Nr. 14. Die Gleichheit. 10. Jahrgang. Beitschrift für die Intereffen der Arbeiterinnen. Die„ Gleichheit" erscheint alle 14 Tage einmal. Preis der Nummer 10 Pfennig, durch die Post( eingetragen unter Nr. 3122) vierteljährlich ohne Bestellgeld 55 Pf.; unter Kreuzband 85 Pf. Jahres- Abonnement Mt. 2.60. Stuttgart Mittwoch den 4. Juli 1900, Nachdruck ganzer Artikel nur mit Quellenangabe gestattet. Inhalts- Verzeichniß. Was bringt die neueste Reform der Gewerbeordnung den Arbeiterinnen? II. Die Fabrikarbeit verheiratheter Frauen in Bayern. Von D. Zinner. ( Schluß.)- Aus der Bewegung. Feuilleton: Medizinerinnen des Mittelalters. Von Melanie Lipinska. Aus dem Französischen übersetzt von Eugenie Jacobi.( Schluß.) Notizentheil von Lily Braun und Klara Zetkin: Gewerkschaftliche ArbeiterinnenOrganisation. Kellnerinnenbewegung. Frauenbewegung. Was bringt die neueste Reform der GewerbeDrdnung den Arbeiterinnen? II. Die Bestimmungen der neuesten Novelle zur Gewerbeordnung, welche sich auf die Hausindustrie beziehen, sind Ausläufer der Reformbewegung, welche durch den großen Streit der Konfektionsarbeiterschaft im Februar 1896 ausgelöst wurde und ihre Wellen bis in die bürgerlichen und regierenden Kreise hineinwarf. Wer erinnert sich nicht des thränenseligen Mitleids, des wortreichen Eifers, mit dem damals Träger und Trägerinnen aller sozialen Strömungen, Vertreter aller politischen Parteien und der Regierung ihre Willigkeit versicherten, dem schwarzen Elend der armen Heimarbeiterinnen schleunigst durch gesetzliche Schußmaßregeln steuern zu wollen! Eile der gefeßgebenden Gewalten im Kampfe gegen die gemeingefährlichen Mißstände in der Hausindustrie hätte allerdings bitter noth gethan. Bereits 1885 waren im Reichstag die himmelschreienden Uebel in der Kleider- und Wäschekonfektion durch eine Eingabe der Berliner Mäntelnäherinnen aufgezeigt worden. Die dadurch angeregte amtliche Enquete hatte grelles Licht auf die wucherische Ausbeutung der Konfektionsarbeiterinnen und ihre Lebenshaltung geworfen, die in ihrer Jämmerlichkeit nicht nur den be= scheidensten Kulturansprüchen spottet, sondern obendrein Tausende von Unglückseligen in die Schmach der Prostitution hinabstößt. Fast in jedem Jahre ist seither im Parlament die abgrundtiefe Noth der Heimarbeiterschaft von den Arbeitervertretern geschildert, von bürgerlichen Abgeordneten und Regierungsmitgliedern anerkannt und bejammert worden. Die Literatur über die Hausindustrie und ihre Greuel, die Mittel, diese wenigstens zu mildern, ist zu einem wahren Berge angeschwollen. Was haben die gefeßgebenden Ge= walten angesichts der beredtsamen Thatsachen im Laufe dieser Zeit, im Laufe von reichlich 15 Jahren 15 Jahren herzzerreißenden 15 Jahren herzzerreißenden Jammers und enttäuschter Hoffnungen für Schaaren gequälter Männer, Frauen und Kinder!- zur Gesundung der Verhältnisse in der Hausindustrie gethan, insbesondere auch zur Besserung der Arbeits- und Eristenzbedingungen der Konfektionsarbeiterinnen, eine der breitesten und beklagenswerthesten Schichten des deutschen Proletariats? Sie dürfen sich der Verordnung vom 31. März 1897 rühmen, welche die Vorschriften der Gewerbeordnung, den gesetzlichen Schutz der weiblichen und jugendlichen Arbeitskräfte betreffend, von den fabrikmäßigen Betrieben auf die Engroswerkstätten der Kleider- und Wäschekonfektion ausgedehnt hat und nach dem Urtheil unserer besten Fabrikinspektoren so gut wie wirkungslos geblieben ist. Sie begnaden die Heimarbeiterschaft in der jüngsten Novelle zur Gewerbeordnung vom 1. Oktober 1900 ab mit einigen dürftigen Buschriften an die Redaktion der Gleichheit" sind zu richten an Frau Klara Bettin( 3undel), Stuttgart, Blumens Straße 34, III. Die Expedition befindet sich in Stuttgart, Furthbach- Straße 12. Bestimmungen wider das Trucksystem und die Lohndrückerei. Das ist blutwenig, und doch ist das alles. Man vergleiche diese geradezu schmachvoll unzulänglichen Maßnahmen mit der Fülle der Geschenke, welche Regierung und Reichstagsmajorität in Gestalt von Liebesgaben, Schußzöllen, Militärund Marinelieferungen, That- und Unterlassungssünden zur Knebelung der Arbeitermassen im politischen und gewerkschaftlichen Kampfe 2c. 2c. den Fabrikbaronen, Krautjunkern und Börsenjobbern zugeschanzt haben! Man stelle der mehr als strafwürdigen Langsamkeit, mit welcher jene jämmerlichen Reformalmosen gewährt wurden, die fieberhafte Eile gegenüber, mit der die gefeßgebenden Gewalten den Wünschen der schreienden Agrarier und Großindustriellen gehorchen; die fieberhafte Eile, mit der Regierung und Parlament das Flottengesetz apportirten, kaum daß die Entdeckung von der bitter noth thuenden Flotte der Welt verkündet worden! Man hat dann einen finnenfälligen Beweis dafür, mit welcher Unfähigkeit, Widerwilligfeit und Niedertracht die Besitzenden und Herrschenden in Deutschland an die Lösung der dringlichsten sozialreformlerischen Zeitaufs gaben herantreten. Wenn es nicht Leute gäbe, die von ihren Narrheiten absolut nicht zu heilen sind, weil sie von ihnen im legten Grunde gar nicht geheilt sein wollen, so wären die vorstehenden trockenen Thatsachen trefflich geeignet, das Häuschen ehrlicher, aber kurzsichtiger Illusionäre gründlich zu belehren, die im Chor mit der sehr großen Zahl ganz gemeiner sozialpolitischer Gaukler die Fortschritte der deutschen Sozialreform" über den grünen Klee preisen. Das deutsche Proletariat wird jedenfalls nach den vorliegenden Proben ,, weiser und fürsorglicher Arbeiterfreundlichfeit" weniger als je geneigt sein, sich mit der schön gleißenden, aber leeren Hoffnung auf die wunderwirkende Kraft der steigenden Ethik" innerhalb der bürgerlichen Welt abfüttern zu lassen. " " Betrachten wir nun den armseligen Bettelpfennig eines Reförmchens, der den Heimarbeitern gnädigst gespendet worden ist. Betreffs der Lehnbücher und Arbeitszettel stellt die Novelle Folgendes fest:" Für bestimmte Gewerbe kann der Bundesrath Lohnbücher oder Arbeitszettel vorschreiben. In diese sind von dem Arbeitgeber oder dem dazu Bevollmächtigten einzutragen: 1. Art und Umfang der übertragenen Arbeit, bei Affordarbeit die Stückzahl; 2. die Lohnsäße; 3. die Bedingungen für die Lieferung von Werkzeugen und Stoffen zu den übertragenen Arbeiten. Der Bundesrath tann bestimmen, daß in die Lohnbücher oder Arbeitszettel auch die Bedingungen für die Gewährung von Kost und Wohnung einzutragen sind, sofern Kost oder Wohnung als Lohn oder Theil des Lohnes gewährt werden sollen." Die gefeßlich festgelegten Vorschriften gehen ein Weniges über den Regierungsentwurf hinaus, nach welchem dieselben blos für die Wäsche und Kleiderkonfektion gelten sollten, während sie nach der angenommenen Fassung nun auch auf andere Gewerbe ausgedehnt werden können. Es wäre thöricht, den Fortschritt zu verkennen, den die einschlägigen Vorschriften bringen, aber noch thörichter würde es sein, zu übersehen, wie winzig dieser Fortschritt ist. Gewiß fönnen es viele Zehntausende von Heimarbeiterinnen begrüßen, wenn durch die gesetzlichen Bestimmungen größere Klarheit in ihre Lohnverhältnisse gebracht und darauf hingewirkt wird, einem wucherischen Senten ihres targen Verdienstes, einer Schmälerung desselben durch Truck, Aufrechnungen, Abzüge und allerhand Kniffe und Pfiffe bei der Abrechnung vorzubeugen, die ihrem Wesen nach sicherlich betrügerisch sind und der Form nach gerade noch am Betrug vor- beistreifen. Welche Qualen zerreißen nicht die Seele der Heim- arbeiterin, welche heiße, verzehrende Bitterkeit, nur durch die Furcht vor dem„Hinausfliegen", dem Hunger gebändigt, guillt nicht in ihrem Innern empor, wenn sie am Lohntag, oft nach Stunden ermüdenden Wartens, die Erfahrung macht, daß der erwartete Verdienst vom Arbeitgeber mit der Gier und Schlauheit eines mittelalterlichen Kippers und Wippers auf Grund des Trucksystems, unter Hinweis auf„falsch verstandene Abmachungen", unter dem Vorwand mangelhafter Leistung k. gekürzt wird. Hat die Arbeiterin doch der erhofften Höhe des Lohnes ihre Nachtruhe geopfert, ihren Bildungsdrang, den Athemzug in frischer Luft, die Ordnung im Haushalt, die Pflege der Kinder, man ist versucht zu sagen: ihre Seligkeit. Und hat sie doch Pfennig für Pfennig des erwarteten Verdienstes bereits für Befriedigung der dringendsten Bedürfnisse in Anrechnung gebracht, so daß sie mit jedem gekürzten Groschen, jeder Mark weniger ein Stück Lebensunterhalt für sich und die Ihrigen entschwinden sieht. Da bedeutet es immerhin einen schätzenswerthen Vortheil, wenn die Arbeiterin dank der neuesten Reform der Gewerbeordnung von vornherein im Klaren über die Lohnsätze, die möglichen Abzüge und Aufrechnungen, kurz über die thatsächliche Höhe ihres Ver- dienstes ist. Eine genaue Kenntniß des Wieviel oder richtiger Wiewenig ihrer Einnahme erspart schmerzliche Enttäuschungen, läßt kein hoffnungsfreudiges Rechnen mit unbekannten Größen zu und ermöglicht die peinlichste Eintheilung der dürftigen Mittel. Sie verhindert überdies manche Lohnstreiligkeiten, bei deu.n die Prole- tarierin immer Zeit verliert— Zeit aber ist für die Heimarbeiterin mehr noch als für viele ankere Leute Geld— und durchaus nicht immer ihr Recht erhält. Die Arbeitgeber sind findige Herren, die mit feinstem Geschick bei den hunderterlei Schlichen zur Lohn- kürzung wohl den Geist des Gesetzes mit Füßen treten, aber den Buchstaben des Gesetzes respektiren, so daß ihre„Sparsamkeils- Praktiken" unfaßbar sind. Des Weiteren schieben auch die neuen Bestimmungen der und jener wucherischen Gepflogenheit einen Riegel vor, die bei Berechnung von Werkzeugen und Stoffen, bei Festsetzung der Löhne 2C. im Schwange ist. Wenn die Arbeilerin noch vor lieber- nähme einer Arbeit die Ergebnisse solcher Gepflogenheit schwarz auf weiß vor sich sieht, wird sie sich eher gegen sie zur Wehre setzen und ihre Interessen vertheidigen, als wenn sie ihr nach- träglich in Gestalt schwer kontrollirbarer Abzüge zum Bewußtsein kommen. Im Falle von Streitigkeiten betreffs der einschlägigen Verhältnisse aber vermag sie ihr Recht besser zu wahren, wenn sie auf die Festsetzungen des Lohnbuchs oder Arbeitszettels ver- weisen kann. Schließlich erhoffen wir von der Klarstellung der Lohnverhält- nisse noch ein Anderes: daß die ziffernmäßige Feststellung der schmachvollen Niedrigkeit des Verdienstes, die nicht mehr durch aller- Hand Berechnungen nominell erhöht und hinweggetäuscht werden kann, ein Anreiz für die Heimarbeiterinnen ist, über ihre Aus- beutung nachzudenken, sich aufzuklären, zu organisiren und für bessere Arbeitsbedingungen zu kämpfen. Würden die Vorschriften über Lohnbücher und Arbeitszettel thatsächlich diese Wirkung zeitigen, so hielten wir dies im Interesse der Heimarbeiterinnen für einen größeren Gewinn, als alle übrigen etwaigen Vortheile. Der Werth dessen, was die neueste Novelle der Gewerbe- ordnung unmittelbar zur Regelung der Lohnverhältnisse in der Hausindustrie festlegt, sinkt jedoch bedeutend, wenn man die fol- genden Thatsachen bedenkt. Die vorgesehenen Maßnahmen gelten nicht für das gesammte Gebiet der Heimarbeit, vielmehr blos für einzelne Gewerbe. Welche Gewerbe das aber sind, darüber ent- scheidet das Belieben des Bundesraths, der die Einführung von Lohnbüchern oder Arbeitszetteln verfügen oder auch nicht verfügen kann. So schrumpft die vielgerühmte Aktion der gesetzgebenden Gewalten zu Gunsten der gefühlvoll beweinten Heimarbeiterinnen zu einer armseligen Maßregel für einige Gewerbe zusammen, eine Maßregel, die obendrein noch von der Entscheidung des Bundes- raths abhängt. Nun bekennen wir gewiß für diese„hohe Obrig- keit" jenen Respekt, den das Gesetz uns aufnöthigt. Aber wenn wir uns daran erinnern, welch ungemein freigebigen Gebrauch der Bundesrath von seiner Befügniß gemacht hat, um die Sonn- tagsruhe zu durchlöchern, um das Bischen gesetzlichen Schutz für die jugendlichen und weiblichen Arbeiter in Zucker-, Konserven- fabriken und Ziegeleien auf lange hinaus in einen tobten Buch- staben zu verwandeln; wenn wir andererseits eingedenk sind, wie zögernd, spät, sparsam und zum Theil ganz unzureichend er sein Recht ausgenutzt hat, um Maßregeln zu verfügen, welche die Ar- beiterinnen und Arbeiter der Pinsel- und Bürstenindustrie gegen das furchtbare Gift des Milzbrandes schützen; um in gesund- heitsschädlichen Industrien und Betrieben den sanitären Maximal- arbeitstag einzuführen rc.: dann wahrlich sehen wir mit dem größten und begründetsten Mißtrauen Dem entgegen, was das Belieben des Bundesraths den Heimarbeiterinnen bescheren wird. Wir fürchten, daß noch nach dem 1. Oktober dieses Jahres große Massen von ihnen sogar des dürftigen Schutzes entbehren müssen, den die Novelle vorsieht. Dazu noch Eins: sollen die Bestimmungen über Lohnbücher und Arbeitszettel nicht lediglich eine papierne Existenz führen, so muß die Konirolle über die Durchführung der Vorschriften eine sehr häufige und strenge sein. Das ist jedoch bei der jetzigen Organisation der Fabrikinspektion und dem kleinen Stabe der Auf- sichte beamtm so gut wie ausgeschlossen. Man vergegenwärtige sich, daß nach den Berichten der Gewerbeaufsicht allein in den drei Jahren 1894, 1895, 1896 unsere so mustergilrig gesetzliebenden Unternehmer in 29 384 Fällen gegen die Gesetzesvorschriften zu Gunsten der Arbeiterinnen sündigten, gar in 61562 Fällen gegen die Bestimmungen zum Schutze der jugendlichen Arbeiter, und daß die Inspektion durchaus nicht alle ihr unterstellten Betriebe erfaßt hat, sondern 1896 z. B. nur 34,2 Prozent derselben. Es drängt sich dann mit geradezu überwältigender Wucht die Ueberzeugung auf, daß eine wahre Sinifluth von Gesetzesübertretungen die Be- stimmungeu über Lohnbücher und Arbeitszettel in der Praxis so gründlich fortsplllen wird, daß nur ganz winzige Wirkungen übrig bleiben. Einmal erschwert die große Zahl der in Betracht kom- wenden Betriebe eine häufige und wiederholte Inspektion. Dann aber sind die Heimarbeiterinnen durch Vereinzelung, krasse Noth, rückständige Auffassung und geringe Betheiligung an der Gewerk- schaftsorganisation dem Unternehmerthum so wehrlos ausgeliefert, daß sie noch weniger als die Fabrikarbeiterinnen auf die Respek- tirung ihres Rechtes hoffen und sich diese Respektirung erzwingen können. Wer da weiß, wie raffinirt erfindungsreich und frechkühn das Kapital wird, wenn es die Erhöhung seiner Profite auf Kosten der Ausgebeuteten gilt: der weiß auch, daß die Unternehmer die angezogenen beiden Umstände mit geriebenstem Schlausinn und rück- sichtsloser Brutalität zr Gesetzwidrigkeiten ausnutzen werden. Wollten die Gesetzgeber mehr schaffen, als eine„Anstandspflicht" und„sitt- liche Regel" für Die, welche bei ihrer Ausbeutung weder Anstand noch Sittlichkeit kennen, so mußten sie die Bestimmungen über Lohn- bücher und Arbeitszettel durch eine Reorganisation der Fabrikinspektion sicher stellen, so mußten sie vor Allem folgende langjährige For- derungen der Arbeiterinnen erfüllen: Anstellung einer genügenden Zahl von Fabrikinspektorinnen und Assistentinnen aus den Kreisen der Arbeiterinnen, Beseitigung der Berlepscherei, welche regelmäßige und enge Beziehungen zwischen Gewerbeaufsicht und Arbffterorgani- sationen hindert, Verpflichtung der Beamten, stete Fühlung mit den Gewerkschaften und den Vertrauenspersonen der Arbeiterinnen zu halten. Die Logik der Thatsachen hätte der Reichstagsmajorität noch eine andere Gruppe von Ergänzungsmaßregeln zum Schutze der beschlossenen Reform aufnöthigen müssen: gesetzliche Maßregeln zur Sicherung der Koalitionsfreiheit und des unbeschränkten Vereins- und Versammlungsrechts der Arbeiterinnen. Diese Maßregeln würden die beste und wirksamste Bürgschaft für gewissenhafte Durch- führung der neuen und alten Schutzvorschriften gebracht haben: aufgeklärte, organisirte Arbeiterinnenmassen, die ihr Recht kennen und es durch die Macht der Gewerkschaft zu schirmen im Stande sind. Den hervorgehobenen beiden Unterlassungssünden der Gesetz- geber reihen sich noch zwei andere an. Die Reichstagsmajorität hat die sozialdemokratische Forderung verworfen, den Gesetzestext so zu formuliren, daß jeder Mißbrauch der Lohnbücher und Ar- beitszettel zur Kennzeichnung„aufsässiger" Lohnsklaven schlechter- dings unmöglich wäre. Sie hat es abgelehnt, den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechend den Lohn der Arbeiterinnen als unpfändbare Forderung den Aufrechnungen für Kost und Logis zu entziehen. Dagegen führte sie für alle Minderjährigen obligatorische Lohnbücher ein, welche nach Eintragung des Verdienstes ihrer Inhaber deren Eltern zu übergeben und dann dem Arbeitgeber zurückzubringen sind. Diese Maßregel pfäffischer Bevormundung soll die Autorität der Eltern und die Sittlichkeit der Jugend stärken, wird aber nur Arbeitgebern wie jungen Arbeitern und Arbeiterinnen Scherereien verursachen und in vielen Fällen 3wist in die Familien tragen. Die Reichstagsmajorität hat sich geweigert, den Kampf gegen die schlimmsten Mißstände in der Hausindustrie aufzunehmen. Katholische und nationalliberale Sozialreformler brachten in rührender Uebereinstimmung mit Konservativen und freisinnigen Manchesterlingen die sozialdemokratischen Anträge zu Fall, welche auf einen wirksameren Schuß der verelendenden Heimarbeiterschaft abzweckten. Ja nicht einmal die recht bescheidenen Bestimmungen, welche die Regierung und etwas verbessert die Kommission beantragte, um der Mitgabe von Heimarbeit an weibliche und jugendliche Fabrikarbeiter entgegenzutreten, haben Gnade vor den Augen dieser ,, aucharbeiterfreundlichen" Majorität gefunden. Und doch sollten diese Bestimmungen nur verhindern, daß die am Tage als Fabrikarbeiterinnen Ausgebeuteten noch des Nachts als Heimarbeiterinnen ausgewuchert und die Vorschriften über die gesetzliche Regelung der Arbeitszeit Ersterer zum Unternehmerspott würden. In einem Nachspiel zur dritten Lesung der Novelle wurden die betreffenden Anträge fürzlich sogar in der schwächlichen Regierungsfassung verworfen. Das Mitgefühl der Herren Heyl& Co. mit den ausgepowerten Heimarbeite= rinnen ist gewiß groß und aufrichtig, aber größer noch ist der Einfluß der aufklärenden Agitation" und der persönlichen Bemühungen bei Parteiführern" des Herrn Mannheimer und seiner Erwerbsgenossen. Das Gewissen der bürgerlichen Gesetzgeber ruht auf dem Ruhekissen der Posadowskyschen Verheißung aus, ein Spezialgesez solle die ungesunden Verhältnisse in der Hausindustrie verbessern. Die deutschen Arbeiter und Arbeiterinnen würden in den Wind säen, wollten sie sich auf diese liebenswürdige Verheißung verlassen. Wenn die deutschen Proletarierinnen das Wenige, das ganz Unzureichende und obendrein nicht einmal Gesicherte überblicken, was die Herrschenden und Gewalthabenden im Laufe langer Jahre zum Schuße der Heimarbeiterinnen geschaffen haben, so steigt eine heiße Fluthwelle der Empörung in ihnen empor. Vor ihrem Auge wälzt sich ein endloser Zug blasser, hohläugiger, ber hungerter, freud loser, gedrückter Jammergestalten vorüber, ein endloser Zug, in dem Hunderttausende von unglückseligen Kleinen und nothbelasteten Frauen daherschreiten. An ihr Ohr schlägt der Verzweiflungsschrei ganzer Generationen von Heimarbeitern, die im Elend versinken. Die Proletarierinnen zählen und wägen die Kräfte, die Träger und Förderer der Kultur sein könnten, sein mötten, und die rücksichtslos in der Hausindustrie zu Kulturdünger zerstampft werden, damit eine kleine Minderheit von Unternehmern, die äußerlich ge= waschen und weltmännisch polirt, aber innerlich roh sind, Millionen einsäckelt. Und aus der heiligen Empörung über diese Greuel wächst der feste Entschluß empor, die winzigen Vortheile, welche die neueste Reform der Gewerbeordnung den Arbeiterinnen bringt, durch politische Aufklärung und gewerkschaftliche Organisation sicher zu stellen, und den Schuß, den die gesetzgebenden Gewalten den Aermsten der Armen versagt haben, durch den politischen und gewerkschaftlichen Kampf zu erringen. Den Widerstand des Kapitals, den die„ Ethik" nicht biegt, den bricht Arbeitermacht. Die Fabrikarbeit verheiratheter Frauen in Bayern. ( Schluß.) Ueber die Folgen der Fabrikarbeit verheiratheter Frauen in verschiedenen Beziehungen werden zahlreiche und sehr beachtenswerthe Mittheilungen gemacht. So bezeichnen in der Pfalz 2 Krankentassen, 5 Rassenärzte und 2 Amtsärzte die Vernachlässigung der Kinder und des Haushalts, die Entfremdung von der Familie, ein Arzt auch die leichte Bekleidung in warmen Räumen als Nachtheile in sittlicher Beziehung. Der oberpfälzische Aufsichtsbeamte möchte 107 nicht mit Sicherheit annehmen, daß die aufgestellten Vertreter der Mütter zur Beaufsichtigung der Kinder in allen Fällen geeignet seien, die Erziehung richtig zu leiten und die Kinder vor Verwahrlosung in geistiger und moralischer Beziehung zu schützen. Zum Mindesten wird eine gewisse Entfremdung und Lockerung des Bandes der Liebe und Anhänglichkeit zwischen Kindern und Müttern zu befürchten sein." In Oberfranten wird in sittlicher Hinsicht das Zusammenarbeiten Schwangerer und Nährender mit anderen Arbeitern und insbesondere das Zusammenarbeiten auf Bauten beanstandet. Hinsichtlich der Pflege und Erziehung der Kinder, sowie der Führung des Haushalts machen sich vielfache Mängel geltend. In diesem Sinne äußern sich Aerzte, Arbeitervertretungen und Arbeitervereine, Unternehmer und auch einige Schulbehörden. Der Augsburger Inspektor betont ebenfalls die schweren Nachtheile der Arbeit der Mütter für die heranwachsende Jugend, während er bezüglich der Frauen selbst eine besondere Gefährdung durch die Beschäftigung neben Männern nicht wahrnehmen konnte." In den weitaus meisten Fabriken ist für strenge Beaufsichtigung während der Arbeitszeit gesorgt und kommen sittliche Verstöße wohl im Allgemeinen nicht häufiger vor als bei der Landwirthschaft, wo seither Niemand an dem Zusammenarbeiten beider Geschlechter Anstoß nahm." In der ungenügenden Beaufsichtigung und Erziehung der Kinder in Niederbayern waren in 33 Fällen 73 Kinder nur sich selbst überlassen! liegt unverkennbar eine schlimme Quelle für Verwahrlosung der heranwachsenden Jugend. Ein Stumm wollte wiederholt die Sozialdemokratie dafür verantwortlich machen, eine gewissenlose Leichtfertigkeit, die zugleich von völliger Unwissenheit in den wichtigsten wirthschaftlichen Fragen zeugt. Im Gegentheil ist es gerade die Sozialdemokratie, die durch ihre Bestrebungen auf allgemeine und gründliche Hebung der Lebenslage der Arbeiterklasse die Möglichkeit zu einem geordneten und ge= funden Familienleben und zu einer ordentlichen Erziehung der Kinder schaffen will. Ueber die gesundheitsschädlichen Folgen der Fabrikarbeit verheiratheter Frauen haben sich Aerzte, Krankenkassen und Hebammen geäußert. Die meisten von ihnen stellen eine allgemeine Schädlichkeit dieser Arbeit für die Frauen in Abrede und geben sie nur für eine Reihe bestimmter Arbeiten zu. Die Hebammen wissen von gesundheitsschädlichen Folgen überhaupt nichts und zeigen damit ihre Gewissenhaftigkeit und Beobachtungsgabe in denkbar schlechtestem Lichte. So haben im mittelfränkischen Aufsichtsbezirk die be= fragten 39 Hebammen ausnahmslos die Frage verneint, ob die Fabrikarbeit bei den verheiratheten Frauen gesundheitsschädliche Nachtheile gezeitigt habe. Allerdings befinden sie sich dabei in der großen Geſellſchaft von 111 Aerzten und Krankenkassenvorständen. 6 andere Aerzte und Krankenkassenvorstände haben die Frage bejaht und heben folgende Nachtheile hervor: häufige Fälle schwerer Unterleibsblutungen, auffallend viele fehlerhafte Kindslagen und schwere Geburtsakte, viele Erkrankungsfälle der Unterleibsorgane, häufige Fälle von Lungentuberkulose und Gelenkrheumatismus, endlich Venenentzündung in Folge Stehens der Frauen bei der Arbeit in der letzten Zeit der Schwangerschaft. Das sind gerade genug und sehr schwere Nachtheile, und es ist ganz unglaubwürdig, daß sie sich nur in den Kreisen der 6 Aerzte und Krankenkassenvorstände, in jenen der befragten übrigen 111, sowie der 39 Hebammen nicht gezeigt haben sollten! Gleiche Ursachen müssen doch auch hier gleiche Wirkungen haben. Die in Unterfranken befragten 22 Amtsärzte verneinten zwar ebenfalls die Wahrnehmung erheblicher gesundheitlicher Nachtheile durch die Fabrikarbeit, weisen aber dann doch mehrfach darauf hin, daß längeres Arbeiten in der Fabrik bei Arbeiterinnen überhaupt das Entstehen der Chlorose( Bleichsucht) und der damit zusammenhängenden Begleiterscheinungen begünstige. Es wird auch noch erwähnt, daß die schlimmen Folgen der Fortsetzung der Fabrikarbeit nach der Verheirathung an den Impflingen und Wiederimpflingen durch blasses Aussehen, Rhachitis und Strophulose zu erkennen seien. Im oberfränkischen Bericht wird ausdrücklich festgestellt, daß Schädigungen in gesundheitlicher und sittlicher Beziehung sich nach den Erfahrungen der Amtsärzte, Krankenkassenärzte und Vorstände bei der Beschäftigung verheiratheter Frauen im Allgemeinen wohl herausgestellt haben, speziell aber bei der Beschäftigung im Baugewerbe mit Mörtel- und Steintragen über Leitern und Gerüste; im Ziegeleigewerbe beim Einsetzen und Abnehmen der Steine in hohe Trockengerüste; in Porzellanfabriken besonders für schwangere Frauen neben der Staubeinathmung beim Hochheben der Gegenstände auf Trockengestelle; in Färbereien bei längerem Aufenthalt in heißen Trockenräumen. Der oberpfälzische Beamte erwähnt aus den ärztlichen Gutachten die ausgesprochene Befürchtung, daß infolge der Fabritarbeit verheiratheter Frauen eine Einschränkung der natürlichen Ernährung der Säuglinge durch die Mutter und eine Zunahme der künstlichen Ernährung und 108 der Sterblichkeit unter den Kindern eintritt. Im pfälzischen Auf-| sichtsbezirk haben Fabrikkrankenkassenärzte in 3 Fällen als gesundheitliche Nachtheile Blutarmuth und Schwindsucht bei den Zigarrenarbeiterinnen, Blutarmuth bei den Weberinnen angeführt. Im niederbayerischen Berichte werden in etwas ausführlicherer Weise Aeußerungen von Kassenärzten mitgetheilt, aus denen hervorgeht, wie schwer gesundheitsschädlich die Arbeit in der Cellulosefabrik und Maisstärkefabrik für die Arbeiterinnen überhaupt, insbesondere aber für Schwangere ist. In Oberbayern verlangen die befragten Sachverständigen den Ausschluß der verheiratheten Frauen beim Lackiren und Vulkanisiren in Gummifabriken, und zwar wegen der großen Zahl von Fehl- und Todtgeburten und der auffallenden Kindersterblichkeit. Hervorgehoben wird ferner in den ärztlichen Berichten als Folge der Frauenarbeit in Fabriken die Vermehrung der Rhachitis und Strophulose. Sehr zutreffend weist der schwä bische Aufsichtsbeamte darauf hin, daß bei der Beschäftigung in Fabriken die weiblichen Geschlechtsverhältnisse überhaupt zu wenig Berücksichtigung finden und der weibliche Organismus in Ermange= lung der so nothwendigen Schonung geschädigt werden muß. Er betont ferner, daß die Leitung des Haushalts sowie die Pflege und Beaufsichtigung der Kinder neben der Fabritarbeit, kurz die zweifache Thätigkeit der Frau als Hausfrau und Fabrikarbeiterin, eine zu große Inanspruchnahme der Kräfte bedeutet, die schädigend auf den Gesundheitszustand der Frau einwirken muß. Zweifellos muß unter einer solchen Last von Arbeit und Sorge der kräftigste Organismus in furzer Zeit zusammenbrechen, wie viel eher noch der vielfach schwächliche Körper der Proletarierinnen. Trotz all den verhängnißvollen Folgen, welche mit der Fabrikarbeit verknüpft sind, haben sich die Frauen ausnahmslos, wie auch die meisten übrigen Befragten, gegen den Ausschluß der verheiratheten Arbeiterinnen von der Fabrikarbeit erklärt. Die gegen den Ausschluß geltend gemachten Gründe decken sich zu einem großen Theil mit jenen, die für die Erwerbsthätigkeit der Frau in der Fabrik angeführt worden sind. Es sind im Wesentlichen die folgenden: Unzulänglichkeit des Lohnes des Mannes, Arbeitsunfähigkeit seinerseits in Folge von Krankheit, Arbeitslosigkeit, ferner die vorliegende Nothwendigkeit eines Erwerbs für alleinstehende Frauen, Witwen 2c. Das Verbot der Fabrikarbeit der Frauen würde, wie die Dinge liegen, die Lebenshaltung der betreffenden Familien empfindlich herabdrücken bezw. die ganze Existenzmöglichkeit gefährden. Anderseits würden als Folgen eines solchen Verbots auftreten: die weitere Ausdehnung der ohnehin umfangreichen Hausindustrie mit ihren vielerlei Schäden für die Arbeiterschaft, die Erschwerung der Eheschließung der Arbeiter, die Zunahme des Konkubinats und der Zahl der unehelichen Kinder. Wie die Unternehmer über die Frage denken, erhellt deutlich aus einigen Mittheilungen. Dem schwäbischen Aufsichtsbeamten gegenüber äußerten sich mehrere Herren, daß sie die verheiratheten Frauen wegen ihres ruhigen und gesetzten Wesens, sowie wegen Medizinerinnen des Mittelalters. Von Melanie Lipinska. Aus dem Französischen überfekt von Eugenie Jacobi. ( Schluß.) Nachdruck verboten. Pierre du Bois, ein Rechtsgelehrter zur Zeit Philipps des Schönen, stellt Pläne auf, denen zufolge sich schließen läßt, daß damals in Frankreich nicht wenige Frauen dem Studium der Medizin oblagen. Er verlangt, daß die Kreuzzüge auf eine moralische Eroberung des Morgenlandes hinauslaufen und daß zu diesem Zwecke in demselben Sitten, Anschauungen und Glaubenslehren christlicher Völker weite Verbreitung finden. Frauen aber, meint er, eignen sich zu einer solchen Aufgabe am besten. Mit dem Alter von vier bis fünf Jahren solle für Mädchen der Schulunterricht beginnen. Man habe sie in der Religion, im Lateinischen, Griechischen, Hebräischen, Arabischen, in den Naturwissenschaften, in der Heil- und Wundarzneikunde zu unterweisen. Im Morgenlande würden sie dann als Medizinerinnen durch ihr Wissen und Können das Vertrauen der Völfer gewinnen und durch ihr Walten als Gattinnen und Mütter die Abtrünnigen und Ungläubigen der reinen Lehre zuführen. Noch zahlreicher als in Frankreich waren Medizinerinnen in Deutschland. Literarische und geschichtliche Schriftstücke des Mittelalters erwähnen ihrer häufig. In Bauers Urkunden zur heiligen Alterthumsgeschichte ist zum ersten Male von einer deutschen Aerztin die Rede. Es wird, ihrer exakten Arbeit den unverheiratheten Arbeiterinnen vorziehen und für nahezu unentbehrlich halten. In gleicher Weise sprachen sich mehrere Unternehmer auch dem oberpfälzischen Beamten gegenüber aus. Der schwäbische Inspektor führt als Grund gegen den Ausschluß der verheiratheten Frauen noch an, daß derselbe in Arbeiterfreisen als Eingriff in die persönlichen Rechte aufgefaßt werden würde. Er meint dann weiter, daß das Verbot der Fabrikarbeit verheiratheter Frauen von den Arbeitern nur dann vielleicht begrüßt werden würde, wenn etwa durch gesetzliche Festsetzung eines Minimallohns der Verdienst der Männer so hoch normirt werde, daß er zur Erhaltung der Familie genüge. Für theilweisen Ausschluß der Frauen, aber auch der Ledigen, wie der unterfränkische Beamte hinzufügt, von besonders gesundheitsschädlichen Arbeiten erklärten sich viele der Befragten. Als solche Arbeiten werden angeführt: die Verrichtungen in den Phosphorzündholzfabriken, die Beschäftigung in den staubigen Räumen der Spinnereien, beim Vierstuhlsystem in den Webereien, in den Baugewerben, in den Zündhütchen- und Bleifarbenfabriken, in den Schuhfabriken. 7 pfälzische Krankenkassen verlangen im Allgemeinen den Ausschluß der Frauen von allen gesundheitsschädlichen, staubigen oder schweren Arbeiten. Der Krankenkassenausschuß einer pfälzischen Weberei fordert den Ausschluß der Frauen von dieser. Der pfälzische Beamte selbst meint dazu, daß es mehr oder weniger solcher Arbeitsverrichtungen in fast jeder Fabrik giebt. Das trifft sicher zu, und indem der Beamte das hervorhebt, beweist er implizite, wie dringend nothwendig ein weitestgehender Arbeiterinnenschutz ist. Leider zieht der betreffende Aufsichtsbeamte selbst nicht die gegebene Konsequenz aus seiner Feststellung, denn er fordert nur den Maximalarbeitstag von 10 oder„ höchstens" 10% Stunden, die obligatorische 1stündige Mittagspause, sechswöchentliche Schutzzeit der Wöchnerinnen, die während derselben mit Krankengeld unterstützt werden sollen, und Abhängigmachung der Beschäftigung von Frauen während der letzten zwei Monate der Schwangerschaft von einem ärzlichen Zeugniß oder Aufstellung von gesetzlichen Vorschriften, betreffend eine angemessene Beschäftigung. Andere Aufsichtsbeamte gehen insofern weiter, als sie den 10stündigen Maximalarbeitstag und die Freigabe des Samstag- Nachmittag fordern. Ein Arzt in Unterfranken führt als bekannte Thatsache an, daß durch den täglichen 8 bis 10stündigen Aufenthalt in einem Fabrikraum jeglicher Art, zumal da, wo die Arbeit im Sigen verrichtet wird, die Gesundheit der Arbeiterinnen, nicht blos der verheiratheten, eine schwere Schädigung erfährt. Leider stellt er aber keine Forde rung bezüglich der Dauer der täglichen Arbeitszeit auf, während sich für uns aus der von ihm erkannten Thatsache die Nothwendigkeit des Achtstundentags ergiebt. In Mittelfranken haben übrigens 14 Aerzte und Krankenkassenvorstände direkt die Forderung des Achtstundentags für die Frauen während der Schwangerschaft und des Nährens aufgestellt; 5 Stimmen fordern den völligen Ausschluß währen der 3 bis 4 letzten Monate der Schwangerschaft, 9 während ohne nähere Angaben, gesagt, daß 1288 in Mainz eine geschickte Medizinerin lebte. Die Art und Weise, wie man in Mainz und Frankfurt gegen Medizinerinnen verfuhr, zeigt, sagt Striegt, daß dabei nicht Hebammen, die auch Frauen- und Kinderkrankheiten behandelten, sondern wirkliche Aerztinnen in Frage kamen. Hebammen waren übrigens nie Medizinerinnen. 1 Frankfurt am Main steht in erster Linie als Stätte deutscher Aerztinnen da. Während des ganzen vierzehnten und fünfzehnten Jahrhunderts trifft man dieselben dort an. Von den fünfzehn Medizinerinnen, deren die Urkunden Medizinerinnen, deren die Urkunden 1389 bis 1497 Erwähnung thun, sind mehrere Augenärztinnen und nicht wenige Jüdinnen. Lettere haben die Judensteuer zu zahlen. Manchen Medizinerinnen erweisen die Behörden gewisse Ehren, manchen erlassen sie einen Theil der Steuern, und nur in einem Falle wird einer Aerztin das Ausüben beruflicher Thätigkeit untersagt. Erforderlich war die Erwerbung des Bürgerrechts der Stadt Frankfurt. Striegt stellt von den Aerztinnen, die dort gewirkt haben, folgende Liste auf: 1394. Die Tochter des verstorbenen Stadtarztes Hans der Wolff. Sie empfing seitens der Stadt zweimalig Entgelt für die Herstellung verwundeter Soldaten. 1397. Die Medizinerin Hebel. 1423 und 1427. Eine Medizinerin und eine Augenärztin. Namenangabe fehlt. 1 bis 2 Monaten vor der Entbindung. Die betreffenden Arbeiterinnen sollen während dieser Schutzzeit bestimmte Unterstützungsbeiträge beziehen. Aehnlich äußern sich mehrere Hebammen, von denen 3 auch eine 2stündige Mittagspause während des Nährens fordern. Auch in mehreren anderen Aufsichtsbezirken sind von Aerzten, Kassenvorständen 2c. gleiche oder ähnliche Forderungen aufgestellt worden. Vielfach wird die Beibringung von ärztlichen Zeugnissen als eine Schutzmaßnahme gefordert. In Uebereinstimmung mit den bezüglichen kritischen Anschauungen des badischen Fabrikinspektors legen wir einer entsprechenden Vorschrift nur untergeordneten Werth bei. Fassen wir die im Berichte der bayerischen Fabrikinspektion von den Aufsichtsbeamten, den befragten Aerzten, Krankenkassenvorständen, Hebammen 2c. aufgestellten Arbeiterschutzforderungen zusammen, so erhalten wir folgendes Programm: 1. Gesetzlicher 8- bezw. 10 stündiger Maximalarbeitstag. 2. Gesetzlich vorgeschriebene( obligatorische) 1/2 bis 2stündige Mittagspause. 3. Gesetzliche Vorschrift betreffend die Freigabe des SamstagNachmittags von 12 Uhr Mittags ab. 4. Gesetzliche Vorschriften zum Schuße der Frauen während der letzten Monate der Schwangerschaft. 5. Ausdehnung der gesetzlichen Schutzzeit der Wöchnerinnen von 4 auf 6 bezw. 8 Wochen und Unterstützung derselben während dieser Zeit. 6. Gesetzliche Festsetzung jener gesundheitsschädlichen Arbeiten, von deren Verrichtung alle Arbeiterinnen ausgeschlossen bleiben sollen. An der organisirten Arbeiterschaft und ihrer Presse liegt es, durch unablässige Agitation dafür zu wirken, daß recht bald nicht blos die obenstehenden Maßregeln, sondern ein noch weiter gehender gesetzlicher Arbeiterinnenschuß, wie ihn die Sozialdemokratie fordert, zur Thatsache wird. D. Zinner. Aus der Bewegung. = Von der Agitation. Eine Agitationstour in Württemberg unternahm fürzlich Genossin Tröger- Offenbach, um dem„ Verband der Fabrik, Land, Hilfsarbeiter und Arbeiterinnen Deutschlands" neue Mitglieder zu werben. Versammlungen fanden statt in Heilbronn, Laufen, Cannstatt, Münster, Eßlingen, Göppingen, Heidenheim und Hall. Die Referentin sprach über die Lage der Arbeiter und Arbeiterinnen, sowie über die Nothwendig keit und den Nutzen der Gewerkschaftsorganisation. In ihren Ausführungen berücksichtigte sie besonders die Arbeits- und Lebensver hältnisse der Arbeiterinnen und wies nach, daß diese am allernöthigsten des Schutzes durch eine starke Organisation bedürften. Die Versammlungen waren fast alle gut besucht, leider aber meist von bereits organisirten Arbeitern und Arbeiterinnen und nur in geringer Zahl 1428. Die jüdische Augenärztin Serlin. 1431. Die jüdische Augenärztin, der man verbietet, Geld verzinsbar auszuleihen. Ihre berufliche Thätigkeit durfte sie aber vermuthlich ausüben. 1433. Eine jüdische Medizinerin unbekannten Namens. 1435. Eine jüdische Medizinerin unbekannten Namens. 1436. Eine jüdische Augenärztin, die die Stadt ver Lassen muß. 109 von jenen Proletariern, an welche sich die Ausführungen besonders richteten: den noch unorganisirten Lohnsflaven. Schuld daran trug in einigen Orten, daß die Versammlung nicht genügend gut vorbereitet worden war. Immerhin sind dem Verband in jeder Versammlung mit Ausnahme der zu Münster neue Mitglieder zugeführt worden, so in Eßlingen 17, darunter 13 Arbeiterinnen. In Hall wurde der Grund zu einer Zahlstelle gelegt, die eine gedeihliche Entwicklung verspricht. Der Beifall, mit dem die Versammlungsbesucher überall den Darstellungen der Referentin zustimmte, läßt hoffen, daß die Agitationstour ihre Früchte für die Ausbreitung und Kräftigung des Verbandes tragen wird, daß sie abgesehen von dem Beitritt neuer Mitglieder den bereits organisirten Arbeitern und Arbeiterinnen Anregung und Begeisterung gebracht hat, ihrerseits im Verkehr mit den Arbeits- und Leidensgenossen das Wort zu bethätigen: Wir alle wollen Agitatoren sein, die der Gewerkschaft Kämpfer und Kämpferinnen zuführen. C. T. Im Auftrag des Textilarbeiterverbandes sprach Genossin Ziez- Hamburg in einigen öffentlichen Versammlungen im Königreich Sachsen. In Frankenhausen bei Crimmitschau war die Versammlung sehr stark besucht, besonders von Frauen, ebenso in Neukirchen. Eine Anzahl neuer Mitglieder wurde dem Verband zugeführt, jedoch hoffen die Genossen, daß sich der ganze Erfolg der Versammlungen erst bei der in Anschluß daran geplanten Hausagitation zeigen wird. In beiden Orten hatte die Behörde der Beschei= nigung der Anmeldung folgenden Passus beigefügt:„ Das Ausbringen von Hochrufen auf die Sozialdemokratie oder auf revolutionäre Verbände und Bewegungen und das Absingen revolutionärer Lieder während und nach Schluß der Versammlung wird zur Vermeidung einer an den Veranstaltern und Leitern der Versammlung zu vollstreckenden Ordnungsstrafe bis zur Höhe von 150 Mt. oder 14 Tagen Haft hiermit verboten". In der Versammlung in Neukirchen wollten einige fangeslustige Genossen den Sozialistenmarsch anstimmen Da hätte man nun das entsetzte und zornverzerrte Gesicht des Gendarmen ob solcher in seiner Gegenwart verübten" Frechheit" sehen müssen. Den Sangeslustigen wurde vom Vorsitzenden schnell bedeutet, daß die„ Sicherheit" Sachsens durch den Gesang gefährdet sei, worauf sie als gute„ Patrioten" ihrer freudigen Stimmung Zügel anlegten. Die Gefahr des Umsturzes war also Dank der behördlichen Weisheit und Fürsorge wieder einmal glücklich beseitigt. In Werdau fand eine glänzende Versammlung statt. Hier sind von den vielen, vielen weiblichen Arbeitern leider nur sehr wenig organisirt. Eine Anzahl Neuaufnahmen wurden erzielt. Die Versammlung in Reichenbach war leider nur mäßig besucht, jedoch war dieselbe sehr schlecht bekannt gegeben worden. An allen Orten machte sich eine lebhafte Bewegung für den Zehnstundentag bemerkbar, die ebenso wie der Organisationsgedanke, durch die abgehaltenen Versammlungen gefördert worden ist. Es wächst die Zahl der Textilarbeiter und Arbeiterinnen, die aufgeklärt und organisirt den Kampf für eine menschenwürdige Eristenz und eine endgiltige, volle Befreiung aufnehmen. L. Z. 1495. Eine alte Medizinerin.„ Die alte Medizinerin muß herbeigerufen und in Gegenwart der Aerzte gefragt werden, was sie der Frau gegeben hat", heißt es, Am 2. Mai 1419 ertheilt der Bischof von Würzburg, Johann II., der jüdischen Medizinerin Sara gegen eine Jahressteuer von zehn Gulden die Erlaubniß, im Bisthum Würzburg als Aerztin thätig zu sein. Der sogenannte" goldene Opferpfennig" eine Abgabe, die deutsche Juden an jedem Weihnachtsfest zu zahlen hatten wurde für sie auf zwei Gulden herab1446. Eine jüdische Augenärztin, die von der Beheimsteuer gesezt. 3wanzig Tage später wird ihr Name in den Aften von befreit ist. 1439. Eine jüdische Medizinerin. 1457. Eine jüdische Medizinerin, der man den Aufenthalt nicht gestattet, ohne daß sie das„ Nachtgeld" zahlt. Eine solche Abgabe wurde allen jüdischen Leuten aus einem anderen Orte für jeden in Frankfurt zugebrachten Tag auferlegt. 1492 bis 1499. Eine jüdische Medizinerin. Sie stammte nicht aus Frankfurt, war theils jedoch offenbar sehr beliebt, da man für sie, um sich ihres Bleibens zu versichern, die Nachtsteuer herabsezte. Ihre Bitte hingegen, außerhalb der Judengasse wohnen zu dürfen, schlug man ab. " 1494. Eine jüdische Aerztin wird als die Medizinerin aus der Judengasse" bezeichnet. Man verbietet ihr, Kranke zu behandeln, und als sie um die Erlaubniß nachsucht, sich„ ehrbarer weiblicher Personen" annehmen zu dürfen, wird sie gleichfalls abschlägig beschieden. Fällt sie vielleicht mit der vorstehend bezeichneten Persönlichkeit zusammen? Neuem angeführt. Der Domherr von Würzburg, Reinhard von Maßpach, gestattet ihr, den Besitz der Güter, die Friedrich von Riedern ihr verkauft hat, anzutreten. Auch in England und Polen fehlte es nicht an Aerztinnen. Dort steht in einer alten Geseßsammlung ausdrücklich, daß Männer und Frauen dem ärztlichen Beruf obliegen können. Polnische Urkunden aus dem Jahre 1278 sprechen von einer Aerztin Johanna in Posen und 1371 geschieht einer Aerztin in Warschau Erwähnung. Belege ließen sich wohl noch in Menge anführen. Sie könnten ja aber die bereits erhärtete Thatsache, daß während des Mittelalters Aerztinnen in allen Ländern Mitteleuropas zahlreich zu fin den waren, doch immer nur wiederholt bekräftigen. " Wie Eine Bewegung der Altplätterinnen und Wäscherinnen von Berlin ist durch die Initative des Vereins der Arbeiterinnen der Wäschebranche" in die Wege geleitet worden. Sie bezweckt, den Arbeiterinnen des Gewerbes höhere Löhne, kürzere Arbeitszeit und gesetzlichen Schutz mit staatlicher Aufsicht zu erringen und zwar durch die Kraft der Organisation und eine aufklärende Agitation. Eine von Frau Rosenstengl, der Vorsitzenden des oben genannten Vereins, einberufene öffentliche Versammlung war glänzend besucht. Kellers großer Saal war bis in den letzten Winkel dicht von Wäscherinnen und Plätterinnen besetzt, erfreulicherweise waren die jungen Arbeiterinnen in sehr großer Anzahl vertreten. Genossin Ihrer referirte über das Thema:" Wie wahren die Altplätterinnen und Wäscherinnen ihre Interessen gegenüber den allgemeinen Preiserhöhungen?" Mit ebenso großer Sachfenntniß als wohlthuender Wärme zeichnete die Rednerin ein anschauliches Bild von den harten Arbeitsbedingungen und traurigen Existenzverhältnissen der betreffenden Arbeiterinnenschichten. niedrig der Verdienst der Altwäscherinnen und Plätterinnen ist, wie ungemessen lang ihre Arbeitszeit, die oft bis spät in die Nacht hineinreicht, wie ungesund meist die Arbeitsräume, in denen sie schaffen: dafür brachte sie sehr reichhaltiges Thatsachenmaterial bei. Sie gedachte der vielen verhängnißvollen Berufskrankheiten, welche für die Arbeiterinnen des Berufs die Folge von Unterernährung, Ueberanstrengung und ungesunden Arbeitsbedingungen sind. Genossin Ihrer anerkannte, daß auch die Arbeitgeber des Gewerbes als Inhaber kleiner Betriebe keine reichen Leute seien. Mit Recht hätten sie deshalb in Folge der allgemeinen Preissteigerung, insbesondere aber der gestiegenen Kohlenpreise einen höheren Tarif ausgearbeitet. Die Arbeiterinnen, die bisher die Hälfte des Betrags erhielten, der nach dem Tarif für das Wäschestück gezahlt wird, müßten nun auch ihren berechtigten Antheil an der eingeführten Steigerung der Sätze haben. Trefflich begründete Genossin Ihrer die Nothwendigkeit höherer Entlohnung, kürzerer Arbeitszeit und staatlicher Inspektion und hob scharf die Bedeutung hervor, welche einer materiellen Besserung der Lage der Wäscherinnen und Plätterinnen für die Pflege und Entwicklung des Geisteslebens innewohnt. Als Beweis dafür, daß auch den Arbeiterinnen der kleinsten Betriebe gesetzliche Schutzmaßregeln und Gewerbeaufsicht zu Gute kommen fönnen, verwies sie auf die einschlägigen Verhältnisse in England. Aber nicht die Einzelnen, nur die große Masse tann dauernde Reformen erkämpfen, so führte die Rednerin weiterhin aus. Deshalb ergeht die dringende Aufforderung an die Wäscherinnen und Plätterinnen, sich der Organisation anzu schließen, die für eine Besserung ihrer Lage kämpft und deren Macht mit der Zahl der Mitglieder wächst. Der Sommer, der für die Mehrzahl der Arbeiterinnen des Berufs die Zeit flotten Geschäftsganges ist, ist einer Bewegung günstig. Das Referat klang in einem zündenden Hinweis auf die Solidarität der gesammten Arbeiterklasse und der Bedeutung ihres Schaffens für die Kultur aus. Der sehr wirkungsvolle Vortrag wurde oft von stürmischem Beifall unterbrochen. Die Debatte brachte feine neuen Gesichtspunkte vor, aber eindringliche Zustimmung zu den Ausführungen der Genossin Ihrer Es betheiligten sich auch Inhaber von Plättstuben an der Diskussion. Mehrere von ihnen erklärten eine Bewegung der Arbeiterinnen für gerechtfertigt. Einer der Meister trat sogar mit einem Eifer für diese Bewegung ein, der verdächtig schien und die Antwort herausforderte, die Arbeiterinnen sollten wohl den Geschäftsinhabern die Kastanien aus dem Feuer holen. Die Versammlung wählte eine Kommission von 15 Mitgliedern, Plätterinnen und Arbeiterinnen der verwandten Berufe, welche die Forderungen der Arbeiterinnen zusammenzustellen hat. Das Resultat der Kommissionsarbeiten ist, wie beschlossen, am 26. Juni zur Beurtheilung und Beschlußfassung einer zweiten Versammlung vorgelegt worden, über welche zur Zeit ein Bericht noch nicht erschienen ist. Allem Anschein nach hat die in Fluß gekommene Bewegung Aussicht auf den wünschenswerthen Erfolg. Die Behörden im Kampfe gegen die Proletarierinnen. Daß manche Vertreter behördlicher Gewalt sich nicht damit begnügen, den kämpfenden Proletarierinnen gegenüber reaktionäre Gesetzesterte reaktionär anzuwenden und auszulegen, daß sie vielmehr zur staatsretterischen Weisheit und Schneidigkeit noch kleinliche Chikanen und persönliche Flegeleien hinzufügen, dafür ein unzweideutiges Beispiel. Genossin Zieß sollte in Geschwenda und Plaue über das Thema sprechen: Liebe Deinen Nächsten wie Dich selbst." Die fürsorgliche Polizei erachtete wohl, daß die Erörterung des Themas den Bestand des Zauntönigthums Schwarzburg- Sondershausen bedrohe. Sie versagte die Erlaubniß zu der Versammlung„ wegen Gefahr für die öffentliche Sittlichkeit, Sicherheit und Ordnung." Da nicht mehr befannt gegeben werden konnte, daß die Versammlung nicht stattfinde, so fanden sich in dem betreffenden Lokal zu Plaue zahlreiche Besucher ein, die bei Gesang und einem Glas Bier fröhlich beisammen blieben. " 110 " Auch Genossin Zieh war anwesend. Gegen 9% Uhr erschien nun, wie die Erfurter Tribüne" mittheilt, der Herr Bürgermeister und fragte in aufgeregtem Tone den Wirth, wo das Mensch", das " Frauenzimmer" sei, das hier habe reden wollen. Darauf wandte er sich barsch an Genossin Zieß, wer sie sei und was sie wolle, sie solle sich legitimiren, das habe ihm auf seine Anfrage der Herr Landrath soeben telegraphirt. Genossin Zieß stellte nun ihrerseits die Gegenfrage, was er denn eigentlich sei, und wie er dazu komme, eine Legitimation zu verlangen. Noch aufgeregter als bisher erklärte nun der Herr:„ Sie wollen hier reden, und da verlange ich Legitimation, sonst verhafte ich Sie." Als einige Anwesende lachten, rief der Bürgermeister ganz außer sich: Wenn Sie lachen, löse ich die Versammlung auf. Darob stürmische Heiterkeit, da auch eine so gewichtige fluge Persönlichkeit, wie der Herr Bürgermeister zu Plaue, nicht das Kunststück fertig bringen kann, eine Versammlung aufzulösen, die gar nicht stattfindet. Der Herr Bürgermeister entfernte sich schließlich, nachdem sich Genossin Zieh um Schutz gegen seine Belästigungen an den Wirth gewandt hatte. Nicht lange darauf erschien er jedoch wieder in Begleitung des Gendarmen und nahm mit diesem zusammen im Saale Platz. Als Genoffin Ziez gegen 112 Uhr ihr Zimmer aufsuchen wollte, wurde sie an der Thür des Lokals vom Gendarmen mit der Aufforderung angehalten, sich zu legitimiren. Auf ihre Frage, ob denn die vielfachen Belästigungen durch einen Steckbrief gegen sie verursacht seien, wurde ihr die Antwort: das wollen wir eben sehen. Genossin Zietz wurde nun in den Vorraum des fürstlichen Standesamtes geführt und sollte in das dunkle Zimmer eintreten. Die gleiche Behandlung wie ihr wurde dem Genossen Normann zu Theil, der unter den Zigarrenarbeitern der Gegend agitirte. Die beiden„ Uebelthäter" protestirten gegen die Zumuthung und wurden nachdem der Bürgermeister Licht gemacht und der Gendarm sich wenig höflich benommen hatte zwangsweise in das Standesamt zur Aufnahme ihrer Personalien geführt.„ Weil Sie keine schriftliche Legitimation haben, könnten wir Sie so lange verhaften, bis dieselbe eingetroffen, doch wollen wir diesmal davon Abstand nehmen", erklärte der Gendarm. Beschwerde über das Auftreten des Bürgermeisters ist eingereicht worden, wir sind auf den Bescheid darauf gespannt. Wir wissen aus Erfahrung, daß obere Behörden auch nur mit wenig gutem Willen und noch geringerem Wit nachweisen können, daß das Verbot der Versammlung von rechtswegen" erfolgt ist, ja auch, daß die kleinlichen Chifanirungen von rechtswegen" geschahen. Aber auch mit Aufwendung alles amtlichen Hirnschmalzes fann feine Oberbehörde nur den Schein einer gesetzlichen Rechtfertigung für die rüpelhaften Ausdrücke finden, deren sich der Bürgermeister unserer Genossin gegenüber bedient hat. Sie dünken uns nicht der Ausfluß amtlichen Pflichteifers, sondern lediglich ein Beweis, daß dem Herrn Bürgermeister Knigges ,, Umgang mit Menschen", ein Buch mit sieben Siegeln und der primitivste Anstand ein unbekanntes Etwas geblieben ist. Uns ist unbekannt, ob er vielleicht zur Entschuldigung dafür auf seinen Bildungsstand verweisen kann, sowie auf den Umgangston, der in den Kreisen der Frauen üblich ist, wo der„ Gestrenge" zu verkehren pflegt. Aber das Eine wissen wir: Kein Gesetz gibt ihm das Recht, eine anständige Frau in einer Weise anzuflegeln, die bei weniger Gutgesinnten", als wir es sind, den Verdacht erregen kann, der Herr habe vor seiner Ernennung zum Bürgermeister von Plaue die Schweine gehütet; ein Verdacht, zu dem sich bei Manchen die nicht zu den Umstürzlern zählen, sondern nur zu den wohlerzogenen, bürgerlich anständigen Leuten der Wunsch gesellen mag, der Bürgermeister möchte zu einer Beschäftigung zurückkehren, für die er außerordentlich qualifizirt erscheint. Vorausgesetzt selbstverständlich, daß der Bericht zutreffend ist, der seit acht Tagen in einer großen Zahl von Tagesblätern erschienen ist, ohne daß eine Dementirung erfolgte. " " Notizentheil. " ( Von Lily Braun und Klara Betkin.) Gewerkschaftliche Arbeiterinnenorganisation. Die zweite Generalversammlung des Zentralverbandes der Handlungsgehilfen und Gehilfinnen Deutschlands fand am 4. Juni in Dresden statt. Sie verhandelte unter Anderem auch über die Frage des Arbeiterschutzes und der Unfallversicherung im Handelsgewerbe. Im Anschluß an ein Referat des Reichstagsabgeordneten Genossen Rosenow nahm die Generalversammlung einstimmig eine Resolution an, welche lautet: ,, Die kapitalistische Entwicklung zum Großbetrieb, die auch in den Zweigen des Handelsgewerbes dieselben Resultate gezeitigt hat oder zu zeitigen beginnt, die sie in den übrigen Gewerben hervorrief, macht in steigendem Maße einen ausgedehnten gesetzlichen Schutz für Leben, Gesundheit und Sittlichkeit der Handlungsgehilfen und-Gehilfinnen zur unbedingten Nothwendigkeit. Dieser Arbeiterschutz hat sich zu bewegen im Rahmen einer ausreichenden Arbeitszeitverkürzung und vollständigem Verbot der Sonntagsarbeit, der Errichtung einer Aufsichtsbehörde zur Ueberwachung der in§ 62 des Handelsgesetzbuchs festgesetzten Bestimmungen im Anschluß an die Gewerbeinspektion unter Zuziehung von Gehilfenvertretern und-Vertreterinnen und Unterstellung aller im Handelsgewerbe beschäftigten Personen unter die reichsgesetzliche Unfallversicherung bis zur Gehaltshöhe von 3000 Mart. Ferner erwartet die Generalversammlung bei der in Aussicht stehenden Abänderung des Krankenversicherungsgesetzes eine zweckentsprechende Ausdehnung der Versicherungspflicht auf alle Gehilfen und Gehilfinnen bis zu einer Gehaltshöhe von 3000 Mark. Die Generalversammlung erblickt in den Bestimmungen des Artikels 8 der revidirten Gewerbeordnung keine wesentliche Verbesserung der Lage der Gehilfen und Gehilfinnen und bedauert vor Allem die Beschränkung der Bestimmungen auf die offenen Verkaufsstellen. Die Ausdehnung derselben auf das gesammte Handelsgeschäft ist die erste Forderung eines wirksamen Arbeiterschutzes der Hundert tausenden der Angestellten und Arbeiter im Handelsgewerbe." = Die Resolution fordert weiter eine Abänderung des Krankenversicherungsgesetzes, die im Sinne der von der Berliner Mitgliedschaft ausgearbeiteten Vorschläge gehalten ist. Zum Thema taufmännische Schiedsgerichte referirte Josephsohn Hamburg. Er bedauerte, daß nicht seinerzeit dem sozialdemokratischen Antrag entsprechend die Zuständigkeit der Gewerbegerichte auch auf das Handelsgewerbe ausgedehnt worden sei. In der Folge müsse fortgesetzt der Ruf nach kaufmännischen Schiedsgerichten erhoben werden. Ohne Diskussion gelangte einstimmig eine Resolution zur Annahme, welche energisch dagegen protestirt, daß die geseßgebenden Gewalten, die entsprechende Forderung der Handlungsgehilfen und Gehilfinnen bis jetzt so wenig berücksichtigt haben. Von der Mitgliedschaft Dresden war ein Antrag eingebracht worden, den monatlichen Beitrag der weiblichen Mitglieder auf 50 Pf. herabzusetzen. Dieser Antrag wurde abgelehnt. Am Kongreß der österreichischen Gewerkschaften und Bildungsvereine, der vom 11. bis 15. Juni in Wien tagte, nahmen fünf Genossinnen als Delegirte Theil. Sophie Jobst vertrat die Tabatarbeiter und Arbeiterinnen von Joachimsthal, Cilly Lippa die Wäschearbeiterinnen, Anna Boschek die Näherinnen, Therese Schlesinger die Handelshilfsarbeiter und Arbeiterinnen und Adelheid Popp den Bildungsverein Libertas. Eine sechste Delegirte, Genossin Ahne aus Steinschönau, war leider durch Krankheit verhindert, dem Kongreß beizuwohnen. Zur Frage der sozialen Gesetzgebung griffen mehrere Genossinnen mit Geschick und Sachkenntniß in die Debatten ein. So Genossin Popp, welche die Lage der Arbeiterinnen in den staatlichen Tabakfabriken schilderte, die Nothwendigkeit um fassenden Schutzes für dieselben nachwies und die Verhältnisse in den Betriebskrankenkassen der staatlichen Tabatfabriken einer scharfen Kritik unterzog. So Genossin Lippa, welche die Unfälle in den nichtversicherungspflichtigen Wäschereien besprach und einen Antrag auf diesbezügliche Ausdehnung der Versicherungspflicht stellte, der einstimmig angenommen wurde. Zur Frage der gewerkschaftlichen Agitation und Organisation ergriffen die Genossinnen Jobst, Boschek und Schlesinger das Wort, führten treffliche Zweckmäßigteitsrücksichten für die Gründung von Frauenfektionen an und wiesen die von einzelnen Rednern vertretene Ansicht zurück, als ob die Frauensettionen Sonderorganisationen seien, welche zu einer Zersplitterung und Schwächung der Kräfte führten. Der Kongreß nahm zu der wichtigen Frage einstimmig folgende Resolution an:" Wo sich das Bedürfniß danach geltend macht, ist für die weiblichen Mitglieder einer Organisation eine Frauenfettion zu errichten, die die Aufgabe hat, im Einvernehmen mit der Organisationsleitung und mit genauer Befolgung der jeweiligen Beschlüsse der Organisation die Agitation und Organisation unter den Arbeiterinnen gemäß deren besonderen Bedürfnissen zu besorgen. Der Vorstand der Organisation ist berechtigt, an allen Besprechungen theilzunehmen." In die Gewerkschaftskommission, die ungefähr der Generalfommission der deutschen zentralisirten Gewerkschaften entspricht, wurde als Vertreterin der Arbeiterinnen Genossin Boschek gewählt. Die Zahl der organisirten Arbeiterinnen in Westböhmen beträgt 14.9 gegen 10 208 organisirte Arbeiter, wie auf der Kreiskonferenz zu Elbogen kürzlich festgestellt wurde. Die größere Hälfte der organisirten Proletarierinnen gehört dem Arbeiterinnenverein Vorwärts" in Asch an, der von Genossin Jobst vorzüglich geleitet wird. Fünf Genossinnen wohnten als Delegirte der " 111 Konferenz bei, der folgender Antrag vorlag:„ Um der Frauen bewegung im Wahlkreise mehr als bisher Aufmerksamkeit zu schenken, wählt die heutige Kreiskonferenz eine Vertreterin in die Kreisver tretung." Der Antrag wurde einstimmig angenommen, so daß nun die Genossinnen unmittelbar Antheil an der Leitung der Arbeiterbewegung in Westböhmen theilnehmen. " Kellnerinnenfrage. Forderungen des Vereins Münchener Kellnerinnen", betreffend den Arbeiterschutz in Gast- und Schankwirthschaften. In seiner Mitgliederversammlung vom 25. Mai beschäftigte sich der Verein Münchener Kellnerinnen" mit den Beschlüssen, welche die Kommission für Arbeiterstatistik vom 12. bis 14. Dezember 1899 über die Regelung der Arbeitsverhältnisse im Gast- und Schankwirthschaftsgewerbe gefaßt hat. Diese Beschlüsse wurden von wenigen Ausnahmen abgesehen für durchaus unzulänglich erklärt, und nach eingehenden Debatten stellte ihnen die Organisation folgende Forderungen entgegen: 1. Eine ununterbrochene Mindestruhezeit von zehn Stunden täglich. 2. Einen wöchentlichen 24stündigen Ruhetag, der Morgens beginnen und Morgens endigen muß. 3. Freigabe von wenigstens zwei Stunden an jedem zweiten Sonntag, um den Besuch des Gottesdienstes zu ermöglichen. 4. Festsetzung der Altersgrenze für die Zulassung junger Mädchen zur Bedienung von Gästen auf 16 Jahre. 5. Festlegung einer zweijährigen Lehrzeit( als Wasser- und Biermädchen), während welcher die Lehrmädchen von 10 Uhr Abends bis 6 Uhr Morgens nicht beschäftigt werden dürfen.( Der Verein läßt also für die Lehrmädchen einen 16stündigen Arbeitstag zu!!) 6. Ueberschreitung der täglichen Arbeitszeit an nur 30 Tagen des Jahres.( Karnevalszeit). In den Debatten würde u. A. allgemein betont, daß die von der Kommission vorgeschlagene achtstündige Ruhezeit täglich bei Weitem zu kurz sei, und daß die Kellnerinnen mit Rücksicht auf den Hin- und Herweg, das Ankleiden, die Körperpflege einer Ruhezeit von wenig stens zehn Stunden bedürften. Gegen die Forderung einer gesetzlich festgelegten Lehrzeit wurden von einer Seite Bedenken erhoben, doch vermochten diese nicht, die Ansicht der Mehrzahl der Vereinsmitglieder zu erschüttern. Zu Gunsten der geforderten Altersgrenze und Lehrzeit wurde geltend gemacht, daß die Kellnerinnen hauswirthschaftlich im 14. und 15. Jahre, beruflich im 16. und 17. Jahre etwas lernen sollten. Oft werde eine Kellnerin nicht geehelicht, weil sie von der Volksschule aus in die Wirthschaft gekommen sei und von der Haushaltung nichts verstehe. Gegen die Heraussetzung der Altersgrenze auf 18 Jahre, wie sie die Kommission für Arbeiterstatistik vorgesehen hat, wurde eingewendet, daß es für viele Eltern eine Härte bedeute, wenn die Tochter bis zum 18. Jahre nichts verdienen könne, und daß in München die Erwerbsgelegenheit in Fabriken beschränkt sei. Wie wenig die Kommission für Arbeiterstatistik in ihren neuerlichen Berathungen und Beschlüssen den erhobenen bescheidenen Forderungen der Münchener Kellnerinnenorganisation und den Interessen der Kellnerinnen überhaupt Rechnung getragen hat, das erhellt aus der folgenden Notiz. Die Beschlüsse der Kommission für Arbeiterstatistik be= züglich der Regelung der Arbeitsverhältnisse im Schank- und Gastwirthschaftsgewerbe sind eine Karikatur des bescheidensten Begriffs vom gesetzlichen Schutz der menschlichen Arbeitskraft. Nach der neuerlichen und letzten Berathung der einschlägigen Materie( am 13. Juni) lauten sie unverändert folgendermaßen: 1. In den Gast- und Schankwirthschaften ist den Hilfspersonen innerhalb je 24 Stunden eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens acht Stunden und außerdem in jeder Woche in der Zeit zwischen 12 Uhr Mittags und 9 Uhr Abends eine solche von mindestens 6 Stunden zu gewähren. In den Gegenden von mehr als 10000 Einwohnern ist den Hilfspersonen alle drei Wochen, statt der auf die betreffende Woche entfallenden sechsstündigen Ruhezeit, ein ganzer Tag frei zu geben. In jedem Gast- und Schankwirthsbetrieb ist ein Verzeichniß zu führen, in welches spätestens nach Ablauf jeder Woche einzutragen ist, an welchem Tage bezw. Nachmittag einer jeden Hilfsperson die für die Woche vorgeschriebene Ruhezeit gewährt wurde. Das Verzeichniß ist auf Verlangen der Ortspolizeibehörde vorzulegen. 2. An höchstens 60 Tagen im Jahre darf eine Ueberschreitung der durch die achtstündige Ruhezeit bedingten täglichen Arbeitszeit stattfinden; jedoch muß nach beendigter Thätigkeit eine mindestens achtstündige ununterbrochene Ruhezeit gewährt werden. In jedem Gast- und Schankwirthschaftsbetrieb ist ein Verzeichniß zu führen, in welches jede solche Ueberschreitung der Arbeitszeit spätestens am ersten Tage, nachdem sie stattgefunden hat, einzutragen ist. Das Verzeichniß ist auf Verlangen der Ortspolizeibehörde vorzulegen. 3. Jugendliche Personen unter 16 Jahren dürfen in der Zeit von 10 Uhr Abends bis 6 Uhr Morgens nicht beschäftigt und weibliche Personen unter 18 Jahren, welche nicht zu den Familienangehörigen des Wirthes gehören, auch außer dieser Zeit nicht zur stän digen Bedienung der Gäste verwendet werden. 4. Als Hilfspersonen im Sinne dieser Bestimmungen gelten solche Personen, welche als Kellner, Oberfellner, Kellnerlehrlinge, als Köche, Kochlehrlinge, Köchinnen oder Mamsells beschäftigt werden; Köchinnen und Mamsells jedoch nur dann, wenn sie nach der Größe und Einrichtung des Betriebs als gewerbliche Gehilfen anzusehen sind. Zugleich spricht die Kommission den Wunsch aus, es möge gelegentlich einer Revision der Gewerbeorduung darauf Bedacht ge= nommen werden, daß zum mindesten an jedem Sonntag dem Personal für die Zeit von mindestens zwei Stunden Gelegenheit zum Besuch des Gottesdienstes des betreffenden Bekenntnisses zu geben sei. 112 Zwar mission dieſe letztgenannten Eingaben besonders erwähnt. sind gerade sie sozialpolitisch werthlos, weil sie der Frage lediglich vom Standpunkt der Sittlichkeitsvereinsmeierei aus näher treten und nur kleinliche chikanöse Polizeimaßregeln als Allheilmittel for= dern. Aber vor angesehenen Leuten und gar allerhöchsten" Herrschaften, die allerhöchst eine Eingabe zu geruhen belieben, muß unterthänig gefnirt werden. Zu einer Aenderung ihrer früheren Beschlüsse hat sich die Kommission in Folge der letzten Berathung nicht bewogen gefunden. " Um die Thaten der Kommission nach Verdienst zu achten, darf man Folgendes nicht vergessen. Bereits vor zwölf Jahren, 1888, erklärte Genosse Bebel im Reichstag, die maßlose, ruinöse Ausbeutung des Arbeitspersonals in den Schank- und Gastwirthschaftsbe= trieben sei eine Schande für unsere Zeit. 1891, bei Berathung der Gefeßnovelle, versuchte die sozialdemokratische Fraktion, auch für die Gastwirthschaftsgehilfen und Gehilfinnen einen gesetzlichen Schutz ihrer Arbeitskraft zu erlangen. Der Versuch blieb erfolglos. Immerhin erklärte der damalige Sozialpolitiker der Regierung, Handelsminister v. Berlepsch:„ Diese Verhältnisse bedürfen dringend der Abhilfe, und ich würde nicht anstehen, alles zu thun, um möglichst bald zur Verbesserung dieser Mißstände beizutragen." Das verheißene Alles" und möglichst bald" der dringend nöthigen Abhilfe bestand darin, daß zwei Jahre später die Kommission für Arbeiterstatistik beauftragt wurde, Untersuchungen über die Lohn- und Arbeitsbedingungen der gastwirthschaftsgewerblichen Arbeiter anzustellen. In der Sigung vom 30. Juni bis 3. Juli 1893 stellte die Kommission den Fragebogen fertig, welcher der Untersuchung zu Grunde liegen sollte. Im Oktober und November 1893 verschickte sie an 7792 Betriebe Fragebogen, von denen 6608 bearbeitet und deren Ergebnisse in Drucksache VI zusammengestellt wurden. Im November 1894 beschloß die Kommission, eine Anzahl Wirthe-, Kellner- und Köchevereine zu hören, sowie Vorstände von Krankenkassen und das Reichsgesundheitsamt. Im Herbst 1898 man sieht, die Kommission „ eilte mit Weile" wurden eine Anzahl Wirthe, Kellner, Kellnerinnen, Mamsells, Köche und Köchinnen über die Zustände in ihrem Gewerbe vernommen, sowie über die Mittel zur Beseitigung bestehender Uebelstände. Die Kommission hatte auf Grund all dieser Maßregeln ein sehr umfangreiches Material zur Verfügung, das beDie Kommission ist also mit ihren Beschlüssen endgiltig hinter den sehr mäßigen Forderungen zurückgeblieben, welche seiner Zeit das Reichsgesundheitsamt in einem Gutachten erhoben hat, das auf Grund des Materials von 23 befragten Krankenkassen formulirt wurde, bei denen Gastwirthschaftspersonal versichert ist. In diesem Gutachten war festgestellt worden, daß das Personal der Gast- und Schankwirthschaften eine große Zahl von Erkrankungen an Lungenschwindsucht aufweise, ferner lange Dauer der Krankheitsfälle und eine hohe Sterblichkeitsziffer im jungen Alter. Das Gutachten hatte die übliche übermäßige Dauer der täglichen Arbeitszeit" als eine wesentliche Ursache dieser traurigen Erscheinungen bezeichnet. Es hatte deshalb für männliche Erwachsene eine Mindestruhezeit von wenigstens acht Stunden täglich, für weibliche und jugendliche Personen eine solche von wenigstens zehn Stunden befürwortet, außerdem regelmäßige Ruhetage. Es liegt auf der Hand, daß auch nur einigermaßen einsichtige Sozialpolitiker über die Postulate des Reichsgesundheitsamtes hinausgehen mußten. Dasselbe faßte ja die Regelung der Arbeitszeit für das Personal der Schank- und Gastwirthschaften lediglich vom hygienischen Standpunkt aus ins Auge. Es forderte das Mindestmaß an Ruhe und Schonung, das erforderlich ist, um dem körperlichen Verkommen einer breiten Arbeiterschicht entgegen zu wirken. Daß den Ausgebeuteten nicht blos das animalische Beweiskräftig zeigt, wie hochgradig die Ausbeutung des Arbeitsperdürfniß nach Schlaf eignet, sondern auch das menschliche Bedürfniß nach Erholung, Bildung, freundschaftlichem Verkehr, Familienleben, war bei diesen Forderungen nicht berücksichtigt worden. Den Kapitalisten des Gastw rthsgewerbes sollte eine Beschränkung der Arbeitszeit ihrer Angestellten aufgezwungen werden, gerade groß genug, daß die menschliche Arbeitsmaschine in Gang bleiben, gut funktioniren konnte und nicht allzu schnell abgenügt werden würde. Die Kommission für Arbeiterstatistik hat aber nicht einmal das nöthige Quentchen sozialpolitischer Einsicht aufgebracht, um die dürftigen Vorschläge des Reichsgesundheitsamts zu Beschlüssen zu verdichten. Durch Beschränfung der Mindestruhezeit auf acht Stunden täglich hat sie für die geschützten" Kategorien des Gastwirthschaftspersonals auch die weiblichen und jugendlichen Arbeitskräfte thatsächlich den geradezu unmenschlichen 16stündigen Normalarbeitstag santtionirt. Sie hat den regelmäßig wiederkehrenden wöchentlichen Ruhetag auf ein paar armselige Stunden beschränkt, die nur in größeren Städten in drei Wochen ein Mal zu einem ganzen Ruhetag ausgedehnt werden. Sie hat weiter ganzen Kategorien schutzbedürftigster Arbeitsfräfte jeden gesetzlichen Schutz versagt: den Hausburschen, Hausknechten und Küchenmädchen. Während die Kellnerin, Köchin und Mamsell vorausgesetzt, daß die letzteren zwei als„ gewerbliche Gehilfinnen" und nicht als„ Gesinde" angesehen werden wenigstens nach 16stündigem Abrackern sich eine kurze Stlavenrast gönnen fönnen, muß das meist halbwüchsige Küchenmädchen in dem Dunste ihrer Arbeitsstatt noch über diese Zeit hinaus sich abplagen! Wer die Raffgier mancher Restaurant- und Hotelbesitzer fennt, der muß sogar erwarten, daß die Herren sich für die Beschränkung der Ausbeutung mancher Arten von Angestellten durch höhere Auswucherung der gesetzlich nicht geschüßten Arbeitskräfte schadlos halten werden. Der Kommission für Arbeiterstatistik lagen bei ihrer letzten Berathung am 13. Juni Eingaben vor, die eine weitergehende Regelung der Arbeitsverhältnisse im Wirthsgewerbe forderten. So die Protokolle und Beschlüsse des Kongresses der deutschen Gastwirthsgehilfen, der im März in Berlin tagte; so die von Genossin Ihrer eingeschickte Resolution, welche in einer Kellnerinnenversammlung im Grand- Hotel zu Berlin zur Annahme gelangt ist. Des Weiteren hatte der Ausschuß der allgemeinen Sittlichkeitskonferenz wie die Erbprinzessin von Anhalt der Kommission Vorschläge unterbreitet, welche auf eine Hebung der Sittlichkeit der Kellnerinnen abzweckten. Bezeichnenderweise werden in dem Bericht der KomBerantwortlich für die Redaktion: Fr. Klara Zetkin( Bundel) in Stuttgart. sonals im Schant- und Gastwirthsgewerbe ist, wie zahlreich die schwersten Uebel sind, unter denen dieses leidet. Nach sieben Jahren, in denen die Kommission mit nicht erheblichen Pausen vorbereitet, enquetirt und berathen hat,„ krönt" sie nun ihr Werk mit den angeführten und kritisirten sozialreformlerischen Nichtigkeiten. Wahrlich, hätte sie sich das Ziel gesetzt, die Art und Weise, wie in Deutschland Sozialpolitik von oben getrieben wird, durch ein Beispiel mehr lächerlich und verächtlich zu machen, sie hätte nichts wirksameres ausklügeln können als ihre Vorschläge. Wer sich angesichts der Sachlage darüber verwundern oder entrüsten kann, daß das deutsche Proletariat für diese Art der Sozialreformerei nur ein verächtliches Hohngelächter, die geballte Faust und den unbeugsamen Entschluß hat, durch den gewerkschaftlichen und politischen Klassenkampf eine Verbesserung seiner Lage aus eigener Kraft zu erringen; dem muß jedes Verständniß für die Logik der Thatsachen, jedes Gefühl für das Recht und die Würde der arbeitenden und ausgebeuteteten Massen abhanden ge= kommen sein. Frauenbewegung. Frauenstudium an der Universität Leipzig. An der Universität Leipzig tönnen jetzt Damen, die eine geeignete Vorbildung nachweisen, auf Grund besonderer Genehmigung des Kultusministeriums und mit Vorbehalt der Zustimmung der betreffenden Dozenten als Hörerinnen zum Besuch der Vorlesungen zur Benutzung der akademischen Anstalten zugelassen werden. Als geeignet vorge bildet gelten diejenigen Damen, die in einem deutschen Bundesstaat die Reifeprüfung eines Gymnasiums oder Realgymnasiums bestanden oder die Befähigung zur Uebernahme eines selbständigen Lehramts als Lehrerin erworben haben, oder, sofern es sich um das Studium der Zahnheilkunde handelt, den Nachweis der von den Studirenden dieses Faches gebildeten Vorbildung erbringen. Zulassungs gesuche sind an die Immatrikulationskommission der Universität zu richten. Für die Einführung des aktiven und passiver Frauenwahlrechts zu den Gewerbegerichten hat sich der stanzösische ,, Oberste Arbeitsrath" erklärt. Derselbe hatte sich mit der Frage einer Reform des Gesetzes, die Gewerbegerichte betreffend, zu be schäftigen. Für das Frauenrecht traten besonders Mme. Bonnevial und Genosse Jaurès sehr warm und nachdrücklich ein. Drud und Verlag von J. H. W. Diez Nachf.( G. m. b. 5.) in Stuttgart.