen Schippel in seinen Aufsätzen über den Militärismus geäußerte Auffassung mit aller Entschiedenheit zurück, da er in ihr einen Verstoß gegen die Grundsätze der sozialdemokratischen Partei erblickt. IV. Resolution zur Zuchthausvorlage. Die grundsätzliche Auffassung über die Nothwendigkeit des Koalitionsrechts und die Gemeinschädlichkeit der dasselbe bedrohenden Zuchthausvorlage hat bereits der Stuttgarter Parteitag festgelegt. Der seitdem von der Regierung vorgelegte Gesetzentwurf hat der deutschen Arbeiterklasse gezeigt, daß nach Annahme desselben jeder Kampf der Arbeiterorganisationen für Erhöhung der Lebenshaltung der Arbeiterklasse unmöglich gemacht würde. Jetzt schon wird durch die Vereinsgesetzgebung der Einzelstaaten und ihre reaktionäre Handhabung die gewerkschaftliche Organisation der Arbeiter außerordentlich erschwert und die seit der Deynhausener Kaiserrede ergangenen Klassenurtheile à la Löbtau lassen keinen Zweifel, welchem Zwecke die Zuchthausvorlage dienen soll. Die bürgerlichen Parteien haben bei der ersten Lesung des Gesetzentwurfs zum Schutze der Arbeitswilligen" im Reichstag weder die politische Einsicht noch den Muth besessen, durch sofortige Verwerfung der Vorlage in zweiter Lesung- wie es unsererseits verlangt wurde die Gefahren zu beseitigen, welche für die deutschen Arbeiter und die gedeihliche Entwicklung im Reiche daraus hervorgehen. Die Regierungs- wie die Unternehmerpresse und die Unternehmerorganisationen sind seitdem unablässig thätig gewesen, die öffentliche Meinung irre zu führen, und bei der Abhängigkeit der Regierungen und der bürgerlichen Parteien von den Koalitionen der Großkapitalisten ist zu fürchten, daß die gemeingefährlichen Anschläge der Scharfmacher Erfolg haben werden. Die deutschen Arbeiter haben daher ein Lebensinteresse daran, sich immer wieder diese Erfahrungen vor Augen zu führen. Der Parteitag fordert daher die deutschen Arbeiter ohne Unterforderte deshalb die weiblichen Versammlungsbesucher auf, sich zahlreich dem Verein anzuschließen. Ueber Pflichten und Rechte der Arbeiter" wurde in Güstrow gesprochen und debattirt. Hier entsprach leider weder das Lokal noch der Besuch der Versammlung der großen Arbeiterzahl in diesem Industrieort. Nur wenige Frauen waren erschienen, jedoch keine der vielen Ziegelei- und Zuckerfabrikarbeiterinnen! Während es 1890 eine sehr starke Arbeiterbewegung in Güstrow gab, der die größten Lokale zur Verfügung standen, ist jetzt nur noch eine kleine Anzahl organisirter Arbeiter vorhanden; der Rückgang ist auf persönliche Streitigkeiten zurückzuführen. Die nächste Versammlung sollte in Teterow stattfinden, sie wurde jedoch verboten, und so bildete eine Versammlung des Arbeiterbildungsvereins in Waren den Schluß dieser Agitationstour. In diesem Orte steht schied ihrer religiösen oder politischen Anschauung aufs Neue zu under Arbeiterschaft zu Versammlungen gar kein Lokal zur Verfügung, wohl aber zu Vergnügen. Es wurden deshalb die Mitglieder des Vereins und deren Frauen nach der Wohnung des Vorsitzenden eingeladen, deren Räume von Theilnehmern Hälfte Frauen ganz gefüllt waren. Auch hier fanden die Ausführungen der Referentin ungetheilten Beifall, und die Frauen sprachen den Wunsch aus, es möge wenigstens jedes Jahr eine derartige Versammlung stattfinden. Daß auch die allerärgste Knebelung die Arbeiterschaft nicht muthlos macht und unthätig verharren läßt, beweisen wiederum glänzend die unter den größten Schwierigkeiten stattgefundenen Versammlungen, und wir dürfen daher mit Berechtigung den Schluß ziehen, auch in Mecklenburg geht es vorwärts trob E. J. alledem! davon die Beschlüsse des Parteitags zu Hannover. III. Resolution, den Militarismus betreffend. Der Parteitag erklärt: Das stehende Heerwesen ist nach seiner ganzen Entwicklung und Organisation das vornehmste Machtmittel zur Aufrechterhaltung und Befestigung der Klassenherrschaft; eine Hauptstüße für alle volksund arbeiterfeindlichen Bestrebungen; eine Einrichtung, die nur durch die schweren, stets wachsenden und ungerecht vertheilten Opfer an Gut und Blut möglich ist, welche die herrschende Gesellschaft besonders den arbeitenden Klassen auferlegt. Das Bestreben der Partei muß deshalb darauf gerichtet sein, ablässiger Agitation auf, namentlich auch nach der Richtung hin, ihren politischen Einfluß aufzubieten, um jene Vertreter bürgerlicher Parteien zur Verwerfung der Vorlage zu veranlassen, die noch nicht ganz in einseitigem Klassenhaß zu blinden Werkzeugen der großkapitalistischen Interessen geworden sind. Statt Verfürzung des Koalitionsrechts muß Ausbau und Erweiterung der Rechte der Arbeiterklasse auf politischem und wirthschaftlichem Gebiete und gesetzliche Sicherstellung der Organisationen der Arbeiterklasse gegen Polizei und Unternehmerthum gefordert werden. V. Resolution zur Maifeier. In Uebereinstimmung mit den Beschlüssen des internationalen Arbeiterkongresses zu Paris 1889, Brüssel 1891, Zürich 1893 und London 1896 feiert die deutsche Sozialdemokratie den 1. Mai als das Weihefest der Arbeit, gewidmet den Klassenforderungen des Proletariats, der Verbrüderung und dem Weltfrieden. Als die würdigste Feier des 1. Mai betrachtet die Partei die allgemeine Arbeitsruhe. Der Parteitag macht es daher den Arbeitern und Arbeiterorganisationen zur Pflicht, neben den anderen Kundgebungen für die allgemeine Arbeitsruhe am 1. Mai einzutreten und überall da, wo die Möglichkeit zur Arbeitsruhe vorhanden ist, die Arbeit am 1. Mai ruhen zu lassen. VI. Resolution, den internationalen Sozialistenkongres betreffend. Der Parteitag beschließt, die deutschen Genossen zur Bekundung des internationalen Solidaritätsgefühls zur möglichst zahlreichen Be schickung des Internationalen Arbeiterkongresses" aufzufordern, der im Herbst des nächsten Jahres( 1900) zu Paris sich versammeln wird. VII. Beschluß über die Aenderung des Organisationsstatuts. Der zweite Theil des§ 17 a des Organisationsstatuts( Einwände der Preßkommission sind dem Parteivorstand zur Erledigung zu unterbreiten. Von Anstellungen und Entlassungen im Personal der Redaktion und Expedition ist der Preßkommission vor der Entscheidung Mittheilung zu machen und ihre Ansicht einzuholen) ist durch folgenden Passus zu ersetzen: „ Die Preßkommission entscheidet in Gemeinschaft mit dem Parteivorstand über alle Angelegenheiten des Parteiorgans, insbesondere über Anstellungen und Entlassungen im Personal der Redaktion und Expedition. Ueber etwaige Meinungsverschieden heiten zwischen dem Parteivorstand und der Preßkommission entscheiden die Kontrolleure, der Parteivorstand und die Preßkommission in der Art zu gleichen Rechten, daß jedes dieser drei Organe je eine Stimme hat." Notizentheil. ( Don Lily Braun und Klara Betkin.) Arbeitsbedingungen der Arbeiterinnen. 184 D. Z. Arbeiterinnenlöhne in der Schweiz. In den Seiden- Spinnereien im Kanton Tessin verdienen die Arbeiterinnen einen Taglohn von 90 Cts. bis 1 Fr. 5 Cts. Soweit aber auswärtige Arbeiterinnen beschäftigt sind, erhalten sie in der Fabrit noch täglich zwei Teller Suppe gratis, deren Werth in den liberalen„ Basler Nachrichten" auf 5 Cts. geschätzt wird. Ferner haben sie in der Fabrik auch„ Logis" gratis, das täglich 25 Cts. werth sein soll. Dadurch kommen die Arbeiterinnen in diesem Falle auf einen Taglohn von 1,20 Fr. bis 1,35 Fr. Indeß müssen sie natürlich außer den zwei Teller Suppe noch etwas essen und so dürften die elenden paar Pfennige Lohn für das elende Bischen nackte Ernährung aufgehen. Das genannte Blatt meint jedoch mit hoher Weisheit, daß der Lohn zwar gering, aber für die Tessinerin genug ist". Dabei muß das Blatt zugleich betonen, daß die Arbeit dieser so schändlich ausgebeuteten Arbeiterinnen sehr schädlich sei, ätzend und zerstörend auf die Haut wirke und das Blut vergifte, so daß die Gesundheit vollständig untergraben wird. In Bern verdienen die Arbeiterinnen in der Damen- und Kinder- Konfektion einen durchschnittlichen Taglohn von nicht viel mehr als 1 Fr., in der ganzen Schweiz von 1,75 Fr. In Bern beträgt der Lohn für ein Kinderkleidchen 1,50 bis 2 Fr. bei ein- und einundeinhalbtägiger Arbeitszeit; für eine Pelerine giebt es 1,50 bis 2,50 Fr. bei ein bis zwei Tagen Arbeitszeit. Die Zuschneiderinnen erhalten 100-150 Fr. Monatsgehalt. Die angeführten Löhne sind Hungerlöhne, aber man scheut sich seitens der Unternehmer- Organisationen dennoch nicht, in verschiedenen Kundgebungen von den„ hohen Löhnen" in der Schweiz und von den schlechten Löhnen des Auslandes zu reden, mit dem nicht fonfurrirt werden könne. Leider findet diese systematische Jrreführung der öffentlichen Meinung immer noch Gläubige, und man versucht immer wieder damit, berechtigte Forderungen der Arbeiter abzuweisen. Dienstbotenfrage. Zur Dienstbotenfrage sprach in letzter Zeit in der Ortsgruppe Berlin des Allgemeinen deutschen Frauenvereins" Frau Eliza Jchenhäuser. Ihre Ausführungen sind bemerkenswerth, weil sie sich in der Hauptsache durchaus im Rahmen der Forderungen hielten, die von sozialdemokratischer Seite zu Gunsten der Dienstboten erhoben werden, und weil die Rednerin dementsprechend für bestimmt formulirte Reformen eintrat, statt sich in den üblichen frauenrechtlerischen Gemeinpläßen zu bewegen. Frau Ichenhäusers Vortrag lagen die folgenden Leitfäße zu Grunde: 5. Die Arbeitgeberinnen haben die Pflicht, dafür zu sorgen, daß die Bestimmungen des§ 618 des Bürgerlichen Gesetzbuchs in ausgiebigem Maße erfüllt werden. Insbesondere wäre die Freigabe des Sonntag nachmittags oder als entsprechendes Aequivalent eines Wochennach mittags zu fordern und eventuell auf die gesetzliche Feststellung eines wöchentlichen Minimums von freier Zeit hinzuwirken. 6. Die Trinkgelder sind abzuschaffen, an ihre Stelle tritt eine entsprechende Entschädigung seitens der Arbeitgeber. 7. Es ist darauf hinzuwirken, daß die Bezeichnung„ Dienstbote" durch„ Hausgehilfe" ersetzt wird. 8. Eine bessere Ausbildung der Dienstmädchen durch obligatorische Fortbildungsschulen mit Haushaltungsunterricht ist dringend zu erstreben. 9. Die Gesindevermittlung bildet gegenwärtig einen der wundesten Punkte im Gemeindewesen. Die Frauenvereine müssen es sich angelegen sein lassen, auf die Einrichtung kommunaler Arbeitsnachweise hinzuwirken. Wir anerkennen gern den Fortschritt der Auffassung, der sich in diesen Forderungen äußert. Jedennoch: Eine Schwalbe macht noch feinen Sommer. Ob dem recht vernünftigen Standpunkt einer Frauenrechtlerin das Handeln der frauenrechtlerischen Bewegung entsprechen wird, das steht auf einem anderen Blatte. Die bisherige Entwicklung der bürgerlichen Frauenbewegung spiegelt den in der Frauenwelt wie in der Männerwelt vorhandenen Klassengegensatz so getreulich wieder, daß wir an einen Wandel zum Bessern nicht eher glauben, als bis wir eine energische Aktion für ernste Sozialreformen sehen, in dem vorliegenden Falle das kraftvolle Eintreten für die vorstehenden Reformen. Verzeichnet sei, daß im Lager der„ radifalen" Frauenrechtlerinnen sich noch Niemand der Dienstbotenfrage gegenüber zu einer so unzweideutigen Stellungnahme aufgeschwungen hat, wie Frau Ichenhäuser im Lager der„ Alten" und" Gemäßigten". Sozialistische Frauenbewegung im Auslande. DZ. Von den schweizerischen Arbeiterorganisationen. In Zürich gründeten vor mehreren Jahren einige tüchtige Mitglieder des„ Arbeiterinnenvereins" einen„ Bildungsverein für Frauen und Töchter", um so neue Mitglieder heranzuziehen, die sich aus irgend welchen Gründen der ersteren Organisation nicht anschließen wollten. Die gehegten Hoffnungen haben sich jedoch nicht erfüllt, und so schlossen sich jüngst beide Vereine zu einer Organisation zusammen und zwar unter dem alten Namen des„ Arbeiterinnenvereins". Die Lage der Dienstboten ist eine den modernen sozialen Anschauungen nicht entsprechende. Sie bedarf daher der Reform. Die Reform hat sich auf folgende Punkte zu erstrecken: 1. Die partikularen Gesindeordnungen sind fast durchweg veraltet und daher abzuschaffen. 2. Die Gesindebücher bringen den Dienstboten allen anderen Arbeitern gegenüber in eine Ausnahmestellung und haben keinen praktischen Werth, sie müssen daher beseitigt werden. 3. Dagegen ist Unterstellung der Dienstboten unter die Gewerbeordnung zu fordern, die durch entsprechende, auf den häuslichen Betrieb bezügliche Zusätze zu erweitern sein würde. 4. Die Krankenversicherung der Dienstboten ist eine mangelhafte. Gegen Unfall sind sie, obzwar zahlreichen Unfällen ausgesetzt, gar nicht versichert. Eine Ausdehnung der Krankenund Unfallversicherung auf die Dienstboten ist daher zu fordern. Berantwortlich für die Redaktion: Fr. Alara Bettin( Eißner) in Stuttgart.. Die erste Konferenz der Arbeiterinnen Westböhmens wird Sonntag den 5. November in Falkenau an der Eger abgehalten werden. Als Tagesordnung ist festgesetzt: 1. Organisation, Agitation, Tattik und Stand der Arbeiterinnen in Westböhmen. a) Bericht des Parteitags. Referentin: Sofie Jobst. 2. Arbeiterinnen- Zeitung". Referentin: Elisabeth Blechschmidt. 3. Werkstätten- und Fabriksorganisation. Referentin: Johanna Höll. 4. Die Parteiorganisation und die Arbeiterinnen. Referent: Georg Klier aus Theussau. 5. Anträge zu jedem Punkte. Frauenbewegung. " Als Zunftzopf und Möchte- gern- Staatsretter hat sich der neue Rektor der Berliner Universität, Professor Fuchs, eingeführt. Er hat einen Vortrag verboten, den unsere Genossin, Frau Braun, im sozial- wissenschaftlichen Studentenverein über das Thema:„ Frauenarbeit in Deutschland" halten wollte. Nach der Begründung ist das Verbot erfolgt, weil die literarischen Leistungen der Frau Braun einen mehr agitatorischen Charakter tragen und keinen wissenschaftlichen Werth besitzen". Den gelehrten Zunftzopf des Herrn Rektors in allen Ehren, aber sollte der Abscheu vor dem„ agitatorischen Charakter" von Genossin Brauns Leistungen nicht noch größer sein, als die Rücksicht auf den bestrittenen ,, wissenschaftlichen Werth" derselben? Bemerkt sei, daß ein Nationalökonom von der Bedeutung Professor Herkners die Arbeiten der Genossin Braun wesentlich anders einschätzt, wie der Herr Professor Fuchs. Uebrigens entbehrt es nicht der Komik, daß sich gerade der Rektor der Berliner Universität ge= legentlich eines Vortrags in einem akademischen Verein zum Vertheidiger und Retter zunftzöpfigen Gelahrtenthums aufwirft. Dieses ist durch Entscheidungen von„ maßgebender Stelle" weit schwerer erschüttert worden, als es durch den Vortrag einer flugen, fenntnißreichen Frau geschehen könnte, die schrecklich zu sagen nicht durch Zuerkennung des Doktortitels, wissenschaftlich" geaicht worden ist. Man erinnere sich, daß der Berliner Universität Dr. Schwenninger als Professor aufgezwungen wurde. Man erinnere sich, wie die kathedersozialistischen Professoren dadurch in„ gnädige Straf" ge nommen wurden, daß der dilettantirende Salon- Soziologe Reinhold aus Wiesbaden als Professor der Sozialwissenschaft nach Berlin berufen ward. Druck und Verlag von J. H. W. Diez Nachf.( G. m. b. H.) in Stuttgart.