Nr. 8. Die Gleichheit. 10. Jahrgang. Beitschrift für die Intereffen der Arbeiterinnen. Die„ Gleichheit" erscheint alle 14 Tage einmal. Preis der Nummer 10 Pfennig, durch die Post( eingetragen unter Nr. 3122) vierteljährlich ohne Bestellgeld 55 Pf.; unter Kreuzband 85 Pf. Jahres- Abonnement Mt. 2.60. Stuttgart Mittwoch den 11. April 1900. Nachdruck ganzer Artikel nur mit Quellenangabe gestattet. Vorschläge. Inhalts- Verzeichniß. Aus der Bewegung. Die Unter Zur Kellnerinnenfrage. suchung weiblicher Gefangener. Notizentheil von Lily Braun und Klara Zetkin: Weibliche Fabrikinspektoren. Arbeitsbedingungen der Arbeiterinnen. Gewerkschaftliche Arbeiterinnenorganisation. Kellnerinnenbewegung.- FrauenbeweFrauenbewe Frauenstimmrecht. Der Ziegelschlag. Gedicht von F. v. Saar. gung. Vorschläge. Die proletarische Frauenbewegung Deutschlands hat sich in flarer Erkenntniß ihres Wesens und Zieles in engster innerer Zusammengehörigkeit mit der allgemeinen sozialdemokratischen Arbeiterbewegung entwickelt. Mit unzweideutiger Schärfe und Bestimmtheit ist ihrerseits wieder und wieder betont worden, daß sie in erster Linie flaffenbewußte Arbeiterbewegung ist. Aber gerade wenn sie die dadurch bedingten Aufgaben erfolgreich bewältigen soll, dürfen bestimmte Thatsachen nicht übersehen werden. Daß die Proletarierinnen, die es zum Klassenbewußtsein zu wecken, zum Stampfe für eine neue soziale Ordnung zu führen gilt, in ihrer Eigenschaft als Frauen in staatsrechtlicher Beziehung eine Sonderstellung einnehmen, in der Familie Sonderpflichten zu erfüllen haben und Sondercharakterzüge aufweisen, welche sich durch die gesellschaftlichen Bedingungen erklären, die seit Jahrhunderten die freie Entwicklung des weiblichen Geschlechts hemmten und sie noch hemmen. Die Schwierigkeiten, welche dadurch für das Werk der Aufklärung und Organisirung der proletarischen Frauen erwachsen, werden durch die proletarische Klassenlage noch vergrößert. Polizeiallmacht und Juristenweisheit brauchen und mißbrauchen die politische Rechtlosigkeit des weiblichen Geschlechts, um die Bewegungsfreiheit der Proletarierin im öffentlichen Leben weit über das Maß Dessen hin= aus zu beschränken, was der bürgerlichen Frauenrechtlerin gestattet ist. Zu den Aufgaben der Gattin und Mutter gesellt sich für sie die harte, Kraft und Zeit verzehrende Frohn ums tägliche Brot. Die Dürftigkeit der Verhältnisse hindert die Entwicklung zu einer freidenkenden, willensstarken Persönlichkeit und läßt nur zu oft unter dem Drucke der Klassenlage und der Geschlechtslage mit geistiger Rückständigkeit die Sklaventugenden der Fügsamkeit, Bedürfnißlosigkeit und des Sichabfindens mit einem kulturfremden Dasein gedeihen. Die Rücksicht auf diese Umstände bedingt, daß der prole= tarischen Frauenbewegung innerhalb der allgemeinen sozialistischen Arbeiterbewegung bestimmte Sonderaufgaben erwachsen, aber auch, daß sie zum Zwecke planmäßiger und erfolgreicher Arbeit eigener Organe bedarf. Der Parteitag zu Gotha hat mit seinen Beschlüssen, die proletarische Frauenbewegung betreffend, dieser Sachlage Rechnung getragen. Er formulirte die Reformen, für welche die proletarische Frauenbewegung in erster Linie zu kämpfen hat, er for derte die Aufstellung weiblicher Vertrauenspersonen, welche in den einzelnen Orten die Thätigkeit der Genossinnen in engster Fühlung mit der allgemeinen sozialistischen Bewegung leiten sollen. Innerhalb des Rahmens, der ihr durch ihren Charakter und die thatsächlichen Verhältnisse gegeben ist, hat die proletarische Frauenbewegung zu leisten gestrebt, was sie leisten konnte. An allen Aufgaben, die in dieſen Jahren der Sozialdemokratie zuge fallen sind, hat sie redlich mitgearbeitet; jederzeit hat sie die InterBuschriften an die Redaktion der Gleichheit" find zu richten an Frau Klara Bettin( 8undel), Stuttgart, Blumen Straße 34, III. Die Expedition befindet sich in Stuttgart, Furthbach- Straße 12. effen der gesammten Arbeiterklasse über die Sonderinteressen der proletarischen Frauen gestellt. Sie hat auch nicht vergebens gewirft und gekämpft, das beweisen die Verfolgungen, denen sie sich seitens des Kapitalistenstaats erfreut, dafür spricht der wachsende Antheil, den die Proletarierinnen am politischen Leben nehmen. Es hieße jedoch rasten und rosten, wollten sich die Genofsinnen der Erkenntniß verschließen, daß die proletarische Frauenbewegung in Zukunft mehr leisten muß und auch mehr leisten fann, als in der Vergangenheit. Und zwar gilt es nicht nur fräftiger und umfassender als bisher an den allgemeinen Aufgaben der Sozialdemokratie mitzuarbeiten, als vielmehr auch ganz be= sonders mit gesteigerter Energie für die Sonderinteressen der proletarischen Frauenwelt einzutreten. Je nachdrücklicher die proletarische Frauenwelt den Kampf führt für die volle Gleichberechtigung der Frau in Familie, Gesellschaft, Gemeinde und Staat, je kraft= voller sie für den Schutz des Menschenrechts der Arbeiterinnen gegen das ausbeutende Unternehmerthum wirkt, um so größer sind die Schaaren von Anhängerinnen, um so besser ausgerüstet die Kämpferinnen, welche sie dem Sozialismus gewinnt. Die wichtigste Vorbedingung für höhere Leistungen der proletarischen Frauenbewegung in jeder Richtung ist eine planmäßige, einheitliche Regelung der Arbeit auf Grund einer engeren Fühlung, als wie sie gegenwärtig in unseren Reihen vorhanden ist. Sowohl die Beziehungen zwischen den Genossinnen der einzelnen Orte und Bezirke, wie ihre Fühlung mit der Vertrauensperson in Berlin, hier und auch ihre Verbindung mit der allgemeinen Parteibewegung sind bei Weitem nicht regelmäßig, stetig und fest genug. Aus diesem Stande der Dinge ergiebt sich eine nur geringe Einheitlichkeit des Wirkens, die ihrerseits zur Zersplitterung und Schwächung der Kräfte führt. Die Hauptursache dieser unerquicklichen Erscheinungen ist die politische Rechtlosigkeit des weiblichen Geschlechts. In dem weitaus größten Theile des deutschen Reichsgebiets dürfen die Genossinnen weder den sozialdemokratischen Vereinen angehören, noch eigene Organisationen gründen, welche eine Thätigkeit entfalten, die durch behördliche Liebesmüh zu einer politischen umgedeutelt werden könnte. Indessen hieße es Vogelstraußpolitik treiben, wollte man verkennen, daß auch noch andere Umstände den Mangel an steter, enger Fühlung und straffem Zusammenarbeiten bedingen, Umstände, die durch geeignete Maßnahmen gemildert und beseitigt werden können. Dringend noth thut es, daß die proletarische Frauenbewegung in dieser Hinsicht Wandel schafft und ihrem Wirken mit der er forderlichen Einheitlichkeit größere Kraft und reicheren Erfolg sichert. Zu diesem Zwecke muß vor Allem das System der weiblichen Vertrauenspersonen ausgebreitet und besser ausgestaltet wer den. Eine flare Festsetzung der Aufgaben und Befugnisse der Vertrauenspersonen, ihrer Stellung und ihrer Rechte gegenüber den Organen der allgemeinen Arbeiterbewegung muß erfolgen. Die in dieser Beziehung vorliegenden Aufgaben sind um so dringlicher, als die Aufhebung des Verbindungsverbots für politische Vereine in Preußen die Möglichkeit zu einer anderen Organisation der Partei gegeben hat. In vielen Orten haben bereits Vereine die Funktionen übernommen, welche seither von Vertrauenspersonen und Volksversammlungen ausgeübt wurden, der nächste sozialdemokratische Parteitag muß zu der Frage der Parteiorganisation Stellung nehmen. Da die Frauen auf Grund des Vereinsgesetzes in den meisten Bundesstaaten von der Mitgliedschaft an politischen Vereinen ausgeschlossen sind, so müssen die Genossinnen damit rechnen, daß sie eventuell noch weniger als jetzt unmittelbar mit den Genossen zusammenarbeiten fönnen. Der bessere Ausbau des Systems der weiblichen Vertrauenspersonen drängt sich in der Folge auf; er ist eine wichtige Vorbedingung dafür, daß die Verbindung zwischen der proletarischen Frauenbewegung und der politischen Partei gewahrt bleibt und gekräftigt wird; er ist eine Vorbedingung dafür, daß die erstere im Stande, ist, innerhalb der letzteren die Interessen der proletarischen Frauenwelt mit Nachbruck zu vertreten. Abgesehen von der Frage der Vertrauenspersonen erheischt auch das Was und das Wie der Agitation unter den Frauen des werfthätigen Volks eine gründliche Erörterung. Wie kann diese Agitation am wirksamsten und nachhaltigsten betrieben werden? Was muß geschehen, damit wir insbesondere eine größere Anzahl von Kräften heranschulen, die durch ihre agitatorische und organisatorische Thätigkeit die Bewegung unter dem weiblichen P: oletariat in allen größeren Städten und Industriezentren in stetem, fräftigem Fluß erhalten? Diese und andere Fragen noch drängen sich den Genossinnen auf. Größere Kreise derselben empfinden deshalb das Bedürfniß nach einem eingehenden Meinungsaustausch, wie er durch eine Zusammenkunft, bezw. Besprechung ermöglicht wird. Die Berliner Genossinnen sind der Ansicht, daß eine solche Besprechung am besten in Verbindung mit dem Parteitag zu Mainz stattfinden würde, und zwar zwei Tage früher, als dieser seine Arbeiten beginnt. Die Wichtigkeit der zu erledigenden Fragen schließt es aus, daß diese während des Parteitags selbst in einer besonderen Sizung erschöpfend berathen werden könnten. Der Termin der Zusammenkunft bietet aber die Möglichkeit, daß die Ergebnisse der Berathungen, soweit es nöthig ist, von dem Parteitag behandelt, daß ihm insbesondere eventuelle Anträge vorgelegt werden können. Dazu wird der Besprechung bei dem niedrigsten Kostenaufwand eine zahlreiche Betheiligung aus den Kreisen der Genossinnen und Genossen ge= sichert, zumal auch aus Orten und Gegenden, wo die proletarische Frauenbewegung noch schwach entwickelt ist. Nach der Meinung der überwiegenden Mehrzahl der Berliner Genossinnen darf die Besprechung weder den Charakter eines ge= heimen Konventikels, noch den einer nach außen hin wirkenden Parade tragen. Sie bedarf keiner applaudirenden Zuhörerschaft, wohl aber einer möglichst großen Zahl praktisch erfahrener Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Außer den Delegirten sollen deshalb an der Zusammenkunft solche Genossinnen und Genossen mit berathender Stimme theilnehmen können, von deren Betheiligung eine Förderung der proletarischen Frauenbewegung zu erwarten ist. Ihre Zulassung würde auf Grund von Karten stattfinden, welche das Komite abgiebt, das mit den Vorarbeiten für die Besprechung beauftragt wird. So können Alle zum Wort fommen, welche Aufflärendes und Anregendes zu den vorliegenden Fragen zu sagen haben, und denen der ernste Wille eignet, die Bestrebungen der Genossinnen zu unterstützen. Schließlich sollten nach der Ansicht der Berliner Genossinnen von der Tagesordnung der Besprechung Fragen grundsäßlicher Natur ausgeschieden werden. Ueber den grundsäglichen Charakter und die Ziele der proletarischen Frauenbewegung herrschen keinerlei Meinungsverschiedenheiten. Dagegen handelt es sich darum, über praktische Mittel und Wege zu berathen, wie diese Bewegung am nachhaltigsten gefördert, wie sie ihre Aufgaben am erfolgreichsten lösen kann. Am geeignetsten erscheint es, daß sowohl betreffs des Systems der Vertrauenspersonen wie der Agitation 2c. bestimmte, scharf umgrenzte Einzelpunkte aufgestellt werden, so daß die Berathungen fich nicht in ein Meer von Allgemeinheiten verlieren. Soll die Zusammenkunft zu praktisch fruchtbaren, werthvollen Ergebnissen führen, so ist eins unerläßlich. Daß die Genoffinnen allerorts sich in nächster Zeit gründlich mit den angeregten Fragen, mit den unterbreiteten Vorschlägen beschäftigen, sie in ihren Zusammenkünften und in der„ Gleichheit" diskutiren, mit Thatsachenmaterial, Erfahrungen und Anregungen an die Oeffentlichkeit treten. Alle einschlägigen Beiträge und Einsendungen sind zur Klärung willkommen. Die Berliner Genossinnen hoffen, daß die mit den 58 vorliegenden Ausführungen eingeleitete Diskussion eine feste Grundlage für die Beurtheilung der Verhältnisse und die Arbeiten der Zusammenkunft schafft. Sie sind überzeugt, daß die Besprechung selbst ebenso im Interesse der proletarischen Frauenbewegung wie der allgemeinen sozialistischen Bewegung geboten ist. Was sie durch die Zusammenkunft erstreben ist keineswegs die Gründung eines Staats im Staate", ist keineswegs die Schaffung einer Sonderbewegung der Frauen, die quertreiberisch zu einer verderblichen Zersplitterung der proletarischen Kräfte führt. Ihrer Eingangs dargelegten grundsäßlichen Auffassung entsprechend wollen sie vielmehr unter Berücksichtigung der eristirenden Sonderverhältnisse die proletarische Frauenbewegung in den Stand sezen, ihre vielseitigen Aufgaben zum Nußen der allgemeinen Bewegung mög= lichst vollkommen zu lösen. Von dieser Ueberzeugung durchdrungen rufen sie den Genossinnen allerwärts zu: An die Arbeit! An die Diskussion! Bur Kellnerinnenfrage. Das rastlose, ruhelose Jagen nach genügendem Broterwerb, wie es die bittere Noth der Mehrzahl der Menschen aufzwingt, ist eine der traurigsten Erscheinungen unserer Zeit. Denn es begreift in sich den stillen erbitterten Krieg Aller gegen Alle; rücksichtslos drängt der Stärkere den Schwächeren zur Seite, um doch das Wenige ungetheilt zu genießen, was ihm von dem noch Stärkeren überlassen wird. Nur langsam wächst die Einsicht, daß durch das Zusammenfassen der kleinen Kräfte auch die sonst Schwachen widerstandsfähig werden, und daß es in der Welt der Arbeit sich nicht darum handeln kann, daß die Schwachen und Schwächeren sich untereinander bekämpfen, daß vielmehr beide sich vereinigen müssen zum Kampf gegen das Ausbeuterthum. Zu den Gewerben, die nur langsam und mit vieler Mühe die Hindernisse besiegen konnten, welche sich einer Organisation entgegensetzten, gehört insbesondere das der Kellner. Es bedurfte der ganzen Tüchtigkeit bewährter Genossen, welche in der stählenden sozialdemokratischen Schule Muth und Ausdauer gelernt haben, einen lebensfähigen, arbeitsfrohen Verband zu begründen und zu erhalten. Auch den Nichtorganisirten hat jetzt ein allgemeiner Kongreß der Gastwirthsgehilfen Gelegenheit gegeben, ihre Beschwerden, ihre Forderungen laut und öffentlich zu verhandeln. Und was geschieht? Diese Bedrängten, nur zu oft unerhört Ausgebeuteten wenden sich auf dem Kongreß mit furzsichtiger Eigensucht gegen die Schwächeren von ihren Genossen, gegen die weiblichen Mitarbeiter. In ihnen sehen sie nur Konkurrentinnen, welche mit allen Mitteln zur Seite geschoben werden sollen. Nur eine kleine Gruppe aufgeklärter, somit auch gerechter Verbandsmitglieder vertrat mit Kraft und Geschick die Sache der Aermsten. einWelch ungeklärte, egoistische Auffassung viele Kellner den Kellnerinnen gegenüber an den Tag legen, beweisen die meisten Anträge, welche auf dem ersten Fachkongreß der Gastwirthsgehilfen Deutschlands" er tagte vom 6. bis 9. März in Berlin gebracht worden sind. So forderte Gutmann- Leipzig, der über die Frage referirte, Folgendes: a)" Daß, um der gesammten Menschheit moralisch und sittlich gerecht zu werden, weibliches Personal, welches direkt mit dem Publikum( Gästen) in Verbindung steht, von Abends 10 Uhr bis Morgens 8 Uhr diese Räume nicht betreten dürfe; b) daß jugendliche Arbeiter und Lehrlinge in Wirthschaften mit weiblicher Bedienung nicht beschäftigt werden dürfen; c) daß Kellnerinnen unter 25 Jahren nicht anzustellen sind; d) daß Lokale mit weiblicher Bedienung um 10 Uhr Abends zu schließen sind." Der Kongreßausschuß zu Frankfurt a. M. beantragte:„ Im ganzen Deutschen Reiche wolle man darauf dringen, daß die Bedienung mit weiblichem Personal aufhört, denn allerhand Bedenken, speziell die der Unzucht, sprechen hier mit. Deshalb eignet sich weibliches Personal nicht zur Bedienung der Gäste." Eine öffentliche Versammlung in Posen hatte gar folgenden Antrag beschlossen:„ Um dem Kellnerinnenunwesen energisch zu steuern, beantragen wir, die Polizeistunde für derartige Animierkneipen auf 9 Uhr festzusehen und Stellung der Kellnerinnen unter sitten polizeiliche Kontrolle." Weniger weitgehende Anträge forderten das Verbot, Kellnerinnen unter 21 Jahren zu beschäftigen, Festsetzung der Polizeistunde auf 11 Uhr für Wirthschaften mit Kellnerinnenbedienung, Verbot weiblicher Bedienung auf öffentlichen Festen( Schützenfesten 2c.). Von den weitaus meisten der Anträge unterscheidet sich die Resolution in sehr vortheilhafter Weise, welche Staate Berlin eingebracht hatte. Sie lautet: = „ Im Hinblick auf die niedere soziale Stellung der Kellnerin scheint es vom Standpunkt des Gastwirthsgehilfen geboten, der bedrängten und garnicht organisirten Arbeiterin im Gastwirthsgewerbe helfend beizutreten. Es ist ein thatsächlicher Irrthum, das Kellnerinnenunwesen den Trägern des Namens zuzuschreiben und ein bedauerliches Vorurtheil, die Kellnerin als Konkurrentin des Gastwirthsgehilfen hinzustellen. So sind es wohl auch nicht ethische Gründe, welche eine große Zahl der Kollegenschaft veranlaßt, die Kellnerinfrage" nicht ruhen zu lassen. Weil die Kellnerin in den meisten Fällen ihrer Position nicht nur zum Auftragen der Speisen und Getränke bedienstet, sondern namentlich zum Animieren der Gäste und Mittrinken durch ihren Arbeitgeber gezwungen wird und dadurch der Existenz des Letzteren nur zu oft ihre Gesundheit und Unbescholtenheit opfern muß, darum ist es unsere Pflicht, die wirklichen Ursachen des gastgewerblichen Krebsschadens möglichst zu beseitigen und Abhilfe zu schaffen. Eine Verkürzung der Polizeistunde in den Wirthschaften mit weiblicher Bedienung durch die Landesbehörden hat nach den Verhandlungen vor der Komm. f. Arb.- Stat.( 17. bis 21. Nov. 1898) nicht wesentlich gefruchtet und so halten wir folgende Grundbestimmungen für nothwendig: Die im Gastwirthsgewerbe und ähnlichen Betrieben beschäftigten Kellnerinnen oder solche weiblichen Dienstpersonen, welche in unmittelbarem Verkehr mit dem Publikum( Gästen) stehen, dürfen nicht unter dem 18. Lebensjahre beschäftigt werden. Die tägliche Arbeitszeit darf 10 Stunden nicht überdauern und hat in der Zeit von 10 Uhr Abends bis 8 Uhr Morgens gänzlich und allgemein zu ruhen. Jugendliche Arbeiter und Lehrlinge dürfen in Wirthschaften mit weiblicher Bedienung nicht beschäftigt werden." Bezeichnender Weise erhielt diese Resolution zuerst keine Majorität. Sie wurde mit all den anderen Anträgen welche ihr zum Theil direkt widersprechen einer Kommission zwecks Verarbeitung zu einer einheitlichen Resolution überwiesen. Schließlich wurde sie doch in der nächsten Sigung mit folgendem Zusatzantrag mit allen gegen eine Stimme angenommen:" Im Weiteren erwartet der Kongreß, daß von den in Betracht kommenden Behörden der§ 33 der Reichsgewerbeordnung Absatz Ziffer 1, wonach es heißt, daß zur Betreibung der Gastwirthschaft die Erlaubniß zu versagen ist, wenn gegen den Nachsuchenden Thatsachen vorliegen, welche die Annahme rechtfertigen, daß er das Gewerbe zur Förderung der Völlerei, des verbotenen Spiels, der Hehlerei oder der Unsittlichkeit mißbrauchen werde, insbesondere bei Gastwirthschaften mit weiblicher Bedienung eine energische Anwendung finde." Was zu der Kellnerinnenfrage geredet wurde, trug zum Theil geradezu den Charakter der Gehässigkeit. Alle Anklagen wurden gegen die Kellnerinnen mobil gemacht. Nicht nur sie, auch die Zimmermädchen erfuhren die herbste Verurtheilung. Ihre sittlichen Mängel wurden so grell beleuchtet, so scharf getadelt, als fäße eine Sittenkommission zu Gericht. Und sind denn die Mädchen wirklich der schuldige Theil? Mit Recht trat Genosse Molkenbuhr diesen Tendenzen entgegen und erklärte, man dürfe die Bestrebungen der Sittlichkeitsvereine nicht verquicken mit der Kellnerinnenfrage. Wie traurig es im Kellnergewerbe überhanpt aussieht, wissen wir durch das Reichsgesundheitsamt, welches gewisse Mindestforderungen aufstellte, um die Gefahren für Leben und Gesundheit abzuwehren. Die hohe Sterblichkeitsziffer der Kellner, die auffallend häufigen Erkrankungen der Kellnerinnen wie des gesammten Küchenpersonals schreien nach Abhilfe. Daß sich diese Forderungen in der Hauptsache beschränken auf tägliche Ruhezeiten von wenigstens acht Stunden, für weibliche und jugendliche Arbeiter von zehn Stunden, ferner auf die regelmäßige Gewährung von Ruhetagen, spricht mit wohlverdienter Entrüstung von den Zuständen, denen gegenüber so bescheidene Vorschläge als wesentliche Besserung gelten sollen. Raum glaublich erscheint es daher, daß der Kommission für Arbeiterstatistik diese mäßigen Verbesserungen noch als allzu üppig erschienen. Sie läßt die achtstündige Ruhezeit ohne Ausnahme gelten, will sagen ohne Verlängerung, denn verkürzt darf sie werden, an 60 Tagen des Jahres um eine volle Stunde. Ein wöchentlicher Urlaub von sechs Stunden ergänzt und vollendet die vorgeschlagene, Reform." Dürfen, nach einem weiteren Beschlusse, Mädchen unter 18 Jahren die Gäste nicht bedienen, so finden sie eine Zuflucht in der Küche. Dort können sie auch vor dem sechszehnten Jahr schon als Küchenmädchen die ganze Nacht beschäftigt werden. Welch rührende Sorgfalt für Gesundheit und Wohlfahrt der wehrlosen Jugend! Für das Kellnerinnengewerbe ergiebt die Enquete von 1893 als Arbeitszeit für Norddeutschland bei 50 Prozent der Befragten 14-16 Stunden Arbeitszeit, für 30 Prozent 16-18 Stunden, für 15 Prozent sogar mehr als 18 Stunden. In Süddeutschland, wo die 59 Arbeit früher am Tage beginnt, ist ihre Dauer um ein Geringes länger. Ueberall aber findet sich häufig eine ungeregelte Verlängerung der Arbeitszeit, die oft bis zu 20 Stunden ausgedehnt wird. Noch schmachvoller sind die Lohnverhältnisse. In Hannover z. B. erhalten nur 8 Prozent der Kellnerinnen überhaupt Lohn, in Berlin sogar nur 0,5 Prozent. Selbst ein geringer Lohn ist daher schon eine glückliche Ausnahme. Wohnung und Kost erhalten 87 Prozent der Gesammtzahl der Befragten, manche auch nur Wohnung oder nur Kost. Die Uebrigen hängen für ihre Existenz von der Gnade des Trinkgeldes in Allem und Jedem ab. Zu dieser letzteren Gattung gehören alle 257 in Berlin befragten Kellnerinnen. Die„ Bar": Damen erhalten monatlich 60 Mt., eine Summe, welche zu den nothwendigen sehr eleganten Gewändern in lächerlichem Mißverhältniß steht. Auch sie müssen sich den Kellnerinnen gleich die Mittel zum Leben schaffen. Niemand fragt: Wie, aber Jeder fällt mit dem heiligen Zorn empörter Sittlichkeit über die Aermsten her, wenn sie es in der einzigen Weise thun, die ihnen offen steht. Das Draufloskuriren gegen Symptome statt gegen die Krankheit selbst, führt bald hier bald dort zu allerlei Beschränkungen des Kellnerinnenberufs. In ganz Hessen müssen Lokale mit Damenbedienung um 11 Uhr schließen. In Hamburg muß eine Kellnerin über 25 Jahre zählen. In Frankfurt a. M. hat man die geschlossenen ,, Nischen" im Interesse der Sittlichkeit verboten. Seitdem haben die Nachtkneipen neben dem Bierlokal eine besondere Weinstube, welche als ,, Animierkneipe" nicht minder blüht, wie früher das Nischensystem. Vielfach wurde behauptet, die Kellnerin in Süddeutschland sei nicht besser, als ihre nördliche Kollegin: Eine Stimme aus Stuttgart malte die dortigen Verhältnisse in den düstersten Farben, wurde aber von dem Delegirten des Stuttgarter Gastwirthsgehilfenverbands gründlich widerlegt. Die Feindseligkeit aber, die im Brotneid ihre tiefste Wurzel hat, läßt sich nicht überzeugen. Sie sucht nach den seltsamsten Stützpunkten. Rief doch ein Redner die Anwesenden zu Hilfe, um der armen Offiziere( in Zivil) und Studenten wegen, welche von der bösen Kellnerin ausgesogen und ruinirt werden. Geradezu empören muß der angeführte Antrag aus Posen, man solle alle Kellnerinnen unter Sittenkontrolle stellen. Bieten die Zustände in Posen thatsächlich eine Erklärung, wenn auch keine Entschuldigung für solche Zumuthung, so dürften die männlichen Kunden wohl die Hauptschuld an den Mißständen tragen, nicht die Mädchen, welche mit ihrem Lebensunterhalt auf den guten Willen der Gäste angewiesen sind. Wer nur für die Auswüchse, die auffallenden Ausnahmen ein Auge hat, dem erscheinen alle Lebensverhältnisse mit Nothwendigkeit in verzerrter Gestalt. Die Kellnerin im Allgemeinen ist keineswegs die halbbezaubernde, halbsatanische Sirene, als welche sie in schlechten Romanen ihren Sput treibt. Laut der Statistik sind 1000 von den 46 000 deutschen Kellnerinnen über 60 Jahre alt. Rechnet man zu diesen guten Mütterchen noch die Kellnerinnen im Alter von 40 bis 60 Jahren, so stellt sich heraus, daß ein bedeutender Prozentsatz der Gastwirthsgehilfinnen jeder geschlechtlichen Anfechtung entwachsen den Beruf recht und schlecht treibt, wie ihre Kollegen. Will man der Kellnerinnenfrage näher treten, so muß man sich auf den Standpunkt der Hauptbetheiligten selbst stellen, nicht auf den Standpunkt eines mißvergnügten Konkurrenten, und ebenso wenig auf den des Sittlichkeitsfanatikers, der schwächeren Schultern die Verantwortung aufbürdet für das, was der Stärkere verübt. Die badischen Frauenvereine haben sich über die Unsittlichkeit der Kellnerinnen entrüstet und Maßregeln gegen sie verlangt. Aber die Unfittlichkeit der goldenen Jugend, welche in Damenkneipen verkehrt, ist sicher nicht geringer. Am richtigsten hätte sich die tugendhafte Entrüstung gegen das System der Entlohnung durch Trinkgelder gerichtet. Dieses durch und durch schlechte und unsittliche System, eine der häßlichsten Blüthen in dem Garten fapitalistischer Ausbeutung, trägt die volle Verantwortung für Schäden verschiedenster Art. Wenn die Kellnerin, die mit dem Gaste feine und theure Liqueure trinkt, um ihre Prozente zu vergrößern, mit dem Wirth vereinbart, daß ihr eigenes Glas nur Wein enthält statt des starken Schnapses, so ist dies unzweifelhaft ein Betrug. Aber die Betrügerin erscheint uns nicht unmoralischer als der Betrogene; befindet sie sich doch in einer Art von Nothwehr. Denn sie ist darauf angewiesen, ihre Prozente zu erhöhen, und wer begriffe nicht, daß sie sich davor wehrt, dem Dämon des Alkohols bald zu verfallen? Würde der Zechbruder, der den Liqueur bezahlt, der Kellnerin das Geld für Mäßigkeit oder Enthaltsamkeit geben? Einer geforderten Beschränkung des Kellnerinnengewerbes muß man bedingungslos zustimmen: dem Verbot, bei Schüßenfesten und ähnlichen Gelegenheiten Kellnerinnen anzustellen. Durch glänzende Bilder von überreichen Trinkgeldern, leichter Arbeit, allerlei Unterhaltungen werden bei solchen Gelegenheiten junge Mädchen aus naher und ferner Umgebung angelockt. Da kein Lohn gezahlt wird, kommt es dem Wirthe nicht darauf an, einige Kellnerinnen mehr einzustellen, seine Gewinne werden dabei größer, und es ist ja nicht seine Sache, wenn die armen Getäuschten die böse Erfahrung theuer erkaufen müssen. Die geradezu grauenhaften Mißstände im Kellnerinnengewerbe erweisen klar zweierlei. Wie dringend nöthig sowohl vor Allem die Organisation der Kellnerinnen wie die Ausdehnung des gesetzlichen Arbeiterschutzes auf sie ist. Nur ein fräftiger Verband kann mit Aussicht auf Erfolg den Kampf gegen schreiende Uebel aufnehmen, welche dem Kellnerinnenberuf anhaften, und unter denen die Mädchen schwer leiden. Der Verband kann sich Gehör verschaffen, wo die Stimme der Einzelnen hilflos verhallt, er vermag auszuhalten, wo die Einzelne sich beugen muß. Leider erschweren die Verhältnisse im Kellnerinnengewerbe die Organisation ungemein Schlimmste Hindernisse sind die lang ausgedehnte Arbeitszeit, das Angewiesensein auf Trinkgelder, statt auf festen Lohn, und vor Allem die Gewöhnung, die Gleichgiltigkeit gegenüber den anfangs von den Mädchen tief empfundenen entwürdigen den Uebelständen, zumal gegenüber der Thatsache, daß sie für ihren Lebensunterhalt dem Zufall preisgegeben sind. Einführung einer festen Entlohnung und Beseitigung des Trinkgelderunwesens ist die wichtigste Voraussetzung für die Anbahnung gesunder Zustände im Kellnerinnengewerbe. In dieser Richtung müßte nach unserer Ansicht auch die Gesetzgebung eingreifen, die im Uebrigen die Forde rungen festzusehen hätte, welche in der mitgetheilten Resolution Staate formulirt worden sind. Gerade für die Masse der Kellnerinnen muß ausgiebiger gefeßlicher Schutz die Vorbedingungen schaffen, daß sie organisationsfähig werden, daß sie die nöthige sittliche Kraft und Bewegungsfreiheit erhalten, um sich an dem Verbandsleben betheiligen zu können. Eine aufklärende Agitation hat dafür zu wirken, daß durch die Organisation und gesetzlichen Schutz die fluchwürdigen Zu stände im Kellnerinnenberuf beseitigt werden. Die diesbezüglichen Bestrebungen mit aller Energie zu unterstützen, nachdrücklichst für bessere Arbeitsbedingungen der Kellnerinnen einzutreten, ist die Pflicht der Gastwirthsgehilfen und zugleich ein Gebot ihrer höher verstandenen eigenen Interessen. Deshalb nicht entrüstete und kurzsichtige Redensarten über die Korruption der Kellnerinnen, vielmehr Thaten zur Hebung der wirthschaftlichen Lage und damit der Willenskraft dieser Aermsten. Aus der Bewegung. 9P Von der Organisation. Der Bildungsverein für Frauen und Mädchen zu Berlin" hielt am 26. Februar seine Generalversammlung ab. Die Vorsitzenden gaben einen Ueberblick über die Thätigkeit und Entwicklung der Organisation. Ein Jahr ist seit ihrer Gründung verflossen. In dieser Zeit wurden 20 Vorträge gehalten, die Fragen aus den verschiedensten Gebieten behandelten. Fast nach allen Vorträgen entwickelte sich eine lebhafte Diskussion. Auch die Geselligkeit tam zu ihrem Rechte, zwei Ausflüge, gesellige Abende, Weihnachts und Stiftungsfest brachten die Mitglieder einander näher. Die Mitgliederzahl des Vereins beträgt augenblicklich 200. Es ist dies zwar für Berlin keine bedeutende Zahl, aber man darf bei ihrer Beurtheilung die Schwierigkeiten nicht vergessen, unter denen der Verein arbeitet. Es sind ganz bestimmte Ursachen, die das schnelle Anwachsen des Vereins verhindern. Schon ein Blick auf die Schichten der Frauen und Mädchen, an welche sich der Verein wendet, läßt manche Schwierigkeiten erkennen, welche einer raschen Vermehrung des Mitgliederstands entgegenstehen. Es sind dies die Fabrikarbeiterinnen, hausindustriellen Arbeiterinnen, Verkäuferinnen, die ebenfalls für färglichen Lohn arbeiten müssen, ferner die Arbeiterfrauen, welche vor die schwere Aufgabe gestellt sind, mit winzigen Mitteln den Haushalt zu führen. Ist die Fabrikarbeiterin sich ihrer Klassenlage bewußt geworden, hat sie Interesse für öffentliche Angelegenheiten, dann wird sie in ihre Berufsorganisation eintreten. Sie findet hier neben dem Ringen nach Verbesserung des Lohnes und der Arbeitsverhältnisse auch das Streben nach geistiger Anregung und allgemeiner Bildung. Das Bedürfniß, sich einem besonderen Bildungsverein anzuschließen, wird also bei ihr nicht sehr stark sein, auch erlauben Zeit und Geld ihr nicht, zwei Organisationen anzugehören. Die hausindustriell thätigen Frauen und Mädchen können und sollen ge= werkschaftlich organisirt sein, jedoch gehört nur ein ganz geringer Theil von ihnen den betreffenden Gewerkschaften an, gerade in Folge der jämmerlichen Arbeitsbedingungen und der Isolirtheit, in der die meisten Heimarbeiterinnen schaffen. Die nämlichen Gründe bewirken, daß die Heimarbeiterinnen sich auch von einem Bildungsverein fernhalten. Unserer Organisation steht unter ihnen ein großes, aber ungemein schwieriges Arbeitsgebiet offen. Von den Verkäuferinnen müßte eine große Anzahl unserem Bildungsverein angehören, aber der Standesdünkel erlaubt es den Damen meist nicht, sich zum 60 Proletariat zu rechnen und sich mit anderen Arbeiterinnen zusammenzuschließen. So bleibt als Hauptrekrutirungsgebiet für die Mitgliedschaft des Vereins nur die Schichte der proletarischen Hausfrauen. Auch diese müssen oft noch einem Nebenverdienst nachgehen, immerhin sind sie jedoch vielfach durch den höheren Verdienst des Mannes etwas besser gestellt und mit der höheren Lebenshaltung wächst der Drang nach Bildung und Aufklärung. Diese Frauen sind am leichtesten für eine Bildungsorganisation zu gewinnen, und in der That besteht auch unser Verein meist aus bessergestellten proletarischen Hausfrauen. Ein Haupthinderniß für die Ausbreitung des Vereins ist die politische Rechtlosigkeit des weiblichen Geschlechts. Weil die Frauen nicht Mitglieder politischer Vereine sein dürfen, muß mit peinlichster Sorgfalt die Behandlung jeder Frage vermieden werden, welche behördliche Weisheit in eine" politische" umdefiniren könnte. Wenn wir nicht durch Gesetzesparagraphen an Händen und Füßen gebunden wären, würden wir weit schneller in die Kreise der noch indifferenten proletarischen Frauen und Mädchen eindringen. Alle Schwierigkeiten dürfen uns jedoch nicht hindern, unsere Agitation so weit wie möglich auszudehnen und so kräftig als möglich zu führen. Selbst unter unseren Mitgliedern noch sind die Hindernisse nicht ge= nügend bekannt, die unserem Verein entgegenstehen. So beklagte sich in der Generalversammlung ein Mitglied darüber, daß die werthvollsten Themen, wie lex Heinze, Flottenvorlage 2c., nicht behandelt würden. Ein Vortrag über das Vereinsgesetz soll den Mitgliedern in nächster Zeit zeigen, wie schmählich die Frauen im Gesetz hintenan Die Einnahmen des Vereins beliefen sich im abge= laufenen Jahre auf 311,73 Mt., die Ausgaben auf 119 Mt., so daß ein Bestand von 192,73 Mt. verblieb. Der alte Vorstand wurde wiedergewählt. Das erste Stiftungsfest des Vereins, das am 11. März gefeiert wurde, nahm einen schönen Verlauf und war außerordentlich gut besucht. Die künstlerischen Darbietungen Gesangsvorträge und Deklamationen- waren nach Inhalt, Form und Vortrag vortrefflich. Die Festrede des Genossen Manfred Wittich erhob sich weit über den Durchschnitt der üblichen Festreden, sie war eine warme Vertheidigung der Frauenrechte, eine kräftige Aufforderung zum Kampfe für dieselben. Begeisterter Jubel sprach dafür, daß die Worte des Redners gezündet hatten. Glückauf zum Wirken im neuen Vereinsjahr! *** Von der Agitation. In einer Reihe von Volks- und öffentlichen Gewerkschaftsversammlungen sprach Genoffin Ziez- Hamburg während der ersten Hälfte des Monats März. In den Orten Moorburg und Ortkathen des hamburgischen Landgebiets, sowie in Eutin fanden Protestversammlungen gegen die Flottenvorlage statt, die sämmtlich gut besucht waren und in denen Protestresolutionen zur einstimmigen Annahme gelangten. Die im Punkte„ Verschiedenes" gemachten Ausführungen der Referentin, den Ausbau des Arbeiterinnenschutzes betreffend, fanden ebenfalls lebhafte Zustimmung, die sich durch treffende Zwischenrufe und einstimmige Annahme diesbezüglicher Resolutionen fundgab. Die Gewerkschaftsversammlungen in Schiffbeck und Ohlsdorf waren gut besucht, und zwar besonders stark von Frauen, von denen eine gute Anzahl als Mitglieder dem Fabrikarbeiterverband beitraten. Auch hier fanden die Ausführungen, den Arbeiterinnenschutz betreffend, lebhafte Zustimmung. L. Z. Die Untersuchung weiblicher Gefangener. Zu der Mittheilung der Hamburger Gefängnißdirektion schreibt uns Genossin Zieh: " Mit Genugthuung habe ich Kenntniß von der Thatsache genommen, daß die Veröffentlichung meiner Erfahrungen im Fuhlsbütteler Gefängniß das Gute gezeitigt hat, daß bis zu einem gewissen Grade Remedur geschaffen ist. Im Uebrigen aber pflichte ich durchaus der Kritik, wie dem Protest bei, welche die„ Gleichheit" an die Zuschrift geknüpft hat. Meine Angaben haben bis auf das Tüpfelchen über dem i der Wahrheit entsprochen, sie müssen sich deshalb auch im Gegensatz zu den Vermuthungen, welche die Redewendungen des Schreibens zu erwecken geeignet sind- voll und ganz bestätigt haben. Als Mitarbeiterin einer sozialdemokratischen Zeitung fühle ich mich doppelt verpflichtet, stets nur genau die Wahrheit zu berichten. Erstens als anständiger Mensch, der jede Unwahrheit verabscheut, und zweitens mit Rücksicht auf die sonst zu erwartende Strafverfolgung des Redakteurs.( Unsere Zeitungen werden doch von der Behörde offiziell gelesen.) Noch einige Worte zu dem Vorwurf: Ueber die Untersuchung selbst hätte ich früher mit keinem Worte geklagt. Da irrt sich die Gefängnißdirektion. Ich habe mich bei der Behörde zwar nicht beschwert, aber vorher gegen die Untersuchung protestirt. Als ich nach dem Baden mit Gefängnißwäsche versehen wurde, bat ich, meine Wäsche wieder anlegen zu dürfen, da ich doch meine übrige Garderobe behielt. Das geht nicht', hieß es. Muß ich die Wäsche anlegen?', fragte ich die Wärterin, worauf diese mit, Ja' antwortete und hinzufügte:, Sie werden nachher dem Arzte zur Untersuchung vorgeführt; da haben Sie sich bis aufs Hemd zu entkleiden und da müssen Alle Anstaltswäsche anhaben. Warum soll ich denn untersucht werden?', war meine Entgegnung, ich bin doch nur drei Tage hier und keine Prostituirte. Darauf die Wärterin: Ja, das ist Vorschrift, das muß sein. Deshalb war ich bis heute der Ansicht, daß die Untersuchung und die Entkleidung vor der Untersuchung Gesetz sei, dem sich Jeder zu fügen habe, und dem gegenüber mir wohl das Recht der Kritik, aber nicht das Recht der Beschwerde zustände. Aus dem Grunde habe ich auch die unerhörte Behandlung, die ich seitens des Herrn Dr. Rösing erfahren, für sich geschildert, als ein Unrecht, das mir widerfahren. Bei der Besprechung der Untersuchung selbst habe ich Kritik geübt an dem System des Strafvollzugs im Allgemeinen und der Untersuchung der Frauen im Besonderen. Daß auch dabei mir ein Unrecht geschehen, erfahre ich erst heute durch die Zuschrift der Direktion, erfahre also auch erst heute, daß ich dem gegenüber das Recht der Beschwerde hatte. Daß ich mich wegen der Behandlung seitens des Arztes hätte beschweren können, war mir allerdings bekannt, wurde ich doch höhnend von ihm selbst auf den Beschwerde weg verwiesen. Aber gerade dieser Umstand und ferner das offenbare Mißtrauen, das man meinen Worten überall entgegenbrachte, hatten bei mir starke Zweifel erweckt, daß die Direktion einer eventuellen Beschwerde das nöthige Verständniß entgegenbringen würde. Mit welchem Mißtrauen meine Worte aufgefaßt wurden, davon folgen des Beispiel: Dem Inspektor vorgeführt, ward ich gefragt, weshalb ich bestraft sei und, nach meiner Antwort, worin die Uebertretung des Preßgesetzes bestanden habe. Nachdem ich Auskunft gegeben, meinte der Herr Inspektor, etwas anders, als ich die Sache dargestellt, werde sie sich doch wohl verhalten. Ich bemerkte darauf, ich hätte absolut keine Ursache, die Unwahrheit zu erklären; falls er meinen Worten keinen Glauben schenke, möge er sich aus den Personalakten überzeugen. Darauf meinte der Herr, die Akten habe er leider nicht zur Hand. Ebenso ging es bei dem Herrn, der mein Signalement aufnahm. Nachdem derselbe erfahren, weshalb ich bestraft, kam die Frage nach etwaigen Vorstrafen. Als ich erklärte, bis dahin unbestraft zu sein, wurde die Frage in anderer Form und eindringlichem Tone noch mals gestellt. Als ich dann wieder dieselbe Antwort gab, bemerkte der Herr in erhobenem Tone: Ich mache Sie darauf aufmerksam, daß Sie, falls Sie hier die Unwahrheit sagen, sich der Urkundenfälschung schuldig machen. Daß ich unter solchen Verhältnissen wenig Lust hatte, mich zu beschweren, wird man begreiflich finden." Notizentheil. ( Don Lily Braun und Klara Betkin.) Weibliche Fabrikinspektoren. " Ueber die erforderliche Qualifikation für die Thätigkeit einer Gewerbeaufsichtsbeamtin äußert sich der Badische Fabrikinspektor Dr. Wörishoffer in dem fürzlich erschienenen Jahresbericht für 1899". Bekanntlich ist in das Budget des Großherzogthums ein Posten eingestellt worden für die Besoldung einer weiblichen Hilfskraft der Fabritinspektion, deren Anstellung voraussichtlich bald erfolgen wird. Nach Dr. Wörishoffer sollte das Amt einer Persönlichkeit anvertraut werden, welche genügende wissenschaftliche Vorbildung und Befähigung besitzt. Nur so kann erwartet werden", heißt es im Jahresbericht"," daß die Fabrikaufsicht nach und nach diejenige besondere Ergänzung erfährt, welche sie zum Schutze der in den Fabriken und ihnen gleichgestellten Anlagen beschäftigten nahezu 60000 Arbeiterinnen bedarf. Würde eine Persönlichkeit von ausschließlich praktischer Befähigung angestellt werden, so würde die Fabrikinspektion hiervon zwar eine gewisse Unterstützung in den Revisionen und den damit zusammenhängenden Geschäften haben, sofern eine genügend sichere Abgrenzung der dienstlichen Thätigkeit des weiblichen Beamten überhaupt möglich ist. Auf diesem Gebiet hat sich aber ein solches Bedürfniß nicht dringend herausgestellt. Die auf Grund der Revisionen erlassenen Anordnungen und erfolgenden Anregungen kommen den Arbeiterinnen gerade so zu gute, wie den männlichen Arbeitern. Für die gründliche Erörterung derjenigen Fragen, welche die Fabrikarbeit der Frauen überhaupt betreffen, kann wohl sicher nur eine Dame von der erstgenannten Qualifikation in Betracht kommen. Unserer Meinung nach fann von der Anstellung eines weiblichen Aufsichtsbeamten nicht sogleich ein greifbarer Erfolg erwartet werden. Auch die männlichen Aufsichtsbeamten hatten eine jahrelange Thätigkeit nöthig, bis es ihnen gelang, die damals neue Institution in dem 61 | Bewußtsein der Betheiligten einzuführen, und bis sie selbst eine sichere Stellung zu den Fragen des ihnen damals neuen Gebiets gewannen. Die große Nachsicht, mit der man am Anfang die Thätigkeit der männlichen Beamten beurtheilte, wird man auch den weiblichen Beamten zugestehen müssen. Wollte man dies nicht thun, so würde darin eine Ueberschätzung der weiblichen Thätigkeit erblickt werden können, während im Allgemeinen die Thätigkeit der Frau auf dem geistigen Gebiet eher unterschätzt wird." Wir stimmen im Allgemeinen dem zu, was Dr. Wörishoffer über die Nothwendigkeit und den Nutzen einer tüchtigen wissenschaftlichen Ausbildung und Befähigung der Fabrikinspektorinnen sagt. Denn unter der erforderlichen wissenschaftlichen Ausbildung und Befähigung für das Amt der Gewerbeaufsicht verstehen wir nicht lediglich eine theoretische Schulung, vielmehr auch das Vertrautsein mit der Lage der Arbeiterinnen und den sozialen Verhältnissen, unter denen sie industriell thätig sind. Dagegen schlußfolgern wir keineswegs mit Herrn Dr. Wörishoffer auf die Ueberflüssigkeit der Anstellung nur praktisch geschulter und erfahrener weiblicher Kräfte bei der Fabrikinspekton. Umgekehrt erachten wir die Heranziehung auch solcher Kräfte aus den Reihen der Arbeiterinnen oder gewesenen Arbeiterinnen für dringend nöthig. Ihre Wirksamkeit ist in mancher Hinsicht eine geradezu unerläßliche Voraussetzung für die erfolgreiche Thätigkeit der wissenschaftlich geschulten Inspektorin, ergänzt und fördert dieselbe in werthvollster Weise. Den Nagel auf den Kopf trifft unserer Ansicht nach Dr. Wörishoffer, wenn er unter Hinweis auf die Nothwendigkeit des Sich- einarbeitenmüssens vor einem voreiligen Urtheil über die vorgebliche Leistungsunfähigkeit der weiblichen Beamten warnt. Aus den diesbezüglichen Ausführungen des erfahrenen Sozialpolitikers und Beamten könnten manche Regierungsvertreter und Politiker recht viel lernen. Die sieben Mittelspersonen zwischen Arbeiterinnen und Fabrikinspektion, welche vor zwei Jahren von den Genossinnen Berlins gewählt wurden, um Beschwerden der Arbeiterinnen entgegenzunehmen und der Gewerbeaufsicht zuzustellen, wurden im letzten Jahre in 33 Fällen in Anspruch genommen. Die Vertrauenspersonen haben die Beschwerden über Verstöße gegen die gesetzlichen Vorschriften nach Möglichkeit geprüft und dem Gewerkschaftsbureau zur Uebermittelung an die zuständigen Beamten übergeben. Bekanntlich hat es die Fabrifinspektion vor zwei Jahren abgelehnt, eine geregelte Verbindung mit den Vertrauenspersonen der Arbeiterinnen zu unterhalten und ihnen Auskunft darüber zu geben, ob die übermittelten Beschwerden als begründet befunden wurden, und welche Folge ihnen seitens der zuständigen Behörden zum Zwecke der Abhilfe gegeben worden war. E. J. Die Anstellung zweier Assistentinnen der Gewerbe- Inspektion in Preußen betreffend hat die von den Berliner Genossinnen gewählte Kommission weiblicher Vertrauenspersonen folgende Eingabe an die Regierung gerichtet: ,, Berlin, den 27. Februar 1900. An den Staatsminister und Minister des Innern, Herrn v. Rheinbaben, Exzellenz. In dem diesjährigen Etat ist für den Posten einer Fabrikinspektions- Assistentin eine Summe ausgeworfen worden. Wir erlauben uns nun, darauf aufmerksam zu machen, daß in Berlin seit Jahren eine Kommission besteht, die, hervorgegangen aus dem Mangel an weiblichen Gewerbeinspektoren, Beschwerden der Arbeiterinnen entgegennimmt und das Vertrauen der Arbeiterinnen besitzt. Die Mitglieder dieser Kommission sind von einem Juristen in den Fragen der Fabrikinspektion unterrichtet worden. Da es für die Arbeiterinnen von größter Wichtigkeit ist, daß die Assistentin aus den Reihen der gewerblich Thätigen hervorgeht und die Mitglieder der Beschwerdekommission über die Kenntnisse verfügen, welche für dieses Amt erforderlich sind, so ersuchen wir Seine Exzellenz, bei der Besetzung des betreffenden Amtes eine Frau aus der Kommission zu wählen. Wir sind gern bereit, geeignete Vorschläge zu machen. Die Beschwerde- Kommission. J. A.: Clara Haase." " Die Antwort auf diese Eingabe liegt bereits vor. Sie ist so ausgefallen, wie Jeder voraussah, der weiß, daß es in Preußen Behörden giebt, welche von ihren Amtsaufgaben im kapitalistischen Staate tief durchdrungen sind. Der nämliche schöne Pflichteifer, welcher die Feinhörigkeit den Wünschen der Interessenten" gegenüber aufs Aeußerste schärft, wenn diese Interessenten den„ durch Besitz einflußreichen Kreisen" angehören, hat an, maßgebender Stelle" das Ohr für die Wünsche der Interessenten" aus den Kreisen der Arbeiterinnen verschlossen. Die ablehnende Antwort ist so kurz angebunden, daß sie an das Thürzuschlagen eines Lakaien in gutem Hause" erinnert, der soeben einem dürftig gekleideten Besucher erklärt hat, die gnädige Herrschaft sei nicht zu sprechen". Auch die kleinste Höflichkeits oder Dankesformel hat man Beauftragten der Arbeiterinnen gegenüber für überflüssig erachtet. Die charakteristische Antwort auf die Eingabe lautet: „ Der Minister für Handel und Gewerbe. J.Nr. B. 1953. Berlin, 24. März 1900. Auf die an den Herrn Minister des Innern gerichtete, von diesem an mich abgegebene Eingabe vom 27. v. Mts. erwidere ich Ihnen, daß die im Staatshaushaltsetat für 1900 vorgesehenen Stellen für weibliche Hilfskräfte des Gewerbeaufsichtsdienstes bereits vergeben sind. Im Auftrag( Namensunterschrift unleserlich). Ueber die Personen der angestellten Beamtinnen liegen noch feine Nachrichten vor. Doch ist in gewissen Kreisen das Gerücht verbreitet, daß ein Frl. v. Windheim als Assistentin der Gewerbeaufsicht für Berlin in Aussicht genommen sei. Schon vor etlichen Monaten besuchte eine Dame, welche als Frl. v. Windheim vorgestellt wurde, in Begleitung des Gewerbeinspektors u. A. eine der größten Berliner Buchdruckereien.„ Das war die künftige Fabrikinspektorin", erklärte einer der Betriebsleiter der Firma später mehreren Arbeiterinnen. Von Leistungen eines Frl. v. Windheim, welche die Qualifikation für das Amt der Gewerbeaufsicht erweisen, ist uns bis jetzt nichts bekannt. Dagegen wird hier und da gemunkelt, daß die Dame ausgezeichnete verwandtschaftliche Beziehungen habe. Wir geben die betreffenden Gerüchte unter aller Reserve wieder. " " Bei Austellung der weiblichen Gewerbeinspektionsassi stenten für Preußen die Theilnehmerinnen der von Frau Schwerin im Auftrag des Bundes deutscher Frauenvereine" eingerichteten Vorbildungskurse zu berücksichtigen, ersucht der Vorstand des Bundes" in einem Anschreiben an den preußischen Handelsminister. In der Motivirung des Ersuchens wird ausgeführt, daß nur gründlich geschulte Kräfte den Anforderungen des Amtes genügen fönnten. Bereits in der Sihung des preußischen Landtags vom 7. Februar des Jahres ist der freisinnige Abgeordnete Dr. May Hirsch dafür eingetreten, daß als Assistentinnen Damen angestellt würden, welche sich auf die Aufgaben der Gewerbeaufsicht vorbereitet hätten. Er sagte:„ Wenn eine Dame sich seit Jahren um die Arbeiterverhältnisse kümmert, Fabriken besucht, die ganze Literatur tennt, so ist sie unzweifelhaft besser für die Gewerbeaufsicht vorbereitet, als eine Person, die im Uebrigen untadelhaft sein mag, aber sich mit den Dingen nicht befaßt hat." Von einer Antwort auf die Eingabe ist noch nichts bekannt. Arbeitsbedingungen der Arbeiterinnen. Das Arbeiterinnenelend in der Schuhindustrie schildern anschaulich die folgenden Angaben über die Arbeitsbedingungen der Arbeiterinnen in den Schuhfabriken zu Tuttlingen. In der Fabrik beschäftigte Stepperinnen erhalten zum größten Theile Taglohn. Derselbe beträgt von 90 Pf. bis 1 Mt. 70 Pf. per Tag. Arbeiterinnen, welche schon 8 Jahre und länger bei einer Firma arbeiten und als tüchtige Arbeiterinnen bekannt sind, bekommen 1,30 bis 1,60 Mt. pro Tag. Arbeiterinnen, welche auf Stück arbeiten, erhalten für 100 Paar Schäfte schnüren 30 Pf., 100 Paar Nieten an den Seiten der Schäfte hineindrücken 20 Pf. und verdienen die Woche 3 bis 5 Mk. Und erst die Heimarbeiterinnen! Von Morgens 7 Uhr bis Abends 11 und 12 Uhr ununterbrochen arbeitend verdienen sie 10 bis 11 Mt. durchschnittlich, d. h. pro Stunde 12 und 13 Pf., und nur die tüchtigsten Arbeiterinnen bringen es auf den angegebenen Verdienst. Lohnbücher weisen aus, daß Arbeiterinnen die Woche 2 Mt. 50 Pf. verdient haben. Die Stepperinnen müssen sich ihre Arbeit selbst vorrichten und bekommen z. B. für ein Paar Frauenschnürschuhe mit Vorrichten, gestürzt, 6 bis 7 Pf. pro Paar. Die Seide und das Garn müssen die Stepperinnen selbst stellen, und wie verfahren die Herren bei der Berechnung! Eine Arbeiterin hatte z. B. in 35 Tagen für 21 Mt. Arbeit verfertigt und für 3½ Mt. Seide bei dem Fabrikanten entnommen. Das war nach Ansicht des Herrn zu wenig, er war der Meinung, daß bei 21 Mit. Verdienst mindestens 6 bis 7 Mt. für Seide verbraucht werden müßte und er wollte die Arbeiterin wegen des geringeren Verbrauchs mit 1 Mt. Strafe belegen. Als sich diese hierüber beschwerte und die Mark zurückverlangte, wurde sie um 1 Mr. weiter bestraft, so daß sie nunmehr 2 Mt. zu zahlen hatte. Eine andere Arbeiterin hatte bei 12 Mt. Verdienst eine Ausgabe für Seide und Garn von 3 Mt. 20 Pf. Das war dem Fabrikanten ebenfalls zu wenig, und die Arbeiterin mußte auch 1 Mt. Strafe bezahlen. Die Fabrikanten treiben einen ungeheuren Wucher mit den Fournituren. Jede Rolle Seide kostet bei ihnen 15 bis 20 Pf. mehr als in den Kaufläden, und dies trotz der Bestimmungen der Gewerbeordnung, welche gegen diesen Wucher 62 gerichtet sind. An den gesundheitsschädlichsten Maschinen werden. Arbeiterinnen beschäftigt und zu welchen Löhnen? Für 100 Paar Stiefel zu glasen werden 60 Pf. bezahlt; Glaspapier müssen die Arbeiterinnen selbst stellen, und der Bogen wird mit 10 Pf. berechnet, so daß jede Woche 4 bis 6 Mt. für den Verbrauch von Glaspapier in Abzug kommt. Die Schmirgelplatten werden mit 6 Pf., die Filz: fissen mit 50 Pf. das Stück in Abzug gebracht. Strafen sind an der Tagesordnung. Die Ankleideräume lassen zu wünschen übrig. Während des Umkleidens der Arbeiterinnen kommen des öftern Fabrikanten, deren Söhne und Werkführer in die Ankleideräume hinein. Die Behandlung der Arbeiterinnen spottet aller Beschreibung. Bei der geringsten Kleinigkeit werden sie mit Titulationen wie S.. mensch, Fabrikmensch u. s. w. belegt. Schreien die angeführten Thatsachen nicht, den Steinen der Bibel gleich, nach Abhilfe, wenn die Menschen schweigen würden? Die Herren Schuhfabrikanten von Tuttlingen haben freilich kein Ohr für die beredte Sprache dieser Thatsachen, für die bescheidenen Forderungen der Arbeiterinnen und Arbeiter. Das von der Arbeiterschaft dreier Fabriken Anfangs März gestellte Verlangen, die Löhne um 10 Prozent aufzubessern und die Fournituren selbst zu liefern, haben sie vor dem Einigungsamt brüst zurückgewiesen und durch den Krieg in aller Form beantwortet: sämmtliche, dem Fabrikantenring angehörende Unternehmer nicht etwa blos die Besitzer der drei Fabriken, wo das Arbeitspesonal in eine Bewegung eingetreten war fündigten ihren Arbeitern und Arbeiterinnen. Darauf beschlossen diese, die Arbeit sofort niederzulegen. Seit dem 12. März stehen nun 2000 Proletarier im Kampfe, darunter ein großer Theil Arbeiterinnen, welche sich ebenso tapfer halten, wie die Arbeiter. Alle Versuche zu einer Einigung sind bisher an dem Proßenhochmuth der Unternehmer gescheitert, die volle Unterwerfung ihrer Hände" verlangen. Die unbequeme gewerkschaftliche Organisation soll zerstört, die ebenso verhaßte politische Bewegung der Tuttlinger Arbeiterschaft lahm gelegt werden. Hoffentlich vereitelt die Bethätigung der proletarischen Solidarität, daß die Fabrikanten dieses ihr Ziel erreichen. Die Ausbeutung der Arbeiterinnen in den großen Schuhfabriken von Landshut i. Schl. steht der Auswucherung der weiblichen Arbeitskräfte in anderen Industrien und Orten nichts nach. Mit der Fabrikarbeit selbst verdienen die Arbeiterinnen nicht mehr als 5 bis 6 Mf. wöchentlich. Um nun diesen färglichen Lohn zu erhöhen er reicht ja kaum zum Salz aufs Brot nehmen viele Lohnsklavinnen Arbeit mit nach Hause, wo sie bis tief in die Nacht hinein schuften und schanzen. Wenn das regelmäßig geschieht, so verdienen besonders geschickte und ausdauernde Arbeiterinnen Fabrikarbeit und Heimarbeit zusammengerechnet 12 Mt. wöchent lich. Man kann sich vorstellen, wie anstrengend, wie fieberhaft und wie lange geschafft werden muß, damit nach Feierabend im Laufe einer Woche ein Mehrverdienst von 6 bis 7 Mt. erzielt wird. Die Auslagen für Nadeln, Zwirn, Seide 2c. gehen auf Kosten der Arbeiterin und müssen von den 12 Mt. abgezogen werden. Die Zuthaten, wie Garn, Seide 2c. muß die Arbeiterin in der Regel beim Fabrikanten entnehmen. Ob der dafür in Anrechnung gebrachte Preis stets den Bestimmungen des§ 115 der Gewerbeordnung entspricht, war nicht in Erfahrung zu bringen. Wie die mitgetheilten Thatsachen zeigen, begnügt sich das Unternehmerthum nicht damit, die Arbeitsfraft der Proletarierin gegen bettelhaften Lohn auszunutzen. Es prellt auch die Arbeiterin um die ihr gesetzlich verheißene Nachtruhe und geregelte Arbeitszeit, indem es sie mit der Hungerpeitsche zur Heimarbeit nach Feierabend" zwingt. Die Ausdehnung der Arbeiterschutzgesetzgebung auf die Hausindustrie ist unabweisbare Nothwendigkeit, wenn für die werkthätigen Frauen und Mädchen in manchen Industrien die gesetzlichen Vorschriften in Wirklichkeit nicht todter Buchstabe bleiben sollen. E. J. Gewerkschaftliche Arbeiterinnenorganisation. Die Zahl der in Nürnberg gewerkschaftlich organisirten Arbeiterinnen hat nach dem vortrefflichen und sehr lehrreichen ,, 5. Jahresbericht des Arbeiterfekretariats Nürnberg" 1899 eine recht erfreuliche Zunahme erfahren. 1898 waren im Gold- und Silberarbeiterverband 133, in anderen gewerkschaftlichen Organisationen 377 Arbeiterinnen organisirt, zusammen also 510. Für 1899 hat sich diese Zahl nahezu verdoppelt, es waren 972 Arbeiterinnen gewerkschaftlich organisirt. Leider beschränkt sich jedoch, wie auch der Bericht" betont, der erfreuliche Fortschritt auf nur drei Arbeiterinnenkategorien, auf die Arbeiterinnen der Feingoldschlägerei, der Pinselfabrikation und der Textilindustrie. Im Allgemeinen", so heißt es, liegt die Organisation der Arbeiterinnen trotz der sichtbaren Bevorzugung der Frauenarbeit durch das Unternehmerthum sehr im Argen; die Zahl der weiblichen Gewerkschafts mitglieder in den Organisationen der Schneider, Schuhmacher, Buchbinder, Bleistiftarbeiter 2c. 2c. ist leider außerordentlich gering, gar nicht entsprechend der großen Bedeutung der Frauenarbeit in diesen Berufen." Mit Recht erklärt es deshalb der„ Bericht" als„ eine der dringendsten Aufgaben der Gewerkschaftsorganisation, mehr Interesse für die Gewinnung der Arbeiterinnen in die Organisationen an den Tag zu legen". Die weiblichen Mitglieder leisteten insgesammt 2450 Mt. 55 Pf. an Beiträgen und 187 Mt. 1 Pf. an Aufnahme gebühren. Die drei angeführten Gewerbe, in denen die Arbeiterinnen verhältnißmäßig zahlreich organisirt sind, hatten 1899 Streits zu verzeichnen, an denen Arbeiterinnen betheiligt waren. 121 Arbeiterinnen nahmen an dem erfolgreichen Streik im Feingoldschlägergewerbe theil, der um kürzere Arbeitszeit und höheren Lohn geführt wurde, 13 Wochen dauerte und sich durch eine musterhafte Haltung der Ausständigen auszeichnete. Besonders rühmenswerth", anerkennt der Bericht", ,, war die Solidarität, die die Arbeiterinnen an den Tag legten. Sie zeigten sich bei diesem Streif ebenso tapfer und ausdauernd wie die Arbeiter." In der Folge des Streiks, der u. A. auch das Aufgehen des Verbandes der Gold- und Silberarbeiter in den Metallarbeiterverband herbeiführte, ist die Zahl der organisirten Feingoldschläge rinnen von 46 auf 437 gestiegen. Während des Streits der Pinselmacher und Pinselmacherinnen bei der Firma Rosenfeld jun. haben sich die Arbeiterinnen ebenfalls durch eine treffliche Haltung ausgezeichnet. Dieser Streik, der im letzten Grunde um die Anerkennung der Organisation geführt wurde, war nach 21 Wochen noch nicht formell beendet. Sämmtlichen Ausständigen wurde im Laufe dieser Zeit Arbeit verschafft, so daß die Firma nur ungelernte Arbeiterinnen als Arbeitswillige einstellen konnte. Die Folge davon ist Verlust der Kundschaft, Materialvergeudung und die Unfähig feit, marktfähige Waare zu liefern. Die Organisation errang einen sehr hoch zu schäßenden moralischen Erfolg. Der Zusammenhalt der Pinselmacher, die Solidarität aller Arbeiterinnen 48 davon waren ausständig-, die Unmöglichkeit, Streifbrecher zu finden, wird für die Unternehmer der ganzen Branche eine Lehre sein. So wie bei allen übrigen Lohnbewegungen des verflossenen Jahres war das Verhalten der Streifenden auch hier ein musterhaftes." Der Kampf war von größtem Einfluß darauf, daß die Pinsel macherinnen sich in größerer Zahl der Gewerkschaft anschlossen, so daß die Sektion der Pinselmacher, welche dem Holzarbeiterverband angehört, Ende des letzten Jahres 252 weibliche Mitglieder umschloß, gegen 113 zu Anfang des Jahres. Die Zahl organisirter TextilDie Zahl organisirter Textilarbeiterinnen stieg von 37 auf 72, während die der organisirten Textilarbeiter von 64 auf 52 gesunken ist. Was der Jahresbericht" über die gewerkschaftliche Organisation der Arbeiterinnen in Nürnberg an Thatsachen und Schlußfolgerungen bringt, zeigt aufs Neue, wie schwierig und dringend nöthig zugleich die gewerkschaftliche Organisirung der weiblichen Arbeitskräfte ist, legt aber auch ein ermuthigendes Zeugniß dafür ab, daß aller Schwierigkeiten ungeachtet die Einbeziehung der Arbeiterinnen in die Gewerkschaften Fortschritte macht, und daß die aufgeklärten, organisirten weiblichen Arbeiter ihren männlichen Kameraden an Kampfestugenden nicht nachstehen. " Die Gründung einer Gewerkschaftsorganisation der Plätterinnen in Charlottenburg ist in die Wege geleitet worden. Am 27. März fand eine gut besuchte Versammlung der genannten Arbeiterinnen statt, in der Genossin Ihrer über das Thema referirte:„ Was müssen die Plätterinnen thun, um ihre schlechte Lage zu verbessern?" Die aufgeworfene Frage wurde von der Referentin dahin beantwortet, daß die Plätterinnen eine Berufsorganisation gründen müßten. Ihre Mahnung fiel auf fruchtbaren Boden. 30 Blätterinnen zeichneten sich in die ausgelegten Listen ein und bilden den ersten Stamm der Organisation. E. J. Kellnerinnenbewegung. Eine Bewegung für die Hebung der Lage der Kellnerinnen ist in Berlin in die Wege geleitet worden. Wie unendlich traurig die Existenzbedingungen der Gastwirthsgehilfinnen sind, das hatte das Gutachten des Reichsgesundheitsamts gezeigt, das war durch die Erhebung der Kommission für Arbeiterstatistik flar erwiesen worden. Der bayerische Frauentag und der erste Fachkongreß der Gastwirthsgehilfen hatten helle Schlaglichter auf das Kellnerinnenelend geworfen. Gleichzeitig aber traten zwei Thatsachen in Erscheinung. Die Vorschläge der Reichskommission sprachen dafür, daß die gesetzgebenden Gewalten nur in geradezu hohnvoll ungenügender Weise zum Schuße der Kellnerinnen einzugreifen gewillt sind. Die Verhandlungen des Fachkongresses der Gastwirthsgehilfen standen im Zeichen furzsichtiger Ueberhebung und beschränkter Konkurrenzfurcht und ließen erkennen, daß in nächster Zeit die Kellnerinnen für Hebung ihrer Lage wenig oder auch nichts von Seiten der organisirten Kollegenschaft zu hoffen 63 haben. Es drängte sich die Erkenntniß auf, daß die Kellnerinnen selbst in Bewegung treten müssen, um mittelst der gewerkschaftlichen Selbsthilfe wie der gefeßlichen Staatshilfe sich würdigere Arbeitsverhältnisse zu erkämpfen. Wie in München( siehe weiter unten) so sind in Berlin die ersten Ansätze zu einer diesbezüglichen Bewegung geschaffen worden. In Berlin traten Frauen aus dem sozialdemokratischen wie aus dem bürgerlichen Lager nur die Frauen der evangelischsozialen Gruppe schlossen sich aus zusammen, um eine Agitation für Besserung der Verhältnisse der Kellnerinnen zu organisiren. Das Komite, dem Frau Emma Jhrer, Frl. Helene Lange, Frl. Anna Pappriz und Frl. Alice Salomon angehören, berief zu diesem Zwecke eine Versammlung der Gastwirthsgehilfinnen für den 29. März ein. Während Frauen freien Zutritt zu der Versammlung hatten, konnten Männer nur mittelst Karten Eingang finden, welche von dem Gehilfenverband ausgetheilt wurden. Es galt dem Eindringen jener wüsten Elemente vorzubeugen, welche die so ernste Sache zu einer frivolen Komödie herabgewürdigt hätten, nämlich dem Eindringen der Stammgäste der gemeinsten Lokale mit Damenbedienung. Um Mitternacht wurde die gut besuchte Versammlung eröffnet. Die späte Nachtstunde allein ermöglicht das Erscheinen der in Stellung befindlichen Kellnerinnen, welche bis 11 Uhr zu bedienen haben. Die drei Damen des Komites ( Fräulein Lange war durch ernste Krankheit ferngehalten) beleuchteten die Kellnerinnenfrage von verschiedenen Seiten. Frl. Salomon gab einen Ueberblick über die Verhandlungen des Kongresses, soweit sie diese Materie betrafen, und geißelte den beschränkten Brotneid, der das Urtheil vieler organisirten Gastwirthsgehilfen trübte. Ihre Ausführungen gipfelten darin, daß nicht phrasenhafte Verurtheilung am Plaze sei, wohl aber ein fräftiges Eintreten für die Beseitigung der Auswüchse durch Reichsgesetz, wie die untenstehende Resolution es fordert. Frau Ihrer behandelte die wirthschaftliche Seite der Frage. Sie schilderte die gegenwärtigen Zustände und die Unmöglichkeit, die wirthschaftliche Lage der Kellnerinnen zu heben, so lange diesen nicht ausreichender Lohn und kostenlose Stellenvermittlung unter städtischer oder staatlicher Aussicht gesichert sei. Sie schloß mit dem Hinweis darauf, daß ohne thätige Mitwirkung der Kellnerinnen selbst das Ziel nicht erreicht werden könne. Nur dem kann geholfen werden, der selbst Besserung erstrebt und seine Kraft dafür einsetzt. An thatkräftiger Unterstützung ihrer Bestrebungen wird es nicht fehlen. Zuletzt behandelte Frl. Pappriz die sittliche Seite der Kellnerinnenfrage von der Warte einer höheren moralischen Einsicht aus, als der landläufigen Sittlichkeit mit dem Feigenblatt. Für die widerlichen Mißstände in den sogenannten„ Animierkneipen" machte sie in erster Linie nicht das Mädchen verantwortlich, welches Gesundheit und Ehre opfert, sondern den Wirth, welcher sie ausbeutet und den Wüstling, welcher die angebotene Waare fauft. Ihrer Ansicht nach sollte weibliche Bedienung fünftig nur in Lokalen die Regel sein, in denen Familien verkehren, wie dies hier und da im Ausland schon längst der Brauch ist. Fortfall des Trinkgeldes und ausreichender Lohn sind die besten Bürgschaften für die Sittlichkeit der Kellnerinnen. Es gilt energisch und gemeinsam diesem Ziele zuzustreben. Der lebhafte und andauernde Beifall nach jedem der drei Referate bewies, daß die Rednerinnen die große Mehrheit des Publikums für sich gewonnen hatten, obgleich eine starke Gegenströmung vorhanden war, welche sich wohl theilweise aus einer mißverständlichen Auffassung der Absicht der Einberuferinnen erklärte. Die allgemeine Unruhe, die bei einem Publikum nicht überraschen kann, dem öffentliche Versammlungen fremd sind, wurde durch die meisterhafte Leitung der Vorsitzenden, Frau Tiez, glücklich beherrscht, so daß sich keine Störung bemerkbar machte. Auf die dringende Aufforderung, die Theilnehmerinnen an der Versammlung möchten ihre Einwürfe laut vorbringen, ihre Meinung äußern, ergriffen sechs Kellnerinnen das Wort. Sie schilderten ihre Lage zum Theil in höchst drastischer Weise. Einer vernichtenden Kritik wurde besonders das schlechte Essen unterzogen, mit dem die Mädchen so oft abgespeist werden. Einige Kellnerinnen sprachen ihre Ueberzeugung aus, daß man in guten Lokalen z. B. im Klosterstübl anständig leben und gut auskommen könne. Allgemeine Verurtheilung traf die kleinen Animirfneipen; die Forderung, sie zu beseitigen, erregte lauten Beifall. Auch eine Anklage gegen das Agentenwesen fand energische Zustimmung. Die Ausbeutung der Kellnerinnen durch tägliche Nachzahlung von Vermittlungsgebühren, welche vom Wirth gleich abgezogen wird und 25, 30, auch 75 Pf. beträgt, ist gang und gäbe, und die Einführung fostenloser Stellennachweise ohne Vermittlung eines Agenten wurde allgemein gewünscht. Auch der Zwang zum Animiren der Gäste und die Versuche des Wirthes, den Antheil der Kellnerin am Gewinn rechtswidrig zu beschneiden, wurden heftig getadelt. In einem kurzen Schlußwort faßte Frau Ihrer die Antwort auf das Gehörte zus sammen. Zur Hebung der Lage der Kellnerinnen ist nöthig, daß statt der dehnbaren Polizeiverordnungen flare gesetzliche Bestimmungen geschaffen werden. Die Berichte der Krankenkassen sind laute Zeugen für die Unhaltbarkeit der jetzigen Zustände, die erschreckend zahlreichen Erkrankungen der Gastwirthsgehilfinnen allein rufen laut nach Abhilfe. Sind auch einzelne Mädchen mit den heutigen Zuständen zufrieden, die Mehrzahl kann es nicht sein, die Besten dürften es nicht sein. Entwürdigend ist es, von Trinkgeldern zu leben, von der Gnade des Gastes, von heuchlerischem Liebäugeln mit jedem Fremden. Auf hingeworfene Geschenke, auf Almosen angewiesen sein welche Demüthigung! Wie ganz anders, wenn die Kellnerin nach einem Tage voll Mühe und schwerer Arbeit den sauer verdienten Lohn erhält. Ehrlich verdientes Brot erhebt. Die zündenden Ausführungen entfesselten einen Beifallssturm von allen Seiten. Die vorgeschlagene Resolution, welche auf allgemeinen Wunsch zum besseren Verständniß zweimal vorgelesen wurde, gelangte einstimmig zur Annahme. Nach der Mittheilung, daß bald eine neue Versammlung einberufen werde, um auf Grund der Resolution die weiteren Schritte zu berathen, schloß die Vorsitzende die Versammlung. Die angenommene Resolution lautet: Die Versammlung erklärt, daß im wirthschaftlichen und gesundheitlichen Interesse der Kellnerinnen eine reichsgesetzliche Regelung der Arbeitsverhältnisse im Gastwirthsgewerbe anzustreben ist, betreffend: a) Bestimmungen über Zahlung eines auskömmlichen Lohnes. Begründung: Den Kellnerinnen wird fast ausnahmslos kein fester Lohn gezahlt. Sie sind daher auf die Trinkgelder der Gäste angewiesen, was eine große sittliche Gefahr in sich schließt. b) Einrichtung von staatlichen oder städtischen Stellenvermitt lungen. Begründung: Das private Stellenvermittlungswesen bedeutet eine wirthschaftliche Ausbeutung der Kellnerinnen im schlimmsten Maße. c) Festsetzung bestimmter Arbeitspausen, insbesondere einer ununterbrochenen zehnstündigen Ruhezeit nach jedem Arbeitstag. Begründung: Die im Gastwirthsgewerbe vielfach übliche 16 stündige Arbeitszeit schließt eine schwere Schädigung der Gesundheit der Kellnerinnen ein. d) Ausdehnung der Gewerbeinspektion auf das Gastwirthsgewerbe, einschließlich der Beaufsichtigung der Wohn- und Schlafräume der Angestellten. Außerdem tritt die Versammlung für eine energische Anwendung des§ 33 3iff. 1 der Gewerbeordnung ein, wonach die Erlaubniß zur. Betreibung des Gastwirthsgewerbes zu versagen ist, wenn gegen den Nachsuchenden Thatsachen vorliegen, welche die Annahme rechtfertigen, daß er das Gewerbe zur Förderung der Völlerei, des verbotenen Spiels, der Hehlerei oder der Unsittlichkeit mißbrauchen würde. Die Versammelten beauftragen die Einberuferinnen, diese Resolution den maßgebenden Körperschaften zu unterbreiten." Ein Verein der Kellnerinnen von München ist Anfang März in einer Versammlung gegründet wurden, die von dem Verein für Fraueninteressen" veranstaltet wurde, und der gegen 400 Kellnerinnen beiwohnten. Als nächste Aufgaben der Organisation find in Aussicht genommen die Gründung einer Unterstützungskasse und eines fostenlosen Stellennachweises, der sich an das Städtische Arbeitsamt anlehnen soll. Des Weiteren soll der Verein seine Aufmerksamkeit zuwenden: der Orientirung über den Arbeitsmarkt und der Regelung des gedankenlosen Zuzugs von Kellnerinnen vom Lande her; der Regelung der Löhne und Arbeitszeit; dem Geltendmachen der Kündigungsfrist und des Anrechts auf Krankenpflege. Der Vorstand der Organisation besteht aus 11 Personen, die den verschiedenen Zweigen des Kellnerinnengewerbes angehören. Dem Vorstand steht. auf Wunsch ein Beirath von 7 Personen zur Seite, dem 3 Herren angehören, welche gründliche Sachkenntniß der Verhältnisse im Kellnerinnenberuf besitzen und sich um das Zustandekommen der Organisation sehr verdient gemacht haben. Es sind dies die Herren Dr. Trefz, Dr. Cohen und Dr. Brendel, der auf dem bayerischen Frauenta Herbst 1899 das treffliche Referat über die Lage der Kellnerinnen felt. Der Organisation gehören die Kellnerinnen aller Branchen als ordentliche Mitglieder an, die allein in allen Fragen wahl und stimmberechtigt sind. Außerdem können ihr noch außerordentliche, unterstüßende Mitglieder aus nichtfachgenössischen Kreisen beitreten. Diese außerordentlichen Mitglieder sollen dem Verein die Unterstützung des Publikums sichern und besitzen nur das Recht, den Beirath mitzuwählen, der aus ihren Reihen genommen wird. Der Organisation traten gegen 150 von den 2800 Kellnerinnen bei, die in München beschäftigt sind. Wir wünschen, daß dem guten Anfang eine gute Entwicklung des Vereins entspricht. Frauenbewegung. Die Frage des Frauenstudiums im deutschen Reichstag. Eine Petition von Studentinnen der Medizin, des Apothekenwesens Berantwortlich für die Redaktion: Fr. Klara Settin( Sundel) in Stuttgart. 64 und der Thierarzneikunde stand kürzlich im deutschen Reichstag zur Verhandlung. Sie forderte Zulassung der Frauen zur Immatrifulation an den deutschen Universitäten und zu den Staatsprüfungen. Dem Kommissionsantrag auf Uebergang zur Tagesordnung entgegen beantragten die Freisinnigen Schrader und Rickert, den Reichskanzler zu ersuchen, eine Vereinbarung der verbündeten Regierungen herbeizuführen, durch welche die Frauen als gleichberechtigt zum Universitätsstudium zugelassen würden. Für den Antrag traten die Abgeordneten Schrader, Endemann und Bebel ein; gegen ihn sprach der Zentrümler Professor v. Hertling. Bemerkenswerth ist, daß die bürgerlichen Redner lediglich das Recht der Frau auf höhere Bildung befürworteten und nicht grundsätzlich die volle Gleichberechtigung des weiblichen Geschlechts forderten. Nur Bebel erhob die Debatten auf die Höhe eines grundsätzlichen Kampfes für die volle soziale Befreiung der Frau. Beachtung verdient es auch, daß das Frauenstudium von der Seite des Zentrums nicht mit der gleichen Schärfe bekämpft wurde, wie früher. Professor Hertling wendete sich zwar gegen das schablonenhafte Hineindrängen der Frauen in alle Berufe", empfahl aber immerhin die Gründung von Frauenuniversitäten. Der Reichstag nahm den Kommissionsantrag auf Uebergang zur Tagesordnung an. Zur Einführung in die Arbeiterinnenfrage läßt der Verein „ Frauenwohl" in Berlin einen Zyklus von fünf Vorträgen ab= halten. Die Referentin, Frl. Helene Simon, wird ihr Thema mit besonderer Berücksichtigung des staatlichen Schutzes für weibliche und jugendliche Arbeiter behandeln. Die Vorträge erörtern: a) Entwicklung und Wesen der modernen Arbeiterfrage; b) die Arbeiterbewegung in ihrer politischen und gewerkschaftlichen Gestaltung; c) die Arbeiterschutzgesetzgebung in den wichtigsten der in Betracht kommenden Ländern; d) die Bedeutung eines speziellen Arbeiterinnenschutzes und die Aufgaben der bürgerlichen Frauen auf dem einschlägigen Gebiet. Wir begrüßen anerkennend das Vorgehen der radikalen Berliner Frauenrechtlerinnen. Eine flare und gründliche Kenntniß der Arbeiterinnenlage und Arbeiterinnenfrage ist die erste Vorbedingung für ernstes sozialreformlerisches Wirken. Hoffen wir, daß in Folge gewonnener Einsicht die bisher so ungenießbaren Beeren der frauenrechtlerischen Sympathieversicherungen an die Adresse der Arbeiterinnen mit der Zeit etliche gute Tropfen sozialreformlerischen Weins geben. Frauenstimmrecht. Die Forderung des aktiven und passiven Frauenstimm rechts zu den Gemeinderathswahlen enthält das Kommunal programm der sächsischen Genossen, das am 25. März auf der ,, ersten sozialdemokratischen Gemeindevertreter Konferenz für Sachsen" angenommen wurde. Der Referent über den vorgelegten Entwurf erklärte zur Frage des Frauenstimmrechts, daß die betreffenbe Forderung schon seither zum Theil erhoben worden sei. Daß sie in das Programm aufgenommen und allgemein bei Gemeinderathswahlen vertreten werden solle, entspreche nur den Grundsäßen der Sozialdemokratie und bedürfe angesichts der heutigen sozialen Verhältnisse und der Interessen der Frauen am Gemeindeleben keiner weiteren Begründung. Nach den uns vorliegenden Berichten hat sich auch nicht eine einzige Stimme dagegen erhoben, daß das Frauenstimm recht zu einer Forderung des Kommunalwahlprogramms gemacht werde. Wie anders ist nicht in der Frage des Frauenstimmrechts die Haltung der bürgerlichen Parteien! Der Biegelschlag. Weit gedehnte, öde Strecken, Schmutzig gelbe Wassertümpel; Einsam ragt der Schlot des Ofens Ueber morsche Bretterschuppen. Fahle Menschen, wie gefnetet Aus dem fahlen Lehm des Bodens, Drin sie wühlen, treiben lautlos Jahr um Jahr ihr ödes Handwerk. Füllen und entleeren Truhen, Mischen, treten, streichen, schlichten, So. des Backsteins ewig gleiche Form verdrossen wiederholend. Träge ziehn vorbei die Stunden; Aufgelöst in Staub und Hitze, Oder rings in Koth zerfließend, Scheint die Welt auch hier zu Ende. Ferdinand v. Saar im Buch der Freiheit von Karl Hendell. Quittung. Für den Agitationsfonds der Genossinnen gingen bei der Unterzeichneten ein: Berliner Genossinnen 192,73 Mt.; Genossin E. Herz 20 Mt. Summa 212,73 Mr. Dankend quittirt 1. April 1900. Ottilie Baader, Vertrauensperson, Berlin O., Straußbergerstraße 28, 4 Tr. Drud und Verlag von J. H. W. Diez Nachf.( G. m. b. 5.) in Stuttgart.