Nr. 12. Die Gleichheit. 10. Jahrgang. Beitschrift für die Intereffen der Arbeiterinnen. Die„ Gleichheit" erscheint alle 14 Tage einmal. Preis der Nummer 10 Pfennig, durch die Post( eingetragen unter Nr. 3122) vierteljährlich ohne Bestellgeld 55 Pf.; unter Kreuzband 85 Pf. Jahres- Abonnement Mr. 2.60. Stuttgart Mittwoch den 6. Juni 1900. Nachdruck ganzer Artikel nur mit Quellenangabe gestattet. Inhalts- Verzeichniß. Für Sittlichkeit und gleiches Recht. Die Lage der Arbeiterinnen in Stuttgart. Von-ckh. Frauenarbeit in der oberschlesischen Montanindustrie. Von Dr. W. Aus der Bewegung.- Feuilleton: Medizinerinnen des Mittelalters. Von Melanie Lipinska. Aus dem Französischen übersetzt von Eugenie Jacobi.( Fortsetzung.) Notizentheil von Lily Braun und Klara Zetkin: Soziale Gesetzgebung. Frauenstimmrecht.- Frauenbewegung. Für Sittlichkeit und gleiches Recht. Die Heinzegarde war ausgezogen, um mit den Spießen und Stangen von Gesezesparagraphen die Unsittlichkeit zu fangen, so wenigstens erklärte ste tugendstolz denen, die es glauben und denen, die es nicht glauben. Zur höheren Ehre der Sittlichkeit wollte sie nicht blos durch Bestimmungen gegen Dirnen und Louis an bösartigen sozialen Gebresten herumfurpfuschen, zur höheren Ehre der Sittlichkeit vorgeblich wollte sie auch mittelst Gesezesterten, Polizeiallmacht und Juristenweisheit Kunst, Wissenschaft, die freie Entwicklung des Geisteslebens unter die Sagungen des verknöcherten firchlichen Dogmas beugen. Daß die Sittlichkeit im Grunde den Heinzemännern Hekuba ist, in dem einen Falle ein Tamtam für quadsalberndes Gehabe, das sich spreizend an die Stelle sozialreformlerischer Arbeit sezt, in dem anderen Falle ein Feigenblatt, hinter dem sich der Haß des Pfaffen- und Junkerthums gegen das moderne Kulturleben birgt: das erhärtete nicht blos sinnenfällig das Schicksal des ,, Arbeitgeberparagraphen" mit dem wir uns bereits eingehend befaßt haben das bewies des Weiteren die Ablehnung des sozialdemokratischen Antrags,§ 361, 3iffer 6 des Strafgesetzbuchs zu streichen. Der betreffende Gesetzestert lautet: Mit Haft wird bestraft eine Weibsperson, welche wegen gewerbsmäßiger Unzucht einer polizeilichen Aufsicht unterſtellt ist, wenn sie den polizeilichen Vorschriften zuwiderhandelt oder welche, ohne einer solchen Aufsicht unterstellt zu sein, gewerbsmäßig Unzucht treibt." " In der That, wenn es eine Bestimmung giebt, die im Interesse der Sittlichkeit fallen müßte, so ist es der vorstehende Passus des Strafgesetzes. Er trägt wesentlich mit dazu bei, den Boden zu schaffen, in welchem eine der widerlichsten, unsittlichsten Erscheinungen unserer Zeit wurzelt: das Zuhälterthum. Indem er Strafen vorsieht gegen die unglückseligen Geschöpfe, welche auf dem Prostitutionsmarkt ihr Weibthum ohne polizeilichen Erlaubnißschein verkaufen oder in Zuwiderhandlung polizeilicher Vorschriften: erschwert er den Dirnen die Ausübung des Gewerbes, auf dem ihr Unterhalt beruht und macht sie zu Gehezten, Schußbedürftigen. Aber die Sorge um das Stück Brot, das in Tausenden von Fällen durch ehrliche Arbeit nicht erworben werden kann, ist stärker als die Achtung vor dem Gesetz und den polizeilichen Vorschriften. Der Hunger zwingt die Prostituirte, unter allen Umständen ihrem traurigen Gewerbe nachzugehen, wenn nicht unter dem Schuße des Gesetzes und der Polizei, so mit Mißachtung des einen und der anderen. Im Kampfe ums Dasein gilt es für sie, zu sündigen, ohne sich erwischen zu lassen. So werden durch die Strafbestimmungen nur die psychologischen und wirthschaftlichen Voraussetzungen für die Rolle des Louis gezeitigt. Als Geächtete und Gehezte empfindet die Dirne das Bedürfniß nach einem Berather Buschriften an die Redaktion der„ Gleichheit" find zu richten an Frau Klara Bettin( Bundel), Stuttgart, Blumen Straße 34, III. Die Expedition befindet sich in Stuttgart, Furthbach- Straße 12. und Freund, der- Auswürfling wie sie ihr als Gleicher zur Seite steht. Als wirthschaftlich bedrohte Gewerbetreibende bedarf sie eines Schüßers, der dafür sorgt, daß sie ohne Rücksicht auf irgendwelche Vorschriften ihrem schmachvollen Handwerk nachzugehen vermag, ohne in den Maschen des Strafgesezes hängen zu bleiben. Gesetzgeber, welche Paragraphen gegen die Ritter von der Ballonmüze fabriziren, aber den betreffenden Baffus des Strafgefeßes aufrecht erhalten, gleichen dem biederen Schneiderlein, das seinen Fuß auf die Donauquelle sezte und mit freudigem Stolze ausrief: Wie werden sie sich in Wien wundern, wenn die Donau ausbleibt!" " Des Weiteren ist die Ziffer 6 des§ 361 die Grundlage schreienden Unrechts und jedes Unrecht ist unsittlich das unbescholtenen, ehrbaren Frauen und Mädchen widerfährt. Sie verleiht den Polizeibehörden die schier schrankenlose Machtbefugniß, nach Gutdünken auch die anständigste Frau als Prostituirte aufzugreifen, zu inhaftiren, der schimpflichen förperlichen Untersuchung zu unterwerfen, unter Sittenkontrolle zu stellen. Und es fehlt nicht an Beispielen, daß Polizeiorgane diese Machtbefugniß nicht nur leichtfertig gebraucht, sondern auch sträflich mißbraucht haben. Es ge= nügt der Verdacht eines übereifrigen oder tölpelhaften Polizeiers, die Denunziation eines in die Schranken gewiesenen geilen Schurken, und auch das reinste Weib muß die körperliche und seelische Schmach erdulden, gegen welche Noth und Gemeinheit nicht immer die Straßendirne abgeſtumpft haben. Wir erinnern an die Fälle Köppen in Berlin und Kiefer in Köln. In Berlin wurde im vorigen Jahre festgestellt, daß eine unbescholtene Frau jahrelang in den Listen der Prostituirten geführt wurde, ohne daß sie eine Ahnung davon hatte. Noch Aergeres trug sich in Hamburg zu, wo Bordelle im„ polizeitechnischen Sinne" nur offiziös, nicht offiziell bestehen. Hier wurde eine anständige verheirathete Frau unter Sittenkontrolle gestellt und sollte den entsprechenden Vorschriften nachkommen. Sie weigerte sich dessen, erhielt ein Strafmandat und beantragte gerichtliche Entscheidung. Es erfolgte zunächst Freisprechung, der Oberstaatsanwalt legte jedoch hiergegen Berufung beim hanseatischen Oberlandesgericht ein. Dieses hob seinerseits das freisprechende Urtheil unter einer Begründung auf, welche nach richterlichem Amtsverstand gewiß Logik und Recht für sich beanspruchen darf, die aber nichtsdestoweniger jedem gesunden Rechtsempfinden, jedem nicht durch Formelkram verfümmerten Denken ins Gesicht schlägt. Das Oberlandesgericht entschied, daß für Beurtheilung des Falles einzig maßgebend sei, ob die Polizei eine weibliche Person unter Sittenkontrolle gestellt habe oder nicht. Ob dies mit Recht oder Unrecht geschehen sei, habe das Gericht nicht zu entscheiden. Ohne jede Bürgschaft gegen Mißbrauch lieferte das Urtheil mit einem Federstrich die Ehre einer jeden Frau dem willkürlichen Ermessen der Polizeibehörden aus, und das natürlich von Rechtswegen". Ungeheuerlich wie das Erkenntniß ist, darf es doch ein Verdienst für sich fordern: es zeigt hüllenlos das gemeingefährliche Wesen jener Bestimmung des Strafgesetzbuchs, welche die Polizei zum höchsten Sittlichkeitstribunal erhebt und ihr die Macht verleiht, nach Belieben auch der ehrbarsten Frau dafern es einem schlauen Polizeier gefällt, sogar der Vorsteherin eines Sittlichkeitsvereins das Brandmal einer Dirne aufzudrücken und sie als Dirne zu mißhandeln. " Aber die Sozialdemokratie forderte nicht blos die Streichung des betreffenden Gesezestertes, weil dieser in der Praxis zu un haltbaren, ungesunden, durch und durch unsittlichen Zuständen führt. Eine hohe grundsätzliche Auffassung wohnt vielmehr ihrem Antrag inne und hebt ihn an Bedeutung weit über zahlreiche andere, gute und nützliche Reformforderungen empor. Als Vor- kämpferin für die soziale� Gleichwerthung und Gleichstellung des weiblichen Geschlechts trat die Sozialdemokratie auf den Plan und erklärte: im Namen wahrer Sittlichkeit foit mit dieser Bestimmung! sie stellt ein Ansnahmerecht schimpflichster Art gegen das weibliche Geschlecht dar, sie heiligt gesetzlich jene ebenso unsittliche als kindische Auffassung, daß es zweierlei Moral für das Geschlechtsleben gäbe, eine Moral der Laxheit und Toleranz für den Mann, eine Moral unbeugsamer Strenge und Härte für die Frau. Eine Moral, ein Recht und Unrecht für beide Geschlechter! Was die Frau menschlich erniedrigt, das schändet auch den Mann. Was man beim Manne nicht als Missethat erachtet, sondern als traurige Nothwendigkeit begreift und entschuldigt— wenn nicht gar aus- drücklich billigt und als gutes Recht feiert— das darf auch der Frau, die ebenfalls dem Zwange trauriger Nothwendigkeit unter- liegt, nicht als Verbrechen angerechnet werden. Wenn der Käufer auf dem Prostitutionsmarkt nicht zum sozial Geächteten wird, so darf auch die Verkäuferin nicht als Ausgestoßene gelten. Thatsächlich bedeuten die einschlägigen Bestimmungen des Strafgesetzbuchs ein Ausnahmegesetz, das seine Schärfe einseitig nur gegen das weibliche Geschlecht kehrt, das eine persönliche Be- leidigung jeder Frau ist. Das arme Ding, das im Elend und in sittlicher Verwilderung aufgewachsen ist, und das der große Kuppler Hunger mit wuchtigen Geißelhieben in die Straße treibt, um die traurige Existenz durch das Laster zu fristen, wird als Verfehmte der polizeilichen Aufsicht unterstellt und unter Umständen bestraft. Der Mann, den die wirthschaftliche Unmöglichkeit, sich zur Zeit des stärksten Geschlechlsbedürfnisses verheirathen zu können, auf die Suche nach käuflichem Genuß treibt, der bleibt hochachtbar, die Polizei fragt nicht nach ihm, kümmert sich nicht um ihn, hat keine Strafe für ihn bereit, und wenn er auch als Geschlechts- kranker das Gift furchtbarer Seuche weiter verbreitet. Gewiß ist nichts kindlicher als die Auffassung— sie spukt in manchen frauenrechtlerischen Kreisen— welche die Prostituirte thränenselig als Märtyrerin bemitleidet, dagegen alle Schalen sitt- licher Entrüstung über den Mann, den„Wüstling", ergießt. Die Dirne, welche Geschlechtsgenuß feil hält, der Man», welcher Ge- schlechtsgenuß baar zahlend kauft, sie sind Beide unglückselige, be- dauernswerthe Opfer wirthschaftlicher und sozialer Verhältnisse, welche weiten Kreisen die Vorbedingungen für ein gesundes, sitt- liches Geschlechtsleben vorenthalten. Aber ein schreiendes Unrecht ist es, eine Unsittlichkeit ohne Gleichen, den beiden Opfern mit ganz verschiedenem Maße zu messen, je nachdem sie dem einen oder anderen Geschlecht angehören. Das zweierlei Maß bei Beurtheilung der geschlechtlichen Sitt- lichkeit von Mann und Frau, das die Ziffer 6 des 8 361 als Recht und Gesetz sanktionirt, ist nichts als ein Ausdruck der sozialen Unterbürtigkeit des weiblichen Geschlechts. Es ist bedingt durch die Auffassung, daß die Frau niederer Natur sei als der Mann und deshalb niederen Rechtes sein müsse als er. Nicht als Per- sönlichkeit kommt sie in Betracht, als gleichwerlhige, gleichberechtigte Gefährtin des Mannes, vielmehr lediglich als dessen Dienerin, Eigenthum und Zeitvertreib. Statt daß das Gesetz im Namen der einen Gerechtigkeit und der einen Sittlichkeit gleiches Recht für Alle fordert, erniedrigt es sich in der fraglichen Bestimmung unter dem Banne des Dogmas von der Minderwerthigkeit des weiblichen Geschlechts zum Diener der vulgären Spießbürgermoral, nach welcher der außereheliche Geschlechtsverkehr— besonders wenn er Folgen hat— das Mädchen zur„Gefallenen" macht, dem Manne dagegen keinen Makel anhängt, ihn höchstens in den Ruf eines„interessanten Don Juan" bringt, der als bemittelter und betitelter Bewerber Gnade vor den Auger. der tugendstolzesten Schwiegermutterkandidatin findet. Angesichts dieser grundsätzlichen Bedeutung ist es erklärlich, daß die von den Berliner Genossinnen ausgehende Petition, welche die gleiche Reform wie der sozialdemokratische Antrag fordert, in kurzer Zeit Tausende von Unterschriften von Frauen aller Stände erhielt, und daß noch weitere Tausende von Unterschriften ein- laufen. Die Frauenwelt aller Kreise, soweit sie zum Bewußtsein von des Weibes persönlicher Würde und persönlichem Rechte er- wacht ist, empfindet die einschlägige Bestimmung des Strafgesetz- buchs als einen Schimpf, der dem gesammten Geschlecht angethan wird. Die Frau, die ihr Menschenthum fühlt, denkt und will, erklärt: fort mit diesem Schimpf! Gegenüber der platten, zwie- schlächtigen Moral, die hier zum Gesetz destillirt ist, bricht— mutatis mutandis, mit den nöthigen Abänderungen— der heiße Schmerzens- und Empörungsschrei aller sozial Getretenen und Geknechteten von ihren Lippen, den Shakespeare der tieftragischcn Gestalt seines Shylock in den Mund gelegt hat:„Ich bin ein Weib. Hat nicht ein Weib Hände, Gliedmaßen, Werkzeuge, Sinne, Neigungen, Leidenschaften? mit derselben Speise genährt, mit den- selben Waffen verletzt, denselben Krankheiten unterworfen, mit den- selben Mitteln geheilt, gewärmt und gekältet von eben dem Winter und Sommer, als ein Mann? Wenn ihr uns stecht, bluten wir nicht? Wenn ihr uns kitzelt, lachen wir nicht? Wenn ihr uns vergiftet, sterben wir nicht?" Die bürgerlichen Gesetzgeber haben kein Verständniß für eine solche Auffassung und das ihr entspringende Begehren. Nicht eine einzige Stimme erhob sich aus ihren Reihen, um Franeninteresse und Frauenrecht zu vertheidigen. Die Ehre, auch in dieser Hin- ficht für eine höhere Kultur zu kämpfen, fiel einzig der Sozial- demokratie zu. Unmöglich, die Haltung der bürgerlichen Parteien dadurch zu entschuldigen, daß im Interesse der Allgemeinheit das grundsätz- liche Frauenrccht praktischen Nothwendigkeiten in ordnungs- und sanitätspolizeilicher Beziehung weichen muß. Wenn die löblichen Polizeibehöiden gegen die Dirnen die Bestimmungen über groben Unfug und Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung mit dem zehnten Theil der Schneidigkeit und Deutungskunst anwenden, die sie der Arbeiterklasse gegenüber bethätigen, so verwandelt sich die Friedrichsstraße in Berlin in eine Stätte höhertöchterlicher Züch- tigkeit. Der fromme Gottesmann Stöcker kann dann dort bis 5 Uhr Morgens spazieren, ohne durch den Anblick von 40 Pro- stilvirten daran erinnert zu werden, daß ach! das Fleisch schwach ist und die Zierde der konservativen Partei, der gottesfürchtige Hammerstein, die sündige Gesellschaft seiner Flora Gaß der kirch- lich gesegneten Gemeinschaft mit seinem ehelichen Weibe vorzog. Von welch geringer sanitärer Bedeutung aber die Aufrechterhaltung der schmachvollen Bestimmung des Strafgesetzes ist, das erhärten Ziffern. Die Zahl der Dirnen in Berlin wird auf 60 000 bis 100 000 geschätzt, aber nur gegen 5000 davon unterstehen der polizeilichen Aufsicht. Schutz gegen die Verseuchung breiter Be- völkerungskreise mit dem furchtbaren syphilitischen Gift wird nicht durch das Ausnahmerecht gegen das weibliche Geschlecht geschaffen, sondern durch ein engmaschiges Netz sanitärer Maßregeln, die jedes polizeilich chikanösen und sozial ächtenden Charakters entkleidet sind. Männer der Wissenschaft, Aerzte und Hygieniker, und nicht Poli- zeier und Juristen haben hier das entscheidende Wort zu sprechen. Nicht praktische Rücksichten sind für die Haltung der bürger- lichen Parteien maßgebend, vielmehr grundsätzliche Gegnerschaft ist es gegen die Forderung der einen Moral für beide Geschlechter, gegen die Forderung der Gleichberechtigung des weiblichen Geschlechts. Der sozialdemokratische Antrag wurde von der gleichen Majorität niedergestimmt, welche den Arbeilgeberparagraph fallen ließ; von den gleichen Parteien, die durch Erschwerung der Ehescheidung die Verantwortlichkeit tragen für zunehmende Prostitution in der Ehe und außer der Ehe; von den gleichen Parteien, die der Frau ihre prioatrechtliche und öffentlichrechtliche Gleichstellung vorenthalten. Der Kampf für und gegen die doppelte Moral ist ein Kampf für und gegen die Gleichberechtigung des weiblichen Geschlechts, ist ein Kampf für und gegen höhere Sittlichkeit und Kultur. Ilnent- muthigt führen die Frauen diesen Kampf weiter. Die Lage der Arbeiterinnen in Stuttgart. Im Spätjahr 1897 veranlaßten die Vereinigten Gewerkschaften von Stuttgart die Erhebung einer statistischen Aufnahme über die soziale Lage der daselbst beschäftigten Arbeiter. Es wurden, entsprechend der Gesammtzahl der in Stuttgart beschäftigten männlichen und weiblichen Arbeiter, nach genauer Schäßung der Gewerkschaftsvorstände 28 000 Fragebogen ausgegeben, welche über Gewerbe, Arbeitslohn und Arbeitszeit, Lebensalter, Familienstand, Wohnung und Wohnungsmiethe, endlich auch über die Angehörigkeit zu einer Organi sation detaillirte Fragen enthielten. Von diesen 28 000 Fragebogen famen 7615 ausgefüllt zurück, 7580 waren für eine weitere Bearbeitung verwendbar. Das Resultat dieser Bearbeitung liegt nunmehr vor in einer Broschüre über„ Die Lage der Arbeiter in Stuttgart", welche in ihrem ersten Theile die Verhältnisse der Arbeiter in den einzelnen Berufen zur Information der direkt an der Aufnahme interessirten Gewerkschaften zusammenstellt, in ihrem zweiten Theile ein Gesammtbild von den einzelnen Seiten des sozialen Lebens der Stuttgarter Arbeiterschaft Arbeiter und Arbeiterinnen getrennt- zu geben versucht. Die mit viel Fleiß und Umsicht gearbeitete Broschüre enthält reiches und geschickt zusammengestelltes Material zur Erforschung und wissenschaftlichen Erschließung der terra incognita des Arbeiterlebens. Beeinträchtigt wird der Werth der Statistik nur durch die leidige Unvollständigkeit und Ungleichmäßigkeit der Aufnahme. Nur 27 Prozent der Gesammtzahl der schätzungsweise- in Stuttgart beschäftigten 28 386 Arbeiter und Arbeiterinnen haben verwendbare Auskünfte ertheilt. Und zwar ist die Betheiligung der männlichen Arbeiter eine beträchtlich regere gewesen, als die der Arbeiterinnen: von den 19 605 Arbeiter sind 6494(= 33 Prozent) brauchbare Fragebogen eingegangen, während sich von den 8781 Arbeiterinnen nur 1086( 12 Prozent) an der Aufnahme betheiligt haben. Eine noch viel schwankendere Betheiligungsquote weisen die einzelnen Berufe auf. Nimmt man die Berufe, welche durch die große Anzahl der ihrerseits beantworteten Fragebogen für die Gesammtresultate ausschlaggebend sind, so haben die Holzarbeiter mit 1548 Fragebogen eine Betheiligung von 58,4 Prozent, die Buchdrucker mit 729 Fragebogen eine solche von 61,7 Prozent, die Metallarbeiter mit 506 Fragebogen eine solche von rund 24 Prozent, die Buchbinder mit 412 Fragebogen eine Betheiligung von rund 69 Prozent, die Buchbinderinnen mit 337 Fragebogen eine solche von 49,1 Prozent, die Schneider mit 231 Fragebogen eine Betheiligung von 23,1 Prozent, die Schneiderinnen mit 34 Fragebogen eine solche von nur 2,8 Prozent, die Textilarbeiter mit 24 Fragebogen eine Betheiligung von 8 Prozent, die Textilarbeiterinnen mit 101 Fragebogen eine solche von 2,02 Prozent. Aehnlichen Schwankungen nach Berufen und nach Geschlecht begegnet man auch bei den weniger zahlreich betheiligten Berufskategorien, so daß die aus der Aufnahme unmittelbar entnommenen Theilresultate einen sehr unterschiedlichen Werth haben und darum zur Gewinnung von vergleichenden Gesammtresultaten nicht ohne Weiteres gleichmäßig verwerthet werden dürfen. Dies ist nicht zum wenigsten bei den Gesammtresultaten zu beachten, welche auf Grund der erhaltenen Statistik über die soziale Lage der Arbeiterinnen in Stuttgart zusammengestellt worden sind. Die bestbezahlten Berufsgruppen mit der kürzesten Arbeitszeit- und innerhalb der Berufe wieder die Arbeitskräfte in den besten Betrieben haben sich an der Statistik am fleißigsten betheiligt. Die dadurch bewirkte günstige Beeinflussung des Gesammtbildes kommt um so mehr zur Geltung, als die Angaben aus den schlechtbezahlenden Fabriken mit ausgedehnter Arbeitszeit, welche ein Gegengewicht ausüben könnten, infolge der Gleichgiltigkeit der in Betracht kommenden Arbeiterinnen fast durchaus fehlen. So beherrschen die paar Hundert Buchbinderinnen und Einlegerinnen in Buchdruckereien, welche verhältnißmäßig noch immerhin günstigere Arbeitsbedingungen haben, mit ihren Angaben das statistische Gesammtbild, während die Tausende von Textilarbeiterinnen und Konfektionsarbeiterinnen durch Abwesenheit glänzen oder mit ihren paar Fragebogen fast ganz verschwinden. Immerhin lassen sich gewisse allgemeine Beobachtungen über die Lage der Arbeiterinnen auch in dieser Statistik ausreichend verfolgen. Eine der auffallendsten Verschiedenheiten zwischen männlichen und weiblichen Arbeitern tritt bei Vergleichung der beiden Geschlechter nach Altersklassen zu Tage. Während sich die männlichen Arbeiter wenigstens in den industriellen Betrieben auf die einzelnen Altersklassen ziemlich gleichmäßig vertheilen und die höheren Altersstufen in gleichem Verhältniß mit der allgemeinen Sterblichkeitsquote abnehmen, zeigt sich betreffs der Arbeiterinnen eine ähnliche Erscheinung, wie bei Arbeitern der handwerksmäßigen Betriebe: ihre Zahl geht schon im besten Lebensalter, wo die Industriearbeiter noch die höchsten Ziffern in die Altersklassen stellen, rapid zurück und in den höheren Altersstufen treten Arbeiter* Die Lage der Arbeiter in Stuttgart. Nach statistischen Erhebungen im Auftrag der Vereinigten Gewerkschaften herausgegeben von Theodor Leipart. Kommissionsverlag von J. H. W. Dietz, Stuttgart 1900. 91 innen nur noch versprengt auf. Bei den Arbeitern der handwerksmäßigen Betriebe hat diese Erscheinung ihren Grund darin, daß diese Arbeiter sich frühe selbständig machen und damit aus der Lohnarbeiterklasse verschwinden. Bei den Arbeiterinnen findet sie ihre Erklärung einmal darin, daß ein großer Theil von ihnen sich verheirathet und durch die wachsenden Pflichten des Haushaltes und der Kindererziehung, wenigstens im vorgerückten Lebensalter, der Fabrik nothgedrungen entzogen wird, dann auch in dem Umstand, daß die Arbeiterin gemeiniglich ungelernte Hilfsarbeiterin ist und den Erwerb in der Fabrik nicht als Beruf, sondern als Nebenbeschäftigung auffaßt, welche aufgegeben wird, sobald es die wirthschaftlichen Verhältnisse erlauben oder die Familienverhältnisse nicht mehr gestatten. Ein Vergleich der männlichen und weiblichen Arbeiter nach Altersklassen weist aus, daß 65,8 Prozent aller Arbeiterinnen im Alter bis zu 25 Jahren stehen, während die Zahl der männlichen Arbeiter im gleichen Alter nur 37,4 Prozent beträgt. Die überwiegende Mehrzahl dieser Arbeiterinnen sind ledig 621 unverheirathete gegen 93 verheirathete, während bei den Arbeiterinnen über 25 Jahre 107 ledige 264 verheiratheten gegenüberstehen. Ein namhafter Theil der Arbeiterinnen wird also durch die Eheschließung der Fabrifarbeit entzogen, womit freilich noch nicht gesagt ist, daß diese Arbeiterinnen überhaupt dadurch jeder gewerblichen Arbeit enthoben wurden. Vielmehr zeigt die Statistik der männlichen Arbeiter, daß von den 3436 verheiratheten Arbeitern nur 2157 Alleinernährer ihrer Familien sind und in nicht weniger als 1279 Hauswesen die Frau zum Erwerb beiträgt. Von diesen 1279 Frauen arbeitet die Minderheit( 560) außer dem Hause, die Mehrzahl( 678) daheim; 41 Frauen sind abwechselnd draußen und daheim beschäftigt. Man wird nach diesen Zahlen nicht fehlgehen in der Annahme, daß die Arbeiterinnen, welche in Folge der Verheirathung die Fabrikarbeit aufgeben, im Allgemeinen zu Hause in irgend einer Nebenbeschäftigung einen neuen gewerblichen Wirkungskreis und damit Ersatz für den Ausfall des Verdienstes in der Fabrik suchen und finden. Die bedürfnißlose ledige Arbeiterin, die vielfach bei ihren Familienangehörigen wohnt und ißt, giebt sich mit geringem Verdienst zufrieden; für die verheirathete Arbeiterin ist ihr Erwerb nur Nebeneinfommen, ein Beitrag zum Budget der Familie: so tritt die Frauenarbeit heutzutage vielfach als schlechtbezahlte Hilfsarbeit auf, und auch da, wo Akkordarbeit besteht und angeblich die Affordsätze für Männer und Frauen gleich sein sollen wie in den Buchbindereien, den Schuh- und Tabakfabriken findet sich die alte Wahrnehmung bestätigt, die der badische Fabrikinspektor Wörishoffer bei den Zigarrenarbeiterinnen gemacht hat, daß nämlich im Allgemeinen den Arbeiterinnen nur solcher Akkord zugewiesen wird, bei welchem nicht viel zu verdienen ist. Die vorliegende Statistik hat für die verheirathete Arbeiterin einen durchschnittlichen Wochenlohn von 10,55 Mt. ermittelt; für die unverheiratheten einen solchen von 9,08 Mt., der Durchschnittslohn der Arbeiterinnen überhaupt beträgt 9,57 Mt., das sind 43 Prozent des Durchschnittslohns der männlichen Arbeiter. Auch darin erweist sich die Frauenarbeit ihrer Entlohnung nach als Hiffsarbeit, daß die Durchschnittslöhne nach den einzelnen Berufen, ähnlich wie bei den männlichen Hilfsarbeitern, nicht allzusehr differiren. In den 18 Berufen, in denen Frauenarbeit verwendet wird, fallen die Durchschnittslöhne der Arbeiterinnen von 14,74 Mt., welche bei den Handlungsgehilfinnen berechnet werden, auf 7,72 Mt., welche die Arbeiterinnen in Konditoreien verdienen. Als Höchstverdienst wird der 22 Mt. betragende Wochenlohn einer Handlungsgehilfin verzeichnet, als Mindestverdienst ein Wochenlohn von 3 Mk., den eine Arbeiterin in einer Klaviermechanik erhält. Rund 50 Prozent aller Arbeiterinnen erreichen nur einen Verdienst bis zu 9 Mt. die Woche; 80 Prozent fallen in die Lohnklassen von 6 bis 12 Mt. Das Verhältniß würde sich noch wesentlich ungünstiger gestalten, wenn die Tausende der Textilarbeiterinnen und Schneiderinnen in der Statistik entsprechend vertreten wären. Auch in der Ermittlung der durchschnittlichen Arbeitszeit der Arbeiterinnen haben die Berufe, welche sich hervorragend an der Statistik betheiligten, das Resultat in günstiger Richtung verschoben. Die Buchbindereien und Buchdruckereien haben in Stuttgart meist neunstündige Arbeitszeit; das kommt auch den dort beschäftigten Arbeiterinnen zu Gute. Da nun die Anzahl der in diesen beiden Berufen abgegebenen Fragebogen über die Hälfte der Gesammtzahl der von Arbeiterinnen abgelieferten Fragebogen beträgt, so ist es zu verstehen, daß die bei den Arbeiterinnen ermittelte durchschnittliche Arbeitszeit nur 56,5 Stunden in der Woche beträgt und sogar um mehr als 2 Stunden hinter der durchschnittlichen Wochenarbeitszeit der männlichen Arbeiter zurückbleibt. Eine stärkere Betheiligung der Schneide rinnen, welche bis zu 70 Arbeitsstunden wöchentlich verzeichnen, und der Textilarbeiterinnen, welche gar auf 85 Stunden kommen, würde das Gesammtresultat wesentlich ungünstiger gestaltet haben. Nach ihrem Familienstand find 322( 29,7 Prozent) Arbeiterinnen verheirathet, 36(= 3,3 Prozent) verwitwet und 728 ( 67 Prozent) ledig. Unter den betheiligten verheiratheten Arbeiterinnen und Witwen sind 127 Frauen ohne Kinder und 231 Frauen mit Kindern. Die Sorge für die Pflege der Kinder vermag also die verheiratheten Frauen nicht von der Fabrikarbeit zurückzuhalten. Dasselbe Verhältniß zeigt die Ermittlung der Familienverhältnisse der 1279 Frauen auf, welche, wie oben erwähnt, zum Erwerb der Familie durch eigene Arbeit beitragen. Die Mehrzahl dieser Frauen( 972 76 Prozent) sind Ehefrauen mit Kindern. Auch von den außerhalb des Hauses arbeitenden 560 Ehefrauen läßt die Mehrzahl( 40271,8 71,8 Prozent) zu Hause Kinder zurück. Diese Zahlen bestätigen die Auffassung, welche auch von einsichtigen Sozialpolitikern getheilt wird, daß es die harte bittere Noth ist, welche die verheirathete Frau in die Fabrik treibt, und daß selbst die Sorge um ihre Lieblinge die Mutter nicht zu Hause zu halten vermag, wenn der Verdienst des Mannes zur Ernährung der Familie nicht ausreicht. Für Wohnungsmiethe giebt die Arbeiterin nach den Ermittlungen der Statistik in Stuttgart selbst wöchentlich 6,16 Mt., auswärts aber 5 Mt. aus. Die Zahl der auswärts wohnenden Arbeiterinnen, insbesondere Tertilarbeiterinnen, ist sehr groß; doch fonnte sie infolge der mangelhaften Betheiligung dieser Berufsgruppe an der Umfrage nicht annähernd genau ermittelt werden. Selbstverständlich ist für den angegebenen Miethpreis nur eine dürftige Schlafstelle, unheizbare Dachkammer oder ähnliches zu bekommen. 22,9 ProWas die Betheiligung der Arbeiterinnen an den Organi sationen betrifft, so zeigt die Statistik leider ein recht unerquickliches Bild. Es sind Gewerkschaftsmitglieder 248 Arbeiterinnen zent, Parteimitglieder 28 2,6 Prozent. Die Prozentsäße würden noch viel niedriger sein, wenn die Zahl der auskunftgebenden Arbeiterinnen eine größere gewesen wäre. So lassen die verhältnißmäßig gut organisirten Arbeiterinnen in den Buchbindereien, Schuhfabriken und Buchdruckereien die Organisationsverhältnisse der Arbeiterinnen in noch etwas günstigerem Lichte erscheinen. Das ist im Wesentlichen das Resultat, das die Aufnahme der Gewerkschaften über die sozialen Zustände unter den Arbeiterinnen Stuttgarts ermittelt hat. Ein Aufruf an die Arbeiterschaft Stuttgarts, welcher den ausgegebenen Fragebogen beigedruckt war, hatte das muthmaßliche Resultat der Aufnahme vorweggenommen, indem er als Zweck der Statistik bezeichnete, sie solle den Nachweis erbringen, ,, daß die durchschnittlichen Arbeitslöhne viel zu niedrig sind und darum die Ernährung der Arbeiter und Arbeiterkinder ungenügend ist, daß die Arbeitszeit viel zu lang, wodurch die völlige Medizinerinnen des Mittelalters. Don Melanie Tipinska. Aus dem Französischen überfekt von Eugenie Narobi. Nachdruck verboten. ( Fortsetzung.) Hinsichtlich des Allgemeinwesens stand's nicht gar zu schlimm um die Frauen. Das Lehenswesen beruhte auf äußerer Gewalt, und die Ausübung aller Rechte, selbst das Ablegen eines Zeugnisses an richterlicher Stätte, erfolgte mit der Waffe in Händen. Die Frau aber verstand sich auf den Gebrauch derselben und konnte im Nothfall so tapfer wie ein Mann auf den Feind eindringen. Sie durfte deshalb auch ein Lehen übernehmen und die damit in Verbindung stehenden öffentlichen Aemter ausüben. Gerechtigkeitspflege wie Kriegsdienst lagen ihr hierbei ob. Als durchaus erforderlich bei der Erziehung der Mädchen galt's im Zeitalter des Lehenswesens, denselben medizinische Kennt nisse beizubringen und sie besonders in der Pflege der Wunden zu unterrichten. Es war für die aus der Schlacht oder vom Turnier frant heimkehrenden Väter und Gatten Sorge zu tragen. Ein Arzt ließ sich damals in einem Umkreis von 15 bis 25 Meilen schwer beschaffen. Oft erwiesen die im Hause waltenden Frauen fremden Rittern, die verwundet einkehrten, die gleichen Dienste wie den eigenen Angehörigen. Hierin lag ein Grund für die Art und Weise, Frauen zu feiern. In überschwänglicher Fülle erwähnen französische wie deutsche Heldengedichte wohlthätiger Wundärztinnen und Medizinerinnen. Erstere Literatur mag nun zunächst herangezogen werden. Chrétien de Troyes läßt in seinem Parzival einen Arzt und drei junge Mädchen, die seine Schülerinnen sind und an die Stu92 Entkräftung der Arbeiter in erheblichem Maße beschleunigt wird, daß überhaupt die allgemeine Lage der arbeitenden Bevölferung, die Wohnungsverhältnisse 2c. ganz unhaltbare sind und eine bessernde Aenderung dringend erheischen". An diesem Saze nahm ein württembergischer Gewerbeinspektor Anstoß, mußte jedoch erklären, diese Zustände treffen bei einem Theile der Arbeiter zu und besonders bei den Arbeiterinnen." In der That, ganz unhaltbar" sind die aufgezeigten Zustände; aber die Statistik giebt zugleich einen Fingerzeig, wie sie zu bessern sind. Es ist nicht von ungefähr, daß die Aufnahme gerade in den besserfituirten Kreisen der Arbeiterinnen das meiste Verständniß gefunden hat. Diese bessergestellten Berufe mit höheren Löhnen und fürzerer Arbeitszeit sind zugleich auch die bestorganisirten Berufe, welche als solche einer Statistik seitens der Gewerkschaften am meisten Interesse entgegenbringen und sie unterstützen. In der Organisation, das weist wieder die vorliegende Statistik klärlich aus liegt die Möglichkeit auch für die Arbeiterinnen, ihre Lage zu verbessern. Wo keine Organisation ist, da sind die Löhne niedrig, da ist die Arbeitszeit lang, da herrscht stumpfsinnige Gleichgiltigkeit gegen die Bestrebungen der organisirten Arbeiterschaft. Wo dagegen die Organisation Boden gefaßt. hat, da ist Interesse an der Arbeiterbewegung vorhanden, Gemeingefühl und Klassenbewußtsein, und die Folgen davon zeigen sich an dem Barometer der kürzeren Arbeitszeit und besseren Entlohnung. So predigt auch die vorliegende Arbeit wieder das hohe Lied von der Organisation und wächst dadurch hinaus über die Bedeutung einer beschränkt lokalen Aufnahme von Arbeitsverhältnissen an einem einzelnen modernen Industrieplatz. Die Statistik über die Lage der Arbeiterinnen in Stuttgart illustrirt aber noch eine andere Thatsache: daß nämlich gewisse Gruppen von Arbeiterinnen sozial so ungünstig stehen, daß sie für die bestehenden Arbeiterorganisationen und deren Bestrebungen gar nicht oder nur zum geringsten Theile zu gewinnen sind. Und zwar sind das sehr zahlreiche Gruppen, wie z. B. die Textilarbeiterinnen, die Konfektionsarbeiterinnen 2c. Diese sind, wie die Erfahrung allenthalben lehrt, in Folge ihrer schlechten Arbeitsbedingungen und jämmerlichen Existenzverhältnisse entweder nicht, oder nur in geringem Maße organisationsfähig. Für diese Aermsten der Armen, welche sich gegen die niederdrückenden und demoralisirenden Einflüsse der Lohnsklaverei nicht wehren können und in stumpfsinniger Ergebung dahinvegetiren, muß die Gesetzgebung der Ausbeutung Schranken ziehen. Gesetzliche Kürzung der Arbeitszeit und all jene Schutzbestimmungen, welche die Sozialdemokratie zu Gunsten der Arbeiterinnen fordert, sowie Unterstellung der Hausindustrie unter das Arbeiterschutzgesetz und die Aufsicht der Fabrikinspektion, das sind dentinnen der Medizin in gegenwärtiger Zeit gemahnen, auftreten. In seinem Roman Crec und Enide führt er ein anderes Beispiel an. Blutüberströmt wird Ritter Crec zu seiner Frau gebracht und nun von ihr und den beiden Schwestern des Grafen Guivres gepflegt. Diese geschickten Kriegerinnen entfernen das brandige Fleisch und waschen dann die Wunden sorgsam aus. Die Sarazenin Floripa im Roman Fiérabras braucht die heute nicht mehr aufzufindende Pflanze Mandragora als Heilmittel. Im Fablian Aucassin und Nicolette renkt Nicolette die Schulter Aucassins geschickt ein und legt dann heilkräftige Pflanzen auf. Einschlägige Beispiele ließen sich in unendlicher Fülle erbringen. Der deutschen Literatur mangelt's an solchen gleichfalls nicht. Ekkehard schildert in seinem lateinischen Gedicht Waltharius einen blutigen Kampf. Als einer der Betheiligten schwer verwundet niederfällt, tommt, einem Rufe folgend, furchtsam ein junges Mädchen herbei und nimmt sich des Kriegers an. Gottfried von Straßburg läßt seinen Tristan nach dem Kampfe mit dem Drachen ohnmächtig niedersinken. So finden Isolde, ihre Mutter und ihre Kousine den Ritter. Sie nehmen demselben behutsam die Rüstung ab, freuen sich, daß sein Körper weder Quetschungen noch Wunden aufzuweisen hat und flößen ihm stärfende, heilkräftige Tropfen ein. Hartmann von Aue bringt den in mehreren Schlachten verwundeten Crec nach dem Lager des Königs Artus. Hier wird der Ritter sehr wohlwollend empfangen und von der Königin gepflegt. Aus der betreffenden Stelle ist zu ersehen, daß die aufs Schlachtfeld gehenden Frauen stets Arzneimittel bei sich hatten. In den Burgen wurde ein Verwundeter nicht von dem ihn beherbergenden Hausherrn, sondern von dessen Töchtern in ärztliche Behandlung genommen. die dringendsten Reformen, welche im Interesse dieser Arbeiterinnenfategorien liegen. Hat der gesetzliche Schutz die Lage der betreffenden Arbeiterinnen gebessert, so fann die Organisation weiter zu ihrem Nuzzen kräftig einsetzen. Frauenarbeit in der oberschlesischen Montanindustrie. -ckh. Wer den oberschlesischen Industriebezirk auch nur äußerst flüchtig kennen lernt, dem kann doch kaum die Thatsache entgehen, daß hier viel mehr als irgendwo sonst bei Arbeiten, die eigentlich Männern zukommen und meist auch von Männern verrichtet werden, Frauen und Mädchen beschäftigt sind, insbesondere die letzteren. Der oberschlesische Industriebezirk ist mehr als ein anderer ein ausgesprochener Montanindustriebezirk; Berg- und Hüttenwerke beherrschen sein Gebiet so vollständig, daß andere Industriezweige, die mit der Bergwerksund Hüttenindustrie nicht in engster Verbindung stehen, gar nicht aufkommen fönnten. Bergwerks- und Hüttenarbeit aber eignen sich bekanntlich weniger als andere Industriearbeiten für Frauen und Mädchen, für den weiblichen Organismus. Sowohl als reine Industriearbeiterinnen finden wir in Oberschlesien Mädchen und Frauen beschäftigt, als auch im Baugewerbe, im Straßenbau, in Stein- und Ralfbrüchen. Noch stärker als im eigentlichen Industriebezirk, der etwa durch Linien zwischen den Städten Gleiwig, Tarnowig, Mislowitz und Nicolai begrenzt wird, und dessen Mittelpunkt Beuthen oder Königshütte ist, ist die industrielle Frauenbeschäftigung im Ralft- und Zementrevier der Kreise Groß- Strelitz und Oppeln im Nordwesten des Montanreviers: dort sind Tausende von Frauen und Mädchen in den Kalkbrüchen sowohl als auch bei den Kalköfen und in der Zementfabrikation beschäftigt. In früheren Jahrzehnten war die Frauenbeschäftigung in Oberschlesien noch weit bedeutender als heute. Es war um die Mitte dieses Jahrhunderts bei den oberschlesischen Berg- und Hüttenleuten einfach selbstverständlich und feiner der Berichterstatter über jene Zeit, soweit sie die Frauenbeschäftigung überhaupt für.erwähnenswerth halten, findet es auffällig daß nicht nur der Mann auf die Grube oder Hütte ging, sondern daß auch die Frau mitarbeitete und die Kinder, sobald sie das irgend konnten. In die Schule gingen die Kinder ja entweder gar nicht oder nur dann, wenn es feine Beschäftigung auf der Grube oder Hütte für sie gab. 3war existirte bereits seit dem 16. Mai 1853 ein Gesetz, nach dem Kinder von den sogenannten„ jugendlichen" Arbeitern( eigentlich sind die jugendlichen" Arbeiter im Alter von 14 bis 16 Jahren nichts als„ Kinder"!) streng zu scheiden waren; indeß war damit durchaus nicht die Kinderarbeit auf Bergwerken Germanische Art gewährte mithin der Medizinerin freie Bahn. Es handelt sich nun um das Verschmelzen mit griechischrömischem Sein und Wesen, das der Aerztin gleichfalls durchaus geneigt war. Beim Hereindringen germanischer Völkerschaften nach Italien erfolgte die erste derartige Berührung. Longobarden und Normannen traten die Errungenschaften des Alterthums keineswegs mit Füßen, sondern trugen im Gegentheil nach Möglichkeit zur Entwicklung derselben bei. Die Schule von Pavia gründeten Germanen. Jenseits der Alpen lehnten sich die hervortretenden Völker zunächst wohl gegen die Zivilisation auf. Bald aber traten unter ihnen hervorragende Männer auf, denen es gelang, in entgegen geseztem Sinne die Oberhand zu gewinnen. Angelsachsen und Westgothen ließen in England und Spanien das Licht der Wissen schaft leuchten. In Frankreich wirkte weiterhin Karl der Große in gleichem Sinne. Das Vorwärtsschreiten auf solcher Bahn hörte auch unter seinen Nachfolgern nicht auf troß der zwischen Frankreich und Deutschland wüthenden Kämpfe. Zwei slavische Stämme, Tschechen und Polen, gesellten sich dann den zivilisirten Völkern bei. Schon 1190 berichtete der arabische Geograph Edrist, daß in den Städten Gnesen und Krakau die Wissenschaft in Blüthe stehe. An solchem Regen und Bewegen nahmen die Frauen natürlich einen sehr thätigen Antheil. Einen großen Theil des Mittelalters hindurch waren sie sogar weit gebildeter als die Männer. Die Germanen meinten, der Unterricht verweichliche die Krieger. Als Amalasvintha, Theodorichs des Großen Tochter, ihrem Sohne drei Lehrer beigab, murrten die Ostgothen." Theodorich", sagten sie ,,, schickte keinen gothischen Knaben in die Schule. Sie 93 und Hütten verboten. Die Kinder wurden einfach als„ Privatgehilfen" der Eltern angesehen, und weder der Fiskus als Unternehmer noch private Bergwerfs- und Hüttenbefizer fühlten sich berufen, diese Ausbeutung der Kinder durch die Eltern einzuschränken oder zu verhindern. Genaue Zahlenangaben für die Frauenbeschäftigung in früherer Zeit stehen uns leider nicht zu Gebote; wer achtete damals auf Dinge, die uns heute so wichtig sind! Immerhin sind die Angaben Solgers* für unseren Zweck ziemlich brauchbar. " Im Jahre 1858, vor etwa vierzig Jahren, waren in der oberschlesischen Montanindustrie 26 000 Männer"( ob„ Männer" über 14 oder über 16 Jahre alt, ist zweifelhaft) und 36200 Frauen und Kinder beschäftigt. Die Gesammtzahl der oberschlesischen Montanindustriearbeiter und Arbeiterinnen betrug demnach 62200. Nach der angegebenen Voraussetzung, daß in Arbeiterfamilien jeder Arbeitsfähige zur Arbeit ging, dürfen wir im Allgemeinen annehmen, daß ungefähr die Hälfte der Gesammtarbeiterschaft oder etwas weniger weiblich war. In manchen Zweigen der Industrie scheint die Frauenbeschäftigung schon damals stärker, in manchen schwächer gewesen zu sein. Das ergeben die folgenden Zahlen. Es waren 1858 beschäftigt: im Steinkohlenbergbau = = Frauen und Kinder Männer 10 588 14 864 Galmeibergbau. 4923 7182 Eisenerzbergbau 1589 1839 = Bleierzbergbau 572 782 auf Zinkhütten 3931 4871 = Blei und Silberhütten. Eisenhütten. 48 129 4357 Summa 26 008 6523 36 190 = Welcher Art im Einzelnen die Beschäftigung der weiblichen Arbeiter war, darüber finden wir keinerlei Andeutung. Daraus scheint hervorzugehen, und auch aus sonstigen Gründen ist das wahrscheinlich, daß Frauen fast überall da arbeiteten, wo Männer beschäftigt waren. Natürlich waren gewisse, besondere Kraft oder Uebung erforderliche Arbeiten seit jeher den Männern überlassen, die Häuerarbeit auf Gruben, die Puddler- und Walzerarbeit u. dergl. auf Hütten, die Bedienung der Dampfmaschinen und die handwerksmäßigen Arbeiten der Schmiede, Schlosser, Dreher u. s. w. Die Löhne der damaligen Zeit bieten eine genügende Erflärung für die so überaus starke Frauenbeschäftigung. Die Schichtlöhne der * H. Solger,„ Der Kreis Beuthen", Berlin, 1860.( Solger war föniglich preußischer Regierungsassessor. macht ihn furchtsam und weibisch. Er bedarf nur des Säbels und der Lanze." Amalasvintha mußte sich fügen. Die Erwerbung von Kenntnissen kam nur für die Männer, welche sich dem geiſtlichen Stande widmeten, ernstlich in Frage. Innerhalb der Frauenwelt gab's aber nicht blos gelehrte Nonnen. Aus allen Schichten der Bevölkerung nahm das weibliche Geschlecht am Unterricht Theil. Seit dem dreizehnten Jahrhundert bestanden in Paris Schulen, in die Jeder seine Kinder für ein Geringes schicken konnte. Diese Anstalten waren in zwei Klassen, in eine für Mädchen und eine für Knaben getheilt und in größerer Zahl, als man dies im Allgemeinen anzunehmen pflegt, vorhanden. Paris hatte 1830 zwanzig Mädchen- und vierzig Knabenschulen. Die Frauen, deren Ausbildung auf keine Hemmnisse stieß, wußten, welch wichtige Dienste sie der Menschheit durch die Behandlung Kranker und Verwundeter leisten konnten. Es ist also nicht erstaunlich, daß so viele von ihnen sich dem Studium der Medizin widmeten. Universitäten hatte Europa im Mittelalter keineswegs in großer Zahl aufzuweisen, und nicht in jeder von diesen befand sich eine Abtheilung für das Studium der Medizin. Aerztliche Kunst und Wissenschaft wurde hauptsächlich auf dem Wege der Praris erworben. Man trat bei einem Arzte zur Ausbildung ein und studirte einige medizinische Bücher. Vor Allem aber war man auf eine möglichst weitgehende Uebung bedacht. Nach einigen Jahren erfolgte dann die Aufnahme in den Stand der selbständigen Aerzte oder Wundärzte. Ambrosius Paré zum Beispiel bildete sich auf solche Weise aus. ( Fortsetzung folgt.) Häuer auf den Gruben betrugen 1858( nach Solger) 10 bis 16 Silbergroschen, die der Schlepper und Zieher 6 bis 10 Silbergroschen; nur in der Eiſenindustrie brachten es gelernte Arbeiter auf 20 Silbergroschen oder mehr. Bei solchen Löhnen konnten die arbeitenden Männer ihre Familien allein nicht ernähren; da mußten Frauen und Kinder mitverdienen", wenn sie auch blos täglich 5 und 6 Silbergroschen bekamen.( In der Land- und Forstwirthschaft des oberschlesischen Industriebezirks verdienten damals die Männer 8, die Weiber und Kinder 2 bis 5 Silbergroschen pro Tag; im nichtindustriellen Oberschlesien, besonders auf der rechten Oderseite, gelten heute noch derartige Löhne"; daher die Sachsengängerei und der gegenwärtige„ landwirthschaftliche Arbeitermangel" in Oberschlesien!) Trotz des Mitverdienens der Frauen und Kinder war selbstredend die Lebenshaltung der damaligen oberschlesischen Industriearbeiter die denkbar niedrigste. Kartoffeln, Zier( polnisches Nationalgericht, aus Sauerteig und Getreideschrot, der in den Landgegenden Oberschlesiens noch heutzutage mit der Handmühle(!) hergestellt wird) und Sauerkraut bildeten fast die ganze Nahrung; Brot war meist noch unbekannt, dagegen der Schnaps, wie heute noch, desto bekannter und beliebter. Für den monatlichen Unterhalt einer Arbeiterfamilie von 3 bis 4 Köpfen mußten 7 bis allerhöchstens 12 Thaler ausreichen, und auch davon berechnet Solger 2 bis 5 Thaler auf Wohnung, Kleidung und Abgaben. Einen Maßstab für die damaligen Lebensmittelpreise bildet der Roggenpreis, er betrug pro Zentner etwas über 3 Thaler; der Scheffel Kartoffeln kostete 20 Silbergroschen. Die natürliche Folge der so überaus starken Frauen- und Mädchenbeschäftigung unter so elenden Lohnbedingungen war ein durchaus verwahrlostes Familienleben; zum Theil wurde dieses freilich auch durch die damals ganz miserablen Wohnungsverhältnisse bedingt. Ein nicht unbeträchtlicher Theil der Arbeiterschaft, auch der verHeiratheten, hatte überhaupt keinen festen Wohnsitz, sondern lebte bald da bald dort, übernachtete im Getreide, im Walde, in Erdlöchern, im Winter auf den rauchenden warmen Zintschlackenhalden oder auf Grubenbrandfeldern. In geschlechtlich- sittlicher Beziehung herrschte in dem angeblich so erzfrommen Oberschlesien! eigentlich fromm in des Wortes richtiger Bedeutung waren die Oberschlesier nie eine weitgehende Verwahrlosung. Schnell waren Verheirathungen zu Stande gebracht, meist nur auf Grund der Folgen des vorehelichen Geschlechtsverkehrs; schnell aber waren sie auch wieder gelöst. Jeder Theil schlug sich durch, wie er konnte oder ging zu Grunde. Die Kindersterblichkeit war sehr groß, und von einer Erziehung der aufwachsenden Kinder konnte nicht die Rede sein. Wer die sicherlich nicht übertriebenen Berichte Solgers heute liest und zugleich Kenner der oberschlesischen Arbeiterverhältnisse der Gegenwart ist, wird im Allgemeinen zugeben, daß noch recht Vieles heute ebenso ist, wie es damals war; er wird staunen, daß die Fortschritte, die die oberschlesische Bevölkerung unleugbar gemacht hat, so entsetzlich langsam gewesen sind und eigentlich alle erst der allerletzten Zeit angehören. In Bezug auf die Beschäftigung von Frauen und Mädchen jedoch ist eine ganz bedeutende Aenderung eingetreten, und zwar eine Aenderung zum Besseren( abgesehen, wie gesagt, vom Kalfrevier). Das hindert freilich nicht, daß der Antheil der Frauen und Mädchen an der Industriearbeit noch immer verhältnißmäßig, - im Vergleich nämlich zu anderen Industriegegenden und in Anbetracht der Art der Arbeit als Arbeiterin der Montanindustrie sehr groß sehr groß ist. 1858 bildeten die weiblichen Arbeiter fast 50 Prozent der Gesammtarbeiterschaft, 1898 dagegen nur noch 9,3 Prozent. In den einzelnen Industriezweigen stand es mit der Frauenarbeit 1898 folgendermaßen:** In der Steinkohlenindustrie standen 3619 weibliche 55 797 männlichen Arbeitern gegenüber; darunter befanden sich 28 Mädchen im Alter von 14 bis 16 Jahren. Die weiblichen Arbeiter arbeiten hier im Tage oder Schichtlohn und verdienen jährlich etwa 280 Mt. Im Durchschnitt ist also der Antheil der weiblichen Arbeiter an der Gesammtarbeiterschaft in der Kohlenindustrie( 6,1 Prozent) bereits unter dem Gesammtdurchschnitt( 9,3 Prozent) gefallen; auf einzelnen Gruben geht er freilich noch hoch über ihn hinaus. * Einen großen Theil der Verantwortung für jene Löhne trug die Bergbehörde, die damals unter der letzten Zeit der Herrschaft des sogenannten ,, Direktionsprinzips" einen maßgebenden Einfluß auf die Festsetzung der Löhne der Bergleute hatte. *** Das folgende nach H. Voltz'„ Statistik der oberschlesischen Bergund Hüttenwerke für das Jahr 1898"; Kattowit 1899. Vergleiche auch die Jahresberichte der königlich preußischen Gewerberäthe. Die letzteren besonders für die nicht in der Montanindustrie beschäftigten Frauen und Mädchen. 94 Noch in großer Blüthe steht die Frauenarbeit auf den Erzförderungen, die fast sämmtlich im nördlichen Theile des Industriereviers liegen. Auf einzelnen Förderungen sind noch die Hälfte und mehr der Arbeiterschaft Mädchen. Die Arbeit ist zwar nur achtstündig und kann durch schnelle Ableistung des Pensums gelegentlich in noch fürzerer Zeit erledigt werden. Immerhin ist das Hantiren in den Schächten mit schweren Kübeln, an den Haspeln, die Feuchtigkeit und Schmutzigkeit der ganzen Arbeit nicht gerade für Mädchen geeignet. Auf den Eisenerzförderungen waren neben 1748 männlichen 1138 weibliche Arbeiter( darunter 200 unter 16 Jahren) beschäftigt; die weiblichen Arbeiter machen also fast 40 Prozent(!) aller Arbeitsfräfte aus. Der durchschnittliche Jahreslohn der Mädchen betrug 1898 an 236 Mt., die Arbeiterinnen unter 16 Jahren verdienten täglich etwa 60 Pf. Sehr hoch über die 1858er Löhne ist der Verdienst der Eisenerzarbeiterinnen nicht gestiegen. Nicht viel besser steht es um die auf Zink- und Bleierzgruben beschäftigten Arbeiterinnen. Hier bildeten dieselben im letzten Berichtsjahr immer noch 21,4 Prozent der Arbeiterschaft( 2326 weibliche, 8556 männliche Arbeiter, also fast ein Viertel); 115 Mädchen zwischen 14 und 16 Jahren befanden sich darunter. Die Löhne waren die des Erzreviers überhaupt, weibliche Arbeiter verdienten einen jährlichen Durchschnittslohn von ca. 240 Mt. In der Eisenindustrie, das heißt bei der Verhüttung in Eisenerz und der weiteren Bearbeitung des Roheisens, ist ein so hoher Grad von Frauenbeschäftigung nicht mehr möglich. Ueberhaupt ist zu beachten, daß je entwickelter die Technik eines Montanindustriezweiges ist, desto weniger Frauenarbeit in ihm möglich ist. In anderen Industrien mag es anders sein und ist in der That anders. Bei den Hochofenbetrieben waren allerdings 1898 noch 737 Arbeiterinnen beschäftigt, sie bildeten 18 Prozent aller Arbeiter ( 4018). In diesen Betrieben der Eiſenindustrie ist Frauenarbeit noch am ehesten zu verwenden, da viel Tagarbeiter bei ihnen ge= braucht werden. Der Jahresdurchschnittslohn betrug für weibliche Arbeiter 318 Mt. Dafür ist in den Eisengießereien und Walzwerken die Zahl der Arbeiterinnen desto mehr zurückgegangen. 1898 waren unter 2833 in Eisengießereien beschäftigten Arbeitern nur noch 16 weibliche ( ihr Jahresdurchschnittslohn betrug nur 287 Mt.), die Frauenarbeit tam also fast gar nicht mehr in Betracht. In den Walzwerken arbeiteten neben 17 809 männlichen nur noch 741( etwa 4 Prozent) weibliche Arbeiter, hier betrug ihr Jahreslohn 313 Mt. Ebenso gering war der Antheil der Arbeiterinnen an der Arbeiterschaft in den Werken für Draht, Drahtstifte, Nägel, Ketten-, Springfedernund Röhrenfabrikation, er betrug nicht ganz drei Prozent( 3495 männliche und 104 weibliche Arbeiter). " Besonders schädlich sowohl für die männliche als auch ganz besonders für die weibliche Arbeiterschaft ist die Arbeit in den Zinkhütten. Leider ist aber gerade in ihnen die Frauenarbeit noch recht stark. Die bei der Reduktion des Zinks aus Galmei erzeugten Bleiund Schwefeldämpfe und der Zinkitaub führen bei allen Zinkhüttenleuten nach wenigen Jahren zum dauernden Siechthum, dem Zinkhüttensiechthum", einer spezifisch oberschlesischen Krankheit, die Alle, die ihm verfallen, in jungen Jahren nicht nur körperlich, sondern auch geistig ruinirt. In den oberschlesischen Zinthütten sind noch fast ein Viertel aller Arbeiter( 22 Prozent) weibliche! Leider ist wenig Aussicht vorhanden, daß sich dieser grauenvolle Zustand bessert, da vor Allem die Arbeiterschaft selbst ihn nicht genügend erkannt hat. Die Jahresdurchschnittslöhne der weiblichen Zinkhüttenarbeiter betrugen im vergangenen Jahre 346 Mt. Noch schlimmer als in den Hütten für Erzeugung von Rohzink ist es in der Zinkweißfabritation. Glücklicher Weise ist diese unbedeutend. In Oberschlesien eristirt nur eine Zinkweißhütte in der allerdings neben 16 männlichen 9 weibliche Arbeiter beschäftigt werden. Sie verdienten im Jahre durchschnittlich 316 Mt. Fast gar nicht in Betracht kommt die Frauenarbeit in den Zinkwalzwerken. Neben 742 männlichen arbeiteten nur 11 weibliche Arbeiter in ihnen. Sie verdienten im Jahre durchschnittlich 269 Mt. Diese geringe Frauenbeschäftigung ist ein neuer Beweis für die Behauptung, daß in der Montanindustrie die Frauenarbeit da abnimmt, wo die Entwicklung der Technik am weitesten gediehen ist. Die Galmeigewinnung geht im Wesentlichen noch in der alten Weise vor sich, deshalb hier starte Frauenbeschäftigung, in der Zinkblechfabrikation dagegen wird heute ganz anderes geleistet und mit ganz anderen Mitteln gearbeitet als früher, daher viel weniger Frauenarbeit. Auch auf Blei und Silberhütten ist die Frauenarbeit minimal. Von 670 Arbeitern waren nur 7 weiblich; diese verdienten pro Jahr durchschnittlich 268 Mt. Ueber dem Durchschnitt( 9,3 Prozent) steht die Frauenbeschäftigung wiederum in der Koks- und Cinderbranche. Von insgesammt 4086 Arbeitern waren 525, also fast 13 Prozent weiblich. Die Jahresdurchschnittslöhne für weibliche Arbeiter betrugen in dieser Industrie 314 Mt. Ebenfalls über den Durchschnitt ging in der Fabrikation der Schwefelsäure und der schwefeligen Säure( diese Betriebe stehen mit den Zinkhütten in Verbindung; Schwefel- und schwefelige Säure sind Nebenprodukte der Zinferzeugung) die Beschäftigung weiblicher Arbeiter hinaus. In der Schwefelsäurefabrikation betrug der Antheil der Frauen und Mädchen an der Arbeiterschaft 10, in der der schwefeligen Säure 11 Prozent. Die Löhne betrugen dort 347, hier 303 Mt. pro Jahr. Ziehen wir die Summe dieser Thatsachen, so werden wir finden, daß es im Ganzen noch recht unerfreuliche Zustände sind, die betreffs der Arbeiterinnenbeschäftigung in Oberschlesien herrschen. Es steht ja außer Zweifel, daß sie sich im Allgemeinen von Jahr zu Jahr bessern( auch hier machen einige Industriezweige noch Ausnahmen), eine gründliche Besserung wird aber nur dann möglich sein, wenn die Arbeiter und Arbeiterinnen selbst auf eine solche dringen. Da aber fehlt es vor Allem noch an der Organisation der Arbeiter und Arbeiterinnen; diese fängt erst in diesen letzten Jahren an. Vor Allem im Interesse der Zinkhüttenarbeiterinnen ist das lebhaft zu bedauern, deren sich Niemand annehmen will. Oberschlesien zählt bekanntlich zu den festesten Hochburgen des Zentrums. Die Fürsorge für die Interessen der arbeitenden Bevölkerung der Provinz müßte diesem deshalb besonders am Herzen liegen. Das Zentrum hat bis jetzt nicht seine politische Macht ausgenügt, um durch gute Arbeiterschutzbestimmungen die Lage des oberschlesischen Proletariats zu bessern, die Frauenarbeit in der Montanindustrie, soweit sie dem weiblichen Organismus besonders schädlich ist, zu beseitigen, ihr dort, wo sie im Hinblick auf die Gesundheit zulässig ist, günstigere Arbeitsbedingungen zu schaffen. Die Verhältnisse, welche bezüglich der Ausbeutung weiblicher Arbeitskräfte in der oberschlesischen Montanindustrie vorhanden sind, charakterisiren in Verbindung mit dem klerikalen Grundsatz, daß die Frau nur ins Haus gehöre, recht laut und nachdrücklich das Zentrum als eine Partei der Arbeiterschußheuchelei. Oberschlesien gehört zu den ergiebigsten Ausbeutungsdomänen frommer Zentrumsgrafen. Die Politif des Zentrums wird von der Rücksicht auf den Geldbeutel dieser tapitalistischen Ausbeuter beherrscht, die Interessen der ausgebeuteten Arbeitermassen sind ihm Hekuba. Dr. W. Aus der Bewegung. Von der Organisation. Der Bildungsverein für die Frauen und Mädchen von Rixdorf hielt am 10. Mai seine Generalversammlung ab, die durch einen Vortrag von Genossin Weyl über„ Das Weib" eingeleitet wurde. Nach dem Bericht der Vorsitzenden über das vollendete dritte Vereinsjahr haben im Verlaufe desselben 10 Versammlungen und 2 Ausflüge stattgefunden. Die Mitgliederzahl ist beständig gestiegen und betrug am Schlusse des Vereinsjahrs 100. Zum Kassenbericht theilte Genossin Harnisch mit, daß die Organisation 161,95 Mt. Einnahmen und 24,25 Mk. Ausgaben hatte, so daß mit Hinzurechnung des Ueberschusses vom Stiftungsfest ein Kassenbestand von 172,20 Mt. vorhanden ist. Der Kassirerin wurde Decharge ertheilt. In den Vorstand wurden folgende Genossinnen gewählt: Frau Jäger, Vorsitzende; Frau Harnisch, Kassirerin; Frau Jeeze, Schriftführerin; Frau Neumann und Frau Netzer, Beisitzerinnen; Frau Waldow und Frau Eibeck, Revisorinnen.. Der Vorstand wird eifrigst dafür wirken, daß die Organisation auch im neuen Vereinsjahr sich fräftig entwickelt und ihrer hohen, schwierigen Aufgabe gerecht wird, Aufklärung unter die proletarischen Frauen zu tragen. Das alte anhaltische Vereinsunrecht den Frauen gegenüber spukt in der Praxis noch immer weiter, obgleich es in der Theorie von dem obersten zuständigen Gerichte beseitigt worden ist. In Hoym, Kreis Ballenstedt, wurde abermals eine Versammlung aufgelöst, weil Frauen an ihr theilnahmen. Die obersten Behörden Anhalts gaben bekanntlich in strenger Gewissenhaftigkeit die ungesetzliche Praxis nicht eher preis, als bis ihnen der bureaukratische Amtsschimmel das Gerichtserkenntniß gebracht hatte, das die Spazen schon längst von den Dächern pfiffen. Der uns gebührende beschränkte Unterthanenverstand verbietet uns selbstverständlich jeden Zweifel daran, daß die Gewissenhaftigkeit der obersten Behörden weniger groß sein könne, wenn es sich darum handelt, eine Ungesetzlichkeit gut zu machen, als wenn es gilt, eine Ungesetzlichkeit aufrecht zu erhalten. Immerhin würden sie gut thun, den Amtsschimmel etwas schneller traben zu lassen, damit die unterstellten Beamten überall darüber belehrt würden, was laut Gesetzestert und richterlichem Urtheil das Recht ist. 95 Notizentheil. ( Von Tily Braun und Klara Betkin.) Soziale Gesetzgebung. In Spanien ist ein Arbeiterschutzgesetz, betreffend die Beschäftigung von Kindern, jugendlichen und weiblichen Arbeitern erlassen worden. Sonn- und Festtagsarbeit ist für die genannten Kategorien von Arbeitskräften verboten. Frauen dürfen drei Wochen nach ihrer Niederkunft nicht beschäftigt werden. Kinder, jugendliche Arbeiter und Frauen dürfen nur in Industrie- und Handelsbetrieben eingestellt werden, wenn sie ein Zeugniß darüber vorlegen, daß sie geimpft und frei von ansteckenden Krankheiten sind. Die Altersgrenze für die Zulassung von Kindern zur Erwerbsarbeit ist auf 10 Jahre festgesetzt, auf 9 Jahre aber in dem Falle, daß die Kleinen lesen und schreiben können! Bis zum 14. Jahre dürfen Kinder täglich nicht länger als 6 Stunden in Fabriken und 8 Stunden in kaufmännischen Betrieben beschäftigt werden. Die während der Arbeitszeit zu gewährenden Ruhepausen müssen insgesammt mindestens eine Stunde betragen. Wenn die Kinder feinen Religions- und Elementarunterricht erhalten haben und innerhalb von zwei Kilometern vom Betrieb eine Schule gelegen ist, so müssen die zwei letzten Stunden für den Schulbesuch freigegeben werden. Der Betrieb muß eine eigene Schule unterhalten, sofern er regelmäßig mehr als 20 Kinder beschäftigt, und die Schule mehr als zwei Kilometer von ihm entfernt liegt. Kinder unter 14 Jahren dürfen Nachts( zwischen 7 Uhr Abends und 5 Uhr früh) nicht beschäftigt werden. Für jugendliche Arbeiter von 14 bis 18 Jahren ist Nachtarbeit in solchen Betrieben verboten, die von den Lokal- und Provinzialbehörden bezeichnet werden. In den Betrieben, wo Nachtarbeit erlaubt ist, darf die Gesammtzeit derselben pro Woche nicht mehr als 48 Stunden betragen, und jede volle Nachtschicht muß durch Pausen von insgesammt wenigstens 12 Stunden unterbrochen werden. Kinder unter 16 Jahren dürfen nicht beschäftigt werden: unter Tage; in Fabriken, welche leicht entzündbare Stoffe herstellen oder benüßen; in Betrieben, die als ungesund oder gefährlich in einem Verzeichniß angeführt sind; beim Reinigen von Maschinen, die sich in Bewegung befinden. Wie Figura zeigt sind es äußerst dürftige Maßregeln, welche das Gesetz zu Gunsten der schußbedürftigen Arbeitskräfte festlegt. Ihr Werth wird trotzdem noch herabgemindert durch einen ungenügenden Aufsichtsdienst über ihre Durchführung. Die Aufsicht ist Lokal- und Provinzialräthen übertragen. Die Lokalräthe setzen sich zusammen aus einer gleich großen Anzahl von Unternehmern und Arbeitern, einem Vertreter der Kirchenbehörden und einem Vertreter der Staatsgewalt als Vorsitzenden. Ihnen liegt die Pflicht ob, die Beobachtung des obenstehenden Gesetzes zu sichern, die in Betracht kommenden Betriebe und Arbeitsstätten zu inspiziren, für hygienische Arbeitsbedingungen zu sorgen, Beschwerden entgegenzunehmen und Schiedsgerichte zu bilden, denen Unternehmer und Arbeiter angehören. Die Provinzialräthe bestehen aus Abgeordneten der Lokalräthe und werden vom Gouverneur der Provinz nach Belieben zusammenberufen. Jedem Provinzialrath gehört ein Sachverständiger an für die Gesundheit und Sicherheit der Betriebe 2c., der von der Akademie der Medizin ernannt wird. Den Lokal- und Provinzialräthen sind innerhalb der nächsten zwei Jahre nach Erlaß des jetzigen Gesetzes Vorschläge zu machen, betreffend die Reduzirung der Arbeitszeit auf 11 Stunden täglich für jugendliche Arbeiter und Arbeiterinnen. Frauenstimmrecht. Das passive Frauenwahlrecht zu den kommunalen Bezirksvertretungen in London, welche auf Grund des im vorigen Jahre erlassenen Gesetzes über die Lokalverwaltung der Hauptstadt geschaffen worden sind, ist vom Unterhaus in zweiter Lesung der betreffenden Bill mit 248 gegen 129 Stimmen gewährt worden. Bereits im vorigen Jahre hatte das Unterhaus trotz heftiger Opposition in seinen Reihen den Frauen das Recht zuerkannt, als Räthe und Aelteste in die neugeschaffenen Bezirksvertretungen gewählt zu werden. Die Vorkämpfer für das Frauenstimmrecht hatten sich vor Allem darauf berufen, daß die Frauen das passive Wahlrecht zu den Kirchspielräthen( vestries) besaßen, die durch die Bezirksvertretungen ersetzt werden sollten, und daß es doch in unseren Zeiten nicht angehe, dem weiblichen Geschlecht ein gesetzlich zustehendes Recht abzuerkennen. Die Gegner der Forderung machten ihrerseits außer den alten Gemeinplägen geltend, daß die Befugnisse der Bezirksvertretungen viel weiter reichende seien, als die der früheren Kirchspielräthe. Leider beharrte jedoch das Unterhaus nicht auf seinem gerechten Beschlusse. Es fapitulirte vielmehr vor dem reaktionären Willen des Oberhauses in dem keine Majorität für das passive Frauenstimmrecht vorhanden war und gab diese beschlossene Reform mit 243 gegen 174 Stimmen preis. Der Umfall wurde besonders damit begründet, daß man nicht wegen des Festhaltens an dem Frauenrecht das Zustandekommen des ganzen Reformgesetzes hindern dürfe. Nach den vorliegenden Nachrichten ist nun den Frauen auf Grund einer besonderen Bill das Recht wieder zuerkannt werden, als Räthe und Aelteste den Bezirksvertretungen von London anzugehören, denen ungefähr die Aufgaben und Befugnisse von Munizipalitäten zustehen. Uebrigens besitzen nicht alle Frauen Londons das Wahlrecht zu den Bezirkskörperschaften, vielmehr nur Frauen, die eine eigene Wohnung innehaben, mag diese auch noch so klein sein. Der holländische Verband für das Frauenstimmrecht hat in Leyden seine 14. Filiale gegründet. Im Vordergrund der Verbandsthätigkeit steht zur Zeit die Agitation für das Stimmrecht der Frauen zu den Wahlen von Kirchenvorstehern, Kirchenältesten, Diafonen und Predigern. Frauen in der Gemeindevertretung eines amerikanischen Städtchens. Der Gemeinderath der kleinen Stadt Beattie in Kansas bestand bis vor kurzem ausschließlich aus Frauen. Bei den jüngst stattgefundenen Gemeinderathswahlen wurden große Anstrengungen gemacht, die Frauen aus der Verwaltung zu verdrängen. Der Erfolg war jedoch kein durchschlagender. Zu drei wichtigen Gemeindeämtern wurden abermals Frauen gewählt. Die Zuerkennung des politischen Wahlrechts an die Frauen forderte ein Antrag, der Anfangs April auf der Tagesordnung des englischen Unterhauses stand. Faithfull Begg, der eifrige und zähe Vorkämpfer für das Frauenstimmrecht, hatte ihn eingebracht. Leider kam jedoch der Antrag nicht zur Verhandlung, weil seine Gegner die Diskussion über die ihm voranstehenden zwei Punkte der Tagesordnung in die Länge zogen. Ein Verfassungsamendement, das Stimmrecht auf die Frauen des Staates Ohio auszudehnen, wurde im Abgeordnetenhaus mit einer Majorität von nur 12 Stimmen, nämlich mit 59 gegen 47, abgelehnt. Die Forderung des Stimmrechts für die Frauen von Massachusetts, das eine im Abgeordnetenhause eingebrachte Petition erhob, wurde von der Kommission für Verfassungsänderungen durch ,, Uebergang zur Tagesordnung" erledigt. Frauenbewegung. Ueber Organisation, Aufgaben und Entwicklung des Bundes deutscher Frauenvereine sprach kürzlich die Frauenrechtlerin Frau Marie Stritt im„ Sozialwissenschaftlichen Studentenverein" zu Berlin. Die Rednerin hat sich bei dieser Gelegenheit in der ihr eigenen seichten und schiefen Weise auch über die proletarische Frauenbewegung, ihren Charakter, ihre Ziele und Fortschritte verbreitet. Neben einer vielfach ganz ungeschichtlichen Auffassung sozialer Erscheinungen hat sie auch grobe historische Unrichtigkeiten verzapft, so betreffs der Geschichte der Strömungen für Anstellung weiblicher Fabrikinspektoren. Doch sei der Dame ein Eingehen auf ihre Schnitzer geschenkt:„ das schönste Mädchen giebt nicht mehr, als es hat". Da gegen müssen wir anläßlich ihrer Rede im„ Sozialwissenschaftlichen Studentenverein" Eins hervorheben. Im Winter 1899 wurde ein Vortrag unserer Genossin Lily Braun vom Rektor mit der leichtfertigen Begründung verboten, daß die literarischen Leistungen der Frau Braun einen mehr agitatorischen Charakter trügen und keinen wissenschaftlichen Werth besäßen". Wo ist das gestrenge Urtheil des Herrn Rektors über die Leistungen der Frau Stritt geblieben? Jeder Unbefangene, der die Schriften und Vorträge beider Frauen kennt, wird zugeben, daß Lily Brauns Leistungen, an denen von Marie Stritt gemessen, die tiefgründigste Gelehrsamkeit darstellen. Als Schriftstellerin und Rednerin repräsentirt Frau Stritt den ausgesprochenen Typus höhertöchterlicher Bildung, und ihre„ literarischen Leistungen" tragen nicht blos mehr", sondern nur" einen„ agitatorischen Charakter". Aber freilich: Genossin Braun ist Sozialdemofratin, Frau Stritt gesinnungstüchtige Frauenrechtlerin. Der Herr Rektor brauchte deshalb nicht tiefsinnig über den„ agitatorischen Charakter" und den„ nicht- wissenschaftlichen Werth" von Frau Stritts Leistungen nachzugrübeln, ihr Vortrag konnte pafsiren. Wie heißt es doch in Dreyers Probekandidat"?" Hast du schon' mal von Preußen gehört? Da hat Jeder das verbriefte Recht, durch Wort, Schrift und Druck seine Meinung zu äußern. Geh' du nach Preußen!" Mit der Volks- Gesundheitspflege beschäftigte sich unter anderem die Generalversammlung des Landesvereins preußischer Volksschullehrerinnen", die fürzlich in Berlin stattfand. Frl. " 96 Berantwortlich für die Redaktion: Fr. Klara Zetkin( 8undel) in Stuttgart. Förster Kassel referirte über das Thema und im Anschlusse an ihre Ausführungen wurden folgende Thesen angenommen: I. Es ist nachweisbar, daß auf dem Gebiete der Volkshygiene Mißstände vorhanden sind, die sich äußern: a) in dem Rückgange der Wehrfähigkeit unsres Volkes, b) in der immer weitere Voltstreise angreifenden Tuberkulose c) in den Schädigungen, welche die furchtbare Verbreitung des Alkoholismus hervorbringt, d) in der Zunahme der Krankheitsformen, welche auf Seelenstörung beruhen. II. Der Schule ist nicht nur der Geist, sondern auch der Leib der Kinder zur Ausbildung anvertraut. Sie hat darum die unabweisbare Pflicht, den sozialen Mißständen durch die planmäßige Gesundheitspflege ihrer Zöglinge entgegenzuarbeiten. III. Sie entledigt sich dieser Aufgabe durch Anstellung von Schulärzten, welche Hand in Hand mit hygienisch gebildeten Lehrfräften für strenge Durchführung der Schulhygiene sorgen. Eine Hauptaufgabe der Schulleitung ist es, für gründliche Reinigung und Beleuchtung der Schulräume zu sorgen. IV. Durch Aenderung des Lehrplans muß Raum und Zeit für Lehrgegenstände, welche direkt der Körperpflege dienen, gewonnen werden. Als nothwendige Forderungen ergeben sich: a) die Eingliederung der Gesundheitslehre in den naturwissen= schaftlichen Unterricht und Belehrungen, die sich im Laufe des gesammten Unterrichts ergeben, b) die Einführung des Turnunterrichts als obligatorischer Unterrichtsgegenstand in allen Mädchen- Volksschulen, c) die Einführung planmäßiger Spielstunden, d) Wanderungen im Freien, welche gleichzeitig für den naturgeschichtlichen Unterricht fruchtbar gemacht werden, e) für Kinder der Oberstufe Beschäftigung in Schulgärten, f) wo die örtlichen Verhältnisse es gestatten, Baden und Schwimmen im Freien unter Leitung und Aufsicht pädagogisch und technisch gebildeter Lehrkräfte, g) Schulbrausebäder, welche sowohl aus gesundheitlichen, als auch aus ethischen Gründen nothwendig sind. V. Im Interesse der Volksgesundheit und der nationalen Wohlfahrt ist jede Schulgemeinde verpflichtet, die Einrichtungen zu schaffen und fortgesetzt auszugestalten, welche zur Gesundheitspflege der schulpflichtigen Jugend nothwendig sind. Die erste Immatrikulation einer Studentin an einer deutschen Universität ist in Heidelberg erfolgt. Als Stutendin der Philosophie wurde Frl. Serauer aus Karlsruhe immatritulirt. Des Weiteren ist eine Dame zur Immatrikulation an der medizinischen Fakultät der Universität Heidelberg vorgemerkt. Die Zahl der Hörerinnen, welche an allen Fakultäten der Ruperto- Carola, mit Ausnahme der juristischen, zugelassen wurden, und zwar für je ein Semester, ist größer, als in dem früheren Halbjahr. Frauen als Armenpflegerinnen in Bremen. Vom Vorstand des Armenwesens in Bremen sind mehr als zwanzig Armenpflegerinnen ernannt worden. Dem Vorstand selbst gehören zwei Frauen als vollberechtigte Mitglieder an. Eine Aerztin für die Quarantänestation des Suezkanals wird vom internationalen Gesundheitsrath in Alexandrien gesucht. Die erste Doktorpromovation einer Frau an der Universität Wien fand kürzlich statt. Den Doktorhut der Philosophie holte sich Frau Gräfin Gabriele Wartensleben. Der Rektor hielt anläßlich des Ereignisses eine Ansprache, in der er sich sehr günstig über das Frauenstudium aussprach. Der Petersburger Schulärztin, Olga Reschetina, wurde die goldene Medaille verliehen in Anerkennung der aufopfernden Thätigteit, welche sie zur Bekämpfung der Pest in einem Dorfe entfaltet hat. Eine Frauenzeitschrift in böhmischer Sprache, an der, wie bei der„ Fronde" in Paris, nur Frauen als Mitarbeiterinnen, Leiterinnen, Druckerinnen und Administratorinnen beschäftigt sind, erscheint in Chicago: Die Zenské Listy". Die tschechischen Frauen des Staates Jllinois zeichnen sich durch reges Wirken für die höhere Bildung des weiblichen Geschlechts aus. Sie haben sechzig Frauenvereine gegründet, die hauptsächlich Bildungszwecke verfolgen, aber auch ihren Mitgliedern geselligen Verkehr und Schutz der Interessen gewähren. Die erste Dissertation einer Pharmaceutin an der Paiser Hochschule wurde kürzlich zugelassen. Die betreffende Dame ist eine Mitarbeiterin der ,, Fronde", Frl. Napias. Ihre Dissertation wurde von der Professorenjury sehr belobt. Drud und Verlag von J. H. W. Diez Nachf.( G. m. b. 5.) in Stuttgart.