10. Jahrgang. Dir MM. Zeitschrift für die Interessen der Arbeiterinnen. Die„Gleichheit" erscheint alle 14 Tage einmal. Preis der Nummer �0 Pfennig, durch die Post(eingetragen unter Nr. 3122) vierteljährlich ohne Bestellgeld 55 Pf.; unter Kreuzband SS Pf. Jahres-Abonnement Mk. 2.60. Stuttgart Mittwoch den 14. März 1St>0. Zuschriften an die Redaktion der„Gleichheit" sind zu richten an Frau Klara Zetkin lZundels. Stuttgart, Blumen. Straße 34, III. Die Expedition befindet sich in Swttgart, Furthbach-Straße 12. Nachdrnrk ganzer Artikel»»r mit Q.ncllcuaiigabc gestattet. Jnhalts-Berzeichnitz. Heuchlerische Flausen.— Wesen und Entwicklung der Konsumgenossenschaft. Von Adele Gerhard.— Kinderarbeit in Ziegeleien. Von ZI. Kt.— Wie der Militarismus die„heilige Stellung" der Frau festigt.— Aus der Bewegung.— Feuilleton: Der Mann mit dem biblischen Panorama. Von Mark Twain. Notizentheil von Lily Braun und Klara Zetkin: Frauenarbeit aus dem Ge- biete der Industrie, des Handels und Verkehrswesens.— Arbeilsbedin- gungcn der Arbeiterinnen.— Gewerkschaftliche Arbeiterinncnorganisation. — Sittlichkeitsfrage.— Frauenbewegung. Heuchlerische Flausen. In den Froschteich der kapitalistischen Ansbeutungs- und Ver- dauungsseligkeit ist ein winziges Steinchen geschleudert worden: die Erhebung, welche der Bundesrath laut Beschluß des Reichstags über die Fabrikarbeit verheirathetec Frauen angeordnet hat. So zerfahren diese Erhebung vor sich geht, so äußerst mangelhaft sie in Folge des Wie der Umfrage in manchen Bundesstaaten ausfallen muß: den Herren Unternehmern ist sie unbequem. Sie fürchten sie als ein Anzeichen, daß der jetzt bestehende, durchaus ungenügende und unsichere gesetzliche Schutz der Arbeiterinnen etwas ausgedehnt und gesichert werden könne. Ausdehnung und Siche- rung des gesetzlichen Arbeiterinnenschutzgesetzes bedeutet aber Ein- schränkung der kapitalistischen Ausbeutungsmacht und Ausbeutungs- freiheit in ihrem Wehrwolfswülhen gegenüber Arbeitskräften, die sozial besonders schwach und widerstandsunfähig sind, deren rücksichts- lose Auswucherui.g deshalb besonders reichen Profit einheimsen läßt. Daher die Eile, mit der die Unternehmer aus dem diebs- und feuersicheren Geldschrank das bekannte„arbeiterfreundliche Herz" hervorholen, welches dort sonst so wohlverwahrt steht, daß es we- der Ausbeuter noch Ausgebeutete an seine stille Existenz mahnt. Im Interesse der Arbeiterinnen und der Arbeiterfamilie und selbst- verständlich nur in diesem Interesse erheben die kapitalistischen„Auch- Arbeiterfreunde" warnend den weisen Schulmeisterfinger gegen„eine weitere Beschränkung der Frauenarbeit in den Fabriken", das heißt gegen einen vermehrten gesetzlichen Schutz der Lohnsklavinnen. Allen voran, erklärlich genug, die Gilde der Textilbarone. Die Textilindustrie verwendet im größten Unifang weibliche Arbeits- kräfte, sie münzt wie kaum eine zweite Industrie sowohl die weib- lichen Vorzüge der Gewandtheit und Fingerfertigkeit, wie die weib- lichen Fehler der Rückständigkeit und Bedürfnißlosigkeit und die weibliche Rechtlosigkeit in klingenden Gewinn aus. Die Textil- industriellen haben mithin ein besonderes geldsackgründiges Interesse an der gesetzlich möglichst ungeschorenen Freiheit der Ausbeutung, die sie in eine unbeschränkte Freiheit der Erwerbsthätigkcit der Frau umlügen. Gerade aus Bezirken, wo die Frau seit vielen Jahr« zehnten als Textilarbeiterin im Banne der kapitalistischen Ausbeutung frohndet, wo die hohe Kindersterblichkeit und das augenscheinliche körperliche Verkommen der arbeitenden Bevölkerung über diese Aus- beutung ein vernichtendes Urtheil fällen und beredt einen gründliche» gesetzlichen Schutz der Geopferten fordern: erhoben die Fabrikanten am ersten und am lautesten bewegliche Klage über die„Beun- ruhigung der Industrie"— lies des kapitalistischen Profits— durch die Erhebung. Im sächsischen Voigtland, in Chemnitz rc. haben die Organisationen der Textilindustriellen den Versuch unter- nommen, Stadträthe und Gewerbeinspektion, Handelskammern, das sächsische Ministerium und das Reichskanzleramt gegen einen weiteren gesetzlichen Schutz der Arbeiterinnen mobil zu machen. Die Reut- linger und die Rottweiler Handels- und Gewerbekammern haben sich den württembergischen Jndustriemagnaten zu Liebe der Petition des Verbands der sächsischen Textilindustriellen an das Reichskanzler- amt angeschlossen. Nichts da mit einer weiteren Beschränkung der Frauenarbeit, so erklären die edlen Nutznießer und Anwälte der kapitalistischen Ausbeutungsmacht über Proletarierinnen, denen als Arme, als Besitzlose die wirthschaftliche Kraft mangelt, ihre Interessen als Menschen, Frauen, Mütter ausreichend vertheidigen zu können. Eine weitergehende gesetzliche Regelung der Frauenarbeit ist nach der Reutlinger Handels- und Gewerbekammer„ein Eingriff in die persönliche Freiheit und die freie Erwerbsthätigkcit der Arbeiterinnen, die in ihrem Interesse und dem ihrer Familien am meisten zu beklagen wäre". Sie bedeutet nach dem Verband der sächsischen Textilindustriellen eine schwere Schädigung der Arbeiterfamilie,„die vielfach auf den Verdienst der Frau angewiesen ist", ja deren „Existenz geradezu in Frage gestellt wird", wenn eine Beschränkung der Erwerbsthätigkeit der Frau erfolgt. Die Herren, welche den Wauwau dieser Gründe gegen einen weiteren Ausbau des gesetzlichen Arbeiterinnenschutzes loslassen, halten die deutschen Arbeiterinnen und Arbeiter augenscheinlich für ebenso dumm, als die Kapitalistenstppe verlogen ist. Wie, sie wagen es, im Namen der persönlichen Freiheit und der freien Erwerbsthätigkeit der Albeiterinnen zu sprechen, und sie fürchten nicht, an dieser Lüge zu ersticken? Wo denn besteht unter der Herrschaft des Kapitals die Freiheit der Person und der Er- werbsthätigkeit für die Proletarierinnen? Die Ausbeutung und Armuth der Eltern, die dürftige Bildung durch die Volks- und Armenschule, die vorliegende bittere Nothwendigkeit, sobald als möglich zu verdienen und die Familie von einem„Esser" zu befreien: rauben der jungen Proletarierin die Freiheil der Be- rufswahl und zwingen ihr eine Erwerbsthätigkeit auf, die im letzten Grunde gar nicht durch die persönliche Neigung und Ver- anlagung bestimmt wird, vielmehr durch den Hinblick auf das nöthige Stück Brot. In Fabrik und Werkstatt, auf dem Felde und im Hüttenwerk aber findet die Proletarierin keineswegs die „freie Erwerbsthätigkeit", sondern nur die ausgebeutete Lohnskla- verei. Weder die Bedingungen und Umstände, unter denen sie thätig ist, noch der Lohn, den sie für ihr Mühen erhält, werden von ihrem Ermessen, von der Rücksicht auf ihre Bedürfnisse und Wünsche bestimmt. Die kapitalistische Geldsacksgewalt ist es, die geleitet von dem Polarstern des einzusäckelnden Profits Arbeitszeit, Beschaffenheit der Werkräume, Lohn zc. festsetzt. Kraft seiner Herrschafts- und Ausbeutungsmacht greift das Kapital mittelst der „freien Erwerbsthätigkeit" so brutal, so selbstherrlich in das Leben der Arbeiterin ein, daß ihre„persönliche Freiheit" zu einer Märchengestalt wird, die nicht einmal in den Köpfen, die nur in trügensollenden Reden der Herren Kapitalisten herumspukt. Zeugt es vielleicht von persönlicher Freiheit, zeugt es nicht vielmehr von der schlimmsten Sklaverei, daß die Arbeiterin den größten Theil ihrer Zeit, Nachtruhe und Sonntagsfeier unter Umständen inbe- griffen, daß sie den besten Theil ihrer Kraft der freudlosen, qual- reichen, geisttödtenden Frohn widmen muß, die ihr kaum die nackte Existenz sichert, dagegen fremden Reichthum mehrt? Daß für die Be- friedigung ihrer Bildungssehnsucht, für die Antheilnahme am öffent- lichen Leben und am Kampfe für Freiheit und Recht, daß für die Erfüllung ihrer Mutter- und Gattinnenpflichten nur die dürftigen Reste ihrer Persönlichkeit übrig bleiben, welche die kapitalistische Ausbeutung nicht zu Perbranchen geruhte oder nicht verbrauchen konnte? Daß der Arbeiterin ihr Recht auf Organisation durch einen Wink mit der Hungerpeiische entrissen werden kann? Die vielbesungene persönliche Freiheit bedeutet in der kapita- listischen Ordnung für die Arbeiterin nichts anderes, als die durch die Roth erzwungene Unterwerfung unter die kapitalistische Aus- beutungsgewalt. Von der sogenannten„freien Erwerbsthätigkeit" der Proletarierin gilt das Wort:„Die Freiheit versklavt, die ge- schliche Bindung macht frei." In der That: indem das Gesetz die Zeit und die Bedingungen regelt, unter denen der Kapitalist die Frauenarbeit ausbeuten darf, entzieht es der kavitalistischen Macht ein Stück Menschenthum der Arbeiterin und giebt ihr einen Theil ihrer persönlichen Freiheit, ihres Verfügungsrechts über sich selbst zurück. Im Namen der persönlichen Freiheit der Arbeiterin: Her mit einem wirksamen gesetzlichen Schutz der Frauenarbeit gegen die kapitalistische Profitgier! Im Interesse der Arbeiterfamilie widersetzen sich kapitalistische Wort- und Begriffssalschmünzer des Weiteren einem besseren gesetz- lichen Schutze der Frauenarbeit. Wo bleibt die Rücksicht auf die Arbeiterfamilie, wenn das fühllose Unternehmerthum den Lohn des Mannes so schmachvoll tief senkt, daß sein Verdienst den Seinen nicht mehr das trockene Brot zu sichern vermag, so daß die Roth die Rücksicht auf die mütterlichen und häuslichen Pflichten der Frau unter die Füße stampft und diese zum Erwerb treibt, während die Kinder verelenden, das Heim verödet? Wo bleibt die Rücksicht auf die Arbeiterfamilie, wenn der millionenreiche Fabrikant die Arbeiterin mit solch blutigen Hungergroschen abspeist, daß Mann und Frau zusammen nicht die Familie zu erhalten vermögen, so daß das Kind zartesten Alters Gesundheit, Jugeud« freude, Bildungsmöglichkeit preisgeben muß, um etwas zu ver- dienen? Wo bleibt die Rücksicht auf die Arbeiterfamilie, wenn der waschecht patriotisch gefärbte Unlernehmerklüngel Böhmen, Polen, Russen und Italiener ins Land ruft— jetzt, wo mit„Deutsch- lands Zukunft" auch der kapitalistische Profit„auf dem Wasser liegt", womöglich auch die Kulis— um durch die Schmutzkon- kuirenz wohlfeilster und gefügigster Arbeitskräfte die Löhne der „theuren Volksgenossen" zu drücken? Wenn irgend eine Forderung im Hinblick auf die Interessen der Arbeiterfamilie wirthschaftlich und sittlich gerechtfertigt und unab- weisbare Rothwendigkeit ist, so ist es die Forderung vermehrten gesetzlichen Arbeiterinnenschutzes. Nur ein solcher Schutz verleiht der jungen Arbeiterin die Muße, sich auf ihre Familienpflichten vorzubereiten, der Familienmutter die Zeit, sich ihren häuslichen Aufgaben zu widmen. Er zwingt das Kapital zur Sparsamkeit mit der Gesundheit und Kraft der Arbeiterinnen und giebt in der Folge der proletarischen Familie körperlich rüstigere, geistig frischere, leistungsfähigere Mütter und Töchter zurück. Er schafft durch seine praktischen Vortheile die Grundlage dafür, daß wenigstens in etlichen Stunden des Tages ein geordnetes, liebevolles, anregendes Familienleben emporblüht, das die einzelnen Glieder der prole- tarischen Hausgemeinschaft mit sittlich tragender Kraft umfängt, das insbesondere dem Kinde eine treusorgende Pflegerin und Er- zieherin zur Seite stellt. Der materielle und sitttliche Gewinn aber, der dadurch für die Arbeiterfamilie entsteht, fällt weit schwerer ins Gewicht als eine kleine Lohnverkürzung, welche unter Umständen vorübergehend die Folge eines weitreichenden gesetzlichen Arbeiterinnen- schutzes sein kann. Auf die Dauer und im Allgemeinen hat die Arbeiterfamilie von diesem Schutze keineswegs eine Verschlechterung ihrer wirthschastlichen Lage zu befürchten, vielmehr nur eine Hebung derselben zu hoffen. Die Wissenschaft und die Erfahrung haben bewiesen, daß überall lange, ungeregelte Arbeitszeit, ungünstige Arbeitsbedingungen Hand in Hand gehen mit niedrigem Verdienst, daß dagegen eine kurze, geregelte Arbeitszeit und menschenwürdige Zustände in Fabriken und Werkstätten stets zusammenfallen mit hohem Lohn. Der ausgedehnte gesetzliche Arbeiterinnenschutz, der dem rücksichtslosen Walten der kapitalistischen Ausbeutung gewisse Schranken zieht, die Bedingungen verbessert und festlegt, unter denen die Lohnsklavin ihre Arbeitskraft verkauft, führt zu einer besseren Entlohnung der Frauenarbeit, beeinflußt dadurch günstig den Ver- dienst des Mannes und schlägt auch mit Rücksicht auf das Ein- kommen zum Wohle der Arbeiterfamilie aus. Im Interesse der Arbeiterfamilie mithin: Her mit einem weitreichenden gesetzlichen Arbeiterinnenschutz! Als Fastnachtsflitter erweisen sich vor der Wirklichkeit die Redensarten von der Rücksicht auf die persönliche Freiheit der Arbeiterin, auf die Interessen ihrer Familie, welche Schoßkinder und Vertheidiger der kapitalistischen Ordnung der Forderung des gesetzlichen Arbeiterinnenschutzes entgegenstellen. Als Fastnachts- flitter, deren Zweck es ist, den Ausgebeuteten und Begehrenden den Anblick des goldenen Kalbes zu verhüllen, dem die proletarische Frau und mit ihr der proletarische Nachwuchs geopfert werden soll. Die Arbeiterinnen und Arbeiter stellen dem Flittergold heuch- lerischer Flausen die Wucht nackter Thatsacheu entgegen. Aus ihrem Wissen von der Nothwendigkeit des gesetzlichen Arbeiterinnenschutzes erwächst ihnen der Wille, die nöthigen Reformen zu erkämpfen. Wesen und Entwicklung der Konsumgenossenschaft. Vortrag von Adele Gerhard. Sehalten im verein für ßrüuen und Mädchen der Arbeiterklasse zu Berlin. Verehrte Anwesende! Ihrem Wunsche, Ihnen das Wesen der Konsumgenossenschaften darzulegen, sowie ihre bisherige geschichtliche Entwicklung, bin ich gern gefolgt. Und zwar deshalb besonders gern, weil meines Erachtens ein naturgemäßer, enger Zusammen- hang zwischen der Frau, die für die täglichen Bedürfnisse des Haus- Halts, für den Konsum zu sorgen hat, besteht, und zwischen den- jenigen wirthschastlichen und sozialen Gebilden, von denen ich Ihnen heute sprechen will, den Konsumgenossenschaften. Die Frau als Konsumentin hat aus materiellen wie ideellen Gründen das Recht und die Pflicht, sich auch ihrer Macht als Konsumentin bewußt zu werden, sich klar zu werden, wie sie diese Macht sowohl in zweck- mäßiger Weise für die nächsten praktischen Erfordernisse ihres eigenen � Haushalts, ihrer eigenen Familie verwendet, als auch sie von größeren Gesichtspunkten aus nutzbar machen kann zu weitgehender Zukunsts- bedeutung. Verehrte Anwesende! Die Natur Ihres Vereins macht es mir unmöglich, von meinem politischen Standpunkt aus die Frage der Konsumgenossenschaften zu erörtern. Ich muß mich darauf be- schränken, Ihnen an der Hand der Geschichte die wirthschaftliche Bedeutung der Konsumgenossenschaft darzulegen, wie auch den Werth, den sie für ein Heranreisen der Arbeiterklasse zur selbständigen Verwaltung ihrer Angelegenheiten hat. Dieser letzte Punkt betreffs der Genossenschaft war es, den die Resolution des letzten sozial- demokratischen Parteitags besonders betonte, der sich im Uebrigen, wie Ihnen wohl bekannt, zur Gründung von Konsumgenossenschaften neutral stellte. Ich möchte nun, ehe ich auf die geschichtliche Entwicklung der Konsumgenossenschaften eingehe, den spezifischen Charakter der Konsum- genossenschast näher erläutern, sie scharf abgrenzen gegen andere genossenschaftliche Gebilde.»Unter der Fülle der wirthschastlichen Genossenschaften lassen sich in prinzipieller Hinsicht die Konsum- genossenschast und die Produktivgenossenschaft als wichtigste, von einander streng zu scheidende Grundformen betrachten. Der Unter- schied zwischen beiden liegt nicht etwa darin, daß die Produktiv- genossenschast der Produktion, die Konsumgenossenschaft etwa nur dem Konsum dient. Sie werden vielmehr später bei der geschicht- lichen Betrachtung sehen, daß die Konsumgenossenschaften sehr oft mit einem Produktionszweig beginnen, wie uns die belgischen Ko-' operationen zeigen, wie die Geschichte der vorowenschen Bäckerei- und Müllereigenossenschaften lehrt. Auch die Konsumgenossenschast kann also sehr wohl der Produktion dienen, ja sogar hiermit ihren Anfang nehmen. Das unterscheidende und entscheidende Merkmal liegt viel- mehr darin, daß die Produktivgenossenschaft eine Vereinigung der Produzenten, die Konsumgenossenschaft eine Verbindung von Konsumenten darstellt. Es wäre mir lieb, wenn Sie diesen Punkt besonders im Auge behielten, um Mißverständnissen in der Diskussion vorzubeugen. Bei der Produktivgenossenschasl liegt die Leitung eines Unternehmens in den Händen der Produzenten, einer naturgemäß beschränkten Anzahl von Personen, denen allein auch der Nutzen des Unternehmens zufließt. Sie können sich dies vergegenwärtigen, wenn Sie sich eine Produktivgenossenschaft der Hutmacher oder der Zigarrenmacher vorstellen. An Leitung und Gewinn haben hier immer nur eine sehr begrenzte Anzahl von Personen Antheil. Demgegenüber ist die Vereinigung der Konsumenten eine, wie die Geschichlschreiberin der englischen Genossenschaft, Frau Sidney Webb, mit Recht sagt,„Allen offene Demokratie", der Jeder in seiner Eigen- schaft als Konsument sich einreihen kann, und auf die er dann sowohl in der Verwaltung Einfluß hat, wie er auch an dem materiellen Stutzen des Unternehmens betheiligt ist. Die Differenz zwischen Ver- kaufs- und Einkaufspreis, sonst der Gewinn des Zwischenhandels, fließt nämlich in dem Konsumverein den Mitgliedern im Verhältniß zu den von ihnen gemachten Einkäufen zu. Das echt demokratische Vertheilungs- und Verwaltungsprinzip, die breite demokratische Grund- läge ist eines der wesentlichsten Merkmale der Konsumgenossenschaft, das zu ihren überraschendsten Erfolgen erheblich beitrug und ihr eine weiltragende Zukunfsbedeutung sichert. Andererseits ist das sichere Absatzgebiet, welches die organisirte Kundschaft bietet, der feste Boden, welcher der Konsumgenossenschaft ökonomische Sicherheit leiht. Die Produktivgenossenschast muß wie jedes andere Einzelunternehmen auf offenem Markte den Kampf um den Absatz ihrer Erzeugnisse kämpfen— die Konsumgenossenschaft hat in ihren Mitgliedern den gegebenen, sicheren Kundenkreis. Die gewöhnliche Art, wie eine Konsumgenossenschaft ins Leben tritt, ist, wenn nicht mit einer Produktivstätte begonnen wird, daß eine Anzahl Personen, nachdem das nöthige Kapital durch wöchentliche geringe Beiträge der Mit- glieder zusammengespart ward, einen kleinen Laden eröffnet. Mit- glied kann man später durch Zahlung eines Eintrittsgeldes werden, der Antheil wird dann automatisch durch RückHaltung der Dividende aufgespart. Obwohl nun also sehr geringe Mittel dazu gehören, Mitglied der Genossenschaft zu werden, so ist doch, da der Verkauf nur gegen Baarzahlung erfolgt, also jedes Borgsystem ausgeschlossen ist, die untere Mitgliedschaft eine näher zu erörternde Frage, das heißt, es drängt sich die Frage auf, ob die Genossenschaft nicht nur für die Elite der Arbeiterschaft zugänglich sei, sondern auch für die schlechter gestellte» Schichten derselben, die, wenn sie beim Krämer kaufen, nur zu oft auf den Kredit angewiesen sind. In der That ist die englische Genossenschaftsbewegung nicht oder nur ungenügend fähig gewesen, die unterste» Schichten der Arbeiterbevölkerung zu ergreifen. In Belgien liegt die Sache anders. Schon der soziali- stische Führer Louis Bertrand sagte mir, daß durchaus nicht nur die Elite der Arbeiter Mitglieder der Kooperationen seien. Ich folgte dann, als ich vor fünf Jahren die belgischen Genossenschaften an Ort und Stelle studirte, mehrfach früh den kleinen, von Hunden gezogenen Wagen der dortigen Kooperationen, die das Brot der Genossenschaft zu den Mitgliedern bringen, und sah sie in der Thal in den traurigsten Winkeln und Sackgäßchen des eleganten Brüssels verschwinden Beweis genug für die Berechtigung der Aussage Bertrands. Bei dem Leipziger Konsumverein nun habe ich eine Einrichtung oder vielmehr zwei ineinander greifende Einrich- lungen kennen gelernt, die jedenfalls aufs Deutlichste zeigen, daß der Nutzen, den das Kreditsystem des Krämers giebt— bei dem wir doch über so viel schlechte Wirkungen hinwegsehen müssen— von den Konsumvereinen wett gemacht werden kann. Denn der Kredit des Krämers kann doch auch nur als Vorschuß bei vorübergehender Erwerbslosigkeit oder Krankheit betrachtet werde». Dem gegenüber gi�bt nun der Konsumverein Leipzig-Plagwitz dem sich in augenblick- licher Nothlage befindenden Mitgliede, wenn dieses seine Dividenden- marken bringt, eine Abschlagsdividende. Ferner wird dort aus den jährlichen Ueberschüssen iReingewinn) eine Summe zu einein Dispo- silionsfonds bewilligt, und braucht ein Mitglied Geld, so erhält es bis zur Hülste seines Guthabens ein Darlehen aus diesem Dispositions- fonds gegen Hinterlegung seines Mitgliedsbuchs. Gerade die Beseitigung der Zwischenhändler und der hierdurch in Gestalt der Dividende den Mitgliedern gewährte materielle Nutzen ist einer der unleugbaren wirthschaftlichen Vortheile der Konsum- vereine. Dazu kommt die Beschaffung guter und unverfälschter Maaren, deren Wichtigkeit wirklich nicht hoch genug geschätzt werden kann. Gar nicht aus ökonomischen, sondern lediglich aus die Gesundheit berücksichtigenden, hygienischen Gesichtspunkten ist daher mit Hinblick auf die ungeheure Gefahr, die die Verfälschung der Nahrungsmittel mit sich bringt, auf dem Verein für öffentliche Gesundheitspflege die Konsumgenossenschaft im Herbst vorigen Jahres empfohlen worden. Es sind also schon naheliegende, augenblickliche Vortheile, welche die Konsumgenossenschaft der Arbeiterklasse bietet. Weit wichtiger aber noch erscheint mir jener Punkt, der, wie ich schon erwähnte, in der Resolution des letzten sozialdemokratischen Parteitags erwähnt ward, nämlich das Mittel, welches die Konsumgenossenschaft bietet, die Arbeiterklasse daran zu gewöhnen, ihre Angelegenheiten selbständig zu leiten. Wenn wir die Geschichte der Konsumgenossenschaften über- schauen, so werden wir sehen, wie hier, immer mehr erstarkend, aus der Arbeiterklasse selbst ein Stamm von Personen erwachsen ist und, wie ich hoffe, immer mehr erwachsen wird, der, an zuerst winzigen Ansätzen sich heranbildend, nach und nach die ökonomischen und wirthschaftlichen Kenntnisse erwirbt, um später die größten Unter- nehmungen und die umfassendsten Organisationen zu leiten. Wir fühlen die große Zukunftsbedeutung, welche solch praktisch wirth- schaftliches mit- und untereinander Arbeiten auf demokratischer Grundlage hat, denn in der demokratischen Leitung durch die Kund- schaft haben wir im Kleinen das Bild der einstigen Leitung durch die Gesammtheit.(Schluß folgt.) Kinderarbeit in Ziegeleien. Steigende Ausbeutung der Kinder macht sich neuerdings wie in vielen anderen Industrien, so auch in den Ziegeleibelrieben bemerk- bar. Die Ursachen hierfür liegen klar auf der Hand. Mit der fort- währenden Steigerung der Preise für die nothwendigsten Lebensbe- dürfnisse hält die Steigerung der Löhne nicht Schritt. Nur noch in wenigen Branchen ist der Arbeiter im Stande, seine Familie von seinem Lohne allein zu erhalten. Immer mehr Frauen müssen mit- erwerbend die Hände rühren. Und will der Verdienst auch dann noch nicht zulangen, um alle Familienglieder nothdürftig zu sättigen, zu kleiden und zu behausen, so werden die zarten Händchen der Kinder dem Kapitalismus dienstbar gemacht. Eines der häßlichsten Kapitel in dem an schmählichen Einzelheiten so reiche» Kapitel der Kinderarbeit ist das der Beschäftigung von Kindern in Ziegeleien. Die Eigenart der Betriebe macht es möglich, daß die kindliche Arbeits- kraft hier in einem Grade ausgenutzt werden kann, wie wir ihn sonst nur noch aus der Hausindustrie kennen. Die Ziegeleien liegen meist so abgelegen, daß sie von den Gewerbeinspektoren nur selten kontrol- lirt werden. Daher auch die auffallend geringe Zahl der festgestellten Verstöße gegen die gesetzlichen Bestimmungen in diesen Betrieben. Läßt sich aber doch einmal ein Gewerbeinspektor auf einer Ziegelei blicken, so findet er gewöhnlich anscheinend alles in schönster Ord- nung. Die Kinder, die eben noch im Schweiße ihres Angesichts die schweren nassen Steine vom Werktisch trugen, erklären dem herzu- tretenden Beamten, daß sie„nur mit Lehm gespielt hätten", und die Unternehmer sind regelmäßig so„kurzsichtig", daß sie von arbeitenden Kindern nichts bemerken, auch wenn sie über die kleinen Arbeiter beinahe stolpern. Alles, Unternehmer, Ziegelmeister, die ausgebeuteten Kinder und ihre Eltern pflegen sich in die Hände zu arbeiten, um dem kontrollirenden Beamten Sand in die Augen zu streuen. Was so die beiden ersten Kategorien aus Berechnung thun, das geschieht bei den letzteren aus Roth und aus Unverstand, den die Roth groß gezogen. Die Eltern kennen es nicht anders, als daß sie selbst in frühester Jugend schon mitverdienen helfen mußten. Warum sollten es ihre Kinder besser haben, als sie selbst in früheren Zeiten? Die Roth zwingt sie zur Unbarmherzigkeit gegen ihr eigen Fleisch und Blut, und der kapitalistische Ausbeuter hat dann leichtes Spiel. Es ist sogar vorgekommen, wie der badische Gewerbeaufsichtsbeamte in den jüngst erschienenen„Berichten" erwähnt,„daß die Arbeitgeber mit den Eltern schulpflichtiger Kinder übereinkamen, die Beschäftigung dieser Kinder zulassen zu wollen, wenn die Eltern sich verpflichteten, die wegen dieser Gesetzwidrigkeilen etwa verhängten Geldstrafen zu tragen". Als in einem solchen Falle die Uebertretung zur Anzeige kam und bestraft wurde, zog der Arbeitgeber die Geldstrafe den in seinem Betriebe beschäftigten Ellern vom Lohne ab. Der Lohnabzug wurde unter Anklage gestellt und das Schöffengericht sprach den Unternehmer frei. Erst in zweiter Instanz wurde eine gelinde Verurtheilung des Angeklagten erzielt. Doch auch in den Fällen, wo die Fabrikanten die über sie ver- hängten Geldstrafen ohne Weiteres aus eigener Tasche bezahlen, wird der Zweck der Abschreckung vor weiteren Uebertretungen der Arbeiter- schutzgesetze nur selten erreicht. Die Strafabmessung der Gerichte ist— wie die Berichte der Gewerbeaufsichtsbeamten an einer Reihe von Beispielen zeigen— oft eine so außerordentlich milde, daß sie eher eine Prämie auf die Uebertretung der gesetzlichen Bestiinmungen setzt, als einer Strafe gleichkommt. Ein Ziegelmeister, der einen Jungen von B'/s Uhr Morgens bis S'/4 Uhr Abends— also beinahe 17 Stunden lang— mit dem Zubereiten von Essen und dem Um- kanten der geformten Steine beschäftigte, wurde mit 20 Mk. Strafe belegt. Ein Ziegelmeister, der seine eigenen Kinder im Alter von 11 bis 13 Jahren täglich bis zu 11 Stunden im Ziegeleibetriebe be- schäftigte, wurde zu 10 Mk. Geldstrafe verurtheilt u. s. w. Und was wird aus den Kindern der Ziegler, die ein prosit- gieriges Unternehmerl hum in einer aller Menschlichkeit Hohn sprechen- der Weise ausbeutet? Hören wir, was die Gewerbeinspekloren darüber zu berichten wissen:„Hinsichtlich der üblen Wirkungen der widerrechtlichen Beschäftigung sind die Schulvorstände nahezu ein- müthiger Ansicht: wo die Beschäftigung nur Nachmittags stattfindet und nicht zu lange währt, sinken zwar nicht immer die Leistungen der Schüler wesentlich herab, aber ihr sittliches Verhalten wird dadurch beeinträchtigt; wo jedoch die Arbeit länger dauert, nehmen auch die Leistungen in der Schule und für die Schule erheb- lich ab, die Kinder sind schläfrig beim Unterricht, fertigen die häuslichen Aufgaben schlecht oder gar nicht an und stehen bald in jeder Hinsicht an letzter Stelle der Klasse." Wieder- holt heißt es:„In sittlicher Beziehung wirkt das Verweilen in den Ziegeleien sehr verderblich." Ueber einen 12jährigen Knaben, der im April, Mai und halben Juni von 17 Schultagen 20 V- Schultage der Ziegelarbeit wegen versäumte, sagt der Bericht: „Kann weder lesen noch rechnen und ist geistig total verkommen". Zu der physischen Degeneration, welche die Kinderarbeit in den Ziegeleien mit Naturnothwendigkeit erzeugt, kommt so wie gewöhnlich die geistige und moralische Verblödung. Das von den Gewerbe- inspektoren beigebrachte Material ließe sich gewiß mit einiger Mühe durch häufigere Kontrolle der Ziegeleibelriebe derart vermehren, daß angesichts der erdrückenden Wucht der Thatsachen die Gesetzgebung einschreiten müßte und durch ein Verbot der Beschäftigung von Kindern jeden Alters in den Ziegeleien der Ausbeutung der jungen Kräfte ein Ende machte. Die Rücksicht auf die kleinen und kleinsten Betriebe, deren Konkurrenzfähigkeit, ja deren Existenz durch ein Verbot der Kinderarbeit angeblich in Frage gestellt sein soll, kann und darf kein Hinderungsgrund sein, eine Maßregel zu ergreisen, die im Interesse der Heranbildung von tüchtigen Menschen— nicht bloßen Arbeitsthieren— eine dringende Nothwendigkeit ist. � M, Kt. Wie der Militarismus die„heilige Stellung" der Frau festigt. Uns Deutschen ist nach einem berühmten Ausspruch nichts heiliger als die Stellung der Frau, und wehe dem Umstürzler, der an diese heilige Stellung zu rühren wagt. Von dieser Ueberzeugung ist offenbar auch der kommandirende General von Posen Herr von Stülpnagel, tief durchdrungen. Auf Grund einer Kabinetsordre aus den siebziger Jahren erließ er einen Ukas, alias Korpsbefehl, der Folgendes fest- setzt. Den Chargirten der Garnison Posen soll der Ehekonsens nicht mehr ertheilt werden zur Verheirathung mit einer Polin, zur Ver- heirathung mit einem Mädchen, das sozialdemokratische Anverwandte hat, und zur Verheirathung mit einem Mädchen, das in geschlecht- licher Beziehung nicht ganz makellos erscheint, z. B. ein außerehe- liches Kind geboren hat, auch wenn der sie zu Heirathen wünschende Chargirte selbst der Vater des Kindes ist. Naive Gemüther waren bisher trotz der eindringlichen Lehren der bürgerlichen Schacherehe mit dem Dichter der Meinung, die erste Voraussetzung für eine Ehe sei, daß sich„das Herz zum Herzen" ge- funden habe, und daß der Unteroffizier nebenbei sozusagen doch ein Mensch sei, für dessen Verheirathung diese Voraussetzung gelten solle. Der Mann mit dem biblischen Panorama. Von Mark Twain. In jener Gegend(erzählte Herr Nickerson) reiste einmal ein Mann mit einer moralisch-religiösen Schaubude umher, einer Art biblischem Panorama; der miethete sich einen brettsdummen alten Knasterbart, der Klavier spielen sollte. Nach der Vorstellung am ersten Abend sagte der Schaubudenmann:„Mein Freund, Sie scheinen so ziemlich alle Melodien, die es giebt, zu kennen, und orgeln alles aufs Schönste herunter, aber bemerkten Sie denn gestern Abend nicht, daß das Stück, das Sie gerade spielten, manchmal sozusagen wie die Faust aufs Auge paßte— nicht zum Charakter des Bildes, das gerade vorüberging, stimmte, wenn ich so sagen soll— dem Gegenstand des Bildes nicht angepaßt war, wissen Sie— als könnten Sie weder stechen, noch Farbe bekennen, verstehen Sie?" „Ach nein", sagte der Mensch, das habe ich nicht gerade bemerkt, aber es kann schon sein; ich spielte, was mir gerade unter die Hände kam." So machten sie denn aus,„daß der einfältige Dummkopf von nun an die Bilder ansehen und, sobald ein hinreißendes Ge- mälde entrollt würde, ein Stück spielen solle, das demselben aufs Haar genau angepaßt wäre, und das der Zuhörerschaft helfen würde, den Gegenstand richtig zu erfassen, und das sie erwärmen solle wie die Seelenerweckung bei einer Lagerversammlung. So etwas würde die Sympathien erobern, sagte der Schaubuden- mann. Diesen Abend nun war ein zahlreiches Publikum anwesend Der Korpsbefehl belehrt in dankenswerthester Weise eines Besseren Wichtigste Voraussetzung für die Ehe eines Chargirten ist, daß die Braut vorsichtig war in der Wahl ihrer Nationalität, in der Wahl ihrer Verwandten und zuletzt, aber nicht zum Wenigsten in der Wahl ihres Geliebten, so daß dieser sie nicht zu einer„Bescholtenen" ge- macht hat. Naive Gemüther waren ferner bisher der Meinung, daß es in dem letzteren Falle die Pflicht eines Mannes sei— sofern nicht wichtige innere Hinderungsgründe vorliegen—, das Mädchen zu ehe- lichen, dem Kinde den Vater zu geben. Der Korpsbefehl klärt mit herzerfrischender Deutlichkeit darüber auf, daß diese simple Moral für die bürgerliche Kanaille gut genug sein mag, daß sie jedoch den sittlichen Ansprüchen nicht genügt, welche für die Chargirten inner- halb des Standes Derer gelten, die,„indem sie des Königs Rock an- gezogen haben, den übrigen Menschen vorgezogen worden sind". Die Freiheit, ein Mädchen zur Bescholtenen, zur außerehelichen Mutter zu machen, sei den Chargirten unbenommen, das Recht, ein solches Mädchen zu heirathen, muß ihnen vorenthalten bleiben. Ueber den Respekt vor Myrthenkranz und Haube geht die Rücksicht auf die allein den Menschen würdig und wohlgeschickt machende Pickelhaube; das allgemein menschliche Sittlichkeitsempfinden muß die Segel streichen vor der besonderen militärischen Standesehre der Chargirten. Mit ebenso tiefgründiger Weisheit als feinem Siltlichkeitsgefühl löst der Korpsbefehl genialeinfach eine Reihe der schwierigsten Zeit- fragen. Er stärkt das Deutschthum im Osten und ist ein unübertrefflich wirksames Mittel, die Ausbreitung slavischer Elemente in Deutsch- land aufzuhalten. Was verschlägt es noch, daß die sedansbegeisterten Schlotjunker Zehntausende und Zehntausende von Polen nach West- deutschland ziehen, daß unentwegt national gesinnte Agrarier und Grubenbarone Polen/ Russen und Tschechen über die Grenze rufen, wenn in der Garnison Posen eine Handvoll Chargirte nur echt deutsche Mädchen freit und eine urdeutsche Nachkommenschaft zeugt! Der Korpsbefehl hindert das Einßringen des„sozialdemokra- tische Giftes" in das Heer und erzieht zum Kampfe wider den „inneren Feind". Wenn in der Familie der Chargirten nie mehr ein Weib am häuslichen Heerde schaltet und waltet, das— schreck- lich zu sagen— mit sozialdemokratisch verseuchter Verwandtschaft behaftet ist: so ist der Mann jeder Gefahr entzogen, durch That- fachen oder Menschen über die Sozialdemokratie aufgeklärt, für sie gewonnen zu werden, so wird er in den Jsolirstübchen einer„gut- gesinnten" Verwandtschaft in der richtigen Geistesverfassung erhalten, um jede Spur„umstürzlerischer Gesinnung" bei seinen Untergebenen zu wittern und auszurotten, um sich eventuell beim Straßenkampf gegen den„inneren Feind" der Unterosfiziersprämie würdig zu er- weisen. Endlich aber hebt der Korpsbefehl die gesunkene Sittlichkeit. Wenn der Chargirte der furchtbar unsittlichen Versuchung entrissen ist, ein bescholtenes Mädchen zu ehelichen, die Mutter seines Kindes i— meist Leute mittleren und höheren Alters, solche, die sich zur Kirche halten und für biblische Dinge reges Interesse haben, und die übrigen waren so ziemlich alle junge Böcke und Ziegen, — die lieben sehr, ins Panorama zu gehen, wissen Sie, weil es ihnen Gelegenheit giebt, im Dunkeln miteinander zu schäkern. Nun also, der Schaubudenmanu begann sich für seinen Vor- trag aufzublasen, und der alte Schmutzfinke machte das Klavier auf und ließ die Finger ein- oder zweimal die Tasten auf- und ab- laufen, um zu sehen, ob alles in Ordnung wäre, und die Männer hinter dem Vorhang fingen an, das Panorama herauszuleiern. Der Schaubudenmann balanzirte mit dem ganzen Körpergewicht auf dem rechten Fuße, stemmte die Hände in die Hüften, blickte über die Schulter hinweg auf das Bild und sagte:„Meine Damen und Herren, das Gemälde, das Sie jetzt sehen, illustrirt das schöne und rührende Gleichniß vom verlorenen Sohne. Beachten Sie den Ausdruck des Glückes, der sich eben über das Gesicht des armen leidenden Jünglings breitet— des Jünglings, der so matt und müde ist von seinem langen Marsche; beachten Sie auch das Ent- zücken, das aus dem erhobenen Antlitz des alten Vaters strahlt, und die Freude, die der erregten Gruppe von Jünglingen und Jungfrauen aus den Augen funkelt und aus ihrem Munde als Begrüßungschor hervorzubrechen scheint. Die Lehre, meine Freunde, ist so ernst und heilsam, als die Geschichte zart und schön ist." Der Schmutzfinke am Klavier war bereit, und als die zweite Rede beendet war, paukte er los: „Wir saufen alle wie ein Loch, Wenn Hänschen heimmarschirt!" als gesetzlich anerkannte Gattin in sein Heim zu führen, werden sich selbstverständlich fürderhin die Herren Unteroffiziere zc. des keuschesten Lebenswandels befleißigen. Kein Mädchen mehr wird durch den Umgang mit ihnen seinen guten Ruf einbüßen, kein einziges unehe- liches Kind nicht einmal„ein ganz kleines"— wird von ihnen in die Welt gesetzt werden. Die Garnison Posen, die nach ärztlichen Statistiken einen erschreckend hohen Prozentsatz von Syphilitikern aufweist, wird sich in eine Schule reinster Tugend verwandeln, all- wo die Mannschaft sich in den Urlaubsstunden in Psalmensingen und Strümpfestricken übt. Noch sei bemerkt, daß der Korpsbefehl nebenbei aus dem Hand- gelenk den hochmüthig-sündhaften Bildungsunfug, das Ueber-den- Stand-hinaus-wollen glücklich bekämpft. Er setzt nämlich fest, daß die Chargirten ihre Kinder nicht in Schulen schicken dürfen, wo Schulgeld gezahlt wird, da es nicht ihrer sozialen Stellung ent- spräche, ihre Kinder in andere als Volksschulen gehen zu lassen. Kurz, gestützt auf seinen Erlaß darf Herr von Stülpnagel mit be- rechtigtem Stolze ausrufen:„Es ist erreicht!" Niemand wird be- streite», daß er als Reformer einen Vogel abgeschossen hat. Der Unteroffizier ist zwar nach einem Zenlrümler der„Stell- Vertreter Gottes auf Erden", mit ihm zu flirten, ihn zu freien ist jedennoch den Mädchen der„besseren Kreise" sozial nicht ehrenvoll und vor Allem nicht einträglich genug. Aus den Töchtern des Volkes rekrutirt sich der weibliche Umgang der Chargirten. In die Jnter- essen, in die tiefsten persönlichen Beziehungen der Töchter des Volkes greift der Korpsbefehl brutal tölpelhaft ein. Sie quittiren darüber, daß der Militarismus„die heilige Stellung" der Frau hebt, indem er die Mädchen unter allen Umständen für würdig erachtet, von Chargirten verführt zu werden, sie jedoch nur unter ganz bestimmten Bedingungen für werth hält, Gattinnen von Chargirten zu sein. Aus der Bewegung. Voi« der Agitation. Der Agitation für den gesetzlichen Arbeiterinnenschutz dienten Volks- und Vereinsversammlungen, in denen Genossin Zetkin in Berlin, Dresden, Potschappel, Pieschen, Chemnitz, Kappel und Leipzig referirte. Die poli- tische Situation ist gegenwärtig einer Behandlung der Frage des Arbeiterinnenschutzes so ungünstig, wie nur möglich Die uferlosen Pläne prozentpatriotischer und iveltmachtlüsterner Aegirschwärmer, die Kämpfe der Bergarbeiter zc. stehen im Vordergrunde des Jnter- esses der proletarischen Massen und fordern deren Aktion heraus, um die auf allen Gebieten drohende Reaktion in die Schranken zu weisen. In letzter Zeit haben in der Folge Versammlungen über Ver- fammlungen stattgefunden, in denen die deutsche Arbeiterklasse Stel- lung zu wichtigen Tagesfragen nahm. Es wäre deshalb nicht ver- wunderlich gewesen, wenn geringer Versammlungsbesuch von einem Einige von den Zuschauern kicherten, und einige stöhnten ein wenig. Der Schaubudenmann brachte kein Wort hervor; er sah den Klavierspieler scharf an, der aber war sehr liebenswürdig und heiter— er wußte nicht, daß da etwas falsch wäre. Das Panorama drehte sich weiter, und der Schaubudenmann sammelte seine Gedanken und fing von Neuem an:„Meine Damen und Herren, das schöne Gemälde, das sich jetzt vor Ihren Blicken entrollt, stellt eines der wichtigsten Ereignisse der biblischen Ge- schichte dar— unseren Herrn Jesus Christus mit seinen Jüngern auf dem Galiläischen Meere. Wie großartig, wie ehrfurchtgebietend sind die Betrachtungen, die der Gegenstand hervorruft! Welche Erhabenheit des Glaubens wird uns in dieser Leklion aus der Heiligen Schrift enthüllt! Der Erlöser weist die zornigen Wellen zurück und wandelt sicher über der grausigen Tiefe!" Im ganzen Hause hörte man's flüstern:„O, wie lieblich, o, wie schön!" Das�Klavier aber ließ sich vernehmen: „Ein � Leben auf Ozeans Wellen Und ein Heim auf der rollenden Fluth!" M Diesmal hörte man vieL ordentliches Gekicher und beträcht- liches Stöhnen, und ein oder zwei alte Pastoren standen auf und gingen hinweg. DerlSchaubudenmann knirschte mit den Zähnen und verwünschte innerlich den Klavierspieler; aber der Kerl saß da wie ein Knorren �am Holzklotz und schien zu glauben, daß er seine Sache vorzüglich mache. Nachdem man sich wieder beruhigt hatte, dachte der Schau- budenmann, er wolle noch einmal weiterstolpern, obgleich sein Ber- trauen anfing, äußerst wackelig zu werden. Die Kerls hinterm geringen Interesse an einer Frage gezeugt hätte, die gegenwärtig im landläufigen Sinne des Wortes nicht„aktuell" ist. Der geradezu glänzende Besuch sämmtlicher Versammlungen bewies ebenso deutlich wie erfreulich, daß die deutschen Arbeiter und Arbeiterinnen die hohe Wichtigkeit eines wirksamen gesetzlichen Arbeiterinnenschutzes verstehen und mit aller Energie ihre diesbezüglichen Forderungen erheben. In allen Versammlungen waren die Frauen sehr zahlreich vertreten. In Chemnitz und Leipzig z. B., wo seitens der Genossinnen unter den Textilarbeiterinnen sehr rührig agitirt worden war, stellten die Arbeite- rinnen gut die Hälfte der Versammlungsbesucher, deren Zahl in erst- genannter Stadt über 1000, in Leipzig mehr als 2S00 betrug. Obgleich sich unter den Versammlungsbesuchern auch bürgerliche Elemente befanden — Sozialreformler und Frauenrechtlerinnen— trat doch mit Ausnahme eines Nationalsozialen in Leipzig Niemand von ihnen für den gesetz- lichen Arbeiterinnenschutz ein, allerdings erklärte sich auch Niemand gegen die diesbezüglichen Forderungen. In einer Gewerkschaftsver- sammlung zu Gmünd(Württemberg) sprach Genossin Zetkin bereits vor einiger Zeit ebenfalls über die Frage des gesetzlichen Arberinnen- schutzes. Hier wie in den übrigen Versammlunge wurde einstimmig eine Resolution angenommen, welche sich mit den Ausführungen der Referentin einverstanden erklärt und dem sozialdemokratischen Pro- gramm sowie dem Beschlüsse des Parteitags zu Hannover entsprechend einen umfassenden und wirksamen gesetzlichen Arbeiterinnenschutz fordert. In Quedlinburg und Thale, wo Genossin Zetkin ge- legentlich der Nachwahl in überfüllten Volksversammlungen sprach, fand der Theil ihrer Ausführungen, der sich mit der Frage des Ar- beiterinnenschutzes beschäftigte, ebenfalls volle Zustimmung. Anläßlich der Nachwahl im Wahlkreise Kalbe-Aschersleben sprach Genossin Zieh auf Veranlassung des Kreisvertrauensmannes in Wahlversammlungen zu Staßfurt, Aschersleben, Schönebeck und Frohse. Der Besuch der Versammlungen war ein glänzender, die Stimmung der Versammlungsbesucher eine begeisterte. In St aß- furt war das geräumige Lokal bis auf den letzten Platz gefüllt, es waren sogar aus Atzendorf und Förderstedt Besucher herbeigeeilt. In Aschersleben war schon lange vor Eröffnung der Versamm- lung das Lokal überfüllt und Hunderte mußten umkehren. Im Schönebecker Stadtpark waren zirka 1400 Personen erschienen, die ihre Zustimmung zu dem Gehörten nicht nur durch minutenlangen Beifall, sondern auch durch treffende Zwischenrufe bekundeten. In Frohse saßen und standen dichtgedrängt die Versammlungsbesucher, waren doch in dem kleinen Orte über 400 Personen zusammenge- strömt, die mit außerordentlicher Aufmerksamkeit und Begeisterung dem Referat folgten. Eine besondere Freude bereitete die außer- ordentliche starke Betheiligung der Frauen an der Wahlbewegung. Nicht selten mit kleinen Kindern auf dem Arme waren sie aus den entferntesten Straßen herbeigeeilt und gaben verschiedentlich in lebhaften Worten nach den Versammlungen der Referentin gegenüber ihrem Unmuth über die politische Rechtlosigkeit der Frauen Ausdruck und Vorhang fingen wieder an, das Panorama zu drehen, und er sagte: „Meine Damen und Herren, dieses köstliche Gemälde stellt die Erweckung des Lazarus von den Tobten durch unseren Heiland dar. Der Gegenstand ist vom Künstler mit wunderbarer Geschick- lichkeit behandelt worden, und er hat so viel rührende Anmuth und Zartheit des Ausdrucks hineingelegt, daß ich es erlebt habe, wie mehrere, besonders gefühlvolle Personen vom bloßen Hinschauen zu Thränen gerührt worden sind. „Beachten Sie den halb verwirrten, halb fragenden Blick auf dem Antlitz des erweckten Lazarus. Bemerken Sie ferner Haltung und Miene des Herrn, welcher ihn mit einer Hand sanft am Aermel seines Leichengewands erfaßt, während er mit der anderen nach der Stadt in der Ferne weist." Ehe irgend Jemand eine Meinung äußern konnte, orgelte der einfältige alte Esel am Klavier los: „Komm, steh' auf, o William Ri-i-ley, Komm und geh' mit mir!" Hui! da sprangen alle die feierlichen alten Philister insge- sammt in die Höhe, und alle Anderen lachten, daß die Fenster- scheiden klirrten. Der Schaubudenmann schoß vom Podium herunter, packte das Orchester am Kragen, schüttelte es derb und rief:„Das schlägt dem Faß den Boden aus, Sie alter Hornochse, Sie! Gehen Sie zum Portier, lassen Sie sich Ihr Geld geben und scheren Sie sich fort— gehen Sie hin, wo der Pfeffer wächst! Meine Damen und Herren, Umstände, deren ich nicht Meister bin, zwingen mich, die Vorstellung vor der Zeit zu schließen." versprachen, ihren Einfluß zu Gunsten der Sozialdemokratie aufzu- bietem Am 22. Februar sprach Genossin Zieh noch in einer Ge- werkschaftsversammlung in Niederndodeleben bei Magdeburg. Ueber 500 Landarbeiter und Arbeiterinnen hatten sich eingefunden, zum Theil aus umliegenden Orten, sogar aus Oschersleben.„Der proletarische Klassenkampft" lautete das Thema, dem die Anwesenden mit großer Aufmerksamkeit folgten. Die Mienen und das beifällige Kopfnicken der Besucher, sowie der Beifall bezeugten, daß das Gesagte ihnen aus dem Herzen gesprochen war. Nach dem Referat wurden 78 Personen der verschiedenen Organisationen als Mitglieder zu- geführt. L. Z. I» der Umgegend von Gießen hielt Genossin Tröger- Offen- dach Anfang Februar eine Reihe von Agitationsversammlungen ab, die vor Allem die gewerkschaftliche Organisation der Tabakarbeiter und Arbeiterinnen und die der Fabrik-, Land- und Hilfsarbeiter und Arbeiterinnen fördern sollten. Die trefflichen leicht verständlichen Ausführungen der Referentin wurden überall mit Beifall aufge- nommen. Mehr noch als das Händeklatsche» bewies ein anderer Umstand, daß dieselben gefruchtet hatten: den Organisationen wurden neue Mitglieder gewonnen. In Heuchelheim schloffen sich z. B. dem Verband der Tabakarbeiter 20 Arbeiterinnen an, der nämlichen Gewerkschaft traten in Wieseck 15, in Alten-Buseck 14 Mitglieder bei. Der erzielte Erfolg ist ein Ansporn zu weiterer energischer Agitation. Die P o r z e l l a n m a l e r zu Berlin hatten zum Zwecke der Agitation unter den Arbeiterinnen Anfang Februar eine Versammlung in ihrem Vereinslokal einberufen, in der Genossin Ihrer über dos Thema: „Arbeiterinnenschutz und Gewerkschaften" sprach. Leider wohnten der Versammlung nur wenige Arbeiterinnen bei, da die Agitation unter ihnen eine sehr schwierige ist und zwar hauptsächlich in Folge der erbärmlichen Arbeitsverhältnisse, über welche wir an anderer Stelle berichten. 12. J. Die Abschaffung der Ziffer<», K 361 deck Reichsstrafgesetzbuchs fordert im Namen zahlreicher Frauen Berlins und der Umgegend die Vertrauensperson der Genossinnen in einer Eingabe an den Reichstag. Der betreffende Passus des deutschen Straf- gesetzbuchs lautet:„Mit Haft wird bestrast-- eine Weibsperson, welche wegen gewerbsmäßiger Unzucht einer polizeilichen Aufsicht unterstellt ist, wenn sie den in dieser Hinsicht zur Sicherung der Ge- sundheit, der öffentlichen Ordnung und des öffentlichen Anstands er- lassenen polizeilichen Vorschriflen zuwiderhandelt, oder welche, ohne einer solchen Aufsicht unterstellt zu sein, gewerbsmäßig Unzucht treibt." Die Begründung der Forderung betont den gegen das weibliche Ge- schlecht gekehrten, ausnahmegesetzlichen Charakter der Bestimmung und nimmt Bezug auf die schreienden Mißstände, welche sie im Gefolge hat. Wir werden den Wortlaut der Eingabe in der nächsten Nummer mittheilen. Notizentheil. (von lily Braun und Llara Zelliiu.) Frauenarbeit auf dem Gebiete der Industrie, des Handels und Verkehrswesens. Frauen im Dienste der amerikanischen Regierung. Im amerikanischen Regierungsdienst werden Frauen schon seit etwa hundert Jahren beschäftigt, doch kam dies bis zum Bürgerkrieg nur in vereinzelten Fällen vor. Während des Bürgerkriegs wurde eine Anzahl Frauen in den verschiedenen Abtheilungen der Regierung an- gestellt. Die Neuerung wird darauf zurückgeführt, daß man wegen des starken Verbrauchs von Männern für den Felddienst nicht genug männliche Beamte bekommen konnte, und daß man den Witwen und Waisen gefallener Soldaten eine Existenz verschaffen wollte, was man für patriotische Pflicht hielt. Fürs Erste verwendete man die Frauen zu den leichtesten Diensten, z. B. zum Kopiren von Doku- menten. Abschneiden von Coupons der Bonds, zum Zählen von Bank- noten, Geld u. s. w. Das Jahresgehalt der Frauen betrug etwa 430 Dollars, nur wenige erhielten bis zu 600 Dollars. In größerer Anzahl wurden Frauen anfangs der sechziger Jahre zuerst im Hauptpostamt zu Washington angestellt. Der damalige Vize-Postdireklor Zeverly scheint die Leistungsfähigkeit der Frau gegenüber der des Mannes gerade auf die Hälfle taxirt zu haben. Wenn z. B. ein Posten vakant wurde, der mit einem Gehalt von 1200 Dollars verbunden war, stellte er statt eines Mannes wie bisher zwei Frauen an und besoldete jede mit 600 Dollars. Die Frauen wurden zuerst in jenem Bureau verwendet, in welchem un- bestellbare Briefe geöffnet wurden. Das Oeffnen und Durchsehen von 125 solchen Briefen galt damals als gute Tagesleistung eines Mannes. Zur Ueberraschung der höheren Beamten brachten aber die Frauen die durchschnittliche Zahl der geöffneten Briefe auf 250 pro Tag, so daß, wie es heißt, Mr. Zeverly den männlichen Beamten der betreffenden Abtheilung die Weisung zukommen ließ, mindestens ebenso viel Arbeit zu liefern oder ihrer Entlassung ge- wärtig zu sein. Die erste größere Anstellung von Frauen in den Regierungs- bureaus fand starke Opposition. Zuerst führte man das Argument der„Unschicklichkeit" ins Feld. Ferner wurden solche Anstellungen als ungesetzlich bekämpft, da das Wort„Clerk"(Angestellter) gesetz- lich nur für„männliche" Beamte ausgelegt werden könne. Es er- folgte ein Appell an den Kongreß