Nr. 5. Die Gleichheit. 10. Jahrgang. Zeitschrift für die Intereffen der Arbeiterinnen. Die„ Gleichheit" erscheint alle 14 Tage einmal. Preis der Nummer 10 Pfennig, durch die Post( eingetragen unter Nr. 3122) vierteljährlich ohne Bestellgeld 55 Pf.; unter Kreuzband 85 Pf. Jahres- Abonnement Mt. 2.60. Stuttgart Mittwoch den 28. Februar 1900. Nachdruck ganzer Artikel nur mit Quellenangabe gestattet. Sittlichkeitsheuchelei. Inhalts- Verzeichniß. Die hessische Gewerbeinspektion 1898 und die Lage der Arbeiterinnen. Von H. Fürth. Aus der Bewegung.- Feuilleton: Ein Opfer. Gedicht von Klara Müller. Notizentheil von Lily Braun und Klara Zetkin: Weibliche Fabrikinspektoren. Buschriften an die Redaktion der Gleichheit" find zu richten an Frau Klara Bettin( 8undel), Stuttgart, BlumenStraße 34, III. Die Expedition befindet sich in Stuttgart, Furthbach- Straße 12. Einziger deutete auf die Wurzel des Uebels hin, auf den Boden, aus dem es Nahrung, Kraft, Wachsthum saugt. Begreiflich genug. Der bürgerliche Vertreter, der das gethan hätte, mußte wollte er ehrlich, wollte er konsequent sein der gesammten bürgerlichen Welt das Mene Mene Tekel zurufen. Denn die bejammerte gewerbsmäßige Unzucht" wurzelt nicht in der Erbsünde", die der menschlichen Natur nach dem Wähnen der Kirchengläubigen anhaftet. Sie ist vielmehr das recht" Frauenarbeit auf dem Gebiete der Industrie, des Handels und Vertehrswesens.Soziale Gesetzgebung. Gewerkschaftliche Arbeiterinnenorganisation. Dienstbotenfrage. Frauengenossenschaften. Frauen- mäßige Kind der Erbsünde, welche jeder Wirthschafts- und Gesellstimmrecht. Frauenbewegung. Sittlichkeitsheuchelei. Eine kleine Szene mehr hat die zweite Lesung der lex Heinze III jener Komödie der bürgerlichen Sittlichkeitsheuchelei beigefügt, die von Zeit zu Zeit über die Bühne des politischen Lebens, des gesetzgeberischen Wirkens geht. Eine Komödie der Sittlichkeitsheuchelei, die nöthig ist, um die bangen Aengste etwas zu beschwichtigen, welche die alle Ufer überschwemmende sittliche Fäulniß in der Welt der Besitzenden und Genießenden selbst emporsteigen läßt, um vor Allem aber der breiten Masse Sand in die Augen zu streuen über das Wesen der kapitalistischen Gesellschaft, das der Nährboden ist, auf dem die Unfittlichkeit ebenso üppig und unausrottbar in die Halme schießen muß. So schlecht aber, wie bei der letzten Verhandlung über das gesetzgeberische Wurm, das seit circa acht Jahren nicht sterben kann und nicht zu leben vermag, ist die Komödie oder richtiger die Farce der Tugendretterei kaum je gespielt worden. Nur bei ganz vereinzelten unter den bürgerlichen Reichstagsabgeord. neten quoll aus der Tiefe einer erzreaktionären Auffassung die ehrliche Ueberzeugung empor, daß der Polizeiknüttel das Boltsleben zu verſittlichen vermöge, indem er die Entwicklung in die Bahnen der Mittelalterlichkeit zurückzwinge, vor Allem aber den Geist wie der unter die Herrschaft der geschorenen und gescheitelten Vertreter des kirchlichen Dogmas beuge. Die große Mehrzahl der bürgerlichen Sittlichkeitsretter kann jedoch diese Gutgläubigkeit nicht für sich beanspruchen. Zumal die Sittlichkeitsbeflissenen Herren der bürgerlichen Linken mimten als Auguren, die nicht einmal den Schein des Anstands und der Würde wahrten. Sie nichten einander nicht verstohlen, mit listig blinkenden Augen und zuckenden Mundwinkeln verständnißinnig zu:„ Bruder in Wissen und Heuchelei, sei gegrüßt!" Mit schallendem Gelächter machten sie sich über die dummen Teufel lustig, die noch immer naiv genug sind, sich durch den Schein über das Sein täuschen zu lassen, statt gründlicher sozialer Reformen Gesezesparagraphen und Büttelgewalt für Kräfte der sittlichen Entwicklung halten, und die deshalb an den, ernsten Schuß der Sittlichkeit" glauben, wenn die kapitalistische Gesellschaft den gepanzerten Drachen des öffentlichen Lasters mit den Papierkügelchen gesetzlicher Vorschriften beschießt. Und zwischen den Deklamationen ehrlicher Beschränktheit und zynischer Heuchelei, zwischen den Beschwörungen der Kurzsichtigen und der Heiterkeit" der Aufgeklärten wieder und wieder das Eingeständniß rathloser Hilflosigkeit:„ Die Prostitution ist ein unbermeidliches, ja ein nothwendiges Uebel." Das Eingeständniß flang vom Regierungstisch, wie aus den Reihen der bibelgläubigen Rechten und denen der freidenkenden" bürgerlichen Linken. Aber freilich, fein einziger der bürgerlichen Sittlichkeitsapostel warf die Frage nach dem Warum des nothwendigen Uebels" auf! Kein " " " schaftsordnung eignet, die sich auf dem Klassengegensatz zwischen Arm und Reich, Unterdrückte und Unterdrückende aufbaut, und die diesem Gegensatz entsprechend die Beziehungen zwischen den Geschlechtern entsittlicht und fälscht und die Ehe vor allen Dingen zu einem wirthschaftlichen Ganzen macht. Indem die kapitalistische Gesellschaft den Klassengegensatz zwischen Reich und Arm in dem Klassengegensatz zwischen ausbeutenden Kapitalisten und ausgebeuteten Proletariern auf die Spize getrieben hat, muß sie be= wirken, daß die Unsittlichkeit ins Ungeheuerliche steigt. Die fapitalistische Entwicklung vermehrt durch die Aussonderung des Proletariats, die wirthschaftliche Vernichtung des Mittelstandes, durch Militarismus und Marinismus, durch die anschwellende Masse schlechtgestellter Beamten und Kopfarbeiter in Wirthschaftsbetrieb und Staat das Heer der ehereifen Männer, die sich nicht zu verheirathen vermögen, weil sie außer Stande sind, den Unterhalt einer Familie zu bestreiten. Es entsteht die Nachfrage" nach Dirnen. Die kapitalistische Ordnung schafft in Gestalt ausgebeuteter Frauen und Mädchen, denen die Arbeit nicht eine einigermaßen kulturwürdige Lebenshaltung oder auch nur die nackte Nothdurft zu sichern vermag, das Angebot" von Galeerensflavinnen feiler Luft auf dem Prostitutionsmarkt. Und das Charakteristische an der sittlichkeitsmordenden Gewalt der kapitalistischen Gesellschaft! Nicht mehr blos Auswürflinge, Ausgestoßene sind es, die wie in den vorkapitalistischen Zeiten das Dirnenthum als Gewerbe, als einziges Unterhaltungsmittel ergreifen. Nein, fleißige, bis zur Blutleere, bis zur Erschöpfung abgerackerte Arbeiterinnen werden durch Hungerlöhne, durch die Unsicherheit des Erwerbs im Auf und Ab von heßender Ueberarbeit und brotloser Flaue gezwungen, in dem Lafter entweder einen dauernden Nebenerwerb zu suchen, oder aber den zeitweiligen, vollständigen oder theilweisen Unterhalt. Ja mehr noch: Die Blüthe ganzer Industriezweige, zumal solcher, wo die Heimarbeit vorherrscht, wird bedingt durch die niedrigen Löhne, mit denen das Unternehmerthum die Arbeiterinnen abspeist, weil es von vornherein in Anrechnung bringt, daß die Lohnsklavin als Lustsklavin ihr Geschlecht zu Markte bringen und aus seinem Vertauf einen Theil der Eristenzkosten decken kann. " In der kapitalistischen Gesellschaft wachsen außerdem wie in Treibhaushize auch all die anderen Bedingungen empor, welche die erschreckend tiefe sittliche Fäulniß unserer Zeit bewirken. Der wahnsinnige Tanz um das goldene Kalb, die fieberhafte Heze nach Gewinn und Erfolg, oft um das trockene Brot, zerrütten die Nerven, untergraben die Willenskraft an der Wurzel, sezen an Stelle des Verlangens nach edlem Genuß das Drängen nach Betäubung, nach rohem und raffinirtem Sinnestaumel. Das Elend und die Unbildung der ausgebeuteten Massen, ihre Ueberbürdung mit harter, geisttödtender Frohn, die Entwürdigung der Kunst zur feilen Dirne, welche dem Ergößen der Zahlungsfähigen dient, wirken in der gleichen Richtung. Die Seuche des Tingeltangel Unwesens grassirt, die Pest des Kolportageromans bereitet sich weiter und weiter aus, mit dem künstlerischen Geschmack zusammen wird das sittliche Empfinden getödtet. Was Ueberfluß. Müßiggang und Raffinement oben, Roth, Ueberanstrengung und Verwahrlosung unten an sittlichen Gebrechen, lasterhaften Trieben und Neigungen in der Seele des Menschen wachrufen und entwickeln, das wird der kapitalistischen Profitgier zu einem Gegenstand einträglicher Spekulation. Sie züchtet die sittliche Verderbniß, um sie als reichlich zinsend ausbeuten zu können. Hätten die bürgerlichen Gesetzgeber auch nur einen Fingerhut voll Ernst und guten Willen besessen, die Sittlichkeit wirklich zu schirmen und zu heben, sie mußten rückhaltlos die Ursachen der Unsittlichkeit bloßlegen, welche mit dem Wesen der kapitalistischen Gesellschaft unlösbar verquickt sind. Sie mußten diesen Ursachen entsprechend die einzig wirksamen Reformen fordern, welche die Unsittlichkeit einzudämmen vermögen. DaS aber wollten die Herren nicht, sie konnten und durften das nicht wollen in ihrer Eigenschaft als Nutznießer der kapitalistischen Gesellschaft, oder als politische Hörige der nutznießenden Klasse. Denn diese Reformen liegen insgesammt in der Richtung einer Stärkung der Menschenrechte der ausgebeuteten Proletarier gegenüber der Geldsacksgewalt der ausbeutenden Kapitalisten. So begnügten sich die Tugendkänipfer von rechts und von links damit, trotz des Bewußtseins vollständiger Wirkungslosigkeit, heuchlerisch juristische Tiftelei und polizeiliche Schneidigkeit zum Schutze der Sittlichkeit anzurufen. Kein einziger bürgerlicher Abgeordneter ließ die Worte: ernste Sozialreform dem Gehege seiner Zähne entschlüpfen. Keinem von ihnen allen fiel es ein, zum Zwecke der Hebung der Sittlichkeit einzutreten für gesetzliche Be- schränkung der kapitalistischen Ausbeutungsfreiheit gegenüber der prole- tarischen Arbeitskraft, für Erweiterung und Sicherung der Freiheiten der Arbeiterklasse, insbesondere aber für vermehrten Schutz und größere Rechte der proletarischen Frauenwelt. Ein verlogenes„Thun als ob" das ist der Kern des bürgerlichen Sittlichkeitspudels, ganz gleich, ob selbiger Sittlichkeitspudel konservativ aufwartet oder liberal aufgeklärt tanzt. Ein Theil der beschlossenen Maßregeln muß zur Hebung der Sittlichkeit völlig versagen, ein anderer Theil liefert Kunst und Literatur, ja das gesammte öffentliche Leben versteckter Polizei- gemalt aus. Was denn werden die Folgen sein der verschärften Bestimmungen gegen die Kuppelei und die widerliche Gilde der Ballonmützenritter? Günstigsten Falles die, daß das Dirnenthum und seine Gefolgschaft von Gelegenheitsmacherinnen und Louis das Auge der satten Tugend und zahlungsfähigen Moral weniger in der Oeffentlichkeit beleidigt, allerdings um den Preis, daß das Laster dafür in der Heimlichkeit stiller Winkel um so strotzender emporwuchert. Unter allen Umständen aber wird in Folge der schärferen Strafbestimmungen das„Gefahrenrisiko" der Unter- nehmer auf dem Lustmarkt steigern, ihm entsprechend aber auch die„Gefahrenprämie", das heißt die Ausbeutung, der die Pro- stituirten seitens der Kupplerinnen und Zuhälter anheimfallen. Außerdem: die Schärfe des Gesetzes wird sich nur gegen die Dirnen und Zuhälter nach unten wenden, nicht gegen die salonfähige Prostituirte, die unter der Maske der„ehrbaren Frau" ihr Ge- werbe treibt, nicht den Louis in tadellosem Frack und Zylinder, vielleicht auch gar einen Orden im Knopfloch. Kraut- und Schlot- junker mitsammt den edlen Fürsten der Börse können sich nach wie vor„reizende kleine Freundinnen" aushalten, die Beletagen der vornehmsten Viertel bewohnen und in den elegantesten Equipagen auf dem Turf unter den Edelsten und Besten der Nation„standes- gemäß" erscheinen. Keine Pickelhaube und kein richterlicher Salomo wird das würdige Paar belästigen, das dank der horizontalen Lei- stungen der Frau Titel und Mittel„erworben" hat. Ein winziges Reförmchen hat die Bestimmung gebracht, daß das Vermiethen von Wohnungen an Prostituirte— dafern es nicht zur Quelle der Auswucherung wird— nicht mehr der Kup- pelei gleichgeachtet und straffällig ist. Dadurch wird der unHalt- bare Zustand beseitigt, daß die Dirne zwar durch Polizeivorschriften reglementirt und kontrollirt ihr Gewerbe ausüben darf, daß der Staat Steuern vom Ertrag ihrer„Arbeit" erhebt, daß ihr aber der Buchstabe des Strafgesetzes das Wohnen verunmöglicht. Ver- gebens versuchte die Sozialdemokratie im Anschluß an die betreffende Bestimmung eine andere Reform festzulegen: die Abwehrung einer Ka- sernirung der Prostituirten. Die berufsmäßigen Ableugnungsver- suche der Regierungsvertreter haben nur die Ueberzeugung gefestigt, daß die Regierung die Kasernirung der Prostituirten anstrebt, das heißt die ungünstigste Form der Sklaverei für die unglücklichen Dirnen. Daß die Altersgrenze für den Schutz der Mädchen von 16 auf 18 Jahre erhöht wurde, ist ein belangloser Beschluß, der obendrein der Thatsache nicht Rechnung trägt, daß die jungen Proletarserinnen in Folge des Kampfes für die Existenz schon lange vor dem 18. Jahre mit den Gefahren des Lebens bekannt sind, und ihre Selbständigkeit besitzen. Die einzige werthvolle Bestimmung des ganzen Gesetzentwurfs, der sogenannte Arbeitgeberparagraph, fand, erklärlich genug, nur eine sehr schwache Mehrheit. Und der Vertreter der Regierung erklärte kategorisch, daß diese lieber das ganze Gesetz fallen lassen, als der betreffenden Festlegung zustimmen würde. Die Regierung der Zuchthausvorlage bleibt mit dieser Haltung nur sich selbst getreu. In der That, was ist das Wesen des Arbeitgeberparagraphen? Seinem Wesen nach gehört er zur Arbeiterschutzgesetzgebung, be- deutet grundsätzlich einen Schutz des Rechtes des lebendigen Men- scheu gegen die zügellosesten, brutalsten und gemeinsten Uebergriffe der Macht des Besitzes. Der Arbeitgeberparagraph soll das Weib- thum der Lohnarbeiterin, Angestellten, des Dienstmädchens gegen die Gelüste der„Brotherren" schützen, die mit dem Arbeitsthier auch das Lustthier gekauft zu haben wähnen, zur Ausbeutung der Arbeitskraft noch die Ausbeutung des Geschlechts fügen. In unseren Tagen der Sozialreform von oben und nach rückwärts ist die ein- schlägige Zügelung des kapitalistischen Herrenrechts nicht zu erwarten. Unter der Flagge„Schutz der Sittlichkeit" hat die lex Heinze noch eine stattliche Kontrebande urreaktionärer Bestimmungen ein- geschmuggelt, welche die Allmacht des Büttelthums stärken, die freie Entwicklung von Kunst und Literatur unterbinden und in Folge des Kautschuks ihrer Formeln auch das politische Leben, zumal aber das politische Leben des kämpfenden Proletariats bedrohen. Welches in der dritten Lesung das Schicksal des Wechselbalgs sein wird, den bürgerliche Tugendheuchelei im Bunde mit mittel- alterlicher Beschränklheit gezeugt hat, das ist nicht vorauszusehen. Die lex Heinze entbehrt so sehr eines einheitlichen Gedankens, ist ein so wundersames Ragout der verschiedensten Materien, daß jede Partei bei dem oder jenem Paragraphen ihre Sonderwünsche unter Dach und Fach zu bringen sucht und die absonderlichsten Zufalls- Majoritäten zusammengewürfelt werden. Wie immer aber die Ent- scheidung ausfallen mag, eins ist sicher: der Polizeibesen— und wäre er noch so groß und stark— wird nun und nimmer im Stande sein, den Augiasstall der kapitalistischen Unsittlichkeit zu reinigen. Nur Heuchler können darüber täuschen wollen, nur sozial- politische Abcschützen können sich darüber täuschen lassen. Wir können unmöglich annehmen, daß unsere Gesetzgeber im Punkte ihrer Kenntnisse und Erkenntniß auf dem Niveau der vulgären Sittlichkeitsvereinler männlichen und weiblichen Geschlechts stehen. Die Behandlung der lex Heinze bestätigt also wieder einmal, daß die bürgerliche Gesellschaft zur Unsittlichkeit noch das Laster der Sittlichkeitsheuchelei fügt. Die hesstsche GewerbeinsxeKtitm 1898 und die Tage der Ardeiterinnen. Jeder neue Bericht der Gewerbeaufsichtsbeamten zeigt aufs Neue, wie wichtig die Gewerbeinspektion mit der Zeit geworden ist. Nicht nur als Ueberwachungsorgan für die Ausführung der Arbeiterschutz- gesetze, das die Unternehmer zwingt, die gesetzlichen Vorschriften zu respektiren. Auch als Element der Erziehung für die Beamten selbst, welche durch ihre Thätigkeit die Verhältnisse der Arbeiterklasse kennen und in der Folge das Wirken der Arbeiterorganisationen schätzen lernen. Der unbefangenen verständigen Würdigung, welche die Thätig- keit der Gewerkschaften in den Berichten der Fabrikinspektion für Bayern, Württemberg und Baden gefunden hat, schließt sich an, was die Gewerbeaufsichtsbeamten für Hessen äußern. In deren Bericht für 1398 heißt es:„Im Allgemeinen kann gesagt werden, daß die organistrten Arbeiter ein besseres Verständniß der gesetzlichen Bestimmungen haben, als die nichtorganisirten. Während von nichtorganisirten Arbeitern oft die Aenderung von Zuständen von der Gewerbeinspektion verlangt wird, wofür eine gesetzliche Handhabe nicht besteht, sind die organisirten Arbeiter mit den gesetzlichen Bestimmungen vertraut." Und von der Organisation der Buchdrucker wird gesagt, daß sie bestrebt ist, den sozialen Frieden zwischen Arbeitgeber und Nehmer zu vermitteln. Es ist dieser Organisation gelungen, nicht nur eine Verfürzung der Arbeitszeit auf neun Stunden zu erreichen, sondern auch eine angemessene Bezahlung nach einem von Arbeitgebern und Nehmern gemeinsam aufgestellten Buchdruckertarif herbeizuführen." Das Großherzogthum Hessen ist seit Juli 1898 in vier Aufsichtsbezirke eingetheilt( früher zwei) mit zusammen 78895 Arbeitern. Eine Steigerung der Zahl der beschäftigten Arbeiter um 3000 in Jahresfrist hat Oberhessen aufzuweisen. Dieselbe erklärt sich jedoch nicht etwa allein durch die günstige Geschäftslage, sondern kommt hauptsächlich daher, daß früher eine ganze Anzahl von Betrieben, besonders Steinbrüche, Steinhauereien und Zimmerplätze, dem Gewerbeinspektor überhaupt nicht bekannt waren. Erst nach der Neueintheilung bezw. Verkleinerung der Bezirke wurden die betreffenden Unternehmungen als revisionspflichtig entdeckt. Ein Umstand, der wieder einmal beweist, daß die Gewerbeaufsichtsbeamten erst dann in der Lage sind, ihre Aufgabe gründlich zu erfüllen, wenn durch räumliche Ausdehnung der Bezirke, Zahl der zu überwachenden Betriebe und Arbeiter keine übertriebenen Anforderungen an ihre Leistungen gestellt werden. Mit anderen Worten: es muß eine beträchtliche Erhöhung der Zahl der Beamten eintreten. Allerdings diese Reform allein thut es nicht. Es müssen auch in jeder Beziehung hochqualifizirte Persönlichkeiten zur Gewerbeaufsicht herangezogen werden, Persönlichkeiten, welche die rechte Auffassung ihrer Amtspflichten besißen und die nöthige Energie, diese durchzuführen. Hessen hat das Glück, in dem Gewerbeinspektor für Mainz eine solche Persönlichkeit zu besitzen. Die Beamten für Darmstadt und Offenbach haben sich die Sache ziemlich leicht gemacht. Sie bringen das amtlich Nothwendige, aber nichts darüber hinaus. Und dies, obwohl 41 174 Arbeiter, das ist weitaus die Hälfte der inspektionspflichtigen Arbeiter, ihrer Fürsorge anvertraut sind. Der Mainzer Inspektor dagegen verwaltet sein Amt in trefflicher Weise. Mit ebensoviel Wohlwollen als Sachkenntniß zieht er das ganze Um und Auf des Arbeiterdaseins in gewerblicher wie in wirthschaftlicher Beziehung in den Bereich seines Interesses. Auch der neuernannte Beamte für Oberhessen ist bemüht, sich ein zutreffendes und erschöpfendes Bild von der Lebenslage der Arbeiterbevölkerung zu verschaffen und mit ihr in immer engere Fühlung zu treten. Durchaus Günstiges berichten die Herren über die Thätigkeit der Assistentinnen. Aus dem, was darüber in Nr. 12 der Gleichheit vom vorigen Jahre mitgetheilt wurde, geht zur Genüge hervor, daß die weiblichen Beamten in der That eine Lücke in der Gewerbeaufsicht ausfüllen. Besser als die männlichen Beamten sind sie im Stande, die Schädigungen zu erkennen, denen die Frauen in gesundheitlicher und sittlicher Beziehung durch ihre Erwerbsthätigkeit in fapitalistischen Betrieben ausgesetzt sind. Besser als ihre Kollegen können sie sich ein zutreffendes Urtheil bilden über die Lohn-, Wohnungs- und Ernährungsverhältnisse der Arbeiterinnen sowie der aus der Fabrikthätigkeit der weiblichen Familienmitglieder entspringenden häuslichen Verhältnisse". Sehr zu bedauern ist dabei, daß auch die schönste Beobachtung und Erfahrung der Assistentin sich nicht zur Anordnung verdichten kann, da ihr nicht das Recht zusteht, selbständige Anordnungen zu treffen." Dieser eigenthümliche Passus des Anstellungsdekrets schränkt in bedenklichster Weise den Nutzen der ganzen Neueinrichtung ein. Einer blos berathenden Assistentin geht die unerläßliche Autorität den Arbeitgebern gegenüber ab, und auch die Arbeitenden werden sich weniger gern an eine Stelle wenden, die ja doch nichts zu sagen hat. Auch ist nicht einzusehen, warum eine Beamtin, die ihre Sache versteht, in ihrem Thätigkeitsbereich nicht dieselbe Machtvollkommenheit besigen soll, wie ihr männlicher Kollege. Merkwürdiger Weise hat die Darmstädter Assistentin nur 31 Betriebe mit zusammen 1431 Arbeiterinnen je einmal revidirt, während die Gesammtzahl der im Bezirk beschäftigten erwachsenen Arbeiterinnen sich auf 3545 beläuft. Sonach wurde also nur 40 Prozent der weiblichen Arbeiter des Bezirks der Vortheil der Gewerbeinspektion durch eine Frau zu Theil. Eine Erklärung dafür findet sich in den Berichten nicht. Aus Mainz mit 3793 erwachsenen Arbeiterinnen werden 92 Revisionen, aus Offenbach mit 4098 erwachsenen Arbeiterinnen 89 Revisionen gemeldet, die insgesammt 3054 weiblichen Arbeitern gleich 74 Prozent ihrer Gesammtzahl in den beiden Bezirken zu Gute kamen. 35 Ueberall machte sich nach den Berichten eine starke Zunahme der weiblichen Arbeiterschaft bemerkbar. Der Grund dafür ist in erster Linie in der günstigen Lage der Industrie und der dadurch vermehrten Nachfrage nach Arbeitskräften zu suchen. Beweis dafür ist die Thatsache, daß die Zahl der Arbeiterinnen sich zwar absolut vergrößert hat, daß aber ihr relativer Antheil an der Lohnarbeit nicht gewachsen ist. Relativ und absolut etwas gewachsen ist die Zahl der Arbeiterinnen im Bezirk Mainz, von 20 Prozent in 1897 auf 23 Prozent in 1898. Um 2 Prozent, d. i. von 24 auf 22 Prozent zurückgegangen ist ihre Zahl in Darmstadt, in Oberhessen sant sie gar von 32 Prozent auf 28 Prozent. Der Grund für diese prozentuale Verminderung ist nicht in einer Abnahme der Zahl der weiblichen Arbeitskräfte zu suchen( ihre Zahl hat sich sogar von 2207 im Vorjahr auf 2434 im Berichtsjahr vermehrt), sondern darin, daß, wie bereits erwähnt wurde, die Gewerbeaufsicht 1898 eine Anzahl von Betrieben mit ausschließlich männlichen Arbeitern erfaßt hat, die in früheren Jahren nicht in Betracht gekommen waren. Hier und da ist selbst Arbeiterinnenmangel eingetreten. So hat eine Hasenfellzurichterei im Bezirk Darmstadt, die früher 80-100 Arbeiterinnen beschäftigte, heute nur einen Bestand von 20 Arbeiterinnen, so daß der Betrieb eventuell ganz aufgegeben werden muß, ein Resultat, das in Anbetracht der notorischen Gesundheitsschädlichkeit dieser Art Arbeit nur zu begrüßen wäre. Minder erfreulich ist dagegen, daß der industrielle Aufschwung auch die Arbeiterfrau mehr denn zuvor zur Lohnarbeit heranzieht. Die Thatsache spricht dafür, daß der Segen des flotten Geschäftsgangs in erster Linie der Kapitalistenklasse und nur zum kleinsten Theile dem Proletariat zu Gute gekommen ist. Die Zahl der verheiratheten Arbeiterinnen ist überall beträchtlich gewachsen, sie beträgt im Durchschnitt nahezu 26 Prozent aller Arbeiterinnen über 16 Jahre, ein Verhältniß, das sich noch verschiebt, wenn man die Altersklassen von 16-21 Jahren ausscheidet. Während 3. B. für Mainz der Prozentsatz der Verheiratheten unter 21 Jahren ungefähr 1 Prozent ist, sind von 1826 über 21 Jahre alten Arbeiterinnen 788 verheirathet, also 43 Prozent. Der Durchschnitt aller verheiratheten Arbeiterinnen über 16 Jahre beträgt 22 Prozent. Im Bezirk Oberhessen sind von 100 Arbeiterinnen unter 21 Jahren 1,2 Prozent verheirathet, von 100 über 21 deren 52,1 und überhaupt 32,3 Prozent. Wie kommt es, daß die verheiratheten Frauen in so stattlicher Zahl an der Erwerbsarbeit betheiligt sind? Eine Untersuchung der Beschäftigungsarten wird uns Antwort geben. Im Kreise Mainz sind es Konservenfabriken, die bis zu 53 Prozent verheirathete Frauen beschäftigen, und in den Textilbetrieben kommen auf 100 Männer 185 weibliche Arbeiter. In Offenbach verwendet die Leder- und Papierindustrie weibliche Arbeitskräfte in sehr großem Umfang, in Darmstadt und Oberhessen die Textilindustrie. Im Vordergrund der weiblichen Erwerbsthätigkeit steht jedoch fast überall die Zigarrenfabrikation. So waren in Offenbach von den 1773( d. h. 37 Prozent aller Arbeiterinnen) weiblichen Arbeitern in der Gruppe der Nahrungs- und Genußmittel nicht weniger als 1703 in der Zigarrenfabrikation beschäftigt. Davon waren 653 verheirathet, d. h. also mehr als/ der Gesammtarbeiterinnenschaft dieser Abtheilung, während der Durchschnitt der verheiratheten Arbeiterinnen sich für diesen Bezirk auf 22,5 Prozent stellt. Und gar in Oberhessen drückt die Zigarrenindustrie der gesammten weiblichen Erwerbsthätigkeit ihr Gepräge auf. Von 2434 überhaupt erwerbsthätigen Frauen kamen auf die Zigarrenfabrikation allein 1777, d. h. 73 Prozent, 653 davon gleich 37 Prozent waren verheirathet. Wie kommt es, daß die Frauen sich so ganz besonders zu der erwiesenermaßen ungesunden Arbeit in der Zigarrenfabrikation drängen? Die Antwort ist hier die gleiche wie im Zentrum der Tabakindustrie in Baden. Die Arbeit in Zigarrenfabriken setzt keine großen Körperkräfte voraus und ist nicht streng an eine pünktlich einzuhaltende Arbeitszeit gebunden. Die Arbeiterin kann, wenn ihre häuslichen Geschäfte das verlangen, später kommen oder früher gehen; sie wird ja im Afford entlohnt. So kommt es, daß mancherorts die Männer in chemischen Fabriken 2c. arbeiten, während die Frauen in der Zigarrenfabritation thätig find. Ganz gewiß sehr zum Schaden des Haushalts und der heranwachsenden, ja selbst der noch ungeborenen Generationen. Wir möchten hier nur an die von Professor Etienne in Nancy angestellten Untersuchungen erinnern, Neue Zeit", Jahrg. XV, Vogel: Die Sterblichkeit der Kinder der Zigarrenarbeiterinnen, über welche die „ Gleichheit" im Jahre 1897 ausführlich berichtet hat. Aehnliche Untersuchungen sind bisher in Hessen leider nicht angestellt worden. Dennoch heißt es in dem Bericht der hessischen Fabrikinspektion sehr mit Recht: So erfreulich es ist, daß die Industrie von Jahr zu Jahr mehr aufblüht und mehr Personen ernährt, so ist es auf der anderen Seite bedauerlich, daß Mütter eines geringen Mehrverdienstes wegen ihre Kinder nicht selbst erziehen. Verheirathete Arbeiterinnen mögen in Zigarrenfabriken im Durchschnitt 8 bis 9 Mt. pro Woche verdienen. Haben sie kleine Kinder, so müssen sie dieselben tagsüber in Pflege geben, so daß ihnen von dem Verdienst nur etwa die Hälfte verbleibt. Größere Kinder dagegen sind sich selbst überlassen. Die sitzende Lebensweise in der Fabrik wirkt nicht nur ungünstig auf die Gesundheit der Arbeiterin, sondern es fehlt auch den Kindern " " 36 durch Abwesenheit der Mutter eine sorgsame und liebevolle Erziehung.| Wenn durch Verordnungen noch so sehr auf gute Ventilation in Zigarrenfabriken hingewirkt wird, zur rauheren Jahreszeit, während welcher geheizt werden muß, ist die Luft in den Arbeitsräumen in der Regel sehr dunstig." " Sollte jedoch der verheiratheten Frau nach und nach das Arbeiten in Fabriken verboten werden, so wird sich für dieselben in den betreffenden Betrieben Ersatz finden. Ob aber dadurch die Lage der Arbeitersfrau gebessert wird, ist sehr die Frage. Die verheirathete Arbeiterin wird versuchen, durch Heimarbeit, auch wenn sie noch so schlecht bezahlt werden sollte, dem Verdienst des Mannes einige Mark hinzuzufügen. Sie wird sich, wenn auch zu Hause fizzend, dabei wenig um ihre Kinder kümmern können. Die Hausarbeit gewährt aber der Frau nicht einmal den gesundheitlichen Schutz der Fabrikarbeit, ist also unter Umständen noch schädlicher als diese." Immer wieder das alte Lied und das alte Leid. Wie lange wird man sich noch besinnen, bis man auch die Heimarbeit dem Schutze der Gesetze unterstellt? Unsere Hoffnung ist nicht eben groß, besteht doch heute noch eine Verordnung zu Recht, die allseitig längst gerichtet ist, die nämlich, daß Schneidereiwerkstätten, dessen sie nur nach Maß und auf Bestellung arbeiten, vom Schuße der§§ 135-139b der Gewerbeordnung ausgeschlossen sind. Und das, gleichviel wie groß die Zahl der dort beschäftigten Arbeiterinnen ist. Der Unternehmer hat volle Ausbeutungsfreiheit, und der Gewerbeaufsichtsbeamte muß mit gebundenen Händen zusehen, wenn auch, wie es aus Mainz heißt: ,, wiederum besonders über die unverantwortliche Ausnutzung der jugendlichen Arbeitskraft durch übermäßige Arbeitszeit in größeren Schneidereiwerkstätten geklagt wird." Der Schutz der Jugendlichen und Kinder! Ein trauriges Kapitel, das durch die vom Reichskanzleramt veranstaltete lückenhafte Aufnahme sicherlich nicht zu einem befriedigenden Abschluß gebracht werden wird. Kein Bericht hat noch je aufgezeichnet, wieviel ursprüngliche Kraft und Lebensfrische verloren geht, weil die armen Kleinen vor und nach den Schulstunden zu harter Arbeit gepreßt werden. Im Kreise Gießen sind gegen 200 Familien hausindustriell in der Zigarrenfabrikation thätig. Der Rest ist Schweigen. In einer Zündhölzerfabrik wurden zwei Kinder im Packraum angetroffen. Und wie eindringlich schreien nicht die Zustände in den Ziegeleien nach einem Schuße der Kinder gegen Ausbeutung. Der oberhessische Inspektor sagt ganz richtig: Wenn es möglich wäre, den Ziegelei arbeitern angemessenen Tagelohn zu sichern und erwirkt werden könnte, daß der Unternehmer, nicht aber der mittellose Arbeiter, das Risiko der von dem Wetter abhängenden Fabrikation zu tragen hätte, dann kämen viel weniger Uebertretungen vor. Auch Feldziegeleien müßten Trockenschuppen besitzen, welche transportabel und bequem aufstellbar bezw. zerlegbar sein könnten und gleichzeitig zur Aufnahme ,, bleib' " Ein Dpfer. nein, geh'! Es darf nicht sein..." Sie drängt ihn selbst in Kampf und Krieg " Die Werkgenossen harren dein; Auf deinen Lippen liegt der Sieg!" Er seufzt und streift mit scheuem Blick Die Lagerstatt an kahler Wand, Darin sein Kind im Fieber litt. Ein letzter Kußein ferner Schritt Der Frühlingssturm braust über Land. Und sternlos ist die Märzennacht, Die blaffe Mutter sitzt und sinnt; Mit thränenlosem Blick bewacht Sie das geliebte, letzte Kind. Ein Röcheln aus des Knaben Brust, Ein Athemholen bang und schwer... Seit vierzig Tagen Leid und Noth Und heut im Haus kein Bissen Brot, Im Glase keinen Tropfen mehr! Sie weiß: sie ringen um ein Ziel, So sternenlicht, so freudenreich Und vierzig Tage währt das Spiel, Und heute fällt der letzte Streich. Die Herrn des Meeres beugen sich der Formtische dienten. Nur die Sicherung der vollen Arbeitsgelegenheit an jedem Werktag kann die Durchführung gesetzlicher Bestimmungen bewirken, nicht aber Bestrafungen." Der Gesammtverdienst in den Ziegeleien beträgt für die fünf Monate der Arbeitssaison 320-400 Mt. für den erwachsenen Arbeiter, 165-180 Mt. für jugendliche und weibliche Arbeiter und kann nur in harter 12-16 stündiger Arbeit erreicht werden. Dazu kommt noch, daß bei dem geltenden Affordsystem( nachdem der Unternehmer nur die fertigen, tadellosen Steine nach einem bestimmten Satz für das Tausend übernimmt) dieser Hungerverdienst von andauernd schlechtem Wetter in Frage gestellt wird. Angesichts dieser Umstände wird es erklärlich, daß die Affordarbeiter durch Heranziehung jeder denkbaren Arbeitskraft ihren Verdienst zu erhöhen bezw. zu sichern suchen. Ueber die Arbeitszeit in den übrigen oberhessischen Betrieben mit Ausnahme der Mühlen wird nicht geklagt. Sie übersteigt, von ganz vereinzelten Ausnahmen abgesehen, nirgends die für die Arbeiterinnen gesetzlich festgesetzte Zeit. Aus den besonders sorgfältigen Aufstellungen des Mainzer Beamten geht hervor, daß von den 552 Fabriken seines Bezirks 461 84% eine Arbeitszeit von 11 Stunden und weniger haben; 263, also 48%, 10 Stunden und weniger. In den übrigen Betrieben stellt sich die Arbeitszeit wie folgt: In 1: 15 Stunden, in 6: 14, in 25: 13, in 49: 12 Stunden. Ein Beweis dafür, daß die Frage der Arbeitszeit noch keineswegs zur Zufriedenheit der Arbeiterschaft geregelt ist. ==== Die Löhne der Arbeiterinnen sind durchweg schlecht. Wir sahen bereits, daß eine verheirathete Zigarrenarbeiterin in Oberhessen 8 bis 9 Mt. wöchentlich verdienen kann. Der Verdienst der unverheiratheten Arbeiterinnen ist je nach dem etwas, aber nicht viel, höher. Auch der geringe Verdienst der Ziegeleiarbeiterinnen wurde bereits konstatirt. Von Darmstadt liegt eine Veröffentlichung der Aufzeichnungen von sieben Gewerkschaften in Offenbach vor. Danach verdienten die Arbeiter in Buchdruckereien 18-28 Mt. wöchentlich, die Arbeiterinnen dagegen bei gleicher Arbeitszeit nur 6-12 Mt. Männliche Steindrucker erhalten 12-40 Mt., die weiblichen Arbeiter der Steindruckereien nur 5-11 Mt. In den Schriftgießereien werden die Arbeiter mit 17-27 Mt. entlohnt, die Arbeiterinnen mit 5-11 Mt. In Posamentenfabriken beträgt der Wochenlohn der männlichen Arbeiter 15-25 Mt., der der weiblichen Arbeitskräfte 4-12 Mt. Und betreffs dieser Fabriken heißt es, daß die meisten Arbeiterinnen über Feierabend Arbeit mit nach Hause nehmen. Dabei ist zu bemerken, daß die Arbeitszeit für beide Geschlechter die gleiche ist. Die Schlußfolgerung aus diesen Zahlen liegt nahe genug. Die Arbeiterinnen, die einen stets wachsenden Prozentsatz der Gesammtarbeiterschaft repräsentiren, erweisen sich nach wie vor als die gedrückteste, am schlechtesten bezahlte und darum auch den Lohn und Otäm' er bald! Und brächte mit Ein stärkend Labsal für das Kind! Es schleicht die Zeit mit Schneckenschritt, Die sonst wie fluthend Wasser rinnt. Und doch die dunkle Stunde kommt: Aufstöhnt das Kind in Todespein; Die Händchen zuden, qualbeschwingt, Aus der gelähmten Kehle dringt Ein heißes Stammeln: ,, Mutter... Wein!" Sie fährt empor aus kurzer Raft, Sie greift zum letzten Stümpfchen Lichts, Sie sucht und sucht in irrer Hast In Schub und Schrank und findet nichts Und wie sie schaudernd rückwärts sicht: Der Mund so groß, das Auge leer Sie steht und starrt: Allewige Macht!" Und hart und trostlos schweigt die Nacht, Und an die Düne rauscht das Meer. ,, Du gnadenreiche Meeresfluth..." Es sinkt ihr Haupt in stummer Pein; Von ihren Lippen perlt das Blut. Die Diele dröhnt er stürmt herein Mit blitzendem Auge, raschem Wort Da stockt sein Fuß, sein Athem fliegt... Sie aber hebt die Arme, und Mit blaffem, lächelndem Duldermund Spricht sie das Friedenswort:„ Gesiegt!" Der stärkern Kraft im heil'gen Krieg... Und eine Nacht noch, diese Nacht Und wenn das Morgenroth erwacht, Colberg. Dann kommt er heim und bringt den Sieg! Clara Müller. die Lebenshaltung der Anderen herabdrückende Arbeiterschicht. Und das, weil sie sich ihr Recht auf bessere Entlohnung, menschenwürdige Arbeits- und Existenzbedingungen nicht zu erkämpfen wissen, weil sie nicht organisirt sind. Hören wir, was die Berichte auch hierüber zu sagen haben. Da beklagt es der Beamte für Mainz,„ daß es den Gewerkschaften bis jetzt noch nicht gelungen sei, die Arbeiterinnen zu organisiren". Von Gießen heißt es, daß die Theilnahmslosigfeit der Arbeiterinnen es verschuldet, daß ihnen meist die Kenntniß der zu ihrem Schuße getroffenen Bestimmungen der Gewerbeordnung fehlt. Und höchst bezeichnend dafür, wie hilflos die Arbeiterinnen in ihrer Vereinzelung selbst dann sind, wenn sie sich einmal zu einer entschlossenen That aufgerafft haben, ist der Ausgang eines Streits in Ober- Soden( Darmstadt). Die Arbeiterinnen hatten den Kampf aufgenommen, weil sie sich durch eine neue Tarifirung der Stücklohnarbeiten in ihrem Verdienst verkürzt fühlten, daneben handelte es sich auch um die Abstellung verschiedener Mißstände in der Hafenfellzurichterei. Trotz verschiedener Bemühungen des Offenbacher Gewerkschaftsfartells und des Inspektionsassistenten verlief der Streik in der Hauptsache resultatlos, nur die Abstellung der Mißstände wurde zugesagt. Und wie stellte sich der erste Gewerbeaufsichtsbeamte des Bezirks zu dem Versuch der Arbeiterinnen, ihre Lage zu verbessern? Die drei Arbeiterinnen, welche an den Berathungen der Lohnkommission theilnahmen, wurden nicht mehr beschäftigt. Der Ausstand hatte ungefähr 14 Tage gedauert; der Ausfall an Lohn während dieser Zeit betrug ungefähr 2000 Mt." Das ist alles, was der Herr zu einem Kampfe zu sagen weiß, der in einem der gesundheitsgefährlichsten Betriebe um eine geringe Lohnerhöhung geführt wurde, bezw. zur Abwehr einer Lohnverschlechterung. Und in einem anderen ähnlichen Falle hat die unternehmende(!) Firma einer Kaninchenfellzurichterei ein anderes System der Löhnung eingeführt. Während früher die Arbeiterinnen durch die Arbeitgeber direkt gelöhnt wurden, geschieht dies jetzt durch den Verwalter der Zurichterei auf eigene Rechnung, so daß die Arbeiterinnen als Arbeiterinnen des Verwalters erscheinen. Dies System ist noch in anderen Kaninchenfellzurichtereien derselben Firma eingeführt worden, unseres Erachtens nicht zum Vortheil der Arbeiterinnen." Theilnahmslosigkeit des zum Schutze der Arbeitskräfte angestellten Beamten, Verlust der Arbeitsgelegenheit in dem einen, Einführung des schädigenden Schwitzsystems in dem anderen Falle: das sind Folgen einer Auflehnung der Schwachen, der Unorganisirten. Predigen diese Thatsachen nicht eindringlich den Arbeiterinnen: Organisirt euch! Werdet zur Macht, damit ihr Recht erlangt! " In den Ernährungsverhältnissen der Arbeiterinnen, wie ihrer Klasse hat sich kein Umschwung vollzogen. Sie bleiben, zumal bei der ländlichen Arbeiterschaft, hinter den zu verlangenden Mindestanforde= rungen zurück. Verschiedene Großbetriebe haben Speiseanstalten eingerichtet, die zum mäßigen Preise ihren Arbeitern ein abwechslungsreiches und reichliches Essen verabfolgen. In einzelnen Städten ( Gießen, Mainz) sind Haushaltungsschulen ins Leben gerufen worden, die zur Zufriedenheit funktioniren. Auch auf dem Gebiet der Wohnungsfürsorge regt sich's, ohne daß man indeß hoffen dürfte, daß dem Wohnungselend in naher Zeit einigermaßen gesteuert werden könnte. Schließlich sei noch eine Aeußerung des Inspektors für Oberhessen wiedergegeben, aus der hervorgeht, wie sehr sich das von Unternehmerseite so sehr angefeindete Institut der Arbeiterausschüsse bewährt. Während der Mainzer Beamte bedauernd bemerken muß, ,, daß verhältnißmäßig wenig Arbeitgeber Fühlung mit ihren Arbeitern nehmen", heißt es aus Oberhessen:„ Ausgedehnte Betriebe haben es längst erkannt, daß der Chef der Firma von Zeit zu Zeit mit den Arbeitern beziehungsweise den Arbeitervertretungen verhandeln muß. Die Wünsche des Fabrikinhabers werden zuweilen falsch aufgefaßt oder mißverstanden. Durch solche direkte Aussprachen werden dann Schwierigkeiten schnell erledigt, Uebergriffe von Unterbeamten bekannt gegeben, Durchführung gesetzlicher Bestimmungen besprochen, Aenderungen im Betrieb berathen; kurz, es werden viele Meinungsverschiedenheiten ausgeglichen." H. Fürth. Aus der Bewegung. Von den Organisationen. Die ordentliche Generalversammlung des Arbeiterinnen Bildungsvereins Dresden" fand Ende Januar statt. Die Tagesordnung lautete: 1. Geschäftsbericht; 2. Kassenbericht; 3. Neuwahl des Gesammtvorstandes; 4. Vereinsangelegenheiten. Zum ersten Punkte gab die Vorsitzende, Frau Lehmann, bekannt, daß im verflossenen Jahre seitens des Vereins 16 Versammlungen einberufen wurden, darunter eine Protestversammlung und zwei Wanderversammlungen. Es fanden außerdem noch zwei Rezitationsabende und ein Goetheabend statt. Vier Versammlungen konnten leider wegen mangelhaften Besuchs nicht stattfinden. Den Kassenbericht gab Frau Zieger. Die Mitglieder37 " zahl beträgt 117, und es war im verflossenen Jahre eine Gesammteinnahme von 256,65 Mk. zu verzeichnen, dabei ein Darlehen von 75 Mt. mitgerechnet. Den Einnahmen standen Ausgaben in der Höhe von 364,79 Mt. gegenüber, so daß sich ein Defizit von 98,12 Mt. ergiebt. Die Abrechnung wurde von dem Gesammtvorstand geprüft und für richtig befunden. Die Bibliothek des Vereins benützten 13 Personen und wurde dafür ein Betrag von 1,20 Mt. eingenommen. In den Vorstand wurden folgende Genossinnen gewählt: Frau Lehmann, Vorsitzende, Frau Zieger, Kassirerin, die Frauen Lewinsohn, Mathes, Urner, Laban, Wackwitz, Albrecht und Fräulein Löwe als Beisitzerinnen. Zu dem Punkte Vereinsangelegenheiten" führte Frau Lehmann aus, daß in Folge des mißlichen Geschäftsstandes es unmöglich sei, den Verein in der bisherigen Weise weiter zu führen. Sie machte deshalb den Vorschlag, entweder die Beiträge zu erhöhen oder für die Lieferung der„ Gleichheit" einen Extrabeitrag von 10 Pf. pro Monat zu erheben. Ueber diesen Vorschlag entspann sich eine lebhafte Debatte, welche jedoch zu keinem Resultat führte, so daß schließlich Frau Lehmanns Antrag angenommen wurde, sämmtliche Mitglieder zu befragen und zu diesem Zwecke eine Liste anzufertigen. Die endgiltige Entscheidung wurde dem Vorstand überlassen. Weiter wurde der schlechte Besuch der Versammlungen gerügt. Es wurde betont, daß es für das Gedeihen der Organisation nicht genüge, daß sich der Vorstand die größte Mühe gebe, tüchtige Referenten heranzuziehen, die Mitglieder hätten vielmehr ihrerseits die Pflicht, die Versammlungen zu besuchen und auch soviel wie möglich Gäste mitzubringen. Eine traurige Erscheinung sei es, daß in einer Stadt wie Dresden eine so verschwindend kleine Zahl von Frauen Interesse am M. Sch. öffentlichen Leben zeige. Polizei und Juristerei im Kampfe gegen die Genoffinnen. Gegen das mecklenburgische Juwel" des Vereins- und Versammlungsrechts sollte sich Genossin Ihrer versündigt haben. In einer geschlossenen Gewerkschaftsversammlung zu Schwerin hatte sie am Schlusse ihres Referats zum Abonnement auf die„ Mecklenburgische Volkszeitung" aufgefordert. Dadurch sollte die Versammlung einen politischen Charakter erhalten haben. Die Referentin, der Einberufer der Versammlung und der Wirth des Lokals erhielten Strafmandate, weil die angeblich politische" Versammlung nicht angemeldet und von der Behörde nicht genehmigt worden sei. Das Schöffengericht erkannte jedoch auf Freisprechung. Auf Grund der Sachlage nahm es an, daß Genossin Ihrer die„ Mecklenburgische Volkszeitung" als wirthschaftliches und nicht als politisches Organ empfohlen habe, so daß durch ihre Aufforderung der Charakter der Versammlung nicht verändert worden sei. Die liebe Polizei hat also umsonst ihr Hirnschmalz zu Nuß und Frommen der Staatsretterei verschwendet, und Mecklenburg steht noch! Notizentheil. ( Von Lily Braun und Klara Betkin.) Weibliche Fabrikinspektoren. Die Funktionärinnen" der Gewerbeaufsicht in Bayern haben nach dem kürzlich veröffentlichten Bericht für 1899 in diesem Jahre 857 Revisionen von Betrieben vorgenommen, in denen ausschließlich oder vorwiegend Arbeiterinnen beschäftigt waren. Im ersten Inspektionsbezirk wurden 55 Prozent der betreffenden Anlagen revidirt, im zweiten Bezirk 62,6 Prozent. Die Hilfsbeamtinnen wurden hauptsächlich bei den Erhebungen verwendet, welche die Gewerbeaufsicht von der Regierung über Umfang, Ursache und Folgen der Fabrikarbeit verheiratheter Frauen zugewiesen worden sind. Wie im vorigen, so sollen auch im letzten Berichtsjahr die Funktionärinnen" seitens der Unternehmer eine befriedigende, zum Theile sogar eine entgegenkommende Aufnahme gefunden haben. Was der Bericht über die Amtsthätigkeit der weiblichen Hilfsbeamten der Gewerbeaufsicht enthält, läßt den Schluß zu, daß dieselben sich bewährt haben und daß durch die Anstellung weiblicher Kräfte in einer Richtung wenigstens der nöthige Ausbau der Fabrikinspektion in die Wege geleitet worden ist. Frauenarbeit auf dem Gebiete der Industrie, des Handels und Verkehrswesens. Der Miterwerb verheiratheter Frauen. Neben den 160000 verheiratheten Fabrikarbeiterinnen, die im Jahre 1895 in Deutschland gezählt wurden, giebt es noch Hunderttausende verheiratheter Frauen, die außerhalb der Fabrik mitverdienen und zum Unterhalt der Familie beitragen müssen. So ist dem Berichte des Bezirksbergamtes München für 1898 zu entnehmen, daß von den 1297 Bergarbeiterfrauen 82 dem Erwerbe nachgehen, und zwar arbeiten 21 davon im Bergwerkbetrieb, 8 betreiben eine Krämerei, Gemüsehandel und der= gleichen, 25 find Näherinnen, Wascherinnen, Pußmacherinnen, 6 Hebammen, Krankenwärterinnen, 7 sind Kellnerinnen und die übrigen sind in der Landwirthschaft beschäftigt. Die Gesammtzahl der im Münchener Bergbaubezirke beschäftigten Arbeiterinnen betrug 216 davon waren 40 jugendliche unter 16 Jahren. Männliche Arbeiter waren im Bezirke 3421 beschäftigt, darunter 114 jugendliche. Ueber die Arbeitslöhne wird mitgetheilt, daß 15,1 Prozent der Arbeitsfräfte Tagesverdienste oder Schichtlöhne erhalten von unter 2 Mt. 33,3 Prozent von 2 bis 3 Mt., 29 Prozent von 3 bis 4 Mt. und 22,6 Prozent von über 4 Mt. Demnach hat die Hälfte der gesammten Arbeiterschaft des Bergbaubezirks München Tagesverdienste von unter 2 bis 3 Mt. und die andere Hälfte von 3 bis über 4 Mt. Daß da viele Arbeiterfrauen genöthigt sind, mitzuverdienen, leuchtet ein. Was die Löhne der Arbeiterinnen betrifft, so beträgt auf der fiskalischen Grube Peißenberg der Schichtlohn für eine Sortirerin 1,13 Mt. im Jahresdurchschnitt, auf den Gruben der oberbayerischen Aktiengesellschaft erhalten jugendliche Arbeitskräfte und Arbeiterinnen 1,86 Mt. Tagelohn. Das Privatkapital zahlt demnach noch erheblich besser, als der Staatsbetrieb. Die angegebenen Löhne werden gezahlt für eine 12stündige tägliche Arbeitszeit bei oberirdischer Arbeit, bei der ja wohl ausschließlich die Arbeiterinnen beschäftigt sind, die Grubenschicht dauert in der Regel 8 Stunden. Auch in der vom Deutschen Holzarbeiterverband über die Lage der Holzarbeiter im Jahre 1897 veröffentlichten Schrift werden interessante Mittheilungen über den Nebenerwerb der Arbeiterfrauen gemacht. Darnach mußte in 4969 Fällen die Frau zum Unterhalt der Familie beitragen, d. h. 23 Prozent der Gesammtzahl der Ehefrauen von organisirten Holzarbeitern können nur nebenbei die Pflichten der Hausfrau und Mutter erfüllen, weil sie den unzureichenden Verdienst des Ehemannes durch ihre Mitarbeit ergänzen müssen. Ihre Jahreseinnahme beträgt im Durchschnitt rund 180 Mt. Nach der Art der Beschäftigung ergeben sich: Fälle Gewerbliche Thätigkeit und Fabrikarbeit 1587 Waschen, Bügeln, Pußen, Monatsdienst, Kochen, Kinderwarten, Handarbeiten aller Art in und außer dem Hause. Kleidermachen und Näharbeiten aller Art 1372 1343 244 Zeitungstragen, Botendienst 2c.. 111 Handel, Kommissionsgeschäfte, Stellenvermittlung Landwirthschaft und Gartenbau Krankenpflege, Hebammen Sonstiges( darunter zwei Unfallrenten) 95 38 179 2937 Frauen gingen daheim dem Erwerb nach, 1464 außer dem Hause und 568 abwechselnd daheim und außer dem Hause. Viele Männer müssen trotz des Verdienstes der Frau neben der regelmäßigen Tagesarbeit in Fabrik oder Werkstatt einen Nebenerwerb treiben und desgleichen die Kinder. Der daherrührende durchschnittliche Jahresverdienst der Männer beträgt 125,74 Mt., derjenige der Kinder 65,88 Mt. Von den an der Enquete betheiligten 38 400 Arbeitern hatten 1897 31,1 Prozent einen durchschnittlichen Wochenverdienst von unter 12 bis 18 Mt., 15,6 Prozent bis 20 Mt., 31,6 Prozent bis 22 Mt., 18,9 Prozent bis 24 Mt. und nur 2,8 Prozent bis 26 Mt. Zweifellos hat man es hier mit den tüchtigsten und bestgestellten Arbeitern zu thun, und dennoch ist ihr Verdienst durchwegs derart niedrig, daß damit eine Familie in der Stadt ohne Nebeneinnahmen nicht auskommen kann. Es sind traurige Zustände, wenn der Mann bei fleißiger Arbeit nicht genügend verdient, um die Familie erhalten zu können. Aus der Thatsache sollte auch der Arbeiterfrau die Nothwendigkeit klar werden, daß der Mann sich organisiren und tämpfen muß, daß sie ihn in diesem Kampfe zu unterstützen hat, nicht aber ihn davon abhalten darf. D. Z. Als Staatsbeamtinnen im japanischen Eisenbahn-, Postund Telephondienst werden in Tokio neuerdings Frauen angestellt. Das englische Blatt, dem wir die Nachricht entnehmen, berichtet leider nichts über die Gehaltsverhältnisse dieser staatlichen Verkehrsbeamtinnen. Die Neuerung ist jedenfalls ein weiterer Beweis dafür, wie rasch Japan in die Bahnen der kapitalistischen Entwicklung eingelenkt ist. Soziale Gesetzgebung. Schutz der Frauen- und Kinderarbeit in Dänemark. Dem Folkething hat der Minister des Innern einen Arbeiterschutzgesetzentwurf vorgelegt, der den Zweck verfolgt, die schlimmste Ausbeutung der Kinder, jungen Leute und Frauen etwas zu mildern. Die beantragten gefeßlichen Schutzbestimmungen zu Gunsten der genannten Arbeiterkategorien sollen für Fabriken, Werkstätten und alle indu38 striellen Betriebe gelten, welche eine größere Anzahl Arbeitskräfte beschäftigen. Die Arbeit von Kindern unter 14 Jahren wird verboten. Der Arbeitstag der jungen Leute von 14-18 Jahren und der Frauen darf nicht länger als 10 Stunden betragen, nicht vor 6 Uhr Morgens beginnen und muß um 8 Uhr Abends enden. Frauen dürfen eine Woche vor und vier Wochen nach ihrer Entbindung nicht beschäftigt werden. Die Sonn- und Feiertagsarbeit ist für die geschützten Arbeiterkategorien verboten. Der Entwurf enthält ferner eine Reihe eingehender Bestimmungen über Ventilation, Heizung und Reinigung der Arbeitsräume; auf jeden Arbeiter müssen mindestens 250 Kubitfuß Luft entfallen. fuß Luft entfallen. Der Regierungsentwurf ist ganz wesentlich durch die Kritik und die Forderungen der Sozialdemokratie angeregt worden. ,, Sozialdemokrat", unser dänisches Bundesorgan, bezeichnet diese Vorlage als die größte und bedeutsamste, welche dem dänischen Parlament von einer Regierung vorgelegt worden ist, denn sie betrifft das Größte, womit die gesetzgebende Macht sich in unserer Zeit beschäf= tigen tann: sie schafft Garantien gegen die geistige und körperliche Vernichtung des Menschengeschlechts durch den modernen Industrialismus." Eine Verbesserung des Arbeiterschutzgesetzes vor Viktoria ( Australien) ist fürzlich in Kraft getreten. Die betreffende Bill faßt die Arbeiterschutzbestimmungen einheitlich zusammen und dehnt sie in mancher Richtung aus. Unter Anderem wurde auch der Schutz der Handelsangestellten erweitert und gesetzlich festgelegt, daß in den städtischen Bezirken jeder Laden einen Nachmittag in der Woche geschlossen bleiben muß. Sitzgelegenheit für Verkäuferinnen in England ist seit dem 1. Januar auf Grund eines Gesetzes eingeführt worden. Dasselbe besteht nur aus vier Paragraphen, dessen erster lautet:" In allen Räumen eines kaufmännischen Betriebs, wo Waaren an das Publifum einzeln verkauft und wo weibliche Gehilfen mit dem Verkauf von Waaren an das Publikum beschäftigt werden, soll der Arbeitgeber, der in solchen Räumen das Geschäft betreibt, dafür Sorge tragen, daß Size hinter dem Ladentisch oder an anderen, für den 3weck geeignet erscheinenden Stellen angebracht sind. Die Size sollen im Verhältniß von nicht weniger als einen auf je drei weibliche Angestellte in jedem Raume vorhanden sein. Paragraph zwei setzt fest, daß Uebertretungen dieser gesetzlichen Vorschrift mit einer Geldstrafe geahndet werden, die drei Pfund Sterling( 60 Mt.) nicht übersteigen darf. Im Wiederholungsfalle tritt eine Buße von nicht unter einem und von nicht über fünf Pfund ein. Die beiden letzten Paragraphen bringen die vorstehenden Vorschriften in Bezug zu den Gesetzen von 1891 und 1895, welche die Arbeitszeit der Handlungsgehilfinnen unter 18 Jahren regeln. Die gesetzlichen Vorschriften für die Beschäftigung weiblicher Angestellten sind in England ziemlich streng. Die Geschäftsinhaber schrieen anfänglich Zeter Mordio über sie und erklärten, daß sie den Betrieb unerträglich erschwerten. Jetzt haben sich die Herren mit ihnen abgefunden, weil sich, wie das öfterreichische Handels- Museum" mittheilt, herausgestellt hat, daß ihre Vortheile ihre kleinen Nachtheile bei Weitem übertreffen. Die englischen Geschäfte schließen durchweg frühzeitig und an gewissen Wochentagen schon zwei Uhr Nachmittags und geben fast allen ihren weiblichen Angestellten einen freien Nachmittag in der Woche. " Gewerkschaftliche Arbeiterinnenorganisation. Die Zahl der gewerkschaftlich organisirten englischen Arbeiterinnen betrug 1898 nach dem„ 11. Jahresbericht über Gewerkschaftswesen", der vom Arbeitsamt des Handels- und Gewerbeministeriums kürzlich bekanntgegeben worden ist: 116 016. Die bei Weitem größte Zahl der organisirten Arbeiterinnen gehört Trade- Unions an, die sowohl Frauen wie Männer aufnehmen. Gewerkschaftlich organisirte Arbeiterinnen in Frankreich. Nach den Mitheilungen, die eine Redakteurin der„ Fronde", Mme. Bonnevial, auf dem Kongreß der belgischen sozialistischen Frauen machte, sind in Paris die Blumenmacherinnen, Seßerinnen, Falzerinnen, Stenographinnen, Maschinenschreiberinnen, Kassirerinnen und Buchhalterinnen in Nur- Frauen- Gewerkvereinen organisirt. Der Gewerkverein der Seherinnen soll 250, derjenige der Falzerinnen 3000 Mitglieder zählen. Ueber die Zahl der Mitglieder der anderen Nur- Frauen- Gewerkschaften liegen feine Angaben vor. Die Setzerinnen hätten sich lieber der Organisation ihrer Kollegen angeschlossen, wurden jedoch mit der Begründung abgewiesen, daß sie nicht aufgenommen werden könnten, weil sie unter dem Tarif arbeiten. Die Tabatarbeiterinnen, Kartonnagearbeiterinnen, Bürsten- und Pinselmacherinnen und Arbeiterinnen in Färbereien sind mit den Arbeitern ihres Gewerbes zusammen organisirt. Der Verband der französischen Tabatarbeiter und Arbeiterinnen zählt 20 000 Mitglieder, darunter viele Frauen. Dienstbotenfragc. Eine Enquete über die Lage der Tienstboten veranstaltet der Privatdozent Dr. Stillich von der Humboldt-Akademie in Berlin. Herr Dr. Stillich bemüht sich, von den Dienstboten, ohne daß sie von der< Herrschaft beeinflußt werden, u. A. über folgende Fragen Auskunft zu erhalten:„Wann stehen Sie früh auf? Im Sommer? Im Winter? Wann hören Sie Abends auf zu arbeiten? Im Sommer? Im Winter?— Müssen Sie öfters länger aufbleiben, zum Beispiel wegen Gesellschaften, Ausseins der Herrschaft-c.?- Wie oft dürfte längeres Aufbleiben im Jahre vorkommen?— Haben Sie manchmal bis nach Mitternacht warten müssen?— Wie oft und wie lange haben Sie freien Ausgang?— Bekommen Sie Mittags dieselbe Kost wie ihre Herrschaft?— Können Sie sich satt essen?— Wie ist der Raum, in dem Sie schlafen, beschaffen? Höhe, Breite, Länge Ihres Schlafzimmers in Metern, Größe und Lage des Fensters? Beschreiben Sie bitte Ihr Zimmer möglichst genau.— Läßt Ihre Herrschaft von Leuten außerhalb des Hauses(Nichtdienstboten) folgende Arbeiten ganz oder theiliveise ausführen(die von diesen Nichtdienstboten aus- geführten Arbeiten sind zu durchstreichen): Waschen— Plätten— Frisiren— Ausbessern— Backen— Kleiderbürsten und Stiefelputzen — Kohlentragen— Scheuern(großes Reinemachen)— Kochen bei Gesellschaften— Fensterputzen— Teppiche, Matratzen k. ausklopfen?— Haben Sie sich über unrichtige Zeugnisse zu beschweren gehabt?— Hat sich die Polizei einmal in Ihr Dienstverhältniß ein- zumischen gehabt?— Haben Sie schlechte Erfahrungen bei der Er- langung einer Dienststelle gemacht?— Sind Sie von Ihrer Herr- schaft immer gut behandelt worden?— Welche Gründe können Sie angeben, warum nicht mehr Mädchen sich dem häuslichen Dienst widmen?" Wir haben im vorigen Jahre ausführlich über die Enquete be- richtet, welche Miß Collet, Korrespondentin des englischen Arbeits- amts, mit Hilfe zweier wissenschaftlicher Vereine über die Lage der Dienstmädchen in Großbritannien vorgenommen hat. Die betreffende Arbeit zeigt sinnenfällig, wie groß, fast unübersteiglich die Hinder- nisse sind, welche sich der eingehenden Erforschung der Lage der Dienst- boten entgegenstellen. Ohne thätige Unterstützung und Mitwirkung breitester Kreise ist eine diesbezügliche Erhebung kaum erfolgreich durchzuführen. Die Bedeutung der Dienstbotenfrage drängt den Wunsch auf, Herr Dr. Stillich möchte die nöthige Unterstützung in ausgiebigstem Maße finden. Allerdings legt die verständnißlose, egoistische Haltung der deutschen Hausfrauen gegenüber der Dienst- botenbewegung die Befürchtung nahe, daß von dieser Seite der ge- planten verdienstlichen Arbeit weder Berständniß noch Hilfe zu Theil werden wird. Frauengenossenschaften. Eine Prodnktivgcnossenschaft für Kleider- und Wäsche- konfcktion haben in Amsterdam einige Mitglieder des„All- gemeinen Niederländischen Näherinnenverbands" gegründet. Die Gründerinnen sind überzeugt, den Beweis zu erbringen, daß Dank der genossenschaftlichen Organisation des Betriebs bei kürzerer als der üblichen Arbeitszeit und menschenwürdigen Löhnen gute und preiswürdige Arbeit geliefert werden kann. Sie hoffen, daß die kaufende Frauenwelt das Unternehmen kräftig unterstützen wird. Frauenstimmrecht. Ter nationale amerikanische Bund für Erlangung deck Frauenstimmrechtck hält seine 32. Jahresversammlung vom 8. bis 12. Februar in Washington ab. Den Vorsitz wird Miß Susan Anthony führen, die bekannte verdienstvolle, energische Vorkämpferin für die politische Gleichberechtigung des weiblichen Geschlechts. Als zweite Vorsitzende fungirt eine Theologin, Anna Shaw. Tack aktive und passive Kommunalwahlrecht besitzen die Frauen in dem Städtchen B e a t t i e im Norden der Vereinigten Staaten. Bei den letzten Neuwahlen haben sie einen so vollständigen Sieg errungen, daß dem aus sechs Personen bestehenden Stadtrath nur Frauen angehören. Auch als Oberhaupt der Stadt wurde eine Frau gewählt: Mrs. Totten, Gattin eines reichen Kaufmanns, die wegen ihres freien und wohlthätigen Sinnes allgemeine Achtung genießt. Tas Kommunalwahlrecht der Frauen ist nach einem Ar- tikel des„Women's Journal" in folgenden Staaten der amerikanischen Union eingeführt worden: 1884 in Ontario, 1887 in Kansas, Neu- Schottland und Manitoba, 1888 in dem Nordwestterritorium, 1894 in Iowa(hier besitzen die Frauen jedoch nur ein begrenztes Stimm- recht). Die volle politische Gleichberechtigung, welche den Besitz des Kommunalwahlrechts in sich begreift, erhielten die Frauen 1869 in Wyoming, 1893 in Colorado, 1896 in Utah und Idaho, 1399 in Oregon. In den englischen Kolonien von Nordamerika: Neu- Braunschweig, Britisch-Columbia und der Provinz Quebec von Canada besitzen die Frauen seit 1886, 1383 und 1389 ebenfalls das Gemeinde- Wahlrecht. In den australischen Kolonien Englands wurde das kom- munale Frauenstimmrecht eingeführt: 1867 in Neu-Südwales, 1369 in Viktoria, 1371 in West-Australien, 1389 in Süd- Australien, 1886 in Neu-Seeland. Frauenbewegung. Ter Allgemeine deutsche Fraurnvercin als Pataillon freiwilliger weiblicher Seeulanen, das ist die neueste, äußerst charakteristische Erscheinung im Lager der deutschen Frauenrechtelei. Der Vorstand der genannten frauenrechtlerischen Organisation hat einen phrasengeschwollenen„Aufruf an die deutschen Frauen" ver- öffentliche in dem er zu einer Frauenkundgebung zu Gunsten der großen Flotte des größeren Deutschlands auffordert. Der Aufruf bedeutet unseres Erachtens einen Fortschritt und eine Klärung. Einen Fortschritt, denn zum ersten Male steigt in die Arena der polili- schen Kämpfe gerade jene frauenrechtlerische Organisation hinab, welche bis jetzt die„weise Mäßigung" und die„kluge Bescheidenheit" so unentschuldbar weit getrieben hat, daß sie nicht einmal die For- derung der vollen politischen Gleichberechtigung des weiblichen Ge- schlechts zu einem Programmpunkt zu erheben, geschweige denn für diese Forderung zu kämpfen wagte. Unleugbar ist es ein bedeutsamer Schritt nach vorwärts, daß in einer durchaus politischen Zeit- und Streitfrage die rechtsstehende Frauenrechtelei Partei ergreift, sie, die ihre Aktion seither in de- und wehmüthigen Petitionen um Bildungs- gelegenheiten und Doktorhüte für höhere Töchter und Wohlfahrts- bestrebungen kleinen und vulgären Stils erschöpfte. Sie hat damit den Grundsatz preisgegeben von der politischen Pateilosigkeit der Frauenrechtelei, von der einen, ungetheilten Frauenbewegung, die über den Wolken der Parteikämpfe schwebt, die zu Fleisch und Blut gewordene höchste soziale Gerechtigkeit und Weisheit, sie hat mit der Taktik der politischen Abstention gebrochen, der� Taktik der Schwäche und des Verzichtens. Schon diese Thatsache an und für sich beleuchtet klärend das nebelhafte frauenrechtlerische Gerede und Getobe von der „einen großen Schwesternschaft." Noch mehr aber gilt dies von den Umständen, unter denen die politische Aktion des„Allgemeinen deutschen Frauenvereins" erfolgt ist. Was denn hat bewirkt, daß die gemäßigten Frauenrechtlerinnen plötzlich ihr politisches Herz ent- deckten und als Seeamazonen auf dem Meerpfad in die Oeffentlich- keit sprengen? Eine Gesetzesvorlage, deren Annahme dem kleinen Klüngel der Panzerplattenkönige und Rhedereibarone Millionengewinn bringt, dem deutschen Volke aber Milliardenlasten aufhalst; eine Gesetzesvorlage, deren Annahme das persönliche Regiment, den Halb- absolutismus stärkt, die Volksrechte dagegen bindet. Politische Er- eignisse von der größten Tragweite sind über die Bühne unseres öffentlichen Lebens gegangen, der„Allgemeine deutsche Frauenverein" hat keine Stellung zu ihnen genommen. Umsturzvorlage und Zucht- Hausvorlage haben die Volksrechte bedroht; die junkerfürchtige Zoll- Politik hat das Brot vertheuert und den Hunger in Hunderttausende von Familien geführt, das Wahlrecht, das Vereins- und Versamm- lungsrecht sind in Sachsen verschlechtert worden, keine gemäßigte frauenrechtlerische Henne hat darüber gegackert und die deutschen Frauen zur Abwehr aufgerufen. Seit Jahrzehnten ist der umfassende wirksame gesetzliche Schutz der Arbeiterinnen dringend nöthig ge- worden. Der Thatsachen Fälle beweist, daß er geboten ist mit Rücksicht auf die Gesundheit, das Menschenlhum, die häuslichen Pflichten der arbeitenden Frauenwelt, daß er eine Vorbedingung ist für die körper- liche und geistig-sittliche Kraft des heranwachsenden Geschlechts, daß er im Interesse der Volkswohlfahrt und der Kulturentwicklung liegt. Und siehe, der„Allgemeine deutsche Frauenverein" hat es nicht für ehrenvoll und pflichtgemäß erachtet, in einem Aufruf an die deutschen Frauen für das Menschenrechl der arbeitenden Mütter und ihrer Kinder einzutreten. Nicht im Dienste des Allgemeinrechts und des Kulturforlschritts hat er politisch mobil gemacht, sondern im Dienste kapitalistischer und dynastischer Sonderinteressen und der Rückwärtserei. Sein erstes politisches Thaten steht im Zeichen der Reaktion und trägt noch obendrein das Brandmal jenes Byzantinismus, jenes Kriechen vor Fürstenthronen, jenes Neigen und Beugen vor Fürsten wünschen, das einer der widerlichsten Züge der deutschen gemäßigte» Frauenrechtelei von je gewesen ist. Nebenbei sei noch bemerkt, daß die ägirtollen Damen sich in Widerspruch zu ihren eigenen Grundsätze» gestellt haben, indem sie die Fastnachtsuniform der Flottenschwärme- rinnen anlegten.„Der Allgemeine deutsche Frauenverein" hat be- " fürwortet, daß die Friedensbestrebungen in das Programm des " Bundes deutscher Frauenvereine" aufgenommen worden sind. Er hat sich betheiligt an der Sympathiekundgebung der Frauen zur Haagener Friedens- und Abrüstungskonferenz. Nun wirbt er für die Schaffung einer starken Schlachtflotte, deren Zweck, um mit dem Marineminister a. D. Hollmann zu reden, nicht ist, im Hafen zu liegen und sich zu verkriechen, die vielmehr in die See gehen und sich schlagen soll", die im Dienste der Auffassung steht, das Evangelium von Seiner Majestät geheiligter Person zu verkünden denen, die es hören wollen, wie denen, die es nicht hören wollen." Der„ Allgemeine deutsche Frauenverein" hat mit dem Aufruf jenen unpolitischen Charakter abgelegt, den das Vereinsgesetz für den weitaus größten Theil des Reichsgebiets ihm vorschreibt. Ein Arbeiterinnenverein hätte sich nicht den hundertsten Theil eines ähnlichen Heraustretens aus dem Rahmen des Unpolitischen erlauben dürfen, ohne schwerer Strafe und der Auflösung zu verfallen. Die gemäßigten Frauenrechtlerinnen, die sich hinter die gesetzlichen Bestimmungen verschanzten, wenn es galt ihre Halbheit und Feigheit im Punkte des Kampfes für die politische Gleichberechtigung der Frau zu beschönigen, sind muthig unter die Gesetzesverächterinnen und Gesetzesbrecherinnen gegangen, weil sie hoffen dürfen, daß der Opferrauch einer Flottenfundgebung lieblich duftend zu Fürstenthronen emporsteigt und allergnädigst zu bemerken geruht wird. Die nämlichen Gewalten, die Aegirdemonstrationen seitens der Schulmädchen mit Hängezöpfchen und im Flügelkleide, seitens der Karlchen Mießnick unserer Gymnasien wohlwollend dulden, die drücken auch beide Augen zu, wenn flottenberauschte Frauenrechtlerinnen fühn über die Schranken des Vereinsgesetzes hinaussegeln. Die proletarischen Frauen werden aus der Haltung der frauenrechtlerischen Seejungfrauen und Seemütter, wie aus der Haltung der duldsamen Behörden lernen und die eine wie die andere nach Verdienst bewerthen. Frauenstudium in Deutschland. Der Petitionskommission des Reichstags lag eine Petition vor, weibliche Studirende auf Grund ihrer Reifezeugnisse auch zur Immatrikulation und den Staatsprüfungen zuzulassen. Der Vertreter der Regierung gab in der Kommission eine Erklärung ab, daß über die Zulassung zum ordentlichen Universitätsstudium die Landesregierungen zu befinden haben. Was die Zulassung zu den Staatsprüfungen anlangt, so sind die Hindernisse, die bisher in Folge der Fassung der Prüfungsordnungen der Zulassung weiblicher Studirenden zu den Prüfungen der Aerzte, Zahnärzte und Apotheker entgegenstanden, durch Beschluß des Bundesraths vom 24. April v. J. beseitigt worden. Nach der durch diesen Beschluß den Prüfungsvorschriften gegebenen Auslegung wird bei solchen Prüfungen, die ungeachtet des Nachweises der vorgeschriebenen schulwissenschaftlichen Vorbildung, sowie der erforderlichen fittlichen Führung aus Gründen der Universitätsverwaltung von der Immatrikulation ausgeschlossen waren, das gastweise Studium als den Prüfungsvorschriften entsprechend anerkannt, sofern im Uebrigen ein ordnungsmäßiger Studiengang nachgewiesen wird. Demgemäß können Frauen, die sich die erforderliche schulwissenschaftliche Vorbildung erworben haben, zu den genannten Prüfungen zugelassen werden und die Approbation erwerben, auch wenn sie das vorgeschriebene Universitätsstudium nur als sogenannte Hospitantinnen zurückgelegt haben. Es ist damit das einzige Hinderniß beseitigt, das ihrer Zulassung bisher in den reichsrechtlichen Vorschriften im Wege stand. Nach den landesrechtlichen Bestimmungen sind die Frauen von der Erlangung der Gymnasialreise und der für den zahnärztlichen und pharmazeutischen Beruf erforderlichen schulwissen schaftlichen Vorbildung, sowie von dem gastweisen Besuche der medizinischen Vorlesungen meist nicht mehr ausgeschlossen. Mithin ist ihnen der Zugang zu den erwähnten Berufsarten nunmehr eröffnet. Die Anstellung von Schulärztinnen in Berlin, welche der Verein Frauenstudium" in einem Gesuch an den Magistrat gefordert hatte, ist von der Schuldeputation desselben abgelehnt worden und zwar mit der Begründung, es könne der Frage nicht eher näher getreten werden, als in Deutschland approbirte Aerztinnen zur Wahl stehen. Die Zahl der Studentinnen an der Universität zu Paris beträgt im laufenden Halbjahr 434. Zu den 179 weiblichen Studirenden der Medizin, unter denen sich zwei Deutsche befinden, stellen die Russinnen mit 92 das höchste Kontingent, nur 29 Französinnen widmen sich dem Studium der Medizin. Literatur, Geschichte und Philosophie studiren 206 Französinnen und 57 Ausländerinnen. Die juristische Fakultät zählt 7, die naturwissenschaftliche 35 Studentinnen. Als Stenographin im Landtage von Salzburg ist schon seit einigen Jahren eine Frau thätig: Fräulein Schuhmeister. Soviel 40 uns bekannt, sind in Dänemark, Norwegen und Finnland ebenfalls Frauen als Kammerstenographinnen beschäftigt. Der holländische Frauenverein zur Herbeiführung der Abrüstung und Einsetzung internationaler Schiedsgerichte fordert in einem Aufruf alle Frauen auf, eine Petition an die Königin von England zu unterzeichnen, damit diese ihren Einfluß zur Beendigung des Krieges in Südafrika aufbiete. Dem Bunde niederländischer Frauenvereine gehören 27 Einzelorganisationen verschiedenen Charakters und verschiedener Tendenzen an. Neben sozialreformerischen, frauenrechtlerischen und philanthropischen Vereinen sind ihm auch einige Arbeiterinnenorganisationen angegliedert. Die Entscheidung üver die Zulassung von Frauen als Mitglieder der holländischen Arbeitskammern ist nun endgiltig gefallen. Die Königin hat unter einer formalen Begründung den Appell abgewiesen, der sich gegen die beschlossene Nichtzulassung von Frau R. Vos als Mitglied der Arbeitskammer, Abtheilung für Konfektion, wendete. Wir haben mehrmals über die Angelegenheit berichtet. Die holländischen Frauen sollen mit der Entscheidung der Königin sehr unzufrieden sein. Im frauenrechtlerischen Lager war man der Ueberzeugung, daß eine Frau, die seit ihren Mädchenjahren die Königskrone trägt und im jugendlichsten Alter für reif erachtet fahrenen Frau anerkennen müsse, einer Arbeitskammer anzugehören, wurde, ein Land zu regieren, das Recht einer im Erwerbsleben erbesonders wenn sie durch das Vertrauen der einschlägigen Wählerschaft in diese Körperschaft berufen wurde. Die Guten haben übersehen, daß ein Von- Gottes- Gnaden- Sein offenbar ein anderes Recht und eine andere Weisheit giebt, als das simple Von- Arbeiter- Vertrauen- gewählt- werden. Ein weiblicher Bankdirektor ist in Elkton( Vereinigte Staaten) mit der Leitung der Nationalbank betraut worden. Frau Tome, so heißt die Gewählte, hat sich schon als Leiterin einer anderen Bank in ihrer Heimathstadt bewährt. Die Prüfung als Bauingenieurin und Architektin hat fürzlich Fräulein Erika Paulasz in Budapest mit Erfolg bestanden. Die Dame hat am Polytechnikum zu Bern studirt und sich bereits auch praktisch bethätigt. Nach ihrem Entwurfe ist ein großes Hotel erbaut worden, das für sehr schön gilt. Als Vizepräsidentin der staatlichen medizinischen Gesellschaft von Jowa( Vereinigte Staaten) wurde Dr. Lucy Busenbark gewählt und zwar einstimmig, sie erhielt auch die Stimmen ihrer männlichen Kollegen. Aus dem Lager der bürgerlichen Frauenbewegung in Oesterreich geht uns folgende Zusendung mit dem Ersuchen um Veröffentlichung zu: Erklärung. Wir erklären hiermit, daß wir unsere Mitarbeit an der von Frau Marie Lang herausgegebenen Zeitschrift ,, Dokumente der Frauen" vom heutigen Tage an vollkommen einstellen. Wien, am 2. Februar 1900. Auguste Fickert. Rosa Mayreder. Soviel uns bekannt, sind die Damen Fickert und Mayreder zum Austritt aus der Redaktion der„ Dokumente der Frauen" dadurch bestimmt worden, daß sich ihnen die Ueberzeugung aufdrängte, die Zeitschrift sollte weniger den Interessen des" Allgemeinen Desterreichischen Frauenvereins" dienen, als vielmehr den persönlichen Interessen der Herausgeberin dienstbar gemacht werden. Wir bedauern aufrichtig, daß die" Dokumente der Frauen" gerade diejenigen ihrer Mitarbeiterinnen verlieren, welche der Zeitschrift ihren entschiedenen Charakter verliehen und sie dadurch über das Niveau der Durchschnitts- Frauenrechtspresse in deutscher Sprache emporhoben. Die Befürchtung liegt nahe, daß der Wechsel der leitenden Personen auch zu einem Wechsel in der Richtung führt und daß die„ Dokumente der Frauen" sich zu einem Organ jener zahmen, halben Frauenrechtelei durchmausern, die eine Karrikatur jeder ernsten Frauenbewegung ist. Bur Nachricht. Alle auf die Agitation unter der proletarischen Frauenwelt bezüglichen Briefe und Sendungen sind zu richten an: Dttilie Baader, Vertrauensperson. Berlin O, Straußbergerstraße 28, 4 Tr. Berantwortlich für die Redaktion: Fr. Klara Bettin( Bundel) in Stuttgart. Drud und Berlag von J. H. W. Diet Nachf.( G. m. b. h.) in Stuttgart.