Nr. 7. Die Gleichheit. 10. Jahrgang. Zeitschrift für die Intereffen der Arbeiterinnen. Die„ Gleichheit" erscheint alle 14 Tage einmal. Preis der Nummer 10 Pfennig, durch die Post( eingetragen unter Nr. 3122) vierteljährlich ohne Bestellgeld 55 Pf.; unter Kreuzband 85 Pf. Jahres- Abonnement Mr. 2.60. Stuttgart Mittwoch den 28. März 1900. Nachdruck ganzer Artikel nur mit Quellenangabe gestattet. Inhalts- Verzeichniß. Um Freiheit und Kultur. Der Arbeitgeberparagraph der lex Heinze. Von Brutus. Wesen Die Untersuchung weiblicher Gefangenen.. und Entwicklung der Konsumgenossenschaft. Von Adele Gerhard.( Schluß.) Aus der Bewegung. Notizentheil von Lily Braun und Klara Zetkin: Arbeitsbedingungen der Arbeiterinnen. Frauenbewegung. Um Freiheit und Kultur. Ein Kampf hat in den letzten Tagen im deutschen Reichstag getobt, so leidenschaftlich, so stürmisch, wie sich seinesgleichen noch nie in dieser Musteranſtalt parlamentarischen Wohlverhaltens abge= spielt hat. Das Kampfesobjekt waren der sogenannte Kunst- und der sogenannte Theaterparagraph der lex Heinze. Warum im Gesetzentwurf diese schmachvolle Zusammenkoppelung von Kunst und Literatur mit Kuppelei und Zuhälterthum? Weil wie wir schon beim ersten Auftauchen der Heinzerei betonten die Sittlichkeit die Maske ist, unter der die kulturhassende Reaktion die Freiheit der künstlerischen Entwicklung, die Freiheit des geistigen Lebens zu Knebeln hofft. Die fautschukartigen Bestimmungen, mit denen die genannten Paragraphen zur höheren Ehre einer vorgeblichen Sittlichkeit in Wirklichkeit der Furcht vor Wahrheit und Sittlichkeit operiren, ermöglichen die Erreichung dieses Zieles. Der aufgestellte Begriff dessen, was ohne unzüchtig zu sein das Schamgefühl gröblich verlegt"; der andere von dem„ Aergerniß erregenden Ausstellen oder Anschlagen an den Straßen, Pläzen oder anderen Orten", öffnet unbegrenzte Weiten, wo sich die Willkür und Deutungsfreudigkeit sittlichkeitsbeslissener, aber kunstunverständiger Polizeibehörden und Richter behaglich zu tummeln bermag. " " Allerdings erklären die katholischen und protestantischen Zeloten einer frankhaften, moderduftenden Sittlichkeitsauffassung, daß die Schärfe des Gesezes fürderhin nur die Zote, das Gemeine, Niebrige treffen solle und nicht die hohe, die reine Kunst". Aber es wäre mehr als eine Thorheit, es wäre ein unverzeihliches Ver brechen gegen die bedrohten Kulturgüter, wollte das deutsche Volk diesem gleißnerischen Beruhigungs- Eiapopeia glauben. Da sind die Erklärungen der Herren, um das süßsaure Gehabe, das heuch lerische Gefnire vor der„ reinen Kunst" Lügen zu strafen. Hat nicht seinerzeit Herr Spahn, ein Mitglied des Zentrums, Ibsen für unmoralisch erklärt, in dessen Schöpfungen doch eine ernſtere, tiefere Moral lebt, als in vielen dickleibigen, schweinsledernen Folianten von Kirchenvätern und Kirchengelehrten enthalten ist? Der Zen trümler Herr Roeren ist der Ansicht, daß es vom Standpunkt der Sittlichkeit aus zu begrüßen wäre, wenn manche Werke Suder manns verschwinden würden. Sein Bruder in Reaktion, Herr Rintelen, prägte gar mit herzerquickender Offenheit das Wort von ,, der Klassizität, die nicht fürs Volt ist", ein Wort, das die ganze Kulturfeindlichkeit des Besigenden und des Dogmengläubigen verräth. Bon all den wahrhaft barbarischen Aeußerungen zu schweigen, die zum Kapitel des+++ Nackten in der Kunst von Geschorenen und Gescheitelten gethan worden sind, und die von der rohesten Auffassung der Kunst, wie von dem gröbsten Begreifen der Sittlichkeit zeugen. Buschriften an die Redaktion der Gleichheit" find zu richten an Frau Klara Bettin( 8undel), Stuttgart, BlumenStraße 34, III. Die Expedition befindet sich in Stuttgart, Furthbach- Straße 12. Mit der Schärfe eines Scheinwerfers zeigt übrigens eine That, wohin die Herren steuern. Zentrümler und Konservative im holden Bunde haben den bei zweiter Lesung warm befürworteten Arbeitgeberparagraphen fallen lassen, die einzige werthvolle Be= stimmung der lex Heinze, die einzige, die geeignet war, thatsächlich eine Quelle der Prostitution einzudämmen. Warum? Um für diesen Paragraphen unwirksame Maßregeln gegen Kuppelei und Zuhälter und vor Allem um vermittelst des Kunst- und Theaterparagraphen die Knebelung des modernen Kunstlebens zu erschachern. Das Endziel Hebung der Sittlichkeit ist den Herren nichts, nach rückwärts alles! die Bewegung " Zurück darum mit der Kunst- und Kulturentwicklung ins Mittelalter, unter das Joch der Kirche, das ist es, was die Schwarzen um Roeren, wie die Schwarzen um Stöcker erstreben. Wie doch trumpfte Herr Gröber den sozialdemokratischen Antrag ab, daß die§§ 184 a und 184b auf fünstlerische Erzeugnisse und Darstellungen feine Anwendung finden sollten? Für uns ist es ganz egal, ob eine Darstellung künstlerisch ist oder nicht künstlerisch, wenn sie schamlos ist." Schamlos aber ist für die Heinzegarde alles, was nicht vor einem Sittlichkeitsbegriff besteht, der auf dem Profruftesbett katholischer oder protestantischer Orthodorie zusammengepreßt, gestreckt, gedehnt, kurz künstlich verkrüppelt worden ist und den lebendigen Menschen dem verknöcherten Glaubensartikel opfert. Im brünstigen Begehren nach einer Rückwärtsrevidirung der modernen Kulturentwicklung, nach der unumschränkten Herrschaft der Kirche der die Kunst als Werkzeug dienen soll, die Geister der Menschen zu knechten haften die tiefsten Wurzeln des bas nausischen Hasses gegen das Nackte in der Kunst und gegen die moderne Literatur. Gewiß, daß mancher Steinwurf, den der oder jener fromme Bilderstürmer gegen die marmorne Hoheit einer Venus von Milo schleudert, sich aus der Seelenstimmung des alten Betbruders erklärt, der ein junger Wüstling gewesen ist. Aber diese Seelenstimmung Einzelner, die aus der eigenen Unreinheit heraus nicht das Reine zu fassen vermögen, ist nicht allein und nicht in erster Linie die treibende Kraft des Kreuzzugs für verſittlichende Feigenblätter und Leibbinden, wie für verlogene Erzeugnisse einer Literatur für Backfische. Die Dunkelmänner hassen in dem Nackten das Symbol der lebendigen Menschennatur, die sich auf die Dauer nicht durch das Dogma knechten ließ, die ihr Recht forderte und erkämpfte. Sie hassen in dem Nackten den vorwärtsdrängenden Geist, der im Fleische wohnt und das Menschliche gegenüber dem Kirchlichen heiligte und erhöhte. Der Haß der Kirche gegen das Nackte, ihr Wüthen gegen der„ Augen Lust" und des„ Fleisches Lust" kam erst mit der Rebellion des Geistes gegen die todte Sagung. Wie gut fand sich nicht die katholische Kirche bei den Fastnachtsspielen 2c. mit dem Fleische ab; wie wenig forderte es ihr Einschreiten heraus, daß Ladislaus II. beim Einzug in Wien von Dirnen in durchscheinenden Gewändern empfangen wurde, der gut katholische Karl V. beim Einzug in Brügge gar von nackten Freudenmädchen; wie vorurtheilslos bewunderten die feingebildeten, großen Päpste der Renaissance die Darstellung des Nackten durch die Kunst! Und eignete nicht dem vollsaftigen Luther eine sehr robuste Bewerthung des Fleisches und des Sinnlichen? Die Dunkelmänner hassen in der modernen Literatur den modernen kritischen Geist, der ohne ehrfürchtige Scheu der Ueber lieferung ins welke Antlitz leuchtet, kühn die Tafeln überkommener Moralilätsbegriffe in Srücke schlägt und neue sittliche Werlhe prägt. Sie hassen diesen kritischen Geist, der schonungslos aufdeckt, wie wurmstichig und faul das Alte ist, wie lebenskräftig das Neue empor und vorwärts drängt. Sie hassen in der Freiheit der künstlerischen Entwicklung eine revolutionäre Kraft, welche aus sattem, schläfrigem Behagen emporrüttelt, den Glauben vertreibt und den Zweifel einführt, die Auflehnung an Stelle der Unter- werfung setzt, zum Kampf um neue Ideale treibt. Sie hassen den neuen Inhalt, den die Kunst mit der neuen Form sucht, und der sie stets in einem gegebenen Augenblick in Gegensatz zu dem Alten, Bestehenden bringen muß. Die katholischen und protestantischen Rückwärtser spielten denn auch die„christliche Moral", die„schlichte bürgerliche Moral" gegen die„Künstler- und Schriftstellermoral" aus. Der blindwüthende Haß der Reaktionäre gegen die freiheit- liche Entwicklung des Geisteslebens, die sich in der Kunst wie- derspiegelt und ihrerseits diese fördert, erklärt die Zähigkeit, Erbitterung und Leidenschaft, mit welcher für und wider die Fesselung der Kunst und Literatur gekämpft wurde. Nicht An- Hänger und Gegner etlicher beschränkter, verfehlter Bestimmungen eines verfehlten Gesetzentwurfs standen einander gegenüber. Das Mittelalter kämpfte gegen die Neuzeit, das starre Kirchendogma gegen das lebendige Menschenthum, die Freiheit wider die Knech- tung. Es sind zwei Weltanschauungen, die um die Oberhand rangen. Freiheit des Werdens, Kultur lautet die Losung der einen; Stillstand und Rückschritt ist das Feldgeschrei der anderen. In diesem gewaltigen, bedeutungsvollen Ringen hat unbe- stritten die Sozialdemokratie die Führung des Kampfes für Freiheit und Kultur übernommen. Die bürgerlich freisinnigen Elemente kämpfen in der bescheidenen Rolle ihrer Gefolgschaft. Diese That- fache ist ebenso bezeichnend wie die andere, daß der politische Ber- fall des deutschen Bürgerthums den Ansturm der schwarzen Garde gegen die Kunst und Kultur herausgefordert hat. Indem das Bürger- thum die politische Freiheit preisgab, um den kapitalistischen Profit zu sichern, bereitete es den Boden für das Attentat auf die freie Kunst- und Kuliurentwicklung. Die lex Heinze stammt in gerader Linie von dem Sozialistengesetz und dem Umsturzgesetz ab. Mit glänzendem Geschick hat die Sozialdemokratie die zwei- schneidige Waffe der Obstruktion gehandhabl, um die Kultur zu schützen. Durch Anträge, Geschäflsordnungsdebatten, namentliche Abstim- mungen, die Forderung einer nichtöffentlichen Sitzung hat sie im Bunde mit den Freisinnigen den Versuch einer Ueberrumpelung zurückgeschlagen. Aber noch ist die der Kultur drohende Gefahr nur aufgeschoben, nicht aufgehoben. Nun heißt es die gewonnene Zeit nützen. Wie die Sozialdemokratie im Parlament ihre Schul- digkeit gelhan, so müssen nun Massendemonstrationen der Bevöl- kerung das ihrige thun. Schon sind die proletarischen Massen in Bewegung, um Kunst und Kultur zu vertheidigen, die in der Haupt- fache heute noch das Erbtheil der Besitzenden sind, aber als höchster Preis des siegreichen Proletariats morgen zum Gemeingut Aller werden. Die Welt der Künstler und Gebildeten hat nur zögernd, in letzter Minute den Kampf aufgenommen, als der Hannibal des kulturfeindlichen Junker- und Muckerthums bereits vor den Thoren stand. Möchte sie nun wenigstens mit dem Nachdruck und der Be- getsterung kämpfen, welche die führende Sozialdemokratie bethätigt. Die Horde der„rothen Barbaren", von deren„Pöbelherr- schaft" gerade Künstler und Gelehrte den Untergang aller Kunst, aller Wissenschaft, aller Kultur prophezeien, im Vordertreffen des Kampfes, als Führerin des Kampfes für Kunst, Wissen und Kultur! Es giebt noch eine Ironie der Geschichte. Hoffentlich fürchtet Prinz Hohenlohe nicht zu Unrecht, daß die Gebildeten und Künstler aus den Thatsachen lernen werden. Der Arbeitgeberparagraph der lex Heinze. von Druiu«. Was vorauszusehen war, hat sich erfüllt. In der dritten Lesung der lex Heinze ist der sogenannte Arbeitgeberparagraph gefallen. Im Anschluß an s 162 des Reichsstrafgesetzbuchs, der von der Verführung minderjähriger Personen handelt, sollte Z 182a nach den Beschlüssen der zweiten Lesung folgendermaßen lauten:„Die Arbeit- geber oder Dienstherren, die durch Androhung oder Verhängung von Entlassung, Lohnkürzung oder andere Nachtheile(oder durch Zusage oder Gewährung von Beschäftigung. Lohnerhöhung oder andere Vortheile) ihre weiblichen Angestellten zur Duldung oder VerÜbung un- züchtiger Handlungen bestimmen, werden mit Gefängniß bis zu einem Jahre, bei mildernden Umständen mit Geldstrafe bis zu 600 Mk. bedroht. Die Verfolgung tritt nur auf Antrag ein." Wie zur zweiten Lesung schon, so lag auch zur dritten ein Ver- schlechterungsantrag von freisinniger Seite vor, der verlangte, daß der in Klammern gesetzte Passus des Paragraphen gestrichen werden sollte. Der Kompromißantrag der Zentrümler und Konservativen forderte dagegen Streichung des ganzen Paragraphen, der wieder- holten Erklärung der Regierung entsprechend, daß für sie die be- treffende Bestimmung ganz unannehmbar sei. Run ist die Entschei- dung gefallen. Für den gesetzlichen Schutz der Sittlichkeit armer Arbeiterinnen, Angestellter und Dienstmädchen stimmten nur die So- zialdemokraten, Antisemiten und einige, sehr wenige Herren vom Zentrum. Damit ist aus der lex Heinze die einzige Bestimmung beseitigt worden, welche geeignet gewesen wäre, thatsächlich der Unsittlichkeit innerhalb gewisser Grenzen entgegenzuarbeiten, weil sie einer der Ur- fachen zu Leibe ging, welche zum sittlichen Verfall vieler armer Mädchen und Frauen führen: dem Mißbrauch der ivirthschaftlichen Macht der Arbeitgeber und Dienstherren, um fürs Brot frohndende und abhängige Proletarierinnen durch brutale Gewalt oder durch listige Ueberredung ihren geilen Lüsten dienstbar zu machen. Was die übrigen Bestimmungen anbelangt, welche der Ausbreitung des traurigen Dirnengewerbes und seiner Begleiterscheinungen Kuppelei und Zuhälterwesen entgegenwirken sollen, so sind sie nichts als markt- schreierischer, werthloser Plunder. Sie fragen ja nichts nach den Ursachen, in denen in der kapitalistischen Gesellschaft das öffentliche Laster wurzelt, und welche sein Wachsthum bedingen. Sie werden deshalb auch nur die Folge haben, daß die Unsittlichkeit etwas von der Oberfläche verschwindet und dafür aber im Geheimen, in Winkeln und Seitengäßchen um so strotzender und gefährlicher weiterwuchert. Davon zu schweigen, daß der moralische Polizeiknüppel nicht in die Separatzimmer und verschwiegenen Boudoirs hineinreichen wird, wo die„freie Liebe" der oberen Zehntausend ihre Orgien feiert, oder daß die Bestimmungen gegen verheirathete Dirnen und ihre ehemännlichen Zuhälter je Anwendung finden werden auf betitelte und bemittelte Ehepaare, welche die soziale Stellung des Mannes weniger dessen Fähigkeit und Arbeit verdanken, als vielmehr der Schönheit und „Gefälligkeit" der Frau. Anders liegen die Verhältnisse betreffs des sogenannten Arbeit- gebcrparagraphen, welcher bekanntlich erst in der Kommissionsberathung der lex Heinze eingefügt worden ist, und zwar ganz besonders Dank des Vorgehens und der Haltung vom Zentrum. Ihm liegt die That- fache zu Grunde, daß viele Arbeiterinnen und Dienstmädchen einem unsittlichen Lebenswandel und der Prostitution versallen, weil sie durch ihre Brotherren verführt werden. In Fabriken und kaufmännischen Betrieben— besonders in der Konfektionsbranche— kommt es oft genug vor, daß die Herren Chefs und ihre Stellvertreter sich der gemeinsten Attentate gegen das Schamgefühl und die Ehre ihrer Arbeiterinnen und weiblichen Angestellten erlauben. Ebenso ist es keines- wegs selten, daß Dienstherren das Abhängigkeitsverhältniß der Dienst- Mädchen zu geschlechtlichen Zwecken mißbrauchen. Ganz besonders oft kommt dies auf dem Lande vor. Die Herren Konservativen trompeteten ja gerade bei der dritten Lesung der lex Heinze in alle Welt hinaus, daß das Land, wo die Krautjunkerherrlichkcit gedeiht, eine Stätte reiner Sittlichkeit wäre. Allein dem Kenner der Sittlich- keitsverhällnisse auf dem Lande klingt das Wort„ländlich- sittlich" als reine Ironie. Das Sammelwerk der Pastoren Wagner und Wittenberg:„Die geschlechtlich-sittlichen Verhältnisse der evangelischen Landbewohner im Deutschen Reiche", fällt ein geradezu vernichtendes Urtheil über die sittlichen Zustände in manchen ländlichen Bezirken. Insbesondere aber konstatirt es wieder und wieder, daß in Ostpreußen, Pommern, Schlesien k. Gutsherren, ihre Söhne, Inspektoren und Verwalter in schamlosester Weise Mägde und Arbeiterinnen— verheirathete wie unverheirathete— als Beute ihrer Lüste betrachten. Das jus primae noctis(Recht der ersten Nacht) des Mittelalters ist kaum scheußlicher gewesen, als die moderne geschlechtliche Ausnutzung der armen lohnarbeitenden Frauen. Die sozialdemokratischen Redner, zumal Bebel, bewiesen denn auch in zweiter und dritter Lesung, daß im Punkte des Mißbrauchs der ivirthschaftlichen Uebermacht in ge- schlechtlicher Hinsicht die christlichen gutdeutschen Agrarier den jüdischen Kaufleuten nichts vorzuwerfen hätten. Auf dem Lande, wie in der Stadt, auf den Gütern, wie in Fabriken und Kaufhäusern betrachtet der wirthschaftliche Starke die weibliche Ehre und die Unschuld seiner Arbeiterinnen und Dienstmädchen als eine ihm auf Gnade und Un- gnade ausgelieferte Gratiszugabe zu der verkauften Arbeitskraft. Gerade wie der Arbeitgeber vielfach glaubt, die politische Ueberzeugung seiner männlichen Arbeiter mit gekauft zu haben und darüber nach Gutdünken verfügen zu dürfen, gerade so erscheint ihm das Weibthum seiner weiblichen Arbeitskräfte als ein willkommenes Ausbeutungs- und Genußobjekt. Angesichts dieser Thatsachen muß Jeder, der durch Straf- bestimmungen die Sittlichkeit heben will, vor Allem an diesem Punkte einsetzen. Nirgendwo zeigt sich das Bedürfniß nach Abhilfe begrün- deter und dringender, als gerade betreffs der charakterisirten Ver- Hältnisse. Der Arbeitgeberparagraph war der erste Anlauf, durch gesetzgeberische Maßnahmen eine der schmutzigsten Quellen der Un- sittlichkeit zu verstopfen, indem er den Druck der wirlhschaftlichen Zwangslage milderte, der in hohem Maße das Laster fördert. Mit Recht erklärte deshalb Bebel in der zweiten Lesung:„Für uns ist gerade dieser Z 182 a das wichtigste an dem ganzen Gesetz. fällt er, so interessirt uns das ganze Gesetz nicht mehr. Hier ist eine Lücke, die ausgefüllt werden muß. Der Staatssekretär behauptet, die Arbeiterin stehe gegenüber dem Arbeilgeber in Bezug auf Dinge. welche ihren Pflichtenkrcis überschreiten, frei da. Das ist in der Theorie richtig, aber nicht in der Praxis. Denn treten an die Arbeiterin Zumuthungen heran und fügt sie sich nicht, so ist sie vor die Existenzfrage gestellt." Und in richtiger Bewerthung der Verhältnisse. welche die vergewaltigte oder verführte Proletarierin in den meisten Fällen davon abhalten werden, Strafantrag gegen den Wüstling zu stellen, beantragte er— ohne Erfolg— Streichung des Schlußsatzes, wonach die Strafverfolgung nur auf Antrag stattfinden soll. Be- sonders warm und nachdrücklich wurde damals noch der Arbeitgeber- Paragraph von dem Zentrum befürwortet. Herr Roeren bedauerte sehr lebhast die Stellungnahme der verbündeten Regierungen.„Im Lande werde man es nicht verstehen", so erklärte er,„wenn die Regierung derart unsittliche, gemeine, ehrlose Hand- lungen nicht unter schwere Strafe stellen wolle. Hier sei eine Lücke, die nach weit verbreiteter Ueberzeugung ausgefüllt werden müsse, zumal es sich regelmäßig um zu schützende weibliche Personen handle, die es verschmähen, sich dem leichteren und ergiebigeren Ge- werbe der Prostitution zu ergeben. Solche ehrlosen Handlungen von Prinzipalen, gemeine Zumuthungen unter Androhung der Entlassung oder Lohnverkürzung, falls das Mädchen sich weigert, kämen doch nun einmal vor und da sei eine entsprechend schwere Bestrafung unerläßlich". Auch konservative Redner pflichteten dieser Auffassung bei. So ersuchte Herr v. Treuenfels um Annahme des Paragraphen. „Die Gemeinheit der Gesinnung, die in der Ausbeutung des Arbeitgeberverhältnisses zu Tage trete, müsse streng bestraft werden. Es sei geradezu ein nobils officium des Reichstags, hier zu zeigen, daß ein idealer und ritterlicher Zug durch seine Reihen gehe. Wollen die verbündeten Regierungen den Paragraphen ablehnen, dann sei es ihre Sache, die Verantwortung dafür zu tragen." Herr Stöcker legte dar, daß gerade in der Verführung durch Arbeitgeber eine Hauptquelle der Prostitution liege, und daß gerade über diesen schurkischen Mißbrauch derStellung als Dienst- Herr, alsArbeitgeberdergrößteJngrimmimVolke herrsche. Der Regierungsvertreter selbst habe diesen Mißbrauch alsSchurkerei bezeichnet, um so unbegreiflicher sei es, daß er den Paragraphen ablehne. „Ein Hausherr, ein Arbeitgeber, der so schurkisch handle, sei schlimmer als ein Zuhälter." Allerdings fehlte es nicht an bürgerlichen Abgeordneten, welche den Paragraphen bekämpften. Herr v. Levetzow erklärte, ein Theil seiner konservativen Freunde„hielte die Nachtheile der betreffenden Bestimmungen für größer, als ihre Vortheile". Natürlich wäre es ja vom Junkerstandpunkt aus ein„Nachtheil", wenn es auf Grund des Gesetzes ab und zu einmal einem Edelsten und Besten an den erlauchten Kragen gehen könnte, und dieser„Nachtheil" wäre nach dem nämlichen Standpunkte bei Weitem größer, als der Vortheil, daß die Tugend der ländlichen Proletarierinnen ein klein wenig gegen Vergewaltigung und Verführung geschützt würde. Der Freisinnige Beckh beschwor das Gespenst der Ausnutzung des Arbeitgeberpara- graphen zu„erpresserischen Zwecken" herauf. Keinesfalls, so meinte er, dürfe der sozialdemokratischen Forderung entsprechend die Be- stimmung gestrichen werden, daß die Strafverfolgung nur auf Antrag eintrete. Ebenso erachtete es der Herr für„zu weitgehend, auch eine bloße Gewährung von Vortheilen zwecks Verführung eines Mädchens dem Arbeitgeber als Delikt anzurechnen. Ein Mädchen, welches sich durch die Aussicht auf Vortheile bestimmen lasse, einer Verführung zu unterliegen, verdiene den strafrechtlichen Schutz nicht". Wie wenig scheint der Freisinnsmann in seines kapitalistischen Herzens Unschuld die kuppelnde, sittlichkeitszerstörende Kraft der„Vortheile" zu kennen, welche einem armen, schlecht ent- lohnten, halbverhungerten, freudlosen Mädchen in Gestalt einer Lohn- aufbesserung, in Gestalt besserer Beschäftigung:c. geboten werden. Weiß Herr Beckh, wie der Hunger thut? Weiß er, was es für eine Arbeiterin bedeutet, das karge Brot zu verlieren, beschäftigungslos von Fabrik zu Fabrik, von Werkstatt zu Werkstatt zu wandern? Und Brotlosigkeit, zum Mindesten aber Chikanen und schlechtere Arbeits- bedingungen sind in 99 von 199 Fällen ihr Loos, wenn sie die Ein- flüsterungen und Versprechungen des lüsternen Brotherrn abweist und den„strafrechtlichen Schutz verdient". Im vorgeblichen„öffentlichen Interesse" besitzt der Staat die Machtbefugniß, gegen vorgebliche Preßsünden, Redesünden, Vergehen von Streikenden:c. ohne Antrag Strafverfolgung zu fordern. Dagegen soll kein„öffentliches Interesse" an der Strafverfolgung von Unternehmern und Dienstherrn vorliegen, welche durch ihre Paschagewohnheiten wirthschaftlich abhängige Mädchen in den Schmutz des Lasters hinabstoßen! Die Strafver- folgung sollte nur eintreten, wenn die Vergewaltigte oder Verführte selbst Strafantrag stellt. Daß zumal jüngeren, alleinstehenden Arbei- terinnen und Dienstmädchen im Hinblick auf die wirthschaftlichen Folgen der Muth fehlt, ihre sittlichen Verderber vor Gericht zur Rechenschaft zu ziehen, daß sie vielfach zu unaufgeklärt sind, um zur rechten Zeit und in der richtigen Weise den Rechtsweg zu beschreiten, davon hat Herr Beckh offenbar keine blasse Ahnung. Von den meisten bürgerlichen Abgeordneten gilt, wie die Ablehnung des sozialdemo- kratischen Antrags beweist, dasselbe. Und was soll man gar zu den einschlägigen Erklärungen des Regierungsvertreters sagen? Als wir sie lasen, ei, Herr v. Nieberding, da fiel uns gerade ein, daß Sie im vorigen Sommer Z 5 der Zuchthausvorlage sehr warm befürworteten. Er enthält die Bestimmung, daß es zur Verfolgung eines gegen einen Arbeitswilligen gerichteten Vergehens(Beleidigung, Körperverletzung und Sachbeschädigung) fürderhin der Stellung eines Antrags seitens des Geschädigten nicht mehr bedürfen solle. Warum sollte es denn da bei den Demoralisationsversuchen eines Unternehmers gegen sein weibliches Personal eines Strafantrags bedürfen? Steht in den Augen der Regierung die Ehre eines„Arbeitswilligen" höher, als die Tugend einer Arbeiterin, die sich ehrlich und anständig durch ihrer Hände Arbeit ernährt? Immerhin erwies die Majorität sich insofern verständiger als Herr Beckh, als sie nicht ein Mädchen des straf- gesetzlichen Schutzes für unwürdig erachtete, das sich durch„Zusage oder Gewährung von Beschäftigung, Lohnerhöhung oder sonstigen sich aus dem Arbeits- oder Dienstverhältniß ergebenden Vortheilen" verführen ließ. Der Arbeitgeberparagraph wurde in der Eingangs mitgetheilten Fassung angenommen. Er wurde angenommen, um fast über Nacht in dritter Lesung von den nämlichen ultramontanen und konservativen Herren preis- gegeben zu werden, welche in zweiter Lesung es für dringend nöthig erachtet hatten, daß endlich die Gesetzgebung einschreite gegen die „Schurkereien" von„Arbeitgebern und Dienstherren, welche schlimmer als Zuhälter seien". Warum dieser vollständige Frontwechsel, der auf einen schnöden Verrath der Arbeiterinneninteressen hinausläuft? Weil die Regierung nach wie vor erklärte, daß sie lieber das ganze Gesetz scheitern lassen, als dem Arbeitgeberparagraphen ihre Zustim- mung geben würde. Die Gründe aber, welche die Regierung für ihren Standpunkt in den Kommissionsberathungen, in erster und zweiter Lesung anführte, können keinen Hund hinter dem Ofen weglocken. Der Herr Unterstaatssekretär trat vor den Reichstag, in der Rolle jenes Biedern, der in einer Posse er- klärt:„Mein Name ist Hase, und ick weeß von nischt." Er bestritt,„daß in dem Verhältniß des Arbeitgebers zur Arbeiterin ein solches Ab- hängigkeitsverhältniß besteht, das sie Angriffen auf ihre Ehre leichter ausgesetzt macht". Er ließ den Popanz des„Anreizes zu Denun- ziationen und Erpressungsprozeffen" aufmarschiren. Er schreckte mit der Befürchtung,„daß womöglich Verwandte des geschädigten Mäd- chens sich gegen deren Wunsch und auch gegen deren Interessen an den Staatsanwalt wenden und an den Schuldigen mit Erpressungen herantreten" könnten. Er warnte vor den„komplizirten Bestim- mungen", die nöthig seien,„um den Paragraphen überhaupt möglich zu machen". Schließlich kennzeichnete er gar die einschlägigen Be- stimmungen als einen Versuch, aller„praktischen Politik" entgegen „ein einseitiges Programm aufzustellen, bei dem etwas Praktisches nicht erreicht wird". Sind etwa von der zweiten zur dritten Lesung diese faden- scheinigen Möchte-gern-Gründe stichhaltige Argumente gegen den Arbeitgeberparagraphen geworden? Keineswegs. Das ging klar aus den Erklärungen hervor, durch welche der nationalliberale Graf Oriola, der mönchisch-mittelalterliche Gröber, der muckerisch-dema- gogische Stöcker an ihrem Umfall und den ihrer Freunde eine Mohrenwäsche versuchten. Aber in der Zwischenzeit hat sich ein Anderes ereignet. Die Sittlichkeit armer Frauen und Mädchen ist ein Handelsartikel auf dem Markte des politischen Kuhhandels ge- worden. Die Reaktionäre haben um den Preis des Arbeitgeber- paragraphen die sogenannten Kunst- und Theaterparagraphen erkauft. Die Sittlichkeit der Arbeiterinnen ist ihnen weniger werthvoll, als die Knebelung der Kunst und Literatur. Das schwere Herz", mit dem Herr Gröber und seine schwarze Garde den Arbeitgeberparagraph fallen ließ, um den Polizeiknüttel gegen Künstler und Schriftsteller zu erhaschen, wiegt nicht die Sittlichkeit einer einzigen Proletarierin auf, die durch die straflose Verführung. seitens ihres Brotherrn in die Arme des Lasters getrieben wird. Das Greinen von der Zwangslage", in welche die bürgerlichen Auch- Schüßer der Tugend armer Mädchen und Frauen durch die Haltung der Regierung versetzt seien, ist nichts als Spiegelfechterei. Die Täuschung der Massen ist den Reaktionären noch immer ein paar Krokodilsthränchen werth gewesen. " Die Herren haben es nur ihrer charakterlosen Haltung zuzuschreiben, wenn ihre sittliche Entrüstung über das Umsichgreifen der Prostitution, über Kuppelei und Zuhälterthum von dem werkthätigen Volke und insbesondere von den proletarischen Mädchen und Frauen für eitel Geflunker und Heuchelei gehalten wird. Vorauszusehen war ja, daß die nämliche Regierung, die seinerzeit zum Schuße der nacktesten, einseitigsten Unternehmerherrschaft die Zuchthausvorlage fabrizirt hat, nicht geneigt sein würde, die Ausbeutungs- und Herrschermacht der Besitzenden ein klein wenig zu zügeln, um die Tugend und Ehre von Arbeiterinnen und Dienstmädchen sicher zu stellen. Pflicht aufrechter Volksvertreter wäre es gewesen, den Widerstand der Regierung zu brechen, statt sich ihm zu beugen. Im Grunde des Herzens mag aber mancher von Denen, welche es in den bösen Zeiten des allgemeinen Wahlrechts für flug fanden, in zweiter Lesung für den Arbeitgeberparagraphen zu stimmen, recht froh gewesen sein, durch einen billigen Vorwand in dritter Lesung um die unangenehme Nothwendigkeit herumzukommen, das Herrenrecht der Unternehmerflasse etwas einzuschränken. Denn die Sittlichkeit der Arbeiterinnen ist den Herren gewiß heilig sie versichern es mit vollen Backen aber heiliger noch ist ihnen die Machtstellung des Besitzes. Das Schicksal des Arbeitgeberparagraphen hat den Proletariern und Proletarierinnen wieder einmal gezeigt, wie viel sie von dem„, warmen Herzen" der Regierung und der sozialen Fürsorge" der Besitzenden zu erwarten haben. So ist's auch Recht: Die jämmerlichen Burschen, die von dem unsittlichen Lebenswandel ihrer Spinnen" Vortheil ziehen, wandern ins Zuchthaus; der Arbeitgeber, der die Unschuld seiner Untergebenen vernichtet und sie im Laster unterrichtet, ist und bleibt ein Ehrenmann das ist auch eine Illustration zu dem schönen Grundsatz:„ Gleiches Recht für Alle!" und zu der Art und Weise, wie die Sittlichkeit geschützt wird. Die Untersuchung weiblicher Gefangenen. Von der Gefängnißdirektion zu Fuhlsbüttel- Hamburg ging uns das folgende Schreiben zu: " In Veranlassung des Aufsatzes der Frau Louise Zieß über die Untersuchung der weiblichen Gefangenen im Zentralgefängniß zu Fuhlsbüttel in Nr. 3 Ihrer Zeitung, die mir erst jetzt zur Kenntniß gekommen, gestatte ich mir im Auftrag meiner Behörde folgende Mittheilung, deren Inhalt Sie Ihren Lesern nicht werden vorenthalten wollen. 52 Gefangener gründlich geändert worden ist, und daß dem Schamgefühl der zu Untersuchenden Rechnung getragen werden soll. Aber warum ist die Gefängnißdirektion betreffs der dringend gebotenen Reform auf halbem Wege stehen geblieben? Warum soll dieselbe nicht auch den zu längeren Strafen oder wegen Sittenvergehen Verurtheilten zu Gute kommen? Nicht jede auf Wochen, Monate, vielleicht auf Jahre ins Gefängniß geschickte Frau, nicht jede Dirne ist eine Verworfene, wenngleich sie eine Gefallene ist. Mag vielleicht in ihrer Brust auch nur noch ein schwaches Fünfchen von Schamgefühl, von Frauenwürde glimmen, dieses Fünfchen gilt es durch geeignete Behandlung zur läuternden Flamme anzublasen, statt es durch rücksichtslose Nichtachtung des Weibthums auszutreten. Die Gefallene zu heben, nicht sie noch tiefer hinabzustoßen, muß das Leitmotiv jedes vernünftigen Strafvollzugs und der damit zusammenhängenden Maßregeln sein. Die Direktion des Fuhlsbütteler Gefängnisses hat gute, aber halbe Arbeit geleistet, möchte sie sich recht bald entschließen, ganze Arbeit zu thun. Und zwar ganze Arbeit nicht nur insofern, daß bei der Untersuchung aller weiblicher Gefangenen peinlichste Rücksichtnahme auf das Schamgefühl walten muß, sondern auch durch Erfüllung der Forderung: weibliche Aerzte mit der Untersuchung weiblicher Gefangenen zu betrauen. Des Weiteren protestiren wir nachdrücklichst gegen jene Redewendungen des Schreibens, welche indirekt die Glaubwürdigkeit der von Frau Zietz gemachten Angaben herabzumindern suchen, die aber in ihrer vagen Form gar keinen Werth beanspruchen dürfen. Genossin Zieh hatte betreffs der ärztlichen Rüpelei, betreffs der Umstände, unter denen die Zwangsuntersuchung vor sich ging, eine Reihe ganz bestimmter Thatsachen angeführt. Diese Thatsachen galt es die eine nach der anderen durch positive Gegenbeweise zu widerlegen. Die Redensarten: soweit sich die Angaben bestätigten", soweit sie überhaupt eine thatsächliche Grundlage haben", entkräften feine der erhobenen Beschuldigungen, sondern schränken nur die Glaubwürdigkeit der Genossin Zietz ein, und zwar ohne auch nur den Schatten eines Beweises für die Berechtigung dieser Einschränkung beizubringen. Auch eine Behörde ist in dem vorliegenden Falle nicht der Pflicht enthoben, Thatsachen statt Redensarten zu geben. Aber freilich: woher die Thatsachen nehmen, wenn eingestandenermaßen die gekennzeichneten, hygienisch ebenso gemeingefährlichen, wie sittlich verwerflichen Zustände, ohne Wissen der Behörde" bestanden haben! Unseres Erachtens ist dieses Eingeständniß eine Selbstbezichtigung und Selbstverurtheilung, wie sie schwerer nicht gedacht werden fann. Man dente! Eine Behörde, deren Pflicht die Durchführung des Strafvollzugs ist, weiß in mancher Hinsicht nichts von den Bedingungen, unter denen dieser Strafvollzug vor sich geht und muß erst durch böse sozialdemokratische Zeitungen darüber orientirt werden. Wenn die Direktion geschwiegen hätte, so hätte man ihre Behörde für eine pflicht unterrichtete Behörde halten können. Daß sich Frau Zieh nicht bei der Gefängnißdirektion beschwerte, ist erklärlich. An der vollzogenen Thatsache hätte die Beschwerde nichts geändert. Außerdem mußte unsere Genossin annehmen, daß die ihr zu Theil gewordene Behandlung den Vorschriften entsprach, und daß die Behörden über das Wie der Zwangsuntersuchung unterrichtet wären. Unserer Meinung nach hat Frau Zieh durchaus recht gehandelt und sich wohl verdient gemacht, indem sie der Deffentlichkeit muthvoll die schweren Mißstände enthüllte, die sie aus eigener Erfahrung fennen gelernt hatte. Wir zweifeln start, daß die bescheidene Reform erfolgt wäre, wenn Genossin Zieß sich nur beschwert und sich nicht im Interesse ihrer Geschlechtsgenossinnen ,, in die Deffentlichkeit geflüchtet" hätte. Frau Zieß hat im Sommer v. J., gleich nachdem sie die ihr zuerkannte dreitägige Gefängnißstrafe verbüßt hatte, in einer hiesigen Parteiversammlung Klage über das vom Hilfsarzt des Gefängnisses ihr gegenüber eingehaltene Verfahren geführt. Bei der Behörde hat Frau Zieß sich nicht beklagt. Gleichwohl hat die Behörde, sobald sie durch die öffentlichen Blätter davon Kenntniß erhalten, die Sache aufgenommen und das Verhalten des Arztes, soweit sich die Angaben Wesen und Entwicklung der Konsumgenossenschaft. bestätigten, entsprechend gerügt. Außerdem aber hat sie Veranlassung genommen, das bis dahin ohne ihr Wissen eingehaltene Verfahren bei Untersuchung weiblicher Gefangener gründlich zu ändern und anzuordnen, daß fortan alle weiblichen Gefangenen, die mit kurzen Strafen und nicht wegen Sittenvergehen bestraft sind, den Anstaltsärzten nur völlig angekleidet vorgeführt werden, und daß letzteren bei der ihnen freistehenden Untersuchung alle Rücksichtnahme auf das Schamhaftigkeitsgefühl derselben auferlegt werde. Die Ausführungen, zu denen Frau Zieß, die über die Untersuchung selbst früher mit keinem Worte geklagt hatte, sich jetzt bewogen gesehen, beziehen sich also, soweit sie überhaupt eine thatsächliche Grundlage haben, auf einen nicht mehr bestehenden, schon vorher abgeänderten Zustand." ( Unterschrift unleserlich.) Dieses Schreiben fordert in verschiedener Hinsicht die Kritik heraus. Wir anerkennen, daß die Behörde das flegelhafte Benehmen des Hilfsarztes an dem Gefängniß gerügt hat. Sie hat damit ihrer Pflicht genügt, und zwar einer recht selbstverständlichen Pflicht. Wir anerkennen ferner, daß das Verfahren bei Untersuchung weiblicher Vortrag von Adele Gerhard. Gehalten im Verein für Frauen und Mädchen der Arbeiterklasse zu Berlin. ( Schluß.) Das echte demokratische Verwaltungs- und Vertheilungsprinzip der Konsumgenossenschaft sehen wir zuerst in England auftauchen, dem Lande, welchem wir uns zunächst zuwenden wollen, da es auf rein ökonomischem Gebiete die am weitesten vorgeschrittene Genossenschaftsbewegung zeigt. Ohne auf die vorher genannten Versuche in England eingehen zu wollen, die feine tiefere Bedeutung für die Entwicklung hatten, wollen wir uns dem 1844 gegründeten Konsumverein der vielgenannten Rochdaler Pioniere zuwenden, der in erster Linie eben durch seine demokratischen Prinzipien aufblühte und gedieh und vorbildlich für die heute so machtvolle englische Genossenschaftsbewegung ward. Die Erzählung, wie diese Rochdaler Pioniere 28 halb verhungerte Weber an einem trüben Tage einen Laden unter allgemeinem Hohn und Spott eröffneten, wie sie zuerſt nur einen wöchentlichen Umsatz von 40 Mt., ein Kapital von 500 Mt. hatten, ist so allgemein bekannt, daß ich sie wohl nicht nochmals ausführlich darzulegen brauche. Vergegenwärtigen müssen wir uns aber die Grundsäße des Rochdaler Systems, eben weil sie vorbildlich wurden, und die auf ihnen beruhenden Konsumvereine sich über England und Schottland ausdehnten. Diese Grundsätze bestanden in Forderung der Baarzahlung, Gegenleistung von guter und unverfälschter Waare, Verkauf zu den Marktpreisen und Vertheilung des Gewinns am Verkaufspreis im Verhältniß zu den von den einzelnen Kunden gemachten Einkäufen. Ein Mann hat nur eine Stimme. Die Person und nicht der Besitz ist, wie Frau Sidney Webb mit Recht sagt, die verfassungsmäßige Grundlage des Systems von Rochdale. Mitglied kann Jeder durch Erlangung eines Geschäftsantheils werden, doch braucht nur das Eintrittsgeld von einem Schilling gezahlt zu werden, und der Rest wird automatisch durch Rückhaltung der Dividende aufgespart. Die englischen Konsumgenossenschaften blieben nicht bei dem Laden stehen, sondern schufen auch eigene Produktivstätten. 1863 ward die erste Großhandelsgesellschaft gegründet, aus der 1873 die English Wholesale Society entstand, 1868 die schottische Großhandelsgesellschaft; beides sind Zentralinstitute des Großeinkaufs der Konsumvereine. Die schottische Großeinkaufsgesellschaft hat unter Anderem die größte Schuhfabrik Schottlands errichtet, sie besitzt eigene Gerberei und Druckerei, Kleider-, Möbel, Konserven- und andere bedeutende Fabriken. Die englische Großeinkaufsgesellschaft hat wiederum eine große Müllerei, Wollspinnerei, Stiefel-, Seifen-, Bisquit- und Zuckerwaarenfabriken. Ich will Sie hier nicht mit überflüssigen Zahlen ermüden, sondern Sie lieber auf die interessante und anschauliche Schilderung der Errichtung der englischen Großeinkaufsgenossenschaften hinweisen, die Sie in der kleinen, schon für 10 Pfennige erhältlichen Broschüre, Unsere Englandsreise", dem Bericht einiger Mitglieder der Großeinkaufsgesellschaft deutscher Konsumvereine nach ihrem Aufenthalt in England finden. Von welcher Großartigkeit die Einrichtungen der englischen Großhandelsgenossenschaft sind, davon giebt das Wort eines dieser Berichterstatter Zeugniß; er sagt, als er davon spricht, daß die Großeinkaufsgesellschaften nicht nur eigene Dampfer, sondern auch eine eigene Eisenbahn haben:„ Wir deutschen Stümper fommen uns dort manchmal vor, wie in Tausend und einer Nacht." Sie müssen sich vergegenwärtigen, um den Werth dieses Urtheils zu würdigen, daß Fell, der diese Worte schrieb, selbst an der Spize eines der blühendsten deutschen Konsumvereine, des Konsumvereins LeipzigPlagwig, steht und außerdem durchaus kein phantastischer Schwärmer, sondern ein durch und durch praktischer Mensch mit ruhigem und nüchternem Urtheil ist. Der politische und soziale Einfluß der Genossenschaften verkörpert sich in dem Genossenschaftsverband, der über 1300 Vereine unter sich faßt. Eine ebenfalls erzieherische und agitatarische Bedeutung hat die Frauengenossenschafts- Gilde, die als selbständige Organisation gelten kann, obwohl ihre Zweige sich nur in Anschluß an bestehende Konsumvereine bilden. Bereits 1898 hatte sie 12000 Mitglieder. Ihr Einfluß wird als„ unbegrenzt" bezeichnet und läßt sich in der That nicht tabellarisch abschätzen, denn durch die Gilde lernten die Frauen in der Genossenschaft nicht mehr ein bloßes Mittel der Gewinnsucht, sondern einen Hebel weitgehenden sozialen Fortschritts erblicken. Wenn Sie die ungeheure ökonomische Macht der englischen Genossenschaftsbewegung überschauen, so müssen Sie stets im Auge behalten, daß sie von Arbeitern geschaffen, von Arbeitern auf die Höhe ihrer heutigen Erfolge getragen ward. " " Trotz aller ökonomischer Machtentfaltung ist doch der Geist, der in den englischen Genossenschaften herrscht, nicht im Entferntesten mit dem der belgischen Kooperationen zu vergleichen, die, wie Vandervelde mit einem treffenden Worte sagt, wahre Mikrokosmen sind, die den ganzen Menschen erfassen und für alle seine leiblichen, sitt= lichen und geistigen Bedürfnisse sorgen". Aber wir dürfen uns nicht darüber täuschen, daß die belgischen Genossenschaften eigenartige Sondergebilde sind, deren Uebertragung nach Deutschland gänzlich ausgeschlossen ist, da das deutsche Genossenschaftsgesetz jede Verquickung der Genossenschaften mit direkten politischen Zwecken unmöglich macht. Die belgischen Genossenschaften sind politische Kampforganisationen, Schöpfungen des Sozialismus, und anderseits wieder dessen wesentlichste Stützpunkte in Belgien, ja, man hat sie nicht mit Unrecht sozialistische Zwingburgen genannt. Wie hoch wir sie daher auch schätzen, wie wichtig es ist, einzelne ihrer Einrichtungen und Grundsätze als Vorbild und Fingerzeig zu nehmen als Ganzes sind sie, wie gesagt, unübertragbar nach Deutschland. Sie zeigen uns ein eigenartiges und fesselndes Bild, und es ist fast überraschend, wie wenig bis vor wenigen Jahren sich in Deutschland die Aufmerksamkeit auf sie gerichtet hatte. Als ich Anseele, den genialen Leiter des Vooruit hierüber fragte, antwortete er mir stolz:„ Wir arbeiten, wir haben keine Zeit, lange über uns zu reden." In der 53 That sind die belgischen Kooperationen in schneller Entwicktung begriffen. Sie breiteten sich erst nach 1880 in Belgien aus nach der Begründung des Vooruit und der Volksapotheken. Der Vooruit in Gent ward vorbildlich für alle belgischen Kooperationen, wenn sich auch entsprechend den örtlichen Verhältnissen Verschiedenheiten in der Gestaltung finden. Gemeinsam ist ihnen allen betreffs der ökonomischen Struktur, daß sie, obwohl Genossenschaften von Konsumenten, doch alle mit einem Produktionsbetrieb, der Bäckerei, begannen ferner daß sie einen großen Theil des Gewinns für politische Zwecke geben, was anderseits natürlich die Ausbreitung der Produktionsthätigkeit erschwert. Neben dem Vooruit verdient vor allem das Maison du Peuple genannt zu werden, dem sich in fast allen Industriezentren Belgiens sozialistische Genossenschaften an reihen. Erst kürzlich sind die belgischen Genossenschaften in die Periode der Föderation getreten, indem der lange geplante Zusammenschluß zu gemeinschaftlichen Einkäufen zur Wahrheit wurde. In die Reihe der für die Genossenschaftsbewegung typisch wichtigsten Länder gehört auch die Schweiz, da sie durch den zweiten Flügel der Genossenschaftsbewegung, die landwirthschaftlichen Konsumvereine, ein besonderes Interesse gewinnt. Die schweize= rischen Bauernkonsumvereine entstanden nach der Schilderung des Geschichtschreibers der schweizerischen Genossenschaftsbewegung aus dem Uebergang des extensiven in die intensive Betriebsweise in der Landwirthschaft. Der Bauer hatte durch den Zuzug nach den Städten viele Arbeitskräfte verloren, da die Löhne dort immer noch höher waren, als er sie bezahlen konnte. Wollte er sich behaupten, so mußte er bei der Bodenbearbeitung verbesserte Kulturmethoden einführen, z. B. mineralische Dünger verwenden, arbeitsparende Maschinen benutzen. Diese Aufgabe war so schwierig und kostspielig, daß sie die Leistungskraft des Einzelnen weit überſtieg. Sollte die neue Produktionsweise eingeführt werden, so mußte sich der Landwirth mit seinen Nachbarn zusammenschließen und Genossenschaften zum Bezug von Dünger, Sämereien und Maschinen gründen. Bereits im Jahre 1886 traten die bäuerlichen Konsumvereine in die Periode der Föderation, doch war der Verband bis zum Jahre 1889 im Wesentlichen eine Rohstoffgenossenschaft, erst seit 1889 vermittelt er in größerem Maße auch Konsumartikel und hat neben der landwirthschaftlichen auch eine Konsumabtheilung. Der andere Flügel der schweizerischen Genossenschaftsbewegung. der von den schweizerischen Konsumvereinen gebildet wird, verband sich erst 1890; der bedeutendste unter diesen Vereinen ist der 1865 gegründete Basler Konsumverein. Unter seinen vielen Einrichtungen, zwei Bäckereien, Bier, Holz- und Schuhwaarenhandel, vers dient noch besonders der glänzend aufblühende Milchhandel Erwähnung. Neuerdings haben sich die schweizerischen Genossenschaften zu einem Genossenschaftsbund vereinigt. Wenden wir uns nun, nachdem wir das glänzende Aufblühen der Genossenschaftsbewegung aus dem Arbeiterstande heraus in England, Belgien und der Schweiz gesehen haben, zu Deutschland. Sie wissen wohl Alle, daß hier bis vor wenigen Jahren in den eigentlichen Arbeiterkreisen eine zähe Abneigung gegen die Konsumgenossenschaften bestand eine Abreigung, die aus geschichtlichen Zusammenhängen heraus leicht zu begreifen ist. Vergegenwärtigen wir uns, daß in Deutschland die Anregung zu den Konsumgenossenschaften von Schulze- Delißsch ausging, daß sie in seinem Geiste geschaffen wurden. Schon Albert Friedrich Lange sagte mit Recht von diesen Genossenschaften im Gegensatz zu den englischen, daß sie in Deutschland eine Art sozialistischer Kuhpockenimpfung seien, die den Arbeiter gegen das Gift des Sozialismus unempfänglich machen sollten. Vergegenwärtigen wir uns ferner die politische Gegnerschaft Schulzes und Lassalles, und wie Lassalle die Konsumgenossenschaft mit der Theorie des ehernen Lohngesetzes bekämpfte. Fiel nun auch dieser Einwand, nachdem man auf den Parteitagen zu Halle und Erfurt den Standpunkt des ehernen Lohngesetzes aufgegeben, in dem alle Gründe Lassalles gegen die Konsumgenossenschaften wurzelten, so dauerte es doch lange, ehe die eingewurzelte Abneigung der deutschen Arbeiterschaft gegen die Konsumgenossenschaften nach und nach in etwas wich. Erst als die großartige Entwicklung der Genossenschaftsbewegung in den eben von mir berührten Ländern zeigte, daß die Konsumgenossenschaft in ihrer reinen und eigentlichen Gestalt mit ihrer echt demokratischen Grundlage alles eher als eine Bekämpfung des Sozialismus, sondern im gewissen Sinne eine direkte Vorarbeit für ihn ist, erst als diese Erkenntniß sich langsam Bahn brach, brachten weitere Kreise der deutschen Arbeiterschaft der Konsumgenossenschaft wieder ein tieferes Interesse entgegen. Besonders mitgewirkt zu diesem Umschwung hat auch das glänzende Aufblühen der sächsischen Arbeiterkonsumvereine, vor Allem des schon erwähnten Konsumvereins Leipzig- Plagwig, auf den ich daher noch mit einigen Worten näher eingehen möchte. Dieser Verein ward 1884 ge- gründet. Der geringe Geschäftsantheil ward in wöchentlichen Beiträgen von 80 Pf. mühsam gesammelt. Nach monatelanger Arbeit ward die erste Verkaufsstelle in Plagwitz mit sehr primitiven Einrichtungen eröffnet. Die Zahl der Mitglieder belief sich auf nur 68. Nach etwa einem Jahre mar sie schon auf ca. 120 gestiegen. 1890 erfolgte der Ankauf eines Grundstücks, auf dem eine prächtige Bäckerei an- 'gelegt ward. Zweimal mußten seitdem neue Grundstücke erworben werden, weil die Bäckerei so prosperirte und so viel Anforderungen an sie herantraten, daß sie in immer größerem Stil errichtet werden mußte. 1893 hat der Verein eine Mühle gepachtet, außerdem 1897 ein Kohlenlager eröffnet. Im letzten Geschäftsbericht 1398/1899 ver- zeichnete der Verein einen jährlichen Waarenumsatz von über 6000000 Mk., einen Reingewinn von 600000 Mk. und eine Mit- gliederzahl von ca. 19000. Neuerdings hat eine Verschmelzung mit der Konsumgenossenschaft der Ostvorstadt stattgefunden. Ich denke die erwähnten Zahlen sprechen für sich selbst. Ich möchte noch hin- zufügen, daß der Geschäftsführer des Leipziger Konsumvereins aus dem Arbeiterstande hervorgegangen ist und niemals früher eine kaufmännische Stellung bekleidet hatte, ehe er in den Verein eintrat. Im Allgemeinen muß allerdings zugegeben werden, daß prak- tisch genommen einer der wichtigsten und schwierigsten Punkte bei der Gründung der Konsumvereine der ist, die geeignetsten Verwallungs- kräfte für sie zu finden, wie überhaupt von Beginn an das Unter- nehmen in praktische und richtige Bahnen zu bringen. Um so froher muß bei uns in Berlin ein Versuch begrüßt werden, zu dem gerade in den letzten Wochen die ersten Schritte eingeleitet wurden. Wie Ihnen wobl bekannt, haben sich in Berlin in den letzten Jahren, besonders in dem allerletzten Jahre, eine Reihe Konsumgenossen- schaffen aus Arbeiterkreisen gebildet. Einige dieser Vereine sind nun jüngst zusammengetreten, um sich zu einem Bunde zu vereinen und gemeinsam der Hamburger Großeinkaufsgesellschaft beizutreten. Neben dem großen Nutzen, den dieser Entschluß an sich schon für die einzelnen, noch schwachen Vereine hat, ist außerdem vor Allem auch in Aussicht genommen, daß der Geschäftsführer des Bundes auch neu zu gründen- de» Berliner Vereinen mit Rath und That zur Seite gehen soll. Es ist wohl ohne lange Ausführungen klar, welchen großen Werth dieser Bund für die neu zu gründenden Vereine erlangen kann, wie für die bereits bestehenden, die jetzt natürlich noch schwach sind. Verehrte Anwesende! Ich sagte zu Beginn, daß gerade die Frau als Konsumentin, die täglich und stündlich mit den Forderungen des Gebrauchs in Berührung kommt, ein ganz besonderes Interesse an der Konsumgenossenschaft haben müßte, und mit diesem Hinweis möchte ich auch schließen. Sie haben nicht nur bei der Betrachtung des Auslandes, sondern auch bei dem Blick auf Sachsen gesehen. was eine aufblühende Genossenschaftsbewegung an näheren materiellen Vortheilen der Arbeiterklasse bieten kann, wie auch, welch wichtiges Mittel sie sein kann, daß die Arbeiterklasse lernt, ihre Angelegenheiten selbst zu verwalten. Sie haben gesehen, was es heißt, wenn die Macht der Arbeiter als Konsumenten nicht mehr vergeudet, sondern von größeren Gesichtspunkten aus nutzbar gemacht wird. Ich möchte noch hinzufügen, daß die Genossenschaften auch ein wirksamer Stützpunkt der Gewerkschaften werden können und in Belgien und England bereits sind. Es ist eben unmöglich, alle diese einzelnen Punkte in dem Rahmen eines kurzen Vortrags eingehend zu beleuchten. Ich muß damit zufrieden sein, wenn es mir gelungen ist, Ihnen durch die Schilderung dessen, was bereits besteht, wie auch durch die Darlegung der demokratischen Idee und des Wesens der Konsumgenossenschaft genügendes Interesse erweckt zu haben, daß Sie den besprochenen Wirthschaftsgebilden näher treten und sich praktisch für diese interessiren. Es sind in Berlin junge, tüchtige Kräfte in der Arbeiterschaft, die von dem erzieherischen Werth, wie von dem materiellen Nutzen der Konsumgenossenschaft für die Arbeiterklasse aufs Tiefste durch- drungen sind. Ich neige aber dazu, die allergrößte Bedeutung für das Voranschreiten der Genossenschaft bei uns darin zu sehen, ob die Frau der arbeitenden Klasse der Konsumgenossenschaft näher tritt, ihre ideellen wie materiellen Vortheile würdigen lernt. Denn in der Hand der Frau ruht die Vergebung der Kundschaft. Ich habe in früheren Jahren häufig mir entgegenhalten höre», daß das Interesse für die Genossenschaft die Arbeiterklasse vom poli- tischen Kampfe abziehe. Nun, verehrte Anwesende, ich glaube hieran nicht. Es sind meines Erachtens im Allgemeinen durchaus andere Kräfte dazu berufen, im politischen Kampfe zu wirken, als es diejenigen sind, welche sich in der langsammen, praktischen Arbeit der Genossen- schaften nutzbar machen können. Es handelt sich bei dieser Frage nicht um eine höhere oder geringere Beanlagung, sondern um eine anders geartete Beanlagung. Wenn ich glaubte, daß das Eintreten für die Genossenschafts- bewegung die Arbeiterklasse vom politischen Kampfe abzöge, so würde ich niemals die Genossenschaftsidee propagirt haben. Denn was die politische und gewerkschaftliche Bewegung für die Arbeiterklasse leistet, das kann die Genossenschaftsbe- wegung niemals ersetzen; sie kann höchstens dem Gewerk- schaftskampf als Stützpunkt dienen. Nicht ersetzen kann sie jene beide Bewegungen, wohl aber ergänzen— ergänzen, indem sie aus der Arbeiterklasse den Stamm zu einer in gemeinsamer, praktischer Arbeit erprobten Demokratie heranreifen läßt, indem sie zu einer demokratischen Verwaltung des wirthschaftlichen Lebens hinüberleitet. Aus der Bewegung. Boa der Agitation. In Schlesien unternahm Genossin Ihrer Ende Februar im Auftrag der Organisation der Textil- arbeiter eine Agitationstour, welche vor Allem die Arbeiterinnen zum Anschluß an den Verband veranlassen sollte. Die Schwitrigkeiten, mit denen die Bemühungen zur Organisirung der Arbeiterinnen überall zu kämpfe» haben, werden in Schlesien durch verschiedene liebliche „Eigenthümlichkeiten" vermehrt und verschärft, von denen die folgenden Ausführungen Proben geben. In Seidenberg bei Görlitz, einem Orte, der etwa 2000 Arbeiter und Arbeiterinnen zählt, war kein Wirth zu bewegen, einen Saal zur Abhaltung einer Versammlung herzugeben. Doch man wußte sich zu helfen. Es wurde am 17. Februar ein Ball für die Arbeiter und Arbeiterinnen arrangirt, bei welchem die Ge- nossin Ihrer eine Festrede hielt. Auch in Friedeberg bei Görlitz war kein Versammlungslokal aufzutreiben, obgleich im Orte große Fabriken bestehen, deren Arbeiterschaft zum Unterhalt der Gastwirthe beiträgt. Die für diese Arbeiterschaft bestimmte Versammlung mußte Sonntag Nachmittag in Göppersdorf stattfinden, einem Fabrikdorf, das eine halbe Stunde von der Stadt entfernt liegt. In rücksichts- losester Weise hatte das Unternehmerthum gegen die Filiale des Textil- arbeiterverbandes gewüthet, die früher etliche Zeit bestanden hatte. Die Leiter der Organisation wurden arbeils- und brotlos und fanden in der ganzen Umgegend keine Beschäftigung, weil ihre Namen auf die„schwarzen Listen" gesetzt worden waren. Nicht nur sie, jeder Arbeiter, der sich offen als Mitglied des Verbandes bekannte, verfiel dem Boykott durch die Unternehmergewalt. Trotz der Erinnerung an jene Schreckenstage wohnten die Arbeiter und Arbeiterinnen in er- sreulich großer Zahl der Versammlung bei. Auch der Pastor und seine Frau waren in ihr anwesend, und das Schweigen des Herrn darf wohl als stille Zustimmung zu den Ausführungen der Referentin auf- gefaßt werden. Die dritte Versammlung fand in Görlitz statt. In der Diskussion sprach hier ein Anarchist, dessen unklare, Widerspruchs- volle Ausführungen Unruhe in der stark besuchten Versammlung hervor- riefen. Als seiner Weisheit letzten Schluß empfahl er an Stelle von starken Verbänden eine Zersplitterung der Kräfte in Lokalorganisationen. Der Herr wurde gebührend abgeführt. Zum Schlüsse wurde beantragt, eine weibliche Vertrauensperson zu wählen, damit eine stete, energische Agitation unter den zahlreichen Arbeiterinnen von Görlitz geführt wird und eine Stelle vorhanden ist, wo diese ihre Be- schwerden über die sehr vielen Mißstände in den Fabriken vorbringen können. Der Antrag wurde dem Gewerkschaftskartell überwiesen, das eine geeignete Persönlichkeit ausfindig inachen soll. Die rege Diskussion zeugte davon, daß in Görlitz reges Interesse für die Sache des Proletariats vorhanden ist. In Langen bielau waren die Textilarbeiter und-Ar- beilerinnen so zahlreich zu der Versammlung erschienen, daß sich das Lokal bald als viel zu klein erwies. In dem zwei Stunden langen Zentrum der Textilindustrie sind die großen Säle nämlich wohl für Vergnügungen zu haben, dagegen nicht für Versammlungen, obgleich die Schnaps- budenbesitzer, denen die großen Lokale gehören, ihre behagliche Existenz den Arbeitergroschen zu verdanken haben. Nur im sogenannten„Ober- dorf" stehen der Arbeiterschaft kleinere Lokalitäten zu Versammlungen zur Verfügung. Leider fehlt der schlecht genährten Bevölkerung der nöthige Muth, die Giftbuden zu meiden und deren Besitzern am Geld- beule! fühlen zu lassen, wer eigentlich der Herr ist. Die Ausführungen der Referentin fanden volle Zustimmung. Es gelangte eine Resolution zur Annahme, durch welche die Anwesenden sich verpflichteten, in erster Linie für die Organisirung der Arbeiterinnen zu wirken. Die Arbeiterschaft Langenbielaus bedarf des Schutzes der Organisation in dringender Weise. In der Versammlung und in den Straßen erzählten die bleichen, schmalen Gesichter, die ausgemergelten, verfallenen Ge- stalten in beredter Sprache vom Elend der Textilarbeiter- und-Arbeite- rinnen. Die kahlen, langgestreckten Fabrikbauten muthen den Fremden an wie Zuchthäuser, die sich in unabsehbarer Reihe dehnen. Von der Außenwelt abgeschlossen arbeiten in diesen Bastillen unserer Zeit Männer und Frauen in fieberhafter Hast. Hier dringen dichte Staub- wölken aus einer Spinnerei, dort qualmt eine Färberei athemraubenden Dunst aus. Wie müssen die„lebendigen Maschinen" drinnen unter gesundheitsschädigenden Einwirkungen zu leiden haben! In Dorfbach bei Wüstewaltersdorf, wo die nächste Versammlung abgehalten wurde, haben die Arbeiter in einem früheren Gasthaus einen Saal für das ganze Jahr zu Versammlungszwecken gemiethet. Zur Bestreitung des Miethzinses zahlen die Organisirten je 10 Pf. monatlich und sind nun keinem Gastwirth tributpflichtig. Die Zahl der Versammlungs- besucher betrug hier 200, unter ihnen befanden sich viele alte Mütterchen und junge Mädchen. Mit größter Aufmerksamkeit folgten Alle den Aus- führungen der Referentin, und nach Schluß der Versammlung sprachen zumal viele ältere Frauen den Wunsch aus, es möchten doch öfter Versammlungen stattfinden und Aufklärung in die Reihen der noch Unaufgeklärten tragen. Wie in all' den stattgefundenen Versamm- lungen, so meldete sich auch hier Niemand zum Eintritt in den Ver- band. Jeder stand unter dem Banne der Furcht, seine diesbezügliche Erklärung könne dem Unternehmer denunzirt werden. In dem großen, tief im Gebirge liegenden Fabrikort kommandirt das ausbeutende Kapital nicht nur über die Arbeitskraft der Armen, es beherrscht und versklavt im Bunde mit dem Pfaffenthum auch ihren Geist. Es wird noch vieler geduldiger Arbeil bedürfen, bis in jener Gegend die Arbeiterschaft die lastenden Fesseln der geistigen Unfreiheit abzuschütteln vermag. In Schweidnitz war die vom Gewerkschaftskartell ein- berufene Versammlung außerordentlich stark besucht. Im Orte sind außer in der Textilindustrie auch zahlreiche Arbeiterinnen in der Holz- industrie als Polirerinnen beschäftigt, ebenso verwendet ein großes Elektrizitätswerk vorwiegend weibliche Arbeitskräfte. Die Gewerk- schaftsbewegung blüht hier in erfreulicher Weise auf. In Breslau, wo die nächste Versammlung stattfinden sollte, wurde das bereits gemiethete Lokal in letzter Stunde vom Wirthe verweigert. Die zahl- reiche Breslauer Arbeiterschaft verfügt für ihre Versammlungen über kein sicheres Obdach und ist offenbar nicht einig genug, um sich ein Lokal zu erobern. Die Bewegung unter de» Arbeiterinnen ist an- scheinend leider ganz eingeschlafen. Auch in Landshut konnte kein Versammlungslokal aufgetrieben werden, obgleich hier und in der Umgegend in jeder Hütte die Webstühle klappern, und in Spinnereien, Webereien, Celluloidfabriken und Schuhfabriken ein Heer von Ar- beitern und Arbeiterinnen thätig ist. Schließlich wurde ein Versamm- lungslokal in Blasdorf aufgetrieben, einem Fabrikdorf zwischen Landshut und Liebau. Die Versammlung konnte nur stattfinden, weil dem Amtsvorsteher und dem Wirthe das zu behandelnde Thema als völlig unverfänglich erschienen war. Es lautete nämlich:„Wodurch leidet die Gesundheit des Menschen", und die Biederen hatten nicht an den Zusammenhang gedacht, der zwischen der Gesundheit des proletarischen Menschen und ihrer Verwüstung durch die kapitalistische Ausbeutung besteht. Die Referentin ließ natürlich diesen Zusammen- hang klar hervortreten und beleuchtete eingehend die traurige wirth- schastliche Lage der arbeitenden Bevölkerung. Die Stunden weit herbei- geeilten Arbeiter und Arbeiterinnen stimmten ihren Ausführungen lebhaft zu. Die anwesenden Bauern und der Ortslehrer»ahmen keine Veranlassung, diesen Ausführungen entgegenzutreten, die ja ein durchaus wahres Bild von den jämmerlichen Verhältnissen der Arbeiterschaft jener Gegend zeichneten. Die Gewerkschaftsvertreter von Hirschberg hatten trotz eifrigster Bemühungen kein Lokal auf- treiben können, so daß die geplante Versammlung unterbleiben mußte. Eine sehr gut besuchte Versammlung in Grünberg schloß die Agi- tationstour. Die Forderungen auf besseren Schutz der Gesundheit der Arbeiterinnen fanden hier, wie in allen Versammlungen un- getheilte Zustimmung. Wenn wir hoffen dürften, daß die Zahl der für den Verband der Textilarbeiter gewonnenen Mitglieder nur einiger- maßen dem sehr starken Besuch aller stattgefundenen Versammlungen entspräche, so hätten die Reihen der Vorkämpfer für kulturwürdigere Existenzbedingungen des schlesischen Proletariats eine glänzende Ver- stärkung erhalten. kl. ll. In P e n z i g bei Görlitz fand eine Versammlung der Glasarbeiter und-Arbeiterinnen statt, in der Genossin Ihrer über das Thema sprach:„Arbeiterschutz und Gewerkschaften". Ueber die Bedingungen, unter denen die Arbeiterinnen in den dortigen Glasfabriken frohnden, berichten wir an anderer Stelle. Die betreffenden Verhältnisse sprechen eindringlich dafür, wie nöthig und wichtig die Aufklärung der Ar- beiterinnen ist, und wie viel hier den Gewerkschaften zu thun bleibt, um die willenlosen Arbeiterinnen zu willensstarken Menschen zu er- ziehen, die sich selbst gegen Ausbeutung und Ungesetzlichkeit zu schützen wissen. kl. J- Das Recht der Frauen, in Anhalt an öffentlichen Ver- saminlungen politischen Charakters thrilzunehmen, ist nun end- lich anerkannt worden. Das anhaltische Vereinsgesetz bestimmt, daß Frauen und Minderjährige den Versammlungen politischer Vereine nicht beiwohnen dürfen. Seit mehreren Jahrzehnte» legte nun die � Polizei des Ländchens diese Bestimmung dahin aus, daß Frauen und Minderjährigen die Betheiligung an politischen Versammlungen über- Haupt verboten sei. Sie wies die einen und anderen aus allen öffent- lichen Versammlungen aus, die behördliche Findigkeit mit vielem Fleiß und heißem Bemühen in politische umzudichten verstand. Alle Beschwerden gegen die ungesetzliche Praxis blieben erfolglos. Im vorigen Jahre nun bedachte die löbliche Polizei etliche Minderjährige, die sich dem Gebot nicht fügten, mit Strafmandaten. Diese Maßregel bot die längst erwünschte Gelegenheit zur Anrufung der Gerichte. Sämmt- liche Gerichtsinstanzen haben endgiltig und rechtskräftig entschieden, daß die Ausweisung von Frauen und Minderjährigen aus den Ver- sammlungen ungesetzlich war. Leider kann die Polizei im Lande der „vollendetsten Rechtsgarantien" nicht zur Verantwortung für ihr un- gesetzliches Vorgehen gezogen werden. Immerhin ist nun in Anhalt de» Frauen— die durch das Vereinsgesetz wie fast überall im öffent- lichen Leben auf eine Stufe mit den Minderjährigen gestellt, als Minderjährige behandelt werden— das Recht gesichert worden, an den öffentliche» politischen Versammlungen theilzunehmen. Hoffentlich nutzen die anhaltischen Proletarierinnen das von der Sozialdemokratie erkämpfte Recht nachdrücklich aus. Die Eingabe an den Reichstag, Abschaffung der Ziffer